Jahresbericht 2015 - swissperform.ch€¦ · Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013 ... einstimmig...

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Jahresbericht 2015

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Jahresbericht 2015

Inhalt

1. Organe und Aktivitäten 4

2. Mitglieder 13

3. Inkasso und Tarife 15

4. Verteilung 23

5. Nationale Kooperation 32

6. Internationale Kooperation 34

7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 40

8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten 41

9. Aufsichtsbehörden 47

10. Jahresrechnung 2015 51

Impressionen aus dem Jahr 2015

Weitere Informationen zum kulturellen

Engagement und den PR-Aktivitäten

der SWISSPERFORM finden Sie

ab Seite 41.

Ad absurdum – oder «Wo wollen Verwaltung und Politik die Verwertungsgesellschaften hinführen?»

Wiederum blickt SWISSPERFORM auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die Tarifeinnahmen konnten gesteigert werden, erstmals in der Geschichte wurden mehr als CHF 50 Millionen zugunsten der Berechtigten eingenommen. Die Kehrseite der 2015-er Medaille: Verschiedene Massnahmen von Politik und Verwal-tungsstellen die Privatautonomie der Schweizer Ver-wertungsgesellschaften in Frage. Eine Entwicklung zulasten der Berechtigten.

Die Kritik an den Schweizer Verwertungsgesellschaften

nahm in den letzten Jahren gleichermassen zu wie sie

pauschal blieb. Die Gesellschaften seien ein Fass ohne

Boden, ihre Tarife seien exorbitant, die Vewaltungskos-

ten unverhältnismässig und die Direktorenlöhne immens.

Das beständige Rufen erklang primär an Stammtischen

und in Kommentarspalten von Gratiszeitungen. Seitens

der Urheber und Leistungsschutzberechtigten selbst war

demgegenüber anlässlich der Mitglieder- und Delegierten-

versammlungen nur sehr selten Kritik an der Geschäftsfüh-

rung zu hören. Nichtsdestotrotz verstehen sich Politik und

Verwaltung als Sprachrohr der ungefragten Berechtigten

und fordern Massnahmen. So kam zwar im letzten Jahr

eine (vom Bund verordnete, aber von den Verwertungsge-

sellschaften – und somit von Ihnen als Rechtsinhaber zu

bezahlende) Verwaltungskostenanalyse zu positiven Er-

gebnissen; die Schweizer Verwertungsgesellschaften und

insbesondere auch SWISSPERFORM weisen angemessene

Verwaltungskosten auf, und die Geschäftsführung wird als

angemessen und wirtschaftlich beurteilt Dessen ungeach-

tet will der Bundesrat gemäss dem Vorentwurf zum neuen

Urheberrechtsgesetz die Aufsicht über die Verwertungs-

gesellschaften massiv ausbauen. Anstelle der bisherigen

Kontrolle, welche sich auf die Einhaltung der rechtlichen

Vorschriften beschränkt, soll eine umfassende und lücken-

lose Angemessenheitsprüfung treten.

Auch die EU hat eine verstärkte Bevormundung der Ver-

wertungsgesellschaften beschlossen. Die Grund züge der

EU-Richtlinie sind nun ebenfalls Inhalt des Entwurfs zum

neuen Verwertungsgesellschaftengesetz von Liechten-

stein. Dieses auch für SWISSPERFORM und die anderen

Schweizer Verwertungsgesellschaften anwendbare Gesetz

enthält neben vielen sinnvollen und teilweise von SWISS-

PERFORM bereits erfüllten Vorschriften leider auch abwe-

gige Vorgaben. So müssten etwa die Gesellschaften an den

Mitgliederversammlungen jeweils elektronische Kommu-

nikationssysteme einrichten, damit auch nicht persön-

lich anwesende Mitglieder zugeschaltet werden können.

Solche Massnahmen mögen zwar auf den ersten Blick als

Mehrwert für die Mitglieder erscheinen. Der damit ver-

knüpfte zusätzliche Aufwand wäre aber unverhältnismäs-

sig, zumal es meistens kostengünstigere Lösungen gibt. In

Bezug auf das erwähnte Beispiel sehen etwa die Statuten

von SWISSPERFORM die Möglichkeit der Vertretung durch

andere Delegierte vor.

Die Tendenzen sind klar. Die von den Gesetzgebern ge-

planten Massnahmen missachten die Privatautonomie der

Verwertungsgesellschaften und führen zu einer staatlichen

Bevormundung der Berechtigten. Gleichermassen hätte

die Umsetzung dieser Vorhaben erhöhte Betriebskosten

zur Folge, die nicht vom Steuerzahler zu tragen wären, son-

dern von Ihnen als Mitglied von SWISSPERFORM.

SWISSPERFORM wird sich dafür einsetzen, dass die Pri-

vatautonomie der Verwertungsgesellschaften möglichst

weitgehend erhalten bleibt. Damit nicht die Politik oder

die Verwaltung über Ihre Rechte entscheidet, sondern Sie

als mündiges Mitglied weiterhin selbst bestimmen können,

was Sie von Ihrer Verwertungsgesellschaft erwarten.

Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)

Editorial

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Delegierte

Folgende Personen amteten 2015 als Delegierte von SWISSPERFORM.

Ausübende Audiovision (8 Delegierte) Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann-

Röthlisberger, Sandra Löwe, Norina Peier, Rudolf Ruch,

Richard Rost, Franziska von Fischer

Ausübende Phono (12 Delegierte) François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Paro-

lari, Matteo Ravarelli, Michael Ricar, Micha Rothenberger,

Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias Spillmann,

Christoph Trummer, Sepp Trütsch

Produzierende Audiovision (8 Delegierte) Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Rae-

ber, Peter Reichenbach, Paul Riniker, Theo Stich, Ruth

Waldburger

Produzierende Phono (12 Delegierte) Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighe-

ra, Lorenz Haas, Stefania Lorenzetto, Stephan F. Peterer,

Stefan Planta, Martin Schiess, Willy Viteka, Victor Waldbur-

ger, Chris Wepfer

Sendeunternehmen (10 Delegierte)Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann,

Giulia Meier, Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzo-

nico, Marc Savary, Thierry Savary, Jascha Schneider-Marfels

Delegiertenversammlung

Die 22. Delegiertenversammlung fand am 16. Juni 2015 statt. Getagt wurde hoch über den Dächern von Zürich im Theater Rigiblick.Die Präsidentin von SWISSPERFORM, Danièle Wüthrich-

Meyer, berichtete einführend über die Schwerpunkte der

Arbeit von SWISSPERFORM im Jahre 2014, und führte

stellvertretend den Kampf für die Leerträgervergütung,

die Einigung mit den Nutzern beim Mobile Phone-Tarif

sowie die Retraite von SWISSPERFORM im Herbst 2014

an. Anschliessend informierte Poto Wegener über die ge-

plante URG- Revision sowie die Kernpunkte der Jahres-

rechnung 2014, und Michael Egli erläuterte die jüngsten

Entwicklungen in der Tariflandschaft. Nach den statutari-

schen Geschäften (Genehmigung Protokoll der Delegier-

tenversammlung 2014, Genehmigung des Jahresberichts

und der Jahresrechnung 2014 sowie des Berichts der Revi-

sionsstelle, Entlastung Vorstand), wurden Ersatzwahlen für

verschiedene Gremien durchgeführt:

Vorstand – Produzierende Phono: Julie Born trat per Ende 2014 aus dem Vorstand von SWISS-

PERFORM zurück. Gemäss Statuten übernahm Lorenz

Haas als das gewählte Ersatzmitglied den Vorstandssitz bis

zur Delegiertenversammlung. Die zuständigen Delegierten

wählten Lorenz Haas nun für den Rest der Amtsdauer ein-

stimmig. Lorenz Haas ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt

Urheber- und Lauterkeitsrecht und seit 2012 Geschäftsfüh-

rer von IFPI Schweiz.

Vorstand – Sendeunternehmen: Als Ersatz für die auf die Delegiertenversammlung zurück-

getretene Anna Mäder wurde Rossella Brughelli einstim-

mig gewählt. Sie ist Juristin im Rechtsdienst der Generaldi-

rektion der SRG SSR sowie bei RSI und seit 2009 Mitglied in

der Fachgruppe Sendeunternehmen von SWISSPERFORM.

Ersatzmitglied Vorstand – Produzierende Phono:Aufgrund der Wahl von Lorenz Haas in den Vorstand muss-

te ein neues Ersatzmitglied gewählt werden, das im Falle

des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds der Produzieren-

den Phono nachrücken würde. Die Fachgruppe wählte ein-

stimmig Stefan F. Peterer, Vizepräsident der Verteilungs-

und Werkkommission von SUISA sowie Projektleiter der

«Nutzungsbezogenen Verteilung» für die Produzierenden

Phono bei SWISSPERFORM.

Fachgruppe – Ausübende Audiovision: Als Nachfolgerin für den zurückgetretenen Hannes Stei-

ger wählten die zuständigen Delegierten einstimmig Salva

Leutenegger, Geschäftsleiterin des SBKV.

Fachgruppe – Sendeunternehmen: Als Ersatz für Anna Mäder wurde einstimmig Andrea Wer-

der-Stern bestimmt. Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013

stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins Interessen-

gemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF).

1. Organe und Aktivitäten

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Organe und Aktivitäten

Stiftungsräte – Stiftung Phonoproduzierende: Die drei bisherigen Stiftungsräte Peter Frey, Marco Zanotta

und Maurizio Dottore wurden einstimmig für eine weitere

Amtsperiode gewählt.

Stiftungsräte – Schweizerische Interpretenstiftung SIS: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl wurden folgen-

de Stiftungsräte einstimmig gewählt: Yvonne Burckhardt

(bisher), Alexandra Egli (bisher), Mischa Greull (neu / Solo-

hornist im Tonhalle-Orchester und seit 2006 Dozent an der

Zürcher Hochschule der Künste – ZHdK), Esther Roth (neu /

Präsidentin KTV - Vereinigung KünstlerInnen, Theater,

VeranstalterInnen Schweiz sowie Vorstandsmitglied des

RFV Basel) und Thomas Wild (neu / Leiter der Musikwelle

Redaktion SRF und über 23 Jahre Schlagzeuger bei Polo

Hofer und der Schmetterband).

Stiftungsräte – Stiftung für Radio und Kultur Schweiz (SRKS): Anstelle des zurückgetretenen Robert Ruckstuhl wurde

einstimmig Franziska Baetcke (Programmleiterin bei SRF 2

Kultur und Redaktionsleiterin des Kulturmagazins «DRS 2

aktuell») gewählt.

Revisionsstelle: PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt.

Im Anschluss an die Wahlen berichtete Poto Wegener über

die geplanten Änderungen der Verteilreglemente der Fach-

gruppen Produzierende Phono und der Ausübenden.

Abgerundet wurde die ordentliche Delegiertenversamm-

lung 2015 mit Ausschnitten aus der neusten Produktion

des Theaters Rigiblick, das im Rahmen der Festspiele Zü-

rich «Shakespeares sämtliche Werke (leicht gekürzt)» auf

die Bühne brachte.

Das Protokoll der Delegiertenversammlung steht seit Juli

2015 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM

bereit. Es wird ausserdem mit der Einladung an die Dele-

gierten zur 23. ordentlichen Delegiertenversammlung vom

14. Juni 2016 verschickt werden.

Rücktritt von Anna Mäder

Anlässlich der Delegiertenversammlung verabschiedete

SWISSPERFORM Anna Mäder. Anna war Gründungsmit-

glied von SWISSPERFORM und begleitete den Verein wäh-

rend über 20 Jahren als Mitglied der Fachgruppe Sendeun-

ternehmen und deren Vertreterin im Vorstand. In dieser

Zeit hat sie grosse und wertvolle Beiträge geleistet; zu

Beginn zum Aufbau des noch jungen Vereins, anschlies-

send als wichtiger Beistand bei der Fahrt durch teilweise

unruhige Gewässer der Vereinsgeschichte. Annas Auftreten

im Vorstand war ruhig und bedachtsam, ihre Beiträge da-

bei so prägnant und klar, dass ihr die Aufmerksamkeit der

Anderen gewiss war. Anna vertrat SWISSPERFORM zudem

in Tarifverhandlungen und stand dem Verein zur Lösung

von arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Alle diese Auf-

gaben löste sie derart konziliant, dass ihr auch uneinge-

schränkter Respekt der Gegenseite sicher war.

Anna wird uns sehr fehlen. Glücklicherweise bleiben aber

ihr Fachwissen und ihre vermittelnde Art den Kulturschaf-

fenden erhalten. Anna Mäder wurde am 24. April 2015 zur

neuen Präsidentin von SUISSIMAGE gewählt. SWISSPER-

FORM gratuliert zu dieser Wahl, sagt Danke und wünscht

alles Gute für die neuen Aufgaben.

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Organe und Aktivitäten

Vorstand

Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2015 zu vier Sit-

zungen. Im Zentrum standen Diskussionen und Beschlüsse

über die Vereinsfinanzen (Jahresrechnung 2014, Budgets

2015 und 2016), deren Kontrolle sowie die Besprechung

wichtiger tariflicher Fragen. Neben weiteren nach Statu-

ten dem Vorstand eingeräumten Geschäften sowie der

Beschlussfassung zu Reglementen und Verträgen (Revi-

sionen «Geschäftsführungsreglement», «Reglement über

die Aufgaben und Stellung der Geschäftsleitung» / Zusam-

menarbeitsvertrag SWISSPERFORM – IRF) widmete sich

das Gremium der Diskussion aktueller Themen wie der Ver-

waltungskostenanalyse und der URG-Revision. Weiter im

Fokus stand die Zusammenarbeit mit den einheimischen

Schwestergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach

«Swisscopyright».

Die Mitglieder des Vorstands

Präsidium

Vertreter der Ausübenden Phono

Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident) Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und Theater

(z. B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical und der Kinoverfilmung

von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur Sprecher in Radio, TV und an Live

Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von SWISSPERFORM.

Cla F. NettJurist und Musiker, selbständiger Berater und Consultant, Inhaber eines Musikverlags

und Labels, Komponist, Textautor und als Gitarrist der «Lazy Poker Blues Band» und

weiterer Formationen im In- und Ausland auf der Bühne.

Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern, 1993 - 2010

Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten

und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab 2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von

SWISSPERFORM, und seit 2016 Mitglied der Wettbewerbskommission WEKO.

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Organe und Aktivitäten

Vertreter der Ausübenden Audiovision

Beat Santschi Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen Musikerverbands

SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM, Vizepräsident der

Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident der Schweizerischen Koalition

für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der Internationalen Föderation der Koalitionen

für die kulturelle Vielfalt FICDC.

Elisabeth Graf Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern,

Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und SRF,

seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV.

René BaikerMusiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter (Musik-

business, Urheberrecht), Vizepräsident der Schweizerischen Interpreten genossen-

schaft SIG, Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband

TRANSIT (mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS.

Yolanda SchweriRechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit eigener Kanzlei

in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), Berufliche

Vorsorge für Kulturschaffende, 2000 - 2008 Geschäftsführerin von Suisseculture (Dach-

verband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz).

Anne PapilloudStudium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und anschliessend

6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005 Generalsekretärin bei der

Westschweizer Theater Gewerkschaft. Mitglied des Grossen Rats des Kantons Waadt

für «laGauche», Co-Präsidentin der Stiftung Artes et Comoedia.

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Organe und Aktivitäten

Vertreter der Produzierenden Audiovision

Vertreter der Produzierenden Phono

Nils BortloffProkurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal

Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal Music

Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der GEMA sowie

bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce und Internet

Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des Tarifausschusses der GVL.

Victor WaldburgerManaging Director und Mitinhaber des Independent Labels und der Vertriebsfirma

TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008, zugleich Unternehmensberater

im Music- und Entertainment Business.

Valérie FischerJournalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung

Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film AG,

Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von

SFP (Swiss Film Producers' Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und

Audiovision) und des Filmfestivals Locarno.

Willi EgloffDr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen

Kulturstiftung für Audiovision, 2003-2015 Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission

für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK),

1996 - 2012 Geschäftsführer der Teleproduktions Fonds GmbH, zahlreiche Veröffent-

lichungen zum Urheberrecht.

Lorenz HaasSelbständiger Musiker und Produzent (u.a. Swandive, Musikalischer Leiter Schauspielhaus

Zürich), Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Lauterkeitsrecht (Film,

Werbung, Musik), Zivilprozessrecht, Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht, Schuld-

betreibungs- und Konkursrecht, Unternehmens- und Projektsanierungen. Seit 2012

Geschäftsführer von IFPI Schweiz und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono.

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Organe und Aktivitäten

Vertreter der Sendeunternehmen

Anna Mäder-Garamvölgyi (bis 16.07.2015)Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in Bern,

Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin und

bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), Sekretärin und

bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband), Vizepräsidentin

der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem Gleichstellungsgesetz,

seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz.

Catherine Mettraux KauthenJuristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung

im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen

vor allem im Bereich Urheberrecht.

Frederik StuckiVizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand

Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents, Präsident

der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender Dozent, Fachautor

und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte Radio und Fernsehen»

(2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011).

Rudolf SantschiAb 1970 freier Produktionsleiter für 25 Spielfilme, 1974-1975 Regieassistent an den

Basler Theatern. 1991 Gründung der TRILUNA FILM AG, Produzent von über 30 Spiel-

und Dokumentarfilmen. 1992-2015 Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film

Producers' Association), 1996-2015 Präsident der Schweizerischen Kulturstiftung für

Audiovision und Gesellschafter der Teleproduktions Fonds GmbH.  

Rossella Brughelli (ab 16.07.2015)Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR sowie bei RSI

Radiotelevisione svizzera di lingua italiana. Seit 2009 Mitglied der Fachgruppe

Sendeunternehmen SWISSPERFORM.

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Organe und Aktivitäten

Vorstandsausschuss

Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2015 folgende

Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter ihrer Fach gruppe:

Willi Egloff (Produzierende Audiovision)

Lorenz Haas (Produzierende Phono)

Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen)

Cla F. Nett (Ausübende Phono)

Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision)

Im Zentrum der fünf Sitzungen des Vorstandsausschus-

ses war die Vorbereitung der Vorstandssitzungen. Weiter

besprach der Ausschuss die Leitlinien für die Tarifver-

handlungen fest und erörterte die politischen Themen im

Zusammenhang mit Urheber-, Leistungsschutz- und Ver-

wertungsrecht sowie die Zusammenarbeit mit den Schwei-

zer Verwertungsgesellschaften.

Fachgruppen

Mitglieder der Fachgruppen waren 2015 folgende Personen:

Ausübende Audiovision: Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel

Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Salva Leuten egger

(ab 16. Juni 2015), Anne Papilloud, Irina Schönen

Ausübende Phono: Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker,

Ronald Dangel, Monika Kaelin, Daniel Rohr, Beat Santschi,

Philipp Schweidler

Produzierende Audiovision: Willi Egloff (Vorsitz), Peter

Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer, Peter Reichenbach,

Rudolf Santschi, Theo Stich

Produzierende Phono: Lorenz Haas (Vorsitz), Julie Born,

Nils Bortloff, Jörg Glauner, Stephan F. Peterer, Willy Viteka,

Victor Waldburger

Sendeunternehmen: Catherine Mettraux Kauthen (Vor-

sitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli, Anna Mäder-

Garamvölgyi (bis 16. Juni 2015), Martin Muerner, Jascha

Schneider-Marfels, Frederik Stucki, Andrea Werder-Stern

(ab 16. Juni 2015).

Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fach-

bereich – mit dem Erlass von Regelungen ihres Verteilregle-

ments, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen

über Tarife und über Gegenseitigkeitsverträge mit dem Aus-

land sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten

Projekten.

Kuratorium

Mitglieder des Kuratoriums waren 2015 folgende Personen:

Guido Vendramini (Vertreter Produzierende Phono, Präsident)

Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono)

Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen)

Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kultur-

stiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, Stif-

tung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpre-

tenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50'000.– auf

die Einhaltung der reglementarischen Voraus setzungen

zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich einen

Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der

Delegiertenversammlung.

Das Kuratorium fasste im Jahre 2015 Beschluss zu einem

Geschäft. Das Gesuch wurde aufgrund der Prüfung auf

Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen.

Geschäftsstelle

Die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM

war auch im Jahre 2015 durch Stabilität gekennzeichnet.

Mit Roland Fleischmann (Dokumentation Phono) verliess

ein Mitarbeitender den Verein. Sarah Flückiger (Assistenz

Direktion) sowie Mike Strathmann (IT) verstärken den

Betrieb neu.

Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2015 über 17.99

Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04), welche von 21.44 (Vorjahr

19.39) Mitarbeitenden besetzt wurden. Der Ausbau des

Stellenplanes ist Teil der Strategie, weniger Aufträge an

Aussenstehende zu vergeben und mehr Arbeiten inhouse

zu erledigen. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammen-

hang mit der Datenerfassung zwecks Einführung der Nut-

zungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzeten wurden

zeitweise zwei Mitarbeiter auf Stundenbasis eingesetzt.

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Organe und Aktivitäten

Folgende Personen arbeiteten Ende 2015 für SWISSPERFORM:

Finanz- & Rechnungswesen

Pia Bühler

EDVRalf Goller (Leiter)

Christian EderMike StrathmannSimon Schreiber

DirektionPoto Wegener (Direktor)

Michael Egli (Stellvertreter)Ralf Goller (Stellvertreter)

Departement Dokumentation / Verteilung

Ralf Goller (Departementsleiter)

Dokumentation PhonoWalter Hofmann (Leiter)

Mike Stocker (Stv.)Eurydice Devergranne

Michael FurrerThomas Schärer

Departement Mitglieder

Michael Egli (Departementsleiter)

Mitglieder PhonoMichael Knobloch (Leiter)

Christian Wiedemeier (Stv.)Katharina Bolliger

Thla Kep

Mitglieder / Dokumentation

Verteilung AudiovisionAnnina Lutz (Leiterin)

Katharina BolligerMichael Furrer

Antenne romandeDavid Johnson Verteilung Phono

Ralf Goller (Leiter)Christian Eder

Simon Schreiber

DirektionsassistenzRoman Varisco (Leiter)

Sarah Flückiger

Rechtsdienst / TarifeMichael Egli (Leiter)Caroline Ruckstuhl

Florina Drexel

PR & KommunikationAnnina Lutz (Leiterin)

Roman Varisco

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Organe und Aktivitäten

Vertretungen in anderen Gremien

Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle

machen die Interessen von SWISSPERFORM und deren

Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisa-

tionen und Verbände geltend. Sämtliche Vertretungen

erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines ent-

geltlichen Mandates in Zukunft wäre das entsprechende

Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM

zu entrichten.

Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2015 in folgenden Gremien vertreten:

• Vorstand Verein Press Play

(Poto Wegener)

• Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek

(Poto Wegener)

• Chartskommission Schweizer Hitparade

(Poto Wegener)

• Schiedskommission Swiss Music Award

(Poto Wegener)

• Allianz gegen die Internetpiraterie

(Poto Wegener)

• Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council

for the Collective Management of Performers’ Rights

(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)

• Rights Administration Working Group SCAPR

(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)

• Technical Working Group SCAPR / Chairman

(Ralf Goller)

• Information Technology Counsil SCAPR

(Ralf Goller)

• Technical Subgroup IPD – International Performers’

Database

(Ralf Goller)

• Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database

(Ralf Goller)

• Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafter-

versammlung

(Annina Lutz)

• Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz

(Annina Lutz)

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Organe und Aktivitäten

Leichte Stagnation bei Mitgliederzuwachs

Auch 2015 wuchs die Anzahl der Mitglieder von SWISSPERFORM. Die Steigerung fiel jedoch nicht derart prägnant aus wie in den Vorjahren.

Per Ende 2015 gehörten 14'161 Mitglieder SWISSPER-

FORM an. 10'929 Mitgliedschaften mit Stimmrecht stehen

3'232 Mandate ohne Stimmrecht gegenüber. Dies ent-

spricht einem Zuwachs von rund 400 Mitgliedschaften,

deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen jeweils

mehr als 1'000 Neumitglieder gezählt werden konnten.

Diese leichte Stagnation hat folgenden Hintergrund: im

Rahmen des Versands der neuen Mitgliedschafts- und

Wahrnehmungsverträge haben 1'088 Mitglieder den Ver-

trag explizit nicht erneuern wollen, bzw. die Mitglied-

schaft wurde nach der dritten Mahnung des Vertrags

gekündigt.

Es ist aber davon auszugehen, dass 2016 wiederum

mehr als 100 Berechtigte monatlich Mitglied oder Auf-

traggeber von SWISSPERFORM werden.

Ausübende Phono

Ausübende Audiovision

Produzierende Phono

Produzierende Audiovision

Sendeunternehmen

* seit 2012 inklusive Auftraggeber

Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015

5'394 5'814 6'789 7'750 8'221 8'803 10'097 11'372 12'534 13'056 Ausübende

421 459 513 877 913 1'014 1'138 1'144 1'164 1'058 Produzierende

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

14'000

12'000

10'000

8'000

6'000

4'000

2'000 13'7

67

14'1

61

9'88

1

12'5

85

9'19

8

11'3

05

8'69

1

7'36

6

6'33

7

5'87

9

Mitgliederstatistik 2015

Berechtigtengruppe Anzahl Mitglieder /Auftraggeber

2014 2015

Ausübende Phono 11'098 11'668

Ausübende Audiovision 1'436 1'388

Total Ausübende 12'534 13'056

Produzierende Phono 349 328

Produzierende Audiovision 815 730

Total Produzierende 1'164 1'058

Sendeunternehmen 69 47

Total 13'767 14'161

Mitgliederentwicklung Total

2015

2. Mitglieder

13

Mit

glie

der

Mitglieder

Tätigkeit der Antenne romande

Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizeri-schen Interpretengenossenschaft SIG auch als offizi-elle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Roman-die tätig. Das Westschweizer Büro wird vom Juristen David Johnson betreut.

Auch im Berichtsjahr erwies sich die Beratungstätigkeit für

die Ausübenden, Produzenten und Nutzer in der Romandie

weiterhin als positiv und produktiv. Die Beratung erfolg-

te allgemein in Bezug auf die Leistungsschutzrechte, die

Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verwertungs-

gesellschaften, die Mitwirkungs- und Sendemeldungen,

die Abrechnungen der Vergütungen, die Gegenseitigkeits-

verträge mit Schwestergesellschaften im Ausland, Online-

Nutzungen, die Nutzungen von audiovisuellen Werken so-

wie bezüglich Gesuchen zuhanden der Stiftungen.

Die Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Mitgliedern in

der Romandie war auch im Jahr 2015 wichtig, um zu errei-

chen, dass diese als neue Mitglieder die ihnen zustehenden

Vergütungen erhalten.

Bezüglich Umstellung auf eine Nutzungsbezogene Ver-

teilung bei den Produzierenden Phono hat die Antenne

romande diverse Anfragen von Labels und Produzenten

beantwortet, welche sich vor allem auf das Verfahren in

Bezug auf die Erfassung der Aufnahmedaten bezogen.

David Johnson, Verantwortlicher der Antenne roman-de, hat SWISSPERFORM 2015 auch bei den folgenden Veranstaltungen vertreten:

– 19. Februar 2015: Best Act Romandie, Swiss Music Awards, Lausanne

– 13.- 14. März 2015:

Festival Voix de Fête, Genève

– 2.- 3. April 2015:

Rencontres Européennes des

Artistes de l’ADAMI, Metz

– 30. Mai 2015:

Workshop über Leistungsschutzrechte,

in Zusammenarbeit mit KTV ATP, Lausanne

– 9. Juni 2015:

Workshop über Leistungsschutzrechte,

organisiert von der FCMA und «Les Eurockéennes de

Belfort», Belfort

– 10. November 2015:

«Respect Copyright», Payerne

– 20. November 2015:

«Respect Copyright», Bienne

Kontakt:

SWISSPERFORM

David JohnsonAntenne romande

Avenue de la Gare 22000 Neuchâtel

Tel.: +41 (0)32 724 31 [email protected]

14

Mit

glie

der

Mitglieder

Inka

sso

und

Tari

fe

Inkasso und Tarife

Tarifverhandlungen

Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sieht in

Art. 60 Abs. 2 vor, dass die in einem Tarif festzusetzende

Vergütung «in der Regel» für die Urheberrechte höchstens

10% und für die Leistungsschutzrechte höchstens 3%

des Ertrags betragen darf, welchen eine Person dank der

Nutzung von Werken und Leistungen erzielt. Gleichzeitig

besagt aber der genannte Artikel, dass die Entschädigung

so festzusetzen ist, dass die Berechtigten ein angemesse-

nes Entgelt erhalten. Gestützt auf diese «Auffangklausel»

machte SWISSPERFORM in zwei Tarifverfahren geltend, die

Nutzung von Leistungsschutzrechten in den betroffenen

Bereichen sei derart intensiv, dass diese Angemessenheit

nur durch einen Vergütungssatz erreicht werden könne,

der über 3% liegt. Doch leider unterlag SWISSPERFORM in

beiden Verfahren. Bereits 2014 bezeichnete das Bundesge-

richt im GT S betreffend die privaten Sendeunternehmen

eine Überschreitung dieses Regelhöchstsatzes als prak-

tisch unmöglich. Und im letzten Jahr entschied das Bun-

desverwaltungsgericht in Bezug auf den GT H, dass es sich

bei Disco-Veranstaltungen mit einem DJ nicht rechtfertigt,

das Verhältnis von 10% für Urheber- zu 3% für Leistungs-

schutzrechte zugunsten der Letzteren aufzubrechen. Nach-

dem SWISSPERFORM auf dem Rechtsweg gescheitert ist,

bleibt für sie nur noch die Möglichkeit, sich auf politischer

Ebene dafür einzusetzen, dass diese unfaire Grenze aufge-

hoben wird. Die laufende Revision des Urheberrechtsge-

setzes bietet sich hierfür als Chance.

Tarif A Fernsehen Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Ton- bildträgern durch die Schweizerische Radio- und Fern-sehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen und damit verbundene Nutzungen

Anfangs 2015 war bezüglich des Tarif A Fernsehen 2014-

2017 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwal-

tungsgericht hängig, welches am 30. März 2015 ein Urteil

über folgende strittigen Punkte fällte: Löst das Senden von

in Eigenproduktionen integrierten Handelstonträgern eine

Vergütungspflicht aus? Ist in diesem Bereich auch die Ver-

vielfältigung zu Sendezwecken gemäss Art. 24b URG zu ent-

schädigen? Das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese

beiden Fragen. Bezüglich des Synchronisationsrechts, das

bei der Integration eines Handelstonträgers in eine Eigen-

produktion zum Tragen kommt, bestätigte das Gericht

dagegen die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskom-

mission (ESchK), dass dieses individuell zu lizenzieren ist.

Betreffend Musikvideos waren die folgenden Fragen of-

fen: Fallen das Vervielfältigen und das Zugänglichmachen

von solchen unter Art. 24b und 22c URG und damit in den

Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden

Kollektivverwertung? Das Bundesverwaltungsgericht ver-

neinte dies mit der Begründung, dass Musikvideos theat-

ralische Musikwerke seien, während die beiden genannten

URG-Bestimmungen nur auf nichttheatralische Werke der

Musik Anwendung finden.

Die ersten beiden Punkte des Urteils focht die SRG vor Bun-

desgericht an. Mit Urteil vom 4. Juni 2015 trat dieses aber

auf die Beschwerde nicht ein. Damit wurde die Sache wie-

der an die ESchK zurückgewiesen, welche noch über die

Höhe der Vergütung im Punkt «in Eigenproduktionen integ-

rierte Handelstonträger» zu entscheiden hatte. SWISSPER-

FORM beantragte diesbezüglich einen Satz von 3.315 %.

Die ESchK hiess aber am 18. Dezember 2015 bloss einen

Satz von 1.6575 % gut. Zudem beschloss sie eine Decke-

lung für 2014 von CHF 100'000.–, die bis 2017 auf CHF

400'000.– erhöht wird. Die Begründung dieses Entscheids

steht noch aus.

Tarif A RadioVerwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesell-schaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit verbundene Nutzungen

In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM be-

antragten Tarif A Radio 2013 - 2016 war insbesondere

umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu quali-

fizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO Perfor-

mances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist,

erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage als ange-

zeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der

Anzahl geschützter Aufnahmen zur Folge, für welche die

SRG eine Vergütung zu leisten hat. Diese Angelegenheit

gelangte bis vor das Bundesgericht, welches die Sache

3. Inkasso und Tarife

15

Inka

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und

Tari

feInkasso und Tarife

wiederum zur Neubeurteilung an die Eidgenössische

Schiedskommission (ESchK) zurückwies. Diese hiess am

29. Juni 2015 den Antrag von SWISSPERFORM gut, dass

als Kriterium für die Bestimmung der Vergütungspflicht

für eine Aufnahme nicht nur massgebend ist, ob das

Heimatland bzw. der Sitzstaat der Künstler bzw. Produ-

zenten Gegenrecht gewährt (nach Rom-Abkommen), son-

dern auch, ob die Aufnahme in einem Mitgliedland des

WPPT veröffentlicht wurde, welches Gegenrecht gewährt.

Nach Erlass des begründeten Entscheids der ESchK er-

hob die SRG am 2. März 2016 dagegen Beschwerde ans

Bundesverwaltungsgericht.

Trotz Rechtshängigkeit des Tarifs 2013 - 2016 wurden am

4. Dezember 2015 die Verhandlungen für einen neuen Tarif

ab 2017 aufgenommen, welche immer noch im Gange

sind.

GT SVerwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sende-zwecken durch private Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene Nutzungen

Betreffend den GT S 2015 - 2017 entschied die Eidgenös-

sische Schiedskommission (ESchK) am 10. November

2014 im Sinne der Verwertungsgesellschaften, dass die

bisher vorgesehene Möglichkeit der Privatsender, für die

Werbeakquisition einen Abzug von bis zu 40% vorzuneh-

men, schrittweise durch einen degressiv gestalteten Pau-

schalabzug von zuletzt 15 % zu ersetzen sei. Nachdem die

ESchK am 9. Juli 2015 die Begründung ihres Beschlusses

versandt hatte, reichte der Verband Radios Régionales Ro-

mandes (RRR) dagegen Beschwerde ein. Deren Antrag um

Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Bun-

desverwaltungsgericht am 12. Oktober 2015 abgewiesen.

Materiell macht der Verband eine unzulässige sprunghafte

Vergütungserhöhung geltend. Das Beschwerdeverfahren

ist noch hängig.

GT S - Werbefenster Werbefenster Deutschland

Die Neuverhandlungen über Vergütungen bezüglich der in

der Schweiz ausgestrahlten deutschen Privatsender sind

im Gange.

GT YAbonnements - Pay Radio und TV

Die Verwertungsgesellschaften konnten sich mit den

Nutzerverbänden in den anfangs 2015 aufgenommenen

Verhandlungen auf einen neuen GT Y 2016 - 2020 eini-

gen. Am 21. Mai 2015 wurde dieser der Eidgenössischen

Schiedskommission (ESchK) zur Genehmigung einge-

reicht. Dieser Tarif enthält insbesondere die folgenden

Neuerungen: Zu den Werbeeinnahmen sollen auch die

Einnahmen von Drittfirmen hinzugezählt werden. Zudem

wird der 40 % Abzug für die Werbeakquisition vollstän-

dig gestrichen. In Bezug auf die Leistungsschutzrechte

sieht der Tarif für den Fernsehbereich eine Erhöhung

vor. So stützte sich SWISSPERFORM in den Verhandlun-

gen auf den Bundesgerichtsentscheid vom 20. August

2012 betreffend den Tarif A Fernsehen, in welchem klar-

gemacht wurde, dass ein Fernsehsender immer dann

einen Handelstonbildträger sendet und hierfür vergü-

tungspflichtig ist, wenn dieser bereits als DVD, Blu-Ray

Disc oder via Video-On-Demand im Handel erhältlich ist.

Daher sind nun – ähnlich wie im neu beantragten GT S

2015 - 2017 – zusätzliche Vergütungssätze für die Nutzung

von Handelstonbildträgern vorgesehen. Mit Beschluss

vom 14. Oktober 2015 hiess die ESchK den Tarif gut.

GT 3aSendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hinter-grundunterhaltung mittels Radio und Tonträger

Am 8. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen eines neu-

en GT 3a ab 2017 aufgenommen. Eine besondere Heraus-

forderung für die Verwertungsgesellschaften besteht darin,

für die Zukunft das gesamte Inkasso neu zu organisieren.

Bisher hat die Billag AG für die Verwertungsgesellschaften

den grössten Teil der Vergütungen eingezogen. Nach dem

revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf indessen

die Billag AG in der bestehenden Form nicht mehr für die

Verwertungsgesellschaften tätig sein.

GT 3a ZusatzEntschädigung für den Sendeempfang und Aufführ- ungen von Ton- und Tonbildträgern ohne Veranstal-tungscharakter in Gästezimmern

Da gemäss Bundesgerichtsurteil von November 2012 ba-

sierend auf dem bestehenden GT 3a 2008 - 2013 der Ein-

zug von Entschädigungen für das Wahrnehmbarmachen

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Inkasso und Tarife

von Ton- und Tonbildträgern in Hotelzimmern, Spitälern

und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die

Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a

Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen

Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Dagegen

ergriffen die Verbände Gastrosuisse und hotelleriesuis-

se die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, wel-

ches am 14. März 2014 entschied, dass eine Vergütungs-

pflicht im fraglichen Bereich besteht, und die Sache zum

Neuentscheid an die ESchK zurückwies. Am 2. März 2015

genehmigte diese den Tarif rückwirkend per 1. Januar

2013. Begründet wurde dies dadurch, dass das Verfah-

ren schon sehr lange gedauert habe und die Nutzer sehr

wohl Kenntnis über den Tarif und die daher zu bildenden

Rückstellungen hätten. Nach Zustellung des begründeten

Entscheids am 20. Mai 2015 reichten die Nutzerverbände

erneut Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ein. Mit

Zwischenentscheid vom 8. Juli 2015 verfügte das Bundes-

verwaltungsgericht, dass der Beschwerde in Bezug auf den

rückwirkenden Vergütungs-Einzug durch die Verwertungs-

gesellschaften aufschiebende Wirkung zukommt, nicht

hingegen bezüglich des Einzugs ab Rechtskraft. Die Nut-

zerverbände haben diesen Entscheid nicht angefochten,

weshalb die Verwertungsgesellschaften nun Vergütungen

aus dem GT 3a Zusatz einziehen können. Das Beschwerde-

verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nach wie

vor hängig.

GT 4dLeerträger eingebaute Speicher (Harddisk und digitale Speichermedien in mp3- und AV-Geräten)

Im Februar 2015 begannen die Verhandlungen über einen

neuen GT 4d ab 2016. Eine von den Verwertungsgesell-

schaften beim unabhängigen Meinungsforschungsinsti-

tut GfS in Auftrag gegebene Nutzungsstudie ergab unter

anderem, dass das Streaming zunehmend an Wichtigkeit

gewinnt und die Anzahl legaler Angebote für die Konsu-

menten ansteigt. Dies sowie die Tatsache, dass die Gerä-

tepreise kontinuierlich sinken, wirkten sich negativ auf die

kalkulierte Leerträgervergütung aus. Schliesslich einigte

man sich darauf, die Vergütungssätze im Phonobereich

in der Kategorie bis 8 GB unverändert zu belassen und im

Bereich von über 8 GB um 20 % zu reduzieren. Im Audio-

visions-Bereich musste sogar eine Senkung der Einnah-

men um rund 30 % hingenommen werden, da in diesem

Segment eine noch markantere Preissenkung sowie eine

massivere Zunahme des Streaming zu verzeichnen waren.

Bezüglich der Tarifdauer äusserten die Nutzerverbände

das Anliegen, ab 2017 nur noch einen Tarif anstelle der bis-

herigen GT 4d, 4e (Smartphones) und 4f (Tablets) zu haben.

Entsprechend wurde der GT 4d am 1. Juni 2015 der Eidge-

nössischen Schiedskommission (ESchK) mit bloss einjäh-

riger Gültigkeitsdauer, d.h. vom 1. Januar 2016 bis zum

31. Dezember 2016, zur Genehmigung eingereicht. Diese

erfolgte mit Beschluss vom 14. Oktober 2015.

GT 4iVergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien

Bereits am 10. September 2015 wurden die Verhandlungen

über einen neuen GT 4i ab 2017 aufgenommen. Die Verwer-

tungsgesellschaften kommen damit dem Wunsch der Nut-

zerverbände nach einer Zusammenlegung der heutigen Ta-

rife GT 4d, GT 4e und GT 4f nach. Die Verhandlungen dauern

noch an.

GT 7Schulische Nutzung

GT 8Reprografie

GT 9Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels betriebsinterner Netzwerke (Intranet)

Diese drei Tarife sind für die Zeit ab 2017 neu zu verhandeln.

Am 16. September 2015 begannen die Neuverhandlungen.

Es finden seither regelmässig einerseits Verhandlungsrun-

den über alle drei Tarife gemeinsam (Gesamttarifverhand-

lungen) und andererseits über Teiltarife (Schulen und Bib-

liotheken sowie Gewerbe und Dienstleistungen) statt.

GT 12Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR (virtual Personal Video Recorder)

Bereits am 2. Juni 2015 fand eine erste Verhandlung über

den neuen GT 12 ab 2017 statt. Es war vor allem den Sen-

deunternehmen ein Anliegen, die Gespräche möglichst früh

aufzunehmen. Seither finden regelmässig Verhandlungsrun-

den statt.

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feInkasso und Tarife

GT HMusikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe

Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eid-

genössische Schiedskommission (ESchK), den strittig ein-

gereichten GT H 2014 - 2018 mit den bisherigen Ansätzen

weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für die Leis-

tungsschutzrechte von 1.14 % der Einnahmen von Clubs

und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften waren in-

dessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine be-

sonders intensive Nutzung von Musik vorliegt, welche eine

Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie ge-

gen den Entscheid der ESchK Beschwerde ans Bundesver-

waltungsgericht. Mit Urteil vom 2. September 2015 wies die-

ses die Beschwerde ab. Insbesondere folgte das Gericht der

Auffassung von SWISSPERFORM nicht, wonach sich im Be-

reich von Discoveranstaltungen mit Disc Jockeys zumindest

ein Aufbrechen der im Urheberrechtsgesetz festgehaltenen

10 : 3 - Relation zwischen Urheber- und Leistungsschutz-

rechten zugunsten der Letzteren rechtfertige. Nach genauer

Analyse des Entscheids beschlossen die Verwertungsgesell-

schaften, aufgrund geringer Erfolgschancen auf einen Wei-

terzug des Urteils zu verzichten.

GT KaGrosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen

GT KbKonzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999 Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis und mit maximal CHF 15'000.00

Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb dauern

bereits seit anfangs 2014 an – mit zwischenzeitlichem zwei-

maligem Verlängerungsgesuch der Tarife für 2015 und 2016.

GT LUnterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett

Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013

brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine neue Struktur des

Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Des-

halb solle der GT L in der vorliegenden pauschalen Struktur

bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014

führte daher das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag

von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und

Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich re-

levanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die Resultate

sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine

neue Kategorisierung des GT L sinnvoll wäre. Da die Date-

nerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen

einige Zeit in Anspruch nahmen, entschieden sich die Ver-

wertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag

für Neuverhandlungen zu stellen, weshalb sich der GT L

automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016, ver-

längert hat. Am 4. Dezember 2015 liess SWISSPERFORM den

Nutzerverbänden die Ergebnisse der GfS-Studie zukommen

und bot an, bald eine Sitzung zwecks Besprechung von Fra-

gen abzuhalten, um einen einheitlichen Informationsstand

hinsichtlich der Verhandlungen für einen neuen Tarif mit

Gültigkeit ab 1. Januar 2018 zu erreichen. Die Nutzerverbän-

de zeigten Interesse an einer solchen Informationsveranstal-

tung, welche SWISSPERFORM im April 2016 durchzuführen

beabsichtigt.

Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültig-keitsdauer Ende 2015 auslief, wurden ohne mass-gebliche inhaltliche Veränderungen verlängert:

GT 3bEmpfang von Sendungen Aufführungen mit Ton- und

Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund -Unterhal-

tung bis Ende 2016 mit jeweils automatischer jährlicher

Verlängerung

GT 6bVerleihen von Werkexemplaren in Bibliotheken (Liechten-

steinische Landesbibliothek) bis 22. Juli 2017

Zudem liegt bereits eine Einigung über eine Verlängerung

des GT 4 ab 2017 bis Ende 2018 vor, mit jeweils automati-

scher jährlicher Verlängerung.

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Inkasso und Tarife

Tarifeinnahmen

Zum fünften Mal in Folge verzeichnete SWISSPER-FORM steigende Tarifeinnahmen. Und zum ersten Mal konnte die Grenze von CHF 50 Mio. übertroffen werden.

Die Tarifeinnahmen im Jahr 2015 beliefen sich total auf

CHF 51'550'157.47, was einem Zuwachs von rund

CHF 2.86 Mio. (+5.88%) gegenüber dem Vorjahr ent-

spricht. Somit setzt sich der seit 2011 bestehende

Trend steigender Einnahmen fort. Die Steigerung seit 2010

beträgt rund CHF 11 Mio. bzw. 27 %.

Wiederum ist der positive Abschluss dank erfolgreichen

Tarifverhandlungen, aber auch dank gelungener Inkas-

soarbeit der für die Gemeinsamen Tarife zuständigen

Schwestergesellschaften SUISSIMAGE, SUISA und ProLitte-

ris, zustande gekommen.

Der Aufwand 2015 war leicht höher als im Vorjahr, den-

noch konnte der Verwaltungskostenabzug weiter gesenkt

werden; er belief sich auf 7.75 % gegenüber 7.88 % im

Vorjahr. Der Bruttokostensatz machte 11.40% aus (2014:

11.70 %).

Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbe-reichen zeigt Folgendes:

Weitersenderechte: Weiterhin sehr erfreulich ist die Ent-

wicklung bei den Weitersenderechten. Der immer noch

wachsende GT 1 (+5.42 %) fing den leichten Rückgang bei

den Tarifen GT2a und 2b auf; insgesamt beträgt der Zu-

wachs rund CHF 1.1 Mio. oder 4.96 %.

Aufführungsrechte: Nach dem leicht enttäuschenden

Vorjahresergebnis konnte 2015 ein Zuwachs von rund CHF

350'000 Mio. bzw. 4.38 % verzeichnet werden. Die Steige-

rung beruht primär auf Mehreinnahmen in den Tarifen GT

3a Radio (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hin-

tergrundunterhaltung mittels Radio / + CHF 100'000.–) so-

wie GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im

Gastgewerbe / + CHF 170'000.–).

Leerträgervergütung: Auch im Bereich der Leerträgerver-

gütung zeichnete sich insgesamt ein positives Ergebnis ab:

Der Zuwachs von rund CHF 280'000.– entspricht einer Stei-

gerung von 3.84 %. Dabei setzte sich der bestehende Trend

fort: Der Rückgang bei den älteren Tarifen (Leerkassetten,

DVD’s usw.) hält an. Demgegenüber konnte beim Tablet-

Tarif GT 4f eine Steigerung von 7 % und beim GT 12 (Set-

Top-Boxen, Catch Up-TV) sogar ein Zuwachs um mehr als

30 % verzeichnet werden.

Senderechte: Bei den Senderechten stiegen die Ein-

nahmen im letzten Jahr um CHF 1 Mio. auf CHF 11.3 Mio.

(+9.89 %). Die Einordnung dieses Resultats wird durch den

Umstand erschwert, dass 2015 wie 2013 (anders als 2014)

Nachzahlungen der SRG zu verzeichnen waren, was zu einer

Wellenbewegung führt. Positiv zu werten ist die Entwicklung

beim GT S TV (Privatsender), bei welchem die Einnahmen

nahezu verdoppelt werden konnten.

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feInkasso und Tarife

Weitersenderechte

Aufführungsrechte

Leerträgerentschädigung

Weitere Rechte

Vermietrechte

Senderechte

Rechte 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Weitersenderechte 18'476'474.42 19'335'356.99 20'958'456.12 22'108'769.48 23'007'901.32 24'148'123.08

Aufführungsrechte 7'214'707.06 8'326'138.24 7'708'836.25 8'114'201.05 7'914'562.11 8'262'965.82

Leerträgerentschädigung 4'858'825.31 4'544'361.16 4'358'284.04 5'064'216.58 7'389'348.95 7'672'900.05

Vermietrechte 214'401.84 162'735.17 154'969.37 99'668.89 60'189.91 38'357.71

Senderechte 9'854'573.00 9'246'391.12 10'708'977.90 12'170'128.71 10'316'682.81 11'337'148.75

Online-Rechte 13'000.00

Weitere Rechte 300.00 50.00 0.00 77'662.06

Verwaltungskosten 9.18% 8.95% 8.28% 8.40% 7.88% 7.75%

Total in CHF 40'618'981.63 41'614'982.68 43'889'823.68 47'557'034.71 48'688'685.10 51'550'157.47

Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten

Online-Rechte

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Inkasso und Tarife

TarifabkürzungInkasso durch Tarifbezeichnung 2015 Vorjahr

Weitersenderechte CHF CHF

GT 1 SUISSIMAGE Weiterverbreitung von Programmen über Kabel 23'701'306.21 22'482'076.60

GT 2a SUISSIMAGE Weiterverbreitung über Umsetzer 36'745.14 40'534.35

GT 2b SUISSIMAGE Weiterverbreitung über IP-basierte Netze 410'071.73 485'290.37

Aufführungsrechte CHF CHF

GT 3a SUISA Öffentlicher Empfang Radio/Hintergrundmusik/TT 4'685'854.44 4'578'565.40

Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz 1'515'834.64 1'494'101.28

GT 3b SUISA Hintergrundunterhaltung in Schiffe, Bahnen, Reklame, etc. TT 10'660.94 11'236.40

Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT 24'979.79 25'968.63

Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT 40'800.83 38'183.59

GT 3c SUISA Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) 20'686.21 1'408.14

GT C SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen 24'830.63 25'166.73

GT E SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos 163'816.89 51'758.58

GT H SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe 760'976.33 589'866.80

GT Hb SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz und Unterhaltung 348'359.14 334'018.42

GT HV SUISA Hotel-Video 26'057.30 27'039.45

GT K SUISA Konzerte und konzertähnliche Darbietungen 463'288.77 530'361.99

GT L SUISA Tanz- und Ballettschulen 147'258.47 160'510.79

GT Ma SUISA Musikautomaten 18'141.68 21'073.24

GT T SUISA Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex 4'500.10 18'608.59

GT Z SUISA Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus 6'919.66 6'694.08

Zwischentotal 32'411'088.90 30'922'463.42

Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr

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Inka

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Tari

feInkasso und Tarife

Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung 2015 Vorjahr

Leerträgerentschädigung CHF CHF

GT 4a SUISA Privates Kopieren, Leerträger/Audio 10'479.42 11'586.33

Privates Kopieren, Leerträger/Video 14'437.38 18'627.93

GT 4b SUISA Privates Kopieren, CD-R 133'667.13 132'450.46

GT 4c SUISA Privates Kopieren, DVD 343'411.22 349'714.71

GT 4d SUISA Privates Kopieren, digitale Audio-Aufnahmegeräte 253'240.89 308'896.90

Privates Kopieren, digitale Video-Aufnahmegeräte 293'206.63 343'377.76

GT 4e SUISA Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen 751'183.56 1'461'315.24

GT 4f SUISA Vergütung auf Speichern in Tablets 654'475.48 610'507.89

GT 7 SUISSIMAGE Schulische Nutzung / Audio 20'318.97 20'694.48

Schulische Nutzung / Video 406'379.28 413'889.53

GT 9 PROLITTERIS Betriebliche Nutzung 277'270.48 263'434.48

GT 12 SUISSIMAGE Set-Top-Boxen 4'514'829.61 3'454'853.24

Vermietrechte CHF CHF

GT 5 SUISA Vermietung von Tonträgern 0.00 46.64

Vermietung von Tonbildträgern -6'945.90 6'137.30

GT 6 PROLITTERIS Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken 9'357.45 9'216.15

Vermietung von Tonbildträgern in Bibliotheken 35'946.16 44'789.82

Senderechte CHF CHF

GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv 129'280.16 107'727.40

GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung von Programmen über Kabel 85'128.22 82'628.14

A Radio SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Tonträger 6'469'000.00 5'970'289.11

A TV SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger 1'199'239.13 1'080'000.00

GT S Radio SUISA Tonträger-Nutzung durch private Radio-Sender 2'677'351.76 2'496'484.67

GT S TV SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private TV-Sender 378'946.04 198'343.67

Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster 289'500.00 289'539.96

GT Y SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Abonnements-Radio/-TV 108'703.44 91'669.86

Online-Rechte CHF CHF

Online-Rechte 13'000.00 0.00

Weitere Rechte CHF CHF

GT 10 PROLITTERISVerwendung von Werken und Leistungen durch Menschen mit Behinderung

73'662.06 0.00

GT 13 SWISSPERFORM Nutzung von verwaisten Rechten 4'000.00 0.00

Total 51'550'157.47 48'688'685.10

22

Grobverteilung

Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen

sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM

an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den

SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif A Ra-

dio). Von den Brutto-Tarifeinnahmen werden zuerst die

von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwen-

dungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von

10% abgezogen, anschliessend erfolgt die Grobverteilung,

also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtig-

tengruppen von SWISSPERFORM. Für die Grobverteilung

massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher

Art Nutzung wie stark verwendet wird. Mit anderen Worten

wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern

es werden spezifische Regelungen für die einzelnen Tarife

vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobver-

teilung sind die Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von

SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im

Anhang E des Verteilreglements niedergelegt.

Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Antei-

le der Sendeunternehmen ausgeschieden. Die tarifspezifi-

schen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhand-

lungen) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten (z.B.

Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom

Restbetrag abgezogen, wo bei die Sendeunternehmen 3%

ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen.

Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug

des Anteils der Sendeunternehmen und der Verwaltungs-

kosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier

Berechtigtengruppen (Produzierende und Ausübende, je

Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifi-

sche Verwaltungskosten jeder Berechtigtengruppe nach

Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen.

Entscheide über Grobverteilung

Die verantwortlichen Vertreter der Berechtigtengruppen

hatten auch 2015 verschiedene Entscheide zur Grobvertei-

lung zu treffen. Anlässlich von zwei Sitzungen konnten Ent-

scheide zur Einnahmeaufteilung folgender Tarife gefunden

werden: GT 4e (Vergütung auf digitalen Speichern in Mobil-

telefonen), GT 7 (Schulische Nutzung), GT 9 (Betriebliche

Nutzung), GT E (Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos),

GT T (Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex),

Tarif A TV (Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger).

Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über

die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung der

einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM

(http://www.swissperform.ch/de/service/dokumente-

download.html) angeführt.

Anpassungen des Verteilreglements

Im Berichtsjahr waren diverse Revisionen des Verteilregle-

ments in unterschiedlichen Stadien pendent:

Produzierende Phono

Die Fachgruppe hat sich für einen Systemwechsel ausge-

sprochen. Anstelle der Umsatz- soll die Nutzungsbezogene

Verteilung treten, d.h. eine Verteilung, welche – gleich wie

bei den Ausübenden Phono – auf den Programmlisten der

Sendestationen basiert. Die Leerträgervergütung für inlän-

dische Berechtigte bleibt aber weiterhin umsatzbezogen.

Die Umsetzung ist für die Einnahmen des Jahres 2016 ge-

plant, im Herbst 2017 soll zum ersten Mal nach dem neuen

Regime verteilt werden.

Bevor neue Verteilregeln erarbeitet werden konnten, hatte

die Fachgruppe der Produzierenden Phono den Grundsat-

zentscheid darüber zu fällen, in welcher Form die Daten-

bank entwickelt werden soll. Nachdem die Ausübenden

Phono Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Pho-

noproduzierenden zeigten, fällte die Fachgruppe der Pro-

duzierenden Phono den Beschluss, dass auf der bereits

bestehenden SWISSPERFORM-Datenbank der Ausübenden

Phono aufgebaut werden soll. Als Hauptvorteil dieser Op-

tion wurde vor allem die Tatsache gesehen, dass man sich

damit einem bereits etablierten Verteilsystem anschlies-

sen kann und entsprechend Kosten eingespart werden

können.

Die Fachgruppe der Produzierenden Phono konstituierte

eine Subgruppe für die Umsetzung der Nutzungsbezoge-

nen Verteilung, welche über einen Zeitraum von rund zwei

4. Verteilung

23

Vert

eilu

ng

Verteilung

Jahren regelmässig Sitzungen abhielt sowie die neuen Ver-

teilregeln laufend erörterte und zwischendurch in Sonder-

sitzungen der Fachgruppe der Produzierenden Phono zur

Diskussion vorlegte. Nach den jeweiligen Besprechungen

wurden die Bestimmungen diverse Male überarbeitet und

verfeinert.

Für SWISSPERFORM und die Fachgruppe der Produzieren-

den Phono war es klar, dass mit der Umstellung auf das

neue Verteilregime der Auftrag an IFPI Schweiz beendet

werden sollte, die Verteilung an die Berechtigten im Be-

reich Produzierende Phono durchzuführen. Es wurde sogar

beschlossen, dass SWISSPERFORM die Verteilung bereits

ab 2015 selber vornehmen soll, d.h. noch vollständig nach

dem bisherigen umsatzbezogenen System. Diese Übertra-

gung der Verteilaufgaben von IFPI Schweiz an SWISSPER-

FORM fand Ende 2014 statt. Am 11. September 2015 ver-

sandte SWISSPERFORM die Abrechnungen bezüglich der

Einnahmen 2014 an sämtliche Vergütungsberechtigten

aufgrund der Umsatzbezogenen Verteilung. Da der Sys-

temwechsel ab 2017 vollzogen wird, wird SWISSPERFORM

auch noch die Einnahmen 2015 im Folgejahr 2016 kom-

plett umsatzbezogen verteilen.

Hauptgrund für diese Umstellung ist die von SWISSPER-

FORM seit jeher vertretene Ansicht, dass – zumindest

in Bezug auf die Aufführungs- und Senderechte – ein

Verteilregime auf der Grundlage von Sendemeldungen

grundsätzlich besser die tatsächlichen Nutzungen wider-

spiegelt als ein umsatzbasiertes System. Da es aber un-

bestrittenermassen Tonträgerhersteller gibt, deren Auf-

nahmen praktisch nicht gesendet, aber häufig im Eigenge-

brauch gemäss Art. 19 URG – bezüglich Privatkopie sowie

schulische und betriebliche Nutzung – verwendet werden,

ist – wie bereits erwähnt – vorgesehen, die Erträge aus

den Tarifen betreffend den Eigengebrauch gemäss Art. 19f.

URG je in einen Anteil an die inländischen und die auslän-

dischen Berechtigten aufzuteilen, wobei der Anteil an die

inländischen Berechtigten weiterhin nach Handelsmarkt-

anteilen an die Tonträgerhersteller ausbezahlt werden soll.

Zur geplanten Umstellung hat sich auch das IGE bereits

schriftlich geäussert. Im Schreiben vom 26. März 2014 hat

es ausgeführt: «Das IGE ist (…) der Auffassung, dass eine

Verteilung der Einnahmen aus der Verwertung der Aufführ-

ungs- und Senderechte nach Sendemeldungen näher an

den tatsächlichen Verhältnissen sein und ihr deshalb der

Vorzug zu geben sein dürfte.» Zur beabsichtigten teilweisen

Beibehaltung der Umsatzbezogenen Verteilung führte das

IGE aus: «Die geplante Unterscheidung bei der Verteilung

der Leerträgervergütung (Verteilung national nach Markt-

anteilen, Verteilung Ausland nach Sendemeldungen)

könnte bei alleiniger Betrachtung des Grundsatzes der

Gleichbehandlung unzulässig sein. Eine Verwertungsge-

sellschaft hat jedoch bei der Verteilung verschiedene Prin-

zipien (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, geordnete

Verwaltung, feste Regeln) zu beachten. Hierbei kommt der

Gleichbehandlung kein Primat zu, so dass auch eine sol-

che Differenzierung unter Umständen zulässig sein kann.»

Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version

des Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Produ-

zierende Phono am 18. August 2015 verabschiedet. Das

entsprechende Genehmigungsgesuch wurde dem IGE am

12. Oktober 2015 zur Genehmigung eingereicht. Dessen

Entscheid ist noch ausstehend.

Ausübende (Phono und Audiovision)

Die Fachgruppen der Ausübenden planen die Einführung

eines neuen Allgemeinen Teils mit gemeinsamen Regelun-

gen beider Berechtigtengruppen. Weiter sollen die Beson-

deren Teile beider Berechtigtengruppen revidiert werden.

Geplant ist die Einführung im Jahr 2017 (bezüglich Einnah-

men 2016).

Die Nutzungsbezogene Verteilung für die Ausübenden

Phono und Audiovision wurde vor über zehn Jahren ein-

geführt. Aufgrund der in dieser Zeit gesammelten Erfah-

rungen sollen nun erstmals die betroffenen Verteilbereiche

umfassend revidiert werden.

Die Gründe für die Revision liegen hier in der Anpassung

an die neue Rechtsprechung (z.B. den Bundesgerichtsent-

scheid vom 20. August 2012 betreffend den Tarif A Fernse-

hen, in welchem der Begriff des «im Handel erhältlichen

Tonbildträgers» neu definiert wurde), der internationalen

Harmonisierung (Erleichterung des Datenaustauschs und

der Verteilung von Erträgen aus dem Ausland), der Harmo-

nisierung zwischen Ausübenden Phono und Audiovision

(z.B. bezüglich der Terminologie) sowie den realistisch um-

setzbaren Optimierungsvorschlägen von Mitgliedern.

Als spezifisch zu erneuernde Punkte können erwähnt

werden: die Einführung eines neuen Verteilbereichs «Mu-

sik auf Tonbildträgern», das Vorsehen von neuen Vergü-

tungsberechtigten (Synchronregisseure im AV-Bereich und

24

Vert

eilu

ngVerteilung

«Artistic Producer» im Phono-Bereich), ein überarbeitetes

Punktesystem im Phono-Bereich (insbesondere nach dem

Grundsatz «gleicher Anteil für gleiche Mitwirkung, unab-

hängig vom Zeitpunkt der Meldung, sowie mit einer mass-

vollen Anpassung des Verhältnisses zwischen Featured

und Non-Featured Artists), die Einführung von Rollenwer-

ten für die Schauspieler im Audiovisionsbereich (Gewich-

tung nach Anzahl Drehtage bzw. Takes).

Beide Fachgruppen konstituierten je eine Subgruppe, wel-

che die verschiedenen Regelungen in diversen Sitzungen

analysierte und weiter bearbeitete. Um die Auswirkungen

der in beiden Bereichen neu vorgesehenen Gewichtungen

nach Punkten genau festzustellen, wurden zahlreiche Tests

und Simulationen durchgeführt.

Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version des

Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Ausübende

Audiovision am 4. Februar 2016 und von der Fachgruppe

Ausübende Phono am 25. Februar 2016 verabschiedet. Bei-

de Fachgruppen sind momentan an der Redaktion der Ge-

nehmigungseingabe ans IGE.

Die aktuelle Version des Reglements ist jeweils auf der

Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen wer-

den zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB

publiziert.

Verteilung 1 Verteilung 2 Verteilung 3 Verteilung 4

SRF 1 SRF 2 Kultur SRF 3 Radio 24

RTS 1 (La Première) RTS 2 (Espace 2) RTS 3 (Couleur 3) Radio Argovia

RSI 1 (Rete 1) RSI 2 (Rete 2) RSI 3 (Rete 3) Radio BeO

SRF Musikwelle Swiss Classic SRF Virus Radio Central

Option Musique Swiss Jazz Swiss Pop Radio Chablais

Radio Rumantsch Notturno Radio Energy Zürich

Radio Fribourg

Radio Pilatus

Radio Sunshine

Radio Zürisee

Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen

Ausübende Phono

Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM selbst

durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung von Tonaufnah-

men durch ausgewertete Sendestationen. 2015 wurden die Programme folgender Radiosender ausgewertet:

Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden

sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf Ver-

teiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird

berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres in un-

terschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden

(Verteilungen 1 - 4), bzw. dass bestimmtes Repertoire am

Fernsehen genutzt wird.

Zur Überprüfung der Senderauswahl bei den Privatsen-

dern wurde eine ausführliche Analyse durchgeführt. Mit

dieser wurde unter anderem untersucht, wie viele unter-

schiedliche Titel die Sender in ihrem Programm jährlich

berücksichtigen und wie gross die programmlichen Über-

schneidungen der verschiedenen Sender sind. Die Erhe-

bung umfasste auch Sender, die bis anhin in Verteilung 4

nicht berücksichtigt wurden. Solche Analysen sollen auch

in Zukunft durchgeführt werden. Sie erlauben nicht nur

eine Kontrolle bezüglich der Breite des berücksichtigten

Repertoires, sie helfen zu verhindern, dass nahezu identi-

sche Programme verschiedener Sender ausgewertet wer-

den, und somit zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen.

Die Hauptverteilung (Nutzungsjahr 2014) durch SWISS-

PERFORM wurde am 12. November 2015 versendet. Die

25

Vert

eilu

ng

Verteilung

Verteilung verlief aufgrund der laufenden Verbesserung der

Datenqualität effizient und fehlerfrei.

In der Hauptverteilung wurde auf knapp 190'000 Aufnah-

men verteilt, von denen jede im Durchschnitt 14,2 mal in

den von SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern gespielt

wurde. Interessant ist dieses Verwendungsverhalten in den

unterschiedlichen Töpfen: Während in den Sparten Klassik

und Jazz (Verteilung 2) die gleiche Aufnahme im Schnitt 4,5

mal gespielt wurde, wurden Aufnahmen auf den Privatra-

diostationen (Topf 4) knapp 39 mal wiederholt.

Der Verteilbetrag von rund CHF 4 Mio. wurde anfangs De-

zember 2015 an die Mitglieder, Mandanten und die Mit-

glieder unserer Schwestergesellschaften zur Auszahlung

gebracht. Rund 37% der Verteilsumme wurde an Schwes-

tergesellschaften weitergeleitet. Der Rest ging an eigene

Mitglieder und Auftraggeber (etwa 57% direkt an unsere

Mitglieder und etwa 43% über Agenten an deren Man-

danten). Direktmitglieder (inklusive Gruppen-Mandate)

von SWISSPERFORM erhalten im Durchschnitt knapp CHF

287.–. Bei den Einzelinterpreten ohne Gruppenmandate

belief sich der Durchschnitt auf CHF 259.-.

Mandanten, die von Agenten vertreten werden, erhielten

im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Direktmitglie-

der, Mitglieder von Schwestergesellschaften nur etwa ein

Drittel. Dies zeigt, dass die internationalen Top-Stars ihre

Geschäfte verstärkt durch Agenturen erledigen lassen.

Auffällig ist hierbei das gegenteilige Bild in der Klassik-

und Jazz-Sparte, in der SWISSPERFORM-Direktmitglieder

im Durchschnitt am meisten verdienen, Angehörige von

Schwestergesellschaften nur etwa zwei Drittel davon und

Agenturen-Vertretene nur etwa ein Sechstel. Zum Ver-

gleich: im Topf 4 (Privatradiostationen) verdienen Mitglie-

der von SWISSPERFORM und Schwestergesellschaften im

Durchschnitt etwa je gleich viel, durch Agenturen Vertrete-

ne jedoch das Siebeneinhalbfache.

Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht

im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum Beispiel die

Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der

Sendeunternehmen, wird im Auftrag von SWISSPERFORM

gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Inter-

pretengenossenschaft SIG vorgenommen. Die Abrechnun-

gen betreffend die Verteilung für das Jahr 2014 sowie die

Nachverteilung 2010 durch die SIG wurden Anfang Dezem-

ber 2015 versendet.

Playtime Charts – Hauptverteilung

Für die Hauptverteilung im Herbst 2015 wertete SWIS-SPERFORM die meistgespielten Aufnahmen 2014 pro Verteiltopf aus. Erneut sind auch einige Schweizer Künstler in den Playtime Charts zu finden.

Pharell Williams entwickelt sich zum König der SWISSPER-

FORM Playtime Charts. Nachdem er 2013 zusammen mit

Daft Punk («Get Lucky») obenaus schwang, wies 2014 sein

Song «Happy» am meisten Playtime auf den SWISSPER-

FORM ausgewerteten Sendern auf; die Aufnahme erreichte

über 5'100 Plays in einem Jahr, was einer Gesamtspieldau-

er von etwa 328 Stunden entspricht. Auf Platz 2 finden sich

Clean Bandit feat. Jess Glynne. Deren Titel «Rather Be»

wurde rund 3'800 mal oder 239 Stunden lang gespielt.

«I Take It All» des Bieler Quartetts Pegasus ist der meist-

gespielte einheimische Titel. Der anlässlich der Swiss Mu-

sic Awards 2015 zum «Best Hit» gekürte Song wies auf den

ausgewerteten Sendern rund 2'000 Plays auf. Der zweit-

platzierte Schweizer Song «Flux» von Alvin Zealot wurde

beinahe 400 -mal gespielt.

Pegasus - Made In Varma © rozbero GmbH

26

Vert

eilu

ngVerteilung

Topf 1 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe

1 95609 Happy Pharrell Williams

2 73654 Atemlos durch die Nacht Helene Fischer

3 62933 Ti penso raramente Biagio Antonacci

4 60049 Love Never Felt So Good Michael Jackson

5 58178 Sultans Of Swing Dire Straits

6 58019 Liar, Liar Cris Cab

7 56770 Budapest George Ezra

8 51657 Up in the Sky 77 Bombay Street

9 51514 Hotel California Eagles

10 47796 Go Gentle Robbie Williams

Topf 2 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe Komponist

1 95450Sinfonie Nr. 1 g-moll

Michael SchønwandtRoyal Danish Orchestra

Ch. Weyse

2 92685Violinkonzert Nr. 3 d-moll Op. 46

Luca Bizzozero , Yury RevichHofer Symphoniker

A. Romberg

3 79695 Sinfonie F-DurMatthias Bamert London Mozart Players

L. Kozeluch

4 75818Violinkonzert Nr. 1 g-moll Op. 26

Kurt Masur, Maxim VengerovGewandhausorchester Leipzig

M. Bruch

5 75354 Sinfonie C-DurJohannes MoesusStuttgarter Kammerorchester

A. Rosetti

6 74277Sinfonie Nr. 3 Es-Dur Op. 55 «Eroica»

Béla DrahosNicolaus Esterhazy Sinfonia

L. v. Beethoven

7 72408 Sinfonie g-mollMatthias Bamert London Mozart Players

L. Kozeluch

8 70252Sinfonie Nr. 48 C-Dur «Maria Theresia»

Antal DoratiPhilharmonia Hungarica Marl

J. Haydn

9 70118Sinfonie D-Dur Op. 12 Nr. 1

Johannes GoritzkiDeutsche Kammerakademie Neuss am Rhein

L. Boccherini

10 69694 Symphonie en ut majeurMichel PlassonOrchestre national du Capitole de Toulouse

G. Bizet

Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst 2015 erfolgten Hauptverteilung 2014 von SWISSPERFORM an.

Ausgewertete Sender:

SRF 1

RTS 1 (La Première)

RSI 1 (Rete 1)

SRF Musikwelle

Option Musique

Radio Rumantsch

Ausgewertete Sender:

SRF 2 Kultur

RTS 2 (Espace 2)

RSI 2 (Rete 2)

Swiss Classic

Swiss Jazz

Notturno

27

Vert

eilu

ng

Verteilung

Topf 4 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe

1 970406 Happy Pharrell Williams

2 778820 Rather Be Clean Bandit feat. Jess Glynne

3 766284 A Sky Full Of Stars Coldplay

4 754504 Budapest George Ezra

5 747895 Stolen Dance Milky Chance

6 688320 Am I Wrong Nico & Vinz

7 655494 Changes Faul & Wad Ad vs Pnau

8 609108 Waves Mr. Probz

9 598144 Liar, Liar Cris Cab

10 556520 I See Fire Ed Sheeran

Topf 3 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe

1 139097 Magic Coldplay

2 138135 Habtits (Stay High) Tove Lo feat. Hippie Sabotage

3 125749 Fever The Black Keys

4 122362 Postcards James Blunt

5 116354 Budapest George Ezra

6 115640 Happy Pharrell Williams

7 113688 The Chamber Lenny Kravitz

8 108706 She Moves Alle Farben feat. Graham Candy

9 106146 Riptide Vance Joy

10 103395 Your wish Talisco

Ausgewertete Sender:

Radio 24

Radio Argovia

Radio BeO

Radio Central

Radio Chablais

Radio Energy Zürich

Radio Fribourg

Radio Pilatus

Radio Sunshine

Radio Zürisee

Ausgewertete Sender:

SRF 3

RTS 3 (Couleur 3)

RSI 3 (Rete 3)

SRF Virus

Swiss Pop

28

Vert

eilu

ngVerteilung

Ausübende Audiovision

Im Sommer 2015 wurde mit dem Auf- und Ausbau der

Werkdatenbank bei der Schweizerischen Interpretenge-

nossenschaft SIG für die Dokumentation der Darstellen-

den in Filmen und Serien begonnen. Das Projekt dient

zum einen der vollständigen, elektronischen Erfassung

der bestehenden physischen Informationen an Hand der

eingereichten Filmografien, zum anderen als Basis für die

künftige Rollengewichtung der Darstellenden, die gemäss

neuem Verteilreglement in näherer Zukunft umgesetzt

werden soll. Den Ausbau an die Datenbank der SIG zu

koppeln, ist insofern sinnvoll, da die SIG für den Bereich

der Tonspur bereits Filme erfasst hat, die erforderlichen

Grundlagen vorhanden sind und die entsprechenden

Strukturen für die Dokumentation der Darstellenden im

Bild ausgebaut werden können. Die Informationen zu den

Mitwirkungen in Filmen, welche bis anhin von SWISSPER-

FORM jährlich und nur pro Nutzungsjahr eingegeben wer-

den konnten, können nun laufend ergänzt werden. Basis

bilden weiterhin die von den Mitgliedern eingereichten

Filmografien und teilweise interne Recherchen zu den je-

weiligen Darstellenden. Die so ergänzten Daten werden

künftig mindestens einmal jährlich mit der Datenbank von

SUISSIMAGE abgeglichen, damit alle erfassten Beteiligten

in der Verteilung berücksichtigt werden. Die Vergütungen

aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden so-

dann den mitwirkenden Darstellerinnen und Darstellern in

Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, nach wie vor basierend

auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank, verteilt. Voraus-

setzung für eine Teilnahme an der Verteilung bleibt, dass

die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zwei-

ten Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr

dokumentiert wird.

Im Juli 2015 wurden die Vergütungen für das Sendejahr

2013 und die Nachabrechnung für 2009 ausgeschüttet

sowie Einnahmen aus dem Ausland an die Berechtigten

von SWISSPERFORM weitergeleitet.

Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im

Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musiksendungen,

Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovi-

suellen Werken (Sprecherleistungen und Filmmusik) wur-

den wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM

durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung für das

Jahr 2014 sowie die Nachverteilung 2010 erfolgten Anfang

Dezember 2015. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die

SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV.

Mit dieser wurden zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die

aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012

bezüglich Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten.

29

Vert

eilu

ng

Verteilung

Nutzungsbezogene Verteilung ab 2017

Basis für die Verteilung an die Phonoproduzieren-den wird ab dem Nutzungsjahr 2016 nicht mehr der Inlandumsatz sondern das Airplay der Berechtigten sein.

Die Fachgruppe der Produzierenden Phono hat sich 2015

zu einer Verschiebung der ersten «neuen» Abrechnung um

ein Jahr entschlossen. Dies ist zum einen mit den Erfahrun-

gen der Datenerfassung zu begründen, zum anderen mit

der Notwendigkeit der Durchführung eines kon sequenten

Qualitätsmanagements.

Im Vordergrund stand im Berichtsjahr die Gewinnung zu-

verlässiger Daten über die Rechteinhaberschaft an den

in der Schweiz genutzten Aufnahmen. Hierzu dienen zum

Teil manuelle Recherchen, es wird aber auch auf Firmen-

beziehungen und die Eigentümerschaft von Labels ab-

gestellt, sowie auch auf die Meldung der eigenen Mit-

glieder. Die aktiven SWISSPERFORM-Mitglieder wurden im

Frühsommer 2015 aufgefordert, das von ihnen geclaimte

Repertoire in einem definierten Format und in einer fest-

gelegten Datenqualität anzuliefern. Für das testweise ab-

zurechnende Nutzungsjahr 2014 hat sich durch die Summe

dieser Massnahmen während des Berichtsjahres eine Air-

play-Abdeckung von über 40 % durch alle Sender ergeben.

Um die Produzierenden möglichst frühzeitig und voll-

ständig über die Auswirkungen der neuen Verteilung auf

das Meldewesen an SWISSPERFORM zu informieren, hat

SWISSPERFORM am 2. November 2015 eine Informations-

veranstaltung angeboten. Die Informationen über die not-

wendigen Datenlieferungen wurden gut aufgenommen,

am ausführlichsten diskutiert wurde die Liste der aus-

zuwertenden Radiosender. Die Veranstaltung wurde von

knapp 60 Mitgliedern besucht, weitere Veranstaltungen

sind vorerst nicht in Planung.

Die Arbeit an den der Verteilung zugrundeliegenden Da-

ten wird auch im 2016 fortgeführt. Zudem wird an einem

Verteil- und Berichtsmodul gearbeitet, welches die Berech-

nung der Verteilbeträge und die Darstellung der Abrech-

nungen implementiert.

Produzierende Phono

Die Verteilung der Entschädigungen an die Phono Produ-

zierenden wurde zwischen 1996 und 2014 von IFPI Schweiz

im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Hinsichtlich

der Umstellung von der Umsatzbezogenen Verteilung auf

die Nutzungsbezogene Verteilung wurde die Verteilarbeit

im 2015 von SWISSPERFORM übernommen. Inhaltlich hat

es bei dieser Verteilung noch keine Änderungen gegeben.

Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilregle-

ment die Umsätze aus den im Inland verkauften Tonauf-

nahmen (physische und nicht-physische Verkäufe).

Für die Verteilperiode 2014 haben insgesamt 228 Tonträ-

gerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht. Die

Abrechnungen wurden im September 2015 an die Berech-

tigten gesendet.

Vert

eilu

ngVerteilung

30

Produzierende Audiovision

Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird

ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE er-

stellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den

Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen

Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE

berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt

nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei

SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE erfassten

Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnah-

me an der Verteilung ist die Erfassung des Werks und der

Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE.

Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision wer-

den kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche aufgeteilt:

- Weitersendung: Weitersenderecht und Sendeempfang

- Privatkopie: Privates Kopieren und Entschädigungen für das

Vermieten von Tonbildträgern

- Schulische Nutzung: Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke

Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädi-

gung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr re-

levant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme

aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren finden sich im

Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schu-

lische Nutzung melden Mediatheken die Aufzeichnungen

ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldun-

gen verteilt SUISSIMAGE die Einnahmen aus diesen Tarifen

an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von

SWISSPERFORM.

Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 4'883 (Vorjahr:

5'621) Aufzeichnungen von Mediatheken aus 9 Kantonen

(Vorjahr: 13) auf 57 Sendern vor. Folgende Filme wurden

dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE):

- Der Verdingbub Produktion: C-Films AG, Spielfilm, CH-DE

- Akte Grüninger Produktion: C-Films AG, Spielfilm, AT-CH

- Der grosse Kanton Produktion: Vega Film AG, Dokumentarfilm, CH

Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche

fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von SWISS-

PERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge

direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern nicht zwischen

Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden

wird. Der Anteil aus Einnahmen aus dem Ausland lässt sich

daher nicht aufschlüsseln.

Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Ver-

gütungen aus dem Jahr 2014 an die Berechtigten erfolgten

durch SWISSPERFORM im Dezember 2015.

Sendeunternehmen

Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiter-

hin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem Verein

IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss

dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM jedes Jahr bis

zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sen-

deunternehmen an die IRF, wobei die IRF die Weiterleitung

der Vergütungen aufgrund ihres internen Verteilreglements

an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt.

Ende 2015 wurde ein neuer Wahrnehmungsvertrag zwi-

schen SWISSPERFORM und dem IRF abgeschlossen. Die

neue Vereinbarung soll primär dem Umstand der im Jahre

2014 angepassten Grobverteilung Rechnung tragen.

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Vert

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Verteilung

Revision des Urheberrechtsgesetzes

Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Bundes-rat den Vorentwurf zum neuen URG. Die Vorlage setzt primär bei den Empfehlungen der AGUR12 an. Darüber hinaus möchte der Bundesrat die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften massiv ver-schärfen.

Inhaltlich sind folgende Bereiche erwähnenswert: In elf

neuen Bestimmungen sieht der Vorentwurf Massnahmen

zur Bekämpfung der Internet-Piraterie vor. Diese an-

erkennen den Handlungsbedarf, gleichzeitig besteht be-

züglich der Ausgestaltung und den konkreten Durchset-

zungsprozessen noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Denn die vorgeschlagenen Massnahmen sind teils pra-

xisfremd, kompliziert, schwerfällig und kostentreibend

formuliert.

Ein weiterer Teil des Vorentwurfs sieht eine Verstärkung der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften vor.

Das aktuelle URG kennt eine Aufsicht in jenen Bereichen,

in denen die Rechtsinhaber verpflichtet sind, ihre Rechte

kollektiv wahrzunehmen. Zu unterscheiden sind drei Pfei-

ler der Aufsicht: Tarifprüfung und -genehmigung durch die

Eidgenössische Schiedskommission / Aufsicht über die

Geschäftsführung durch das IGE / Prüfung der Grundlagen

der Verteilung durch das IGE. Gemäss Vorentwurf soll die

Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in zweierlei

Hinsicht ausgedehnt werden. Erstens sollen sämtliche

Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften überprüft

werden können, und nicht mehr nur solche bei denen die

Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung einneh-

men. Zweitens soll anstelle der bestehenden Rechtskont-

rolle neu eine Angemessenheitsprüfung treten.

Die verschiedensten Gründe sprechen gegen die geplante

Ausdehnung der Aufsicht: So belegt die unlängst fertig-

gestellte «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungs-

kosten» die Funktionsfähigkeit der bestehenden Aufsicht.

Auch die AGUR12 kam in ihrem Schlussbericht zum Resul-

tat, dass kein Revisionsbedarf bezüglich Aufsicht über die

Verwertungsgesellschaften gegeben ist und sprach keine

Empfehlung in diesem Bereich aus. Weiter ist davon aus-

zugehen, dass der Vorschlag des Bundesrats verfassungs-

rechtlich problematisch ist. Die verstärkte Aufsicht greift

in die Eigentumsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit der

Urheber und der Leistungsschutzberechtigten ein. Dabei

sind die Eingriffe weder in öffentlichem Interesse noch ver-

hältnismässig und somit ungerechtfertigt. Schliesslich ist

davon auszugehen, dass die vom Bundesrat vorgeschla-

genen Massnahmen unnötigerweise den Verwaltungsauf-

wand der Verwertungsgesellschaften und somit die Verwal-

tungskosten erhöhen würden – zulasten der Berechtigten.

Von grosser Bedeutung ist weiter eine geplante Änderung

im Bereich der Leerträgervergütung zur Verhinderung

vermeintlicher Doppelzahlungen. Von der Leerträgervergü-

tung ausgenommen werden sollen (neben der beim Down-

load hergestellten Kopie) «weitere vertraglich erlaubte

5. Nationale Kooperation

Vertreterinnen und Vertreter der fünf schweizerischen Ver-

wertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, Pro-

Litteris und SWISSPERFORM) treffen sich im Rahmen des

Koordinationsausschusses (KoAu) regelmässig zur Be-

sprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt, widmete

sich der KoAu auch 2015 den Themen der gemeinsamen

Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public

Affairs. Ausserdem befasste sich das Gremium mit der

Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaf-

ten und der Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges

Eigentum (IGE). Zentral waren dabei die von Februar bis

November durchgeführte Verwaltungskostenanalyse zu

den Verwertungsgesellschaften sowie die Vorbereitung der

anstehenden Gesetzesrevision URG. Die Zusammenarbeit

im Bereich Public Affairs wurde vor diesem Hintergrund

und unter dem gemeinsamen Dach Swisscopyright (vgl.

www.swisscopyright.ch) intensiviert. Initiiert wurde 2015

hierbei der «Sessionsbrief», eine ca. dreimonatlich erschei-

nende Publikation zuhanden der Eidgenössischen Parla-

mentarierinnen und Parlamentarier.

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onNationale Kooperation

Verviefältigungen». Gemeint sind hiermit beispielsweise

die in den AGB's von iTunes erwähnten fünf Folgekopien,

welche dem Konsumenten die Ablage eines Titels auf wei-

teren Geräten ermöglichen. Dem bundesrätlichen Ansatz

ist zu widersprechen. Erstens kann nur eine Doppelzahlung

vorliegen, wenn die Folgekopien dem Anbieter (z.B iTunes)

vom Rechtsinhaber vertraglich eingeräumt wurden UND

diese Kopien auch entschädigt werden. Weder das eine

noch das andere ist der Fall. Unabhängig davon stellt der

Vorschlag das gesetzliche System der Leerträgervergütung

auf dem Kopf, indem er die bestehende ausschliessliche

Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften aushöhlt.

Weiter enthält der Vorentwurf diverse Einzelmassnahmen,

beispielsweise die Einführung eines Verleihrechts und des

Instituts einer «erweiterten Kollektivlizenz» sowie eine

Ausdehnung der Vorschrift zu den Verwaisten Werken. Der

bundesrätliche Vorschlag sieht ausserdem Anpassungen

weiterer Gesetze vor. So soll beispielsweise eine Vereinfa-

chung des Tarifgenehmigungsverfahrens durch die Verkür-

zung des Instanzenzugs erreicht werden.

Nicht in den Vorentwurf aufgenommen wurden die Forde-

rungen der Fachgruppen der Ausübenden und der Produ-

zierenden nach einer Revision der Schutzfrist sowie nach

einer Anpassung von Art. 60 Abs. 2 URG. Die entsprechen-

den Forderungen werden in der Vernehmlassungsantwort

aufrechterhalten werden.

Die drei Verwertungsgesellschaften SWISSPERFORM,

SUISS IMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen der

regionalen Registrierungsagentur ISAN Berne, die von der

internationalen Agentur ISAN-IA zugelassen ist und bei der

Filme mit einer eindeutigen Identifikationsnummer regis-

triert werden können. Diese Nummer (ISAN – Internati-

onal Standard Audiovisual Number) bezieht sich auf alle

Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Film-

verwertung erleichtert. SUISSIMAGE leitet den operativen

Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Vorstandspräsident von

ISAN Berne. SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden an-

deren Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für

den Betrieb in der Anfangsphase.

ISAN Berne

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Nationale Kooperation

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Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster

Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahr-

nehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsge-

sellschaften, welche die Berechtigten vertreten, geregelt.

Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als

Alternative direkt mit SWISSPERFORM einen Wahrneh-

mungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsver-

träge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer

territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürsten-

tum Liechtenstein beschränkt. In den Ausführungsbestim-

mungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die

Bedingungen für Gegenseitigkeitsverträge und Zusam-

menarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und

für die individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländi-

schen Berechtigten näher umschrieben.

Die Rechte der ausländischen Ausübenden

Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften

SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Ge-

genseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwesterge-

sellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A-

und Typ B-Vertrag.

Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern

gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche die

Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamt-

haft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Wei-

terleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausüben-

den übernimmt.

Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Ver-

tragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland.

Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die

eigenen Mitglieder aufgrund von Nutzungen im Land des

Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Die-

se Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit

dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und

Berechtigtendaten die Gesellschaften nicht in der Lage wa-

ren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzu-

rechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht

kompatibel waren.

Bericht über die jeweiligen Verträge

Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono

Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahr-

zunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausüben-

den Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben,

wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit

diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Ab-

schluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A) geführt. Mit

PlayRight (Belgien) wurde mit Datum vom 21. April 2015

ein Gegenseitigkeitsvertrag unterzeichnet. Im neuen Be-

richtsjahr sollen zudem die zurzeit in Verhandlung stehen-

den Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und

SoundExchange (USA) unterzeichnet werden. Aufgrund der

noch nicht geklärten Rechtslage in Bezug auf den Schutz

des US-Repertoires in der Schweiz soll der Vertrag mit

SoundExchange nur unter einem entsprechenden Vorbe-

halt abgeschlossen werden.

Weiter sind Vertragsverhandlungen mit den beiden italie-

nischen Gesellschaften ITSRIGHT und NUOVOIMAIE sowie

GRAMO (Norwegen) im Gang. Nachdem in Italien 2012 die

Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwer-

tungsgesellschaften aufgehoben wurde, wurden neben

NUOVOIMAIE (Nachfolgegesellschaft von IMAIE, welche

sich nach wie vor in Liquidation befindet) weitere Ver-

wertungsgesellschaften gegründet, so z.B. ITSRIGHT, mit

welcher in naher Zukunft eine Kooperation eingegangen

werden soll.

6. Internationale Kooperation

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onInternationale Kooperation

Belgien PlayRight A-Vertrag

Dänemark GRAMEX Dänemark A-Vertrag

Deutschland GVL A-Vertrag

Estland EEL B-Vertrag

Finnland GRAMEX Finnland A-Vertrag

Frankreich ADAMI A-Vertrag

SPEDIDAM B-Vertrag

Griechenland APOLLON / DIONYSOS / ERATO B-Vertrag

Irland RAAP A-Vertrag

Italien IMAIE (gekündigt per 31.12.2010)

Japan CPRA-GEIDANKYO B-Vertrag

Kroatien HUZIP B-Vertrag

Litauen AGATA B-Vertrag

Malaysia PRISM B-Vertrag

Niederlande SENA A-Vertrag

Österreich LSG A-Vertrag

Rumänien CREDIDAM A-Vertrag

Russland ROUPI (Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet)

Schweden SAMI A-Vertrag

Slowakei SLOVGRAM B-Vertrag

Spanien AIE A-Vertrag

Tschechien INTERGRAM B-Vertrag

Ungarn EJI B-Vertrag

Uruguay SUDEI B-Vertrag

USA AARC (privates Kopieren) A-Vertrag

Vereinigtes Königreich PPL A-Vertrag

Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2015:

Wie im Vorjahr wird aufgrund der Zahlen das Ungleichge-

wicht zwischen Auslandeinnahmen und Auslandzahlun-

gen deutlich, welches die bekannte Tatsache demonst-

riert, dass der Musikkonsum in der Schweiz international

ausgerichtet ist, während Schweizer Produkte im Ausland

leider eine untergeordnete Rolle spielen. So standen Ein-

nahmen von CHF 139'166.84 Auszahlungen in Höhe von

CHF 2'392'254.32 gegenüber.

Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden

Phono aus Frankreich, Schweden und dem Vereinigten

Königreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von

SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Ausübende

Phono in das Vereinigte Königreich sowie nach Deutsch-

land und Schweden.

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Internationale Kooperation

Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision

Wie schon in den Vorjahren wurden aufgrund der ver-

änderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bun-

desgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbe-

züglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20)

Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesell-

schaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt, die Koope-

rationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich

neu abzusichern und fortzuführen. So konnte nebst dem

Abschluss eines Gegenseitigkeitsvertrages mit BECS (Ver-

einigtes Königreich) mit Datum vom 4. Dezember 2015

auch ein Gegenseitigkeitsvertrag mit der italienischen

Nachfolgegesellschaft NUOVOIMAIE abgeschlossen wer-

den. Auch mit der GVL (Deutschland), FILMEX (Dänemark)

und ADAMI (Frankreich) sind Gespräche und Verhandlun-

gen im Gang. Bei ADAMI ist man weiterhin bestrebt, einen

einwandfrei funktionierenden Austausch zu erreichen.

Im Bereich Ausübende Audiovision konnten die höchs-

ten Einnahmen aus Österreich generiert werden und die

höchsten Auszahlungen von SWISSPERFORM ins Ausland

flossen in die USA und in das Vereinigte Königreich.

Dänemark FILMEX (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)

Deutschland GVL (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)

Frankreich ADAMI (lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang)

Italien NUOVOIMAIE A-Vertrag

Niederlande NORMA B-Vertrag

Österreich VDFS A-Vertrag

Spanien AISGE A-Vertrag

USA SAG-AFTRA A-Vertrag

Vereinigtes Königreich BECS A-Vertrag

Auch bei den Ausübenden Audiovision wirken sich die Tatsachen aus, dass der Filmkonsum in der Schweiz international

orientiert ist und Schweizer Produkte im Ausland nur wenig genutzt werden. Einnahmen von CHF 19'160.05 stehen Aus-

zahlungen in Höhe von CHF 1'768'589.23 gegenüber.

Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2015:

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onInternationale Kooperation

Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

AEPO-ARTIS (Association of European Performers’ Organisations)

AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäi-

schen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der aus-

übenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über

eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen der

Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS

organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei

welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den

zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden

können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungs-

gesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Ex-

pertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Pro-

bleme zu besprechen und politische Stellungnahmen von

AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichts-

jahr waren die Implementierung der neuen EU-Richtlinien

über Verwertungsgesellschaften und über die Verlänge-

rung der Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame

Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM

und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die

Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs für On

Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwick-

lung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in Europa so-

wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

im Bereich der öffentlichen Wiedergabe.

Yolanda Schweri – Mitglied des Vorstands von SWISSPER-

FORM und Vorsitzende der Fachgruppe Ausübende Audio-

vision – wurde für SWISSPERFORM erneut ins Administra-

tive Council von AEPO-ARTIS gewählt. Für die drei neu zu

besetzenden Sitze standen fünf Kandidierende zur Verfü-

gung. Yolanda Schweri erzielte dabei für SWISSPERFORM

das beste Resultat aller Kandidierenden.

IPD (International Performers’ Database)

SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationlen In-

terpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des

Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD ge-

speicherten Informationen dienen einer besseren inter-

nationalen Identifikation der Ausübenden und eleich-

tern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD

gehören 46 (Vorjahr: 46) Verwertungsgesellschaften

an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjah-

res 761'757 (Vorjahr: 644'252) Ausübende registriert. Die

Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung

der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Dedupli-

zierung) waren wie schon im vergangenen Geschäftsjahr

auch aktuell wieder die Hauptthemen. Die Verantwortung

für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitglieds-

gesellschaften. Zugang zu den verschlüsselten Daten

über das Internet haben nur die an der IPD beteiligten

Verwertungsgesellschaften.

Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet

SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neu-Entwick-

lung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als

internationale Austauschplattform für Audio-Aufnahmen

und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation

weiter festigen wird.

SCAPR (Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights)

SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwert-

ungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der Aus-

übenden. Er zählt 44 ordentliche und 14 ausserordentliche

Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working Group» und

die «Rights Administration Working Group» erlauben den

Gesellschaften einen verbesserten Informationsfluss in Be-

zug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Be-

richtsjahr standen insbesondere die folgenden Themen im

Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische

Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesonde-

re das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten,

der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltend-

machung von Forderungen im Namen von Klangkörpern

(Orchester und Chöre); die neue EU-Richtlinie über Ver-

wertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der An-

wendbarkeit auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung

der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen

für Phonogramme.

SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den

gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen.

SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische

und rechtliche Themen aktives Mitglied.

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Internationale Kooperation

Die Rechte der ausländischen Produzierenden

Ausländische Produzierende (Phono)

Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden

im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten

grundsätzlich durch die schweizerischen Lizenznehmer

oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgte ab

2015 (für das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM

selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher

im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die

Phonoproduzenten verteilte. An ausländische Produzen-

ten, welche nicht durch schweizerische Lizenznehmer oder

Vertriebspartner vertreten werden, tätigte SWISSPERFORM

im 2015 Auszahlungen in Höhe von CHF 174'566.60. Ab

dem Verteiljahr 2017 (Nutzungsjahr 2016) wird zudem von

der marktanteilsbezogenen auf eine Nutzungsbezogene

Verteilung gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpra-

xis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.

Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in

Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen.

Ausländische Produzierende (Audiovision)

In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländi-

schen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht

folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten

Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in

der Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von

SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen

Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der

Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für diese

Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Fil-

murheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet.

Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwand-

ten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das na-

tionale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte

Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die gleiche

Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb

der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher sind die Ver-

gütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schwei-

zerischen Produzierenden aufgrund von Nutzungen in

anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen

aus den Filmurheberrechten zu trennen. Die Zahlun-

gen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen

mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften aus

dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzie-

rende erhält, enthalten regelmässig unausgeschieden

auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISS-

IMAGE leitet diesen Anteil jeweils direkt an die berechtigten

Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM

in solchen Fällen mit den ausländischen Verwertungsge-

sellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrneh-

mungsverträge ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen

Verträge abgeschlossen.

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onInternationale Kooperation

Verträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2015:

Deutschland Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF

Frankreich PROCIREP

Kanada PACC

Niederlande SEKAM Video

Österreich VAM

Polen SFP-ZAPA

Schweden FRF-Video

Schweiz AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern)

Slowakei SAPA (Memorandum of Understanding)

Spanien EGEDA

Tschechien FIPRO

Ungarn FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding)

USA IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.)

Vereinigtes Königreich ComPact Collections

Die Zahlungen ins Ausland beliefen sich 2015 auf CHF 1'556'297.50. Wie erwähnt werden die Auslandeinnahmen für die

Berechtigten von SWISSPERFORM direkt von SUISSIMAGE verteilt.

Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren

Programme in der Schweiz weiterverbreitet werden,

werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Inte-

ressengemeinschaft Radio und Fernsehen und SWISS-

PERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die

ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRF-internen

Verteilreglements an die berechtigten ausländischen

Sendeunternehmen.

Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen

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Internationale Kooperation

Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es

den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, ei-

nen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsor-

ge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden.

Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der

Gesellschaft, ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens,

dass der Abzug 10 % der Tarifeinnahmen nicht überschrei-

ten darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen

verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen Verwen-

dung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht

erfolgt. Entsprechend fliessen 10 % der Tarifeinnahmen von

SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPER-

FORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Zu-

wendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF

50'000.– überschreiten, werden von einem eigens bestellten

Kuratorium überprüft. (vgl. 1. Organe und Aktivitäten).

Phonobereich

Total CHF 2'412'812.61 davon

35 % CHF 844'484.41 an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS

35 % CHF 844'484.41 an die Stiftung Phonoproduzierende

30 % CHF 723'843.79 an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz

Audiovisionsbereich

Total CHF 2‘456‘055.91 davon

80 % CHF 1'964'844.73 an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision

20 % CHF 491'211.18 für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an:

- Schweizerische Interpretenstiftung SIS CHF 87'802.80

- Suisseculture Sociale CHF 5'000.00

- Fondation Artes et Comoedia CHF 122'802.78

- CAST-Vorsorgestiftung CHF 217'999.53

- Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA CHF 27'606.07

- Schweizerische Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstler

CHF 30'000.00

7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke

Der 10 %-Abzug des Jahres 2014 für kulturelle und soziale Zwecke wurde den Institutionen wie folgt zugewiesen:

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keFonds für kulturelle und soziale Zwecke

8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

Im Januar 2015 wurden die vierzehnten Schweizer Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger be-reits zum fünften Mal an den Solothurner Filmtagen ausgezeichnet.

SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision

stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40'000.- zu

gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer

Haupt- und Nebenrolle. Zudem wurde neu ein Jurypreis

für besondere Leistungen vergeben.

Die Preisverleihung fand am 25. Januar 2015 in der aus-

verkauften Reithalle statt, die Verkündigung der Laudatios

übernahm Leonardo Nigro, Preisträger des Vorjahres. Nach

der anschliessenden Vorführung des Schweizer Fernseh-

films «Der Hamster» mit Mitwirkung zweier soeben geehr-

ter Darsteller, lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaf-

fende und Medien zum Apéro, an welchem rege über Filme

und Politik diskutiert wurde.

Des Weiteren war SWISSPERFORM erneut Partnerin beim

täglich stattfindenden Film-Brunch in der charmanten

Cafébar Barock an der Aare, zu welchem SUISSIMAGE

und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle

Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter

Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt wer-

den konnte. Beim SWISSPERFORM-Brunch waren die Re-

gisseurin Stina Werenfels und die Schauspielerin Victoria

Schulz, die mit ihrem Film «Dora oder die sexuellen Neu-

rosen unserer Eltern» an den Filmtagen Première feierten,

Gesprächspartnerinnen. Moderiert wurde der Morgen wie-

derum von Küde Meier.

Nicola Perot, Wanda Wylova, Joel Basman und Véronique Reymond© Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer, Eddymotion

Solothurner Filmtage

Folgende Ausübende wurden geehrt:

• Véronique Reymond: beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der

Fernsehserie «A livre ouvert», Point Prod' S.A.

• Joel Basman: bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Ziellos»,

HesseGreutert Film AG.

• Wanda Wylova: beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in «Der Hamster»,

Zodiac Pictures Ltd.

• Nicola Perot: Jurypreis für seinen Auftritt in «Der Hamster»,

Zodiac Pictures Ltd.

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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

THE CONTROL MAKER (Run Wrake, 2008) © Zurich Film Festival

Piazza © Festival del film Locarno

Bei sommerlichen Temperaturen genossen Mitglieder und Branchenvertreter kühles Eis und konnten von Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Verwertungs-gesellschaften SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaften einholen und von Beratungsgesprächen zu Interpreten- und Urheberrechten profitieren.

Seit Jahren betreiben SSA und SUISSIMAGE einen Stand

am Filmfestival in Locarno. Zum ersten Mal wurde dieser

– nach einer einjährigen Pause – vom zwar zentralen aber

eher publikumsfernen Standort «Sopracenerina» an die

gut frequentierte Meile zwischen Fevi und Sala verlegt. Der

Stand wurde vergrössert, ansprechender eingerichtet und

einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht.

War SWISSPERFORM bis anhin mehr ad hoc beteiligt, wur-

de 2015 der Stand zu gleichen Teilen von den drei Verwer-

tungsgesellschaften betrieben. Mitglieder aber auch grund-

sätzlich Interessierte könnten sich über die Tätigkeit der

Gesellschaften informieren, sowohl in Gesprächen wie auch

durch die aufgelegten Broschüren. Der Stand wurde aber

auch als Oase geschätzt, da Schattenplätze in diesem heis-

sen Sommer sehr gesucht waren und den Mitgliedern der

Verwertungsgesellschaften wurde zudem ein Eis offeriert.

Ob und wie das Angebot ab 2016 erweitert wird, wird von

den Verantwortlichen diskutiert. Der Standortwechsel hat

sich auf alle Fälle als richtig und klug erwiesen. Preisträger,

Filmschaffende und Medien zum Apéro, an welchem rege

über Filme und Politik diskutiert wurde.

Zum ersten Mal hat die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision das Zurich Film Festival unterstützt. Dank des namhaften Beitrags war es dem Festival mög-lich, den internationalen Filmmusikwettbewerb auch 2015 in einem angemessenen Rahmen durchzuführen.

Aus 137 Beiträgen aus fast 30 Ländern wurden von einer

Fachjury fünf Finalisten ausgewählt, die ihre Vertonung

eines Trickfilms am 25. September in den Arena Cinemas

in der Sihlcity in Zürich uraufführten. Umrahmt wurden die

Wettbewerbsbeiträge mit einem Gastauftritt des Schweizer

Komponisten und Cellisten Martin Tillman. Unter der Lei-

tung von André Bellmont führten das Zurich Jazz Orchestra

und das Zürcher Kammerorchester zusammen mit weite-

ren Solisten und der Moderatorin Sandra Studer durch den

filmmusikalischen Abend.

Der Anlass mit anschliessendem Empfang wurde von den

geladenen Gästen und dem Publikum ausserordentlich

geschätzt und eine Weiterführung der neuen Partnerschaft

mit dem Zurich Film Festival ergänzt das Event-Portefeuille

von SWISSPERFORM gut.

Festival del film Locarno

Zurich Film Festival

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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

Lo & Leduc © Swiss Music Awards

Auch die zweite Ausgabe im Hallenstadion Zürich ver-mochte mit hochkarätigen, nationalen wie auch inter-nationalen Musikgrössen zu überzeugen. Neben den Fantastischen Vier, James Bay, Stefanie Heinzmann, Carlos Leal und Bonaparte heizten auch Lo & Leduc dem zahlreich erschienen Publikum ordentlich ein.

Das Jahr begann für das Berner Duo Lo & Leduc grandios.

Nicht nur ihr Album «Zucker fürs Volk» war in den Charts

eingeschlagen, die Jungs räumten am Abend der der Swiss

Music Awards gleich drei Steine («Best Group», «Best Ta-

lent» und «Best Live Act») für sich ab.

Dicht auf den Fersen war Lo & Leduc nur Kollege James

Gruntz. Der Sänger aus Basel freute sich über die Auszeich-

nungen «Best Breaking Act» und den «Artist Award». Mit der

Dankesrede tat sich der Basler dann unerwartet schwer,

denn er hatte nicht im Geringsten mit den Auszeichnungen

gerechnet. Beatrice Egli gewann den Preis als «Best Female

Solo Act» – in der Geschichte der Swiss Music Awards über-

haupt die erste Nomination einer Schlagersängerin. Keine

Überraschung dagegen war die wiederholte Auszeichnung

von Stress. Er nahm wie schon einige Jahre zuvor den Stein

als «Best Act Romandie» mit nach Hause.

Ehre, wem Ehre gebührt. Der im Dezember 2014 unerwartet

verstorbene Udo Jürgens wurde mit dem «Tribute Award»

ausgezeichnet und zum Schluss erhielten auch Krokus die

längst überfällige Auszeichnung. Der wohlverdiente «Out-

standing Achievement Award» wurde dem Frontmann von

Krokus Marc Storace von Roger Köppel überreicht, seiner-

seits eingekleidet mit einem schwarzen Krokus Fan-T-Shirt.

SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbei-

tete im Vorfeld der Swiss Music Awards 2015 wieder eng

mit der Organisation zusammen. Die Awardshow wurde

auch in diesem Jahr wiederum von SWISSPERFORM und

deren unabhängigen Stiftungen – der Stiftung Phonopro-

duzierende, der Schweizerische Interpretenstiftung SIS

und der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS – mit

namhaften Beiträgen unterstützt. Der wichtigste Musik-

preis der Schweiz soll weiterhin breit abgestützt werden

und Schweizer Künstlern auch zukünftige eine Plattform

bieten, wo ihre geleistete Arbeit angemessen anerkannt

und geehrt wird.

Swiss Music Awards

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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

Showcase Stage 2015 - © Eduard Meltzer, Eddymotion

m4music – das Popmusikfestival

Die 18. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music war er-neut ein voller Erfolg. Vom 26. bis 28. März 2015 haben in Zürich und Lausanne beinahe 7'000 Konzertbesucher und über 850 Vertreter der Musikbranche die Konzerte, die Demotape Clinic und die Panels der Conference be-sucht. Das Festival war an allen drei Tagen ausverkauft.

An den drei Festivaltagen in Zürich und Lausanne haben

sich fast 7'000 Musikbegeisterte sowie 850 Vertreter der

nationalen und internationalen Musikbranche getroffen.

Im Radiostudio Studio 15 von RTS in Lausanne wurde das

Popmusikfestival am Donnerstag gebührend eröffnet und

an den Folgetagen ging es auf den fünf Bühnen im Schiff-

bau, Moods, der Showcase Stage und im Exil in Zürich

weiter. Es spielten 48 Bands, 32 davon aus der Schweiz.

Konzerthöhepunkte waren Jungle, Nneka, Bilderbuch,

From Kid, Lo & Leduc und Sinkane.

Die im 2014 durch SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne,

die Showcase Stage, war auch bei deren zweiten Ausgabe

sehr gut besucht. Am 27. und 28. März 2015 wurden mit

dieser Bühne zehn zusätzlichen Schweizer Bands eine der

beliebten Auftrittsmöglichkeiten am m4music geboten.

Dank der breiten Abstützung der Showcase Stage durch

repräsentative Partner aus der Musikbranche halten die

Festivalorganisation und SWISSPEFORM an ihrem Ziel

fest, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken

und diese zusätzliche Plattform am m4music nachhaltig

weiterzuentwickeln.

Wiederum setzte sich das erschienene Publikum neben

musikbegeisterten Besuchern auch aus einem bedeuten-

den Teil von Branchenprofis aus der ganzen Schweiz zu-

sammen. Zum Erfreuen der Organisation ergaben sich für

die Bands neue Kontakte und zum Teil sogar Management-

und Konzertverpflichtungen.

Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zu-

sammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend zum gut

etablierten Professionals Apéro in den Schiffbau ein. Die

unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche führten

spannende Gespräche und genossen einen schmackhaf-

ten Apéro. Im direkten Anschluss eröffneten Lo & Leduc

mit einem fulminanten Auftritt die Konzertreihe in der

Schiffbauhalle.

Im Foyer standen die Vertreter der Verwertungsgesellschaf-

ten von SUISA und SWISSPERFORM interessierten Musik-

schaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red

und Antwort. Es fanden zahlreiche aufschlussreiche Ge-

spräche und ein interessanter Austausch statt.

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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

DJ Talent 2015 © DJ Mike Kay

DJ Talent Contest an der Street Parade

Am 29. August 2015 rollte die Street Parade zum 24. Mal durch Zürich. Erstmals wurde im Rahmen der Veran-staltung das «DJ Talent 2015» von SWISSPERFORM und dem Verein Street Parade Zürich gesucht. Der Gewin-ner, DJ Mike Kay, legte dann am Samstag auf der Swiss Innovation Stage auf.

Für die erste Ausgabe des Nachwuchswettbewerbs «DJ

Talent Contest» gingen über 150 Anmeldungen bei SWISS-

PERFORM ein. Das grosse Interesse am neuen Format

überraschten SWISSPERFORM als auch die Organisation

der Street Parade gleichermassen, da das Konzept erst

knapp sechs Monate vor der Parade entwickelt wurde.

Die Schweizer Nachwuchsszene der elektronischen Musik

zeigte sich sehr kreativ, einsatzbereit und bewies definitiv

grosses Potenzial.

Der Sieger wurde aus allen Bewerbern von einer Jury

ausgewählt. Das Rennen machte der House-DJ Mike Kay.

Der 20-jährige Basler mit vietnamesischen Wurzeln, bür-

gerlich Khiem Riemer, experimentiert bereits seit über

acht Jahren mit verschiedenen Sounds. Seit einem Jahr

produziert er zudem seine eigenen Tracks. Der «DJ Talent

Contest»-Sieger erhielt am Samstagabend bei schönstem

Wetter am Zürcher Seeufer die Möglichkeit sein Können

vor Tausenden von Zuhörern auf der Swiss Innovation

Stage zu beweisen.

Mit dem DJ Talent Contest wollen SWISSPERFORM und

der Verein Street Parade den Nachwuchs in der elektroni-

schen Musik fördern und den unentdeckten Talenten eine

neue Plattform an der farbigste House- und Technopara-

de der Welt bieten.

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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

Nachdem im letzten Jahr vor allem in der Deutsch-schweiz für respect ©opyright geworben wurde, stand im Berichtsjahr die Romandie im Fokus.

2015 fanden insgesamt 23 Auftritte des respect © opy-

right-Teams statt, davon 15 in der Romandie. Rund 3'000

Schülerinnen und Schüler konnten für das landesweite

Kunstschaffen sensibilisiert werden.

Das Moderatorenteam in der Romandie wurde im vergan-

genen Jahr mit einer zusätzlichen Person verstärkt. David

Johnson verfügt über ein fundiertes Branchenwissen und

hat sich, begeistert von der Sache, im November 2015

seiner ersten Moderation gestellt.

Zu Beginn des Jahres fand zudem ein Workshop mit dem

ganzen respect © opyright-Team statt. Ziel der Veranstal-

tung war die Weiterentwicklung des Drehbuchs. Neben

dem allgegenwärtigen Thema Internets werden neu auch

die sozialen Medien und deren Funktion für Kunstschaf-

fende und deren Fans angesprochen.

Im Frühjahr 2015 beschloss der Koordinationsaus-schuss der fünf schweizerischen Verwertungsgesell-schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM dem gemeinsamen Dach «Swisscopy-right» einen neuen Anstrich zu verpassen.

Nach der erfolgreichen Durchführung des SWISSPER-

FORM-Logowettbewerbs mit der GDK Gestaltungsschule

Zürich im Jahr 2013 rechneten sich die Verantwortlichen

gute Chancen aus, dass die Schülerinnen und Schüler

der GDK auch für Swisscopyright einen passenden Auf-

tritt konzipieren könnten. SWISSPERFORM übernahm in

der Folge die Federführung. Es wurde ein umfangreiches

Briefing erstellt, wonach die Schülerinnen und Schüler

Kerneigenschaften wie Kompetenz und Innovation bei

der Entwicklung des Corporate Designs berücksichtigen

und einfliessen lassen mussten.

Zum Abschluss des Wettbewerbs wurden elf unterschied-

lichste Vorschläge präsentiert. Die Entscheidungsträger

hatten die Qual der Wahl. Die Entscheidung fiel nach

ausführlicher Diskussion auf das Logo von Tina Matzin-

ger. Sie präsentierte eine klassische und zeitlose Logoin-

terpretation unseres einzigartigen Werte- und Kultursys-

tems, welches sich in einem sensiblen Umfeld befindet

und permanent mit den gesellschaftlichen Veränderun-

gen konfrontiert wird.

respect ©opyright! Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht!

Swisscopyright

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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten

UrheberrechtsgesprächDas alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE konnte 2015

nicht stattfinden. Das Institut wies in der Absage darauf

hin, dass nicht genügend Teilnehmer bereit gewesen seien,

die vorgeschlagenen Themen zu präsentieren.

Auch das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem

IGE und den Verwertungsgesellschaften fand 2015 nicht

statt. Stattdessen trafen sich Vertreter der Aufsicht und des

IGE zu diversen Meetings zwecks Besprechung des Austau-

sches zur Verwaltungskostenkostenanalyse (siehe nachfol-

genden Bericht).

Die 2015 durchgeführte Verwaltungskostenanalyse stellt SWISSPERFORM und den anderen einheimi-schen Verwertungsgesellschaften ein gutes Zeugnis aus: Die Verwaltungskosten sind angemessen, die Ge-schäftsführung wird als angemessen und wirtschaftlich beurteilt.

Im Februar 2014 führte die Eidgenössische Finanzkontrol-

le (EFK) eine Revision beim Eidgenössischen Institut für

Geistiges Eigentum (IGE) durch. Geprüft wurde die Auf-

sicht des IGE über die fünf Schweizer Verwertungsgesell-

schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWIS-

SPERFORM (vgl. auch Jahresbericht 2014, S. 49). Im Bericht

empfahl die EFK, eine eingehende Analyse zur Prüfung der

Angemessenheit der Kosten der Verwertungsgesellschaf-

ten. Diese Erhebung wurde von Februar bis Dezember 2015

durchgeführt. Auftraggeber der Studie war das IGE. Die

Kosten von rund CHF 160'000.- mussten von den Verwer-

tungsgesellschaften getragen werden.

Zusammenfassend kommt die Studie zum Schluss, dass die

Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften ange-

messen sind. Die bestehenden Unterschiede (Brutto-

Verwaltungskostensatz zwischen rund 5 % [SUISS IMAGE]

und rund 30 % [ProLitteris]) lassen sich weitgehend durch

die unterschiedliche Betroffenheit von kostentreibenden

Faktoren begründen. Die Geschäftsführung der

Gesellschaften wird aus dieser Sicht als angemessen und

wirtschaftlich beurteilt.

Die Verwaltung von SWISSPERFORM wird als «kostengüns-

tig» eingestuft. Gemäss «Ranking» ist SWISSPERFORM nach

SUISSIMAGE prozentual die zweitgünstigste Gesellschaft.

9 . Aufsichtsbehörden

Verwaltungskostenanalyse – gute Noten für SWISSPERFORM und die weiteren Verwertungsgesellschaften

Schwestergesellschaften Brutto-Verwaltungskostensatz 2014

ProLitteris 30.64 %

SSA 16.11 %

SUISA 19.47 %

SUISSIMAGE 5.45 %

SWISSPERFORM 11.70 %

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE

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Aufsichtsbehörden

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SWISSPERFORM 11.70 %

SFV (Schw. Fussballverband) 28.82 %

SBV (Schw. Blindenverband) 39.33 %

VSG (Verb. Schw. Grundbuchverwalter) 26.48 %

WWF 27.19 %

Brot für Alle 15.10 %

Krebsliga 30.25 %

Caritas 9.01 %

GVBS (Gebäudeversicherung BS) 11.10 %

CSS 4.80 %

Helsana 6.78 %

Sanitas 7.94 %

SWICA 9.41 %

Mobiliar Leben 15.87 %

Mobiliar N-Leben 27.89 %

Bâloise 18.95 %

Helvetia 17.63 %

Auch im Vergleich mit anderen Branchen ist die Geschäfts-

führung von SWISSPERFORM günstiger als jene der meisten

verglichenen Verbände, Nonprofit-Organisationen und Le-

bensversicherer, nicht aber im Vergleich zu Krankenkassen.

Eine Gegenüberstellung von SWISSPERFORM mit aus-ländischen Schwestergesellschaften aus Österreich, Bel-

gien, Dänemark und den Niederlande ergibt ebenfalls ein

erfreuliches Bild. Der Bericht hält fest: «Im internationalen

Vergleich ist SWISSPERFORM fast die kostengünstigste Ver-

wertungsgesellschaft in ihrem Wahrnehmungsbereich. Nur

die dänische FILMEX erreicht einen tieferen Kostensatz.»

Schwestergesellschaften Brutto-Verwaltungskostensatz 2014

SWISSPERFORM 11.70 %

VDFS (A) 13.34 %

LSG (A) 6.04 %

Playright (Be) 26.34 %

Gramex (Dk) 12.89 %

Filmex (Dk) 6.04 %

SENA (NL) 12.48 %

NORMA (NL) 26.60 %

VAM (A) 22.94 %

Brutto-Verwaltungskostensatz 2014

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nAufsichtsbehörden

In einem nächsten Teil analysiert die Studie die Kosten-intensität der Kernprozesse. Dabei wird dem Umstand

Rechnung getragen, dass ein isolierter Vergleich des Kos-

tensatzes nur beschränkt repräsentativ ist hinsichtlich

der Kosteneffizienz einer Gesellschaft. Abhilfe schafft ein

indirekter Vergleich, bei welchem die kostentreibenden

Elemente der Kernprozesse «Einzug / Verteilung» sowie

«Dokumentation» untersucht und verglichen werden.

Durchleuchtet werden beispielweise die «Ertragskraft pro

verwertetes Werk» (Ansatz: Die Verwaltung wird kostenin-

tensiver, wenn viele Werke mit kleinen Beträgen verwertet

werden.) oder das «Verhältnis der im Jahr neu erfassten

Werke zur Anzahl der verwerteten Werke» (Ansatz: Der Wert

gibt Auskunft darüber, wie gross der Nutzen der Neuerfas-

sung in der Datenbank ist.). Zusammenfassend kommt die

Studie auch in diesem Bereich zum Schluss, dass die Kos-

ten von SWISSPERFORM angemessen sind.

Im letzten Kapitel nimmt die Studie eine Analyse der Per-

sonalkosten und eine Beurteilung der Lohnstruktur vor.

Im Resultat wird festgehalten, dass die Löhne bei SWISS-

PERFORM im Vergleich der fünf Gesellschaften im Durch-

schnitt am zweithöchsten sind, zudem deutlich höher als

bei der öffentlichen Verwaltung, jedoch deutlich tiefer als

in der Finanzindustrie. Diesen Umstand erklärt die Studie

mit der besonderen Personalstruktur von SWISSPERFORM:

«Die Wahrnehmung der Nutzungsrechte der SWISSPERFORM

unterscheidet sich von derjenigen der anderen Verwertungs-

gesellschaften, indem weite Teile der Sachbearbeiter-Tätig-

keiten im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Tarifen an

die Schwestergesellschaften ausgelagert sind. Deshalb fällt

ein grosser Teil der Basis weg und der Anteil höher qualifi-

zierter Mitarbeitender ist gross. Dies führt zu einem höheren

Lohnniveau.» Die Studie erläutert andernorts, dass SWIS-

SPERFORM den zweitgeringsten Lohnmittelwert bei der

Direktion und gleichzeitig die kleinste Lohnschere kennt.

Die Resultate der Studie sind für SWISSPERFORM und die

anderen Gesellschaften als erfreulich zu werten. SWISS-

PERFORM wird die Studienergebnisse nun im Einzelnen

und in Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften

sorgfältig analysieren. Dies mit dem Ziel, weitere Schritte

zu ergreifen, um unseren Mitgliedern eine qualitativ hoch-

stehende und gleichzeitig wirtschaftliche Verwaltung ihrer

Rechte offerieren zu können.

Exkurs

Die Verwaltungskostenanalyse stellte fest, dass die fünf

Schweizer Verwertungsgesellschaften bei der Berechnung

ihres Kostensatzes unterschiedlich vorgehen. Die Studie

selbst orientiert sich am betriebswirtschaftlichen Aspekt

der Kosten und setzt somit beim «Brutto-Kostensatz» an.

Dieser beinhaltet im Falle von SWISSPERFORM nicht nur

die eigenen Verwaltungskosten (2014: 7.88 %) sondern zu-

sätzlich das den Schwestergesellschaften für das Inkasso

der Gemeinsamen Tarife zu entrichtende Entgelt. Dieser

Berechnungsansatz kommt zu einem Brutto-Kostensatz

von 11.70 % für SWISSPERFORM.

ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE sowie SWISSPERFORM

einigten sich Ende 2015 darauf, ab sofort auf eine gemein-

same Methode zur Berechnung des Verwaltungskostensat-

zes abzustellen. Basis hierfür soll der Brutto-Kostensatz

nach Berechnung in der Verwaltungskostenan alyse sein.

Es steht aber jeder Gesellschaft offen, zusätzlich den Kos-

tensatz nach eigener Berechnung anzuführen.

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Aufsichtsbehörden

Rechenschaftsbericht 2014

Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht

die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Ver-

wertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unter-

liegen dabei einer Plausibilitätsprüfung durch die Auf-

sichtsbe hörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften

verpflichtet, dem IGE jährlich einen Geschäftsbericht zu-

kommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob

er einer guten Corporate Governance entspricht. Der Ge-

schäftsbericht 2014 von SWISSPERFORM wurde dem IGE

mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 unterbreitet. Die Ge-

nehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 4. Februar 2016.

Fürstentum Liechtenstein

SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen

Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivver-

wertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von

SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des Fürsten-

tums Liechtenstein erteilte Konzession.

Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tari-

fe der Verwertungsgesellschaften werden dem zuständigen

Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt.

Im Februar 2014 veröffentlichte die EU die «Richtli-nie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten». Die Verwertungs-ge sellschaften-Richtlinie tangiert SWISSPERFORM auf grund unserer Tätigkeit für das Fürstentum Liechtenstein.

Die EU will mit ihrer neuen Richtlinie primär die Trans-

parenz der Verwertungsgesellschaften verbessern und

für einen verstärkten Wettbewerb sorgen. Insbesondere

sollen die Gesellschaften strengeren Regeln unterworfen

werden und die Rechte der Mitglieder gestärkt werden.

Sie sollen beispielsweise frei wählen können, bei welcher

Gesellschaft sie welche Rechte einbringen.

Als EWR-Mitglied muss das Fürstentum Liechtenstein zur

Umsetzung der Richtlinie die nationalen Vorschriften an-

passen. Das entsprechende Verwertungsgesellschaften-

gesetzes (VGG) wurde SWISSPERFORM vom zuständigen

Amt für Volkswirtschaft (AfV) im November 2015 zur Ver-

nehmlassung zugesendet.

SWISSPERFORM geht davon aus, die wichtigsten Vorga-

ben der EU-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Mit-

gliedschaftsrechte bereits jetzt zu erfüllen. Gleichzeitig

wurde das Amt in der Vernehmlassungsantwort auf die

problematischen Punkte des Entwurfs hingewiesen. So

sollen die Verwertungsgesellschaften beispielsweise den

Mitgliedern eine «elektronische Teilnahme an der Mitglie-

derversammlung» gewährleisten – eine angesichts der

Kosten eines solchen Systems und der vorhandenen Ver-

tretungsbefugnissen der Delegierten sinnlose Regelung.

Weiter sollen ausländische Schwestergesellschaften ge-

mäss VGG über die Möglichkeit verfügen, Widerspruch

gegen die Verwendung eines Teils der Einnahmen für

kulturelle und soziale Stiftungen einzulegen.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Fürs-

tentum wird SWISSPERFORM prüfen, wie gross der Auf-

wand für die Umsetzung des neuen VGG sein wird. Sollte

sich zeigen, dass dieser unverhältnismässig ist, bzw. zu

hohe Kosten verursacht, behält sich SWISSPERFORM vor,

sich nicht mehr für eine Verlängerung der im Sommer

2017 auslaufenden Konzession für das Fürstentum Liech-

tenstein zu bewerben.

EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften

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Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER

Bilanz

9. Jahresrechnung 2015

Ziffer im Anhang2015 CHF

2014 CHF

Flüssige Mittel 1 69'799'202.44 65'991'486.35

Forderungen Rechtenutzer 2 958'020.00 1'857'157.03

Sonstige kurzfristige Forderungen 3 38'716.32 82'312.68

Aktive Rechnungsabgrenzungen 4 1'932'757.40 1'851'799.91

Umlaufvermögen 72'728'696.16 69'782'755.97

Sachanlagen 5 45'222.64 52'711.73

Finanzanlagen 6 15'075'718.03 10'007'435.41

Anlagevermögen 15'120'940.67 10'060'147.14

Total Aktiven 87'849'636.83 79'842'903.11

Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 7 550'578.82 554'792.00

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 1'537'009.91 1'462'170.41

Kurzfristige Rückstellungen 9 49'706'325.76 47'052'170.06

Passive Rechnungsabgrenzungen 10 70'963.72 90'002.60

Kurzfristiges Fremdkapital 51'864'878.21 49'159'135.07

Langfristige Rückstellungen 11 35'984'758.62 30'683'768.04

Langfristiges Fremdkapital 35'984'758.62 30'683'768.04

Fremdkapital 87'849'636.83 79'842'903.11

Grundkapital und Reserven 12 0.00 0.00

Eigenkapital 0.00 0.00

Total Passiven 87'849'636.83 79'842'903.11

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Jahresrechnung 2015

Jahr

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ng 2

015

Erfolgsrechnung

Ziffer im Anhang2015 CHF

2014 CHF

Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Inland 13 53'733'106.72 50'749'000.37

Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland 14 158'326.89 201'979.53

Übrige betriebliche Erträge 15 1'858'171.09 1'756'879.95

Inkassoentschädigungen 16 -2'182'949.25 -2'060'315.27

Abzug für kulturelle und soziale Zwecke 17 -5'155'015.74 -4'868'868.52

Nettoerlöse 48'411'639.71 45'778'676.06

Verteilung Leistungsschutzrechte 18 -44'709'636.91 -42'070'897.72

Organe und Kommissionen 19 -285'879.75 -317'534.22

Externe Aufträge 20 -525'144.52 -469'598.65

Personalaufwand 21 -2'486'922.51 -2'241'426.11

Übriger Sachaufwand 22 -652'549.22 -798'388.37

Abschreibungen auf Sachanlagen 5 -14'603.24 -24'629.69

Betriebsaufwand -48'674'736.15 -45'922'474.76

Betriebsergebnis -263'096.44 -143'798.70

Finanzertrag 23 297'824.60 192'389.72

Finanzaufwand 24 -33'025.01 -46'888.72

Finanzergebnis 264'799.59 145'501.00

Ordentliches Ergebnis/Jahresergebnis vor Steuern 1'703.15 1'702.30

Steuern -1'703.15 -1'702.30

Jahresgewinn 0.00 0.00

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Jahresrechnung 2015Ja

hres

rech

nung

201

5

Geldflussrechnung

Ziffer im Anhang2015 CHF

2014 CHF

Jahresgewinn 0.00 0.00

Abschreibungen Sachanlagen + 14'603.24 24'629.69

Wertbrichtigungen auf Finanzanlagen +/- -12.62 30'277.26

Veränderung Rückstellungen +/- 7'955'146.28 5'358'418.20

Abnahme/Zunahme Forderungen Rechtenutzer +/- 899'137.03 -378'723.82

Abnahme/Zunahme sonstige kurzfristige Forderungen +/- 43'596.36 -7'558.02

Abnahme/Zunahme aktive Rechnungsabgrenzung +/- -80'957.49 129'559.23

Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte +/- -4'213.18 -49'149.51

Zunahme/Abnahme sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

+/- 55'800.62 163'445.67

Geldfluss aus Betriebstätigkeit = 8'883'100.24 5'270'898.70

Investitionen in Sachanlagen - -7'114.15 -14'658.15

Investitionen in Finananlagen - -7'000'000.00 -6'000'000.00

Devestitionen von Finanzanlagen + 1'931'730.00 0.00

Geldfluss aus Investitionstätigkeit = -5'075'384.15 -6'014'658.15

Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit = 0.00 0.00

Veränderung flüssige Mittel 3'807'716.09 -743'759.45

Nachweis Fonds:

Stand Flüssige Mittel per 01.01. 65'991'486.35 66'735'245.80

Stand Flüssige Mittel per 31.12. 69'799'202.44 65'991'486.35

Veränderung flüssige Mittel 3'807'716.09 -743'759.45

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Jahresrechnung 2015

Jahr

esre

chnu

ng 2

015

Allgemeines

SWISSPERFORM mit Sitz in Zürich ist ein Verein und un-

tersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des

Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Die Jahresrechnung wird auf der Basis von betriebswirt-

schaftlichen Werten unter Einhaltung der Vorschriften des

Schweizerischen Obligationenrechts und übereinstim-

mend mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rech-

nungslegung Swiss GAAP FER in Anwendung des Prinzips

historischer Kosten erstellt. Eine Ausnahme bilden Wert-

schriften im Umlaufvermögen, welche nach dem Markt-

wertprinzip (fair value) bewertet werden.

Die vorliegende Jahresrechnung 2015 mit dem Vorjahres-

vergleich 2014 wird erstmals und vollständig nach Swiss

GAAP FER offen gelegt. Zudem trat ab 1. Januar 2013 das

neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist

von 2 Jahren in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die

Jahresrechnung 2015 inklusive Vorjahr neu gegliedert. Es

ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen zwischen der

vorjährigen, den obligationenrechtlichen Vorschriften ent-

sprechenden Jahresrechnung, und der Jahresrechnung

nach Swiss GAAP FER.

Bewertungsgrundsätze

Flüssige MittelDie flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert und

enthalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben so-

wie kurzfristige Festgeldanlagen.

Wertschriften (Umlaufvermögen)Unter dieser Position werden die leicht handelbaren Wert-

schriften, welche jederzeit veräussert werden können,

ausgewiesen. Sie werden zu Marktwerten bilanziert. Eben-

falls hier ausgewiesen werden die Geldanlagen mit einer

Laufzeit bis 12 Monate. Sie werden zu Nominalwerten

bilanziert.

ForderungenForderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebs-

wirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt.

Nicht mehr einbringbare Forderungen werden als Verlust

abgeschrieben.

Aktive und passive RechnungsabgrenzungenRechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten

Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.

SachanlagenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-

oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaft-

lich notwendigen Abschreibungen. Die Aktivierungsgrenze

liegt bei CHF 1'000.00. Die Abschreibungen erfolgen linear

über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer.

Mobilien 8 Jahre

EDV Hardware/Software 5 Jahre

Büromaschinen 5 Jahre

FinanzanlagenDie Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter

Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Sie be-

inhalten Wertschriften mit einer Laufzeit von mehr als 12

Monaten, Mietzinsdepot und langfristige Darlehen. Lang-

fristige Darlehen werden zu Nominalwerten unter Berück-

sichtigung von Bonitätsrisiken eingesetzt.

Fremdkapital (kurz- und langfristig)Als kurzfristiges Fremdkapital gelten die Verbindlichkeiten,

welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanz-

stichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur

Zahlung fällig werden. Als langfristiges Fremdkapital gel-

ten alle übrigen Verbindlichkeiten.

VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte sowie die

sonstigen Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten

bewertet.

Anhang zur Jahresrechnung

54

Jahresrechnung 2015Ja

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rech

nung

201

5

Rückstellungen (kurz- und langfristig)Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis

in der Vergangenheit:

a) eine wahrscheinliche Verpflichtung besteht,

b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen

zum Erfüllen dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist,

c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung

möglich ist.

Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen betriebswirt-

schaftlichen Kriterien. Rückstellungen, welche nicht inner-

halb eines Jahres zu einem Mittelabfluss führen, werden

unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen.

Unter den «kurzfristigen Rückstellungen» werden die «weiter-

zuleitenden Einnahmen aus verwerteten Rechten» ver-

bucht, welche erst im Folgejahr aufgrund der Grobvertei-

lung den Berechtigtengruppen zugewiesen werden. Die

«Ansprüche für kulturelle und soziale Zwecke» werden

ebenfalls erst im Folgejahr den Kultur- und Sozialfonds

vollständig ausbezahlt.

Unter den «langfristigen Rückstellungen» werden sämt-

liche Ansprüche von Berechtigten gegenüber der SWISS-

PERFORM aufgeführt. Zur Sicherstellung von verspätet

geltend gemachten Ansprüchen werden separate Reser-

vefonds gebildet. Die Ansprüche verjähren mit dem Ablauf

von fünf Jahren nach Durchführung der Verteilung, spätes-

tens aber am 31. Dezember des sechsten auf die relevante

Nutzung folgenden Jahres.

Nicht benötigte Ansprüche der Berechtigten werden nach

Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist durch Beschluss

der zuständigen Fachgruppen wieder aufgelöst und flies-

sen der Verteilung und damit den Berechtigten zu oder es

werden Rückstellungen gebildet, welche zum Beispiel für

Verteilrisiken oder die Reduktion der Verteilkosten verwen-

det werden.

SteuernDa Verwertungsgesellschaften nach Art. 45 Abs. 3 URG

keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, ergeben sich dies-

bezüglich keine Steuerfolgen. Das Kantonale Steueramt

Zürich hat die massgebenden Einschätzungsfaktoren

(steuerbares Kapital) für die Staats- und Gemeindesteuern

festgelegt.

UmsatzerfassungErlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden

erfasst, sobald die Leistung erbracht, die Höhe der Erlöse

und der Kosten zuverlässig ermittelbar ist und der wirt-

schaftliche Nutzen wahrscheinlich zufliessen wird.

Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften zu

gemeinsamen Tarifen und zu einer gemeinsamen Zahl-

stelle (Art. 47 URG), weshalb bei jedem Gemeinsamen Tarif

jeweils eine der fünf Schweizer Gesellschaften das Inkasso

für alle beteiligten Gesellschaften durchführt und die An-

teile der übrigen vier Repertoires an die dafür zuständige

Schwestergesellschaft weiterleitet. Bei dieser Weiterlei-

tung handelt es sich um ein Vermittlungsgeschäft, weshalb

nur der eigene Anteil, nicht aber die auf die Schwesterge-

sellschaften entfallenden Anteile als Umsatz ausgewiesen

wird.

Wertbeeinträchtigung (Impairment) von AktivenWenn Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vorliegen,

wird die Werthaltigkeit von Aktiven auf den Bilanzstich-

tag hin überprüft. Sofern der Buchwert den Nutzwert als

Barwert der erwarteten künftigen Geldzuflüsse oder Geld-

abflüsse sowie den Netto-Marktwert übersteigt, wird das

Aktivum im Wert bis auf den Nutzwert berichtigt. Die Wert-

beeinträchtigung wird der Erfolgsrechnung belastet.

Transaktionen mit NahestehendenAls nahestehende natürliche oder juristische Person gilt,

wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf fi-

nanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation

ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt

von denselben Personen beherrscht werden, gelten eben-

falls als nahestehend.

Als Nahestehende sind Vorstands- und Geschäftsleitungs-

mitglieder anzusehen. Die Vorstandsmitglieder sind in den

meisten Fällen selbst Mitglieder oder aber Organe von Mit-

gliedern von dem Verein. Daher ist es naheliegend, dass sie

in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungs-

geldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutz-

rechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Ent-

schädigungen basieren jedoch auf dem allgemein gültigen

Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein be-

sonderer Vorteil eingeräumt. Die anderen vier Schweizer

Verwertungsgesellschaften, die sog. Schwestergesellschaf-

ten von SWISSPERFORM, sind nicht als nahestehend zu

betrachten, da ihnen kein Einfluss auf die Entscheidungen

des Vereins SWISSPERFORM zukommt.

55

Jahresrechnung 2015

Jahr

esre

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015

Bei der «Aktivierung zuteilbarer Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen» handelt es sich um Tarifkosten des GT 3a Zusatz,

GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten.

4 Aktive Rechnungsabgrenzungen2015

TCHF2014

TCHF

Gegenüber Dritten 10 45

Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen 75 72

Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter 1'848 1'735

Total aktive Rechnungsabgrenzungen 1'933 1'852

Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter:

Ausübende Phono 977 990

Ausübende Audiovision 311 318

Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild 0 -1

Produzierende Phono 480 323

Produzierende Audiovision 81 105

1'848 1'735

Erläuterungen

Aktiven

Die «Forderungen Rechtenutzer» beinhalten im auf das Berichtsjahr folgende Jahr bezahlte Abrechnungen für Tarif A

Radio 2013, Tarif A Radio 2014 und GT S Werbefenster inkl. MWST.

Im Berichtsjahr wurden gemäss Abrechnungen der Schwestergesellschaften von den Debitoren TCHF 321 (Vorjahr

TCHF 305) abgeschrieben. Da dieser Debitorenverlust bei den Schwestergesellschaften entstanden ist, wird er nicht in der

Jahresrechnung von SWISSPERFORM als Wertberichtigung aufgeführt.

2 Forderungen Rechtennutzer2015

TCHF2014

TCHF

Forderungen Rechtenutzer 958 1'857

Wertberichtigung 0 0

Total Forderungen Rechtenutzer 958 1'857

Das unter «Forderungen Dritte» dem Verein Press Play als Sanierungsbeitrag gewährte kurzfristige zinsfreie Darlehen von

TCHF 15 wurde vollständig abgeschrieben.

Die «Forderungen Steuerbehörde» enthalten Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von TCHF 39 (Vorjahr TCHF 67),

welche bereits zurückgefordert wurden.

3 Sonstige kurzfristige Forderungen2015

TCHF2014

TCHF

Forderungen Dritte 0 15

Forderungen Steuerbehörde 39 67

Wertberichtigung 0 0

Total sonstige kurzfristigen Forderungen 39 82

Wegen drohenden Negativzinsen wurden grössere Mengen flüssiger Mittel auf Spar-, Deposit- und Cash Invest Konto

verschoben.

1 Flüssige Mittel2015

TCHF2014

TCHF

Kasse 4 2

Postfinanceguthaben 4'992 514

Bankguthaben 64'803 65'475

Total flüssige Mittel 69'799 65'991

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Jahresrechnung 2015Ja

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5

5 Sachanlagen2015

TCHF2014

TCHF

Bruttoanschaffungskosten

Stand per 1.1. 161 146

Zugänge 7 15

Abgänge 0 0

Stand per 31.12. 168 161

Kumulierte Wertberichtigungen

Stand per 1.1. -108 -83

Planmässige Abschreibungen -15 -25

Wertbeeinträchtigungen 0 0

Abgänge 0 0

Stand per 31.12. -123 -108

Buchwert per 31.12. 45 53

Buchwert Sachanlagen:

Mobiliar 22 24

EDV Anlagen 21 26

Büromaschinen 2 3

45 53

6 Finanzanlagen2015

TCHF2014

TCHF

Anschaffungskosten

Stand per 1.1. 10'007 4'098

Zugänge 7'000 6'000

Abgänge -1'931 -91

Stand per 31.12. 15'076 10'007

Kumulierte Wertberichtigungen

Stand per 1.1. 0 -60

Zugänge 0 0

Wertbeeintächtingungen 0 -30

Abgänge 0 90

Stand per 31.12. 0 0

Buchwert per 31.12. 15'076 10'007

Buchwert Finanzanlagen:

Wertschriften 15'000 9'932

Mietzinsdepot inkl. Zins 76 75

Langfristige Darlehen 0 0

15'076 10'007

Wertschriften: Eine seit 1999 zum Buchwert von TCHF 1'931 gehaltene Anlage wurde 2015 zum Kurswert von TCHF 2'142

mit einem Gewinn von TCHF 210 verkauft.

Langfristige Darlehen: Der Restbetrag von TCHF 30 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehen wurde 2014 voll-

ständig abgeschrieben.

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Jahresrechnung 2015

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9 Kurzfristige Rückstellungen2015

TCHF2014

TCHF

Buchwert per 1.1. 47'052 45'573

Umgliederung nach «langfristige Rückstellungen»:

Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr -27'804 -18'893

Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 -314 0

Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe 0 -203

Beanspruchung:

Auszahlung an Kultur- und Sozialfonds aus Einnahmen Vorjahr -4'869 -4'756

Auszahlung an Berechtigtengruppe aus Einnahmen Vorjahr -14'065 -21'407

Erfolgswirksame Bildung:

Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr 44'551 41'869

Anspruch für kulturelle und soziale Zwecke aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr 5'155 4'869

Auflösung 0 0

Stand per 31.12. 49'706 47'052

Die aus den Einnahmen 2013 gebildete Rückstellung für ein Prozessrisiko von GT 12 (TCHF 314) wurde 2015 aufgelöst und

den Ansprüchen Berechtigter (langfristige Rückstellungen) zugewiesen.

Verbindlichkeiten Steuerbehörde:

Die «Verbindlichkeiten nahestehende Personen» enthalten Vorstandsabrechnungen für das Berichtsjahr, welche im

folgenden Jahr bezahlt wurden.

Mehrwertsteuerschuld 4. Quartal 2015 1'380 1'354

Quellensteuerschuld Personal 21 11

Quellensteuerschuld Berechtigte 20 1

1'421 1'366

8 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten2015

TCHF2014

TCHF

Verbindlichkeiten Dritte 64 59

Verbindlichkeiten Steuerbehörde 1'421 1'366

Verbindlichkeiten Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtung 32 35

Verbindlichkeiten nahestehende Personen 20 2

Total sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1'537 1'462

Stand per 1.1. 545 589

Auslandeinnahmen 158 202

Auszahlungen an diverse Berechtigte -182 -246

Stand per 31.12. 521 545

Die «Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter» sind Guthaben aus SWISSPERFORM-Verteilungen, die noch

nicht überwiesen werden konnten.

Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen:

Passiven

7 Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte2015

TCHF2014

TCHF

Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter 30 10

Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen 521 545

Total Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 551 555

58

Jahresrechnung 2015Ja

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5

10 Passive Rechnungsabgrenzung2015

TCHF2014

TCHF

Passive Rechnungsabgrenzung 10 26

Ferienabgrenzung 61 64

Total passive Rechnungsabgrenzung 71 90

Per 1. Januar 2015 wurde die Saldobilanz der Produzierenden Phono von der IFPI Schweiz übernommen und in die SWISS-

PERFORM Buchhaltung integriert. Die von IFPI Schweiz erhaltene Zahlung, in der Höhe von TCHF 1'224, enthielt kurzfris-

tige Forderungen von TCHF 2, aktive Rechnungsabgrenzung von TCHF 1, passive Rechnungsabgrenzung von TCHF 16 und

Ansprüche der Produzierenden Phono von TCHF 1'211.

Aus den Ansprüchen und Rückstellungen der Berechtigten wurden TCHF 36'371 (Vorjahr TCHF 34'775) ausbezahlt.

Die noch unverteilten Guthaben der Vorjahre in der Höhe von TCHF 35'985 (Vorjahr TCHF 30'684) betreffen Beträge für

inländische und ausländische Ausübende und Produzierende.

11 Langfristige Rückstellungen2015

TCHF2014

TCHF

Buchwert per 1.1. 30'684 26'805

Erfolgsunwirksame Bildung:

Übernahme Verteilung PPH von IFPI 1'227 0

Umgliederung von «kurzfristigen Rüchstellungen»:

Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr 27'804 18'893

Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 314 0

Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe 0 203

Belastung zuteilbare Kosten den Berechtigtengruppen -1'735 -1'842

Erfolgswirksame Belastung:

Verrechnung Kosten Screen Actors Guild -3 -7

Beanspruchung -22'306 -13'368

Auflösung 0 0

Stand per 31.12. 35'985 30'684

12 Grundkapital und Reserven

SWISSPERFORM verfügt über kein Grundkapital und, da alle Erträge an die Berechtigten ausgeschüttet werden, auch über

keine Reserven.

59

Jahresrechnung 2015

Jahr

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015

19 Organe und Kommissionen 2015

TCHF2014

TCHF

Delegiertenversammlung -32 -35

Vorstand -68 -73

Vorstandsausschuss -23 -19

Fachgruppen/Kuratorium -146 -150

Spesen Organe und Kommissionen -17 -11

SWISSPERFORM Retraite 0 -30

Total Organe und Kommissionen -286 -318

Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug total

TCHF 237 (Vorjahr TCHF 241).

Die meisten Vorstandsmitglieder oder ihre Unternehmen sind auch Mitglieder von SWISSPERFORM. Daher ist es nahe-

liegend, dass sie in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leis-

tungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren auf dem allgemein gültigen

Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt.

18 Verteilung Leistungsschutzrechte 2015

TCHF2014

TCHF

Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten -44'551 -41'869

Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland -159 -202

Total Verteilung Leistungsschutzrechte -44'710 -42'071

Zu Ziffer 18 siehe «weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015».

15 Übrige betriebliche Erträge 2015

TCHF2014

TCHF

Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen 6 18

Aktivierung zuteilbare Kosten auf Verteilung Berechtigter 1'848 1'735

Übriger Ertrag 4 4

Total übrige betriebliche Erträge 1'858 1'757

14 Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland

Der «Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland» ergab TCHF 158 (Vorjahr TCHF 202).

Zu Ziffer 13, 16, 17 siehe «Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr» und «weiterzuleitende Einnahmen

aus verwerteten Rechten 2015».

Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen TCHF 51'550 (Vorjahr TCHF 48'689) und beinhalten

Nachabrechnungen von Tarif A Radio 2013 (TCHF 269) und 2014 (TCHF 350), Tarif A Fernsehen 2014 (TCHF 119) so-

wie GT 10 2010 bis 2013 (TCHF 63). Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (TCHF 5'155/Vorjahr TCHF 4‘869) für

Kultur- und Sozialfonds abgezogen.

Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von TCHF 193 (Vorjahr TCHF 274) wurden direkt von den

entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigten der Ausübenden Pho-

no, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von TCHF 1'848 (Vorjahr

TCHF 1'735 inkl. Verrechnung SAG) wurden aktiviert und werden den Verteilsummen 2015 abgezogen.

Erfolgsrechnung

60

Jahresrechnung 2015Ja

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21 Personalaufwand2015

TCHF2014

TCHF

Bruttogehälter Personal -2'053 -1'854

Sozialleistungen -418 -376

Personalnebenaufwand -16 -11

Total Personalaufwand -2'487 -2'241

Berechnung aufgrund Festanstellungen: 2015 2014

Verhältnis zwischen tiefstem und höchstem Lohn 1:2.8 1:2.8

Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt 17.99 16.04

Anzahl Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 21.44 19.39

TCHF TCHF

Verbindlichkeiten Personalvorsorge in Ziffer 8 enthalten 10 11

Das Bruttogehalt für den Direktor belief sich auf TCHF 205 (Vorjahr TCHF 205), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder

der Direktion auf TCHF 521 (Vorjahr TCHF 521).

20 Externe Aufträge2015 TCHF

2014 TCHF

Allgemeine -6 -8

Betreffend Fachgruppen -97 -98

Betreffend Tarifen -137 -120

URG-Revision Berechtigtengruppen -67 -44

Ausgelagerte Beratung (SIG) -50 -60

SUISSIMAGE - Verteilung Produzierende Audiovision -50 -50

SUISSIMAGE - Verteilung Ausübende Audiovision -55 -50

IFPI - Verteilung Produzierende Phono -10 -7

Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, Ausübende Phono und Produzierende Phono -26 -33

SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse -27 0

Total externe Aufträge -525 -470

Eine Zusammenfassung der «SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse» findet sich im Jahresbericht.

Personalvorsorge

Für die berufliche Vorsorge besteht für das Personal der SWISSPERFORM ein Anschlussvertrag bei der Vorsorgestiftung

Film und Audiovision VFA/FPA mit einem Vorsorgeplan auf der Basis des Beitragsprimats.

Gruppe der Versicherten: Film- und Audiovisionsbranche Anzahl versicherte Arbeitnehmer 31.12.2014: 1'699

Vorsorgewerk: kein eigenes Vorsorgewerk, das paritätische Organ ist der Stiftungsrat

Primat: Beitrag

Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA ist eine Gemeinschaftsstiftung mit dem Charakter einer Vollver-

sicherungslösung, bei der es keine Unterdeckung geben kann. Die AXA Leben AG garantiert den Nominalwert und die

Verzinsung der Kapitalien. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei der AXA Leben AG kongruent durch einen Versi-

cherungsvertrag rückversichert.

61

Jahresrechnung 2015

Jahr

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015

22 Übriger Sachaufwand2015

TCHF2014

TCHF

Belastung zuteilbare Kosten -3 -58

Raumaufwand und Parkplatz -169 -167

Versicherungen -9 -9

EDV-Kosten -78 -88

Einrichtungen/Mobilien -2 -7

Büromaschinen -1 -1

Büro- und Verwaltungsaufwand -259 -338

Revisionsaufwand -21 -20

Werbeaufwand -101 -110

SWISSPERFORM SCAPR Meetings Zürich -10 0

Total übriger Sachaufwand -653 -798

23 Finanzertrag2015

TCHF2014

TCHF

Wertschriften- und Zinsertrag 321 192

Negativzinsen -23 0

Total Finanzertrag 298 192

Finanzertrag 298 192

abzüglich allgemeine Depot- und Bankspesen -4 -10

294 182

Der Finanzertrag abzüglich der allgemeinen Depot- und Bankspesen wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis der

unverteilten Gelder (Ziffer 11) wie folgt gutgeschrieben:

Ausübende Phono 191 119

Ausübende Audiovision 62 41

Produzierende Phono 11 0

Produzierende Audiovision 30 22

294 182

Anschliessend wird der gutgeschriebene Finanzertrag mit den zuteilbaren Kosten der Berechtigten verrechnet.

24 Finanzaufwand2015

TCHF2014

TCHF

Bank- und Postcheckspesen -18 -17

Darlehensverlust -15 -30

Total Finanzaufwand -33 -47

2014 2013

Zinssatz (von Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz 1.75%) 3.50 % 3.00 %

Deckungsgrad (Überdeckung) 103.14 % 103.40 %

Die Zahlen von der Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA für das Geschäftsjahr 2015 liegen noch nicht vor.

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

62

Jahresrechnung 2015Ja

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Der Mietvertrag für die Büros in Zürich dauert bis zum 31. Januar 2020. Es sind monatliche Zahlungen in der Höhe von

TCHF 13 fällig.

Langfristige Vereinbarungen2015

TCHF2014

TCHF

Mietvertrag Kasernenstrasse 23, Zürich 613 763

Total langfristige Vereinbarungen 613 763

Beschränkungen / VerpflichtungenZum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige Einschrän-

kungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den

Erwerb von Anlagen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag traten keine Ereignisse ein, welche die Aussagekraft der Jahresrechnung wesentlich beeinträchtigen.

Die Jahresrechnung wird am 17. Mai 2016 dem Vorstand und am 14. Juni 2016 der Delegiertenversammlung vorgelegt.

Nettokostensatz Der Verwaltungsaufwand, abzüglich übriger Ertrag sowie verrechnete Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt

TCHF 3'993 (Vorjahr TCHF 3'839) und macht 7.75 % (Vorjahr 7.88 %) der Bruttotarifeinnahmen von TCHF 51'550 (Vorjahr

TCHF 48'689) aus.

BruttokostensatzDer Verwaltungsaufwand zuzüglich Inkassoentschädigungen beträgt TCHF 6'183 (Vorjahr TCHF 5'960) und macht

11.41 % (Vorjahr 11.70 %) des Gesamtertrags (Inland-/Auslandeinnahmen, übriger Ertrag, Finanzertrag) von TCHF 54'193

(Vorjahr TCHF 50'947) aus.

Weitere Angaben

63

Jahresrechnung 2015

Jahr

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015

TarifTarifeinnahmen

in CHF

InkassospesenSchwester-

gesellschaften

Brutto- einnahmen

SWISSPERFORM 10 % an Fonds

Netto- einnahmen

SWISSPERFORM Tarif

Netto- einnahmen

SWISSPERFORMzuteilbare

Tarifkosten 2015

Einnahmen nach Abzug

tarifspez. Kosten

Anteil an allg.Verwaltungs-

kostenWeiterzuleitende Einnahmen 2015

GT 1 24'177'429.15 -476'122.94 23'701'306.21 -2'370'130.62 21'331'175.59 GT 1 21'331'175.59 -384.65 21'330'790.94 -758'892.23 20'571'898.71

GT 2a 38'085.61 -1'340.47 36'745.14 -3'674.51 33'070.63 GT 2a 33'070.63 -0.56 33'070.07 -1'176.54 31'893.53

GT 2b 425'427.15 -15'355.42 410'071.73 -41'007.17 369'064.56 GT 2b 369'064.56 -7'850.69 361'213.87 -13'130.09 348'083.78

GT 3a Radio 5'158'067.79 -472'213.35 4'685'854.44 -468'585.44 4'217'269.00 GT 3a Radio 4'217'269.00 -3'176.49 4'214'092.51 -150'036.39 4'064'056.12

GT 3a TV 1'668'823.19 -152'988.55 1'515'834.64 -151'583.46 1'364'251.18 GT 3a TV 1'364'251.18 -973.90 1'363'277.28 -48'535.51 1'314'741.77

GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 12'306.00 -1'645.06 10'660.94 -1'066.09 9'594.85 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 9'594.85 -4.75 9'590.10 -341.35 9'248.75

GT 3b TT/TBT Reisecars 29'449.53 -4'469.74 24'979.79 -2'497.98 22'481.81 GT 3b TT/TBT Reisecars 22'481.81 -10.89 22'470.92 -799.83 21'671.09

GT 3b TT/TBT Flugzeuge 47'085.64 -6'284.81 40'800.83 -4'080.08 36'720.75 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 36'720.75 -16.14 36'704.61 -1'306.40 35'398.21

GT 3c 24'383.36 -3'697.15 20'686.21 -2'068.62 18'617.59 GT 3c 18'617.59 -0.60 18'616.99 -662.35 17'954.64

GT C 28'655.45 -3'824.82 24'830.63 -2'483.06 22'347.57 GT C 22'347.57 0.00 22'347.57 -795.05 21'552.52

GT E 189'050.64 -25'233.75 163'816.89 -16'381.69 147'435.20 GT E 147'435.20 0.00 147'435.20 -5'245.25 142'189.95

GT H 878'194.33 -117'218.00 760'976.33 -76'097.63 684'878.70 GT H 684'878.70 0.00 684'878.70 -24'365.70 660'513.00

GT Hb 402'019.10 -53'659.96 348'359.14 -34'835.91 313'523.23 GT Hb 313'523.23 0.00 313'523.23 -11'154.11 302'369.12

GT HV 30'071.07 -4'013.77 26'057.30 -2'605.73 23'451.57 GT HV 23'451.57 0.00 23'451.57 -834.33 22'617.24

GT K 534'107.64 -70'818.87 463'288.77 -46'328.88 416'959.89 GT K 416'959.89 -90.00 416'869.89 -14'834.04 402'035.85

GT L 169'941.63 -22'683.16 147'258.47 -14'725.85 132'532.62 GT L 132'532.62 -25'924.00 106'608.62 -4'715.07 101'893.55

GT MA 20'936.16 -2'794.48 18'141.68 -1'814.17 16'327.51 GT MA 16'327.51 0.00 16'327.51 -580.88 15'746.63

GT T TT 815.91 -108.90 707.01 -70.70 636.31 GT T TT 636.31 0.00 636.31 -22.64 613.67

GT T TBT 4'377.36 -584.27 3'793.09 -379.31 3'413.78 GT T TBT 3'413.78 0.00 3'413.78 -121.45 3'292.33

GT Z 7'985.54 -1'065.88 6'919.66 -691.97 6'227.69 GT Z 6'227.69 0.00 6'227.69 -221.56 6'006.13

GT 4 LKV Audio 10'693.29 -213.87 10'479.42 -1'047.94 9'431.48 GT 4 LKV Audio 9'431.48 0.00 9'431.48 -335.54 9'095.94

GT 4 LKV Video 14'732.03 -294.65 14'437.38 -1'443.74 12'993.64 GT 4 LKV Video 12'993.64 0.00 12'993.64 -462.27 12'531.37

GT 4 LTV CD-R 136'395.04 -2'727.91 133'667.13 -13'366.71 120'300.42 GT 4 LTV CD-R 120'300.42 0.00 120'300.42 -4'279.89 116'020.53

GT 4 LTV DVD 350'419.61 -7'008.39 343'411.22 -34'341.12 309'070.10 GT 4 LTV DVD 309'070.10 0.00 309'070.10 -10'995.68 298'074.42

GT 4d Audio 258'409.08 -5'168.19 253'240.89 -25'324.09 227'916.80 GT 4d Audio 227'916.80 -13'916.59 214'000.21 -8'108.52 205'891.69

GT 4d Video 299'190.44 -5'983.81 293'206.63 -29'320.66 263'885.97 GT 4d Video 263'885.97 -10'661.42 253'224.55 -9'388.18 243'836.37

GT 4e 766'513.83 -15'330.27 751'183.56 -75'118.36 676'065.20 GT 4e 676'065.20 1'761.73 677'826.93 -24'052.15 653'774.78

GT 4f 667'832.11 -13'356.63 654'475.48 -65'447.55 589'027.93 GT 4f 589'027.93 0.00 589'027.93 -20'955.65 568'072.28

GT 7 Audio 20'947.39 -628.42 20'318.97 -2'031.90 18'287.07 GT 7 Audio 18'287.07 -13.99 18'273.08 -650.59 17'622.49

GT 7 Video 418'947.71 -12'568.43 406'379.28 -40'637.93 365'741.35 GT 7 Video 365'741.35 -279.32 365'462.03 -13'011.86 352'450.17

GT 9 291'250.50 -13'980.02 277'270.48 -27'727.05 249'543.43 GT 9 249'543.43 -160.49 249'382.94 -8'877.92 240'505.02

GT 12 4'654'463.51 -139'633.90 4'514'829.61 -451'482.96 4'063'346.65 GT 12 4'063'346.65 -3'522.80 4'059'823.85 -144'560.34 3'915'263.51

GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

GT 5 Video 14'905.25 -21'851.15 -6'945.90 694.59 -6'251.31 GT 5 Video -6'251.31 0.00 -6'251.31 222.40 -6'028.91

GT 6 TT 11'008.76 -1'651.31 9'357.45 -935.75 8'421.70 GT 6 TT 8'421.70 0.00 8'421.70 -299.62 8'122.08

GT 6 TBT 42'289.59 -6'343.43 35'946.16 -3'594.62 32'351.54 GT 6 TBT 32'351.54 0.00 32'351.54 -1'150.96 31'200.58

GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 131'918.53 -2'638.37 129'280.16 -12'928.02 116'352.14 GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 116'352.14 0.00 116'352.14 -4'139.42 112'212.72

GT 1 Erstverbreitung 86'865.53 -1'737.31 85'128.22 -8'512.82 76'615.40 GT 1 Erstverbreitung 76'615.40 0.00 76'615.40 -2'725.72 73'889.68

Tarif A Radio 6'469'000.00 0.00 6'469'000.00 -646'900.00 5'822'100.00 Tarif A Radio 5'822'100.00 -77'796.36 5'744'303.64 -207'130.93 5'537'172.71

Tarif A TV 1'199'239.13 0.00 1'199'239.13 -119'923.91 1'079'315.22 Tarif A TV 1'079'315.22 -11'153.60 1'068'161.62 -38'398.44 1'029'763.18

GT S Radio 3'089'761.21 -412'409.45 2'677'351.76 -267'735.18 2'409'616.58 GT S Radio 2'409'616.58 -13'441.66 2'396'174.92 -85'726.13 2'310'448.79

GT S TV 437'317.50 -58'371.46 378'946.04 -37'894.60 341'051.44 GT S TV 341'051.44 -984.48 340'066.96 -12'133.47 327'933.49

GT S WF 289'500.00 0.00 289'500.00 -28'950.00 260'550.00 GT S WF 260'550.00 -4'242.06 256'307.94 -9'269.50 247'038.44

GT Y 125'447.71 -16'744.27 108'703.44 -10'870.34 97'833.10 GT Y 97'833.10 -17'952.75 79'880.35 -3'480.58 76'399.77

GT 10 81'846.72 -8'184.66 73'662.06 -7'366.21 66'295.85 GT 10 66'295.85 -2'450.60 63'845.25 -2'358.59 61'486.66

GT 13 4'000.00 0.00 4'000.00 -400.00 3'600.00 GT 13 3'600.00 * 3'600.00 -128.08 3'471.92

Online-Rechte 13'000.00 0.00 13'000.00 -1'300.00 11'700.00 Online-Rechte 11'700.00 0.00 11'700.00 -416.25 11'283.75

Summe 53'733'106.72 -2'182'949.25 51'550'157.47 -5'155'015.74 46'395'141.73 Summe 46'395'141.73 -193'247.06 46'201'894.67 -1'650'584.65 44'551'310.02

Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015 (ohne MwSt.)

64

Jahresrechnung 2015Ja

hres

rech

nung

201

5

* Beim GT 13 wurden keine aktivierten Kosten belastet.

TarifTarifeinnahmen

in CHF

InkassospesenSchwester-

gesellschaften

Brutto- einnahmen

SWISSPERFORM 10 % an Fonds

Netto- einnahmen

SWISSPERFORM Tarif

Netto- einnahmen

SWISSPERFORMzuteilbare

Tarifkosten 2015

Einnahmen nach Abzug

tarifspez. Kosten

Anteil an allg.Verwaltungs-

kostenWeiterzuleitende Einnahmen 2015

GT 1 24'177'429.15 -476'122.94 23'701'306.21 -2'370'130.62 21'331'175.59 GT 1 21'331'175.59 -384.65 21'330'790.94 -758'892.23 20'571'898.71

GT 2a 38'085.61 -1'340.47 36'745.14 -3'674.51 33'070.63 GT 2a 33'070.63 -0.56 33'070.07 -1'176.54 31'893.53

GT 2b 425'427.15 -15'355.42 410'071.73 -41'007.17 369'064.56 GT 2b 369'064.56 -7'850.69 361'213.87 -13'130.09 348'083.78

GT 3a Radio 5'158'067.79 -472'213.35 4'685'854.44 -468'585.44 4'217'269.00 GT 3a Radio 4'217'269.00 -3'176.49 4'214'092.51 -150'036.39 4'064'056.12

GT 3a TV 1'668'823.19 -152'988.55 1'515'834.64 -151'583.46 1'364'251.18 GT 3a TV 1'364'251.18 -973.90 1'363'277.28 -48'535.51 1'314'741.77

GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 12'306.00 -1'645.06 10'660.94 -1'066.09 9'594.85 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 9'594.85 -4.75 9'590.10 -341.35 9'248.75

GT 3b TT/TBT Reisecars 29'449.53 -4'469.74 24'979.79 -2'497.98 22'481.81 GT 3b TT/TBT Reisecars 22'481.81 -10.89 22'470.92 -799.83 21'671.09

GT 3b TT/TBT Flugzeuge 47'085.64 -6'284.81 40'800.83 -4'080.08 36'720.75 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 36'720.75 -16.14 36'704.61 -1'306.40 35'398.21

GT 3c 24'383.36 -3'697.15 20'686.21 -2'068.62 18'617.59 GT 3c 18'617.59 -0.60 18'616.99 -662.35 17'954.64

GT C 28'655.45 -3'824.82 24'830.63 -2'483.06 22'347.57 GT C 22'347.57 0.00 22'347.57 -795.05 21'552.52

GT E 189'050.64 -25'233.75 163'816.89 -16'381.69 147'435.20 GT E 147'435.20 0.00 147'435.20 -5'245.25 142'189.95

GT H 878'194.33 -117'218.00 760'976.33 -76'097.63 684'878.70 GT H 684'878.70 0.00 684'878.70 -24'365.70 660'513.00

GT Hb 402'019.10 -53'659.96 348'359.14 -34'835.91 313'523.23 GT Hb 313'523.23 0.00 313'523.23 -11'154.11 302'369.12

GT HV 30'071.07 -4'013.77 26'057.30 -2'605.73 23'451.57 GT HV 23'451.57 0.00 23'451.57 -834.33 22'617.24

GT K 534'107.64 -70'818.87 463'288.77 -46'328.88 416'959.89 GT K 416'959.89 -90.00 416'869.89 -14'834.04 402'035.85

GT L 169'941.63 -22'683.16 147'258.47 -14'725.85 132'532.62 GT L 132'532.62 -25'924.00 106'608.62 -4'715.07 101'893.55

GT MA 20'936.16 -2'794.48 18'141.68 -1'814.17 16'327.51 GT MA 16'327.51 0.00 16'327.51 -580.88 15'746.63

GT T TT 815.91 -108.90 707.01 -70.70 636.31 GT T TT 636.31 0.00 636.31 -22.64 613.67

GT T TBT 4'377.36 -584.27 3'793.09 -379.31 3'413.78 GT T TBT 3'413.78 0.00 3'413.78 -121.45 3'292.33

GT Z 7'985.54 -1'065.88 6'919.66 -691.97 6'227.69 GT Z 6'227.69 0.00 6'227.69 -221.56 6'006.13

GT 4 LKV Audio 10'693.29 -213.87 10'479.42 -1'047.94 9'431.48 GT 4 LKV Audio 9'431.48 0.00 9'431.48 -335.54 9'095.94

GT 4 LKV Video 14'732.03 -294.65 14'437.38 -1'443.74 12'993.64 GT 4 LKV Video 12'993.64 0.00 12'993.64 -462.27 12'531.37

GT 4 LTV CD-R 136'395.04 -2'727.91 133'667.13 -13'366.71 120'300.42 GT 4 LTV CD-R 120'300.42 0.00 120'300.42 -4'279.89 116'020.53

GT 4 LTV DVD 350'419.61 -7'008.39 343'411.22 -34'341.12 309'070.10 GT 4 LTV DVD 309'070.10 0.00 309'070.10 -10'995.68 298'074.42

GT 4d Audio 258'409.08 -5'168.19 253'240.89 -25'324.09 227'916.80 GT 4d Audio 227'916.80 -13'916.59 214'000.21 -8'108.52 205'891.69

GT 4d Video 299'190.44 -5'983.81 293'206.63 -29'320.66 263'885.97 GT 4d Video 263'885.97 -10'661.42 253'224.55 -9'388.18 243'836.37

GT 4e 766'513.83 -15'330.27 751'183.56 -75'118.36 676'065.20 GT 4e 676'065.20 1'761.73 677'826.93 -24'052.15 653'774.78

GT 4f 667'832.11 -13'356.63 654'475.48 -65'447.55 589'027.93 GT 4f 589'027.93 0.00 589'027.93 -20'955.65 568'072.28

GT 7 Audio 20'947.39 -628.42 20'318.97 -2'031.90 18'287.07 GT 7 Audio 18'287.07 -13.99 18'273.08 -650.59 17'622.49

GT 7 Video 418'947.71 -12'568.43 406'379.28 -40'637.93 365'741.35 GT 7 Video 365'741.35 -279.32 365'462.03 -13'011.86 352'450.17

GT 9 291'250.50 -13'980.02 277'270.48 -27'727.05 249'543.43 GT 9 249'543.43 -160.49 249'382.94 -8'877.92 240'505.02

GT 12 4'654'463.51 -139'633.90 4'514'829.61 -451'482.96 4'063'346.65 GT 12 4'063'346.65 -3'522.80 4'059'823.85 -144'560.34 3'915'263.51

GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

GT 5 Video 14'905.25 -21'851.15 -6'945.90 694.59 -6'251.31 GT 5 Video -6'251.31 0.00 -6'251.31 222.40 -6'028.91

GT 6 TT 11'008.76 -1'651.31 9'357.45 -935.75 8'421.70 GT 6 TT 8'421.70 0.00 8'421.70 -299.62 8'122.08

GT 6 TBT 42'289.59 -6'343.43 35'946.16 -3'594.62 32'351.54 GT 6 TBT 32'351.54 0.00 32'351.54 -1'150.96 31'200.58

GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 131'918.53 -2'638.37 129'280.16 -12'928.02 116'352.14 GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 116'352.14 0.00 116'352.14 -4'139.42 112'212.72

GT 1 Erstverbreitung 86'865.53 -1'737.31 85'128.22 -8'512.82 76'615.40 GT 1 Erstverbreitung 76'615.40 0.00 76'615.40 -2'725.72 73'889.68

Tarif A Radio 6'469'000.00 0.00 6'469'000.00 -646'900.00 5'822'100.00 Tarif A Radio 5'822'100.00 -77'796.36 5'744'303.64 -207'130.93 5'537'172.71

Tarif A TV 1'199'239.13 0.00 1'199'239.13 -119'923.91 1'079'315.22 Tarif A TV 1'079'315.22 -11'153.60 1'068'161.62 -38'398.44 1'029'763.18

GT S Radio 3'089'761.21 -412'409.45 2'677'351.76 -267'735.18 2'409'616.58 GT S Radio 2'409'616.58 -13'441.66 2'396'174.92 -85'726.13 2'310'448.79

GT S TV 437'317.50 -58'371.46 378'946.04 -37'894.60 341'051.44 GT S TV 341'051.44 -984.48 340'066.96 -12'133.47 327'933.49

GT S WF 289'500.00 0.00 289'500.00 -28'950.00 260'550.00 GT S WF 260'550.00 -4'242.06 256'307.94 -9'269.50 247'038.44

GT Y 125'447.71 -16'744.27 108'703.44 -10'870.34 97'833.10 GT Y 97'833.10 -17'952.75 79'880.35 -3'480.58 76'399.77

GT 10 81'846.72 -8'184.66 73'662.06 -7'366.21 66'295.85 GT 10 66'295.85 -2'450.60 63'845.25 -2'358.59 61'486.66

GT 13 4'000.00 0.00 4'000.00 -400.00 3'600.00 GT 13 3'600.00 * 3'600.00 -128.08 3'471.92

Online-Rechte 13'000.00 0.00 13'000.00 -1'300.00 11'700.00 Online-Rechte 11'700.00 0.00 11'700.00 -416.25 11'283.75

Summe 53'733'106.72 -2'182'949.25 51'550'157.47 -5'155'015.74 46'395'141.73 Summe 46'395'141.73 -193'247.06 46'201'894.67 -1'650'584.65 44'551'310.02

65

Jahresrechnung 2015

Jahr

esre

chnu

ng 2

015

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichts-gesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausge-staltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Reto Tognina Stephan Thurnherr

Revisionsexperte Leitender Revisor

Revisionsexperte

Zürich, 15. April 2016

Beilage:

- Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang)

Bericht der Revisonsstelle

PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch

PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.

Bericht der Revisionsstelle an die Delegiertenversammlung der SWISSPERFORM Zürich

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus Bi-lanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Vorstandes

Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verant-wortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu pla-nen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurtei-lung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsys-tem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen ent-sprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemes-senheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schät-zungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für un-ser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlos-sene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz, und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

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Jahresrechnung 2015Ja

hres

rech

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201

5

SWISSPERFORM – 2015 in Kürze

- Brutto-Tarifeinnahmen 2015: CHF 51'550'157.47 (+5.88 %)

- 14'161 Mitglieder und Auftraggeber (+ 2.8 %)

- Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'868'868.52

- Verwaltungsaufwand: 7.75 % (2014: 7.88 %), Bruttokostensatz: 11.40 % (2014: 11.70 %)

- Mitarbeitende: durchschnittlich 21.44 (Vorjahr 19.39) mit 17.99 Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04)

- 2'692'370 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'481'760) mit 189‘357 Aufnahmen im

Phonobereich (Vorjahr 179'390)

- 65'592 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 61'618) mit 6'554 Werken im

Audiovisionsbereich (Vorjahr 5'914)

Impressum

Herausgeberin:

SWISSPERFORM

Gesellschaft für Leistungsschutzrechte

Kasernenstrasse 23

8004 Zürich

Tel. +41 (0)44 269 70 50

[email protected]

www.swissperform.ch

Texte:

Danièle Wüthrich-Meyer

Michael Egli

David Johnson

Caroline Ruckstuhl

Annina Lutz

Roman Varisco

Pia Bühler

Poto Wegener

Redaktion:

Poto Wegener

Roman Varisco

Übersetzung:

Line Rollier

Grafische Gestaltung:

Manuela Murschetz

www.studio-murschetz.ch

Druck:

Sihldruck AG

www.sihldruck.ch