Jahresbericht 2015 - swissperform.ch€¦ · Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013 ... einstimmig...
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Inhalt
1. Organe und Aktivitäten 4
2. Mitglieder 13
3. Inkasso und Tarife 15
4. Verteilung 23
5. Nationale Kooperation 32
6. Internationale Kooperation 34
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 40
8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten 41
9. Aufsichtsbehörden 47
10. Jahresrechnung 2015 51
Impressionen aus dem Jahr 2015
Weitere Informationen zum kulturellen
Engagement und den PR-Aktivitäten
der SWISSPERFORM finden Sie
ab Seite 41.
Ad absurdum – oder «Wo wollen Verwaltung und Politik die Verwertungsgesellschaften hinführen?»
Wiederum blickt SWISSPERFORM auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die Tarifeinnahmen konnten gesteigert werden, erstmals in der Geschichte wurden mehr als CHF 50 Millionen zugunsten der Berechtigten eingenommen. Die Kehrseite der 2015-er Medaille: Verschiedene Massnahmen von Politik und Verwal-tungsstellen die Privatautonomie der Schweizer Ver-wertungsgesellschaften in Frage. Eine Entwicklung zulasten der Berechtigten.
Die Kritik an den Schweizer Verwertungsgesellschaften
nahm in den letzten Jahren gleichermassen zu wie sie
pauschal blieb. Die Gesellschaften seien ein Fass ohne
Boden, ihre Tarife seien exorbitant, die Vewaltungskos-
ten unverhältnismässig und die Direktorenlöhne immens.
Das beständige Rufen erklang primär an Stammtischen
und in Kommentarspalten von Gratiszeitungen. Seitens
der Urheber und Leistungsschutzberechtigten selbst war
demgegenüber anlässlich der Mitglieder- und Delegierten-
versammlungen nur sehr selten Kritik an der Geschäftsfüh-
rung zu hören. Nichtsdestotrotz verstehen sich Politik und
Verwaltung als Sprachrohr der ungefragten Berechtigten
und fordern Massnahmen. So kam zwar im letzten Jahr
eine (vom Bund verordnete, aber von den Verwertungsge-
sellschaften – und somit von Ihnen als Rechtsinhaber zu
bezahlende) Verwaltungskostenanalyse zu positiven Er-
gebnissen; die Schweizer Verwertungsgesellschaften und
insbesondere auch SWISSPERFORM weisen angemessene
Verwaltungskosten auf, und die Geschäftsführung wird als
angemessen und wirtschaftlich beurteilt Dessen ungeach-
tet will der Bundesrat gemäss dem Vorentwurf zum neuen
Urheberrechtsgesetz die Aufsicht über die Verwertungs-
gesellschaften massiv ausbauen. Anstelle der bisherigen
Kontrolle, welche sich auf die Einhaltung der rechtlichen
Vorschriften beschränkt, soll eine umfassende und lücken-
lose Angemessenheitsprüfung treten.
Auch die EU hat eine verstärkte Bevormundung der Ver-
wertungsgesellschaften beschlossen. Die Grund züge der
EU-Richtlinie sind nun ebenfalls Inhalt des Entwurfs zum
neuen Verwertungsgesellschaftengesetz von Liechten-
stein. Dieses auch für SWISSPERFORM und die anderen
Schweizer Verwertungsgesellschaften anwendbare Gesetz
enthält neben vielen sinnvollen und teilweise von SWISS-
PERFORM bereits erfüllten Vorschriften leider auch abwe-
gige Vorgaben. So müssten etwa die Gesellschaften an den
Mitgliederversammlungen jeweils elektronische Kommu-
nikationssysteme einrichten, damit auch nicht persön-
lich anwesende Mitglieder zugeschaltet werden können.
Solche Massnahmen mögen zwar auf den ersten Blick als
Mehrwert für die Mitglieder erscheinen. Der damit ver-
knüpfte zusätzliche Aufwand wäre aber unverhältnismäs-
sig, zumal es meistens kostengünstigere Lösungen gibt. In
Bezug auf das erwähnte Beispiel sehen etwa die Statuten
von SWISSPERFORM die Möglichkeit der Vertretung durch
andere Delegierte vor.
Die Tendenzen sind klar. Die von den Gesetzgebern ge-
planten Massnahmen missachten die Privatautonomie der
Verwertungsgesellschaften und führen zu einer staatlichen
Bevormundung der Berechtigten. Gleichermassen hätte
die Umsetzung dieser Vorhaben erhöhte Betriebskosten
zur Folge, die nicht vom Steuerzahler zu tragen wären, son-
dern von Ihnen als Mitglied von SWISSPERFORM.
SWISSPERFORM wird sich dafür einsetzen, dass die Pri-
vatautonomie der Verwertungsgesellschaften möglichst
weitgehend erhalten bleibt. Damit nicht die Politik oder
die Verwaltung über Ihre Rechte entscheidet, sondern Sie
als mündiges Mitglied weiterhin selbst bestimmen können,
was Sie von Ihrer Verwertungsgesellschaft erwarten.
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)
Editorial
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Delegierte
Folgende Personen amteten 2015 als Delegierte von SWISSPERFORM.
Ausübende Audiovision (8 Delegierte) Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann-
Röthlisberger, Sandra Löwe, Norina Peier, Rudolf Ruch,
Richard Rost, Franziska von Fischer
Ausübende Phono (12 Delegierte) François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Paro-
lari, Matteo Ravarelli, Michael Ricar, Micha Rothenberger,
Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias Spillmann,
Christoph Trummer, Sepp Trütsch
Produzierende Audiovision (8 Delegierte) Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Rae-
ber, Peter Reichenbach, Paul Riniker, Theo Stich, Ruth
Waldburger
Produzierende Phono (12 Delegierte) Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighe-
ra, Lorenz Haas, Stefania Lorenzetto, Stephan F. Peterer,
Stefan Planta, Martin Schiess, Willy Viteka, Victor Waldbur-
ger, Chris Wepfer
Sendeunternehmen (10 Delegierte)Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann,
Giulia Meier, Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzo-
nico, Marc Savary, Thierry Savary, Jascha Schneider-Marfels
Delegiertenversammlung
Die 22. Delegiertenversammlung fand am 16. Juni 2015 statt. Getagt wurde hoch über den Dächern von Zürich im Theater Rigiblick.Die Präsidentin von SWISSPERFORM, Danièle Wüthrich-
Meyer, berichtete einführend über die Schwerpunkte der
Arbeit von SWISSPERFORM im Jahre 2014, und führte
stellvertretend den Kampf für die Leerträgervergütung,
die Einigung mit den Nutzern beim Mobile Phone-Tarif
sowie die Retraite von SWISSPERFORM im Herbst 2014
an. Anschliessend informierte Poto Wegener über die ge-
plante URG- Revision sowie die Kernpunkte der Jahres-
rechnung 2014, und Michael Egli erläuterte die jüngsten
Entwicklungen in der Tariflandschaft. Nach den statutari-
schen Geschäften (Genehmigung Protokoll der Delegier-
tenversammlung 2014, Genehmigung des Jahresberichts
und der Jahresrechnung 2014 sowie des Berichts der Revi-
sionsstelle, Entlastung Vorstand), wurden Ersatzwahlen für
verschiedene Gremien durchgeführt:
Vorstand – Produzierende Phono: Julie Born trat per Ende 2014 aus dem Vorstand von SWISS-
PERFORM zurück. Gemäss Statuten übernahm Lorenz
Haas als das gewählte Ersatzmitglied den Vorstandssitz bis
zur Delegiertenversammlung. Die zuständigen Delegierten
wählten Lorenz Haas nun für den Rest der Amtsdauer ein-
stimmig. Lorenz Haas ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Urheber- und Lauterkeitsrecht und seit 2012 Geschäftsfüh-
rer von IFPI Schweiz.
Vorstand – Sendeunternehmen: Als Ersatz für die auf die Delegiertenversammlung zurück-
getretene Anna Mäder wurde Rossella Brughelli einstim-
mig gewählt. Sie ist Juristin im Rechtsdienst der Generaldi-
rektion der SRG SSR sowie bei RSI und seit 2009 Mitglied in
der Fachgruppe Sendeunternehmen von SWISSPERFORM.
Ersatzmitglied Vorstand – Produzierende Phono:Aufgrund der Wahl von Lorenz Haas in den Vorstand muss-
te ein neues Ersatzmitglied gewählt werden, das im Falle
des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds der Produzieren-
den Phono nachrücken würde. Die Fachgruppe wählte ein-
stimmig Stefan F. Peterer, Vizepräsident der Verteilungs-
und Werkkommission von SUISA sowie Projektleiter der
«Nutzungsbezogenen Verteilung» für die Produzierenden
Phono bei SWISSPERFORM.
Fachgruppe – Ausübende Audiovision: Als Nachfolgerin für den zurückgetretenen Hannes Stei-
ger wählten die zuständigen Delegierten einstimmig Salva
Leutenegger, Geschäftsleiterin des SBKV.
Fachgruppe – Sendeunternehmen: Als Ersatz für Anna Mäder wurde einstimmig Andrea Wer-
der-Stern bestimmt. Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013
stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins Interessen-
gemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF).
1. Organe und Aktivitäten
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Organe und Aktivitäten
Stiftungsräte – Stiftung Phonoproduzierende: Die drei bisherigen Stiftungsräte Peter Frey, Marco Zanotta
und Maurizio Dottore wurden einstimmig für eine weitere
Amtsperiode gewählt.
Stiftungsräte – Schweizerische Interpretenstiftung SIS: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl wurden folgen-
de Stiftungsräte einstimmig gewählt: Yvonne Burckhardt
(bisher), Alexandra Egli (bisher), Mischa Greull (neu / Solo-
hornist im Tonhalle-Orchester und seit 2006 Dozent an der
Zürcher Hochschule der Künste – ZHdK), Esther Roth (neu /
Präsidentin KTV - Vereinigung KünstlerInnen, Theater,
VeranstalterInnen Schweiz sowie Vorstandsmitglied des
RFV Basel) und Thomas Wild (neu / Leiter der Musikwelle
Redaktion SRF und über 23 Jahre Schlagzeuger bei Polo
Hofer und der Schmetterband).
Stiftungsräte – Stiftung für Radio und Kultur Schweiz (SRKS): Anstelle des zurückgetretenen Robert Ruckstuhl wurde
einstimmig Franziska Baetcke (Programmleiterin bei SRF 2
Kultur und Redaktionsleiterin des Kulturmagazins «DRS 2
aktuell») gewählt.
Revisionsstelle: PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt.
Im Anschluss an die Wahlen berichtete Poto Wegener über
die geplanten Änderungen der Verteilreglemente der Fach-
gruppen Produzierende Phono und der Ausübenden.
Abgerundet wurde die ordentliche Delegiertenversamm-
lung 2015 mit Ausschnitten aus der neusten Produktion
des Theaters Rigiblick, das im Rahmen der Festspiele Zü-
rich «Shakespeares sämtliche Werke (leicht gekürzt)» auf
die Bühne brachte.
Das Protokoll der Delegiertenversammlung steht seit Juli
2015 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM
bereit. Es wird ausserdem mit der Einladung an die Dele-
gierten zur 23. ordentlichen Delegiertenversammlung vom
14. Juni 2016 verschickt werden.
Rücktritt von Anna Mäder
Anlässlich der Delegiertenversammlung verabschiedete
SWISSPERFORM Anna Mäder. Anna war Gründungsmit-
glied von SWISSPERFORM und begleitete den Verein wäh-
rend über 20 Jahren als Mitglied der Fachgruppe Sendeun-
ternehmen und deren Vertreterin im Vorstand. In dieser
Zeit hat sie grosse und wertvolle Beiträge geleistet; zu
Beginn zum Aufbau des noch jungen Vereins, anschlies-
send als wichtiger Beistand bei der Fahrt durch teilweise
unruhige Gewässer der Vereinsgeschichte. Annas Auftreten
im Vorstand war ruhig und bedachtsam, ihre Beiträge da-
bei so prägnant und klar, dass ihr die Aufmerksamkeit der
Anderen gewiss war. Anna vertrat SWISSPERFORM zudem
in Tarifverhandlungen und stand dem Verein zur Lösung
von arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Alle diese Auf-
gaben löste sie derart konziliant, dass ihr auch uneinge-
schränkter Respekt der Gegenseite sicher war.
Anna wird uns sehr fehlen. Glücklicherweise bleiben aber
ihr Fachwissen und ihre vermittelnde Art den Kulturschaf-
fenden erhalten. Anna Mäder wurde am 24. April 2015 zur
neuen Präsidentin von SUISSIMAGE gewählt. SWISSPER-
FORM gratuliert zu dieser Wahl, sagt Danke und wünscht
alles Gute für die neuen Aufgaben.
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Organe und Aktivitäten
Vorstand
Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2015 zu vier Sit-
zungen. Im Zentrum standen Diskussionen und Beschlüsse
über die Vereinsfinanzen (Jahresrechnung 2014, Budgets
2015 und 2016), deren Kontrolle sowie die Besprechung
wichtiger tariflicher Fragen. Neben weiteren nach Statu-
ten dem Vorstand eingeräumten Geschäften sowie der
Beschlussfassung zu Reglementen und Verträgen (Revi-
sionen «Geschäftsführungsreglement», «Reglement über
die Aufgaben und Stellung der Geschäftsleitung» / Zusam-
menarbeitsvertrag SWISSPERFORM – IRF) widmete sich
das Gremium der Diskussion aktueller Themen wie der Ver-
waltungskostenanalyse und der URG-Revision. Weiter im
Fokus stand die Zusammenarbeit mit den einheimischen
Schwestergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach
«Swisscopyright».
Die Mitglieder des Vorstands
Präsidium
Vertreter der Ausübenden Phono
Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident) Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und Theater
(z. B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical und der Kinoverfilmung
von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur Sprecher in Radio, TV und an Live
Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von SWISSPERFORM.
Cla F. NettJurist und Musiker, selbständiger Berater und Consultant, Inhaber eines Musikverlags
und Labels, Komponist, Textautor und als Gitarrist der «Lazy Poker Blues Band» und
weiterer Formationen im In- und Ausland auf der Bühne.
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern, 1993 - 2010
Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab 2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von
SWISSPERFORM, und seit 2016 Mitglied der Wettbewerbskommission WEKO.
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Organe und Aktivitäten
Vertreter der Ausübenden Audiovision
Beat Santschi Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen Musikerverbands
SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM, Vizepräsident der
Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident der Schweizerischen Koalition
für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der Internationalen Föderation der Koalitionen
für die kulturelle Vielfalt FICDC.
Elisabeth Graf Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern,
Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und SRF,
seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV.
René BaikerMusiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter (Musik-
business, Urheberrecht), Vizepräsident der Schweizerischen Interpreten genossen-
schaft SIG, Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband
TRANSIT (mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS.
Yolanda SchweriRechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit eigener Kanzlei
in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), Berufliche
Vorsorge für Kulturschaffende, 2000 - 2008 Geschäftsführerin von Suisseculture (Dach-
verband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz).
Anne PapilloudStudium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und anschliessend
6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005 Generalsekretärin bei der
Westschweizer Theater Gewerkschaft. Mitglied des Grossen Rats des Kantons Waadt
für «laGauche», Co-Präsidentin der Stiftung Artes et Comoedia.
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Organe und Aktivitäten
Vertreter der Produzierenden Audiovision
Vertreter der Produzierenden Phono
Nils BortloffProkurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal
Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal Music
Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der GEMA sowie
bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce und Internet
Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des Tarifausschusses der GVL.
Victor WaldburgerManaging Director und Mitinhaber des Independent Labels und der Vertriebsfirma
TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008, zugleich Unternehmensberater
im Music- und Entertainment Business.
Valérie FischerJournalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung
Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film AG,
Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von
SFP (Swiss Film Producers' Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und
Audiovision) und des Filmfestivals Locarno.
Willi EgloffDr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen
Kulturstiftung für Audiovision, 2003-2015 Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission
für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK),
1996 - 2012 Geschäftsführer der Teleproduktions Fonds GmbH, zahlreiche Veröffent-
lichungen zum Urheberrecht.
Lorenz HaasSelbständiger Musiker und Produzent (u.a. Swandive, Musikalischer Leiter Schauspielhaus
Zürich), Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Lauterkeitsrecht (Film,
Werbung, Musik), Zivilprozessrecht, Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht, Schuld-
betreibungs- und Konkursrecht, Unternehmens- und Projektsanierungen. Seit 2012
Geschäftsführer von IFPI Schweiz und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono.
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Organe und Aktivitäten
Vertreter der Sendeunternehmen
Anna Mäder-Garamvölgyi (bis 16.07.2015)Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in Bern,
Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin und
bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), Sekretärin und
bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband), Vizepräsidentin
der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem Gleichstellungsgesetz,
seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz.
Catherine Mettraux KauthenJuristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung
im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen
vor allem im Bereich Urheberrecht.
Frederik StuckiVizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand
Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents, Präsident
der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender Dozent, Fachautor
und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte Radio und Fernsehen»
(2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011).
Rudolf SantschiAb 1970 freier Produktionsleiter für 25 Spielfilme, 1974-1975 Regieassistent an den
Basler Theatern. 1991 Gründung der TRILUNA FILM AG, Produzent von über 30 Spiel-
und Dokumentarfilmen. 1992-2015 Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film
Producers' Association), 1996-2015 Präsident der Schweizerischen Kulturstiftung für
Audiovision und Gesellschafter der Teleproduktions Fonds GmbH.
Rossella Brughelli (ab 16.07.2015)Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR sowie bei RSI
Radiotelevisione svizzera di lingua italiana. Seit 2009 Mitglied der Fachgruppe
Sendeunternehmen SWISSPERFORM.
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Organe und Aktivitäten
Vorstandsausschuss
Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2015 folgende
Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter ihrer Fach gruppe:
Willi Egloff (Produzierende Audiovision)
Lorenz Haas (Produzierende Phono)
Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen)
Cla F. Nett (Ausübende Phono)
Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision)
Im Zentrum der fünf Sitzungen des Vorstandsausschus-
ses war die Vorbereitung der Vorstandssitzungen. Weiter
besprach der Ausschuss die Leitlinien für die Tarifver-
handlungen fest und erörterte die politischen Themen im
Zusammenhang mit Urheber-, Leistungsschutz- und Ver-
wertungsrecht sowie die Zusammenarbeit mit den Schwei-
zer Verwertungsgesellschaften.
Fachgruppen
Mitglieder der Fachgruppen waren 2015 folgende Personen:
Ausübende Audiovision: Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel
Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Salva Leuten egger
(ab 16. Juni 2015), Anne Papilloud, Irina Schönen
Ausübende Phono: Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker,
Ronald Dangel, Monika Kaelin, Daniel Rohr, Beat Santschi,
Philipp Schweidler
Produzierende Audiovision: Willi Egloff (Vorsitz), Peter
Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer, Peter Reichenbach,
Rudolf Santschi, Theo Stich
Produzierende Phono: Lorenz Haas (Vorsitz), Julie Born,
Nils Bortloff, Jörg Glauner, Stephan F. Peterer, Willy Viteka,
Victor Waldburger
Sendeunternehmen: Catherine Mettraux Kauthen (Vor-
sitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli, Anna Mäder-
Garamvölgyi (bis 16. Juni 2015), Martin Muerner, Jascha
Schneider-Marfels, Frederik Stucki, Andrea Werder-Stern
(ab 16. Juni 2015).
Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fach-
bereich – mit dem Erlass von Regelungen ihres Verteilregle-
ments, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen
über Tarife und über Gegenseitigkeitsverträge mit dem Aus-
land sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten
Projekten.
Kuratorium
Mitglieder des Kuratoriums waren 2015 folgende Personen:
Guido Vendramini (Vertreter Produzierende Phono, Präsident)
Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono)
Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen)
Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kultur-
stiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, Stif-
tung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpre-
tenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50'000.– auf
die Einhaltung der reglementarischen Voraus setzungen
zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich einen
Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der
Delegiertenversammlung.
Das Kuratorium fasste im Jahre 2015 Beschluss zu einem
Geschäft. Das Gesuch wurde aufgrund der Prüfung auf
Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen.
Geschäftsstelle
Die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM
war auch im Jahre 2015 durch Stabilität gekennzeichnet.
Mit Roland Fleischmann (Dokumentation Phono) verliess
ein Mitarbeitender den Verein. Sarah Flückiger (Assistenz
Direktion) sowie Mike Strathmann (IT) verstärken den
Betrieb neu.
Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2015 über 17.99
Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04), welche von 21.44 (Vorjahr
19.39) Mitarbeitenden besetzt wurden. Der Ausbau des
Stellenplanes ist Teil der Strategie, weniger Aufträge an
Aussenstehende zu vergeben und mehr Arbeiten inhouse
zu erledigen. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammen-
hang mit der Datenerfassung zwecks Einführung der Nut-
zungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzeten wurden
zeitweise zwei Mitarbeiter auf Stundenbasis eingesetzt.
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Organe und Aktivitäten
Folgende Personen arbeiteten Ende 2015 für SWISSPERFORM:
Finanz- & Rechnungswesen
Pia Bühler
EDVRalf Goller (Leiter)
Christian EderMike StrathmannSimon Schreiber
DirektionPoto Wegener (Direktor)
Michael Egli (Stellvertreter)Ralf Goller (Stellvertreter)
Departement Dokumentation / Verteilung
Ralf Goller (Departementsleiter)
Dokumentation PhonoWalter Hofmann (Leiter)
Mike Stocker (Stv.)Eurydice Devergranne
Michael FurrerThomas Schärer
Departement Mitglieder
Michael Egli (Departementsleiter)
Mitglieder PhonoMichael Knobloch (Leiter)
Christian Wiedemeier (Stv.)Katharina Bolliger
Thla Kep
Mitglieder / Dokumentation
Verteilung AudiovisionAnnina Lutz (Leiterin)
Katharina BolligerMichael Furrer
Antenne romandeDavid Johnson Verteilung Phono
Ralf Goller (Leiter)Christian Eder
Simon Schreiber
DirektionsassistenzRoman Varisco (Leiter)
Sarah Flückiger
Rechtsdienst / TarifeMichael Egli (Leiter)Caroline Ruckstuhl
Florina Drexel
PR & KommunikationAnnina Lutz (Leiterin)
Roman Varisco
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Organe und Aktivitäten
Vertretungen in anderen Gremien
Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle
machen die Interessen von SWISSPERFORM und deren
Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisa-
tionen und Verbände geltend. Sämtliche Vertretungen
erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines ent-
geltlichen Mandates in Zukunft wäre das entsprechende
Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM
zu entrichten.
Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2015 in folgenden Gremien vertreten:
• Vorstand Verein Press Play
(Poto Wegener)
• Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek
(Poto Wegener)
• Chartskommission Schweizer Hitparade
(Poto Wegener)
• Schiedskommission Swiss Music Award
(Poto Wegener)
• Allianz gegen die Internetpiraterie
(Poto Wegener)
• Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council
for the Collective Management of Performers’ Rights
(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
• Rights Administration Working Group SCAPR
(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
• Technical Working Group SCAPR / Chairman
(Ralf Goller)
• Information Technology Counsil SCAPR
(Ralf Goller)
• Technical Subgroup IPD – International Performers’
Database
(Ralf Goller)
• Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database
(Ralf Goller)
• Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafter-
versammlung
(Annina Lutz)
• Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz
(Annina Lutz)
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Organe und Aktivitäten
Leichte Stagnation bei Mitgliederzuwachs
Auch 2015 wuchs die Anzahl der Mitglieder von SWISSPERFORM. Die Steigerung fiel jedoch nicht derart prägnant aus wie in den Vorjahren.
Per Ende 2015 gehörten 14'161 Mitglieder SWISSPER-
FORM an. 10'929 Mitgliedschaften mit Stimmrecht stehen
3'232 Mandate ohne Stimmrecht gegenüber. Dies ent-
spricht einem Zuwachs von rund 400 Mitgliedschaften,
deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen jeweils
mehr als 1'000 Neumitglieder gezählt werden konnten.
Diese leichte Stagnation hat folgenden Hintergrund: im
Rahmen des Versands der neuen Mitgliedschafts- und
Wahrnehmungsverträge haben 1'088 Mitglieder den Ver-
trag explizit nicht erneuern wollen, bzw. die Mitglied-
schaft wurde nach der dritten Mahnung des Vertrags
gekündigt.
Es ist aber davon auszugehen, dass 2016 wiederum
mehr als 100 Berechtigte monatlich Mitglied oder Auf-
traggeber von SWISSPERFORM werden.
Ausübende Phono
Ausübende Audiovision
Produzierende Phono
Produzierende Audiovision
Sendeunternehmen
* seit 2012 inklusive Auftraggeber
Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015
5'394 5'814 6'789 7'750 8'221 8'803 10'097 11'372 12'534 13'056 Ausübende
421 459 513 877 913 1'014 1'138 1'144 1'164 1'058 Produzierende
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
14'000
12'000
10'000
8'000
6'000
4'000
2'000 13'7
67
14'1
61
9'88
1
12'5
85
9'19
8
11'3
05
8'69
1
7'36
6
6'33
7
5'87
9
Mitgliederstatistik 2015
Berechtigtengruppe Anzahl Mitglieder /Auftraggeber
2014 2015
Ausübende Phono 11'098 11'668
Ausübende Audiovision 1'436 1'388
Total Ausübende 12'534 13'056
Produzierende Phono 349 328
Produzierende Audiovision 815 730
Total Produzierende 1'164 1'058
Sendeunternehmen 69 47
Total 13'767 14'161
Mitgliederentwicklung Total
2015
2. Mitglieder
13
Mit
glie
der
Mitglieder
Tätigkeit der Antenne romande
Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizeri-schen Interpretengenossenschaft SIG auch als offizi-elle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Roman-die tätig. Das Westschweizer Büro wird vom Juristen David Johnson betreut.
Auch im Berichtsjahr erwies sich die Beratungstätigkeit für
die Ausübenden, Produzenten und Nutzer in der Romandie
weiterhin als positiv und produktiv. Die Beratung erfolg-
te allgemein in Bezug auf die Leistungsschutzrechte, die
Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verwertungs-
gesellschaften, die Mitwirkungs- und Sendemeldungen,
die Abrechnungen der Vergütungen, die Gegenseitigkeits-
verträge mit Schwestergesellschaften im Ausland, Online-
Nutzungen, die Nutzungen von audiovisuellen Werken so-
wie bezüglich Gesuchen zuhanden der Stiftungen.
Die Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Mitgliedern in
der Romandie war auch im Jahr 2015 wichtig, um zu errei-
chen, dass diese als neue Mitglieder die ihnen zustehenden
Vergütungen erhalten.
Bezüglich Umstellung auf eine Nutzungsbezogene Ver-
teilung bei den Produzierenden Phono hat die Antenne
romande diverse Anfragen von Labels und Produzenten
beantwortet, welche sich vor allem auf das Verfahren in
Bezug auf die Erfassung der Aufnahmedaten bezogen.
David Johnson, Verantwortlicher der Antenne roman-de, hat SWISSPERFORM 2015 auch bei den folgenden Veranstaltungen vertreten:
– 19. Februar 2015: Best Act Romandie, Swiss Music Awards, Lausanne
– 13.- 14. März 2015:
Festival Voix de Fête, Genève
– 2.- 3. April 2015:
Rencontres Européennes des
Artistes de l’ADAMI, Metz
– 30. Mai 2015:
Workshop über Leistungsschutzrechte,
in Zusammenarbeit mit KTV ATP, Lausanne
– 9. Juni 2015:
Workshop über Leistungsschutzrechte,
organisiert von der FCMA und «Les Eurockéennes de
Belfort», Belfort
– 10. November 2015:
«Respect Copyright», Payerne
– 20. November 2015:
«Respect Copyright», Bienne
Kontakt:
SWISSPERFORM
David JohnsonAntenne romande
Avenue de la Gare 22000 Neuchâtel
Tel.: +41 (0)32 724 31 [email protected]
14
Mit
glie
der
Mitglieder
Inka
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und
Tari
fe
Inkasso und Tarife
Tarifverhandlungen
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sieht in
Art. 60 Abs. 2 vor, dass die in einem Tarif festzusetzende
Vergütung «in der Regel» für die Urheberrechte höchstens
10% und für die Leistungsschutzrechte höchstens 3%
des Ertrags betragen darf, welchen eine Person dank der
Nutzung von Werken und Leistungen erzielt. Gleichzeitig
besagt aber der genannte Artikel, dass die Entschädigung
so festzusetzen ist, dass die Berechtigten ein angemesse-
nes Entgelt erhalten. Gestützt auf diese «Auffangklausel»
machte SWISSPERFORM in zwei Tarifverfahren geltend, die
Nutzung von Leistungsschutzrechten in den betroffenen
Bereichen sei derart intensiv, dass diese Angemessenheit
nur durch einen Vergütungssatz erreicht werden könne,
der über 3% liegt. Doch leider unterlag SWISSPERFORM in
beiden Verfahren. Bereits 2014 bezeichnete das Bundesge-
richt im GT S betreffend die privaten Sendeunternehmen
eine Überschreitung dieses Regelhöchstsatzes als prak-
tisch unmöglich. Und im letzten Jahr entschied das Bun-
desverwaltungsgericht in Bezug auf den GT H, dass es sich
bei Disco-Veranstaltungen mit einem DJ nicht rechtfertigt,
das Verhältnis von 10% für Urheber- zu 3% für Leistungs-
schutzrechte zugunsten der Letzteren aufzubrechen. Nach-
dem SWISSPERFORM auf dem Rechtsweg gescheitert ist,
bleibt für sie nur noch die Möglichkeit, sich auf politischer
Ebene dafür einzusetzen, dass diese unfaire Grenze aufge-
hoben wird. Die laufende Revision des Urheberrechtsge-
setzes bietet sich hierfür als Chance.
Tarif A Fernsehen Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Ton- bildträgern durch die Schweizerische Radio- und Fern-sehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen und damit verbundene Nutzungen
Anfangs 2015 war bezüglich des Tarif A Fernsehen 2014-
2017 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwal-
tungsgericht hängig, welches am 30. März 2015 ein Urteil
über folgende strittigen Punkte fällte: Löst das Senden von
in Eigenproduktionen integrierten Handelstonträgern eine
Vergütungspflicht aus? Ist in diesem Bereich auch die Ver-
vielfältigung zu Sendezwecken gemäss Art. 24b URG zu ent-
schädigen? Das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese
beiden Fragen. Bezüglich des Synchronisationsrechts, das
bei der Integration eines Handelstonträgers in eine Eigen-
produktion zum Tragen kommt, bestätigte das Gericht
dagegen die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskom-
mission (ESchK), dass dieses individuell zu lizenzieren ist.
Betreffend Musikvideos waren die folgenden Fragen of-
fen: Fallen das Vervielfältigen und das Zugänglichmachen
von solchen unter Art. 24b und 22c URG und damit in den
Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden
Kollektivverwertung? Das Bundesverwaltungsgericht ver-
neinte dies mit der Begründung, dass Musikvideos theat-
ralische Musikwerke seien, während die beiden genannten
URG-Bestimmungen nur auf nichttheatralische Werke der
Musik Anwendung finden.
Die ersten beiden Punkte des Urteils focht die SRG vor Bun-
desgericht an. Mit Urteil vom 4. Juni 2015 trat dieses aber
auf die Beschwerde nicht ein. Damit wurde die Sache wie-
der an die ESchK zurückgewiesen, welche noch über die
Höhe der Vergütung im Punkt «in Eigenproduktionen integ-
rierte Handelstonträger» zu entscheiden hatte. SWISSPER-
FORM beantragte diesbezüglich einen Satz von 3.315 %.
Die ESchK hiess aber am 18. Dezember 2015 bloss einen
Satz von 1.6575 % gut. Zudem beschloss sie eine Decke-
lung für 2014 von CHF 100'000.–, die bis 2017 auf CHF
400'000.– erhöht wird. Die Begründung dieses Entscheids
steht noch aus.
Tarif A RadioVerwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesell-schaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit verbundene Nutzungen
In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM be-
antragten Tarif A Radio 2013 - 2016 war insbesondere
umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu quali-
fizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO Perfor-
mances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist,
erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage als ange-
zeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der
Anzahl geschützter Aufnahmen zur Folge, für welche die
SRG eine Vergütung zu leisten hat. Diese Angelegenheit
gelangte bis vor das Bundesgericht, welches die Sache
3. Inkasso und Tarife
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Inka
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und
Tari
feInkasso und Tarife
wiederum zur Neubeurteilung an die Eidgenössische
Schiedskommission (ESchK) zurückwies. Diese hiess am
29. Juni 2015 den Antrag von SWISSPERFORM gut, dass
als Kriterium für die Bestimmung der Vergütungspflicht
für eine Aufnahme nicht nur massgebend ist, ob das
Heimatland bzw. der Sitzstaat der Künstler bzw. Produ-
zenten Gegenrecht gewährt (nach Rom-Abkommen), son-
dern auch, ob die Aufnahme in einem Mitgliedland des
WPPT veröffentlicht wurde, welches Gegenrecht gewährt.
Nach Erlass des begründeten Entscheids der ESchK er-
hob die SRG am 2. März 2016 dagegen Beschwerde ans
Bundesverwaltungsgericht.
Trotz Rechtshängigkeit des Tarifs 2013 - 2016 wurden am
4. Dezember 2015 die Verhandlungen für einen neuen Tarif
ab 2017 aufgenommen, welche immer noch im Gange
sind.
GT SVerwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sende-zwecken durch private Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene Nutzungen
Betreffend den GT S 2015 - 2017 entschied die Eidgenös-
sische Schiedskommission (ESchK) am 10. November
2014 im Sinne der Verwertungsgesellschaften, dass die
bisher vorgesehene Möglichkeit der Privatsender, für die
Werbeakquisition einen Abzug von bis zu 40% vorzuneh-
men, schrittweise durch einen degressiv gestalteten Pau-
schalabzug von zuletzt 15 % zu ersetzen sei. Nachdem die
ESchK am 9. Juli 2015 die Begründung ihres Beschlusses
versandt hatte, reichte der Verband Radios Régionales Ro-
mandes (RRR) dagegen Beschwerde ein. Deren Antrag um
Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Bun-
desverwaltungsgericht am 12. Oktober 2015 abgewiesen.
Materiell macht der Verband eine unzulässige sprunghafte
Vergütungserhöhung geltend. Das Beschwerdeverfahren
ist noch hängig.
GT S - Werbefenster Werbefenster Deutschland
Die Neuverhandlungen über Vergütungen bezüglich der in
der Schweiz ausgestrahlten deutschen Privatsender sind
im Gange.
GT YAbonnements - Pay Radio und TV
Die Verwertungsgesellschaften konnten sich mit den
Nutzerverbänden in den anfangs 2015 aufgenommenen
Verhandlungen auf einen neuen GT Y 2016 - 2020 eini-
gen. Am 21. Mai 2015 wurde dieser der Eidgenössischen
Schiedskommission (ESchK) zur Genehmigung einge-
reicht. Dieser Tarif enthält insbesondere die folgenden
Neuerungen: Zu den Werbeeinnahmen sollen auch die
Einnahmen von Drittfirmen hinzugezählt werden. Zudem
wird der 40 % Abzug für die Werbeakquisition vollstän-
dig gestrichen. In Bezug auf die Leistungsschutzrechte
sieht der Tarif für den Fernsehbereich eine Erhöhung
vor. So stützte sich SWISSPERFORM in den Verhandlun-
gen auf den Bundesgerichtsentscheid vom 20. August
2012 betreffend den Tarif A Fernsehen, in welchem klar-
gemacht wurde, dass ein Fernsehsender immer dann
einen Handelstonbildträger sendet und hierfür vergü-
tungspflichtig ist, wenn dieser bereits als DVD, Blu-Ray
Disc oder via Video-On-Demand im Handel erhältlich ist.
Daher sind nun – ähnlich wie im neu beantragten GT S
2015 - 2017 – zusätzliche Vergütungssätze für die Nutzung
von Handelstonbildträgern vorgesehen. Mit Beschluss
vom 14. Oktober 2015 hiess die ESchK den Tarif gut.
GT 3aSendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hinter-grundunterhaltung mittels Radio und Tonträger
Am 8. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen eines neu-
en GT 3a ab 2017 aufgenommen. Eine besondere Heraus-
forderung für die Verwertungsgesellschaften besteht darin,
für die Zukunft das gesamte Inkasso neu zu organisieren.
Bisher hat die Billag AG für die Verwertungsgesellschaften
den grössten Teil der Vergütungen eingezogen. Nach dem
revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf indessen
die Billag AG in der bestehenden Form nicht mehr für die
Verwertungsgesellschaften tätig sein.
GT 3a ZusatzEntschädigung für den Sendeempfang und Aufführ- ungen von Ton- und Tonbildträgern ohne Veranstal-tungscharakter in Gästezimmern
Da gemäss Bundesgerichtsurteil von November 2012 ba-
sierend auf dem bestehenden GT 3a 2008 - 2013 der Ein-
zug von Entschädigungen für das Wahrnehmbarmachen
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Inkasso und Tarife
von Ton- und Tonbildträgern in Hotelzimmern, Spitälern
und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die
Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a
Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen
Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Dagegen
ergriffen die Verbände Gastrosuisse und hotelleriesuis-
se die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, wel-
ches am 14. März 2014 entschied, dass eine Vergütungs-
pflicht im fraglichen Bereich besteht, und die Sache zum
Neuentscheid an die ESchK zurückwies. Am 2. März 2015
genehmigte diese den Tarif rückwirkend per 1. Januar
2013. Begründet wurde dies dadurch, dass das Verfah-
ren schon sehr lange gedauert habe und die Nutzer sehr
wohl Kenntnis über den Tarif und die daher zu bildenden
Rückstellungen hätten. Nach Zustellung des begründeten
Entscheids am 20. Mai 2015 reichten die Nutzerverbände
erneut Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ein. Mit
Zwischenentscheid vom 8. Juli 2015 verfügte das Bundes-
verwaltungsgericht, dass der Beschwerde in Bezug auf den
rückwirkenden Vergütungs-Einzug durch die Verwertungs-
gesellschaften aufschiebende Wirkung zukommt, nicht
hingegen bezüglich des Einzugs ab Rechtskraft. Die Nut-
zerverbände haben diesen Entscheid nicht angefochten,
weshalb die Verwertungsgesellschaften nun Vergütungen
aus dem GT 3a Zusatz einziehen können. Das Beschwerde-
verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nach wie
vor hängig.
GT 4dLeerträger eingebaute Speicher (Harddisk und digitale Speichermedien in mp3- und AV-Geräten)
Im Februar 2015 begannen die Verhandlungen über einen
neuen GT 4d ab 2016. Eine von den Verwertungsgesell-
schaften beim unabhängigen Meinungsforschungsinsti-
tut GfS in Auftrag gegebene Nutzungsstudie ergab unter
anderem, dass das Streaming zunehmend an Wichtigkeit
gewinnt und die Anzahl legaler Angebote für die Konsu-
menten ansteigt. Dies sowie die Tatsache, dass die Gerä-
tepreise kontinuierlich sinken, wirkten sich negativ auf die
kalkulierte Leerträgervergütung aus. Schliesslich einigte
man sich darauf, die Vergütungssätze im Phonobereich
in der Kategorie bis 8 GB unverändert zu belassen und im
Bereich von über 8 GB um 20 % zu reduzieren. Im Audio-
visions-Bereich musste sogar eine Senkung der Einnah-
men um rund 30 % hingenommen werden, da in diesem
Segment eine noch markantere Preissenkung sowie eine
massivere Zunahme des Streaming zu verzeichnen waren.
Bezüglich der Tarifdauer äusserten die Nutzerverbände
das Anliegen, ab 2017 nur noch einen Tarif anstelle der bis-
herigen GT 4d, 4e (Smartphones) und 4f (Tablets) zu haben.
Entsprechend wurde der GT 4d am 1. Juni 2015 der Eidge-
nössischen Schiedskommission (ESchK) mit bloss einjäh-
riger Gültigkeitsdauer, d.h. vom 1. Januar 2016 bis zum
31. Dezember 2016, zur Genehmigung eingereicht. Diese
erfolgte mit Beschluss vom 14. Oktober 2015.
GT 4iVergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien
Bereits am 10. September 2015 wurden die Verhandlungen
über einen neuen GT 4i ab 2017 aufgenommen. Die Verwer-
tungsgesellschaften kommen damit dem Wunsch der Nut-
zerverbände nach einer Zusammenlegung der heutigen Ta-
rife GT 4d, GT 4e und GT 4f nach. Die Verhandlungen dauern
noch an.
GT 7Schulische Nutzung
GT 8Reprografie
GT 9Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels betriebsinterner Netzwerke (Intranet)
Diese drei Tarife sind für die Zeit ab 2017 neu zu verhandeln.
Am 16. September 2015 begannen die Neuverhandlungen.
Es finden seither regelmässig einerseits Verhandlungsrun-
den über alle drei Tarife gemeinsam (Gesamttarifverhand-
lungen) und andererseits über Teiltarife (Schulen und Bib-
liotheken sowie Gewerbe und Dienstleistungen) statt.
GT 12Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR (virtual Personal Video Recorder)
Bereits am 2. Juni 2015 fand eine erste Verhandlung über
den neuen GT 12 ab 2017 statt. Es war vor allem den Sen-
deunternehmen ein Anliegen, die Gespräche möglichst früh
aufzunehmen. Seither finden regelmässig Verhandlungsrun-
den statt.
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feInkasso und Tarife
GT HMusikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe
Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eid-
genössische Schiedskommission (ESchK), den strittig ein-
gereichten GT H 2014 - 2018 mit den bisherigen Ansätzen
weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für die Leis-
tungsschutzrechte von 1.14 % der Einnahmen von Clubs
und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften waren in-
dessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine be-
sonders intensive Nutzung von Musik vorliegt, welche eine
Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie ge-
gen den Entscheid der ESchK Beschwerde ans Bundesver-
waltungsgericht. Mit Urteil vom 2. September 2015 wies die-
ses die Beschwerde ab. Insbesondere folgte das Gericht der
Auffassung von SWISSPERFORM nicht, wonach sich im Be-
reich von Discoveranstaltungen mit Disc Jockeys zumindest
ein Aufbrechen der im Urheberrechtsgesetz festgehaltenen
10 : 3 - Relation zwischen Urheber- und Leistungsschutz-
rechten zugunsten der Letzteren rechtfertige. Nach genauer
Analyse des Entscheids beschlossen die Verwertungsgesell-
schaften, aufgrund geringer Erfolgschancen auf einen Wei-
terzug des Urteils zu verzichten.
GT KaGrosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen
GT KbKonzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999 Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis und mit maximal CHF 15'000.00
Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb dauern
bereits seit anfangs 2014 an – mit zwischenzeitlichem zwei-
maligem Verlängerungsgesuch der Tarife für 2015 und 2016.
GT LUnterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett
Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013
brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine neue Struktur des
Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Des-
halb solle der GT L in der vorliegenden pauschalen Struktur
bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014
führte daher das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag
von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und
Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich re-
levanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die Resultate
sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine
neue Kategorisierung des GT L sinnvoll wäre. Da die Date-
nerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen
einige Zeit in Anspruch nahmen, entschieden sich die Ver-
wertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag
für Neuverhandlungen zu stellen, weshalb sich der GT L
automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016, ver-
längert hat. Am 4. Dezember 2015 liess SWISSPERFORM den
Nutzerverbänden die Ergebnisse der GfS-Studie zukommen
und bot an, bald eine Sitzung zwecks Besprechung von Fra-
gen abzuhalten, um einen einheitlichen Informationsstand
hinsichtlich der Verhandlungen für einen neuen Tarif mit
Gültigkeit ab 1. Januar 2018 zu erreichen. Die Nutzerverbän-
de zeigten Interesse an einer solchen Informationsveranstal-
tung, welche SWISSPERFORM im April 2016 durchzuführen
beabsichtigt.
Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültig-keitsdauer Ende 2015 auslief, wurden ohne mass-gebliche inhaltliche Veränderungen verlängert:
GT 3bEmpfang von Sendungen Aufführungen mit Ton- und
Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund -Unterhal-
tung bis Ende 2016 mit jeweils automatischer jährlicher
Verlängerung
GT 6bVerleihen von Werkexemplaren in Bibliotheken (Liechten-
steinische Landesbibliothek) bis 22. Juli 2017
Zudem liegt bereits eine Einigung über eine Verlängerung
des GT 4 ab 2017 bis Ende 2018 vor, mit jeweils automati-
scher jährlicher Verlängerung.
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Inkasso und Tarife
Tarifeinnahmen
Zum fünften Mal in Folge verzeichnete SWISSPER-FORM steigende Tarifeinnahmen. Und zum ersten Mal konnte die Grenze von CHF 50 Mio. übertroffen werden.
Die Tarifeinnahmen im Jahr 2015 beliefen sich total auf
CHF 51'550'157.47, was einem Zuwachs von rund
CHF 2.86 Mio. (+5.88%) gegenüber dem Vorjahr ent-
spricht. Somit setzt sich der seit 2011 bestehende
Trend steigender Einnahmen fort. Die Steigerung seit 2010
beträgt rund CHF 11 Mio. bzw. 27 %.
Wiederum ist der positive Abschluss dank erfolgreichen
Tarifverhandlungen, aber auch dank gelungener Inkas-
soarbeit der für die Gemeinsamen Tarife zuständigen
Schwestergesellschaften SUISSIMAGE, SUISA und ProLitte-
ris, zustande gekommen.
Der Aufwand 2015 war leicht höher als im Vorjahr, den-
noch konnte der Verwaltungskostenabzug weiter gesenkt
werden; er belief sich auf 7.75 % gegenüber 7.88 % im
Vorjahr. Der Bruttokostensatz machte 11.40% aus (2014:
11.70 %).
Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbe-reichen zeigt Folgendes:
Weitersenderechte: Weiterhin sehr erfreulich ist die Ent-
wicklung bei den Weitersenderechten. Der immer noch
wachsende GT 1 (+5.42 %) fing den leichten Rückgang bei
den Tarifen GT2a und 2b auf; insgesamt beträgt der Zu-
wachs rund CHF 1.1 Mio. oder 4.96 %.
Aufführungsrechte: Nach dem leicht enttäuschenden
Vorjahresergebnis konnte 2015 ein Zuwachs von rund CHF
350'000 Mio. bzw. 4.38 % verzeichnet werden. Die Steige-
rung beruht primär auf Mehreinnahmen in den Tarifen GT
3a Radio (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hin-
tergrundunterhaltung mittels Radio / + CHF 100'000.–) so-
wie GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im
Gastgewerbe / + CHF 170'000.–).
Leerträgervergütung: Auch im Bereich der Leerträgerver-
gütung zeichnete sich insgesamt ein positives Ergebnis ab:
Der Zuwachs von rund CHF 280'000.– entspricht einer Stei-
gerung von 3.84 %. Dabei setzte sich der bestehende Trend
fort: Der Rückgang bei den älteren Tarifen (Leerkassetten,
DVD’s usw.) hält an. Demgegenüber konnte beim Tablet-
Tarif GT 4f eine Steigerung von 7 % und beim GT 12 (Set-
Top-Boxen, Catch Up-TV) sogar ein Zuwachs um mehr als
30 % verzeichnet werden.
Senderechte: Bei den Senderechten stiegen die Ein-
nahmen im letzten Jahr um CHF 1 Mio. auf CHF 11.3 Mio.
(+9.89 %). Die Einordnung dieses Resultats wird durch den
Umstand erschwert, dass 2015 wie 2013 (anders als 2014)
Nachzahlungen der SRG zu verzeichnen waren, was zu einer
Wellenbewegung führt. Positiv zu werten ist die Entwicklung
beim GT S TV (Privatsender), bei welchem die Einnahmen
nahezu verdoppelt werden konnten.
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feInkasso und Tarife
Weitersenderechte
Aufführungsrechte
Leerträgerentschädigung
Weitere Rechte
Vermietrechte
Senderechte
Rechte 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Weitersenderechte 18'476'474.42 19'335'356.99 20'958'456.12 22'108'769.48 23'007'901.32 24'148'123.08
Aufführungsrechte 7'214'707.06 8'326'138.24 7'708'836.25 8'114'201.05 7'914'562.11 8'262'965.82
Leerträgerentschädigung 4'858'825.31 4'544'361.16 4'358'284.04 5'064'216.58 7'389'348.95 7'672'900.05
Vermietrechte 214'401.84 162'735.17 154'969.37 99'668.89 60'189.91 38'357.71
Senderechte 9'854'573.00 9'246'391.12 10'708'977.90 12'170'128.71 10'316'682.81 11'337'148.75
Online-Rechte 13'000.00
Weitere Rechte 300.00 50.00 0.00 77'662.06
Verwaltungskosten 9.18% 8.95% 8.28% 8.40% 7.88% 7.75%
Total in CHF 40'618'981.63 41'614'982.68 43'889'823.68 47'557'034.71 48'688'685.10 51'550'157.47
Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten
Online-Rechte
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Inkasso und Tarife
TarifabkürzungInkasso durch Tarifbezeichnung 2015 Vorjahr
Weitersenderechte CHF CHF
GT 1 SUISSIMAGE Weiterverbreitung von Programmen über Kabel 23'701'306.21 22'482'076.60
GT 2a SUISSIMAGE Weiterverbreitung über Umsetzer 36'745.14 40'534.35
GT 2b SUISSIMAGE Weiterverbreitung über IP-basierte Netze 410'071.73 485'290.37
Aufführungsrechte CHF CHF
GT 3a SUISA Öffentlicher Empfang Radio/Hintergrundmusik/TT 4'685'854.44 4'578'565.40
Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz 1'515'834.64 1'494'101.28
GT 3b SUISA Hintergrundunterhaltung in Schiffe, Bahnen, Reklame, etc. TT 10'660.94 11'236.40
Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT 24'979.79 25'968.63
Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT 40'800.83 38'183.59
GT 3c SUISA Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) 20'686.21 1'408.14
GT C SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen 24'830.63 25'166.73
GT E SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos 163'816.89 51'758.58
GT H SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe 760'976.33 589'866.80
GT Hb SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz und Unterhaltung 348'359.14 334'018.42
GT HV SUISA Hotel-Video 26'057.30 27'039.45
GT K SUISA Konzerte und konzertähnliche Darbietungen 463'288.77 530'361.99
GT L SUISA Tanz- und Ballettschulen 147'258.47 160'510.79
GT Ma SUISA Musikautomaten 18'141.68 21'073.24
GT T SUISA Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex 4'500.10 18'608.59
GT Z SUISA Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus 6'919.66 6'694.08
Zwischentotal 32'411'088.90 30'922'463.42
Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr
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Inka
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feInkasso und Tarife
Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung 2015 Vorjahr
Leerträgerentschädigung CHF CHF
GT 4a SUISA Privates Kopieren, Leerträger/Audio 10'479.42 11'586.33
Privates Kopieren, Leerträger/Video 14'437.38 18'627.93
GT 4b SUISA Privates Kopieren, CD-R 133'667.13 132'450.46
GT 4c SUISA Privates Kopieren, DVD 343'411.22 349'714.71
GT 4d SUISA Privates Kopieren, digitale Audio-Aufnahmegeräte 253'240.89 308'896.90
Privates Kopieren, digitale Video-Aufnahmegeräte 293'206.63 343'377.76
GT 4e SUISA Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen 751'183.56 1'461'315.24
GT 4f SUISA Vergütung auf Speichern in Tablets 654'475.48 610'507.89
GT 7 SUISSIMAGE Schulische Nutzung / Audio 20'318.97 20'694.48
Schulische Nutzung / Video 406'379.28 413'889.53
GT 9 PROLITTERIS Betriebliche Nutzung 277'270.48 263'434.48
GT 12 SUISSIMAGE Set-Top-Boxen 4'514'829.61 3'454'853.24
Vermietrechte CHF CHF
GT 5 SUISA Vermietung von Tonträgern 0.00 46.64
Vermietung von Tonbildträgern -6'945.90 6'137.30
GT 6 PROLITTERIS Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken 9'357.45 9'216.15
Vermietung von Tonbildträgern in Bibliotheken 35'946.16 44'789.82
Senderechte CHF CHF
GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv 129'280.16 107'727.40
GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung von Programmen über Kabel 85'128.22 82'628.14
A Radio SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Tonträger 6'469'000.00 5'970'289.11
A TV SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger 1'199'239.13 1'080'000.00
GT S Radio SUISA Tonträger-Nutzung durch private Radio-Sender 2'677'351.76 2'496'484.67
GT S TV SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private TV-Sender 378'946.04 198'343.67
Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster 289'500.00 289'539.96
GT Y SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Abonnements-Radio/-TV 108'703.44 91'669.86
Online-Rechte CHF CHF
Online-Rechte 13'000.00 0.00
Weitere Rechte CHF CHF
GT 10 PROLITTERISVerwendung von Werken und Leistungen durch Menschen mit Behinderung
73'662.06 0.00
GT 13 SWISSPERFORM Nutzung von verwaisten Rechten 4'000.00 0.00
Total 51'550'157.47 48'688'685.10
22
Grobverteilung
Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen
sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM
an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den
SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif A Ra-
dio). Von den Brutto-Tarifeinnahmen werden zuerst die
von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwen-
dungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von
10% abgezogen, anschliessend erfolgt die Grobverteilung,
also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtig-
tengruppen von SWISSPERFORM. Für die Grobverteilung
massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher
Art Nutzung wie stark verwendet wird. Mit anderen Worten
wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern
es werden spezifische Regelungen für die einzelnen Tarife
vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobver-
teilung sind die Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von
SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im
Anhang E des Verteilreglements niedergelegt.
Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Antei-
le der Sendeunternehmen ausgeschieden. Die tarifspezifi-
schen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhand-
lungen) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten (z.B.
Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom
Restbetrag abgezogen, wo bei die Sendeunternehmen 3%
ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen.
Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug
des Anteils der Sendeunternehmen und der Verwaltungs-
kosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier
Berechtigtengruppen (Produzierende und Ausübende, je
Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifi-
sche Verwaltungskosten jeder Berechtigtengruppe nach
Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen.
Entscheide über Grobverteilung
Die verantwortlichen Vertreter der Berechtigtengruppen
hatten auch 2015 verschiedene Entscheide zur Grobvertei-
lung zu treffen. Anlässlich von zwei Sitzungen konnten Ent-
scheide zur Einnahmeaufteilung folgender Tarife gefunden
werden: GT 4e (Vergütung auf digitalen Speichern in Mobil-
telefonen), GT 7 (Schulische Nutzung), GT 9 (Betriebliche
Nutzung), GT E (Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos),
GT T (Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex),
Tarif A TV (Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger).
Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über
die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung der
einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM
(http://www.swissperform.ch/de/service/dokumente-
download.html) angeführt.
Anpassungen des Verteilreglements
Im Berichtsjahr waren diverse Revisionen des Verteilregle-
ments in unterschiedlichen Stadien pendent:
Produzierende Phono
Die Fachgruppe hat sich für einen Systemwechsel ausge-
sprochen. Anstelle der Umsatz- soll die Nutzungsbezogene
Verteilung treten, d.h. eine Verteilung, welche – gleich wie
bei den Ausübenden Phono – auf den Programmlisten der
Sendestationen basiert. Die Leerträgervergütung für inlän-
dische Berechtigte bleibt aber weiterhin umsatzbezogen.
Die Umsetzung ist für die Einnahmen des Jahres 2016 ge-
plant, im Herbst 2017 soll zum ersten Mal nach dem neuen
Regime verteilt werden.
Bevor neue Verteilregeln erarbeitet werden konnten, hatte
die Fachgruppe der Produzierenden Phono den Grundsat-
zentscheid darüber zu fällen, in welcher Form die Daten-
bank entwickelt werden soll. Nachdem die Ausübenden
Phono Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Pho-
noproduzierenden zeigten, fällte die Fachgruppe der Pro-
duzierenden Phono den Beschluss, dass auf der bereits
bestehenden SWISSPERFORM-Datenbank der Ausübenden
Phono aufgebaut werden soll. Als Hauptvorteil dieser Op-
tion wurde vor allem die Tatsache gesehen, dass man sich
damit einem bereits etablierten Verteilsystem anschlies-
sen kann und entsprechend Kosten eingespart werden
können.
Die Fachgruppe der Produzierenden Phono konstituierte
eine Subgruppe für die Umsetzung der Nutzungsbezoge-
nen Verteilung, welche über einen Zeitraum von rund zwei
4. Verteilung
23
Vert
eilu
ng
Verteilung
Jahren regelmässig Sitzungen abhielt sowie die neuen Ver-
teilregeln laufend erörterte und zwischendurch in Sonder-
sitzungen der Fachgruppe der Produzierenden Phono zur
Diskussion vorlegte. Nach den jeweiligen Besprechungen
wurden die Bestimmungen diverse Male überarbeitet und
verfeinert.
Für SWISSPERFORM und die Fachgruppe der Produzieren-
den Phono war es klar, dass mit der Umstellung auf das
neue Verteilregime der Auftrag an IFPI Schweiz beendet
werden sollte, die Verteilung an die Berechtigten im Be-
reich Produzierende Phono durchzuführen. Es wurde sogar
beschlossen, dass SWISSPERFORM die Verteilung bereits
ab 2015 selber vornehmen soll, d.h. noch vollständig nach
dem bisherigen umsatzbezogenen System. Diese Übertra-
gung der Verteilaufgaben von IFPI Schweiz an SWISSPER-
FORM fand Ende 2014 statt. Am 11. September 2015 ver-
sandte SWISSPERFORM die Abrechnungen bezüglich der
Einnahmen 2014 an sämtliche Vergütungsberechtigten
aufgrund der Umsatzbezogenen Verteilung. Da der Sys-
temwechsel ab 2017 vollzogen wird, wird SWISSPERFORM
auch noch die Einnahmen 2015 im Folgejahr 2016 kom-
plett umsatzbezogen verteilen.
Hauptgrund für diese Umstellung ist die von SWISSPER-
FORM seit jeher vertretene Ansicht, dass – zumindest
in Bezug auf die Aufführungs- und Senderechte – ein
Verteilregime auf der Grundlage von Sendemeldungen
grundsätzlich besser die tatsächlichen Nutzungen wider-
spiegelt als ein umsatzbasiertes System. Da es aber un-
bestrittenermassen Tonträgerhersteller gibt, deren Auf-
nahmen praktisch nicht gesendet, aber häufig im Eigenge-
brauch gemäss Art. 19 URG – bezüglich Privatkopie sowie
schulische und betriebliche Nutzung – verwendet werden,
ist – wie bereits erwähnt – vorgesehen, die Erträge aus
den Tarifen betreffend den Eigengebrauch gemäss Art. 19f.
URG je in einen Anteil an die inländischen und die auslän-
dischen Berechtigten aufzuteilen, wobei der Anteil an die
inländischen Berechtigten weiterhin nach Handelsmarkt-
anteilen an die Tonträgerhersteller ausbezahlt werden soll.
Zur geplanten Umstellung hat sich auch das IGE bereits
schriftlich geäussert. Im Schreiben vom 26. März 2014 hat
es ausgeführt: «Das IGE ist (…) der Auffassung, dass eine
Verteilung der Einnahmen aus der Verwertung der Aufführ-
ungs- und Senderechte nach Sendemeldungen näher an
den tatsächlichen Verhältnissen sein und ihr deshalb der
Vorzug zu geben sein dürfte.» Zur beabsichtigten teilweisen
Beibehaltung der Umsatzbezogenen Verteilung führte das
IGE aus: «Die geplante Unterscheidung bei der Verteilung
der Leerträgervergütung (Verteilung national nach Markt-
anteilen, Verteilung Ausland nach Sendemeldungen)
könnte bei alleiniger Betrachtung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung unzulässig sein. Eine Verwertungsge-
sellschaft hat jedoch bei der Verteilung verschiedene Prin-
zipien (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, geordnete
Verwaltung, feste Regeln) zu beachten. Hierbei kommt der
Gleichbehandlung kein Primat zu, so dass auch eine sol-
che Differenzierung unter Umständen zulässig sein kann.»
Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version
des Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Produ-
zierende Phono am 18. August 2015 verabschiedet. Das
entsprechende Genehmigungsgesuch wurde dem IGE am
12. Oktober 2015 zur Genehmigung eingereicht. Dessen
Entscheid ist noch ausstehend.
Ausübende (Phono und Audiovision)
Die Fachgruppen der Ausübenden planen die Einführung
eines neuen Allgemeinen Teils mit gemeinsamen Regelun-
gen beider Berechtigtengruppen. Weiter sollen die Beson-
deren Teile beider Berechtigtengruppen revidiert werden.
Geplant ist die Einführung im Jahr 2017 (bezüglich Einnah-
men 2016).
Die Nutzungsbezogene Verteilung für die Ausübenden
Phono und Audiovision wurde vor über zehn Jahren ein-
geführt. Aufgrund der in dieser Zeit gesammelten Erfah-
rungen sollen nun erstmals die betroffenen Verteilbereiche
umfassend revidiert werden.
Die Gründe für die Revision liegen hier in der Anpassung
an die neue Rechtsprechung (z.B. den Bundesgerichtsent-
scheid vom 20. August 2012 betreffend den Tarif A Fernse-
hen, in welchem der Begriff des «im Handel erhältlichen
Tonbildträgers» neu definiert wurde), der internationalen
Harmonisierung (Erleichterung des Datenaustauschs und
der Verteilung von Erträgen aus dem Ausland), der Harmo-
nisierung zwischen Ausübenden Phono und Audiovision
(z.B. bezüglich der Terminologie) sowie den realistisch um-
setzbaren Optimierungsvorschlägen von Mitgliedern.
Als spezifisch zu erneuernde Punkte können erwähnt
werden: die Einführung eines neuen Verteilbereichs «Mu-
sik auf Tonbildträgern», das Vorsehen von neuen Vergü-
tungsberechtigten (Synchronregisseure im AV-Bereich und
24
Vert
eilu
ngVerteilung
«Artistic Producer» im Phono-Bereich), ein überarbeitetes
Punktesystem im Phono-Bereich (insbesondere nach dem
Grundsatz «gleicher Anteil für gleiche Mitwirkung, unab-
hängig vom Zeitpunkt der Meldung, sowie mit einer mass-
vollen Anpassung des Verhältnisses zwischen Featured
und Non-Featured Artists), die Einführung von Rollenwer-
ten für die Schauspieler im Audiovisionsbereich (Gewich-
tung nach Anzahl Drehtage bzw. Takes).
Beide Fachgruppen konstituierten je eine Subgruppe, wel-
che die verschiedenen Regelungen in diversen Sitzungen
analysierte und weiter bearbeitete. Um die Auswirkungen
der in beiden Bereichen neu vorgesehenen Gewichtungen
nach Punkten genau festzustellen, wurden zahlreiche Tests
und Simulationen durchgeführt.
Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version des
Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Ausübende
Audiovision am 4. Februar 2016 und von der Fachgruppe
Ausübende Phono am 25. Februar 2016 verabschiedet. Bei-
de Fachgruppen sind momentan an der Redaktion der Ge-
nehmigungseingabe ans IGE.
Die aktuelle Version des Reglements ist jeweils auf der
Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen wer-
den zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB
publiziert.
Verteilung 1 Verteilung 2 Verteilung 3 Verteilung 4
SRF 1 SRF 2 Kultur SRF 3 Radio 24
RTS 1 (La Première) RTS 2 (Espace 2) RTS 3 (Couleur 3) Radio Argovia
RSI 1 (Rete 1) RSI 2 (Rete 2) RSI 3 (Rete 3) Radio BeO
SRF Musikwelle Swiss Classic SRF Virus Radio Central
Option Musique Swiss Jazz Swiss Pop Radio Chablais
Radio Rumantsch Notturno Radio Energy Zürich
Radio Fribourg
Radio Pilatus
Radio Sunshine
Radio Zürisee
Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen
Ausübende Phono
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM selbst
durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung von Tonaufnah-
men durch ausgewertete Sendestationen. 2015 wurden die Programme folgender Radiosender ausgewertet:
Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden
sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf Ver-
teiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird
berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres in un-
terschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden
(Verteilungen 1 - 4), bzw. dass bestimmtes Repertoire am
Fernsehen genutzt wird.
Zur Überprüfung der Senderauswahl bei den Privatsen-
dern wurde eine ausführliche Analyse durchgeführt. Mit
dieser wurde unter anderem untersucht, wie viele unter-
schiedliche Titel die Sender in ihrem Programm jährlich
berücksichtigen und wie gross die programmlichen Über-
schneidungen der verschiedenen Sender sind. Die Erhe-
bung umfasste auch Sender, die bis anhin in Verteilung 4
nicht berücksichtigt wurden. Solche Analysen sollen auch
in Zukunft durchgeführt werden. Sie erlauben nicht nur
eine Kontrolle bezüglich der Breite des berücksichtigten
Repertoires, sie helfen zu verhindern, dass nahezu identi-
sche Programme verschiedener Sender ausgewertet wer-
den, und somit zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen.
Die Hauptverteilung (Nutzungsjahr 2014) durch SWISS-
PERFORM wurde am 12. November 2015 versendet. Die
25
Vert
eilu
ng
Verteilung
Verteilung verlief aufgrund der laufenden Verbesserung der
Datenqualität effizient und fehlerfrei.
In der Hauptverteilung wurde auf knapp 190'000 Aufnah-
men verteilt, von denen jede im Durchschnitt 14,2 mal in
den von SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern gespielt
wurde. Interessant ist dieses Verwendungsverhalten in den
unterschiedlichen Töpfen: Während in den Sparten Klassik
und Jazz (Verteilung 2) die gleiche Aufnahme im Schnitt 4,5
mal gespielt wurde, wurden Aufnahmen auf den Privatra-
diostationen (Topf 4) knapp 39 mal wiederholt.
Der Verteilbetrag von rund CHF 4 Mio. wurde anfangs De-
zember 2015 an die Mitglieder, Mandanten und die Mit-
glieder unserer Schwestergesellschaften zur Auszahlung
gebracht. Rund 37% der Verteilsumme wurde an Schwes-
tergesellschaften weitergeleitet. Der Rest ging an eigene
Mitglieder und Auftraggeber (etwa 57% direkt an unsere
Mitglieder und etwa 43% über Agenten an deren Man-
danten). Direktmitglieder (inklusive Gruppen-Mandate)
von SWISSPERFORM erhalten im Durchschnitt knapp CHF
287.–. Bei den Einzelinterpreten ohne Gruppenmandate
belief sich der Durchschnitt auf CHF 259.-.
Mandanten, die von Agenten vertreten werden, erhielten
im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Direktmitglie-
der, Mitglieder von Schwestergesellschaften nur etwa ein
Drittel. Dies zeigt, dass die internationalen Top-Stars ihre
Geschäfte verstärkt durch Agenturen erledigen lassen.
Auffällig ist hierbei das gegenteilige Bild in der Klassik-
und Jazz-Sparte, in der SWISSPERFORM-Direktmitglieder
im Durchschnitt am meisten verdienen, Angehörige von
Schwestergesellschaften nur etwa zwei Drittel davon und
Agenturen-Vertretene nur etwa ein Sechstel. Zum Ver-
gleich: im Topf 4 (Privatradiostationen) verdienen Mitglie-
der von SWISSPERFORM und Schwestergesellschaften im
Durchschnitt etwa je gleich viel, durch Agenturen Vertrete-
ne jedoch das Siebeneinhalbfache.
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht
im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum Beispiel die
Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der
Sendeunternehmen, wird im Auftrag von SWISSPERFORM
gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Inter-
pretengenossenschaft SIG vorgenommen. Die Abrechnun-
gen betreffend die Verteilung für das Jahr 2014 sowie die
Nachverteilung 2010 durch die SIG wurden Anfang Dezem-
ber 2015 versendet.
Playtime Charts – Hauptverteilung
Für die Hauptverteilung im Herbst 2015 wertete SWIS-SPERFORM die meistgespielten Aufnahmen 2014 pro Verteiltopf aus. Erneut sind auch einige Schweizer Künstler in den Playtime Charts zu finden.
Pharell Williams entwickelt sich zum König der SWISSPER-
FORM Playtime Charts. Nachdem er 2013 zusammen mit
Daft Punk («Get Lucky») obenaus schwang, wies 2014 sein
Song «Happy» am meisten Playtime auf den SWISSPER-
FORM ausgewerteten Sendern auf; die Aufnahme erreichte
über 5'100 Plays in einem Jahr, was einer Gesamtspieldau-
er von etwa 328 Stunden entspricht. Auf Platz 2 finden sich
Clean Bandit feat. Jess Glynne. Deren Titel «Rather Be»
wurde rund 3'800 mal oder 239 Stunden lang gespielt.
«I Take It All» des Bieler Quartetts Pegasus ist der meist-
gespielte einheimische Titel. Der anlässlich der Swiss Mu-
sic Awards 2015 zum «Best Hit» gekürte Song wies auf den
ausgewerteten Sendern rund 2'000 Plays auf. Der zweit-
platzierte Schweizer Song «Flux» von Alvin Zealot wurde
beinahe 400 -mal gespielt.
Pegasus - Made In Varma © rozbero GmbH
26
Vert
eilu
ngVerteilung
Topf 1 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe
1 95609 Happy Pharrell Williams
2 73654 Atemlos durch die Nacht Helene Fischer
3 62933 Ti penso raramente Biagio Antonacci
4 60049 Love Never Felt So Good Michael Jackson
5 58178 Sultans Of Swing Dire Straits
6 58019 Liar, Liar Cris Cab
7 56770 Budapest George Ezra
8 51657 Up in the Sky 77 Bombay Street
9 51514 Hotel California Eagles
10 47796 Go Gentle Robbie Williams
Topf 2 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe Komponist
1 95450Sinfonie Nr. 1 g-moll
Michael SchønwandtRoyal Danish Orchestra
Ch. Weyse
2 92685Violinkonzert Nr. 3 d-moll Op. 46
Luca Bizzozero , Yury RevichHofer Symphoniker
A. Romberg
3 79695 Sinfonie F-DurMatthias Bamert London Mozart Players
L. Kozeluch
4 75818Violinkonzert Nr. 1 g-moll Op. 26
Kurt Masur, Maxim VengerovGewandhausorchester Leipzig
M. Bruch
5 75354 Sinfonie C-DurJohannes MoesusStuttgarter Kammerorchester
A. Rosetti
6 74277Sinfonie Nr. 3 Es-Dur Op. 55 «Eroica»
Béla DrahosNicolaus Esterhazy Sinfonia
L. v. Beethoven
7 72408 Sinfonie g-mollMatthias Bamert London Mozart Players
L. Kozeluch
8 70252Sinfonie Nr. 48 C-Dur «Maria Theresia»
Antal DoratiPhilharmonia Hungarica Marl
J. Haydn
9 70118Sinfonie D-Dur Op. 12 Nr. 1
Johannes GoritzkiDeutsche Kammerakademie Neuss am Rhein
L. Boccherini
10 69694 Symphonie en ut majeurMichel PlassonOrchestre national du Capitole de Toulouse
G. Bizet
Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst 2015 erfolgten Hauptverteilung 2014 von SWISSPERFORM an.
Ausgewertete Sender:
SRF 1
RTS 1 (La Première)
RSI 1 (Rete 1)
SRF Musikwelle
Option Musique
Radio Rumantsch
Ausgewertete Sender:
SRF 2 Kultur
RTS 2 (Espace 2)
RSI 2 (Rete 2)
Swiss Classic
Swiss Jazz
Notturno
27
Vert
eilu
ng
Verteilung
Topf 4 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe
1 970406 Happy Pharrell Williams
2 778820 Rather Be Clean Bandit feat. Jess Glynne
3 766284 A Sky Full Of Stars Coldplay
4 754504 Budapest George Ezra
5 747895 Stolen Dance Milky Chance
6 688320 Am I Wrong Nico & Vinz
7 655494 Changes Faul & Wad Ad vs Pnau
8 609108 Waves Mr. Probz
9 598144 Liar, Liar Cris Cab
10 556520 I See Fire Ed Sheeran
Topf 3 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe
1 139097 Magic Coldplay
2 138135 Habtits (Stay High) Tove Lo feat. Hippie Sabotage
3 125749 Fever The Black Keys
4 122362 Postcards James Blunt
5 116354 Budapest George Ezra
6 115640 Happy Pharrell Williams
7 113688 The Chamber Lenny Kravitz
8 108706 She Moves Alle Farben feat. Graham Candy
9 106146 Riptide Vance Joy
10 103395 Your wish Talisco
Ausgewertete Sender:
Radio 24
Radio Argovia
Radio BeO
Radio Central
Radio Chablais
Radio Energy Zürich
Radio Fribourg
Radio Pilatus
Radio Sunshine
Radio Zürisee
Ausgewertete Sender:
SRF 3
RTS 3 (Couleur 3)
RSI 3 (Rete 3)
SRF Virus
Swiss Pop
28
Vert
eilu
ngVerteilung
Ausübende Audiovision
Im Sommer 2015 wurde mit dem Auf- und Ausbau der
Werkdatenbank bei der Schweizerischen Interpretenge-
nossenschaft SIG für die Dokumentation der Darstellen-
den in Filmen und Serien begonnen. Das Projekt dient
zum einen der vollständigen, elektronischen Erfassung
der bestehenden physischen Informationen an Hand der
eingereichten Filmografien, zum anderen als Basis für die
künftige Rollengewichtung der Darstellenden, die gemäss
neuem Verteilreglement in näherer Zukunft umgesetzt
werden soll. Den Ausbau an die Datenbank der SIG zu
koppeln, ist insofern sinnvoll, da die SIG für den Bereich
der Tonspur bereits Filme erfasst hat, die erforderlichen
Grundlagen vorhanden sind und die entsprechenden
Strukturen für die Dokumentation der Darstellenden im
Bild ausgebaut werden können. Die Informationen zu den
Mitwirkungen in Filmen, welche bis anhin von SWISSPER-
FORM jährlich und nur pro Nutzungsjahr eingegeben wer-
den konnten, können nun laufend ergänzt werden. Basis
bilden weiterhin die von den Mitgliedern eingereichten
Filmografien und teilweise interne Recherchen zu den je-
weiligen Darstellenden. Die so ergänzten Daten werden
künftig mindestens einmal jährlich mit der Datenbank von
SUISSIMAGE abgeglichen, damit alle erfassten Beteiligten
in der Verteilung berücksichtigt werden. Die Vergütungen
aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden so-
dann den mitwirkenden Darstellerinnen und Darstellern in
Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, nach wie vor basierend
auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank, verteilt. Voraus-
setzung für eine Teilnahme an der Verteilung bleibt, dass
die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zwei-
ten Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr
dokumentiert wird.
Im Juli 2015 wurden die Vergütungen für das Sendejahr
2013 und die Nachabrechnung für 2009 ausgeschüttet
sowie Einnahmen aus dem Ausland an die Berechtigten
von SWISSPERFORM weitergeleitet.
Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im
Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musiksendungen,
Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovi-
suellen Werken (Sprecherleistungen und Filmmusik) wur-
den wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM
durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung für das
Jahr 2014 sowie die Nachverteilung 2010 erfolgten Anfang
Dezember 2015. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die
SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV.
Mit dieser wurden zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die
aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012
bezüglich Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten.
29
Vert
eilu
ng
Verteilung
Nutzungsbezogene Verteilung ab 2017
Basis für die Verteilung an die Phonoproduzieren-den wird ab dem Nutzungsjahr 2016 nicht mehr der Inlandumsatz sondern das Airplay der Berechtigten sein.
Die Fachgruppe der Produzierenden Phono hat sich 2015
zu einer Verschiebung der ersten «neuen» Abrechnung um
ein Jahr entschlossen. Dies ist zum einen mit den Erfahrun-
gen der Datenerfassung zu begründen, zum anderen mit
der Notwendigkeit der Durchführung eines kon sequenten
Qualitätsmanagements.
Im Vordergrund stand im Berichtsjahr die Gewinnung zu-
verlässiger Daten über die Rechteinhaberschaft an den
in der Schweiz genutzten Aufnahmen. Hierzu dienen zum
Teil manuelle Recherchen, es wird aber auch auf Firmen-
beziehungen und die Eigentümerschaft von Labels ab-
gestellt, sowie auch auf die Meldung der eigenen Mit-
glieder. Die aktiven SWISSPERFORM-Mitglieder wurden im
Frühsommer 2015 aufgefordert, das von ihnen geclaimte
Repertoire in einem definierten Format und in einer fest-
gelegten Datenqualität anzuliefern. Für das testweise ab-
zurechnende Nutzungsjahr 2014 hat sich durch die Summe
dieser Massnahmen während des Berichtsjahres eine Air-
play-Abdeckung von über 40 % durch alle Sender ergeben.
Um die Produzierenden möglichst frühzeitig und voll-
ständig über die Auswirkungen der neuen Verteilung auf
das Meldewesen an SWISSPERFORM zu informieren, hat
SWISSPERFORM am 2. November 2015 eine Informations-
veranstaltung angeboten. Die Informationen über die not-
wendigen Datenlieferungen wurden gut aufgenommen,
am ausführlichsten diskutiert wurde die Liste der aus-
zuwertenden Radiosender. Die Veranstaltung wurde von
knapp 60 Mitgliedern besucht, weitere Veranstaltungen
sind vorerst nicht in Planung.
Die Arbeit an den der Verteilung zugrundeliegenden Da-
ten wird auch im 2016 fortgeführt. Zudem wird an einem
Verteil- und Berichtsmodul gearbeitet, welches die Berech-
nung der Verteilbeträge und die Darstellung der Abrech-
nungen implementiert.
Produzierende Phono
Die Verteilung der Entschädigungen an die Phono Produ-
zierenden wurde zwischen 1996 und 2014 von IFPI Schweiz
im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Hinsichtlich
der Umstellung von der Umsatzbezogenen Verteilung auf
die Nutzungsbezogene Verteilung wurde die Verteilarbeit
im 2015 von SWISSPERFORM übernommen. Inhaltlich hat
es bei dieser Verteilung noch keine Änderungen gegeben.
Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilregle-
ment die Umsätze aus den im Inland verkauften Tonauf-
nahmen (physische und nicht-physische Verkäufe).
Für die Verteilperiode 2014 haben insgesamt 228 Tonträ-
gerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht. Die
Abrechnungen wurden im September 2015 an die Berech-
tigten gesendet.
Vert
eilu
ngVerteilung
30
Produzierende Audiovision
Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird
ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE er-
stellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den
Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen
Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE
berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt
nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei
SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE erfassten
Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnah-
me an der Verteilung ist die Erfassung des Werks und der
Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE.
Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision wer-
den kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche aufgeteilt:
- Weitersendung: Weitersenderecht und Sendeempfang
- Privatkopie: Privates Kopieren und Entschädigungen für das
Vermieten von Tonbildträgern
- Schulische Nutzung: Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke
Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädi-
gung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr re-
levant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme
aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren finden sich im
Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schu-
lische Nutzung melden Mediatheken die Aufzeichnungen
ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldun-
gen verteilt SUISSIMAGE die Einnahmen aus diesen Tarifen
an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von
SWISSPERFORM.
Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 4'883 (Vorjahr:
5'621) Aufzeichnungen von Mediatheken aus 9 Kantonen
(Vorjahr: 13) auf 57 Sendern vor. Folgende Filme wurden
dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE):
- Der Verdingbub Produktion: C-Films AG, Spielfilm, CH-DE
- Akte Grüninger Produktion: C-Films AG, Spielfilm, AT-CH
- Der grosse Kanton Produktion: Vega Film AG, Dokumentarfilm, CH
Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche
fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von SWISS-
PERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge
direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern nicht zwischen
Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden
wird. Der Anteil aus Einnahmen aus dem Ausland lässt sich
daher nicht aufschlüsseln.
Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Ver-
gütungen aus dem Jahr 2014 an die Berechtigten erfolgten
durch SWISSPERFORM im Dezember 2015.
Sendeunternehmen
Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiter-
hin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem Verein
IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss
dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM jedes Jahr bis
zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sen-
deunternehmen an die IRF, wobei die IRF die Weiterleitung
der Vergütungen aufgrund ihres internen Verteilreglements
an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt.
Ende 2015 wurde ein neuer Wahrnehmungsvertrag zwi-
schen SWISSPERFORM und dem IRF abgeschlossen. Die
neue Vereinbarung soll primär dem Umstand der im Jahre
2014 angepassten Grobverteilung Rechnung tragen.
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Vert
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Verteilung
Revision des Urheberrechtsgesetzes
Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Bundes-rat den Vorentwurf zum neuen URG. Die Vorlage setzt primär bei den Empfehlungen der AGUR12 an. Darüber hinaus möchte der Bundesrat die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften massiv ver-schärfen.
Inhaltlich sind folgende Bereiche erwähnenswert: In elf
neuen Bestimmungen sieht der Vorentwurf Massnahmen
zur Bekämpfung der Internet-Piraterie vor. Diese an-
erkennen den Handlungsbedarf, gleichzeitig besteht be-
züglich der Ausgestaltung und den konkreten Durchset-
zungsprozessen noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Denn die vorgeschlagenen Massnahmen sind teils pra-
xisfremd, kompliziert, schwerfällig und kostentreibend
formuliert.
Ein weiterer Teil des Vorentwurfs sieht eine Verstärkung der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften vor.
Das aktuelle URG kennt eine Aufsicht in jenen Bereichen,
in denen die Rechtsinhaber verpflichtet sind, ihre Rechte
kollektiv wahrzunehmen. Zu unterscheiden sind drei Pfei-
ler der Aufsicht: Tarifprüfung und -genehmigung durch die
Eidgenössische Schiedskommission / Aufsicht über die
Geschäftsführung durch das IGE / Prüfung der Grundlagen
der Verteilung durch das IGE. Gemäss Vorentwurf soll die
Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in zweierlei
Hinsicht ausgedehnt werden. Erstens sollen sämtliche
Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften überprüft
werden können, und nicht mehr nur solche bei denen die
Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung einneh-
men. Zweitens soll anstelle der bestehenden Rechtskont-
rolle neu eine Angemessenheitsprüfung treten.
Die verschiedensten Gründe sprechen gegen die geplante
Ausdehnung der Aufsicht: So belegt die unlängst fertig-
gestellte «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungs-
kosten» die Funktionsfähigkeit der bestehenden Aufsicht.
Auch die AGUR12 kam in ihrem Schlussbericht zum Resul-
tat, dass kein Revisionsbedarf bezüglich Aufsicht über die
Verwertungsgesellschaften gegeben ist und sprach keine
Empfehlung in diesem Bereich aus. Weiter ist davon aus-
zugehen, dass der Vorschlag des Bundesrats verfassungs-
rechtlich problematisch ist. Die verstärkte Aufsicht greift
in die Eigentumsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit der
Urheber und der Leistungsschutzberechtigten ein. Dabei
sind die Eingriffe weder in öffentlichem Interesse noch ver-
hältnismässig und somit ungerechtfertigt. Schliesslich ist
davon auszugehen, dass die vom Bundesrat vorgeschla-
genen Massnahmen unnötigerweise den Verwaltungsauf-
wand der Verwertungsgesellschaften und somit die Verwal-
tungskosten erhöhen würden – zulasten der Berechtigten.
Von grosser Bedeutung ist weiter eine geplante Änderung
im Bereich der Leerträgervergütung zur Verhinderung
vermeintlicher Doppelzahlungen. Von der Leerträgervergü-
tung ausgenommen werden sollen (neben der beim Down-
load hergestellten Kopie) «weitere vertraglich erlaubte
5. Nationale Kooperation
Vertreterinnen und Vertreter der fünf schweizerischen Ver-
wertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, Pro-
Litteris und SWISSPERFORM) treffen sich im Rahmen des
Koordinationsausschusses (KoAu) regelmässig zur Be-
sprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt, widmete
sich der KoAu auch 2015 den Themen der gemeinsamen
Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public
Affairs. Ausserdem befasste sich das Gremium mit der
Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaf-
ten und der Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges
Eigentum (IGE). Zentral waren dabei die von Februar bis
November durchgeführte Verwaltungskostenanalyse zu
den Verwertungsgesellschaften sowie die Vorbereitung der
anstehenden Gesetzesrevision URG. Die Zusammenarbeit
im Bereich Public Affairs wurde vor diesem Hintergrund
und unter dem gemeinsamen Dach Swisscopyright (vgl.
www.swisscopyright.ch) intensiviert. Initiiert wurde 2015
hierbei der «Sessionsbrief», eine ca. dreimonatlich erschei-
nende Publikation zuhanden der Eidgenössischen Parla-
mentarierinnen und Parlamentarier.
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onNationale Kooperation
Verviefältigungen». Gemeint sind hiermit beispielsweise
die in den AGB's von iTunes erwähnten fünf Folgekopien,
welche dem Konsumenten die Ablage eines Titels auf wei-
teren Geräten ermöglichen. Dem bundesrätlichen Ansatz
ist zu widersprechen. Erstens kann nur eine Doppelzahlung
vorliegen, wenn die Folgekopien dem Anbieter (z.B iTunes)
vom Rechtsinhaber vertraglich eingeräumt wurden UND
diese Kopien auch entschädigt werden. Weder das eine
noch das andere ist der Fall. Unabhängig davon stellt der
Vorschlag das gesetzliche System der Leerträgervergütung
auf dem Kopf, indem er die bestehende ausschliessliche
Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften aushöhlt.
Weiter enthält der Vorentwurf diverse Einzelmassnahmen,
beispielsweise die Einführung eines Verleihrechts und des
Instituts einer «erweiterten Kollektivlizenz» sowie eine
Ausdehnung der Vorschrift zu den Verwaisten Werken. Der
bundesrätliche Vorschlag sieht ausserdem Anpassungen
weiterer Gesetze vor. So soll beispielsweise eine Vereinfa-
chung des Tarifgenehmigungsverfahrens durch die Verkür-
zung des Instanzenzugs erreicht werden.
Nicht in den Vorentwurf aufgenommen wurden die Forde-
rungen der Fachgruppen der Ausübenden und der Produ-
zierenden nach einer Revision der Schutzfrist sowie nach
einer Anpassung von Art. 60 Abs. 2 URG. Die entsprechen-
den Forderungen werden in der Vernehmlassungsantwort
aufrechterhalten werden.
Die drei Verwertungsgesellschaften SWISSPERFORM,
SUISS IMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen der
regionalen Registrierungsagentur ISAN Berne, die von der
internationalen Agentur ISAN-IA zugelassen ist und bei der
Filme mit einer eindeutigen Identifikationsnummer regis-
triert werden können. Diese Nummer (ISAN – Internati-
onal Standard Audiovisual Number) bezieht sich auf alle
Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Film-
verwertung erleichtert. SUISSIMAGE leitet den operativen
Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Vorstandspräsident von
ISAN Berne. SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden an-
deren Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für
den Betrieb in der Anfangsphase.
ISAN Berne
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Nationale Kooperation
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Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster
Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahr-
nehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsge-
sellschaften, welche die Berechtigten vertreten, geregelt.
Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als
Alternative direkt mit SWISSPERFORM einen Wahrneh-
mungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsver-
träge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer
territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürsten-
tum Liechtenstein beschränkt. In den Ausführungsbestim-
mungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die
Bedingungen für Gegenseitigkeitsverträge und Zusam-
menarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und
für die individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländi-
schen Berechtigten näher umschrieben.
Die Rechte der ausländischen Ausübenden
Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften
SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Ge-
genseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwesterge-
sellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A-
und Typ B-Vertrag.
Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern
gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche die
Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamt-
haft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Wei-
terleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausüben-
den übernimmt.
Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Ver-
tragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland.
Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die
eigenen Mitglieder aufgrund von Nutzungen im Land des
Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Die-
se Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit
dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und
Berechtigtendaten die Gesellschaften nicht in der Lage wa-
ren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzu-
rechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht
kompatibel waren.
Bericht über die jeweiligen Verträge
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono
Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahr-
zunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausüben-
den Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben,
wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit
diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Ab-
schluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A) geführt. Mit
PlayRight (Belgien) wurde mit Datum vom 21. April 2015
ein Gegenseitigkeitsvertrag unterzeichnet. Im neuen Be-
richtsjahr sollen zudem die zurzeit in Verhandlung stehen-
den Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und
SoundExchange (USA) unterzeichnet werden. Aufgrund der
noch nicht geklärten Rechtslage in Bezug auf den Schutz
des US-Repertoires in der Schweiz soll der Vertrag mit
SoundExchange nur unter einem entsprechenden Vorbe-
halt abgeschlossen werden.
Weiter sind Vertragsverhandlungen mit den beiden italie-
nischen Gesellschaften ITSRIGHT und NUOVOIMAIE sowie
GRAMO (Norwegen) im Gang. Nachdem in Italien 2012 die
Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwer-
tungsgesellschaften aufgehoben wurde, wurden neben
NUOVOIMAIE (Nachfolgegesellschaft von IMAIE, welche
sich nach wie vor in Liquidation befindet) weitere Ver-
wertungsgesellschaften gegründet, so z.B. ITSRIGHT, mit
welcher in naher Zukunft eine Kooperation eingegangen
werden soll.
6. Internationale Kooperation
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onInternationale Kooperation
Belgien PlayRight A-Vertrag
Dänemark GRAMEX Dänemark A-Vertrag
Deutschland GVL A-Vertrag
Estland EEL B-Vertrag
Finnland GRAMEX Finnland A-Vertrag
Frankreich ADAMI A-Vertrag
SPEDIDAM B-Vertrag
Griechenland APOLLON / DIONYSOS / ERATO B-Vertrag
Irland RAAP A-Vertrag
Italien IMAIE (gekündigt per 31.12.2010)
Japan CPRA-GEIDANKYO B-Vertrag
Kroatien HUZIP B-Vertrag
Litauen AGATA B-Vertrag
Malaysia PRISM B-Vertrag
Niederlande SENA A-Vertrag
Österreich LSG A-Vertrag
Rumänien CREDIDAM A-Vertrag
Russland ROUPI (Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet)
Schweden SAMI A-Vertrag
Slowakei SLOVGRAM B-Vertrag
Spanien AIE A-Vertrag
Tschechien INTERGRAM B-Vertrag
Ungarn EJI B-Vertrag
Uruguay SUDEI B-Vertrag
USA AARC (privates Kopieren) A-Vertrag
Vereinigtes Königreich PPL A-Vertrag
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2015:
Wie im Vorjahr wird aufgrund der Zahlen das Ungleichge-
wicht zwischen Auslandeinnahmen und Auslandzahlun-
gen deutlich, welches die bekannte Tatsache demonst-
riert, dass der Musikkonsum in der Schweiz international
ausgerichtet ist, während Schweizer Produkte im Ausland
leider eine untergeordnete Rolle spielen. So standen Ein-
nahmen von CHF 139'166.84 Auszahlungen in Höhe von
CHF 2'392'254.32 gegenüber.
Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden
Phono aus Frankreich, Schweden und dem Vereinigten
Königreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von
SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Ausübende
Phono in das Vereinigte Königreich sowie nach Deutsch-
land und Schweden.
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Internationale Kooperation
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision
Wie schon in den Vorjahren wurden aufgrund der ver-
änderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bun-
desgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbe-
züglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20)
Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesell-
schaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt, die Koope-
rationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich
neu abzusichern und fortzuführen. So konnte nebst dem
Abschluss eines Gegenseitigkeitsvertrages mit BECS (Ver-
einigtes Königreich) mit Datum vom 4. Dezember 2015
auch ein Gegenseitigkeitsvertrag mit der italienischen
Nachfolgegesellschaft NUOVOIMAIE abgeschlossen wer-
den. Auch mit der GVL (Deutschland), FILMEX (Dänemark)
und ADAMI (Frankreich) sind Gespräche und Verhandlun-
gen im Gang. Bei ADAMI ist man weiterhin bestrebt, einen
einwandfrei funktionierenden Austausch zu erreichen.
Im Bereich Ausübende Audiovision konnten die höchs-
ten Einnahmen aus Österreich generiert werden und die
höchsten Auszahlungen von SWISSPERFORM ins Ausland
flossen in die USA und in das Vereinigte Königreich.
Dänemark FILMEX (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Deutschland GVL (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Frankreich ADAMI (lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang)
Italien NUOVOIMAIE A-Vertrag
Niederlande NORMA B-Vertrag
Österreich VDFS A-Vertrag
Spanien AISGE A-Vertrag
USA SAG-AFTRA A-Vertrag
Vereinigtes Königreich BECS A-Vertrag
Auch bei den Ausübenden Audiovision wirken sich die Tatsachen aus, dass der Filmkonsum in der Schweiz international
orientiert ist und Schweizer Produkte im Ausland nur wenig genutzt werden. Einnahmen von CHF 19'160.05 stehen Aus-
zahlungen in Höhe von CHF 1'768'589.23 gegenüber.
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2015:
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onInternationale Kooperation
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
AEPO-ARTIS (Association of European Performers’ Organisations)
AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäi-
schen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der aus-
übenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über
eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen der
Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS
organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei
welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den
zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden
können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungs-
gesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Ex-
pertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Pro-
bleme zu besprechen und politische Stellungnahmen von
AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichts-
jahr waren die Implementierung der neuen EU-Richtlinien
über Verwertungsgesellschaften und über die Verlänge-
rung der Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame
Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM
und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die
Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs für On
Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwick-
lung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in Europa so-
wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
im Bereich der öffentlichen Wiedergabe.
Yolanda Schweri – Mitglied des Vorstands von SWISSPER-
FORM und Vorsitzende der Fachgruppe Ausübende Audio-
vision – wurde für SWISSPERFORM erneut ins Administra-
tive Council von AEPO-ARTIS gewählt. Für die drei neu zu
besetzenden Sitze standen fünf Kandidierende zur Verfü-
gung. Yolanda Schweri erzielte dabei für SWISSPERFORM
das beste Resultat aller Kandidierenden.
IPD (International Performers’ Database)
SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationlen In-
terpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des
Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD ge-
speicherten Informationen dienen einer besseren inter-
nationalen Identifikation der Ausübenden und eleich-
tern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD
gehören 46 (Vorjahr: 46) Verwertungsgesellschaften
an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjah-
res 761'757 (Vorjahr: 644'252) Ausübende registriert. Die
Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung
der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Dedupli-
zierung) waren wie schon im vergangenen Geschäftsjahr
auch aktuell wieder die Hauptthemen. Die Verantwortung
für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitglieds-
gesellschaften. Zugang zu den verschlüsselten Daten
über das Internet haben nur die an der IPD beteiligten
Verwertungsgesellschaften.
Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet
SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neu-Entwick-
lung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als
internationale Austauschplattform für Audio-Aufnahmen
und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation
weiter festigen wird.
SCAPR (Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights)
SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwert-
ungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der Aus-
übenden. Er zählt 44 ordentliche und 14 ausserordentliche
Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working Group» und
die «Rights Administration Working Group» erlauben den
Gesellschaften einen verbesserten Informationsfluss in Be-
zug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Be-
richtsjahr standen insbesondere die folgenden Themen im
Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische
Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesonde-
re das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten,
der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltend-
machung von Forderungen im Namen von Klangkörpern
(Orchester und Chöre); die neue EU-Richtlinie über Ver-
wertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der An-
wendbarkeit auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung
der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen
für Phonogramme.
SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den
gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen.
SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische
und rechtliche Themen aktives Mitglied.
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Internationale Kooperation
Die Rechte der ausländischen Produzierenden
Ausländische Produzierende (Phono)
Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden
im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten
grundsätzlich durch die schweizerischen Lizenznehmer
oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgte ab
2015 (für das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM
selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher
im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die
Phonoproduzenten verteilte. An ausländische Produzen-
ten, welche nicht durch schweizerische Lizenznehmer oder
Vertriebspartner vertreten werden, tätigte SWISSPERFORM
im 2015 Auszahlungen in Höhe von CHF 174'566.60. Ab
dem Verteiljahr 2017 (Nutzungsjahr 2016) wird zudem von
der marktanteilsbezogenen auf eine Nutzungsbezogene
Verteilung gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpra-
xis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in
Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen.
Ausländische Produzierende (Audiovision)
In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländi-
schen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht
folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten
Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in
der Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von
SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen
Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der
Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für diese
Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Fil-
murheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet.
Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwand-
ten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das na-
tionale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte
Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die gleiche
Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb
der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher sind die Ver-
gütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schwei-
zerischen Produzierenden aufgrund von Nutzungen in
anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen
aus den Filmurheberrechten zu trennen. Die Zahlun-
gen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen
mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften aus
dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzie-
rende erhält, enthalten regelmässig unausgeschieden
auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISS-
IMAGE leitet diesen Anteil jeweils direkt an die berechtigten
Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM
in solchen Fällen mit den ausländischen Verwertungsge-
sellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrneh-
mungsverträge ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen
Verträge abgeschlossen.
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onInternationale Kooperation
Verträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2015:
Deutschland Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF
Frankreich PROCIREP
Kanada PACC
Niederlande SEKAM Video
Österreich VAM
Polen SFP-ZAPA
Schweden FRF-Video
Schweiz AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern)
Slowakei SAPA (Memorandum of Understanding)
Spanien EGEDA
Tschechien FIPRO
Ungarn FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding)
USA IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.)
Vereinigtes Königreich ComPact Collections
Die Zahlungen ins Ausland beliefen sich 2015 auf CHF 1'556'297.50. Wie erwähnt werden die Auslandeinnahmen für die
Berechtigten von SWISSPERFORM direkt von SUISSIMAGE verteilt.
Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren
Programme in der Schweiz weiterverbreitet werden,
werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Inte-
ressengemeinschaft Radio und Fernsehen und SWISS-
PERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die
ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRF-internen
Verteilreglements an die berechtigten ausländischen
Sendeunternehmen.
Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen
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Internationale Kooperation
Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es
den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, ei-
nen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsor-
ge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden.
Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der
Gesellschaft, ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens,
dass der Abzug 10 % der Tarifeinnahmen nicht überschrei-
ten darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen
verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen Verwen-
dung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht
erfolgt. Entsprechend fliessen 10 % der Tarifeinnahmen von
SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPER-
FORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Zu-
wendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF
50'000.– überschreiten, werden von einem eigens bestellten
Kuratorium überprüft. (vgl. 1. Organe und Aktivitäten).
Phonobereich
Total CHF 2'412'812.61 davon
35 % CHF 844'484.41 an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS
35 % CHF 844'484.41 an die Stiftung Phonoproduzierende
30 % CHF 723'843.79 an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz
Audiovisionsbereich
Total CHF 2‘456‘055.91 davon
80 % CHF 1'964'844.73 an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
20 % CHF 491'211.18 für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an:
- Schweizerische Interpretenstiftung SIS CHF 87'802.80
- Suisseculture Sociale CHF 5'000.00
- Fondation Artes et Comoedia CHF 122'802.78
- CAST-Vorsorgestiftung CHF 217'999.53
- Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA CHF 27'606.07
- Schweizerische Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstler
CHF 30'000.00
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Der 10 %-Abzug des Jahres 2014 für kulturelle und soziale Zwecke wurde den Institutionen wie folgt zugewiesen:
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keFonds für kulturelle und soziale Zwecke
8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Im Januar 2015 wurden die vierzehnten Schweizer Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger be-reits zum fünften Mal an den Solothurner Filmtagen ausgezeichnet.
SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision
stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40'000.- zu
gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer
Haupt- und Nebenrolle. Zudem wurde neu ein Jurypreis
für besondere Leistungen vergeben.
Die Preisverleihung fand am 25. Januar 2015 in der aus-
verkauften Reithalle statt, die Verkündigung der Laudatios
übernahm Leonardo Nigro, Preisträger des Vorjahres. Nach
der anschliessenden Vorführung des Schweizer Fernseh-
films «Der Hamster» mit Mitwirkung zweier soeben geehr-
ter Darsteller, lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaf-
fende und Medien zum Apéro, an welchem rege über Filme
und Politik diskutiert wurde.
Des Weiteren war SWISSPERFORM erneut Partnerin beim
täglich stattfindenden Film-Brunch in der charmanten
Cafébar Barock an der Aare, zu welchem SUISSIMAGE
und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle
Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter
Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt wer-
den konnte. Beim SWISSPERFORM-Brunch waren die Re-
gisseurin Stina Werenfels und die Schauspielerin Victoria
Schulz, die mit ihrem Film «Dora oder die sexuellen Neu-
rosen unserer Eltern» an den Filmtagen Première feierten,
Gesprächspartnerinnen. Moderiert wurde der Morgen wie-
derum von Küde Meier.
Nicola Perot, Wanda Wylova, Joel Basman und Véronique Reymond© Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer, Eddymotion
Solothurner Filmtage
Folgende Ausübende wurden geehrt:
• Véronique Reymond: beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der
Fernsehserie «A livre ouvert», Point Prod' S.A.
• Joel Basman: bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Ziellos»,
HesseGreutert Film AG.
• Wanda Wylova: beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in «Der Hamster»,
Zodiac Pictures Ltd.
• Nicola Perot: Jurypreis für seinen Auftritt in «Der Hamster»,
Zodiac Pictures Ltd.
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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
THE CONTROL MAKER (Run Wrake, 2008) © Zurich Film Festival
Piazza © Festival del film Locarno
Bei sommerlichen Temperaturen genossen Mitglieder und Branchenvertreter kühles Eis und konnten von Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Verwertungs-gesellschaften SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaften einholen und von Beratungsgesprächen zu Interpreten- und Urheberrechten profitieren.
Seit Jahren betreiben SSA und SUISSIMAGE einen Stand
am Filmfestival in Locarno. Zum ersten Mal wurde dieser
– nach einer einjährigen Pause – vom zwar zentralen aber
eher publikumsfernen Standort «Sopracenerina» an die
gut frequentierte Meile zwischen Fevi und Sala verlegt. Der
Stand wurde vergrössert, ansprechender eingerichtet und
einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht.
War SWISSPERFORM bis anhin mehr ad hoc beteiligt, wur-
de 2015 der Stand zu gleichen Teilen von den drei Verwer-
tungsgesellschaften betrieben. Mitglieder aber auch grund-
sätzlich Interessierte könnten sich über die Tätigkeit der
Gesellschaften informieren, sowohl in Gesprächen wie auch
durch die aufgelegten Broschüren. Der Stand wurde aber
auch als Oase geschätzt, da Schattenplätze in diesem heis-
sen Sommer sehr gesucht waren und den Mitgliedern der
Verwertungsgesellschaften wurde zudem ein Eis offeriert.
Ob und wie das Angebot ab 2016 erweitert wird, wird von
den Verantwortlichen diskutiert. Der Standortwechsel hat
sich auf alle Fälle als richtig und klug erwiesen. Preisträger,
Filmschaffende und Medien zum Apéro, an welchem rege
über Filme und Politik diskutiert wurde.
Zum ersten Mal hat die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision das Zurich Film Festival unterstützt. Dank des namhaften Beitrags war es dem Festival mög-lich, den internationalen Filmmusikwettbewerb auch 2015 in einem angemessenen Rahmen durchzuführen.
Aus 137 Beiträgen aus fast 30 Ländern wurden von einer
Fachjury fünf Finalisten ausgewählt, die ihre Vertonung
eines Trickfilms am 25. September in den Arena Cinemas
in der Sihlcity in Zürich uraufführten. Umrahmt wurden die
Wettbewerbsbeiträge mit einem Gastauftritt des Schweizer
Komponisten und Cellisten Martin Tillman. Unter der Lei-
tung von André Bellmont führten das Zurich Jazz Orchestra
und das Zürcher Kammerorchester zusammen mit weite-
ren Solisten und der Moderatorin Sandra Studer durch den
filmmusikalischen Abend.
Der Anlass mit anschliessendem Empfang wurde von den
geladenen Gästen und dem Publikum ausserordentlich
geschätzt und eine Weiterführung der neuen Partnerschaft
mit dem Zurich Film Festival ergänzt das Event-Portefeuille
von SWISSPERFORM gut.
Festival del film Locarno
Zurich Film Festival
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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Lo & Leduc © Swiss Music Awards
Auch die zweite Ausgabe im Hallenstadion Zürich ver-mochte mit hochkarätigen, nationalen wie auch inter-nationalen Musikgrössen zu überzeugen. Neben den Fantastischen Vier, James Bay, Stefanie Heinzmann, Carlos Leal und Bonaparte heizten auch Lo & Leduc dem zahlreich erschienen Publikum ordentlich ein.
Das Jahr begann für das Berner Duo Lo & Leduc grandios.
Nicht nur ihr Album «Zucker fürs Volk» war in den Charts
eingeschlagen, die Jungs räumten am Abend der der Swiss
Music Awards gleich drei Steine («Best Group», «Best Ta-
lent» und «Best Live Act») für sich ab.
Dicht auf den Fersen war Lo & Leduc nur Kollege James
Gruntz. Der Sänger aus Basel freute sich über die Auszeich-
nungen «Best Breaking Act» und den «Artist Award». Mit der
Dankesrede tat sich der Basler dann unerwartet schwer,
denn er hatte nicht im Geringsten mit den Auszeichnungen
gerechnet. Beatrice Egli gewann den Preis als «Best Female
Solo Act» – in der Geschichte der Swiss Music Awards über-
haupt die erste Nomination einer Schlagersängerin. Keine
Überraschung dagegen war die wiederholte Auszeichnung
von Stress. Er nahm wie schon einige Jahre zuvor den Stein
als «Best Act Romandie» mit nach Hause.
Ehre, wem Ehre gebührt. Der im Dezember 2014 unerwartet
verstorbene Udo Jürgens wurde mit dem «Tribute Award»
ausgezeichnet und zum Schluss erhielten auch Krokus die
längst überfällige Auszeichnung. Der wohlverdiente «Out-
standing Achievement Award» wurde dem Frontmann von
Krokus Marc Storace von Roger Köppel überreicht, seiner-
seits eingekleidet mit einem schwarzen Krokus Fan-T-Shirt.
SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbei-
tete im Vorfeld der Swiss Music Awards 2015 wieder eng
mit der Organisation zusammen. Die Awardshow wurde
auch in diesem Jahr wiederum von SWISSPERFORM und
deren unabhängigen Stiftungen – der Stiftung Phonopro-
duzierende, der Schweizerische Interpretenstiftung SIS
und der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS – mit
namhaften Beiträgen unterstützt. Der wichtigste Musik-
preis der Schweiz soll weiterhin breit abgestützt werden
und Schweizer Künstlern auch zukünftige eine Plattform
bieten, wo ihre geleistete Arbeit angemessen anerkannt
und geehrt wird.
Swiss Music Awards
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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Showcase Stage 2015 - © Eduard Meltzer, Eddymotion
m4music – das Popmusikfestival
Die 18. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music war er-neut ein voller Erfolg. Vom 26. bis 28. März 2015 haben in Zürich und Lausanne beinahe 7'000 Konzertbesucher und über 850 Vertreter der Musikbranche die Konzerte, die Demotape Clinic und die Panels der Conference be-sucht. Das Festival war an allen drei Tagen ausverkauft.
An den drei Festivaltagen in Zürich und Lausanne haben
sich fast 7'000 Musikbegeisterte sowie 850 Vertreter der
nationalen und internationalen Musikbranche getroffen.
Im Radiostudio Studio 15 von RTS in Lausanne wurde das
Popmusikfestival am Donnerstag gebührend eröffnet und
an den Folgetagen ging es auf den fünf Bühnen im Schiff-
bau, Moods, der Showcase Stage und im Exil in Zürich
weiter. Es spielten 48 Bands, 32 davon aus der Schweiz.
Konzerthöhepunkte waren Jungle, Nneka, Bilderbuch,
From Kid, Lo & Leduc und Sinkane.
Die im 2014 durch SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne,
die Showcase Stage, war auch bei deren zweiten Ausgabe
sehr gut besucht. Am 27. und 28. März 2015 wurden mit
dieser Bühne zehn zusätzlichen Schweizer Bands eine der
beliebten Auftrittsmöglichkeiten am m4music geboten.
Dank der breiten Abstützung der Showcase Stage durch
repräsentative Partner aus der Musikbranche halten die
Festivalorganisation und SWISSPEFORM an ihrem Ziel
fest, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken
und diese zusätzliche Plattform am m4music nachhaltig
weiterzuentwickeln.
Wiederum setzte sich das erschienene Publikum neben
musikbegeisterten Besuchern auch aus einem bedeuten-
den Teil von Branchenprofis aus der ganzen Schweiz zu-
sammen. Zum Erfreuen der Organisation ergaben sich für
die Bands neue Kontakte und zum Teil sogar Management-
und Konzertverpflichtungen.
Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zu-
sammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend zum gut
etablierten Professionals Apéro in den Schiffbau ein. Die
unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche führten
spannende Gespräche und genossen einen schmackhaf-
ten Apéro. Im direkten Anschluss eröffneten Lo & Leduc
mit einem fulminanten Auftritt die Konzertreihe in der
Schiffbauhalle.
Im Foyer standen die Vertreter der Verwertungsgesellschaf-
ten von SUISA und SWISSPERFORM interessierten Musik-
schaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red
und Antwort. Es fanden zahlreiche aufschlussreiche Ge-
spräche und ein interessanter Austausch statt.
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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
DJ Talent 2015 © DJ Mike Kay
DJ Talent Contest an der Street Parade
Am 29. August 2015 rollte die Street Parade zum 24. Mal durch Zürich. Erstmals wurde im Rahmen der Veran-staltung das «DJ Talent 2015» von SWISSPERFORM und dem Verein Street Parade Zürich gesucht. Der Gewin-ner, DJ Mike Kay, legte dann am Samstag auf der Swiss Innovation Stage auf.
Für die erste Ausgabe des Nachwuchswettbewerbs «DJ
Talent Contest» gingen über 150 Anmeldungen bei SWISS-
PERFORM ein. Das grosse Interesse am neuen Format
überraschten SWISSPERFORM als auch die Organisation
der Street Parade gleichermassen, da das Konzept erst
knapp sechs Monate vor der Parade entwickelt wurde.
Die Schweizer Nachwuchsszene der elektronischen Musik
zeigte sich sehr kreativ, einsatzbereit und bewies definitiv
grosses Potenzial.
Der Sieger wurde aus allen Bewerbern von einer Jury
ausgewählt. Das Rennen machte der House-DJ Mike Kay.
Der 20-jährige Basler mit vietnamesischen Wurzeln, bür-
gerlich Khiem Riemer, experimentiert bereits seit über
acht Jahren mit verschiedenen Sounds. Seit einem Jahr
produziert er zudem seine eigenen Tracks. Der «DJ Talent
Contest»-Sieger erhielt am Samstagabend bei schönstem
Wetter am Zürcher Seeufer die Möglichkeit sein Können
vor Tausenden von Zuhörern auf der Swiss Innovation
Stage zu beweisen.
Mit dem DJ Talent Contest wollen SWISSPERFORM und
der Verein Street Parade den Nachwuchs in der elektroni-
schen Musik fördern und den unentdeckten Talenten eine
neue Plattform an der farbigste House- und Technopara-
de der Welt bieten.
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Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Nachdem im letzten Jahr vor allem in der Deutsch-schweiz für respect ©opyright geworben wurde, stand im Berichtsjahr die Romandie im Fokus.
2015 fanden insgesamt 23 Auftritte des respect © opy-
right-Teams statt, davon 15 in der Romandie. Rund 3'000
Schülerinnen und Schüler konnten für das landesweite
Kunstschaffen sensibilisiert werden.
Das Moderatorenteam in der Romandie wurde im vergan-
genen Jahr mit einer zusätzlichen Person verstärkt. David
Johnson verfügt über ein fundiertes Branchenwissen und
hat sich, begeistert von der Sache, im November 2015
seiner ersten Moderation gestellt.
Zu Beginn des Jahres fand zudem ein Workshop mit dem
ganzen respect © opyright-Team statt. Ziel der Veranstal-
tung war die Weiterentwicklung des Drehbuchs. Neben
dem allgegenwärtigen Thema Internets werden neu auch
die sozialen Medien und deren Funktion für Kunstschaf-
fende und deren Fans angesprochen.
Im Frühjahr 2015 beschloss der Koordinationsaus-schuss der fünf schweizerischen Verwertungsgesell-schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM dem gemeinsamen Dach «Swisscopy-right» einen neuen Anstrich zu verpassen.
Nach der erfolgreichen Durchführung des SWISSPER-
FORM-Logowettbewerbs mit der GDK Gestaltungsschule
Zürich im Jahr 2013 rechneten sich die Verantwortlichen
gute Chancen aus, dass die Schülerinnen und Schüler
der GDK auch für Swisscopyright einen passenden Auf-
tritt konzipieren könnten. SWISSPERFORM übernahm in
der Folge die Federführung. Es wurde ein umfangreiches
Briefing erstellt, wonach die Schülerinnen und Schüler
Kerneigenschaften wie Kompetenz und Innovation bei
der Entwicklung des Corporate Designs berücksichtigen
und einfliessen lassen mussten.
Zum Abschluss des Wettbewerbs wurden elf unterschied-
lichste Vorschläge präsentiert. Die Entscheidungsträger
hatten die Qual der Wahl. Die Entscheidung fiel nach
ausführlicher Diskussion auf das Logo von Tina Matzin-
ger. Sie präsentierte eine klassische und zeitlose Logoin-
terpretation unseres einzigartigen Werte- und Kultursys-
tems, welches sich in einem sensiblen Umfeld befindet
und permanent mit den gesellschaftlichen Veränderun-
gen konfrontiert wird.
respect ©opyright! Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht!
Swisscopyright
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nKulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
UrheberrechtsgesprächDas alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE konnte 2015
nicht stattfinden. Das Institut wies in der Absage darauf
hin, dass nicht genügend Teilnehmer bereit gewesen seien,
die vorgeschlagenen Themen zu präsentieren.
Auch das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem
IGE und den Verwertungsgesellschaften fand 2015 nicht
statt. Stattdessen trafen sich Vertreter der Aufsicht und des
IGE zu diversen Meetings zwecks Besprechung des Austau-
sches zur Verwaltungskostenkostenanalyse (siehe nachfol-
genden Bericht).
Die 2015 durchgeführte Verwaltungskostenanalyse stellt SWISSPERFORM und den anderen einheimi-schen Verwertungsgesellschaften ein gutes Zeugnis aus: Die Verwaltungskosten sind angemessen, die Ge-schäftsführung wird als angemessen und wirtschaftlich beurteilt.
Im Februar 2014 führte die Eidgenössische Finanzkontrol-
le (EFK) eine Revision beim Eidgenössischen Institut für
Geistiges Eigentum (IGE) durch. Geprüft wurde die Auf-
sicht des IGE über die fünf Schweizer Verwertungsgesell-
schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWIS-
SPERFORM (vgl. auch Jahresbericht 2014, S. 49). Im Bericht
empfahl die EFK, eine eingehende Analyse zur Prüfung der
Angemessenheit der Kosten der Verwertungsgesellschaf-
ten. Diese Erhebung wurde von Februar bis Dezember 2015
durchgeführt. Auftraggeber der Studie war das IGE. Die
Kosten von rund CHF 160'000.- mussten von den Verwer-
tungsgesellschaften getragen werden.
Zusammenfassend kommt die Studie zum Schluss, dass die
Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften ange-
messen sind. Die bestehenden Unterschiede (Brutto-
Verwaltungskostensatz zwischen rund 5 % [SUISS IMAGE]
und rund 30 % [ProLitteris]) lassen sich weitgehend durch
die unterschiedliche Betroffenheit von kostentreibenden
Faktoren begründen. Die Geschäftsführung der
Gesellschaften wird aus dieser Sicht als angemessen und
wirtschaftlich beurteilt.
Die Verwaltung von SWISSPERFORM wird als «kostengüns-
tig» eingestuft. Gemäss «Ranking» ist SWISSPERFORM nach
SUISSIMAGE prozentual die zweitgünstigste Gesellschaft.
9 . Aufsichtsbehörden
Verwaltungskostenanalyse – gute Noten für SWISSPERFORM und die weiteren Verwertungsgesellschaften
Schwestergesellschaften Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
ProLitteris 30.64 %
SSA 16.11 %
SUISA 19.47 %
SUISSIMAGE 5.45 %
SWISSPERFORM 11.70 %
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
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Aufsichtsbehörden
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SWISSPERFORM 11.70 %
SFV (Schw. Fussballverband) 28.82 %
SBV (Schw. Blindenverband) 39.33 %
VSG (Verb. Schw. Grundbuchverwalter) 26.48 %
WWF 27.19 %
Brot für Alle 15.10 %
Krebsliga 30.25 %
Caritas 9.01 %
GVBS (Gebäudeversicherung BS) 11.10 %
CSS 4.80 %
Helsana 6.78 %
Sanitas 7.94 %
SWICA 9.41 %
Mobiliar Leben 15.87 %
Mobiliar N-Leben 27.89 %
Bâloise 18.95 %
Helvetia 17.63 %
Auch im Vergleich mit anderen Branchen ist die Geschäfts-
führung von SWISSPERFORM günstiger als jene der meisten
verglichenen Verbände, Nonprofit-Organisationen und Le-
bensversicherer, nicht aber im Vergleich zu Krankenkassen.
Eine Gegenüberstellung von SWISSPERFORM mit aus-ländischen Schwestergesellschaften aus Österreich, Bel-
gien, Dänemark und den Niederlande ergibt ebenfalls ein
erfreuliches Bild. Der Bericht hält fest: «Im internationalen
Vergleich ist SWISSPERFORM fast die kostengünstigste Ver-
wertungsgesellschaft in ihrem Wahrnehmungsbereich. Nur
die dänische FILMEX erreicht einen tieferen Kostensatz.»
Schwestergesellschaften Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
SWISSPERFORM 11.70 %
VDFS (A) 13.34 %
LSG (A) 6.04 %
Playright (Be) 26.34 %
Gramex (Dk) 12.89 %
Filmex (Dk) 6.04 %
SENA (NL) 12.48 %
NORMA (NL) 26.60 %
VAM (A) 22.94 %
Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
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nAufsichtsbehörden
In einem nächsten Teil analysiert die Studie die Kosten-intensität der Kernprozesse. Dabei wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass ein isolierter Vergleich des Kos-
tensatzes nur beschränkt repräsentativ ist hinsichtlich
der Kosteneffizienz einer Gesellschaft. Abhilfe schafft ein
indirekter Vergleich, bei welchem die kostentreibenden
Elemente der Kernprozesse «Einzug / Verteilung» sowie
«Dokumentation» untersucht und verglichen werden.
Durchleuchtet werden beispielweise die «Ertragskraft pro
verwertetes Werk» (Ansatz: Die Verwaltung wird kostenin-
tensiver, wenn viele Werke mit kleinen Beträgen verwertet
werden.) oder das «Verhältnis der im Jahr neu erfassten
Werke zur Anzahl der verwerteten Werke» (Ansatz: Der Wert
gibt Auskunft darüber, wie gross der Nutzen der Neuerfas-
sung in der Datenbank ist.). Zusammenfassend kommt die
Studie auch in diesem Bereich zum Schluss, dass die Kos-
ten von SWISSPERFORM angemessen sind.
Im letzten Kapitel nimmt die Studie eine Analyse der Per-
sonalkosten und eine Beurteilung der Lohnstruktur vor.
Im Resultat wird festgehalten, dass die Löhne bei SWISS-
PERFORM im Vergleich der fünf Gesellschaften im Durch-
schnitt am zweithöchsten sind, zudem deutlich höher als
bei der öffentlichen Verwaltung, jedoch deutlich tiefer als
in der Finanzindustrie. Diesen Umstand erklärt die Studie
mit der besonderen Personalstruktur von SWISSPERFORM:
«Die Wahrnehmung der Nutzungsrechte der SWISSPERFORM
unterscheidet sich von derjenigen der anderen Verwertungs-
gesellschaften, indem weite Teile der Sachbearbeiter-Tätig-
keiten im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Tarifen an
die Schwestergesellschaften ausgelagert sind. Deshalb fällt
ein grosser Teil der Basis weg und der Anteil höher qualifi-
zierter Mitarbeitender ist gross. Dies führt zu einem höheren
Lohnniveau.» Die Studie erläutert andernorts, dass SWIS-
SPERFORM den zweitgeringsten Lohnmittelwert bei der
Direktion und gleichzeitig die kleinste Lohnschere kennt.
Die Resultate der Studie sind für SWISSPERFORM und die
anderen Gesellschaften als erfreulich zu werten. SWISS-
PERFORM wird die Studienergebnisse nun im Einzelnen
und in Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften
sorgfältig analysieren. Dies mit dem Ziel, weitere Schritte
zu ergreifen, um unseren Mitgliedern eine qualitativ hoch-
stehende und gleichzeitig wirtschaftliche Verwaltung ihrer
Rechte offerieren zu können.
Exkurs
Die Verwaltungskostenanalyse stellte fest, dass die fünf
Schweizer Verwertungsgesellschaften bei der Berechnung
ihres Kostensatzes unterschiedlich vorgehen. Die Studie
selbst orientiert sich am betriebswirtschaftlichen Aspekt
der Kosten und setzt somit beim «Brutto-Kostensatz» an.
Dieser beinhaltet im Falle von SWISSPERFORM nicht nur
die eigenen Verwaltungskosten (2014: 7.88 %) sondern zu-
sätzlich das den Schwestergesellschaften für das Inkasso
der Gemeinsamen Tarife zu entrichtende Entgelt. Dieser
Berechnungsansatz kommt zu einem Brutto-Kostensatz
von 11.70 % für SWISSPERFORM.
ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE sowie SWISSPERFORM
einigten sich Ende 2015 darauf, ab sofort auf eine gemein-
same Methode zur Berechnung des Verwaltungskostensat-
zes abzustellen. Basis hierfür soll der Brutto-Kostensatz
nach Berechnung in der Verwaltungskostenan alyse sein.
Es steht aber jeder Gesellschaft offen, zusätzlich den Kos-
tensatz nach eigener Berechnung anzuführen.
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Aufsichtsbehörden
Rechenschaftsbericht 2014
Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht
die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Ver-
wertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unter-
liegen dabei einer Plausibilitätsprüfung durch die Auf-
sichtsbe hörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften
verpflichtet, dem IGE jährlich einen Geschäftsbericht zu-
kommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob
er einer guten Corporate Governance entspricht. Der Ge-
schäftsbericht 2014 von SWISSPERFORM wurde dem IGE
mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 unterbreitet. Die Ge-
nehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 4. Februar 2016.
Fürstentum Liechtenstein
SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen
Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivver-
wertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von
SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des Fürsten-
tums Liechtenstein erteilte Konzession.
Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tari-
fe der Verwertungsgesellschaften werden dem zuständigen
Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt.
Im Februar 2014 veröffentlichte die EU die «Richtli-nie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten». Die Verwertungs-ge sellschaften-Richtlinie tangiert SWISSPERFORM auf grund unserer Tätigkeit für das Fürstentum Liechtenstein.
Die EU will mit ihrer neuen Richtlinie primär die Trans-
parenz der Verwertungsgesellschaften verbessern und
für einen verstärkten Wettbewerb sorgen. Insbesondere
sollen die Gesellschaften strengeren Regeln unterworfen
werden und die Rechte der Mitglieder gestärkt werden.
Sie sollen beispielsweise frei wählen können, bei welcher
Gesellschaft sie welche Rechte einbringen.
Als EWR-Mitglied muss das Fürstentum Liechtenstein zur
Umsetzung der Richtlinie die nationalen Vorschriften an-
passen. Das entsprechende Verwertungsgesellschaften-
gesetzes (VGG) wurde SWISSPERFORM vom zuständigen
Amt für Volkswirtschaft (AfV) im November 2015 zur Ver-
nehmlassung zugesendet.
SWISSPERFORM geht davon aus, die wichtigsten Vorga-
ben der EU-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Mit-
gliedschaftsrechte bereits jetzt zu erfüllen. Gleichzeitig
wurde das Amt in der Vernehmlassungsantwort auf die
problematischen Punkte des Entwurfs hingewiesen. So
sollen die Verwertungsgesellschaften beispielsweise den
Mitgliedern eine «elektronische Teilnahme an der Mitglie-
derversammlung» gewährleisten – eine angesichts der
Kosten eines solchen Systems und der vorhandenen Ver-
tretungsbefugnissen der Delegierten sinnlose Regelung.
Weiter sollen ausländische Schwestergesellschaften ge-
mäss VGG über die Möglichkeit verfügen, Widerspruch
gegen die Verwendung eines Teils der Einnahmen für
kulturelle und soziale Stiftungen einzulegen.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Fürs-
tentum wird SWISSPERFORM prüfen, wie gross der Auf-
wand für die Umsetzung des neuen VGG sein wird. Sollte
sich zeigen, dass dieser unverhältnismässig ist, bzw. zu
hohe Kosten verursacht, behält sich SWISSPERFORM vor,
sich nicht mehr für eine Verlängerung der im Sommer
2017 auslaufenden Konzession für das Fürstentum Liech-
tenstein zu bewerben.
EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften
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Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER
Bilanz
9. Jahresrechnung 2015
Ziffer im Anhang2015 CHF
2014 CHF
Flüssige Mittel 1 69'799'202.44 65'991'486.35
Forderungen Rechtenutzer 2 958'020.00 1'857'157.03
Sonstige kurzfristige Forderungen 3 38'716.32 82'312.68
Aktive Rechnungsabgrenzungen 4 1'932'757.40 1'851'799.91
Umlaufvermögen 72'728'696.16 69'782'755.97
Sachanlagen 5 45'222.64 52'711.73
Finanzanlagen 6 15'075'718.03 10'007'435.41
Anlagevermögen 15'120'940.67 10'060'147.14
Total Aktiven 87'849'636.83 79'842'903.11
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 7 550'578.82 554'792.00
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 1'537'009.91 1'462'170.41
Kurzfristige Rückstellungen 9 49'706'325.76 47'052'170.06
Passive Rechnungsabgrenzungen 10 70'963.72 90'002.60
Kurzfristiges Fremdkapital 51'864'878.21 49'159'135.07
Langfristige Rückstellungen 11 35'984'758.62 30'683'768.04
Langfristiges Fremdkapital 35'984'758.62 30'683'768.04
Fremdkapital 87'849'636.83 79'842'903.11
Grundkapital und Reserven 12 0.00 0.00
Eigenkapital 0.00 0.00
Total Passiven 87'849'636.83 79'842'903.11
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Jahresrechnung 2015
Jahr
esre
chnu
ng 2
015
Erfolgsrechnung
Ziffer im Anhang2015 CHF
2014 CHF
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Inland 13 53'733'106.72 50'749'000.37
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland 14 158'326.89 201'979.53
Übrige betriebliche Erträge 15 1'858'171.09 1'756'879.95
Inkassoentschädigungen 16 -2'182'949.25 -2'060'315.27
Abzug für kulturelle und soziale Zwecke 17 -5'155'015.74 -4'868'868.52
Nettoerlöse 48'411'639.71 45'778'676.06
Verteilung Leistungsschutzrechte 18 -44'709'636.91 -42'070'897.72
Organe und Kommissionen 19 -285'879.75 -317'534.22
Externe Aufträge 20 -525'144.52 -469'598.65
Personalaufwand 21 -2'486'922.51 -2'241'426.11
Übriger Sachaufwand 22 -652'549.22 -798'388.37
Abschreibungen auf Sachanlagen 5 -14'603.24 -24'629.69
Betriebsaufwand -48'674'736.15 -45'922'474.76
Betriebsergebnis -263'096.44 -143'798.70
Finanzertrag 23 297'824.60 192'389.72
Finanzaufwand 24 -33'025.01 -46'888.72
Finanzergebnis 264'799.59 145'501.00
Ordentliches Ergebnis/Jahresergebnis vor Steuern 1'703.15 1'702.30
Steuern -1'703.15 -1'702.30
Jahresgewinn 0.00 0.00
52
Jahresrechnung 2015Ja
hres
rech
nung
201
5
Geldflussrechnung
Ziffer im Anhang2015 CHF
2014 CHF
Jahresgewinn 0.00 0.00
Abschreibungen Sachanlagen + 14'603.24 24'629.69
Wertbrichtigungen auf Finanzanlagen +/- -12.62 30'277.26
Veränderung Rückstellungen +/- 7'955'146.28 5'358'418.20
Abnahme/Zunahme Forderungen Rechtenutzer +/- 899'137.03 -378'723.82
Abnahme/Zunahme sonstige kurzfristige Forderungen +/- 43'596.36 -7'558.02
Abnahme/Zunahme aktive Rechnungsabgrenzung +/- -80'957.49 129'559.23
Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte +/- -4'213.18 -49'149.51
Zunahme/Abnahme sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
+/- 55'800.62 163'445.67
Geldfluss aus Betriebstätigkeit = 8'883'100.24 5'270'898.70
Investitionen in Sachanlagen - -7'114.15 -14'658.15
Investitionen in Finananlagen - -7'000'000.00 -6'000'000.00
Devestitionen von Finanzanlagen + 1'931'730.00 0.00
Geldfluss aus Investitionstätigkeit = -5'075'384.15 -6'014'658.15
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit = 0.00 0.00
Veränderung flüssige Mittel 3'807'716.09 -743'759.45
Nachweis Fonds:
Stand Flüssige Mittel per 01.01. 65'991'486.35 66'735'245.80
Stand Flüssige Mittel per 31.12. 69'799'202.44 65'991'486.35
Veränderung flüssige Mittel 3'807'716.09 -743'759.45
53
Jahresrechnung 2015
Jahr
esre
chnu
ng 2
015
Allgemeines
SWISSPERFORM mit Sitz in Zürich ist ein Verein und un-
tersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Die Jahresrechnung wird auf der Basis von betriebswirt-
schaftlichen Werten unter Einhaltung der Vorschriften des
Schweizerischen Obligationenrechts und übereinstim-
mend mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rech-
nungslegung Swiss GAAP FER in Anwendung des Prinzips
historischer Kosten erstellt. Eine Ausnahme bilden Wert-
schriften im Umlaufvermögen, welche nach dem Markt-
wertprinzip (fair value) bewertet werden.
Die vorliegende Jahresrechnung 2015 mit dem Vorjahres-
vergleich 2014 wird erstmals und vollständig nach Swiss
GAAP FER offen gelegt. Zudem trat ab 1. Januar 2013 das
neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist
von 2 Jahren in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die
Jahresrechnung 2015 inklusive Vorjahr neu gegliedert. Es
ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen zwischen der
vorjährigen, den obligationenrechtlichen Vorschriften ent-
sprechenden Jahresrechnung, und der Jahresrechnung
nach Swiss GAAP FER.
Bewertungsgrundsätze
Flüssige MittelDie flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert und
enthalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben so-
wie kurzfristige Festgeldanlagen.
Wertschriften (Umlaufvermögen)Unter dieser Position werden die leicht handelbaren Wert-
schriften, welche jederzeit veräussert werden können,
ausgewiesen. Sie werden zu Marktwerten bilanziert. Eben-
falls hier ausgewiesen werden die Geldanlagen mit einer
Laufzeit bis 12 Monate. Sie werden zu Nominalwerten
bilanziert.
ForderungenForderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebs-
wirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt.
Nicht mehr einbringbare Forderungen werden als Verlust
abgeschrieben.
Aktive und passive RechnungsabgrenzungenRechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten
Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.
SachanlagenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaft-
lich notwendigen Abschreibungen. Die Aktivierungsgrenze
liegt bei CHF 1'000.00. Die Abschreibungen erfolgen linear
über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer.
Mobilien 8 Jahre
EDV Hardware/Software 5 Jahre
Büromaschinen 5 Jahre
FinanzanlagenDie Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Sie be-
inhalten Wertschriften mit einer Laufzeit von mehr als 12
Monaten, Mietzinsdepot und langfristige Darlehen. Lang-
fristige Darlehen werden zu Nominalwerten unter Berück-
sichtigung von Bonitätsrisiken eingesetzt.
Fremdkapital (kurz- und langfristig)Als kurzfristiges Fremdkapital gelten die Verbindlichkeiten,
welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanz-
stichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur
Zahlung fällig werden. Als langfristiges Fremdkapital gel-
ten alle übrigen Verbindlichkeiten.
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten
bewertet.
Anhang zur Jahresrechnung
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5
Rückstellungen (kurz- und langfristig)Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis
in der Vergangenheit:
a) eine wahrscheinliche Verpflichtung besteht,
b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
zum Erfüllen dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist,
c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung
möglich ist.
Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen betriebswirt-
schaftlichen Kriterien. Rückstellungen, welche nicht inner-
halb eines Jahres zu einem Mittelabfluss führen, werden
unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Unter den «kurzfristigen Rückstellungen» werden die «weiter-
zuleitenden Einnahmen aus verwerteten Rechten» ver-
bucht, welche erst im Folgejahr aufgrund der Grobvertei-
lung den Berechtigtengruppen zugewiesen werden. Die
«Ansprüche für kulturelle und soziale Zwecke» werden
ebenfalls erst im Folgejahr den Kultur- und Sozialfonds
vollständig ausbezahlt.
Unter den «langfristigen Rückstellungen» werden sämt-
liche Ansprüche von Berechtigten gegenüber der SWISS-
PERFORM aufgeführt. Zur Sicherstellung von verspätet
geltend gemachten Ansprüchen werden separate Reser-
vefonds gebildet. Die Ansprüche verjähren mit dem Ablauf
von fünf Jahren nach Durchführung der Verteilung, spätes-
tens aber am 31. Dezember des sechsten auf die relevante
Nutzung folgenden Jahres.
Nicht benötigte Ansprüche der Berechtigten werden nach
Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist durch Beschluss
der zuständigen Fachgruppen wieder aufgelöst und flies-
sen der Verteilung und damit den Berechtigten zu oder es
werden Rückstellungen gebildet, welche zum Beispiel für
Verteilrisiken oder die Reduktion der Verteilkosten verwen-
det werden.
SteuernDa Verwertungsgesellschaften nach Art. 45 Abs. 3 URG
keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, ergeben sich dies-
bezüglich keine Steuerfolgen. Das Kantonale Steueramt
Zürich hat die massgebenden Einschätzungsfaktoren
(steuerbares Kapital) für die Staats- und Gemeindesteuern
festgelegt.
UmsatzerfassungErlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden
erfasst, sobald die Leistung erbracht, die Höhe der Erlöse
und der Kosten zuverlässig ermittelbar ist und der wirt-
schaftliche Nutzen wahrscheinlich zufliessen wird.
Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften zu
gemeinsamen Tarifen und zu einer gemeinsamen Zahl-
stelle (Art. 47 URG), weshalb bei jedem Gemeinsamen Tarif
jeweils eine der fünf Schweizer Gesellschaften das Inkasso
für alle beteiligten Gesellschaften durchführt und die An-
teile der übrigen vier Repertoires an die dafür zuständige
Schwestergesellschaft weiterleitet. Bei dieser Weiterlei-
tung handelt es sich um ein Vermittlungsgeschäft, weshalb
nur der eigene Anteil, nicht aber die auf die Schwesterge-
sellschaften entfallenden Anteile als Umsatz ausgewiesen
wird.
Wertbeeinträchtigung (Impairment) von AktivenWenn Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vorliegen,
wird die Werthaltigkeit von Aktiven auf den Bilanzstich-
tag hin überprüft. Sofern der Buchwert den Nutzwert als
Barwert der erwarteten künftigen Geldzuflüsse oder Geld-
abflüsse sowie den Netto-Marktwert übersteigt, wird das
Aktivum im Wert bis auf den Nutzwert berichtigt. Die Wert-
beeinträchtigung wird der Erfolgsrechnung belastet.
Transaktionen mit NahestehendenAls nahestehende natürliche oder juristische Person gilt,
wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf fi-
nanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation
ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt
von denselben Personen beherrscht werden, gelten eben-
falls als nahestehend.
Als Nahestehende sind Vorstands- und Geschäftsleitungs-
mitglieder anzusehen. Die Vorstandsmitglieder sind in den
meisten Fällen selbst Mitglieder oder aber Organe von Mit-
gliedern von dem Verein. Daher ist es naheliegend, dass sie
in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungs-
geldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutz-
rechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Ent-
schädigungen basieren jedoch auf dem allgemein gültigen
Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein be-
sonderer Vorteil eingeräumt. Die anderen vier Schweizer
Verwertungsgesellschaften, die sog. Schwestergesellschaf-
ten von SWISSPERFORM, sind nicht als nahestehend zu
betrachten, da ihnen kein Einfluss auf die Entscheidungen
des Vereins SWISSPERFORM zukommt.
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Jahresrechnung 2015
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Bei der «Aktivierung zuteilbarer Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen» handelt es sich um Tarifkosten des GT 3a Zusatz,
GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten.
4 Aktive Rechnungsabgrenzungen2015
TCHF2014
TCHF
Gegenüber Dritten 10 45
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen 75 72
Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter 1'848 1'735
Total aktive Rechnungsabgrenzungen 1'933 1'852
Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter:
Ausübende Phono 977 990
Ausübende Audiovision 311 318
Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild 0 -1
Produzierende Phono 480 323
Produzierende Audiovision 81 105
1'848 1'735
Erläuterungen
Aktiven
Die «Forderungen Rechtenutzer» beinhalten im auf das Berichtsjahr folgende Jahr bezahlte Abrechnungen für Tarif A
Radio 2013, Tarif A Radio 2014 und GT S Werbefenster inkl. MWST.
Im Berichtsjahr wurden gemäss Abrechnungen der Schwestergesellschaften von den Debitoren TCHF 321 (Vorjahr
TCHF 305) abgeschrieben. Da dieser Debitorenverlust bei den Schwestergesellschaften entstanden ist, wird er nicht in der
Jahresrechnung von SWISSPERFORM als Wertberichtigung aufgeführt.
2 Forderungen Rechtennutzer2015
TCHF2014
TCHF
Forderungen Rechtenutzer 958 1'857
Wertberichtigung 0 0
Total Forderungen Rechtenutzer 958 1'857
Das unter «Forderungen Dritte» dem Verein Press Play als Sanierungsbeitrag gewährte kurzfristige zinsfreie Darlehen von
TCHF 15 wurde vollständig abgeschrieben.
Die «Forderungen Steuerbehörde» enthalten Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von TCHF 39 (Vorjahr TCHF 67),
welche bereits zurückgefordert wurden.
3 Sonstige kurzfristige Forderungen2015
TCHF2014
TCHF
Forderungen Dritte 0 15
Forderungen Steuerbehörde 39 67
Wertberichtigung 0 0
Total sonstige kurzfristigen Forderungen 39 82
Wegen drohenden Negativzinsen wurden grössere Mengen flüssiger Mittel auf Spar-, Deposit- und Cash Invest Konto
verschoben.
1 Flüssige Mittel2015
TCHF2014
TCHF
Kasse 4 2
Postfinanceguthaben 4'992 514
Bankguthaben 64'803 65'475
Total flüssige Mittel 69'799 65'991
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5 Sachanlagen2015
TCHF2014
TCHF
Bruttoanschaffungskosten
Stand per 1.1. 161 146
Zugänge 7 15
Abgänge 0 0
Stand per 31.12. 168 161
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand per 1.1. -108 -83
Planmässige Abschreibungen -15 -25
Wertbeeinträchtigungen 0 0
Abgänge 0 0
Stand per 31.12. -123 -108
Buchwert per 31.12. 45 53
Buchwert Sachanlagen:
Mobiliar 22 24
EDV Anlagen 21 26
Büromaschinen 2 3
45 53
6 Finanzanlagen2015
TCHF2014
TCHF
Anschaffungskosten
Stand per 1.1. 10'007 4'098
Zugänge 7'000 6'000
Abgänge -1'931 -91
Stand per 31.12. 15'076 10'007
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand per 1.1. 0 -60
Zugänge 0 0
Wertbeeintächtingungen 0 -30
Abgänge 0 90
Stand per 31.12. 0 0
Buchwert per 31.12. 15'076 10'007
Buchwert Finanzanlagen:
Wertschriften 15'000 9'932
Mietzinsdepot inkl. Zins 76 75
Langfristige Darlehen 0 0
15'076 10'007
Wertschriften: Eine seit 1999 zum Buchwert von TCHF 1'931 gehaltene Anlage wurde 2015 zum Kurswert von TCHF 2'142
mit einem Gewinn von TCHF 210 verkauft.
Langfristige Darlehen: Der Restbetrag von TCHF 30 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehen wurde 2014 voll-
ständig abgeschrieben.
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9 Kurzfristige Rückstellungen2015
TCHF2014
TCHF
Buchwert per 1.1. 47'052 45'573
Umgliederung nach «langfristige Rückstellungen»:
Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr -27'804 -18'893
Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 -314 0
Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe 0 -203
Beanspruchung:
Auszahlung an Kultur- und Sozialfonds aus Einnahmen Vorjahr -4'869 -4'756
Auszahlung an Berechtigtengruppe aus Einnahmen Vorjahr -14'065 -21'407
Erfolgswirksame Bildung:
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr 44'551 41'869
Anspruch für kulturelle und soziale Zwecke aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr 5'155 4'869
Auflösung 0 0
Stand per 31.12. 49'706 47'052
Die aus den Einnahmen 2013 gebildete Rückstellung für ein Prozessrisiko von GT 12 (TCHF 314) wurde 2015 aufgelöst und
den Ansprüchen Berechtigter (langfristige Rückstellungen) zugewiesen.
Verbindlichkeiten Steuerbehörde:
Die «Verbindlichkeiten nahestehende Personen» enthalten Vorstandsabrechnungen für das Berichtsjahr, welche im
folgenden Jahr bezahlt wurden.
Mehrwertsteuerschuld 4. Quartal 2015 1'380 1'354
Quellensteuerschuld Personal 21 11
Quellensteuerschuld Berechtigte 20 1
1'421 1'366
8 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten2015
TCHF2014
TCHF
Verbindlichkeiten Dritte 64 59
Verbindlichkeiten Steuerbehörde 1'421 1'366
Verbindlichkeiten Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtung 32 35
Verbindlichkeiten nahestehende Personen 20 2
Total sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1'537 1'462
Stand per 1.1. 545 589
Auslandeinnahmen 158 202
Auszahlungen an diverse Berechtigte -182 -246
Stand per 31.12. 521 545
Die «Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter» sind Guthaben aus SWISSPERFORM-Verteilungen, die noch
nicht überwiesen werden konnten.
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen:
Passiven
7 Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte2015
TCHF2014
TCHF
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter 30 10
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen 521 545
Total Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 551 555
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Jahresrechnung 2015Ja
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10 Passive Rechnungsabgrenzung2015
TCHF2014
TCHF
Passive Rechnungsabgrenzung 10 26
Ferienabgrenzung 61 64
Total passive Rechnungsabgrenzung 71 90
Per 1. Januar 2015 wurde die Saldobilanz der Produzierenden Phono von der IFPI Schweiz übernommen und in die SWISS-
PERFORM Buchhaltung integriert. Die von IFPI Schweiz erhaltene Zahlung, in der Höhe von TCHF 1'224, enthielt kurzfris-
tige Forderungen von TCHF 2, aktive Rechnungsabgrenzung von TCHF 1, passive Rechnungsabgrenzung von TCHF 16 und
Ansprüche der Produzierenden Phono von TCHF 1'211.
Aus den Ansprüchen und Rückstellungen der Berechtigten wurden TCHF 36'371 (Vorjahr TCHF 34'775) ausbezahlt.
Die noch unverteilten Guthaben der Vorjahre in der Höhe von TCHF 35'985 (Vorjahr TCHF 30'684) betreffen Beträge für
inländische und ausländische Ausübende und Produzierende.
11 Langfristige Rückstellungen2015
TCHF2014
TCHF
Buchwert per 1.1. 30'684 26'805
Erfolgsunwirksame Bildung:
Übernahme Verteilung PPH von IFPI 1'227 0
Umgliederung von «kurzfristigen Rüchstellungen»:
Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr 27'804 18'893
Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 314 0
Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe 0 203
Belastung zuteilbare Kosten den Berechtigtengruppen -1'735 -1'842
Erfolgswirksame Belastung:
Verrechnung Kosten Screen Actors Guild -3 -7
Beanspruchung -22'306 -13'368
Auflösung 0 0
Stand per 31.12. 35'985 30'684
12 Grundkapital und Reserven
SWISSPERFORM verfügt über kein Grundkapital und, da alle Erträge an die Berechtigten ausgeschüttet werden, auch über
keine Reserven.
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19 Organe und Kommissionen 2015
TCHF2014
TCHF
Delegiertenversammlung -32 -35
Vorstand -68 -73
Vorstandsausschuss -23 -19
Fachgruppen/Kuratorium -146 -150
Spesen Organe und Kommissionen -17 -11
SWISSPERFORM Retraite 0 -30
Total Organe und Kommissionen -286 -318
Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug total
TCHF 237 (Vorjahr TCHF 241).
Die meisten Vorstandsmitglieder oder ihre Unternehmen sind auch Mitglieder von SWISSPERFORM. Daher ist es nahe-
liegend, dass sie in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leis-
tungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren auf dem allgemein gültigen
Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt.
18 Verteilung Leistungsschutzrechte 2015
TCHF2014
TCHF
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten -44'551 -41'869
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland -159 -202
Total Verteilung Leistungsschutzrechte -44'710 -42'071
Zu Ziffer 18 siehe «weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015».
15 Übrige betriebliche Erträge 2015
TCHF2014
TCHF
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen 6 18
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Verteilung Berechtigter 1'848 1'735
Übriger Ertrag 4 4
Total übrige betriebliche Erträge 1'858 1'757
14 Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland
Der «Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland» ergab TCHF 158 (Vorjahr TCHF 202).
Zu Ziffer 13, 16, 17 siehe «Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr» und «weiterzuleitende Einnahmen
aus verwerteten Rechten 2015».
Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen TCHF 51'550 (Vorjahr TCHF 48'689) und beinhalten
Nachabrechnungen von Tarif A Radio 2013 (TCHF 269) und 2014 (TCHF 350), Tarif A Fernsehen 2014 (TCHF 119) so-
wie GT 10 2010 bis 2013 (TCHF 63). Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (TCHF 5'155/Vorjahr TCHF 4‘869) für
Kultur- und Sozialfonds abgezogen.
Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von TCHF 193 (Vorjahr TCHF 274) wurden direkt von den
entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigten der Ausübenden Pho-
no, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von TCHF 1'848 (Vorjahr
TCHF 1'735 inkl. Verrechnung SAG) wurden aktiviert und werden den Verteilsummen 2015 abgezogen.
Erfolgsrechnung
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Jahresrechnung 2015Ja
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21 Personalaufwand2015
TCHF2014
TCHF
Bruttogehälter Personal -2'053 -1'854
Sozialleistungen -418 -376
Personalnebenaufwand -16 -11
Total Personalaufwand -2'487 -2'241
Berechnung aufgrund Festanstellungen: 2015 2014
Verhältnis zwischen tiefstem und höchstem Lohn 1:2.8 1:2.8
Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt 17.99 16.04
Anzahl Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 21.44 19.39
TCHF TCHF
Verbindlichkeiten Personalvorsorge in Ziffer 8 enthalten 10 11
Das Bruttogehalt für den Direktor belief sich auf TCHF 205 (Vorjahr TCHF 205), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder
der Direktion auf TCHF 521 (Vorjahr TCHF 521).
20 Externe Aufträge2015 TCHF
2014 TCHF
Allgemeine -6 -8
Betreffend Fachgruppen -97 -98
Betreffend Tarifen -137 -120
URG-Revision Berechtigtengruppen -67 -44
Ausgelagerte Beratung (SIG) -50 -60
SUISSIMAGE - Verteilung Produzierende Audiovision -50 -50
SUISSIMAGE - Verteilung Ausübende Audiovision -55 -50
IFPI - Verteilung Produzierende Phono -10 -7
Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, Ausübende Phono und Produzierende Phono -26 -33
SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse -27 0
Total externe Aufträge -525 -470
Eine Zusammenfassung der «SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse» findet sich im Jahresbericht.
Personalvorsorge
Für die berufliche Vorsorge besteht für das Personal der SWISSPERFORM ein Anschlussvertrag bei der Vorsorgestiftung
Film und Audiovision VFA/FPA mit einem Vorsorgeplan auf der Basis des Beitragsprimats.
Gruppe der Versicherten: Film- und Audiovisionsbranche Anzahl versicherte Arbeitnehmer 31.12.2014: 1'699
Vorsorgewerk: kein eigenes Vorsorgewerk, das paritätische Organ ist der Stiftungsrat
Primat: Beitrag
Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA ist eine Gemeinschaftsstiftung mit dem Charakter einer Vollver-
sicherungslösung, bei der es keine Unterdeckung geben kann. Die AXA Leben AG garantiert den Nominalwert und die
Verzinsung der Kapitalien. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei der AXA Leben AG kongruent durch einen Versi-
cherungsvertrag rückversichert.
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22 Übriger Sachaufwand2015
TCHF2014
TCHF
Belastung zuteilbare Kosten -3 -58
Raumaufwand und Parkplatz -169 -167
Versicherungen -9 -9
EDV-Kosten -78 -88
Einrichtungen/Mobilien -2 -7
Büromaschinen -1 -1
Büro- und Verwaltungsaufwand -259 -338
Revisionsaufwand -21 -20
Werbeaufwand -101 -110
SWISSPERFORM SCAPR Meetings Zürich -10 0
Total übriger Sachaufwand -653 -798
23 Finanzertrag2015
TCHF2014
TCHF
Wertschriften- und Zinsertrag 321 192
Negativzinsen -23 0
Total Finanzertrag 298 192
Finanzertrag 298 192
abzüglich allgemeine Depot- und Bankspesen -4 -10
294 182
Der Finanzertrag abzüglich der allgemeinen Depot- und Bankspesen wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis der
unverteilten Gelder (Ziffer 11) wie folgt gutgeschrieben:
Ausübende Phono 191 119
Ausübende Audiovision 62 41
Produzierende Phono 11 0
Produzierende Audiovision 30 22
294 182
Anschliessend wird der gutgeschriebene Finanzertrag mit den zuteilbaren Kosten der Berechtigten verrechnet.
24 Finanzaufwand2015
TCHF2014
TCHF
Bank- und Postcheckspesen -18 -17
Darlehensverlust -15 -30
Total Finanzaufwand -33 -47
2014 2013
Zinssatz (von Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz 1.75%) 3.50 % 3.00 %
Deckungsgrad (Überdeckung) 103.14 % 103.40 %
Die Zahlen von der Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA für das Geschäftsjahr 2015 liegen noch nicht vor.
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
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Jahresrechnung 2015Ja
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Der Mietvertrag für die Büros in Zürich dauert bis zum 31. Januar 2020. Es sind monatliche Zahlungen in der Höhe von
TCHF 13 fällig.
Langfristige Vereinbarungen2015
TCHF2014
TCHF
Mietvertrag Kasernenstrasse 23, Zürich 613 763
Total langfristige Vereinbarungen 613 763
Beschränkungen / VerpflichtungenZum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige Einschrän-
kungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den
Erwerb von Anlagen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag traten keine Ereignisse ein, welche die Aussagekraft der Jahresrechnung wesentlich beeinträchtigen.
Die Jahresrechnung wird am 17. Mai 2016 dem Vorstand und am 14. Juni 2016 der Delegiertenversammlung vorgelegt.
Nettokostensatz Der Verwaltungsaufwand, abzüglich übriger Ertrag sowie verrechnete Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt
TCHF 3'993 (Vorjahr TCHF 3'839) und macht 7.75 % (Vorjahr 7.88 %) der Bruttotarifeinnahmen von TCHF 51'550 (Vorjahr
TCHF 48'689) aus.
BruttokostensatzDer Verwaltungsaufwand zuzüglich Inkassoentschädigungen beträgt TCHF 6'183 (Vorjahr TCHF 5'960) und macht
11.41 % (Vorjahr 11.70 %) des Gesamtertrags (Inland-/Auslandeinnahmen, übriger Ertrag, Finanzertrag) von TCHF 54'193
(Vorjahr TCHF 50'947) aus.
Weitere Angaben
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Jahresrechnung 2015
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TarifTarifeinnahmen
in CHF
InkassospesenSchwester-
gesellschaften
Brutto- einnahmen
SWISSPERFORM 10 % an Fonds
Netto- einnahmen
SWISSPERFORM Tarif
Netto- einnahmen
SWISSPERFORMzuteilbare
Tarifkosten 2015
Einnahmen nach Abzug
tarifspez. Kosten
Anteil an allg.Verwaltungs-
kostenWeiterzuleitende Einnahmen 2015
GT 1 24'177'429.15 -476'122.94 23'701'306.21 -2'370'130.62 21'331'175.59 GT 1 21'331'175.59 -384.65 21'330'790.94 -758'892.23 20'571'898.71
GT 2a 38'085.61 -1'340.47 36'745.14 -3'674.51 33'070.63 GT 2a 33'070.63 -0.56 33'070.07 -1'176.54 31'893.53
GT 2b 425'427.15 -15'355.42 410'071.73 -41'007.17 369'064.56 GT 2b 369'064.56 -7'850.69 361'213.87 -13'130.09 348'083.78
GT 3a Radio 5'158'067.79 -472'213.35 4'685'854.44 -468'585.44 4'217'269.00 GT 3a Radio 4'217'269.00 -3'176.49 4'214'092.51 -150'036.39 4'064'056.12
GT 3a TV 1'668'823.19 -152'988.55 1'515'834.64 -151'583.46 1'364'251.18 GT 3a TV 1'364'251.18 -973.90 1'363'277.28 -48'535.51 1'314'741.77
GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 12'306.00 -1'645.06 10'660.94 -1'066.09 9'594.85 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 9'594.85 -4.75 9'590.10 -341.35 9'248.75
GT 3b TT/TBT Reisecars 29'449.53 -4'469.74 24'979.79 -2'497.98 22'481.81 GT 3b TT/TBT Reisecars 22'481.81 -10.89 22'470.92 -799.83 21'671.09
GT 3b TT/TBT Flugzeuge 47'085.64 -6'284.81 40'800.83 -4'080.08 36'720.75 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 36'720.75 -16.14 36'704.61 -1'306.40 35'398.21
GT 3c 24'383.36 -3'697.15 20'686.21 -2'068.62 18'617.59 GT 3c 18'617.59 -0.60 18'616.99 -662.35 17'954.64
GT C 28'655.45 -3'824.82 24'830.63 -2'483.06 22'347.57 GT C 22'347.57 0.00 22'347.57 -795.05 21'552.52
GT E 189'050.64 -25'233.75 163'816.89 -16'381.69 147'435.20 GT E 147'435.20 0.00 147'435.20 -5'245.25 142'189.95
GT H 878'194.33 -117'218.00 760'976.33 -76'097.63 684'878.70 GT H 684'878.70 0.00 684'878.70 -24'365.70 660'513.00
GT Hb 402'019.10 -53'659.96 348'359.14 -34'835.91 313'523.23 GT Hb 313'523.23 0.00 313'523.23 -11'154.11 302'369.12
GT HV 30'071.07 -4'013.77 26'057.30 -2'605.73 23'451.57 GT HV 23'451.57 0.00 23'451.57 -834.33 22'617.24
GT K 534'107.64 -70'818.87 463'288.77 -46'328.88 416'959.89 GT K 416'959.89 -90.00 416'869.89 -14'834.04 402'035.85
GT L 169'941.63 -22'683.16 147'258.47 -14'725.85 132'532.62 GT L 132'532.62 -25'924.00 106'608.62 -4'715.07 101'893.55
GT MA 20'936.16 -2'794.48 18'141.68 -1'814.17 16'327.51 GT MA 16'327.51 0.00 16'327.51 -580.88 15'746.63
GT T TT 815.91 -108.90 707.01 -70.70 636.31 GT T TT 636.31 0.00 636.31 -22.64 613.67
GT T TBT 4'377.36 -584.27 3'793.09 -379.31 3'413.78 GT T TBT 3'413.78 0.00 3'413.78 -121.45 3'292.33
GT Z 7'985.54 -1'065.88 6'919.66 -691.97 6'227.69 GT Z 6'227.69 0.00 6'227.69 -221.56 6'006.13
GT 4 LKV Audio 10'693.29 -213.87 10'479.42 -1'047.94 9'431.48 GT 4 LKV Audio 9'431.48 0.00 9'431.48 -335.54 9'095.94
GT 4 LKV Video 14'732.03 -294.65 14'437.38 -1'443.74 12'993.64 GT 4 LKV Video 12'993.64 0.00 12'993.64 -462.27 12'531.37
GT 4 LTV CD-R 136'395.04 -2'727.91 133'667.13 -13'366.71 120'300.42 GT 4 LTV CD-R 120'300.42 0.00 120'300.42 -4'279.89 116'020.53
GT 4 LTV DVD 350'419.61 -7'008.39 343'411.22 -34'341.12 309'070.10 GT 4 LTV DVD 309'070.10 0.00 309'070.10 -10'995.68 298'074.42
GT 4d Audio 258'409.08 -5'168.19 253'240.89 -25'324.09 227'916.80 GT 4d Audio 227'916.80 -13'916.59 214'000.21 -8'108.52 205'891.69
GT 4d Video 299'190.44 -5'983.81 293'206.63 -29'320.66 263'885.97 GT 4d Video 263'885.97 -10'661.42 253'224.55 -9'388.18 243'836.37
GT 4e 766'513.83 -15'330.27 751'183.56 -75'118.36 676'065.20 GT 4e 676'065.20 1'761.73 677'826.93 -24'052.15 653'774.78
GT 4f 667'832.11 -13'356.63 654'475.48 -65'447.55 589'027.93 GT 4f 589'027.93 0.00 589'027.93 -20'955.65 568'072.28
GT 7 Audio 20'947.39 -628.42 20'318.97 -2'031.90 18'287.07 GT 7 Audio 18'287.07 -13.99 18'273.08 -650.59 17'622.49
GT 7 Video 418'947.71 -12'568.43 406'379.28 -40'637.93 365'741.35 GT 7 Video 365'741.35 -279.32 365'462.03 -13'011.86 352'450.17
GT 9 291'250.50 -13'980.02 277'270.48 -27'727.05 249'543.43 GT 9 249'543.43 -160.49 249'382.94 -8'877.92 240'505.02
GT 12 4'654'463.51 -139'633.90 4'514'829.61 -451'482.96 4'063'346.65 GT 12 4'063'346.65 -3'522.80 4'059'823.85 -144'560.34 3'915'263.51
GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
GT 5 Video 14'905.25 -21'851.15 -6'945.90 694.59 -6'251.31 GT 5 Video -6'251.31 0.00 -6'251.31 222.40 -6'028.91
GT 6 TT 11'008.76 -1'651.31 9'357.45 -935.75 8'421.70 GT 6 TT 8'421.70 0.00 8'421.70 -299.62 8'122.08
GT 6 TBT 42'289.59 -6'343.43 35'946.16 -3'594.62 32'351.54 GT 6 TBT 32'351.54 0.00 32'351.54 -1'150.96 31'200.58
GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 131'918.53 -2'638.37 129'280.16 -12'928.02 116'352.14 GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 116'352.14 0.00 116'352.14 -4'139.42 112'212.72
GT 1 Erstverbreitung 86'865.53 -1'737.31 85'128.22 -8'512.82 76'615.40 GT 1 Erstverbreitung 76'615.40 0.00 76'615.40 -2'725.72 73'889.68
Tarif A Radio 6'469'000.00 0.00 6'469'000.00 -646'900.00 5'822'100.00 Tarif A Radio 5'822'100.00 -77'796.36 5'744'303.64 -207'130.93 5'537'172.71
Tarif A TV 1'199'239.13 0.00 1'199'239.13 -119'923.91 1'079'315.22 Tarif A TV 1'079'315.22 -11'153.60 1'068'161.62 -38'398.44 1'029'763.18
GT S Radio 3'089'761.21 -412'409.45 2'677'351.76 -267'735.18 2'409'616.58 GT S Radio 2'409'616.58 -13'441.66 2'396'174.92 -85'726.13 2'310'448.79
GT S TV 437'317.50 -58'371.46 378'946.04 -37'894.60 341'051.44 GT S TV 341'051.44 -984.48 340'066.96 -12'133.47 327'933.49
GT S WF 289'500.00 0.00 289'500.00 -28'950.00 260'550.00 GT S WF 260'550.00 -4'242.06 256'307.94 -9'269.50 247'038.44
GT Y 125'447.71 -16'744.27 108'703.44 -10'870.34 97'833.10 GT Y 97'833.10 -17'952.75 79'880.35 -3'480.58 76'399.77
GT 10 81'846.72 -8'184.66 73'662.06 -7'366.21 66'295.85 GT 10 66'295.85 -2'450.60 63'845.25 -2'358.59 61'486.66
GT 13 4'000.00 0.00 4'000.00 -400.00 3'600.00 GT 13 3'600.00 * 3'600.00 -128.08 3'471.92
Online-Rechte 13'000.00 0.00 13'000.00 -1'300.00 11'700.00 Online-Rechte 11'700.00 0.00 11'700.00 -416.25 11'283.75
Summe 53'733'106.72 -2'182'949.25 51'550'157.47 -5'155'015.74 46'395'141.73 Summe 46'395'141.73 -193'247.06 46'201'894.67 -1'650'584.65 44'551'310.02
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015 (ohne MwSt.)
64
Jahresrechnung 2015Ja
hres
rech
nung
201
5
* Beim GT 13 wurden keine aktivierten Kosten belastet.
TarifTarifeinnahmen
in CHF
InkassospesenSchwester-
gesellschaften
Brutto- einnahmen
SWISSPERFORM 10 % an Fonds
Netto- einnahmen
SWISSPERFORM Tarif
Netto- einnahmen
SWISSPERFORMzuteilbare
Tarifkosten 2015
Einnahmen nach Abzug
tarifspez. Kosten
Anteil an allg.Verwaltungs-
kostenWeiterzuleitende Einnahmen 2015
GT 1 24'177'429.15 -476'122.94 23'701'306.21 -2'370'130.62 21'331'175.59 GT 1 21'331'175.59 -384.65 21'330'790.94 -758'892.23 20'571'898.71
GT 2a 38'085.61 -1'340.47 36'745.14 -3'674.51 33'070.63 GT 2a 33'070.63 -0.56 33'070.07 -1'176.54 31'893.53
GT 2b 425'427.15 -15'355.42 410'071.73 -41'007.17 369'064.56 GT 2b 369'064.56 -7'850.69 361'213.87 -13'130.09 348'083.78
GT 3a Radio 5'158'067.79 -472'213.35 4'685'854.44 -468'585.44 4'217'269.00 GT 3a Radio 4'217'269.00 -3'176.49 4'214'092.51 -150'036.39 4'064'056.12
GT 3a TV 1'668'823.19 -152'988.55 1'515'834.64 -151'583.46 1'364'251.18 GT 3a TV 1'364'251.18 -973.90 1'363'277.28 -48'535.51 1'314'741.77
GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 12'306.00 -1'645.06 10'660.94 -1'066.09 9'594.85 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 9'594.85 -4.75 9'590.10 -341.35 9'248.75
GT 3b TT/TBT Reisecars 29'449.53 -4'469.74 24'979.79 -2'497.98 22'481.81 GT 3b TT/TBT Reisecars 22'481.81 -10.89 22'470.92 -799.83 21'671.09
GT 3b TT/TBT Flugzeuge 47'085.64 -6'284.81 40'800.83 -4'080.08 36'720.75 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 36'720.75 -16.14 36'704.61 -1'306.40 35'398.21
GT 3c 24'383.36 -3'697.15 20'686.21 -2'068.62 18'617.59 GT 3c 18'617.59 -0.60 18'616.99 -662.35 17'954.64
GT C 28'655.45 -3'824.82 24'830.63 -2'483.06 22'347.57 GT C 22'347.57 0.00 22'347.57 -795.05 21'552.52
GT E 189'050.64 -25'233.75 163'816.89 -16'381.69 147'435.20 GT E 147'435.20 0.00 147'435.20 -5'245.25 142'189.95
GT H 878'194.33 -117'218.00 760'976.33 -76'097.63 684'878.70 GT H 684'878.70 0.00 684'878.70 -24'365.70 660'513.00
GT Hb 402'019.10 -53'659.96 348'359.14 -34'835.91 313'523.23 GT Hb 313'523.23 0.00 313'523.23 -11'154.11 302'369.12
GT HV 30'071.07 -4'013.77 26'057.30 -2'605.73 23'451.57 GT HV 23'451.57 0.00 23'451.57 -834.33 22'617.24
GT K 534'107.64 -70'818.87 463'288.77 -46'328.88 416'959.89 GT K 416'959.89 -90.00 416'869.89 -14'834.04 402'035.85
GT L 169'941.63 -22'683.16 147'258.47 -14'725.85 132'532.62 GT L 132'532.62 -25'924.00 106'608.62 -4'715.07 101'893.55
GT MA 20'936.16 -2'794.48 18'141.68 -1'814.17 16'327.51 GT MA 16'327.51 0.00 16'327.51 -580.88 15'746.63
GT T TT 815.91 -108.90 707.01 -70.70 636.31 GT T TT 636.31 0.00 636.31 -22.64 613.67
GT T TBT 4'377.36 -584.27 3'793.09 -379.31 3'413.78 GT T TBT 3'413.78 0.00 3'413.78 -121.45 3'292.33
GT Z 7'985.54 -1'065.88 6'919.66 -691.97 6'227.69 GT Z 6'227.69 0.00 6'227.69 -221.56 6'006.13
GT 4 LKV Audio 10'693.29 -213.87 10'479.42 -1'047.94 9'431.48 GT 4 LKV Audio 9'431.48 0.00 9'431.48 -335.54 9'095.94
GT 4 LKV Video 14'732.03 -294.65 14'437.38 -1'443.74 12'993.64 GT 4 LKV Video 12'993.64 0.00 12'993.64 -462.27 12'531.37
GT 4 LTV CD-R 136'395.04 -2'727.91 133'667.13 -13'366.71 120'300.42 GT 4 LTV CD-R 120'300.42 0.00 120'300.42 -4'279.89 116'020.53
GT 4 LTV DVD 350'419.61 -7'008.39 343'411.22 -34'341.12 309'070.10 GT 4 LTV DVD 309'070.10 0.00 309'070.10 -10'995.68 298'074.42
GT 4d Audio 258'409.08 -5'168.19 253'240.89 -25'324.09 227'916.80 GT 4d Audio 227'916.80 -13'916.59 214'000.21 -8'108.52 205'891.69
GT 4d Video 299'190.44 -5'983.81 293'206.63 -29'320.66 263'885.97 GT 4d Video 263'885.97 -10'661.42 253'224.55 -9'388.18 243'836.37
GT 4e 766'513.83 -15'330.27 751'183.56 -75'118.36 676'065.20 GT 4e 676'065.20 1'761.73 677'826.93 -24'052.15 653'774.78
GT 4f 667'832.11 -13'356.63 654'475.48 -65'447.55 589'027.93 GT 4f 589'027.93 0.00 589'027.93 -20'955.65 568'072.28
GT 7 Audio 20'947.39 -628.42 20'318.97 -2'031.90 18'287.07 GT 7 Audio 18'287.07 -13.99 18'273.08 -650.59 17'622.49
GT 7 Video 418'947.71 -12'568.43 406'379.28 -40'637.93 365'741.35 GT 7 Video 365'741.35 -279.32 365'462.03 -13'011.86 352'450.17
GT 9 291'250.50 -13'980.02 277'270.48 -27'727.05 249'543.43 GT 9 249'543.43 -160.49 249'382.94 -8'877.92 240'505.02
GT 12 4'654'463.51 -139'633.90 4'514'829.61 -451'482.96 4'063'346.65 GT 12 4'063'346.65 -3'522.80 4'059'823.85 -144'560.34 3'915'263.51
GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
GT 5 Video 14'905.25 -21'851.15 -6'945.90 694.59 -6'251.31 GT 5 Video -6'251.31 0.00 -6'251.31 222.40 -6'028.91
GT 6 TT 11'008.76 -1'651.31 9'357.45 -935.75 8'421.70 GT 6 TT 8'421.70 0.00 8'421.70 -299.62 8'122.08
GT 6 TBT 42'289.59 -6'343.43 35'946.16 -3'594.62 32'351.54 GT 6 TBT 32'351.54 0.00 32'351.54 -1'150.96 31'200.58
GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 131'918.53 -2'638.37 129'280.16 -12'928.02 116'352.14 GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv 116'352.14 0.00 116'352.14 -4'139.42 112'212.72
GT 1 Erstverbreitung 86'865.53 -1'737.31 85'128.22 -8'512.82 76'615.40 GT 1 Erstverbreitung 76'615.40 0.00 76'615.40 -2'725.72 73'889.68
Tarif A Radio 6'469'000.00 0.00 6'469'000.00 -646'900.00 5'822'100.00 Tarif A Radio 5'822'100.00 -77'796.36 5'744'303.64 -207'130.93 5'537'172.71
Tarif A TV 1'199'239.13 0.00 1'199'239.13 -119'923.91 1'079'315.22 Tarif A TV 1'079'315.22 -11'153.60 1'068'161.62 -38'398.44 1'029'763.18
GT S Radio 3'089'761.21 -412'409.45 2'677'351.76 -267'735.18 2'409'616.58 GT S Radio 2'409'616.58 -13'441.66 2'396'174.92 -85'726.13 2'310'448.79
GT S TV 437'317.50 -58'371.46 378'946.04 -37'894.60 341'051.44 GT S TV 341'051.44 -984.48 340'066.96 -12'133.47 327'933.49
GT S WF 289'500.00 0.00 289'500.00 -28'950.00 260'550.00 GT S WF 260'550.00 -4'242.06 256'307.94 -9'269.50 247'038.44
GT Y 125'447.71 -16'744.27 108'703.44 -10'870.34 97'833.10 GT Y 97'833.10 -17'952.75 79'880.35 -3'480.58 76'399.77
GT 10 81'846.72 -8'184.66 73'662.06 -7'366.21 66'295.85 GT 10 66'295.85 -2'450.60 63'845.25 -2'358.59 61'486.66
GT 13 4'000.00 0.00 4'000.00 -400.00 3'600.00 GT 13 3'600.00 * 3'600.00 -128.08 3'471.92
Online-Rechte 13'000.00 0.00 13'000.00 -1'300.00 11'700.00 Online-Rechte 11'700.00 0.00 11'700.00 -416.25 11'283.75
Summe 53'733'106.72 -2'182'949.25 51'550'157.47 -5'155'015.74 46'395'141.73 Summe 46'395'141.73 -193'247.06 46'201'894.67 -1'650'584.65 44'551'310.02
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Jahresrechnung 2015
Jahr
esre
chnu
ng 2
015
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichts-gesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausge-staltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Reto Tognina Stephan Thurnherr
Revisionsexperte Leitender Revisor
Revisionsexperte
Zürich, 15. April 2016
Beilage:
- Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang)
Bericht der Revisonsstelle
PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Bericht der Revisionsstelle an die Delegiertenversammlung der SWISSPERFORM Zürich
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus Bi-lanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verant-wortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu pla-nen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurtei-lung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsys-tem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen ent-sprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemes-senheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schät-zungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für un-ser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlos-sene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz, und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
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Jahresrechnung 2015Ja
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rech
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201
5
SWISSPERFORM – 2015 in Kürze
- Brutto-Tarifeinnahmen 2015: CHF 51'550'157.47 (+5.88 %)
- 14'161 Mitglieder und Auftraggeber (+ 2.8 %)
- Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'868'868.52
- Verwaltungsaufwand: 7.75 % (2014: 7.88 %), Bruttokostensatz: 11.40 % (2014: 11.70 %)
- Mitarbeitende: durchschnittlich 21.44 (Vorjahr 19.39) mit 17.99 Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04)
- 2'692'370 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'481'760) mit 189‘357 Aufnahmen im
Phonobereich (Vorjahr 179'390)
- 65'592 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 61'618) mit 6'554 Werken im
Audiovisionsbereich (Vorjahr 5'914)
Impressum
Herausgeberin:
SWISSPERFORM
Gesellschaft für Leistungsschutzrechte
Kasernenstrasse 23
8004 Zürich
Tel. +41 (0)44 269 70 50
www.swissperform.ch
Texte:
Danièle Wüthrich-Meyer
Michael Egli
David Johnson
Caroline Ruckstuhl
Annina Lutz
Roman Varisco
Pia Bühler
Poto Wegener
Redaktion:
Poto Wegener
Roman Varisco
Übersetzung:
Line Rollier
Grafische Gestaltung:
Manuela Murschetz
www.studio-murschetz.ch
Druck:
Sihldruck AG
www.sihldruck.ch