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Jahrgang 19 Nr. 50 Freitag, den 13. Dezember 2019 Jahreskonzert Alles in Bewegung Bürgerkapelle Hemmenhofen Ltg. Siegfried Welte 21. Dezember 2019 20.00 Uhr Höri Halle Gaienhofen

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Jahrgang 19Nr. 50

Freitag, den 13. Dezember 2019

JahreskonzertAlles in Bewegung

Bürgerkapelle HemmenhofenLtg. Siegfried Welte

21. Dezember 2019 20.00 UhrHöri Halle Gaienhofen

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 2

Samstag, 14.12.2019: Martinus-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 4 19 71 Uhlandstr. 48, 78224 SingenSonntag, 15.12.2019: Bahnhof-Apotheke Gottmadingen Tel.: 07731 - 7 22 24 Poststr. 2, 78244 GottmadingenMontag, 16.12.2019: Ring-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 22 52 Ekkehardstr. 59 C, 78224 SingenDienstag, 17.12.2019: Hilzinger Marien-Apotheke Tel.: 07731 - 9 95 40 Hauptstr. 61, 78247 Hilzingen Mauritius-Apotheke Eigeltingen Tel.: 07774 - 9 39 79 99 Hauptstr. 35, 78253 EigeltingenMittwoch, 18.12.2019: Aachtal-Apotheke Volkertshausen Tel.: 07774 - 9 32 60 Bärenloh 3, 78269 VolkertshausenDonnerstag, 19.12.2019: Sonnen-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 10 53 Hegaustr. 21, 78315 Radolfzell am Bodensee Stadt-Apotheke Tengen Tel.: 07736 - 2 52 Marktstr. 7, 78250 TengenFreitag, 20.12.2019: Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60 Poststr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee

Moos Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Montag, 23.12.2019 Biomüll Donnerstag, 02.01.2020 Gelber Sack Dienstag, 07.01.2020 Papier / Restmüll Mittwoch, 08.01.2020 Biomüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Moos: Jeden Samstag von 9:30 – 11:00 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingeräte und Windeln

Gaienhofen Mittwoch, 18.12.2019 Blaue Tonne Dienstag, 24.12.2019 Biomüll Donnerstag, 02.01.2020 Restmüll Mittwoch, 08.01.2020 Gelber Sack Donnerstag, 09.01.2020 Biomüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Gaienho-fen Die nächsten Termine sind: 21.12.2019/04.01./18.01.2020 jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöffnet

Öhningen Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Dienstag, 24.12.2019 Bio Freitag, 03.01.2020 Papier Mittwoch, 08.01.2020 gelber Sack Donnerstag 09.01.2020 Restmüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Öhningen Die nächsten Termine sind: Samstags von 10.00-12.00Uhr 14.12.2019 /28.12.19 /11.01.2020 Donnerstags von 16.00-17.00Uhr 19.12.2019/02.01.2020

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected] Moos 07732/99 96 - 17Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/99 96 80Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kleinkindgruppe Gänseblümchen Bankholzen 0151/23896676Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20

Hilfe von Haus zu Hause 07735/919012

GaienhofenZentrale 07735/99 99-1 00Fax 07735/99 99-2 00E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 99 99-12 3Gemeindevollzugsdienst 99 99-12 9Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48 oder 0151/21897184Wassermeister 91 99 00oder 0171/3 04 27 35Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kleinkindgruppe Sonnenkäfer Hemmenhofen 0152/36294528Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister GaienhofenHerr Stier 0171/6 54 51 73Hafenmeister Horn Herr Schulz 0170 / 5751267Hafenmeister HemmenhofenHerr Leiber 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab 14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Höri Gesellschaft für Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720

ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse [email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 819-40Wassermeister 0174/9951237Wasserversorgung Notfall: 0160/90544372Ortsverwaltung Wangen 7 21

Ortsverwaltung Schienen 819 - 60Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13Kath. Pfarramt 07735/8 19 16Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90

Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116 117Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 0180/6077312Zahnärztliche Notrufnummer Tel. 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. (Hauskrankenpflege, Familienpflege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Pflegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz -Betreuungs- u. Pflegeangelegenheiten Tel.: 07531 800-2673Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenpflegeStephanie Milotta Tel. 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer Tel. 0160 5187715

ForstämterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosKarl Wolf 07732 9595250Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG

Verwaltung Schaffhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrundschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung: Melanie Dressnandt Tel. 077771 6399699NachbarschaftshilfeEinsatzleitung: Frau Neureither Tel. 3944

Bevollmächtigter Schornsteinfeger für Gaienhofen und Öhningen

Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

Bevollmächtigter Schornsteinfeger Moos

Jörg Dittus Tel. 07704/358230- Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang OberdorfPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90

NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 3

Abwasserverband „Radolfzeller Aach“ MoosKreis Konstanz- Körperschaft des öffentlichen Rechts -Haushaltssatzung 2019Die Verbandsversammlung hat am 05.12.2018 aufgrund des § 5 des Gesetzes überkommunale Zusammenarbeit und des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württembergfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.651.000

1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -1.651.000

1.3. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0

1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6. Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7. Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.547.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.081.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

466.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -560.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5 ) von

-560.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-94.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 350.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -295.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Fi-nanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

55.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Sal-do des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-39.000

§ 2 KreditermächtigungDer Gesamtbetrag der vorge-sehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 350.000 €

§ 3 VerpflichtungsermächtigungDer Gesamtbetrag der vorge-sehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs-ermächtigungen)wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 KassenkrediteDer Höchstbetrag der Kassen-kredite wird festgesetzt auf 250.000 €

§ 5 UmlagenDie vorläufigen Betriebskosten-umlagen der Mitgliedsgemeinden werden nach § 15 der Verbands-satzung festgesetzt auf 1.420.000 €

Moos, den 06.12.2018Für die Verbandsversammlunggez. Ralf Baumert, Vorsitzender

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019Die Gesetzmäßigkeit der von der Verbands-versammlung am 05.12.2018 beschlossenenHaushaltssatzung des Abwasserverbandes ‚Radolfzeller Aach‘, für das Haushaltsjahr 2019 wurde gem. § 18 und § 28 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 22.11.2019 bestätigt.Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre-ditaufnahmen in Höhe von 350.000 € wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO i. V. m. § 18 GKZ ebenfalls am 22.11.2019 genehmigt.Die Haushaltssatzung liegt gem. § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO im Rathaus Moos, Bohlingerstr. 18, 78345 Moos, Zimmer EG 09, in der Zeit vom 20.12.2019 bis 08.01.2020 während den Dienststunden zur Einsicht öf-fentlich aus.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 4

Information zum Gutachter-ausschuss und neue Gutach-terausschussgebührensat-zung der Stadt Radolfzell ab 01.01.2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hat am 14.11.2019 die Kooperationsvereinba-rung zur Bildung eines Gemeinsamen Gut-achterausschusses „Bodensee West“ mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigel-tingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Müh-lingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell beschlossen. In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Moos bestellt. Bürger der Gemeinde Moos können über die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut-achterausschusses, Poststraße 5, 78315 Radolfzell, Tel. 07732 81227 oder 07732 81229 Bodenrichtwerte erfragen oder ein Verkehrswertgutachten ihrer Grundstücke erstellen lassen. Für diese Verkehrswertgut-achten werden die Gutachter der Gemeinde Moos hinzugezogen. Die Gebühren für ein Verkehrswertgutach-ten richten sich nach der Satzung der Stadt Radolfzell über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses „Bodensee West“ und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung).

Satzungüber die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses „Bo-densee West“ und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabga-bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Radolfzell am Bodensee am 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Gebührenpflicht

(1) Die Stadt Radolfzell am Bodensee er-hebt Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-schuss gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) und für Leistungen der Ge-schäftsstelle des Gutachterausschus-ses nach Maßgabe dieser Satzung.

(2) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz-vergütungs- und -entschädigungsge-setz (JVEG) erhoben.

(3) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gut-achterausschusses „Bodensee West“ und seiner Geschäftsstelle (Gutachter-ausschussgebührensatzung) in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf die Stadt Stockach und die Ge-meinden Eigetlingen, Gaienhofen, Ho-henfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen.

§ 2Gebührenschuldner, Haftung

(1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstat-tung des Gutachtens oder Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses veranlasst, oder in wessen Interesse sie vorgenommen werden.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Neben dem Gebührenschuldner haf-tet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Gutachterausschus-ses übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Wertermittlung erhoben.

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Sat-zung gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung.

Als Grundstücke gelten auch die grund-stücksgleichen Rechte (Wohnungs-/Teil-eigentum, Erbbaurecht usw.).

(3) Für jeden ermittelten Verkehrswert ei-nes Grundstücks wird die Gebühr – mit Ausnahmen der Absätze 4 bis 8 – ge-sondert berechnet.

(4) Liegen mehrere gleichartige unbebau-te land- und/oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und bilden diese eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der Sum-me der Verkehrswerte dieser Grund-stücke berechnet.

(5) Bei gleichzeitiger Bewertung mehrerer Wohnungs-/Teileigentumsrechte eines Eigentümers auf einem Grundstück wird aus dem höchsten Verkehrswert die volle Gebühr berechnet; für jeden weiteren Verkehrswert ermäßigt sich die Gebühr um 50 %.

(6) Werden bei einem Gutachten zusätz-lich zum Verkehrswert des gesamten Objektes die Verkehrswerte einzelner – geplanter – Wohnungs-/Teileigen-tumsrechte ermittelt, so wird für den Verkehrswert des Gesamtobjekts die volle Gebühr berechnet.

Für die Verkehrswerte der Wohnungs-/Teileigentumsrechte ermäßigt sich die Gebühr jeweils um 50 %.

(7) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt, so wird die Ge-bühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet.

(8) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund-stücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände zu berechnen.

Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermit-teln sind. Wertermittlungen mehre-rer Eigentumswohnungen auf einem

Grundstück oder gleichartiger unbe-bauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung.

(9) Wird der Wert eines (ideellen) Mitei-gentumsanteils ermittelt, der nicht mit dem Sondereigentum nach dem Woh-nungseigentumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks berechnet.

(10) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhö-hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die Gebühr aus dem ermittelten Neuord-nungswert des gesamten Grundstücks berechnet und um 50 % ermäßigt.

(11) Bei Wertermittlungen für Bauland-umlegungsverfahren auf Antrag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse die Bemessungs-grundlage für die Gebührenfestset-zung.

(12) Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines Gebietes besondere Bodenwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 7 BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert des durchschnittlichen gebiets- oder lagetypischen Grundstücks.

Bei mehreren gleichartigen Bodenwer-ten ist der höchste Wert zugrunde zu legen. Die maßgebliche Grundstücks-größe beträgt höchstens 800 m².

§ 4Gebührenhöhe

(1) Für Leistungen des Gutachteraus-schusses und seiner Geschäftsstelle werden die folgenden Gebühren er-hoben. Die Gebühren werden auf volle Euro-Beträge abgerundet.

(2) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem ermittelten Wert

bis 25.000 € = 430 € bis 100.000 € = 430 € zuzüglich 0,76 % aus dem Betrag über 25.000 € bis 250.000 € = 1.000 € zuzüglich 0,4 % aus dem Betrag über 100.000 € bis 500.000 € = 1.600 € zuzüglich 0,32 % aus dem Betrag über 250.000 € bis 5.000.000 € = 2.400 € zuzüglich 0,22 % aus dem Betrag über 500.000 € über 5.000.000 € = 12.200 € zuzüglich 0,05 % aus dem Betrag über 5.000.000 €(3) Bei unbebauten Grundstücken ermä-

ßigt sich die Gebühr um 50 %. Grundstücke mit untergeordneten bau-

lichen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €) werden als unbebaut behandelt.

(4) Für besondere Leistungen, die der Gutachterausschuss und/oder die Ge-schäftsstelle erbringt und in dieser Satzung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird eine Zeitgebühr in Höhe von 28 € je angefangene halbe Stunde er-hoben.

(5) Für die Erstattung eines Gutachtens im Sinne von § 5 Abs. 2 des Bundesklein-gartengesetzes (BKleingG) wird ent-sprechend dem entstandenen Zeit-

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 5

aufwand eine Gebühr nach Absatz 4, mindestens jedoch 250 € erhoben.

(6) Für schriftliche bzw. per Email über-mittelte Auskünfte aus der Kaufpreis-sammlung gemäß § 195 Abs. 3 BauGB und § 13 der Gutachterausschussver-ordnung (GuAVO) werden folgende Gebühren erhoben:

Vergleichswerte 1-5 Vergleichsfälle: 26,00 € 6-10 Vergleichsfälle: 40,00 € ab 11. Fall: + 3,00 € pro Fall(7) Für schriftliche bzw. per Email über-

mittelte Bodenrichtwert- bzw. Bo-denwertauskünfte gemäß § 196 Abs. 3 BauGB beträgt die Gebühr 25 € pro Wert.

(8) Ist für ein bebautes Grundstück zusätz-lich der Bodenwert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre, so wird dafür eine zu-sätzliche Gebühr von 60 € erhoben.

(9) In der Gebühr ist je eine Ausfertigung des Wertgutachtens für den/die An-tragsteller und den/die Eigentümer (§ 193 Abs. 4 BauGB) enthalten.

Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug wird eine zu-sätzliche Gebühr von 0,50 € pro Seite DIN-A4 bzw. 0,70 € pro Seite DIN-A3 berechnet.

(10) Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte im gleichen Antrag auf unter-schiedliche Stichtage durchzuführen, ohne dass sich die Zustandsmerkmale (§ 4 Abs. 2 der Immobilienwertermitt-lungsverordnung – ImmoWertV) we-sentlich geändert haben, so bemisst sich die Gebühr für den Stichtag, der dem Tag der Bewertung am nächsten liegt, nach Absatz 2. Für jeden weiteren Stichtag ermäßigt sich die nach Absatz 2 ermittelte Gebühr jeweils um 50 %.

(11) Soweit Leistungen, die den in dieser Sat-zung festgelegten Gebühren zu Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu diesen noch die Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe hinzu.

(12) Sind dieselben Sachen und Rechte innerhalb von 3 Jahren erneut zu be-werten, ohne dass sich die Zustands-merkmale (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV) we-sentlich geändert haben, so wird die nach Absatz 2 ermittelte Gebühr um 50 % ermäßigt.

(13) Wird vom Antragsteller nach der Be-kanntgabe des Verkehrswertes eine zusätzliche Wertangabe (Sach-, Ertrags- oder Vergleichswert) verlangt und ist diese Ermittlung möglich, wird hierfür eine weitere Gebühr von 20 % der nach Absatz 2 ermittelten Gebühr erhoben.

(14) Für die Ausfertigung der Bodenricht-wertkarte wird eine Gebühr von 15 € pro Exemplar erhoben. Bei Einzelaus-zügen aus der Bodenrichtwertkarte beträgt die Gebühr 0,50 € pro DIN-A4-Seite und 0,70 € pro DIN-A3-Seite.

§ 5Rücknahme eines Antrages

(1) Wird ein Antrag auf Erstellung eines Wertgutachtens zurückgenommen,

bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über den Wert des Gegen-standes gefasst hat, so wird eine Ge-bühr entsprechend dem Bearbeitungs-zustand von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben.

(2) Wird ein Antrag erst nach dem Be-schluss des Gutachterausschusses zu-rückgenommen, so entstehen die vol-len Gebühren.

§ 6Besondere Sachverständige,

erhöhte Auslagen(1) Werden mit Zustimmung des Antrag-

stellers besondere Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hier-durch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.

(2) Soweit die sonstigen Auslagen das üb-liche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr nach § 4 Abs. 2 zu ersetzen.

(3) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vor-schriften entsprechend anzuwenden.

§ 7Entstehung und Fälligkeit

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Be-kanntgabe der Gebührenfestsetzung.Die Gebühr wird einen Monat nach der Be-kanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 8Übergangsbestimmungen

Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung beantragt wurden, aber erst nach Inkrafttreten erbracht werden konnten, gilt diese Gebührensatzung.

§ 9Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe-bung von Gebühren für die Tätigkeit des Gut-achterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 22. November 2016 außer Kraft.

Radolfzell am Bodensee, den 03. Dezember 2019Martin Staab, Oberbürgermeister

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verwal-tungsvor-schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in-nerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-chung dieser Satzung gegenüber der Stadt Radolfzell am Bodensee geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet-zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf-fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind.

gez. Patrick Krauss, Bürgermeister

Informationen zu den Baustellen IZNANG Am Hang Anfang KW 51 finden die Asphaltdeck-schicht-Arbeiten statt.

Die Firma Senn bittet für die mit den Bau-maßnahmen verbundenen Behinderungen und Unannehmlichkeiten um Verständnis und wünscht allen Bürgern der Gemeinde Moos eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start für das neue Jahr.

Wertstoffhof geschlossen Der Wertstoffhof in Moos hat am Sams-tag, 28.12.2019 und am Samstag, 18.01.2020 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis

Christbaumverkauf Auch dieses Jahr werden in der Ge-meinde Moos wieder Christbäume und Tannenreis angeboten. BANKHOLZEN Petra König-Hogg Schienerbergstr. 20, Tel. 07732/3994 oder 0173/1736670 Verkauf ab 10.12. täglich 9:00 – 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ab 14:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache Nordmanntannen BANKHOLZEN Egbert Pfeifer Der Beschilderung folgen. Tel. 0173 6724290 Christbaumverkauf (Nordmann/Fichte) am Samstag, 14. Dezember, ab 12:00 Uhr mit Glühwein, Grillwurst und Stockbrot. Tannenreisig WEILER Familie Steinhäusler Hauptstr. 62, Tel.: 07735 98851 oder 0041 79 422 17 36 Verkauf der frischen und nach dem Mond geschnittenen „Höritannen“ in Weiler Ab Freitag, 29.11. von 13-17 UhrWochentags Donnerstag-Freitag von 13-17 UhrAb 16.12.-23.12. täglich von 13-17 UhrSamstag am 30.11.-21.12. von 9-17 Uhr

Öffnungszeiten des Rat- hauses über die Feiertage Die Gemeindeverwaltung Moos ist über den Jahreswechsel während den regu-lären Öffnungszeiten erreichbar. Am Freitag, 27.12.2019 ist das Rathaus ge-schlossen. Wir bitten um Ihr Versändnis.

Ihre Gemeindeverwaltung Moos

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 6

Sie suchen noch ein passendes Weihnachtsgeschenk?Bestimmt finden Sie es bei uns in der Tou-rist-Information Moos.

Bücher:- Neu: Höri Bülle-Buch 14,80 €- Zwiebeln & Knoblauch 24,80 €- Kleines Büllebrevier 5,00 €- Ortschronik von Moos 8,90 €- Bilderbuch der Vergangenheit 4,90 €- So isch’s gsi z’Bankleze 17,50 €- Höri-Bildband 24,80 €- In der Heimat eine Fremde – das Leben einer deutschen jüdischen Familie im 20. Jahr- hundert von Anne Overlack 34,00 €- Skulpturen – Brunnen 12,00 €

Weitere Geschenkideen:- Schlemmer-Gutscheinbuch 19,90 €- Moos-Tasche 13,50 €- Mooser Schlüsselanhänger 2,00 €- Blumensamen 3,20 €- Bodensee-Erlebniskarte Winter Erw. 39,00 €, Kinder/Jugendliche 19,00 €- Landesgartenschau Überlingen 5er Block (Sonderpreis bis 12.01.2020) 75 €- Landesgartenschau Überlingen Jahreskarte (Sonderpreis bis 12.01.2010) 95 €- Kartenvorverkauf für die Kulissenschieber am 25.01.2020

Oder wie wäre es mit einem Gutschein für eine Veranstaltung in der Torkel vom Ar-beitskreis für Heimatpflege oder einer na-turkundlichen Solarbootfahrt im Sommer?

Einfach vorbeischauen, wir sind für Sie da vormittags von 8:00 - 12:00 Uhr, außer an den Tagen, an denen das Rathaus ge-schlossen hat.

Seniorennachmittag Moos

Einen unterhaltsamen und vergnüglichen Seniorennachmittag erlebten rund 80 Se-niorinnen und Senioren am Sonntag, den 2. Advent im Gasthaus Schiff. Nach der Be-grüßung durch Bürgermeister Patrick Krauss trugen der Kirchenchor Moos-Weiler sowie Frau Malicet, Herr Fritz und Herr Zeiser mit Mundart Gschichtle und vorweihnachtli-chen Liedern in Mundart zur musikalischen

Umrahmung des Nachmittags bei. So ver-gingen die Stunden mit Beiträgen, Gesprä-chen und Kaffee und Kuchen wie im Flug. Ein herzlicher Dank geht an alle, die zum Gelingen dieses Nachmittags beigetragen haben.

Freiwillig Soziales Jahr in der Gemeinde Moos Die Gemeinde Moos bietet zum 01.09.2020 eine Stelle für ein freiwillig soziales Jahr (FSJ) an. Das FSJ wird im Kindergarten Villa Pfiffikus in Moos und in der Grundschule Weiler abgeleistet. Wir bieten eine abwechs-lungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit viele Erfahrungen zu sammeln. Haben Sie Interesse oder benötigen Sie noch mehr Informationen? Es steht Ihnen Frau Stoffel unter Tel. 07732 9996-12 oder E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.moos.de unter Rathaus & Service/Service/Ausschrei-bungen

Pflegestützpunkt Landratsamt Konstanz Der Pflegestützpunkt berät pflegebedürf-tige Menschen und ihre Angehörigen kos-tenlos, vertraulich und unabhängig. Es werden Fragen zu Vorsorge im Alter, Be-treuung und Pflege zu Hause, Pflegeheim, Finanzierungsmöglichkeiten und mehr be-antwortet. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, den 23.12.2019, von 09:00 - 10:00 Uhr im Rathaus in Moos Zimmer Nr.17, (1.OG, Trauzimmer) statt. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich, ohne Anmeldungen findet die Sprechstunde nicht statt. Auch Hausbesuche sind möglich. Kontakt unter Tel. 07531/ 800-2626 und -2673 oder unter [email protected].

Grundschule WeilerDie Grundschule beteiligt sich an der Ak-tion „Mitmachen und Freude schenken“

In den letzten Wochen beteiligte sich die Grundschule an der Weihnachtsaktion „Mitmachen und Freude schenken“. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 gestalteten im Religionsunterricht Schuhkartons mit weihnachtlichem Papier und befüllten diese mit vielen nützlichen und schönen Dingen. Es konnten dank der Unterstützung der Eltern 17 Päckchen für hilfsbedürftige Kinder und Familien in Ost-europa zusammengestellt werden. Vielen herzlichen Dank allen Spendern! Zusätzlich hatten die beiden vierten Klassen im Rahmen dieser Aktion einen Kuchenver-kauf in der Pause organisiert. Der Erlös des Verkaufs kommt einerseits der Weihnachts-geschenk-Aktion und andererseits den Klas-senkassen zugute. Auch hier ein herzliches Dankeschön an alle Bäcker, Verkäufer und Käufer! Minimusiker in der Grundschule Weiler Wie bereits vor den Sommerferien waren die Minimusiker am 13.11.19 in der Grund-schule Moos-Weiler um den zweiten Teil des Zertifizierungsprogrammes durchzuführen. Mit den Klassen 1-4, dem Schulchor und al-len Schülerinnen und Schülern gemeinsam wurde eine Herbst-/Weihnachts-CD mit 13 Liedern aufgenommen.

Es war ein ganz besonderer Vormittag für die Kinder, der ganz im Zeichen der Musik stand. Bereits beim gemeinsamen, stimm-bildnerischen Warmup war große Freude in die Gesichter der Sängerinnen und Sän-ger geschrieben. Bei den verschiedenen Aufnahmen war die Konzentration und

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Höri-Woche

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Anstrengungsbereitschaft besonders hoch. Alle gaben ihr Bestes! Nach getaner Arbeit gab es noch eine Überraschung für die Kin-der und ein Zertifikat für die Schule. Das Er-gebnis, die CD, wird schon sehnlichst erwar-tet und bald am Bodensee eintreffen.Das Programm der CD wird es außerdem beim Minimusiker-Konzert am 13.12.2019

um 17Uhr im Bürgerhaus Moos live von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Moos-Weiler, sowie der Höri-Musikschule zu hören geben.

Kindergarten St. Blasius BankholzenSpende der Praxis Höri, Benjamin Knapp Bestens ausgestattet können die Kinder des katholischen Kindergartens St. Blasius in Bankholzen die Umbaumaßnahmen verfol-gen. Von der Praxis Höri, Benjamin Knapp haben wir eine Sachspende in Form von Gehörschützern erhalten. Vielen herzlichen Dank dafür! Die Kinder haben eine riesige Freude und schauen begeistert, wie es auf unserer Baustelle voran geht.

IMPRESSUMHERAUSGEBER: Amtsblatt der Gemein-den Moos, Gaienho-fen und Öhningen. Herausgeber sind die Bürgermeisterämter.

VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN UND REDAKTIONELLEN TEIL: Der jeweilige Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.

VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN:Die jeweilige Fraktion bzw. die/ der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.

VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND VEREINS- MITTEILUNGEN:Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr übernommen.

ANZEIGENTEIL/DRUCK: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG. Meßkircher Straße 4578333 StockachTel.: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

STARKES DUO. AUS EINS MACH ZWEI.AUS EINS MACH ZWEI.

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Höri-Woche

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Sitzung des GemeinderatesDer Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen wird zur öffentlichen Sitzung auf Dienstag, 17.12.2019, 18:00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen eingeladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Fragemöglichkeit für Einwohner2. Kenntnisgabe von Niederschriften:

19.11.20193. Umgestaltung Friedhof Hemmenho-

fen Vorstellung Planung und Vergabe In-

genieurleistungen 4. Gebühren Wasserversorgungsbetrieb Beratung und Beschluss - Kalkulation und Verrechnung - Änderungssatzung der Wasserversor- gungssatzung – WVS5. Gebühren Abwasserbetrieb Beratung und Beschluss - Kalkulation und Verrechnung - Änderungssatzung der Abwasser- satzung – AbwS6. Gebühren Abfallbetrieb - Beratung und Beschluss - Änderungssatzung der Abfallwirt- schaftssatzung7. Haushalt 2020 Gemeinde Gaienhofen Beratung und Beschluss Haushalts-

plan, Finanzplan 8. Bildung gemeinsamer Gutachter-

ausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und Gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses

- Abberufung der Gutachter9. Bauangelegenheiten

a) Erbringstraße 5, Flst. Nr. 1037, Horn Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit

je 3 Wohneinheiten Antrag auf Baugenehmigung

b) Ob den Reben 2, Flst. Nr. 1743, Hemmenhofen

Einbau 2 Schleppgauben (geän-derte Pläne)

Neubau Gartenhaus, Schuppen und Terrasse auf Garage

Antrag auf Baugenhemigung 10. Bekanntgaben der Verwaltung - Umbau/Neubau Evang. Schloss- schule Gaienhofen Zuschuss für Platzgestaltung (Bepflanzung)

11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte12. Fragemöglichkeit für Einwohner Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofen sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Gemeindeverwaltung Gaienhofen Eisch, Bürgermeister

Information zum Gutachterausschuss und neue Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Radolfzell ab 01.01.2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen hat am 22.10.2019 die Kooperationsverein-barung zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigel-tingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell beschlossen. In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Gaienhofen bestellt. Bürger der Gemeinde Gaienhofen können über die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Poststraße 5, 78315 Radolfzell, Tel. 07732 81227 oder 07732 81229 Bodenrichtwerte erfragen oder ein Verkehrswertgutachten ihrer Grundstücke erstellen lassen. Für diese Verkehrswertgutachten werden die Gutachter der Gemeinde Gaienho-fen hinzugezogen. Die Gebühren für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach der Satzung der Stadt Radolfzell über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses „Bodensee West“ und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung).

Der Abdruck der Gebührensatzung der Stadt Radolfzell erfolgt auf den Seiten 4 und 5. Darauf wird verwiesen. gez. Uwe Eisch, Bürgermeister

WÜNSCHE UND ANREGUNGEN?

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Höri-Woche

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Haushaltssatzung der Stift. Dr. A. Oerding für das Haushaltsjahr 2019 Das Kuratorium der Stiftung Dr. Alois Oerding hat am 16.11.2018 aufgrund von § 6 der Stif-tungssatzung vom 07.11.1990 in Verbindung mit §§ 80 ff der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg für das Jahr 2019 folgenden Stiftungshaushalt beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 53.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 52.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.000

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 1.000

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 52.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 52.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Gaienhofen, den 17.11.2018 Für das Kuratorium Eisch Stiftungsvorsitzender Bürgermeister Gaienhofen Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Kuratoriums über den Haushaltsplan 2019 der Stif-tung „Dr. Alois Oerding“ vom 16.11.2018 wurde gemäß § 7 Stiftungssatzung i. V. m. §§ 31 Stiftungsgesetz und 97 Abs. 1 GemO von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 19.11.2019 bestätigt. Der Feststellungsbeschluss liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO im Rathaus Gaienhofen, Auf der Breite 1, 78343 Gaienhofen, Bürgerbüro, in der Zeit vom 16.12.2019 – 02.01.2020 während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Christbaumverkauf An folgenden Stellen können Christbäume erworben wer-den: Horn Gärtnerei Ruhland, Strandweg, zu den übli-chen Geschäftszeiten, ab 14. Dezember 2019, Tel. 2098 Gaienhofen Franz Margraf, Hof Honisheim, Tel. 2616, nach telefonischer Vereinbarung Informationen zum Winterdienst Liebe Bürger, der kommende Winter steht vor der Tür. Um gemeinsam die Sicherheit bei Schnee und Eis zu garantieren, erhalten Sie anbei Informationen zum Winterdienst und Ihren Pflichten als Anlieger. Wer ist zum Räumen und Streuen ver-pflichtet? Je nach Art und Umfang der Wege und Flächen sind entweder die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Anlieger) oder die Kommune verantwortlich. Zum Win-terdienst auf Gehwegen vor den eigenen Grundstücken sind die Anlieger verpflichtet. Dies gilt auch für Vorder- und Hinterlieger.

Was bedeutet Räum- und Streupflicht? Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehbahnen liegen bleibt. Bei Glatteis muss mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen der Gehbahn gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streu-salz o ä. ist Verboten – der Umwelt zuliebe.

Wo muss geräumt und gestreut werden? Es muss entlang des Anliegergrundstückes auf den nächstgelegenen Gehwegen ge-räumt und gestreut werden. Bei Straßen ohne Gehweg entlang der Fahrbahn(en), in einer Breite von 1,00 m.

Was ist bei Eckgrundstücken zu tun? Anlieger, deren Grundstück an Straßenecken und -einmündungen liegen, sind verpflich-tet, eine Gehbahn auf allen angrenzenden Gehwege oder Fahrbahnen zu schaffen.

Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen? Ja, diese ist so zu räumen, dass die Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können.

Wann muss der Winterdienst durchge-führt werden? Werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr jeweils bis 21.00 Uhr. Die Siche-

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Höri-Woche

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rungsmaßnahmen sind in dieser Zeit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Kann der Winterdienst auf einen Dritten übertragen werden? In Mietverträgen können Eigentümer die Pflicht auf Mieter der Grundstücke, z. B. in Form einer Hausordnung, übertragen. Weiter kann der Winterdienst auf einen ge-eigneten Unternehmer oder Privaten über-tragen werden, wenn dieser die Leistung gemäß der Verordnung übernehmen kann. Auf die Gemeinde kann der Winterdienst allerdings nicht übertragen werden. Die Si-cherungsverpflichtung und die sich daraus ergebende rechtliche Verantwortung bleibt beim Anlieger.

Wohin mit dem Schnee? Schnee ist auf den Gehwegen am Fahrbahn-rand abzulegen. Ablaufrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüber-wege sind bei der Räumung freizuhalten.

Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht übernehme? Bei Nichterfüllung der Pflichten wird der Tat-bestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Schaden, muss der Anlieger unter Umständen mit straf-rechtlichen Folgen rechnen.

Welche Flächen werden von der Kommu-ne geräumt? Neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen ist die Kommune auf besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Gehwegstrecken zuständig. Dies können z. B. sein:• Bushaltestellen• Gehwegverbindungen zu Haltestellen• Wichtige Wege, z. B. in Grünanlagen,

an land- oder forstwirtschaftlichen Flä-chen

• Radwege Parken in Wohngebieten: Um den Winterdienstfahrzeugen der Kommune freie Fahrt zu gewähren, ach-ten Sie bitte beim Abstellen Ihres Fahr-zeugs immer darauf, ob das Räumfahr-zeug noch vorbeikommen kann. Weitere Informationen zum Winterdienst er-halten Sie unter: www.gaienhofen.de

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Straßensammlung für Elektro-nikschrott und Haushaltsgroß-geräte am Dienstag, 21. Januar 2020 Es werden NUR angemeldete und mit Müllmarke versehene Elektrogeräte ab-geholt! In allen 4 Ortsteilen werden Haushaltsgroß-geräte, Kühlgeräte und Bildschirmgeräte bei der Straßensammlung abgeholt. Abzuho-lende Geräte müssen im Rathaus - Bürger-büro - Telefon: 07735/9999-100 bis zum 16. Januar 2020 angemeldet und die dafür vorgesehene Müllmarke dort abgeholt werden. Die angemeldeten Geräte müssen um 6:00 Uhr morgens mit aufgeklebter Marke an der Straße bereit gestellt sein. Zu Elektronikschrott + Haushaltsgroßge-räten gehören: • Bildschirmgeräte: Fernsehgeräte

und Computerbildschirme• Kühlgeräte: Kühlschränke, große

Kühlgeräte, Gefriergeräte, sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservie-rung und Lagerung von Lebensmitteln

• Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschi-nen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, elektrische Koch- und Heizplatten, Mikrowellengerä-te, sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, Elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, sonstige Groß-

geräte zum Beheizen von Räumen/Betten/Sitzmöbeln, Elektrische Venti-latoren, Klimageräte, sonstige Belüf-tungs-, Entlüftungs- und Klimatisie-rungsgeräte

Öl-Radiatoren, Rasenmäher und Solarien mit Leuchtstoffröhren werden NICHT an-genommen! Elektroschrott-Kleingeräte (z.B. Föhn, Mixer, Radio, Drucker, PC, Videorekorder, DVD-Player, Radio, Stereoanlage, Staubsau-ger, Toaster, Wasserkocher, Elektrorasen-mäher etc.) können zu den üblichen Öff-nungszeiten (siehe Eintrag im Müllkalender und Info im Amtsblatt „Höri Woche“) im Wertstoffhof, Zur Hohenmarkt 31 in Gai-enhofen abgegeben werden. Terminanmeldung für den Gaienhofener Veranstaltungs-kalender 2020 Um den neuen Veranstaltungskalender 2020 fertigstellen zu können bitten wir alle Vereine, Kirchen, Betriebe, Freiw. Feuerweh-ren und andere Veranstalter, ihre Termine für das nächste Jahr bis spätestens Mitt-woch, 08. Januar 2020 dem Kultur -und Gäs-tebüro mitzuteilen. Die öffentlichen (keine vereinsinternen) Veranstaltungen werden im Gaienhofener Veranstaltungskalender, im Höri-Journal und auszugsweise in der Höri-Woche veröffentlicht. Für Termine, die auch im Online-Kalender auf den Inter-netseiten www.gaienhofen.de und www.bodenseewest.eu (nur überregional bedeu-

Öffnungszeiten des Rathauses über die Weihnachtsfeiertage Das Rathaus ist nach der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung für den öffentlichen Dienst an Heilig Abend (24.12.2019) und an Silvester (31.12.2019) geschlossen.

Ebenso bleibt die Gemeindeverwaltung Gaienhofen am Freitag, 27.12. und Montag, 30.12.2019 ganztägig geschlossen.

Ab Donnerstag, den 02.01.2020 sind wir zu den üblichen Sprechzeiten wieder für Sie da. Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montagnachmittag, Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwochnachmittag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Einwohnermeldeamt, Passamt, Rentenstelle und Bootsliegeplätze: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwochnachmittag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Standesamt Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwochnachmittag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Bauverwaltung freitags geschlossen ist! Das Kultur- und Gästebüro bleibt von Freitag, 20.12.2019 bis einschließlich Freitag, 03. Januar 2020 geschlossen. Wichtige Rufnummern bei Notfällen und für Bereitschaftsdienste finden Sie wie immer auf Seite 2 der „Höri-Woche“ bzw. auf dem Anrufbeantworter unter 07735/9999-100. Wir wünschen Ihnen bereits heute eine besinnliche Weihnachtszeit und frohe Feiertage.

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Höri-Woche

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tende Termine) veröffentlicht werden sollen bitten wir um Mitsendung von 1-3 Fotos im Querformat unter Angabe der entsprech-nenden Bildrechte. Nachträgliche Ände-rungen/Terminverschiebungen bitten wir möglichst zeitnah vorzunehmen. Der Ter-minkalender wird ständig aktualisiert. Wir freuen uns über zahlreiche Terminmeldun-gen für einen vielfältigen Veranstaltungs-kalender bis 08.01.2020 an das Kultur- und Gästebüro, [email protected]. Weihnachtsangebot des Kultur- und Gästebüros • URH Saisonkarte 2020 (Sonderpreise

bis 29.02.2020) für die Untersee-Schiff-fahrt zwischen Schaffhausen und Kreuzlingen 199,00 €

• URH Saisonkarte 2020 mit Fahrrad (Sonderpreise bis 29.02.2020) 254,00 €

• Bodenseecard Plus Winter für 3 frei wählbare Tage bis 3.4.2020 inkl. Berg-bahnen, Bodensee-Therme, Insel Mai-nau usw. 39 €

• Landesgartenschau Überlingen 5er Block (Sonderpreis bis 12.01.2020) 75 € und Einzeltickets 18 €

• Landesgartenschau Überlingen Jah-reskarte (Sonderpreis bis 12.01.2020) 95 €

• Gutscheine Eventfahrten MS Seestern, Betrag frei wählbar

• Gutscheine Höri-Musiktage• Höri-Bülle-Buch 14,80 €• DVD Landschaftsgeschichten Hegau/

Höri 19,95 €• Weitere Bücher (Hermann Hesse/Bo-

densee/Krimis)• Gaienhofener Weine (Spätburgunder

Rotwein/Rosé/Grauburgunder)• Seesucht Manufaktur Produkte• Höri-Kind Produkte•Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und Mo-Do 14-16 Uhr, ab 20.12.2019 bis 06.01.2020 ge-schlossen Eventfahrten MS Seestern 2020 stehen fest Gutscheine und Fahrkarten zum Ver-schenken erhältlich Die Eventfahrten mit der MS Seestern für 2020 stehen nun fest und sind veröffent-licht auf www.gaienhofen.de/Aktuelles/Eventfahrten, Änderungen vorbehalten. Mit dem neuen Catering-Partner, dem Berg-gasthof Burg Rosenegg stehen auch ganz neue kulinarische Themenfahrten auf dem Programm. Im nächsten Jahr bietet das mo-tivierte Küchenteam an Bord der Höri-Fähre z.B. einen Oster-Brunch und ein Oster-Buffet, ein Spargel-Buffet, die mediterranen Buffet-fahrten „Stella di Mare“, Wustsaloot-Buffet, Schnitzel-Buffet, einen Schwäbisch-Badi-

schen Abend, ein Saugut-Schlachtschiff, ein Höri-Bülle-Buffet, ein Wilderer-Buffet und vieles mehr an. Die alt-bewährten Themen-fahrten wie das Bier-SEEminar, Whiskytas-ting, die Seniorenfahrt, Fisch & Schiff, ver-schiedene Musikerfahrten, die Cocktailfahrt und auch die Geschichtsfahrt sind selbstver-ständlich weiterhin im Angebot. Gutscheine und Fahrkarten zum Verschenken sind noch bis 19.12.19 erhältlich beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel. 07735-9999123, [email protected].

Information zu den Baustellen in Horn Weiler Straße / Hauptstraße Die Arbeiten sind beendet, in KW 51 fin-den noch Aufräumarbeiten in der Haupt-straße statt. Die Firma Senn-Bau GmbH bedankt sich bei den Bürgern für das entgegenge-brachte Verständnis während der Bau-phase und wünscht allen Bürgern der Gemeinde Gaienhofen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

U N S E R B U C H T I P P D E R W O C H E !Weihnachtsgeschenke in Liebe verpacktWas macht Weihnachten noch viel schöner? Natürlich die Geschenke! Dieses Buch zeigt, wie man individuelle Weihnachts-Geschenkverpackungen für die Liebsten ganz einfach selber macht und damit nachhaltig Eindruck schindet. Ein kompakter Grundlagenteil erläutert detailliert, wie man Geschenke richtig verpackt und verschiedene Schleifen bindet. Mithilfe der bebilderten Schritt-für-Schritt-Anleitungen entstehen ganz einfach kreative Geschenkverpackungen und unterschiedliche Deko-Elemente, egal, ob klassisch-elegant, romantisch-verspielt oder stylisch-modern. Und damit man sofort mit dem Verpacken und Verzieren loslegen kann, sind im Buch edle Geschenkanhänger und hübsches Geschenkpapier bereits enthalten.

Tina Kraus | Weihnachtsgeschenke in Liebe verpacktGebundene Ausgabe: 48 Seiten | Edition Michael Fischer / EMF Verlag | ISBN-10: 386355406X | ISBN-13: 978-3863554064 | EUR 4,99

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 12

Save the Dates Ð Hšri Musiktage 07. bis 16. August 2020 (kleine €nderungen vorbehalten)

Kooperationsprojekte zum Beethoven-JubilŠum:15.05.2020 Look @ Beethoven, Public Viewing des Live-Streams des Beethoven-Simultankonzerts Bonn/Wien, Rathaus …hningen04.06.2020 Daniel Gallmann ãPastoraleÒ Ð EinfŸhrung in die Kunstinstallation, Stiftskirche …hningen, Kirche Schienen, Wangen u.a.05.06.2020 Beethoven Pastoral Projekt ãDie Pastorale in der ScheuneÒ Sinfonie Nr. 6 op. 68 Ð OberbŸhlhof …hningen-Schienen

Fr 7.8.2020 Sa 8.8.20 So 9.8.20 10.8. 11.8. Mi 12.8.20 Do 13.8.20 Fr 14.8.20 Sa 15.8.20 So 16.8.20

9.30 Uhr FestgottesdienstStiftskircheW.A Mozart Credo Messe KV 257

Mauricio Kagel: Ludwig van ÉRathaus …hningenEndlosschleife Mo. bis So., …ffnungszeiten werden noch bekanntgegeben.

Filmdokument (1969/1970) anlŠsslich Beethovens 200. Geburtstag mit Joseph Beuys, Werner Hšfer, Mauricio Kagel u.a.

11.00 Uhr Stiftskirche

MatinŽe Ð Werke des BarockEnsemble Mechthild Bach mit Werken von Vivaldi, Bach...

18.00 Uhr Festakt & OrchesterkonzertStiftskircheD. Milhaud: Le boeuf sur le toitL. v. Beethoven:Tripelkonzert op. 56E.Buksha, A.Pascal, P.KolesnikivFestivalorchesterEckart Manke Dirigent

18.00 UhrRathaus Hexenkeller

Beethovens Planeten

KoKi Konzert nicht nur fŸr KinderLaterna musika Frankfurt

14.30 Uhr Ð 17.15 UhrKlosterareal Carte blanche Ð Wandelkonzerte†berraschungskonzerte en miniature und Juwelen der Kammermusik

Solisten und Mitglieder des Festivalorchesters

13.00 Uhr Kirchhof Stiftskirche heimische Blasmusik,

Musikverein …hningen

20.00 UhrStrandhalle …hningen-Wangen Gro§es Open Air Konzert

Quadro Nuevo

20.00 Uhr Jazz-Konzert Rathaus Hexenkeller

Tal Arditi Trio

20.00 UhrStiftskircheGro§es Kammer-konzert

Aris Streich-Quartett

20.00 Uhr…hningen/Insel Werd/Eschenz/SteinOpen Air SeeuferGrenztšne Konzert um die SeegrenzeAlphorn & Loop EnsembleAna Stanković

19.30 Uhr Kirchhof Beethoven lŠdt

einÉ Kirchhof Stiftskirche

Geburtstagsfestdes gro§en Komponisten

mit Annette Hšlzl

Mixed Classics und anderen

†berraschungen

20.00 Uhr Kirchhof

Concerto buffo

Arcis Saxophon Quartett

20.00 UhrStiftskircheGro§es Chor- u. OrchesterkonzertL.v.Beethoven:Violinkonzert op. 61J. Brahms: NŠnie op. 82Beethoven: Chorphantasie op. 80Milena Wilke Violine FestivalorchesterEckart Manke Dirigent

20.00 UhrDer besondere Konzertabend

Tim FischerChansons

ãDie schšnen alten LiederÒ

Geschenkgutscheine:www.hoeri-musiktage.de/tickets oder [email protected] im Gästebüro Öhningen und Gaienhofen erhältlich

Page 13: Jahrgang 19 Nr. 50 Freitag, den 13. Dezember 2019 … · 2020. 8. 18. · Höri-Woche Freitag, den 13. Dezember 2019 4 Information zum Gutachter-ausschuss und neue Gutach-terausschussgebührensat-zung

Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 13

BekanntmachungÖffentliche Sitzung des GemeinderatsDie nächste öffentliche Sitzung des Gemein-derates findet am Dienstag, 17. Dezember 2019, um 20:00 Uhr, im Bürgersaal des Rat-hauses in Öhningen statt.

Tagesordnung:01. Fragemöglichkeit der Bürger02. Genehmigung des Protokolls der öf-

fentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.12.2019

03. Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Bauanträgen und Bauvo-ranfragena. Im Dullennest 15, Flst.-Nr. 403 in

Wangen Errichtung eines Wintergartens an-

statt des Bibliotheksanbaus (Bauantrag)

04. Kinderbetreuungseinrichtungen in Wangen

Vergabe von Bauaufträgen:a. Photovoltaikanlageb. Sanitärarbeitenc. Heizungsbauarbeiten

05. Netz für die Nahwärmeversorgung in Öhningen

Bericht über den Projektstand06. Steuern, Gebühren, Abgaben

a. Gewerbesteuerb. Zweitwohnungssteuer

07. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushalts-plan 2020

08. Annahme von Spenden09. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der

nichtöffentlichen Sitzung des Gemein-derats

10. Verschiedenes, Wünsche und Anre-gungen

11. Fragen und Anregungen der Bürger

Öhningen, den 13.12.2019gez. Schmid, Bürgermeister

Die vorstehende Veröffentlichung wurde durch Aushang an der Verkündungstafel desRathauses am 13.12.2019 bekannt gemacht. Die Sitzungsunterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.oehningen.de zur Verfügung. Bekanntmachung Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wangenam Montag den 16. Dezember 2019, um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Wangen.

Tagesordnung1. Begrüßung, Eröffnung2. Fragemöglichkeit der Bürger3. Baugesuche:

a) Bauvoranfrage Im Dullennest 15 Flst.Nr. 403 in Wangen

- Errichtung eines Wintergartens anstatt eines Bibliotheksanbaus

4. Kindergarten Wangen: - Stand der Umbaumaßnahme - Erarbeiten von Varianten zur Außen-

anlage5. Wünsche und Anträge, Sonstiges6. Fragemöglichkeit der Bürger Wangen, 13.12.2019 Bruno BohnerOrtsvorsteher

Öffnungszeiten der Rathäuser und Verwaltun-gen über die Weihnachtszeit und zum Jahresanfang 2020 Rathaus Öhningen 24.12.2019, 27.12.2019 und 31.12.2019 geschlossen. Ab 30.12.2019 haben wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet.

Tourismus Öhningen Die Tourist-Information ist vom 23.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020 geschlossen.

Ortschaftsverwaltung Schienen Die Sprechzeiten des Ortsvorstehers fin-den vor Heilig Abend wie gewohnt statt. Ab 08.01.2020 ist der Ortsvorsteher zu den üblichen Sprechzeiten wieder für Sie da.

Ortschaftsverwaltung Wangen Die Sprechzeiten des Ortsvorstehers fin-den vor Heilig Abend wie gewohnt statt. Im Anschluss ist das Rathaus und die Ortschaftsverwaltung bis einschließlich 03.01.2020 geschlossen.

Information zum Gutachter-ausschuss und neue Gutach-terausschussgebührensat-zung der Stadt Radolfzell ab 01.01.2020Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen hat am 22.10.2019 die Kooperationsverein-barung zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Boden-see, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nen-

zingen mit einer gemeinsamen Geschäfts-stelle bei der Stadt Radolfzell beschlossen. In diesem Gemeinsamen Gutachteraus-schuss sind drei Gutachter aus der Gemein-de Öhningen bestellt. Bürger der Gemeinde Öhningen können über die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Poststraße 5, 78315 Radolfzell, Tel. 07732 81227 oder 07732 81229 Bodenrichtwerte erfragen oder ein Verkehrswertgutachten ihrer Grundstücke erstellen lassen. Für diese Verkehrswertgut-achten werden die Gutachter der Gemeinde Öhningen hinzugezogen.

Die Gebühren für ein Verkehrswertgutach-ten richten sich nach der Satzung der Stadt Radolfzell über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses „Bodensee West“ und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung).

Der Abdruck der Gebührensatzung der Stadt Radolfzell erfolgt in diesem Amtsblatt auf den Seiten 4 und 5. Darauf wird verwie-sen. Im Übrigen wird die Gebührensatzung zeitgleich an der Anschlagtafel der Gemein-de Öhningen veröffentlicht.

gez. Andreas Schmid, Bürgermeister

GEMEINDE ÖHNINGEN

Landkreis Konstanz Abfallwirtschaftssatzung vom

30.06.2015, geändert am 27.11.2018 und 03.12.2019

ÄNDERUNGSSATZUNG

Aufgrund von• § 4 der Gemeindeordnung für Ba-

den-Württemberg (GemO)• §§ 13, 15 und 16 des Gesetzes zur För-

derung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltfreundlichen Be-seitigung von Abfällen (Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG)

• § 2 Abs. 1 und § 8 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfäl-len und die Behandlung von Altlasten in Baden-Württemberg (Landesabfallge-setz-LAbfG)

• §§ 2, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes für Ba-den-Württemberg (KAG)

hat der Gemeinderat der Gemeinde Öhnin-gen am 03.12.2019 folgende Änderungssat-zung beschlossen:

Artikel IA) § 13 Absatz 7 erhält folgende Fassung:

§ 13 Abfallbehälter

(7) Jeder gebührenwirksame Tausch von Müllgefäßen, sowie die An- und Ab-meldung der Biotonne/n wird mit ei-ner Verwaltungsgebühr belegt. Diese beträgt 35,00 €. Dies gilt nicht für den erstmaligen Tausch bei Eigentümer-wechsel.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 14

B) § 23 Absätze 2,3 und 4 erhalten folgende Fassung:

§ 23 Benutzungsgebühren für die Abfälle,

die die Gemeinde einsammelt (2) Die grundstücksbezogene Jahresge-

bühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen bemessen,

sie beträgt jährlich bei einer Wohnung bzw. einem Gewerbegrundstück 106,10 € zwei Wohnungen 156,72 € drei Wohnungen 207,32 € vier und fünf Wohnungen 274,66 € sechs und sieben Wohnungen 375,88 € acht und mehr Wohnungen 485,74 € (3) Die volumenbezogene Gefäßgebühr

wird nach der Größe des Abfallgefäßes bemessen.

Sie beträgt jährlich für Restmüll bei ei-nem Gefäßvolumen von

60 Liter 38,04 € 120 Liter 57,26 € 240 Liter 95,68 € 1.100 Liter 416,82 € Sie beträgt jährlich für Biomüll bei ei-

nem Gefäßvolumen von 60 Liter 90,56 € 120 Liter 129,26 € 240 Liter 206,66 € (4) Die Gebühr für die Benutzung der von

der Gemeinde zugelassenen Restmüll-säcke beträgt je Sack mit 70 Liter Füll-raum 3,50 €.

C) § 24 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

§ 24 Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit

der Gebührenschuld (3) Die Gebühren werden jährlich erho-

ben. Der Gebührenschuldner hat die Wahl zwischen Jahres- und Ratenzah-lung. Bei Ratenzahlung werden die Gebühren anteilig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlung werden die Gebühren einmalig am 01.07. zur Zahlung fällig.

Artikel II Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-lich innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der

Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öhningen, den 05.12.2019

Für den Gemeinderat: Andreas Schmid,Bürgermeister

Die Satzung wird durch Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses ab

13.12.2019 bekanntgemacht.

GEMEINDE ÖHNINGEN Landkreis Konstanz Satzung über die öffentliche Abwasser-beseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 30.06.2015, geändert am 27.11.2018 und 03.12.2019

ÄNDERUNGSSATZUNG Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wasser-gesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabga-bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Öhnin-gen am 03.12.2019 folgende Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbe-seitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 30.06.2015 beschlossen:

Artikel I

A) § 38 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

§ 38 Gebührenmaßstab

(2) Die Grundgebühr wird erhoben nach der Anzahl der Wohnungen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungs-anlage angeschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken bemisst sich die Grund-gebühr nach der Größe des eingebau-ten Wasserzählers.a) Die Grundgebühr beträgt je Wohnung jährlich: 42,48 Euro. b) Bei nicht Wohnzwecken dienen-

den Grundstücken beträgt die Grundgebühr jährlich bei Wasser-zählern mit einer Nenngröße von:

Maximaldurchfluss (Qmax)3 & 5 7 & 10 20 m³/h Nenndurchfluss (Qn)1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h Alternativ für Zähler mit Kennzeich-nung gemäß der Europäischen Mess-geräterichtlinie (MID): Überlastdurchfluss (Q 4)3,125 & 5 7,9 & 12,5 20 Dauerdurchfluss (Q 3)2,5 & 4 6,3 & 10 16

Euro/Jahr 42,48 60,72 182,25

Für jeden Anschlussnehmer entsteht die Grundgebühr einmal pro Hauptanschluss für den Frischwasserbezug. B) § 42 Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassungen:

§ 42 Höhe der Abwassergebühren,

unterjährige Gebührenanpassung (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) be-

trägt je m³ Abwasser 1,44 Euro.(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40

a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,43 Euro.

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 1,44 Euro.

C) § 42 a Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 42 a Zählergebühr

(1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 1,01 Euro/Monat.

D) § 43 Absatz 4 wird ergänzt:

§ 43 Entstehung der Gebührenschuld

(4) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs. 1 sowie die Vorauszahlungen gemäß § 44 ruhen auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG).

E) § 44 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

§ 44 Vorauszahlungen

(1) Solange die Gebührenschuld noch

nicht entstanden ist, sind vom Ge-bührenschuldner Vorauszahlungen in Höhe von 80 % der voraussichtlichen Gebührenschuld zu leisten.

Bei erstmaligem Beginn der Gebüh-renpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und der Zwölf-telanteil der Jahresniederschlagswas-sergebühr geschätzt.

(2) Der Gebührenschuldner hat die Wahl zwischen Jahres- und Ratenzahlung. Bei Jahreszahlung entsteht die Vor-auszahlung am 01.01. eines Kalender-jahres bzw. mit Beginn der Gebüh-renpflicht. Bei Ratenzahlung wird die Vorauszahlungssumme auf drei gleich hohe Raten aufgeteilt. Diese entstehen jeweils zum 01.05., 01.08. und 01.11. eines Kalenderjahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veran-lagungszeitraums, entstehen die Vor-auszahlungen zum nächstfolgenden Vorauszahlungstermin gemäß Satz 2 und die Vorauszahlungssumme wird auf die noch ausstehenden Raten auf-geteilt.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 15

F) § 45 Absatz 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

§ 45 Fälligkeit

(2) Die Vorauszahlung bei Jahreszahlung gemäß § 44 ist am 01.07. des Kalen-derjahres zur Zahlung fällig. Entsteht die Vorauszahlung nach dem 01.07., wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

(3) Die Vorauszahlungen bei Ratenzah-lung gemäß § 44 sind am 15.05., am 15.08. und am 15.11. des Kalenderjah-res zur Zahlung fällig.

Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-lich innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öhningen, den 05.12.2019

Für den Gemeinderat: Andreas Schmid,Bürgermeister

Die Satzung wird durch Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses ab

13.12.2019 bekanntgemacht.

GEMEINDE ÖHNINGEN Landkreis Konstanz Satzung über den Anschluss an die öffent-liche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 30.06.2015, geändert am 24.10.2017, 27.11.2018 und 03.12.2019 ÄNDERUNGSSATZUNG Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommu-nalabgabengesetzes für Baden-Württem-berg hat der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen am 03.12.2019 folgende Ände-rung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 30.06.2015 beschlossen:

Artikel I A) § 42 Absatz 1 erhält folgende Fassung: § 42 Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird erhoben nach

der Anzahl der Wohnungen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungs-anlage angeschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken bemisst sich die Grund-gebühr nach der Größe des eingebau-ten Wasserzählers.a) Die Grundgebühr beträgt je Wohnung jährlich 26,79 Euro. b) Bei nicht Wohnzwecken dienen- den Grundstücken beträgt die Grundgebühr jährlich bei Wasser- zählern mit einer Nenngröße von: Maximaldurchfluss (Q max)3 & 5 7 & 10 20 m³/h Nenndurchfluss (Qn) 1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h Alternativ für Zähler mit Kennzeich-nung gemäß der Europäischen Mess-geräterichtlinie (MID): Überlastdurchfluss (Q 4) 3,125 & 5 7,9 & 12,5 20 Dauerdurchfluss (Q 3) 2,5 & 4 6,3 & 10 16 Euro/Jahr 26,79 38,28 114,84

B) § 43 Absatz 1 und 2 erhält folgende Fas-sung:

§ 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der

gemessenen Wassermenge (§ 44) be-rechnet. Die Verbrauchsgebühr be-trägt pro Kubikmeter 2,48 Euro.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsge-bühr pro Kubikmeter 2,48 Euro.

C) § 46 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

§ 46 Entstehung der Gebührenschuld (5) Die Gebührenschuld gem. §§ 42 und

43 sowie die Vorauszahlung gemäß § 47 ruhen auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 i.V.m. § 27 KAG).

D) § 47 Absatz 1 und 2 erhält folgende Fas-sung: § 47 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch

nicht entstanden ist, sind vom Ge-bührenschuldner Vorauszahlungen in Höhe von 80 % der voraussichtlichen Gebührenschuld zu leisten. Beim erst-maligen Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Ver-brauchsgebührensatzes und des ge-schätzten Jahreswasserverbrauches des laufenden Jahres ermittelt.

(2) Der Gebührenschuldner hat die Wahl zwischen Jahres- und Ratenzahlung. Bei Jahreszahlung entsteht die Voraus-zahlung am 01.01. eines Kalenderjahres bzw. mit Beginn der Gebührenpflicht nach § 46 Abs. 3. Bei Ratenzahlung wird die Vorauszahlungssumme auf drei gleich hohe Raten aufgeteilt. Die-se entstehen jeweils zum 01.05., 01.08. und 01.11. eines Kalenderjahres. Be-ginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraums, entstehen die Vorauszahlungen zum nächstfol-genden Vorauszahlungstermin gemäß Satz 2 und die Vorauszahlungssumme wird auf die noch ausstehenden Raten aufgeteilt

E) § 48 Absatz 2 und 3 erhält folgende Fas-sung:

§ 48 Fälligkeit (2) Die Vorauszahlung bei Jahreszahlung

gemäß § 47 ist am 01.07. des Kalen-derjahres zur Zahlung fällig. Entsteht die Vorauszahlung nach dem 01.07., wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

(3) Die Vorauszahlungen bei Ratenzah-lung gemäß § 47 sind am 15.05, am 15.08. und am 15.11. des Kalenderjah-res zur Zahlung fällig.

Artikel II Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-lich innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öhningen, den 05.12.2019 Für den Gemeinderat: Andreas Schmid,Bürgermeister

Die Satzung wird durch Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses ab

13.12.2019 bekanntgemacht.

Page 16: Jahrgang 19 Nr. 50 Freitag, den 13. Dezember 2019 … · 2020. 8. 18. · Höri-Woche Freitag, den 13. Dezember 2019 4 Information zum Gutachter-ausschuss und neue Gutach-terausschussgebührensat-zung

Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 16

Veröff entlichung von Altersjubilaren Seit vielen Jahren ist es üblich, Geburtstage älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Höriwoche zu veröff entlichen. Dies ist nach § 50 Abs. 2 des Bundesmelde-gesetzes (BMG) zulässig, sofern keine Aus-kunftssperre nach § 51 bzw. kein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des BMG besteht. Veröff entlicht werden in der Gemeinde Öhningen Geburtstage ab dem 80. Le-bensjahr, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder. Wer die Veröff entlichung seines Altersjubilä-ums nicht wünscht, hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Veröf-fentlichung seiner Daten zu widersprechen. Wir bitten um kurze Mitteilung im Bürger-büro unter Tel. 819-21 oder 819-22 . Sollte bereits in den Vorjahren eine Veröf-fentlichung nicht gewünscht worden sein, ist eine neue Mitteilung nicht erforderlich. Bürgermeisteramt Öhningen

Hundekot auf dem Sportplatz, Leinenpfl ichtEs ist immer wieder ein Ärgernis, wenn man in einen Hundehaufen steht, und das sogar auf dem Kunstrasenplatz in Öhningen, auf dem Sport betrieben wird und Kinder spielen!

Eigentlich sollte es für Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den Hunde-haufen in einer Tüte aufzunehmen und über den Restmüll zu entsorgen. Auch zählen abgelegte Hundetüten am Stra-ßenrand und in Vorgärten nicht zu er-wünschten „Dekorationsgegenständen“.Vielleicht hilft hier der Hinweis, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit Bußgeld belegt wer-den kann! Tüten um den Hundekot zu entsorgen, können von Öhninger Hun-dehaltern kostenlos bei der Gemeinde Öhningen, Bürgerbüro, Klosterplatz 1, abgeholt werden.

An dieser Stelle auch noch der Hinweis, dass in der Gemeinde Öhningen im In-nenbereich, auf öff entlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Auch hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann.

Im Außenbereich müssen die Hunde auf Zuruf hören. In Naturschutzgebieten herrscht Leinenpfl icht. Auch im Außen-bereich dürfen Personen nicht belästigt werden!

Bürgermeisteramt Öhningen

Ratten im Kanalsystem Leider gibt es in Öhningen im Kanal-system immer mal wieder Probleme mit Ratten! Den Ratten schmecken die Speisereste, die von Manchen gedanken-los in der Toilette entsorgt werden! In der Vergangenheit musste das Pumpwerk, das das Abwasser in Rich-tung der Kläranlage nach Stein a.Rh. pumpt von dicken Fett- und Schmutz-klumpen befreit werden. Dies passiert, weil von manchen Personen Speisereste, Frittierfette, aber auch Hygieneartikel, wie z.B. Damenbinden, Tampons oder Feuchttücher in der Toilette entsorgt werden. Speisereste gehören in den Biomüll!Hygieneartikel, wie Damenbinden, Tampons, Windeln, Feuchttücher, Ein-malwaschhandschuhe gehören in den Restmüll! Mal davon abgesehen, dass diese Reini-gungsarbeiten die Abwassergebühr für Alle erhöht, fi ndet vermutlich jeder die Vorstellung, dass sich hin und wieder Ratten in unsere Kanälen aufhalten, nicht toll. Daher Danke an diejenigen, die ihre Abfälle sowieso schon richtig entsorgen und Danke an diejenigen, die das in Zu-kunft tun!

Ihre Gemeindeverwaltung

Weihnachtsbaumverkauf in Öhningen - „Höritannen“ Öhningen Mühlenweg Werktags 12.- 23.12. von 13.30 -17 UhrSonntag 22.12. von 10-17 Uhr In Öhningen am Lidl Samstag ab 7.12. von 9.30-16.30 Uhr Feldverkauf in Öhningen Ortsanfang Öhningen von Wangen kommend Sonntag 15.12. von 10-16.30 Uhr

K U R Z B E R I C H T aus der Sitzung des Gemeinderates am 03.12.2019 Bauangelegenheiten Eine denkmalrechtliche Genehmigung für ein Objekt in der Oberdorfstraße in Öhnin-gen wurde beantragt. Das Dach soll in na-turrot gedeckt und die Außenwand in Weiss gestrichen werden. Dem Antragwurde zu-gestimmt. Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollte die Zulässigkeit einer Bebauung einer Fläche an der Hauptstraße in Wangen mit 3 drei-geschossigen Wohnhäusern sollte werden. Da sich das Vorhaben im Aussenbereich und teilweise auch ausserhalb der im Flächen-nutzungsplan umrissenen Flächen liegt ver-sagte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Auf dem Ziegelhof in Wangen sollte der Ab-bruch einer Scheune und die Errichtung ei-nes vergleichbar großen Ersatzbaus geklärt werden. Neubau mittels einer Bauvoranfra-ge geklärt werden. Auch diesem Vorhaben versagte der Gemeinderat das gemeindli-che Einvernehmen. Nahwärmeversorgung Öhningen Aus-schreibung Erd- und Rohbauarbeiten Für das Gebäude zur Aufnahme der Holz-hackschnitzelheizung, welches als Anbau an das Feuerwehrhaus in Öhningen errich-tet wird, sind im ersten Schritt die Erd- und Rohbauarbeiten auszuschreiben. Der Ge-meinderat beschloss einstimmig, dass das öff entliche Ausschreibungsverfahren von der Verwaltung einzuleiten ist. Wasserversorgung Zunächst wurde die Entwicklung seit dem Jahr 2014 dargestellt und auf die Verrech-nung der Ergebnisse der Vorjahre eingegan-gen. In der Summe besteht noch ein Defi zit von etwas über 150.000,-- €.In die Kalkulati-on von 2020 wurde ein erster Teil der Kos-tenunterdeckung in Höhe von 50.000,00 € eingestellt. Hiernach wurden die einzelnen Punkte der Gebührenkalkulation ausführlich vorgestellt.

Wochenmarkt ÖhningenÖff nungszeiten über die Weihnachtstage:Rund um die Feierta-ge fi nden die Wochen-märkte an folgenden Tagen von 9 - 12 Uhr (Winterzeit) statt:Freitag, 20.12, Mon-tag, 23.12, Montag, 30.12, !!!Freitag, 27.12. entfällt.Bitte beachten Sie: Am Freitag, 3.1.2020, setzen Biohof Neidhart, der Südtiroler, Obstbau Blanhof und der Olivenstand einmal aus.

Geburtstagsjubilare der kommenden Woche

Donnerstag 19.12.2019 Margot Podlat 80. Geburtstag Öhningen Sonntag 22.12.2019 Christa Schnurr 80. Geburtstag Öhningen Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Ge-sundheit.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 17

Im Ergebnis wird vorgeschlagen die Leis-tungsgebühr von 2,38 Euro / m³ auf 2,48 Euro /m³ zu erhöhen. Die Grundgebühr steigt ebenfalls moderat an. Dies bedeutet bei einem Musterfall (4-Personen-Haushalt) eine jährliche Erhöhung um 10,51 €. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag ein-stimmig. Abwasserbetrieb Auch hier wurde ausführlich zunächst die Entwicklung der Vorjahre dargestellt. Im Abwasserbereich besteht derzeit noch ein Überschuss, welcher für die im kommenden Jahr vorgeschriebene Kanaluntersuchung benötigt wird. Für das laufende Jahr wird mit einem nega-tiven Ergebnis in Höhe von 23.000,00 Euro gerechnet. Um auch in der Zukunft größere Gebührensprünge vermeiden zu können, sollte eine moderate Anpassung erfolgen. Vorgeschlagen wird die Schmutzwasserge-bühr von 1,43 € auf 1,44 € und die Nieder-schlagswassergebühr von 0,35 € auf 0,43 € (jeweils pro m³) zu erhöhen. Auch hier die Grundgebühren leicht angepasst werden. Im Bereich der Abwassergebühren steigt der Jahresaufwand für den (bereits oben zitierten) Musterfall um 18,91 Euro. Die An-passungen wurden, wie vorgeschlagen, ein-stimmig beschlossen. Abfallbetrieb Im Hinblick auf den Abfallbetrieb wurde festgestellt, dass die Gebühren aufgrund der vertraglichen Rahmenbedingungen mit dem Versorgungsbetrieb bisher konstant gehalten werden konnten. Aufgrund der ak-tuellen Entwicklungen (Personalkosten, Be-triebsstoffe) werden die Entsorgungskosten jedoch in der Zukunft ansteigen. Auch hier waren zunächst die Beschlüsse zur Verrech-nung der Ergebnisse der Vorjahre zu fassen. Als Ausfluss der daran anschließenden Kal-kulation ergibt sich, dass sich die Gefäßge-bühren leicht verringern, wohingegen sich die Grundgebühren moderat erhöhen. Im Hinblick auf den Musterfall Abfall ergibt es eine jährliche Erhöhung um 3,50 Euro. Auch hier wurden die Anpassungen einstimmig beschlossen. Gebühren der Jugendmusikschule Geschäftsführer Leibing erläuterte den Sachverhalt ausführlich und informierte über die neu zu kalkulierenden Entgelte. So verringern sich einige Gebühren, wohinge-gen sich die Einzelunterrichte leicht erhö-hen werden. Der Gemeinderat stimmte der neuen Entgeltordnung zu und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung entsprechend zu beschließen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst. Haushaltsplan 2020 des Gemeindever-waltungsverbandes „Höri“ Zunächst wurde der laufende Haushalt des Verbandes dargestellt. Hieraus ergibt sich ein Überschuss im Jahr 2020 in Höhe von 30.000,-- € (Einnahmen 1.250.000 abzgl.-Ausgaben 1.220.000. Im kommenden Jahr wird mit In-vestitionen in Höhe von 88.000,-- € geplant. Diese können mit dem Überschuss in Höhe

von 30.000 € und den bestehenden Rückla-gen ausgeglichen werden. Der Rücklagenbe-stand wird sich hierdurch von 200.000,-- € auf 142.000,-- € reduzieren. Der Gemeinderat stimmte der Haushalts-satzung mit Haushaltsplan 2020 sowie dem Finanzplan zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung die Haushalts-satzung 2020 mit einem Gesamtbetrag von ordentlichen Erträgen und Aufwendungen von je 1.250.000 € zu beschließen. Augustiner-Chorherrenstift in Öhningen Hier wurde mitgeteilt, dass derzeit das Ge-rüst gestellt wird, damit mit den Fassaden-arbeiten bald begonnen werden kann und dass die Arbeiten an den Entwässerungslei-tungen im Innenhofabgeschlossen wurden. Umbau des Schulgebäudes in Wangen zum Kindergarten Die Innengewerke für den Umbau des Schulgebäudes in Wangen zum Kindergar-ten waren ausgeschrieben. In der Sitzung erteilte der Gemeinderat folgende Aufträge an den jeweils günstigsten Bieter: Fliesenarbeiten Es wurden 3 Angebote eingereicht: Güns-tigster Bieter war die Fa. Schlenker mit dem Angebot in Höhe von 11.927,61 €. Bodenbelagsarbeiten Bei 3 vorliegenden Angeboten war die Fa. TEBO 2000 günstigster Bieter zum Preis von 52.488,28 €. Malerarbeiten Hier lagen zwei Angebote vor. Günstigster Bieter war die Bietergemeinschaft Müller/Loosmann mit 56.860,64 €. Gipserarbeiten Hier lagen ebenfalls zwei Angebote vor. Günstigster Bieter war die Fa. Zimmermann aus Engen mit 30.774,33 €. Elektroarbeiten Es wurden 2 Angebote eingereicht: Güns-tigster Bieter war die Fa. Hangarter mit dem Angebot in Höhe von 28.006,88 €. Abbrucharbeiten Hier lag nur ein Angebot der Fa. Schmidt-Bau zum Angebotspreis von 22.294,65 € vor. Kreditaufnahme 2019 Für Investitionen, insbesondere die Errich-tung des Nahwärmenetzes und die Sanie-rung Stift und Dorf Öhningen, stehen in die-sem Jahr restliche Kreditermächtigungen bis 950.000,00 € an. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Gemeinden aktuell ein zinsgünstiges Programm zur Finanzie-rung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur (Zins bei 0,01 %). Der Gemein-derat stimmte der Kreditaufnahme in der erforderlichen Höhe zu. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Gemeinderatsitzung Bürgermeister Schmid informierte darüber, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöf-fentlichen Sitzung Beschlüsse zu früheren Grundstücksangelegenheiten gefasst hatte. Verschiedenes, Wünsche und Anregun-gen. Hier wurde die Radwegführung in Wangen angesprochen, insbesondere im Bereich

der Halle und des Seeweges. Nach den bis-herigen Überlegungen soll der Radverkehr zwischen dem derzeit in Bau befindlichen Radweg des Landes und dem jüngst fertig gestellten Radweg-Ost durch den Seeweg geführt werden. Hierdurch kann vermieden werden, dass die Radfahrer über die Haupt-straße geführt werden und diese auch 2 x queren müssten. Dies wurde in mehreren Sitzungen thematisiert. Im Rahmen einer Begehung sollen die Bürger nochmals ins Bild gesetzt werden. Darüber hinaus wurde eine Baumwurzel im Bereich des Froschen-gässles in Öhningen angesprochen. Fragemöglichkeit der Bürger Hier wurde durch 2 Bürger dringend appel-liert, die bislang angedachte Radwegfüh-rung durch den Seeweg weiter

Der Kindergarten St. Genesius sagt “Dankeschön” Wieder ist das Jahr fast zu Ende und es ist Zeit, all den Menschen, die uns Gutes getan haben, zu danken. Großes “Dankeschön” an : - unseren Elternbeirat und der ganzen El-

ternschaft, die uns tatkräftig unterstüt-zen und mit Erlösen aus Aktionen über-raschen

- Herrn Hutterer für die Begleitung durch das ganze Jahr

- s`”Lädele-Team “ für ihre Großzügigkeit beim “Adventsfenster”

- die Erzieherinnen der Kindergärten Öhningen und Wangen für die gemein-samen Aktionen

- die Mitarbeiter des Bauhofs und der Ge-meindeverwaltung, die immer ein offe-nes Ohr für unsere Belange haben

- und allen lieben Menschen, die es gut mit uns meinen.

Wir wünschen allen ein besinnliches Weih-nachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!! Die Kinder und Erzieherinnen des Kinder-gartens St. Genesius in Schienen

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 18

GEMEINDE-VERWALTUNGS-VERBAND ‚Höri‘Haushaltssatzung des Gemeinde-Verwaltungsverband *Höri* für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 12.12.2018 die folgende Haushaltssat-zung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan wird festgesetzt

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 19

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 EUR.

§ 3 Umlagen der Mitgliedsgemeinden

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden wie folgt festgesetzt:

Gaienhofen, den 13.12.2018

Für die VerbandsversammlungAndreas Schmid, Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019Die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 12.12.2018 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Gemein-deverwaltungsverbandes ‚Höri’, Sitz Gaienhofen, für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 18 GKZ i.V.m. §§ 60 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 18.11.2019 bestätigt.

Die Haushaltssatzung liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO beim Gemeinde-Verwaltungs-Verband ‚Höri‘, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen, Zimmer 24, in der Zeit vom 16.12. – 27.12.2019 während den Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Himmlische Gitarrenmusik

Der Gottesdienst am 3. Advent um 10.00 Uhr in der Petruskirche Kattenhorn wird musikalisch mitgestaltet von Gitarrenschülern der JMS Höri.

Bele Appel und Felix Westermann (beide Preisträger von Jugend musiziert) musizieren zusam-men mit ihrem Lehrer Elmar Amann.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 20

Das Landratsamt Konstanz informiert: Der neue Regionalbusverkehr im Land-kreis Konstanz ab dem 01.01.2020 Der Landkreis Konstanz weitet das Busange-bot im Kreisgebiet aus. Hierzu wurden die Regionalbusverkehre ausgeschrieben und mit folgenden Zielen neu vergeben:• Ein in der Fläche für alle Bürger des

Landkreises einheitliches Angebot • Mindestens ein 1-Stunden-Takt von

Montag bis Freitag tagsüber (Haup-torte)

+ dieses Angebot nicht nur an Schul- son-dern auch an Ferientagen• Mindestens ein 2-Stunden-Takt am

Wochenende• Einrichtung/Ausweitung von

Abend- und Spätkursen Es werden Faltfahrpläne für jede Regional-bus-Linie herausgegeben. Diese sollen Ende Dezember/Anfang Januar bei den Kommunen ausliegen. „3 Bedienformen – 3 Unternehmen – 3 Tele-fonnummern“: Neben dem klassischen Linienverkehr wird es erstmals auch Rufbusse im LKR Konstanz geben. Die 2 mit diesem Verkehr beauftra-gen Unternehmen haben hierfür jeweils eine eigene Telefonnummer. Ein drittes Un-ternehmen ist mit den Bedarfsverkehren (bisher „AST“) beauftragt, wofür dieses Un-ternehmen 1 eigene Telefonnummer hat. Da Linienverkehr, Rufbus und Bedarfsver-kehr in einem Fahrplan zusammengefasst sind, muss je nach Bedienform eine andere Telefonnummer verwendet werden! Der Landkreis Konstanz ist zwar ab 01.01.2020 der Auftraggeber und Besteller der Regionalbusverkehre – diese sind aber wie bisher Bestandteil des ÖPNV-Angebots des Tarifverbunds VHB (Verkehrsunterneh-men Hegau-Bodensee Verbund GmbH). Entsprechend gelten im Regionalbus auch weiterhin die VHB-Tarife. Die Fahrkarten des VHB bleiben also uneingeschränkt gül-tig – Sie müssen nichts unternehmen und können diese wie bisher verwenden! Weiter-gehende Informationen über die VHB-Tarife erhalten Sie unter: https://www.vhb-info.de/fahrkarten/ Aufgrund der Zugehörigkeit zum VHB sind die Fahrpläne immer aktuell auf der Home-page des VHB abrufbar und nicht zusätzlich auf der Homepage des Landkreises einge-stellt: https://www.vhb-info.de/fahrplaene/ Über die Mail-Adresse [email protected] könne Fragen, Anregungen und Beschwerden per Mail und während der Kontaktzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 sowie Montag bis Donnerstag

von 14:00 – 16:00 Uhr) auch telefonisch un-ter der Nummer 07531/800-1-800 beim Be-reich Regionalbus des Landratsamtes Kons-tanz platziert werden. Aktueller Hinweis: Umbauarbeiten am Busbahnhof beim Bahn-hof Singen noch bis voraussichtlich Oktober 2020 => Es sind weiterhin „Umleitungsfahr-pläne“ unter Einbeziehung der Ersatzhal-testelle bei der Maggi erforderlich. Diese weichen von den im Fahrplanbuch veröf-fentlichten Fahrplänen ab. Grosse Umfrage der VOLKS-HOCHSCHULE gestartet Die vhs Landkreis Konstanz bietet seit 1971 ein umfangreiches Weiterbildungsangebot rund um die Themen Gesellschaft, Kultur, Sprachen, Kreativität, Gesundheit und per-sönliche Entwicklung an. Bei der Programm-planung stehen immer die Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Fokus. Um sich kundenorientiert weiterzuentwi-ckeln, gibt die vhs Landkreis Konstanz e.V. den Bürgerinnen und Bürgern die Möglich-keit, ihre Anregungen bei einer großen Um-frage mit Gewinnspiel weiterzugeben. Die vhs möchte wissen, wie sie wahrgenommen wird, wie sie sich verbessern kann und wel-che Wünsche an die Einrichtung bestehen. Die Umfrage läuft bis zum 31. Januar unter www.vhs-landkreis-konstanz.de/umfrage. Für alle, die die die Umfrage nicht online machen möchten, gibt es eine Druckfassung ab dem 09.12. in allen Hauptstellen und in vielen Rathäusern. An Weihnachten den Sommer verschenken Vom 23. April bis 18. Oktober findet in Über-lingen die erste Landesgartenschau am Bodensee statt. Sie können jetzt schon zu Weihnachten den Sommer verschenken. Mit einer Dauerkarte für die Landesgartenschau Überlingen 2020.

Damit verschenken Sie: • Vorfreude auf 179 Tage Gartenfest • Rund 3000 Veranstaltungen, die im Ticket-preis inbegriffen sind • Alle 14 Tage eine neue Floristikschau • Wechselnde Blütenpracht im Wandel der Jahreszeiten • Und ein Gutscheinheft im Wert von rund 100 Euro Übrigens: Nur noch in geringer Auflage sind die limitierten Fünfer-Blocks mit fünf preisreduzierten Einzeltickets erhältlich (je Ticket 15 statt 18 Euro). Der vergünstigte Vorverkauf der Fünfer-Blocks endet wie der vergünstigte Vorverkauf der Dauerkarte am 12. Januar 2020.

Ab sofort sind auch Tagestickets zum regulä-ren Preis erhältlich (z.B. Erwachsene 18 Euro). Vorverkaufsstellen sind die Tourist-Informa-tionen der Höri Vorverkauf URh-Saisonkarte 2020 Der Vorverkauf für die URh-Saisonkarte 2020 hat begonnen. Diese ermöglicht Ih-nen freie Fahrt auf allen URH-Kursschiffen während der Saison 2020, gültig auf dem Streckennetz zwischen Schaffhausen und Kreuzlingen. Erhältlich bei den Tourist-Infor-mationen Gaienhofen und Öhningen. Preise bis 29. Februar 2020: URh-Saisonkarte: 199 € URh-Saisonkarte mit Fahrrad: 254 € Preise ab 1. März 2020: URh-Saisonkarte: 245 € URh-Saisonkarte mit Fahrrad: 299 € Das Landratsamt Konstanz informiert: Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Winterzeit Zum Schutz der Wildtiere bittet die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Bevölkerung, während der Wintermona-te in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu füh-ren. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rückzugs-orte von Wildtieren sind insbesondere Di-ckungen und großflächige Wiesengebiete. In den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Ende Februar sind Wildtiere wie z.B. das Rehwild oder Hasen in besonderer Art und Weise gefährdet. Wildtiere schränken in dieser Zeit ihre Nahrungsaufnahme ein, ver-mindern ihre Bewegungsaktivität und leben vor allem von angesammelten Fettreserven. Um diese Zeit zu überstehen, benötigen die Wildtiere vor allem Ruhe, um Energie zu sparen und sollten daher nicht unnötig ge-stört werden. Gerade wenn sich Menschen, insbesondere Spaziergänger mit Hunden, abseits der vorgegebenen Wege bewegen, kann dies bei den Tieren Stress auslösen. Darüber hinaus veranlasst die Störung die Wildtiere zu weiten Fluchten, was zu einem schnelleren Verbrauch der Fettreserven füh-ren kann. Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass sich Hunde stets unter Ein-wirkung (Sicht-, Hör- und Rufweite) ihres Halters befinden müssen. Die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Innerhalb von bestimmten Naturschutzge-bieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen z.B. für eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Be-stimmungen vor Ort.

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 21

Sprechtage BLHVIm Januar 2020 finden Sprechtage für alle Belange unserer Mitglie-der sowie für Versicherte der SVLFG statt (Badischer Landwirtschaft-licher Hauptverband, Seerheinstr. 10, 78333 Stockach) Mittwoch, 08.01.2020 Stockach Bezirksgeschäftsstelle08.30 – 11.30 und 13.30 – 15.00

Mittwoch, 15.01.2020 Tengen Rathaus, 09.00 - 11.00

Mittwoch, 22.01.2020 Stockach Bezirksgeschäftsstelle08.30 – 11.30 und 13.30 – 15.00

Beratung im Sozialrecht: Die nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechts-schutz gGmbH inRadolfzell mit Petra Mauch

finden am Dienstag, den 7. Januar und Donnerstag, den 9. Janu-ar 2020 von 9 bis 15.30 Uhr sowie am Dienstag, den 14. Januar und Donnerstag, den 16. Januar 2020 von 9 bis 15.30 Uhr in der VdK-Servicestelle, Bleichwiesenstr. 1/1 statt.

Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07 7 32 / 92 36 0 ist erforderlich.

Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Höri

Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaien-hofen-Horn, Tel. 07735/2034 E-mail: [email protected] Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735/938541 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratiusweg 1, Öhningen-Wangen, Tel. 07735/9374718 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Gerhard Klein, Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732/9409350 Pfarrer i. R. Wolfgang Gaßmann, Kirchstr. 7a, Moos Tel. 07732/9592083 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmooser-straße 5, Moos-Bankholzen, Tel. 07732/822333E-Mail: [email protected]

Internet und E-Mail Die aktuellsten Hinweise sowie die Termi-ne für die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abrufbar: www.kath-höri.de

Zentrale E-Mail-Anschrift:[email protected] Pfarrbüro Öhningen, Im Rathaus (Zimmer 2), Klosterplatz 1, 78337 Öhningen Tel. 07735- 81916 , Montag/Mittwoch/Freitag, 09.30 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Horn, Kirchgasse 4, Gaienho-fen-Horn Tel. 07735 2034 Fax: 939722, Montag, Diens-tag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Weiler, Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kindergärten in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde HöriKindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689 Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639

Kleinkindspielgruppen, Hilfe von Haus zu Haus, 1- 3jährige:Pfarrhaus Bankholzen: Gänseblümchen (Katja Lohner mobil 0151 – 23896676)Pfarrhaus Hemmenhofen: Sonnenkäfer (An-gelika Abele mobil 0152 – 36294528)Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr Krabbelgruppen:Öhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 UhrKontaktperson: Katharina Hellmuth-Beitz 07735 – 7582208 Horn: Freitag, 09.30 – 11.00 UhrKontaktperson: Aileen Braun 015734512129 Proben unserer Kirchenchöre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Mittwochs um 20.00 Uhr abwechselnd im Pfarrheim Wangen oder Gemeindehaus Schienen Kirchenchor Öhningen: Kirchenchor Öhnin-gen: Montag, um 20.00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Öhningen. Kirchenchor Vordere Höri: Donnerstag, 19.30 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Mittwoch um 19.30 Uhr im Johanneshaus in Horn Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 20.00 Uhr

Ende des amtlichen Teils der Gemeinde Moos, Gaienhofen und ÖhningenVerantwortung der jeweilige Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt

Redaktionsschluss der Höri-Woche über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2019/2020 Für die Höri-Woche am: Redaktionsschluss am: Freitag, 20.12.2019 Mittwoch, 18.12.2019 (letzte Höri-Woche 2019) Freitag, 10.01.2020 Mittwoch, 08.01.2020 (erste Höri-Woche 2020)

Achtung: Am 27.12.2019 und am 03.01.2020 erscheint keine Höri-Woche!

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 22

St. Leonhard, WeilerSieben Schmerzen Mariens, MoosSt. Blasius, Bankholzen Freitag, 13. Dezember - Hl. LuziaWei 17.00 Rosenkranzgebet Sonntag, 15. Dezember – 3. Advent ( Gaudete )Ba 9.30 Hl. Messe ( Ged.: f. d. Verst. d. Fam. Teitge )Wei 10.45 Hl. Messe ( Ged.: Horst Gasser, Fritz u. Vroni Graf u. verst. Angeh., Wilhelm Röcho u. verst. Angeh. ) Dienstag, 17. Dezember – Vom TageBa 9.00 Hl. Messe Freitag, 20. Dezember – Vom TageWei 8.45 Ökum. Schülergottesdienst vor Weihnachten17.00 Rosenkranzgebet Sonntag, 22. Dezember – 4. AdventssonntagWei 9.30 Hl. Messe ( Ged.: Johann Glaser, Rita u. Artur Bruttel, f. d. Verst. d. Fam. Graf/Bruttel )Moos 18.00 Hl. Messe ( Ged.: Herbert u. Lina Schiller ) STERNSINGER-AKTION 2020 „Segen bringen, Segen sein. Frieden im Libanon und weltweit“ Auch in diesem Jahr wollen die Sternsinger zwischen Weihnachten und Dreikönig den Segen in jedes Haus bringen. Wer dabei mitma-chen möchte, melde sich doch bitte bei: Carina Müller ( Tel. 3024345 ) - für Weiler Daniela Straub ( Tel. 929585 ) - für Bank-holzen Elisabeth Amann-Johr ( Tel. 4593 ) - für Moos Oder kommt am Samstag, 14.12.19 um 10.00 Uhr ins Pfarrzentrum Weiler. Dort wollen wir uns gemeinsam den Film anschauen, der uns die Lebensverhältnisse der Kinder im Libanon und weltweit aufzeigt ( dauert bis ca. 11.00 Uhr ). Wir freuen uns sehr, wenn recht viele Kinder kommen würden, um sich für andere Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, einzusetzen. Herzliche Grüße vom Sternsinger-Team

St. Johann, HornSt. Mauritius, GaienhofenSt. Agatha, Hemmenhofen Donnerstag, 12. Dezember – U.L.F. v. GuadalupeGai 16.00 Heilige Messe im Seeheim Höri (für Klara und Karl Hack)Horn 17.30 Gebetskreis – Bibel teilen – im Pfarrhaus in Horn Freitag, 13. Dezember – Hl. Odilia, Hl. LuziaHorn 15.30 Ministrantentreff en zur Weih-nachtsbäckerei Samstag, 14. Dezember – Hl. Johannes vom KreuzHorn 14.00 Trauung von Janine Gegier und Patrick FahrGai 17.00 Sonntagvorabendmesse zum 3. Advent und Bußgottesdienst vor Weih-nachten (für Wilhelm Hepfer) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag (Gaudete)Horn 09.30 Heilige Messe (in einem beson-deren Anliegen) Nach dem Gottesdienst laden wir Sie herzlich ins Johanneshaus ein. Wir freuen uns auf gute Gespräche und eine Tasse Kaff ee mit Ihnen. Donnerstag, 19.Dezember – Vom TagGai 16.00 Evangelischer Gottesdienst im Seeheim Höri Samstag, 21. Dezember – Vom TagHorn 10.00 Probe Krippenspiel Hem 18.00 Sonntagvorabendmesse zum 4. Adventssonntag Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag Horn 10.45 Heilige Messe (für Herta und Alfred Moser, für Alois Weiermann und ver-storbene Angehörige, für Anna und Egon Braxmaier, für Josefi ne und Johann Sessler)

St. Hippolyt und Verena, ÖhningenSt. Genesius, SchienenSt. Pankratius, Wangen

Samstag, 14. Dezember – Hl. Johannes vom KreuzÖhn 18.00 Sonntagvorabendmesse zum 3. Advent (für die Pfarrgemeinde) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag – GaudeteWa 09.30 Heilige Messe (für Maria Renz sowie Jahrtag für Josef Denz und für Lu-cia Hangarter) Dienstag, 17. Dezember – Vom TagWa 18.30 Roratemesse (für Katharina Singer und für Wilhelmina Bohner) Mittwoch, 18. Dezember – Vom TagÖhn 09.00 Heilige Messe im Advent Donnerstag, 19. Dezember – Vom TagÖhn 19.30 Monatsmesse der Totenbru-derschaft Öhningen-Ramsen gleichzeitig Bußgottesdienst vor Weihnachten Freitag, 20. Dezember – Vom TagSch 09.00 Wallfahrtsgottesdienst im Ad-vent Samstag, 21. Dezember – Vom TagWa 15.00 - 16.00 Beichtgelegenheit vor Weihnachten Sch 18.00 Sonntagvorabendmesse zum 4. Adventssonntag (für Fritz und Michael Grundler sowie für Johanna, Melitta und Leopold Wiedenbach und Christian Pröhl) Sonntag, 22. Dezember – 4. AdventssonntagÖhn 09.30 Heilige Messe (für Familie Nell, Familie Knebel und Angehörige) Montag, 23. Dezember - Vom TagWa 15.00 - 16.00 Beichtgelegenheit vor Weihnachten

Vordere Höri Mittlere Höri Hintere Höri

Weihnachtsgottesdienste in Weiler, Moos und Bankholzen

Heiligabend, 24.12.2019Wei 15.00 Kinderkrippenfeier 17.00 ChristmetteBa 18.00 Christmette

Weihnachten, 25.12.2019Wei 09.30 Hochamt

2. Weihnachtstag, 26.12.2019Moos 10.45 Heilige Messe

Weihnachtsgottesdienste in Horn, Gaienhofen und Hemmenhofen

Heiligabend, 24.12.2019St. Johann 17.00 KinderkrippenfeierSt. Johann 22.00 Christmette

Weihnachten, 25.12.2019St. Johann 10.45 Hochamt mitgestal-

tet mit dem Musikverein Horn-Gundholzen

St. Agatha 09.30 Hochamt mitgestal-tet mit der Bürgerkapelle

2. Weihnachtstag, 26.12.2019St. Mauritius 09.30 Heilige Messe

Weihnachtsgottesdienste in Öhningen, Schienen und Wangen

Heilige Abend, 24.12.15.30 Uhr Wangen Kinderkrippenfeier19.00 Uhr Öhningen Christmette22.00 Uhr Schienen Christmette

Weihnachten, 25.12.09.30 Uhr Öhningen Hochamt mit Kirchenchor Öhningen10.45 Uhr Wangen Hochamt mit Chor-gemeinschaft

2. Weihnachtstag, 26.12.10.45 Uhr Kattenhorn Heilige Messe

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 23

Krippenspiel 2019 -

Wer möchte mitmachen?! Wer möchte beim Krippenspiel

am Hl. Abend 24.12.2019 um 15.30 Uhr in der Kirche

in Wangen mitmachen?

Es gibt Sprechrollen, aber auch Rollen ohne Text zu vergeben!

Probentermine 12.12.19/14.12.19/19.12.19

jeweils um 16 Uhr Generalprobe 23.12.19 Wir freuen uns auf Dich

Maria Schäfer und Julia Merkt

Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2019 Liebe Schwestern und Brüder,für vie-le Menschen in Lateinamerika und der Karibik ist ein Leben in Frieden nicht möglich. Ihr Alltag ist durch Gewalt und Spannungen bestimmt. Mensch und Naturwerden oft rücksichtslos ausge-beutet. Unfrieden entsteht auch, weil die Schere zwischen Arm und Reich weit auseinandergeht und indigene Völker und Afroamerikaner immer noch be-nachteiligt werden.Die Kirche in Latein-amerika findet sich mit dieser Situation nicht ab. Ihre pastorale Arbeit ebnet Wege zu einem friedvollen Zusammen-leben. Konkrete Versöhnungsprojekte bringen Konfliktparteien wieder an ei-nen Tisch. Bildungsprojekte holen jun-ge Menschen von der Straße und aus der Armut. Auch tritt die Kirche für die Einhaltung der Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung ein. Ad-veniat unterstützt sie dabei.„Friede auf Erden“ ist die Botschaft des Engels, der den Hirten die Menschwerdung Gottes verkündet. Gelebte Solidarität trägt zu diesem Frieden bei. Mit der Kollekte am Weihnachtsfest können wir ein Zeichen setzen, indem wir das Engagement von Adveniat und der Kirche in Lateinameri-ka und der Karibik unterstützen.

Wir bitten Sie: Bleiben Sie den Menschen dort auch im Gebet verbunden!

Für das Erzbistum Freiburg Erzbischof Stephan Burger.

EvangelischeKirchengemeinde auf der Höri

So.15.12. 10:00 Gottesdienst zum 3. Advent und Tau-

fe Familie Mehl in der Petruskirche Kattenhorn (Pfr. Klaus) musikalische Begleitung durch Schüler der Musik-schule

Di.17.12. 15:00 Spätlese im ev. Gemeindehaus Gai-

enhofen

Do.19.12. 15:30 Frauenkreis im Bürgersaal Rathaus

Öhningen16:00 Evang. Gottesdienst im Seeheim

(Pfarrer Klaus)

So.22.12.. 10:00 Gottesdienst zum 4. Advent im Ge-

meindehaus Gaienhofen (Pfr. Ho-mann) parallel Kindergottesdienst

Di.24.12. 16:00 Heiliger Abend: Familiengottesdienst

mit Weihnachtmusical in der Me-lanchthonkirche in Gaienhofen (Pfr. Klaus / Pfr. Glitsch-Hünnefeld)

18:00 Christvesper mit musikalischer Be-gleitung in der Petruskirche in Kat-tenhorn (Pfr. Klaus)

Mi.25.12. 10:00 Weihnachten: Festgottesdienst mit

Abendmahl / Wein, im Gemeinde-haus in Gaienhofen (Pfr. Brates)

Do.26.12. 10:30 2.Weihnachtsfeiertag: Festgottes-

dienst mit Abendmahl / Wein, in der Wallfahrtskirche St. Genesius Schie-nen (Pfr. Klaus) mit dem Vokalensem-ble Gaienhofen

Musik im Gottesdienst Der Gottesdienst am 3. Advent um 10.00 Uhr in der Petruskirche Kattenhorn wir musika-lisch mitgestaltet von Gitarrenschülern der JMS Höri. Es musizieren Bele Appel, Felix Wester-mann mit ihren Lehrer Elmar Amann.

Spätlese - Adventliches Zusammensein Zu einem adventlichen Nachmittag der Spätlese im Dezember mit Kaffee, Gebäck,

weihnachtlichen Texten und Gespräch sind Sie herzlich eingeladen ins ev. Gemeinde-haus in Gaienhofen (Ecke Haupt-/ Schloss-straße). Termin: Dienstag, 17. Dezember um 15 Uhr.

Frauenkreis im Bürgersaal Rathaus Öhningen Donnerstag, 19.12.19, 15.30h,

Heiligabend; 16:00h Melanchthonkirche in Gaienhofen - Familiengottesdienst Am Heiligen Abend bringt die Minikanto-rei der Schlossschule Gaienhofen unter der Leitung von Herrn S. Schmidgall ein Weih-nachtsmusical zur Aufführung. Hinweis: Da in der Melanchthonkirche aus Brandschutz-gründen nur die Sitzplätze belegt werden dürfen, müssen wir leider Gottesdienstbe-sucher zurückweisen, wenn das Platzkon-tingent erschöpft ist. Eine Sitzplatzreservie-rung ist nicht möglich. Wir danken für Ihr Verständnis.

2. Weihnachtsfeiertag: Festgottesdienst in Schienen Das Vokalensemble Gaienhofen unter der Leitung von Siegfried Schmidgall gestaltet den Gottesdienst mit festlicher Weihnachts-musik. Der Gottesdienst mit Abendmahl be-ginnt um 10:30 Uhr in der Wallfahrtskirche St. Genesius in Schienen.

EvangelischeKirchengemeinde Böhringen

Evangelische Kirchengemeinde Radolfzell-Böhringen mit den Orten Böhringen, Reute, Überlin-gen, Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Paul-Gerhardt-Kirche Paul-Gerhardt-Str. 2, 78315 Radolfzell Tel. 07732 2698, Fax 07732 988504, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (außer in den Schulferien) Freitag, 13.12.2019 16:00-18:00 Uhr Kidstreff Königskinder (für Kinder von 6-12 Jahren)Treffpunkt: Kirche

Sonntag, 15.12.2019 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Gottesdienst zum 3. Advent mit den Lakeside Gospel Singers, mit Pfr. Matu-schek, parallel Kindergottesdienst

Sonntag, 22.12.2019 09:30 Uhr Begrüßungskaffee10:00 Uhr Premiere Weihnachtstheater „Der Diener des Königs“ zum 4. Advent, mit E. Philipp / Pfr. Weimer & Team, kein Kindergot-tesdienst

Gemeinsame Nachrichtenfür alle Kirchengemeinden

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 24

Einladung zur Mit-wirkung

Chorsängerinnen und Chorsänger Festgottesdienst der Höri Musiktage Sonntag 9. August 2020 W.A. Mozart: Große Credo Messe, KV 257 Dirigentin Elisabeth Vöhringer

Auf Ihre Rückmeldung bis zum 20. Januar 2020 an [email protected] freue ich mich ! Probenplan: • 8.2. und 15.2.2020 Zeitfenster 10 – 13 Uhr —> ungezwungenes Vorsingen der neu-

en Sängerinnen und Sänger • Probenplan (Proberaum wird noch be-

kanntgegeben): Fr. 03.07.2020 19.30 – 21.30 Kennen-

lernen und erster Durchgang Tutti, anschließend geselliger Ausklang

Sa 04.07. Stimmproben Sopran 10 – 13 Uhr / Alt 14 – 17 Uhr

Sa 11.07. Stimmproben Tenor 10 – 13 Uhr / Bass 14 – 17 Uhr

Sa 18.07. Tutti Chor 10 – 13 Uhr Sa 25.07. Tutti Chor 10 – 13 Uhr Sa 01.08. Tutti Chor 10 – 13 Uhr Fr 07.08. Hauptprobe mit Orchester

18 – 21 Uhr Sa 08.08. Generalprobe 10 – 13 Uhr So 09.08. Einsingen 8.30 Uhr / Beginn

des Festgottesdienstes 9.30 Uhr • Gewissenhafte Vorbereitung des Noten-

materials wird vorausgesetzt. (Notenaus-gabe wird noch bestimmt)

Fragen beantworte ich gerne unter [email protected] oder telefonisch un-ter 0049 151 23305554. Elisabeth Vöhringer

Winteröffnungszeiten Hesse Museum Für das Hesse Museum Gaienhofen gelten vom 2.11. bis Mitte März die Winteröffnungs-zeiten. Es ist freitags und samstags von 14 bis 17 Uhr geöffnet und sonn- und feiertags von 10 bis 17 Uhr. Das Museum ist am 24., 25. und 31.12.2019 sowie am 01.01.2020 ge-schlossen, am 06.01.2020 geöffnet.

„Diese Verlegerei gibt sich gern humor-voll - meint es aber zugleich ernst“

Ausstellung: Der Flug der Libelle. 40 Jahre Verlagsge-schichte Das Hesse Mu-seum Gaien-hofen zeigt bis 16.2.2020 die Sonderausstel-lung „Der Flug der Libelle. 40 Jahre Verlagsge-schichte“. Die Ausstellung kann freitags und samstags von 14 bis 17 Uhr besichtigt wer-den sowie sonn-tags von 10 bis 17 Uhr. Das Museum ist am 24., 25. und 31.12.2019 sowie am 01.01.2020 geschlossen, am 06.01.2020 geöffnet.

Weitere Informationen sind beim Hesse Museum Gaienhofen erhältlich, Tel.: +49/(0)7735 / 440949, www.hesse-museum-gaienhofen.de, [email protected].

Konzert zum Jahresausklang anima mea - Musik aus der Blütezeit der Klöster Ein Konzert zum Jahresausklang findet am Montag, 30. Dezember, um 17 Uhr in der Pfarrkirche St. Johann Horn statt, mit dem Ensemble Cosmedin mit Stephanie Haas (Gesang) und Christoph Haas (Psalter, Glo-cken, Langhalslaute). Gregorianische Ge-sänge aus der reichen Tradition der Klöster Einsiedeln und St. Gallen interpretieren Stephanie und Christoph Haas in einzig-artiger Weise. Mit ihren Konzerten (u. a. in den Kathedralen von Chartres und Vézelay, im Kölner Dom, in den Domen zu Mainz, Speyer, Bamberg, Frankfurt, Naumburg, Trier, in der Aachener Pfalzkapelle, im Ulmer Münster, in Amsterdam, Wien, Berlin, Paris, Mailand) haben sie europaweit ein begeis-tertes Publikum gewonnen.

„Stephanie Haas und Christoph Haas eröff-nen eine wunderbare Welt klingender Stille. Eine zugleich reine, dichte und nuancenreiche

Stimme und organisch eingesetzte Instrumen-tierungen gestalten Musik, der ein berührend geheimnisvolles Leuchten innewohnt.“ (Stutt-garter Zeitung) „Ein großer Atem erfüllt diese Musik, die so einfach ist und zugleich so reich, so sinnlich und zugleich so kontemplativ. Mu-sik wie von einem anderen Stern. Ein Klanger-lebnis der Extraklasse.“ (Gäubote) „Mittelalter, heutig. In der Einfachheit liegt die Kraft dieser Musik. Expressiv klingt sie immer. Die Summe des Singens.“ (Badische Zeitung)

Eintritt: 10 € Abendkasse

Kulissenschieber im Bürgerhaus Moos „Süßer die Glocken...“ Es geht wieder los! Der Vorverkauf be-ginnt. Die Kulissenschieber e.V., Theatergrup-pe der VHS Landkreis Konstanz, spielen ihr neues Theaterstück: „Süßer die Glo-cken....“ von Stefan Vögel, in der Regie von Ursula Taaks. Das Stück ist eine turbulente Winterko-mödie, bei der es um erwartete Schnee-flocken, pikante Familiengeheimnisse und riskante Wetten geht. Gespielt wird am 25. Januar 2020 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Moos. Kartenvorverkauf bei der Tourist-Info in Moos. Eintrittspreise: VVK 12,50 Euro ; Abendkas-se: 15,00 Euro ; Jugendliche und Schwer-behinderte 8,00 Euro. Weitere Auffürungstermine und Infos un-ter www.kulissenschieber-radolfzell.de

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 25

...Von Kerzen, Kandelabern und Kapaunen... am Samstag, 21.12.2019, 19.30 Uhr gastiert das Trio LITERA & MUSICA zu einer literarisch-mu-sikalischen Veranstaltung in der Kunstschür in Stein am Rhein, Espiweg 6a/8 Im Mittelpunkt dieses Programms steht eine Weihnachtsgeschichte für Erwachsene (und Kinder) des provencalischen Dichters Alphonse Daudet, rezitiert von dem Schauspieler Jörg Wenzler, umrahmt mit festlicher Musik vom Klinghoff-Duo (Reinhilde Klinghoff-Kühn, Flö-ten & Werner Klinghoff, Gitarre). Der Text ent-stammt Daudets Werk „Briefe aus meiner Müh-le“ und handelt von Himmel und Erde, Wasser und Wein, Kerzen, Kandelabern und Kapaunen. Es geht um Göttliches und Menschliches, Pries-ter sind auch nur Menschen und keine Engel. Aber: ob der Teufel auch in der Christnacht un-terwegs ist? Und wenn ja, was gibt das dann für eine Bescherung? Kartenreservierung unter +49(0)78 662 26 74 oder [email protected]

VeranstaltungskalenderMoos

Freitag, 13.12.2019 19:00 Uhr, Bildvortrag-Reisebericht „New York“, Schützenverein Weiler, Schützenhaus Weiler Samstag, 14.12.2019 16:00 Uhr, Adventshock, Bodenturner, Rat-hausplatz Iznang Sonntag, 15.12.2019 ab 15:00 Uhr, Adventshock, Marktweiber, Zunftstube NV Mooser Rettich Dienstag, 24.12.2019 14:40 Uhr, Musik unterm Weihnachtsbaum, Musikverein Bankholzen und JB²O, Kirche in Weiler 15:00 Uhr, Musik unterm Weihnachtsbaum, Musikverein Bankholzen und JB²O, Rathaus in Iznang 15:20 Uhr, Musik unterm Weihnachtsbaum, Musikverein Bankholzen und JB²O, Rathaus in Moos 15:40 Uhr, Musik unterm Weihnachtsbaum, Musikverein Bankholzen und JB²O, Pfarr-haus in Bankholzen Sonntag, 12.01.2020 10:30 Uhr, Neujahrsempfang, Gemeindever-waltung Moos, Bürgerhaus Moos Kaleidoskop - Wechselaus- stellung im Rathaus Moos Ausstellung von Mooser Künstlerinnen und Künstler in den Räumlichkeiten des Rathau-ses. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszei-ten des Rathauses Moos zugänglich.

Öffnungszeiten: Mo.-Do. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

VeranstaltungskalenderGaienhofen

14.12.201914-17 Uhr Advents-Café mit heißen Waffeln von der Konditorei Rosen in der Gärtnerei Ruhland 14.12.201918:00 Uhr Schulweihnachtskonzert „Morgen werden wir uns freu‘n!“ mit Minikantorei, Abiturienten & Band LIVE im AD-Saal der Evang. Schule Schloss Gaienhofen 15.12.201917:00 Uhr Schulweihnachtskonzert „Morgen werden wir uns freu‘n!“der Minikantorei, Abiturienten & Band LIVE im AD-Saal der Evang. Schule Schloss Gaienhofen 21.12.201914-17 Uhr Advents-Café mit heißen Waffeln von der Konditorei Rosen in der Gärtnerei Ruhland 21.12.201920:00 Uhr Jahreskonzert der Bürgerkapelle Hemmenhofen in der Höri-Halle Gaienhofen

Advents-Café in der Gärtnerei Ruhland Am 14.12. und 21.12.2019 findet von 14-17 Uhr ein Advents-Café im beheizten Gewächs-haus der Gärtnerei Ruhland statt, mit Kaffee und heißen Waffeln von der Konditorei Rosen.

Morgen werden wir uns freu’n... Weihnachtskonzerte am 14.12.,18 Uhr und am 15.12., 17 Uhr im AD-Saal Gaienhofen Die Evangelische Schule Schloss Gaienhofen lädt am Samstag, 14.12., um 18 Uhr und am Sonntag, 15.12.2019, um 17 Uhr ein zu einem vorweihnachtlichen Konzert, dessen Titel “Morgen werden wir uns freu‘n ...“ Programm ist. Minikantorei und Jahrgangsstufe 2 wollen mit traditionellen Weihnachtsliedern, wie „Morgen, Kinder, wird’s was geben“ und „Feliz Navidad“ sowie weihnachtlichen Pop-Songs die Frohe Botschaft verkünden und die Zuschauer auf das Fest einstimmen. Die Vielfalt der musikalischen und textlichen Gestal-tung der Werke wird die unterschiedlichen Emotionen und Stimmungen widerspiegeln, die mit dem „Fest der Feste“ verbunden werden. Die Schüler der Minikantorei und der Jahrgangsstufe 2 musizieren unter Leitung des Schulkantors Siegfried Schmidgall ge-meinsam mit einer kleinen Band. Die Konzerte finden aufgrund der Kirchenrenovation im AD-Saal statt, der Eintritt ist frei (keine Konzertkarten), um einen Unkostenbeitrag am Ausgang wird gebeten. Aufführungstermine: Samstag, 14.12.2019 18.00 Uhr, Gaienhofen, AD-Saal Sonntag, 15.12.2019 17.00 Uhr, Gaienhofen, AD-Saal

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 26

23.12.201917:00 Uhr Weihnachtslieder mit der Bürger-kapelle Hemmenhofen beim Böhler Höri-markt 24.12.201914:00 Uhr Lieder unterm Weihnachtsbaum mit der Bürgerkapelle 24.12.201915:00 Uhr Weihnachtliches Spiel des Mu-sikvereins Horn-Gundholzen auf dem Dorf-platz Gundholzen 24.12.201916:00 Uhr Weihnachtliches Spiel des Mu-sikvereins Horn-Gundholzen auf dem Dorf-platz Horn 25.12.2019Weihnachtsgottesdienst St. Agatha mit mu-sikalischer Umrahmung durch die Bürgerka-pelle Hemmenhofen 25.12.2019Weihnachtsgottesdienst St. Johann mit mu-sikalischer Umrahmung des Musikvereins Horn-Gundholzen 26.12.201910:30 Uhr Festgottesdienst in der Wallfahrts-kirche St. Genesius Schienen, musikalisch gestaltet vom Vokalensemble Gaienhofen 29.12.-02.01.2020Silvesterfreizeit des Skiclubs Höri in der Ascher Hütte bei See in Tirol 30.12.201916:00 Uhr Silvesterschießen der Böller-schützengruppe der Freiwilligen Feuerwehr Gaienhofen in der Uferanlage Gaienhofen 30.12.201917:00 Uhr Konzert zum Jahresausklang Ani-ma mea - Musik aus der Blütezeit der Klöster mit dem Ensemble Cosmedin in der Pfarr-kirche St. Johann Horn, Pfarrkirche St. Jo-hann Ensemble Cosmedin: Stephanie Haas (Gesang), Christoph Haas (Psalter, Glocken, Langhalslaute)

Ausstellungen Hesse Museum Gaienhofen „Diese Verlegerei gibt sich gern humor-voll - meint es aber zugleich ernst“Der Flug der Libelle. 40 Jahre Verlagsge-schichteEine Ausstellung von Forum Allmende in Zu-sammenarbeit mit dem Hesse Museum Gai-enhofenDauer: noch bis 16.02.2020Öffnungszeiten: Fr, Sa 14-17 Uhr, So 10-17 Uhr Infos: Hesse Museum Gaienhofen, Tel. 07735/440949, www.hesse-museum-gaien-hofen.de, [email protected]

VeranstaltungskalenderÖhningen

Samstag, 14.12.2019ab 12 Uhr Weihnachtsmarkt in Wangen am Feuerwehrhaus mit Christbaumverkauf. Ver-anstalter: DLRG Ortsgruppe Öhningen Freitag 20.12. und Samstag 21.12.201920 Uhr Theater in Schienen „Der kleine Aus-rutscher“ Komödie in 3 Akten, Turn- und Festhalle Schienen. Veranstalter: Musikver-ein Schienen Sonntag, 22.12. und Montag, 23.12.201917 Uhr Das traditionelle „Oberuferer Christ-geburtsspiel“ in Wangen, Kulturscheue, Zur Lände 14 Dienstag, 24.12.2019- Öhningen: Weihnachtslieder und Spiel im Kirchgarten unterm Christbaum- Wangen: 16 Uhr Weihnachtslieder im Kirch-garten Freitag, 27.12.201919 Uhr Preisskat beim FC Öhningen in der Poststraße

Sonntag, 29.12.2019-02.01.2020Silvesterfreizeit mit dem Ski-Club Höri zur Ascherhütte bei See/TirolVorschau04.01.2020 Musikkränzchen, 20 Uhr, Turn- und Festhalle Öhningen05.01.2020 Neujahrsempfang, 11 Uhr, Bürgersaal Rathaus Öhningen Ausstellung im Rathaus Öhningen bis zum 31.12.2019Folgende Künstler stellen aus: Mars Ruf. Portraits und Menschen (Bleistiftzeichnun-gen) Schwarzweiß-Gemälde in Acryl; Benita Merkle: Acryl auf Leinwand mit dem Thema „Zauberhaft“; Beate Fries: Seiden- und Öl-malerei, Naturimpressionen; Helmut Haitz: Flachreliefe und Glaskomposition; Alexand-ra Dieze: Fotos auf Leinwand. Die Aus-stellung ist ab Montag, 2.12.2019 bis zum 31.12.2019 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Stein am Rhein Märlistadt 4. bis 31. Dezember 2019 „Rotkäppchen“ Kunstschür, Stein am Rhein...Von Kerzen, Kandelabern und Kapaunen... am Samstag, 21.12.2019, 19.30 Uhr Mehr Infos unter der Rubrik „Was, Wann, Wo“ in dieser Ausgabe

Cinema Schwanen Freitag 13. Dezember 2019, 20.00 Uhr, „Hors Normes – Alles ausser gewöhnlich“, D ab 12(12)J., 114 MinSamstag 14. Dezember 2019 um 20.00 Uhr, „Zwingli“, (CH/2018); ab 12 Jahre; 124 Min.Sonntag 15. Dezember 2019, 16.00 Uhr, „Die Eiskönigin 2“, D ab 6(8)J., 103 Min.Sonntag 15. Dezember 2019, 20.00 Uhr, „A Rainy Day in New York“, D ab 10(16)J., 95 Min

Vereine Höri

An Neujahr, 01.01.2020 gestalten wir das Segensgebet zum neuen Jahr um 16 Uhr in der Autobahnkapelle Hegau mit:

Miteinander das neue Jahr beginnen, mit-einander singen, miteinander um Gottes Segen bitten.

Über neue Sängerinnen und weitere (!) Sän-ger freuen wir uns ab Mittwoch, 08.01.2020 um 19:30 Uhr im Horner Johanneshaus. Ein-fach vorbeikommen, reinschnuppern, mit-singen...

Aktuelle Infos im Internet: hoeriluja.lima-city.de

Gelungenes Fest zum 125 jährigen Beste-hen des Männerchors 1894 Horn e.V. Mit einem Festgottesdienst, zelebriert von Pfarrer Stefan Hutterer, umrahmt mit Lie-dern von der Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn, wurde der Festtag eingeleitet. In der Festpredigt würdigte Pfarrer Hut-terer die Verdienste des Chores in der ka-tholischen Pfarrgemeinde St. Johann. Im Anschluss lud der Jubelverein die Gottes-dienstbesucher, Freunde und Gäste ins Jo-hanneshaus ein um dort noch in geselliger Runde weiter zu feiern. Leider wurde diese Einladung nicht besonders angenommen, sodass nur eine kleine Schar den weiteren Liedbeiträgen des Chores lauschten. 1.Vor-sitzender Anton Breyer begrüßte die Gäs-te, unter Ihnen Bürgermeister Uwe Eisch

Spielenachmittag in der Seniorenwohn-anlage in Moos am Dienstag, den 17.12. um 15:30 Uhr fin-det der nächste Spielenachmittag in der Seniorenwohnanlage in Moos, Im Moos-feld 1, im Gemeinschaftsraum im EG statt. Zum Vormerken: der nächste Termin im nächsten Jahr ......... Fahrdienste sind möglich und können ger-ne über das Büro angefragt werden, (Tel. 07735-919012) es gibt auch eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe zum Haus. Ob Kartenspiel, Mensch-Ärgere-Dich-Nicht oder Legespiele wir spielen was allen Freude macht und gesellig ist. Maria Göldner und Bärbel Liebermann freuen sich auf Sie!

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Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 27

mit Gattin, Pfarrer Stefan Hutterer, Vice-präsident des Bodensee-Hegau-Chor-verbandes Herrn Josef Blender und den Gastchor „ Salto Chorale“ aus der benach-barten Schweiz, sowie einige Gemeinderäte. Breyer ging in seiner Ansprache insbesonde-re auf die Tatsche ein, dass der Männerchor seit Gründung und bereits viele Jahre vorher als Kirchenchor tätig war und bis heute die Tradition beibehält auch mitgetragen von den Sängern vom Liederkranz Moos, mit dem seit 2004 eine Chorgemeinschaft gebil-det wurde. Nur so konnte der Chor bis zum heutigen Tag überleben, ebenso erging es dem Liederkranz Moos. Breyer betonte, dass der Chor dringend Nachwuchs bräuchte, denn das Durchschnittsalter der Sänger ist sehr hoch und einige Sänger sind auch ge-sundheitlich angeschlagen, daher appellier-te Anton Breyer an die anwesenden Gäste die Werbung um neue Sänger zu unterstüt-zen. Weiterhin betonter er das großes Glück einen sehr qualifizierten Chorleiter zu haben der es versteht die betagten Sänger zu be-geistern und dann klanglich ausgewähltes Liedgut, wenn auch nur noch dreistimmig, in der Öffentlichkeit zu Gehör zu bringen. Herr Jochen Meiers leitet den Chor seit 5 Jahren und fördert den Chor auch in der sa-kralen Tätigkeit. Bürgermeister Uwe Eisch betonte die Zu-verlässigkeit des Chores bei offiziellen An-lässen wie z.Bsp. den Volktrauertag. Er ging auf die erschwerten Bedingungen eines Chores während der beiden Weltkriege ein, bei den viele Mitglieder gefallen und verletzt wurden. Auch fügte er hinzu, dass es in der heutigen Zeit nicht so einfach ist Männer für einen Chor zu begeistern, da das Freizeitan-gebot in der heutigen Zeit wesentlich höher ausfällt als in den Gründerjahren. Bürger-

meiste Uwe Eisch überreichte ein Geschenk der Gemeinde. Umrahmt von den Sängern überreichte der Vicepräsident des Bodensee-Hegau- Chorverbandes, Herrn Josef Blender, die Ehrenurkunden des Deutschen und des Badischen Chorverbandes. In seiner An-sprache würdigte Blender die Wichtigkeit des Chorgesanges mit den Worten des Dich-ters Ludwig Uhland, „ Singe wem Gesang gegeben“. Mit typischem Schweizer Liedgut, aber auch mit modernen Weisen erfreute der Gastchor aus „ Übersee“, der Chor „ Sal-to Chorale“ von Stechborn-Hörhausen un-ter der Leitung von Sven Mendel die Gäste, bevor es dann eine leckere Suppe, kreiert von unserem Sänger Klaus Schimper zur Stärkung gab. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Gästen für Ihr Kommen und bei den Sängerfrauen für die tatkräftige Unterstützung und Dekoration. Der Männerchor 1894 Horn e.V., sowie der Liederkranz Moos, als Männer-Chor-Ge-meinschaft Moos-Horn zusammengefasst, bedankt sich bei allen Förderern und Be-wohnern der Höri- Gemeinden für Ihre Un-terstützung. Ganz besonders würden wir uns über neue Sänger freuen. Kommen Sie zu uns in die Singstunde immer Donners-tag 20:00 Uhr, abwechselnd in Moos im Bürgerhaus und in Horn im Johanneshaus. Rufen Sie uns an Tel. 07735/3158 oder 07732/8236118.

Wir wünschen allen Mitbewohnern noch eine besinnliche Adventszeit, frohe und ge-segnete Weihnachttage und alles Gute für das Neue Jahr 2020. Anton Breyer 1.Vorsitzender

Wir laden außerplanmäßig ... ... am Samstag 14. Dezember 2019 unsere Mitglieder, liebe Gäste und Familien ein zur Laternenwegli-Wanderung zur Öhnin-ger Schlucht! Unterwegs erwartet uns eine Feuerstelle mit warmen Getränken für Kinder und Erwachsene. Bitte Laterne und/oder Taschenlampe nicht vergessen, Musik-Instrumente sind willkommen! Führung: Gabriela Sauter Tel. 07735-3415; Wanderzeit ca. 2-3 Stunden; Treffpunkt um 17.00 Uhr am P Friedhof in Öhningen

Liftkarten für das Skigebiet Brandnertal jetzt erhältlich! Es geht los! Seit dieser Woche sind die Lift-karten für das Skigebiet Brandnertal an un-seren Vorverkaufsstellen für Mitglieder und Nichtmitglieder des Vereins erhältlich. Die Tageskarten sind frei wählbar an allen Tagen der aktuellen Saison einsetzbar (nicht nur an unseren Kursausfahrten) und durch unsere Partnerschaft mit dem Skigebiet können wir sie zu deutlich vergünstigten Preisen anbie-ten. Die Vorverkaufsstellen: > Tankstelle Dietrich / Öhningen > Frisörsalon Heidi / Moos > Bürgerbüro im neuen Rathaus (bei Frau Brütsch) / Gaienhofen Unsere Preise: > Kinder (Jahrgang 2001-2013): 25,- € > Erwachsene (Jg. 1956 - 2000): 40,- € > Senioren (Jg. 1955 oder älter): 38,- € Braucht ihr noch ein Last-Minute-Weih-nachtsgeschenk oder wollt ihr über die Fei-ertage in die Berge? Dann los!! Übrigens: Auch die Bustickets für unsere Kursausfahrten sind nun an den VVK-Stellen erhältlich. Wir wünschen allen Mitgliedern und Freun-den des Vereins schöne Feiertage, einen gu-ten Start in das neue Jahr und natürlich in die neue Schneesaison!!

Sänger im Jubiläumsjahr mit 1. Vorsitzendem Anton Breyer und Vice Präsident Josef Blender vom BHC ( Bild Mitte)

Page 28: Jahrgang 19 Nr. 50 Freitag, den 13. Dezember 2019 … · 2020. 8. 18. · Höri-Woche Freitag, den 13. Dezember 2019 4 Information zum Gutachter-ausschuss und neue Gutach-terausschussgebührensat-zung

Höri-Woche

Freitag, den 13. Dezember 2019 28

Vereine Moos

Musik unterm Weihnachts-baum an Heiligabend Eine Gruppe Musikerinnen und Musiker des JB²O und des Musikverein Bankholzen, spielt auch dieses Jahr wieder traditionell am 24. Dezember in den Ortsteilen unterm Weihnachtsbaum. Wir freuen uns darauf, uns gemeinsam mit Ihnen musikalisch auf den Heiligabend ein-zustimmen! Wir werden uns wie folgt an den Weih-nachtsbäumen treffen: 14.40 Uhr Weiler, Kirche 15.00 Uhr Iznang, Rathaus 15.20 Uhr Moos, Rathaus 15:40 Uhr Bankholzen, Pfarrhaus

Der Musikverein Bankholzen wünscht Ihnen allen schöne und besinnliche Weihnachts-feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2020!

Liebe Närrinnen und Narren, es goht degege... Bitte vormerken: Am Samstag, 11.Januar 2020 findet um 18:00 Uhr der Nachtumzug in Öhningen statt. Für die Hin - und Rückfahrt haben wir einen Bus gechartert. Hinfahrt: 17:00 Uhr ab Rathaus IznangRückfahrt: 23:00 Uhr ab Öhningen Am Dienstag, 14.Januar 2020 findet um 19:30 Uhr unsere Narrenversammlung im Zunftstüble statt. Im Anschluss daran ist der „Aktiven-Treff“ für den Bunten Abend geplant. Es wäre schön, bis dorthin viele Ideen/Vorschläge für einen Auftritt vorliegen zu haben. Wir wünschen Euch und Euren Familien eine schöne und besinnliche Adventszeit. Närrische, vorweihnachtliche Grüßeder Narrenrat

Fastnachttermine in Moos Liebe Mooser Narren und Närrinnen Hiermit geben wir euch schon einmal einige wichtige Termine für die kommende Fast-nachtsaison 2020 bekannt. Sonntag, den 5. Januar: Von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im FZ Raum. Häsausgabe und Kartenvorverkauf für den Bunten Abend.

Montag, 6. Januar: Dreikönigsfrühschop-pen im Bürgerhaus ab 10:00 Uhr. Veranstal-ter sind die Wilemer Büllebläri. Samstag 11. Januar: Die Öhninger Piraten feiern ihr 111tes Jubiläum. Dazu wird es einen Nachtumzug geben. Beginn ist um 18.00 Uhr. Busabfahrt um 17.00 Uhr ab Haus Gottfried. Wir wünschen allen an dieser Stelle ein ge-segnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. In freudiger Erwartung auf die nächste Fastnacht grüßt euch: Euer Elferrat der Mooser Rettiche Liebe Einwohnerschaft, liebe Narrenfreunde, noch vor Heilig Abend und in den letzten Tagen dieses Jahres, möchten wir Sie über unseren immer näher rückenden Hörium-zug 15.-16. Februar 2020 und die bisherigen Vorbereitungen unterrichten. Die emsige Organisation des Narrenrates und den vielen fleißigen Mithelfern ist so langsam überall zu spüren. Mit großem Respekt gehen wir an dieses Vorhaben und freuen uns dabei so viel Un-terstützung und Bereitschaft zur Mithilfe, aus unserem Verein, der Gemeinde, Kirche und Behörden aber auch von vielen Privat-personen, zu erhalten. Allein das große Interesse der Einwohner, ihre Häuser schmücken zu wollen, um den vielen Gästen ein lebendiges, närrisches Dorf zu präsentieren, zeigt ein großes Ge-meinschaftsgefühl, was unser Dorf aus-zeichnet. Der große Plan des Festareals für die 2 Nar-rentage steht. Anfang Januar beginnen wir die Stangen entlang des Umzugswegs zu stellen, sowie die schönen bunten Straßen-girlanden aufzuhängen. Die Festlegung der Besenwirtschaften und Verkaufsstellen sind noch nicht ganz abge-schlossen. Bei Interesse zum Betreiben eines Verkaufs-standes/Besenwirtschaft vor und während des Umzugs, melden Sie sich bitte bis spä-testens 3. Januar 2020 bei Sandra Hugen-schmidt (Telefon 07732-972395 oder [email protected]) Ein Kraftakt war und ist die Erstellung und Einteilung des umfangreichen Arbeitspla-nes. Hierbei möchten wir allen danken, die sich bereits gemeldet haben und die es in dem kommenden Tagen noch tun werden. Es erleichtert die immense Arbeit für das Planungsteam ungemein. Wir freuen uns auch sehr über alle freiwilli-gen Helfer, die uns bei den vielen Aufgaben vor und während der Narrentage unterstüt-zen wollen. Wir möchten anmerken, dass wir noch ei-nige freiwillige Helfer gebrauchen können und sind froh über jede helfende Hand. In diesem Sinne wünschen wir nun allen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und einen schönen, unver-gesslichen Höriumzug 2020.

Mit närrischen Grüßen Sandra Hugenschmidt Präsidentin

Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Wir blicken auf ein Jahr zurück, in dem wieder viel Herz und Engagement in unseren Verein für den Sport, unseren Nachwuchs und die Gemeinschaft eingebracht wurde. Unser herzlicher Dank gilt dem ehrenamt-lichen Einsatz, der gezeigten Vereinstreue und der Unterstützung für den Verein. Der SC Bankholzen-Moos wünscht all seinen Spielern, Trainern, Mitgliedern, Freunden, Fans, Gönnern und Sponsoren fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020. Wir danken euch allen für Euer Engagement im Jahr 2019 - sowohl auf, als auch neben dem Platz. Die Vorstandschaft des SC Bankholzen-Moos e.V. und des Fördervereins Hallenturniere Jugend Sonntag, 15.12.2019 SG Höri C2 - ab 9.30 Uhr SG Höri C1 - ab 12.00 Uhr SG Höri B - ab 17.00 Uhr

Samstag, 21.12.2019 SG Höri B2 - ab 12.00 Uhr Alle vier Hallenturniere finden in der Pesta-lozzi Sporthalle Konstanz statt.

Beginn der HallensaisonMit der Kreismeisterschaft hat für 22 Bogen-schützen des SV Weiler-Höri die Hallensai-son begonnen.

In den Einzelwertungen wurden 14 mal Edelmetall gewonnen, in den Mannschafts-wertungen 5 mal.

Unsere Jüngsten starteten in der Schüler-klasse C. Für Lena Graf und Katharina Bru-kner war es der 1. Wettkampf. Lena Graf beeindruckte an der Schießlinie, zielsicher brachte sie von 60 Pfeilen, 40 Stück ins Gold. Am Ende waren es starke 527 Ringe und

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Höri-Woche

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einen verdienten 1. Platz. Katharina Brukner gewann die Bronzeme-daille. Bei den Jungs traktierte Eetu Torke das Gold und gewann mit 530 Ringen Gold.Eilif Torke (515 Ringe) und Sophia Leber (492 Ringe) gewannen Gold in der Schüler B Wertung. Bei den Jungs startet Nick Mündermann, der mit 481 Ringen den 2. Platz gewann. Karsten Walentin Platz 4 und Marvin Heidenreich Platz 5. Leonie Auersch gewann mit 416 Ringen die Silbermedaille.

Celina Leber, Schüler Aw. und Lena Stoffel, Junioren w. waren die ein-zigen Starterinnen in Ihren Klassen und somit war es auch der 1. Platz für die Zwei.

Für die Jugend m waren Sven Schiffhauer und Lasse Schneider am Start. Am Ende war es für Sven Gold mit 507 Ringen und für Lasse Bronze mit 403 Ringen.In der Junioren m gewann Nico Schiffhauer mit starken 564 Ringen die Goldmedaille.In diesem Jahr sind mit Friedrich Mittenzwei, Platz 6 mit 510 Ringen, Philipp Sturm - Platz 9, Thomas Stoffel - Platz 10, Erik Böhler - Platz 12 und Nik De Boni - Platz 14, fünf Starter in der Herrenklasse.Bei den Blankbogenschützen Herren ging Silber an Andreas Schild-knecht und bei den Master m belegt Joachim Schert den 4. Platz.Herzlichen Glückwunsch an die Schützen und den Trainer Erich Graf und weiterhin alle ins Gold.

Jahreskonzert der Bürgerkapelle Hem-menhofen Alljährlich findet am Samstag vor heilig Abend in der Höri Halle, der musikalische Höhepunkt der Bürgerkapelle Hemmenho-

fen, das Jahreskonzert statt. Dazu hat Dirigent Siegfried Welte nach dem Motto „Alles in Bewegung“ ein buntes anspruchvolles, aber auch unterhaltsames Konzertprogramm zu-sammengestellt. In den verschiedenen Konzertstücken geht es unter anderem in die Lüfte (Die tollkühnen Männer in ihren fliegenden Kisten), auf das Meer (Waterkant) und auf eine Zugreise in den wilden Westen (Oregon). Das Programm wurde seit Anfang September ein-studiert und die Musiker freuen sich diese Titel dem Publikum am 21. Dezember in der Höri Halle ab 20:00 Uhr vorstellen zu dürfen. Das Konzert beginnt mit dem Auftritt des Jugend-blasorchester Höri. Für das leibliche Wohl ist wiederum durch die Freunde der Narrenzunft Käfertal gesorgt, die die Bewirtung an diesem Abend übernehmen.

ACHTUNG: Geänderter Termin!! Der Schützenverein Weiler lädt schon am Freitag, den 13.12.2019 um 19:00 Uhr ins Schützenhaus in Weiler zu dem Bildvortrag von Hans Mrotzek

New York City - Ein Reisebericht mit vielen Bildern, Randnotizen zur

Geschichte und Reisetipps

Erfahren Sie u.a. , was „America first“ wirklich bedeutet, warum die Polizei in New York Dreirad fährt, was es mit der Brooklyn Bridge auf sich hat, warum Brooklyn überhaupt Brooklyn heißt und vieles mehr. Der Eintritt beträgt für Erwachsene 6 € und für Jugendliche 2 €. Für Bewirtung ist natürlich gesorgt! Wie freuen uns auf Euer kommen. Der Vorstand

Weihnachtslieder beim Höri Markt Böhler Am 23. Dezember wird die Bürgerkapel-le Hemmenhofen ab 17:00 Uhr beim Höri Markt Böhler mit weihnachtlichen Weisen zu hören sein. Dazu gibt es gebratene Würs-te vom Grill und Glühwein.

Ihre Bürgerkapelle Hemmenhofen Die Bürgerkapelle an Hl. Abend Auch in diesem Jahr wird die Bürgerkapelle in Hemmenhofen an hl. Abend weihnachtli-che Weisen erklingen lassen. Wir werden um 14:00 Uhr in der Strasse „Ob den Reben“ und gegen 14:30 Uhr beim „alten Böhler“ in der Dorfstrasse in Hemmenhofen auf-spielen. Die Bürgerkapelle wünscht allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Ihre Bürgerkapelle Hemmenhofen

Vereine Gaienhofen

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S´goht degege: Termine unterwww.narrenverein-heufresserzunft.de

Liebe Musikfreunde, lassen Sie sich vom Mu-sikverein musikalisch durch den Advent be-gleiten:• am Samstag, 14. Dezember ab 17:00 Uhr in der Klinik Schloss Mammern An Heilig Abend laden wir Sie zu unserem gemütlichen „Spielen unterm Christbaum“ ein:

• am Dienstag, 24. Dezember ab 15:00 Uhrin Gundholzen ab 16:00 Uhr in Horn

Bitte einen eigenen Becher mitbringen - der Umwelt zuliebe. Wir freuen uns über jeden Zuhörer und wünschen Ihnen eine schöne und besinn-liche Adventszeit. Ihr Musikverein Horn-Gundholzen Mit Musik in den Advent Am 1. Adventssonntag fand unsere musi-kalische Einstimmung auf den Advent in der Kirche St. Johann in Horn statt. Feierlich eröffnet wurde unser kleines Kon-zert mit der Melodie zu Dietrich Bonhoeffers „Von guten Mächten wunderbar geborgen“ in einer speziellen Blasmusikversion, die von Martin Scharnagl eigens für den Festgottes-dienst des Blasmusikfestivals Woodstock ar-rangiert wurde. Im Anschluss konnte unser Michael Dietrich die Zuhörer mit dem Eag-les Hit „Desperado“ an der Solo-Trompete

überzeugen. Mit dem „Einsamen Hirten“ entführten unsere Flöten-Solistinnen Jean-nette Breyer, Paulina Bitterwolf und Myriam Bosch das Publikum musikalisch in eine ein-same Winternacht. Soulig ging es weiter mit dem Klassiker „Son of a preacher man“. Für einen Gänsehaut-Moment sorgte danach Jan Heinrich, der den Joe Cocker-Hit „You are so beautiful“ auf der Posaune interpretierte. Eine weihnachtliche Geschichte, vorgetra-gen von Melanie Bohner,die auch wie immer gekonnt durch das Programm führte, regte die interessierten Zuhörer zum Nachdenken über die wirklich wichtigen Dinge im Leben an. Zeit um diese Worte wirken zu lassen fand man anschließend bei „Somewhere over the rainbow“ gefolgt von „Oh happy Day“ bei dem durch den Gesang von Mathias Breyer wahre Gospel-Stimmung aufkam und der gefüllte Kirchensaal rhythmisch und begeis-tert mitklatschte. Nicht nur gesanglich, son-dern auch am Flügelhorn mit dem Titel „My Dream“ bewies unser Mathias seine Qualitä-ten und begeisterte abermals das Publikum. Das Finale bildete „You and Me” in einer sehr modernen Fassung der Brass Combo „Meu-te“ mit Jan Heinrich und Michael Dietrich als Solisten. Die Begeisterung von Musiker und Dirigent für dieses Stück übertrug sich prompt auf die Zuhörer, die lautstark eine Zugabe einforderten. Mit besinnlichen traditionellen, aber auch modernen Weihnachtsklassikern, ging die-ser schöne und abwechslungsreiche Kon-zertnachmittag (zumindest musikalisch) zu Ende. Hier noch ein riesengroßes Dankeschön an unseren Dirigent Mark . Er hat wie immer unglaublich viel Zeit und Energie in die Aus-wahl der Stücke, aber auch in Probenarbeit und Noten umschreiben investiert. Er ist Dirigent, Ratgeber und Motivator in einer Person. Lieber Mark, danke für dein Engage-ment. Liebe Konzertbesucher, an dieser Stelle möchten wir uns auch nochmal ganz herz-lich bei Ihnen für Ihre Spenden, vor allem aber für Ihren Applaus bedanken. Mit Ihren Standing Ovations haben Sie uns allen einen wahren Gänsehaut-Moment beschert.

Ihr Musiverein Horn-Gundholzen

Liebe Tennisfreunde, mit der Teilnahme am Weihnachtsmarkt en-det für den TC das Ver-einsjahr.

Wir möchten uns bei allen freiwilligen Hel-fern und Besuchern, welche zum Gelingen der Veranstaltung bei-getragen haben, recht herzlich bedanken. Es macht immer wieder Freude dabei zu sein.

Allen unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2020. Die Vorstandschaft

Verein europäischerFreundschaftGaienhofen e. V.

Musikkabarett „Enthüllungen“ von und mit Barbara Mauch Der überzeugende Erfolg des „Beaujolaisa-bends“ im vergangenen Jahr und die vielfa-che Nachfrage haben den Vorstand des VeF dazu bewogen, Barbara Mauch auch für die diesjährige Veranstaltung zu engagieren. Veranstaltungsort und ebenfalls Erfolgsga-rant war die mit viel Geschmack und Liebe vorweihnachtlich dekorierte Ausstellungs-halle der Gärtnerei Ruhland in Horn, in der man an großen Tischen inmitten pracht-voller Pflanzen, leuchtender Kerzen und glitzernder Weihnachtsgestecke saß.Für das leibliche Wohl sorgten Manuela Griß vom Wiischöpfle, mit einem guten Beaujolais Nouveau und Familie Rosen mit der dazu passende Quiche. Das Musikkabarett stand unter dem Motto „Enthüllungen – Eine Tasche packt aus“. Bar-bara Mauch klärte in ihrer unübertrefflichen Art schwungvoll und temperamentvoll mit humorvollen Texten, klangvollen Chansons und Liedern das Publikum darüber auf, was „frau“ so in ihrer Handtasche hat oder haben muss und wieviel Zeit „frau“ beim Suchen danach verbringt, wobei sie die Überzeu-gung vertritt, dass „frau“ eigentlich nicht sucht, sie sortiert! Gekonnt schmückte sie ihren Vortrag, der von ihrer ausdrucksvol-len Mimik und schauspielerischen Kunst gekrönt wurde, mit passenden Accessoires und Dekorationen aus. Am Piano begleite-te sie mit seinem kongenialen Klavierspiel Klaus Steckeler, ein über die Region hinaus bekannter Musiker und Musiklehrer. Durch die Nähe der Interpreten zum Publi-kum entstand ganz schnell eine besondere Atmosphäre und die vergnügliche Darbie-tung übertrug sich auf die Stimmung der

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Höri-Woche

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Gäste. Die Begeisterung der Zuhörer zeigte sich in stürmischem Applaus, der mit meh-reren besonderen Zugaben belohnt wurde. Besonders viel Vergnügen bereitete allen die Interpretation des Titels „Non, je ne regrette rien“ von Édith Piaf, bei dem Barbara Mauch dem Publikum den Text in Lautschrift zum Mitsingen auf einem Plakat lieferte. Der ge-lungene Abend hat auch beiden Künstlern so viel Freude bereitet, dass Barbara Mauch zum Abschluss als Putzfrau verkleidet, eine kabarettistische Version eines Titels aus der Oper Carmen vortrug. Schöner hätte ein gemeinsamer Abend mit Musik, Wein und Essen unter Freunden nicht ausklingen kön-nen. Winfried Jakob, Öffentlichkeitsarbeit, Verein europäischer Freundschaft Gaienhofen e.V.

Vereine Öhningen

Preisskat beim FC Öhningen!!!Am Freitag,den 27.12.2019 findet um 18.00 Uhr der diesjäh-rige Preisskat des FCÖ im Clubheim in Öhnin-gen statt. Herzlich will-

kommen sind hierzu alle Skat-Freunde. Wir freuen uns auf viele „reizende“ Kartenspieler, die sich wiederum an vielen Preisen erfreu-en dürfen.

Auch für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt!;-) Auf einen schönen „Skat-Abend“ freut sich der FC Öhningen

Liebe Mitglieder und Freunde des Fördervereins der Grundschule Öhningen wir möchten Sie ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum des Fördervereins einla-den.

Am 20. Dezember 2019 laden wir nach der Weihnachtsfeier der Grundschüler (ca. 10.15 Uhr) zum Umtrunk ins Lehrerzimmer der Grundschule Öhningen ein. Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüßen das Vorstandsteam des Fördervereins

Musikverein

Öhningen 1802 e.V.

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Höri-Woche

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Weihnachten steht vor der Tür und wir, der Gäste,- Kultur - und Dorf-verein wünschen uns in die Vorstandschaft eine/n Schriftführer und eine/n Beisitzer für die Vermieter.

Wer uns beschenken möchte, kann sich gerne bei der Vorstandschaft ( Tel. 07735 - 938 48 0 oder [email protected] ) melden.

Wir wünschen einen schönen dritten Advent.

Runter vom Sofa! Rauf auf`s Pferd! Den Herbst und Winter von seinen schönsten Seiten erleben! Frische Luft, Licht, Bewegung und dann noch jede Menge Spaß, ist besonders im Winter wichtig!

Das Programm 2020 ist online auf unserer Homepage www.loewen-herz.de, dort kann man sich auch anmelden.

Wer noch ganz besondere Erlebnisse verschenken möchte kann un-seren neuen Gutschein für alle unsere Angebote nutzen und dabei noch unseren gemeinützigen Verein unterstützen. Gutscheine können Sie auf unserer Homepage bestellen.

Winterspezial: 14.12.2019-30.03.2020 Schnupperreitgutschei-ne für Nichtmitglieder 3 Stunden Reitunterricht und Betreuung rund um`s Pferd und auf dem Pferd Mi.-Fr. 15-18 Uhr u. Sa. 10-13 Uhr od. 20 min. Longe Ein-zelunterricht nach Terminvereinbarung. Training Erwachsene Klein-gruppe Mi. u. Fr. 11 Uhr, So. 15 Uhr.

Nur 20 € statt 30 € Wir bedanken uns ganz herzlich für das schöne Jahr mit Euch allen und freuen uns auf das nächste mit Euch!

Wir haben vom 21.12.2019-05.01.2020 Betriebsferien

Wie jedes Jahr ist der Einlaß zu den Veranstaltungen um 19.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, anschließend gibt es Bar-betrieb.

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Höri-Woche

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Kinder in de Bütt

Einladung an alle Kinder ab ca. fünf Jahren!Wie jedes Jahr veranstalten die Piraten vom Untersee gemeinsam mit den Holzbirregüg-gel aus Schienen am Fasnachtsfreitag und Rosenmontag die traditionelle und tolle >>Kinder in de Bütt<<.Wir treffen uns am Mittwoch, 08. Januar 2020 um 17.00 Uhr im Hexenkeller.Natürlich können wir so ein Programm ohne fleissige und kreative Hilfe nicht auf die Beine stellen. Daher sind wir dringend und zwingend auf die Unterstützung von Mama, Papa und sonstigen lieben Menschen ange-wiesen!

Auf euer zahlreiches kommen freuen sich die PIRATEN und die HOLZBIRREGÜGGEL

Mit närrischen GrüßenNARRI NARRO

Unser aktuelles Programm:

Montag - Turnhalle in Schienen: 19.00h – 20.30h Ganzheitliches Körper-training mit Richard Geitner – Nähere In-formationen und Anmeldung bei Richard Geitner Tel.: 0 77 35 – 26 75 AB bzw. Email: [email protected] bzw. Homepage www.richard-geitner.de

Donnerstag – Turnhalle in Schienen: 10.00h – 11.00h Medizinisches Qigong – Chinesische Heilgymnastik mit Richard Geitner – Nähere Informationen und Anmel-dung bei Richard Geitner Tel.: 0 77 35 – 26 75 AB bzw. Email: [email protected] bzw. Homepage www.richard-geitner.de

Montag – Turnhalle in Öhningen: 18.15h – 20.00h Freizeitvolleyball mit Siglin-de Sterk – Neueinsteiger sind jederzeit herz-lich willkommen!

Mittwoch – Turnhalle in Öhningen: 17.00h – 18.00h Die Fünf Esslinger mit Ant-je Zangemeister (Infos und Anmeldung bei Antje Zangemeister Tel.: 01 51 – 17 32 78 15 bzw. Email: [email protected]) – Neueinsteiger sind jederzeit herzlich willkommen!

18.15h – 19.15h Gymnastik mit Siglinde Sterk – Neueinsteiger sind jederzeit herzlich willkommen!

Infos zur Laufgruppe über [email protected]

Staaner Stadtlauf am 01. Dezember 2019 Zum diesjährigen Steiner Stadtlauf am Ersten Adventssonntag sind vom Turnverein Öhnin-gen mehr Zuschauer und Fans gekommen als tatsächlich Läufer an den Start gingen. Obwohl die Vorbereitung zu diesem Sportanlass in moderatem Stil geschaffen war, liessen es die ge-sundheitlichen Zustände bei manchen Athleten einfach nicht zu, sich den Herausforderun-gen eines Wettkampfes zu stellen. Die äußeren Bedingungen wie Wetter und Temperaturen waren optimal, um dem Laufspass in der freien Natur über 10,2 km oder 20,08 km standzuhalten. Diejenigen Sportler vom TVÖ, die mitgelaufen sind, haben größtenteils mit dieser Teilnahme die Wettkampf-Saison 2019 abgeschlossen.

Auf der Strecke über den ausgeschrieben Viertelmarathon waren unterwegs Heike Schmid, Fridolin Massler und Helmut Glaser. Die Distanz über die 20,08 km legten zurück Inge Maier-Glaser, Günter Bilger und Christoph Vestner. Alle sechs Teilnehmer waren mit ihren Leistungen mehr als zufrieden, und planen bereits die Laufevents für das kommende Jahr. Herzlichen Glückwunsch allen Läufern, Frohe Festtage und alles Gute für das Laufjahr 2020! Turnverein Öhningen

Ende des redaktionellen Teils

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Am Klostergarten 1 • 78337 ÖhningenTel.: 07735 / 919 57 0 • Fax: 919 57 11

Wir sind über die Feiertage wie folgt für Sie zu erreichen:Am 23. und 27. Dezember ist die Praxis geschlossen, ab dem 30. Dezember sind wir wieder für Sie da.

Bitte wenden Sie sich während unserer Abwesenheit in dringenden Fällen an die Praxis Michael Otto in Öhningen.

Wir wünschen allen unseren Patientinnen und Patientenein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr.

Ihr Praxisteam Dr. Thomas Allgäuer

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