JobRad-Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie · Ländern und in der EU. Leistungen JobRad-...

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Seite 1 von 5 JobRad-Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie In Kooperation mit MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG und ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG Informationsblatt JobRad-Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie 151218

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JobRad-Vollkaskoversicherung + MobilitätsgarantieIn Kooperation mit MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG und ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG

Informationsblatt JobRad-Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie 151218

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LeistungenDie JobRad-Vollkaskoversicherung bietet Ihnen einen umfänglichen Schutz für Ihr neues JobRad. Egal ob Fahrrad oder Pedelec, unsere Versicherung gehört zu den günstigsten Angeboten im Marktvergleich und ist auf das JobRadeln abgestimmt! Schützen Sie Ihr JobRad gegen Diebstahl, Bedienungsfehler und Sach-schaden! Gilt in Deutschland, den angrenzenden Ländern und in der EU.

Leistungen JobRad- Vollkaskoversicherung

(Einbruch-) Diebstahl

Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit

Konstruktions- und Materialfehler

Unvorhergesehene Beschädigungen

Vandalismus

Sturzschäden

Akku- und elektronische Defekte

Unfallschäden

Alle JobRadler, die die JobRad-Vollkaskoversicherung gewählt haben, erhalten die JobRad-Mobilitätsgarantie kostenlos dazu! Das bedeutet: 24-Stunden-Hotline, mobile Pannenhilfe, Transport des Pannen-Rads. Damit wird JobRadeln noch komfortabler!

Leistungen JobRad- Mobilitätsgarantie

24-Stunden-Notruf-Service unter 0761 205515-55

Bundesweit mobile Pannenhilfe durch eine zertifizierte Werkstatt vor Ort

Transport von fahruntüchtigen Rädern, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause

Bei mobiler Pannenhilfe: Kostenübernahme bis zu € 150,--*

Bei selbstorganisierter Pannenhilfe: Übernahme von max. € 50,-- Reparaturkosten*

*keine Ersatzteile

Kontakt bei einer Panne24-Stunden-Hotline: 0761 205515-55

Kontakt im SchadensfallAnsprechpartnerin: Bianca Williams Telefon: 09721 4747-314 Fax: 09721 4747-190 [email protected]

Download des Schadensanzeigeformulars im "meinJobRad-Portal"

Bitte im Schadensfall umgehend die 24-Stunden-H o t l i n e k o n t a k ti e ren u nd den Namen IhresArbeitgebers sowie die Rahmennummer Ihres Fahrrads bereit halten.

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Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung für Fahrräder und Pedelecs über MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG (Seite 1)

1. Versicherungsumfang

Auf Antrag des Leasingnehmers wird MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG, Londonstraße 1, 97424 Schweinfurt (nachstehend MLF) Fahrräder und Pedelecs (nachstehend Fahrrad) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrads gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen usw., die der Leasingnehmer seinen Mitarbeitern oder deren Haushaltsange- hörigen überlässt, ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrrads versichern. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als versicherter Bestandteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute aus Carbon gefertigte Teile.

Fahrräder mit einem Anschaffungswert von mehr als € 10.000,-- netto sind nicht automatisch versichert. Für diese ist ein gesonderter Antrag, der von MLF an den Versicherer weitergeleitet wird, zu stellen. Der Versicherer behält sich die Annahme oder Ablehnung eines solchen Antrages ausdrücklich vor.

Ebenfalls nicht versicherbar sind Fahrräder, für die eine Versiche- rungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

Versicherungsschutz besteht für Fahrräder innerhalb der Bundes-republik Deutschland, den angrenzenden Ländern sowie allen anderen Ländern der Europäischen Union.

2. Versicherte Gefahren

Versicherungsschutz besteht bei:

2.1.1. Bei Diebstahl des versicherten Fahrrads wird Ersatz gemäß Nr. 4.1. geleistet, soweit das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem qualitativ hochwertigen Sicherheitsschloss mit einem Mindestkaufpreis von € 40,-- netto an einen festen, im Boden verankerten Gegenstand (z.B. Laternenpfahl, Baum, verankerter Fahrradständer o.ä.) angeschlossen wurde. Dabei sind möglichst Faltschlösser oder Bügelschlösser/Ringschlösser zu verwenden.

2.1.2. Bei Diebstahl aus einem abgeschlossenen Raum wird Ersatz gemäß Nr. 4.1., soweit das versicherte Fahrrad zumindest einfach mit einem der unter Nr. 2.1.1. genannten Schlösser gesichert war, geleistet.

2.1.3. Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Anbauteilen (auch Akkus) werden die Reparaturkosten, höchstens jedoch die verein-barte Versicherungssumme, erstattet.

2.1.4. Bei Diebstahl des versicherten Fahrrads aus einem abgestellten, verschlossenen Kraftfahrzeug sowie aus daran angebrachten, mit Ver-schluss gesicherten Fahrradträgern wird Ersatz gemäß Nr. 4.1., soweit das versicherte Fahrrad mit einem der unter Nr. 2.1.1. genannten Schlösser gegen Diebstahl gesichert war, geleistet.

Raub liegt vor bei Verwirklichung des Tatbestandes gemäß § 249 StGB; reguliert wird gemäß Nr. 4.1, für Akkus gilt die Regelung nach Nr. 4.3.

Es erfolgt bei Beschädigungen des versicherten Fahrrads infolge von nachstehenden Tatbeständen eine Regulierung - bei Totalschaden nach Nr. 4.1., bei Teilschaden nach Nr. 4.2.:

2.3.1. Unfall2.3.2. Vandalismus2.3.3. Fall- oder Sturzschäden2.3.4. Brand, Explosion, Blitzschlag2.3.5. Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch2.3.6. Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung2.3.7. Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten.

3. Generelle Ausschlüsse

Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);

Betriebsbedingte normale oder auch vorzeitige Abnutzung und Verschleiß (insbesondere an Reifen und Bremsen);

Schäden durch Rost oder Oxidation;

Schäden, für die ein Dritter aufgrund Gesetz oder vertraglich als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis einzustehen hat;

Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;

Schäden, die der Versicherungsnehmer oder der berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;

Unterschlagung;

Schäden an bzw. Abhandenkommen von nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (z. B. Trinkflaschen, Fahrradkörbe, Kindersitze, Fahrradschloss) sowie nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile aus Carbon;

Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten Fahrrads an den Eigentümer festgestellt werden;

Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Leasingnehmer oder dem berechtigten Dritten bekannt sein mussten.

Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie Werkzeuge aller Art.

2.4. Beschädigung oder Zerstörung des Akkus sowie von Motor und Steuerungsgeräten Ergänzend zu den vorgenannten Schadensereignissen wird auch Ersatz geleistet aufgrund von:

- Feuchtigkeitsschäden- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)

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Nicht versichert sind:

Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen;

Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems;

2.1. Diebstahl, Einbruchdiebstahl

2.2. Raub

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-2.3. Beschädigungen

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5. SchadensabwicklungDer Leasingnehmer bzw. der beauftragte Nutzer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles den Schadensfall unverzüglich in Textform an MLF zu melden. Dafür ist die Schadensanzeige, die im „meinJobRad-Portal“ hinterlegt und zu unterschreiben ist, zu nutzen. Der Leasingnehmer bzw. der beauftragte Nutzer hat die Möglichkeit, die Meldung per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.

E-Mail: [email protected] Fax: 09721/4747-190 (Bianca Williams)

In jedem Schadensfall ist die jeweilige Leasingvertragsnummer und die Rahmennummer bei der Schadensmeldung anzugeben.

Schäden durch Straftaten (z. B. Diebstahl oder Einbruchdiebstahl) sind vom Leasingnehmer bzw. vom beauftragten Nutzer gleichzeitig und unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und MLF bei der Polizei im Schadensprotokoll anzugeben. Mit der Schadensanzeige ist eine Kopie der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle sowie zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss einzureichen.Die Schadensregulierung derartiger Schäden wird vom Versicherer erst nach Vorlage aller Unterlagen sowie dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgen.

Bei einem Teilschaden kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenshöhe € 500,-- netto nicht übersteigt. Die beschädigten Teile sind jedoch zur Beweissicherung aufzubewahren und das Schadensbild und Schadensausmaß ist durch Foto- oder Videoaufnahmen festzuhalten. Schäden von mehr als € 500,-- netto können erst nach Rücksprache und Freigabe durch MLF durchgeführt werden. In diesem Fall ist neben der Schadensanzeige ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Schäden an einem aufgegebenen Fahrrad sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen sind MLF vorzulegen.

Der Leasingnehmer bzw. der beauftragte Nutzer hat MLF auf Verlangen jede Auskunft in Textform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.

Der Leasingnehmer bzw. der beauftragte Nutzer hat alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadensminderungspflicht).

Bei Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl geht eine bestehende Hausratversicherung vor. Die Angaben über eine bestehende Hausratversicherung sind eine wesentliche Meldepflicht des Nutzers.

Als Ansprechpartnerin für Fragen bei Versicherungsschäden steht bei MLF Bianca Williams unter Tel. 09721/4747-314 zur Verfügung.

Obliegenheiten des LeasingnehmersBei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 2.1.1. – 2.1.4. oder gegen vorstehende Bestimmungen in Ziffer 5., sind MLF und der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr-lässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Leasingnehmers oder des beauftragten Nutzers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Leasingnehmer oder der beauftragte Nutzer zu beweisen.

Die Prämie ist in der monatlichen Gesamtrate enthalten. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Entrichtung der Gesamtrate ist somit Vorbedingung für den Versicherungsschutz.

8. PrämienanpassungMLF ist berechtigt, die Prämie und/oder die Selbstbeteiligung für die Versicherung mit einer einmonatigen Ankündigungsfrist anzupassen, wenn der Versicherer eine Anpassung aufgrund Schadens- und/oder Kostenentwicklung vornimmt, frühestens jedoch zum 01.07.2017.

4.1.1. Wird das Fahrrad ersetzt und ein neuer Leasingvertrag mit MLF abgeschlossen, wird der Zeitwert des Fahrrads, mindestens jedoch die Restforderung der MLF entschädigt. Der Zeitwert beträgt in den ersten 12 Monaten der Leasinglaufzeit 90 % des ursprünglichen Netto-kaufpreises und reduziert sich ab dem 13. Monat der Leasinglaufzeit um 2,5 % je Monat. Die Entschädigung steht in jedem Fall MLF zu. Wird mehr als die Restforderung aus dem Leasingvertrag entschädigt, bekommt der Leasingnehmer den Differenzbetrag auf den neuen Leasingvertrag als Ratenreduzierung angerechnet.

4.1.2. Wird das Fahrrad nicht ersetzt und/oder kein neuer Leasing-vertrag mit MLF abgeschlossen, wird in Höhe der Restforderung der MLF entschädigt. Die Entschädigung steht ausschließlich MLF zu.

Entschädigung wird in Höhe der notwendigen Reparaturkosten, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, geleistet.

Bei Schäden an Akkus werden vom ursprünglichen Nettokaufpreis 15 % pro angefangenem Jahr abgezogen.

4.5. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schaden € 40,-- netto.

4.6. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Vorlage des Anschaffungsbelegs für das Ersatzfahrrad bzw. der Reparatur-rechnung, die auf MLF ausgestellt sein muss und alle kaufmännischen Bestandteile enthalten muss.

4.7. Sämtliche Belege müssen Angaben zum versicherten Fahrrad, ins- besondere die Rahmennummer enthalten.

4. Leistungsumfang/Bagatellschäden/Selbstbeteiligung

4.1. Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Totalschaden

6.

4.2. Entschädigung bei Teilschäden

4.3. Sonderregelung für Akkus

4.4. Bagatellschäden bis zu einem Betrag von € 75,-- netto werden nicht entschädigt.

7. Prämie

Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung für Fahrräder und Pedelecs über MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG (Seite 2)

Werden Fahrräder vor Schadensregulierung des Versicherers wieder aufgefunden, erhält der jeweilige Nutzer das Fahrrad zurück. Der Leasingvertrag besteht in diesem Fall unverändert fort.Beschädigungen werden nach Ziffer 2.3. abgewickelt.

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Merkblatt zur JobRad-Mobilitätsgarantie für Fahrräder und Pedelecs über ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG und MLF Mercator-Leasing

1. 24-Std.-Service für die JobRad-Mobilitätsgarantieüber die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG

Wir möchten, dass Sie in einem Notfall schnelle Hilfe erhalten. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt. Sie erreichen die Hotline - an allen Tagen des Jahres - rund um die Uhr unter 0761 205515-55. Zur Identifikation in der Hotline benötigen Sie den Namen Ihres Arbeitgebers und die Rahmennummer Ihres Fahrrads.

2. GeltungsbereichVersicherungsschutz besteht für Schadensfälle in der Bundes-republik Deutschland.

3. Versicherte Personen/FahrradVersicherungsschutz besteht bei Benutzung eines versicherten Fahr-rads für die berechtigten Nutzer. Ein versichertes Fahrrad ist jedes in Deutschland ausgelieferte Fahrrad, welches über einen Leasingvertrag, insbesondere im Rahmen des JobRad-Modells von der MLF Mercator-Leasing, Schweinfurt, verleast und das von MLF Mercator-Leasing im Zusammenhang mit der JobRad-Vollkaskoversicherung mit einem JobRad-Schutzbrief ausgestattet wurde.

4. Versicherte LeistungenWenn ein Schadensereignis eintritt, erbringt ROLAND die Leistungen als Service und übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zur angege-benen Höhe. Alle Leistungen stehen in gleicher Weise fremden berechtig-ten Nutzern des versicherten Fahrrads zu.

- Pannenhilfe Sofern in der Nähe des Schadensortes eine qualifizierte Fahrrad-Werkstatt über die Möglichkeit mobiler Pannenhilfe verfügt und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadensmeldung anbieten kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis € 150,--. Kosten für Ersatzteile werden nicht übernommen. Organisiert sich der Berechtigte diese Hilfeleistung selbst, werden Kosten bis € 50,-- übernommen.

- Abschleppen nach Panne Kann das Fahrrad nach Fahrtantritt aufgrund einer Panne oder eines Unfalles an der Schadensstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck und Fahrrad-Anhänger vom Leistungsort zur nächstgelegenen Fahrrad-Werkstatt oder an die Heimatadresse des Fahrrad-Besitzers und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie den Transport selbst, ohne dies mit ROLAND abzustimmen, werden keine Kosten übernommen.

- Abschleppen nach Panne an einen beliebigen Zielort Ist ein vom Nutzer gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit dem Berechtigten anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt oder an den Heimatort auch dorthin erfolgen.

5. Ausschlüsse und Leistungskürzungen5.1. Nicht versichert sind u.a. Schäden,

- die durch oder bei einem Diebstahl des Fahrrads, durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Aufstände, Terrorismus, Streiks, Beschlagnahme, behördlichen Zwang, behördliche Un-tersagungen, Explosionen von Gegenständen sowie nukleare und radioaktive Einwirkungen entstehen;

- wenn der Fahrer des Fahrrads bei Eintritt des Schadens nicht zum Führen des Fahrrads berechtigt war;

- die bei Beteiligung an Radsportveranstaltungen und den dazuge-hörigen Übungsfahrten entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder auf Geschicklichkeit ankommt;

- die durch eine Panne oder einen Unfall oder Diebstahl am Gepäck oder nicht von MLF Mercator-Leasing finanzierter Anbau- und Zubehörteile verursacht sind oder als Einkommensverluste oder Storno- bzw. Ausfallkosten, z.B. Ticketverfall, entstehen;

- die durch Brand (nicht durch Fahrradteile bedingt) des geschützten Fahrrads entstehen;

- die wiederholt durch Nichtbehebung eines Fehlers entstehen;

- die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrräder zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrrad in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde;

- wenn das Fahrrad außerhalb von Deutschland verwendet wird;

- bei regulärem Service und bei technischen Aktionen oder Rückrufaktionen;

- die durch die Entladung des Akkus bei einem Elektrofahrrad bzw. Pedelec verursacht wurden;

Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich das Fahrrad beim Antritt der Fahrt in einem nach Straßenverkehrsordnung unzuläs-sigen Zustand befand und dem Nutzer aufgrund dessen die Weiterfahrt untersagt wird oder der Nutzer die Fahrt aufgrund dieses Zustandes nicht fortsetzen möchte.

6. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:- Die versicherte Person kann von ROLAND keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde

- Hat die versicherte Person aufgrund der Leistungen von ROLAND Kosten erspart, die sie ohne den Schadenseintritt hätte aufwenden müssen, kann ROLAND die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.

- ROLAND erbringt keine Leistungen für die Beseitigung von Schäden bzw. die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren.

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