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GRUNDLAGEN - POSITIONEN - PERSPEKTIVEN JUGENDVERBANDARBEIT UND GANZTAGSSCHULE

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  • GRUNDLAGEN POSITIONEN PERSPEKTIVEN

    JUGENDVERBANDARBEITUND GANZTAGSSCHULE

  • ANSPRECHPARTNER:

  • GRUßWORT

    Mit dem Ausbau der ganztägig arbeitenden Schulen hat sich inden letzten Jahren in Deutschland, in Hessen und auch hier inWiesbaden die Schullandschaft weiter entwickelt und nachhaltig verändert.

    Neben dem Wunsch nach einem größtmöglichen Bildungserfolg der Kinder sind die Vereinbarkeit von Familie und Berufsowie das Thema Chancengerechtigkeit die bildungspolitischeBegründung für die Entwicklung der Ganztagsschule.Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter stellt diese Entwicklung vor neue Herausforderungen.

    Dazu gehört vor allem, dass sich ganztägig arbeitende Schulenin ganz unterschiedliche Richtungen öffnen. Nicht nur die Auseinandersetzung mit einem neuen Verständnis von Lernen oderdie Neugestaltung und Mehrfachnutzung von Räumen bringenVeränderung mit sich. Auch die Einbindung starker Partner ausdem Umfeld der Schule eröffnen neue Lernorte und spannendeaußerunterrichtliche Aktivitäten.Die Jugendverbände mit ihrem großen Potential an nonformalen Bildungsangeboten und ihrer langjährigen Erfahrung in derfreizeitpädagogischen Arbeit können durch Kooperation mitSchule das Lernen abwechslungsreicher und damitmotivierender gestalten sowie Schülerinnen und Schülernlebensbedeutsame Fähigkeiten vermitteln.

    Ich begrüße es sehr, dass sich der Stadtjugendring Wiesbadenmit dieser Broschüre intensiv und fachlich mit den Chancenund Möglichkeiten der Kooperation Jugendverbandsarbeit undSchule auseinandersetzt. Die Broschüre ist Ausdruck einerintensiven verbandsinternen Diskussion, die sich den aktuellengesellschaftlichen Rahmenbedingungen stellt und sichKooperationen öffnet.

    Ich danke allen, die sich an der Diskussion beteiligen, sich fürWeiterentwicklungen engagieren und dazu beitragen, dassSchulen in Wiesbaden nicht nur Lernorte, sondern auchLebensorte werden.

    Es grüßt Sie herzlich

    RoseLore ScholzSchuldezernentin derLandshauptstadt Wiesbaden

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  • Grußwort von RoseLore Scholz,Schuldezernentin der Landeshauptstadt Wiesbaden 3

    Ganztagsschulen und Jugendverbände heute 8Die gewachsene Bedeutung der Ganztagsschule 8Ganztagsschulen in Wiesbaden – Gegenwartund Ausblick 9

    Jugendverbandsarbeit – ein Überblick 10Der Stadtjugendring – das Netzwerk derJugendverbände, vereine und initiativen 12

    Die Arbeitsgruppe „Jugendverbandsarbeit undGanztagsschule“ des SJR 15

    Rechtliche Grundlagen für Kooperationen zwischenSchulen und Jugendverbänden 17

    Politische Positionen und Bedingungen für einegelingende Zusammenarbeit 20

    Politische Positionen 20Bedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit 23

    Modellprojekte 27Eine Koordinierungsstelle für jugendverbandlicheAngebote an Ganztagsschulen 27

    Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendleiter*innen 29Aufbaumodul:Jugendleiter*in im Ganztagsschulbetrieb 30

    Schüler*innen sind Jugendleiter*innen 31Schüler*innen werden Jugendleiter*innen 33Fördermittel zur Gestaltung des Ganztages– eine Vision! 33

    Fazit 34

    Anhang 36Ganztagsschulen in Wiesbadenund ihre jeweilige Profilzuordnung 36

    Rahmenvereinbarung zwischen dem HessischenKultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Jugendring 37

    INHALT

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  • VORWORT

    das Thema der Kooperation zwischen Jugendverbandsarbeitund Ganztagsschule ist kein Neues.Seit über einem Jahrzehnt gibt es Annäherungsversuche beiderSeiten in Form von kleineren und größeren Modellprojekten,die zum Ziel haben, heraus zu finden, ob die Konzepte deraußerschulischen Kinder und Jugendbildungsarbeit vonJugendverbänden, vereinen und initiativen [im FolgendenJugendorganisationen genannt] in Ganztagsschule übertragbarsind.Es ist kein Geheimnis, dass die Begegnung von Jugendverbänden und Schulen dabei oft nicht auf Augenhöhe stattfindet, derjeweils andere der Meinung ist, dass sich der eine dem anderenanzupassen habe. Es gibt aber auch viele positive Beispiele diezeigen, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelingen kann.Der Stadtjugendring Wiesbaden e.V. [SJR] setzt sich seit einigenJahren intensiver mit den Fragen nach politischen Positionen,Bedingungen der Zusammenarbeit und Modellprojektenauseinander.Den Wert jugendlichen ehrenamtlichen Engagements möchtenwir hier allerdings nicht vertiefend darstellen, da dieser hinlänglich bekannt ist. Doch wir möchten klarstellen, dass wir einer zeitlichen Verdichtung des Alltags von Kindern,Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr kritisch gegenüberstehen. Unserer Meinung nach ist eine demokratische Gesellschaft auf Bürger*innen angewiesen, die demokratische

    Prozesse gestalten und leben. Die dafür erforderlichen Methoden, Sozial und Selbstkompetenzen erlernen Kinder undJugendliche vor allem in Jugendorganisationen.Die vorliegende Publikation möchten wir als Einladung verstanden wissen, sich sowohl von Seiten der Schule, der Lehrer*innenschaft, der Schüler*innenschaft und der Elternvertretung,als auch von Seiten der Jugendorganisationen mit der Fragenach dem Wert gelingender Kooperation auseinander zusetzen.Als Interessenvertretung der Jugendorganisationen möchtenwir damit natürlich auch unsere Position schärfen und verdeutlichen, dass wir gerade wegen der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema der Meinung sind, dass Kinder undJugendliche Raum benötigen – neben der Schule – ihre Freizeitselbstbestimmt und selbstorganisiert gestalten zu können.Dem zu Folge möchten wir auch keine Jugendorganisation inSchulen drängen.Gleichwohl sind wir der Meinung, dass sowohl die Werte deraußerschulischen Kinder und Jugendbildung für die Gestaltung von Ganztagsschule, als auch die Auseinandersetzung mitden eigenen Konzepten von Jugendorganisationen und dieFrage nach Mitgliedergewinnung und die Nutzung der Ressourcen von Ganztagsschule, für beide Seiten ein großer Gewinnsein können.

    Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Delegierte und Jugendverbandsvertreter*innen,liebe Schüler*innen und Lehrer*innen,

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  • Es gilt demnach etwaige Ressentiments zu hinterfragen, undsich offen und vorurteilsfrei in einen Austausch zu begeben, derals Grundlage die gegenseitige Anerkennung der Arbeit des anderen haben sollte, um herauszufinden, welche Synergieeffektegeschaffen werden können – zum Wohle der Kinder undJugendlichen in unserer Stadt.

    Abschließend möchten wir unsere Kommunalpolitiker*innendazu aufrufen, sich ebenfalls mit der Frage nach gelingendenKooperationen zwischen Jugendorganisationen und Ganztagsschulen auseinanderzusetzen. Sie sind aufgerufen, auch wennSchule Ländersache ist, auf kommunaler Ebene zu entscheiden,welchen Wert sie dieser Kooperation beimessen.Wir sind der Meinung, dass es ohne professionelle Begleitungvon Kooperationen und der Entwicklung und Durchführung vonModellprojekten durch eine Koordinierungsstelle, eine Überforderung von rein ehrenamtlich arbeitenden Jugendorganisationen darstellt, die vorhandene Ressourcen brach liegen undChancen verstreichen lässt für Kinder und Jugendliche inWiesbaden den größtmöglichen Erfolg an Kooperationen zuerreichen.

    Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns aufkonstruktive Gespräche und interessante und innovativeKooperationen.

    Im Namen des Vorstands und der Geschäftsstelle.

    Susanne Kemper[Vorstand]

    Ralf Reitz[Referat Netzwerk]

    VORWORT

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  • GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTEDIE GEWACHSENE BEDEUTUNG DER GANZTAGSSCHULE

    In den letzten Jahren ist die gesellschaftliche Bedeutung derGanztagsschule in Deutschland erkennbar gewachsen. DieGründe dafür sind unter anderem die gewünschte bessereVereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die im Rahmen derPISAStudie entstandene Diskussion über dieChancengleichheit in und an Bildungsprozessen.Die Idee der Ganztagsschulumsetzung wird innerhalb unseresBundeslandes in der „Richtlinie für ganztägig arbeitendeSchulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ skizziert:

    „Ganztägig arbeitende Schulen bieten allen Schülerinnen undSchülern eine ergänzende individuelle Förderung und einverlässliches Bildungs und Betreuungsangebot. Sie eröffnenMöglichkeiten, die Bildungschancen von Schülerinnen undSchülern zu verbessern und auszuweiten, vorhandeneInteressen der Jugendlichen zu stärken und zu fördern und dieKooperation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowiezwischen Schülerschaft und Lehrkräften zu verbessern. Sieverknüpfen ihre pädagogische Unterrichtsentwicklung imSinne des kompetenzorientierten Ansatzes und einerVerbesserung des Umgangs mit Heterogenität und Vielfalt mitden oben genannten Maßnahmen und Möglichkeiten. DieEinbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung derSchule zur Gemeinde und die Kooperation mit denSchulträgern und Jugendhilfeträgern sowie mit Vereinen,Verbänden und Betrieben werden neue Lernorte erschließen,das Schulleben bereichern und das Angebot der Schulenerweitern.“

    Darüber hinaus sollen Ganztagsschulen bzw. Schulen mitGanztagsangeboten folgende Voraussetzungen dauerhafterfüllen und in flexiblen Lösungen vor Ort umsetzen:

    Angebot eines warmen Mittagessens;Hausaufgabenbetreuung bzw. eine angeleitete Übungs undLernzeit bei Schulaufgaben;Ruhe, Stillarbeits und Aufenthaltsräume für Schülerinnen,Schüler und Lehrkräfte;altersgemäße Spiel, Sport und Bewegungsmöglichkeiten imgesamten Schultag;Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne derStundentafel;der Nachweis von Bildungs und Betreuungsangeboten sowieberufsvorbereitenden Angeboten vor und nach demPflichtunterricht.

    Leitgedanke dieses Konzepts ist die Vernetzung der ganztägigarbeitenden Schulen mit Angeboten von Vereinen,Jugendverbänden u. a. auf kommunaler Ebene. Nur so kann derAnspruch der Ganztagsschule als ganzheitlichesBildungskonzept gelingen

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  • Der Ausbau von Ganztagsschulen in Hessen findet seit demSchuljahr 2002/03 statt, initiiert durch dasInvestitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ desBundes.

    Jedoch ist Ganztagsschule nicht gleich Ganztagsschule: Diestufenweise Einführung führt zu drei unterschiedlichenModellen, die alle unter dem Begriff „Ganztägig arbeitendeSchulen“ zusammengefasst werden:

    Ganztägiges Angebot Profil 1:Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)decken an mindestens drei Tagen ein Angebot von 7 Zeitstunden von 7:30 bis14:30 Uhr ab. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden.Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach deren Anmeldungdurch die Eltern besteht jedoch diePflicht zur Teilnahme für denAnmeldungszeitraum.

    Ganztägiges Angebot Profil 2:Schulen mit Ganztagsangeboten(Profil 2) bieten an fünf Tagen ein Angebot von 7:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr an.Am Freitagnachmittag ist die Schulelediglich verpflichtet, nach 14:00 Uhr einAngebot für diejenigen Schülerinnen undSchüler vorzuhalten, die dies benötigen.Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach deren Anmeldungdurch die Eltern besteht jedoch diePflicht zur Teilnahme für denAnmeldungszeitraum

    Ganztagsschule Profil 3

    Ganztagsschulen (Profil 3) bieten an fünf

    Tagen Betreuung, Unterricht und ver

    pflichtende Ganztagsangebote in der

    Zeit von 7:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr an.

    Dies gilt für alle Schülerinnen und Schü

    ler oder für einen definierten Teil ihrer

    Schülerschaft. Die Teilnahme an den zu

    sätzlichen Angeboten ist für die jeweils

    definierten Schülergruppen vollständig

    oder teilweise verpflichtend; hierüber

    entscheidet die Schulkonferenz.

    Dem Ausbau der Ganztagsschulen in Hessen wird weiterhinhohe Priorität eingeräumt. Erklärtes Ziel der HessischenLandesregierung ist es, bis 2015 ein wohnortnahes Angebot füralle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.Laut Koalitionsvertrag sollen mit dem „Pakt für denNachmittag“ alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in dasGanztagsprogramm des Landes aufgenommen werden und anfünf Tagen in der Woche bis 14:30 Uhr ein Nachmittagsangebotdurch das Land gewährleistet werden.

    In Wiesbaden sind derzeit [Stand: Schuljahr 2013/2014] 32Schulen im Ganztagsprogramm des Landes. Davon arbeitenneunzehn im Profil 1, sechs im Profil 2 und sieben im Profil 3.Eine detaillierte Liste der ganztägig arbeitenden Schulen mitihrem jeweiligen Profil kann im Anhang dieser Broschüreeingesehen werden.

    GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTEGANZTAGSSCHULEN IN WIESBADEN – GEGENWART UND AUSBLICK

    Die Kapitel „Die gewachsene Beteutung der Ganztagsschule“und „Ganztagsschulen in Wiesbaden – Gegenwart und Ausblick“ sind in Zusammenarbeit mit dem städtischen SchulamtWiesbaden entstanden.

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  • Jugendverbandsarbeit stellt eine Form der Jugendhilfe dar undwird im Rahmen des Sozialgesetzbuchs VIII, § 12 wie folgtdefiniert:

    „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendverbandsarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist aufDauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitgliederausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihreZusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen jungerMenschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“

    Dabei sind Jugendverbände sehr vielfältig. Ihre Ideen und Leitbilder sind so breitgefächert wie ihr inhaltliches Spektrum.Pfadfindergruppen, Jugendorganisationen von Rettungsdiensten, Sportvereine, jugendpolitische Interessensgemeinschaftensowie die Jugendorganisationen der Kirchen und Moscheensind sich trotz ihrer Unterschiede in folgendenStrukturmerkmalen einig:

    Diese Punkte können als Kern der Jugendverbandsarbeitbetrachtet werden.

    Jugendverbände, vereine und initiativen setzen in ihremehrenamtlichen Engagement ein positives Menschenbildvoraus. Dabei orientieren sie ihr tägliches Handeln an ihrenLeitbildern und an den Grundsätzen von Demokratie, Toleranz,Humanität, Solidarität, Pluralität und Interkulturalität. Damitstreben sie die Teilhabe jedes Kindes, Jugendlichen und jungenErwachsenen an ihren Angeboten an. Sie stehen für die Teilhabealler Menschen ein, unabhängig von Hautfarbe, Religion, nationaler Zugehörigkeit und sozialer Herkunft.Darüber hinaus bieten sie Raum für eigene Ideen und selbstgesetzte Ziele der Teilhabenden.

    GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTEJUGENDVERBANDSARBEIT – EIN ÜBERBLICK

    PartizipationFreiwilligkeitSoziale InklusionAltershomogenitätVerzicht aufLeistungskontrolle

    LebensweltorientierungGruppenorientierungReflektiertes undsoziales LernenGanzheitlichkeit

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  • Dabei werden Kinder und Jugendliche ernstgenommen, in ihrerPerson wertgeschätzt und ein von Offenheit bestimmtes Miteinander wird geprägt.Jugendverbände fördern die Individualität ihrer Teilnehmer*innen, zielen auf Persönlichkeitserforschung, entwicklung undentfaltung ab. Sie wollen jedem Kind, Jugendlichen und jungenErwachsenen die Möglichkeit geben, eigene Befähigungen insozialer, spiritueller, normativer, geistiger und körperlicher Hinsicht zu entwickeln und einzubringen.Ziel ist es, eine optimistische, kritische Sicht auf die Welthervorzubringen und sich aktiv für jugendpolitische Aktivitätund Partizipation einzusetzen.Um dieser Intention gerecht zu werden, beauftragen Verbände,Vereine und Initiativen Jugendleiter*innen. Ihnen wird einbesonderes Vertrauen entgegengebracht, das auf der Wertschätzung ihrer Person, ihrer Erfahrung, Eignung und ihremEngagement für den Verband, den Verein oder die Initiative fußt– besonders hinsichtlich der Arbeit mit Kindern undJugendlichen.

    GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTE

    Die Übernahme dieser Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich nach entsprechender Qualifikationsprüfung durch den jeweiligen Verband, den Verein oder die Initiative. Jugendleiter*innen, die imSinne der Jugendhilfe im Kontakt mit Kindern und Jugendlichenstehen, sind im Regelfall qualifiziert. Diese Qualifikationenerwerben sie z. B. im Rahmen von [Juleica]Seminaren oder vergleichbaren Ausbildungen und andere Formen der Jugend oderErwachsenenbildung, insbesondere durch PeerEducation.

    Jugendverbandsarbeit zielt auf informelles und soziales Lernenab. Das heißt, dass vor allem die sozialen und kommunikativenFähigkeiten von Teilnehmenden, die Entwicklung von Gemeinschaftsgefühl und das Sozialverhalten im Vordergrund stehen.Diese oft als SoftSkills bezeichneten Kompetenzen sind zwarschwer vergleichend zu messen und zu bewerten, bilden abereine ausschlaggebende Komponente für das weitere Leben.Verantwortungsvolles und soziales Verhalten kann ebenschwerlich in Noten oder Punkten abgebildet werden, da es vorallem um die Entwicklungen von Haltungen und Denkweisenabzielt. Dies stellt nicht zuletzt auch der 14. Kinder undJugendbericht der Bundesregierung aus 2013 fest.

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  • GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTEDER STADTJUGENDRING– DAS NETZWERK DER JUGENDVERBÄNDE, VEREINE UND INITIATIVEN

    Jugendringe sind Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden, vereinen und initiativen, die gebildet werden, umQuerschnittsaufgaben und Herausforderungen der ehrenamtlichen Jugendverbandsarbeit gemeinsam und dadurch besser zubegegnen. In Wiesbaden besteht der Stadtjugendring [SJR] alsArbeitsgemeinschaft der Jugendverbände seit 1946 im Jahr2006 erfolgte die Eintragung als Verein.Heute arbeitet der Stadtjugendring Wiesbaden e. V. entlang der

    drei Schwerpunkte Politische Interessenvertretung, Netzwerkund Service. In jedem dieser Referate gibt es eine*n Mitarbeiter*in, der/die den bis zu neunköpfigen ehrenamtlichenVorstand bei den jeweiligen Aufgaben unterstützt.

    Der Vorstand wird aus der Vollversammlung, zu der jeder Mitgliedsverband je nach Größe zwei bis vier Vertreter*innen entsendet, für zwei Jahre gewählt. Er berichtet derMitgliederversammlung über die Arbeit des Stadtjugendrings,verantwortet die Arbeit der Geschäftsstelle und steht dafür ein,dass die Interessen der Mitglieder umgesetzt beziehungsweise in die politischen Gremien getragen werden.

    Der Service für die ehrenamtlich Engagierten spielt eine entscheidende Rolle: Mit dem Materialverleih, der Verwaltung undEntwicklung des Jugendnaturzeltplatzes oder durch dieZuschussbearbeitung bietet der SJR bedarfsgerechten Service,der kontinuierlich ausgebaut wird.

    Öffentlichkeitsarbeit

    „Mutterschiff"

    Begleitung Vorstand

    Finanzen

    Verwaltung

    TeamREFERAT

    Juleica

    Zuschussbearbeitung

    Jugendnaturzeltplatz

    Mitgliedsverbände[Beratung & Vermittlung]

    Materialverleih

    Jugendsammelwoche

    ServiceREFERAT

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  • Im Bereich Netzwerk entwickelt der SJR gemeinsam mit denMitgliedsverbänden und darüber hinaus das solidarische Netzwer der ehrenamtlichen Kinder und Jugendarbeit in Wiesbaden. So erarbeitet der SJR Konzepte oder Projekte in denthematischen Schwerpunkten der Jugendverbände wie z. B.„Jugendverbandsarbeit und Ganztagsschule“ oder„[interkulturelle] Öffnung“.

    Projekte &InitiativenVerbandsarbeit &

    Ganztagsschule

    Bündnisse &Arbeitskreise

    [inhaltlich]

    Jugendringe

    ÖffnungMitgliedsverbände

    [Beratung & Vermittlung]

    Socialmedia

    Bundeskinderschutzgesetz

    Qualifizierung vonJugendleiter_innen

    NetzwerkREF

    ERAT

    Lobbyarbeit

    AG Partizipation

    Begleitungerweiterter Vorstand

    Bündnisse &Arbeitskreise

    [politisch]

    JugendpolitischeBildung

    Gremienarbeit

    KampagnenJugendparlament

    Haus derJugendverbände

    Politische

    Interessen-

    vertretung

    REFERAT

    GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTE

    Die politische Interessenvertretung nimmt der SJR insbesondere in den städtischen Gremien der Kinder und Jugendarbeitwahr. Der SJR arbeitet im Jugendhilfeausschuss mit und entwickelt u. a. Kampagnen wie die „AG kaputtsparen“, die zum Zielhatte die finanziellen Rahmenbedingungen der Jugendverbände Wiesbadens für ihre Maßnahmen, wie z.B. Freizeitenzu verbessern.

    Ausgangspunkt ist die Vollversammlung, das wichtigsteGremium des SJR. Hier werden gemeinsame Themen diskutiert,Projekte entworfen oder themenbezogene Arbeitsgruppengebildet, deren Ergebnisse in die Öffentlichkeit der Stadthineingetragen werden.Im Stadtjugendring Wiesbaden sind derzeit 23 Jugendverbände,vereine und initiativen organisiert.

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  • GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTEDIE ARBEITSGRUPPE „JUGENDVERBANDSARBEIT UND GANZTAGSSCHULE“ DES SJR

    Gerade die „großen“ Jugendverbände, allen voran die Sportjugend, beschäftigen sich seit über zehn Jahren mit derEntwicklung von Ganztagsschule und den theoretischen undpraktischen Auswirkungen auf die Jugendverbandsarbeit.Einige Verbände allerdings spüren bis heute keine Veränderungen durch die Ganztagsschule, sondern eher durch die Umbrüche in Folge der G8Umstellung und des BolognaProzesses.Das Thema wurde bis zum Herbst 2011 auf Vollversammlungeneher informell besprochen.Im September 2011 entschied sich die Vollversammlung aller

    dings dafür, dem Thema größere Bedeutung beizumessen undeine interne Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die seitdem inwechselnder Besetzung mit der Größe von 1020 Personen ausunterschiedlichen Jugendverbänden zusammenkommt.Sie tagt in der Regel einmal im Quartal, um an gemeinsamenPositionen zu arbeiten. Folgende Fragen stehen dabei imVordergrund:

    Wie positioniert sich das Netzwerk politisch zurGanztagsschule?Welche gemeinsamen Nenner können bezüglich der Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen imNetzwerk identifiziert werden?Welche Modellprojekte können konzipiert werden, die dieKompetenz von Schüler*innen als Jugendverbandsarbeiter*innen für die Ganztagsschule herausarbeiten?

    Die AG sieht es als ihre Kernaufgabe, den Mitgliedsverbändendabei mit den neuesten Informationen beratend zur Seite zustehen, Aufklärungsarbeit zu leisten und Möglichkeiten derZusammenarbeit mit Ganztagsschulen aufzuzeigen.

    Dabei sehen sich sowohl die Beteiligten aus Vorstand undGeschäftsstelle des SJR nicht in der Verantwortung, Jugendverbände in die Schule zu drängen. Vielmehr gilt es, in einemgemeinsamen Prozess herauszufinden, welche Strategie fürwelchen Jugendverband die richtige ist.

    Dabei können die Aufgaben der AG im Detail wie folgtformuliert werden:

    Die Entwicklungen der Ganztagsschule zu kennen, um dieVerbände immer mit den neuesten Informationen versorgenzu können.Den Jugendverbänden „Werkzeug“ mit an die Hand zu gehen,wie sie mit dem Thema Ganztagsschule umgehen können.Die Vielfalt, die der Stadtjugendring abbildet, in die Öffentlichkeit zu tragen und auch die Schule darauf aufmerksam zumachen.Vermittelnd tätig zu werden.Konzeptionell tätig zu werden.Der Schule, Politik und Öffentlichkeit zu verdeutlichen, wasJugendverbände sind, welchen Wert sie für die Gesellschafthaben und dass ihre Arbeit von der Ganztagsschulebeeinträchtigt wird.

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  • WIESBADENER KURIERVOM 05.03.2013

    Im Jahr 2013 wurden bei vier Themenabenden intensiv an denStandpunkten zum Thema gefeilt, um die schlussendliche Entscheidung über die „politischen Positionen“, die „Bedingungender Zusammenarbeit“ und mögliche Modellprojekte gemeinsam zu treffen und mit konkreten Positionen an die Öffentlichkeit zu gehen.

    Besonders die KickoffVeranstaltung unter dem Motto „Waswill Ganztagsschule?“ mit Schuldezernentin RoseLore Scholzstellte ein Highlight der Veranstaltungsreihe dar und war entsprechend gut besucht. Aus den Darstellungen von Frau Scholzund den Vertretern des städtischen Schulamtes, Frau MartinaMeckel und Herr Oliver Klump sowie Frau Barbara Rüßmann,Leiterin des kommunalen Bildungsbüros, konnten viele interessante Fakten gewonnen werden. An dieser Stelle möchten wiruns für das Interesse und die Offenheit des Schuldezernatessehr herzlich bedanken. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

    Darüber hinaus wurde das Thema in einzelnen Jugendverbänden ausführlich diskutiert und beleuchtet, um Unklarheiten, sowie verbandsspezifische Standpunkte zum Thema – auch inAbstimmung mit den jeweiligen Landesverbänden – zu erarbeiten. Der SJR war dabei vermittelnd und beratend tätig.Die Ergebnisse dieser Diskussionen sowie die Ergebnisse der AGsind im vorliegenden Konzept zusammengefasst.

    GANZTAGSSCHULEN UND JUGENDVERBÄNDE HEUTE

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  • Kooperationen zwischen Schulen und freien Träger der Jugendhilfe, somit auch den Jugendverbänden, vereinen undinitiativen, werden im Rahmen des Hessischen Schulgesetzes[HSchG] definiert. Dabei sind vor allem die § 15 und §16 fürKooperationen mit Jugendverbänden relevant.

    § 15 Betreuungsangebote und ganztägige Angebote derSchulen

    (1) Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote sind1. Betreuungsangebote der Schulträger,2. Schulen mit Ganztagsangeboten,3. Ganztagsschulen.

    (2) Betreuungsangebote nach Abs. 1 Nr. 1, die über den zeitlichenRahmen der Stundentafel hinausgehen, führen zu einer für dieEltern zeitlich verlässlichen und mit den Aufgaben der Schuleabgestimmten Betreuung. Die Schulträger können sie an denGrundschulen sowie den eigenständigen Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freienInitiativen zur ganztägigen Betreuung von Kindern ist dabeianzustreben. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig.

    (3) Die Schule mit Ganztagsangeboten nach Abs. 1 Nr. 2 führtGanztagsangebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern, denEltern oder qualifizierten Personen durch, die die kulturelle,soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Die Teilnahmean diesen Ganztagsangeboten ist freiwillig.

    (4) Die Ganztagsschule nach Abs. 1 Nr. 3 erweitert über die Angebote der Schulen mit Ganztagsangeboten hinaus den derSchule zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen, um diepädagogischen und in Förderschulen auch sonderpädagogischen Belange ganzheitlich berücksichtigen zu können.Die Teilnahme an diesen Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend; die Entscheidung darüber trifft dieSchulkonferenz.

    (5) Zu Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulenkönnen Grundschulen, Schulen der Mittelstufe (SekundarstufeI) und Förderschulen, insbesondere mit Förderschwerpunktgeistige Entwicklung, entwickelt werden. Über die Einrichtungeiner Ganztagsschule entscheidet der Schulträger im Rahmendes Förderplanes des Landes nach § 146 mit der Maßgabe, dassdie Ganztagsschule keine Grundlage im Schulentwicklungsplan(§ 145) haben muss.

    RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR KOOPERATIONENZWISCHEN SCHULEN UND JUGENDVERBÄNDEN

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  • § 16 Öffnung der Schule

    (1) Die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld ist zufördern.

    (2) Diese Öffnung kann durch die Zusammenarbeit der Schulenmit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen geschehen, insbesondere mit Sport und anderen Vereinen, Kunst undMusikschulen, kommunalen und kirchlichen Einrichtungensowie mit Einrichtungen der Weiterbildung. Berufliche Schulensollen mit Trägern der beruflichen Weiterbildung in der Regionzusammenarbeiten.

    (3) Geeignete Formen der Zusammenarbeit nach Abs. 2 könnenin die Angebote nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 einbezogenwerden. Die Schulen können mit der jeweiligen Einrichtung Verträge über Art, Umfang und Inhalt dieser Zusammenarbeitschließen. Finanzielle Verpflichtungen für das Land und denSchulträger können die Schulen eingehen, soweit ihnen fürdiesen Zweck Mittel zur Verfügung stehen.

    (4) Die Mitarbeit von Eltern und anderen geeigneten Personenim Unterricht und an Angeboten der Schule ist möglich. DieGrundsätze der Mitwirkung beschließt die Schulkonferenz aufder Grundlage einer Konzeption der Konferenzen der Lehrkräfte.Das Nähere regelt das Kultusministerium durch Richtlinien.

    Beide Paragrafen definieren, wie der Ganztagsschulbetrieb umgesetzt werden soll. Dabei gilt es, vor allem Paragraf 15, Absatz 3des Hessischen Schulgesetzes genau zu beachten. Der Schulewird hier die Möglichkeit eröffnet, Ganztagsangebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, den Elternoder anderen qualifizierten Personen durchzuführen.

    Das Hessische Schulgesetz spricht in § 16 weiterhin von einer„Öffnung der Schule“. Diese soll gegenüber der Kommune vollzogen werden, vor allem gegenüber den in ihr verorten Institutionen und außerschulischen Einrichtungen. Als geeigneteFormen der Zusammenarbeit werden in § 16, Absatz 3 des Hessischen Schulgesetzes Pflichtangebote, verpflichtende Wahlangebote und freiwillige Wahlangebote verstanden.

    RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR KOOPERATIONEN ZWISCHEN SCHULEN UND JUGENDVERBÄNDEN

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  • In der "Rahmenvereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Jugendring e.V. über die Zusammenarbeit von Schulenund Jugendverbänden im Rahmen ganztägig arbeitender Schulen in Hessen" skizzieren die beteiligten Institutionen diegesetzlichen Grundlagen weiter aus.Ziel der Vereinbarung ist es, Bildungsangebote in der Schule mitaußerschulischen Bildungsangeboten zu vernetzen, um eineenge Verbindung von schulischer und außerschulischer Bildungzum Wohl von Schüler*innen zu verankern. Diese Vereinbarungkann im Anhang dieser Broschüre eingesehen werden.

    Damit setzt das Hessische Schulgesetz ein deutliches Zeichenin Sachen Kooperation. Es liegt im Interesse des Gesetzgebers,dass Jugendverbände und Ganztagsschulen miteinanderkooperieren. Die Entscheidungen über die jeweiligen Kooperationen und ihre Formen richten sich auch nach der finanziellenAusstattung der Ganztagsschule. Hier besteht also ein Verhandlungsspielraum für die Schulleitungen, ihre Ganztagsschulkoordinatoren und die Jugendorganisationen vor Ort.

    Abseits der oben erwähnten Angebote im Ganztagsbetrieb inForm von Pflichtangeboten, Wahlpflichtangeboten und freiwilligen Angeboten im Regelschulbetrieb, sehen der SJR und seineMitgliedsverbände folgende weitere Formen der Kooperation:

    ProjekttageProjektwochenErlebnispädagogische KlassenausflügePunktuelle Zusammenarbeit im fachspezifischen Unterricht

    Darüber hinaus setzt der SJR auf neue Ideen und Anfragen vonSchulen, die punktuelle Kooperationen anstreben, insofern dieim Folgenden formulierten Rahmenbedingungen erfülltwerden.

    RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR KOOPERATIONEN ZWISCHEN SCHULEN UND JUGENDVERBÄNDEN

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  • Die Arbeitsgruppe „Jugendverbandsarbeit und Ganztagsschule“ hat im Rahmen ihres dreijährigen Bestehens intensiv anpolitischen Positionen gearbeitet, die im Folgenden dargestelltund begründet werden. Zwar sind die Adressaten dieser Positionen auf unterschiedlichen Ebenen des föderativen Systems verortet, dennoch sollen sie an dieser Stelle in ihrer Gänzeausformuliert stehen, da sie alle notwendig für die Gestaltungdes Prozesses sind. Natürlich sind wir uns, bezogen auf unserepolitischen Positionen bewusst, dass wir hier nur geringe Einflussmöglichkeiten haben. Warum also politische Positionen beziehen? In der Arbeit der AG des SJR wurde immer wieder dieVielfältigkeit der Jugendverbandsarbeit deutlich, auch der Anspruch mancher Verbände neben und nicht in der Schule zuexistieren. Außerschulische Jugendbildung stellt einen großenWert dar, der unserer Meinung nach unbedingt erhalten bleiben muss. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Kinderund Jugendliche außerhalb der Schule zeitliche Freiräume eingeräumt bekommen, sich selbst zu verwirklichen und ihrenganz persönlichen Interessen nachgehen zu können. Insbesondere dafür stehen unsere politischen Positionen.

    „ Wir wünschen uns eine deutliche Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dies soll durch verbesserte

    verbindliche Regelungen erreicht werden, die die Freistellungzur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten festlegen. “

    Begründung:Jugendverbandsarbeit basiert zum größten Teil auf ehrenamtlichem Engagement. Die Belastungen der ehrenamtlichen Helfer*innen werden durch die wachsenden Anforderungen unddem immer größeren Zeit und Leistungsdruck in Schule undBeruf ständig größer. Außerdem ist eine Betreuung in Ganztagsschulen nur in den Kernschulzeiten möglich, was ohne eineErweiterung der bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtliches Engagement [vgl. Hessische Kinder undJugendhilfegesetzbuch [HKJGB, Vierter Teil] ] kaum machbar ist.Ein ehrenamtliches Engagement in Ganztagsschulen ist nichtdauerhaft zu leisten, wenn noch im vollen Umfang einerBerufstätigkeit nachgegangen werden muss.

    „Um außerschulische Bildungsangebote für Kinderund Jugendliche sicherzustellen, muss Ganztagsschule

    außerschulische Bildung in ihrem Konzept verankern.“

    Begründung:Gerade die [ehrenamtliche] außerschulische Bildungsarbeitdurch die Jugendverbände, vereine und initiativen ist für dieganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in

    1.

    2.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEITPOLITISCHE POSITIONEN

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  • ihrer Sozial und Bildungskompetenz ein wichtiger Baustein,der aktiv und konkret in konzeptionelle Umsetzung eingebunden werden muss.

    „Wir fordern eine Ganztagsschule bis maximal 16.00Uhr. In dieser Zeit sollen auch alle Hausaufgaben mit

    einer Betreuung erledigt werden.“

    Begründung:Trotz der Einführung einer Ganztagsschule muss für Kinder undJugendliche ein außerschulisches [Vereins]Leben möglich sein.Viele Verbände sind bereit, sich in einem kooperativen undlebendigen „System Ganztagsschule“ einzubringen und „vorOrt“ Verbandsarbeit zu leisten. Doch manche Verbände sehendiese Möglichkeit für sich [derzeit] nicht. Sie leben davon, einOrt außerhalb der schulischen Organisation und ein sicherer,alternativer und teilweise auch nach außen abgeschlossenerRückzugsraum für Kinder und Jugendliche zu sein.Diese Verbände können nur bestehen, wenn die späten Nachmittage und Abende für regelmäßige Treffen frei bleiben

    „Auf kommunaler Ebene muss eine Koordinierungsstelle zur Beratung und Begleitung von Schulen und Ver

    bänden geschaffen werden.“

    Begründung:Diese Vollzeitstelle soll der Abstimmung von Angeboten und

    Nachfragen zwischen Verbänden und Schulen, Beratung inVertragsangelegenheiten, Mediation von Konflikten, Aus undFortbildung sowie Qualitätsentwicklung und sicherung verbandlicher Angebote dienen. Sie soll im Stadtjugendringverortet sein, um Kenntnis der Rahmenbedingungen derJugendverbände, vereine und initiativen zu gewährleisten.Ihre weiteren Aufgaben werden im Kapitel „Modellprojekte“ imDetail beschrieben.

    „Den in Schule tätigen Jugendverbänden sollen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden,

    die nicht zu Lasten des Ganztagsbudgets der einzelnen Schulenfallen, um ihre Angebote durchzuführen.“

    Begründung:Ausgehend von der Restriktion der Mittel des Landes/ bzw. derMittelverteilung einzelner Schulen müssen Jugendorganisationen die Möglichkeit haben, finanzielle Mittel für die Angeboteim Ganztag schulunabhängig zu akquirieren. Der Abruf dieserMittel für Jugendverbände kann über eine Richtlinie erfolgen,die noch zu erarbeiten wäre. Diese soll explizit die Bedarfe derJugendorganisationen decken, die die einzelnen Schulen, aufGrund bestehender Restriktionen, nicht decken können.Die Verwaltung dieser Richtlinie ist beim SJR zu verorten.

    3.

    4.

    5.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

    21

  • „Für eine Kooperation von Jugendverbänden undSchulen fordern wir eine angemessene Aufwandsent

    schädigung für diejenigen, die sich mit Angeboten der Jugendverbandsarbeit in der Ganztagsschule engagieren. Außerdemfordern wir die Übernahme von Sach, Fahrt und Materialkosten durch die Schulen, um die Qualität der Angebote zugewährleisten.“

    Begründung:Jugendverbandsarbeit im Ganztagsschulbetrieb verstehen wirals zusätzliche Serviceleistung der Jugendverbände, die imangemessenen Umfang ohne finanzielle Anerkennung nichtgeleistet werden kann. Jugendverbände müssen auf die geänderten Ausgangsbedingungen ihrer Angebote in Schulenreagieren, müssen ihre Angebote dem Schulalltag anpassenund konzeptionell arbeiten.Diese Leistung muss angemessen honoriert und finanziertwerden und sollte durch einen entsprechenden Passus in denKooperationsverträgen berücksichtigt werden.

    „Wir fordern eine Sicherstellung von Qualifizierungsangeboten für die an Ganztagsschulen tätigen

    Verbandsvertreter*innen.“

    Begründung:Qualifizierungen für die Vertreter*innen der Jugendverbandsarbeit in Ganztagsschulen können nicht aus eigenen Mitteln derJugendverbände oder des Stadtjugendrings geleistet werden.Spezielle Qualifizierungen sind aber vor dem Hintergrund geänderter Anforderungen an die Rolle der Betreuenden, dieStruktur des Angebotes sowie die Qualität der Einheiten notwendig.

    6. 7.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

    22

  • Weiterhin hat die AG sich intensiv mit Grundbedingungen füreine gelingende Zusammenarbeit auseinandergesetzt. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass Jugendverbände und Ganztagsschulen in ihrem gemeinsamen Interesse derganzheitlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen, eineSchnittmenge haben. Allerdings darf keine Voraussetzung fürdie Kooperation mit Ganztagsschulen sein, dass ein Jugendverband hauptamtlich aufgestellt ist oder eine gewisse Mindestgröße hat. Außerdem darf es keine Mehrbelastung für dieEhrenamtlichkeit der Jugendleiter*innen oder die finanziellenRessourcen der Jugendverbände darstellen.Im Folgenden haben wir unsere Grundwerte und Überzeugungen, die gesehen, verstanden und anerkannt werden wollen inGrundbedingungen der Zusammenarbeit formuliert. Es gehtuns dabei auch darum, dass wir uns von Seiten der Schulen insbesondere aber auch von Seiten der Kommunalpolitik wünschen, dass die Arbeitsansätze und Grundgedanken desHandelns der Jugendverbände anerkannt und einbezogen werden. Wir wünschen uns, trotz unserer Ehrenamtlichkeit ein partnerschaftliches Zusammenarbeiten. Jugendverbandsarbeitstellt einen großen Mehrwert für junge Menschen dar, auch inBezug auf Angebote im Ganztagsbereich. Dies muss anerkanntwerden.

    „Wir fordern eine Kommunikation auf Augenhöhezwischen Schule und Jugendverband. Diese Kommunika

    tion soll unter Einbeziehung in die notwendigen schulischenStrukturen, Sitzungen, Gremien und Konferenzen erfolgen undMöglichkeiten zur Teilhabe an gemeinsamen schulischenProzessen gewährleisten.“

    Begründung:Jugendverbände in ihrem partizipativen Selbstverständnis sollen in ihrem Interesse der Kommunikation zwischen Schule undJugendverband sowie in ihrer Arbeit mit den teilnehmendenSchüler*innen über schulische Prozesse informiert sein. IhremAnspruch und ihrer Verantwortung gegenüber und für Schüler*innen gemäß sollen Jugendverbände in Form einer Stimmein den entsprechenden Gremien, Konferenzen und Strukturendie Möglichkeit eröffnet werden die Schulgemeinschaft zu gestalten.

    1.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEITBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

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  • „Jugendverbänden muss ermöglicht werden, ihreAngebote auch außerhalb des Schulortes, in eigenen

    Räumen, in der freien Natur oder an sonstigen Orten deraußerschulischen Jugendbildung durchzuführen. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für Schüler*innen auch auf diese Orte muss gegeben sein.“

    Begründung:Den Charakter der außerschulischen Jugendbildung bildet zunächst auch die örtliche Komponente. Natürlich sollte es auchAngebote im Raumkonzept der Schulen geben, allerdings müssen die Rahmenbedingungen hinsichtlich Versicherungsschutzund Aufsichtspflichtübernahme ortsunabhängig gewährleistetsein, um den Charakter der Jugendverbandsarbeit zu erhaltenund den Schüler*innen auch konkrete außerschulische Lernerfahrungen bieten zu können.

    „Jugendverbänden muss ermöglicht werden, ihreAngebote auch schulübergreifend anzubieten; d. h., die

    Rahmenbedingungen der Kooperationen zwischen Schulenmüssen zu Beginn des Schuljahres auch hinsichtlich der Angebote der Jugendverbände betrachtet werden. Ziel ist, dassAngebote der Jugendverbände von Schüler*innen mehrererSchulen besucht werden können und somit genügendeTeilnehmerzahlen garantiert werden.“

    Begründung:Kooperationen gehören insbesondere zwischen räumlich nahegelegenen Schulen mittlerweile zum Alltag des Schulsystems,dies gilt vor allem für Gymnasien und das Leistungskurssystem.Diese Absprachen und Kooperationsverträge mit dem Ziel,vielen Schüler*innen ihr Wahlangebot zu ermöglichen, sollenauch für Angebote der Jugendverbände ermöglicht werden,sodass viele interessierte Teilnehmer*innen die Möglichkeithaben teilzunehmen und teilzuhaben.

    „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass die Inhalteder Angebote grundsätzlich die Sache der ausrichtenden

    Jugendverbände bleiben.“

    Begründung:Jugendverbände arbeiten grundsätzlich partizipativ.Das bedeutet, die Zielgruppe bestimmt das Angebot. Um diesund die Identität der Jugendverbände zu gewährleisten, haltenwir es für unerlässlich, dass der Inhalt der Angebote zwar aufden Bedarf der Schule bzw. der Schüler*innen passt, die Jugendverbände ihn allerdings konkret ausgestalten.

    2.

    3.

    4.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

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  • „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass Angeboteauch von einem Zusammenschluss von Jugendverbänden

    angeboten werden können.“

    Begründung:Nicht jeder Jugendverband kann alleine ein kontinuierliches Angebot an einer Schule personell stemmen. Um trotzdemkontinuierliche Angebote zu gewährleisten, müssen sichJugendverbände zusammenschließen können.

    „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass dieAngebote der Jugendverbände in den Schulen als

    Angebote der jeweiligen Jugendverbände erkennbar bleiben.“

    Begründung:Kindern und Jugendlichen soll im Rahmen der Angebote anGanztagsschulen der Jugendverband und dessen Philosophienähergebracht werden. Dafür ist es unerlässlich, dass für dieTeilnehmenden klar ist, welcher Jugendverband oder welcherZusammenschluss von Jugendverbänden das Angebotdurchführt.

    „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass die Schülerdie Wahl haben, an den Angeboten der Jugendverbände

    teilzunehmen oder nicht.“

    Begründung:Jugendverbände basieren auf Freiwilligkeit – sei es bezüglichdes Engagements oder der Teilnahme an Angeboten. Um denGrundgedanken der Jugendverbände zu wahren, sind dieSchüler*innen genauso als freiwillige Teilnehmer*innen zubehandeln.

    „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass imRahmen von Angeboten der Jugendverbände keine

    Noten vergeben werden.“

    Begründung:Jugendverbänden geht es um Persönlichkeitsentwicklung unddie Anerkennung von jungen Menschen und nicht darum, diesezu bewerten. Sie stellen sich gegen den in der Schule begünstigten Leistungsdruck und zielen auf vertrauensvolle Mitarbeit,Wertschätzung und Teilhabe der Jugendlichen ab. Aufgabeeines*r Jugendleiters*in kann es in diesem Selbstverständnisnicht sein, die Leistungen von Schüler*innen gemäß der Notenbzw. Punkteskala zu bewerten. Allerdings ist eine auf Wertschätzung basierende Zeugnisbeigabe [Würdigung] zurBescheinigung der Teilnahme am Angebot der Jugendverbändedenkbar.

    5.

    6.

    7.

    8.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

    2525

  • „Wir fordern für engagierte Schüler*innen, die in derJugendverbandsarbeit tätig sind, die Möglichkeit, eigene

    Angebote ihres Jugendverbands innerhalb der Ganztagsschulen in Wiesbaden anzubieten – auch schulübergreifend. Fürdieses Engagement sollen ihnen Verfügungsstunden bereitgestellt werden.“

    Begründung:Schüler*innen sind in der Jugendverbandsarbeit tätig. Durch ihrEngagement verfügen sie über besondere Erfahrungen undQualifikationen für die Durchführung von außerschulischenJugendbildungsangeboten. Dieses Potenzial soll im Rahmen derAngebote von Jugendverbänden an Ganztagsschulen nichtungenutzt bleiben. Es soll Jugendleiter*innen, die selbst noch inder Schule sind, ermöglicht werden, Angebote ihres Jugendverbandes an der eigenen Schule und/oder auch innerhalb desgesamten kommunalen Schulsystems durchzuführen und zuleiten. Für dieses Engagement sollten ihnen Verfügungsstunden bereitgestellt werden, sodass sie ihre Leitungstätigkeit[Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung] durch eineentsprechende Reduzierung üblicher Nachmittagsstundenwahrnehmen können.

    „Bedingung für die Zusammenarbeit ist, dass dieSchule eine Kontinuität der Angebote durch Jugend

    verbände gewährleistet.“

    Begründung:Für Jugendverbände ist es mit enormem Aufwand verbunden,ein Angebot an einer Schule zu realisieren. Um diesem AufwandRechnung zu tragen, müssen Schulen gewährleisten, dassAngebote auch längerfristig angeboten werden können.Weiterhin gilt es auch, Schüler*innen die langfristige Teilnahmeund Teilhabe an Angeboten zu ermöglichen.

    9. 10.

    POLITISCHE POSITIONEN UND GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE GELINGENDE ZUSAMMENARBEIT

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  • MODELLPROJEKTE

    Ausgehend von unseren Überlegungen zur Ganztagsschulesind innerhalb der AG „Verbandsarbeit und Ganztagsschule“vielfältige Ideen entstanden, die nun näher beschrieben werdensollen. Sie untermauern zum einen unsere politischen Positionen und die Bedingungen der Zusammenarbeit; zum anderenzeigen sie, dass wir die Idee der Öffnung von Schulen unterstützen sowie konstruktiv und kreativ an Kooperationsmodellenarbeiten. Dabei ist für uns ein gewisses Maß an Professionalitätund demnach auch an professionellen Rahmenbedingungenalternativlos.

    EINE KOORDINIERUNGSSTELLE FÜRJUGENDVERBANDLICHE ANGEBOTE ANGANZTAGSSCHULEN

    Wir sehen es als zwingend notwendig an, mögliche Kooperationen der Jugendverbände mit Ganztagsschulen pädagogischprofessionell zu begleiten. Das zusätzliche Aufkommen anBeratung und Vermittlung, die konzeptionelle Arbeit mit denJugendverbänden sowie Qualifizierungsmaßnahmen und dasBereitstellen von Reflexionsangeboten sind für uns in unsereraktuellen personellen Ausstattung nicht umsetzbar.Wir haben den Anspruch, diesen Prozess qualitativ hochwertigund professionell zu gestalten.

    Der Hessische Jugendring e. V. teilt unsere Einschätzungen indiesem Bereich und stellt in seinem Eckpunktepapier „Jugendarbeit und Schule – Empfehlungen für eine regionale Koordination von Kooperationen zwischen Jugendverbänden undSchulen“ besonders folgende Thematik heraus:

    „Die Untersuchung von Praxisbeispielen der Koordinierung vonGanztagskooperationen führte zu einer Liste einiger Erfolgsbedingungen, die wir anschließend aufführen. Wie die Umsetzung vor Ort aussehen könnte, zeigen die danach aufgezähltenVorschläge. Hier sollten die Bedingungen vor Ort besondersbeachtet werden. Gemeinsam ist allen Varianten, dass Koordination nicht ohne finanzielle Mehrkosten zu leisten ist. Die voneiner Koordinierungsstelle zu leistenden Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Es entstehen also Kosten, die nicht vomGanztagsbudget der Schulen bzw. von den Jugendverbänden

    27

  • gedeckt werden können. Das Ganztagsbudget der Schule sollteweiterhin ausschließlich in die Umsetzung von Ganztagsangeboten (Honorare für Teamer/innen, Materialkosten etc.)fließen. Vielmehr ist es unumgänglich, dass zusätzlicheöffentliche Mittel hierfür verwendet werden.“

    Wir wünschen uns eine Koordinierungsstelle „Jugendverbandsarbeit und Ganztagsschule“ in freier Trägerschaft des Stadtjugendring Wiesbaden. Diese würde sich in ihrem Aufgabenfeld, ausschließlich an Wiesbadens Jugendverbände undSchulen im Feld der Ganztagsbildung richten.

    Ihre Aufgaben sind im Folgenden beschrieben:

    Beratung und Unterstützung der Jugendverbändein konzeptioneller,pädagogischer,rechtlicher,versicherungstechnischer und vertraglicher Hinsicht

    Koordination der Nachfrage seitens der Schule und desAngebotes der JugendverbändeQualifizierung von in Schulen tätigen Jugendleiter*innenunter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen an denEinsatz in Schulen, auch im Rahmen der „ModellregionInklusion“

    Erschließen neuer Angebotsformen und Projektkoordinationbei punktuellen Angeboten, beispielsweise in ProjektwochenÖffentlichkeitsarbeit und Marketing für die Angebote derJugendverbändeBereitstellen eines regelmäßigen Reflexionsrahmens für die inSchule tätigen Jugendleiter*innenAnsprechpartner*in für die Ganztagsschulkoordinatoren unddas städtische SchulamtKonzeption und Durchführung eigener Angebote, vor allemdas Ermöglichen der Modellprojekte „Schüler*innen sindJugendverbandsarbeiter*innen“ und „Schüler*innen werdenJugendverbandsarbeiter*innen“Vertretungsregeln entwickeln und die Vertretung im Krankheitsfall organisieren und gegebenenfalls durchführenBei Bedarf Teilnahme an städtischen Gremien in Politik undVerwaltung zur [Weiter]Entwicklung der Ganztagsschule inWiesbaden

    MODELLPROJEKTE

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  • MODELLPROJEKTEQUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN FÜR JUGENDLEITER*INNEN

    Jugendleiter*innen sind im Regelfall qualifiziert. Sie durchlaufen eine mindestens 40stündige Ausbildung und erwerbenin diesem Rahmen nach Teilnahme an einem ErsteHilfeKursdie sogenannte Jugendleitercard [Juleica]. Diese Ausbildung istdeutschlandweit geregelt und stellt eine amtliche Legitimationihrer Tätigkeit dar.

    Die Ausbildung zum*r Jugendleiter*in kann mit 16 Jahren [inAusnahmefällen mit 15 Jahren] erfolgen.

    Die Pflichtinhalte dieser Ausbildung umfassen folgendeThemengebiete:

    Arbeit in und mit GruppenDefinition und Formen von GruppenErkennen und Gestalten von GruppenprozessenEntscheidungsfindung und BeteiligungsmodelleReflexion von Gruppensituationen

    Aufsichtspflicht, Haftung, VersicherungRechtliche Stellung der Jugendleiter*inAufsichtspflicht [Bedeutung und Umfang der Aufsichtspflicht, Sexualität und Aufsichtspflicht, rechtliche Konsequenzen von Aufsichtspflichtverletzungen]Haftung und HaftungsgrenzenVersicherungenSchutz vor KindeswohlgefährdungJugendschutzgesetz

    Organisation und PlanungProgrammdurchführungGeschäftsführung

    Entwicklungsprozesse im Kindes und JugendalterPsychische, kognitive und soziale EntwicklungKörperliche EntwicklungBesondere Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung

    Lebenssituation von Kindern und JugendlichenAlltag von Kindern und JugendlichenSoziokulturelle UnterschiedeGeschlechtsspezifische SozialisationsbedingungenBearbeitung exemplarischer Erfahrungs undProblemfelder, z. B. die Frage des Umgangs mitdemokratie und menschenfeindlichen Tendenzen inder GesellschaftRolle und Selbstverständnis von Jugendleiter*innenPersönlichkeitsentwicklungLeitungskompetenz

    Teamfähigkeit

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  • MODELLPROJEKTEAUFBAUMODUL: JUGENDLEITER*IN IM GANZTAGSSCHULBETRIEB

    Die Arbeit der Jugendverbände ist in Ganztagsschulen grundsätzlich anders zu verorten als im außerschulischen Sektor.Dem Rechnung tragend und um den speziellen Herausforderungen durch den Lernort Schule gerecht zu werden, der vorallem in den Ganztagsprofilen 2 und 3 einen verpflichtendenCharakter aufweist, besteht ein Bedarf an weitergehenderQualifikation für Jugendleiter*innen, ergänzend zu Jugendleitercard. Wir sehen die Voraussetzung zur Teilnahme andiesem Aufbaumodul in dem Besitz einer gültigen Juleica.Um der Herausforderung im Schulalltag gerecht zu werden,sehen wir Kompetenzen in folgenden Themenbereichen alsnotwendige weitere Qualifizierungen an:

    Das Hessische SchulsystemDas Hessische SchulgesetzStrukturen in Schulen

    SchülervertretungenElternbeiratSchulleitungenLehrerkollegiumGanztagsschulkoordinatoren*innenGremien

    Ideen, Ausgangslage und Ziele der GanztagsschulbildungPädagogische Herausforderungen des Einsatzes in Schulen

    Anforderungen an geänderte RollenbedingungenPartizipation im Ganztag[Teilnahme wird zur Teilhabe]Der Spagat zwischen Freiwilligkeit und Verpflichtung

    Heterogenität und Differenzierung der Schüler*innenim KlassenverbandAnforderungen des sonderpädagogischen Bereichs inder „Modellregion Inklusion“Abgrenzung

    Rahmenbedingungen des Einsatzes in SchulenVerträge, Versicherungen und VerpflichtungenAn und Abwesenheit von Schüler*innenEntschuldigung und FreistellungInfrastrukturGrenzen des Schulbetriebs

    KommunikationElternLehrer*innenSchüler*innenSchulleitungenGanztagsschulkoordinatoren*innen

    EvaluationReflektionFeedbackWeiterentwicklung alter und Entwicklung neuerKonzepte

    Diese Liste stellt eine erste Sammlung der für den Schulalltagnötigen Qualifikationen dar. Sie ist nach der Besetzung einerStelle gemeinsam von den Jugendverbänden und moderiertvon der Koordinierungsstelle weiter zu bearbeiten.

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  • MODELLPROJEKTESCHÜLER*INNEN SIND JUGENDLEITER*INNEN

    Um sowohl die Vielfalt der Wiesbadener Jugendverbände inGanztagsschulen abzubilden als auch zu gewährleisten, dassmöglichst viele Jugendleiter*innen für die Angebote derJugendverbände in Schulen zur Verfügung stehen, möchten wirfolgendes Modellprojekt vorstellen.

    Schüler*innen sind in der Jugendverbandsarbeit tätig. Durch ihrEngagement verfügen sie über besondere Erfahrungen undQualifikationen für die Durchführung von außerschulischenJugendbildungsangeboten. Dieses Potenzial soll im Rahmen derAngebote von Jugendverbänden an Ganztagsschulen nichtungenutzt bleiben. Es soll Jugendleiter*innen, die selbst noch inder Schule sind, ermöglicht werden, Angebote ihres Jugendverbandes an der eigenen Schule und/oder auch innerhalb desgesamten kommunalen Schulsystems durchzuführen und zuleiten. Für dieses Engagement sollten ihnen Verfügungsstunden bereitgestellt werden, sodass sie ihre Leitungstätigkeit[Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung] durch eineentsprechende Reduzierung üblicher Nachmittagsstundenwahrnehmen können.

    Die in Jugendverbänden engagierten Schüler*innen könntendie für Schule konzeptionierten Angebote ihrer eigenenJugendverbände an Wiesbadener Schulen durchführen. Dies

    könnte eine Chance sein, die ohnehin vorhandenen Ressourcenzu nutzen und Verantwortlichkeit Jugendlicher fördern. Mitdiesem Modellprojekt könnten viele Angebote derJugendverbände an Schulen realisiert werden. Dafür müssenallerdings folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

    KoordinierungsstelleFinanzielle Mittel zur Durchführung von AngebotenFreiwillige AGFormSchulübergreifende AngeboteSchüler*innen sind Jugendleiter*innen

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  • MODELLPROJEKTE

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  • MODELLPROJEKTESCHÜLER*INNEN WERDENJUGENDLEITER*INNEN

    Der SJR könnte weiterhin seine Schulungen zum Erwerb derJuleica [40 Std.], die Aufbauschulungen [2 x 8 Std.] sowie dieTeilnahme an einem ErsteHilfeKurs [16 Std.] in einer schuljahrumfassenden AG an mehreren Schulen anbieten. DieserKurs würde zwei Schulstunden pro Woche umfassen undkönnte parallel an verschiedenen Wiesbadener Schulengestartet werden.

    Ziel wäre es, neben den dort vermittelten Kenntnissen undFähigkeiten Schüler*innen zu gewinnen, die im folgendenSchuljahr oder Schulhalbjahr begleitet vom SJR eigeneAngebote ihrer Jugendverbände an ihren Schulen durchführen.

    Dieses Modellprojekt stellt aus unserer Perspektive einengroßen Mehrwert für Schulen und Jugendverbände dar, bedarfaber neben den notwendigen finanziellen Mitteln, folgenderVoraussetzungen:

    KoordinierungsstelleWahlmöglichkeitSchulübergreifende AngeboteFreie RaumwahlSach und Materialkosten

    Außerdem müssten auch die jeweiligen Jugendverbände eineLeitungstätigkeit für die betreffende Schüler*in vorsehen, da dieAngebote schlussendlich in ihrer Verantwortung stattfindenwürden.

    FÖRDERMITTEL ZUR GESTALTUNG VONGANZTAGSSCHULANGEBOTEN – EINE VISION!

    Dem Engagement der Jugendverbände im Ganztagsbetriebdürfen keine finanziellen Einbußen folgen.Davon ausgehend, dass Wiesbadens Schulen eine gewisseSumme zur Realisierung des Ganztagsbetriebes in Form vonStellen seitens der Landesregierung zur Verfügung gestelltbekommen, wünschen wir uns eine schulunabhängige Lösungfür die Jugendverbände in Wiesbaden.Ziel muss die Installation eines Fördertopfes sein, der allenJugendverbänden Wiesbadens zur Verfügung steht, unabhängig davon, in welcher Schule sie sich engagieren. Über diesenFördertopf kann Projektarbeit – in welcher Form und inwelchem Umfang bleibt zu klären – von Jugendleiter*innen beantragt werden, anteilig und zusätzlich der von der Schule zurVerfügung gestellten Mittel. Sie dienen ausschließlich demAngebot von Aktivitäten im Ganztagsbetrieb von Schulen undden daraus resultierenden Aktivitäten. Davon versprechen wiruns, dass Jugendverbände als Partner für Ganztagsschulenmassiv an Attraktivität gewinnen.

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  • FAZIT

    Es muss für jene Verbände, die für sich beschlossen haben, nichtmit Ganztagsschulen zu kooperieren, und jene, die es [noch]nicht können, dennoch ein Weiterarbeiten möglich sein. Dasbedeutet, dass die Nachmittage und frühen Abendstundennicht für schulische Aktivitäten wie Lern und Hausaufgabenbesetzt sein dürfen. Das schulische Leistungspensum, demSchüler*innen ausgesetzt sind, muss innerhalb des SystemsGanztagsschule erfüllbar bleiben.

    Sollten Kooperationen seitens der Ganztagsschulen inWiesbaden gewollt sein, müssen dafür strukturell notwendigeVoraussetzungen geschaffen werden, für alle JugendverbändeWiesbadens. Um die Angebote im Ganztagsschulbetrieb qualitativ hochwertig zu gestalten, halten wir es für notwendig,entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dieses istentweder durch genügende Mittel und Personalausstattungder Jugendverbände und eine zentrale Koordinierungsstelleoder durch eine strukturelle Aufwertung der Jugendverbändemit hauptamtlichen Jugendbildungsreferent*innen, die als professionelle Pädagogen die Angebote ihrer Verbände in Schulendurchführen, zu realisieren.

    Jugendverbände und Ganztagsschulen sollen als Akteure mitdem gemeinsamen Ziel der Bildung von Kindern und Jugendlichen voneinander wissen und die jeweiligen bildungstheoretischen Ansätze verstehen und anerkennen.Gelungene Kooperationen zeichnen sich in unseren Augendurch klare Aufgabenstrukturen aus, sodass beide Kooperationspartner wissen, was voneinander erwartet wird. Dazu isteine Kommunikation auf Augenhöhe zwingend notwendig.

    Von zentraler Bedeutung in diesem Prozess ist die Rolle derJugendverbände. Jugendverbände sind in Deutschland etablierte Träger der freien Jugendhilfe. Sie haben einen wichtigenAnteil an der Sozialisation von jungen Menschen. Ihr Angebotist vielfältig und richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen. Ihre Rolle darf angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes und im Hinblick auf die Wichtigkeit des„Bürgerschaftlichen Engagements“ nicht gering[er] geschätztwerden. In welcher Gesellschaft würde man leben, wenn z. B.die Arbeit der helfenden Jugendverbände nicht für konstantenNachwuchs in den Rettungsdiensten sorgen würde?

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  • An diesem Beispiel lässt sich vielleicht am deutlichsten ablesen,wie wichtig der Einfluss der Jugendverbände auf die Gesellschaft ist. Jugendverbände zielen auf Demokratisierung, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe ab. Sie unterstützen dieEntwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verantwortungsvollen Mitgliedern der Gesellschaft – als Basiseiner lebendigen Demokratie!

    Wenn Schule ernsthaft dem Leitbild eines ganzheitlichenBildungsauftrags folgen will, dann kann sie nicht auf die Erfahrungen, Kompetenzen und Leistungen der vielfältigen Jugendverbände, vereine und initiativen verzichten.Doch es ist nicht nur Aufgabe der Jugendverbände, diesen Wegzu gehen: In Wiesbaden ist ein deutliches Zeichen seitens desstädtischen Schulamtes, der Schulen und der Kommunalpolitikerforderlich. Jugendverbandsarbeit hat einen Wert an sich unddiesem ist auch im Prozess der Ganztagsschulumsetzung inWiesbaden Rechnung zu tragen.

    Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass Jugendverbände und Schulen ein gemeinsames Interesse am Wohlevon Schüler*innen haben, denn das Ziel des Ganztages und derJugendverbände ist eine ganzheitliche Bildung, die nicht ausfinanziellen Gründen verhindert werden darf.

    FAZIT

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  • Schule Ganztagsprofil

    GRUNDSCHULEN

    Blücherschule 2BrüderGrimmSchule 1FriedrichLudwigJahnSchule 1FriedrichvonSchillerSchule 2GustavStresemannSchule 1Hafenschule 1

    INTEGRIERTE GESAMTSCHULEN

    HermannEhlersSchule 3IGSKastellstraße 3SophieundHansSchollSchule 2WilhelmHeinrichvonRiehlSchule 1AlexejvonJawlenskySchule 2WilhelmLeuschnerSchule 1

    Schule Ganztagsprofil

    FÖRDERSCHULEN

    AlbertSchweitzerSchule 1AugustHermannFranckeSchule 3FriedrichvonBodelschwinghSchule 3JohannHinrichWichernSchule 3Fluxusschule Biebrich 3

    HAUPTSCHULEN

    WolframvonEschenbachSchule 3

    HAUPT UND REALSCHULEN

    ErichKästnerSchule 1HeinrichvonKleistSchule 1Kellerskopfschule 1LudwigEhrhardSchule 1

    Schule Ganztagsprofil

    REALSCHULEN

    AlbrechtDürerSchule 1GerhartHauptmannSchule 1WernervonSiemensSchule 1

    GYMNASIEN

    Diltheyschule 1EllyHeussSchule 2Gutenbergschule 1Gymnasium am Mosbacher Berg 1Leibnizschule 1Oranienschule 1TheodorFliednerSchule 2

    ANHANGGANZTAGSPROGRAMM DES LANDES HESSEN – STAND: SCHULJAHR 2013/2014

    Abkürzungen: 1 = Schule mit ganztägigem Angebot Profil 12 = Schule mit ganztägigem Angebot Profil 23 = Ganztagsschule Profil 3

    Quelle: Städtisches Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden

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  • RAHMENVEREINBARUNGZWISCHEN DEM HESSISCHEN KULTUSMINISTERIUM, DEM HESSISCHEN SOZIALMINISTERIUM UNDDEM HESSISCHEN JUGENDRING E. V. ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT VON SCHULEN UND JUGENDVERBÄNDEN IM RAHMEN GANZTÄGIG ARBEITENDER SCHULEN IN HESSEN

    Präambel

    Das Hessische Kultusministerium, das Hessische Sozialministerium und der Hessische Jugendring e. V. sind bestrebt Bildungs,Erziehungsund Betreuungsangeboten in der Schule mit außerschulischen Bildungs, Erziehungsund Betreuungsangebotenzu vernetzen, um so eine enge Verbindung von schulischer undaußerschulischer Bildung und Erziehung zum Wohl von Schülerinnen und Schülern zu verankern.Die Kooperation zwischen ganztägig arbeitenden Schulen inHessen und Jugendverbänden ist dem Ziel verpflichtet, dieAneignung von Handlungskompetenz von Schülerinnen undSchülern zu fördern. Die Aneignung von Handlungskompetenzstellt eine notwendige Grundlage für die eigenständige Formulierung von Handlungszielen und die selbständige Entwicklungvon Handlungsstrategien zur Erreichung dieser Ziele dar und istVoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaftund Beruf.Die Kooperation zwischen Jugendverbänden und ganztägigarbeitenden Schulen soll insbesondere Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen sowie für Engagement zu motivieren und aktivMitbestimmung und Mitgestaltung in und außerhalb der Schule wahrzunehmen. Es ist gemeinsame Aufgabe der Schulträger,der einzelnen Schulen, der Schulaufsicht und der

    kooperierenden Jugendverbände entsprechende Konzeptionenin die Praxis umzusetzen.Zur Realisierung entsprechender Angebote schließen das Hessische Kultusministerium, das Hessische Sozialministerium undder Hessische Jugendring e. V. als Arbeitsgemeinschaft der hessischen Jugendverbände folgende Rahmenvereinbarung. Siegibt Grundlage und Orientierung für die Zusammenarbeit vonSchulen und Jugendverbänden bezogen auf die Kooperationvon ganztägig arbeitenden Schulen und Jugendverbänden undsoll deutlich machen, dass den im Hessischen Jugendring kooperierenden Jugendverbänden eine ihrer Kompetenz und derQualität ihrer Arbeit entsprechende Bedeutung zugemessenwird.

    Grundlagen der Vereinbarung

    1. Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den in Hessen arbeitenden ganztägig arbeitenden Schulen und den Mitgliedsorganisationen imHessischen Jugendring.

    2. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Richtlinie vom08.08.2003 für ganztägig arbeitende Schulen in Hessennach § 15 des Hessischen Schulgesetzes in der jeweilsgeltenden Fassung.

    ANHANG

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  • Inhaltliche und organisatorische Eckpunkte

    3. Die Vereinbarung bildet die Grundlage und Rahmen für denAbschluss von Kooperationsverträgen zwischen Jugendverbänden als Träger der außerschulischen Bildung und denganztägig arbeitenden Schulen in Hessen. Vertragspartnervor Ort sind die jeweiligen Schulen und der jeweilige Jugendverband bzw. dessen Untergliederungen und Ortsgruppen.Kooperationsverträge vor Ort können für Komplettangebote,Teilangebote und für einzelne Module abgeschlossenwerden.Die konkreten Leistungen sind in einem Kooperationsvertragzu vereinbaren, in dem zugleich die finanziellen Leistungenund Bedingungen geregelt werden. Das Hessische Kultusministerium, das Hessische Sozialministerium und derHessische Jugendring stellen hierfür einen Mustervertragzur Verfügung.

    4. Die Schulen stellen in der Regel die notwendigen Räume, Anlagen und benötigten Materialien zur Verfügung. Jedochkönnen auch Räume und Anlagen der Träger oder vonDritten verwendet werden, wenn sie für Schülerinnen undSchüler noch in zumutbarer Entfernung liegen.

    5. Die vertraglich vereinbarten Kooperationsangebotezwischen Schule und Jugendverband gelten als schulischeVeranstaltungen. Für Schülerinnen und Schüler bestehtVersicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung desLandes Hessen bei der Unfallkasse Hessen.

    6. Die Regelung von Kooperationsformen zur gegenseitigen

    Information, Planung und Konzeptentwicklung zwischenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendverbände undSchule sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien bzw.die Mitwirkung der Schule in Gremien der Jugendverbändeist vor Ort zu regeln.

    Qualitätssicherung und entwicklung

    7. Das Hessische Kultusministerium, das Hessische Sozialministerium und der Hessische Jugendring verpflichten sich zurgemeinsamen Qualitätssicherung und entwicklung bei derKooperation zwischen Jugendverbänden und ganztägigarbeitenden Schulen. Dies schließt hessenweite Fortbildungsangebote für die im Rahmen der Kooperationsbezügetätigen Personen sowie die Evaluation der Angebote undMaßnahmen ein.

    8. Die Vertragspartner werden sich regelmäßig austauschenund oder auf Antrag eines Partners gegebenenfalls den Fortschreibungsbedarf dieser Vereinbarung überprüfen.

    Wiesbaden, den 13.06.2005

    Karin Wolff – Hessische KultusministerinSilke Lautenschläger – Hessische SozialministerinStefan Haid – Vorsitzender Hessischer Jugendring

    Quelle: Hessischer Jugendring e. V.

    ANHANG

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  • IMPRESSUM/HERAUSGEBER

    Stadtjugendring Wiesbaden e.V.Murnaustraße 265189 WiesbadenMail: [email protected]: www.sjrwiesbaden.de

    Amtsgericht WiesbadenVereinsnummer VR 6030

    Texte und Redaktion: AG Jugendverbandsarbeit undGanztagsschule, Ralf Reitzund Michael Weinand

    Lektorat: Tilmann ZiegenhainDesign und Satz: Paul HenningerDruck: WIRmachenDRUCK GmbH

    Drucklegung Juli 2014

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