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JURISTISCHE ARBEITSMETHODEN

Einführungsworkshop Repetenten-AG

16.04.2014

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ZIEL WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Systematik: Klarer, gedanklicher Aufbau

Objektive Begründungen Verwendung von juristischen

Argumentationstechniken Fähigkeit, auch neue Probleme zu

lösen

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ARBEITSMETHODEN

Systematisches Arbeiten Arbeiten mit dem Gesetz Standardargumente Auslegung Auf die Sprache achten Gutachtenstil

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SYSTEMATISCHES ARBEITEN

Zivilrecht: • System der Ansprüche, (Download:

http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=5657• Einwendungen• Einreden

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ARBEIT MIT DEM GESETZ

Jedes Mal die Norm lesen, die man gerade anwendet, selbst nach dem 1.000ten Mal: dies schon beim Lernen und erst recht in der Klausur

Die „Normnachbarschaft“ abklappern nach brauchbaren Inhalten

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STANDARDARGUMENTE

Analogie und Umkehrschluss Teleologische Extension und

Reduktion Erst-recht-Schluss Hinweis auf unsinnige Folgen Negatives Argument Gegenakt

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ANALOGIE

Voraussetzungen:• Planwidrige Regelungslücke• Vergleichbare Interessenlage

Besonderheit im Strafrecht

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ANALAOGIE BEISPIEL

Der 20jährige Tom kauft im Auftrag von Rudi beim Fahrradhändler Ferit ein Mountain Bike und erklärt: „Für meinen Freund Rudi“. Rudi ist aber erst acht Jahre alt, der Vertrag daher ungültig. Hat Ferit Ansprüche gegen Tom?

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ANALOGIE BEISPIELE

§ 179 I BGB: Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.

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ANALOGIE BEISPIEL

§ 16 I 1 StGB: Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.

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UMKEHRSCHLUSS

Lat.: argumentum e contrarioVoraussetzung Plangemäße Regelungslücke: Der

geregelte Fall wird als Ausnahme betrachtet

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UMKEHRSCHLUSS BEISPIEL

Keine Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Gefährdungshaftung als Ausnahme vom Verschuldensprinzip auf andere, nicht ausdrücklich geregelte Gefahrenquellen

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SYSTEM DER ANSPRÜCHE

I. Vertraglich II. Quasivertraglich III. Dinglich IV. Deliktisch• Gefährdungshaftung• Haftung für vermutetes Verschulden• Verschuldenshaftung

V. Bereicherungsrecht

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TELEOLOGISCHE REDUKTION

Eine teleologische Reduktion ist angezeigt, wenn der Wortlaut des Gesetzes weiter reicht, als es der Zweck gebietet.

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TELEOLOGISCHE REDUKTION BEISPIEL

Der achtjährige Rudi stößt beim Radfahren versehentlich gegen das ordnungsgemäß geparkte Auto des Nachbarn und verursacht Lackschäden in Höhe von 800,- €.

Anspruch auf Schadensersatz?

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TELEOLOGISCHE REDUKTION

§ 828 II BGB: Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug (….) einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

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LOGISCHE GEGENSÄTZE

Tatbestand Rechtsfolge Analogie:

Teleologische Reduktion:

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ERST-RECHT-SCHLUSS

Lat. argumentum a fortiori• argumentum a maiore ad minus• argumentum a minore ad maius

„Wenn schon…, dann erst recht….“ Streng genommen ein Unterfall der

Analogie

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ERST-RECHT-SCHLUSS BEISPIEL 1

Auf dem Rasen steht ein Schild: „Betreten verboten“. Darf Rudi mit seinem Fahrrad auf die Rasenfläche fahren?

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ERST-RECHT-SCHLUSS BEISPIEL 2

Wenn arbeitsvertraglich vorgesehen ist, dass bei Disziplinarverstößen bestimmte Sondervergütungen wie das Weihnachtsgeld gestrichen werden können, können dann auch Kürzungen vorgenommen werden?

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HINWEIS AUF UNSINNIGE FOLGEN

Lat.: argumentum ad absurdum Beispiel Tatplanhorizont /

Rücktrittshorizont

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NEGATIVES ARGUMENT

Lat. argumentum negativum Es finden sich keine Argumente für

eine Behauptung, es wird aber aus dem Fehlen von Gründen gegen diese Behauptung auf ihre Richtigkeit geschlossen.

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NEGATIVES ARGUMENT BEISPIEL

Es ist kein Grund ersichtlich, oHG und KG die Berufung auf Grundrechte zu verwehren, wenn schon die juristischen Personen sich darauf berufen können. (vgl. Art. 19 III GG: „Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“)

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GEGENAKT

Lat. actus contrarius Beispiel: Wenn für ein Gesetz die

Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wäre auch das AufhebungsG zustimmungsbedürftig

(z.B. Art. 23 I 2, 3, 74 II, 79 II, 84 V, 85 I u.a. GG)

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AUSLEGUNGSKANON

Grammatikalische Auslegung Systematisch Auslegung Historische Auslegung Teleologische Auslegung Verfassungskonforme Auslegung Europarechtskonforme Auslegung

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SPRACHE

Achten Sie darauf,• knapp und präzise zu formulieren,• keine Schachtelsätze zu bilden,• Füllwörter zu streichen,• keine Ausrufezeichen zu verwenden,• den Urteilsstil zu fürchten und• die Ich-Form strikt zu meiden.

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SPRACHE

Die exzessive Akkumulation von Fremdwörtern signalisiert relevante Semiintellektualität.

Aus: Hattenhauer, Christian, Stilregeln für Juristen, JA-Sonderheft für Erstsemester S.54 bis 58.

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GUTACHTENSTIL

Obersatz (Frage) Untersatz• Definition i.w.S.:• Voraussetzungen einer AGL nennen oder• Tatbestandsmerkmale definieren

• Subsumtion Schlusssatz (knappe Antwort)

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LITERATURMöller, Thomas Juristische Arbeitstechniken und

wissenschaftliches Arbeiten6. Auflage München 2012ISBN 978 3 8006 4255 7

Valerius, Brian Der Gutachtenstil in der juristischen FallbearbeitungJA-Sonderheft für Erstsemester, S. 48 - 54

Hattenhauer, Christian Stilregeln für JuristenJA-Sonderheft für Erstsemester, S. 54 – 58

Schmidt, Thorsten Ingo Grundlagen rechtswissenschaftlichen ArbeitensJuS 2003, S.551-556 und 649-654