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C M Y K 22. Jahrgang 14. November 2016 Ausgabe Nr.: 11 Käbschütztaler Gemeindeblatt AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE KABSCHUTZTAL MIT DEN ORTSTEILEN: Barnitz, Canitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Käbschütz, Kaisitz, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz, Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen und Tronitz Internet: www.gemeinde-kaebschuetztal.de Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe: 18. Dezember 2016 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 04. Dezember 2016 ACHTUNG! Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab Dezember 2016 Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Terminabsprachen außerhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Herzlich willkommen zur Straßenweihnacht 2016 in Krögis… Am Sonntag, den 11.12.2016 um 14 Uhr startet die traditionelle Straßenweihnacht mit Kaffee und Kuchen und leckeren Waffeln in Krögis an der Feuerwehr. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt, mit Würstchen vom Grill, Kesselgulasch und Fettbemmchen sowie leckerem Glühwein von Biedermanns in Mauna. Und selbstverständlich ist auch der Weih- nachtsmann mit von der Partie… Mit viel Glück kann man bei der Tombola wieder tolle Preise gewinnen und eine musikalische Überraschung ist der Höhepunkt des Nachmit- tages… Wer gern zum Gelingen des Festes noch beitragen möchte, kann sich bei Marion Siewert unter 0157-57604610 oder Kerstin Baumert 01573- 4092052 melden. Verkaufsstände sind gern gesehen, bitte auch unter o.g. Nummern anmelden… Foto: Das Organisationsteam der Straßenweihnacht sorgt wieder für gutes Gelingen…und wünscht allen Gästen gute Unterhaltung… Die Sächsische Weinkönigin Friederike Wachtel aus Krögis Foto: Kahle Herzliche Glückwünsche von allen Käbschütztalern zur Wahl zur Sächsischen Weinkönigin 2016/2017!

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22. Jahrgang 14. November 2016 Ausgabe Nr.: 11

KäbschütztalerGemeindeblattAMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE KABSCHUTZTAL MIT DEN ORTSTEILEN: Barnitz, Canitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Käbschütz, Kaisitz, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz,Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna,Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen und Tronitz

Internet: www.gemeinde-kaebschuetztal.de

Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe: 18. Dezember 2016

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 04. Dezember 2016

ACHTUNG!

Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab Dezember 2016

Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 UhrDonnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Terminabsprachen außerhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit möglich.

Herzlich willkommen zur Straßenweihnacht 2016 in Krögis…

Am Sonntag, den 11.12.2016 um 14 Uhr startet die traditionelleStraßenweihnacht mit Kaffee und Kuchen und leckeren Waffeln inKrögis an der Feuerwehr.Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt, mit Würstchen vomGrill, Kesselgulasch und Fettbemmchen sowie leckerem Glühwein vonBiedermanns in Mauna. Und selbstverständlich ist auch der Weih-nachtsmann mit von der Partie…Mit viel Glück kann man bei der Tombola wieder tolle Preise gewinnenund eine musikalische Überraschung ist der Höhepunkt des Nachmit-tages… Wer gern zum Gelingen des Festes noch beitragen möchte, kann sichbei Marion Siewert unter 0157-57604610 oder Kerstin Baumert 01573-4092052 melden.Verkaufsstände sind gern gesehen, bitte auch unter o.g. Nummernanmelden…Foto: Das Organisationsteam der Straßenweihnacht sorgt wieder fürgutes Gelingen…und wünscht allen Gästen gute Unterhaltung…

Die Sächsische Weinkönigin Friederike Wachtel aus Krögis

Foto: Kahle

Herzliche Glückwünsche von allen Käbschütztalern zur Wahl zurSächsischen Weinkönigin 2016/2017!

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Die Gemeinde Käbschütztal im Internet:www.gemeinde-kaebschuetztal.de

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

ich lade Sie recht herzlich zur 11. ordentlichen Sitzung des Gemeinde-rates von Käbschütztal im Jahr 2016 am

Dienstag, dem 22. November 2016, um 19.00 Uhr,in die Aula der Ganztagsschule Käbschütztal, Krögis,

Kirchgasse 4 c ein.

1. Begrüßung 2. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und

Beschlussfähigkeit 3. Protokollbestätigung4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Beratung gefassten

Beschlüsse und Eilentscheidungen des Bürgermeisters5. Einwohnerfragezeit6. Beschluss zur Billigung und Auslegung des Ent wurfes zur

1. Änderung des B-Planes „Niederjahna-Nord“ gem. §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

7. Beschluss über die Annahme von Spenden und Zuwendungen8. Widerspruch des Bürgermeisters zur Ablehnung: Rücknahme

der Beschlüsse 43-8/16 und 44-8/169. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Sitzungen des Gemein-

derates und seiner Ausschüsse 201710. Beteiligungsbericht 201511. Bausachen/Liegenschaften11.1 Beschluss zum Bauantrag – Umbau/Umnutzung Nebengebäu-

de zu Wohnungen der Gemarkung Nössige, Flurstück 12/511.3 Beschluss zum Verkauf „Fachwerkhaus“ Krögis12. Informationen/Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen

KlingorBürgermeister

Impressum

Herausgeber:Gemeindeverwaltung Käbschütztal Krögis, Kirchgasse 4A, 01665 Käbschütztal, Tel./Fax:035244 4870, 035244 48799; E-Mail: [email protected]. für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Uwe Klingor oder Vertreter im Amt,Informationen: Berichte in den übrigen Rubriken oder vom Verfasser unterzeichnente Beiträ-ge stellen die jeweilige Meinung der Verfasser dar. Für Druckfehler und Irrtümer keineGewähr.

Gesamtherstellung und Anzeigen: Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1,09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100, E-Mail: [email protected],Verantwortlicher: Reinhard Riedel. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016.

Verteilung: Mitnahmezeitung

Einladung

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2016

Beschluss-Nr.: 60-10/16Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 fest.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: - Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 61-10/161. Der Gemeinderat hat in den letzten 2 Jahren wiederholt betont und

auch beschlossen, dass die Gemeinde Käbschütztal selbständigbleiben solle. An dieser ausschließlichen Auffassung undBeschlusslage wird ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

2. Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass in der derzeitigenKonstellation äußerer wie innerer Faktoren eine dauerhafte Eigen-ständigkeit auf solider finanzieller und wirtschaftlicher Basis nichtmöglich ist.

3. Insofern gibt es der Gemeinderat auf, weiterhin selbst nach Lösun-gen für den dauerhaften Erhalt der Eigenständigkeit zu suchen. Erfordert die Aufsichtsbehörden (Landratsamt, Landesdirektion,Innenministerium) auf, der Gemeinde nunmehr die bislang versag-ten Hilfen beim Finden von Lösungen für die Zukunft der bisherigenGemeinde zu leisten. Die Gemeinde ist aus eigener Kraft dazu nichtin der Lage.

4. Für anstehende Gespräche mit Nachbarkommunen und Verhand-lungen bezüglich der weiteren Zukunft der Gemeinde ist aussch-ließlich ein Arbeitskreis zuständig, der wie folgt besetzt wird:• Bürgermeister• Von den im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen benannte

Gemeinderäte, wobei die BfK und die CDU jeweils 2, die Linke,die Wv Käbschütztal sowie die Ländliche Wv je 1 Gemeinderat(m/w) benennen.

Die endgültige Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats bleibt davonunberührt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Sitzung, die biszum 15.11.2016 stattfinden soll, mit den Mitgliedern abzustimmen. DerArbeitskreis regelt seine Geschäftsordnung, insbes. die Leitung,selber. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 2 Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 62-10/16Zustimmung zur Rücknahme der Fortschreibung des Haushaltsstruk-turkonzeptes mit der Beschluss-Nr.: 43-8/16 und der Haushaltssat-zung 2016 mit der Beschluss-Nr.: 44-8/16.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 1 Dagegen: 12 Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 63-10/16Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber demzuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG mitnachfolgendem Inhalt abzugeben:Hiermit erklärt die Gemeinde Käbschütztal, dass entsprechend § 27Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenensteuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

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31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. [Uns ist bekannt,dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Käbschütz-tal gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.]Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: - Stimmenthaltung: 5 Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 64-10/16Zustimmung zur Satzung über 2. Änderung der Satzung über die Erhe-bung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen GemeindeKäbschütztal. Der Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 14 Dagegen: - Stimmenthaltung: - Befangenheit: -

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhe-bung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten fürdie Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtun-gen und in Kindertagespflege in der GemeindeKäbschütztal (ElternbeitragsS)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) , der §§ 22 und 9 des Sächsischen Kommunalabgaben-gesetze (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderungvon Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat der Gemeinderat

Käbschütztal in seiner Sitzung am 25.10.2016 mit Beschluss-Nr. 64-10/16 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 3 über die Höhe der zu entrichtenden Eltern-beiträge und der weiteren Entgelte je Betreuungsform und –zeit wirdneu gefasst. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.

§ 2 InkrafttretenDie Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten alle ande-ren dieser Satzung entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formfehlernzustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-

migungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wordensind,

3. der Vorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwi-drigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber

der Gemeindeunter Einbeziehung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll,schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

Beschluss-Nr.: 65-10/16Zustimmung über die Annahme von Geldspenden für den Spielplatz inNiederjahna in Höhe von 200,00 €.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 14 Dagegen: - Stimmenthaltung: - Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 66-10/16Zustimmung zur 2. Änderung der Zweckvereinbarung vom 01.01.2010zwischen der Gemeinde Käbschütztal und der Stadt Meißen über dieErfüllung der standesamtlichen Aufgaben und die Beteiligung an denKosten des Standesamtes Meißen. Der Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: - Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: -

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

Beschluss-Nr.: 67-10/16Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld in Höhe des Kaufprei-ses von 141.000 € zu Lasten des zu erwerbenden Flurstückes Nr. 7eder Gemarkung Mehren – Mehrfamilienhaus Mehren Nr. 2b- durchFamilie Janet und Alexander Mütze, OT Barnitz Nr. 2, 01665Käbschütztal. Die Kosten für die Grundschuldbestellung tragen dieErwerber.Diese Beschlussfassung steht im Zusammenhang mit dem BeschlussNr. 30-6/16.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1Abstimmungsergebnis: Dafür: 14 Dagegen: - Stimmenthaltung: - Befangenheit: -

Beschluss-Nr.: 68-10/16Zustimmung zur Ausschreibung der Flurstücke Nr. 1 der GemarkungKleinkagen für 172.000,00 € und Flurstück 15/1 der Gemarkung Klein-kagen für 9.500,00 € im Gemeindeblatt und Internet. Bereits bekannteInteressenten werden über die Ausschreibung informiert. Sollten die Nutzer/Interessenten der Flurstücke Nr. 15/3 der Gemar-kung Kleinkagen 1.000,00 € und 15/4 der Gemarkung Kleinkagen2.800,00 € an einen Erwerb der genannten Flächen nicht interessiertsein, werden auch diese mit ausgeschrieben.Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 16 + BM Anwesende: 13 + 1

Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: - Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: -

Amtliche Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschlusses 2015

Gemäß § 88b Abs. 3 SächsGemO wird der Jahresabschluss 2015 mitRechenschaftsbericht und Anhang vom

21.11.2016 bis zum 29.11.2016

öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 UhrDienstag 09:00 Uhr bis 18:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhrin der Kämmerei der Gemeindeverwaltung in Krögis, Kirchgasse 4A.

Klingor Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

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Käbschütztaler Gemeindeblatt

14. November 2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte,die letzten Begegnungen mit Bewohnern von Ihrem sehr schönenKäbschütztal und mit Ihnen, den gewählten Räten in Gemeinderatssit-zungen, hat unsere Sicht auf Ihre Gemeinde gefestigt:Käbschütztal muss eine Zukunft haben.Ein überzeugender Beleg z.B. dafür war, wie sich Ihre Gemeinde mitIhren engagierten Gemeindemitgliedern mit Liebe und Verantwortungin dem Benefizkonzert in Ihrer Kirche für die Finanzierung der Musik-schule des Landkreises Meißen im Standort Käbschütztal einsetzten.Auch das anschließende kleine Volksfest war mehr als beeindruckend.Nein, die Gemeinde darf sich nicht aufgeben. Trotz der hohen finanziel-len Schwierigkeiten, die sich in der Gemeinde nun über Jahre auftür-men, gibt es Lösungswege und Möglichkeiten, wo auch Kreis, Landund Bund in besonderer Verantwortung stehen. Die Recherche in den Beiträgen der SZ entsprechen der Realität. Siesind vielaussagend und zeigen in diese richtige Richtung.Die Gemeinde Käbschütztal hat ein Recht auf ihr Gemeindewohl undihre schöne ländliche Heimat. Die kritische Rückschau ist richtig undnotwendig, doch diese geht nur mit dem Optimismus, dass die Zukunftin den Händen der Gemeinde liegt. Auch wir hätten uns gegen eineSteuererhöhung bzw. Straßenausbaubeitragssatzung ausgesprochen,um die betroffenen Bürger nicht zu einem Wegzug aus der Gemeindezu animieren. Wir haben mehr als Verständnis für die Beschlüsse desGemeinderates und bringen unsere Achtung gegenüber den Gemein-deratsmitgliedern zum Ausdruck. Unser Unverständnis sprechen wir zur ungenügenden wahrgenomme-nen Verantwortung der Staatsregierung zum ländlichen Raum und im

konkreten Fall zu der Flächengemeinde Käbschütztal mit 50 km², 37Ortschaften und ihren 2800 Einwohnern aus. Weshalb wurde dasKommunale Ausgleichsgesetz des Freistaates noch nicht den Realitä-ten und daraus resultierenden dringenden Notwendigkeiten geändert.Der jetzige rechtliche Bestand des Finanzausgleiches ist so nicht mehrtragbar, dass die großen Gemeinden ca. 50% mehr an finanziellenZuweisungen pro Einwohner vom Freistaat bekommen als die ländli-chen kleinen Gemeinden. Ein Verstoß gegen den vom Grundgesetzgedeckten und geforderten Gleichheitsgrundsatz. Die Würde des Menschen und die Lebensverhältnisse dürfen ebennicht vom Wohnort abhängig sein. Das ist eine heutige dringendeHerausforderung und gewachsene unaufschiebbare Forderung anKreis-, Land- und Bundespolitik. Das Positionspapier der CDU Land-tagsfraktion zum ländlichen Raum setzt die richtigen Druckpunkte zum Verändern. Aber leider stehen diese nurauf dem Papier. Natürlich steht besonders für Ihre Gemeinde Käbschütztal die Fragenach dem Solidaritätsprinzip. Welche Hilfe und Unterstützung erhältdie in Not geratene Gemeinde? Aus diesen genannten Gründensenden wir diesen Hilferuf an die Mitglieder der Linksfraktion des Säch-sischen Landtages, mit der Bitte, um Unterstützung und Weiterleitungan die Staatsregierung.Untenstehend eine Mut machende -Reportage aus Barmen bei Jülich.

Mit solidarischen Grüßen Andreas Jentzsch Gemeinderat Käbschütztal und die mit Ihnen verbundenen KreisräteGeorg Sämmang und Andreas Graff

Offener Brief – DIE LINKE, Gemeinderat Andreas Jentzsch

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“OT Raußlitz, Rittergut 7 | 01683 Nossen | Telefon: 035246/5150 | Fax: 035246/51520 e-mail: [email protected]

Bekanntmachungdes Zweckverbandes Wasserversorgung „Meißner Hochland“

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung desZweckverbandes Wasserversorgung „Meißner Hochland“ findet am

Dienstag, dem 29.11.2016 um 18.00 Uhrin der Stadt Nossen, OT Raußlitz, Rittergut 5

in der Schulspeisung der Schule Raußlitz

statt.

Tagesordnung:1. Eröffnung und Kontrolle der Beschlussfähigkeit2. Protokollfeststellung3. Bürgerfragezeit4. Beschluss zum Wirtschaftsplan 2017 und HH-Satzung 20175. Beschluss zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahres-

abschluss 20166. Beschluss zur Kreditumschuldung 20177. Information über Baumaßnahmen8. Sonstiges

Uwe AnkeVerbandsvorsitzender

Amtliche Mitteilungen anderer Behörden

Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellungdes Jahresabschlusses 2015

Die Verbandsräte des Zweckverbandes haben in der Verbandsver-sammlung am 22.09.2016 mit Beschluss Nr. VV 01-02-2016 denJahresabschluss 2015 des ZVWV „Meißner Hochland“ festgestellt. Der Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit

vom 21.11.2016 bis 29.11.2016

in der Geschäftsstelle des ZVWV „Meißner Hochland“, OT Raußlitz,Rittergut 7, 01683 Nossen während der Dienstzeiten zur Einsichtnah-me öffentlich aus.

I. Jahresabschluss 2015

Im Ergebnis der Wirtschaftsprüfung und der örtlichen Rechnungsprü-fung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 wird beschlossen:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht werdenfestgestellt.

1.1 Bilanzsumme: 12.423.623,34 €AktivaA. Anlagevermögen 12.258.101,59 €B. Umlaufvermögen 164.676,84 €C. Rechnungsabgrenzungsposten 844.91 € PassivaA. Eigenkapital 1.825.180,73 €B. Sonderposten (Fördermittel) 8.417.588,00 €C. Rückstellungen 32.063,00 €D. Verbindlichkeiten (Kredite) 2.148.791,61 €

1.2 Jahresüberschuss: 14.251,33 €Summe der Erträge: 1.165.733,68 €Summe der Aufwendungen: 1.151.482,35 €

1. Der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2015, in Höhe von14.251,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Der Verbandsvorsitzende und die Geschäftsführerin werden fürdas Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.

II. Prüfung Jahresabschluss 2015

Die Verbandsversammlung hat die WirtschaftsprüfungsgesellschaftDONAT WP GmbH mit der Prüfung Jahresabschlusses 2015 beauf-tragt. Der Prüfbericht vom 09. September 2016 liegt vor und enthältden folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- undVerlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführungund den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung "Meiß-ner Hochland", Nossen, Ortsteil Raußlitz, für das Wirtschaftsjahr vom1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung unddie Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestim-mungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichenVertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund-lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über denJahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über denLagebericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unterBeachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung desdurch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittel-ten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegungder Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäft-stätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehlerberücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowieNachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss undLagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. DiePrüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichenVertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unserePrüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilungbildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenenErkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichenVorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung undvermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lage-bericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insge-samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes undstellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffenddar.“Nossen, 06.10.2016

Anke Verbandsvorsitzender

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“OT Raußlitz, Rittergut 7 | 01683 Nossen | Telefon: 035246/5150 | Fax: 035246/51520 e-mail: [email protected]

Wasserzählerablesung 2016

Sehr geehrte Einwohner, auch in diesem Jahr besteht für Sie wieder die Möglichkeit ab12.12.2016 den Wasserzähler selbst abzulesen. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, die Abnahmestelle und den Zähler-stand (auch verplombte Garten- und Eigenwasserzähler) telefonisch(035246 / 5150), per Fax (035246 / 515 20) oder E-Mail ([email protected]) mit. Wir sind für Sie in der Zeit

Mo./Mi./Do.: 07:00 – 15:45 UhrDi: 07:00 – 18:00 UhrFr.: 07:00 – 13:00 Uhr

erreichbar.Sollte Ihnen eine Selbstablesung nicht möglich sein, so erfolgt in derZeit vom 15.12.2016 bis 15.01.2017 die Ablesung der Wasserzählerdurch die Mitarbeiter des Verbandes. Wir bitten Sie, unseren Mitarbei-tern Zutritt zu gewähren, sie weisen sich durch einen Dienstausweisaus.Sollten Sie nicht angetroffen werden, bitten wir Sie um sofortige Rück-sendung der hinterlassenen Ablesekarte oder um telefonische Angabeder Daten. Werden durch den Zweckverband Garten- oder Eigenwas-serzähler verwaltet, sind diese ebenfalls abzulesen.Wenn Sie uns Ihre Ablesedaten telefonisch mitgeteilt haben, ist esnicht mehr erforderlich die Ablesekarte zurück zusenden.Liegen die Daten für die selbstabgelesenen Wasserzähler nicht inner-halb von 2 Wochen in unserer Geschäftsstelle vor, wird eineVerbrauchsschätzung vorgenommen. Mit freundlichen GrüßenSabine ZinneckerGeschäftsführerin

Amtliche Mitteilungen anderer Behörden

Mitteilungen der GemeindeverwaltungErreichbarkeit

Sprechtage Gemeindeverwaltung:Telefon: 035244/ 4870 Fax: 035244/48799Montag, 9.00 – 11.30 UhrDienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 UhrFreitag geschlossen

Notrufanschlüsse

FFw/Med.Hilfe: 112 – kostenlosPolizei: 110 – kostenlosFeuerwehr/Rettungsdienst: 0351-50121-4122Polizeidienststelle Meißen: 03521-4720 Hilfetelefon Gewalt gg. Frauen 08000-116016

Wasser: während der Dienstzeit 035246-5150 Fax 035246-51520außerhalb d. Dienstzeit:Wasser: 0171-3776017Abwasser: 0172-9508721ELT 0180-2787902Gas: während der Dienstzeit 03521-4 63-2 50außerhalb der Dienstzeit 0800-7 87 90 00

Bereitschaftsdienst Apotheken

Bereich MeißenMontag-Freitag 8.00 Uhr bis 8.00 UhrSamstag 20.00 Uhr bis 8.00 UhrSonn- und Feiertag 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr

14.11.16 Apotheke am Kirchplatz Weinböhla

15.11.16 Regenbogen Apotheke Meißen

16.11.16 Rathaus Apotheke Weinböhla

17.11.16 Alte Apotheke Weinböhla

18.11.16 Triebischtal Apotheke Meißen

19.11.16 Neue Apotheke Coswig

20.11.16 Rathaus Apotheke Weinböhla

21.11.16 Kronen Apotheke Coswig

22.11.16 Spitzgrund Apotheke Coswig

23.11.16 Moritz Apotheke Meißen

24.11.16 Rathaus Apotheke Weinböhla

25.11.16 Sonnen Apotheke Meißen

26.11.16 Spitzgrund Apotheke Coswig

27.11.16 Moritz Apotheke Meißen

28.11.16 Neue Apotheke Coswig

29.11.16 Markt Apotheke Meißen

30.11.16 Rathaus Apotheke Coswig

01.12.16 Elbtal Apotheke Meißen

02.12.16 Apotheke am Kirchplatz Weinböhla

03.12.16 Triebischtal Apotheke Meißen

04.12.16 Hahnemann Apotheke Meißen

05.12.16 Sonnen Apotheke Meißen

06.12.16 Alte Apotheke Weinböhla

07.12.16 Triebischtal Apotheke Meißen

08.12.16 Kronen Apotheke Coswig

09.12.16 Hahnemann Apotheke Meißen

10.12.16 Regenbogen Apotheke Meißen

11.12.16 Kronen Apotheke Coswig

12.12.16 Stadtwald Apotheke Meißen

13.12.16 Moritz Apotheke Meißen

14.12.16 Rathaus Apotheke Weinböhla

15.12.16 Sonnen Apotheke Meißen

16.12.16 Neue Apotheke Coswig

17.12.16 Markt Apotheke Meißen

18.12.16 Apotheke am Kirchplatz Weinböhla

19.12.16 Markt Apotheke Meißen

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Meißen und Lommatzsch

Zur Anforderung des Bereitschaftsarztes für den KassenärztlichenBereitschaftsdienst im Zeitraum: 14.11.2016 bis 19.12.2016Montag, Dienstag 19 bis 7 UhrMittwoch 14 bis 7 UhrDonnerstag 19 bis 7 UhrFreitag 14 bis 7 UhrSamstag, Sonntag und feiertags 7 bis 7 Uhr

steht die zentrale Rufnummer:Regionalleitstelle Dresden, Tel.: 116 117 zur Verfügung.

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Nichtamtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Antrag auf Feuerwerk

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Vorschriften fürdas Zünden eines Feuerwerkes hinweisen:

Seit dem 01. 07. 2008 werden die Erlaubnisse für Feuerwerke der Klas-se II anlässlich privater Feiern von den Stadt- und Gemeindeverwaltun-gen erteilt. Zum Feuerwerk der Klasse II gehören Silvesterartikel, die anPersonen ab dem 18. Lebensjahr abgegeben werden.Der schriftliche Antrag sollte 2 Wochen vor dem geplanten Termin hiereingereicht werden. Der Antrag soll zum Inhalt haben:1. die Adresse des Antragstellers2. der Anlass 3. Wo (Straße und Hausnummer) soll das Feuerwerk gezündet

werden?4. Wann (Datum, Uhrzeit)5. Telefon oder E-Mail des Antragstellers zwecks Rücksprache.

Der Antrag ist auch im Internet unter www.gemeinde-kaebschuetztal.de hinterlegt.

Doris HeuchertSachbearbeiter Hauptamt/Meldewesen

Widerspruchsrecht zu Veröffentlichung von Personenstandsfällen

Auch im Jahr 2017 sollen Personenstandsfälle im KäbschütztalerGemeindeblatt veröffentlicht werden. Nach § 50 Abs. 2 BMG darf dieMeldebehörde Altersjubilare (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag,jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jederfolgende Geburtstag) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oderandere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Veröffentlichung zuwidersprechen. Ihr Widerspruchsrecht wollen Sie bitte bis zum 17. 12.2016 in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal wahrnehmen. Meldungen aus früheren Jahren bleiben berücksichtigt.

Annerose SchubertHauptamt

Mitteilungen Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Käbschütztal hat die Alte Feuerwehr in Krögis, MeißnerStraße 4A und die Alte Schmiede in Krögis, Meißner Straße 6 an dieFirma Brumm-Bau GmbH Meißen verkauft. Die Grundstücksübergabe erfolgte zum 01.11.2016. Die Baufirma wirddas Grundstück zeitnah einzäunen. Damit bestehen keine Parkmög-lichkeiten mehr.Für Besucher der Kirche und des Friedhofes stehen Parkplätze an derKirchgasse unterhalb des Friedhofes zur Verfügung.

KühneSachbearbeiterin Liegenschaften

Information

Die Gemeinde Käbschütztal im Internet:www.gemeinde-kaebschuetztal.de

Glückwünsche

Herzliche Glückwünsche den nachfolgenden Geburtstags-

kindern, besonders Gesundheit und persönliches Wohl -

ergehen übermittelt im Namen des Gemeinderates der

Gemeinde Käbschütztal

Uwe Klingor, Bürgermeister

16.11. Herr Gerhard Wieczoreck Neumohlis 80 Jahre24.11. Herr Bernd Biedermann Görna 70 Jahre27.11. Frau Karin Geißler Krögis 75 Jahre28.11. Frau Birgit Gläser Sieglitz 70 Jahre29.11. Frau Else Kottmuß Oberjahna 70 Jahre30.11. Herr Bernd Schaller Niederjahna 75 Jahre06.12. Frau Christa Kaufmann Kleinkagen 80 Jahre08.12. Frau Ilse Warmuth Leutewitz 90 Jahre09.12. Herr Jürgen Clauß Neumohlis 70 Jahre15.12. Herr Herbert Förster Deila 80 Jahre

Anzeigen

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Nichtamtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Schulen und Kindereinrichtungen

Erntefest im Johanniter Kinderhaus „Zwergenland“Löthain

Am 22.10 fand in unserem Kinder-haus „Zwergenland “ Löthainunser Erntefest statt.Leider meinte es das Wetter nichtgut mit uns, und der für draußengeplante Gummistiefelweitwurfmusste leider ausfallen.Eröffnet wurde das Fest mit einemtollen Herbstprogramm der Zwer-genkinder mit Liedern, Sprüchenund dem kleinen Theaterstück„Das Rübchen“

Neben Herbstbasteleien für dieKrippen- und Kindergartenzwergelud auch unsere Backstube, in derdie Kinder leckere Körner-Voll-korn-Brötchen backen konnten,zum Mitmachen ein.

In unserem Café gab es selbstgebackenem Kuchen und herzhaftenLeckereien und die Kinder standen mit leuchtenden Augen an derPopcornmaschine und warteten auf ihre Tüte mit leckerem frischenPopcorn Am Zwergenstübchen-Verkaufsstand verkauften 3 kleine Verkäuferin-nen, die von den Kindern selbst hergestellte Marmeladen undKompott.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal ganz herzlich bei allenHelfern und Besuchern bedanken. Der erzielte Erlös kommt unsrenKindern im Kinderhaus zugute!

Der Elternrat

Gemeinde- und Vereinsleben

Löthainer Seniorenverein e.V.

Am Dienstag, 29.11.2016 fahren wir zum Lichtelnachmittag beim„Pumphut“ nach Wilthen

Hier nochmals die Einstiege:

09.35 Uhr Meißen, Bushaltestelle Elbufer09.50 Uhr Löthain, Arzberger09.55 Uhr Löthain, Waage10.00 Uhr Löthain, Dorfplatz10.10 Uhr Mehren, Dorfplatz10.20 Uhr Pröda, Bushaltestelle 10.25 Uhr Großkagen, Bushaltestelle10.35 Uhr Kleinkagen, Bushaltestelle10.40 Uhr Löbschütz, Bushaltestelle10.45 Uhr Görna, Bushaltestelle10.50 Uhr Krögis, Parkplatz NORMA

Die Anmeldung und Bezahlung bei Ihrem Kassierer oder bei TraudeTscheuschner sind sicher schon geschehen. Wir wünschen allen eine fröhliche Reise und eine gute Heimkehr!...behalten Sie sich ruhig ein Späßchen als Vers für unseren Weih-nachtsmann im Gedächtnis!

Zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier laden wir unsereMitglieder herzlich ein! Wir freuen uns auf Sie am

Freitag, dem 2. Dezember 2016,um 14.00 Uhr in Mehren.

Kerzenschein, Weihnachtsduft und Lieder werden uns durch denNachmittag begleiten.Bis dahin hat jeder Zeit, sich einen kulturellen Beitrag für den Weih-nachtsmann auszudenken und die Stimme schon zu üben. Bestimmtwaren alle ganz brav?!Wer mit dem Auto abgeholt werden muss, meldet sich bitte beimKassierer oder Frau Schubert (035244 / 48715).Allen Mitgliedern, Freunden, Spendern und Helfern wünschen wir eineschöne Vorweihnachtszeit.

Ihr Löthainer Seniorenverein

Sportliche Grüße vom LSV BARNITZ 90 e.V.

In der aktuellen Saison der Kreisliga sind 9 Spieltage absolviertwurden. Die 1. Männermannschaft befindet sich in der Tabelle auf Platz10 mit 11 Punkten. Unsere Zweite belegt nach 8 Spielen mit 11 Punkten den 5. Platz in der2. Kreisklasse.

n Hier die letzten Ergebnisse unser Männermannschaften:LSV 1. – TSV Garsebach 1. 1:3Traktor Kalkreuth – LSV 1. 3:1LSV 1. – SV Grün-Weiß Ebersbach 2:0LSV 2. – SpG Wacker Nünchritz 2./ Glaubitz 2. 6:1SV Röderau / Bobersen 2. – LSV 2 3:4LSV 2 – TSV Merschwitz 2. 1:1

n Wir laden Euch zu unseren nächsten Heimspielen ein –diese sind:

SO. 13.11.16, 14:00 Uhr LSV 1. – TSV 1862 Radeburg 2.SO. 20.11.16, 12:00 Uhr LSV 2. – SV Lampertswalde 2.SO. 27.11.16, 11:30 Uhr LSV 2. – SpG Seerhausen / Hirschstein 2.SO. 27.11.16, 13:30 Uhr LSV 1. – Weistropper SV / KlipphausenFür das leibliche Wohl ist gesorgt, wir freuen uns auf zahlreicheZuschauer!

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Nichtamtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Gemeinde- und Vereinsleben

Wichtiger Dreier gegen das Schlusslicht! Nach dem erneut wenig überzeugenden Auftritt in Kalkreuth und derdamit verbundenen 1:3 Schlappe, zählte gegen den Tabellenletztenaus Ebersbach nicht weniger als ein Sieg. So begann man dann auchäußerst engagiert gegen die Grün-Weißen, die mit lediglich elf fittenSpielern aufwarten konnten. Nachdem S. Meister per Kopf an Müller imGästetor gescheitert war, musste M. Gültner die Führung nach einerViertelstunde zwingend erzielen. Leider traf er aber, nach toller Paradevon Müller gegen T. Weser, nicht das leere Tor, sondern nur den rech-ten Pfosten. Aber auch die Gäste waren voll im Spiel und stellten dieLSV - Defensive vor das ein oder andere Problem. Zum Glück aberzeigten die Ebersbacher warum sie bis dato erst zwei Saisontreffererzielt hatten, sodass zahlreiche Standards und Konterversucheverpufften. Für den LSV wiederum hatte P. Hennicke plötzlich freieFahrt, um allerdings erneut am sehr gut aufgelegten Müller zu schei-tern. So blieb es zur Pause beim mageren 0:0, das für die Mannschaftdes Trainerteams Richter/Späder natürlich keineswegs zufriedenstel-lend sein konnte.

Nachdem man sich vorgenommen hatte den Gegner nach der Pausenoch früher in der Defensive zu stören, sollte der überfällige Führungs-treffer erzwungen werden. Zunächst einmal aber blieb das Spiel rechtzäh, wobei man die Gäste kaum noch offensiv in Erscheinung tretenließ. In der 65. Minute allerdings war es dann endlich soweit. Nachdemzuvor mehrere gute Chancen nicht konsequent genug abgeschlossenwurden, hatte diesmal P. Hennicke die zündende Idee und legte, nach-dem er Müller schön umkurvt hatte, den Ball parallel zur Torlinie auf A.Altenberg ab, der nur noch einschieben musste. Nun war der Bannendlich gebrochen und der LSV kam mehr und mehr zu Gelegenheiten.Eine davon nutzte in der 71. Minute M. Gültner, nach Ablage vonHennicke, indem er den Ball über Torhüter und Verteidiger hinweg ins

verwaiste Tor lupfte und so für die Entscheidung sorgte. In der Folgehätte man das Resultat durch S. Kramer, Hennicke und Co. noch in dieHöhe schrauben müssen, so aber blieb es letztlich beim 2:0 Erfolg, derdem LSV ein bisschen Luft nach unten verschafft.

Fazit: Das Spiel der zweiten Hälfte sollte man mit in die nächsten wich-tigen Wochen nehmen, um sich schnellstmöglich aus den derzeitigenTabellenregionen zu lösen.

LSV: K. Herr, S. Mitko, A. Golinski, T.Weser, J. Geiger, J. Grübler, S.Meister, B. Münch, M. Gültner, P. Hennicke, A. Altenberg (S. Kramer)Alle Ergebnisse, Tabellen und weitere Infos auf www.lsvbarnitz.de

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Nichtamtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Gemeinde- und Vereinsleben

Modellbahnausstellung in Meißen

Die Arbeitsgemeinschaft Modellbahn Meißen e. V. lädt

vom 26.11. bis zum 23.12.2016 sowie vom 27.12. bis zum 30.12.2016

zur Weihnachtsausstellung nach Meißen ein.

Die Ausstellung im Meißner Hof in der Lorenzgasse 7 (1. Stock) istbis zum 23.12.16 wochentags von 14.00 bis 19.00 Uhr und amWochenende von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. An den Tagen nachWeihnachten (27.-30.12.16) gelten Sonderöffnungszeiten, täglich von12.00 bis 19.00 Uhr. Die Eintrittspreise betragen für Erwachsene 3,00€, für Kinder 1,50 € und für Familien (2 Erw. + 2 Ki.) 7,00 €.In unmittelbarer Nachbarschaft zum Meißner Weihnachtsmarktpräsentieren wir unsere H0-Modellbahnanlage in einer neuen Aufbau-variante mit dem Wahrzeichen unserer Anlage, der MüngstenerBrücke. Auf unseren Anlagenteilen können Sie viele liebevoll unddetailliert gestaltete Szenen und Geschichten des Alltags entdecken:die Möbelanlieferung in der Stadt, die Kohleentladung durch die„Freunde“, das funktionierende Müllauto, den Unfall beim Sägewerkoder die kleine Kolonne mit hochrangigen Funktionären auf dem Wegzum nächsten Termin. Außerdem warten viele Knopfdruckaktionen wieder große Feuerwehreinsatz oder der Märchenwald mit Szenen ausden Grimm’schen Märchen auf die Besucher.Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und freuen uns aufIhren Besuch.

Der Vorstand

Kirchennachrichten

n Herzliche Einladung zu unseren GottesdienstenBuß- und Bettag – Mittwoch, 16. November17.00 Uhr Gottesdienst mit Taizégesängen in Ziegenhain

Ewigkeitssonntag – 20. November 09.30 Uhr Gottesdienst in Leuben – wir gedenken der im vergangenen

Kirchenjahr Verstorbenen

1. Advent – 27. November 14.00 Uhr Familien - Gottesdienst in Planitz, anschließend

Kirchenkaffee und Basteln

2. Advent – 4. Dezember 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Leuben

3. Advent – 11. Dezember 15.00 Uhr Adventsmusik in Ziegenhain mit Chor, Posaunenchor und

Blockflöten

4. Advent – 18. Dezember9.30 Uhr Gottesdienst in Leuben

n In unserer Kirchgemeinde treffen sichFrauenbibelkreis: Mittwoch, 25.11. und 14.12., 19.30 Uhr,

Pfarrhaus LeubenKinderkreise: montags 8.30 Uhr im Kindergarten

Ziegenhain dienstags 8.00 Uhr im KindergartenLeuben

Christenlehretag: Samstag, 12.11. und 14.01., 10.00 Uhr – 13.00 Uhr,Pfarrhaus Leuben

Konfirmanden: Freitag, 18.11., 2.12., 16.12., 18.30 Uhr – 19.30 Uhr,Pfarrhaus Leuben

Seniorenkreis: 07.12., 14.00 Uhr PfarrhausChor: dienstags 19.30 Uhr im PfarrhausKirchenvorstand: Mittwoch, 07.12., 19.30 Uhr,

Pfarrhaus LeubenFlöten/Klavierunterricht: dienstags und donnerstags ab 14.30 UhrBlockflötengruppe: Donnerstag, 24.11., 01.12., 08.12,

17.30 Uhr – 18.15 Uhr

n Christlich bestattet wurdenSandy Pickula, 32 JahreBetriebswirtin aus Rodgau (früher wohnhaft in Planitz)Lass dir an meiner Gnade genügen; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig. 2. Korinther 12, 9

n EinladungenChristenlehrekinder(für 24.12., 17.00 Ziegenhain)ab 4. November, immer samstags 9.00 -10.00 Uhr im Gemeindesaal LeubenErwachsene (für 24.12., 22.00 Uhr Leuben)1. Probe: Fr. 14.10., 19.30 Uhr im Gemeindesaal Leuben

Herzliche Einladung zurAdventsmusik am 3. Advent,11. Dezember, 15.00 Uhr, in ZiegenhainEs singen und musizieren: Chor, Posaunenchor und Blockflötenkreis

Käbschütztal – Kirchennachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Leuben – Ziegenhain – Planitz

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Käbschütztaler Gemeindeblatt Nichtamtliche Bekanntmachungen

14. November 2016

Kirchennachrichten

n Erreichbarkeit Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 UhrDienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhroder nach VereinbarungTelefon Pfarramt Leuben: 03 52 41 / 58 667 , Fax: 035241/58672 E-Mail: [email protected], Internetseite: www.kirche-leuben.deAußerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufumleitung zu Pfr. Surecknach Zehren geschaltet.Sprechzeit Pfarrer Andreas Sureck: nach Vereinbarung Tel.: 035247 / 50010 oder 035247 / 50011,E-Mail: [email protected]

Die Kirchgemeinde Krögis lädt herzlich ein:

n Herzliche Einladung zu den Gottesdienstensowie zu den Gemeindekreisen:

13. November Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres10.00 Uhr Kirchweihfest in Heynitz16.00 Uhr Kirchweihfest mit den Dresdner Stadtpfeiffernin der Kirche Burkhardswalde

16. November Buß- und Bettag10.00 Uhr Gottesdienst in Taubenheim mit Heiligem Abendmahl

20. November Ewigkeitssonntag08.30 Uhr Gottesdienst in Heynitz08.30 Uhr Gottesdienst in Taubenheim10.00 Uhr Gottesdienst in Miltitz10.00 Uhr Gottesdienst in Burkhardswalde14.00 Uhr Gottesdienst in Krögis14.00 Uhr Gottesdienst in Tanneberg

27. November 1. Advent10.00 Uhr Gottesdienst in Burkhardswaldemit dem Burkhardswalder Posaunenchor10.00 Uhr Gottesdienst in Krögis mit Kindergottesdienst15.00 Uhr Gottesdienst in Miltitz mit anschließenderAdventsfeier im Ludwig-Richter-Saal

04. Dezember 2. Advent10.00 Uhr Gottesdienst in Heynitz14.30 Uhr Adventsfeier im Groitzscher Hof

10. Dezember samstags 15.00 Uhr Chorkonzert in Krögis mit anschließendem Kaffeetrinken

11. Dezember 3. Advent08.30 Uhr Gottesdienst in Heynitz10.00 Uhr Gottesdienst in Taubenheim

18. Dezember 4. Advent08.30 Uhr Gottesdienst in Tanneberg10.00 Uhr Gottesdienst in Miltitz

Frauendienst KrögisKrögis, am 23.11. 14.00 Uhr im Pfarrhaus

Krögiser Frauentreff: am 2. und 4. Montag im Monat jeweils 19.30Uhr im Pfarrhaus

Chor im Pfarrhaus Krögis: donnerstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus

Posaunenchor Krögis: mittwochs 19.00 Uhr im Pfarrhaus

n Besondere VeranstaltungenWeihnachtsliederblasen

am Samstag, den 03.12.2016, 17.00 Uhrauf dem Görtitzberg in Krögis mit dem Posaunenchor KrögisWir laden herzlich ein in gemütlicher Runde bei Familie Spielbergbekannten Advents- und Weihnachtsliedern zu lauschen undnatürlich mitzusingen.

Chorkonzert am Sonnabend, den 10. Dezember, 15.00 Uhr inder Kirche Krögis mit anschließendem Kaffeetrinken.

n Monatspruch November 2016Umso fester haben wir das prophetische Wort, und ihr tut gutdaran, dass ihr darauf achtet als auf ein Licht, das da scheint aneinem dunklen Ort, bis der Tag anbreche und der Morgensternaufgehe in euren Herzen.

2. Petrus 1,19

Pfarrer Mathias Tauchert • Tel. 03 52 45 - 72 91 02 • 0175 566 31 96E-Mail [email protected] • www.pfarramt-burkhardswalde.de

Pfarramts- und FriedhofsverwaltungTel. 03 52 45 - 702 50 • Fax - 702 51;Telefon Friedhofsverwaltung 035245-729103, Öffnungszeiten:Montag 8:00 bis 11:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag 8:00 bis12:00 Uhr, Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr oder nach [email protected]

Wenn die Kraft zu Ende geht, ist Erlösung Gnade.

Danke für die aufrichtige Anteilnahme undVerbundenheit mit meiner lieben Mutter, Frau

Ursula Kotlarskigeb. Reiner

Detlef Reinerund Familie

Meißen, im Oktober 2016

Anz

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