Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche...

6
dtb – Datenschutz- und Technologieberatung In Kooperation mit: Web-Portal für Betriebsräte www.dgb.de www.dtb-kassel.de www.SoliServ.de Kann KI Mitbestimmung? Mattias Ruchhöft Prof. Dr. Wolfgang Däubler Thomas Berger Ingo Hamm Isabel Eder Prof. Dr. Katharina Zweig Moderation: Eva-Maria Stoppkotte Hubertus Heil MdB Andrea Breme Michaela Böhm Digitalisierung und Arbeitsrecht 21. bis 23. Mai 2019, Mercure Hotel MOA Berlin Bundesvorstand

Transcript of Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche...

Page 1: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung

In Kooperation mit:

Web-Portal für Betriebsräte

www.dgb.de www.dtb-kassel.de

www.SoliServ.de

Kann KI Mitbestimmung?

Mattias Ruchhöft

Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Thomas Berger

Ingo Hamm

Isabel Eder

Prof. Dr. Katharina Zweig

Moderation: Eva-Maria Stoppkotte

HubertusHeil MdB

Andrea Breme

Michaela Böhm

Digitalisierung und Arbeitsrecht21. bis 23. Mai 2019, Mercure Hotel MOA Berlin

Bundesvorstand

Page 2: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

Durch die Digitalisierung verändern sich Prozesse und die Organisation der Arbeit. Viele werden ihren Job in 20 Jahren nicht wiedererkennen. Neue Geschäftsmodelle entstehen und so manches Team wird durch Roboter ergänzt. Die Menschen haben zunehmend die Aufgabe, Maschinen bei Routinearbeiten zu überwachen.

Entscheidend ist jedoch, dass dabei die Arbeitnehmer immer an erster Stelle stehen, ihre Probleme ernst genom-men und ihre Rechte gewahrt bleiben. So sieht das auch Katharina Zweig, Professorin für Theoretische Informatik an der TU Kaiserslautern. Das Thema Digitalisierung beinhaltet für sie nicht nur eine Vielzahl technischer Möglichkeiten von Geräten, sondern ganz besonders die Wechselwirkungen mit den Menschen, die diese Geräte benutzen.

Lernende Algorithmen bieten einerseits die Chance auf bessere Entscheidungen, weil sie in Sekundenschnelle eine Unmenge an Daten verarbeiten und daraus Regeln generieren können, nach denen Menschen in Kategorien eingeteilt und „berechenbar“ gemacht werden können. Andererseits liegen ihnen auch immer Menschenbilder zugrunde, die besser oder weniger gut gestaltet sein können. Hierfür einen sozial-ethischen Rahmen auf Basis gemeinsamer Werte zu schaffen, sieht Katharina Zweig als eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Gewerkschaften sind ihrer Ansicht nach gefordert, einen

Blick in die Zukunft zu werfen, wo digitale Leistungsspuren jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin lange begleiten werden. „Wenn ich auf einer Lernplattform bin, dann sollten meine Daten nicht in einem ganz anderen Kontext verwen-det werden, z. B. für eine Bewertung meiner Durchhaltefähigkeit im Rahmen meiner Arbeit. Das müssen wir als Gesell-schaft durchsetzen und jeden Einzelnen so weit stark machen, dass er oder sie diese Werte in der digitalen Welt einbringt und verteidigt“, so Zweig. Wir sind gespannt, welche Ratschläge für Betriebs- und Personalräte sie im Gepäck hat.

Die digitale Transformation darf keine Strafe sein, sondern soll die Organisation von Prozessen unterstützen. Dabei müssen Risiken wie unzulässige Überwachung, das Sammeln von unnötigen Daten und ständig zunehmende Arbeitsverdichtung minimiert werden.

Wir wollen klären, welche neuen Chancen sich für die Mitbestimmung auftun, um die Digitalisierung menschlich zu gestalten und freuen uns auf den Austausch mit den Experten und mit Euch!

Digitalisierung und Arbeitnehmerrechte

Georg DreselSoliServ.de

Matthias Wilkedtb Kassel

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Web-Portal für Betriebsräte

Prof. Dr. Katharina Zweig, TU Kaiserslautern

Page 3: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

Seminarprogramm

Vier Fachforen

Dienstag, 21. Mai 2019 11.00 Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen

12.00 Matthias Wilke, dtb Kassel Arbeitsrecht 4.0: Wohin geht die Reise?

12.15 Hubertus Heil MdB, Bundesarbeitsminister Arbeit 4.0, Digitalisierung: Was macht die Bundesregierung?

Technikfolgenabschätzung, Ethikkommission Künstliche Intelligenz | Gesetzliche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht erforderlich? | Recht auf Nichterreichbar-keit? | Plattformökonomie: Verdrängung des Normal-arbeitsverhältnisses?

13.15 Dr. Ole Wintermann, Bertelsmann Stiftung Von der Arbeit 4.0 zur Zukunft der Arbeit

Schlechte digitale Infrastruktur | Digitaler Analphabe-tismus | Digitale Trends: Arbeitsroboter, Künstliche Intelligenz, Virtuelle Realität | Digitale Trends: 3D-Druck, Exoskelette, Drohnen, Wearables

14.15 Prof. Dr. Katharina Zweig, TU Kaiserslautern Digitalisierung: Der Computer muss sich am

Menschen messen lassen! Wo steht die Künstliche Intelligenz (KI) heute? Chancen, Risiken, Grenzen | Was ist Aufgabe der KI-Enquete- Kommission? | Auswirkungen: Gesellschaft, Politik, Arbeitswelt, konkrete Arbeitsbedingungen | Betrieb-licher Einsatz von Datenbrillen | Rat für die Praxis von Betriebs- und Personalräten

15.15 Kaffeepause

15.45 Oliver Suchy, DGB-Bundesvorstand; Leiter der Abteilung Digitale Arbeitswelten Sozialverträgliche Technikgestaltung Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen | Wandel der Arbeitsgesellschaft: Was ist absehbar? | Forderungen aus Gewerkschaftssicht | Zur Rolle der Interessenvertretungen

17.30 Prof. Dr. Horst Zuse KI zum Anfassen: Der Zuse-Rechner Z3

19.30 Abendessen

Mattias Ruchhöft dtb – Datenschutz- und Technologieberatung

Digitale Mitarbeiterführung Kooperationsformen und Software Autonome Einheiten, Weisungsrecht, Remote-Teams und Technik Technik-Trends in der Kontrolle von

Arbeit und Arbeitsergebnissen Betriebsvereinbarungen

Christoph Tillmanns (angefragt)LAG Freiburg

Mitarbeiterführung in der Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen:

§ 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts

durch das BAG Recht auf Weisungsfreiheit für

Arbeitnehmer in Arbeit 4.0? Billiges Ermessen: Arbeitszeit

Franz-Josef DüwellVorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D.

Brennpunkt Zielvereinbarungen und Datenschutz im BR-Gremium Mitbestimmungsrechte der

Interessenvertretungen Mitbestimmung und Datenschutz

bei Zielvereinbarungen Zugriff auf personenbezogene

Daten durch Betriebs-/Personalrat? Ist der Betriebsrat nach der DSGVO

jetzt „Verantwortlicher“?

Dr. Eberhard KiescheAoB Bremen

Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 Weite Auslegung § 87 Abs. 1 Nr. 6

BetrVG Mitbestimmungspflichtige IT-

Maßnahmen Grenzen einer Rundumüber-

wachung: z. B. Keylogger Beweisverwertungsverbote und der

2. Senat des BAG Überwachung im Home Office bzw.

Mobile-Office

Fachforum 1 Digital Leadership –

Mitarbeiterführung in der Arbeitswelt 4.0

Fachforum 2 Arbeit 4.0 und

Mitarbeitermotivation

Moderation: Olaf J. Lutz

Moderation: Ana Matos

Page 4: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

Die Moderatorinnen und Moderatoren

Mittwoch, 22. Mai 2019

9.00 Durchführung der Fachforen (Inhalte siehe oben)

12.30 Mittagessen

14.00 Berichte aus den Fachforen

14.30 Jonas Botta, Forschungsreferent im Programmbereich Digitalisierung am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung

Iron Man am Arbeitsplatz? Exoskelette zwischen Effizienzstreben, Daten- und Gesundheitsschutz

Mensch-Roboter-Kollaboration und Industrie 4.0 | Datenschutzrechtliche Herausforderungen | Neue Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz | Einordnung in das Arbeitsschutzgesetz

16.00 Kaffeepause

16.30 Mattias Ruchhöft, dtb Kassel Die Praxis: SAP, Workday und Success Factors Big Data in der Personalarbeit: Amerikanische Personal-

software | Mitarbeiterführung 4.0 und der Trend zur totalen Überwachung | Grenzen für den gläsernen Be-schäftigten | Aus der Praxis eines Technologieberaters

19.00 Abendessen

20.30 Kabarett mit Bernd Gieseking

Donnerstag, 23. Mai 2019

9.00 Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mitbestimmung und Beteiligung in der digitalen Arbeitswelt

§ 90 BetrVG als Wegweiser zur Beteiligung der Beschäftigten/Betriebsräte | Mitbestimmung: Betriebs-sicherheitsverordnung und Gefährdungsbeurteilung | Neueste Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz, u. a. Zuständigkeit | Algorithmen im betriebsverfassungs-rechtlichen Beschlussverfahren?

9.45 Isabel Eder, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)

Warum Künstliche Intelligenz Mitbestimmung lernen sollte!

Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt: Ende der Arbeitsgesellschaft? | Digitalisierte Personalarbeit und

ist verantwortliche Re-dakteurin der Zeitschrift

„Arbeitsrecht im Betrieb“ sowie Juristin mit Schwerpunkt Arbeits-recht und Mediatorin.

Eva-Maria Stoppkotte

Olaf J. Lutz

Ana Matos

Andrea Breme

Michaela Böhm

ist verantwortlicher Redakteur der Fachzeit-schrift „Computer und Arbeit“ des Bund-Ver-lags, sowie Jurist mit Schwerpunkt Arbeits- und Datenschutzrecht.

Rechtsanwälte Haedge, Nitzsche und Kollegen. Sie ist Juristin mitSchwerpunkt Arbeits- und Datenschutzrecht.

Geschäftsführung CCMTraining, Coaching und Beratung für Betriebs-räte mit Schwerpunkt Personal- und Organisa-tionsentwicklung.

ist Print- und Hörfunk-journalistin aus Frankfurt am Main. In ihren Arti-keln beschäftigt sie sich u. a. mit den Themen Mitbestimmung und Gesundheitsschutz.

Foto

: Har

ry S

chni

ttge

r

Page 5: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

Johannes Hentschel Hentschel Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Update: Digitalisierte Arbeitsweise der Interessenvertretung Zukunft der Betriebsratswahl:

Digitale BR-Wahl? Digitale Sitzungen und Beschlüsse

des Betriebsrats? Virtuelle Betriebsversammlungen? Digitale Geschäftsführung des

Betriebsrats

Thomas Berger Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte

Aktuelle Rechtsprechung zur techni-schen Ausstattung der Betriebsräte Wandel in der Rechtsprechung? Was wird den Interessenvertretun-

gen von den Gerichten zugebilligt? Durchsetzung der Ansprüche vor

Gericht Unterstützung durch Sachverstän-

dige, Rechtsanwälte

Ingo Hamm (angefragt)Kanzlei Bochum

Verlangt Arbeit 4.0 noch stärker die Flexibilisierung der Arbeitszeit? Arbeit 4.0: Wird die Arbeitszeit

amorph? Kampf um Rufbereitschaft,

Ruhezeiten, ArbZG: Beispiele Ist das ArbZG infolge des digitalen

Wandels zu ändern? Arbeits-zeitrichtlinie?

Betriebsvereinbarungen zur Arbeits-zeitgestaltung, z. B. Kontenmodelle

Rudolf Buschmann (angefragt) Arbeit und Recht

Qualifizierung in der Arbeitsgesell-schaft 4.0 tut not Rechte nach §§ 92, 96-98 BetrVG

nutzen: Personalplanung, Qualifi-zierung!

Aktuelle Rechtsprechung Arbeit 4.0 und Betriebsänderung, „Qualifizierungssozialplan“?

Betriebsvereinbarungen: u. a. Ziele, Inhalte, Wege, zeitliche Lage Kosten?

Fachforum 3Veränderungen in der BR-Arbeit

Fachforum 4(Amorphe)

Arbeitszeit und digitales Arbeiten

Mitbestimmung | Mitbestimmungsfreundliche Technik-gestaltung und Voreinstellungen | Praktische Tipps für Interessen vertretungen

10.30 Kaffeepause

11.00 Dr. Thomas Klebe, Hugo Sinzheimer Institut Betriebsrat 4.0 – Digital und global? Digitale Arbeit: Industrie, Büro, Dienstleistung,

Plattform ökonomie | Handlungsfelder: Qualifizierung, Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Entgrenzung | Update BetrVG notwendig? Aufbruch zur digitalisierten Arbeitsweise des BR?

11.45 Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen Der Betriebsrat als Gestalter? Mitbestimmung

bei schwächeren Schutzstandards Recht auf Nichterreichbarkeit: Mitbestimmung über

Rufbereitschaft und informelle Rufbereitschaft | Schutzniveau beim Home Office | Arbeit außerhalb des ArbZG

12.30 Podiumsdiskussion Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Isabel Eder, Thomas Klebe,

Prof. Dr. Wolfgang Däubler, N.N. Betriebsrat Moderation: Michaela Böhm

13.15 Mittagsimbiss

14.15 Expertengespräche

15.15 Tagungsende

Kabarett mit Bernd Gieseking

Der Dortmunder Bernd Gieseking tourt mit seinen Soloprogrammen quer durch Deutschland. Außer-dem ist er Autor von Hörspielen, Theaterstücken und Hörfunkfea-tures. Er moderiert Hörfunk-Sen-dungen auf WDR 5 und ist Kolumnist für „die tageszeitung“. Auf der dtb-Veranstaltung wird er am Mittwoch für einen kurz-weiligen Abend sorgen.

Moderation: Andrea Breme

Moderation: Eva-Maria Stoppkotte

Foto

: Pro

mo

/ Tho

mas

Ros

enth

al

Page 6: Kann KI Mitbestimmung? · 2019. 2. 22. · Arbeitswelt 4.0 und Direktionsrecht Gesetzliche Grundlagen: § 611a BGB, § 106 GewO Neujustierung des Weisungsrechts durch das BAG Recht

Seminar-Anmeldung per Fax (0561) 70 575 71oder per Mail [email protected]

Veranstalter Deutscher GewerkschaftsbundBundesvorstandHenriette-Herz-Platz 210178 Berlin

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung GmbH & Co. KG, Theaterstraße 1, 34117 Kassel

Informationen Tel.: (0561) 70 575 70 Fax: (0561) 70 575 71 [email protected] www.dtb-kassel.de

Termin 21. bis 23. Mai 2019

Seminarort Mercure Hotel MOA, Stephanstraße 41, 10559 Berlin

Seminarkosten 998 Euro

Tagungspauschale ca. 258 Euro (inkl. Verpflegung)

Unterkunft ca. 268 Euro

Alle Preise, zzgl. MwSt., gelten für die gesamte Tagung.

Der BR Der PR Die SBV hat die Teilnahme der oben genannten Person(en) beschlossen.

Die AGB und die Datenschutzerklärung auf www.dtb-kassel.de habe ich zur Kenntnis genommen.

Wichtige Hinweise für Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter

Die Themen der Veranstaltung erfüllen grundsätzlich die vom Bun-desarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungs-gesetze. Der BR/PR hat aber die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen. Außerdem ist die Veranstaltung nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mit-glieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ihr Arbeitge-ber muss Sie daher nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personal-rat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG/BPersVG und SGB IX vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG (und entsprechend § 44.1 BPersVG und LPersVG; § 96.8 SGB IX) tragen.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an: Tel.: (05 61) 70 575 70

Die Seminargebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir Ausfallkosten in Rechnung stellen. Um dies von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann. Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Bei Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung: Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn: 80 % der Gesamtkosten. Bei Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungs-kosten in Rechnung gestellt. (www.dtb-kassel.de)

Abweichende Rechnungsanschrift

Firma

Straße/Hausnr.

PLZ, Ort

Ort, Datum Unterschrift

Tite

lfoto

: © B

ildag

entu

r Pa

nthe

rMed

ia /

Khe

ng H

o To

h, F

oto

Hub

ertu

s H

eil:

Susi

e K

noll,

Fot

o K

atha

rina

Zwei

g: ©

Fel

ix S

chm

itt, h

ttps

://w

ww

.fel

ixsc

hmitt

.com

/

Kann KI Mitbestimmung?Digitalisierung und Arbeitsrecht

Bitte gewünschtes Fachforum ankreuzen!

Hotelreservierung ja nein

Anreise am Vorabend erwünscht

Besondere Wünsche (Allergien, Vegetarier, barrierefrei etc.):

Vorname, Name (Teilnehmer 1)

Vorname, Name (Teilnehmer 2)

Vorname, Name (Teilnehmer 3)

Firma

Straße/Hausnr.

PLZ, Ort

Telefon-Nr. (Durchwahl) Fax-Nr.

E-Mail-Adresse Ansprechpartner

Fachforum 1 2 3 4

Fachforum 1 2 3 4

Fachforum 1 2 3 4

• •

www.dtb-kassel.de

dtb | Datenschutz- und Technologieberatung GmbH & Ko. KG | Theaterstraße 1 | 34117 Kassel

D C

M A