Kartellrechtsrisiko Verbandsarbeit ? Das Beispiel "Stauzuschlag Hamburg"
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Haftungsrisiko Verbandsarbeit -
„Der Stauzuschlag“Kartellrecht für Praktiker
Fall 1
Quellen: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 25.08.2015; www.fcds.de
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Der Verband
• Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V. (FCDS)
• Interessenvertretung von Container-Transportunternehmen im Seehafenverkehr
• 32 Mitglieder mit mehr als 750 Mitarbeitern
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Das Problem• Ständiger Stau in Hamburg senkt
Produktivität bei Containertransporten
• LKW schaffen weniger „Umläufe“ - sie brauchen länger und schaffen weniger Container pro Schicht
• Ständiger Stau führt zu höheren Kosten und weniger Erträgen bei hartem Preiskampf
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Die Lösung?• Weitergabe der Kosten an Kunden durch einen
Zuschlag von z. B. € 80 zur Grundfracht
• Branchenbekanntes Muster („Mautzuschlag“, „Treibstoffzuschlag“)
• Aber: Keiner will der Teuerste sein und Aufträge verlieren
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Die Sitzung*
* Fiktion!
80 € Stauzuschlag pro Container würde helfen
Ist noch zu wenig, aber selbst das zahlt doch
keiner
Können wir doch über den Verband
eintüten
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Das Ergebnis
„Die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen will voraussichtlich vom 14. April an einen Aufschlag auf die Transportpreise erheben, die je Containerzustellung zwischen 20 und 80 Euro liegen soll.“
Quelle: Die Welt vom 05.04.2014
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Das Bußgeld
Sanktioniert wird u.a. die (versuchte) Einführung des „Stauzuschlags Hamburg“, aber auch andere gemeinsame Reaktionen auf Kostensteigerungen
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Die Lehre• Niemals mit Wettbewerbern künftiges
Marktverhalten abstimmen!
• Informationen über zukünftiges, preisrelevantes Verhalten geht andere Unternehmen nichts an!
• Besondere Vorsicht bei Verbandstreffen!
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Kontakt
Rechtsanwalt Matthias Pahnke
c/o Ehler Ermer & Partner
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck
+49 451 87 165 81