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Kartierung von Brutvögeln und Amphibien in Obernkirchen im Bereich des B-Planes O39 und auf angrenzende Flächen Sumpfrohrsänger Auftraggeber: Stadt Obernkirchen Fachbereich I Marktplatz 9 31683 Obernkirchen Auftragnehmer: Dipl.-Biol., Dipl.- Ing. Thomas Brandt Im Ellernbusch 16 31718 Pollhagen E-Mail: [email protected]

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Kartierung von Brutvögeln und Amphibien in Obernkirchen im Bereich des B-Planes O39 und

auf angrenzende Flächen

Sumpfrohrsänger

Auftraggeber : Stadt Obernkirchen Fachbereich I Marktplatz 9 31683 Obernkirchen

Auftragnehmer : Dipl.-Biol., Dipl.- Ing. Thomas Brandt Im Ellernbusch 16 31718 Pollhagen E-Mail: [email protected]

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Brandt, T. (2016): Brutvogel- und Amphibienkartierung Nottstraße/Obernkirchen

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Einleitung

Auf dem vom Auftraggeber überplanten Grundstück in der Nottstraße in Obernkir-

chen/Röhrkasten wurden Brutvögel und Amphibien erfasst. Die Notwendigkeit ergibt sich u.

a. aus den Vorgaben des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Gemäß dieser

Vorgabe gilt für besonders geschützte Tierarten sowohl ein Tötungsverbot als auch ein Ver-

bot der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Streng geschützte Arten dürfen

darüber hinaus nicht gestört werden, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes

der betreffenden Population anzunehmen ist (Auszug aus dem BNatSchG s. Anhang II).

Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst die gesamte Fläche zwischen der Nottstraße und der

Nottbeeke in Obernkirchen sowie die direkt angrenzenden Grundstücke soweit sie einsehbar

waren. Entlang der Nottstraße wächst auf der gesamten Länge des überplanten Gebietes

eine Hecke aus heimischen Gehölzen wie Schlehe Prunus spinosa, Feldahorn Acer cam-

pestre, Eberesche Sorbus aucuparia oder Gemeinen Schneeball Viburnum opulus sowie aus

Ziergehölzen.

Zum Zeitpunkt der ersten Begehung stellte sich das überplante Grundstück weitgehend als

Grünlandbrache bzw. ungemähte Wiese mit einem sehr hohen Gräseranteil dar. Im südli-

chen Teil des Untersuchungsgebietes liegt ein Geschützter Biotop (Sumpf) mit Dominanzen

aus Mädesüß (Filipendula ulmaria). Um das geschützte Biotop wachsen vereinzelt Gehölze

(Walnuss Juglans regia, Weiden Salix spp., Gemeiner Schneeball Viburnum opulus) und

Stauden auf (z. B. Goldrute Solidago canadensis). Der Biotop wird in den Nottbach entwäs-

sert (s.u.).

Der begradigte Nottbach fließt durch ein bis zu 1,5 m tief eingeschnittenes Bachbett mit sub-

strathaltiger Bachsohle und einem teilweise naturnahen Bewuchs.

Methode

Brutvögel

Die überplante Fläche wurde im Juni und Juli 2016 insgesamt drei Mal zur Erfassung der

Brutvögel und zwei Mal zur Erfassung der Amphibienfauna begangen. Es wurden alle Vögel

kartiert, die auf der überplanten Fläche bzw. in 30 m (Bebauung) bzw. 100 m Entfernung

(Offenland) anwesend waren.

Die Kartierung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. 2005. Es wird darauf

hingewiesen, dass aufgrund der späten Auftragsvergabe (21. Juni 2016) eine Kartierung von

Brutvögeln erschwert war. Vögel, die ihre Bruten mittlerweile abgebrochen haben, können oft

nicht mehr festgestellt werden. Da die überplante Fläche bis zum Kartierungsbeginn nicht

genutzt wurde, ist davon auszugehen, dass zumindest ein Großteil der Brutvögel erfasst

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werden konnte. Alle festgestellten Arten wurden aufgrund der geringen Kartierungsdichte

und aufgrund des späten Kartierungsbeginns dem Status Brutverdacht zugeordnet. Die ein-

zige Ausnahme ist der Rotmilan, dessen Brüten auf der untersuchten Fläche aufgrund feh-

lender geeigneter Nestbäume nicht möglich ist. Die Art wird somit als Nahrungsgast einge-

stuft.

Die Gefährdungseinstufung erfolgt anhand der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Brut-

vögel Niedersachsens (KRÜGER & NIPKOW 2015) für die Region Bergland/Börden, der Bun-

desrepublik Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015), der jeweilige Schutzstatus ist THEUNERT

(2008) entnommen.

Amphibien

Die Kartierung der Amphibien erfolgte bei mäßig warmer Witterung am 26. Juni und am 30.

Juni. Zum Zeitpunkt der Kartierungen war die Laichperiode saisonal bedingt bei den meisten

häufigen Arten bereits abgeschlossen. Das Gewässer im Geschützen Biotop hielt nur wenig

Wasser, so dass ein Abkäschern nicht möglich war. Anhand der noch erkennbaren Boden-

risse war zu vermuten, dass das Gewässer - forciert durch eine relativ frische und vermutlich

illegale Anlage eines Entwässerungsgrabens - bereits zuvor ausgetrocknet war und ggf. dar-

in lebende Larven vor der Kartierung umgekommen sind (s.u.).

Die Nottbeeke wurde auf der gesamten Länge des angrenzenden Grünlandes begangen und

begutachtet. Das Grünland wurde abgelaufen, um an Land lebende Amphibienarten feststel-

len zu können.

Der Gefährdungsstatus und der Schutzstatus wurden PODLOUCKY & FISCHER (2013) ent-

nommen.

Ergebnisse

Brutvögel

Bei den Kartierungen wurden auf der überplanten Fläche und angrenzend 17 Vogelarten

nachgewiesen. Von diesen sind zwei Arten (Rotmilan, Grünspecht) streng geschützt, alle

Arten sind besonders geschützt. Vier der Arten sind in der aktuellen Roten Liste der Vögel

Niedersachsens (KRÜGER & NIPKOW 2015) gelistet, der Rotmilan und Rebhuhn in Kategorie 2

(stark gefährdet), Feldlerche und Bluthänfling in Kategorie 3 (gefährdet). Die Einstufungen

für die Region Bergland/Börden entsprechen jeweils der landesweiten Einstufung. Bis auf

den Rotmilan entspricht die Einstufung auch der aktuellen Roten Liste der Vögel Deutsch-

lands (GRÜNEBERG et al. 2015), der Rotmilan wird hier allerdings in der Vorwarnliste (V) ge-

führt.

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Tab. 1: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten und Nahrungsgäste sowie deren Status in den Roten Listen der Vögel Niedersachsens und Deutschlands (Quellen s. Text) und Schutzstatus (nach THEUNERT 2008); mit BV=“Brutverdacht“, NG= „Nahrungs-gast“

Brutvögel BV NG Rote Liste Nds.-B/B

Rote-Liste BRD

Schutzstatus

n n Kategorie Kategorie Rebhuhn Perdix perdix

1 2 2 besonders geschützt

Rotmilan Milvus milvus

- 1 2 V streng geschützt

Grünspecht Picus viridis

1 streng geschützt

Elster Pica pica

1 besonders geschützt

Feldlerche Alauda arvensis

1 3 3 besonders geschützt

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

3 besonders geschützt

Klappergrasmücke Sylvia curruca

1 besonders geschützt

Dorngrasmücke Sylvia communis

2 besonders geschützt

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

1 besonders geschützt

Amsel Turdus merula

1 besonders geschützt

Wacholderdrossel Turdus pilaris

2 besonders geschützt

Wiesenschafstelze Motacilla flava

1 - besonders geschützt

Zilpzalp Phylloscopus collybita

1 besonders geschützt

Heckenbraunelle Prunella modularis

1 besonders geschützt

Buchfink Fringilla coelebs

1 besonders geschützt

Grünfink Carduelis chloris

1 besonders geschützt

Bluthänfling Carduelis cannabina

1 3 3 besonders geschützt

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Amphibien

Während der Kartierungen konnten insgesamt sieben Grasfrösche Rana temporaria nach-

gewiesen werden. Vier Individuen darunter waren vorjährige Tiere, drei waren ausgewach-

sen. Alle sieben Individuen befanden sich an Land auf der Grünlandfläche. Andere Arten

konnten nicht gefunden werden, allerdings war der Nachweis aufgrund der Entwässerungs-

maßnahmen im Gewässer auch nicht möglich. Die Kontrollen des Nottbaches ergaben keine

Hinweise auf ein Vorkommen des Feuersalamanders (Salamandra salamandra). Ein Vor-

kommen ist aufgrund der geringen Untersuchungsintensität jedoch nicht komplett auszu-

schließen.

Die Kontrolle des nur wenig Wasser führenden Geschützten Biotopes ergab keinen Larven-

fund. Dies war nicht überraschend, da das Gewässer zuvor ausgetrocknete, was wiederum

auf eine künstlich angelegte Entwässerung zurückzuführen war. Grundsätzlich ist das Ge-

wässer für die Reproduktion von Grasfröschen und darüber hinaus auch weiteren Amphi-

bienarten geeignet, z. B. für Berg- und Teichmolch (Ichthyosaura alpestris, Lissotriton vulga-

ris) und - bedingt - Erdkröte Bufo bufo (siehe auch BUSCHMANN et al. 2006 zu den Vorkom-

men in Obernkirchen und Umgebung).

Der Grasfrosch ist bundesweit besonders geschützt und, trotz des negativen langfristigen

Bestandstrends, in Niedersachsen derzeit noch ungefährdet, bundesweit wird er jedoch be-

reits in der Vorwarnliste aufgeführt (THEUNERT 2008, PODLOUCKY & FISCHER 2013)

Schädigung des Geschützen Biotopes

Südlich angrenzend an die Grünlandfläche liegt an der Nottbeeke ein geschützter Biotop des

Typs NSS- „Hochstaudensumpf nährstoffreicher Standorte“ mit Teilen, die dem ebenfalls

geschützten Biotoptyp SE- „Naturnahes, nährstoffreiches Stillgewässer“ zuzuordnen sind. Da

dessen festgestellte Schädigung Einfluss auf die hier dargestellten Ergebnisse hat, wird nä-

her auf den Biotop eingegangen. Dieses wurde künstlich entwässert und somit als Hoch-

staudensumpf und in seiner Eigenschaft als Reproduktionsgewässer für Amphibien im er-

heblichen Maße geschädigt. Der Erdaushub war zum Zeitpunkt der Kartierungen stellenwei-

se erst lückig bewachsen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Entwässerung noch

nicht lange zurück lag und ggf. erst im Frühling 2016 erfolgte. Dadurch wurden die Entwick-

lungsmöglichkeiten von Amphibienbeständen im Biotop und auf angrenzenden Flächen er-

heblich beeinträchtigt. Ein fehlender Reproduktionsnachweis von Amphibien während der

diesjährigen Kartierungen ist somit auf die Schädigung des Geschützten Biotopes zurückzu-

führen.

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Eingriffsfolgen für die kartierten Arten und Kompen sationsvorschläge

Durch die geplante Bebauung werden etwa 40% der extensiv genutzten und der ungenutz-

ten Fläche beansprucht. Erwartungsgemäß werden dadurch die Offenlandarten (Rotmilan,

Rebhuhn, Feldlerche, Sumpfrohrsänger) im besonderen Maße beeinträchtigt, während die

Siedlungsarten (Amsel, Grünfink) durchaus profitieren können. Die Entwicklung bei den Ge-

büsch brütenden Arten ist in erheblichem Maße abhängig von der Ausgestaltung der

Grundstücke und dem Verbleib der Hecke am Straßenrand der Nottstraße. Auf die Amphi-

bienfauna wird sich die Bebauung negativ auswirken, weil geeigneter Sommerlebensraum,

vielleicht auch Winterquartiere, überbaut werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der beiden streng geschützten Arten Rotmi-

lan und Grünspecht wird nicht erheblich beeinträchtigt., dazu ist der Eingriff flächenmäßig zu

gering. In Kombination mit anderen, ähnlichen Eingriffen kann es aber dazu kommen. Sicher

aber werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von mehreren der besonders geschützten

Arten zerstört. Der Eingriff ist für die betroffenen Arten durch geeignete Ersatzmaßnahmen

auf angrenzenden Flächen kompensierbar.

Für die Gebüsch bewohnenden Arten wäre die Anlage einer dreireihigen Hecke mit heimi-

schen und standortgerechten Gehölzen entlang der Südseite der überplanten Fläche wirk-

sam.

Für die Offenlandarten (s.o.) ist die überbaute Fläche in Form eines gleichwertigen Grünlan-

des oder einer (Grünland- oder Ackerbrache) anzulegen, um den Verlust an Nistmöglichkei-

ten und Nahrungsflächen zu kompensieren.

Davon ausgehend, dass der Geschützte Biotop durch Herstellung des Wasserhaushaltes

(Schließung des Entwässerungsgrabens) wieder in seinen ursprünglichen Zustand herge-

stellt wird, kann eine Aufwertung für Sumpfrohrsänger und Amphibien dadurch erfolgen,

dass trockene Bereiche leicht um etwa 20-30 cm vertieft und verdichtet werden. Eine ökolo-

gische Baubegleitung wäre hier sinnvoller Weise einzusetzen.

Literatur:

BUSCHMANN, H., B. SCHEEL & T. BRANDT (2006): Amphibien und Reptilien im Schaumburger Land und am Steinhuder Meer. Natur & Text, Rangsdorf

GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. Berichte zum Vo-gelschutz 52: 19-67.

KRÜGER, T. & B. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel; 8. Fassung, Stand 2015. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen.

PODLOUCKY, R. & C. FISCHER (2013): Rote Listen und Gesamtartenlisten der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen. Informatiosdienst Naturschutz Niedersach-sen 33 (4): 121-168.

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SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT, Hrsg. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutsch-lands. Radolfzell.

THEUNERT, R. (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung, (Stand 1. Novem-ber 2008). Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (3): 69 – 141.

Dipl.-Biol., Dipl.-Ing. Thomas Brandt

Pollhagen, d. 25.08.2016

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Anhang I:

Abb. 1: Über-planter Bereich des Grünlandes mit dem Gehölz-streifen entlang der Nordseite. Fotos, Thomas Brandt, 26.06.2016

Abb. 2: Gehölz-streifen entlang der Nottstraße

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Abb. 3: Blick von Südost auf das Untersuchungs-gebiet.

Abb. 4: Der Ge-schützte Biotop (NSS-Hochstauden-sumpf) mit blü-hendem Mäde-süß.

Abb. 5: Rest-wasserfläche im Geschützten Biotop

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Abb. 6: Entwäs-serungsgraben am Geschützen Biotop.

Abb. 7: Unbe-wachsene Teils-trecke des Ent-wässerungsgra-bens mit Tro-ckenrissen im Boden.

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Abb. 8: Über-gang von Grün-landfläche zum angrenzenden Acker.

Anhang II Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) BNatSchG (v. 29.07.2009) Abschnitt 3 - Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und best immte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu be-schädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Stö-rung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören