Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

7
1 Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen Jedermann kann einen „normalen“ zivilrechtlichen Anspruch vor dem Amtsgericht grundsätzlich selbst einklagen. Er braucht hierfür weder einen Rechtsanwalt noch einen sonstigen Rechtsbeistand. Zulässig ist es aber, sich von einem anderen – etwa einer geschäftserfahrenen Vertrauensperson – vertreten zu lassen. Sollte ein Bevollmächtigter die Klage erheben, muss er mit der Klageschrift eine Original-Vollmacht bei Gericht einreichen. Die folgende Checkliste nennt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr – wesentliche Punkte einer Klageschrift zum Amtsgericht. 1. Schriftform Der Kläger muss die Klage per Brief oder per Telefax an das zuständige Gericht übersenden. Eine Einreichung in elektronischer Form, etwa per Email, genügt nach § 130a Zivilprozessordnung (ZPO) nur, sofern das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Der Kläger sollte das Datum auf der Klageschrift angeben und je Beklagtem mindestens eine Abschrift (Kopie) einreichen. 2. Zuständiges Gericht Sachlich zuständig sind die Amtsgerichte – von Sonderverfahren abgesehen – für Streitwerte bis einschließlich 5.000,- EUR. Bei einer Zahlungsklage kommt es also auf den Forderungsbetrag an. Begehrt der Kläger etwa die Herausgabe eines Gegenstandes, ist dessen objektiver Wert maßgeblich. In der Klageschrift genügt die Angabe eines realistisch geschätzten Wertes.

Transcript of Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

Page 1: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

1

Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

Jedermann kann einen „normalen“ zivilrechtlichen Anspruch vor dem Amtsgericht grundsätzlich selbst einklagen. Er braucht hierfür weder einen Rechtsanwalt noch einen sonstigen Rechtsbeistand. Zulässig ist es aber, sich von einem anderen – etwa einer geschäftserfahrenen Vertrauensperson – vertreten zu lassen. Sollte ein Bevollmächtigter die Klage erheben, muss er mit der Klageschrift eine Original-Vollmacht bei Gericht einreichen. Die folgende Checkliste nennt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr – wesentliche Punkte einer Klageschrift zum Amtsgericht.

1. Schriftform Der Kläger muss die Klage per Brief oder per Telefax an das zuständige Gericht übersenden. Eine Einreichung in elektronischer Form, etwa per Email, genügt nach § 130a Zivilprozessordnung (ZPO) nur, sofern das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Der Kläger sollte das Datum auf der Klageschrift angeben und je Beklagtem mindestens eine Abschrift (Kopie) einreichen.

2. Zuständiges Gericht Sachlich zuständig sind die Amtsgerichte – von Sonderverfahren abgesehen – für Streitwerte bis einschließlich 5.000,- EUR. Bei einer Zahlungsklage kommt es also auf den Forderungsbetrag an. Begehrt der Kläger etwa die Herausgabe eines Gegenstandes, ist dessen objektiver Wert maßgeblich. In der Klageschrift genügt die Angabe eines realistisch geschätzten Wertes.

Page 2: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

2

Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Bei Klagen gegen ein Unternehmen kommt es auf den Sitz des Unternehmens an. Es bestehen darüber hinaus besondere Zuständigkeiten, die sich im Einzelnen aus §§ 12 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) ergeben. Bei einer Forderung aus Vertrag kann etwa an dem Ort geklagt werden, an dem die begehrte vertragliche Verpflichtung zu erfüllen war. Bei einer Forderung aus unerlaubter Handlung – etwa wegen Beschädigung einer Sache – kann an dem Ort geklagt werden, an dem der Schädiger gehandelt hat oder das Rechtsgut verletzt wurde. Das zuständige Gericht sollte mit vollständiger Bezeichnung und der Adresse bezeichnet werden, zum Beispiel Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart.

„LSG-BW+AG-Stgt“ von Stefan Frerichs Stefan 11:32, 26. Feb. 2008 (CET) – selbst fotografiert. Lizenziert unter CC-by-sa 2.0/de über Wikipedia.

3. Bezeichnung als Klage Aus dem Schriftsatz muss deutlich werden, dass der Kläger eine Klage erhebt. Regelmäßig geschieht dies, indem bereits in der Überschrift das Wort „Klage“ verwendet wird. Es genügt aber auch, wenn sich aus dem weiteren Inhalt des Schreibens eindeutig ergibt, dass eine Klage erhoben werden soll.

Page 3: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

3

4. Parteien („Rubrum“) Der Kläger muss die Parteien des Rechtsstreits, also den Kläger und den Beklagten, mit vollständigem Vor- und Nachnamen und einer ladungsfähigen Anschrift bezeichnen. Bei Klagen gegen ein Unternehmen sind die offizielle Rechtsform – zum Beispiel GmbH oder AG – und ein Vertreter anzugeben. Wenn der Name des Vertreters nicht bekannt ist, genügt auch die Angabe „vertreten durch den Geschäftsführer“ oder „vertreten durch den Vorstand“. Es empfiehlt sich, hinter die jeweiligen Namen die Begriffe „Kläger“ und „Beklagter“ zu setzen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Für beide Parteien muss eine postalische Anschrift – Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort – angegeben werden. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht, weil dies keine förmliche Zustellung ermöglicht.

5. Klagegegenstand und Streitwert Nach der Bezeichnung der Parteien („Rubrum“) empfiehlt sich eine stichwortartige Bezeichnung des Gegenstandes der Klage. An dieser Stelle genügt die Angabe eines Schlagwortes, etwa „wegen Forderung“ oder „wegen Herausgabe“.

Anschließend sollte der Kläger den Streitwert beziffern. Nur auf diese Weise kann das Amtsgericht nachvollziehen, ob es sachlich zuständig ist und wie hoch der Gerichtskostenvorschuss ausfallen muss. Eine endgültige Festsetzung des Streitwertes erfolgt am Ende des Verfahrens durch das Gericht.

Page 4: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

4

6. Anträge Die Klage muss einen eindeutigen Antrag enthalten. Der Kläger muss sagen, wozu der Beklagte verurteilt werden soll. Üblich ist die Formulierung, dass gegen den Beklagten Klage erhoben wird und die folgenden Anträge gestellt werden. Der Hauptantrag kann etwa wie folgt lauten: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.000,- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.“ Ist die Klage auf Herausgabe eines Gegenstandes gerichtet, kann der Kläger beantragen: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gegenstand XY herauszugeben.“ Wichtig ist, dass der Gegenstand so genau bezeichnet wird, dass er eindeutig identifizierbar ist.

Will der Kläger neben der Zahlung eines Betrages auch Zinsen, muss er dies im Antrag zum Ausdruck bringen. Wenn sich der Beklagte mit der Zahlung einer Forderung in Verzug befindet, kann der Kläger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern geltend machen.

Über die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht von Amts wegen, so dass ein eigenständiger Antrag nicht erforderlich ist. Unschädlich – und in der Praxis üblich – ist es aber, den Antrag zu stellen, dem Beklagten die Kosten des aufzuerlegen.

Sollte das Amtsgericht zugunsten des Klägers entscheiden, so kann der Beklagte gegen das Urteil Berufung zum Landgericht einlegen, sofern der Beschwerdegegenstand 600 Euro übersteigt oder das Amtsgericht die Berufung zugelassen hat. Um in dieser Phase aus dem Urteil bereits vollstrecken zu können, sollte der Kläger beantragen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Regelmäßig wird das Gericht eine vorläufige Vollstreckung nur gegen Leistung von Sicherheit gestatten.

Zudem kann der Kläger bereits in der Klageschrift beantragen, im Falle eines schriftlichen Vorverfahrens ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten zu erlassen, wenn der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Verteidigung anzeigt.

7. Sachverhalt Nach den Klageanträgen muss der Kläger den Sachverhalt schildern. Er muss alle Fakten vortragen, aus denen sich seiner Auffassung nach der Klageanspruch ergibt. Der Kläger sollte den Sachverhalt möglichst wertfrei, vollständig und verständlich schildern. Ziel sollte es sein, dass der Amtsrichter oder die Amtsrichterin den Ablauf nachvollziehen können. Der Kläger sollte sich vor Augen halten, dass der Richter oder die Richterin den Fall zunächst einmal allein anhand der Akte beurteilen müssen. Bei einem Anspruch auf Vergütung aus Vertrag gehört zum Sachverhalt regelmäßig die Schilderung des Vertragsabschlusses („Auftrag“), die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung und die Rechnungsstellung sowie etwaige weitere Korrespondenz. Wenn der Kläger Verzugszinsen geltend macht, muss er deutlich machen, weshalb und seit wann sich der Beklagte in Verzug befindet.

Page 5: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

5

8. Beweisangebote Mit der Darstellung des Sachverhaltes sollte der Kläger Beweisangebote unterbreiten. ES empfiehlt sich, nach der jeweiligen Tatsache in einem eigenen Absatz die zugehörigen Beweismittel aufzuführen. Im Zivilprozess kommen als Beweismittel neben dem Augenschein – also der unmittelbaren Wahrnehmung durch den Richter oder die Richterin etwa in einem Ortstermin – Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung in Betracht.

Wenn Urkunden vorhanden sind, sollten diese der Klageschrift und der Abschrift beigelegt und ihre Anzahl angegeben werden. Sollte das Gericht die Hinzuziehung eines Sachverständigen für erforderlich erachten, bestimmt es diesen selbst. Es braucht daher als Beweismittel nicht ein konkreter Sachverständiger benannt zu werden. Vielmehr genügt es, für eine bestimmte Tatsache schlicht „Beweis: Sachverständigengutachten“ anzubieten. Eine Parteivernehmung kann der Kläger nur für die Gegenseite, also den Beklagten, beantragen. Das Gericht kann später selbst entscheiden, ob es den Kläger selbst als Partei vernehmen will oder nicht.

Page 6: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

6

9. Rechtliche Ausführungen Es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechtslage darzulegen. Vielmehr ist es grundsätzlich Sache des Gerichts, aus dem geschilderten Sachverhalt die rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Der Kläger ist aber nicht gehindert, das Gericht auf bestimmte rechtliche Aspekte hinzuweisen. Jedenfalls als Selbstkontrolle sollte sich der Kläger überlegen, aus welchen Paragraphen eines Vertrages oder eines Gesetzes sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Diese kann er etwa unter der Überschrift „Rechtliche Würdigung“ in die Klageschrift aufnehmen.

10. Gerichtskostenvorschuss Mit der Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss in der im Gerichtskostengesetz geregelten Höhe einzuzahlen. Andernfalls stellt das Gericht die Klage dem Beklagten nicht zu. Die Klagezustellung ist maßgeblich für die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses und die „Rechtshängigkeit“ der Klage. Es ist zwar nicht zwingend, aber – schon zur eigenen Kontrolle – durchaus sinnvoll, in der Klageschrift auf die erfolgte oder parallel mit der Einreichung der Klageschrift erfolgende Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses hinzuweisen.

11. Unterschrift Der Kläger selbst oder sein Bevollmächtigter muss die Klageschrift in leserlicher Form unterschreiben. Eine bloße „Abzeichnung“ in Form einer Paraphe oder der Initialen genügt nicht. Vielmehr muss eine Namensunterschrift erkennbar sein und deutlich werden, dass der Unterzeichner die inhaltliche Verantwortung für die Klageschrift übernimmt.

Checkliste – Klageschrift zum Amtsgericht in Stichworten Schriftform Zuständiges Gericht Bezeichnung als Klage Parteien („Rubrum“) Klagegegenstand und Streitwert Anträge Sachverhalt Beweisangebote Rechtliche Ausführungen Gerichtskostenvorschuss Unterschrift

Page 7: Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

7

Share this:

Press This Twitter1 Facebook Google LinkedIn Pinterest Tumblr

Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit Amtsgericht, Anträge, Beweisangebote, Bezeichnung als Klage, Gerichtskostenvorschuss, Klage per Brief, Klagegegenstand und Streitwert, Klageschrift, Klageschrift zum Amtsgericht, Marius Breucker, Parteien, Rechtliche Ausführungen, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Breucker,Rechtsanwalt Marius Breucker, Rubrum, Sachverhalt, Schriftform, Unterschrift, Zivilprozessordnung,Zuständiges Gericht verschlagwortet. Ähnliche Beiträge Schritt für Schritt - Anwalt Marius Breucker über den Weg durch den ZivilprozessIn "Artikel" "Bloß kein fauler Sieg in erster Instanz!" - Anwalt Marius Breucker über die Berufung im ZivilprozessIn "Artikel" Die weichen Faktoren des ZivilprozessesIn "Artikel"