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Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien: Vier Typen ethischer Argumentation 1 Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog - Thema 1 Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien: Vier Typen ethischer Argumentation

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Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien:Vier Typen ethischer Argumentation

1Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Thema 1

Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien:Vier Typen ethischer Argumentation

Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien:Vier Typen ethischer Argumentation

2Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gliederung:

1. Klassisches Naturrecht

2. Utilitarismus

3. Diskursethik

4. Vertragstheorien

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3Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gliederung:

1. Klassisches Naturrecht

2. Utilitarismus

3. Diskursethik

4. Vertragstheorien

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4Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Grundauffassung:

Positives (z.B. staatlich-gesetzliches) Recht ist prinzipiell legitimationsbedürftig!

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• Sophisten 5. Jh. v. Chr.• Aristoteles• Thomas von Aquin ( lex naturalis)

Wie ist Recht zu legitimieren?

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Basis für das klassische Naturrecht ist diethomanische Theorie des natürlichen Gesetzes (lex

naturalis) !

Es geht um den systematischen Zusammenhang folgender 3 Elemente:

1. Anthropologischer Rekurs2. Aufweis der existentiellen Zwecke3. Ordnung und Regelung der existentiellen

Zwecke

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• Verallgemeinbarkeit (Universalisierbarkeit) der klassischen Argumentation

• Zentral: der Gesichtspunkt der Würde (dignitas) des Menschen

Anthropologischer Rekurs:

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Aufweis der existentiellen Zwecke:

•Thomas spricht von natürlichen Hinordnungen (inclinationes naturalis), die mit der wesentlichen Verfasstheit des Menschen gegeben sind

•Als Grundtypen derartiger Hinordnungen nennt er die Inklination auf Selbsterhaltung auf familiale Interaktion, auf die Gesellschaft und auf weltanschaulich-religiöse Orientierung

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• Das natürliche Gesetz (lex naturalis) ist nach Thomas kein inhaltlich vorgegebenes Naturgesetz

•Insofern ist das lex naturalis das Teilnehmen der menschlichen Vernunft an der göttlichen Gesetzgebung, die den ganzen Kosmos betrifft.

Ordnung und Regelung der existentiellen Zwecke:

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10Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Dabei ist der Mensch allerdings auch selbst durch die lex aeterna natural-unbeliebig bestimmt

•Darum ist er in seiner Gesetzgebung verwiesenan das Natural-Unbeliebige seines Wesens und seiner existentiellen Zwecke

Naturrecht ist also Vernunftrecht!

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11Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Der Mensch ist letztlich durch Gott dazu verpflichtet, das Gute zu tun, und ermächtigt, den Inhalt des Guten zu bestimmen

• In der Ordnung und Regelung der existentiellen Zwecke geht es letztlich um die architektonisch strukturierte Bestimmung des Menschen vor Gott, die sich letztlich auf das ewige Heil des Menschen bezieht.

Christlich-theologischer Kontext:

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•In der gesetzgebenden Auslegung der lex naturalisund in seiner Praxis steht der Mensch als Christ im Anspruch des Evangeliums; er weiß um seine Abhängigkeit von der Gnade Gottes und dass alle Praxis letztlich aus der Liebe zu Gott und den Menschen motiviert sein soll.

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13Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Zusammengefasst:

Die Naturrechtslehre versucht eine Legitimation für objektive Handlungsnormen in der Natur bzw. dem

Wesen des Menschen zu finden, die daher allgemein unter allen geschichtlichen Umständen gilt.

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14Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Begründung der Moral „Du sollst nicht lügen!“ anhand der Naturrechtslehre:

Nach Thomas von Aquin:

Da nämlich die Worte natürlicherweise Zeichen für die Gedanken sind, ist es unnatürlich und ungehörig, mit einem Worte etwas auszudrücken, was man nicht im Sinne hat.

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15Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gliederung:

1. Klassisches Naturrecht

2. Utilitarismus

3. Diskursethik

4. Vertragstheorien

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16Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Ziel: Rationale Begründung von Moral

• Begründer: John Stuart Mill, Jeremy Bentham

• Utilitarismus ist teleologisch nicht deontologisch, wie z.B. Vertragstheorien (siehe Gliederungspunkt 4).

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17Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Die Standartform; der gemeinsame Kern der weit verzweigten Familie verwandter Ansätze

1) Konsequenzialismus2) Kosten-Nutzen-Kalkül3) Werttheorie4) Universalisierungsprinzip

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1) Konsequenzialismus

• Ergibt sich eigentlich schon aus Teleologie.

• Handlungen werden an ihren Folgen gemessen.

• 3 Probleme

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1. Problem:

Folgen müssen vor der tatsächlichen Handlung geschätzt werden.

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Bewertung jeder einzelnen Handlung oder einer allgemeinen Handlungsweise?

Spaltung in Handlungs- und Regelutilitaristen

2. Problem:

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Abgrenzung der Folgen?

3. Problem

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22Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

2) Kosten-Nutzen-Kalkül

• Frage: Was ist Nutzen? eigene Werttheorie des Utilitarismus

• Folgen sollen am Nutzen gemessen werden.

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3) Werttheorie

a) Anthropologische These: „Mensch strebt nach Lust (pleasure) und vermeidet Leid (pain).“

b) Normativ-ethische These: „Es ist moralisch richtig, die Differenz von Lust und Leid zu maximieren.“

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4) Universalisierungsprinzip

• Schon aus Konsequenzialismus ergibt sich Einbeziehung aller Betroffenen.

• Wichtig: Nutzen von jedem Betroffenen zählt gleich viel.

• Maximierung des Gesamt- oder Durchschnittsnutzens?

• Empfindungsfähigkeit als Abgrenzungskriterium?

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25Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Zusammengefasst:

Diejenige Handlung bzw. Handlungsregel ist moralisch richtig, deren Folgen für das Wohlergehen aller

Betroffenen optimal ist.

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Begründung der Moral „Du sollst nicht lügen!“anhand des Utilitarismus

Regelutilitarist: Fiktiver Nachteil, der sich aus Nichteinhalten durch jeden ergibt überwiegt prognostizierten Vorteil durch Nichteinhalten in einer Situation. Verbot der Lüge

Handlungsutilitarist: Vergleich der Differenz von Lust und Leid jeder Handlungsalternative moralische Rechtfertigung der Lüge möglich

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27Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gliederung:

1. Klassisches Naturrecht

2. Utilitarismus

3. Diskursethik

4. Vertragstheorien

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28Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Diskursethik

Normenakzeptanz lässt sich heute in sozialen Gebilden vielfach nur in Diskursprozessen herstellen, in welchem es darum geht, durch Argumente zu überzeugen und Zustimmung zu erreichen.

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29Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Die Diskursethik steuert ein an sich einfacher Grundgedanke:

Unbedingt verbindlich ist, was argumentative Kommunikations-Akte als gültig voraussetzen!

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30Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• auf Wahrheit

• auf Wahrhaftigkeit

• auf normative Richtigkeit

• auf Verständlichkeit der Aussage

Jeder argumentative Sprechakt impliziert vier Geltungsansprüche:

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Damit Diskurspartner diese Ansprüche

gegeneinander erheben können, ist vorausgesetzt:

• Argumente werden erst genommen; das stärkere Argument zählt

• Alle rational gestützten Ansprüche aller Glieder der Kommunikationsgemeinschaft, auch künftiger, zählen;

• Eigene Ansprüche können ausschließlich durch Argumente gerechtfertigt werden;

• Diskurspartner unterstellen sich wechselseitig Wahrhaftigkeit

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Erfüllt sind diese Voraussetzungen nur in einer idealen Kommunikationsgemeinschaft.

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Jürgen Habermas

• Strategisches und kommunikatives Handeln

• Lebenswelt

• Universalisierungsprinzip

• Diskursvoraussetzungen

• Gesellschaft

• Das Begründungsproblem

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Strategisches und kommunikatives Handeln:

Soziales Handeln ist grundsätzlich in zwei Varianten möglich:

1. Strategisch 2. Kommunikativ

Die Grundthese der Diskursethik lautet:

Dem kommunikativen Handeln kommt der normative Vorzug gegenüber dem strategischen Handeln zu.

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Lebenswelt:

Kommunikation erfolgt immer in bestimmten lebensweltlichen Kontexten.

Auf diesem lebensweltlichen Hintergrund hat das kommunikative Handeln in Diskursen Verständigung herzustellen über die Vereinbarkeit subjektiver Handlungspläne, Zielsetzungen und Interessen.

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Universalisierungsprinzip :

Jede gültige Norm muss der Bedingung genügen, dass die Folgen und Nebenwirkungen , die sich aus ihrer allgemeinen

Befolgung für die Befriedigung der Interessen jedes Einzelnen voraussichtlich ergeben, von allen Betroffenen

zwanglos akzeptiert werden können.

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Ohne Zweifel steht dieses Universalisierungsprinzip in der Tradition der Selbstzweckformel des Kategorischen Imperativs bei Kant.

Differenz:

Kant konzipiert sein Moralprinzip monologisch und bezieht es auf das subjektive Bewusstsein (Gewissen)

Die Diskursethik exteriorisiert die Überlegung, d.h. sie verlagert sie vom subjektiven Bewusstsein in die reale Kommunikation hinein.

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38Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Diskursvoraussetzungen:

Sie umfassen drei Ebenen:

1. Die logische Ebene der Produkte

2. Die dialektische Ebene der Prozeduren

3. Die rhetorische Ebene der Prozesse

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39Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Die Diskursethik umfasst drei verschiedene Ebenen des moralisch Normativen:

• Diskursvoraussetzungen

• Normative Diskursresultate

• Nicht-problematisierte lebensweltliche Normierungen

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40Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gesellschaft:

Die Diskursethik will bei inhaltlicher Neutralität eine Prozedur normieren.

In der Regel bezieht sie sich dabei auf vorgegebene lebensweltliche Verhältnisse und soziale Lebensformen.

Allerdings setzt die Diskursethik damit Verhältnisse voraus, die Diskurse ermöglichen und sie nicht repressiv behindern. Das gilt prinzipiell für alle Bereiche der sozialen Interaktion, also für alle Gesellschaftsbereiche.

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41Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Das Begründungsproblem:

Warum sollen wir kommunikativ und nicht strategisch handeln?

Welchen Grund gibt es, das diskursethische Universalisierungsprinzip anzuerkennen?

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Nach Habermas können wir zeigen, dass jemand, der das diskursethische Universalisierungsprinzip argumentativ bestreitet, sich selbst widersprechen muss:

• denn der Opponent setzt in den Sprechhandlungen des Opponierens genau das voraus, was er bestreitet.

• im Argumentieren ist er verständigungsorientiert, seine Sprechhandlungen sind kommunikativ und setzen insofern die dargelegten Diskursvoraussetzungen voraus.

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43Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Zusammengefasst:

Die Diskursehtik akzeptiert das als Norm, was den allgemeinen

Konsens der möglicherweise Betroffenen finden könnte.

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Begründung der Moral „Du sollst nicht lügen!“anhand der Diskursethik:

Die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus der allgemeinen Befolgung des Verbots der Lüge ergeben, müssten von jedem den Auswirkungen der alternativen Nichtbefolgung durch jeden vorgezogen werden können.

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45Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Gliederung:

1. Klassisches Naturrecht

2. Utilitarismus

3. Diskursethik

4. Vertragstheorien

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46Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Wie Diskursethik Rechtfertigung von Moral durch allgemeine Zustimmungsfähigkeit (nicht durch Rekurs auf Gott)

• Ausgangspunkt ist strategisch-rational handelndes Individuum Einigung auf hypothetischen oder realen Gesellschaftsvertrag ohne Vorgabe einer normativen Ordnung

• d.h. Verpflichtungen freiwilliger Natur, da mehr Vor-als Nachteile

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47Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Recht = Macht sich etwas anzueignen oder zu behalten

jeder hat Recht auf alles

Thomas Hobbes (von Staatsbegründung zu Moralbegründung)

Gedankenexperiment als Argumentationsausgang:

Naturzustand ohne Staat und Gesetze

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48Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Anthropologie: Machtsteigerung und Selbsterhaltung als die menschlichen Grundverlangen

• Verlangen nach Machtsteigerung dauerhaften Kriegszustand

• Verlangen nach Selbsterhaltung Neigung zu Frieden und Aufgabe von Freiheit

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49Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Unter der Bedingung, dass alle dies machen: Übertragung der physischen Macht zur Durchsetzung des Vertrags auf Souverän mit Gewaltmonopol.

Verlangen nach Selbsterhaltung überwiegt

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50Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

• Staat ist nur Mittel zum Zweck, um Selbsterhaltung des Einzelnen zu gewährleisten

• Da im Naturzustand Krieg jeder gegen jeden wird auch Vertrag zwischen allen geschlossen

Universalität

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Übertragung auf Moral

An die Stelle des politischen Herrschers tritt jetzt die Gesellschaft.

Gesellschaft und Moral nur Mittel zum Zweck, um Selbsterhaltung des Einzelnen zu gewährleisten?

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Zusammengefasst:

Vertragstheorien sehen einen hypothetischen oder realen, zwischen freien und gleichen Individuen, in

einem wohldefinierten Ausgangzustand geschlossenen Vertrag für Normenbegründung

ausreichend bzw. notwendig.

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53Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Begründung der Moral „Du sollst nicht lügen!“anhand des Vertragsmotivs

Der Einzelne ist bereit sich an das Verbot der Lüge zu halten, wenn er davon ausgehen kann, dass die

anderen Gesellschaftsmitglieder dies auch tun, oder bei Zuwiderhandlung bestraft werden.

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54Seminar: Wirtschaftsethik und Moralökonomik SS 2005 - Kristin Rammelmann, Fabian Herzog -

Kritik und Ausblick

• Hypothetischer Vertrag

• Warum müssen Nachkommen Vertrag anerkennen?

• Moralische Akzeptanz des Vertrags erst durch Vertrag begründbar Lösung Rawls (siehe nächster Vortrag)

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!