Kommt die konzeptbasierte Bundeskulturpolitik? · Eine Rubrik »Debatte« lädt zur Diskus-sion...

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4 Kulturpolitische Mitteilungen • Nr. 143 • IV/2013 kulturpolitik kulturpolitik kulturpolitik kulturpolitik kulturpolitik aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell W äre der Textumfang ein Indikator für die politische Relevanz eines Themas in einer Koalitionsver- einbarung, so spräche allein dieses Faktum für einen Bedeutungsgewinn der Bundeskulturpo- litik: 9 von 185 Seiten handeln von Kunst, Kultur und Medien, nicht eingerechnet die kul- turellen Bezüge (z.B. Kreativwirtschaft und Kulturelle Bildung) in anderen Unterabschnit- ten. Schon dies ist bemerkenswert und kann aufgrund der Signalwirkung als gutes Ergebnis der Arbeitsgruppe Kultur der Koalitionsrunde gewertet werden. Nie zuvor hat es diese Wert- schätzung in einem Koalitionsvertrag auf Bun- desebene gegeben. Steht die Bundeskulturpoli- tik also vor einer neuen Phase der Entwick- lung? Schon möglich, denn es gibt Themen und Prioritäten im Vertragstext, die in dieser Form neu sind, sich aber aus der Entwicklung dieses Politikfeldes auf Bundesebene erklären. Seit gut zwanzig Jahren, konkret: mit den kulturpolitischen Handlungserfordernissen im Kontext der deutschen Einheit und der im Einigungsvertrag festgeschriebenen Kultur- klausel, tritt der Bund als kulturpolitischer Akteur deutlicher in Erscheinung und hat vor allem die dafür notwendigen Instrumente (den Fachausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, den Staatsminister für Kultur und Medien, die Bundeskulturstif- tung) und Ressourcen (groß angelegte Pro- gramme wie das Substanzerhaltungsprogramm zu Beginn der 1990er Jahre und die Steigerung des BKM-Etats auf 1,3 Milliarden Euro) ge- schaffen. Beide Parteien, die jetzt die Regie- rung bilden wollen, haben dafür ihre Ver- dienste: die SPD mit Blick auf die Strukturen und Konzepte, die CDU/CSU hinsichtlich der Steigerung der Finanzmittel. Zu erinnern ist jedoch nicht nur an diese Fortschritte, sondern auch die parteienüber- greifend beschlossene Einsetzung der En- quete-Kommission »Kultur in Deutschland« des Deutschen Bundestages und an den Be- richt, der daraus entstanden ist. Zum ersten Mal wurden damit politikebenenübergreifend die kulturpolitischen Herausforderungen und Handlungsbedarfe formuliert, die noch immer Kommt die konzeptbasierte Bundeskulturpolitik? Zum Kulturteil des Koalitionsvertrages von hoher Aktualität sind. Auch wenn sechs Jahre nach dem Erscheinen des Enquete-Be- richtes Manches heute anders akzentuiert wür- de, Einiges bereits abgearbeitet wurde und Drittes an Bedeutung verloren hat, so kann dieser Bericht doch im Nachhinein als histo- risch in dem Sinne gedeutet werden, dass Kultur und die damit verbundenen Aufgaben hier als Handlungsfeld des Bundes in bisher nicht gekannter Systematik entwickelt und vorgestellt worden sind. Vieles, was jetzt of- fenbar zwischen den großen Parteien kon- sensfähig ist, verdankt sich dieser Vorarbeit, die sich ihrerseits auf die Resultate eines le- bendigen Fachdiskurses in der Zivilgesell- schaft stützen konnte. Vor diesem Hintergrund muss auch der Kul- turteil im Koalitionsvertrag gesehen und be- wertet werden. Er enthält nicht mehr nur eine Wunschliste neuer Vorhaben und großer Pro- jekte, sondern ist auf neue Weise struktur- und konzeptorientiert. So soll die Zusammenar- beit zwischen Bund und Ländern in Zukunft »intensiver und systematischer« betrieben wer- den. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll dafür die Gewähr bieten. Die Bundeskulturförderung soll sich an Förderkriterien orientieren, »um eine systematische und eindeutig strukturierte Förderkulisse zu erreichen.« Langfristige Fi- nanzierungsperspektiven auch über 2019 hin- aus sollen den vom Bund geförderten Einrich- tungen Sicherheit geben. Angesichts des ra- santen gesellschaftlichen Wandels (Demogra- fie, Digitalisierung, Integration etc.) soll »die kulturelle Infrastruktur in Deutschland fort- entwickelt, modernisiert und an die neuen Herausforderungen angepasst werden« und mit der »Musikförderung will die Koalition den Ansatz einer konzeptorientierten Kultur- förderung weiterentwickeln.« Auch für die Nutzung der Potenziale, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft gesehen werden, wird ein »umfassendes Konzept« reklamiert. So viel Konzeptorientierung war nie! Auch wenn dies alles zunächst noch Ab- sichtserklärungen sind, so wird doch auch anhand der Absichten eine Tendenz erkenn- bar, die generell in der Kulturpolitik zu beob- achten ist und namentlich von der Kulturpoli- tischen Gesellschaft immer wieder zum The- ma gemacht wurde: die Ergänzung der eher staatsmäzenatisch orientierten durch eine struktur- und prozessbezogene Kulturpolitik. 1 Dazu passt auch die Absicht, der »Analyse, dem Austausch und der Reflexion« mehr Auf- merksamkeit zu schenken und durch eine »ver- stärkte Kulturpolitikforschung und eine gegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kul- turstatistik« zu untermauern. Denn Struktur- und Prozessorientierung der Kulturpolitik setzt Wissen über gesellschaftliche und kulturelle Prozesse und Strukturen voraus, wenn sie nicht ins Leere laufen oder Schaden anrichten soll. Sie ist eine wesentliche Grundlage, um zu einer weiteren Entwicklung und Professiona- lisierung der Kulturpolitik zu kommen. Des- halb ist eine Qualifizierung und bessere Un- terstützung dieser Aufgaben überfällig. Positiv zu werten ist auch der erklärte Wille, die Kulturförderung über die Kulturstiftung des Bundes und die mit ihr verbundenen Bun- deskulturfonds (in ihrem autonomen Status und finanziell!) zu stärken und einen Musik- fonds für die Entwicklung der zeitgenössi- schen Musikkultur zu gründen, um »eine Lü- cke im Fördersystem zu schließen.« Denn die Kulturstiftung des Bundes steht für eben jene konzeptorientierte Kulturförderung und die selbst verwalteten Bundeskulturfonds reprä- sentieren mit ihrer Autonomie und Szenenähe ein Modell der staatsfernen Kulturförderung, das gerade dann stark zu machen ist, wenn der Staat sich anschickt, auf kulturelle Prozesse Einfluss nehmen zu wollen. Die in diesem Modus angelegten Optionen sind noch nicht annähernd ausgereizt. Dies gilt auch für die Möglichkeit, »interkulturelle Belange« noch stärker in den Fokus der öffentlichen Kultur- förderung zu rücken. Ferner ist es gut zu wissen, dass die Große Koalition an dem programmatischen Ziel fest- hält, »jedem Einzelnen unabhängig von seiner sozialen Lage und ethnischen Herkunft glei- che kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasen zu ermöglichen« und dass sie dafür die kultu-

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4 Kulturpolitische Mitteilungen • Nr. 143 • IV/2013

KULTURPOLITIK AKTUELL

kulturpolitikkulturpolitikkulturpolitikkulturpolitikkulturpolitikaktuellaktuellaktuellaktuellaktuell

Wäre der Textumfang ein Indikatorfür die politische Relevanz einesThemas in einer Koalitionsver-

einbarung, so spräche allein dieses Faktum füreinen Bedeutungsgewinn der Bundeskulturpo-litik: 9 von 185 Seiten handeln von Kunst,Kultur und Medien, nicht eingerechnet die kul-turellen Bezüge (z.B. Kreativwirtschaft undKulturelle Bildung) in anderen Unterabschnit-ten. Schon dies ist bemerkenswert und kannaufgrund der Signalwirkung als gutes Ergebnisder Arbeitsgruppe Kultur der Koalitionsrundegewertet werden. Nie zuvor hat es diese Wert-schätzung in einem Koalitionsvertrag auf Bun-desebene gegeben. Steht die Bundeskulturpoli-tik also vor einer neuen Phase der Entwick-lung? Schon möglich, denn es gibt Themen undPrioritäten im Vertragstext, die in dieser Formneu sind, sich aber aus der Entwicklung diesesPolitikfeldes auf Bundesebene erklären.

Seit gut zwanzig Jahren, konkret: mit denkulturpolitischen Handlungserfordernissen imKontext der deutschen Einheit und der imEinigungsvertrag festgeschriebenen Kultur-klausel, tritt der Bund als kulturpolitischerAkteur deutlicher in Erscheinung und hat vorallem die dafür notwendigen Instrumente (denFachausschuss für Kultur und Medien desDeutschen Bundestages, den Staatsministerfür Kultur und Medien, die Bundeskulturstif-tung) und Ressourcen (groß angelegte Pro-gramme wie das Substanzerhaltungsprogrammzu Beginn der 1990er Jahre und die Steigerungdes BKM-Etats auf 1,3 Milliarden Euro) ge-schaffen. Beide Parteien, die jetzt die Regie-rung bilden wollen, haben dafür ihre Ver-dienste: die SPD mit Blick auf die Strukturenund Konzepte, die CDU/CSU hinsichtlich derSteigerung der Finanzmittel.

Zu erinnern ist jedoch nicht nur an dieseFortschritte, sondern auch die parteienüber-greifend beschlossene Einsetzung der En-quete-Kommission »Kultur in Deutschland«des Deutschen Bundestages und an den Be-richt, der daraus entstanden ist. Zum erstenMal wurden damit politikebenenübergreifenddie kulturpolitischen Herausforderungen undHandlungsbedarfe formuliert, die noch immer

■■■■■ Kommt die konzeptbasierte Bundeskulturpolitik?

Zum Kulturteil des Koalitionsvertrages

von hoher Aktualität sind. Auch wenn sechsJahre nach dem Erscheinen des Enquete-Be-richtes Manches heute anders akzentuiert wür-de, Einiges bereits abgearbeitet wurde undDrittes an Bedeutung verloren hat, so kanndieser Bericht doch im Nachhinein als histo-risch in dem Sinne gedeutet werden, dassKultur und die damit verbundenen Aufgabenhier als Handlungsfeld des Bundes in bishernicht gekannter Systematik entwickelt undvorgestellt worden sind. Vieles, was jetzt of-fenbar zwischen den großen Parteien kon-sensfähig ist, verdankt sich dieser Vorarbeit,die sich ihrerseits auf die Resultate eines le-bendigen Fachdiskurses in der Zivilgesell-schaft stützen konnte.

Vor diesem Hintergrund muss auch der Kul-turteil im Koalitionsvertrag gesehen und be-wertet werden. Er enthält nicht mehr nur eineWunschliste neuer Vorhaben und großer Pro-jekte, sondern ist auf neue Weise struktur- undkonzeptorientiert. So soll die Zusammenar-beit zwischen Bund und Ländern in Zukunft»intensiver und systematischer« betrieben wer-den. Ein regelmäßiger Austausch zwischenBund, Ländern und Kommunen soll dafür dieGewähr bieten. Die Bundeskulturförderungsoll sich an Förderkriterien orientieren, »umeine systematische und eindeutig strukturierteFörderkulisse zu erreichen.« Langfristige Fi-nanzierungsperspektiven auch über 2019 hin-aus sollen den vom Bund geförderten Einrich-tungen Sicherheit geben. Angesichts des ra-santen gesellschaftlichen Wandels (Demogra-fie, Digitalisierung, Integration etc.) soll »diekulturelle Infrastruktur in Deutschland fort-entwickelt, modernisiert und an die neuenHerausforderungen angepasst werden« undmit der »Musikförderung will die Koalitionden Ansatz einer konzeptorientierten Kultur-förderung weiterentwickeln.« Auch für dieNutzung der Potenziale, die in der Kultur- undKreativwirtschaft gesehen werden, wird ein»umfassendes Konzept« reklamiert. So vielKonzeptorientierung war nie!

Auch wenn dies alles zunächst noch Ab-sichtserklärungen sind, so wird doch auchanhand der Absichten eine Tendenz erkenn-

bar, die generell in der Kulturpolitik zu beob-achten ist und namentlich von der Kulturpoli-tischen Gesellschaft immer wieder zum The-ma gemacht wurde: die Ergänzung der eherstaatsmäzenatisch orientierten durch einestruktur- und prozessbezogene Kulturpolitik.1

Dazu passt auch die Absicht, der »Analyse,dem Austausch und der Reflexion« mehr Auf-merksamkeit zu schenken und durch eine »ver-stärkte Kulturpolitikforschung und einegegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kul-turstatistik« zu untermauern. Denn Struktur-und Prozessorientierung der Kulturpolitik setztWissen über gesellschaftliche und kulturelleProzesse und Strukturen voraus, wenn sie nichtins Leere laufen oder Schaden anrichten soll.Sie ist eine wesentliche Grundlage, um zueiner weiteren Entwicklung und Professiona-lisierung der Kulturpolitik zu kommen. Des-halb ist eine Qualifizierung und bessere Un-terstützung dieser Aufgaben überfällig.

Positiv zu werten ist auch der erklärte Wille,die Kulturförderung über die Kulturstiftungdes Bundes und die mit ihr verbundenen Bun-deskulturfonds (in ihrem autonomen Statusund finanziell!) zu stärken und einen Musik-fonds für die Entwicklung der zeitgenössi-schen Musikkultur zu gründen, um »eine Lü-cke im Fördersystem zu schließen.« Denn dieKulturstiftung des Bundes steht für eben jenekonzeptorientierte Kulturförderung und dieselbst verwalteten Bundeskulturfonds reprä-sentieren mit ihrer Autonomie und Szenenäheein Modell der staatsfernen Kulturförderung,das gerade dann stark zu machen ist, wenn derStaat sich anschickt, auf kulturelle ProzesseEinfluss nehmen zu wollen. Die in diesemModus angelegten Optionen sind noch nichtannähernd ausgereizt. Dies gilt auch für dieMöglichkeit, »interkulturelle Belange« nochstärker in den Fokus der öffentlichen Kultur-förderung zu rücken.

Ferner ist es gut zu wissen, dass die GroßeKoalition an dem programmatischen Ziel fest-hält, »jedem Einzelnen unabhängig von seinersozialen Lage und ethnischen Herkunft glei-che kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasenzu ermöglichen« und dass sie dafür die kultu-

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5Kulturpolitische Mitteilungen • Nr. 143 • IV/2013

KULTURPOLITIK AKTUELL

relle Bildung für »unverzichtbar« hält. Denndiese Frage bleibt leider hochaktuell. Dass siedafür ein »ausgewogenes Verhältnis zwischenverlässlicher Strukturförderung und innovati-ver Projektförderung« anmahnt, beweist Sach-kenntnis und Diskursnähe, denn dieses Themawird alsbald auf der Agenda der bundesweitenkulturpolitischen Debatten stehen. Dies giltauch für die soziale Absicherung der Künstle-rInnen und Kreativen, für die der VertragstextVerbesserungen verspricht. Dies wird auchThema des nächsten Loccumer Kulturpoliti-schen Kolloquiums sein (s. die Ankündigungauf S. 11 in diesem Heft).

Wichtig an dem Kulturteil des Koalitions-vertrages ist jedoch nicht nur das, was drinsteht, sondern auch das, was nicht (mehr)auftaucht. So sollte eigentlich die Absicht ent-halten sein, die Kultur als Staatsziel im Grund-gesetz zu verankern. Dagegen gab es offenbarzu starke Vorbehalte, was bedeutet, dass dieseForderung wohl erst einmal für längere Zeitvom Tisch sein dürfte. Die tatsächliche Kul-turförderung wird davon jedoch wohl kaumnachhaltig betroffen sein. Gestrichen wurdeferner eine Formulierung, die eine Besserstel-lung der vom Bund geförderten Kulturein-richtungen des Bundes bedeutet hätte: »VomBund geförderte Kultureinrichtungen solleneinen finanziellen Ausgleich wegen deutli-cher Tarifsteigerungen, Bauunterhaltungskos-ten und inflationsbedingter Mehrkosten erhal-ten.« Diese Streichung ist sehr bedauerlich.Denn sie hätte auch für projektbezogen geför-derte Aufgaben und Einrichtungen, deren jähr-liche Mehrkosten bisher nicht ausgeglichenwerden, eine Entlastung bedeutet. Jetzt bleibt

es wohl bei der inakzeptablen Ungleichbe-handlung von institutionell und projektbezo-gen geförderten Einrichtungen, , die nicht nurzur Demotivierung der Träger/Akteure führt,sondern auch zu deren wirtschaftlicher Be-schädigung.2 Hier bedarf es unbedingt einerKorrektur hin zu mehr Fairness im Umgangdes Staates mit den oft zivilgesellschaftlichenTrägern. Sonst entstehen daraus ein Dauer-konflikt und eine legitimatorische Belastungfür die Kulturpolitik, die den ansonsten ambi-tionierten Absichten im Wege stünde.

Norbert Sievers

1 So etwa auf den Kulturpolitischen Bundeskon-gressen zu den Themen »Interkultur« (2003),»Publikum« (2005), »Digitalisierung« (2011)und insbesondere in diesem Jahr zum Thema»Kultur nach Plan. Strategien einer konzeptba-sierten Kulturpolitik«. Siehe auch die Jahrbü-cher für Kulturpolitik 2010 (»Kulturelle Infra-struktur«), 2012 (»Neue Kulturpolitik der Län-der«) und 2013 (»Kulturpolitik und Planung«).

2 Konkret geht es hier darum, dass langfristig zuerbringende öffentliche Aufgaben, aber auchKulturprogramme und -einrichtungen auf Bun-des- und Länderebene, oft nicht institutionellgefördert werden, sondern im Wege der Projekt-förderung, was bedeutet, dass die Zuwendungengedeckelt sind und bei ihnen z.B. keine Tarifs-teigerungen kompensiert werden. Immer mehrTräger aus dem zivilgesellschaftlichen Bereichmüssen deshalb aus dem Tarifvertrag ausstei-gen, Stellen kürzen oder neue zusätzliche Auf-gaben (Projekte) einwerben und mit dem glei-chen Personalstamm bearbeiten, was zu erhöh-tem Stress und Demotivierung führt (s. dazuauch meinen Beitrag »De-motivierende Kultur-förderung« in den Kulturpolitischen Mitteilun-gen 139 IV/2012, S. 21)

Soll laut Koalitionsvertrag als ein »national bedeutsamer Kulturort« »vorrangig« aufBundesförderungswürdigkeit »geprüft werden«: Das Dresdener Residenzschloss (rechts).

Foto: Ingersoll via Wikimedia Commons

+++in Kürze+++in Kürze+++in Kürze+++

Zukunftsakademie NRW nimmt in Bochumdie Arbeit aufBochum (idr). Die Zukunftsakademie(ZAK) NRW wurde am 7. Dezember offizi-ell im Schauspielhaus Bochum eröffnet.Die Einrichtung versteht sich alsForschungsstätte für zukunftsrelevanteThemen der Stadtgesellschaft und alsNRW-weites Laboratorium für Praxispro-jekte. In der ZAK sollen interdiszip-linär Lösungen für die BereicheInterkultur und kulturelle Bildungentwickelt werden, wobei die Künste imZentrum stehen. Ihren Sitz hat dieZukunftsakademie NRW in Bochum.Die Einrichtung ist ein Gemeinschafts-projekt des Landes Nordrhein-Westfa-len, der Stiftung Mercator, der StadtBochum und des SchauspielhausesBochum.www.zaknrw.de

»Kulturelle Bildung Online«Das Wissensportal Kulturelle BildungOnline ist die digitale Fortschreibungdes Handbuchs Kulturelle Bildung (s.die Rezension von Dorothea Kolland imletzten Heft der KulturpolitischenMitteilungen) und ein Projekt in derTrägerschaft der Akademie Remscheidfür Kulturelle Bildung, der Bundesaka-demie für Kulturelle Bildung Wolfen-büttel, der Bundesvereinigung Kultu-relle Kinder- und Jugendbildung undder Universität Hildesheim. Es wirdfinanziert vom Beauftragten derBundesregierung für Kultur und Medien.Die vollständigen Inhalte des Hand-buchs stehen kostenfrei zur Verfügung.Eine Rubrik »Debatte« lädt zur Diskus-sion ein. Nutzer/-innen sollen sichjederzeit mit aktuellen, auch kontro-versen Themen einmischen und Kommenta-re schreiben. Eingebrachte Aspekte undPerspektiven sollen regelmäßig in neueArtikel münden.www.kubi-online.de

Immer länger onlineDie Deutschen verbringen immer mehrZeit im Netz. Nach der neuesten ARD/ZDF-Onlinestudie stieg die durch-schnittliche Verweildauer gegenüberdem Vorjahr um mehr als eine halbeStunde und liegt nun bei 169 Minutentäglich. Neben der Zahl der Internet-nutzer konnte auch die Menge internet-fähiger Geräte erheblich zulegen. Dasgrößte Wachstum verzeichneten Tablets,deren Anzahl sich mehr als verdoppel-te.www.ard-zdf-onlinestudie.de

Kunst macht armGerade einmal 427,50 Euro beträgt nachAngaben der deutschen Rentenversiche-rung die durchschnittliche Altersrentefür freie Theater- und Tanzschaffendenach 45 Beitragsjahren. Vor diesemHintergrund steht die soziale Lage derSchauspieler und Tänzer ohne festesEngagement im Zentrum des aktuellenJahrbuchs des Bundesverbandes FreierTheater 2012/13.www.freie-theater.de