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Stand: Juni 2015 Konzeption der Wohnstätte Haus Kliffmüller, Netphen-Deuz VORWORT Die vorliegende Konzeption beschreibt das Dienstleistungsangebot der Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gemeinnützige GmbH. Das Leben in einer Wohnstätte ist eine der bestehenden Wohnmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Wohnstätte kann ein Zuhause auf Dauer sein, aber auch eine Befristung ist denkbar. Ausschlaggebend für die Wahl sind vor allem der persönliche Wunsch und das Bedürfnis nach einem freien und selbstbestimmten Leben. Mit dieser Konzeption werden die Pädagogische Ausrichtung, die Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten und Grenzen des Lebens in der Wohnstätte ausführlich beschrieben, um interessierte Menschen umfangreich zu informieren. Die Konzeption ist sowohl eine Information für zukünftige Bewohner und Bewohnerinnen und deren Angehörigen, als auch ein Leitfaden für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Sie ist abgestimmt mit den Kostenträgern und den Aufsichtsbehörden und kann auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Netzwerkarbeit eingesetzt werden. 1. EINLEITUNG In der überarbeiteten und im Jahr 2011 verabschiedeten Fassung des Grundsatzprogramms der Bundesvereinigung der Lebenshilfe werden die Grundsätze der Lebenshilfe wie folgt zusammengefasst: Die Lebenshilfe sichert Menschenrechte

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Stand: Juni 2015

Konzeption der Wohnstätte Haus Kliffmüller, Netphen-Deuz

VORWORT

Die vorliegende Konzeption beschreibt das Dienstleistungsangebot der Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gemeinnützige GmbH. Das Leben in einer Wohnstätte ist eine der bestehenden Wohnmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Wohnstätte kann ein Zuhause auf Dauer sein, aber auch eine Befristung ist denkbar. Ausschlaggebend für die Wahl sind vor allem der persönliche Wunsch und das Bedürfnis nach einem freien und selbstbestimmten Leben. Mit dieser Konzeption werden die Pädagogische Ausrichtung, die Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten und Grenzen des Lebens in der Wohnstätte ausführlich beschrieben, um interessierte Menschen umfangreich zu informieren. Die Konzeption ist sowohl eine Information für zukünftige Bewohner und Bewohnerinnen und deren Angehörigen, als auch ein Leitfaden für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Sie ist abgestimmt mit den Kostenträgern und den Aufsichtsbehörden und kann auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Netzwerkarbeit eingesetzt werden.

1. EINLEITUNG

In der überarbeiteten und im Jahr 2011 verabschiedeten Fassung des Grundsatzprogramms der Bundesvereinigung der Lebenshilfe werden die Grundsätze der Lebenshilfe wie folgt zusammengefasst:

Die Lebenshilfe sichert Menschenrechte

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Die Lebenshilfe verwirklicht Teilhabe Die Lebenshilfe gestaltet das Zusammenleben in einer Gesellschaft für Alle

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohnstätte haben den Anspruch, dass die Grundsätze der Lebenshilfe in der täglichen Arbeit und dem täglichen Miteinander umgesetzt werden. Wohnen gehört zu den entscheidenden sozialen und materiellen Grundlagen menschlicher Existenz. Die Wohnverhältnisse eines Menschen geben Auskunft über seine Stellung innerhalb eines gesellschaftlichen Bezugsrahmens. Sie stärken oder mindern das Selbstwertgefühl und sind ein entscheidender Faktor für die persönliche Entwicklung. Der Wohnbereich gibt darüber hinaus die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung. Hier findet überwiegend privates Leben statt. Die Wohnung wird zum Schutzraum, in dem weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich gelebt werden kann. Wohnen bedeutet also nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern auch Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und der Offenheit nach außen. Das Grundrecht ist nicht teilbar und gilt so für alle Menschen gleichermaßen. Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht ihr Zuhause zu wählen und so zu gestalten, dass es die unterschiedlichen Dimensionen des Wohnens ihren Wünschen gemäß berücksichtigt.

2. TRÄGER

2.1 DER LEBENSHILFE LANDESVERBAND NRW E.V.

Der Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Nordrhein-Westfalen ist ein gemeinnütziger Verein. Im Jahre 1964 von Eltern geistig behinderter Kinder und interessierten Fachleuten, die sich in örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen zusammengeschlossen hatten, gegründet, zählt die Lebenshilfe NRW heute über 25.000 Mitglieder. Individuelle Angebote sowie über 400 verschiedene Einrichtungen sorgen landesweit für die Unterstützung von etwa 25.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Flächendeckend kann so die benötigte Hilfe und Förderung gewährleistet werden, um den Bedürfnissen von Betroffenen und ihren Familien gerecht zu werden. Die Lebenshilfeist:

Selbsthilfeorganisation der Menschen mit geistiger Behinderung Elternvertretung Fachverband Träger von Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit geistiger

Behinderung.

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2.2 DIE LEBENSHILFE WOHNEN NRW GEMEINNÜTZIGE GMBH UND DIE LEBENSHILFE WOHNVERBUND NRW GEMEINNÜTZIGE GMBH

Die Lebenshilfe NRW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit geistiger Behinderung durch unterschiedliche Wohnangebote bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Um diese unterschiedlichen Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung anbieten zu können, wurde auf Initiative des Landesverbandes der Lebenshilfe NRW und rund zwei Dutzend örtlicher Lebenshilfevereinigungen in Nordrhein-Westfalen im August 1993 die Lebenshilfe Wohnen NRW gemeinnützige GmbH gegründet. Im November 1997 schlossen sich dann der Landesverband der Lebenshilfe NRW und die örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen Gelsenkirchen, Greven, Köln-Pesch und Siegen-Wittgenstein zu der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gemeinnützige GmbH zusammen, um insbesondere Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in den vier Regionen zu schaffen. Der Träger der Wohnstätte „Haus Kliffmüller ist die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gemeinnützige GmbH.

3. RAHMENBEDINGUNGEN

3.1 LAGE DER EINRICHTUNG UND INFRASTRUKTUR

Die Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ liegt in Netphen-Deuz in einem Wohngebiet direkt in Waldnähe. Zum Ortszentrum mit einem kleinen Einkaufszentrum sind es ca. 20 Minuten Fußweg. In dem Einkaufszentrum befinden sich verschiedene Geschäfte, ein Friseur und eine Apotheke. Die nächsten Bankautomaten von Sparkasse und Volksbank sind mit einem ca. 20 minütigen Fußweg zu erreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelangt man in ca. 40 Minuten nach Siegen. Die Bushaltestelle liegt etwa 10 Minuten Fußweg entfernt. Ein Sportzentrum mit einem beheizten Hallen- und Freibad ist mit einer ca. 10 minütigen Autofahrt in Netphen zu erreichen. Das Einzugsgebiet der Wohnstätte beinhaltet im Wesentlichen die Städte Siegen, Netphen, Kreuztal, Hilchenbach sowie die Gemeinde Wilnsdorf.

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3.2 RÄUMLICHKEITEN

Allgemeine Räumlichkeiten Die Bewohner und Bewohnerinnen leben in kleinen Wohngruppen zusammen. Jede Wohngruppe hat eine Wohnküche mit Essgelegenheit. Die Vierergruppen verfügen zusätzlich noch jeweils über einen kleinen Hauswirtschaftsraum, ausgestattet mit einer Waschmaschine, einem Trockner und einer Schrankzeile mit Waschbecken. Die Waschmaschine und Trockner der Zweiergruppen befinden sich im Untergeschoss. Dort stehen auch eine Industrie-Waschmaschine und ein Industrie-Trockner. Im Untergeschoss befindet sich neben einer Waschküche, der Grauwasseranlage und einem Lagerraum, noch eine Küche und ein großer Raum, die sogenannte Begegnungsstätte. Diese beiden Räumlichkeiten werden sowohl für hausinterne Veranstaltungen und Feiern genutzt, als auch für die tagesstrukturierenden Angebote genutzt. Das erste Obergeschoss verfügt über ein Pflegebad, ausgestattet mit einer Hubbadewanne, einer begehbaren Dusche und einer barrierefreien Toilette. Das Bad kann von allen Bewohnern und Bewohnerinnen des Hauses über das Treppenhaus und den Aufzug erreicht werden. Im zweiten Obergeschoss befinden sich ein Snoezelraum, das Zimmer für Kurzzeitaufnahmen mit eigenem Bad, ein weiterer Gemeinschaftsraum und der Heizungsraum. Sanitärbereiche Jeder Sanitärbereich ist behindertengerecht ausgebaut und mit einer Notrufanlage versehen. Je 2 Bewohner / Bewohnerinnen teilen sich ein barrierefreies Bad. Bewohnerzimmer Die Bewohner und Bewohnerinnen leben alle in Einzelzimmern. Zur Grundausstattung eines jeden Zimmers gehören ein Bett, eine Bettschublade, ein Nachtschrank, ein Kleiderschrank, ein Regalboden, ein Schreibtisch und ein Stuhl. Es besteht die Möglichkeit, die Möbel, die vorgehalten werden zu nutzen. Das Zimmer kann aber auch mit eigenen Möbeln ausgestattet und individuell eingerichtet werden. Ein Fernsehanschluss ist in allen Zimmern vorhanden. Alle Zimmer verfügen über eine Notrufanlage.

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Außenanlage Zu der Außenanlage der Wohnstätte gehören ein Wiesenbereich und eine mit einer Markise ausgestattete Terrasse. Diese Anlagen sind für alle Bewohner und Bewohnerinnen zugängig und können für gemeinsame Beschäftigungen genutzt werden. Das Gelände grenzt an einen Wald. 3.3 BEWOHNER UND BEWOHNERINNEN:

Zielgruppe Die Zielgruppe sind zum einen erwachsene Menschen mit geistigen Behinderungen, deren Hilfebedarf eine stationäre Betreuung erforderlich macht und die dauerhaft auf Unterstützung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung angewiesen sind. Zum anderen sind es erwachsene Menschen mit geistigen Behinderungen und weiteren Beeinträchtigungen, deren soziale Integration erheblich und dauerhaft gestört ist und die dauerhaft auf stationäre Betreuung angewiesen sind. Aufnahmekriterien, „Ausschlusskriterien“ Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können. Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die

• durch massives fremdaggressives oder autoaggressives Verhalten sich selbst, Mitbewohner / Mitbewohnerinnen und Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen des Wohnhauses gefährden

• eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben

• einen besonderen pflegerischen und/oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann

• eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt

• auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen.

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Arbeit und Beschäftigung In unmittelbarer Nähe zur Wohnstätte gibt es eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt. In dieser Werkstatt gibt es eine Vielzahl an Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten. Bewohner und Bewohnerinnen im Rentenalter, bzw. Bewohner und Bewohnerinnen, die keine Werkstatt besuchen wollen oder können, haben die Möglichkeit an dem tagesstrukturierendem Angebot LT 24 teilzunehmen, welches in der Begegnungsstätte der Wohnstätte durchgeführt wird. 3.4 MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN

Die Begleitung der Menschen mit Behinderung setzt das professionelle Engagement unterschiedlicher Berufsgruppen voraus, denn erst das Zusammenwirken aller Beteiligten, ermöglicht den Bewohnern und Bewohnerinnen ein an ihren Bedürfnissen und Interessen orientiertes Leben. So arbeiten unterschiedliche Professionen in einem Team zusammen. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine hohe Qualität in der Begleitung der Bewohner und Bewohnerinnen gewährleistet. Folgende Qualifikationen können hierbei vertreten sein:

Erzieher / Erzieherinnen Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen Heilpädagogen / Heilpädagoginnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen examinierte Altenpfleger / examinierte Altenpflegerinnen examinierte Kranken-/Gesundheitspfleger / examinierte Kranken-

/Gesundheitspflegerinnen Des Weiteren gibt es meistens auch Auszubildende, Langzeit- und Kurzzeitpraktikanten, sowie Nichtfachkräfte oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem Helferstatus, die das Team ergänzen. Zudem können junge Menschen ihren Bundesfreiwilligendienst in der Einrichtung ableisten. Die Fachkraftquote gewährleistet, dass zu jeder Zeit mindestens eine Fachkraft im Haus ist. Für die Qualität der pädagogischen Arbeit, sind Fachkräfte in den Teams, die einen adäquaten Standard an pädagogischer Arbeit gewährleisten. Zudem geben die Fachkräfte mit einer pädagogischen Ausbildung den Pflegefachkräften Hilfestellungen bei der pädagogischen Arbeit. Um die pflegerischen Standards zu gewährleisten, arbeiten Pflegefachkräfte in den Gruppen. Sie geben den pädagogischen Kräften Hilfestellung und Anleitung. Nach Möglichkeit soll mindestens einmal am Tag eine Pflegefachkraft im Dienst sein.

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Darüber hinaus verfügt die Wohnstätte Netphen über eine beratende Pflegefachkraft, die in Fallbesprechungen und bei pflegerisch - medizinischen Fragen hinzugezogen werden kann. Die beratende Pflegefachkraft schult, begleitet und überprüft pflegerische Prozesse, um ein Höchstmaß an pflegerischer Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es eine Vernetzung auf Trägerebene mit den beratenden Pflegefachkräften der anderen Wohneinrichtungen. Auf dieser Ebene wird an Qualitätsstandards und Richtlinien bzw. Pflegevisitenkonzepten gemeinsam gearbeitet. Hierbei werden die in der Pflegewissenschaft allgemeingültigen Expertenstandards zugrunde gelegt. Die Einrichtung hat jederzeit die Möglichkeit die Teamleitung Pflege bei pflegerischen Problemen hinzuzuziehen. Die Wohnstätte hat eine Hauswirtschaftsleitung beschäftigt, die sich auf Grundlage des hauswirtschaftlichen Konzepts um die ausgewogene Ernährung der Bewohner und Bewohnerinnen kümmert, und mit Unterstützung von Reinigungskräften die Hygiene in der Einrichtung sicherstellt. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Wohnstätte wird die Möglichkeit geboten, ihr Fachwissen kontinuierlich durch Fortbildungen auszubauen. Der Träger bietet auch interne Fortbildungen im Rahmen eines eigenen Fortbildungskalenders an. Die Wohnstätte Haus Kliffmüller ist ein Ausbildungsbetrieb. Durch Kooperationen mit den Schulen für Heilerziehungspflege, des Berufkollegs oder der Universität Siegen gibt es regelmäßig Auszubildende im Bereich Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin, Erzieher / Erzieherin, Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen etc. Zudem ist es möglich, in der Einrichtung ein Kurzzeitpraktikum zu absolvieren. Es gibt es in jeder Einrichtung der Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH einen Ausbildungsbeauftragten / eine Ausbildungsbeauftragte. Dieser kümmert sich unter anderem um Kontakte zu den einzelnen Schulen, dient als Ansprechpartner / Ansprechpartnerin innerhalb der Wohnstätte und arbeitet konzeptionell mit am Thema Ausbildung. Auch hier existiert eine Vernetzung auf Trägerebene mit den anderen Ausbildungsbeauftragten und den Auszubildenden, um Qualitätsstandards und Austausch zu gewährleisten. Die Dienstzeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden durch einen monatlichen Dienstplan geregelt. Die angegebenen Zeiten sind jeweils flexibel zu verändern, wenn die Anforderungen und Bedürfnisse von Bewohner und Bewohnerinnen es erfordern. Die Arbeit in den Wohngruppen erfolgt im Drei-Schichtsystem, sodass immer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hause sind. Zur Nacht ist eine Pflegefachkraft im Sinne des WTG vor Ort. Hinsichtlich der Stellenanteile gibt es vorwiegend Teilzeitbeschäftigungen, so dass den stetig wachsenden Bedarfen der Bewohner und Bewohnerinnen flexibel entsprochen und die Deckungen dieser Bedarfe sichergestellt werden. Die Wohnstätte ist 365 Tage im Jahr durch qualifiziertes Personal besetzt. Wochenende oder Feiertage werden nach den Wünschen der Bewohner und Bewohnerinnen gestaltet.

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3.5 BESONDERHEITEN / ABSPRACHEN

Das „Haus Kliffmüller“ ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, welche den Prozess der Teilhabe und die Individualität als Kernprozess versteht. Die Beachtung und die Einhaltung nachfolgender Absprachen machen ein gutes und gemeinsames Miteinander unabdingbar:

Das „Haus Kliffmüller“ ist ein Nichtraucherhaus (siehe Hausordnung). Die Bewohner und Bewohnerinnen, die rauchen möchten, haben die Möglichkeit auf dem gesamten Außengelände ihrem Bedürfnis nachzukommen.

Besucher sind grundsätzlich willkommen, sofern der Bewohner / die Bewohnerin dies wünscht und die Mitbewohner und Mitbewohnerinnen dadurch nicht eingeschränkt werden (siehe Konzept zur Besuchsregelung und Besuchsverbot).

Das Leben und Ausleben einer Partnerschaft ist generell möglich (siehe sexualpädagogisches Konzept).

4. LEITBILD UND ZIELE

Grundlegende Ziele der Arbeit ergeben sich aus der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Ziel ist, die in der UN Konvention definierten Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verankern, um eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei wird der Grundsatz bei jeglicher Assistenz unter dem Motto „so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich“ im positivsten Sinne von Selbstbestimmung verfolgt. Die Lebenshilfe steht dafür:

Menschenrechte sichern Teilhabe verwirklichen Zusammenleben gestalten

(aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe)

Dies beinhaltet, dass für die alltägliche Begegnung und Praxis eine würdevolle Atmosphäre geschaffen wird, welche die Verwirklichung der eigenen Rechte möglich macht. Aus diesem Selbstverständnis ergeben sich folgende Postulate für die tägliche Arbeit: Die in den Wohnstätten lebenden Menschen:

sind an allen wesentlichen Entscheidungen beteiligt, erfahren täglich, dass Sie Teil einer Gemeinschaft sind, in der die Wünsche des

Einzelnen wichtig sind und respektiert werden, erfahren täglich, dass unterschiedliche Fähigkeiten und Begabungen möglich sind,

ohne dass Einzelne ausgegrenzt werden, werden umfänglich über Wohn- und Lebensmöglichkeiten beraten, erleben, dass Ihr Wunsch und Wahlrecht respektiert wird, leben in einem ihren Bedürfnissen angepasstem Zuhause,

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erleben die gemeinsame aktive Auseinandersetzung mit und Abschaffung von Barrieren in ihrem Wohn- und sozialem Umfeld,

und werden behutsam in ihrer Persönlichen Zukunftsplanung begleitet und unterstützt.

Es ist normal verschieden zu sein, da jeder Mensch einzigartig und unverwechselbar ist. Bei der Umsetzung der Ziele steht die Individualität des einzelnen Menschen somit im Mittelpunkt.

5. AUFGABEN / HALTUNG

Die Lebenshilfe Wohnen NRW gemeinnützige GmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gemeinnützige GmbH ist politisch und konfessionell unabhängig und tritt für die uneingeschränkte Verwirklichung der grundgesetzlich abgesicherten Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung ein. Menschen mit geistiger Behinderung sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und angemessene am Arbeits- und Erwerbsleben beteiligt werden. Dazu ist es wichtig, dass der Mensch mit geistiger Behinderung

Geborgenheit erfährt In überschaubaren soziale Beziehungen und Bindungen lebt Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Diskriminierung erfährt Zugehörigkeitsgefühl zu einer Lebensgemeinschaft entwickelt Eine ansprechende äußere und innere Gestaltung des Wohnhauses erfolgt

Alltägliche Lebensführung Bei der alltäglichen Lebensführung erhalten die Bewohner und Bewohnerinnen individuelle angepasste Hilfen. Die Bewältigung des Haushaltes und der Organisation des eigenen Lebens wird u.a. durch ein hauswirtschaftliches Konzept unterstützt. Die Hilfen beinhalten unter anderem folgende Schwerpunkte:

Ordnung halten und Reinigen im persönlichen Bereich Pflege der Wäsche und Anleitung zur Pflege Einkaufen Zubereitung von Mahlzeiten, Angebot einer Kochgruppe Ordnung halten und Reinigung der Küche, der Wohnbereiche und der

Sanitäranlagen Umgang mit Geld Erledigung von Behördenangelegenheiten

Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Akzeptanz des individuellen Willens und der individuellen Eigenheiten und Ressourcen gelegt. Vordergründiges Ziel ist es, dass Bewohner und Bewohnerinnen befähigt werden, das Bewältigen von Alltagsdingen wie das Einkaufen, das Wahrnehmen von

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Freizeitangeboten, das Erledigen von hauwirtschaftlichen Tätigkeiten etc. möglichst selbstständig auszuführen. Im Alltag werden individuelle Hilfen, wie z.B. Pictogramme angewandt, die auch Menschen mit Behinderung weitestgehend unabhängig von fremder Hilfe verstehen. Im Bereich der Speiseplanung wird zunächst im Rahmen einer Bewohnerversammlung mit den Bewohnern und Bewohnerinnen geklärt, was sie essen möchten. Der Einkauf erfolgt in der Regel durch die Hauswirtschaftsleitung. Einmal in der Woche wird abwechselnd in den Gruppen gemeinsam mit der Hauswirtschaftsleitung das Abendessen zubereitet. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden durch Anleitung z.B. darin unterstützt Zutaten zu schneiden. Anhand eines Rezeptes in leichter Sprache und einer Anleitung wird gemeinsam Schritt für Schritt die Mahlzeit zubereitet. Nach der Zubereitung wird gemeinsam die Küche aufgeräumt und gesäubert. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden darin unterstützt sich an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu beteiligen. Eine Grundreinigung wird jedoch regelmäßig durch Reinigungskräfte übernommen. Im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten werden Bewohner und Bewohnerinnen mithilfe von Pictogrammen und einer intensiven Anleitung darin befähigt ihre Wäsche selbständig zu pflegen. Bei Bewohnern und Bewohnerinnen, die dies nicht selbstständig übernehmen wollen und können, wird dies vollständig durch die Hauswirtschaft bzw. die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernommen. Individuelle Basisversorgung Bei der Individuellen Basisversorgung stehen die Erfüllung elementarer körperlicher Bedürfnisse durch Körperpflege und Hilfe bei der Ernährung im Vordergrund. Diese Befriedigung ist Voraussetzung für ein körperliches und psychisches Wohlbefinden. Zur Individuellen Basisversorgung gehören unter anderem:

Waschen, Duschen oder Baden Zahn-, Haar- und Nagelpflege Rasur Monatshygiene Toilettengang, Inkontinenztraining Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Aufnahme der Nahrung

Auch hier liegt der Schwerpunkt auf dem individuellen Willen der Bewohner und Bewohnerinnen, der jederzeit zu achten ist. Es ist von besonderer Wichtigkeit, eine angepasste Umgebung für die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse zu schaffen. Dies geschieht unter anderem durch das Achten der Intimität, der Privatsphäre (s. Sexualpädagogisches Konzept) und der individuellen Bedürfnisse des Bewohners / der Bewohnerin. Die Bewohner und Bewohnerinnen können selbstständig auswählen, welche Kleidung sie tragen möchten. Bei Bedarf, werden sie jedoch darin unterstützt, sich dem Anlass oder dem Wetter nach angemessen zu kleiden. Zudem sollen Bewohner und Bewohnerinnen darin befähigt werden, abhängig von ihren Fähigkeiten, ihre körperliche Versorgung mitzugestalten und so selbstständig wie möglich mit auszuführen.

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Benötigen Bewohner und Bewohnerinnen Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, werden diese z.B. durch Anreichen, Zerkleinern oder durch Zuhilfenahme von Hilfsmitteln gewährleistet. Soziale Beziehungen Bei sozialen Beziehungen ist es wichtig, dass die Entfaltung eines zufriedenstellenden Zusammenlebens mit anderen Menschen in Kontakten, Freundschaften, Partnerschaft und Sexualität unabhängig von den kognitiven Fähigkeiten gewährleistet werden kann. Zu den sozialen Beziehungen gehören unter anderem:

Weiterentwicklung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten Aufbau und Erhalt von Kontakten und Freundschaften Aufbau und Erhalt von Kontakten zur Familie Aufbau und Erhalt von Kontakten im Gemeinwesen (Vereinsleben, Nachbarschaft

etc.) Erfüllung im Bereich Partnerschaft und Sexualität Unterstützung bei Konflikten im sozialen Umfeld Vermeidung von Isolation, wenn dies gewünscht ist Zurechtfinden in fremden Gruppen / Anwendung von adäquatem sozialen

Verhalten Sicherung des Privatbereiches durch z.B. Trennung von Gemeinschaftsräumen

und eigenes Zimmer, eigene Möbel, individuelle Gestaltung des Raumes, eigener Zimmerschlüssel, Betreten des Raumes erst nach Klopfen und Hereinbitten, Einladen von anderen Personen, auch des anderen Geschlechts

Die Mitarbeiter unterstützen die Bewohner und Bewohnerinnen im Aufbau und in der Pflege der Beziehungen zu Menschen, die sich regelmäßig in dessen Umfeld bewegen. Und auch die Erweiterung sozialer Kontakte wird u.a. bei Besuchen von Festlichkeiten, Konzerten und dem Freizeittreff Regenbogen begleitet und unterstützt. Bewohner und Bewohnerinnen werden bei Bedarf darin unterstützt, Freundschaften aufzubauen und durch Besuche oder Telefonate zu pflegen. Im Bereich der Partnerschaften finden zudem häufig weitere Beratungs- bzw. Aufklärungsgespräche durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen statt. Darüber hinaus nehmen Bewohner und Bewohnerinnen am Leben in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Bürgern der Stadt teil, um dort auch als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Einige Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses engagieren sich z.B. ehrenamtlich beim Netpher Tisch, bereiten dort mit Hilfe Mahlzeiten zu und verkaufen Lebensmittel an einkommensschwache Mitbürger und Mitbürgerinnen. Jährlich nehmen auch Bewohner und Bewohnerinnen am Siegener Citylauf teil. Der kontinuierliche und enge Kontakt zu vielen Angehörigen der Bewohner und Bewohnerinnen ermöglicht eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Biografiearbeit. In Zusammenarbeit mit weiteren Lebenshilfeeinrichtungen in der Region wird jährlich ein Gottesdienst von den Bewohnern und Bewohnerinnen mitgestaltet, zu der jeder willkommen ist.

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Die Wohnmöglichkeiten sollen den Bewohnern und Bewohnerinnen, je nach ihrer individuellen Situation und Lebensphase, ein angepasstes Zuhause bieten. Kommunikation / Orientierung Der wesentliche Aspekt der Kommunikation ist die Teilhabe und Selbstbestimmung, die durch Austausch und die eigene Verständigung ermöglicht wird. Orientierung ist eine kognitive Fähigkeit, die die Orientierung eines Menschen in Zeit, Raum, bezüglich der eigenen Person und seines Alltags umfasst. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen begleiten, unterstützen und fördern die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen und Sprachschwierigkeiten und unterstützen die Bewohner bei Bedarf in ihrer zeitlichen, sowie örtlichen, als auch in der Orientierung innerhalb ihres individuellen Lebens, z.B. im Bereich der Sexualität. Orientierung schafft Sicherheit. Bei Bewohnern und Bewohnerinnen, die Sprache als Kommunikation nicht nutzen können, ist die nonverbale Kommunikation ein immens wichtiger Punkt, der von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein hohes Maß an Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeit verlangt. Die Orientierung wird in vertraute und fremde Umgebung unterteilt. Wichtige Gesichtspunkte, um Bewohner und Bewohnerinnen zu einer Orientierung in vertrauter und fremder Umgebung zu verhelfen, sind unter anderem:

Räumliche Orientierung im Nahbereich, im nahen sozialen Umfeld schaffen und in fremder Umgebung schaffen

Förderung von Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Förderung der Mobilität (u.a. Versorgung mit Hilfsmitteln) Zeitliche Orientierung schaffen (durch einen geregelten Tag- Nachtrhythmus, Leben

des Jahreskreises, Gestaltung von Festen etc.) Schaffen von Strukturen (Tagesabläufe)

Durch das Schaffen von Orientierung in vertrauter und fremder Umgebung wird dem Bewohner / der Bewohnerin Sicherheit vermittelt. So können Bewohner und Bewohnerinnen bei der Gestaltung ihres Tages z.B. durch einen Tages- oder Wochenkalender, mit Hilfe von Pictogrammen unterstützt werden. Insbesondere durch das Fördern der Mobilität kann die Selbständigkeit erhalten oder auch gefördert werden. Gesundheitsfürsorge Die Gesundheitsfürsorge kann nur ganzheitlich verstanden werden und umfasst unter anderem folgende Aspekte:

Organisation der medizinischen Versorgung Begleitung zu ärztlichen Untersuchungen und medizinisch-therapeutischen

Maßnahmen und Fortführung der Maßnahmen im häuslichen Bereich

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Sicherstellung eines gesundheitsfördernden Lebensstil (Ernährung, Schlaf, Gewichts-kontrolle, Bewegung, Vermeiden gesundheitsschädigender Verhaltensweisen etc.)

Stellen und Verabreichen von Medikamenten Versorgung und Pflege im Krankheitsfall (Krankenbeobachtung) Durchführung von Behandlungspflege Prophylaxen (Sturzprophylaxe, Dekubitusprophylaxe etc.) Pflegeplanung

Das zunehmende Alter der Bewohner und Bewohnerinnen in der Wohnstätte stellt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor immer neue Fragen und Herausforderungen, denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit inhaltlichen Veränderungen und Ergänzungen in der pädagogischen Arbeit begegnen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können durch Fortbildungen und regelmäßige Pflegerichtlinienschulungen ihr Wissen erweitern. Gestaltung der Freizeit Bei der Gestaltung der Freizeit geht es hauptsächlich um die Gestaltung von räumlicher und sächlicher Umwelt und von Aktivitäten im Wohn- und Freizeitbereich. Dies sind unter anderem:

Gestaltung und Ausstattung des persönlichen Zimmers und des gemeinsamen Wohnbereichs

Aussuchen und Einkauf von Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen Entwicklung, Ermittlung, Erhalt und Ausbau von Neigungen, Talenten und Hobbys

(durch das Instrument der PZP: Persönliche Zukunfts Planung) Freizeitgestaltung Teilnahme an Maßnahmen der Erwachsenenbildung Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Planung und Durchführung von Urlaubsfahrten Gestaltung von Festen und Feiern Geistige und spirituelle Betätigung (z.B. Besuch des Gottesdienstes) Individuelle Gestaltung der Zimmer

Um Bewohner und Bewohnerinnen zu einer sinngebenden Freizeitgestaltung zu verhelfen, werden insbesondere die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner und Bewohnerinnen berücksichtigt und in die Entwicklung und den Ausbau von Hobbys und Neigungen mit einbezogen. Bewohner und Bewohnerinnen haben die Möglichkeit, im Hinblick auf ihre Biographie, angemessene Beschäftigungen zu finden oder schon vorhandene weiterauszuleben. Alle Bewohner und Bewohnerinnen leben ihre Freizeit nach dem Normalisierungsprinzip aus. Richtunggebend ist hierbei der Gedanke der Teilhabe. So gehen die Bewohner und Bewohnerinnen wöchentlich im Wechsel zum Kegeln oder nehmen an Sportangeboten teil. Um auch den Bereich der Religion abzudecken, gestalten die Bewohner und Bewohnerinnen mit Unterstützung jährlich einen Gottesdienst gemeinsam mit den

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Lebenshilfe Einrichtungen der Region. Auch im Rahmen von „Kamingesprächen“ der Möglichkeitsdenker sind religiöse Gespräche möglich. Emotionale und psychosoziale Entwicklung Bei der emotionalen und psychosozialen Entwicklung kommt es besonders auf die Stärkung der psychischen Stabilität und der Fähigkeit an. Darunter fällt unter anderem auch, dass Bewohner und Bewohnerinnen sich in der Gruppe einordnen können und sich selbst behaupten. Aber auch die Bewältigung und der Abbau von herausfordernden Verhaltensweisen oder Krisen haben einen hohen Stellenwert in der Begleitung von Menschen mit Behinderung. Nachfolgend dargestellte Hilfen und Unterstützungen können in der Wohnstätte gegeben werden:

Hilfen im Umgang mit sich selbst und /oder beim Leben in der Gruppe Hilfen im Loslösen vom Elternhaus Hilfen zur Stärkung des Selbstwertgefühls/ Selbstbildes Bewältigung und Abbau von herausfordernden Verhalten Hilfen bei psychischen Krisen Hilfen bei selbstverletzendem Verhalten (Autoaggression) Hilfen bei fremd verletzenden Verhalten (Gewalt gegenüber anderen Personen

und Sachen) Hilfen bei der Bewältigung aktueller Lebenskrisen wie Trauer, Trennung vom

Partner, Ruhestand, Krisensituationen am Arbeitsplatz etc. Sterbebegleitung Auseinandersetzung mit dem Behindert sein und seine Auswirkungen auf den

Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen Hilfen bei der Identifikation mit sich selbst (Geschlechterrolle etc.)

Bedeutend hierbei ist es, dass sich die Bewohner und Bewohnerinnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entwickeln können und diese Entwicklung durch ein multiprofessionelles Team wertschätzend begleitet wird. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden auf ihrem gesamten Lebensweg begleitet, unabhängig davon, in welcher Phase der Entwicklung sich derjenige befindet. Auch Themen wie Tod, Trauer, Alter und Abschied nehmen gehören zu einem normalen Lebensweg dazu. Diese Themen werden sensibel und einfühlsam bearbeitet und begleitet. Bewohner und Bewohnerinnen haben zusätzlich zur den Gesprächen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Netzwerken in der Region die Möglichkeit an Fortbildungen im Haus Bröltal teilzunehmen, die häufig diese Themen auch behandeln.

6. QUALITÄT

Um den gesetzlichen Ansprüchen des Wohn- und Teilhabegesetzes und den Vereinbarungen mit den Kostenträgern genüge zu tragen, sowie den Lebenshilfe internen Qualitätsansprüchen und dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe gerecht zu werden, sind verschiedene Instrumente und Verfahren zur Qualitätsentwicklung eingesetzt.

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Das Qualitätsmanagement stellt sicher, dass die Qualität der Prozesse und Verfahren in der Organisation fortlaufend geprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Ziel des Qualitätsmanagements ist eine dauerhafte Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungsangebote. Alle Verfahren, Konzepte, Verträge und Formulare sind Inhalt des Qualitätshandbuchs Stationäre Einrichtungen. Das Qualitätshandbuch wird fortlaufend geführt und ergänzt. Die dort festgelegten Vorgaben sind für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bindend und verpflichtend.

7. MITWIRKUNG / GREMIEN INNERHALB DER WOHNSTÄTTE

7.1 MITBESTIMMUNG DER BEWOHNER UND BEWOHNERINNEN

In der Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ vertritt ein Bewohnerbeirat nach den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes die Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen in Angelegenheiten der Betreuung, des Wohnens und des Zusammenlebens gegenüber Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und der Leitung. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses. Die Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnstätte wählen alle 4 Jahre den Bewohnerbeirat. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, nehmen die Mitglieder des Bewohnerbeirats regelmäßig an Seminaren und Treffen teil. Jedem Bewohnerbeirat steht mindestens ein/e Vertrauensmitarbeiter/in zu Seite. Diese Person unterstützt den Beirat in seiner Arbeit. In der Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ hat der Bewohnerbeirat 3 Mitglieder. 7.2 MITBESTIMMUNG DER ANGEHÖRIGEN

In jeder Einrichtung haben Eltern- und Angehörige durch die Gründung eines Eltern- und Angehörigenrats die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Sie werden hierbei durch die Wohnstättenleitung unterstützt. Ein Angehörigenbeirat setzt sich aus Eltern, Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuern / Betreuerinnen der Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnstätte zusammen. Der Beirat der Angehörigen arbeitet mit dem Bewohnerbeirat und der Wohnstättenleitung zum Wohle aller Bewohner und Bewohnerinnen vertrauensvoll zusammen und ist in regelmäßigem Austausch mit den Angehörigenbeiräten anderer Einrichtungen des Trägers.

8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, NETZWERKE, EHRENAMT

Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist die Öffentlichkeitsarbeit und die sich daraus ergebenden Kontakte zur Netzwerkarbeit von besonderer Bedeutung.

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Neben der Nutzung von Medien wie das LH Journal und der Internetseite der Lebenshilfe NRW und Lebenshilfe TV, werden viele weitere Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Durch die Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Stadtteilfesten und Weihnachtsmärkten und durch bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung werden Kontakte mit Menschen außerhalb des Systems „Wohnstätte“ aktiv gepflegt. Im Rahmen der Freizeitgestaltung der Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnstätte werden vorhandene Angebote im Sozialraum genutzt bzw. durch das Engagement der Lebenshilfe für die Nutzung durch behinderte Menschen und ihre Familien nutzbar gemacht. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohnstätte suchen das Gespräch mit Verantwortlichen der örtlichen Vereine um zu beraten, wie Menschen mit Behinderung (noch besser) in die Angebote der Vereine einbezogen werden können. Die Wohnstätte berät Organisationen und allgemeine Anbieter (z.B. Volkshochschulen, Musikschulen, Reisebüros, Jugendverbände, Kirchengemeinden) darüber, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an ihren Angeboten möglich wird. Die Wohnstätte arbeitet mit anderen Organisationen zusammen, um offene Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung zu planen. Ausblick Für die nähere Zukunft ist es besonders wichtig, dass die Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe nicht nur die Unterstützung der Menschen mit Behinderung im Blick haben, sondern sich zunehmend auch als Gestalter des gesellschaftlichen Umfelds – im Sinne von Gemeinwesenarbeit des Gemeinwesens – verstehen. Um die Möglichkeit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für die Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnstätte weiterzuentwickeln, ist das gemeinschaftliche Engagement von Menschen mit Behinderung, ihren Eltern und Angehörigen, den Fachleuten, vielen Mitbürgern und Mitbürgerinnen und politischen Entscheidungsträgern von großer Bedeutung. Die Wohnstätte „Haus Kliffmüller“ wird sich auch in Zukunft dieser Herausforderung stellen und durch eine Fortschreibung der Ziele und Handlungskonzepte stetig daran arbeiten. Um sich zukünftig verstärkt der Herausforderung des Älterwerdens der Bewohner und Bewohnerinnen adäquat zu stellen, ist eine kontinuierliche Beobachtung der Bewohner und Bewohnerinnen, sowie ein breit gefächertes Fortbildungsangebot zu diesem Bereich unabdingbar. Die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bietet den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dafür einen breit gefächerten Fortbildungskatalog an, der auch die Themen Älterwerden und Pflege älterer Bewohner und Bewohnerinnen beinhaltet.

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Im Anhang: Vorstellung der Gruppenkonzepte Das Haus ist in zwei Gruppen und einem Trainingswohnbereich organisiert. Es liegt bei allen Bewohnern und Bewohnerinnen eine geistige Behinderung unterschiedlicher Ausprägung vor, die teilweise von psychischen und/ oder physischen Beeinträchtigung begleitet ist. Gruppe 1 Die Gruppe 1 besteht aus 9 Bewohnern und Bewohnerinnen. Die Gruppe ist durch 2 Wohn- und Essräume im Erdgeschoss noch einmal in 2 Kleingruppen unterteilt. Die Bewohnerzimmer der Gruppe erstrecken sich über das Erdgeschoss und ein Zimmer im 2. Obergeschoss. Eine Besonderheit dieser Gruppe ist die steigende Intensität an behandlungspflegerischen und grundpflegerischen Maßnahmen. Neben der Förderung und Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten, steht inhaltlich mittlerweile der Erhalt der vorhandenen Ressourcen im Vordergrund. Arbeitsinhalte / Zielformulierungen Die Fähigkeiten der einzelnen Bewohner und Bewohnerinnen in Bezug auf ihr alltägliches Leben sollen weiterhin gefördert und somit erhalten werden. Bei einigen Bewohnern und Bewohnerinnen geht es aufgrund von altersbedingten Abbauprozessen um den Erhalt des Ist- Zustandes und der Unterstützung den Lebensabend zu gestalten. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Alter und dem Rückgang körperlicher Fähigkeiten spielt eine große Rolle in der täglichen Arbeit mit den Bewohnern und Bewohnerinnen. Die Einbeziehung in die unterschiedlichen Bereiche, z.B. Körperpflege, Ordnung im eigenen Bereich Freizeitgestaltung etc., findet unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeiten statt. Regelmäßige, bedarfsgerechte Freizeitangebote und gemeinsame Aktivitäten sorgen für ein gutes Klima innerhalb der Gruppe. Praktische Ausgestaltung Im Bereich der Freizeitgestaltung gibt es Angebote in Form von gemeinsamem Musizieren, Spiele spielen, Teilnahme an Ausflügen und externen Freizeitangeboten wie einer Kegelgruppe. Viele Bewohner und Bewohnerinnen pflegen noch einen engen Kontakt zu ihren Eltern, bzw. zu weiteren Angehörigen. In der Begegnung mit den Bewohnern und Bewohnerinnen ist eine gelingende Kommunikation ein wichtiges Thema. Die Klärung von Streit, oder Missverständnissen bedarf oft einer Unterstützung. In Gesprächen wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, alternative Handlungsstrategien entwickelt und Absprachen getroffen, die ein positives Miteinander auf der Gruppe ermöglichen.

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Perspektiven Perspektivisch ist die Anforderung auf der Gruppe 1 sich weiter auf die veränderten Bedarfe einzustellen. Strukturen müssen dafür verändert werden. Durch ein besonders hohes Maß an Beobachtung und Achtsamkeit müssen die veränderten Bedürfnisse und Bedarfe der Bewohner und Bewohnerinnen wahrgenommen werden und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung behilflich sein. Ebenfalls müssen in diesem Prozess die vorherrschenden altersbedingten Abbauprozesse mit beachtet werden. Der Einsatz von Visualisierungsmöglichkeiten mit Hilfe von Unterstützter Kommunikation, soll in der Zukunft zur Orientierung im Alltag beitragen. Als weitere zu nutzende Instrumente stehen hier unter anderem die Try-Schu-Skala, wie auch die PZP zur Verfügung. Des Weiteren werden die Bewohner und Bewohnerinnen in der Auseinandersetzung mit existentiellen Lebensthemen, wie dem eigenen Tod und dem Lebensende von Angehörigen, sowie nahstehenden Bezugspersonen begleitet. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden bei der Bearbeitung der notwendigen Prozesse des Trauerns, des Abschiednehmens und des Sterbens individuell durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützt. Gruppe 2 In der Gruppe 2 leben 9 Bewohner und Bewohnerinnen. Hier haben die Bewohner und Bewohnerinnen gemeinsam beschlossen nicht zwei getrennte Wohneinheiten, sondern einen großen Wohn- und Essbereich, zu nutzen. Die Bewohnerzimmer der Bewohner und Bewohnerinnen der Gruppe 2 erstrecken sich über das 1. und 2. Obergeschoss. Arbeitsinhalte/Zielformulierungen Die Anforderung an das multiprofessionelle Team der Gruppe besteht darin, sich empathisch in den einzelnen Bewohner, in die einzelne Bewohnerin einzufühlen, ihn / sie zu beobachten und seine / ihre Bedürfnisse und Wünsche „hörbar“ zu machen. Aufgrund von verschiedensten begleitenden psychiatrischen, oder autistischen Störungsbildern der Bewohner und Bewohnerinnen bedarf es auf der Gruppe 2 einem sehr differenzierten, reflektierten Umgang in der konkreten pädagogischen Arbeit. Hierbei stehen der Erhalt von Kompetenzen und die kleinschrittige Förderung zu Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am konkreten Gruppengeschehen im Vordergrund. Praktische Ausgestaltung Die praktische Ausgestaltung der Arbeit in Gruppe 2 ist dadurch charakterisiert, dass die Bewohner und Bewohnerinnen sehr unterschiedliche Fähigkeiten, bzw. Unterstützungsbedarfe haben. Ein jeweils individuelles Maß an Förderung, sozialem Miteinander und Rückzugsmöglichkeiten sind für das Zusammenleben auf der Gruppe 2 unerlässlich. Viele der Bewohner und Bewohnerinnen haben zudem regelmäßigen Kontakt zu Eltern und Geschwistern. Die Angehörigen kommen zu Besuch, manche Bewohner und Bewohnerinnen besuchen ihre Familien auch zu Hause. Durch die regelmäßigen Kontakte

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mit den Angehörigen erhält die Mitarbeiterschaft viele Informationen über Vorlieben, die in der alltäglichen Arbeit Berücksichtigung finden können. Gerade weil einige Bewohner und Bewohnerinnen nur sehr gering verbal kommunizieren, ist der Kontakt mit Angehörigen eine großartige Ressource, die es zu nutzen gilt. Zusätzlich ist der Kontakt zur Werkstatt ein wichtiger Teil der Hilfeplanung. Dieser ermöglicht die Bewohner und Bewohnerinnen im Alltag adäquat zu begleiten und Rückschlüsse auf Verhaltensweisen zu ziehen, die sie in der Wohnstätte zeigen. Perspektiven Perspektivisch gilt es sich auch hier auf die demographische Entwicklung und den daraus resultierenden, heute noch nicht abzusehenden, veränderten Bedarfen der Bewohner und Bewohnerinnen einzustellen. Sämtliche Angebote sind den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten jeweils anzupassen und kleinschrittig zu planen. Ferner gilt es, eine PZP dahingehend zu nutzen, um die Bereiche Freizeit, Wohnen und Arbeit intensiv in den Focus zu nehmen. Der Trainingswohnbereich Im 2. Obergeschoss lebt derzeit ein Paar in jeweils einem eigenen Einzelzimmer in einem abgetrennten, wohnungsähnlichen Bereich mit eigener Wohnküche. Der Bewohner und die Bewohnerin befinden sich in einer Lebensphase, in der es unter anderem darum geht den Abschied aus dem Arbeitsleben zu vollziehen und das Rentnerdasein aktiv zu gestalten. Arbeitsinhalte/Zielformulierungen Im Laufe der Jahre veränderten sich auch auf dieser Gruppe die Arbeitsinhalte und Ziele. Während früher die Förderung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten im Vordergrund standen, geht es heute primär um den Erhalt vorhandener Ressourcen, der adäquaten Unterstützung im Bereich Pflege/ Gesundheitssorge und dem Aufbau bzw. dem Erhalt einer passenden Tagesstruktur. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Alter und dem damit oft einhergehenden Rückgang körperlicher Fähigkeiten, auch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, spielt eine große Rolle in der täglichen Arbeit mit den Bewohnern und Bewohnerinnen. Die Einbeziehung in die unterschiedlichen Bereiche, z.B. Körperpflege, Ordnung im eigenen Bereich Freizeitgestaltung etc., findet unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeiten statt. Praktische Ausgestaltung Im Bereich der Hauswirtschaft erledigen der Bewohner und die Bewohnerin bestimmte Aufgaben selbst. Bei der Ausführung der einzelnen Aufgaben erhalten sie Unterstützung nach der Maßgabe „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Wichtig hierbei ist, dass die Inhalte der Aufgaben dialogisch vereinbart werden und sich die Beiden dadurch mit ihren individuellen Wünschen und Vorlieben einbringen können.

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Perspektiven Perspektivisch müssen die notwendigen Unterstützungsleistungen und das räumliche Setting kontinuierlich dahingehend evaluiert werden, ob sie den sich verändernden, alterungsbedingten Bedarfen gerecht werden, bzw. ob andere Unterstützungsformen in den Bereichen Hauswirtschaft, Pädagogik und Pflege notwendig werden. Auch hier gilt es, sich dem bereits eingetretenen, bzw. dem anstehenden Ruhestand im Rahmen einer persönlichen Zukunftsplanung (PZP) bewusst und konkret zu widmen und Strukturen im Alltag und im Haus entsprechend anzupassen.