Konzeption zur Löschwasserversorgung - odenthal.de · Löschwasserentnahmestellen im Umkreis...

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Konzeption zur Löschwasserversorgung 1 Grundsätzliches Grundsätzlich ist es nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Aufgabe der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Brände bekämpft werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden - den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, - eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen, - Brandverhütungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus wird in den §§ 4 Abs. 1 und 44 Abs. 3 der Bauordnung NRW (BauO NRW) festgelegt, dass Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und nutzbar sind. Zudem wird in § 44 der BauO NRW vorgeschrieben, dass zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen muss. Abweichungen können für Einzelgehöfte in der freien Feldflur zugelassen werden. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Die Grenze der kommunalen Löschwasserversorgung (sog. Grundlast) wird also dort gezogen, wo eine „erhöhte Brandlast oder Brandgefährdung“ eine höhere Löschwasserversorgung erfordert (Objektschutz). 2 Unterteilung der Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung lässt sich unter 3 verschiedenen Gesichtspunkten aufteilen. Zum einen im technischen Sinne in die Zentrale Wasserversorgung bzw. Unabhängige Löschwasserversorgung. Bei der zentralen Wasserversorgung erfolgt die Wasserzuführung zu den Entnahmestellen von einem zentralen Wasserversorgungsunternehmen aus und bei der unabhängigen Wasserversorgung werden Wasservorräte genutzt, die von einem Rohrnetz mit zentraler Versorgung unabhängig sind. Hier kann noch zwischen unerschöpflich und erschöpflich unterschieden werden. Zum anderen unterscheidet man den Anwendungsbereich in Grundschutz bzw. Objektschutz. Unter Grundschutz versteht man nach dem DVGW- Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, die Löschwasserversorgung in einem Löschbereich bestimmter Größe für Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung aufgrund des allgemeinen Brandrisikos. Der Grundschutz ist also der Brandschutz ohne erhöhtes Brand- oder Personenrisiko für Wohngebiete, Mischgebiete und Industriegebiete. Der Objektschutz ist nach

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Konzeption zur Löschwasserversorgung

1 Grundsätzliches

Grundsätzlich ist es nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

(FSHG) Aufgabe der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Brände bekämpft werden. Zur Erfüllung

dieser Aufgaben haben die Gemeinden

- den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten,

- eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen,

- Brandverhütungsmaßnahmen durchzuführen.

Darüber hinaus wird in den §§ 4 Abs. 1 und 44 Abs. 3 der Bauordnung NRW (BauO NRW)

festgelegt, dass Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn

ihrer Benutzung die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser

vorhanden und nutzbar sind. Zudem wird in § 44 der BauO NRW vorgeschrieben, dass zur

Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen muss. Abweichungen

können für Einzelgehöfte in der freien Feldflur zugelassen werden.

Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen

Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder

Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der

Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Die Grenze der kommunalen

Löschwasserversorgung (sog. Grundlast) wird also dort gezogen, wo eine „erhöhte Brandlast

oder Brandgefährdung“ eine höhere Löschwasserversorgung erfordert (Objektschutz).

2 Unterteilung der Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung lässt sich unter 3 verschiedenen Gesichtspunkten aufteilen. Zum

einen im technischen Sinne in die Zentrale Wasserversorgung bzw. Unabhängige

Löschwasserversorgung. Bei der zentralen Wasserversorgung erfolgt die Wasserzuführung zu

den Entnahmestellen von einem zentralen Wasserversorgungsunternehmen aus und bei der

unabhängigen Wasserversorgung werden Wasservorräte genutzt, die von einem Rohrnetz mit

zentraler Versorgung unabhängig sind. Hier kann noch zwischen unerschöpflich und

erschöpflich unterschieden werden. Zum anderen unterscheidet man den Anwendungsbereich in

Grundschutz bzw. Objektschutz. Unter Grundschutz versteht man nach dem DVGW-

Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, die Löschwasserversorgung in einem Löschbereich

bestimmter Größe für Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung aufgrund des

allgemeinen Brandrisikos. Der Grundschutz ist also der Brandschutz ohne erhöhtes Brand- oder

Personenrisiko für Wohngebiete, Mischgebiete und Industriegebiete. Der Objektschutz ist nach

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diesem Arbeitsblatt die über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene

Löschwasserversorgung für Objekte mit besonderem Brandrisiko.

Im Bereich des

Objektschutzes fallen also Objekte mit erhöhtem Brandrisiko (z.B. Holzlager, Tankstellen),

Objekte mit erhöhtem Personenrisiko (z.B. Hotels) und sonstige besondere Einzelobjekte (z.B.

Ratsstätten). Als letztes wird nach der Örtlichkeit unterschieden, in die öffentliche bzw.

nichtöffentliche Löschwasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung dient der

Allgemeinheit und nicht nur dem Brandschutz bestimmter Objekte. Die Entnahmestellen finden

sich auf öffentlichen Flächen. Die nichtöffentliche Löschwasserversorgung ist nur für den

Brandschutz bestimmter Objekte vorgesehen; ihre Entnahmestellen befinden sich in der Regel

auf den Grundstücken der zu schützenden Objekte. Die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen

Löschwasserversorgung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aus der Sicht des

vorbeugenden Brandschutzes bestimmt und dann gegebenenfalls gefordert.

3 Rechtsgrundlagen

Die Versorgung der Allgemeinheit mit Löschwasser ist als Maßnahme der Daseinsvorsorge eine

Hoheitsaufgabe der öffentlichen Verwaltung. In den meisten Brandschutzgesetzen der Länder

wurde die Sicherstellung der Löschwasserversorgung daher ausdrücklich den Gemeinden als

Aufgabe (§ 1 Abs. 2 des FSHG) zugewiesen. Hieraus darf jedoch nicht gefolgert werden, dass

die Gemeinden die Pflicht haben, für jede nur denkbare Brandgefahr durch eine ausreichende

Löschwasserversorgung Vorkehrungen zu treffen. Die Verpflichtung der Gemeinden erstreckt

sich im Allgemeinen nur auf das ortsübliche Brandrisiko. Als Bemessungskriterium kann die

aus der Siedlungsstruktur, der Bauweise und der baulichen Nutzung von Baugebieten

resultierende Brandgefahr gelten, wie sie für den Grundschutz im DVGW-Arbeitsblatt W 405 ,

Stand Juli 1978, dargestellt ist. Die Verpflichtung der Gemeinden kann sich aber auch auf

Vorkehrungen zum Schutz besonderer Objekte erstrecken, sofern keine außergewöhnlichen

Brandrisiken abzudecken sind oder hinsichtlich der örtlichen Lage keine besonderen

Verhältnisse vorliegen. Bereits bei der Planung und Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete ist

eine Ermittlung des Löschwasserbedarfs vorzunehmen. Dabei wird der Umfanges der

Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz im zulässigen Umfang mit

berücksichtigt und ggf. durch Wasserzisternen oder Löschteiche ergänzt.

Die Inhaber besonders brandgefährdeter oder ungünstig gelegener baulicher Anlagen haben

grundsätzlich den daraus erwachsenen Gefahren durch eine eigene ausreichende

Löschwasserversorgung selbst vorzubeugen. Die Verpflichtung hieraus ergibt sich aus den

Landesbauordnungen. Nach der Musterbauordnung müssen bauliche Anlagen so beschaffen

sein, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei

einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.

Außerdem muss zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.

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Nach den Vorschriften der Bauordnungen und Brandschutzgesetze muss die

Löschwasserversorgung ausdrücklich ausreichend sein.

Die Bemessung der Löschwasserversorgung hat sich aufgrund dieser Gesetzesformulierungen an

der konkret erkennbaren, objektiven Gefahrensituation auszurichten. Die Gefahrensituation, die

hier für den Objektschutz in Betracht zu ziehen ist, weist zwei Merkmale auf. Das eine Merkmal

ist der zu erwartende Umfang eines Brandes. Hieraus ergibt sich die Bemessung des zu

deckenden Löschwasserbedarfs. Das andere Merkmal ist die örtliche Lage einer vorhandenen,

dem Brandort nächstgelegenen Löschwasserentnahmestelle. Hieraus ergibt sich

erforderlichenfalls die Standortplanung für eine neu einzurichtende und für die

Brandbekämpfung günstiger gelegene Entnahmestelle. In der Regel soll der Löschwasservorrat

so groß sein, dass der angemessene Löschwasserbedarf für mindestens 2 Stunden im

Löschbereich gedeckt werden kann. Der Löschbereich umfasst sämtliche

Löschwasserentnahmestellen im Umkreis (Radius) von 300 m um das Brandobjekt.

Grundsätzlich wird nur von 1 Brandfall ausgegangen. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen,

welches Löschmittel zur Anwendung kommen soll. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste

Lösung, wobei den unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des

Trinkwasserrohrnetzes eine besondere Bedeutung zukommt. Wird Löschwasser zum

Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen

Wasserläufen, Teichen, Brunnen oder Behältern entnommen werden kann. Der Umfang der

Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserangebot, der

Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation. Dabei ist zu berücksichtigen,

dass auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet

sein muss. Dies wurde bei dem erstellten Löschwassermengen mit berücksichtigt

(Versorgungsdruck in der Trinkwasserleitung darf bei einer angenommen

Löschwasserversorgung nicht unter 1,5 bar absinken). Neben den unerschöpflichen

Wasserquellen ergeben sich für die Gemeinde und den Objekteigentümer folgende

Deckungsmöglichkeiten: Entnahme aus Löschwasserteichen, -brunnen, -behältern, Zierteichen

und aus Schwimmbecken.

Das Arbeitsblatt W405, Stand Juli 1978, liefert unter Berücksichtigung verschiedener zugrunde

liegender Kennwerte der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung klar

abgestufte Löschwasserbedarfsmengen (48, 96, 192 m3/h). Unter Begründung eines

entsprechenden brandschutztechnischen Sachverstandes oder vorliegender

Brandschutzgutachten sollten in Einzelfällen aber auch andere Bedarfsmengen verhandelbar sein

(z. B. nach Ansatz Industriebaurichtlinie). Die Löschwasserbedarfsmengen und die kalkulierte

Löschzeit wurden wegen der harten Abstufungen im Arbeitsblatt W405 hinsichtlich

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Löschwassermenge und Löschzeit geringfügig in Absprache mit der Feuerwehr angepasst.

4 Erforderlichen Löschwassermenge

Die bei den Feuerwehren allgemein unter dem Begriff Löschwasserversorgung zu verstehenden

Belange betreffen im Wesentlichen die Aussicht, den im Rahmen von

Brandbekämpfungseinsätzen erforderlichen Wasservolumenstrom sicherzustellen und in

Richtung Brandstelle zu befördern. Für die Feuerwehr ist die Beschaffenheit der

Löschwasserversorgung, auf welche sie sich gegebenenfalls stützen kann (muss), natürlich

abhängig von der geographischen Lage des Einsatzortes sowie von der in diesem Bereich

vorhandenen Infrastruktur. Eine ausreichende Vorsorge für Löschwasser ist die Voraussetzung

für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Bei entsprechend vorhandener Infrastruktur wird sich

die Löschwasserversorgung in der Regel auf das Rohrnetz der zentralen Wasserversorgung stüt-

zen und das Löschwasser über die vorhandenen Hydranten entnehmen. Voraussetzung ist dabei

jedoch stets eine als ausreichend erachtete Wasserliefermenge der jeweiligen Hydranten .

Die Ergiebigkeit eines Hydranten ist jedoch nicht unbegrenzt. Bei Großbränden kann der

Löschwasserbedarf die Kapazität dieser Entnahmestelle schnell übersteigen. Die Frage nach der

ausreichenden Bemessung der Löschwasserversorgung, insbesondere bei Objekten mit großen

Brandabschnitten, ist daher für den Brandschutz sehr wichtig.

Das Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche

Trinkwasserversorgung) beinhaltet Richtwerte für die ausreichende Bemessung der

Löschwasserversorgung von Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung. Aufgrund

dieser Richtwerte und der Regelungen im DVGW-Arbeitsblatt W 331 über Hydranten kann die

öffentliche Löschwasserversorgung geplant und beurteilt werden. Dabei kann grundsätzlich

zwischen dem Grundschutz und dem Objektschutz unterschieden werden.

4.1 Grundschutz nach W 405

Unter dem Begriff Grundschutz versteht man die Löschwasserversorgung in Wohngebiete,

Gewerbegebiete, Misch- und Industriegebiete auf Grund des allgemeinen Brandrisikos. Der

Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen

Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.

Dementsprechend sind im Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, Richtwerte für den

Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der

Brandausbreitung aufgeführt. Bei der Beurteilung der Brandausbreitung ist immer von der

überwiegenden Bauart auszugehen. Die Löschwasserversorgung ist für 2 Std. sicher zu stellen.

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Bauliche Nutzung nach §

17 BaunutzungsVO

Kleinsiedlung

(WS)

Wochenendhaus-

gebiete (SW)

Reine Wohngebiete (WR)

Allgem. Wohngebiete (WA)

Besondere Wohngebiete (WB)

Mischgebiete (MI)

Dorfgebiete (MD)

Kerngebiete (MK)

Gewerbegebiete (GE)

Industrie-

gebiete (GI)

Gewerbe-

gebiete (GE)

Zahl der Vollgeschosse <=2 <=3 >3 1 >1 -

Geschossflächenzahl <= 0,4 <= 0,3 - 0,6 0.7 – 1,2 0,7 – 1,0 1,0 – 2,4 -

Baumassenzahl - - - - - <= 9

Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Brandausbreitung

m³/h m³/h m³/h m³/h

klein * 24 48 96 96

mittel ** 48 96 96 192

groß *** 96 96 192 192

24 m³/h = 400 Liter pro Minute / 48 m³/h = 800 Liter pro Minute / 96 m³/h = 1600 Liter pro Minute

Überwiegende Bauart bei der Klassifizierung:

klein = feuerbeständige oder feuerhemmende Umfassung, harte Bedachung

mittel = Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachung oder

Umfassung feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachung

groß = Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachung,

Umfassung aus Holzfachwerk (ausgemauert). Stark behinderte Zugänglichkeit, Häufung von Feuerbrücken

Vereinfacht dargestellt wird folgender Löschwasserbedarf seitens der Feuerwehr für den

Grundschutz bei einer „kleinen“ Brandausbreitungsgefahr für erforderlich gehalten:

Löschwasserbedarf Objekt(e)

400 l/min für ½ Stunde Löschzeit Lauben u.ä.

600 l/min für 1 Stunde Löschzeit Kleine freistehende Gebäude < = 2 Geschosse

800 l/min für 2 Stunden Löschzeit Wohngebäude < = 3 Geschosse

1000 l/min für 2 Stunden Löschzeit Wohngebäude > 3 Geschosse und teilweise

Geschäfte oder Gewerbebetriebe

1600 l/min für 2 Stunden Löschzeit Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit < 3

Geschossen, Wohngebäude mit > 3 Geschossen

einschl. Geschäften oder Gewerbebetrieben

3200 l/min für 2 Stunden Löschzeit Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit > 3

Geschossen, Industrie- oder Lagergebäude ohne

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übergroße Brandabschnitte, Warenhäuser

Tabelle Löschwasserbedarf in Anlehnung an W 405

4.2 Objektschutz nach W 405

Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als Objektschutz

bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.

Sollte das jeweilige Rohrnetz der zentralen Wasserversorgung, aus welchen Gründen auch

immer, den für Brandbekämpfungseinsätze erforderlichen Wasservolumenstrom nicht

befriedigen können, so muss die Feuerwehr auf zusätzliche “Löschwasservorräte”

zurückgreifen. Als weitere Löschwasservorräte wären beispielsweise offene Gewässer (Bäche,

Flüsse, Seen, Teiche, Talsperren,...), Löschwasserteiche, Löschwasserbehälter,

Löschwasserbrunnen, etc. zu nennen, welche entweder natürlicher Art oder künstlich angelegter

Art sein können.

Im Rahmen von z.B. Baugenehmigungsverfahren wird von den zuständigen Stellen, im Rahmen

des so genannten vorbeugenden Brandschutzes, stets auch die Qualität der im Bereich der zu

errichtenden baulichen Anlage vorhandenen Wasserversorgung betrachtet und in Abhängigkeit

von Art und Nutzung dieser baulichen Anlage ein definierter Wasservolumenstrom kalkuliert,

welcher dann für einen noch festzulegenden Zeitraum kontinuierlich sichergestellt sein muss.

Es dürfte damit deutlich geworden sein, dass die eventuell bereits vorhandene Wasserversorgung

diesen kalkulierten Bedarf im Brandfalle decken können muss. Ist das nicht der Fall, so hat in

der Regel der Bauherr die Verpflichtung, für eine zusätzliche Wasserversorgung Sorge zu tragen

und gegebenenfalls baulicherseits sicherzustellen, in welcher Form auch immer. So finden sich

beispielsweise zusätzliche Löschwasserzisternen auf Privatgeländen oder aber zweckdienliche

Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche sowie Löschwasser-Sauganschlüsse bei z.B. an

Gewässern liegenden Objekten (z.B. Altenberger Dom).

5 Entfernung zur Löschwasserentnahmeeinrichtung

Der Löschwasserbedarf wird unter Hinweis auf Punkt 6.3 des Arbeitsblattes W 405 in einem

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Umkreis von 300 m um die Brandstelle ermittelt. Dabei werden alle möglichen Entnahmestellen

addiert.

Da sich für die Feuerwehr die Entnahme von Löschwasser aus der öffentlichen

Trinkwasserversorgung von der Entnahme des Löschwassers aus einer unabhängigen

Löschwasserversorgung einsatztaktisch nicht unterscheidet, wird auch im Bereich der

unabhängigen Löschwasserversorgung an der Entfernung von 300 m um das Brandobjekt

festgehalten.

Die für den Löschwassertransport notwendigen Sachmittel (1.200 m B-Schläuche, Pumpen)

sowie ausreichend Personal müssen vorhanden sein. Bis zur Inbetriebnahme der 1.

Entnahmestelle (Hydrant) müssen daher Zeiten für das Suchen der Hydranten, Inbetriebnahme,

Schlauchverlegung mit berücksichtigt werden. Übergangsweise wird auf die Wassertanks der

Feuerlöschfahrzeuge (siehe Übersicht im Brandschutzbedarfplan) zurückgegriffen.

6 Konzept zur Löschwasserversorgung

Um ein Löschwasserkonzept zu erstellen, bedarf es zunächst der Feststellung von unterdeckten

Gebieten. Ein sogenannter Unterdeckungsplan entsteht durch den Abgleich des

Löschwasserkatasters mit dem Sollzustand. Auf Grundlage dieser Übersicht können nun für die

unterversorgten Gebiete und Einzelobjekte Lösungsansätze erarbeitet werden, die sowohl

technisch als auch wirtschaftlich für alle Beteiligten akzeptabel sind.

Die verschiedenen Ansätze können sowohl aus dem Bereich der Trinkwasserversorgung, als

auch der unabhängigen Löschwasserversorgung (offene Gewässer, Behälter, Teiche, ...)

stammen. Abschließend wird anhand zeitlicher Vorgaben und der zu erwartenden Kosten ein

Prioritätenplan erstellt.

In der Gemeinde Odenthal wird die Löschwasserversorgung überwiegend durch die zentrale

Trinkwasserversorgung sichergestellt. Dies trifft größtenteils auf im Zusammenhang bebaute

Ortsteile zu. In den übrigen Teilen der Gemeinde, beispielsweise einzelne Gehöfte und Weiler,

wird die Löschwasserversorgung durch vorhandene offene Gewässer, Löschwasserteiche oder

Löschwassertanks ergänzt.

Der auf Basis eines hydraulischen Gutachtens erstelle und den tatsächlichen Druckmengen

entsprechende Löschwassermengenplan zeigt eine Übersicht über die vorhandene

Entnahmemöglichkeiten aus dem Trinkwasserleitungsnetz zur Löschwasserversorgung sowie

die für erforderlich gehaltene Löschwassermenge. Zur besseren Kalkulation der Entfernungen

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zur nächsten Löschwasserentnahmeeinrichtung wurde der Löschwassermengenplan auf ein

Gitternetzwerk (Planquadrate), welches 250 m x 250 m beträgt, aufgelegt.

Für die Bereitstellung von Löschwasser gibt es je nach örtlichen Gegebenheiten verschiedene

Möglichkeiten. Zielsetzung sollte es immer sein, Lösungen zu finden, die für die Feuerwehr und

die Genehmigungsbehörde technisch und wirtschaftlich akzeptabel sind. Es entstehen

individuelle Lösungskonzepte für kleinere lokale Probleme bis hin zu komplexen Vorschlägen

für größere Bereiche des Gemeindegebietes. Die verschiedenen Ansätze können sowohl aus dem

Bereich der Trinkwasserversorgung als auch der unabhängigen Löschwasserversorgung (offene

Gewässer, Behälter, Teiche etc.) stammen. Erstrebenswert ist sicherlich die Nutzung

vorhandener Ressourcen, z. B. durch:

• Entnahmestellen aus Fließgewässern

• Aufwertung vorhandener Teichanlagen zu Löschwasserteichen

• Aufwertung vorhandener Zisternen bzw. Behälter zu Löschwasserbehältern

• Vertretbare Erweiterungen oder Änderungen einer Trinkwasserversorgungsanlage

• Entnahmestelle auf objektnahen Versorgungs-, Haupt- oder Zubringerleitungen anderer

Versorgungsunternehmen

Da für die meisten Wohnbereiche eine Grundlast von 800 Litern pro Minuten (48 m³/h) als

ausreichend angesehen wird und diese normalerweise über die öffentliche

Trinkwasserversorgung abgedeckt ist, wird hierzu nicht näher eingegangen.

Da in mehreren ländlichen Ortslagen keine Bauflächenausweisung erfolgt ist, wurde dort

entsprechend der tatsächlichen Bebauung und in Absprache mit der Feuerwehr auf Grund der

größeren Grundstücksflächen von einer Kleinsiedlung (WS - Kleinsiedlungsgebiete dienen

vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit

entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen) im Sinne §§ 2 und

17 Baunutzungsverordnung ausgegangen.

Als kurzfristig gilt eine Zeitspanne von 0-3 Jahren, mittelfristig 4-7 Jahren, langfristig bis zu 10

Jahren.

Lediglich zu den kritischen Ortslagen (Planquadraten), bei denen eine Löschwasserunterdeckung

festgestellt wurde, werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt.

Odenthal, den 01. Juni 2010

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Detailkonzept zur Löschwasserversorgung

Bereich Blecher-Holz

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38 Blecher/Ende Schulstraße Soll 800 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 Neu Ist: 600 l/min

Derzeit befindet sich in diesem Bereich nur noch wenig Bebauung und damit geringes Risiko. Sollten jedoch Planvorhaben realisiert werden,

welche die Bebauung Richtung Süden ausweiten, sind zusätzliche Löschwasserreserven zu fordern. Ausreichend Wasser ist im Kreuzungsbereich

“Schulstr./Am Matthiasberg“ (ca. max. 300m) vorhanden.

Sofort - langfristig: Keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich. Bei evtl. Bebauungsplänen sollte auf eine ausreichende Löschwasserversorgung

ggf. über Zisternen geachtet werden.

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40 Blecher/Ende Im Kerberich Soll 800 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 Neu Ist 600 l/min

Gegen Ende der Sackgasse Im Kerberich lässt der verfügbare Wasserdruck nach. Technische Änderungen sind mit verhältnismäßigem Aufwand

nicht möglich. Das Risiko wird in diesem Bereich als sehr gering angesehen. Erweiterungsflächen sind in diesem Bereich z.Z. nicht abzusehen. Es

werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten. Ausreichend Wasser ist am Anfang der Str. “Im Kerberich“ (ca. max. 300m) vorhanden.

Sofort - langfristig: Keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich. Bei evtl. Bebauungsplänen sollte auf eine ausreichende Löschwasserversorgung

ggf. über Zisternen bzw. beim Straßenausbau auf Regenwasserzisternen geachtet werden.

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43 Blecher, Ecke Talweg/Rosenweg Soll 800 l/min

Maßnahmen: Ist 800 l/min

In diesem Bereich befindet sich ein Unterflurhydrant der HTL. Dieser Hydrant würde sich zum zusätzlichen Schutz des Geschäftszentrums in

Blecher durch seine hohen Wasserleistungen eignen. Es wird eine Ausschilderung empfohlen.

Denkbar wäre auch die Positionierung eines ÜFH im Bereich der Haltestelle Gartenstraße als längerfristige Optimallösung.

Sofort - mittelfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Langfristig: Die Errichtung eines Überflurhydranten auf der Haupttransportleitung an der Haltestelle Gartenstraße wird als sinnvoll erachtet. Die

Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).

Bereich Erberich – Glöbusch – Hahnenberg –Odenthal (Teilbereich) – Osenau (Teilbereich)

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32, 33, 34, 35 Glöbusch/ Schlinghofen Soll 800 l/min

Maßnahmen: Ist 600 l/min

Die dort im Leitungsnetz vorhandenen Wassermengen können nicht durch technische Änderungen optimiert werden. Die im PQ 32 verlaufende

Haupttransportleitung würde mit geeigneten Entnahmemöglichkeiten die Wasserreserven liefern, um die Fehlbedarfe mit verhältnismäßig wenig

Aufwand für die Feuerwehr auszugleichen. Um ein schnelles Auffinden und vor allem „Erinnern“ an die speziellen Hydranten der

Haupttransportleitung (HTL) (derzeit optisch nicht von anderen zu unterscheiden) wird vorgeschlagen einen deutlich sichtbaren

Überflurhydranten (ÜFH) zu installieren. Diese ÜFH sind einprägsam, liefern mehr Wasser und sind bedienungssicherer beim Umgang mit den

großen Drücken der HTL. Teile der Schlinghofener Str. lassen über eine Wasserentnahme im 300 m Radius über den Brombeerweg aus der

Wingensiefener Str. bzw. aus dem Pützbusch mit ausreichend Wasser versorgen.

Sofort: ./.

Mittelfristig: Installation eines Überflurhydranten an der Bergstraße im Bereich Bushaltestelle Schlinghofen auf der Haupttransportleitung. Die

Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).

Langfristig: ./.

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27-30 Odenthal Soll 800 l/min

Maßnahmen: Ist < 400 l/min

Das Rohrnetz besitz einen Engpass an der Zuleitung in diesen Bereich welche unter der Dhünnbrücke herführt. D.h. westlich der Dhünn steht

ausreichend Wasser zur Verfügung, östlich der Dhünn sehr wenig.

Es besteht die Möglichkeit einer Wasserentnahme aus der Dhünn. Ein geeigneter befestigter Platz mit ausreichender Tiefe befindet sich rechts

neben der Friedhofskapelle bzw. im Bereich der Zufahrt zur Dortstr. Damit ist für die PQ 28, 29 (teilweise) und 30 eine ausreichende

Löschwasserversorgung im 300 m Radius sichergestellt.

Sofort: ./.

Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransport-

leitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens der

Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert. Im PQ 21 wird dieser Abwägungs-

prozess näher erläutert.

Langfristig: ./.

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10-14 Osenau Soll 800 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 Neu Ist 600 l/min

Die durchgeführte Rohrnetzoptimierung (Entfernung einer Verengung) im Zuflussbereich Schlinghofen in Richtung Edelrather Weg (PQ 14) hat

nur bedingt den gewünschten Erfolg gehabt. Es besteht im oberen Bereich von Osenau nach wie vor eine Löschwasserunterdeckung von 200

l/min. Die PQ 10, 11 und 12 (teilweise) können im Rahmen der 300m Radius Betrachtung mit ausreichend Löschwasser versorgt werden. Die PQ

12 (teilweise), 13 und 14 dahingehend nicht.

Sofort: Kontaktaufnahme mit der EVL Leverkusen bezüglich einer Löschwasserentnahme aus dem dortigen Wassernetz (Edelrather Weg) um die

PQ 12-14 zusätzlich mit Löschwasser zu versorgen.

Mittelfristig bis langfristig: Falls kurz- bis mittelfristig keine Verbesserung erzielt wird, sollte die ausreichende Löschwasserversorgung langfristig

über eine Zisterne sicher gestellt werden.

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Bereich Osenau (Teilbereich) – Odenthal (Teilbereich) – Küchenberg – Voiswinkel – Wiebershausen

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24-26 Odenthal Soll 800 l/min

Maßnahmen: Ist < 400 l/min

Das Rohrnetz besitzt einen Engpass an der Zuleitung in diesen Bereich welche unter der Dhünnbrücke herführt. D.h. westlich der Dhünn steht

ausreichend Wasser zur Verfügung, östlich der Dhünn sehr wenig.

In den östlichen PQ 24, 25 u. 26 (teilweise) kann der Wasserbedarf realistisch durch Entnahme aus der Dhünn im Bereich des Busparkplatzes

gedeckt werden.

Sofort: ./.

Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransport-

leitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens der

Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert. Im PQ 21 wird dieser

Abwägungsprozess näher erläutert.

Langfristig: ./.

21 Odenthal Soll 1600 l/min

Maßnahmen: Ist 800 l/min

In diesem Bereich liegt das Seniorenzentrum die neuen Anlagen für betreutes Wohnen und einige größere Geschäftsgebäude mit mehr als 3

Vollgeschossen. Die Teichanlage Osenau liegt für den Bereich noch in erreichbarer Nähe.

Sofort:

Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransport-

leitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative hierzu der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens

der Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert, da sie vom Bereich des

Seniorenzentrums über das Geschäftszentrum bis hin zur Lindenallee für eine ausreichende Löschwasserversorgung von 1.600 l/min. sorgt. Die

Entnahme von Löschwasser aus der Dhünn oder aus einer festen Entnahmestelle bindet immer Feuerwehrpersonal, welches vorrangig für den

Löscheinsatz benötigt wird. Nach einer groben Schätzung müssen ca. 300.000 € (ca. 300 € je Meter) für diese Maßnahme kalkuliert werden.

Langfristig: ./.

22-23 Odenthal Soll 1600 l/min

Maßnahmen: Ist 800 l/min

In diesem Bereich liegt insbesondere das Schulzentrum Odenthal und weitere große Geschäftshäuser (> 3 Vollgeschosse) an der Altenberger-

Dom-Str.. Auf dem Schulhof vor dem Schulzentrum befindet sich ein Hydrant der Haupttransportleitung, welcher den Wasserbedarf eines

Großbrandes decken kann. Der Hydrant müsste durch das Wasserwerk genau bestimmt werden. Als weitere Notlösung könnten Wasserentnahmen

aus der Dhünn in Betracht gezogen werden.

Sofort: ./.

Mittelfristig bis langfristig: Einsatz von Überflurhydranten auf der Haupttransportleitung zum besseren Auffinden und größerer Wasserlieferung

in Nähe der öffentlichen Gebäude. Die Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).

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4-9 Küchenberg Soll 1600 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 600 Neu Ist 800 unter Hinzurechnung einer Zisterne l/min

Aufgrund der im dortigen Bereich verstärkt vorhandenen mehrstöckigen Bebauung (3 Mehrfamilienhäuser Koppenberg) wird hier ein erhöhter

Löschwasserbedarf parziell anerkannt (als Objektschutz), der jedoch unabhängig von der Restbebauung zu sehen ist. Für diese werden 800 l/min.

als ausreichend angesehen.

Bei der Frage der weiteren Wasserbeschaffung hat der AK hat die Möglichkeit einer festen Steigleitung von der Dhünn aus diskutiert und als nicht

praktikabel eingestuft. Die Anfahrt für Fahrzeuge mit Pumpen ist teilweise direkt am Wasser möglich, aber auf „halber Höhe“ müsste angesichts

des großen Höhenunterschiedes eine Verstärkerpumpe zum Einsatz kommen, für welche kein Zugang gegeben ist.

Sofort:

Notlösung könnte die Wasserentnahme aus dem Waschbach unter Einsatz eines SW-2000 (Schlauchwagen mit 2.000 m Schlauchlänge) sein. Die

tatsächlichen Möglichkeiten sollten vor dem Ernstfall unbedingt taktisch analysiert werden. Die Feuerwehr muss unverzüglich unterrichtet sein,

dass in diesem Bereich möglichst viele Löschfahrzeuge mit Wassertank im Brandeinsatz herangeführt werden müssen.

Mittelfristig bis langfristig: Mindestens eine weitere zusätzliche Zisterne sollte im Bereich Küchenberg / Hirschweg (in der unmittelbaren Nähe zu

den 3 Wohnhochhäusern) realisiert werden.

Zisterne liegt im Kreuzungsbereich Küchenberger Str. / Grüner Weg

(außerhalb der Darstellung)

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106 Voiswinkel, Höhe Soll 800 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 800 Neu Ist 400 l/min

Hierbei handelt es sich um einen Kleinsiedlungsbereich. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten, da in der Umkreisbetrachtung

von 300 m 800 l/min. zur Verfügung stehen bereits am Hydranten Küchenberger Str. / Auf der Höhe.

Sofort bis langfristig: ./.

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20

Bereich Voiswinkel – Mutz

1-2 Mutzbacher Talweg Soll 800 l/min

Maßnahmen: Ist 400 l/min

Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten, da in der Umkreisbetrachtung von 300 m 800 l/min. zur Verfügung stehen. Zudem kann

ggf. beim PQ 2 aus dem Trinkwassernetz der RheinEnergie (BELKAW) (Bereich BGL: Mutzer Feld) Wasser entnommen werden. Entsprechende

Gespräche sind noch zu führen.

Das PQ 1, welches bereits auf dem Stadtgebiet von Bergisch Gladbach liegt, wird vom hiesigen Wasserwerk mitversorgt..

Sofort: bis langfristig: ./.

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Bereich Schmeisig – Hüttchen – Feld – Neschen (teilweise) - Eichholz

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50, 56

52, 55

Hüttchen, Bömericher Weg

Bömerich, Schickberg

Soll 800

keine Sollvorgabe

l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 PQ 49 Neu Ist 800

PQ 50 Neu Ist 766

PQ 51 Neu Ist 800

PQ 52 Neu Ist 450

PQ 55 Neu Ist 633

PQ 56 Neu Ist 717

l/min

Im Bereich der PQ 50 und 56 wird die geforderte Löschwassermenge bis auf 2 / 5 m³/h fest erricht. Im 300 m Radius sind aber ausreichende

Löschwassermengen vorhanden.

Im PQ 50 und 56 (Schickberg und Bömberg) befinden sich abgelegene Einzelanwesen, auf die die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W

405 nicht anzuwenden sind. Dies trifft auch auf Einzelanwesen Schöllerhof, Kochshof und Großgrimberg zu.

Sofort – langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

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57, 58, 59 Feld,

Unterbreitbach

Soll 800

400

l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 PQ 57 Neu Ist 566

PQ 58 Neu Ist 683

PQ 59 Neu Ist 600

l/min

Im des Planquadrates Neschener Str. / Feld steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung. Im Rahmen der 300 m Betrachtung kann dies bis zu

fast allen Lagen in Feld geführt werden. Es sollte jedoch direkt an der Einfahrt zu Feld ein Löschwasserhydrant installiert werden, um die

Schlaustrecke so kurz wie möglich zu halten.

Die Ortslage Unterbreidbach ist als Kleinsiedlung (WS) zu sehen, für die nach dem Arbeitsblatt W 405 die 400 Liter pro Minute als ausreichend

angesehen werden kann. Zusätzlich kann Löschwasser über die Krämersgasse (PQ 60) herangeführt werden, sodass tatsächlich bis zu 800 Liter

erzielt werden können.

Sofort: Installation eines Unterflurhydranten im Zufahrtsbereich Feld. Kosten ca. 3.500 €.

Mittelfristig bis langfristig: ./.

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60-65 Neschen, Ortsmitte

Grundschule Neschen

Soll 800

1200

l/min

Maßnahmen: Ist 400 PQ 60 –63 Neu Ist 800

PQ 64 Neu Ist 683

PQ 65 Neu Ist 800

l/min

Im Bereich der PQ 60 – 63 stehen 800 Liter pro Minute zur Verfügung. Im PQ 64 (Eicholz) kann im Rahmen der 300 m Betrachtung ausreichend

Löschwasser zur Verfügung gestellt werden.

Im PQ 61 liegt die Grundschule Neschen. Hier werden auf Grund der Bauweise und der verwendeten Materialien (offenes Holztreppenhaus) und

der Anzahl potenziell gefährdeter Personen (Schulkinder) 1.200 Liter pro Minute als ausreichend erachtet.

Nach einer vom Wasserwerk vorgenommenen tatsächlichen Messung können im Bereich der Scheurener Str. / Am Langen Siefen bis zu 1.200

Liter pro Minute an Löschwasser entnommen werden. Der Hydrant liegt noch im Rahmen der 300 m Betrachtung.

Sofort bis langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.

66-67 Bömberg / Eichholz Soll Keine Sollvorgabe l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 PQ 66 Neu Ist 550

PQ 67 Neu Ist 567

l/min

In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht

anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten. Im Notfall wird eine Wasserentnahme aus der Großen Dhünntalsperre oder

eine Heranführung aus dem Bereich Neschen für möglich gehalten.

Kurzfristig bis langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.

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Bereich Hunger – Kümps - Scheuren - Busch – Landwehr – Pistershausen – Klasmühle – Steinhaus

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69 Busch Soll 400 l/min

Maßnahmen: Ist 400 l/min

Beim PQ 69 (Busch) handelt es sich um einen Kleinsiedlungsbereich (WS), bei dem nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an

Löschwasser ausreichend sind. Zudem kann von dem Hydranten an der Kreuzung Neschener Str. / Busch (ca. 800 m entfernt) problemlos eine

Schlauchleitung verleget werden, um auf 800 Liter pro Minute aufzustocken.

Sofort bis Langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.

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Kümps, Hunger Soll Keine Sollvorgabe l/min

Maßnahmen: Alt Ist 600 l/min

In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht

anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.

Sofort bis langfristig: ./.

79-82 Königsreich, Liesenberger Mühle, Klev Soll Keine Sollvorgabe l/min

Maßnahmen: Alt Ist < 400 l/min

In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht

anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.

Der Scherfbach führt jedoch ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar gemacht werden können.

Nach Begehung bieten sich Wasserentnahmestellen in Klasmühle (Brücke), am Mühlenteich Meute und an der Zufahrt zur Liesenberger Mühle

geeignete Plätze zum Aufbau einer Wasserentnahmestelle an.

Sofort bis langfristig: ./.

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83-85 Steinhaus, Pistershausen Soll 800 l/min

Maßnahmen: Alt Ist < 400 Neu Ist 400 Steinhaus

Ist < 400 Pistershausen

l/min

Für die dort vorhandene einfache Wohnbebauung ist ein Löschwasserbedarf von 800 l/min als Mindeststandard erforderlich.

Der Scherfbach führt jedoch ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar gemacht werden können

und noch in der 300 m Betrachtung liegen.

Nach Begehung bieten sich Wasserentnahmestellen in Klasmühle (Brücke), am Mühlenteich Meute und an der Zufahrt zur Liesenberger Mühle

geeignete Plätze zum Aufbau einer Wasserentnahmestelle an.

Sofort bis langfristig: ./.

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Bereich Hollweg – Höffe – Amtsmannscherf – Scherf –Schallemich – Oberscheid – Eikamp - Altehufe -

Kramerhof

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Hollweg Soll Keine Sollvorgabe l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 l/min

In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht

anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.

Sofort bis langfristig: ./.

Unterkirsbach, Lengsberg Soll Keine Sollvorgabe l/min

Maßnahmen: Alt Ist < 400 l/min

In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht

anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.

Sofort bis langfristig: ./.

88-89 Scherf Soll 400 l/min

Maßnahmen: Alt Ist 400 (teilweise 800) l/min

Beim PQ 88-89 handelt es sich um Kleinsiedlungsbereiche (WS), bei denen nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an Löschwasser

ausreichend sind.

Im PQ 88 stehen 800 bzw. im PQ 89 400 Liter pro Minute zur Verfügung. Im Rahmen der 300 m Betrachtung ist eine ausreichende

Löschwasserversorgung mit 800 Litern pro Minute gegeben.

Zudem führt der Scherfbach in vertretbarer Entfernung ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar

gemacht werden können.

Sofort langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

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90-93 Schallemich, Oberschallemich

Hochscherf, Oberscheid

Soll 400 l/min

Maßnahmen: Ist 400

600 Oberscheid

l/min

Beim PQ 90-93 handelt es sich um Kleinsiedlungsbereiche (WS), bei denen nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an Löschwasser

ausreichend sind.

Sofort bis langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

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Bereich Grünenbäumchen – Altehufe

7 Handlungs- und Prioritätenplan

Nr Bereich / Panquadrat/Maßnahme Kurzfristig

(0-3 Jahre)

Mittelfristig

(4 – 7 Jahre)

Langfristig

(bis zu 10 Jahren)

Kosten ca. in €

1 Blecher, PQ 43

Einbau eines Oberflurhydranten an der Haltestelle Gartenstraße

auf der Haupttransportleitung

X

8.000 - 10.000 €

2 Glöbusch, PQ 32, 33, 34

Einbau eines Oberflurhydranten im Bereich der Haltestelle

Schlinghofen auf der Haupttransportleitung

X

8.000 - 10.000 €

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3 Oberer Bereich von Osenau, PQ 12 –14

Bau einer Zisterne im Bereich der PQ

X 50.000 – 70.000 €

4 Odenthal (Mitte), PQ 21, 24 – 30

Vergrößerung der Trinkwasserleitung auf DN 200 von der

Ferdinand-Schäfer-Str. bis zu Lindenallee, Kosten ca. 300.000

€. Eine Kostenbeteilung des Wasserwerks ist noch abzuklären.

Alternativ: Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn

(Kosten hierfür ca. 80.000 – 100.000 €)

X

Ca. 300.000 €

5 Odenthal (Schulzentrum), PQ 22 – 23

Einbau eines Oberflurhydranten im Bereich des Schulzentrums

auf der Haupttransportleitung

X

8.000 - 10.000 €

6 Küchenberg, PQ 4 – 9

Bau einer weiteren Zisterne im Bereich der 3 Wohnhochhäuser

am Hirschweg

X

50.000 – 70.000 €

7 Feld, Unterbreidbach, PQ 57 – 59

Einbau eines Hydranten im Kreuzungsbereich Neschener Str. /

Feld

X

3.500 €

1 2 4

Kosten kurzfristig 3.500 €

Kosten mittelfristig 308.000 – 310.000 € (geschätzt)

Kosten langfristig 116.000 – 160.000 € (geschätzt)