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Krieg als Problem der Politikwissenschaft Der Wandel des Kriegsbildes vom klassischen (symmetrischen) Krieg zwischen Staaten (Staatenkrieg) zu den asymmetrischen Neuen Kriegen und zu hybriden Kriegsformen # eine Schnellübersicht # Prof.em. Dr. Dr.h.c.mult. Reinhard Meyers WWU Münster

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Krieg als Problem der Politikwissenschaft

Der Wandel des Kriegsbildes vom klassischen (symmetrischen) Krieg zwischen Staaten

(Staatenkrieg) zu den asymmetrischen Neuen Kriegen und zu hybriden Kriegsformen

# eine Schnellübersicht #Prof.em. Dr. Dr.h.c.mult. Reinhard Meyers

WWU Münster

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Lebenslauf – Kurzfassung

Reinhard Meyers, Jahrgang 1947, studierte Politikwissenschaft, Anglistik, und Geschichte an der

Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität 1966 – 1970 mit dem Abschluß Magister Artium. Forschungsstipendiat der

Wiener Library, London, an der Graduate School of Contemporary European Studies, University of Reading 1970 – 1972 mit dem Abschluß Master of Philosophy.

Wissenschaftlicher Assistent bei Hans-Adolf Jacobsen und Karl-Dietrich Bracher am Seminar für Politikwissenschaft der

Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität 1972 – 1984. Promotion zum Dr.phil. 1974; Habilitation im Fach Politikwissenschaft 1986; seit 1987 Professor für Internationale Politik und Außenpolitik an

der Westfälischen Wilhelms – Universität, emeritiert Ende Juli 2012.

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Die Forschungsinteressen galten ursprünglich der Geschichte der internationalen Beziehungen und der

Sicherheitspolitik im 20. Jahrhundert; daneben trat aber schon vor der Habilitation die Wissenschaftsgeschichte der Lehre von den Internationalen Beziehungen sowie deren Epistemologie, Methodologie und Theorie. Seit den achtziger Jahren wird dieser Schwerpunkt ergänzt

durch Arbeiten zur Friedens- und Konfliktforschung, seit den neunziger Jahren auch zur Europapolitik.

Seit 1991 mehrfach Prodekan und Dekan des Fachbereichs Sozial-wissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität; 1996 – 2008

Programmbeauftragter für die internationalen Doppeldiplomstudiengänge mit dem IEP Lille, der BBU Klausenburg (RO) und der Universiteit Twente in

Enschede (NL), seit Oktober 1997 Ehrendoktor der Fakultät für Europastudien der Babes-Bolyai Universität Klausenburg und seit Mai 2007 der Universität Novi Sad; Mitgründer und 1993 - 2010 Mitherausgeber der

Zeitschrift für Internationale Beziehungen, emeritiert seit 1.08.2012.

Hobbies: Industriearchäologie des Transportwesens, italienische Küche

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• Email:• [email protected]

• Homepage:• http://reinhardmeyers.uni-muenster.de

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KRIEGa) Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen

b) Erweiterter Zweikampf mit dem Zweck [durch Gewalt], den Gegner niederzuwerfen und dadurch zu jedem ferneren Widerstand unfähig zu machen.

Carl von Clausewitz : Hinterlassenes Werk vom Kriege, S. 191ff

Versuch von Staaten oder gesellschaftlichen Großgruppen, machtpolitische, wirtschaftliche oder weltanschauliche Ziele mittels Anwendung organisierter bewaffneter Gewalt durchzusetzen

Seit der Ausbildung des souveränen (Territorial-) Staats und des internationalen Systems (17. Jh.) gilt eine gewaltsame Auseinandersetzung nur dann als Krieg,

• wenn daran geschlossene Gruppen regulärer Streitkräfte beteiligt sind

• wenn die Tätigkeit dieser Gruppen sich in organisierter, zentral gelenkter Form entfaltet

• wenn diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg unter regelmäßiger, strategischer Leitung anhält

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1 Dezember 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 6

Politikwiss. Teilbereich Friedens- und Konfliktforschung

Prämisse: Krieg als Teilmenge der Gesamtmenge sozialer Konflikte

Ziel:

Vergleichend-kontrastierende Untersuchungen der

Entstehungsmomente und –ursachen

Verlaufsformen

Verhaltensweisen der Konfliktparteien

Ergebnisse

Wirkungen

von gesellschaftlich-kollektiven Konflikten

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zunehmende Machtrivalität

zunehmende Interdependenz

KRIEG

FRIEDEN

Konflikt

aktuelle Gewalt strukturelle Gewalt

Umschlagspunkt : Zivilisierung des Konflikts

Gewaltfreiheit/Gewaltlosigkeit

Kooperation

Integration

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INTERNATIONALE ANARCHIE INTERNATIONALE GESELLSCHAFTGewaltsame Regulierung von Beziehungen Verregelung von Beziehungen

Internationale Beziehungen als Nullsummenspiel

KRIEG

KONFLIKT• gewaltsame Interessendurchsetzung

• Rüstung/Rüstungswettläufe

• Sicherheitsdilemma

• Abhängigkeit durch (Fremd-) Herrschaft

• (sozioökonomische) Dependenz und

Verteilungsungerechtigkeit/Marginalisierung

• (negative) Interdependenz als Beschränkung von Handlungsoptionen

Zivilisierung des Konfliktaustrags

durch seine Verrechtlichung

Internationale Beziehungen als positives Summenspiel

KOOPERATION

FRIEDEN

• Abschreckung• Gleichgewichtspolitik

• Kollektive Verteidigung• Rüstungskontrolle

• kollektive Sicherheit• Peace Enforcement/Peace Keeping/Peace Building

• Integration

• (Kon-) Föderation

• positive Interdependenz : (friedens-)stabilisierende

Wirkungen von Interessenverflechtungen

• funktionale spill-over-effekte

Überlagerung internationaler Konfliktformationen durch multi- und transnationale

(Interessen-) Verflechtungs- und Entscheidungsprozesse

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FRIEDENS- UND KONFLIKTZYKLUS

ZUSTAND EINGESETZTE MITTEL

KRISE

INSTABILE ORDNUNG

STABILE ORDNUNG

KRIEG

Zivile Mittel

Militärische Mittel

Intervention (intervention)

Krisenmanagement (crisis management)

Präventivdiplomatie (preventive diplomacy)

Reguläre Beziehungen

Friedenserzwingung (peace enforcement)

Friedenserhaltung (peace keeping)

Friedensaufbau (peace building)

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Konfliktbearbeitung : Ansatzpunkte Intensität

i

Zeitablauft

Gewaltschwelle

MANAGEMENT

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KRIEGE ZWISCHEN STAATEN

WARUM KRIEG ?

KRIEGE INNERHALB VON STAATEN

Interner Kolonialismus Ökonomische Ausbeutung

und politische Unterdrückung von

Bevölkerungsgruppen und Regionen

Machtkonkurrenz Kampf um

Vormachtstellungen in der Region

Territorialansprüche Konkurrenz um

Grenzen und Gebiete

Herrschaftssicherung Furcht vor einer

Bedrohung von aussen

Herrschaftsinteressen Durchsetzung politischer und

ökonomischer Interessen durch Eliten

Ethnisch-kulturelle Heterogenität

Kein Interessensausgleich angesichts unterschiedlicher

Bevölkerungsgruppen, die keine „ einheitliche Nation“ bilden

Rohstoffbedarf Konkurrenz um knappe

Ressourcen

Ablenkung Ablenkung von Konflikten

innerhalb des Staates

Fehlwahrnehmung Falsche Beurteilung der

Stärke und Absichten anderer Staaten

Sozio-ökonomische Heterogenität Auf krasser sozialer

Ungerechtigkeit beruhende Gesellschaftssysteme

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Three Images

Kenneth Waltz. 1954. Kenneth Waltz. 1954. Man, the State, and War. Frage: What are the causes of war?

First Image: Human nature

Second Image: The State

Third Image: The International System

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ANSATZEBENEN DER TYPOLOGIE VON KRIEGSURSACHEN NACH WALTZ

1. Natur des Menschen Die Gewalt liegt in den Akteuren – oder: Kriege entstehen in den Köpfen der Menschen als Folge von Dummheit, Selbstsucht oder fehlgeleiteten

aggressiven Impulsen

2. Wesen der menschlichen Gesellschaft Die Gewalt liegt in der Organisation und Struktur der Akteure – oder:

Kriege sind das Ergebnis despotischer Herrschaft, mangelnder rechtsstaatlicher Verfassung der Staaten und ungerechter Verteilung

sozioökonomischer Werte in einer Gesellschaft

3. Struktur des internationalen SystemsDie Gewalt liegt im (Staaten-) System – oder: Kriege sind das notwendige Korrelat eines anarchischen internationalen Naturzustandes souveräner

Akteure, die im Innern über das Monopol legitimer physischer Gewaltanwendung verfügen und im Aussenverhältnis keiner höheren

Macht unterworfen sind

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Grundzüge des klassischen Kriegsbildes

Krieg• Wendung des staatlichen Gewaltmonopols nach aussen

• Fortsetzung des politischen (Staaten-) Verkehrs unter Einmischung anderer Mittel

Auseinandersetzung zwischen militärischen Grossverbänden

Zentrale Gesamtleitung nach rationalen strategischen

Prinzipien

Zentrale politische Kontrolle durch legitimierte

Entscheidungsträger

Prinzip von Befehl und Gehorsam

Primat der Politik

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Die Innenwendung des Krieges…

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Auflösung des klassischen Kriegsbildes

• Wendung militärischer Gewaltanwendung in die Innensphäre zerfallender einzelstaatlicher Subjekte (Failing States als Katalysatoren militärischer Auseinandersetzungen)

• Zweck: innergesellschaftlicher Machterhalt von Interessengruppen, Clans, Warlords, Sicherung von Beute , schnellem Profit und persönlichen Abhängigkeiten

Auseinandersetzung zwischen bewaffneten

Volksgruppen, Milizen, Privatarmeen,

Partisanenverbänden, marodierenden Gangs

und Banden unabhängig operierender

Heckenschützen usw.

Aufhebung der zentralen politischen

Kontrolle und rationalen

strategischen Gesamtleitung

Primat der (ethnonationalen)

Gruppeninteressen

Aufhebung des Prinzips von Befehl und Gehorsam

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Weitere Informationen

• HEIDELBERGER INSTITUT FÜR• INTERNATIONALE KONFLIKTFORSCHUNG e.V.• am Institut für Politische Wissenschaft der

Universität Heidelberg• KONFLIKTBAROMETER 1992ff jährlich• Krisen . Kriege . Putsche• Verhandlungen . Vermittlungen . Friedensschlüsse• http://hiik.de/de/konfliktbarometer/index.html

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Literaturtip

Edgar Wolfrum: Krieg und Frieden in der Neuzeit. Vom Westfälischen Frieden bis zum Zweiten Weltkrieg. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2003.

Jeremy Black (Hrsg.): Die Kriege des 20. Jahrhunderts. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2010

Viel mehr Literatur in meinem Artikel: Krieg und Frieden, in: W. Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. 12. Auflage Opladen 2011, S. 302 – 323 [ auch bei Bundeszentrale für polit. Bildung ]

Hew Strachan/Sibylle Scheipers (Hrsg.): The Changing Character of War. Oxford: OUP repr.2013

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Vom gerechten Krieg zum Gewaltverbot:

Mittelalter – frühe Neuzeit: Lehre vom bellum justum (gerechten Krieg)• gerechter Grund (iusta causa)• rechte Absicht (intentio recta)• Machtbefugnis des Herrschers (auctoritas principis)

Zeitalter des klassischen Völkerrechts (1648 – 1919): ius ad bellum• Souveräne Staaten besitzen das Recht zum Krieg• „Krieg als Fortsetzung der Politik unter Einmischung anderer Mittel“

(Clausewitz)Nach 1919: ius contra bellum (Gewaltverbot)

• Völkerbund: partielles Kriegsverbot, Bedingung der Ausschöpfung der vorgesehenen Mechanismen der Streitbeilegung

• Briand-Kellog-Pakt (1928): generelles Kriegsverbot, Sanktionsmechanismen fehlen, Beschränkung auf „erklärten“ Krieg

• Vereinte Nationen (1945): Art. 2 Ziff. 4 SVN normiert Gewaltverbot„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

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Veränderungen der Randbedingungen der Kriegführung

Annahme I:Der klassische Krieg ist der Krieg zwischen Staaten – im Sinne des Generals v.Clausewitz die Fortsetzung des diplomatischen Verkehrs unter Einmischung anderer Mittel, geführt um der Durchsetzung staatlicher Territorial- und/oder Machtansprüche willen, gipfelnd in der Entscheidungsschlacht, gestützt durch eine Produzenten und Produktivkräfte mobilisierende, allumfassende Kriegswirtschaft.

Der klassische Friede ist ein völkerrechtlich garantierter Zustand des Nicht-Kriegs; das Gewaltverbot des Art.2(4) Uno-Charta ist eine Fundamentalnorm des Völker- [oder präziser: des zwischenstaatlichen] Rechts.

Krieg und Frieden sind Ergebnisse des politischen Handelns staatlicher Akteure in der Staatenwelt

Annahme II:Die überkommenen staatenweltlichen Randbedingungen des Handelns nationaler Akteure in Sachen Krieg und Frieden werden verändert durch die Phänomene der• funktionalen Interdependenz staatlicher und nichtstaatlicher internationaler Akteure• transnationalen Vernetzung gesellschaftlicher Akteure in einer Vielzahl von Gesellschaften• Globalisierung der Ökonomie, Politik, Kommunikation, Kultur, materiellen Erwartungen ...

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Beeinträchtigung der Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit

nationaler Akteure in der Staatenwelt

Allmählicher Wandel der Staatenwelt zur Gesellschaftswelt

Infragestellung des durch den nationalen Akteur (typischerweise des

modernen Wohlfahrts-/Daseinsvorsorg

estaats) seinen Bürgern gegebenen

Schutzversprechens

Reduzierung der Bedeutung des nationalen Akteur

gegenüber einer kontinuierlich wachsenden Zahl von global-

governance-Akteuren

Legitimationsproblem des nationalen Akteurs

Als alleiniger, auf das Gewaltanwendungsmonopol gestützter Führer von Krieg wie alleiniger Garant von Frieden dankt der nationale Akteur klassischer Prägung ab. Aber es entsteht ein gravierendes Problem: werden seine Schutz- und Ordnungsaufgaben teilweise durch andere

Akteure übernommen, oder bildet sich in seiner alten Kompetenzsphäre ein Macht- und Handlungsvakuum, das andere gesellschaftliche Kräfte besetzen ?

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1. Friedensdividende: Abbau von Militärhaushalten (zeitweise)

2. Abrüstung: SALT, MBFR usw. (jetzt teilweise gestoppt)3. Staatszerfall im Ostblock: 1. Freisetzung von Waffen

2. Ethno-nationalistische Konflikte4. Failing/Failed States in anderen

Teilen der (insbes. Dritten) Welt 1. Privatisierung des Gewaltmonopols2. Ethno-nationalistische Konflikte3. Wiederaufleben von Religionskriegen

Erweiterung des Sicherheitsbegriffs durch:1. intensivierte/beschleunigte globale Austauschbeziehungen (Sieg der Zeit über den Raum)2. Technologische Fähigkeitsrevolution (weltumspannende Handlungsoptionen in Echtzeit)3. Kommunikations(netz)revolution:Information overload im Global Village4. Umfassende Konzepte menschlicher Sicherheit (Human Security)5. Mentalisierung/Virtualisierung von Sicherheitsvorstellungen

Sicherheitspolitische Trends seit den 1990er Jahren

Zerfall von Sowjetunion und WP Globalisierung

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Konsequenz I: Aufhebung der klassischen Trennung von Innen

und Außen (-Politik)

Subsystemische gesellschaftliche Akteure werden auf der systemaren Ebene unmittelbar handlungsrelevant, externe Konflikte/Konfliktgründe werden internalisiert, nationale gesellschaftliche Akteure externalisieren sich und/oder treten in Interessenkoalitionen mit vergleichbaren Akteuren in anderen Gesellschaften. Das überkommene state-as-gatekeeper-Prinzip wird ausgehebelt; der einzelstaatliche Rückfall in den Naturzustand unterfüttert und durchdringt die internationale Anarchie.

Konsequenz II: Aufhebung des klassischen

Interventionsverbots

Der Schutz der Souveränität der Akteure durch das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten war eine existenznotwendige Bedingung des naturzuständlichen Staatensystems; seine Ausserkraftsetzung durch das Prinzip der humanitären Intervention ebenso wie durch ethnopolitische Unterstützung von Volks- oder Glaubensgenossen bedeutet einen erheblichen Schritt vorwärts in Richtung auf weltgesellschaftliche Organisationsformen

Konsequenz III: Auflösung des klassischen Kriegsbildes in asymmetrischen Neuen Kriegen

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• Wendung militärischer Gewaltanwendung in die Innensphäre zerfallender einzelstaatlicher Subjekte (Failing States als Katalysatoren militärischer Auseinandersetzungen)

• Zweck: innergesellschaftlicher Machterhalt von Interessengruppen, Clans, Warlords, Sicherung von Beute , schnellem Profit und persönlichen Abhängigkeiten

Auseinandersetzung zwischen bewaffneten

Volksgruppen, Milizen, Privatarmeen,

Partisanenverbänden, marodierenden Gangs

und Banden unabhängig operierender

Heckenschützen usw.

Aufhebung der zentralen politischen

Kontrolle und rationalen

strategischen Gesamtleitung

Primat der (ethnonationalen)

Gruppeninteressen

Aufhebung des Prinzips von Befehl und Gehorsam

Auflösung des klassischen Kriegsbildes (Wiederholung)

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Veränderungen der Randbedingungen der Kriegführung (2)

Annahme III:

Mit der Abdankung des nationalen Akteurs als klassischer Kriegführungsmacht wird auch der zwischenstaatliche Krieg zunehmend zum Anachronismus: die seit 1945 geführten über 25o Kriege entpuppen sich überwiegend als inner- oder zwischengesellschaftliche gewaltsame Auseinandersetzungen, an denen öffentliche und private, internationale und nationale, regionale und lokale Kriegsparteien gleicherweise teilnehmen. An die Stelle organisierter zwischenstaatlicher Gewaltanwendung tritt ein neuer Kriegstyp, in dem sich Momente des klassischen Krieges, des organisierten Verbrechens und der weitreichenden Verletzung der Menschenrechte miteinander verbinden. Augenfällige Charakteristika der Neuen Kriege sind

• die Verwicklung der Staaten in unkonventionelle Prozesse und Formen der Kriegführung zwischen staatlichen und sub- oder nichtstaatlichen Akteuren,

• die Vergesellschaftung des Gewaltmonopols,

• die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Armee und Zivilbevölkerung, die Zivilisten übergangslos zu Kombattanten werden, Wohnviertel und Schlachtfeld in eins fallen lässt,

• die die Brutalität der eingesetzten Mittel steigernde quantitative wie qualitative, zeitliche wie räumliche Entgrenzung eines Konflikts zwischen sich gegenseitig als illegitim bezeichnenden Einheiten,

• schliesslich die Abwanderung all dieser Auseinandersetzungen aus der Zuständigkeit des Völker- oder besser: zwischenstaatlichen Rechts in die normative Grauzone zwischen innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Recht

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Dieser Kriegstypus ist kein blosser ethnonationalistischer Bürgerkrieg, gekennzeichnet durch die Privatisierung der Gewaltanwendung durch vorgeblich ethnische Ziele verfolgende gesellschaftliche Gruppen, sondern durchaus auch ein politisches Phänomen, an dem regierungsamtliche wie nichtregierungsamtliche Akteure gleicherweise teilhaben.

In ihm geht es weniger um klassische machtpolitische und/oder territoriale Ziele, sondern um (auch gewaltsame) Identitätsstiftung , d.h. er wird einerseits genutzt von herrschenden Eliten („Ethnokraten“), um ihre materielle und ideelle (gruppenpsychologische) Machtausübung zu verteidigen, zu erweitern, zu legitimieren, andererseits instrumentalisiert von Führungsmitgliedern politisch und/oder sozioökonomisch ehedem benachteiligter Gruppen, um die Chance zur Erringung von Macht, Herrschaft und Beute in einem beschreibbaren territorialen Zusammenhang überhaupt erst zu realisieren.

Dazu dienen Taktiken des Terrors und der Destabilisierung, die das moderne Kriegsvölkerrecht längst geächtet hat (Genocide, ethnische Säuberungen, (Massen)Vergewaltigungen usw.). Getragen werden diese bewaffneten Auseinandersetzungen nicht länger von herkömmlichen, dem Primat der Politik unterstellten und dem Prinzip von strategischer Rationalität, einheitlicher Führung, Befehl und Gehorsam verpflichteten militärischen Großverbänden. An ihre Stelle treten die Privatarmeen ethnisch-nationaler Gruppen, Partisanenverbände, unabhängig operierende Heckenschützen, marodierende Banden, Mafiagangs: „What are called armies are often horizontal coalitions of local militia, breakaway units from disintegrating states, paramilitary and organized crime groups“ (Kaldor 1997: 16). Dabei schwindet nicht nur die klassische Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten – die Schlachtfelder des Neuen Krieges werden bevölkert von Figuren, die Europa seit dem Absolutismus aus der Kriegführung verbannt hatte:

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dem Warlord, einem lokalen oder regionalen Kriegsherrn, der seine Anhängerschaft unmittelbar aus dem Krieg , der Kriegsbeute und den Einkünften des von ihm eroberten Territoriums finanziert (Rich 1999);

dem Söldner, einem Glücksritter, der in möglichst kurzer Zeit mit möglichst geringem Einsatz möglichst viel Geld zu verdienen trachtet;

dem Kindersoldaten, dessen Beeinflussbarkeit und Folgebereitschaft ihn zu einem gefügigen Instrument des bewaffneten Terrors macht

Dem Solbel [aus Soldier und Rebel] einem Angehörigen der Regierungstruppen, der nach Sonnenuntergang – oder sonst je nach Zeit und Umständen – vorübergehend auf die Seite der irregulären Einheiten wechselt, weil er dort seine materiellen Bedürfnisse besser befriedigen kann.

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Gestützt und finanziert werden solche bewaffneten Auseinandersetzungen durch eine demobilisierende, parasitäre, globalisierte Mafiaökonomie, die die Produktion, d.h. die Erzeugung von Mehrwert, zum Erliegen bringt, den Krieg aus Überweisungen, Diaspora-Spenden, Subsidien dritter Regierungen, Schwarzmarkt- und Schmuggelgeschäften und Expropriation humanitärer Hilfe und/oder Helfer finanziert, nicht nur die eigene Kriegszone beschädigt, sondern auch die Volkswirtschaften benachbarter Regionen.

Damit aber verändert sich auch die Ökonomie des Krieges: rekurrierte der klassische Staatenkrieg noch auf die Ressourcenmobilisierung durch den Staat (Steuern, Anleihen, Subsidien, totale Kriegswirtschaft), passte er die Wirtschaft als Kriegswirtschaft an den Ausnahmezustand an, so finanzieren sich die Guerrilla- und low intensity-warfare- Konflikte der Gegenwart aus Kriegsökonomien, in denen die illegale Aneignung von Gold und Edelsteinen, der Menschen- und Rauschgifthandel, der Zigaretten- und Treibstoffschmuggel Hochkonjunktur haben – und das nicht nur während der Phase militärischer Auseinandersetzungen, sondern gerade auch in den Zwischenzeiten, in denen Fronten begradigt, Kräfte gesammelt, Waffenarsenale neu aufgefüllt werden.

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Die politische Ökonomie dieser Konflikte ist nicht mehr staatszentriert: - die Staaten werden zu Schatten ihrer selbst, während die Kriegsökonomien in regionale und globale, sich der staatlichen Kontrolle entziehende Transaktionsnetze eingebunden werden. „Bürgerkriegsökonomien sind wie schwärende Wunden an den weichen Stellen von Friedensökonomien, die sie mit illegalen Gütern, wie Rauschgift und zur Prostitution gezwungenen Frauen, aber auch durch erzwungene Fluchtbewegungen infiltrieren und zur Finanzierungsquelle des Bürgerkriegs machen...“ (Münkler 2001).

Das die (Bürger-) Kriegsökonomie kennzeichnende Moment ist das der Deinvestitionsspirale: je länger die Kampfhandlungen dauern, desto mehr schrumpft die Zukunftsperspektive, desto eher verliert die zivile Wirtschaftsweise an Bedeutung, desto schneller gerät die Deinvestitionsspirale in Abwärtsdrehung: „Die unmittelbar verfügbaren Ressourcen werden hemmungslos ausgeplündert, und Investitionen kommen nicht mehr zustande. Am Ende ist im Grunde jeder Einzelne auf Gewaltanwendung angewiesen, um Nahrung und Wohnung zu sichern...“(Münkler 2001). Diese Art Ökonomien hinterlassen schließlich eine räuberische Gesellschaft, die sich von der des Hobbes’schen Naturzustandes nur noch wenig unterscheidet.

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Schließlich: wie erfolgreiche transnationale Konzerne geben die Akteure des Neuen Krieges in ihrer Organisationsstruktur das herkömmliche Prinzip einer pyramidal-vertikalen Kommandohierarchie auf, nähern sich den komplexen horizontalen Netzwerken und flachen Hierarchien, die die Führungsstrukturen moderner Wirtschaftsunternehmen kennzeichnen. Zu einem Gutteil ist selbst ihre Kriegführung transnational: sie werden finanziert durch Spenden oder „Abgaben“ in der Diaspora lebender Volksangehöriger oder ihren Zielen geneigter Drittstaaten; sie greifen logistisch auf einen globalisierten Waffenmarkt zu; sie rekrutieren ihre Kämpfer aus Angehörigen (fundamentalistisch-) weltanschaulich gleichgerichteter Drittgesellschaften; sie nutzen die Dienste weltweit operierender kommerzieller Anbieter militärischer Beratungs-, Trainings- und Kampfleistungen; und sie beschränken ihre Aktionen nicht auf das angestammte Territorium oder regionale Kriegsschauplätze, sondern tragen ihren Kampf mittels spektakulär-terroristischer Akte an solche Orte, an denen ihnen die Aufmerksamkeit einer multimedial rund um den Globus vernetzten Weltöffentlichkeit sicher sein kann.

Über Zeit führen die – eher camouflierend als „ethnopolitisch“ bezeichneten - Auseinandersetzungen zur Auflösung der staatlichen Handlungssubjekte und ~-Strukturen und zur Delegitimierung jeglicher im Namen usurpierter staatlicher Autorität umgesetzten Politik.

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Literaturtip

• Mary Kaldor: Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung. Frankfurt/M. 2000

• Christopher Daase: Kleine Kriege – Große Wirkung. Wie unkonventionelle Kriegführung die internationale Politik verändert. Baden-Baden 1999

• Die neuen Kriege. Der Bürger im Staat. Hg. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. 54.Jg., Heft 4 2004 http://www.buergerimstaat.de/4_04/neu_krieg.htm

• Übersicht auch in meinem Artikel: Krieg und Kriegsentwicklung in der wissenschaftlichen Diskussion, in: politische bildung, 47.Jg., Heft 1 (2014), S. 32 - 52

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• Aktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, die die Drohung mit und/oder den offenen oder verdeckten Einsatz eines ganzen Spektrums traditioneller militä-rischer und unkonventioneller Gewaltmittel auf taktischer Ebene verschmelzen:

• Z.B.: Partisanen & Söldner, Terroristen & organisierte Kriminalität, Hochtechnologie & BC-Massenvernichtungswaffen, Cyberangriffe, Störungen der Energieversorgung, Wirtschaftliche Kriegführung, Propaganda- und Demoralisierungskampagnen, Desinformation

• Erwartbare Ziele hybrider Kriegführung sind vor allem kritische Infrastrukturen und Schwachstellen

• Z.B.: Flugplätze & Luftverkehr, Hafenanlagen & Seehandelswege, Massentransportmittel, Energieerzeugung & ~transport, Nach-richten- und Kommunikationsnetze, alle Arten von Menschen-ansammlungen auf öffentlichen Plätzen & bei Veranstaltungen

Konsequenz IV: Hybride Kriegführung (I)

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Konsequenz IV: Hybride Kriegführung (II)

• Erwartbare Folgen hybrider Kriegführung:• Massenpanik, Fluchtbewegungen, massive Störung/

Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, viel-fältige Beeinträchtigung der menschlichen Sicher-heit

• Prinzip: Bedrohungswirkung liegt im erwartbaren Schadeneffekt

• Bereits kleinere, räumlich begrenzte Sicherheits-vorfälle können unmittelbar regionale/globale und zeitlich wie wirtschaftlich/finanziell einschneidende Folgeprozesse in Gang setzen

• Normative Schranken: völkerrechtlich keine !

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Maskirovka – oder: kleine grüne Männchen

• Waleri Wassiljewitsch Gerassimow [Armeegeneral, derzeit russ. Generalstabschef]

• The Value of Science in Prediction, in: Military Industrial Courier, Februar 2013, behandelt die Nutzung politischer, ökonomischer, informationeller, humanitärer und anderer nicht-militärischer Maßnahmen als Konfliktmethoden

• - Verwischung der Trennlinien zwischen Krieg und Frieden• - Wachsende Rolle von nichtmilitärischen Mitteln zur

Erreichung politischer und strategischer Ziele. In many cases, they have exceeded the power of force of weapons in their effectiveness .

• The open use of forces, often under the guise of peacekeeping and crisis regulation – is resorted to only at a certain stage, primarily for the achievement of final success in the conflict.

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Kleine grüne Männchen…

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Konsequenz IV: Hybride Kriegführung (III)Cyber Warfare

• Vorläufer der 90er Jahre: RMA – Revolution in Military Affairs – statt des aus der Zeit des Kalten Krieges überkommenen Zusammenspiels von mechanisierten Großverbänden und Luftstreitkräften verschiebt sich der Akzent auf relativ kleine, schlagkräftige, luftverschiebbare & elektronisch vernetzte Verbände, die zu überraschend schnellen Offensivbewegungen fähig sind und weniger schematisch strukturiert, sondern flexibel & modular organisiert sind [Beispiel Golfkrieg 2003]

• Problem: Krieg spielt sich seit dem Ende des Ost-West-Konflikts immer weniger auf weiten Schlachtfeldern und immer mehr in besiedelten Lebensräumen ab [Gaza, Mossul, Kabul, Syrien] – RMA-Verbände sind zwar interventionsfähig, haben aber Probleme, eingenommene Gebiete langfristig gegen asymmetrische Abnut-zungsstrategien zu halten

• Cyber Warfare als Mittel, die Asymmetrien konventioneller Krieg-führung aufzuheben [Stuxnet 2010] - Komplexitätsproblem

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Konsequenz IV: Hybride Kriegführung (III)Cyber Warfare (2)

Frage nach (noch oder schon wieder) einem Paradigmawechsel in der Kriegführung ?? Der Verweis auf eine vierte Dimension à la Star Wars greift zu kurz

Möglicher Prinzipienwechsel: in der RMA war die Elektronik eine Hilfsgrösse des Waffeneinsatzes (Vernetzung, Echtzeitkommu-nikation, IT-gestützte Lageanalyse- und Führungsmöglichkeiten); im Cyberwar wird Information(sverarbeitung) selbst zur Waffe [von facilitator of weapons zu weapon itself]

Krieg klassisch Versuch von Staaten oder gesellschaftlichen Großgruppen, machtpolitische, wirtschaftliche oder weltanschau-liche Ziele mittels Anwendung organisierter bewaffneter Gewalt durchzusetzen

CyberWarfare eröffnet die Möglichkeit, Agenda und Präferenzen des Gegners zu bestimmen, ohne ihn direktem physischen Zwang [von aussen] auszusetzen

Neues Gefechtsfeld Internet [und dessen physische Struktur !!]

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Literaturtip

• Sicherheit und Frieden. 32. Jg. Heft 1 (2014)• Julia Linzen: Cyberwar und Cyberwarfare. CGS

Discussion Paper 14, Dezember 2014, im Netz unter http://www.cgs-bonn.de/pdf/14%20_%20Linzen%20-%20CGS%20Discussion%20Paper.pdf

• Paul J. Springer: Cyber Watfare. A reference handbook. Santa Barbara: ABC Clio 2015

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Das neue Gesicht des Krieges – oder immer noch das alte ??

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Danke fürs Zuhören…