KW43

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Freitag,14.Januar 2005 1 HÖRI Woche Jahrgang 10 Nr. 43 Freitag, 28. Oktober 2011 Chorkonzert  „Lieder die man immer wieder gerne hört“ mit Chorgemeinschaft Hörhausen - Hörstetten - Steckborn CH * Männerchor Büßlingen * Gemischter Chor Eintracht Wangen e.V. * Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn Samstag, 29. Oktober Beginn 20.00 Uhr Bürgerhaus Moos Mit Bewirtung, Eintritt 6,- Euro an der Abendkasse 18.30 Uhr Saalöffnung

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Freitag, 14. Januar 2005 1

HÖRIWoche

Jahrgang 10Nr. 43

Freitag, 28. Oktober 2011

 

Chorkonzert „Lieder die man immer wieder gerne hört“ 

mitChorgemeinschaft Hörhausen - Hörstetten - Steckborn CH

*Männerchor Büßlingen

*

Gemischter Chor Eintracht Wangen e.V.*

Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn

Samstag, 29. OktoberBeginn 20.00 Uhr

Bürgerhaus MoosMit Bewirtung,

Eintritt 6,- Euro an der Abendkasse18.30 Uhr Saalöffnung

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Freitag, 28.Oktober 2011 2

HÖRIWoche

Müllkalender MoosMontag, 07.11.BiomüllMontag, 14.11. Gelber SackMittwoch, 16.11. AltholzDonnerstag, 17.11. SperrmüllFreitag, 18.11. Problemmüll in

IznangMontag, 21.11. Biomüll und

RestmüllFreitag, 25.11. Blaue TonneÖffnungszeiten Wertstoffhof Moos:Jeden Samstag von 9.00 - 11.30 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingeräte und Windeln

GaienhofenBereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Freitag, 28.10.11 Grünschnittabfuhr Montag, 31.10.11 RestmüllDienstag, 08.11.11 BiomüllMontag, 21.11.11 Gelber SackDienstag, 22.11.11 Blaue Tonne +

Biomüll

Freitag, 25.11.11 Altholzabfuhr Öffnungszeiten Wertstoffhof GaienhofenDie nächsten Termine sind:29.10./12.11./26.11.2011

 jeweils 10.00 - 14.00 Uhr geöffnet

ÖhningenBereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Donnerstag, 03.11.2011AltholzFreitag, 04.11.2011 SperrmüllDienstag, 08.11.2011 BiomüllMittwoch, 16.11.2011 Blaue TonneMontag, 21.11.2011 Gelber SackDienstag, 22.11.2011 Restmüll/BiomüllÖffnungszeiten Wertstoffhof Öhningen

samstags 14-tägigvon 10.00 Uhr - 12.00 Uhr nächste Termine: 29.10.2011/12.11.2011donnerstags 14-tägigvon 16.00 Uhr - 17.00 Uhr nächste Termine: 03.11.2011/17.11.2011

Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienstund Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Notfalldienst unter der Wocheund an Wochenenden undFeiertagen Tel. 01805/19292-350

 Ärztliches Notfallhandy (wenn der Hausarzt wochentagsn ich t err eichb ar i st): Tel. 0 175 /888 2 908Zahnärztliche Notrufnummer  0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel.07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel.07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.(Hauskrankenpflege, Familienpflege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Pflegedienst

- Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockachund Umgebung Tel.07732/52496Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenpflegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter unddrogenabhängiger Jugendlicher  Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell2 4- Std.- No tr ufnu mmer 01 60 5 187 71 5

Forstämter Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32,78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der HöriRevierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551,[email protected]

 A. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

Feuerwehr Funkzentrale 1 12

Feuerwehrkommandant MoosJürgen Maurer 07732 56528Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf  Tel. 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected]

Verkehrsbüro Moos 07732/99 96 - 17

Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/97 99 33Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48

oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00

oder 0171/3 04 27 35Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister Horn undHafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeister HemmenhofenHerr Schmieder 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab14.00 Uhr Hilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr Seeheim Höri Gesellschaft für 

Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse

[email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 44 05 83Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 85 40Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13

Kath. Pfarramt 9 30 20Ev. Pfarramt 20 74

Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Elektrizitätswerk desKantons Schaffhausen AGVerwaltungSchaffhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0

Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66

Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrund- und Hauptschulemit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung:Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung:Frau Neureither Tel. 3944

Bezirksschornsteinfegermeister für Gaienhofen und ÖhningenPeter K ra tten mache r Tel.: 0 7735 /4 4 05 7 2oder 0174/3 30 49 90

Bezirksschornsteinfeger-meister MoosPeter K ra tten mache r Tel.: 0 7735 /4 4 05 7 2- Iznang Unterdorf oder 0174/3 3 0 49 9 0Herbert Meier Tel.: 07732/22 25

- Iznang Oberdorf - Moos, Bankholzen, Weiler 

Samstag, 29.10.2011 Höri-Apotheke Tel. 07735 3197 Hauptstr. 53, 78337 Öhningen, Bodensee (Wangen)Wasmuth-Apotheke Tel. 07733 5152 Schloßstr. 40, 78259 Mühlhausen-Ehingen (Mühlhausen)

Sonntag, 30.10.2011 Hohentwiel-Apotheke Tel. 07731 905680 Hegaustr. 14, 78224 Singen

Montag, 31.10.2011 Ratoldus-Apotheke Tel. 07732 4033 Schützenstr. 2, 78315 Radolfzell am BodenseeDienstag, 01.11.2011 Marien-Apotheke Gottmadingen Tel. 07731 796539 Hauptstr. 47, 78244 GottmadingenMauritius-Apotheke Eigeltingen Tel. 07774 9397999 Hauptstr. 35, 78253 Eigeltingen

Mittwoch, 02.11.2011 Residenz-Apotheke Tel. 07732 971160 Poststr. 12, 78315 Radolfzell am BodenseeDonnerstag, 03.11.2011 Martinus-Apotheke Tel. 07731 41971 Uhlandstr. 48, 78224 SingenFreitag, 04.11.2011 See-Apotheke Gaienhofen Tel. 07735 706 Hauptstr. 223, 78343 Gaienhofen

Stadt-Apotheke Engen Tel. 07733 5257 Vorstadt 8, 78234 Engen, Hegau (Hegau)

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Gemeinde MoosStimmkreis Landkreis Konstanz

Öffentliche Bekanntmachungüber die Auslegung des Stimm-berechtigtenverzeichnissesund die Erteilung von Stimm-scheinen und Briefabstim-

mungsunterlagen fürdie Volks-abstimmung in Baden-Würt-tembergam27. November20111. Das Stimmberechtigtenverzeichnis zur 

Volksabstimmung für die GemeindeMoos liegt in der Zeit vom Montag, 7.November 2011 bis Freitag, 11.Novem-ber 2011, während der allgemeinen Öff-nungszeiten jeweils von 8.00 bis 12.00Uhrund mittwochsaußerdem von14.00bis18.00Uhr im Rathaus Moos, Zimmer Nr. 9, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos zu

 jedermanns Einsicht aus.

Das Stimmberechtigtenverzeichnis wird

im automatischen Verfahren geführt.Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-sichtgerät möglich.

 Abstimmen kann nur, wer in das Stimm-berechtigtenverzeichnis eingetragen istoder einen Stimmschein hat.

2. Stimmberechtigte, die das Stimmbe-rechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können währendder o.g. Auslegungsfrist, spätestens am11. November 2011 bis 12.00 Uhr beimBürgermeisteramt Moos, Zimmer Nr. 9,Bohlinger Str. 18, 78345 Moos Ein-spruch einlegen. Der Einspruch kann

schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-derschrift eingelegt werden.

3. Stimmberechtigte, die in das Stimmbe-rechtigtenverzeichnis eingetragen sind,erhalten bis spätestens 6. November 

2011 eine Stimmbenachrichtigung.Wer keine Stimmbenachrichtigung er-halten hat, aber glaubt, stimmberechtigt

zu sein, muss Einspruch gegen dasStimmberechtigtenverzeichnis einle-gen, wenn er nicht Gefahr laufen will,dass er sein Stimmrecht nicht ausübenkann. Stimmberechtigte, die nur auf An-trag in das Stimmberechtigtenverzeich-nis eingetragen werden und die bereitseinen Stimmschein und Briefabstim-mungsunterlagen beantragt haben, er-halten keine Stimmbenachrichtigung.

4. Wer verhindert ist, in seinem Abstim-mungsraum abzustimmen und in einemanderen Abstimmungsraum des Ab-stimmungsgebiets oder durch Briefab-stimmung abstimmen will, benötigt ei-nen Stimmschein.

Wer einen Stimmschein hat, kann ent-weder 

a) durch Stimmgabe in einem belie-bigen Stimmbezirk des Abstim-mungsgebiets Baden-Württemberg oder 

b) durch Briefabstimmung teilneh-men.

5. Einen Stimmschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Stimmberechtigtenver-

zeichnis eingetragener Stimmbe-rechtigter,

5.2 ein nicht in das Stimmberechtig-tenverzeichnis eingetragener Stimmberechtigter,

5.2.1 wenn er/sie nachweist, dasser/sie ohne sein/ihr Verschulden- dieAntragsfrist fürdie Aufnahme

in das Stimmberechtigtenver-zeichnis (6. November 2011)oder 

- die Einspruchsfrist gegen dasStimmberechtigtenverzeichnis(11. November 2011) oder 

- die Beschwerdefrist gegen dieEinspruchsentscheidung (zwei

Tagenach Zustellung) versäumthat,

5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnah-me an derAbstimmungerst nach

 Ablauf der in Ziffer 5.2.1genann-ten Fristen entstanden ist, oder 

5.2.3 wenn sein/ihr Stimmrecht im Ein-spruchs- oder Beschwerdever-fahren festgestellt und die Fest-

stellung erst nach Abschluss desStimmberechtigtenverzeichnis-ses dem Bürgermeister bekanntgeworden ist.

Stimmscheine können von in dasStimmberechtigtenverzeichnis eingetra-genen Stimmberechtigten bis zum 25.November 2011, 18.00 Uhr, beim Bür-germeisteramt schriftlich oder mündlich(nicht fernmündlich) beantragt werden.Im Fallenachweislich plötzlicherErkran-kung, die ein Aufsuchen des Abstim-mungsraums nicht oder nur unter nichtzumutbaren Schwierigkeiten möglichmacht, kann der Antrag noch bis zum

  Abstimmungstag, 15.00 Uhr, gestelltwerden.Versichert ein Stimmberechtigter glaub-haft, dass ihm der beantragte Stimm-schein nicht zugegangen ist, kann ihmbis zum26.November 2011, 12.00 Uhr,ein neuer Stimmschein erteilt werden.Nicht in das Stimmberechtigtenver-zeichnis eingetragene Stimmberechtig-te können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3genannten Gründen den Antrag auf Er-teilung eines Stimmscheins noch biszum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, stel-

len.Wer den Antrag für einen anderen stellt,muss durch Vorlage einer schriftlichenVollmachtnachweisen, dasser/sie dazuberechtigt ist. Ein behinderter Stimmbe-rechtigter kann sich bei der Antragstel-lung der Hilfe einer anderen Person be-dienen.

6. Mit dem Stimmschein erhält der Stimm-berechtigte- einen amtlichen Stimmzettel,- einen amtlichen blauen Abstimmungs-

umschlag und- einen amtlichen hellroten Abstim-

mungsbriefumschlag(versehen mitder Anschrift, an dieder  Abstimmungsbrief zurückzusendenist).

Die Abholung der Unterlagen für einenanderen ist nur möglich, wenn die Emp-

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fangsberechtigung durch schriftlicheVollmacht nachgewiesen wird.Der Stimmberechtigte, der seine Brief-abstimmungsunterlagen beim Bürger-meisteramt selbst in Empfang nimmt,kann an Ort und Stelle die Briefabstim-mung ausüben.Wer durch Briefabstimmung abstimmt,kennzeichnet persönlich den Stimmzet-

tel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Abstimmungsumschlag für die Briefab-stimmung und klebt diesen zu, unter-zeichnet die auf dem Stimmschein vor-gedruckte Versicherung an Eides stattzur Briefabstimmung unter Angabe vonOrt undTag, stecktden zugeklebten Ab-stimmungsumschlag und den unter-schriebenen Stimmschein einzeln inden amtlichen (hellroten)Abstimmungs-briefumschlag, verschließt diesen undsendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag ange-gebene Stelle, dass er spätestens am

 Abstimmungstag (27. November 2011)

bis 18.00 Uhr dort eingeht.Die Abstimmungsbriefe werden inner-halb der Bundesrepublik Deutschlandohne besondere Versendungsform aus-schließlich von der Deutschen Post AGunentgeltlich befördert.Die Abstimmungsbriefe können auchbei der auf dem Abstimmungsbrief an-gegebenen Stelle abgegeben werden.Stimmberechtigte, die nicht lesen kön-nen oder durch körperliche Beeinträchti-gung gehindert sind, ihre Stimme alleinabzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese mussdann dieVersicherung an Eides statt zur Briefabstimmung unterzeichnen. DieHilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch dieHilfeleistung erlangt hat.

Moos, 28. Oktober 2011

Gemeindeverwaltung MoosPeter Kessler, Bürgermeister 

Landratsamt Konstanz- untere Flurbereinigungsbehörde -

ÖffentlicheBekanntmachungWahl des Vorstands der Teilnehmerge-meinschaft der FlurbereinigungMoos-Iznang

1. Die Grundstückseigentümer und die Erb-bauberechtigten im Flurneuordnungsge-biet Moos-Iznang - Teilnehmer - sowiesonstige Interessierte werden zur Wahldes Vorstands

auf Dienstag, den 29. November 2011in den Seminarraum des Rathauses von

Moos, 19.00 Uhr 

eingeladen.2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder  wird

hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 3festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäߧ 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zuwählen. Nach § 2 des bad.-württ. Aus-führungsgesetzes zum FlurbG (AG-FlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des

Vorstands und 1 Stellvertreter aus demKreis derjenigen gewählt werden, die amFlurneuordnungsverfahren nicht betei-ligt sind.

3. DerVorstand führt die Geschäfteder Teil-nehmergemeinschaft. Er soll das Ver-trauen der Teilnehmer besitzen. Es liegtdaher im Interessealler Teilnehmer, sichan der Wahl zu beteiligen.

4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§21Abs. 3,10 Nr. 1 FlurbG).Wenn sie das18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-ben oder nicht voll geschäftsfähig sind,steht das Wahlrecht den gesetzlichenVertretern zu. Bevollmächtigte habensich durch schriftliche Vollmacht auszu-weisen.

5. Jeder im Wahlterminanwesende Teilneh-mer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stim-me für jedes zu wählende Vorstandsmit-glied und jeden Stellvertreter, selbstwenn er als Eigentümer und zugleich alsMiteigentümer am Flurneuordnungsver-fahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hatauch der Bevollmächtigte, auch wenn er 

selbst zugleich Teilnehmer ist oder meh-rere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsge-meinschaften (Miteigentümer) und Ge-samthandsgemeinschaften (z.B. Erben-gemeinschaften) haben jeweils nur 1Stimme gemeinschaftlich.

6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenner nicht Teilnehmer am Flurneuord-nungsverfahren ist. Die Bewerbung vonFrauen ist besonders erwünscht. Wahl-vorschläge können beim LandratsamtKonstanz - Untere Flurbereinigungsbe-hörde, Otto-Blesch-Straße 49, 78315Radolfzell - eingereicht werden. Es sindaber auch Personen wählbar, die nichtauf einem Wahlvorschlag stehen. EinSatzungsentwurf gemäß den gesetzli-chen Vorgaben wird ab 07. Novem-ber 2011 im Rathaus in Moos zur Ein-sicht ausgelegt.

Radolfzell, den 21. Oktober 2011

Chluba (VD’in, Amtsleiterin)

“Dalbensolar“ überzeugt durchDesign und Technik - ein Proto-typ der maritimen Solarlampebeleuchtet jetzt den Yachthafenin Moos am BodenseeEine neuartige Solarlampe beleuchtet seit An-fang Oktober den Yachthafen der GemeindeMoos. Harold Schurz-Preißer und das Teamvon Joachim Kopf, Chef der Kopf Solarschiff GmbH in Sulz-Kastell, haben die Pläne entwi-

ckelt und umgesetzt. Und Peter Kessler, Bür-germeister derGemeinde Moos, freut sich: „Wir sind gerne Wegbereiter für innovative Ideenund testen das Produkt auch, da wir aktuellnach Leuchten für einen Wegabschnitt zumStrandbad suchen.“

Das Besondere der Dalbensolar: Sie arbeitet

absolut energieautark, Stromkabel sind nichtnötig und Reparaturen können mit wenigenHandgriffen vor Ort erledigt werden. Die Dal-bensolar überzeugt nicht nurdurch ihrfiligranesDesign, sondern auch durch ihre innovativeTechnik. Das auf einem Kelch aufgesetzte run-de Solarmodul erzeugt eine Leistungvonca. 65Wattpeak (Wp) undspeistdiese Energie in eineim Mast befindliche Lithium-Ionen Batterie. Der Solarkelch ist zur Sonne drehbar, so dass diePhotovoltaikzellen immer mit optimaler Lei-stung die Batterie aufladen.Die Dalbensolar ist mit modernster  LED-Hochleistungsleuchttechnik ausgelegt.Dies in Kombination mit einer extrem langlebi-

gen Lithium-Ionen-Batterie ermöglicht eineBrenndauer der Leuchte bei einer nächtlichenEinschaltzeit von 6 - 8 Stunden.Für Harold Schurz-Preißer ist der Testlauf inMoos ein gutes Signal: „Mit dem Einsatz der Dalbensolar zeigendieRegionen,dass siefort-schrittlich und ökologisch denken. Und sieschonen über Jahre hinweg ihr Budget und da-mit letztlich auch die Geldbeutel der Bürger.“

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HÖRIWoche

Nachruf Die Gemeinde Moos trauert

um

Ekkehard Steinhäusler 

der vor wenigen Tagen verstorben ist.Der Verstorbene war von 1978 bis 1980Mitglied des Ortschaftsrates im OrtsteilWeiler.In diesen Jahren ist er stets für die Be-lange der Einwohner eingetreten undhat mit seinem Engagement wichtigeEntscheidungen begleitet.Wir werden dem Verstorbenen ein eh-rendes Gedenken bewahren.

Moos, den 26. Oktober 2011

Im Namen der Gemeinde und desGemeinderatesPeter Kessler, Bürgermeister 

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Weihnachtsbäume Auch in diesemJahr stellt die Gemeinde wie-der Weihnachtsbäume in den Ortsteilen auf.Falls auf ihrem Grundstück ein passender Baum steht und Sie sich sowieso von ihmtrennen wollten, rufen Sie bitte unseren Bau-hof unter Tel. 940804 an.

u u u u

Dankeschönsagt die Elternorganisation des Neubauge-biets Moos für die Spende aus dem Kleider-markterlös. Wie den meisten bekannt sein

dürfte, hat die Gemeinde Moos bereits einentollen Spielplatz im Neubaugebiet angelegt.Hier auch ein großes Dankeschön. Er wirdschon rege genutzt.

Nun werden wir uns mit der Gemeinde zu-sammensetzen, wie die Spende sinnvoll auf dem Spielplatz eingesetzt werden kann.

Elternorganisation Neubaugebiet Moos

u u u u

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HÖRIWoche

Geburtstagsjubilarin

Donnerstag, 03. November Frau Johanna Hänsler, 84 JahreMoos

Wir gratulieren recht herzlichund wünschen alles Gute,vor allem Gesundheit für daskommende Lebensjahr.

Kath. KindergartenSt. Blasius

Wir brauchen Verstärkung und su-chen eine aufgeschlossene

pädagogische Fachkraft

(Erzieherin, Kinderpflegerin) alsKrankheitsvertretung und Aushilfe.Wir freuen uns auf Ihren Anruf!Tel. 07732 53689.

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Freitag, 28. Oktober 2011 6

HÖRIWoche

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

vor fast 13 Jahren wurde ich am 29.11.1998 erstmals zum Bürgermeister in Gaienhofen gewählt und darf seither diesesAmtin unserer Gemeinde ausüben. Gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Verwaltung habe ich stets versucht, die Entwick-lung derGemeindepositiv voranzutreiben und sielebenswerter zu gestalten. Es erfüllt mich mitgroßer Dankbarkeit und auchetwas Stolz zu sehen, dass uns dies recht gut gelungen ist.Mit dieser offiziellen Erklärung möchte ich die gesamte Bürgerschaft gerne direkt davon in Kenntnis setzen, dass ich beab-sichtige, mich nochmals beruflich zu verändern.

 AmSamstag, den22.10.2011 habe ichmeineBewerbung aufdie ausgeschriebeneStelledes Bürgermeisters der GemeindeHilzingen abgegeben. Der Kollege Bürgermeister Franz Moser wird zum 30.03.2012 in den Ruhestand treten. Die Bürger-meisterwahl in Hilzingen ist auf den 22. Januar 2012 terminiert.Über 20 Jahre bin ich schon eng mit Hilzingen verbunden und pflege über diesen Zeitraum hinweg zahlreiche Kontakte in dieGemeinde. Einen erheblichen Teil meiner kommunalpolitischen und verwaltungsfachlichen Kenntnisse und Erfahrungendurfte ichdort erlernen und sammeln. Diese Aufgabe in Hilzingen wäre für mich eine neue positive Herausforderung und wei-tere Entwicklungschance.Die Entscheidung, mich auf diese Stelle zu bewerben ist mir nicht leicht gefallen, da ich meinen Beruf in Gaienhofen zum ei-nen sehr gerne ausübe und zum anderen in der Gemeinde durchaus eine erfolgreiche Bilanz ziehen kann. Falls ich meinWahlziel erreichen sollte, kann ich einem Nachfolger eine geordnete und intakte Gemeinde hinterlassen.Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bitte Sie um Ihr Verständnis für meine Entscheidung und meine Absicht, mich noch-mals einer größeren Aufgabe zu widmen.

Mit freundlichen Grüßen,Ihr Bürgermeister 

Uwe Eisch

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Weihnachtsmarkt inGaienhofenDank der regen Beteiligung in den Vorjahrenwird auch in diesem Jahr wieder ein Weih-nachtsmarkt am gewohnten Ort in der Orts-mitte Gaienhofens stattfinden.Termin ist Samstag, der 03.12.2011 von15.00 bis 21.00 Uhr.Die örtlichen Vereine, Kindergärten undSchulklassen sowie die heimischen Ge-schäfte und Einwohner sind aufgerufen, miteinem eigenen Stand zum Gelingen auchdes 11. Weihnachtsmarktes beizutragen.Alle an einem Stand Interessierten sindh e r z l i c h e i n g e l a d e n , s i c h m i t d e r  See-Apotheke Gaienhofen in Verbindungzu setzen (Telefon 07735 706).Dort liegenauch die entsprechendenAnmel-

deformulare zur Reservierung eines Stand-platzes zurAbholung bereit. Um eine baldigeKontaktaufnahme (spätestens bis zum05.11.2011) wird gebeten, damit die Stand-einteilung sowie das Angebot an den Stän-den abgestimmt werden können.

An alle Vermieter Saisonwechsel Kurtaxe am 01.11.2011 -Abgabe MeldescheineNoch bis 31.10.2011 beträgt die täglicheKurtaxe in Gaienhofen 1,50 Euro p. Person.In der Nebensaison vom 01.11.2011 bis31.03.2012 werden nur noch 0,50 Euro Kur-taxe pro erwachsene Person und Nacht er-hoben. Auchin der Wintersaison fahren Gäs-te,die Kurtaxe entrichten, kostenlosmit allenBussen und Bahnen des Nahverkehrs imVHB-Geltungsbereich. Daher müssen wei-terhin Meldescheine ausgefüllt und dieVHB-Gästekarten ausgegeben werden.Um rechtzeitig die Hauptabrechnung der Kurtaxe für das Jahr 2011 abwickeln zu kön-nen, bitten wir die Meldescheine der Haupt-saison (bei Übernachtungenbis 31.10.2011)bis spätestens 04.11.2011 im Kultur- undGästebüro abzugeben. Auch verschriebe-ne/stornierte Meldescheine müssen mit ab-

gegeben werden, da die Verwendung AL-LER Meldescheine nachgewiesen werdenmuss.

Kultur- und Gästebüro Gaienhofen

Zweite Flüssiggas- Tankstellefür Boote eröffnet am Boden-see: MIZU Technology undPROGAS setzen in Gaienhofenerfolgreiche Kooperation fortAntriebmitBootsgas istumweltschonende,preisgünstige und leistungsstarke Zu-

kunftstechnologie Am Donnerstag, 20. Oktober 2011, hat die Fir-ma MIZU Technology in Gaienhofen gemein-sam mit ihrem Partner PROGAS die zweiteFlüssiggas-Tankstelle für Boote am Bodenseeeröffnet. „Es freut mich, dass wirunser Angebotfür diesen preisgünstigen und sauberen Kraft-stoff in der Region erweitern. Damit leisten wir einen Beitrag für den Schutz und die Erhaltungdes Bodenseesals Ferienzielund Trinkwasser -speicher“, betont Tankstellenbetreiber und MI-ZU-Geschäftsführer Michael Zupritt. Für diePlanung und Errichtung der neuen Tankstationzeichnet Deutschlands führender Flüssiggas-versorger PROGAS verantwortlich. Beide Un-

ternehmen setzen damit ihre erfolgreiche Ko-operationfort:Bereits im Jahr 2008 startetensieam Pulverturm in Konstanz mit der bundesweitersten Seetankstelle für Bootsgas überhaupt.„Heute leisten wir Pionierarbeit für eine Zu-kunftstechnologie, derenVorzüge in der Öffent-lichkeit leider noch viel zu wenig bekannt sind“,sagt Manfred Ebert, Verkaufsleiter von PRO-GAS. Dabei sprechen für Bootsgas sehr viele

  Argumente. Zum Beispiel ist der Kraftstoff ebensoleistungsstark wieBenzinundkostet imVergleich dazu gerade einmal rund die Hälfte.Darüber hinaus ist Bootsgas besonders um-weltschonend und erfüllt problemlos die stren-gen Abgasvorschriften am Bodensee:Die Flüs-siggase Propan und Butan verbrennen nahezuohne Rückstände und sind ungiftig. Umwelt-schäden beim Tanken der Boote sind damitausgeschlossen. „Flüssiggas-Tankstellen dür-fen sogar in Natur- und Wasserschutzgebietenaufgestellt werden. Smog oder erhöhte Ozon-werte werden ebenfalls vermieden“, ergänztPROGAS-Marketingleiter Christian Osthof.MitderEröffnung derneuen Tankstation in Gai-enhofen, so hofft Michael Zupritt, werden sichdie Vorteile des alternativen Kraftstoffs in der Regionnochstärker als bisher herumsprechen.Mitseinem Unternehmen MIZUTechnology hater einen technisch ausgereiften, bivalenten An-

trieb entwickelt. Skipper, die in seiner Werkstattin HilzingenihreBooteumrüstenlassen,sparennichtnurvielGeld beim Tanken: Sieverdoppelnauch annähernd die Reichweite, weil ein einfa-ches Umschalten zwischen Benzin und Boots-gas möglich ist. „Gestartet wird immer mit Ben-zin, nach einer kurzen Warmlaufphase schaltetdas System automatisch auf den Gasbetriebum“, erklärt der Experte. Die Tankgröße ist beiMIZU Technology von60 bis 178Liter lieferbar.Somit sind Fahrzeiten von mehreren Tagenmöglich. Die Kosten für eine Gasumrüstungamortisieren sich in der Regel bereits nach 100bis 150 Betriebsstunden. Weil der Kraftstoff na-hezurückstandsfreiverbrennt,schont er außer-

demdenMotor undsorgt für geringereRepara-tur- und Wartungskosten. Ebenso punktet dieTechnologiebeiderSicherheit: Einhochstabiler Stahltank sowie Rückschlag- und Rohrbruch-ventilegarantieren, dass selbstbei einem Unfallkein Gas austritt.

Seit Jahrzehnten engagiert sich PROGAS für den Einsatz von Flüssiggas mit seinen vielfälti-gen Anwendungen und erschließt stetig neueFelder.Fürdasumweltschonende Bootsgaser -richtete das Dortmunder Unternehmen ein ge-sichertes Versorgungsnetz entlang der Ost-und Nordseeküste. In diesem Sommer erwei-terte der Flüssiggasanbieter sein Angebot auf Berlin-Spandau. Ebenso trägt PROGAS durchden Ausbau der Autogas-Infrastruktur aktiv zuder Entlastung der Umwelt durch verkehrsbe-dingte Emissionen bei. Mit 525 eigenen Tank-stationen verfügt das Unternehmen heute über eines der größten Versorgungsnetze inDeutschland.Das Handelsunternehmen PROGAS verkauftmit 345 Mitarbeitern die Flüssiggase Propanund Butan an private und gewerbliche Kundensowie an öffentliche Einrichtungen. Gegründetwurde das Unternehmen 1949, der Hauptsitzbefindet sich in Dortmund.Die Firma MIZU Technology aus Hilzingen ent-wickelt Benzin- und Flüssiggasmotoren mitdeutlich reduziertem CO2-Ausstoß. Aufgrundder niedrigen Abgasemissionen wurde das Ab-gaszertifikat der Bodensee- Schifffahrtverord-nung, Anlage C, für die Stufe 2 als Einzel- oder Doppelmotorisierung erteilt.www.progas.dewww.mizu.eu

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Rathaus geschlossen

Das Rathaus bleibt am

Montag, 31. Oktober 2011

ganztägig geschlossen.

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Außenstelle Gaienhofen informiertFolgende Kurse werden in Gaienhofen an-geboten. Bei Interesse bitte anmelden direktbei der VHS, Tel. 07731 95810 oder per mail

unter [email protected]. Anmeldeschluss ist 5 Tage vor Kursbeginn.

29050 Nähkurs für Kinder im Alter von 9 -12 Jahre ohne VorkenntnisseDer Kurs möchte den Kindern Spaß am Nä-hen vermitteln. Sie werden verschiedeneNähstücke herstellen. Bitte mitbringen: eige-ne Nähmaschine, scharfe Schere, Nähna-deln, Stecknadeln und falls vorhanden Näh-und Stickgarne, Pailletten, Perlen etc.Dozentin: Petra BraunTermine:6xDi.ab15.11.2011,17.15-18.45Uhr Ort: Hermann-Hesse Schule

Kosten: 47,00 Euro

23440 Nähkurs für Anfänger ohne Vor-kenntnisse (Erwachsenenkurs)Dieser Kurs richtet sich an Erwachsene, diegerne an der Nähmaschine nähen möchten,aber keine oder sehr wenig Erfahrung ha-ben. Es sollen Grundlagen im Umgang mitder eigenen Maschine gezeigt werden, wieEinfädeln,Spulen usw.Fremdwörter für Sie?Dann sind Sie hier richtig.Bitte mitbringen: eigene Nähmaschine mitZubehör und Bedienungsanleitung; Nähma-schinen!-Garn, scharfe Schere, Steckna-deln, Schreibzeug, wenn vorhanden Stoff-

reste ca. DIN A4.Es können zusätzlich Materialkosten entste-hen.Bitte bringen Sie Ihre eigene Nähmaschinemit.Dozentin: Petra BraunTermine:3xDi.ab15.11.2011,19.00-21.00Uhr Ort: Hermann-Hesse SchuleKosten: 31,00 Euro zzgl. Materialkosten

23441 Nähkurs für Anfänger mit geringenVorkenntnissen (Erwachsenenkurs)

Bitte mitbringen: eigene Nähmaschine mitZubehör und Bedienungsanleitung; Nähma-schinen!-Garn, scharfe Schere, Steckna-deln, Schreibzeug, wenn vorhanden Stoff-reste ca. DIN A4.Es können zusätzlich Materialkosten entste-hen.Dozentin: Petra BraunTermine: 3 x Di.ab 06.12.2011, 19.00 - 21.00Uhr Ort: Hermann-Hesse SchuleKosten: 31,00 Euro zzgl. Materialkosten

29020 Töpfern für Kinder ab 6 JahrenBitte bringt 1 große Plastiktüte, 1 Nudelholz,1 Küchenmesser, 1 Küchenbrettchen ausHolz, 1 Gabel und 1 Modellierstab, 1 Kugel-schreiber (leere Mine), Lappen und 1 Deckelvon Marmeladenglas, Schürze oder altesT-Shirt mit.Dozentin: Elisabeth Schneider-LukasTermine: Fr., 25.11.2011, 15.00 - 17.15 Uhr und Sa., 26.11.2011, 09.30 -.11.45 Uhr Ort: Hermann-Hesse Schule GaienhofenKosten: 19,00 Euro zzgl. Materialkosten

54606 Word – BasisanwendungenInhalte:- Eingabe, Fehlerkorrektur, Überprüfung

der Rechtschreibung und Grammatik, Autokorrektur 

- Markieren, Ausschneiden, Kopieren undVerschieben

- Formatieren von Zeichen und Absätzen,Nummerierungen und Aufzählungen,Rahmen, Schattierungen

- Bilder, Grafiken einfügen und positionie-ren

- Seite einrichten, Einfügen von Seiten-zahlen, Kopf- und Fußzeilen

- einfache Dokumentvorlagen erstellen- Effizientes Arbeiten mit Tastaturkurz-

schlüsselnWord-Kenntnisse nicht erforderlich, aber über Computer-Basiskenntnisse sollten Sieverfügen.Dozent: Wolfgang Werner Termin:2xMo.+2xMi.,ab05.12.11,18.00-21.00 Uhr Ort: Hermann-Hesse-Schule GaienhofenKosten: 105,00 Euro inkl. Lehrwerk

Bitte Anmeldung nicht vergessen!

Freitag, 28. Oktober 2011 8

HÖRIWoche

Gundholzer-Findel-Katzenfamilie suchtneues Zuhause!!!Katzenbaby 10 Wochen,Katzenmama etwa 3 Jahre.

Beide sind weiß mit schwarzen Flecken,

stubenrein und sehr zutraulich. Mit vielenSpenden von Nachbarn und Freundenhaben wir die Katzen entwurmt und ge-impft. Für eine Kastration der Katzenma-ma ist Geld vorhanden. Nun suchen wir nur noch ein gutes Zuhause für beide.Telefon. Angela Hund, Tel. 07735 3397und Elisabeth Bruttel, Tel. 07735 3068.

Öffnungszeiten der 

Poststelle GaienhofenIm Kohlgarten 1

Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr 

Die Poststelle ist während den Öffnungs-zeiten telefonisch erreichbar unter: Tel.0151 12579254.

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Dillitzer: Kafkaische Ausweglosigkeit 

„Retrospektiveeines Künstlerlebens“Hans Dillitzer Eröffnung der Kunstausstellung im Rat-haus Öhningen am Freitag, 28. Oktober 2011, 20.00 Uhr 

 Anlässlich des 80. Geburtstages des Höri-künstlers Hans Dillitzer laden der Kunst- undKulturkreis Höriund die Gemeinde Öhningenzur künstlerischen Retrospektive ein.

Die Vernissage zur Ausstellung findet amFreitag, 28. Oktober 2011, 20.00 Uhr statt.

In der Zeit zwischen dem 31. Oktober 2011und dem 25. November 2011 präsentiert der Künstler einen Querschnitt seiner Arbeitenaus über 35 Jahren jeweils zu den Öffnungs-zeiten des Rathauses.

Einladung zur Versammlungder Jagdgenossenschaft desgemeindlichen Jagdbezirksder Gemeinde Öhningenam Donnerstag, den 17.11.2011 um 20.00Uhr im Rathaus Wangen.

Für die Jagdgenossenschaftsversammlungist folgende Tagesordnung vorgesehen:1. Begrüssung2. Genehmigung des letzten Versamm-

lungsprotokolls3. Bericht des Jagdvorstandes4. Rechnungsabschlüsse der Haushalts-

 jahre 2009 und 20105. Haushaltsplan 2010 und 20116. Verwendung des Jagdreinertragesder 

Jagdnutzung7. Entlastung des Jagdvorstandes und

der Funktionsträger 8. Wahl des Jagdvorstandes

9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehö-ren alle Grundstücksflächen der GemeindeÖhningen, mit Ausnahme der staatlichen Ei-genjagdbezirke.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft und da-mit an der Versammlung teilnahmeberech-tigt, sind die Eigentümer (oder Nießbrau-

cher) der zum gemeinschaftlichen Jagdbe-zirk gehörenden Grundflächen.Die Mitglieder (Eigentümer oder Nießbrau-cher) der Jagdgenossenschaft bitten wir,sich zu legitimieren (mit Ausweis und Anga-be der Grundstücksflächen). Wer anderevertritt, muss die Vertretungsberechtigungnachweisen (schriftliche Vollmacht).Nichtmitglieder der Jagdgenossenschaftsind die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht. Insbesondere die Ei-gentümer von bewohnten Gebäuden, Hofflä-chen und Hausgärten.Die Versammlung der Jagdgenossenschaftist öffentlich.

Eine vorherige telefonische Anmeldung der Teilnahme an der Versammlung würde dieStimmzettelausgabe wesentlich verkürzen(Tel. 819-15 – Frau Maßler).Öhningen, den 28.10.2011

Gemeinde Öhningen

Betriebs-, Miet- undEntgeltordnungfür den Badeplatz Öhningen und denCampingplatz Wangen vom 24.10.2010Der Gemeinderat hat am 24.10.2010 die Be-

triebs-, Miet- und Entgeltordnung beschlos-sen.

§ 1 Einrichtungen

1. Die Gemeinde betreibt im Ortsteil Öh-ningen am Seeufer ein Freibad und inWangen einen Campingplatzbetriebmit Badeplatz. Freibad und Camping-platz bilden wirtschaftlich eine Be-triebseinheit.

2. Es handelt sich jeweils um geschlos-sene Anlagen, die nur von den Mieternund Benutzern i. S. von § 535 BGB in

 Anspruch genommen werden dürfen.Es handelt sich nicht um öffentlicheEinrichtungen i. S. von § 10 Abs. 2GemO.

3. Badeplatz und Campingplatz bildenzusammen einenBetrieb gewerblicher 

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HÖRIWoche

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Freitag, 28. Oktober 2011 10

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 Art i. S. von§ 1 Abs. 1 Nr.6 desKörperschaftssteuergesetzes.Im Hinblick auf die unterschiedliche umsatzsteuerliche Be-handlung der Einnahmen des Betriebes sind Entsprechendder Inanspruchnahme der Einrichtungen aufzuteilen.

§ 2 Betrieb

1. Für den Betrieb des Badesplatzes und des Campingplatzeserlässt die Gemeinde besondere Benutzungsordnungen, in

denen die Rechte und Pflichten der Benutzer näher festgelegtwerden.

2. Die Stellplätze im Campingplatz dürfen in der Som-mer-Saison jeweilsvom 1. April ab bis 31.Oktober belegt wer-den. Nach dem 31. Oktober müssen Wohnwagen und Zelteentfernt sein. Eine Belegung im Winter ist unzulässig.

3. Der Zutritt zum Badeplatz und zum Campingplatz kann vonder Gemeinde vorübergehend verwehrt werden, wenn die zur Verfügung stehenden Flächen und Stellplätze mit Besuchernausgefüllt sind oder wenn die öffentliche Sicherheit gefährdeterscheint.

4. Die Gemeinde kann einzelnen Personen den Zutritt vorüber-gehend oder für die Saison verbieten, wenn die diese wieder-holt gegen die guten Sitten oder gegen den Anstandverstoßen haben.

5. Die Benutzer des Badeplatzes dürfen beim Betreten des Plat-zes grundsätzlich keine Hunde mitführen.

6. Die Benutzer des Campingplatzes dürfen auf dem Camping-platz grundsätzlich Hunde an der Leine mit sich führen. Dabeidarf die Gesamtzahl von 10 Hunden auf dem Campingplatznicht überschritten werden. Der Mittelteil des Campingplatzessowie der Bereich desKioskes sind frei vonHunden zu halten.

  Ausnahmen sind bei langjährigen Dauercampern bis ein-schließlich 2010 zulässig.

§ 3 Mieten und sonstige Entgelte

1. Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Freibäder Entgel-te. Entgeltschuldner ist der Benutzer der Einrichtung. DasEntgelt entsteht mitdem Betreten der Einrichtung undwird so-fort zur Zahlung fällig.

2. Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme des Camping-platzes Mieten für die Stellplätze und Entgelte für Tagesbesu-cher. Schuldner der Entgelte ist der Benutzer des jeweiligenStellplatzes.Die Entgelte entstehen jeweils zu Beginn der Inan-spruchnahme der Einrichtungen der Gemeinde und sind sofortzur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Saisonmieter. Die Mietenfür Stellplätze und Entgelte für Tagesbesucher sind vom Cam-pingplatzpächter von den Mietern und Nutzern einzuziehenund an die Gemeinde abzuführen. Der Campingplatzpächter haftet der Gemeinde gegenüber für den pünktlichen, richtigenund vollständigen Einzug und die Abführung der Mieten undEntgelte an die Gemeinde.

3. Bei den vorstehenden Geldleistungen handelt es sich um Be-nutzungsentgeltei. S. des Privatrechts für die Inanspruchnah-me der Einrichtungen der Gemeinde. Das Rechtsverhältnisrichtet sich nach den Bestimmungen des BGB.

4. Saisonplätze(Dauercamper) sind bis31. Dezember zu kündi-gen, wenn sie in der folgenden Sommersaison nicht belegtwerden.

§ 4 Badeentgelte

1. Tages-Einzelkartena. Personennach voll.18. Lebensjahr 2,50Eurob. Kinder und Jugendliche vom

6. L ebensjahr b is 1 8. L ebensjahr 1,00 EuroSchüler und Studenten

c. Kurtaxepflichtige Personenmit Gästekarte 1,50Euro2. Zehnerkarten

a. Personennach voll.18. Lebensjahr 15,00Eurob. Kinder und Jugendliche vom

6. L ebensjahr b is 1 8. L ebensjahr 8,00 EuroSchüler und Studenten

c. Kurtaxepflichtige Personen mitGästekarte 10,00 Euro

Zehnerkarten gelten im Jahr der Ausgabe sowie im darauf fol-genden Jahr und verlieren hiernach ihre Gültigkeit.

3. Saisonbadekarten für Einheimischea. Personennachvoll.18.Lebensjahr 10,00Eurob. Kinder und Jugendliche vom

6. L ebensjahr b is 18. L ebensjahr 4,00 E uroSchüler und Studenten

c. Zusatzkarte für alle Bäder auf der Hörifür Einheimische Personen vom

voll.6.Lebensjahr- 18.Lebensjahr 3,00Eurod. Familie mit Kindern vom 6.- 18. Lebensjahr 15,00 EuroSaisonkarten werden nur an Personen abgegeben, die in der Gemeinde Öhningen einen Wohnsitz (Haupt- oder Neben-wohnsitz) unterhalten.Eine Familienkarte mit entsprechender Anzahl an Zusatzkar-ten erhält folgender Personenkreis:miteinander verheiratete Ehepaare und deren im gemeinsa-men Haushalt gemeldete Kinder (bis zumvoll. 18. Lebensjahr oder Schüler/Studierende und Grundwehrdienstleistende /freiwillig soziales Jahr / Zivis)

 Alleinerziehende und deren im Haushalt gemeldete Kinder Personen, die miteinander eine eingetragene Lebenspartner-schaft führen (gleichgeschlechtliche Ehe) und deren im ge-meinsamen Haushalt gemeldeten Kinder (bis zum voll. 18.Lebensjahr oder Schüler/Studierende und Grundwehrdienst-leistende / freiwillig soziales Jahr / Zivis)Personen (z.B. Großeltern, Pflegeeltern), in deren Haushaltein Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, für das sie das Sor-gerecht ausüben. Für Familien mit mehr als zwei Kindern zwi-schen 6. - 18. Lebensjahr sind maximal für zwei Kinder dieZusatzkarten zu erwerben. Ab demdritten Kind ist die Zusatz-karte kostenlos.

4. Erwachsene Schwerbeschädigte mit einer nachgewiesenenSchädigung von mindestens 50 % erhalten auf die Entgeltenach Abs. 1a und 2a eine Entgeltermäßigung mit 50 %Schwerbeschädigte Personen bis zum 18. Lebensjahr mit ei-ner nachgewiesenen Schädigung mit mindestens 50 % erhal-ten freien Eintritt.

§ 5 Entgelt für den Campingplatz

1. Tageskarten für Personen (je Übernachtung)a. Personennachvoll. 16.Lebensjahr 5,50Eurob. vom voll. 6. bis 16. Lebensjahr 3,00 Euro

2. Die vorstehenden Entgelte sind von Inhabern von Wohnwa-gen und Zelten für die Anzahl der Tage bzw. Nächte zu ent-richten, für die der Stellplatzvertraglichbelegt ist, unabhängigdavon, ob die Personen tatsächlich anwesend sind.

3. Gäste, denen der Wohnwagen oder das Zelt von den Inha-bern zur Übernachtung zur Verfügung gestellt werden, habendie Entgelte nach § 5 Abs. 1 auch dann zu entrichten, wenndie Inhaber nicht anwesend sind.

4. Tagesbesucher des Campingplatzes gelten als Badegästeund haben die Entgelte nach § 4 Abs. 1 zu entrichten.

5. Tageskarten für Gegenständea. Wohnwagen bis 6 mLänge 7,00 Eurob. Wohnwagen mit m ehr als 6 m Länge 9,00 Euroc. Wohnmobile 10,00 Eurod. Busse z.B. VW-Bus 7,00 Euroe. Kleinzelte (1 -2 Pers.) 4,50 Eurof. Normalzelt (3 - 4 Pers.) 6,00 Eurog. Großzelt 8,00 Euroh. PKW 4,50 Euroi. Anhänger 3,00 Euro

  j. Motorrad 2,00 Eurok. Kleinboote über 1,50 m - 5 m Länge 1,00 EuroI. Boote über 5 m Länge 6,50 Eurom. Bojenplatz 9,00 Euro

6. Werden Plätzein derersten Reihe am Wasser belegt, wird einZu-schlagvon2EuroaufdieEntgeltenach§5Abs.5a.-g.erhoben.

7. Für Camper, die einen Hund mitführen, entsteht neben dem Ent-gelt nach § 5 Abs. 1 ein Entgelt je Hund von 2,50 Euro pro Tag.

8. Bei Abreise nach 12.00 Uhr wird ein pauschaler Zuschlag von10,00 Euro erhoben.

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Freitag, 28. Oktober 2011 11

HÖRIWoche

§ 6 Campingplatz - Saisonentgelte

a. Wohnwagen bis 6 m Länge inkl. Deichselu.a. mit Normalzelt für zwei Personen und 1 PKW 1 1000,00 Euro

b. Wohnwagen über 6 m bis zu 7m Längeinkl. Deichsel u.a. mit Normalzelt für zwei Personen und 1 PKW 1 3000,00 Euro

c. Wohnwagen über 7 m bis zu 8 m Länge

inkl. Deichsel u.a. mit Normalzeltfür zwei Personen und 1 PKW 1 4000,00 Euro

d. Wohnwagen über 8 m bis zu 9 m Längeinkl. Deichsel u.a. mit Normalzeltfür zwei Personen und 1 PKW 1 4500,00 Euro

e. Wohnwagen über 9 m Länge u.a.mit Normalzelt für zwei Personenund 1 PKW 1 5000,00 Euro

f. Für jede weitere Personnach voll. 16. Lebensjahr 60,00 Euro

g. Für jedes Kindvom voll. 6.bis 16. Lebensjahr 15,00 Euroh. BojefürSportbootejeqmBootsfläche 31,00Euroi. Trockenliegeplätze für Sportboote

bis 4 m Länge 99,00 Euro  j. Trockenliegeplätze für Sportboote

über 4 m Länge 160,00 Euro(Es sind keine PatentpflichtigenMotorboote erlaubt)

k. Für Camper, die einen Hund mitführen,entsteht ein Entgelt von 60,00 Euro pro Saison.

I. Werden Plätze in der ersten Reihe am Wasser belegt, wird ein Zuschlag von 200 Euro auf dieEntgelte nach § 6a, b, c, d und e erhoben.

§ 7 Stromanschlüsse

In beschränktem Umfang werden im Campingplatz Wechselstroman-schlüsse bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.Stromanschlüsse dürfen nur durch den Campingplatzwart hergestellt

werden. Fürden Anschlussund die Abrechnung desdurch Zählerge-messenen Verbrauch wird ein Unkostenbeitrag erhoben von1 - 4 Tage Aufenthalt 3,50 Euro5 - 21 Tage Aufenthalt 5,00 Euromehr als 21 - 42 Tage Aufenthalt 6,00 EuroDauercamper 14,50 EuroDer gemessene Verbrauch wird berechnet je Kwh mit 0,40 Euro.

§ 8 Haftung

Die Gemeinde haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Betriebshaft-pflicht. Entsprechend dem Charakter desBadeplatzesund des Cam-pingplatzes als Freigelände schließt die Gemeinde eine Haftung für Sach- und Personenschäden aus. Insbesondere wird jegliche Haf-tung für das Baden im See ausgeschlossen.

§ 9 Umsatzsteuer 

In den Entgelten ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichenHöhe enthalten.

§ 10 Inkrafttreten

Die Betriebs-, Miet- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Fassung vom 04.02.2009 außer Kraft.Öhningen, den 24.10.2010

Für den Gemeinderat Schmid, Bürgermeister 

Gemeinde ÖhningenLandkreis Kontanz

Friedhofssatzung(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)vom 24.10.2011

 Aufgrundder§§12Abs.2,13Abs.1,15Abs.1,39Abs.2und49Abs.3 Nr.2 desGesetzesüber dasFriedhofs- und Leichenwesen(Bestat-tungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeord-

nung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 desKommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 24.10.2011 nachstehende Friedhofssatzung be-schlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Widmung(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er 

dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personenohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener,sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfü-gung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Be-

stattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auchder Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungebore-nen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.

(3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke einge-teilt:a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Öhningen; er umfasst das

Gebiet des Ortsteils Öhningenb) Bestattungsbezirk des Friedhofs Schienen; er umfasst das

Gebiet des Ortsteils Schienen;c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Wangen; er umfasst das Ge-

biet des Ortsteils WangenDie Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirkszu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitzhatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattungbzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderenFriedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.Ist im Folgenden dieser Satzung von „Friedhof” die Rede, findetdie Vorschrift auf alle unter Absatz (3) Buchstaben a) bis c) ge-nannten Friedhöfe Anwendung.

II. Ordnungsvorschriften

§ 2 Öffnungszeiten(1) DerFriedhof darf nurwährend derbekannt gegebenenÖffnungs-

zeiten betreten werden.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersa-gen.

§ 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre-

chend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonalssind zu befolgen.

(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenom-

men Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Ge-meinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetrei-benden.

2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in derNähe Arbeiten auszuführen.

3. Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verun-

reinigen oder zu beschädigen, sowie Rasenflächen undGrabstätten unberechtigterweise zu betreten.4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen

abzulagern.6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.

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Freitag, 28. Oktober 2011 12

HÖRIWoche

7. Druckschriften zu verteilen.  Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit demZweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbarensind.

(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmungder Gemeinde. Sie sind spätestens drei Tage vorher anzumel-den.

§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende

bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulas-sung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeitenfestlegen.

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkun-dig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-keit geeignete Nachweiseverlangen, insbesondere dass die Vor-aussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Hand-werksrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstel-lung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberech-tigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. DieZulassung wird auf 5 Jahre befristet.

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Fried-

hofssatzung und die dazuergangenenRegelungen zu beachten.(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Aus-

übung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befah-ren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vor-übergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagertwerden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lager-plätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.

(5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3und4 verstoßen, oder beidenen die Voraussetzungendes Abs. 2ganz oder teilweisenicht mehr gegeben sind, kann dieGemeindedie Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder wider-rufen.

(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen  Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche An-

sprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickeltwerden; § 42a und§§ 71a bis71e desLandesverwaltungsverfah-rensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwen-dung.

III. Bestattungsvorschriften

§ 5 Allgemeines(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der 

Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher er-worbenen Wahlgrabstätte beantragt,so ist auf Verlangen der Ge-meinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berück-sichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistli-chen.

§ 6 Särge(1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittel-

maß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särgeerforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

(2) Särge, Sargausstattungen,sowieUrnen für Bestattungen im Erd-bereich müssen aus Materialien bestehen, die während der Ru-hezeit im Erdboden verrotten. Särge dürfen nicht aus Eichenholzoder Tropenholz hergestellt sein.

§ 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

§ 8 RuhezeitDie Ruhezeit der Leichen beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Voll-endung des 5. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. Die Ruhezeitder Aschen beträgt 25 Jahre.

§ 9 Umbettungen(1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet

sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmungder Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustim-mung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 5Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentli-chen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbet-tungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in eine anderes Urnenreihengrab

sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder  Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemein-de in belegte Grabstätten umgebettet werden.

(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist beiUmbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihen-grab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einemWahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.

(4) Inden Fällendes § 21 Abs.1 Satz3 und bei Entziehungvon Nut-zungsrechten nach § 21 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder 

 Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amtswe-gen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden.Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öf-

fentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.(5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeit-

punkt der Umbettung.

(6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen.Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbartenGrabstättenund an Anlagen durch eine Umbettungentstehen, essei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.

(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unter-brochen oder gehemmt.

IV. Grabstätten

§ 10 Allgemeines(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen

können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:1. Reihengräber,2. Wahlgräber,3. Urnenreihengräber,4. Urnenwahlgräber,5. Grünflächengräber zu Nr. 1 auf den Friedhöfen Öhningen,

Schienen und Wangen6. Grünflächengräber zu Nr. 3 auf dem Friedhof Öhningen

(3) Eine anonyme Bestattung ist nur im namenlosen Urnenfeld auf dem Friedhof Wangen möglich.

(4) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung bestehtnicht.

(5) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

§ 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Be-

stattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beiset-zung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist - sofernkeine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt - in nachstehen-der Reihenfolge1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungs-

gesetz),2. wer sich dazu verpflichtet hat,

3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:

1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Le-bensjahr 

2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom 10. vollendeten Le-bensjahr ab.

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(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Ge-meinde kann Ausnahmen zulassen.

(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in einWahlgrab umgewandelt werden.

(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnennach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durchHinweiseauf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.

(6) Ablaufder Ruhezeit wird drei Monatevorher ortsüblich oder durchHinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben.

§ 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sindGrabstätten für Erdbestattungen, für die Bestat-

tung vonFehlgeburten undUngeborenenund die Beisetzung von Aschen,an denenein öffentlich-rechtliches Nutzungsrechtverlie-hen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet.Nutzungsberechtigterist die durch die VerleihungbestimmtePer-son.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern (einfaches Doppelgrab) wer-den auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungsrecht) ver-liehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehenwerden. Eine weitere Belegung der Grabstätte ist nur innerhalbder Nutzungszeit der ersten Belegung möglich. Die maximaleGrabbelegung dauert 50 Jahre. Die Gemeinde kann Ausnahmen

zulassen.

(3) Nutzungsrechte an Wahlgräbern (Familiengräber) werden auf  Antrag auf die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Siekönnen nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. DieVerlängerung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und für weitere 15 Jahre möglich. Die Gemeinde kann Ausnahmen zu-lassen.

(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsge-bühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden.

(5) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nut-zungsrechten besteht nicht.

(6) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgrä-ber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhe-zeiten nur zweiBestattungen vonLeichen übereinander zulässig.

(7) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden,wenn die Ruhezeit die Nutzungszeitnicht übersteigt oder ein Nut-zungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeiterneut verliehen worden ist.

(8) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens sei-nen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmten. Dieser ist ausdem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wirdkeine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachste-hender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nut-zungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin

oder den Lebenspartner,

2. auf die Kinder,3. auf die Stiefkinder,4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter 

oder Mütter,5. auf die Eltern,6. auf die Geschwister,7. auf die Stiefgeschwister,8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird je-weils der Älteste nutzungsberechtigt.

(9) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeindedas Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genanntenPersonen übertragen.

(10) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung

und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahl-grabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowieüber die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu ent-scheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Ab-satzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattetwerden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(11) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letztenRuhezeit verzichtet werden.

(12) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zueiner weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen,Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hatder Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst recht-zeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.

(13) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden, wenn

die Ruhezeit die Nutzungszeit nichtübersteigt oder ein Nutzungs-recht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneutverliehen worden ist.

§ 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber (1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als

Urnenstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzungvon Aschen Verstorbener dienen.

(2) In einem Urnenreihengrab kann eine Urne beigesetzt werden.

(3) Nutzungsrechte an Urnenwahlgräbern (Mehrfachurnengrab)werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehenwerden. Eine weitere Belegung der Grabstätte mit zusätzlichenUrnen ist nur innerhalb der Nutzungszeit der ersten Belegungmöglich. Die maximale Grabbelegung dauert 50 Jahre. Die Ge-

meinde kann Ausnahmen zulassen.

(4) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sichnach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind in Urnen-wahlgräbern 4 Urnen.

(5) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gel-ten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten.

§ 14 Grünflächengräber (1)Grünflächengräber sind Grabstätten für Bestattungen als Reihen-

grab mit besonderer Gestaltung. § 11 gilt entsprechend.

(2) Grünflächengräber erhalten keine Grabeinfassung, sondern bil-den als Grabfeld eine einheitliche Rasen- bzw. Grünfläche. Un-beschadetder Vorschriften über dieGrabmale(§§ 15 ff)gelten für 

sie gesonderte Gestaltungsvorschriften:Im Grabfeld mit Erdbestattungen:1. Hinsichtlich der Grabmale ist § 15 Abs. 1 und 2 anzuwenden.

Grabmale sind nur stehend zulässig und dürfen die Maße 90 x40 cm nicht überschreiten.

2.Auf der Grabfläche wird eine Platte nach einheitlichem Muster für das Ablegen von Grabschmuck eingebettet und oberflä-chenbündig verlegt. Der Bezug dieser Platte und die Verle-gung erfolgt über die Gemeinde.

3.Auf der Platte dürfen nur frostsichere Schalen abgestellt wer-den.

4.Weiterer Blumenschmuck darf auf dem Grabfeld nicht abgelegtwerden.

Im Grabfeld mit Urnenbestattungen:Zulässig sind liegende Gedenktafeln in einer maximalen Größe

von 30 cm x 20 cm.(3) Das Abmähen der Rasenfläche obliegt der Gemeinde, die ent-

sprechenden Kosten sind mit den Grabnutzungsgebühren abge-golten.

(4) Unbeschadet des § 15 darf Grabschmuck (Blumenschmuck, Ker-zen u.ä.) nur auf der nachAbsatz 2 Nr. 2 vorgesehenen Platte ab-gelegt werden.

V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen

§ 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde

desFriedhofs in seineneinzelnen Teilenund in seinerGesamtan-lage entsprechen.

(2) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabaus-stattung1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen

Schmuck,2. mit Farbanstrich auf Stein,

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3. mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,4. mit Lichtbildern,5. aus Gips.

(3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sindGrabmale bis zu folgen-den Größen zulässig:1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,75 m² Ansichtsfläche2. auf zwei- oder mehrstelligen Grabstätten bis zu 1,50 m² An-

sichtsfläche

(4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größenzulässig: Auf ein- und mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50m² Ansichtsfläche

(5) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf dieGrabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit ste-henden Grabmalen zulässig.

(6) Grabeinfassungen jeder Art - auch aus Pflanzen - sind nicht zu-lässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den ein-zelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.

(7) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestal-tung desFriedhofs undim Rahmenvon Absatz 1 Ausnahmenvonden Vorschriften der Absätze 2 und 7 und auch sonstige Grab-ausstattungen zulassen.

§ 16 Genehmigungserfordernis(1) Die Errichtungvon Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen

Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung der Beisetzung pro-visorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30Zentimeter und Holzkreuze zulässig.

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals imMaßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwenden-de Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamenteund Symbole sowiedie Fundamentierunganzugeben.Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift,der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabedes Materials, seiner Bearbeitung der der Form verlangen. In be-sonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Auf-

stellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf eben-

falls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz (2) gilt entsprechend.

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstigeGrabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vorihrerAufstellung vonder Gemeinde überprüft werden können.

§ 17 StandsicherheitGrabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein aner-

kannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befesti-gen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein.

§ 18 Unterhaltung(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dau-

ernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten undentsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihen-grabstättenund Urnen reiheng rabstätten der Verfügungsberech-tigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nut-zungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigenGrabausstattungen gefährdet, so sind die für die UnterhaltungVerantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.Bei Gefahrim Verzug kann die Gemeinde auf Kosten desVerant-wortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umle-

gung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustandtrotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb ei-ner jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so istdie Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichenzu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonsti-ge Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese

Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekanntoder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchi-ger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 19 Entfernung(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der 

Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorherigerschriftlicher Zustimmung der Gemeinde vonder Grabstätte entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind dieGrabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen.Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Ge-meinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenenFrist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und diesonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahmenach dem Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetz selbst ent-fernen; § 18 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Ge-meinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte

§ 20 Allgemeines(1) Alle Grabstätten müssender Würde desOrtesentsprechend her-

gerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen undKränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestal-tung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderenCharakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebunganzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfendie Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstättendürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andereGrabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.

(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach§ 18 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung er-lischterstmit demAblauf derRuhezeit bzw. desNutzungsrechts.

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Be-legung hergerichtet sein.

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechts abzuräumen. § 19 Absatz2 Satz 2 und3 giltentspre-chend.

(6) DasHerrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärt-nerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt aus-schließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtig-te sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personensindnichtberechtigt, dieseAnlagen der Gemeinde zu verändern.

§ 21 Vernachlässigung der Grabpflege(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der 

Verantwortliche (§ 18 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der 

Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten an-gemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortlichenicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt eindreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderungnicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnen reihengrabstättenvon derGemeinde abgeräumt, eingeebnetund eingesätwerden.Bei Wahlgrabstätten undUrnenwah Ig rabstätten kann dieGemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvor-nahmenach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ord-nung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigungentziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberech-tigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstat-tungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit desEntziehungsbescheids zu entfernen.

(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 ent-sprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Ver-antwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln,so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.

(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortli-chen vorher anzudrohen.

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VII. Benutzung der Aussegnungshalle

§ 22 Benutzung der Aussegnungshalle(1) Die Aussegnungshalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur 

Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen desFriedhofspersonals oder mit Zustimmungder Gemeinde betretenwerden.

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken beste-

hen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen.

VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten

§ 23 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung(1) Der Gemeinde obliegen keineüber die Verkehrssicherungspflicht

hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Ge-meindehaftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäßeBenutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen,durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigenhaftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.

(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für dieschuldhaftverursachten Schäden, die infolge einerunsachgemä-ßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechen-den Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstät-ten entstehen. Sie haben die Gemeinde von ErsatzansprüchenDritter freizustellen, die wegensolcher Schäden geltend gemachtwerden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsbe-rechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese alsGesamtschuldner.

(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelas-senen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.

§ 24 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne von§ 49 Absatz3 Nr.2 desBestattungsge-setzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2

a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspre-chend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonalsnicht befolgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe

 Arbeiten ausführt,d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunrei-

nigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten un-berechtigterweise betritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen

ablagern,g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,

h) Druckschriften verteilt.3. eine gewerbliche Tätigkeit aufdem Friedhof ohne Zulassungaus-

übt (§ 4 Abs. 1),4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbe-

treibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 16)oder entfernt (§ 19 Absatz 1),

5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssi-cherem Zustand hält (§ 17 Absatz 1).

IX. Bestattungsgebühren

§ 25 ErhebungsgrundsatzFür die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und

für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungs-wesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erho-ben.

§ 26 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet

1. werdie Amtshandlung veranlasst oder in wessenInteresse sievorgenommen wird;

2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durchschriftliche Erklärung übernommenhat oder für die Gebühren-schuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt;2. die bestattungspflichtigenAngehörigen der verstorbenen Per-

son (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebens-partnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährigeGeschwister und Enkelkinder).

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 27 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren(1) Die Gebührenschuld entsteht

1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshand-lung,

2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Be-stattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mitder Verleihung des Nutzungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden

einenMonat nachBekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

§ 28 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich

nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebühren-verzeichnis.

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwal-tungsgebühren -Verwaltungsgebührenordnung - in der jeweili-gen Fassung entsprechend Anwendung.

X. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 29 Alte Rechte

Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenenNutzungsrechte werden auf maximal 40 Jahre seit ihrem Erwerb be-grenzt. Sie enden jedocherstmit dem Ablauf der Ruhezeit des in die-ser Grabstätte zuletzt Bestatteten.

§ 30 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tr itt die Friedhofssatzung vom19.01.1998 außer Kraft.Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftender Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zu-standekommen dieser Satzung kann innerhalb eines Jahresnach ihrer Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachver-

halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Öhningen, Klosterplatz 1, 78337 Öhningen, gel-tend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die oben be-zeichnete Rechtsvorschrift als von Anfang an gültig zustande ge-kommen; dies gilt nicht,wenn dieVorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzung, der Genehmigung oder der öffentlichen Be-kanntmachung verletzt worden sind.

 Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch schriftlich nach Ablauf der Jahresfrist von

 jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss gemäß § 43 GemO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hatoder wenn vorAblauf derJahresfristdieRechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandethat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Öhningen, den 24.10.2011

 Andreas Schmid, Bürgermeister 

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Altholzabfuhr Die nächste Altholzsammlung findet am03.11.2011 in Öhningen, Schienen undWangen statt. Bitte stellen Siedas Altholzam Abfuhrtag (03.11.2011) bis spätestens6.00 Uhr bereit.Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg undeine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

 Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen.

Was wird mitgenommen?- Gegenstände aus Pressspan (auch mit

Kunststoff beschichtet)- lackiertes Holz nur aus dem Innenbe-

reich- beschichtetes Holz- Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder 

Klammern- Schrankteile- Kommoden- Tische und Stühle (ohne Polster)- Bettgestelle- Regalbretter - Körbe- Kisten

Was wird nicht mitgenommen?- Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit

Fenster) ist Sperrmüll- Sperrige Gegenstände, die nicht aus

Holz oder Pressspan sind (Sperrmüllbzw. Altmetall)

- Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zu-ständigen Deponie entsorgt werden.

- Altholz der KategorieA IV (Altholzverord-nung des Landkreises Konstanz) ist vonder Abfuhr ausgeschlossen:

- Konstruktionshölzer für tragende Teile- Holzfachwerk und Dachsparren- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außen-

bereich- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen

Verunreinigungen- Sortimente aus dem Garten- und Land-

schaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel,Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)

- Sortimente aus der Landwirtschaft- Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr aus-geschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließ-lich privatwirtschaftlich zu entsorgen.Mehre-re Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in

der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlos-sene Altholz ordnungsmäßig anzunehmenund sachgerecht zu entsorgen.

Sperrmüllabfuhr Die nächste Sperrmüllabfuhr findet am03.und 04.11.2011 in Öhningen, Schienen

und Wangen statt. Bitte stellen Sie denSperrmüll bereits am Donnerstag, den03.11.2011 bis spätestens 6.00 Uhr mitdem Altholz bereit.Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg undeine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

 Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushalts-üblichen Mengen max. 1 cbm.

Was wird mitgenommen?- Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe

nicht in die zugelassenen Restmüllbe-hälter passen und nicht hauptsächlichaus Holz oder Metall sind.

- Sessel

- Sofa- Liegen- Teppiche und Teppichböden- Bodenbeläge- Bügelbretter - Matratzen- Koffer - Fahrradteile- Sperriges Spielzeug aus Kunststoff - Ski- Spiegel- Gartenmöbel aus Kunststoff 

Was wird nicht mitgenommen?- Sperrige Gegenstände aus Holz (auch

Pressspan) oder Metall- Kühlgeräte- Fernsehgeräte und Computerbildschir-

me (Deponie)- Keramik z.B. Waschbecken, Bauabfälle- Wertstoffe (Kartonagen, leere Eimer,

Blecheimer oder Kanister)- Autoreifen (Deponie)- Problemstoffe (Ölkanister, Autobatterien

o. ä.)- kleine Restmüllgegenstände lose oder in

Säcken

Straßenbelagsarbeiten

an GemeindestraßenVon Mittwoch, 2. November bis voraus-sichtlich Mittwoch, 9. November  werdenauf die Gemeindestrassen: Im Sand, Ufer-weg, Schloßstrasse in Kattenhorn, Am Reb-berg Im Oberdorf in Öhningen und Bruder-hofstraße in Schienen Dünnschichtbelägeaufgebracht.

Die Straßen müssen hierdurchkurzfristig ge-sperrt werden, so das es zu Verkehrsbehin-derungen kommen kann.

Wir bitten um Verständnis.

Bürgermeisteramt Öhningen

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Kurzbericht aus der Sitzungdes Gemeinderates am24.10.2011BauangelegenheitenDie Errichtung einer Dachgaupe ist auf ei-nem Wohnhaus an der  Waldheimstraße inSchienen geplant. Der Gemeinderat stimmtedemVorhaben zu und erteilte dasgemeindli-che Einvernehmen.Eine Gerätehütte soll im Bereich des Sport-platzes in Öhningen errichtet werden. Nacheinem früheren Beschluss zur Vertagungwurde der Bauantrag erneut vorgelegt. Der Rat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche

Einvernehmen.

Bade- und CampingplatzbetriebWie bereits berichtet sollen die Entgelte für den Campingplatz angehoben werden. Hier-zu lagnun die geänderteBetriebs-, Miet- undEntgeltordnung vor. Nachdem die Angele-genheit mehrfach vorberatenwar, beschlossder Gemeinderat die Neufassung der Be-triebs-, Miet- und Entgeltordnung für den Ba-deplatz Öhningen und den CampingplatzWangen. Die Badegebühren ändern sichnicht. (Die Veröffentlichung erfolgt in dieser Höri-Woche unter der Rubrik „Amtliches“).

FriedhofssatzungDie Friedhofssatzung der Gemeinde soll andie aktuelle Mustersatzungangeglichen wer-den. Bürgermeister Schmid informierte nä-her und teilte unter anderem mit, dass durchdie Satzung, neben Familiengräbern auf al-

Freitag, 28. Oktober 2011 16

HÖRIWoche

Geburtstagsjubilarin der kommenden Woche

Montag, den 31.10.2011Frau Viktoria Burakova, OT Öhningen83 Jahre

Wir gratulierender Jubilarin recht herzlichund wünschen ihr alles Gute, vor allemGesundheit.

Wichtige Mitteilung für alleVermieter aus Öhningen,Schienen und WangenKurtaxe wird in der Gemeinde Öhningenseit 2009 ganzjährig erhoben.

Bis zum 31.10.2011 sind es 0,90 Euro

pro Person ab 15 Jahren.

Vom 01.11.2011 bis 31.03.2012 gilt der ermäßigte Satz von 0,40 Euro pro Per-son ab 15 Jahren.

 Auch in der Wintersaison fahren Gäste,die Kurtaxe entrichten, kostenlosmit allenBussen und Bahnen des Nahverkehrs imVHB-Geltungsbereich.Daher müssen auch weiterhin Melde-scheine ausgefüllt und Gästekarten aus-gegeben werden.Um die Kurtaxe-Abrechnung für die Sai-son 2011 erstellen zu können, bitten wir 

alle Vermieter, ausgefüllte - sowie ver-schriebene - Meldescheine bis spätes-tens

04. November 2011

in der Tourist-Informationin Öhningen ab-zugeben.

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len drei Friedhöfen, nun auch Rasengräber möglich werden. Die neue Friedhofssatzungdient gleichzeitig als Grundlage für die Kal-kulation der Gebühren.(DieVeröffentlichungerfolgt in dieserHöri-Woche unter der Rubrik„Amtliches“).

Gemeindehaus in SchienenFür die Anlage um das Gemeindehaus inSchienen ist eine gärtnerische Neugestal-tung geplant. Auf die beschränkte Aus-schreibung der Arbeiten ging lediglich ein

 Angebot ein, welches zu sehr von der Kos-tenschätzung abwich. Gemäß Vorschlagdes Planers befürwortete der Rat die Aufhe-bung der Ausschreibung und die Einholungweiterer Angebote. Die Vergabe der Arbei-ten wird in einer weiteren Sitzung erfolgen.

Ausweisung von WasserschutzgebietenFür den Tiefbrunnen Bruderwiese und dieKressenbergquellen sind derzeit noch keineWasserschutzgebiete ausgewiesen. Bürger-meister Schmid informierte über den Sach-verhalt. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, einen Antrag auf Erlass der Wasser-schutzgebietsrechtsverordnung für die bei-den Schutzgebiete „Bruderwiese“und „Kres-senbergquellen West und Ost“ zu stellen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschie-denes gabdie Verwaltung denTermin deröf-fentlichen Sitzung der  Verbandsversamm-lung des GemeindeverwaltungsverbandsHöri am Donnerstag, 10.11.2011, 20.00Uhr bekannt. Aus dem Rat wurde auf anste-hende Reparaturarbeiten in Wangen hinge-wiesen.

Kindergarten Öhningen

Von Familie Sieber wurden wir zum Nüssesammeln und zum Mosten in die Steiner Straße eingeladen. Mit der Altersgruppe der 3- und 4-Jährigen zogen wir los. Frau Sieber erklärte uns den Obsthäcksler, die Kinder waren anschließend eifrig dabei, die Äpfelhineinzuwerfen und staunten nicht schlechtüber den Brei der da unten raus kam. Als alle

  Äpfel zu dieser Maische verarbeitet waren,hieß es „pressen“. Die Kinder füllten die Mai-sche in die Presse, und gemeinsam drehtensie, bis aller Saft ausgepresst war. Nach der Stärkung mit Frau Siebers leckerer Apfeld-ünne und frischem Süßmost zogen wir wie-der in den Kindergarten zurück.

Wir bedanken uns herzlich bei Familie Sie-ber für den beeindruckenden Vormittag, die

vielen Nüsse und den leckeren Süßmost. Eshat uns viel Spaß gemacht.

Kinder und Erzieher vom Kindergarten Öhningen

Freitag, 28. Oktober 2011 17

HÖRIWoche

Einladungzur öffentlichen Sitzungder Verbandsver-sammlung am Donnerstag, 10.11.2011 um20.00 Uhr im Rathaus Moos, Sitzungssaal.

TAGESORDNUNG:1. Protokoll der öffentlichen Sitzung vom

23.11.2010

2. Feststellung der Jahresrechnung 2010

3. Haushaltssatzungmit Haushaltsplan 2012

4. Annahme von Spenden

5. Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss

6. Verschiedenes – Bekanntgaben - Anträge

Uwe EischVerbandsvorsitzender 

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Amtstag des Notariats in

Gaienhofen und ÖhningenIm November findet der Amtstag am Mitt-woch, 30.11.2011 statt.Herr Dr. Flum vom Notariat Radolfzell befindetsich vormittags im Rathaus in Öhningen undnachmittags im Rathaus von Gaienhofen.Die Bürger erhalten dadurch Gelegenheit, Ge-schäfte, die einer notariellen Beurkundung be-dürfen (z.B. Kauf- oder Schenkungsverträge,Testamentsangelegenheiten, Beratungen und

 Auskünftehierüber)im Orterledigenzukönnen.Wir bitten Sie, sich zur Terminvereinbarung mitder  Gemeinde Öhningen, Frau Wick, Tel.819-13 bzw. Frau Duttle, Tel. 819-11 in der Zeit von Montag und Mittwoch - Freitag, 8.00 -

12.00 Uhr sowie Donnerstag von 16.30 - 18.00Uhr bzw. mit dem Grundbuchamt Gaienho-fen, Herr Braun, Tel. 818-24 in Verbindung zusetzen.Grundbuchamt Gaienhofen und GemeindeÖhningen

Polizeidirektion KonstanzPolizei im Landkreis Konstanz führt tele-fonische Bürgerbefragung durchWovor haben die Bürgerinnen und Bürger 

 Angst und wie gut fühlen sie sich von ihrer Poli-zei verstanden und betreut? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, befragt die

Polizei die Bevölkerung in ganz Ba-den-Württemberg. Bei der PolizeidirektionKon-stanz findetdie telefonische Bürgerbefragung inderZeitvonMontag,07.11.2011bis Samstag,26.11.2011 statt.Die Telefoninterviews erfolgen werktags zwi-schen10.00und 20.00Uhr(samstagsbis16.00Uhr). Die Befragung führen Beschäftigte der Polizeidirektion Konstanz durch. Polizeibeamtewerden hierzu nicht eingesetzt.Insgesamt 1 000 Personen werden anhand ei-nes sozialwissenschaftlich fundierten Zufalls-prinzips ausgewählt, wodurch zugleich den da-tenschutzrechtlichen Bestimmungen entspro-chen wird. Die Befragung wird in anonymer Formstattfinden. LediglichdieAngaben zuAlter 

(nicht Geburtsdatum), Geschlecht sowie der Wohnortgemeinde werden erhoben.Personen,die Zweifel an der Echtheit eines Anrufs haben,können sich unter der speziell für diese Befra-gung geschalteten Hotline-Nummer 07531995-1333 über dieRichtigkeitdes Anrufs verge-wissern.In einer vomstetigen Wandel geprägten Zeit istes für die Polizei vongroßer Bedeutung, unmit-telbar von den Menschen gesagt zu bekom-men, wo der Schuh drückt.Jens Purath, Projektleiter Bürgerbefragung 

Garten-Rendezvous

am Untersee 2011Abschlussveranstaltung mit den teilneh-menden GartenbesitzernDas Garten-Rendezvous am Untersee 2011neigt sich dem Ende. In diesem Jahr öffneten

wieder 34 private und öffentliche Gärten auf deutscher und schweizerischer Seite des Un-

tersees ihre Pforten für interessierte Touristenund Einheimische. Die Besucherzahlen sindsehr positiv, je nach Garten aber auch sehr un-terschiedlich, von 100 Besuchen in kleinen, pri-vaten Gärtenbis hin zu15 000 Besuchenin dengroßen Parkanlagen. Die Begeisterung aller Gartenbesitzer für das Garten-Rendezvous istnach wievorungetrübt. Auch TourismusUnter-see blickt sehr zufrieden auf das Gar -ten-Rendezvous 2011 zurück.

 Am 14. Oktober trafen sich die teilnehmendenGartenbesitzer zur traditionellen Abschlussver-anstaltung. BeiAmmann Gartenkultur in Steiss-lingen führteFrau Huben-Rosswag durch IhrenSchaugarten. Besonders begeisterten die ver-

schiedenen bunt gefärbten Ahornbäume sowiedie über80-jährigeHängeulme.Die Hobbygärt-ner konnten sich daher viele nützliche Tipps für ihreneigenen Garten holen.Beimabschließen-den Kaffee und Kuchen im Glashaus wurdenErfahrungen und Geschichten ausgetauscht.Im Jahr 2012 wird das Garten-Rendezvous inbewährter Form fortgeführt. Die Meisten der bisherigen Gärten werden sich wieder beteili-gen, aber auch zwei neue Gärtenwerden in das

 Angebot mit aufgenommen. Die Broschüre mitausführlichen Informationen zu allen Gärtenund begleitenden Veranstaltungen ist ab Janu-ar 2012 bei Tourismus Untersee oder in denTourist-Informationen rund um den Unterseeerhältlich.

Landratsamt Konstanz- untere Flurbereinigungsbehörde -

ÖffentlicheBekanntmachungWahl des Vorstands der Teilnehmergemein-schaft der Flurbereinigung Moos-Iznang1. Die Grundstückseigentümer  und die

Erbbauberechtigten im Flurneuordnungs-gebiet Moos-Iznang - Teilnehmer - sowiesonstige Interessierte werdenzurWahl desVorstands

auf Dienstag, den 29. November 2011

in den Seminarraum des Rathauses vonMoos, 19.00 Uhr 

eingeladen.2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder  wird

hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 3festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß §21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wäh-len. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungs-gesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) mussmindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen ge-wähltwerden, die am Flurneuordnungsver-fahren nicht beteiligt sind.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teil-nehmergemeinschaft.Er solldasVertrauen

der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher imInteresse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.

4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

oder nicht voll geschäftsfähig sind, stehtdas Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern

zu. Bevollmächtigte haben sich durchschriftliche Vollmacht auszuweisen.

5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilneh-mer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimmefür jedes zu wählende Vorstandsmitgliedund jeden Stellvertreter, selbst wenn er alsEigentümer undzugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist.Nureine Stimmehat auch der Bevollmäch-tigte,auch wenn er selbstzugleich Teilneh-mer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt.Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer)und Gesamthandsgemeinschaften (z.B.Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1Stimme gemeinschaftlich.

6. Wählbar  ist jeder Volljährige, auch wenner nicht Teilnehmer am Flurneuordnungs-verfahren ist. Die Bewerbung von Frauenist besonders erwünscht.

Wahlvorschläge können beim LandratsamtKonstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde,Otto-Blesch-Straße 49, 78315 Radolfzell - ein-gereicht werden. Es sind aber auch Personenwählbar,dienichtauf einemWahlvorschlagste-hen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzli-chen Vorgaben wird ab 07. November 2011 imRathaus in Moos zur Einsicht ausgelegt.Radolfzell, den 21. Oktober 2011D.S.

Ehrenamtliche Pflegelotsenim Landkreis gesuchtDie Fachstelle für Bürgerschaftliches Engage-ment im Landkreis Konstanz will einen ehren-amtlichen Besuchsdienst einrichten,der Pfle-gebedürftige und ihre Angehörigen über einengewissen Zeitraum begleitet. Dabei sollen diePflegelotsennichtin derPflege undim Haushalthelfen, sondern Lebensfreude durch tröstendeund motivierende Worte, Gespräche, Spazier-gänge, Informationen, etc. vermitteln. Für die-senDienst undum sich im Pflegedschungelzu-rechtzufinden werden die Ehrenamtlichen vor-bereitet.Die30-stündige Schulungfindet im Ja-

nuar und Februar 2012 statt. Es werden in ab-wechslungsreichen Modulen Grundlagen zumThema Pflegeversicherung, ambulante Pflege-dienste, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfü-gung, Hospiz, etc. vermittelt.WährendihrerEinsätzewerden die Ehrenamtli-chen durch eine Fachkraft begleitet, die regel-mäßig Austauschtreffen anbietet. Organisato-risch wird dieser Ehrenamtsdienst dem Pflege-stützpunkt Landkreis Konstanz, AußenstelleRadolfzell, zugeordnet.Haben Sie Interesse an diesem interessantenEhrenamt oder möchten Sie mehr darüber er-fahren?Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Ver-fügung: Annette Breitsameter-Grössl,Sozialde-

zernat, Fach- und Projektstelle für Bürger-schaftliches Engagement (BE), Benediktiner-platz 1, 78467 Konstanz,Tel.:07531 800-1783,Fax: 07531 800-1788, [email protected].

Freitag, 28. Oktober 2011 18

HÖRIWoche

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Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer , Klosterplatz 3,Öhningen, Tel. 07735 93020Gemeindereferentin Marlies Kießling,Kirchgasse 4, Gaienhofen-HornTel. 07735 938541,E-Mail: [email protected] Eberhard Grond, pens.,Klosterplatz 3, Öhningen, Tel.07735919377Pfarrer Franz Schwörer , pens.,Pankratiusweg 1, Öhningen-WangenTel. 07735 9374155, E-Mail:

[email protected] Gerhard Klein, pens.,Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732 9409350Pfarrer Gebhard Reichert, pens.,Deienmooserstraße 5, Moos-BankholzenTel. 07732 822333,E-Mail: [email protected] (nebenberuflich) Peter  Niesporek,Pfarrhaus Moos, Kirchstraße 7a, MoosTel. 07732 6111,E-Mail: [email protected]

Internet und E-Mail

Die aktuellsten Hinweise sowie die Terminefür die kommende Woche sind auf den Ho-mepages der Kirchengemeinden abrufbar:www.kirchen-hoeri.de undwww.sse-hoeri.deZentrale E-Mail-Anschrift:[email protected]

Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,78337 ÖhningenTel. 07735 93020, Fax: 930222,Montag/Dienstag, Donnerstag/Freitag,09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]üro Horn, Kirchgasse 4,Gaienhofen

Tel. 07735 2034, Fax: 939722, Dienstag undDonnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]üro Weiler, Hauptstraße 47,Moos-Weiler Tel. 07732 4320, Fax: 4340, Dienstag undFreitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected]

Kindergärten in Trägerschaft der SeelsorgeeinheitKindergarten Bankholzen, Tel.0773253689Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639

Proben unserer Kirchenchöre:Kirchenchor Wangen: Dienstag, 19.30 Uhr im Pfarrheim St. Josef WangenKirchenchor Schienen: Mittwoch, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schienen

Kirchenchor Öhningen: Montag, 20.00 Uhr 

im Bernhardsaal ÖhningenKirchenchor Vordere Höri: Montag, 19.00Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Mittwoch,19.30Uhr im Johan-neshaus HornMänner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn:Donnerstag, 19.30 Uhr 

Krabbel- und SpielgruppenÖhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson:KerstinSteiger (Tel.937817)Wangen: Freitag, 9.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Carina Löble(Tel. 07735 938398)

Weiler: Dienstag 9.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Daniela Straub(Tel.: 07732 929585)Horn: Mittwoch 09.00 - 10.30 Uhr Frau Miriam Bosch, Tel. 07735 919160 istdie neue Kontaktperson für die Krabbelgrup-pe HornSpielgruppe „Sonnenkäfer”für 2 - 3-Jährige

  jeweils Montag, Dienstag und Donnerstagvon8.30-12.00UhrimJohanneshausHornInfos: Verein „Hilfe von Haus zu Haus"(Tel.: 07735 919012)

Spielgruppe “Gänseblümchen”für 2 - 3-Jährige

  jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von08.30 - 12.00 Uhr Infos: Verein “Hilfe von Haus zu Haus”(Tel. 07735 919012)

Sieben Schmerzen Marien, MoosSt. Blasius, BankholzenSt. Leonhard, Weiler 

Freitag, 28. Oktober - Fest ApostelHl. Simon und hl. JudasWei 18.30 Heilige Messe (für Werner 

Bölli und für die Verst. Der Fam. Schätzle)

Samstag, 29. Oktober - vom TagBa 14.00 Taufe des Kindes

Sebastian Rene DubosqMoos 18.30 Heilige Messe (für Martha

Fabry und verst. Angeh.)Sonntag, 30. Oktober - 31. Sonntag imJahreskreis - Ende der SommerzeitWei 9.30 Heilige Messe (für Fritz

Graf sowie für Artur Sulz-mann undverst. Eltern, für 

Fritzund TheresiaWielandund Maria Billi)

Ba 10.45 Heilige Messe (für Pirminund Lidwina Graf und

verst. Angeh.)

Dienstag, 01. November - Hochfest

AllerheiligenWei 9.30 Heilige Messe (für Pfr.Joseph Hick) -anschl. Gräberbesuch

Ba 14.00 GräberbesuchMoos 15.00 GräberbesuchMittwoch, 02. November - Allerseelen -Kollekte für die Priesterausbildung inOsteuropaWei 18.30 HeiligeMesse (füralleVer-

storbenen unserer Pfarr-gemeinden sowie für dieLebenden und Verstorbe-nen der Fam. Röcho)

Donnerstag, 03. November - Hl Hubert,

hl.PirminMoos 18.30 WortgottesdienstFreitag, 04. November - Herz-Jesu-FreitagWei 18.30 Heilige Messe (für Josef 

und Maria Bohner undverst. Angeh.)

Samstag, 05. November -Herz-Mariä-SamstagMoos 11.00 Taufe des Kindes

Finn-Luca Koch18.30 Heilige Messe (für There-

sia Laub und Maria Vogel)Ba 18.30 Heilige Messe (für Johann

und Katharina Schmal)Sonntag, 06. November - 32. Sonntag im

Jahreskreis - Hl. LeonhardWei 09.30 Hochamt - Patrozinium zu

Ehren des Hl. Leonhards -musikalische Mitgestal-tung: Kirchenchor VordereHöri, unter derLeitung vonFrau Andrea Gnädinger -anschl. herzliche Einla-dung zum Stehempfang.

Vorweihnachtlicher AdventsmarktDie Pfarrgemeinden der Vorderen Höri ver-anstalten am Sonntag, den 20.11.2011 - ab14.00 Uhr - einen vorweihnachtlichen Ad-

ventsmarkt im und ums Pfarrzentrum Weiler.Schon heute wollen wir Sie alle auf’s Herz-lichste zu diesem Mittag einladen und freuenuns auf Euer Kommen.

Die Pfarrgemeinden der Vorderen Höri 

KRABBELGRUPPEImmer dienstagstrifft sichim PfarrzentrumWeiler von 9.30 Uhr - 11.00 Uhr die Krab-belgruppe. Willkommen sind alle interes-s ier ten Mamas und P apas mit ihr enSprösslingen ab ca. 6 Monaten. Also ein-fach mal vorbeikommen und ganz unge-zwungen mitmachen. Wir würden uns über neue Gesichter freuen.

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HÖRI  Woche

Freitag, 28. Oktober 2011 19

Kirchliche Nachrichten der Seelsorgeeinheit Höri

Vordere Höri

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St. Johann, HornSt. Mauritius, GaienhofenSt. Agatha, Hemmenhofen

Freitag, 28. Oktober - Apostel Hl. Simonund Hl. JudasHorn 18.30 Vesper 

19.00 Heilige Messe (für Familiede Boni und Rosenbaum)

Samstag, 29. Oktober - Vom TagHem 18.30 Sonntagvorabendmesse

(JahrtagfürJosefBöhlerundfür verstorbene Angehörige)

Sonntag, 30. Oktober - 31. Sonntag imJahreskreis - Ende der SommerzeitHorn 09.30 HeiligeMesse(1.Jahrtagfür 

Elfriede Braunbarth und für  Angehörige sowie für FranzKofler,fürJohannaundJosef Moser und für die Familien

Bruttel und Bren)15.00 Taufe des KindesNico Alexander Stumpp

Dienstag, 01. November - Hochfest Aller-heiligenHorn 10.45 HeiligeMesse(für Hulda und

Josef Böhler),anschl. Gräberbesuch

Hem 14.30 GräberbesuchDonnerstag, 03. November - Hl. Hubert,Hl. PirminGai 15.30 Heilige Messe „Seeheim

Höri" (für Agnes Wieden-maier)

Sonntag, 06. November - 32. Sonntag im

Jahreskreis - Zählung der Gottesdienst-besucher Horn 09.30 Heilige Messe (für Familie

de Boni und Familie Rosen-baum sowie fürPirmin Rauh,für Stefan Ruhland und für 

 Adolf und Elisabeth Honz)Hem 10.45 Heilige Messe

(für Franz Eberle)

Vorankündigung!!!10. Dezember 2011Tänze zum WeihnachtsoratoriumEinstimmung in den Advent

Es ist immer sehr beglückend, sich auf neueWeise in den Advent und auf Weihnachteneinzustimmen. An diesem Nachmittag sindalle herzlich eingeladen, die gerne tanzen.Wir lernen einfache Tänze, choreographiertwurden zu Chorälen und Arien des Weih-nachtsoratoriums von J.S. Bach. Alle Tänzewerden ausführlich erklärt und geübt.

Zeit: 10.12.2011, 14.00 - 18.00 Uhr mit Kaf-feepause.Kosten: 15 EuroLeitung: Perpetua Welsch, Tanzpädagogin,Singen/Htwl.

St. Hippolyt und Verena, ÖhningenSt. Genesius, SchienenSt. Pankratius, Wangen

Samstag, 29. Oktober - Vom Tag

Wa 18.30 Sonntagvorabendmesse(für Irma Dörflinger)Sonntag, 30. Oktober - 31. Sonntag imJahreskreis - ENDE DER SOMMERZEITÖhn 09.30 HeiligeMesse(für die Pfarr-

gemeinde) mit Taufe vonDominic Häberle

Sch 10.45 Heilige Messe (für Kriem-hildeGroßholz-Grundlerso-wie für Martina Moser)

Dienstag, 01. November - AllerheiligenÖhn 09.30 Heilige Messe in der Fried-

hofskirche (Ged. für Fam.Rufund Fam. Fechtig sowiefür Richardis und Ludwig

Klose), anschl. Gräber-besuchWa 09.30 Heilige Messe (für Verst.

der Fam. Löble),anschl. Gräberbesuch

Sch 14.00 GräberbesuchMittwoch, 02. November - AllerseelenÖhn 09.00 Heilige Messe, gleichzeitig

Monatsmesse der Frauen-gemeinschaft (für alle Ver-storbenen der Gemeinde)

Freitag, 04. November - Hl. Karl Borro-mäus - Herz-Jesu-FreitagSch 09.00 Wallfahrtsgottesdienst mit

Kollekte für den Patensohn

(Hl. Messe für Hulda Geugis)

Samstag, 05. November - Vom TagSch 15.00 Taufe von

Matteo Alexander HahnSch 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Agnes Wiedenmaier)Sonntag, 06. November - 32. Sonntag imJahreskreis - Zählung der Gottesdienst-besucher Öhn 09.30 HeiligeMesse(für Maria und

Leo Wieland sowie für Willi Gnädinger)

Wa 10.45 Heilige Messe(für Karl Mül-ler und

Brigitte Zimmermann)

EINLADUNGan unsere Mitglieder und alle Frauen, die inWangen Zukunft mitgestalten wollen, zu ei-nem PLANUNGSGESPRÄCH am Freitag,04. November 2011 um 19.30 Uhr im Pfar-rheim “St. Josef” Wangen.

Punkte, die angesprochen werden:- Wünsche der Frauen- Zukunft der Frauenarbeit- Termin 2012Wir freuen uns über rege Teilname.

Elisabeth Denz und das Team

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Wort zur Woche:Heiledu mich, Herr, so werde ich heil. Hilf dumir, so ist mir geholfen.Jer 17, 14

Fr., 28.10.19.30 Uhr Gaienhofen / Gemeindesaal –Vortrag: Christsein im arabischen Palästina(Pfr. Ulrich Kadelbach aus Stuttgart)So., 30.10.10.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche – Got-tesdienst mit Abendmahl, Pfr. KlausMo., 31.10.19.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche – Be-sinnlicher und genüsslicher Abend zum Re-formationstagDo., 03.11.

15.00 Uhr Öhningen / Bürgersaal – Frauen-kreis ÖhningenSo., 06.11.10.00 Uhr Gaienhofen / Melanchthonkirche

 – Gottesdienst (Pfr. Brates)

So., 30.10.9.30 Uhr Stein am Rhein / Stadt – Gottes-dienst (Pfrin. J. Tramer)So., 06.11.9.30 Uhr Stein am Rhein / Stadt – Gottes-dienst mit Abendmahl zum Reformationstag(Pfr. F. Tramer)

Freitag, 28. Oktober, 19.30 Uhr Vortrag: Christsein im arabischen Paläs-tinaPfr. Ulrich Kadelbach aus StuttgartEv. Gemeindehaus, Schloßstr. 3,GaienhofenÜber die besondereSituation der palästinen-sischen Christen in den besetzten Gebietenwird Herr Pfr. Ulrich Kadelbach aus Stuttgartreferieren.

Besinnlicher und genüsslicher Abend am

Reformationstag, Montag, den 31. Okto-ber - 19.00 Uhr in der Petruskirche  Am 31. Oktober ist Reformationstag. Dieevangelische Christenheit besinnt sich auf ihre Wurzeln, die wieder neu durch MartinLuther freigelegt wurden. Leider gerät dieser Gedenktag immer mehr in den Hintergrund.Halloween wird mehr und mehr an diesemTag begangen. Wir möchten bewusst wieder durch Texte, Lieder und Gedanken an die-sen Tag und das Anliegen der Reformationerinnern.Berühmt sind Luthers Wortevor demReichs-tag zu Worms: „Hier stehe ich, ich kann nichtanders“. Für was steht er hin, auch wenn sei-

ne Knie zittern? Ein kleiner Filmausschnittaus dem Kino-Film Martin Luther wird dazugezeigt werden. Bei Saft und einer schmack-haften Kürbissuppe klingt der Abend aus.Zudem werden die Fenster der Petruskirchebeleuchtet sein.

HÖRI  Woche

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Mittlere Höri Hintere Höri Evangelische Kirchen-gemeinde auf der Höri

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„Suser, Schmalzbrot, neue Lieder“Sieschlummernin einer Kiste undwarten auf ihren Einsatz – die blauen Heftchen mit den„Neuen Liedern“ für den Gottesdienst. Nunwill das mit dem Gesang aus voller Brustmeist auf Anhieb nicht recht klappen, wennes sich, wie hier, um ungeübte Klänge han-delt. Daher wurde kurzerhand eine Aktion insGemeindeleben gerufen, die hier auf geselli-ge Weise Abhilfe schaffen soll.„Singet dem Herrn ein neues Lied“ - So wol-len wir an einem Samstagnachmittag in ge-selliger Runde einige der neuen Lieder ken-nenlernen und diese dann am folgendenSonntagmorgen im Gottesdienst mit der Ge-meinde singen.„Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder“heißt es auf dem blauen Hochglanz-„Cover“und ich meine, auch solche, uns noch unver-traute Kirchenmusik hat es verdient, gesun-gen und gehört zu werden. Es ist nichtschwer zu lernen, das junge Liedgut, dakann ein jeder mitsingen.Wir treffen uns also am Samstag, den 12.November  um 15.30 Uhr in der Kattenhor-ner Petruskirche zu einem fröhlichen Sing-kreis und lassen, gegen 17.00 Uhr die neueMusikstunde bei Suser und Schmalzbrot ge-bührend ausklingen.Die Leitung hat Sonja Eller, an der Orgel mu-siziert Lisbeth Westberg.

Freiwillige vor!Die Bewerbungsfrist für den FreiwilligenÖkumenischen Friedensdienst (FÖF) endetam 27. November 2011.

 Annika betreut Schwerbehinderte in CostaRica, Christopher und Markus arbeiten mit

Kindern und in der Landwirtschaft in einemSozialzentrum auf Sizilien und Johanneswird bald mit dem Deutschen EvangelischenInstitut für Altertumswissenschaften in Jeru-salem auf Ausgrabung nach Jordanien fah-ren. Und alle kennen sich: Sie leisten einenFreiwilligen Ökumenischen Friedensdienst(FÖF) im Ausland.Die Bewerbungsphase für einen Dienst abSommer 2012 läuft bis zum 27. November.Das Angebot steht jungen Frauen und Män-nern offen, Abitur ist keine Voraussetzung.Die Evangelische Landeskirche ist sowohlvom weltwärts-Programm als auch vom In-ternationalen Jugendfreiwilligendienst(IJFD) als Träger anerkannt. Weitere Infor-mationen und die Bewerbungsunterlagengibt’s auf der Homepage der ArbeitsstelleFrieden www.friederle.de oder per mail un-ter [email protected].

Besuchen Sie uns im Internet unter:http://www.evkirche-hoeri.de/home.html oder im Pfarramt: Gütebohlweg 4, 78343 Gaienho-fen, Tel.: 07735 2074, Fax: 07735 1431, Mail:Pfarrer Klaus: [email protected],Pfarramt: [email protected] Klaus hat keine festgelegten Sprech-zeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Terminmit ihm unter der oben genannten Telefon-nummer oder per Mail.Frau Koch ist außerhalb der Schulferien Di.,Mi.undDo.von9.00–12.00Uhrzuerreichen.In den Herbstferien vom 01. – 06. November ist das Pfarramt nicht besetzt. In dringen-den Fällen wenden Sie sich bitte an Pfar-rer Ulrich Henke (Tel. 07734 97343).

mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingena.R., Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang,Weiler 

Paul-Gerhardt-Straße 278315 Radolfzell-BöhringenTel. 07732 2698, Fax: 07732 [email protected]

Öffnungszeiten des Pfarramtes:Dienstag bisDonnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr (außer in den Schulferien)

Sonntag, 30.10.201110.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hilsberg)

Sonntag, 06.11.201110.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl(Wein) und der Kirchenchor singt die deut-

sche Messe von Schubert, parallel Kinder-gottesdienst (Silvia Scheuer)

Freitag, 28. Oktober 2011 21

HÖRI  Woche

Uli Böttcher - Ü 40 –Die Party ist zu Ende

Was passiert ei-gentlich im Lebeneines Mannes umdie 40? Sehnt er 

sich in die Sturm-und Drangzeitenzurückoder freut er sich auf Weisheit,Gelassenheit undsonstige „Annehm-lichkeiten“ des Al-ters? Dieser wirk-lich wichtigen Fra-ge geht UliBöttcher 

mit sprudelndem Humor und Wortwitz auf den Grund – oberschwäbisch selbstver-ständlich!

Uli Böttcher: Seit 25 Jahren arbeitet Uli Bött-

cher erfolgreich als Schauspieler und Kaba-rettist auf den Bühnen dieses Landes. Ne-ben Theater-Engagements in Düsseldorf,Ravensburg und Neu-Ulm hat er sich vor al-lem mit seinen eigenen Kabarettabenden ei-nen Namen gemacht.

Inzwischen betreibt Uli Böttcher ein eigenesTheater mit Gastwirtschaft und Biergartenauf dem heimatlichen Hof:Das FROtheater.Fr., 18.11., 20.00 Uhr Vorverkauf: 16 Euro, Abendkasse: 18 EuroKultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel.07735 81823, www.gaienhofen.de

Infos unter www.schloss-gaienhofen.de.

Evangelische Kirchen-gemeinde Böhringen

Hermann Kinder Produkt, Prozess und Privates

Materialien aus dem eigenen Archiv

30. Oktober 2011 - 29. Januar 2012Hermann-Hesse-Höri-Museum

Kapellenstraße 8,78343 Gaienhofen / BodenseeTel. 07735 440949www.hermann-hesse-hoeri-museum.de

Öffnungszeiten:Fr. & Sa., 14.00 - 17.00 Uhr,So., 10.00 - 17.00 Uhr,01.11. & 26.12., 10.00 - 17.00 Uhr 

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Ausstellung „Hermann Kinder:Produkt, Prozess und Privates“- Materialien aus dem eigenenArchiv

D a s H e r m a n n -H e s s e - Hö-

ri-Museum Gaien-hofen eröffnet amS o n n t a g ,3 0 . 1 0 . 2 0 1 1 u m11.00 Uhr die Aus-stellung „HermannKinder: Produkt,Prozess und Priva-

tes“ - Materialien aus dem eigenen Archiv.Die Ausstellung dauert an bis 29. Januar 2012. Das Museum ist geöffnet: Freitagund Samstag von 14.00 bis 17.00 Uhr so-wie Sonntag von 10.00 - 17.00 Uhr, Feier-tage 01.11. & 26.12., 10.00 - 17.00 Uhr.Dies ist eine Ausstellung von FORUM

  ALLMENDE, kuratiert von Jochen Kelter i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t d e m H e r -mann-Hesse-Höri-Museum. HermannKinder wurde 1944 in Thorn geboren undwar von 1972 bis 2008 Germanist an der Universität Konstanz. Für seine zahlrei-chen Romane und Erzählungen erhielt er verschiedene Preise und Auszeichnun-gen. Aus seinem Selbstarchiv, das vomFranz-Michael-Felder-Archiv in Bregenzübernommen wurde, zeigt die AusstellungMaterialien zu Leben und Werk. Schwer-punkt ist einmal die Öffnung des Bucheszu seinem Entstehungsprozess und zuseiner Rezeption, was vor allem an dem

Publikumserfolg „Der Schleiftrog“ doku-mentiert wird. Der zweite Schwerpunktliegt auf dem Kontrast zwischen öffentli-c h en u n d p r i va t en B i ld e rn : W e r-bungs-Plakate gegen Selbstbilder, die alsEinhand-Selbstschnappschüsse und als

Zeichnungen in den Tagebüchern entste-hen, die bislang noch nie öffentlich aufge-schlagen wurden und die einer „Ästhetikdes Hässlichen“ folgen, die auch Merkmalvon Kinders Texten ist. Text-Bild- Kombi-nationen haben Kinder, der auch Kunstge-schichte studiert hat, offenbar von Beginnan gelockt.

Begleitveranstaltungen zur AusstellungSonntag, 13.11.2011, um 11.00 Uhr Hans Helmut Straub (bis 2006 Stadttheater Konstanz)liest Texte von Hermann Kinder 

Sonntag, 27.11.2011, um 11.00 Uhr Das „hässliche“ SelbstportraitVortrag von Hermann Kinder 

Sonntag, 22.01.2012, um 11.00 Uhr Der kalte Druck, die heiße Schrift. Einblickein Hermann Kinders literarisches ArchivVortrag von Dr. Jürgen Thaler, Leitender Li-teraturarchivar des Franz-Michael-Felder-

 Archivs der Vorarlberger Landesbibliothek inBregenz

Weitere Informationen:Hermann-Hesse-Höri-Museum,Tel.: 07735 440949,www.hermann-hesse-hoeri-museum.de

Noch gibt es freie Plätze imMalkursHERBST - Themenbezogene Acrylmale-rei vom 31.10. bis 03.11.11 bei Heidi Reu-belt in HornDer Herbst mit seinem Repertoire an Farbenund Formen ist Thema dieses Malkurses.Wir holenuns Impulse in der Landschaft undNatur, die dann naturalistisch oder auf demWeg in die Abstraktion bearbeitet, verändertoder seriell erweitert werden können. Wir malen mit Acrylfarben, die der Kreativität be-sonders großen Spielraum geben. Ob trans-parent oder deckend, auf Leinwand oder auf Papier, oder als Mischtechnik, verbundenmit Kaffee, Sand und Strukturmitteln, - eswerden viele Möglichkeiten der Acrylmalereigezeigt und vermittelt. Skizzen und digitaleFotos, die wir im Freien machen, dienen uns

als Vorlagen für die eigene Bildkomposition.D i es er K ur s e i gn e t s i ch s eh r f ü r   Acryl-Einsteiger! Aber auch erfahrene Acryl-maler werden entsprechend ihremKenntnis-stand herausgefordert und weitergeführt.Info: www.atelier-heidi-reubelt.de, [email protected] oder Tel. 07735 1823.

Otto-Dix-HausHemmenhofenOtto Dix Haus verlängert: bis 06.11.2011geöffnetWegen besonderer Nachfrage hat sich der 

Förderverein Otto-Dix-Haus entschlossen,die Saison bis 06.11.2011 zu verlängern.Das Dix-Haus und die Sonderausstellungkann zu den gewohnten Öffnungszeiten Di. -Sa., 14.00 - 18.00 Uhr und an Sonn- und Fei-ertagen 11.00 bis 18.00 Uhr besucht wer-

den. Nach dem 06.11.2011 wird dasDix-Haus 2012 wegen Umbauarbeiten ge-schlossen sein, um dann, 2013, durch dasKunstmuseum Stuttgart neu eröffnet zu wer -den. Es ist also für längere Zeit die letzte Ge-legenheit das Haus und die Ausstellung zubesuchen undden einzigartigen Odem zu at-men, der von dem Künstlerhaus, das OttoDix von 1935 - 1969 als Lebensmittelpunktdiente, ausgeht.

Otto-Dix-Haus 2012 Im Umbau

Foto: Otto-Dix-Haus im Bau 1935, Fotograf unbekannt

Das ehemalige Wohn- und Atelierhaus desMalers Otto Dix (1891 – 1969) bleibt im Jahr 2012 wegen umfangreicher Sanierungsar -beiten geschlossen.

Im Anschluss daran wird das Anwesen, indem der Künstler mit seiner Familie ab 1936lebte undarbeitete, neu eingerichtet undvor-aussichtlich im Frühjahr 2013 als “MuseumHaus Dix” wiedereröffnet.

Förderverein Otto-Dix-Haus, Otto-Dix-Weg 6, D-78343 Gaienhofen/Hemmenhofen, Tel.07735 3151, [email protected],www.otto-dix-haus.com

ZELLER KULTUR e. V.Verein für kulturelle Vielfaltin Radolfzell

Eine Theatergruppe formiert sich !

Weitere Mitspieler/innen sind noch will-kommen, für das Theaterstück :

„DerjüngsteTag“vonÖdönvonHorwathMit grundlegenden Elementen im Spielen,Sprechen, Singen , spielerischem Körper-training und einfachen Improvisationen, ar-beiten wir uns behutsam in die jeweilige Rol-le, das Theaterstück hinein.

Die Theatergruppe der ZELLERKULTURe.V.probt einmal wöchentlich in Radolfzell.Vorkenntnisse werden nicht erwartet, dafür aber Lust und Interesse auf ein richtigesTheaterabenteuer.

Künstlerische Leitung:Waltraud RaschTel. 07732 8233941, Fax. 07732 8233948,[email protected]

Freitag, 28. Oktober 2011 22

HÖRI  Woche

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Veranstaltungskalender Moos

Ständige AusstellungMicelli-Art-GalerieMoos, Kirchstraße 6aTel.: 07732 53510Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Samstag, 29. Oktober 14.30 Uhr, Gartenführung, Schaugarten Re-gine Ege und Harald Conrad, Bankholzen20.00 Uhr, Chorkonzert, Männerchorgem.

Moos-Horn, Bürgerhaus Moos

Samstag, 05. November 08.00 Uhr, Altmaterialsammlung in Iznang,Spielmannszug Iznang14.00 Uhr, Nordic-Walking mit Ulrike Merkel,Treffpunkt: Wanderparkplatz beim Schüt-zenhaus Weiler 16.00 Uhr, Herbstabschlussübung, Freiwilli-ge Feuerwehr, Abt. Moos

Sonntag, 06. November Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde, KircheWeiler 

Dienstag, 08. November 15.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Treffpunkt Schule Weiler 

Freitag, 11. November 14.30 Uhr, Heimatkundliche Führung durchBankholzen, BUND Kindergruppe Moos20.11 Uhr, Jahreshauptversammlung, Nar-renverein Büllebläri Weiler, Gasthaus „Son-ne“, Weiler 20.11 Uhr, Generalversammlung, Narren-verein Bützigräbler Iznang, Gasthaus „See-hof“, Iznang20.11 Uhr, Fasneteröffnung, NarrenzunftMooser Rettich, Foyer Bürgerhaus Moos

Fasnetauftakt, Narrenverein Bankholzer Joppen, Gasthaus „Sternen“, Bankholzen

Samstag, 12. November 14.00 Uhr, Nordic-Walking mit Ulrike Merkel,Treffpunkt: Wanderparkplatz beim Schüt-zenhaus Weiler 19.00 Uhr, Stubete Obed mit Buurevesper,

 Arbeitskreis für Heimatpflege, Torkel Bank-holzen

Sonntag, 13. November Volkstrauertag, Friedhof Bankholzen

Dienstag, 15. November 

15.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär -bel Keppler, Treffpunkt Schule Weiler 

Donnerstag, 17. November 20.00 Uhr, Mitgliederversammlung, Förder-verein Grundschule Weiler 

Samstag, 19. November 

14.00 Uhr, Nordic-Walking mit Ulrike Merkel,Treffpunkt: Wanderparkplatz beim Schüt-zenhaus Weiler 

Sonntag, 20. November 14.00 Uhr, Adventskaffee, Kath. Pfarrge-meinde, Pfarrzentrum Weiler 

Dienstag, 22. November 15.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Treffpunkt Schule Weiler 

Samstag, 26. November 14.00 Uhr, Nordic-Walking mit Ulrike Merkel,Treffpunkt: Wanderparkplatz beim Schüt-zenhaus Weiler 

Sonntag, 27. November 17.00 Uhr, Besinnung im Advent, Kath.Pfarrgemeinde Kirche Weiler 

Dienstag, 29. November 15.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Treffpunkt Schule Weiler 

Veranstaltungskalender Gaienhofen

29.10.20112 0 . 00 U h r H e rb s tk o n ze r t d e r M ä n-ner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn im Bür-gerhaus Moos30.10.201111.00 Uhr Eröffnung der Ausstellung „Her-mann Kinder: Produkt, Prozess und Privates

  – Materialien aus dem eigenen Archiv“ imHermann-Hesse-Höri-Museum31.10.201120.00 Uhr Halloween-Party der Höri-Bikersauf dem Parkplatz beim Campingplatz Horn31.10. - 03.11.2011“HERBST – Themenbezogene Acrylmale-

rei“, Malkurs mit der Künstlerin Heidi ReubeltinihremAtelierinHornundinderNaturfür4-8 Personen, Kultur- und Gästebüro Gaien-hofen, Tel. 07735 8182306.11.201114.00- 16.00UhrSki-Basardes SkiclubsHöri inder Höri-Halle Gaienhofen, Annahme 10.00 -12.00 Uhr 11.11.201120.00Uhr Martinisitzungder Narrenzunft Käfer -tal im Narrenschopf Hemmenhofen12.11.201117.00 Uhr Dämmerfunken auf dem DorfplatzGaienhofen mit dem Fanfarenzug Gaienhofen17.11.2011

14.00 - 18.00 Uhr Stiftungsfest im Haus Fro-hes Alter Horn18.11.201120.00 Uhr Uli Böttcher: Ü40 – Die Party ist zuEnde! Kabarettkiste Gaienhofen im Schloss

Gaienhofen, Vorverkauf beim Gästebüro,

Tel. 07735 8182319.11.201109. - 17.00 Uhr Arbeitsdienst des KanuclubsSingen, Treffpunkt: Kanuclub in Iznang20.11.2011BKR-Eisfahrt Konstanz-Iznang des Kanu-clubs Singen, nicht für Anfänger geeignet,Treffpunkt: Kanuclub in Iznang20.11.201111.00 Uhr Wintermarkt im Gasthaus „See-hörnle“ in Horn20.11.201119.30 Uhr Jahreswander-Finale desSchwarzwaldvereins Öhningen-Höri im Res-taurant „Seestuben“ Wangen

21.11.201119.30 Uhr Gaienhofener Forum – Herbstge-spräche: UdoPollmer – durch dick unddünn:Wie der Körper beim Gewicht trickst, imSchloss Gaienhofen, Eintrittskarten für 5Euro an der Abendkasse

AusstellungHermann-Hesse-Höri-Museum30.10.2011 - 31.01.2012, Eröffnung: Sonn-tag, 30.10.2011, 11.00 Uhr Hermann Kinder: Produkt, Prozess und

Privates. Materialien aus dem eigenen Ar-chivJahresausstellung FORUM ALLMENDE2011 in Zusammenarbeit mit dem Museum

Öffnungszeiten: 15.03. - 31.10. Di. - So.:10.00 - 17.00 Uhr, 01.11. - 14.03.: Fr. - Sa.:14.00 - 17.00 Uhr, So. u. Feiertage 10.00 -17.00 Uhr 

Informationen:Hermann-Hesse-Höri- Museum, Kapellenstr. 8,78343 Gaienhofen, Tel. 07735 440949,Fax 07735 440948,www.hermann-hesse-hoeri-museum.de,

[email protected].

Ausstellung Otto-Dix-HausHemmenhofenBis 06.11.2011„Trau deinen Augen”Otto Dix - Ein Fotoportrait

Öffnungszeiten: März bisOktober:Di. - Sa.,14.00 - 18.00 Uhr, So. und Feiertage: 11.00 -18.00 Uhr. Winter geschlossen

Informationen:Otto-Dix-Haus, Otto-Dix-Weg 6, 78343 Gai-enhofen-Hemmenhofen, Tel. 07735 3151,[email protected],www.Otto-Dix-Haus.com

Freitag, 28. Oktober 2011 23

HÖRI  Woche

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Veranstaltungskalender Öhningen

Regelmäßige Veranstaltungen

Nordic-Walking jeden Samstag

- mit dem Turnverein Öhningen ab Fried-hofsparkplatz Öhningen.

- mit dem TuS Wangen ab DobelparkplatzWangen.

Die Uhrzeitenerfahren Sie über die Vereine!

Jeden Mittwoch Spielekreis der Nachbar-schaftshilfe Öhningen-Schienen-Wangen14.00 Uhr im ehemaligen Kloster Öhningen,Bernhardsaal.

 Auskünfte über Telefon 07735 3944 (FrauNeureither)

Veranstaltungen

Freitag, 28. Oktober 20.00 Uhr – Ausstellungseröffnung im Rat-haus Öhningen: Hans Dillitzer, Retrospekti-ve anlässlich des 80. Geburtstages desKünstlers.

 Ausstellungsdauer: 31.10. bis 25.11.2011

Samstag, 29. Oktober 2 0. 0 0 U hr - Ü 30 -P ar ty i n d e r H ö-ri-Strandhalle Wangen. Hits aus den 60er,70er, 80er Jahren bis heute. Eintritt 5,00Euro, Einlass ab 18 JahrenVeranstalter: TuS Wangen e.V.

Sonntag, 30. Okt. bis zum 05. Nov.

Montag, 31. Okt. bis zum 04. Nov.Herbstferien auf der Kinder- und JugendfarmReitverein Löwenherz Öhningen, Unterbühl-hof - 7 Tage Reiter-Basispass Training inkl.

Prüfung. Kontakt: Tel. 07735 937248- 5 TageReiterferien inkl.Mittagessen und

2 Reitstunden. Kontakt: Tel. 07735937248

Montag, 31. Oktober bis zum 25. November 

 Ausstellung im Rathaus Öhningen- Hans Dillitzer Retrospektive -

Dienstag, 01. November ca. 14.30 Uhr – Kaffeenachmittag für Jungund Alt im Gemeindehaus Schienen mit demKirchenchor Schienen.

Sonntag, 06. November 14.00 Uhr – „Jüdisches Leben am See“Führung durch das christlich-jüdische Dorf Wangen auf den Spuren des SchriftstellersJacob Picard. Treffpunkt: ehem. Rathaus inWangen.Veranstalter: Gäste-, Kultur- und DorfvereinWangen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung: Tel. 07735 3353 (B. Schnur)

Dienstag, 08. November 14.00 Uhr – „Gestalten von Kerzen“ mit denLandFrauen Schienen im Gemeindehaus inSchienen.Mehr Infos/Anmeldung: Tel. 3305 (s. auchunter Vereine)

Mittwoch, 09. November 19.30 Uhr – Vortrag im Rathaus ÖhningenBürgersaal „Gesundheit“Veranstalter: Naturheilverein westlicher Bo-densee

Freitag, 11. November 19.00 Uhr – Mondscheinwanderung auf demSchienerberg mit dem SchwarzwaldvereinÖhningen-Höri. Treffpunkt: Friedhofspark-platz Öhningen. Gehzeit ca. 2,5 Std.Kontakt, Tel.: 07735 3415 (Frau Sauter)

Samstag, 12. November Museumsfahrt mit dem Kunst- und Kultur-kreis Höri ins Kunsthaus Zürich„The Nahmad Collection“Infos/Anmeldung: Tel. 07731 48964

Stein am RheinCinema SchwanenFr., 28./So., 30. Oktober 201120.00 Uhr „Männerherzen“ D ab 12 J.

Schwanen-BühneSa., 29. Oktober 2011, 20.00 Uhr 

Drei Musiker zu Gast: HEINZ DE SPECHTmiteinemTry outihresneuestenProgrammsSCHÖN.

Informationsabendzum Thema Pflegekinder Die Jugendämter im Landkreis Konstanz la-den Interessierte zu einem Informations-abend zum Thema Pflegekinder ein.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch,dem 09. November 2011 um 19.00 Uhr inder Außenstelle des Landratsamtes in

Radolfzell (Otto-Blesch-Straße 51) statt.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fach-dienstes Pflegekinder geben grundlegendeInformationen und Einblicke zu den unter-schiedlichen Formen von Pflegeverhältnis-sen, Erwartungen und Voraussetzungen so-wie zu finanziellen und begleitenden Ange-boten des Jugendamtes und stehen für Fra-gen von interessierten Familien, Paaren undauch Einzelpersonen zur Verfügung. Eine

 Anmeldung ist nicht erforderlich.

u u u

Infotag an der Mettnau-Schule

Zum traditionellen Informationstag lädt dieMettnau-Schule am

Samstag, den 12. November 2011von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr 

ins Schulhaus ein.

Dieser richtet sich an Schülerinnen und Schü-ler miteinem Mittleren Bildungsabschluss, diezum kommenden Schuljahr 12/13 eine wei-terführende Schule besuchen wollen.

Hier bietetdie Mettnau-Schule eine dreijähri-ge Oberstufe des Beruflichen Gymnasiumsmit den Profilen Agrarwissenschaft, Biotech-nologie und Sozialwissenschaft an, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Zudemsind Berufskollegs mit den SchwerpunktenGesundheit und Pflege im Angebot und da-

mit verbundene Möglichkeiten, die Fach-hochschulreife zu erwerben.

Hinsichtlich der Berufsausbildungen ist dieMettnau-Schule Stützpunkt für die Erziehe-rausbildung und Kompetenzzentrum für Pflege mitden Angebotenin derAltenpflege-ausbildung. Fort- und Weiterbildungsmög-lichkeiten in den Bereichen Erziehung undPflege mit dem Erwerb von Zusatzqualifika-tionen stehen ebenso im Angebot.

Interessierte Schülerinnen und Schüler so-wie Eltern sind zum Informationstag herzlicheingeladen.

Freitag, 28. Oktober 2011 24

HÖRI  Woche

Herausgeber: Amtsblatt der Gemeinden Moos,Gaienhofen und Öhningen.Herausgeber sind die Bürgermeister-ämter. Verantwortlich für den redak-tionellen Teil: der jeweilige Bürger-meister oder sein Vertreter im Amt.

Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton StähleMeßkircher Straße 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

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FC Konstanz - F C Ö-G I 2:0 (2:0)Die Erste verlor gegen einen stark spielen-den Tabellenführer verdient mit 0:2 Toren.Erst nach der Pause verstand unsere Elf es,sich vom Druck der Gastgeber etwas zu be-freien. Dies war aber zu spät und der FCKonstanz liess am Ende sogar noch besteKonterchancen ungenutzt.

SV Markelfingen - FC Ö-G II 0:0Die “Zweite” trifft das Tor nicht mehr!Das Spiel begann ausgeglichen und keineder beiden Mannschaften konnte in den ers-ten Spielminuten Chancen für sich verbu-chen. Der FC Ö-G hatte nach ca. 20 Minutendie erste Torchance durch Fabi Massler, der den Ball aber nicht richtig traf und diesen al-leinstehend über die Latte schoß. Danachpassierte nicht mehr viel. Ungenauigkeitenim Passspiel auf beiden Seiten, zahlreicheFouls sowie unnötiges Mittelfeldgeplänkelprägten das Spiel bis zur Halbzeit! Nach der 

Halbzeit kam Markelfingen besser aus der Kabineund drückte die“Zweite”in dieeigeneHälfte! In dieser Drangphase verbuchtedann auch Markelfingen einen Lattentreffer vonRitter.DieFührungfürdieGästeaufdemFuß hatte dann Massler, der zusammen mitDoDo Sickel aufs gegnerische Tor zulief,aber denBall nicht im Torunterbringen konn-te! Markelfingen traf danach noch einmal dieLatte und Fichtl rettete kurz vor Schluss dasUnentschieden!

FCÖ-G III- FCBöhringen II 6:5 (4:2)In einem echten, torreichen Spitzenspiel ge-gen den stark spielenden Tabellenzweiten

aus Böhringen, konnte die Dritte des FC Ödurch Tore von Salva Guagliari (23 + 28),Joaquim de la Luz (37), Roger Andrischok(42), Sven Himmelsbach (52)sowie LukasSchweitzer (74) nach nun sieben Siegen inFolgedie Tabellenführungweiter ausbauen.

Die Partie SG FC R’zell/Öhningen/Si. (Da-men) - FC Uhldingen wurde 3:0 gewertet, dader Gegner nicht antrat.

SV Gailingen -FC Ö-G (A-Jugend) 3:6 (1:4)Die A-Jugend gewann in einem mässigenSpiel verdient mit 6:3. Die Tore erzielten 4 x

Nico Loosmann und 2 x Felix Fröhlich.

Die nächsten Spiele:Samstag, 29.10.201116.00 Uhr, FCÖ-GII - CFE Indp. Singen I, inGaienhofen

17.00 Uhr, FC Konstanz - SG FC R’zell/Öh-

ningen/Si. (Damen), Waldheim Kunstrasen

Sonntag, 30.10.201110.30 Uhr, SV Hausen a.d.A. II - FC Ö-G III,Sportplatz Hausen15.00 Uhr, FC Ö-G I - DJK Konstanz I,Brühlstadion Öhningen

 A-Jugend ist spielfrei.

Jugendbericht:BSV Nordst. Radolfzell- FCÖ-G (C) 0:2FC Böhringen 2 - FC Ö-G (E2) 0:9FC Ö-G (D) - S V Markelfingen 0:2SC Gottmadingen/Biet.2 - FCÖ-G (D2)10:1

SC Gottmadingen/Biet.3 - FCÖ-G (E) 0:15SG Allensbach 2 - FC Ö-G (B) 0:7

Die kommenden Aufgaben:Freitag, 28.10.201117.30 Uhr, FC Ö-G (E) - FC Wollmatingen 3,in Öhningen17.30 Uhr, FC Ö-G (D2) - SG PTSV Nord-stern Singen, in Gaienhofen17.45 Uhr, SV Orsingen/Nenz. - FC Ö-G(D),Sportpark Orsingen/Nenz.

Samstag, 30.10.201113.00 Uhr, FC Ö-G (E2) - FC Konstanz 2,in Gaienhofen14.00 Uhr, FC Ö-G (B) - FC Singen 2,in Gaienhofen15.00 Uhr, FC Ö-G (C) -SC Bankholzen/Moos, in Öhningen

NachleseBei dieser reizvollen Herbstwanderung vonder Benediktiner-Erzabtei Beuron aus über die Holzbrücke nach Maria Trost ins felsen-

reiche obere Donautal mit Wanderführer Heinz Krüger am vergangenen Sonntagüber Irndorf löste sich der Nebel erst beimWanderheim Rauher Stein auf und ein blau-er Himmel mit überwältigenden Land-schafts-Aussichten vom Eichfelsen hinunter zur Donau und hinüber zur Burg Wildensteinundauf Schloss Werenwag genossdie Wan-dergruppe!

Vorbei an der Kapelle St. Maurus, ein Pio-nierwerk der Beuroner Kunstschule, welchesich an altägyptische Tempelanlagen orien-tierte, endete diese Wanderung auf demParkplatz des Klosters.

Die Einkehr danach fand im Gasthaus zumfreien Stein in Buchheim statt.

Samstag, 29. Oktober 2011,Beginn 18.00 Uhr 

Beim 100-jährigen Jubiläum der Ortsgruppe

Tuttlingen des Schwarzwaldvereins in der Stadthalle Tuttlingen,Beginn 19.00 Uhr, Ein-lass 18.00 Uhr, mit Sektempfang gibt es einbuntes Programm mit d’Mauldäschle vuDurchhause (Kabarett) und den Kompro-missbachmusikanten aus Riedöschingen,der Volkstanzgruppe aus Geisingen,der Sie-benbürgen Volkstanzgruppe und der Mun-dartautorin Ursula Kaufmann und anschlie-ßend Tanzmusik mit den Red Jackets ausRietheim!Wir sind alle dazu recht herzlich eingeladenund fahren in PKW-Fahrgemeinschaften, bit-te bei der Wanderwartin Zita Muffler, Tel.07533 1894 (abends) melden!

Liebe „Kleinkinder-Familien“,seit April 2005 haben wir 2 tolle Kindergrup-pen für unter 3-Jährige mit jeweils maximal10 Kindern, die jeweils an 3 Vormittagen von2 liebevollen Erziehern bzw. Betreuerinnenfür Ihre Kinder da sind. In Bankholzen imPfarrhaus sind dies die „Gänseblümchen“und in Horn im Johanneshaus die „Sonnen-käfer“. Wenn Sie eine Betreuungmit Herz für IhrKind suchen, freuenwir unsüber IhrInter-esse – Telefon: 07735 919012.

 Am Mittwoch, 02.11. findet um 19.30 Uhr imHorner Johanneshaus unsere nächste Pro-be statt - trotz Schulferien.Wir proben für den Firmgottesdienst am20.11. in Öhningen.

 Aktuelle Infos im Internet:www.hoeriluja.de.vu.

Freitag, 28. Oktober 2011 25

HÖRI  Woche

Höri-Vereine

Wir laden ein am Samstag, den 05. No-vember 2011 um 19.00 Uhr zu Suser undselbstgebackenem Zwiebelkuchen undanderen Überraschungen von AngelaBruttel und Karl Honsel ins Vereinsheimin der Kirchbergstr. 14 in Öhningen!

Hilfe von Haus

Nachbarschaftshilfezu Haus e.V.

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Achtung: Unsere “Skigymnastik” startetin die nächste Runde. Ab sofort treffen wir uns wieder mittwochs ab 19.30 Uhr in der Hörihalle Gaienhofen zum kostenlosen

Kraft- und Konditionstraining, bei dem der Spaß natürlichnicht zu kurz kommt!Wir freu-en uns auf euch!

Ski-Club Höri e.V.BrettlemarktSonntag, 06.11.2011, Hörihalle GaienhofenVer- und gekauft werden können gut erhalte-ne bzw. neuwertige Ski, Snowboards, Schu-he, Kleidung, sonstige Ausrüstung für Er-wachsene und Kinder.

Annahme: 10.00 - 12.00 Uhr Verkauf: 14.00 - 16.00 Uhr Abholung: ab 15.00 Uhr 

Nachmittags gibt es auch wieder Kaffee &Kuchen und Anmeldung zu den Ski- undSnowboardkursen.

SC Ba-Mo – SV Reichenau 3:0

Gegen den Aufsteiger SV Reichenau ge-wann der SC am Ende verdient mit 3:0. DieGäste hatten bis zur Pause die besserenTorchancen. Nach dem Seitenwechsel fieldannmitdemerstenAngriffdas1:0durcheinEigentor der Reichenauer. Unsere Mann-

schaft übernahm von nun an die Spielkon-trolle und ging durch einen sehenswertenS c h u s s m i t 2 : 0 i n F ü h r u n g . I n d e r  Schlussphase erzielte unser Team sogar noch den Treffer zum 3:0 Endstand.Tore für den SC: 2 x Tröndle, Eigentor 

SC Ba-MoII– SVHausena.d.A.II 2:1Tor für den SC: Blondzik, Braun

Das nächste Spiel:Sonntag, 30.10.201110.30 Uhr Sportplatz Dingelsdorf SG Dettingen-Dingelsdorf II – SC Ba-Mo

 Am kommenden Wochenende bestreitet dieErste Mannschaft ein schweres Auswärts-spiel beim Tabellendritten. Der SC hofft auf einen positiven Spielausgang und freut sichauf zahlreiche Unterstützung!

Jugendergebnisse:SC Ba-Mo E – SV Reichenau I I 5:6SC Ba-MoD – FC Schwandorf/Worndorf5:4SCBa-MoC – FCRielasingen-ArlenII 6:0SV Litzelstetten– SCB a-MoB 1:3

Jugendspiele am Wochenende:Freitag, 28.10.2011FSG Zi/Hi/HoII– SCBa-Mo D 17.30 Uhr 

Samstag, 29.10.2011FCKonstanzIII – SCBa-Mo E 12.15 Uhr SC Ba-Mo B –BSV Nordstern R’zell 14.00 Uhr FC Öhningen-Gaienh. –SC Ba-Mo 15.00 Uhr  

Am 31.10.11 findet keine Musikprobe statt.Gesamtprobe am 07.11.11 um 20.00 Uhr!

 Am Samstag, 05.11.2011 findet im OrtsteilIznang eine Altmaterialsammlung statt.Der Container steht wie immer am Parkplatz

Unter Eichen. Aus personalbedingten Grün-den kann die Sammlung nur in Iznang aus-geführt werden, von den anderen Ortsteilenmüsste das Material bei Bedarf selber ge-bracht werden. Danke.

1. Vorstand Stefan Stanojevic 

Voranzeige für die letzte Herbstab-schlussprobe der Freiw. Feuerwehr Moos,

  Abteilung Moos, am nächsten Samstag,dem 05.11.2011 um 16:00 Uhr.

Treffpunkt ist das alte Feuerwehrgeräte-haus.Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingela-den, wir freuen uns über Ihr Interesse.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Moos

Die BUND Kindergruppe Moos trifft sich amFreitag, 11. November 2011 um 14.30 bis16.30 Uhr in Bankholzen am Kindergarten-parkplatzin der Schulstraße zur heimatkund-lichen Führung durch Bankholzen und Um-gebungunterFührung vonHerrn JürgenFre-deke vom Arbeitskreis für Heimatpflege. An-meldung bei Ch. Brügel, Tel.: 55424 oder A.Fuchs, Tel.: 57848. Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Zur  Jahreshauptversammlung am Fr.,

11.11.2011 – 20.11 Uhr in der „Sonne“ inWeiler laden wir alle Mitglieder, Freunde undGönner der Fasnacht recht herzlich ein.Tagesordnung:01. Eröffnung durch den Fanfarenzug02. Begrüßung03. Totenehrung04. Bericht der Präsidentin05. Bericht der Schriftführerin06. Bericht des Kassiers07. Entlastung der Vorstandschaft08. Vereidigung neuer aktiver Mitglieder 09. Ehrungen/Ordensverteilung10. Vorschau Fasnacht 201211. Verschiedenes

Freitag, 28. Oktober 2011 26

HÖRI  Woche

Vereine Moos

Nachruf 

Wir trauern um unser langjäh-riges Vereinsmitglied

Ekkehard Steinhäusler 

Wir werden ihn nicht vergessen und ihmimmer ein ehrendes Andenken bewah-ren.im Oktober 2011

SC Bankholzen-Moos

=

NACHRUF

Der Narrenverein Büllebläri Weiler e.V.trauert um sein langjähriges Vorstands-mitglied und Ehrenelfer 

Ekkehard Steinhäusler 

Seine Unterstützung und sein großer Einsatz für den Verein und die Dorffas-nacht bleiben unvergessen.

Wir werden dem Verstorbenen ein eh-rendes Andenken bewahren.Weiler, im Oktober 2011

Narrenverein Büllebläri Weiler e.V.

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Liebe Bützigräbler, Spielmannszügler &Freunde der Fasnacht,unsere diesjährige Generalversammlungfindet am Freitag, den 11.11.2011 um 20.11

Uhr im Gasthaus “Seehof” statt.

Die Tagesordnungspunkte:01) Begrüßung02) Bericht der Schriftführerin03) Bericht des Kassiers04) Bericht der Kassenprüfer +

Entlastung des Kassiers05) Bericht der Zunftmeisterin06) Entlastung der Vorstandschaft07) Neuwahlen08) Satzungsänderung09) Termine10) Höriumzug 201211) Sonstiges

Wir freuen uns über vollzähliges Erscheinen.

Fasnachtseröffnung der NarrenzunftMooser Rettich e.V. am Freitag,11.11.2011 um 20.11 Uhr im Saal desBürgerhauses Moos

  Alle Mitglieder, Freunde und Gönner desVereins sind dazu herzlich eingeladen.

Programmpunkte:- Vorstellung des Mottos für den Hörium-

zug 2012- Ordensverleihung (Vereinsinterne)- Bildershow

Für Essen (Fleischkäs mit Kartoffelsalat)undTrinken ist bestens gesorgt.Wir hoffen auf Euer zahlreiches Erscheinenund gute Laune.

Narrenzunft Mooser Rettich e.V.

Wirmöchtenganz herzlich einladen zu unse-rem schon zur Tradition gewordenen

Stubete Obed

in der Torkel in Bankholzen am 12. Novem-ber 2011 um 19.00 Uhr.Eintritt und Essen: Euro 25,00Wirbegrüßenab 18.00 Uhrunsere Gäste miteinem Gläschen Most und einer kleinen Vor-speise. Im Eintrittspreis ist enthalten: Begrü-ßungsmost, Buurevesper, Nachtisch,

Schnaps und Kaffee mit Gugelhupf.Wir haben für Sie ein buntes Programm zu-sammengestellt und würden uns freuen, Siebei uns begrüßen zu können.Karten gibt’s bei Herrn Fredeke,Tel. 07732 2369.

Klub Kochender Männer Weiler e.V.

Silvester feiern mit dem TVG im Badi-schen Hof?

Liebe Sportler und Freunde des TVG, gernemöchten wir Silvester dieses Jahr gemein-sam feiern.

Der frisch renovierteSaal des BadischenHo-fes ist für uns für den Jahreswechsel reser-viert und für ein warm-kaltes Büffet wird ge-sorgt sein.Wir brauchen jetzt nur noch schnell EureRückmeldungen, damit wir die Feier genauplanen können. Gerne kann man mit Be-kanntenundVerwandtenbeiunsundmitunsfeiern. Der Saal fasst 100 Personen.

So wären wir über eine vorerst unverbindli-che Interessensbekundung froh. Diese bittespätestens bis zum 02.11.2011 per Mail an:[email protected] oder telefonischunter 07732 988102.Wirwerden dann einkonkretes Angebot aus-arbeiten und an alle Interessenten verschi-cken.Die endgültige verbindliche Anmeldung/Zu-sage mit Anzahlung erfolgt dann Ende No-vember.Jetzt müssen wir erst einmal sehen, wie vieleInteressenten sich melden, da bei einer Vor-anmeldung von weniger als 20 Personen der 

Raum zu groß ist. Wir rechnen mit einem Un-kostenbeitrag von maximal 45,00 Euro. Umdas Büfett reichhaltiger zu gestalten, habenwir auch daran gedacht, dieses durch euer freiwilliges Mitbringen leckerer Zutaten wieSalate und/oder Nachtische zu ergänzen. Inwelcher Form wir Musik anbieten ist noch of-fen.Der Organisator dieser Veranstaltung JonnyBödecker nimmt auch gerne Anregungenund Vorschläge entgegen.Wir freuen uns auf zahlreiche Voranmeldun-gen.

Pilateskurse mit Sabine Lemcke

Montag, 07.11.11, 10.30 – 11.30 Uhr Pilates für Anfänger:Schwangere und Mütter mit Baby

Mittwoch, 09.11.11, 18.15 - 19.15 Uhr Pilates Anfänger 

Anmeldung: Sabine Lemcke, Rückenschul-leiterin, Beckenbodentrainerin, BTB - Kurs-leiterin Pilates, Tel.: 07735 939678Wo? Grundschule HornPreis? 60 Euro für Mitglieder des TVG; Be-trag wird von ihrem Konto eingezogen.Anmeldung bis Sonntag, 06.11.11

Erfolg bei der TischtennisJugend-RanglisteBei der diesjährigen Bezirksrangliste, die inJestetten stattfand, startete der TV mit denSpielern Simon Moser, Lukas Berenbach,Lukas Reubelt und Jasper Ufert.In der Klasse 7 spielte der erst 10-jährigeJasper eine ausgeglichene Bilanz. LukasReubelt errang in der Klasse 6 einen zweitenPlatz in seinerGruppe undLukasBerenbachsetzte sich in der Klasse 4 schließlich an dieSpitze seiner Gruppe. Simon Moser, der inder höheren Klasse 3 startete, konnte in ei-

nem starken Feld zumindest einen Ach-tungssieg erringen.Spannend dürften dann die nächsten Rang-listen sein, wenn Lukas B., nach seinem Auf-stieg in Klasse 3, in einem internen Duelleventuell auf seinen Freund Simon trifft.

Freitag, 28. Oktober 2011 27

HÖRI  Woche

Nachruf DieNachricht vomTod unseres langjäh-rigen Vereinsmitgliedes

Eckehard Steinhäusler 

hat im Schützenverein Weiler und beiseinen Mitgliedern tiefe Trauer ausge-löst. 30 Jahre war Eckehard Mitglied imSchützenverein Weiler. Nicht unbedingtdas Sportschießen war seine Leiden-schaft, sondern die allgemeinen Tätig-keiten im Vereinsleben. Viele Stundenseiner Freizeit opferte er für den Schüt-zenverein. Einige davon auch als2. Vor-stand. Eine Persönlichkeit, dessen Na-men in unserem Verein einen gutenKlang hatte und für jeden ein Begriff war, ist für immer von uns gegangen.Wirwissen,wen wirverlorenhaben, unddeshalb wird er in unseren Gedankenweiterleben.

Schützenverein Weiler-Höri Harald Scholz, 1. Vorsitzender 

Nachruf In tiefer Trauer gedenken wir unseremGründungsmitglied

Ekkehard Steinhäusler 

Er führte seit der Gründung im Jahre1969 über 40 Jahre die Kasse unseresVereines.Seine Verdienste und Aktivitäten in un-serer Gemeinschaft waren so vielfältig,dass wirihn auf dasSchmerzlichste ver-missen werden.Wir werden unseren Kochbruder undFreund nie vergessen.

K.K.M.W.Präsident H. Wiedemann

Vereine Gaienhofen

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TV Jugend II in Frickingen erfolgreich:Wie in der letzten Höri-Woche berichtet, traf die Mannschaft auf den Tabellenplatznach-bar und konnte sich in einem grandiosenSpiel mit 8:3 an die Spitze der Tabellekämp-fen. Alle vier Spieler trugenhierbei zu diesemSieg bei. Herzliche Gratulation deshalb anKai Fröhlich (gewann einfach alles!), Jasper Ufert (2 Siege), Florian Schaufler (2 Siege)und Louis Scheidtmann (2 Siege). Außer-dem gewannen die vier auch beide Ein-gangsdoppel.

Für die Vorstandschaft Kurt Mersch

Das Tennistraining in der Höri-Halle be-ginnt am 09.11.2011

Interessierte Kinder können beim TC Gaien-hofen im Winter in der Höri-Halle in Gaienho-fen trainieren. Unsere Jugendtrainer werdenmittwochs von 17.00 bis 18.30 Uhr ein Ten-nistraining in verschiedenen Gruppen anbie-ten. Das ist auch eine gute Gelegenheit, umeinfach einmal zu schnuppern.Erstes Training ist am 09.11.2011, um17.00 Uhr in der Höri-Halle,an diesemTagwird der Jugendwart Anmeldungen ent-gegennehmen und gerne Ihre Fragen be-antworten.

Jugendteam TC Gaienhofen

Einladung an alle aktiven und passivenMitglieder zur Mitgliederversammlungam Freitag, den 11.11.2011 um 20.11 Uhr im Johanneshaus in Horn.

Tagesordnung:- Begrüßung durch den Präsidenten- Totenehrung- Bericht des Präsidenten- Bericht des Schriftführers- Bericht des Kassiers- Bericht der Zunftmeisterin- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung- Neuwahlen- Höriumzug 2012- Wünsche und Anträge- Verschiedenes

Wichtig:Wir bitten alle aktiven und passiven Mitglie-der um zahlreiches Erscheinen. Ebensosind alle Interessierten, Freunde, Gönner und Neubürger herzlich eingeladen, da wir 

2012 den Höriumzug in Horn ausrichten undes deshalb am 11.11.Einiges zu besprechengibt. Unterhalten werden wir wie jedes Jahr von unserer beliebten Heufressermusik.

Euer Präsident Karle

Aufgepasst, die Jüngsten des FCs prä-

sentieren sich!!! Am 29.10.2011 f i n de t e i n w e i te r er  F-Jugend-Spieltag in Öhningen statt. Beginnist um 11.00 Uhr im heimischen Brühlstadi-on.Es sind wiedervieleTeamsmit dabei undvor allem unsere Jungs und Mädels freuensich auf viele Zuschauer. Im Anschluss da-ran richtet der FC Öhningen ein Bambi-ni-Turnier aus. Hier stehen unsere aller-

  jüngsten top-motiviert auf dem Platz imBrühlstadion!Belohnt ihren Einsatz mit eurem Besuch!Wie gewohnt werden alle Besucher an der Sepp-Schweizer-Hütte bestens bewirtet!

Ordentliche Mitgliederversammlung,Samstag, den 15.10.2011

 AmSamstag, den 15.10.11 fand die ordentli-che Mitgliederversammlung des SCÖ statt.Der Vorsitzende Christian Massler begrüßtedie zahlreich anwesenden Mitglieder.In seinem Jahresrückblick informierte er über die erfolgreiche Saison 2011, die mit ei-ner Fülle von Aktivitäten gespickt war. Her-

vorzuheben ist die Ausbaggerung des Ha-fens und den neuen und erfolgreichen Auf-tritt beim Öhninger Dorffest. Für Tina Rieste-rer, die im Sommer als 1. Beisitzerin zurückgetreten war, wurde Bernd Gnirß nach nomi-niert.Schatzmeister Volker Chieregato, der mitdem Kassenbericht den finanziellen Standdarlegte, konnte eine positive Bilanz vorwei-sen.

 Auf Antrag der Kassenprüfer wurde er vonden Mitgliedern entlastet.

  Anschließend schilderte Regattaleiter Mi-chael Kienzle die Highlights der Segelsaison2011. Das Rentner-Race mit 25 Booten war einmal mehr ein voller Erfolg. Die Distanzre-gatta (Sauerkrautregatta), die größte Unter-see Regatta, bildete mit einem Starterfeldvon70 Booten denAbschluss einer erfolgrei-chen Segelsaison.BesondereErfolge konnte die JugendleiterinManuela Bilger vermelden. Gesegelt wurdeneben mehreren Europacups und bei der Europameisterschaft auch bei der Weltmeis-terschaft in San Fransisco, an der Jakob Bil-ger teilgenommen hat. Die aktuellen Platzie-rungen im Europacup im Laser 4.7 lauten:Sarah Röck auf Platz 2, Jakob Bilger auf Platz 10, im Laser Standart Philipp Bilger auf 

Platz 12. Gekrönt wurden die Erfolge aber von Sarah Röck, die im Laser 4.7 DeutscheMeisterin wurde. Tolle Erfolge, auf die der SCÖ stolz ist.Schriftführer Uli Leibbach informierte über den aktuellen Mitgliederstand. Der SCÖ

zählt 212Mitglieder (140 Aktive, 52 Jugendli-che und 20 Passive). Darüber hinaus erin-nerte er noch an die zahlreichen anstehen-den Aktivitäten, wie Seeputzete, Helferfestund Adventscafe.Horst Bilger, als Vertreter der Gemeinde, batdie Mitglieder um Entlastung der Vorstand-schaft, die einstimmig erteilt wurde. Er be-kräftigte die Partnerschaft der Gemeindezum SCÖ und dankte von Seiten der Ge-meinde für das aktive Clubleben des SCÖ.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurdedie bisherige Vorstandschaft wie folgt wie-dergewählt:Vorsitzender Christian Massler 1. Beisitzer Bernd Gnirß2. Beisitzer Florian LeutzeKassier Volker ChieregatoJugendleiterin Manuela Bilger Regattaleiter Michael KienzleSchriftführer Uli LeibbachÖhningen, den 24. Oktober 2011

Uli LeibbachSchriftführer 

Narri – NarroDie neue Fasnachtssaison rückt immer nä-her. Tag und Datum laden dazu ein, dies ge-bührend zu feiern. Daher stellen wir diesen

  Abend unter das Motto „ Grease – 50er Jahre“. Wir laden alle aktiven Zunftmitglie-

der, alle die es werden wollen sowie alleFreunde und Gönner der Piraten vom Unter-see e.V. recht herzlich am

11.11.2011 um 20.11 Uhr in der Hexenkeller ein.

Tagesordnung1.) Begrüßung durch den Präsidenten2.) Ordensverleihung3.) Höriumzugsmotto

Im Anschlusswollen wirmir euch noch einigegemütliche Stunden im Hexenkeller verbrin-gen und uns mit euch auf die Fasnacht 2012

einstimmen. Für’s leibliche Wohl ist wie im-mer bestens gesorgt.

Für den Elferrat Die Schriftführerin

Hauptversammlung Gesamtwehr Öhnin-gen – Schienen und Wangen am 22.10.11in Wangen

am 22.10.2011 fand in Wangen die gemein-same Abschlussübung sowie im Anschlussdaran die Hauptversammlung der Gesamt-wehr statt.Die Abschlussübung fand reges Interessebei der eingeladen Öffentlichkeit und die

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HÖRI  Woche

Vereine Öhningen

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Wehren konnten wieder einmal eindrucks-voll Ihre Einsatzbereitschaft sowie IhreSchlagkräftigkeit unter Beweis stellen.In der anschließenden Hauptversammlungkonnte Gesamtkommandant Anton Oster-wald neben Bürgermeister A. Schmid aucheinige Gemeinderäte, den stv. Kreisbrand-meister H. Richter sowie eine Abordnungder Stützpunktwehr Stein am Rhein begrüßen.BürgermeisterSchmid bedanktesichbei denFeuerwehren für die geleistete Arbeit. Wiewichtig eine funktionierende Feuerwehr für die Gemeinde ist lässt sich aus den getätig-ten Einsätzen ableiten; es waren dies im-merhin doppelt so viele wie noch im Vorjahr,wobei es glücklicherweise zu keinen Gross-ereignissen kam, jedoch gerade der Einsatzim Gasthaus Adler in Wangen nur durch dasschnelle und beherzte Eingreifen der Weh-ren Schlimmeres verhindern lies.Hr. Bürgermeister Schmied konnte Frau LisaVestner zur Oberfeuerwehrfrau sowie K.-H.Nägele und Chr. Menzer zum Löschmeister befördern.Für seine 25-jährige Feuerwehrzugehörig-keit wurde R. Wieland aus Wangen geehrt.Ebenso sprach Hr. Schmid dem langjährigenJugendwart Ludwig Tänzer dafür seinen be-sonderen Dank aus.In seiner Abschlussansprache ging AntonOsterwald auf die bevorstehenden größerenInvestitionen in 2012 ein. So müssen die Ge-rätehäuser Öhningen und Schienen mit ei-ner Absauganlage ausgerüstet werden undauch die bisher verwendeten Funkmel-deempfänger müssen aufgrund Ihres Altersund damit verbundener Fehlfunktionen aus-getauscht werden.

Für 2012 stehen wieder Leistungswettkämp-fe an, für die sich der Gesamtkommandantwünscht,dass sich dafür wiedereinige Grup-pen( wiein 2011 ) zusammenfinden werden.

Für die Gesamtwehr 

Liebe Frauen der kfd Öhningen,ein herzliches Vergelt’s Gott für Eure Mithilfe

am Missionssonntag. Die Suppe schmecktehervorragend, die verschiedenen Brote wur-den sehr geschätzt, und die Kuchen warenkrönende Delikatessen. Danke allen Köchin-nen, Bäckerinnen und Konditorinnen.Nicht zu vergessen alle, die mitgeholfen ha-ben, am Sonntag aufzubauen, hinter den di-versen Theken zu stehen, zu verkaufen, inder Küche abzuwaschen und abzutrocknenund am Schluss auch noch den Besen undden Tischlappen in die Hand zu nehmen undaufzuräumen.

Danke, dass alles so reibungslos vonstattenging, dass IHRquasi die ganze Vorbereitungund Organisation selber in die Hand genom-men habt, das hat uns Vier doch sehr gehol-fen und auch so manchen Stein vom Herzengenommen.Was wäre einTeam ohne seine Mitglieder?!

So hoffen wir, dass Ihr trotz der gemeinsa-men Arbeit, recht viel Freude an diesemSonntag gehabt habt.

  Auf ein frohes Wiedersehen bei unserer nächsten Frauenmesse, die nicht, wie ge-wohnt am Donnerstagabend stattfindenwird, sondern bereits am:Mittwoch, den 02. November 2011 um09.00 Uhr – da begehen wir nämlich „Aller -seelen“

Euer Team der kfd 

Generalversammlung des MGV Öhnin-gen-Schienen e.V. am Dienstag, 15. No-vember 2011, 19.00 Uhr, im Sängerheim,Poststraße, Öhningen.Die Vorstandschaft des MGV lädt alle Mit-

glieder und Passivmitglieder zur Jahres-hauptversammlung ein.

Tagesordnungspunkte:1. Begrüßung durch den Vorstand

Gerhard Telle2. Bericht des Schriftführers3. Bericht des Kassiers4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht der Dirigentin6. Entlastung der Vorstandschaft7. EhrungeinesMitglieds, Verschiedenes8. Ausblick auf die neue Saison und

60-Jahr-Feier des MGV

gez.: Der Schriftführer 

www.tus-wangen.de

 Am Samstag, den 29.10.2011 veranstaltetder Turn- u. Sportverein Wangen eine weite-re Ü-30 Party in derHöri-Strandhalle in Wan-gen.

Nach dem Motto - mal wieder so richtig ab-tanzen, Jugenderinnerungen austauschen,alte Freunde treffen, kühle Drinks bei flottenRhythmen genießen - laden wir laden ein mitdemProfiDJ Micha vonder MusicfactoryBo-densee, bekannt rund um denBodensee. Mitseiner über 20-jährigen Erfahrung, kommt er zu uns in die Höri-Strandhalle Wangen amUntersee um Sie zu unterhalten. Mit seinembreiten Musikrepertoire mit Hits aus den60-zigern, 70-zigern, 80-zigern bis heutewird dieser Abend zu einem besonderenEvent!

WirfreuenunsaufeinentollenAbendmitvie-len netten Gästen!

NEU: Kurs in Tai Chi ChuanTai Chi Chuan ist eine langsame, tanzähnli-che Form der Bewegung. Mit ständiger Pra-xis bauen sich die Kräfte des Körpers undGeistes auf und bewirken ein Gefühl der Ganzheitlichkeit und inneren Harmonie. Esist somit Gesundheitspflege, Meditation inBewegungund Selbstverteidigung in einem.Tai Chi Chuan hat großen Einfluss auf dieGesundheit und zwar umfassend. So hilft esbei regelmäßiger Anwendung nicht nur beiRückenschmerzen, Kreuzschmerzen undBandscheibenschäden, sondern stärkt auchdie Abwehrkräfte unseres Körpers, unter-stützt die Verdauung, beruhigt das Nerven-system, regen den Stoffwechsel an, hilft beiSchlafstörungen, Angstzustände werdengemildert, ebenso entlasten die Übungendas Herz und die Funktionskraft des Meridi-ansystems wird gefördert.Tai Chi Chuan belebt und trägt wesentlich zu

einem grundlegenden Wohlbefinden bei.Der TuS bietet bei genügender Anzahl an Teil-nehmer (mind. 8) ab Nov. (Di. ab 17.00 Uhr) ei-nen Kurs (10 Einheiten) über „Tai Chi Chuan”an.Meldungenbitte an Sonja Knobelspies,Tel.3672 oder [email protected].

TuS Wangen e.V.

EINLADUNGDie Narrenzunft Mondfänger vom Unterseee.V. Wangen lädt zur  Jahreshauptver-sammlung am Freitag, den 11. November 2011 um 20.00 Uhr in die Höri-StrandhalleWangen ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Totenehrung3. Bericht des Zunftschreibers4. Bericht des Säckelmeisters5. Bericht des Zunftmeisters6. Entlastung der Gesamtvorstandschaft7. Neuwahlen8. Wünsche – Anträge - Anregungen.

Im Anschluss lädt die Zunft wieder zum To-

matenfest. Alle Freunde und Gönner der Zunft sowie alleEinwohner sind herzlich eingeladen.Mehr zur Zunft unter www.mondfaenger.de.

Der Narrenrat 

Freitag, 28. Oktober 2011 29

HÖRI  Woche

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Gäste-, Kultur- undDorfverein WangenEinladung zur Führung„Jüdisches Leben am See“

 Am Sonntag, den 06.11.11 lädt der Gäste-,Kultur- und Dorfverein zu einer Führungdurch das christlich-jüdische Dorf Wangenein. Der Historiker Helmut Fidler erinnert bei

diesem Rundgang an den Schriftsteller Ja-cob Picard, dessen Gedenkstätte im Rat-haus besucht wird. Da ebenfalls der jüdischeFriedhof besucht wird,werden Männer gebe-ten, dort eine Kopfbedeckung zu tragen. DieFührung beginnt um 14.00 Uhr am Rathausund dauert etwa 2 Stunden. Die Teilnahmeist frei.Im Anschluss lädt der Gäste- Kultur- undDorfverein zu einem Ausklang am Rathausein.Um Anmeldung wird gebeten: B. Schnur,Tel. 07735 3353.

Kath. FrauengemeinschaftWangenEinladung

 An unsere Mitglieder und alle Frauen, die inWangen Zukunft mitgestalten wollen.Planungsgesprächam Freitag, 04. November 2011 um 19.30Uhr im Pfarrheim „St. Josef“.

Tagesordnungspunkte:- Wünsche der Frauen- Zukunft der Frauenarbeit- Termine 2012

Wir freuen uns über rege Teilnahme.

Elisabeth Denz mit Team

Arbeitseinsatz Plätze abräumen Am Samstag, den 05.11. werden wir von10.00 - 12.00 Uhr unsere Tennisplätze und

die Clubanlage auf den Winter vorbereiten.Hier gibt es auch die Möglichkeit, die offenenGetränkekarten zu bezahlen.

Voranzeige:

Liebe LandFrauen,ein kurzer Rückblick auf die erste Veranstal-

tung im neuenLandFrauenJahr: Das Herbst-wetter war zu schön und der Garten nochnicht aufgeräumt genug…, darum fand der Vortrag „Von der Stallmagd zur Buchautorin“auch kaum Anklang. Die wenigen Frauen,die sichaber im Gemeindehaus eingefundenhatten, erlebten einen Nachmittag der Su-perlative. Die alte Dame referierte mit solcheinem mitreissenden Schwung, mit solcher Freude und Kompetenz, dass alle Anwesen-denbeschlossen, sieim nächsten Jahr noch-mals mit einem ihrer Vorträge auf den Schie-nerberg zu holen. Vielleicht dann vor einemgrösseren Publikum?

Doch jetzt wird nach vorn geschaut: „Manzündet besser ein Licht an, als über die Dun-kelheit zu schimpfen“ (Sprichwort); das wol-len wir uns am 08. November  zu Herzennehmen und Kerzen gestalten, die uns danngerade in der dunklen Jahreszeit begleitenund erfreuen sollen.

Was: Gestalten von KerzenWann: Dienstag, 08. November 2011Uhrzeit: 14.00 Uhr Wo: Gemeindehaus SchienenUnkosten: 3,00 EuroMaterialkosten: ca. 10,00 Euro (Kerzen,etc. vorhanden)Mitzubringen sind: Handtuch, kleine Schere,kleines Küchenmesser.

  Anmeldung unbedingt erforderlich bis 04.November bei Sylvia (Tel. 3305).Mit frohen Herbstgrüssen,

das Team

Kunst- und Kulturkreis Höri e.V. Am Freitag, den 28. Oktober, 20.00 Uhr fin-det die Vernissage zur Ausstellung “Retro-spektive des Höri-Künstlers Hans Dillitzer“im Rathaus Öhningen statt.

 Aus diesem Grund fällt der nächste Maler-treff am Freitag, den 28.Oktoberber, leider aus.Der nächste Mittwochstreff des Kunst- undKulturkreises Höri findet am Mittwoch, den03. November, um 20. Uhr statt. Achtung,

neuer Treffpunkt ist: Öhningen, Am Halden-acker 34, 2. OG., bei Frau Göbel. Diskutiertwerden an diesem Abend Fragen über dieweitere Zukunft des Vereins und das Veran-staltungsprogramm für 2012. InteressierteGäste sind willkommen. Infos unter 0773148964 oder www.kukhoeri.de.

Freitag, 28. Oktober 2011 30

HÖRI  Woche

Tennis-ClubSchienerberg

Kirchenchor St. GenesiusSchienen

Kaffeenachmittagim Gemeindehaus Schienen

am Dienstag, 01. November 2011

Der Kirchenchor Schienen veranstaltetan Allerheiligen, ca. 14.30 Uhr (nach demGräberbesuch) einen Kaffeenachmittagmit selbstgebackenem Kuchen (auch Ku-chenverkauf) und gemütliches Beisam-mensein für Jung und Alt.Wirwürden unsüber Eueren Besuchsehr freuen!

Die Vorstandschaft