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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Lackierassistent/in EBA 0.570.57.0 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012 Lackierassistent/in EBA, in Vernehmlassung Gemäss Auskunft des VSCI können Inhaber/innen eines eidg. Berufsattests Lackierassistent/in EBA ins zweite Bildungs- jahr der beruflichen Grundbildungen Carrossier/in Lackiererei EFZ und Industrielackierer/in EFZ eintreten. Evtl. müssen vor dem Eintritt Zusatzkurse absolviert werden. Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2012 Mit Schreiben vom 27. April 2012 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Lackierassistent/in EBA Schwerpunkte Carrosserie Industrie Lehrdauer 2 Jahre Berufsbild a. Lackierassistentinnen und Lackierassistenten auf Stufe EBA nehmen von ihren Vorgesetzten Aufträge entgegen und erledigen diese in Zusammenarbeit mit Fachleuten. Einfachere Aufträge können sie selb- ständig bearbeiten. Sie sind zuständig für das fachmännische Behandeln und Reinigen von Untergrün- den vor dem Beschichten und führen Abdeckarbeiten aus. b. Sie beachten beim Applizieren von Grundmaterialien die betrieblichen Richtlinien und handeln umwelt- bewusst. Sie schützen ihre Gesundheit durch den sicheren Einsatz von Werkzeugen, Geräten und Ma- schinen, mit der persönlichen Schutzausrüstung und durch die gegenseitige Rücksichtnahme im Team. c. Sie stellen Decklackmaterial bereit, indem sie es nach Vorgabe anmischen und dieses nach Anweisung oder Auftrag an einfachen Bauteilen mit Spritzpistolen applizieren. Im Bereich der Industrielackierung nehmen sie einfache Pulverbeschichtungen vor. Zudem sind sie zuständig für kundengerechte Ab- schlussarbeiten wie Lackfinish, Polieren der Oberflächen, Funktionskontrollen mit Hilfe einer Checkliste und für das fachgerechte Verpacken. d. Sie können unter Anleitung einfache Demontage- und Montagearbeiten ausführen. Im Autobereich sind sie in der Lage, Räder selbständig zu wechseln und beim Ersetzen von Autoscheiben zu assistieren. Sie verwenden branchenspezifische Werkstatteinrichtungen, Maschinen und Geräte sorgfältig und führen die entsprechenden Unterhaltsarbeiten aus.

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Lackierassistent/in EBA 0.570.57.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Lackierassistent/in EBA, in Vernehmlassung Gemäss Auskunft des VSCI können Inhaber/innen eines eidg. Berufsattests Lackierassistent/in EBA ins zweite Bildungs-

jahr der beruflichen Grundbildungen Carrossier/in Lackiererei EFZ und Industrielackierer/in EFZ eintreten. Evtl. müssen vor dem Eintritt Zusatzkurse absolviert werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2012 Mit Schreiben vom 27. April 2012 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Lackierassistent/in EBA Schwerpunkte • Carrosserie • Industrie Lehrdauer 2 Jahre Berufsbild a. Lackierassistentinnen und Lackierassistenten auf Stufe EBA nehmen von ihren Vorgesetzten Aufträge

entgegen und erledigen diese in Zusammenarbeit mit Fachleuten. Einfachere Aufträge können sie selb-ständig bearbeiten. Sie sind zuständig für das fachmännische Behandeln und Reinigen von Untergrün-den vor dem Beschichten und führen Abdeckarbeiten aus.

b. Sie beachten beim Applizieren von Grundmaterialien die betrieblichen Richtlinien und handeln umwelt-bewusst. Sie schützen ihre Gesundheit durch den sicheren Einsatz von Werkzeugen, Geräten und Ma-schinen, mit der persönlichen Schutzausrüstung und durch die gegenseitige Rücksichtnahme im Team.

c. Sie stellen Decklackmaterial bereit, indem sie es nach Vorgabe anmischen und dieses nach Anweisung oder Auftrag an einfachen Bauteilen mit Spritzpistolen applizieren. Im Bereich der Industrielackierung nehmen sie einfache Pulverbeschichtungen vor. Zudem sind sie zuständig für kundengerechte Ab-schlussarbeiten wie Lackfinish, Polieren der Oberflächen, Funktionskontrollen mit Hilfe einer Checkliste und für das fachgerechte Verpacken.

d. Sie können unter Anleitung einfache Demontage- und Montagearbeiten ausführen. Im Autobereich sind sie in der Lage, Räder selbständig zu wechseln und beim Ersetzen von Autoscheiben zu assistieren. Sie verwenden branchenspezifische Werkstatteinrichtungen, Maschinen und Geräte sorgfältig und führen die entsprechenden Unterhaltsarbeiten aus.

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Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

e. Sie beachten branchenübliche Vorgaben und sind sich derer Wichtigkeit zur professionellen Ausübung ihrer Arbeit bewusst. Sie können verschiedene Arbeitstechniken rationell einsetzen, sind belastbar, kor-rekt im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden, können eigenverantwortlich und qualitätsorien-tiert handeln.

Bildung in beruflicher Praxis Im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung: 4 Tage pro Woche Trägerschaft Schweizerischer Carrosserieverband VSCI www.vsci.ch Fédération des Carrossiers Romands FCR www.fcr.ch Schweizersiche Vereinigung der Industrielackiermeister SVILM www.svilm.ch Sie finden die Entwürfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans auf der Internetseite des BBT unter www.bbt.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > In Vernehmlassung

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Begleiter/in von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen (BP) 0.734.20.0 Begleiter/in von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen (BP), Vorbereitung 7.734.27.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Begleiter/in von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen (BP), in Vernehmlassung Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 11. April 2012 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird

ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist.

Kurzbeschreibung Begleiter/innen von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen mit eidg. Fachausweis begleiten Einzelper-sonen in Lern-, Veränderungs- und Entwicklungsprozessen im eigenen Arbeits- und Berufsfeld. Zum Bei-spiel als interner Coach, angestellt in der Personalentwicklung oder in der HR-Abteilung eines Unterneh-mens (begleitet Personen bei Fragestellungen der beruflichen oder persönlichen Weiterentwicklung) oder als HR-Verantwortliche/r (unterstützt Führungspersonen als Begleiter/in in Veränderungssituationen). Sie agieren nicht als selbständig Beratende. Begleiter/innen von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen mit eidg. Fachausweis • arbeiten im Auftrag ihrer Organisation und sind in einen Qualitätssicherungsprozess und ins Controlling

des Betriebs eingebunden; • bereiten Begleitungen bei Einzelpersonen gemäss ihrem Konzept vor, führen sie durch und schliessen

sie ab; • gestalten den Kontakt mit Mitarbeitenden und Auftraggebenden innerhalb ihrer Organisation fachge-

recht; • klären Beziehungen und Rollen und unterstützen Mitarbeitende innerhalb ihrer Organisation bei Lern-,

Veränderungs- und Entwicklungsprozessen; • wenden in ihrer beruflichen Tätigkeit Basistheorien der Wahrnehmung, Reflexion und Kommunikation

an; • orientieren sich in ihrer beruflichen Tätigkeit an ihrer Rolle als Begleiter/in von Veränderungs- und Ent-

wicklungsprozessen; • treffen aus dem Bewusstsein der möglichen Folgen von Veränderungsprozessen geeignete Massnah-

men und leiten Mitarbeitende, wenn angezeigt, an entsprechende Stellen weiter; • erkennen Grenzen ihres Konzepts und sind in der Lage, Widersprüche und neue Inhalte ein- und zuzu-

ordnen; • führen die mit dem Begleitungsangebot zusammenhängenden administrativen Arbeiten fachgerecht

aus.

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INFObildung&beruf 2

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Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: • Swiss Coaching Association SCA • Schweizer Kader Organisation SKO mit ausbilder-verband avch Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) mindestens über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis

verfügt und vier Jahre Berufspraxis nachweist; oder b) mindestens acht Jahre Berufspraxis nachweist; und c) eine Bestätigung von durch die Prüfungskommission anerkannten Beratungspersonen über die Teil-

nahme an mindestens 9 einschlägigen Supervisionssitzungen während mindestens 6 Monaten inkl. Re-flexion/Erfahrungsbericht zum persönlichen Entwicklungsprozess beibringt;

d) einen Begleitungsnachweis über mindestens 20 Einzelsitzungen (von 60 – 90 Minuten Dauer) mit min-destens drei verschiedenen Personen beibringt.

Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: 1) Begleitkonzept (schriftlich, vorgängig erstellt), 2) Thematische Arbeit (schriftlich, vorgängig erstellt), 3) Präsentation und Fachgespräch zu den Prüfungsteilen 1 und 2 (mündlich), 4) Livebegleitung (praktisch), 5) Praxisbeispiel (mündlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Begleiter/in von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen mit eidgenössischem Fachausweis • Accompagnateur/trice de processus de changement et de développement avec brevet fédéral • Accompagnatore/trice di processi di cambiamento e di sviluppo con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: • Coach with Federal Diploma of Professional Education and Training Übergangsbestimmungen Wer die Diplomprüfung gemäss dem Reglement über die Diplomprüfung für dipl. Coach SCA vom 31. Ok-tober 2003 (überarbeitet am 8. November 2006) bestanden hat, wird während drei Jahren nach der ersten Durchführung der Prüfung gemäss der vorliegenden Prüfungsordnung von den Prüfungsteilen 1, 2, 3 und 5 dispensiert. Wer nur den Prüfungsteil 4 ablegen will, hat der Prüfungskommission ein entsprechendes Gesuch zu stel-len. Im Übrigen finden die Bestimmungen der Prüfungsordnung sinngemäss Anwendung. Weitere Informationen Swiss Coaching Association SCA www.s-c-a.ch Schweizer Kader Organisation SKO mit ausbilder-verband avch www.sko.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Betriebsfachmann/-frau Drucktechnologie (BP) 0.533.7.0 Betriebsfachmann/-frau Drucktechnologie (BP), Vorbereitung 7.533.1.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Betriebsfachmann/-frau Druck- und Verpackungstechnologie (BP), in Vernehmlassung Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 3. April 2012 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird

ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist. Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung Betriebsfachmann/-frau Drucktechno-

logie vom 30. Juli 2002. Kurzbeschreibung Der Betriebsfachmann oder die Betriebsfachfrau Druck- und Verpackungstechnologie EFA ist fähig, • die betriebswirtschaftlichen Grundlagen aufzuzeigen und diese auf die Gegebenheiten eines Druck-

saales anzuwenden. • Ziele und Aufgaben einer Unternehmung termingerecht und prozessorientiert in konkrete Produktions-

und Planungsvorgaben umzusetzen. • die Branchenstandards zu kennen und die Abweichungen zwischen Ist und Soll (Zeiten, Qualität, Kun-

denwunsch usw.) zu erkennen, um die erforderliche Qualität sicherzustellen. • den Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin in den Aufgaben zu unterstützen, Führungsfunktionen zu

übernehmen sowie Entscheidungsgrundlagen zu beschaffen. • die für die Abteilung relevanten gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen sowie Unfallsituationen zu

meistern. Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: • Viscom, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation • IGB, Interessengemeinschaft Berufsbildung Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer über: a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Berufes der visuellen Kommunikation und wenigstens

3 Jahre Praxis im Bereich Druck- oder Verpackungstechnologie verfügt; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Maturitätsabschluss oder einen gleichwertigen Ausweis

besitzt und über mindestens 4 Jahre Praxis im Bereich Druck- oder Verpackungstechnologie verfügt; oder c) mindestens 8 Jahre berufliche Praxis in der Druck- und Verpackungstechnologie verfügt.

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INFObildung&beruf 2

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Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Produktionsplanung und -steuerung (schriftlich), Produktionstechnik (schriftlich), Mitarbeiterführung (münd-lich und schriftlich), Betriebsführung (schriftlich), Projektarbeit (vorgängig erstellt, schriftlich und mündlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Betriebsfachmann / Betriebsfachfrau Druck- und Verpackungstechnologie mit eidgenössischem Fach-

ausweis (EFA) • Spécialiste en impression et emballage avec brevet fédéral (BF) • Specialista aziendale nelle tecnologie di stampa ed imballaggio con attestato professionale federale

(APF) • Als englische Übersetzung wird empfohlen: • Technical Operations Specialist in Printing and Packaging Technology with Federal Diploma of Profes-

sional Education and Training Weitere Informationen Viscom, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation www.viscom.ch IGB, Interessengemeinschaft Berufsbildung www.verpackungstechnologe.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Restaurateur/-trice, dipl. (HFP) 0.220.16.0 Restaurateur/-trice, dipl. (HFP), Vorbereitung 7.220.7.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Gastro-Unternehmer/in, dipl. (HFP), in Vernehmlassung Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 27. März 2012 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird

ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist. Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Höhere Fachprüfung für dipl. Restaurateur/-trice

vom 5. August 1998. Kurzbeschreibung Dipl. Gastro-Unternehmer/innen sind befähigt, jede Art von gastgewerblichen Unternehmen in den Berei-chen der Individual-, Gemeinschafts-, Marken-, Handels- und Systemgastronomie sowie der Beherbergung zu führen. Sie sind selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer und führen den Betrieb in der Regel auf eigene Rechnung unter Einsatz ihres eigenen Kapitals. Sie sind fähig, • für sich und ihr Unternehmen eine Vision zu formulieren oder weiter zu entwickeln; • die entsprechende Unternehmensstrategie zu entwerfen oder eine bestehende erfolgreich umzusetzen; • die Unternehmensstrategie für alle relevanten Disziplinen der Unternehmensführung auszugestalten. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: GastroSuisse, Verband für Hotellerie und Restauration Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) einen eidgenössischen Fachausweis als Gastro-Betriebsleiter/in oder einen gleichwertigen Ausweis

besitzt; b) im Gastgewerbe 4 Jahre Berufserfahrung in leitender Position nachweist oder während mindestens

2 Jahren einen Gastrobetrieb geführt hat. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Fallstudie (Gruppenarbeit schriftlich und mündlich im Assessment-Verfahren), Diplomarbeit (vorgängig erstellt schriftlich, Präsentation und Fachgespräch mündlich), Persönlichkeit / Unternehmertum (schriftlich), Unternehmensführung (schriftlich), Finanzmanagement (schriftlich), Ökonomie und Recht (schriftlich)

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INFObildung&beruf 2

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Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Diplomierte Gastro-Unternehmerin / Diplomierter Gastro-Unternehmer • Cheffe d’entreprise de l’hôtellerie et de la restauration diplomée / Chef d’entreprise de l’hôtellerie et de

la restauration diplomé • Esercente albergatrice diplomata / Esercente albergatore diplomato Als englische Übersetzung wird empfohlen: • Executive Hotel and Restaurant Manager with Advanced Federal Diploma of Professional Education

and Training Weitere Informationen GastroSuisse, Verband für Hotellerie und Restauration www.gastrosuisse.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Handelsspezialist/in Früchte und Gemüse (BP) 0.613.54.0 Handelsspezialist/in Früchte und Gemüse (BP), Vorbereitung 7.613.34.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Handelsspezialist/in Früchte und Gemüse (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Handelsspezialist/in Früchte und Gemüse (BP), in Vernehmlassung» vom 01.02.2012 Die neue Prüfungsordnung wurde am 26. März 2012 durch das BBT genehmigt. Kurzbeschreibung Handelsspezialisten und Handelspezialistinnen Früchte und Gemüse arbeiten im Kader von Grosshandel, Detailhandel, bei Verbänden, in landwirtschaftlichen Genossenschaften, Organisationen oder in der Gast-ronomie als Fachberater/in oder Rayonleiter/in in einer Früchte-, Gemüse- und Kartoffelabteilung. Sie fin-den aber auch Anstellungen in der Verwaltung, in Verarbeitungsbetrieben oder als externe Berater/innen in Fachfragen des Obst-, Gemüse- und Kartoffelhandels. Handelsspezialisten und Handelsspezialistinnen Früchte und Gemüse • verstehen ihr Arbeitsumfeld und dessen Einflussfaktoren in einem breiteren Zusammenhang und reagie-

ren unternehmerisch darauf. • nehmen notwendige Kontroll- und Steuerungsaufgaben wahr und entwickeln ihre Kompetenz im Um-

gang mit Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden weiter. • sind in der Lage, ein aktuelles, frisches und reichhaltiges Sortiment nach wirtschaftlichen und marktori-

entierten Aspekten zusammenzustellen, einzukaufen und zu verkaufen. Sie analysieren die jeweiligen konventionellen, Bio- und Fairtrade-Märkte im In- und Ausland, gestalten das Sortiment, kaufen die Wa-ren ein, präsentieren sie attraktiv und kalkulieren wettbewerbsfähige Preise. Dabei müssen hohe Anfor-derungen bezüglich Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Termine berücksichtigt werden. Für die Beschaf-fung der Ware verfolgen sie aufmerksam die Marktentwicklung bezüglich Ernte, Preise und Konditionen der Produzenten und Grossisten im In- und Ausland.

• kennen sich aus mit Import- und Exportbestimmungen, Marktteilnehmern, politischen Fragen, Handels- usanzen, Preisbildungsmechanismen und gesetzlichen Vorschriften. Entwicklungen und Trends beo-bachten sie genau, ziehen daraus Schlussfolgerungen für das eigene Unternehmen und leiten entspre-chende Massnahmen ein.

Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: SWISSCOFEL Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels

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INFObildung&beruf 2

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) das eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit Erwerb des

Ausweises mindestens 3 Jahre Praxis in der Früchte- und Gemüsebranche nachweist; oder b) mindestens 7 Jahre Berufspraxis nachweist, wovon mindestens 4 Jahre in einer anspruchsvollen Funk-

tion im Handel und 3 Jahre in der Früchte- und Gemüsebranche. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Warenkunde F&G (schriftlich/mündlich), Warenbeschaffung und Qualitätssicherung F&G (schriftlich/münd-lich), Marketing und Absatz F&G (schriftlich/mündlich), Verkaufspraxis F&G (mündlich), Agrarpolitik / ge-setzliche Grundlagen / Fachorganisationen F&G (mündlich), Personalführung und -management (schrift-lich/mündlich), Finanz- und Rechnungswesen (schriftlich), Logistik und Sicherheit (mündlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Handelsspezialist / Handelsspezialistin Früchte und Gemüse mit eidgenössischem Fachausweis • Spécialiste du commerce fruits et légumes avec brevet fédéral • Specialista nel commercio frutta e verdura con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: • Trade Specialist Fruit and Vegetables with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen SWISSCOFEL Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels www.swisscofel.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Informatiker/in (BP) 0.561.8.0 Informatiker/in (BP), Vorbereitung 7.561.7.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

ICT-System- und Netzwerktechniker/in (BP) ICT-Applikationsentwickler/in (BP) Wirtschaftsinformatiker/in (BP) Mediamatiker/in (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «ICT-System- und Netzwerktechniker/in (BP), ICT-Applikationsentwickler/in (BP), Wirtschaftsinfor-matiker/in (BP), Mediamatiker/in (BP), in Vernehmlassung» vom 19.10.2011 Die neue Prüfungsordnung wurde am 21. Februar 2012 durch das BBT genehmigt. Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Prüfungsordnung über die Berufsprü-

fung Informatiker/in vom 10. Februar 2009. Kurzbeschreibung ICT-System- und Netzwerktechniker/innen sind für Evaluation, Aufbau, Unterhalt und Betrieb von ICT-System-und Netzwerkinfrastrukturen zuständig. Sie planen und verantworten Realisierungsprojekte im Bereich des Aufbaus und Betriebs von ICT-System- und Netzwerkinfrastrukturen. Sie berücksichtigen dabei einen möglichst schonenden Einsatz aller vorhandenen Ressourcen, um einen energieeffizienten Betrieb zu gewährleisten. Sie sind in der Lage, bei Problemen oder auftretenden Störungen von Diensten oder ganzen Systemen die Probleme zu analysieren, zu identifizieren und zielgerichtet zu beheben. ICT-Applikationsentwickler/innen sind für die Entwicklung und Wartung von Applikationen verantwortlich. Bei der Entwicklung einer Applikation begleiten sie als Mitglieder in einem Projektteam die Transformation der Geschäftsbedürfnisse in technische, funktionale und qualitative Vorgaben für die Applikation. Sie be-rücksichtigen dabei einen möglichst schonenden Einsatz aller vorhandenen Ressourcen, um einen ener-gieeffizienten Betrieb zu gewährleisten. Sie sind in der Lage als Leiter/innen von Teilprojekten mit einem Team von Programmiererinnen und Programmierern die Applikation oder Teile davon zu realisieren. Dieser Verantwortungsbereich umfasst den gesamten Entwicklungsprozess von der Erstellung des konzeptionel-len Designs bis zur Implementierung der Applikation. Wirtschaftsinformatiker/innen analysieren zusammen mit den ICT-Fachpersonen und den Vertreter/innen der Fachbereiche betriebswirtschaftliche Prozesse, prüfen deren Potenzial zur Unterstützung durch Infor-mations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und definieren die entsprechenden Vorgaben für die Ent-wicklung oder die Evaluation von Systemen. Sie setzen sich dabei für ressourceneffiziente Geschäftspro-zesse ein. Bei Evaluationsprojekten sind sie für die Identifikation möglicher Anbieter bis zur Einführung der Systeme und Schulung der Benutzerinnen und Benutzer zuständig. Sie führen diese Aufgaben als Projekt-mitarbeitende aus oder im Rahmen eines Projektes, das sie selber leiten.

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INFObildung&beruf 2

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Mediamatiker/innen sind Fachpersonen für die Konzeption, Herstellung, medienneutrale Organisation und Publikation von Mediendaten (Text, Bilder, Ton, Film usw.). Sie stellen die Corporate-Identity- und Corpora-te-Design-konforme Realisierung von internen und externen Präsentationen, Drucksachen, Websites und Multimediaproduktionen sicher. Sie berücksichtigen dabei einen möglichst schonenden Einsatz aller vor-handenen Ressourcen, um einen energieeffizienten Betrieb zu gewährleisten. Sie arbeiten mit dem Mana-gement, den IT-Verantwortlichen, den Zuständigen für Marketing und Kommunikation sowie mit externen Dienstleistungsbetrieben zusammen und sind in der Lage, Projekte zu planen und zu realisieren. Sie verfü-gen neben gestalterischen, kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten auch über Kenntnisse der Betriebswirtschaft. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Verein ICT-Berufsbildung Schweiz Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung in den einzelnen Fachrichtungen wird zugelassen, wer: ICT-System- und Netzwerktechniker/in a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in oder als Elektroniker/in besitzt und über min-

destens zwei Jahre Berufspraxis in der ICT-System- oder Netzwerktechnik verfügt; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung

oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt, davon mindestens zwei Jahre in der ICT-System- oder Netzwerktechnik;

oder c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie

ICT nachweist, davon mindestens zwei Jahre in der ICT-System- oder Netzwerktechnik. ICT-Applikationsentwickler/in a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in besitzt und über mindestens zwei Jahre Be-

rufspraxis in der Applikationsentwicklung verfügt; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung

oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt, davon mindestens zwei Jahre in der Ap-plikationsentwicklung;

oder c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie

ICT nachweist, davon mindestens zwei Jahre in der Applikationsentwicklung. Wirtschaftsinformatiker/in a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in oder als Kaufmann/Kauffrau (Profil E und M)

besitzt und über mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikati-onstechnologie ICT verfügt;

oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung

oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt;

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INFObildung&beruf 3

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

oder c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie

ICT nachweist. Mediamatiker/in a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Mediamatiker/in oder als Polygraf/in besitzt und über min-

destens zwei Jahre Berufspraxis in der Mediamatik verfügt; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung

oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt, davon mindestens zwei Jahre in der Mediamatik;

oder c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie

ICT nachweist, davon mindestens zwei Jahre in der Mediamatik. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Fachrichtung ICT-System- und Netzwerktechnik: Allgemeine Berufskompetenzen ICT (schriftlich), Be-trieb von ICT-Systemen und Netzwerken planen (schriftlich), ICT-Systeme und Netzwerke aufbauen (schriftlich), ICT-Systeme und Netzwerke betreiben (schriftlich) Fachrichtung ICT-Applikationsentwicklung: Allgemeine Berufskompetenzen ICT (schriftlich), ICT-Applikationen planen und analysieren (schriftlich), ICT-Applikationen entwerfen und implementieren (schrift-lich), ICT-Applikationen testen (schriftlich) Fachrichtung Wirtschaftsinformatik: Allgemeine Berufskompetenzen ICT (schriftlich), Anforderungen an Informationssysteme erheben und analysieren (schriftlich), Wirtschaftsinformatik-Projekt planen und abwi-ckeln (schriftlich), ICT-Organisationseinheit führen (schriftlich) Fachrichtung Mediamatik: Allgemeine Berufskompetenzen ICT (schriftlich), Firmenkommunikation planen (schriftlich), Kommunikationskonzept zielgruppen- und mediengerecht umsetzen (schriftlich), Firmenkom-munikation betreiben (schriftlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, entsprechend der Fachrichtung folgenden geschützten Titel zu führen: • ICT-System- und Netzwerktechniker/in mit eidgenössischem Fachausweis • ICT-Applikationsentwickler/in mit eidgenössischem Fachausweis • Wirtschaftsinformatiker/in mit eidgenössischem Fachausweis • Mediamatiker/in mit eidgenössischem Fachausweis

• Informaticien/ne en technique des systèmes et réseaux TIC avec brevet fédéral • Informaticien/ne en développement d’applications TIC avec brevet fédéral • Informaticien/ne de gestion avec brevet fédéral • Médiamaticien/ne avec brevet fédéral

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INFObildung&beruf 4

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

• Informatica/o in tecnica dei sistemi e delle reti TIC con attestato professionale federale • Informatica/o in sviluppo delle applicazioni TIC con attestato professionale federale • Informatica/o di gestione con attestato professionale federale • Mediamatica/o con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: • ICT Specialist with Federal Diploma of Professional Education and Training

Übergangsbestimmungen Ordentliche Prüfungen nach der Prüfungsordnung vom 10. Februar 2009 finden noch 2013 und 2014 statt. Wer über einen eidg. Fachausweis im Bereich Wirtschaftsinformatik, Informatik oder Informatik-Projektleitung verfügt, ist nach Bestehen einer Ergänzungsprüfung berechtigt, den Titel gemäss neuer Prü-fungsordnung zu tragen. Die Ergänzungsprüfung wird bis 2016 angeboten und besteht aus der vierstündi-gen Prüfung in der Fachrichtung, in welcher der Titel angestrebt wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung vom 21.02.2012 sinngemäss. Weitere Informationen ICT Berufsbildung Schweiz www.ict-berufsbildung.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Spezialist/in für Printmedienverarbeitung (BP) 0.534.2.0 Spezialist/in für Printmedienverarbeitung (BP), Vorbereitung 7.534.5.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Spezialist/in für Printmedienverarbeitung (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Spezialist/in für Printmedienverarbeitung (BP), in Vernehmlassung» vom 14.12.2011 Die neue Prüfungsordnung wurde am 29. Februar 2012 durch das BBT genehmigt. Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für Betriebsfachmann/-frau

Druckweiterverarbeitung vom 23. Juni 1999. Kurzbeschreibung Spezialistinnen und Spezialisten für Printmedienverarbeitung mit eidg. Fachausweis leiten eine Abteilung (Gruppe, Team, Schichtleitung usw.) in technischer und organisatorischer Hinsicht. Dies kann in einer Ab-teilung der Druckweiterverarbeitung, der Versandtechnologie oder in einem handwerklichen Betrieb sein. Sie arbeiten zusammen mit vor- und nachgelagerten Abteilungen, im hauptsächlichen: Betriebsleitung, Verkaufsinnendienst, Druckvorstufe, Druck und Distribution. Spezialistinnen und Spezialisten für Printmedienverarbeitung sind qualifiziert, das Produkt, den Werkstoff, die Technik sowie den personellen Einsatz in der Printmedienverarbeitung zu beurteilen, zu planen und vorzubereiten. Sie sind fähig, auch komplexe Aufträge und Produkte zu koordinieren, einzurichten, zu ferti-gen und abzuschliessen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Produkte sind z. B. Hard- und Soft-cover-Produktionen in Klebebindung und Fadenheftung, Drahtheftungen, Wiro-Bindungen, Falzprospekte usw. Sie stellen in Gross-, Mittel- oder Kleinbetrieben im Bereich der Printmedienverarbeitung die Produkti-onsprozesse sowie deren organisatorische Komponenten sicher. Sie sind fähig, stufengerechte Führungsaufgaben zu übernehmen und konzeptionelle Produktionsprozesse zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren und zu optimieren. Sie sind verantwortlich für die Qualitätssicherung für jede Stufe des Produktionsprozesses bis zum Endpro-dukt innerhalb der vereinbarten und branchenüblichen Toleranzbereiche. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: • Viscom, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) ein Fähigkeitszeugnis in der Printmedienverarbeitung besitzt und mindestens 3 Jahre berufliche Praxis

in der Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann; oder b) das Fähigkeitszeugnis als Druckausrüster/in besitzt und mindestens 4 Jahre berufliche Praxis in der

Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann;

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INFObildung&beruf 2

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

oder c) das Berufsattest als Printmedienpraktiker/in oder ein branchenfremdes Fähigkeitszeugnis besitzt und

mindestens 6 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann;

oder d) mindestens 10 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung vorweisen kann. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Projektarbeit (Bericht schriftlich vorgängig erstellt, Präsentation und Fachgespräch mündlich), Fallstudien (Bericht schriftlich, Präsentation und Fallgespräch mündlich), Teamleitung (Rollenspiel praktisch) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Spezialist / Spezialistin für Printmedienverarbeitung mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) • Spécialiste en finition de médias imprimés avec brevet fédéral (BF) • Specialista di postpress e allestimento con attestato professionale federale (APF) Als englische Übersetzung wird empfohlen: • Specialist in the Finishing of Printed Media with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Viscom, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation www.viscom.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Fachmann/-frau Gesundheit EFZ, Grundbildung 5.722.4.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 02.05.2012

Fachmann/-frau Gesundheit EFZ für Erwachsene Ersetzt: INFObildung&beruf «Fachmann/-frau Gesundheit EFZ für Erwachsene: Angebote in verschiedenen Kantonen» vom 07.04.2010

FaGe für Erwachsene: Angebote in verschiedenen Kantonen Kanton / Institution Modell Voraussetzungen

AG Berufsfachschule Gesundheit und Soziales, Standort Bremgarten Badstrasse 4 5620 Bremgarten 056 648 45 21 www.bfgs.ch

modulare Nachholbildung mit Qualifikationsverfahren (LAP) mind. 2 Jahre, max. 4 Jahre Kosten für gesamte Ausbildung CHF 5'000.— (ÜK-Kosten, Bera-tungsgespräch, Ausbildungshand-buch, Lehrmittel) Informationen und Beratung: OdA GS Aarau www.oda-gsag.ch

- mind. 5 Jahre Berufserfahrung, wovon mind. 3 Jahre im Pflege- und Betreuungsbereich

- Abschluss des allgemein bil-denden Unterrichts (ABU), kann auch während der Nachholbil-dung absolviert werden

- gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse

- Bestätigung des Arbeitgebers - Anstellung von mind. 50 % im

Betrieb - Zulassungsbestätigung der

zuständigen Berufsinspektorin

BE Berufs-, Fach- und Fortbildungs-schule Bern (BFF) Monbijoustrasse 21 3001 Bern 031 384 33 33 www.bffbern.ch oder andere Berufsfachschulen im Kanton Bern: Bildungszentrum Interlaken (BZI); Berufsfachschule Lyss (BWZ Lyss); Berufsfachschu-le Langenthal (bfsl); siehe auch www.oda-gesundheit-bern.ch

verkürzte Lehre von 2 Jahren (analog FaBe) mit Qualifikations-verfahren (LAP) Besuch der Berufsfachschule ist kostenlos Für ausserkantonale Lernende gilt in der Regel die interkantonale Schulgeldvereinbarung (zurzeit: Schulkosten von CHF 7'300.—).

- Mindestalter 22 Jahre - mind. 2 Jahre Arbeit im Ge-

sundheits- oder Sozialwesen zu mind. 60 %

- gute Deutschkenntnisse (mind. Niveau B)

- Abschluss des allgemein bil-denden Unterrichts (ABU) (Empfehlung)

- Lehrvertrag mit Betrieb

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INFObildung&beruf 2

Quelle: Kompetenzenbilanz Kanton Zürich, www.kompetenzenbilanz.zh.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Kanton / Institution Modell Voraussetzungen

BS Berufsfachschule Gesundheit Baselland bfg Emil Frey-Strasse 100 4142 Münchenstein 061 552 65 50 www.bfg-baselland.ch

modulare Nachholbildung mit Qualifikationsverfahren (LAP) Dauer: 2 Jahre, wenn alle Module besucht werden müssen (was meistens der Fall sei) 1 Tag/Woche Unterricht (im Nor-malfall), ev. ABU Unterricht (13 Tage) Start jeweils im August unterschiedliche Kosten, je nach Wohnsitz/Arbeitsort Zur Zulassung wird eine Bestäti-gung vom Amt für Berufsbildung verlangt. Gespräch mit Schulleitung betr. Modulauswahl

- mind. 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Schluss-prüfung (mind. 3 Jahre im Be-rufsfeld Pflege und Betreuung)

- gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse

- Anstellung von mind. 60 % empfohlen, Betrieb muss ein-verstanden sein

SO Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Sekretariat Berufliche Grundbil-dung Baslerstrasse 150 4601 Olten 062 311 43 70 www.bz-gs.ch

modulare Nachholbildung mit Qualifikationsverfahren (LAP) Dauer: 2 Jahre, wenn alle Module besucht werden müssen 1 Tag/Woche Unterricht + ev. ABU Unterricht (20 Tage Präsenzunter-richt) Start jeweils im August Besuch der Berufsfachschule ist kostenlos für Personen, die im Kanton Solothurn wohnen.

- mind. 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Schluss-prüfung, davon mindestens 3 Jahre im Berufsfeld Pflege und Betreuung

- Anstellung von 60 % empfohlen - gute schriftliche und mündliche

Deutschkenntnisse

GR Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Info- und Auskunftsstelle BGS Gürtelstrasse 42/44 7000 Chur 081 286 85 34 www.bgs-chur.ch

berufsbegleitender Lehrgang mit Qualifikationsverfahren (LAP) 25 Kurswochen, verteilt auf 2 Jahre Start jährlich im September Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz in Graubünden ist der Vorbereitungslehrgang kostenlos. Kosten für Ausserkantonale: Kurs-wochen, Lehrmittel, Prüfungsge-bühren etc. ca. CHF 5‘700. —

- Mindestalter 22 Jahre - mind. 5 Jahre Berufserfahrung

im Berufsfeld bis zum Zeitpunkt der Schlussprüfung

- Anstellung von ca. 50 % - Empfehlung des Arbeitgebers

SG BZGS Berufs- und Weiterbil-dungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe Lindenstrasse 139 9016 St. Gallen 058 229 88 11 www.bzgs.ch

verkürzte Lehre von 2 Jahren (analog FaBe) mit Qualifikations-verfahren (LAP) Besuch der Berufsfachschule ist kostenlos

- Mindestalter 22 Jahre - mind. 2 Jahre Berufserfahrung

mit mind. 60 % Pensum - braucht Lehrvertrag - Arbeitspensum inkl. Schule

mind. 80 %

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INFObildung&beruf 3

Quelle: Kompetenzenbilanz Kanton Zürich, www.kompetenzenbilanz.zh.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Kanton / Institution Modell Voraussetzungen

SH Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen BBZ J.J. Wepfer-Strasse 6 8200 Schaffhausen 052 632 21 00 www.bbz-sh.ch

berufsbegleitender Lehrgang, um die theoretischen Kompetenzen zu erlangen mit anschliessendem Qualifikationsverfahren (LAP) 1 Schultag pro Woche während 4 Semestern Kosten CHF 1‘260. — pro Semes-ter, zuzüglich Lehrmittel Ausserkantonale Teilnehmende leiten ihre Anmeldung inkl. Zulas-sungsbewilligung direkt ans BBZ Schaffhausen.

- Empfohlenes Mindestalter 25 Jahre

- mind. 5 Jahre Berufserfahrung, wovon mind. 3 Jahre im Pflege- und Betreuungsbereich zum Zeitpunkt der Prüfung

- Abschluss des allgemein bil-denden Unterrichts (ABU), kann auch während der Nachholbil-dung absolviert werden

- gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse

- Anstellung von mind. 60 % empfohlen

- Bestätigung des Arbeitgebers - Zulassungsbewilligung des

Berufsbildungsamtes des Wohnkantons

TG Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Stefan Curiger, Ausbildungsberater Verwaltungsgebäude am Markt-platz St. Gallerstrasse 11 8510 Frauenfeld www.abb.tg.ch

verkürzte Lehre von 2 Jahren (analog FaBe) mit Qualifikations-verfahren (LAP) Besuch der Berufsfachschule ist kostenlos Interessenten/-innen für das Vali-dierungsverfahren werden nach Zürich verwiesen. Interessenten/-innen mit Lehrver-trag für verkürzte Lehre besuchen den Unterricht am Bildungszentrum für Gesundheit BfG Weinfelden.

- Mindestalter 22 Jahre - mind. 2 Jahre Berufserfahrung

mit mind. 60 % Pensum - gute Deutschkenntnisse (mind.

Niveau B) - Abschluss des allgemein bil-

denden Unterrichts (ABU), kann auch während der Nachholbil-dung absolviert werden

- Lehrvertrag mit Betrieb

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INFObildung&beruf 4

Quelle: Kompetenzenbilanz Kanton Zürich, www.kompetenzenbilanz.zh.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Kanton / Institution Modell Voraussetzungen

ZG SZ LU NW OW UR Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug GIBZ Baarerstrasse 100 6302 Zug 041 728 33 47 www.gibz.ch

Validierungsverfahren mit ergän-zender Bildung, ohne Qualifikati-onsverfahren (LAP) auch Ausserkantonale sind zuge-lassen Die Phasen des Verfahrens (vgl. Zürich): - Information und Beratung - Bilanzierung - Erstellen eines persönlichen

Dossiers nach vorgegebenen Kriterien

- Beurteilung / Gleichwertigkeits-prüfung

- Validierung (Anrechnung von Bildungsleistungen)

- Ergänzende Bildung - Zertifizierung Bilanzierung CHF 250. — Beurteilung CHF 250. — Für Personen, die in der Zentral-schweiz wohnen ist der Besuch der Ergänzenden Bildung (EB) kosten-los, Kosten für Lehrmittel ca. CHF 300.—. Weiteres Angebot: Verkürzte Lehre von 2 Jahren, 1 Schultag Fachunterricht, ½ Schultag allgemeinbildender Unter-richt, zusätzliche externe lernorts-übergreifende Intensivtage Unterrichtstage: Mi oder Fr, Allge-meinbildung am Do ÜK: 20 Tage, organisiert durch die ZIGG

- 5 Jahre Berufserfahrung insge-samt bis zur Ausstellung des EFZ FaGe, davon

- 3 Jahre Vollzeit-Praxis in Pfle-ge/Betreuung bei Dossierein-reichung ans GIBZ

- Anstellung während EB zu min-destens 60 % in der Pflege / Betreuung

- vollendetes 22. Altersjahr - mind. 2 Jahre Praxis in Form

einer Anstellung von mind. 60% im Berufsfeld Pflege und Betreuung

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INFObildung&beruf 5

Quelle: Kompetenzenbilanz Kanton Zürich, www.kompetenzenbilanz.zh.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 02.05.2012

Kanton / Institution Modell Voraussetzungen

ZH Kompetenzenbilanz Berufsberatung Kanton Zürich Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich 043 259 97 40 www.kompetenzenbilanz.zh.ch www.puls-berufe.ch

Validierungsverfahren mit ergän-zender Bildung, ohne Qualifikati-onsverfahren (LAP) auch Ausserkantonale sind zuge-lassen Die Phasen des Verfahrens: - Information und Beratung - Besuch des obligatorischen

Informationsanlasses - Bilanzierung

Erstellen eines persönlichen Dossiers nach vorgegebenen Kriterien

- Beurteilung / Gleichwertigkeits-prüfung

- Validierung (Anrechnung von Bildungsleistungen)

- Ergänzende Bildung - Zertifizierung Anmeldegebühr CHF 80.— Verfahrenskosten CHF 700.— (für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich kostenlos) Unterstützungsangebote: Bilanzierungs-Begleitung CHF 525.–, Lupen-Coaching CHF 260.—, Einzelcoaching nach Aufwand (1. Std. CHF 80.—, jede weitere Std. CHF 170.—) Ergänzende Bildung individuell Weiteres Angebot: Verkürzte Lehre von 2 Jahren, Kandidaten/-innen werden in Regelklassen direkt ins 2. Lehrjahr integriert, im 2. Lehrjahr 2 Tage, im 3. Lehrjahr 1 Tag Schule pro Wo-che und überbetriebliche Kurse

- 5 Jahre Erwerbstätigkeit, breite Erfahrung im Gesundheitswe-sen

- gute Deutschkenntnisse münd-lich und schriftlich

- Zugang zu einem PC mit Inter-netanschluss

- keine Anstellung nötig - Mindestalter: 22 Jahre - mind. 2 Jahre Berufserfahrung

in Form einer Anstellung von mind. 60 % im Berufsfeld Pflege und Betreuung

- Lehrvertrag für auf 2 Jahre ver-kürzte Lehre

- 100 % Pensum (Betrieb und Schule)

Zusammengestellt durch: Kompetenzenbilanz Berufsberatung Kanton Zürich Dörflistrasse 120, Postfach 8090 Zürich Tel. 043 259 97 40 www.kompetenzenbilanz.zh.ch www.puls-berufe.ch

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Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Bauplanung 7.420.11.0 Installationen inkl. Unterhalt (Bauwesen) 7.440.33.0

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 01.09.2010

Teilaktualisiert 02.05.2012

Weiterbildung in Energieberatung Ersetzt: INFObildung&beruf «Weiterbildung in Energieberatung» vom 01.09.2010, teilaktualisiert 01.02.2012

«Die Mega-Investition der Zukunft fliesst in die Netzwerke erneuerbarer Energien - von Thermosolarkraft-werken in der Sahara bis zu elektrischen Tankstellen an jeder Ecke ... Häuser produzieren Energie und bilden zusammen virtuelle Kraftwerke: Eine gigantische Infrastruktur, die das Zeug zu einem weltweiten Wirtschaftstreiber hat ...» prognostiziert Matthias Horx, einer der führenden Trendforscher im deutschspra-chigen Raum und prophezeit der Energiebranche ausserordentlich gute Zukunftschancen. Auch in der Schweiz sind vielversprechende Aktionen angelaufen: Sowohl der Markt als auch die Energie-politik von Bund und Kantonen verlangen neben dem sparsamen und rationellen Energieeinsatz auch die verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien. Der Aktionsplan «erneuerbare Ener-gien» (Details siehe www.bfe.admin.ch/themen) bezweckt, bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch um mindestens 50 % anzuheben. Weiter sind insbesondere Mass-nahmen zur Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien und eine Strategie zur Produktion von Energie aus Biomasse geplant. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es genügend Fachleute, die über die erforder-lichen Kompetenzen zum energiegerechten Bau, Betrieb und Unterhalt von komplexen Anlagen verfügen. Vor allem im Bereich der Gebäudehülle, Gebäudetechnik, der effizienten Energienutzung und der Energie-wirtschaft herrscht ein Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Zudem müssen von diesen Sparten zusätzli-che Aufgaben übernommen werden, welche von der Politik und der Gesellschaft geschaffen wurden. Bei-spiele dafür sind: Minergie/P/ECO, Nachhaltigkeits-Experte, Low-Ex-Projekte mit CO2-Fokus, Förderpro-gramme mit Klimarappen, Energieagentur, Energieausweis GEAK, usw. Insbesondere der GEAK, der «Gebäudeenergieausweis der Kantone» (Details siehe www.geak.ch) ver-langt nach Energieberater/innen, die über ein weitreichendes Wissen über Energiebilanzen von Gebäuden und deren Optimierung verfügen. Als GEAK-Experte/-Expertin zugelassen wird deshalb nur, wer an-spruchsvolle Kriterien erfüllt. Und diese sind in der Regel nur durch umfassende Aus- und Weiterbildungen zu erreichen. Nachstehend geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Energieberatung.

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INFObildung&beruf 2

Quellen: • Heftreihe «Chancen in Beruf und Arbeit», Hefte Energieversorgung und Elektroinstallation sowie Gebäudetechnik, www.chancen.ch • Recherchen bei Hochschulen Juni 2010, Bruno Baer, Fachredaktor der oben erwähnten Chancen-Hefte © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 01.09.2010 (teilaktualisiert 02.05.2012)

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir hier auch die Studiengänge der HF, FH und universitären Hoch-schulen die eine wertvolle Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der Energieberatung bieten: • Techniker/in HF Energie und Umwelt (www.sfb.ch) • Ingenieur/in in Energie- und Umwelttechnik FH (BSc) (www.hsr.ch/energie-umwelt,

www.fhnw.ch/technik/eut, www.engineering.zhaw.ch/eut) • Gebäudetechnikingenieur/in FH (BSc) in der Vertiefungsrichtung Gebäude-Elektroengineering

(www.hslu.ch/gee), Elektrotechnik und Informationstechnologie BSc ETH (www.ee.ethz.ch/studium) • Business Engineer FH (BSc) mit Vertiefung Sustainable Energy Systems (in english)

(www.hslu.ch/businessengineering)

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INFObildung&beruf 3

Quellen: • Heftreihe «Chancen in Beruf und Arbeit», Hefte Energieversorgung und Elektroinstallation sowie Gebäudetechnik, www.chancen.ch • Recherchen bei Hochschulen Juni 2010, Bruno Baer, Fachredaktor der oben erwähnten Chancen-Hefte © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 01.09.2010 (teilaktualisiert 02.05.2012)

Ausbildung/ Abschluss

Dauer Zielpublikum/ Voraussetzungen

Tätigkeitsgebiet nach Ausbildung

MAS Energieingeni-eur/in Gebäude NEU! www.passerelle-energieingenieur.ch

12 Monate während 2,5 Tagen/Woche plus ca. 3 Monate für Master-Arbeit sowie 3 Tage/Woche als Quereinsteigende in einem Unternehmen im Bereich Energie- und Gebäudetechnik

Fachleute mit einem ETH/FH-Abschluss (Ingenieure, Na-turwissenschaftlerinnen, Ar-chitekten) welche sich für ein neues Arbeitsgebiet interes-sieren. Das BfE finanziert die Ausbil-dungskosten; der Lohn wird durch die Firmen getragen.

Arbeiten in der Regel in einem Ingenieurbüro im Bereich der Gebäude-technik. Sie entwickeln, planen und optimieren gebäudetechnische Anlagen.

MAS in nachhaltigem Bauen (EN Bau) www.enbau.ch; mit Links zu den beteilig-ten Hochschulen

Grundlagenmodul, 4 Kompetenzmodule (wie nachstehende CAS) sowie Master-arbeit (oder 3 Kom-petenzmodule und 1 Ergänzungsmodul)

Fachleute aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik, Immobilien und Bauberatung mit einem Hoch-schulabschluss oder gleich-wertigem Abschluss (mit qua-lifizierender Berufserfahrung bzw. Weiterbildung)

Mit ihren ganzheitlichen Kompetenzen in nach-haltigem Bauen können sie die Heraus-forderungen hinsichtlich anspruchsvollen Ge-bäudestandards, ver-mehrter Energieeffizienz und Anwendung ökolo-gischer Baustoffe wirk-sam umsetzen.

DAS Energieexperte/-expertin (Module aus EN Bau) www.enbau.ch; mit Links zu den beteilig-ten Hochschulen

in einem Jahr berufs-begleitend, erforder-lich sind 3 CAS aus einer Auswahl von 5 CAS.

Fachleute aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik, Immobilien und Bauherrenberatung mit einem Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss (mit qualifizierender Berufserfah-rung bzw. Weiterbildung)

Mit ihrem Expertenwis-sen zu Energieeffizienz am Bau und erneuerba-ren Energien setzen sie mit modernen Manage-menttechniken auch Grossprojekte wirksam um.

CAS Energieberatung (Modul aus EN Bau) www.enbau.ch; mit Links zu den beteilig-ten Hochschulen

16 Tage, verteilt auf 4 Monate

Fachleute aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik, Immobilien und Bauherrenberatung mit einem Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss (mit qualifizierender Berufserfah-rung bzw. Weiterbildung)

Analysieren den Gebäu-dezustand von Normal-objekten, stellen den GEAK aus und schlagen Massnahmen für eine Gebäudesanierung vor.

CAS Energieeffizienz (Modul aus EN Bau) www.enbau.ch; mit Links zu den beteilig-ten Hochschulen

16 Tage, verteilt auf 4 Monate

Fachleute aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik, Immobilien und Bauherrenberatung mit einem Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss (mit qualifizierender Berufserfah-rung bzw. Weiterbildung)

Erarbeiten auf Grund ihres aktuellen Wissens-stands von Energieeffi-zienz-Technologien wirksame Energieeffi-zienz-Massnahmen und -Programme, organisie-ren die Umsetzung und leiten die wichtigsten Zielgruppen.

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INFObildung&beruf 4

Quellen: • Heftreihe «Chancen in Beruf und Arbeit», Hefte Energieversorgung und Elektroinstallation sowie Gebäudetechnik, www.chancen.ch • Recherchen bei Hochschulen Juni 2010, Bruno Baer, Fachredaktor der oben erwähnten Chancen-Hefte © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 01.09.2010 (teilaktualisiert 02.05.2012)

Ausbildung/ Abschluss

Dauer Zielpublikum/ Voraussetzungen

Tätigkeitsgebiet nach Ausbildung

CAS GEAK-Experte/Expertin www.weiterbildung.hslu.ch

18 Tage, verteilt auf 3 Monate

Architekten/Architektinnen, Bauingenieure/-ingenieurin-nen sowie Planende im Bau-wesen mit Tertiärausbildung oder sur Dossier (qualifizie-rende Berufserfahrung bzw. Weiterbildung)

Analysieren den Gebäu-dezustand, stellen den GEAK aus und schlagen Massnahmen für eine (energetische) Gebäu-desanierung vor.

Energieberater/in Gebäude (BP) www.polybau.ch www.suissetec.ch

21 Tage, verteilt auf ca. 4 Monate

Polybau-Objektleiter/-in, Chefmonteur/-in Heizung (BP), Chefmonteur/-in Sanitär (BP), Spenglerpolier/in (BP) oder gleichwertiges Kompe-tenzenprofil

Übernehmen die Verant-wortung einerseits für eine umfassende ener-getische Analyse eines Gebäudes und anderer-seits für eine ganzheit-liche Erneuerung und deren Umsetzung. Sie stellen den GEAK aus, reichen korrekte Förder-gesuche ein und arbei-ten lösungsorientiert mit geeigneten Partnern der Gebäudetechnik sowie der Gebäudehülle zu-sammen.