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Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018 Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 1 März 2018 Handwerkerregelungen 1 März 2018 Handwerkerregelungen 2 Oftmals ist es Teil der handwerklichen Arbeit, dass Waren/Güter transportiert werden müssen Teile/Zubehör/Arbeitsmaterial wird zum Kunden transportiert Entstanden Reststoffe/Abbruchmaterial muss entsorgt werden Ziel dabei ist jedoch nicht der Transport Sondern das mitgeführte Material wird für die Arbeit benötigt Verschiedene Rechtsbereiche werden durch den Transport tangiert Bestimmungen sind nicht für Handwerker gedacht Aufwand ist entsprechend hoch Tangierte Rechtsbereiche März 2018 Handwerkerregelungen 3 In verschiedenen Rechtsbereichen gibt es spezielle Ausnahmeregelungen für Handwerker Fahrpersonalrecht Unternehmen können teilweise befreit sein Berufskraftfahrerqualifizierung Handwerker können freigestellt sein Gefahrgutrecht Auch hier gibt es Ausnahmen für Handwerker Wichtig Die rechtlichen Bedingungen müssen eingehalten werden März 2018 Handwerkerregelungen 4 Ausnahmen stellen Bedingungen Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kann die Ausnahme nicht angewandt werden Die Ausnahmen funktionieren nicht immer gleich Unterschiedliche Rechtbereiche definieren die Ausnahmen anders Nur wer sich auskennt, macht keine Fehler Fehler können teuer werden Bußgelder teilweise sehr hoch März 2018 Handwerkerregelungen 5 Sinn und Zweck Erhöhung der Sicherheit im Transportgewerbe Schutz des Arbeitnehmers Gesundheitsprävention Nachweisführung Digitaler / Analoger Fahrtenschreiber Fahrerkarte / Diagrammscheiben Manuelle Nachträge / Tageskontrollblatt Adressat Fahrzeugführer Unternehmer Disponent März 2018 Handwerkerregelungen 6

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Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018

Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 1

März 2018 Handwerkerregelungen 1 März 2018 Handwerkerregelungen 2

Oftmals ist es Teil der handwerklichen Arbeit, dass Waren/Güter transportiert werden müssen ◦ Teile/Zubehör/Arbeitsmaterial wird zum Kunden

transportiert

◦ Entstanden Reststoffe/Abbruchmaterial muss entsorgt werden

Ziel dabei ist jedoch nicht der Transport ◦ Sondern das mitgeführte Material wird für die

Arbeit benötigt

Verschiedene Rechtsbereiche werden durch den Transport tangiert ◦ Bestimmungen sind nicht für Handwerker gedacht

◦ Aufwand ist entsprechend hoch

Tangierte Rechtsbereiche

März 2018 Handwerkerregelungen 3

In verschiedenen Rechtsbereichen gibt es spezielle Ausnahmeregelungen für Handwerker ◦ Fahrpersonalrecht

Unternehmen können teilweise befreit sein

◦ Berufskraftfahrerqualifizierung Handwerker können freigestellt sein

◦ Gefahrgutrecht Auch hier gibt es Ausnahmen für Handwerker

Wichtig ◦ Die rechtlichen Bedingungen müssen eingehalten

werden

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Ausnahmen stellen Bedingungen ◦ Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kann die

Ausnahme nicht angewandt werden

Die Ausnahmen funktionieren nicht immer gleich ◦ Unterschiedliche Rechtbereiche definieren die

Ausnahmen anders

Nur wer sich auskennt, macht keine Fehler ◦ Fehler können teuer werden

◦ Bußgelder teilweise sehr hoch

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Sinn und Zweck ◦ Erhöhung der Sicherheit im Transportgewerbe ◦ Schutz des Arbeitnehmers ◦ Gesundheitsprävention

Nachweisführung ◦ Digitaler / Analoger Fahrtenschreiber ◦ Fahrerkarte / Diagrammscheiben ◦ Manuelle Nachträge / Tageskontrollblatt

Adressat ◦ Fahrzeugführer ◦ Unternehmer ◦ Disponent

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Das Fahrpersonalrecht regelt ◦ Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern

◦ Einsatz und Bedienung von Fahrtenschreibern

◦ Nachweisführung durch Unternehmen

Zusammenspiel von nationalen und internationalen Vorschriften ◦ FPersG und FPersV

Durchführung und Ergänzung zum internationalen Recht

◦ VO (EG) 561/2006

regelt Lenk- und Ruhezeiten

◦ VO (EU) 165/2014

regelt Nachweisführung und Fahrtenschreiber

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Gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 t

◦ Hier gilt die VO-EG 561/2006

◦ Damit sind auch Lkw bis 7,5 t ggf. mit Anhänger erfasst

◦ Nachweis durch Fahrtenschreiber

Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t

◦ Hier gilt die Fahrpersonalverordnung

Damit auch die Lenk- und Ruhezeit wie VO (EG) 561/2006

Nachweis durch Fahrtenschreiber oder Tageskontrollblätter

Fahrzeug unter 2,8 t

◦ Hier gelten keine Lenk- und Ruhezeiten

damit auch keinerlei Aufschriebe vorgeschrieben

◦ Achtung bei Anhängerbetrieb

Wenn über 2,8 t zHM (gesamt) gilt Nachweispflicht

Bei über 3,5 t zHM (gesamt) gilt Fahrtenschreiberpflicht

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Für Handwerker gilt die sogenannte „Handwerkerklausel“

Grundvoraussetzung ◦ Fahrzeug wird benutzt für die Beförderung von

Material

Ausrüstung wird für die berufliche Ausübung benötigt

Maschinen

◦ Das Lenken darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein

Er muss weitere Aufgaben haben

z.B. Montage

Jetzt kommt es auf das Fahrzeug an! ◦ Zusätzlich müssen je nach Fahrzeugart bestimmte

Bedingungen beachtet werden

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Fahrzeug unter 2,8 t ◦ sind grundsätzlich frei

Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t ◦ Grundbedingungen

werden beachtet

◦ Ausnahme nach § 1(2) Nr. 3 FPerV

Befreiung ohne Kilometerbeschränkung

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Fahrzeuge bis 7,5 t (incl. Anhänger) ◦ Grundbedingungen werden beachtet ◦ Ausnahme gem. Art. 3 aa) VO (EG) 561/2006 ◦ im Umkreis von 100 km vom Unternehmensstandort

Als Unternehmensstandort gilt die Außengrenze der Stadt oder der Gemeinde in der der Betrieb seinen Sitz hat

Der Umkreis wird in Luftlinie gemessen

Fahrzeug über 7,5 t ◦ Hier greift keine Ausnahme

Achtung: ◦ Bei den genannten Gewichten (zHM) sind mitgeführte

Anhänger einzurechnen

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Für Land- und Forstwirtschaft ◦ Bis 100 km vom Unternehmen

Transporte im Rahmen eigener unternehmerischer Tätigkeit

Transport von lebenden Tieren

Transport im Rahmen der Milchwirtschaft

◦ Jeweils ohne Begrenzung der Tonnage

Andere Spezialbereiche ◦ Schausteller jeweils

◦ Technische Untersuchung Unterschiedliche

◦ Post- Universaldienstleistungen Bedingungen

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Sie gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 t ◦ Ausnahme nach § 1 (2) Nr. 3a FPersV

Ist vergleichbar mit der Handwerkerklausel

Zielrichtung ist ein wenig anders: ◦ Geltungsbereich für

Güter aus handwerklicher Fertigung

Güter aus Kleinserie

◦ Umfasst

Zufahrt nach der Herstellung

Rückführung zur Reparatur

Ohne Kilometerbeschränkung

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Was passiert ◦ Bei Erledigungsfahrten um Lagerbestände aufzufüllen?

◦ Bei Fahrten über die Kilometerbegrenzung hinaus?

◦ Bei Überschreitung der befreiten zHM durch Anhänger?

Es handelt sich dann um „Mischbetrieb“ ◦ d.h. es gibt Fahrten im Rahmen der Ausnahme

◦ und Fahrten die dem Fahrpersonalrecht unterliegen

Wenn ein Unternehmer „Mischbetrieb“ fährt ◦ Greifen für ihn die Unternehmenspflichten des

Fahrpersonalrechts

z.B. Auslesen des digitalen Kontrollgeräts

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Befreite Fahrt

Fahrer braucht keine Nachweise ◦ Fahrerkarte bleibt im

Geldbeuter

◦ Kontrollgerät wird „out of scope“ gestellt

◦ Keine Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten

◦ Kein Nachweis der vorangegangenen Tage

Nicht befreite Fahrt

Fahrer muss Nachweise führen ◦ Fahrerkarte ist im Gerät

gesteckt

◦ Gerät wird ordnungsgemäß betreiben

◦ Lenk- und Ruhezeiten müssen beachtet werden

◦ Es sind die letzten 28 Tage lückenlos nachzuweisen

Auch die befreiten Fahrten

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Lenkzeit ◦ Zeiten, die tatsächlich mit

Fahrertätigkeit

zugebracht werden

◦ Dazu zählen auch

Verkehrsbedingte Aufenthalte an Ampeln, Schranken und auch in Staus

Pausen von weniger als 15 Minuten

Lenkzeit-unterbrechung ◦ Zeiten, von mindestens

15 Minuten, die dem Fahrer zur Erholung dienen

◦ z.B. Pausen oder Wartezeiten Nicht aber Be- und

Entladetätigkeit oder andere Arbeiten. Sie zählen nicht als Lenkzeitunterbrechung und sind Teil der Arbeitszeit

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Ruhezeit ◦ Zeit, über die der Fahrer frei verfügen kann.

Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Bereitschaftszeit

Keine Zeit, die in der Fahrerkabine verbracht wird Ausnahme: Schlafkabine

Tägliche Ruhezeit ◦ Die innerhalb eines Bezugszeitraumes von 24 Stunden

zu erbringende Ruhezeit

Wöchentliche Ruhezeit ◦ Entweder mit Wochenbezug ◦ oder mit Doppelwochenbezug

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Arbeitszeit ◦ Die Zeit von der Arbeitsaufnahme bis zum

Arbeitsende

Auch Rüstzeiten wie z.B. Abfahrtkontrolle

Selbstverständlich auch Montagezeiten am angefahrenen Arbeitsort

Bereitschaftszeit ◦ Zeit, die der Fahrer nicht lenkt, aber über die er

nicht frei verfügen kann

z.B. Wartezeiten bei Beladen

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Die Tageslenkzeit beträgt insgesamt 9 h ◦ Nach einer Lenkzeit (LZ) von spätestens 4,5 Stunden hat

eine 45 minütige Lenkzeitunterbrechung (LZU)zu erfolgen.

◦ Die Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Blöcke

gesplittet werden (erster Block: 15 Minuten, zweiter Block: 30 Minuten)

02:30

00:1

5

02:00

00:3

0

04:30

Lenkzeit LZU Lenkzeit LZU Lenkzeit

04:30

00:4

5

04:30

Lenkzeit LZU Lenkzeit

Zweimal pro Woche kann die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden ◦ Dann ist spätestens nach 9 Stunden erneut eine

Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten vorgeschrieben (auch diese ist aufteilbar)

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04:30

00:4

5

04:30

00:4

5

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5

02:30

00:3

0

01:00

Innerhalb einer Woche darf die Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten

Innerhalb zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen 90 Stunden nicht überschritten werden

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Mo

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Di

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Mi

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Do

9

Fr

10

Sa

9

Mo

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Di

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Mi

9

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Fr

9

Mo

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Di

9

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9

Do

9

Fr

9

Mo

9

Di

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Mi

9

Do

9

Fr

10

Sa

9

Di

9

Mi

10

Do

10

Fr

5

Die tägliche Ruhezeit bei beträgt im Regelfall 11 zusammenhängende Stunden innerhalb von 24 Stunden ◦ Sie kann drei Mal je Woche auf 9 zusammenhängende Stunden

verkürzt werden (ein Ausgleich ist nicht notwendig)

◦ Wenn keine Verkürzung stattfindet, kann die Ruhezeit auf zwei Blöcke verteilt werden

Erster Block: Mindestens 3 Stunden

Zweiter Block: Mindestens 9 Stunden (damit insgesamt 12 h)

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04:30

00:4

5

04:30 11:00

Lenkzeit LZU Lenkzeit Ruhezeit

04:30

00:4

5

04:00 03:00

01:0

0

09:00

Lenkzeit LZU Lenkzeit Ruhezeit Arbeit Ruhezeit

Innerhalb einer Arbeitswoche ist eine Wochenruhezeit (WRZ) von mindestens 45 Stunden (incl. 9 Stunden Tagesruhezeit) vorgeschrieben ◦ Das macht in drei Wochen = 135 Stunden WRZ

◦ Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden verkürzt werden, allerdings nach spätestens drei Wochen ein Ausgleich zu erfolgen (das macht in drei Wochen = 135 Stunden WRZ)

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Mo-Fr: LZ+TRZ

Sa/So:

WRZ

45

Mo-Fr: LZ+TRZ

Sa/So:

WRZ

45

Mo-Fr: LZ+TRZ

Sa/So:

WRZ

45

Mo-Sa: LZ+TRZ

So: W

RZ

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Mo-Fr: LZ+TRZ

Sa/So:

WRZ

45

Mo-Fr: LZ+TRZ

Sa/So/M

o

WRZ

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Neben den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten ist auch die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen

◦ § 21a) enthält Regelung speziell für das Fahrpersonal

Grundsatz:

◦ Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen

◦ Für das Fahrpersonal gelten folgende Zeiten dabei nicht:

Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz (z.B. Wartezeiten)

Bereitschaftszeit ohne sich am Arbeitsplatz aufzuhalten (z.B. Pause während des Beladens)

Ruhezeiten

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Summe der „Nicht-Arbeitszeit“ = 14 Std.

Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten ◦ Kann aber auf max. 60 Stunden verlängert werden

Im Durchschnitt von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen dürfen durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden ◦ Bei Vorliegen entsprechender Tarifvereinbarungen darf der

Bezugszeitraum auch 6 Kalendermonate betragen

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ◦ Diese sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren und

auf Verlangen eine Kopie davon an den Arbeitnehmer auszuhändigen

Zur vollständigen Berechnung ◦ Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer

schriftlich auf, ihm eine Aufstellung der bei anderen Arbeitgebern geleistete Arbeitszeit vorzulegen

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Die einzelnen Zeiten dürfen nicht für sich alleine betrachtet werden: ◦ Trotz korrekte Lenkzeiten

Können Ruhezeiten falsch sein (und umgekehrt …)

Diese Betrachtung hat weitreichende Folgen ◦ Eine zu kurze Tagesruhezeit wird nicht als solche

anerkannt und die Fahrt gewertet, als ob keine TRZ genommen wurde

◦ Dadurch kann es passieren, dass auch die anderen Zeiten (z.B. die Wochenlenkzeit) nicht mehr korrekt sind.

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Analoger Fahrtenschreiber ◦ Schaublätter werden

in den Fahrtenschreiber eingelegt

Digitaler Fahrtenschreiber ◦ Fahrerkarte wird in

den Fahrtenschreiber eingelesen

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Fahrzeug kann mit Fahrtenschreiber ausgerüstet sein – muss aber nicht ◦ Mit Fahrtenschreiber

Dann muss er benutzt werden

◦ Ohne Fahrtenschreiber Müssen

Tageskontrollblätter geführt werden

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Der digitale Fahrtenschreiber ist für Fahrzeuge ab 2006 verbindlich ◦ Ältere Fahrzeuge, bei denen der analoge

Fahrtenschreiber defekt

Sind wenn möglich mit einem digitalen Kontrollgerät nachzurüsten

Es bietet verschiedene Vorteile ◦ Daten werden auf einen internen Massenspeicher

geschrieben, so ist das Unternehmen und alle Fahrer, die das Gerät nutzen identifizierbar

◦ Fälschungsmöglichkeiten sind verringert, da der Aufschrieb digital erfolgt und nicht einfach manipuliert werden kann

◦ Es weist auf Lenkzeitunterbrechungen bzw. Pausen hin

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Der digitale Fahrtenschreiber muss kalibriert und das Unternehmen im Gerät angemeldet sein ◦ Sich darum zu kümmern ist Pflicht des Unternehmers

Der Fahrer benötigt eine Fahrerkarte ◦ Voraussetzung ist dafür ein Kartenführerschein

◦ Zu beantragen ist eine Fahrerkarte (in BW) bei TÜV oder DEKRA

◦ Sie gilt 5 Jahre und ist spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit neu zu beantragen

Der Unternehmer benötigt eine Unternehmenskarte ◦ Er hat die Pflicht, die Fahrerkarte auszulesen und die Daten

des Massenspeichers zu sichern

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Fahrerkarte zu Fahrtbeginn in den digitalen Fahrtenschreiber (Slot 1) einlegen

GGf. Ruhezeit / Arbeitszeiten nachtragen ◦ Über die Funktion des „manuellen Nachtrags“

Die entsprechende Tätigkeit einstellen ◦ durch Drücken der Aktivitätstaste

Mitführen von Schaublättern oder anderen Nachweisen im Mischbetrieb ◦ 28 Tage lückenlos

Nach 28 Tagen Daten der Fahrerkarte sichern (lassen)

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Gerade im Handwerksbetrieb gibt es Tage, in denen nicht gefahren wird ◦ Diese Zeiten sind ggf. ebenfalls nachzuweisen

Die vorgesehene Funktion des „manuellen Nachtrags“ ist nicht so einfach ◦ Da werden öfter Fehler gemacht

Bei „besonders aufwendigen Nachträgen“ kann eine manuelle Bescheinigung erstellt werden ◦ Sie ist vom Vorgesetzten und Fahrer zu

unterschreiben

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Bei defekten Geräten (sowohl analog als auch digital) ist folgendes zu beachten: ◦ Die Geräte müssen

unverzüglich repariert werden Spätestens nach einer

Woche ◦ Ein Fahrzeitenaufschrieb

ist dann von Hand zu führen Auf separatem Blatt oder

Schaublatt

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Bei verlorener oder defekter Fahrerkarte ◦ Ist der Fahrer verpflichtet,

vor Fahrtantritt einen Tagesausruck zu erstellen

nach Ende einen Ausdruck zu erstellen

und jeweils mit Namen zu versehen

◦ Eine neue Fahrerkarte ist sofort zu beantragen

◦ Das ist jedoch max. 15 Tage erlaubt

Das gilt nicht nach Ablauf der Karte ◦ Er darf erst wieder fahren, wenn er eine neue Karte

hat

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Organisation der Arbeit ist so zu gestalten ◦ Dass die rechtlichen

Vorschriften eingehalten werden können

◦ = korrekte Disposition

Die Daten sind regelmäßigen zu sichern ◦ Fahrerkarte = 28 Tage

◦ Massenspeicher = 92 Tage

Die Arbeitszeiten sind zu kontrollieren ◦ = Auswertung der gesicherten

Daten

Es ist geeignetes Fahrpersonal einzusetzen ◦ Bei digitalem Kontrollgerät nur

Fahrer mit Fahrerkarte

Das Fahrpersonal ist zu unterweisen ◦ Über die Häufigkeit

entscheidet der Unternehmer

Das Unternehmen haftet für die Verstöße der Fahrer ◦ Kontrolle durch die

Gewerbeaufsicht

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Sinn und Zweck der Vorschrift ◦ Europaweit einheitlicher Standard der beruflichen

Qualifikation

Durch Schulungen mit festgelegtem Inhalt

Nachweisführung ◦ Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) z.B. in D

Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus!

◦ Qualifikationskarte z.B. in Ungarn

Adressaten ◦ Fahrzeugführer Für Fahrzeuge über 3,5t

◦ Unternehmer (FE: C1, C1E, C, CE)

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Ausnahme nach § 1 (2) Nr. 5 BKrFQG

Gilt für ◦ Transport von Material oder Ausrüstung

Das zur Ausübung des Berufs verwendet wird z.B. Montagematerial, Geräte, Bauteile etc.

◦ Das Fahren nicht die Haupttätigkeit sein

Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Fahrer zugleich auch mit dem Material arbeitet

Hier ergeben sich häufig Probleme - Nachweis? - tatsächliche Tätigkeit?

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Mögliche Verstöße / Ahndung ◦ Unternehmer beschäftigt Fahrer ohne

entsprechende Qualifikation

Bußgeld 200 € je Arbeitsschicht

◦ Fahrer verfügt nicht über die entsprechende Qualifikation

Bußgeld 50 € je Arbeitsschicht

Bußgeldsätze werden eher am unteren Rand angesetzt

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Sinn und Zweck ◦ Qualifikation für spezielle Fahrzeugarten

◦ Sicherheit der Bedienung und Steuerung

Nachweisführung ◦ Durch mitgeführten Führerschein

◦ Abfrage in polizeilichen Systemen bedingt möglich

Adressaten ◦ Fahrzeugführer

◦ Für den Betrieb verantwortliche Person

Fahrzeughalte / Verkehrsleiter / Fuhrparkleiter

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Welche Fahrerlaubnis berechtigt für welche Fahrzeugart ◦ Problem bei Umschreibung der „alten Klasse 3“

Hier wird auf C1 und C1E umgeschrieben

Auf Antrag auch auf CE „79“

Es handelt sich nur um eine Besitzstandwahrung

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ◦ FE der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Gelten höchstens 5 Jahre

Achtung: Besitzstandwahrung älterer Fahrerlaubnisse

CE79 aber nur bis max. 50 Jahre

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Das Nichtmitführen eines Führerscheins ◦ Verwarnung mit Verwarnungsgeld

◦ Ggf. Untersagung der Weiterfahrt, bis Nachweis erbracht ist

Insbes. bei Ausländern: Bringschuld gem. IntVO

Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ◦ Straftat für den Fahrzeugführer

◦ Straftat für die „ermächtigende“ Person

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Folgen: ◦ Untersagung der Weiterfahrt

Ein Ersatzfahrer musste besorgt werden

◦ Ermittlung der nachweisbaren Fahrten:

Download der Fahrerkarte

Fahrtenbuch listet alle gefahrenen Fahrzeuge auf

Recherche der Tonnage

139 Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachweisbar

Anzeigenvorlage gem. StVG (Straftat) ◦ Gegen den Fahrer

◦ Gegen den Unternehmer wg. Ermächtigen

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Sinn und Zweck ◦ Abwehr der besonderen Gefahren beim Transport

gefährlicher Güter

◦ Erkennung der Gefahr

Nachweisführung ◦ Unterschiedliche Nachweise / Hinweise je nach

Betrachtungsweise

Adressaten ◦ Sehr komplexe Adressaten im Rahmen des

Gesamtprozesses

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Beförderungen von Unternehmen ◦ In Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit

Beförderung darf nicht Haupttätigkeit sein

Max. 450 l je Verpackung ◦ Dabei gilt der tatsächliche Inhalt in der Verpackung

Gesamtmenge gem. 1.1.3.6 ◦ 333 / 1000 l/kg ja nach Stoff

Es muss ein Freiwerden des Inhalts vermieden werden ◦ Grundzüge der Ladungssicherung + Ventilschutz

Beachte: ◦ Gilt nicht für interne oder externe Versorgung !

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Ist doch sowieso nur Gerümpel …

Wenn man nix sichert, kann man auch nix falsch machen?

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