Lagebericht Schwarzarbeit 2017 - Neumünster · 2018-10-30 · 1 I. Lagebeurteilung / Vorwort: Das...

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Presseversion

Lagebericht

Schwarzarbeit 2017

Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der

Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein, Plön und der Stadt

Neumünster (EGS)

Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt

Neumünster

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I. Lagebeurteilung / Vorwort:

Das Jahr 2017 war für die Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der

Schwarzarbeit (EGS) aus ordnungsrechtlicher Sicht erfolgreich. Diesem 19. Jahresbericht

können Sie im Tabellenteil entnehmen, mit welcher Intensität das illegale Handeln in

Gewerbe- und Handwerk in den Kreisen Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster im

vergangenen Jahr verfolgt wurde.

Dem Beispiel der hiesigen EGS folgend hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel

im Herbst vergangenen Jahres beschlossen, eine eigene Ermittlungsgruppe zu bilden. Wir

fassen dies als Bestätigung und Ansporn unserer Arbeit auf und werden die dortige

Aufbauarbeit wunschgemäß unterstützten.

Nach wie vor ist es zentrale Aufgabe, das Bewusstsein für die negativen Folgen der

Schwarzarbeit in der Bevölkerung und im Gewerbe zu schärfen. Der Erfolg bestätigt die

eingeschlagene Richtung, denn die hohe Aufklärungsquote schreckt potentielle

Schwarzarbeiter im Vorfeld ab. Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft bedrohen akut und

anhaltend wesentliche Teile der Dienstleistungsbranche und des Handwerks in ihrer Existenz.

Zugleich führen sie zu einer fortschreitenden Erosion der Sozialsysteme und des

Steueraufkommens aus legaler Arbeit. Dies darf auch bei der derzeit guten Wirtschaftslage

und der fast Vollbeschäftigung im Handwerk nicht verkannt werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

vom 06.03.2017 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden die in den

letzten Jahren monierten fehlenden Prüfbefugnisse erhalten. Das Betreten von Grundstücken

und Geschäftsräumen zur Feststellung der Personalien und Einsicht in Geschäftsunterlagen ist

damit im Rahmen des Prüfauftrages erleichtert möglich. Der Bundesgesetzgeber hat damit

erneut bewiesen, wie notwendig er die kommunale Schwarzarbeitsbekämpfung erachtet.

Die Aufgabe könnte ohne eine enge Vernetzung mit einer Vielzahl von Behörden und

Institutionen nicht erfolgreich bewältigt werden. Ein besonderer Dank gilt hier der

Kreishandwerkerschaft Ostholstein Plön, die der EGS mit Rat und Tat jederzeit zur

Verfügung steht.

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Schattenwirtschaft umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Staat nicht gemeldet

werden und deshalb nicht ins Bruttoinlandsprodukt eingehen. (* = Prognose)

0

50

100

150

200

250

300

350

4001995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018*

Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2018 (Quelle: Statista)

Umfang in Mrd. €

0 5 10 15 20 25

Griechenland

Italien

Schweden

DEUTSCHLAND

Frankreich

Spanien

USA

Ungew. DURCHSCHITT 19 Länder

20,8

19,5

11,6

9,5

12,5

16,6

5,1

11,2

Umfang der Schattenwirtschaft in Prozent des offiziellen BIP ausgewählter

OECD-Länder Prognose 2018 (Quelle: Statista)

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II. Statistik:

Von den im Jahr 2017 eingeleiteten 143 Ermittlungsverfahren entfielen auf den Kreis

Ostholstein 89 Verfahren, während im Kreis Plön 36 und im Bereich der Stadt Neumünster

18 Ermittlungsverfahren anhängig waren. Schwankungen ergeben sich aus der

Personalsituation und aus der Komplexität der Verfahren.

Die im Jahr 2017 ermittelten Fälle teilen sich wie folgt auf:

Branchenbezogen lagen die Schwerpunkte der Schwarzarbeitsbekämpfung der EGS ähnlich

wie in den Vorjahren im Bauhauptgewerbe sowie in der handwerklichen und der

gewerblichen Dienstleistungsbranche.

161

176

110

202

146

262

200 143

0

50

100

150

200

250

300

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Anzahl der Ermittlungsverfahren der EGS

56 %

8 %

29% 6%

handwerksrechtlicheSchwarzarbeit

gewerberechtlicheSchwarzarbeit

Verstoß gegenMitteilungspflichten

Beauftragung vonSchwarzarbeit

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Wie auch in den Vorjahren ist auch 2017 ein Großteil der Gesetzesverstöße im Rahmen der

vielfältigen Außendiensttermine der EGS, die auch am Wochenende stattfanden, ermittelt

worden. Zusätzlich ist eine nicht unbedeutende Anzahl von Verfahren über Anzeigen und

Hinweise aus der Bevölkerung sowie von Firmen, Behörden oder anderen Institutionen

zustande gekommen.

Aufgrund der Größe des Einsatzgebietes der Ermittlungsgruppe (Kreise Ostholstein, Plön und

die Stadt Neumünster, insgesamt 122 Gemeinden, diagonale Ausdehnung rd. 95 km, Fläche

2.551 km² und rd. 407.075 Einwohner) pflegt die EGS im Sinne einer effektiven Arbeitsweise

einen engen Austausch mit dem im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten

Zusammenarbeitsbehörden, um im Bedarfsfall schnell agieren zu können und die

notwendigen Informationen auszutauschen.

2017 wurden 73 Ermittlungsverfahren oder vorermittelte Hinweise (mit dem konkreten

Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten) zur Verfolgung an andere Ermittlungsbehörden (z.B. bei

0% 5% 10% 15% 20% 25%

Maurer- und Betonbauer

Zimmerer

Dachdecker

Straßenbauer

Elektrotechniker

Maler- und Lackierer

Kraftfahrzeugtechniker

Boots- und Schiffsbauer

Installateur- und Heizungsbauer

Friseure

Konditoren

Gerüstbauer

Metallbauer

Wärme-, Kälte- Schallschutzisolierer

Zweiradmechaniker

25%

13%

15%

5%

2%

5%

11%

4%

3%

4%

2%

3%

2%

4%

2%

Betroffene Berufsbilder der Schwarzarbeit in Ostholstein, Plön und

Neumünster 2017

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den Jobcentern, Arbeitsagenturen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Steuerfahndung,

Umweltpolizei usw.) abgegeben. In aller Regel schließen sich bei diesen Behörden Gerichts-

oder Bußgeldverfahren bzw. Leistungskürzungen an. Die hier durch Betrug und

Leistungsmissbrauch entstandenen Schäden können nicht beziffert werden. In aller Regel

werden die Leistungen anschließend gekürzt oder eingestellt, die zu Unrecht erhaltenen

Leistungen werden zurückgefordert.

Im Jahr 2017 wurden 68 Bußgeldbescheide erlassen. 65 Verfahren (z.T. auch aus den

Vorjahren) wurden nach entsprechenden Vorermittlungen eingestellt, weil sich beispielsweise

der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ oder die Betroffenen untergetaucht sind.

Außendiensttätigkeit der EGS:

1774

1447

1972

1485

2055 2018

1298

953

720

1076 1008

1093

568 486

0

500

1000

1500

2000

2500

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

DurchgeführteOrtsermittlungen

DurchgeführtePersonenkontrollen

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Bußgeldaufkommen der EGS:

€ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

festgesetzte

Bußgelder

101.391 130.080 114.296 181.134 149.810 248.665 316.371

157.594

rechtskräftige

Bußgelder

74.927 120.082 105.665 152.108 113.263 235.708 227.200 115.375

IST Einnahme 109.748 88.626 124.142 102.349 135.105 143.942 150.330 100.638

Insgesamt konnten durch die Ermittlungsgruppe seit ihrer Einrichtung im Jahre 1999

Geldbußen in Höhe von 3.025.233,82 € festgesetzt werden. Hiervon sind 2.486.756,12 €

rechtskräftig geworden und bis zum Jahresende 2017 insgesamt 1.984.600,54 € tatsächlich

eingenommen worden.

0,00 €

50.000,00 €

100.000,00 €

150.000,00 €

200.000,00 €

250.000,00 €

300.000,00 €

350.000,00 €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

festgesetzteBußgelder

rechtskräftigeBußgelder

IST Einnahme

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Abgaben erfolgen immer dann, wenn die eigene Zuständigkeit der EGS nicht gegeben ist, der

Sachverhalt aber auf die Durchführung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens

schließen lässt. Die Vorgänge sind zumeist aufwändig vorermittelt. Die Bezifferung des

eigenen Ermittlungsaufwandes und der Bußgeldhöhen lässt sich nicht angeben.

Jobcenter

Finanzämter/

Steuerfahndung

Städte / Ämter / Gemeinden /

Kreise

Ausländerbehörden

Straßenverkehrsbehörde

Lebensmittelaufsichtsbehörd

en

Bauberufsgenossenschaft

Finanzkontrolle

Schwarzarbeit

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2017 im Überblick:

1.298 Baustellenkontrollen mit 486 kontrollierten Personen

Diverse Kontrollen mit Verstärkung durch die Polizei

4 besonders von Schwarzarbeit betroffene Berufszweige

143 Ermittlungsverfahren

68 Bußgeldbescheide

157.594,70€ festgesetzte Bußgelder, davon 115.375,50 € rechtskräftig. 100.638,56 T€

Einnahmen

8 Hausdurchsuchungen

21 Vollstreckungsmaßnahmen

15 Betriebsprüfungen

Gemeinsame Kontrollen mit der Berufsgenossenschaft Bau

Kontrolltätigkeiten auch am Wochenende, früh morgens und spät abends

Abgabe von 73 Hinweisen an andere Behörden zur weiteren Ermittlung in eigener

Zuständigkeiti

Teilnahme an diversen Fachseminaren und Fortbildungen

Verstärkte Kontrolle von Anzeigen in Werbeblättern und Internetplattformen (ebay

Kleinanzeigen, Blauarbeit, MyHammer)

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ii

Schlussbetrachtung:

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung geht es nicht um die Bekämpfung erlaubter

Nachbarschaftshilfe, sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerksrechtliche

Tätigkeiten. Neben der Sanktionierung von nicht gesetzestreuen Betrieben ist es Auftrag und

Anliegen, Unternehmer bei der Legalisierung zu unterstützen. Die Bekämpfung der

Schwarzarbeit begründet sich in der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes. Daher ist es

förderlich und sinnvoll, die regionale Wirtschaft in Ostholstein, Plön und Neumünster durch

Legalisierungsmaßnahmen zu stärken, anstelle der bloßen Sanktionierung mit Bußgeldern.

Eutin, den 17.04.2018

Martin Boesmann

3.050 2.750 1.628

227.200

2.000 6.750 2.800 5.099 3.050 4.470 1.750 3.995 1.453

28.040

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

Landesweiter Vergleich der Geldbußen im Jahr 2016 in € (letzter verfügbarer Datenstand)

Summe der rechtskräftig festgesetzten Geldbußen

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Anlagen:

1. Was ist Schwarzarbeit? (Seite 10)

2. Bußgeldaufkommen seit Bestehen der EGS (Seite 11)

3. Die EGS im Spiegel der Presse (Seite 13 - 17)

4. Zu guter Letzt (Seite 17 – 18)

5. Kontaktdaten der EGS / Quellennachweis (Seite 18)

1. Was ist Schwarzarbeit?

Der Begriff Schwarzarbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände, bei denen

gesetzliche Pflichten vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art -

umgangen werden. Erscheinungsbilder sind beispielsweise:

Steuerhinterziehung:

der Handwerker/Dienstleister, der ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeitet, und

weder Umsatz- noch Einkommenssteuer zahlt. Zuständigkeit Landesfinanzbehörden

illegale Arbeitnehmerüberlassung:

der Arbeitgeber, der ohne erforderliche Erlaubnis Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber

verleiht. Zuständigkeit Zoll.

Leistungsmissbrauch:

der Arbeitslose/ der Leistungsempfänger, der finanzielle staatliche Unterstützung

erhält und nebenbei arbeitet, ohne dieses dem Arbeitsamt/dem Jobcenter / der Arge

anzuzeigen. Zuständigkeit Zoll.

illegale Ausländerbeschäftigung:

der Ausländer, der ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeitet, der Unternehmer,

der illegal Ausländer beschäftigt. Zuständigkeit Zoll

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von

Lohnsteuer: Beschäftigte, die Tätigkeiten ausüben, ohne bei dem

Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt entsprechend erfasst zu sein,

Unternehmer, die Beschäftigte nicht oder nicht korrekt bei den Sozialkassen anmelden

bzw. abrechnen. Zuständigkeit Zoll

die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz / das Arbeitnehmer-Entsendegesetz: der

Arbeitgeber, der nicht den gesetzlichen/tariflich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt

Zuständigkeit: Zoll

Verstöße gegen die Gewerbeordnung: die Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des

selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) bzw.

Beantragung einer Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) Zuständigkeit:

EGS Eutin

Verstöße gegen die Handwerksordnung: Betreiben eines zulassungspflichtigen

Handwerkes als stehendes Gewerbe, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein

(§ 1 Handwerksordnung). Zuständigkeit EGS Eutin

Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von

Angehörigen,

aus Gefälligkeit,

im Wege der Nachbarschafts- oder

Selbsthilfe

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11

0,00 €

50.000,00 €

100.000,00 €

150.000,00 €

200.000,00 €

250.000,00 €

300.000,00 €

350.000,00 €

99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17

festgesetzte Bußgelder rechtskräftige Bußgelder IST Einnahme

erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit.

2. Bußgeldaufkommen seit Bestehen der Ermittlungsgruppe

Schwarzarbeit

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€ festgesetzte Bußgelder rechtskräftige Bußgelder IST Einnahme

1999 150.314,30 € 128.908,57 € 59.974,54 €

2000 215.788,34 € 214.966,28 € 78.316,24 €

2001 231.372,81 € 165.574,15 € 135.339,63 €

2002 124.946,45 € 106.245,21 € 100.869,23 €

2003 171.569,22 € 127.202,42 € 113.868,27 €

2004 79.837,50 € 58.206,30 € 75.690,22 €

2005 118.936,75 € 100.031,15 € 92.221,22 €

2006 124.277,10 € 119.552,10 € 101.097,08 €

2007 103.688,55 € 76.910,90 € 83.571,02 €

2008 121.619,00 € 92.733,50 € 65.242,45 €

2009 177.754,50 € 158.467,50 € 123.176,62 €

2010 101.391,00 € 74.927,75 € 109.748,12 €

2011 130.080,08 € 120.082,58 € 88.626,08 €

2012 114.296,00 € 105.665,50 € 124.142,81 €

2013 181.134,05 € 152.108,05 € 102.349,69 €

2014 149.810,50 € 113.263,50 € 135.105,25 €

2015 248.665,30 € 235.708,30 € 143.942,62 €

2016 316.371,00 € 227.200,00 € 150.330,00 €

2017 157.594,70 € 115.375,50 € 100.638,56 €

Summe 3.019.447,15 € 2.493.129,26 € 1.984.249,65€

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3. Die EGS im Spiegel der Presse (Ausschnitte):

Lübecker Nachrichten 09.06.2016

Schwarzarbeit in Ostholstein:

Rekordhoch mit 262 Verfahren Im Ranking der betroffenen Berufsbilder liegt das Maurer- und

Betonbauerhandwerk an erster Stelle – 28 Prozent aller Vergehen wurden in

diesem Handwerkszweig ermittelt.

Trotz guter Konjunktur boomt die Schattenwirtschaft. 262 Verfahren – die höchste Zahl seit Gründung der EGS –

wurden eingeleitet.

Ostholstein. Gute Konjunktur, die Baubranche boomt – beste Voraussetzungen, die der

Schwarzarbeit eigentlich den Nährboden entziehen sollten. Denkt man. Doch die Zahlen

sprechen eine andere Sprache: Die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund von

Schwarzarbeit ist 2015 mit 262 Verfahren auf einem neuen Rekordhoch. Bei Gründung

der Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (EGS) durch Ostholstein und

Plön sowie die Stadt Neumünster lag die Zahl 2008 noch bei 164 Verfahren. Das spricht

auch für die erfolgreiche Arbeit der Ermittler.

Im Ranking der betroffenen Berufsbilder liegt das Maurer- und Betonbauerhandwerk

deutlich an erster Stelle. 28 Prozent aller Vergehen wurden in diesem Handwerkszweig

ermittelt. Auf Platz zwei folgen die Dachdecker (17 Prozent), auf Platz drei die Zimmerer

(16 Prozent). Von allen Ermittlungsverfahren entfielen auf den Kreis Ostholstein 149

Ermittlungsverfahren, gefolgt vom Kreis Plön mit 61 und der Stadt Neumünster mit 52

Verfahren. „Das hängt mit der höheren Einwohnerzahl, aber auch mit der höheren

Bautätigkeit im Kreis Ostholstein zusammen“, erläutert Martin Boesmann vom

Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Kreises Ostholstein.

Ein Großteil der Gesetzesverstöße konnte im Rahmen der vielfältigen Außentermine, die

auch am Wochenende stattfanden, oder bei den Schwerpunktkontrollen und

Aktionstagen in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der

Zollverwaltung ermittelt werden. Eine bedeutende Anzahl von Verfahren sei zudem

aufgrund von Anzeigen und Hinweisen aus der Bevölkerung sowie von Firmen,

Behörden oder anderen Institutionen zustande gekommen. 130 Bußgeldbescheide

wurden im vergangenen Jahr erlassen. Die Gesamtsumme der festgesetzten Bußgelder

hat sich dabei mit rund 248000 Euro nahezu verdoppelt. Wer bei der Schwarzarbeit

erwischt wird, müsse mit Gerichts- oder Bußgeldverfahren beziehungsweise der Kürzung

oder gar Streichung von Leistungen rechnen. Zu Unrecht erhaltene Leistungen würden

zudem zurückgefordert, so Boesmann.

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Mit 2055 Baustellenkontrollen weist die Statistik der EGS für das Vorjahr ebenfalls einen

Rekordwert aus. Die 1093 Personenkontrollen befinden sich in etwa auf

Vorjahresniveau. Bei ihren Recherchen nutzte die EGS auch die Medien und ging

Anzeigen in Werbeblättern oder auf Internetplattformen nach.

Ein Erfolg, wie ihn die EGS jetzt vorzuweisen hat, wäre ohne eine Vernetzung mit

anderen Behörden und Organisationen kaum denkbar, betont Boesmann. Die

Handwerkskammern Lübeck und Flensburg, die Polizei, die Finanzverwaltung mit ihrer

Steuerfahndung, Jobcenter, Bau-Berufsgenossenschaft, der Zoll und die Deutsche

Rentenversicherung hätten einen erheblichen Anteil an diesem Erfolg.

Viel Anklang fand der Bericht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch jüngst im

Sozialausschuss des Kreises Ostholstein. Die EGS gelte mittlerweile landesweit als

Vorbild, war dort zu hören. Dies beweist auch ein Blick in die Statistik: Während 2014 im

Kreis rund 150000 Euro an Bußgeldern festgelegt wurden, folgt im landesweiten

Vergleich auf Platz zwei der Kreis Stormarn – mit gerade einmal 15000 Euro an

Bußgeldaufkommen. Bisher sind Ostholstein, Plön und Neumünster landesweit die

einzigen mit einer eigenen Ermittlungsgruppe. Selbst in der Landeshauptstadt Kiel wird

bisher dieser Form der Wirtschaftskriminalität nicht nachgegangen.

Boesmann: „Wir hoffen, dass hier die anderen Kreise und Kommunen bald nachziehen –

denn Schwarzarbeit hört nicht an der eigenen Kreisgrenze auf.“

Die EGS in Zahlen

2055 Baustellen und 1093 Personen kontrollierte die EGS im vergangenen Jahr 122 Gemeinden

umfasst das Einsatzgebiet der EGS, zuständig für die Kreise Ostholstein und Plön sowie die Stadt

Neumünster. Flächenmäßig dehnt sich der Bereich über 2550 Quadratkilometer aus. Im

Einzugsgebiet leben 401500 Einwohner.

Bundesweit wird das Volumen der Schattenwirtschaft vom Institut für angewandte

Wirtschaftswissenschaften in Tübingen und der Universität Linz auf etwa 336 Milliarden Euro beziffert.

Das sind rund 10,8 Prozent des Bruttosozialproduktes. Zum Vergleich: Das Volumen des

Bundeshaushaltes beträgt lediglich 317 Milliarden Euro.

Thomas Klatt

Lübecker Nachrichten 02.06.2017

Hohe Bußgelder verhängt Etwas weniger Kontrollen, aber deutlich höhere Bußgelder: Die Ermittlungsgruppe

Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster hat im

vergangenen...

Eutin. Etwas weniger Kontrollen, aber deutlich höhere Bußgelder: Die Ermittlungsgruppe

Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster hat im

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vergangenen Jahr 2018 Baustellen und Arbeitsstätten unter die Lupe genommen und

dabei 568 Personen kontrolliert. Im Vergleich zu 2015 ist das ein Rückgang, da wurden

2055 Baustellen kontrolliert, wobei es zu 1093 Personenkontrollen kam.

Dafür kletterten die Bußgelder auf einen Höchststand. In 139 Bußgeldbescheiden

wurden insgesamt 316 000 Euro festgesetzt, davon sind 227000 Euro bereits

rechtskräftig. 2015 betrug die Bußgeldsumme 249000 Euro. Von den 200 eingeleiteten

Ermittlungsverfahren entfielen auf Ostholstein 87, während im Kreis Plön 64 und in

Neumünster 49 Ermittlungsverfahren anhängig waren.

Maurer- und Betonarbeiter führen mit Abstand die Liste der von Schwarzarbeit

betroffenen Berufe an. Es folgen Zimmerer, Dachdecker, Maler und Lackierer sowie

Kraftfahrzeugtechniker. Am unteren Ende rangieren Bäcker, Klempner, Fleischer und

Ofenbauer.

Auch wenn eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen sei, werde immer noch jeder

zehnte Euro illegal erwirtschaftet, heißt es im Bericht der seit 1998 tätigen

Ermittlungsgruppe. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gehe es nicht um erlaubte

Nachbarschaftshilfe, sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerkliche

Tätigkeiten. Neben der Sanktionierung nicht gesetzestreuer Betriebe sei es das Ziel,

rechtstreue Unternehmen und damit einen fairen Wettbewerb zu unterstützen, heißt es

weiter.

Zur erfolgreichen Arbeit der Ermittlungsgruppe trage die gute Kooperation von Zoll,

Polizei, Finanzamt und Berufsgenossenschaften bei. Stets unterstützt hätten auch die

Kreishandwerkerschaft Ostholstein-Plön sowie die Handwerkskammer Lübeck die

Ermittlungsarbeit.

Ostholsteiner Anzeiger 02.06.2017

Erfolgreich gegen Schwarzarbeit

Jahresbericht 2016 der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit vorgestellt / 2018 Baustellen

kontrolliert und 200 Verfahren eingeleitet

Bereits seit dem Jahr 1998 ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) der

Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster erfolgreich tätig. Nach wie vor ist das

Vorgehen gegen die sogenannte Schattenwirtschaft von großer Bedeutung. Dies unterstreicht

auch der jetzt vorgelegte 18. Jahresbericht des EGS für 2016. Dieser belegt erneut die

Notwendigkeit, aktiv gegen die illegalen gewerbe- und handwerksrechtlichen Tätigkeiten in der

Region Neumünster, Plön und Ostholstein vorzugehen. Auch wenn eine leicht rückläufige

Tendenz in der Schattenwirtschaft zu verzeichnen ist, so wird doch immer noch jeder zehnte

Euro illegal erwirtschaftet.

Ein wesentlicher Aspekt der erfolgreichen Arbeit der EGS sei die gute Kooperation mit anderen

Behörden und Einrichtungen wie Zoll, Polizei, Finanzamt und Berufsgenossenschaften, teilte die

EGS mit. Besonders auch die Kreishandwerkerschaft Ostholstein-Plön sowie die

Handwerkskammer Lübeck hätten die Ermittlungsarbeit immer wieder engagiert unterstützt.

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Im vergangenen Jahr wurden 2018 Baustellen und 568 Personen kontrolliert, dabei 200

Verfahren wegen des Verdachts der gewerbe- und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit

eingeleitet und 139 Bußgeldbescheide erlassen. Zudem wurden Bußgelder in Höhe von 316.000

Euro verhängt. Hiervon seien laut EGS 227.000 Euro rechtskräftig geworden. Bei der

Schwarzarbeitsbekämpfung geht es nicht um die Bekämpfung erlaubter Nachbarschaftshilfe,

sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerksrechtliche Tätigkeiten. Neben der

Sanktionierung von nicht gesetzestreuen Betrieben ist es Auftrag und Anliegen der EGS,

Unternehmer bei der Legalisierung zu unterstützen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit

begründe sich in der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes. Daher sei es förderlich und

sinnvoll, die regionale Wirtschaft in Ostholstein, Plön und Neumünster durch

Legalisierungsmaßnahmen zu stärken, „statt lediglich eine bloße Sanktionierung mit Bußgeldern

zu verfolgen“, so die EGS. Sehr vielversprechend sei ein erstes gemeinsames Treffen aller

Schwarzarbeitsbekämpfer in der Region gewesen. Dieses Fachgremium kam auf Initiative der

EGS zusammen und soll sich zur Verabredung weiterer Maßnahmen zukünftig regelmäßig

treffen.

Der Jahresbericht 2016 steht auf Internetseiten des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de

(Rubrik Media/Custom) zur Einsicht zur Verfügung

Holsteinischer Courier 12.10.2017

Schattenwirtschaft hat Konjunktur

Kontrollen von Zoll und Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit zeigen Wirkung. Verhängte

Bußgelder erreichen neue Rekordhöhe

Neumünster | Die Konjunktur läuft rund und beschert dem Handwerk gut gefüllte Auftragsbücher.

Der Schattenwirtschaft wird damit jedoch nicht der Nährboden entzogen. Im Gegenteil. Allerdings

ist das Risiko gestiegen, bei unsauberen Praktiken vom Zoll oder der Gemeinsamen

Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) der Stadt Neumünster und der Kreise Plön und

Ostholstein erwischt zu werden.

So habe das Hauptzollamt Kiel im ersten Halbjahr 703 Betriebe geprüft – 55 Prozent mehr als im

Vorjahreszeitraum. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit, die sich dabei

auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das

Bundesfinanzministerium beruft.

Danach seien allein im Baugewerbe 172 Arbeitgeber von den Zoll-Beamten der Finanzkontrolle

Schwarzarbeit überprüft worden. Im Fokus dabei: illegale Beschäftigung, Lohn-Prellerei und

Betrug bei der Sozialversicherung. Neumünsters IG-Bau-Bezirkschef Ralf Olschewski begrüßt die

Ausweitung der Prüfungen. „Es ist offenbar die Botschaft angekommen, dass sich Schwarzarbeit

nur durch mehr staatliche Kontrolle eindämmen lässt“, so Olschewski.

„Die gute Baukonjunktur führt auch bei uns zu einer hohen Trefferquote“, sagt Martin Boesmann,

der die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit leitet. Die Wahrnehmung der hier tätigen

drei Ermittler: „Wir stellen bei unserem handwerks- und gewerberechtlichen

Tätigkeitsschwerpunkt keinen Rückgang der Verstöße fest“, so Boesmann. Es bedürfe nach wie

vor einer hohen Kontrolldichte. Boesmann: „Schwarzarbeit ist ein Kontrolldelikt.“

Carsten Bruhn ist Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein in Neumünster und

Bad Segeberg und begrüßt die Kontrollen. Bruhn: „Die wettbewerbsrechtlichen

Rahmenbedingungen müssen für alle gleich sein.“ Die Kreishandwerkerschaft melde daher

Verdachtsmomente an die EGS und prüfe, ob Wettbewerbsverstöße vorliegen. Beispiele seien

eine Werbung mit dem Meisterbrief, obwohl der gar nicht vorliegt. Oder ein Betrieb übe

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zulassungspflichtige Gewerke aus, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. „Wir mahnen

das über die Wettbewerbszentrale ab“, sagt Carsten Bruhn.

Die Erfolgsbilanz der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit kann sich sehen lassen.

2016 kontrollierten die Ermittler, zum Teil verstärkt durch Polizei oder Zoll und auch am

Wochenende, frühmorgens und spätabends, 2018 Baustellen und dort 568 Personen. Die

Kontrollen erstrecken sich auch auf Kleinanzeigen in Werbeblättern und Internetplattformen wie

Ebay oder MyHammer.

200 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, davon entfielen 49 auf Neumünster, 87 auf

Ostholstein und 64 auf den Kreis Plön. Das Ergebnis waren 139 Bußgeldbescheide und

festgesetzte Bußgelder in neuer Rekordhöhe von 316 000 Euro. Seit Einrichtung der

Gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Jahr 1999 summieren sich die Geldbußen auf mehr als 2,8

Millionen Euro.

Kontaktdaten Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit: Kreis Ostholstein, Lübecker Straße 37-41, 23701

Eutin, Tel. 04521-788699, Mail [email protected]

4. Zu guter Letzt:

Nichteintragung in Handwerksrolle: Vertrag nichtig!

Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne

selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen

Schwarzarbeit nichtig.

Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24. Mai 2017 (Az.: 4 U 269/15) entschieden.

Der Fall: Die Auftragnehmerin erbrachte Maler-, Tapezier-, Trockenbau-, Fliesenleger-,

Fußboden- und Rohbauarbeiten an dem Gebäude der Auftraggeberin. Von insgesamt fünf

Rechnungen bezahlte die Auftraggeberin lediglich drei. Den noch offenen Werklohn aus den

beiden anderen Rechnungen machte die Auftragnehmerin im Klagewege geltend. Die

Auftraggeberin erhob Widerklage mit dem Antrag, die auf die ersten drei Rechnungen

gezahlten Beträge zurückzuerhalten. Unter anderem wendet AG gegen den Zahlungsanspruch

ein, AN sei für die beauftragten Arbeiten nicht in die Handwerksrolle eingetragen.

Die Entscheidung: Das OLG Frankfurt hat die auf Zahlung des restlichen Werklohns

gerichtete Klage der Auftragnehmerin mit der Begründung abgewiesen, dass der zwischen

den Parteien geschlossene Vertrag nach §§ 134 BGB, 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG nichtig

ist. Der Vertrag habe Werkleistungen eines zulassungspflichtigen Handwerks zum

Gegenstand, welche die Auftragnehmerin übernahm, ohne in die Handwerksrolle eingetragen

zu sein. Dies stelle Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des SchwarzArbG dar. Das OLG

Frankfurt verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum SchwarzArbG, die

zum Ziel habe, Schwarzarbeit generell zu verbieten. Zwar betreffe das Urteil des

Bundesgerichtshofs eine auf eine Steuerhinterziehung abzielende Schwarzarbeit im Sinne von

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG und keinen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 5

SchwarzArbG, doch könne dies im Hinblick auf eine Nichtigkeit der Abrede nach § 134 BGB

nicht erheblich sein. Auch wenn die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne

Eintragung in die Handwerksrolle nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 HwO darstellt,

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werden in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG beide Verstöße als im Hinblick auf den in § 1 Abs. 1

SchwarzArbG definierten Gesetzeszweck gleichgewichtig behandelt. Daher kann im Hinblick

auf eine Nichtigkeit für einen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG nichts

anderes gelten als für einen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.

Fazit: Erstmals setzt sich ein OLG mit der Frage auseinander, ob ein Werkvertrag auch dann

nichtig ist, wenn es sich nicht um steuerrechtliche, sondern um handwerksrechtliche

Schwarzarbeit handelt, der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz also nicht in

der Hinterziehung der Umsatzsteuer beruht, sondern darauf, dass der Auftragnehmer zur

Ausführung der Arbeiten handwerksrechtlich nicht befugt ist. Leider wurde die Revision nicht

zugelassen, so dass es voraussichtlich nicht zu einer Entscheidung des BGH zu dieser Frage

kommen wird. Die Argumentation des OLG Frankfurt erscheint allerdings vor dem

Hintergrund der ständigen BGH-Rechtsprechung nur folgerichtig. Wenn der Gesetzgeber

Schwarzarbeit unterbinden wollte, gleichgültig, ob sie auf handwerksrechtlichen oder auf

steuerrechtlichen Erwägungen beruht, so muss auch die Rechtsfolge (nämlich die Nichtigkeit

des Vertrages) dieselbe sein. Nach der Rechtsprechung des BGH zur steuerrechtlichen

Schwarzarbeit ist allerdings weitere Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Schwarzarbeit

kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt. Das OLG Frankfurt äußert sich nicht dazu, ob

auch hier die vorherige Kenntnis des AG Voraussetzung ist, sodass eine gewisse Unsicherheit

bleibt.

iii

5. Kontaktdaten der EGS

Kreis Ostholstein

Fachdienst Sicherheit- und Ordnung

Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit

Lübecker Straße 37 – 41

23701 Eutin

Tel.: 04521-788-699 Fax: 788-96-699

[email protected]

Bei Rückfragen zu diesem Jahresbericht:

Martin Boesmann: Tel:04521-788-354, Fax: 788-96-354 [email protected]

i *Die EGS ermittelt diese Fälle weitestgehend soweit vor, dass andere Ermittlungsbehörden unmittelbar Straf-

oder Bußgeldverfahren gegen die Betroffenen einleiten können. Es wird hier ein nicht unerheblicher

Arbeitsaufwand durch die EGS geleistet. Dieser schlägt sich allerdings nicht in der Bußgeldhöhe der EGS

nieder. Dieses Vorgehen dient damit der Rechtsstaatlichkeit. ii Statistik des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein vom

03.02.2017 VII 124 – Z 2102 – B.Nr. 1592 Sb 1 iii https://www.submission.de/news.php/Nichteintragung-in-Handwerksrolle-Vertrag-nichtig.html

RA Michael Seitz