Lagebericht Schwarzarbeit 2017 - Neumünster · 2018-10-30 · 1 I. Lagebeurteilung / Vorwort: Das...
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Presseversion
Lagebericht
Schwarzarbeit 2017
Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein, Plön und der Stadt
Neumünster (EGS)
Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt
Neumünster
1
I. Lagebeurteilung / Vorwort:
Das Jahr 2017 war für die Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit (EGS) aus ordnungsrechtlicher Sicht erfolgreich. Diesem 19. Jahresbericht
können Sie im Tabellenteil entnehmen, mit welcher Intensität das illegale Handeln in
Gewerbe- und Handwerk in den Kreisen Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster im
vergangenen Jahr verfolgt wurde.
Dem Beispiel der hiesigen EGS folgend hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel
im Herbst vergangenen Jahres beschlossen, eine eigene Ermittlungsgruppe zu bilden. Wir
fassen dies als Bestätigung und Ansporn unserer Arbeit auf und werden die dortige
Aufbauarbeit wunschgemäß unterstützten.
Nach wie vor ist es zentrale Aufgabe, das Bewusstsein für die negativen Folgen der
Schwarzarbeit in der Bevölkerung und im Gewerbe zu schärfen. Der Erfolg bestätigt die
eingeschlagene Richtung, denn die hohe Aufklärungsquote schreckt potentielle
Schwarzarbeiter im Vorfeld ab. Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft bedrohen akut und
anhaltend wesentliche Teile der Dienstleistungsbranche und des Handwerks in ihrer Existenz.
Zugleich führen sie zu einer fortschreitenden Erosion der Sozialsysteme und des
Steueraufkommens aus legaler Arbeit. Dies darf auch bei der derzeit guten Wirtschaftslage
und der fast Vollbeschäftigung im Handwerk nicht verkannt werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
vom 06.03.2017 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden die in den
letzten Jahren monierten fehlenden Prüfbefugnisse erhalten. Das Betreten von Grundstücken
und Geschäftsräumen zur Feststellung der Personalien und Einsicht in Geschäftsunterlagen ist
damit im Rahmen des Prüfauftrages erleichtert möglich. Der Bundesgesetzgeber hat damit
erneut bewiesen, wie notwendig er die kommunale Schwarzarbeitsbekämpfung erachtet.
Die Aufgabe könnte ohne eine enge Vernetzung mit einer Vielzahl von Behörden und
Institutionen nicht erfolgreich bewältigt werden. Ein besonderer Dank gilt hier der
Kreishandwerkerschaft Ostholstein Plön, die der EGS mit Rat und Tat jederzeit zur
Verfügung steht.
2
Schattenwirtschaft umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Staat nicht gemeldet
werden und deshalb nicht ins Bruttoinlandsprodukt eingehen. (* = Prognose)
0
50
100
150
200
250
300
350
4001995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018*
Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2018 (Quelle: Statista)
Umfang in Mrd. €
0 5 10 15 20 25
Griechenland
Italien
Schweden
DEUTSCHLAND
Frankreich
Spanien
USA
Ungew. DURCHSCHITT 19 Länder
20,8
19,5
11,6
9,5
12,5
16,6
5,1
11,2
Umfang der Schattenwirtschaft in Prozent des offiziellen BIP ausgewählter
OECD-Länder Prognose 2018 (Quelle: Statista)
3
II. Statistik:
Von den im Jahr 2017 eingeleiteten 143 Ermittlungsverfahren entfielen auf den Kreis
Ostholstein 89 Verfahren, während im Kreis Plön 36 und im Bereich der Stadt Neumünster
18 Ermittlungsverfahren anhängig waren. Schwankungen ergeben sich aus der
Personalsituation und aus der Komplexität der Verfahren.
Die im Jahr 2017 ermittelten Fälle teilen sich wie folgt auf:
Branchenbezogen lagen die Schwerpunkte der Schwarzarbeitsbekämpfung der EGS ähnlich
wie in den Vorjahren im Bauhauptgewerbe sowie in der handwerklichen und der
gewerblichen Dienstleistungsbranche.
161
176
110
202
146
262
200 143
0
50
100
150
200
250
300
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl der Ermittlungsverfahren der EGS
56 %
8 %
29% 6%
handwerksrechtlicheSchwarzarbeit
gewerberechtlicheSchwarzarbeit
Verstoß gegenMitteilungspflichten
Beauftragung vonSchwarzarbeit
4
Wie auch in den Vorjahren ist auch 2017 ein Großteil der Gesetzesverstöße im Rahmen der
vielfältigen Außendiensttermine der EGS, die auch am Wochenende stattfanden, ermittelt
worden. Zusätzlich ist eine nicht unbedeutende Anzahl von Verfahren über Anzeigen und
Hinweise aus der Bevölkerung sowie von Firmen, Behörden oder anderen Institutionen
zustande gekommen.
Aufgrund der Größe des Einsatzgebietes der Ermittlungsgruppe (Kreise Ostholstein, Plön und
die Stadt Neumünster, insgesamt 122 Gemeinden, diagonale Ausdehnung rd. 95 km, Fläche
2.551 km² und rd. 407.075 Einwohner) pflegt die EGS im Sinne einer effektiven Arbeitsweise
einen engen Austausch mit dem im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten
Zusammenarbeitsbehörden, um im Bedarfsfall schnell agieren zu können und die
notwendigen Informationen auszutauschen.
2017 wurden 73 Ermittlungsverfahren oder vorermittelte Hinweise (mit dem konkreten
Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten) zur Verfolgung an andere Ermittlungsbehörden (z.B. bei
0% 5% 10% 15% 20% 25%
Maurer- und Betonbauer
Zimmerer
Dachdecker
Straßenbauer
Elektrotechniker
Maler- und Lackierer
Kraftfahrzeugtechniker
Boots- und Schiffsbauer
Installateur- und Heizungsbauer
Friseure
Konditoren
Gerüstbauer
Metallbauer
Wärme-, Kälte- Schallschutzisolierer
Zweiradmechaniker
25%
13%
15%
5%
2%
5%
11%
4%
3%
4%
2%
3%
2%
4%
2%
Betroffene Berufsbilder der Schwarzarbeit in Ostholstein, Plön und
Neumünster 2017
5
den Jobcentern, Arbeitsagenturen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Steuerfahndung,
Umweltpolizei usw.) abgegeben. In aller Regel schließen sich bei diesen Behörden Gerichts-
oder Bußgeldverfahren bzw. Leistungskürzungen an. Die hier durch Betrug und
Leistungsmissbrauch entstandenen Schäden können nicht beziffert werden. In aller Regel
werden die Leistungen anschließend gekürzt oder eingestellt, die zu Unrecht erhaltenen
Leistungen werden zurückgefordert.
Im Jahr 2017 wurden 68 Bußgeldbescheide erlassen. 65 Verfahren (z.T. auch aus den
Vorjahren) wurden nach entsprechenden Vorermittlungen eingestellt, weil sich beispielsweise
der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ oder die Betroffenen untergetaucht sind.
Außendiensttätigkeit der EGS:
1774
1447
1972
1485
2055 2018
1298
953
720
1076 1008
1093
568 486
0
500
1000
1500
2000
2500
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
DurchgeführteOrtsermittlungen
DurchgeführtePersonenkontrollen
6
Bußgeldaufkommen der EGS:
€ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
festgesetzte
Bußgelder
101.391 130.080 114.296 181.134 149.810 248.665 316.371
157.594
rechtskräftige
Bußgelder
74.927 120.082 105.665 152.108 113.263 235.708 227.200 115.375
IST Einnahme 109.748 88.626 124.142 102.349 135.105 143.942 150.330 100.638
Insgesamt konnten durch die Ermittlungsgruppe seit ihrer Einrichtung im Jahre 1999
Geldbußen in Höhe von 3.025.233,82 € festgesetzt werden. Hiervon sind 2.486.756,12 €
rechtskräftig geworden und bis zum Jahresende 2017 insgesamt 1.984.600,54 € tatsächlich
eingenommen worden.
0,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
200.000,00 €
250.000,00 €
300.000,00 €
350.000,00 €
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
festgesetzteBußgelder
rechtskräftigeBußgelder
IST Einnahme
7
Abgaben erfolgen immer dann, wenn die eigene Zuständigkeit der EGS nicht gegeben ist, der
Sachverhalt aber auf die Durchführung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens
schließen lässt. Die Vorgänge sind zumeist aufwändig vorermittelt. Die Bezifferung des
eigenen Ermittlungsaufwandes und der Bußgeldhöhen lässt sich nicht angeben.
Jobcenter
Finanzämter/
Steuerfahndung
Städte / Ämter / Gemeinden /
Kreise
Ausländerbehörden
Straßenverkehrsbehörde
Lebensmittelaufsichtsbehörd
en
Bauberufsgenossenschaft
Finanzkontrolle
Schwarzarbeit
8
2017 im Überblick:
1.298 Baustellenkontrollen mit 486 kontrollierten Personen
Diverse Kontrollen mit Verstärkung durch die Polizei
4 besonders von Schwarzarbeit betroffene Berufszweige
143 Ermittlungsverfahren
68 Bußgeldbescheide
157.594,70€ festgesetzte Bußgelder, davon 115.375,50 € rechtskräftig. 100.638,56 T€
Einnahmen
8 Hausdurchsuchungen
21 Vollstreckungsmaßnahmen
15 Betriebsprüfungen
Gemeinsame Kontrollen mit der Berufsgenossenschaft Bau
Kontrolltätigkeiten auch am Wochenende, früh morgens und spät abends
Abgabe von 73 Hinweisen an andere Behörden zur weiteren Ermittlung in eigener
Zuständigkeiti
Teilnahme an diversen Fachseminaren und Fortbildungen
Verstärkte Kontrolle von Anzeigen in Werbeblättern und Internetplattformen (ebay
Kleinanzeigen, Blauarbeit, MyHammer)
9
ii
Schlussbetrachtung:
Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung geht es nicht um die Bekämpfung erlaubter
Nachbarschaftshilfe, sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerksrechtliche
Tätigkeiten. Neben der Sanktionierung von nicht gesetzestreuen Betrieben ist es Auftrag und
Anliegen, Unternehmer bei der Legalisierung zu unterstützen. Die Bekämpfung der
Schwarzarbeit begründet sich in der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes. Daher ist es
förderlich und sinnvoll, die regionale Wirtschaft in Ostholstein, Plön und Neumünster durch
Legalisierungsmaßnahmen zu stärken, anstelle der bloßen Sanktionierung mit Bußgeldern.
Eutin, den 17.04.2018
Martin Boesmann
3.050 2.750 1.628
227.200
2.000 6.750 2.800 5.099 3.050 4.470 1.750 3.995 1.453
28.040
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
Landesweiter Vergleich der Geldbußen im Jahr 2016 in € (letzter verfügbarer Datenstand)
Summe der rechtskräftig festgesetzten Geldbußen
10
Anlagen:
1. Was ist Schwarzarbeit? (Seite 10)
2. Bußgeldaufkommen seit Bestehen der EGS (Seite 11)
3. Die EGS im Spiegel der Presse (Seite 13 - 17)
4. Zu guter Letzt (Seite 17 – 18)
5. Kontaktdaten der EGS / Quellennachweis (Seite 18)
1. Was ist Schwarzarbeit?
Der Begriff Schwarzarbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände, bei denen
gesetzliche Pflichten vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art -
umgangen werden. Erscheinungsbilder sind beispielsweise:
Steuerhinterziehung:
der Handwerker/Dienstleister, der ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeitet, und
weder Umsatz- noch Einkommenssteuer zahlt. Zuständigkeit Landesfinanzbehörden
illegale Arbeitnehmerüberlassung:
der Arbeitgeber, der ohne erforderliche Erlaubnis Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber
verleiht. Zuständigkeit Zoll.
Leistungsmissbrauch:
der Arbeitslose/ der Leistungsempfänger, der finanzielle staatliche Unterstützung
erhält und nebenbei arbeitet, ohne dieses dem Arbeitsamt/dem Jobcenter / der Arge
anzuzeigen. Zuständigkeit Zoll.
illegale Ausländerbeschäftigung:
der Ausländer, der ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeitet, der Unternehmer,
der illegal Ausländer beschäftigt. Zuständigkeit Zoll
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von
Lohnsteuer: Beschäftigte, die Tätigkeiten ausüben, ohne bei dem
Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt entsprechend erfasst zu sein,
Unternehmer, die Beschäftigte nicht oder nicht korrekt bei den Sozialkassen anmelden
bzw. abrechnen. Zuständigkeit Zoll
die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz / das Arbeitnehmer-Entsendegesetz: der
Arbeitgeber, der nicht den gesetzlichen/tariflich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt
Zuständigkeit: Zoll
Verstöße gegen die Gewerbeordnung: die Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des
selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) bzw.
Beantragung einer Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) Zuständigkeit:
EGS Eutin
Verstöße gegen die Handwerksordnung: Betreiben eines zulassungspflichtigen
Handwerkes als stehendes Gewerbe, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein
(§ 1 Handwerksordnung). Zuständigkeit EGS Eutin
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von
Angehörigen,
aus Gefälligkeit,
im Wege der Nachbarschafts- oder
Selbsthilfe
11
0,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
200.000,00 €
250.000,00 €
300.000,00 €
350.000,00 €
99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17
festgesetzte Bußgelder rechtskräftige Bußgelder IST Einnahme
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit.
2. Bußgeldaufkommen seit Bestehen der Ermittlungsgruppe
Schwarzarbeit
12
€ festgesetzte Bußgelder rechtskräftige Bußgelder IST Einnahme
1999 150.314,30 € 128.908,57 € 59.974,54 €
2000 215.788,34 € 214.966,28 € 78.316,24 €
2001 231.372,81 € 165.574,15 € 135.339,63 €
2002 124.946,45 € 106.245,21 € 100.869,23 €
2003 171.569,22 € 127.202,42 € 113.868,27 €
2004 79.837,50 € 58.206,30 € 75.690,22 €
2005 118.936,75 € 100.031,15 € 92.221,22 €
2006 124.277,10 € 119.552,10 € 101.097,08 €
2007 103.688,55 € 76.910,90 € 83.571,02 €
2008 121.619,00 € 92.733,50 € 65.242,45 €
2009 177.754,50 € 158.467,50 € 123.176,62 €
2010 101.391,00 € 74.927,75 € 109.748,12 €
2011 130.080,08 € 120.082,58 € 88.626,08 €
2012 114.296,00 € 105.665,50 € 124.142,81 €
2013 181.134,05 € 152.108,05 € 102.349,69 €
2014 149.810,50 € 113.263,50 € 135.105,25 €
2015 248.665,30 € 235.708,30 € 143.942,62 €
2016 316.371,00 € 227.200,00 € 150.330,00 €
2017 157.594,70 € 115.375,50 € 100.638,56 €
Summe 3.019.447,15 € 2.493.129,26 € 1.984.249,65€
13
3. Die EGS im Spiegel der Presse (Ausschnitte):
Lübecker Nachrichten 09.06.2016
Schwarzarbeit in Ostholstein:
Rekordhoch mit 262 Verfahren Im Ranking der betroffenen Berufsbilder liegt das Maurer- und
Betonbauerhandwerk an erster Stelle – 28 Prozent aller Vergehen wurden in
diesem Handwerkszweig ermittelt.
Trotz guter Konjunktur boomt die Schattenwirtschaft. 262 Verfahren – die höchste Zahl seit Gründung der EGS –
wurden eingeleitet.
Ostholstein. Gute Konjunktur, die Baubranche boomt – beste Voraussetzungen, die der
Schwarzarbeit eigentlich den Nährboden entziehen sollten. Denkt man. Doch die Zahlen
sprechen eine andere Sprache: Die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund von
Schwarzarbeit ist 2015 mit 262 Verfahren auf einem neuen Rekordhoch. Bei Gründung
der Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (EGS) durch Ostholstein und
Plön sowie die Stadt Neumünster lag die Zahl 2008 noch bei 164 Verfahren. Das spricht
auch für die erfolgreiche Arbeit der Ermittler.
Im Ranking der betroffenen Berufsbilder liegt das Maurer- und Betonbauerhandwerk
deutlich an erster Stelle. 28 Prozent aller Vergehen wurden in diesem Handwerkszweig
ermittelt. Auf Platz zwei folgen die Dachdecker (17 Prozent), auf Platz drei die Zimmerer
(16 Prozent). Von allen Ermittlungsverfahren entfielen auf den Kreis Ostholstein 149
Ermittlungsverfahren, gefolgt vom Kreis Plön mit 61 und der Stadt Neumünster mit 52
Verfahren. „Das hängt mit der höheren Einwohnerzahl, aber auch mit der höheren
Bautätigkeit im Kreis Ostholstein zusammen“, erläutert Martin Boesmann vom
Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Kreises Ostholstein.
Ein Großteil der Gesetzesverstöße konnte im Rahmen der vielfältigen Außentermine, die
auch am Wochenende stattfanden, oder bei den Schwerpunktkontrollen und
Aktionstagen in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung ermittelt werden. Eine bedeutende Anzahl von Verfahren sei zudem
aufgrund von Anzeigen und Hinweisen aus der Bevölkerung sowie von Firmen,
Behörden oder anderen Institutionen zustande gekommen. 130 Bußgeldbescheide
wurden im vergangenen Jahr erlassen. Die Gesamtsumme der festgesetzten Bußgelder
hat sich dabei mit rund 248000 Euro nahezu verdoppelt. Wer bei der Schwarzarbeit
erwischt wird, müsse mit Gerichts- oder Bußgeldverfahren beziehungsweise der Kürzung
oder gar Streichung von Leistungen rechnen. Zu Unrecht erhaltene Leistungen würden
zudem zurückgefordert, so Boesmann.
14
Mit 2055 Baustellenkontrollen weist die Statistik der EGS für das Vorjahr ebenfalls einen
Rekordwert aus. Die 1093 Personenkontrollen befinden sich in etwa auf
Vorjahresniveau. Bei ihren Recherchen nutzte die EGS auch die Medien und ging
Anzeigen in Werbeblättern oder auf Internetplattformen nach.
Ein Erfolg, wie ihn die EGS jetzt vorzuweisen hat, wäre ohne eine Vernetzung mit
anderen Behörden und Organisationen kaum denkbar, betont Boesmann. Die
Handwerkskammern Lübeck und Flensburg, die Polizei, die Finanzverwaltung mit ihrer
Steuerfahndung, Jobcenter, Bau-Berufsgenossenschaft, der Zoll und die Deutsche
Rentenversicherung hätten einen erheblichen Anteil an diesem Erfolg.
Viel Anklang fand der Bericht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch jüngst im
Sozialausschuss des Kreises Ostholstein. Die EGS gelte mittlerweile landesweit als
Vorbild, war dort zu hören. Dies beweist auch ein Blick in die Statistik: Während 2014 im
Kreis rund 150000 Euro an Bußgeldern festgelegt wurden, folgt im landesweiten
Vergleich auf Platz zwei der Kreis Stormarn – mit gerade einmal 15000 Euro an
Bußgeldaufkommen. Bisher sind Ostholstein, Plön und Neumünster landesweit die
einzigen mit einer eigenen Ermittlungsgruppe. Selbst in der Landeshauptstadt Kiel wird
bisher dieser Form der Wirtschaftskriminalität nicht nachgegangen.
Boesmann: „Wir hoffen, dass hier die anderen Kreise und Kommunen bald nachziehen –
denn Schwarzarbeit hört nicht an der eigenen Kreisgrenze auf.“
Die EGS in Zahlen
2055 Baustellen und 1093 Personen kontrollierte die EGS im vergangenen Jahr 122 Gemeinden
umfasst das Einsatzgebiet der EGS, zuständig für die Kreise Ostholstein und Plön sowie die Stadt
Neumünster. Flächenmäßig dehnt sich der Bereich über 2550 Quadratkilometer aus. Im
Einzugsgebiet leben 401500 Einwohner.
Bundesweit wird das Volumen der Schattenwirtschaft vom Institut für angewandte
Wirtschaftswissenschaften in Tübingen und der Universität Linz auf etwa 336 Milliarden Euro beziffert.
Das sind rund 10,8 Prozent des Bruttosozialproduktes. Zum Vergleich: Das Volumen des
Bundeshaushaltes beträgt lediglich 317 Milliarden Euro.
Thomas Klatt
Lübecker Nachrichten 02.06.2017
Hohe Bußgelder verhängt Etwas weniger Kontrollen, aber deutlich höhere Bußgelder: Die Ermittlungsgruppe
Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster hat im
vergangenen...
Eutin. Etwas weniger Kontrollen, aber deutlich höhere Bußgelder: Die Ermittlungsgruppe
Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster hat im
15
vergangenen Jahr 2018 Baustellen und Arbeitsstätten unter die Lupe genommen und
dabei 568 Personen kontrolliert. Im Vergleich zu 2015 ist das ein Rückgang, da wurden
2055 Baustellen kontrolliert, wobei es zu 1093 Personenkontrollen kam.
Dafür kletterten die Bußgelder auf einen Höchststand. In 139 Bußgeldbescheiden
wurden insgesamt 316 000 Euro festgesetzt, davon sind 227000 Euro bereits
rechtskräftig. 2015 betrug die Bußgeldsumme 249000 Euro. Von den 200 eingeleiteten
Ermittlungsverfahren entfielen auf Ostholstein 87, während im Kreis Plön 64 und in
Neumünster 49 Ermittlungsverfahren anhängig waren.
Maurer- und Betonarbeiter führen mit Abstand die Liste der von Schwarzarbeit
betroffenen Berufe an. Es folgen Zimmerer, Dachdecker, Maler und Lackierer sowie
Kraftfahrzeugtechniker. Am unteren Ende rangieren Bäcker, Klempner, Fleischer und
Ofenbauer.
Auch wenn eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen sei, werde immer noch jeder
zehnte Euro illegal erwirtschaftet, heißt es im Bericht der seit 1998 tätigen
Ermittlungsgruppe. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gehe es nicht um erlaubte
Nachbarschaftshilfe, sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerkliche
Tätigkeiten. Neben der Sanktionierung nicht gesetzestreuer Betriebe sei es das Ziel,
rechtstreue Unternehmen und damit einen fairen Wettbewerb zu unterstützen, heißt es
weiter.
Zur erfolgreichen Arbeit der Ermittlungsgruppe trage die gute Kooperation von Zoll,
Polizei, Finanzamt und Berufsgenossenschaften bei. Stets unterstützt hätten auch die
Kreishandwerkerschaft Ostholstein-Plön sowie die Handwerkskammer Lübeck die
Ermittlungsarbeit.
Ostholsteiner Anzeiger 02.06.2017
Erfolgreich gegen Schwarzarbeit
Jahresbericht 2016 der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit vorgestellt / 2018 Baustellen
kontrolliert und 200 Verfahren eingeleitet
Bereits seit dem Jahr 1998 ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) der
Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster erfolgreich tätig. Nach wie vor ist das
Vorgehen gegen die sogenannte Schattenwirtschaft von großer Bedeutung. Dies unterstreicht
auch der jetzt vorgelegte 18. Jahresbericht des EGS für 2016. Dieser belegt erneut die
Notwendigkeit, aktiv gegen die illegalen gewerbe- und handwerksrechtlichen Tätigkeiten in der
Region Neumünster, Plön und Ostholstein vorzugehen. Auch wenn eine leicht rückläufige
Tendenz in der Schattenwirtschaft zu verzeichnen ist, so wird doch immer noch jeder zehnte
Euro illegal erwirtschaftet.
Ein wesentlicher Aspekt der erfolgreichen Arbeit der EGS sei die gute Kooperation mit anderen
Behörden und Einrichtungen wie Zoll, Polizei, Finanzamt und Berufsgenossenschaften, teilte die
EGS mit. Besonders auch die Kreishandwerkerschaft Ostholstein-Plön sowie die
Handwerkskammer Lübeck hätten die Ermittlungsarbeit immer wieder engagiert unterstützt.
16
Im vergangenen Jahr wurden 2018 Baustellen und 568 Personen kontrolliert, dabei 200
Verfahren wegen des Verdachts der gewerbe- und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit
eingeleitet und 139 Bußgeldbescheide erlassen. Zudem wurden Bußgelder in Höhe von 316.000
Euro verhängt. Hiervon seien laut EGS 227.000 Euro rechtskräftig geworden. Bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung geht es nicht um die Bekämpfung erlaubter Nachbarschaftshilfe,
sondern um rechtswidrige gewerbliche und handwerksrechtliche Tätigkeiten. Neben der
Sanktionierung von nicht gesetzestreuen Betrieben ist es Auftrag und Anliegen der EGS,
Unternehmer bei der Legalisierung zu unterstützen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit
begründe sich in der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes. Daher sei es förderlich und
sinnvoll, die regionale Wirtschaft in Ostholstein, Plön und Neumünster durch
Legalisierungsmaßnahmen zu stärken, „statt lediglich eine bloße Sanktionierung mit Bußgeldern
zu verfolgen“, so die EGS. Sehr vielversprechend sei ein erstes gemeinsames Treffen aller
Schwarzarbeitsbekämpfer in der Region gewesen. Dieses Fachgremium kam auf Initiative der
EGS zusammen und soll sich zur Verabredung weiterer Maßnahmen zukünftig regelmäßig
treffen.
Der Jahresbericht 2016 steht auf Internetseiten des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de
(Rubrik Media/Custom) zur Einsicht zur Verfügung
Holsteinischer Courier 12.10.2017
Schattenwirtschaft hat Konjunktur
Kontrollen von Zoll und Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit zeigen Wirkung. Verhängte
Bußgelder erreichen neue Rekordhöhe
Neumünster | Die Konjunktur läuft rund und beschert dem Handwerk gut gefüllte Auftragsbücher.
Der Schattenwirtschaft wird damit jedoch nicht der Nährboden entzogen. Im Gegenteil. Allerdings
ist das Risiko gestiegen, bei unsauberen Praktiken vom Zoll oder der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) der Stadt Neumünster und der Kreise Plön und
Ostholstein erwischt zu werden.
So habe das Hauptzollamt Kiel im ersten Halbjahr 703 Betriebe geprüft – 55 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit, die sich dabei
auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das
Bundesfinanzministerium beruft.
Danach seien allein im Baugewerbe 172 Arbeitgeber von den Zoll-Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit überprüft worden. Im Fokus dabei: illegale Beschäftigung, Lohn-Prellerei und
Betrug bei der Sozialversicherung. Neumünsters IG-Bau-Bezirkschef Ralf Olschewski begrüßt die
Ausweitung der Prüfungen. „Es ist offenbar die Botschaft angekommen, dass sich Schwarzarbeit
nur durch mehr staatliche Kontrolle eindämmen lässt“, so Olschewski.
„Die gute Baukonjunktur führt auch bei uns zu einer hohen Trefferquote“, sagt Martin Boesmann,
der die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit leitet. Die Wahrnehmung der hier tätigen
drei Ermittler: „Wir stellen bei unserem handwerks- und gewerberechtlichen
Tätigkeitsschwerpunkt keinen Rückgang der Verstöße fest“, so Boesmann. Es bedürfe nach wie
vor einer hohen Kontrolldichte. Boesmann: „Schwarzarbeit ist ein Kontrolldelikt.“
Carsten Bruhn ist Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein in Neumünster und
Bad Segeberg und begrüßt die Kontrollen. Bruhn: „Die wettbewerbsrechtlichen
Rahmenbedingungen müssen für alle gleich sein.“ Die Kreishandwerkerschaft melde daher
Verdachtsmomente an die EGS und prüfe, ob Wettbewerbsverstöße vorliegen. Beispiele seien
eine Werbung mit dem Meisterbrief, obwohl der gar nicht vorliegt. Oder ein Betrieb übe
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zulassungspflichtige Gewerke aus, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. „Wir mahnen
das über die Wettbewerbszentrale ab“, sagt Carsten Bruhn.
Die Erfolgsbilanz der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit kann sich sehen lassen.
2016 kontrollierten die Ermittler, zum Teil verstärkt durch Polizei oder Zoll und auch am
Wochenende, frühmorgens und spätabends, 2018 Baustellen und dort 568 Personen. Die
Kontrollen erstrecken sich auch auf Kleinanzeigen in Werbeblättern und Internetplattformen wie
Ebay oder MyHammer.
200 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, davon entfielen 49 auf Neumünster, 87 auf
Ostholstein und 64 auf den Kreis Plön. Das Ergebnis waren 139 Bußgeldbescheide und
festgesetzte Bußgelder in neuer Rekordhöhe von 316 000 Euro. Seit Einrichtung der
Gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Jahr 1999 summieren sich die Geldbußen auf mehr als 2,8
Millionen Euro.
Kontaktdaten Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit: Kreis Ostholstein, Lübecker Straße 37-41, 23701
Eutin, Tel. 04521-788699, Mail [email protected]
4. Zu guter Letzt:
Nichteintragung in Handwerksrolle: Vertrag nichtig!
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne
selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen
Schwarzarbeit nichtig.
Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24. Mai 2017 (Az.: 4 U 269/15) entschieden.
Der Fall: Die Auftragnehmerin erbrachte Maler-, Tapezier-, Trockenbau-, Fliesenleger-,
Fußboden- und Rohbauarbeiten an dem Gebäude der Auftraggeberin. Von insgesamt fünf
Rechnungen bezahlte die Auftraggeberin lediglich drei. Den noch offenen Werklohn aus den
beiden anderen Rechnungen machte die Auftragnehmerin im Klagewege geltend. Die
Auftraggeberin erhob Widerklage mit dem Antrag, die auf die ersten drei Rechnungen
gezahlten Beträge zurückzuerhalten. Unter anderem wendet AG gegen den Zahlungsanspruch
ein, AN sei für die beauftragten Arbeiten nicht in die Handwerksrolle eingetragen.
Die Entscheidung: Das OLG Frankfurt hat die auf Zahlung des restlichen Werklohns
gerichtete Klage der Auftragnehmerin mit der Begründung abgewiesen, dass der zwischen
den Parteien geschlossene Vertrag nach §§ 134 BGB, 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG nichtig
ist. Der Vertrag habe Werkleistungen eines zulassungspflichtigen Handwerks zum
Gegenstand, welche die Auftragnehmerin übernahm, ohne in die Handwerksrolle eingetragen
zu sein. Dies stelle Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des SchwarzArbG dar. Das OLG
Frankfurt verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum SchwarzArbG, die
zum Ziel habe, Schwarzarbeit generell zu verbieten. Zwar betreffe das Urteil des
Bundesgerichtshofs eine auf eine Steuerhinterziehung abzielende Schwarzarbeit im Sinne von
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG und keinen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 5
SchwarzArbG, doch könne dies im Hinblick auf eine Nichtigkeit der Abrede nach § 134 BGB
nicht erheblich sein. Auch wenn die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne
Eintragung in die Handwerksrolle nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 HwO darstellt,
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werden in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG beide Verstöße als im Hinblick auf den in § 1 Abs. 1
SchwarzArbG definierten Gesetzeszweck gleichgewichtig behandelt. Daher kann im Hinblick
auf eine Nichtigkeit für einen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG nichts
anderes gelten als für einen Verstoß im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.
Fazit: Erstmals setzt sich ein OLG mit der Frage auseinander, ob ein Werkvertrag auch dann
nichtig ist, wenn es sich nicht um steuerrechtliche, sondern um handwerksrechtliche
Schwarzarbeit handelt, der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz also nicht in
der Hinterziehung der Umsatzsteuer beruht, sondern darauf, dass der Auftragnehmer zur
Ausführung der Arbeiten handwerksrechtlich nicht befugt ist. Leider wurde die Revision nicht
zugelassen, so dass es voraussichtlich nicht zu einer Entscheidung des BGH zu dieser Frage
kommen wird. Die Argumentation des OLG Frankfurt erscheint allerdings vor dem
Hintergrund der ständigen BGH-Rechtsprechung nur folgerichtig. Wenn der Gesetzgeber
Schwarzarbeit unterbinden wollte, gleichgültig, ob sie auf handwerksrechtlichen oder auf
steuerrechtlichen Erwägungen beruht, so muss auch die Rechtsfolge (nämlich die Nichtigkeit
des Vertrages) dieselbe sein. Nach der Rechtsprechung des BGH zur steuerrechtlichen
Schwarzarbeit ist allerdings weitere Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Schwarzarbeit
kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt. Das OLG Frankfurt äußert sich nicht dazu, ob
auch hier die vorherige Kenntnis des AG Voraussetzung ist, sodass eine gewisse Unsicherheit
bleibt.
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5. Kontaktdaten der EGS
Kreis Ostholstein
Fachdienst Sicherheit- und Ordnung
Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit
Lübecker Straße 37 – 41
23701 Eutin
Tel.: 04521-788-699 Fax: 788-96-699
Bei Rückfragen zu diesem Jahresbericht:
Martin Boesmann: Tel:04521-788-354, Fax: 788-96-354 [email protected]
i *Die EGS ermittelt diese Fälle weitestgehend soweit vor, dass andere Ermittlungsbehörden unmittelbar Straf-
oder Bußgeldverfahren gegen die Betroffenen einleiten können. Es wird hier ein nicht unerheblicher
Arbeitsaufwand durch die EGS geleistet. Dieser schlägt sich allerdings nicht in der Bußgeldhöhe der EGS
nieder. Dieses Vorgehen dient damit der Rechtsstaatlichkeit. ii Statistik des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein vom
03.02.2017 VII 124 – Z 2102 – B.Nr. 1592 Sb 1 iii https://www.submission.de/news.php/Nichteintragung-in-Handwerksrolle-Vertrag-nichtig.html
RA Michael Seitz