Landesaktionsplan Web viewHierbei setzt sich die Fachabteilung Drogen und Sucht dafür ein,

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Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Landesaktionsplan Hamburg

Hamburger Landesaktionsplanzur Umsetzung der UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

InhaltSeite

A. Allgemeiner Teil41.Das bereinkommen der Vereinten Nationen ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention)52.Der Hamburger Aktionsplan (Landesaktionsplan)52.1.Art und Funktion des Aktionsplans52.2.Aufbau des Aktionsplans62.3.Handlungsfelder des Aktionsplans62.4.Leitideen und Ziele72.5.Erarbeitung des Aktionsplans72.6.Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans8B. Beschreibung der Handlungsfelder9Handlungsfeld Bildung101.Beschreibung des Handlungsfelds102.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte102.1.Frhkindliche Bildung und Elementarbildung102.2.Schulische Bildung122.3.Hochschulbildung / Tertirbereich15Handlungsfeld Arbeit und Beschftigung201.Beschreibung des Handlungsfelds202.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte202.1.Privater Sektor sowie Einrichtungen zur Beschftigung behinderter Menschen202.2.Beschftigung im ffentlichen Dienst25Handlungsfeld Selbstbestimmt leben und einbezogen sein in die Gemeinschaft, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung271.Beschreibung des Handlungsfelds272.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte282.1.Weiterentwicklung des Hilfesystems282.2.Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung302.3.Verkehr34Handlungsfeld Gesundheit371.Beschreibung des Handlungsfelds372.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte37Handlungsfeld / Querschnittsthema Frauen mit Behinderungen411.Beschreibung des Handlungsfelds412.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte41Handlungsfeld / Querschnittsthema Zugang zu Informationen431.Beschreibung des Handlungsfelds432.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte43Handlungsfeld / Querschnittsthema Bewusstseinsbildung461.Beschreibung des Handlungsfelds462.Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte46Weitere Handlungsfelder49C. Katalog der Manahmen51Handlungsfeld Bildung52- Frhkindliche Bildung und Elementarbildung, Schule -52- Hochschulbildung / Tertirbereich -61Handlungsfeld Arbeit und Beschftigung64- Privater Sektor sowie Einrichtungen zur Beschftigung behinderter Menschen -64- Beschftigung im ffentlichen Dienst -71Handlungsfeld Selbstbestimmt leben und einbezogen sein in die Gemeinschaft, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung74- Weiterentwicklung des Hilfesystems -74- Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung -78- Verkehr -85Handlungsfeld Gesundheit89- Gesundheit -89Handlungsfeld / Querschnittsthema Frauen mit Behinderungen92Handlungsfeld / Querschnittsthema Zugang zu Informationen93Handlungsfeld / Querschnittsthema Bewusstseinsbildung94Weitere Handlungsfelder96- Gleiche Anerkennung vor dem Recht / Freiheit und Sicherheit der Person -96Abkrzungsverzeichnis98

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A. Allgemeiner Teil

1. Das bereinkommen der Vereinten Nationen ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das bereinkommen der Vereinten Nationen ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Konvention) sowie das dazu gehrende Fakultativprotokoll verabschiedet. Die Bundesrepublik hat diese vlkerrechtlichen Vertrge unterzeichnet und ratifiziert. Sie sind mit Wirkung zum 26.Mrz2009 rechtsverbindlich geworden und haben den Rang eines Bundesgesetzes. Die UN-Konvention konkretisiert die international bereits anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und formuliert sie unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Bevormundung. Die UN-Konvention stellt behinderte Menschen mit ihrem Wunsch nach Untersttzung fr ein selbstbestimmtes Leben unter Beachtung der Fhigkeiten und Eigenschaften des Einzelnen in den Mittelpunkt der Regelungen. Sie deckt bei der Beschreibung der einzelnen Rechte alle Lebensbereiche ab, angefangen vom Recht auf Leben ber Erziehung, Schule, Bildung, Arbeit und Beschftigung, Gesundheit, Wohnen, Mobilitt, Achtung der Privatsphre, Zugang zur Justiz, Recht der freien Meinungsuerung und Zugang zu Informationen, Teilhabe am politischen und ffentlichen Leben bis hin zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

Ziel der UN-Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu frdern, zu schtzen und zu gewhrleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Wrde zu frdern (Art.1 UN-Konvention). Allen Menschen, so verschieden sie sind, soll gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme an unserer Gesellschaft ermglicht werden.

Neben diesem Leitgedanken der Inklusion sind die Achtung der Autonomie und der sozialen Wertschtzung behinderter Menschen von besonderer Bedeutung. Behinderung wird nicht als etwas Negatives, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft sowie als Quelle kultureller Bereicherung angesehen. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Beeintrchtigungen bei einzelnen Menschen und den unterschiedlichen Hrden oder Barrieren, die ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen, in den Blick genommen. Behinderung ist danach kein individuell zu lsendes Problem oder Defizit. Vielmehr ist die Gesellschaft so barrierefrei oder zugnglich zu gestalten, dass mglichst alle umfassend an ihr teilhaben knnen.

Dieser Auftrag zur Gestaltung der Gesellschaft richtet sich dabei in erster Linie an die sogenannten Trger staatlicher Gewalt, d.h. an Verwaltungen, Krperschaften des ffentlichen Rechts, Parlamente und Gerichte. Sie haben die Konvention einzuhalten und umzusetzen. Um den Gedanken der Inklusion zu verwirklichen, ist neben den Aktivitten des Staates stets die gesamte Gesellschaft mit all ihren Akteurinnen und Akteuren gefordert.

2. Der Hamburger Aktionsplan (Landesaktionsplan)

2.1. Art und Funktion des Aktionsplans

Bei dem Hamburger Landesaktionsplan handelt es sich um einen sogenannten Fokus-Aktionsplan. In einem Fokus-Aktionsplan werden nicht alle Themen der UN-Konvention umfassend behandelt. Er enthlt zunchst Manahmen zu einigen Schwerpunktthemen und ist damit der Auftakt zu einem auf Dauer angelegten Prozess. Der Aktionsplan hat aufgrund dieser Prozessorientierung vorlufigen Charakter und gibt eine Momentaufnahme wieder. Die darin beschriebenen Manahmen sind nicht als abschlieend zu verstehen. Der Senat mchte damit ein Beispiel geben und Institutionen des ffentlichen und privaten Bereichs ermutigen, sich ebenfalls mit den Zielen und Ideen der UN-Konvention auseinanderzusetzen und ggf. eigene Aktionsplne dazu aufzustellen.

Der Hamburger Landesaktionsplan ist ein Instrument, mit dem der Auftrag zur Umsetzung der UN-Konvention nachvollziehbar erfllt wird. Der Senat legt damit Rechenschaft ber seine Vorhaben ab und schafft Transparenz ber das Verfahren. Der Aktionsplan dokumentiert damit den Willen des Senats, menschenrechtlichen Themen in der Regierungspolitik eine hohe Prioritt einzurumen. Er ist ein ffentliches Dokument, das die Diskussion um die UN-Konvention befrdern und so zur Bewusstseinsbildung in der gesamten Gesellschaft beitragen soll.

Die zentrale Funktion des Aktionsplans besteht darin, zu bestimmten Schwerpunkten zukunftsorientierte Handlungskonzepte zu entwerfen und dazu konkrete Ziele und Manahmen zu formulieren. Er dient zudem der Bestandsaufnahme der aktuellen Situation.

2.2. Aufbau des Aktionsplans

Neben dem einleitenden Teil A. mit Erluterungen enthlt der Aktionsplan zwei weitere Kapitel. In Teil B. werden die Schwerpunktthemen (Handlungsfelder) des Aktionsplans vorgestellt, Teil C. enthlt den Katalog der Manahmen in tabellarischer Form.

Die Handlungsfelder sind soweit mglich nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut. Zunchst wird das jeweilige Handlungsfeld anhand der Anforderungen der UN-Konvention allgemein beschrieben (berschrift: Beschreibung des Handlungsfelds). Diese Beschreibung gibt die rechtlichen Anforderungen wieder. Es folgt eine Skizzierung der Rahmenbedingungen in Hamburg, die neben der Nennung rechtlicher Regelungen eine kurze Bestandsaufnahme der bisherigen Politik sowie Hinweise auf zuknftige Schwerpunkte enthlt. Soweit vorhanden, werden diese Angaben durch statistisches Material ergnzt (berschrift: Rahmenbedingungen in Hamburg Kurze Bestandsaufnahme, knftige Schwerpunkte).

Teil C. des Aktionsplans stellt in tabellarischer Form die konkreten Manahmen vor, die umgesetzt werden sollen. Neben einer kurzen Beschreibung der einzelnen Manahmen oder der Vorhaben werden Ziele, der geplante Zeitrahmen der Umsetzung sowie die dafr verantwortlichen Stellen benannt. Diese Art der Darstellung erleichtert es, sich einen schnellen berblick zu verschaffen, die Umsetzung zu begleiten, sich bei Bedarf an die zustndigen Stellen zu wenden und ggf. fr rechtzeitiges Umsteuern oder Eingreifen sorgen zu knnen.

2.3. Handlungsfelder des Aktionsplans

Der Senat hat im Einvernehmen mit Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen folgende Handlungsfelder als vorrangig angesehen:

Bildung

Arbeit und Beschftigung

Selbstbestimmt leben und einbezogen sein in die Gemeinschaft, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung

Gesundheit

Frauen mit Behinderungen

Zugnglichkeit / Barrierefreiheit

Bewusstseinsbildung

Die Themen Frauen mit Behinderungen, Zugnglichkeit / Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung sind Querschnittsthemen und werden bei allen anderen Handlungsfeldern ebenfalls beachtet. Dem Grundsatz der Zugnglichkeit / Barrierefreiheit kommt bei der Umsetzung der UN-Konvention eine Schlsselfunktion zu. Es geht darum, Barrieren und Zugangshindernisse aller Art, die behinde