Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU...

93
Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein

Transcript of Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU...

Page 1: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Landesamt fürNatur und Umwelt

des LandesSchleswig-Holstein

Empfehlungen zur Berücksichtigungtierökologischer Belange bei

Windenergieplanungenin Schleswig-Holstein

Page 2: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Herausgeber:

Landesamt für Natur und Umwelt

des Landes Schleswig-Holstein (LANU)

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Tel.: 0 43 47 / 704-0

www.lanu.schleswig-holstein.de

Ansprechpartnerin:

Ismene Mertens, Tel.: 0 43 47 / 704-351

Bei Bedarf sind die Karten 1 bis 3

als PDF- oder Shape-Datei beim

LANU erhältlich.

in Zusammenarbeit mit dem:

NABU Schleswig-Holstein

Arbeitsgruppe Fledermausschutz

und –forschung (AGF)

Färberstraße 51

24534 Neumünster

Bearbeitung:

Rüdiger Albrecht (LANU)

Dr. Wilfried Knief (LANU/Staatliche

Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein)

Ismene Mertens (LANU)

Michael Göttsche (AGF)

Matthias Göttsche (AGF)

Titelfotos (Fotoautor):

groß: Nonnengänse vor WEA im Speicherkoog

(R. Stecher)

links: Der Rotmilan Milvus milvus ist ein

Hauptkollisionsopfer an WEA (D. Nill)

Mitte: Mit Windenergieanlage kollidierte

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii

(A.-K. Mehlhorn)

rechts: Großer Abendsegler Nyctalus noctula

(H. Matthes)

Herstellung:

Pirwitz Druck & Design, Kronshagen

Dezember 2008

ISBN: 978-3-937937-36-6

Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13

Diese Broschüre wurde auf

Recyclingpapier hergestellt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit der Schleswig-

holsteinischen Landesregierung heraus-

gegeben. Sie darf weder von Parteien

noch von Personen, die Wahlwerbung

oder Wahlhilfe betreiben, im Wahl-

kampf zum Zwecke der Wahlwerbung

verwendet werden. Auch ohne zeit-

lichen Bezug zu einer bevorstehenden

Wahl darf die Druckschrift nicht in einer

Weise verwendet werden, die als Partei-

nahme der Landesregierung zu Gunsten

einzelner Gruppen verstanden werden

könnte. Den Parteien ist es gestattet,

die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer

eigenen Mitglieder zu verwenden.

Die Landesregierung im Internet:

www.landesregierung.schleswig-holstein.de

Page 3: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Vorwort .............................................................................................................................................5Einleitung..........................................................................................................................................6

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte

1. Bestehende Regelungen zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein ............................................................................................9

1.1. Regelungen durch Erlasse.....................................................................................91.2. Regelungen in der Regionalplanung....................................................................10

2. Artenschutzrecht .................................................................................................132.1. Geschützte Arten.................................................................................................132.2. Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG.............................................................132.2.1. Tötungs- und Verletzungsrisiko ...........................................................................132.2.2. Störungsverbot streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten ............152.2.3. Schutz der Lebensstätten besonders geschützter Arten....................................152.3. Privilegierung, Ausnahmen und Befreiungen......................................................162.3.1. Privilegierung für Eingriffe und Bauvorhaben......................................................162.3.2. Die Zulassung von Ausnahmen...........................................................................172.3.3. Befreiungen .........................................................................................................17

3. Rechtsprechung...................................................................................................174. Literatur ...............................................................................................................20

Teil II: Vogelschutz1. Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Vögel ..........................................212. Grundsätze zur Vermeidung von Konflikten ........................................................233. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz

in Schleswig-Holstein ..........................................................................................234. Untersuchungen als Voraussetzung für die Vorhabensentscheidungen .............26

4.1. Erfassung der Avifauna außerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz .............................................................................................26

4.2. Erfassung der Avifauna innerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz .............................................................................................28

4.2.1. Rastvogelerfassung und Bewertung ...................................................................284.2.2. Vogelzug und Wechselbeziehungen zwischen Rastgebieten .............................294.3. Regelmäßig zu berücksichtigende Vogelarten ....................................................304.3.1. Brutvögel .............................................................................................................314.3.2. Brutkolonien von Möwen und Seeschwalben ....................................................374.3.3. Gastvögel.............................................................................................................39

5. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.........................................................415.1. Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................415.2. Ausgleichsmaßnahmen .......................................................................................41

6. Anmerkungen zur Kabelanbindung......................................................................427. Literatur ...............................................................................................................42

Anhang.................................................................................................................44

3

Inhalt

Page 4: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Teil III: Fledermausschutz1. Einleitung.............................................................................................................462. Grundlagen: Zur Lebensweise einheimischer Fledermäuse und zu

möglichen Konflikten mit der Windenergienutzung ............................................492.1. Kurzer Abriss zur Lebensweise heimischer Fledermausarten ............................492.2. Beschreibung der gegenüber Windenergieanlagen empfindlichen

Fledermausarten..................................................................................................512.2.1. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ............................................................512.2.2. Teichfledermaus (Myotis dasycneme).................................................................522.2.3. Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)..............................................................542.2.4. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) ..............................................................542.2.5. Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) ................................................................562.2.6. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) .......................................................572.2.7. Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)...........................................................582.2.8. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) .........................................................582.2.9. Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) .......................................................52.2.10. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) ...........................................................602.2.11. Braunes Langohr (Plecotus auritus) ....................................................................612.3. Fledermausmigration...........................................................................................62

3. Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse.................................643.1. Kollisionen mit Windenergieanlagen ...................................................................643.2. Verlust von Jagdgebieten durch den Betrieb von Windenergieanlagen .............673.3. Gondeln von Windenergieanlagen als Falle für Fledermäuse .............................683.4. Verlust von Lebensräumen durch bauliche Maßnahmen....................................68

4. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein ..............................................................................................69

4.1. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz.........................694.2. Kriterien für zu erfassende Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Fledermausschutz ........................................................................................705. Empfehlung einheitlicher Untersuchungsstandards in der

Windenergieplanung............................................................................................715.1. Untersuchungsstandards.....................................................................................715.1.1. Untersuchungsraum ............................................................................................715.1.2. Lokalpopulation und Migration ............................................................................715.1.3. Untersuchungsdesign..........................................................................................715.1.4. Untersuchungsmethodik .....................................................................................725.1.5. Begriffsdefinitionen .............................................................................................765.2. Bewertung...........................................................................................................77

6. Literatur ...............................................................................................................78Anhang.................................................................................................................81

Teil IV: KartenKarte 1: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz...................................91Karte 2: Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien

empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten ...........................................93Karte 3: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz.........................95

4

9

Page 5: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Vorwort 5

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,nach der Ausweisung von “Eignungsgebietenfür Windenergienutzung” in den Regionalplä-nen des Landes Schleswig-Holstein schienendie zentralen planerischen und fachlichen Pro-blemstellungen geklärt. Modernisierungs- (Re-powering) und Erweiterungsmaßnahmen be-stehender Windparks haben jedoch neuefachliche Fragestellungen aufgeworfen. Umdiesen naturschutz- wie artenschutzfachlichenHerausforderungen qualifiziert begegnen zukönnen, hat das Landesamt für Natur und Um-welt in Zusammenarbeit mit dem Landesbe-trieb für Küstenschutz, Nationalpark und Mee-resschutz einen Untersuchungsrahmen fürVögel an der (West-)Küste entwickelt.

Nachfolgend wurde der Entwurf eines landes-weiten naturschutz- und artenschutzfachlichenUntersuchungsstandards bei der Planung vonWindenergieanlagen erarbeitet. Dieser berück-sichtigt auch die Anforderungen an Untersu-chungen der Vögel im Binnenland und vonGroß- und Greifvögeln insgesamt. Weiterge-hende und vertiefende Diskussionen und Abstimmungen fanden auf Arbeitsebene mitverschiedenen Naturschutzbehörden der Nord-deutschen Bundesländer und den Vogeschutz-warten der Bundesländer statt. Wertvolle Dis-kussionspartner waren zudem Dr. HermannHötker vom Michael-Otto-Institut im NABUund Bernd Hälterlein vom Landesbetrieb fürKüstenschutz, Nationalpark und Meeres-schutz.

In Schleswig-Holstein ist auch eine Betroffen-heit von Fledermäusen durch Bau und Betriebvon Windenergieanlagen zu erwarten. In dieweitere Bearbeitung wurde daher ebenso die

AG Fledermausschutz- und forschung desNABU Schleswig-Holstein einbezogen. Sie hatihr Wissen zu Fledermausvorkommen inSchleswig-Holstein eingebracht und die Emp-fehlungen für Untersuchungsstandards beiFledermäusen formuliert.

Wegen der Neuregelung des Artenschutzrech-tes zu Beginn des Jahres 2008 wurden alleUntersuchungsstandards in den maßgeblichenartenschutzrechtlichen Kontext gestellt.

Die “Empfehlungen zur Berücksichtigung tier-ökologischer Belange bei Windenergieplanun-gen in Schleswig-Holstein” sollen die Arbeitder Gutachter, Planer und Planerinnen, der zu-ständigen Behörden und Fachgremien unter-stützen und verstehen sich als naturschutz-und artenschutzfachliche Ergänzung zu denVorgaben der Landesplanung in den Regional-plänen und den Windkrafterlassen.

Allen Mitwirkenden sei an dieser Stelle aus-drücklich für ihre Mitarbeit, auch für das Be-reitstellen von Fotos und ihre kritische Beglei-tung gedankt!

Herzlichst Ihr

Wolfgang VogelDirektor des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Vorwort

Page 6: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Bei aller noch fol-genden kritischenSicht in Bezug aufdie Tierwelt: siekönnen auch eineganz eigene Ästhe-tik entwickeln ...(Foto: B. Hälterlein)

6 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Die Nutzung regenerativer Energien zumSchutz unserer Umwelt ist ein wichtiges politi-sches Ziel. Die Windenergienutzung hat sichunter den erneuerbaren Energieträgern inDeutschland am schnellsten entwickelt. Siezählt zu den wichtigsten Quellen der Stromer-zeugung unter den Trägern regenerativer Ener-gien. Auch wenn die positive Bedeutung derWindenergienutzung für den Klimaschutz au-ßer Frage steht, müssen beim Ausbau derWindenergienutzung ökologische Belange, ins-besondere der Vogel- und Fledermausschutz,besondere Beachtung finden.

Wegen der windhöffigen Lage ist Schleswig-Holstein besonders geeignet für die Windener-

gienutzung. Die Anlagenzahl und die Technikentwickeln sich rasant. Die ältesten Anlagenstammen aus dem Zeitraum 1988 – 1991. Siewurden dort errichtet, wo die Windausnutzungam effektivsten war, vor allem in den Kögenan der Nordsee und auf Fehmarn. Diese Anla-gen haben bzw. hatten eine Gesamthöhe vonbis zu 50 m und eine Leistung von weniger als300 kW. Mit der Weiterentwicklung der Tech-nik nahmen die Höhen und die Rotordurch-messer der Anlagen zu. Lagen die Rotordurch-messer 1995 bei 32 bis 48 m, liegen sie heutebei 60 bis 90 m, die größten bei 126 m. Dieneuen Windkraftanlagen sind häufig über100 m hoch, die größten Anlagen zurzeit über180 m.

Einleitung

Page 7: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Abbildung 1-3: Entwicklung von Zahl und Gesamtleistung der Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein seit 1996 (Quelle: DeutschesWindenergie-Institut DEWI GmbH)

Einleitung 7

Mitte der 90er Jahre wurde auf der Basis vonKreiskonzepten die Windenergienutzung inSchleswig-Holstein erstmalig landesplanerischgeregelt. Bis dahin waren bereits ca. 1.000Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 315MW installiert (1995). Zu dieser Zeit hatte dieLandesregierung laut Energiekonzept das Zielangestrebt, 25% des Strombedarfs bis 2010aus Windenergie zu decken. Danach hättenbis 2010 ca. 2.000 Windenergieanlagen mit ei-ner Nennleistung von insgesamt 1.200 MWgebaut werden müssen. Dieses Ziel wurdebereits Ende 2001 überschritten; 2.305 Anla-gen produzierten damals bereits ca. 1.343MW. Das neue Ziel ist nun, 50 % des schles-wig-holsteinischen Strombedarfs - sowohlonshore als auch offshore - aus Windenergiezu decken. Bis Ende 2005 waren in Schles-

wig-Holstein 2.740 Windkraftanlagen mit einerGesamtleistung von 2.274 MW und Ende2006 2.717 Windkraftanlagen mit einer Ge-samtleistung von 2.391 MW installiert (DEWI

2005 und 2006).

Die Landesplanung lenkt durch ihre Regional-planung die Windkraftplanung. Bei der Aus-wahl der „Eignungsgebiete für Windenergie-nutzung“ spielte Mitte der 90er Jahre auchdie Frage nach den ökologischen Auswirkun-gen, insbesondere im Hinblick auf den Vogel-schutz, eine Rolle. In Abhängigkeit von derWindhöffigkeit wurde insgesamt knapp 1%der Landesfläche als solche Eignungsgebieteausgewiesen. Die Ausweisung erfolgte unterder Annahme damaliger Anlagengrößen.

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (Juni '08)

An

za

hl

Zeitachse (Jahr)

Anzahl der Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (Juni '08)

Me

ga

wa

tt

Zeitachse (Jahr)

Installierte Windenergieleistung in Schleswig-Holstein

0

200

400

600

800

1000

1200

1 - 80 >80 - 200 >200 - 400 >400 - 750 >750 - 1499 1500 - 3100 >3100

An

zah

l

Leistungsklassen (kW)

Entwicklung der Anlagenleistung in Schleswig-Holstein

1996 2002 2007

Page 8: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Die vorhandenen Anlagen außerhalb der aus-gewiesenen Eignungsräume haben baurechtli-chen Bestandsschutz. Dieser beinhaltet aucheine Instandhaltung der Anlagen. Nicht ge-deckt durch den Bestandsschutz ist der Aus-tausch konstruktiver Teile oder ein Ersatzbau.So stellt sich bei einem beabsichtigten Repo-

wering regelmäßig die Frage, wie lange dieAltanlagen im Rahmen des Bestandsschutzesnoch (wirtschaftlich) weiterbetrieben werdenkönnten.

Die größte Anzahl der Windenergieanlagen(WEA) befindet sich heute in den Westküsten-kreisen und im Kreis Schleswig-Flensburg. Da-runter befinden sich noch viele kleine alteWEA. Die Betreiber streben zunehmend an,diese durch große leistungsstärkere Anlagenzu ersetzen. Ein Repowering wird nicht nur fürAnlagen in Eignungsgebieten für Windenergie-nutzung angestrebt, sondern auch außerhalbdieser. Unter bestimmten landesplanerischenVoraussetzungen ist ein Repowering an diesenStandorten zulässig. In den Kreisen Dithmar-schen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburgliegen etwa ein Drittel aller Windenergieanla-gen außerhalb der ausgewiesenen Eignungs-flächen für Windenergie.

Damit bei der Ausweisung neuer Standorte fürdie Windenergienutzung und bei zukünftigenRepoweringvorhaben die Belange des Vogel-und Fledermausschutzes, auch im Hinblick aufdas besondere europäische Artenschutzrecht,berücksichtigt werden können, werden in denhier vorgelegten Empfehlungen die bedeuten-den Lebensräume für Vögel und Fledermäusebeschrieben und dargestellt. Da nicht für alleArten gesicherte Erkenntnisse über ihre Stör-

empfindlichkeit bzw. ihre Gefährdung vorliegenund populationsökologische Untersuchungenzur Beurteilung der Eingriffswirkung nach wievor fehlen, haben einige Empfehlungen vorsor-georientierten Charakter.

Umfangreiche Ausschlussgebiete und -kriterienwerden bereits verbal-argumentativ in den ak-tuellen Regionalplänen beschrieben (Regional-planung, Kapitel 1.2.). Dabei bleiben einige Vo-gelschutzbelange in den Raumordnungsplänenrecht unbestimmt, wie beispielsweise „größe-re, regelmäßig aufgesuchte Nahrungs- undRastflächen sowie zugeordnete Flugfelder“und „Flugkorridore“. Sie werden in den nach-folgenden Empfehlungen konkretisiert. DieAuswirkungen der Windenergienutzung auf dieFledermäuse waren zum Zeitpunkt der Festle-gung der Eignungsgebiete nicht bekannt, sodass sie dort nicht speziell berücksichtigt wur-den. Indirekt wurde diese Artengruppe aller-dings durch den Ausschluss bestimmter Bioto-pe für die Windenergienutzung (z.B. Wald)zumindest teilweise berücksichtigt. Wegen derbesonderen Empfindlichkeit und der besonde-ren Schutzbedürftigkeit der streng geschütztenFledermäuse wird in Teil III der Empfehlungenauf ihren Schutz besonders eingegangen.

Zusammenfassend sind die Ziele der

Empfehlungen: • das derzeitige Wissen darzustellen,• bedeutende Vogel- und Fledermauslebens-

räume, in denen Konflikte zwischen Win-denenergienutzung und Artenschutz mög-lich sind, zu beschreiben und - soweitmöglich - kartografisch darzustellen sowie

• Handlungsempfehlungen zum planerischenUmgang aufzuzeigen.

8 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Windenergieanla-gen, wie sie diemeisten von unssicher noch nichtgesehen haben ... (Foto: B. Hälterlein)

Page 9: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

1. Bestehende Regelungen zur Planung von

Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein

1.1. Regelungen durch Erlasse

In den „Grundsätzen zur Planung von

Windenergieanlagen“ (Gemeinsamer Rund-erlass des Innenministers, des Ministers fürFinanzen und Energie, der Ministerin für Na-tur und Umwelt und der Ministerpräsidentinvom 4. Juli 1995) ist festgelegt: • dass die Errichtung von Windenergieanla-

gen ausgeschlossen ist in:– Nationalparks, bestehenden und

geplanten Naturschutzgebieten, ge-setzlich geschützten Biotopen, ge-schützten flächenhaften Landschafts-bestandteilen oder vergleichbarenSchutzgebieten (Artenschutzgebiete1,EU-Vogelschutzgebiete u.a.) sowie insonstigen vorrangigen Flächen, soweitdiese in bestehenden Landschafts-oder Landschaftsrahmenplänen darge-stellt sind. Ein Abstand von mindes-tens 200 m ist einzuhalten.

• dass folgende Bereiche von Windenergie-anlagen freigehalten werden sollen:– die Halligen und die Geestteile der In-

seln Amrum, Föhr und Sylt sowie Vor-deichflächen aller Art,

– Landschaftsschutzgebiete (in der Re-gel) sowie

– größere, regelmäßig aufgesuchte be-vorzugte Nahrungs- und Rastflächensowie zugeordnete Vogelflugfelder.

In dem Gemeinsamen Runderlass des In-nenministeriums, des Ministeriums für Um-welt, Naturschutz und Landwirtschaft unddes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit undVerkehr vom 25. November 2003 über„Grundsätze zur Planung von Windenergiean-lagen“ (Ergänzung des Gemeinsamen Rund-erlasses vom 4. Juli 1995) wurden die folgen-den einschlägigen Ergänzungen

aufgenommen: • Mit dem Ziel der Minimierung von Beein-

trächtigungen des Naturhaushaltes unddes Landschaftsbildes sind gegenüber be-sonders schutzwürdigen Gebieten grund-sätzlich Mindestabstände einzuhalten.

• Bei Windenergieanlagen mit mehr als100 m Gesamthöhe sind Mindestabständevon der vierfachen Anlagenhöhe minus200 m einzuhalten von:– Nationalparks, Naturschutzgebieten

(auch geplante, soweit die Gebieteeinstweilig sichergestellt sind, in Land-schaftsrahmenplänen ausgewiesen sindund/oder ein Verfahren nach § 53LNatSchG alt eingeleitet ist) oder

– sonstigen Schutzgebieten (u.a. nachRamsar-Konvention, NATURA 2000-Ge-biete) und

– besonders schutzwürdigen Wasserflä-chen und Strandwällen/Küstendünen.

• An Gewässern 1. Ordnung und Gewässernmit Erholungsschutzstreifen ist ein Ab-stand von einfacher Anlagenhöhe minus50 m einzuhalten.

• Im Kapitel „Höhenbeschränkung auf Grunddes regionalen und überregionalen Vogel-zugs“ des Erlasses von 2003 wird ausge-führt:– „Viele Zugvögel und heimische Vogelar-

ten bevorzugen Flughöhen zwischen100 und 150 m. In den Bereichen vonMeer-Land-Übergängen sind darüber hi-naus Vertikalbewegungen beim Vogel-zug durch Steig- und/oder Sinkflüge zubeobachten.“

– Nach einem im Auftrag des Landesam-tes für Natur und Umwelt erstelltenGutachten (KOOP 2002) ziehen überSchleswig-Holstein sowohl auf demHerbstzug als auch auf dem Frühjahrs-zug etwa 500 Millionen Land- und Was-servögel hinweg: „Hauptzugwege ver-laufen über Fehmarn/Wagrien und überdie Eckernförder Bucht/Schlei zumnordfriesischen Wattenmeer sowie eindeutlich kleinerer Teil über die LübeckerBucht Richtung Unterelbe/DithmarscherBucht. Im Einzelnen wird auf die Ergeb-nisse des Gutachtens verwiesen.“

– In einer Liste sind die Eignungsgebieteaufgeführt, die im Bereich der Haupt-zugwege liegen. In diesen Gebieten sollbei der Errichtung von Windenergieanla-gen mit einer Gesamthöhe über 100 meine vertiefende Beschreibung und Be-wertung des Vogelzuges erfolgen.

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 9

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte

1 Artenschutzgebiete sind mit Artikel 6 zum Landesnaturschutzgesetz vom 6.3.2007 aufgehoben worden.

Page 10: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit den angrenzenden Küstengebieten ist eines der herausragenden Schutzgebie-te in Schleswig-Holstein (Foto: B. Hälterlein)

10 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

1.2. Regelungen in der Regionalplanung

Windparks sollen in Räumen mit geringemKonfliktpotential konzentriert werden. Dazuwurden in den Regionalplänen „Eignungsge-biete für Windenergienutzung“ ausgewiesen.Grundsätzlich stimmt die Errichtung von Wind-energieanlagen in den Eignungsgebieten mitden Zielen der Raumordnung und Landespla-nung überein. Die Windenergienutzung istkleinräumig in den Eignungsgebieten über dieBauleitplanung zu steuern.

Außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keineWindkraftanlagen errichtet werden. Aus-nahmsweise sind dort unter bestimmten Vo-raussetzungen Repoweringmaßnahmen zuläs-sig. Allerdings nicht in Gebieten, die in derRegionalplanung als besonders zu schützendeGebiete und als „charakteristische Land-schaftsräume“ ausdrücklich frei von Wind-energienutzung bleiben sollen.

Als Ausschlussgebiete zum Schutz der Natur-schutz- und Erholungsbelange werden insbe-sondere genannt: • der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches

Wattenmeer,

• die Ost- und Nordsee (aber: Option auf Off-shore),

• Europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, bestehende Naturschutz-, Land-schaftsschutz- und Artenschutzgebiete2,geschützte Landschaftsbestandteile,

• geplante Naturschutzgebiete, soweit sie inLandschaftsplänen und Landschaftsrah-menplänen dargestellt sind, einstweilig si-chergestellt und/oder ein Ausweisungsver-fahren eingeleitet worden ist,

• gesetzlich geschützte Biotope,• Vordeichflächen aller Art, • vorrangige Flächen für den Naturschutz,

soweit sie in Landschaftsplänen und Land-schaftsrahmenplänen dargestellt sind,

• alle nordfriesischen Inseln, Halligen undVorlandflächen bzw. Vordeichflächen,

• die Elbe, Pufferzone von ca. 1.000 m abElbdeich-Binnenfuß gemessen, Pufferzoneentlang des Elbe-Lübeck-Kanals (KreiseHzgt. Lauenburg, Stormarn, Pinneberg undSteinburg),

• die gesamte Deichlinie entlang der Elbeund Nordseeküste einschließlich eines 500 m breiten Streifens binnendeichs so-wie der historische Mündungstrichter der

2 Artenschutzgebiete sind mit Artikel 6 zum Landesnaturschutzgesetz vom 6.3.2007 aufgehoben worden.

Page 11: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Eider als wesentliche Leitstrukturen fürden großräumigen internationalen Vogelzug(Kreis Dithmarschen). Zugehörig sind ent-sprechende Rast- und Ausweichgebiete zubewerten, gerade auch bei Schlechtwetter-lagen sowie Vogelflugkorridore zwischenRast- und Nahrungsgebieten, wie z.B.:– Friedrichkoogspitze (bis ca. 300 m öst-

lich der K 17),– Flugkorridor zwischen Neufelder Watt

und Kudensee-Niederung westlich undnördlich um den Brunsbütteler Raum,

– Bereich innerhalb und östlich des Spei-cherkoogs Dithmarschen in Verbindungmit den benachbarten Niederungsgebie-ten (Miele und Windbergener Niede-rung),

– Flugkorridor entlang des Mündungs-trichters der Eider bis in die Niede-rungsbereiche der Eider-Treene-Sorge-Niederung,

• die Niederungsgebiete und Flussauen, vorallem aus Gründen des Wiesenvogelschut-zes von der Eider-Treene-Sorge-Niederungbis zur Burger-/Kudener Niederung,

• die Bereiche mit besonderen landschafts-prägenden geomorphologischen Formatio-

nen, wie ehemalige Nehrungshaken, Über-gangsbereiche Marsch/Geest bzw. Niede-rung/Geest, das Schalkholzer Zungenbe-cken, der Riesewohld und das Gieselautalauch aufgrund reichhaltiger faunistischerAusstattung (Kreis Dithmarschen),

• die naturräumlich reich strukturierte Dith-marscher Geest, da sie über einen verhält-nismäßig hohen Bestand und eine relativgroße Vielfalt an vom Aussterben bedroh-ten Vogelarten verfügt (Ausnahme: ein klei-ner Eignungsraum bei Hennstedt und Sü-derhastedt),

• im Raum Wesselburen und Marne die ver-bleibenden großräumigen Durchzugsmög-lichkeiten zwischen den bestehenden Eig-nungsgebieten für Windenergienutzung(Kreis Dithmarschen),

• die Kollmarer Marsch und das LSG „Kö-nigsmoor“ im Kreis Steinburg,

• die größeren, regelmäßig aufgesuchten,bevorzugten Nahrungs- und Rastflächensowie die zugeordneten Flugfelder und

• die Schwerpunkträume für Erholung (Pla-nungsraum I) und die regionalplanerischfestgelegten Räume für Tourismus und Er-holung.

In EU-Vogelschutz-gebieten ist dieNutzung von Wind-energie nicht zuläs-sig. Im Umge-bungsbereich ist zuprüfen, ob eineWindenergienut-zung mit den Be-langen empfindli-cher Vögelvereinbar ist (Foto: R. Stecher)

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 11

Page 12: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Folgende charakteristische Landschaftsräu-

me sind neben den Naturparks von Wind-energieanlagen freizuhalten: • Im Planungsraum I: Die Krückau-Niede-

rung mit Pufferzonen, die Talauen von Tra-ve, Bille und Oberalster, Moore und ihreUmgebungsbereiche, großräumige Wie-sen- und Weidelandschaften im Bereichvon Mooren, Seen, Fluss- und Bachland-schaften und Räume mit hohem Vielfältig-keitswert.

• Im Planungsraum II: Der LandschaftsraumOldenburger Graben, die nördliche Seenie-derung auf Fehmarn und das Tal derSchwartau (bis zur Lübecker Stadtgrenze).

• Im Planungsraum III: Die HalbinselSchwansen, der Küstenraum von Eckern-förde bis Hohwacht mit einer Pufferzonevon ca. 3 – 4 km, die Eider-Treene-Sorge-Niederung, der Nord-Ostsee-Kanal mit ei-ner beidseitigen Pufferzone von ca. 1.000m einschließlich des Eiderraums zwischenRendsburg und Nordfriesland.

• Im Planungsraum IV: Die Landschaftsräu-me Holstenau, Vaaler Moor mit GroßemMoor und Buchholzer Moor (von Ecklackbis Äbtissinnenwisch) und BreitenburgerMoor sowie der durch Waldparzellen unddichtes Knicknetz geprägte Raum zwi-schen der Gemeinde Wacken und A 23 so-wie Störniederung und Krückauniederungmit Marschpufferzonen.

• Im Planungsraum V: Gebiete der Wieding-harde mit Gotteskoogsee und Wiedau-Nie-derung / Schmale, Küstenraum nördlich derB 199 bis zur Staatsgrenze in der Flensbur-ger Innen- und Außenförde, Küstenraumzwischen der Luftlinie Steinbergkirche-Kap-peln und der Ostsee, nördlicher und südli-cher Förderaum der Schlei (nördlich: vonSchleswig bis Schaalby entlang der B 201,bis zur Trasse der ehemaligen Kreisbahnzwischen Schaalby und Süderbrarup, süd-lich: entlang der Kreisgrenze bei Kappelnund südlich Schleswigs bis zur A 7); Hau-ke-Haien-Koog, Langenhorner und Störte-werker Koog, Niederung der Soholmer Au,

Landschaftsraum zwischen Linau, Rodauund dem Goldebeker Mühlenstrom (südlichHörup), entlang der eiszeitlichen Abflusstä-ler von Meynau, Wallsbek und Schafflun-der Mühlenstrom, Hattstedter Marsch mitArlau-Niederung, Treene zwischen Treiaund Großsolt, Bollingstedter Au zwischenSollerup und Havetoftloit; Arenholzer See-Langsee-Rabenkirchen (entlang der Well-spanger Au); Halbinsel Eiderstedt, Süder-marsch, Eider-Treene-Sorge-Niederung.

Folgende Ausnahmen werden außerhalb vonEignungsgebieten für die Errichtung neueroder die Erweiterung bestehender Windparksgenannt:• Im Planungsraum I einzelne Anlagen auf

Helgoland und in der Stadt Oldesloe undder Gemeinde Brande-Hörnerkirchen,

• im Planungsraum II auf Fehmarn und inLübeck-Herrenwyk,

• im Planungsraum III in der GemeindeSchwedeneck,

• im Planungsraum IV im Bereich der be-stehenden Windparks in der GemeindeWesselburener Koog und in der GemeindeNeuendorf-Sachsenbande bei Wilster so-wie auf dem Gelände des KernkraftwerkesBrunsbüttel und

• im Planungsraum V auf Pellworm, Nord-strand, Eiderstedt und in Ahrenshöft.

Darüber hinaus ist in allen Planungsräumendas Repowering in vorhandenen Windparksunter den nachfolgend genannten Vorrausset-zungen möglich; regional kann es noch ge-sonderte Kriterien geben, die hier nicht aufge-führt sind:• Die Windparks müssen insbesondere au-

ßerhalb der Ausschlussgebiete und dercharakteristischen Eignungsräume liegen,

• sie dürfen das Orts- und Landschaftsbildnicht mehr als bisher beeinträchtigen und

• die Anschlussleistung von Windparks darfnicht wesentlich, d.h. um maximal 50 %erhöht werden.3

12 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

3 „Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes, der sich zurzeit im Anhörverfahren befindet, ist vorgesehen, dieses Kriterium zukünftig fortfallen zu lassen.“

Page 13: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2. Artenschutzrecht

Bei der Planung von Windenergieanlagenmuss bedacht werden, dass die Tierarten, diedurch den Bau und den Betrieb von Windkraft-anlagen grundsätzlich betroffen sein können,nicht nur der naturschutzrechtlichen Eingriffs-regelung unterliegen, sondern auch den arten-schutzrechtlichen Regelungen. Letztere sindsehr komplex, nationale und europarechtlicheRegelungen sind zu beachten. In den neuerenEntscheidungen des europäischen Gerichtsho-fes vom 10.1.2006 (Rs. C-98/03) und des Bun-desverwaltungsgerichts vom 16.3.2006 (4 A1075.04) und vom 21.6.2006 (9 A 28.05) wur-den Konflikte zwischen dem nationalen undeuropäischen Artenschutz aufgezeigt. Um diesich daraus ergebenden Vollzugsproblemerechtssicher zu beheben, ist im Dezember2007 das Bundesnaturschutzgesetz novelliertworden.

2.1. Geschützte Arten

Sowohl die Artengruppe der Fledermäuse wieauch die der Vögel, die grundsätzlich durch dieNutzung der Windenergie betroffen sein kön-nen, fallen unter das besondere nationale undeuropäische Artenschutzrecht. Nach § 10 Abs.2 Nr. 10 b) aa) BNatSchG sind alle 15 inSchleswig-Holstein vorkommenden Fleder-mausarten besonders geschützte und gleich-zeitig gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 b) BNatSchGstreng geschützte Arten. Alle heimischen eu-ropäischen Vogelarten sind gem. § 10 Abs. 2Nr. 10 b) bb) BNatSchG besonders geschützteArten. Einige Vogelarten sind darüber hinausauch gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchGstreng geschützte Arten.

2.2. Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG

2.2.1. Tötungs- und Verletzungsrisiko

Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es(u.a.) untersagt, wild lebenden Tieren der be-sonders geschützten Arten nachzustellen, siezu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Ent-wicklungsformen der Natur zu entnehmen.Bei der Prüfung des Verbotstatbestandesbleibt die Bewahrung des Erhaltungszustan-des der betroffenen bzw. der lokalen Populati-on außer Betracht, allein der Individuenan-

satz ist von Belang. Die Prüfung desErhaltungszustands ist erst im Rahmen einerAusnahme (§ 43 Abs. 8 BNatSchG) relevant.Das Tötungs- und Verletzungsverbot ist so-wohl in der Bauphase als auch in der Betriebs-phase von Windenergieanlagen zu berücksich-tigen. Während der Bauphase bietet es sichan, durch die zeitliche Steuerung der Bau-

maßnahme die Verletzung und Tötung vonTieren auszuschließen (außerhalb der Brutzeitrelevanter Vogelarten, z.B. bodenbrütender Ar-ten). Während der Betriebsphase ist das Tö-tungs- und Verletzungsverbot vor allem zu prü-fen, wenn Windenergieanlagen in wertvollenVogel- und/oder Fledermauslebensräumen er-richtet werden sollen, in denen ein erhöhtesSchlagrisiko besteht. Überschreitet das Tö-

tungsrisiko geschützter Individuen das „all-

gemeine Lebensrisiko“, liegt ein Konflikt

mit der Verbotsnorm vor. Anzunehmen istdies beispielsweise dort, wo sich das Tötungs-risiko aufgrund bedeutender Wanderwege, tra-ditioneller Flugwege oder bedeutender Vor-kommen empfindlicher Arten (signifikant)erhöhen kann.

Durch Windener-gieanlagen zersie-delte Landschaft(Foto: B. Hälterlein)

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 13

Page 14: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Besonders geschützte Arten nach dem europäischen Artenschutzrecht sind der Seeadler (Haliaeëtus albicilla) und die Teichfledermaus(Myotis dasycneme, Fotos: D. Nill)

14 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 15: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Das betriebsbedingte Tötungs- oder Verletzungs-risiko kann durch die Wahl eines weniger risi-

koreichen Standortes vermieden werden. EineVerminderung oder Vermeidung des Tötungs-und Verletzungsrisikos kann gegebenenfallsdurch technische Maßnahmen am Bauwerk, z.B.durch Festlegen von Abstellzeiten bei bestimm-ten Windgeschwindigkeiten, in denen ein ver-mehrtes Vorkommen von Fledermäusen erwar-tet werden kann, erreicht werden. Maßnahmen,die noch nicht sicher die Gewähr bieten, dass sietatsächlich zur Vermeidung führen, sind durchein entsprechendes Monitoring zu begleiten. Inder Genehmigung ist durch Beifügung eines Wi-derrufsvorbehalts zu gewährleisten, dass die Genehmigung entschädigungslos aufgehobenwerden kann, wenn sich im Rahmen des Moni-torings herausstellen sollte, dass die Vermei-dungsmaßnahmen nicht erfolgreich sind und weder eine Privilegierung nach § 42 Abs. 5BNatSchG noch eine Ausnahme nach § 43 Abs.8 BNatSchG möglich ist (Kapitel 2.3).

2.2.2. Störungsverbot streng geschützter

Arten und europäischer Vogelarten

§ 42 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG verbietet, streng ge-schützte Arten und europäische Vogelarten wäh-rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-lich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor,wenn sich durch die Störung der Erhaltungszu-stand der „lokalen Population“ einer Art ver-schlechtert. Die Schwelle, ab der es zu einer re-levanten Störung kommt, ist schwierig zubenennen und kann nur artspezifisch und im Ein-zelfall beurteilt werden. Für Rastvögel wird eineStörung außerhalb der Gebiete mit besonderer

Bedeutung für den Vogelschutz einschließlichder Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete in derRegel nicht auftreten. Nur bei Kranichen sowieZwerg- und Singschwänen kann derzeit eine Stö-rung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

2.2.3. Schutz der Lebensstätten besonders

geschützter Arten

Nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verbo-ten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Lebens-stätten) zu beschädigen oder zu zerstören. Le-bensstätten im artenschutzrechtlichen Kontextsind bestimmte räumlich begrenzte Teilhabitateeiner Tierart (GELLERMANN et al. 2007). Nahrungs-räume zählen nicht dazu, es sei denn, dass dieBeeinträchtigung der Nahrungsstätte negativeAuswirkungen auf die o.a. Nutzung der Teilhabi-tate hätte.

Zu betrachten sind folgende Lebensstätten:• Fortpflanzungsstätten dienen der Fortpflan-

zung, wie beispielsweise Nester, Baumhöh-len und Nistkästen einschließlich eines be-grenzten räumlichen Umgebungsbereiches.

• Ruhestätten sind alle jene Orte, an denensich Tiere ohne größere Fortbewegung auf-halten, die als Ruhe- und / oder Schlafplatzregelmäßig und örtlich begrenzt genutzt wer-den. Hierzu gehören beispielsweise traditio-nelle Kranichschlafplätze, Schlafbaum desRotmilans, Feldgehölze oder Schilfbereiche,in denen sich Vögel allabendlich sammelnoder Winterquartiere von Fledermäusen.Nahrungsgebiete beispielsweise von rasten-den Kiebitzen und Goldregenpfeifern fallennicht unter den Schutz (s.o.). Gebiete, diediese Arten regelmäßig zur Ruhe und Gebor-genheit (z.B. zum Putzen) aufsuchen, könnenallerdings als Ruhestätten erachtet werden.Ebenfalls Ruhestätten sind Orte, an die sichTiere bei Gefahr oder bei Bedrohung zurück-ziehen. Hierzu dürften Hochwasserrastplätzeder Limikolen zählen.

Der Schutz der Lebensstätten gilt auch für dieZeit, in der die Teilhabitate gerade nicht genutztwerden. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßiggenutzt werden, wie z.B. Nistbäume der Rotmi-lane. Der Schutz endet dann, wenn sie ihreFunktionalität endgültig verlieren. Nester vonArten, die nur eine Brutperiode genutzt werden,sind nach Aufgabe artenschutzrechtlich nichtmehr relevant. Nur wenn alle Bruthabitate einesBrutreviers außerhalb der Brutzeit beseitigt wer-den, so dass ein Ausweichen in die Umgebungunmöglich ist (z.B. Vernichtung aller Hecken undGebüsche), ist dies mit dem Verbot nach § 42Abs.1 Nr. 3 BNatSchG unvereinbar.

Verboten ist die Zerstörung von Lebensstätten,d.h. die vollständige Vernichtung. Beim Bauvon Windenergieanlagen würde dies zum Tragenkommen, wenn Nester/Gelege während derBrut- und Aufzuchtzeit vernichtet werden. Verbo-ten ist auch die Beschädigung, d.h. eine minderschwere Einwirkung, die eine Beeinträchtigungder ökologischen Funktionalität herbeiführt. EineVerlärmung kann eine Lebensstätte so verän-dern, dass sie nicht mehr in dem früheren Um-fang als Brutplatz genutzt wird (z.B. Vertreibungdes Wachtelkönigs). Ebenso kann ein Windparkso auf eine bedeutende Lebensstätte einwirken,dass sie nicht mehr oder nicht mehr im vorheri-gen Umfang als Brut-, Wohn- oder Zufluchtstättegenutzt werden kann. In Folge könnte es bei-spielsweise zur Aufgabe von Horst- oder Brut-plätzen, Schlaf- oder Hochwasserrastplätzenkommen. Eine Veränderung, die zu keiner Ver-schlechterung führt, ist keine Beschädigung.

Als einzige Vermeidungsstrategie zum Schutzder Lebensstätten ist die Verlegung des Standor-tes der Anlage möglich. Hier empfiehlt dasLANU, die in Teil II und III vorgeschlagenen Ab-stände zu Lebensstätten empfindlicher Arteneinzuhalten.

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 15

Page 16: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Bei neuen Vorhaben ist zu prüfen, in welchem Maße der Anlagenbetrieb zu Konflikten führen kann (Foto: R. Stecher)

2.3. Privilegierung, Ausnahmen und

Befreiungen

2.3.1. Privilegierung für Eingriffe und

Bauvorhaben

Der im Zuge der Novellierung des BNatSchGim Dezember 2007 neu eingeführte § 42 Abs.

5 BNatSchG erklärt für Beeinträchtigungeneuropäischer Vogelarten sowie im Anhang IV ader Richtlinie 92/43/EWG aufgeführter Tierar-ten (u.a. Fledermäuse) die Verbote des § 42

Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für nicht

einschlägig, sofern

a) diese als Folge eines nach § 19 zulässigenEingriffs in Natur und Landschaft oder ei-nes nach den Vorschriften des Baugesetz-buchs zulässigen Vorhabens im Sinne des§ 21 Abs. 2 Satz 1 auftreten und

b) die ökologische Funktion der von dem Ein-griff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-sammenhang weiterhin erfüllt wird.

Da Windenergieanlagen häufig die unter a) ge-nannten Voraussetzungen erfüllen dürften,wird es oft entscheidend darauf ankommen,ob die ökologische Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätte weiterhin er-füllt wird. § 42 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG lässtdie Festsetzung vorgezogener Ausgleichs-

maßnahmen zu, wenn diese zur Wahrung

der ökologischen Funktion geeignet und er-forderlich sind. Dabei kann es sich z.B. um dieErrichtung von Ersatzquartieren für betroffeneTierarten handeln. Da hierzu keine allgemein-gültigen Aussagen getroffen werden können,muss dies im Einzelfall entschieden werden.

Ein Freistellen vom Störungs- und Tötungsver-bot nach § 42 Abs. 5 BNatSchG ist nicht anzu-wenden für Tiere, deren Fortpflanzungs- undRuhestätten nicht im Wirkbereich des Vorha-bens liegen. Es gibt also keine Privilegie-

rung für Tiere auf dem Zug oder während

der Rastzeit. Soweit das Tötungsrisiko das„allgemeine Lebensrisiko“ überschreitet (Kapi-tel 2.2.1), ist die Zulassung des Vorhabens nuraufgrund einer Ausnahme gem. § 43 Abs. 8BNatSchG möglich.

16 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 17: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.3.2. Die Zulassung von Ausnahmen

Liegen die Voraussetzungen einer Privilegie-rung nicht vor, kommt grundsätzlich die Zulas-sung einer Ausnahme in Betracht. Gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG kann die zuständigeNaturschutzbehörde (das LANU) Ausnahmenvon den Verboten des § 42 BNatSchG zulas-sena) u.a. aus zwingenden Gründen des überwie-

genden öffentlichen Interesses einschließ-lich solcher sozialer oder wirtschaftlicherArt,

b) wenn zumutbare Alternativen nicht gege-ben sind und sich der Erhaltungszustandder Populationen einer Art nicht ver-schlechtert, soweit nicht europäischesRecht entgegensteht.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss imEinzelfall entschieden werden. ZwingendeGründe des überwiegenden öffentlichen Inte-resses liegen nur vor, wenn die Errichtung derAnlage am vorgesehenen Standort im öffentli-chen Interesse liegt und dieses Interesseebenso gewichtig ist wie z.B. das Interesse ander Gesundheit der Menschen oder die öffent-liche Sicherheit.

2.3.3. Befreiungen

Eine Befreiung gem. § 62 BNatSchG von denartenschutzrechtlichen Verboten kann nur inbesonderen Härtefällen gewährt werden. Fürden Bau und den Betrieb von Windenergiean-lagen wird die andere Voraussetzung - eineunzumutbare Belastung im Einzelfall - nichtbegründbar sein.

3. Rechtsprechung

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über diegerichtlichen Entscheidungen zum Themen-komplex „Berücksichtigung der faunistischenBelange bei der Windenergieplanung“. Einejeweils kurze Zusammenfassung weist auf diewesentlichen Aspekte der Urteile im Hinblickauf die Berücksichtigung der relevanten Faunahin.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom

16.3.2006 Aktenzeichen 1 A 10884/05.OVG

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das Ur-teil des VG Stuttgart vom 3.5.2005. Danachkommt den streng geschützten Vögeln (§ 10Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG) auch außerhalb vonSchutzgebieten ein besonderer Schutz zu, derdie Errichtung von Windenergieanlagen im Be-reich der Horste und Nahrungsgebiete nichtzulässt.

Urteil des VG Stuttgart vom 3.5.2005

Aktenzeichen 13 K 5609/03

Nach einem Urteil des VG Stuttgart kann derVogelschutz als öffentlicher Belang einerWindkraftanlage sogar dann entgegenstehen,wenn das Gebiet nicht als EG-Vogelschutzge-biet gemeldet wurde oder ein so genanntesfaktisches Vogelschutzgebiet darstellt. Im Ein-zelnen:

Das VG entschied, es bestehe kein Anspruchauf Erteilung eines Bauvorbescheides für dieErrichtung von zwei Windenergieanlagen (Ge-samthöhe 120 m), weil dem Vorhaben ein öf-fentlicher Belang gemäß § 35 Abs 3 Satz 1 Nr.5 BauGB entgegenstehen würde – in diesemFall die Beeinträchtigung von Schwarz- undRotmilanen und ihrer Rast- und Nahrungsplät-ze. Der öffentliche Belang des Vogelschutzesals Unterfall des Naturschutzes stehe hier ent-gegen. Dabei geht das Gericht nicht davonaus, dass der Belang des Vogelschutzes erstdann einem privilegierten Vorhaben entgegen-stehe, wenn der betroffene Lebensraum alsfaktisches Vogelschutzgebiet i.S.d. Vogel-schutzrichtlinie zu qualifizieren ist. So eineenge Interpretation des § 35 Abs 3 Satz 1 Nr.5 BauGB würde im Widerspruch zu den Zielenund Zwecken der Vogelschutzrichtlinie stehen(vgl. insb. Art. 3 VGRL). Andererseits kann ei-nem privilegierten Vorhaben aber auch nichtjegliches Vorkommen geschützter Vogelartenerfolgreich entgegengehalten werden. Die Fra-ge des Entgegenstehens ist einer generalisier-ten Betrachtung nicht zugänglich. Sie muss injedem Einzelfall unter Berücksichtigung derkonkreten Umstände beantwortet werden. Esist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben andem vorgesehenen Standort mit dem Belangdes Vogelschutzes kollidiert. In die Abwägungist sowohl die Privilegierung mit dem gebote-nen Gewicht einzustellen, als auch der berühr-te öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beein-trächtigung zu gewichten. Bei der Gewichtungdes Vogelschutzbelanges sind im Rahmen derAbwägung in erster Linie die Schutzwürdigkeitder betroffenen Vogelart und des betroffenenRaumes sowie die Intensität und die Auswir-kung des Eingriffs zu berücksichtigen. Jeschutzwürdiger die betroffene Art und derendurch das Vorhaben beeinträchtigter Lebens-raum sind, umso geringere Anforderungensind an die Schwere des Eingriffs und an dieWahrscheinlichkeit einer Schädigung des ge-schützten Artenbestandes und dessen Lebensraum zu stellen.

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 17

Page 18: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Die in Frage stehende Mülldeponie ist als einattraktiver Rast- und Nahrungsplatz fürSchwarz- und Rotmilane einzustufen. Es istnicht ein vereinzeltes Vorkommen. Bis zu 8Tiere wurden gleichzeitig gesehen. Das Unter-suchungsgebiet wird nicht als Brutgebiet, son-dern als Nahrungsgebiet und als Zugkorridorauf dem Weg ins Winterquartier genutzt. DerRote Milan ist stärker als andere Vogelartengefährdet, Schlagopfer einer WKA zu werden.Dies wird durch die Bundesdrucksache15/5188 vom 30.3.2005 bestätigt. Der Verlusteines Nahrungs-, Rast- oder Brutplatzes hataber gerade bei seltenen und daher streng ge-schützten Tierarten regelmäßig auch negativeAuswirkungen auf deren ohnehin erheblich re-duzierte Gesamtpopulation. Doch auch wennman eine solche Aufgabe des betroffenen Le-bensraumes, aufgrund des attraktiven Nah-rungsangebotes auf der nahe liegenden Müll-deponie, für eher unwahrscheinlich erachtenwürde, müsste jedenfalls mit gelegentlichenTötungen dieser Greifvögel durch Kollision mitden WKA gerechnet werden. Das Kollisionsri-siko ist nicht durch entsprechende Schutz-und Sicherheitsvorkehrungen an WKA auszu-schließen.

Urteil des OVG Koblenz vom 2.2.2006

Aktenzeichen 1 A 11312/04.OVG

Dem Begehren, zwei Windenergieanlagen ineinem bedeutenden Vogelflugkorridor im Na-heraum zu errichten, wurde nicht stattgege-ben. Die Errichtung der WKA stehe dem öf-fentlichen Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1Nr. 5 BauGB entgegen. Es handelt sich um ei-nen bedeutsamen Vogelzugkorridor. Die be-sondere Bedeutung ergibt sich aufgrund derregionalen Vogelzugverdichtungen. Die Bedeu-tung ist seit vielen Jahren bekannt. Die genau-en Zuglinien können sich kleinräumig verän-dern, sie sind abhängig von den Witterungs-faktoren. Auch wenn ein Gutachter an 8 Tagenkeine besonders hohen Flugfrequenzen fest-stellen konnte, andererseits aber an einemweiteren Tag außergewöhnlich hohe Flugfre-quenzen festgestellt wurden, kann die Wertig-keit des Zugkorridors nicht bestritten werden.Kurze Zählungen sind immer Momentaufnah-men, aus denen letztlich keine abschließendgegenteiligen Erkenntnisse hergeleitet werdenkönnen. Dass mit zwei WKA keine erheblicheBarrierewirkung für den Vogelzug herbeige-führt würde und beim Zug der Kraniche dieAnlagen abgestellt werden könnten, wurdevom Gericht nicht akzeptiert. Es wurde sei-tens des Landesamtes in neuesten Untersu-chungen Ausweich- und Irritationsverhaltenfestgestellt. Auswirkungen auf Zug- und Rast-verhalten größerer Trupps von Kiebitzen undKranichen seien möglich.

Urteil des VG Ansbach vom 7.6.2005

Aktenzeichen AN 18 K 03.02016

Das VG hat entschieden, dass das Störverbotdes Art. 4 Abs. 4 der EG-VSCHRL auch für Vo-gelschutzgebiete anwendbar ist, die nochnicht gemeldet oder förmlich unter Schutz ge-stellt wurden. Eine Windkraftanlage, die einestreng geschützte Vogelart möglicherweiseaus einem solchen Gebiet vertreiben kann, istdeshalb nicht genehmigungsfähig. Hier han-delt es sich um einen Windpark, der knapp1.000 m außerhalb der Schutzzone für Wie-senweihen errichtet werden sollte.

Urteil des VG Gera vom 28.04.2005

Aktenzeichen 4 K 1071/02 GE

Nach einem Urteil des VG Gera ist ein Bauvor-haben unzulässig, wenn die Ermessensabwä-gung ergibt, dass den Belangen des Natur-bzw. Artenschutzes ein größeres Gewicht bei-zumessen ist. Dies ist dann der Fall, wenn indem vorgesehenen Gebiet eine große Anzahlvon Fledermäusen heimisch ist und diese Fle-dermauspopulation mit ziemlich hoher Sicher-heit durch die Windenergieanlagen Schadennehmen würde.

Urteil des Bayerischen Gerichtshofs vom

30.6.2005 Aktenzeichen 26 B 01.2833

(sehr ausführliches Urteil mit vielen Teilaspek-ten)

Die Errichtung von zwei Windenergieanlagenim Donautal ist unzulässig, weil öffentliche Be-lange - hier Belange des Vogelschutzes (Zug-korridor) und eines in Aufstellung befindlichenRaumordnungsziels - entgegenstehen.

Das Donautal stellt eine Leitlinie des Vogelzu-ges in Richtung Südwesten dar. Den Höhenzü-gen kommt für Thermik segelnde Greifvögelund Störche besondere Bedeutung zu. Wie-sen und Auen bieten Brut-, Rast- und Über-winterungsmöglichkeiten. Das Gebiet zeigt fürSchwarzmilan und Rotmilan Schwerpunkte ih-res Vorkommens in Bayern. In dem Bereichsind außerdem viele EG-Vogelschutzgebiete.

Nur mit gewissen Schwierigkeiten lässt sichbeurteilen, ob die geplanten WEA im betref-fenden Abschnitt die Leitlinienwirkung desDonautals für den Vogelzug beeinträchtigen.Eine ungünstige Beeinflussung der Thermik-segler ist aber nicht auszuschließen. Absolutgesicherte Erkenntnisse über Beeinträchtigun-gen durch Bau und Betrieb liegen nicht vorund lassen sich erst nach jahrelangen Untersu-chungen ermitteln.

18 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 19: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Eine Verlagerung der Brutplätze der Milane istnicht anzunehmen. Dies führt dazu, dass miteiner stärken Gefährdung durch Vogelschlagzu rechnen ist. Deutschland hat für die Siche-rung und den Fortbestand des Rotmilans eineganz herausragende internationale Verantwor-tung wahrzunehmen. Im Zweifel sei den Be-langen des Vogelschutzes Vorrang zu geben.

Privilegierte Vorhaben können sich im Regel-fall zu Lasten von öffentlichen Belangendurchsetzen, wenn unter gleichen Vorausset-zungen ein solches Vorhaben nach § 35 Abs. 2BauGB wegen dieser von ihm beeinträchtig-ten Belange (schon) unzulässig wäre. Denndurch die generelle Verweisung der privilegier-ten Vorhaben in den Außenbereich hat der Ge-setzgeber selbst eine planerische Entschei-dung zugunsten dieser Vorhaben getroffenund damit auch Fälle negativer Berührung mitöffentlichen Belangen im Einzelfall in Kauf ge-nommen.

Aber ein Vorhaben, das im Außenbereich ansich privilegiert ist, darf nicht zugelassen wer-den, wenn öffentliche Belange entgegenste-hen. Dabei sind die öffentlichen Belange, jenach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nach-teiligen Betroffenheit einerseits und das Kraftder gesetzlichen Privilegierung gesteigertedurchsetzungsfähige Privatinteresse an derVerwirklichung anderseits, einander gegen-überzustellen. Bei einem Mindestmaß an in-haltlicher Konkretisierung und Detailschärfesowie einem gewissen Stand des Aufstel-lungsverfahrens für den Regionalplan könnenauch in Aufstellung befindliche Ziele als Erfor-dernisse der Raumordnung in die Entschei-dung einbezogen werden. Durch die Benen-nung von Ausschlussgebieten ist dieWindkraftnutzung dort unzulässig, vorausge-setzt, dass ausreichend geeignete Räume fürdie Nutzung zur Verfügung stehen.

Urteil des OVG Lüneburg vom 24.03.2003

Aktenzeichen 1 LB 3571/01

Stellt die Gemeinde nach Abwägung des be-achtlichen Belangs zwei Gebiete für die Wind-kraftnutzung dar, muss sie, wenn sie einenStandort aufheben will, erneut in die Abwä-gung der für und gegen die beiden Flächensprechenden Belange eintreten. Im Einzelfallkann dabei die hohe avifaunistische Wertigkeiteines Standortes von besonderem Gewichtsein.

Fraglich ist, ob eine vorübergehend als Spül-feld dienende Fläche, die gegenwärtig als

Nahrungsplatz für einzelne schützenswerteVogelarten geeignet ist, zu den zahlenmäßiggeeignetsten Gebieten im Sinne von Art. 4EG-VSchRL zählt. Einem in einer Konzentrati-onszone für Windenergie geplanten Vorhaben,der Errichtung von zwei Windenergieanlagen,kann der öffentliche Belang des Vogelschutzesals Unterfall des Naturschutzes gemäß § 35Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB entgegenstehen.

Urteil des VG Dresden vom 02.06.2003

Aktenzeichen 7 K 2583/02

Das Gericht entschied, dass kein Anspruch aufErteilung eines Bauvorbescheides für das Vor-haben der Errichtung zweier Windenergieanla-gen bestehe. Das Vorhaben ist bauplanungs-rechtlich unzulässig, weil ihm Belange desNaturschutzes entgegenstehen. Den Belangendes Artenschutzes kommt hier ein größeresGewicht zu als der Privilegierung des Bauvor-habens. Mindestens 10 Fledermausquartieremit 6 verschiedenen Fledermausarten, die daszur Bebauung vorgesehene Gebiet zur Nah-rungssuche nutzen, sowie ein Zugkorridor, denFledermäuse im späten Sommer nutzen, sindartenschutzrechtlich geltend gemachte Belan-ge. Wenigsten die Großen Abendsegler errei-chen Flughöhen zwischen 80 bis 100 m beider Nahrungssuche und auf dem Zug. Aufdem Zug fliegen sie relativ geradlinig und nichtstrukturgebunden. Sie sind stark gefährdet.Fledermäuse gehören gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG zu den besonders geschütz-ten Arten. Dem Schutz der Fledermäuse istVorzug gegeben worden.

Urteil des BVerwG vom 17.12.2002

Aktenzeichen 4 C 15.01

Urteil des OVG Münster vom 30.11.2001

Aktenzeichen 7 A 4857/00

Die Gerichte entschieden, dass die Errichtungvon WKA außerhalb von Konzentrationsflä-chen für Windenergienutzung nicht zugelas-sen werden muss.

Eine Gemeinde ist durch § 35 Abs. 3 Satz 3BauGB (Planvorbehalt) ermächtigt, die mögli-chen Standorte für die Vorhaben nach § 35Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windenergie-anlagen) restriktiv zu steuern. Diese Vorhabensind unzulässig, wenn ihnen öffentliche Belan-ge im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGBentgegenstehen. Sie sind auch dann unzuläs-sig, wenn für sie eine Ausweisung durch Dar-stellungen im Flächennutzungsplan oder alsZiel der Raumordnung an anderer Stelle er-folgt ist.

Teil I: Bestehende Regelungen und rechtliche Aspekte 19

Page 20: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

In § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift der Gesetz-geber das Konzept auf, eine positive Auswei-sung an einer bestimmten Stelle mit einerAusschlusswirkung für den übrigen Planungs-raum zu kombinieren (vgl. den Ausschussbe-richt vom 19.6.1996, BTDrucks13/4978 S. 7).Der Gemeinde wird die Möglichkeit geboten,Windenergieanlagen auf bestimmte Standortezu konzentrieren. Es ist aber nicht zulässig,das gesamte Gemeindegebiet zu sperren. Einsolcher genereller Ausschluss mag der Regio-nalplanung oder der Regelung durch gemein-same Flächennutzungspläne benachbarter Ge-meinden auf der Grundlage des § 204 Abs. 1BauGB vorbehalten sein.

Die Ermittlung und Festlegung von Vorrangzo-nen für Windenergie setzen ein schlüssiges,hinreichend städtebaulich motiviertes Plankon-zept für das gesamte Gemeindegebiet voraus.Dies kann an global und pauschalierend fest-gelegten Kriterien für die Ungeeignetheit dervon der Ausschlusswirkung erfassten Berei-che ausgerichtet werden. Auch aus Gründendes Naturschutzes und der Landschaftspflegeeinschließlich der Erholung können bestimmteTabuflächen aus der weiteren Prüfung ausge-sondert werden. Die Gemeinde ist nicht be-sonders verpflichtet, einen wirtschaftlich opti-malen Ertrag der Windenergienutzungsicherzustellen.

Urteil des VGH München vom 22.5.2002

Aktenzeichen 26 B 01.2234

Ein Ausschlussgebiet greift auch, wenn derRegionalplangeber keine „Ist-“ sondern eine„Soll“-Formulierung gewählt hat. Es ist nichtfehlerhaft, wenn sich die Gebietsfestlegungennicht ausschließlich an naturräumlichen Gren-zen, sondern auch an Gemeindegrenzen orien-tieren.

4. Literatur

DEWI: Windenergie in Deutschland - Aufstel-lungszahlen, www.wind-energie.de

GELLERMANN, M. UND SCHREIBER, M. (2007):Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen instaatlichen Planungs- und Zulassungsver-fahren. Beschluss der 93. LANA - Sitzungvom 29.5.2006.

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOL-STEIN (2004): Regionalplan für den Pla-nungsraum II –Schleswig-Holstein Ost.

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLA-NUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS DES

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2000): Regio-nalplan für den Planungsraum III –Techno-logie-Region K.E.R.N..

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLA-NUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS DES

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2002): Regio-nalplan für den Planungsraum V – Schles-wig-Holstein Nord.

LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwen-dung des europäischen Artenschutzrechtsbei der Zulassung von Vorhaben und beiPlanungen.

EUGH, Urteil vom 10.1.2006 – Rs. C-98/03(Kommission/ Deutschland) SLg.2006 I-000Rn. 53 ff. = _NVwZ 2006, S. 319 ff..

20 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 21: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

1. Auswirkung von Windenergieanlagen

auf die Vögel

HÖTKER et al. (2004) haben in einer Literatur-studie 127 Einzeluntersuchungen im Auftragdes Bundesamtes für Naturschutz ausgewer-tet. Diese Studie wurde durch eine Auswer-tung weiterer 45 Untersuchungen ergänzt(HÖTKER 2006). Es kristallisierten sich die fol-genden Erkenntnisse heraus:

• Ein statistisch gesicherter Einfluss vonWindenergieanlagen auf Brutvogelbestän-de konnte nicht nachgewiesen werden.Aber Watvögel des Offenlandes miedendie Umgebung von Windenergieanlagentendenziell stärker als andere Arten. EinigeSingvogelarten brüteten sogar vermehrt inder Umgebung von Windenergieanlagen,offenbar aufgrund von Habitatveränderun-gen v.a. infolge der Aufgabe landwirtschaft-licher Nutzung im Nahbereich der Wind-energieanlagen.

• Im Unterschied zu Brutvögeln halten einigeRastvogelarten, insbesondere Gänse, En-ten und Watvögel, Abstände von mehrerenhundert Metern ein. Insbesondere bei Gän-sen ist von einer Störwirkung von wenigs-tens 500 m auszugehen. Die Meideabstän-de der Vögel nehmen mit der Anlagenhöhezu. Eine Gewöhnung an Windenergieanla-gen tritt bei Rastvögeln nicht ein, wie sichin einer niedersächsischen Langzeitunter-suchung zeigte (REICHENBACH & STEINBORN

2006).

• Für ziehende Vögel können Windenergiean-lagen eine Barriere darstellen, deren Über-windung energieaufwändig ist und die zuStörungen des Zugablaufs führen kann. Bei81 Arten konnte eine Barrierewirkungnachgewiesen werden. Insbesondere Gän-se, Kraniche und Watvögel sowie einigekleinere Singvogelarten sind betroffen.

• Entscheidend für die Zahl der Kollisionsop-fer ist der Standort der Windenergieanla-gen. Besonders gefährlich sind WEA in derNähe von Feuchtgebieten und auf kahlenBergrücken (namentlich in Südeuropa undden USA).

Die Zahl der Vögel, die an Windenergiean-lagen verunglücken, lässt sich nur schwererfassen, da Beutegreifer die Opfer schnellbeseitigen. Insgesamt dürften jedoch deut-lich weniger Vögel mit Windenergieanlagenkollidieren als dem Straßenverkehr zumOpfer fallen. In einer Literaturstudie für dieUSA bestätigen ERICKSON et al. (2001), dassdie Kollisionsopferrate im Vergleich zu an-deren anthropogenen Strukturen gering ist.Im Durchschnitt aller US-Studien verun-glückten 2,2 Vögel pro Windenergieanlageund Jahr. In Schleswig-Holstein fandenGRÜNKORN et al. (2005) in drei Monaten anverschiedenen Windenergieanlagen zwi-schen 2,6 und 7,5 Vogelschlagopfer proAnlage. Insgesamt registrierten sie 43 Vö-gel. Davon waren acht Goldregenpfeifer,von denen man bisher annahm, dass siegroße Meideabstände von Windenergiean-lagen einhalten. Seit 1989 werden von derStaatlichen Vogelschutzwarte Brandenburgbundesweit die Funde verunglückter Vögelgesammelt (DÜRR 2004). Die Liste enthältbis heute 644 Individuen von 94 Vogelarten(Stand 1.2.2008). Betroffen sind v.a. Greif-vögel und Möwen. Im Vergleich zu ihremBestand sind die Zahlen verunglückterSeeadler (19, davon 8 allein aus Schles-wig-Holstein, STRUWE-JUHL schr. Mitt.) undRotmilane (75) sehr hoch. Das ist beson-ders beunruhigend, weil Deutschland etwadie Hälfte des Weltbestandes des Rotmi-lans beherbergt und damit eine besondereVerantwortung für die Erhaltung und denSchutz dieser Art hat. Insbesondere beilanglebigen Arten mit einer geringen Re-produktionsleistung (k-Strategen) kann u.U.auch schon eine geringfügige Erhöhungder Mortalität zu erheblichen und dauerhaf-ten Populationsrückgängen führen (PERCIVAL 2000).

• Wenige große Windenergieanlagen wirkensich grundsätzlich weniger nachteilig aufVögel aus als viele kleine. Wenn aber beieinem Repowering die Leistung um mehrals das 1,5 fache gesteigert wird, könnendie negativen Auswirkungen überwiegen.

Teil II: Vogelschutz 21

Teil II: Vogelschutz

Page 22: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Kollisionen mitWindenergieanlagenan der WestküsteSchleswig-Holsteins:Löffelente (Anas cly-peata) und Goldre-genpfeifer (Pluvialisapricaria)(Fotos: Th. Grünkorn)

22 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 23: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2. Grundsätze zur Vermeidung von

Konflikten

HÖTKER et al. (2004 und 2006) wie auch PERCI-VAL (2005) schließen aus den Ergebnissen ih-rer Studien, dass vor allem durch eine geeig-

nete Standortwahl die Konflikte zwischender Windenergienutzung und den Belangendes Vogelschutzes vermieden werden können.

In folgenden Gebieten und Räumen sollten

deshalb grundsätzlich keine Windenergie-

anlagen errichtet werden:

• Gebiete mit Vorkommen sehr empfindli-cher Vogelarten,

• bedeutende Rastgebiete von Wasser- undWatvögeln, namentlich Feuchtgebiete undder unmittelbare Küstenbereich (wegender Störungsempfindlichkeit sollte einePufferzone von wenigstens 500 m freige-halten werden; gilt allerdings nur für Anla-gen mit einer Nabenhöhe < 50 m),

• bedeutende Vogelzugrouten und Flugkorri-dore,

• Gebiete mit hohem Greifvogelvorkommen(Geländekanten, Gebiete mit besondershoher Nahrungsdichte).4

• Habitatsegregation durch WKA (keine Tren-nung zusammenhängender Lebensräumedurch WKA).

3. Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Vogelschutz in Schleswig-Holstein

Der derzeitige Wissensstand über einzelne Aspekte, u.a. über populationsbiologische Aus-wirkungen, ist nach wie vor noch zu unvoll-ständig, um zuverlässige Aussagen zu Auswir-kungen von Windenergieanlagen auf Vögel zuliefern. Zur Vermeidung unerwünschter Beein-trächtigungen wird deshalb empfohlen, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den

Vogelschutz von Windenergieanlagen frei-

zuhalten. Die Gebiete und die potenziellenBeeinträchtigungsbereiche in ihrem Umfeld(Prüfbereich) werden im Folgenden nach vor-sorgeorientierten Kriterien aufgrund des der-zeitigen Wissens definiert.

Grundlage für die Gebietskulisse in Schleswig-Holstein sind Fachvorschläge der norddeut-schen Bundesländer. Neue Hinweise und Erlasse zu Ausschlussgebieten und Abstands-kriterien liegen vom NIEDERSÄCHSISCHEN LAND-KREISTAG (2005) und vom MINISTERIUM FÜR LAND-WIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG

BRANDENBURG (2003) vor. Das LANU Schles-wig-Holstein hat sich bei der Erarbeitung sei-nes Gebietskatalogs an den vorhandenen Kriterien orientiert. Zugleich sind die Erkennt-nisse und Vorschläge aus dem Gutachten vonHÖTKER et al. (2004 und 2006) und weiterenStudien (GRÜNKORN et al. 2005, KOOP 2002,KORN und STÜBING 2003, REICHENBACH et al.2004) berücksichtigt.

Folgende Gebietskulissen lassen sich unter-scheiden:• Schutzgebiete gem. BNatSchG,

LNatschG, Nationalparkgesetz, FFH- und

Vogelschutzrichtlinie, Ramsarkonven-

tion.

Eine Windenergienutzung in diesen Gebie-ten ist aufgrund der Raumordnungsplanungausgeschlossen. Im Umgebungsbereichder Gebiete wird ein Prüfbereich5 empfoh-len (Tabelle II-1, Anhang zu Teil II).

• Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Vogelzug.6

Als Landbrücke zwischen Skandinavienund Mitteleuropa sowie als schmalste Stel-le zwischen Nord- und Ostsee hat Schles-wig-Holstein eine besondere Bedeutungfür den internationalen Vogelzug. Der Land-vogelzug konzentriert sich sehr stark überFehmarn und Wagrien. Sehr viele Wasser-vögel queren Schleswig-Holstein im Be-reich von der Eckernförder Bucht zur Husu-mer Bucht und zum Eiderästuar. WichtigeLeitlinien für den Vogelzug stellen fernerdie Küstenlinien von Nord- und Ostsee so-wie die großen Fließgewässer dar (KOOP

2002).

Teil II: Vogelschutz 23

4 Einige Probleme (hohe Greifvogelmortalität an WKA auf Bergrücken und an Geländeabbrüchen) gibt es bisher in Deutschland nicht. Für andere Proble-

me, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland bekannt sind, finden sich in der Literatur keine Lösungshinweise. Das gilt v.a. für die Kollisionen mit Greifvö-

geln, insbesondere Rotmilan und Seeadler, die nicht an bestimmten Stellen gehäuft auftreten, sondern sich scheinbar zufällig verteilen.

5 Der Prüfbereich geht über die Abstandsempfehlungen der derzeitigen Erlasse (Kapitel 1.1.) hinaus.

6 In der derzeitigen Regionalplanung sind bereits einige der Räume, die für den Vogelzug relevant sind, berücksichtigt. Für andere genannte Landschafts-

räume wird durch den Betrieb von Großanlagen erst neu ein Konfliktpotenzial entstehen, wie beispielsweise beim Wasservogelzug über die Hüttener

Berge und die Schleswiger Vorgeest.

Page 24: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Zugvögel nutzendie Küste als Leitli-nie auf ihrer Wan-derung. Viele Vögelkönnen auf Flügenzwischen Watten-meer und Küste be-obachtet werden.Hier herrscht einreger Austauschzwischen Nah-rungs- und Ruhe-räumen (Foto: B.Hälterlein)

Rastgebiete7

Aufgrund des Gewässerreichtums (Küstenge-biete, namentlich das Wattenmeer sowie Bin-nenseen und Großteiche im Östlichen Hügel-land) hat Schleswig-Holstein eine besondereBedeutung als Rast- und Überwinterungsge-biet für zahlreiche Wat- und Wasservogelar-ten. Neben dem Wattenmeer und der Ostsee-küste erfüllen v.a. die großen Seen und einigeGroßteiche die Kriterien eines FeuchtgebietsInternationaler Bedeutung (FIB) gem. Ramsar-Konvention (STRUWE-JUHL 2000). Die großenGrünlandgebiete in der Seemarsch und in eini-gen Flussniederungen (Eider-Treene-Sorge-Niederung) sind von besonderer Bedeutungals Rast- und Nahrungsgebiete für Kiebitz undGoldregenpfeifer, für Schwäne und verschie-dene Gänsearten sowie für Greifvögel (Korn-weihe, Raufußbussard). Sie erfüllen z.T. eben-falls die Kriterien eines FeuchtgebietsInternationaler Bedeutung.

Für folgende Vogelschutzgebiete (Special

protected areas = SPA) wird ein Prüfbereich

von 3.000 m um die Gebiete empfohlen,weil dadurch auch wichtige Nahrungsgebietefür verschiedene Gänsearten und Singschwä-ne und Verbreitungsschwerpunkte des Seead-lers berücksichtigt werden:

• Teilgebiete des SPA „Östliche KielerBucht“ (1530-491) und zwar Fischtei-che Südwestfehmarn, Sehlendorfer Bin-nensee und Großer Binnensee,

• SPA „Selenter See Gebiet“ (1628-491),• SPA „Lanker See“ (1727-401), • SPA „Teiche zwischen Selent und Plön“

(1728-401),• SPA „Großer Plöner See“ (1828-491)

und • SPA „Schaalseegebiet“ (2331-491).

Brutgebiete8

Das Wattenmeer und die Grünlandgebietein der Marsch und in den Niederungen sindwichtige Brutgebiete für die ökologischeGilde der Wiesenvögel.

Ferner beherbergt Schleswig-Holstein z.T.bedeutende Brutbestände von Greif- undanderen Großvogelarten (Weiß- undSchwarzstorch, Seeadler, Rotmilan, Wie-sen- und Kornweihe, Wachtelkönig)(BERNDT et al. 2002).

Ein besonderes Schutzerfordernis ergibtsich auch aus dem Artenschutzrecht (Kapi-tel 2.).

24 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

7 Einige wichtige Rastgebiete sind durch die Regionalplanung für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Weitere Ausschlussflächen ergeben sich aus

dem Ziel, größere regelmäßig aufgesuchte Nahrungs- und Rastflächen sowie Bereiche zugeordneter Flugfelder und Flugkorridore freizuhalten.

8 Wichtige Brutgebiete werden durch die Regionalplanung ausgeschlossen

Page 25: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Die Gebietskategorien überlagern sich viel-fach. So ist beispielsweise die Eider-Treene-Sorge-Niederung ganz oder in Teilen Natur-schutzgebiet, Schutzgebiet gemäß EU-Vogel-schutz- und FFH-Richtlinie und erfüllt dieKriterien eines internationalen Feuchtgebietsgemäß Ramsar-Konvention. Sie erfüllt die Kri-terien als Rastgebiet von Zwergschwänen,Brutgebiet von Wiesenvögeln, Brut- und Nah-rungsgebiet des Weißstorchs, Brutgebiet vonWiesenweihen und Überwinterungsgebiet vonKornweihen, traditionelles Wachtelkönig-Brut-gebiet, Rastgebiet für Goldregenpfeifer undKiebitz und beherbergt Trauerseeschwalbenko-lonien.

In der Tabelle II-1 (Anhang zu Teil II) sind dieSchutzgebiete, die bedeutendsten Brut-, Rast-und Nahrungsgebiete für Vögel, die empfindli-chen Bereiche im Umfeld der Gebiete (Prüfbe-reiche) sowie die Konzentrationsgebiete undLeitlinien des Vogelzugs zusammengestellt. Innerhalb der in dieser Tabelle aufgeführtenBereiche mit besonderer Prüfrelevanz kannmit negativen Auswirkungen auf die Avifaunagerechnet werden. Dabei sollte bedacht wer-den, dass bislang noch nicht für alle Vogelar-ten gesicherte Erkenntnisse über deren Stör-

empfindlichkeit vorliegen und deshalb eineEntscheidung im Hinblick auf vorsorgendenSchutz gerichtet sein sollte, zumal erheblicheBeeinträchtigungen oft irreversibel sind.

In der Karte 1 finden sich die Gebiete mit be-

sonderer Bedeutung für den Vogelschutz.Die bekannten Brutplätze von Greif- und

Großvögeln sowie Brutkolonien empfindli-cher Arten außerhalb von Schutzgebieten sindmit Stand 2006 in Karte 2 (Teil IV) dokumen-tiert.

Außerhalb von Gebieten mit besonderer Be-deutung für den Vogelschutz und außerhalbder in Tabelle II-1 (Anhang zu Teil II) benanntenBereiche mit besonderer Prüfrelevanz be-schränkt sich die Erfassung der Avifauna aufdie planungsrelevanten Arten gemäß Kapitel4.1. und 4.3. In Bereichen mit besonderer Prüfrelevanz gemäß Tabelle II-1 erhöht sichder Untersuchungsbedarf (Kapitel 4.2 und 4.3). Innerhalb von Gebieten mit besonderer Be-deutung ist eine Untersuchung der Avifaunaentbehrlich, wenn dort der Bau von Windener-gieanlagen aufgrund bestehender Vorschriftenbereits ausgeschlossen ist.

Bei Planungen von Windenergieanlagen in Lebensräumen von Vogel- oder Fledermausarten, die störempfindlich auf Windenergieanlagenreagieren, kollisionsgefährdet oder aufgrund der Roten Listen besonders gefährdet sind, müssen die Auswirkungen auf diese Arten ge-prüft werden (Foto: H. Mordhorst)

Teil II: Vogelschutz 25

Page 26: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4. Untersuchungen als Voraussetzung für

die Vorhabensentscheidungen

Nach DÜRR (2004), HÖTKER et al. (2004 und2006) und REICHENBACH et al. (2004) bietet sichbei Planungen eine Fokussierung der avifau-nistischen Untersuchungen auf das relevanteArtenspektrum an. REICHENBACH und HANDKE

(2006) nennen (ohne Anspruch auf Vollständig-keit) Schwarz- und Weißstorch, See- undFischadler, Wanderfalke, Rot- und Schwarzmi-lan, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Kiebitz, Ufer-schnepfe und Großer Brachvogel bei den Brut-vögeln sowie bei den Rastvögeln Gänse,Enten, Sing- und Zwergschwan, Seeadler, Rot-milan, Kranich, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Be-kassine, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Al-penstrandläufer und Sandregenpfeifer.

Nicht für alle empfindlichen und relativ selte-nen Arten kann aufgrund ihrer zerstreuten Ver-teilung oder aufgrund ihrer über die Jahre hin-weg wechselnden Brutplätze ein Schutz durchvorsorgenden Gebietsschutz erreicht werden.Für manche Arten ist dies, wegen fehlenderkonkreter Kenntnisse, vor allem über Nah-rungshabitate, nicht möglich. Die Kriterienzum Schutz dieser Arten wurden auf der Ba-

sis der Empfehlungen der Länderarbeitsge-

meinschaft der Vogelschutzwarten, die im

Oktober 2006 beschlossen wurden, erarbei-tet.

Um Störwirkungen auf Brutplätze auszuschlie-ßen, werden artspezifische Schutzbereiche zuBrutplätzen und Brutkolonien benannt, die vonWindenergieanlagen freigehalten werden soll-ten. Als weitere Schutzmaßnahmen solltenwichtige Nahrungsflächen und dorthin führen-de Flugrouten in einem artspezifisch festge-legten Umkreis (Prüfbereiche) freigehaltenwerden. (Tabelle II-2, Anhang zu Teil II)

Werden Gebiete mit besonderer Bedeutung

für den Vogelschutz einschließlich der Be-

reiche mit besonderer Prüfrelevanz gemäß

Kapitel 3 und Tabelle II-1, Spalten 1 und 2

im Anhang zu Teil II durch die Planung

nicht berührt und werden die in Kapitel 4.3

artspezifisch differenziert beschriebenen

Räume von Windenergie freigehalten, sind

keine erheblichen anlage- und betriebsbe-

dingten Auswirkungen auf die Vogelwelt

zu erwarten.

4.1.Erfassung der Avifauna außerhalb von

Gebieten mit besonderer Bedeutung für

den Vogelschutz

Werden Windenergieanlagen außerhalb derGebiete mit besonderer Bedeutung für denVogelschutz einschließlich der Bereiche mitbesonderer Prüfrelevanz gemäß Kapitel 3 undTabelle II-1, Spalten 1 und 2 im Anhang zu TeilII errichtet, ist für die Beurteilung der anlagen-und betriebsbedingten Auswirkungen der An-lagen die Erfassung der Brut- und Rastbestän-de der in Kapitel 4.3.1. – 4.3.3. aufgeführtenArten ausreichend, soweit sie in dem Untersu-chungsraum relevant sein können. Sollten sichbaubedingt Gefährdungen für die Avifauna er-geben, insbesondere durch Störungen oderTötungen während der Brutzeit oder durchVerlust von Brutstätten, sind weitere Erfassun-gen erforderlich. Vogelzug ist außerhalb derGebiete mit besonderer Bedeutung für denVogelschutz nicht zu erfassen.

In Kapitel 4.3.1. bis 4.3.3. sind die Arten mitihrem Schutz- und Rote Liste-Status sowie ih-rer aktuellen Bestandsgröße aufgeführt. Be-standsentwicklung, Verbreitung und Gefähr-dung können BERNDT et al. (2002) und füreinige Arten dem jährlich erscheinenden Jagd-und Artenschutzbericht des Ministeriums fürLandwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume9

entnommen werden. Ferner sind die Schutz-abstände zum Brutplatz aufgeführt und es istangegeben, ob die Brutplätze bekannt sindoder ob sie, wie die Nahrungsraumnutzung,im Zuge konkreter Planungen ermittelt wer-den müssen (Tabellen 1 und 2, Anhang zu TeilII). Die derzeit bekannten Brutvorkommen re-levanter Greif- und Großvögel sowie Brutkolo-nien sind in Karte 2 (Teil IV) dargestellt (Stand2006). Informationen über aktuelle Vorkom-men können bei den in Tabellen 1 und 2 ange-gebenen Stellen nachgefragt werden.

Wie die Raumnutzung von Groß- und Greifvö-geln ermittelt werden kann, haben BIOLOGEN-BÜRO GGV (2002), ROMAHN und KIECKBUSCH

(2002), STRUWE-JUHL (1996) sowie THOMSEN &STRUWE (1994) gezeigt. REICHENBACH & HANDKE

(2006) empfehlen Vantage-Point-Watches zurErmittlung der Nutzung eines Gebietes durchVögel. Kern dieser so genannten VP-Methodeist eine systematische Erfassung der Flugbe-wegungen der Vögel in einem bestimmtenRaum von festen Beobachtungspunkten aus.Die Brutbestandserfassung sollte nach denVorgaben von SÜDBECK et al. (2005) erfolgen.

26 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

9 Internet: www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/09__Artenschutz/05__ArtenJagdschutzbericht/ein__node.html

Page 27: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Teil II: Vogelschutz 27

1 Innerhalb der Gebiete ist eine Kartierung nur dann erforderlich, soweit der Bau von Windenergieanlagen nicht bereits aufgrund bestehender Vorgaben ausgeschlossen ist.

2 gemäß Tabelle II-1 (Anhang zu Teil II)

3 Gebietskulisse = Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz

Innerhalb von Gebieten mit besonderer

Bedeutung für den Vogelschutz und der 1

Prüfbereiche

Außerhalb von Gebieten mit besonderer

Bedeutung für den Vogelschutz und der

Prüfbereiche

4.3.

3.3

Erfassung der Groß- und Greifvögel • Brutplätze, Nahrungshabitate, Flugwege zwischen Nahrungshabitat und Brutplatz

(Schwarz- und Weißstorch, Schwarz- und Rotmilan, Seeadler) • Erfassen und Bewerten der Hauptbrutplätze und Nahrungshabitate und Flugwege dazwischen

(Rohr-, Korn- und Wiesenweihe) • Erfassung des Brutplatzes

(Wanderfalke, Kranich und Uhu)

4.3.

1.1

4.2.

2 Vogelzug und Wechselbeziehungen zwischen Rastgebieten (s. auch Tabelle II-1, Anhang zu Teil II)

Erfassung der Wiesenvögel, soweit baubedingte Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

4.3.

1.2

4.3.

2.1 Wachtelkönig

Erfassung und Bewertung der Schwerpunkträume

4.3.

2.1

Möwen- und Seeschwalbenkolonien

Vereinzelte Möwenkolonien und Trauerseeschwalbenkolonien

4.3.

3.1

Zwerg- und Singschwäne überwinternd

Zwerg- und Singschwäne Nur dort, wo größere Ansammlungen außerhalb der Gebietskulisse erwartet werden.

4.3.

3.2

Gänse

Wichtige Kranich-Schlafplätze, Nahrungs-gebiete und Hauptflugkorridore (überwiegend innerhalb der Gebiets-kulisse )

Wichtige Kranich-Schlafplätze, Nahrungsgebiete und Hauptflugkorridore (nur wenige außerhalb der Gebietskulisse )

4.2.

1 Rastvogelerfassung

Goldregenpfeifer und Kiebitz müssen nicht erfasst werden. Sollten aber weiterhin in der Gebiets-kulisse außerhalb von Eignungsgebieten für Windenergienutzung in relevanten Rastgebieten für diese Arten Windparks erneuert oder neu gebaut werden, sind Erfassungen auch außerhalb der Gebiets-kulisse durchzuführen.

4.3.

3.4

2 2

3

Übersicht über die erforderliche Erfassung gemäß Kapitel 4

Page 28: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

grau: zweiwöchentliche Erfassung ausreichend; schwarz: wöchentliche Erfassung notwendig

4.2.Erfassung der Avifauna innerhalb von

Gebieten mit besonderer Bedeutung für

den Vogelschutz

Sollten Planungen für ein Repowering odereine Erweiterung von Windparks innerhalb derGebiete mit besonderer Bedeutung für denVogelschutz oder im Prüfbereich im Umfeldder Gebiete (Tabelle II-1, Anhang zu Teil II) vor-gesehen werden, ist die besondere Bedeu-tung des Planungsgebietes zu überprüfen.Dazu sind neben dem unter 4.1. genanntenUntersuchungserfordernis erhöhte Anforderun-gen hinsichtlich der Erfassung notwendig.

4.2.1 Rastvogelerfassung und Bewertung

Die Rastvogelerfassung richtet sich nach denörtlichen Erfordernissen. An den Küsten sinddie Rastvögel von Ende Februar bis Ende Maiund von Anfang August bis Ende Oktober zuerfassen. Dabei ist in den Hauptrastzeiten einewöchentliche Erhebung erforderlich. Außer-halb dieser Kernzeit sind zweiwöchentliche Er-fassungen ausreichend. In Gebieten, die fürWintergäste bedeutsam sind, muss der Unter-suchungszeitraum in die Wintermonate ausge-dehnt werden.

Die Bewertung der Bedeutung für den Vogel-schutz muss gutachterlich erfolgen. Nur fürden Goldregenpfeifer und den Kiebitz werdenBewertungskriterien vorgegeben.

28 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

K a r t i e r z e i t r a u m K a r t i e r z e i t r a u m

4.2.1.1 Goldregenpfeifer

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG. Maxi-maler Rastbestand in Schleswig-Holstein:100.000 – 110.000 Vögel

Schleswig-Holstein beherbergt etwa die Hälftedes deutschen Rastvorkommens und 12 bis13 % der in Europa überwinternden Populati-on. Goldregenpfeifer rasten vor allem im Be-reich der Seemarsch und der Niederungen imWesten des Landes. Weniger bedeutende Vor-kommen gibt es an der Ostsee, wie z.B. Nord-und Westfehmarn, Hohwachter Bucht undKieler Außenförde (HÖTKER 2004 UND JEROMIN

& KOOP 2006). Rastgebiete von internationalerBedeutung, mit zeitweise mehr als 1 % derfennoskandinavischen und nordwestrussi-schen Population, sind Eiderstedt, die West-küste zwischen der dänischen Grenze und derHamburger Hallig und das nordwestliche Dith-marschen.

In diesen Rastgebieten von internationaler Be-deutung sollten keine Windparks außerhalbvon Eignungsgebieten für Windenergienut-zung über den Bestandsschutz hinaus zugelas-sen werden. In anderen Bereichen an derWestküste, den Elbmarschen, den Niederun-gen, auf Westfehmarn mit besonderer Prüfre-levanz (Tabelle II-1, Anhang zu Teil II) wirdempfohlen, regelmäßig genutzte Rastplätzemit mehr als 1 % des Landesbestandes(>1.000 Ex) außerhalb von Eignungsgebietenvon Windenergieanlagen freizuhalten.

Obwohl Goldregenpfeifer in Schleswig-Hol-stein weit verbreitet sind, sind sie bei Wind-energieplanungen besonders zu berücksichti-gen. Dies ist erforderlich, weil diese Arteinerseits große Meideabstände zu Windener-gieanlagen einhält (HÖTKER et al. 2004; REI-CHENBACH et al. 2004), neuerdings aber auchrelativ hohe Kollisionsopferraten festgestelltwurden (GRÜNKORN et al. 2005). Schleswig-Hol-stein kommt eine besondere Verantwortungfür diese streng geschützte Art zu.

4.2.1.2 Kiebitz

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 11 BNatSchG. Maximaler Rastbestandin Schleswig-Holstein: 140.000 - 190.000Vögel

Der Kiebitz ist als Rastvogel weiter verbreitetals der Goldregenpfeifer, die Verbreitungs-schwerpunkte sind aber ähnlich. Wenigstensregelmäßig genutzte Rastplätze mit mehr als1.500 Ex (ca. 1% des maximalen Landesbe-standes) sollten von Windenergieanlagen frei-gehalten werden.

Der Kiebitz scheint auf größere Anlagen mitweiteren Abständen zu reagieren (HÖTKER

2006). Das bedeutet, dass ein Repowering,bei dem viele kleine Anlagen durch wenigegroße Anlagen ersetzt werden, zu verstärktenMeidereaktionen des Kiebitzes führen könnte.

Page 29: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4.2.2. Vogelzug und Wechselbeziehungen

zwischen Rastgebieten

Für die Ermittlung der Barrierewirkung unddes Kollisionsrisikos von Windparks sind inSchwerpunktgebieten für den Vogelzug und inGebieten mit wichtigen Austauschbeziehun-gen zwischen verschiedenen Vogellebensräu-men Vogelflugbewegungen zu erfassen.

Ermittlung des Zuggeschehens

Das Zuggeschehen ist in den Gebieten mit be-sonderer Bedeutung für den Vogelzug (Kapitel3. / Karte 1 / Tabelle II-1) zu erfassen. In Eig-nungsgebieten für Windenergienutzung istdies nur erforderlich, wenn Anlagen von mehrals 100 m Gesamthöhe errichtet werden sol-len. Nach REICHENBACH & HANDKE 2006 sind in

den Hauptzugzeiten wenigstens 12 - 15 (Früh-jahr) bzw. 20 – 25 (Herbst) Beobachtungstagenotwendig. Standard in Schleswig-Holstein istdie Erfassung im Pentadenrhythmus wäh-rend der Hauptzugzeiten und im Dekaden-

rhythmus zu Beginn und Ende der Zugzeiten.Das entspricht 30 bis 40 Zähltagen im Jahr. Inder Regel wird kurz vor Sonnenaufgang be-gonnen und für 4 Stunden beobachtet. Ist fürden Abend ein stärkerer Zug anzunehmen, istan einzelnen Beobachtungstagen der abendli-che Zug zu erfassen.

Zu erfassen sind fliegende Vögel nach Art undAnzahl, Flugrichtung und Flughöhe. Gegebe-nenfalls ist zu vermerken, ob ein Vogel alsZugvogel oder lokaler Vogel zu bewerten ist.

Kiebitz (Vanellus vanellus, Foto: R. Stecher)

Teil II: Vogelschutz 29

Page 30: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4.3 Regelmäßig zu berücksichtigende Vogelarten

Erklärung der verwendeten Abkürzungen:

Anh. I EG-VSchRL: Art ist im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten aufgeführt (EG-Vogelschutzrichtlinie).Für diese Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume sicherzu-stellen.

RL D: BAUER, H.-G., P. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF, P. SÜDBECK & K. Witt (2002): Rote Listeder Brutvögel Deutschlands. 3., überarbeitete Fassung, 08.05.2002. Berichte Vogelschutz39: 13-60.

RL SH: KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN & B. Koop (in Vorb.): Die BrutvögelSchleswig-Holsteins – Rote Liste. 5. Fassung. Landesamt für Natur und Umwelt, Flintbek.

1: Vom Erlöschen bedroht V: Vorwarnliste BP: Brutpaare in Schleswig-Holstein

2: Stark gefährdet +: keine Gefährdung

3: Gefährdet R: Arten mit geografischer Restriktion

Ein fester Zählrhythmus ist nicht unbedingt er-forderlich. Relevanter sind das erwartete Zug-geschehen und die Sichtverhältnisse bei derErfassung. Das bedeutet aber nicht, dass Er-hebungen nur bei gutem Wetter und an star-ken Zugtagen durchgeführt werden sollen.Auch Witterungen, die auf die Reduzierungder Flughöhe Einfluss haben, sind für eine Be-wertung der Beeinträchtigung eines Wind-parks wichtig.

Ermittlung der Austauschbeziehungen

Werden Windenergieanlagen im Bereich derKüsten geplant, sind die Flugaktivitäten zwi-schen verschiedenen Lebensräumen (Schlaf-platz/Rastgebiet, Rastgebiet/Rastgebiet) zu er-fassen. Dazu sind lokale Flugaktivitäten imTagesverlauf zu erheben, im Frühjahr an min-destens 4 Erfassungstagen und im Herbst anmindestens 6 Erfassungstagen.

Ermittlung des Kollisionsrisikos

Bei Repoweringvorhaben und Erweiterungenbestehender Windparks außerhalb von Eig-nungsgebieten für Windenergienutzung solltedas Kollisionsrisiko an den Altanlagen nach dervon GRÜNKORN et al. (2005) entwickelten Me-thode abgeschätzt werden. Sofern Windener-gieanlagen zugelassen werden, obwohl ein ho-hes Kollisionsrisiko an einem Standort nichtausgeschlossen werden kann, wird empfohlen,ein Monitoring über die Kollisionsopfer mindes-tens über 2 Jahre durchzuführen. Ziel diesesMonitorings ist eine verbesserte Datenlageüber die Wirkung der Anlagen, die in nachfol-gende Entscheidungen einfließen sollte.

30 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Der Rotmilan (Milvus milvus) ist die Vogelart, die amhäufigsten als Kollisionsopfer unter Windenergieanla-gen gefunden wurde (Foto: H. Matthes)

Page 31: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Schwarzstorch (Ciconia nigra, Foto: D. Nill)

Teil II: Vogelschutz 31

4.3.1 Brutvögel

Zum Schutz der Brutplätze und Brutkolonienstörempfindlicher, kollisionsgefährdeter odernach der Roten Liste der Brutvögel Deutsch-lands oder Schleswig-Holsteins gefährdeterArten werden in Tabelle II-2 im Anhang zu TeilII die potenziellen Beeinträchtigungs- und Prüf-bereiche dargestellt. Hierzu werden auf dieeinzelnen Arten bezogen Empfehlungen for-muliert.

Bislang gibt es keine wissenschaftlichenNachweise, welche Abstände zu Windenergie-anlagen zum Schutz der Groß- und Greifvögelund Brutkolonien ausreichen. Die Empfehlun-gen begründen sich auf Expertenmeinungender Vogelschutzwarten der Bundesländer undsind vorsorgeorientiert angelegt. Sollten sichaufgrund wissenschaftlicher Untersuchungenneue Erkenntnisse ergeben, könnten sich dieempfohlenen Abstände zu Brutplätzen ändern.Derzeit wird vom Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einForschungsprojekt mit dem Ziel gefördert, dieUrsachen der Kollisionen von Rotmilanen,Seeadlern und Wiesenweihen zu analysierenund Methoden zu entwickeln und zu erproben,

um die Verluste von Greifvögeln an Windener-gieanlagen deutlich zu verringern (Forschungs-kennzahl, FKZ:0327684).

4.3.1.1. Groß- und Greifvögel

Schwarzstorch

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 3,RL SH R 2004: 6 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens3.000 m zum Brutplatz. Lage der Brutplät-ze ist grundsätzlich bekannt (AG Schwarz-storchschutz, LANU).

• Ermittlung und Freihalten der Nahrungsha-bitate (naturnahe Wasserläufe, wasserlauf-begleitendes Grünland, naturnahe Stillge-wässer, Teiche) sowie der Flugwege vomBrutplatz dorthin (ROMAHN und KIECKBUSCH

2002).

Page 32: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Weißstorch

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 3,RL SH 2 2004: 238 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Lage der Brutplät-ze ist bekannt (Michael Otto Institut imNABU; LANU).

• Ermittlung und Freihalten der Nahrungsha-bitate (Feuchtgrünland, Altwasser, feuchteSenken) sowie der Flugwege vom Brut-platz dorthin (THOMSEN und STRUWE-JUHL

1994).

Schwarzmilan

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D +,RL SH 2 Regelmäßig: 3-5 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Kartierung im Zugekonkreter Planungen.

• Ermittlung und Freihalten der Nahrungsha-bitate sowie der Flugwege vom Brutplatzdorthin.

Rotmilan

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D V,RL SH + 2000: 100 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Kartierung im Zugekonkreter Planungen.

• Ermittlung und Freihalten der Nahrungsha-bitate sowie der Flugwege vom Brutplatzdorthin.

32 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Der Rotmilan (Milvus milvus) ist durch Windenergieanlagen besonders gefährdet. Nur etwa 15-20% der Rotmilan-Reviere liegen in euro-päischen Vogelschutzgebieten. Deshalb ist diese Art auch bei Windenergieplanungen außerhalb von Schutzgebieten besonders zu beach-ten. (Foto: D. Nill)

Page 33: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Seeadler

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 3,RL SH +2004: 42 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens3.000 m zum Brutplatz. Lage der Brutplät-ze ist grundsätzlich bekannt (ProjektgruppeSeeadlerschutz, LANU).

• Ermittlung und Freihalten der Nahrungsha-bitate sowie der Flugwege dorthin (STRUWE-JUHL 1996).

Rohrweihe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D +,RL SH + 2000-2006: jährlich durchschnittlich 730 BP

• Freihalten der Brutverbreitungsschwer-punkte sowie der Nahrungshabitate (Ge-wässer und Umgebung). Kartierung imZuge konkreter Planungen.

Kornweihe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 1,RL SH 2 2000-2006: jährlich 3-6 BP

• Freihalten der Brutverbreitungsschwer-punkte sowie der Nahrungshabitate (offeneMoor- und Sandheiden, Feuchtgrünland,nasses Dünental, Salzwiesen) auf Sylt.Lage der Brutplätze ist grundsätzlich be-kannt (NPA, LANU).

Wiesenweihe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 2,RL SH 2 2003: 55 BP

• Freihalten der Brutverbreitungsschwer-punkte sowie der Nahrungshabitate (offeneMoorheiden, Feuchtgrünland, Salzwiesenund lineare, für Nahrungsflüge genutzteStrukturen). Lage der Brutplätze ist grund-sätzlich bekannt (Wildtierkataster, LANU).

Der Seeadler (Haliaeëtus albicilla) ist eine kollisionsgefährdete Art (Foto: D. Nill)

Teil II: Vogelschutz 33

Page 34: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Wiesenweihen (Cir-cus pygargus, hierJungvögel, Foto:LANU) brüten ver-mehrt in Ackerland-schaften. Brutver-breitungsschwer-punkte sollten vonWindenergieanla-gen freigehaltenwerden. (Foto: B.Hälterlein)

34 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 35: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Baumfalke

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2 Nr.11 BNatSchG, RL D 3, RL SH + 2000-2006: jährlich durchschnittlich 160 BP

• Ist durch den Ausschluss von Wäldern undderen Umgebungsbereichen ausreichendgeschützt.

Wanderfalke

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 3,RL SH 22005: 9 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Lage der Brutplät-ze ist grundsätzlich bekannt (AG Wanderfal-kenschutz, LANU).

Kranich

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG. RL D +,RL SH + 2004: 193 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Lage der Brutplät-ze ist grundsätzlich bekannt (WWFDeutschland - Fachbereich Naturschutz-Flä-chenmanagement, LANU)

Uhu

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D +,RL SH +2000-2007: jährlich 300-350 BP

• Einhalten eines Abstandes von mindestens1.000 m zum Brutplatz. Kartierung im Zugekonkreter Planungen. Lage der Brutplätzeist grundsätzlich bekannt (LV Eulenschutz,LANU)

Kraniche (Grus grus) sind bei Planungen von Windenergieanlagen sowohl als Brutvogel als auch als Rastvogel zu berücksichtigen (Foto: D. Nill)

Teil II: Vogelschutz 35

Page 36: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Die Uferschnepfe (Limosa limosa) steht hier stellvertretend für die Wiesenvögel (Foto: R. Stecher)

4.3.1.2. Wiesenvögel und Wachtelkönig

Kiebitz

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr.11 BNatSchG, RL D 2; RL SH 32001: 12.000 BP.

Brachvogel

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr.11 BNatSchG, RL D 2; RL SH 32001: 300 BP.

Rotschenkel

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr.11 BNatSchG, RL D 3; RL SH V2001: 5.700 BP.

Uferschnepfe

Streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr.11 BNatSchG, RL D 2; RL SH 22001: 1.250 BP.

• Freihalten der Vertragsnaturschutzgebiets-kulisse für Wiesenvögel. Eine gesonderteKartierung bei Planungen außerhalb der inKarte 1 dargestellten Gebiete mit besonde-rer Bedeutung für den Vogelschutz ist nurerforderlich, soweit baubedingte Beein-trächtigungen zu erwarten sind.

Wachtelkönig

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 2,RL SH + 2000-2006: stark schwankende Jahresbe-stände 75-380 BP.

• Freihalten von Schwerpunkträumen. Diesesind im Rahmen von Planungen zu bestim-men (JEROMIN 2006).

36 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 37: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4.3.2. Brutkolonien von Möwen und

Seeschwalben

4.3.2.1 Möwenkolonien

Silbermöwe

Besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG, RL D +, RL SH +2001: 14.000 BP

Schwarzkopfmöwe

Besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG, RL D R, RL SH R2004: 16 BP

Lachmöwe

Besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG, RL D +, RL SH +2001: 39.000 BP

Sturmmöwe

Besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG, RL D +, RL SH V 2001: 7.500 BP

Heringsmöwe

Besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG, RL D +, RL SH + 2001: 7.300 BP

• Möwenkolonien liegen überwiegend in dendargestellten bedeutenden Vogellebensräu-men, ein über die „Gebietskulisse“ hinaus-gehender Schutz wird nur ausnahmsweiseerforderlich. Es ist ein Abstand von 1.000 mzur Brutkolonie einzuhalten.

Der versteckt lebende Wachtelkönig (Crex crex) muss nur in seinen Brutschwerpunkträumen besonders berücksichtigt werden. (Foto: D. Nill)

Teil II: Vogelschutz 37

Page 38: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Brandseeschwalbenkolonie (Foto: Landesbildstelle SH)

4.3.2.2 Seeschwalbenkolonien

Lachseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 2,RL SH 12004: 25 BP

Brandseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D V,RL SH 12004: 4.500 BP

Flussseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D V,RL SH + 2003: 3.100 BP

Küstenseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D +,RL SH +2003: 3.900 BP

Zwergseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 2,RL SH 2 2004: 359 BP

Trauerseeschwalbe

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, RL D 1,RL SH 1 2003: 101 BP

• Die Seeschwalbenkolonien, mit Ausnahmeder Trauerseeschwalbenkolonien, liegen inden dargestellten bedeutenden Vogelle-bensräumen. Von Brutplätzen der Trauer-seeschwalben ist stets ein Abstand von1.000 m einzuhalten. Die Lage der Kolo-nien ist grundsätzlich bekannt (Ornithologi-sche Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Hol-stein, Landesamt für Natur und Umwelt,Landesamt für Küstenschutz, Nationalparkund Meeresschutz).

38 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 39: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4.3.3. Gastvögel

4.3.3.1. Schwäne

Singschwan

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG2005: Witterungsbedingt stark schwanken-der Winterbestand von über 6.000 Vögel

Etwa 10% der nordwesteuropäischen Popula-tion rastet in Schleswig-Holstein. Die bedeu-tendsten Rastplätze des Singschwans liegenan der Schlei, Untertrave, Fehmarn, einigenStrand- und Binnenseen sowie Großteichenim Östlichen Hügelland. 75% des Bestandesnutzt Schlafgewässer in EU-Vogelschutzgebie-ten (JEROMIN & Koop 2006). Zur Nahrungssu-che werden großräumige Ackerflächen bevor-zugt, die überwiegend in der Pufferzone von 3km entlang der Küsten und in den Feuchtge-bieten Internationaler Bedeutung im Binnen-land liegen dürften.

Zwergschwan

Anh. I EG-VSchRL, besonders geschützteArt nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG 2005: etwa 6.500 Vögel

Etwa 30% der nordwesteuropäischen Popula-tion rastet in Schleswig-Holstein. Damit gehörtSchleswig-Holstein zu den wichtigsten Früh-jahrsrastgebieten des Zwergschwans. Die Verbreitungsschwerpunkte liegen in der Eider-Treene-Sorge-Niederung, Gebiet am Nord-Ost-see-Kanal zwischen Haner Au und Haaler Auund am Gieselaukanal und Hamdorf. 60 % derBestände nächtigen in gemeldeten EU-Vogel-schutzgebieten.

• Rastgebiete des Singschwans (im Januar)

und des Zwergschwans (März) sind auchaußerhalb der Gebietskulisse zu erfassen.Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob einFreihalten von Rastflächen und/oder Flug-korridoren dorthin erforderlich ist.

4.3.3.2. Gänse

Graugans

besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchGetwa 20.000 – 23.000 Vögel

Rastplätze internationaler Bedeutung sind Feh-marn, die Hohwachter Bucht, die Plöner Seen-platte, der Warder See, die LauenburgischeSeenplatte und die Speicherköge Nordfries-lands.

Blässgans

besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG

Rastplätze internationaler Bedeutung sind dieUntertrave und die Lauenburgische Seenplat-te.

Saatgans

besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2Nr. 10 BNatSchG

Schwerpunkträume sind der Schaalsee unddie Travemündung.

Nonnengans

Anhang I EG-VSchRL, besonders geschütz-te Art nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG,maximaler Bestand etwa 100.000 Vögel

Nonnengänse rasten überwiegend im Vorlandund in den Bereichen Friedrichskoog-Halbinselbis Dithmarscher Speicherkoog, Eidermün-dung, Westerhever bis Tümmlauer Bucht,Beltringharder Koog bis Hamburger Hallig undRickelsbüller Koog. Die wichtigsten Gänsenah-rungsgebiete außerhalb von Schutzgebietenliegen in der Vertragsnaturschutzkulisse an derWestküste sowie in dem 3 km breiten küsten-begleitenden Streifen entlang der Ostsee undin den Feuchtgebieten internationaler Bedeu-tung im Binnenland.

• Eine Erfassung der Gänse außerhalb derGebietskulisse einschließlich des Prüfbe-reichs gemäß Tabelle II-1 im Anhang zu TeilII ist nicht erforderlich (3. Kapitel).

Teil II: Vogelschutz 39

Page 40: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Nonnengänse (Branta leucopsis, Foto: R. Stecher)

4.3.3.3 Kranich

Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Artnach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG

Wichtigste Rastplätze in Schleswig-Holsteinsind der Oldenburger See und das Schaalsee-Gebiet. Kleinere Rastansammlungen treten re-gelmäßig im Bereich der Binnenseen in derHohwachter Bucht auf. Diese Gebiete sind alsEU-Vogelschutzgebiete gemeldet.

• Einhalten eines 3.000 m breiten Abstandesum die wichtigsten Kranichschlafplätze.

• Hauptflugkorridore zwischen Schlafplätzenund Nahrungsgebieten der Kraniche solltenvon Windenergieanlagen freigehalten wer-den (Untersuchungsbereich 6.000 m umKranichschlafplätze > 10 Exemplare).

4.3.3.4 Wiesenvögel

Goldregenpfeifer und Kiebitz

Werden die bedeutenden Vogellebensräumean der Nord- und Ostseeküste, in der Elb-marsch sowie in den Niederungsgebieten au-ßerhalb von Eignungsgebieten für die Wind-energienutzung von der Windkraftnutzungfreigehalten, sind diese Arten bei Windkraft-planungen außerhalb der Gebiete mit beson-derer Bedeutung für den Vogelschutz sowieder Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz ge-mäß Tabelle II-1 im Anhang zu Teil II nicht be-sonders zu berücksichtigen (siehe Kapitel4.2.1.).

40 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 41: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5. Vermeidungs- und

Ausgleichsmaßnahmen

5.1. Vermeidungsmaßnahmen

Zu der hohen Zahl von Kollisionsopfern unterGreifvögeln (Rotmilan, Seeadler) kommt es of-fenbar auch, weil sie durch Ansitzwarten oderhohe Kleinsäugerdichten im Umfeld der Wind-energieanlagen ein erhöhtes und leicht er-reichbares Nahrungsangebot vorfinden. Sinn-voll sind deshalb folgende Maßnahmen (nachHÖTKER et al. 2004):• Vermeidung von Strukturen, die Greifvögel

(und Fledermäuse) anziehen können (Tei-che, Brachen, Habitatränder),

• Minimierung oder Beseitigung von Infra-struktur wie Straßen, Zäune und sonstigepotenzielle Ansitzwarten sowie

• Beseitigung von Kadavern.

Da Windparks, in denen die Einzelanlagenquer zur Hauptzug/-flugrichtung der Vögel an-geordnet sind, eine stärkere Barrierewirkunghaben und mehr Kollisionsopfer fordern, wirdempfohlen, die einzelnen Windenergieanlagenparallel zur Zugrichtung der Vögel auszurich-ten. Zusätzlich sollten mehrere Anlagen zuBlöcken zusammengefasst werden, so dassKorridore entstehen, die von den Vögeln ge-fahrlos passiert werden können. Gittermas-

ten und Abspannseile haben sich als beson-ders kollisionsträchtige Bauelemente vonWindenergieanlagen erwiesen. Sie sollten

vermieden bzw. abgebaut werden.

5.2. Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchti-gung der Avifauna können sich sowohl nachder Eingriffsregelung als auch aufgrund desArtenschutzrechtes (vorgezogenen Aus-gleichsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen,gem. § 42 Abs 5 BNatSchG) ergeben. FürCEF-Maßnahmen10 sind strengere Anforderun-gen an die Art der Maßnahme und den Raumzu erfüllen als für Kompensationsmaßnahmenim Rahmen der Eingriffsregelung.

Beispiele sind:• Schaffung und Aufwertung von großflächi-

gen Lebensräumen für die Avifauna (Brut-,Rastgebiete und attraktive Nahrungsange-bote) außerhalb des Störbereiches vorhan-dener Windparks durch– Rückwandlung von Acker in Grünland, – Extensivierung von Grünland, – Wiedervernässung geeigneter Flächen, – Anlage von Feldgehölzen;

• Rückbau von Altanlagen in Eignungsgebie-ten innerhalb der Gebiete mit besondererBedeutung für den Vogelschutz sowie

• die Verkabelung von kritischen Mittelspan-nungsleitungen. Eine Prioritätenliste ausvogelkundlicher Sicht haben KOOP &ULLRICH (1999) erstellt

Durch Freileitungenzwischen Wind-energieanlagensummieren sich dieRisiken für Vögel inempfindlichen Vo-gellebensräumen(Foto: B. Hälterlein)

Teil II: Vogelschutz 41

10 Durch CEF-Maßnahmen besteht die Möglichkeit, die Verletzung von artenschutzrechtlichen Verboten zu verhindern. Diese vorgezogenen Ausgleichs-

maßnahmen sind in einem sehr engen räumlichen und funktionalen Bezug zur betroffenen Population durchzuführen, um die ökologischen Funktionen

kontinuierlich zu sichern (Continuous ecological functionality).

Page 42: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

6. Anmerkungen zur Kabelanbindung

Mit dem Zuwachs an installierter Windkraft-leistung wird ein weiterer Netzausbau mit allen Eingriffsfolgen erforderlich. Das beste-hende Stromnetz wurde für eine relativ ver-brauchsnahe Stromerzeugung errichtet. Durchdie Konzentration der Windenergie im nord-deutschen Raum sind die Grenzen der Über-tragungsfähigkeit der Transportsysteme zuden großen entfernten Verbraucherzentren er-reicht. Zurzeit wird von den Netzbetreibern dieFreileitungsbauweise favorisiert, da die Kabel-technik zu erheblichen Mehrkosten führenwürde, die mit dem Effizienzkriterium desEnergiewirtschaftsgesetzes nicht vereinbarseien. Außerdem würden die geringeren bau-bedingten Beeinträchtigungen einer Freilei-tung gegenüber Kabellösungen für die Freilei-tungsbauweise sprechen (E.ON NETZ 2006).Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist derAuffassung, dass neue Hochspannungskabelals Erdkabel, wo dies technisch machbar undwirtschaftlich vertretbar ist, der Vorrang einge-räumt werden sollte. Dies schont die Land-schaft, verhindert Beeinträchtigungen des Tourismus und der Bewirtschaftung landwirt-schaftlicher Flächen und bietet bei extremenWetterereignissen eine bessere Versorgungs-sicherheit (Landtagsbeschluss vom14.09.2006). Wegen des stark steigendenLeistungszuwachses und der erheblichen Be-einträchtigung durch den Netzausbau solltendie möglichen Anbindungsmöglichkeiten be-reits bei der Auswahl der Windparkstandortemitberücksichtigt werden.

7. Literatur

BAUER, H.-G., P. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF, P.SÜDBECK & K. WITT (2002): Rote Liste derBrutvögel Deutschlands. 3., überarbeiteteFassung, 08.05.2002. – Berichte Vogel-schutz 39: 13-60.

BERNDT, R.K., B. KOOP & B. STRUWE-JUHL

(2002): Vogelwelt Schleswig-Holsteins,Band 5, Brutvogelatlas, Wachhholtz Neu-münster.

BIOLOGENBÜRO GGV (2002): Aktionsraumanalysevon einem Schwarzstorch- und einem Rot-milanvorkommen in der Gemeinde Schills-dorf 2002.

DÜRR, T. (2004): Vögel als Anflugopfer anWindenergieanlagen in Deutschland – einEinblick in die bundesweite Funddatei. Bre-mer Beiträge für Naturkunde und Natur-schutz 7: 221-228.

E.ON NETZ (2006): Daten und Fakten zur Wind-kraft, Ergänzungen zum Windreport derE.ON NETZ GmbH.

ERICKSON, W.P., G.D. JOHNSON, M.D. STRICK-LAND, D.P. YOUNG, K.J. SNERKA & R.E. GOOD

(2001): Avian collisions with wind turbines:A summary of existing studies and compa-rison to other sources of avian collisionmortality in the United States NationalWind Coordinating Comitee (NWCC). Wes-tern Ecosystems Technology Inc. Washing-ton D.C..

GRÜNKORN, T., A. DIEDERICHS, B. STAHL, D. POS-ZIG & G. NEHLS (2005): Entwicklung einerMethode zur Abschätzung des Kollisionsri-sikos von Vögeln an Windkraftanlagen.Gutachten im Auftrag des Landesamtes fürNatur und Umwelt Schleswig-Holstein.

HÖTKER, H. (2004): Goldregenpfeifer Pluvialisapricaria in Deutschland im Oktober 2003.Vogelwelt 125: 83-87.

HÖTKER, H., K.M. THOMSEN & H. KÖSTER (2004):Auswirkungen regenerativer Energiegewin-nung auf die biologische Vielfalt am Bei-spiel der Vögel und der Fledermäuse – Fak-ten, Wissenslücken, Anforderungen an dieForschung, ornithologische Kriterien zumAusbau von regenerativen Energieformen.Gutachten gefördert vom Bundesamt fürNaturschutz.

HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repo-wering“ von Windkraftanlagen auf Vögelund Fledermäuse. Gutachten im Auftragdes Landesamts für Natur und UmweltSchleswig-Holstein.

JEROMIN, K. & B. KOOP (2006): Untersuchungenzu den verbreitet auftretenden Vogelartendes Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtliniein Schleswig-Holstein. Gutachten im Auf-trag des Ministeriums für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume des LandesSchleswig-Holstein.

KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JERO-MIN & B. KOOP (in Vorb.): Die BrutvögelSchleswig-Holsteins – Rote Liste. 5. Fas-sung. Landesamt für Natur und Umwelt,Flintbek.

KOOP, B. (2002): Vogelzug über Schleswig-Hol-stein. Räumlicher und zeitlicher Ablauf dessichtbaren Vogelzuges nach archiviertenDaten von 1950 – 2002. Gutachten im Auf-trag des Landesamts für Natur und Um-welt Schleswig-Holstein.

42 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 43: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

KOOP, B. & N. ULLRICH (1999): Vogelschutz undMittelspannungsleitungen. Gutachten imAuftrag des Ministeriums für Umwelt, Na-turschutz und Forsten Schleswig-Holstein.

KORN, M. & S. STÜBING (2003): Stellungnahmedes Büros für faunistische Fachfragen zumRegionalplan Oberpfalz-Nord – Ausschluss-kriterien für Windenergieanlagen im Vor-kommensgebiet gefährdeter Großvogelar-ten.

LANGSTON, R. & J. PULLAN (2003): Windfarmsand Birds: An analysis for the effects ofwindfarms on birds, and guidance on envi-ronmental assessment criteria and site se-lection issuses. Report written by BirdLifeInternational on behalf of the Bern Conven-tion, Sandy.

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ

UND RAUMORDNUNG BRANDENBURG (2003):Tierökologische Abstandskriterien für dieErrichtung von Windenergieanlagen inBrandenburg (Stand 01.06.2003).

MINISTERPRÄSIDENTIN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (1998): Regionalplan für den Planungsraum I.

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2004): Regionalplan für den Planungsraum II.

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLA-NUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS

(2000): Regionalplan für den PlanungsraumIII.

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2005): Regionalplan für den Planungsraum IV.

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLA-NUNG UND TOURISMUS DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2002): Regionalplan für den Pla-nungsraum V.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (2005): Hin-weise zur Berücksichtigung des Natur-schutzes und der Landschaftspflege sowiezur Durchführung der Umweltprüfung undUmweltverträglichkeitsprüfung bei Stand-ortplanung und Zulassung von Windener-gieanlagen (Stand : Mai 2005).

PERCIVAL, S.M. (2000): Birds and windturbinesin Britain. British Birds 12: 8-15.

PERCIVAL, S.M. (2005): Birds and windfarms:what are the real issues? British Birds 98:194-204.

REICHENBACH, M. & K. HANDKE (2006): Nationaleund internationale methodische Anforde-rungen an die Erfassung von Vögeln fürWindkraftplanungen – Erfahrungen undEmpfehlungen. Beitrag zur Tagung „Wind-energie – neue Entwicklungen, Repowe-ring und Naturschutz“, 31.03.2006, Münster.

REICHENBACH, M., K. HANDKE & F. SINNING

(2004): Der Stand des Wissens zur Emp-findlichkeit von Vogelarten gegenüber Stör-wirkungen von Windenergieanlagen. Bremer Beiträge für Naturkunde und Natur-schutz 7: 229-244.

REICHENBACH, M & H. STEINBORN (2006): Lang-zeituntersuchungen zum Konfliktthema„Windkraft und Vögel“. 5. Zwischenbe-richt. ARSU GmbH, Oldenburg.http://www.arsu.de .

ROMAHN, K & J.J. KIECKBUSCH (2002): Aktions-raumanalyse von Schwarzstorch (Ciconianigra) und Rotmilan (Milvus milvus) imRahmen der Planungen der Windkraftanla-ge Altbokhorst.

STRUWE-JUHL, B. (1996): Untersuchungen zurHabitatausstattung von Seeadlerlebensräu-men in Schleswig-Holstein. Abschlußbe-richt im Auftrag des MELFF Schleswig-Hol-stein.

STRUWE-JUHL, B. (2000): Zur Bedeutung ausge-wählter Gewässer des östlichen Schles-wig-Holstein für rastende Wasservögel –Vergleichende Auswertung der Ergebnisseder Internationalen Wasservogelzählungenaus den Jahren 1966/67 – 1995/96. Corax18, Sonderheft 1: 1-204.

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDE-ON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER UND C. SUD-FELDT (2005): Methodenstandards zur Erfas-sung der Brutvögel Deutschlands.Radolfzell.

THOMSEN, K.M. UND B. STRUWE (1994): Verglei-chende nahrungsökologische Untersuchun-gen an Weißstorch-Brutpaaren (Ciconia ci-conia) in Stapelholm und im KreisHerzogtum Lauenburg. Corax 15: 293-308.

Teil II: Vogelschutz 43

Page 44: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Tabelle II-1: Bedeutende Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete und Zugkorridore für Vögel in Schleswig-Holstein und Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz in ihrem Umgebungsbereich

Bereiche mit besonderer

Prüfrelevanz Gebiete mit besonderer Bedeutung für den

Vogelschutz Wenn kein rechtlicher /

planerischer Ausschluss,

dann ist Prüfung in den

Gebieten erforderlich

Prüfbereich

im Umfeld der

Gebiete

naturschutzrechtliche und -fachliche

Begründung

Datenverfügbarkeit und

Datenermittlung

Dargestellt

in Karte 1°°

Naturschutzgebiete mit Vogelschutz im Schutzzweck 1 -- 1.000 m4 § 16 LNatSchG LANU (x) 3

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer einschließlich der Inseln und großen Halligen 1 -- 1.000 m4

Nationalparkgesetz SH, § 24 BNatSchG, RL79/409/EWG LANU/NPA x

EU-Vogelschutzgebiete1 -- 1.000 m4 RL 79/409/EWG LANU/NPA x

Ausgewählte Vogelschutzgebiete, die die

Wasservogelkriterien gem. Ramsar-Konvention erfüllen (Teil II, Kapitel 3) 1

-- 3.000 m

3.000 m-Bereich schließt die wichtigsten Nahrungsgebiete für graue Gänse und Singschwäne außerhalb von Schutzgebieten im östl. Landesteil ein sowie Verbreitungsschwerpunkte des Seeadlers (Brut- und Nahrungsgebiete)

OAG/LANU, STRUWE-J UHL (2000), Ermittlung auf Vorhabensebene

x

Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10 ha 2 zum Teil erforderlich 1.000 m 4 Rast- und Brutgebiete für Wasservögel, Seeadler- Nahrungsgebiete

OAG/LANU, STRUWE-JUHL(2000)

küsten-/uferbegleitender Streifen entlang der Nord-

und Ostseeküste* sowie der Unterelbe bis Hamburg*

(ab 1. Deichlinie oder ersatzweise ab MTHW-Linie)

zum Teil erforderlich 3.000 m Leitlinien für den Vogelzug; hohe Flugaktivität zwischen Meeresflächen, Vorland und Hinterland; wichtige Rast-, Brut- und Nahrungsgebiete für Wasser- und Watvögel

Ermittlung auf Vorhabensebene x

Fehmarn und Wagrien bis einschließlich Oldenburger Graben 2

In Karte 1 dargestellter Bereich starke Konzentration des Landvogelzugs (Vogelfluglinie) LANU, Ermittlung auf

Vorhabensebene x

Korridor mit einer nördl. Grenze von der Eckernf.

Bucht über die Gr. Breite/Schlei zum Nordstrand-

Damm und einer südl. Grenze von der Eckernf. Bucht

zur südl. Grenze des Eiderästuars

In Karte 1 dargestellter Bereich starke Konzentration des Wasservogelzugs LANU, Ermittlung auf

Vorhabensebene x

Fließgewässer 1. Ordnung 2 -- 1.000 m von Ufern Leitlinien für den (Wasser)Vogelzug LWasserG, Ermittlung auf

Vorhabensebene x

Nahrungsgebiete von Meeresgänsen und

Gelbschnabelschwänen gem. Vertragsnaturschutz-Gebietskulisse 1

Als größere regelmäßig aufgesuchte Nahrungs- und Rastflächen bereits ausgeschlossen1

1.000 m 4 Sicherung der wichtigsten Nahrungsgebiete für die Zielarten außerhalb von Schutzgebieten im westl. Landesteil

LANU, Ermittlung auf Vorhabensebene x

Kranich-Schlafplätze sowie Hauptflugkorridore

zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen bis 6.000 m Entwertung des Gebiets oder von Teilen davon durch

Scheuchwirkung

WWF/LANU; Ermittlung der Nahrungsraumnutzung auf Vorhabensebene

1Im Wesentlichen durch Raumordnungspläne bereits ausgeschlossen 3 Diese NSG sind in der Gebietskulisse innerhalb anderer Kategorien enthalten und nicht explizit dargestellt.

2 Zum Teil durch Raumordnungspläne ausgeschlossen 4 bzw. 10-fache Anlagenhöhe

44E

mpfehlungen zur B

erücksichtigung tierökologischer Belange bei W

indenergieplanungen in S-H

Anhang zu Teil II:

Page 45: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

1 In Karte 2 ist der bekannte Bestand in 2001 – 2005 dargestellt. Der jeweils aktuelle Bestand ist zu erfragen oder ggf. zu erheben. 2 Brutgebiete, die stetig in nennenswerter Anzahl besetzt sind

Tabelle II-2: Brutgebiete und Brutplätze empfindlicher Vogelarten in Schleswig-Holstein mit Abstandsempfehlungen und Prüfbereichen für wichtige Nahrungsgebiete

Brutvögel und Brutgebiete mit besonderer Bedeutung

Potenzieller Beeinträchti-

gungsbereich

Prüfbereiche für Nahrungs-

flächen und

Flugkorridore von Brutvögeln

naturschutzrechtliche und -fachliche Begründung

Datenverfügbarkeit/-ermittlung

Dargestellt in Karte 1 in Karte 21

F

Schwarzstorch 3.000 m 6.000 m Barrierewirkung; Kollisionsgefahr v.a. der Jungvögel

AG Schwarzstorchschutz/ LANU, Ermittlung der Nahrungsraum-nutzung auf Vorhabensebene (s. ROMAHN & KIECKBUSCH 2002, BIOLOGENBÜRO GGV 2002)

x

Weißstorch 1.000 m 4.000 m Barrierewirkung; Kollisionsgefahr v.a. der Jungvögel

NABU/LANU; Ermittlung der Nahrungsraumnutzung auf Vorhabensebene (vgl. THOMSEN & STRUWE 1994)

x

Kranich 1.000 m WWF/LANU x

Wachtelkönig traditionelle Brutgebiete 2

Entwertung des Gebiets oder von Teilen davon durch Scheuchwirkung; Kollisionsgefahr

LANU und Ermittlung auf Vorhabensebene

Schwarzmilan 1.000 m 4.000 m

Rotmilan 1.000 m 6.000 m hohe Kollisionsgefahr LANU; Ermittlung auf Vorhabens-ebene (ROMAHN & KIECKBUSCH 2002, BIOLOGENBÜRO GGV 2002)

x

Seeadler 3.000 m 6.000 m hohe Kollisionsgefahr; Barrierewirkung

Projektgruppe Seeadlerschutz/ LANU; Ermittlung der Nahrungs-raumnutzung auf Vorhabensebene (vgl. STRUWE-JUHL 1996)

x

Rohr-, Wiesen- und Kornweihe Brutverbreitungs-schwerpunkte Entwertung des Gebiets oder von Teilen davon durch

Scheuchwirkung; Kollisionsgefahr WTK, LANU/NPA

Baumfalke 1.000 m 4.000 m Kollisionsgefahr OAG, Ermittlung auf Vorhabensebene x

Wanderfalke 1.000 m nur Baumbrüter: 3.000 m Kollisionsgefahr LANU, AG Wanderfalkenschutz x

Uhu 1.000 m 4.000 m Kollisionsgefahr LANU, LV Eulenschutz x

Brutkolonien von Möwen und Seeschwalben (> 10

BP); Trauerseeschwalbe alle Brutplätze 1.000 m 4.000 m besondere Vogelkonzentrationen mit Nahrungssuche

im Umfeld LANU x

Brutgebiete von Wiesenvögeln Vertragsnatur-schutzgebiete Sicherung der wichtigsten Brutgebiete von

Wiesenvögeln außerhalb der Schutzgebiete LANU x

Anhang zu Teil II: Vogelschutz

45

Page 46: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

1. Einleitung

Während das Thema Windenergie und Vögelschon seit längerer Zeit Gegenstand von Dis-kussionen und Untersuchungen über möglicheBeeinträchtigungen war (ARSU 2001, TECHNI-SCHE UNIVERSITÄT BERLIN 2002, REICHENBACH

2003), erfährt die Debatte um eine Betroffen-heit von Fledermäusen erst in den vergange-nen Jahren größere Aufmerksamkeit.

Tatsächlich ist über das Verhalten von Fleder-mäusen gegenüber Windenergieanlagen(WEA) nur wenig bekannt. Dies liegt an derNachtaktivität der Tiere und den damit verbun-denen eingeschränkten Beobachtungsmöglich-keiten.

Als Erster berichtete KEELEY im Jahr 1972 vonFledermausschlag in Australien. Danach wur-de von OSBORNE et al. (1996) in Minnesota(USA) auf tot unter Windenergieanlagen auf-gefundene Fledermäuse hingewiesen. Etwazeitgleich mit der Veröffentlichung von OSBORNE et al. begann in Deutschland die Erar-beitung der ersten Fledermausuntersuchun-gen für die Umweltverträglichkeitsstudien zurErrichtung von Windparks. Die theoretischenÜberlegungen und praktischen Erfahrungenaus diesen Untersuchungen bildeten späterdie Grundlage erster Empfehlungen für diePlanungspraxis (BACH et al. 1999, RAHMEL et al.1999).

Nachdem JOHNSON et al. (2000) und KEELEY

(2001) weitere Schlagopfer - in nicht unerhebli-chen Umfang - aus den USA vermelden, be-schreibt BACH (2001) als Erster Veränderungenin der Raumnutzung von Fledermäusen durchdie Errichtung eines Windparks in Niedersach-sen. Anfang 2002 veröffentlichte DÜRR (2002)die ersten sieben Funde von in Deutschlandtot unter Windkraftanlagen gefundenen Fleder-mäusen. Aktuell sind 821 Funde von toten Fle-dermäusen in Deutschland bekannt (DÜRR

2008), wobei umfangreichere Untersuchungenbisher nur aus einigen Regionen vorliegen.

Aus Schleswig-Holstein liegen nur sporadischeDaten vor. Innerhalb Europas sind aus Schwe-den (AHLEN 2002), Spanien und Frankreich Fle-dermausopfer durch Kollisionen mit Windener-gieanlagen bekannt. Die Menge der Opferschließt aus, dass es sich nur um vereinzelteZufallsfunde handelt.

Unter welchen Gegebenheiten es zu Fleder-mausopfern an Windenergieanlagen kommt,welche Bedeutung dem Standort und dertechnischen Beschaffenheit der Windenergie-anlagen (insb. Bauhöhe und Rotordurchmes-ser) zukommt, ist bisher noch nicht umfas-send analysiert worden. Dies gilt auch füreventuelle Meidungseffekte, die von Wind-energieanlagen auf die Fledermausfauna aus-gehen könnten.

Schleswig-Holstein beheimatet als Teil desnorddeutschen Tieflandes bedeutende Vor-kommen derjenigen Fledermausarten, die zuden durch Fledermausschlag betroffenen Ar-ten zählen. Zugleich wird Schleswig-Holsteinvon Fachkreisen als bedeutender Durchwan-derungs- und Überwinterungsraum für ziehen-de Fledermäuse aus Skandinavien einge-schätzt.

In Teil III der Empfehlungen werden zunächstdie Lebensweise und die Kenntnisse über dasVorkommen der gegenüber Windenergieanla-gen empfindlichen Fledermausarten in Schles-wig-Holstein dargestellt. Dann werden diemöglichen Auswirkungen der Windenergienut-zung auf Fledermäuse beschrieben. AufKenntnislücken wird hingewiesen. Auf der Ba-sis des vorhandenen Wissens über Vorkom-men und Empfindlichkeit von Fledermausartenwerden unter vorsorgeorientierten Gesicht-punkten Gebiete mit besonderer Bedeutung

für den Fledermausschutz benannt und Me-thoden für die Untersuchung und die Bewer-tung von Standorten für die Windenergienut-zung empfohlen.

46 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Teil III: Fledermausschutz

Page 47: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Teil III: Fledermausschutz 47

Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) zählt zu den häufigsten Kollisionsopfern an WEA (Foto: M. Goettsche)

Page 48: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) ist eine nach Rote-Liste-Einschätzung stark gefährdete Art, aber als Kollisionsopfer bishernicht gefunden worden (Foto: D. Nill)

48 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 49: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2. Grundlagen: Zur Lebensweise einheimi-

scher Fledermäuse und zu möglichen

Konflikten mit der Windenergienutzung

In Schleswig-Holstein sind 15 Fledermausartenbeheimatet. Alle Arten können von ihrem Raum-nutzungsverhalten als Habitatkomplexbewohnerbezeichnet werden. Die genutzten Habitatkom-plexe sind sowohl saisonal als auch artspezifischunterschiedlich. In der Fachliteratur werden fol-gende relevante Habitatnutzungen genannt:• Quartiere (Wochenstuben-, Winter-, Paa-

rungs- und Zwischenquartiere) • Jagdräume• Transferstrecken• Migrationsflüge

Der Tabelle III-1 in Kapitel 2.1 kann entnommenwerden, welche artspezifischen Ansprüche fürdie heimischen Fledermausarten existieren. Einerder wichtigsten zu berücksichtigenden Faktorenin der Landschaft in Bezug auf Fledermäuse istder saisonale Aspekt. Alle genannten raumrele-vanten Habitatnutzungen können im Jahresver-lauf in einem Landschaftsraum für die heimi-schen Arten auftreten. Oft werden Fledermäuseals ein Konglomerat gemeinschaftlich zusammen-gefasst. Diese Zusammenführung ist zwar syste-matisch nachvollziehbar, darf aber nicht darüberhinwegtäuschen, dass es bei den einzelnen Artensehr große Verhaltensunterschiede gibt und dassunterschiedlichste ökologische Nischen von denArten abgedeckt werden. Fledermäuse nutzen alseinzige aktiv fliegende Säugetiere den Luftraum,so dass die Nutzung einer Landschaft sich imdreidimensionalen Raum abspielt. Die genutztenFlughöhen sind artspezifisch unterschiedlich undkönnen sich auch nach Jagdverhalten, Strecken-flug und Migration unterscheiden.

2.1. Kurzer Abriss zur Lebensweise

heimischer Fledermausarten

Fledermäuse besitzen aufgrund ihrer an dieNacht angepassten Lebensweise ein speziellesOrientierungssystem, das ihnen eine räumlicheInformation und den Beutefang ermöglicht. Alsspezielle Anpassung ist die Echoortung bei hei-mischen Arten ausgeprägt. Da die Ortungsrufe inihrer Reichweite begrenzt sind, werden Fleder-mäuse in Bezug auf die Echoortung als kurzsich-tig bezeichnet (RICHARZ UND LIMBRUNNER 1999). Die in Schleswig-Holstein beheimateten Fleder-mausarten gehören alle systematisch in die Fa-milie der Glattnasen. Diese Familie stößt die Or-tungsrufe durch das Maul aus (Einschränkungenbei der Gattung Plecotus). Somit ergibt sich fürdie Fledermaus bei der Echoortung ein nach vorngerichteter trichterförmiger Abstrahlungsbereich.Gegenstände oder Beutetiere neben dem Tiersind ohne ein Drehen des Kopfes oder einerRichtungsänderung des Tieres nicht erfassbar.Im Zusammenhang mit der Kollision kann sichdies nachteilig auswirken.

Alle heimischen Fledermausarten können auchmit Ihren Augen sehen. Wie bei Nachttierenüblich, fehlt die Fähigkeit Farben zu erkennen.Eine gute Kontrastunterscheidung ist jedochbelegt (u.a. NEUWEILER 1993). Je nach vorhan-denem Restlicht kann also davon ausgegan-gen werden, dass Objekte auch per in Augen-scheinnahme wahrgenommen werden.

Wie sich Fledermäuse über sehr weite Stre-cken orientieren, ist noch nicht vollständig ge-klärt. Bewiesen ist aufgrund von Beringungs-daten, dass weite Entfernungen zurückgelegtwerden können und die Individuen gezielt z.B.zu Winterquartieren, Sommerquartieren oderbekannten entfernt liegenden (guten) Jagdge-bieten finden. ROER experimentierte zusätzlichmit Verbringungsversuchen, die zeigten, dassviele Fledermäuse auch ohne Kenntnis überden Ort der Freilassung in ihre Quartiere zu-rückfanden. Das Heimfindevermögen ist äu-ßerst gut ausgeprägt und wird von vielen Au-toren mit einem hervorragend ausgebildetenRaumgedächtnis begründet (RICHARZ UND

LIMBRUNNER 1999). Bekannt ist ebenfalls dieAusprägung und Nutzung von tradierten Flug-strecken bei Fledermäusen. So werden diegleiche Strecke zwischen dem Sommerquar-tier und einem bekannten Jagdhabitat überlängere Zeit angeflogen oder tradierten Flug-routen zwischen genutzten Regionen im Som-merhalbjahr und entfernten Winterquartierengefolgt. Wie sich Fledermäuse auf ihren tra-dierten Flugrouten orientieren, ist artspezifischsehr unterschiedlich. Sie können sich an Land-schaftselementen orientieren (Baumreihen,Gewässer verläufe, Landmarken usw.) oderden direkten kürzesten Weg zum Ziel nutzen(Luftlinie).

Alle heimischen Fledermausarten sind aus-schließlich Insektenfresser. So wechseln dieJagdhabitate der Fledermäuse in Abhängigkeitvom vorhandenen Beuteangebot, das sich bio-topspezifisch und saisonal ändert. So kann beihohen Insektenkalamitäten oder Blühaspektenvon Bäumen mit hohem Insektenaufkommenmit einer sehr hohen Anzahl jagender Fleder-mäuse gerechnet werden. Bei zurückgehen-dem Insektenaufkommen werden die Fleder-mausaktivitäten abnehmen. Eine Reihe vonLebensräumen erzeugt jedoch über lange Zeit-räume des Frühjahrs, Sommers und Herbstesein hohes Nahrungsangebot. Je nach Jagd-strategie der Fledermausart ist der Aktions-raum unterschiedlich groß. In der Regel nut-zen Fledermäuse, die von der Jagdstrategie zuder Gruppe der „Sammler“ gehören, Jagdha-bitate in einem kleineren Umkreis um denQuartierstandort. Bei Fledermäusen mit ande-ren Ernährungsweisen können entferntereJagdhabitate aufgesucht werden.

Teil III: Fledermausschutz 49

Page 50: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

50 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Tabelle III-1: Fledermausarten in Schleswig-Holstein nach GÖTTSCHE & GÖTTSCHE (2007)

allgemeine

Biologische Angaben Ökologische Angaben

Sommerquartiere / Wochenstuben Winterquartiere

Art

Ge

fäh

rdu

ng

FF

H-R

ich

tlin

ie

Fo

rtp

flan

zu

ng

sn

ach

weis

e

Grö

ße

der

Woc

hens

tube

n

Jähr

liche

Jun

genz

ahl

Wan

deru

ngen

beka

nnte

s H

öchs

talte

r (J

ahre

) W

arm

e H

ohlrä

ume

(Kel

ler,

Brü

cken

)

Spa

lten

an G

ebäu

den

Dac

hräu

me

Bau

mhö

hlen

, -sp

alte

n

Käs

ten

Kel

ler,

Bun

ker,

Sto

llen

Spa

lten

an G

ebäu

den

Dac

hräu

me

Bau

mhö

hlen

, -sp

alte

n

Hom

e R

ange

(im

Som

mer

)

Nut

zung

von

Flu

gstr

aßen

Wasserfledermaus

Myotis daubentonii

- IV + 20 -50 1 WF 28 x x x x x x M +++

Teichfledermaus

Myotis dasycneme

2 II IV

+ 40 -500

1 W (WF)

20 x x x x x XL +++

Große Bartfledermaus

Myotis brandtii

2 IV + 20 -60 (250)

1 WF 22 x x x x x M +++

Kleine

Bartfledermaus

Myotis mystacina

G IV - 20 -70 1 OT (WF)

23 x x x x S/M +++

Fransenfledermaus

Myotis nattereri

3 IV + 20 -80 (200)

1 OT (WF)

17 x x x x x x S/M +++

Bechsteinfledermaus

Myotis bechsteinii

2 II IV

+ 10 -30 (80)

1 OT 21 x x x x S ++

Großes Mausohr

Myotis myotis

1 II IV

- 10 ->1.000

1 WF 22 x x x x x L/XL ++

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula

- IV + 20 -50 (100)

(1) 2

(3)

W 12 x x x x x x XL +

Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri

2 IV (+) 20 -50 1-2 W 9 x x x L +

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

V IV + 10 -50 1 (2)

OT (WF)

23 x x x x M/L +

Zweifarbfledermaus

Vespertilio murinus

2 IV (+) 30 -50 selten >100

2 (3)

W 12 x x x x L +

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus

D IV +

20-250

2 (1)

OT (WF)

16

x x x x x x

M +++

Mückenfledermaus

Pipistrellus pygmaeus

D IV + 10 -einige 100

2 (1)

? ? x x x x x ? ?

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

3 IV + 50 -200

2 W 11 x x x x x M/L ++

Braunes Langohr

Plecotus auritus

3 IV + 10 -50 (100)

1 OT 30 x x x x x x S +

Gefährdung (RL-SH): 1 vom Aussterben bedroht; 2 stark gefährdet; 3 gefährdet; V zurückgehend, Vorwarnliste; G Gefährdung anzunehmen; D Daten defizitär. Wanderungen: OT Ortstreu; WF Wanderfähig; W Wandernd Sommer-/ Winterquartiere: X Hauptvorkommen; x Nebenvorkommen

Home Range: : (um das Sommerquartier): S (klein) < 5 km; M (mittel) 5-15 km; L (groß) 10-25 km; XL (sehr groß) > 25 km Nutzung von Flugstraßen: : +++ sehr ausgeprägt; ++ häufig; + kaum bzw. nur in bestimmten Lebensabschnitten (z.B. zur Quartiererkundung kurz nach dem flügge werden (Abendsegler)

Page 51: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.2. Beschreibung der gegenüber

Windenergieanlagen empfindlichen

Fledermausarten

Basierend auf den aktuellen Daten zur Beein-trächtigung von Fledermäusen durch Wind-energieanlagen werden im Folgenden Artbe-schreibungen zu den in Schleswig-Holsteinheimischen Fledermausarten, für die eine Be-einträchtigung durch Windenergieanlagen be-schrieben ist, mit Angaben zu Vorkommen,Lebensweise und Verhalten gegeben. Die Be-schreibungen beinhalten aktuelle allgemeingül-tige Aussagen zur Fledermausart und fürSchleswig-Holstein spezifische Erkenntnisse.Die Kenntnisse über die Vorkommen der ein-zelnen Fledermausarten in Schleswig-Holsteinstammen aus den langjährig erhobenen Daten

der Arbeitsgruppe Fledermausschutz und -

forschung in Schleswig-Holstein (AGF-SH).Dieser Datenpool beinhaltet Zufallsfunde, Er-gebnisse aus Kastenrevieren sowie aus gesi-cherten Detektornachweisen, Netzfängen undKontrollen von Sommer- und Winterquartieren.Die räumliche Verteilung der Daten ist dabeilandesweit gesehen stark heterogen und nichtlückenlos. Systematische Erfassungen – wie

z.B. eine Rasterkartierung – sind nicht vorhan-den. Das Wissen zur Verbreitung einiger Zielar-ten ist in den vergangenen Jahren durch dasFFH-Monitoring erheblich verbessert worden.

2.2.1. Wasserfledermaus

(Myotis daubentonii)

Jagdhabitat:

Jagdhabitate sind stehende und fließende Ge-wässer, auch (sehr) kleine Teiche und (sehr)schmale Bäche, über denen die Tiere in weni-gen Zentimetern Abstand (5 bis 20 cm) jagen.Windgeschützte Buchten und Baum bestande-ne Uferzonen werden bevorzugt. Jagdterrito-rien liegen in der Regel in der Nähe von Wäl-dern. Die Wasserfledermaus jagt auch inWäldern. Sommerquartiere (Wochenstube)und Jagdgebiete können nur wenige Meterauseinander liegen. Der Abstand kann aberauch mehr als 5 km betragen. Sie benutzt aufdem Weg ins Jagdgebiet lineare Strukturen,z.B. Baum- und Gebüschzeilen, als Leitlinien.

Wenn mit Windenergieanlagen ein ausreichender Abstand zu linearen Strukturen eingehalten wird, ist die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) vermutlich durch den Betrieb von WEA wenig betroffen. (Foto: D. Nill)

Teil III: Fledermausschutz 51

Page 52: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Sommerquartiere:

Wochenstuben finden sich vorwiegend inBaumhöhlen, oft in geschlossenen Waldinnen-bereichen, seltener in Bauwerken. Die Was-serfledermaus nimmt auch Fledermaus- undNistkästen an, wobei Holzbetonhöhlen vorge-zogen werden. In Spalten unter Brücken undKunsthöhlen halten sich gelegentlich vielköpfi-ge Männchengesellschaften auf.

Winterquartiere:

In unterirdischen Hohlräumen (Naturhöhlen,Stollen, Schächte, Keller usw.).

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Sommernachweise aus Fledermauskästen,Netzfängen und Detektorbeobachtungen lie-gen für M. daubentonii aus allen 15 Kreisenund kreisfreien Städten vor. Die Wasserfleder-maus pflanzt sich in Schleswig-Holstein fort.In den gewässerarmen Teilen der Geest sindNachweise in Wäldern schwieriger zu erbrin-gen. Bei einem geeigneten Angebot an Was-serflächen, darunter fallen größere Grabensys-teme, Fließgewässer oder auch Teichanlagen,sind Nachweise leicht über Detektoren zu er-bringen. In der gewässerreichen Jungmorä-nenlandschaft (z. B. Pöhler Gehege (Schles-wig), Rehberger Forst (Angeln), RixdorferTannen (Plön), Kanalgehege (Sehestedt), Lübe-cker Stadtwälder) sind Wochenstuben leichtüber Kastenreviere nachweisbar. Netzfängeund Detektorbeobachtungen an Fließgewäs-sern und Seen lieferten in den vergangenenJahren bei Sommerbeobachtungen eine sehrhohe Nachweisbarkeit der Art für Gewässer inSchleswig-Holstein.

Für Wasserfledermausmännchen stellt die Se-geberger Kalkberghöhle auch im Sommerhalb-jahr (besonders im Mai/Juni) ein sehr bedeu-tendes Quartier dar. Es ist davon auszugehen,dass sich zeitweise bis zu 500 Individuen inder Höhle aufhalten.

Winter:

Insgesamt sind 48 Winterquartiere bekannt. In28 Anlagen ist M. daubentonii sehr regelmä-ßig anzutreffen. In ca. 25% aller Winterquartie-re mit Wasserfledermausbesatz (n=10) liegtdie Zahl der überwinternden Wasserfleder-mäuse unter 10 Individuen. Große Winterquar-tiere mit über 50 Tieren befinden sich in Bun-kern, Luftschutzstollen oder Eiskellern inEckernförde, Kiel, Jägerslust, Schleswig,Kropp, Schönwalde und Schafstedt. Von he-rausragender Bedeutung ist die SegebergerHöhle mit bis zu 8.000 - 12.000 Individuen.

Fazit:

Der Status der Wasserfledermaus ist inSchleswig-Holstein recht eindeutig. Die Artpflanzt sich im Land fort und sucht regelmä-ßig eine Reihe von Winterquartieren auf.Sie ist in 65% der unterirdischen Winter-quartiere vertreten und bildet von allen hei-mischen Fledermausarten die größten Ansammlungen in unterirdischen Winter-quartieren. In Landschaften, in denen Fließ-und Stillgewässer vorhanden sind, kann dieArt häufig angesprochen werden. M. dau-bentonii ist im gesamten Land verbreitet.Trotz zum Teil noch fehlenden Fundnach-weisen in einigen Bereichen der gewässer-armen Geest ist bei geeigneten Waldhabita-ten und kleineren Fließ- oder Stillgewäs-sern mit Vorkommen in diesen Bereichenzu rechnen.

In Schleswig-Holstein ist die Wasserfleder-maus wie in anderen Bundesländern weitverbreitet.

2.2.2. Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

Jagdhabitat:

Bevorzugte Jagdgebiete sind seenreiche Land-schaften mit großen Stillwasserflächen, großeFlüsse, aber auch anthropogen geschaffeneTeichlandschaften. Bedeutende Jagdhabitatekönnen weit von dem Koloniestandort entferntsein. In einigen Jagdhabitaten konnten Indivi-duen gefangen werden, die einer Wochenstu-benkolonie in mehr als 10 km Entfernung vomFangplatz zugeordnet werden konnten. Jagd-flüge wurden ebenfalls über Wiesen und anWaldrändern festgestellt.

Sommerquartiere:

Wochenstuben befinden sich ausschließlich inGebäuden, die sich oft in der Nähe zu Jagdge-bieten befinden. Die bisher bekannt geworde-nen Wochenstubenkolonien weisen eine be-merkenswerte strategische Lage auf; von denKoloniestandorten aus lassen sich meist ver-schiedene geeignete Jagdhabitate wie großeSeen oder Fließgewässer erreichen. Die Ent-fernung zwischen Koloniestandort und Jagd-räumen kann sehr groß sein. Vereinzelt kom-men Paarungs- oder Männchengesellschaftenoder auch einzelne Männchen in Fledermaus-kästen in Wäldern mit Nähe zu den oben ge-nannten Jagdhabitaten vor, jedoch sehr seltenin Waldbereichen entfernt von Gewässern.

52 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 53: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Winterquartiere:

Die Teichfledermaus überwintert in unterirdi-schen Hohlräumen (Naturhöhlen, Stollen,Schächten, Kellern usw.). Zwischen Sommer-lebensraum und Winterquartier können erheb-liche Entfernungen zurückgelegt werden(>200 km).

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Die hauptsächliche Sommerverbreitung derTeichfledermaus erstreckt sich nach dem bis-herigen Kenntnisstand auf die seen- undfließgewässerreiche Jungmoränenlandschaft.Wochenstubennachweise liegen aus den Or-ten Holzbunge (RD), Groß Nordsee (RD),Wahlstorf-Dorf (PLÖ), Schlamersdorf (SE) undRatekau (OH) vor. Weiterhin ist die Elbe alspotenzielles Sommergebiet zu nennen. Zu-mindest Funde von Männchen treten imRaum Geesthacht regelmäßig auf. WeitereSommernachweise von Männchen deckensich großflächig betrachtet mit den Sommer-verbreitungen der Weibchenfunde. Hier lie-gen vor allem Nachweise aus Jagdgebietenan Fließgewässern und aus Kastenrevieren inWäldern vor.

Winter:

Die wichtigsten Überwinterungsquartiere derArt sind in der Segeberger Höhle, Kiel-Wik undJägerslust. Hinzu kommen Winterfunde ausLübeck, Preetz, Eckernförde, Schleswig undSchafstedt.

Fazit:

Mit fünf bekannten Wochenstubenkolonienund zahlreichen weiteren Feldnachweisenan Transferstrecken und Jagdhabitatenkommt Schleswig-Holstein zusammen mitNiedersachsen die höchste Bedeutung fürdiese Fledermausart in Deutschland zu. InTeilen der Jungmoränenlandschaft ist dieArt in geeigneten Jagdhabitaten in sehr ho-her Dichte nachweisbar. Für andere Natur-räume fehlen Nachweise (z.B. RatzeburgerSee, Friedrichstadt) oder sind derzeit nochspärlich (Elbe-Lübeck Kanal, Elbe südlichHamburg u.a.). Es ist nicht auszuschließen,dass außerhalb des Wochenstubenzeit-raums weite Teile des Landes zum Migrati-onsraum der Art gehören.

Die Vorkommen in Schleswig-Holstein sindbundesweit sehr bedeutende.

Für die stark gefährdete Teichfledermaus (Myotis dasycneme) haben Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine besondere Verantwor-tung. (Foto: D. Nill)

Teil III: Fledermausschutz 53

Page 54: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.2.3. Große Bartfledermaus

(Myotis brandtii)

Jagdhabitat:

Die große Bartfledermaus jagt in Wäldern,wenn diese nicht zu dicht und geschlossensind, an Waldrändern, in linearen Gehölzstruk-turen (Alleen, Redder), an Wasserflächen undüber Feuchtwiesen. Die Jagdhöhe ist niedrigbis mittelhoch.

Sommerquartiere:

Wochenstuben befinden sich in engen Spaltenvon Dachräumen, hinter Verlattungen und Ver-schalungen, in Balkenkehlen und anderen Ni-schen, gelegentlich in schmalen Fledermaus-kästen. Es werden besonders Häuser im Waldoder am Waldrand (z. B. Förstereien) bevor-zugt. Im Sommer besteht eine enge Bindungan Wälder und Gewässer.

Winterquartiere:

In unterirdischen Hohlräumen, wie Höhlen,Stollen, alten Bergwerken, Kellern ist nur einTeil der Tiere anzutreffen. Vermutlich überwin-tern sie in erheblichem Umfang in oberirdi-schen Quartieren. Zwischen Sommerlebens-raum und Winterquartier können großeEntfernungen zurückgelegt werden (>300 km).

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Das Vorkommen der Großen Bartfledermausin Schleswig-Holstein ist für die Sommermo-nate grundsätzlich bewiesen. Auch wenn nurwenige Nachweise durch Detektor oder Netz-fänge vorliegen, ist davon auszugehen, dassdie Art zumindest im Kreis Lauenburg regel-mäßig vorkommt. Wochenstuben sind im Be-reich des Westensees und bei Preetz zu er-warten. Der einzige Wochenstubennachweis(Kreis Segeberg) wurde zuletzt 1985 bestätigt.Dieser Quartierstandort ist wegen einer Sanie-rung des Gebäudes in den 90er Jahren nichtmehr besetzt.

Winter:

Aus den bekannten Winterquartieren Schles-wig-Holsteins wird die Große Bartfledermausregelmäßig aus der Segeberger Höhle unddem Winterquartier Jägerslust gemeldet.

Fazit:

M. brandtii scheint sich in Schleswig-Hol-stein (wenigstens in einigen Landesteilen)fortzupflanzen, auch wenn aktuelle Wo-chenstubenquartiere bisher nicht gefundenwurden. Auch der aktuelle Status der Artals Überwinterer ist nicht vollständig ge-klärt. Es liegen langjährige Nachweise nuraus der Segeberger Höhle vor. In einigenLandesteilen bleiben Nachweise dieser Arttrotz vieler Kontrollen von Kunsthöhlen, De-tektordaten und Netzfängen aus. Es istwahrscheinlich, dass die Große Bartfleder-maus in Schleswig-Holstein eine eher insel-artige Verbreitung aufweist. In lokalen Ver-breitungsgebieten braucht die Art jedochnicht selten zu sein.

Die bundesweite Bedeutung der Vorkom-men in Schleswig-Holstein ist nicht geklärt.

2.2.4. Großer Abendsegler

(Nyctalus noctula)

Jagdhabitat:

Der Große Abendsegler jagt in Wäldern meistüber dem Kronendach, über Lichtungen, anWaldrändern, über Ödland, Grünland und überGewässern, aber auch in Ortsrandlagen(Parks, Friedhöfe). Er jagt selten über den Zen-tren von weiträumigen und dicht bebautenSiedlungsflächen. Der Aktionsradius reicht bisweit über 10 km von den Tageseinständen.

Sommerquartiere:

Wochenstuben gibt es in Baumhöhlen,Stammaufrissen, auch in besonders geräumi-gen Fledermaus-Spezialkästen, selten in bzw.an Gebäuden.

Winterquartiere:

Die Art ist wanderfähig und führt im Spätsom-mer und Frühherbst und wieder im FrühjahrMigrationsflüge über teilweise weite Streckenaus. Der Große Abendsegler ist in Gebäuden,wie z. B. Plattenbauten und Brückenköpfen inSpalten und Ritzen (alte Levensauer Hochbrü-cke) anzutreffen. In Schleswig-Holstein werden besonders Baumhöhlungen undSpechthöhlen in Bäumen, aber auch Fleder-mausgroßraumhöhlen mit spezieller Isolierungals Winterquartiere genutzt. Die Wintergesell-schaften sind oft sehr groß und die Tiere nei-gen zu Massenansammlungen. Die Quartieresind als kalt und trocken einzustufen und teil-weise können in den Quartieren Minustempe-raturen auftreten.

54 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 55: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Der Große Abendsegler ist in allen Landestei-len nachgewiesen. Die Verteilung der Fund-punkte hat ihren Schwerpunkt im Osten undSüdosten des Landes. In den LandkreisenSchleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde,Plön, Ostholstein, Lübeck, Segeberg und Her-zogtum-Lauenburg sind Nachweise von Wo-chenstuben gelungen. Im Bereich der Elbekommt N. noctula ebenfalls regelmäßig vor. Inälteren Kastenrevieren kommt der GroßeAbendsegler so häufig vor, dass eine Domi-nanz dieser Art in Kunsthöhlen beobachtetwird. Es ist zu vermuten, dass die großen undrobusten Großen Abendsegler andere kleinereFledermausarten aus den Kunsthöhlen ver-drängen.

Winter:

Abendsegler überwintern in Schleswig-Hol-stein in Baumhöhlen, Fledermauskästen undGebäuden. Hierzu liegen Funde aus den Krei-sen Kiel, Plön, Ostholstein, Segeberg, Rends-burg-Eckernförde, Herzogtum-Lauenburg, Stor-marn, Steinburg und Dithmarschen vor. DieAnzahl der Überwinterer in geeigneten Kunst-höhlen beträgt in Plön und Bad Schwartau

>600 Individuen. Das mit Abstand größte undbedeutendste Winterquartier des Landes - dasgleichzeitig eines der größten Überwinterungs-quartiere für diese Art in Europa darstellt - istdie Levensauer Hochbrücke (Nord-Ostsee-Kanal) bei Kiel. Hier überwintern jährlich ca.6.000 - 8.000 Individuen in den Widerlagernder Brücke.

Fazit:

Schleswig-Holstein liegt im Hauptverbrei-tungsbereich des Großen Abendseglers inDeutschland. Es existieren zahlreiche Wo-chenstubenkolonien in zum Teil sehr engerräumlicher Nähe. Über den Großen Abend-segler liegen viele Sommerdaten in Schles-wig-Holstein vor. Die Art ist in allen Landes-teilen mit Sommervorkommen zu erwarten.Kleinere Waldgebiete, teilweise kleine Park-flächen mit höhlenreichen Baumbeständen,reichen für ein Vorkommen aus. Der imJahresverlauf genutzte Raum mit Betrach-tung des Migrationszeitraums umfasst dieGesamtfläche Schleswig-Holsteins.

In Schleswig-Holstein befinden sich bun-desweit bedeutende Vorkommen.

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula, Foto: LANU)

Teil III: Fledermausschutz 55

Page 56: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Der Kleine Abend-segler (Nyctalusleisleri) hat fürSchleswig-Holsteineine eher geringeBedeutung. (Foto:M. Göttsche)

2.2.5. Kleiner Abendsegler

(Nyctalus leisleri)

Jagdhabitat:

Der kleine Abendsegler jagt außerhalb derWälder. Er hält sich dabei gern an lineareStrukturen (Baumzeilen) und jagt entlang vonGewässern. Die Jagdhöhe liegt meist unterder vom Großen Abendsegler (Nyctalus noctula).

Sommerquartiere:

Wochenstuben sind in Baumhöhlen, Fleder-mauskästen und vereinzelt in Gebäuderitzen.

Winterquartiere:

Als Fernwanderer verlässt er Deutschland imWinterhalbjahr vermutlich weitgehend.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Der Kleine Abendsegler ist in Schleswig-Hol-stein erstmalig 1993 durch einen Netzfang beiGudow (RZ) nachgewiesen worden. Seit die-ser Zeit gelangen - ebenfalls im Kreis Herzog-tum-Lauenburg - regelmäßig weitere Fängedieser Fledermausart. Wochenstuben sind ausdem Kreis Herzogtum-Lauenburg und im Ah-rensböker Raum (SE) bekannt. Neue, auf De-tektorenbeobachtungen basierende Nachwei-

56 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 57: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

se deuten auf Vorkommen der Art im Bereichder Westküste hin. Ein weiterer Detektornach-weis kommt aus dem Gebiet Obere Treene-landschaft (SL).

Winter:

Kein Fund bekannt. Es muss angenommenwerden, dass N. leisleri im Herbst in westlichebis südliche Richtungen abwandert und nichtin Schleswig-Holstein überwintert.

Fazit:

Der Status des Kleinen Abendseglers ist fürSchleswig-Holstein noch nicht vollständiggeklärt. Untersuchungen aus anderen Bun-desländern zeigen, dass vor allem Detektor-beobachtungen neue Nachweise für die Artherbeiführen.

Schleswig-Holstein beherbergt vermutlichVorkommen mit bundesweit eher geringerBedeutung.

2.2.6. Breitflügelfledermaus

(Eptesicus serotinus)

Jagdhabitat:

Die Breitflügelfledermaus jagt im Wald und anWaldrändern, über Plätzen, Gärten, Äckernund Grünland, über Ödland, gern entlang vonStraßen mit hohen Bäumen und Laternen, in-ner- und außerhalb von Ortschaften. Das Jagd-territorium liegt oft im Umfeld der Kolonien,kann aber zum Teil und saisonal bedingt auchentfernter zur Wochenstubenkolonie liegen.Sie ist die typische Fledermaus der Ortschaf-ten unterschiedlichsten Charakters und er-scheint auch im Bereich von Einzelhäusernund Einzelhöfen.

Sommerquartiere:

Wochenstuben gibt es nur in Gebäuden unddort besonders im Dachbereich. Es werdenSpaltenbereiche im Dach genutzt, aber auchhalboffene Situationen, wie z.B. Firste imDachraum.

Winterquartiere:

Sie sind selten in unterirdischen Hohlräumen(Höhlen, Stollen, Keller usw.), sondern mehr inSpaltenquartieren an und in Gebäuden. Die Artlegt (soweit bekannt) keine weiten Wanderun-gen zwischen dem Sommer- und Winterhabi-tat zurück.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Die Breitflügelfledermaus ist im ganzen Landverbreitet. Aktuelle Funde liegen aus allenKreisen vor. Wochenstuben sind aus den Krei-sen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dith-marschen, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Se-geberg, Ostholstein, Lübeck und Stormarnbekannt. Hohe Dichten der Art sind in Gebie-ten mit hohem Grünlandanteil vorhanden. Weiterhin sind gut erhaltene Knicknetze, ge-hölzreiche Ortschaften und Waldnähe für Vor-kommen günstig.

Winter:

Winterfunde der Breitflügelfledermaus sind -im Gegensatz zu den Sommernachweisen -nur sehr selten. Wenige Winterfunde dieserFledermausart sind jedoch typisch, da sie inSchleswig-Holstein generell kaum in unterirdi-schen Winterquartieren (z.B. Bunker, Keller,Höhlen) angetroffen wird. Sie bezieht für denMenschen unbemerkt Winterquartiere in Ge-bäuden. Bis auf sehr vereinzelte Funde unter-tage, stammen die meisten Meldungen vonzufällig gefundenen Exemplaren an oder in Ge-bäuden.

Fazit:

Der Status der Breitflügelfledermaus ist fürSchleswig-Holstein weitgehend geklärt. Siepflanzt sich im Land fort. Auch wenn nurwenige Winterfunde festgestellt wurden,ist anzunehmen, dass der größte Teil dervorhandenen Sommerpopulation regelmä-ßig unbemerkt in Gebäuden in Schleswig-Holstein überwintert. Unterstützt wird dieseAnnahme dadurch, dass von der Breitflügel-fledermaus kaum Migrationsflüge bekanntsind.

In Schleswig-Holstein existieren Vorkom-men mit bundesweiter Bedeutung.

Teil III: Fledermausschutz 57

Page 58: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.2.7. Zweifarbfledermaus

(Vespertilio murinus)

Jagdhabitat:

Die Art wurde meist in gewässerreichen Land-schaften nachgewiesen, wo auch ihre Jagdge-biete an Stillgewässern, Feuchtwiesen und inAuen und Flusslandschaften liegen. WeitereNahrungsräume sind Siedlungen und beleuch-tete Straßenzüge. Sie jagt die ganze Nachtüber in größerer Höhe.

Sommerquartiere:

Die Zweifarbfledermaus nutzt vorwiegendSpalten, Zwischenräume und Verkleidungenvon Dachkonstruktionen oder die Dachfirsteals Sommerquartier. Sie kommt nach neuerenErkenntnissen bevorzugt in Einfamilienhäusernvor.

Winterquartiere:

Sie ist selten in natürlichen Höhlen und Kellernanzutreffen. Es ist zu vermuten, dass siehauptsächlich oberirdische Bauwerke nutzt.Die Migration der Art über große Distanzen istbekannt (z. B. von Sachsen-Anhalt nach Ham-burg).

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

In Schleswig-Holstein sind seit 1985 - mehroder weniger regelmäßig - Funde einzelnerZweifarbfledermäuse gemacht worden. Diesestammen aus den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg, Ostholstein, Lübeck,Segeberg und Dithmarschen. Der einzige bis-her bekannte Wochenstubennachweis stammtaus Lübeck.

Winter:

Es liegen sehr wenige Nachweise von einzel-nen Individuen aus Lübeck, Kiel und Bad Se-geberg vor. Einzelfunde zur Migrationszeit ausPinneberg und Brunsbüttel lassen zusammenmit Funden aus Hamburg vermuten, dass be-sonders der Elbraum und/oder die GroßstadtHamburg genutzt wird.

Fazit:

Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen,dass die Zweifarbfledermaus in Schleswig-Holstein sehr selten ist. Zurzeit vorhandeneDaten zu Sommervorkommen, Winterfun-den und auch dem Migrationszeitraum las-sen kaum gezielte Aussagen für die Ge-samtfläche zu.

2.2.8. Zwergfledermaus

(Pipistrellus pipistrellus)

Jagdhabitat:

Die Zwergfledermaus jagt bevorzugt im Bereichvon Ortslagen in der Umgebung von Gebäuden,entlang von Straßen, Knicks, Alleen und sonsti-gen linearen Landschaftselementen (z.T. auchkünstlichen), in Park- und Gartenanlagen, Wie-sen, des weiteren über und an Gewässern, ent-lang von Waldrändern und Waldwegen, dagegenselten im Waldesinneren.

Sommerquartiere:

Wochenstuben werden in Spaltenquartieren anund in Bauwerken gefunden. Die Erkundung vonneuen Quartierangeboten erfolgt sehr schnell.Vereinzelt wurden meist Männchen- und Paa-rungsgruppen auch in Nistgeräten, oft in solchenaus Holzbeton nachgewiesen.

Winterquartiere:

Winterquartiere befinden sich gelegentlich in tro-ckenen unterirdischen Hohlräumen. Häufig sindsie an ähnlichen Stellen wie die der Breitflügelfle-dermaus, nämlich oberirdisch in Spalten und danngegen Frosteinwirkungen ungesichert, ferner insehr engen Spaltenquartieren an und in menschli-chen Bauten. Sehr ausgeprägt ist die Bildung vonMassenüberwinterungsquartieren. Ein Migrations-verhalten ist derzeit nicht belegt. Es kann jedochnicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Es liegt eine große Zahl von Funden vor, darun-ter auch viele Wochenstubennachweise aus 10Landkreisen. Bei der Zwergfledermaus handeltes sich um eine weit verbreitete Fledermausart.

Winter:

Auch einzelne Winterquartiere von P. pipistrellussind bekannt. Das größte von ihnen genutzte istdie Levensauer Hochbrücke bei Kiel mit ca.1.000 Individuen (1994).

Fazit:

In sehr vielen Gebieten Schleswig-Holsteinskönnen in Ortschaften, aber auch teilweise inder Feldflur und in Waldgebieten nicht weitvon Ortschaften entfernt Nachweise mittelsFledermausdetektor erbracht werden. Die Arthat eine Verbreitung über die gesamte FlächeSchleswig-Holsteins.

Die Zwergfledermaus ist in Schleswig-Holsteinwie in anderen Bundesländern weit verbreitet.

58 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 59: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.2.9. Mückenfledermaus

(Pipistrellus pygmaeus)

Jagdhabitat:

Derzeit sind nur wenige Beschreibungen überJagdhabitate vorhanden. Die Mückenfleder-maus hat wahrscheinlich ähnlich geringe An-sprüche bei der Auswahl des Jagdhabitats wiedie Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus.Es ist jedoch eine engere Bindung an gewäs-serreiche Landschaften dokumentiert. Sie wirdjagend in Ortslagen, in der Umgebung von Ge-bäuden, entlang von Straßen, in Park- und Gar-tenanlagen, des Weiteren über Gewässernund entlang von Waldrändern und Waldwegenfestgestellt.

Sommerquartiere:

Wochenstuben sind in Spaltenquartieren anund in Bauwerken. Die Quartierwahl ist derZwergfledermaus sehr ähnlich. Gruppen undEinzeltiere sind regelmäßig auch in Nistkästen,gern in solchen aus Holzbeton, in Wäldern anWegen und Schneisen anzutreffen.

Winterquartiere:

Bisher sind kaum Funde bekannt. Hauptsäch-lich sind bisher oberirdische Überwinterungs-standorte in Gebäuden festgestellt geworden.In den oberirdischen Winterquartieren sindMassenansammlungen möglich. Migrations-verhalten ist derzeit nicht belegt, kann jedochnicht ausgeschlossen werden.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Aufgrund der Neubeschreibung der Art liegenüber die Mückenfledermaus bisher nur weni-ge sichere Nachweise vor. Beobachtungenstammen aus den Kreisen Segeberg, Herzog-tum-Lauenburg, Plön, Schleswig-Flensburgund Rendsburg-Eckernförde.

Wochenstuben dieser Art befinden sich an-scheinend schwerpunktmäßig im Osten desLandes. Entsprechende Meldungen sind bis-her aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde(Westensee), Plön, Stormarn, Schleswig-Flensburg und Segeberg eingegangen. BeiNetzfängen an Fließgewässern in der Jungmo-ränenlandschaft Schleswig-Holsteins ist dieMückenfledermaus als zweithäufigste Artnachgewiesen worden. Wochenstuben kön-nen in Schleswig-Holstein mehr als 250 adulteWeibchen umfassen.

Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) wird häufig tot in Windparks gefunden. (Foto: M. Göttsche)

Teil III: Fledermausschutz 59

Page 60: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Winter:

Aus den Lichtschrankenuntersuchungen2001/2002 zur Kolonie der Mückenfledermausin Klein Nordsee (D. BARRE, F. GLOZA UND K.H.ANDERSEN) wurde ersichtlich, dass sich zumin-dest ein Teil der Mückenfledermäuse im Win-ter wie im Sommer in demselben Gebäudeaufhält. Aktuelle Überwinterungshinweise sindnicht bekannt.

Fazit:

Aufgrund ihrer engen Bindung an gewässer-reiche Landschaften lassen sich Mückenfle-dermausnachweise an großen Gewässernund Flüssen leicht über die Anwendung vonDetektoren erbringen. Es existieren kopf-starke Wochenstubenkolonien in Schles-wig-Holstein. In Bereichen der Geest undder Westküste werden die Nachweise spär-lich oder fehlen ganz.

Es ist davon auszugehen, dass noch großeDefizite in der Kenntnis über die Verbrei-tung der Mückenfledermaus in Schleswig-Holstein vorliegen. Da jedoch erst seit eini-ger Zeit die Mückenfledermaus (Pipistrelluspygmaeus) von der Zwergfledermaus (Pipi-strellus pipistrellus) unterschieden wird,sind Funde aus der Vergangenheit nichtmehr sicher einer dieser beiden Arten zuzu-ordnen. Als Konsequenz daraus folgt, dassältere Zwergfledermausnachweise einerÜberprüfung unterzogen werden müssten.

In Schleswig-Holstein existieren bundes-weit bedeutende Vorkommen.

2.2.10. Rauhautfledermaus

(Pipistrellus nathusii)

Jagdhabitat:

Als Wald bewohnende Art jagt die Rauhautfle-dermaus weitgehend in Wäldern, und zwar inlichten Althölzern, entlang von Wegen, Schnei-sen, ferner an linearen Strukturen, über Wie-sen, Windwurfflächen, sehr oft an Gewässernund Gewässerufern mit angrenzenden Gehöl-zen.

Sommerquartiere:

Wochenstuben befinden sich in engen Spalten(hinter abgeplatzter Rinde, in Stammaufris-sen), in Baumhöhlen und auffällig regelmäßigin Fledermauskästen. Weiterhin kommen siean Gebäuden, dort oft im direkten Umfeld derJagdhabitate, vor.

Winterquartiere:

Als Fernwanderer räumt sie das Land Schles-wig-Holstein weitgehend. Sie kann in Städtenvereinzelt Winterquartiere aufsuchen. Sie istnur als Einzeltier oder in kleinen Gruppen imnorddeutschen Tiefland anzutreffen. WeitereWinterfunde stammen unter anderem ausBaumhöhlen, Häusern oder Holzstapeln.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Die Rauhautfledermaus ist in allen Teilen desLandes nachgewiesen. Wochenstubenfundestammen bisher aus den Kreisen Plön undHerzogtum-Lauenburg und Ostholstein, woKästen oder - seltener auch - Gebäude besie-delt wurden. Die einfach nachzuweisendenBalzquartiere sind aus den Kreisen Segeberg,Plön, Ostholstein, Lübeck, Rendsburg-Eckern-förde, Neumünster, Kiel und Nordfriesland be-kannt. Besonders zur Migrationszeit, dassheißt im Frühjahr (April bis Mai) und vor allemEnde Juli bis September (teils auch bis Okto-ber), sind Rauhautfledermäuse häufig inKunsthöhlen in Wäldern anzutreffen. Oft han-delt es sich um einzelne paarungsbereiteMännchen oder Paarungsgruppen, die aus ei-nem Männchen und mehreren Weibchen be-stehen.

Winter:

Aus dem Winterhalbjahr liegen nur wenige Da-ten vor. Aufgrund der geringen Individuenzah-len im Winter muss vermutet werden, dassSchleswig-Holstein von einem großen Teil derhier lebenden Rauhautfledermäuse im Winter-halbjahr geräumt wird. In den vergangenenJahren wurden jedoch vermehrt Winterfundevon Rauhautfledermäusen in Schleswig-Hol-stein bekannt. Zu nennen sind hier die OrteTimmendorf, Itzehoe, Kiel, Bad Segeberg, Hei-de, Wahlstedt, Groß Rönnau, Friedrichskoog,Bargenstedt, Lübeck, Rellingen, Insel Föhr,Raum Wedel. Prinzipiell ist sie in allen Landes-teilen als Überwinterer zu erwarten. DerHauptüberwinterungsort mit Fundnachweisensind Holzstapel. Die Tiere werden beim Abtra-gen der Scheite im Winter gefunden. Oft han-delt es sich um Einzeltiere oder wenige Tiere< 5 Individuen. Nachweise an Gebäuden imWinter sind ebenfalls bekannt geworden. DieFunde von Rauhautfledermäusen im Winternehmen zu. Ursache hierfür kann eine verbes-serte Öffentlichkeitsarbeit sein, so dass es nurscheinbar eine Zunahme an überwinterndenIndividuen gibt. Möglicherweise begünstigenaber auch klimatische Veränderungen mit mil-deren Wintern den Verbleib der Rauhautfleder-mäuse in Schleswig-Holstein.

60 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 61: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Fazit:

Quartiernachweise der Rauhautfledermausstammen zum überwiegenden Teil aus demöstlichen und südöstlichen Schleswig-Hol-stein. Der restliche Landesteil ist bisher hin-sichtlich des Vorkommens von Fortpflan-zungs- und Paarungsquartieren nichtkonkret einzuordnen. Es stellt sich die Fra-ge, ob einzelne durchziehende Rauhautfle-dermäuse nicht doch regelmäßiger als bis-her bekannt Winterquartiere beziehen. Fürstarke Veränderungen der Raumnutzung imMigrationszeitraum liegen Hinweise ausSchleswig-Holstein vor. Besonders im Be-reich der Westküstenregion und der Elb-marsch sind starke jahreszeitliche Schwan-kungen der Vorkommen mit Schwerpunktauf den Spätsommer belegt und veröffent-licht (T. KLÖCKER 2003; H. REIMERS).

In Schleswig-Holstein sind bundesweit be-deutende Vorkommen vorhanden.

2.2.11. Braunes Langohr

(Plecotus auritus)

Jagdhabitat:

Jagdhabitate des Braunen Langohrs sindLaub- und Mischwälder, auch geschlosseneBestände mit viel Unterholz, Parks und Garten-anlagen, Friedhöfe sowie besiedelte Räume.Ihre Jagdräume sind sehr klein, meist nichtgrößer als einige Hektar.

Sommerquartiere:

Als Wochenstube werden Baumhöhlen, Vogel-, Fledermaus- und Kombi-Kästen, jedochauch Dachböden genutzt. Zuweilen kommt siehinter Verkleidungen aller Arten in und an Ge-bäuden oder im Dachraum relativ frei hängendvor.

Winterquartiere:

Winterquartiere sind mitunter in kleinen unter-irdischen Hohlräumen, ansonsten in Höhlen,Stollen, Schächten, Kellern usw., gelegentlichoberirdisch in mehr oder weniger frostsiche-ren Bauten anzutreffen.

Vorkommen in Schleswig-Holstein

Sommer:

Sommernachweise werden aus nahezu demganzen Land gemeldet. Im Norden und Wes-ten des Landes sind die Funde jedoch deutlichgeringer als in den mittleren und östlichenLandesteilen. Aus den zuerst genannten Ge-bieten liegen meist nur Funde einzelner Indivi-duen vor. In den Kreisen Rendsburg-Eckernför-de, Plön, Ostholstein, Lübeck, Steinburg,Segeberg und Lauenburg wurden auch Wo-chenstuben von P. auritus, fast ausnahmslosin Kästen, nachgewiesen. Nicht in jedem Kas-tenrevier lassen sich die Braunen Langohrennachweisen. Durch Netzfänge zeigt sich je-doch, dass die Art im Wald vorhanden ist, wiez. B. im Wahlsdorfer Holz.

Winter:

Vom Braunen Langohr sind in Schleswig-Hol-stein 33 Winterquartiere bekannt geworden,die sich über die Kreise Flensburg, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Kiel, Plön,Segeberg, Ostholstein, Lübeck, Steinburg undHerzogtum-Lauenburg verteilen. Die Anzahlder darin gezählten Individuen blieb bei dieserArt erwartungsgemäß gering. Sie gilt als Pio-nierbesiedler potenziell geeigneter unterirdi-scher Hohlräume.

Fazit:

Das Braune Langohr wird als eine regelmä-ßig vorkommende Fledermausart des Lan-des eingestuft. Dennoch ist der Status derArt aus einigen Landesteilen bisher unklar.Dieses betrifft insbesondere den waldärme-ren Westen des Landes. Die äußerstschwierige Nachweisbarkeit des BraunenLangohrs macht eine auf Daten basierendeBestands- und Verbreitungseinschätzungsehr schwierig.

Das Braune Langohr kommt in Schleswig-Holstein wie in anderen Bundesländern ver-breitet vor.

Teil III: Fledermausschutz 61

Page 62: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

2.3. Fledermausmigration

Fledermäuse können Ortswechsel in verhält-nismäßig kurzen Zeiträumen durchführen.Dass es unter den Fledermäusen in EuropaWanderungen gibt, ist belegt (HUTTERER et al.2005, STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN 2004).Trotzdem gilt das eigentliche Wanderungsver-halten von Fledermäusen vor allem für wan-derfähige Arten als weitgehend unerforscht.

Betrachtet man die Zusammenhänge vonOrtswechseln allgemein, so können die Orts-wechsel nach STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN

(2004) in folgende Klassen unterschieden wer-den: • saisonale Wanderungen zwischen Som-

mer- und Winterquartieren,

• Wanderungen zu Schwärm-, Paarungs- undanderen Zwischenquartieren,

• Zerstreuungswanderungen juveniler Tiere,

• Sommer- und Winterquartierwechsel (ge-gebenenfalls auch zu Paarungs- und Zwi-schenquartieren) adulter Tiere sowie

• Flüge zwischen Quartieren und Jagdhabita-ten.

Zur Fledermausmigration liegen für Deutsch-land zwei aktuelle Veröffentlichungen, die aufBeringungsdaten basieren, vor. Die Publikationvon STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN (2004)wertet die Beringungs- und Wiederfunddatender Fledermausberingungszentrale Dresdenaus. Die Publikation von HUTTERER et al. (2005)zur Fledermausmigration in Europa gibt eineAuswertung auf Grundlage von Beringungs-und Wiederfunddaten auf europäischer Ebene.

STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN (2004) empfeh-len eine dreiteilige Einteilung für das Wan-

derverhalten der heimischen Fledermausar-ten:

• wandernde Arten: Arten mit gerichteterWanderung über längere Distanzen undkeinen bzw. wenigen nicht wanderndenTieren (A),

• wanderfähige Arten: Arten mit mehr oderweniger großem Aktionsraum, ohne ge-richtete Wanderung und mit geringem bismittlerem Anteil nicht wandernder Tiere(B),

• relativ ortsgebundene Arten: Arten mitrelativ kleinem Aktionsraum , ohne gerich-tete Wanderung und mit geringem bismittleren Anteil nicht wandernder Tiere (C).

Bei der Betrachtung der von STEFFENS, ZÖPHEL

UND BROCKMANN (2004) und HUTTERER et al.(2005) veröffentlichten kartografischen Dar-stellungen zur Migration wird deutlich, dassdie Raumnutzung vor allem bei den Kategorien(A) und (B) sehr groß ist. Fledermauswande-rungen sind bei wandernden Arten länderüber-greifend.

Kaum bekannt ist, in welcher Höhe Fleder-mäuse während ihrer Wanderungen fliegen.Die einzige Angabe dazu findet sich bei SCHOBER UND GRIMMBERGER (1998), die für dieRauhautfledermaus eine Flughöhe von maxi-mal 30-50 Metern angeben. GÖTTSCHE & GÖTT-SCHE (2007, in Vorbereitung) konnten in 100 mHöhe Nachweise vom Großen Abendsegler,dem Kleinabendsegler, der Rauhautfledermausund der Zwergfledermaus erbringen.

Fachkreise sehen Schleswig-Holstein als mög-lichen bedeutenden Durchwanderungs- undÜberwinterungsraum für migrierende Fleder-mäuse aus Skandinavien an. Zum tatsächli-chen Wanderverhalten innerhalb von Schles-wig-Holstein liegen jedoch bislang nur wenigebegrenzte Untersuchungen vor, so dass dasWissen zur Migration noch sehr defizitär ist.

62 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

wandernde Arten (A) wanderfähige Arten (B) relativ ortsgebunden (C)

Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Graues Langohr

Großer Abendsegler Großes Mausohr Braunes Langohr

Rauhautfledermaus Große Bartfledermaus Bechsteinfledermaus

Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus

Teichfledermaus Fransenfledermaus

Breitflügelfledermaus

Kleine Bartfledermaus

Tabelle III-2: In Schleswig-Holstein vorkommende Fledermausarten des norddeutschen Tieflandes eingeteilt in drei Wanderkategorien aufGrundlage von Beringungsergebnissen (STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN 2004). Die Mückenfledermaus fehlt aufgrund fehlender Daten-grundlage in der Tabelle. hellblau: Die Zuordnung erfolgte auf Grundlage geringer Datenlage.

Page 63: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Tabelle III-3: Fledermausmigration in Schleswig-Holstein nach GÖTTSCHE & GÖTTSCHE (2007)

Teil III: Fledermausschutz 63

= zutreffend ( )= bedingt zutreffend ? = unbekannt u = unbekannt g = gering m = mittel

Population Migration

individuenbezogene belegte Wanderungen

Sonstige Hinweise zu Wanderungen

Art

Fort

pfla

nzun

gsna

chw

eise

in

Sch

lesw

ig-H

olst

ein

Ha

up

tve

rbre

itu

ng

im

no

rdd

eu

tsch

. -

Tie

fla

nd

(S

om

me

r)

Paar

ung

nach

gew

iese

n un

d M

ännc

hen

nach

wei

sbar

Übe

rwin

teru

ngsn

achw

eise

Mas

senü

berw

inte

rung

splä

tze

Ber

ingu

ng: F

ernf

unde

nac

h S

H

nach

gew

iese

n

Ber

ingu

ng: F

ernf

unde

von

SH

vo

rhan

den

aktu

elle

Ber

ingu

ng ~

10 J

ahre

gene

tisch

e U

nter

such

unge

n

Ver

meh

rtes

Auf

tret

en z

ur

Mig

ratio

nsze

it in

Reg

ione

n m

it ge

ringe

n S

omm

erfu

nden

Beo

bach

tete

Mas

sena

nsam

mlu

ngen

zu

r Mig

ratio

nsze

it

Hoh

e A

nzah

l paa

rung

sakt

. Män

nche

n (z

. B.W

älde

r)

Kenn

tnis

stan

d zu

r Mig

ratio

n

Unt

ersu

chun

gsbe

darf

Wasserfledermaus

Myotis daubentonii ( ) ( ) - - - ( ) g ( )

Teichfledermaus

Myotis dasycneme ? - - ? ( ) - g

Große

Bartfledermaus

Myotis brandtii

- - - - - - ? - - u

Kleine

Bartfledermaus

Myotis mystacina

- - - - - - - - ? - - u ( )

Fransenfledermaus

Myotis nattereri ( ) - - - - - - ( ) u -

Bechsteinfledermaus

Myotis bechsteinii - ( ) - - - - - - u -

Großes Mausohr Myotis myotis

- - - - - - - - - - g -

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula m

Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri ( ) ( ) ( ) - - - - - - ? - - u

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus - - - - - - ( ) - u -

Zweifarbfledermaus

Vespertilio murinus ( ) - - - - - - - - - - - u

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus - - - - - - ( ) u

Mückenfledermaus

Pipistrellus pygmaeus ? - - - - ? - u

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii - - - - g

Braunes Langohr

Plecotus auritus - - - - - - - - - -

Page 64: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

3. Auswirkungen von Windenergieanlagen

auf Fledermäuse

Durch die Lebensweise der Fledermäuse mitihrer Eigenschaft, im Flug zu jagen, dem In-stinkt, neue Quartiere zu suchen oder Wande-rungen über große Entfernungen durchzufüh-ren, sind verschiedene Konfliktbereiche

zwischen den Tieren und Windenergieanlagenmöglich (s. dazu auch RAHMEL et al. 1999,BACH 2001, KUGELSCHAFTER & DEMANT 2002,DIETZ 2003, DIETZ & BACH 2003, BACH & BURKHARDT 2003, HENSEN 2003, DÜRR & BACH

2004, BACH & RAHMEL 2004, RAHMEL et al.2004, BEHR & VON HELVERSEN 2005, BRINKMANN

2006):

• Kollision mit Windenergieanlagen (Fleder-mausschlag),

• Verlust von Lebensräumen durch Meidungvon Windparks,

• Verlust von Lebensräumen durch baulicheMaßnahmen,

• Verlust oder Verlagerung von Flugkorrido-ren durch Barrierewirkung der Windparksund

• Verletzung oder Tötung von Fledermäusendurch Inspektionsverhalten im Bereich An-lagengondel oder Nutzung ihres Innenrau-mes.

Beschrieben wurde bisher vor allem das Pro-blem des Fledermausschlags. Unter „Fleder-

mausschlag“ wird die Tötung von Fledermäu-sen durch Kollision an Windenergieanlagenzusammengefasst. Inzwischen wurde durchunterschiedliche Studien und Untersuchungennachgewiesen, dass Fledermäuse häufigerdurch Kollision an Windenergieanlagen getötetwerden als Singvögel.

Besonders starke Konflikte können offenbarausgelöst werden, wenn Windkraftanlagen inder Nähe von Wochenstubengebieten hochfliegender Arten, in der Nähe von individuen-starken Winterquartieren und in deren Zuflug-korridoren, in und an Wäldern, in geringer Dis-tanz zu Gewässern sowie in der Nähe bzw.auf Kuppen (oder anderen „Landmarken“) er-richtet werden.

3.1. Kollisionen mit Windenergieanlagen

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sichfolgende Ergebnisse zur Kollisionsgefährdungvon Fledermäusen mit Windenergieanlagenzusammenfassen:

• Ein Zeitraum mit erhöhter Kollisionsgefähr-dung stellt die Migrationszeit im Spätsom-mer/Herbst dar.

• Für Fledermäuse der Lokalpopulation wirdnach dem derzeitigen Wissensstand ange-nommen, dass sie kaum mit Windenergie-anlagen an Offenlandstandorten kollidieren.

• In Gebieten mit bedeutsamen lokalen Vor-kommen können aber auch Fledermäuseder Lokalpopulation erheblich durch Kolli-sionen betroffen sein (BRINKMANN 2006;BEHR & VON HELVERSEN 2005).

Eine Übersicht der Fledermausarten, die aufihren Wanderungen potenziell durch Wind-energieanlagen gefährdet werden können, gibtTabelle III-4. Die Gründe für die Kollisionensind noch nicht abschließend geklärt.

Ziehende Fledermausarten während der

Wanderung:

• Wandernde Arten kennen sich in denDurchzugsgebieten offenbar wenig aus.Vermutlich haben sie Probleme, trotz Ultra-schall-Echoortung, die hohe Rotorge-schwindigkeit einzuschätzen. An den Ro-torblattspitzen können Geschwindigkeitenvon annähernd bis zu 300 km/h erreichtwerden.

• Anzunehmen ist, dass sich Fledermäuseerhöhte Landmarken gezielt als Orientie-rungspunkte aussuchen. An solchen expo-nierten Standorten sind wandernde Fleder-mäuse besonders gefährdet, durchWindenergieanlagen getötet zu werden.Möglicherweise erhöht sich die Kollisions-gefährdung auch an Anlagen in der unmit-telbaren Umgebung von höheren (Laub-)Bäumen.

• Ein weiterer Grund für ein erhöhtes Kollisi-onsrisiko ziehender Arten könnte darin lie-gen, dass sie möglicherweise eine höhereFlughöhe nutzen als im Zeitraum der Jun-genaufzucht (BACH 2001) und sich damitvermehrt im Gefährdungsbereich der Roto-ren befinden.

64 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 65: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

In der Statistik für Fledermausverluste an Windenergieanlagen steht der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) ganz oben. (Foto: A.-K. Mehlhorn)

Teil III: Fledermausschutz 65

Tabelle III-4: Fledermausarten, deren Lebensweise eine Kollisionsgefährdung während saisonaler Wanderungenmöglich macht (nach BACH 2001).

Deutscher Name wissenschaftlicher Name

Großer Abendsegler Nyctalus noctulaKleiner Abendsegler Nyctalus leisleriBreitflügelfledermaus Eptesicus serotinusZweifarbfledermaus Vespertilio murinusRauhautfledermaus Pipistrellus nathusiiZwergfledermaus Pipistrellus pipistrellusMückenfledermaus Pipistrellus pygmaeusWasserfledermaus Myotis daubentoniiTeichfledermaus Myotis dasycnemeGroße und Kleine Bartfledermaus Myotis brandtii/mystacinus

Page 66: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Fledermäuse der Lokalpopulation

• Für Fledermäuse der Lokalpopulation wirdnach dem derzeitigen Wissensstand ange-nommen, dass sie sich in ihrem genutztenLebensraum gut auskennen und Gefahren-oder Störquellen kennen lernen und ihr Ver-halten gegebenenfalls durch z.B. Meidungvon Flächen anpassen. So kollidieren imSommerzeitraum (Mitte Mai bis AnfangJuli) kaum Fledermäuse mit Windenergie-anlagen an Offenlandstandorten. Folgt mander Annahme von BACH (2001), dass Fle-dermäuse sich erst im Laufe der Zeit anWindparks „gewöhnen“, wäre es möglich,dass in der ersten Zeit nach dem Neubauvon Windenergieanlagen auch Fledermäu-se der Lokalpopulation vermehrt von Kolli-sionen betroffen sind.

• Bei der Realisierung von Windenergieanla-gen in Gebieten mit besonderer Bedeutungfür den Fledermausschutz können auchFledermäuse der Lokalpopulation erheblichdurch Kollisionen betroffen sein (BRINKMANN

2007; BEHR & VON HELVERSEN 2005). Diemeisten wenig von Kollisionen betroffenenFledermausarten halten sich während dersommerlichen Jagd überwiegend in Flug-höhen von unter 40 Metern (in der Regelbis in Hausdach- bzw. Baumwipfelhöhe)auf. Für diese Arten ist ein erhöhtes Kollisi-onsrisiko nur anzunehmen, wenn eine ge-ringe Entfernung zwischen Rotorblattspitzeund Boden bzw. Rotorblattspitze und be-nachbarter Vegetation besteht. Mit zuneh-mender Entfernung zwischen Rotorblatt-spitze und Boden oder Vegetationverringert sich die Kollisionsgefahr. Jedochkönnte sich die Schlaggefahr in kühlenSpätsommer- und Herbstnächten erhöhen,wenn sich die ansonsten niedrig jagendenArten, durch ein erhöhtes Nahrungsange-bot (Insekten) im warmen Gondel-Bereichangezogen, vermehrt dort aufhalten (AHLEN

2003).

Für höher jagende Arten könnten Anlagen mitgroßen Höhen ein erhöhtes Risiko darstellen.Vom Großen Abendsegler ist bekannt, dass erin Höhen bis 500 m auf Jagd gehen kann(SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Über ein er-höhtes Risiko jagender Abendsegler liegenbislang keine Daten vor.

Die bisherigen Erkenntnisse stammen aus

weltweiten Untersuchungen:

Zwei Untersuchungen in den USA (KEELEY

2001) zeigen, dass dort 85 % der gefundenenFledermäuse (n gesamt = 239) der Gattung Lasiurus zuzuordnen sind. Die Fledermäuse

dieser Gattung gehören zu den ausgesproche-nen Fernwanderern unter den Fledermäusen.KEELEY fand 86 % der Fledermäuse im Zeit-raum zwischen spätem August und AnfangOktober, also im Zeitraum ihrer saisonalenWanderungen. In einer weiteren Veröffentli-chung zu dieser Problematik aus den USA be-schreibt JOHNSON (2002), dass fast 90 % von536 an Windenergieanlagen verunglücktenFledermäusen im Zeitraum von Mitte Juli bisMitte September gefunden wurden. Über 50 % davon allein im Monat August. Erstaun-lich - und bisher nicht geklärt - ist es, dass esin den USA während der Zeit der Frühjahrs-wanderungen im Mai nur zu sehr wenigenKollisionen kommt. JOHNSON (2002) führt nurzwei Fälle (von 536) auf, in denen das Fundda-tum im Mai liegt. Er hält es für denkbar, dassdie Ursache dafür entweder in der Nutzungunterschiedlicher Herbst- und Frühjahrs-Wan-derkorridore liegt und/oder unterschiedlicheVerhaltensweisen der Tiere der Grund dafürist. So zitiert er ZINN & BAKER (1979), die in Flo-rida feststellten, dass wandernde Lasiurus-Fle-dermäuse im Herbst schwungartig und imFrühjahr dagegen nur zerstreut auftreten. DieTotfunde aus Deutschland (DÜRR schriftl. Mitt.)zeigen bezüglich der Frühjahrswanderung in-zwischen ein vergleichbares Bild auf (TabelleIII-13, Anhang zu Teil III). Ein Grund dafür magdas – gegenüber den Herbstwanderungen –relativ kurze Zeitfenster von nur ca. 1-2 Wo-chen um den 1. Mai sein.

KEELEY (2001) hielt es noch für denkbar, dassjunge Fledermäuse mehr gefährdet sind alsAlttiere, da sie noch nicht so geschickt fliegenkönnen, ihr Echoortungsvermögen noch nichtin vollem Umfang funktioniert oder sie in die-sem Zeitraum mehr oder weniger weite Er-kundungsflüge unternehmen, um z. B. geeig-nete Winterquartiere kennen zu lernen. Dieswird jedoch von JOHNSON (2002) weitgehendausgeschlossen. In zwei seiner Untersuchun-gen waren es zu 100 % bzw. 68 % Alttiere,die verunglückten.

In Schweden fand AHLEN (2002) auf Ölandund Gotland sowie an der Küste bei Blekingeund Skane die Arten Nordfledermaus, Zwei-farbfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhaut-fledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfle-dermaus als Schlagopfer unterWindenergieanlagen.

Die Situation in Deutschland stellt sich inzwi-schen ähnlich dar. Auch hier stammen diemeisten Todfunde aus dem Spätsommer undHerbst. So sind 85% der verzeichneten Kollisi-onsopfer unter Windenergieanlagen (StandJuli 2006/n=314) im Zeitraum von Mitte Juli

66 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 67: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

bis Ende September aufgefunden worden(DÜRR schriftl. Mitt.). Außerhalb dieses Zeitrau-mes wurden nur wenige Kollisionsopfer ge-funden (Rauhautfledermaus im Mai, GroßerAbendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasser-fledermaus im Juni).

Die Ergebnisse von BRINKMANN (2006) und vonBEHR & VON HELVERSEN (2005) zeigen jedoch,dass es unter bestimmten Gegebenheitenauch zu erheblichen Verlusten von Fledermäu-sen außerhalb des Spätsommerzeitraumskommen kann. Im Zuge von Untersuchungenin Windparks in Baden-Württemberg fandensie unter Windenergieanlagen, die im bzw. amWald errichtet wurden, vorwiegend erschlage-ne Zwergfledermäuse. Diese waren offenbarder Lokalpopulation zuzuordnen.

Die in Deutschland tot unter WEA gefundenen13 Fledermausarten sind Großer Abendsegler,Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus,Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Rau-haut- und Zwergfledermaus, Mückenfleder-maus, Graues Langohr, Braunes Langohr, Große Bartfledermaus sowie Teich- und Was-serfledermaus. Am häufigsten wurden GroßeAbendsegler (ca. 39,8%), Zwergfledermäuse(ca. 19,0%) und Rauhautfledermäuse (ca.16,0%) gefunden. Alle häufig von Schlag be-troffenen Fledermausarten kommen in Schles-wig-Holstein vor.

Für Deutschland und Europa existieren zu-sammenfassende veröffentlichte Tabellen, dieSchlagopfer an Windenergieanlagen aus derGruppe der Fledermäuse darstellen. Hierbeihandelt es sich vorrangig um die Draft Resolu-tion 5.6 „Wind Turbines and Bat Populations“des EUROBATS Abkommens vom September2006 (BACH et. al. 2006) und die regelmäßigaktualisierte Tabelle von DÜRR (2008). BeideTabellen befinden sich im Anhang des Teil III(Tabellen III-2 und III-3).

Für Schleswig-Holstein gibt es bislang nursehr wenige Untersuchungen oder Daten ausunsystematischen Kontrollen, die sich mit Fle-dermausschlag an WEA beschäftigen (GÖBEL

& GÖTTSCHE 2005, GRÜNKORN et al. 2005, STRUWE-JUHL 2004). Während an der Westküs-te bislang keine Fledermäuse gefunden wer-den konnten (GRÜNKORN et al. 200513), wurden

GÖBEL & GÖTTSCHE (2005) an mehreren Wind-parks im Raum Segeberg und Stormarn imSpätsommerzeitraum sofort fündig. STRUWE-JUHL lieferte dazu 2004 einen Einzelfund einerBreitflügelfledermaus aus Rethwisch (KreisPlön), so dass hierzulande derzeit 28 Fleder-maus-Totfunde aus sechs Arten: GroßerAbendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhaut-und Zwergfledermaus sowie Teich- und Was-serfledermaus bekannt sind.

3.2. Verlust von Jagdgebieten durch den

Betrieb von Windenergieanlagen

Es ist nach heutigem Kenntnisstand wahr-scheinlich, dass jagende, lokal ansässige Fle-dermäuse Windenergieanlagen wahrnehmenund deren Wirkungsbereich „kennen lernen“.Einige Arten meiden den Umgebungsbereichvon WEA z.B. aufgrund von Luftturbulenzenmehr oder minder (BACH 2001 und 2002, RAHMEL et al. 2004, RODRIGUES et al. 2006). Da-her kann für einige Arten eine Überlagerungvon Sommer-Jagdgebieten (Mitte Mai bis Mit-te Juli) mit Windenergieanlagen vermutlich zueinem Verlust von Nahrungsräumen führen.Betroffen sind weitestgehend Fledermausar-ten, die bevorzugt oder zumindest regelmäßigin großen Höhen jagen.

BACH (2001 und 2002) beobachtete, dassZwergfledermäuse ein geringes Meidungsver-halten gegenüber Windenergieanlagen zeigen:Die an einer Hecke entlang fliegenden Tieretauchten bei der Annährung an eine WEA bisauf eine Höhe von nur noch 0,5-1 m über denBoden ab, wenn sich der Rotor der Anlagequer zu Hecke drehte. Drehten sich die Roto-ren parallel zur Jagdstrecke, flogen die Tiereunbeeinflusst in 2-10 m Höhe weiter und nä-herten sich der Windenergieanlage bis auf 4 mEntfernung. Ein deutlicheres Meidungsverhal-ten beobachtete BACH (2001 und 2002) beiBreitflügelfledermäusen: Nach Inbetriebnahmeder Windenergieanlagen konnten keine jagen-den Breitflügelfledermäuse mehr im Umfeldder WEA festgestellt werden. Den minimalenAbstand, den die Tiere zu den Anlagen hielten,gibt er mit 50 m an. Die WEA hatten eine Na-benhöhe von 30 m bei einem Rotordurchmes-ser von ebenfalls 30 m und sind damit im Ver-hältnis zu den heute im Binnenland geplantenAnlagentypen sehr niedrig.

Teil III: Fledermausschutz 67

13 Die Untersuchungen von GRÜNKORN et al. (2005) hatten ihren Schwerpunkt bei der Abschätzung des Kollisionsrisikos von Vögeln an Windenergiean-

lagen. Der Untersuchungszeitraum umfasste nicht den Zeitraum mit den häufigsten Fledermauskollisionen.

Page 68: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

3.3. Gondeln von Windenergieanlagen als

Falle für Fledermäuse

Wie schon geschildert, sind Fledermäusestets auf bestehende Quartiere z.B. an Bäu-men oder Häusern angewiesen. Sie müssendaher immer mehrere geeignete Unterschlupf-möglichkeiten in ihrem Lebensraum kennen,um nicht obdachlos zu werden, wenn bei-spielsweise ein Quartierbaum vom Wind um-geworfen wird oder benutzte Verstecke anHäusern verloren gehen. Die Tiere werden da-her in gewissem Umfang ständig auf der Su-che nach neuen geeigneten Verstecken sein,wenn auch die „Flexibilität“ der einzelnen Ar-ten hier sehr unterschiedlich zu sein scheint.

Windenergieanlagen passen prinzipiell in das„Suchbild“ der Fledermäuse. Möglicherweisesteuern Fledermäuse Windenergieanlagen ge-zielt an, um nach geeigneten Quartieren zu su-chen.

Aus diesem Verhalten können folgende Ge-

fahren für die Tiere entstehen: • Fledermäuse, die sich gezielt der Gondel

nähern, sind erhöhter Gefahr durch Schlagausgesetzt. Es ist denkbar, dass auch Fle-dermausarten bis in Gondelhöhe gelangen,die sonst bodennäher jagen.

• Fledermäuse, die in das Gondelinnere ge-langt sind, können dort zu Grunde gehen,weil sie die Einschlupföffnung nicht mehrwieder finden. (Ähnliche Situationen gibtes, wenn Fledermäuse durch abgekippteFenster in Gebäude einfliegen.)

Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme wäre,dass entsprechende Öffnungen vorsorglichmit einem engmaschigen Gitter bzw. flexiblenDichtungslippen/-bürsten verschlossen wer-den, damit auch bei Stillstand der Anlagen kei-ne Tiere ins Innere gelangen.

3.4. Verlust von Lebensräumen durch

bauliche Maßnahmen

Durch den Bau von Windenergieanlagen kannes zu einem direkten Verlust oder einer Beein-trächtigung von Fledermauslebensräumenkommen. Dies kann der Fall sein, wenn beste-hende Jagdgebiete durch die Neuanlage vonZufahrten und Kranstellflächen versiegelt wer-den oder wenn zur Jagd genutzte Baum- undGehölzbestände beseitigt werden. Lineare Ge-hölzbestände (Alleen, Baumreihen, Knicksusw.) fungieren darüber hinaus oft als Leit-struktur, an der Fledermäuse von ihrem Quar-tierstandort in ihre Nahrungsgebiete fliegen.Hier sind erhebliche Beeinträchtigungen mög-lich, wenn massive Lücken in den leitendenStrukturen entstehen. Sind dabei Hauptflug-straßen in sehr wichtige Jagdgründe von engstrukturgebunden fliegenden Fledermausartenbetroffen (z.B. Langohrfledermäuse, Wasser-fledermäuse, Fransenfledermäuse) und fehlengleichzeitig alternative Flugwege, ist hier inExtremfällen auch die Aufgabe von Kolonie-standorten denkbar (BACH & RAHMEL 2004).Ferner können in der Bauphase Fledermaus-quartiere in Bäumen durch Fällarbeiten betrof-fen sein.

In den meisten Fällen wird die negative Aus-wirkung der Flächenversiegelung und Anlageder Zufahrten lediglich eine geringe Beein-trächtigung von Fledermäusen zur Folge ha-ben. Größere Eingriffe in Heckenzüge, Baum-reihen oder flächenhafte Gehölzbeständekönnen dagegen zu einer erheblichen Beein-trächtigung führen. Die Beseitigung eines Fle-dermausquartiers stellt immer eine erheblicheBeeinträchtigung dar.

68 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Tabelle III-5: Fledermausarten, denen durch die Errichtung und den Betrieb von WEA ein Verlust von Sommer-Jagdgebieten widerfahren kann (nach BACH 2001). Bei grau hinterlegten Arten sind Probleme nur bei WEA zu er-warten, deren Rotorblattspitzen weit an den Boden (< 50 m Abstand) oder an die Vegetation reichen (< 100 m Ab-stand).

Deutscher Name wissenschaftlicher Name

Großer Abendsegler Nyctalus noctulaKleiner Abendsegler Nyctalus leisleriBreitflügelfledermaus Eptesicus serotinusNordfledermaus14 Eptesicus nilsoniiZweifarbfledermaus Vespertilio murinusRauhautfledermaus Pipistrellus nathusiiZwergfledermaus Pipistrellus pipistrellusMückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus

14 Kommt nicht in Schleswig-Holstein vor.

Page 69: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

4. Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Fledermausschutz in Schleswig-

Holstein

Bei der Genehmigung von Windenergie-anlagen können die Kenntnislücken zum Fle-dermauswandergeschehen, zu ihrer Populati-onsökologie und in der Beurteilung der Beein-trächtigung der Tiere durch Schlag und durchVerlust von Lebensräumen zwangsläufig zuPrognoseunsicherheiten führen. Nur eine ge-zielte Bearbeitung des Migrationsgeschehensund des Verhaltens von Fledermäusen im Um-gebungsbereich von Windenergieanlagen inForm einer Grundlagenuntersuchung kanndazu beitragen, dass schnellere und effiziente-re Entscheidungen getroffen werden können.Dafür wären Langzeiterfassungen von Fleder-mausvorkommen in den unterschiedlichen Na-turräumen und in unterschiedlichen Höhen imLuftraum erforderlich. Werden diese Datenmit Klimadaten und Kollisionsopfern verschnit-ten, können Grundlagen für eine differenzierteStandortbetrachtung getroffen werden. Mögli-cherweise können auch konkrete Maßnah-men, wie beispielsweise das Abschalten zuZeiten mit prognostizierten hohen Fledermaus-aktivitäten (zu einer bestimmten Jahreszeit /bei geringen Windgeschwindigkeiten), ge-nannt werden.

Da diese konkreten Kenntnisse noch nicht vor-liegen, sind bei Planungen stets systemati-sche Untersuchungen erforderlich, um erhebli-che Auswirkungen beurteilen zu können. Füreinige Schutzgebiete und Lebensräume kanndurchaus schon jetzt unter vorsorgeorientier-ten Aspekten eine besondere Bedeutung fürFledermäuse angenommen werden. Durch dieFreihaltung der aufgeführten Gebiete vonWindenergienutzung können erhebliche Beein-trächtigungen von Fledermäusen vermiedenwerden. In einigen Gebieten kann aber auf derGrundlage von vorher durchzuführenden Un-tersuchungen entschieden werden, ob den-noch eine Windenergienutzung möglich ist.

Als Gebiete mit besonderer Bedeutung fürden Fledermausschutz werden solche defi-niert, für die bedeutende Fledermausvorkom-men bekannt sind oder die, auf Grund ihrer„Lebensraumausstattung“, potenziell für be-deutende Fledermausvorkommen geeignetsein könnten (Kapitel 4.1). Außerdem werdenGebiete mit besonderer Bedeutung für denFledermausschutz aufgeführt, die erst auf-grund einer Erfassung als solche erkannt wer-den können (Kapitel 4.2).

4.1. Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Fledermausschutz

Folgende Gebiete sind in Karte 3 (Teil IV) dar-gestellt:• NATURA 2000-Gebiete mit dem Schutz-

ziel Fledermäuse

Begründung: Erhalt insbesondere der be-sonders seltenen Teichfledermaus undBechsteinfledermaus, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortunghat.

mind. 1.000 m Abstand

• Fledermauswinterquartiere mit regelmä-ßig mehr als 100 überwinternden Individu-en. Massenwinterquartiere mit weit mehrals 1.000 überwinternden Individuen.

Begründung: Bedeutende und sehr bedeu-tende Winterquartiere, hohe Fledermaus-dichten bei Aufsuchen und Verlassen derQuartiere.

mind. 1.000 m Abstand– Levensauer Hochbrücke: 3.000 m Ab-

stand,– Segeberger Kalkberghöhle: 3.000 m Ab-

stand

• stehende Gewässer > 1ha

Begründung: Bedeutender Jagdlebens-raum, hohe Fledermausdichten, hohe Fle-dermausartenanzahl, Migrationsgebiete.Ausgenommen sind stehende Gewässeran der Westküste mit einem Salzgehaltvon > 0,1%. Diese Gewässer sind alsJagdhabitate für Fledermäuse uninteres-sant.

mind. 500 m Abstand

Folgende Gebiete sind in derzeitigen Erlassenals Ausschlussgebiete angegeben oder be-reits im avifaunistischen Teil (Teil II) genannt4:

• Waldflächen

Begründung: Vorkommen von Wochenstu-ben, Winter- und Zwischenquartieren, be-deutender Jagdlebensraum, Paarungs-raum, hohe Fledermausdichten, hoheFledermausartenanzahl

Für Wälder < 10 ha mind. Abstand: 200 m

Für Wälder >10 ha mind. Abstand: 500 m4

Teil III: Fledermausschutz 69

4 Ausnahme bilden die Wälder > 10 ha. Der größere Prüfbereich von 500 m ist neu und ergibt sich nicht aus derzeitigen Vorgaben.

Page 70: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Kann für Wälder >10 ha nur eine geringereBedeutung des Waldes für Fledermäusenachgewiesen werden, so ist der Abstandbis auf 200 m verringerbar. Die Bedeutungist aufgrund einer Habitatanalyse und beistrukturreichen Laub- und Mischwaldbe-ständen stets aufgrund einer Erfassungdes Lokalbestandes zu beurteilen. Naturfer-ne Nadelholzbestände, Bestände mit ho-hem Anteil an fremdländischen Baumartenoder Sonderkulturen sind eher von geringerBedeutung für den Fledermäuse. Bei Neu-anpflanzungen und sehr jungen Wäldern istlediglich die Bedeutung als Jagdhabitat ab-zuklären.

• Städte und ländliche Siedlungen ohne

Einzellagen (Einzellagen sind lediglich beiNachweis einer Wochenstube zu berück-sichtigen)

Begründung: bedeutende Lokalpopulatio-nen oder Populationen von überregionalerBedeutung, hohe Fledermausdichten durchvermehrtes Schwärmverhalten im Umge-bungsbereich der Gebäude.

mind. 500 m Abstand

• Fließgewässer 1. Ordnung (teilweise ein-schließlich der Oberläufe)

Begründung: bedeutender Jagdlebens-raum, hohe Fledermausdichten, hohe Fle-dermausartenanzahl, Migrationsgebiete.

mind. 500 m Abstand

4.2. Kriterien für zu erfassende Gebiete mit

besonderer Bedeutung für den

Fledermausschutz

Folgende Gebiete können erst aufgrund einerErfassung identifiziert werden (Kapitel 5):• Migrationsräume, in denen regelmäßig

mehr als 50 migrations-/wanderfähige Fle-dermäuse zur Migrationszeit in einem kur-zen Zeitabschnitt (ca. 30-60 min.) beobach-tet werden oder/und in denen sehr hoheAktivitäten von migrations-/wanderfähigenFledermäusen zur Migrationszeit durch au-tomatische Lauterfassungen (Horchboxen)registriert werden, die mit hoher Wahr-scheinlichkeit einer hohen Anzahl an Indivi-duen zuzuordnen sind.

mind. 1.000 m Abstand

Ab einer Anzahl von 20 Individuen sindtechnische Lösungen zu prüfen, um erheb-liche Beeinträchtigungen zu minimieren(z.B. Betriebszeitbeschränkung bei niedri-gen Windgeschwindigkeiten zur Nachtzeit).

Begründung: Vermeidung der Tötung vonwandernden Fledermäusen und Verlustvon tradierten Migrationsräumen.

• Sehr bedeutsame Jagdräume: – Dieses sind Gebiete, in denen mehr als

50 gleichzeitig jagende Fledermäusebeobachtet werden können. Bei auto-matischen Lauterfassungen (Horchbo-xen) müssen sehr hohe Aktivitätenschlagempfindlicher Fledermausartenregistriert werden, die mit hoher Wahr-scheinlichkeit einer hohen Anzahl an In-dividuen zuzuordnen sind.

mind. 1.000 m Abstand

– Ab einer Anzahl von 20 Individuen sindtechnische Lösungen zu prüfen, um er-hebliche Beeinträchtigungen zu mini-mieren (z.B. Betriebszeitbeschränkungbei niedrigen Windgeschwindigkeitenzur Nachtzeit).

Begründung: Vermeidung der Tötungvon Individuen in Bereichen mit hoherFledermausdichte in Bereichen mit be-sonderer Bedeutung für den Fleder-mausschutz. In weniger bedeutendenBereichen kann ein ausreichenderSchutz dadurch erreicht werden, dassdie Anlagen in den Zeiten abgestelltwerden, in denen ein hohes Fleder-mausvorkommen erwartet werdenkann. Verluste sehr bedeutender Jagd-gebiete.

• Tradierte Flugwege zwischen bedeuten-den Wochenstubenquartieren und Jagdha-bitaten oder tradierte Flugwege zu Mas-senwinterquartieren.

Begründung: Vermeidung der Tötung vonFledermäusen in Bereichen mit sehr ho-hem Fledermausvorkommen.

mind. 1.000 m Abstand

70 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 71: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5. Empfehlung einheitlicher

Untersuchungsstandards in der

Windenergieplanung

Im Folgenden werden Empfehlungen für ein-heitliche Untersuchungsstandards gegeben.Diese entsprechen dem aktuellen Stand derWissenschaft und ermöglichen bei ihrerDurchführung die Erarbeitung einer Datenba-sis für eine fachlich belastbare Konfliktanalyse.Einheitliche Untersuchungsstandards sorgenfür eine gute Vergleichbarkeit, welche geradefür die Genehmigungsbehörden von Bedeu-tung ist.

Nach DIETZ & BACH (2003) gehören zu einerordnungsgemäß durchgeführten Untersu-chung:• Einhaltung der Methodenstandards,• Protokollierung und Dokumentation der Er-

gebnisse,• Bewertung,• Konfliktanalyse und• Aussagen zu Vermeidungs- /Ausgleichs-

maßnahmen, Erfolgskontrolle.

Eine Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen inder Windkraftplanung ist im Anhang zu Teil IIIbeigefügt (Tabelle III-11).

5.1. Untersuchungsstandards

Bei Planungen für die Windenergienutzung istdie Erfassung der wandernden Fledermäusefür die Beurteilung der betriebsbedingten Aus-wirkungen stets erforderlich. Die Kenntnisüber Migration ist so lückig, dass zurzeit ohneErfassung keine Aussagen über Zugkorridore

von Fledermäusen getroffen werden können.Da Arten auf der Wanderung nicht unbedingtstrukturgebunden sind, ist auch die Bedeu-tung von Offenlandstandorten als Migrations-raum zu beurteilen. In Bereichen, die alsJagdhabitat oder als tradierter Flugweg be-sondere Bedeutung haben könnten, ist eineErfassung der Fledermäuse erforderlich, umdiese Funktionsräume hinsichtlich ihrer Bedeu-tung bewerten zu können. Die potenzielle Be-deutung solcher Bereiche muss aufgrund ei-ner gebietsspezifischen Analyse im weiterenUmgebungsbereich beurteilt werden.

Darüber hinaus kann die Erfassung der Lokal-

population erforderlich sein, um zu prüfen, obbedeutende Sommervorkommen durch die Er-richtung von Windenergieanlagen betroffensein können. Die Erforderlichkeit kann sich er-geben,• wenn WEA näher als 500 m an Häusern /

Gehöften außerhalb von Siedlungsstruktu-ren errichtet werden sollen, dort aber be-deutende Fledermausvorkommen erwartetwerden können oder

• wenn die vorsorgeorientierten Abstands-empfehlungen zu Wäldern > 10 ha unter-schritten werden sollen. Ein Mindestab-stand von 200 m muss immer eingehaltenwerden.

5.1.1. Untersuchungsraum

In einem Umkreis von 3 km um die Vorha-bensfläche ist zu untersuchen, ob Massenvor-kommen von Fledermäusen (z.B. große Wo-chenstubenkolonien, Winterquartiere) bekanntsind und ob aufgrund der gebietsspezifischenAnalyse Jagdhabitate mit besonderer Bedeu-tung oder tradierte Flugwege betroffen seinkönnten. Hierzu gehört die Sichtung der Litera-tur sowie die Abfrage der Fledermausdaten inSchleswig-Holstein bei der Arbeitsgruppe Fle-dermausschutz. Als besonders wichtige Habi-tatstrukturen für Fledermäuse gelten unter an-derem strukturreiche Wälder mit einer hohenAltersstruktur, Gewässer bis hin zu Kleinge-wässern, Knicks, Alleen, Baumreihen, Bra-chen, Feuchtgrünland, Ökotone (z.B. Wald-Agrarlandschaft, Gewässer- Galeriewälder/Ufervegetation oder Siedlungsränder). Siedlun-gen und Einzelgebäude oder Streusiedlungenkönnen bedeutende Wochenstubenquartierebeherbergen. Der engere Untersuchungsraumsollte 1.000 m um den geplanten Standort ei-ner Windenergieanlage, bei Windparks1.000 m um die äußeren Anlagenstandortebetragen.

5.1.2. Lokalpopulation und Migration

Sowohl bei der Erfassung der Fledermäuse imGelände als auch bei der nachfolgenden Be-wertung der Erfassungsergebnisse und derKonfliktanalyse sollte zwischen Tieren der Lo-kalpopulation und wandernden Tieren unter-schieden werden. Der Lokalpopulation sinddabei Individuen zuzuordnen, die während derWochenstubenzeit (Mitte Mai - Mitte Juli)oder bei residenten Arten auch ganzjährig (z.B.Langohrfledermäuse) einen lokalen Lebens-raum besiedeln. Wandernde Individuen sindwandernde Arten, die zur Migrationszeit er-fasst werden (Mitte April – Mitte Mai und Mitte Juli – Mitte Oktober).

5.1.3. Untersuchungsdesign

Das jeweils anzuwendende Untersuchungsde-sign, das sich aus den beschriebenen Metho-denbausteinen (5.1.4.1 bis 5.1.4.3) zusammen-setzt, hängt von der räumlichen Lage und dembeabsichtigten Windkraftvorhaben ab. Einebeispielhafte Zusammenstellung der Metho-den bei unterschiedlichen Voraussetzungen istder Tabelle III-6 zu entnehmen.

Teil III: Fledermausschutz 71

Page 72: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5.1.4. Untersuchungsmethodik

5.1.4.1. Untersuchung migrierender

Fledermäuse

Ziel ist es, Daten zum Auftreten von migrie-renden (wandernden) Fledermausarten sowieihrer räumlichen Verteilung im Untersuchungs-gebiet zu gewinnen. Gleichzeitig werden bal-zende Fledermausmännchen im Spätsommererfasst (z.B. Zwerg-, Mücken-, Rauhautfleder-maus, Großer Abendsegler). Von diesen balzenden Tieren geht einerseits eine Lockwir-kung auf andere Fledermäuse aus und ande-rerseits werden Balz- und Paarungsquartierevon Männchen dieser Fledermausarten bevor-zugt in Migrationsräumen eingerichtet, in de-nen auch mit dem Auftreten von (umherstrei-fenden/wandernden) Weibchen zu rechnen ist.

Für den Migrationszeitraum (Wanderzeit) wer-den als Standardmethode 8 flächige Begehun-gen mit Fledermausdetektoren (Kapitel5.1.5.1) und parallel betriebenen Horchkisten(Kapitel 5.1.5.2) in den Monaten Juli, Augustund September empfohlen. Die Detektorbege-hungen sollten ab Sonnenuntergang mindes-tens 6 Stunden andauern, damit die migrieren-den planungsrelevanten Fledermausarten, dieregelmäßig erst spät in einem Untersuchungs-

gebiet erscheinen, nicht übersehen werden(GÖTTSCHE et al. in Vorbereitung). Für eineStandorteinschätzung sind die Untersuchun-gen Ende Juli/Anfang August besonders wich-tig, weil zu dieser Zeit verstärkt Kollisionsopferauftreten.

In neu überplanten Gebieten mit bekanntenoder zu erwartenden hohen Fledermausaktivi-täten im Hoch- und Spätsommer (Tabelle III-6)wird, zur Erhöhung der Prognosesicherheit ei-nes Fledermaus-Fachgutachtens, ergänzendeine Ermittlung der Fledermausaktivität in Na-benhöhe der geplanten Windenergieanlagedurch „Ballooning“ (= Ultraschall-Aufzeich-nung in größerer Höhe mittels Ballon - Kapitel5.1.5.3) empfohlen. Im Zuge des „Ballooning“sollten fünf ganze Untersuchungsnächte (Son-nenuntergang bis Sonnenaufgang) an mindes-tens einem fachlich geeigneten Standort inner-halb des Untersuchungsgebietes von der 2.Juli- bis zur 3. Augustdekade (Tabelle III-7)durchgeführt werden. „Ballooning“ sollte antrockenen, windarmen Nächten mit zu erwar-tender höherer Fledermausaktivität durchge-führt werden und ist, in Abhängigkeit von derangewandten Technik, bis zu Windgeschwin-digkeiten von ca. 30 km/h (ca. 20 km/h am Bo-den) möglich. Ist eine Erweiterung oder ein Repowering von

72 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Tabelle III-6: Zusammenstellung des Untersuchungsbedarfs (Methodenkombination) im Zuge von Windkraftplanungen bei unterschiedli-chen Ausgangssituationen.

Migration

Lo

ka

lpo

pu

lati

on

mit

tels

De

tek

tor

&

Ho

rch

kis

ten

De

tek

tor

un

d

Ho

rch

kis

ten

„B

all

oo

nin

g“

Ult

rasch

all

-

Lan

gzeit

-

üb

erw

ach

un

g

Ko

llis

ion

so

pfe

r-

erf

assu

ng

Neuplanung von WEA außerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz

Neuplanung von WEA außerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz jedoch bei hoher Strukturvielfalt der Landschaft insb. in wald-/gewässerreichen Gebieten und/oder bei der Häufung von Einzelhäusern im UG

Neuplanung von WEA innerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz ( )

Erweiterung und Repowering von WEA außerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz

Erweiterung und Repowering von WEA bei hoher Strukturvielfalt der Landschaft insb. in wald-/gewässerreichen Gebieten und/oder bei der Häufung von Einzelhäusern im UG

( )

Erweiterung und Repowering von WEA innerhalb von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz ( )

Page 73: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Windparks geplant, für die noch keine Fleder-mausuntersuchungen vorliegen und die ausheutiger Sicht kritisch bewertet werden müs-sen, kann an einzelnen Bestandsanlagen aucheine vollautomatische Ultraschall-Langzeitüber-wachung (Kapitel. 5.1.5.4) die sonst üblichenHorchkisten der Standarduntersuchung erset-zen. Bei einer zeitgleichen Untersuchung vonKollisionsopfern gemäß Punkt 5.1.4.3 ergibtsich eine hohe Prognosesicherheit für das zubewertende Kollisionsrisiko von Fledermäusenin dem untersuchten Gebiet.

5.1.4.2. Untersuchung der Lokalpopulation

(Sommervorkommen)

Ziel der Kartierung der lokalen Fledermausvor-kommen ist es, Informationen über die Stand-orte und Bestandsgrößen von Wochenstubenund Sommerquartieren sowie die Existenz,Lage und Nutzungsstärke von Transferstre-cken (Flugstraßen) und Jagdräumen von Fle-dermäusen zu erarbeiten.

Die Untersuchung der Lokalpopulation sollteim Zuge von 5 möglichst flächenhaften Bege-hungen mit einem Fledermausdetektor (Kapi-tel 5.1.5.1) im Zeitraum von Mitte Mai bis Mit-

te Juli erfolgen. Im Juni und Juli sollten je-weils zwei Termine durchgeführt werden. Beisehr großen oder strukturreichen Untersu-chungsgebieten kann es notwendig sein, pa-rallel mit mehreren Bearbeitern zu kartierenoder weitere Erfassungsnächte vorzusehen,um eine ausreichende Untersuchungsdichtezu erreichen. Die Termine sind bei geeigneter,trockener und windarmer Witterung wahrzu-nehmen.

Es werden ganze Nächte von Sonnenunter-gang bis Sonnenaufgang untersucht, insbe-sondere um in den frühen MorgenstundenQuartierstandorte an Gebäuden über Schwärm-verhalten feststellen zu können. Werden Quartiere durch die Detektormethode (oder er-gänzende Methoden wie Befragungen / Dach-bodenkontrollen) ermittelt, sollte versucht wer-den, über eine Ausflugzählung die ungefähreAnzahl von Fledermäusen zu ermitteln. DiesesVorgehen gilt, mit Einschränkungen, auch fürWald- und Parkflächen. Bei vorhandenen Alt-baumbeständen bzw. Waldbeständen im Un-tersuchungsgebiet ist das Auffinden von Quar-tieren mit der Detektormethode jedoch oftschwierig. Im Zuge der Freilandarbeiten solltejedoch mindestens geklärt werden, ob aus

Teil III: Fledermausschutz 73

Tabelle III-7: Untersuchungstermine zur Erfassung der migrierenden Fledermauspopulation im Zuge von Windkraftplanungen mit Standard-sowie ergänzenden Untersuchungsmethoden.

Monat April Mai Juni Juli August September Oktober

Dekade 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3

Standard- (Detektor-)

Untersuchungstermine

Migrationszeitraum

Untersuchungstermine

ergänzendes

„Ballooning“ bei

Windpark-

Neuplanungen

Ultraschall-

Langzeitüberwachung

bei Windpark-

Erweiterungen oder

Repowering

6-stündiger abendlicher Untersuchungstermin empfehlenswert

„Ballooning“-Termin an kritischen Standorten empfehlenswert

Ultraschall-Langzeitüberwachung bei Windpark-Erweiterungen oder Repowering sinnvoll

Ultraschall-Langzeitüberwachung bei Windpark-Erweiterungen oder Repowering zusätzlich möglich

Page 74: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

fraglichen Wald-/Parkgebieten am Abend (so-lange auch Sichtbeobachtungen möglich sind)Fledermäuse ins benachbarte (überplante) Of-fenland ausfliegen, was indirekt auf das Vor-handensein von Quartieren hinweisen würde.Zudem sollten Aussagen zum Quartierpotenzi-al (Spechthöhlen, Faulhöhlen, Altholzanteilusw.) des Wald-/Baumbestandes getätigt wer-den. Sind im Wald Vogel- und/oder Fleder-mausnistgeräte vorhanden, sollten Daten vomKastenbetreuer erfragt bzw. in Abstimmungmit diesem eine Kontrolle auf Fledermausbe-satz im Zeitraum vom 1. Mai bis 25. Mai (Vor-wochenstubenzeit) sowie vom 15. Juli bis

15. August (Nachwochenstubenzeit) durchge-führt werden. Für die Kontrolle der Nistgeräteist eine naturschutzrechtliche Ausnahmege-nehmigung erforderlich.

Parallel zu den Detektorbegehungen sind imUntersuchungsgebiet Horchkisten (Kapitel5.1.5.2) zu betreiben. Diese können sowohl anden zukünftigen Anlagenstandorten als auchan interessierenden Habitattypen positioniertwerden. Horchkisten liefern, ergänzend zurDetektorbegehung, punktuelle Fledermausakti-vitäten über einen gesamten Nachtzeitraum.

74 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Tabelle III-8: Untersuchungstermine zur Erfassung der Fledermaus-Lokalpopulation im Zuge von Windkraftplanungen.

Monat April Mai Juni Juli August

Dekade 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3

Untersuchungstermine

Lokalpopulation

* *

ganznächtige Untersuchung empfehlenswert

ganznächtige Untersuchung möglich * sehr günstiger Zeitraum zur Quartiersuche über das Schwärmverhalten

Detektorbegehungbei Nacht(Foto: Th. Grewe)

Page 75: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5.1.4.3. Untersuchung von

Kollisionsopfern

Befindet sich ein bestehender Windpark in ei-nem potenziellen Konfliktbereich und ist eineErweiterung oder ein Repowering von Wind-parks beabsichtigt, wird die Erfassung der Kol-lisionsopfer an den vorhandenen Anlagen undeine Bewertung der Auswirkung auf Fleder-mäuse empfohlen.

Dazu sollte unterhalb der Windenergieanlagen(möglichst in Nachbarschaft der geplantenWEA) mindestens der Bereich des Rotorradius+ 30 m auf Schlagopfer kontrolliert werden.Das Absuchen erfolgt in der Regel manuellund sollte vorzugsweise früh am Tage erfol-gen. Der Einsatz von Spürhunden ist möglich.Das Suchintervall sollte eine Kontrolle pro Wo-che betragen, mit mindestens 5-tägigem Ab-stand zwischen den Einzelkontrollen. Da diemeisten Schlagopferfunde in den Spätsommerfallen, sollte die Suche vorzugsweise in die-

sem Zeitraum durchgeführt werden. In Berei-chen mit strukturreichen Jagdhabitatenund/oder besonders bedeutenden Fledermaus-quartieren sollte der Suchzeitraum ausgedehntwerden. Bei Windparks mit zahlreichen Anla-gen ist nur ein Teil der Anlagenstandorte abzu-suchen. Die Fundpunkte von Schlagopfernsind zu dokumentieren (Datum, Foto, Lagevom Mastfuß oder Karteneintrag, sichtbareVerletzungen und andere Besonderheiten). Beider Suche nach Kollisionsopfern und der spä-teren Ergebnisbewertung sind die Sucheffi-zienz und die Verschleppungsrate zu ermitteln.Detailliertere Hinweise dazu sind BEHR & VON

HELVERSEN (2005) sowie BRINKMANN (2006) zuentnehmen.

Die Erfassung von Schlagopfern wird gemäßder Draft Resolution 5.6 „Wind Turbines andBat Populations“ des EUROBATS Abkom-mens vom September 2006 empfohlen.

Kollisionsopfer sindnicht immer leichtzu finden (Foto: H.Matthes)

Teil III: Fledermausschutz 75

Page 76: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5.1.5. Begriffsdefinitionen

5.1.5.1. Fledermausdetektor

Mit Hilfe von Fledermausdetektoren könnendie Ultraschallrufe der Fledermäuse für denMenschen hörbar gemacht und erfasst wer-den. Stand der Technik sind Detektoren, dieMischerverfahren und Zeitdehnungsverfahrenin sich vereinen. Beide Verfahren ergänzensich in ihren Möglichkeiten, so dass bei ausrei-chender Erfahrung des kartierenden Spezialis-ten eine gute Artansprache im Feld und beiAufzeichnung und Archivierung von Rufeneine nachträgliche computergestützte Analysemöglich werden. Alle Geräte dieser Funktions-klasse haben gute und qualitativ ausreichendeEmpfangseigenschaften.

Bei allen akustischen Erfassungsmethoden istnur die Aktivität von Fledermäusen (Kontakte)und nicht die Anzahl der Individuen auszuwer-ten. Die flächige Begehung eines Untersu-chungsgebietes hat gegenüber den automati-schen Erfassungsmethoden den Vorteil, dasserfahrene Spezialisten raumbezogen einenGroßteil des Arteninventars und die Funktions-räume ermitteln können. Auch wenn mit denDetektoren nur Aktivitäten erfasst werdenkönnen, ist bei einer Begehung durch erfahre-ne Beobachter eine Einschätzung der Mengevon Individuen möglich.

5.1.5.2. Horchkisten

Eine Horchkiste integriert die Funktion einesFledermausdetektors mit einer automatischenzeitlich nachvollziehbaren Lautaufzeichnungvon Fledermausrufen. Sie wird in der Regelfür eine Nacht parallel zur Feldbegehung anausgewählten Standorten aufgestellt. So isteine dauerhafte (gesamter Nachtverlauf) undereignisgenaue Erfassung der Fledermausakti-vitäten an einem eng begrenzten Standortmöglich. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu,wie attraktiv der untersuchte Standort ist. ImGegensatz zur Detektorbegehung erhält manjedoch nur an einem Standort ein Bild über dieFledermausaktivität. Ein guter Vergleich vonFledermausdichten an verschiedenen Standor-ten ist durch die Auswertung der Aufzeichnun-gen weiterer Horchkisten an anderen Standor-ten zu erreichen.

Stand der Technik sind Horchkisten mit Fleder-mausdetektoren nach dem Mischerverfahren.Diese sollten auf jeden Fall breitbandig funk-

tionieren. Das bedeutet, dass sowohl Rufe imFrequenzbereich von 20-35 kHz als auch von40-55 kHz aufgezeichnet werden. Um dies zugewährleisten, sind Fledermausdetektorennotwendig, die nach dem „Panoramaprinzip“arbeiten oder 2 parallel arbeitende herkömmli-che Mischerdetektoren bei 25 und 45 kHz.Eine Auswertung der Fledermausmitschnittevon Horchkisten nach dem Mischerprinzip istmeist nicht auf Artniveau möglich, da die Ruf-sequenzen oft sehr kurz sind und keine Anga-ben zur Ruffrequenz vorliegen. Angaben zuFledermausgattungen sind für erfahrene Bear-beiter meistens möglich.

Vereinzelt sind bereits Horchkisten mit demhöherwertigen (ohnehin breitbandigen) Zeit-dehnverfahren im Einsatz, die selbstverständ-lich ebenfalls akzeptiert werden. Hier sind –entsprechende Erfahrungen vorausgesetzt –auch nachvollziehbare Angaben zu vielen mit-geschnittenen Sequenzen auf Artniveau mög-lich (nicht bei z.B. Langohrfledermäusen oderBartfledermäusen!).

5.1.5.3. Ballooning

Durch die Bauhöhe der heutigen Windenergie-anlagen ist es nicht mehr möglich, dass derbesonders kritische Bereich der Rotoren mitStandarduntersuchungsmethoden vom Bodenaus vollständig abgedeckt werden kann. BeimBalloning wird mittels eines Auftriebskörpers(Ballon/Zeppelin/Drachen) ein automatischesLautaufzeichnungssystem auf die Höhe dergeplanten Rotoren gebracht. Es können Gerä-te mit Mischerverfahren (breitbandig) oder Ge-räte mit Zeitdehnungsverfahren eingesetztwerden. Empfohlen wird, die Fledermausakti-vitäten zeitgedehnt bzw. in Echtzeit – also amPC auswertbar – mit genauer Uhrzeit zu doku-mentieren und art- bzw. gattungsgenau auszu-werten.

Mittels Videotechnik, Wärmebildtechnik undeingeschränkt mittels Radar können Fleder-mäuse grundsätzlich in größeren Höhen visu-ell nachts erfasst werden. Vorteile solcherSysteme sind die Erfassung von nicht rufen-den Fledermäusen, Verhaltensbeobachtungenund quantitativen Aussagen. Wegen des ho-hen Personalaufwandes, extrem hoher Kostenund der fehlenden Möglichkeit der Artidentifi-zierung, werden diese visuellen Erfassungs-methoden derzeit nicht für Erfassungen imRahmen einer Genehmigungsplanung empfoh-len.

76 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 77: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

5.1.5.4. Ultraschall-Langzeitüberwachung

Diese Systeme ermöglichen eine vollautomati-sche Erfassung und computergestützte lü-ckenlose, ereignisgenaue Aufzeichnung vonFledermausrufen über einen langen Zeitraum,wobei grundsätzlich sowohl Fledermausaktivi-tätsdaten in Bodennähe als auch in Gondelhö-he erfasst werden können. Die Rufe sind bisauf Art-/Gattungsniveau bestimmbar.

Diese Daten können mit anderen wichtigenParametern verschnitten werden, wie bei-spielsweise mit Klimadaten, Windgeschwin-digkeiten, Temperatur und Totfundraten. Sokönnen dichte- und wetterbegründete Abhän-gigkeiten zur Fundhäufigkeit von Kollisionsop-fern ermittelt werden.

Auch zur Erforschung der Fledermausmigrati-on bietet sich die Langzeiterfassung an. Nurdurch eine gute Datengrundlage ist die Ermitt-lung der Wanderrouten von Fledermäusen inSchleswig-Holstein möglich.

Die Fledermausrufe werden dabei meistensim Zeitdehnungsverfahren bzw. in Echtzeitaufgenommen. Lediglich das „Autobat“-Sys-tem der Firma Titley (Australien) macht hiereine Ausnahme und arbeitet mit dem heutewenig verbreiteten Teilerverfahren. Vorteiledieser Systeme sind eine ständige Überwa-chung auf Fledermausrufe über lange Zeiträu-me (mehrere Monate), eine mögliche artbezo-gene Auswertung und ein geringerPersonalaufwand in der Aufnahmephase. DieBestimmung der Fledermausrufe und die Fein-filterung von „Datenmüll“ erfolgt jedoch wei-terhin manuell. Möglicherweise auftretendeKollisionsopferfunde können vorangegangenenFledermausaktivitätsstärken zugeordnet wer-den, Verschneidungen mit Wetterereignissensind möglich usw., was mit keiner anderenstichprobenartigen Erfassungsmethodik befrie-digend möglich wäre. Einzig nachteilig ist dieBindung an einen festen Standort, die in grö-ßeren Vorhabensgebieten weiterhin eine ma-nuelle Detektorbegehung erforderlich macht.

5.2. Bewertung

Die Bewertung der erhobenen Fledermausar-ten erfolgt anhand des Artenspektrums, derSeltenheit, der Gefährdung nach Roter Liste,dem gesetzlichen Schutz gemäß § 10 Bundes-naturschutzgesetz, der Häufigkeit und derfestgestellten saisonalen Raum- und Quartier-nutzung. Für die Planungspraxis bedeutetdies, wichtige Lebensräume von Fledermäu-sen im Planungsgebiet und Wanderkorridoreund –straßen zu ermitteln und zu bewerten

(vgl. Kapitel 4). In der Konfliktanalyse ist be-sonders auf die Betroffenheit der kollisionsge-fährdeten Fledermausarten (Tabelle III-4) unddie eventuell mit Lebensraumverlust reagie-renden Arten (Tabelle III-5) einzugehen. An-hand dieser Ergebnisse können dann, soweiterforderlich, gebietsspezifische Vorschläge zurMinimierung oder zum Ausgleich und Ersatzerarbeitet werden.

Für die Bewertung des Kollisionsrisikos wer-den eine Grundgefährdung und eine erhöhte

Gefährdung unterschieden. Die Grundgefähr-dung wird als nicht schädlich für den Erhal-tungszustand der Population angesehen. EineÜberschreitung der Schwellenwerte bedeutetjedoch, dass die Tiere der betroffenen Popula-tion ihre durchschnittliche mittlere Lebenser-wartung nicht mehr erreichen können. Bei Fle-dermäusen mit einer hohen Lebenserwartungund einer geringen spezifischen Vermehrungs-rate wirkt sich die überdurchschnittliche Stei-gerung der Sterberate durch das Absinken derPopulationsdichte aus. Für Arten, von denennur kleine Populationen vorkommen, kannschnell das artspezifische Minimum erreichtwerden. Selbst wenn nur wenige Individuengetötet werden, ist dies insbesondere bei derTeichfledermaus und der Zweifarbfledermauszu vermuten, weil nur kleine Populationen be-kannt sind.

Als Grundgefährdung wird das Kollisionsrisi-ko angenommen, dass für Fledermäuse inFunktionsräumen mit geringer bis mittlererBedeutung gegeben ist. Das sind Bereiche mitgeringen bis mittleren Aktivitätsdichten (Tabel-le III-9) und Flugstraßen mit wenigen Tieren.Eine Fundrate von 0,5 bis 1 Totfunden proWindenergieanlage und Jahr aufgrund einerUntersuchung von Kollisionsopfern entsprichtder Grundgefährdung.

Eine erhöhte Gefährdung kann erwartet wer-den, wenn hohe und sehr hohe Aktivitätsdich-ten von wandernden Fledermausarten, insbe-sondere im Migrationszeitraum, festgestelltwerden. Bei Opferzahlen von mehr als 1 Fle-dermaus pro Windenergieanlage und Jahr istvon einer erhöhten Gefährdung auszugehen.

Eine erhöhte Gefährdung kann durch Schutz-maßnahmen, wie z.B. eine wetterdifferenzier-te, zeitweise Nachtabschaltung, vermindertwerden. Die Prognose eines sehr hohenSchlagrisikos mit erheblichen Beeinträchtigun-gen für die lokale Population oder migrierendeFledermäuse kann dazu führen, dass die ge-planten Anlagenstandorte nicht genehmi-gungsfähig sind.

Teil III: Fledermausschutz 77

Page 78: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

6. Literatur

AHLEN, I. (1990): Identifications of bats inflight. Stockholm.

AHLEN, I. (2002): Fladdermöss och föglar döda-de av vindkraftverk. Fauna och flora 97:3,14-21

AHLEN, I. (2003): Wind turbines and bats – a pi-lot study. Report to Swedish National Ener-gy Administration, SLU, Uppsala.

ARBEITSGRUPPE NATURSCHUTZ UND WINDENERGIE

DES NIEDERSÄCHSISCHEN LANDKREISTAGES

(2004): Empfehlungen zur Berücksichti-gung der Belange des Naturschutzes undder Landschaftspflege bei Entscheidungenüber Standorte für Windenergieanlagen.

ARSU (2001): Langzeituntersuchungen zumKonfliktthema „Windkraft und Vögel“. 1.Zwischenbericht. Unveröffentlichtes Gut-achten, Oldenburg.

BACH, L. (2001): Fledermäuse und Windener-gienutzung – Reale Probleme oder Einbil-dung? In: Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 33:119-124.

BACH, L. (2002): Auswirkungen von Windener-gieanlagen auf das Verhalten und dieRaumnutzung von Fledermäusen am Bei-spiel des Windparks „Hohe Geest“, Mid-lum. Unveröff. Gutachten, Freiburg/Elbe.

BACH, L. & P. BURKHARDT (2003): Effekte vonWindenergieanlagen auf Fledermäuse. Vor-tragsmanuskript der Fachtagung „Kommendie Vögel und Fledermäuse unter die(Wind)Räder?“, 17. und 18.11.2003 Dres-den.

BACH, L. & U. RAHMEL (2004): Überblick zuAuswirkungen von Windenergieanlagenauf Fledermäuse – eine Konflikteinschät-zung. Bremer Beiträge für Naturkunde undNaturschutz. Band 7.

BACH, L., R. BRINKMANN, H. LIMPENS, U. RAHMEL,M. REICHENBACH & A. ROSCHEN (1999): Be-wertung und planerische Umsetzung vonFledermausdaten im Rahmen der Wind-kraftplanung. In: BUND (Hrsg.) Bremer Bei-träge für Naturkunde und Naturschutz, Bd.4, Themenheft „Vögel und Windkraft“:163-170.

BARATAUD, Y. (1996): Die akustische Welt dereuropäischen Fledermäuse. Editions Sittel-le, Mens.

BEHR, O. & O. VON HELVERSEN (2005): Gutach-ten zur Beeinträchtigung im freien Luft-raum jagender und ziehender Fledermäusedurch bestehende Windkraftanlagen. Insti-tut für Zoologie II. Erlangen.

BENK, A., E. LAPRELL & C. HEMMER (1998): Sindflugfähige Jungtiere der Teichfledermausanhand der Ortungsrufe erkennbar? Mittei-lungen der Arbeitsgemeinschaft Zoologi-sche Heimatforschung Niedersachsen. 4.Jahrg., Hannover.

BOYE, P., R. HUTTERER & H. BENKE (1998): RoteListe der Säugetiere (Mammalia). Schriften-reihe für Landschaftspflege und Natur-schutz, Heft 55. Landwirtschaftsverlag,Bonn, Bad Godesberg.

BRINKMANN, R. (2006): Untersuchungen zumöglichen betriebsbedingten Auswirkun-gen von Windkraftanlagen auf Fledermäu-se im Regierungsbezirk Freiburg. Gutach-ten im Auftrag des RegierungspräsidiumsFreiburg - Referat 56 Naturschutz undLandschaftspflege.

DIETZ, M. (2003): Fledermausschlag an Wind-kraftanlagen – ein konstruierter Konfliktoder eine tatsächliche Gefährdung?. Vor-tragsmanuskript der Fachtagung „Kommendie Vögel und Fledermäuse unter die(Wind)Räder?“, 17. und 18.11.2003 Dres-den.

78 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Abundanzklasse AktivitätSumme der aufgezeichneten Ereignisseim Untersuchungszeitraum in einer Untersuchungsnacht

0 keine 1-2 sehr gering3-10 Gering11-30 Mittel31-100 Hoch101-250 sehr hoch> 250 äußerst hoch

Tabelle III-9: Klassifizierung der mittels Horchkisten festgestellten Aktivitätsdichten.

Page 79: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

DIETZ, M. & L. BACH (2003): GutachterlicheStellungnahme zum Einfluss von Wind-energieanlagen auf Fledermäuse. Institutfür Tierökologie und Naturbildung. Unver-öff. Gutachten, Laubach.

DÜRR, T. (2001): Windkraftanlagen als Gefah-renquelle für Fledermäuse. Mitteilungendes Landesfachausschusses Säugetierkun-de Brandenburg-Berlin. Heft 2/2002, 2-5.

DÜRR, T. (2002): Fledermäuse als Opfer vonWindkraftanlagen in Deutschland. In:Nyctalus (N. F.), Bd. 8, Heft 2, Berlin: 115-118.

DÜRR, T. & L. BACH (2004): Fledermäuse alsSchlagopfer von Windenergieanlagen –Stand der Erfahrungen mit Einblick in diebundesweite Fundkartei. In: Bremer Beiträ-ge für Naturkunde und Naturschutz . Band7.

DÜRR, T. (2008): Fledermausverluste an Wind-energieanlagenwww.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2334/wka_fmaus.pdf .

GÖTTSCHE, MI. (2003): Untersuchung und Be-wertung der Fledermausvorkommen imgeplanten Windpark Schönfeld. Erläute-rungsbericht mit Karten. Unveröff. Gutach-ten.

GÖTTSCHE, M. & GÖTTSCHE, M. (2007): Grundla-ge zur Berücksichtigung von Fledermäusenan terrestrischen Windenergiestandorten inSchleswig-Holstein. Unveröff. Gutachten.

HENSEN, F. (2003): Gedanken und Arbeitshypo-thesen zur Fledermausverträglichkeit vonWindenergieanlagen. Vortragsmanuskriptder Fachtagung „Kommen die Vögel undFledermäuse unter die (Wind)Räder?“, 17.und 18.11.2003 Dresden.

HUTTERER, R., T. IVANOVA, C. MEYER-CORDS & L.RODRIGUES (2005): Bat Migrations inEurope, Naturschutz und Biologische Viel-falt, Heft 28, BfN. Bonn.

JOHNSON, G. D., W. P. ERICKSON, M. D. STRICK-LAND, M. F. SHEPHERD & D. A. SHEPHERD

(2000): Avian monitoring studies at the Buf-falo Ridge, Minnesota Wind RessourceArea: Results of a 4-year study. Unpublis-hed Report to Northern States PowerCompany, Minnesota.

JOHNSON, G. D. (2002, im Druck): What isknown and not known about bat collisionmortality at wind plants? In R.L. CARLTON

(ed.), Avian Interactions with Wind PowerStructures, Proceedings of workshop inJackson Hole, Wyoming, USA, October 16– 17, 2002.

KEELEY, B. (1972): Notes on Tadarida australis(Chiroptera, Molossidae). Australian mam-malogy, Journal of the Australian MammalSociety, Volume 1: 46-47.

KEELEY, B. (2001): Bat Interactions with UtilityStructures. In: R. G. CARLTON (ed.), Procee-dings: Avian Interactions With Utility andCommunication Structures. December, 2-3,1999. Charleston, South Carolina.

KUGELSCHAFTER, K. & H. DEMANT (2002): Ökolo-gisch – faunistische Abschätzung des Kon-fliktpotenziales zwischen Fledermäusenund dem geplanten Windpark Zootzen-Wutzetz. Unveröffentlichtes Gutachten,Gießen.

KUGELSCHAFTER, K. (1999): Untersuchung zurNutzung der Segeberger Kalkberghöhledurch Fledermäuse in 1999 mit besondererBerücksichtigung des Spätsommeraspek-tes. Unveröffentlichtes Gutachten, Gießen.

LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1995): Bestimmungder mitteleuropäischen Fledermausartenanhand ihrer Rufe. BAG Fledermausschutzim NABU Deutschland, Niedersachsen.

LIMPENS, H. (1995): Vortragsskript „Fledermäu-se in der Landschaftsplanung“. Unveröf-fentlichtes Skript, Gut Sunder.

LIMPENS, H., K. MOSTERT & W. BONGERS (1997):Atlas van de Nederlandse vleermuizen.KNNV Uitgeverij, Utrecht.

LUA BRANDENBURG (2003): Tierökologische Ab-standskriterien für die Errichtung von Wind-energieanlagen in Brandenburg.

NEUWEILER, G. (1993): Biologie der Fledermäu-se. Thieme Verlag, Stuttgart.

OSBORNE, R. G., K. F. HIGGINS, C. D. DIETER & R.E. USGAARD (1996): Bat collisions with windturbines in Southwestern Minnesota. BatResearch News 37: 105-108.

RAHMEL, U., L. BACH, R. BRINKMANN, C. DENSE,H. LIMPENS, G. MÄSCHER, M. REICHENBACH &A. ROSCHEN (1999): Windkraftplanung undFledermäuse – Konfliktfelder und Hinweisezur Erfassungsmethodik-. In: BUND (Hrsg.)Bremer Beiträge für Naturkunde und Natur-schutz, Bd. 4, Themenheft „Vögel undWindkraft“: 155-161.

Teil III: Fledermausschutz 79

Page 80: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

RAHMEL, U., L. BACH, R. BRINKMANN, H. LIMPENS

& A. ROSCHEN (2004): Windenergieanlagenund Fledermäuse –Hinweise zur Erfas-sungsmethodik und zu planerischen Aspek-ten. In: BUND (Hrsg.) Bremer Beiträge fürNaturkunde und Naturschutz. Band 7.

REICHENBACH, M. (2003): Auswirkungen vonWindenergieanlagen auf Vögel – Ausmaßund planerische Bewältigung. Dissertation,Berlin.

RICHARZ, K. & LIMBRUNNER , A. (1999): Fleder-mäuse, Fliegende Kobolde der Nacht,Stuttgart

RODRIGUES, L., BACH, L., BIRASCHI, L., DUBOURG-SAVAGE, M.-J., GOODWIN, J., HARBUSCH, C.,HUTSON, T., IVANOVA, T. LUTSAR, L. & PARK-SONS, K. (2006): Wind-Turbines and Bats:Guidelines for the planning process and im-pact assessments. Annex 1 to the DraftResolution 5.6 Wind Turbines and Bat Po-pulations. - 5th Session of the Meeting ofParties, Ljubljana, Slovenia, 4.-6. Septem-ber 2006. Doc.EUROBATS.MoP5.12.http://www.eurobats.org/documents/pdf/MoP5/record_mop5/record_mop5_annex9_res5.6_wind_turbines_incl_tables.pdf

ROER, H. (1960): Vorläufige Ergebnisse der Fle-dermaus-Beringung und Literaturübersicht.Bonner zoologische Beiträge 11: 234-263

SCHMIDT, A. (1998): Die Rauhautfledermaus imKastenrevier. - Tagungsberichte zur Fleder-maustagung des LFA Säugetierkunde Bran-denburg-Berlin am 22.11.1997 in Lindow,OPR. Mitteilungen des Landesfachaus-schusses Säugetierkunde Brandenburg-Berlin. Heft 1/98, 20-23.

SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1998): DieFledermäuse Europas. Kosmos Verlag,Stuttgart.

SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse.Kennzeichen, Echoortung und Detektoran-wendung. Die Neue Brehm-Bücherei, Bd.648, Hohenwarsleben.

STEFFENS, R., U. ZÖPHEL & D. BROCKMANN

(2004): 40 Jahre Fledermausmarkierungs-zentrale Dresden, methodische Hinweiseund Ergebnisübersicht. Sächsisches Lan-desamt für Umwelt und Geologie . Dres-den

TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN (Hrsg.) (2002):Tagungsband: Windenergie und Vögel -Ausmaß und Bewältigung eines Konfliktesvom 29.-30 Nov. 2001. 2.(endgültige) Fas-sung. Berlin.

WEID, R. & O. VON HELVERSEN (1987): Ortungs-rufe europäischer Fledermäuse beim Jagd-flug im Freiland. Myotis 25: 5-27.

WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Er-kennen europäischer Fledermäuse – insbe-sondere anhand der Ortungsrufe. Schrif-tenreihe Bayerisches Landesamt fürUmweltschutz. Heft 81, München: 63-72.

ZINGG, P.E. (1990): Akustische Artidentifikationvon Fledermäusen (Mammalia: Chiroptera)in der Schweiz. Revue suisse Zool. Tome97, Fasc. 2: 263-294, Genève.

ZINN, T.L. & W.W. BAKER (1979): Seasonal mi-gration of the hoary bat, Lasiurus cinereus,though Florida. J. Mamm. 60: 634-635.

80 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 81: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Anhang zu Teil III –

Fledermausschutz

81

Tabelle III-10: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein, in denen Konflikte mit der Windenergienutzung möglich sindA

nhang zu Teil III

Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Fledermausschutz

Bereiche mit besonderer

Prüfrelevanz im

Umgebungsbereich der

Gebiete

naturschutzrechtliche und -fachliche Begründung Datenverfügbar-

keit/-ermittlung

Darstellung in

Karte 3

NATURA 2000-Schutzgebiete mit dem

Schutzziel Fledermäuse 1.000 m

RL 92/43/EWG Schutz, insbesondere der besonders seltenen Teichfledermaus und Bechsteinfledermaus, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung hat

LANU / AGF X

Wälder >10 ha* In der Regel 500 m

hohe Fledermausdichten, sehr bedeutender Jagdlebensraum, erhöhtes Schwärmverhalten

Wälder < 10 ha *und

Wälder >10 ha, wenn nur eine geringere

Bedeutung des Waldes für Fledermäuse

nachgewiesen wird

200 m bedeutender Jagdlebensraum

stehende Gewässer > 1ha

500 m

bedeutender Jagdlebensraum, hohe Fledermausdichten, hohe Fledermausartenanzahl (Ausgenommen sind stehende Gewässer an der Westküste mit einem Salzgehalt von > 0,1%, die als Jagdhabitate für Fledermäuse uninteressant sind.)

X

Fließgewässer 1. Ordnung (teilweise

einschließlich der Oberläufe) 500 m bedeutender Jagdlebensraum, hohe Fledermausdichten,

hohe Fledermausartenanzahl, Wanderungsgebiete

Städte und ländliche Siedlungen ohne

Einzellagen * 500 m

bedeutende Lokalpopulationen oder Populationen von überregionaler Bedeutung, hohe Fledermausdichten durch vermehrtes Schwärmverhalten im Umgebungsbereich der Gebäude

Einzellagen sind lediglich bei Nachweis

einer bedeutenden Wochenstube zu

berücksichtigen

500 m

bedeutende Lokalpopulationen oder Populationen von überregionaler Bedeutung, hohe Fledermausdichten durch vermehrtes Schwärmverhalten im Umgebungsbereich der Gebäude

*Nach den Planungserlassen vom 4.7.1995 und 25.11.2003 sind Wälder und ein Umgebungsbereich von 200 m und Siedlungen mit einem Umgebungsbereich von mindestens 500 m von Windenergieanlagen freizuhalten

Page 82: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

82E

mpfehlungen zur B

erücksichtigung tierökologischer Belange bei W

indenergieplanungen in S-H

Fortsetzung Tabelle III-10: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein, in denen Konflikte mit der Windenergienutzung möglich sind

Gebiete mit besonderer Bedeutung für

den Fledermausschutz

Bereiche mit besonderer

Prüfrelevanz im

Umgebungsbereich der

Gebiete

naturschutzrechtliche und -fachliche Begründung Datenverfügbar

keit/-ermittlung

Darstellung in

Karte 3

Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig

mehr als 100 überwinternden Individuen und

Massenwinterquartiere mit weit mehr als 1.000

überwinternden Individuen.

1.000 m bedeutende und sehr bedeutende Winterquartiere, hohe Fledermausdichten bei Aufsuchen und Verlassen der Quartiere LANU / AGF X

Massenwinterquartiere Levensauer

Hochbrücke: und Segeberger Kalkberghöhle 3.000 m sehr bedeutende Winterquartiere, hohe Fledermausdichten bei

Aufsuchen und Verlassen der Quartiere LANU / AGF X

Sehr bedeutende Migrationsräume 1.000 m sehr hohe Fledermausdichten, Verluste von tradierten Migrationsräumen.

Bedeutende Migrationsräume -- Hohe Fledermausdichten (Es sind technische Lösungen zu prüfen, um erhebliche Beeinträchtigungen zu minimieren.)

Sehr bedeutsame Jagdräume 1.000 m Sehr hohe Fledermausdichte

Bedeutsame Jagdräume -- Hohe Fledermausdichten (Es sind technische Lösungen zu prüfen, um erhebliche Beeinträchtigungen zu minimieren, z.B. Abstellzeiten.)

Tradierte Flugwege zwischen bedeutenden

Wochenstubenquartieren und Jagdhabitaten

oder tradierte Flugwege zu

Massenwinterquartieren.

1.000 m sehr hohe Fledermausvorkommen

Page 83: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

erfüllt? Nr. Prüfkriterium

ja nein nicht relevant

1. Allgemein

1.1 Umfasst der Erläuterungsbericht folgende Punkte: • Projektbeschreibung und Darstellung der

Wirkfaktoren/ Projektwirkungen • Bestandsaufnahme und -bewertung • Konfliktanalyse • Dokumentation von Vermeidungs- und

Minderungsmaßnahmen • Ableitung der Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen• Eingriffs - Kompensations-Bilanzierung • Maßnahmenverzeichnis, Maßnahmenblätter?

1.2 Sind die Kartendarstellungen vollständig? • Fledermausnachweise (Art, Verhalten,

Flugstraßen und Quartierstandorte) mind. 1:10.000 getrennt dargestellt:

Migrationszeitraum Lokalpopulation

• Bewertungsplan mind. 1:10.000 • Konfliktplan mind. 1:10.000 • Maßnahmenübersichtsplan mind. 1:10.000

2. Vorgaben

2.1 Sind die Abstandskriterien zu Gebieten mit beson-derer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein eingehalten?

2.2 Sind Vereinbarungen / Absprachen (u. a. Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Festlegung des Untersuchungsrahmens) zwischen Naturschutz- behörde und weiteren betroffenen Behörden sowie Planersteller berücksichtigt worden?

3. Darstellung der Wirkfaktoren

3.1 Wurden alle eingriffsrelevanten • anlagebedingten • baubedingten • betriebsbedingten

Wirkfaktoren wie • Habitatverluste (entsprechend der festgestellten

Funktion, z.B. Zug, Nahrungshabitate, Quartiere)

Anhang zu Teil III – Fledermausschutz 83

Tabelle III-11: Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung

Page 84: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Fortsetzung Tabelle III-11: Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung

84 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

erfüllt? Nr. Prüfkriterium

ja nein nicht relevant

• Kollisionsrisiko • Sekundärwirkungen (z.B. Habitatverlust durch

Zuwegung) • Barrierewirkung, Verdrängung

aufgegriffen und wurden diese in ihren Dimensionen (Art, Intensität, räumliche Reichweite) dargestellt?

3.2 Sind Wirkungszonen abgegrenzt und anhand abgesicherter Erkenntnisse mit Literaturverweisen begründet bzw. erläutert worden?

4. Untersuchungsraum

4.1 Wurde in einem 3 km Radius das Vorkommen von Fledermausmassenquartieren (z.B. große Wochenstubenkolonien, Winterquartiere) analysiert und darauf eingegangen, ob aufgrund einer gebietsspezifischen Analyse Jagdhabitate mit besonderer Bedeutung oder tradierte Flugwege betroffen sein könnten?

4.2 Umfasst die Untersuchungsfläche für die lokalen und/oder migrierenden Fledermausvorkommen das Vorhabengebiet und einen Radius von 1 km um die außen liegenden (geplanten) WEA?

5. Untersuchung

5.1 Kompetenznachweis des Fachbüros/Fachbearbeiters durch z.B. Referenzlisten

5.2 Entsprechen die eingesetzten Fledermausdetektorenund Horchkisten dem Stand der Technik (s. Text)?

5.3 Erfolgte eine Dokumentation der Erfassungsmethoden, -orte, -zeiten, -zeiträume sowie der Daten- und Informationsgrundlagen?

5.4 Entspricht das Untersuchungsdesign der Zusammenstellung des Untersuchungsbedarfs (Methodenkombination) im Zuge von Windkraftplanungen bei unterschiedlichen Ausgangssituationen (Kapitel 5.1.3, Tabelle III-6)?

5.5 Entspricht die Untersuchung migrierender Fledermäuse dem Kapitel 5.1.4.1, Tab. III 7?

5.6 Entspricht die Untersuchung der Lokalpopulation dem Kapitel 5.1.4.2, Tabelle III-8?

5.7 Entspricht die Untersuchung von Kollisionsopfern dem Kapitel 5.1.4.3?

5.8 Ist die Dokumentation (Arten, Orte, Datum, Zeit, Zeiträume, Verhaltensbeobachtungen, Horchkistenregistrierungen) und die Darstellung (Text, Tabellen, Karten) der Erfassungsergebnisse ausführlich und nachvollziehbar?

Page 85: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Anhang zu Teil III – Fledermausschutz 85

Fortsetzung Tabelle III-11: Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung

erfüllt? Nr. Prüfkriterium

ja nein nicht relevant

5.9 Erfasst die kartographische Darstellung der Fledermausnachweise Angaben zu Art, Verhalten, Flugstraßen und Quartierstandorten und sind Lokalpopulation und Migrationszeitraum getrennt dargestellt?

6. Bewertung

6.1 Ist das Bewertungsverfahren ausreichend und plausibel (Nachvollziehbare Darstellung des Wertzuweisungsverfahrens)?

6.2 Erfolgte eine Bewertung der Fledermauslebensräume gemäß Kapitel Kapitel4.1. und 4.2?

6.3 Erfolgte eine Bewertung der Horchkistenregistrie- rungen gemäß Kapitel 5.2, Tabelle III-9?

6.4 Erfasst die kartographische Darstellung alle für die Bewertung, Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung wesentlichen Wert- und Funktionselemente der Fledermausfauna nach Art und Umfang im Bestandsplan?

7. Konfliktanalyse

7.1 Sind die Beeinträchtigungen der Wert- und Funktionselemente der Fledermausfauna erfasst und dargestellt worden?

7.2 Sind die Beeinträchtigungen der Fledermausfauna durch Kollisionsgefahr erfasst und dargestellt worden?

7.3 Sind die Abschätzung der Beeinträchtigungsintensität und die räumliche Ausdehnung der Beeinträchtigungen nachvollziehbar?

7.4 Sind die dargestellten Beeinträchtigungen/Konflikte nachvollziehbar und bezüglich ihrer Erheblichkeit und Nachhaltigkeit bewertet sowie in ihrer jeweiligen Dimension beschrieben worden?

7.5 Erfasst die kartographische Darstellung der Konfliktbereiche alle Beeinträchtigungen der Fledermausfauna nach Art und Umfang (Ortsbestimmung; soweit möglich räumliche Abgrenzung des Umfanges der Beeinträchtigung)?

8.0 Artenschutzrechtliche Verbote

8.1 Liegen Verbotstatbestände nach § 42 Abs.1 BNatSchG vor?

8.2 Sind bei prognostizierter erhöhter Kollisionsgefahr von Fledermäusen ausreichende Schadensbegren-zungsmaßnahmen emfohlen (z.B.: Abstellzeiten)?

8.3 Soll ihr Erfolg durch ein entsprechendes Monitoring

Page 86: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Fortsetzung Tabelle III-11: Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung

86 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

erfüllt? Nr. Prüfkriterium

ja nein nicht relevant

überprüft und gesichert werden?

8.4 Sind bei prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermäusen ausreichende artenbezogene Schadensbegrenzungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Maßnahmen zur Bewahrung des guten Erhaltungszustandes (gEZ-Maßnahme) empfohlen?

8.5 Liegt eine Privilegierung nach § 42 Abs. 5 BNatSchG vor?

8.6 Liegen, bei verbleibenden Verbotstatbeständen, die Ausnahmevoraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG vor?

Anmerkungen:

Zusammenfassendes Prüfergebnis Sofern sich aus der Prüfung Defizite ergeben, ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Überarbeitung des Fachbeitrages notwendig ist.

Anforderungen an den Fachbeitrag erfüllt: ja nein

Gesamteinschätzung / Anmerkungen:

Anforderungen an die Überarbeitung (bei Defiziten):

Page 87: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Anhang zu Teil III –

Fledermausschutz

87

Tabelle III-12: Zusammenfassende Darstellung zum Verhalten von Fledermausarten, Methoden und Beeinträchtigung von Fledermäusen an WEA nach der Draft Resolution 5.6 „Wind Turbines and Bat Populati-ons“ des EUROBATS Abkommens vom September 2006 (BACH et al. 2006)

Art

Jagd

entlang

von

Strukturen

Migration

oder

Lebensraum-

wechsel über

große

Distanzen

(>200 km)

Hohen

Luftraum

nutzend

Niedrig

fliegend

Max.

Hörweite

(m) mit

Ultraschall

Detektor

(D980)

nach

Michel

Barataud

Max.

Hörweite

bei

Jagdflügen

(m) mit

Ultraschall

Detektor

(D240)

nach

Lothar

Bach

Potenzielle

Störung

durch

Ultraschall

emittierende

WKA

Angezogen

von Licht

Potenziell

Aufenthalt

in Gondel

Beein-

trächtigung

durch

Meidungs-

effekte

Potenzielle

Beein-

trächtigung

durch

Meidungs-

effekte

Kollision

nachgewiesen

Kollisionsgefahr

anzunehmen

Gr. Mausohr x x x 30 20 x x Wasserfledermaus x x (Baumkronen) x 30 x x Fransenfledermaus x x 20 15 x Kl. Bartfledermaus x x 15 20 Gr. Bartfledermaus x x x 20 x x Bechsteinfledermaus x x 25 15* Teichfledermaus x x 30 x x Gr. Abendsegler x x 100 150 x x x x x x Kl. Abendsegler x x 60-80 x x x x x x Breitflügelfledermaus x 50 x x x x x x x Zweifarbfledermaus x x 50 x x x x Zwergfledermaus x ? x x 30 ? x x x x Mückenfledermaus x ? x x ? 30 ? x x x x Rauhautfledermaus x x x x 30-40 ? x x x x Braunes Langohr x x 30 10* x x

Page 88: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

88E

mpfehlungen zur B

erücksichtigung tierökologischer Belange bei W

indenergieplanungen in S-H

Fledermausverluste an Windenergieanlagen Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg

Stand: 1.9.2008, Tobias Dürr - e-mail: [email protected] ; Art BB SAH SN TH MVP SH NDS HB NRW RP HS BW SL BY ges.

Nyctalus noctula Großer Abendsegler 156 7 90 7 6 5 2 3 1 277

Nyctalus lasiopterus Riesenabendsegler 0

N. leislerii Kleiner Abendsegler 12 2 4 1 4 16 39

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 6 9 1 1 2 1 1 21

E. nilssonii Nordfledermaus 2 2

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 11 16 5 1 2 1 36

Myotis myotis Großes Mausohr 1 1 2

M. dasycneme Teichfledermaus 1 1

M. daubentonii Wasserfledermaus 1 1 1 3

M. brandtii Große Bartfledermaus 1 1

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 35 2 31 6 6 1 7 2 101 1 192

P. nathusii Rauhautfledermaus 87 6 68 13 1 9 6 1 1 1 5 198

P. pygmaeus Mückenfledermaus 6 3 3 1 13

P. kuhlii Weißrandfledermaus 0

Pipistrellus spez. Pipistrellus spez. 5 1 1 4 11

Hypsugo savii Alpenfledermaus 1 1

Plecotus austriacus Graues Langohr 5 1 6

Plecotus auritus Braunes Langohr 1 1 1 3

Tadarida teniotis Bulldoggfledermaus 0

Miniopterus schreibersi Langflügelfledermaus 0

Chiroptera spec. Fledermaus spez. 5 2 4 1 2 1 15

gesamt: 330 25 229 35 9 24 8 2 17 6 2 125 0 9 821

BB = Brandenburg, SAH = Sachsen-Anhalt, SN = Sachsen, TH = Thüringen, MVP = Mecklenburg-Vorpommern, SH = Schleswig-Holstein, NDS = Niedersachsen, NRW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, HS = Hessen, BW = Baden-Württemberg, SL = Saarland, BY = Bayern

Tabelle III -13: Darstellung der in Deutschland an WEA getöteten Fledermausarten auf Grundlage von Meldungen aus den einzelnen Bundesländern nach DÜRR (Stand 1.9.2008).

Page 89: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

Karte 1: Gebiete mit besonderer

Bedeutung für den Vogelschutz

Karte 2: Brutplätze von Greif- und Großvö-

geln sowie Brutkolonien empfind-

licher Arten außerhalb von

Schutzgebieten

Karte 3: Gebiete mit besonderer Bedeu-

tung für den Fledermausschutz

89

Teil IV: Karten

Page 90: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

90 Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in S-H

Page 91: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

91

Page 92: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

93

Page 93: Landesamt für Schleswig-Holstein€¦ · Dezember 2008 ISBN: 978-3-937937-36-6 Schriftenreihe LANU SH - Natur; 13 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift

95