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Offizielle Zeitschrift des Steiermärkischen Gemeindebundes August-September 2004 Nummer 8-9 57. Jahrgang D ie Region um Leibnitz steht heuer ganz im Zeichen ihrer römischen Vergangenheit. Im Rahmen der diesjährigen Landesaus- stellung wird im Schloss Retzhof die Geschichte des Römischen Reiches und der Stadt Flavia Solva präsentiert, im Schloss Seggau widmet man sich dem Geistes- und Alltagsleben der Römer und in Wagna – dem einstigen Flavia Solva – steht den Besuchern ein römisches Erlebnisdorf zur Verfügung. In Frauenberg sind erstmals neu frei- gelegte Tempelfundamente zu sehen. Sehenswert sind auch die slowenischen Begleitausstellungen in Marburg, Cilli und Pettau. Die Landesausstellung ist bis 31. Ok- tober täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Informationen: Telefon 03452/72900, Fax /72900-5, www.dieroemer.at Landesausstellung 2004 „Die Römer“ in Frauenberg, Leibnitz, Seggauberg und Wagna Aktuelle Steuerstatistik ...... Seite 4 Gemeinden und Regionen als politische Bausteine Europas? ............. Seite 12 Schloss Seggau Foto: Pachernegg

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Offizielle Zeitschrift des Steiermärkischen GemeindebundesAugust-September 2004 Nummer 8-9 57. Jahrgang

Die Region um Leibnitz steht heuer ganz im Zeichen ihrer römischen Vergangenheit. Im

Rahmen der diesjährigen Landesaus-stellung wird im Schloss Retzhof die Geschichte des Römischen Reiches und der Stadt Flavia Solva präsentiert, im Schloss Seggau widmet man sich dem Geistes- und Alltagsleben der

Römer und in Wagna – dem einstigen Flavia Solva – steht den Besuchern ein römisches Erlebnisdorf zur Verfügung. In Frauenberg sind erstmals neu frei-gelegte Tempelfundamente zu sehen. Sehenswert sind auch die slowenischen Begleitausstellungen in Marburg, Cilli und Pettau.Die Landesausstellung ist bis 31. Ok-

tober täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.Informationen: Telefon 03452/72900, Fax /72900-5, www.dieroemer.at

Landesausstellung 2004 „Die Römer“ in Frauenberg, Leibnitz, Seggauberg und Wagna

Aktuelle Steuerstatistik ...... Seite 4Gemeinden und Regionen als politische Bausteine Europas? ............. Seite 12

Schloss Seggau Foto: Pachernegg

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der Bundes-, Landes- und Gemein-devertreter und der Sozialpartner wurden die jeweiligen Positionen be-zogen, ohne noch über Detailpunkte zu verhandeln. Die folgenden ohne Wertung aufgelisteten Eckpunkte zeigen bereits, wie weit die Vorstel-lungen der Verhandlungspartner über den künftigen Finanzausgleich aus-einanderklaffen.

Positionspapier des BundesDer Bund strebt für die Finanzaus-gleichsperiode ab 2005 einen neuen innerösterreichischen Stabilitätspakt 2005 an, mit dem der Reformkurs auf Basis einer 3-Säulen-Theorie fortgesetzt werden soll. Diese Säulen umfassen das Setzen von Wachs-tumsimpulsen, die Erzielung eines ausgeglichenen Haushaltes über den Konjunkturzyklus sowie die Schaffung der Voraussetzungen für weitere Steuer- und Abgabensen-kungen. Um die genannten Ziele für das Finanzausgleichsgesetz 2005 erreichen zu können, besteht seitens des Bundes Anpassungsbedarf bei den Transferleistungen zwischen den Gebietskörperschaften, bei der Stärkung der Abgabenautonomie der Länder, beim Einstellen der Bundeszuschüsse im Gesundheits-/Krankenanstaltenbereich bzw. in der Abschaffung der Werbeabgabe.

Ländermemorandum zum Finanzausgleich 2005

Die Bundesländer verlangen unter an-derem, den Anteil der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf jenes zum Jahr 2000 bestehende Prozentausmaß anzuheben, die Be-reitstellung zusätzlicher Mittel für die Krankenanstalten und keine Kürzung der Wohnbauförderungsmittel.

Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister!Geschätzte Gemeinde-mandatare und Mitarbeiter!

Mit dem Jahr 2004 endet die Fi-nanzausgleichsperiode 2001 bis 2004. Unter Vorsitz des Bundes-ministers für Finanzen Karl-Heinz Grasser haben am 21. Juni 2004 die politischen Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich ab dem Jahr 2005 begonnen, zu denen auch die Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes unter Führung von Präsident Bgm. Mödlhammer geladen waren.In meiner Funktion als erster Vize-präsident des Österreichischen Ge-meindebundes konnte ich bei dieser Verhandlungsrunde ebenfalls die Interessen der Gemeinden vertre-ten. Erstmals haben an diesen Ver-handlungen auch die Sozialpartner teilgenommen.

Bei diesem ersten Zusammentreffen

DER PRÄSIDENT

Beginn der Finanzausgleichsverhandlungen

Forderungspapier des Österreichischen Gemeindebundes

Unserem Forderungspapier liegen im Wesentlichen die Stärkung der Finanz-autonomie der Gemeinden sowie eine gerechte Verteilung der gemeinschaft-lichen Bundesabgaben zu Grunde. Das Forderungspapier enthält u. a. folgende Schwerpunkte:• Erhöhung des Anteils der Gemeinden

an den gemeinschaftlichen Bundes-abgaben

• Einführung eines einheitlichen Schlüssels für die gemeinschaftli-chen Bundesabgaben

• gerechte Verteilung der Finanzaus-gleichsmasse – zusätzliche Mittel für das ländliche Wegenetz

• Dotierung der Siedlungswasserwirt-schaft im bisherigen Umfang

• Stärkung der Finanzautonomie durch Erweiterung des freien Beschluss-rechtskataloges der Gemeinden

• Schaffung einer gesetzlichen Mög-lichkeit für Vereinbarungen zwischen den Gemeinden über die Teilung des Ertrages an Kommunalsteuer (inter-kommunaler Finanzausgleich)

• Getränkesteuerrückzahlung: Forde-rung des Österreichischen Gemein-debundes auf Tragung der Rückzah-lungsbeträge durch den Bund und die Länder

Bei Gegenüberstellung aller Forderun-gen und im Zusammenhang mit der Ab-sicht von BM Karl-Heinz Grasser, die Steuerquote bis zum Jahr 2010 auf 40 % zu senken, lässt sich bereits jetzt pro-phezeien, dass der Steuerkuchen nicht anwachsen und der Verteilungsspiel-raum für Bund, Länder und Gemeinden naturgemäß enger wird.Die Finanzausgleichspartner einigten sich, alle ihre Positionen in einer ge-meinsamen Agenda zusammenzufassen, die dann die Grundlage der weiteren Verhandlungen bilden wird. Über den Fortgang der Verhandlungen werden wir selbstverständlich informieren und ich verspreche, insbesondere die Anlie-gen der steirischen Gemeinden im Auge zu behalten.

Euer

Bürgermeister Hermann Kröll, NRAbg. a. D.,Präsident des Steiermärkischen Gemeindebundes1.Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes

1966 1976 1986 1996 2000

Mai 2004 405,1 230,8 148,5 113,5 107,9Juni 2004 (vorläufig) 406,6 231,7 149,0 113,9 108,3

Index der Verbraucherpreise

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Aus dem InhaltSteuern & FinanzenAktuelle Steuerstatistik ................. 4

Recht & GesetzZusatztafeln an der Ortstafel ........... 5

TermineSteirische Gemeindeverwaltungsakademie Seminarprogramm Herbst 2004 ..... 6KDZ - Seminare .............................. 89. ÖsterreichischeUmweltrechtstage ........................... 9GRÜN Stadt GRAU ....................... 9Fachtagung „Gemeindebudgets: Chancen durch regionale Gemeindekooperationen“ ............. 20

EuropaNeues zu Europa ........................... 10Gemeinden und Regionen als politische Bausteine Europas ....... 12Niederländische Stadtgemeinde sucht Partnerschaft ....................... 14

Umwelt„Personalausweis“ für Gemeindeobjekte ab 2006 ............ 14„Naturwiesen-Oscar“ 2004 ........... 15Europäischer Erfolg für Projekt „TANNO meets GEMINI“ ........... 15

Land & GemeindenAuszeichnung „Gesunde Gemeinde“ für Paldau .................. 16Gesundheitstage in St. Radegund bei Graz .................. 16Obmannwechsel in der KPV ..........17Kostenlose Ernährungsberatung in zwölf steirischen Bezirken .........17Projekt A+B –Arbeit und Behinderung .................18Regionales Leitprojekt „Auf den Spuren der Vulkane“ .......18„E-Government Masterplan Steiermark“ wird erstellt ................18Kurzmeldungen ...............................19

Impressum .......................................20

• Wie sicher und sichtbar kommen die Kinder zur Schule (Schulbus, Fahr-rad, zu Fuß...)?

• Wie sicher und sichtbar ist das Gelän-de für andere Verkehrsteilnehmer?

• u. v. m...

Gemeinden, die sich an diesem Wett-bewerb beteiligen wollen, werden gebeten, dem Österreichischen Ge-meindebund - bis 5. Januar 2005 - per E-Mail an sicherundsichtbar@

gemeindebund.gv.at- mittels Einreichbogen - die zentralen Punkte mitzuteilen:1. Welches sind die Ansatzpunkte (An-

wendungsbereiche, Projekte etc.) in Ihrer Gemeinde für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit in punkto Schulen, Kindergärten und aller betroffenen Verkehrsteilnehmer?

2. Welche Verbesserungen (Erfolge, Nutzen usw.) haben Sie hierbei erzie-len können?

3. Kurzinformation nach Bedarf zu Ihrem Projekt, z. B. Effizienz, Nut-zen, Innovation, eingesetzte Mittel, Eigeninitiativen, Zusammenarbeit etc.

Den Einreichbogen finden Sie unter http:/ /www.sicherundsichtbar.at/einreichunterlagen_BOGENsc.pdf oder im Servicebereich der S&S-Plattform www.sicherundsichtbar.at Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren

Der Österreichische Gemein-debund hat eine Verkehrssi-cherheitskampagne ins Leben

gerufen, um mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit und mehr Sichtbarkeit durch Sicherheit in den Ortsgebieten der österreichischen Gemeinden zu erreichen. Unter Patronanz des Bundesministeri-ums für Verkehr, Innovation und Tech-nologie sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und in Zusammenarbeit mit dem Ku-ratorium für Verkehrssicherheit und den Firmen 3M und Ebner wird ein Wettbewerb veranstaltet, in dem die aktivste Gemeinde bzw. die aktivste Bürgermeisterin/den aktivsten Bürger-meister in punkto Sicherheit und Sicht-barkeit im örtlichen Straßenverkehr in Österreichs Gemeinden gesucht wird.Im Zentrum steht für die Kampagne 2004 Sicherheit und Sichtbarkeit rund um Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulgebäude bzw. beliebte, von Kin-dern, Schülern und Jugendlichen stark frequentierte Straßen und Plätze.

Konkret geht es beispielsweise um folgende Fragen:

• Welchen Beitrag leistet meine Ge-meinde bei der Verkehrserziehung in Schule und Kindergärten?

• Ist die Schulwegsicherung überhaupt ein bewusstes Thema?

Sie bitte unsere Sicher und Sichtbar-Hotline 07242 / 46 640 / 47. Der Österreichische Gemeindebund bit-tet um möglichst zahlreiche Beteiligung der österreichischen Gemeinden und freut sich auf die einlangenden Einrei-chungen!

Aktion und Wettbewerb „Sicher und Sichtbar“ des Österreichischen Gemeindebundes

ÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND

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4 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 5

STEUERN & FINANZENLGF-Stellvertreter Dietmar Pilz, Steiermärkischer Gemeindebund

1. Der Abgabenerfolg des Bundes für das erste Halbjahr 2004 ist mit 23.879,8 Mio. € um +5,1 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2003 gestiegen.Bei Einbeziehung in die Halbjahresver-gleichsrechnung zeigt die Abschaffung der Umsatzsteuersondervorauszahlung mit Ende des Jahres 2003 im Ausmaß von rund 1,4 Mrd. € ein anderes Bild, nämlich einen leichten Rückgang des Abgabenerfolges von –0,8 %. Die Ursa-che der negativen Abgabenentwicklung ist konjunkturbedingt. Vor allem der schwache Privatkonsum dämpft das Um-satzsteueraufkommen. Die internationale Konjunktureinschätzung ist derzeit aber optimistisch, nicht zuletzt durch das dy-namische Wachstum in USA, Osteuropa und Asien. Als Risikofaktoren sind aber die steigenden Ölpreise sowie der Euro/Dollarwechselkurs zu nennen.

2. Die Ertragsanteilvorschüsse für die steirischen Gemeinden einschließlich des Getränkeabgabeausgleiches, des Anteils an der Werbeabgabe und der Zwischenabrechnung sind – größten-teils ebenfalls konjunkturbedingt – im ersten Halbjahr mit 373,0 Mio. € nur um rund +0,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, und liegen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.3. An die österreichischen Gemeinden gelangten im ersten Halbjahr 2004 2.945,4 Mio. € an Ertragsanteilvor-schüssen einschließlich der Zwischen-abrechnung 2003, dem Getränkeab-gabeausgleich und dem Anteil an der Werbeabgabe zur Anweisung (Zuwachs gegenüber dem ersten Halbjahr 2003 +1,9 %). 4. Der EU-Beitrag Österreichs wird monatlich auf ein beim BMfF ein-

gerichtetes Konto verbucht (gespeist von Bund, Ländern und Gemeinden). Die von der EU angeforderten Beträge erfolgen unregelmäßig und somit nicht zeitgleich mit der Dotierung durch die Gebietskörperschaften. Im ersten Halbjahr 2004 erfolgten Beitrags-überweisungen an die EU in Höhe von 1.379,1 Mio. €, somit um 40,8 % mehr als im Vorjahr.5. Die Höhe der Überweisungen des Bundes für verschiedene Zwecke wie die Steueranteile für die Krankenan-staltenfinanzierung, die Zuführung zum FLAF, Beihilfenzahlungen nach dem Gesundheits-, Sozial- und Beihilfenge-setz (GSBG) sowie zum Katastrophen-fonds bemisst sich am Aufkommen ver-schiedener verbundener Abgaben. Die Überweisungsbeträge sind der Tabelle zu entnehmen.

Aktuelle Steuerstatistik

I. Abgabenerfolg ausgewählter gemeinschaftlicher Bundesabgaben bundesweit Gegenüberstellung der Monats- und Jahreserfolge zweier Finanzjahre

Erfolg Jänner bis Juni 2003 Erfolg Jänner bis Juni 2004 +/– % Gemeindeanteil in % (§ 10 FAG)Einkommensteuer 825,0 786,3 –4,7 13,168 1)

Lohnsteuer 8.109,8 8.274,3 2,0 13,168 1) Körperschaftsteuer 1.843,1 1.366,9 –25,8 13,168 1) Kapitalertragsteuer I 269,4 275,5 2,3 13,168 1)

Kapitalertragsteuer II 362,7 337,1 –7,0 20,000 2) Umsatzsteuer 7.630,4 8.913,2 16,8 14,222 2) Mineralölsteuer 1.296,0 1.445,1 11,5 2,134 2) Grunderwerbsteuer 223,2 250,8 12,4 96,000 2) Werbeabgabe 43,6 48,0 10,3 86,917 2)

1) Verteilungsschlüssel für 2002 bis 20042) Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde ab 1. 1. 2001 mit 14,222 % festgesetzt (bisher 12,371 %). Die Differenz entspricht dem Aufkommen für die Getränkeabgabeausgleichsregelung.

II. Abgabenerfolg des Bundes (ausschließliche/gemeinschaftliche Bundesabgaben §§ 6 und 7 FAG 1997):

Jänner bis Juni 2003 Jänner bis Juni 2004 +/– %Einnahmensumme 23.879,8 25.087,8 5,1

III. Beitrag Europäische Union

Jänner bis Juni 2003 Jänner bis Juni 2004 +/– %Überweisung 979,3 1.379,1 40,8

IV. GSBG, Fonds, Krankenanstalten, Siedlungswasserwirtschaft: Überweisungen

Jänner bis Juni 2003 Jänner bis Juni 2004 +/- %Ertragsanteile Länder und Gemeinden 6.322,8 6.304,5 –0,3Krankenanstaltenfinanzierung – Steueranteil 55,1 53,2 –3,5Familienlastenausgleichsfonds 532,5 526,5 –1,1GSBG (Beihilfen Gesundheit – Soziales) 691,8 756,6 9,4Katastrophenfonds 111,0 119,6 6,9

V. Ertragsanteilvorschüsse gemäß § 11 FAG 1997 an die Gemeinden des Landes Steiermark

Jänner bis Juni 2003 Jänner bis Juni 2004 %Summe Vorschüsse Steiermark inklusive ZA Vj. 1) 371,2 373,0 +0,5

Summe Vorschüsse Österreich inklusive ZA 1) 2.891,8 2.945,4 +1,9

1) ZA Vj = Zwischenabrechnung Vorjahr(sämtliche Beträge in Mio. EURO)

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4 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 5

Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen:

„Nach § 31 Abs. 1 StVO dürfen Ein-richtungen zur Regelung und Siche-rung des Verkehrs (insbesondere auch Verkehrszeichen) nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung ist es verboten, an den in Abs. 1 bezeichneten Einrichtungen Be-schriftungen, bildliche Darstellungen, Anschläge, geschäftliche Anpreisungen oder dergleichen anzubringen. Dies gilt jedoch nicht für das Anbringen von Tabellen für Preise von Taxi- und Ausflugsfahrten unter den in § 96 Abs. 4 genannten Straßenverkehrszeichen sowie für die Nutzung der Rückseite der in Abs. 1 bezeichneten Einrichtun-gen gemäß § 82 Abs. 3 lit. f.§ 48 StVO regelt die Anbringung der Straßenverkehrszeichen. Seine Absätze 1 und 4 lauten wie folgt (auszugsweise):„(1) Die Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) sind als Schilder aus festem Material unter Bedacht-nahme auf die Art der Straße und unter Berücksichtigung der auf ihr üblichen Verkehrsverhältnisse, namentlich der darauf üblichen Geschwindigkeit von Fahrzeugen, in einer solchen Art und Größe anzubringen, dass sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können …(4) Auf einer Anbringungsvorrich-tung für Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen, Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenver-kehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4 sowie für die Anbringung der Hinweiszeichen „Wegweiser“ oder die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander im Zusammenhang steht.“Unter den Hinweiszeichen, die nach § 53 StVO auf verkehrswichtige Um-stände hinweisen, wird als Z. 17a „Orts-tafel“ angeführt, welches Zeichen den Namen eines Ortes angibt und jeweils am Beginn des verbauten Gebietes an-zubringen ist (erster Satz). Bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen, kann eine grüne Tafel mit der weißen Aufschrift „Erholungsdorf“ unterhalb der Orts-tafel angebracht werden (§ 53 Z. 17a letzter Satz StVO), § 53 Z. 17b leg.

In vielen Gemeinden sieht man Kombinationen der Ortstafel mit verschiedenen Hinweisschildern,

wie z. B. „Familienfreundliche Ge-meinde“, „No Camping“ und dgl.

Mit der Frage, ob die Anbringung des Hinweisschildes „Familienfreundliche Gemeinde“ auf der Anbringungsvor-richtung der Ortstafel einen Kundma-chungsmangel des Verkehrszeichens „Ortstafel“ bewirkt, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in seinem Er-kenntnis vom 20. 12. 2002, Zl. 2002/02/0202, befasst.

Der Sachverhalt war folgender:

Einem Lenker wurde zur Last gelegt, er habe im Ortsgebiet die dort erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Dagegen erhob der Lenker Einspruch und brachte vor, es könne ihm nicht vorgeworfen werden, am Tatort die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Dies deshalb, da auf den Anbringungsvorrichtungen der Verkehrszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ in der StVO nicht vor-gesehene Hinweisschilder, nämlich die Schilder „Familienfreundliche Gemeinde“ angebracht seien, welche in der StVO nicht vorgesehen seien. Daher liege auch keine ordnungsge-mäße Kundmachung vor. Die Anbrin-gung sei nicht in der in § 48 Abs. 4 StVO angeordneten Weise erfolgt. Dies habe die Ungültigkeit der durch die Straßenverkehrszeichen zum Aus-druck gebrachten Verkehrsbeschrän-kung zur Folge, weshalb am Tatort kein „Ortsgebiet“ gewesen sei. Die Behörde hat im Rahmen ihres Er-mittlungsverfahrens in die Verordnung Einsicht genommen und festgestellt, dass der Beginn bzw. das Ende des Ortsgebiets ordnungsgemäß verordnet und auch ordnungsgemäß kundge-macht worden sei. Dagegen erhob der Lenker Berufung und wies wiederum auf die nicht ordnungsgemäße Kundmachung hin. Der UVS gab der Berufung statt und hob das Straferkenntnis der Bezirks-hauptmannschaft auf und stellte das Verfahren ein. Dagegen hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 131 Abs. 1 Z. 2 B-VG Amts-beschwerde erhoben.

cit. erwähnt das Zeichen „Ortsende“. Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens „Ortstafel“ anzubringen; dem Zeichen kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung beigefügt werden.Gemäß § 2 Z. 15 StVO ist Ortsgebiet das Straßennetz innerhalb der Hinweis-zeichen „Ortstafel“ (§ 53 Z. 17a StVO) und „Ortsende“ (§ 53 Z. 17b StVO).Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 StVO eine geringere Höchstge-schwindigkeit erlässt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf gemäß § 20 Abs. 2 StVO der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schnel-ler als 50 km/h fahren.Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23. Februar 1996, Zl. 95/17/0153 unter Hinweis auf sein Erkenntnis vom 28. Oktober 1981, Zl. 81/17/0047; Slg. 5628/F, mit näherer Begründung ausgeführt, dass jede Kombination von Straßen-verkehrszeichen mit Hinweisschildern, die nicht in der StVO vorgesehen sind, auf einer Anbringungsvorrichtung im Grunde des § 48 Abs. 4 StVO – sowohl in der Fassung vor der am 23. Juni 1982 in Kraft getretenen 9. StVO-Novelle als auch in der Fassung der 9. StVO-Novelle – unzulässig ist und die betreffende Verordnung nach der Straßenverkehrsordnung mit einem Kundmachungsmangel belastet (ver-gleiche auch das Erkenntnis vom 21. April 1997, Zlen. 96/17/0337, 0338). Ähnlich wie bei dem erst- und dem letztzitierten Erkenntnis vom 21. April 1997 zu Grunde liegenden Hinweisschild „No camping“ handelt es sich auch bei dem vorliegenden Hinweisschild „Familienfreundliche Gemeinde“ um ein in der Straßenver-kehrsordnung – anders als etwa die in § 53 Abs. 1 Z. 17a letzter Satz StVO vorgesehene Tafel – nicht zur Kundma-chung auf Straßen vorgesehenes Hin-weisschild. Nach dem soeben Gesagten folgt darauf, dass die hier zu Grunde liegende Verordnung betreffend das Ortsgebiet nicht ordnungsgemäß kund-gemacht wurde. Die Ausführungen des Beschwerdeführers – der insbesondere übersieht, dass die grundlegenden Überlegungen im Erkenntnis vom 28. Oktober 1981, Slg. 5628/F, auch durch die 9. StVO-Novelle keine maßgeb-liche Entkräftigung erfahren haben – geben keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen.“

RECHT & GESETZ

Zusatztafeln an der Ortstafel

Dr. Karin Wielinger,Steiermärkischer Gemeindebund

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6 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04

STEIRISCHER GEMEINDETAG

HEADLINE

Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 7

Das Melderecht nach dem Hauptwohnsitzgesetz 1995HR. MAG. WALTER HUSA04. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Veranstaltungsrecht und Stmk. ProstitutionsgesetzDR. HARALD HANIK05. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Straßen, Wege, ServituteMAG. LUKAS HELD06. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Texten wie ein Profi – Gemeindezeitungen und Informati-onsmedien wirkungsvoll gestaltenMAG. DR. PETRA HAUPTFELD-GÖLLNER07. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Mittelfristige Finanzplanung – Investitions- und ProjektplanungMMAG. ALEXANDER ENZINGERMMAG. GÜNTER ZULLUSKONSTANTIN STRUCKL11. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 124,–

Örtliche RaumplanungORR. DR. PETER KRUG12. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Die Grundsteuerbefreiung nach dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976RR. LUDWIG FREIBERGER15. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Das Bauverfahren (vom Bauansuchen bis zur Baubewilligung)MAG. EUGEN PACHLER18. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Fortbildungsseminar für StaatsbürgerschaftsevidenzführerAR. KARLHEINZ WESTERMAYER19. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Leitfaden durchs Labyrinth (Die neue Vergebührung im baubehördl. Verfahren)SR. DR. DIETMAR H. MAYER20. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Personalverrechnung für GemeindenPETER NARNHOFER27. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Schwerpunkte des Stmk. BaugesetzesORR. DR. PAUL TRIPPL28. 10. 2004 – Hotel Novapark, Graz16. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 95,–

Aktuelle Fragen aus dem ZivilrechtMAG. LUKAS HELD03. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Die Steirische Gemeindeordnung IHR. DR. HEINZ SCHILLE04. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Dienstrecht für Vertragsbedienstete der steirischen GemeindenDR. WOLFGANG DOMIAN05. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Steirische GemeindeSeminarprogramm

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6 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04

STEIRISCHER GEMEINDETAG

HEADLINE

Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 7

Straßenverkehrsordnung und Ge-meinde – Straßen- und Wegerecht (Stmk. Landesstraßenverwaltungsge-setz) NEU!ORR. MAG. HUGO PIRINGERORR. DR. JOHANN FUNOVITS09. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 116,–

Kontern – aber gekonnt – Humor-voll, einfallreich und lehrreich dem anderen den Wind aus den Segeln nehmenMAG. DR. PETRA HAUPTFELD-GÖLLNER11. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Schutz und Durchsetzung von Nach-barrechten im öffentlichen Recht und im Privatrecht NEU!MAG. DIETER HUTTER11. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz (halbtägig)€ 43,50

Bau- und feuerpolizeiliches Verfah-ren MAG. EUGEN PACHLER15. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Kameralistik und VRV – Anwendung in der Praxis NEU!OAR. ENGELBERT GERSTL17. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Vergabe richtig gemacht – Praxisse-minar zum VergaberechtMAG. KARIN SCHNABL22. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Exekutions- und Insolvenzverfahren – Einbringung von Gemeindeforde-rungenMAG. DIETER HUTTER23. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Fortbildungsseminar für Standesbe-amteAR. FRANZ BRUGGER23. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Verfahrensrecht light – ein Praxisse-minarSR. DR. DIETMAR H. MAYER24. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 87,–

Amtsleiter-WorkshopHR. DR. KARL PAIERORR. MAG. DR. MANFRED KINDERMANN25. 11. 2004 – Hotel Novapark, Graz€ 116,–

–––––––––––––––-

Seminarzeit: jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr, bei halbtägigen Seminaren 14.00 bis 18.00 Uhr

Anmeldungen: Nur online möglich, über unsere Homepage www.gemeindebund.steiermark.at

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Steiermärkischen Gemeindebund (Frau Lamm, Frau Mischinger, Frau Dr. Wagner), 8010 Graz, Burgring 18, Telefon (0316) 82 20 79/0, Fax (0316) 81 05 96, E-Mail: [email protected]

verwaltungsakademieHerbst 2004

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8 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 9

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TERMINE

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8 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 9

9. ÖSTERREICHISCHE UMWELTRECHTSTAGERechtspolitisches Forum für aktuelle Umweltrechtsfragen

Umweltqualitätsziele – Chancen und Risken am Beispiel Luft, Wasser und Naturschutz

Datum:16. und 17. September 2004

Ort:Johannes Kepler Universität Linz, 4040 Linz-Auhof, Altenberger Str. 69 – Uni-Center

Leitung:Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Universität Wien

Inhalt der Veranstaltung:Das europäische und nationale Recht geben immer häufiger Umweltqualitätsziele vor (z. B. guter Gewässerzustand, be-stimmte Luftqualität, Erhaltung der Biodiversität). In der Praxis stellt sich vor allem die Frage, ob und wie diese Ziele in konkreten Verfahren umzusetzen sind. Neben diesem Generalthema widmen sich die heurigen Umweltrechtstage wieder umfassend dem aktuellsten Umweltrecht.

Es gibt Vorträge zu neuen Entwicklungen im Europarecht und im öffentlichen Recht, zu Umweltzielen aus juristischer und ökologischer sowie aus der Sicht der Praxis und eine Podiumsdiskussion zur Umsetzung von Umweltqualitätszielen in Verfahren. Zwei Workshops beschäftigen sich mit der Praxis der Verfahrenskonzentration, ihren Vor- und Nachteilen sowie Lösungsansätzen und mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention. Aktuelles Abfallwirtschaftsrecht und Umweltprivatrecht ergänzen die Tagungsthemen.

Tagungsbeitrag:Mitglieder des ÖWAV € 355,–, Nichtmitglieder € 425,– (jeweils zuzügl. 20 % USt). Alle Teilnehmer erhalten kostenlos als Tagungsband das „Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2005“.

Für weitere Auskünfte und Anmeldungen: ÖWAV in Wien unter [email protected] oder [email protected] oder per Fax: 01/532 07 47.

TERMINE

GRÜN Stadt GRAUEine Fachtagung im Rahmen der Kampagne NATUR findet Stadt

am 21. und 22. Oktober 2004 im Kongresshaus Wien

Mehr Natur und damit Lebensqualität für Städte und Dörfer wollen Naturschutzbund und Lebensministerium mit der Kam-pagne NATUR findet Stadt erreichen und die Bedeutung der Artenvielfalt im Siedlungsraum bewusst machen.

Die Fachtagung am 21. und 22. Oktober 2004 – veranstaltet von Naturschutzbund Österreich, dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt – bildet den Auftakt zur dieser Kampagne.

Folgende Themenblöcke werden auf der Fachtagung behandelt:- Mehr Natur im Siedlungsraum- Bodenbewusstsein, Raumordnung und Stadtentwicklung- Bauen und Wohnen mit der NaturAbgerundet wird die Tagung mit diversen Exkursionen.

Zielgruppe dieser Tagung sind: Architekten, Raumplaner, Planungsämter, Stadt- und Regionalplaner, Garten- und Hausbe-sitzer, Wohnbaugesellschaften, Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung und jeder an der Natur Interessierte.

Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos – eine Anmeldung ist jedoch erforderlich!

Weitere Informationen und Anmeldung beim [email protected] oder direkt beim Projektleiter Mag. Gernot Neuwirth im Naturschutzbund Österreich in Salzburg unter [email protected] oder unter Telefon 0662/642909 bzw. Fax 0662/6437344.

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10 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 11

Niederländische EU-Ratspräsidentschaft

Turnusgemäß zum 1. Juli 2004 haben die Niederlande von Irland die Rats-präsidentschaft für die nächsten sechs Monate übernommen. Zu ihren Haupt-aufgaben gehört vor allem die Vorbe-reitung der finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013, das Verfolgen der Entwicklung der Wirtschaft Euro-pas, die innere Sicherheit und die Fort-führung der EU-Erweiterung sowie das Vorantreiben des Verfassungsprozesses.Details zum Programm finden Sie auf der Homepage der Ratspräsidentschaft der Niederlande:h t t p : / / w w w . e u 2 0 0 4 . n l /default.asp?CMS_ITEM=0A3E39C87BE84E86B38D6C42CCDA88F2X1X41319X14

Forum Alpbach 2004Im Rahmen des diesjährigen Forums Alpbach veranstaltet das EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich am 28. und 29. August 2004 ein Seminar zum Thema „Networking in the European Union“. Unter der Leitung des Ständi-gen Vertreters bei der EU, Botschafter Gregor Woschnagg, und des Leiters des EU-Büros der Wirtschaftskammer Österreichs, Stefan Pistauer, werden Lobbyisten, Praktiker aus den euro-päischen Institutionen und nationalen Verwaltungen sowie Repräsentanten europäischer Wirtschaftsverbände und Medienvertreter über ihre Erfahrungen berichten.

Förderung erneuerbarer Energien via Internet

Wieder gibt es ein neues Internetpor-tal der Europäischen Kommission. Es wurde im Rahmen der Initiative Manag-Energy eröffnet und verfolgt das Ziel, die Sensibilisierung für die erneuerbaren Energien und für die Energieeffizienz zu steigern und den Austausch guter Prak-tiken zwischen Beteiligten des Energie-sektors und Bürgern aus ganz Europa zu fördern. Das Portal gewährt vor allem direkte Unterstützung für lokale Initiati-ven. Bei der Portal-Präsentation betonte die Europäische Kommission klar und deutlich, dass insbesondere die lokale Ebene angesprochen werden solle, da

sie es sei, die Aktionen im Bereich der erneuerbaren Energie beschließe. Nähe-re Informationen finden sich unterwww.managenergy.tv

Europäische VerfassungBeim EU-Gipfeltreffen am 17. und 18. Juni in Brüssel konnten sich die Staats- und Regierungschefs nach einem Jahr mühsamer Diskussionen endlich über den Text einer Europäischen Verfassung einigen. Dieser ist in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten nunmehr zu ratifizieren, in vielen Ländern bedarf es dafür allerdings noch einer Volksab-stimmung. Ob die Verfassung jemals in Kraft tritt, hängt zu einem guten Teil von den Informationskampagnen der jeweiligen Regierungen ab. Sollte ein Referendum negativ ausgehen (dies ist in Großbritannien, Polen und Dänemark durchaus möglich), könnte die Verfas-sung gemäß den derzeitigen Vertragsbe-stimmungen nicht in Kraft treten.Die Inhalte der neuen EU-Verfassung finden sich unter:http://ue.eu.int/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/misc/81109.pdfhttp://ue.eu.int/igcpdf/en/04/cg00/cg00081.en04.pdfhttp://ue.eu.int/cms3_applications/Applications/igc/doc_register.asp?content=PRESID&lang=EN&cmsid=577

EIB Darlehen für österreichi-sche Forschungseinrichtungen

Die Europäische Investitionsbank (EIB) unterstützt mit insgesamt 65 Mio. Euro die Instandsetzung der Wirtschaftsuni-versität Wien sowie den Bau von sechs Hochschul- und Forschungseinrichtun-gen in Österreich und somit den „natio-nalen Forschungs- und Innovationsplan Österreichs“. Neben der WU zählen der ICT-Technologiepark der Universität Innsbruck, das Zentrum für Molekulare Biowissenschaften der Karl-Franzens-Universität Graz, das Frank-Stronach-Institut an der Technischen Universität Graz sowie drei Grazer Kompetenz-zentren zu den Empfängern dieser Förderung.http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=BEI/04/64&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=enAufgabe der EIB (Europäische Inves-

titionsbank = Finanzierungsinstitution der Europäischen Union) ist es, zur Integration, zur ausgewogenen Ent-wicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitglied-staaten der Union durch die Finanzie-rung tragfähiger Projekte beizutragen. Außerhalb der Union unterstützt die EIB die Entwicklungshilfe- und Koo-perationspolitik der EU. Die Bank hat seit 1998 in Österreich Darlehen von insgesamt mehr als 5 Mrd. Euro bereit-gestellt. Zu den in jüngster Zeit von der EIB mitfinanzierten Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Verbreitung von Innovation für moder-ne Produktionstechnologien gehören beispielsweise jene von Böhler-Udde-holm, Voest Alpine Schienentechnik und Villach Automotive Chips.

ErweiterungDer Europäische Rat hat am 17. und 18. Juni hinsichtlich der nächsten EU-Erweiterung um die Länder Kroatien, Bulgarien, Rumänien und der Türkei nachfolgende Beschlüsse gefasst:Laut den Staats- und Regierungschefs erfülle Kroatien die Kopenhagener Kriterien, womit ihm der Status eines Bewerberlandes zukomme. Sollte Kroatien weiterhin Fortschritte bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft erfüllen, sei die Europäische Kommission bereit, ab 2005 bilaterale Verhandlungsgespräche zu führen. Verstärkte Anstrengungen müssen vor allem noch bei den Min-derheitenrechten, im Justizwesen, in der regionalen Zusammenarbeit und bei der Bekämpfung der Korruption unternom-men werden.Hinsichtlich Bulgarien und Rumänien konnten die Fortschritte dieser Kandi-datenländer in ihren Reformen und bei den Beitrittsvorbereitungen bestätigt werden. Geplant ist, die Verhandlun-gen noch 2004 abzuschließen und den beiden Ländern den Beitritt zur EU im Jahre 2007 zu ermöglichen.Auch die Türkei hat gemäß dem Euro-päischen Rat erhebliche Verbesserungen im Rahmen der Reformprozesse erzielt. So werde man beim nächsten Rat im Dezember darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen der Türkei für ein Be-werberland gänzlich erfüllt werden und in der Folge die Beitrittsverhandlungen eingeleitet werden können.

Neues zu Europa

Mag. Sylvia RojerSteiermärkischer Gemeindebund

EUROPA

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10 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 11

Neue EWS-Mitglieder

Knapp zwei Monate nach dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich Estland, Litauen und Slowenien dem Europäischen Währungssystem (EWS) angeschlossen. Damit sind die drei Lan-deswährungen innerhalb einer Schwan-kungsbreite von +/– 15 Prozent an den Euro gebunden. Die zumindest zweijäh-rige Teilnahme am Wechselkursmecha-nismus des EWS ist eine der Vorausset-zungen für die Einführung des Euro. Die mittleren Wechselkurse wurden wie folgt festgesetzt: 1 Euro = 15,6466 Estnische Kronen, 3,45280 Litauische Litas bzw. 239,640 Slowenische Tolar.http://www.ecb.int/press/pr/date/2004/html/index.en.html

Neuer KommissionspräsidentBei einem Sondergipfel in Brüssel wurde Ende Juni der konservative portugiesische Premierminister José Manuel DURÃO BARROSO als neuer Kommissionspräsident und Nachfolger von Romano Prodi für die Zeit vom 1. 11. 2004 bis 31. 10. 2009 benannt. Javier SOLANA MADRIAGA (der Hohe Vertreter für die GASP) wurde für eine weitere fünfjährige Periode bestä-tigt und wird – so eine politische Erklä-rung der Staats- und Regierungschefs – ab Inkrafttreten des Verfassungsver-trages die Funktion des Europäischen Außenministers einnehmen.Seit der Bestätigung des Kommissi-onspräsidenten durch das Europäische Parlament finden bis Ende August Kon-sultationen zwischen dem designierten Präsidenten und den Mitgliedstaaten über die Zusammensetzung der Kom-mission statt. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten/Auswärtiges“ soll im September die Liste der benannten Kommissare annehmen und diese an das Europäische Parlament (EP) wei-terleiten. Die mündlichen Hearings der benannten Kommissionsmitglieder mit dem EP sind für 27. September bis 7. Oktober vorgesehen. Das EP wird sodann Mitte bzw. Ende Oktober nach vorangehender Debatte im Plenum über das gesamte Kollegium abstimmen. Die Amtsübernahme der neuen Kommission ist am 1. November vorgesehen.

EU-Städtepartnerschaftsfonds 2005 – ACHTUNG!

Die Europäische Kommission hat die

Antragsfristen bzw. Zeiträume der Tranchen in ihrem Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) in zwei wichtigen Punkten geändert:• Anträge für förderungswürdige Ak-

tionen im Zeitraum 1. März bis 15. Mai 2005 müssen bis zum 15. De-zember 2004 bei der Europäischen Kommission eingegangen sein.

• Sollten die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften für 2005 Veranstaltungen für Bürgerbegeg-nungen, thematische Konferenzen und/oder Seminare planen, so ist zu beachten, dass nur Maßnahmen ge-fördert werden, die ab dem 1. März 2005 beginnen. Projekte, die vorher beginnen, können nicht gefördert werden.

Die Ausschreibung des Aufrufes für das Jahr 2005 ist im September 2004 zu erwarten. Nähere Details zur gegebenen Zeit.

Beihilfe für AMA-Gütesiegel genehmigt

Die Europäische Kommission erteilte Österreich am 30. Juni 2004 die Er-laubnis, Beihilfen für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gütesiegel der Agrarmarkt Austria (AMA) und dem AMA-Biozeichen stehen, im Ausmaß von insgesamt 4,9 Mio. Euro pro Jahr zu genehmigen.Durch diese Beihilfe soll eine Kosten-deckung in den Bereichen Absatzförde-rung, Verbraucherinformation und Un-ternehmenskontrollen erreicht werden. Das Gütesiegel wird an Erzeugnisse aus rein ökologischer Landwirtschaft, die einen eindeutig höheren Standard als gewöhnliche Artikel aufweisen, verliehen. Nähere Details finden Sie unter: http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/829&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=en

Europäische Fallstudien zu Public Private Partnership

Am 5. Juli stellte die Kommission unter Federführung der GD Regionalpolitik ein Handbuch mit insgesamt 26 Fall-studien zu konkret durchgeführten PPP (öffentlich-privaten Partnerschaften) vor. Das Handbuch gibt einen gut dar-

gestellten Einblick in die tatsächliche Gestaltung und Abwicklung öffentlich-privater Partnerschaften. Die Fallstudien konzentrieren sich auf drei Bereiche: die Wasserversorgung und Abwasserentsor-gung, den Abfallsektor sowie Transport-Infrastrukturmaßnahmen. Erwähnt wer-den muss, dass das Handbuch in seiner Zusammenfassung ausdrücklich darauf verweist, dass die vorgestellten Fälle allerdings im Hinblick auf ihre Verein-barkeit mit dem EU-Vergaberecht nicht geprüft wurden. In der Analyse der PPP wurden vielmehr folgende Kriterien zu Grunde gelegt: finanzieller Umfang der Investitionen, Vertragsdauer, Übertra-gung der Verantwortung, Risikoteilung und Vertragstyp. Das „Resource Book on PPP Case Studies“ ist derzeit nur in englischer Sprache erhältlich unter http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docgener/guides/pppresourcebook.pdf

Evaluierungsbericht zur Daseinsvorsorge

Ende Juni hat die Kommission ihren ersten horizontalen Evaluierungsbericht zur Daseinsvorsorge vorgelegt. Dieser 92seitige Bericht basiert auf der Mit-teilung zur Evaluierungsmethodik aus dem Jahre 2002 und untersucht nun den Leistungsstandard von netzgebundenen Dienstleistungen von allgemeinem, wirtschaftlichem Interesse. Dabei gel-ten als Kriterien Preis, Produktivität und Beschäftigung, Erschwinglichkeit für die einzelnen Haushalte, Zugänglichkeit und Verbraucherzufriedenheit mit der Qualität. Gegenstand des Berichts sind die Sektoren Elektrizität, Gas, Wasser, Telekommunikation, Post, Luft- und Schienen- sowie teilweise auch Stra-ßenverkehr. Gleichzeitig wurde eine Eurobarometerstudie veröffentlicht, die in allen 25 EU-Mitgliedstaaten die Fak-toren, die für die Verbraucherzufrieden-heit mit Dienstleistungen von entschei-dendem Interesse sind, untersucht hat.Detaillierte Informationen zum Evaluie-rungsbericht finden sich unterhttp://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/serv_gen/cons_satisf/cceb_re-port_final_en.pdfDie Verbraucherstudie – deren Haupt-aussage eine Liberalisierung der Wasserversorgung weitgehend ablehnt – findet sich unterhttp://europa.eu.int/comm/consumers/con_int/serv_gen/cons-satisf/final_re-port_en.pdf

EUROPA

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12 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 13

Kann man die Staatsformen des antiken Griechenland und des Römischen Imperiums mit

den Gegebenheiten unseres heutigen „neuen Europa“ vergleichen? Die Herausforderungen der erweiterten Europäischen Union sind in vielen Bereichen tatsächlich den damali-gen Problemen und Fragestellungen ähnlich, wenn auch unter deutlich anderen historischen Rahmenbedin-gungen. Was aber die wichtige Rolle der Gemeinden und Regionen betrifft, kann die Antike durchaus interessante Anregungen geben.Der folgende Artikel befasst sich mit der politischen Bedeutung der Ge-meinden und Regionen im antiken Europa, das durchaus Impulse für die Zukunft des „modernen“, erweiterten Europa geben kann.

Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union 10 neue Länder mit 75 Mio. Ein-wohnern beigetreten. Damit ist eine in dieser Form noch nie da gewesene politi-sche Gemeinschaft entstanden.Große Herausforderungen warten auf die erweiterte Union: Das neue Europa muss effizienter regiert werden, gleichzeitig soll die Arbeit der Union transparenter und de-mokratischer werden. Es gilt die Bürger „mit nach Europa“ zu nehmen und ihre Solidarität untereinander zu stärken.Regionen und Gemeinden werden dabei – wie schon so oft in der europäischen Geschichte – wichtige Aufgaben zu über-nehmen haben. Bereits im antiken Athen waren regionale politische Einheiten die Bausteine der Demokratie und in der subsidiären Provinzialverwaltung des Rö-mischen Imperiums waren sie ebenfalls wichtige Elemente.

Die Gemeinden im antiken Athen: Politische Schule des Bürgers und Bausteine der

DemokratieIn Athen entwickelte sich im 5. und 4. Jh. v. Chr. eine direkte Demokratie, deren Bürger durch eine Fülle gemeinschaft-licher Aktivitäten zu Angehörigen einer politischen Solidargemeinschaft wurden.Die Gemeinde als „politische Schule“ des BürgersDie kleinste politische Einheit des athe-nischen Staates war die Gemeinde, der Demos. Diese über hundert athenischen Gemeinden hatten sich aus kleinen

Siedlungsgemeinschaften zu politischen Einheiten unterschiedlicher Größe ent-wickelt.In seinem Heimatdemos wurde der junge Mann formal in den Verband der Bürger aufgenommen, hier nahm er erstmals an Bürgerversammlungen teil und aus seiner Gemeinde stammten auch jene Männer, die ihn in einer Ratsversammlung (griech. bulé) für die Sitzungen des Bürgerparla-ments (griech. ekklesía) vorbereiteten.Die regelmäßig abgehaltenen Bürger-versammlungen in der Gemeinde selbst wurden zu einer „politischen Schule“, wo der Bürger die Mechanismen der demokratischen Staatsform kennen und verstehen lernte. Diese Kenntnisse kamen ihm zugute, wenn er selbst in eine politi-sche Funktion gewählt wurde oder seine Meinung selbst im Bürgerparlament ver-treten wollte.Darüber hinaus waren die einzelnen Ge-meinden auch Bausteine der politischen Regionen Athens, die im späten 6. Jh. v. Chr. geschaffen wurden, um die Soli-darität der Bürger über die Grenzen der einzelnen Gemeinde hinaus zu fördern.Regionen und überregionale politische EinheitenDie Bürger Athens lebten nicht nur in der Stadt Athen, sondern verstreut auf der ganzen Halbinsel Attika mit ihren Ebe-nen, Bergen und Küstengebieten. Um den überregionalen Kontakt der Bürger dieser Regionen mit ihren höchst unterschiedli-chen Lebensbedingungen zu fördern und neue politische Solidargemeinschaften zu bilden, schuf der Politiker Kleisthenes im späten 6. Jh. v. Chr. neue Organisati-onseinheiten, die so genannten „Phylen“. Diese Phylen wurden aus jeweils mehre-ren Gemeinden der Stadt, des Binnenlan-des und der Küste gebildet.Über gemeinsame Aktivität zur politischen SolidaritätDie Phylen waren ein wichtiges Grund-element der athenischen Verfassung. Aus dem Kreis der Phylenangehörigen wurden durch Wahl oder Los politische Vertreter und Beamte bestimmt, die Phylengenos-sen dienten auch gemeinsam in der athe-nischen Armee.Ideologische Grundlage dieser neuen Einheiten war die Religion – jede Phyle erhielt einen eigenen „Schutzpatron“, des-sen Verehrung ihre Mitglieder vereinte.Daneben wurden die Phylengenossen – Jugendliche wie Erwachsene – durch gemeinsame Sportaktivitäten und die aktive Gestaltung kultureller Veranstal-tungen in das öffentliche Leben Athens

eingebunden. Es wurden Chöre und Tanzgruppen der Phylen geschaffen und zu überregionalen Festivals geschickt, bei überregionalen Sportfesten kämpften Läufer für den Sieg der eigenen Phyle. Die vermögenden Mitglieder der Phyle waren dazu aufgerufen, diese kulturellen Aktivitäten zu finanzieren. So wurden die verstreut in ganz Attika lebenden Mitgliedern jeder Phyle zu einer politisch wie kulturell aktiven Gemeinschaft, in der sich über alle sozialen und regionalen Un-terschiede und Eigenheiten hinweg eine „corporate identity“ entwickelte.

Provinzen, Gemeinden und die Zentralmacht im

Römischen Imperium

Friede, innere Sicherheit und ein ge-meinsamer WirtschaftsraumDas Römische Imperium umfasste zu Be-ginn des 2. Jh. n. Chr. weite Teile Europas, Nordafrikas und des Vorderen Orients.Friede (pax Romana), Rechtsschutz für alle Angehörigen des Reiches (ius) sowie die Errungenschaften römischer Infrastruktur (Straßen, Wasserversor-gung, öffentliche Bauten) und Verwal-tung (einheitliche Amtssprache Latein und gemeinsame Währung) waren Leistungen, die das Römische Reich für viele Bewohner der eroberten Gebiete attraktiv machte. Gleichzeitig wurde viel Spielraum für die eigenen kulturellen und religiösen Traditionen gelassen und auch die lokalen Verwaltungseinheiten blieben weitgehend intakt.Subsidiarität und schlanke Verwaltung aus Prinzip Die Verwaltung des weitläufigen und uneinheitlichen Reichsgebietes stellte die politisch Verantwortlichen vor große Probleme, konnte sie doch auf keinerlei moderne Transport- und Kommunikati-onsmittel zurückgreifen. Die römische Ordnungsmacht musste sich daher auf wenige wesentliche Aufgabenbereiche beschränken: die militärische Sicherung des Gebietes nebst den dazu notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Gar-nisonen, Befestigungsanlagen, Post- und Kurierwesen), die Garantie der Rechtssi-cherheit im Inneren und die Erhebung der Steuern. Der für die Provinzialverwaltung zuständige Statthalter kam in der Regel mit einigen hundert beamteten Helfern aus, im gesamten Reich gab es kaum mehr als 10.000 staatliche Verwaltungsbeamte.Daneben wurden die schon bestehenden

Gemeinden und Regionen als politische Bausteine Europas

Dr. Mario Rausch

EUROPA

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12 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 13

Strukturen lokaler Verwaltung gemäß dem Prinzip der Subsidiarität weitgehend beibehalten und auf Basis der Provinzi-alverfassungen (leges provinciae) in den großen Rahmen der römischen Rechts-ordnung eingebunden. Damit gab Rom einen Großteil der Verwaltungsarbeit an die lokalen Behörden ab.Flexibilität im politischen Umgang mit einzelnen RegionenIn diesen Provinzialgesetzen, die je nach den Gegebenheiten der eingegliederten Gebiete und den politischen Umständen verschieden waren, wurden die Rechte und Pflichten der ansässigen Bevölkerung sowie die Aufgaben und Kompetenzen des jeweiligen Statthalters festgelegt. In erster Linie ging es dabei um die Steuerpflicht und die Regelung der Gerichtsbarkeit.Nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Städten des Römischen Reiches hatte als civitates foederatae ein eigenes Abkommen (foedus) mit Rom geschlos-sen und darin eigens ausverhandelte Rechte erhalten. Besondere Privilegien genossen auch die so genannten civita-tes liberae. Sie unterstanden nicht der Rechtsprechung des Provinzstatthalters und genossen zudem das Privileg der Steuerfreiheit. Politische Kontinuität auf lokaler EbeneDie Verwaltung der einzelnen Gemeinden einer Provinz lag auch nach der römi-schen Machtübernahme weitgehend in den Händen der lokalen Oberschicht. Die schon bislang politisch Verantwortlichen mussten nun also für die Herstellung und Instandhaltung der örtlichen Infra-struktureinrichtungen (Wasserversorgung, Gemeindestraßen, öffentliche Bauten) sorgen und auch Aufgaben der Recht-sprechung übernehmen. Diese politische Kontinuität auf lokaler Ebene führte dazu, dass die römische Machtübernahme von vielen Bewohnern neu eroberter Provin-zen nicht als einschneidendes Ereignis erlebt wurde.Übrigens konnten nur vermögende Män-ner in hohe politische Gemeindeämter gewählt werden, da sie viele der öffentli-chen Dienstleistungen aus eigener Tasche bezahlen und auch für etwaige finanzielle Einbußen mit dem Privatvermögen haften mussten. Lokale Selbstverwaltung, aber keine DemokratieDie hohen Verwaltungsbeamten und Gemeindepolitiker wechselten nach dem Ende ihrer Amtszeit in den Gemeinderat (lat. curia, griech. bulé), das eigentliche Regierungsorgan der Stadt. Die Mitglie-der dieses Gemeinderates, die Dekurio-nen, verfügten über ein hohes Maß an Er-fahrung und Sachkenntnis, die sie in ihre

politische Arbeit einbringen konnten. Daneben gab es auch Volksversammlun-gen aller Bürger, die einmal oder mehr-mals pro Monat tagten. Diese konnten vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten bzw. Anträgen zustimmen oder sie ab-lehnen, ein aktives Antragsrecht hatte sie jedoch nicht. Die Volksversammlungen konnten lediglich Protestnoten gegen Be-schlüsse des Rates verabschieden.Direkter Kontakt zwischen Gemeinden und der Zentrale in RomBesonders wichtig war der direkte Kon-takt einer Stadt mit dem Kaiserhof in Rom sowie mit dem Provinzialstatthalter. Dieser Kontakt erfolgte über persönliche Beziehungen einzelner sozial hoch ge-stellten Bürger zum Kaiser sowie im Rah-men formeller Gesandtschaften, im Osten auch durch die Tätigkeit so genannter „Anwälte“, die die Interessen der jewei-ligen Gemeinde vor den Gremien des Reiches vertraten. In der Regel umfasste eine Gemeindegesandtschaft nur ein bis drei Personen. Sie hatten dem Kaiser Ehrenbeschlüsse und beim Regierungs-antritt Grußbotschaften zu überbringen und gleichzeitig Anliegen der jeweiligen Gemeinde vorzutragen und zu vertreten.Landtage als Vertreter regionaler InteressenSeit der zweiten Hälfte des 1. Jh. n. Chr. gab es in fast jeder Provinz einen Landtag (lat. consilium, griech. koinón), in man-chen Provinzen sogar mehrere derartige Gremien. Die Landtage wurden durch Beiträge der Städte finanziert. Ihr Hauptzweck war zunächst der Kai-serkult als äußeres Zeichen der Verbun-denheit mit der Zentralgewalt in Rom. Allerdings traten im Zuge der Christia-nisierung in der Spätantike immer mehr die profanen Probleme der einzelnen Gemeinden in den Vordergrund. In die-sem Sinn vertraten die Provinzlandtage überregionale Anliegen und Beschwerden beim Kaiser.So schickte das koinón der Provinz Asia im westlichen Kleinasien den Sophisten Skopelianos zu Kaiser Domitian, weil dieser per Gesetz angeordnet hatte, den Bestand der Reben in der Provinz um 50 % zu reduzieren, um so eine Wein-schwemme und einen Mangel an Getrei-de zu verhindern. Die Provinz Baetica in Südspanien wandte sich an Hadrian, um zu klären, wie Viehräuber zu bestrafen seien. Die Provinz Kampanien in Südita-lien wollte im Jahr 395 Steuerfreiheit als eine Art „Strukturhilfe“ für ihr unterent-wickeltes und vernachlässigtes Land.In der späten Kaiserzeit wurden die Eingaben (Petitionen) der Landtage beim Kaiser insofern formalisiert, als sie zunächst dem Statthalter vorgelegt wer-

den mussten, der sie dann dem Prätori-anerpräfekten vorlegte. Dieser entschied dann, ob das Anliegen so bedeutend und geeignet war, um dem Kaiser vorgelegt zu werden. Dennoch blieb der direkte Kontakt zwischen Kaiser und Landtagen auch in der Spätantike sehr eng (von 51 Antwortschreiben des Kaisers Antoninus Pius an Landtage sind 35 auf Gesandt-schaften zurück zu führen).

Damals wie heute: Aktuelle Aspekte der

europäischen Regionalpolitik

Die Gemeinden und Regionen als „poli-tische Schule und Heimat“ der Bürger Gemeinden als „politische Schule“ der Bürger können auch für die Europäische Union ein wichtiges Instrument zur di-rekten Information seiner Bürger werden. Hier kann im Rahmen von Informations-veranstaltungen und Diskussionen ein besseres Verständnis für die Funktions-weise und die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene geschaffen werden. Gemeinsame Aktivitäten von Bürgern aller Unionsländer werden noch an Be-deutung gewinnen, um die politische Ge-meinschaft zu einer echten Solidargemein-schaft wachsen zu lassen. Die vielfältigen kulturellen und sportlichen Aktivitäten der athenischen Bürger im Rahmen der überregionalen „Phylengemeinschaften“ können diesbezüglich durchaus als posi-tives Beispiel dafür dienen, wie Jugendli-che und Erwachsene durch Kultur, Sport und Unterhaltung über politische Grenzen hinweg zueinander finden.Effiziente Verwaltung und regionale Autonomie wie im Römischen ReichGerade für die erweiterte Union wird es von zentraler Bedeutung sein, die Maxime einer schlanken Verwaltung auf EU-Ebene – ergänzt durch eine Stärkung bestehender regionaler und lokaler Ein-heiten (Gemeinden, Länder und Regio-nen) – konsequent umzusetzen, um die vielfältigen lokalen Infrastrukturprobleme lösen zu können. Dabei liefert die Verwal-tung des Römischen Imperiums durchaus ein positives historisches Modell.Auch die Notwendigkeit eines dauernden und unmittelbaren Kontaktes der lokalen und regionalen politischen Einheiten mit der Zentralgewalt wird am Beispiel des Römischen Reiches sehr deutlich.Zuletzt kann auch das hohe Maß an Toleranz gegenüber lokalen Traditionen, wie es von den politisch Verantwortlichen des Römischen Imperiums vielfach geübt wurde, als ein politisches Prinzip genannt werden, das es lohnt, mit ins neue Europa genommen zu werden.

EUROPA

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14 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 15

Laut einer EU Richtlinie vom 16. 2. 2002 muss für alle Gemeinde-objekte ein sogenannter Gebäu-

deausweis erstellt werden.Bei diesem Gebäudeausweis geht es im Prinzip darum, den gesamten Energiebedarf (Strom, Heizung, Kühlung etc.) eines Gebäudes nach bestimmten Vorgaben rechnerisch zu ermitteln bzw. den tatsächlichen Energieverbrauch an Hand einer Energiebuchhaltung konti-nuierlich festzuhalten. Als Termin für die Umsetzung dieser Richtlinie wurde der 4. Jänner 2006 festgelegt.Allerdings steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal fest, wie dieser Ge-bäudeausweis im Detail auszusehen hat. Dies wird zurzeit noch in diversen Arbeitskreisen abgestimmt.Dennoch erscheint es hinsichtlich der kurzen Zeitspanne bis zum Umset-zungstermin empfehlenswert, so rasch wie möglich mit einer Energieanalyse

der Gemeindeobjekte zu beginnen. Die daraus abgeleiteten Daten können dann in die Berechnung des Gebäudeauswei-ses einfließen und müssen nicht mehr ermittelt werden.Ferner bringt eine Analyse durch einen Energieberater zumeist bares Geld, statt welches zu verschlingen. Einsparungen zwischen 20 % und 40 % sind erreichbar und das ohne jeglichen Qualitätsverlust. Damit senken Sie Ihre Energiekosten, schonen die Umwelt und sparen nicht zuletzt auch wertvolles Geld.

Wie kompliziert ist es nun, zu so einer effizienten

Energieberatung zu kommen?

Die Gemeinde stellt dem Berater die Flächen des Objektes, sowie dessen Nutzung und den jeweiligen Energiever-brauch zur Verfügung und erhält dafür

einen Bericht, ob der Verbrauch der Nut-zung angemessen erscheint. Stimmt das Verhältnis, ist alles in bester Ordnung; ist der Verbrauch zu hoch, schlägt der Berater Verbesserungen im Betrieb der Anlage vor, die Rentabilität garantieren.Oft schon helfen kleine Einzelmaßnah-men, um zu Geldersparnis und Umwelt-schutz maßgeblich beizutragen. So zum Beispiel muss ein Turnsaal nicht jeden Nachmittag geheizt werden, wenn er nur einmal wöchentlich am Abend ge-nutzt wird. Warmwasser muss nur dann vorhanden sein, wenn es auch jemand braucht. Auch durch professionelle Ein-stellung und Wartung der Heizanlage kann man viel Geld sparen und zusätz-lich der Umwelt Gutes tun.

DI Johannes Bittmann, EnergieberatungFöllinger Straße 70, 8044 Graz, Tel: 0316/39 32 38, 39 33 24

„Personalausweis“ für Gemeindeobjekte ab 2006

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Niederländische Stadtgemeinde sucht Partnerschaft

EUROPA

Die Stadt Schagen in Nord-Holland liegt im Städtedreieck Alkmaar – Den Helder – Hoorn

an einem Seitenarm des Nordholland-Kanals, dem Wasserweg zwischen Amsterdam und Den Helder. Die Stadt hat Industrie, Gewerbegebiete mit vielen mittleren und kleineren Betrieben, bietet

jedoch durch die landwirtschaftlich ge-nutzte Umgebung auch viel Grün und ist somit eine beliebte Wohngemeinde und zentraler Ort, der auch regionale Funkti-onen ausübt. In einer ländlichen Polder-landschaft gelegen, zählt die Stadt etwa 18.000 Einwohner und verfügt über aus-gezeichnete Verkehrsverbindungen. So

ist der internationale Flughafen Schiphol in einer Stunde zu erreichen.Zahlreiche Veranstaltungen und Feste während des ganzen Jahres – darunter die „Westfriesischen Markttage“, folklo-ristische Tanzveranstaltungen, der Oster-Viehmarkt, ein Kunstmarkt im Juni und Juli, ein Popmusik-Festival im August und Sport-Veranstaltungen – sind bereits eine beliebe Tradition der Stadt. Scha-gen verfügt über verschiedene Schulen, Chöre und zahlreiche Vereine. Die Stadt wünscht sich eine lebendige Partnerschaft, in der gemeinsame Pro-jekte und der Erfahrungsaustausch über verschiedene Themen sowie Schüler- und Jugendkontakte und die Beteiligung der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen sollen. Die Möglichkeiten zum kulturel-len Austausch in diversen Bereichen sind ebenfalls sehr vielfältig.Weitere Informationen über die Stadt-gemeinde Schagen und deren Kontakt-adresse liegen im Büro des Steiermärki-schen Gemeindebundes auf und können telefonisch unter 0316/82 20 790 oder per E-Mail unter [email protected] werden.Folkloristische Tanzveranstaltung in Schagen

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14 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 15

In der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 7. Juni 2004 wurde an drei Landwirte in Greith

(Gemeinde St. Marein bei Knittelfeld), Miesenbach und Pössnitz (Gemeinde Glanz an der Weinstraße) – somit in diversen Regionen der Steiermark – der Naturwiesen-Oscar verliehen. Voraussetzung für die Auszeichnung ist die Teilnahme am Biotoperhal-tungsprogramm. Die Ausgezeichneten erhielten eine wertvolle Trophäe und einen Geldpreis. Der „Naturwiesen-Oscar“ wurde heuer auf Initiative von Naturschutzlandesrat Seitinger in der Steiermark erstmalig vergeben und ist ein in Österreich ein-zigartiger Preis. Diese Art von Wert-schätzung hinsichtlich der Qualität von

Wiesenflächen sowie die Anerkennung der landschaftspflegerischen Leistung muss allen ein großes Anliegen sein. Hinkünftig soll der Preis jährlich ver-geben werden.Bereits 1997 erfolgte der Startschuss für den Vertragsnaturschutz in der Steiermark. Somit wurde ein neuer Im-puls für ein gedeihliches Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft geschaffen unter gleichzeitiger Ab-geltung der Leistungen. 1988 waren es 88 Antragsteller für eine Fläche von rund 150 Hektar. Im derzeitigen Biotoperhaltungsprogramm waren es im Vorjahr 824 Anträge und eine Fläche von rund 1100 Hektar. Die be-sonderen Pflegemaßnahmen bedürfen eines erhöhten Arbeitsaufwandes bei

gleichzeitig vermindertem Ertrag im Vergleich zur üblichen landwirtschaft-lichen Praxis. Das dafür erforderliche Entgegenkommen des Bewirtschafters kann nur durch ein tiefes Verständnis für die naturräumlichen Zusammen-hänge erreicht werden.

Wie wichtig und richtig die Initiative des Naturschutzes und der Landwirt-schaft damals war, zeigte sich darin, dass die EU ab dem Jahr 1995 mit dem österreichischen Programm für umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft nahezu identische Ziele verfolgt. Vertragspartner des Biotoper-haltungsprogramms sind vorwiegend kleinere landwirtschaftliche Betriebe.

„Naturwiesen-Oscar“ 2004 verliehen

UMWELT

Das oststeirische Projekt „TANNO meets GEMINI“, ein-gereicht vom Land Steiermark,

erreichte in einem Europäischen Inno-vationswettbewerb den ersten Platz in der Kategorie „Regionale Identität und Nachhaltige Entwicklung“. Von einer hochkarätig besetzten Jury wurde dieses innovative Vorzeigeprojekt aus insge-samt 72 eingereichten Vorschlägen aus ganz Europa als einziges österreichi-sches Projekt ausgewählt. Die Arbeitsgemeinschaft Tanno meets Gemini, bestehend aus den Firmen Herbitschek, Architekt Kaltenegger und Ing. Lackner entwickelten ein energieautarkes Einfamilienhaus und reagierten somit auf die aktuelle bzw. künftige globale Energie- und Klima-situation. Das Pilotprojekt, bestehend aus zwei Wohneinheiten, wurde in Weiz bereits errichtet und soll als Basis für weitere Projekte in ganz Europa dienen. Die Projektgesamtkosten betragen rund 360.000 Euro und werden zur Hälfte aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Steiermark unterstützt. Der Aufbau der Projektgruppen, die Zu-sammenführung der unterschiedlichen Projektansätze und die anschließende Fördereinreichung zur Planung als auch

Realisierung von Tanno (Niedrigener-giehaus) und Gemini (Prototyp eines Plusenergiehauses) und schlussendlich Tanno meets Gemini erfolgte durch das EU-Regionalmanagement Oststei-ermark (RMO). Tanno meets Gemini ist ein Produkt (Fertigteilhaus), dass fast ausschließ-

lich aus oststeirischen Produkten, von regionalen Firmen und Know-how aus der Region gefertigt wird. Ein durch und durch gewinnbringendes Haus, das wirklich allen Gesetzen der integrierten, nachhaltigen Regionalentwicklung, wie vom EU Regionalmanagement forciert, entspricht.

Europäischer Erfolg für Projekt „TANNO meets GEMINI“

Ein oststeirisches Projekt gewinnt erstmals für Österreich denEuropäischen Innovationswettbewerb für nachhaltige Regionalentwicklung

Das Gemini-Haus in Weiz

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16 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 17

LAND & GEMEINDEN

Ende Juni wurde der oststeiri-schen Gemeinde Paldau die Auszeichnung „Gesunde Ge-

meinde“ verliehen. Paldau ist nun eine von acht steirischen Gemeinden, die diesen Titel führen dürfen.Ziel des Netzwerkes „Gesunde Ge-meinde“ ist es, ihre Bürger durch Vorträge, Kurse oder Gesundheitsta-ge zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren und durch ein eigenes Gesundheitsbudget die Schaffung von gesunden Lebensbedingungen zu unterstützen. Der breite Bogen sport-licher Angebote in Paldau spannt sich von Konditions- und Skigymnastik, über Rad- und Lauftreffs, Nordic Walking, Step Aerobic bis zu Senio-renturnen. Zum Netzwerk „Gesunde Gemeinde“ zählen steiermarkweit bislang 134 steirische Gemeinden. Ausgezeichnet wurden davon insge-samt acht Gemeinden.Die Verleihung erfolgte im Rahmen eines Festes anlässlich der vom Fonds Gesundes Österreich und Styria vitalis initiierten Bewegungstage für ein „be-wegteres Leben“. Nach Paldau fanden weitere Bewegungstage in der Stei-ermark in Niklasdorf, Großlobming,

Puch bei Weiz und Ramsau statt. Zur Umsetzung der Bewegungstage hat Styria vitalis ein besonderes Konzept erarbeitet. Der Bewegungstag besteht aus Stationen, bei denen die Teilneh-mer körperliche Fähigkeiten, die man

im Alltag braucht, trainieren können, beispielsweise Gleichgewichts- und Koordinationsübungen sowie richtige Hebe- und Tragetechniken. Weitere Informationen unterwww.styriavitalis.at.

Auszeichnung „Gesunde Gemeinde“ für PaldauDas Netzwerk „Gesunde Gemeinde“ umfasst bereits 134 steirische Gemeinden

Die „Gesunde Gemeinde“ Paldau

Gesundheitstage in St. Radegund bei Graz3. bis 5. September 2004

G’sund – g’scheit – g’spassig lautet auch heuer wieder das Motto der St. Radegunder Ge-

sundheitstage vom 3. bis 5. Septem-ber. Der traditionsreiche Luftkurort stellt sich in diesen drei Tagen ganz dem Thema Gesundheit in allen sei-nen Facetten.St. Radegund ist für seine jahrhunderte lange Tradition als heilklimatischer Kurort bekannt. Bereits im vergange-nen Jahr wurde deshalb die Initiative der „St. Radegunder Gesundheitstage“ gestartet, die großes Interesse bei Be-suchern und Medien fand. Daher wird auch heuer diese Gesundheitsveranstal-tung fortgesetzt.Unter dem Titel „G’sund – g’scheit – g’spaßig“ werden drei Tage lang Informationen zu Naturheilverfahren und schulmedizinischen Anwendungen geboten. Im Bereich Naturheilverfahren

stehen diesmal das „Heilmittel Was-ser“ und die „Kräuterheilkunde“ im Mittelpunkt. Der Bereich der Schulme-dizin ist diesmal den Themen „Frauen-gesundheit – Männergesundheit – Fa-miliengesundheit“ gewidmet. In einem Workshop wird weiters das Projekt „Sei keine Flasche – kein Alkohol unter 16“ vorgestellt.Am 3. September erwartet die Besucher eine hochkarätige Expertenrunde, die das Thema „Können wir uns krank sein noch leisten“ von verschiedenen Blick-winkeln eingehend diskutieren wird.Der 4. September wird als Bewegungs-tag von den Mitgliedern der Gesunden Gemeinde St. Radegund mitgestaltet und bietet Diskussion, Information und fundierte Beratung zu allen Fragen der Gesundheit, Ernährung und Wellness. Die Vorträge werden von einem reich-haltigen Rahmenprogramm für die

gesamte Familie, sowie von einer Ver-kaufsausstellung im Kursaal und im Freigelände begleitet. So kann beim Activity Corner das Gehörte unter An-leitung von erfahrenen Trainern gleich selbst umgesetzt werden. Weiters ste-hen die Eröffnung des neu gestalteten Kneipp-Meditationsweges, ein Quel-lenkonzert, Musik und Unterhaltung auf dem Programm.Die Organisatoren, allen voran Bür-germeister Alfred Mailänder und Mag. Ursula Zaismann, freuen sich, dass das Konzept des Ärzteteams Dr. Viktor Weinrauch und Dr. Bernadette Sonnleit-ner nun bereits zum zweiten Mal erfolg-reich umgesetzt werden kann.Weitere Information und Anmeldung: Kurkommission St. Radegund; Tel: 03132/2334, E-Mail: [email protected]

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16 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 17

Nach 24 Jahren als Landesob-mann der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) hat Bgm.

Hermann Kröll seine Funktion zur Ver-fügung gestellt. Beim KPV-Landestag am 23. Juni 2004 in Graz wurde der Obmannwechsel vollzogen.Der scheidende KPV-Obmann Bgm. Kröll wurde von den anwesenden Ehrengästen – darunter Frau Landes-hauptmann Waltraud Klasnic und der

Grazer Bürgermeister und KPV-Bun-desobmann Mag. Siegfried Nagl – mit Dankesworten und viel Lob für seine jahrzehntelangen Bemühungen um die steirische Kommunalpolitik bedacht und als besondere Persönlichkeit be-zeichnet, die mit Ausdauer, Zielstrebig-keit und Kantigkeit für die Gemeinden im Land Vieles erreicht hat.Als sein Nachfolger wurde der Bürger-meister der weststeirischen Gemeinde

St. Johann-Köppling, LAbg. Erwin Dirnberger, nominiert und mit 98,9 % der Stimmen gewählt.Der neue KPV-Obmann hob in seiner Antrittsrede ebenfalls die großen Ver-dienste seines Vorgängers hervor und sprach sich klar gegen Gemeindezusam-menlegungen aus. Sehr wohl werde er sich jedoch für verstärkte Kooperation unter den Gemeinden und für Verwal-tungsvereinfachungen einsetzen.

LAND & GEMEINDEN

Obmannwechsel in der KPVErwin Dirnberger folgt Hermann Kröll

Der scheidende KPV-Obmann Bgm. Hermann Kröll und sein Nachfolger Bgm. LAbg. Erwin Dirnberger

Kostenlose Ernährungsberatung in zwölf steirischen Bezirken

Ein Großteil der sogenannten Zivilisationskrankheiten wird durch Fehlernährung zumindest

mit verursacht, die vielfältigen Infor-mationen über Ernährung sind aber für den Einzelnen oft nicht überschaubar.Hier setzt die Initiative „Ernährungs-beratung – Essen & Trinken für Leib & Seele“ an: In zwölf steirischen Be-zirken kann jeder Interessent kosten-lose Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Umgesetzt wird diese Aktion

von der Fachabteilung 8B Gesund-heitswesen in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Bezirkshaupt-mannschaften Deutschlandsberg, Feld-bach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Mürzzuschlag, Radkersburg und Weiz.Erfahrene diplomierte Diätassisten-tinnen und ernährungsmedizinische Beraterinnen stehen für Einzel- oder Gruppenberatungen in allen Fragen

rund um die Ernährung unentgeltlich zur Verfügung. Auch dezentralisierte Beratungen und Vorträge z. B. am Ar-beitsplatz, in Gemeinden, in Schulen, Betrieben, Heimen und anderen Insti-tutionen sind – ebenso wie Projektbe-gleitung und Workshops – möglich. Für nähere Informationen und Termin-vereinbarungen wendet man sich am besten direkt an die Gesundheitsämter der jeweiligen Bezirkshauptmann-schaft.

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18 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 19

LAND & GEMEINDEN

Das LFI Steiermark hat im Vor-jahr ein Projekt zur Integration behinderter, Arbeit suchender

Menschen als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gestartet. Diese seit April 2003 laufende Aktion konnte bereits erfolgreich Dienstverhältnisse für behinderte Arbeitssuchende orga-nisieren.Das vom Bundessozialamt, Landesstel-le Steiermark, geförderte Projekt „A+B – Arbeit und Behinderung“ richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die ihr Unternehmen um eine Arbeitskraft er-weitern wollen, und sucht für diese den sowohl fachlich als auch persönlich passenden Arbeitnehmer.Dazu erarbeitet die Projektleiterin im LFI Steiermark, Frau Maria Tragbauer, ge-meinsam mit dem landwirtschaftlichen

Unternehmen ein Anforderungsprofil an den/die gewünschte/n Dienstnehmer/in und nach diesen Kriterien wird dann im Bezirk des Unternehmens die passende Arbeitskraft gesucht.Bei übereinstimmendem Qualifikati-onsprofil des/der behinderten Arbeits-suchenden wird ein Bewerbungsge-sprächstermin vereinbart und bei einem persönlichen Kennenlernen unter Bei-sein der LFI Projektleitung und der Be-treuungsperson der behinderten Arbeits-kraft entscheidet der Landwirt, ob ein kostenloses Praktikum vereinbart wird. Nach einem für beide Seiten positiven Praktikum wird der nächstmögliche Dienstantrittstermin festgesetzt.Das LFI Steiermark bietet hierzu ein spezielles Dienstgeberservice an, bei dem durch den jeweiligen Au-

ßendienstmitarbeiter der Landarbei-terkammer absolut bedarfsorientiert jegliche dienstrechtlichen und arbeits-rechtlichen Fragen geklärt sowie alle Unterlagen und Formulare erläutert und gemeinsam ausgefüllt werden können. Die behinderten Arbeitskräfte werden mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert.Beratungstermine werden mit den Landwirten flexibel und auf Wunsch direkt bei ihnen im Betrieb vcreinbart.

Für weitere Informationen steht die Projektleiterin gern zur Verfügung:Maria Tragbauer, LFI Steiermark, Telefonnummer: 0316/8050-7184, Handy: 0699/1805-7184, Fax: 0316/8050-7180, E-Mail: [email protected]

In einer Pressekonferenz stellte Tourismuslandesrat Hermann Schützenhöfer gemeinsam mit den

Obmännern des Vereines zur Förderung des „Steirischen Vulkanlandes“, LAbg. Bgm. Ing. Josef Ober und LAbg. Anton Gangl, das Tourismusprojekt „Auf den Spuren der Vulkane“ vor. Das Land wird dieses Projekt im Wege einer EU-Kofi-nanzierung mit € 550.000,– unterstützen und damit die touristischen Strukturen der Region nachhaltig stärken. Dieses Projekt stimmt mit dem Leitbild zur Tourismusentwicklung überein und ist ein regionales Leitprojekt.Im Steirischen Vulkanland wird ein Er-lebnis-Wegenetz zum Thema „Auf den Spuren der Vulkane“ errichtet werden. Dabei werden auf Basis geologisch-wis-senschaftlicher Studien neue Wege mit bereits vorhandenen naturräumlichen Besonderheiten und bestehenden Wegen vernetzt. Ziel ist es, die sanfte, ab-wechslungsreiche Kulturlandschaft des Steirischen Vulkanlandes, Geologie und Gestein, Landschaft, Vulkangeschichte, Flora und Fauna an besonderen Wege-abschnitten und Wegepunkten für den Gast sinnlich erlebbar zu machen, zu thematisieren und zu inszenieren. Die Projektumsetzung ist in zwei Pha-sen innerhalb von drei Jahren geplant. Die Phase I besteht aus der Errichtung der Wegestruktur, der Vernetzung

und Zusammenführung der rund 40 Gemeinden, der Kartierung und Zu-sammenführung bestehender Wege sowie der Beschreibung der Kulturland-schaftsmerkmale.

Die Phase II beinhaltet Qualitätskri-terien sowie Maßnahmen und Instru-mente zur Bewusstseinsbildung der beteiligten Tourismusbetriebe und Standorte.

Regionales Leitprojekt „Auf den Spuren der Vulkane“

Projekt A+B – Arbeit und BehinderungDas Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) Steiermark vermittelt behinderten Menschen

Beschäftigung in der Landwirtschaft

„E-Government Masterplan Steiermark“ wird erstellt

In einer Sitzung im Juni beschloss die Steiermärkische Landesregie-rung, bis Mitte nächsten Jahres ein

Konzept über die künftige bestmögliche Abwicklung der Verwaltungsverfahren mit Unterstützung moderner Technik – einen umfassenden „E-Government Masterplan Steiermark“ – zu erstellen.In einzelnen, ausgewählten Verwal-tungsverfahren wurde modernste Technik bereits eingesetzt. Erste Erfahrungen zeigten, dass Verfahren damit bürgerfreundlicher gestaltet sowie rascher und effizienter zu einem positiven Abschluss gebracht werden können. Außerdem reagierten die Bür-ger positiv auf diese Neuerungen. So werden beispielsweise 40 Prozent aller Anträge um einen Familienpass bereits „on-line“ beim Land eingereicht.Vorteile aus einem „E-Government-Masterplan Steiermark“ könnten

beispielsweise sein: Durch eine Erwei-terung des Zentralen Melderegisters könnte die bei vielen Verfahren bisher erforderliche Vorlage der Geburtsur-kunde und des Staatsbürgerschafts-nachweises entfallen. Werden Anträge von Bürgern künftig vollautomatisch protokolliert und in fachlich geglieder-te Datenbänke eingespeichert, erhielte der Antragsteller damit sogleich eine Bestätigung seiner eingereichten An-träge.Generell werden die mit der Erstellung des „E-Government-Masterplans Stei-ermark“ befassten Fachleute der Abtei-lung 1 des Landes unter anderem die mögliche Antragsstellung, Zustellung, die Signatur, sowie die Bezahlung von Abgaben auf elektronischer Basis klären. Die Kosten für die Erstellung des „E-Government-Masterplans Stei-ermark“ betragen 150.000 Euro.

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18 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04 19

KURZMELDUNGEN

• Aigen im Ennstal. – An zwei Tagen feierten die Freiwillige Feuerwehr und der Trachtenver-ein den Ausbau des gemeinsamen Hauses. Im Zuge der Umbauar-beiten wurden der Zugangsbe-reich sowie die Sanitäranlagen erneuert und eine Heizung im Probelokal des Trachtenvereins installiert. Für die Feuerwehr gibt es einen neuen Schulungs- und Kommandoraum. Erneuert wur-den auch die Umkleideräumlich-keiten sowie der Atemschutz- und Sitzungsraum.

• Bad Blumau, Voitsberg. – Mitte Juni fand die Veranstaltung des 5. Regionalen Gemeindetages in Bad Blumau und Voitsberg statt, der unter dem Motto „Projekte erfolgreich umsetzen“ stand. Nach Kurzvorträgen nutzten Gemeindebedienstete und Kom-munalpolitiker die Möglichkeit zu Diskussionen und zum Er-fahrungsaustausch. Aufgrund der positiven Resonanz soll die Veranstaltungsreihe im Herbst 2004 fortgesetzt werden.

• Eisenerz. – Mitte Juni wurde auf der Passhöhe am Präbichl ein Denkmal zur Erinnerung an die jüdischen Opfer des To-desmarsches vom April 1945 enthüllt. Vier Jahre lang wurden die geschichtlichen Hintergründe erarbeitet und ein Jugendpro-jektwettbewerb veranstaltet. Von den eingereichten Modellen wurde schließlich das Mahnmal „Todesmarsch Eisenstraße 1945“ als würdiges Erinnerungs- und Friedenszeichen umgesetzt.

• Fohnsdorf. – Die Bergkapelle Fohnsdorf veranstaltete im Juni das „Sommerfest der Freunde der Bergkapelle“. Im heurigen Jahr wurden acht Jungmusiker, die sich im Rahmen des Festes musikalisch präsentierten, in die Reihen aufgenommen. Außer-dem wurden einige Musiker und Funktionäre ausgezeichnet.

• Großhart. – Für rund 20 Mäd-chen und Buben gibt es in Groß-hart einen neuen Kindergarten. Die moderne Kinderbetreuungs-einrichtung wurde Mitte Juni

ihrer Bestimmung übergeben. Den Kindern steht nun auch ein eigener Bewegungsraum zur Verfügung.

• Kapfenberg. – Seit 130 Jahren be-steht die Freiwillige Feuerwehr Kap-fenberg und dieses Jubiläum wurde nach einer Einsatzübung mit einem Fest der Stadtfeuerwehr begangen. Anlässlich der Feier wurden ein Tun-nel-Einsatzfahrzeug, ein LKW und ein Hubschrauber-Containerfahrzeug für Brandbekämpfung in größeren Höhen ihrer Bestimmung übergeben.

• Leoben. – Die Neugestaltung des Leobner Hauptbahnhofes schreitet zügig voran und so konnten bereits die umgebaute Bahnhofshalle und das neue Reisezentrum eröffnet sowie der neue Lift in Betrieb ge-nommen werden. Im Herbst 2005 wird die Bahnhofsoffensive Leoben komplett abgeschlossen sein. Die behindertengerechte Ausstattung ist ein vordringliches Ziel, es wurde nicht nur für gehbehinderte Perso-nen vorgesorgt, sondern auch ein Blindenleitsystem eingerichtet.

• Pöllauberg. – Auf dem Pöllauber-ger Dorfplatz wurde mittels Blu-meninsel ein provisorischer Kreis-verkehr errichtet. Längerfristig ist an einen Dorfbrunnen als zentralen Blickfang gedacht. Auch wenn die Zahl der Parkplätze durch diese Maßnahme sehr wohl dezimiert wurde, so läuft der Verkehr nun in geregelteren Bahnen ab und daher wird der Wegfall von einigen Park-plätzen gern in Kauf genommen.

• Ramsau. – Das neue Nordische ÖSV-Trainingszentrum wurde in der Ramsau am Dachstein eröff-net. Es umfasst neben den drei mit Matten belegten Sprunganlagen, der Rollerskatestrecke und einem neu adaptierten Biathlonschießplatz vor allem modernste sportmedizinische Ausrüstungen. Das Herzstück der Anlage bildet das moderne Lauf-band, auf dem die Athleten bereits heute den genauen Streckenverlauf der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin simulieren können.

• Sankt Stefan ob Stainz. – Eine klei-ne Delegation aus der ungarischen Partnergemeinde Villany war Ende Mai zu Gast in der weststeirischen Gemeinde. Es wurden wertvolle Erfahrungen in punkto Marketing

und Tourismus ausgetauscht und weitere Kontakte mit steirischen Institutionen geknüpft. Schon im August erfolgt ein weiterer Be-such aus Ungarn in der Region.

• Schönegg bei Pöllau. – Der Saifenbach im Abschnitt der Gemeinde Schönegg ist ein Kleinod im Bereich Naturschutz, Wasserbau und Erholung und es ist nun gelungen, die Interessen aller angrenzenden Grundeigen-tümer unter einen Hut zu bringen. Direkt am Ufer des Saifenbaches wurde ein „Platzerl am Bach“ errichtet, das der einheimischen Bevölkerung und den Gästen zur Erholung zur Verfügung steht.

• Spielberg. – Die Freiwillige Feuerwehr feiert heuer ihr 100-jähriges Bestehen. Mit einem vielfältigen Rahmenprogramm, wie einer Atemschutzleistungs-prüfung, einem Sommernachts-fest und einem Festgottesdienst, wurde Anfang Juli das Jubiläum begangen.

• Teufenbach. – Die Feuerwehr Teufenbach feierte Mitte Juni ihr 110-jähriges Bestehen mit einem zweitägigen Fest. Im Rahmen der Feierlichkeiten wurden auch Feuerwehrleute ausgezeichnet.

• Vasoldsberg. – Der enorme Be-völkerungszuwachs in Vasolds-berg machte den Ausbau aller Kinderbetreuungsstätten erforder-lich. Für den Unterricht von rund 100 Kindern der Volksschule stehen nun vier Unterrichtsräume zur Verfügung, der Kinderhort bietet Platz für 20 Mädchen und Buben, im Kindergarten und in der Kinderkrippe gibt es ebenfalls mehr Raum als bisher.

• Voitsberg. – Wie bereits in den vergangenen Jahren zog auch das heurige Voitsberger Stadtfest wieder tausende Besucher auf den Hauptplatz. Einmalige At-traktionen verwandelten die Stadt bei herrlichem Wetter für einen ganzen Tag in einen riesigen Festplatz. Vom Frühschoppen mit verschiedenen Kapellen und Bands über Miniplaybackshow, Schautänze, Hupfburgen etc. er-streckte sich das Programm, das Alt und Jung begeisterte.

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20 Steirische Gemeindenachrichten 8-9/04

P.b.b. – Verlagspostamt 8020 Graz – Erscheinungsort Graz – GZ 02Z031348 M ImpressumHerausgeber, Verleger und Redaktion: Steiermärkischer Gemeindebund, 8010 Graz, Burgring 18; Schriftleitung und für den Inhalt verantwortlich: Dr. Klaus Wenger; Produktion: Ing. Robert Möhner – Public Relations,8052 Graz, Krottendorfer Straße 5;Druck: Universitätsdruckerei Klampfer GmbH, Hans-Sutter-Straße 9–15, 8160 Weiz

veranstalten in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung 7A des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine Fachtagung zum ThemaGEMEINDEBUDGETS:

CHANCEN DURCH REGIONALE GEMEINDEKOOPERATIONENam Donnerstag, dem 7. Oktober 2004, von 9.00 bis 13.00 Uhr

im Europasaal der Wirtschaftskammer Steiermarkin Graz, Körblergasse 111–113

TagungsprogrammEröffnung durch• Bgm. Hermann Kröll, Präsident des Steiermärkischen Gemeindebundes, und• Bgm. Bernd Rosenberger, Vorsitzender des Steirischen Städtebundes

Grußworte von • Landeshauptmannstellvertreter Mag. Franz Voves und• Landeshauptmann Waltraud Klasnic

Vorträge zu folgenden Themen:• Haushaltssituation der steirischen Gemeinden • Raumplanung, Gemeindekooperationen, EU-Recht• Gesellschaftsrechtliche Überlegungen und Verwaltungspraxis bei Gemeindekooperationen • Praxisbeispiel: gemeinsame regionale Rechts/Bauverwaltung für 6 Gemeinden der Region Sulmtal-Koralm • Regionales Immobilienmanagement – Facility-Management• Vor- und Nachteile von Finanzierungen an ausgegliederte Gesellschaften • Die Rolle der Gemeinden für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region • Praxisbeispiel: Wirtschaftsinitiative Region Eibiswald – Region Radlje/Slowenien • Förderungen von Gemeindekooperationen aus der Sicht der Steirischen WirtschaftsförderungsGmbH – SFG

Für die Vorträge konnten namhafte Fachleute gewonnen werden, die während und nach der Veranstaltung auch für konkrete Anfragen zur Verfügung stehen.

Das genaue Programm der Fachtagung samt dem Anmeldeformular geht allen Gemeinden im August zu. Für weitere Informationen steht der Steiermärkische Gemeindebund unter Telefon 0316/82 20 790, E-Mail [email protected] gern zur Verfügung.

Die Fachtagung wird unterstützt von: