Landschaftsprogramm Brandenburg

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MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG LANDSCHAFTSPROGRAMM BRANDENBURG

Transcript of Landschaftsprogramm Brandenburg

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG

DES LANDES BRANDENBURG

LANDSCHAFTSPROGRAMM

BRANDENBURG

Landschaftsprogramm Brandenburg

Herausgeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

des Landes Brandenburg (MLUR)

Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

Fax: 0331/866 70 18

e-mail: [email protected]

Konzeption:

• Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege (MLUR)

Referat Landschaftsplanung, Schutzgebietssystem

Tel. 0331/866 75 79

• Planungsgruppe Ökologie und Umwelt

Bearbeitung:

• ARGE Landschaftsbild Brandenburg

• Deutscher Wetterdienst, Wetteramt Potsdam

• Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Naturschutz

• Planungsbüro ALV/Hallmann & Rohn

• Planungsgruppe Ökologie + Umwelt

• Seenkataster Brandenburg

• Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e. V.

Redaktion:

Landesumweltamt Brandenburg

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Fotos:

Archiv MLUR, Böttcher, Freude, Gurlt, Henne, Hirsch, Klaeber,

Kläber, Krüger, Nill, Reuther, Schaepe, Schneeweiß, Weißflog

Gesamtherstellung:

Werbeagentur PoWer, Potsdam

Stand Dezember 2000

Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

Auflage: 3.000

Schutzgebühr: 10,00 DM

Ergänzend zum Landschaftsprogramm sind die „Materialien“, ein Kartensatz sowie ein Stehsammler erschienen (Schutzgebühr: 40,00 DM)

Versand:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung schriftlich per Post oder Fax an den Herausgeber.

Das Landschaftsprogramm im Internet: www.brandenburg.de/land/mlur/n/b_auf43n.htm

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien

noch Wahlwerbern zum Zwecke der Wahlwerbung herausgegeben werden. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke

der Wahlwerbung.

Vorwort 5

Einleitung 7

Aufgabe und rechtliche Stellung des Landschaftsprogramms 8

1 Leitlinien und räumliches Leitbild von Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 9

1.1 Leitlinien 91.2 Räumliches Leitbild 10

2 Entwicklungsziele 122.1 Handlungsschwerpunkte zur nachhaltigen Sicherung

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 122.1.1 Erhalt der Kernflächen des Naturschutzes 122.1.2 Erhalt großräumiger, störungsarmer Landschaftsräume 122.1.3 Entwicklung großräumiger Niedermoorgebiete und Auen 132.1.4 Entwicklung der Ergänzungsräume Feuchtbiotopverbund 142.1.5 Entwicklung der vom Braunkohleabbau geprägten Gebiete 152.1.6 Entwicklung der Freiräume im Berliner Umland 162.2 Entwicklung umweltverträglicher Nutzungen 172.2.1 Landwirtschaft 172.2.2 Forstwirtschaft 182.2.3 Jagd 192.2.4 Fischerei 192.2.5 Wasserwirtschaft 202.2.6 Siedlung 202.2.7 Industrie und Gewerbe 202.2.8 Konversion der Truppenübungsplätze 212.2.9 Verkehr 212.2.10 Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 212.3 Entwicklung eines landesweiten Schutzgebietssystems 222.4 Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 23

3 Schutzgutbezogene Zielkonzepte 253.1 Arten und Lebensgemeinschaften 253.1.1 Leitlinien 253.1.2 Landesweite Ziele zum Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften 263.1.3 Schutzprogramme für bedrohte Arten (-gruppen) – Artenschutzprogramme 273.2 Boden 333.2.1 Leitlinien 333.2.2 Landesweite Ziele 333.3 Wasser 343.3.1 Leitlinien 343.3.2 Landesweite Ziele zum Grundwasserschutz 353.3.3 Landesweite Ziele zum Fließgewässerschutz 363.3.4 Landesweite Ziele zum Schutz stehender Gewässer 413.4 Klima/Luft 423.4.1 Leitlinien 423.4.2 Schwerpunkte zur Sicherung der Luftqualität

aufgrund der Durchlüftungsverhältnisse 423.5 Landschaftsbild 443.5.1 Leitlinien 443.5.2 Landesweite Ziele zur Sicherung des Landschaftsbildes in Brandenburg 44

3MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Inhalt

3.6 Erholung 463.6.1 Leitlinien 463.6.2 Landesweite Ziele zur naturverträglichen Erholung 46

4 Ziele in den naturräumlichen Regionen des Landes 504.1 Die Uckermark 504.2 Das Nordbrandenburgische Wald- und Seengebiet 514.3 Die Prignitz und das Ruppiner Land 534.4 Das Rhin-Havelland 544.5 Das Elbtal 564.6 Das Untere Havelland 574.7 Barnim und Lebus 584.8 Das Odertal 594.9 Die Mittlere Mark 614.10 Das Ostbrandenburgische Heide- und Seengebiet 634.11 Der Fläming 654.12 Der Spreewald 664.13 Die Niederlausitz 674.14 Die Elbe-Elster-Niederung 68

Ausblick 70

Kartenverzeichnis

Textkarte1 Räumliches Leitbild 10

Karten, beiliegend2 Entwicklungsziele (Maßstab 1 : 300 000)2.1 Natura 2000 (Maßstab 1 : 300 000)

Schutzgutbezogene Ziele:3.1 Arten und Lebensgemeinschaften (Maßstab 1 : 300 000)3.2 Boden (Maßstab 1 : 300 000)3.3 Wasser (Maßstab 1 : 300 000)3.4 Klima/Luft (Maßstab 1 : 300 000)3.5 Landschaftsbild (Maßstab 1 : 300 000)3.6 Erholung (Maßstab 1 : 300 000)

4 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Landschaft ist in Brandenburg Programm. Das ist nichtneu, denn in den vergangenen Jahren wurde im LandBrandenburg sehr viel für Natur und Landschaft getan.

Über die Grenzen des Landes hinaus sind der National-park, die Biosphärenreservate und die Naturparke be-kannt. Sie sind ein sichtbares Zeichen für den ernstenWillen des Landes, seine wertvollsten Landschaftendauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Auch seineeuropäischen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Na-turschutzes hat Brandenburg umgesetzt: Unlängst konn-te die vollständige Meldung von rund 400 FFH-Gebie-ten der EU-Kommission übergeben werden.

Großschutzgebiete, Schutzgebiete und Natura-2000-Gebiete sollen gewährleisten, dass die geschütztenPflanzen, Tiere und Lebensgemeinschaften in der Kul-turlandschaft auch tatsächlich eine Überlebenschancebekommen.

Die natürliche Schönheit der Brandenburgischen Kultur-landschaften ist mit das wichtigste Kapital, dass das Landbesitzt. Die Kulturlandschaften sind Lebensgrundlagefür Menschen, Tiere und Pflanzen zugleich. Die natür-lichen Gegebenheiten und die Nutzung des Menschenhaben diese Landschaften geschaffen und erhalten. Dasgilt ganz überwiegend auch für jene Gebiete, deren na-turschutzfachliche Bedeutung von europäischen undinternationalen Rang ist.

Deshalb wird im Landschaftsprogramm zweierlei deut-lich: In Brandenburg geht es vorrangig um den Erhalt derzahlreichen, hochwertigen Landschaften, und es gehtfast immer um das Wie der Nutzung.

Das Landschaftsprogramm zeigt einen ganz besonderenWert, der Brandenburg unverwechselbar macht, auf:Die Weiträumigkeit. Große Gebiete sind nur „geringzerschnitten“, wie die Fachleute sagen. Sie sind zwar er-schlossen, aber nicht derart, dass die Trassen wirklichtrennen. Die großen, gering zerschnittenen Räume alssolche zu bewahren, wird uns eine wichtige, langfristigeAufgabe sein.

Die Landnutzung ist Fundament für die Wirtschaft undfür den Erhalt unserer Landschaften. Die Zusammenle-gung des Umweltressorts mit den Ressorts der größtenFlächennutzer in Brandenburg, Land- und Forstwirt-schaft, war daher folgerichtig und Ausdruck des poli-tischen Willens, dieser engen Verflechtung und demPrinzip „Schutz durch Nutzung“ auch strukturell zu ent-sprechen.

Das Landschaftsprogramm Brandenburg ist ein erstesErgebnis dieses gemeinsamen Weges, den Naturschüt-zer und Landnutzer jetzt gehen werden. Es ist ein Ziel-katalog, für den ich mir wünsche, dass er möglichst um-fassend, nach Abwägung mit anderen Erfordernissenund Ansprüchen, die an das Land und an die Landschaftzu stellen sind, umgesetzt werden kann.

Dann ist Landschaft in Brandenburg wirklich Programm !

Wolfgang BirthlerMinister für Landwirtschaft, Umweltschutz undRaumordnungPotsdam, im Januar 2001

5MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Vorwort

6 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Die politische Einigung Europas schreitet voran. Auch imNaturschutz ist dieser Prozess zu spüren: Die Belange desNaturschutzes werden immer mehr Grundlage europä-ischer Richtlinien und Politik. Das ist zu begrüßen, dennökologische Zusammenhänge reichen über Landesgren-zen hinaus. Aus diesem Grunde wurde das RäumlicheLeitbild (Kapitel und Karte 1) entwickelt. Es stellt dieBrandenburgischen Entwicklungsziele in einen europä-ischen Kontext.

Kernstück des Landschaftsprogramms sind die landes-weiten Entwicklungsziele zur nachhaltigen Sicherung derLeistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zu umweltge-rechten Nutzungen für ein landesweites Schutzgebiets-system und zum Aufbau des europäischen ökologischenNetzes „Natura 2000“. Im Kapitel 2 werden die landes-weiten Ziele des Naturschutzes beschrieben, in der Karte2 erhalten sie ihren konkreten räumlichen Bezug.

Diese Ziele werden dann im Kapitel 3 „Schutzgutbezo-gene Ziele“ weiter untersetzt. Auch hier werden die text-lichen Aussagen durch die Karten räumlich konkretisiert.

Die Gliederung des Landes in naturräumliche Regionenberuht auf den regionalen Unterschieden und Eigenhei-ten, die den Reichtum an landschaftlicher Vielfalt desLandes ausmachen. Ihrer Bedeutung entsprechend sinddie naturräumlichen Regionen daher in allen beiliegen-den Karten dargestellt und erfahren im Kapitel 4 eineentsprechende Würdigung, indem die wichtigsten lan-desweiten Ziele auf sie abgebildet und regionaleBesonderheiten hervorgehoben werden.

Das Landschaftsprogramm wendet sich an die Natur-schutzbehörden und an die Flächennutzer. So bildet dieFlächennutzung des Landes die Grundlage für dieräumliche Darstellung der fachlichen Ziele des Natur-schutzes in der Karte 2 „Entwicklungsziele“. Nutzungs-übergreifende Ziele sind auf einer zweiten Ebene derFlächennutzung überlagert. Den wichtigsten Flächen-nutzungen ist im Text jeweils ein eigener, erläuternderAbschnitt gewidmet.

Die Gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems„Natura 2000“ haben für den Naturschutz eine her-ausragende Bedeutung. Die Gebiete sind, unabhängigvon ihrer räumlichen Größe, vollständig in der Über-sichtskarte 2.1 „Natura 2000“ wiedergegeben.

Die Planungsgrundlagen wurden während des Aufstel-lungsprozesses des Landschaftsprogramms ständig aufihre Aktualität hin überwacht und, soweit erforderlich,auf den neuesten Stand gebracht. Wesentliche Teile wur-den in den „Materialien zum Landschaftsprogramm“zusammengefasst. Es enthält auch Hinweise zu weiterenPlanungsgrundlagen, zu Autoren und weiteren, dieGrundlagen betreffende Parameter. Die Materialien sindnicht Bestandteil des Fachplanes und gesondert zu be-ziehen.

Die Ausweisung der Schutzgebiete ist noch nicht ab-geschlossen. Deshalb werden sie in regelmäßig aktu-alisierten Kartenwerken dargestellt, die über die Pres-sestelle des Landesumweltamtes bezogen werdenkönnen.

7MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Einleitung

Aufgabe von Naturschutz und Landschaftspflege istSchutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im be-siedelten und im unbesiedelten Bereich mit dem Ziel,die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebens-grundlage des Menschen und als Voraussetzung fürseine Erholung in Natur und Landschaft zu sichern. Dasbedeutet insbesondere den nachhaltigen Schutz

• belebter, funktionsfähiger Böden,• funktionsfähiger, möglichst wenig beeinträchtigter

Wasserkreisläufe und Gewässersysteme,• möglichst gering belasteter Luft und klimatischer Aus-

gleichswirkungen,• der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Lebensräume in

ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt,• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und

Landschaft.

Die Landschaftsplanung erfordert einen medienüber-greifenden Planungsansatz, der die einzelnen Schutz-güter Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen- und Tierweltund das Landschaftsbild sowie deren Wechselwirkungenberücksichtigt. Die Auswirkungen verschiedener Nut-zungen auf den Naturhaushalt sind zu erfassen und zubewerten.

Lösungsmöglichkeiten, die der Sicherung• der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (Boden,

Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen),• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und

Landschaft und• der Erholungsfunktion der Brandenburger Landschaften dienen, sind vorzuschlagen.

Aufgabe des Landschaftsprogramms ist es, die landes-weiten Belange (Ziele) des Naturschutzes aufzuzeigen:Für die Naturschutzbehörden als Maßstab zur Bewer-tung der eigenen Ziele hinsichtlich ihrer landesweitenBedeutung; für alle anderen Behörden und öffentlichenStellen als Voraussetzung für die Berücksichtigung derlandesweiten Belange des Naturschutzes bei ihren eige-nen Planungen und Maßnahmen.

Mit dem Landschaftsprogramm erfüllt die Landesregie-rung eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzungdes Staatszieles gemäß Artikel 20a (Schutz der natürli-chen Lebensgrundlagen) des Grundgesetzes und derZiele des Artikels 39 Abs. 1 bis 3 der Verfassung des Lan-des Brandenburg.

Das Landschaftsprogramm ist in Ausfüllung dieser Vor-schriften durch Gesetz als Fachplan des Naturschutzes in§ 5 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes einge-führt. Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sindgemäß § 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzesvon Behörden und öffentlichen Stellen, deren Planungenund Maßnahmen die Belange von Naturschutz undLandschaftspflege berühren können, zu berücksichti-gen. Sie unterliegen damit dem eigenen Abwägungsge-bot der planenden Behörde oder öffentlichen Stelle.

Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmendes Landschaftsprogramms werden unter Abwägungmit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maß-nahmen als Ziele der Raumordnung in das Landesent-wicklungsprogramm und die Landesentwicklungspläneaufgenommen. Grundlage hierfür sind die Regelungendes § 5 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 5 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.

Erst durch diese Übernahme in die Gesamtplanung er-langen die übernommenen Ziele des Landschaftspro-gramms eine rechtliche Verbindlichkeit gegenüberBehörden.

8 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Aufgabe und rechtliche Stellung des Landschaftsprogramms

Abb. 1: Das Landschaftsprogramm in derüberörtlichen Planungssystematik

Abwägung mit

anderen Belangen

Landesentwicklungs-

programm

Landesentwicklungs-

pläne

andere, rechtsver-

bindliche Planungen

und Maßnahmen

von Behörden und

öffentlichen Stellen

Landschaftsprogramm

Brandenburg

1.1 Leitlinien

Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbe-siedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zuentwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaus-haltes als Lebensgrundlage des Menschen nachhaltiggesichert ist.

Das Ziel von Naturschutz und Landschaftspflege ist dienachhaltige Sicherung aller Naturgüter, die Bestandtei-le des Wirkungsgefüges Naturhaushalt sind, und inihren landschaftlichen Erscheinungsform auch dasästhetische Bild der Landschaft mitbestimmen. Nach-haltige Sicherung bedeutet auch die Verbesserung derUmweltqualität durch die Entwicklung von Natur undLandschaft.

Das Ziel ist, eine an der langfristigen Tragfähigkeit desNaturhaushaltes ausgerichtete Entwicklung zu fördern.Konflikte bei der Nutzung des Raumes und neue Um-weltbelastungen sind zu vermeiden bzw. weitestgehendzu minimieren.

Werte und Funktionen des Naturhaushaltes von beson-derer Bedeutung sind konsequent und dauerhaft zuschützen. Durch die Minderung bzw. Beseitigung ein-getretener Schäden ist ein beeinträchtigter Zustand ein-zelner Naturgüter bzw. des Naturhaushaltes insgesamtnachhaltig zu verbessern.

Die Naturgüter sind sparsam zu nutzen und, soweit sieregenerierungsfähig sind, nur so in Anspruch zu neh-men, dass ihre Regenerations- und Regulationsfähigkeitlangfristig erhalten bleibt.

Zur Vermeidung bzw. Verminderung künftiger Raum-nutzungskonflikte sind die landschaftlich verträglichstenLösungen mit Hilfe von Planungsalternativen zu ent-wickeln und anzuwenden. Schutz- bzw. Verbesserungs-ansätze des Zustandes einzelner Naturgüter müssen aus

einer, die bestehenden Wechselwirkungen innerhalb desNaturhaushaltes berücksichtigenden Gesamtbetrach-tung entwickelt werden.

Die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft,Klima, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild sindals grundlegende Planungs- und Entscheidungsfaktorenbei der Planung der räumlichen Entwicklung auf landes-weiter, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen.

Naturschutz in Brandenburg soll in alle gesellschaftlichenBereiche integriert sein. Seine Ziele sollen auch überInstrumente und Mittel anderer Ressorts umgesetztwerden.

Zur nachhaltigen Sicherung des Naturhaushaltes sind kon-sequent umweltschonende Landnutzungen und Techno-logien in Brandenburg einzuführen und entsprechend derstandörtlichen Verhältnisse weiter zu entwickeln.

Aufgrund des engen Zusammenhangs von Schutz undNutzung der natürlichen Lebensgrundlagen geht derNaturschutz in Brandenburg von einem ganzheitlichenökosystemaren Ansatz aus. Der Naturschutz bleibt damitnicht beschränkt auf die offene Landschaft oder nur aufSchutzgebiete.

Art, Intensität und räumliche Ausrichtung dieser Nut-zungsansprüche unterliegen dem steten Wandel dermenschlichen Bedürfnisse und der gesellschaftlichen Rah-menbedingungen. Das stetige Wachsen dieser Ansprücheführt zunehmend zu Nutzungskonkurrenzen und wech-selseitigen Beeinflussungen bzw. Beeinträchtigungen.

Aus diesem Grunde ist die nachhaltige Sicherung dernatürlichen Lebensgrundlagen als Ziel von Naturschutzund Landschaftspflege bei allen Planungen und Maß-nahmen, insbesondere in der Raumordungs-, Verkehrs-,Agrar- und Energiepolitik sowie im Städtebau schon beideren Konzipierung zu berücksichtigen.

9MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

1 Leitlinien und räumlichesLeitbild von Naturschutzund Landschaftspflege in Brandenburg

1.2 Räumliches Leitbild

Das Ziel ist, den überwiegenden Teil der Kernflächendes Naturschutzes (vgl. 2.1.1) untereinander und mitden für Naturschutz und Landschaftspflege wichtigenGebieten der angrenzenden Bundesländer und Polenszu verbinden und zu vernetzen. Dabei soll die beson-dere Rolle Brandenburgs als Verbindungsland innerhalbdes pleistozän geprägten Mitteleuropäischen Tieflan-des besonders berücksichtigt werden.

Das Räumliche Leitbild ist eine übergeordnete räumlicheStruktur.

Die Gebiete innerhalb dieser Struktur sollen, vor allementsprechend der Vielfalt und Eigenart des Landes Bran-denburg komplex und repräsentativ entwickelt werden.

Im Zentrum des Räumlichen Leitbildes stehen das Ba-ruther Urstromtal (Südschiene) und das Eberswalder Ur-stromtal im Bereich des Rhinluchs in Verbindung mitden Nordbrandenburgischen Seen, der Schorfheide/Chorin und dem unteren Elbtal (Nordschiene). In Bran-denburg selbst bildet die untere Havel das Bindegliedzwischen Nord- und Südschiene.

Herausragende Bedeutung innerhalb der mitteleuropä-ischen Gesamtheit haben die untere Elbe als Verbindungzur Nordsee, die mittlere Havel als Verbindung nachBerlin und das Fiener Bruch als Verbindung zum Elbtal.

Das Baruther Urstromtal und die Elsterniederung sind diebrandenburgischen Bausteine innerhalb der mitteleu-ropäischen Platten und Niederungen. Die Gebiete derNordbrandenburgischen Seen und der Schorfheide/Cho-rin sind die brandenburgischen Bausteine innerhalb desBaltischen Landrückens.

Das wichtigste Verbindungselement zu den Mittelgebir-gen und zur Ostsee ist das Flusssystem von Oder undNeiße, das auch die Verbindung zum Warthe-Bruch her-stellt.

Das Räumliche Leitbild stellt den Brandenburgischen Bau-stein für ein weiträumiges, europäisches ökologischesNetz dar. Dieses Netz soll dazu beitragen, die teilweisekleinteiligen, lokalen „Natura 2000“-Gebiete in großräu-mige ökologische Zusammenhänge einzubetten.

10 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Karte 1: Räumliches Leitbild

11MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

12 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

2.1 Handlungsschwerpunkte zur nach-haltigen Sicherung der Leistungs-fähigkeit des Naturhaushaltes

2.1.1 Erhalt der Kernflächen desNaturschutzes

Ziel ist die Erhaltung möglichst großflächiger naturna-her Lebensräume und ihrer spezifischen Arten und Le-bensgemeinschaften einschließlich der Arten an denSpitzen der Nahrungsketten. Besondere Schutzanstren-gungen gelten gefährdeten Arten, die ihre Verbrei-tungsgrenzen in Brandenburg haben oder bei ihrenWanderungen Brandenburg regelmäßig berühren.Diese Gebiete sind die Kernflächen des Naturschutzesin Brandenburg. Sie bilden das Grundgerüst für dieBiotopverbundsysteme und repräsentieren in beson-derer Weise den Charakter der brandenburgischenLandschaft.

Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

• zügige Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen,• Einsatz von Mitteln zur Vergütung von fischerei-, forst-

und landwirtschaftlichen Leistungen für die Sicherungdes Naturhaushaltes und für die Vielfalt, Eigenart undSchönheit von Natur und Landschaft sowie zum An-kauf von Flächen insbesondere unter Berücksichtigungvon Kofinanzierungsmöglichkeiten und Drittmitteln,

• Schutz vor Beeinträchtigung dieser Gebiete sowohldurch Eingriffe und Störungen innerhalb der Gebieteals auch durch negative Einflüsse von außen,

• Auswertung landesweiter Erfassungsprogramme,

Im Gegensatz zu den Handlungsschwerpunkten Ent-wicklung (2.1.3-2.1.6) überwiegt in den Kernflächendes Naturschutzes der Schutz- und Pflegeaspekt.

Die Kernflächen umfassen

• die festgesetzten und die im Unterschutzstellungsver-fahren befindlichen Naturschutzgebiete,

• die von der Landesregierung Brandenburg über dieBundesregierung an die Europäische Kommission ge-meldeten FFH-Gebiete.

• das Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal,• die Feuchtgebiete internationaler und nationaler Be-

deutung sowie die• landesweit für den Arten- und Biotopschutz beson-

ders wertvollen Bereiche, wie• – Kerngebiete des Großtrappenschutzes (Einstandsge-

biete Buckow und Belziger Landschaftswiesen),• – Schwerpunkte des Wiesenbrüterschutzes (z.B. unte-

re Havelniederung/unteres Rhinluch, unteres Oder-tal, Jänschwalder/Maiberger Wiesen, Belziger Land-schaftswiesen),

• – naturnahe Hochwaldbestände mit Vorkommen dergefährdeten Großvogelarten,

• – die größeren oligo- und mesotrophen sowie weiterelandesweit bedeutsame Standgewässer und

• – großflächige besonders geschützte Biotope (z.B. Hei-den und Magerrasen) auf ehemaligen bzw. aktuellgenutzten Truppenübungsplätzen bzw. Teilarealenvon Truppenübungsplätzen.

2.1.2 Erhalt großräumiger, störungsarmerLandschaftsräume

Ziel ist, die weiträumigen, relativ dünn besiedelten und ge-ring durch Verkehrswege zerschnittenen Landschaftsräume• als eine besondere Qualität der brandenburgischen

Landschaft und

2 Entwicklungsziele

Fischadler am Horst – eine typische Kernfläche desNaturschutzes

• als Lebensräume der vom Aussterben bedrohten, andiese störungsarmen Räume gebundenen Arten, wie z.B. Seeadler, Schreiadler, Schwarzstorch

langfristig zu erhalten.

Dieses Ziel ist zu erreichen durch:

• Erhöhung des Anteils natürlicher und naturnaher Wäl-der im Rahmen der standortgerechten Waldbewirt-schaftung,

• Aufrechterhalten landwirtschaftlicher Nutzung derOffenlandschaften zur Erhaltung der landschaftlichenEigenart und der Funktionen im Naturhaushalt (Er-höhung der Vielfalt an Arten und Lebensgemein-schaften, Grundwasserneubildung),

• Einsatz von Mitteln zur Vergütung von fischerei-, forst-und landwirtschaftlichen Leistungen für die Sicherungdes Naturhaushaltes und für die Vielfalt, Eigenart undSchönheit von Natur und Landschaft,

• Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus in ge-eigneten Landschaftsräumen,

• Entwicklung anderer landschaftsverträglicher Nutzun-gen, wie z.B. Gewerbe, Kleinindustrie in den Gemein-den und angrenzenden Städten,

• Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen undUmsetzung von Entwicklungsmaßnahmen in denGroßschutzgebieten,

• Entwicklung fachübergreifender Lösungsansätze imSinne einer kooperativen Regionalentwicklung zurSicherung der für Brandenburg charakteristischenLandschaftsräume,

• Erhalt der Weiträumigkeit und Störungsarmut,

Beispiele für großräumige, störungsarme Landschafts-räume sind: der Hohe Fläming, die Nordbrandenbur-gische Seenlandschaft, die Schorfheide und die End-moränengebiete der Uckermark, das BrandenburgischeElbtal, die Märkische Schweiz, große Teile des ostbran-denburgischen Heide- und Seengebietes, das Westha-velland, der Niederlausitzer Grenzwall und die Nieder-lausitzer Heidelandschaft.

Die großräumigen, störungsarmen Landschaftsräumeumfassen zu einem überdurchschnittlichen Anteil große,zusammenhängende, gering zerschnittene Waldgebiete,zum geringeren Teil Landschaften mit relativ häufigemWechsel von landwirtschaftlich genutzten Bereichen undWäldern. Ein wesentliches naturschutzrechtliches undnaturschutzpolitisches Instrument zur Umsetzung dermit der Erhaltung großräumiger, störungsarmer Land-schaftsräume verbundenen Zielsetzungen sind die Groß-schutzgebiete.

Die Abgrenzung der vorrangig zu erhaltenden großräu-migen, störungsarmen Landschaftsräume basiert aus-schließlich auf fachplanerischen Kriterien.

2.1.3 Entwicklung großräumigerNiedermoorgebiete und Auen

Ziel ist die vorrangige Verbesserung der Leistungsfähig-keit des Naturhaushaltes in Gebieten,

• die aufgrund tiefgreifender Eingriffe in ihrer natür-lichen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wordensind,

• denen eine besondere Funktion für den Stoff- undWasserhaushalt zukommt und

• die im Besonderen die Voraussetzungen für eine not-wendige Ergänzung der Kernflächen des Natur-schutzes bieten.

Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

• Erarbeitung und Umsetzung integrierter Entwick-lungskonzepte für die jeweiligen Einzugsgebiete/Nie-dermoorgebiete mit Ziel- und Maßnahmenfestlegun-gen zum Wasserhaushalt, zur Landnutzung und zumNaturschutz,

• Konzentration und vorrangige Umsetzung der Ersatz-maßnahmen aufgrund der naturschutzrechtlichen Ein-griffsregelung, sofern dies unter Berücksichtigung derfunktionalen Aspekte vertretbar ist,

• den besonderen Schutz und die besondere Entwick-lung der im Zielkonzept Arten und Lebensgemein-schaften genannten „Entwicklungsgebiete Wiesen-brüter“ und der Großtrappeneinstandsgebiete,

• den Aufbau eines funktionsfähigen Verbundsystemsfür Arten- und Lebensgemeinschaften der Nieder-moore,

• Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutz-gebieten zur rechtlichen Absicherung besondererSchutz- und Entwicklungsziele.

Unter räumlich-funktionalen Gesichtspunkten kommteiner Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Natur-haushaltes, insbesondere des Wasserhaushaltes, in denausgedehnten Niedermoorgebieten Brandenburgs einebesondere Bedeutung zu.

13MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Großräumiger, störungsarmer Landschaftsraum

Die großräumigen Niedermoorgebiete und Auen wei-sen für Brandenburg sowohl eine überdurchschnittlicheEmpfindlichkeit als auch ein überdurchschnittlich hohesPotential zur Verbesserung und Stabilisierung des Was-serhaushaltes auf. Für den Naturschutz erlangen siedarüber hinaus Bedeutung für den Aufbau eines reprä-sentativen, überregionalen Feuchtbiotopverbundsys-tems und den Schutz von Wiesenbrütern und derGroßtrappe.

Aus diesen Gründen sind die großräumigen Nieder-moorgebiete und Auen für die Umsetzung der Ersatz-maßnahmen aufgrund der naturschutzrechtlichen Ein-griffsregelung besonders geeignet.

Wichtige Handlungsschwerpunkte zur Entwicklung vonWiesenbrüter-Lebensräumen (einschließlich der daranangebundenen Schutz- und Entwicklungsziele) sind ins-besondere:

• Elbaue in der Westprignitz,• mittleres/oberes Rhinluch/obere Havelniederung,• Havelländisches Luch,• Finer Bruch*,• Oberes Rhinluch,• Notte-Niederung*,• Randow-Welse Bruch*,• Uckerniederung,• Vordeichflächen des Oderbruchs,• Spreewald,• Schwarze Elster-Niederung und• Untere und mittlere Havelniederung.

Diese Gebiete können aufgrund der dort vorhandenengünstigen Entwicklungsmöglichkeiten zu optimalenWiesenbrütergebieten entwickelt werden.

Die mit * gekennzeichneten Gebiete bilden als Ein-standsgebiete der Großtrappe eine wichtige Grundlagezur Sicherung der Bestände der Großtrappe zur Ergän-zung der Kerngebiete des Trappenschutzes in Buckowund in den Belziger Landschaftswiesen.

Von den über 200 000 ha Niedermoorflächen sind über90 % heute leicht bis schwer degradiert. Deshalb ist dieQualität der noch intakten, nicht degradierten Nieder-moore unbedingt zu erhalten.

Durch die Degradierung sind die bedeutenden Funktio-nen der Niedermoore im Naturhaushalt als Lebensraum,ihre wichtige Rolle für den Wasserhaushalt (Speiche-rung von großen Wassermengen im Winter, langsameAbgabe im Frühsommer) sowie als Akkumulator fürKohlenstoff und Stickstoff (Klimaschutz) beeinträchtigtbzw. zerstört.

Deshalb ist ein Flächenmosaik aus standortangepassterWeide- und Wiesennutzung zu entwickeln. LängerePerioden zu niedriger Grundwasserstände, die zu Ver-mullung und zu verstärkter Freisetzung von Stickstoffdurch Mineralisierung führen, sind zu vermeiden.

Entsprechend den Aussagen des Zielkonzeptes zumSchutzgut Wasser ergeben sich Entwicklungsschwer-punkte zur Verbesserung der Retentionsfunktion größe-rer Niederungsgebiete in den Luch-Landschaften sowieder Zehdenick-Spandauer Havelniederung, Uckerniede-rung und Randow-Welse Bruch, Odertal (insbesondereNiederoderbruch), Baruther Urstromtal, Spreewald,Schliebener Becken und anderen Teilräumen. Die ge-naue Abgrenzung dieser Flächen muss in nachfolgendenPlanungsebenen erfolgen.

Damit Auen ihre Funktionsfähigkeit im Naturhaushaltnachhaltig erfüllen können, müssen großflächig Bereicheals Retentionsräume gesichert werden. Aufgabe nach-folgender Planungsebenen ist die genauere Abgrenzungpotentieller Überflutungsbereiche bei Hochwasser.

2.1.4 Entwicklung der ErgänzungsräumeFeuchtbiotopverbund

Ziel ist, einen geschlossenen großräumigen Feucht-gebietsverbund durch Ergänzung der Kernflächen desNaturschutzes (Kap. 2.1.1) und EntwicklungsgebieteNiedermoore und Auen (s. Kap. 2.1.3) aufzubauen undinsbesondere den brandenburgischen FließgewässernRaum für eine naturnahe Entwicklung zu geben, um• die nachhaltige Nutzbarkeit des Wassers,• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaften

und• die Lebensbedingungen und Lebensräume für die

Pflanzen- und Tierweltzu erhalten bzw. wieder zu verbessern.

14 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Der Schutz der Niedermoore findet im Naturschutz besondere Berücksichtigung

Dies Ziel soll erreicht werden durch:

• Sicherung von Dauergrünland und naturnahen Vege-tationsbeständen, vorrangig in Gewässernähe,

• Pflege der von einer traditionellen extensiven Bewirt-schaftungsweise abhängigen Lebensräume, wie z.B.Feuchtwiesen, Seggen und Röhrichte,

• Erhalt der naturnahen Elemente der Niederung, wieFeucht- und Auwälder, Altwasser, Verlandungsberei-che und Quellaustritte,

• Berücksichtigung der Funktion der Niederungen alsbevorzugte Wander- und Ausbreitungswege für Pflan-zen und Tiere,

• Umsetzung des Fließgewässerschutzsystems (Kap.3.3.3) und

• Unterhaltungsrahmen- und Bewirtschaftungspläne, dieauch naturschutzfachliche Zielsetzungen beinhalten.

Im Unterschied zu den Räumen zur Entwicklung groß-räumiger Niedermoore und Auen (Kap. 2.1.3) besitzendie Ergänzungsräume Feuchtbiotopverbund in ihrer Aus-stattung eine geringere Naturnähe.

Damit die Fließgewässer ihre Verbindungsfunktion aus-füllen können, müssen Beeinträchtigungen sowohl derLebensraumstruktur als auch der Wasserqualität weitge-hend beseitigt werden. Zudem ist ein naturnaher Zustandder mit den Gewässern in engem funktionalen Zusam-menhang stehenden Niederung eine notwendige Vor-aussetzung. Maßnahmen zur Gewässerrenaturierungsollen in erster Linie als „Gewässerentwicklungshilfe“ be-trieben werden. Statt aufwendiger baulicher Maßnah-men an den Gewässerläufen soll die naturnahe Entwick-lung angrenzender Flächen im Vordergrund stehen. Damitkönnte u.a. der Umfang an Unterhaltungsmaßnahmenweitgehend reduziert werden. Entwicklungsmaßnahmensollen sich möglichst auf ackerbaulich genutzte Niede-rungsbereiche in Gewässernähe konzentrieren.

Auf der konkreten Planungsebene ist unter Berücksichti-gung der ökologischen Auswirkungen von Querverbau-ungen (Stauanlagen) über deren Umbau, Neubau, Erhalt

oder Beseitigung und Nutzung zu entscheiden. DenStauanlagen kommt eine erhebliche Bedeutung für dieErhaltung und Regeneration der Niederungsgebiete zu,wenn eine Wasserstandsannäherung nicht durch andereRenaturierungsmaßnahmen (zum Beispiel Sohlraum)erfolgen kann. Andererseits bilden Querverbauungen fürdie typische Gewässerfauna zeitweise unpassierbare Hin-dernisse und schränken damit erheblich die Qualität derFließgewässer als Lebensraum und Element eines lan-desweiten Biotopverbundes ein.

In den Karten 2, 3.1 und insbesondere in Karte 3.3 sinddie Gewässer des brandenburgischen Fließgewässer-schutzsystems dargestellt, deren Schutz bzw. Renatu-rierung aus landesweiter Sicht vorrangig ist.

2.1.5 Entwicklung der vomBraunkohleabbau geprägten Gebiete

Das Ziel in den vom Braunkohleabbau geprägten Ge-bieten ist

• einen ausgeglichenen Naturhaushalt wiederherzustel-len und langfristig zu sichern,

• die Voraussetzungen für die Entwicklung einer ökolo-gisch stabilen Bergbaufolgelandschaft bereits mit derbergbaulichen Tätigkeit zu schaffen,

• den Eingriff durch den Braunkohlenbergbau in seinenräumlichen und zeitlichen Auswirkungen zu minimie-ren und schnellstmöglich die beeinträchtigten Land-schaften zu rekultivieren,

• Schäden im Landschaftsbild zu sanieren oder unterBerücksichtigung der naturräumlichen und kulturellenEigenheiten das Landschaftsbild neu zu gestalten,

• eine harmonische Einbindung der überformten Tagebau-landschaft in die gewachsene Landschaft herzustellen,

• eine der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit desNaturraumes angepasste Nutzung der Landschaft zusichern,

• 15 % der vom Braunkohlenbergbau in Anspruch ge-nommenen Fläche vorrangig für den Biotop- und Ar-tenschutz zu sichern und

• ausgehend von der gewachsenen Landschaft über denTagebaurand bis in die Zentren der Kippenareale hin-einreichende Biotopverbundsysteme aufzubauen.

Das Ziel soll erreicht werden durch:

• Einsatz von Sanierungstechnologien, die sich soweitwie möglich am Naturhaushalt orientieren,

• Abbau des mehrere Milliarden Kubikmeter betragen-den Grundwasserdefizits durch Wiederauffüllung vonTagebaurestlöchern bei gleichzeitiger Sicherung desAbflussverhaltens und der Wasserqualität des betrof-fenen Fließgewässersystems,

• Verminderung bestehender (Eisen-Sulfat)-Belastungenvon Tagebaugewässern sowie des Grundwassers,

15MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Intakte Feuchtwiese

• anteilige Schaffung naturnaher Vegetationsdeckenund Förderung der Spontanvegetation zur Verbesse-rung des oberflächennahen Wasserhaushaltes, Boden-festlegung und Bodenbildung,

• Vermeidung von Nährstoffzufuhr auf Böden, die dernatürlichen Sukzession überlassen werden,

• Erhalt und Entwicklung störungsarmer Rückzugsge-biete für Flora und Fauna vor allem in den zentralenBereichen der (ehemaligen) Tagebaue (Innenkippen-bereiche, Halden),

• Entwicklung extensiver Formen der Landnutzung im An-schluss an die zentralen, nicht bewirtschafteten, störungs-armen Bereiche, vorrangig waldbauliche Bodennutzung,

• Zulassen von Maßnahmen der Gefahrenabwehr zumSchutz von Mensch und Umwelt und

• Überwachung, Kontrolle und Sanierung vorhandenerAltlasten.

Der aktive Bergbau beansprucht in den drei nach 2000in Brandenburg verbleibenden Tagebauen in den Gren-zen der rechtsverbindlichen Braunkohlepläne Jänsch-walde, Cottbus-Nord und Welzow-Süd weitere 15.000Hektar. Die Rekultivierung im aktiven Bergbau folgt demAbbau direkt.

Die naturschutzfachliche Bedeutung der Bergbaufol-gelandschaft besteht in ihrer Unzerschnittenheit, ihrerStörungs- und Nährstoffarmut und ihrer Artenvielfalt. Umdiese Qualität zu erhalten, ist die vorrangige Sicherungfür den Naturschutz bei der Sanierung auf 15 % der Flächeunabdingbar. Dem Zulassen einer natürlichen Pflanzen-sukzession als nachhaltigem Sanierungskonzept kommtdabei in ausgewählten Bereichen eine hohe Bedeutung zu.

Ein weiteres Ziel des Naturschutzes in der Bergbaufol-gelandschaft ist die Gewährleistung von Prozessen, dieermöglichen, dass• Wasserflächen der Restlöcher als Lebensraum insbe-

sondere für durchziehende und rastende Wasservo-gelarten,

• nährstoffarme Stehgewässerlebensgemeinschaften,• flache Uferbereiche mit ausgedehnten Schilfbeständen,

• Bereiche mit Böschungsabbrüchen für Rohbodenbe-siedler,

• Trockenlebensräumen und hieran angepasste Lebens-gemeinschaften,

• im Verlauf der Sukzession Gehölz-/Vorwald- undWaldstrukturen

entstehen können.

Gleichrangiges Ziel einer am Naturhaushalt orientiertenSanierung der vom Braunkohlebergbau geprägten Ge-biete liegt in einer umweltverträglichen Regelung desdurch den jahrzehntelangen Bergbau nachhaltig gestör-ten Wasserhaushalts.

2.1.6 Entwicklung der Freiräume imBerliner Umland

Das Ziel im Berliner Umland ist der Erhalt wertvollerKulturlandschaften in unmittelbarer Nachbarschaft zurMetropole Berlin sowie vor allem die Entwicklung vonsolchen Freiraumfunktionen, denen im engeren Ver-flechtungsraum Brandenburg-Berlin besondere Bedeu-tung zukommt. Große zusammenhängende, nicht zer-siedelte Landschaftsräume gliedern das vorrangig amradialen Schienennetz konzentrierte Siedlungssystem.Die hierbei erreichbaren landschaftlichen Qualitätenwerden künftig einen wichtigen Standortvorteil der Re-gion Brandenburg-Berlin bilden.

Das Ziel soll erreicht werden durch:

• Steuerung und Ordnung der Siedlungsentwicklung ineiner aufeinander abgestimmten Landes-, Regional-und Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Land-schaftsrahmenpläne und der Landschaftspläne,

• Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kom-munen des Berliner Umlandes,

• Entwicklung von Instrumenten zum finanziellen Aus-gleich wirtschaftlicher Nachteile einer freiraumsi-chernden Flächenpolitik für Kommunen,

• Aufrechterhaltung der land- und forstwirtschaftlichenNutzung im engeren Verflechtungsraum,

• Schutz(ausweisungen) wertvoller Kulturlandschaftenund -landschaftsteile,

• raumordnerische und naturschutzrechtliche Absiche-rung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für denArten- und Biotopschutz und dem Biotopverbund,

• Ausweisung von Grünachsen und Grünzäsuren in derRegionalplanung zum Verbund von Freiräumen sowiezur Vermeidung bandartiger Siedlungsstrukturen,

• Konzentration freiraumplanerischer Gestaltungs- undEntwicklungsmaßnahmen auf den Übergangsbereichder Stadt zur Landschaft,

• Verbesserung der Funktion der Landschaft als Erho-lungsraum (z.B. Anreicherung der Landschaft mitHecken, Alleen, Flurgehölzen) im Rahmen von Flur-neuordnungsverfahren.

16 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Rekultivierung am Tagebau Welzow

2.2 Entwicklung umweltgerechterNutzungen

Gemeinsam mit den Hauptnutzern des Landes sollenstrukturreiche, großräumige Kulturlandschaften mitnachhaltiger, umweltgerechter Nutzung entwickeltwerden.

Besondere Dringlichkeiten in bestimmten Teilräumen desLandes zur Vermeidung von Bodenerosion durch Was-ser und Wind, zu grundwasserschonenden Bewirtschaf-tungsweisen und zur Entwicklung des Landschaftsbil-des werden durch die Darstellung der spezifischenSchutz- und Entwicklungsziele deutlich gemacht. Dieräumlichen Abgrenzungen sind im Einzelfall den Ziel-konzepten zu den Schutzgütern Boden, Wasser undLandschaftsbild zu entnehmen.

2.2.1 Landwirtschaft

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft solleine harmonische und nachhaltige nutzbare Kulturland-schaft mit reichhaltiger und vielfältig vernetzter Aus-stattung sowie naturbetonten Landschaftselementenerhalten bzw. entwickelt werden.

Sie soll neben der Erzeugung gesunder und qualitativhochwertiger Agrarprodukte im Nahrungsmittel- undRohstoffbereich der Erhaltung der Leistungsfähigkeitdes Naturhaushaltes und der Erholung des Menschendienen.

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

– Beachtung der Grundsätze des § 17 Abs. 2 des Bun-desbodenschutzgesetzes zum nachhaltigen Schutz desBodens vor schädlichen Veränderungen,

– eine landwirtschaftliche Bodennutzung, die die Leit-linien der ordnungsgemäßen Bodennutzung beachtet,insbesondere durch

– • eine Bodenbearbeitung, die die Wachstumsbedin-gungen für die jeweiligen Kulturpflanzen fördert,selbst aber in möglichst geringem Umfang und sovorzunehmen ist, dass Strukturschäden im Ober-und Unterboden und Mineralisation vermiedenwerden,

– • eine Bodennutzung mit standortgerechten Kultur-pflanzen und Fruchtfolgen, die dazu dienen, dieBodenfruchtbarkeit zu sichern und unerwünschtePflanzen- und Schadorganismen abzuwehren sowieUntersaaten und Zwischenfruchtanbau zum Schutzvor Stickstoffeintrag und Erosion, unter Erhalt vonabsolutem Grünland auf erosionsgefährdeten Hang-lagen, in überschwemmungsgefährdeten Fluss-auen sowie auf allen Erd- und auf Mulmnieder-mooren mit Torfmächtigkeiten von überwiegend> 5 dm,

– • eine Weidehaltung, bei der die Tiere ihren Futterbe-darf bei angemessener Zufütterung überwiegendaus Weidegras decken können, ihnen ausreichendTränkwasser zur Verfügung steht, Trittschäden aufder Grasnarbe weitgehend vermieden werden undGehölze in geeigneter Weise gegen Verbiss und sons-tige Beschädigungen sowie Ränder von Gewässernwirksam gegen Trittschäden von weidenden Tierengeschützt werden,

– • Vermeidung von Winderosion, für die auf potenziellgefährdeten Flächen des Ackerlandes in Branden-burg eine hohe Gefahr besteht, insbesondere durchgeeignete Anbauverfahren, Verkleinerung der oftsehr großen Schläge, Einbringen von Windschutz-pflanzungen,

– • Vermeidung von Wassererosion auf potenziell ge-färdeten Flächen,

– • die Anwendung angepasster Anbauverfahren aufGrenzertragsstandorten,

– • sachgerechte Düngemittelanwendung, so dass dieNährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausge-nutzt werden können und Einträge in die Gewässervermieden werden,

– • zunehmenden Einsatz mechanischer, biologischer,biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie andererkulturtechnischer Maßnahmen bei Pflanzenschutz,

– • gezielten, räumlich differenzierten Einsatz der Mitteldes Vertragsnaturschutzes und der Agrarumwelt-maßnahmen der VO (EG) 1257/99.

Die Leitlinien der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichenBodennutzung konkretisieren landesweit die Erforder-nisse des § 11 des Brandenburgischen Naturschutzge-setzes. Soweit diese Erfordernisse beachtet werden, liegtalso kein Eingriff im Sinne des § 8 des Bundesnatur-schutzgesetzes vor. Mithin sind diese Leitlinien als Min-destanforderungen an eine umweltgerechte landwirt-schaftliche Nutzung zu betrachten.

17MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Landwirtschaft in Lieskau

Landwirtschaftliche Verfahren, die den Kriterien der VO(EWG) 2092/91 entsprechen, sind für eine umweltge-rechte und den natürlichen Lebensraum schützendeLandnutzung besonders geeignet.

Mit einer mittleren jährlichen Niederschlagsmenge von563 Millimetern liegt Brandenburg an vorletzter Stellealler Bundesländer. Zudem sind die vorherrschendensandigen Böden (71 % der Ackerfläche Brandenburgsbestehen aus sandigen Substraten bzw. Sanden mit Tief-lehm, 23 % weisen einen hohen Steinbesatz auf) starktrockenheitsgefährdet.

Beeinträchtigungen von Grundwasser und Ober-flächengewässern durch hohe Entnahmemengen für dieFeldberegnung sind deshalb zu vermeiden. Eine Aus-weitung des Anbauumfanges von Kulturen, derenAnbau unter den gegebenen Standortbedingungen nurmit Beregnungseinsatz möglich ist, sollte wegen derdamit verbundenen Belastung des Wasserhaushaltesmöglichst unterbleiben.

Zu den naturbetonten Strukturelementen der Feldflurgehören u. a. Wegeränder, Feldraine, Hecken, Alleen,Einzelgehölze, Gehölzgruppen, Gräben, Sölle, Bäche,Windschutzstreifen, Streuobstbestände, Lesesteinhau-fen, kleinflächige Feucht-, Trocken-, Mager- und Moor-standorte. Sie können in der Regel wirtschaftlich nichtgenutzt werden (Ausnahmen sind insbesondere Korb-weiden und Streuobstbestände), haben aber als Teileder Kulturlandschaft eine wesentliche Bedeutung:• als Lebensräume für Nützlinge, als Erosionsschutz und

als Klimaausgleich, • als Lebens-, Verbindungs- und Rückzugsraum für

Pflanzen und Tiere, • für die naturnahe Erholung als Elemente einer vielfäl-

tigen charakteristischen Landschaft.

Viele dieser Strukturelemente der Feldflur sind gesetzlichgeschützte Biotope nach §§ 31-35 BbgNatSchG (z.B.Alleen, Lesesteinhaufen, kleinflächige Feucht-, Trocken-,Mager- und Moorstandorte) oder durch andere Verord-nungen bzw. Satzungen geschützt.

2.2.2 Forstwirtschaft

Das Ziel ist, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forst-wirtschaft die ökologische Leistungsfähigkeit und dieFunktionen des Waldes (Nutz-, Schutz- und Erholungs-funktion) nachhaltig zu sichern, den Zusammenhang derWälder zu erhalten, verinselte Waldgebiete durchWald(streifen) zu verbinden und vielgestaltige Waldrän-der zu schaffen. Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

• Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einerartenreichen Pflanzen- und Tierwelt durch Entwick-lung gesunder, stabiler und vielfältiger Wälder,

• Entwicklung standortsgerechter, möglichst naturnaherWaldbestände auf der Grundlage standortbezogenerBestockungszieltypen unter Verwendung einheimi-scher Baum- und Straucharten,

• Vermeidung von Kahlhieben über 3 ha (vgl. § 10LWaldG),

• Sicherung des vorhandenen Potentials an Wald-flächen, die gemäß Liste der Waldfunktion des LandesBrandenburg der Waldfunktion „Ökologisch bedeut-same Bestände und Lebensräume“, Ordnungs-Nr. 77,entsprechen, ggf. durch § 16 Landeswaldgesetz, so-weit sie nicht als Biotop gem. § 32 BbgNatSchG oderals Naturschutzgebiet bereits geschützt sind,

• Schaffung von Biotopverbunden zwischen Wald undoffener Landschaft,

• Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldränder.

Angesichts der Bedrohung der Waldökosysteme durchUmweltbelastungen kommt walderhaltenden und -stabilisierenden Maßnahmen eine besondere Dring-lichkeit zu. Insbesondere durch die ordnungsgemäßeWaldbewirtschaftung sollen die Voraussetzungen fürstabile, widerstandsfähige Wälder geschaffen werden.

Vordringlich ist der allmähliche Umbau der in Branden-burg auf Laub- und Mischwaldstandorten vorherr-schenden Kiefernforsten zu naturnahen Beständen.

Unter Beachtung der standörtlichen Möglichkeiten istder langfristige Umbau reiner Nadelholzbestände ins-besondere über Voranbau- und Unterbaumaßnahmen inMisch- bzw. Laubholzbestockungen mit einem mehr-schichtigem Aufbau vorzusehen. Das standortgerechteNaturverjüngungspotenzial ist besonders zu fördern undzu pflegen.

Zu den für die Ziele des Naturschutzes besonders wich-tigen Wälder gehören:

• Buchenwälder mit Schwerpunkten auf kalk- und nähr-stoffreichen Lehmböden der JungmoränenlandschaftBrandenburgs,

18 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Märkische Kiefer: Nutzfunktion des Waldes

• Buchenwälder bodensaurer Standorte in Nordbran-denburg und im Fläming,

• Traubeneichen-Hainbuchenwälder (einschließlich derlindenreichen Ausbildung Tilio-Carpinetum) im konti-nental beeinflussten Gebiet Mittel-Brandenburgs öst-lich und nordöstlich von Berlin,

• Eichenmischwälder feuchter bis mittlerer Standortesowie Eichentrockenwälder bei kontinentalem undsubkontinentalem Einfluss,

• naturnahe Kiefernmischwälder (Kiefern-Traubenei-chenwälder) mit Schwerpunkt in Mittelbrandenburgund dem Fläming; Kieferntrockenwälder und Flech-ten-Kiefernwälder auf mittleren und armen Sandstand-orten im subkontinentalen Klimabereich,

• Hart- und Weichholzauewälder insbesondere entlangvon Elbe, Unterer Havel, Oder und Neiße,

• Erlen-/Eschenwälder, Mosaike von Nass- und Feucht-waldgesellschaften in den kleinen Niederungen,

• Erlenbruchwälder als Niederungswald auf Niedermoormit größeren Vorkommen vor allem in den Urstrom-tälern und großen Niederungen sowie zahlreiche klei-nere Vorkommen in den Bach- und Seeniederungensowie

• isolierte Buchenvorkommen auf Sonderstandorten imkontinentalen Klimabereich und natürliche Fichten-vorkommen in der Niederlausitz.

Diese Wälder sind vordringlich zu erhalten und zu för-dern.

Bei der Ausweisung von Schutzgebieten ist bei gege-bener Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit das fachlichangemessenste Instrument zu wählen: Schutzwald soll-te auch zum Schutz der Biotope seltener, gefährdeterPflanzen- und Tierarten bzw. stark gefährdeter Wald-gesellschaften sowie für Wälder auf Extremstandorten(Brüche etc.) in Betracht gezogen werden; Naturwald-reservate eher für naturnahe Bestände, die die vonNatur aus vorherrschende Waldgesellschaft repräsen-tieren und wo unter anderem eine Untersuchung wald-baulicher und vegetationsdynamischer Fragen eineRolle spielt.

Als Übergang vom Wald zur offenen Landschaft kommtden Waldrändern als eigenständige Lebensräume undzum Schutz der dahinter liegenden Wälder, insbesonde-re vor Stoffeinträgen, große Bedeutung zu. NaturnaheWaldmäntel und Waldsäume sollen deshalb den räum-lichen Abschluss eines jeden Waldes bilden.

2.2.3 Jagd

Ziel ist, auch durch die Jagd die freilebende Tierwelt inihrem Beziehungsgefüge und die Artenvielfalt zu erhal-ten bzw. wiederherzustellen und die Struktur und Dich-te des Wildbestandes an die standorts- und funktions-bedingte Kapazität des Lebensraumes anzupassen.

Der Hege des Wildes durch die Jagd kommt besondersdann große Bedeutung für den Naturschutz zu, wenn siedarauf gerichtet ist, den landschaftlichen Verhältnissenangepasste, artenreiche und gesunde Wildbestände zuerhalten bzw. zu entwickeln und der Sicherung ihrernatürlichen Lebensgrundlagen dient. Als Indizien für einean den Lebensraum angepasste Struktur und Dichteeines Wildbestandes sollte die Vitalität der jeweiligenWild-Populationen und die Vielfalt, Deckung und Diver-sität der wilderreichbaren Vegetationsschichten dienen.

Möglichkeiten, durch die Jagd bestimmte Programmedes Naturschutzes zu unterstützen, z.B. um einzelneArten zu fördern, sollen genutzt werden.

2.2.4 Fischerei

Ziel ist, auch bei der fischereilichen Nutzung von Ge-wässern die Funktionsfähigkeit des Gewässerökosystemswiederherzustellen bzw. zu erhalten.

Die von Teichwirten geschaffenen Teichgebiete solltenals Bestandteil der Kulturlandschaft des Landes erhaltenbleiben.

Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gewässerökosys-teme bedarf es einer auf Nachhaltigkeit orientiertenfischereilichen Nutzung, die das natürliche Ertragspo-tenzial des Gewässers berücksichtigt. Auch gezieltefischereiwirtschaftliche Gewässerbewirtschaftung solldazu beitragen, dass die Wasserqualität, insbesonderedie Trophie, möglichst der natürlich gewässertypischenentspricht und gewässertypische aquatische Biozönosenerhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Teichgebiete prägen die Eigenart der jeweiligen Land-schaft. Sie erfüllen bedeutsame Funktionen im Wasser-

19MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Ketziner Havelfischer

haushalt durch ihre Wirkung als Nährstofffalle und alsWasserspeicher und durch ihre kontinuierliche Wasser-spende an Luft und Boden. Sie sollen einer artenreichenBegleitfauna und -flora als Lebensraum und Rückzugs-gebiet dienen und somit auch zum Schutz gefährdeterArten beitragen.

2.2.5 Wasserwirtschaft

Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es, unter Berücksich-tigung der besonderen Standortbedingungen Branden-burgs (geringe Grundwasserneubildungsrate, nur relativgeschützte Grundwasserleiter, Reichtum an stehendenund fließenden Oberflächengewässern) die Nutzungs-ansprüche an die Gewässer unter Beachtung der Be-deutung des Wassers im Naturhaushalt zu ordnen. Zielist es, das natürliche Selbstreinigungsvermögen derGewässer zu erhalten oder wiederherzustellen und inihrer ökologischen Funktion beeinträchtigte Gewässerzu sanieren bzw. zu renaturieren. Ein flächendeckenderGrundwasserschutz soll durchgesetzt werden.

2.2.6 Siedlung

Das Ziel ist, lebenswerte Orte mit unverwechselbarerIdentität zu schaffen, die möglichst • reich und überwiegend mit einheimischen Bäumen

und Sträuchern durchgrünt sind, • ausreichend Freiräume für Erholung sowie • für Refugien wildlebender Pflanzen und Tiere bereit-

halten und • die sich durch einen behutsam gestalteten Ortsrand

harmonisch in die sie umgebende Landschaft ein-fügen.

Die das Dorf- oder Stadtbild prägenden, landschaft-lichen Bezüge und die vorhandenen innerörtlichenGärten, Parkanlagen und sonstigen Freiräume sollenbewahrt und in den Aufbau zusammenhängender Frei-raumsysteme integriert werden.

Diese Ziele sollen errreicht werden durch:

• eine Landschafts- und Bauleitplanung, die auf örtli-chen Gegebenheiten aufbauend, langfristig tragfähigeEntwicklungsziele für die Städte und Gemeinden erar-beitet und ihre Umsetzung vorbereitet,

• sparsamen und schonenden Umgang mit Boden,• Berücksichtigung der Landschaft und der lokalklima-

tischen Bedingungen bei der Stadtgestaltung.

Mit dem Landschafts- und Grünordnungsplan besit-zen Städte und Gemeinden geeignete Instrumente, umeine umweltverträgliche Gemeindeentwicklung vorzu-bereiten und Natur und Landschaft in verantwor-tungsbewusster Art und Weise zu erhalten oder neu zugestalten.

Durch Übernahme ihrer Darstellungen in den Flächen-nutzungs- bzw. Bebauungsplan nach Abwägung mit an-deren Belangen, können die Inhalte dieser Pläne rechts-verbindlich festgesetzt werden. Sollte für ein bestimmtesTeilgebiet der Gemeinde kein Bebauungsplan aufgestelltwerden, kann die Gemeinde den Grünordnungsplan alsSatzung festsetzen.

Darüber hinaus kann der Grünordnungsplan auch eingeeignetes Instrument für die Bearbeitung der Eingriffs-regelung sein.

Soweit die Notwendigkeit von Siedlungserweiterungen be-legt wird, sollen sie folgenden Anforderungen genügen:

• möglichst geringe Inanspruchnahme von Freiflächen,• Freihaltung von Flächen mit besonderer Bedeutung

für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbildund die stadtnahe freiraumbezogene Erholung sowiedie Regulations- und Regenerationsleistungen vonBoden, Wasser, Luft/Klima,

• Verminderung des Verkehrsaufkommens (insbeson-dere des motorisierten Individualverkehrs),

• innerhalb der Bauleitplanung soll auf energiesparendesBauen und auf landschafts- und bauleitplanerischeMaßnahmen zur Minderung energiebedingter Emis-sionen hingewirkt werden.

2.2.7 Industrie und Gewerbe

Ziel ist, innerhalb der Industrie- und Gewerbegebiete • Versiegelung zu minimieren, • für eine reichliche Durchgrünung zu sorgen, • attraktive Freiräume zu gestalten und• Refugien für Pflanzen und Tiere zu belassen.

Große Industrie- und Gewerbegebiete oder große tech-nische Anlagen können das Landschaftsbild großräumigund nachhaltig verändern und prägen. Der daraus er-wachsenden Verantwortung für die Landschaft soll

20 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Blick vom Wachtelberg über Werder

durch entsprechende Standortwahl und durch eine an-sprechende architektonische Gestaltung der Anlagenentsprochen werden.

In bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten undbei bestehenden Anlagen eröffnen sich in der Regelauch Möglichkeiten, Bäume zu pflanzen, Fassaden zubegrünen oder auf Restflächen ökologisch wertvolle Re-fugien, insbesondere auch Sekundärbiotope, zu belassenoder zu schaffen.

Nicht genutzte Industrie- und Gewerbegebiete sollenwieder einer Nutzung zugeführt werden. Dies soll vorallem dazu dienen, die Inanspruchnahme von Forst-oder Landwirtschaftsflächen zu minimieren.

Bei der Planung von Industrie- und Gewerbegebietengilt das in Kapitel 2.2.6 gesagte, insbesondere derGrundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund undBoden, entsprechend.

2.2.8 Konversion der Truppenübungsplätze

Die für den Naturschutz bedeutsamen Bereiche der ehe-maligen Truppenübungsplätze sind langfristig für denNaturschutz zu sichern. Für die langfristige Entwicklungdieser Gebiete als Bestandteile des Schutzgebietssystemsdes Landes Brandenburg ist eine Naturschutzkonzeptionaufzustellen, in der aus landesweiter Sicht die erforder-lichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele dargestelltwerden.

Die Gebiete der ehemaligen Truppenübungsplätze gehö-ren zu den letzten großen unzerschnittenen Freiräumenin Deutschland. Sie besitzen eine Schlüsselfunktion für dieErhaltung der Artenvielfalt in Mitteleuropa. Die militä-rische Nutzung erhielt und schuf in diesen Freiräumengroßräumige Landschaften mit Biotopen, die heute inunserer intensiv genutzten Kulturlandschaft weitest-gehend fehlen und deshalb für den Biotop- und Arten-schutz von außerordentlicher Bedeutung sind.

2.2.9 Verkehr

Die Verkehrsplanung muss gem. § 3 Abs. 2 des Bundes-naturschutzgesetzes (NatSchG) die Verwirklichung derZiele des Naturschutzes unterstützen. Die Priorität soll-te auf den Ausbau statt Neubau und auf eine Bündelungvon Trassen gelegt werden. Daneben ist eine Stärkungdes öffentlichen Nahverkehrs und eine verkehrsvermei-dende Landes-, Regional- und Bauleitplanung nötig.

2.2.10 Gewinnung oberflächennaherRohstoffe

Die Nutzung nicht erneuerbarer Bodenschätze wie Tone,Kiese, Sande, Torf soll nach dem Prinzip des sparsamenund schonenden Umgangs mit Grund und Boden erfol-gen. Die sich bei der Rekultivierung der Abbauflächenbietenden Möglichkeiten, die betroffenen Flächen imSinne von Natur und Landschaft aufzuwerten, sollengenutzt werden.

Bei Entscheidungen über den Abbau oberflächennaherRohstoffe muss die Schutzwürdigkeit der anderen stand-ortgebundenen Naturgüter beachtet werden.

Bei konkurrierenden Zielen zwischen Abbau bodennaherRohstoffe und Naturschutz ist die Bedeutung der jewei-ligen Ressourcen im regionalen, nationalen und interna-tionalen Vergleich entscheidend.

Um die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaftmöglichst gering zu halten, sollen Maßnahmen zurRekultivierung der Abbauflächen zügig durchgeführtwerden, bei größeren Abbauvorhaben in räumlich undzeitlich geordneten Teilabschnitten bereits während desAbbaus.

21MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Verlassene GUS-Kaserne in Fürstenberg

Typisch für Brandenburg: Intakte Allee auch an belebter Straße

Die Maßnahmen zur Rekultivierung der Abbauflächensollen auch den Zielen der Landschaftsplanung Rech-nung tragen.

2.3 Entwicklung eines landesweitenSchutzgebietssystems

In Brandenburg ist ein System gesetzlich geschützterGebiete zu entwickeln. In ihm sollen die für die jewei-ligen naturräumlichen Regionen Brandenburgs typischennatürlichen, naturnahen und die durch ihre besondereNutzung schutzwürdigen Lebensräume

• in ausreichender Größe und Vernetzung,• unter Berücksichtigung ihrer Entwicklung und Nut-

zungsvielfalt,• unter Beachtung ihrer Repräsentanz in den natur-

räumlichen Regionen,• in ihren über die Landesgrenze reichenden natürlichen

Bezügen und• als Beitrag für ein europaweites Verbundsystem

vertreten sein.

Der Umfang des Gesamtsystems, insbesondere dieAnteile der einzelnen Schutzkategorien und deren Ver-netzung, wird maßgeblich von der Intensitätsstufe derLandnutzung beeinflusst. Je mehr künftig vor allem beiden landnutzenden Wirtschaftszweigen Naturschutz-belange berücksichtigt werden, desto geringer wird derAnteil der Flächen sein, denen eine besondere Schutz-bedürftigkeit zuzuweisen ist.

Ziel ist, auf 30 % der Landesfläche Landschaftsschutz-gebiete und auf 10 % der Landesfläche Naturschutzge-biete zu schaffen.

Ziel des Naturschutzes ist es auch, innerhalb der Natur-schutzgebiete Zonen auszuweisen, die der wirtschaft-lichen Nutzung grundsätzlich entzogen sind. Diese, alsTotalreservat bezeichneten Zonen in den Naturschutz-gebieten, sollen 1 % der Landesfläche umfassen.

Innerhalb des Schutzgebietssystems hat die Entwicklungder Großschutzgebiete (Nationalpark, Biosphärenreser-vate, Naturparke), in denen die Ziele des Naturschutzeseinschließlich ökologisch verträglicher Landnutzungenkonsequent und modellhaft verwirklicht werden sollen,Priorität.

Zeitlich vorgezogen soll, zunächst auf einem Teil derLandesfläche, mit dem brandenburgischen Konzept derGroßschutzgebiete eine nachhaltige, umweltgerechteEntwicklung verwirklicht werden.

Aufgebaut nach einem Zonierungskonzept abgestufterSchutz- und Nutzungsintensität wird in den Außenzonender Großschutzgebiete die Schaffung von Einrichtungendes Tourismus- und Erholungswesens, medizinischenund sozialen Dienstleistungen und schutzzielverträg-lichen Produktionsstätten unterstützt. Auf diese Weisesollen verallgemeinerungsfähige Strukturmodelle ge-schaffen werden, die beispielhaft Schutz und Nutzungder Landschaft, Arbeiten und Wohnen in naturnaherUmgebung miteinander verbinden.

Während im Nationalpark dem Schutz und der Wieder-herstellung großflächiger Naturlandschaften mit weit-gehend sich selbst überlassener Entwicklung und natür-licher oder naturnaher Dynamik höchste Prioritätzukommt, gilt es in den Biosphärenreservaten und Na-turparks, Naturschutz und verschiedene tragfähigeLandnutzungen (einschließlich Erholung) modellhaftmiteinander zu verknüpfen.

Biosphärenreservate und Naturparks setzen sich ausgroßräumigen, komplex strukturierten Kulturland-schaften (überwiegend Landschaftsschutzgebiete) mitnaturnahen Bereichen (Naturschutzgebiete) zusam-men.

Als Biosphärenreservate im Rahmen des „Man and Bios-phere“-Programms der UNESCO eignen sich sehrgroßflächige Gebiete von herausragendem Wert undhoher Repräsentanz. Sie besitzen ein vierstufiges Zonie-rungskonzept. Während in den Zonen 1, 2 und 3 Schutzund Erhaltung überwiegt, ist die Zone 4 auf die Ent-wicklung nachhaltiger, umweltgerechter Nutzungen ge-richtet.

Die Großschutzgebiete sollen die Funktion überneh-men, „Quellgebiete“ für Populationen bestandsbe-drohter Tier- und Pflanzenarten zu sein, von denen eineWiederbesiedlung der umliegenden Gebiete ausgehenkann.

22 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Gewinnung eines oberflächennahen Rohstoffes imKalksteinbruch Rüdersdorf

23MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

An die Landnutzungen stellen sich innerhalb der Groß-schutzgebiete generell die gleichen Anforderungen wieaußerhalb. Die Modellfunktion dieser Gebiete erfordertjedoch ein größeres Tempo bei der ökologisch orientier-ten Umstrukturierung der Wirtschaftszweige, was denbesonderen Einsatz von Mitteln und Kräften notwendigmacht.

Die Großschutzgebiete und Schutzgebiete sollen auchSchwerpunkte für die landschaftsökologische Forschungsein. Dies bezieht sich sowohl auf naturnahe Ökosys-teme und ihre Biozönosen als auch besonders auf land-wirtschaftliche und forstliche Kulturökosysteme und dieTragfähigkeit verschiedener Nutzungsmodelle.

Mit diesem anspruchsvollen, weitgreifenden Schutzge-bietskonzept wird Brandenburg seiner internationalenVerantwortung gerecht, das es für die Erhaltung vielereuropa- und weltweit vom Aussterben bedrohter Tier-und Pflanzenarten sowie einzigartiger Landschaftsfor-men hat.

2.4 Aufbau des europäischen Schutz-gebietsnetzes Natura 2000

Das landesweite Schutzgebietssystem bildet auch dieGrundlage für den brandenburgischen Beitrag zum Auf-bau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000.

Natura 2000 setzt sich aus den Schutzgebieten derVogelschutzrichtlinie1 und denen der FFH-Richtlinie2

zusammen und dient vorrangig dem Ziel, die biologischeVielfalt in Europa zu erhalten.

Für den Aufbau von Natura 2000 gibt die FFH-Richtlinieeinen Zeitrahmen vor, der sich über drei Phasen von1992 bis 2004 erstreckt. Die 1. Phase der Benennungder Gebiete, die den fachlichen Kriterien der FFH-Richt-

linie entsprechen, ist in Brandenburg abgeschlossen. Die2. und 3. Phase umfassen die Mitwirkung bei der Aus-wahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutungund deren dauerhafte Sicherung. Bis zum Jahr 2004 sinddie für die Erhaltung der gemeldeten Natura 2000 Ge-biete erforderlichen und geeigneten rechtlichen, admi-nistativen und vertraglichen Maßnahmen festzulegen.

Die dauerhafte Sicherung kann durch Unterschutzstel-lungen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz,durch andere Rechtsvorschriften sowie durch vertraglicheVereinbarungen mit den Nutzungsberechtigten erfolgen.Mit dem Artikel 16 der EG-Verordnung 1257/99 für denAusgleich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschrän-kungen durch gemeinschaftliche Umweltvorschriften, den Agrarumweltmaßnahmen gemäß Artikel 22-24 derEG-Verordnung 1257/99 und dem Programm Life-Naturstehen Finanzierungsinstrumente für die Durchführungvon Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung.

Zur Überwachung des Erhaltungszustandes der natür-lichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- undPflanzenarten der Natura 2000-Gebiete wird ein Moni-toringsystem aufgebaut. Dieses dient als Grundlage fürdie regelmäßig zu erstellenden Berichte über die Durch-führung der Erhaltungsmaßnahmen.

Zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Na-tura 2000 werden die Landschaftsstrukturen identifiziertund raumordnerisch gesichert, die für Wanderung, geo-graphische Verbreitung und genetischen Austauschwildlebender Arten wesentlich sind.

Die Brandenburgischen Populationen einiger Tier- undPflanzenarten sind für das Überleben der Art maßgeb-lich: Zu diesen Arten gehören:

• der Eichenbock (Cerambyx cerdo) in den FFH-Gebie-ten des mittleren Baruther Urstromtales, z.B. im „Schö-bendorfer Busch“ oder in der Lausitz, z.B. im Gebiet„MUNA III“,

• der Große Feuerfalter (Lycaena dispar), z.B. in denAuen im „Unteren Odertal“ und der SchwarzblaueBläuling (Maculinea nausithous) z.B. im Gebiet „Mit-tellauf der Schwarzen Elster“),

• die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), z.B. inden Gebieten „Schwarzberge und Spreeniederung“,„Unteres Odertal“ und „Mittlere Oder“,

• die Rotbauchunke (Bombina bombina), • die Europäische Sumpfschuldkröte (Emys orbicularis), • der Fischotter (Lutra lutra) und der Biber (Castor fiber);• die Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris), z.B. in den

Gebieten „Beesenberg“ und „Heimsche Heide“,• die Glanzorchis (Liparis loeselii), vor allem in Kalknie-

dermooren des östlichen und mittleren Brandenburgs,

Nutzung als Schutz

1 Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten2 Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

• das Froschkraut (Luronium natans) an der unterenSchwarzen Elster, z.B. im Gebiet „Fluten von Arnsne-sta“ und

• das Vorblattloses Vermeinkraut (Thesium ebractea-tum) dieses wächst nur noch in zwei kleinflächigenGebieten, eines davon die „Heimsche Heide“.

Für eine Reihe von Lebensraumtypen trägt Branden-burg im europäischen Maßstab eine besondere Verant-wortung. Dies trifft insbesondere auf alle Seentypen,mesotrophe Gewässer mit Zwergbinsenfluren, oligo- bismesotrophe kalkhaltige Seen und natürlich eutropheGewässer, vor allem aber auf die dystrophen Seen zu. Siesind innerhalb Deutschlands im wesentlichen auf Bran-denburg und Mecklenburg-Vorpommern beschränkt.

Einige Ausprägungen der Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald und Orchideen-Buchenwald kommen nur im ostdeutschen Tiefland vor.Die Auswahl einer größeren Zahl von FFH-Gebieten mitzum Teil großflächigen Vorkommen dieser Lebensraum-typen trägt dem Rechnung. Beispiele sind insbesonderedie Gebiete „Stechlin“, „Melzower Forst“ und „Grum-siner Forst/Redernswalde“ (NordbrandenburgischesWald- und Seengebiet und Uckermark).

Bestimmte Moortypen wie Übergangs- und Schwing-rasenmoore und Senken mit Torfmoorsubstraten sindfast ausschließlich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorhanden. Ihr derzeit wichtigster Kom-plex in Mitteleuropa ist das Gebiet „Lieberoser End-moräne und Staakower Läuche“. Daneben bestehenwichtige und repräsentative Vorkommen zum Beispiel inden Gebieten „Stechlin“ im NordbrandenburgischenWald- und Seengebiet, „Erweiterung Loben“ in der Lau-sitz und „Kummersdorfer Heide/Breiter Steinbusch“ imOstbrandenburgischen Heide- und Seengebiet.

Brandenburg besitzt in den großen unzerschnittenen,nährstoffarmen Offenlandschaften der ehemaligenTruppenübungsplätze ein einmaliges Potenzial fürTrockenheiden: Lebensraumtypen wie Sandheiden undoffene Grasflächen auf Binnendünen sowie subkonti-nentale Blauschillergrasrasen haben hier in Europa einenVerbreitungsschwerpunkt. Hervorzuheben sind die Ge-biete „Marienfließ“, „Wittstock-Ruppiner Heide“, (Prig-nitz und Ruppiner Land), „Lieberoser Endmoräne undStaakower Läuche“ (Ostbrandenburgisches Heide- undSeengebiet), „Forst Zinna-Keilberg“, „Heidehof-Golm-berg“ (Fläming), „Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg“und das „Untere Odertal“.

24 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

25MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

3.1 Arten und Lebensgemeinschaften

3.1.1 Leitlinien

Tiere und Pflanzen sind die erlebniswirksamsten Ele-mente eines Naturraumes. Der Schutz von freilebendenTieren und Pflanzen ist deshalb traditionell ein zentralesAnliegen des Naturschutzes und der Erfolg von Natur-schutzmaßnahmen wird seit jeher an dem Vorhanden-sein oder Fehlen der für bestimmte Landschaftsräumetypischen Tier- und Pflanzenarten gemessen.

Die charakteristischen Ökosysteme der einzelnen na-turräumlichen Regionen des Landes Brandenburg mitihrer typischen Artenausstattung sollen geschützt, ge-pflegt und gegebenenfalls wieder entwickelt werden.

Dabei ist zu gewährleisten, dass die Ansprüche der ein-zelnen Arten hinsichtlich Lage, Größe und Beschaffen-heit ihres Lebensraumes sowie der Möglichkeiten desgenetischen Austausches, der Wanderung und der Neu-besiedlung von geeigneten Lebensräumen im Interesseeiner dauerhaften Sicherung reproduktions- und evolu-tionsfähiger Populationen aller in Brandenburg heimi-schen Arten erhalten bleiben oder entwickelt werden.Dafür sind weiträumige Biotop-Verbundsysteme mitökologischen Trittsteinen und Ausbreitungskorridoreneinzurichten.

Großflächige unzersiedelte Lebensräume, die möglichstvollständige Serien von Ökosystemen in naturraumty-pischer Abfolge und Anordnung enthalten sind als Kern-flächen eines Biotop-Verbundsystems zu schützen, zuentwickeln, soweit wie möglich wiederherzustellen unddurch Übergangszonen zu ergänzen, die diese Kern-flächen gegen schädigende Einflüsse abpuffern. Überband- und linienförmige sowie kleinflächige Land-schaftsstrukturen ist ein ökologischer Verbund zwischendiesen Kernflächen zu erreichen.

Durch naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnun-gen oder vertragliche Regelungen müssen diese Flächendauerhaft gesichert werden, um andernorts in ihrem Be-stand bereits gefährdeten Arten die Wiederausbreitungzu ermöglichen. Die Zerschneidung dieser Kernflächen

durch Verkehrswege oder andere lineare Infrastrukturenist zu vermeiden.

Die großräumigen Arealansprüche vieler Arten könnendurch einzelne Schutzgebiete nicht ausreichend erfülltwerden. Deshalb müssen auf der Gesamtfläche des Lan-des durch Verringerung der stofflichen Belastungen undeine den Naturhaushalt schonende Ausrichtung allerLandnutzungen die nötigen Voraussetzungen für einenflächendeckenden Artenschutz geschaffen werden.Auch außerhalb von Schutzgebieten ist auf eine reich-haltige Ausstattung der Landschaft mit kleinflächigenStrukturelementen wie Hecken, Säumen, Rainen, Klein-gewässern, Sukzessionsflächen, Gehölzgruppen, Stein-haufen u.ä. hinzuwirken.

Lokale Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes ori-entieren sich an internationalen Programmen und Ver-einbarungen und untersetzen diese.

Um Veränderungen in der Bestandsentwicklung heimi-scher Arten frühzeitig zu erkennen und um die Effizienzvon Naturschutzmaßnahmen zu bewerten, müssen re-gelmäßige Erhebungen des Bestandes ausgewählterArten mit besonderen Indikatoreigenschaften oder sol-chen Arten, die in ihrem Bestand akut bedroht sind,durchgeführt werden. Dafür wird auch das Fachpoten-tial der ehrenamtlichen Spezialisten und die Kapazitätwissenschaftlicher Einrichtungen genutzt.

3 SchutzgutbezogeneZielkonzepte

Artenreiche Feuchtwiese

Durch entsprechende hoheitliche Maßnahmen ist einwirksamer Schutz der heimischen Arten zu gewährleis-ten und dem illegalen Import von Arten aus anderenHerkunftsbereichen zu begegnen.

3.1.2 Landesweite Ziele zum Schutz vonArten und Lebensgemeinschaften

Der Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften ist vor-rangig durch den Schutz der Lebensräume zu realisieren.

Vorrangig zu sichern sind:• große zusammenhängende, gering zerschnittene und

dünn besiedelte störungsarme Landschaften u. a. alsLebensräume der an diese Räume gebundenen Tierar-ten wie zum Beispiel Schwarzstorch, Seeadler, Schrei-adler, Fischadler, Rothirsch und Fischotter,

• die Lebensräume von Bekassine, Großer Brachvogel,Kiebitz und Uferschnepfe insbesondere in den ausge-dehnten, störungsarmen Niedermooren,

• noch weiträumig erhaltene Flussauen wie UntereHavel, Untere Oder, Elbtal und Spreewald mit ihrercharakteristischen Tier- und Pflanzenausstattung,

• naturnahe aquatische Ökosysteme, insbesondere diewenigen noch erhaltenen Klarwasserseen und die Nie-derungsbäche mit ihrem typischen Arteninventar (z.B.Maräne, Westgroppe, Elritze, Schmerle, Edelkrebs,Steinfliegen sowie seltene Ufer- und Wasserpflanzen-gesellschaften),

• international bedeutende Feuchtgebiete als Rastplätzefür Zugvögel, wie z.B. Kraniche, Limikolen und Was-servogelarten,

• die Einstandsgebiete der mitteleuropäischen Restvor-kommen der in ihrem gesamten Verbreitungsgebietvom Aussterben bedrohten Großtrappe,

• die ehemaligen und noch genutzten Truppenübungs-plätze als nährstoffarme, besonders störungsarme Be-

reiche, die für eine große Zahl besonders bedrohterArten (wie Birkhuhn, Wiedehopf, Ziegenmelker, Brach-pieper und eine Vielzahl wirbelloser Tierarten) letzteRückzugsräume darstellen, insbesondere Biozönosender Brandheiden und ihrer Sukzessionsstadien sowie derOffenlandbiotope sind hier zu berücksichtigen sowie

• zentrale Bereiche der Bergbaufolgelandschaften mitnatürlichen Sukzessionsabläufen und ihrer spezifischenan extreme Standortbedingungen angepassten Arten-ausstattung.

Diese Gebiete sind möglichst großflächig zu erhalten,um so langfristig das Überleben der Populationen hei-mischer Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Dabei darfjedoch nicht übersehen werden, dass viele Arten ausMangel an natürlichen Habitaten wichtige Sekundär-lebensräume innerhalb von Siedlungen gefunden haben,aber auch aus Gründen der Öffentlichkeitswirksamkeitsind Artenschutzmaßnahmen im Siedlungsbereich einebesondere Bedeutung beizumessen.

Über den Schutz und die Entwicklung von Lebensräu-men sowie über eine den Naturhaushalt schonendeLandnutzung hinaus bedarf es spezieller Maßnahmenzur Erhaltung und Pflege (Bestandssicherung) für be-drohte Arten. Dabei wird berücksichtigt, dass aufgrunddes Bekanntheitsgrades und der Beliebtheit bestimmter,sogenannter „Flaggschiff“- Arten, Ziele des Natur-schutzes modellhaft und plakativ popularisiert werdenkönnen.

Spezielle Maßnahmen zur Bestandssicherung sollen er-griffen und in Artenschutzprogrammen dargestellt wer-den für Arten, die

• in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet bestands-bedroht sind (z.B. Fischotter, Elbebiber, Großtrappe,Baumbrüterpopulation des Wanderfalken, Seeadler,Wachtelkönig, Seggenrohrsänger),

• aufgrund ihrer globalen Verbreitungssituation einenVorkommensschwerpunkt in Deutschland haben undderen brandenburgische Populationen von besondererBedeutung für den Fortbestand der jeweiligen Artenim Gesamtareal oder in wichtigen Teilarealen ist (z.B.Rotmilan, Großtrappe, Sumpfknabenkraut),

• aufgrund der besonderen biogeographischen SituationBrandenburgs hier ihre Arealgrenzen haben oder nurnoch in kleinen, oft isolierten Populationen vorkom-men (zum Beispiel Dreizähniges Knabenkraut, Ado-nisröschen, Seggenrohrsänger, Smaragdeidechse,Sumpfschildkröte),

• als für Brandenburg besonders typisch angesehen wer-den und einen hohen Symbolwert für die brandenbur-gischen Kulturlandschaften haben (z.B. Weißstorch),

• eine besondere Bedeutung für die Struktur und Funk-tion des Ökosystems besitzen (z.B. Kleinsäuger,Großinsekten usw., die als nahrungsökologische Basisfür weitere Arten der Nahrungskette dienen).

26 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Weißes KnabenkrautSeeadler

Arten, die in historischer Zeit aus Brandenburg verdrängtwurden (Luchs, Wildkatze, Wolf, Elch, Steinadler) undaus östlichen Ausbreitungszentren, insbesondere ausdem benachbarten Polen heraus wieder nach Branden-burg vordringen, sind entsprechend zu fördern. Geziel-te Ansiedlungsmaßnahmen für diese Arten werden je-doch nicht in Betracht gezogen.

Eine umsetzungsorientierte Konkretisierung der Leitlini-en und Ziele des Biotop- und Artenschutzes erfolgt ineinem „Konzept zur Erhaltung der Biodiversität in Bran-denburg“, das den Rahmen für die aufzustellendenArtenschutzprogramme bildet.

3.1.3 Schutzprogramme für bedrohteArten(-gruppen) – (Artenschutz-programme)

Entsprechend der in 3.1.2 genannten Kriterien sind pri-oritär die Artenschutzprogramme für folgende Artenbzw. Artengruppen zu erarbeiten:

• Großtrappe,• Wiesenbrüter (Uferschnepfe, Rotschenkel, Großer

Brachvogel, Kampfläufer, Bekassine, Kiebitz, Wachtel-könig),

• Sumpfschildkröte,• Smaragdeidechse,• Birkhuhn,• Rotbauchunke und Laubfrosch,• Adler• Weißstorch und• Edelkrebs.

Zur Erhaltung der weltweit vom Aussterben bedrohtenGroßtrappe sind ihre Vorkommen in Brandenburg durchintensives Habitatmanagement zu sichern.

Zur Rettung der Großtrappe in Mitteleuropa sind vor-rangig die Einstandsgebiete Buckow und Belziger Land-schaftswiesen als Kerngebiete des Großtrappenschutzes

mit Mitteln für den Flächenkauf und die Landschafts-pflege auszustatten.

In den genannten Einstandsgebieten (insbesondereBuckow und Belziger Landschaftswiesen) ist die Land-schaftsstruktur entsprechend den Lebensraumansprü-chen der Großtrappe zu erhalten, zu pflegen bzw. zugestalten. Die Bewirtschaftung ist an den Anfor-derungen des besonderen Artenschutzes auszurichten.Wege- und Energieleitungsbau, Meliorationsmaßnah-men sowie sonstige (bauliche) Eingriffe in den Gebie-ten sind strikt zu vermeiden. Ein besonders strengerSchutz ist für die Brutgebiete und traditionellen Balz-plätze einschließlich hier vorhandener Landmarken um-zusetzen.

Durch landwirtschaftliche Arbeiten gestörte Großtrap-pengelege sind zu bergen. Künstliche Brut und Aufzuchtder Küken soll in der Naturschutzstation Buckow erfol-gen. Die aufgezogenen Jungtrappen sind in einem ge-eigneten Einstandsgebiet auszuwildern.

Die Großtrappe ist weltweit vom Aussterben bedroht.Vitale Bestände befinden sich in Spanien, Portugal undUngarn. Für Mitteleuropa stellen die ostdeutschen Vor-kommen die einzigen Populationen. Hier hat sich derBestand von 4.000 (1939/40) auf 75 Tiere (2.000)reduziert. Die Tiere leben ortstreu in kleinen Gruppenverstreut auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Bran-denburg und Sachsen-Anhalt.

Die Kerngebiete des Großtrappenschutzes in Branden-burg sind aufgrund des intensiven Habitatmanagementsfür den Schutz zahlreicher Pflanzen- und Tierarten vonüberregionaler Bedeutung. Zum Beispiel entwickeln siesich zu Rastzentren für Kraniche und Gänse.

27MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Wildkatze

Rufende Kraniche

In den Ergänzungsgebieten für den Großtrappenschutzsind vor allem folgende Maßnahmen von Bedeutung:

• regelmäßige Bestandskontrolle,• Ermittlung der Ursachen für Verluste,• Nachweis von Gelegestandorten, geschlüpften bzw.

aufgewachsenen Küken,• gezielte Aufnahme gestörter Trappengelege zur Über-

führung in die Naturschutzstation Buckow.

Wiesenbrüter sind eine Artengruppe, für die der Schutzund die Entwicklung der Niedermoore und grundwas-sernahen Extensivgrünländer im Land Brandenburg vonBedeutung ist.

Zur Stabilisierung bzw. Wiederansiedlung von Wiesen-brüter-Populationen (Uferschnepfe, Rotschenkel, GroßerBrachvogel, Kampfläufer, Bekassine, Kiebitz, Wachtel-könig) sind die erforderlichen Schutz- und Entwick-lungsmaßnahmen vorrangig in solchen (größeren, zu-sammenhängenden) Landschaftsräumen umzusetzen,die noch gute Wiesenbrüter-Populationen bzw. günstigeEntwicklungsmöglichkeiten aufweisen.

Als Schwerpunktgebiete für den Schutz und die Förde-rung von Wiesenbrütern sind• Untere Havelniederung (SPA1),• Unteres Rhinluch (SPA),• Unteres Odertal (SPA),• Malxe-Niederung und• Belziger Landschaftswiesen (SPA)zu sichern, bzw. zu entwickeln.

Als Entwicklungsgebiete, die aufgrund ihrer günstigenStandortvoraussetzungen wieder zu optimalen Wiesen-brüter-Gebieten entwickelt werden können, sind be-sonders zu fördern:

• Elbtalaue in der Westprignitz (SPA),• Oberes Rhinluch/Schnelle-Havel-Niederung,• Mittlere Havel/Rietzer See (SPA),• Nuthe-Nieplitz-Niederung• Notte-Niederung,• Randow-Welse-Bruch/Ueckerniederung,• Teile des Oderbruchs und der Neuzeller Aue,• Havelländisches Luch (SPA),• Teile des Spreewaldes und• Schraden.

Zum Schutz und zur Entwicklung von Wiesenbrüter-Gebieten sind Maßnahmen zur Verbesserung der Grund-wasser- und Überflutungsverhältnisse vorrangig. In denNiederungen sind großflächige, extensiv genutzte Grün-landbereiche zu erhalten und in Abstimmung mit denLandnutzern zu entwickeln.

Traditionelle und jetzt noch besiedelte Brutgebiete fürwiesenbrütende Limikolen zeichnen sich durch zumin-dest zeitweise hohe Grundwasserstände bzw. periodi-sche Überflutungen (März - Juni) aus. Sie weisen in derRegel einen hohen Grünlandanteil auf.

Der Vernässungsgrad der Wiesen ist für die Brutansied-lung offensichtlich entscheidender als die Zusammen-setzung der Pflanzengesellschaften. Ein hoher Wasser-stand im März und April mit vielen Blänken (etwa 20 bis50 % der Fläche) kommt allen Arten entgegen.

Das Trockenfallen der Wiesen muss ab Anfang Mai lang-sam erfolgen, so dass auch Mitte Juni noch nasse Sen-ken vorhanden sind. Höhe und Dichte der Vegetationstellen jedoch einen limitierenden Faktor für die Brutan-siedlung dar. Kurzrasige Wiesen und Weiden werdenzum Zeitpunkt des Brutbeginns von allen Arten (außerBekassine) bevorzugt.

Von Vorteil ist ein zeitlich differenzierter Aufwuchs derWiesen. Dieser ist in genügend großen Grünlandgebie-ten mit einem ständigen Wechsel von trockenen, feuch-ten und nassen Bereichen garantiert. Gleichzeitig findendie Arten vielfältige Brut- und auch Nahrungsmöglich-keiten vor.

Die Störungsarmut von Kerngebieten des Wiesenbrü-terschutzes ist zu den Brutzeiten sicherzustellen.

Die Umsetzung der Maßnahmen für wiesenbrütendeLimikolen ist von großer Bedeutung für durchziehende,rastende und brütende Wasservogelarten, die direkt vondiesen Managementmaßnahmen profitieren. Die opti-mierte Wasserhaltung und Bewirtschaftung fördertzudem die Rückentwicklung der Grünländer zu natur-nahen und ökologisch wertvollen Feuchtwiesen bzw.Feuchtweiden mit ihrem reichen Inventar an Wirbel-tieren, Wirbellosen und Pflanzenarten (z.B. Orchideen).

28 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Echte Sumpfwurz

1 SPA: Special Protection Area gemäß EG-Vogelschutz-Richtlinie

Die Brutpopulation des Wachtelkönigs im UnterenOdertal ist dauerhaft zu sichern.

Der Wachtelkönig ist eine von den fünf in der Bundes-republik Deutschland brütenden Arten, die in der Listeder bedrohten Vogelarten der Erde (IUCN Red DataBook) aufgeführt sind. Diese Art repräsentiert den Le-bensraum der wechselfeuchten Wiesen, die entwederdurch Offenlassung oder durch intensive landwirt-schaftliche Nutzung weltweit gefährdet sind.

Der Wachtelkönig wird auch im Anhang 1 der EG-Vogelschutz-Richtlinie genannt. Für seine Vorkom-mensgebiete sind daher SPA einzurichten. Brandenburghat diese Verpflichtung für sein Vorkommensgebiet imUnteren Odertal umgesetzt.

Der Bestand im Unteren Odertal stellt ca. 10 % desdeutschen Gesamtbestandes dar, und es handelt sichhierbei um die größte geschlossene Population Deutsch-lands. Hieraus folgt eine hohe nationale Verantwortung.

Fischotter und Biber stehen im Anhang 2 der FFH-Richt-linie. Ihre Vorkommensschwerpunkte sind dem entspre-chend von der Landesregierung auch als FFH-Gebietegemeldet worden. Sie sind Arten, für die der Schutz unddie Entwicklung der Gewässer von Bedeutung ist. Maß-nahmen des Biotopschutzes und der Biotopentwicklungfür den Lebensraum Gewässer einschließlich terres-trischer Randbiotope sollen an den Lebensrauman-sprüchen diesen Arten ausgerichtet werden.

Otter und Biber sind als ufergebundene, semiaquatischeSäugetiere an natürliche oder naturnahe Ufer mit aus-geprägten Vegetationsstrukturen (Deckung und Unter-schlupf) gebunden. Großflächige Vorkommen könnenauf Dauer nur erhalten werden (Fischotter) bzw. aufge-baut werden (Elbebiber), wenn ein möglichst hoher Ver-netzungsgrad der brandenburgischen Wassereinzugs-gebiete besteht.

Dem Schutz des Fischotters und des Bibers dient ins-besondere auch das Fließgewässerschutzsystem. DieErfordernisse des Otterschutzes sind beim Um- und Aus-bau von Wasserstraßen, bei Maßnahmen zum Hochwas-serschutz, bei der Gestaltung von Brücken und Wehrenund bei Anlagen der Fischereiwirtschaft zu berücksich-tigen. Besonders beim Straßenneu- und ausbau ist aufeine optimale Passierbarkeit für den Otter entlang derFließgewässer zu achten.

Der Fischotter ist in Europa eine der am meisten gefähr-deten Säugetierarten. In der Roten Liste der Bundesre-publik Deutschland und der des Landes Brandenburg istder Otter in der Kategorie 1, vom Aussterben bedroht,eingeordnet. Den brandenburgischen und mecklenbur-gischen Populationen kommt eine essentielle Bedeutungfür den Erhalt der Art in Mitteleuropa zu.

Der Biber ist in der Bundesrepublik vom Aussterben be-droht. Diese Art wurde in Europa einschließlich Deutsch-land großflächig ausgerottet, und es überlebten nurmehrere kleinflächige Restvorkommen.

Die Smaragdeidechse gehört zu den wertvollsten Relik-ten der mitteleuropäischen Wirbeltierfauna. In Branden-burg sind Vorkommen aus einem Gebiet bekannt, dasdurch die Eckpunkte Oderhänge, Beelitzer Sander, undNiederlausitz umrissen wird. Mit nur fünf isolierten klei-neren Vorkommen ist die Art vom Aussterben bedroht.

Lichte Kiefernforste und lückige Kiefernjungbeständesind die vorrangigen Lebensräume der BrandenburgerPopulation. Durch fortschreitende Sukzession verlierendiese Gebiete zunehmend ihre Eignung als Lebensraumfür die Smaragdeidechse, so dass durch den Mangel angeeigneten Ausweichplätzen eine Gefährdung der Po-pulation besteht. Es gilt in den Forsten insbesondereausreichend Eiablageplätze für diese wärmeliebende Artzu schaffen. Daher ist ein effektiver Schutz nur in engerZusammenarbeit mit der Forstwirtschaft zu erreichen.

29MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

ElbebiberFischotter

Smaragdeidechse

Ehemalige Vorkommensgebiete im Bereich der Oder-hänge und des Beelitzer Sanders sollten in diesem Sinnein gezieltes Habitatmanagement erfahren, um Mög-lichkeiten für eine Wiederansiedlung zu schaffen undsomit die Chancen für den Fortbestand der Art in Bran-denburg zu erhöhen.

Das Birkhuhn ist eine Charakterart der ausgedehntenLuchgebiete und Kiefernheiden von hohem Symbolwertfür den Artenschutz. Es bietet die Möglichkeit der erfolg-reichen Zusammenarbeit von Forst-, Jagdwirtschaft undNaturschutz.

Zu Beginn des Jahrhunderts war das Birkhuhn in Bran-denburg weit verbreitet, sowohl in den Luchgebietenals auch in den Mooren und trockenen Wäldern derLausitz.

Gegenwärtig existieren noch Restbestände dieses ehe-mals verbreiteten Vorkommens im Süden von Branden-burg. Die noch vitalen Bestandteile der Flachlandpopu-lation, die sich im sächsischen Teil der Lausitz befinden,sind akut vom fortschreitenden Braunkohlebergbau be-droht. Es ist daher dringend erforderlich, auf Branden-burger Gebiet optimale Habitate zu schaffen und denKontakt zu dem Vorkommen auf polnischem Gebiet zugewährleisten.

Durch eine Orientierung der Waldbewirtschaftung aufstabile, naturnahe, ungleichaltrige Mischwälder untergezielter Nutzung von Eigendynamik und Sukzessionbesteht die Chance einer Arealerweiterung und Be-standszunahme für diese Art. Weiterhin spielen Konver-sionsmaßnahmen und die Rekultivierung der Bergbau-folgeflächen wichtige Anknüpfungspunkte für dieErholung der vorhandenen Population.

Weitere Artenschutzprogramme sollten u.a. für die fol-genden Arten und Artengruppen erabeitet werden,wobei diesen Programmen weitere, insbesondere fürArten des aquatischen Bereiches folgen müssen:

Der Weißstorch ist als eine für Brandenburg typische Artund als sensibler Indikator für eine naturverträglicheLandnutzung besonders zu schützen.

Die Sicherung der Weißstorchbestände erfordert

• die Erfassung und Erhaltung von Nahrungsflächen desWeißstorchs (Erstellung kreisbezogener Flächenkatas-ter zur Berücksichtigung in regionalen und örtlichenPlanungen),

• die Entwicklung extensiv genutzter Grünlandstandorte(zum Beispiel über Bewirtschaftungsvereinbarungenim Rahmen des Vertragsnaturschutzes),

• Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaherAuenbiotope sowie grundwassernaher Grünland-flächen,

• Begleituntersuchungen zur Optimierung der Pflege-bewirtschaftung von Extensivgrünland,

• den Schutz der Horststandorte und die Unterstützungder ehrenamtlichen Weißstorchbetreuung.

Den Maßnahmen zum Schutz des Weißstorches, derauch im Anhang 1 der EG-Vogelschutz-Richtlinie ge-nannt ist, kommt eine große Bedeutung für die künftigeLandschaftsentwicklung zu.

Die im Rahmen des Weißstorchschutzes zu sicherndenund zu regenerierenden Feuchtgrünlandbereiche sind alsRast-, Nahrungs- und mittelfristig auch als Brutbiotope v. a. für Limikolen, insbesondere Brachvogel, Bekassine,Uferschnepfe, Rotschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, darüberhinaus für die Förderung von Pflanzengesellschaften desFeuchtgrünlandes (unter anderem auch von Orchideen-arten) von großer Bedeutung. In den Stromtälern sindÜberschwemmungsgrünländer großflächig zu ent-wickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei das Untere Oder-tal (SPA Nr. 7), die Untere Havelniederung (SPA Nr. 2),die Mittlere Havel (IBA) und die Elbtalaue (SPA Nr. 1).

Wiedervernässte, extensiv genutzte Grünlandbereicherepräsentieren gebietstypische Landschaftselemente mitentsprechenden Sicherungsfunktionen für den Natur-haushalt.

Für die in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Am-phibienarten Laubfrosch und Rotbauchunke sind be-sondere Schutzprogramme durchzuführen.

Vorhandene Laichgewässer sind zu sichern und isoliertePopulationen über Korridor- und Trittsteinbiotope zuverbinden.

Voraussetzung für effektive Schutzmaßnahmen sind ak-tuelle und flächendeckende Bestandsaufnahmen der

30 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Laubfrosch

gegenwärtigen Vorkommen. Zu den wesentlichen Bio-topschutz- und entwicklungsmaßnahmen zählen:• der Schutz der Laichgewässer und ihrer Ufer- und Um-

landbereiche durch eine extensive, dünger- und pesti-zidfreie Bewirtschaftung,

• Schutz und Entwicklung der Sommer- und Winter-lebensräume,

• Renaturierung stark geschädigter (aktueller und poten-tieller) Laichgewässer und Schaffung neuer Gewässer in der Umgebung auf der Basis lokaler und regionalerKartierungen.

Die gegenwärtige Verbreitung des Laubfrosches in Bran-denburg zeigt eindeutige Tendenzen der Isolierung undVerinselung der Einzelvorkommen. Dies sind Anzeichenfür die hochgradige Gefährdung der Art durch stark ein-geschränkte genetische und populationsdynamischeAustauschvorgänge der Subpopulationen.

Die Rotbauchunke ist Bewohnerin offener vegetations-reicher Gewässer des Tieflandes. Wichtige Vorkom-mensschwerpunkte sind die Überschwemmungsregionender Flussauen sowie die Feldsölle. Für diese Lebensräu-me, die einen hohen Wert für viele bedrohte Tier- undPflanzenarten besitzen, ist sie eine wichtige Indikatorart.

Für die Rotbauchunke, die im Anhang 2 der FFH-Richt-linie aufgelistet ist, wurden in Brandenburg mehrere Vor-kommensschwerpunkte als FFH-Gebiet gemeldet. AlsBeispiel sei auf die FFH-Gebiete Nr. 173, Nr. 371, Nr. 398und Nr. 439 hingewiesen (vgl. Karte 2.1).

Die Bestände der Adlerarten und des Schwarzstorchs, siesind im Anhang 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie ver-zeichnet, sind zu fördern. Der Habitatschutz dieser Artenmuss über die Sicherung der Horstschutzzonen (§ 33BbgNatSchG) hinaus landesweit weitergeführt und in-tensiviert werden.

Insbesondere durch die Sicherung großräumig störungs-armer, möglichst extensiv genutzter Kulturlandschaftenund Feuchtgebiete als Nahrungshabitate sowie stö-

rungsarmer Altholzbestände als Brutplätze ist ein wirk-samer Schutz der Arten zu realisieren.

Schreiadler und Schwarzstorch benötigen eine Kombi-nation aus naturnahen Hochwaldbeständen, Bruch-waldformationen sowie grundwassernahen, extensivgenutzten Grünlandbereichen mit intakten Gewässern.Spezielle Maßnahmen für direkte Bestandsstützungenfür Fisch- und Seeadler können auch durch gezielteAnlage von Nahrungsteichen erfolgen.

Ein großer Anteil des brandenburgischen Fischadlerbe-standes ist an Hochspannungsmasten als Brutplätze ge-bunden. Diese Standorte sind zu sichern, zusätzlich sollin bestimten Fällen das Nistplatzangebot durch Anbrin-gung von Kunsthorsten gefördert werden. Darüber hin-aus ist das Belassen von Überhältern in Wäldern für denFischadlerschutz von Bedeutung.

Auch der Kranich, dessen Brutbestand in Brandenburgvergleichsweise hoch ist (>1200 Brutpaare), ist beson-ders zu schützen. Seine Bedrohung resultiert aus derspezifischen Bindung der Art an zur Brutzeit wasser-führende, ungestörte Bruthabitate, die zunehmend ge-fährdet sind. Darüber hinaus ist der Kranich ein sensiblerIndikator für die Beeinträchtigung bislang störungsarmerBereiche.

Zur nachhaltigen Sicherung der Vorkommen gefährde-ter Brutvögel der Röhrichte kommt dem Röhrichtschutzeine nachhaltige Bedeutung zu.

Das Bruthabitat besonders schutzbedürftiger Arten, wieDrosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Große Rohrdom-mel, Zwergrohrdommel, Rohrschwirl, Rohrweihe, Was-serralle, Tüpfelralle, Kleine Ralle, Bartmeise, Beutelmei-se und Rohrammer ist an Röhrichtstrukturen bzw. andie Lage zum Gewässer gebunden.

Die Fledermausarten sind vor allem durch die Siche-rung ihrer Wochenstuben und Winterquartiere zuschützen.

31MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Langohr beim Trinken

Schwarzstorch

Das bedeutendste Fledermauswinterquartier in Bran-denburg befindet sich in den Stollen des RüdersdorferKalktagebaus mit über 2.000 Tieren (11 Arten). Weiterebedeutende Sommer- und Winterquartiere sind erfasst(Landesumweltamt).

Für weitere vom Aussterben bedrohte bzw. gefährdeteArten sind Artenschutzprogramme auszuarbeiten. Diesgilt insbesondere für:

• Auerhuhn,• Seggenrohrsänger,• Steinkauz,• Rebhuhn,• Feldhamster und• Edelkrebs.

Das Auerhuhn ist europaweit vom Aussterben bedroht.Für das Land Brandenburg ergibt sich eine besondereVerantwortung für den Erhalt dieser Art, da sich hierRestbestände der letzten deutschen Tieflandpopulatio-nen befinden. Die nächsten Tieflandvorkommen sinderst wieder in Ostpolen anzutreffen. Auf dem ehe-maligen Truppenübungsplatz Bad Liebenwerda bliebeiner der größten ursprünglichen TraubeneichenwälderDeutschlands erhalten, in dem das Auerhuhn in ein-zelnen Exemplaren noch vorkommt. Es ist das Wap-pentier des Naturparks „Niederlausitzer Heideland-schaft“. Vorrangig ist der Schutz gegenüber Störungenaller Art.

Der Seggenrohrsänger weist in Ostdeutschland nur nochlokale Restvorkommen auf, das bedeutendste Vorkom-men besteht im Unteren Odertal.

Der Steinkauzbestand Brandenburgs hat sich in denletzten Jahrzehnten dramatisch verringert. Mit Rest-beständen im Westhavelbereich und Einzelvorkom-men in der Niederlausitz steht die Art vor dem Aus-sterben.

Als Zielart einer artenreichen Feldflur steht das Rebhuhnstellvertretend für das Ziel der Revitalisierung ökolo-gisch-funktionaler Kulturlandschaftsbestandteile. So-wohl das Nahrungsangebot als auch Deckungs- undBrutmöglichkeiten für das Rebhuhn sind nur in agro-chemisch wenig belasteten, strukturreichen Feldflurenmöglich.

Restvorkommen des ehemals weit verbreiteten Feld-hamsters befinden sich in den intensiv genutzten Acker-flächen der Nauener Platte. Nachweise in den letztenJahren sind spärlich. Einstmals als Landwirtschafts-schädling bekämpft, ist die Art heute in Brandenburg,ähnlich wie auch in den Schwerpunktvorkommen derMagdeburger Börde, vom Aussterben bedroht. ZumErhalt der Art sind Änderungen der ackerbaulichenNutzungsweise notwendig, zum Beispiel das Belassen

von Ernteresten auf den Stoppelfeldern, die Anlage vonFutterstreifen sowie möglichst geringe Bodenverdich-tung und minimierter Einsatz von Agrochemikalien.

In seiner Bindung an hohe Gewässergüte stellt derEdelkrebs eine Leit- bzw. Zielart ökologisch intakterFließgewässer dar. Die natürlichen Begleitarten sindmeist ebenfalls gefährdet. Durch Verschlechterung derWasserqualität, Verbauung von Fließgewässern, öko-logisch verfehlte Fischbesatzmaßnahmen sowie durchdie massiven Bestandsverluste durch die Krebspestexistiert die Art heute nur noch in meist isolierten Po-pulationen im Bereich der Oberläufe von wenigenFließgewässern.

Artenschutzkonzeption Pflanzen

Für eine Auswahl prioritär zu schützender Pflanzenartenin Brandenburg sind Maßnahmen zu ihrer Erhaltung undPflege durchzuführen und hinsichtlich ihrer Wirksam-keit zu kontrollieren.

Zur Vorbereitung von Erhaltungs- und Pflegemaßnah-men liegt eine „Artenschutzkonzeption Pflanzen“ vor.Hierfür ist wegen der Kriterien ‘Seltenheit’ und ‘Ent-wicklungstrends der Populationen’ eine Auswahl von50 prioritär zu schützenden Pflanzenarten getroffenworden (siehe Materialienband des Landschaftspro-gramms).

Biotopschutzprogramme

Ergänzend zur Aufstellung und Umsetzung von Arten-schutzprogrammen sind zur Erhaltung und Entwicklungbesonders gefährdeter Biotope landesweite Schutzpro-gramme erforderlich. Aufgrund ihrer Bedeutung für denSchutz bestimmter Artengruppen sowie aufgrund ihrerGefährdung sind zunächst vorrangig folgende Biotop-schutzprogramme umzusetzen.

• Feuchtwiesen• – ungedüngte, nährstoffarme bis mäßig nährstoffrei-

che, durch unregelmäßige oder späte Mahd bewirt-schaftete arme Feuchtwiesen (Pfeifengraswiesen),die in Brandenburg extrem gefährdet sind,

• – mäßig gedüngte, durch regelmäßige, in der Regeleinschürige Mahd bewirtschaftete Wiesen feuchterStandorte (Sumpfdotterblumen-Kohldistel-Feucht-wiesen), die für eine optimale Ausprägung auf eineextensive Bewirtschaftung angewiesen sind,

• Binnensalzstellen, die in den Anhang 1 der FFH-Richt-linie aufgenommen werden und für die Brandenburgmit den wenigen vorhandenen Vorkommen eine über-regionale Verantwortung besitzt,

32 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

• Quellen• – Die meist komplexen Quellbereiche werden in Bran-

denburg in der Regel durch Austritt von Poren-grundwasserleitern geschaffen. Mit ihrer charakteris-tischen Fauna und Flora bilden sie eine relativeigenständige Lebensgemeinschaft, die durch Akti-vitäten in ihrem Umfeld leicht beeinträchtigt bzw.gefährdet werden kann.

• – Die Vorkommen von Quellen sollen deshalb lan-desweit als erster Schritt zu ihrem Schutz erfasstwerden.

3.2 Boden

3.2.1 Leitlinien

Die natürlichen Funktionen des Bodens als • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,

Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,• Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit

seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedien für stoffliche

Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoff-umwandlungseigenschaften insbesondere auch zumSchutz des Grundwassers,

und seine Funktion als Archiv der Natur und Kultur-geschichte sind zu erhalten oder wiederherzustellen.Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen undseiner Funktion als Archiv der Natur und Kulturge-schichte sind zu vermeiden.

Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnah-men ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzlicheVersiegelung von Böden zu minimieren. Neuversiege-lungen sind durch geeignete Maßnahmen nach Mög-lichkeit durch Entsiegelung auszugleichen. Stoffliche Be-einträchtigungen des Bodens sowie Beeinträchtigungender Bodenstruktur (z.B. durch Erosion, Versauerung oderVerdichtung) sind zu vermeiden bzw. weitestgehend zureduzieren.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Bodentypen ist zuerhalten; insbesondere Bereiche mit seltenen und geo-wissenschaftlich bedeutsamen Böden.

Für den Naturhaushalt negative Veränderungen desBodenwasserhaushalts sind zu vermeiden.

Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes.Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höherentwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Men-schen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nichtenergisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutzdes Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalbdes Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrund-lage und Lebensraum im allgemeinen und im besonde-ren die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land-und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend diesernatürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral,sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert ge-schützt werden.

Die nachhaltige Sicherung des Bodens als Teil des Na-turhaushaltes umfasst einerseits den komplexen Schutzder natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen einernachhaltigen Bodennutzung (Erhaltung bzw. Regenera-tion der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Bodens),andererseits den Schutz wesentlicher, für die Natur-räume Brandenburgs charakteristischer Merkmale undMerkmalskombinationen.

Zum Schutz des Bodens und der Klimaverbesserung sindWindschutzhecken und Feldgehölzpflanzungen auch imRahmen der Flurneuordnung unter Berücksichtigung derLandschaftsplanung wiederherzustellen.

3.2.2 Landesweite Ziele

Die die Naturräume Brandenburgs in besonderer Weiseprägenden Böden sind gegenüber Flächeninan-spruchnahme zu sichern und vor Veränderungen ihrercharakteristischen Standorteigenschaften zu schützen.

33MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Boden bis zum Horizont

Für Brandenburg typischer Quellbereich

Dies umfasst

• den Schutz bzw. die Regeneration der Moorböden alswertvolle Naturkörper, Wasser- und Stoffspeicher inder Landschaft Brandenburgs,

• den Schutz der Dünengebiete, die in ihrer Eigenartbedeutsame Zeugen der nacheiszeitlichen Land-schaftsgeschichte sind und wertvolle Trockenbiotopedarstellen,

• den Schutz reliefierter, vielgestaltiger Endmoränen-böden mit Blockpackungen und Steinanreicherungen,

• den Schutz überwiegend naturnaher Auenbödensowie

• den Erhalt, aber vor allem die Regeneration der grund-wasserbeeinflussten Mineralböden der Niederungen.

Auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden desLandes sind durch bodenschonende Bewirtschaftungs-weisen Beeinträchtigungen der biotischen Ertragsfähig-keit, der Regelungs- und Lebensraumfunktion nachhal-tig zu vermeiden. Landwirtschaftlich leistungsfähigeBöden sind vor anderer Flächeninanspruchnahme zusichern.

Land- und forstwirtschaftlich leistungsfähige Böden wei-sen innerhalb des Landes einen vergleichsweise geringenFlächenanteil auf. Für die Forstwirtschaft stellen sie diewertvollsten Waldstandorte dar. Solche Nutzungen sol-len auf diesen Standorten langfristig gesichert werden.Ein Verlust besonders dieser Böden durch Überbauung,Rohstoffgewinnung und anderen Flächeninanspruch-nahmen soll vermieden werden. Gebiete mit land- undforstwirtschaftlich leistungsfähigen Böden konzentrie-ren sich in der Uckermark, im Oderbruch, in der Prignitzund im Niederen Fläming. In anderen Räumen des Lan-des treten sie kleinflächiger auf, wie zum Beispiel dieNauener Platte in der Mittleren Mark.

Große Teile Brandenburgs sind durch überwiegend sorp-tionsschwache, durchlässige Böden in den großen San-dergebieten, den Urstromtälern und auf den Plattengekennzeichnet. Durch eine bodenschondende Bewirt-schaftung dieser Standorte sind die Voraussetzungen fürdie Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertigerAgrarprodukte sowie als Voraussetzung für stabile,widerstandsfähige, naturnahe Waldbestände zu sichern.Für Standorte mit extrem geringer Ertragsfähigkeit sollenin den weiteren Stufen der Landschafts- und räumlichenGesamtplanung sowie der Agrarstrukturellen VorplanungLösungsvorschläge für deren künftige Nutzung ent-wickelt werden. Bespiele können die Entwicklung natur-naher Heidegebiete und Dünenwälder sein. Da die be-troffenen Böden bei landwirtschaftlicher Nutzung in derRegel eine hohe Bedeutung für die Grundwasserneubil-dung aufweisen, sind Möglichkeiten einer Offenhaltung(Dauervegetation ohne Bewaldung) bei Entscheidungenüber die künftige Flächennutzung besonders zu berück-sichtigen (vgl. Kap. 3.3, Schutzgut Wasser).

Im engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin wirdder Sicherung des Bodens gegenüber Flächeninan-spruchnahme und Versiegelung eine besondere Dring-lichkeit zugewiesen.

Für die Neuinanspruchnahme von Boden in diesem Raumsollen strenge Maßstäbe an den Bedarfsnachweis angelegtwerden. Insbesondere sollen Möglichkeiten der innerört-lichen Verdichtung und der Wiederverwendung ehema-liger Industrie- und Gewerbeflächen geprüft werden.

In Bereichen mit spezifischen Bodenbelastungen und Bo-dendegradierung beispielsweise durch Übernutzungensowie flächenhafter Bodenzerstörung sind alle Anstren-gungen auf den Abbau der Beeinträchtigungen und dieRegeneration der Bodenfunktionen zu konzentrieren.

Schwerpunkte der Bodendegradierung durch Über-nutzung sind die entwässerten Niedermoorbereiche.Darüber hinaus bestehen Beeinträchtigungsrisikengegenüber Wind- und Wassererosion auf ackerbaulichgenutzten Standorten. Wassererosion ist insbesondere inTeilbereichen der Uckermark und des Ostbrandenbur-gischen Heide- und Seengebietes als ein besondererGefährdungsfaktor zu beachten, Winderosion mit Aus-nahme der Uckermark und des Oderbruchs in allennaturräumlichen Regionen.

Die Auswahl der „Schwerpunkträume des Boden-schutzes“ berücksichtigt die typischen und die seltenenbzw. wertvollen Böden Brandenburgs. Sie werden ab-gegrenzt, wenn durch Überlagerung und/oder engräu-mige Nachbarschaft wertvoller bzw. seltener Bödensowie Häufung von Bodendenkmalen zusammenhän-gende Gebiete mit besonderer Bedeutung für komplexeAufgaben des Boden- und Naturschutzes entstehen. Eshandelt sich also häufig um Bodenmosaike, die sichdurch den engräumigen Wechsel unterschiedlicherBöden auszeichnen, wodurch auch die landschaftlicheVielfalt mitbestimmt wird.

In diesen Schwerpunkträumen sollen alle Planungen undMaßnahmen mit dem Zweck dieses besonderen Boden-schutzes vereinbar sein. Die Art und Intensität der Land-nutzungen soll zur Erhaltung der typischen, seltenenund wertvollen Böden nachhaltig beitragen bzw. denAbbau schädlicher Bodenveränderungen unterstützen.

3.3 Wasser

3.3.1 Leitlinien

Die ökologischen Funktionen ober- und unterirdischerGewässer als Lebensgrundlage von Menschen, Tierenund Pflanzen, als klimatischer Ausgleichsfaktor und alsBrandenburg in besonderem Maße prägende Land-schaftsbestandteile sollen nachhaltig gesichert werden.

34 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Die nachhaltige Sicherung eines ausgeglichenen Was-serhaushaltes als Teil des Naturhaushaltes erfordert

• den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffbelastun-gen (qualitativer Aspekt),

• den Erhalt des Grundwasserneubildungsvermögensund der Retentionsleistungen,

• die Vermeidung bzw. Verminderung von stofflichenBelastungen der Oberflächengewässer,

• den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der natürlichenSelbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer,

• den Schutz bzw. die Entwicklung eines naturnahenFließgewässersystems einschließlich ihrer Randberei-che/Niederungen,

• den Schutz bzw. die Sanierung der Seen einschließlichihrer Uferzonen und Einzugsgebiete.

Mit über 10 000 stehenden Gewässern und einem Netzvon 1.982 km Fließgewässern I. Ordnung und 30.294km Fließgewässern II. Ordnung weist Brandenburg einenbesonders hohen Anteil an Oberflächengewässern auf.Dem Schutz, der Pflege und Entwicklung dieses Gewäs-serreichtums kommt damit besondere Bedeutung zu.

Das Grundwasser als Teil des Naturhaushaltes bedarfunter dem Vorsorgeaspekt eines umfassenden flächen-deckenden Schutzes auch außerhalb aktuell genutzteroder geplanter Gebiete für eine Trinkwassernutzung.

3.3.2 Landesweite Ziele zumGrundwasserschutz

Der Sicherung der Grundwasserneubildung ist zum lang-fristigen Erhalt eines ausgeglichenen Wasserhaushaltsim Land Brandenburg besondere Priorität beizumessen.

Besonders in Bereichen mit überdurchschnittlicherGrundwasserneubildung (> 150 mm/a) sind Einschrän-kungen der Versickerungsmöglichkeit von Niederschlä-

gen zu vermeiden. Nutzungsänderungen, insbesondereFlächenversiegelungen und Aufforstungen, bedürfen indiesen Gebieten der besonderen Prüfung unter demGesichtspunkt eines vorsorgeorientierten Schutzes desWasserhaushaltes. Möglichkeiten der Rückhaltung vonAbflüssen sollen genutzt werden.

Trotz seines Reichtums an Oberflächengewässern istBrandenburg das wasserärmste Bundesland Deutsch-lands, wenn man die mittlere Höhe der jährlichenGrundwasserneubildung aus Niederschlägen zugrundelegt. Sie betrug im Zeitraum 1951/80 lediglich 131 mm(3,9 Mrd. m3). Das Klima weist in weiten Gebieten desLandes kontinentale Züge auf (Überschuss im Winter-halbjahr [Monate November bis April]: 134 mm, Defi-zit im Sommerhalbjahr [Mai bis Oktober]: - 3 mmGrundwasserneubildungshöhe aus Niederschlägen).Etwa 2 Mrd. m3/a fließen dem Gebiet Brandenburgsaus angrenzenden Einzugsgebieten zu, so dass sich einWasserdargebot von insgesamt 5,9 Mrd. m3/a (197mm/a) ergibt. Der Wasserbedarf für die Länder Bran-denburg und Berlin lag in den Jahren 1992-1994 beirund 3 Mrd. m3. Der Bedarf in Brandenburg lag 1995 beirund 880 Mio. m3. 1998 ging er auf rund 525 Mio. m3

zurück1.

Angesichts der allgemein angespannten Situation imWasserhaushalt des Landes erhalten die konzentriertenwasserwirtschaftlichen Eingriffe in die Wasserressour-cen, wie die Wasserversorgung der Metropole Berlinund anderer großer Städte, die Grubenwasserhebungder laufenden Tagebaue oder die Wiederauffüllung desGrundwasserdefizits im Bereich der Sanierungstagebaueein besonderes Gewicht. Dies begründet die hohe Prio-rität, die der Sicherung des Grundwasserneubildungs-vermögens in Brandenburg für den Wasserhaushalt zu-kommt.

Ein besonders hoher Stellenwert ist den Zielen desGrundwasserschutzes in den Bereichen des Landes bei-zumessen, in denen sich eine hohe Verschmutzungs-empfindlichkeit des Grundwassers mit hohen Grund-wasserneubildungsraten überlagert. Hierbei steht unterdem Aspekt der langfristigen Vorsorge jedoch nicht nurdie Sicherung der Quantität, sondern insbesondere auchdie langfristige Sicherung der Qualität des Grundwassersim Vordergrund (langfristige Sicherung von mengen-mäßig ausreichendem, unbelastetem Grundwasser).

Die erhöhte Grundwasserneubildung im Bereich sandi-ger Böden mit geringem Wasserhaltevermögen (hoheVerschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers) be-dingt eine leichtere Auswaschung von Nährstoffen undSchadstoffen mit dem Sickerwasser, so dass in diesenBereichen eine grundwasserschonende Flächenbewirt-schaftung besonders angezeigt ist.

35MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Brandenburg – reich an Oberflächengewässern

1 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik 2000.

Besonders vordringlich ist eine grundwasserschonendeFlächennutzung in Gebieten, in denen das Grundwassergegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffennicht geschützt ist.

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassersgegenüber stoffbelastetem Infiltrat hängt ab von derMächtigkeit der Überdeckung und dem Anteil bindigerDeckschichten. Neben atmosphärischen Depositionensind, bei nicht standortangepasster landwirtschaftlicherBodennutzung, landwirtschaftliche Nutzflächen als po-tentielle Quellen flächenhafter diffuser Stoffeinträge zubetrachten. Waldgebiete werden noch als Gebiete mitgeringerem Nährstoffüberschuss bzw. -austrag bewertet(vgl. aber die hohen N-Einträge in Wälder über die Luft).Punktförmige Quellen sind überwiegend örtlich kon-zentriert.

Bedeutung für einen nachhaltig funktionsfähigen Natur-haushalt in Brandenburg hat die Sicherung hoher Grund-wasserstände in den Niederungsgebieten. Besonders inAuengebieten und in von Bächen und kleineren Flüssendurchzogenen, Niederungen sind Schadstoffeinträge inGrund- und Oberflächengewässer zu vermeiden.

Im Hinblick auf einen wirksamen Schutz der Gewässervor Stoffeinträgen sind standortangepasste Flächennut-zungen, Gehölzbestockungen und Gewässerrandstreifenab Mittelwasserlinie in das Einzugsgebiet hinein zu ent-wickeln.

Schmalere Niederungsbereiche weisen das höchstePotential für Stoffeinträge in Fließgewässer auf. Nähr-stoffausträge erfolgen hier vor allem im Winterhalbjahr.Es fehlt die Retentionswirkung der großflächigen Nie-derungen. Andererseits sind die Maßnahmen zum Ge-wässerschutz hier besonders, auch kurzfristig, wirksam.

Zur Erhaltung und zur Verbesserung eines ausgeglichenenWasserhaushaltes ist die Wasserspeicherfunktion in dengrößeren Niederungsgebieten wiederherzustellen.

Die Umsetzung dieses Ziels erfordert abgestimmte Kon-zeptionen zur Art und Intensität der Flächennutzungen.

Großflächige, grundwassernahe Niedermoor- und Grün-landgebiete, wie z.B. Rhin-/Havelluch, Dosseniederung,Uckerniederung, Randow-Welse-Niederung, auch derSpreewald sowie Flächen des Baruther Urstromtals, wei-sen solche hydrologischen Eigenschaften von Reten-tionsgebieten auf und sind meist durch hydromeliorativeEingriffe der letzten Jahrzehnte abflussreguliert.

Der An- und Einstau besitzt eine beachtenswerte öko-logische Funktion zur Erhaltung oder Schaffung vonFeuchtgebieten, zur Renaturierung von Niedermoor- undAnmoorflächen sowie zum Nährstoffrückhalt in land-wirtschaftlich genutzten, grundwassernahen Gebieten.

Bei Entscheidungen über die künftige Weiternutzungder An- und Einstauanlagen sind auch naturschutzin-terne Zielkonflikte zwischen der großflächigen Entwick-lung von Niedermoor- und Feuchtgrünlandgebietensowie des Schutzes und der Entwicklung durchgängigerFließgewässer zu lösen.

Eine Sonderstellung als Retentionsgebiet nimmt dasOderbruch ein. Die Grundwasserneubildung ist mit etwa50 mm/a außerordentlich gering. Die Fließzeiten imGrundwasserleiter, der zu über 90 % aus der Oder ge-speist wird, liegen zwischen den Entwässerungsgräbenbei 3 bis 6 Jahren. Die Austragszeit von Stickstofffrontenbeträgt ca. 6 bis 10 Jahre. Hierbei erreichen maximal 5 % des N-Überschusses aus der Pflanzenproduktiondie Fließgewässer (QUAST u. a., 1992). Für andereAuengebiete mit Retentionswirkung lässt sich ein Anteilvon ca. 10 % schätzen.

3.3.3 Landesweite Ziele zumFließgewässerschutz

Zum Schutz und zur Entwicklung der Fließgewässer desLandes Brandenburg in ihrer gesamten Vielfalt, Eigenartund Schönheit, in ihrer Bedeutung als Lebensraum für einetypische Tier- und Pflanzenwelt und für ihre nachhaltigeNutzbarkeit ist ein landesweites Fließgewässerschutz-system auszuweisen. Hiermit soll ein zusammenhängendesSystem von Fließgewässern (Fließgewässer-Biotopver-bundsystem) aufgebaut werden, in dem

• alle Naturräume und Stromgebiete des Landes reprä-sentiert sind,

• allen in den jeweiligen Gewässersystemen des Landesnatürlicherweise vorkommenden Tier- und Pflanzen-arten ein Lebensraum geboten wird,

• Ausbreitung und Wanderungen der Arten gewähr-leistet sind und

• die Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenweltgesichert sind.

Aus landesweiter Sicht ist eine Auswahl derjenigen Fließ-gewässer und Gewässerabschnitte vorzunehmen, diezur Umsetzung dieser Zielsetzung vorrangig zum Auf-bau eines funktionsfähigen Biotop-Verbundsystems zuerhalten bzw. in einen naturnahen Zustand zu versetzensind. Aus diesem Grunde enthält das Fließgewässer-schutzsystem nicht alle schutzwürdigen Fließgewässer.Wesentliche Voraussetzung für ein funktionsfähigesFließgewässer-Verbundsystem ist vielfach die Wieder-herstellung gestörter Teilbereiche durch Renaturierungund durch Verbesserung der Gewässergüte im Hinblickauf die Verbesserung von Saprobie und Trophie. DerSchutz der Fließgewässer umfasst aufgrund der engen,zwischen Gewässer und angrenzendem Randbereich be-stehenden Wechselbeziehungen auch den Schutz unddie Entwicklung der Auen.

36 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Hauptgewässer

Als Kernstücke des Fließgewässerschutzsystems sind dieHauptgewässer zu schützen, die den Fließgewässertypdes jeweiligen Naturraums repräsentieren. Sie sind sozu schützen und zu entwickeln, dass alle landschafts-typischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaftenvon der Quelle bis zur Mündung dieses Teilsystems ent-halten sind und nachhaltig gesichert werden.

Zur Erfüllung ihrer ökologischen Funktion werden fol-gende Anforderungen an Hauptgewässer gestellt, diebei der Realisierung konkreter Projekte zum Schutz undzur Entwicklung der Gewässer in ihrer Bedeutung für dieörtliche Situation zu prüfen sind:

• die unter naturnahen Bedingungen zu erwartendeWasserqualität soll erhalten bzw. wiederhergestelltwerden,

• eine naturnahe Gewässerstruktur soll erhalten oderwiederhergestellt werden,

• eine naturnahe Gewässerbettstruktur bzw. naturnaheLängs- und Querprofile sind zu erhalten bzw. soweitwie möglich wiederherzustellen,

• eine naturnahe Aue soll entsprechend der Größe ihresnatürlichen Überschwemmungsgebiets erhalten oderweitgehend wiederhergestellt werden.

Die Hauptgewässer stellen eine Auswahl von Fließge-wässern aus landesweiter Sicht dar, für die vorrangigSchutz- und Entwicklungsmaßnahmen ergriffen werdensollen.

Die in Tabelle 1 aufgeführten Fließgewässer sind auslandesweiter Sicht entsprechend dem Fließgewässer-schutzsystem zu entwickeln. In den Planungen des Lan-des und nachgeordneten Planungsebenen sind dieseGewässer besonders zu berücksichtigen, Schutz- undEntwicklungsmaßnahmen sind auf diese Gewässer zukonzentrieren. Auf der regionalen und örtlichen Pla-nungsebene können und sollen Ergänzungen dieser lan-desweiten Auswahl vorgenommen werden.

Die Fließgewässer Brandenburgs weisen einen hohenAnteil an Querverbauungen auf. Die meisten dieserStaue stellen zumindest zeitweise für die Gewässerfau-na unpassierbare Hindernisse dar. Möglichkeiten zurVerbesserung der Passierbarkeit sollen vorrangig in denAltmoränengebieten mit hierarchisch aufgebauten Fließ-gewässersystemen geprüft und umgesetzt werden. Beider künftigen Nutzung der Wasserkraft sollte vorranigdie Reaktivierung vorhandener Stauanlagen gefördertwerden. In den wenigen durch Querbauwerke bislangunbeeinträchtigten Gewässern sollte auf eine Neuan-lage von Wasserkraftanlagen verzichtet werden, wenndie daraus resultierenden Beeinträchtigungen für dieFließgewässerfauna nicht ausgeglichen werden können.

Nebengewässer

Über den Schutz der Hauptgewässer hinaus sind ausrei-chend viele Nebengewässer eines Hauptgewässers zurStabilisierung seiner Lebensgemeinschaften in einen na-turnahen Zustand zu versetzen.

Hinsichtlich der Anforderungen an ihren Zustand sind siewie Hauptgewässer zu betrachten.

Nebengewässer bilden mit dem Hauptgewässer eineEinheit (z.B. als Laichgewässer) und sind sowohl Rück-zugsräume als auch Ausgangsgebiete für die Wiederbe-siedlung des unterhalb anschließenden Biotoptyps.

An allen Fließgewässern des Landes (unabhängig vomFließgewässerschutzsystem) sollen die erhaltenen na-turnahen oder natürlichen Gewässerstrecken vor Ein-griffen geschützt werden. Naturnahe Gewässerstreckensind durch die naturnahe Entwicklung der zwischendiesen Abschnitten liegenden Gewässerstrecken auszu-dehnen und miteinander zu verbinden.

Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Ge-wässermorphologie sollen sich zunächst auf die Gewäs-ser des brandenburgischen Fließgewässerschutzsystemskonzentrieren, um das Grundgerüst eines funktionsfä-

37MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Kleines Laichgewässer

Fließgewässer

higen Fließgewässer-Verbundsystems sicherzustellen.Hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Verbes-serung der Gewässermorphologie ist projektbezogen zuentscheiden, ob dies durch wasserbauliche Renaturie-rungsmaßnahmen oder aber durch die gezielte Förde-rung der Eigendynamik in Verbindung mit einer schritt-weise verminderten Gewässerunterhaltung erfolgen soll.

Untersuchungen zum ökomorphologischen Zustand derFließgewässer (Verbauungsgrad) zeigen die nachhaltigenEingriffe in die morphologischen Strukturen und verdeut-lichen die Notwendigkeit sowohl des konsequentenSchutzes natürlicher und naturnaher Gewässerabschnitteals auch der Verbesserung ausgebauter Strecken. EineListe der „Sensiblen Fließgewässer Brandenburgs“ wird imLandesumweltamt geführt. Sie umfasst über die Haupt-und Nebengewässer des Fließgewässerschutzsystems hin-ausgehend weitere naturnahe bzw. renaturierungswür-dige Bäche und Flüsse mit überdurchschnittlicher Aus-stattung an seltenen und fließgewässertypischen Arten.

Entlang der Fließgewässer Brandenburgs sind ausrei-chend breite Räume zu entwickeln, die die natürlicheVeränderungsdynamik der Gewässer (Kolkbildungen,Auflandungen, kleinere Uferanrisse usw.) ermöglichen.Wird es aus landwirtschaftlichen Erfordernissen herausnotwendig, landwirtschaftliche Produktionsflächen still-zulegen, soll deshalb geprüft werden, ob die Stillegungentlang von Fließgewässern erfolgen kann.

Die Stillegung ermöglicht dann bei gleichzeitigem Rück-bau oder Nichtbetrieb der nicht mehr für die Landwirt-schaft benötigten meliorativen Anlagen, auch die Hebungder Grundwasserstände zur Verminderung der Nährstoff-austräge und Regeneration der Auen. Durch die Umset-zung dieser Maßnahmen ergibt sich eine Verbesserungdes Wasserrückhalts (Retention) in der Landschaft, derSelbstreinigungsfähigkeit, der Wasserbeschaffenheit undeine Verringerung des Unterhaltungsaufwandes. Einebrandenburgische Empfehlung zur Bemessung und Ge-staltung von Gewässerrandstreifen liegt inzwischen vor.

Verbindungsgewässer

Als Bestandteil des Fließgewässerschutzsystems sind Ver-bindungsgewässer zu schützen, die mehrere Naturräu-me miteinander verbinden und für die Lebewesen dieDurchgängigkeit vom Meer zu den Oberläufen undQuellen herstellen.

Zur Sicherung der ökologischen Funktionen von Verbin-dungsgewässern müssen ihre Wasserqualität und ihreBettstruktur so beschaffen sein, dass sie keine unüber-windbaren Hindernisse für wandernde Tierarten odersich ausbreitende Tier- und Pflanzenarten darstellen. Dasbedeutet• Verbesserung der Wasserqualität auf Güteklasse II,

mindestens II - III,

• Reduzierung diffuser Belastungen aus dem Einzugs-gebiet,

• Reduzierung direkter Belastungen aus Einleitungen vonSchmutzwasser, Abwasser oder abwärmehaltige Kühl-wässer,

• Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch den Ab-oder Umbau (zum Beispiel Fischtreppen)von Querver-bauungen,

• Schutz und „Wiederherstellung“ naturnaher Auenbe-reiche.

Als Verbindungsgewässer sind in Brandenburg zu sichern:• die Elbe (Einzugsgebiet der Nordsee) mit folgenden

Untereinheiten: • – die Havel, • – der Rhinkanal, • – der Rhin-Unterlauf, • – die Spree (unterhalb Neuendorfer See/Müggelspree),• – die Schwarze Elster, • die Oder (Einzugsgebiet der Ostsee) mit den Unter-

einheiten:• – die Neiße,• – die Wriezener Alte Oder/Friedländer Strom bis Bul-

lergraben,• die Ucker (Einzugsgebiet der Ostsee).

Auch einige Kanäle, die Anbindung an verschiedeneVerbindungsgewässer haben, sollen langfristig wie diesebehandelt werden, zum Beispiel:• Oder-Havel-Kanal, • Finow-Kanal, • Oder-Spree-Kanal.

Schwerpunkte für den Umbau von Querverbauungen in-nerhalb von Verbindungsgewässern sind Neiße und Spree.

Von landesweiter Bedeutung insbesondere an Elbe undOder sind Maßnahmen zur Wiederherstellung naturna-her Auenbereiche: Wiederansiedlung von auetypischenGehölzen insbesondere der Hartholzaue mit Ulme undStieleiche, Esche und Schwarzpappel, Belassung vonAltwässern, u. a..

38 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Havelkanal

39MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Hauptgewässer Verbindungsgewässer naturräumliche Region Nebengewässer Bemerkungen;

(1. Prioriät) (Auswahl) Erfordernisse und Maßnahmen

Einzugsgebiet Elbe/Nordsee

Dosse Havel/Elbe Ruppiner Land Glinze Sanierung der Wasserqualität

Jäglitz Rückbau von Wehren

Nuthe/Nieplitz Havel/Elbe Fläming/Mittlere Mark Mühlengraben streckenweise eingeschränkter

Bardenitzer Fließ Fließgewässercharakter durch

Pfefferfließ zahlreiche Staustufen; vor allem

Hammerfließ den Oberlaufabschnitten kommt

eine besondere Refugialfunktion zu;

umfangreiche Renaturierungs-

aufgaben, Rückbaumaßnahmen,

Anlage uferbegleitender

Gehölzsäume

Plane Havel/Elbe Fläming/(Mittlere Mark) Temnitz natürlicher Oberlauf von höchstem

Belziger Bach Schutzwert; Bergmolch-Vorkommen;

Baitzer Bach Vermeidung von Belastungen durch

Forellenmastanstalten;

Renaturierung des begradigten

Unterlaufs

Pulsnitz Schwarze Elster/Elbe Elbe-Elster-Land Sicherung gut erhaltener Auen- und

Ruhlander Schwarz- Mäanderstrecken; Entfernung von

wasser Stauhaltungen

Rhin (Oberlauf)/ Rhin/Havel/Elbe Ruppiner Land/ Kleiner Rhin, sensibler rhitraler

kleiner Rhin Nordbrandenburgisches Bereich; Rhin über große Strecken

Wald- und Seengebiet naturnaher Verlauf, unterer Fluss-

abschnitt Schwerpunkt für

Renaturierungsmaßnahmen

Spree bis Neuen- Spree/Havel/ Elbe Spreewald Malxe Vorkommen hochsensibler

dorfer See (Leine- Berste potamaler Arten; zahlreiche

weberfließ/Südum- Wudritz Spreewaldfließe in einer

fluter; Großes Fließ; Koselmühlenfließ großflächigen, weitgehend noch

Puhlstrom; Buchholzer Fließ intakten Auenlandschaft; Sicherung

Pretschener Spree) des Spreewaldes als Retentions-

gebiet, Stabilisierung der

Hauptspree mit Puhlstrom

hinsichtlich ihrer Fließgewässer-

eigenschaften

Stepenitz Elbe Prignitz Dömnitz in Brandenburg einmaliges Fließ-

Schlatbach gewässersystem von höchstem

Kümmernitz Schutzwert mit zahlreichen „vom

Freudenbach Aussterben bedrohten“ sowie

Sagast „stark gefährdeten“ Arten

Briese Havel/Elbe Barnim (und Lebus) große, naturnahe Abschnitte in

Waldgebieten

Buckau Havel/Elbe Fläming/(Mittlere Mark) Verlorenwasser Rückbaumaßnahmen und Ufer-

Riembach randgestaltung im Unterlauf;

Nebenbäche wichtige Refugien des

Edelkrebses; Verlorenwasser bes.

Bedeutung als Bachrithral

Dahme Spree/Havel/Elbe (Fläming, Mittlere Mark) Falkenhainer Fließ Verbesserung der Gewässergüte,

Ostbrandenburgisches Rücknahme von Staustufen, örtlich

Heide- und Seengebiet Uferrandgestaltung

Große Röder Schwarze Elster/ Elbe-Elsterland

Röder Elbe

Tab. 1: Fließgewässerschutzsystem Brandenburg

40 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Hauptgewässer Verbindungsgewässer naturräumliche Region Nebengewässer Bemerkungen;

(1. Prioriät) (Auswahl) Erfordernisse und Maßnahmen

Karthane Elbe Prignitz Cederbach über große Strecken begradigt und

fehlender uferbegleitender Gehölz-

saum; Entwicklung naturnaher

Gewässerstrukturen

Löcknitz Elbe Prignitz Karwe Schaffung von Uferrandstreifen

Löcknitz Spree (Havel/ Elbe) Barnim und Lebus Erhaltung des weitgehend natur-

nahen Fließes und der zugehörigen

Aue

Schnelle Havel Havel/Elbe Rhin-Havelland Döllnfließ naturnaher Verlauf; vordringlich

Oberhavelbereich Nordbrandenburgisches Welsengraben Verbesserung der Wasserqualität

Wald- und Seengebiet Mühlenfließ

Schweinitzer Fließ (Schwarze Elster/Elbe Elbe-Elster-Land Renaturierungsmaßnahmen

in Sachsen-Anhalt) insbesondere im Zusammenhang

mit Entwicklungsmaßnahmen in der

meliorierten Niederung

Temnitz Rhinkanal/ Ruppiner Land Renaturierung und Anlage eines

Havel/Elbe begleitenden Gehölzsaumes

Einzugsgebiet Oder/Ostsee

Lausitzer Neiße Oder Ostbrandenburgisches Schwarzes Fließ Verbindungsgewässer mit Funktion

Heide- und Seengebiet Buderoser Fließ Hauptgewässer; Nebengewässer

(Guben-Forster Neißetal) bilden Ausgangspunkte für die

Rückbesiedlung der Lausitzer Neiße;

Verbesserung der Wasser-

qualität

Finow Finowkanal/ Nordbrandenburgisches Sydowfließ Beseitigungen von Wehren,

Oderberger Gewässer/ Wald- und Seengebiet/ Rüdnitzer Fließ Rückgestaltung des alten Verlaufs,

Hohensaaten-Friedrichs- Barnim und Lebus Hellmühlenfließ Anlage von Gehölzsäumen

thaler-Wasserstraße/

Westoder/ Oder

Platkower Alte Oder/Oderberger Barnim und Lebus Erhaltung des weitgehend

Mühlenfließ Gewässer/Hohensaaten- naturnahen Verlaufs

Friedrichsthaler-Wasser-

straße/Westoder/Oder

Salveybach Westoder/Oder Uckermark/ Odertal Sicherung des Edelkrebsvorkommens

Renaturierungsmaßnahmen

Schlaube Spree-Oder-Wasserstraße/ Ostbrandenburgisches isoliertes (Fließ-)Gewässersystem,

Oder Heide- und Seengebiet schutzwürdige kleine Neben-

gewässer mit einer Reihe von

Quellbacharten

Schwärze/ Finowkanal/ Nordbrandenburgisches Schutz der reichen

Nonnenfließ Oderberger Gewässer/ Wald- und Seengebiet/ Wirbellosenfauna

Hohensaaten-Friedrichs- Barnim und Lebus

thaler-Wasserstraße/

Westoder/ Oder

Stöbber Alte Oder/ Barnim und Lebus Abbau der Beeinträchtigungen

Oderberger Gewässer/ durch Fischteichanlagen/

Hohensaaten-Friedrichs- Anstaue

thaler-Wasserstraße/

Westoder/Oder

Welse Hohensaaten-Friedrichs- Uckermark Randow Extensivierung der landwirtschaft-

thaler-Wasserstraße/ Sernitz lichen Nutzung im Einzugsgebiet;

Westoder/Oder Anlage von Ufergehölzsäumen in

weniger naturnahen Strecken-

abschnitten

3.3.4 Landesweite Ziele zum Schutzstehender Gewässer

Das Entwicklungsziel für stehende Gewässer des Lan-des Brandenburg ist die Verbesserung ihres Zustandsals Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten,als Erholungsraum für den Menschen, als Wasserre-servoir, als Wirtschaftsgrundlage der Fischerei und alsprägendes Element vieler Landschaften Brandenburgs.Zentrale Aufgabe in diesem Kontext ist die Verbesse-rung der Trophiesituation fast aller brandenburgischenSeen sowie die Sicherung ausreichend hoher Wasser-stände.

Schutz- und Pflegemaßnahmen sind für alle Seen zuergreifen, die sich noch in ihrem natürlichen Trophie-niveau befinden (oligotroph bis natürlich eutroph). Mithöchster Priorität sind die derzeit noch oligotrophen undmesotrophen Seen zu schützen.

Pflegemaßnahmen sind vor allem auf die Sicherung derRöhrichtbestände und Uferbereiche und den natürlichenFischartenbestand im Gewässer zu richten.

Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gewäs-serzustandes sind an den erreichbaren Trophiezuständen(„Soll-Zuständen“) auszurichten.

Auf der Grundlage von Qualitätszielen für Seen sindMaßnahmenpläne und Nutzungskonzepte zu erarbei-ten und mit den Nutzern abzustimmen. Entwicklungs-maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtzustandseines Sees können zum einen das Einzugsgebiet, zumanderen den See selbst betreffen.

Grundlage der Verbesserung des Gewässerzustands hin-sichtlich Trophie und Hydrologie bildet die Erhöhungvon Wasser- und Stoffretention in den Einzugsgebieten.Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig:• Minimierung der Flächenversiegelung und Rückbau

von begradigten und verbauten Fließgewässern zurVerlangsamung des Abflusses und zur Nährstoff-retention in den potentiellen Überschwemmungsge-bieten.

• Teilweise Wiedervernässung von entwässerten Feucht-gebieten (Niedermoorgebieten) zur Verminderung derMineralisation und Ausschwemmung der in den Bödenorganisch gebundenen Nährstoffe.

• Neben Bewirtschaftungsformen, die den Nährstoff-austrag minimieren, soll der Nährstoffeintrag in ste-hende und Fließgewässer durch Anlage von nicht oderstandortgerecht bewirtschafteten Pufferrzonen um dieGewässer verringert werden.

• Ökologische Wasserver- und Entsorgungskonzepte.

Seeinterne Sanierungsmaßnahmen sollten nur in Ver-bindung mit einer Reduktion der externen Nährstoff-quellen ergriffen werden, da sonst die Nachhaltigkeitder Seesanierung nicht gesichert ist. Neben technischenMaßnahmen zur Gewässersanierung (u.a. Entschlam-mung von Seen) sind zur positiven Trophiebeeinflus-sung auch biologische Verfahren der Biomanipulationzu berücksichtigen. Ein Bestandteil davon ist eine öko-logisch orientierte Bewirtschaftung der Fischbestände,die auf ein ausgewogenes Verhältnis von einheimischenRaub- zu Friedfischen ausgerichtet ist, da ein Ungleich-gewicht im Fischbestand negativ auf den trophischenStatus eines Gewässers wirken kann.

41MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Stehendes Gewässer

Hauptgewässer Verbindungsgewässer naturräumliche Region Nebengewässer Bemerkungen;

(Auswahl) Erfordernisse und Maßnahmen

Einzugsgebiet Ücker/Ostsee

Köhntop,Strom Quillow/Ucker Uckermark Strom weitgehend naturnahes

Gewässer höchster Schutzbedürf-

tigkeit; Anlage ausreichend breiter

Gewässerrandstreifen zur Minde-

rung der Stoffeinträge durch die

Landwirtschaft

Stierngraben Ucker Uckermark auf großen Strecken naturnaher

Verlauf

Der Beurteilung der Gewässerverträglichkeit von Ge-wässernutzungen und -benutzungen, der Vermeidungvon Nutzungskonflikten sowie der Ausweisung vonEntwicklungszielen sind wasserwirtschaftliche Rahmen-pläne, Bewirtschaftungspläne bzw. regionale Gewässer-schutzkonzepte zugrunde zu legen.

Zur Verminderung der Beeinträchtigung der Uferzonenmuss die Intensität der Erholungsnutzung vieler Gewäs-ser mit landschaftsplanerischen Mitteln verändert wer-den. So kann durch eine differenzierte Entwicklung derInfrastruktur eine Steuerung der Erholungsnutzung er-folgen.

Zur Verringerung der Nährstoffbelastung und zur Ver-besserung des ökologischen Zustandes der Gewässersoll Überbesatz und Zufütterung vermieden und durchdie Nutzung autochthoner Fischarten das natürlicheGleichgewicht gefördert werden.

Bei Entnahme von Brauchwasser sollte das hydrologischeRegime des Gewässers berücksichtigt werden.

Für die Seen Brandenburgs werden unter Berücksichti-gung regionaler Unterschiede bezüglich Seebeckenge-stalt und vorhandener Nutzung folgende Prozentzahlenzukünftiger Trophiezustände (bezogen auf die Seen-fläche) als erreichbar angesehen („Ist-Zustand“ der Tro-phiesituation in Klammern):

• Nordbrandenburg mit den Seengebieten in den Hin-terländern der Frankfurter Staffel und des Pommer-schen Stadiums des Weichselglazials:

• 15 % oligotroph (5,6 %)• 35 % mesotroph (23 %)• 45 % eutroph (60 %)• 5 % polytroph (10 %)

• Zentralbrandenburg mit den Seengebieten im Hinter-land des Brandenburger Stadiums des Weichselgla-zials:

• 5 % oligotroph (0 %)• 25 % mesotroph (4,2 %)• 60 % eutroph (35 %)• 10 % polytroph (59 %)

Die Altmoränengebiete Nordwestbrandenburgs besit-zen kaum stehende Gewässer, die stehenden GewässerSüdbrandenburgs sind fast ausschließlich künstlichenUrsprungs (Kiesabbau, Tagebaurestgewässer) undbefinden sich daher in einem sehr frühen Entwick-lungsstadium, dem ein nährstoffarmer Trophiestatusentsprechen würde. Die Tagebaurestgewässer Süd-brandenburgs sind jedoch oft stark von Versauerungbetroffen. Die Trophieentwicklung hat für die Ent-wicklung von Pflanzen und Tieren und für die Heraus-bildung von Nutzungsansprüchen herausragende Be-deutung.

Auf regionaler Ebene sind Prioritäten festzulegen, diesich am Wert des Gewässers, an übergeordneten Nut-zungsinteressen (z.B. Naturschutz oder Erholung), ander Bedeutung des Gewässers für die Region und ander Effektivität der Sanierung (Aufwand/Nutzen-Rech-nung) orientieren sollen.

Solche Prioritäten müssen zum Beispiel in den Land-schaftsrahmenplänen formuliert werden.

3.4 Klima/Luft

3.4.1 Leitlinien

Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und dieAtmosphäre sind vor schädlichen Luftverunreinigungenzu schützen, so dass sowohl die Gesundheit des Men-schen als auch der Schutz besonders empfindlicherBestandteile des Naturhaushaltes gewährleistet ist.

Ausgleichswirkungen des Klimas sind – insbesondere imengeren Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin – durchden Erhalt und die Entwicklung von Gebieten mit güns-tigen klimatischen Austauschverhältnissen von Kalt-luftentstehungsgebieten und anderen Luftregenera-tionsräumen zu sichern.

Vorhandene Belastungen der Luft und des Klimas sindvorrangig abzubauen.

3.4.2 Schwerpunkte zur Sicherung der Luftqualität aufgrund derDurchlüftungsverhältnisse

Freiflächen mit guten Durchlüftungsverhältnissen direktim Einzugsgebiet schlecht durchlüfteter Siedlungen (Wir-kungsraum) sind zu sichern, um die gegebenen Aus-tauschverhältnisse im Wirkungsraum nicht weiter zu ver-schlechtern.

Zur Sicherung der bestehenden Austauschverhältnisseim Wirkungsraum soll eine Bebauung von Freiflächen,aber auch eine Aufforstung/Bewaldung möglichst ver-mieden werden. Im Einzelfall sollte besonders geprüftwerden, inwieweit sich die Austauschverhältnisse beieiner Nutzungsänderung wesentlich verschlechtern wür-den. Vorhandene Luftbelastungen in schlecht durchlüf-teten Siedlungen sollen vorrangig vermindert werden,eine Verschlechterung der Emissionssituation (z.B. durchneue Emissionsquellen) soll vermieden werden. Die Un-tersuchung der bodennahen Durchlüftungsverhältnissein Brandenburg zeigt, dass ca. 80 % der bebauten Ge-biete schlecht durchlüftet sind.

In dem gut bis mäßig durchlüfteten Bereich zwischen Lüb-benau und Jüterbog erkennt man größere (etwa in West-

42 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Ost-Richtung verlaufende), zusammenhängende Zonenmit guten Durchlüftungsverhältnissen. Die hier produ-zierte Kaltluft kann in viele kleinere Siedlungen abfließenund dort die lufthygienische Situation durch Zufuhr vonfrischerer Luft verbessern. Ähnliches gilt auch für denhöhergelegenen Nordosten von Berlin, dem als Kaltluft-einzugsgebiet für das tieferliegende Stadtgebiet eine be-sondere Bedeutung zukommt. Die von stagnierenderKaltluft bedeckten Freiflächen im Stadtrandbereich weisendagegen schlechte Durchlüftungsverhältnisse auf.

Kleinere Freiflächen mit hoher Bedeutung für die Ge-währleistung der Austauschverhältnisse in Siedlungenfinden sich in allen Teilen des Landes.

Zu den Bereichen, in denen nicht nur die Freiflächen,sondern auch die Siedlungsgebiete gut durchlüftet

sind, gehören Teile des Nordwestens des Landes sowieBereiche beidseitig des Uckertales. Größere Freiflächenim dünn besiedelten havelländischen Luch/Rhin Luch,die flachen Tallagen westlich von Luckenwalde (Nie-plitz-, Temnitz- und Planetal) oder die großen Braun-kohletagebaugebiete im Südosten des Landes weisenkeinen Bezug zu bebauten Gebieten (Wirkungsräu-men) auf.

Die in Brandenburg vergleichsweise wenigen lokalenWindsysteme (Talabwinde) sind zu sichern, um beste-hende Durchlüftungsverhältnisse nicht zu verschlech-tern.

Talniederungen, für die Talabwindsysteme ermitteltworden sind, sind von Hinternissen für den Kaltluft-strom, wie abriegelnde Bebauungen, Dämme von

43MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Abb. 2: Schematische Darstellung von Durchlüftungsverhältnissen in der Landschaft

G

G

F

K

K

K

F

F

FF

F

G

großräumig gut durchlüftete Regionen

Freiflächen, die für die Durchlüftung einesOrtes von besonderer Bedeutung sind

Vermeidung bodennah emittierenderNutzungen in Kaltluftstaugebieten

mögliche Durchlüftungsbahnen (je nach Windrichtung)

Verkehrswegen und ähnlichem freizuhalten. Um dieselokalen Windsysteme zu erhalten, sollen alle Freiflächen,die im näheren Einzugsgebiet dieser Talabwinde liegen,vorrangig gegenüber baulichen Flächeninanspruchnah-men gesichert werden.

Talabwinde spielen in orographisch gegliedertemGelände eine wichtige Rolle, da sie in Strahlungsnäch-ten – mit allgemein geringen Windgeschwindigkeiten– zu einer Verstärkung des Windes im Talbereich führenund auch in der Lage sind, bebaute Gebiete zu durch-dringen. Bei Schwachwindwetterlagen stellen dieselokalen Windsysteme oftmals ein Mindestmaß an Ven-tilation sicher.

In Brandenburg treten in Teilen des Oder-/NeißetalesTalabwinde auf. Auch in einigen Seitentälern mit großemKaltlufteinzugsgebiet (Randow-/Welsetal, Stöbbertal,dem Einschnitt der alten Oder bis nach Eberswalde-Finow sowie dem Uckertal) stellen sich in Strahlungs-nächten talabwärts gerichtete Strömungen ein.

Die größeren, weitgehend offenen Flussniederungen,sind als natürliche „Ventilationsschneisen“ zu erhalten.Maßnahmen, die zu einer Verschlechterung der Durch-lüftungsverhältnisse führen, wie dichte Bebauung,Dammlagen von Verkehrswegen etc., sollen in den fluss-nahen Gebieten vermieden werden.

Deshalb sollte der zur Zeit nur locker bebaute Talgrunddes Elbetales sowie große Teile des mittleren Odertales(zwischen der alten Oder und Frankfurt) in ihrem jetzi-gen Zustand belassen werden. Auch das Spreetal zwi-schen Lübben/Lübbenau und der südlichen Landes-grenze, das Haveltal von Potsdam bis Brandenburg oderder Talgrund der Schwarzen Elster sind prioritär zusichern, um die Durchlüftungsverhältnisse nicht zu ver-schlechtern.

Kaltluftstaugebiete mit stark reduzierten Austausch-verhältnissen sollen, insbesondere wenn sie sich inunmittelbarer Nähe zu bebauten Gebieten befinden,von emittierenden Nutzungen freigehalten werden.Bereits vorhandene Belastungssituationen aufgrundemittierender Nutzung in Gebieten mit Kaltluftstaussind zur Verbesserung der Luftqualität vorrangig ab-zubauen.

Durch lokalklimatische Phänomene (Kaltluftstaus mit ab-soluter Luftstagnation) können ohnehin schon schlech-te Durchlüftungsverhältnisse weiter verschlechtert wer-den. Solche Flächen findet man häufiger in unmittelbarerNähe zu bebauten Gebieten. Die mit der Errichtungneuer Siedlungs- und Gewerbegebiete sowie dem Bauvon Verkehrswegen bzw. einer Erhöhung der Verkehrs-mengen verbundenen Belastungen durch Luftverunrei-nigungen sind hier (Kaltluftstaus/-seen) vorrangig zuvermeiden.

3.5 Landschaftsbild

3.5.1 Leitlinien

Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land-schaft ist zu erhalten und behutsam zu entwickeln. Dieaufgrund ihrer naturräumlichen wie kulturräumlichen Ent-stehung für die jeweiligen Landschaftsräume Brandenburgstypischen Landschaftsbilder sind nachhaltig zu sichern.

Erlebnisreiche Landschaften sind als Voraussetzung fürdie naturnahe Erholung zu erhalten bzw. zu entwickelnund vor Lärm-, Schadstoff- und visuellen Beeinträchti-gungen zu schützen.

Die Erhaltung, Pflege und behutsame Weiterentwick-lung von Räumen mit hervorragender Eigenart desLandschaftsbildes sowie von historischen Kulturland-schaften und -landschaftsteilen bilden auch die wesent-liche Voraussetzung für die Stärkung regionaler Identität.

Die durch die landwirtschaftliche Großproduktion in derehemaligen DDR ausgeräumte Landschaft ist auch mitHilfe der Flurneuordnung neu zu gestalten. Wichtig istdabei die Pflanzung von Feld- und Bachgehölzen,Alleen- und Solitärbäumen sowie Streuobstanlagen.

3.5.2 Landesweite Ziele zur Sicherung desLandschaftsbildes in Brandenburg

Natürliche und kulturhistorische Landschaftsstrukturensowie deren besondere Anordnung und Zuordnung zu-einander sind so zu schützen bzw. zu entwickeln, dassdie hierdurch bedingte spezifische Identität der unter-schiedlichen Landschaftsräume Brandenburgs nachhaltiggesichert ist.

Das für die Region charakteristische Landschaftsbild istin allen Planungen, die sich auf Natur und Landschaftauswirken, zu berücksichtigen und – soweit erforderlich– durch regionstypische Entwicklungsmaßnahmen zuverbessern.

Besondere Bedeutung haben – in der Regel relikthafte –Landschaftsstrukturen, die sich in einem natürlichen Pro-zess als ‘naturnahe’ Landschaftsräume entwickelt haben,oder die durch jahrhundertelange Besiedlung und Land-nutzung entstanden sind und zur Ausprägung kultur-historischer Dorf- und Landschaftsformen geführthaben. In diesen Teillandschaften (Landschaftsbildty-pen) kommt es in besonderem Maße auf die Sicherungder vorhandenen Qualität an. Die Ziele zum Schutz undzur Entwicklung des Landschaftsbildes in den natur-räumlichen Regionen Brandenburgs bilden den Rahmenfür die Bewertung des Landschaftsbildes und die Kon-kretisierung von regionstypischen Maßnahmen zurErhaltung und/oder Entwicklung des Landschaftsbildes.

44 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Besonders typische kulturhistorische Landschaftsele-mente und Bauwerke sollen gesichert und falls erfor-derlich, saniert werden. Das betrifft insbesondere Pflas-terstraßen, Alleen, Streuobstwiesen, Gräben, Kanäle,Schlösser, Gutshäuser, Burgen, Windmühlen, Wasser-mühlen und besondere wasserbauliche Anlagen.

In Teilräumen mit deutlich erkennbarer Eigenart sind dievorhandenen naturraumtypischen natürlichen und kul-turräumlichen Landschaftselemente zu erhalten und zupflegen. Nicht mehr deutlich ausgeprägte oder bereits inAuflösung befindliche Strukturen sind zur Verbesserungder Qualität des Landschaftsbildes zu ergänzen (Ent-wicklungsziel „Pflege und Verbesserung des vorhande-nen Eigenartcharakters“ in Karte 3.5).

In den strukturarmen Agrar- und Forstgebieten soll dieQualität des Landschaftsbildes durch Maßnahmen zurStrukturanreicherung in Anlehnung an das vorhandenenatur- und kulturräumliche Potential verbessert werden(Entwicklungsziel „Verbesserung des vorhandenen Po-tentials“ in Karte 3.5).

• Zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität desLandschaftsbildes sollen in Niederungsbereichen

• – das natürliche Meso- und Mikrorelief erhalten oderwieder hergestellt werden,

• – Grünlandbereiche gesichert werden,• – Randzonen der Fließgewässer naturnah erhalten

bzw. entwickelt werden,• – Gehölze in Form von locker strukturierten Baum-

gruppen und Einzelbäumen, in Form von niede-rungstypischen Alleen, als Reihenpflanzungen anKanälen, Kopfbaumreihen an Gräben oder in Formtraditioneller Obst-Graben-Kulturen eingebrachtwerden.

• Den Übergängen – angrenzender Landschaften (häu-fig in Form von Reliefkanten) – ist bei allen Planungenbesondere Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Berei-che sind entweder offen zu halten oder reliefbezogenzu bepflanzen.

• In seengeprägten Gebieten sind intakte Uferbereichezu erhalten.

• In weiten Teilen Brandenburgs ist das Landschaftsbilddurch Entwicklung naturnaher Waldränder zu verbes-sern.

• Zur Sicherung des Landschaftsbildes in den Hügel-landschaften ist bei allen baulichen Maßnahmen daskuppige, oft kleinteilige Relief zu berücksichtigen.Durch Anlage von Gehölzpflanzungen (z.B. auf Hü-gelkuppen) kann das Relief besonders betont werden.In bewaldeten Gebieten ist ein relativ kleinteiligerWechsel der Waldgesellschaften entsprechend demkleinräumigen Wechsel der Bodenarten anzustreben.

In Teilräumen mit kulturhistorischen Landnutzungs-formen sollen Möglichkeiten für die Beibehaltung tradi-tioneller Wirtschaftsweisen geprüft werden, um dietypische Strukturierung der Landschaften zu erhalten.

In Landschaftsräumen mit großen, strukturarmenFlächen ist eine kleinteiligere Flächengliederung durchgebietstypische Strukturelemente wie Hecken, Feld-gehölze und Einzelbäume anzustreben. Die erforderli-chen Maßnahmen sind im Rahmen landwirtschaftlicherPlanungen (Agrarstrukturelle Vorplanung, Flurneuord-nung) vorzubereiten. Landschaftsrahmenpläne, Land-schaftspläne sowie landschaftsplanerische Fachbeiträgeerarbeiten hierzu die naturschutzfachlichen Grundlagenund Anforderungen.

• Störungsarme, offene Landschaftsräume und groß-flächige Waldgebiete als ein wesentliches wertbestim-mendes Merkmal Brandenburgs sollen vor einer Zer-schneidung durch überregionale Verkehrstrassenbewahrt werden.

• Kulturhistorische, landschaftstypische Dorfformen undSiedlungsstrukturen sollen erhalten werden. Durch einverantwortungsvolles Zusammenwirken von Bauleit-planung, örtlichen Bauvorschriften, Erhaltungssatzun-gen und örtlicher Landschaftsplanung soll erreichtwerden, dass durch Siedlungserweiterungen nicht fürdas Landschaftsbild besonders wertvolle Bereiche inAnspruch genommen werden bzw. bei unvermeid-baren Eingriffen ein Ausgleich durch regionstypischeMaßnahmen zur Neugestaltung des Landschaftsbil-des erfolgt.

Im Rahmen der genannten Planungen soll besondererWert auf eine harmonische Einbindung der Siedlungenin die Landschaft durch die Sicherung oder Entwicklunglandschaftstypischer Siedlungsrandstrukturen (wie zumBeispiel Obstgärten) gelegt werden.

In den Tagebaulandschaften und vielen großflächigenMilitärgebieten sind durch das Ausmaß des mensch-

45MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Bremsdorfer Mühle

lichen Wirkens neue Landschaften (und Landschaftsbil-der) entstanden, deren besondere Eigenart in ihrerKünstlichkeit und ständigen Veränderung liegt. Diesenbesonderen Bedingungen muss der Aufbau und die Ent-wicklung des Landschaftsbildes in diesen TeilräumenRechnung tragen.

Ein „Wiederherstellen“ eines vor dem Eingriff vorhan-denen Zustandes (z.B. entsprechend dem Leitbild fürdie naturräumliche Region), eine Verleugnung derKünstlichkeit dieser Landschaften oder aber ein starresFesthalten am aktuellen Landschaftszustand werden alsnicht geeignete Ansatzpunkte für eine Entwicklung desLandschaftsbildes in diesen Bereichen angesehen. In denTagebaulandschaften ist das natürliche Relief vollständigzerstört. Mit ihm sind alle ehemals vorhandenen natür-lichen und kulturellen Landschaftselemente verschwun-den. Andererseits sind in den Bergbaufolgelandschaftenbei vorhandenen schwerwiegenden Belastungen auch(ästhetische) Qualitäten entstanden, die nur diesenneuen Landschaften eigen sind. Im Zuge der Sanierungwird eine stetige Veränderung zum Beispiel durch Flu-tungen von Restlöchern oder ein Fortschreiten dernatürlichen Sukzessionen eintreten und zur Steigerungder Qualität des Landschaftsbildes beitragen. Spurender bisherigen Nutzung machen diese Landschaften ver-ständlich und sind als Teil ihrer Geschichte zu berück-sichtigen. Bei der künftigen Entwicklung der vom Berg-bau geprägten Gebiete sollen Spuren ihrer Geschichteauch künftig erkennbar sein.

3.6 Erholung

3.6.1 Leitlinien

Die landesweiten Ziele dieses Kapitels dienen dem Erhaltoder der Verbesserung der den jeweiligen Landschafteninnewohnenden Eignung für naturverträgliche Erholung.Damit sind sie auch eine Grundlage für die wirtschaftlicheNutzung dieser Potentiale, d.h. für die Entwicklung undUmsetzung landschaftsbezogener Tourismuskonzepte.

Die brandenburgischen Landschaften sind so zu schüt-zen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie auch alsRaum für die naturverträgliche Erholung dauerhaft ge-nutzt werden können.

Erholungsnutzungen sind auf ihre Verträglichkeit zuuntersuchen und demgemäß zu lenken. Die Art undIntensität der Erholungsnutzung soll auf naturraumty-pischen Landschaftsqualitäten basieren und sich an derTragfähigkeit des Naturhaushaltes orientieren und somitauch zum Erhalt der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagedauerhaft-umweltgerecht genutzter Räume beitragen.

3.6.2 Landesweite Ziele zurnaturverträglichen Erholung

Erhalt der besonderen Erlebniswirksamkeit der Landschaft

Ziel ist, Landschaften mit einer vorhandenen hohenErlebniswirksamkeit in ihrer naturraum- und regional-typischen Ausprägung für das Natur- und Landschafts-erleben dauerhaft zu erhalten und pflegen.

Den Bedürfnissen des Menschen nach persönlichem Erlebenund Wissen über die Natur soll entsprochen werden, derAufenthalt in einer naturnahen, störungsarmen Landschaftsowie naturverträgliche Erholungsaktivitäten sind zu er-möglichen. Dabei soll das Erleben der naturraum- und regi-onstypischen Landschaftselemente im Vordergrund stehen.

Entwicklung von Landschaftsräumen mittlerer Erleb-niswirksamkeit

Ziel ist, Wälder und waldgeprägte Gebiete sowie offeneKulturlandschaften mit vorhandener Eigenart und mitt-lerer Erlebniswirksamkeit für die landschaftsbezogeneErholung zu entwickeln.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• die vorhandenen landschaftlichen und kulturhisto-

rischen Attraktionen in ihrer regionstypischen Ausprä-gung gesichert werden,

• regional und lokal Ziele zur Verbesserung des Landschafts-und Ortsbildes entwickelt und verwirklicht werden.

Entwicklung von Kulturlandschaften mit aktuell einge-schränkter Erlebniswirksamkeit

Das Ziel ist, in aktuell nur bedingt geeigneten Kulturland-schaften die landschaftlichen Voraussetzungen für einenaturnahe, umweltschonende Erholung zu entwickeln.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• erlebnisreiche Landschaftsbilder entwickelt werden;• mit der Erhöhung der Attraktivität der Dörfer und der

Landschaft kulturraumtypische Möglichkeiten für dieErholung entwickelt werden.

46 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Radfahren: gesund und naturverträglich

Entwicklung der siedlungsnahen Freiräume im BerlinerUmland für die Naherholung

Ziel ist, die siedlungsnahen Freiräume im Berliner Um-land aufgrund der besonderen Bedeutung für die woh-nungsnahe Erholung dauerhaft zu erhalten und zu er-lebnisreichen Kulturlandschaften zu entwickeln.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• die Siedlungsentwicklung zur Sicherung freizuhalten-

der Landschaftsräume durch eine aufeinander abge-stimmte Landes-, Regional- und Bauleitplanung ge-steuert und geordnet wird, sodass in ausreichendemMaße Landschaftsräume für die Erholung gesichertwerden;

• die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Erholungs-räume durch regionale Wege- und Radwegekonzepteverbessert wird;

• in Zuordnung zu den Haltestellen des ÖPNV Erho-lungsmöglichkeiten geschaffen werden;

• durch freiraumplanerische Gestaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen klare Raumgrenzen zwischen Sied-lung und Landschaft geschaffen und Siedlungsrändergebietstypisch und harmonisch in die Landschaft ein-gebunden werden;

• die Land- und Forstwirtschaft aufgrund ihrer Bedeu-tung zur Aufrechterhaltung der spezifischen Erho-lungsfunktion der Landschaft erhalten wird;

• in der Regionalplanung Räume zum Verbund vonFreiräumen in geigneter Weise ausgewiesen werden.

Entwicklung von Tagebaufolgelandschaften für dieErholung

Ziel ist, im Rahmen der Sanierung und Entwicklung derTagebaufolgelandschaften die Erholungsnutzung zuermöglichen und als Folgenutzung ausreichend zuberücksichtigen. Den Bedürfnissen der Bevölkerung anErholungsmöglichkeiten ist im Rahmen der Sanierungs-planung Rechnung zu tragen. Intensivere Erholungsfor-men können am ehesten in diesen Gebieten eingeordnetwerden.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• Tagebaurestseen zu erlebnisreichen Erholungsgebie-

ten für die gewässerorientierte Erholung entwickeltwerden;

• auch Möglichkeiten geprüft und umgesetzt werden,den Bergbau und die Bergbautechnik für Erholungs-zwecke nutzbar zu machen;

• Wegesysteme für Wandern, Radfahren und Reitengeschaffen werden;

• räumlich-funktionale Beziehungen zwischen der Tage-baufolgelandschaft und dem Tagebauumland wie-derhergestellt oder entwickelt werden. Sie sind alspotentielle Entlastungsräume der angrenzenden Erho-lungsschwerpunkte zu entwickeln.

Entwicklung erlebniswirksamer Landschafts- und Orts-bilder in siedlungsgeprägten Räumen, Freiraumsiche-rung

Ziel ist, in Siedlungen und siedlungsgeprägten RäumenFreiräume und deren Qualitäten für die Naherholungzu sichern und erlebnisreiche Grünzüge und Ortsbilderzu entwickeln.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der Freiräume

gesichert und verbessert wird, so dass die Erholungs-bedürfnisse des Menschen wohnungsnah befriedigtwerden können;

• erholungsbezogene Einrichtungen und Infrastrukturwie Sport- und Spielstätten landschaftsverträglich ent-wickelt werden, die durch ein lückenloses stadtregio-nales Wander- und Radwegesystem erreicht werdenkönnen;

• die Benutzbarkeit der Freiräume nicht durch Immis-sionen reduziert wird;

• ein vernetztes System vielfältig nutzbarer Grünzügeentwickelt wird, das die Verbindung zwischen Quell-gebieten und Zielorten in der offenen Landschaftsicherstellt;

• die für die Erholung bestimmten Freiräume insbeson-dere auch durch die Bauleitplanung gesichert werden.

47MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Erholung am Senftenberger See

Zeltplatz, naturnah angelegt

Sicherung der Erholungseignung der Landschaft inSchwerpunkträumen der Erholungsnutzung

Ziel ist, in bestehenden Erholungsschwerpunkten dieEignung der Landschaft für Erholungs- und Freizeit-nutzungen dauerhaft zu sichern und, soweit nötig,die Erholungs- und Erlebnisqualität zu entwickeln. Inden traditionellen Erholungslandschaften Branden-burgs mit teilräumlich starkem Nutzungsdruck ist dieArt und Intensität der Erholungsnutzung so zu ent-wickeln, dass die Erholungseignung nachhaltig gesi-chert bleibt.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• geeignete Landschaftsräume für die Erholung in aus-

reichendem Maße zur Verfügung gestellt werden;• Lösungen für die Nutzungskonflikte zwischen dem

Naturschutz und dem Erholungsbedürfnis erarbeitetwerden;

• bei raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungendie besondere Bedeutung des Raumes für die Erholungberücksichtigt wird;

• anhand gebietsspezifischer Erholungskonzepte die in-tensiven Erholungsformen landschaftsverträglich ge-bündelt und innerhalb der Schwerpunkträume derErholungsnutzung in weniger empfindliche Gebietegelenkt werden.

Sicherung des Erlebnisreichtums der Gewässer und um-weltschonende Lenkung der Erholungsnutzung.

Ziel ist, den in der natürlichen oder naturnahen Ausstat-tung insbesondere der Gewässerrandbereiche begrün-deten Erlebnisreichtum von Gewässern zu erhalten oderwiederherzustellen.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• zur Sicherung oder Herstellung der Erlebbarkeit der

Uferzonen Ufernutzungskonzepte aufgestellt werden,mit denen die öffentliche Zugänglichkeit der Uferbe-reiche ermöglicht wird;

• traditionelle, ruhige Wassersportaktivitäten wie Kanu-fahren, Paddeln und Baden ermöglicht und geeigneteGewässerzonen dafür gesichert und entwickelt wer-den;

• das Wasserwandern als Form des Natur- und Land-schaftserlebens ausgeübt werden kann;

• die Gewässerqualität zur Sicherung der Badenutzungstetig verbessert wird;

• ausgewählte Uferzonen für umweltschonende Was-sersportaktivitäten und die Naturbeobachtung zurVerfügung gestellt werden;

• Wassersportaktivitäten nach Maßgabe der Störungs-empfindlichkeit der Wasservögel sowie der Schutzbe-dürftigkeit der Uferbereiche, der Röhrichtzonen undder Sedimente gesteuert werden;

• die hochwertigen (oligo- und mesotrophen) Seen vor-rangig geschützt werden.

Entwicklung von Angeboten für die Erholungsnutzungin der freien Landschaft

Ziel ist, für ruhige, landschaftsbezogene Erholungsakti-vitäten Möglichkeiten in erlebnisreichen Wäldern undoffenen Kulturlandschaften zu schaffen. Zur Befriedi-gung der Erholungsbedürfnisse des Menschen sind ru-hige Erholungsformen wie Wandern, Radfahren undReiten bei Beachtung der von ihnen ausgehenden Belas-tungen im Rahmen der Erholungsvorsorge zu fördern.Die Schönheit der brandenburgischen Landschaften unddie erlebnisreiche floristische und faunistische Ausstat-tung sollen durch umweltschonende Angebote zur Na-turbeobachtung erlebbar gemacht werden.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• Erholungsnutzungen, Freizeitaktivitäten und Sportar-

ten auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden unddemgemäß Ausschluss, Einschränkung oder Entwick-lung realisiert werden;

• zusammenhängende lokale, regionale und landeswei-te Wegesysteme für Wandern, Radfahren, Reiten undWasserwandern entwickelt werden;

• das kulturhistorische und erdgeschichtliche Interesseder Erholungssuchenden mittels dezentraler Informati-onsstellen, Naturschutzstationen, Lehr- und Naturpfadeetc., mit naturraumtypischen Themenschwerpunktenbefriedigt werden;

• Beeinträchtigungen der ruhigen, landschaftsbezoge-nen Erholungsformen durch Freizeitaktivitäten wiebspw. Motorsport, Motorflugsport und Motorboot-sport, von denen erhebliche Umweltwirkungen aus-gehen, vermieden werden;

• die Zugänglichkeit der Landschaft erhalten und nachMöglichkeit nicht durch infrastrukturintensive Frei-zeitanlagen wie beispielsweise Golf- und Segelflug-plätze eingeschränkt wird.

Die in Teilräumen wünschenswerte Verbesserung desAngebots an Wander-, Radwander- und Reitwegen sollangebotsorientiert und umweltschonend erfolgen. DieNutzung und Verbesserung vorhandener Wege undderen Integration in landesweite und überörtliche Wege-systeme ist der Neuanlage vorzuziehen. Bei der Neu-konzeption des Wegenetzes ist die Störempfindlichkeitbestimmter Tierarten zu beachten.

Von landesweiter Bedeutung sind die europäischenFernwanderwege E 10 und E 11 und die Realisierung derRadfernwanderwege: Europa-Radweg R 1, Spree-Rad-weg, Havel-Radweg, Oder-Neiße-Radweg, Tour-Bran-denburg, Verbindungsradweg (Spree-Neiße).

Modellhafte Entwicklung von Kulturlandschaften undErholungsnutzung in den Großschutzgebieten

Ziel ist, in den brandenburgischen Großschutzgebieten dieZiele des Natur- und Kulturlandschaftsschutzes modellhaft

48 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

49MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

und vorrangig mit der Entwicklung von umweltschonen-den Erholungsformen und einer nachhaltigen Fremden-verkehrswirtschaft zu verbinden. Das Natur- und Land-schaftserleben soll vor Lärm- und Schadstoffimmissioneninsbesondere des Verkehrs geschützt und der Erholungs-verkehr selbst umweltverträglich gestaltet werden.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• der An- und Abreiseverkehr in den Erholungsschwer-

punkten von der individuellen PKW-Nutzung auf dieumweltschonende ÖPNV-Benutzung umgelenkt wird;

• in den Erholungsregionen attraktive Angebote ge-schaffen werden, um den Erholungs- und Urlaubs-verkehr umweltverträglich mit Rad, Bus und zu Fuß zuermöglichen;

• wohnungsnahe Angebote für Natur- und Land-schaftserleben erhalten oder entwickelt werden, dieden Erholungsverkehr in überlastete Erholungsgebietereduzieren helfen;

• in den Entwicklungsräumen das touristische Angebotnach Art und Lage an der Erreichbarkeit mit Bus undBahn orientiert wird.

Entwicklung landschaftsangepasster Erholungskon-zepte

Ziel ist, dass sich kommunale und regionale Erholungs-konzepte am Nachhaltigkeitsprinzip orientieren.

Das Ziel soll erreicht werden, indem• Aussagen der Landschaftsplanung und anderer Um-

weltinstrumente frühzeitig in die Erholungsplanungintegriert werden. Hierbei sind die Bewertung derEignung der Landschaftsräume, der Grenzen der Nut-zungsfähigkeit sowie die Umweltverträglichkeits-prüfung einzelner Erholungsaktivitäten zu berücksich-tigen.

Sicherungsschwerpunkte des Natur- und Landschafts-schutzes/Besondere Anforderungen an die Erholungs-nutzung

Ziel ist, das Vorkommen empfindlicher, schutzbedürftigerArten- und Lebensgemeinschaften auch als Bedingungfür das Natur- und Landschaftserleben und als Voraus-setzung und Teil der Erholung dauerhaft zu sichern.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem• sich die Art und die Intensität der aktuellen und

zukünftigen Erholungsnutzung an den besonderenSchutzbedürfnissen der Arten- und Lebensgemein-schaften orientiert und Beeinträchtigungen durch einevorsorgende Besucherlenkung vermieden werden;

• zur Entlastung empfindlicher Landschaftsräume dieErholungsnutzung durch alternative Angebote in ge-eignete Gebiete gelenkt wird;

• entsprechend der aktuellen oder zukünftigen Erho-lungsnutzung Zonierungskonzepte für die Schutzge-biete aufgestellt werden, mit deren Hilfe gemäß derSchutzgebietsverordnungen die Erholungsaktivitätengesteuert werden können.Wasserwanderer

50 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

4.1 Die Uckermark

Die Entwicklungsziele für die Uckermark spiegeln die durchdie Eiszeit bestimmte, zweigeteilte landschaftliche Glie-derung der Uckermark aus mehr oder weniger welligenLehmplatten und den ausgeprägten Talzügen von Uckerund Randow im Nordosten sowie den südlich gelegenenHügelgebieten mit zahlreichen Seen und Wäldern wider.

Die großräumig zusammenhängenden Waldgebiete desuckermärkischen Endmoränengebietes sind als störungs-arme Landschaftsräume nachhaltig zu sichern. Kern-flächen des Naturschutzes bilden hier vor allem die nochin größerem Umfang auftretenden naturnahen Waldge-biete, wie zum Beispiel Buchen- und Buchenmischwälderim Gramzower Wald, in der Ufernähe von Seen und imGrumsiner Forst, darüber hinaus verschiedene Laubwald-gesellschaften mit Erlen, Eschen, Ulmen, Hainbuchen,Traubeneichen und Linden. Baltisch geprägte Buchen-waldgesellschaften und inselartig auf entsprechendenSonderstandorten subkontinental beeinflusste Eichenwäl-der sind vorrangig entwicklungsbedürftig. Durch denUmbau monostrukturierter und nicht standortgerecht be-stellter Forsten soll der sich aus der standörtlichen Vielfaltergebende kleinräumige Wechsel der Waldgesellschaften

weiter gefördert werden. Die in die Waldgebiete einge-sprengten Offenlandbereiche wie Fließtäler, vermoorteSeeufer und kleinteilig strukturierte Siedlungsrandbe-reiche sollten von Aufforstungen freigehalten werden.

Die Talzüge der uckermärkischen Landschaft von Uckerund Randow mit dem nach Westen gerichteten Welse-tal sind Entwicklungsschwerpunkte zum Schutz und zurRegeneration des Niedermoores. Insbesondere soll dernatürliche Wasserzufluss aus den angrenzenden Morä-nen wieder ermöglicht werden. Vorrangiges Ziel ist hierdie Erhaltung und Entwicklung der Niederungen alsLebensraum von Wiesenbrütern, der Großtrappe undvon Resten artenreicher Wiesen zum Schutz hochgradiggefährdeter Pflantenarten.

Die zum Teil sanft zu den Tälern hin abfallenden,streckenweise aber auch steileren Hangbereiche, sindaufgrund ihrer Bedeutung für den Bodenschutz (bes. imGebiet um Prenzlau), das Klima, das Landschaftsbildsowie den Arten- und Biotopschutz in den Schutz unddie Entwicklung dieser Teilräume einzubeziehen.

Die vor allem in der östlichen Uckermark konzentriertenVorkommen kontinentaler Steppenrasen, wärmelieben-der Wälder und Gebüschgesellschaften sind zu erhalten.In regionalen Entwicklungskonzepten sind sie in ein dielandwirtschaftlich genutzten Bereiche durchziehendesVerbundsystem von Lebensräumen wie Rainen und Säu-men einzubeziehen.

Im Bereich der kuppigen bis flachwelligen Grundmorä-nen der Uckermark sind die Reste reich gegliederterAckerlandschaften mit Feldsöllen, alten Hecken und Rai-nen zu erhalten. Besondere Bedeutung im Entwick-lungsraum Flur kommt der nachhaltigen Sicherung derim Vergleich zum übrigen Brandenburg hohen natürli-chen Bodenfruchtbarkeit in der Uckermark zu, unter an-derem durch die konsequente Vermeidung der beson-ders hier vorherrschenden Wassererosion.

Bei der Gliederung großer Ackerschläge sind verstärktBaum- und Strauchgruppen oder Einzelbäume einzubrin-gen, um das bewegte Relief zu betonen und die Charak-teristik der Region zu fördern. Neben dem Schutz und der

4 Ziele in dennaturräumlichen Regionen des Landes

Die Uckermark bei Prenzlau

Entwicklung linearer und kleinflächiger Strukturen sollenauch in den bewirtschafteten Flächen Bereiche mit nied-rigerer Nutzungsintensität eingebracht werden (Acker-randstreifen, zeitweilige Brachen etc.). Zonen weniger in-tensiver Bewirtschaftung und naturnahe Gehölzbereicheum die stehenden Gewässer und in den schmalen Niede-rungsbereichen der kleineren Fließgewässer sind als Puf-ferzonen zu den umliegenden Ackerflächen notwendig.Zur Hervorhebung des belebten Reliefs sind bei der Ge-staltung der Landschaft Reliefübergänge frei zu halten.

Die wichtige Funktion der Moore, Seen und Sölle alsSenken im Stoff- und Energiekreislauf der Landschaft istwiederherzustellen, grundlegende Voraussetzung hierfürist die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltesund die behutsame Sanierung der bedeutendsten Ober-flächengewässer.

Vorrangiges erholungsbezogenes Ziel ist der Erhalt derherausragenden, landesweit bedeutsamen Erholungs-landschaften. Die Erlebniswirksamkeit und besondereStörungsarmut der wald- und seenreichen Höhenzügeund Hügelgebiete im südlichen und westlichen Teil dernaturräumlichen Region soll durch intensive Formen derErholung und des Tourismus nicht beeinträchtigt wer-den. Durch Entwicklungsmaßnahmen in den überwie-gend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsteilen sinddie Voraussetzungen für die landschaftsbezogene Erho-lung zu verbessern.

Insbesondere die wald- und seenreichen Endmoränen-gebiete der westlichen und südlichen Uckermark sind inGroßschutzgebieten repräsentiert. Im Nordwesten um-fasst der Naturpark „Uckermärkische Seen“ Teile dernorduckermärkischen Grundmoränenlandschaft. DasBiosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“ repräsentiertdie gut ausgebildeten glazialen Abfolgen des Pommer-schen Stadiums der Weichselvereisung und reicht bis indas Niederoderbruch.

4.2 Das Nordbrandenburgische Wald-und Seengebiet

Dominierender naturschutzfachlicher Handlungsschwer-punkt ist die nachhaltige Sicherung der großräumigstörungsarmen Wald- und Seenlandschaft als Voraus-setzung für den Fortbestand sensibler Tierarten sowie für die nachhaltige Sicherung der landschaftlichen At-traktivität.

Vorrangig ist der konsequente Schutz der letzten oli-gotrophen und mesotrophen Seen und die Sanierungbesonders stark geschädigter Gewässer. Dabei sollendie vielfältig ausgeprägten Sukzessionsabfolgen inihrer gesamten Breite erhalten werden. Die Fließge-wässer (z.B. Obere Havel, Rhin) sind im Zusammen-hang mit ihrer natürlichen Umgebung zu sichern oderzu entwickeln.

51MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

UCKERMARK

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

021001 Seen verschiedener, insbe- 0817 Buchenwälder Arten an ihrer westlichen Verbreitungsgrenze

sondere nährstoffarmer Typen wie z.B. Sibirische Glockenblume oder Sand-

0819 Stieleichen-Birken-Wälder nelke 1; Vorpostenstandorte submediterraner

02120 Kleingewässer (Sölle) Arten wie Dreizähniges Knabenkraut und

0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Purpur-Knabenkraut.

04110 Quellmoore

08103 Erlenwälder Die großräumigen Waldlandschaften sind,

04100 Torfmoosmoore kontinentale Trockenrasen im Zusammenhang mit der benachbarten

artenreiche Ackerfluren Schorfheide, das gegenwärtige Dichtezentrum

02120 Trockenrasen innerhalb Brandenburgs für verschiedene

Vogelarten wie See- und Schreiadler.

0817 Buchenwälder

Hohlwege und Steilhänge Fischadler, Schwarzstorch, Uhu, Sumpf-

(Lehmwände) ohreule, Wiesenweihe, Kornweihe, Rohr-

dommel, Zwergrohrdommel, Kleine Ralle,

Wiedehopf, Großtrappe, Kranich, Brachvogel,

Wachtelkönig, Grauammer, Trauersee-

schwalbe, Fischotter, Biber, Siebenschläfer,

Rotbauchunke, Laubfrosch, Glattnatter,

Sumpfschildkröte, Bitterling, Edelkrebs.

Tab. 2: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen in der Uckermark

1 Nummerierung der Biotoptypen gemäß Biotoptypenschlüssel aus „Biotopkartierung Brandenburg – Kartieranleitung“, Landesumweltamt Brandenburg 1995

Die an Seeufern und in Toteiskesseln schwerpunkthaftverbreiteten Moore sind vor hydrologischen und stoff-lichen Beeinträchtigungen zu schützen.

In den großräumig zu erhaltenden Waldbereichen sindforstlich begründete Monokulturen zu naturnahenWaldgesellschaften umzubauen. Naturnahe Laubwald-bereiche auf den lehmigeren Böden des NeustrelitzerKleinseenlandes sind zu sichern und auszudehnen. Dasgilt für alle noch vorhandenen Areale naturnaher Be-waldung in der ganzen Region. Beispiele hierfür sindBuchen-Traubeneichenwälder nördlich von FleckenZechlin, der Fürstenberger Heide, der Menzer Heide undder Himmelpforter Heide. Stieleichen- Hainbuchenwäl-der im Junkerbusch und der Blaubeer-Kiefernwald in derHohen Heide sowie der Flachen Heide in der Nähe vonFlecken Zechlin und auch Kiefern- und Traubeneichen-Buchenwälder sind vorrangig zu fördern. Die natürli-chen Dünen-Kiefernwälder in der Schorfheide sindebenso zu erhalten wie historisch gewachsene Wald-nutzungsformen, insbesondere die Hudewälder in derSchorfheide.

Kleinere Offenlandbereiche im Stechlinseegebiet und derSchorfheide sollen traditionell extensiv genutzt werden,um die durch die historische Landnutzung entstandeneArtenvielfalt zu erhalten. Die wertvollen Heiden, Mager-rasen und kleinräumig gegliederten Ortsrandbereiche in-nerhalb der Waldlandschaften sind in ihrem historischgewachsenen Gefüge zu erhalten. Bauliche Entwicklun-gen sollen sich grundsätzlich auf die Innenbereiche be-schränken und sich an der landschaftstypischen Bauweiseausrichten. Die Entwicklung von Freizeit- und Erho-lungsanlagen ist mit Priorität auf qualitative Verbesserungbestehender Einrichtungen zu richten.

Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grund-moränenplatten (Britzer und Templiner Platte) sind durchAlleen (einschließlich Obstbaumalleen), Hecken undBaumgruppen stärker zu strukturieren.

Die eher offene, punktuelle Gliederung des weitgehendals Grün- und Ackerland genutzten Eberswalder Ur-stromtals ist durch Feuchtwaldbereiche, Alleen aus Weich-holzarten, Baumgruppen und Einzelbäume zu ergänzen.

Das Einzugsgebiet des Rhins, das sich vom RheinsbergerSeengebiet nach Süden und Westen erstreckt, ist derhauptsächliche Wasserlieferant für das Rhinluch. Hier istvordringlich ein Konzept für die Sicherung des Landes-wasserhaushalts zu erarbeiten.

Die Wald- und Seengebiete im Norden Brandenburgssind, wie kaum ein anderer Landschaftsraum, zu wesent-lichen Teilen in Großschutzgebieten repräsentiert. Neben

52 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

NORDBRANDENBURGISCHES WALD- UND SEENGEBIET

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Neustrelitzer Kleinseenland

02100 Oligo- und mesotrophe Seen 0817 Buchenwälder Boreale Arten wie Langblättriger Sonnentau,

04100 Torfmoosmoore 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Fettkraut, Teufelsklaue, Krähenbeere und

08101 Kiefern-Moorwälder 0819 Traubeneichen- Wälder Siebenstern, die überwiegend an feucht-kühle

0817 Buchenwälder Sonderstandorte gebunden sind.

Schorfheide mit Templiner und Britzer Platte

02100 Seen verschiedener Typen 0817 Buchen-Traubeneichenwälder Vom Aussterben bedrohte Tierarten wie See-

02120 Kleingewässer 0819 Traubeneichenwälder adler, Schreiadler, Fischadler, Schwarzstorch

04100 Torfmoosmoore 082 Kiefern-Mischwälder und Fischotter sind regelmäßig verbreitet und

1112 Binnendünen erreichen zum Teil außerordentlich hohe

Kalkflachmoore Bestandsdichten.

Eberswalder Urstromtal

04110 Quellmoore 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Rohrdommel, Zwergrohrdommel, Kranich,

04120 Niedermoore 0819 Stieleichen-Birken-Wälder Kleine Ralle, Wiedehopf, Grauammer, Biber,

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen 08103 Erlen-Bruchwälder Mausohr, Laubfrosch, Rotbauchunke,

Sumpfschildkröte, Kreuzotter, Binnenstint,

Bitterling, Kleine Maräne, Edelkrebs.

Tab. 3: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Nordbrandenburgischen Wald- und Seengebiet

Schorfheide bei Eichhorst

dem Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“ und demNaturpark „Uckermärkische Seen“, die den Osten desGebietes zu erheblichen Teilen bedecken, bietet dasgroßflächige Naturschutzgebiet um den Stechlinsee, dasin den geplanten Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“eingebunden werden soll, die Chance, den natürlichenReichtum der Landschaft zu bewahren.

4.3 Die Prignitz und das Ruppiner Land

Auch im Bereich der Grundmoränenplatten (Prignitz,Kyritzer Platte, Ruppiner Platte, Granseer Platte) ist dieSicherung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbil-des im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung

53MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

PRIGNITZ UND RUPPINER LAND

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Prignitz, Parchim-Meyenburger Sandflächen

0111 Fließgewässer 0111 Fließgewässer Schwarzstorch, Fischadler, Kranich, Große

02120 Kleingewässer 05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen Rohrdommel, Trauerseeschwalbe, Grau-

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen Heiden, Magerrasen ammer, Fischotter, Siebenschläfer, Mausohr,

0713 Hecken Laubfrosch, Sumpfschildkröte, Kreuzotter,

0714 Alleen Groppe, Bachneunauge, Englischer Ginster,

Stechpalme, Scheidiger Goldstern,

Echte Kuhschelle

Ruhner Berge

0110 Quellen 0817 Buchenwälder Kranich, Schwarzstorch, Laubfrosch

0817 Buchenwälder 0819 Eichen-Birken-Wälder

Kyritzer Platte

0111 Fließgewässer Schwarzstorch, Seeadler, Kranich,

0819 Buchen-Traubeneichen-Wälder Grauammer, Fischotter, Biber, Rotbauchunke,

Bitterling

Perleberger Heide

1112 Binnendünen 082 Kiefern-Mischwälder Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Stein-

kauz, Wiedehopf, Ziegenmelker, Biber,

Fischotter, Laubfrosch, Rotbauchunke,

Sumpfschildkröte, Kreuzotter

Dosseniederung

04120 Niedermoor 04120 Niedermoor Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Kranich,

08103/ Erlenwälder Fischotter, Biber, Rotbauchunke, Bitterling

08110

Wittstock-Ruppiner Heide

02100 Rinnenseen 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Schwarzstorch, Fischadler, Kranich, Rohr-

04100 Torfmoosmoore 0819 Stieleichen-Birken-Wälder dommel, Wiedehopf, Fischotter, Rotbauch-

Magerrasen unke, Sumpfschildkröte

Ruppiner Platte

1112 Binnendünen 0817 Buchen-Traubeneichen-Wälder Fischadler, Seeadler, Kranich, Rohrdommel,

Grauammer, Fischotter, Biber, Rotbauchunke,

Laubfrosch, Bitterling

Granseer Platte, Rüthnicker Heide

02100 Seen 0817 Traubeneichen-Wälder Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schwarz-

1112 Binnendünen storch, Kranich, Rohrdommel, Brachvogel,

Grauammer, Fischotter, Biber, Rotbauchunke,

Laubfrosch

Tab. 4: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen in der Prignitz und im Ruppiner Land

Ruppiner Land bei Gransee

und der charakteristischen, gewachsenen ländlichenSiedlungsstrukturen angestrebt. Zur stärkeren Struktu-rierung weiter Ackerfluren können Alleen, Baumreihen,Feldgehölzhecken, kleinflächige Flurgehölze und kleine-re Waldgebiete mit reicher Rand- und Innengliederungbeitragen. Für die Region sind Eichen- und Obstbaum-alleen (Apfel, Pflaume, Birne) charakteristisch. Nebendem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit unteranderem durch Schutz vor Winderosion hat die Vermin-derung der Nährstoffbelastung für die Grund- undOberflächengewässer besondere Bedeutung.

Durch begleitende, auch flächenhafte Gehölzstrukturenund die Schaffung naturnaher Gewässerrandbereichesind die die Region prägenden Fließgewässer und Rin-nensysteme zu erhalten und zu entwickeln. EinenSchwerpunkt bilden die noch über große Abschnitte na-turnahe gebliebenen Prignitzbäche als das zur Zeit best-erhaltene Fließgewässersystem und wichtigstes Vor-kommen atlantisch beeinflusster LaubwaldgesellschaftenBrandenburgs mit zahlreichen stark gefährdeten Arten.

Vermoorte Niederungen, die in dieser Region besondersstark degradiert sind, sollen vor weiterer Torfzehrunggeschützt werden.

Aufgrund der vergleichsweise hohen Grundwasserneu-bildungsraten führt die Entwicklung neuer Waldflächenbesonders im westlichen Teil dieser Region zu keinennegativen Effekten für den Wasserhaushalt. Sie soll abernicht zur Verminderung der strukturellen Vielfalt führen.

Wiederbewaldungsmaßnahmen in der Prignitz geltender Entwicklung subatlantischer Buchen- und Eichen-waldgesellschaften, während im Ruppiner Land und aufder Granseer Platte Eichen- und Kiefern-Buchenwälderzu fördern sind. Zur inneren Gliederung, auch derbestehenden Waldbestände, sind kleinflächig und rand-linienartig Sukzessionsbereiche für die Ausbildung derlandschaftstypischen Magerrasen und Zwergstrauchhei-den einzurichten.

Natürliche Waldgesellschaften sind kaum noch vorhan-den. Deshalb sind die wenigen naturnahen Waldreliktebesonders erhaltenswert. Dies gilt vor allem für dieErlen-Eschen-Wälder der Bachtäler sowie kleinere Bu-chenwaldareale an den Nordhängen der Prignitz. Hiersollten möglichst Verbindungen zwischen diesen Arealenangestrebt werden.

Die besonderen Landschaftselemente der Ruppiner Platte,wie Sölle, vermoorte, abflusslose Kessel und große Beckensind in Verbindung mit ihrer natürlichen Vegetation zuerhalten. Im Fall des unmittelbaren Angrenzens von Agrar-flächen sind hier Übergangsbereiche zu schaffen.

Im traditionellen Obstbaugebiet um Gransee sollen dieRelikte alter Obstbaumwiesen erhalten bleiben, Obst-

plantagen durch das Einbringen extensiv genutzter Be-reiche aufgelockert werden.

Die Erlebniswirksamkeit der traditionellen Ackerbau-landschaft der Prignitz ist zu bewahren und in Teilbe-reichen zu verbessern, so dass die landwirtschaftlichePrägung für Erholungssuchende erfahrbar bleibt. EinSteuerungsbedarf besteht vor allem in den Niederungenund an empfindlichen Fließ- und Standgewässern.

Die Sonderflächen (Parchim-Meyenburger Sand-flächen, Perleberger Heide, Dosseniederung, Witt-stock-Ruppiner Heide, Rüthnicker Heide) mit großräu-migen Waldbereichen und häufig darin enthaltenemSandmagerrasen sowie anderen trockenen, nährstoff-armen Lebensräumen besonders auf ehemaligen undzum Teil noch genutzten Truppenübungsplätzen sindals großräumig störungsarme Landschaftsräume zusichern.

Die in der Prignitz ehemals weit verbreiteten atlantischenHeiden und Magerrasen (mit Arten wie Arnika, Wald-läusekraut und Zindelkraut) sind aus landesweiter Sichtvorrangig entwicklungsbedürftig. Einen Schwerpunktbildet das verzweigte Fließgewässernetz der Stepenitz.Im Südwesten reichen Teile des Biosphärenreservates„Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ bis in die Sander-flächen der Perleberger Heide.

4.4 Das Rhin-Havelland

Der Schutz und insbesondere die Entwicklung großräu-miger Niederungsgebiete bestimmt die naturschutz-fachlichen Erfordernisse in dieser Region. Das Ziel ist, zurStabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes die nochvorhandenen regenerationsfähigen Niedermoore zu er-halten. Dabei sind Bereiche auszuwählen, die aus Grün-den des Boden- und Gewässerschutzes sowie des Arten-und Biotopschutzes als schutzwürdige Lebensräume derNiedermoore zu erhalten bzw. für den Aufbau einesFeuchtbiotopverbundsystems zu entwickeln sind.

54 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Bei Kremmen

Die stellenweise noch vorhandene Vielfalt (Erlenbrüche,Grauerlengebüsche, Weiden-Erlen-Wälder, Schilf- undSeggenriede) bewaldeter und unbewaldeter Moorinselnmit zum Teil offenen Wasserstellen in der großräumigkultivierten Niederungslandschaft soll erhalten undgefördert werden.

Das Fließgewässernetz, insbesondere im Bereich desOberen Rhinluchs, ist als Lebensraum des Fischottersvon besonderer Bedeutung. Feuchtgrünlandkomplexesind zu erhalten. An extensiv genutzte Niedermoor- und Feuchtgrünlandbereiche sind die vom Aussterbenbedrohten Watvogelarten wie Großer Brachvogel,Kampfläufer, Rotschenkel und Uferschnepfe gebunden.

Der Flurgehölzreichtum des osthavelländischen Luches istzu erhalten und zu entwickeln. Die vornehmlich lineareStrukturierung der Niederungsbereiche durch Gehölzstruk-turen, zumeist entlang der Kanäle und Hauptgräben (Erlen,Pappel- und Kopfweidenreihen) sowie die eher punktuel-len Strukturen entlang kleinerer Gräben (Kopfweiden, Erlen,Obsthochstämme) sind zu sichern und zu verdichten.

Die besonders klare, geometrische Struktur der Kultur-landschaft ‘Neuholland’, bestehend aus Entwässerungs-gräben und begleitenden Pappel- und Weidenreihen, soll-te als Charakteristikum dieses Raumes erhalten werden.

Kleinere Grabensenken und tief gelegene Grünlandbe-reiche mit zum Teil salzbeeinflusster Grünland- und Röh-richtvegetation sind in ein aufzubauendes Netz extensivgenutzter Lebensräume einzubinden.

Als Kernflächen des Naturschutzes sind vor allem imoberen Rhinluch bei Kremmen die bedeutenden Rast-und Brutplätze des Kranichs und anderer Sumpf- undWasservögel mit ungestörten Flachwasserbereichen undNahrungsflächen zu erhalten. Maßnahmen zur Besu-cherlenkung können an geeigneten Orten Einblicke indie Lebensräume mit ihrer reizvollen Artenausstattungermöglichen, ohne Störungen hervorzurufen.

Im Rhin-Havelland sollen die vorhandenen landschaft-lichen und kulturhistorischen Reize und Attraktionen inihrer regionsspezifischen Ausprägung gesichert und zurbehutsamen Entwicklung erlebnisreicher Erholungsland-schaften genutzt werden. Insbesondere sind umwelt-schonende Erholungsangebote in berlinnahen Räumenzu entwickeln.

Der Charakter des Luchlandes wird durch ebene Niede-rungslandschaften geprägt, aus denen sich inselartigMoränenplatten, die Ländchen erheben. Besonders dieErlebbarkeit dieser Übergänge der Niederungen zu denLändchen (Reliefkanten) ist zur Sicherung der Eigenartdes Landschaftsbildes zu erhalten und zu entwickeln.Während in den Niederungslandschaften vorwiegenddie lineare Strukturierung vor allem durch Baumreihenaus Weichholzarten entlang der Kanäle und Gräben zuerhalten bzw. zu verdichten ist, sind die Ländchen über-wiegend durch eine punktförmige Raumgliederung(Baumgruppen und Einzelbäume) gekennzeichnet undentsprechend zu entwickeln. Obstbaumalleen und ex-tensive Obstäcker an den Hügelrändern der Ländchen(zum Beispiel Bellin und Glien) sind als besondere kultur-

55MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 5: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Rhin-Havelland

RHIN-HAVELLAND

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Unteres und Oberes Rhinluch, Havelländisches Luch

011 Fließgewässer 04120 Niedermoor Fischotter, Biber, Feldhamster, Seeadler,

02110 Flachseen 07101 feuchte Weidengebüsche Schwarzstorch, Fischadler, Kranich, Groß-

02101 Torfstiche 08103 Erlen-Bruchwälder trappe, Steinkauz, Brachvogel, Uferschnepfe,

04120 Niedermoor 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Rotschenkel, Wachtelkönig, Kolbenente,

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen, 0819 Stieleichen-Birken-Wälder, Kleine Ralle, Wiedehopf, Rohrdommel,

Auengrünland Traubeneichen-Wälder Rotbauchunke, Laubfrosch, Kreuzotter

07101 feuchte Weidengebüsche Sumpf-Knabenkraut, Lungen-Enzian,

08103 Erlen-Bruchwälder Grünliche Waldhyazinthe, Sumpf-Engelwurz,

Sibirische Schwertlilie

Bellin und Glien

1112 Binnendünen 0819 Kiefern-Traubeneichen-Wälder Fischotter, Fischadler, Großtrappe,

Grauammer, Rotbauchunke

Zehdenick-Spandauer Havelniederung

0112 Flüsse (Havel) 04120 Niedermoor Fischotter, Biber, Schreiadler, Schwarzstorch,

0113 Gräben 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Kranich, Rohrdommel, Wanderfalke,

02150 Teiche 0819 Stieleichen-Birken-Wälder Brachvogel, Grauammer, Rotbauchunke,

04120 Niedermoor 08103 Erlenbruchwald Sumpfschildkröte, Kreuzotter, Glattnatter,

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen Bitterling

02121 Sand-Trockenrasen Wiesen-Kuhschelle, Sumpf-Enzian, Betonie

räumliche Elemente, ebenso wie kulturhistorische We-gebauten (alleengesäumte Dammbauten, Bohlenwege,Pflasterstraßen, Klinkerstraßen) zu erhalten und zu pfle-gen. Die guterhaltenen Strukturen der an den Rändernder Ländchen zur Niederung angesiedelten Dörfer (An-gerfluren, Obstgartengürtel) sind zu sichern.

Aus der unteren Havelniederung erstreckt sich der Na-turpark „Westhavelland“ bis in das westhavelländischeLuchgebiet. Er umfasst hier neben den weithin offenenGrünlandniederungen mit Wiesenbrüter- und Großtrap-penbeständen auch ausgedehnte Bruchwälder, arten-reiche Feuchtwiesen und Flachseen.

4.5 Das Elbtal

Als bedeutende, in weiten Teilen noch typische Auen-landschaft mit einer Vielzahl von Altwässern, Qualm-und Kuverwasserbereichen sowie begleitenden Sandter-rassen und Flusstaldünen stellt das Gebiet einen großräu-migen Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt vonNaturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg dar.

Vorrangig ist der Erhalt, und soweit möglich, die groß-flächige Wiederherstellung der Überflutungsbereiche,um die entlastende und regulierende Wirkung derAuenlebensräume im Stoff- und Energiehaushalt derLandschaft zu gewährleisten. Zur Unterstützung derdurchgehenden Renaturierung der aus der Prignitz kom-menden Niederungsbäche sollen ihre Unterläufe undMündungsbereiche im Elbtal ebenfalls naturnah wie-derhergestellt werden. Ein wichtiges Ziel ist die Wieder-herstellung ihrer durchgängigen Passierbarkeit von derElbe in Richtung Oberläufe für aquatische und semia-quatische Tierarten zum Beispiel durch geeignete Auf-stiegshilfen.

Kernflächen des Naturschutzes im Elbtal dienen unteranderem dem Schutz der Brut- und Rastgebiete zahl-reicher Feuchtgebiets-Vogelarten (Zwergschwäne, Kra-niche, Limikolen, Enten- und Gänsevögel), in derenostatlantischen Zugwegen sie von besonderer Bedeu-tung sind.

Das einzigartige Landschaftsbild der teils weiträumigoffenen Auenlandschaft (Lenzer Wische) und teils durchHecken, Baumreihen und Einzelbäume strukturiertenLandschaft (Elbaue zwischen Cumlosen und Wittenber-ge sowie zwischen Garsedow und Hinzdorf) ist zu schüt-zen und zu pflegen. Die vorhandenen weiträumigenSichtbeziehungen gilt es vorrangig zu erhalten.

Ein zentrales Entwicklungsziel ist die Wiederentwicklungder Auenwälder.

Die gesamte Elbtalaue ist aufgrund der Erlebbarkeit einerwenig beeinflussten Flussauenlandschaft als vorrangi-ger Erhaltungsschwerpunkt für die landschaftsbezogene

56 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 6: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Elbtal

ELBTAL

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

01120 Flüsse 08120 Weichholzauen Südlich bis kontinental verbreitete Pflanzen-

Sand- und Schlammbänke 08130 Hartholzauen arten wie Feld-Mannstreu und Seekanne;

und -ufer Artenreiches Auengrünland, an Stromtäler gebundene Arten wie

05104 Auengrünland insbesondere Brenndoldenwiesen Taubenkropf, Igelsamige Schuppenmiere,

02112 Altarme, Qualmgewässer Glänzende Wiesenraute und Katzenschwanz

11120 Binnendünen

Auenwälder Brut- und Rastbestände zahlreicher Feucht-

gebiets-Vogelarten, besonders für Zwerg-

schwäne, Kraniche, Limikolen und Enten- und

Gänsevogel, Kiebitz

Wachtelkönig, Uferschnepfe, Brachvogel,

Kampfläufer, Rotschenkel, Gänsesäger,

Trauerseeschwalbe, Kranich, Weißstorch,

Fischotter, Biber, Laubfrosch, Rotbauchunke

Im Elbtal

Erholung anzusehen. Beeinträchtigungen dieses Cha-rakters und der Eignung für ruhige Erholungsformensind zu vermeiden.

Die lineare Gliederung der weiträumigen Gebiete am Nie-derungsrand (überwiegend mit Grünlandnutzung) istdurch Einbringen von auentypischen Gehölzen, wieWeichhölzern, Ulmen und Stieleichen unter Berücksichti-gung des Artenschutzes zu unterstreichen. Hierdurch sindinsbesondere die wenig strukturierten Flächen kleinteiligerzu gestalten. Besonders die für die Niederungen typischeBaumform der Kopfweiden ist verstärkt einzubringen.

Der gesamte brandenburgische Teil der Elbtalaue ist imBiosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“enthalten. Dieser umfasst zusätzlich benachbarte Teileder Perleberger Heide. Es ist beabsichtigt, ein grenz-überschreitendes Großschutzgebiet gemeinsam mitSachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nie-dersachsen zu entwickeln.

4.6 Das Untere Havelland

Die Niederung der Unteren Havel einschließlich desGülper Sees als Feuchtgebiet internationaler Bedeutungund als Europäisches Vogelschutzgebiet bildet einen derwichtigsten Erhaltungsschwerpunkte des Landes Bran-denburg (und grenzüberschreitend Sachsen-Anhalts).

Die Kernflächen des Naturschutzes dienen• dem Schutz der Brutgebiete für Limikolen (Kampfläu-

fer, Rotschenkel, Uferschnepfe, Brachvogel), die auf-grund ausgedehnter Überschwemmungsflächen undstörungsarmer Grünlandflächen von herausragenderBedeutung sind,

• der Sicherung der international bedeutenden Rast- undÜberwinterungsgebiete zahlreicher Sumpf- und Wasser-vogelarten in den ausgedehnten Flachwasserbereichen undgrünlandgesäumten Ufern zum Beispiel des Gülper Sees.

Die auentypischen Lebensräume wie Riede, Röhrichte,Weidengebüsche, Verlandungsgesellschaften der Alt-arme und die Au- und Bruchwälder sind nachhaltig zusichern.

Die landwirtschaftliche Nutzung insbesondere von Wie-sen und Weiden soll in den gewässernahen Bereichenstandortangepasst erfolgen, um die Lebensraumqua-litäten für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu ver-bessern.

In den Grund- und Endmoränengebieten sind natur-nahe Eichenwaldgesellschaften zu fördern. Die innereGliederung der Waldbestände durch trockene Sandma-gerrasen und Heiden ist zu verstärken. Der Wasser-haushalt kleinerer, vermoorter Hohlformen ist zu stabi-lisieren. Letzte noch erhaltene naturnahe Waldgebiete,wie Erlenbruchwälder bei Hohennauen, Spaatz undParey sowie Stieleichen-Birkenwälder bei Jederitz sind zuerhalten und auszudehnen.

57MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 7: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Unteren Havelland

UNTERES HAVELLAND

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Untere Havelniederung

0112 Flüsse (Havel) 05100 extensiv genutztes Grünland Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch,

02110 Flachseen 08103 Erlen-Bruchwälder Rohrdommel, Kranich, Trauerseeschwalbe,

04120 Niedermoore 08110 Erlen-Eschen-Wälder Spießente, Uferschnepfe, Rotschenkel,

05100 Auengrünland 0819 Traubeneichen-Wälder, Brachvogel, Kampfläufer, Wachtelkönig,

08103 Erlenbruch-Wälder Stieleichen-Birken-Wälder Kleine Ralle, Wiedehopf, Fischotter, Biber,

02112 Altarme, Altwässer Sumpfschildkröte, Rotbauchunke, Laubfrosch,

Kreuzotter, Glattnatter, Bitterling,

Igelschlauch, Schwarzblütige Binse

Land Schollene

mesotrophe Moore 0819 Traubeneichen-Wälder Fischadler, Schreiadler, Rohrdommel, Zwerg-

082 Kiefern-Mischwälder rohrdommel, Kranich, Wiedehopf, Fischotter

Wiederbelebtes NSG bei Rathenow

Gehölzstrukturen sind zu erhalten, zu pflegen und zuentwickeln. Obstbaum-, vor allem Apfelbaum-Alleensollten vordringlich geschützt und saniert werden. Beider weiteren Gestaltung der Landschaft sind stand-orttypische Gehölze wie Weichholzarten, Eichen undObstgehölze zu verwenden. Auf großräumigen Flä-chen sind verstärkt strukturierende Elemente einzu-bringen, zum Beispiel Feldgehölzhecken und niedrigeAlleeformen an Feldwegen. In den Niederungen sindverstärkt die hier typischen Kopfweiden anzupflanzen.Der Erhalt noch intakter Dorfkerne und der kulturhis-torischen Siedlungsformen (zum Beispiel Rundlinge,Gassendörfer, Straßendörfer) ist für die Eigenart desOrts- und Landschaftsbildes von außerordentlicherBedeutung.

Die Entwicklung der Erholungs- und Erlebnisqualität desHavellandes insbesondere als Wasserwanderzentrumund als Gebiet für die gewässerbezogene Erholungs-form soll entsprechend der Sensibilität des Landschafts-raumes behutsam erfolgen.

Bis auf kleinere Bereiche des Schollener Landes undder Stremme-Niederung wird der Naturraum weitge-hend im Naturpark „Westhavelland“ erfasst. In diesenwerden auch größere Ausschnitte der unteren Rhin-niederung und des Westhavelländischen Luches ein-bezogen.

4.7 Barnim und Lebus

Entsprechend der großflächigen, intensiven landwirt-schaftlichen Nutzung dieser Region kommt der Ent-wicklung einer stärkeren Gliederung der Flur in denausgedehnten Grundmoränenbereichen besondere Be-deutung (unter anderem für den Boden- und Grund-wasserschutz) zu.

Landschaftsgliedernde Strukturen sind neu zu ent-wickeln, insbesondere Hecken, lichtoffene Raine, klei-nere Feldgehölze sowie zeitweilige Brachen. GroßeAckerflächen sind kleinflächiger zu gliedern und ingrößerem Umfang mit genannten Strukturelementenanzureichern.

Gebiete mit starker Gefährdung von Bodenpotenzialen,in denen stoffliche Belastungen des Bodens abgebautwerden sollen, resultieren insbesondere aus der Riesel-feldnutzung in den an Berlin angrenzenden Teilräu-men.

Trotz der in weiten Teilen vorherrschenden bindigenDeckschichten ist in den Stauchungsgebieten der Grund-und Endmoränen bei Verwerfungen in Bereichen großerWasserwegsamkeit (mit entsprechend schnellem Schad-stofftransport) der Grundwasserschutz besonders zubeachten.

Insbesondere auf dem Barnim ist zur Sicherung derGrundwasserneubildung die großräumige Versiegelungvon Flächen zu vermeiden sowie das anfallende Nie-derschlagswasser von befestigten Flächen zu ver-sickern. Bei schlechten Versickerungsbedingungen istdas Niederschlagswasser so abzuleiten, dass ein größt-möglicher Rückhalt und eine den natürlichen Bedin-gungen entsprechende Verzögerung des Gebietsab-flusses erfolgt.

In den Endmoränen- und Sandergebieten sind diegroßräumig zusammenhängenden Waldgebiete zu er-halten. Die von Buchen beherrschten Waldgesellschaf-ten im nördlichen Barnim sind vorrangig schutz- undentwicklungsbedürftig. In den oft wenig strukturiertenKiefernwäldern der Sanderflächen sind verstärkt natur-nahe Kiefern-Traubeneichen-Mischwälder, Traubenei-chen-Hainbuchenwälder und in hangnahen, geböschtenLagen des Oberbarnims Traubeneichen-Hainbuchen-Lindenwälder zu entwickeln.

Kernflächen des Naturschutzes bilden die reich ge-gliederte Märkische Schweiz, tief eingeschnittene,vielfach von Rinnenseen gefüllte, nacheiszeitliche Rin-nensysteme (wie der Gamengrund), sowie kleinereFließe, die im Süden zur Spree, im Norden zur Finowfließen.

Besonders an den Randhängen zum Odertal gehörenkontinentale Trockenrasen, -wälder und -gebüsch-gesellschaften, die in dieser naturräumlichen Regionihren Verbreitungsschwerpunkt in Norddeutschlandhaben, sowie Vorposten- oder Grenzstandorte für eineReihe östlich verbreiteter Pflanzenarten wie die sibi-rische Glockenblume, das Frühlings-Adonisröschen,das Waldwindröschen oder die Steppen-Fahnenwicke,zu den Schwerpunkten des Arten- und Biotop-schutzes.

58 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Die Wurzelfichte bei Buckow

Darüber hinaus sind besonders• kleinere Fließgewässer mit bemerkenswerten Bestän-

den selten gewordener Fischarten und Wasserinsektensowie Seen (z.B. Lebensraum der Sumpfschildkröte),insbesondere mesotrophe Seen mit Armleuchteral-gengesellschaften,

• Vorkommensschwerpunkte gefährdeter Tierarten wieder Rotbauchunke,

• Winterquartiere für Fledermausartenin dieser Region zu schützen und zu entwickeln.

Der Naturraum hat sowohl aufgrund der landschaftsbe-zogenen Voraussetzungen als auch wegen der räumli-chen Nähe zu Berlin besondere Bedeutung hinsichtlichdes Schutzes und der Entwicklung des Erholungs- undErlebnisraumes. Daher sind die erlebnisreichen traditio-nellen Erholungslandschaften in ihrer Qualität zu sichernsowie stadtnahe Kulturlandschaften zu Naherholungs-landschaften zu entwickeln.

In der Märkischen Schweiz sowie im westlichen Barnimsind die Erfordernisse zum Schutz wertvoller Lebensräu-me mit der traditionellen Nutzung dieser Landschaftenfür die Erholung zu koordinieren. Der landwirtschaftlichgeprägte Raum nordöstlich Berlins zwischen Bernau imNorden und Neuenhagen/Fredersdorf/Strausberg imSüdosten ist großräumig als ein an Berlin angrenzenderFreiraum zu sichern und als Naherholungslandschaftunter Bewahrung des ländlich geprägten Charakters die-ses Gebietes aufzuwerten.

Die seit langem als Erholungsgebiet bedeutsame Mär-kische Schweiz ist ein Naturpark. Damit soll die Vielfaltund Schönheit der Landschaftsformen mit all ihren spe-zifischen Lebensräumen beispielhaft entwickelt werden.

Der Naturpark „Barnim“ repräsentiert waldreiche Sanderund Endmoränenlandschaften mit seengefüllten Rinnen,welche wiederum bedeutende Erholungsgebiete imBerliner Umland darstellen.

4.8 Das Odertal

Die Oder muss als relativ wenig verbauter Fluss mit aus-gedehnten Überschwemmungsflächen in ihrem gesam-ten Verlauf bewahrt werden.

Das Gebiet der Unteren Oder, insbesondere das Gebietder Schutzzonen I und II des Nationalparkes „UnteresOdertal“, ist als eine der besterhaltenen Flussniederun-gen Mitteleuropas von höchster Bedeutung für denNaturschutz. Es ist als reich gegliederte Naturlandschaftzu erhalten und zu entwickeln.

Den spezifischen Ansprüchen der für die Aue charakte-ristischen Tier- und Pflanzenwelt ist dabei Rechnung zutragen. Die durch das Auftreten kontinentaler Strom-talarten gekennzeichneten Riede, Seggenstreuwiesen,Hochstaudenfluren und die Trockenrasen der Sandter-rassen sind zu erhalten.

59MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 8: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Barnim und in Lebus

BARNIM UND LEBUS

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Ostbrandenburgische Platte, Westbarnim und Barnimplatte, Märkische Schweiz

0110 Quellen 0111 Bäche Sibirische Glockenblume, Frühlings-Adonis-

0111 Naturnahe Bäche 02120 Kleingewässer röschen, Waldwindröschen, Steppen-Fahnen-

02100 meso- und eutrophe Seen 0817 Buchen-Trauben-Eichenwälder wicke, Seeadler, Schwarzstorch, Kranich,

02120 Kleingewässer 08190 Traubeneichen-Wälder Grauammer, Wiedehopf, Fischotter,

04100 Torfmoosmoore 0818 Traubeneichen-Hainbuchen- Sumpfschildkröte, Rotbauchunke, Laubfrosch,

04120 Niedermoore Linden-Wälder Kreuzotter, Bitterling, Edelkrebs

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen 082 Kiefern-Mischwälder Pfingst-Nelke

08170 Buchenwälder

Trockenrasen

Waldhügelland des Oberbarnim

02120 Kleingewässer 0817 Buchen-Traubeneichen-Wälder Rotbauchunke, Sumpfschildkröte

04100 Torfmoosmoore 0818 Traubeneichen-Hainbuchen-Wälder

0817 Buchenwälder

Lebuser Platte

0110 Quellen 0111 Fließgewässer Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Uhu,

0111 Naturnahe Fließgewässer 05122 Trockenrasen Kranich, Wiedehopf, Grauammer, Fischotter,

02100 Seen Biber, Rotbauchunke, Laubfrosch, Sumpf-

02120 Kleingewässer schildkröte, Glattnatter, Frühlings-Adonis-

05122 Kontinental getönte röschen, Sibirische Glockenblume, Wiesen-

Trockenrasen Kuhschelle

0814 Ulmen-Hangwälder

Die Flussläufe und Altarme sind durch Verbesserung derWasserqualität und Renaturierung der Fließstrecken inihrer Lebensraumfunktion zu verbessern. Zum Teil sollenAlt- und Seitenarme wieder an den Hauptstrom ange-schlossen werden.

Die vielfältigen Standortabfolgen und -mosaike derOdertalränder sind zu schützen und zu pflegen.

Der Schutz der Brut- und Raststätten für Wasservö-gel und Wiesenbrüter ist von internationaler Bedeu-tung.

Rastzentren für Sumpf- und Wasservögel bilden auchdie Kernflächen der odernahen Deichvorländer im Be-reich des Oderbruchs. In den Deichvorländern ist dieextensive Nutzung des Grünlandes zu erhalten bzw. zufördern. Örtlich sollen Möglichkeiten zur Entwicklungnaturnaher Auwälder geprüft werden.

Im Niederoderbruch als wichtiges Verbindungsglied zwi-schen dem Oderbruch und dem Unteren Odertal sowie

zu den Niederungsgebieten des Eberswalder Urstromtalsist die Funktionsfähigkeit der Niedermoorbereiche zuerhalten und zu entwickeln.

Ziel in dem intensiv genutzten Agrarraum des Oder-bruchs ist die Sicherung eines verträglichen Miteinandersvon landwirtschaftlicher Nutzung, Sicherung des Was-serhaushaltes, Renaturierung von Fließgewässern ein-schließlich ihrer Randbereiche und der Gestaltung desländlichen Siedlungsraumes unter Wahrung der Kultur-landschaft im Polderraum.

Zur Sicherung des Wasserhaushaltes, besonders zur Ver-meidung von Nährstoffausträgen aus dem Gebiet, solldie Wasserrückhaltung im Oderbruch, dessen Grund-wasserleiter zu 90 % aus der Oder gespeist wird, ver-bessert werden.

Ausgehend von regionstypischen Gliederungselemen-ten, die vor allem als Kombination aus Graben, Fahrweg,mehrstufiger Windschutzpflanzung sowie Alleen vor-kommen, müssen naturnahe Landschaftsstrukturen wie-der entwickelt werden. Sehr große Schläge sind zusätz-lich durch die Pflanzung von Hecken und niedrigenAlleeformen (aus Obstbäumen) an Feldwegen zu struk-turieren.

Als charakteristische Dorfform des Odertals sind die Gra-bendörfer und als Besonderheit des Oderbruchs diedurch Verlagerung von Einzelhöfen in den Außenbe-reich entstandenen Loosen zu erhalten.

Der Nationalpark „Unteres Odertal“ repräsentiert, imZusammenhang mit seinem polnischen Teil, eine derbesterhaltenen Flussniederungen Mitteleuropas. Er um-fasst auch westlich angrenzende Grundmoränen desPommerschen Stadiums mit Vorkommen kontinentalerSteppenrasen.

Die Neuenhagener Insel und das Niederoderbruch sindim Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“ enthal-ten.

60 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 9: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Odertal

ODERTAL

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

01 Fließgewässer, Fließe, Gräben 08120/ Auwälder Seeadler, Trauerseeschwalbe, Gänsesäger,

05104 Auengrünland 08130 Wiesenweihe, Kranich, Brachvogel,

05122 Kontinental getönte Trockenrasen 0819 Traubeneichen-Wälder Uferschnepfe, Rotschenkel, Kampfläufer,

(Ränder zur Lebuser Platte) 082 Kiefern-Mischwälder Wiedehopf, Wachtelkönig, Spießente,

08120/ Auwälder Seggenrohrsänger, Grauammer, Uhu,

08130 Rohrdommel, Fischotter, Biber,

02112 Auengewässer, inbes. Altarme Sumpfschildkröte, Rotbauchunke, Laubfrosch,

Bitterling, Barbe, Zährte, Glanz-Wolfsmilch,

Flachblättriger Mannstreu,

Tataren-Leimkraut

Die alte Oder bei Oderberg

4.9 Die Mittlere Mark

Großräumige Erhaltungs- und Entwicklungsschwer-punkte konzentrieren sich in der mittleren Mark auf dasNetz der Niederungen, die die mittelbrandenburgischenPlatten durchziehen. Kernflächen des Naturschutzessind die von der Havel in ihrem Mittellauf gebildetelanggestreckte Seenkette mit zum Teil breiten Röh-richtsäumen, der Rietzer See mit seiner Umgebung alsEuropäisches Vogelschutzgebiet, der Blankensee oderder Rangsdorfer See, die Beetzseenrinne, die BelzigerLandschaftswiesen als Brutgebiet gefährdeter Wat-vogelarten, die Nuthe-Nieplitz-Niederung sowie Teileder Notte-Niederung.

Große Teile des verzweigten Niederungssystems stellenEntwicklungsschwerpunkte dar, in denen durch Anhebungder Grundwasserstände die weitere Degradierung dermeist flachgründigen Niedermoorstandorte verhindertwerden muss. Im Fiener Bruch und in der Notte-Niederungist die Verbesserung von Lebensräumen der Großtrappesowie von gefährdeten Wasservogelarten vorrangigesEntwicklungsziel.

Salzstellen und salzbeeinflusste Grünland- und Röh-richtgesellschaften sowie die letzten großen Vorkom-men des Sumpfknabenkrautes in Mitteleuropa sind be-sonders zu schützen.

Die ausgebauten, begradigten Fließgewässer sind zu na-turnahen Flüssen und Bächen zu entwickeln. Viele starkdurch Nährstoffe belastete (vielfach polytrophe) SeenMittelbrandenburgs sind in ihrer Gewässergüte und Ge-wässerstrukturgüte dringend zu verbessern. Zum Schutzder Gewässer und zur Verringerung von Nutzungskon-flikten sind auf regionaler Ebene vorsorgeorientierte Ent-wicklungsziele für die Seen zu erarbeiten, die auch eineSteuerung der Erholungsnutzung beinhalten.

Zu den Kernflächen des Naturschutzes außerhalb der Nie-derungen zählen vor allem die ehemaligen Truppen-übungsplätze oder Teile von ihnen, die einer Vielzahl akut

in ihrem Bestand bedrohten Arten einen Lebensraum bie-ten (z.B. Döberitzer Heide, Sperenberg, Wünsdorf). Aufden reicheren, trockenen Endmoränenstandorten sind sub-kontinentale Trockenrasen in ihrem havelländischen Ver-breitungsgebiet kleinflächig zu schützen und zu pflegen.

Die an das Baruther Urstromtal angrenzenden Waldge-biete auf sandigen Standorten (Lehniner Land, Beelitzerund Luckenwalder Heide) sind in ihrer Großflächigkeitals störungsarme Landschaftsräume zu sichern und inRichtung naturnaher, stärker strukturierter Traubenei-chen- und Kiefernmischwälder weiterzuwickeln. In ihnenkommt den Dünenbildungen eine besondere Schutz-und Entwicklungspriorität zu.

Als Besonderheit anzusehende, noch vorhandene Restenatürlicher Waldgesellschaften im Gebiet sind zu schüt-zen und auszudehnen. Hierzu gehören unter anderemkleine Erlenwaldbereiche im Baruther Tal, Buchen-Trau-beneichen-Waldbereiche an nordexponierten Hängen(Katharinenholz, Sacrower Seegebiet) und noch existie-rende Winterlinden-Traubeneichen-Hainbuchen-Gesell-schaften auf lehmigen und anlehmigen Flächen in derNähe von Potsdam.

Aufgrund der besonders im Südwesten von Berlin ausge-prägten wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwick-lungsdynamik ist die konsequente Sicherung zusammen-hängender Landschaftsräume eine Hauptaufgabe. Hierbeistellt die Erhaltung der Potsdamer Kulturlandschaft einenbesonderen Schwerpunkt dar, deren Erlebbarkeit zumBeispiel durch die Störung von Blickbeziehungen nichtbeeinträchtigt werden darf. Stadtnahe, großräumig inihrem Biotopbestand und im Naturhaushalt wenig beein-trächtigte Landschaftsräume wie die Döberitzer Heidebilden unersetzbare Freiräume und Ruhezonen. Insbe-sondere im Bereich des Teltow ist der Freiraum zu einerNaherholungslandschaft weiterzuentwickeln. Zur künfti-gen Nutzung der Rieselfelder, die zum Teil reich struktu-rierte Feuchtgebiete und kulturhistorische Elemente dar-stellen, sind Konzepte zu erarbeiten.

Die ackerbaulich genutzten Bereiche der Nauener Platteund das havelländische Obst- und Gemüseanbaugebietsind in ihrer Funktionsfähigkeit für den Naturhaushaltund ihrer Bedeutung für Arten und Lebensgemein-schaften zu verbessern. Zur Verbesserung des Land-schaftsbildes sind die Ackerlandschaften mit für dieRegion typischen Gehölzstrukturen wie Alleen, Baum-gruppen und Obstbaumreihen anzureichern. Stark ge-fährdete Arten der Ackerlandschaften, speziell der letz-ten Vorkommen des Feldhamsters im Bereich derNauener Platte, sind zu fördern.

Die als Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativerBedeutung anerkannte und geförderte Nuthe-Nieplitz-Niederung repräsentiert eine typische mittelbranden-burgische Niederungslandschaft mit Flachseen, Verlan-

61MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Die Mittlere Mark ist reich an Vogelrastplätzen

dungs- und Versumpfungsmooren sowie ausgedehntenTalsandebenen. Teilweise eingeschlossen sind die sie um-rahmenden Grund- und Endmoränenlandschaften.

Diese Landschaften bilden den Naturpark „Nuthe-Nie-plitz“. Der Kernbereich der Nuthe-Nieplitz-Niederungist außerdem als FFH-Gebiet gemeldet.

62 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 10: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen in der Mittleren Mark

MITTLERE MARK

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Nauener Platte

02120 Kleingewässer 04120 kleinere Niedermoore Schreiadler, Fischadler, Schwarzstorch,

04100 Torfmoosmoore 0818 Eichen-Hainbuchen-Wälder Kranich, Rohrdommel, Zwergrohrdommel,

05120 Trockenrasen mit 0819 Traubeneichen- Wälder, Steinkauz, Rauhfußkauz, Wiedehopf,

kontinentalen Arten Stieleichen-Birken-Wald Grauammer, Triel, Brachvogel, Kleine Ralle,

1112 Binnendünen Großtrappe, Fischotter, Trauerseeschwalbe,

Feldhamster, Mausohr, Rotbauchunke,

Sumpfschildkröte, Kreuzotter, Bitterling, Quirl-

Tännel, Grannen-Segge

Teltow-Platte

0111 Fließgewässer 08190 Traubeneichen-Wälder Großtrappe, Uhu, Fischotter, Rotbauchunke,

02120 Kleingewässer 082 Kiefern-Mischwälder Sumpfschildkröte

1112 Binnendünen

Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet

0112 Flüsse (Havel) 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Vorposten kontinentaler Arten wie etwa

02100 Seen 0819 Traubeneichen-Wälder Sandtragant, Grünliches Leimkraut;

0216 Torfstiche, Tongruben 082 Kiefern-Mischwälder Seeadler, Kranich, Rohrdommel, Kornweihe,

04120 Niedermoore Steinkauz, Brachvogel, Uferschnepfe,

05100 Feuchtwiesen, Wiedehopf, Rotschenkel, Kampfläufer,

Überschwemmungsgrünland Wachtelkönig, Kleine Ralle, Trauersee-

08103 Erlen-Bruchwälder schwalbe Spießente, Fischotter, Biber,

1111 Binnensalzstellen Rotbauchunke, Sumpfschildkröte, Glattnatter,

Bitterling, Sumpf-Knabenkraut, Strandaster,

Pupur-Schwarzwurzel, Grünliches Leimkraut

Lehniner Land, Beelitzer Heide, Luckenwalder Heide

02100 Seen (um Lehnin) 0819 Traubeneichen-Wälder Seeadler, Fischadler, Kranich, Wiedehopf,

0216 Tongruben 082 Kiefern-Mischwälder Fischotter, Rotbauchunke, Sumpfschildkröte,

04100 Torfmoosmoore Glattnatter, Bitterling, Mittlerer Sonnentau,

05121 Sand-Trockenrasen Bärentraube, Goldhaaraster

Nuthe-Notte-Niederung

0111 naturnahe Fließgewässer 08103 Erlen-Bruchwälder Großtrappe, Seeadler, Fischadler, Schwarz-

0113 Gräben 0819 Traubeneichen-Wälder, storch, Kranich, Rohrdommel, Brachvogel,

02100 Seen Stieleichen-Birken-Wälder Uferschnepfe, Rotschenkel, Kampfläufer

02120 Kleingewässer 082 Kiefern-Mischwälder Wachtelkönig, Wiedehopf, Fischotter, Sumpf-

02161 Torfstiche Streuwiesen schildkröte, Laubfrosch, Bitterling,

04120 Niedermoore Feuchtwiesen Sumpf-Knabenkraut, Sumpf-Enzian,

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen Rötliches Laichkraut

0512 Trockenrasen

08103 Erlen-Bruchwälder

1111 Binnensalzstellen

Baruther Urstromtal, Karower Platte

05100 Feuchtwiesen 05100 extensiv genutzte Wiesen Großtrappe, Seeadler, Fischadler, Schwarz-

08103 Erlen-Bruchwälder 08103 Erlen-Bruchwälder storch, Kranich, Wiesenweihe, Steinkauz,

Binnendünen Laubmischwälder Rauhfußkauz, Wiedehopf, Brachvogel,

feuchter Standorte Uferschnepfe, Wachtelkönig, Rohrdommel,

Fischotter, Biber, Mopsfledermaus, Rotbauch-

unke, Laubfrosch, Sumpfschildkröte,

Bergmolch, Bitterling, Edelkrebs, Zwiebel-

zahnwurz, Pyramiden-Orchis

4.10 Das Ostbrandenburgische Heide-und Seengebiet

Vorherrschendes naturschutzfachliches Erfordernis ist dieSicherung der unzerschnittenen, dünnbesiedelten Wald-und Seenlandschaften (Anteil ca. 39,5 % der naturräum-lichen Region).

Nährstoffarme Kiefernwälder und Trockenrasen aufDünen und Flugsandflächen sind besonders schutz- und entwicklungsbedürftig. In die Sicherung dieserstörungsarmen Landschaftsräume ist der großflächigeSchutzschwerpunkt Lieberoser Heide mit offenen Hei-deflächen, Kessel- und Verlandungsmooren in Toteis-senken und den Lebensräumen zahlreicher bedrohterund an störungsarme Räume gebundenen Tierarten ein-gebunden. Die Sicherung der Grundwasserbeschaffen-heit in diesen sickerwasserbestimmten Heidelandschaf-ten mit über 90 % ungeschützten Grundwasserleitern istvon besonderer Bedeutung.

Weitere Kernflächen des Naturschutzes sind die Niede-rungen von Dahme und Spree, das Schlaubegebiet mitseinen naturnahen Waldgesellschaften und isoliertenBuchenvorkommen sowie einige der Seen mit häufigbreiten Verlandungsgürteln als Lebensräume bedrohterWasservogelarten (z.B. Selchower See).

Die Gewässer, die die Region charakterisieren sind durchgezielte Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzung,Verbesserung der kommunalen Abwasserentsorgungund Sicherung bzw. Wiederherstellung naturnaher Ufer-bereiche zu verbessern.

Die in den Endmoränengebieten vorhandenen abfluss-losen, teilweise vermoorten Kessel und Senken sind alsbesondere Landschaftsbestandteile einschließlich ihrerRandbereiche zu schützen.

Da die Hügel der Endmoränen eine Abwechslung in derLandschaft sind, sollten sie als natürlicher Höhepunktdes Landschaftsbildes erhalten und entwickelt werden.Die in den Saarower Hügeln zahlreich auftretendenTrockentäler sind vor Reliefveränderungen zu bewahren.

Die Kiefernforste sollen schrittweise in Richtung natur-naher Waldgesellschaften entwickelt werden. Beson-dere Förderung verdienen Birken-Stieleichenwälder aufgrundwassernahen Standorten und Eichenmischwälderin den Grundmoränen. An den meist linearen Ab-schlüssen der Forsten sollen Waldmäntel geschaffenwerden.

Die Agrarlandschaften der Beeskower und LeuthenerPlatte sowie des Gubener Gebietes sind durch Entwick-lung gliedernder Strukturen wie Baumreihen, Alleen undKrautsäume mit Lesesteinhaufen in ihrer Lebensraum-funktion zu verbessern. An Feldwegen und niederrangi-gen Straßen sollten Obstbaumalleen, die für dieses Ge-biet als typisch anzusehen sind, verwendet werden.

Durch die weitere natur- und ressourcenschonendelandwirtschaftliche Nutzung ist der Offenlandcharakterdieser Teilräume zu bewahren.

Die im Spreetal zahlreich auftretenden punktuellen undlinearen Elemente in Form von Baumgruppen, Einzel-bäumen und Baumreihen an den Gewässern sind zu er-halten, zu pflegen und zu entwickeln.

Die Storkower Salzstellen sind durch Stabilisierung desWasserhaushaltes und extensive Grünlandnutzung zupflegen und wieder zu entwickeln.

Der Naturpark „Dahme-Heideseen“ repräsentiert diewald- und seenreichen Talsandebenen des Dahme-Seengebietes. Damit umfasst er die besonders stark

63MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Klostersee Neuzelle

Schlaube

touristisch genutzten Landschaften im Berliner Süd-osten. Die touristische Erschließung reizvoller Gebietesoll in einem ausgewogenen Verhältnis zu den beson-deren Sensibilitäten der Landschaft bleiben. ÄhnlicheProbleme stellen sich im Naturpark „Schlaubetal“ mit

seinen großflächig naturnahen Laubwäldern, demBachtal der Schlaube und zahlreichen kleineren Moorenund Seen. Wichtig ist zukünftig eine stärkere Berück-sichtigung der Spreeaue in übergreifenden Schutzkon-zepten.

64 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 11: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet

OSTBRANDENBURGISCHES HEIDE- UND SEENGEBIET

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung

0112 naturnahe Abschnitte der Spree 0412 Niedermoore Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Kranich,

02112 Altarme der Spree 05103 Feuchtwiesen Wiedehopf, Fischotter, Mausohr, Sumpf-

02150 Fischteiche 05104 extensiv genutztes Auengrünland schildkröte, Rotbauchunke, Laubfrosch,

04100 Torfmoosmoore, Quellmoore 0819 Stieleichen-Birken-Wälder Glattnatter, Bitterling, Niedrige Schwarz-

04120 Niedermoore 0819 Traubeneichen-Wald wurzel, Astiger Rautenfarn, Kugel-Simse

05100, Feuchtwiesen, Streuwiesen, 082 Kiefern-Mischwald

05110 mesophiles Grünland

0512 Sand-Trockenrasen

08103 Erlen-Bruchwälder

0812 Weichholz-Auwälder

1112 Binnendünen

Saarower Hügel, Dahme-Seengebiet, Zossen-Teupitzer Platten- und Hügelland, Beeskower Platte, Leuthener Platte

0110 Quellen 05100 Feuchtwiesen Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Kranich,

0120 Flüsse (Dahme, Spree) 0819 Traubeneichen- Wald, Rohrdommel, Wiedehopf, Trauerseeschwalbe,

02100/ meso- und eutrophe Seen Stieleichen- Birken-Wald Fischotter, Rotbauchunke, Laubfrosch,

02110 082 Kiefern-Mischwald Sumpfschildkröte, Kreuzotter, Glattnatter,

02112 Altarme (Dahme, Spree) Bitterling, Büschel-Gipskraut, Strandaster,

04100 Torfmoosmoore Sumpf-Enzian

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen

08190 Naturnahe Eichenwälder

1112 Binnendünen

Lieberoser Heide und Schlaubegebiet

0111 Naturnahe Fließgewässer 04 Moor Sumpfweichwurz und Blasenbinse, Seeadler,

02100 Seen 05100 Feuchtwiesen Fischadler, Schwarzstorch, Kranich,

04100 Torfmoosmoore 0819 Traubeneichen-Wald Rohrdommel, Wiedehopf, Brachvogel,

04110 Braunmoosmoore 082 Kiefern-Mischwald Fischotter, Rotbauchunke, Laubfrosch,

04120 Großseggenmoore Sumpfschildkröte, Glattnatter, Smaragd-

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen eidechse, Bitterling, Bachforelle, Schreiadler,

05120 Trockenrasen Zwergrohrdommel, Moorperlmutfalter,

06 Zwergstrauchheiden Moosbeerenbläuling, Sumpfweichwurz,

08103 Erlen-Bruchwälder Frauenschuh, Bärentraube, Korallenwurz

08170 Buchenwälder

Gubener Land und Diehloer Hügel

0110 Quellen 0111 Bäche Seeadler, Fischadler, Kranich, Fischotter,

0111 Naturnahe Bäche Rotbauchunke, Sumpfschildkröte, Smaragd-

05122 Kontinental getönte eidechse, Laubfrosch, Glattnatter, Bitterling

Trockenrasen

08190 naturnahe Eichenwälder

Fürstenberger Odertal, Guben-Forster Neißetal

0112 Flüsse (Oder) 08120/ Auwälder Seeadler, Steinkauz, Gänsesäger, Kranich,

02112 Altarme 08130 Brachvogel, Wachtelkönig, Wiedehopf,

04100 Quellmoore Fischotter, Rotbauchunke, Sumpfschildkröte,

05104 Auengrünland Barbe, Zährte, Biber

08120 Weichholz-Auwälder

08130 Hartholz-Auwälder

4.11 Der Fläming

Der zentrale Fläming mit seinen dichtgestaffelten, waldrei-chen Endmoränen und eingestreuten Offenlandbereichenist als zusammenhängender, störungsarmer Landschafts-raum in seiner besonderen Eigenart zu sichern. Überwie-gend kleinflächig vorhandene, naturnahe Waldgesellschaf-ten sollen künftig größere Bereiche der Wälder einnehmen. Hierzu gehören unter anderem größere Vorkommen vonBuchenmischwäldern und kleinere Bestände von Trau-beneichenwäldern im Westen und Südwesten des zen-tralen Fläming. Auch die Hänge und tiefen Seitentälerzum Baruther Urstromtal im Norden sollen, soweit vor-handen, ihre naturnahe Bewaldung behalten. Der Über-gang zur Niederung sollte offen gehalten werden.

Im Hohen Fläming ist der authochtone Buchenbestandin seiner natürlichen und naturnahen Vergesellschaftungzu schützen und großflächig zu fördern.

Besondere Aufmerksamkeit ist im Fläming dem Schutzdes Grundwassers sowie der Erhaltung der naturnahen,landesweit bedeutsamen Bachläufe des Flämings zumBeispiel der Buckau und der Plane zu widmen.

Vorrangig ist die Wiederherstellung durchgehend na-turnaher Fließstrecken. Die bachbegleitenden Niede-rungen sind gleichfalls naturnah zu entwickeln.

Die ehemaligen Truppenübungsplätze mit ihrem vielfälti-gen Mosaik von Trockenrasen, Sandheiden, lichten Pio-nierwäldern und offenen Flugsand- und Dünenfeldernsind über die Landesgrenzen hinaus bedeutende Kern-flächen des Naturschutzes. Nährstoffarmut und der ge-ringe Störungsgrad in vielen Teilbereichen hat sie zuhöchst wertvollen Lebensräumen verschiedener selten ge-wordener Tier- und Pflanzenarten (zum Beispiel Birkhuhn,Wiedehopf) werden lassen. Andererseits sind große Teileder Truppenübungsplätze durch Rüstungsaltlasten belas-tet und hinsichtlich bestehender Sanierungserfordernisse

zu untersuchen. Für ihre weitere Entwicklung sind vor-rangig Pflege- und Entwicklungskonzepte zu erstellen.

Vorrangige Zielsetzung ist die Erhaltung und Entwick-lung naturnaher Niederungswälder und der Schutz derQuellmoorkomplexe.

Die Trockenschluchten (Rummeln) sollten als geomor-phologisch besondere Merkmale dieser Landschaftberücksichtigt werden. Hier ist auf eine reliefbezogeneGrenzlinie der Bewaldung zu achten. Die Hänge derTrockentäler sollten, sofern sie noch unbewaldet sind, ineinem Sukzessionsstadium als Zwergstrauchheide oderTrockenrasen gepflegt werden.

Die fruchtbaren Böden der Flottsandzone der östlichenFläming-Hochfläche sind durch bodenschonendeBewirtschaftung und Schutzmaßnahmen gegenüberWasser- und Winderosion nachhaltig nutzungsfähig zuerhalten. Darüber hinaus sind grundwasserschonende

65MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 12: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Fläming

FLÄMING

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

0110 Quellen 0111 Bäche Großtrappe, Schwarzstorch, Uhu, Sumpf-

0111 naturnahe Bäche 0510 extensive Feuchtwiesen ohreule, Rauhfußkauz, Kranich, Birkhuhn,

0411 Hangmoore 0817 Buchen-Traubeneichen-Wälder Wiedehopf, Grauammer, Mittelspecht,

0510 Trockentäler („Rummeln“) 082 Kiefern-Mischwälder Fischotter, Biber, Laubfrosch, Rotbauch-

0811 Erlen-Eschen-Wälder Raine, Wälle unke, Bergmolch, Glattnatter, Edelkrebs,

0817 Buchenwälder kleinflächige Feuchtstandorte Quirl-Tännel, Wald-Läusekraut,

11120 Binnendünen (am Rand des der Agrarlandschaft Glockenheide

Baruther Urstromtals) dörfliche Ruderalfluren

Trockenrasen

Heiden

Sölle

feuchte Ackersenken

Felder und Wald bestimmen die Fläminglandschaft

Wirtschaftsweisen in diesem Raum von Bedeutung.Besondere Berücksichtigung bei Planung und Nutzungist im Raum Belzig dem Schutz charakteristischer Kom-binationen seltener sowie geowissenschaftlich bedeut-samer Böden zu widmen.

Gliederungselemente für die großen Ackerbereiche stellenAlleen, Obstbaumalleen, Baumgruppen und Einzelbäumedar. Als typische Landschaftselemente des Flämings sinddie an den Rändern der Äcker zusammengetragenenFindlinge, Lesesteinhaufen und -wälle zu erhalten.

Im Hohen Fläming ist die abwechslungsreiche Land-schaft, ihre besondere Störungsarmut und der ländlicheSiedlungscharakter als Voraussetzung für die land-schaftsbezogene Erholung vor Beeinträchtigungen zuschützen. Diesem Ziel dient vor allem auch der Natur-park „Hoher Fläming“.

4.12 Der Spreewald

Hochgradig schutzbedürftige Landschaftsräume bestim-men die naturschutzfachlichen Erfordernisse in der natur-räumlichen Region Spreewald. Die Kernflächen umfassen• die einzigartige Kulturlandschaft des Oberen Spree-

waldes mit einem vielarmigen Gewässersystem, • großflächig naturnahe Laub- und Bruchwälder, natur-

nahe Flussarme und randlich angrenzende Wiesennie-derungen des Unterspreewaldes,

• den Neuendorfer See mit seltenen Verlandungs- undWasserpflanzengesellschaften,

• das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und Eu-ropäisches Vogelschutzgebiet „ Peitzer Teiche“ mitartenreichen Teichbodenfluren als international bedeu-tendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet zahl-reicher Sumpf- und Wasservögel,

• die Jänschwalder/Maiberger Wiesen als wichtiger Le-bensraum gefährdeter Brutvögel der Extensivgrünwälder.

Die Erhaltung dieser Lebensräume und weitergehendeEntwicklungserfordernisse im Spreewald stehen inengem Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung

des Wasserhaushaltes in den Bergbaugebieten der Lau-sitz. Es muss sichergestellt sein, dass Sanierungsmaß-nahmen in den Bergbaufolgelandschaften, wie die Auf-füllung von Tagebaurestlöchern mit Spreewasser sowieder Wegfall der Sümpfungswässer zu keinen Beein-trächtigungen der feuchteabhängigen Lebensräume desSpreewaldes führen. Die Schadstoffbelastung der Spreeist als bedeutendes Gewässer des brandenburgischenFließgewässersystems zu minimieren.

Im Spreewald sollten in den Auengebieten Überflutun-gen ermöglicht werden. Damit verbunden ist das Zieleiner traditionellen Grünlandnutzung in den Entwick-lungsschwerpunkten.

Reste nährstoffarmer Streuwiesen und Magerrasen mitVorkommen vom Aussterben bedrohter Pflanzenartensind durch gezielte Pflege zu erhalten.

Die eigenständigen Siedlungsbilder und Siedlungsweisendes Spreewaldes erfordern aufgrund ihrer Einzigartig-keit einen besonderen Schutz. Insbesondere Erholungs-und Freizeitnutzungen müssen die Störungsanfälligkeitvieler Teilgebiete berücksichtigen.

Eine weitere wichtige Grundlage zum Erhalt des Charak-ters dieser Region stellt die besondere kulturhistorische

66 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 13: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen im Spreewald

SPREEWALD

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

0111 Fließgewässer 08103 Erlen-Bruchwälder Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch, Kranich,

0112 Flüsse (Spree) 08110 Erlen-Eschenwälder Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel,

0114 Kanäle, Fließe 0818 Eichen-Hainbuchen-Wälder Kampfläufer, Wachtelkönig, Wiedehopf,

02150 Teiche 08190 Stieleichen-Birkenwälder Rohrdommel, Tüpfelralle, Mittelspecht,

04120 Niedermoore 082 Kiefern-Mischwälder Kleinspecht, Weißstorch, Doppelschnepfe,

05100 Feuchtwiesen, Streuwiesen Fischotter, Biber, Mausohr, Rotbauchunke,

08103 Erlen-Bruchwälder Braunes Schnabelried, Wassernuss, Sommer-

Knotenblume, Flutende Sellerie, Brenn-Dolde,

Gräben-Veilchen

Landwirtschaft im Spreewald

Landnutzung dar, unter anderem mit dem kleinteiligen,streifenförmigen Wechsel aus Gemüsebau und Wiesen-/Weidenutzung. Hierzu gehören auch die um Leipe ge-legenen Horstäcker, die nur mit dem Boot erreichbar sind.Als weitere besondere kulturräumliche Elemente prägenWasserbauwerke wie Deiche, Wehre, Kanäle, Brücken,Kahnschleusen und Schöpfwerke das Landschaftsbild.

Der Kontrast zwischen den naturnah erhaltenenen undden kulturhistorisch geprägten Niederungsbereichenmacht die Vielfalt des Landschaftsbildes im ‘Spreewald’aus. Daher sollten beide Ausprägungen gleichberechtigterhalten und weiterentwickelt werden.

Die Besiedlung und Nutzung dieser Niederungsbereicheist sehr stark an den Kanälen als Verkehrssystem orien-tiert. Dies ist im Kernbereich heute noch gut erkennbar.Der Erhalt dieses Gewässersystems ist eine entscheiden-de Vorraussetzung für die Sicherung des Charakters die-ser Region. Die fremdenverkehrsmäßige Erschließung desGebietes sollte daher nicht über den Ausbau eines hier-mit konkurrierenden Landwegenetzes forciert werden.

Feuchte Talniederungen alter Spreearme, die im Westenund Osten den Schwemmsandfächer zerschneiden, sindmit ihrer naturnahen Umgebung zu erhalten oder zuentwickeln.

Am Rande der Cottbusser Schwemmsandfläche, aber auchauf den höher gelegenen Bereichen am Rande der Region,sollen großflächige, ausgeräumte Gebiete kleinteiliger ge-gliedert und mit Gehölzstrukturen angereichert werden.

Kiefernwälder, zum Beispiel auf dem Cottbuser Schwemm-sandfächer, können in diesen Bereichen als charakteristischangesehen werden; sie sollten jedoch mit Birken undStieleichen angereichert werden.

Der Naturraum ist in seinen wesentlichen Teilen durchdas Biosphärenreservat „Spreewald“ geschützt, das zu-sätzlich noch benachbarte Endmoränen- und Sanderge-biete umfasst.

4.13 Die Niederlausitz

Große Teile dieser naturräumlichen Region werden vonBraunkohletagebaugebieten, ihren Folgelandschaftenund den dazugehörenden Kraftwerks- und Industriekom-plexen eingenommen oder von Grundwasserabsenkun-gen und Luftbelastungen beeinflusst. Die wesentlichenZielsetzungen für diese Gebiete sind unter dem Hand-lungsschwerpunkt „Entwicklung der vom Braunkohle-bergbau geprägten Gebiete“ beschrieben. (Pkt. 2.1.5)

Außerhalb der vom Bergbau geprägten Gebiete sindgroße Teile des schmalen, überwiegend bewaldetenEndmoränenzugs des Niederlausitzer Landrückens (Lau-sitzer Grenzwall) sowie der Niederlausitzer Randhügel(Niederlausitzer Heidelandschaft) als großräumig stö-rungsarme Landschaftsräume zu erhalten.

Weite Teile der Region nehmen Kiefernforste ein, die durchnaturnähere Waldbewirtschaftung mit mehrschichtigemAltersaufbau und durch das Einbringen von standort-

67MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

Tab. 14: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen in der Niederlausitz

NIEDERLAUSITZ

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

Luckau-Calauer Becken, Cottbuser Sandplatte

0111 naturnahe Fließgewässer 0412 Niedermoore Gagelstrauch, Glockenheide und Braunes

0112 Flüsse (Spree, Malxe) 0819 Stieleichen- Birken-Wälder Schnabelried, Seeadler, Fischadler,

mit Begleitbiotopen 082 Kiefern-Mischwälder Schwarzstorch, Wiedehopf, Kranich,

0412 Niedermoore Auerhuhn, Fischotter, Rotbauchunke,

08103 Erlen-Bruchwälder Laubfrosch, Kreuzotter, Bergmolch,

08240 Fichtenwälder Zierliches Wollgras

(Vorpostenvorkommen)

Lausitzer Grenzwall, Niederlausitzer Randhügel

08 naturnahe Wälder 0817 Buchen-Traubeneichenwald Seeadler, Fischadler, Schwarzstorch,

Borstgrasrasen 082 Kiefern-Mischwälder Rauhfußkauz, Kranich, Wiedehopf,

Fischotter, Biber, Rotbauchunke, Laubfrosch,

Kreuzotter, Glattnatter, Bergmolch, Bitterling,

Edelkrebs, Rippenfarn, Frauenmantel, Wald-

Läusekraut, Dolden-Winterlieb

Kirchhain-Finsterwalder Becken

08 naturnahe Wälder 0819 Stieleichen- Birken-Wälder Seeadler, Fischalder, Schwarzstorch,

08240 Fichtenwälder 082 Kiefern-Mischwälder Brachvogel, Kranich, Fischotter, Biber,

(Vorposten-Vorkommen) Kreuzotter, Glattnatter, Arnika, Lungen-

Borstgrasrasen Enzian, Weiß-Tanne

gemäßen Laubgehölzarten (unter anderem Eichen undBirken) vielfältiger gestaltet werden sollen. Sie sollen inihrer natürlichen Dynamik gestärkt werden und durch dieEntwicklung reicher Innenstrukturen neue Lebensraum-funktionen für bedrohte Tierarten wie das Auerhuhn ent-wickeln. Die natürliche Entwicklung grundwasserbeein-flusster Waldgesellschaften, insbesondere auch derVorkommen von Tanne und Fichte, ist durch die Stabili-sierung der hydrologischen Verhältnisse zu gewährleisten.

Der für die Becken der Lausitz typische, rasche Wechselvon bewaldeten und offenen Gebieten soll erhalten wer-den. In den offenen Bereichen sind die vorrangig linearenStrukturen, Alleen und Feldgehölzhecken, zu sichern undteilweise stärker einzubringen. Gleiches gilt für die in-nerhalb der Becken gelegenen Niederungsbereiche. Hierwird die lineare Strukturierung durch Wasserläufe undGräben unterstützt und durch punktuelle Gehölzstruktu-ren (Baumgruppen, Einzelbäume) ergänzt.

In den Beckenlandschaften soll das gegenüber Stoffein-trägen weitgehend ungeschützte Grundwasser durch einegrundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung ge-schützt werden. Traditionelle Grünlandstandorte sollenwieder als Dauergrünland genutzt werden. ArtenreicheSegetalgesellschaften unterschiedlicher Standorte sollen inAckerrandstreifen und Rotationsbrachen gefördert wer-den. Eine weitere Umwandlung von Offenlandbereichenin Waldflächen ist aufgrund des bereits sehr hohen Wald-anteiles nur in sehr geringem Umfang anzustreben.

Nährstoffarme Heiden und Magerrasen sind hier inihrem brandenburgischen Verbreitungsschwerpunkt be-sonders zu schützen und neu zu entwickeln.

Nährstoffarme Gewässer, Niedermoore der Beckenland-schaften und Hang- und Versumpfungsmoore in denRandlagen des Lausitzer Landrückens sind als wichtigste

Lebensräume atlantischer Florenelemente vor weitererBeeinträchtigung zu bewahren. Hierzu gehören insbe-sondere die Stabilisierung der hydrologischen Verhält-nisse und der Abbau des Nährstoffeintrages aus denNachbarbereichen.

Für die Talsperre Spremberg als überregional bedeut-sames Feuchtgebiet ist die Lenkung der Freizeit- undErholungsnutzung notwendig.

Mit dem Naturpark „Niederlausitzer Landrücken“ wirdein charakteristischer Ausschnitt des altpleistozänen End-moränenzuges und seiner nördlich angrenzendenBeckenlandschaften gesichert. Neben der großflächigenEntwicklung naturnaher Waldgesellschaften im End-moränengebiet ist damit vor allem die Etablierung his-torisch gewachsener Bewirtschaftungsweisen der Land-wirtschaft beabsichtigt. Eine besondere Bedeutungerhält der Naturpark dadurch, dass er im östlichen Teilgrößere, vom Bergbau devastierte Bereiche enthält, diemodellhaft zu entwickeln sind.

Südlich angrenzend umfasst der Naturpark „Niederlau-sitzer Heidelandschaft“ waldreiche Altmoränengebieteder Niederlausitzer Randhügel und des Kirchhain-Finsterwalder Beckens.

4.14 Die Elbe-Elster-Niederung

Entsprechend der naturräumlichen Prägung dieser Re-gion durch die Auenlandschaften der Schwarzen Elsterund (in einem kurzen Teilstück) der Elbe richten sich dienaturschutzfachlichen Ziele vorrangig an Schutz undEntwicklung der Auenlandschaft. Ausgehend von vor-handenen schutzwürdigen Auenbereichen sind dieLebensraumqualitäten der Schwarzen Elster und ihrerRandbereiche für Fischotter, Biber, Wiesenbrüter undandere Arten der Flussauen zu verbessern. Altwässerund begleitende Flusstaldünen (zum Beispiel Mühlen-berger Elbtal) sind zu erhalten. Beeinträchtigungen derWasserqualität der Schwarzen Elster durch Schadstoffeund Abwärmeeinleitungen sind zu verringern.

In den Ergänzungsräumen Feuchtbiotopverbund miteinem starken Wechsel von Acker und Grünlandbereichensoll das Grünland erhalten werden. Auf stärker grundwas-serbeeinflussten Standorten, die inzwischen ackerbaulichgenutzt werden, ist der Grünlandanteil zu erhöhen.

Ansatzpunkte für eine – zum Teil vorhandene – kleintei-ligere Gliederung des Gebietes durch naturnahe Land-schaftselemente bilden die zahlreichen Flüsse, Bachläufe,Kanäle und Grabensysteme.

In dem heute fast waldfreien Gebiet sollten die nochvorhandenen Waldbereiche erhalten und naturnah inmehrschichtigem Altersaufbau und durch das Einbringen

68 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Niederlausitzer Heide

69MLURLandschaftsprogramm Brandenburg

standortgemäßer Laubgehölzarten vielfältiger gestaltetwerden (Förderung der Birken-Stieleichenwälder). Re-likte des Auenwaldes sind vorrangig zu sichern.

Weitere Entwicklungsschwerpunkte sind die Nieder-moorgebiete, beispielsweise im Schliebener Becken.Durch extensive Grünlandnutzung sind diese Gebieteauch in ihrer Bedeutung als Wiesenvogelbrutbiotope zuerhalten und zu entwickeln.

Alte Bergbaustandorte sind als großflächige Ruheräu-me und als nährstoffarme Ausgleichsflächen in einerallgemein nährstoffüberfrachteten Landschaft zu er-halten und in ihrer standörtlichen Vielfalt zu ent-wickeln.

Neben der Elsteraue sind die hieran anschließendenFließgewässer und Niederungsgebiete zu sichern, sozum Beispiel Pulsnitz und Ruhlander Schwarzwasser mitzum Teil noch gut erhaltenen Aue- und Fließgewässer-strukturen.

Die in der Annaburger und Ruhland-KönigsbrückerHeide heute vorherrschenden Kiefern-Wälder sollenhöhere Anteile naturnaher Laubwaldgesellschaften (zumBeispiel feuchte Stieleichen-Birkenwälder) aufweisen.Die charakteristischen Teichgebiete sind weiterhin ex-tensiv zu bewirtschaften, um zum Beispiel die artenrei-chen Teichbodenfluren, die hier einen ihrer brandenbur-gischen Verbreitungsschwerpunkte haben, zu erhalten.Die in diese geschlossenen Waldgebieten eingestreutenalten Sandgruben sind als nährstoffarme Lebensräumekonkurrenzschwacher Arten wie Moorbärlapp und Mitt-lerer Sonnentau zu erhalten.

Besonders zu schützen sind die heute noch bedeutendenVorkommen atlantischer Moor- und Wasserpflanzen inihrer weit vom Hauptverbreitungsgebiet entfernten Lau-sitzer Arealinsel. Zu nennen sind zum Beispiel dasFroschkraut, die Flutende Tauchsimse, der Pillenfarn unddas Vielstengelige Sumpfried.

Aktuelle Vorkommen besonders zu schützender Tierar-ten sind Fischadler, Kranich, Brachvogel, Wiedehopf,Fischotter, Biber, Mausohr, Rotbauchunke, Laubfrosch,Glattnatter, Kreuzotter und Bitterling.

Neben der zu erhaltenden regionalen Erholungsland-schaften besteht für weite Teile des Naturraums Ent-wicklungsbedarf hinsichtlich der Erlebniswirksamkeit desNaturraums. Im wesentlichen sind die Voraussetzungenfür die landschaftsbezogene Erholung und das Natur-erleben durch die Verbesserung des Landschaftsbildes zuschaffen. Als derartige Entwicklungsräume sind dieobere Elsterniederung sowie die sich anschließendenTagebaufolgelandschaften zu nennen.

Der Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“ er-streckt sich aus den benachbarten Niederlausitzer Rand-hügeln bis in die Elsterniederung bei Bad Liebenwerda.Er repräsentiert hier einen typischen Ausschnitt der Elsteraue mit Grünlandbereichen, Altwässern und nähr-stoffarmen Grabenniederungen.

Tab. 15: Naturschutzfachlich bedeutsame Arten und Biotoptypen in der Elbe-Elster-Niederung

ELBE-ELSTER-NIEDERUNG

vorrangig zu schützende vorrangig zu entwickelnde aktuelle Vorkommen

Biotoptypen Biotoptypen besonders zu schützender Arten

02150 extensiv genutzte Teiche 05100 Feuchtwiesen Froschkraut, Wassernuss, Flutende

11201 aufgelassene Sandgruben 08220 Kiefern-Mischwälder Tauchsimse, Wiedehopf, Kranich, Brachvogel

01131 unbeschattete Gräben mit

artenreichen Wasserpflanzen-

gesellschaften

Die Elsterniederung

Mit dem Landschaftsprogramm ist ein umfassender, lan-desweiter Zielkatalog für Naturschutz und Landschafts-pflege in Brandenburg aufgestellt worden. Jetzt gilt es,diese Ziele zu erreichen, nach Abwägung mit anderenErfordernissen und Ansprüchen das Programm in derLandschaft umzusetzen. Wichtige Ziele sind bspw. derAufbau des Fließgewässerschutzsystems, die Entwick-lung der großräumigen Niedermoorgebiete und Auenund die Erarbeitung und Umsetzung der Artenschutz-programme.

Entwicklung ist oft Erhalt; beides ist selten zu trennen,denn die Natur ist in ständiger Veränderung. Erhalt derwertvollen Kulturlandschaften und ihrer Leitungsfähig-keit für Pflanzen, Tiere und Menschen, Erhalt der fürBrandenburg typischen Weiträumigkeit – das ist immerauch Entwicklung, ist aktives Tun, ist in Brandenburgvorrangige Aufgabe und Programm für die Landschaft.

In den einzelnen Kapiteln werden viele schutzgutbezo-gene Einzelziele genannt, deren Umsetzung dazu dient,die Entwicklungsziele (Kapitel 2) zu erreichen. Die Zielezum Schutzgut Wasser z.B. sind im Wesentlichen aufdie Verbesserung der Situation im Landschaftswasser-haushalt gerichtet. Die Erholungseignung der Landschaftwird differenziert im Kapitel „3.6 Erholung“ beschrie-ben. Darauf aufbauend können nun Tourismuskonzep-te entwickelt werden, die die natürliche Vielfalt Bran-denburgs besser berücksichtigen und nutzen. Dienatürliche Vielfalt und Schönheit Brandenburgs ist dieAttraktion für Touristen und Erholungssuchende.

Schließlich kann und soll das Landschaftsprogramm dazudienen, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,insbesondere mit Polen, neue Anregungen und Impulsezu geben. Erinnert sei an die herausragende Bedeutungvon Oder und Neiße für den europäischen Naturschutz.

Viele weitere Darstellungen des Landschaftsprogrammsweisen auf Gebiete und Ziele hin, die über Brandenburghinaus naturschutzfachlich bedeutsam sind. Einige vonihnen werden Ausgangspunkt für Projekte und Pro-gramme sein, die es ermöglichen, weitere Bundes- undEU-Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Die gesellschaftliche Entwicklung schreitet jedoch stän-dig voran und schon jetzt ist deutlich, dass Teile desLandschaftsprogramms neuen Anforderungen folgendweiterentwickelt werden müssen.

Zunächst werden die qualitativ neuen Aufträge zumSchutz des Bodens, die sich aus dem Bundesboden-schutzgesetz ergeben, planerisch umzusetzen sein. Hier-zu wird Kapitel „3.2 Boden“ nebst Karte in den kom-menden Jahren fortgeschrieben.

Die Kenntnisse über die Pflanzen- und Tierwelt imLande und ihre Bedeutung für Europa und die Weltnehmen zu und werden differenzierter. Die Meldungder FFH-Gebiete löst einen großen Wissenszuwachsüber dieses Schutzgut aus. Das muss ausgewertet undgemeinsam mit der noch ausstehenden Vernetzung derFFH-Gebiete (Verbindungsräume nach Art. 10 der FFH-RL), ebenfalls planerisch in einer Fortschreibung desKapitels „3.1 Arten und Lebensgemeinschaften“ verar-beitet werden.

Im Oktober 2000 wurde das Europäische Landschafts-übereinkommen ratifiziert. Leistungen der Länder zumSchutz der Landschaft sind zu erbringen bzw. nachzu-weisen. Dies wird eine weitere, thematische Fortschrei-bung des Landschaftsprogramms erfordern.

Zunächst also sind die hier vorgelegten Ziele zu errei-chen, ist der vorliegende Plan Programm !

70 MLUR Landschaftsprogramm Brandenburg

Ausblick