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Landtag Rheinland-Pfalz Hier wird Politik gemacht

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Landtag Rheinland-PfalzHier wird Politik gemacht

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Landeswappen Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Landeswappen zeigtdie drei Wappenbilder der bedeutendstenhistorischen Gebiete die jahrhundertelang

die Geschichte in dem Bereich des heutigen Rheinland-Pfalz ge-prägt haben: die rheinischen Kurstaaten Trier, Mainz und Pfalz.Das rote Kreuz auf silbernem Grund, das zum ersten Mal 1273 imSiegel des Erzbischofs Heinrich II von Vinstingen erschien, stehtdabei für das Erzbistum und Kurfürstentum Trier. In zahlreichenStädten und Gemeinden ist das Kreuzwappen bis heute erhaltengeblieben.Das weiße bzw. silberne Rad im roten Feld war das Wappen desMainzer Kurstaates. Über Entstehungsgeschichte und Sinngehaltdes Symbols gibt es verschiedene Theorien. Der Volksmund siehtseinen Ursprung in der Legende des Erzbischofs Willigis (975 – 1011), dessen Gegner ihn aufgrund seiner niederen Her-kunft als Sohn eines Radmachers schmähen wollten und das Radauf seine Türen malten. Demonstrativ soll Willigis das Rad an-schließend als Wahrzeichen übernommen haben. Andere Deu-tungsversuche sehen im Rad ein keltisches bzw.germanischesSonnensymbol oder ein Kennzeichen des heiligen Martin, Patrondes Erzstifts, bzw. ein Symbol für Evangelium und Kirche.Der pfälzische Löwe, golden mit roter Krone, Zunge und Krallen,ist als Wappentier zuerst unter dem pfälzisch-wittelsbachischenPfalzgrafen Otto dem Erlauchten 1229 nachzuweisen, sein Ur-sprung ist wahrscheinlich jedoch älter. Die weit verzweigten pfäl-zischen Linien trugen den Löwen jahrhundertelang mit sich, sodass er ebenfalls im saarländischen und bayrischen Wappen zufinden ist und damit heute noch an die historischen Verbindungenmit der Pfalz erinnert.Bekrönt ist das Landeswappen mit einer goldenen Weinlaubkrone,der „Volkskrone“, die als Sinnbild dafür steht, dass das Volk überseine Regierung selbst bestimmen kann (Volkssouveränität).

Partei und Fraktion

Eine Partei ist ein Zusammenschluss – auf Bundes- oder mindes-tens aber Landesebene – von Bürgerinnen und Bürgern, der dau-erhaft das Ziel verfolgt, Einfluss auf die politische Willensbildungzu nehmen. Sie bündelt einzelne Interessen zu Partei- bzw. Wahl-programmen, wofür bei Wahlen um Zustimmung geworben wird.Darüber ermöglichen sie eine politische Beteiligung für jede Bür-gerin und jeden Bürger. Als wichtiges Bindeglied greifen sie Anlie-gen der Bevölkerung auf und bringen diese in politischeEntscheidungsprozesse (Fraktion, Parlament etc.) ein. Damithaben sie eine wichtige Funktion im politischen System.Als Fraktion wird der Zusammenschluss von Abgeordneten eineroder mehrerer Parteien im Parlament bezeichnet. Für die Orga-nisation und Arbeitsweise des Parlaments sind die Fraktionen un-verzichtbar, da es ihre Aufgabe ist, Anträge inhaltlich vor-zubereiten sowie allgemein die Steuerung der parlamentarischenAbläufe. Sie entscheiden darüber, wer für die Fraktion in welchenAusschüssen sitzt sowie darüber, wer als Landtagspräsident bzw.Vizepräsident kandidiert. In wöchentlichen Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen werden ge-meinsame Initiativen und Projekte vorbereitet und aufeinanderabgestimmt. Das grundsätzliche Ziel der Fraktion ist es, zu einereinheitlichen Meinung zu gelangen und entsprechend abzustim-men (Fraktionsdisziplin). Nur dadurch kann auf Dauer eine erfolg-reiche politische Arbeit gewährleistet werden.Die gewählten Abgeordneten besitzen jedoch ein freies Mandat,was bedeutet, dass diese nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, wasin manchen Fällen nicht mit der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktionübereinstimmt. Bei so genannten Gewissensentscheidungen mussdaher die Fraktions disziplin zurückstehen.

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Der einzelne Abgeordnete

In Artikel 79 Absatz 2 der Landesverfassung ist zu lesen: „Der Land-tag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertre-ter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und anAufträge nicht gebunden.“ [= freies Mandat] In Verbindung damit stehen bestimmte Rechte, die einem Abge-ordneten zur Ausübung seiner Tätigkeit zustehen. Dazu gehören:� Teilnahme- und Mitwirkungsrechte

Sie gewährleisten, dass die Abgeordneten an Abstimmungenund Sitzungen des Parlaments teilnehmen und ihr Mandat ef-fektiv ausüben können (� Rederecht, Stimmrecht, Antrags-recht, Frage- und Informationsrecht)

� SchutzrechteSie garantieren das „freie Mandat“, schützen vor Zwang, Ein-schüchterung und unerlaubter Beeinflussung (� Indemnitätund Immunität, Verschwiegenheitspflicht)

Neben den Rechten hat jeder Abgeordnete auch Pflichten zu er-füllen. Diese sollen die Arbeitsfähigkeit des Landtags sichern sowiedessen Ansehen wahren. Dazu gehört u.a. die Einhaltung von Ver-haltensregeln ebenso wie die Anwesenheitspflicht bei Plenar -sitzungen.

Wie eine (Sitzungs-)Woche im Leben eines Mitglieds des Landtags (MdL) aussehen könnte

Zeit

8.00

9.00

10.00

11.00

12.00

13.00

14.00

15.00

16.00

17.00

18.00

19.00

20.00

21.00

22.00

Montag

Wahlkreis-BüroTelefonate, Sprechstunde,Abstimmungen mitWahlkreismitarbeitern

Termine im Wahlkreis mit Verbänden, Einrich-tungen, Betrieben etc.

SitzungsvorbereitungBearbeitung vonUnterlagen

Fraktionssitzung im Wohnort/Landkreisals Mitglied des Gremiums

Sitzung des Gemeinde-/Stadtrates bzw. Kreis-tages im Wohnort/Landkreis

Termin im WahlkreisGespräch mit Verbänden,Institutionen, Partei etc.

Bearbeiten von Post-eingängen und Emails

Dienstag

Abgeordnetenbüro (Mainz)

Bearbeitung von Postund Anfragen, Absprachenmit Mitarbeitern der Frak-tion, Bearbeitung von Sitzungsunterlagen

Arbeitskreissitzung zur Bearbeitung von Themen und Vorberei-tung für Fachausschüsse

Sitzung eines Fachausschusses

Gespräch mit Besucher-gruppe (aus dem Wahlkreis)

Teilnahme an Fachveranstaltung

Parteiveranstaltungund Vorstandssitzung

Mittwoch

Abgeordnetenbüro

Sitzung der Landtagsfraktion

Termine und Gesprächemit Landesverwaltung

Plenumssitzung im Landtag:

� Aktuelle Stunde (Diskussion zu aktuellen Themen)

� Aussprache über Anträge von Regierungund/oder Fraktionen

� Beantwortung von Anfragen der Abge-ordneten

Abendveranstaltung im Landtag

Freitag

Wahlkreis-BüroTelefonate, Sprechstunde,Abstimmungen mitWahlkreismitarbeitern

Termine im Wahlkreismit Vertreterinnen undVertretern gesellschaft-licher Gruppen (Vereine,Institutionen, Betriebeetc.)

SitzungsvorbereitungBearbeitung von Unter-lagen, Beantwortungvon Post

Besichtigung von Betrie-ben oder Einrichtungenim Wahlkreis, Gesprächemit Verantwortlichen

Gesprächs- und Veranstaltungstermineim Wahlkreis

Beantworten von Post

Donnerstag

Abgeordnetenbüro

Plenumssitzung im Landtag:

� Beratung von Gesetzesvorlagen

� Beratung von Anträgen zu Sachfragen

� Aussprache über Anträge von Regierung und/oder Fraktionen

� Beantwortung von Anfragen der Abgeordneten

� Wahl von Gremien-mitgliedern

Veranstaltungsbesuchin Rheinland-Pfalz

Sonntag

Lesen von Unterlagenfür Gremiensitzungen

Besuch einer Veranstal-tung im Wahlkreis

Lesen von Unterlagen und Fachliteratur zur Vorbereitung auf Sitzungen

Besuch von Veranstaltungen im Wahlkreis

Samstag

Wahlkreis-BüroBearbeitung von Postund Anfragen, Telefo-nate, Spechstunde

Infostände der Partei, Bürgergespräche

Telefonate

Parteiveranstaltung

Besuch von Veranstaltungen im Wahlkreis

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Der Landtag Rheinland-Pfalz

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politi-

schen Willensbildung und erfüllt mehrere zentrale Aufgaben und

Funktionen:

� Wahlfunktion: Der Landtag wählt den Landtagspräsidenten

und den Ministerpräsidenten. Darüber hinaus werden weitere

Positionen durch das Parlament bestimmt, wie z.B. der Rech-

nungshofspräsident oder der Bürgerbeauftragte.

� Gesetzgebung: Der Landtag berät und beschließt Landes-

gesetze. Ländersache sind Schul- und Hochschulangelegen-

heiten, sowie Polizei- und Kulturwesen.

� Budgetrecht: Das Haushaltsrecht ist ein besonderes Recht des

Parlaments. Es wacht damit darüber, für was das Geld ausge-

geben wird und in welcher Höhe. Damit gehört es zu einem

wichtigen Steuerungsinstrument der Politik.

� Kontrolle:Die parlamentarische Kontrolle der Regierung spielt

eine immer wichtigere Rolle. Dabei wird die Politik der Landes-

regierung hinterfragt und geprüft, ob ihr oder der Verwaltung

Fehler unterlaufen sind. Zu diesem Zweck muss die Landes-

regierung dem Parlament jederzeit Rede und Antwort stehen.

� Öffentlichkeitsfunktion: Der Landtag berät und entscheidet

öffentlich, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch

die Medien informieren und eine Meinung über das politische

Geschehen bilden können.

Vertreten/Repräsentiert wird der Landtag durch den Landtagsprä-

sidenten/in. Als „Hausherr“ des Landtags achtet er darauf, dass

die Rechte der Abgeordneten eingehalten werden sowie über die

Außendarstellung des Parlaments. Zur Erfüllung seiner Aufgaben

steht ihm die Landtagsverwaltung zur Seite, die er steuert.

Eine wichtige Aufgabe des Landtagspräsidenten ist die Leitung der

Parlamentssitzung. Dabei wird er unterstützt von den Vizepräsi-

denten (je Fraktion einer) und zwei Schriftführern. Deren Aufgabe

ist es, die Redelisten und Redezeiten zu überwachen sowie die

abgegebenen Stimmen zu sammeln und zu zählen.

Das Deutschhaus als Sitz des Parlaments

Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags ist das Mainzer Deutsch-

haus, das ursprünglich 1729 – 1740 vom Deutschen Orden als Re-

sidenz erbaut wurde, woran auch heute noch der Name

„Deutschhaus“ erinnert. 1793 tagte darin das erste gewählte Par-

lament auf deutschen Boden, der Rheinisch-deutsche National-

konvent. Napoleon Bonaparte ließ das Haus 1804 – 1813 als

kaiserliches Palais ausstatten, 1815 war Goethe zu Gast im

Deutschhaus. Anderweitig stand es 1842 im Blickpunkt: als

Schauplatz für die erste deutsche Industrieausstellung. Als am

27. Februar 1945 Mainz Ziel alliierter Bombardierungen war,

wurde auch das Deutschhaus komplett bis auf die Außenmauern

zerstört. Im neu gegründeten Land Rheinland-Pfalz tagte das Par-

lament ab 1947 zunächst in Koblenz, im Görreshaus. Erst 1950

entschied man sich für Mainz als Landeshauptstadt und schließ-

lich auch für das Deutschhaus als Sitz des rheinland-pfälzischen

Landtags. Seit 1951, mit Beginn der 2. Legislaturperiode, findet

nun die Vollversammlung der rheinland-pfälzischen Abgeordneten

(Plenum) im wieder neu aufgebauten Mainzer Deutschhaus statt,

das uns heute noch an die wechselvolle rheinische, deutsche und

europäische Geschichte erinnert.

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Die Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landes -parlament (Landtag)

Alle fünf Jahre entscheiden die wahlbe-rechtigten rheinland-pfälzischen Bürge-rinnen und Bürger in allgemeinen,unmittelbaren, freien, geheimen undgleichen Wahlen darüber, welche Perso-nen und Parteien im Landesparlament vertreten sind. Dabeihaben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen zu vergeben:eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird einWahlkreiskandidat(in) direkt gewählt. Die Zweitstimme, auch alsParteistimme bezeichnet, entscheidet über die Anzahl der Sitze,die eine Partei im Parlament bekommt (Fraktionsstärke). Dabeigilt für alle Parteien, dass sie mindestens fünf Prozent aller Wäh-lerstimmen erhalten müssen (sog. Fünf-Prozent-Klausel-Hürde).Insgesamt besteht der Landtag aus 101 Abgeordneten. Da es inRheinland-Pfalz 51 Wahlkreise gibt, werden 51 Abgeordnete(Wahlkreiskandidaten) mit der Erststimme direkt gewählt. Dazureicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die ver-bleibenden 50 Mandate werden über die Parteilisten (Zweit-stimme) vergeben. Hierbei wird errechnet, wie viele Sitze denjeweiligen Parteien aufgrund ihres Wahlergebnisses zustehen. Ent-sprechend dieses Resultates werden die 50 Sitze auf die verschie-denen Parteien aufgeteilt.

Von der Wählerstimme zum Mandat

Das rheinland-pfälzische Wahlsystem steht demnach auf zweiSäulen: einer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl, die nachbestimmten Grundsätzen miteinander kombiniert werden (perso-nalisierte Verhältniswahl). Die nach Erststimme (Wahl eines Kandi -daten) errungenen Sitze für eine Partei werden dabei komplettauf die Sitze nach Zweitstimme angerechnet.

Erzielt jedoch eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach demZweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese dennoch behalten(Überhangmandate). Dadurch erhöht sich die Anzahl der Sitze imParlament. Die anderen Parteien erhalten zum Ausgleich eben-falls zusätzliche Sitze, die proportional zu ihrem Zweit-stimmenanteil vergeben werden (Aus gleichs mandate).

Partei

A

B

C

Summe

Beispiel: Verteilung der Sitze (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate)

Sitze für Parteigesamt(aus Zweitstimme)

50 Sitze

35 Sitze

16 Sitze

= 101 Sitze

GewonneneDirektmandate(aus Erststimme)

25

26

0

= 51

Verrechnung vonGesamtsitzen u.Direktmandaten(restl. Listenmandate)

50 – 25 = 25

35 – 26 = 9

16 – 0 = 16

= 50

Anzahl der Sitze (Erst- und Zweit-

stimme zus.)

25+25 = 50

26+ 9 = 35

0+ 16 = 16

= 101

Nicht auf Wu

nder

warten … Wahlkreisabgeordnete Landes- und Bezirkslisten

Personenwahl

Kandidatenstimme

Verhältniswahl

Parteienstimme

Direktmandat

51 Abgeordnete

Errechnung der Sitzverteilung

50 Abgeordnete

Überhangsmandate Ausgleichsmandate

Landtag mit 101 Abgeordneten

zwei Stimmen

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Daten: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Stand: 30. 6. 2008Kartographie: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz 2009

Wahlkreise

Wahlbezirk 11 Betzdorf/Kirchen (Sieg)2 Altenkirchen (Westerwald)3 Linz am Rhein/Rengsdorf4 Neuwied5 Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg6 Montabaur7 Diez/Nassau8 Koblenz/Lahnstein9 Koblenz

10 Bendorf/Weissenthurm11 Andernach12 Mayen13 Remagen/Sinzig14 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wahlbezirk 215 Cochem-Zell16 Rhein-Hunsrück17 Bad Kreuznach18 Kirn/Bad Sobernheim19 Birkenfeld20 Daun21 Bitburg-Prüm22 Wittlich23 Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück)24 Trier/Schweich25 Trier26 Konz/Saarburg

Wahlbezirk 327 Mainz I28 Mainz II29 Bingen am Rhein30 Ingelheim am Rhein31 Nierstein/Oppenheim32 Worms33 Alzey34 Frankenthal (Pfalz)35 Ludwigshafen am Rhein I36 Ludwigshafen am Rhein II37 Mutterstadt38 Speyer

Wahlbezirk 439 Donnersberg40 Kusel41 Bad Dürkheim42 Neustadt an der Weinstraße43 Kaiserslautern I44 Kaiserslautern II45 Kaiserslautern-Land46 Zweibrücken47 Pirmasens-Land48 Pirmasens49 Südliche Weinstraße50 Landau in der Pfalz51 Germersheim

Nummer eines Wahlkreises

Grenze eines Landkreises

Grenze eines Wahlkreises

Landkreis

Kreisfreie Stadt

25

Kusel

WORMS

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Ausschüsse und Plenum

Herzstück des Landtags ist das Plenum, d.h. die Zusammenkunftaller Abgeordneten des Landtags. Insgesamt etwa 25 Mal im Jahrkommen diese in einer Plenarsitzung zusammen um Gesetze zuberaten, zu debattieren und Beschlüsse zu fassen.Die Tagesordnung für die Plenarsitzung wird vom sog. Ältestenratfestgelegt, der aus dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidentenund 11 weiteren Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen be-steht. Ungefähr eine Woche vor der Sitzung tritt er zusammen,um Tagesordnungspunkte und Abläufe (z.B. Dauer der Redezeiten)festzulegen. Die Plenumsbeschlüsse werden von den Fachausschüssen vorbe-reitet. Hier werden die wesentlichen Problemstellungen der ver-schiedenen Politikbereiche inhaltlich vorbereitet und diskutiert.Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt entsprechend demWahlergebnis der Parteien und somit den Mehrheitsverhältnissenim Parlament. Jede Fraktion ist daher in einem Ausschuss vertreten.Soweit erforderlich, besitzt ein Ausschuss die Möglichkeit, Fach-leute (Experten, Spezialisten) zu hören und sich beraten zu lassen.Darüber hinaus kann er Mitglieder der Regierung zu speziellenThemen befragen, die darauf antworten müssen. Insgesamt tagendie Ausschüsse ca. 150 Mal im Jahr und sind ebenfalls öffentlich.Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der Vielschichtig-keit der Sachverhalte, sind die Ausschüsse für die Arbeit des Par-laments zunehmend wichtiger geworden.Darüber hinaus kann der Landtag besondere Ausschüsse (z.B.Untersuchungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss) und Kommis-sionen einrichten, z.B. Enquete-Kommissionen, die sich mit Sach-verhalten von grundsätzlicher Bedeutung befassen.

Das Gesetzgebungsverfahren

Der Weg eines Gesetzes ist eine komplizierte Angelegenheit. Dererste Schritt ist die Gesetzesinitiative. Diese kann sowohl durchein Volksbegehren, von einer Fraktion oder mindestens acht Abge-ordneten, als auch von der Landesregierung eingebracht werden.Voraussetzung für ein Volksbegehren ist jedoch, dass mindestens300.000 Stimmberechtigte es unterstützen. In der ersten Beratung im Parlament (1. Lesung) wird nur Grund-sätzliches besprochen, anschließend wird der Gesetzesentwurf anden jeweiligen Fachausschuss (oder mehrere Ausschüsse) über-wiesen, der sich inhaltlich damit näher befasst. Abschließend gibtder Ausschuss eine so genannte Beschlussempfehlung, wie mitdem Sachverhalt weiter verfahren werden soll. Diese ist Gegen-stand der 2. Lesung des Gesetzesentwurfs und bildet in der Regeldie Abstimmungsgrundlage. In der zweiten Beratung haben dieFraktionen außerdem die Möglichkeit, Änderungsanträge einzu-bringen. In einigen Fällen, z.B. bei einer Verfassungsänderung, sindsogar drei Lesungen vorgesehen. Endgültig wirksam wird ein Gesetz schließlich erst, indem derMinisterpräsident es ausfertigt (unterschreibt) und es öffentlichim Gesetzblatt verkündet wird.Daneben kann in Rheinland-Pfalz die Gesetzgebung auch perVolksentscheid erfolgen (Art. 107 und 109 LV). Voraussetzung

dafür ist jedoch, dassmindestens ein Vier-tel der Wahlberechtig-ten sich bei der Ab-stimmung beteiligt.Bisher jedoch hat es –mit Ausnahme derVer abschiedung derLandesverfassung –weder ein Volks -begehren noch einenVolksentscheid inRheinland-Pfalz ge-geben.

Volksbegehren Landtag Landesregierung

Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetzesvorlage

PlenumErste Beratung

Landtag

AusschüsseBeschlussempfehlung

PlenumZweite Beratung

Beschluss

PlenumDritte Beratung

Beschluss

Volksentscheid

Ausfertigung durch den Ministerpräsidenten

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Abgeordnete im Plenarsaal

Landesregierung(besteht aus Ministerpräsident und Ministern)

Abgeordnete(unterteilt nach Fraktionen)

Stenographen(fertigen Sitzungs-protokolle an)

Rednerpult

Sitzungsvorstand(besteht aus:

Landtagspräsident oder Stellvertretern sowie zwei Schriftführern)

Wissenschaftlicher Dienst (unterstützt den Landtag bei seiner Arbeit durch Fachinformationen, Analysen, Stellungsnahmen)

Direktor beim Landtag (leitet die Landtagsverwaltung)

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Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz

Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, der vom Par-

lament gewählt wird, und den Ministern. Der Ministerpräsident

leitet die Regierung, ernennt und entlässt die Minister, ebenso wie

die Beamten und Richter des Landes. Er vertritt das Land Rhein-

land-Pfalz nach außen und bestimmt die Leitlinien der Politik.

Innerhalb dieser Leitlinien jedoch leitet jeder Minister seinen Ge-

schäftsbereich selbstständig.

Die vorrangige Aufgabe der Regierung ist es, Gesetze, die vom

Landtag beschlossen wurden, zu vollziehen. Das bedeutet, dass

ihr die Durchführung der politischen Entscheidungen obliegt und

sie die Öffentliche Verwaltung leitet.

Damit es soweit kommen kann, ist die Regierung auf eine Mehr-

heit im Parlament angewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich damit

das Parlament in regierungsunterstützende und oppositionelle

Fraktionen unterteilt. Das Anliegen der einen ist es, die Regierung

in ihren politischen Vorhaben zu unterstützen; Ziel der anderen,

eine politische Alternative aufzuzeigen und darzustellen. Damit

ist die Regierung vom Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ab-

hängig. Formal bedeutet dies, dass die Regierung vom Parlament

bestätigt werden muss und die Regierung ohne die sie tragenden

Fraktionen kein Gesetz durchbringen kann. Entzieht der Landtag

der Regierung das Vertrauen, so muss diese zurücktreten.

Die oppositionelle(n) Fraktion(en) –die Opposition

Die Opposition im Parlament bilden die Parteien, welche die Re-

gierung in der Regel politisch nicht unterstützen. In einer parla-

mentarischen Demokratie hat sie die Funktion, eine politische

Alternative zur Regierung darzustellen mit dem Ziel, diese bei

der nächsten Wahl abzulösen. Ihr schärfstes Mittel ist dabei die

öffentliche Kritik an der Regierung und der sie tragenden parla-

mentarischen Mehrheitspartei(en). Damit ist es ihr möglich im

Gespräch zu bleiben und (als möglich künftige Regierung) wahr-

genommen zu werden. Für Außenstehende erweckt dies oft den

Anschein, als herrsche immerzu Streit in der Politik. Doch gehört

es gerade zum Wesen einer (parlamentarischen) Demokratie, dass

in einer inhaltlichen Auseinandersetzung unterschiedliche Mei-

nungen gehört werden und letztlich nur dies zu einem Ergebnis

durch Abstimmung führt.

Innerhalb der parlamentarischen Arbeit hat sie außerdem die

Möglichkeit, Kontrolle auszuüben und somit als Gegengewicht

zur gegenwärtigen Regierung deren Macht zu begrenzen. Als Mittel

stehen ihr dafür mehrere Instrumente zur Verfügung: Einsetzung

eines Untersuchungsausschusses, Große und Kleine Anfragen,

mündliche Anfragen sowie die Aktuelle Stunde zu Beginn der

Plenarsitzung, in der es um aktuelle landespolitische Themen geht.

Zaubern klapptnicht immer

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Der Landtag und seine Fachausschüsse(so wie der Landtag in der 15. Wahlperiode organisiert war)

Landtagspräsident

Vorstand

Ältestenrat

Direktor beim LandtagLandtagsverwaltung *

Sitzungsvorstand

PlenumAbgeordnete – Fraktionen

Bürgerbeauftragter

Landesbeauftragter für Datenschutz

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und

Gesundheit

Ausschuss für Bildungund Jugend

Ausschuss für Europafragen

Kommission für Angelegenheiten der

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Ausschuss für Gleichstellung undFrauenförderung

Ausschuss für Landwirtschaft und

Weinbau

Ausschuss für Medienund Multimedia

Fachausschüsse und Unterausschüsse Sonstige Ausschüsse und Kommissionen

Ausschuss für Umwelt und Forsten

Ausschuss für Wissenschaft,Weiterbildung, Forschung

und Kultur

Ausschuss für Europafragen

Haushalts- und Finanzausschuss

Rechnungsprüfungs-kommission

Innenausschuss

Zwischenausschuss

Wahlprüfungsausschuss

UntersuchungsausschüsseN.N.

Enquete-KommissionenN.N.

Direktor

Abteilung IAllgemeine Verwaltung

Kommission nachArtikel 10 GG

ParlamentarischeKontrollkommission

Kommission beim Landesbeauftragten

für Datenschutz

StabsstelleWissenschaftlicher Dienst

Abteilung IIInformationsdienste, Presse-

und Öffentlichkeitsarbeit

* Landtagsverwaltung

Rechtsausschuss

Strafvollzugskommission

Petitionsausschuss

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Impressum

Herausgeberin:Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-PfalzAm Kronberger Hof 6, 55116 Mainz

Verantwortlich: Dr. Dieter Schiffmann

Redaktion: Christine Ehrhardt, Marianne Rohde

Abbildungen:Klaus Benz, Dieter Gube, Landtag Rheinland-Pfalz

Plenumsgrafik: Hans Jürgen Wiehr

Gestaltung:mopsMainz, [email protected]

Stand: Mainz 2011

Die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz bietet Bürger -innen und Bürgern des Landes Veranstaltungen und Publikationen zurpolitischen Bildung an. Zu Landeskunde, Europa, Extremismus, Wahlen,internationaler Politik und anderen Themen finden Sie bei uns ein viel-fältiges Angebot.

Hier eine kleine Auswahl von Büchern und Broschüren zur Landeskunde:� Kleine Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz� Rheinland-Pfalz. Unser Land im Überblick� Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland –

Verfassung für Rheinland-Pfalz� Rheinland-Pfalz-Karte� Blätter zum Land

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und Publikationen finden Sie auf unserer website unter www.politische-bildung-rlp.de

Sie können sich auch direkt an uns wenden:Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-PfalzAm Kronberger Hof 6, 55116 Mainz Tel. 0 61 31 – 16-2970, Fax [email protected]

27. März 2011