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Landwirtschaft Aktiv 2018 Landwirtschaft Aargau

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Landwirtschaft Aktiv 2018

Landwirtschaft Aargau

Inhalt

Vorwort Regierungsrat Markus Dieth

Vom Aargau – für den Aargau – für die Schweiz 3

Editorial Abteilungsleiter Matthias Müller

Landwirtschaft findet draussen statt 4

LWAG Aarau 5

Landwirtschaft im Aargau 5

Direktzahlungen und Beiträge 2017 6

Neues Merkblatt zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung im Gewässerraum 9

Kontrolle der Hofdüngeranlagen – Prüfintervall wurde verlängert 10

Die räumliche Erfassung der Nutzungsflächen ist abgeschlossen 11

Imker und Landwirte gemeinsam in der Weiterbildung 13

Critical Loads und Critical Levels, was ist das? 14

Neue Anleitung Ertragswertschätzung 16

Am Puls des landwirtschaftlichen Bodenmarkts 2017 18

Othmarsinger Gemeindeversammlung befürwortet Moderne Melioration 19

LWAG Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg 21

Frost, Fragen und Fronttage 21

Pferd und Raumplanung – eine enge Verflechtung 23

Aargauer Aprikosen – aromatisch, attraktiv und verführerisch 24

Zäme zom Erfolg 25

Weiterbildung Haushaltservice Aargau 26

Trends in der Küche 27

Frostschäden 2017 – fondssuisse unterstützt betroffene Spezialkulturenbetriebe 28

Digitale Beeren 29

Strategie Antibiotikaresistenz – Der Milchbauer stellt selektiv trocken 30

Agrarpolitikabend – Pestizide, ein (Mode-)Wort in aller Munde 31

Pflanzenschutz – Ein heiss diskutiertes Thema 32

Ertragsentwicklung und -erhebung im Futterbau 34

Rapsöl ist eine Erfolgsgeschichte auch für den Aargau 35

Herausgeber Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau Matthias Müller, Abteilungsleiter Tellistrasse 67, 5001 Aarau [email protected] www.ag.ch / landwirtschaft

Redaktionelle Verantwortung Thomas Diriwächter

Gestaltung /Produktion wbf.n, Baden/Würenlingen

Copyright © 2018 Kanton Aargau

Landwirtschaft Aktiv 2018

Landwirtschaft Aktiv 2018 3

Regierungsrat Dr. Markus DiethVorsteher Departement Finanzen und Ressourcen

Vom Aargau – für den Aargau – für die Schweiz

Die nachhaltig produzierende Landwirtschaft des Kantons Aargau

wird geprägt von täglich hart arbeitenden Landwirtinnen und

Landwirten. Unsere Erzeugnisse strahlen weit über die Kantons-

grenzen hinaus. Davon konnte ich mich in meinem ersten Jahr als

Landwirtschaftsdirektor überzeugen.

Ein Highlight in meinem ersten Jahr als Landwirtschaftsdirektor war

zweifelsohne der Aargauer Ehrengastauftritt am 7. Schweizer Wett-

bewerb der Regionalprodukte im letzten Herbst im Kanton Jura. Wie

die Aargauer Bäuerinnen und Bauern unseren Agrarkanton präsentiert

und 22 Medaillen abgeräumt haben, war spitze. Für mich ist das eine

schöne Bestätigung dafür, dass unsere Aargauer Landwirtschaft

schweizweit top ist.

Rückblick Jahrhundertfrost 2017: Vor einem Jahr…

Im Frühling vor einem Jahr ereignete sich der Jahrhundertfrost 2017.

Mit unkomplizierten Sofortmassnahmen wie Betriebshilfedarlehen oder

Stundungen von Investitionskrediten unterstützten wir betroffene

Landwirtschaftsbetriebe. Zusätzlich nahm ich über die Landwirtschaft-

liche Direktorenkonferenz LDK Einfluss beim Bund. Es hat genützt:

Im März erfolgte die Unterstützung aus dem Elementarschadenfonds.

Davon entfallen auf Aargauer Betriebe rund 1,8 Millionen Franken.

AP 22+: Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Ende 2017 hat der Bundesrat mit der Gesamtschau zur Weiterentwick-

lung der Agrarpolitik die Debatte um die AP 22+ lanciert. Mir liegt die

Weiterentwicklung der Agrarpolitik sehr am Herzen. Die Voraussetzun-

gen für die ökonomische Lebensmittelproduktion unserer Land- und

Ernährungswirtschaft müssen gegeben sein. Das Wohl unserer

Aargauer Bäuerinnen und Bauern werde ich während der gesamten

Debatte vor Augen halten. Für unsere Bauernfamilien muss die Land-

wirtschaft auch erschwinglich sein.

Digitalisierung in der Land- und Ernährungswirtschaft

Mich beeindruckt, wie weit die Digitalisierung in der Land- und Ernäh-

rungswirtschaft fortgeschritten ist. Und ich bin stolz, dass der Aargau

dabei schweizweit eine Leaderrolle einnimmt. Das zeigen aktuelle

Entwicklungen und Projekte wie Precision Farming, die Digitalisierung

in der Tierhaltung oder dass der Datenfluss in der jährlichen Betriebs-

strukturdatenerhebung zwischen Landwirtschaft Aargau und allen

Landwirtschaftsbetrieben komplett elektronisch ist. Ich bestärke die

Aargauer Landwirtinnen und Landwirte, lieber früher als später auf den

«Digitalisierungszug» aufzuspringen und die sich daraus ergebenden

neuen Chancen beim Schopf zu packen. Mit der Abteilung Landwirt-

schaft Aargau und dem dazugehörigen Landwirtschaftlichen Zentrum

Liebegg leisten wir gerne Unterstützung.

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Matthias Müller Leiter Landwirtschaft Aargau (LWAG)

Landwirtschaft findet draussen statt

«Draussen» meint, der Witterung direkt ausgesetzt – aber auch

dem Markt von Angebot und Nachfrage, der politischen Diskussion

und somit den gesellschaftlichen Spannungsfeldern. Die Land-

und Ernährungswirtschaft im Aargau erlebte im 2017 ein äusserst

anspruchsvolles Jahr.

Im Jahr 2017 hielt der Frühling so früh wie noch nie Einzug. Mit den

warmen Temperaturen im März hatte die Vegetation bald einen rekord-

artigen Vorsprung. Mehrere starke Frostereignisse im April trafen die

Land- und Ernährungswirtschaft in einer sensiblen Phase hart. Die

daraus resultierenden Frostschäden im Kanton Aargau können auf

rund 20 Millionen Franken beziffert werden. Zudem hat in der Region

Zofingen im Juli 2017 ein 300-jährliches Unwetter grosse Schäden

verursacht. Im Gegensatz zur Witterung zeigte sich der Markt leicht

positiver: Auf dem Milchmarkt hat sich die Situation auf sehr tiefem

Niveau stabilisiert und die Preise in der tierischen Produktion sind gleich

bleibend. Im Feldbau konnten deutlich bessere Ernten wie im Vorjahr

eingefahren werden. Zudem wurden die von der Politik geforderten

Leistungen mit rund 142,7 Millionen Franken Direktzahlungen abgegol-

ten. Dies sind rund 2,1 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Haupt-

grund sind das Ressourcenprojekt für eine bienenfreundliche Landwirt-

schaft und die vom Bund eingeführten Hangbeiträge in der Talzone.

Agrarpolitik 2018–2021

Die nächste Etappe der Agrarpolitik des Bundes (AP 2018–2021) ist

angebrochen und dient der Systemoptimierung. Der Hauptfokus liegt in

der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und bei der Reduktion des

administrativen Aufwands. Ferner sollen die Direktzahlungsinstrumente

so optimiert werden, dass die Etappenziele der AP 2014–2017 bis im Jahr

2021 erfüllt werden. Teil davon sind die «Umweltziele Landwirtschaft»

der Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft.

Neue Herausforderungen im ländlichen Raum

Gesellschaftliche Spannungsfelder beeinflussen die Land- und Ernäh-

rungswirtschaft im Aargau direkt: Die fortschreitende Urbanisierung,

angetrieben durch die rege Bautätigkeit und die sich akzentuierenden

Bedürfnisse des Natur- und Gewässerschutzes erhöhen den Druck auf

das Kulturland und damit auf die Land- und Ernährungswirtschaft.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass das Bundesgesetz über die

Raum planung überarbeitet wird. Die erste Etappe ist in Kraft, die zweite

Etappe soll noch dieses Jahr ins Anhörungsverfahren gegeben werden.

Die Herausforderungen werden auch dieses Jahr nicht kleiner. Ich bin

froh zu wissen, dass die Aargauer Land- und Ernährungswirtschaft von

Menschen geprägt ist, die es sich gewohnt sind, zu handeln. Denn wer

nicht handelt, wird behandelt.

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Landwirtschaft im Aargau

Ausgewählte Daten 2000, 2010, 2015 und 2016

2000 2010 2015 2016 Trend (5)

Landwirtschaftsbetriebe (Anzahl) (1) 4’265 3’738 3’407 3’337 l

davon direktzahlungsberechtigt 3’325 2’880 2’673 2’633 l

davon direktzahlungsberechtigte Bio-Betriebe 186 214 239 243 j

Beschäftigte total (Personen) (2) 12’758 10’771 9’971 9’850 l

davon Vollzeitbeschäftigte 5’722 4’334 3’971 3’976 l

Landwirtschaftliche Nutzfläche (Hektaren) (3) 62’636 61’945 60’913 60’489 l

Offenes Ackerland (Hektaren) 27’800 26’615 26’667 26’538 l

Getreide 17’900 15’033 14’414 14’449 l

Silo- und Grünmais 4’829 4’999 5’040 5’157 j

Kartoffeln, Zucker- und Futterrüben 2’100 1’926 2’004 1’910 l

Ölsaaten und Eiweisserbsen 1’400 2’671 2’833 2’661 j

Gemüse 1’100 1’587 1’766 1’844 j

Grünland (Hektaren) 33’300 33’630 32’421 32’148 l

Ökologische Ausgleichsflächen (Hektaren) (4) 7’452 7’567 9’477 9’662 j

Obstanlagen (Hektaren) 380 398 391 388 l

Reben (Hektaren) (6) 380 345 390 391 k

Hochstammobstbäume (Anzahl) 227’600 185’286 179’037 175’532 l

Tierbestände (Anzahl)

Rindvieh 93’000 88’543 87’192 86’083 l

davon Kühe 37’700 35’198 33’988 33’150 l

Pferde 3’900 5’073 4’849 4’696 j

Schafe 19’300 23’076 18’799 17’877 j

Ziegen 900 2’078 1’781 1’812 j

Schweine 87’700 102’725 98’825 95’593 j

Mastpoulets 231’700 452’552 481’251 486’245 j

Lege- und Zuchthennen 215’800 302’691 377’305 389’261 j

Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS) & Landwirtschaft Aargau (LWAG)

(1) Definition Landwirtschaftsbetrieb: Betreibt Pflanzenbau oder Nutztierhaltung ganzjährig; mind. 1 Produktionsstätte; rechtlich, wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell selbstständig und unabhängig von anderen Betrieben; eigenes Betriebsergebnis; während ganzem Jahr bewirtschaftet; mind. 1 Bedingung erfüllt: 1 ha landwirtschaftl. Nutzfläche oder 30 a Spezialkulturen oder 10 a in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 300 Stück Geflügel

(2) Personen, die dem Betrieb ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit für die Verrichtung von Arbeit zur Verfügung stehen

(3) Flächen in Hektaren, ab 2011 nach Parzellenstandort

(4) Inklusive Hochstamm-Feldobstbäume (1 Are pro Baum)

(5) Trendberechnung seit 2000

(6) direktzahlungsberechtigte Rebflächen (Jahre 2000, 2010), Rebflächen total (Jahre 2015, 2016)

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Im Beitragsjahr 2017 wurden 142,74 Millionen

Franken Direktzahlungen und Beiträge an die

Aargauer Landwirtschaft ausbezahlt. Insbe-

sondere dank den neuen Hangbeiträgen in der

Talzone und den Beiträgen des Ressourcen-

projekts Bienen konnten total 2,1 Millionen

Franken mehr ausbezahlt werden als im Vorjahr.

Im Beitragsjahr 2017 wurden an 2’554 Landwirtschafts-

betriebe Direktzahlungen ausgerichtet. Dies entspricht

einer Abnahme von 39 Betrieben oder 1,5 % gegen-

über 2016. Die Abnahme schwankte in den Jahren

2015 bis 2017 zwischen 1,3 und 1,8 %. Die Gesamt-

summe der Direktzahlungen und Beiträge betrug

142,74 Millionen Franken. Die entspricht einem Durch-

schnitt von 55’900 Franken pro Betrieb. Im Vergleich

zum Jahr 2016 nahm die Gesamtsumme der Beiträge

um 2,1 Millionen (1,5 %) zu. Dies sind durchschnittlich

immerhin gut 820 Franken mehr pro Betrieb. Trotz

dieser Zunahme liegt die Gesamtsumme pro Jahr im-

mer noch 8,1 Millionen Franken tiefer als vor Einfüh-

rung der Agrarpolitik (AP) 2014–2017 im Jahre 2014.

Blick auf einzelne Beitragsarten

Hangbeiträge

Seit 2017 werden auch Beiträge für Hanglagen in der

Talzone ausgerichtet. Gegenüber dem Vorjahr erhiel-

ten somit zusätzliche 960 Betriebe Hangbeiträge. Die

Flächen mit Hangbeiträgen stiegen um 3’590 Hekta-

ren. Die Beiträge nahmen von 3,16 auf 4,83 Millionen

Franken (+52,9 %) zu.

Alpungsbeitrag

Die Alpungsbeiträge an «Talbetriebe», welche Tiere

sömmern, nahmen um weitere 81’000 Franken (+9,4 %)

zu. Es wurden erneut mehr Tiere gealpt, was ein erklär-

tes Ziel dieser Beitragsart ist.

Biodiversitätsbeiträge

Das Total der ausbezahlten Biodiversitätsbeiträge der

Qualitätsstufen l und ll erhöhte sich im Berichtsjahr um

0,91 Millionen auf nun 21,2 Millionen Franken. Die Stei-

gerung um 4,5 % ist namentlich auch darauf zurück-

zuführen, dass mehr Biodiversitätsförderflächen die

höhere Qualitätsstufe ll erfüllten.

Vernetzungsbeiträge

1’392 Betriebe erhielten Vernetzungsbeiträge in der

Höhe von 5,23 Millionen Franken. Die erneute Stei-

gerung um 58 Betriebe und 0,37 Millionen Franken

(+7,6 %) bei den Labiola-Biodiversitätsverträgen ist

auch darauf zurückzuführen, dass die Restfinanzierung

von 10 % der Beiträge nicht mehr von den Gemeinden,

sondern vom Kanton Aargau getragen wird.

Landschaftsqualitätsbeiträge

Mit dem Projektstart in der Region Mutschellen-Reuss-

tal-Kelleramt konnten im 2017 erstmals alle Aargauer

Betriebe Landschaftsqualitätsverträge abschliessen.

Es beteiligten sich 1’534 Betriebe. Erstmals mussten

daher aber im 2017 die Beiträge gemäss den Bundes-

vorgaben plafoniert werden. Die Plafonierung – eine

pauschale Beitragskürzung bei jedem Betrieb um

13,5 % – führte dazu, dass zwar zusätzlich 166 Betrie-

be Beiträge er hielten, die ausbezahlte Summe aber bei

der vom Bund festgelegten Summe von rund 8,1 Mil-

lionen Franken stagnierte.

Direktzahlungen und Beiträge 2017

Seit dem Beitragsjahr 2017 werden Hangbeiträge auch in der Talzone ausgerichtet.

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Beiträge für biologische Landwirtschaft

265 Betriebe (Vorjahr 239) wirtschafteten biologisch

und erhielten dafür Beiträge in der Höhe von 3,16 Milli-

onen Franken. Die Anzahl der Biobetriebe nahm somit

innert Jahresfrist rasant um 10,8 % zu. Die biologisch

bewirtschaftete Landwirtschaftliche Nutzfläche stei-

gerte sich um 636 auf nun 5’674 Hektaren.

Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren

(Schleppschlauch)

1’078 Betriebe (Vorjahr 1’072) beteiligten sich am Pro-

gramm und begüllten 34’176 Hektaren mit dem

Schleppschlauch. Dies sind rund 2’600 Hektar mehr als

im Vorjahr. Dafür erhielten sie 1,03 Millionen Franken

(+8,2 %).

Schonende Bodenbearbeitung

771 Betriebe (Vorjahr 740) bearbeiteten die Fläche von

5’537 Hektaren mit einem bodenschonenden, pflug-

losen Anbauverfahren. Die Beiträge stiegen um 9,6 %

auf 1,05 Millionen Franken.

Beitrag für den Einsatz präziser Applikationstechnik

und Spritzen mit separatem Spühlwasserkreislauf

Für die Anschaffung oder Aufrüstung von Pflanzen-

schutzspritzgeräten mit präziser Applikationstechnik

konnte an 10 Betriebe (Vorjahr 14) Beiträge ausgerichtet

werden. Am neuen Beitragsprogramm für Spritzgeräte

mit separatem Spühlwasserkreislauf beteiligten sich 27

Betriebe. Es konnten für beide Programme gesamthaft

65’900 Franken ausbezahlt werden. Es handelt sich

dabei um einmalige Beiträge zum Zeitpunkt der An-

schaffung oder Aufrüstung der Spritzgeräte.

Übergangsbeitrag

Die Höhe des Übergangsbeitrags wird vom Bund jähr-

lich mittels eines Faktors und aufgrund des Restkredits

für Direktzahlungen festgelegt. Je mehr Betriebe sich

an Direktzahlungsprogrammen beteiligen, je kleiner

wird der Übergangsbeitrag. Im 2017 betrug der Faktor

0,2116 (2016: 0,2619). Der Ende Jahr ausbezahlte Über-

gangsbeitrag an 2’336 Betriebe betrug noch 7,46 Mil-

lionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte er

sich um 2 Millionen Franken oder 21,1 %.

Einzelkulturbeiträge

An 1’132 Betriebe wurden Einzelkulturbeiträge in der

Höhe von 4,29 Millionen Franken ausgerichtet. Wäh-

rend die «klassischen» Ölfrüchte wie Raps und die

Zuckerrübenflächen relativ stabil blieben, nahmen die

Flächen der Eiweissfrüchte (Zum Beispiel Eiweiss-

erbsen) und die Sojafläche leicht zu.

Übrige Beitragsarten

Infolge Aufhebung diverser Nitratprojekte reduzierten

sich die Beiträge auf rund 146’000 Franken.

Im Startjahr des Ressourcenprojekts für eine bienen-

freundliche Landwirtschaft im Aargau konnten rund

710’000 Franken ausbezahlt werden. Weitere Details

entnehmen Sie aus dem separaten Bericht zu diesem

Thema.

Sanktionen und Kürzungen

Die Kürzungen bei den Direktzahlungen lagen bei

0,358 (Vorjahr 0,54) Millionen Franken. Darin einge-

schlossen sind die ab 2016 in Kraft getretenen

Beitragsreduk tionen von 82’000 Franken bei Perso-

nengesellschaften, bei denen Mitbewirtschaftende die

Alterslimite überschritten. Die Kürzungen der Direkt-

zahlungen wegen Mängeln betrugen gesamthaft

275’500 Franken. Die Hauptgründe für Kürzungen bei

Mängeln waren: Tierschutz (110’000 Franken), RAUS /

BTS (64’500 Franken), ÖLN (14’900 Franken), Bio-

diversität / Vernetzung (30’000 Franken), Extenso

(15’900 Franken), Allgemeines und Strukturdaten

(11’700 Franken), Ressourceneffizienzbeiträge (7’100

Franken), Landschaftsqualität (3’000 Franken) und

Gewässerschutz (11’400 Franken).

Ueli FreyDirektzahlungen

Landwirtschaft Aktiv 2018 8

Betrag 2016in Fr.

Betrag 2017in Fr.

Veränderungzum Vorjahr

in Fr.

Veränderung zum Vorjahr

in %

Kulturlandschaftsbeiträge 6’286’953 7’984’038 1’697’085 +27.0

Offenhaltungsbeitrag 1’970’675 1’953’467 –17’209 –0.9

Hangbeitrag 3’158’617 4’830’184 +1’671’567 +52.9

Steillagenbeitrag 8’649 5’432 –3’216 –37.2

Hangbeitrag für Rebflächen 282’105 246’630 –35’475 –12.6

Alpungsbeitrag 866’907 948’324 +81’418 +9.4

Versorgungssicherheitsbeiträge 61’389’673 60’916’068 –473’604 –0.8

Basisbeitrag 46’622’005 46’226’295 –395’710 –0.8

Produktionserschwernisbeitrag 4’239’132 4’198’553 –40’578 –1.0

Beitrag für offene Ackerfläche und für Dauerkulturen 10’528’536 10’491’220 –37’316 –0.4

Biodiversitätsbeiträge inkl. Labiola und Naturschutz 20’291’935 21’203’885 +911’950 +4.5

Vernetzungsbeiträge 4’860’250 5’228’500 +368’250 +7.6

Landschaftsqualitätsbeiträge 8’145’372 8’098’405 –46’967 –0.6

Produktionssystembeiträge 24’240’995 24’803’623 +562’628 +2.3

Beitrag für biologische Landwirtschaft 2’753’298 3’157’880 +404’582 +14.7

Beitrag für extensive Produktion 3’111’180 2’999’344 –111’836 –3.6

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 3’465’490 3’463’329 –2’161 –0.1

Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) 5’720’547 5’851’633 +131’086 +2.3

Beitrag für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 9’190’479 9’331’437 +140’958 +1.5

Ressourceneffizienbeiträge 1’960’563 2’145’676 +185’113 +9.4

Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren 947’826 1’025’284 +77’458 +8.2

Beitrag für schonende Bodenbearbeitung 962’377 1’054’496 +92’119 +9.6

Beitrag für den Einsatz von präzisen Applikationstechniken 50’361 65’897 +15’536 +30.8

Sömmerungsbeiträge 87’480 83’693 –3’787 –4.3

Übergangsbeiträge 9’452’890 7’457’080 –1’995’810 –21.1

Einzelkulturbeiträge 4’240’100 4’292’151 +52’051 +1.2

Raps, Sonnenblumen, Ölkürbisse, Öllein, Mohn und Saflor 1’646’092 1’642’361 –3’731 –0.2

Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und -leguminosen 39’467 37’644 –1’823 –4.6

Soja 80’210 89’560 +9’350 +11.7

Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken 247’250 261’300 +14’050 +5.7

Zuckerrüben zur Zuckerherstellung 2’227’081 2’261’286 +34’205 +1.5

Zwischentotal Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge 140’956’210 142’213’118 +1’256’909 +0.9

Kürzungen, Nachzahlungen, Rückforderungen Vorjahre –676’477 –378’114 +298’363 –44.1

Kürzungen Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge 542’169 –358’414 +183’755 –33.9

Nachzahlungen für Vorjahre 129’563 171’239 +41’677 +32.2

Rückforderungen von Vorjahren –165’843 –99’232 +66’612 –40.2

Abzug EU-Direktzahlungen 523 632 –109 +20.8

Kürzung SAK-Begrenzung 97’504 –91’075 +6’429 –6.6

Total Direktzahlungen und Beiträge 140’279’733 141’835’004 +1’555’272 +1.1

Beiträge Nitrat- und Phosphatprojekte 302’228 146’350 –155’878 –51.6

Beiträge Ackerbegleitflora 43’424 46’626 +3’202 +7.4

Beiträge Ressourcenprojekt Bienen 11’669 709’005 +697’336 +5976.0

Total ausbezahlte Direktzahlungen und Beiträge 140’637’054 142’736’985 +2’099’932 +1.5

Direktzahlungen und Beiträge 2017

Landwirtschaft Aktiv 2018 9

Mit einem ersten Merkblatt wurde Ende Dezem-

ber 2016 über die Grösse der Gewässerräume

orientiert. Nun liegt seit Mitte Februar 2018 ein

zweites Merkblatt vor, das die eingeschränkte

Bewirtschaftung in den Gewässer räumen be-

schreibt. Darin werden häufig gestellte Fragen

von Landwirtinnen und Landwirten beantwortet.

Im Kanton Aargau müssen die Bewirtschaftungsein-

schränkungen in den Gewässerräumen entlang den Flüs-

sen Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie am Hallwiler-

see seit 2017 umgesetzt werden. Bei anderen stehenden

Gewässern sowie bei Bächen gelten diese Einschränkun-

gen ab demjenigen Zeitpunkt, wenn die jeweilige kom-

munale Nutzungsplanung revidiert und darin die Ge-

wässerräume grundeigentümerverbindlich festgesetzt

worden sind. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Ab-

standsvorschriften für das Ausbringen von Düngern und

Pflanzenschutzmitteln gemäss dem AGRIDEA-Merkblatt

«Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften».

Die Veröffentlichung des neuen kantonalen Merkblatts

erfolgte bewusst auf den Beginn der Betriebsstruktur-

datenerhebung 2018. Die betroffenen Betriebe haben

damit die Möglichkeit, die Nutzungen innerhalb der

gültigen Gewässerräume entsprechend festzulegen.

Diese Gewässerräume umfassen entlang den Flüssen

Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie am Hallwilersee

beidseitig beziehungsweise rundherum einen 15 Me-

ter breiten Bereich, gemessen ab der Uferlinie. Inner-

halb des Gewässerraums erfolgt die Bewirtschaftung

der landwirtschaftlichen Nutzfläche grundsätzlich nur

noch als Biodiversitätsfläche. Das heisst, dass betrof-

fene Parzellen als Uferwiese, extensive Wiese, Streue-

fläche, Hecke, Ufergehölz oder extensiv genutzte Wei-

de bewirtschaftet werden müssen.

Direktzahlungsberechtigte Landwirtinnen und Land-

wirte haben diese Parzellen entsprechend zu deklarie-

ren. Erfolgt die Bewirtschaftung von Parzellen im Ge-

wässerraum durch nicht direktzahlungsberechtigte

Personen, ist die Eigentümerschaft dafür verantwort-

lich, dass kein Bodenumbruch erfolgt und weder Dün-

ger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Für

die Umsetzung und Kontrolle dieser Einschränkungen

auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist Landwirt-

schaft Aargau zuständig. Im AgriGIS ist im Hinter-

grund ein Layer zuschaltbar, der jeweils jährlich auf

den Zeitpunkt der Betriebsstrukturdatenerhebung hin,

aktua lisiert wird und so den Handlungsbedarf bezüg-

lich der Bewirtschaftung aufzeigt.

Um Landwirtinnen und Landwirten im Gewässerraum

mehr Flexibilität bezüglich der Bewirtschaftung zu er-

möglichen, wurde die Uferwiese als Biodiversitätsför-

derfläche (BFF) neu geschaffen. Die Anforderungen

dieser BFF entsprechen der extensiven Wiese, jedoch

ohne fixierten Schnittzeitpunkt. Diese Regelung hilft,

Arbeitsspitzen aufgrund festgelegter Nutzungstermi-

ne zu brechen. Bei Weideflächen, die durch den Ge-

wässerraum tangiert werden, ist der betroffene Wei-

deteil als extensiv genutzte Weide zu deklarieren.

Diese Nutzungseinschränkung wird insofern ent-

schärft, als dass der entsprechende Weideteil grund-

sätzlich nicht ausgezäunt werden muss, solange die

Grasnarbe intakt bleibt. Das temporäre Auszäunen

wird nur erforderlich, wenn die Grasnarbe aufgrund

der Witterung zu stark beansprucht wird, morastige

Stellen drohen und sich Lägerstellen abzeichnen.

Christoph ZiltenerRessourcenschutz

Neues Merkblatt zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung im Gewässerraum

Darstellung des Gewässerraums im AgriGIS mit entsprechend ange-legter Biodiversitätsförderfläche gemäss den Vorgaben der Gewässer-schutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 (SR 914.201).

Landwirtschaft Aktiv 2018 10

Hofdünger- und Entwässerungsanlagen werden

periodisch kontrolliert. Seit dem 1. November

2017 gelten neue Fristen für Anlagen, welche

sich im Gewässerschutzbereich «übriger Bereich

(üB)» befinden. Die Kontrollintervalle wurden von

20 auf 30 Jahre verlängert.

Parlamentarischer Vorstoss von bäuerlichen

Grossräten

Die periodische Kontrolle von Hofdünger- und Entwäs-

serungsanlagen beinhaltet die Überprüfung der vorhan-

denen Lagerkapazitäten, der Dichtheit von Anlagen und

Leitungen und deren Funktionstüchtigkeit und ord-

nungsgemässen Betrieb. Die Anlagen in den Schutzzo-

nen von Trinkwasserfassungen wurden bis Ende 2012

nach 15 Jahren und in den anderen Gebieten nach 20

Jahren geprüft. Im Mai 2016 reichten bäuerliche Gross-

räte einen parlamentarischen Vorstoss ein. Darin ver-

langte er die Anpassung der rechtlichen Grundlagen,

sodass die periodische Kontrolle der Hofdünger- und

Entwässerungsanlagen in einem grösseren Zeitabstand

und mit Augenmass erfolgen könne.

Wieso die neue Unterscheidung nach

Gewässerschutzbereichen?

Die aargauischen Fristen für die periodische Über-

prüfung von Hofdüngeranlagen traten am 1. Januar

2002 in Kraft. Die kantonale Verordnung wurde seither

einige Male revidiert. Es wurde bewusst darauf

verzichtet, die Kontrollintervalle entsprechend der

Bundes vorgaben zu verkürzen, weil die Kontinuität der

Vorschriften und die Gleichbehandlung aller Land wirt-

schafts betriebe wichtiger waren.

Um das nutzbare Grundwasservorkommen planerisch

zu schützen, scheiden die Kantone die Grundwasser-

leiter und deren Randgebiete im Gewässerschutz-

bereich «Au» aus. Für die landwirtschaftliche Bewirt-

schaftung oder den Bau von Hofdüngeranlagen gelten

in dieser Zone dieselben Vorschriften wie im Gewäs-

serschutzbereich «üB». Bei Versickerungsanlagen und

Tankan lagen, gibt es Unterschiede. Im Gewässerschutz-

bereich «Au» besteht generell ein höheres Schutzbe-

dürfnis als im «üB», wo keine Gefährdung des nutzba-

ren Grundwasservorkommens vermutet wird. Daher

bleibt das Kontrollintervall im Gewässerschutzbereich

«Au» bei 20 Jahren. Im üB wird das Kontrollintervall

um 10 Jahre verlängert.

Ausblick

Mehr als die Hälfte der Aargauischen Betriebe befinden

sich im Gewässerschutzbereich «üB» und profitieren

vom verlängerten Kontrollintervall (vgl. Gewässer-

schutzkarte unter www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agis-

viewer.html). Falls periodische Überprüfungen anste-

hen, werden die Betriebe jeweils anfangs des Jahres

von Landwirtschaft Aargau informiert.

Daniela SchärerRessourcenschutz

Kontrolle der Hofdüngeranlagen – Prüfintervall wurde verlängert

Dichtheitsprüfung neue Güllegrube. Die nächste Kontrolle erfolgt in 20 oder 30 Jahren je nach Gewässerschutzbereich.

Landwirtschaft Aktiv 2018 11

Von 2015 bis 2017 wurden im Kanton Aargau

die Landwirtschaftlichen Nutzungsflächen (LN)

räumlich im GIS ersterfasst (Projekt GISELAN). Die

Erhebung erfolgte über die Kommunalen Erhe-

bungsstellen Landwirtschaft (KEL). Damit steht

eine solide Datenbasis für die Berechnung der

Direktzahlungen einerseits und andererseits für

die jährliche Nachführung der Nutzungsflächen im

agriGIS zur Verfügung. Basierend auf dieser

Grundlage konnten 2017 erstmals Hangbeiträge in

der Talzone berechnet und ausbezahlt werden.

Effiziente Ersterfassung

Nach einer halbtägigen Schulung zur Web-Applikation

GISELAN waren die KEL in der Lage, die Nutzungsflä-

chen der direktzahlungsberechtigten Betriebe und der

Hobbybetriebe über 3 ha sowie deren Betriebsstandor-

te in ihrer Gemeinde erfolgreich räumlich zu erfassen.

Sie gingen motiviert, engagiert und verantwortungsbe-

wusst ans Werk. Als Vorteil erwiesen sich die detaillier-

ten Kenntnisse der KEL zu den landwirtschaftlichen

Betrieben und Flächen der Gemeinde sowie zur Be-

triebsstrukturdatenerhebung. Die Erfassung erfolgte in

vier Etappen zwischen 2015 und 2017. Nach einer ab-

schliessenden Validierung durch LWAG bekamen alle

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter das bereinigte

Flächenformular und einen Betriebsplan zur Kontrolle

zugeschickt. Die bereinigten Daten bilden seither die

Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen. Die

Nachführung erfolgt mit dem neu entwickelten Tool

agriGIS, das über das Agriportal zugänglich ist.

Eine besondere Herausforderung stellten Gemeinden

mit älteren beziehungsweise fehlenden Daten der amt-

lichen Vermessung dar. Hier mussten die KEL die Nut-

zungsflächen anhand der Orthofotos aufwendig von

Hand digitalisieren. Einen grossen Aufwand erforder-

te zudem der Umgang mit den parallel zur GISE-

LAN-Erfassung vorgenommenen Änderungen der

Waldausscheidung (Abteilung Wald) sowie der Parzel-

lengrenzen und Bodenbedeckung (Vermessungsamt).

GIS-Daten von grossem Nutzen

Auslöser für die GIS-basierte Ersterfassung der Nut-

zungsflächen war der Vollzug der Verordnung über die

Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direkt-

zahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013

(SR 910.13). Aber auch darüber hinaus ist der Nutzen

dieser Daten gross: Die Bewirtschafterinnen und Be-

wirtschafter haben einen guten Überblick über ihre

Betriebsfläche. Die räumliche Darstellung erleichtert

die Identifizierung und damit die Kommunikation über

die einzelnen Nutzungsflächen. Die Betriebspläne

können für die Betriebsplanung und die ÖLN-Auf-

zeichnungspflicht verwendet werden. Die digitalen

Flächendaten sind für Meliorations- und Forschungs-

projekte von grosser Bedeutung. Eine Verwendung

findet jedoch nur unter Wahrung des Datenschutzes

statt. Weiteres Potenzial sehen wir in der Nutzung die-

ser Daten – im Einverständnis der Bewirtschafterin

respektive des Bewirtschafters – zum Beispiel durch

Lohnunternehmen oder parallele Erfassungssysteme

für Feldkalender, Wiesenjournal und Suisse-Bilanz.

Zur Illustration ein Beispiel für die Nutzung der räum-

lichen Flächendaten: Herr Thomas Vögeli ist der

Ver ladechef des Rübenumschlags Aargau. Für die

Ver ladeplanung der Zuckerrübenernte von rund 200

Die räumliche Erfassung der Nutzungs­flächen ist abgeschlossen

Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft

Die Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft

(KEL) ist verantwortlich für die Erhebung der land-

wirtschaftlichen Strukturdaten (Flächen und Tiere)

in ihrem Gemeindegebiet. Sie unterstützt bei Bedarf

die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei der

elektronischen Datenerhebung im Agri portal. Sie

bildet die Schnittstelle zwischen den Landwirt-

schaftsbetrieben einer Gemeinde und Landwirt-

schaft Aargau beziehungsweise den Bundesstellen.

Ausschnitt einer Zuckerrübenkarte aus dem Tool agriGIS.

Landwirtschaft Aktiv 2018 12

Landwirtinnen und Landwirten ist für ihn die Lage der

Zuckerrübenfelder (vgl. Abbildung S. 11) ein hilf reiches

Werkzeug. Auf dieser Grundlage kann er die Reihen-

folge des Zuckerrübenverlads neu strukturieren, opti-

mieren und die Pläne den betroffenen Betrieben zur

Orientierung zur Verfügung stellen. Mit den Zuckerrü-

benkarten kann er viel Zeit, Kosten und Nerven sparen.

Künftig möchte Herr Vögeli direkt die (personenunab-

hängigen) digitalen GIS-Daten beziehen und als Grund-

lage für eine neue Planungssoftware nutzen.

Statistik

Im Projekt GISELAN wurden 90’850 Nutzungsflächen

mit insgesamt 60’870 ha räumlich erfasst. Davon sind

rund 59’600 ha LN. 97 % werden von den rund 2’550

direktzahlungsberechtigten Betrieben und 3 % von

rund 630 Hobbybetrieben (nur Betriebe mit mehr als

3 ha sind erfasst) bewirtschaftet. Mit 1’410 ha umfasst

Sins die grösste und Kaiserstuhl mit 2,4 ha die kleins-

te LN. Im Durchschnitt wird pro Gemeinde 275 ha LN

bewirtschaftet.

Die Aargauer Landwirtinnen und Landwirte bewirt-

schaften ausserhalb des Kantons Aargau in weiteren

14 Kantonen sowie im Bundesland Baden-Württem-

berg insgesamt 1’215 ha Land. Dabei nehmen sie teil-

weise lange Anfahrtswege in Kauf. Die am weitesten

von der Kantonsgrenze entfernten Nutzungsflächen

(Luftlinie) liegen in den Kantonen Tessin (115 km),

Graubünden (107 km) und Waadt (101 km).

Basierend auf der räumlichen Ersterfassung der LN

konnten 2017 im Aargau erstmals in der Talzone Hang-

beiträge berechnet werden. Zusätzlich zu den 9’500

ha Hanglagen in der Hügel- und Bergzone wurden neu

4’700 ha Hanglagen in der Talzone erfasst. Mit 83 %

ist die Hangneigungsklasse 18–35 % am bedeutends-

ten (vgl. Abbildung unten). Sins ist mit 110 ha die Ge-

meinde mit der grössten Hanglagen-Fläche in der Tal-

zone. Der grösste Anteil Hanglagen an der LN in der

Talzone hat mit 40 % die Gemeinde Oberrohrdorf.

0

1’000

2’000

3’000

4’000

18–35 % 35–50 % >50 %

in ha 3874

576

236

Ausblick 2019

Bis Ende 2019 sollen bisher noch nicht erfasste Nut-

zungsflächen im Kanton Aargau aufgenommen wer-

den. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die von

kleinen Hobbybetrieben und ausserkantonalen Land-

wirtinnen und Landwirten bewirtschaftete Nutzungs-

flächen. Die Erfassung wird bei den Hobbybetrieben

wiederum mit Hilfe der KEL erfolgen, diesmal direkt

über das Tool agriGIS. Die von ausserkantonalen Land-

wirtinnen und Landwirten bewirtschafteten Nutzungs-

flächen sollen aus den jeweiligen Kantonssystemen in

die Aargauer Datenbank übernommen werden. Erste

GIS-Analysen zeigen, dass damit zusätzlich ca. 2’000

ha LN im Aargau dazukommen.

Maximilian KapherrLabiola und GIS

Meine Meinung

Ich bin froh, dass der

Betriebsplan nun immer

aktuell ist, da dies von den

Kontrollen in der Vergan­

genheit auch schon bemän­

gelt wurde. Dem Lohn­

unternehmer, der mir die

Bodenproben stach, konnte

ich nun einfach den Plan in

die Hände drücken und ich musste nicht selbst

mit aufs Feld. Auch der Flächenabtausch in

agriGIS ist sehr gut gelöst, ich hatte mir dies

komplizierter vorgestellt.

Peter VogtLandwirt, Gemeinde Rüfenach

Hangneigungsklassen in der Talzone von Aargauer Betrieben.

Landwirtschaft Aktiv 2018 13

Ein wichtiges Ziel im Rahmen des Ressourcenpro-

jekts bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton

Aargau ist, das Verständnis zwischen Imkerinnen

und Imkern und Landwirtinnen und Landwirten

zu fördern. Denn in der nahen Vergangenheit

waren gemeinsame Anknüpfungs punkte rar.

Früher waren viele Landwirtinnen und Landwirte auch

gleichzeitig Imkerin und Imker. Heute ist dies eher sel-

ten der Fall. Die Konsequenz davon ist, dass das Ver-

ständnis füreinander nachgelassen hat. Um diesen

Missstand zu beheben, wurde das Ressourcenprojekt

bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau

ins Leben gerufen. Ziele des Projekts sind, den Aus-

tausch und das Verständnis zwischen Landwirtinnen

und Landwirten und Imkerinnen und Imkern zu ver-

bessern. Durch gemeinsame Weiterbildungsanlässe

treten beide Akteursgruppen wieder vermehrt in Kon-

takt, tauschen sich miteinander aus und rücken näher

zusammen. Beide Seiten sind in gewisser Weise von-

einander abhängig. Die Landwirtinnen und Landwirte

benötigen die Bestäubungsleistung der Bienen für ei-

nen Grossteil ihrer Kulturen und für einen vollen Ertrag.

Die Imkerinnen und Imker wiederum schätzen das

Trachtangebot der landwirtschaftlichen Kulturen für

ihre Bienen, welches möglichst über das Jahr verteilt

und ausgewogen vorhanden sein sollte.

Um den Austausch und das gegen-

seitige Verständnis zu fördern,

wurden an die traditionellen Pflan-

zenschutzabende und an die Pflan-

zenschutztagungen des Obstbaus

des Landwirtschaftlichen Zent-

rums Liebegg nebst den Produzie-

renden auch die Imkerinnen und

Imker des Kantons eingeladen.

Gastreferent Marcel Strub, Leiter

der Fachstelle Bienen des Kantons

Solothurn und beider Basel referierte zum Thema «Ver-

ständnis zwischen Imkern und Landwirten fördern».

Interview Marcel Strub, Fachstelle Bienen Kanton

Solothurn und beider Basel

Wie beurteilen Sie das Ressourcenprojekt

bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton

Aargau aus Ihrer Sicht?

Aus meiner Sicht ist das Projekt eine vorbildliche Ge-

schichte. Es ist wichtig, dass sich Landwirtinnen und

Landwirte und Imkerinnen und Imker näher kommen

und am selben Strick ziehen. Nur gemeinsam können

wir die anstehenden Herausforderungen bewältigen.

Was sind die grössten Hürden oder Probleme, die

es zwischen Imkerinnen und Imkern und Land-

wirtinnen und Landwirten zu überwinden gilt?

Das grösste Problem ist die gegenseitige Akzeptanz

und Verständnis. Es ist wichtig, dass die Imkerinnen

und Imker verstehen, warum die Landwirte Pflanzen-

schutzmittel (PSM) einsetzen müssen. Aber auch die

Landwirtinnen und Landwirte müssen verstehen, dass

die Imkerinnen und Imker grosse Sorgen bezüglich der

PSM haben.

Wie haben Sie die Weiterbildungsanlässe mit

den beiden Akteursgruppen erlebt?

Die Anlässe waren sehr informativ. Aus meiner Sicht

hätte es gerne etwas mehr Fragen und Diskussionen

geben dürfen.

Haben Sie konkrete Empfehlungen an die Land-

wirtinnen und Landwirte, welche zu einer

Verbesserung der angesprochenen Problematik

führen könnten?

Es gibt kaum PSM, welche für Bienen und Insekten

absolut bedenkenlos sind. Vor jeder Ausbringung soll-

te der Bienenflug beobachtet werden. Bei Bienenflug

soll kein Einsatz von PSM stattfinden. Suchen Sie als

Landwirtin oder Landwirt den Kontakt zu den Imkerin-

nen und Imkern. Aber auch die Imkerinnen und Imker

sollten den Kontakt zu den Landwirtinnen und Land-

wirten pflegen.

Andreas DistelFeldbau und Pflanzenschutzdienst

Imker und Landwirte gemeinsam in der Weiterbildung

Marcel Strub, Fachstelle Bienen Kanton Solothurn und beider Basel

Landwirtschaft Aktiv 2018 14

Stickstoffemissionen schaden unserer Umwelt

und damit indirekt auch dem Menschen. Dies

haben uns die «Abgasskandale» in der Autoindus-

trie in den letzten Monaten deutlich vor Augen

geführt. Doch nicht nur Autos produzieren schäd-

liche Stickstoffverbindungen in Form von Stick-

oxiden, sondern auch Tiere in Form von umwelt-

belastendem Ammoniak in den Exkrementen.

Grosse Tierhaltungsanlagen verursachen entspre-

chend hohe Stickstoffmengen. Diese können zu Stick-

stoffeinträgen (Critical Loads) oder Ammoniakkonzen-

trationen (Critical Levels) in der Umwelt führen. In

sensiblen Ökosystemen wie zum Beispiel Wäldern

oder Trockenwiesen führen zu hohe Stickstoffeinträge

und Ammoniakkonzentrationen zu Beeinträchtigun-

gen der Vegetation und der Artenzusammensetzung.

Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz

(Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983

(SR 814.01) und Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom

16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) muss die Land-

wirtschaft ihre Stickstoffemissionen deutlich senken.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss in erster Linie da

angesetzt werden, wo die höchsten Stickstoffaus-

stösse stattfinden: im Stall und bei der Gülleaus-

bringung. Grundlage für die baulichen Massnahmen

in Ställen bildet ein Teil der Vollzugshilfe «Baulicher

Umweltschutz in der Landwirtschaft» vom Bundesamt

für Umwelt BAFU aus dem Jahr 2011.

Auswirkungen auf die Tierhaltung

Ammoniakverluste in Ställen sind grundsätzlich umso

geringer, je weniger mit Kot und Harn verschmutzte

Flächen vorhanden sind, je geringer die Luftge-

schwindigkeit über den verschmutzten Flächen und

je niedriger die Temperatur ist. Mit baulichen Mass-

nahmen wird versucht, die Stickstoffeinträge in die

Natur zu ver ringern. Dazu ist gemäss USG und LRV

ein 2-stufiges Konzept vorgesehen. Dieses kommt bei

Neu- und Erweiterungsbauten in der Tierhaltung zur

Anwendung.

Stufe 1: Vorsorgliche Emissionsbegrenzungen

Soll eine neue Tierhaltungsanlage erstellt oder eine

bestehende erweitert werden, sind die Emissionen aus

der Anlage so weit zu begrenzen, als dies technisch

und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Dies gilt unabhängig von der bestehenden Umweltbe-

lastung. Vorsorgliche Massnahmen werden zum heu-

tigen Zeitpunkt zur Emissionsbegrenzung verfügt und

sind damit bei neuen oder erweiterten Tierhaltungs-

anlagen in jedem Fall umzusetzen.

Stufe 2: Verschärfte Emissionsbegrenzungen bei

bestehenden Tierhaltungsstandorten

Neue Tierhaltungsanlagen können in der Nähe sensibler

Ökosysteme übermässige Immissionen verursachen.

Dies wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens

von der Abteilung für Umwelt (AfU) anhand der Tier-

zahlen und der geplanten Lage der Tierhaltungsanlage

abgeschätzt. Werden anhand dieser Abschätzung

die Stickstoffemissionen voraussichtlich überschritten,

verlangt die AfU vom Anlagenbetreiber eine Emissions-

berechnung nach Agrammon (www.agrammon.ch) zur

Prüfung der Situation.

Erweiterungen oder neue Anlagen werden an beste-

henden Standorten auch dann bewilligt, wenn die

Critical Loads für Stickstoff oder die Critical Levels

für Ammoniak nicht eingehalten werden können, falls

eine Abluftbehandlung technisch oder betrieblich

nicht möglich oder nicht verhältnismässig wäre. In

diesem Fall sind verschiedene verschärfte Emissions-

minderungsmassnahmen gemäss «Vollzugshilfe Bau-

licher Umweltschutz in der Landwirtschaft» umzu-

Critical Loads und Critical Levels, was ist das?

Ammoniakverluste in Ställen sind grundsätzlich umso geringer, je weniger mit Kot und Harn verschmutzte Flächen vorhanden sind.

Landwirtschaft Aktiv 2018 15

setzen. Massnahmen sind zu ergreifen ab einer

Zunahme von mehr als 20 Grossvieheinheiten (GVE).

Bei der Verfügung der verschärften Massnahmen wird

zusätzlich auf Flächen mit weniger als 18 % Neigung

der Einsatz eines Schleppschlauchs bei der Gülleaus-

bringung verfügt, wenn gesamtbetrieblich mindestens

5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) für den

Schleppschlaucheinsatz geeignet sind.

Geplante Tierhaltungsanlagen an neuen

Standorten

Bei neu geplanten, noch nicht bestehenden Tierhal-

tungsstandorten sind die Einhaltung der Critical Loads

für Stickstoff und Critical Levels für Ammoniak bei der

Standort-Evaluation von Neubauprojekten miteinzube-

ziehen. Werden diese überschritten, muss ein anderer

Standort gesucht oder die Abluft aus dem Stall über

eine geeignete Abluftbehandlung geführt werden. Oft

verhindern die hohen Investitionskosten einer Abluft-

behandlungsanlage, den Stall am entsprechenden

Standort zu bauen.

Fazit

Durch die neuen Vorschriften bezüglich der Stickstoff-

emissionen wird es in Zukunft schwieriger, neben den

Vorschriften zur Geruchsbelastung (Abstände), der

Landschaftsschutzzonen, der Dekrete, etc. neue

Standorte für grössere Tierhaltungsanlagen zu finden.

Bei Überschreitung der Stickstoffemissionen muss

dann eine teure, aufwendige Abluftbehandlungsan-

lage installiert werden. Auch an bestehenden Stand-

orten werden Neu- und Umbauten bereits durch die

obligatorischen, vorsorglichen Massnahmen und bei

Überschreitung der Stickstoffemissionen zusätzlich

durch die verschärften Massnahmen unweigerlich

verteuert. Die geplanten Beiträge für bauliche Mass-

nahmen wie Harnrinnen und erhöhte Fressstände wer-

den diese Kosten nur teilweise kompensieren können.

Peter HänziBaugesuche und Raumplanung

2-stufiges Konzept des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zur Verringerung der Stickstoffeinträge in die Umwelt (Bundesamt für Umwelt BAFU).

2-stufiges Konzept in USG und LVR

Emissionen Immissionen

– Immissionsgrenzwerte LVR – Critical Loads

1. Stufe:Vorsorgliche Emissionsbegrenzung unabhängig von der Umweltbelastung:– Stand der Technik– Wirtschaftliche Tragbarkeit

2. Stufe:Verschärfte Emissionsbegrenzungen

quellenorientiert wirkungsorientiert

Übermässige Immissionen

Landwirtschaft Aktiv 2018 16

Der Bundesrat setzt per 1. April 2018 eine neue

Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des

landwirtschaftlichen Ertragswerts in Kraft. Bei

diesem Wert handelt es sich um eine zentrale

Grösse im bäuerlichen Familien- und Erbrecht.

Die Änderung bringt für alle Landwirtschafts-

betriebe eine Erhöhung der Werte mit sich.

Der landwirtschaftliche Ertragswert kommt bei der

Hofübergabe innerhalb der Familie zur Anwendung,

wenn es sich beim Landwirtschaftsbetrieb um ein

landwirtschaftliches Gewerbe (mindestens 1,0 Stan-

dardarbeitskraft (SAK)) handelt. Der Ertragswert lei-

tet sich objektiv beurteilt von der Ertragskraft des

Landwirtschaftsbetriebs ab. Weiter werden auch die

Pachtzinse für einzelne landwirtschaftliche Grundstü-

cke und landwirtschaftliche Gewerbe von diesem

Wert abgeleitet. Für die Errichtung von Hypotheken

auf dem Landwirtschaftsbetrieb berechnet sich die

Belastungsgrenze daraus. Sie liegt weiterhin 35 %

über dem landwirtschaftlichen Ertragswert.

Die Berechnungsgrundlage wurde in der Vergangen-

heit jeweils im Rhythmus von 8 bis 10 Jahren den

aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.

Ausgangsgrössen für die aktuelle Berechnung sind die

Buchhaltungsdaten der Eigentümerbetriebe der Zen-

tralen Auswertung der Forschungsanstalt Agroscope

für die Jahre 2009 bis 2014 sowie ein Prognosemodell

für die Jahre 2015 bis 2024. Daraus resultiert eine Er-

höhung des Wertniveaus von 2004 bis 2018 um 14

beziehungsweise um 1 % pro Jahr.

Boden erhält mehr Gewicht

Der Boden als wichtigster Produktionsfaktor soll

künftig mehr Gewicht erhalten. Ihm werden bei der

Wertverteilung knapp 50 % Erhöhung zukommen.

Weiter wird darauf geachtet, dass die Qualität der

Neue Anleitung Ertragswertschätzung

Zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Ertragswerts wurde eine neue Berechnungsgrundlage in Kraft gesetzt.

Landwirtschaft Aktiv 2018 17

Böden einen höheren Einfluss hat. Gegen unten er-

folgt jedoch eine Plafonierung. Die künftigen Ertrags-

werte im Aargau bewegen sich somit zwischen

Fr. 1’140.– und Fr. 7’470.–/ha.

Nur noch eine landwirtschaftlich bewertete

Wohnung

Das bisherige System, welches den Umfang an land-

wirtschaftlich bewertetem Wohnraum aufgrund des

Betriebstyps und der Betriebsgrösse definierte, wur-

de aufgegeben. Es gibt pro landwirtschaftliches Ge-

werbe nur noch eine landwirtschaftlich bewertete

Wohneinheit. Die maximale Grösse liegt bei 14 Raum-

einheiten. Alle zusätzlichen Wohneinheiten auf dem

Betrieb sind in dieser Wertverteilung nicht enthalten

und werden künftig mittels Kapitalisierung eines orts-

üblichen Mietzinses bewertet. Diese Wohnungen

dürfen auch entsprechend vermietet werden, sodass

sich für diese Position selbsttragende Verhältnisse

einstellen.

Oekonomiegebäude

Bei den Oekonomiegebäuden erfolgt die Anpassung

nach Art und Nutzung differenziert. Die grösste

Erhöhung erfahren dabei die Pferdeställe, ausgelöst

durch die hohe Differenz zwischen den bezahlten

Boxenmieten und den bisherigen Bewertungsan-sätzen. Weiter wurde das Reglement auch bezüglich

des Stands der Technik aktualisiert. Im Schnitt stei-

gen die Ertragswerte der Oekonomiegebäude um

rund 14 %.

Höhere Pachtzinse

Auch die Pachtzinse erfahren eine erhebliche Steige-

rung, insbesondere bei den landwirtschaftlichen Ge-

werben. Das wurde sowohl vom Pächterverband wie

auch von den Grundeigentümervertretern gefordert.

Dadurch soll es künftig wieder möglich sein, den er-

forderlichen Gebäudeunterhalt mit dem Pachtzins

bezahlen zu können. Eine Anpassung der Zinse er-

folgt jedoch nicht automatisch. Sie kann von jeder

Vertragspartei auf das kommende Pachtjahr verlangt

werden. Als soziale Abfederung hat der Bundesrat

eine Übergangsregelung geschaffen, welche die An-

passung pro Jahr auf 20 % begrenzt.

Auswirkungen auf den Einzelbetrieb

Der Bundesrat kommunizierte in seiner Medienmittei-

lung, dass die Ertragswerte im Durchschnitt um 10 bis

20 % steigen werden. Entsprechend erhöht sich natür-

lich auch der Wert der Belastungsgrenze. Erste Be-

rechnungen haben gezeigt, dass es erhebliche Unter-

schiede geben kann, je nach Konstellation des Betriebs.

Folglich kann keine gültige pauschale Aussage über

die Auswirkung auf dem Einzelbetrieb gemacht wer-

den. Sicher ist, dass der Wert bei jedem Betrieb stei-

gen wird. Die grösste Steigerung werden Betriebe mit

mehreren zusätzlichen Wohneinheiten, hohem Eigen-

landanteil und Pferdehaltung erfahren. Zur Bestim-

mung des neuen Werts beziehungsweise der Verän-

derung ist ein detailliertes Schätzungsgutachten

unumgänglich. Im Aargau werden diese Gutachten

weitgehend von privaten Schätzungsexperten aber

auch vom Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg in

Gränichen angeboten. Sobald diese Gutachten von

Landwirtschaft Aargau bewilligt sind, haben die neuen

Werte Gültigkeit.

Felix PeterBodenrecht / Pachtrecht

Landwirtschaft Aktiv 2018 18

Im aktiven landwirtschaftlichen Bodenmarkt

nimmt Landwirtschaft Aargau eine Schlüsselrol-

le im Netzwerk der verschiedenen Partner ein.

Das bedeutungsvollste Geschäft ist der Handel von

landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben

ausserhalb der Verwandtschaft. Zudem werden

Grundstückteilungen und hypothekarische Belehnun-

gen bewilligt. Aus der Nutzung, in der Regel in Form

eines Pachtvertrags, gehen zudem zahlreiche Fragen

und Bewilligungsverfahren hervor. In den beiden Ta-

bellen sind die verschiedenen Gesuche und Bewilli-

gungsverfahren in den Bereichen des bäuerlichen

Boden- und des landwirtschaftlichen Pachtrechts zu-

sammengestellt, welche Landwirtschaft Aargau im

Jahr 2017 bearbeitet hat.

Gegenüber dem Vorjahr war die Fallzahl geringer. Die

Komplexität der Fälle nimmt jedoch stetig zu. Landwirt-

schaft Aargau setzt sich dafür ein, dass für alle betrof-

fenen Parteien sowie für die Landwirtschaft jeweils eine

gute Lösung gefunden werden kann. Ausserhalb der

Verwandtschaft wurden rund 319 ha Land und elf land-

wirtschaftliche Gewerbe veräussert. Gegenüber dem

Vorjahr wurden weniger einzelne Grundstücke, dafür

vermehrt ganze Landwirtschaftsbetriebe verkauft. In

den Gemeinden mit laufenden Landumlegungen kann

ein höherer Landhandel festgestellt werden.

Es ist damit zu rechnen, dass mit der Anpassung

der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaft-

lichen Ertragswerts per April 2018 die Gesuche um Fest-

legung der Belastungsgrenze wieder ansteigen.

Anpassungen von Pachtzinsen können auf das nächste

Pachtjahr verlangt werden. Entsprechende Bewilli-

gungsgesuche folgen somit erst im Jahr 2019. Die

Anzahl Geschäfte im Fachbereich Boden- und Pacht-

recht zeigt nach wie vor eine rege Tätigkeit und Bewe-

gung rund um den landwirtschaftlichen Bodenmarkt mit

seiner sehr hete rogenen Teilnehmerschaft. Landwirt-

schaft Aargau nimmt dabei eine Schlüsselrolle zwischen

den ver schiedenen Partnern in diesem Netzwerk ein.

Daniela MeierBodenrecht / Pachtrecht

Am Puls des landwirtschaftlichen Bodenmarkts 2017

Bodenrecht 2017 2016

Anzahl LN ha Preis* Anzahl LN ha Preis*

Geschäfte 1’331 1’503

Erworbene Grundstücke (landwirtschaftliche Grundstücke inklusive Gebäude) 210 318,81 37,18 240 402,76 38,993

Erworbene Gewerbe 11 166,56 23,08 6 76,92 9,21

Entlassungen aus BGBB 79 93

Zerstückelungen 112 163

Pfandverträge genehmigt 245 289

Belastungsgrenzen festgelegt 37 65

Beschwerden 0 1

*in Mio Fr.

Pachtrecht 2017 2016

Anzahl Anzahl

Geschäfte 125 127

Bewilligte verkürzte Pachtdauer 76 77

Genehmigte Pachtzinse (landwirtschaftliche Gewerbe) 11 10

Bewilligte parzellenweise Verpachtung 11 16

Beschwerden 0 0

Landwirtschaft Aktiv 2018 19

Die Othmarsinger Gemeindeversammlung sprach

sich deutlich für die Durchführung der 3,8 Millio-

nen teuren Modernen Melioration aus. Grund für

das positive Abstimmungsergebnis ist das grosse

öffentliche Interesse am Projekt.

Am 17. November 2017 befürwortete die Othmarsinger

Gemeindeversammlung mit 79 Ja- und 40 Nein-Stim-

men die Durchführung einer Modernen Melioration.

Nebst der Realisierung von landwirtschaftlichen, raum-

planerischen und ökologischen Zielen lassen sich durch

gezielte Massnahmen in der Flur zukünftige Über-

schwemmungen des Siedlungsgebiets verhindern. Der

Gemeinde bleiben dank Subventionen von Bund und

Kanton Kosten in Millionenhöhe erspart.

Landumlegungs- und Pachtlandarrondierungs-

potenzial

2013 beauftragte der Gemeinderat ein Ingenieurbüro

mit der Erarbeitung einer Vorplanung. Der Meliorations-

perimeter leitet sich aus der landwirtschaftlichen

Nutzung ab, umfasst rund 140 ha und besteht aus 318

Parzellen. Das Grundeigentum liegt zerstreut vor und

die Bewirtschaftungsparzellen weisen ungünstige For-

men auf. Um die Produktionsbedingungen und die

Erschliessung zu verbessern und eine rationelle Be-

wirtschaftung gewährleisten zu können, besteht ein

Landumlegungs- und Pachtlandarron dierungspotenzial.

Geplante Massnahmen

Das Flurwegnetz wird an die Bedürfnisse moderner

Landmaschinen angepasst. Indem die Wegnetzdichte

reduziert wird, werden die Schlaglängen vergrössert

und der Wegunterhalt verkleinert. Nach Niederschlä-

gen fliesst das Wasser nur langsam ab und die Böden

vernässen. Darum werden mittels Kanal-TV-Aufnah-

men Zustandserfassungen des Entwässerungssystems

durchgeführt um die Vernässungsproblematik zu lösen.

Mit der Öffnung des Gislisbergbachs erhöht sich die

Abflusskapazität und das von ihm ausgehende Hoch-

wasserschutzdefizit wird eliminiert. Gleichzeitig werden

dadurch die ökologische Vernetzung und die Naherho-

lung gefördert.

Unwetter beeinflusste Planung massgeblich

Die Vorplanungsakten waren für die öffentliche Auflage

bereit, als am 8. Juni 2016 innert zwei Stunden 90 Mil-

liliter Niederschlag pro Quadratmeter fielen. Bedingt

durch die aussergewöhnlich intensiven Niederschläge

und weil der Boden diese enormen Wassermassen

nicht aufnehmen konnte, wurde insbesondere das Sied-

lungsgebiet durch zufliessendes Oberflächenwasser

überschwemmt – mit gravierender Schadenfolge. Ba-

sierend auf der Ereignisdokumentation des Unwetters

wurde die Vorplanung nochmals gezielt überarbeitet.

Ergänzt wurden allfällige Retentionen im Bereich der

Wasseraustrittsstelle am Wald. Im Rahmen der Moder-

nen Melioration wird darauf geachtet, dass neue Wege

Othmarsinger Gemeindeversammlung befürwortet Moderne Melioration

Mit einer Modernen Melioration werden Massnahmen zur Umsetzung der Interessen von Landwirtschaft, Natur und Bevölkerung koordiniert geplant und gemeinsam realisiert.

Feldbegehungen zeigten ein sanierungsbedürftiges Wegnetz.

Landwirtschaft Aktiv 2018 20

hangparallel angelegt werden. So wird verhindert, dass

das Oberflächenwasser kanalisiert ins Baugebiet fliesst.

Zudem wird eine hangparallele Bewirtschaftung er-

möglicht, wodurch sich die Infiltrationskapazität erhöht

und der Oberflächenabfluss verglichen mit einer hang-

senkrechten Bewirtschaftung reduziert wird. Mit dem

Neubau eines Schroppenwegs kann das Oberflächen-

wasser zurückgehalten werden und zugleich entsteht

eine Nutzungsentflechtung zwischen dem Landwirt-

schafts- und dem Anwohnerverkehr. Dank der Revita-

lisierung des Gislisbergbachs wird das Wasser ebenfalls

frühzeitig gefasst.

Öffentlicher Nutzen

Moderne Meliorationen sind üblicherweise durch ein

grosses öffentliches Interesse charakterisiert. Aufgrund

der Ergänzung von Massnahmen, um in Zukunft Schä-

den wie jene der Unwetterereignisse vom Juni 2016 zu

verhindern, erhöhte sich der Nutzen für die gesamte

Bevölkerung. Weil durch Massnahmen in der Landwirt-

schaftszone die Bevölkerung im Siedlungsgebiet stark

profitiert, ist der Nutzen des Projekts für Othmarsingen

ausserordentlich gross. Dank hohen Subventionen sei-

tens Bund und Kanton spart die Gemeinde Kosten in

Millionenhöhe.

Gemeinderat führt das Projekt durch

Im Kanton Aargau bisher neu ist, dass das Projekt

nicht durch eine Genossenschaft mit einer Ausfüh-

rungskommission realisiert wird. Stattdessen wird der

Gemeinderat eine beratende Kommission einsetzen,

in welcher nebst Landwirtinnen und Landwirten, ei-

nem externen Präsidenten auch Mitglieder der Forst-

und Ortsbürgerkommission sowie dem Natur- und

Vogelschutzverein vertreten sein werden. Sobald die

Technische Leitung, die nach selektivem Submissions-

verfahren bestimmt wird, feststeht, beginnt die Grund-

lagenbeschaffung für das Generelle Projekt.

Strukturverbesserungsmassnahme Moderne

Melioration

Bei einer Modernen Melioration handelt es sich um ein

Grossprojekt zur Erhaltung, Gestaltung, Förderung und

Entwicklung des ländlichen Raums. Solche Strukturver-

besserungsmassnahmen werden unter Berücksichti-

gung der Anliegen von Landwirtschaft, Bevölkerung,

Infrastruktur, Landschaft und Ökologie koordiniert ge-

plant und umgesetzt. Ein Hauptziel bildet dabei die Op-

timierung der Betriebsstrukturen und der landwirt-

schaftlichen Nutzflächen.

Maëlle MühlethalerStrukturverbesserungen

Geschätzte Kostenverteilung der 3,8 Millionen Franken der Modernen Melioration Othmarsingen

5 % Grundeigentümer

24 % Gemeinde

1 % Abteilung Landschaft und Gewässer

34 % Landwirtschaft Aargau

36 % Bunderamt für Landwirtschaft

Landwirtschaft Aktiv 2018 21

Frost, Fragen und Fronttage

Wer hätte gedacht, dass das Jahr 2017 das

Vorjahr bezüglich Wetterkapriolen und Brisanz

der agrar- und umweltpolitischen Diskussionen

übertreffen würde? Den Spätfrost Ende April

und die gespenstig anmutenden Bilder von

brennenden Frostkerzen in nächtlichen Rebber-

gen wird wohl kaum jemand so schnell verges-

sen. Aber auch die Diskussionen rund um die

Abstimmung über die Ernährungssouveränität

und insbesondere die bundesrätliche Interpreta-

tion hat die Landwirtschaft zu spüren bekom-

men. Das vergangene Jahr hat die Bauernfamili-

en, aber auch uns Liebegger gehörig gefordert.

Denn zusätzlich zum gut ausgelasteten Tagesge-

schäft waren viele neue Fragestellungen und

Projekte zu bearbeiten.

22 Bildungsgänge mit über 350 Lernenden, rund

22’000 Kursteilnehmerhalbtage, 18 Arbeitskreise,

gegen 800 Beratungsfälle und 26 Praxisversuche

sind beachtliche Kennzahlen zum Liebegger Tages-

geschäft im Jahr 2017. Der Wissenstransfer gehört

zu den Kernaufgaben unserer Institution, blanke Zah-

len tragen dem Wandel und der Dynamik in unserem

Alltag aber nur ungenügend Rechnung. Die Land-

wirtschaft ist wie kaum eine andere Branche klima-

tischen, technischen und politischen Einflüssen aus-

gesetzt, die sich im vergangenen Jahr in hohem

Mass kumuliert haben.

Frost

Ende April haben zwei aufeinanderfolgende Spätfros-

te in den Spezialkulturen mit grossem Vegetationsvor-

sprung grosse Schäden angerichtet. Dank den Lieb-

egger Messstationen konnten die Produzenten zwar

rechtzeitig informiert werden, die technischen Vor-

beugemassnahmen waren für solche Extremereig-

nisse aber leider sehr begrenzt. Mit Ernteausfallschät-

zungen und administrativen sowie strategischen

Beratungsleistungen haben die Liebegger Fachspezi-

alisten versucht, den betroffenen Betrieben eine mög-

lichst gute und effiziente Unterstützung zu bieten.

Zudem wurden vorausschauende Weiterbildungs-

angebote zu Themen wie Pflegemassnahmen bei ge-

schädigten Kulturen und Frostprävention ins Liebeg-

ger Kursprogramm aufgenommen. Weil die Einflüsse

der Klimaveränderung auf unsere angestammten Kul-

turen spürbar zunehmen, wird das Thema natürlich

auch in unserem Netzwerk mit Forschungs- und an-

deren Partnerorganisationen intensiv diskutiert. Ziel

ist die Wissensgenerierung mit praktischem Nutzen

für zukünftige Ereignisse dieser Art.

Fragen

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Landwirt-

schaft werfen viele Fragen auf. Der steigende Druck

auf die Produzentenpreise verbunden mit sinkender

Wertschöpfung, aber auch die schnell fortschreiten-

de Digitalisierung fordern praxistaugliche Lösungs-

ansätze. Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg

hat diese Themen im Rahmen von verschiedenen

Projekten aufgenommen und nutzbringende Erfah-

rungen gesammelt. Die Analyse der Warenflüsse in

den Aargauer Gemeinschaftsgastronomiebetrieben

hat gezeigt, dass mit Bündelung und Sichtbarma-

chung des Produkteangebots deutlich mehr Wert-

schöpfungspotenzial für die Landwirtschaftsbetriebe

vorhanden wäre. Ein ähnliches Fazit konnte aus dem

Gastauftritt am Schweizerischen Regionalprodukte-

wettbewerb gezogen werden: Die Aargauer Regio-

nalprodukte gehören zur nationalen Spitze. Häufig

fehlt es aber noch an effizienten Absatz- und Ver-

marktungsstrukturen.

Das Projekt Fernerkundung befasste sich mit den Fra-

gestellungen rund um die Erfassung von Kulturen-

Weiterbildung mit Landwirtinnen und Landwirten.

Landwirtschaft Aktiv 2018 22

daten als Grundlage für einen optimalen Hilfsstoff-

einsatz und präzise Ernteentscheidungen. Der

unbemannte Elektrosegler hat im Praxisversuch im

Vergleich zu Drohnen gute Resultate gebracht und

könnte ein Lösungsansatz sein, die Datenerfassungs-

kosten zu senken und damit die Effizienz der Produk-

tion zu erhöhen. Diese beiden Projektbeispiele stehen

stellvertretend für viele weitere kleinere und grössere

Projekte im Jahr 2017 – alle mit der Zielsetzung, die

Bauernfamilien bei ihren täglichen und zukünftigen

Herausforderungen möglichst gut zu unterstützen.

Fronttage

Auch im Jahr 2017 haben die Liebegger Mitarbeiten-

den unzählige Tage an der Kundenfront geleistet, sei

es als Lehrer, Kursleiter, Berater, Arbeitskreismode-

rator, auf dem Ausbildungs- und Versuchsbetrieb, im

Schulgarten, am Sekretariatsempfang am Buffet im

Tagungszentrum oder im Reinigungsdienst. Das

Aargauer Kompetenzzentrum für Landwirtschaft,

Hauswirtschaft und Ernährung funktioniert nur dann

gut, wenn jeder und jede an ihrem Platz sein Bestes

gibt. Es ist deshalb auch der Verdienst jedes einzel-

nen Mitarbeitenden, dass die Liebegg im Jahr 2017

trotz Mehraufwand bei der Frostbewältigung und vie-

len neuen Fragestellungen wiederum einwandfrei

funktioniert hat. Wir freuen uns, auch im 2018 für Sie

da zu sein!

Hansruedi HäfligerDirektor Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg

Rechtzeitige Frostberegnung konnte Schäden teilweise verhindern.

Landwirtschaft Aktiv 2018 23

Pferd und Raumplanung – eine enge Verflechtung

Der Liebegger Pferdetag ist seit der Erstausgabe

im Jahre 2012 ein wichtiger Begegnungsort für

Pferdehalterinnen und -halter in- und ausserhalb

des Kantons Aargau. Aktuelle Themen rund

um die Pferdehaltung gepaart mit praxisnahem,

fundiertem Wissen sind wichtige Erfolgsgaran-

ten dieser Tagung.

Die Raumplanung sorgte am Liebegger Pferdetag vom

3. November 2017 für viel Diskussionsstoff. Peter Hänzi

ist bei Landwirtschaft Aargau (LWAG) für Baugesuche

und Raumplanung zuständig. Er erklärte die bestehen-

de Praxis im Umgang mit Baugesuchen und zeigte die

Möglichkeiten und Grenzen von heute und in Zukunft

auf. Während dem Referat bestätigte sich, dass Raum-

planung und Pferdehaltung enger miteinander verfloch-

ten sind, als der erste Eindruck es vermuten liesse. Das

wachsende Bedürfnis vieler Halter, den Pferden mehr

Bewegung und Sozialkontakt zu ermöglichen, verlangt

nach grossen Bewegungsflächen, auch um dem Kon-

zept der Aktivställe gerecht zu werden. Das Konzept des

Aktivstalls basiert auf den verschiedenen Funktionsbe-

reichen für Pferde, die räumlich möglichst weit vonei-

nander getrennt sind und somit die Pferde zur vermehr-

ten Bewegung motiviert werden.

Die Revidierung des Bundesgesetzes über die Raum-

planung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) im Jahr

2014 brachte für die Pferdehaltung ausserhalb der Bau-

zone diverse Lockerungen mit sich. Aus diesen Über-

legungen hat LWAG das Merkblatt «Pferd und Raum-

planung» herausgegeben. Dieses Merkblatt unterstützt

Betriebe im Kanton Aargau bei Bauvorhaben. Es wer-

den Kriterien aufgezeigt, unter denen Stallungen und

Infrastrukturanlagen realisiert werden können.

Neue bauliche Massnahmen sind jedoch nur für das

landwirtschaftliche Gewerbe zonenkonform. Kleinere

bäuerliche Betriebe (unter 1 Standardarbeitskraft (SAK))

haben die Möglichkeit, in bestehenden Bauten und An-

lagen bauliche Massnahmen für die Pferdehaltung zu

tätigen. Für die tiergerechte Haltung sind allwettertaug-

liche Ausläufe bei allen Betriebstypen zulässig. Plätze

für die Nutzung, die dem Training und der Bewegung

der Pferde dienen, sind ausschliesslich dem landwirt-

schaftlichen Gewerbe vorenthalten und dürfen maximal

800 m² gross sein.

Auslaufflächen, welche über das Tierschutzgesetz

(TSchG) vom 16. Dezember 2005 hinausgehen, können

häufig nicht realisiert werden, da der Schutz der

Fruchtfolgeflächen einen höheren Stellenwert ge-

niesst. Mit der Annahme der Ernährungssicherheit s-

initiative hat sich dieser Trend weiter verstärkt und die

gegenläufigen Interessen zwischen Raumplanung und

Pferdehaltung werden auch nach der nächsten Teil-

revision des RPG bestehen bleiben. Sind Bau vorhaben

in Planung, sollten sie demnach frühzeitig auf die

Realisierbarkeit überprüft werden, damit keine unnö-

tigen Überraschungen auftreten.

Manuel EnderTierhaltung

Pferdefreundliche Stallungen.

Landwirtschaft Aktiv 2018 24

Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg

fördert mit innovativen Aprikosenproduzierenden

den modernen Aprikosenanbau Aargau (AAA+)

für die Direktvermarktung. Dank dem erwor-

benen Wissen aus einer Fach reise und der

Gründung des Arbeitskreises (AK) «moderner

Apri kosenanbau Aargau» sind wir überzeugt,

die gesteckten Ziele erreichen zu können.

Interview Bruno Wirth, Aprikosenproduzent aus

Olsberg AG

Herr Wirth, ist die Aprikosenproduktion bei

Ihnen rentabel?

Noch nicht, aber mich fasziniert diese attraktive Frucht

schon seit Jahren. Die Aprikose ist die perfekte Werbe-

trägerin für meine Obstprodukte und passt in mein

Obstsortiment.

Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg ist

überzeugt vom kostenintensiven modernen

Aprikosenanbau Aargau (AAA+) und konnte

Teilnehmende für die Aprikosenfachreise Wallis

und Frankreich 2017 und den AK «moderner

Aprikosenanbau Aargau» gewinnen. Reiner

Zufall oder haben Sie eine Erklärung dazu?

Der moderne Tafelkirschenanbau in den 90er-Jahren

war auch sehr kostenintensiv. Wenn der Kanton

Aargau den Stellenwert in der Steinobstproduktion

halten will, braucht es ein weiteres Standbein im

Steinobstbau. Dafür ist die Aprikose prädestiniert. Die

Liebegg schaut voraus und verfolgt die Entwicklung

der Aprikose auf nationaler und internationaler Ebene.

Mit der Fachreise Aprikosen haben die Obstspezialis-

ten bewusst die Steinobstprofis aus Forschung, Be-

ratung und Produktion zusammengeführt, damit

möglichst viel Fachwissen generiert werden kann.

Der Arbeitskreis «moderner Aprikosenanbau Aargau»

war absehbar und zeigt, dass die Aprikosenprodukti-

on für die Direktvermarktung im Aargau eine Chance

hat. Die Aprikose bringt Schwung in den Aargauer

Obstbau.

Hat die Aprikose Absatzchancen? Welche Trümpfe

haben wir im Aargau?

Ja, mit aromatischen und attraktiven Aprikosen. Der

Aargau hat innovative Kern- und Steinobstprofis.

Sie sind Mitglied des AK «moderner Aprikosen-

anbau Aargau». Welche Vorteile sehen Sie in

diesem AK und warum sind Sie beigetreten?

Mit dem Arbeitskreis sind wir effizienter und können

viele Praxisversuche auf mehreren Betrieben gleich-

zeitig machen, können den Wissensvorsprung halten

und Synergien bündeln. Die Liebegg gibt neuen Schub

im Aprikosenanbau.

Daniel SchneggObstbau

Aargauer Aprikosen – aromatisch, attraktiv und verführerisch

Im Aargau sollen in Zukunft vermehrt aromatische Aprikosensorten gedeihen.

Bruno Wirth, Aprikosenproduzent aus Olsberg AG.

Landwirtschaft Aktiv 2018 25

Ob als Ehepaar oder in einer Betriebsgemein-

schaft – viele landwirtschaftliche Betriebe im

Kanton Aargau werden partnerschaftlich ge-

führt. Kommunikation, Arbeitsteilung oder das

Übernehmen von Verantwortung sind dabei

wichtige Schlüsselfaktoren für den Erfolg. Die

Weiterbildung «Zäme zom Erfolg» setzt genau

bei diesen Themen an.

Die erste Veranstaltung der Weiterbildung «Zäme zom

Erfolg» fand im Oktober 2017 statt. Jährlich findet ein

Weiterbildungstag statt und Themen der Zusammen-

arbeit werden aufgegriffen. Um mit gutem Beispiel vo-

ranzugehen, haben sich für diese Weiterbildung drei

Liebegger Fachpersonen aus den Bereichen Hauswirt-

schaft, Tierhaltung und Agrarwirtschaft zusammenge-

tan. Ziel der Weiterbildung ist es, die weichen Faktoren

in den Mittelpunkt zu stellen.

Die erste Veranstaltung stellte die Teilnehmenden vor

die Herausforderung, über die eigenen Kompetenzen

zu diskutieren. Sozial-, Führungs-, Methoden- und Fach-

kompetenz sind gefragt in der täglichen Zusammenar-

beit und im Umgang miteinander. Hinzu kommt die

grundlegende Selbstkompetenz, die das Verhalten we-

sentlich beeinflusst. Die Teilnehmenden analysierten

paar- oder gruppenweise, welche Kompetenz wie stark

auf dem Betrieb verlangt wird und wie viel sie selber

von den einzelnen Kompetenzen mitbringen. Während

dem gemeinsamen Mittagessen konnten aus der Ana-

lyse Massnahmen für die Zukunft abgeleitet und kon-

kretisiert werden. Im Verlaufe der Analyse wurden da-

durch Themen diskutiert, welche am Mittagstisch zu

Hause kaum zur Sprache kommen.

Der nächste Weiterbildungstag wird weitere Themen

aufgreifen, welche für den gemeinsamen Erfolg wichtig

sind. Ein zentrales Merkmal der Weiterbildungstage

«Zäme zom Erfolg» ist, dass genügend Zeit für die Dis-

kussionen unter Betriebsleiterpaaren reserviert ist.

Durch die Vermittlung der Theorie und dem Aufzeigen

von möglichen Werkzeugen und Lösungsansätzen,

kann jeder Betrieb die eigene Situation analysieren und

Lösungen finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmel-

dungen für die nächste Veranstaltung. Genauere Infor-

mationen können im Weiterbildungsprogramm des

Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg entnommen

werden.

Peter EstermannAgrarwirtschaft

Zäme zom Erfolg

Das gemeinsame Planen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Landwirtschaft Aktiv 2018 26

Der Haushaltservice Aargau vermittelt Dienst-

leistungen rund um den Haushalt. Dabei treffen

die Mitarbeiterinnen vor Ort unterschiedliche

Situationen an: den gut strukturierten Haushalt

mit klaren Vorgaben, aber auch Spontaneinsätze,

wo Flexibilität und Organisationstalent gefragt

sind. Im Herbst 2017 trafen sich die Mitarbeite-

rinnen des Haushaltservice Aargau zu einer

Weiterbildung am Landwirtschaftlichen Zentrum

Liebegg in Gränichen.

Im Zentrum der diesjährigen Mitarbeiterschulung war

die Thematik «Arbeitsabläufe». Einen Arbeitsablauf

braucht es immer, egal ob der Kunde oder die Mitar-

beiterin einen Arbeitseinsatz plant. Alle Mitarbeiterin-

nen vom Haushaltservice Aargau verfügen über Rei-

nigungserfahrung und wissen, dass die Aussage

«reinigen kann jeder» nicht stimmt. Die Wichtigkeit,

routiniertes Wissen aufs Papier zu bringen, hat viele

Vorteile. Dokumentierte Arbeitsabläufe helfen, Zeit

und Ressourcen zu sparen. Ausserdem kann man mit

detaillierten Arbeitsabläufen bei Bedarf rasch neue

Mitarbeitende einarbeiten. Abläufe können als Check-

listen eingesetzt werden und helfen zu überprüfen, ob

nichts vergessen wurde. Sie zeigen die Komplexität

einzelner Reinigungsarbeiten.

Als Einstieg ins Thema hatten die Teilnehmenden die

Aufgabe, einen Stuhl zu reinigen. Diese augenschein-

lich simple Aufgabe gab viel zu reden. Themen wie

Ergonomie, Einrichten des Arbeitsplatzes, Wahl der

richtigen Reinigungsmittel und -textilien, Ökologie

und Ökonomie wurden rege diskutiert. Nach dieser

Aufwärmübung wurde in Gruppen weitergearbeitet.

Die Teilnehmenden erstellten anhand von konkreten

Beispielen professionelle Arbeitsabläufe. In Gruppen

wurden Themen wie Fensterreinigung, Bügeln, Bad-

reinigung mit WC und Nasswischen von Böden dis-

kutiert und notiert. Im Plenum wurden die Notizen

präsentiert sowie Tipps und Tricks ausgetauscht. Da-

bei kamen auch Themen wie die persönliche Schutz-

ausrüstung und die Unfallverhütung zur Sprache:

Wann sind Handschuhe zwingend nötig, warum sind

geschlossene Schuhe wichtig und weshalb der Aus-

wahl der richtigen Hilfsmittel genügend Zeit einge-

räumt werden soll.

Eine Erkenntnis aus dem Kurs war, dass sich die Ma-

terialien und Oberflächenbehandlungen in den letzten

Jahren stark verändert haben. Um Materialschäden

zu vermeiden, müssen Behandlungsmittel zwingend

richtig eingesetzt werden und Gebrauchsanweisun-

gen sorgfältig gelesen und befolgt werden. Eine be-

sondere Herausforderung für die Mitarbeiterinnen ist

diesbezüglich, dass sie in jedem Haushalt andere Be-

dingungen vorfinden.

Solche Weiterbildungen und Austauschmöglich-

keiten geben Sicherheit und Motivation für den

Arbeitsalltag.

Ursula RichnerHauswirtschaft

Weiterbildung Haushaltservice Aargau

Die Wahl des richtigen Reinigungsmittels ist zentral.

Landwirtschaft Aktiv 2018 27

Die Welt des Essens verändert sich ständig.

Food Blogger oder Starköche überraschen immer

wieder mit neuen Ideen und Kombinationen von

verschiedenen Nahrungsmitteln.

Ein Trend ist etwas, das plötzlich alle kennen oder wo-

von alle reden. Spannend ist, dass einige Spitzenköche

ihre neuen Ideen präsentieren und plötzlich redet die

halbe Schweiz davon. Beispielsweise gab es vor zehn

Jahren kein grosses Angebot an Federkohl, heute kön-

nen wir Federkohl fast überall erwerben. Auch Pastina-

ken oder Topinambur waren plötzlich wieder in aller

Munde. Bei neuen Trends werden viele verschiedene

Gemüse und Früchte und eher weniger Fleisch verwer-

tet. Es entstehen neue Kombinationen und vielfältige

Rezepte, die mühelos an die eigenen Bedürfnisse ange-

passt werden können.

Eine neue Strömung sind die sogenannten Locavoren

oder «Nah-Esser». Aus Umweltschutzgründen versu-

chen die Locavoren regionale und saisonale Lebensmit-

tel zu essen. Die sogenannten «Nah-Esser» konsumie-

ren Lebensmittel aus der nahen Umgebung. Verkürzte

Transportwege und eingesparte Energie sind die Haupt-

argumente dafür. Diskussionsstoff ergibt sich aus der

teilweise sehr unterschiedlichen Definition von Region.

Am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg ernten

wir seit vielen Jahren aus unserem Schulgarten Ge-

müse, Früchte, Kräuter und Gewürze. Frisches Gemü-

se und Früchte werden in der Küche zu feinen Essen

verarbeitet. Überschüsse werden konserviert und so-

mit ist ein grosser und vielfältiger Vorrat vorhanden.

Im Winter planen wir die Vorräte ein und profitieren

von der Arbeit des Herbstes. Im Bereich Ernährung

bieten wir seit vielen Jahren Kurse und Referate zu

diesen Themen an.

Marlis HodelHauswirtschaft

Trends in der Küche

Saisonal und speziell, aber fein – Siedefleischsalat mit Erdbeeren.

Meine Meinung

«Ich finde es interessant,

wie regionale und saisonale

Produkte verwendet wer­

den. Man bekommt Ideen,

was man mit unseren

Nahrungsmitteln noch

zubereiten kann und wie

man sie verarbeitet. Oft ist

man so fest gefahren und

kocht immer dieselben Gerichte. Dabei gibt

es so viele neue Möglichkeiten. Beim Kurs

«Ruckzuck aus einem Topf» waren die Lage­

rungs­ und Produkt einfos ebenfalls sehr

lehrreich und interessant. Mir und meinen

Freundinnen gefällt auch die gute Stimmung

bei den Kursen und dass man so viele

verschiedene Gerichte ausprobieren kann.

Wir kommen bestimmt wieder!»

Sabine SpeckReinach

Landwirtschaft Aktiv 2018 28

Der ausserordentliche Frost im April 2017 hat

schweizweit grosse Ernteausfälle verursacht.

fondssuisse unterstützt stark betroffene Obst-,

Beeren- und Weinbaubetriebe mit Beiträgen an die

massiven Ertragsausfälle. Schweizweit sind rund

500 Gesuche für Schäden von über 70 Millionen

Franken gestellt worden. Der fonds suisse unter-

stützt stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe

im Aargau mit 1,78 Millionen Franken.

fondssuisse hilft dort, wo keine anderen Stellen oder

Organisationen Hilfe leisten. Schäden bei Dürre, Näs-

se oder Frost werden von fondssuisse üblicherweise

nicht berücksichtigt, denn sie gehören zu den norma-

len Witterungsbedingungen. Beim Frühjahrsfroster-

eignis 2017 handelte es sich aber um ein extremes,

lange nicht vorgekommenes Ereignis mit ausseror-

dentlichen Schäden, die zum grössten Teil nicht versi-

cherbar waren.

43 Gesuche aus dem Aargau über eine Spezialkultur-

fläche von 240 Hektaren und einer Schadenssumme

von sieben Millionen Franken gingen am Landwirt-

schaftlichen Zentrum Liebegg ein. Deren Fachspezia-

listen bearbeiteten und vervollständigten die Gesuche

und leiteten sie schliesslich an fondssuisse weiter. Die

effektive Schadenssumme im Aargau liegt bei rund 20

Millionen Franken. Ein wichtiges Kriterium, um von

fondsuisse unterstützt zu werden, ist der gesamtbe-

triebliche Ertragsausfall. Er muss im Obst-, Beeren-

und Rebbau mindestens 50 % betragen. Dies im Ver-

gleich mit dem Durchschnitt der letzten vier Jahre.

fondssuisse berechnet den Produktionswert der

Früchte aus Quellen gängiger Kalkulationsprogramme

wie ARBOKOST, BEERENKOST und Referenzwerten

nach Angaben der Branchenverbände. Entsprechend

dem Stiftungszweck «Hilfe nach ausserordentlichen

Naturereignissen zur Linderung von Härtefällen und

zur Sicherung von Existenzen» wurden die Entschädi-

gungsbeiträge nach der deklarierten Schadenshöhe

des flächengewichteten gesamtbetrieblichen Verlusts

in Prozent, einem abgestuften Entschädigungsgrad

und abzüglich eines Selbstbehalts von 50 % des Pro-

duktionswerts der Fruchtarten berechnet. Im März

2018 schliesslich genehmigte fondssuisse von den 43

Aargauer Unterstützungsgesuchen rund 86 % und

überwies den Betrag von 1,78 Millionen Franken an

die Geschädigten.

Othmar EicherObstbau

Frostschäden 2017 – fondssuisse unterstützt betroffene Spezialkulturenbetriebe

Frostgeschädigte Jungfrüchte eines Kirschbaums.

Landwirtschaft Aktiv 2018 29

Digitale Beeren

Im Erdbeeranbau werden immer modernere

Maschinen eingesetzt, aber auch in der Daten-

verarbeitung hat die Digitalisierung grosse

Fortschritte gebracht. Die aromatischen Aargauer

Erdbeeren wachsen weiterhin auf dem Feld und

kommen nicht aus dem 3D-Drucker!

Im Gemüsebau arbeitet die Liebegg bereits seit 2015

mit einer Online-Datenbank für das Meldewesen.

Produzenten können ihre Meldungen per PC, Laptop

oder Handy eingeben, sofern sie Zugriff aufs Internet

haben. Das Programm wurde von den Wochenmelde-

betrieben mit Gemüse sehr positiv aufgenommen –

auf modernen Betrieben ist das Fax-Gerät längst durch

den PC abgelöst worden.

Da mehrere Schweizer Fachstellen mit Gemüse und mit

Beeren zu tun haben, lag es nahe, die Melde da-

tenplattform (MDP) um das Modul Beeren zu erweitern.

Fachliche Inputs und Bedürfnisse der Meldestellen im

Bereich Beeren wurden zusammengestellt und formu-

liert. Mit bester Unterstützung durch die Schweizerische

Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) konnte die beauftrag-

te Firma im Frühjahr 2017 die Grundlagen für die Ta-

gesmeldungen Beeren bereitstellen. Seit Herbst gibt es

auch eine App für noch einfachere Eingabe per Handy

und Ende Jahr folgte die Flächenmeldung Beeren.

Damit haben Produzierenden und Fachstellen ein mo-

dernes Instrument zur Verfügung, um die Meldungen

einfach und effizient zu erledigen. Wochenmeldungen

bei Gemüse und Tagesmeldungen bei Beeren dienen

unmittelbar der Importregelung. Es ist somit im Inter-

esse aller Beteiligten, dass die Meldungen korrekt,

pünktlich und regelmässig erfolgen.

Daneben lassen sich die Daten nun auch einfacher

abrufen. Sei es, um Vergleiche mit dem Vorjahr oder

den Vorwochen zu machen oder die eingegebenen

Daten als Excel-File zu exportieren und weiter zu ver-

arbeiten. Noch einfacher wird es, wenn zukünftig auch

im Beerenbereich die gesamte Branche mit diesem

System arbeitet beziehungsweise die Daten mit den

notwendigen Schnittstellen verarbeitet.

Suzanne SchnieperBeeren / Gemüse

So funktioniert die Importregelung bei Beeren: Mit täglichen Meldungen werden die schweizerischen Erntemengen erfasst.

Landwirtschaft Aktiv 2018 30

Strategie Antibiotikaresistenz – Der Milchbauer stellt selektiv trocken

Wegen den zunehmenden Antibiotikaresistenzen

entstand die Nationale Strategie Antibiotikaresis-

tenzen (StAR). Zudem wurde die Verordnung

über die Tierarzneimittel (Tierarzneimittelverord-

nung, TAMV) angepasst. Die Landwirtinnen und

Landwirte reduzieren den Antibiotikaeinsatz

beim Trockenstellen der Milchkühe und setzen

weniger prophylaktische Antibiotika in der

Kälber- und Schweinemast ein.

Die Resistenzen gegenüber Antibiotika nehmen welt-

weit zu. Deshalb entstand 2015 die StAR. Das Ziel der

StAR ist, die Wirksamkeit der Antibiotika für Tier und

Mensch langfristig aufrecht zu halten. Denn übermäs-

siger und unsachgemässer Gebrauch führt zu Resis-

tenzen. Ausserdem dürfen die Tierärzte seit der Revi-

sion TAMV vom April 2016 keine Antibiotika den

Landwirtinnen und Landwirten auf Vorrat abgeben.

In der Veterinärmedizin sind vor allem die prophylak-

tischen Applikationen in der Kälber- und Schweine-

mast und das Trockenstellen der Milchkühe im Fokus.

Diese Massnahmen haben bei den Tierärztinnen und

Tierärzten und den Tierhaltenden bereits zu spürbaren

Veränderungen geführt. Viele Landwirte stellten alle

ihre Kühe mit Antibiotika trocken, weil sie sich dem

erhöhten Neuinfektionsrisiko mit Mastitiserregern be-

wusst sind. In der Galtphase regeneriert sich das Euter

der Kuh, es werden neue Milchbildungszellen aufge-

baut und die Kuh produziert Kolostrum, welches für

das Kalb essenziell ist. Diese Phase ist für die Milch-

kühe sehr wichtig. Mit dem Bewusstsein von selekti-

vem Trockenstellen setzen die Tierhaltenden weniger

antibiotische Trockensteller und dafür mehr unbedenk-

liche Zitzenversiegler ein. Dies zeigt auch die Verkaufs-

statistik der Tierklinik 24 in Staffelbach. Die Landwirtin

oder der Landwirt bestimmt zusammen mit den Tier-

arztfachkräften die optimale Trockenstellmethode für

seine Tiere. Vereinfacht gesagt werden beim selekti-

ven Trockenstellen nur noch Tiere mit Antibiotika tro-

ckengestellt, welche erhöhte Zellzahlen oder eine

Mastitisvorgeschichte aufweisen. Alle anderen Tiere

werden entweder mit einem Zitzenversiegler oder

ohne Einsatz von einem Euterschutz galt gestellt. Da-

mit ist gewährleistet, dass nur so viel Antibiotika wie

nötig eingesetzt werden so dass alle Tiere gesund in

die neue Laktation starten können.

Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg fördert das

Bewusstsein zum Antibiotikaeinsatz durch spezifische

Weiterbildungsanlässe und thematisiert selektives

Trockenstellen in den Milch-Arbeitskreisen. Das Be-

wusstsein der Landwirte zu Antibiotikaresistenzen, die

enge Zusammenarbeit mit den Tierärztinnen und Tier-

ärzten und die Verkaufszahlen der entsprechenden

Produkte sprechen für sich. Die Tierhaltenden sind

bemüht, möglichst wenig Antibiotika einzusetzen, die

Tiere selektiv trockenzustellen und gesunde, langlebi-

ge Tiere zu halten.

Rebekka FluryTierhaltung

Zitzenversiegler gewinnen an Bedeutung.

Landwirtschaft Aktiv 2018 31

Agrarpolitikabend – Pestizide, ein (Mode­)Wort in aller Munde

Aktuell laufen zwei Initiativen gegen den Einsatz

von Pflanzenschutzmittel (PSM) in der Schweizer

Landwirtschaft. Einerseits die Initiative «Für eine

Schweiz ohne chemisch-synthetische Pestizide»

und andererseits die Initiative «Für sauberes

Trinkwasser». Die Initiantin der Letztgenannten,

Franziska Herren, war am diesjährigen Agrarpoli-

tikabend an der Liebegg zu Gast.

Damit ein PSM seine Zulassungen erhält, sind aufwen-

dige Tests notwendig, zum Beispiel um dessen Toxizität

auf die Umwelt überprüfen zu können. Man kann davon

ausgehen, dass heute zugelassene PSM bei sachge-

mässer Anwendung keine grenzwertrelevanten Rück-

stände im Gewässer hinterlassen. Voraussetzung ist die

Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis beim

Einsatz der PSM: Abdriftminderung durch Injektordü-

sen; Klima bei Applikationszeitpunkt beachten; keine

Applikation auf Strassen, Banketten oder Schächten;

Einhaltung der Abstandsauflagen zu Gewässern; die

Innenreinigung der Spritze inklusive Ausbringung der

Restmengen erfolgen auf dem Feld. Sofern alle genann-

ten Punkte konsequent eingehalten werden, sollten

Auswirkungen auf die Umwelt im tolerierten Bereich

liegen und gegen ein Minimum gehen.

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP)

Die NAWA (Nationale Beobachtung der Oberflächen-

gewässerqualität) stellte fest, dass es in kleineren

Fliessgewässern PSM-Konzentrationen jenseits der

Grenzwerte gibt. Auf die Vermeidung solcher Grenzwert-

überschreitungen zielt der NAP ab. David Brugger, Lei-

ter Pflanzenbau beim Schweizer Bauernverband, nann-

te am Agrarpolitikabend verschiedene Massnahmen zur

Reduktion der Rückstände: Den Teilverzicht auf Herbi-

zide, die Reduktion der Fung izide, Eliminierung von

Punktquellen (Wasch- und Befüllungsplatz auf dem Be-

trieb), Massnahmen gegen die Abschwemmung im

Feld, verstärkte Kontrollen und eine Weiterbildungs-

pflicht für berufliche PSM- Anwender.

Für sauberes Trinkwasser

Für Franziska Herren gehen die Massnahmen, die im

NAP ausgearbeitet wurden, zu wenig weit. Als Steu-

erzahlerin ist sie nicht bereit, Landwirtschaftsbetriebe

mit Direktzahlungen zu unterstützen, welche mit dem

Einsatz von PSM die Umwelt belasten. Sie fordert:

Keine Direktzahlungen für Betriebe, welche Pestizide

einsetzen. Dabei macht die Initiative keinen Unter-

schied zwischen chemisch-synthetischen oder natür-

lichen Pestiziden, wie sie auch im Biolandbau einge-

setzt werden.

Fazit

Die Landwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung be-

wusst und muss Massnahmen zur Verbesserung bei

der Handhabung von PSM umsetzen. Es besteht insbe-

sondere Verbesserungsbedarf im Bereich der Rück-

stände in Oberflächengewässern. Die Initiative zeigt

aber auch, dass die Landwirtschaft bezüglich des Ein-

satzes von PSM ein erhebliches Imageproblem hat. Mit

der konsequenten Einhaltung der GAP (Gute Agrarpra-

xis) und der Umsetzung der Massnahmen des NAP

muss jeder Einzelne zeigen, dass die Landwirtschaft die

Problematik ernst nimmt und auch entsprechend han-

delt. Denn wer nicht handelt, wird behandelt.

Lukas GautschiAgrarwirtschaft

Die Referierenden des Abends vor vollem Saal: v.l.n.r. Bruno Wirth, Biolandwirt in der Umstellung; Andi Distel, LZ Liebegg; David Brugger, SBV; Matjia Nuic, VSGP; Franziska Herren und Roger Gündel, Initiative für sauberes Trinkwasser; Otto Daniel, Ökotoxikologe von Agroscope.

Landwirtschaft Aktiv 2018 32

Pflanzenschutz – Ein heiss diskutiertes Thema

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

bewegt die Gesellschaft. Mit dem Nationalen

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) begeg-

net die Landwirtschaft dieser Problematik. Der

Kanton Aargau als Wasserschloss ist besonders

gefordert und übernimmt eine Vorreiterrolle.

Der Einsatz von PSM in der Landwirtschaft steht seit

längerem im Fokus der Öffentlichkeit, der Medien und

der Politik. Zweifellos sind PSM unter Druck wie nie

zuvor. Diverse Umweltorganisationen wirken mei-

nungsbildend mit. Ein Auslöser dieser Diskussion in

der Schweiz war die Veröffentlichung der Studien der

Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreini-

gung & Gewässerschutz EAWAG. In Gewässerproben

dieser Studien wurde ein breites Spektrum an Wirk-

stoffen gefunden, welche vor allem in der Landwirt-

schaft eingesetzt werden. Die mediale Diskussion um

Glyphosat und der dazugehörigen Studien, ob karzino-

gen wirkend, nur ein bisschen oder eben gar nicht

tragen zur weiteren Verunsicherung bei. Was in dieser

Hinsicht nun stimmt und was weniger stimmt oder gar

nicht stimmt, ist mittlerweile zu einer Glaubensfrage

geworden. Eine sachliche Diskussion basierend auf

fachlichem Wissen ist schwierig geworden.

Noch mehr Wasser auf die Mühlen der Kritiker bedeu-

ten die eingereichte «Initiative für sauberes Trinkwas-

ser» und die noch laufende Unterschriftensammlung

der Initiative «Für eine Schweiz ohne Pestizide». Zwei-

fellos wird diese Entwicklung Konsequenzen in Form

von verschärften Reglementierungen bei Politik und

den Behörden nach sich ziehen.

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP)

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 mit der An-

nahme des NAP den Weg zur Reduktion der Anwen-

dungen mit PSM bereits vorgegeben. In diesem Akti-

onsplan ist festgelegt, dass die Risiken beim Einsatz

von PSM halbiert und Alternativen zum chemischen

Pflanzenschutz gefördert werden sollen. Damit diese

Ziele erreicht werden können, sollen bereits bestehen-

de Massnahmen beim Einsatz von PSM ausgebaut,

sowie neue eingeführt werden. Trotz diverser Ein-

schränkungen, Auflagen und Verbote beim Einsatz von

PSM bietet der NAP nach Sicht des Bundesamts für

Landwirtschaft (BLW) auch Chancen: der Aktionsplan

erlaubt der Schweizer Landwirtschaft, sich mit der

Produktion nachhaltiger Nahrungsmittel noch besser

zu positionieren.

Der NAP wird nicht nur innerhalb der Branche, son-

dern auch in der Öffentlichkeit und den Medien kont-

rovers diskutiert. Von grösstem Interesse für das BLW

ist deshalb, Transparenz zu zeigen. Regelmässig soll

die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Arbei-

ten und der Umsetzung des NAP informiert werden.

Im November 2017 fand in Bern die 2. Informationsta-

gung zum NAP statt. Es wurden aktuell umzusetzende

Massnahmen vorgestellt:

• Beratungsprojekt «Pflanzenschutzmittel aus Punkt-

quellen minimieren». Dieses soll die Anwender be-

züglich der Punktquellenproblematik (zum Beispiel

gesetzeskonforme Waschplätze auf dem Betrieb)

sensibilisieren.

• Finanzielle Beteiligung des Bundes im Rahmen der

Strukturverbesserungsbeiträge bei der Umsetzung

von Waschplätzen auf dem Betrieb.

• Die neuen Ressourceneffizienzbeiträge (REB) zur

Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Feld-, Obst-

und Weinbau wurden vorgestellt.

Schulung der Produzierenden über die persönliche Schutzausrüstung beim Pflanzenschutzmittel-Einsatz am Tag der Spezialkulturen.

Landwirtschaft Aktiv 2018 33

Neue Ressourceneffizienzbeiträge (REB)

Zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Gewässer

(Grund- und Oberflächenwasser), soll mithilfe der

neuen REB-Beiträge in Zuckerrüben, im Obst- und

Weinbau eine Reduktion des PSM-Einsatzes erreicht

werden. Diese Massnahmen werden finanziell durch

den Bund abgegolten. Die REB-Beiträge sind auf vier

Jahre begrenzt (2018–2021). Somit besteht bei einer

erfolgreichen Nutzung der Beiträge die Möglichkeit,

diese an die Agrarpolitik 22+ anzupassen.

Proaktive Haltung im Aargau

Im Wasserschloss Aargau mit seinen über 3000 km

Gewässer ist man besonders besorgt um die gute

Wasserqualität. In diesem Bewusstsein handelt das

Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg mit seinen Ak-

tivitäten im Bereich des PSM-Einsatzes am Puls der

Zeit und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Diese proaktive

Haltung unterstützt vorausdenkendes Handeln und

innovative Ansätze der Produzierenden, die sich in

dem Spannungsfeld zwischen Produktion und Um-

weltschutz weiter erfolgreich bewegen wollen. Mit

über sechzig durchgeführten Weiterbildungs- und In-

formationsveranstaltungen in den letzten drei Jahren,

wurde und wird weiterhin den Produzierenden das

nötige Wissen vermittelt.

Wichtige Weichen wurden beispielsweise im Bereich

der Befüll- und Reinigungsplätze gestellt. Veranstal-

tungen für Anwenderinnen und Anwender (zum Bei-

spiel Tag der Spezialkulturen) wie auch Veranstaltun-

gen für Amtskollegen aus den Nachbarkantonen

wurden organisiert. Aktuell wird das Ressourcenpro-

jekt Precision Farming in Zusammenarbeit mit den

Kantonen Zürich und Thurgau lanciert. Das Ziel dieses

Projekts ist, den Einsatz der PSM in der Praxis durch

den Einsatz neuer Technologien und präziser Applika-

tionstechnik weiter zu optimieren und somit die nega-

tiven Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

Andreas DistelFeldbau und Pflanzenschutzdienst

Informationsveranstaltung auf dem Feld zum Umgang mit der Abdrift-Problematik bei Pflanzenschutzmitteln.

Landwirtschaft Aktiv 2018 34

Ertragsentwicklung und ­erhebung im Futterbau

Am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg wird

den heutigen Herausforderungen im Futterbau

mit einem entsprechenden Versuchswesen

begegnet. Ziel ist es, aktuelle Probleme zu

thematisieren und die Landwirtinnen und Land-

wirte über neue Erkenntnisse im Futterbau zu

informieren. Aussagekräftige Demoversuche

helfen, die Verknüpfung zwischen Theorie und

Praxis herzustellen.

In Zusammenarbeit mit Agroscope wurde eine Projekt-

arbeit lanciert, die die Ertragsentwicklung einer Natur-

wiese untersucht. Die Arbeit soll dem Landwirtschaft-

lichen Zentrum Liebegg erstmals ermöglichen, genaue

Aussagen zu den effektiv erzielten Erträgen zu ma-

chen. Weiter wird es möglich sein, den Ertrag den

verschiedenen Schnitten zuzuordnen und die Entwick-

lung der Vegetation darzustellen. Agroscope liefert

beim Projekt fachliche Unterstützung und übernimmt

die statistische Auswertung.

Langfristig sollen die von den verschiedenen Ver-

suchsstandorten erhaltenen Daten, kombiniert mit den

Wetterdaten der entsprechenden Standorte, das

Wachstum von Naturwiesen vorhersagen. Von eben

dieser Vorhersage sollen in Zukunft wiederum die

Landwirte profitieren. Aufgrund vergangener und zu

erwartender Wetter- und Temperaturverhältnisse wer-

den die Entwicklung der Pflanzen und vor allem deren

Wachstumsgeschwindigkeit besser vorhersehbar

sein. Anhand der Prognose wird es neu möglich sein,

Futterverluste zu reduzieren. Neben der Entwicklung

der Pflanzen kann das Ertragspotenzial abhängig von

Boden und Höhenstufe genauer vorhergesagt werden.

Mit den Streifenversuchen, dem Sortengarten und der

Projektarbeit Ertragserhebung auf den Naturwiesen

kann wichtiges Praxiswissen generiert werden, wel-

ches den Landwirtinnen und Landwirten im Rahmen

von Weiterbildungsveranstaltungen und Publikationen

praxisnah vermittelt wird. Der Futterbau ist eine zent-

rale Kultur auf Landwirtschaftsbetrieben mit Raufut-

terverzehrern. Das Ziel muss sein, diesen Futterbau

optimal auf den Standort und die Nutzung anzupassen,

um eine maximale Ressourceneffizienz zu erreichen.

Tobias BeelerFutterbau

Futterbau zwischen Beständigkeit und Veränderung.

Meine Meinung

«Im Futterbau werden die

Erträge im Normalfall nicht

gemessen. Ob das Jahr

ertragsmässig schlecht oder

gut war, kann man mit dem

Futtervolumen grob ein­

schätzen. Der effektive

Mehrertrag oder Ertragsver­

lust bleibt aber unbekannt.

Das «Schweizer Grasland­Beobachtungsnetz»

hat zum Ziel, mehr Information über Gras­

wachstum und Erträge im Futterbau verfüg­

bar zu machen.»

Olivier HugueninAgroscope

Landwirtschaft Aktiv 2018 35

Rapsöl ist eine Erfolgsgeschichte auch für den Aargau

Jeden Frühling bereichern die leuchtend gelb

blühenden Rapsfelder das Landschaftsbild

landauf landab. Das aus den Rapskörnern ge-

presste Öl ist ausserdem eines der Pflanzenöle

mit den besten gesundheitlichen Eigenschaften.

Das positive Image von Raps führte dazu, dass

der Rapsanbau in den letzten zehn Jahren

massiv ausgebaut werden konnte. Das Landwirt-

schaftliche Zentrum Liebegg unterstützt dabei

die Landwirte mit Know-how rund um den

Anbau und die Sortenwahl.

Nachdem Rapsöl früher als Lampenöl verschrien war,

hat es in den letzten Jahren einen regelrechten Sieges-

zug angetreten. Die modernen Rapssorten sind frei

von Bitterstoffen und der gesundheitliche Wert von

Rapsöl für die kalte Küche ist ausführlich dokumentiert

und akzeptiert. Dank der Entwicklung von sogenann-

ten HOLL-Rapssorten (High Oleic Low Linolenic) mit

einem erhöhten Anteil an Ölsäure, kann Rapsöl mitt-

lerweile auch unbearbeitet zum Braten und Frittieren

verwendet werden. Dies führte auch dazu, dass die im

aargauischen Spreitenbach produzierten Zweifel Chips

seit vergangen November ausschliesslich mit Schwei-

zer Rapsöl frittiert werden und nicht mehr mit zum

grössten Teil importiertem Sonnenblumenöl.

Der Aargau ist der drittgrösste Rapsproduzent

Die Vertragsmengen zwischen den Produzierenden

und den Ölmühlen konnte in den letzten Jahren stetig

gesteigert werden. In der Schweiz betrug die Menge

2002 noch 50’000 Tonnen pro Jahr und konnte bis

heute auf stattliche 90’000 Tonnen ausgedehnt wer-

den. Mit einer aktuellen Produktion von gut 10’000

Tonnen Raps ist der Kanton Aargau der drittgrösste

Rapsproduzent hinter den Kantonen Waadt und Bern.

Versuchsbesichtigung als Plattform für aktuelles

Raps-Know-how

Die massive Ausdehnung der Rapsmenge führt dazu,

dass viele neue Landwirte in den Vertragsanbau ein-

steigen konnten. Um den Newcomern wertvolle Tipps

zu geben, engagiert sich das Landwirtschaftliche Zen-

trum Liebegg seit einigen Jahren mit Praxisversuchen

rund um den Rapsanbau. Dabei werden in Zusammen-

arbeit mit der Branchenorganisation Swissgranum und

mit der Forschungsanstalt Agroscope neue Sorten ge-

prüft und Listen mit für den Anbau empfohlenen Raps-

sorten erarbeitet. Ausserdem werden in den Versuchen

auch anbautechnische Fragen zu Untersaaten, Saat-

dichten, Düngung und anderen aktuellen Themen in

Zusammenarbeit mit dem Forum Ackerbau untersucht.

Sonja BaslerAckerbau und Versuchswesen

Gelb leuchtende Rapsfelder sind nicht nur eine Augenweide für uns Menschen, sondern auch ein Paradies für die Bienen.

Die Land- und Ernährungswirtschaft gestaltet unseren Kanton: Die Hälfte des Aargaus wird landwirtschaftlich genutzt.