LB und JA - DFS

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J a h r e s a b s c h l u s s und L a g e b e r i c h t zum 31. Dezember 2016 der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen

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J a h r e s a b s c h l u s s

und

L a g e b e r i c h t

zum 31. Dezember 2016

der

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH,

Langen

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DFS DEUTSCHE FLUGSICHERUNG GMBH

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

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Inhalt 1 DFS im Überblick 3

2 Wirtschaftsbericht 10

3 Mitarbeiter 31

4 Compliance 35

5 Risikobericht 36

6 Prognosebericht 43

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1 DFS im Überblick

1.1 Geschäftstätigkeit Das regulierte Hauptgeschäft Flugsicherungsdienste leitet sich aus den Aufgabenstellungen des § 27c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ab. Die DFS leistet in hoheitlichem Auftrag Flugsiche-rungsdienste (beliehenes Unternehmen). Hierfür entwickelt und betreibt sie Air-Traffic-Service- (ATS) sowie Kommunikations-, Ortungs- und Navigationssysteme. Sie betreibt Kon-trollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München, 16 Kontrolltürme an internationa-len deutschen Verkehrsflughäfen sowie bis Ende 2016 eine Betriebsstätte innerhalb der EUROCONTROL-Zentrale in Maastricht. Die DFS sorgt mit insgesamt rund 5.700 operativen und administrativen Mitarbeitern dafür, dass jährlich rund drei Millionen Flüge nach Instru-mentenflugregeln (IFR) sicher und pünktlich ihr Ziel erreichen. Hierfür erhebt sie Flugsiche-rungsgebühren. Als Entgelt für ihr Hauptgeschäft erhebt die DFS Flugsicherungsgebühren. Zusätzlich erbringt die DFS preisfinanzierte Leistungen für Dritte im freien Wettbewerb (Drittgeschäft). Center

Der Bereich Center verantwortet die Flugverkehrskontrolle im Flughafennahbereich (Anflug-kontrolldienst, Approach) und auf der Strecke (Bezirkskontrolldienst) einschließlich aller ATS-Systeme, Fluginformations- und Flugalarmdienste. Tower

Der Bereich Tower kontrolliert den Flugverkehr an den Verkehrsflughäfen (Flugplatzkontroll-dienst) einschließlich aller ATS-Systeme, Fluginformations- und Flugalarmdienste. Aeronautical Information Management (AIM)

Der Bereich AIM bietet seinen Kunden für eine sichere Flugdurchführung relevante Luft-fahrtinformationen und Flugberatungsleistungen. Hierfür sammelt, bearbeitet und veröffent-licht AIM aeronautische Daten (z.B. Flugpläne, NOTAM) und gibt zahlreiche Luftfahrtpublika-tionen und -produkte (z.B. Luftfahrthandbuch AIP) heraus. Aeronautical Solutions (AS)

Der bis Ende 2016 zur DFS gehörige Bereich AS vertreibt preisfinanzierte Beratungsdienst-leistungen (z.B. Technisches Consulting, Managementconsulting und Schulungen) sowie flugsicherungsnahe Produkte und Projekte im Drittgeschäft.

Reguliertes Geschäft (Center, Tower, AIM)

Flugsicherungsdienste (§ 27c LuftVG) � Flugverkehrsdienste � Verkehrsflussregelung � Steuerung der Luftraumnutzung � Flugberatung

Gebührenfinanzierung / Regulierung

Drittgeschäft

� Projekte � Beratung � Publikationen � Flugsicherungsdienste � Vorfeldkontrolle � Ausbildung

Wettbewerb

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1.2 Rechtlicher Rahmen und Führungsorganisation Die Bundesrepublik Deutschland übertrug 1993 der DFS die Aufgaben der Bundesanstalt für Flugsicherung. Sitz der DFS ist Langen/Hessen, Am DFS-Campus 10. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Offenbach unter HRB 34977 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Bereitstellung und Durchführung der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übertragenen Flug-sicherungsdienste. Das Unternehmen kann zusätzlich Flugsicherungsdienste in Europa so-wie damit verbundene Nebengeschäfte im In- und Ausland erbringen. Alleingesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Geschäftsverteilung der DFS-Geschäftsführung (Stand: 1. Januar 2015) bildet die Aus-gangsbasis für die Führungsorganisation.

Die Geschäftsführung (GF) wird vom Executive Committee unterstützt, einem Gremium, dem neben den Geschäftsführern alle Führungskräfte der ersten Führungsebene (Bereichsleiter) angehören. Das Executive Committee berät in wöchentlichen Sitzungen wesentliche unter-nehmensrelevante Themen und tauscht Informationen aus. Der bei der DFS eingerichtete Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, wobei sechs von der Seite des Gesellschafters bestellt und sechs aus den Reihen der Arbeitnehmer gewählt werden (vgl. Kapitel 5.12 im Anhang zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats).

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1.3 Strategien und Ziele1.3.1 Strategische Ausrichtung Die DFS strebt auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrages nach einer herausragenden Performance auf einem erstklassigen und bedingungslosen Sicherheitsniveau. Sie erbringt ihre Dienstleistungen nachhaltig (Entsprechenserklärung unter www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) und orientiert sich an den unterschiedlichen Anforderungen ihrer Kunden. Als anerkannter Flugsicherungsdienstleister für komplexe Lufträume und Flughäfen entwickelt sie unter sorgsamer Beachtung der Lärmschutzbedürfnisse die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrssystems zielgerichtet weiter und fokussiert sich auf die vier strategischen Dimensionen Unternehmenskultur, fortschrittliche Technologie, Qualitätsführerschaft und re-lative Kostenführerschaft.

Unternehmenskultur

Die DFS bietet herausfordernde attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze für luftfahrt-begeisterte und innovative Menschen aus aller Welt, die die Zukunft des Luftverkehrs mitge-stalten wollen. Die intensive Personalarbeit stärkt sowohl das Ansehen als auch das Ge-meinschaftsgefühl bei aktiven, ehemaligen und zukünftigen Mitarbeitern (vgl. Kap. 4).

Technologie

Das Unternehmen erforscht, entwickelt und verwendet innovative Technologien. Es strebt nach Performancevorteilen und Know-how-Vorsprung gegenüber anderen Flugsicherungs-organisationen (vgl. z.B. 6.2.1. RTC und Drohnen).

Qualitätsführerschaft

Die DFS beansprucht europaweit die Führung in den Leistungsbereichen Sicherheit, Kapazi-tät und Umwelt.

Relative Kostenführerschaft

Die ökonomische Regulierung beeinflusst maßgeblich sowohl die Nachfrage von Produkten und Leistungen als auch der Kosten. Die DFS engagiert sich deshalb für die sachgerechte Weiterentwicklung der nationalen und europäischen Regulierung und optimiert ihre Kosten (relative Kostenführerschaft), um eine Spitzenplatzierung unter den Flugsicherungsorganisa-tionen vergleichbarer Komplexität im Leistungsbereich Kosteneffizienz (Kosten pro kontrol-lierter Flugstunde) zu erreichen. 1.3.2 Fünf-Punkte-Programm Die Geschäftsführung positioniert die DFS entlang der strategischen Ausrichtung und de-finiert wesentliche Zielsetzungen. Sie installierte hierfür erfolgreich ein Fünf-Punkte-Programm, adaptierte strategische Leitlinien und setzte zahlreiche Projekte und Maßnahmen bereits zielgerichtet um. Die Geschäftsführung überprüft laufend den Fortschritt des Pro-gramms und seine Kompatibilität zum Marktumfeld.

Flugsicherung in Europa

Die DFS bleibt unabhängiger Flugsicherungsdienstleister. Sie kooperiert verlässlich und be-rechenbar mit europäischen Partnern, gestaltet aber auch als starke Flugsicherungsorgani-sation aktiv den europäischen Konsolidierungs- und Konzentrationsprozess. Das Unterneh-men unterstützt angemessene und sachgerechte Regulierungsvorgaben zur Umsetzung der SES-Ziele.

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Flugverkehrsdienste

Die DFS optimiert Luftraumstrukturen und betriebliche Verfahren. Sie harmonisiert europa-weit ATS-Systeme und flexibilisiert ihren Personaleinsatz. Innovative und werthaltige techno-logische Lösungen und Konzepte führen zu Wettbewerbsvorteilen und Know-how-Vorsprüngen. Das Unternehmen konzentriert sich im Kerngeschäft des Streckenkontroll-dienstes auf eine ATS-Systemlinie (iCAS), die ein sektorloses Luftverkehrsmanagement er-möglicht. Es wird den An- und Abflug durch die ortsunabhängige Erbringung von Flugplatz-kontrolldiensten (Remote-Tower-Konzept) an ausgewählten Flughäfen modernisieren. Die Qualität aller Leistungen bleibt europaweit vorbildlich und wird regelmäßig an höchsten Standards gemessen.

Produktivitätssteigerung

Die DFS strebt seit 2013 für die zweite Regulierungsperiode (bis Ende 2019) eine stetige Reduktion der jährlichen Betriebskosten um ca. 1,5 Prozent pro Jahr an. Hierzu erhöht sie in engem Dialog mit den betroffenen Mitarbeitern, Betriebsräten und Gewerkschaften die Per-sonalflexibilität, vermeidet einen weiteren Personalaufbau und nutzt die natürliche Personal-fluktuation zur Reduzierung der Mitarbeiterkapazitäten. Alle Maßnahmen werden sozialver-träglich umgesetzt. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht beabsichtigt.

Personalwesen

Die DFS entwickelt zukunftsorientierte Führungskonzepte und stärkt die verlässliche und ver-trauensvolle Arbeitsbeziehung zu ihren Mitarbeitern, Führungskräften und der Arbeitnehmer-vertretung.

Drittgeschäft

Die DFS sieht besondere Wachstumschancen im Drittgeschäft. Sie analysiert und verbessert deshalb kontinuierlich ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie die eigenen Potenziale systema-tisch ausbaut und neues Geschäft akquiriert. Die Geschäftsführung bündelt daher das Drittgeschäft in Beteiligungen unterhalb der Hol-dinggesellschaft DFS IBS soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll dargestellt werden kann. Sie übertrug die operative Verantwortung für die Ausbildung der militärischen Fluglotsen auf die neugegründete KAT und überführt 2017 den bisherigen DFS-Geschäftsbereich AS in die DAS (ehem. TTC). Sie plant einen weiteren Ausbau in flugsiche-rungsnahen preisfinanzierten Geschäftsfeldern, sofern sich entsprechende Chancen im Markt ergeben. Die Marketing- und Beratungsaktivitäten werden weltweit ausgebaut. Die Expansion in die besonders zukunftsträchtigen Märkte Südostasiens und Chinas wird durch den Aufbau kundennaher Repräsentanzen eingeleitet.

1.3.3 Finanzstrategie Die Finanzstrategie der DFS fördert die finanzielle Stabilität des Unternehmens und bildet folgende Handlungsschwerpunkte:

Gute bis sehr gute Unternehmensbonität

Kreditgeber, Geschäftspartner und Mitarbeiter sollen weiterhin auf die finanzielle Stabilität der DFS und ihrer Tochterunternehmen vertrauen können. Die DFS wird im Verbund mit ih-rer Gesellschafterin die sehr guten Investmentgrade-Ratings (vgl. 2.4.3) sichern.

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Angemessene Liquidität

Das Unternehmen hält bis Mitte 2017 eine operative Reserve von 160 Mio. EUR vor, um jederzeit auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können. Sie sichert an-gesichts des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes nach diesem Zeitpunkt die kurzfristige Hand-lungsfähigkeit des Unternehmens durch die Emission von zinsgünstigen kurzfristigen Com-mercial Papers sowie durch kurzfristig verfügbares Sichtguthaben, um jederzeit flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Sehr gute Investment-Ratings er-fordern eine adäquate Liquidität, die durch das nicht insolvenzgesicherte Fondsvermögen sichergestellt wird.

Adäquate Kapitalstruktur und Eigenkapitalquote

Kapitalstruktur und Eigenkapitalquote werden kontinuierlich gefestigt. Die DFS wird eine an-gemessene Eigenkapitalquote aufrechterhalten und die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiterhin schrittweise ausfinanzieren.

Geringe Verschuldung und unbelastetes Vermögen

Die Infrastruktur des Unternehmens bleibt unbelastet und befindet sich im Eigentum des Un-ternehmens. Sie schafft eine stabile Vermögensbasis, die im Wesentlichen frei verfügbar ist.

Dividendenfähigkeit

Die DFS fokussiert sich derzeit noch auf die Bereitstellung wirtschaftlicher Flugsicherungs-dienste, die eine adäquate Verzinsung des vom Gesellschafter bereitgestellten Kapitals ge-währleisten. Durch die strikte Regulierung des Kerngeschäfts fehlen ihr noch die klassischen wertorientierten Langzeit-Indikatoren, die eine Ausrichtung auf langfristige Erfolgs- und Leis-tungsindikatoren ermöglichen. Allerdings wird der gezielte Ausbau des Drittgeschäfts suk-zessive zu einer stärkeren Bedeutung des Marktwertes des Unternehmens führen.

Risikomanagementsystem Ein zeitgemäßes Risikomanagementsystem unterstützt die konsequente Steuerung finanz-wirtschaftlicher Risiken (vgl. 5.2.2.1).

1.4 Steuerung Die Geschäftsführung steuert die DFS differenziert, indem sie nach den Vorgaben des Transparenzrichtliniengesetzes das regulierte Geschäft vom Drittgeschäft trennt.

Die Steuerung richtet sich an der Regulierung, den strategischen Dimensionen und Zielen, den Anforderungen des regulierten Geschäfts, der Organisationsstruktur sowie dem Fünf-Punkte-Programm aus. Sie identifiziert geeignete Maßnahmen, hinterlegt sie in ihrer jährlich rollierenden Fünfjahresplanung und überwacht fortlaufend die Bereiche. Leistungs- und Kostenziele sowie interne Vorgaben aus dem Fünf-Punkte-Programm be-stimmen die Anforderungen an die einzelnen Bereiche. Das Erreichen dieser Ziele und Vorgaben wird durch Plan-/Ist-Vergleiche bedarfsgerecht und regelmäßig (monatlich, jährlich und ad-hoc) gemessen, überwacht und auf Unternehmens-, Bereichs- und Produktebene berichtet. Hierfür wurde ein finanzielles Kennzahlensystem entwickelt, dessen Steuerungsgrößen im Wesentlichen aus der IFRS-Rechnungslegung ab-geleitet werden und Budgets vorgeben. Betriebskostenvorgaben werden nach folgendem Schema für die Bereiche ermittelt und festgelegt:

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Betriebskosten

Personalkosten

+ Sonst. betriebliche Aufwendungen (z.B. Sachkosten)

+ Abschreibungen

= Primärkosten

+ Belastungen aus interner Leistungsverrechnung (ILV)

./. Entlastungen aus interner Leistungsverrechnung (ILV)

= Betriebskosten

In die Steuerung fließen neben finanziellen Steuerungsgrößen zur Kosteneffizienz auch nichtmonetäre Kennzahlen (z.B. Analyse der Verkehrsprognose) ein. Die DFS misst hierbei kontinuierlich Kennzahlen der Leistungsbereiche Sicherheit, Flug-sicherungskapazität und Umwelt, beispielsweise Staffelungsunterschreitungen, Pünktlich-keitsindikatoren und Horizontal Flight Efficiency.

1.5 Forschung und Entwicklung Der im weltweiten Vergleich äußerst verkehrsreiche und komplexe deutsche Luftraum erfor-dert eine dauerhaft besonders leistungsfähige Flugsicherung. Technologische und betrieb-liche Innovationen stellen eine wichtige Voraussetzung dar, um wachsendem Kostendruck, steigenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und einem nach allen Prognosen mittelfristig weiter wachsenden Luftverkehr bei uneingeschränkter Sicherheit gerecht zu wer-den. Deshalb engagiert sich die DFS seit vielen Jahren in internationalen und nationalen Forschungsprojekten. Sie konzentriert sich dabei auf eine angewandte Forschung, die zu neuen Produkten, Verfahren und Arbeitsweisen führt und den Weg von der Invention zur Innovation verfolgt. Im internationalen Bereich ist SESAR (Single European Sky ATM (Air Traffic Management) Research Programme) das herausragende und alle Flugsicherungsbereiche umfassende Projekt. Es wird im Rahmen des „SESAR Joint Undertaking" durchgeführt, dem die DFS ge-meinsam mit anderen führenden Organisationen (Flugsicherungen, Luftraumnutzer, Flug-häfen, Herstellerindustrie) bereits im Juni 2009 als aktives Mitglied beigetreten ist. Die nationalen Aktivitäten befassen sich mit regionalen Herausforderungen wie der Optimie-rung von Flugrouten für Überflüge und des Betriebs von hoch belasteten Flughäfen wie Frankfurt und München einschließlich ihrer An- und Abflüge. Hierzu führt die DFS Real- und Schnellzeitsimulationen durch, erprobt neue Schlüsseltechnologien und entwickelt darauf aufbauende Flugsicherungssoftware und geeignete Simulatoren. Im Rahmen des vom BMWi geförderten deutschen Luftfahrtforschungsprogramms mit seiner Technologie-Förderlinie „Sichere, effiziente und umweltverträgliche Luftfahrtprozesse und Flugführung“ konnte sich die DFS wiederholt als Verbundvorhabenführer positionieren. Absicht ist hierbei auch, ge-meinsam mit deutschen Partnern aus Forschung und Industrie die Ausgangsbasis für späte-re internationale Aktivitäten zu verbessern.

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Die DFS treibt innovative Entwicklungen voran. Dazu zählen: • Erbringung von Flugplatzkontrolldiensten aus der Ferne ohne Kontrollturm, RTC (Remote

Tower Control, vgl. 6.2.1) • sektorloses Fliegen: ein revolutionäres Konzept, das Flugzeuge im gesamten kontrollier-

ten Gebiet fest einem Lotsen zuordnet und bei geringerem Aufwand eine flüssigere Ver-kehrsführung verspricht

• Ortungssysteme, die alle verfügbaren Sensoren nutzen, wie unterschiedliche Radarsys-teme, Multilateration und von Flugzeugen selbst übermittelte Positionen, um Flugzeuge nahtlos Gate-zu-Gate am Boden und in der Luft verfolgen zu können

• Lotsen-Unterstützungssysteme, die die Lotsen durch optimierte Informationsaufbereitung, besonders auch mit Hinweisen zur Konfliktvermeidung, und schrittweise Automatisierung entlasten

• die mit neuen Entwicklungen Schritt haltende Interoperabilität europäischer Flugsiche-rungssysteme - eine wichtige Voraussetzung für die SES (Single European Sky)-Initiative (vgl. 6.2.1)

Für Forschung und eigene Entwicklungen der DFS wurden insgesamt ca. 40 Mio. EUR und 274 Personalkapazitäten eingesetzt. Kostenreduzierend wirken vereinnahmte Fördermittel in Höhe von ca. 25,6 Mio. EUR aus europäischen Förderprogrammen einschließlich SESAR und deutschem Luftfahrtforschungsprogramm. Die Umsetzung der F&E-Ergebnisse findet in Zukunft auch im Rahmen der SESAR Deployment Alliance (SDA) zusammen mit Flugsiche-rungsdienstleistern (Air Navigation Service Providers, ANSPs), Airlines und Flughafenbetrei-bern statt.

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2 Wirtschaftsbericht Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie politische, rechtliche und branchentypische Faktoren beeinflussen maßgeblich den Luftverkehr. Während eine prosperierende Weltwirt-schaft den Luftverkehr fördert, können politische Spannungen, Reisebeschränkungen, regu-latorische, rechtliche oder steuerliche Belastungen sowie zeitliche und örtliche Häufungen von Krankheiten oder starker Wettbewerb der Airlines negative Auswirkungen zeigen. Die Anzahl der Flüge wirkt sich damit maßgeblich sowohl auf die Geschäftstätigkeit des regulier-ten Geschäfts als auch wesentlicher Elemente des Drittgeschäfts aus, da sowohl die DAS wie auch die ANS Flugsicherungsdienste an den deutschen Regionalflughäfen sowie an den Flughäfen in Gatwick und Edinburgh (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordir-land) durchführen. Die luftfahrtnahen Beratungsprojekte, technischen Unterstützungsleistun-gen sowie Fachpublikationen folgen im Wesentlichen dem allgemeinen Trend im Luftverkehr.

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Das globale Wachstum entwickelte sich im Jahr 2016, aufgrund des schwachen ersten Halb-jahrs, mit +2,9 Prozent weniger stark aus als im Vorjahr. Die Wirtschaft der Vereinigten Staa-ten hat im zweiten Halbjahr 2016 mehr Fahrt aufgenommen. Im Euroraum konnte die Wirtschaft demgegenüber ihr Expansionstempo etwas erhöhen und entsprechend der jüngsten Prognose der EU-Kommission auch stabilisieren. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2016 um preisbereinigt 1,9 Prozent in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld solide gewachsen, nach einem Anstieg des Bruttoinlandspro-dukts (BIP) um 1,7 Prozent im vorangegangenen Jahr. Die Entwicklung wurde rechnerisch von der Binnennachfrage getragen. Vor allem die staatlichen und privaten Konsumausgaben, aber auch die Bauinvestitionen legten kräftig zu. Die Investitionen in Ausrüstungen erhöhten sich ebenfalls, aber verhaltener. Mit der starken Binnennachfrage nahmen die Importe stärker zu als die Exporte, so dass der Wachstumsbeitrag des Außenhandels leicht negativ ausfiel. (Quelle: BMWi)

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Entwicklung des Luftverkehrs

Politische Unruhen

Die politischen Spannungen zwischen der Türkei und Russland sowie die sich infolge der terroristischen Anschläge vorwiegend in den Zentren Nordafrikas und der Türkei verschär-fende Sicherheitslage prägten das Geschäftsjahr. Der Putschversuch des türkischen Militärs am 15. und 16. Juli 2016 und die danach ausgelösten Massenentlassungen in staatlichen Einrichtungen verunsicherten die Urlauber. Während Ägypten rund 37 Prozent, Tunesien rund 24 Prozent und die Türkei rund 12 Prozent touristischer Buchungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum einbüßten, verzeichneten Spanien und Portugal steigende Buchungszah-len, von denen der deutsche Überflugverkehr profitierte. Ins Visier nahmen Attentäter auch die Flughäfen von Brüssel, Amsterdam, Istanbul und Ga-ziantep (Südostanatolien). Sie verursachten eine 14-tägige Schließung des Flughafens Brüssel mit ca. 4.500 Flugausfällen in dem von der DFS kontrollierten Luftraum sowie weite-re Störungen mit nicht quantifizierbaren wirtschaftlichen Folgen für das wirtschaftliche Sys-tem Flugverkehr.

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Wettbewerb, Kosten- und Sanierungsdruck der Airlines

Traditionelle europäische Airlines prägen mit ihrer starken Stellung auf den Heimatmärkten den intensiven Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Ihre Geschäftsmodelle zielen unver-ändert auf die Abdeckung des gesamten Marktes ab, der durch mindestens einen Haupt-standort mit Schwerpunkt im Umsteigeverkehr durch das Luftfahrtunternehmen, Tochterge-sellschaften oder assoziierte Unternehmen bedient werden soll. Die Deutsche Lufthansa arbeitet weiterhin an einer aktiven Verteidigung ihrer Marktstellung. In einem zunehmend preissensitiven Marktumfeld stand eine Tarifeinigung mit den haus-eigenen Piloten bis Anfang 2017 aus. Im Interkontinentalverkehr bildet die Airline ein immer engeres Netz aus Gemeinschaftsunternehmen, um gegenüber den Golfstaaten konkurrenz-fähig zu bleiben. Dem traten zuletzt All Nippon Airways aus Japan, Air China und Singapore Airlines bei. Die Zusammenarbeit in Gemeinschaftsunternehmen ermöglicht der Lufthansa Direktflüge nach Asien und Nordamerika, während bei Flügen mit den Golfairlines diese Zie-le regelmäßig nur mit Umsteigeverkehren erreichbar sind. Im Kontinentalverkehr konzentriert sich die Deutsche Lufthansa auf den Ausbau ihres Tochterunternehmens Eurowings, das zur drittgrößten europäischen Billigfluggesellschaft aufsteigen soll. Neben den eigenen 37 Ma-schinen und 59 Flugzeugen, die von Germanwings übernommen wurden, kommen dann zusätzlich Luftfahrzeuge von Sunexpress Deutschland (6), Eurowings Europe (4), Brussels Airlines (51) und Air Berlin (33) zum Einsatz. Air Berlin flog im Jahr 2016 zwar geringfügig mehr als im Vorjahr, plant aber mit einer deutli-chen Flottenreduzierung. Die Lufthansa wird 38 Maschinen von Air Berlin leasen. 33 Luft-fahrzeuge vom Typ A319 und A320 werden in die Eurowings integriert, weitere fünf Flugzeu-ge gehen zur österreichischen Lufthansa-Tochter Austrian Airlines. Ein weiterer Teil der Air Berlin Flotte, der Touristikverkehr mitsamt Flugzeugen und Crew, wird in ein Gemeinschafts-unternehmen mit der Ferienfluggesellschaft Tuifly eingebracht. Die bei Air Berlin verbleiben-den 75 Flugzeuge führen zunächst Zubringerdienste für Etihad aus bzw. konzentrieren sich auf Langstrecken, wie etwa nach Nordamerika. Eine dynamischere Entwicklung geht von den ausländischen Luftverkehrsgesellschaften, insbesondere den Billigflugairlines, aus. Ryanair steigerte 2016 seine Flüge um rund 20 Pro-zent und ist damit zur zweitstärksten Airline in Deutschland aufgestiegen. Auch die anderen Billigfluglinien, allen voran Norwegian, WIZZ, Easyjet, Transavia, Flybe und Vueling, bauten ihre Marktstellung im deutschen Luftraum aus und nehmen mittlerweile einen Marktanteil von über 30 Prozent ein. Die Golfairlines (Emirates, Etihad und Qatar) setzten ihre Entwicklung fort und verzeichneten eine Flugzunahme von rund 9 Prozent.

Klimaschutzplan und Emissionshandelssystem

Die EU-Richtlinie 2009/29/EG integriert alle von einem Flughafen der EU startenden und dort landenden Flüge in ein Emissionshandelssystem und teilt dem Luftverkehr Zertifikate (Ver-schmutzungsrechte) zu, von denen 85 Prozent auf die beteiligten Luftfahrtunternehmen ent-fallen. Die übrigen 15 Prozent werden versteigert. Insbesondere die USA, Russland, China und Indien wehren sich gegen die Einbeziehung von Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten in das europäische Emissionshandelssystem.

Bürgerinitiativen, Nachtflugverbot und Berliner Flughafen

In Deutschland reagieren die Bürger auf Lärmbelastungen durch Flugverkehr weiterhin sen-sibel. Das Nachtflugverbot in Frankfurt oder der Bürgerentscheid gegen eine dritte Bahn in München mindern genauso wie die erneute Verschiebung der Eröffnung des Berliner Flug-hafens nationale Wachstumsimpulse.

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Luftverkehrsteuer in Deutschland

In Deutschland gilt seit Anfang 2011 das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG). Es regelt die Erhebung einer Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flughafen fällig wird. Die Steuer beträgt nach der jeweils geltenden Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung (LuftVStFestV):

Steuerbetrag (EUR) gemäß LuftVStFestV

2016 2015

Kurzstreckenflüge 7,38 7,50

Mittelstreckenflüge 23,05 23,43

Langstreckenflüge 41,49 42,18

Insgesamt steigt durch die passagierabhängige Luftverkehrsabgabe die Kostenbelastung für die gesamte Luftverkehrsbranche.

Interessenkollision zwischen regenerativer Energie und Flugsicherheit

Windenergieanlagen können innerhalb eines Radius von 15 km den störungsfreien Betrieb einer VOR- (VHF (Very High Frequency) Omnidirectional Radio Range) oder DVOR-Einrichtung (Doppler VOR) und damit die Flugsicherheit gefährden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) entscheidet daher auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellung-nahme der DFS, ob der Bau neuer Windenergieanlagen in diesem Radius genehmigt wer-den kann. Investoren, die den Ausbau der regenerativen Energie forcieren, sehen durch ab-lehnende Entscheidungen die Rentabilität ihrer Vorhaben gefährdet und legen zunehmend Rechtsbehelfe dagegen ein. Sie beanstanden die Gutachten der DFS und halten geringere Distanzen und Abstände für technisch sachgerecht. Die DFS hält die Argumente aus verschiedenen Gegengutachten zu wesentlichen Teilen für nicht stichhaltig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stärkte im Dezember 2014 nach einem Berufungsverfahren die Position von DFS und BAF. Es erkannte sowohl die fachlichen Argumente wie auch die Prognoseberechnungen der DFS (BAF) an und bestätig-te damit das Störpotenzial der Windenergieanlagen. Diese Entscheidung wurde vom Bun-desverwaltungsgericht im April 2016 in vollem Umfang bestätigt und ist damit rechtskräftig. Die Rechtsstreitigkeiten sind damit allerdings noch nicht beendet, weil noch eine Reihe bis jetzt nicht erledigter Verfahren bei Gericht anhängig ist.

Weitere Einflussgrößen

Das Schaltjahr 2016 und die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich sorgten für einen Anstieg des Luftverkehrs um 0,3 Prozent. Im Gegensatz zu den Streiks der Lufthansa-Piloten verursachte das Wetter Flugausfälle nur in geringem Ausmaß, führte jedoch zu Verspätungen.

IFR-Flüge 2016

In Deutschland stieg die Anzahl der IFR-Flüge im Jahr 2016 um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Impulse für die Belebung des deutschen Luftverkehrs resultieren dabei

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10,8

10,4

51,8

51,6

37,4

38,0

0% 20% 40% 60% 80% 100%

2015

2016

Verteilung der IFR-Flüge (%)

Inlandsflüge

Ein- und Ausflüge

Überflüge

aus den niedrigen Kerosinpreisen und der Wachstumsdynamik des Billigflugsektors. Auch die großen europäischen Traditions-Airlines erweiterten ihr Angebot in Deutschland. Der zivile Luftverkehr stieg im Vorjahresvergleich um 2,7 Prozent, der militärische Luftver-kehr nahm um 3,7 Prozent ab. IFR-Flüge in Deutschland

2016 2015

Gesamt 3.108.761 3.029.066

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) +2,6 +1,6

Inlandsflüge, Ein- und Ausflüge sowie Überflüge verteilen sich im Wesentlichen im Verhältnis des Vorjahres, wobei Inlandsflüge geringfügig abnahmen, Ein- und Ausflüge marginal zu-nahmen.

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2.2.2 Wesentliche rechtliche und regulative Einflussfaktoren Gebührenbemessung und Erfolgsermittlung

Die DFS überführte mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben für Flugsicherungsunternehmen die Gebührenbemessungsgrundlage von HGB auf die vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS).

Da insbesondere der 2013 geänderte IAS 19 erhebliche Schwankungen im Eigenkapital ver-ursachte, mussten die regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden, um volatile Gebühren zu vermeiden. Mit fachlicher Weisung vom 12. Dezember 2012 legte das BAF fest, dass der tatsächliche Finanzierungsaufwand für die bAV keinen spezifischen Kostenef-fizienzzielen der Leistungsplanung unterliegen soll, sondern als Teil der „festgestellten Kos-ten“ der Leistungsplanung angesehen wird und somit Teil der Kostenbasis ist. Die Gebühr berücksichtigt im Rahmen der Leistungsplanung in sinngemäßer Anwendung von IAS 19 den Dienstzeit- und Zinsaufwand. Dabei orientiert sich der für die zweite Regulierungsperiode an vorsichtigen kaufmännischen Erwägungen ausgerichtete einheitliche Zinssatz zur Ermittlung der Verpflichtungen an dem Zinssatz, der durch das der bAV gewidmete Vermögen erzielt werden kann (3,54 Prozent). Unterschiede zwischen Verpflichtungsumfang und Vermögen (Deckungslücken/Deckungsüberschüsse) werden rollierend über die durchschnittliche Rest-arbeitszeit (15 Jahre) der Mitarbeiter verteilt und in den folgenden Regulierungsperioden zu-sätzlich als Gebührenbestandteil berücksichtigt. Weitere vorsichtige Annahmen zur Karriere, Gehalts- und Inflationsentwicklung unterstützen die fristgerechte Ausfinanzierung, vermeiden zufällige Schwankungen in der Gebührengrundlage und damit eine willkürliche Belastung der Luftraumnutzer. Ein in der Planungsphase für die folgende Referenzperiode festgestellter Unterschiedsbetrag zwischen Verpflichtungsumfang und Vermögen (Fehlbetrag in der Ausfi-nanzierung) wird über 15 Jahre verteilt und erhöht Umsatzerlöse und Liquidität im IFRS-Konzernabschluss.

Zusätzlich erlaubte die Regulierungsbehörde, die sich aus der Umstellung der Gebührenbe-rechnung von HGB auf IFRS ergebenden wesentlichen Bewertungsunterschiede in den Bi-lanzpositionen Anlagevermögen (Entwicklungskosten, Fremdkapitalkosten, Abschreibungen), Pensionsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen (sog. Nacholeffekte) zunächst erfolgs-neutral im Eigenkapital zu erfassen und den Nachfinanzierungsbedarf über einen Verteilungs-zeitraum von 15 Jahren (bis Ende 2022) dem Luftraumnutzer in Rechnung zu stellen (Art. 6 der EU-Verordnung 1794/2006).

Damit unterscheidet sich die handelsrechtliche Rechnungslegung von den gebührenrecht-lichen Erlösgrundlagen und führt zu einer entsprechenden Divergenz der Aufwandspositio-nen. Während seit 2013 § 31b Abs. 3 LuftVG die steuerliche Bemessungsgrundlage an das gebührenrechtliche Ergebnis anknüpft, fehlt eine korrespondierende Regelung zur Ermittlung einer Ausschüttungsgrundlage nach wie vor.

Unkontrollierbare Kosten

Art 14 Abs. 2 a) VO (EU) 391/2013 ermöglicht eine Be- oder Entlastung der Luftraumnutzer von Kosten, die sich der Kontrolle der Flugsicherungsorganisation entziehen. Die Beurtei-lung, Ermittlung und Festlegung dieser sog. „Unkontrollierbaren Kosten“, ist trotz Abschluss der ersten Regulierungsperiode noch nicht eindeutig geregelt, da eine eindeutige Festlegung durch die EU-Kommission fehlt.

Derzeit entwickelt die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaatenvertretern einen Anwendungsleitfaden zu den „Unkontrollierbaren Kosten" (Art. 14 Abs. 2 der VO (EU) 391/2013), dessen Inhalte weder endgültig festgelegt noch veröffentlicht sind und deshalb für die DFS keinerlei verlässliche Orientierung bieten. Außerdem hat die Bundesrepublik Deutschland noch keine „Unkontrollierbaren Kosten“ für die erste Regulierungsperiode an die EU-Kommission gemeldet. Ebenso traf die EU-Kommission noch keine abschließenden Entscheidungen zu bereits gemeldeten Unkontrollierbaren Kosten anderer Mitgliedstaaten.

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Angesichts der bestehenden allgemeinen Rechtsunsicherheit, die sich auch auf zulässige Rechtsmittel und Rechtswege erstreckt, erfasst die DFS diejenigen Kosten, die nach der eigenen Rechtsauffassung für die erste und zweite Regulierungsperiode vom Luftraumnutzer zu tragen sind (per 31.12.2016: 26,3 Mio. EUR), noch nicht im Abschluss. Dagegen berück-sichtigt sie voraussichtlich erstattungspflichtige unkontrollierbare Kosten der ersten und zwei-ten Regulierungsperiode (per 31.12.2016: 33,5 Mio. EUR) bereits als Verpflichtung.

Europäisches Förderprogramm

Die EU plant bis Ende 2020 über die Connecting Europe Facility (CEF) eine Förderung geziel-ter Investitionen in den ATM-Sektor (Air Traffic Management) bis zu einer Höhe von EUR 2,5 Mrd. Die DFS beteiligt sich an diesem Programm und akquirierte 2016 Fördergelder in einer Höhe von ca. 124,3 Mio. EUR. Allerdings werden Fördergelder nach Art. 14 Abs. 2; 13 der VO (EU) 409/2013 (Common Projects) als „andere Einnahmen“ gemäß Art. 2 Buchst. k der VO (EG) 1794/2006 gewertet, die zur Reduzierung der Flugsicherungsgebühren verwendet werden sollen. Die DFS strebt auf europäischer Ebene eine Regelung an, die einen echten Anreiz für die Beteiligung der ANSPs an den Programmen schafft.

Eigenkapitalstärkung durch die Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesgesetzgeber beschloss im Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts-plans für das Haushaltsjahr 2015 (BGBl. I S. 2442) die haushaltsrechtliche Ermächtigung, der DFS im Jahr 2015 50 Mio. EUR sowie in den folgenden vier Jahren jeweils 112,5 Mio. EUR (insgesamt 500 Mio. EUR) als Stammkapital zuzuführen. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich als Alleingesellschafterin, das Stammkapital entsprechend zu erhöhen. Die notarielle Beurkundung erfolgte am 3. November 2015, die Eintragungen in das Handelsregis-ter erfolgten am 25. Januar (50 Mio. EUR) und am 01. März 2016 (450 Mio. EUR). Die DFS erhielt hierfür in 2015 bereits zwei Einlagen in Höhe von insgesamt 162,5 Mio. EUR und 2016 eine weitere Einlage in Höhe von 112,5 Mio. EUR.

Der Deutsche Bundestag beschloss durch das Haushaltsgesetz vom 25. November 2016 (BT-Drucksachen 18/9200, 18/9202) für 2017 eine weitere Kapitalzuführung in Höhe von 101,9 Mio. EUR. Mit all diesen Maßnahmen sollen die Eigenkapitalbasis weiterhin gestärkt und die Gebühren auch in Zeiten anspruchsvoller Regulierungsvorgaben auf einem im europäischen Umfeld an-gemessenen Niveau stabilisiert werden.

Page 17: LB und JA - DFS

2.2.3 Prognose-Ist-Vergleich Prognose-Ist-Vergleich 2016

Ist zum 31.12.2015 Prognose für 2016 Ist zum 31.12.2016

Dienstleistungseinheiten (DLE)

Strecke: 12,91 Mio.

DLE, An-/Abflug: 1,35 Mio. DLE

Tendenziell stabile Entwicklung

(DFS-Prognose)

Strecke: 13,49 Mio.

DLE, An-/Abflug: 1,40 Mio. DLE

Umsatzerlöse 1.208,1 Mio. EUR Umsatzerlöse

tendenziell verringert

1.135,6 Mio. EUR

Barwert der Versorgungsver-pflichtungen (bAV)*

2.694,4 Mio. EUR Deutlicher Anstieg 2.757,2 Mio. EUR

Abschreibungen 96,5 Mio. EUR Leicht steigendes

Abschreibungsvolumen 96,6 Mio. EUR

Ergebnis* -138,2 Mio. EUR Ergebnis auf niedri-

gem Niveau 145,6 Mio. EUR

Mitarbeiter 5.672 Reduzierung des Personalkörpers

5.538

* Ein deutlicher Anstieg des Barwertes wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-

kreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gehemmt. Die Treffsicherheit der Prognose leidet an der tatsächlichen Entwicklung der Zinssätze für die Altersversorgung. Bereits geringfügige Abweichungen haben eine spürbare Auswirkung auf Ergebnis und den Verpflich-tungsumfang.

Das Ergebnis wird in Kapitel 2.3.5 dargestellt.

Page 18: LB und JA - DFS

2.3 Ertragslage

2.3.1 Dienstleistungseinheiten und Gebührensatzentwicklung

2.3.1.1 Strecke DLE-Entwicklung

Im Streckenbereich bezeichnet eine Dienstleistungseinheit (DLE) den durch eine Wurzel-funktion gewogenen Gewichtsfaktor multipliziert mit dem Entfernungsfaktor. Damit wird der wirtschaftliche Wert des einzelnen durchgeführten Fluges berücksichtigt und der Wert der Flugsicherungsdienstleistung vom Gesetzgeber in die maßgebliche Flugsicherungsgebühr überführt. Berechnung der DLE:

Strecke: 50

TonneninchtAbfluggewimax. x

100kmineFlugstreck

Die vom Luftraumnutzer zu entrichtende Gebühr ergibt sich durch Multiplikation der ermittel-ten DLE mit dem heranzuziehenden Streckengebührensatz. DLE-Entwicklung Strecke

2016 2015

Gesamt 13.489.534 12.906.339

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) +4,5 +0,8

Die DLE stiegen im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 4,5 Prozent. Der revidierte Leistungsplan, in dem 13.057.000 DLE für das Jahr 2016 erwartet wurden, wurde um 3,3 Prozent übertroffen. Das Verkehrswachstum 2016 wurde überwiegend von der Ange-botserweiterung der Billigfluglinien herbeigeführt, die sich weiterhin einen intensiven Wett-bewerb im deutschen Luftraum lieferten. Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung hatten die stabile gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland sowie der Effekt des Schaltjahres 2016 (+0,3 Prozent). Der nationale Streckengebührensatz setzt sich aus den für den Luftverkehr umlagefähigen Kostenbestandteilen der DFS, des Deutschen Wetterdienstes (DWD), von EUROCONTROL, der Kontrollzentrale Maastricht und sonstiger nationaler Behörden (z.B. BMVI, BAF) zusam-men. Gebührensatz Strecke (€)

2017 2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 69,36 82,59 90,15 77,32 76,50 74,19

Anteil DFS 60,10 66,68 74,56 62,55 63,22 60,41

Veränderung Gesamtbetrag gegenüber Vorjahr (%)

-16,0 -8,4 +16,6 +1,1 +3,1 +3,3

Page 19: LB und JA - DFS

Die EU-Verordnung zur Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste (VO (EU) 391/2013) sieht einen teilweisen Ausgleich von Einnahmeverlusten infolge von Verkehrsabweichungen sowie eine Inflationsanpassung vor. Die Senkung des Gebührensatzes ab 2016 ist im We-sentlichen auf den Ansatz eines höheren Planungswertes für die DLE im revidierten Leis-tungsplan und die Einsparungen durch das 5-Punkte-Programm (vgl. 1.3.2) zurückzuführen. Im Jahr 2017 werden zusätzlich aus finanziellen Mitteln des Bundes Kosten der Flugsiche-rungsgebühren für alle Bestandteile der Gebührengrundlage übernommen (vgl. 6.3.1). Ins-gesamt sinkt der Gebührensatz damit um 16,0 Prozent. Die anteilige Gebührenrate der DFS sinkt um 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der DFS am Streckengebühren-satz steigt allerdings insgesamt auf rund 87 Prozent.

2.3.1.2 An- und Abflug DLE-Entwicklung

Im An- und Abflug an den 16 deutschen internationalen Flughäfen bezeichnet eine Dienst-leistungseinheit den auf zwei Dezimalstellen berechneten Quotienten aus dem durch fünfzig geteilten maximal zulässigen Starthöchstgewicht, potenziert mit 0,7. Berechnung der DLE:

An-/Abflug:

7,0

50

TonneninchtAbfluggewimax.

Die vom Luftraumnutzer zu entrichtende Gebühr ergibt sich durch Multiplikation der ermittel-ten DLE mit dem heranzuziehenden Gebührensatz für den An- und Abflug. DLE-Entwicklung An-/Abflug

2016 2015

Gesamt 1.395.519 1.346.490

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) +3,6 +2,3

Die DLE stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent und lagen rund 2,8 Prozent über dem revidierten Leistungsplan. Damit ist im dritten Jahr in Folge ein überdurchschnittlicher Zuwachs an den deutschen Verkehrsflughäfen zu verzeichnen, der auf den intensiven Wett-bewerb der Billigfluglinien zurückzuführen ist. Der An- und Abfluggebührensatz beinhaltet gemäß den EU-Verordnungen zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten die umlagefähigen Kostenbestandteile der DFS, des DWD und sonstiger nationaler Behörden (z.B. BMVI, BAF). Gebührensatz An- und Abflug (€)

2017 2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 130,59 159,23 181,62 183,87 181,99 171,29

Anteil DFS 127,80 151,31 173,28 177,20 175,84 165,70

Veränderung Gesamtbetrag g eg en üb er Vor j a h r (%)

-18,0 -12,3 -1,2 +1,0 +6,2 +5,1

Page 20: LB und JA - DFS

Die Senkung des Gebührensatzes ab 2016 ist auf den Ansatz eines höheren Planungsan-satzes für die DLE im revidierten Leistungsplan zurückzuführen. Zudem reduzieren die Ein-sparungen aus dem 5-Punkte-Programm der DFS den Gebührensatz. Im Jahr 2017 werden zusätzlich aus finanziellen Mitteln des Bundes Kosten der Flugsicherungsgebühren für alle Bestandteile der Gebührengrundlage übernommen (vgl. 6.3.1). Dies verringert den Gesamt-gebührensatz um 18,0 Prozent und DFS-Anteil um 15,5 Prozent. Der Anteil der DFS am Ge-bührensatz für den An- und den Abflug steigt auf rund 98 Prozent.

Luftverkehr an DFS-betreuten Flughäfen

An den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen ist im Jahr 2016 mit einem Zuwachs von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verkehrszunahme festzustellen. Das Verkehrsaufkommen an den Flughäfen entwickelte sich sehr uneinheitlich. So ist die Verkehrsentwicklung an den Flughäfen Berlin-Schönefeld (+27,6 Prozent) und Köln/Bonn (+6,3 Prozent) besonders bemerkenswert. Hauptgrund dafür ist ein Strategiewechsel der Billigflugairlines, der sich in den letzten Monaten vollzogen hat. Flogen diese Airlines bislang vor allem von Regionalflughäfen ab, verlagern sie ihre Geschäftstätigkeit zunehmend auf die internationalen Verkehrsflughäfen.

2.3.1.3 Regulierung Der Wechsel von der Vollkostendeckung zur leistungsorientierten Gebühr in den Bereichen Strecke (seit 2012) und An- und Abflug (seit 2015) beeinflusst auch maßgeblich die Kosten-strukturen. Einsparungen oder Mehraufwendungen werden nicht mehr in den Folgeperioden verrechnet, sondern wirken direkt auf das Ergebnis der DFS. Es bestehen derzeit noch Aus-legungs- und Anwendungsfragen, die Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der wirtschaft-lichen Lage der Gesellschaft haben können. So sind aus Sicht der DFS seit dem Umstel-lungsstichtag (31. Dezember 2011/1. Januar 2012) eine kleinere Anzahl von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Abrechnungssachverhalten noch immer nicht zweifelsfrei gelöst. Regulie-rungsbehörde und DFS erarbeiten weiterhin kontrovers einen verbindlichen Katalog derjeni-gen Kostensachverhalte, die als nicht beherrschbar (sog. uncontrollable costs) zu qualifizie-ren und in voller Höhe vom Luftraumnutzer zu tragen sind. Für die Bereiche Strecke (seit 2012) und An- und Abflug (seit 2015) teilt die Verordnungslage Chancen und Risiken, die sich aus Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Ver-kehrsmenge ergeben, zwischen den Luftraumnutzern und der DFS auf. Werden definierte Grenzen überschritten, ist die DFS berechtigt und verpflichtet, entstehende Mehr- bzw. Min-dererlöse zurückzugeben oder nachzufordern (Carry-over). Chancen-/Risikotragung der Verkehrsmengenabweichung

Verkehrsmengenabweichung (v) Anteil DFS Anteil Nutzer

v ≤ 2,0 % 100,0 % ---

2,0 % < v ≤ 10,0 % 30,0 % 70,0 %

v > 10,0 % --- 100,0 %

Page 21: LB und JA - DFS

2.3.2 Erlöse Die Regelungen des BilRUG führten zu einer strukturellen Veränderung der Umsatzerlöse. Informationen hierzu enthält der Anhang in Kapitel 4.1. BilRUG-Effekte

2016 2015** 2015*

Umsatzerlöse (TEUR) 1.135,6 1.211,9 1.208,1

* Originär berichteter Wert ** Nachrichtlich dargestellter Vorjahreswert Die DFS erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 1.135,6 Mio. EUR (im Vorjahr 1.211,9 Mio. EUR, nachrichtlicher Wert) und blieb durch die regulatorisch deutlich abgesenkten Gebührensätze um 6,3 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Dabei bedeutet der Wechsel von der Vollkostendeckung hin zu einer leistungsorientierten Gebührenstruktur in den Bereichen Strecke und An- und Abflug für die DFS tiefgreifende Veränderungen in Erlöspositionen. Sie partizipiert innerhalb bestimmter Grenzen an den Chancen und Risiken der Entwicklung des Luftverkehrs (vgl. 2.3.5).

Die Erlöse aus Flugsicherungsleistungen sanken von 1.189,5 Mio. EUR auf 1.113,1 Mio. EUR. Sie berücksichtigen die Verrechnung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (13,3 Mio. EUR inklusive Carry-over aus dem Streckenbereich) sowie die Überdeckung 2016 (56,0 Mio. EUR inklusive Carry-over aus dem Streckenbereich). Die Erlöse in der Strecke und im An-/Abflug reduzierten sich auf Basis angepasster Gebührensätze (vgl. 2.3.1) deutlich.

-6,09

0,36

0,57

1,98

5,43

18,56

79,19

-20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

Über-/Unterdeckung

Sonstige Flugsicherungsleistungen

Erstattungen Bund: Gebührenbefr. Flüge

Andere Umsatzerlöse

Erstattungen Bund: Militärische Flüge

An-/Abflug

Strecke

Zusammensetzung der Umsatzerlöse (%)(inkl. Ergebnisbeitrag aus der Verrechnung Über-/Unterdeckung)

Page 22: LB und JA - DFS

Erlöse aus Streckengebühren (Mio. €)

2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 899,3 962,3 801,1 796,2 753,4

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -6,5 +20,1 +0,6 +5,7 +1,9

Erlöse aus An- und Abfluggebühren (Mio. €) 2016 2015 2014 2013 2012

Brutto 211,5 233,8 232,6 227,3 218,3

Gebührenanteile Abführungen (0,7) (0,7) (0,6) (0,9) (0,7)

Netto 210,8 233,1 232,0 226,4 217,6

Veränderung (netto) gegenüber Vorjahr (%) -9,6 +0,5 +2,5 +4,0 +5,2

Erlöse aus Erstattungen des Bundes (Mio. €) 2016 2015 2014 2013 2012

Militärischer Einsatzluftverkehr 61,6 61,0 59,1 57,4 57,1

Gebührenbefreite Flüge 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5

Gesamtbetrag 68,1 67,5 65,6 63,9 63,6

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) +0,9 +2,9 +2,7 +0,5 -0,9

Die Erstattungen für militärischen Einsatzluftverkehr beinhalten Dienstleistungen der Betriebs-stätte in Maastricht. Bei den gebührenbefreiten Flügen handelt es sich um Flüge nach Sicht-flugregeln im Streckenbereich.

Erlöse aus sonstigen Flugsicherungsleistungen (Mio. €) 2016 2015 2014 2013 2012

Nachrichten für Luftfahrer 0,1 3,2* 0,3 7,5* 3,3

Flugvermessungen 2,7 2,2 2,0 2,5 3,0

Übrige Flugsicherungsleistungen 1,4 0,9 1,2 1,5 1,1

Gesamtbetrag 4,2 6,3 3,5 11,5 7,4

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -33,3 +80,0 -69,6 +55,4 -2,6

* Die Position enthält Erträge aus einem Technologietransfer (2013: 4,6 Mio. EUR, 2015: 3,0 Mio. EUR) und ist daher nicht unmittelbar mit den Vorjahren und Folgejahren vergleichbar.

Die DFS vertreibt seit 2014 das Produktportfolio „Nachrichten für Luftfahrer“ über die Toch-tergesellschaft Eisenschmidt.

Page 23: LB und JA - DFS

Andere Umsatzerlöse (Mio. €) 2016* 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 22,5 18,5 19,6 19,8 18,1

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) 21,6 -5,6 -1,0 +9,4 +4,6

* Vorjahresvergleich aufgrund BilRUG eingeschränkt Die DFS erzielte andere Umsatzerlöse im Wesentlichen durch Beratungs- und Personal-dienstleistungen, Vorfeldkontrolle und Ausbildungsleistungen sowie ab 2016 durch Kosten-erstattungen, Energieverkäufe und Mieterträge, die zuvor unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurden (vgl. Anhang unter 4.1). Innerhalb der sonstigen Flugsicherungsleistungen und anderen Umsatzerlöse erreichte das preisfinanzierte Geschäft mit 22,9 Mio. EUR (Vorjahr: 18,6 Mio. EUR, inkl. „Nachrichten für Luftfahrer“) einen Anteil von rund 86 Prozent.

2.3.3 Sonstige betriebliche Erträge Die Regelungen des BilRUG führten zu einer strukturellen Veränderung der sonstigen be-trieblichen Erträge. Informationen hierzu enthält der Anhang in Kapitel 4.1 und 4.2. Sonstige betriebliche Erträge (Mio. €)

2016* 2015** 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 45,1 30,7 31,1 32,4 27,1

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) 46,9 -1,3 -4,0 +19,6 +1,9

* Vorjahresvergleich aufgrund BilRUG eingeschränkt ** Strukturelle Veränderung aufgrund BilRUG (originär 27,1 Mio. EUR), VJ-Vergleich eingeschränkt Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht im Wesentlichen auf den gestiegenen Zuschüssen der EU-Kommission im Vergleich zum Vorjahr (+18,3 Mio. EUR) sowie auf den ab 2016 nicht mehr in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfassten Kostenerstattungen (-3,3 Mio. EUR), Energieverkäufen (-0,1 Mio. EUR) und Mieterträgen (-0,8 Mio. EUR). Auf-grund des Entfalls des Postens „Außerordentliche Erträge“ werden hier zudem die Erträge aus der QTE-Rumpfstruktur erfasst. Der Vorjahreswert wurde angepasst. Wesentliche Bestandteile:

� Projektgebundene Zuschüsse der Europäischen Kommission (25,6 Mio. EUR) � Auflösung von Rückstellungen (8,2 Mio. EUR) � Erträge aus der QTE-Rumpfstruktur (3,7 Mio. EUR) � Sachbezüge (3,0 Mio. EUR)

Page 24: LB und JA - DFS

2.3.4 Aufwandsschwerpunkte Personalaufwand (Mio. €)

2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 703,9 1.057,0 693,0 778,3 780,9

davon Löhne und Gehälter 598,0 588,3 593,3 584,8 586,1

davon soziale Abgaben und Aufwendungen

für Altersversorgung und Unterstützung 83,0 441,7 70,7 168,5 168,9

davon Personalkosten des LBA** 22,9 27,0 29,0 25,0 25,9

Anteil am Gesamtaufwand (%) 73,7 82,8 75,5 76,7 76,5

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -33,4 +52,5 -11,0 -0,3 -5,6

* LBA: Luftfahrtbundesamt Die Verzinsung der Pensions- und Vorruhestandsrückstellungen (111,4 Mio. EUR) wird dem Finanzergebnis belastet, die Erträge aus Planvermögen (86,8 Mio. EUR) werden dem Finan-zergebnis gutgeschrieben. Der neu abgeschlossene Vergütungstarifvertrag (VTV, vgl. Kap.3) belastete den Personal-aufwand rückwirkend zum 1. Januar 2016. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handels-rechtlicher Vorschriften sieht ab 2016 bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes einen 10-Jahres-Durchschnittszinssatz vor. Die daraus resultierende, starke Verminderung des Dienstzeitaufwandes der bAV übersteigt den leichten Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter deutlich und mindert den Perso-nalaufwand um 33,5 Prozent.

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Mio. €)

2016 2015* 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 148,3 154,4 126,8 138,1 139,4

Anteil am Gesamtaufwand (%) 15,5 11,8 13,8 13,6 13,7

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -4,0 21,8 -8,2 -0,9 -10,5

* Strukturelle Veränderung aufgrund BilRUG (originär 119,8 Mio. EUR), VJ-Vergleich eingschränkt Die Regelungen des BilRUG führten zu einer strukturellen Veränderung der sonstigen be-trieblichen Aufwendungen. Informationen hierzu enthält der Anhang in Kapitel 4.5. Aufgrund des Entfalls des Postens „Außerordentliche Aufwendungen“ werden hier zudem die Aufwendungen aus der QTE-Rumpfstruktur sowie der aus den geänderten Bewertungsvor-schriften durch das BilMoG resultierende Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen erfasst. Der Vorjahreswert wurde angepasst.

Page 25: LB und JA - DFS

Wesentliche Bestandteile: � Ersatzteile und Instandhaltung (44,1 Mio. EUR) � Zuführung BilMoG-Unterschiedsbetrag (26,3 Mio. EUR) � Raumkosten (22,1 Mio. EUR) � Miete und Leasing (8,4 Mio. EUR) � Fremdpersonal (7,1 Mio. EUR) � Telekommunikationskosten (6,5 Mio. EUR) � Reisekosten (5,8 Mio. EUR) � Sonstiger Personalaufwand (5,6 Mio. EUR) � Aufwendungen aus der QTE-Rumpfstruktur (4,6 Mio. EUR) � Rechts- und Beratungskosten (4,0 Mio. EUR) � Kfz-Kosten (3,3 Mio. EUR)

Abschreibungen (Mio. €)

2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 96,6 96,5 94,4 92,1 93,6

Anteil am Gesamtaufwand (%) 10,1 7,6 10,3 9,1 9,2

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) 0,1 +2,2 +2,5 -1,6 +4,9

Im Jahr 2016 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Page 26: LB und JA - DFS

2.3.5 Ergebnis Die DFS erzielte 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 145,6 Mio. EUR (Vorjahr: 138,2 Mio. EUR Jahresfehlbetrag). Die operative Überdeckung, inklusive Carry-over aus den Bereichen Strecke und An- und Abflug, beträgt 23,8 Mio. EUR (Vorjahr: 45,8 Mio. EUR Überdeckung inklusive Carry-over aus dem Streckenbereich). Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Mio. €)

2016 2015 2014 2013 2012

Gesamtbetrag 145,6 -138,2 73,5 56,8 6,4

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) 205,4 -288,0 +29,4 +787,5 -82,0

Das Ergebnis 2016 beinhaltet vom Luftraumnutzer erstattete Kosten für Vorjahre aus der Umstellung der Gebührenerhebung von HGB auf IFRS zum 1. Januar 2007 (sog. Nachholef-fekte) in Höhe von 53,4 Mio. EUR (Vorjahr: 51,5 Mio. EUR) sowie Kosten aus der Änderung der Gebührenbemessungsparameter für Aufwendungen aus der bAV (kalkulatorisches Modell, vgl. 2.2.2) im Rahmen der Einführung der regulierten Gebühr zum 1. Januar 2012 in Höhe von 54,2 Mio. EUR (Vorjahr: 56,1 Mio. EUR) und vereinnahmte Fördergelder (25,6 Mio. EUR). Die aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis ermittelte Steuerbelastung be-einflusst den Jahresüberschuss (vgl. 2.2.2). Ergebnis vor Steuern (Mio. €)

Jahresüberschuss 145,6

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7,8

EBT 153,4

Die leicht über der Prognose verlaufene DLE-Entwicklung, die Auswirkungen des Fünf-Punkte-Programms sowie eine nicht eingetretene, rückwirkende Senkung der für 2016 fest-gesetzten Gebühren, beeinflussten das Ergebnis positiv. Die geänderte Ermittlung des Kalkulationszinssatzes für die Bewertung von Altersversor-gungsverpflichtungen entlastete das Ergebnis im dreistelligen Mio. EUR-Bereich. Die DFS berücksichtigt dabei bereits die mit dem Luftraumnutzer in 2016 und 2017 zu ver-rechnenden Gebührenmehreinnahmen des Jahres 2015 (vgl. 2.2.2). Insgesamt zeigt sich ein durch wesentliche Sondereinflüsse gekennzeichnetes positives Er-gebnis.

Page 27: LB und JA - DFS

2.4 Vermögens- und Finanzlage

2.4.1 Investitionen Die DFS investiert in den Erhalt und die Weiterentwicklung der erforderlichen Infrastruktur, sofern die Maßnahmen auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen oder in betriebswirtschaftlich sinnvollem Maße die Ergebnisentwicklung unterstützen. Vorgaben und Standards von ICAO, EUROCONTROL und EU werden hierbei berücksichtigt. Die Sicherheit des Luftverkehrs bestimmt die Investitionsentscheidungen in besonderem Maße. Vor diesem Hintergrund wurden im Geschäftsjahr 2016 Investitionen in Höhe von 77,0 Mio. EUR vorgenommen. Eine konzerninterne langfristige Darlehenszusage der DFS über 50 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2016 nach einer Sondertilgung noch in Höhe von insgesamt 34,6 Mio. EUR beansprucht (Stand 31.12.2015: 37,8 Mio. EUR). Die in der Realisierung befindlichen Projekte mit dem höchsten Anteil am Investitionsvolu-men umfassen:

iCAS-Software (interoperability Through European Collaboration Center Automation System) – Einführung im Center Bremen

Das künftige Center-ATS-System iCAS wird insbesondere die Interoperabilitätsanforderun-gen der SES-Verordnungen erfüllen (vgl. 6.2.1).

Radio Site Upgrade and Modernisation (RASUM) 8.33

Die DFS rüstet 95 Funkstellen inklusive aller erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen auf das 8.33-kHz-Kanalraster im unteren Luftraum um. Das Projekt dient der Sicherung künftiger Steigerungsraten im Luftverkehr und trägt dem Beschluss der ICAO European Air Navigation Planning Group (EANPG) 48 vom November 2006 sowie der EU-Verordnung 1079/2012 Rechnung.

Sprachvermittlungssystem Improved Speech Integrated System (ISIS-XM) in Bremen

Die DFS harmonisiert ihre Sprachvermittlungssysteme und erneuert im Rahmen des Projek-tes BRISE (Bremen Sprachvermittlung Erneuerung) das System in Bremen. ISIS-XM soll künftig im Rahmen einer homogenen Systemlandschaft in allen Kontrollzentralen der DFS eingesetzt werden. Einheitliche Bedienoberflächen und -konzepte sollen die Schulungseffizi-enz steigern und die Voraussetzungen für die Verlagerung von Diensten (z.B. Nacht-Zusammenlegungen von Kontrollzentralen) und neue Konzepte zur Sicherstellung des FVK-Betriebs in Notfällen (Contingency-Konzepte) schaffen.

Ertüchtigung der Akademie am Campus Langen

Die DFS modernisiert seit 2016 das Akademiegebäude und sichert damit auch zukünftig die effiziente und uneingeschränkte Nutzbarkeit des Gebäudes.

Erweiterung VAFORIT-Software (Very Advanced FDP (Flight Data Processing) Opera-tional Requirements Implementation)

Das neue Flugsicherungssystem für den oberen Luftraum (Inbetriebnahme Dezember 2010) wird erweitert. VAFORIT arbeitet vollständig streifenlos und löste das Altsystem KARLDAP (Karlsruhe Automatic Data Processing and Display System) ab.

Page 28: LB und JA - DFS

Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure (MaRS)

Das Projekt MaRS erneuert und modernisiert umfassend die Ortungsinfrastruktur für die Luft-lage sowie die dazugehörigen Gebäude und technischen Anlagen in ganz Deutschland über einen Zeitraum von 15 Jahren mit einem Investitionsvolumen von ca. 240 Mio. EUR. Die Pi-lotanlage wird am Standort Frankfurt West eingerichtet.

ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft) Kaufbeuren – Durchführung der militärischen Flugsicherungsausbildung der Bundeswehr in Kaufbeuren durch die DFS

Im Rahmen dieser Maßnahme schafft die DFS die Voraussetzungen für die Durchführung der militärischen Flugsicherungsausbildung der Bundeswehr in Kaufbeuren. Dies beinhaltet den Kauf eines Grundstückes in Kaufbeuren, erste bauliche Maßnahmen sowie Investitionen in den Aufbau und die Installation der neuen Simulatoren-Infrastruktur und administrative Bürokommunikationsinfrastruktur. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Anlagen im Bau im Wert von 5,6 Mio. EUR fertig gestellt. Wesentlichen Anteil daran hatte insbesondere folgende Maßnahme:

NLS-Software (Navigation and Landing System) 5.0

Der Rollout der neuen NLS Version 5.0 wurde durchgeführt. Mit dieser Version erfolgt neben der Portierung auf Java die vollständige Umstellung des NLS-Kommunikationsprozesses, um insbesondere die zentrale Betriebsführung von Außenanlagen der Navigation, Sprache und des Facility Managements zu unterstützen. Die NLS-Version 5.0 ersetzt die Vorgänger-Version 4.9.

Mit den dargestellten Projekten sichert die DFS ihre Position als zuverlässiger Partner für die Luftfahrt.

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2.4.2 Bilanzstruktur Ausweisänderung - Passiver Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung

Dieser Posten beinhaltet dem Luftraumnutzer über künftige Gebührenabrechnungen zu er-stattende Überdeckungsbeträge im Zusammenhang mit der Regulierung (Carry-over, vgl. Anhang unter 3.1.10). Bis Ende 2015 wurden diese Posten gemeinsam mit künftigen An-sprüchen gegenüber dem Luftraumnutzer im Aktiven Unterschiedsbetrag aus der Gebühren-abrechnung ausgewiesen. Der Bruttoausweis ab 2016 führte zu einer Erhöhung der Bilanz-summe. Der Vergleichswert 2015 stieg (+83,0 Mio. EUR) von 1.795,7 Mio. EUR auf 1.878,7 Mio. EUR. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung erhöhte sich kor-respondierend von 83,7 Mio. EUR auf 166,7 Mio. EUR.

Bilanzentwicklung 2016

Auf Basis des adjustierten Wertes stieg die Bilanzsumme 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent auf 1.956,4 Mio. EUR.

Aktivseite

Das Anlagevermögen reduzierte sich insgesamt leicht um 3,5 Prozent. Maßgebend sind hier-bei überwiegend die Abschreibungen, die die Investitionen überstiegen.

Die Finanzanlagen reduzierten sich im Wesentlichen durch eine Tilgungsleistung (3,3 Mio. EUR) im Rahmen eines bestehenden Darlehensvertrags mit dem Tochterunternehmen DFS Energy um 5,0 Prozent.

Der Anstieg des Umlaufvermögens um 20,2 Prozent beruht im Wesentlichen auf gegen-läufigen Effekten. Die DFS vervierfachte nahezu ihr Investment in Wertpapiere von 144,9 Mio. EUR (ehemals Commercial Papers) auf 572,1 Mio. EUR mittels fest und variabel verzinslicher Kapitalanlagen über eine Investmentgesellschaft. Demgegenüber sanken die liquiden Mittel (-213,8 Mio. EUR) um 38,0 Prozent.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 6,3 Prozent, die sons-tigen Vermögenswerte reduzierten sich um 14,2 Prozent. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung reduzierte sich im Wesent-lichen aufgrund der Nachholeffekte des Jahres 2016, die überwiegend im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen stehen, um 54,2 Prozent.

Passivseite

Das Eigenkapital stieg deutlich um 69,5 Prozent, die Rückstellungen reduzierten sich um 10,9 Prozent, die Verbindlichkeiten reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund der Tilgung einer begebenen Anleihe (-22,2 Mio. EUR) um 4,2 Prozent. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist auf den Jahresüberschuss von 145,6 Mio. EUR sowie auf die Erhöhung des eingeforderten (und eingezahlten) Kapitals um 162,5 Mio. EUR zu-rückzuführen. Die hierfür geleisteten Gesellschaftereinlagen (162,5 Mio. EUR) wurden im Vorjahr noch als gesonderter Posten unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen (saldierter Wert) reduzierten sich um 13,9 Prozent. Ursächlich war im Wesentlichen der deutlich reduzierte Dienstzeitaufwand. Der positive Beitrag aus der Entwicklung der Vermögensanlage milderte den zinsinduzierten Anstieg der Pensionsrück-stellungen (vor Saldierung) deutlich ab. Die Steuerrückstellungen erhöhten sich um 15,3 Prozent, die sonstigen Rückstellungen nahmen um 3,5 Prozent ab.

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Die Verbindlichkeiten entwickelten sich strukturell weitgehend konstant. Die Schuldschein-darlehen sind zu ca. 63 Prozent auf Banken und zu ca. 37 Prozent auf andere institutionelle Anleger verteilt, mithin in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und in den sonsti-gen Verbindlichkeiten enthalten. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – die größtenteils gegen-über inländischen Lieferanten bestehen – und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 29,0 Prozent. Der passive Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung stieg aufgrund der Verände-rung der dem Luftraumnutzer über künftige Gebührenabrechnungen zu erstattenden Über-deckungsbeträge für 2016 und Vorjahre um 27,5 Prozent. Die Netto-Finanzschulden beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf -556,3 Mio. EUR, der Verschuldungsgrad lag zum Bilanzstichtag bei rund -28,4 Prozent. Der wesentlich durch die betriebliche Altersversorgung geprägte Zinsaufwand überstieg den Zinsertrag um 32,6 Mio. EUR. Bilanzielle Kennzahlen

2016 2015 2014

Netto-Finanzschulden (Mio. EUR)

(Finanzverbindlichkeiten – Liquide Mittel) -556,3 -317,6 71,2

Verschuldungsgrad (%)

(Netto Finanzschulden / Bilanzsumme) -28,4 -17,7 4,7

Anlagenintensität (%)

(langfristige Vermögenswerte / Bilanzsumme) 36,9 41,7 51,2

2.4.3 Liquidität Das Finanzmanagement der DFS sichert und unterstützt den gesetzlichen Auftrag der DFS und fördert gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Drittgeschäfts. Die DFS optimiert durch eine adäquate Eigen- und Fremdkapitalstruktur, die sparsame Verwendung von Eigenmit-teln, eine gezielte Aufnahme von Fremdmitteln sowie durch eine planmäßige Steuerung der Zahlungsströme ihre Leistungsfähigkeit. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über den Mittelzufluss aus operativer Geschäfts-tätigkeit sowie über Mittelaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt. Zusätzlich ergeben sich zeitlich begrenzte liquiditätsbegünstigende Auswirkungen aus vermögenswirksamen Sonder-effekten (vgl. 2.3.5). Das DFS-Treasury steuert die Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie die Finanzmittelbeschaffung und bindet Tochtergesellschaften durch einen „Cashpool“ in die Finanzströme ein. Dabei werden, soweit gesetzlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll, Finanzmittel zusammengeführt und zentral gesteuert. Der Finanzierungsbedarf der Tochter-gesellschaften wird mit konzerninternen Verrechnungskonten und Darlehen erfüllt. Das Un-ternehmen achtet auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur und hält trotz des aktuellen negativen Zinsumfeldes liquide Reserven vor, um unerwarteten Umfeld- und Marktentwick-lungen (vgl. 5.2.2) wirksam zu begegnen.

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Die Geschäftsbeziehungen zu einem ausgewählten Kreis von Hausbanken werden nach einheitlichen Standards betreut und bestehende wechselseitige Zahlungsströme kontinuier-lich verbessert. Die DFS finanziert seine langfristigen Verbindlichkeiten kongruent durch Schuldscheindarle-hen und eine an der Börse in Luxemburg gehandelte Anleihe. Die kurzfristige Liquidität wird mit einem „Multi-Currency Commercial Paper Programm“ gedeckt. Dieses Programm wird über eine bis September 2017 laufende Konsortialkreditlinie in Höhe von 160 Mio. EUR als Back-up-Facility gestützt. Beide Finanzierungsmöglichkeiten wurden nicht in Anspruch ge-nommen. Die DFS spricht mit seinem Geld- und Kapitalmarktprogramm sowohl nationale als auch in-ternationale Investoren an. Diese gründen ihre Investitionsentscheidungen sowie die Preis-findung auf der Bonität der jeweiligen Schuldner. Zur Unterstützung der Entscheidungsfin-dung lässt die DFS ihre Bonität durch Kreditbewertungsagenturen (Rating-Agenturen) in Form standardisierter Beurteilungen nach weltweit einheitlichen Verfahren einstufen. Die beiden Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bestätigten der DFS 2016 die Bonitätsbeurteilungen im Verbund mit ihrer Gesellschafterin sowohl im kurz- als auch im langfristigen Bereich (AAA/A-1+ bzw. Aa3/P-1). Das Emissionsvolumen betrug zum Jahresende 2016 nominal 25,0 Mio. EUR aus einer An-leihe mit einer Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren und nominal 285,0 Mio. EUR aus Schuld-scheindarlehen mit einer Restlaufzeit von bis zu sieben Jahren. Der durchschnittliche Zinssatz der fest verzinslichen Anleihe und Schuldscheindarlehen er-mittelt sich am Bilanzstichtag mit 2,782 Prozent.

2.5 Gesamteinschätzung zur wirtschaftlichen Lage Die Entwicklung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird im Wesentlichen durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, Nachholeffekte, Fördergelder, Regulierung, das verhalte-ne, aber stabile Luftverkehrswachstum, das anhaltend niedrige Zinsniveau sowie die Maß-nahmen der Geschäftsführung zur Reduzierung der Kosten geprägt. Die DFS erreichte im Geschäftsjahr 2016 aufgrund regulatorisch deutlich abgesenkter Ge-bührensätze Umsatzerlöse unter Vorjahresniveau und erzielte damit insgesamt einen Jah-resüberschuss von 145,6 Mio. EUR. Dieser ist zwar deutlich positiv, wird allerdings wesent-lich durch Nachholeffekte und Effekte aus der Änderung der Gebührenbemessungsparame-ter für Aufwendungen aus der bAV (kalkulatorisches Modell) beeinflusst. Die DFS treibt die Refinanzierung der bAV durch ein stärkeres Engagement in chancenorientierte Anlagefor-men voran. Die Bundesrepublik Deutschland stärkt die Eigenkapitalbasis der DFS. Das Fünf-Punkte Programm greift und reduziert die Kosten spürbar, so dass insgesamt ein deutlicher Jahresüberschuss erzielt wurde.

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3 Mitarbeiter

Ein nachhaltiger Erfolg der DFS beruht unabdingbar auf motivierten und qualifizierten Mitar-beitern. Deshalb konzentriert sich das Personalmanagement der DFS auf einen ganzheit-lichen Prozess, der von der Personalauswahl über eine ansprechende Vergütung, eine ge-zielte Aus- und Weiterentwicklung bis hin zur langfristigen Bindung der Mitarbeiter an die DFS reicht. Finanzielle Anreize werden durch eine lebensphasenorientierte, familienbewuss-te Personalpolitik unterstützt.

Mitarbeiterstruktur

Die DFS beschäftigte zum 31. Dezember 2016 insgesamt 5.538 Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter. Sie setzen sich zusammen aus tariflichen, außertariflichen und leitenden Mitarbeitern, zugewiesenen Mitarbeitern des LBA und beurlaubten Soldaten. Die Tarifmitarbeiter unterlie-gen den Bestimmungen der unternehmensbezogenen Tarifverträge. Die freie Verhandlung von Konditionen charakterisiert den Status der außertariflichen und leitenden Mitarbeiter. Für sie gelten unternehmensbezogene und fachliche Zielvereinbarun-gen. Anhand des Erfüllungsgrades ihrer Vereinbarungen bemessen sich die variablen Ge-haltsbestandteile. Die zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) bilden eine weitere Beschäftigtengruppe. Für diese Beamten und Angestellten, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis zum Bund stehen, gelten nach wie vor die Bundesbesoldungsord-nung und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Tarifverträge der DFS fin-den auf sie keine Anwendung. Sie übernimmt die hierfür anfallenden Aufwendungen. Fluglotsen und Flugdatenbearbeiter treten in der Regel ab einem Alter von 55 bzw. 59 Jah-ren in eine dem Ruhestand vorgelagerte Übergangsversorgung ein. Dieser Übergangsver-sorgungsanspruch bestimmt einen maßgeblichen Teil des Verpflichtungsbetrags. Hinsichtlich der Vergütungsstruktur der Geschäftsführung vgl. Kapitel 5.13 im Anhang.

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48,9

48,5

7,6

7,9

43,5

43,5

0% 20% 40% 60% 80% 100%

2015

2016

Mitarbeiter nach Tätigkeitsbereichen (%)

Flugverkehrskontrolle

Operative Technik

Unterstützende Bereiche

Mitarbeiter (jeweils zum 31.12.)

2016 2015 2014 2013 2012

Stammpersonal gesamt 5.538 5.672 5.879 6.046 6.100

Angestellte 5.053 5.144 5.316 5.317 5.314

Beurlaubte Soldaten 202 211 219 235 246

Gewerbliche Arbeitnehmer 22 25 26 27 28

Techn./kaufm. Studierende & Auszubildende 41 42 45 50 51

Auszubildende Flugverkehrskontrolle 48 52 51 172 193

Mitarbeiter des LBA 172 198 222 245 268

davon Beamte (134) (152) (171) (188) (204)

davon Tarifangestellte (38) (46) (51) (57) (64)

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -2,4 -3,5 -2,8 -0,9 +0,6

Anteil weiblicher Mitarbeiter (%) 27,2 27,1 26,8 26,5 26,3

Anteil ausländischer Mitarbeiter (%) 3,7 3,8 4,0 4,1 4,3

Die geplante langfristige Senkung der Betriebskosten umfasst auch die Reduzierung des Personalbestands. Die DFS erreicht dies mittels altersbedingter Mitarbeiterabgänge und ei-ner moderaten Nachbesetzungsstrategie.

Von den 5.538 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der DFS waren 916 Personen in Teilzeit beschäftigt, davon 597 Frauen und 319 Männer. Damit erhöhte sich die Anzahl der Teilzeit-kräfte gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Prozent. Die Teilzeitquote beträgt 16,5 Prozent. Die Altersstruktur der Mitarbeiter ist ausgewogen. Das Durchschnittsalter liegt bei 43,2 Jahren. Die Fluktuationsquote betrug im Jahr 2016 0,86 Prozent. Der Frauenanteil liegt bei derzeit 27,1 Prozent und ist seit 2011 kontinuierlich gestiegen. Ins-gesamt nehmen 55 Frauen eine Führungsposition ein, was bei insgesamt 492 Führungskräf-ten einer Quote von 11,2 Prozent entspricht. Die DFS setzt das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) um und stabilisierte planmäßig im ersten, verkürzten Berichtszeitraum vom 30. September 2015 bis 31. Dezember 2016 den Anteil der Abteilungsleiterinnen bei 11 Prozent (Bereichs-

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leiterinnen 0 Prozent). Das Unternehmen fördert im Rahmen des Fünf-Punkte-Programms verstärkt und gezielt sowohl die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch die Chancen-gleichheit und legt für die Periode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 eine Be-reichsleiterinnenquote von 5 Prozent und eine Abteilungsleiterinnenquote von 13 Prozent fest. Der Großteil der ausländischen Mitarbeiter kommt aus den USA und Großbritannien, gefolgt von Spanien und Österreich. Insgesamt sind 45 Nationen vertreten.

Beruf und Familie

Die DFS baut die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kontinuierlich aus und etablierte hier-für eine an den Lebensphasen orientierte Personalpolitik. Sie trägt seit 2014 das Zertifikat des „audit berufundfamilie“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung und lässt dieses nun in 2017 neu bestätigen. Die DFS beteiligt sich seit 2011 am Standort der Unternehmenszentrale in Langen an der Unterhaltung einer Kindertagesstätte. Den Mitarbeitern stehen dort, wie auch an den DFS-Niederlassungen München und Karlsruhe, Belegplätze zur Betreuung ihrer Kin-der zur Verfügung. Außerdem bietet die DFS seit 2016 ein Betreuungsprogramm für schul-pflichtige Kindern in den Sommerferien an. Über ihre gesamte Berufszeit hinweg stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter ande-rem flexible Arbeitszeitmodelle, Gesundheitseinrichtungen, ein Betriebssportverein, Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.

Persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter

Der DFS ist bewusst, dass ein großer Teil des künftigen Unternehmenserfolgs an die Weiter-entwicklung individueller Stärken und Fähigkeiten der Mitarbeiter gekoppelt ist. Hierfür bietet sie ein breites Angebot zur Förderung fachlicher und überfachlicher Kompeten-zen. Lernbereitschaft, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Feedbackkultur spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Ausbildung

Die DFS ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und bietet Berufseinsteigern seit vielen Jahren attraktive Ausbildungs- und Studienplätze. Ausbildungsbeginn bei der DFS

2016 2015

Gesamt 57 60

Fluglotse 42 48

Duales Studium/Ausbildung 15 12

Veränderung gegenüber Vorjahr (%) -5,0 27,7

Neben der Ausbildung zum Fluglotsen umfasst das derzeitige Ausbildungsspektrum der DFS duale Studiengänge in den Mangelberufen Elektrotechnik, Informatik, Flugsicherungstechnik und Luftverkehrsmanagement sowie kaufmännische Ausbildungsplätze. Damit deckt die DFS ihren Bedarf an Fachkräften, die auf diesem Wege innerhalb des Un-ternehmens ausgebildet werden und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Ausbildung oder dem Studium Aufgaben innerhalb der DFS übernehmen werden. Auch in Zukunft bietet die DFS interessante Ausbildungs- und Studienplätze mit Perspektive.

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Tarifverhandlungen

Die Tarifparteien einigten sich am 20.12.2016 zu einer Vielzahl tariflicher Themen. Die „Eckpunkte Konzerntarifvertrag (KonzernTV)“ sehen Verhandlungsverpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen in Mehrheitsbeteiligungen sowie im Drittgeschäft vor, wobei be-reits bestehende eigene Tarifverträge weitergelten. Zudem vereinbarten die Parteien einen bis zum 31.12.2021 befristeten Ausgliederungsschutz für Arbeitsverhältnisse, Aufgaben oder Funktionen, die unmittelbar zur Erfüllung der in § 27c LuftVG (Flugverkehrsdienste, Kommu-nikationsdienste, Navigationsdienste, Überwachungsdienste) bezeichneten Dienste erforder-lich sind sowie Verhandlungsverpflichtungen für alle anderen Restrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse, Aufgaben oder Funktionen außerhalb der genannten gesetzlichen oder hoheitlichen Bereiche. Die Einigung zum Strukturtarifvertrag regelt insbesondere Ansprüche der Mitarbeiter auf Altersteilzeit. Diese richtet sich auf eine Arbeits- und Freistellungsphase (Blockmodell) und knüpft an eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 20 Jahren und eine differenzierte Quotie-rung (max. 50 Prozent eines Jahrgangs). Arbeits- und Freistellungsphase betragen bei ad-ministrativen Mitarbeitern maximal sechs Jahre, bei operativen Mitarbeitern maximal acht Jahre. Der Vergütungstarifvertrag umfasst vier Kalenderjahre und erhöht die Entgelte rückwirkend zum 1. Januar 2016 um 1,5 Prozent, zum 1. April 2017 um 2,0 Prozent, zum 1. April 2018 um 2,0 Prozent sowie zum 1. April 2019 um weitere 2,7 Prozent. Die DFS stellt zusätzlich 0,3 Prozent der tariflichen Monatsentgelte einem durch den Tarifpartner noch zu gründenden Förderverein zur Verfügung. Einige der getroffenen Vereinbarungen müssen noch konkret in Tarifverträgen umgesetzt und an die konkreten betrieblichen Erfordernisse angepasst werden.

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4 Compliance

Die bundeseigene DFS und die inländischen Tochterunternehmen, deren Mehrheitseigen-tümer die DFS ist, unterliegen dem Anwendungsbereich des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes. Er verpflichtet die Geschäftsführung, für die Einhaltung und Be-achtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sor-gen. Auf dieser Grundlage richtete die DFS 2011 ein Compliance-Management-System (CMS) ein. Gemeinsam mit dem Risikomanagementsystem (RMS) und dem internen Kontrollsystem (IKS) für den Rechnungslegungsprozess bilden diese Elemente die drei Säulen der auf Risi-kovorsorge ausgerichteten Unternehmensstruktur. Das Compliance-Gremium berät den Compliance-Beauftragten. Es setzt sich aus Führungs-kräften der ersten Führungsebene der Bereiche Konzerndatenschutz und Qualitätsmanage-ment, Unternehmenssicherheitsmanagement und Unternehmenssteuerung zusammen. Um die Verbindung des CMS in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sicherzustellen, wird das Gremium um den Leiter Finanzmanagement, die Leiterin Risikoma-nagement und den Leiter Konzernrevision als ständige Gäste ergänzt. 2016 fanden turnus-gemäß vier Sitzungen des Compliance-Gremiums statt. Mitarbeiter der DFS können sich bei Verdacht auf einen Compliance-Verstoß auch an einen externen Ombudsmann wenden. Schwerpunkt der Aktivitäten 2016 waren die Aufnahme weiterer Compliance-Kontrollprozesse, insbesondere im operativen Bereich, sowie die Durchführung eines internen Compliance-Audits. Das Compliance-Management-System wird fortwährend weiterentwickelt und ausgebaut. Organisatorisch ist es dem Bereich Institutionelles/Recht zugeordnet. Über den Compliance-Beauftragten führt ein direkter Berichtsweg zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat.

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5 Risikobericht

5.1 Risikomanagementsystem Die DFS verfügt über ein eingespieltes Instrumentarium zur Identifikation, Analyse, Überwa-chung und Steuerung der mit dem Geschäftsbetrieb einhergehenden Risiken. Der Risikoma-nagement-Prozess wird zentral vom eigenständigen Bereich Risiko- und Vertragsmanage-ment geführt. Er wird zur bereichs- und prozessübergreifenden Evaluierung der gemeldeten Risikosituationen vom „Risikomanagement-Ausschuss" (RMA) unterstützt. Diesem Gremium gehören in der Regel Mitglieder der ersten Führungsebene an, die nah am unternehmer-ischen Entscheidungsgeschehen sind, die unternehmensweite Zusammenhänge kennen und daher zu einer zutreffenden Gesamtschau beitragen können. Die mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften der DFS werden systematisch in eige-nen Risikomanagementsystemen geführt und überwacht. Die Risikomanagementsysteme der Tochtergesellschaften orientieren sich an den Konzernvorgaben und berichten über das Risikomanagement der DFS an die Konzernleitung. Das Risikomanagement orientiert sich an den Veränderungen der Luftverkehrsbranche und des Unternehmens, entwickelt das Risikomanagement methodisch weiter und gewährleistet somit auch zukünftig eine frühzeitige Identifikation und Bekämpfung von Unternehmensrisi-ken. Der Fachbereich legt mit einer Prozessbeschreibung und einer fachlichen Anweisung Stan-dards für die laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung, Bewertung, Doku-mentation und Berichterstattung von Unternehmensrisiken fest. Die Früherkennung von Risi-ken beginnt bereits mit den Anträgen zur Genehmigung von Geschäftsvorhaben und Projek-ten. Die Themenfelder zur Prüfung etwaiger Auswirkungen umfassen die Kategorien Betrieb (z.B. Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, Infrastruktur), Finanzen (z.B. Kosten, Finanzmarkt, Kunden bzw. Lieferanten), Führung (z.B. Strategie, Personal, Organisation) sowie externes Umfeld (z.B. Politik und Gesetze, Katastrophen und Terroranschläge). Die Leiter der Organisationseinheiten identifizieren im Rahmen ihrer Führungsaufgaben mögliche/bestehende Risiken und tragen die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Aussagen zur Risikosituation ihrer Bereiche. Sie berichten im Regelfall vierteljährlich, es sei denn, der Anlass erfordert eine Ad-hoc-Meldung. Eine Risikomeldung beinhaltet die Beschreibung und die Bewertung des Risikos sowie die Ursachen und Gegenmaßnahmen. Der Prognosezeitraum beträgt im Allgemeinen ein Jahr. Die Risikobewertung umfasst alle Segmente und richtet sich nach einer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe der betrachteten Gefährdungen durch die meldenden Bereiche. Dabei wird grundsätzlich eine quantifizierte Bewertung ange-strebt; in begründeten Fällen ist eine qualifizierte Bewertung zulässig. Für die Bandbreite einer quantifizierten Bewertung sind Eckwerte in einer Bewertungsmatrix zentral festgelegt. Im Risikobericht an GF und AR werden ausschließlich bestandsgefährdende Risiken gemel-det. Die Risikoberichterstattung an die Geschäftsführung findet vierteljährlich statt, der Aufsichts-rat wird halbjährlich informiert. Beide Berichte enthalten auch eine Übersicht der Verände-rungen zur Vorperiode sowie alle Meldungen, die im Berichtszeitraum nicht mehr als Unter-nehmensrisiko eingeschätzt wurden. Die Ordnungsmäßigkeit des Risikomanagementsystems wird von der internen Revision so-wie im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von den beauftragten Wirtschaftsprüfern regel-mäßig geprüft.

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5.2 Wesentliche Risiken

5.2.1 Unternehmensstrategische Risiken Unternehmensstrategische Risiken entstehen im Wesentlichen aus der Fehleinschätzung von Umfeldbedingungen und künftigen Marktentwicklungen. Sie können zu einer inadäqua-ten Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten mit negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der DFS führen. Die DFS widmet deshalb der Analyse und Progno-se des Luftverkehrs, der politischen Umgebung sowie der europäischen Gebühren- und Leis-tungsregulierung (Charging and Performance Scheme) besondere Aufmerksamkeit. Die Ge-schäftsführung kontrolliert im engen Zusammenspiel mit allen Gremien regelmäßig ihre Ein-schätzungen, überprüft Abweichungen und erörtert Risiken. Die Geschäftsführung der DFS sieht daher nur ein geringes unternehmensstrategisches Risiko.

5.2.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

5.2.2.1 Grundlagen des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die DFS verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Das Management dieser Risiken ist ein integraler Bestandteil der Planung und Umsetzung. Die Geschäftsführung legt die zugehörige Unternehmenspolitik fest. Sie zielt auf Vermeidung neuer sowie die Begrenzung bzw. Minimierung vorhandener Risiken. Das DFS-Finanzmanagement setzt diese Vorgaben um und wendet ein System zur Steuerung von finanziellen Risiken an, das auf das spezifische Geschäft der DFS zugeschnitten ist. Insbe-sondere seit Beginn der globalen Finanzmarktkrise verfolgt und analysiert die DFS kontinu-ierlich im kritischen Dialog mit Hausbanken und Ratingagenturen die Ereignisse an den Fi-nanzmärkten, um ggf. bestehende Strategien neu zu bewerten oder neue Strategien zu ent-wickeln. Als Teil des gesamten Risikomanagementsystems setzt die DFS zum Management von Marktpreisrisiken (Zinsen, Devisen) Value-at-Risk-Analysen (VaR) ein. Bei diesen Analysen wird wöchentlich die Risikoposition vom Bereich Treasury aufgrund von Marktpreisrisiken gemessen und in regelmäßigen Abständen an die Geschäftsführung berichtet. Der VaR kennzeichnet den absoluten Wertverlust einer im Unternehmen definierten Risikoposition, der mit einer zuvor definierten Wahrscheinlichkeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht überschritten wird. Die Ermittlung des VaR bei der DFS basiert auf einem Haltezeit-raum von zehn Tagen und einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Der kumulierte Verlust lag am 31. Dezember 2016 mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit unter 2.707 TEUR (Vor-jahr: 2.123 TEUR). Der VaR wird mit Hilfe von statistischen Zeitreihen über relevante Finanzmarktdaten (Zins-sätze, Devisenkurse) ermittelt. Durch sogenannte historische Simulationen aus der Vergan-genheit werden Szenarien in die Zukunft extrapoliert, unter deren Anwendung simulative Marktwertveränderungen für die Finanzinstrumente errechnet werden. Bestandteil dieser Marktrisikoanalyse sind alle Geldmarktgeschäfte der DFS, die begebenen Anleihen, Schuldscheindarlehen, Wertpapiere, Devisen-Sicherungsgeschäfte sowie die da-zugehörigen Risikopositionen (Fremdwährungsbestellungen, Fremdwährungsforderungen/ -verbindlichkeiten). Klar definierte Rahmenbedingungen unterstützen die berichtsorientierte Steuerung der Risi-ken. Transaktionen mit derivativen Instrumenten ohne Designation (Grundgeschäft) zu Spe-kulationszwecken sind verboten. Im Finanzanlagebereich werden Geschäfte nur mit Unter-nehmen kontrahiert, die über ein Rating von langfristig mindestens A+/A1, kurzfristig A-2/P-2 oder entsprechend hohe Bonität bzw. sonstige Risikoabsicherung verfügen.

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5.2.2.2 Liquiditätsrisiko Die tägliche Liquidität wird vom Bereich Treasury überwacht und mit Hilfe einer unterjährigen und mittelfristigen Liquiditätsplanung gesteuert (vgl. 2.4.3).

5.2.2.3 Ausfallrisiko Das operative Geschäft im Bereich Strecke sowie im An- und Abflug und die preisfinanzier-ten Aktivitäten sowie Finanzinstrumente setzen die DFS einem Ausfallrisiko und zunehmend einem Einzugs- und Vollstreckungsrisiko aus. Daher werden im operativen Geschäft die For-derungen laufend überwacht und Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksich-tigt. Die DFS fordert zudem im An-/Abflugbereich Sicherheitsleistungen von Kunden mit rele-vanten Umsatzvolumina ein, sofern definierte Warnschwellen überschritten werden. Für den Bereich Strecke fakturiert EUROCONTROL alle Flüge auf Basis von Datenübermitt-lungen der einzelnen Mitgliedsstaaten und ergänzender Informationen des Network Mana-gers. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis zu diesem Zeitpunkt bekannter Rahmendaten (Operator, Gewicht, Distanz). In Einzelfällen werden bei offenen Forderungen nach Konsulta-tion mit den Mitgliedsstaaten und billigem Ermessen Vereinbarungen getroffen, in denen Dritte für erbrachte Leistungen Teilzahlungen leisten. EUROCONTROL erhebt keine Sicher-heiten, leitet aber zur Beitreibung fälliger Forderungen, die innerhalb der gesetzten Fristen nicht bezahlt werden, Durchsetzungsmaßnahmen ein. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Mitgliedsstaaten. Die DFS kann diese Ermessensentscheidungen von EUROCONTROL nicht beeinflussen. Die zwischenstaatliche Vereinbarung „Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren vom 12. Februar 1981 (BGBl. 1984 II S. 109)“ auf europäischer Ebene hindert sie daran, drohende Forderungsausfälle im Streckenbereich durch die Einforderung von Sicherheitsleistungen zu begrenzen. Ungeachtet dieser Restriktionen lehnt die Regulie-rungsbehörde derzeit eine Einbeziehung der Einziehungs-, Ausfall- und Vollstreckungsrisi-ken als „Uncontrollable Costs" ab. Das maximale Ausfallrisiko geben die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wieder. Gewährleistungsverpflichtungen für das Drittgeschäft werden im Rahmen eines auftragsbe-zogenen Qualitätsmanagements verlangt.

5.2.2.4 Ratingrisiko Externe Ratingagenturen und die Deutsche Bundesbank (Notenbankfähigkeit der Schuldtitel der DFS) beobachten die wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit der DFS. Nega-tive Analysen und Herabstufungen der Ratings können sowohl die Aufnahme von Fremdmit-teln erschweren als auch die Konditionen der Finanzierung beeinträchtigen und damit zu höheren Zinslasten führen. Die DFS hat für einen Teil der bei ihr im Einsatz befindlichen Flugsicherungssysteme des Anlagevermögens in den Jahren 2002 und 2003 eine „US-Lease-in/Lease-out-Transaktion" (fünf Tranchen) mit zwei US-amerikanischen Investoren abgeschlossen (QTE-Transaktion). Diese Transaktion wurde im 2. Quartal 2012 im Wesentlichen beendet. Die verbleibende innerdeutsche Rumpfstruktur mit einer Restlaufzeit bis einschließlich 2021 beschränkt sich noch auf eine Forderung gegen die Nord/LB (Darlehensnehmer) und auf eine Verbindlichkeit gegenüber der KfW (Darlehensgeber). Die hiermit im Zusammenhang stehenden Zahlungs-ströme stehen sich betrags-, fristen- und währungskongruent gegenüber. Die DFS trägt wäh-rend der Laufzeit das Ausfallrisiko der Nord/LB i.H.v. 40,6 Mio. EUR (Vorjahr 43,8 Mio. EUR)

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zum Bilanzstichtag. Sollte das Rating der DFS unter AA- (Standard & Poor´s) oder Aa3 (Moody´s) fallen, ist die KfW zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens berechtigt. In diesem Fall müsste die DFS innerhalb einer Frist von 30 Tagen einen Dritten benennen, der die Forderung der KfW gegenüber der DFS i.H.v. 50,5 Mio. EUR (Vorjahr 52,9 Mio. EUR) erwirbt.

5.2.2.5 Zinsänderungsrisiko Sowohl im Bereich der Finanzierungen, der Finanzanlagen sowie der Bewertung der Ver-pflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist die DFS einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die effektive Steuerung des Zinsänderungsrisikos wird durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit- und Volumenkongruenz zwischen Grund- und Siche-rungsgeschäft gewährleistet. Die DFS beobachtet die Regulierung, um mit sachgerechten Maßnahmen auf Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung reagieren zu können.

5.2.2.6 Wechselkursrisiko Die DFS unterliegt Transaktionsrisiken im Rahmen grenzüberschreitender Beschaffungsvor-gänge. Der größte Teil der Fremdwährungsbestellungen/-verbindlichkeiten entsteht durch Lieferantenfakturierung in US-Dollar (USD). Das Gesamtvolumen betrug ca. 0,6 Mio. USD im Berichtszeitraum (Vorjahr: 1,7 Mio. USD). Andere Währungen sind nur in geringem Umfang betroffen. Sicherungsgeschäfte mithilfe derivativer Finanzinstrumente begrenzen diese Risiken. Wech-selkursrisiken von Finanzgeschäften (Fremdwährungsanleihen, Commercial Paper) werden sofort bei Geschäftsabschluss kongruent abgesichert.

5.2.3 Leistungswirtschaftliche und informationstechnische Risiken Die DFS und ihre Tochterunternehmen räumen der Sicherheit des Luftverkehrs oberste Prio-rität ein. Für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten richteten sie deshalb Sicherheits-managementsysteme (Safety & Security) entsprechend den Vorgaben der VO (EU) 1035/2011 ein. In das Risikomanagementsystem der DFS bzw. der Töchter wurden neben den Systemen und Anwendungen der Flugsicherungsdienste auch administrative Systeme und Anwendungen aufgenommen. Auf Ebene der Planung, der Realisierung und des Betriebs der Infrastruktur der DFS und ihrer Tochterunternehmen werden vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlich-keit eines die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden und wirtschaftlich relevanten Aus-falls der betrieblichen Infrastruktur zu minimieren. Wo es für die Erbringung von Flugsiche-rungsdiensten erforderlich ist, sind dies beispielsweise die Redundanz, Diversifikation und räumliche Trennung kritischer Systeme, die umfangreiche Datensicherung mit Auslagerung und das SAP-Backup-Rechenzentrum.

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5.2.4 Personelle Risiken Das Engagement und die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die DFS zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des deutschen Luftraums sowie für die effizien-te Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Die ökonomische Regulierung und der technologische Wandel stellen das Unternehmen vor spürbare Veränderungen. Das Personalmanagement entwickelt Maßnahmen, die das Ma-nagement sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen, Veränderungen chancenorientiert umzusetzen. Der demografische Wandel und der stärker werdende Wettbewerb der Unternehmen um hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte bilden ein weiteres nicht zu unterschätzendes Risiko, was mit dem bis 2030 prognostizierten Rückgang der Erwerbsquote in Deutschland um ca. zehn Prozent weiter an Bedeutung gewinnen dürfte. Auch die interne Demografie birgt langfristig Risiken hinsichtlich einer ausgewogenen Altersstruktur und der nachhaltigen Sicherung fachlicher Fähigkeiten. Mit einem zielgerichteten strategischen Personal- und Führungskräfteentwicklungsprogramm und gezielte Personalmarketing- und Rekrutierungsmaßnahmen trägt das Personal-management dazu bei, das Humankapital zu erhalten und notwendigenfalls durch qualifizier-te externe Fachkräfte zu ergänzen. Ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt die Erhaltung der Ge-sundheit und die Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5.2.5 Versicherte Risiken

Der Versicherungsschutz der DFS deckt die gängigen versicherbaren Risiken der DFS und ihrer Tochterunternehmen ab. Er umfasst insbesondere die Kompensation für den Verlust oder die Beschädigung von Sachwerten einschließlich daraus resultierender Betriebsunter-brechungen abzüglich der üblicherweise vereinbarten Selbstbehalte. Bei der Beurteilung der versicherten Risiken ist zu berücksichtigen, dass die DFS weitge-hend hoheitliche Verwaltung im Sinne des Art. 87d des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 31b und 31d des Luftverkehrsgesetzes im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland aus-übt. Infolgedessen haftet die Bundesrepublik Deutschland bei Ansprüchen Dritter nach den allgemeinen Grundsätzen der Staatshaftung. Es wurde eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit einem Limit von 767 Mio. EUR pro Schadensfall abgeschlossen, mit der die Bundesre-publik Deutschland im Falle eines von der DFS schuldhaft verursachten Schadensereignis-ses freigestellt würde. Für nicht hoheitliche Tätigkeiten ist die gesetzliche Haftpflicht gedeckt. In Fällen vertraglich übernommener Tätigkeiten, wie beispielsweise der Vorfeldkontrolle oder der Wahrnehmung von Flugverkehrsdiensten im Ausland durch Tochterunternehmen ist die jeweils vertraglich übernommene Haftpflicht bis zur vereinbarten Höhe gedeckt. Auch Schadensersatzansprüche Dritter aus Betriebshaftpflichtrisiken sind über Versicherun-gen abgedeckt.

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5.2.6 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs-prozess stellt die ordnungsmäßige und effiziente Darstellung aller finanz- und rechnungsle-gungswirksamen Transaktionen und der damit verbundenen Geld- und Leistungsströme si-cher. Die Beurteilung der Geschäftsvorfälle und ihre Erfassung erfolgen unter Einhaltung internationaler und nationaler Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften sowie unter Beachtung der gültigen Vorgaben des europäischen und nationalen Gebührenrechts, des Steuer- und Gesellschaftsrechts und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die zuständigen Bereiche verfügen über eine entsprechende Aufbau- und Ablauf-organisation, Aufgaben sind in Funktionsdiagrammen und ISO-zertifizierten Dokumenten beschrieben. Für jeden Mitarbeiter dieser Bereiche sind prozess- und kompetenzorientierte Stellenbeschreibungen vorhanden. Alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle werden mit dem standardisierten Enterprise Resource Planning (ERP)-Softwareprodukt SAP R/3 erfasst. Die eingesetzte Software führt programmierte Plausibilitätsprüfungen durch. Die im System hinterlegten Zugriffsberechti-gungen und Funktionstrennungen werden außerhalb des Finanzbereichs verwaltet. In allen Bereichen ergänzen detaillierte unternehmensinterne Anweisungen die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Dazu gehören verbindliche Festlegungen in Form von internen Bilanzierungshandbüchern, -richtlinien und -anweisungen, die die Abbildung von Sachverhalten nach IAS/IFRS, HGB, Gebührenrecht und steuerrechtlichen Gesichtspunkten beinhalten. Diese Festlegungen werden laufend überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Spezi-elle Fragestellungen aufgrund komplexer, einmaliger oder nicht gewöhnlicher Geschäftsvor-fälle werden darüber hinaus über Bilanzierungsentscheidungen geregelt. Für die interne Rechnungslegung gelten spezielle, auf das Geschäftsmodell der DFS ausge-richtete europäische Rechtsverordnungen. Neben der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit wird die Trennung gebührenfinanzierter und preisfinanzierter Aufgaben vollzogen. Im regulierten Geschäft wird dabei zwischen den regulierten Teilbereichen Strecke und An- und Abflug un-terschieden. Interne und externe Rechnungslegung berichten der Geschäftsführung monatlich über mög-liche Problemsachverhalte und identifizierte Risiken. Die Differenzen der Ist-Ergebnisse zu den Planungen werden analysiert. Kontinuierliche und standardisierte Informationen an den Aufsichtsrat ergänzen die interne Berichterstattung. Es werden Frühwarnsignale definiert, mit deren Unterstützung Abweichungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit systematisch ent-gegengewirkt werden kann. Die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt in einem organisierten Prozess und wird von einem zentralen Bereich der DFS koordiniert. Sie folgt einer detaillierten Ab-laufplanung, standardisierten Informations- und Abfragemethoden sowie auf die Anforderun-gen des Konzerns zugeschnittenen Checklisten, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der verarbeiteten Informationen sicherzustellen. Regelmäßige Abstimmungen mit allen am Er-stellungsprozess Beteiligten gewährleisten einen optimalen Informationsaustausch. In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Die Auf-gaben zwischen allen am Erstellungsprozess Beteiligten sind klar getrennt. Die Funktions-trennung und das Vier-Augen-Prinzip werden dabei konsequent umgesetzt. Komplexe versi-cherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden von spezialisierten Dienstleis-tern erstellt und von der DFS plausibilisiert und auf Verwertbarkeit geprüft. Gewonnene Er-kenntnisfortschritte setzt die DFS zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Zuverläs-sigkeit des Prozesses ein. Die Abschlussprüfer nehmen an den beratenden Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichten über ihre Prüfungsergebnisse. Die interne Revision führt in unregelmäßigen Abständen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durch. Auch abschlussrelevante Prozesse werden hierbei untersucht.

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Mit den zuvor beschriebenen, miteinander verzahnten Instrumenten verfügt die DFS über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in der Rechnungslegung, welches die Ver-mittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sicherstellen soll. Bewusst oder unbewusst vorgenommene fehler-hafte Handlungen sollen hierdurch weitestgehend vermieden und mit hoher Wahrscheinlich-keit aufgedeckt werden können.

5.3 Gesamteinschätzung zur Risikolage Die Geschäftsführung erkennt derzeit – mit Ausnahme von abstrakten Terror- und Katastro-phenszenarien – keine Risiken, die einzeln oder gebündelt den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.

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6 Prognosebericht

6.1 Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf den Luftverkehr Die Aussichten für die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2017 haben sich tendenziell verbessert. Die Wirtschaft der USA wuchs im zweiten Halbjahr 2016, die Produktivität der Länder der Europäischen Union nimmt stetig zu, das Wachstum in China bleibt auf hohem Niveau und die großen rohstoffexportierenden Länder Russland und Brasilien dürften all-mählich ihre Rezession verlassen. Nach dem Anstieg des globalen BIP von 2,9 Prozent im Jahr 2016 erwartet die OECD für das Jahr 2017 einen Zuwachs von 3,3 Prozent. Führende Wirtschaftsinstitute erwarten für das Jahr 2017 für Deutschland ein Wachstum des BIP zwischen 1,1 Prozent und 1,7 Prozent. Die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands wird nach deren Einschätzung maßgeblich von den privaten Konsumausgaben abhängen. Das günstige Zinsniveau fördert die öffentlichen und privaten Investitionen, so dass auch hier-durch deutlich spürbare Wachstumsimpulse ausgehen. Die Bundesregierung erwartet in ih-rer Herbstprojektion 2016 einen Anstieg des BIP von preisbereinigten 1,4 Prozent im Jahr 2017. Für das Jahr 2018 geht man von einer Steigerung von 1,8 Prozent aus, während die drei nachfolgenden Jahre bis 2021 mit jeweils 1,4 Prozent Wachstum pro Jahr wesentlich schwächer eingeschätzt werden. Die internationale Luftfahrt wird aufgrund gesunkener Kerosinpreise und einer besseren Aus-lastung nach Meinung des Internationalen Luftfahrtverbandes International Air Transport Association IATA im Jahr 2017 einen Gewinn von ca. 29,8 Milliarden Euro erzielen. Dies entspricht einer Nettogewinnmarge von 4,1 Prozent. Es wird damit das dritte Jahr in Folge sein, in dem die Fluggesellschaften eine Kapitalrendite (7,9 Prozent) erzielen werden, die über den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (6,9 Prozent) liegt. Weltweit erwartet der Verband einen Anstieg der Passagierflüge von 6,9 Prozent, während er im Frachtbereich nur mit einem Zuwachs von 3,0 Prozent rechnet. EUROCONTROL rechnet für 2017 in der aktuellen STATFOR-7-Jahres-Prognose („EURO-CONTROL SEVEN-YEAR FORECAST", Stand: Februar 2017) im deutschen Luftraum mit einer Zunahme von IFR-Flügen von 3,3 Prozent. Für den gesamten Prognosezeitraum bis zum Jahr 2023 prognostiziert STATFOR im Low-Growth-Szenario einen Anstieg des Luftver-kehrs von 0,7 Prozent pro Jahr bezogen auf das Jahr 2016. Für die DFS ist innerhalb der zweiten Regulierungsperiode der revidierte Leistungsplan maßgebend. Für die Strecke ist in diesem Plan eine Zunahme des Luftverkehrs im Jahr 2017 von 0,5 Prozent im Vergleich zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen 2016 und im An- und Abflug von 0,4 Prozent vorgesehen. Für den gesamten Regulierungszeitraum bis 2019 schreibt der Leistungsplan ein jährliches Wachstum von 0,9 Prozent für den Bereich Strecke und 1,2 Prozent für den Bereich An-/ Abflug vor.

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6.2 Zukünftige Entwicklung der DFS

6.2.1 Reguliertes Geschäft

Single European Sky (SES)

Die SES-Initiative der Europäischen Kommission zielt auf die Bildung und Verwaltung eines einheitlichen, grenzüberschreitenden europäischen Luftraums (SES) ab. Sie fordert die Optimierung der Kapazität und Dienstleistungsqualität und erwartet die Bildung sog. funktio-naler Luftraumblöcke (Functional Airspace Block, FAB), die sich zukünftig nicht mehr an nationalen Grenzen, sondern an den Hauptverkehrsströmen orientieren sollen. Die EU-Verordnungen zur „Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen“ (VO (EU) 390/2013) sowie zur „Einführung einer gemeinsamen Gebüh-renregelung für Flugsicherungsdienste“ (VO (EU) 391/2013) legen im Rahmen des SES-lI-Pakets seit 2012 ein Leistungssystem für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen im Streckenkontrolldienst fest. Es zielt auf die Verbesserung der Leistungen der Flugsiche-rungsdienste, der Netzfunktionen und Kostensituation im einheitlichen europäischen Luft-raum ab. Das Leistungssystem sieht auf europäischer Ebene verbindliche Ziele für Sicher-heit, Kapazität, Umwelt und Kosteneffizienz innerhalb festgelegter Zeiträume (Regulierungs-perioden, vgl. weiter unten) vor.

FAB Europe Central (FABEC)

Die DFS sowie ihre zivilen und militärischen Partner aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz schlossen sich mit ihren jeweiligen Verkehrs- und Vertei-digungsministerien zusammen und errichteten einen funktionalen Luftraumblock (Functional Airspace Block, FAB) in der Mitte Europas (FAB Europe Central, FABEC). Er umfasst als zentrales Element des SES eine Gesamtfläche von ca. 1.713.442 km2, bildet den verkehrs-reichsten und komplexesten Luftraum Europas und beinhaltet die meisten großen europäi-schen Flughäfen und Hubs (Luftfahrt-Drehkreuze). Der FABEC-Staatsvertrag trat zum 1. Juni 2013 mit der Ratifizierung des Königreichs Belgiens in Kraft – damit hatten alle betei-ligten Staaten den Ratifizierungsprozess abgeschlossen und die Ratifizierungsurkunden hin-terlegt. Auf der Ebene der Flugsicherungsorganisationen hat die DFS mit ihren Partnerorga-nisationen ein ANSP-Cooperation Agreement geschlossen, welches ihre Zusammenarbeit regelt. Der FABEC zielt sowohl im zivilen wie auch im zivil-militärischen Bereich auf grenzüber-schreitende Kooperationen. Der FABEC übernimmt und modifiziert ggf. die Zielvorgaben der Europäischen Kommission für Sicherheit, Kapazität, Umwelt und Kosteneffizienz in einer gemeinsamen Position und Umsetzungsplanung mit seinen Partnern.

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Regulierungsperiode 2

Die Europäische Kommission legte die zweite Regulierungsperiode (Referenzperiode) für den Zeitraum von 2015 bis 2019 fest und führte zudem verbindliche europäische Zielwerte für den Schlüsselbereich Sicherheit und ein finanzielles Anreizsystem für den Schlüsselbe-reich Kapazität ein. Der zunächst von den FABEC-Staaten vorgelegte Leistungsplan erfüllte nach Ansicht der EU-Kommission nicht die Vorgaben hinsichtlich der Kosteneffizienz und wurde daher zurückgewiesen. In seiner 64. Sitzung des Single Sky Commitees (SSC) am 21. Februar 2017 einigten sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission nach schwierigen Verhandlungen auf die rückwirkende Annahme des Leistungsplans für die zwei-te Regulierungsperiode (vgl. hierzu Nachtragsbericht im Anhang, Kap. 5.1). Die Vorgaben des bereits revidierten Leistungsplans vermindern die wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit der DFS. Die DFS steht den Festlegungen zum Kosteneffizienzziel im FABEC-Leistungsplan kritisch gegenüber. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens werden stark eingeschränkt und Festlegungen (z.B. zur Eigenkapitalverzinsung) spiegeln das Ge-schäftsrisiko nicht adäquat wider. Für die nächste Regulierungsperiode wird gefordert, dass die EU-Kommission die regulativen Vorgaben stärker an der Leistungsfähigkeit und den ört-lichen Gegebenheiten der Flugsicherungsorganisationen ausrichtet.

EASA

Im Dezember 2015 legte die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EG) 216/2008 (EASA-Basisverordnung) vor. Sollten EU-Ministerrat und EU-Parlament die-sem Paket - möglicherweise in 2017 - zustimmen, werden die Kompetenzen der EASA z.B. in den Bereichen Zertifizierung von ATM/ANS-Herstellern und Ausrüstung erweitert.

Paket SESII+

Das Europäische Parlament verabschiedete bereits 2014 in erster Lesung einen Entwurf für ein gegenüber dem Kommissionsvorschlag geändertes Verordnungspaket SES II+. Zwar einigte sich im Dezember 2014 auch der Rat auf eine sog. "Allgemeine Ausrichtung", schloss aber das Verfahren nicht formell ab, da außenpolitische Differenzen zwischen zwei Ver-tragsparteien nicht gelöst werden konnten. Im Jahr 2016 ruhten deshalb alle weiteren Arbei-ten am Paket SES II+. Daher bleibt die weitere Entwicklung dieser Initiative zum gegenwärti-gen Zeitpunkt unklar.

Programm iCAS

Die DFS startete das Programm iCAS (iTEC Center Automation System), um alle Projekte, Teilprojekte und Einzelmaßnahmen zur Entwicklung des ATS-Systems iCAS, dem zukünfti-gen Flugsicherungssystem in allen Kontrollzentralen der DFS, zu bündeln. Es umfasst so-wohl die konkreten Beschaffungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Bereitstellung des Flugsicherungssystems iCAS für die Kontrollzentralen der DFS als auch vielfältige bilaterale und multinationale Kooperationsmaßnahmen auf europäischer Ebene. Das Programm iCAS soll sicherstellen, dass die multinationalen Initiativen zur Gestaltung des künftigen europäi-schen Flugverkehrsmanagementsystems und die Entwicklung des Flugsicherungssystems iCAS koordiniert erfolgen und die Interessen der DFS angemessene Berücksichtigung fin-den.

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SESAR

Des Weiteren trägt die DFS den europäischen Anforderungen zur Modernisierung des Flug-verkehrsmanagementnetzwerks mit der Teilnahme an dem Projekt SESAR Rechnung, in-dem sie gemeinsam mit ihren Partnern unter Führung des SESAR Joint Undertaking (SJU) bedarfsgerechte Technologien und Verfahren entwickelt (vgl. 1.5). Die DFS ist seit Juni 2009 zusammen mit anderen führenden Organisationen aktives Mitglied des SJU.

Deployment Manager

Die DFS strebt im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung maßgeblichen Einfluss bei der SES-Initiative der Europäischen Kommission an. Daher ist die DFS seit Juni 2009 zusam-men mit anderen führenden Organisationen aktives Mitglied des SESAR Joint Undertaking (SJU). Sie entwickelte und modernisierte in mehreren Projekten die Anforderungen an Flug-verkehrsmanagementnetzwerke sowie bedarfsgerechte Technologien und Verfahren. Seit 2014 mündet der SESAR-Entwicklungsprozess in die langfristige Phase der technischen Umsetzung und Errichtung von Air Traffic Management (ATM)-Verfahren (Deployment Management). Als Teil des Konsortiums SESAR Deployment Alliance, einer branchenüber-greifenden Partnerschaft bestehend aus vier Fluggesellschaften, elf Flugsicherungsorganisa-tionen sowie fünfundzwanzig Flughafenbetreibern, erfüllt die DFS den 2014 erhaltenen Kommissionsauftrag zur Planung, Koordinierung und Umsetzung einer umfassenden Moder-nisierung des europäischen Luftraums im Rahmen des Deployment Managements für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Der Auftrag finanziert sich aus Mitteln europäischer Förderpro-gramme (CEF – Connecting Europe Facility), die für das Deployment Management insge-samt etwa 2,5 Milliarden Euro vorsehen. Die DFS nimmt damit Einfluss auf die Einführung neuer Technologien und Verfahren und profitiert, neben substanziellen Fördergeldern auch von der Vermeidung fehlerhafter Kostenallokationen bzw. Fehlinvestitionen.

Remote Tower Control (RTC)

Der Bereich Tower kontrolliert zukünftig die internationalen Verkehrsflughäfen Saarbrücken (SCN), Erfurt (ERF) und Dresden (DRS) durch moderne Kamera- und Übertragungstechnik. Er bündelt die Flugplatzkontrolle am Standort in Leipzig (LEJ) und verspricht sich sowohl durch zukunftsfähige Technologien und Verfahren als auch den optimierten und effizienteren Personaleinsatz unter einem einheitlichen Berechtigungs- und Betreiberkonzept langfristige Kostensenkungen.

Centralised Services

Im Frühjahr 2013 stellte EUROCONTROL die Initiative „Centralised Services" vor, mit der neun von EUROCONTROL identifizierte operative Unterstützungsdienste nicht mehr natio-nal, sondern zentral für alle EUROCONTROL-Mitgliedsstaaten erbracht werden sollen. Die DFS unterstützt grundsätzlich den von EUROCONTROL vorgeschlagenen Ansatz und will sowohl Chancen wahrnehmen als auch Risiken minimieren, die sich durch die Umset-zung der EUROCONTROL-Initiative ergeben können. EUROCONTROL hat die ursprünglich neun Dienste auf 18 Arbeitspakete aufgeteilt, die mehrheitlich ausgeschrieben wurden. Nach der Bewertung aller Centralised Services-Teildienste war eine Teilnahme an vier Arbeitspa-keten vorgesehen. Die DFS gab ein Angebot ab und verzichtete aufgrund von Ressourcen-verfügbarkeit und ungeklärten Haftungs-und Rechtsfragen auf die Teilnahme an einem wei-teren Projekt. Bei zwei Ausschreibungen ist der Leistungsumfang noch nicht abschließend geklärt.

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Darüber hinaus erarbeitet die DFS mit ihren A6-Partnern (A6 ist eine Allianz der europäi-schen ANSPs DFS, DSNA, ENAIRE, ENAV, NATS, PANSA und der ANSP-Konsortien NO-RACON, B4 und COOPANS) Vorschläge zur Optimierung einzelner wichtiger Centralised Services und wird dabei mit Mitteln der „European Commission Innovation & Networks Exe-cutive Agency“ der Europäischen Kommission gefördert.

Betriebsstätte Maastricht

EUROCONTROL übernimmt mit seiner Kontrollzentrale in Maastricht künftig auch die militä-rischen Flugsicherungsdienste in der Hannover UIR und in der Amsterdam FIR. Das Bun-desministerium für Verteidigung (BMVg) entpflichtete die DFS, die seit 1997 Flugsicherungs-dienste für den operationellen militärischen Flugverkehr (Operational Air Traffic, OAT) in der Hannover UIR mit ihrer Niederlassung Maastricht erbringt, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 von ihren Aufgaben. Die DFS-Niederlassung in Maastricht wird aufgelöst. Damit wird das Konzept der zivil-militärischen Integration im gesamten deutschen Luftraum vollendet.

Drohnen

Die Geschäftsführung der DFS hat im März 2016 die Bildung eines bereichsübergreifenden Teams beschlossen, das künftig das Thema Drohnen bearbeitet. Es kümmert sich vor allem um die Weiterentwicklung der DFS-Strategie zu UAS „Unmanned Aircraft Systems" (dt. un-bemannte Luftfahrtsysteme), das daraus resultierende Arbeitsprogramm sowie die Positio-nierung der DFS in dem entstehenden Markt für den zivilen Einsatz von Drohnen. Bei der DFS-Technologiekonferenz „The Drone Challenge“ im November 2016 haben DFS, Deutsche Telekom, Deutsche Post DHL Group und RWTH Aachen ein Projekt zur Erfor-schung von konkreten Anwendungsfällen für unbemannte Fluggeräte vereinbart. Mit Hilfe des Mobilfunknetzes könnten unbemannte Fluggeräte in Zukunft auch außerhalb der Sicht-weite des Steuerers geortet und überwacht werden. Ebenso soll die Entwicklung eines Pro-totyps für ein UAS Air Traffic Management System (UTM) zur Erhöhung der Sicherheit im unkontrollierten Luftraum und Ermöglichung von Flügen außerhalb der Sichtweite des Steue-rers (Beyond Visual Line of Sight) vorangetrieben werden. 6.2.2 Drittgeschäft Die DFS bündelt das Drittgeschäft unter der DFS IBS und ihrer spezialisierten Tochterunter-nehmen. Sie trennt damit zunehmend das Drittgeschäft vom regulierten Geschäft.

Sie bewarb sich im Rahmen Juni 2015 erfolgreich um die militärische Fluglotsenausbildung in Kaufbeuren (verbleibendes Drittgeschäft) und erhielt hierfür im Juli 2015 vom BMVg den Zuschlag. Der am 1. März 2016 unterzeichnete Vertrag umfasst ein Volumen von knapp 160 Mio. Euro bei einer Mindestaufzeit von 20 Jahren. Die Integrations- und Betriebsphase be-ginnt zum 1. Januar 2017. Die DFS fördert damit die zivil-militärische Integration.

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6.3 Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

6.3.1 Erlöse und Kosten Die Geschäftsführung beobachtet derzeit für die zweite Regulierungsperiode eine stabile Verkehrsentwicklung im Rahmen der planerischen Annahmen. Die Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und damit verbunden die ökonomische Regulierung von Flugsicherungsgebühren führt in der zweiten Regulierungs-periode nach wie vor zu einer Teilung des Verkehrsrisikos und der Erlösrisiken zwischen Luftraumnutzer und Flugsicherung, die aufgrund der Schwankungsbreite der von der natio-nalen Aufsichtsbehörde vorgegebenen Verkehrsprognose und dem langen Vorhersagezeit-raum nur mit hohen Unsicherheiten abschätzbar sind. Daneben zwingen anspruchsvolle Regulierungsvorgaben die DFS zu erhöhten Sparanstren-gungen, die im Rahmen des Fünf-Punkte-Programms umgesetzt werden. Die Geschäftsfüh-rung passt die Personalnachführung im Bereich der Flugverkehrskontrolle konsequent der stagnierenden Verkehrsentwicklung an und verstetigt sie langfristig. Die Nachbesetzung von freien Stellen unterliegt weiterhin einer kritischen Prüfung. Die Geschäftsführung sieht keine Auswirkung der eingeführten Anreizsysteme (Kapazität) auf die Ertragslage. Mit dem am 25. November 2016 verabschiedeten Haushaltsgesetz 2017 (BT-Drucksachen 18/9200, 18/9202) plant der Bund, der DFS VFR-Vollkosten, Personal- und Pensionslasten ehemaliger öffentlicher Bediensteter der BFS bzw. des LBA, FABEC-Verwaltungskostenbeiträge und die Infrastrukturgestellung an EUROCONTROL im Gesamt-volumen von 34,0 Mio. EUR zu erstatten.

6.3.2 Eigenkapitalstärkung durch die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland stärkt die Eigenkapitalbasis der DFS in Höhe von insge-samt 601,9 Mio. EUR. Am 04.01.2017 zahlte sie die zweite Tranche in Höhe von 112,5 Mio. EUR. Sie zahlt die noch ausstehenden Einlagen auf das Stammkapital in Höhe von 101,9 Mio. EUR in 2017 sowie jeweils 112,5 Mio. EUR in 2018 und 2019. Die Kapitalmaß-nahmen ermöglichen der DFS eine flexible Reaktion auf die strikten Kostenvorgaben der Regulierung zur Senkung der Flugsicherungsgebühren.

6.3.3 Investitionen Investitionen in kapazitätserweiternde Flugsicherungssysteme bzw. in die Infrastruktur der internationalen Verkehrsflughäfen München und Berlin und Ersatzinvestitionen führen zu-künftig zu einem marginal steigenden Abschreibungsvolumen. Weitere Investitionen werden aus dem Cash-Flow oder aus Krediten finanziert und durch fristenkongruente Abschreibun-gen amortisiert. Die Laufzeitanpassung des ATCAS-Systems in München und die bauliche Ertüchtigung der Flugsicherungsakademie werden hierbei ebenso berücksichtigt.

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6.3.4 Liquidität Die Ereignisse an den Kapitalmärkten beeinflussen die Finanzstrategie der DFS derzeit mit zwei gegenläufigen Effekten. Schwache Kapitalmarktzinsen begünstigen die Kreditaufnahme und sorgen für niedrige Zinsaufwendungen. Gleichzeitig verhindern die derzeit am Markt erzielbaren niedrigen Renditen substanzielle und risikoarme Erträge aus der Anlage des der betrieblichen Altersversorgung gewidmeten Planvermögens. Der planmäßige Vermö-gensaufbau der bAV verlangsamt sich daher und wird zukünftig durch ein stärkeres Enga-gement in chancenorientierte Anlageformen unterstützt werden. Die DFS plant daher weiterhin, die bisherige Refinanzierung der bAV in Form einer Versiche-rungslösung schrittweise durch eine Fondslösung zu ersetzen.

6.3.5 Gesamtaussage und Ergebnisprognose Die Geschäftsführung erwartet insgesamt ein verhaltenes, aber stabiles Wachstum des Luft-verkehrsaufkommens in Europa auf niedrigem Niveau. Die Umsatzerlöse werden sich 2017 angesichts stark regulierter und sinkender Gebührensätze voraussichtlich verringern. Die Geschäftsführung diskutiert daher die regulatorischen Rahmenbedingungen mit allen Stakeholdern und prüft rechtliche Maßnahmen gegen die Festlegungen in den Leistungs-plänen sowie die Nichtanerkennung von uncontrollable costs. Die Aufwendungen des regulierten Geschäfts werden branchenüblich in besonderem Maße durch die Regulierung der Gebührensätze, Personalkosten und die bAV beeinflusst. Die Ge-schäftsführung begegnet diesen Herausforderungen durch tarifpolitische Maßnahmen und reduziert gezielt die Kosten durch das Fünf-Punkte-Programm. Sie fokussiert dabei die Er-höhung der Produktivität, reagiert auf schwankende Nachfrage mit einer erhöhten Personal-flexibilität und einer Reduzierung der Personalnachführung. Freiwerdende Stellen werden sukzessive nicht mehr nachbesetzt und die natürliche Fluktuation wird zur Reduzierung des Personalkörpers genutzt. Die Luftraumstrukturen und Verfahren werden optimiert und Inves-titionen in werthaltige, leistungsfähige und harmonisierte ATM-Systeme forciert. Projekt- und allgemeine Kosten werden reduziert. Die Geschäftsführung steuert möglichen Erlösrückgängen mit dem Fünf-Punkte-Programm gezielt entgegen und strebt eine Senkung der jährlichen Betriebskosten der DFS an (vgl. 1.3.2). Die Überführung wesentlicher Elemente des bisherigen Drittgeschäfts der DFS (Ausgliede-rung des Geschäftsbereichs AS) in die DFS IBS bzw. eines ihrer spezialisierten Tochterun-ternehmen führt zu einem einmaligen Ergebnisbeitrag im Bereich von rd. 4 bis 5 Mio. EUR. Das in der DFS verbleibende Drittgeschäft leistet keine nennenswerten Ergebnisbeiträge. Die Geschäftsführung erwartet aber dennoch für 2017 ein negatives Ergebnis im mittleren dreistelligen Mio. EUR-Bereich, das sich im Wesentlichen, trotz der Verlängerung des Dis-kontierungszeitraums von 7 auf 10 Jahre aus dem sinkenden Zinsniveau mit seinen deutlich spürbaren Auswirkungen, auf die betriebliche Altersversorgung zurückführen lässt. Langen, 11. April 2017 Die Geschäftsführung Prof. Klaus-Dieter Scheurle Robert Schickling Dr. Michael Hann

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH,LangenBilanz per 31.12.2016

Aktiva 31.12.2016 31.12.2015 Passiva 31.12.2016 31.12.2015TEUR TEUR TEUR TEUR

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital

I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 653.388 153.3881. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -337.500 0 ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 102.169 125.166 Eingefordertes Kapital 315.8882. Geleistete Anzahlungen 75.345 60.271 II. Kapitalrücklage 74.296 74.296

177.514 185.437 III. GewinnrücklagenII. Sachanlagen andere Gewinnrücklagen 353.842 353.8421. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und IV.Verlustvortrag -138.190 0 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden V. Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) 145.570 -138.190 Grundstücken 270.470 288.591 751.406 443.3362. Technische Anlagen und Maschinen 171.030 176.8403. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.163 23.462 B. Zur Durchführung d. beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 0 162.5004. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.312 7.402

480.975 496.295III. Finanzanlagen C. Rückstellungen1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.882 26.9082. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 34.550 37.800 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 484.553 563.0943. Beteiligungen 2.163 2.219 2. Steuerrückstellungen 36.235 31.421

63.595 66.927 3. Sonstige Rückstellungen 120.040 124.375722.084 748.659 640.828 718.890

B. Umlaufvermögen D. Verbindlichkeiten

I. Vorräte 1. Anleihen 25.000 47.2001. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.193 4.476 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 233.442 236.5492. Unfertige Leistungen 5.140 1.721 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.378 6.5593. Geleistete Anzahlungen 436 542 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.125 22.580 9.769 6.739 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 462 621II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19.467 22.9031. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 163.411 174.351 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 201 671 Beteiligungsverhältnis besteht 51 383. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein 8. Sonstige Verbindlichkeiten 139.459 134.529 Beteiligungsverhältnis besteht 0 47 davon aus Steuern: TEUR 20.0804. Sonstige Vermögensgegenstände 62.225 72.515 (i. Vj. TEUR 16.665)

225.837 247.584 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: TEUR 230III. Wertpapiere (i. Vj. TEUR 233) Sonstige Wertpapiere 572.100 144.902 451.384 470.979

IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 349.174 562.948 E. Rechnungsabgrenzungsposten 6.912 01.156.880 962.173

C. Rechnungsabgrenzungsposten 964 1.123 F. Passiver Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung 105.845 82.996

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung 76.447 166.746

430.668

1.956.375 1.878.701 1.956.375 1.878.701

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH,LangenGewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

31.12.2016 31.12.2015TEUR TEUR

1. Umsatzerlöse 1.135.567 1.208.0592. Erhöhungs des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und

(i.Vj. Verminderung) 3.419 -1.6993. andere aktivierte Eigenleistungen 299 3114. sonstige betriebliche Erträge 45.145 30.651

1.184.430 1.237.3225. Materialaufwand

a) Aufwendungen für bezogene Waren -1.469 -145b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.253 -3.109

-5.722 -3.254

6. Personalaufwanda) Löhne und Gehälter -598.024 -588.302b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -82.966 -441.731 davon für Altersversorgung TEUR 19.037 (i. Vj. TEUR 377.858)c) Personalkosten des Luftfahrt-Bundesamts -22.879 -27.000

-703.869 -1.057.033

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständedes Anlagevermögens und Sachanlagen -96.604 -96.526

8. sonstige betriebliche Aufwendungen -148.267 -154.432229.968 -73.923

9. Erträge aus Beteiligungen 437 1.263davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 390(i. Vj. TEUR 1.218)

10. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltene Gewinne 163 0

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.884 6.211davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 1.313(i. Vj. TEUR 1.452)

12. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommene Verluste 0 -24

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -36.086 -36.994davon an verbundene Unternehmen TEUR 0(i. Vj. TEUR 0)davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen TEUR 26.883(i. Vj. TEUR 27.221)

14. Ergebnisauswirkung aus der Veränderung des aktiven -43.918 -41.898Unterschiedsbetrags aus der Gebührenabrechnung

15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -7.771 7.281

16. Ergebnis nach Steuern 145.677 -138.084

17. sonstige Steuern -107 -106

18. Jahresüberschuss (i. Vj. -fehlbetrag) 145.570 -138.190

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen Anhang für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeine Angaben

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) stellt Ihren Jahresabschluss nach den Bestimmungen des 3. Buchs des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den ergän-zenden Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) auf. In Anspruch genommene Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden dabei weiterhin angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und entsprechend den Vorgaben des Bilanzricht-linie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) strukturiert. Der Vorjahreswert der Umsatzerlöse wurde gemäß der Vorgabe des Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB nicht angepasst. Kapitel 4.1 zeigt eine Überleitung der originär berichteten Umsatzerlöse zu den Umsatzerlö-sen 2015, die sich unter Anwendung der BilRUG-Vorgaben ergeben hätten. Struktu-relle Änderungen innerhalb verschiedener Aufwands- und Ertragspositionen werden im jeweiligen Kapitel erläutert. Sitz der DFS ist Langen/Hessen, Am DFS-Campus 10. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Offenbach unter HRB 34977 eingetragen.

2. Bilanzänderung

Die DFS hat den Jahresabschluss zum 31.12.2016 nachträglich geändert. Abwei-chend vom am 15. März 2017 erstellten Jahresabschluss wurde die Dotierung der sonstigen Rückstellungen zur Vermeidung gebührenrechtlicher Nachteile erhöht. Aufgrund der damit verbundenen Änderung des Personalaufwands verringerte sich der Jahresüberschuss und das Eigenkapital. Die Steuern vom Einkommen und Er-trag werden durch die Änderung nicht wesentlich beeinflusst und bleiben daher un-verändert.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaf-fungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen, bewertet. Für die planmäßigen Abschreibungen auf die in diesem Posten enthaltene Software wird grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 3 bis 8 Jahren zugrunde gelegt.

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Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn am Abschluss-stichtag der beizulegende Wert unter dem Buchwert liegt und die Wertminderung von Dauer ist. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö-gens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, im Falle abnutz-barer Sachanlagen vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ange-messene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens.

Vermögensgegenstände, bei denen die DFS nicht zivilrechtliche Eigentümerin ist, werden aktiviert und unter den Sachanlagen bilanziert, wenn der DFS für die ge-wöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten in einem Umfang zustehen, der eine wirtschaftliche Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigen-tums gebietet und die Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Die Nutzungsdauer bemisst sich nach den Erfahrungswerten aus der Nutzung dieser Objekte. Im Falle von Finanzierungsleasing erfolgt die Bewertung zum Barwert künftiger Leasingraten. Mietereinbauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt grundsätzlich:

Flugsicherungs- und sonstige Anlagen 3 – 20 Jahre

Gebäude 25 – 40 Jahre

Liegt der beizulegende Wert der Sachanlagen am Abschlussstichtag dauerhaft unter dem Buchwert, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Aus Ver-einfachungsgründen werden selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten bis zu 410 Euro betragen, im Jahr des Zugangs voll abge-schrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Ab-schreibungen werden vorgenommen, wenn der beizulegende Wert am Abschluss-stichtag dauerhaft unter dem Buchwert liegt.

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedri-geren beizulegenden Wert bewertet.

Unfertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstel-lungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertever-zehrs des Anlagevermögens.

Page 55: LB und JA - DFS

Forderungen

Forderungen sind zu Nennbeträgen angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken werden durch angemessene Einzelabwertungen berücksichtigt. Am Bilanzstichtag werden Fremd-währungsbestände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erforderlichenfalls zum niedrigeren Devisenkassamittelkurs, bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erforderlichenfalls zum höheren oder niedrigeren Devisenkassamittelkurs, bewertet.

Wertpapiere

Wertpapiere im Umlaufvermögen werden mit den Anschaffungskosten, bei Wert-minderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag, bewertet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Bestände und Guthaben sind jeweils mit dem Nennwert ausgewiesen.

Zuschüsse

Zuschüsse werden grundsätzlich im Jahr der Zahlung ergebniswirksam vereinnahmt oder von den Anschaffungskosten bezuschusster Anlagegüter abgesetzt.

Die DFS beteiligt sich an einer von der EU initiierten Förderung gezielter Investitio-nen in den Air Traffic Management-Bereich. Aus diesem Förderprogramm der Connecting Europe Facility (CEF) bewilligte die EU der DFS Zuschüsse in Höhe von insgesamt 124,3 Millionen Euro zur Förderung von SESAR-Implementierungs-vorhaben mit einer Laufzeit bis 2020. Die DFS sieht vor, die Fördermittel zur Redu-zierung der Flugsicherungsgebühren zu verwenden und berücksichtigt sie in der Ge-bührenüberdeckung. Zuschüsse für Sachanlagen erfasst die DFS als Abgrenzungs-posten und löst sie über die Nutzungsdauern der zugrundeliegenden Sachanlagen erfolgswirksam auf.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfül-lungsbetrag, der sich bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt. Hierbei werden Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden laufzeitadäquat gemäß den vorgegebenen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtun-gen werden mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2005G ermittelt. Hierbei wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,01 % zugrunde gelegt, der auf Basis des Zinssatzes per 31.10.2016 auf den 31.12.2016 geschätzt wurde. Dieser ergibt sich als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren und wird, gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18.11.2009, von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht. Außerdem

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wird beim Versorgungstarifvertrag 2009 der während der Rentenphase garantierte Inflationsausgleich einbezogen. Dieser beläuft sich bei den laufenden Versorgungs-leistungen auf 1,25 %. Für den Personenbestand „Ehemalige Mitarbeiter“ mit Aus-trittsdatum vor dem 01.11.2004 wird mit statischem Verweis auf den Versorgungsta-rifvertrag 2005 ein Trend von 2 % einbezogen. Neben einem angemessenen Karrie-retrend erfolgt die Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,5 %.

Für Altersteilzeitverpflichtungen wurden aufgrund der bestehenden einzelvertrag-lichen Vereinbarungen Aufstockungsbeträge und Erfüllungsrückstände zurückge-stellt, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 4,01 % (ermittelt auf Basis des Zinssatzes per 31.10.2016, als Schätzung auf den 31.12.2016) berechnet wurden.

Die Rückstellungen für Langzeitkonten sind mit dem beizulegenden Zeitwert der hier-für angelegten Wertpapiere bemessen.

Die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Langzeitkonten angelegten Vermögensge-genstände wurden zur Insolvenzsicherung an den DFS Treuhand e.V. übertragen. Die Bewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. Der beizu-legende Zeitwert der Wertpapiere entspricht dem Marktpreis am Abschlussstichtag.

Zur Finanzierung der Verpflichtungen aus der Altersversorgung (Versorgungstarifver-trag und Übergangsversorgungstarifvertrag) wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Aktivwerte aus Rückdeckungs-versicherungen entspricht dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Ver-sicherungsverträge. Es erfolgte eine Saldierung dieser Vermögensgegenstände mit den korrespondierenden Verpflichtungen (vgl. 5.10).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Am Bilanzstichtag werden Fremdwährungsbestände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erforder-lichenfalls zum niedrigeren Devisenkassamittelkurs, bei einer Restlaufzeit bis zu ei-nem Jahr erforderlichenfalls zum höheren oder niedrigeren Devisenkassamittelkurs, bewertet.

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4. Erläuterungen zur Bilanz

4.1. Aktiva

4.1.1 Anlagenspiegel

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage beigefügt ist.

4.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus entgeltlich erworbener Software zum Betrieb flugsicherungstechnischer Anlagen und zur Durch-führung der Flugsicherungsdienste.

4.1.3 Sachanlagen

Die Sachanlagen bestehen im Wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden sowie flugsicherungstechnischen Anlagen.

4.1.4 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen umfassen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB sind in Kapitel 5.8 dargestellt.

4.1.5 Vorräte

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Ersatz-teile für technische Anlagen.

4.1.6 Forderungen

Fremdwährungsforderungen bestanden zum 31.12.2016 nicht.

4.1.7 Sonstige Vermögensgegenstände

TEUR

Restlaufzeit > 1 Jahr 2016 2015

Forderung aus QTE-Transaktion 33.096 37.586

Fördergelder (Forderungen) 2.763 ---

Umzugshilfen 15 29

Treuhandverein Bankkonto 50 50

Summe 35.924 37.665

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Restlaufzeit ≤ 1 Jahr

Treuhandverein Bankkonto 5.693 5.373

Umsatzsteuerguthaben 6.050 4.078

Zinsforderungen 3.063 3.459

Forderung aus QTE-Transaktion 4.490 3.027

Debitorische Kreditoren 6.427 18.606

Forderungen an Mitarbeiter 15 16

Andere 563 291

Summe 26.301 34.850

Gesamt 62.225 72.515

Die Ansprüche aus den abgegrenzten Zinsforderungen entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag. Dies gilt auch für die aktivierten Fördergelder.

Aufgrund der bis Ende 2021 verbleibenden innerdeutschen Rumpfstruktur nach Beendigung der zugrundeliegenden QTE-Transaktion im zweiten Quartal 2012 (vgl. Lagebericht unter Kapitel 5.2.2.4) sind eine Forderung und eine Verbindlichkeit aus-zuweisen, die sich im Zeitverlauf gleichlaufend reduzieren.

4.1.8 Wertpapiere

Bei den ausgewiesenen Wertpapieren handelt es sich um zwei Fondsvermögen (im Vorjahr um Commercial Papers).

4.1.9 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Hierbei handelt es sich um Vorauszahlungen für im Folgejahr zu erbringende Dienst-leistungen in Höhe von 964 TEUR (im Vorjahr 1.123 TEUR).

4.1.10 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung

Die DFS stellte zum 01.01.2007 die Erhebungsgrundlage (Gebührenbasis) für Flug-sicherungsgebühren von der Rechnungslegung nach HGB auf die Rechnungslegung nach IFRS um (IFRS conversion).

Daher entsprechen die für Zwecke der Gebührenermittlung zugrunde zu legenden Kosten – über die bereits zum Umstellungszeitpunkt erforderlichen Wertanpassun-gen (einmalige Umstellungseffekte) hinaus – nicht mehr dem nach handelsrecht-lichen Vorschriften ermittelten Aufwand des gebührenfinanzierten Bereichs (laufende Bewertungsdifferenzen).

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Handelsbilanzielle Behandlung bis zum 31.12.2011, vor Eintritt der Regulierung:

Aufgrund des Kostendeckungsprinzips (§ 32 Abs. 4 LuftVG) dürfen entstehende Abweichungen durch Kostenüberdeckungen oder -unterdeckungen des Geschäfts-jahres aus dem gebührenfinanzierten Bereich auf Ebene der HGB-Rechnungslegung nicht zu einer Ergebnisauswirkung führen. Daher wird in der Handelsbilanz durch die Bildung dieses Postens eine Neutralisierung der aus der Umstellung der Gebühren-basis resultierenden Ergebniseffekte erreicht.

Der aktive Unterschiedsbetrag betrifft zum einen die Umstellungseffekte der Bilanz-positionen Anlagevermögen, Pensionsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen und wird in den Folgejahren entsprechend fortgeschrieben. Zudem werden die laufenden Differenzen des HGB- / IFRS-Aufwandes ab dem 01.01.2007 erfasst. Die aus der Gebührenkalkulation resultierenden Über- oder Unterdeckungen werden seit dem Geschäftsjahr 2009 ebenfalls in diesem Posten abgebildet. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich auch hierbei ebenfalls um gebühren-rechtlich bedingte Korrekturposten handelt, die nicht auf der handelsrechtlichen Rechnungslegung basieren und daher die Vermögens- und Ertragslage überlagern.

Handelsbilanzielle Behandlung seit dem 01.01.2012, mit Regulierungseinflüssen:

Seit Beginn des Jahres 2012 werden die Streckengebühren in einem EU-weit ein-heitlichen Prozess für die einzelnen Hoheitsgebiete verbindlich festgelegt. Dies hatte für die DFS die partielle Abkehr vom Kostendeckungsprinzip zur Folge. Korrespon-dierend hierzu veränderte sich ab diesem Zeitpunkt die Zusammensetzung des Un-terschiedsbetrags aus der Gebührenabrechnung. Für laufende Bewertungsdifferen-zen des Bereichs Strecke erfolgt seitdem keine Neutralisierung mehr.

Über- oder Unterdeckungen (Carry-over) im Bereich Strecke werden nur noch in dem Umfang als Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung ausgewiesen, soweit diese aufgrund der Regulierungsvorgaben im Hinblick auf Verkehrs- und Kostenrisikoteilung in der nächsten Regulierungsperiode zu verrechnen sind (vgl. Lagebericht unter 2.2.2).

Seit Beginn des Jahres 2015 gelten die beschriebenen Regulierungseinflüsse auch für den An- und Abflug.

4.2 Passiva

4.2.1 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum 31.12.2016 mit 653.387.500,00 EUR (Vorjahr: 153.387.564,36 EUR) eingetragen, die Kapitalrücklage beträgt 74.295.782,10 EUR.

Das Stammkapital wurde in 2016 gegen Ausgabe von 4.500.000 weiteren Geschäfts-anteilen zum Nennbetrag von jeweils 100,00 EUR um 450.000.000,00 EUR auf 653.387.500,00 EUR erhöht.

Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgten am 25.01.2016 (50 Mio. EUR) und am 01.03.2016 (450 Mio. EUR).

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (337,5 Mio. EUR) auf das gezeich-nete Kapital werden von der Gesellschafterin in drei Tranchen zu je 112,5 Mio. EUR in den Jahren 2017 bis 2019 geleistet.

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4.2.2 Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

Der Posten zeigt die im Vorjahr zur Durchführung der oben dargestellten Barkapital-erhöhung bereits vor Handelsregistereintragungen erhaltenen zwei Einlagen in Höhe von insgesamt 162,5 Mio. EUR.

4.2.3 Rückstellungen

Die erforderlichen Angaben gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind in Kapitel 5.10 tabella-risch dargestellt.

Der aus den geänderten Bewertungsvorschriften durch das BilMoG resultierende Zuführungsbetrag wird bis spätestens zum 31.12.2024 jährlich zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Im Jahr 2016 wurden 26,3 Mio. EUR zugeführt. Der ver-bleibende, in der Bilanz noch nicht erfasste Wert beträgt zum 31.12.2016 210,6 Mio. EUR.

Pensionsrückstellungen (TEUR, unsaldiert) 2016

- bei einem Durchschnittszins von 7 Jahren 3.154.351

- bei einem Durchschnittszins von 10 Jahren 2.723.683

- Unterschiedsbetrag (§ 253 Absatz 6 HGB) 430.668

Die Ansprüche aus den Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherung entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag.

Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um Körperschaftsteuer und Solidari-tätszuschlag, Gewerbesteuer sowie Grundsteuer.

Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitkonten und Langzeitkonten sind unter den sons-tigen Rückstellungen nach Saldierung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den hierfür angelegten Wertpapieren ausgewiesen. Die erforderlichen Angaben gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind in Kapitel 5.10 tabellarisch dargestellt.

Page 61: LB und JA - DFS

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR

2016 2015

Reorganisation der Betriebsstättenstruktur 1.754 1.768

Ausstehender Urlaub und Gleitzeit (netto) 21.361 22.134

Fehlende Rechnungen 9.272 10.146

Erbpachtvertrag Berlin-Schönefeld 18.384 20.041

Sonstige Personalkosten 40.218 40.723

Energie-Einsparverordnung / Gebäudesanierung --- 138

Rückbaukosten 14.452 12.952

Altersteilzeit (netto) 312 364

Jubiläumszahlungen 2.856 2.684

Aufbewahrungspflichten 9.015 8.945

Übrige 2.416 4.480

Gesamt 120.040 124.375

Page 62: LB und JA - DFS

4.2.4 Verbindlichkeiten

2016, TEUR Restlaufzeit

≤ 1 Jahr > 1 Jahr ≤ 5 Jahre

> 5 Jahre Gesamt

Begebene Anleihen --- 25.000 --- 25.000

Gegenüber Kreditinstituten 94.635 60.907 77.899 233.441

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.378 --- --- 4.378

Lieferungen und Leistungen 28.564 562 --- 29.126

Gegenüber Gesellschafter 462 --- --- 462

Gegenüber verbundenen Unternehmen 19.467 --- --- 19.467

Gegenüber Beteiligungen 51 --- --- 51

Sonstige Verbindlichkeiten 38.959 47.000 53.500 139.459

Gesamt 186.018 133.469 131.399 451.384

2015, TEUR Restlaufzeit

≤ 1 Jahr > 1 Jahr ≤ 5 Jahre

> 5 Jahre Gesamt

Begebene Anleihen 22.200 25.000 --- 47.200

Gegenüber Kreditinstituten 12.080 146.849 77.620 236.549

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.559 --- --- 6.559

Lieferungen und Leistungen 22.061 519 --- 22.580

Gegenüber Gesellschafter 621 --- --- 621

Gegenüber verbundenen Unternehmen 22.903 --- --- 22.903

Gegenüber Beteiligungen 38 --- --- 38

Sonstige Verbindlichkeiten 28.029 53.000 53.500 134.529

Gesamt 114.491 225.368 131.120 470.979

Page 63: LB und JA - DFS

Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2016 in Höhe von 175 TEUR. Auf die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Dienstleistungsabrechnungen sowie um die Salden der Cashpool-Konten der DFS IBS, der DFS Energy, der FCS und der KAT.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betreffen Zins- und Tilgungsleistungen. Die Zinsverbindlichkeiten ent-stehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist eine Verbindlichkeit in Höhe von 47.477 TEUR im Zusammenhang mit der Beendigung der QTE-Transaktion enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren be-treffen einen Teil der platzierten Schuldscheindarlehen, die gegenüber Nichtbanken bestehen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 20.080 TEUR enthalten. Weitere wesentliche Posten sind Verbindlichkei-ten gegenüber Mitarbeitern (9.844 TEUR) sowie an das Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abzuführende Gebührenanteile zugunsten des Deutschen Wetterdienstes (2.193 TEUR).

4.2.5 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten beinhaltet vereinnahmte Zuschüsse für Sachanlagen, die über die entsprechenden Nutzungsdauern erfolgswirksam aufgelöst werden.

4.2.6 Passiver Unterschiedsbetrag aus der Gebührenabrechnung

Dieser Posten beinhaltet dem Luftraumnutzer über künftige Gebührenabrechnungen zu erstattende Überdeckungsbeträge im Zusammenhang mit der Regulierung (vgl. 3.1.10). Bis Ende 2015 wurden diese Posten gemeinsam mit künftigen Ansprüchen gegenüber dem Luftraumnutzer im Aktiven Unterschiedsbetrag aus der Gebührenab-rechnung ausgewiesen.

Page 64: LB und JA - DFS

5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Umsatzerlöse

TEUR

2016 2015 2] 2015 1]

Erlöse aus Flugsicherungsleistungen 1.113.081 1.189.522 1.189.522

Andere Umsatzerlöse 22.486 22.401 18.537

Umsatzerlöse Gesamt 1.135.567 1.211.923 1.208.059

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: TEUR

2016 2015 2] 2015 1]

Streckengebühren 899.312 962.281 962.281

An- und Abfluggebühren 211.488 233.839 233.839 Abführungen an das BAF aus An- und Abfluggebüh-ren -729 -701 -701

Verrechnung Gebührenüberdeckung Vorjahre -45.439 -33.880 -33.880

Gebührenüber/-unterdeckung des laufenden Jahres -23.790 -45.804 -45.804

Erlöse aus Strecken- und An- und Abfluggebühren 1.040.842 1.115.735 1.115.735 Erstattungen des Bundes für militärische Flüge und Einrichtungen 61.580 60.955 60.955

Erstattungen des Bundes für gebührenbefreite Flüge 6.500 6.500 6.500

Nachrichten für Luftfahrer 55 3.243 3.243

Flugvermessungen 2.717 2.226 2.226

Übrige Flugsicherungsleistungen 1.387 863 863

Erlöse aus Flugsicherungsleistungen 1.113.081 1.189.522 1.189.522

Beratungsleistungen 2.582 4.119 4.119

Personaldienstleistungen 4.169 4.402 4.402

Vorfeldkontrolle 5.553 5.203 5.203

Wartung von Flugsicherungsanlagen 303 319 319

Ausbildungsleistungen 2.311 1.261 1.261

Kostenerstattungen 3] 3.270 2.852 ---

Energieverkäufe 3] 44 53 ---

Sonstige 4] 4.254 4.192 3.233

Andere Umsatzerlöse 22.486 22.401 18.537

Umsatzerlöse Gesamt 1.135.567 1.211.293 1.208.059 1] Originär berichtete Werte 2] Darstellung der angepassten Vorjahreswerte gemäß Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB 3] Bis Ende 2015 Ausweis als sonstige betriebliche Erträge 4] Enthält ab 2016 Mieterträge sowie Anteile sonstiger betrieblicher Erträge, dort unter „Andere“

Page 65: LB und JA - DFS

Der wesentliche Teil der Umsatzerlöse wird in Deutschland als geographischem Tätigkeitsschwerpunkt erwirtschaftet. Die Regelungen des BilRUG führten zu einer strukturellen Veränderung der Umsatz-erlöse. Sie beinhalten seit 2016 einzelne Posten, die ehemals in den sonstigen be-trieblichen Erträgen erfasst wurden. Die nachrichtliche Vorjahresvergleichsspalte zeigt die Umsatzerlöse, die sich aus der Anwendung der BilRUG-Vorgaben auf die Umsatzerlöse aus 2015 ergeben hätten.

5.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR

2016 2015 2] 2015 1]

Versicherungsleistungen für Pensionen 1.918 1.932 1.932

Zuschüsse der EU-Kommission zu For-schungs- und Entwicklungsvorhaben 25.597 7.272 7.272

Kostenerstattungen 3] --- 4.127 4.127

Energieverkäufe 4] --- 53 53

Auflösung von sonstigen Rückstellungen 8.223 6.979 6.979

Mieterträge 4] --- 754 754

Erträge aus Anlagenabgängen 5] --- 90 90

Erträge aus der QTE-Rumpfstruktur 6] 3.727 3.502 ---

Andere 7] 5.680 5.942 5.942

Gesamt 45.145 30.651 27.149 1] Originär berichtete Werte 2] Angepasste GuV-Struktur durch Wegfall des Postens „außerordentliche Erträge“ 3] Ab 2016 Ausweis als Umsatzerlöse (3.270 TEUR) und „Andere“ (1.502 TEUR) 4] Ab 2016 Ausweis als Umsatzerlöse, Mieterträge (741 TEUR) enthalten in „Sonstige“ 5] Ab 2016 Ausweis unter „Andere“ (99 TEUR) 6] Bis Ende 2015 Ausweis als außerordentliche Erträge 7] Ab 2016 anteiliger Ausweis als Umsatzerlöse unter „Sonstige“ (244 TEUR)

Unter den Versicherungsleistungen für Pensionen werden empfangene Leistungen aus beitragsorientierten Versorgungszusagen ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 9.361 TEUR (im Vorjahr 9.701 TEUR), vor allem aus der Auflösung von Rückstellun-gen sowie Gutschriften für Vorjahre, enthalten. Die Erträge aus der noch verbleibenden QTE-Rumpfstruktur resultieren aus der Überführung der bis Ende 2012 bestehenden QTE-Transaktion und betreffen Zinsen und Kursveränderungen in Zusammenhang mit einer USD-Forderung. Der Betrag wurde bis Ende 2015 im außerordentlichen Ergebnis erfasst.

Page 66: LB und JA - DFS

5.3 Personalaufwand

Im Personalaufwand werden neben den üblicherweise genannten Kosten für Löhne, Gehälter und Sozialaufwand auch die Kosten ausgewiesen, die durch das Luftfahrt-Bundesamt für nicht in ein Arbeitsverhältnis mit der DFS eingetretenes Personal in Rechnung gestellt wurden.

5.4 Abschreibungen

Unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-vermögens und Sachanlagen werden die planmäßigen handelsrechtlichen Abschrei-bungen ausgewiesen. Im Jahr 2016 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibun-gen vorgenommen.

Page 67: LB und JA - DFS

5.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2016 2015 2] 2015 1]

Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1 und 2 EGHGB 3] 26.328 26.328 ---

Aufwendungen aus der QTE-Rumpfstruktur 3] 4.561 8.322 ---

Kosten Rückdeckungsversicherung 1.789 2.148 2.148

Ersatzteile und Instandhaltung 44.064 44.188 44.188

Raumkosten 22.088 21.750 21.750

Miete und Leasing 8.412 8.293 8.293

Fremdpersonal 7.146 8.542 8.542

Sonstiger Personalaufwand 5.576 3.819 3.819

Rechts- und Beratungskosten 4.003 5.537 5.537

Reisekosten 5.812 5.580 5.580

Telekommunikationskosten 6.493 7.289 7.289

Kosten Vorjahre 1.256 1.008 1.008

Kraftfahrzeugkosten 4] 3.288 3.112 3.112

Anlagenabgänge 892 934 934

Versicherungen 2.278 2.248 2.248

Umlagen EUROCONTROL 5] --- 15 15

Zeitschriften, Fachliteratur, Büromaterial 905 999 999

Werbekosten 613 640 640

Bewirtungen 947 819 819

Kosten des Geldverkehrs 835 730 730

Abwertungen auf Forderungen und Forderungsverluste 124 1.119 1.119

Übrige 857 1.012 6] 1.011

Gesamt 148.267 154.432 119.781 1] Originär berichtete Werte 2] Angepasste GuV-Struktur durch Wegfall des Postens „außerordentliche Aufwendungen“ 3] Bis Ende 2015 Ausweis als außerordentliche Aufwendungen 4] Enthält ab 2016 einen Betrag (232 TEUR) aus „Übrige“ 5] Ab 2016 in „Übrige“ enthalten (12 TEUR) 6] Rundungsbedingte Anpassung

Page 68: LB und JA - DFS

Unter den Kosten für Rückdeckungsversicherungen werden geleistete Beiträge im Rahmen von beitragsorientierten Versorgungszusagen ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2.149 TEUR (im Vorjahr 1.942 TEUR) für Infrastrukturkosten von Gebäu-den, Verluste aus Anlagenabgängen und sonstige Leistungen enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind seit 2016 auch diejenigen Auf-wendungen enthalten, die aus der Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen per 01.01.2010 resultieren. Der Differenzbetrag wird bis zum 31.12.2024 jährlich zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt (2016: 26.328 TEUR).

Ferner sind korrespondierend zu den QTE-Erträgen in den sonstigen betrieblichen Erträgen, Aufwendungen für Zinsen und Kursveränderungen in Zusammenhang mit einer USD-Verbindlichkeit enthalten.

Der Zinsaufwand und -ertrag aus dem QTE-Sachverhalt stehen sich in USD betrags-identisch gegenüber.

Die Beträge wurden bis 2015 im außerordentlichen Ergebnis erfasst.

5.6 Zinsen und ähnliche Erträge

Erträge aus Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens wurden mit entspre-chenden Zinsanteilen aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Jubiläumsrück-stellungen, Altersteilzeitrückstellungen und Vorruhestandsrückstellungen verrechnet. Die erforderlichen Angaben gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind in Kapitel 5.10 tabella-risch dargestellt.

Die im Geschäftsjahr vereinnahmten Zinsen belaufen sich auf 2.070 TEUR (im Vor-jahr 6.231 TEUR).

5.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Position enthält Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu Pensionsrückstellun-gen, Jubiläumsrückstellungen, Altersteilzeitrückstellungen und Vorruhestands-rückstellungen nach Verrechnung mit entsprechenden Erträgen aus Vermögens-gegenständen des Deckungsvermögens in Höhe von 24.580 TEUR (im Vorjahr 15.858 TEUR).

Außerdem ist in diesem Posten ein Zinsaufwand aus der Aufzinsung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.303 TEUR (im Vorjahr 11.363 TEUR) enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 10.107 TEUR (im Vorjahr 9.777 TEUR) gezahlt.

5.8 Ergebnisauswirkung aus der Veränderung des Aktiven Unterschieds-betrages aus der Gebührenabrechnung

In diesem Posten ist ein Aufwand in Höhe von 42.918 TEUR (im Vorjahr 40.899 TEUR) aus genehmigten, auf 15 Jahre zu verteilenden, Nachholeffekten ent-halten.

Page 69: LB und JA - DFS

5.9 Ertragsteuern Im Geschäftsjahr fiel ein laufender Körperschaftsteueraufwand in Höhe von 3.849 TEUR (im Vorjahr 11.455 TEUR) und laufender Gewerbesteueraufwand in Höhe von 3.826 TEUR (im Vorjahr 10.572 TEUR) an.

Die DFS GmbH zahlte im laufenden Geschäftsjahr 316 TEUR Körperschaftsteuer und 681 TEUR Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr 2016. Es wird mit einer Nach-zahlung für 2016 gerechnet.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen zum überwiegenden Teil das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Für die Betriebsstätte in Maastricht (Niederlande) fallen für das Jahr 2016 96 TEUR (im Vorjahr 70 TEUR) niederländische Körperschaftsteuer an.

Latente Steuern

Die DFS GmbH übt das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aus und verzichtet auf die Bilanzierung des aktiven latenten Steuerüberhangs. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß dem aus den IFRS bekannten Konzept der bilanzori-entierten Verbindlichkeitsmethode (liability method). Demnach werden aktive und passive latente Steuern grundsätzlich für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungs-unterschiede zwischen den zeitlich abweichenden Wertansätzen (temporäre Diffe-renzen) sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Zudem wer-den aktive latente Steuern für künftige Steuerminderungsansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen bilanziert. Aktive Steuerlatenzen für alle abzugsfähigen temporären Differenzen sowie für steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang berück-sichtigt, in dem wahrscheinlich zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfü-gung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können.

Zur Berechnung werden die Ertragssteuersätze zugrunde gelegt, die zum Bewer-tungsstichtag nach derzeit geltender Rechtlage bestanden bzw. bereits beschlossen wurden. Der Effekt von Steuersatzänderungen auf aktive und passive latente Steu-erpositionen spiegelt sich im Ertragssteueraufwand der Periode der Gesetzesände-rung wider.

Eine Saldierung von latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt, so-weit ein gesetzlicher Anspruch auf Aufrechnung besteht und die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

Aktive und passive latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abgezinst.

Nach ihrer Herkunft gliedern sich die Steuern vom Einkommen und Ertrag wie folgt:

2016 2015

TEUR TEUR

Laufende Ertragsteuern 7.771 -7.281

Latente Ertragsteuern Wahlrecht § 274 Abs. 1 S. 2 HGB 0 0

Ertragsteueraufwand 7.771 -7.281

Page 70: LB und JA - DFS

Unter den tatsächlichen Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer ausgewiesen. Die Ermittlung des Steueraufwands erfolgt nach den maßgeblichen steuerlichen Vorschriften.

Die latenten Steuern werden aufgrund der Steuersätze ermittelt, die nach der derzei-tigen Rechtslage zum Bilanzstichtag gelten. Hierfür wird ein Ertragsteuersatz von 29,83 % (Vorjahr: 29,83 %) zugrunde gelegt, der sich aus einem Körperschaftsteuer-satz von 15,00 %, einem Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie einem durchschnitt-lichen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400,00 % ermittelt.

Die latenten Ertragsteuern werden grundsätzlich für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den zeitlich abweichenden Wertansätzen in der Handelsbilanz nach HGB und den steuerlichen Wertansätzen (temporäre Differen-zen) gebildet. Die Bewertungsunterschiede beschränken sich allerdings auf Bilanz-positionen, deren Veränderungen das steuerliche Ergebnis beeinflussen. Sachver-halte, die der Gebührenabrechnung unterliegen, bleiben in der Regel unbeachtet. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für Gebührensachverhalte liegt in der Gebühren-abrechnung (vgl. § 31b Abs. 3 Satz 3 LuftVG). Die Bewertungsunterschiede bei Ge-bührensachverhalten zwischen den einzelnen Rechnungslegungskreisen werden nicht besteuert.

Die berechneten aktiven und passiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen set-zen sich wie folgt zusammen:

2016 2015 2016 2015

TEUR TEUR TEUR TEUR

Sachanlagen 456 498 95 121Anteile an verbundenen Unternehmen 112 112 0 0Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 0 0 22.804 49.740Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 249.579 274.627 0 0Sonstige Rückstellungen 13.364 13.644 677 595

263.511 288.881 23.576 50.456Auswirkung § 31b LuftVG: Sachanlagen -447 -489 -95 -121Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 0 0 -22.804 -49.740Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen -244.209 -269.824 0 0Sonstige Rückstellungen -13.361 -13.642 -677 -595

-258.017 -283.955 -23.576 -50.456Sonstige Wertberichtigungen -3.584 -3.197 0 0Saldierung 0 0 0 0Latente Ertragsteuern 1.910 1.729 0 0

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern

Der aktive latente Steuerüberhang der Organträgerin DFS GmbH beträgt 1.910 TEUR (im Vorjahr 1.729 TEUR).

Page 71: LB und JA - DFS

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand von 7.771 TEUR (im Vorjahr Ertrag von 7.281 TEUR) ist um 38.306 TEUR niedriger als der erwartete Ertragsteueraufwand von 46.077 TEUR (im Vorjahr 7.281 TEUR höher), der sich theoretisch bei Anwen-dung des inländischen Steuersatzes von 29,83 % (im Vorjahr 29,83 %) ergeben wür-de.

Der Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand ist nachfol-gend dargestellt:

2016 2015

TEUR TEUR

Jahresüberschuss vor Ertragsteuern 153.341 -145.457Erwarteter Ertragsteuersatz in % 29,83 29,83Erwarteter Ertragsteueraufwand 45.742 0Reduzierung Bemessungsgrundlage wg. § 31b LuftVG -38.488 22.027Steuern Vorjahre aufgrund BP 0 -29.378Ausländische Steuern 96 70Abweichungen der Gewerbeertragsteuer 421 0Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 7.771 -7.281Effektiver Steuersatz in % 5,07 5,01

Page 72: LB und JA - DFS

6 Ergänzende Angaben

6.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In seiner 64. Sitzung des Single Sky Committees (SSC) am 21. Februar 2017 einig-ten sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf die rückwirkende Annahme des Leistungsplans für die zweite Regulierungsperiode (2015 bis 2019). Die damit feststehenden Gebührensätze für diesen Zeitraum berücksichtigte die DFS bereits im Rahmen ihrer Planung. Die stark regulierten und gesunkenen Gebührens-ätze reduzieren 2017 voraussichtlich die Umsatzerlöse und wirken sich somit negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DFS aus. Darüber hinaus stellte die Geschäftsführung keine weiteren Vorgänge nach dem Bi-lanzstichtag fest, die einzeln oder gebündelt von wesentlicher Bedeutung für die wirt-schaftliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

6.2 Ergebnisverwendung

Geschäftsführung und Aufsichtsrat empfehlen dem Gesellschafter, den Jahresab-schluss 2016 der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 145.570.070,41 EUR festzustellen und keine Dividende an den Gesell-schafter auszuschütten.

6.3 Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum 31.12.2016 Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen im Sinne des § 251 HGB in Höhe von 1.073 TEUR, welche aus Avalgeschäften resultieren. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaf-ten, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Haftungsverhältnisse aus der Bestel-lung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2016 nicht. Die zugrundeliegenden Verpflichtungen können nach derzeitigen Erkenntnissen in allen Fällen erbracht werden, weshalb nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist und daher keine bilanzielle Vorsorge getroffen werden musste. Eine mögliche Eventualverpflichtung könnte sich zudem aus der Haftungsfreistellung der Geschäfts-führung der DFS U-Kasse durch die DFS ergeben.

Page 73: LB und JA - DFS

6.4 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte bestehen in folgender Art:

2016, TEUR Restlaufzeit

≤ 1 Jahr > 1 J. ≤ 5 J. > 5 Jahre Gesamt

Darlehenszusagen --- --- 15.450 15.450

Intercompany-Kontokorrentkreditlinie

- an DFS IBS 8.500 --- --- 8.500

- an DFS Energy 1.000 --- --- 1.000

- an FCS 1.500 --- --- 1.500

Miet-, Pacht-, Leasingverträge 6.726 3.740 --- 10.466

Gesamt 17.726 3.740 15.450 36.916

Gegenüber der DFS Energy GmbH besteht eine Darlehenszusage über 50.000 TEUR mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2031 zur Finanzierung zukünftiger Investitionen in technische Anlagen und Infrastruktur zur Energieerzeugung. Diese war, nach unterjähriger Tilgungsleistung (3.250 TEUR), zum 31.12.2016 zu 34.550 TEUR beansprucht.

Den verbundenen Unternehmen wurden zur Deckung ihres jeweiligen Liquiditätsbe-darfes Intercompany-Kontokorrentkreditlinien eingeräumt, die täglich im Rahmen des Cash-Pooling in Anspruch genommen werden können. Diese Vereinbarung dient dem Zweck, im Unternehmensverbund bessere Konditionen bei Geldanlagen und Geldausleihungen zu erzielen und Vorteile zu nutzen, die sich aus einer zentralen und systematischen Durchführung der Finanzdisposition ergeben.

Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betreffen hauptsächlich die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, Fahrzeugen, technischen Anlagen und Maschinen. Bei den Leasing-Verträgen handelt es sich um Operating-Leasing. Sonstige Risiken aus diesen Verträgen bestehen nicht. Die Verträge sind Bestandteil des Liquiditäts- und Finanzierungskonzepts der DFS und unterstützen die Dispositi-onselastizität.

Page 74: LB und JA - DFS

6.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Art:

2016, TEUR Restlaufzeit

≤ 1 Jahr > 1 J. ≤ 5 J. > 5 Jahre Gesamt

Bestellobligo für immate-rielle Vermögensgegen-stände

16.319 38.295 3.130 57.744

Bestellobligo für Sachan-lagen

43.655 10.785 --- 54.440

Bestellobligo, andere 53.049 35.136 1.310 89.495

Gesamt 113.023 84.216 4.440 201.679

6.6 Anteile an Sondervermögen

Im Geschäftsjahr investierte die DFS 572,1 Mio. EUR über eine Investmentgesell-schaft in den ATCP-UI-Fonds. Als allgemeines Anlageziel strebt der Konzern eine Verringerung der Verlustrisiken auf Jahresbasis verglichen mit der strategischen As-set Allokation bei gleichzeitiger Erwirtschaftung einer zur Allokation vergleichbaren Rendite über einen Marktzyklus an. Als langfristige Rendite des Gesamtportfolios erwartet die DFS eine Steigerung um jährlich 2,40 Prozent im Durchschnitt über einen Anlagehorizont von drei bis fünf Jahren. Der Marktwert beträgt per 31.12.2016 589,3 Mio. EUR und liegt über dem Buchwert. Eine Wertberichtigung war insofern nicht notwendig. Die Assets des Fonds sind kurzfristig ohne wesentliche Abschläge veräußerbar.

6.7 Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: 2016 2015

Eigene Mitarbeiter 5.404 5.537

davon gewerbliche Arbeitnehmer 23 25

davon Angestellte 5.090 5.205

davon beurlaubte Soldaten 207 214

davon technische und kaufmännische Studierende und Auszubildende

84 93

Mitarbeiter des LBA 181 211

davon Beschäftigte (TVöD) 41 49

davon Beamte 140 162

Gesamt 5.585 5.748

Page 75: LB und JA - DFS

6.8 Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 Nr. 11 HGB)

Beteiligungs-quote in %

Eigenkapital in TEUR

Jahres-ergebnis in

TEUR

Unmittelbar gehaltene Anteile

DFS Unterstützungskasse GmbH i. L. Langen, Deutschland

100,00 2 -13

DFS International Business Services GmbH Langen, Deutschland

100,00 31.916 1.510

DFS Energy GmbH Langen, Deutschland 1)

100,00 5.132 0

FCS Flight Calibration Services GmbH Braunschweig, Deutschland 3)

55,00 3.579 669

GroupEAD Europe S.L. Madrid, Spanien 3)

36,00 1.881 129

BILSODA GmbH & Co. KG Pullach, Deutschland 3)

24,90 2.976 -98

Mittelbar gehaltene Anteile

DFS Aviation Services GmbH Langen, Deutschland (ehemals: TTC) 2) 100,00 7.103 0

ESSP Sociéte par Action Simplifiée Toulouse, Frankreich 3)

16.67 9.399 3.628

Tower Air Traffic Services S.L. Madrid, Spanien 3)

50,00 1.000 4) ---

R. Eisenschmidt GmbH Egelsbach, Deutschland 2)

100,00 168 0

Air Navigation Solutions Ltd. London, Vereinigtes Königreich, Großbritannien und Nordirland 100,00 3.679 TGBP -1.700 TGBP

Kaufbeuren ATM Training GmbH Kaufbeuren, Deutschland (seit 15. April 2016) 2)

100,00 100 0

GroupEAD Asia-Pacific Ltd. Wellington, Neuseeland 3)

20,00 703 TNZD 5) 693 TNZD 5)

1) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der DFS 2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der DFS IBS 3) Werte zum 31.12.2015 4) Entspricht dem eingezahlten Eigenkapital zum 27.01.2011 5) Abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni

Page 76: LB und JA - DFS

Die Gesellschafter der The Tower Company GmbH (TTC) beschlossen in ihrer Ver-sammlung vom 29. November 2016 die Umfirmierung in DFS Aviation Services GmbH (DAS). Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde am 31. Januar 2017 ins Handelsregister eingetragen.

6.9 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen

Die alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die DFS unter-hält im Rahmen der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Flug-sicherung auch Geschäftsbeziehungen zur Gesellschafterin sowie zu anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen. Diese Transaktionen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.

Nahe stehende Personen

Als nahe stehende Personen wurden die Geschäftsführung, die Führungskräfte der Strukturebene 1, der Aufsichtsrat und deren Familienangehörige identifiziert. Es fan-den keine wesentlichen oder in ihrer Art oder Beschaffenheit unüblichen, berichts-pflichtigen Transaktionen zwischen dem Unternehmen und Personen in Schlüssel-positionen des Managements bzw. deren nächsten Familienangehörigen statt.

Erträge (+) / Aufwendungen (-), TEUR

Gesellschafterin Verbundene Unternehmen

Beteiligungen

Umsatzerlöse 75.848 1.981 307

Bezogene Leistungen --- -3.817 ---

Personalaufwand -22.879 --- ---

Sonstige betriebliche Aufwendungen --- -9.307 -141

Zinserträge --- 1.313 ---

Zinsaufwendungen --- --- ---

Beteiligungserträge / Ergebnisabführungen --- 554 46

Die Umsatzerlöse mit der Gesellschafterin betreffen im Wesentlichen Erlöse aus OAT-Flügen (Operational Air Traffic).

Die bezogenen Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im We-sentlichen Flugvermessungen sowie Kostenerstattungen zum Aufbau militärischer Flugsicherungsausbildung.

Page 77: LB und JA - DFS

Im Personalaufwand gegenüber der Gesellschafterin sind die Personalkosten für Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Flugvermessungen und Energielieferungen.

Der Ertrag in Höhe von 554 TEUR resultiert aus dem Ergebnisabführungsvertrag zwi-schen der DFS und der DFS Energy (163,4 TEUR) sowie aus einer Ausschüttung der FCS (390,2 TEUR). Aus der Beteiligung an der GroupEAD erhielt die DFS eine Aus-schüttung von 46,4 TEUR.

Vermögensgegenstände / Schulden, TEUR

Gesellschafterin Verbundene Unternehmen

Beteiligungen

Finanzanlagen --- 61.432 2.163

Forderungen* 7.096 1.036 5

Verbindlichkeiten* 7.558 20.301 56

* Darstellung als Bruttoausweis

Die Finanzanlagen entsprechen den Anschaffungskosten der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie einer Ausleihung an ein verbundenes Unter-nehmen.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin resultieren im Wesentlichen aus der Erbringung der Flugsicherungsleistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Cash-Pool-Transaktionen.

Page 78: LB und JA - DFS

6.10 Angaben gemäß § 285 Nr. 25 HGB zur Saldierung von Vermögensgegen-ständen und Schulden

Die in den Saldierungsbereich gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB einbezogenen Vermögensgegenstände und korrespondierende Schulden im Hinblick auf Alters-versorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen, sowie die entsprechend saldierten Aufwendungen und Erträge sind im Folgenden dargestellt.

Saldierte Vermögensgegenstände und Schulden (TEUR)

Pensionsrückstellungen 2.757.202

Aktivwerte (Anschaffungskosten) 2.272.649

Aktivwerte (beizulegender Zeitwert) 2.272.649

Nettobetrag (Pensionsrückstellung) 484.553

Rückstellung Ausstehender Urlaub und Gleitzeit 43.911

Wertpapiere (Anschaffungskosten) 22.550

Wertpapiere (beizulegender Zeitwert) 22.550

Nettobetrag (enthalten in: Sonstige Rückstellungen) 21.361

Rückstellung Altersteilzeit 1.243

Wertpapiere (Anschaffungskosten) 930

Wertpapiere (beizulegender Zeitwert) 930

Nettobetrag (enthalten in: Sonstige Rückstellungen) 313

Saldierte Aufwendungen (-) und Erträge (+) (TEUR)

Zinsaufwand Pensionsrückstellungen -111.422

Zinsertrag Aktivwert +86.842

Nettobetrag (enthalten in: Zinsen und ähnliche Aufwendungen) -24.580

Page 79: LB und JA - DFS

6.11 Geschäftsführung

Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Frankfurt am Main, Vorsitzender der Geschäftsführung Robert Schickling, Bad Homburg v. d. Höhe, Geschäftsführer Betrieb Dr. Michael Hann, Bad Dürkheim, Geschäftsführer Personal Die Geschäftsverteilung ist im Lagebericht dargestellt.

6.12 Aufsichtsrat

Vertreter der Gesellschafterin

� Michael Odenwald, Staatssekretär, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Vorsitzender bis 21.04.2016, Mitglied bis 21.04.2016)

� Carmen von Bornstaedt-Radbruch, Ministerialrätin, Bundesministerium der Ver- teidigung

� Antje Geese, Ministerialdirigentin, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Mitglied ab 22.04.2016)

� Dr. Martina Hinricher, Ministerialdirektorin, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Vorsitzende ab 22.04.2016)

� Andreas Hoppe, Oberst i.G., Bundesministerium der Verteidigung

� Dr. Angelika Kreppein, Regierungsdirektorin, Bundesministerium der Finanzen

� Dr. Edeltraud Leibrock, Unternehmensberaterin

Vertreter der Arbeitnehmer

� Markus Siebers, Fluglotse (stellvertretender Vorsitzender)

� Catja Gräber, Referentin Datenkommunikationsdienste

� Volker Möller, Fluglotse, Betriebsratsvorsitzender München

� Peter Schaaf, Fluglotse, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat

� Andrea Wächter, Leiterin Tower Hamburg

� Dirk Wendland, Systemingenieur, Vorsitzender Betriebsrat Berlin

Page 80: LB und JA - DFS

6.13 Gesamtbezüge der Organmitglieder

Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsfüh-rung 1.450 TEUR und die Vergütungen des Aufsichtsrats rund 9 TEUR.

Vergütung der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2016 in TEUR

Name Erfolgsun-abhängige Komponente

Erfolgs-abhängige Komponente

Gesamt-Bezüge

Prof. Klaus-Dieter Scheurle 356 179 535

Robert Schickling 295 156 451

Dr. Michael Hann 308 156 464

959 491 1.450

Kredite

Mitglieder der Geschäftsführung erhielten im Geschäftsjahr 2016 vom Unternehmen keine Kredite.

Pensionsrückstellungen

Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 beläuft sich die Pensionsrückstellung für Pensionszusagen gegenüber den derzeitigen Geschäftsführungsmitgliedern auf 3.027 TEUR. Für Pensionszusagen gegenüber früheren Geschäftsführungsmitglie-dern besteht eine Pensionsrückstellung in Höhe von insgesamt 11.665 TEUR.

Pensionszahlungen an frühere Geschäftsführungsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2016 erhielten frühere Mitglieder der Geschäftsführung Pensions-zahlungen in Höhe von insgesamt 749 TEUR.

Page 81: LB und JA - DFS

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016

Name (alphabethische Reihenfolge) Vergütung

(TEUR)

Carmen von Bornstaedt-Radbruch 0,8

Antje Geese 0,6

Catja Gräber 0,8

Dr. Martina Hinricher 0,9

Andreas Hoppe 0,9

Dr. Angelika Kreppein 0,7

Dr. Edeltraud Leibrock 0,7

Volker Möller 0,9

Michael Odenwald ---

Peter Schaaf 0,4

Markus Siebers 1,1

Andrea Wächter 0,8

Dirk Wendland 0,6

Gesamt 9,2

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Die Bezüge bestehen aus einer Sitzungspauschale von 80 EUR und einem Tagegeld von 26 EUR.

Kredite

Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2016 vom Unternehmen keine Kredite.

Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats für Beratungs- oder Dienstleistungsver-träge

Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2016 keine Vergütungen für Beratungs- oder Dienstleistungsverträge.

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6.14 Honorar des Abschlussprüfers

Die für das Geschäftsjahr berechneten Honorare des Abschlussprüfers setzen sich wie folgt zusammen:

2016, TEUR

Prüfungsleistungen 121

Andere Bestätigungsleistungen 25

Steuerberatungsleistungen 0

Sonstige Leistungen 7

Gesamt 153

Der Prüfungsauftrag wurde im Zusammenhang mit dem Einkauf im Kaufhaus des Bundes um die Prüfung der Einhaltung der Beschränkungen der Einkaufsmöglich-keiten auf den hoheitlichen Bereich erweitert.

6.15 Public Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance-Bericht sowie die Entsprechenserklärung nach Ziffer 6.1 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes werden auf der DFS-Homepage veröffentlicht.

Langen, den 11. April 2017

Die Geschäftsführung Prof. Klaus-Dieter Scheurle Robert Schickling Dr. Michael Hann Vorsitzender der Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführung Betrieb Personal

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH,Langen

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- Buchwerte Buchwerteund Herstel-lungskosten Abschreibungen

Stand Stand Stand Stand Stand Stand01.01.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2016 01.01.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUREntgeltlich erworbene gewerblicheSchutzrechte und ähnliche Rechtesowie Lizenzen an solchen Rechten 556.248 7.700 -6.149 2.084 559.883 431.082 31.584 -4.953 0 457.713 102.170 125.166

Geleistete Anzahlungen 60.271 17.142 0 -2.069 75.344 0 0 0 0 0 75.344 60.271 Immaterielle Vermögensgegenstände 616.519 24.842 -6.149 15 635.227 431.082 31.584 -4.953 0 457.713 177.514 185.437

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grund- stücken 631.857 1.714 -815 249 633.005 343.266 19.761 -492 0 362.535 270.470 288.591 Technische Anlagen und Maschinen 1.053.729 33.518 -63.887 3.051 1.026.411 876.889 40.308 -61.762 -54 855.381 171.030 176.840

Andere Anlagen, Betriebs- undGeschäftsausstattung 83.823 2.542 -3.125 191 83.431 60.361 4.951 -3.098 54 62.268 21.163 23.462

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.402 14.416 0 -3.506 18.312 0 0 0 0 0 18.312 7.402

Sachanlagen 1.776.811 52.190 -67.827 -15 1.761.159 1.280.516 65.020 -65.352 0 1.280.184 480.975 496.295

Anteile an verbundenen Unternehmen 26.908 0 -26 0 26.882 0 0 0 0 0 26.882 26.908

Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 37.800 0 -3.250 0 34.550 0 0 0 0 0 34.550 37.800

Beteiligungen 2.219 0 -56 0 2.163 0 0 0 0 0 2.163 2.219

Finanzanlagen 66.927 0 -3.332 0 63.595 0 0 0 0 0 63.595 66.927

Anlagevermögen 2.460.257 77.032 -77.308 0 2.459.981 1.711.598 96.604 -70.305 0 1.737.897 722.084 748.659

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Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem geänderten Jahresabschluss zum31. Dezember 2016 sowie dem geänderten Lagebericht der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH,Langen, den folgenden

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowieAnhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DFS Deutsche Flugsiche-rung GmbH, Langen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. DieBuchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschenhandelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertragsliegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, aufder Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschlussunter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut derWirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkanntwerden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungenüber mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. DiePrüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichenEinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichendsichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht derJahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einden tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derGesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetz-lichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft undstellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 14. März 2017/11. April 2017

Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

SchorseWirtschaftsprüferin

LächeleWirtschaftsprüfer

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Bericht des Aufsichtsrates Art und Umfang der Prüfung und Beratung Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung regelmäßig beraten und überwacht und war in die Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wurde der Aufsichtsrat von seinen drei Ausschüssen, dem Personalausschuss, dem Auditausschuss und dem Projektausschuss unterstützt. Die Ausschüsse haben die Beschlussfassungen intensiv vorberaten und Empfehlungen für die Entscheidungen im Plenum erarbeitet. Zur Begleitung der Entwicklung des Drittgeschäfts im DFS-Konzern wurde ein weiterer Ausschuss für das Drittgeschäft gebildet. Im Geschäftsjahr 2016 gab es eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat. Der bisherige Vorsitzende, Herr Michael Odenwald ist mit Ablauf des 21.04.2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ihm folgte Frau Antje Geese zum 22.04.2016 als Vertreterin der Anteilseignerseite. Frau Dr. Martina Hinricher wurde mit Wirkung ab dem 22.04.2016 zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Die Geschäftsführung berichtete gegenüber dem Aufsichtsrat auf Basis der Quartalsberichte gemäß § 90 Aktiengesetz. Fallweise wurde der Aufsichtsrat über wichtige Themen ad hoc informiert. Die Berichterstattung durch die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2016 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, um über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft zu beraten. Es fand eine Sondersitzung statt, in der über die Angebotsabgabe der britischen Tochtergesellschaft ANS Ltd. für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten am Flughafen Edinburgh entschieden wurde. Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen vier ordentlichen Sitzungen schwerpunktmäßig mit

• dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2015, dem Lagebericht sowie dem Konzernlagebericht und dem Bericht der Abschlussprüfer über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2015,

• dem Wirtschaftsplan 2017 mit dem dazugehörigen Investitions- und

Finanzplan,

• der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle im DFS-Konzern,

• der Zusammenführung des Drittgeschäfts in der DFS Aviation Services GmbH

und

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• der Verlängerung der Bestellung von Herrn Dr. Michael Hann zum Geschäftsführer Personal und Arbeitsdirektor für weitere fünf Jahre zum 1. September 2017

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Investitionen

• in das Flugsicherungssystem iCAS an der Niederlassung München sowie

• für die Erneuerung der ILS-Systeme

beschlossen. Ergebnis der Prüfung Der Aufsichtsrat stellt fest, dass sich der eingeschlagene Konsolidierungskurs auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter fortgesetzt hat. Die Kosten konnten ein weiteres Jahr in Folge noch weiter reduziert werden. Auch ansonsten hat sich das Fünf-Punkte-Programm positiv entwickelt. Auf Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 2016 sowie den Lagebericht nebst Feststellungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie den Konzernlagebericht beraten. Eine Vorberatung fand durch den Auditausschuss statt. In die Prüfung einbezogen wurde das im Unternehmen etablierte, umfassende Kontroll- und Risikomanagement. Die Beratungen fanden in Gegenwart der Abschlussprüfer statt. Die Abschlussprüfer haben über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen gegen den Prüfbericht und die Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahres- und Konzernabschluss zu billigen. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung geprüft und sich diesem angeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für ihren Einsatz für das Unternehmen und für die in 2016 erzielten Erfolge. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsräten, die hierzu beigetragen haben, gebührt ebenfalls Dank und Anerkennung. Der Aufsichtsrat Dr. Martina Hinricher Vorsitzende