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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen

Auftraggeber: Helge Glugla Ingenieurbüro Reinhardsbrunner Str. 58 99867 Gotha Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Nadine Faßbeck M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung Ann-Katrin Gockel M. Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr. 1548

Warstein-Hirschberg, Dezember 2017

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ........................................................ 1

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ............................................................ 3

3.0 Vorhabensbeschreibung ............................................................................ 4

4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete .................................... 7

4.1 Abgrenzung der Untersuchungsgebiete ..................................................... 7

4.2 Charakterisierung des Untersuchungsgebietes .......................................... 8

4.3 Vorgaben übergeordneter Planungen ........................................................ 8

4.3.1 Landesentwicklungsplan Hessen ......................................................... 8

4.3.2 Regionalplan Südhessen ..................................................................... 9

4.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche ................................. 10

4.4.1 Naturschutzgebiete ............................................................................ 11

4.4.2 Nationalparke, Nationale Naturmonumente ....................................... 12

4.4.3 Biosphärenreservate.......................................................................... 12

4.4.4 Landschaftsschutzgebiete ................................................................. 12

4.4.5 Naturpark ........................................................................................... 12

4.4.6 Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile ................. 13

4.4.7 Gesetzlich Geschützte Biotope .......................................................... 13

4.4.8 Natura 2000-Gebiete ......................................................................... 14

4.4.9 Wasserschutz-, Heilquellenschutz-, Überschwemmungsgebiete ....... 16

4.4.10 Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 16

5.0 Bestands- und Konfliktanalyse ................................................................ 17

5.1 Wirkfaktoren ............................................................................................ 17

5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren ................................................................. 17

5.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................. 18

5.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................... 19

5.2 Schutzgut Boden ..................................................................................... 19

5.3 Schutzgut Wasser.................................................................................... 20

5.4 Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 21

5.5 Schutzgut Landschaftsbild ....................................................................... 22

5.6 Schutzgut Vegetation ............................................................................... 25

5.7 Schutzgut Fauna ..................................................................................... 29

5.8 Betroffenheit von Schutzgebieten ............................................................ 31

5.9 Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern ................................ 31

6.0 Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen ............................................. 32

7.0 Landschaftsbild ......................................................................................... 34

7.1 Einleitung ................................................................................................. 34

7.2 Methodik .................................................................................................. 34

7.3 Ermittlung des Ersatzgeldes .................................................................... 36

8.0 Eingriffsbewertung .................................................................................... 38

8.1 Quantifizierung des Eingriffs .................................................................... 38

8.2 Kompensationsmaßnahmen .................................................................... 41

9.0 Zusammenfassung .................................................................................... 42

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Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis Anlage 1 Bestandsplan M 1:1.000 / 1:750 Anlage 2 Konflikt- und Maßnahmenplan M 1:300

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Veranlassung und Aufgabenstellung

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1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung

Für die durchgehende Funkversorgung der Bahnstrecke 3507 Wiesbaden Ost Nieder-lahnstein ist die Errichtung eines Funkmastes (km 71,639) geplant. Die Umrüstung der Funkversorgung der Deutschen Bahn zu ETC Level 2 führt dazu, dass die Überlap-pungen zwischen den Funkzellen an den Bahnstrecken dichter sein müssen. Daher wird die Errichtung eines weiteren Funkmastes als Antennenträger und die dazugehö-rige Systemtechnik für den Aufbau der GSM R-Infrastruktur an der Bahnstrecke 3507 Wiesbaden Ost Niederlahnstein erforderlich.

Abb. 1 Lage des geplanten Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) auf Grundlage der Topo-grafischen Karte 1:25.000.

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Veranlassung und Aufgabenstellung

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Abb. 2 Lage des geplanten Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) auf Grundlage des Luftbildes.

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Rechtlicher Rahmen und Methodik

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2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-schutzgesetztes (BNatSchG) die vorhabensspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Entsprechend der Definition des § 14 BNatSchG sind Ver-änderungen in der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträch-tigen können, als Eingriff zu bewerten. Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG vom 20. Dezember 2010) werden ergänzende Regelungen getroffen. Unter anderem gilt die Kompensationsverordnung (KV) vom 1. September 2005 fort. Dieses regelt die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Geset-zes vom 21. November 2012 (GVBl. S. 444), welches den Eingriff von Masten als Son-derfälle in Bezug auf die nicht vermeidbaren und nicht kompensierbaren Beeinträchti-gungen des Landschaftsbildes in Form von Ersatzzahlungen regelt. Vorliegender LBP basiert entsprechend auf den Vorgaben der hessischen Kompensa-tionsverordnung (KV vom 1. September 2005, zuletzt geändert im September 2015) in Verbindung mit den aufgeführten Gesetzen BNatSchG und HAGBNatSchG. Das planerische Instrument der Eingriffsregelung ist der Landschaftspflegerische Be-gleitplan (LBP). Er hat die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu sichern bzw. die von der Planung betroffene Landschaft wiederher-zustellen oder neu zu gestalten. Der LBP gewährleistet im Bedarfsfall mit Hilfe von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen, dass nach Beendigung eines Projekts keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. für unvermeidbare Eingriffe Er-satz oder Ausgleich geschaffen werden. Im Gegensatz zu anderen Instrumenten der Landschaftsplanung handelt es sich bei dem LBP nicht um eine eigenständige Pla-nung. Der LBP wird auf Grund eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfah-rens im Rahmen einer Fachplanung bearbeitet. Der LBP optimiert Vorhaben, die mit Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbunden sind, hinsichtlich ihrer ökolo-gischen Verträglichkeit. Die Aufstellung eines LBP beinhaltet die Pflicht zur Abarbei-tung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, um zu gewährleisten, dass sich aus dem Vorhaben keine nicht ausgleichbaren Eingriffe ergeben.

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Vorhabensbeschreibung

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3.0 Vorhabensbeschreibung

Errichtet wird ein Schleuderbetonmast mit einer Masthöhe von 25 m auf einem Beton-fundament mit einer Grundfläche von ca. 11,56 m² (3,40 m x 3,40 m). Die Systemtech-nik wird auf einer Fläche von ca. 3,03 m² (2,75 m x 1,10 m) errichtet. Der ESV-Kasten wird auf einem Sockel (0,36 m²) installiert. Vor der Systemtechnik und dem ESV-Kas-ten wird ein Plattenbelag auf ca. 5,70 m² (1,20 m x 4,75 m) mit Geotextil auf einer Kiesschicht angelegt. Das Gelände wird mit L-Steinen eingefasst (0,48 m²). Eine ge-sonderte Zufahrt ist nicht vorgesehen. Der Zugang erfolgt über eine vorhandene Trep-pe. Ein Wartungsweg wird nicht angelegt.

Abb. 3 Fotomontage des geplanten GSM-R Funkmastes (die im Bild rot (Neubau) dargestellten Elemente Mast, Antennen und Systemtechnik werden nach Errichtung die Farbe Grün/Grau haben) (DB 2017A).

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Vorhabensbeschreibung

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Abb. 4 Systemschnitt des geplanten GSM-R Funkmastes (DB 2017B).

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Vorhabensbeschreibung

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Abb. 5 Draufsicht auf den geplanten GSM-R Funkmast (DB 2017B).

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

4.1 Abgrenzung der Untersuchungsgebiete

Die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete (UG) erfolgte auf der Grundlage der zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter. Hierfür wurden allgemeine bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens be-rücksichtigt sowie die Empfindlichkeit der Schutzgüter und ihre Bedeutung für den Na-turhaushalt.

Tab. 1 Übersicht über die Untersuchungsgebiete für das geplante Vorhaben.

Schutzgut Themenbereiche innerhalb des Schutzgutes

Größe des Untersuchungs-gebietes

Boden Bodentypen 200-m-Radius

Wasser Grundwasser und Oberflächengewässer

200-m-Radius

Klima und Luft Luftgüte, Makro- und Mikro-klima

200-m-Radius

Landschaft / Landschaftsbild Vielfalt, Eigenart, Naturnähe 15-fache Masthöhe

Vegetation Realnutzung und Biotopty-pen, wertgebende Gefäß-pflanzen

100-m-Radius

Fauna Vögel und Fledermäuse 1.000-m-Radius Weitere Tierarten 1.000-m-Radius

Schutzgebiete und Schutzobjekte

Natura 2000-Gebiete 300-m-Radius Nationalparke, Naturparke, Biosphärenreservate, Land-schaftsschutzgebiete, Natur-schutzgebiete, Nationale Naturmonumente

300-m-Radius

Wasserschutzgebiete 300-m-Radius Gesetzlich geschützte Bioto-pe und Landschaftsbestand-teile, Naturdenkmale

Direktes Plangebiet mit Bau-stellenflächen

Kultur- und sonstige Sachgüter

Bau- und Kulturdenkmäler, sonstige Objekte

Direktes Plangebiet, Sichtumgebung

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.2 Charakterisierung des Untersuchungsgebietes

, der Haupteinheit

daran anschließenden Bacharacher Rheintal (290.1) das schmälste und am tiefsten eingeschnittene Teilstück des Rheindurchbruchs durch das Rheinische Schiefergebir-ge. Die Hänge des in zahlreiche Rippen, Furchen und Kerben gegliederten Canons sind naturlandschaftlich als Standorte bodensaurer Eichen- und Eichenhain-Buchen-wälder und besonders des thermophilen Eichen-Elsbeerenwaldes aufzufassen, doch sind wohl auch natürlicherweise waldfreie Felsflurgesellschaften und Trockenrasen eingesprengt. Der früher hier auf Kleinstterrassen betriebene Weinbau ist in dieser Betriebsform rückläufig und kann nur stellenweise durch stark in das Relief eingreifen-de landeskulturelle Maßnahmen in großflächige Weinbergsanlagen überführt werden. Damit geht ein Teil des seither noch weitgehend naturräumlich bedingten Fliesengefü-ges in ein größerräumig kulturräumlich bedingtes über. Eine im wörtlichsten Sinne ein-schneidende Veränderung im geodynamischen Sinne erfährt derzeit die Sohle des

UMWELT-

ATLAS HESSEN 2017). Mit 25 - 30° steilen und zum Teil über 400 m hohen Talwänden ist hier ein Engtal aus-

gebildet, das im Bereich des Binger Loches am oberen Rand der Talkanten weniger als 2 km Breite aufweist. Der hier vom Rhein durchschnittene Taunusquarzit bildet nicht nur die randliche Begrenzung der steilen Talflanken, sondern auch die Grund-schwelle der im Flussbett des UMWELTATLAS HES-

SEN 2017).

4.3 Vorgaben übergeordneter Planungen

4.3.1 Landesentwicklungsplan Hessen

In § 10 Abs. 2 BNatSchG ist aufgeführt, dass die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem Landschaftsprogramm darge-stellt werden (können). Das Landschaftsprogramm wird regional für Nord-, Mittel- und Südhessen erarbeitet. Die auf dieser Ebene erarbeiteten Ziele und Erfordernisse sind bei der Aufstellung der LEP und Regionalpläne zu berücksichtigen. Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungs-instrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wich-tigsten landespolitischen Planungsbereichen. Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2013 geändert (HMWVL 2013).

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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Mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 entspricht die Lan-desregierung dem Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundesrechts. In Wahr-nehmung seiner Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 4 GG hat der Bundesgesetzgeber im Raumordnungsgesetz (ROG) die Länder verpflichtet, für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Pläne (Raumordnungspläne) aufzustellen. Für die Landes-planung vollzieht dies gemäß Hessischem Landesplanungsgesetz (HLPG) der LEP. Der Planungsraum ist im Regionalplan Südhessen (RP DARMSTADT 2010) als Grund-

e-sen. Es

(HMWVL 2000) Griesheim und Pfungstadt als Mittelzentren ausgewiesen. Das nächst-gelegene Oberzentrum ist Darmstadt, welches sich in direkter Nähe zum Plangebiet befindet.

4.3.2 Regionalplan Südhessen

Die Planung befindet sich vollständig im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidi-ums (RP) Darmstadt. Der Regionalplan Südhessen 2010 (RP DARMSTADT 2010) trifft für den Planungsraum folgende Aussagen: Freiraumsicherung und Entwicklung: Der Bereich des geplanten Funkmasten wird

Vorranggebiet für Natur und Landschaft Vorbehaltsgebiet für besonde-

re Klimafunktionen Vorbehaltsgebiet für Natur und

Landschaft , südöstlich der Planung besteht ei Vorrang-

gebiet Regionaler Grünzug . Schienenverkehr: Östlich des geplanten Funkmastes liegt die Bahnstrecke 3507 Wiesbaden Ost Niederlahnstein, Regional-, Nahverkehrs- bzw. S-Bahn-

strecke ekennzeichnet ist. Straßenverkehr: Westlich des geplanten Funkmastes liegt die B 42, Bun-

desfernstraße, zwei- oder dreispurig Land- und Forstwirtschaft: Die Flächen um den geplanten Funkmast sind größten-

Vorranggebiet für Forstwirtschaft Vorbehaltsgebiet

für Landwirtschaft

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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Abb. 6 Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen (RP DARMSTADT 2010). Die Lage des geplanten GSM-R Funkmastes ist mit einem rot-schwarzen Kreis und einem weißen Pfeil gekennzeichnet.

4.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche

In Kapitel 4, Abschnitt 1 und 2 BNatSchG sind Bestimmungen und Definitionen zum

eschaffen, das min-destens zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Teile von Natur und Landschaft können geschützt werden:

1. nach Maßgabe des § 23 als Naturschutzgebiet, 2. nach Maßgabe des § 24 als Nationalpark oder als Nationales

Naturmonument, 3. nach Maßgabe des § 25 als Biosphärenreservat, 4. nach Maßgabe des § 26 als Landschaftsschutzgebiet, 5. nach Maßgabe des § 27 als Naturpark, 6. nach Maßgabe des § 28 als Naturdenkmal oder

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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7. nach Maßgabe des § 29 als geschützte Landschaftsbestandteile oder 8.

In Abschnitt 2 (§§ 31 36) der o. g. Gesetzesstelle sind ferner die Bestimmungen zum

4.4.1 Naturschutzgebiete

Im Untersuchungsgebiet 300 m um den geplanten GSM-R Funkmast liegt das Natur-, der Funkmast befindet sich außerhalb des

Schutzgebietes.

Abb. 7 Lage des geplanten GSM-R Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) zum Naturschutz-

300 m ist als rote Strichlinie dargestellt.

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.4.2 Nationalparke, Nationale Naturmonumente

Der geplante GSM-R Funkmast befindet sich nicht innerhalb eines Nationalparks oder eines Nationalen Naturmonuments. Im Untersuchungsgebiet 300 m befinden sich ebenfalls keine Nationalparke oder Nationale Naturmonumente.

4.4.3 Biosphärenreservate

Der geplante GSM-R Funkmast befindet sich nicht innerhalb eines Biosphärenreserva-tes. Im Untersuchungsgebiet 300 m befindet sich ebenfalls kein Biosphärenreservat.

4.4.4 Landschaftsschutzgebiete

Der geplante GSM-R Funkmast befindet sich nicht innerhalb eines Landschaftsschutz-gebietes. Auf der gegenüberliegenden Rheinseite befindet sich innerhalb des Untersu-chungsgebietes 300 m das Landschaftssch Kob -Pfalz.

4.4.5 Naturpark

Der geplante GSM- -Tau-, welcher sich folgendermaßen beschreiben lässt: Dort, wo der Rhein seinen

nordwärts gerichteten Lauf für kurze Zeit gen Westen unterbricht, liegt der Naturpark Rhein- Wald, Wasser und Wein sind die prägenden Merkmale des Natur-parks. Daneben machen die zahlreichen Burgen, Schlösser, Heilquellen, die große Zahl kulturgeschichtlicher Denkmäler sowie die Fülle von Sehenswürdigkeiten einen Besuch des Naturparks Rhein-Taunus zu einem besonderen Erlebnis. Für die naturna-he Freizeitgestaltung wurde ein dichtes Netz von Freizeitangeboten geschaffen. Das milde Klima begünstigt die Erholung, so dass sich hier auch ältere Menschen wohlfüh-len. 130 Wanderwege mit einer Gesamtlänge von 600 km sind ausgewiesen. Von lieb-lich bis anspruchsvoll, von Rheinstieg bis Rundweg zwischen Natur und Kultur - im Naturpark Rhein-Taunus findet jeder seinen ganz persönlichen "Traumpfad". Daneben wurden zahlreiche Lehrpfade, Grillhütten, Jugendzeltplätze und in den Wintermonaten gespurte Langlauf-Loipen geschaffen. Wer den Naturpark Rhein-Taunus besucht, kann gleich zwei Welterbestätten entdecken - zum einen landschaftlich und kulturell reizvolle Welterbe "Oberes Mittelrheintal" zum anderen die historische Grenze des Römischen Imperiums den "Obergermanisch-raetischen Limes". Die einzelnen Städte und Ge-meinden bieten ihrerseits eine breite Palette kultureller Veranstaltungen wie z. B. die Rheingauer Weinwoche in Wiesbaden, das Jazzfestival in Idstein sowie zahlreiche Weinfeste in mehreren Kommunen an (VERBAND DEUTSCHER NATURPARKE E. V. 2017).

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.4.6 Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

Im Bereich des geplanten GSM-R Funkmastes befindet sich kein Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil.

4.4.7 Gesetzlich Geschützte Biotope

Nach § 30 BNatSchG werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine be-sondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Der geplante GSM-R Funkmast liegt nicht innerhalb eines gemäß hessi-scher Biotopkartierung 2010 nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotops. Öst-lich der Bahnstrecke befinden sich Gehölze trockener bis frischer Standort (02.100). In der weiteren Umgebung sind trockener bis fri kartiert.

Abb. 8 Lage des geplanten GSM-R Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) zu geschützten Biotopen (margentafarbene Linien).

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.4.8 Natura 2000-Gebiete

FFH-Gebiete

Der geplante GSM-R Funkmast liegt in einer Entfernung von ca. 15 m zum FFH-Gebiet r 62 ha große FFH-Gebiet besteht überwiegend

aus Niederwald mit eichendominanten Waldbeständen in steil-schroffer Hanglage oberhalb der Weinberge. Es gibt Übergänge zum Hainsimsen-Buchenwald (vgl. BFN

2017A). Als Lebensraumtypen werden für das FFH-Gebiet Silikatschutthalden der kolli-nen bis montanen Stufe (8150), Schlucht- und Hangmischwälder (9180), Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0), Silikatfelsen mit Pionierrasen (8230), nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) und Hainsimsen-Buchenwälder (9110) aufge-führt (vgl. BFN 2017A). Zudem wird der russische Bär als Anhang II-Art aufgeführt. Eine FFH-VP wird nicht durchgeführt, da aufgrund der zwischen dem geplanten Funkmast und dem FFH-Gebiet laufenden Bahntrasse, der Vorbelastung durch die B 42 sowie durch die Kleinflächigkeit des Eingriffs eine Betroffenheit des FFH-Gebietes ausge-schlossen wird.

Abb. 9 Lage des geplanten GSM-R Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) zum FFH-Gebiet (lila Schraffur). Das Untersuchungsgebiet 300 m ist

als rote Strichlinie dargestellt.

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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Vogelschutzgebiete

Der geplante GSM-R Funkmast liegt in einer Entfernung von ca. 15 m zum Vogel-

845,28 südwestexponierten, warmtrockenen u. winterwarmen Steilhängen des Taunusabsturzes zum Mittelrhein hin, die zum Teil noch als Weinberge genutzt werden. Das Gebiet besteht aus Weinbergslagen, Fels- u. Staudenfluren, Gebüschen, Felsnasen, Steinschutthalden und Eichen vgl. BFN 2017B). Als Anhang I-Vogelarten werden Wanderfalke (Falco peregrinus) und Neuntöter (Lanius collurio) genannt (vgl. BFN 2017B). Als Zugvögel werden außerdem Zippammer (Emberiza cia), Zaunammer (Emberiza cirlus), Baumfalke (Falco sub-

buteo), Wendehals (Jynx torquilla) und Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) in der Beschreibung aufgeführt (vgl. BFN 2017B). Außerdem befindet sich im Untersuchungs-

l

Abb. 10 Lage des geplanten GSM-R Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) zu den Vogelschutz-

(gelbe Flächen). Das Untersuchungsgebiet 300 m ist als rote Strichlinie dargestellt.

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Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete

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4.4.9 Wasserschutz-, Heilquellenschutz-, Überschwemmungsgebie-te

Im Untersuchungsgebiet 300 m befinden sich keine Wasserschutz- und Heilquellenge-biete. Die B 42 befindet sich bereits im Überschwemmungsgebiet des Rheins (GEO-

PORTAL HESSEN 2017).

4.4.10 Kultur- und sonstige Sachgüter

Der geplante GSM-R Funkmast befindet sich innerhalb der Welterbe-Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal, welches im Juni 2002 in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen wurde. Das Gebiet erstreckt sich von Bingen/Rüdesheim bis Koblenz auf einer Länge von 67 km entlang des Durchbruchtals des Rheins.

Abb. 11 Lage des geplanten GSM-R Funkmastes (rot-schwarzer Kreis) innerhalb der Welterbe-Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal (WIKIMEDIA 2017, bearbeitet).

In Sichtweite des geplanten Funkmastes befinden sich das Romantik-Schloss Burg Rheinstein, die Clemenskapelle und die Burg Reichenstein.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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5.0 Bestands- und Konfliktanalyse

5.1 Wirkfaktoren

Die Wirkfaktorenanalyse (Ermittlung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen) ba-siert auf der Beschreibung des geplanten Vorhaben und der daraus resultierenden Wirkfaktoren, getrennt nach anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren. Für die geplante Errichtung des GSM-R Funkmastes sind die nachfolgenden Wirkfakto-ren zu betrachten.

5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.

Baufeldfreimachung/Bauphase

Mit der Baufeldfreimachung findet im Bereich der Bewegungsflächen sowie des ge-planten Funkmastes eine Flächeninanspruchnahme mit Entfernung der vorhandenen Vegetationsstrukturen statt.

Bodenverdichtung

Je nach Art der eingesetzten Maschinen sowie der Art und dem Umfang der Lagerung der Baumaterialien findet eine Bodenverdichtung im Bereich der Bewegungsflächen sowie des geplanten Fundamentes des Funkmastes statt.

Baustellenbetrieb Störungen

Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Die-se Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase des Funkmastes sowie räumlich auf die nähere Umgebung des geplanten Vorhabens beschränkt. Auf Basis von üblichen Bau-abläufen kann davon ausgegangen werden, dass eine Baustellenbeleuchtung nicht vorgesehen ist, da die Bauarbeiten hauptsächlich am Tag stattfinden. Störungen durch baubedingte Lichtemissionen sind daher auszuschließen. Störungen durch baubeding-ten Lärm und sonstige Störungen, wie die Anwesenheit von Menschen, sind jedoch für das Schutzgut Tiere relevant. Für die Fauna, insbesondere für Vögel, stellt der Baubetrieb meist eine neue Störquelle dar. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass es aber nur im Bereich regelmäßiger und intensiver Störungen und somit nur im Bereich der eigentlichen Baustellen, jedoch nicht im Bereich der von den Baustellen weiter entfernten Zuwegungen zu relevanten Beeinträchtigungen von Vögeln kommen kann.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Baustellenbetrieb Individuenverluste

Während der Bauphase kann es durch den Baustellenbetrieb potenziell zu Tierverlus-ten durch Überfahren von Tieren kommen. Mit diesen Tierverlusten ist in erster Linie dort zu rechnen, wo bestehende Wanderwege gequert werden. Weiterhin könnten Baugruben eine Fallenwirkung entfalten. Potenziell betroffen ist das Schutzgut Tiere, hierbei insbesondere mobile, aber flugunfähige Tiere (vor allem Amphibien und Repti-lien). Durch das geplante Bauvorhaben können Tierverluste durch Verunfallen (z. B. Zerstörung von Gelegen) nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge der Baumaßnahme gehen z. B. vom Betrieb der Baumaschinen und dem Baustellenverkehr potenzielle Tötungsrisiken aus.

Schadstoffemissionen

Baubedingt ergeben sich stoffliche Emissionen durch den Baustellenverkehr mittels LKW und durch den Betrieb der Baumaschinen auf der Baustelle. In Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen und dem Baubetrieb können Staubemissionen auftreten. Dies kann beispielsweise bei Erdarbeiten (insbesondere bei trockener Witterung; hier für den Bau des dauerhaften Mastfundamentes) oder beim Abkippen und dem Einbau von Schotter oder Kies der Fall sein. Das Ausmaß der hieraus resultierenden Staub- und Schadstoffimmissionen hängt im Wesentlichen von der Zahl der Fahrzeuge sowie der Art des Baustellenbetriebes ab. Aufgrund der geringen Zahl der notwendigen Fahrzeugbewegungen sowie des insge-samt geringen Umfangs an Bauarbeiten sind die Schadstoffemissionen hier als ver-nachlässigbar einzustufen. Es ist davon auszugehen, dass mögliche Staubimmissio-nen auf die Baustellenbereiche beschränkt bleiben. Zudem sind sie temporär begrenzt. Relevante Beeinträchtigungen durch baubedingte Immissionen sind nicht zu erwarten und daher unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten nicht weiter zu betrachten.

5.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren

Dauerhafte Flächeninanspruchnahme

Durch das geplante Vorhaben kommt es kleinflächig zu einer dauerhaften Flächenin-anspruchnahme durch die Errichtung des GSM-R Funkmastes und der Systemtechnik, hier ist ein vollständiger Verlust des Lebensraums sowie der Bodenfunktion zu erwar-ten. Voll- und Teilversiegelungen von Flächen können mit Auswirkungen auf die Schutzgü-ter Boden und Wasser verbunden sein. Bei dem geplanten Funkmast handelt es sich um Vollversiegelung von Flächen. Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Was-ser durch den Verlust von Grundwasser-Infiltrationsfläche sind jedoch als vernachläs-sigbar einzustufen, da auf den Flächen anfallendes Oberflächenwasser weiterhin ein-geschränkt versickern bzw. seitlich ablaufen und im Nahbereich versickern kann.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Oberflächengewässer werden im vorliegenden Fall nicht beansprucht. Für das Schutz-gut Wasser ist der Wirkfaktor daher als vernachlässigbar einzustufen.

Optische Wirkungen

Das geplante Vorhaben kann zu einer visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbil-des und einer Beeinträchtigung des Erholungspotenzials führen.

5.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Es kommt geringfügig durch den Betrieb der Systemtechnik zu Schallemissionen. Auf-grund der Lage an den Bahnschienen und der Bundesstraße kann diese vernachläs-sigt werden. Der GSM-R Funkmast wird weder beleuchtet noch verursacht er Geräu-sche, betriebsbedingte Störungen durch den Betrieb des GSM-R Funkmastes sind somit als irrelevant bzw. als vernachlässigbar anzusehen.

5.2 Schutzgut Boden

Als Kartengrundlage für die Erfassung der Böden im Bereich des geplanten GSM-R Funkmastes und im Untersuchungsgebiet 200 m ist die digitale Bodenkarte von Hes-sen im BodenViewer Hessen (HLNUG 2017A) im Internet herangezogen worden.

Bestandsanalyse

Im Bereich des geplanten GSM-R Funkmastes liegen laut dem BodenViewer (HLNUG

2017A) Böden aus solifluidalen Sedimenten aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken. Die Bodeneinheit ist eine Braunerde mit Lockerbraunerden und Podsol-Braunerden. Aufgrund der neben dem geplanten Funkmaststandort führenden Bahntrasse und der B 42 sind die Bodenverhältnisse möglicherweise bereits anthropogen verändert. Im Untersuchungsgebiet 200 m befinden sich Pseudogly-Kolluvisole mit Hanggley-Kullovisolen und Kullovisolen sowie außerdem Braunerden mit Lockerbraunerden. Der Rhein wird der Bodeneinheit stehende Gewässer zugeordnet (HLNUG 2017A).

Konfliktanalyse

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG §§ 1) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenverände-rungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässer-verunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschich-te so weit wie möglich vermieden werden.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Durch den geplanten GSM-R Funkmast kommt es im Bereich des Fundamentes, der Servicetechnik und des Plattenbelages vor der Servicetechnik zu geringen Verlusten (insgesamt ca. 21 m²) von Bodenstrukturen. Störungen werden verursacht durch Bodenabtrag/Bodenaushub, Aufschüttung, Bo-denverdichtung durch Befahren mit Baufahrzeugen sowie Vollversiegelung im Bereich des Fundaments sowie geringfügige Bodenbewegung und Verdichtung im Bereich der Wege. Es sind zwar im Bereich der Eingriffsfläche ggf. noch in Teilbereichen natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen, jedoch ist durch die Kleinflächigkeit des Eingriffs kei-ne nachhaltige Betroffenheit des Schutzgutes Boden zu erwarten.

5.3 Schutzgut Wasser

Die Darstellung und Beurteilung der Eigenschaften des Schutzgutes Wasser erfolgt auf Informations- und Datengrundlage der Kartendienste Umweltatlas Hessen (UMWELTAT-

LAS HESSEN 2017) sowie dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (HLNUG 2017B).

Bestandsanalyse

Grundwasser

Das geplante Vorhaben b - und mitteldeutsches Grund-

i-sche Einheit stellt sich als Quartäre Flusssedimente (silikatisch / karbonatisch mit mä-ßig bis geringer Durchlässigkeit) dar.

Oberflächengewässer

Westlich des geplanten GSM-R Funkmastes verläuft der Rhein. Dieser ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Weitere Fließ- oder Stillgewässer sind im Untersuchungsge-biet nicht vorhanden. Die Rheinuferstraße (B 42) befindet sich im Abfluss- und Über-schwemmungsgebiet HQ100 nach Hessischem Wassergesetz (HWG). Der Bereich des geplanten Funkmastes ist davon nicht betroffen.

Konfliktanalyse

Die Überbauung von Freiflächen kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächen-entwässerung zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubil-dungsrate führen. Im vorliegenden Fall ist die entstehende Flächenversieglung von geringer Größe (ca. 21 m²), so dass eine flächige Niederschlagsversickerung weiterhin möglich ist. Das Niederschlagswasser von den versiegelten Bauwerksflächen kann seitlich über das Erdreich versickern. Von dem Vorhaben gehen somit keine Wirkun-gen auf das Grundwasser oder Fließgewässer in der Umgebung aus.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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5.4 Schutzgut Klima und Luft

Die Darstellung und Beurteilung der Eigenschaften des Schutzgutes Klima und Luft erfolgt auf Informations- und Datengrundlage der Kartendienste Umweltatlas Hessen (UMWELTATLAS HESSEN 2017).

Bestandsanalyse

Sowohl Deutschland als auch Hessen gehören insgesamt zum warm-gemäßigten Re-genklima der mittleren Breiten. Mit überwiegend westlichen Winden werden das ganze Jahr über feuchte Luftmassen vom Atlantik herangeführt, die zu Niederschlägen füh-ren. Der ozeanische Einfluss, der von Nordwest nach Südost abnimmt, sorgt für milde Winter und nicht zu heiße Sommer. In Hessen wird die Lufttemperatur derzeit an ca. 40 Wetterstationen des Deutschen

Wetterdienstes gemessen. Die im Mittel niedrigsten Werte treten in den Hochlagen der Mittelgebirge auf (kälteste Werte: Station Wasserkuppe/Rhön), die höchsten finden sich in den Niederungen Südhessens, v. a. im Rheintal. Besonders kalte oder warme Jahre treten normalerweise an (fast) allen Stationen in Hessen zusammen auf. Der Temperaturverlauf ist zumindest für die Jahresmittelwerte räumlich signifikant ähn-

UMWELTATLAS HESSEN 2017).

m Jahresmittel sind die Niederungen in Hessen relativ trocken, besonders entlang des Rheins sowie entlang von Fulda und Eder. Die Mittelgebirge erhalten relativ viel Niederschlag, insbesondere in Upland, Westerwald, Vogelsberg, Spessart und Rhön. Der etwa gleich hohe Taunus zeigt jedoch kaum erhöhten Niederschlag, da die Berg-kette eher parallel zur vorherrschenden mittleren Windrichtung (Südwest) liegt und daher der Überströmungseffekt nur selten eintritt. Der vergleichsweise niedrige Odenwald und die Ausläufer von Spessart und Rhön bekommen dagegen sehr viel Niederschlag, da sie quer zur Hauptwindrichtung liegen, womit sie ein besonders gro-ßes Hindernis für die Überströmung darstellen. Zusätzlich wirkt sich aus, ob in der be-treffenden Windrichtung andere Gebirge vorgelagert sind. Ist dies der Fall, so hat sich üblicherweise ein Teil der Feuchtigkeit bereits dort abgeregnet. Der Taunus befindet sich bei West- und Nordwestwind im Lee von Hunsrück, Eifel und Westerwald, so dass dort bereits ein großer Teil der Feuchtigkeit abgeregnet ist. Bei Odenwald und Spess-art sind zwischen Hunsrück und Pfälzer Wald keine höheren Gebirge vorgelagert, so dass schon diese geringen Höhen den Niederschlag erheblich verstärken kön(UMWELTATLAS HESSEN 2017). Die räumliche Verteilung der Sonnenscheindauer in Hessen zeigt im Jahresmittel die

höchsten Werte in Südhessen südlich des Mains (über 1.600 Sonnenstunden pro Jahr). Weniger Sonnenstunden treten in der Nordhälfte auf (teilweise unter 1.400 Son-

UMWELTATLAS HESSEN 2017).

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Bestands- und Konfliktanalyse

- 22 -

Konfliktanalyse

Durch das Errichten des GSM-R Funkmastes sind keine Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima und Luft zu erwarten. Allenfalls während der eigentlichen Bauphase kann es zu temporären Belastungseffekten durch Schadstoffemissionen durch die ein-gesetzten Baumaschinen oder Staubemissionen kommen. Diese können vor dem Hin-tergrund der allgemeinen Vorbelastung der Umwelt (benachbarte Bahnstecke und Bundesstraße) jedoch als irrelevant angesehen werden.

5.5 Schutzgut Landschaftsbild

Bestandsanalyse

Das Landschaftsbild im Umfeld des geplanten GSM-R Funkmastes wird durch dessen Lage im Oberen Mittelrheintal geprägt. Neben dem Rhein wirken als natürliche Land-schaftselemente insbesondere die bewaldeten Talwände, die eine Höhe von über 400 m erreichen. Neben den natürlichen Landschaftselementen sind insbesondere im Uferbereich des Rheins vielfältige anthropogene Infrastruktureinrichtungen prägend. So ist der Rhein selbst eine stark befahrene Wasserstraße. Beidseitig der Rheinufer verlaufen nach einem schmalen Uferstreifen jeweils eine zweispurige Bundesstraße sowie eine zweigleisige Bahnstrecke. Sowohl die Straßen als auch die Bahnstrecken werden von zahlreichen Stützwänden sowie Leit- und Zauneinrichtungen begleitet. Darüber hinaus sind beide Bahnstrecken elektrifiziert. Auch die Kläranlage Assmanns-hausen südlich des geplanten Funkmaststandortes wirkt mit ihren Klärbecken sowie dem Betriebsgebäude als technische Einrichtung. Die Ortslagen von Assmannshausen und Trechtingshausen sind ebenso Teil der Kulturlandschaft wie die Burgen Rhein-stein, Reichenstein und Sooneck sowie die Sankt Clemens Kapelle. Als Vorbelastun-gen des Landschaftsbildes wirken kleinräumig der Campingplatz von Trechtingshausen sowie großräumig der Steinbruch der Hartsteinwerke Sooneck.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Abb. 12 Blick von der B 42 auf Höhe des geplanten Sendemaststandortes auf den Rhein und die gegenüberliegende Rheinseite.

Abb. 13 Blick von der Böschung auf den geplanten Maststandort (gelber Pfeil).

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Abb. 14 Blick von der westlichen Rheinseite (Burg Rheinstein) in südlicher Richtung mit Assmannshausen und den umgebenden Weinbergen am gegenüber liegenden Rheinufer.

Abb. 15 Blick von der westlichen Rheinseite (Burg Rheinstein) in Richtung Norden. Der GSM-R Funkmast ist an der mittels Pfeil markierten Stelle geplant.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Konfliktanalyse

Der GSM-R Funkmast kann infolge der baulichen Höhe nicht nur am Standort wirken, sondern aufgrund der Fernwirkung grundsätzlich in den Landschaftsraum hinein. Der ästhetische Einfluss nimmt jedoch mit zunehmender Entfernung zunächst langsam und dann immer schneller ab. In einer gewissen Entfernung wird der Mast visuell nicht mehr wahrnehmbar sein. In der Umgebung des geplanten GSM-R Funkmasten befindet sich eine zweigleisige Bahnstrecke mit dazugehörigen Stützwänden, Absturzsicherungen und Oberleitungs-masten. Östlich von dieser Bahnstrecke steigt das Gelände steil an. Gleichzeitig ist der Hang bewaldet und nicht durch Wege erschlossen. Eine Sichtbarkeit des Mastes aus östlicher Richtung mit Ausnahme von der Bahnstrecke kann daher ausgeschlossen werden. Ausgehend von der B 42 wird der geplante Funkmast sichtbar sein, wird sich aber bei entsprechend farblicher Gestaltung nicht von den vorhandenen Infrastruktur-einrichtungen (Stützmauern, Bahntrasse mit Elektrifizierung, Geländer, Absturzsiche-rungen und Zäune) abheben. Das gleiche gilt für die Wirkung in westlicher Richtung, über den Rhein hinaus. So wird der geplante Funkmast, ausgehend von den beson-ders bedeutenden Aussichtspunkt (Entfernung ca. 1.200 m) und

(Entfernung ca. 600 m), theoretisch sichtbar sein. Aufgrund der Entfernung des Maststandortes zu diesen Aussichtspunkten über den Rhein hinweg wird der Mast (ohne Fernglas) nicht wahrnehmbar sein. Darüber hinaus wird er sich weder von der Topografie noch von den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der Bahntrasse abheben. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann als gering ein-gestuft werden. Da es sich dennoch um einen Eingriff in das Landschaftsbild handelt, erfolgt im Kapitel 7 die Berechnung des Eingriffes in das Landschaftsbild.

5.6 Schutzgut Vegetation

Bestandsanalyse

Der Standort des geplanten GSM-R Funkmast wird von einer Ruderalflur eingenom-men. Südlich des Standortes wurde zwischen der westlich angrenzenden Straße und der östlich verlaufenden Bahntrasse eine Treppe aus Betonblockstufen errichtet. Öst-lich der Bahntrasse stockt am Hang ein bodensaurer, thermophiler Eichenwald mit Traubeneiche als dominierende Baumart sowie Feldahorn und Weißdorn. Westlich der Straße stocken Ufergehölze, die in eine Steinpackung am Wasser über-gehen. Diese Steinpackung wird bei höheren Wasserständen des Rheins überspült.

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Bestands- und Konfliktanalyse

- 26 -

Abb. 16 Blick auf die südlich des geplanten Funkmastes gelegenen Biotope.

Abb. 17 Gebüsch von der B 42 aus gesehen.

Abb. 18 Treppe zum geplanten Sendemast-standort.

Abb. 19 Ruderalflur und Gebüsch südlich des geplanten Sendemaststandorts.

Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der Kompensationsverordnung von Hessen (KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005) klassifiziert (vgl. Abb. 20 und 21 sowie Tab. 2).

Konfliktanalyse

Durch den Bau des GSM-R Funkmastes kommt es zum Verlust der Ruderalflur. Wei-terhin wird baubedingt die Gebüschgruppe beansprucht. Während des Baus werden die Arbeitsräume temporär befestigt (Mineralgemisch oder mobile Platten), welche nach der Maßnahme wieder entfernt werden.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Abb. 20 Bestandssituation im Untersuchungsgebiet 100 m auf Basis des Luftbildes.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Abb. 21 Bestandssituation im Detail auf Basis des Luftbildes.

In der nachfolgenden Tabelle 2 werden alle im Untersuchungsgebiet 100 m erfassten Biotoptypen aufgeführt.

Tab. 2 Liste der erfassten Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 100 m gemäß KOMPENSATIONS-

VERORDNUNG 2005. Vorhabensspezifisch tangierte Biotoptypen sind grau hinterlegt (vgl. Abb. 21).

Biotoptyp Beschreibung 01.123 B Bodensaurer, thermophiler Eichenwald

02.100 B Trockene bis frische, saure, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimi-scher Arten

04.400 B Ufergehölzsaum heimisch, standortgerecht 05.200 Fließgewässer 09.220 B Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener Standorte

10.160 Felswände / Steinpackungen am Wasser 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen

10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flä-chenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird

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Bestands- und Konfliktanalyse

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5.7 Schutzgut Fauna

Im vorliegenden Fall wurden zur Ermittlung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten die folgenden Datenquellen für das Plangebiet ausgewertet:

Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen

Ortsbegehung zur Erfassung der Lebensraumtypen und Quartiermöglichkeiten planungsrelevanter Tierarten

Bestandsanalyse

Im Bereich der Eingriffsfläche befindet sich eine Ruderalflur mit krautigen Arten. Zudem stockt im Arbeitsbereich ein Gebüsch aus Brombeere, Birke, Haselnuss und Feld-ahorn. In den Gehölzen wurden keine Baumhöhlen erfasst. Es wurden auch keine weiteren Hinweise auf geschützte Arten (Arten des Anhangs II der FFH-RL, des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten sowie Arten der Gesamtartenliste aus Hessen) gefunden.

Konfliktanalyse

Vögel

Gehölzbrüter

Die durch das Vorhaben betroffenen Gehölze konnten aufgrund der Belaubung nicht auf vorhandene Nester untersucht werden. Da sich in der Umgebung des Vorhabens noch genügend Gehölzstrukturen für Gehölzbrüter finden, kann eine Betroffenheit un-ter Berücksichtigung der nachfolgenden Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. Sep-tember) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dem-entsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt wer-den. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeit-raums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Offenlandarten

Offenlandarten finden aufgrund der anstehenden Strukturen keine passenden Lebens-raumstrukturen. Eine Betroffenheit kann daher ausgeschlossen werden.

Wasservögel

Für Wasservögel sind im Plangebiet keine passenden Lebensraumstrukturen vorhan-den. Eine Betroffenheit kann daher ausgeschlossen werden.

Horstbrüter

Eine Betroffenheit aller Horstbrüter kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da die zu fällenden Bäume keine Eignung als Horstbaum aufweisen.

Gebäudebewohnende Vogelarten

Für gebäudebewohnende Vogelarten sind im Plangebiet keine passenden Lebens-raumstrukturen vorhanden. Eine Betroffenheit kann daher ausgeschlossen werden.

Säugetiere

Fledermäuse

Im Zuge der Begehung wurden Sommerquartiere (Fortpflanzungshabitate sowie Zwi-schenquartiere) und frostsichere Winterquartiere ausgeschlossen. Eine Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden.

Haselmaus

t als streng an Gehölze gebundene Art. Sie bevorzugt Lebensräume mit einer hohen Vielfalt Arten- und Strukturvielfalt. Dies sind meist Laubwälder oder Laub-Nadel-Mischwälder mit gut entwickeltem Unterholz. Die geeignetsten Lebens-räume haben eine arten- und blütenreiche Strauchschicht (J & BÜCHNER 2010). Aufgrund der anstehenden Biotopstrukturen (Brombeergebüsch) kann eine Be-troffenheit der Haselmaus nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung der Tötung von Haselmäusen sollten die Fällarbeiten der Gehölze sowie des Brombeergebüschs innerhalb der Winterruhe der Haselmäuse (November bis Februar) durchgeführt werden. Die Fällarbeiten sollten in Handarbeit erfolgen. Das im Zuge der Fällarbeiten anfallende Holz sowie Schnittgut sollte nicht auf der Fläche gelagert oder gehäckselt werden.

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Bestands- und Konfliktanalyse

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Reptilien und Amphibien

Der Bahndamm ist als potenzielles Habitat geeignet. Da in diesen nicht eingegriffen wird, kann eine Betroffenheit von Reptilien und Amphibien ausgeschlossen werden. Gewässer sind ebenfalls nicht vom Eingriff betroffen.

5.8 Betroffenheit von Schutzgebieten

Das FFH-der dem Bauvorhaben abgewandten Seite der Bahntrasse. Eine FFH-Verträglichkeits-prüfung wird nicht durchgeführt. Aufgrund der räumlichen Reichweite der zu erwartenden Projektwirkungen sind Beein-trächtigungen der Gebiete und der in den Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlichen Interesses auf das nähere Umfeld des zu bauenden GSM-R Funkmastes beschränkt. Eine Betroffenheit des FFH-Gebietes wird somit als unwahrscheinlich eingestuft.

5.9 Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern

Direkt angrenzend an den geplanten GSM-R Funkmast verlaufen eine zweigleisige Bahnstrecke mit dazugehörigen Oberleitungsmasten (östlich) sowie eine zweispurige Bundesstraße (westlich). Östlich des geplanten Funkmaststandortes steigt das Gelän-de steil an. Gleichzeitig ist der Hang bewaldet und nicht durch Wege erschlossen. Eine Sichtbarkeit des Mastes aus östlicher Richtung kann daher ausgeschlossen werden. Ausgehend von der B 42 wird der geplante Funkmast bereichsweise sichtbar sein, wird sich aber bei entsprechender farblicher Gestaltung nicht von den vorhandenen Infra-struktureinrichtungen (Bahntrasse mit Elektrifizierung, Straße mit Mauer und Zaun zum Rhein) abheben. Das gleiche gilt für die Wirkung in westlicher Richtung, über den Rhein hinaus. So wird der geplante Funkmast ausgehend von den besonders bedeu-tenden Aussichtspunkt t-bar sein. Aufgrund der Entfernung des Maststandortes zu diesen Aussichtspunkten über den Rhein hinweg wird der Mast (ohne Fernglas) nicht sichtbar sein. Darüber hin-aus wird er sich weder von der Topografie noch von den vorhandenen Infrastrukturein-richtungen der Bahntrasse abheben.

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Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen

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6.0 Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen

Für die Baumaßnahmen gelten die grundlegenden Ziele des § 2 Abs. 1 BNatSchG: Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes

und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden . Die zu reali-sierenden Maßnahmen werden in die einzelnen Schutzgüter unterteilt.

Schutzgut Boden

Durch das geplante Vorhaben werden möglicherweise in Teilbereichen noch natürliche Böden in einem Umfang von 21 m² überbaut bzw. versiegelt. Die über das vorhabens-spezifisch notwendige Maß hinausgehende Beeinträchtigung der vorhandenen Böden sollte vermieden werden.

Es gelten grundsätzlich die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die DIN 18915 (Bodenar-beiten). Bereiche außerhalb des Baufeldes sollten weder befahren werden, noch zur Lagerung von Material genutzt werden.

Schutzgut Wasser

Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser zu erwar-ten. Ein Bedarf an Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht.

Schutzgut Klima und Luft

Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima und Luft zu erwarten. Ein Bedarf an Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht.

Schutzgut Landschaftsbild

Durch das Vorhaben sind Aufgrund der geringen Größe des Mastes keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Um den Mast optisch in die vorhandene Bahn(Oberleitungs)infrastruktur zu integrieren, sollte dieser in dem (grü-nen) Farbton der Oberleitungsmaste gestrichen werden. Da es sich dennoch um einen Eingriff in das Landschaftsbild handelt, erfolgt im Kapitel 7 zusätzlich die Berechnung des Eingriffes in das Landschaftsbild.

Schutzgut Vegetation

Zur Minderung der Wirkungen auf das Schutzgut sollten alle Vegetationsbestände, die nicht direkt von dem geplanten Vorhaben in Anspruch genommen werden, vor Beein-trächtigungen durch Befahren oder Materiallagerung geschützt werden. Weiterhin ist die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflan-zenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten.

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Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen

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Wiederherstellungsmaßnahmen

Die baubedingt in Anspruch genommenen Gebüschflächen und Ruderalfluren sind nach Abschluss der Bautätigkeiten wieder herzustellen. W1 Wiederherstellung der Gebüschfläche W2 Wiederherstellung von ausdauernden Ruderalfluren

Schutzgut Fauna

Allgemeine Vermeidungsmaßnahme

Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. Sep-tember) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dem-entsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt wer-den. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeit-raums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind.

Vermeidungsmaßnahme Haselmaus

Zur Vermeidung der Tötung von Haselmäusen sollten die Fällarbeiten der Gehölze sowie des Brombeergebüschs innerhalb der Winterruhe der Haselmäuse (November bis Februar) durchgeführt werden. Die Fällarbeiten sollten soweit wie möglich in Hand-arbeit erfolgen. Alternativ könnte mit bodenschonenden maschinellen Verfahren gear-beitet werden. Das im Zuge der Fällarbeiten anfallende Holz sowie Schnittgut sollte nicht auf der Fläche gelagert oder gehäckselt werden.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Durch das Vorhaben sind Aufgrund der geringen Größe des Mastes keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und damit der Kulturlandschaft Oberes Mit-telrheintal zu erwarten. Um den Mast optisch in die vorhandene Bahn(Oberleitungs)-infrastruktur zu integrieren, sollte dieser in dem (grünen) Farbton der Oberleitungsmas-te gestrichen werden. Eine Beeinträchtigung der Kulturlandschaft wie auch sonstiger Sachgüter kann ausgeschlossen werden.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen

Landschaftsbild

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7.0 Landschaftsbild

7.1 Einleitung

Masten können infolge ihrer baulichen Höhe nicht nur an dem Standort, sondern auf-grund der Fernwirkung grundsätzlich in den Landschaftsraum hinein wirken. Der ästhe-tische Einfluss nimmt jedoch mit zunehmender Entfernung zunächst langsam und dann immer schneller ab. In einer gewissen Entfernung wird der Mast visuell nicht mehr wahrnehmbar sein. Errichtet wird ein Schleuderbetonmast mit einer Masthöhe von 25 m auf einem Beton-fundament. In der Umgebung des geplanten GSM-R Funkmastes befinden sich eine zweigleisige Bahnstrecke mit dazugehörigen Oberleitungsmasten sowie eine zweispu-rige Bundesstraße. Östlich des Funkmastes steigt das Gelände steil an. Aufgrund der deutlich ausgeprägten Infrastruktureinrichtungen in der Umgebung, der relativ geringen Masthöhe (25 m) sowie Reliefstruktur wird sich der Funkmast unauffällig in die Land-schaft einfügen und besonders aus weiterer Entfernung (zum Beispiel andere Rhein-seite) in der Gesamtsituation nicht wahrnehmbar sein. Die Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes kann als gering eingestuft werden. Da es sich dennoch um einen Eingriff in das Landschaftsbild handelt, erfolgt nachfolgend die Berechnung des Eingriffes in das Landschaftsbild.

7.2 Methodik

smasten, Windenergieanla-gen, Funkmasten, Funk- und Aussichtstürme, Pfeiler von Talbrücken oder vergleichba-ren bauliche Anlagen (Masten) bemisst sich die Ersatzzahlung für nicht vermeidbare und nicht kompensierbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach dem fol-genden Verfahren. Die Fläche des horizontal projizierten Umkreises der 15-fachen Gesamthöhe eines Einzelmastes ist den nachfolgenden Wertstufen 1 bis 4 zuzuordnen. Aus dem flächen-gewichteten Mittel der Einzelwerte der im Umkreis repräsentierten Wertstufen ergibt sich der Betrag der je laufenden Meters Gesamthöhe zu erhebenden Ersatzzahlung für den Einzelmast. Die Gesamthöhe ist über der Geländeoberfläche am Mastfuß zu ermitteln. Bei Hangla-gen ist von der durchschnittlichen Geländeoberfläche auszugehen KOMPENSATIONS-

VERORDNUNG 2005).

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Landschaftsbild

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Wertstufe 1 e-

ne Erholung; intensive, großflächige Landnutzung dominiert; naturraumtypische Eigen-art weitgehend überformt und zerstört; Vorbelastungen in Form von visuellen Beein-trächtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauli-che Strukturen, Lärm et cetera deutlich gegeben (zum Beispiel durch Verkehrsanlagen, Deponien, KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Einzelwert: 100 Euro je laufender Meter Einzelmast Wertstufe 2 Landschaften mit mittlerer Bedeutung für die Landschaftspflege und die naturbezoge-

ne Erholung; naturraumtypische und kulturhistorische Landschaftselemente sowie landschaftstypische Vielfalt vermindert und stellenweise überformt aber noch erkenn-bar; Vorbelastungen zu erkennen; vorhandene Windparkfläche, soweit nicht Wert- stufe KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Einzelwert: 200 Euro je laufender Meter Einzelmast Wertstufe 3 Landschaften mit hoher Bedeutung für die Landschaftspflege und die naturbezogene

Erholung; naturräumliche Eigenart und kulturhistorische Landschaftselemente im We-sentlichen noch gut zu erkennen; beeinträchtigende Vorbelastungen gering; hierunter fallen unter anderem weniger sensible Bereiche von Landschaftsschutzgebieten oder Naturparken oder im Umfeld von Denkmalen, Pflege- und Entwicklungszone eines Bio-

KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Einzelwert: 300 Euro je laufender Meter Einzelmast Wertstufe 4 Landschaften mit sehr hoher Bedeutung für die Landschaftspflege und die naturbezo-

gene Erholung; Natur weitgehend frei von visuell störenden Objekten; extensive klein-teilige Nutzung dominiert; hoher Anteil naturraumtypischer Landschaftselemente; hoher Anteil natürlicher landschaftsprägender Oberflächenformen; hoher Anteil kulturhisto-risch bedeutsamer Landschaftselemente, Denkmale bzw. historischer Landnutzungs-formen; unter anderem: Nationalparke, Kernzonen der Biosphärenreservate, beson-ders sensible Bereiche von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, Kern- und Pufferzonen von UNESCO- KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Einzelwert: 800 Euro je laufender Meter Einzelmast

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Landschaftsbild

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7.3 Ermittlung des Ersatzgeldes

Der GSM-R Funkmast hat eine Gesamthöhe von 15 m, somit wird die Landschaft in einem Umkreis von 375 m in die vier Wertstufen eingeteilt.

Abb. 22 Verteilung der Wertstufen innerhalb des 375 m-Umkreises (rote Strichlinie) um den geplanten GSM-R Funkmast auf Grundlage des Luftbildes.

Tab. 3 Verteilung der Wertstufen innerhalb des 375-m-Umkreises.

Wertstufe Fläche in m² Anteil Wertstufe 1 26.447 6 % Wertstufe 2 0 0 % Wertstufe 3 208.374 47 % Wertstufe 4 206.811 47 %

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Landschaftsbild

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Da die Landschaft im Umfeld des Mastes aus mehreren Landschaftswertstufen be-steht, muss für den Mast das zu entrichtende Ersatzgeld je nach Zusammensetzung der Landschaftswertstufen berechnet werden. Um dies zu erreichen, ist ein Mischgeld-betrag zu errechnen, in dem die Wertstufen anteilig berücksichtigt werden. + 6 lm + 47 lm + 47 lm +523 lm Es ergibt sich somit ein Mischgeldbetrag von 523 Dieser Mischgeldbetrag wird mit der entsprechenden Masthöhe multipliziert. 25 m x 523 13.075 Das Ersatzgeld für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beträgt 13.075 .

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen Eingriffsbewertung

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8.0 Eingriffsbewertung

Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträch-tigen. Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die im Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind. Die Eingriffsbewertung erfolgt gemäß der Kompensationsverordnung von Hessen (KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es werden zunächst die Biotoppunkte vor der Bebauung ermittelt (Wertfaktor Ist-Zu-stand). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung der Biotoppunkte nach erfolgter Bebauung (Wertfaktor Planung). Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basiert auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten

Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorha-bens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.

8.1 Quantifizierung des Eingriffs

Die Errichtung des geplanten GSM-R Funkmastes stellt vor dem Hintergrund der Ver-siegelung von Grundflächen mit der Entfernung von Vegetationsstrukturen sowie der Bereitstellung von Wegeflächen eine Veränderung von Grundfläche dar. Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Basis des Biotopwertvergleiches vor und nach Reali-sierung des Vorhabens. Die relevanten Flächen werden durch die Flächenverschnei-dung der Vorhabensfläche mit den Biotoptypen ermittelt.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen Eingriffsbewertung

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Abb. 23 Schematische Darstellung der Bestandssituation.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen Eingriffsbewertung

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Abb. 24 Schematische Darstellung der Zielbiotoptypen.

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Zusammenfassung

- 42 -

9.0 Zusammenfassung

Für die durchgehende Funkversorgung der Bahnstrecke 3507 Wiesbaden Ost Nieder-lahnstein ist die Errichtung eines Funkmastes (km 71,639) geplant. Die Umrüstung der Funkversorgung der Deutschen Bahn zu ETC Level 2 führt dazu, dass die Überlap-pungen zwischen den Funkzellen an den Bahnstrecken dichter sein müssen. Daher wird die Errichtung eines weiteren Funkmastes als Antennenträger und die dazugehö-rige Systemtechnik für den Aufbau der GSM R-Infrastruktur an der Bahnstrecke 3507 Wiesbaden Ost Niederlahnstein erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-schutzgesetztes (BNatSchG) die vorhabensspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Entsprechend der Definition des § 14 BNatSchG sind Ver-änderungen in der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträch-tigen können, als Eingriff zu bewerten. Es wurden die Bestandsdaten zu den abiotischen Schutzgütern (Geologie und Boden, Klima und Luft, Wasser) und den biotischen Schutzgüter (Vegetation, Fauna) auf Basis einer Datenrecherche und mittels Geländearbeit erhoben. Die Bestands- und Konflikt-analyse wurde bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans auf Ba-sis der Planung des GSM-R Funkmastes erstellt. Primär gehen von dem geplanten Vorhaben Wirkungen durch alle Wirkgruppen auf die Schutzgüter Boden und Vegetation aus. Für die dauerhafte Beanspruchung von Boden und Biotopstrukturen können keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen formuliert werden. Generell gilt, dass über das vorhabensspezifisch notwendige Maß hinausgehende Beeinträchtigungen zu vermeiden sind. Weiterhin gelten für das Schutzgut Boden die DIN 18300 (Erdarbeiten), die DIN 18915 (Bodenarbeiten) sowie für das Schutzgut Vegetation die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Erhebliche und/oder nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser sowie Kli-ma und Luft sind ausgeschlossen. Im Sinne des BNatSchG stellt der geplante Funkmast einen Eingriff in das Land-schaftsbild dar. Es wurde ein Ersatzgeld von 13.075 berechnet. Als Bewertungsgrundlage für die Eingriffsbewertung wird die örtliche Bestandssituation im Rahmen einer Biotoptypenkartierung erfasst. Die Eingriffsbewertung erfolgt gemäß der Kompensationsverordnung von Hessen (KOMPENSATIONSVERORDNUNG 2005). Die Ermittlung der Eingriffsintensität in den Naturhaushalt ergab ein Biotopwertdefizit von 693 Biotoppunkten für das geplante Vorhaben.

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Zusammenfassung

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Die Kompensation des ermittelten Biotopwertdefizits erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden im weiteren Verfahren. Warstein-Hirschberg, Dezember 2017 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Antrag auf Errichtung eines GSM-R Funkmastes am Standort Assmannshausen

Literaturverzeichnis

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz, Maßnahme Nr.: 001_V1 Bezeichnung der Maßnahme: Allgemeine Vermeidungsmaßnahme

Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 379 m² Bauzeitliche Maßnahme: ja Fläche Nr.:

Flur-stück

Nr.

Flur Gemar-kung

Ge-meinde

Kreis GrEVZ-Nr.

Inanspruch-nahme

Gepl. Rechtl.

Sicherung

Inanspruch-nahme

Fläche in qm

181/1

und

425/2

12 Ass-

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Rüdes-

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Rhein-

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Taunus

-Kreis

- Bauphase EBA 379

Ausgangszustand: Trockene bis frische, saure, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten,

Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 02.100 B, 09.220 B Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn Übertragung der öffentlich rechtlichen Verpflichtung mit befreiender Wirkung an: entfällt

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten: alle Vogelarten Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Begrenzung der Inanspruchnahme von

Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September).

Räumungsarbeiten sämtlicher Vegetationsflächen sollten dementsprechend nur zwischen dem 1.

Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Im Falle nicht vermeidbarer

Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums kann durch eine umweltfachliche

Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des

Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. Spezielle Habitatmerkmale/Strukturmerkmale: Gehölze, Brombeergebüsch, Ruderalfluren

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung: entfällt

Risikomanagement: entfällt Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): entfällt

Unterhaltung: entfällt Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): entfällt

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: entfällt Berichtsintervall Unterhaltungspflege: entfällt Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: entfällt

Konfliktbewältigung

Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i.

Verbindung mit Maßnahme

K1 Bau- und

anlagebedingte

Inanspruchnahme

von trockenen bis

frischen, sauren,

voll entwickelten

Gebüschen,

Hecken, Säume

heimischer Arten

Mittelrheingebiet,

Haupteinheit

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K2 Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von ausdauernden Ruderalfluren meist frischer Standorte

Mittelrheingebiet,

Haupteinheit

nicht erheblich -

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Datum Einreichung Planungsunterlagen: 11.01.2018

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz, Maßnahme Nr.: 002_V1 Bezeichnung der Maßnahme: Vermeidungsmaßnahme Haselmaus

Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 35 m² Bauzeitliche Maßnahme: ja Fläche Nr.:

Flur-stück

Nr.

Flur Gemar-kung

Ge-meinde

Kreis GrEVZ-Nr.

Inanspruch-nahme

Gepl. Rechtl.

Sicherung

Inanspruch-nahme

Fläche in qm

181/1

und

425/2

12 Ass-

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-Kreis

- Bauphase EBA 35

Ausgangszustand: Trockene bis frische, saure, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 02.100 B Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn und während der Baumaßnahme Übertragung der öffentlich rechtlichen Verpflichtung mit befreiender Wirkung an: entfällt

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten: Haselmaus Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Beschränkung der Fällzeit (nur während Winterruhe

Haselmäuse von November bis Februar), Fällarbeiten in Handarbeit oder bodenschonende

maschinelle Verfahren, Lagerung von Holz und Schnittgut nicht auf der Vorhabensfläche Spezielle Habitatmerkmale/Strukturmerkmale: Gehölze, Brombeergebüsch

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung: entfällt

Risikomanagement: entfällt Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): entfällt

Unterhaltung: entfällt Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): entfällt

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: entfällt Berichtsintervall Unterhaltungspflege: entfällt Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: entfällt

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Konfliktbewältigung

Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i.

Verbindung mit Maßnahme

K1 Bau- und

anlagebedingte

Inanspruchnahme

von trockenen bis

frischen, sauren,

voll entwickelten

Gebüschen,

Hecken, Säume

heimischer Arten

Mittelrheingebiet,

Haupteinheit

nicht erheblich -

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Datum Einreichung Planungsunterlagen: 11.01.2018

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz, Maßnahme Nr.: 003_W1 Bezeichnung der Maßnahme: Wiederherstellung der Gebüschfläche

Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 35 m² Bauzeitliche Maßnahme: nein Fläche Nr.:

Flur-stück

Nr.

Flur Gemar-kung

Ge-meinde

Kreis GrEVZ-Nr.

Inanspruch-nahme

Gepl. Rechtl.

Sicherung

Inanspruch-nahme

Fläche in qm

181/1 12 Ass-

manns-

hausen

Rüdes-

heim

Rhein-

gau-

Taunus

-Kreis

- Bauphase EBA -

Ausgangszustand: Trockene bis frische, saure, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 02.100 B Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Zeitpunkt der Durchführung: nach Abschluss der Bautätigkeiten Übertragung der öffentlich rechtlichen Verpflichtung mit befreiender Wirkung an: entfällt

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop: Trockene bis frische, saure, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten Schlüsselnummer Zielbiotop (je Bundesland): 02.100 B Spezielle Habitatmerkmale/Strukturmerkmale: -

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung: nach Abschluss der Bautätigkeiten sind die baubedingt in Anspruch

genommenen Flächen wieder als Gebüsch zu entwickeln

Risikomanagement: entfällt Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 10 Jahre

Unterhaltung: entfällt Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): entfällt

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 10 Jahre Berichtsintervall Unterhaltungspflege: entfällt Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: entfällt

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Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Konfliktbewältigung

Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i.

Verbindung mit Maßnahme

K1 Baubedingte

Inanspruchnahme

von trockenen bis

frischen, sauren,

voll entwickelten

Gebüschen,

Hecken, Säume

heimischer Arten

Mittelrheingebiet,

Haupteinheit

nicht erheblich

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Datum Einreichung Planungsunterlagen: 11.01.2018

Page 58: LBP 1548 Assmannshausen km 71,639 · Vorliegender LBP basiert entsprechend auf den Vorgaben der hessischen Kompensa-tionsverordnung (KV vom 1. September 2005, zuletzt geändert im

Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz, Maßnahme Nr.: 004_W3 Bezeichnung der Maßnahme: Wiederherstellung der Gebüschfläche

Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 217 m² Bauzeitliche Maßnahme: nein Fläche Nr.:

Flur-stück

Nr.

Flur Gemar-kung

Ge-meinde

Kreis GrEVZ-Nr.

Inanspruch-nahme

Gepl. Rechtl.

Sicherung

Inanspruch-nahme

Fläche in qm

181/1

und

425/2

12 Ass-

manns-

hausen

Rüdes-

heim

Rhein-

gau-

Taunus

-Kreis

- Bauphase EBA -

Ausgangszustand: Ausdauernde Ruderalflur meist frischer Standorte Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 09.220 Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Zeitpunkt der Durchführung: nach Abschluss der Bautätigkeiten Übertragung der öffentlich rechtlichen Verpflichtung mit befreiender Wirkung an: entfällt

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop: Ausdauernde Ruderalflur meist frischer Standorte Schlüsselnummer Zielbiotop (je Bundesland): 09.220 Spezielle Habitatmerkmale/Strukturmerkmale: -

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung: nach Abschluss der Bautätigkeiten sind die baubedingt in Anspruch

genommenen Flächen wieder als Ruderalflur zu entwickeln

Risikomanagement: entfällt Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 5 Jahre

Unterhaltung: entfällt Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): entfällt

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 5 Jahre Berichtsintervall Unterhaltungspflege: entfällt Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: entfällt

Page 59: LBP 1548 Assmannshausen km 71,639 · Vorliegender LBP basiert entsprechend auf den Vorgaben der hessischen Kompensa-tionsverordnung (KV vom 1. September 2005, zuletzt geändert im

Projekt: Neubau GSM-R Basissation Assmannshausen, km 71,639

Konfliktbewältigung

Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i.

Verbindung mit Maßnahme

K2 Baubedingte

Inanspruchnahme

von

ausdauernden

Ruderalfluren

meist frischer

Standorte

Mittelrheingebiet,

Haupteinheit

nicht erheblich

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): Unterlage Nr.: Konflikt- und Maßnahmenplan, Anlage 2 Datum Einreichung Planungsunterlagen: 11.01.2018