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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 1 Planungs- und Beratungsbüro Siegfried Schäfer Freie Garten- und Landschaftsarchitekten, Waiblingen Kreis: Main – Tauber – Kreis Gemeinde: Königheim Gemarkung: Gissigheim UMWELTBERICHT inkl. Umweltprüfung mit integriertem GRÜNORDNUNGSPLAN und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 21 BNatSchG zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Aufgestellt: Waiblingen, 05. September 2009 Bearbeiter/in: Anette Striegel, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin Siegfried Schäfer, Landschaftsarchitekt Stand: 05. September 2009

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 1

Planungs- und Beratungsbüro Siegfried Schäfer Freie Garten- und Landschaftsarchitekten, Waiblingen

Kreis: Main – Tauber – Kreis Gemeinde: Königheim Gemarkung: Gissigheim

UMWELTBERICHT inkl. Umweltprüfung mit integriertem GRÜNORDNUNGSPLAN und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 21 BNatSchG zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Aufgestellt: Waiblingen, 05. September 2009 Bearbeiter/in: Anette Striegel, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin Siegfried Schäfer, Landschaftsarchitekt Stand: 05. September 2009

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 2

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INHALTSVERZEICHNIS 1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN ...................................................................................................... 4

1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS ............................................................... 4 1.2. RECHTSGRUNDLAGEN .......................................................................................................................... 4 1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .................................................................................... 4 1.4. VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................ 4

2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ................................................................................................................. 6 2.1. REGIONALPLAN ...................................................................................................................................... 6 2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FNP ........................................................................................................... 6 2.3. LANDSCHAFTSPLAN LP ........................................................................................................................ 6 2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE ................................................................................. 6 2.5. §32-BIOTOPE ........................................................................................................................................... 6

3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................ 7 3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG ........................................................................................................ 7 3.2. GEOLOGIE / RELIEF ................................................................................................................................ 7 3.3. BODEN ..................................................................................................................................................... 8 3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................... 9 3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 11 3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 12 3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 17 3.8. MENSCH / ERHOLUNG ......................................................................................................................... 17 3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 18 3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE ......................................................................................................................... 18 3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 18 3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND

IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 18 4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND NATURSCHUTZES /

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ..................................................................... 19 4.1. BODEN ................................................................................................................................................... 19 4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 19 4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 20 4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 20 4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 21 4.6. MENSCH / ERHOLUNG ......................................................................................................................... 21 4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 21 4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 21 4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 22

5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE ............................................ 23 5.1. BODEN ................................................................................................................................................... 24 5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 26 5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 28 5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 29 5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 31 5.6. ERHOLUNG / MENSCH ......................................................................................................................... 31 5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 32 5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 32 5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 32 5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND

IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 32 5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET ................................. 32

6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH ................................................................................................................ 33 6.1. SCHUTZGUT BODEN ............................................................................................................................ 34 6.2. SCHUTZGUT FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ..................................................................... 36 6.3. SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE KOMPENSATION .............................................................................. 37

7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ..................................... 38 7.1. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ................................. 38

8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN ................................................ 39 8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB) .................................................................. 39 8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS (NACH § 74

(1) 1 LBO) ............................................................................................................................................... 39 8.3. ANLAGEN ZUM SAMMELN, VERWENDEN ODER VERSICKERN VON NIEDERSCHLAGSWASSER (§

74 (3) 2 LBO)........................................................................................................................................... 39

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8.4. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 5 ABS.2 NR.10 UND 4, § 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) ................................................. 39

8.5. PFLANZENLISTEN ................................................................................................................................. 39 9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................................... 41

9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG .................................... 41 9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN .................................................................................................... 41 9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ......................................................................... 41 9.4. ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 41

10. LITERATUR ................................................................................................................................................... 42 ANLAGEN: Grünordnungsplan: Bestandsplan Konfliktplan Maßnahmenplan Bestandsbilder:

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 4 Vorhaben und Vorgehensweisen

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1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN

1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS Mit der Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Gemeinde Königheim, die rechtliche Grundlage zur baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet) bislang nicht bebauter Grundstü-cke zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,1 ha. Das Plangebiet befindet sich östlich der bestehenden Ortslage. Es ist je eine Häuserreihe beid-seitig des Tannenweges in Halbhöhenlage (ca. 302.00m üNN) geplant. Nördlich schließt unmit-telbar das bestehende Wohngebiet „Pfalz I“ an. Es handelt sich um eine west exponierte Hang-lage. Weiter Hang aufwärts befindet sich der „Geißberg“ (362.1m üNN). Der Bebauungsplan Pfalz II ermöglicht der Gemeinde Königheim weitere attraktive Baugrund-stücke, insbesondere für ortsansässige junge Familien anzubieten.

1.2. RECHTSGRUNDLAGEN Umweltbericht Gemäß §2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung und der Änderung eines Bauleitplans eine Um-weltprüfung durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-kungen für die Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Grünordnungsplan Als Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Grünordnungsplänen gilt §18 NatSchG BW in Ver-bindung mit §21. Sind aufgrund von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird bereits auf der Ebene der Bauleitplanung der jeweilige Eingriff in den Naturhaushalt ermittelt. Um der gesetzlichen Situation gerecht zu werden, hat die Gemeinde Königheim dem Planungs-büro Schäfer den Auftrag erteilt, entsprechend der gesetzlichen Grundlage den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren, die grünordnerischen Belange zu bearbeiten sowie den Umwelt-bericht zu erstellen.

1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Laufe dieses Verfahrens wurden unterschiedliche Bauflächenstandorte abgeprüft, aus denen nach Abwägung der ver-schiedenen Aspekte die endgültigen Bauflächenausweisungen erfolgten. Somit wurden alternative Standorte bereits untersucht. Bei der Bebauung (Aussiedlung von Nebenerwerbslandwirten) östlich des Panoramawegs in den 70er Jahren wurden bereits Grundstücke mit großer Flächenlänge gebildet, um der nach-folgenden Generation Bauland bereitstellen zu können,

1.4. VORGEHENSWEISE Im Frühsommer 2009 wurde fand eine erste Ortsbegehung zur Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Biotoptypen durch die beauftragten Landschaftsarchitekten statt. Es wurden die Daten zu den Schutzgebieten und Biotopen bei der Landesanstalt für Umwelt-schutz erhoben. Die Bodenkennzahlen wurden beim Landratsamt Main – Tauber - Kreis erfragt. Hinweise und Empfehlungen allgemeiner Natur wurden berücksichtigt. Um die einzelnen Konflikte deutlich darstellen zu können, wird der Komplex Natur und Land-schaft in die folgenden Landschaftspotentiale bzw. Schutzgüter aufgeteilt:

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 5 Vorhaben und Vorgehensweisen

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- Naturhaushalt: Boden Grundwasser / Oberflächenwasser Luft und Klima Tiere und Pflanzen - Landschaftsbild: Landschaftsbild Erholung / Mensch

Darüber hinaus werden im Rahmen der Umweltprüfung die weiteren Aspekte gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ebenfalls berücksichtigt. Bei der Bestandsbeschreibung, -bewertung und Konfliktanalyse, werden die Landschafts-potentiale getrennt behandelt. Die Bestandbewertung und die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt nach einem 5-stufigen Bewertungsmodell, das auf den Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz basiert. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT IN DER BAULEITPLANUNG, SOWIE ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN UND DEREN UMSETZUNG TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005. Darüber hinaus wird der Beurteilung des Schutzgutes Boden die Arbeitshilfe des Umweltminis-teriums, DAS SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG, 1.AUFLAGE JUNI 2006 zugrunde gelegt. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt vorzugsweise verbalargumentativ. Es werden nur für die Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, die als Indikator für die weiteren-Schutzgüter gelten, Flächenbilanzen erstellt (vgl. Kap. 6)

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 6 Übergeordnete Planungen

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2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN

2.1. REGIONALPLAN Die Erweiterung der Wohnbaufläche entspricht den regionalplanerischen Vorgaben.

2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FNP Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als geplante Wohnfläche berücksichtigt

2.3. LANDSCHAFTSPLAN LP Ein detaillierter Landschaftsplan für die Gemeinde Königheim liegt nicht vor. Orientierung erfolg-te anhand des Regionalplanes.

2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE Im Bereich des Untersuchungsgebietes oder in der näheren Umgebung liegen keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete. (NATURA 2000, ABFRAGE BEI DER LUBW 2008).

2.5. §32-BIOTOPE Nach § 32 NatSchG BW geschützte Biotope befinden sich keine im Geltungsbereich des Be-bauungsplans. Südlich, außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, befindet sich ein § 32 Biotop „Feldhecke südlich von Gissigheim“

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 7 Bestandsbeschreibung und Bewertung

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3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

Für jedes einzelne Landschaftspotential wird eine Erfassung und Bewertung der einzelnen Ele-mente nach folgendem Schema durchgeführt: − Beschreibung des derzeitigen Zustandes (Festsetzungen der Bebauungspläne) − Ermittlung der bestehenden Vorbelastung − Bewertung der Bedeutung der einzelnen Elemente innerhalb des Wirkungsgefüges − Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen Elemente gegenüber der Planung − Gesamtbewertung nach dem Wertstufensystem

Für die Bedeutung und Bewertung nach dem Wertstufensystem wird eine 5-stufige Skala ange-wandt: − sehr gering − gering − mittel − hoch − sehr hoch

Für die Bewertung der Empfindlichkeit wird folgende Skala verwendet: − gering − mittel − hoch

3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG Nach der naturräumlichen Gliederung Baden – Württembergs (LfU 1992) befindet sich das Brehmbachtal innerhalb der „Neckar- und Tauber – Gäuplatten. Hierbei ist der in etwa westlich der Ortslage Königheim liegende Bereich der naturräumlichen Untereinheit „Bauland“ und der östliche Bereich dem „Tauberland“ zuzuordnen. Charakteristisch für das Relief dieser Land-schaft sind die weitgespannten, zum Teil mit Wald bestandenen Hochflächen und die tief einge-schnittenen Täler mit oft sehr steilen Hängen. Auch im Brehmbachtal findet sich diese Oberflä-chengestalt wieder. Im Westen wird diese Landschaft vom Odenwald, im Norden vom Maintal und dem Spessart begrenzt.

3.2. GEOLOGIE / RELIEF

3.2.1 GEOLOGIE Das Plangebiet, wie der gesamte West exponierte Hangkomplex, liegt geologisch im Mittleren Muschelkalk ( Mu 2, „Wellengebirge“). Der Höhenverlauf erstreckt sich über den Höhenbereich von über 290,00m üNN. Die Mächtigkeit der Kalkschutt- / Lößüberdeckungen variiert erheblich.

3.2.2 RELIEF Das Planungsgebiet ist mittel bis stark in westliche Richtung geneigt.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 8 Bestandsbeschreibung und Bewertung

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3.3. BODEN In den Muschelkalkgebieten dominieren Kalkverwitterungslehme, wobei sich der Kalk erst in größeren Tiefen nachweisen lässt. Der Oberboden ist in der Regel kalkfrei. Auf den Hochflä-chen nehmen Rendzinen, vergesellschaftet mit Terra fusca oder in den Lößlandschaften mit Pa-rabraunerden, die Kuppenlagen ein. Sie entstehen durch physikalische und chemische Verwitterung aus Kalkstein-, Dolomit-, Ton-mergel- und Gipssyrosemen. Rendzinen sind meist flachgründig und insbesondere an Südhängen trocken. Im Planungsgebiet findet sich als pleistozäne Ablagerung Löß, bzw. sein Verwitterungsergeb-niss Lößlehm. Die Verlehmung des Löß greift kaum tiefer als 1m. Vorbelastung Ackerflächen: Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und den damit verbundenen Ein-satz von Düngemittel und Herbiziden sind die Böden in ihrer Natürlichkeit beeinträchtigt. Grabeland / extensiv genutztes Grünland mit Streuobst / Gehölzflächen: Diese Böden sind durch den extensiven Nutzungscharakter in ihrer Natürlichkeit wenig vorbelastet. Bedeutung: Standort für Kulturpflanzen Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden wird nach der Bodenzahl eingestuft. Hieraus ergibt sich eine Einstufung der Böden als Standort für Kulturpflanzen von geringer Be-deutung. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird durch die Aufnahme von Niederschlagswasser und die Abflussverzögerung bzw. -verminderung (mögliche Speicherleistung) bestimmt. Die Leistungsfähigkeit der unversiegelten Böden ist für das Plangebiet von geringer Bedeutung. Filter und Puffer Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Filter und Puffer für Schadstoffe ist hoch, wenn Schad-stoffe aus dem Stoffkreislauf entfernt, zurückgehalten und ggf. abgebaut werden können und wenn Böden eine hohe Säurepufferkapazität besitzen. Die im Gebiet auftretenden Böden besitzen in der Zustandsstufe V (Flächenanteil 40%) ein gu-tes Filter- und Puffervermögen. Der Hauptanteil der Böden (60%) befindet sich allerdings in der Zustandsstufe VI, in der nur noch ein geringes Filter- und Puffervermögen vorhanden ist. Standort für die natürliche Vegetation Mit hoher Leistungsfähigkeit werden Böden mit extremer Ausprägung von Standorteigenschaf-ten bewertet, da diese Böden günstige Voraussetzungen für spezialisierte und seltene Pflan-zengesellschaften bieten. Diese Funktion ist in Zusammenhang mit der Funktion als Standort für Kulturpflanzen und die daraus resultierende Intensität in der Nutzung zu sehen. Die Böden im Planungsgebiet sind von durchschnittlicher Bedeutung, da sie keine besondere Ausprägung besitzen, aber als Standort für Kulturpflanzen von geringer Bedeutung sind. Bodendenkmale Im Plangebiet finden sich keine Bodendenkmale. Empfindlichkeit Generell sind alle Böden gegenüber Versiegelung hoch empfindlich, da ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen damit einhergeht.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 9 Bestandsbeschreibung und Bewertung

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Aufgrund der Lage am Hang bzw. an der Hangkante sind die vorliegenden Böden gegenüber Erosion hoch empfindlich. Gegenüber Verdichtung weisen Lehmböden eine hohe Empfindlichkeit auf. Damit einhergehen die Veränderung des Bodengefüges und damit die Reduzierung der Oberflächenwasserversi-ckerung. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag kann bei den vorliegenden Böden (Lehm und Lößlehm) als mittel eingestuft werden. Die Empfindlichkeit gegenüber Flächenentzug aus landbauökologischer Sicht ist als mittel ein-zustufen, da die Böden eine geringe Bodenfruchtbarkeit besitzen. Wertstufen Es werden nur die unversiegelten Böden bewertet. Die versiegelten Böden sind hinsichtlich aller Bodenfunktionen von sehr geringer Bedeutung. Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Standort für Kultur- pflanzen

X

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

X

Filter und Puffer-funktion X(60%) X(40%)

3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER

3.4.1 GRUNDWASSER In Muschelkalkgebieten sind sehr variantenreiche Grundwasser Situationen charakteristisch. Die Klüftigkeit und Durchlässigkeit der Gesteine fördern den Durchfluß des Grundwassers und damit die Bildung von Hohlräumen. Grundwasserströme vergleichbar mit der Situation in Auela-gen sind nicht anzutreffen. Vorbelastung Es bestehen sehr geringe Vorbelastungen durch versiegelte Flächen, welche nicht zur Grund-wasserneubildung und Oberflächenwasserregulation betragen. Bedeutung Das Planungsgebiet gehört zu den wertvollen Flächen für das Wasserdargebot. Grundwasserneubildung (Verfahren nach Dörhöfer und Josopait 1980): − Mittlere Jahresverdunstung, potentielle Verdunstung (ETP) − Hangneigung (ca.12°) − Niederschlagsmenge 600 mm / Jahr − Böden (Lehmiger Ton / Lößlehm)

Bei einer Niederschlagsmenge von 600 mm im Jahr wird auf den unversiegelten Flächen im Planungsgebiet zwischen 0 mm und 100 mm Grundwasser pro Jahr neu gebildet. Die versiegelten Flächen tragen nicht zur Grundwasserneubildung bei. Die Leistungsfähigkeit zur Grundwasserneubildung ist im Planungsgebiet infolge der Bodenart lehmiger Ton und der starken Hangneigung sehr gering. (Wertstufe 1)

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 10 Bestandsbeschreibung und Bewertung

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Grundwasserschutzfunktion (nach Marks R., Müller M-J., Leser H., Klink H-J Tab. 21, 22) Die Grundwasserschutzfunktion wird durch − den Grundwasserflurabstand, − die Wasserdurchlässigkeit der Grundwasserdeckschichten und − der Grundwasserneubildungsrate bestimmt.

Der mittlere Grundwasserflurabstand (<1,5m) in Kombination mit der sehr geringen Wasser-durchlässigkeit des lehmigen Tons führen zu einer mittleren Grundwasserschutzfunktion. (Wertstufe 3). Abflussregulation: Die Leistungsfähigkeit beruht darin, den Direktabfluss zu verringern und damit zu ausgegliche-nen Abflussverhältnissen beizutragen. Als Bewertungsgrundlage dienen: − Hangneigung − Flächennutzung (Obstwiesen, Grünland und Acker) − Böden (lehmiger Ton)

Die versiegelten Flächen können nicht zur Regulation des Abflusses beitragen. Das Abflussregulationsvermögen ist über den vorhandenen Tonböden als mittel zu bewerten. Empfindlichkeit Gegenüber Versiegelung und Verdichtung und der damit einhergehenden Verringerung der Grundwasserneubildung besteht eine mittlere Empfindlichkeit. Wertstufen Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Grundwasserneu-bildungsrate X

Grundwasserschutz-funktion X

Abflussregulation X

3.4.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER Im Planungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.

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3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT Das Klima hat im Untersuchungsgebiet einen leicht kontinentalen Einschlag, d.h. die Jahresmit-teltemperatur liegt zwischen 7,4°C und 8,4°C und somit unter dem Durchschnitt Deutschlands von 9,1°C. Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel 600 mm und liegt rund 200 mm unter der in dieser Hö-henlage zu erwartenden Menge (Spitz 1933). Erklären lässt sich diese Differenz dadurch, dass das Gebiet im Regenschatten des Odenwaldes liegt, wo die Bewölkung relativ gering und die Sonneneinstrahlung höher ist. Wegen der geringen Luftfeuchtigkeit treten häufig Strahlungsfrös-te auf. Typisch sind die starken Winter – und die häufigen Spätfröste, die vor allem die Land-wirtschaft und den Weinbau beeinflussen. (GEHRIG & KAPPLER 1992) Die folgenden Klimadaten für Königheim sind der Diplomarbeit von NEUGEBAUER (1983) ent-nommen. Mittlere Temperatur von Mai bis September 15°C Mittlere Temperatur von Oktober bis April 3,4°C Mittlerer Frostbeginn 15. Oktober Mittleres Frostende 10. Mai Frosttage ca. 100 Mittlerer Beginn der Apfelblüte 30. Mai Mittleres Vegetationsende 4. November Mittlerer Niederschlag von Mai bis Juni 190 mm Vorbelastung Im Planungsgebiet sind keine Vorbelastungen erkennbar. Bedeutung Kaltluftentstehung Die Ackerflächen und die mit Bäumen und Sträuchern bestanden Flächen im Planungsgebiet sind zur Kaltluftbildung gut geeignet. Zudem wird auf den östlich angrenzenden, vegetationsbe-deckten bzw. landwirtschaftlich genutzten Hochflächen Kaltluft gebildet, die durch Seitentäler und Senken, sowie über die Hangschultern und Hangzonen des Planungsgebietes in die Tal-räume abfließt. Da das Planungsgebiet nur ein kleiner Teil einer großflächigen Kaltluftbildungsfläche ist, wird die Bedeutung als mittel bewertet. (Wertstufe 3) Kaltluftleitbahn Kaltluftleitbahnen sind in der Regel Mulden, Senken, Täler in denen die Kaltluft abfließt oder durchströmt werden. Das Planungsgebiet liegt in keiner Kaltluftleitbahn. Die über die Hangschul-tern abfließende Kaltluft kann den Planungsbereich durchstreichen. (Wertstufe 2) Frischluftentstehung Durch die überwiegende Nutzung des östlich angrenzenden Gebietes als Ackerland mit gerin-gen Anteilen an Gehölzfläche, kommt diesem Bereich, ebenso wie dem kleinräumigen Pla-nungsgebiet selbst, für die Frischluftentstehung eine sehr geringe Bedeutung zu. (Wertstufe 1) Ausgleichsfunktion Das Plangebiet hat als Bereich mit Ausgleichsfunktion aufgrund der vorgenannten Gründe und seiner relativ geringen Gebietsgröße nur eine geringe Bedeutung. (Wertstufe 2) Empfindlichkeit Der Flächenverlust durch Versiegelung wirkt sich auf die klimatischen Funktionen sehr gering aus.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 12 Bestandsbeschreibung und Bewertung

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Wertstufen Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Kaltluftentstehungs-flächen X

Kaltluftleitbahnen X

Frischluftentste-hungsflächen X

Bereich mit Aus-gleichsfunktion X

3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN

3.6.1 SCHUTZGEBIETE Siehe Kapitel 2.4

3.6.2 GEFÄHRDETE UND GESCHÜTZTE PFLANZEN – UND TIERARTEN Gefährdete und geschützte Pflanzen – und Tierarten wurden bei der Kartierung nicht festge- stellt. Befragungen kundiger Bürger ergaben keine Hinweise. Die derzeitige Flächennutzung, Vegetationsstruktur und das geringe Alter vorhandener Bäume lassen nach Einschätzung keine erwarten.

3.6.3 POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION Die potentiell natürliche Vegetation ist die Vegetation, die sich auf den vorliegenden Standorten langfristig ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde. Im Untersuchungsgebiet wäre die potentiell natürliche Vegetation der Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald. (Galio sylvatiae – Carpinetum)

Charakteristische Baumarten sind: Rotbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Hain-buche, Elsbeere, Speierling, Vogelbeere, Vogelkirsche, Traubenkirsche, Feldahorn, Bergahorn, Gemeine Esche, Schwarzerle

Charakteristische Sträucher sind: Schlehe, Liguster, Wolliger Schneeball,

Wasserschneeball, Roter Hartriegel, Kreuzdorn, Zweigriffliger und Eingriffliger Weißdorn, Hunds-Rose, Feldrose, Schwarze Heckenkirsche, Traubenholun-der, Schwarzer Holunder

Da das Planungsgebiet derzeit vorwiegend als Gartenland, mit Obstgehölzen, (vorwiegend Zwetschge) Erwerbsobstbau, Ziergehölzen, Kiefer, Fichte, Thuja, Blumenbeeten, Grabeflächen und teils befestigten Flächen genutzt ist und mit der Gebäudezeile entlang des Panoramaweges den derzeitigen Siedlungsrand bildet, sind keine Strukturen vorhanden, die der potentiell natürli-chen Vegetation entsprechen.

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3.6.4 BIOTOPTYPEN (BIOTOPWERT) Die Bewertung der flächigen Biotoptypen erfolgt nach der "Biotoptypenbewertung Baden-Württemberg" Zur Bestimmung des Biotopwertes werden die Faktoren Naturnähe, die Bedeutung für gefährde-te Arten und die Bedeutung als Indikator für standörtliche und naturräumliche Eigenart herange-zogen. Die Grundlage für die Bewertung der Biotoptypen bildet die ökologische Bestandsaufnahme. BIOTOPTYPEN DER SIEDLUNGS-UND INFRASTRUKTURFLÄCHEN (60) Von Bauwerken bestandene Flächen 60.10 Zu diesen Flächen zählen die Holzschuppen. Straße, 60.21 Der landwirtschaftliche Weg ist im Planungsgebiet auf einer Breite von 3,0m versiegelt. Grasweg 60.23 Südlich der Ackerfläche verläuft ein ungefestigter landwirtschaftlicher Weg. Die Grasnarbe ist nahezu komplett geschlossen. SAUMVEGETATION, DOMINANZBESTÄNDE, HOCHSTAUDEN, UND SCHLAGFLUREN, RUDERALVEGETATION (35) Grasreiche ausdauernde Ruderalfluren 35.60 Kommen im Planungsgebiet an den Wegrändern und der westexponierten Böschung vor. Sie sind durch die angrenzende Ackernutzung stark eutrophiert und artenarm. Sie werden extensiv genutzt. ÄCKER, SONDERKULTUREN UND FELDGÄRTEN (37) Acker 37.11 Ein Großteil des Planungsgebietes wird als Ackerfläche genutzt (Maisanbau). Mehrjährige Sonderkultur 37.20 Unter diesem Biotoptyp wird der Erwerbsobstbau mit seinen halbstämmigen Stammbüschen Behandelt. Feldgarten (Grabeland) 37.30 FELDGEHÖLZE (41) Feldgehölz 41.10 Ein Feldgehölz befindet sich im Norden des Planungsgebietes an der westexponierten Böschung zwischen Weg und Ackerfläche. Es handelt sich um ein einreihiges Feldgehölz mit einer Breite von ca. 3,0m und einer Höhe von 10m bestehend aus Mirabellen, Eschen und Bergahorn. NATURRAUM- ODER STANDORTFREMDE GEBÜSCHE UND HECKEN (44) Gebüsche mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung Zu diesem Biotoptyp zählen die Gebüsche im Südwesten des Planungsgebietes. Der südliche Teil des Gebüsches (1a) ist ca. 8m hoch und dicht geschlossen. Es kommen die standorttypische Arten Haselnuß und Birke, sowie die standortuntypischen Arten Fichte und Essigbaum vor.

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Der größere nördliche Teil des Gebüschs (1b) ist ca. 10m hoch und teilweise lückig im Bestand. Neben den standorttypischen Arten Mirabelle, Zwetschge, Holunder kommen überwiegend Kiefern und Fichten vor, die hier standortuntypisch sind.

Heckenzaun 44.30 Es handelt sich um die Ligusterhecke südlich der Obstbaumwiese. ALLEEN, BAUMREIHEN, BAUMGRUPPEN, EINZELBÄUME UND STREUOBSTBESTAND (45) Streuobstbestand auf mittelwertigen Biotoptypen Diesem Biotoptyp werden die Obstbäume im Nordwesten des Planungsgebietes zugeordnet. Die Obstbäume stehen auf extensiv genutzen Wiesen. Es kommen 5 Apfelbäume und 3 Zwetschegenbäume mit Stammumfängen zwischen 50cm und 80cm vor. Vorbelastung Die Ackerflächen, die Feldgärten und den Erwerbostbau sowie die direkt angrenzenden Flächen sind durch die intensive Nutzung und den damit zusammenhängenden Einsatz von Düngemit-teln und Herbiziden vorbelastet.

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Bedeutung /Wertstufen Biotopwert Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Bauwerk (60.10) X

Straße versiegelt (60.20) X

Grasweg (60.25) X

Wiese (33,41) X

Ruderalflur (35.60) X

Acker (37.11) X

Erwerbsobstbau (37.20) X

Feldgarten (37.30) X

Feldgehölz (41.10) X

Gebüsch (44.11) X

Heckenzaun (44.30) X

Einzelbäume(45.40b) X

Empfindlichkeit: Die Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust der Biotoptypen mit hoher Bedeutung wird als hoch eingestuft, die der Flächen von mittlerer Bedeutung als mittel. Bei Biotopstrukturen von geringer / sehr geringer Bedeutung sind die vorhabenbedingten Ver-änderungen weitestgehend als gering anzusehen.

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3.6.5 FAUNA (LEBENSRAUMQUALITÄT) Eine Kartierung des Brutvogelvorkommens wurde nicht durchgeführt. Die Beschreibung und Bewertung der Fauna wird auf Basis der vorkommenden Habitatstruktu-ren durchgeführt. Vorbelastungen: Im Bereich des Untersuchungsgebietes bestehen Vorbelastungen durch die Nutzung als Haus-gärten, Siedlungsnähe mit Haustieren, (Katzen / Hunde) unmittelbar östlich angrenzende inten-sive landwirtschaftliche Nutzung in Form von Ackerbau und dem als Verbindungsweg genutzten Tannenweg. Vögel: Bei der Begehung wurden vereinzelt die Vögel der Arten Amsel, Haussperling, Mäusebussard, Krähe beobachtet. Die Flugrichtungen lassen auf eine Verbindung zu einer nordöstlich gelege-nen Waldparzelle am Geißberg schließen. Die beobachteten Arten sind für den Artenschutz (Vogelschutzrichtlinie) nicht relevant. Wertstufen Lebensraum Qualität

Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Bauwerk Straße

Heckenzaun Feldgarten Erwerbsobstbau

Vögel

(Nahrungsraum)

Wiese mit Obstbäumen

Vögel (Brut - Nah-rungsraum)

Acker Grasweg Ruderalflur

Bodenbrüter Amphibien

Feldgehölz (sehr reduzierte Ausprä-gung) Gebüsch

Vögel (Brut - Nah-rungsraum)

Amphibien

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3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD Die historische Ortslage Gissigheims liegt im schmalen Talraum des Brehmbachs, der hier sei-ne Fließrichtung von West nach Ost, um den „Auberg“ in Richtung Norden ändert. Ortsbild prä-gend sind die steilen Hanglagen, die je nach Exposition als Weideland genutzt werden, Wald tragen oder infolge der Steilheit verbuscht sind. Die Enge der Tallage erforderte bereits in den 50er Jahren – zur baulichen Entwicklung von Gissigheim nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Geeignet war der westexponierte flache Hangbereich nordöstlich der historischen Ortslage. So entstand das Wohngebiet Mühläcker, an dessen östlichster Ausdehnung sich der Planungsbe-reich Pfalz II befindet. Charakteristisch sind die intensiv durchgrünten Freibereiche, in denen eingestreut die Baukör-per liegen. Vorbelastung Das Planungsgebiet ist durch seine Höhenlage, wie der weitere südliche Bereich des Tannen-wegs, stark exponiert und von den umgebenden Höhenlagen gut einsehbar. Sonstige Vorbelastungen sind keine erkennbar. Bedeutung Die vorkommenden Landschaftselemente sind anthropogen verändert. Viele andere Ortschaften mit vergleichbaren landschaftlichen Gegebenheiten haben eine Sied-lungsentwicklung „heraus aus dem Talraum“ vollzogen. Aufgrund der exponierten Lage und der Art der Ausstattung wird die Vielfalt des Landschaftsraumes als mittel bewertet. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit sowohl gegenüber Störungen des Landschaftsbildes als auch gegenüber Flächenentzug ist trotz der Einsehbarkeit als gering einzustufen. Wertstufen Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Vielfalt / Eigenart des Landschafts-raumes

X

3.8. MENSCH / ERHOLUNG Für das Schutzgut Mensch werden die Umweltbedingungen im Planungsraum insbesondere mit Blick auf das Wohnumfeld und die Erholung betrachtet. Vorbelastung Vorbelastungen sind nach Einschätzung nicht erkennbar. Bedeutung Hinsichtlich der Erholungsnutzung obliegt den Freiräumen des Plangebiets eine hohe Bedeu-tung im Sinne der Feierabend und Wochenenderholung für die unmittelbaren Anlieger. Die Er-holungsnutzung für außerörtliche oder regionale Belange ist von sehr geringer Bedeutung. Empfindlichkeit Das Planungsgebiet ist gegenüber dem Verlust an Erholungsfläche aufgrund der Lage und Aus-stattung gering empfindlich. Ebenso besteht gegenüber dem Verlust der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit des Planungsge-bietes sehr geringe Empfindlichkeit.

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Wertstufen Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Wohnumfeld / Erho-lung X

Potentielle Sied-lungsfläche X

landwirtschaftliche Nutzbarkeit X

3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER Bei Kulturgütern, handelt es sich um Boden- und Baudenkmale. Im Planungsbereich sind keine Bodendenkmale vorhanden.

3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE Es bestehen Vorbelastungen durch die direkt angrenzenden intensiv genutzten landwirtschaftli-chen Flächen – Lärm durch Landbearbeitung, Gerüche durch Düngemittel und sonstige Stoffe verursacht.

3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN Eine geplante Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb des Plangebiets ist derzeit nicht bekannt.

3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS

− Zum Zeitpunkt der Datenerhebungen für das Plangebiet haben keine relevanten Unterla-gen vorgelegen.

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4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND NATURSCHUTZES / MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG

4.1. BODEN Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des BBodSchG bzw. BodSchG BW sind Böden so zu erhalten, zu schützen und zu nutzen, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können und als Lebensgrundlage des Menschen gesichert sind. Das BodSchG BW § 1 definiert die ein-zelnen Funktionen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Insgesamt schonender und sparsamer Umgang mit Boden − Beschränkung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß

Grünordnerische Maßnahmen / Berücksichtigung der Zielvorgabe − Hochwertiger Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahmen abzuschieben und bis zur

weiteren Verwendung getrennt zu lagern − Zur Vermeidung von unnötigem Bodenaushub, sind innerhalb der Grundstücke Auffüllun-

gen bis zu 1,0 m zulässig. Auffüllungen sind mit mind. 40 cm durchwurzelbarer Boden-schicht (20 cm Unterboden und 20 cm Oberboden) anzudecken. In Randbereichen max. Böschungsneigung < 1:1,5, Begrünung der Böschungsflächen zur Förderung der Regeneration der natürlichen Bodenfunktionen

− Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für alle Flächen auf welchen nicht mit für Boden und Grundwasser gefährlichen Stoffen umgegangen wird

− Erhalt der vorhandenen und flächensparende Anlage neuer Erschließungseinrichtungen − Warten, Reinigen und Betanken von Baufahrzeugen nur auf geeigneten Flächen − Zur Vermeidung von unnötiger Bodenverdichtung ist ein Befahren mit schweren Maschi-

nen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen zu beschränken. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind Bodenverdichtungen entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen. Nach Bodenlockerung bei trockenem Bodenzustand sind als Ersteinsaat über 3 Jahre tief- und intensiv wurzelnde Pflanzenarten anzusäen, öffentliche Grünflächen sollten während der Baumaßnahme abgegrenzt werden Bauzaun .

4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des WHG bzw. des WG BW ist die Nutzungsfä-higkeit des Grundwassers zu schützen. Es ist so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Ver-änderung des mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird. Darüber hinaus ist eine dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorgegeben. Die Belange der Grund-wasserneubildung sind zu berücksichtigen. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Beschränkung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß − Sicherung der Grundwasserneubildung − Verringerung des Oberflächenabflusses − Schutz vor Schadstoffeintrag − Versickerung nur breitflächig zulässig − Keine Verwendung von wassergefährdenden oder organischen Stoffen

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Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe − Verwendung von wasserdurchlässiger Belägen (vgl. Boden) − Anlage von Retentionsflächen für Dachflächenwasser, Filterung über belebte Boden-

schichten zur verzögerten Versickerung oder Einbau von Regenwasser Zisternen.

4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW und des BImSchG soll Luftverun-reinigungen entgegengewirkt werden. Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln o-der wiederherzustellen. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Sicherung eines ausgeglichenen Mikroklimas

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe − Erhalt vorhandener Grünstrukturen − Innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen, flächigen Gehölzpflanzungen

4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind wild lebende Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften, insbesondere die nach § 42 BNatSchG, zu schützen. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Begrenzung des Verlustes an Lebensraumstrukturen auf notwendiges Maß − Erhalt / Schaffung von Biotopvernetzungsstrukturen

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe − Erhalt vorhandener Grünstrukturen − Innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen, flächigen Gehölzpflanzungen sowie

Dachbegrünung − Verwendung "insektenfreundlicher" Beleuchtung − Festsetzung von Pflanzgeboten am Rand der Bebauung

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4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW soll sich Bebauung der Natur und Landschaft anpassen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft sollen ge-sichert, und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Erhalt landschaftsprägender Elemente

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe − Erhalt vorhandener Grünstrukturen − Innere Durchgrünung und insbesondere Randeingrünung in Form von Einzelgehölzen,

flächigen Gehölzpflanzungen

4.6. MENSCH / ERHOLUNG Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind unbebaute Bereiche für die Erholung zu erhalten und Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts sind zu vermei-den. Der Zugang zur freien Landschaft soll gewährleistet sein. Nach den Vorgaben des Bim-SchG in Verbindung mit der BImSchV und DIN 18005 soll Lärmeinwirkungen und Schadstoffbe-lastungen entgegengewirkt werden. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Schutz vor schädlichen Einwirkungen

Berücksichtigung der Zielvorgabe − Beschränkung der Schallwerte bzw. Schallpegel

4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER Ziele des Umweltschutzes Gemäß den Vorgaben des BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und –/ landschaftstei-le zu erhalten. Darüber hinaus sind gem. DSchG BW Kulturdenkmale zu erhalten. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Schutz vor Zerstörung

Berücksichtigung der Zielvorgabe − nicht erforderlich, da keine vorhanden.

4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE Ziele des Umweltschutzes Nach Vorgabe des BNatSchG sind hier die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu beach-ten. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung fachrechtlicher Anforderungen und Verfahren hingewiesen bzw. auf die o.g. Vorkehrungen (4.6). Berücksichtigung der Zielvorgabe − S. o. 4.6

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 22 Grünordnerisches Konzept

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4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN Ziele des Umweltschutzes Nach Vorgabe des BNatSchG sowie des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) soll der Aufbau einer nachhaltiger Energieversorgung über erneuerbare Energien gefördert werden. Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung − Einsatz von Methoden zur Gewinnung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien

Berücksichtigung der Zielvorgabe − Regelung der Bauvorschriften, so dass die Errichtung von Solaranlagen möglich ist

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 23 Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse

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5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE

In der Konfliktanalyse wird das komplexe Gefüge „Natur und Landschaft“ in Einzelkomponenten (Schutzgüter) zerlegt und hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Bebauung untersucht. (Konfliktdarstellung) In Verbindung mit der im Kapitel 3 ermittelten Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen Schutzgutes wird die vorhabensbedingte Wirkung ermittelt. Dabei führen erhebliche und nach-haltige Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts (§ 18 BNatSchG). Bei der Wirkung des Vorhabens wird nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren un-terschieden. Diese Beschreibung erfolgt schutzgutbezogen. Nach §19 BNatSchG bzw. § 21 (1) NatSchG BW sind „vermeidbare Beeinträchtigungen von Na-tur und Landschaft zu unterlassen“. Daher wurde zunächst in Kapitel 4 geprüft, ob sich bei ein-zelnen Auswirkungen durch eine bestimmte Anordnung oder Art der Bauausführung Beeinträch-tigungen vermeiden oder vermindern lassen (Vermeidung/Minderung). Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ausgleich / Ersatz). Ein Eingriff ist nicht zulässig, wenn Beeinträchtigungen nicht vermeidbar, nicht in angemessener Frist ausgleichbar oder in anderer Weise kompensierbar sind und wenn die Belange von Natur-schutz und Landschaftspflege anderen Belangen im Range vorgehen. Im Folgenden wird für jeden Konflikt festgestellt, ob die Auswirkungen der neuen Bebauung trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträch-tigungen und somit zu einem nicht vermeidbaren Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts führen (Eingriffsbewertung). Bei Nicht-Durchführung der Planung Bei einer Nicht-Durchführung der Planung würden die Flächen voraussichtlich weiterhin im der-zeitigen Nutzungs- Mix, gärtnerisch oder im landwirtschaftlichen Nebenerwerb genutzt werden. Fraglich bleibt allerdings im Hinblick auf die Alterspyramide, ob eine mittel- bis langfristige Un-terhaltung und Pflege und somit Offenhaltung der Hangflächen gewährleistet werden kann. Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkfaktoren − Vorübergehende zusätzliche Flächeninanspruchnahme, Verdichtung − Vorübergehende erhöhte Lärm- und Staubbelastung − Schadstoffeintrag in Boden − Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers

Anlagebedingte Wirkfaktoren − Versiegelung − Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora) − Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna) − Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers − Verringerung der Grundwasserneubildung − Erhöhung des Oberflächenabflusses − Beeinträchtigung des Kleinklimas

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 24 Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse

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Betriebsbedingte Wirkfaktoren − Emissionen (Lärm, Staub, Licht, etc.) − Schadstoffeintrag

5.1. BODEN Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen vgl. auch Kap. 3.3.

5.1.1 KONFLIKT B-1 VERSIEGELUNG (ANLAGEBEDINGT) Alle Böden besitzen generell eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung. Die Be-bauung (Standort Wohngebäude / Garage / Zufahrt) führt zu einer Neuversiegelung und damit zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen.

Vermeidung / Minde-rung

Um den Versiegelungsgrad zu reduzieren werden was-serdurchlässige Beläge für alle Flächen vorgeschrieben auf welchen nicht mit für Boden und Grundwasser ge-fährlichen Stoffen umgegangen wird. Hochwertiger Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnah-men abzuschieben und bis zur weiteren Verwendung ge-trennt zu lagern. Durch die extensive Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern bis zu 10°können z.B. Boden-funktionen, wie die Wasserspeicherung und Produktion von Biomasse, kompensiert werden.

Bewertung Es erfolgt trotz der Minimierungsmaßnahmen eine Beein-

trächtigung der Bodenfunktionen und somit ein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

Ausgleichender Er-satz

Kann der Ausgleich nicht im Schutzgut Boden ausgegli-chen werden, besteht die Möglichkeit des schutzgutüber-greifenden Ausgleichs. Der Umfang dieser Maßnahmen wird monetär quantifiziert. Die Ausgleichsmaßnahmen werden zugeordnet. (Siehe Kapitel Bilanzierung)

5.1.2 KONFLIKT B-2 VORÜBERGEHENDE ZUSÄTZLICHE FLÄCHENINANSPRUCHNAHME / VERDICHTUNG (BAUBEDINGT) Während der Bau- und Erschließungsphase werden auch später unbebaute Flächen durch den Einsatz von schweren Geräten die Böden im Arbeitsraum in Anspruch genommen und stark verdichtet.

Vermeidung / Minde-rung

Das Befahren mit schweren Maschinen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen be-schränken. Darüber hinaus sind nach Abschluss der Baumaßnah-men Bodenverdichtungen entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen. Nach Bodenlockerung bei trockenem Bo-denzustand sind als Ersteinsaat über 3 Jahre tief- und in-tensiv wurzelnde Pflanzenarten anzusäen.

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beein-

trächtigungen soweit minimiert werden, dass keine er-hebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der Boden-funktionen und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW verbleibt.

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5.1.3 KONFLIKT B-3 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT) Die Erschließung und Bebauung kann den Eintrag von Schadstoffen in den Boden zur Folge haben. Ein Teil (40%) der anstehenden Böden besitzen eine hohe Leistungsfähigkeit als Filter und Puffer, die restlichen 60% besitzen nur eine geringe Leistungsfähigkeit.

Vermeidung / Minde-rung

Die Wartung, Reinigung und Betankung von Baufahrzeu gen nur auf geeigneten Flächen durchführen, den Umgang mit wassergefährdenten Stoffen vermeiden.

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beein-

trächtigungen soweit minimiert werden, dass keine er-hebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der Boden-funktionen und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW verbleibt.

5.1.4 KONFLIKTÜBERSICHT - BODEN

1 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

Beeinträchtigungen / Konflikte1 Nicht erheblich Erheblich

B-1 Versiegelung X

B-2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme / Ver-dichtung X

B-3 Schadstoffeintrag X

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen ?

V 1 Wasserdurchlässige Beläge

V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau von Oberboden

V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebs-bedingtem Schadstoffeintrag

V 4 Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregenration

nein

Ausgleichsmaßnahmen Verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen ?

A 1 Grunderwerb Ausstockung Erstpflege Steinriegel A 2 Pflanzung Baumreihe auf strukturarmer Hochfläche

nein

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5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.4.

5.2.1 KONFLIKT W-1 BEEINTRÄCHTIGUNG DES GRUNDWASSERKÖRPERS (BAU- UND ANLAGEBEDINGT) Ein Anschnitt bzw. das Antreffen von Grundwasser ist nicht zu erwarten (Verkarstung) Gefährdungen stehen in Abhängigkeit zur Mächtigkeit der schützenden Deckschichten. Deckschichten < 200 cm geringe Gefährdung Deckschichten > 200 cm mögliche Gefährdung

Vermeidung / Minde-rung

Unterlassung des Umganges mit Wasser verunreinigenden Stoffen jeglicher Art, insbesondere bei Erdarbeiten mit zeitwei-ligem Oberboden Abtrag – Der örtlich anstehende Löß/Lehm wirkt als Puffer für Schadstoffe

Bewertung Es verbleibt keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

5.2.2 KONFLIKT W-2 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT) Ein Anschnitt bzw. das Antreffen von Grundwasser ist nicht zu erwarten (Verkarstung) Vgl. Kap. 5.2.1

Vermeidung / Minde-rung

Die betriebsbedingte Beeinträchtigung kann ebenfalls durch geeignete Maßnahmen, wie dichte Ausbildung von Verkehrsflä-chen, Sorgfalt bei Ausführung von Abwasserleitungen, Abdich-tung der Arbeitsräume, etc. vermieden werden

Bewertung Unter Annahme der Einhaltung o.g. Maßnahmen kann davon

ausgegangen werden, dass keine erheblichen und nachhalti-gen Beeinträchtigung und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW entsteht

5.2.3 KONFLIKT W-3 VERRINGERUNG DER GRUNDWASSERNEUBILDUNG (ANLAGEBEDINGT) Durch die Flächenversiegelung (Straßen, Gebäude) und die Regulierung des Oberflächenab-fluss wird die Grundwasserneubildung beeinträchtigt.

Vermeidung / Minde-rung

Die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung im Gebiet kann durch die Verpflichtung zur Verwendung wasserdurchläs-siger Beläge auf allen Flächen, auf welchen nicht mit grund-wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, verringert wer-den.

Bewertung Da die Empfindlichkeit gegenüber einer Reduktion der Grund-

wasserneubildung im Plangebiet gering eingestuft ist und Ver-meidungs- und Minimierungsmaßnahmen erfolgen, ergibt sich keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

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5.2.4 KONFLIKT W-4 ERHÖHUNG DES OBERFLÄCHENABFLUSSES (ANLAGEBEDINGT) Die Erhöhung des Versieglungsgrades führt zu einer Erhöhung und Beschleunigung des Ober-flächenabflusses, da versiegelte Flächen nicht zur Abflussregulation beitragen können.

Vermeidung / Minde-rung

Der Oberflächenabfluss von befestigten Flächen wird durch wasserdurchlässige Beläge vermindert. Zur Verzögerung des Oberflächenabflusses wird der Ein-bau von Zisternen und weiteren Abfluss reduzierenden Einrichtungen oder Maßnahmen empfohlen.

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen ist nicht mit verblei-

benden erheblichen und nachhaltige Beeinträchtigung zu rechnen, da der Bestand aufgrund der Bodenart und der topografischen Verhältnisse bereits nur wenig zur Ab-flussregulation beitragen kann Es entsteht somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

5.2.5 KONFLIKTÜBERSICHT - WASSER Beeinträchtigungen / Konflikte2 Nicht erheblich Erheblich

W-1 Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers X W-2 Schadstoffeintrag X W-3 Verringerung der Grundwasserneubildung X W-4 Erhöhung des Oberflächenabflusses X

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen ?

V 1 Wasserdurchlässige Beläge

V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebs-bedingtem Schadstoffeintrag (Flächen für Wartung, etc., dichte Verkehrsflächen, Abdichtung Arbeitsräu-me)

V5 Anlage von Zisternen etc.

nein

2 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

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5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.5.

5.3.1 KONFLIKT K-1 EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, ETC.) (BETRIEBSBEDINGT) Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die relativ kleinflächige Erweiterung des Wohn-gebietes Pfalz, die Belastung sowohl mit Luftschadstoffen als auch die Lärmbelastung im rele-vant messbaren Bereich des Untersuchungsgebietes erhöhen wird.

Bewertung Durch die Lage des Planungsgebietes kann nahezu aus-geschlossen werden, dass angrenzende Wohnbereiche von Emissionensionen beeinträchtigt werden. Insgesamt gesehen entsteht keine erhebliche und nach-haltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

5.3.2 KONFLIKT K-2 BEEINTRÄCHTIGUNG DES KLEINKLIMAS (ANLAGEBEDINGT) Die für das Kleinklima relevanten Flächen zur Frisch- und Kaltluftentstehung werden durch die geplante Bebauung und Versiegelung verringert.

Vermeidung / Minde-rung

Zur Reduzierung der Aufheizung von Gebäuden und ver-siegelten Flächen werden, soweit dies in der Hanglage möglich ist, im westlichen Hangbereich vorhanden Ge-hölzstrukturen erhalten und Gehölzpflanzungen (Pflanz-gebote) zur Beschattung vorgeschrieben. Die Begrünung von Fassaden wird empfohlen. Die vorhandene Bebauung mit den wirkungsvoll und in-tensiveingegrünten Gebäuden und Anbauten zeigt auch, dass die Eigentümer und Bewohner ureigenes Interesse an solchen Maßnahmen haben und in der Vergangenheit auch immer hatten.

Bewertung Die Veränderung des Kleinklimas wird sich, ausgehend

von der sehr geringen Bedeutung, nicht erheblich auswir-ken. Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen ver-bleibt keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

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5.3.3 KONFLIKTÜBERSICHT – KLIMA / LUFTQUALITÄT Beeinträchtigungen / Konflikte3 Nicht erheblich Erheblich

K-1 Belastung mit Luftschadstoffen X K-2 Beeinträchtigung des Kleinklimas X

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen ?

V 8 Festsetzung von Pflanzgeboten, etc.

nein

5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Biotopstrukturen vgl. Kap. 3.6. Eine detaillierte Aufstellung der Biotopstrukturen in Bestand und Planung unter Berücksichti-gung der Flächengröße und ihrer Wertigkeit erfolgt in Kapitel 6.

5.4.1 KONFLIKT F-1 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN (FLORA) (ANLAGEBEDINGT) Durch die geplante Bebauung und der einhergehenden Überformung der Baugrundstücke im Hangbereich gehen nahezu alle vorhandenen Biotopstrukturen bzw. Ansätze von Biotopstruktu-ren verloren. Markante und wertgebende Heckenstreifen oder Einzelbäume, die sich zur Festsetzung von Pflanzbindungen eignen würden, sind nicht vorhanden.

Vermeidung / Minde-rung

Durch die Festsetzung von punktuellen Pflanzgeboten (Einzelbaumpflanzung, flächige Gehölzpflanzungen) in-nerhalb des Gebietes kann der Verlust von Biotopstruktu-ren zumindest minimiert werden.

Bewertung Es entstehen keine Eingriffe durch Flächenverlust in

hochwertige und geschützte Biotope und Biotoptypen. Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen ver-bleibt keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.

5.4.2 KONFLIKT F-2 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN (FAUNA) (ANLAGEBEDINGT) Durch die geplante Bebauung gehen als Teillebensraum und Nahrungshabitat dienende Biotop-strukturen verloren. Hierbei sind die Gehölzmischflächen sowie das teils extensive genutzte Grasland betroffen. Die ländliche Siedlungsform des Gesamtraumes, mit lockerer Bebauung und hohem Freiflä-chenanteil, der im Prinzip dieselben Biotopstrukturen aufweist wie sie im Planungsgebiet Pfalz II beansprucht werden, kann die nachteiligen Wirkungen auf die Tierwelt mindern.

3 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

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Vermeidung / Minde-rung

Der Verlust an Lebensraum kann nicht vermieden wer-den. Zur Minimierung des Eingriffs und zur Verhinderung der Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG, soll die Baufeldbereinigung nur in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang März durchgeführt werden. Die Bebauung erfolgt in zeitlich versetzten Bauabschnit-ten, sodass vorgezogene Maßnahmen möglich sind.

Bewertung Für die vorkommenden Vogelarten stellt der Verlust der

Lebensräume eine Beeinträchtigung dar. Diese kann je-doch dadurch minimiert werden kann, dass geeignete neue Habitate in ausreichender Form vor der Beeinträch-tigung der bestehenden aufgesucht werden können, bzw. durch das Anbringen von Nistkästen (10 Stck.) angebo-ten werden. Die Brutpaare können frühzeitig in geeignete Habitate im räumlichen Zusammenhang umziehen, sodass mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu rechnen ist. Der Verlust und die Beeinträchtigung der Brut- und Nah-rungshabitate führt nicht zu nachhaltigen und erhebliche Eingriffe im Sinne des § 20 NatSchG BW. (vorläufige Einschätzung).

5.4.3 KONFLIKT F-3 EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, LICHT, ETC.) (BAU- /BETRIEBSBEDINGT) Während der Bauphase bzw. im Rahmen der betriebsbedingten Nutzung wird im Untersu-chungsgebiet eine Zunahme von Lärm-, Staub- und Lichtemissionen auftreten.

Vermeidung / Minde-rung

Zur Vermeidung und Minimierung wird hinsichtlich der Lichtemissionen, die Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung festgesetzt.

Bewertung Die baubedingten Emissionen sind aufgrund des tempo-

rären Auftretens nicht als wesentlich anzusehen. Die betriebsbedingten Emissionen, die durch das zusätz-liche Verkehrsaufkommen auftreten können, werden als wenig relevant eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass keine erheblichen Beein-trächtigungen im Sinne des § 20 NatSchG BW entstehen.

5.4.4 KONFLIKTÜBERSICHT – FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN Beeinträchtigungen / Konflikte4 Nicht erheblich Erheblich

F-1 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora) X F-2 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna) X F-3 Emissionen (Lärm, Staub, Licht, etc.) X

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche

4 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

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Beeinträchtigungen ?

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten, etc.

V 7 Baufeldbereinigung in vorgeschriebenem Zeitfenster V 8 Vorgezogene Herstellung von Ersatzhabitaten

V 9 Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung

nein

5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD Gemäß der Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild / Ortsbild für das Plangungsgebiet, ge-ring, (Wertstufe 2) (vgl. Kap. 3.7.) ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen durch ei-ne Nutzung als Wohngebiet. Trotzdem wird sich das Landschaftsbild verändern. Aus diesem Grund wird eine punktuelle landschaftsgerechte Einbindung des Planungsgebietes, angestrebt. Hierfür werden die in Kap. 4.5 angeführten Maßnahmen umgesetzt. Sie stellen gleichzeitig Minimierungsmaßnahmen für weitere Schutzgüter dar.

5.5.1 KONFLIKTÜBERSICHT – LANDSCHAFTSBILD Beeinträchtigungen / Konflikte5 Nicht erheblich Erheblich

keine erheblichen Beeinträchtigungen

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen ?

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten, etc.

nein

5.6. ERHOLUNG / MENSCH Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.8. Hierbei wird das Plangebiet für das Schutzgut Erholung / Mensch als von geringer Bedeutung eingestuft. Unter dem Gesichtspunkt der Erholung sind keine Konflikte absehbar. Da die zukünftige Nutzung identisch mit Teilen der bestehenden angrenzenden Nutzung ist, sind auch für das Schutzgut Mensch keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

5.6.1 KONFLIKTÜBERSICHT - MENSCH Beeinträchtigungen / Konflikte6 Nicht erheblich Erheblich

keine erheblichen Beeinträchtigungen

5 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

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5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER Im Planungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.

5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE Hinsichtlich von Schallemissionen wird es zwar durch die geplante Nutzung zur einer Zunahme kommen. Bedingt durch die Lage und die Vorbelastungen (vgl. Klima) kann ausgeschlossen werden, dass sich hieraus wesentliche Verschlechterungen ergeben. Bezogen auf die Zunahme von Staub und Lichtemissionen wird an dieser Stelle auf Kap. 5.4.3 verwiesen. Zuständig für die Abfallentsorgung im Verwaltungsgebiet ist der Landkreis Main – Tauber. Die Entsorgung, Verwertung etc, ist dadurch im gesetzlichen Rahmen gewährleistet.

5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN Zur Nutzung erneuerbarer Energien wird empfohlen im Bebauungsplan die Errichtung von So-laranlagen auf Dachflächen zuzulassen.

5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS Die aus landschaftsplanerischer Sicht erforderlichen Minimierungsmaßnahmen sind bei der Pla-nung vorgesehen. Daher führt die Planung diesbezüglich zu keinen Widersprüchen gegenüber den Inhalten der übergeordneten Planungsvorgaben.

5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine gegen-seitige Beeinflussung der Umweltbelange entstehen. Weitere Wechselbeziehungen, als die im Rahmen der für die einzelnen Schutzgüter durchge-führten Konfliktanalyse bestehen nicht.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 33 Bilanz Eingriff - Ausgleich

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6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH

Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw. de-ren Vollzug zu Eingriffen in den Naturhaushalt gemäß §18 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG BW führt. Im vorliegenden Fall ist der Eingriff erforderlich und insgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich sind Minimierungsmaßnahmen (vgl. nachfolgendes Kapitel) vorgesehen. Die Belange des Natur-schutzes und der Landschaftspflege sind auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich im Plangebiet nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders schützenswerte Bereiche handelt. Für die Schutzgüter, bei denen Eingriffe entstehen, werden Einzelbilanzen aufgestellt. Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt in Kapitel 6. Die-se werden dem verbleibenden Eingriff gegenübergestellt.

Im Rahmen der nachfolgenden Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des Kom-pensationsbedarfs − für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltministeriums – „DAS

SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“ (1.Auflage, Juni 2006)

− für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung Ba-den-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der Empfehlun-gen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005.

Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem Sachverhalt insoweit Rechnung getragen, als dass ein Ausgleich innerhalb des Schutzgutes Bo-den in der Regel nicht erfolgen kann. Eine schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter aus.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 34 Bilanz Eingriff - Ausgleich

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6.1. SCHUTZGUT BODEN Zur Ermittlung der zukünftig versiegelten Fläche wird von der letzten Ausbaustufe ausgegangen, bei der die Grundstücke maximal bebaut sind. Der Kompensationsbedarf wird anhand folgender Formel in Hektarwerteinheiten (haWe) berech-net: KB [haWE] = F [ha] x (BvE – BnE)

Kompensations-bedarf [haWe]

= Eingriffsfläche [ha] x (Bewertungs-klasse vor Eingriff

– Bewertungs-klasse nach Eingriff)

Eingriffe, wie sie durch Verdichtung oder bauzeitliche Beeinträchtigungen entstehen, fließen in die Berechnung nicht mit ein, da zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Flächeninanspruchnahme nicht möglich ist. Ebenso werden Minimierungsmaßnahmen, wie wasserdurchlässige Beläge nicht in die Berech-nung einbezogen, da eine konkrete Ermittlung dieser Flächen nicht aus den Festsetzungen mög-lich ist.

Bestand Planung Bilanzin m² in m² in m²

Versiegelte Flächen 730 4.790 4.060

Unversiegelte Flächen 9.900 5.700 -4.200Bodenfunktion Eingriffsfläche Kompensationsbedarf

in ha in % vorher nachher Faktor in haWeVersiegelungsfläche 0,41

0,164 40% 4 1 3 0,49Filter und Puffer 0,246 60% 2 1 1 0,25Summe 0,74Ausgleichskörperim Wasserkreislauf 0,41 100% 2 1 1 0,41Summe 0,41

Standort für Kulturpflanzen 0,41 100% 2 1 1 0,41Summe 0,41Gesamtfunktionsverlust beträgt 1,56

Wertstufe

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 35 Bilanz Eingriff - Ausgleich

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Das Defizit des Gesamtfunktionsverlustes von 1.56 haWe kann weder − Funktional im räumlichen Zusammenhang noch − Funktional ohne engeren räumlichen Zusammenhang noch − Funktionsübergreifend im Schutzgut Boden (Planextern, - intern)

erfolgen. Um die schutzgut-übergreifende Kompensation durchführen zu können wird das Defizit im Boden monetär quantifiziert. Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der Ausgleichsabgabenverordnung (AAVO §2) wie in der Arbeitshilfe (Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Umweltmi-nisterium Baden-Württemberg, Juni 2006) vorgeschlagen, wird somit ein monetärer Wert von 4.166€ je haWe angesetzt. Daraus ergibt sich bei einem Defizit von 1.56 haWe ein monetärer Wert von 6.499€.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 36 Bilanz Eingriff - Ausgleich

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6.2. SCHUTZGUT FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN Flora / Biotopstrukturen

Das Vorhaben führt unter Berücksichtigung der Pflanzgebote zu einer Verschlechterung des Gesamtbiotopwertes. Das Defizit von 41.255 Biotopwertpunkten ist zu kompensieren. Dies kann durch Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, die zu eine Verbesserung für das Schutzgut Flora /Fauna/Biotopstrukturen um 41.255 Biotopwertpunkte führen. Als Ausgleichmaßnahmen kommen in Betracht bzw. werden empfohlen – Orientierung an bereits realisierten Maßnahmen in den zurückliegenden Jahren, z.B. auch die Ausgleichsmaßnahmen die im Zuge der Erstellung von Windkraftanlagen realisiert wurden. Schwerpunkt 1; Pflanzung von hochstämmigen Laubgehölzen, (auch Obstgehölze) auf den strukturarmen Hochflächen des Gemeindegebietes.

Bestand Grund- Wert- Faktor Fläche Biotop Bilanzwert spanne in qm wert wert

Biotoptypen der Siedlungs- u. Infrastruktur60.10 Bauwerke 1 - 1 190 1 19060.21 Straße, Platz 1 - 1 540 1 540Gebüsche und Hecken44.11 Gebüsch- standortuntypische Arten 10 10 - 14 1 830 10 8.30044.30 Formhecke aus heimischen Sträuchern 6 6 - 9 1 25 6 150

Feldgehölze37.10 Acker 4 - 1 4130 4 16.52037.20 Sonderkultur (Erwerbsobstbau) 4 4-12 3 960 12 11.52037.30 Feldgarten (Garbland) 4 4-8 1 1060 4 4.240

Einzelbäume45.40b Einzelbäume auf mittleren Biotoptypen 5 3-7

Stamumfang 50cm 4 5 1.200Stammumfang 60cm 1 5 300Stammumfang 80cm 3 5 900

Wiesen33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 13 8 - 19 1 2265 13 29.445

Saum-, Ruderalvegetation35.60 Grasreiche ausdauernde Ruderalveg. 11 9 - 15 1 350 11 3.850

10.490Summe in m² 78.915Summe in BiotopwertpunktenPlanung Grund-

wertBiotoptypen der Siedlungs- und Infrastruktur60.10 Bauwerke (GRZ 0,4) 1 - 1 3390 1 3.39060.21 Straße oder Platz versiegelt 1 - 1 1400 1 1.40060.25 Kleine Grünfläche (GRZ 0.6) 4 - 1 5090 4 20.360

Gebüsche und Hecken44.12 Formhecke aus heimischen Sträuchern 4 4 - 6 1,5 0 6 0

Feldgehölze41.10 Feldgehölz (Pfg 1) 15 1 610 15 9.150

Einzelbäume / Baumgruppen45.10 Einzelbaum (Pfg 2) 7 6 3.360

10490Summe in m² 37.660

Summe in Biotopwertpunkten -41.255

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 37 Bilanz Eingriff - Ausgleich

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Schwerpunkt 2; Lesesteinhaufen (Steinriegel), Reaktivierung der ökologischen Wertigkeit durch Erstpflegemaßnahme. Freistellung und Entbuschung. Die Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der Maßnahmenumfang, erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Main – Tauber im weiteren Verlauf des Verfahrens.

6.3. SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE KOMPENSATION Um das Defizit im Schutzgut Boden zu kompensieren sind Maßnahmen in anderen Schutzgüter wie z.B. im Schutzgut Flora und Fauna im Wert von 6.500 € durchzuführen. Die Kosten für die Herstellung werden geschätzt. Maßnahmen werden im laufenden Verfahren festgelegt. (siehe auch Kap. 6.2.)

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 38 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

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7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH

Soweit es technisch und wirtschaftlich möglich ist, werden Vermeidungs- und Minimierungsmaß-nahmen durchgeführt, um Beeinträchtigungen zu verringern. Für nicht vermeid- oder verminderbare Eingriffe werden soweit möglich gleichartige Ausgleichs-maßnahmen durchgeführt. Mit den vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die durch erhebliche Beein-trächtigungen infolge der Planung verursachten Eingriffe im Sinne des § 19 Abs. 2 und 4 BNatSchG und § 21 Abs. 5 NatSchG BW ausgeglichen

7.1. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH Die nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Maßnahmen auf und stellt dar auf welche Schutzgü-ter sie sich positiv auswirken. Vermeidungsmaßnahmen

Nr. Maßnahme

Bode

n

Gru

nd-/O

ber-

flä

chen

was

ser

Klim

a / L

uftq

ualit

ät

Flor

a / F

auna

Land

scha

fts-

bild

/ Erh

olun

g

Men

sch

V 1 Wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze X X

V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wieder-einbau von Oberboden X X

V 3 Schutzmaßnahmen gegenüber baubedingtem und betriebsbedingtem Schadstoffeintrag X X X X

V 4 Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregen-ration X X

V 5 Einbau von Zisternen X X

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten, etc X X X X X X

V 7 Baufeldbereinigung in vorgeschriebenem Zeit-fenster X X X X

V 8 Vorgezogene Herstellung von Ersatzhabitaten X

V 9 Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung X

Ausgleichsmaßnahmen

A 1 Grunderwerb Ausstockung Erstpflege Steinriegel X X X

A 2 Pflanzung Baumreihe auf strukturarmer Hochflä-che X X X X X

Nach Umsetzung der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme ist im Hinblick auf die allgemeinen Zie-le von Naturschutz und Landschaftspflege ein weitest gehender Ausgleich erreicht

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 39 Grünordnerische Festsetzungen

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8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN

8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) §§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a BauGB Pflanzgebot 1 (Pfg1) – flächiges Pflanzgebot Feldgehölze Im Bereich der als flächiges Pflanzgebot 1 PFG 1 gekennzeichneten Fläche sind Feldgehölze aus heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern anzulegen, zu pflegen und dauer-haft zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzten. In der dargestellten Fläche des Pflanzgebotes ist mindestens 1 Stck. großkroniger oder mittel-großkroniger Laubbaum gemäß Kap. 8.5 (Pflanzenlisten) zu verwenden. Die Sträucher sind flächig mit einem gegenseitigen Pflanzenabstand von 1,50 bis 2,00 m innerhalb der dargestell-ten Fläche des Pflanzgebotes anzuordnen. (Pflanzenliste 1) Pflanzgebot 2(Pfg2) – Einzelbäume Die im Maßnahmenplan (Grünordnungsplan) bzw. B. – Plan (Bebauungsplan) als Pflanzgebot festgesetzten Bäume sind entsprechend den Planzeichen mit großkronigen oder mittelgroßkro-nigen, heimischen, standortgerechten, Laubbäumen (Hochstämme) zu bepflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzten. Abweichungen bis zu 5 m vom festgesetzten Standort können als Ausnahme zugelassen wer-den (z.B. bei Zufahrten), sofern der Charakter der Bepflanzung erhalten bleibt. Die Standorte müssen eine offene Baumscheibe von mindesten 9 m² Größe aufweisen. Sie sind von jeglicher Unterbauung freizuhalten (Pflanzenliste 3)

8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS (NACH § 74 (1) 1 LBO) Grundwasserschutz PKW-Stellplätze: Die nicht überdachten Stellplätze für PWK sind mit wasserdurchlässigen Oberflächen (Rasengittersteine, Rasenpflaster, Sickerpflaster oder Schotterrasen) herzustellen.

8.3. ANLAGEN ZUM SAMMELN, VERWENDEN ODER VERSICKERN VON NIEDERSCHLAGSWASSER (§ 74 (3) 2 LBO) Grundwasserschutz Im Geltungsbereich wird der Einbau von Zisternen empfohlen.

8.4. MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 5 ABS.2 NR.10 UND 4, § 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) Insektenfreundliche Beleuchtung: Es sind aus tierökologischer Sicht verträgliche Beleuchtungskörper nach dem Stand der Tech-nik (z.B. Natrium-Niederdruckdampfleuchten) an Gebäuden und als Straßenbeleuchtung zu in-stallieren, um die Fauna des Raumes nicht durch die neuen Lichtquellen zu irritieren bzw. an-zulocken. Diese sind außerdem so anzubringen, dass keine großräumige Ausleuchtung der Umgebung bewirkt wird. Auf sog. „Skybeamer“ ist zu verzichten

8.5. PFLANZENLISTEN

8.5.1 PFLANZENLISTE 1 FELDGEHÖLZ (BÄUME UND STRÄUCHER) Pflanzgröße Bäume Hochstämme: Stammumfang mind. 16 - 18 cm Pflanzgröße Sträucher: Mindest. 3xv,(3 mal verpflanzt) Höhe 0,80 – 1,25 m Bäume (großkronige Laubbäume)

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 40 Grünordnerische Festsetzungen

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Bergahorn Spitzahorn

Acer pseudoplatanus Acer platanoides

Winterlinde Tilia cordata Hainbuche Carpinus betulus gem. Esche Fraxinus excelsior Vogel-Kirsche Prunus avium Stiel-Eiche Walnuß Birne Kirsche Apfel

Quercus robur Juglans regia Hochstamm (lokale Sorte) Hochstamm (lokale Sorte) Hochstamm (lokale Sorte)

Bäume (mittelgroßkronige Laubbäume) Feldahorn Salweide Mehlbeere Elsbeere Speierling Zwetschge Mirabelle

Acer campestre Salix caprea (Mas) Sorbus intermedia Sorbus torminalis Sorbus domestica Hochstamm (lokale Sorte) Hochstamm (lokale Sorte)

Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Haselnuß Corylus avellana Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Liguster Ligustrum vulgare Schlehe Prunus spinosa Feldrose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Französische Rose Rosa gallica Schwarzer Holunder Sambucus nigra Feldahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Elsbeere Sorbus torminalis Speierling Sorbus domestica Vogelbeere Sorbus aucuparia

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 41 Zusätzliche Angaben

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9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN

9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG Zur Durchführung der Umweltprüfung wurden folgende Gutachten und Untersuchungen zu Grunde gelegt und sind den Aussagen der Umweltprüfung Kapitel 5 zugrunde gelegt worden:

9.1.1 BAUGRUNDUNTERSUCHUNG Wird sofern notwendig noch eingearbeitet.

9.1.2 ENTWÄSSERUNGSKONZEPT Wird sofern notwendig noch eingearbeitet.

9.1.3 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Wird sofern notwendig noch eingearbeitet.

9.1.4 GUTACHTEN ARTENSCHUTZ Wird sofern notwendig noch eingearbeitet.

9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN Besondere Schwierigkeiten haben sich bei der bisherigen Planung nicht ergeben.

9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG Wird im Laufe des Verfahrens, falls erforderlich, festgelegt

9.4. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG Zur Abdeckung des gemeindlichen Bedarfes an Wohnbaufläche wird der Bebauungsplan Pfalz II aufgestellt. Die Flächenplanung entspricht den Zielsetzungen der vorbereitenden Bauleitplanung. Bei der Umweltprüfung wurden keine erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt. Vermeidungs- und Minimierungmaßnahmen wurden dargelegt. Ausgleichsmaßnahmen werden in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Main – Tauber festgelegt.

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 42 Literatur

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10. LITERATUR

BADEN-WÜRTTEMBERG Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (NatSchG BW) in der Fassung vom 13. Dezember 2005 Gesetz zum Schutz des Bodens (BodSchG BW) in der Fassung vom 24. Juni 1991, zuletzt ge-ändert am 12. Dezember 1994 Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG BW) in der Fassung vom 31. August 1995, zu-letzt geändert am 20. November 2001 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) in der Fassung vom 01.01.1999, zuletzt ge-ändert am 22.12.2003

BASTIAN O., SCHREIBER K-F. (1994): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft, 502 S; Gustav Fischer Verlag Jena-Stuttgart,

BUNDESREGIERUNG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 25. März 2002 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 21.12.2006 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Fassung vom 19. August 2002, zu-letzt geändert am 06. Januar 2004 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in der Fassung vom 27. März 1998, zuletzt geändert am 09. September 2001 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 23. Oktober 2007

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG Geologische Karte von Baden-Württemberg 1:25 000 und Erläuterungen, Blatt 7119 Rutes-heim, Stuttgart 1984, 1990

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) / LANDESANSTALT FÜR UMWELT; MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN_WÜRTTEMBERG (LUBW)

§32-Biotopkartierung (Geodatendownload) Internetseite http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ Potentielle natürliche Vegetation und naturräumliche Einheiten, Karlsruhe 1992 Bewertung der Biotoptypen Baden-Württemberg zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Abgestimmte Fassung August 2005. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Naturschutz-Praxis, Eingriffs-regelung 3, 2000

MARKS R., MÜLLER M.J., LESER H., KLINK H.J. (1992): Anleitung zur Bewertung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes (BA LVL) For-schungen zur Deutschen Landeskunde, Band 229. 222 S; Zentralausschuss für deutsche Lan-deskunde

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, BADEN-WÜRTTEMBERG Natura 2000, Gebietsmeldung vom Januar 2005,

NACHBARSCHAFTSVERBAND STUTTGART

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Umweltbericht – Grünordnungsplanung – Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Pfalz II“ Seite 43 Literatur

Planungs- und Beratungsbüro Siegfried Schäfer Freie Garten- und Landschaftsarchitekten, Waiblingen

Klimaatlas, Klimauntersuchungen für den Nachbarschaftsverband Stuttgart und angrenzende Teile der Region Stuttgart, Stuttgart 1992

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU

Bodenfunktionsbewertung Stand 07.05.2007

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungs-verfahren, Heft 31, 1995 Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Arbeitshilfe, Juni 2006, 1.Auflage

REGIONALVERBAND FRANKEN HEILBRONN Regionalplan