Der Landschaftsplan Kreis Mettmann

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  • Vorwort

    Vorwort

    Der Landschaftsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente des Kreises Mettmann und dient vor allem der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und Geschtzten Landschaftsbestandteilen in der freien Landschaft sorgt er fr einen grundlegenden Schutz von Natur und Landschaft. Gleichzeitig sichert er Rume fr die Erholung.

    Der Landschaftsplan ist zudem ein Handlungskonzept zur Verbesserung und Anreicherung von Natur und Landschaft im Kreis Mettmann. So bestimmt z.B. der Gedanke des Biotopverbundes die nderungen des Landschaftsplanes mageblich. Ein groer Teil unserer heimischen Tierarten lebt heute leider nur noch auf kleinflchigen, isolierten und begrenzten Flchen. Meist wurden die Lebensrume durch vom Menschen ge-schaffene Barrieren, wie Straen oder Bebauung, von einander getrennt. Fr viele Arten sind die verbliebenen Areale zu klein, um stabile Populationen zu erhalten. Hier knpft der Biotopverbundgedanke an. Ziel ist es, den Austausch und die Verbreitung isolierter Tier- und Pflanzenpopulationen zu frdern und der Verinselung von Lebensrumen entgegen zu wirken. Typische Lebensrume sollen in ausreichender Zahl und Gre erhalten, entwickelt und im Hinblick auf ihre Funktionen miteinander vernetzt werden. Wichtige Verbundstrukturen kn-nen beispielsweise Bachtler, Grnzge, Waldrnder, Feldgehlze, Hecken, Ackersume und Brachestreifen sein.

    Neben seiner Funktion zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gibt der Landschaftsplan auch den Stdten im Kreis Mettmann Planungssicherheit fr ihre Bauleitplanung. Als kommunale Satzung steht er gleichrangig neben den Bauleitplnen und stellt ein wesentliches Abwgungselement fr die stdtische Bauleitplanung dar. Fr ihre Planungsentscheidungen knnen die Stdte auf den Landschaftsplan und seine wissenschaftlichen Grundlagendaten zurckgreifen. Zugleich bietet er Hilfestellung fr die Suche nach ge-eigneten Kompensationsmanahmen fr die baulichen Eingriffe.

    Seit 2012 ist die hier vorliegende Fassung des Landschaftsplanes rechtskrftig. Neben der Einarbeitung von Bauleitplnen der kreisangehrigen Stdte war vor allem die Anpassung an die aktuelle Rechtslage der Schwerpunkt der 5. nderung. Dadurch konnte die Rechtssicherheit erhht werden. Weiterhin wurden beste-hende Schutzgebiete aus ordnungsbehrdlichen Verordnungen in den Landschaftsplan berfhrt und die Plau-sibilitt von Abgrenzungen verbessert. Nach ber 25 Jahren Landschaftsplan wurden zudem nderungen am Erscheinungsbild des Landschaftsplans notwendig. So ist durch ein berarbeitetes Layout die Lesbarkeit und bersichtlichkeit verbessert worden.

    Der Kreistag und die Verwaltung sind sich bewusst, dass der Landschaftsplan nur mit der Bevlkerung und nicht gegen deren Interessen umgesetzt werden kann. So werden Pflege- und Entwicklungsmanahmen wei-terhin nur im Einverstndnis mit den Grundstckseigentmern und sonstigen Nutzern durchgefhrt.

    Damit das Planwerk aktuell bleibt, wird der Landschaftsplan auch zuknftig im Rahmen von nderungsverfah-ren berarbeitet werden.

    Der Landschaftsplan ist im Internet unter www.kreis-mettmann.de einsehbar. Hier finden Sie weitere Informa-tionen sowie AnsprechpartnerInnen rund um den Themenbereich Landschaft und Natur im Kreis Mettmann.

    Thomas Hendele Landrat

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

  • Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort Allgemeine Informationen mit bersichtskarten

    1. Entwicklungsziele fr die Landschaft 1 1.1 Erhaltung 21.2 Anreicherung 371.3 Wiederherstellung

    1.4 Ausbau

    1.5 Ausstattung 611.6 Temporre Erhaltung 63

    2. Besonders geschtzte Teile von Natur und Landschaft 71 2.1 Allgemeine Festsetzungen fr alle Naturschutzgebiete

    712.2 Besondere Festsetzungen fr Naturschutzgebiete

    79 2.3 Allgemeine Festsetzungen fr alle Landschaftsschutzgebiete

    3012.4 Besondere Festsetzungen fr Landschaftsschutzgebiete

    308 2.5 Allgemeine Festsetzungen fr alle Naturdenkmale

    3452.6 Besondere Festsetzungen fr Naturdenkmale

    349 2.7 Allgemeine Festsetzungen fr alle geschtzten Landschaftsbestandteile

    4232.8 Besondere Festsetzungen fr geschtzte Landschaftsbestandteile 434

    3. Zweckbestimmungen fr Brachflchen 515 3.1 Brachflchen - Natrliche Entwicklung 518

    3.2 Brachflchen - Bewirtschaftung - Pflege 530

    3.3 Brachflchen - Sondernutzung Aufforstung 540

    3.4 Brachflchen - Sondernutzung Biotop 545

    4. Besondere Festsetzungen fr die forstliche Nutzung 554 4.1 Erstaufforstungsverbot

    5574.2 Beschrnkung der Baumartenwahl bei Bestandsumwandlung und Wiederaufforstung,

    Beibehaltung des Laubholzbestandes 560

    4.3 Untersagung einer bestimmten Form der forstlichen Endnutzung 573

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

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  • Inhaltsverzeichnis

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    Inhaltsverzeichnis

    5. Entwicklungs-, Pflege- und Erschlieungsmanahmen 5.1 Anlage oder Anpflanzung von Flurgehlzen, Hecken, Bienenweidegehlzen, Schutz-

    pflanzungen, Alleen, Baumgruppen oder Einzelbume

    5.2 Aufforstungen 605

    5.3 Herrichtung von Abgrabungsflchen oder anderen geschdigten Grundstcken 616

    5.5 Pflegemanahmen, insbesondere zur Erhaltung von Tal- und Hangwiesen und zur Erhal-tung der Grnflchen, einschlielich der Waldungen in Verdichtungsgebieten

    6205.6 Ausgestaltung und Erschlieung von Uferbereichen 621

    6. Reihenfolge der Manahmen 624 7. Genehmigungsvermerke 625 8. Rumlicher Geltungsbereich des Landschaftsplanes und Verhltnis zur

    Bauleitplanung 636 9. Hinweis zu den 30 BNatSchG-Biotopen 636

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  • Allgemeine Informationen

    Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Fr die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Gliederungsnummern der Festsetzungen

    A 2.2 - 12

    Raumeinheit, hier A

    Art der Festsetzung, hier 2.2 Naturschutzgebiet

    laufende Nr. der Festsetzung

    Raumeinheit A: Stdte Mettmann, Erkrath und Haan

    Raumeinheit B: Stdte Ratingen und Heiligenhaus

    Raumeinheit C: Stdte Velbert und Wlfrath

    Raumeinheit D: Stdte Hilden, Monheim und Langenfeld

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

  • Allgemeine Informationen

    I Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlage des Landschaftsplanes ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Landschaftsgesetz des Landes NRW (LG NRW).

    Bei der Rechtskraft des vorliegenden Landschaftsplans waren folgende Gesetzesfassungen gltig:

    BNatSchG: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) gendert worden ist" LG NRW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt gendert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 16. Mrz 2010 (GV. NRW. S. 185) Der Landschaftsplan ist eine Satzung des Kreises Mettmann. Seine Festsetzungen sind allgemeinverbind-lich und bei allen Planungen und Handlungen zu beachten. II Lage und Gre des Plangebietes Der Kreis Mettmann liegt inmitten der Ballungszentren Dsseldorf, Kln, Wuppertal und dem Ruhrgebiet. Er umfasst die 10 Stdte: Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und Wlfrath. Die Gesamtflche des Kreises Mettmann erstreckt sich auf ca. 407 km. Heute liegen ca. 291 km im Geltungs-bereich des Landschaftsplanes, das sind ca. 71,5 % des Kreisgebietes. Der Geltungsbereich richtet sich nach 16 und 29 des LG NRW. Details hierzu sind in Kapitel 8 zu finden. III Inhalte des Landschaftsplanes Der Landschaftsplan besteht nach 16 Abs. 4 LG NRW aus Karte, Begrndung mit den Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Ergebnissen des Landschaftsplans (Umweltbericht), Text und Erluterungen; er enthlt insbesondere 1. die Darstellung der Entwicklungsziele fr die Landschaft ( 18 LG NRW), 2. die Festsetzung besonders geschtzter Teile von Natur und Landschaft ( 20 Abs. 2 und 23, 26, 28 und

    29 BNatSchG), 3. die Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds ( 20 Abs. 1 BNatSchG) 4. die Zweckbestimmung fr Brachflchen ( 24 LG NRW), 5. besondere Festsetzungen fr die forstliche Nutzung ( 25 LG NRW), 6. die Entwicklungs-, Pflege- und Erschlieungsmanahmen ( 26 LG NRW). IV Planbestandteile Der Landschaftsplan des Kreises Mettmann besteht aus - der Karte mit der Darstellung der Entwicklungsziele, - der Festsetzungskarte im Mastab 1:5000, - dem Textteil mit den textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie Erluterungen. Die Entwicklungs- und die Festsetzungskarte sowie der Textteil liegen auch als digitale Daten vor. Sollten Sie eine amtliche Auskunft bentigen, wenden Sie sich bitte an die untere Landschaftsbehrde Kreis Mettmann. V Aufstellungs- und nderungsverfahren Der Landschaftsplan des Kreises Mettmann trat am 04.07.1984 als erster flchendeckender Landschaftsplan in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die 1. nderung wurde am 16.09.1995 rechtskrftig. Sie erstreckte sich ber den gesamten Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Es wurden hierdurch u.a. 8 neue Naturschutzgebiete und 3 neue Landschaftsschutz-gebiete festgesetzt. Auch die Abgrenzung der vorhandenen Schutzgebiete sowie die brigen Festsetzungska-tegorien wurden berarbeitet.

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

  • Allgemeine Informationen

    Mit Beschlu vom 19.06.1995 hat der Kreistag des Kreises Mettmann entschieden, dass das Kreisgebiet aus EDV- und verfahrenstechnischen Grnden im Hinblick auf zuknftige nderungsverfahren in vier Raumeinhei-ten aufgeteilt wird, die in weiteren nderungsverfahren nacheinander bearbeitet werden sollen (siehe oben). Die 2. nderung Raumeinheit A (Stdte Mettmann, Erkrath und Haan) - wurde am 16.06.2000 rechtskrftig. In diesem Verfahren wurde der Landschaftsplan in den drei Stdten der Raumeinheit A grundstzlich berarbeitet und aktualisiert. Es wurden u.a. 9 neue Naturschutzgebiete und 1 neues Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Bei den neuen Schutzgebieten handelte es sich im wesentlichen um naturnahe Abschnitte von Bachtlern und um ehemalige Steinbrche. Zudem fanden die Belange des Quellschutzes und des Biotopverbundes ver-strkt Eingang in den Landschaftsplan. Der Biotopverbund-Gedanke spiegelt sich insbesondere in der differen-zierten Ausgestaltung der Entwicklungsziele wider: fr die einzelnen Entwicklungsrume werden Manahmen-pakete vorgeschlagen, die einerseits als Vorgaben fr die im Rahmen der Landschaftsplanung durchzufhren-den Entwicklungsmanahmen dienen, aber auch sinnvolle Manahmenvorschlge fr andere Planungen (z.B. fr Kompensationsmanahmen fr Eingriffe in Natur- und Landschaft) liefern. Zeitgleich mit dem 2. nderungsverfahren wurde ein 3. nderungsverfahren durchgefhrt, das die nderung von allgemeinen Festsetzungen des gesamten Landschaftsplanes, also auch fr die Raumeinheiten B, C und D, die Anpassung an die Bauleitplanung und die berarbeitung des Landschaftsplanes unter formalen Ge-sichtspunkten zum Inhalt hatte. Mit der 4. nderung, seit 01.09.2005 rechtkrftig, wurde der rechtlich notwendigen Umsetzung der sog. Flo-ra-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europischen Union (= Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992; kurz: FFH-Richtlinie) Rechnung getragen. Im Mittelpunkt dieser Richtlinie steht der Aufbau eines Schutzgebietssys-tems Natura 2000 von Gebieten mit europaweiter Bedeutung (sog. FFH-Gebiete). Diese Gebiete sind durch Arten oder Lebensrume gekennzeichnet, die in den Anhngen der FFH-Richtlinie aufgefhrt sind. Entspre-chend der Vorgaben wurden im Wesentlichen die Festsetzungen bereits bestehender Naturschutzgebiete berarbeitet, drei Naturschutzgebiete neu ausgewiesen, forstliche Festsetzungen sowie die Entwicklungsru-me/-ziele innerhalb dieser Gebiete berarbeitet. Durch die 2. nderung Raumeinheit B (Stdte Ratingen und Heiligenhaus) erfolgte eine grundstzliche berarbeitung und Aktualisierung (wie bereits in Raumeinheit A). Fnf Naturschutzgebiete wurden neu ausge-wiesen und sechs bestehende erweitert. Bei den neuen Naturschutzgebieten Angertal, Oefter Bachtal mit Nebentlern, Bachtler von Hasselbach und Conesbach sowie Schnheitsbachtal und Mauerbachtal han-delt es sich um naturnahe Bachtler mit hoher Bedeutung fr den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere das Angertal besticht durch seine landschaftliche Schnheit und stellt ein bedeutendes Erho-lungsgebiet fr die Bevlkerung dar. Das neue Naturschutzgebiet Ratinger Sandberge ist durch Feuchtgebiete und Sandtrockenrasen geprgt. Der Silbersee wurde zusammen mit einem naturnahen Abschnitt des Schwarz-baches als neues Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Diese ehemalige Abgrabung hat sich inzwischen zu einem wertvollen Artenschutzgewsser entwickelt. Durch die kreisweite 5. nderung wurden diejenigen Punkte eingearbeitet, die sinnvollerweise nur einheitlich fr das Kreisgebiet als Ganzes berarbeitet werden konnten oder die aufgrund rechtlicher Erfordernisse kurz-fristig in den einzelnen Raumeinheiten A bis D umgesetzt werden mussten. So wurde das gesamte Planwerk mit genderten Gesetzen (z.B. dem neuen Bundesnaturschutzgesetz) und neuen rechtlichen Erfordernissen in Einklang gebracht. Des Weiteren fand eine Anpassung an die derzeit gltigen Bauleitplne der Stdte statt. Bisher ber ordnungsbehrdliche Verordnungen geschtzte Flchen wie die Tongrube Majefski in Erkrath und die Kiesgrube Heinenbusch in Langenfeld wurden in den Landschaftsplan bernommen. Nach ber 25 Jahren Landschaftsplan wurden zudem nderungen am Erscheinungsbild des Landschaftsplans notwendig. So ist durch ein berarbeitetes Layout die Lesbarkeit und bersichtlichkeit verbessert worden.

    Die hier vorliegende Fassung bercksichtigt alle bisherigen nderungsverfahren 1 - 5.

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

  • Allgemeine Informationen

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    Landschaftsplan Kreis Mettmann bersichtskarte *

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 1

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN 1. Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Die Entwicklungsziele sind im rumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes flchendeckend dargestellt. Gebie-te mit gleichartiger Landschaftsstruktur und Flchennut-zung sowie gleichartiger Zielsetzung fr die Landschafts-entwicklung sind als Entwicklungsrume abgegrenzt, text-lich dargestellt und erlutert.

    Die Entwicklungsziele geben als rumlich-fachliche Leitbil-der ber das Schwergewicht der im Plangebiet zu erstel-lenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft..

    Bei der Darstellung der Entwicklungsziele fr die Land-schaft sind die im Plangebiet zu erfllenden ffentlichen Aufgaben und die wirtschaftlichen Funktionen der Grundstcke, insbesondere die land-, forst-, abgrabungs-, wasser- und abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmungen bercksichtigt.

    Die Entwicklungsziele fr die Landschaft richten sich aus-schlielich an die Behrden und nicht an die privaten Grundstckseigentmer oder sonstigen Berechtigten. Sie sollen gem 33 LG NW bei allen Manahmen im Rah-men der dafr geltenden gesetzlichen Vorschriften berck-sichtigt werden.

    Bei zuknftigen Eingriffen in Natur und Landschaft muss die fr den Eingriff zustndige Behrde ihre spezifischen landschaftspflegerischen Manahmen mit den Entwick-lungszielen in Einklang bringen. Insbesondere wird auf die 13 bis 18 BNatSchG in Verbindung mit den 4 bis 6 LG NW sowie den 33 LG NW hingewiesen.

    Ausgleichende Manahmen sind der jeweiligen kologisch begrndeten Landschaftseinheit anzupassen. Bei greren Eingriffen in Natur und Landschaft sind landschaftspflegeri-sche Begleitplne aufzustellen.

    Fr die Landschaft im Plangebiet werden gem 18 LG NW folgende Entwicklungsziele darge-stellt:

    1.1. die Erhaltung einer mit naturnahen Lebens-rumen oder sonstigen natrlichen Land-schaftselementen reich oder vielfltig ausges-tatteten Landschaft,

    1.2. die Anreicherung einer Landschaft mit natur-nahen Lebensrumen und mit gliedernden und belebenden Elementen,

    1.3. die Wiederherstellung einer in ihrem Erschei-nungsbild, ihrem Wirkungsgefge oder ihrer Oberflchenstruktur geschdigten oder stark vernachlssigten Landschaft,

    1.4. der Ausbau der Landschaft fr die Erholung,

    1.5. die Ausstattung der Landschaft fr Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesse-rung des Klimas,

    1.6. die temporre Erhaltung des jetzigen Land-schaftszustandes bis zur Aufstellung eines aus dem rechtskrftigen oder aus dem in Neuauf-stellung befindlichen und landesplanerisch ab-gestimmten Flchennutzungsplan abgeleiteten Bebauungsplanes.

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

  • 2 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN Abgrenzungen und Kennzeichnungen der Teilru-me mit unterschiedlichen Entwicklungszielen sind kartographisch dargestellt.

    1.1 Erhaltung

    Raumeinheit A (Mettmann, Erkrath, Haan)

    Das Entwicklungsziel "Erhaltung einer mit natur-nahen Lebensrumen oder sonstigen natrli-chen Landschaftselementen reich oder vielfl-tig ausgestatteten Landschaft" wird fr die Teil-rume A 1.1-1 bis A 1.1-20 dargestellt.

    Einer ordnungsgemen Nutzung der Landschaft durch die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft im Sinne des Land-schaftsgesetzes steht dieses Ziel in der Regel nicht entge-gen.

    Das Entwicklungsziel schliet die Erhaltung der vorhandenen vielfltigen Tier- und Pflanzenwelt einschlielich des dazu notwendigen Lebensrau-mes ein.

    Eine ergnzende Anreicherung der Landschaft mit natur-nahen Lebensrumen oder sonstigen Landschaftselemen-ten steht der Zielsetzung nicht entgegen und dient der Erhaltung insofern, als durch sie Naturhaushalt und Land-schaftsbild verbessert werden.

    Eine ergnzende Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Lebensrumen oder sonstigen Land-schaftselementen ist mglich; der Ausbau des Er-holungsnetzes bleibt unberhrt.

    Bei punktueller Schdigung der Landschaft dieser Teilru-me durch Emissionen mssen die Manahmen des Immis-sionsschutzes dem Entwicklungsziel "Erhaltung einer mit naturnahen Lebensrumen oder sonstigen natrlichen Landschaftselementen reich oder vielfltig ausgestatteten Landschaft" angepasst sein.

    Das Entwicklungsziel "Erhaltung einer mit naturnahen Le-bensrumen oder sonstigen natrlichen Landschaftsele-menten reich oder vielfltig ausgestatteten Landschaft" nimmt im Kreisgebiet den grten Flchenanteil ein. In Verbindung mit den konkreten Schutzausweisungen der 20 ff. BNatSchG soll damit die Sicherung der durch die vielfltigen intensiven Raumansprche im Planungsgebiet noch geringer beanspruchten Gebiete erreicht werden. In vielen Fllen bedrfen jedoch auch die mit dem Entwick-lungsziel "Erhaltung" zu belegenden Rume noch der An-reicherung nach 18 Abs. 1 Ziffer 2 LG NW.

    Entsprechende Manahmen knnen dem Katalog, der unter dem Kapitel 1.2 "Anreicherung" aufgefhrt ist, ent-nommen werden.

    In den mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung" belegten Rumen ist der Bestand an Flie- und Stillgewssern, Wldern, Gehlzen, Hecken, Alleen, Einzelbumen, Quel-len und sonstigen Biotopen, insbesondere die in der Grund-lagenkarte II dargestellten "schutzwrdigen Lebensrume" und "gliedernden und belebenden Elemente" sowie "pr-genden Landschaftsteile" zu bewahren. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Erhalt und die Optimierung des Biotopverbundes, insbesondere der Waldbiotope, der Fliegewsserbiotope, der Grnlandbiotope, der Trocken- und Magerbiotope sowie der Stillgewsser zu richten. Un-vermeidliche Eingriffe in den Bestand sind durch auf den jeweiligen Verbundtyp abgestimmte Ausgleichs- und Er-satzmanahmen zu kompensieren. Geeignete Biotope sind zu entwickeln.

    Insbesondere ist ein gnstiger Erhaltungszustand der in den FFH-Gebieten vorkommenden Lebens-rume und Arten nach Anhang I und II der Richtli-nie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 sowie der Arten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April

    Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen europischen Naturerbes wird innerhalb der europischen Union auf Basis der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ein zusammengehrendes Netzwerk besonderer Schutzgebie-te errichtet. Dieses Netzwerk trgt den Namen Natura 2000 und setzt sich aus bedeutenden Rckzugsgebieten europaweit gefhrdeter Lebensrume, Pflanzen und Tiere

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 3

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN 1979 zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. zusammen. Es setzt sich aus den zwei Schutzgebietstypen

    EG-Vogelschutzgebiete und den FFH- (Flora, Fauna, Habitate)-Gebieten zusammen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans kommen lediglich FFH-Gebiete vor. Im Kreis Mettmann sind dies die folgenden Gebiete:

    - Wlder bei Ratingen (DE-4607-301) - Fuchslochbachtal (DE-4607-302)

    - beranger Mark (DE-4606-302)

    - Neandertal (DE-4707-302)

    - Rotthuser und Morper Bachtal (DE-4707-301)

    - Hilden-Sprkelnbruch (DE-4807-302)

    - Urdenbach-Kirberger Loch-Zonser Grind (DE-4807-301)

    - Further Moor (DE-4807-304)

    Die besonderen Anforderungen der FFH-Richtlinie sind bei der Ausgestaltung der betroffenen Entwicklungsziele be-rcksichtigt.

    A 1.1-1 Entwicklungsraum "Schwarzbachtal mit Nebentlern"

    siehe auch B 1.1-1

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Schwarzba-ches und seiner Nebenbche geprgt, das einen hohen Anteil an Grnlandflchen sowie Rhrichtbestnden und Hochstaudenfluren aufweist. Innerhalb der von den intensiv ackerbaulich genutzten Flchen der schwachwelligen Lss-lehmterrasse umgebenen Bachtler liegen kleinere Gehlz-inseln. Grnlandflchen und Gehlzinseln stellen wichtige Strukturen des Biotopverbundes in dem landwirtschaftlich genutzten Umfeld dar. Das Schwarzbachtal weist zudem eine wichtige klimatische Bedeutung als Kaltluftsammel-bahn auf.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-2 Entwicklungsraum "Mettmanner Bachtal und Nebentler zwischen Mettmann und Wlfrath"

    siehe auch C 1.1-2

    Der Entwicklungsraum wird durch den Mettmanner Bach und seine Nebenbche geprgt, dessen Aue einen hohen Anteil an Grnlandflchen aufweist. Im Bereich der von den ackerbaulich genutzten Flchen der schwachwelligen Lss-lehmterrasse umgebenen Bachaue liegen kleinere Gehlz-inseln. Hierbei handelt es sich um die einzigen Wald-Trittsteinbiotope zwischen den Stdten Mettmann und Wlfrath. Grnlandflchen und Gehlzinseln stellen wichti-ge Strukturen des Biotopverbundes in dem ackerbaulich genutzten Umfeld dar.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

  • 4 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN A 1.1-3 Entwicklungsraum

    "Itterbachtal"

    siehe auch D 1.1-3

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Itterbaches und seiner Nebenbche geprgt, das einen hohen Anteil an Wald- und Gehlzbiotopen sowie an Grnlandflchen und Hochstaudenfluren aufweist. Das strukturreiche Bachtal stellt eine wichtige Grnachse im siedlungsnahen Bereich zwischen den Stdten Haan und Solingen dar und erreicht hier eine hohe Bedeutung fr das Kleinklima und die Nah-erholung. Gleichzeitig ist das Bachtal von hoher kologi-scher Bedeutung fr den Biotopverbund, da es eine wichti-ge Verbindungsachse vom Hildener Stadtwald zu den Wldern des Bergischen Landes darstellt.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-4 Entwicklungsraum "Hildener Stadtwald"

    siehe auch D 1.1-4

    Der Entwicklungsraum wird durch groflchige Waldgebie-te geprgt, die vom Sandbach und seinen Nebenbchen Hoxbach und Krebsbach durchflossen werden. Als weitere Biotoptypen liegen innerhalb des Entwicklungsraumes die Mager- und Heidestandorte am Sandberg und eine grere Grnlandflche, die als Segelfluggelnde genutzt wird.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit D (Hilden, Langenfeld, Monheim).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Waldbio-tope bzw. am Sandberg der Trocken- und Magerstandorte durchgefhrt werden.

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes liegt das FFH-Gebiet Hilden-Sprkelnbruch (DE 4807-302).

    Folgende Lebensrume und Arten der Anhnge I und II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogel-schutzrichtlinie kommen im Gebiet vor:

    Fr die Meldung des Gebietes sind ausschlagge-bend:

    - *Moorwlder (91D0), als prioritrer Lebens-raum

    - Trockene Heidegebiete (4030)

    - Alte bodensaure Eichenwlder auf Sandebe-nen (9190)

    Das Gebiet hat darber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fr Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung fr:

    - *Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald (91E0), als prioritrer Lebensraum

    - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010)

    Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen europischen Naturerbes wird ein zusammenhngendes, europisches Schutzgebietssystem mit dem Namen Natu-ra 2000 errichtet. Es setzt sich aus FFH-Gebieten (Gebiete zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten) sowie aus EG-Vogelschutzgebieten zusammen.

    Bei dem FFH-Gebiet handelt es sich hierbei um einen landesweit bedeutsamen Bruchwald-Heidemoorkomplex auf Decksanden der Heideterrasse an der Schwelle zum Bergischen Land bei Hilden mit Heidemoorrestflchen, Gagelgebschen, Besenheidebestnden, Feuchtgrnland, naturnahen Sandbchen, Birkenmoor- und Erlenbruchwl-dern.

    Prioritre Lebensrume sind solche, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefhrdung in der EU von herausragender Bedeu-tung ist. Sie sind mit einem * hervorgehoben.

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 5

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN - Schwarzspecht

    - Wespenbussard

    - Zauneidechse

    Folgende Schutzziele werden fr das FFH-Gebiet Hilden-Sprkelnbruch verfolgt:

    Entwicklung von *Erlen- Eschenwlder und Weich-holzauenwald mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typi-schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren durch:

    - Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Vermehrung der *Erlen- Eschenwlder auf geeigneten Standorten durch natrliche Suk-zession oder ggf. Initialpflanzung von Gehlzen der natrlichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hhlen- und Uralt-bumen,

    - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumin-dest auf Teilflchen,

    - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypi-schen Grundwasser und/oder berflutungs-verhltnisse,

    - Schaffung ausreichend groer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nhrstoff-eintrgen.

    Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden und Feuchtheiden mit ihrer cha-rakteristischen Vegetation und Fauna durch:

    - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehlzen),

    - Erhaltung einzelner bodenstndiger Gehlze und Gehlzgruppen als Habitatstrukturen fr typische Faunenelemente,

    - Wiederherstellung von Heiden bzw. Feuchthei-den auf geeigneten Standorten,

    - Sicherung und Schaffung ausreichend groer, nhrstoffarmer Pufferzonen,

    - Sicherung und Wiederherstellung des natrli-chen Bodenwasserhaushalts auf den Feucht-heidestandorten.

    Erhaltung und Entwicklung von *Moorwldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschie-denen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in

  • 6 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN ihrer standrtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien durch:

    - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des land-schaftstypischen Wasser-, Nhrstoffhaushalts und Bodenwasserchemismus,

    - Schaffung ausreichend groer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nhrstoff-eintrgen, Verbot der Einleitung nhrstoffrei-chen Wassers,

    - Frderung natrlicher Prozesse, insbesondere natrlicher Verjngungs- und Zerfallsprozesse bodenstndiger Baumarten sowie natrlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesell-schaften natrlicher Artenzusammensetzung,

    - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte,

    - Verbot von Kalkung,

    - Schaffung ausreichend groer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nhrstoff-eintrgen.

    Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter boden-saurer Eichenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere auch als Lebensraum fr den Wespenbussard und den Schwarzspecht, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typischen Vegetations-breite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren sowie der Waldrnder durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen und Ur-altbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung der bodensauren Eichenwlder durch den Umbau von mit nicht bodenstndi-gen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeig-neten Standorten,

    - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50 % Stiel- oder Traubeneiche auf Flchen mit kon-kurrierender Buche.

    Erhaltung und Optimierung eines Lebensraumes fr den Schwarzspecht durch:

    - Erhaltung von Altwldern,

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 7

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN - Langfristige Erhaltung von Hhlenbaumzentren

    mittels Erhhung der Umtriebszeiten.

    Erhaltung und Optimierung eines Lebensraumes fr den Wespenbussard durch:

    - Erhaltung und Entwicklung grerer Laub- und Mischwlder mit Altholzbestnden.

    Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes fr die Zauneidechse durch:

    - Erhaltung und Schaffung offener, insektenrei-cher Trockenstandorte als wichtiger Teillebens-raum der Zauneidechse.

    A 1.1-5 Entwicklungsraum "Angerbachtal mit Nebentlern"

    siehe auch B 1.1-5 und C 1.1-5

    Der Entwicklungsraum wird durch das tief eingeschnittene Tal des Angerbaches und seiner Nebenbche geprgt, das von landwirtschaftlichen Nutzflchen eingerahmt wird. In der Aue des berwiegend naturnah mandrierenden An-gerbaches befinden sich Grnlandflchen sowie Auwlder. Die Talhnge und Nebenbche sind mit berwiegend na-turnahen Laubholzbestnden bestockt. Das von Osten nach Westen verlaufende Tal besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope. Es bildet eine Verbindungsachse zwi-schen dem im Nordosten des Kreisgebietes und den im Bereich von Ratingen gelegenen Waldbestnden.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-6 Entwicklungsraum "Bachtal zwischen Hnschesheide und Eisenbahnlinie Mettmann/Dornap"

    siehe auch C 1.1-6

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal der Dssel und ihrer Nebenbche geprgt, das einen hohen Anteil an Grnlandflchen aufweist. Umliegend befinden sich Acker-flchen. Kleinere Gehlzinseln liegen innerhalb der Bacht-ler.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit C (Velbert, Wlfrath).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-7 Entwicklungsraum "Spiekersbachtal zwischen Rosenthal und Meisenburg"

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Benthauser Baches geprgt, das von den ackerbaulich genutzten Fl-chen der schwachwelligen Lsslehmterrasse eingerahmt wird. In der Aue befinden sich Grnlandflchen, Brachen und einzelne Gehlzinseln.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

  • 8 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-8 Entwicklungsraum "Hammerbachtal mit Nebental nrd-lich Mettmann"

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Hammerba-ches und seiner Nebenbche (u.a. tzbach und Stbben-hauser Bach) geprgt, das einen hohen Anteil an Grn-landflchen sowie einzelne Gehlzstrukturen aufweist. An den Entwicklungsraum grenzen die ackerbaulich genutzten Flchen der Lsslehmterrasse sowie der nrdliche Sied-lungsrand von Mettmann. Die Grnlandflchen und Gehlz-inseln besitzen gerade in dem intensiv genutzten Umfeld eine hohe Bedeutung fr den Biotopverbund.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-9 Entwicklungsraum "Grohhne, Hassel und Metzkausen"

    In dem Entwicklungsraum befindet sich das Tal des Has-selbaches und seiner Nebenbche, das einen hohen Anteil an Grnlandflchen sowie einzelne Gehlzstrukturen auf-weist. Ein Teilbereich des Raumes nimmt das Golfplatzge-lnde ein.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-10 Entwicklungsraum "Erkrather Terrassenlandschaft Morper Bachtal und Dsseltal nordwestlich Erkrath und nrdlich Eisenbahnlinie Gerresheim/Erkrath"

    Der Entwicklungsraum wird durch den westlich von Erkrath gelegenen Abschnitt des Dsseltales und das Morper Bachtal geprgt. Whrend das im bewegten Relief der Erkrather Terrassenlandschaft verlaufende Morper Bachtal berwiegend eine naturnahe Laubholzbestockung sowie kleinere Grnland- und Brachflchen aufweist, ist das Ds-seltal durch groflchige, meist feuchte Grnlandflchen sowie Bruch- und Auwaldrelikte geprgt. Der Entwicklungs-raum weist ein insgesamt strukturreiches Landschaftsbild auf. Die Wald- und Grnlandflchen besitzen zudem eine hohe kologische Bedeutung fr den Biotopverbund.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler und Wald- bzw. Gehlzbiotope sowie der Grnlandbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes liegt das FFH-Gebiet Rotthuser und Morper Bachtal (DE 4707-301), welches sich sowohl auf Mettmanner Gebiet als auch auf Dsseldorfer Stadtgebiet erstreckt.

    Folgende Lebensrume und Arten der Anhnge I und II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogel-schutzrichtlinie kommen in diesem Gebiet im Be-reich des Entwicklungsraumes vor:

    Fr die Meldung des Gebietes sind ausschlagge-

    Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen europischen Naturerbes wird ein zusammenhngendes, europisches Schutzgebietssystem mit dem Namen Natu-ra 2000 errichtet. Es setzt sich aus FFH-Gebieten (Gebiete zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten) sowie aus EG-Vogelschutzgebieten zusammen.

    Bei dem FFH-Gebiet handelt es sich hier um naturnahe Hainsimsen-Buchenwaldbestnde mit strukturreichen, gliedernden Bachtlern, die von Feuchtwiesen, feuchten Hochstaudenfluren, Rhrichten, Seggenriedern, naturna-hen und intensiver genutzten Teichen sowie Bruchwlder als charakteristische Elemente des Berglandtales begleitet werden u. z.B. dem Schwarzspecht, dem Wespenbussard,

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 9

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN bend:

    - Hainsimsen-Buchenwald (9110)

    Das Gebiet hat darber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fr:

    - *Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald (91E0), als prioritrer Lebensraum (nur auf Dsseldorfer Gebiet)

    - Feuchte Hochstaudenflur

    - Teichrohrsnger

    - Eisvogel

    - Schwarzspecht

    - Wespenbussard

    Folgende Schutzziele werden fr das FFH-Gebiet Rotthuser und Morper Bachtal verfolgt:

    Erhaltung und Entwicklung groflchig-zusammenhngender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typi-schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldrn-der durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstndi-gen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeig-neten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachlufen).

    Entwicklung von *Erlen- Eschenwldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren durch:

    - Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-

    dem Teichrohrsnger sowie dem Eisvogel als Lebensraum dienen.

    Prioritre Lebensrume sind solche, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefhrdung in der EU von herausragender Bedeu-tung ist. Sie sind mit einem * hervorgehoben.

    In dem Dsseldorfer Teil des FFH-Gebietes kommt der *Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald als prioritrer Lebensraum vor. Dieser kann auch innerhalb des Erkrather FFH-Gebietes entwickelt werden.

    Der *Erlen- Eschenwald wurde bislang nur auf Dsseldorfer Gebiet erfasst. Auf Erkrather Gebiet ist er nur lckig vor-handen.

  • 10 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    lichen Waldgesellschaft,

    - Vermehrung der *Erlen- Eschenwlder auf geeigneten Standorten durch natrliche Suk-zession oder ggf. Initialpflanzung von Gehlzen der natrlichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hhlen- und Uralt-bumen,

    - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumin-dest auf Teilflchen,

    - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypi-schen Grundwasser und/oder berflutungs-verhltnisse,

    - Schaffung ausreichend groer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nhrstoff-eintrgen.

    Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstau-den- und Waldsume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch:

    - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen berflutungsdynamik,

    - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.B. Entfer-nung von Gehlzen) und Schutz vor Eutrophie-rung,

    Erhaltung und Frderung der Eisvogelpopulation durch:

    - Schutz geeigneter Lebensrume wie naturnahe Fliegewsser-/Auenlandschaften,

    - Renaturierung der Fliegewsser durch geziel-te Manahmen (Entfesselung durch Entfernung des Lngsverbaus, Frderung der Eigendyna-mik, Laufverlngerung (z. B. Anbindung von Altarmen),

    - Schutz und Entwicklung der Wirbellosenfauna sowie der gewssertypischen Fischfauna mit einer funktionierenden Reproduktion (Nah-rungsbasis),

    - Gezielte Lenkung bzw. Beschrnkung der Frei-zeitnutzung in Brutgebieten.

    Erhaltung und Optimierung eines Lebensraumes fr den Schwarzspecht durch:

    - Erhaltung von Altwldern, vor allem Buchenalt-holzbestnden, -inseln oder gruppen,

    - Langfristige Erhaltung von Hhlenbaumzentren mittels Erhhung der Umtriebszeiten.

    Erhaltung und Frderung der Wespenbussard-Population durch:

    - Schutz geeigneter Lebensrume wie abwechs-lungsreiche, offene Landschaften, die mit aus-

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 11

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    gedehnten lichten reich strukturierten Laub- und Laubmischwldern durchsetzt sind,

    - Entwicklung von Altholzbestnden (Brutpltze).

    Erhaltung und Frderung der Teichrohrsnger-Population durch Schutz geeigneter Lebensrume wie Schilfrhricht durch:

    - Entwicklung von Schilfbestnden und Schilf-Rohrkolben-Gesellschaften,

    - Stabilisierung des Wasserhaushaltes,

    - Regelmige Schilfmahd unter Erhalt eines Anteils an Altschilf,

    - Renaturierung von Auen und Fliegewssern,

    - Neuanlage und Wiedervernssung von Feucht-gebieten,

    - Reduzierung der Gewsserunterhaltung (v.a. extensive Mahd),

    - Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintra-ges in die Gewsser,

    - Lenkung der Freizeitnutzung.

    A 1.1-11 Entwicklungsraum "Erkrather Terrassenlandschaft Erk-rath-Sd zwischen Bergschlsschen und Kleindssel"

    Der berwiegend stark reliefierte Entwicklungsraum wird im westlichen Bereich durch die Dsselaue mit Feuchtgrn-land und einem kleinen Altarm der Dssel sowie die zu-meist naturnah bewaldeten Hnge des Dsseltales und im stlichen Bereich durch einen kleinrumigen Wechsel von Acker- und Grnlandflchen und tief eingeschnittenen, bewaldeten Siepentlern geprgt. Die Wald- und Grnland-flchen weisen eine hohe kologische Bedeutung fr den Biotopverbund auf.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, Waldbiotope und Grnlandflchen durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-12 Entwicklungsraum "Dsseltal und Mettmanner Bachtal mit Nebenbchen zwischen Gruiten, Mettmann und Erkrath"

    Der Entwicklungsraum ist durch das tief eingeschnittene, von der berwiegend naturnahen Dssel durchflossene Neandertal und durch das Mettmanner Bachtal geprgt. Whrend die z.T. steil ansteigenden Hnge berwiegend mit Buchenwald bestockt sind, befinden sich in der Talaue bachbegleitende Erlen- und Eschenwlder sowie meist brachgefallenes Nass- und Feuchtgrnland. Zahlreiche bewaldete Steinbrche und einige naturnahe Felskanten bilden wertvolle Fels- und Trockenbiotope. Der Entwick-lungsraum stellt wohl die wichtigste West-Ost-Verbindung auf der Mettmanner Lterrasse dar.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Waldbiotope sowie der Trocken- und Magerstandorte durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen

  • 12 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN liegt das FFH-Gebiet Neandertal (DE 4707-302).

    Folgende Lebensrume und Arten der Anhnge I und II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogel-schutzrichtlinie kommen im Gebiet vor:

    Fr die Meldung des Gebietes sind ausschlagge-bend:

    - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210)

    - *Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwlder (91E0), als prioritrer Lebensraum

    - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

    - Waldmeister-Buchenwald (9130)

    - *Schlucht- und Hangmischwlder (9180), als prioritrer Lebensraum

    Das Gebiet hat darber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fr Arten des Anhang VI der FFH-Richtlinie Bedeutung fr:

    - Feuchte Hochstaudenfluren (6430)

    - Hainsimsen-Buchenwald (9110)

    - Eisvogel

    - Zauneidechse

    Folgende Schutzziele werden fr das FFH-Gebiet Neandertal verfolgt:

    Erhaltung und Entwicklung natrlicher und natur-naher Kalkfelsen mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch:

    - Verbot bzw. Regelung der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betre-tens der Felskpfe, -wnde und der Umge-bung,

    - ggf. Freistellung der Felsen,

    - im unmittelbaren Umfeld der Felsen Erhaltung des bodenstndigen Laubwaldes, ggf. Um-wandlung von Nadelholzbestnden in boden-stndigen Laubwald.

    Erhaltung und Entwicklung der *Erlen- Eschenwl-der und Weichholzauenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwick-lungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtli-chen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Vermehrung der *Erlen- Eschenwlder und Weichholzauenwlder auf geeigneten Standor-ten durch natrliche Sukzession oder ggf. Initi-

    europischen Naturerbes wird ein zusammenhngendes, europisches Schutzgebietssystem mit dem Namen Natu-ra 2000 errichtet. Es setzt sich aus FFH-Gebieten (Gebiete zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten) sowie aus EG-Vogelschutzgebieten zusammen.

    Bei dem FFH-Gebiet handelt sich um einen besonders naturnahen Bachmittellauf der Dssel mit den fr den Na-turraum typischen bachbegleitenden Erlen-Eschenauenwldern, aber auch Feuchtwiesen in der Aue und ausgedehnten Buchenwldern an den Hangbereichen. Kleinflchig tritt hier ein im Naturraum sehr seltener Schluchtwald auf. Das Gebiet ist geologisch-morphologisch landesweit bedeutsam aufgrund der Reliefvielfalt und Karsterscheinungen und international bedeutsam wegen der Vielzahl palontologischer Funde (Neandertal-Mensch - Homo sapiens neanderthaliensis).

    Prioritre Lebensrume sind solche, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefhrdung in der EU von herausragender Bedeu-tung ist. Sie sind mit einem * hervorgehoben.

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 13

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    alpflanzung von Gehlzen der natrlichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hhlen- und Uralt-bumen,

    - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumin-dest auf Teilflchen,

    - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypi-schen Grundwasser- und/oder berflutungs-verhltnisse,

    - Schaffung ausreichend groer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nhrstoff-eintrgen.

    Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldmeis-ter-Buchenwlder, Hainsimsen-Buchenwlder und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren so-wie ihrer Waldrnder durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen durch den Umbau von mit nicht bodenstndigen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeigneten Standorten ,

    - Sicherung und ggf. Wiederherstellung des na-trlichen Wasserhaushaltes.

    Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typi-schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren sowie Waldrnder durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-

  • 14 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung des *Schlucht- und Hangmisch-waldes durch den Umbau von mit nicht boden-stndigen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeigneten Standorten,

    - Nutzungsaufgabe auf Teilflchen,

    - Sicherung der Schlucht- und Hangmischwlder durch Umbau des Waldes auf angrenzenden, mit nicht bodenstndigen Gehlzen (Nadelholz) bestandenen Flchen zur Vermeidung von Samenanflug.

    Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstau-den- und Waldsume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch:

    - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen berflutungsdynamik,

    - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.B. Entfer-nung von Gehlzen) und Schutz vor Eutrophie-rung.

    Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes fr den Eisvogel durch:

    - Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Fliegewsser-/Auenlandschaften mit naturna-her Auendynamik und guter Wasserqualitt als Grundlage fr eine gewssertypische, repro-duktionsfhige Wirbellosenfauna und Fischfau-na,

    - Gezielte Lenkung bzw. Beschrnkung der Frei-zeitnutzung in Brutgebieten.

    Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes fr die Zauneidechse durch:

    - Erhaltung und Schaffung offener, insektenrei-cher Trockenstandorte als wichtigen Teille-bensraum der Zauneidechse.

    A 1.1-13 Entwicklungsraum "westliches Osterholz, oberes Dsseltal und Grube 7

    In dem Entwicklungsraum befindet sich das durch Grn-landnutzung und kleinere Gehlzinseln geprgte obere Dsseltal mit Nebenbchen, ein Abschnitt der Kleinen Dssel, die flchigen Waldbestnde des westlichen Oster-holzes, die sich auf Wuppertaler Gebiet fortsetzen sowie der ehemalige Kalksteinbruch Grube 7 und der ehemalige Klrteich. Die beiden letztgenannten Biotope zeichnen sich dadurch aus, dass unterschiedliche Entwicklungsstadien eines Kalksteinbruches wie offene Sand- und Felsformatio-nen, Trockenstandorte mit Magerrasencharakter und Pio-niergesellschaften bis hin zu Waldgesellschaften neben-einander vorliegen. Wichtige Verbundelemente fr Tro-

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 15

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    ckenstandorte und Gehlzbiotope stellen im Entwicklungs-raum die ehemalige Trasse der "Korkenzieherbahn" sowie die ehemalige Kalkstrae dar.

    Zwischen den verschiedenen Strukturelementen liegen Ackerflchen.

    Die Wald- und Grnlandflchen sowie die Trocken- und Magerbiotope weisen eine hohe kologische Bedeutung fr den Biotopverbund auf.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, Waldbiotope sowie der Trocken- und Magerstandorte durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-14 Entwicklungsraum "Bruchhausen zwischen A 3 und Orts-lage Trills"

    Der Entwicklungsraum wird durch die Bruchhauser Feuchtwiesen mit dem Bruchhauser Graben, das Gelnde der ehemaligen Schlackenhalde, eine Sandgrube und landwirtschaftliche Nutzflchen geprgt. Wertbestimmend sind insbesondere die z.T. feuchten, extensiv genutzten Grnlandflchen und Hochstaudenfluren sowie die Pio-nierwaldbestnde mit gefhrdeten Pflanzenarten im Norden des Entwicklungsraumes.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Grnland-flchen und Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-15 Entwicklungsraum "Eselsbach mit Sedentaler-, Mahner-ter- und Hhnerbach"

    Der Entwicklungsraum wird durch die Bruchhauser Feuchtwiesen mit dem Bruchhauser Graben, das Gelnde der ehemaligen Schlackenhalde, eine Sandgrube und landwirtschaftliche Nutzflchen geprgt. Wertbestimmend sind insbesondere die z.T. feuchten, extensiv genutzten Grnlandflchen und Hochstaudenfluren sowie die Pio-nierwaldbestnde mit gefhrdeten Pflanzenarten im Norden des Entwicklungsraumes.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Grnland-flchen und Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-16 Entwicklungsraum "Mahnerter Bachtal nrdlich A 46 und Haan/Elp"

    Der Entwicklungsraum wird durch das nrdlich der BAB A 46 gelegene Mahnerter Bachtal mit Seitentlern sowie durch die Waldflchen des Willbecker Busches geprgt. Whrend die flacheren Hangbereiche des Bachtales ber-wiegend als Grnland genutzt werden, sind die steilen Hangabschnitte durch Laubwaldbestnde geprgt. Der berwiegend naturnahe Bach wird von Erlenbestnden mit stellenweise ausgeprgtem Bruchwaldcharakter sowie von landwirtschaftlich genutztem und brachgefallenem Feucht- und Nassgrnland gesumt.

    Die nrdlich des Bachtales gelegenen ackerbaulich genutz-ten Freiflchen stellen einen wichtigen Verbundkorridor zwischen dem Neandertal, dem Mahnerter Bachtal und den Waldbestnden des Hildener Stadtwaldes und des Spr-

  • 16 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    kelnbruches dar.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, Grnland- und Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-17 Entwicklungsraum "Hhnerbachtal"

    Der Entwicklungsraum wird durch das sdlich der BAB A 46 gelegene Hhnerbachtal mit Seitentlern geprgt, des-sen Aue durch geschlossene Waldbestnde mit z.T. bruchwaldartigem Charakter sowie einzelne brachgefallene Feucht- und Nasswiesen gekennzeichnet ist. Die Talhnge sind zumeist bewaldet, wobei die Buche den grten Anteil an den Gehlzen einnimmt. Das Hhnerbachtal grenzt im Sden an den Siedlungsrand von Haan und im Norden an intensiv ackerbaulich genutzte Flchen.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler und der Waldbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-18 Entwicklungsraum "Niederschwarzbach"

    In dem Entwicklungsraum, der einen relativ hohen Anteil an Grnlandflchen sowie einzelne Gehlzstrukturen aufweist, befindet sich der Quelltmpel und der Quellbach des Scharpensteiner Baches.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, Gehlz- und Grnlandbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-19 Entwicklungsraum "Grube 10 im Osterholz"

    Der Entwicklungsraum ist durch einen ehemaligen Kalk-steinbruch mit Steilwnden, Block- und Schotterhalden geprgt. Auf den ebenen Flchen befinden sich typische Vertreter trockener und magerer Standorte.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Trocken- und Magerstandorte sowie der Wald- und Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    A 1.1-20 Entwicklungsraum "Stinderbachtal und Hubbelrather Bachtal mit Nebentlern zwischen Mettmann und Erkrath"

    Der Entwicklungsraum wird durch die Tler des Stinderba-ches und des Hubbelrather Baches geprgt, die sich in die umliegenden ackerbaulich genutzten Flchen der Lss-lehmterrasse eingetieft haben. Die Talhnge sind berwie-gend bewaldet oder als Grnland genutzt. Die Bachaue unterliegt zumeist einer Grnlandnutzung oder ist durch Hochstaudenfluren und Auwlder gekennzeichnet. Das Stinderbachtal weist einen hohen Anteil an naturnahen Quellen auf.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 17

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler sowie der Wald- und Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus)

    Das Entwicklungsziel Erhaltung einer mit natr-lichen Landschaftselementen vielfltig ausges-tatteten Landschaft wird fr die Teilrume B 1.1-1 bis B 1.1-18 dargestellt.

    Einer ordnungsgemen Nutzung der Landschaft durch die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft im Sinne des Land-schaftsgesetzes steht dieses Ziel in der Regel nicht entge-gen.

    Das Entwicklungsziel schliet die Erhaltung der vor-handenen vielfltigen Tierwelt einschlielich des dazu notwendigen Lebensraumes ein. Insbesondere ist ein gnstiger Erhaltungszustand der in den FFH-Gebieten vorkommenden Lebensrume und Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 sowie der Arten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2. April 1979 zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.

    Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen europischen Naturerbes wird innerhalb der europischen Union ein zusammengehrendes Netzwerk besonderer Schutzgebiete errichtet. Dieses Netzwerk trgt den Namen Natura 2000 und setzt sich aus bedeutenden Rckzugs-gebieten europaweit gefhrdeter Lebensrume, Pflanzen und Tiere zusammen. Es setzt sich aus den zwei Schutz-gebietstypen EG-Vogelschutzgebiete und den FFH- (Flora, Fauna, Habitate)-Gebieten zusammen. Im Gel-tungsbereich des Landschaftsplans kommen lediglich FFH-Gebiete vor. Im Bereich der Raumeinheit sind dies die folgenden Gebiete:

    - Wlder bei Ratingen (DE-4607-301)

    - Fuchslochbachtal (DE- 4607-302)

    - beranger Mark (DE- 4606-302)

    Hauptziel der Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 (FFH-Richtlinie) ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu frdern. Hierzu werden besondere Schutzgebiete, so ge-nannte FFH-Gebiete, festgesetzt, die der Erhaltung ausge-whlter Arten und Lebensrume, darunter auch so genann-te prioritre Arten und Lebensrume, dienen. Prioritre Arten und Lebensrume sind solche, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefhrdung in der EU von herausragender Bedeu-tung sind.

    Eine ergnzende Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Lebensrumen oder sonstigen Land-schaftselementen ist mglich; der Ausbau des Erho-lungsnetzes bleibt unberhrt.

    Eine ergnzende Anreicherung der Landschaft mit natur-nahen Lebensrumen oder sonstigen Landschaftselemen-ten steht der Zielsetzung nicht entgegen und dient der Erhaltung insofern, als durch sie Naturhaushalt und Land-schaftsbild verbessert werden.

    Bei punktueller Schdigung der Landschaft dieser Teilru-me durch Emissionen mssen die Manahmen des Immis-sionsschutzes dem Entwicklungsziel "Erhaltung einer mit naturnahen Lebensrumen oder sonstigen natrlichen Landschaftselementen reich oder vielfltig ausgestatteten Landschaft" angepasst sein.

    Das Entwicklungsziel "Erhaltung einer mit natrlichen Landschaftselementen reich oder vielfltig ausgestatteten Landschaft" nimmt im Kreisgebiet den grten Flchenan-teil ein. In Verbindung mit den konkreten Schutzauswei-sungen der 20 ff BNatSchG soll damit die Sicherung der durch die vielfltigen intensiven Raumansprche im Pla-nungsgebiet noch geringer beanspruchten Gebiete erreicht werden. In vielen Fllen bedrften jedoch auch die mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung" zu belegenden Rume noch der Anreicherung nach 18 Abs. 1 Ziffer 2 LG NW.

    Entsprechende Manahmen knnen dem Katalog, der unter dem Kapitel 1.2 "Anreicherung" aufgefhrt ist, ent-nommen werden.

  • 18 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN In den mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung" belegten Ru-

    men ist der Bestand an Flie- und Stillgewssern, Wldern, Gehlzen, Hecken, Alleen, Einzelbumen, Quellen und sonstigen Biotopen, insbesondere die in der Grundlagen-karte II dargestellten "schutzwrdigen Lebensrume" und gliedernden und belebenden Elemente" sowie "prgende Landschaftsteile" zu bewahren.

    Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Erhalt und die Optimierung des Biotopverbundes, insbesondere der Waldbiotope, der Fliegewsserbiotope, der Grnlandbio-tope, der Trocken- und Magerbiotope sowie der Stillgews-ser zu richten. Unvermeidliche Eingriffe in den Bestand sind durch auf den jeweiligen Verbundtyp abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmanahmen zu kompensieren. Geeignete Biotope sind zu entwickeln.

    B 1.1-1 Entwicklungsraum "Schwarzbachtal mit Nebentlern"

    siehe auch A 1.1-1

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Schwarzba-ches und seiner Nebenbche stlich der A3 geprgt, das einen hohen Anteil an Grnlandflchen, Rhrichtbestn-den, Hochstaudenfluren und Gehlzstrukturen aufweist. Der Raum liegt inmitten der intensiv ackerbaulich genutzten Flchen der schwachwelligen Lsslehmterrasse. Das struk-turreiche Bachtal stellt wichtige Strukturen des Biotopver-bundes dar. Das Schwarzbachtal weist zudem eine wichti-ge klimatische Bedeutung als Kaltluftsammelbahn auf.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-3 Entwicklungsraum "Isenbgel, Hetterscheidt, Fuchsloch-bachtal, Tschen mit Vogelsangbach-tal"

    siehe auch C 1.1-3

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Vogelsang-baches/Rinderbaches, des Fuchslochbaches, des Tsche-ner Baches, Birther Baches, Rmmersbach und deren Nebenbche geprgt. Er weist im Norden einen hohen Anteil an Grnlandflchen im Umfeld der Bachtler auf, whrend auf den Hochlagen Ackerflchen berwiegen. Im Sden befinden sich in der Aue des berwiegend naturnah mandrierenden Vogelsangbaches/Rinderbaches Grn-landflchen sowie Auwlder. Die Talhnge der Bachtler sind zumeist mit berwiegend naturnahen Laubholzbestn-den bestockt. Der von Osten nach Westen verlaufende Entwicklungsraum besitzt eine hohe Bedeutung im Biotop-verbund der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Ge-hlzbiotope. Er bildet eine Verbindungsachse zwischen dem im Nordosten des Kreisgebietes und den im Bereich von Ratingen gelegenen Waldbestnden. Er beinhaltet regional und landesweit bedeutsame Naturschutzgebiete.

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes liegt das FFH-Gebiet DE 4607-302 Fuchsloch-bachtal.

    Innerhalb des FFH-Gebietes ist folgender Lebens-raumtyp des Anhangs I und folgende Art nach An-hang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 19

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN - Hirschkfer

    - Hainsimsen-Buchenwald (9110)

    Auerdem ist folgende Art des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 vertreten:

    - Schwarzspecht

    Zustzlich zu den allgemeinen Zielen des Entwick-lungsraumes werden fr das FFH-Gebiet DE 4607-302 Fuchslochbachtal folgende Schutzziele ver-folgt:

    A) Erhaltung und Optimierung eines Hirschkfer-Lebensraums durch:

    - gruppenweise Erhaltung von Alt-Bumen - insbesondere Eichen, daneben auch Buchen als Brut-Habitate, vor allem an ueren und in-neren, wrmegetnten Bestandsrndern,

    - langfristige Erhaltung mglichst vieler alter Solitr-Eichen, auch in der Feldflur,

    - Vermeidung von Stubben-Rodung im Forst zur Erhaltung von Brutstndern als potenzielle K-ferwiegen,

    - Anlage von Brutmeilern als Ersatz-Entwicklungshabitat der Engerlinge, im Sinne einer lngerfristigen berbrckungsmanah-me.

    B) Erhaltung und Entwicklung groflchig-zusammenhngender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora insbesondere auch des Hirschkfers und des Schwarzspechtes - in ihren verschiedenen Entwick-lungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtli-chen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldrnder durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstndi-gen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeig-neten Standorten, v.a. im weiteren Umfeld von

    werden (siehe Kapitel 1.2).

    In dem Gebiet befindet sich eines der bedeutendsten Hirschkfer-Vorkommen in NRW. Dieses war ausschlag-gebend fr die Meldung als FFH-Gebiet.

  • 20 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    Quellbereichen oder Bachlufen.

    B 1.1-4 Entwicklungsraum "Laubecker Bachtal"

    siehe auch C 1.1-4

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Laubecker Baches geprgt, das Grnlandflchen, Rhrichtbestnde und Hochstaudenfluren aufweist. Im Sden grenzen Acker-flchen an das Bachtal, im Norden wird das Gebiet durch die Siedlungsrnder von Heiligenhaus begrenzt. Im Sdos-ten grenzt der Gansbachsiepen an. Grnlandflchen stellen wichtige Strukturen des Biotopverbundes in dem landwirt-schaftlich genutzten Umfeld dar.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit C (Wlfrath, Velbert).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler und der Grnlandbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapi-tel 1.2).

    B 1.1-5 Entwicklungsraum "Angerbachtal mit Nebentlern"

    siehe auch A 1.1-5 und C 1.1-5

    Der Entwicklungsraum wird durch das tief eingeschnittene Tal des Angerbaches und seiner Nebenbche nordstlich von Homberg geprgt, das von landwirtschaftlichen Nutz-flchen umgeben ist. In der Aue des berwiegend naturna-hen Angerbaches befinden sich Auenwlder, Grnlandfl-chen, Rhrichtbestnde und Hochstaudenflure. Die Tal-hnge sind mit berwiegend naturnahen Laubholzbestn-den bestockt. Die Nebensiepen sind durch Grnlandflchen und Gehlzstrukturen geprgt.

    Das von Osten nach Westen verlaufende Tal besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope.

    Der berwiegende Teil des Entwicklungsraumes befindet sich in der Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus).

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-6 Entwicklungsraum "nrdlich Breitscheid /A 52"

    Der Entwicklungsraum wird durch den Verlauf des Breit-scheider Baches sowie durch Grnlandbereiche, kleine Gehlzinseln und ackerbaulich genutzte Flchen geprgt. Er wird durch die Bundesautobahnen BAB 3 und 52 einge-rahmt. Der Entwicklungsraum liegt im uersten Nordwes-ten des Kreisgebietes und stellt einen wichtigen Verbin-dungskorridor zu den angrenzenden Nachbargemeinden Duisburg und Mlheim dar.

    Das Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope, der Gehlz- und Waldbiotope im Zusammenhang mit den benachbarten Naturschutzgebieten im Bereich der Lintorfer Mark. Grn-landflchen und Gehlzinseln stellen wichtige Strukturen des Biotopverbundes in dem landwirtschaftlich genutzten Umfeld dar.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 21

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-7 Entwicklungsraum "Haus Hlchrath"

    Der Entwicklungsraum wird vom Breitscheider Bach und dem Zechengraben sowie durch Grnlandflchen, Brachen und Gehlzstrukturen geprgt. Er wird von den Bundesau-tobahnen BAB 3, 52 und 524 tangiert. Der Entwicklungs-raum liegt im uersten Nordwesten des Kreisgebietes und stellt einen wichtigen Verbindungskorridor zu den angren-zenden Nachbarstdten Duisburg und Mlheim dar.

    Das Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope, der Gehlz- und Waldbiotope in Zusammenhang mit den benachbarten landesweit bedeutsamen Naturschutzgebieten im Bereich der Lintorfer Mark und Heltorfer Mark.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-8 Entwicklungsraum "westlich A 52 und Eisenbahnlinie Ra-tingen/Mlheim a. d. Ruhr, Heltorfer Mark und Tiefenbroicher Mark"

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes liegt eine Teilflche des FFH-Gebietes beranger Mark (DE 4606-302).

    Im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kreis Mettmann ist innerhalb des FFH-Gebietes folgen-der Lebensraumtyp des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:

    - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

    Auerdem ist folgende Art des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 vertreten:

    - Mittelspecht

    Zustzlich zu den allgemeinen Zielen des Entwick-lungsraumes wird fr das FFH-Gebiet DE 4606-302 beranger Mark folgendes Schutzziele verfolgt:

    Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmie-ren-Eichen-Hainbuchen- und Hainsimsen-Buchenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere des Mittelspechtes, in ihren ver-schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Stauden-fluren sowie ihrer Waldrnder, insbesondere durch:

    Der von Norden nach Sden verlaufende Entwicklungs-raum wird im Norden und Westen durch die Kreisgrenze und im Osten durch den Siedlungsrand von Ratingen Lin-torf und Tiefenbroich begrenzt. Er ist durch ein langge-strecktes Waldgebiet westlich von Ratingen Lintorf und Tiefenbroich geprgt, das Bestandteil eines groflchigen, teilweise feuchten Waldgebietes mit berwiegend heimi-schen Laubgehlzen auf der rechtsrheinischen Rheinter-rasse zwischen den Stdten Duisburg, Mlheim, Ratingen und Dsseldorf ist. Neben Waldflchen existieren im Zent-rum und im Sden des Entwicklungsraumes groflchige Ackerflchen sowie vereinzelte Grnlandflchen. Der Ent-wicklungsraum wird vom Breitscheider Bach, Dickelsbach, Hinkesforstgraben und Angerbach durchflossen.

    Das Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler und Waldbiotope. Die im Entwicklungsraum vorhandenen Naturschutzgebiete sind Kernzonen des Biotopverbundes der Waldbiotope, insbesondere der Feuchtwaldrelikte auf staunsse- und grundwasserbeein-flussten Bden des niederrheinischen Tieflandes. Enge Verbundbeziehungen bestehen zu den benachbarten lan-desweit bedeutsamen Naturschutzgebieten auf Dsseldor-fer und Duisburger Stadtgebiet, dem FFH-Gebiet DE 4606-302 beranger Mark mit seinen bedeutsamen Stielei-chen-Hainbuchenwldern sowie dem stlich gelegenen Waldgebiet der Wlder bei Ratingen. Die Auen- und Bruchwlder in den von verschiedenen Bchen durchzoge-nen Waldgebiet stellen ein landesweit bedeutendes Biotop-verbundsystem dar.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten. Darber hinaus knnen an geeig-neter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotopty-penkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2). Insbesondere sollten lineare Gehlzstrukturen und Feldge-hlzinseln im Bereich der landwirtschaftlichen Flchen geschaffen und Teilabschnitte der Bche renaturiert wer-

  • 22 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-

    tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie durch den Umbau von mit nicht bo-denstndigen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeigneten Standorten (v.a. im Umfeld von Quellbereichen oder Bachlufen),

    Sicherung und ggf. Wiederherstellung des natrli-chen Wasserhaushaltes. Dies beinhaltet auch die Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder berflutungsverhltnisse.

    den.

    Das berwiegend auf dem Stadtgebiet der Stdte Duisburg und Dsseldorf gelegene FFH-Gebiet ist geprgt durch alte und zum Teil naturnahe Eichen-Hainbuchenwlder mit hohem Totholzanteil, die in ein groes zusammenhngen-des Waldgebiet eingebettet sind und die landschaftstypi-sche Waldgesellschaft reprsentieren.

    Mageblich fr die Meldung des FFH-Gebietes war das Vorkommen des Eichen-Hainbuchenwaldes. Eine Kernfl-che dieses Waldtypes ist die im Entwicklungsraum B 1.1-8 gelegene Naturwaldzelle Hinkesforst. In dem auerhalb des Kreisgebietes befindlichen Teil des FFH-Gebietes kommt als weiterer Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie der Hainsimsen-Buchenwald (9110) vor. Dieser Lebensraumtyp ist auerhalb des FFH-Gebietes auch im Entwicklungsraum B 1.1-8 vertreten.

    B 1.1-9 Entwicklungsraum "Krummenweg /Ratinger Waldsee"

    Der Entwicklungsraum wird durch die bewaldeten Auenbe-reiche des Hummelsbaches, seines Nebenbaches Ko-keschbach und durch den Ratinger Waldsee geprgt. Er weist im Norden einen geringen Anteil an Grnlandflchen auf. In den Auen des berwiegend naturnah mandrieren-den Hummelsbaches und des Kokeschbaches befinden sich grtenteils naturnahe Auenwlder. Der Entwicklungs-raum besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Gewsserbiotope, der Grnland- und Ge-hlzbiotope. Er beinhaltet regional und landesweit bedeut-same Naturschutzgebiete nach dem LANUV-Biotopverbundkataster. Das Gebiet liegt zwischen dem Breitscheider Kreuz, der BAB 3, der BAB 52 und der Ratin-ger Waldsiedlung.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Stillgewsser, der Grnlandbiotope und der Gehlzbio-tope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-10 Entwicklungsraum "Waldgebiet zwischen Ratingen, Lin-torf und Eggerscheidt"

    Der Entwicklungsraum wird durch die Wlder zwischen Ratingen-Lintorf und Eggerscheidt geprgt. Er wird vom Homberger Bach, Dickelsbach/Steinsieperbach, Hinkes-forstgraben, Angerbach und der Nebenbche durchflossen, die im weiteren Verlauf von Gehlzbiotopen und angren-zenden Grnlandbiotopinseln begleitet werden. Die Auen der berwiegend naturnahen Bche mit den begleitenden Auen- und Bruchwldern stellen ein landesweit bedeuten-des Biotopverbundsystem dar. Der Entwicklungsraum besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bacht-ler und der Gehlz- und Waldbiotope im Zusammenhang mit den angrenzenden regional und landesweit bedeutsa-men Naturschutzgebieten. Das Gebiet liegt zwischen der BAB 3 im Osten, der BAB 52 im Westen und dem Sied-

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 23

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    lungsrand von Ratingen im Sden.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-11 Entwicklungsraum "Schwarzbach zwischen Stadt Ratingen und A 44 sowie Dsseldorfer Strae und Hungriger Wolf"

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Schwarzba-ches und seiner Nebenbche sdlich von Ratingen ge-prgt, das einen hohen Anteil an Grnlandflchen, Brachen und Gehlzstrukturen aufweist. Grnlandflchen und Ge-hlzinseln stellen wichtige Strukturen des Biotopverbundes in dem landwirtschaftlich genutzten Umfeld dar. Das Schwarzbachtal weist zudem eine wichtige klimatische Bedeutung als Kaltluftsammelbahn auf. Die Auen des ber-wiegend naturnah mandrierenden Schwarzbaches stellt ein landesweit bedeutendes Biotopverbundsystem dar. Der Entwicklungsraum besitzt eine hohe Bedeutung im Biotop-verbund der Bachtler und der Grnlandbiotope.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler und der Grnlandbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapi-tel 1.2).

    Der Entwicklungsraum B 1.1-12 grenzt stlich an.

    B 1.1-12 Entwicklungsraum "Hasselbeck- Schwarzbach"

    Der Entwicklungsraum wird durch die Tler des Schwarz-baches, des Brachter Baches, des Hasselbeckbaches und deren Nebenbche geprgt, die einen hohen Anteil an Grnlandflchen und kleinflchigen Gehlzstrukturen auf-weisen.

    Die oberhalb der Bachtler liegenden flacheren Lsslehm-terrassenbereiche werden grtenteils ackerbaulich ge-nutzt. Fliegewsser, Grnlandflchen und Gehlzinseln stellen wichtige Strukturen des Biotopverbundes in dem landwirtschaftlich genutzten Umfeld dar. Das Schwarzbach-tal weist zudem eine wichtige klimatische Bedeutung als Kaltluftsammelbahn auf. Der Entwicklungsraum besitzt insgesamt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope und Gehlz- und Waldbio-tope mit den angrenzenden regional und landesweit be-deutsamen Naturschutzgebieten.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-13 Entwicklungsraum "Waldgebiet bei Hsel und Angertal zwischen A 44 und A 3"

    Im Bereich des vorliegenden Entwicklungsraumes liegt das FFH-Gebiet Wlder bei Ratingen

    Der Entwicklungsraum umfasst ein groes zusammenhn-gendes Waldgebiet nordwestlich und nrdlich von Ratin-gen-Hsel und an der Ruhrterrassenkante sowie verschie-dene von landwirtschaftlichen Nutzflchen eingerahmte Bachtler. Es handelt sich hierbei um die im Norden des Kreisgebietes gelegenen Bachtler des Hummelsbaches mit dem Kokeschbach und weiteren Nebenbchen, den Oberlauf des Dickelsbaches mit Nebenbchen, die nordst-lich von Ratingen Hsel gelegenen Nebenbche des Rin-

  • 24 Entwicklungsziele fr die Landschaft

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN (DE 4607-301).

    Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:

    - Hainsimsen-Buchenwald (9110)

    - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

    - * Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwlder (91E0) als prioritrer Lebensraum

    Zustzlich zu den allgemeinen Zielen des Entwick-lungsraumes wird fr das FFH-Gebiet DE 4606-302 Wlder bei Ratingen folgendes Schutzziel ver-folgt:

    Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmie-ren-Eichen-Hainbuchenwlder, Hainsimsen-Buchenwlder und Erlen-Eschen- und Weichholz-auenwlder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standrtlichen typi-schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwlder, Gebsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldrn-der, insbesondere durch:

    - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrich-tung auf die natrliche Waldgesellschaft ein-schlielich ihrer Nebenbaumarten sowie auf al-ters- und strukturdiverse Bestnde und Frde-rung der Naturverjngung aus Arten der natr-lichen Waldgesellschaft,

    - Erhaltung und Frderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grohhlen- und Uraltbumen,

    - Frderung der natrlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessi-onsflchen,

    - Vermehrung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen durch den Umbau von mit nicht bodenstndigen Gehlzen bestandenen Flchen auf geeigneten Standorten, v.a. im Umfeld von Quellbereichen und Bachlufen,

    - Sicherung und ggf. Wiederherstellung des na-trlichen Wasserhaushaltes. Dies beinhaltet auch die Erhaltung/Entwicklung der lebens-raumtypischen Grundwasser - und/oder ber-flutungsverhltnisse

    - Behutsame Zielstrkennutzung ggf. auch Nut-zungsaufgabe - zumindest auf Teilflchen - im Bereich des prioritren Lebensraumtyps Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald (91E0) we-gen dessen Seltenheit

    derbaches sowie die sdstlich von Hsel gelegenen B-che Sondersbach, Hselbergbach und Selbecker Bach, die zum Talsystem der Anger gehren. In den Bachauen be-finden sich noch Relikte von Auen- und Bruchwldern, verschiedene Feuchtbiotope sowie z.T. feuchtes Grnland. Die Talhnge weisen zumeist Gehlzbestnde oder eine Grnlandnutzung auf. Auch das Umfeld der Bachtler un-terliegt oft einer Grnlandnutzung, whrend die Hochfl-chen i.d.R. ackerbaulich genutzt werden.

    Die Waldflchen des Entwicklungsraumes weisen einen hohen Anteil heimischer Laubgehlze auf. Hier befinden sich an verschiedener Stelle noch Feuchtwaldrelikte.

    Der Entwicklungsraum besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler und der Gehlz- und Waldbio-tope. Er bildet eine Verbindungsachse zwischen dem im Sdwesten des Entwicklungsraums gelegenen groflchi-gen Waldgebiet der Ratinger Wlder (Entwicklungsraum B 1.1-10) und den auf Ratinger, Mheimer und Essener Stadtgebiet befindlichen Wldern entlang der Ruhrterras-senkante. Die gegenber dem Umland deutlich strukturrei-cheren Bachtler fungieren weiterhin als Biotopverbund-achsen zum Rinderbachtal/Vogelsangbachtal und zum Angertal, die Kernflchen des Biotopverbundes in der Raumeinheit B darstellen.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    Es handelt sich hierbei um ein groes, zusammenhngen-des Waldgebiet am Rande des Ballungsgebietes mit gro-flchigen, gut ausgebildeten, naturnahen Hainsimsen-Buchenwldern und kleinflchigen Eichen-Hainbuchenwldern als wertvoller Lebensraum fr Hhlen-brter und Amphibien.

    Prioritre Lebensrume sind solche, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens/und oder starker Gefhrdung in der EU von herausragender Bedeu-tung ist. Sie sind mit einem * hervorgehoben.

    B 1.1-14 Entwicklungsraum "zwischen Haus Anger und Bellscheidt"

    Der Entwicklungsraum wird durch das tief eingeschnittene Tal des Angerbaches und seiner Nebenbche stlich der A3 geprgt, das von landwirtschaftlichen Nutzflchen ein-

  • Entwicklungsziele fr die Landschaft 25

    Landschaftsplan Kreis Mettmann Stand 2012

    TEXTLICHE DARSTELLUNGEN ERLUTERUNGEN

    gerahmt wird. Der Entwicklungsraum weist ein insgesamt strukturreiches Landschaftsbild auf. In der Aue des Anger-baches befinden sich Wlder und Grnlandflchen. Die Auen mit den begleitenden Auen- und Bruchwldern stellen ein landesweit bedeutendes Biotopverbundsystem dar. Die Talhnge und Nebenbche sind mit berwiegend naturna-hen Laubholzbestnden bestockt. Das von Osten nach Westen verlaufende Tal besitzt eine hohe Bedeutung im Biotopverbund der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope. Das Gebiet liegt zwischen der BAB 3 im Westen, der geplanten BAB 44 im Sdosten und dem Sied-lungsrand von Ratingen-Hsel im Norden.

    Die wertbestimmenden Strukturen dieses Entwicklungs-raumes sind zu erhalten.

    Darber hinaus knnen an geeigneter Stelle Manahmen zur Verbesserung der Biotoptypenkomplexe der Bachtler, der Grnlandbiotope und der Gehlzbiotope durchgefhrt werden (siehe Kapitel 1.2).

    B 1.1-15 Entwicklungsraum "stlich A 3 bei Bellscheidt"

    Der Entwicklungsraum wird durch das Tal des Himmelba-ches geprgt, das im Sden einen hohen Anteil an Grn-land- und Brachflchen und im Norden Laubmischwlder im Hangbereich aufweist. Das Tal besitzt eine hohe Bedeu-tung im Biotopverbund der Bachtler, der