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Gewerbepark AllgäuerLand (BA I) 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Füssen Begründung 6.12.2007 Auftraggeber: Auftragnehmer Stadt Füssen Lechhalde 3, 87629 Füssen Tel.:08362-9030, Fax:08362-903200 Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung Bahnhofstraße 20, 87700 Memmingen, Tel.:08331-490 40, Fax: 08331-490 420

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Gewerbepark AllgäuerLand

(BA I)

16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

der Stadt Füssen

Begründung

6.12.2007

Auftraggeber: Auftragnehmer

Stadt Füssen

Lechhalde 3, 87629 Füssen Tel . :08362-9030, Fax:08362-903200

Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung

Bahnhofs t raße 20, 87700 Memmingen, Tel.:08331-490 40, Fax: 08331-490 420

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Gewerbepark Al lgäuerLand Stadt Füssen – 16. Flächennutzungsplanänderung Begründung

I

Auftraggeber: Stadt Füssen

-Rathaus-

Lechhalde 3 87629 Füssen

Telefon 08362/903-0

Fax 08362/903-200

E-mail: [email protected]

Internet: http://www.stadt-fuessen.de

Auftragnehmer

und Verfasser:

Gesel lscha f t für Planung und Pro jek tentwick lung

Bahnhofstraße 20

87700 Memmingen

Tel.: 08331 / 4904-0

Fax: 08331 / 4904-20

E-mail: [email protected]

Internet: www.lars-consult.de

Gegenstand: 16. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem La nd-

schaftsplan der Stadt Füssen für den Bauabschnitt I

des interkommunalen Gewerbeparks Allgäuer Land

Bearbeiter: Prof. Dr. Dr. Lothar Zettler

Dipl. Ing. Harald Zettler

Dipl.-Ing. Robert Geiß

Ort, Datum: Memmingen, 06.12.2007

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung ....................................... .........................................................1

2 Planungsanlass ..................................... .........................................................2

2.1 Ziele der Planung.................................. .................................................................... 3

2.2 Standortentscheidung ............................... .............................................................. 4

2.3 Übergeordnete Planungen............................ ........................................................... 5

2.4 Bisherige Planungen................................ ................................................................ 6

3 Lage und Größe des Änderungsbereiches.............. .....................................7

4 Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan sowie derzeitige Nutzung ............................................ ...............................................................9

5 Änderungsdarstellungen ............................. ..................................................9

6 Verfahrensvermerke ................................. ....................................................11

7 Umweltbericht (siehe gesonderte Heftung vom 06.12.2007)

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Übersichtslageplan Gewerbepark Allgäuer Land............................................... 8 Abbildung 2: Übersichtslageplan der Ausgleichsfläche ........................................................ 10

Planverzeichnis:

16. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan –Entwurf- (Stand 06.12.2007)

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1 Vorbemerkung

Der geplante Gewerbepark Allgäuer Land liegt im Gemarkungsgebiet der Stadt

Füssen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben.

Der Standort für den geplanten Gewerbepark befindet sich am westlichen Stadt-

rand von Füssen östlich der Bundesautobahn A7 (Österreich – Ulm) mit dem

Grenztunnel Reutte. Der Bauabschnitt I liegt zwischen der westlichen Zufahrt B

310 und der Kemptenerstaße. Der 1. Bauabschnitt befindet sich nordöstlich der

Kemptener Straße überwiegend auf bisher militärisch genutzten Flächen.

Für die Stadt Füssen liegt für das relevante Plangebiet ein in seiner Urfassung

am 02.01.1989 rechtsgültiger Flächennutzungsplan mit integriertem Land-

schaftsplan vor.

Für das Vorhaben ist die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der

Stadt Füssen erforderlich, da bisher Gemeinbedarfsflächen in Gewerbeflächen

umgewandelt werden müssen. Parallel zur vorliegenden Flächennutzungsplan-

änderung wird die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbepark Allgäuer Land

BA I durchgeführt. In beiden Verfahren ist eine Strategische Umweltprüfung

durchzuführen. Nach § 2a BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung der Begrün-

dung der Flächennutzungsplanänderung ein eigenständiger Umweltbericht beizu-

fügen.

Der Umgriff der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft im Wesentli-

chen den Bauabschnitt I des geplanten interkommunalen Gewerbeparks Allgäuer

Land.

Vorgesehen ist folgende Änderung:

• Ausweisung von Gewerbeflächen anstelle von Gemeinbe darfsflächen

Die Ausweisung der Gewerbeflächen für den geplanten Gewerbepark Allgäuer

Land erfolgt gemäß § 8 BauNVO für den 1. Bauabschnitt in einem Umfang von

ca. 9,85 ha.

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2 Planungsanlass

Zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Standortqualitäten und Wettbe-

werbsfähigkeit - bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Lebensqualität im südli-

chen Ostallgäu – wird von den 10 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes All-

gäuer Land (Stadt Füssen, Markt Nesselwang, Gemeinden Eisenberg, Hopferau,

Pfronten, Rieden a.F., Roßhaupten, Rückholz, Schwangau, Seeg) gemeinsam

die Umsetzung des „Gewerbeparks Allgäuer Land“ angestrebt.

Dieses Vorhaben stellt bayernweit eine Besonderheit dar, da es sich um ein in-

terkommunales Gewerbegebiet handelt, welches von 10 Gemeinden gemeinsam

getragen wird.

Hintergrund:

Der Grundstein für die interkommunale Zusammenarbeit im südlichen Landkreis

Ostallgäu wurde im Jahr 2003 durch die Initiierung der „Regionalentwicklung A7“

gelegt. Anlass hierfür war die Fertigstellung der BAB 7 und die frühzeitige Vorbe-

reitung der betroffenen Region auf die damit verbundenen Konsequenzen, Aus-

wirkungen und Chancen. Initiiert und gefördert wurde der Entwicklungsprozess

am Anfang durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben für den Land-

kreis Ostallgäu.

Im Januar 2005 schlossen sich die 10 Gemeinden zum „Zweckverband Allgäuer

Land“ zusammen, dessen übergeordnete Zielsetzung die Festigung und Intensi-

vierung der interkommunalen Zusammenarbeit ist.

Als zukunftsweisendes Modellprojekt wurde von Beginn des Entwicklungspro-

zesses an die Errichtung eines Gewerbegebietes von überregionaler Bedeut-

samkeit angestrebt und vorangetrieben.

Nachdem sich die 10 Gemeinden in einem landschaftlich und naturräumlich sehr

sensiblen Raum befinden, in dem die touristische Nutzungen und die Naherho-

lungsfunktionen einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, kommt der räumlichen

Konzentration der gewerblichen Entwicklung eine besonders hohe Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund beschlossen die Bürgermeister der beteiligten 10 Kom-

munen – nach Diskussion und Überprüfung unterschiedlicher Standortalternati-

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ven – die zukünftige gewerbliche Entwicklung gemeinsam am westlichen Stadt-

rand von Füssen, unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle zu betreiben. Der

Geltungsbereich des ersten Bauabschnittes umfasst 12,1 ha, darunter 8,9 ha e-

hemalige Militärflächen, welche vom Zweckverband erworben wurden.

2.1 Ziele der Planung

Der Zweckverband Allgäuer Land beabsichtigt die Realisierung eines Gewerbe-

gebietes von überregionaler Bedeutung an einem Standort, der ideale Aus-

gangsbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbebetrieben

darstellt.

Die Realisierung ist in drei Bauabschnitten vorgesehen. Langfristig soll der inter-

kommunale Gewerbepark rund 30 ha umfassen.

Mit der vorliegenden Planung verfolgt der Zweckverband Allgäuer Land die klare

Zielsetzung, die Belange der Wirtschaft zu stärken, (§ 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB)

sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern (§ 1 Abs. 6 Nr. 8c BauGB).

Ferner wird mit der Flächennutzungsplanänderung die Folgenutzung einer ehe-

maligen Militärliegenschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 10 BauGB) gewährleistet.

Gleichzeitig können damit auch die landesplanerischen Zielvorgaben zur Stär-

kung der Mittelzentrumsfunktion der Stadt Füssen erfüllt werden.

Ergänzend hierzu strebt der Zweckverband Allgäuer Land mit der Realisierung

dieses bedeutsamen Projektes die Umsetzung von weiteren, übergeordneten

Zielsetzungen der interkommunalen Zusammenarbeit an, wie z.B.:

• der sparsame Umgang mit landschaftlichen und naturräumlichen Res-

sourcen im Verfahrensgebiet des Zweckverbandes

• die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Region bei

gleichzeitiger Sicherung und Wahrung der hohen Erholungsqualitäten des

Raumes

• Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze

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• Konzentration der gewerblichen Entwicklung auf den hierfür bestmöglich

geeigneten Standort mit unmittelbarem Anschluss an die BAB A7

• Stärkung der zentralörtlichen Funktion des Mittelzentrums Füssen.

2.2 Standortentscheidung

Bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Projektentwicklung wurde innerhalb des

Zweckverbandes Allgäuer Land sehr intensiv die Wahl des Standortes erörtert.

Hierzu wurden von den beteiligten Bürgermeistern unterschiedliche Standorte in-

nerhalb des Verbandsgebietes zur Diskussion gestellt.

Schon sehr bald zeichnete sich dabei ab, dass für die Entwicklung eines Gewer-

begebietes dieser Größe und überregionalen Bedeutsamkeit nur ein Standort in

Frage kommt, welcher unmittelbar an einer Auffahrt zur BAB A7 gelegen ist.

Nachdem die BAB A 7 innerhalb der 10 Gemeinden lediglich Anschlussstellen im

Bereich Nesselwang sowie im Bereich Füssen aufweist, wurde die weitere

Standortsdiskussion auf diese beiden Bereiche eingegrenzt.

Auf der Basis unterschiedlicher Bewertungsfaktoren (Einbindung Landschaftsbild,

Topographie, Verkehrsanbindung, Nachbarschaften, Erschließungsmöglichkei-

ten, Erweiterungspotenziale etc.) wurde eine Analyse der beide potenziellen

Standorte durchgeführt, welche klar für eine Realisierung des Projektes am

Standort Füssen, in unmittelbarer Stadtrandlage sprach.

Der Standort bietet neben seiner günstigen Lage zwischen Autobahn und der

Stadt Füssen und der guten topographischen Voraussetzungen insbesondere

sehr gute Erweiterungsmöglichkeiten Richtung Westen sowie über die Kempte-

nerstraße Richtung Süden.

Damit ist neben den guten Ausgangsbedingungen für eine schnelle und unprob-

lematische Realisierung des ersten Bauabschnittes bereits die Basis für die ge-

plante spätere Umsetzung weiterer Bauabschnitte geschaffen.

Weitere standortbegünstigende Faktoren des Plangebiets ist der hinreichende

Abstand zu immissionsempfindlichen Nutzungen, als auch die günstige Erschlie-

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ßungssituation zu nennen. Das Plangebiet ist durch die geplante innerörtliche

Erschließung zwischen Hiebelerstraße und Kemptnerstraße zur B 310 weiter zur

angrenzenden A 7, verkehrstechnisch ausreichend erschlossen.

Der Standort bietet damit gute Bedingungen für die Ansiedlung von Gewerbebe-

trieben aller zugelassenen Nutzungen.

2.3 Übergeordnete Planungen

Regionalplan Allgäu (16)/ Landesentwicklungsprogramm/ Flächennutzungsplan

Der überplante Bereich liegt im Regionalplan Region Allgäu (16), der in der Neu-

fassung vom 10.06.2007 mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom

28.11.2006 verbindlich erklärt wurde.

Laut Regionalplan soll eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden (B V

1.3 (Z)). Besonders exponierte und weithin einsehbare Landschaftsteile wie

Landschaftsbestimmende Höhenrücken, Kuppen und die Hanglagen, der die

Landschaft der Region prägenden Flusstäler sollen grundsätzlich von einer Be-

bauung freigehalten werden. Der vorliegende Entwurf entspricht den Aussagen

des Regionalplanes, da er durch seine Lage und Größe auf das vorherrschende

Landschaftsbild Rücksicht nimmt.

Es ist anzustreben, interkommunale Gewerbegebiete insbesondere dann aus-

zuweisen, wenn dadurch anderweitig neu auszuweisende Siedlungsgebiete ent-

fallen können und sich der Flächenverbrauch somit vermindert (B V 1.4 (G)).

Der Bebauungsplan Allgäuer Land wird durch das Landesentwicklungsprogramm

Bayern (LEP 2003 AII 3.5) in die Gebietskategorie „Alpengebiet“ eingeordnet,

dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll und gleichwertige, gesunde

Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu erhal-

ten sind. Neben einer Versorgung der Bevölkerung des größeren Nahbereiches

mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten wirtschaftlichen, sozialen und

kulturellen Grundbedarfs wird herausgestellt, dass einer Abwanderung entge-

gengewirkt werden soll und die Voraussetzungen für notwendige Zuwanderun-

gen verbessert werden sollen.

LEP 2003 B VI 1: Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter

Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von

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Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. Dabei soll die

bayerische Kulturlandschaft bewahrt und die Baukultur gefördert werden. Auf das

charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll geachtet werden. Die Zersiede-

lung der Landschaft soll verhindert werden.

LEP 2003 B V 1.4 (G). Es ist anzustreben, gewerbliche Bauflächen größeren

Umfangs insbesondere in den zentralen Orten bereitzustellen. Der Stadt Füssen

kommt als einzige im Verbandsgebiet des Allgäuer Lands eine mittelzentrenrele-

vante Funktion zu.

Die Stadt Füssen ist gemäß LEP für die zentralörtliche Funktion als Mittelzentrum

eingestuft, welches die Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des geho-

benen Bedarfs versorgen soll. Dies wird durch die Aufstellung des Bebauungs-

plans Gewerbepark Allgäuer Land BA I als interkommunales Gewerbegebiet un-

terstützt und gestärkt.

Der rechtskräftige Flächennutzugsplan weist den Bereich des geplanten Gewer-

beparks für den Bauabschnitt I als Flächen für den Gemeinbedarf aus, die bis-

lang militärisch genutzt wurden. Die westlich und nördlich angrenzenden Flächen

zwischen der Kemptener Straße und der B 310 und der Bahnlinie im Nordosten

sind als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die geplante Ausweisung des Ge-

werbeparks Allgäuer Land widerspricht somit vom Grundsatz her nicht den Fest-

legungen des Flächennutzungsplanes.

2.4 Bisherige Planungen

Im Rahmen der Regionalentwicklung A 7 wurde der Raum im Bereich der 10

Gemeinden, die dem Zweckverband Allgäuer Land angehören hinsichtlich der

Sicherung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Standort-

qualitäten untersucht. Dabei wurde unter anderem die Intensivierung der Inter-

kommunalen Zusammenarbeit als ein wesentliches Ziel formuliert (vgl. auch Kap.

2). Weitere konkrete Planungsabsichten wurden für den Änderungsbereich nicht

formuliert. Auch seitens der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) liegt

für die betreffenden Flächen der Allgäu-Kaserne keine konkrete Folgenutzung

vor, so dass diese Flächen durch den Zweckverband erworben werden konnten.

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3 Lage und Größe des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich liegt am Rande der schwäbisch-oberbayerischen Voral-

pen im Bereich der Lech-Vorberge am westlichen Stadtrand von Füssen sowie

östlich der Bundesautobahn A7 (Österreich – Ulm) Grenztunnel Reutte und zwi-

schen der westlichen Zufahrt B310 und der Kemptenerstaße. Die östliche Grenze

bildet das Kasernengrundstück der Allgäu – Kaserne sowie das Gewerbegebiet

an der Hiebelerstraße. Der Bebauungsplan Allgäuer Land liegt im Gemarkungs-

gebiet der Stadt Füssen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben.

Der Änderungsbereich wird allseitig von teils übergeordneten Straßen sowie

durch Militäranlagen und Gewerbeflächen umgrenzt:

- Im Süden und Westen durch die Kemptener Straße

- Im Norden durch Grünland und die Trasse der B 310 sowie der Hiebe-

lerstraße

- Im Osten durch die Allgäu – Kaserne.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurnummern der Gemarkung Füssen

1087*, 1107/1*, 1107/4*, 1112/2* (*-Teilfläche) in einer Größenordnung von ca.

9,85 ha.

Bei den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan darüber hinaus ange-

gebenen Flächen handelt es sich um bereits ausgewiesene Gewerbeflächen und

Verkehrsflächen in einem Umfang von ca. 2,25 ha, so dass der Geltungsbereich

des Bebauungsplanes eine Gesamtgröße von ca. 12,1 ha aufweist.

Die gesamte geplante Ausdehnung des interkommunalen Gewerbeparks wurde

in einem Rahmenplan untersucht und dargestellt (vgl A. Die möglichen Erweite-

rungsflächen grenzen im Westen bis zur bestehenden B 310 (BA II) sowie west-

lich der Kemptener Straße (BA III) an. Mit den Erweiterungsflächen können bei

Bedarf für den geplanten Gewerbepark Allgäuer Land über 30 ha vorbehaltlich

der durchzuführenden Bauleitplanverfahren bereitgestellt werden.

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Die räumliche Lage und Ausdehnung der gegenständlichen Flächennutzungs-

planänderung für den geplanten Gewerbepark Allgäuer Land ist in nachfolgender

Übersichtskarte dargestellt:

Abbildung 1: Übersichtslageplan Gewerbepark Allgäuer Land

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4 Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan sow ie derzeiti-ge Nutzung

Der Änderungsbereich ist derzeit als militärische Fläche der angrenzenden All-

gäu-Kaserne als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

Auflagen, Planungen oder Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Änderungs-

bereiches, sind nicht bekannt.

Das Gelände wird derzeit noch militärisch genutzt bzw. als Grünland bewirtschaf-

tet. Das Gebiet ist relativ ebenflächig und weist nur im Randbereich der militä-

risch genutzten Flächen einzelne Baumhecken auf.

5 Änderungsdarstellungen

Für den Änderungsbereich werden folgende Flächen dargestellt:

• GE , Gewebegebiet nach § 8 BauNVO (ca. 9,85 ha)

Im Zuge des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist es

vorgesehen unter anderem nur solche Betriebe, Anlagen und Nutzungen

zuzulassen, die nicht in der „Ulmer Liste“, vom Juli 2003 aufgeführt sind.

Davon betroffen sind vor allem Einzelhandelsbetriebe und andere Han-

delsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment.

Immissionsschutz:

Zur Sicherstellung der Lärmimmissionsrichtwerte an den schutzbedürftigen Im-

missionsorten wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für den Bauabschnitt I

des Gewerbeparks Allgäuer Land ein Schallschutzgutachten erarbeitet. In die-

sem Schallschutzgutachten wird eine Lärmemissionsbegrenzung mit Hilfe einer

Kontingentierung der geplanten Gewerbeflächen nach DIN 45691 durchgeführt.

Hierbei werden alle relevanten Immissionsorte in der Nachbarschaft im Sinne der

TA Lärm untersucht (Wohngebiete, Gewerbegebiete, militärische Nutzungen)

und die vorhandene Vorbelastung ermittelt. Die Emissionskontingente für den BA

I sind so bemessen, dass eine bestimmungsgemäße gewerbliche Nutzung an

den ausgewiesenen Gewerbeflächen des Gewerbeparks Allgäuer Land ausgeübt

werden kann und gleichzeitig hinreichend Entwicklungsreserven für die künftigen

Erweiterungsflächen (BA II und III) vorhanden sind sowie die Immissionsrichtwer-

te an den vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen nicht überschritten werden.

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Gleichzeitig werden die Auswirkungen der verkehrsbedingten Schallimmissionen

aus öffentlichen Verkehrswegen berücksichtigt.

Die erforderlichen Emissionsbegrenzungen sind als LEK tags und nachts pro m²

[dB(A) ] im Bebauungsplan Gewerbepark Allgäuer Land BA I festgesetzt, wobei

eine zulässige Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Richtungssekto-

ren festgelegt wird.

Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen

Der notwendige naturschutzfachliche Ausgleich kann auf einer geeigneten

Fläche im Verfahrensgebiet des Zweckverbandes Allgäuer Land in der Marktge-

meinde Nesselwang nordöstlich von Niederhöfen und Schneidbach (FlNrn. 2149

und 2151) mit einer anrechenbaren Gesamtfläche von ca. 4,13 ha erbracht wer-

den. Die Lage der Ausgleichsfläche ist in nachfolgendem Übersichtslageplan dar-

gestellt:

Abbildung 2: Übersichtslageplan der Ausgleichsfläche

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6 Verfahrensvermerke

6.1 Der Stadtrat beschloss am 26.07.2005, den Flächennutzungsplan im Bereich der Planvor-lage vom 26.07.2005 zu ändern (16. Änderung), um die Gebiete A, B und C des Stufen-konzeptes als gewerbliche Bauflächen darzustellen.

6.2 Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Allgäuer Zei-tung – Füssener Blatt – Nr. 180 vom 06.08.2005.

6.3 Der Stadtrat billigte am 29.05.2007 nach Erörterung und Beratung den ausgearbeiteten Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.05.2007.

6.4 Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes lag in der Zeit vom 10.08.2007 bis 10.09.2007 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus. Gleichzeitig erfolg-te die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

6.5 Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelte am 09.10.2007 die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und billigte nach Erörterung und Beratung den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungs-planes in der Fassung vom 09.10.2007, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen textlichen Ergänzung.

6.6 Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes lag in der Zeit vom 19.10.2007 bis 19.11.2007 öffentlich aus. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sons-tiger Träger öffentlicher Belange.

6.7 Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelte am 08.01.2008 die bei der Beteili-gung der Öffentlichkeit und Fachbehörden eingegangenen Stellungnahmen und stellte die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.12.2007 fest.

6.8 Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Ost-allgäu

mit Bescheid vom ................................Aktenzeichen ...............................................

Marktoberdorf, den ................................

...............................................................

Unterschrift

6.9 Die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ortsüblich am

....................................... öffentlich bekannt gemacht.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, der Be-gründung und dem Umweltbericht wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam. Sie liegt zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Füssen zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Füssen , ................................................

...............................................................

Gangl

Erster Bürgermeister