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Leasing und Rückstellungen nach IFRS Sommersemester 2009 Professur für Rechnungslegung und Prüfungswesen Georg-August-Universität Göttingen Tobias Gohla 23. Juni 2009

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Leasing und Rückstellungen nach IFRS

Sommersemester 2009

Professur für Rechnungslegung und Prüfungswesen

Georg-August-Universität Göttingen

Tobias Gohla

23. Juni 2009

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Was ist Leasing?

Leasinggeber Leasingnehmer

Überlassung eines Vermögenswerts zur Nutzung

Zahlungsstrom

Unter Leasing fallen dabei sämtliche Mietverträge und mietrechtlichen Übertragungen wie

„Klassische“Leasingverträge

Miete Pacht Mietkauf Andere Verträge, die Nutzungs-

rechte übertragenIAS 17: Leasingverhältnisse

Vorschriften für Leasinggeber und Leasingnehmer über sachgerechte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angabepflichten

IFRIC 4: Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthältLeitlinie zur Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält

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Leasing-Kernfrage: Definition und Klassifizierung

Ein Leasingverhältnis ist:• eine (schuldrechtliche) Vereinbarung, • bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer• gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen• das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes• für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. (IAS 17.4)

Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert,

wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum

verbunden sind, an den Leasingnehmer überträgt.

(IAS 17.4 und .8)

Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn es

nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert wurde. Somit, wenn im Wesentlichen alle

Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, beim

Leasinggeber verbleiben. (IAS 17.4 und .8)

Wirtschaftlicher Gehalt entscheidend und nicht formale Gestaltung (Wirtschaftliche Betrachtungsweise / Substance over Form)

Chancen-Risiken-Ansatz

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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (I)

Kauf mit Fremdfinanzierung Leasing

Sonstige Merkmale identisch• Der Vermögenswert wird über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

geleast• Leasingrate entspricht den anteiligen Finanzierungskosten und dem

Tilgungsanteil

Aus der Qualifikation eines Leasingverhältnisses als Finanzierungs- oder Operating-Leasing ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Zuordnung des Leasinggegenstands. Im Falle des Finanzierungsleasing wird er vom Finanzierungsnehmer bilanziert, im Fall von Operating-Leasing vom Leasinggeber.

Eigenkapitalquote Eigenkapitalquote

Bilanz Bilanz

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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (II)

Bilanz

AV 195

UV 5

EK 5

FK 195

UV 5 EK 5

Eigenkapitalquote 2,5% Eigenkapitalquote 100%

Bilanz Bilanz

Kauf mit Fremdfinanzierung Leasing

Ausgangssituation

AV 0

UV 5

EK 5

FK 0

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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (III)

Aus Sicht des Leasingnehmers ist das Operating-Leasing-Verhältnis interessant, weil es ihm zur Nutzung eines Leasinggegenstands verhilft, ohne die bilanziellen Konsequenzen einer hierfür notwendigen Fremdfinanzierung fürchten zu müssen. Die bilanzielle Kapitalstruktur und die diesbezüglichen Kennzahlen wie z.B. der Verschuldungsgrad bleiben weitgehend unberührt. Damit ist insbesondere die Hoffnung verbunden, dass sich die Einschätzung des finanzwirtschaftlichen Risikos auf der Adressatenseite nicht verändert und sich die Möglichkeiten und Kosten der Fremdkapitalaufnahme nicht verschlechtern.

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Beispiele für Situationen für Finanzierungsleasing (IAS 17.10)

Leasinglaufzeit umfasst überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (IAS 17.10 (c))

Automatische Übertragung des rechtlichen Eigentums am Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer (IAS 17.10 (a))

Barwert der Mindestleasingraten entspricht im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert (IAS 17.10 (d))

Spezialleasing, so, dass sie ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden können (IAS 17.10 (e))

Günstige Kaufoption für den Leasingnehmer (IAS 17.10 (b))Nein

Nein

Nein

Nein

FinanzierungsleasingJa

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein

Gibt es Indikatoren?

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Indikatoren für Situationen für Finanzierungsleasing (IAS 17.11)

Verluste aus vorzeitiger Kündigung vom Leasingnehmer getragen(IAS 17.11 (a))

Verluste/Gewinne aus Wertschwankungen sind dem Leasingnehmerzuzuordnen (IAS 17.11 (b))

Günstige Leasingverlängerungsmöglichkeit (wesentlich niedriger alsMarktüblich) (IAS 17.11 (c))

Nein

Nein

Operating-Leasing

FinanzierungsleasingJa

Ja

Ja

Es muss eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Umstände stattfinden. Gehen die Risiken und Chancen nicht klar auf den Leasingnehmer über, ist trotz positiver Beispiele oder Indikatoren eine Einstufung als Operating-Leasing vorzunehmen.

(IAS 17.12)

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Das Nutzungsdauer-Kriterium (IAS 17.10 (c))

„Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes, auch wenn das Eigentum nicht übertragen wird.“

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses (IAS 17.4) umfasst o die unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer

vertraglich verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie o weitere Zeiträume, für die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere

Zahlungen eine Option ausüben kann, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.

Was genau „überwiegender Teil“ bedeutet, wird in den IFRS nicht konkretisiert. In Anlehnung an das US-GAAP wird regelmäßig 75% verwendet. Auch eine Anlehnung an das deutsche Steuerrecht ist denkbar (90%). Andere Werte >50% erscheinen aber auch möglich.

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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))

Zu Beginn des Leasingverhältnisses entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes.

Im Wesentlichen: >90% üblicherweise (in Anlehnung an US-GAAP, übliches Maß auch für IFRS)

Notwendige Daten: o Zeitwert des Leasinggegenstandeso Mindestleasingzahlungen (Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen)o Zinssatz

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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))Mindestleasingzahlungen (IAS 17.4)

Die Mindestleasingzahlungen sind diejenigen Zahlungen, welche der Leasingnehmer während der Laufzeit zu leisten hat oder zu denen er herangezogen werden kann, außer bedingten Mietzahlungen, Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der Leasinggeber zu zahlen hat und die ihm erstattet werden, sowie:

a) beim Leasingnehmer alle von ihm oder von einer mit ihm verbundenen Partei garantierten Beträge;

oder b) beim Leasinggeber jegliche Restwerte, die ihm garantiert wurden, entweder

vom Leasingnehmer oder einer mit diesem verbundenen Partei oder einem Dritten solventen Garantiegeber

Besitzt der Leasingnehmer allerdings für den Vermögenswert eine günstige Kaufoption, so dass deren Ausübung bei Leasingbeginn hinreichend sicher ist, umfassen die Mindestleasingzahlungen auch die für die Ausübung erforderliche Zahlung.

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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))Zinssatz (IAS 17.20 / 17.4)

Bei der Berechnung des Barwertes der Mindestleasingzahlungen ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz als Abzinsungssatz zu verwenden, sofern er in praktikabler Weise ermittelt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers anzuwenden.

Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist der Zinssatz, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses

o die Summe der Barwerte aus Mindestleasingzahlungen und nicht garantiertem Restwert

o der Summe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes und der anfänglichen direkten Kosten des Leasinggebers entspricht.

Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer bei einem vergleichbaren Leasingverhältnis zahlen müsste, oder, wenn dieser nicht ermittelt werden kann, derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses vereinbaren müsste, wenn er für den Kauf des Vermögenswertes Fremdkapital für die gleiche Dauer und mit der gleichen Sicherheit aufnehmen würde.

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Zahlung, die der LN zu leisten hat

(Nicht: bedingte Leasingzahlungen)

+ garantierte Beträge des LN

Restwertgarantien des LN

+ günstige Kaufoption

+ sonstige Zahlungen, zu denen der LN herangezogen werden kann

= Mindestleasingzahlungen aus Sicht des LN

+ Restwertgarantien Dritter

= Mindestleasingzahlungen aus Sicht des LG

+ nicht garantierter Restwert

= Berechnungsbasis für den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz

Summe des beizulegenden Zeitwertes zzgl. anfänglicher direkter Kosten

Zugrunde liegender Zinssatz

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Ü1

Leasingvertrag über Produktionsmaschineo Zeitraum: 2 Perioden = wirtschaftliche NDo Leasingraten: 110o Beizulegender Zeitwert: 200o Restwertgarantie des LN: 5o Restwertgarantie Dritter: 11o Erwarteter Restwert: 0o Bedingte Leasingzahlung: 10

Zu zahlen, wenn Ausschußquote unter 1%

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Ü1 Bestimmung des zugrunde liegenden Zinssatzes

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Fallunterscheidung

IAS 17.49-17.57IAS 17.36-17.48Leasinggeber

IAS 17.33-17.35IAS 17.20-17.32Leasingnehmer

Operating-LeasingFinanzierungsleasing

Erstmaliger Ansatz und Folgebilanzierung

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FinanzierungsleasingLeasingnehmer - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.20)

Leasingnehmer haben Finanzierungs-Leasingverhältnisse zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Vermögenswerte und Schulden in gleicher Höhe in ihrer Bilanz anzusetzen, und zwar:

o in Höhe des zu diesem Zeitpunkt beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes

oder

o mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist

zzgl. anfängliche direkte Kosten des LN

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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=0)

Bilanz LN t0

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Finanzierungsleasing Leasingnehmer - Folgebilanzierung (IAS 17.25) (I)

Vgl. PELLENS, B./Fülbier, R. U./GASSEN, J./SELLHORN, T.: Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl., 2008, S. 629

Abschreibungsdauer

Rechtlicher Eigentumsübergang ist hinreichend sicher

Rechtlicher Eigentumsübergang ist nicht hinreichend

sicher

Abschreibung über die wirtschaftliche

Nutzungsdauer

Unkündbare Grundmietzeit (Vertragslaufzeit)

+ Zeitraum einer günstigen Mietverlängerungsoption= Abschreibung über die

Laufzeit des Leasingvertrages

Wahl des kürzeren der beiden Zeiträume

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Finanzierungsleasing Leasingnehmer - Folgebilanzierung (IAS 17.25) (II)

Leasingverbindlichkeit

BedingteMietzahlungen

Finanzierungskosten(konstanter Zinssatz

auf Restschuld)Mindest-Leasing-

zahlungen

Tilgungsanteil

Aufwand in derPeriode des Anfalls

Aufteilung

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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=1)

Ausschussquote liegt bei 0,05%

Bilanz LN t1 GuV LN t1

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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=2)

Bilanz LN t2 GuV LN t2

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FinanzierungsleasingLeasinggeber - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.36)

Leasinggeber haben Vermögenswerte aus einem Finanzierungsleasing in ihren Bilanzen anzusetzen und sie als Forderungen darzustellen, und zwar in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis.o Die Nettoinvestition in ein Leasingverhältnis ist die Bruttoinvestition

in ein Leasingverhältnis abgezinst mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt (IAS 17.4).

Die Bruttoinvestition in ein Leasingverhältnis ist die Summe aus: o den zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen zzgl. o einem nicht garantierten Restwert, der zugunsten des

Leasinggebers anfällt (IAS 17.4).

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FinanzierungsleasingLeasinggeber - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.36) und Folgebilanzierung (IAS 17.39)

Erfassung von Umsatzerlösen in Höhe der Leasingforderung (keine Überhöhte Gewinnrealisierung bei Hersteller- oder Händlerleasing)

Ausbuchung des Leasinggegenstands aus dem Vorratsvermögen

Anfängliche direkte Kosten des LG sind über die Vertragslaufzeit zu verteilen

Aufteilung der Leasingraten in Zins- und Tilgungsanteil (konstante Verzinsung der ausstehenden Forderung)

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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=0)

Bilanz des LG vor Leasingvertrag

Bilanz und GuV des LG nach Leasingvertrag

Bilanz LG t0

Bilanz LG t0 GuV LG t0

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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=1)

Bilanz LG t1 GuV LG t1

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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=2)

Bilanz LG t2 GuV LG t2

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Operating-LeasingLeasingnehmer (IAS 17.33 f.)

Lineare Aufwandserfassung über Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eherdem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Beispiele: o Monatlich gleich bleibende Zahlungen = unproblematischo Umzugskostenübernahmeo Mietfreie Periodeo Einmalzahlung als Anreizo Progressive Mieten o Degressive Mieten

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Ü1 Fortsetzung (OL: LN in t=0 und t=1)

Leasinggeschäft geht nur über eine Periode

Bilanz LN t1 GuV LN t1

Bilanz LN t0

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Operating-LeasingLeasinggeber (IAS 17.49 ff.)

Lineare Ertragserfassung über Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eherdem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Behandlung des Vermögenswertes wie üblich

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Ü1 Fortsetzung (OL: LG in t=0 und t=1)

Bilanz des LG vor Leasingvertrag

Bilanz LG t1 GuV LG t1

Bilanz LG t0

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Besonderheiten bei Immobilien-Leasing (IAS 17.14 ff) (I)

Leasingverhältnisse bei Grundstücken und Gebäuden werden auch entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing klassifiziert

Aber Grundstücke haben in der Regel eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer

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Besonderheiten bei Immobilien-Leasing (IAS 17.14 ff) (II)

Bei einem Leasing von Grundstücken und Gebäuden werden die Grundstücks- und Gebäudekomponenten zum Zwecke der Leasingklassifizierung gesondert betrachtet.o Bei Eigentumsübertragung am Ende des Leasingverhältnisses ist

regelmäßig eine Klassifizierung als Finanzierungsleasing vorzunehmen (sowohl für Grundstück als auch für das Gebäude).

o Andernfalls wird das Grundstück regelmäßig als Operating Leasing klassifiziert. Bei der Gebäudekomponente findet eine normale Leasingklassifizierung statt.

o Eine Aufteilung der Leasingzahlungen findet nach dem Verhältnis der beizulegenden Zeitwerte zueinander statt.

o Sollten die Leasingzahlungen nicht zuverlässig aufgeteilt werden können, wird das gesamte Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, außer alle Teile sind Operating-Leasing.

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Leasing und Rückstellungen nach IFRS, SS 2009, Tobias Gohla 34

Sale and Lease Back(IAS 17.58 ff.)

Sale & Leaseback: Ergebnisvereinnahmung

SofortigeVerlust-

erfassung(IAS 17.63)

Abgrenzung des

Beitrages >Beizulegender

Zeitwert,Vereinnahmungüber Nutzungs-

dauer(IAS 17.61)

Sofortige Gewinn-

Erfassung(IAS 17.61)

Sofortige Ergeb-niserfassung,

wenn nicht Verlust

wegen künftiger niedrigerLeasing-

zahlungen(IAS 17.61)

Abgrenzung underfolgswirksameVerteilung über

Laufzeit(IAS 17.59)

Operating-LeasingFinanzierungsleasing

Buchwert>

Beizulegender Zeitwert

Verkaufspreis<

Beizulegender Zeitwert

Verkaufspreis=

Beizulegender Zeitwert

Verkaufspreis>

Beizulegender Zeitwert

Verkaufspreis>

Buchwert

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Leasing und Rückstellungen nach IFRS, SS 2009, Tobias Gohla 35

Voraussetzungen Rückstellungen nach IFRS

Gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis

zur Erfüllung ist der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich

zuverlässige Schätzung der Höhe ist möglich

Unsicherheit

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Ü2 Rückstellungen nach IFRS

Vorbemerkung:Die Fortuna-AG genießt in der Öffentlichkeit ein sehr hohes Ansehen aufgrund eines besonders umweltfreundlichen Verhaltens in der Vergangenheit. Das Unternehmen besitzt ein Grundstück (Chemiepark), die bereits vor einigen Jahren durch Produktionstätigkeiten mit Schadstoffen belastet wurden. Das Grundstück hat einen Buchwert von 0.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.10 sind noch folgende Fragen offen:

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Leasing und Rückstellungen nach IFRS, SS 2009, Tobias Gohla 37

Ü2 Flusskraftwerk

Die Fortuna-AG betreibt ein kleines Flusskraftwerk, in dem Energie gewonnen wird, die bei der Produktion von Platinen und Sanierungsschläuchen eingesetzt wird. Nach Stilllegung des Kraftwerks kommen auf das Unternehmen Rückbauverpflichtungen in erheblichem Umfang zu. Die Aufwendungen, die im Jahr 20 anfallen, werden auf 20.000 Tsd. € (aktuelles Preisniveau) geschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass eventuelle Kostensteigerungen durch Einsparungen aufgrund des technischen Fortschritts im Bereich der Entsorgung und Sanierungkompensiert werden. Das Kraftwerk wurde vor 10 Jahren mit Anschaffungskosten von insgesamt 100.000 Tsd. € erworben und wird linear über 20 Jahre abgeschrieben.

Der Barwert der Verpflichtung beträgt:

8.5008.0005.000Rückbau

31.12.1001.01.1002.01.01 (Anschaffung)

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Ü2 Chemiepark

Es ist seit Mitte des Jahres 09 wahrscheinlich, dass beim Grundstück Chemiepark eine Verpflichtung zur Sanierung bis zum 31.12.15 auf das Unternehmen zukommen wird. Es liegt keine Verfügung einer Behörde vor. Für das Grundstück liegt dem Unternehmen der Bericht eines beauftragten Gutachters vor, nach dem sich die voraussichtlichen Kosten auf Basis des aktuellen Preisniveaus auf 4.000 Tsd. € belaufen. Das Unternehmen beabsichtigt allerdings, die Sanierung erst im Jahr 15 durchzuführen, die Kosten werden dann laut Gutachten mindestens 10% höher liegen.

Die Barwerte der Verpflichtungen betragen:

3.5003.0003.0002.500Chemiepark

Preisniveau15

Preisniveau10

Preisniveau15

Preisniveau10

31.12.201001.01.2010

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Leasing und Rückstellungen nach IFRS, SS 2009, Tobias Gohla 39

Ü2 Sozialplan

Das Unternehmen beabsichtigt, im Rahmen einer kompletten Umstrukturierung des Geschäftsbetriebs eine ausländische Betriebsstätte zum 31.12.11 zu schließen und die Tätigkeiten auf andere Betriebsstätten zu verteilen. Diese Maßnahme wird dazu führen, dass ca. 100 Mitarbeiter entlassen und abgefunden werden müssen. Der Vorstand hat bereits im Dezember 10 die Maßnahme und die Abfindungsregelung im Rahmen eines Sozialplans beschlossen. Aufsichtsrat, Betriebsrat, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit sollen im ersten Quartal des Jahres 11 informiert werden. Die Durchführung der Schließung soll im Sommer 11 beginnen.