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KVJS Berichterstattung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg

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KVJSBerichterstattung

Leistungen derEingliederungshilfenach dem SGB XII 2015

Planungs- und Steuerungsunterstützungfür die Stadt- und Landkreisein Baden-Württemberg

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Eingliederungshilfe 2015

Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

1 Entwicklungen in Baden-Württemberg 4

A Gesamtentwicklung Eingliederungshilfe 4

B Wohnen 10

1. Gesamtüberblick 10

2. Stationäres Wohnen 17

2.1 Stationäre Wohnleistungen für Erwachsene 19

2.2 Stationäre Wohnleistungen für Kinder und Jugendliche 21

3. Ambulant betreute Wohnformen 22

3.1 Ambulante Wohnleistungen für Erwachsene 22

3.2 Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien 25

C Arbeit, Beschäftigung und Bildung 26

1. Überblick Tagesstruktur: Erwachsene und Kinder und Jugendliche 26

2. Arbeit und Beschäftigung insgesamt 28

3. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 30

4. Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35

5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38

6. Eingliederungshilfen zu einer angemessenen Schulbildung 39

6.1 Leistungsformen und gesetzliche Grundlagen 39 6.2 Gesamtzahl der Schüler mit Eingliederungshilfen nach SGB XII 41 6.3 Integrationshilfen in Schulen 42

D Persönliches Budget 46

E Entwicklung der Gesamtbevölkerung 48 2 Grafiken Kreisvergleich 49

Übersicht – Abbildungsverzeichnis 49

A Gesamtentwicklung 52

B Wohnen 55

C Arbeit, Beschäftigung und Bildung 70

D Persönliches Budget 86

E Entwicklung der Gesamtbevölkerung 87

3 Methodik 88

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Eingliederungshilfe 2015

Einleitung

Der Bericht zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg wird seit 2005

jährlich vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erstellt. Er ermöglicht den

Stadt- und Landkreisen einen detaillierten Überblick über Zahl und Struktur der Leistungsbe-

rechtigten und den finanziellen Aufwand auf Kreis- und Landesebene.

Grundlage der Berichterstattung sind die von den örtlichen Sozialhilfeträgern gemeldeten

Leistungsdaten. Die Stadt- und Landkreise sind auch nach Abschluss der Datenerhebung

über die kommunale Arbeitsgruppe „Datenerfassung in der Eingliederungshilfe“1 in den Pro-

zess der Berichterstellung eingebunden. Die Struktur des vorliegenden Berichts wurde mit

den Stadt- und Landkreisen in der Sitzung der AG Datenerfassung am 21.07.2016 abge-

stimmt.

Die Daten der Sozialhilfeträger zu den Leistungen nach dem SGB XII werden ergänzt durch

Daten der Jugendhilfe zu den Integrationshilfen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

nach SGB VIII. Grundlage ist die jährliche Datenerhebung des Landesjugendamts bei den

örtlichen Trägern der Jugendhilfe.

Darüber hinaus erfolgt an einigen Stellen ein Vergleich mit anderen Bundesländern. Die Ba-

sis für diesen Vergleich ist der Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der

überörtlichen Sozialhilfeträger (BagüS)2.

Für den Kreisvergleich werden die Leistungsdaten auf die jeweilige Einwohnerzahl bezogen.

Aus methodischen Gründen werden dabei die Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik des

Vorjahres verwendet.

Der vorliegende Bericht ermöglicht den Leistungsträgern vor Ort eine erste Standortbestim-

mung. Diese kann Grundlage für die Entwicklung kreisspezifischer Handlungsstrategien und

Ziele sein. Bei Bedarf unterstützt der KVJS die Kreise bei der weitergehenden Analyse ihrer

Daten (zum Beispiel im Rahmen eines Ergebnis-Transfers in Kreisgremien).

Bei der Interpretation der Daten sind örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies kön-

nen Besonderheiten der Einrichtungsstruktur sein, aber auch Unterschiede der demografi-

schen, sozialstrukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedin-

gungen können von den Kreisen meist nur bedingt und langfristig beeinflusst werden.

Der Bericht gliedert sich in drei Teile:

Überblick über zentrale Entwicklungen auf Landesebene

Vergleich wichtiger Leistungsbereiche auf Kreisebene (Grafiken Kreisvergleich)

Methodische Hinweise

Stuttgart, im Januar 2017

1 Vertreten sind die Städte Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Ulm sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Freuden-

stadt, Göppingen, Karlsruhe, Waldshut, Enzkreis, Ortenaukreis und der Ostalbkreis. 2 Vergleiche: BAGüS/con_sens, Münster 2016: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhil-

fe 2014.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

1 Entwicklungen in Baden-Württemberg

A Gesamtentwicklung Eingliederungshilfe

2,4 % mehr Leistungsempfänger als im Vorjahr

Am 31.12.2015 erhielten in Baden-Württemberg fast 67.700 Personen Leistungen der Ein-

gliederungshilfe nach SGB XII.3 Das sind rund 1.600 Personen (2,4 %) mehr als im Vorjahr.

Der Zuwachs fiel damit etwas höher aus als im Vorjahr (+ 2,0 %), aber moderater als im

Durchschnitt der vergangenen acht Jahre (+2,9 % pro Jahr).

Bei der überwiegenden Mehrheit der Stadt- und Landkreise ergab sich ein Anstieg; lediglich

in 6 Kreisen nahm die absolute Zahl der Leistungsempfänger leicht ab.

Grafik 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg absolut und

pro 1.000 Einwohner: 2005 – 2015 (jeweils Stichtag 31.12.)

53.703 55.62458.085 59.911 61.620 63.261 64.799 66.100 67.678

4,74,8

5,05,2

5,45,6

5,7

6,06,1 6,2

6,3

4,5

5,0

5,5

6,0

6,5

7,0

7,5

8,0

05.000

10.00015.00020.00025.00030.00035.00040.00045.00050.00055.00060.00065.00070.00075.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

LE pro 1.000 Ew© KVJS

Der deutliche Anstieg der Kennziffer „Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner“ zwischen den Jahren 2011 und 2012 ist

teilweise bedingt durch die neue Bevölkerungsbasis (Zensus 2011).

Die Leistungsdichte unterscheidet sich auf Kreisebene weiterhin erheblich (vergleiche die

folgende Grafik 2). Die Unterschiede sind teilweise bedingt durch unterschiedliche Strukturen

im schulischen Bereich.4

3 Ohne Kinder und Jugendliche, die ausschließlich Leistungen der Frühförderung und -beratung nach § 30 SGB IX erhalten.

4 Junge Menschen mit wesentlicher Behinderung, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in

privater Trägerschaft besuchen, erhalten im Gegensatz zu den Schülern öffentlicher SBBZ für den nicht vom Land gedeckten

Aufwand Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies führt zu tendenziell höheren Leistungsdichten in Kreisen mit einem hohen

Anteil privater Sonderschulen.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 2: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in den Stadt- und Landkreisen pro

1.000 Einwohner zum Stichtag 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-KreisNeckar-Odenwald

Hohenlohekreis

10,8

9,1

5,8

7,37,1

6,3

5,0

6,1

6,6

5,1

5,8

5,3

6,2 5,5

7,1

7,8 6,9

6,2

8,1

8,7

9,8

6,2

6,9

6,8

7,0

8,7

4,5

6,1

4,3

6,2

5,84,6

6,2

5,07,8

4,7

8,4

5,4

5,9

4,4

7,0 6,27,4

5,6

unter 5 (5)5 bis unter 6 (11)6 bis unter 7 (13)7 bis unter 8 (8)8 und mehr (7)

Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner

6,32 B.-W. 6,30 Stadtkreise6,32 Landkreise

Durchschnitt

N= 66.678

Anstieg der Nettoausgaben um 6,5 % auf 1,64 Milliarden Euro

Die Nettoausgaben für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten,5 sind in

Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr um 100 Millionen Euro (6,5 %) auf insgesamt

fast 1,64 Milliarden Euro (153 Euro pro Einwohner) gestiegen. Der prozentuale Anstieg war

geringfügig höher als im Vorjahr, aber deutlich höher als im Durchschnitt der vergangenen

acht Jahre (5,2 %).

5 Eingliederungshilfe nach SGB XII einschließlich Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt bei stationärem Wohnen.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 3: Nettoaufwand für Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-

Württemberg absolut und pro Einwohner: 2005 – 2015 (Jahresaufwand pro Ein-

wohner am Stichtag 31.12.)

1.091 1.136

1.223

1.2811.338

1.380

1.442

1.535

1.635

91 €98 € 102 € 106 €

114 €119 €

124 €131 €

136 €144 €

153 €

90 €

110 €

130 €

150 €

170 €

190 €

210 €

230 €

250 €

800

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*

Aufwand pro Ew

Nettoaufwand in Mio €

© KVJS

* 2015: Mit geschätztem Betrag HLU/Grundsicherung für Stuttgart

Aufwand einschließlich Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen, ohne Frühförderung

Der Nettoaufwand nahm gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen Kreisen zu (42 von 44).

Die steigenden Nettoausgaben gehen nur zum Teil auf die wachsende Zahl von Leistungs-

empfängern zurück. Auch höhere Vergütungen und eine andere Zusammensetzung der be-

willigten Leistungen spielen eine Rolle.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 4: Jährliche Veränderung des Nettoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger in

der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg in Prozent: 2007 - 2015

Netto-Gesamtaufwand einschließlich Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen, ohne Frühförderung

Große Bandbreite der Nettoausgaben auf Kreisebene

Die je nach Kreis unterschiedliche Leistungsdichte spiegelt sich in deutlichen Unterschieden

beim Aufwand pro Einwohner wider (Werte zwischen 108 - 226 Euro; siehe Grafik 5). Die

Unterschiede sind im Zeitverlauf relativ konstant: Sie hängen eng mit der örtlichen Schul-

und Einrichtungsstruktur zusammen (z.B. Anteil privater Sonderschulen und Schulkindergär-

ten; Angebotsstruktur in der Eingliederungshilfe).

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 5: Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe (einschließlich Grundsicherung und Hilfe

zum Lebensunterhalt bei stationärem Wohnen) pro Einwohner im Jahr 2015

226

196

130

167140

163

125

134

159

123

133

139

141 135

181

165 152

153

196

185

188

151

175

177

169

194

115176

119

169

137124135

159

124

171

123

147

108

184145147

146

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-BaarTuttlingen

Rottweil

FreudenstadtTübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch-Hall

LK Heilbronn

Heilbronn

LudwigsburgRems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

Mannheim

Main-TauberNeckar-Odenwald

Hohenlohe

Durchschnitt

153 € B.-W.* 163 € Stadtkreise*150 € Landkreise * mit Schätzwert Grusi/HLU für Stuttgart

unter 120 € (3)120 € bis unter 140 € (12)140 € bis unter 170 € (16)

170 € und mehr (12)

Nettoausgaben pro Einwohner

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Anteil der Leistungsempfänger mit seelischer Behinderung weiter gestiegen

Mit einem Zuwachs um knapp 650 Personen (3,7 %) nahm die Zahl der Leistungsempfänger

mit einer seelischen Behinderung zwischen 2014 und 2015 etwas stärker zu als die Zahl der

Personen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Menschen mit einer seeli-

schen Behinderung machten damit 2015 mit mehr als 18.000 Personen 30,2 % aller Leis-

tungsempfänger aus (2005: 23,8 %; Vorjahr: 29,7 %).

Grafik 6: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Baden-

Württemberg nach Behinderungsarten in Prozent: 2005-2015 (jeweils zum 31.12.)

Nicht berücksichtigt sind Leistungsempfänger, bei denen eine eindeutige Zuordnung zu einer Behinderungsart nicht möglich

war (2015: 2.497 Personen) bzw. Kinder und Jugendliche mit ambulanten Integrationshilfen (2015: 5.450).

In den Stadtkreisen ist der Anteil der Leistungsempfänger mit seelischer Behinderung mit

durchschnittlich 40 % weiterhin höher als in den Landkreisen mit 28 % (vergleiche Grafik A 3

im Kapitel 2, Kreisvergleich).

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

B Wohnen

1. Gesamtüberblick

Leistungen und Aufwand für Wohnhilfen

Gesamtzahl der Wohnhilfen gegenüber Vorjahr um 3,2 % gestiegen

Rund 37.400 Personen – und damit 1.150 oder 3,2 % mehr als im Vorjahr – benötigten zum

Stichtag 31.12.2015 Eingliederungshilfen für das Wohnen.

Zunahme nahezu ausschließlich bei erwachsenen Leistungsempfängern

Die Zunahme der Wohnhilfen betrifft nahezu ausschließlich erwachsene Leistungsempfän-

ger. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Schüler mit Wohnleistungen nur minimal um

knapp 50 (Abnahme stationärer Wohnleistungen bei gleichzeitiger Zunahme der Leistungen

für die Betreuung in Pflegefamilien).

Zusätzliche Wohnhilfen in Form Persönlicher Budgets

Aus datentechnischen Gründen sind in den obigen Zahlen Persönliche Budgets, die anstelle

einer Sachleistung für das Wohnen gewährt werden, nicht berücksichtigt. Solche Wohnhilfen,

wurden 2015 erstmals differenziert abgefragt. 34 von 44 Kreisen konnten entsprechende

Angaben machen. Sie gewährten für 553 Personen Wohnhilfen in Form eines Persönlichen

Budgets (vergleiche auch die folgende Grafik 7)

Grafik 7: Zahl der Persönlichen Budgets, die anstelle einer Sachleistung für das Wohnen

gewährt wurden, am Stichtag 31.12.2015

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Dämpfung des Kostenanstiegs für Wohnhilfen durch Buchungsänderung bei Barbe-

trag und Bekleidungsbeihilfen

Der Bruttoaufwand für Wohnhilfen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg (nur Maß-

nahmekosten) stieg im Vergleich zum Vorjahr um 28,5 Millionen (3,4 %) auf rund 862 Millio-

nen Euro an.6 Der Anstieg des Bruttoaufwands verlief somit parallel zum Anstieg der Fallzah-

len. In den vergangenen Jahren war der Aufwand stets überproportional gewachsen.

Die Dämpfung des Kostenanstiegs ist überwiegend das Ergebnis von Buchungsänderungen:

Aufwendungen für Barbetrag und Bekleidungsbeihilfen im stationären Wohnen wurden in

den vergangenen Jahren in der Regel bei den Maßnahmekosten gebucht und waren somit

im Gesamtaufwand für Wohnhilfen enthalten. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Buchung dieser

Leistungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Nettoaufwand für die Hilfe zum Lebens-

unterhalt bei stationärem Wohnen ist dadurch zwischen 2014 und 2015 um rund 16 Millionen

und somit fast 90 % gestiegen. In den Vorjahren war lediglich ein Anstieg von rund 2 Millio-

nen Euro jährlich zu verzeichnen. Der Differenzbetrag von 14 Millionen dürfte überwiegend

auf die Änderung der Verbuchung von Barbetrag und Bekleidungsbeihilfen zwischen 2014

und 2015 zurückgehen. Addiert man den Differenzbetrag von 14 Millionen Euro zu den Auf-

wendungen für das Wohnen 2015, um die Effekte der Buchungsänderung zu eliminieren,

ergibt sich zwischen 2014 und 2015 ein Kostenanstieg für Wohnhilfen von rund 42,5 Millio-

nen Euro um mehr als 5 %. Dies entspricht in etwa der Kostensteigerung des Vorjahres.

Weniger Wohnleistungen in Baden-Württemberg als im Bundesdurchschnitt

In Baden-Württemberg benötigen weniger Menschen Eingliederungshilfe für das stationäre

und ambulante Wohnen als im Bundesdurchschnitt. Auch der prozentuale Anstieg der Wohn-

hilfen war in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren im Vergleich zum Bund unter-

durchschnittlich (vergleiche die folgende Grafik 8). Eine Ausnahme bildet das Begleitete

Wohnen in Gastfamilien: Dieses nimmt in Baden-Württemberg weiterhin eine besondere

Stellung ein.

6 Der Betrag umfasst die reinen Maßnahmekosten (ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt), in der Regel für

erwachsene Leistungsempfänger. In einem Teil der Kreise sind auch Aufwendungen für das stationäre Wohnen von Kindern

und Jugendlichen enthalten.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 8: Leistungsberechtigte im Wohnen insgesamt pro 1.000 Einwohner zum Stichtag

31.12.20147 nach Sozialhilfeträgern / Bundesländern

Grafik: BAGüS, con_sens: Münster, Hamburg, 2016: Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2014. Grafik: BAGüS/con_sens 2016: Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2014. Der Bericht 2015 ist noch nicht veröffentlicht.

Wohnformen

Beim Wohnen wird derzeit unterschieden zwischen stationärem Wohnen (in Wohnheimen

oder Außenwohngruppen, bei Schülern auch in Internaten), ambulant unterstützten Wohn-

formen (Ambulant betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Gastfamilien bzw. Wohnen

von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien) und dem privaten Wohnen (ohne Wohnleis-

tungen der Eingliederungshilfe).

Trend zur Ausweitung ambulanter Wohnformen setzt sich fort

Seit Beginn der landesweiten Berichterstattung im Jahr 2005 steigt die Anzahl der Menschen

mit Behinderung in allen Wohnformen – je nach Wohnform aber in unterschiedlichem Um-

fang. Dies führt im Zeitverlauf zu einer Verschiebung bei der Verteilung der Wohnformen:

Der Anteil ambulant betreuter Wohnformen nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu,

der Anteil stationärer Wohnformen ab.

Der Anteil privat Wohnender blieb in den vergangenen Jahren relativ konstant, nahm

jedoch 2015 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte ab. Absolut nahm die Zahl

privat Wohnender noch einmal um rund 400 Personen zu.

7 Vergleich auf der Basis der Daten von 2014, da der BagüS-Bericht 2015 derzeit noch nicht veröffentlicht ist.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 9: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg nach Wohn-

formen in Prozent: 2005 - 2015 jeweils zum Stichtag 31.12.

ohne 1.427 Leistungsempfänger mit Persönlichem Budget, deren Wohnform nicht eindeutig zuordenbar war; mit Kindern und

einschließlich Kinder und Jugendliche

Mit enthalten in den obigen Daten sind Kinder und Jugendliche, die überwiegend (zu 82 %)

privat bei ihren Familien wohnen. Im Weiteren wird die Entwicklung der Wohnformen diffe-

renziert für erwachsene Menschen beschrieben.

Obwohl die Veränderungen alle Leistungsempfänger betreffen, hängt die Wohnform weiter-

hin stark von der Art der Behinderung ab: Auch im Jahr 2015 wohnte fast die Hälfte der er-

wachsenen Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung -

aber nur 28 % der Erwachsenen mit einer seelischen Behinderung - stationär (vgl. die fol-

gende Grafik 10). Die Unterschiede in Abhängigkeit von der Behinderungsform sind in den

vergangenen Jahren relativ konstant geblieben.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 10: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg

nach Art der Behinderung und Wohnform in Prozent: 2005 - 2015 (jeweils 31.12.)

Ältere Menschen und Besucher von Fördergruppen wohnen häufiger stationär als an-

dere Gruppen…

Neben der Behinderungsform haben auch das Alter und die Schwere der Behinderung einen

bedeutenden Einfluss auf die Wohnform: Besucher von Fördergruppen wohnen sehr viel

häufiger stationär als die Beschäftigten von Werkstätten, ältere Menschen häufiger als jünge-

re (vgl. die folgende Grafik 11). An dieser Tatsache hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts

Grundlegendes verändert.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 11: Leistungsempfänger in Werkstätten und in Fördergruppen in Baden-Württemberg

nach Alter und Wohnform zum Stichtag 31.12.2015 in Prozent

… aber die Zahl älterer Werkstattbeschäftigter in privaten oder ambulant betreuten

Wohnformen wächst kontinuierlich

Veränderungen zeichnen sich jedoch bei den Wohnformen älterer Werkstattbeschäftigter ab:

Nicht nur jüngere, sondern auch über 50-jährige Beschäftigte wohnten 2015 seltener in ei-

nem Wohnheim als im Jahr davor. Dass dies ein längerfristigen Trend ist, wird beim Ver-

gleich der Wohnformen älterer Werkstattbeschäftigter über einen Zeitraum von fünf Jahren

deutlich (vgl. auch die folgende Grafik 12):

Während im Jahr 2010 noch 43 % der 50- bis unter 60-jährigen Werkstattbeschäftigten

stationär wohnten, waren es 2015 mit 36 % sieben Prozentpunkte weniger. Dagegen er-

höhte sich der Anteil ambulant Wohnender um vier Prozentpunkte (von 15 auf 19 %), der

Anteil privat Wohnender um drei Prozentpunkte (von 42 auf 45 %). Absolut wohnten da-

mit 2015 fast 3.500 Beschäftigte zwischen 50 und 60 Jahren privat (fast 1.100 bzw. 45 %

mehr als 2010) und rund 1.450 in einer ambulant betreuten Wohnform (rund 600 Perso-

nen bzw. 70 % mehr als 2010).

Ähnlich dynamisch – aber mit deutlich geringeren absoluten Fallzahlen - verläuft die Ent-

wicklung bei den 60-jährigen und Älteren: 2010 wohnten noch 60 % der Werkstattbe-

schäftigten dieser Altersgruppe stationär, 2015 waren es nur noch 49 % (rund 900 Per-

sonen). Der Anteil privat Wohnender erhöhte sich im gleichen Zeitraum um acht Prozent-

punkte von 29 auf 37 % (knapp 700 Personen), der Anteil ambulant betreut Wohnender

um drei Prozentpunkte von 11 auf 14 % (270 Personen).

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 12: Leistungsempfänger in Werkstätten in Baden-Württemberg ab 50 Jahre nach

Wohnform in Prozent: Vergleich 2010 - 2015

Ambulantisierungsquote steigt weiter auf knapp 39 %

Ein wichtiger Indikator für den Ausbau ambulant unterstützter Wohnformen ist die Ambulanti-

sierungsquote (Anteil ambulanter Hilfen an allen Leistungen für das Wohnen erwachsener

Personen). Wie in den Vorjahren erhöhte sich die Quote auch im Jahr 2015 und liegt nun bei

38,7 %.

Grafik 13: Anteil ambulanter Wohnleistungen an allen Wohnleistungen der Eingliederungshil-

fe für erwachsene Menschen in Baden-Württemberg in Prozent: 2005 - 2015

Auf Kreisebene variieren die Ambulantisierungsquoten weiterhin beträchtlich (vergleiche

Grafik B 5 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

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17

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

2. Stationäres Wohnen

Insgesamt wohnten am 31.12.2015 in Baden-Württemberg mehr als 23.600 Menschen mit

Behinderung stationär in Wohnheimen der Eingliederungshilfe oder Internaten. Dies sind

rund 260 Personen (1,1 %) mehr als im Vorjahr. Die Wachstumsrate liegt damit leicht über

der des Vorjahres (+ 0,6 %) und der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen

Jahre (2007 - 2015 durchschnittlich + 0,8 % jährlich).

Die Dynamik ist in den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich. In der Mehrheit

der Kreise steigen die Fallzahlen weiter oder bleiben konstant; in 13 Kreisen gab es im Ver-

gleich zum Vorjahr einen (teilweise geringen) Rückgang der Fallzahlen (vgl. Grafik B 6 im

Kapitel 2 Kreisvergleich).

Auch im Querschnittsvergleich unterscheidet sich die Leistungsdichte auf Kreisebene be-

trächtlich – die Spanne liegt unverändert zwischen 1,6 und 3,0. Die Stadtkreise weisen

durchschnittlich höhere Werte auf (2,34) als die Landkreise (2,17).

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18

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 14: Gesamtzahl der stationären Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

pro 1.000 Einwohner am Stichtag 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald

Hohenlohekreis

3,0

2,8

2,2

2,82,5

2,5

2,0

2,1

2,4

2,1

2,3

2,3

2,2 1,9

2,5

2,3 2,1

2,0

2,7

2,4

2,6

2,0

2,3

2,7

2,4

2,5

1,8

2,3

1,8

2,0

2,01,8

2,3

1,92,4

1,6

2,5

1,8

2,0

1,9

2,62,5

2,2

2,2

2,21 B.-W. 2,34 Stadtkreise2,17 Landkreise

Durchschnitt

N stationäres WohnenB.-W. = 23.638

unter 1,8 (1)1,8 bis unter 2 (7)2 bis unter 2,3 (13)

2,3 bis unter 2,5 (10)2,5 und mehr (13)

Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner

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19

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

2.1 Stationäre Wohnleistungen für Erwachsene

Der überwiegende Teil der Personen mit stationären Wohnleistungen (21.400) sind Erwach-

sene. Die Zahl der Erwachsenen mit stationären Wohnleistungen nahm 2014 und 2015 deut-

licher zu als in den Jahren davor (um rund 600 Personen zwischen 2014 und 2015). Ein er-

heblicher Teil des Zuwachses ist jedoch darauf zurückzuführen, dass durch verbesserte Dif-

ferenzierungsmöglichkeiten eine größere Zahl von Leistungsempfängern eindeutig der

Gruppe der Erwachsenen zuzuordnen war. Die Gesamtzahl stationär Wohnender erhöhte

sich gegenüber dem Vorjahr lediglich um rund 260 Personen (1,1 %).

Mehr als drei Viertel der stationär Wohnenden haben eine geistige oder körperliche

Behinderung

Rund drei Viertel der erwachsenen Menschen mit stationären Wohnleistungen (16.000 Per-

sonen) hatte eine geistige und/oder körperliche Behinderung und knapp 24 % (5.100 Perso-

nen) eine seelische Behinderung. Bei rund 400 Personen war eine Zuordnung nicht möglich.

Mindestens 450 Personen mit besonderen Leistungsvereinbarungen

In den vergangenen Jahren hat eine wachsende Zahl von Leistungserbringern im stationären

Bereich in Baden-Württemberg für einen Teil ihrer Klientel spezielle Wohngruppen mit be-

sonderen Betreuungskonzepten geschaffen und entsprechende Leistungsvereinbarungen

mit den Kostenträgern abgeschlossen. Meist handelt es sich um Angebote für Personen mit

einer geistigen oder mehrfachen Behinderung und herausfordernden Verhaltensweisen. Am

weitesten verbreitet sind: Therapeutische Wohngruppen (TWG), Langzeit Intensiv Betreutes

Wohnen (LIBW) und IBW (Intensiv Betreutes Wohnen). Die Kosten für diese Angebote lie-

gen deutlich über denen „klassischer“ stationärer Wohnangebote. Bisher gibt es jedoch nur

wenige empirisch abgesicherte Informationen über Umfang und regionale Verbreitung von

Leistungen sowie Konzepte und Angebote für die Zielgruppe.8

Die Zahl der entsprechenden Leistungen wurde erstmals zum Stichtag 31.12.2014 im Rah-

men der sogenannten Situationsanalyse des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen erhoben.

Damals meldeten 41 von 44 Stadt- und Landkreisen eine Gesamtzahl von insgesamt 353

Leistungen im Bereich von LIBW / IBW / TWG für erwachsene Personen. Drei Kreise konn-

ten keine Angaben machen.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Eingliederungshilfe wurde die Erhebung zum Stichtag

31.12.2015 wiederholt. Hier konnten 42 von 44 Stadt- und Landkreisen Angaben machen.

Sie meldeten insgesamt 443 Leistungen für erwachsene Personen. Bezieht man diese Zahl

auf die Gesamtzahl stationärer Wohnleistungen in den entsprechenden Kreisen, ergibt sich

ein durchschnittlicher Anteil der LIBW / IBW- und TWG-Leistungen von 2,3 %. Zu beachten

ist, dass eventuelle Vergütungszuschläge, die im Einzelfall aufgrund besonderer Betreu-

ungserfordernisse gewährt werden, in dieser Zahl nicht enthalten sind.

8 Der KVJS führt daher derzeit gemeinsam mit der Universität Halle-Wittenberg ein Forschungsvorhaben zum Thema „Men-

schen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und sogenannten herausfordernden Verhaltensweisen in Einrichtungen der

Behindertenhilfe in Baden-Württemberg“ durch. Es soll im Jahr 2018 abgeschlossen sein.

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20

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskontexte und Teilnehmer ist ein Vergleich der

Daten aus der Situationsanalyse mit den Daten aus der Berichterstattung Eingliederungshilfe

nur bedingt möglich.

Die folgende Grafik 15 verweist auf große Unterschiede zwischen den Stadt- und Landkrei-

sen. Diese sind teilweise bedingt durch die unterschiedliche Einwohnerzahl und die damit

einhergehende unterschiedliche Gesamtzahl von Leistungen der Eingliederungshilfe. Dass

dies nur einen Teil der Unterschiede erklärt, wird dadurch deutlich, dass auch die Anteile der

Personen mit besonderen Leistungsvereinbarungen an allen stationären Wohnleistungen

von Kreis zu Kreis sehr stark variieren (von null bis fast 6 %). Auch erhebungsbedingte Un-

schärfen in einzelnen Kreisen sind nicht auszuschließen. Im Rahmen der Erhebung 2016 soll

daher eine weitere Datenkonsolidierung erfolgen.

Grafik 15: Gesamtzahl der stationären Wohnleistungen für Erwachsene im Rahmen von TWG,

LIBW und IBW am Stichtag 31.12.2015

k.A

.

19

30

13

14

9

14

19

4 4

2

5

25

0k.A

.

14

17

4

15

7

17

6

4

7

0

8

7

6

17

11

0

13

11

7

5

17

15

9

8

6

8

13

23

10

Stu

ttgart

Böblin

gen

Esslin

gen

Göpp

ingen

Ludw

igsburg

Rem

s-M

urr-K

.

Heilb

ronn, S

tadt

Heilb

ronn, L

and

Hoh

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lohekre

is

Schw

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all

Main

-Tauber-K

.

Heid

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is

Bade

n-B

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Karls

ruhe, S

tadt

Karls

ruhe, L

and

Rasta

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Heid

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erg

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Necka

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Rhein

-Neckar-K

.

Pfo

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is

Rottw

eil

Schw

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.

Tuttlin

gen

Konsta

nz

Lörra

ch

Wald

shut

Reutlin

gen

Tübin

gen

Zolle

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kre

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Ulm

Alb

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-K.

Bib

era

ch

Bode

nseekre

is

Raven

sburg

Sig

ma

ringen

© KVJS; N (B.-W.) 2015 N = 443 (ohne Stuttgart und Karlsruhe)

Gesamt-Bruttoausgaben für stationäres Wohnen auf 725 Millionen Euro gestiegen

Die Bruttoaufwendungen für das stationäre Wohnen sind in Baden-Württemberg zwischen

2014 und 2015 um 13 Millionen (knapp 2 %) auf insgesamt 725 Millionen Euro gestiegen. In

den Vorjahren stieg der Aufwand sehr viel stärker an (zwischen 2013 und 2014 um mehr als

31 Millionen bzw. 4,6 %) und lag deutlich über der Wachstumsrate der Fallzahlen. Der gerin-

gere Kostenanstieg bedeutet jedoch keine Trendwende, sondern ist vor allem auf Änderun-

gen bei der Verbuchung des Barbetrags und der Bekleidungsbeihilfen zurückzuführen (ver-

gleiche auch die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt 1 auf S. 11).9

9 Während Barbetrag und Bekleidungsbeihilfen früher in der Regel bei den Maßnahmekosten für das Wohnen verbucht wurden,

werden sie seit 2015 bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gebucht. Dadurch sind sie in den Kosten des stationären Wohnens

nicht mehr enthalten. Vergleiche auch die Ausführungen unter B, 1.

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21

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Der Aufwand pro Einwohner und die durchschnittliche Fallkosten variierten in den Kreisen

weiterhin beträchtlich (vergleiche die Grafiken B 10 und B 11 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

Je nach Buchungsvariante gaben die Kreise pro Leistungsempfänger im Jahr durchschnitt-

lich zwischen rund 26.800 und 39.800 Euro aus. Der Kreisvergleich wird dadurch erschwert,

dass in einigen Kreisen die Aufwendungen für das stationäre Wohnen von Schülern ganz

oder teilweise im Gesamtaufwand für Wohnhilfen enthalten sind, in anderen dagegen nicht.

2.2 Stationäre Wohnleistungen für Kinder und Jugendliche

Die Zahl der Schüler in Wohnheimen der Eingliederungshilfe oder Internaten nahm in den

vergangenen Jahren kontinuierlich ab. Am 31.12.2015 erhielten noch rund 2.250 junge Men-

schen in Baden-Württemberg stationäre Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB

XII. Dies waren knapp 20 weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2007 hat die Zahl der jun-

gen Menschen mit stationären Wohnhilfen um fast 500 abgenommen. Der Rückgang auf

Landesebene lässt sich teilweise durch den Rückgang der Gesamtpopulation der unter 21-

Jährigen erklären. Eine wichtige Rolle spielen aber auch der gezielte Ausbau ambulanter

Unterstützungsangebote sowie bessere Möglichkeiten einer wohnortnahen Beschulung.

Je nach Kreis ist der Anteil junger Menschen mit stationären Wohnleistungen sehr unter-

schiedlich.

In den Flächenkreisen lebt ein höherer Anteil junger Menschen in stationären Einrichtungen

als in den Stadtkreisen. Dies gilt insbesondere für einzelne Kreise im südlichen Baden-

Württemberg und hängt teilweise mit Besonderheiten der schulischen Infrastruktur und Geo-

graphie zusammen.

Mindestens 47 junge Menschen mit Leistungsvereinbarungen in besonderen Wohn-

gruppen

Analog zu den Erwachsenen wurde 2015 auch die Anzahl der stationären Leistungen in Sonderwohngruppen für Kinder und Jugendliche mit herausfordernden Verhaltensweisen erhoben. 37 Stadt- und Landkreise meldeten insgesamt 47 Leistungen in besonderen Wohngruppen, die übrigen sieben konnten keine Angaben machen. Bezogen auf die Ge-samtzahl stationärer Wohnleistungen in den entsprechenden Stadt- und Landkreisen entfie-len im Durchschnitt 2,4 % der Leistungen auf Sonderwohngruppen. Wie bei den Leistungen für Erwachsene gibt es auch bei den Kindern und Jugendlichen sehr große Unterschiede zwischen den Kreisen. Auf einen Kreisvergleich wird im Bericht 2015 wegen der sehr kleinen absoluten Fallzahlen und teilweise fehlender Werte verzichtet. Die kreisbezogenen Daten sollen im Rahmen der Datenerhebung 2016 konsolidiert und im Be-richt 2016 dargestellt werden.

Page 22: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

22

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 16: Junge Menschen in schulischer oder vorschulischer Ausbildung mit stationären

Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro 1.000 Einwohner unter

21 Jahren zum Stichtag 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald

Hohenlohekreis

1,25

1,50

2,10

2,621,97

1,12

0,98

0,86

1,38

1,03

0,55

1,29

1,18 1,01

0,73

1,15 0,99

1,01

1,01

1,01

1,66

0,95

0,84

0,98

0,79

0,94

0,73

0,45

1,16

0,97

0,910,77

0,72

0,801,27

0,90

1,03

1,02

0,68

0,25

1,030,89

0,70

0,65

unter 0,8 (11)0,8 bis unter 1 (12)1 bis unter 1,3 (15)1,3 bis unter 2 (4)

2 und mehr (2)

Leistungsempfänger pro 1.000 Ew zwischen 7 und 20 J.

1,03 B.-W. 0,79 Stadtkreise1,08 Landkreise

Durchschnitt

N stationäres WohnenB.-W. = 2.256

3. Ambulant betreute Wohnformen

3.1 Ambulante Wohnleistungen für Erwachsene

Rund 13.500 Erwachsene erhalten ambulante Wohnleistungen

Am 31.12.2015 erhielten fast 13.500 Erwachsene in Baden-Württemberg Leistungen der

Eingliederungshilfe für ambulant unterstützte Wohnformen: davon die überwiegende Mehr-

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23

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

heit – knapp 12.300 Personen oder 90 % - Leistungen für das Ambulant Betreute Wohnen

(ABW) und 1.200 Personen Leistungen für das Begleitete Wohnen in Gastfamilien (BWF).

Rund 63 % der ambulant Wohnenden (8.500 Personen) hatten eine seelische Behinderung,

37 % (5.000 Personen) eine geistige und/oder körperliche Behinderung. Die Verteilung nach

Behinderungsformen blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zunahme ambulanter Wohnleistungen gegenüber Vorjahr um 6,5 %

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der Personen mit ambulanten Wohnleistungen

um mehr als 800 (6,5 %) gestiegen (seelische Behinderung: Zuwachs um mehr als 500 Per-

sonen; geistige und/oder körperliche Behinderung: +300 Leistungen). Der absolute und pro-

zentuale Zuwachs fiel damit höher aus als im Vorjahr (+ 460 Leistungen bzw. 4,7 %), aber

etwas geringer als im Durchschnitt der vergangenen acht Jahre (7,8 %).

Während das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) deutliche Zuwächse verzeichnete, ging die

Zahl der Personen mit Leistungen für das Begleitete Wohnen in Gastfamilien gegenüber

dem Vorjahr um rund 50 auf 1.200 zurück.

Die Leistungen für das ambulante Wohnen nahmen in nahezu allen Kreisen zu – lediglich in

drei Kreisen lag die Zahl der Leistungen am 31.12.2015 unter dem Vorjahreswert (vgl. Grafik

B 14 und B 15 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

Die Unterschiede zwischen den Kreisen sind relativ groß (Leistungsdichten von 0,8 bis 2,2)

und über die Jahre hinweg stabil. Die Stadtkreise haben aufgrund der größeren Zahl von

Leistungsempfängern mit einer seelischen Behinderung im Durchschnitt eine höhere Leis-

tungsdichte im ABW und eine geringere Leistungsdichte beim Wohnen in Gastfamilien als

die Landkreise. Innerhalb der Landkreise ist das Bild sehr unterschiedlich.

Weitere Wohnhilfen für ambulant betreutes Wohnen in Form Persönlicher Budgets

Aus datentechnischen Gründen sind in den obigen Daten Wohnhilfen für Ambulant Betreutes

Wohnen, die in Form eines Persönlichen Budgets gewährt wurden, nicht enthalten. 34 Kreise

meldeten 2015 insgesamt 553 Budgets, die eine Sachleistung für das ambulante, teilweise

auch das stationäre, Wohnen ersetzen (vergleiche auch die Ausführungen im Abschnitt B 1).

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 17: Erwachsene mit ambulanten Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro 1.000

Einwohner zum Stichtag 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-KreisNeckar-Odenwald

Hohenlohekreis

2,24

1,58

1,14

1,961,49

1,67

0,97

1,00

1,39

1,19

1,67

0,97

1,14 0,92

0,90

1,58 1,85

0,99

1,88

1,61

1,71

1,09

1,46

1,47

1,22

1,82

0,78

1,54

0,86

1,33

0,910,85

1,50

0,841,24

0,79

1,47

0,92

1,06

0,94

1,37 0,801,13

1,36

unter 1 (6)1 bis unter 1,4 (15)

1,4 bis unter 1,6 (14)1.6 bis unter 1,8 (4)

1,8 und mehr (5)

Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner

1,26 B.-W. 1,46 Stadtkreise1,21 Landkreise

Durchschnitt

N ambulantes WohnenB.-W. = 13.485

Ausgaben für ambulante Wohnleistungen gegenüber Vorjahr um fast 13 % gestiegen

Der Gesamtaufwand für ambulante Wohnleistungen erhöhte sich in Baden-Württemberg

gegenüber dem Vorjahr erneut um 15,3 Millionen (12,6 %) auf 137,2 Millionen Euro brutto:

Fast 122 Millionen Euro entfielen auf das ABW, mehr als 15 Millionen Euro auf das BWF.10

Der Aufwand wuchs damit erneut sehr viel stärker als die Fallzahlen – und auch stärker als

im stationären Wohnen. Aufwandssteigerungen für ambulante Wohnleistungen gab es in

10

Reine Maßnahmekosten, ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

allen Stadt- und Landkreisen. Auch die entsprechenden Kennziffern stiegen in den meisten

Kreisen (vergleiche Grafiken B 18 und B 19 im Kapitel 2 Kreisvergleich).

Grafik 18: Jährliche Veränderung des Bruttoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger

im ambulanten Wohnen Erwachsener in Prozent: 2009-2015

Die Fallkosten im ambulanten Wohnen lassen sich aufgrund der hohen Dynamik und wegen

teilweise unterschiedlicher Buchungsverfahren nur bedingt vergleichen: Im Ambulant Betreu-

ten Wohnen (ABW) ergeben sich auf Landesebene durchschnittliche jährliche Bruttokosten

in Höhe von knapp 9.900 Euro pro Leistungsempfänger, im Begleiteten Wohnen in Gastfami-

lien in Höhe von rund 12.900 Euro.

3.2 Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien

Die Leistungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen, körperli-

chen oder mehrfachen Behinderung in Pflegefamilien wurden im Jahr 2015 zum fünften Mal

erhoben. Mit 198 jungen Menschen in Pflegefamilien nach dem SGB XII nutzten gegenüber

dem Vorjahr 263 Kinder und Jugendliche (65 mehr als im Vorjahr) diese Form der Betreu-

ung. Sieben Kreise gewährten zum Stichtag keine Leistungen in Pflegefamilien nach SGB

XII.

Da für die Leistungen in Pflegefamilien bis 2009 grundsätzlich die Jugendhilfeträger zustän-

dig waren, befinden sich die Hilfen derzeit in einigen Kreisen noch im Umbruch. Leistungen,

die bereits vor der Gesetzesänderung gewährt wurden, werden teilweise weiterhin von den

Jugendämtern bearbeitet. Beim Aufwand gibt es zum Teil Abgrenzungsprobleme zu den

ambulanten Wohnleistungen für Erwachsene. Deshalb ist tendenziell von einer Untererfas-

sung der Zahl der Leistungen und des Aufwands für Leistungen in Pflegefamilien auszuge-

hen.

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

C Arbeit, Beschäftigung und Bildung

1 Überblick Tagesstruktur: Erwachsene und Kinder und Jugendliche

Die Mehrheit der Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Baden-Württemberg er-

hält Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen sogenannter „Tagesstrukturierender An-

gebote“. Die Angebote sind in unterschiedliche Leistungstypen untergliedert: Diese reichen

von Angeboten für Kinder und Jugendliche zur Sicherstellung einer angemessenen

(vor)schulischen Bildung über Angebote zur Teilhabe an Arbeitsleben und Beschäftigung bis

zu Angeboten der Tagesgestaltung für Senioren.11

Anteil der Leistungsempfänger mit sonstigen Tagesstrukturen außerhalb des Rah-

menvertrages nimmt weiter zu

Die Art und Verteilung der Leistungen für die Tagesstruktur gibt Hinweise auf die jeweilige

Lebensphase, in der sich die Leistungsempfänger befinden, in einigen Fällen auch auf die

Art und Schwere der Behinderung. Absolut nahm die Zahl der Leistungen zwischen 2014

und 2015 in allen Tagesstrukturen weiter zu. Die Höhe der Zuwächse ist jedoch je nach Leis-

tung sehr unterschiedlich. Die unterschiedliche Dynamik führt mittel- und langfristig zu deutli-

chen Verschiebungen in der Zusammensetzung.

Personen im Erwerbsalter mit Leistungen zur beruflichen Förderung in einer Werkstatt

für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Fördergruppe für Menschen mit hohem Un-

terstützungsbedarf sind mit einem Anteil von 54,5 % (fast 37.000 Personen) weiterhin die

größte Gruppe unter den Leistungsempfängen. Ihre absolute Zahl stieg zwischen 2014

und 2015 noch einmal um rund 750 an. Trotz dieser Zunahme nahm der prozentuale An-

teil der Personen mit beruflichen Förderleistungen an der Gesamtheit der Leistungsemp-

fänger seit 2005 um vier Prozentpunkte ab, weil andere Leistungssegmente stärker

wuchsen.

Auch der Anteil der Leistungen für die schulische Förderung nahm gegenüber dem

Vorjahr geringfügig (um 0,2 Prozentpunkte), im Vergleich zu 2005 deutlich (um 1,3 Pro-

zentpunkte) ab. Der Anteil vorschulischer Förderleistungen blieb konstant.

Ein Indiz für den demografischen Wandel ist der kontinuierliche Anstieg des Anteils der

tagesstrukturierenden Leistungen für erwachsene Menschen, insbesondere Senioren mit

Behinderung: von 4,7 % im Jahr 2005 auf 6,0 % im Jahr 2014. 2015 sank der Anteil die-

ser Leistungen erstmals geringfügig, die absolute Zahl der Leistungen nahm dagegen

leicht zu. Der geringfügig gesunkene Anteil bedeutet jedoch keine Trendwende, sondern

hat andere Gründe: Einige Kreise nutzen diesen Leistungstyp bisher auch für Tages-

strukturangebote für jüngere Menschen und führen diese Angebote sukzessive in andere

Leistungstypen über (z.B. Tagesstrukturierung und Förderung für psychisch behinderte

Menschen, LT I.4.5b).

Die höchsten absoluten Zuwächse gab es im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der so-

genannten „sonstigen Tagesstrukturen“. Fast 12.500 Leistungsempfänger hatten 2015

eine „sonstige Tagesstruktur“; 2007 waren es noch rund 7.700 gewesen. In die Kategorie

11

vergleiche Ziffer I.4.1 – I.4.6 des Landesrahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrich-

tungen

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

„sonstige“ fallen zum einen Tagesstrukturen, die über die Eingliederungshilfe finanziert

werden, aber nicht Bestandteil des Rahmenvertrages nach SGB XII sind (z.B. im Rah-

men einer Gesamtvergütung für stationäres Wohnen und Tagesstruktur in einer Sonder-

wohngruppe, bei stationärer Unterbringung in einem anderen Bundesland, beim Erhalt

eines ergänzenden Lohnkostenzuschusses der Eingliederungshilfe für die Beschäftigung

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder lediglich einer ambulanten Hilfe für den Freizeit-

bereich oder eines Fahrtkostenzuschusses). Zum anderen kann „sonstige Tagesstruktur“

bedeuten, dass Personen lediglich eine Wohnhilfe, aber keine individuelle Tagesstruktur-

Leistung über die Eingliederungshilfe erhalten – z.B. bei einer Beschäftigung in einer In-

tegrationsfirma oder ausschließlichen Inanspruchnahme offener Angebote – z.B. Besuch

einer niedrigschwelligen Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung o-

der Betreuung durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi). Menschen mit einer see-

lischen Behinderung haben sehr viel häufiger eine „sonstige Tagesstruktur“ als Men-

schen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung.

Grafik 19: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Baden-

Württemberg nach Lebensabschnitten (Tagesstruktur) in Prozent: 2005-2015

(Stichtag 31.12.)

Page 28: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

28

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

2 Arbeit und Beschäftigung insgesamt

Gesamtzahl der Tagesstruktur-Leistungen nach Rahmenvertrag um 0,8 % gestiegen

Zum Stichtag 31.12.2015 erhielten fast 41.000 erwachsene Personen (knapp 0,5 % der Ein-

wohner ab 18 Jahren) Eingliederungshilfen für ein Tagesstrukturangebot des Rahmenver-

trags (Leistungstypen I.4–I.6). Das sind etwas rund 300 Personen (0,8 %) mehr als im Vor-

jahr.

Auch 2015 entfielen mehr als zwei Drittel der Rahmenvertrags-Leistungen auf den Arbeitsbe-

reich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), etwas mehr als 22 % auf Leistungen

in einer Fördergruppe und knapp 10 % auf Leistungen der Tages-/Seniorenbetreuung.

Leistungen außerhalb der WfbM wachsen prozentual stärker als WfbM-Beschäftigung

Die prozentualen Zuwächse waren in den vergangenen Jahren in Fördergruppen und in der

Tages-/-Seniorenbetreuung höher als in Werkstätten, die absoluten Zuwächse waren bis

2014 bei der beruflichen Förderung in Werkstätten höher. 2015 hat sich dieses Bild gewan-

delt: Erstmals erhielten am Stichtag weniger Menschen WfbM-Leistungen als im Vorjahr.

Gleichzeitig gab es einen sehr deutlichen Anstieg bei den Leistungen in Fördergruppen.

Entwicklung der Eingliederungshilfen für Arbeit und Beschäftigung zwischen 2012 und 2015:

absolut und in Prozent

Eingliederungshilfen für Arbeit und Beschäftigung

2012 2013 2014 2015 absolut in %

WfbM 27.346 27.631 27.951 27.797 -154 -0,6% 1,4%

Fördergruppen 8.288 8.522 8.554 9.120 566 6,6% 3,8%

Tages-/Seniorenbetr. 3.635 3.756 3.932 3.967 35 0,9% 4,6%

insgesamt 39.269 39.909 40.437 40.884 447 1,1% 2,2%

Entwicklung

2014-2015

durchschnittl. jährl.

Wachstumsrate

2007-2015

Verlagerung von Leistungen in Richtung Fördergruppen nimmt wieder zu

Betrachtet man nur die Angebote, die sich primär an Personen im erwerbsfähigen Alter rich-

ten (also Werkstätten und Fördergruppen), zeigt sich zwischen 2005 und 2015 eine deutliche

Verlagerung hin zu den Fördergruppen. Diese Entwicklung vollzog sich zwischen 2012 und

2014 zwar langsamer als in den Jahren davor; sie hat aber von 2014 auf 2015 wieder an

Dynamik gewonnen. Zu beachten ist, dass es sich bei zusätzlichen Leistungen in Förder-

gruppen nicht immer um „neue“ Personen handelt: Teilweise erfolgen Zugänge auch durch

Umwandlung anderer Leistungstypen - insbesondere von Angeboten für jüngere Menschen

mit einer seelischen Behinderung, die zuvor dem Leistungstyp I.4.6 zugeordnet waren.

Page 29: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

29

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 20: Anteil der Werkstattbeschäftigten an allen Leistungsempfängern in beruflichen

Fördermaßnahmen nach SGB XII (WfbM und Fördergruppen) in Baden-

Württemberg in Prozent: 2005 bis 2015 (jeweils zum Stand 31.12.)

Erstmals erfasst: Ergänzende Lohnkostenzuschüsse zur Unterstützung der Beschäfti-

gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Ergänzende Lohnkostenzuschüsse im Rahmen der Eingliederungshilfe haben in Baden-

Württemberg in den vergangenen Jahren im Rahmen der Aktion 1.000 Plus des Integrati-

onsamtes beim KVJS und weiterer Programme zur Förderung der Beschäftigung von Men-

schen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an Bedeutung gewonnen. Einzel-

ne Kreise haben die Zahl der Zuschüsse deutlich ausgebaut. Ziel ist es, Menschen mit Be-

hinderung mehr inklusive Arbeitsmöglichkeiten zu eröffnen und den Automatismus vom Be-

such eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (früher: Sonderschule)

in Richtung Werkstatt für behinderte Menschen zu durchbrechen.

Die meisten Stadt- und Landkreise haben eine Vereinbarung mit dem Integrationsamt getrof-

fen, das die Abwicklung der Zahlungen übernimmt. Die Zuschüsse der Eingliederungshilfe

werden in der Regel gewährt, wenn nach drei Jahren andere Fördermaßnahmen auslaufen.

Damit die Arbeitgeber Planungssicherheit haben, werden in der Regel bereits zu Beginn der

Beschäftigung entsprechende Vereinbarungen getroffen. Dementsprechend ist bei der Er-

fassung zu unterscheiden zwischen vereinbarten Leistungen, bei denen noch keine Geld-

ströme im Rahmen der Eingliederungshilfe fließen, und den sogenannten „Zahlfällen“. Im

Hinblick auf Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger sind beide Aspekte bedeutsam:

auch bereits vereinbarte Leistungen können dazu beitragen, Werkstätten zu entlasten, bevor

sie für die Leistungsträger kostenrelevant werden.

Die differenzierte Auswertung der Leistungen wird durch Probleme bei der Erfassung und

Abgrenzung der Lohnkostenzuschüsse und unterschiedliche Buchungssystematiken in den

Kreisen erschwert. Zwei Kreise konnten gar keine Daten liefern, weitere drei Kreise nur die

Zahlfälle, ein Kreis nur die Zahl der vereinbarten Fälle. Dennoch ermöglichen die gelieferten

Daten ein erstes Bild über die Verbreitung von Lohnkostenzuschüssen und möglichen

Wechselwirkungen mit anderen Leistungen der Tagesstruktur (insbesondere den WfbM-

Page 30: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

30

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Leistungen). Die Daten ergänzen den Überblick im Bereich Arbeit und Beschäftigung und

sollen im Erhebungsjahr 2016 ebenfalls abgefragt werden.

Grafik 21: Ergänzende Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe für die Beschäftigung

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt insgesamt am 31.12.2015 (Zahlfälle und verein-

barte Fälle)*

1

35

10

25

13

32

2

6

12

15

22

15

5

3

k.A

.

84

36

13

29

10

34

36

4

40

3

13

8

1

24

2

22

7

42

10

3

7

19

10 9

5 k.A

.

23

30

39

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Stu

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pp

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reis

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tad

t

Karls

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Rav

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sb

urg

Sig

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© KVJS; N (B.-W.) 2015 = 791

* nur Zahlfälle

** nur vereinbarte Fälle*** Landkreis Biberach: Lohnkostenzuschüsse werden nicht differenziert, sondern im Rahmen des Persönlichen Budgets erfasst

* aktualisiert am 31.05.2017

3 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Zahl der WfbM-Beschäftigten gegenüber Vorjahr erstmals gesunken

Am 31.12.2015 erhielten in Baden-Württemberg 27.800 Personen Leistungen der Eingliede-

rungshilfe für den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dies waren rund 150

weniger als im Vorjahr.

Der leichte Rückgang um 0,6 % stimmt überein mit den Daten der Agentur für Arbeit: Nach

diesen war im Jahr 2014 erstmals die jahresdurchschnittliche Zahl der Personen im Ein-

gangsverfahren und Berufsbildungsbereich um 150 niedriger als im Vorjahr. Ob die Entwick-

lung bei den WfbM-Leistungen sich im nächsten Jahr fortsetzt, wird sorgfältig zu beobachten

sein. Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten waren nach den

Angaben der Agentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2015 wieder 75 Personen mehr ge-

meldet als im Jahr 2014.

Page 31: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

31

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Weniger Beschäftigte in Werkstätten als im Bundesdurchschnitt

Die Leistungsdichte in Baden-Württemberg liegt mit 4,1 Personen pro 1.000 Einwohner zwi-

schen 18 und 65 Jahren weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (5,3).12 Auch die

Zuwachsraten der letzten drei Jahre sind unterdurchschnittlich. Dies deutet darauf hin, dass

die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung alternativer Ausbildungs- und Beschäftigungsmög-

lichkeiten Wirkung zeigen. Auch die relativ günstige Arbeitsmarktsituation in Baden-

Württemberg dürfte eine Rolle spielen (vergleiche die folgende Grafiken 22 und 23).13

Grafik 22: Leistungsempfänger in WfbM pro 1.000 Einwohner zwischen 18 und 65 Jahren

nach Bundesländern / überörtlichem Träger: 2005 - 2014 (zum Stichtag 31.12.)

3,5

5,4

3,6

4,1

4,1

4,6

2,9

5,2

4,7

4,6 4,7

4,4

5,7

5,5

7,0

5,2

6,3

5,2

6,5

8,2

6,3

7,8

6,9

5,3

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

BE HB HH BW MFR NDB OBB OFR OPF SCHW UFR HE NI LVR LWL RP SH SL BB MV SN ST TH gewMW

Leis

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pro

1.0

00

EW

Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen pro 1000. Einwohner/innen (18 bis unter 65 Jahre) am 31.12.

2005 2008 2011 2014 gewMW 2014

Keza C.2.1© 2015 BAGüS/con_sens

BY NRW Grafik: BAGüS/con_sens 2016: Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2014. Der Bericht 2015 ist noch nicht veröffentlicht.

12

Zu berücksichtigen sind die sehr unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern. So besuchen zum Beispiel in Nordrhein-

Westfalen auch Menschen mit einer sehr schweren Behinderung Werkstätten (oder alternativ eine heiminterne Tagesstruk-

tur), separate Förder- und Betreuungsgruppen werden nicht vorgehalten. 13

BAGüS / con_sens, Münster, Hamburg 2016: Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2014.

Page 32: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

32

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 23: Vergleich Unterbeschäftigungsquote – Dichte WfbM-Leistungen 2014

Grafik: BAGüS/con_sens 2016: Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2014. Der Bericht 2015 ist noch nicht veröffentlicht.

Weiterhin geringe Übergangsquoten aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeits-

markt

Die Übergangsquote aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt lag in Baden-

Württemberg nach internen Auswertungen der Agentur für Arbeit 2015 weiterhin bei unter

0,5 %. Gezählt wurden 2015 insgesamt 144 Übergänge: davon 51 aus dem Berufsbildungs-

bereich und 93 aus dem Arbeitsbereich.

Innerhalb Baden-Württembergs ist die Entwicklungsdynamik der WfbM-Leistungen auf

Kreisebene unterschiedlich: Erstmals ging in der Mehrheit der Stadt- und Landkreise (26

Kreise) die absolute Zahl der Leistungsempfänger gegenüber dem Vorjahr zurück oder blieb

konstant (vergleiche auch Grafik C 5 in Kapitel 2, Kreisvergleich).

Die regionale Verteilung der Kreise mit über- beziehungsweise unterdurchschnittlichen Leis-

tungsdichten und die Spanne blieben in den letzten Jahren relativ stabil. In den Stadtkreisen

ist die Leistungsdichte im Durchschnitt etwas geringer als in den Landkreisen.

Page 33: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

33

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 24: Zahl der Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) pro

1.000 Einwohner zwischen 18 und 65 Jahren am 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

BiberachSigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald

Hohenlohekreis

6,14

5,17

3,57

5,754,40

3,78

3,19

4,68

5,14

2,94

2,76

3,98

3,59 3,75

4,82

5,23 2,93

4,42

5,02

5,475,77

4,53

4,67

4,83

5,02

5,42

3,32

4,94

3,05

3,94

4,293,72

3,27

4,144,82

3,07

4,47

3,90

3,34

2,47

4,064,86

4,96

4,13

unter 3,5 (10)3,5 bis unter 4,1 (9)4,1 bis unter 4,5 (6)4,5 bis unter 5,1 (11)

5,1 und mehr (8)

Leistungsempfänger pro 1.000 Ew zwischen 18 u. 65 J.

4,11 B.-W. 3,58 Stadtkreise4,23 Landkreise

Durchschnitt

N WfbMB.-W. = 27.797

26,3 % der WfbM-Beschäftigten (Arbeitsbereich) haben eine seelische Behinderung

Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung machten zwar auch im

Jahr 2015 immer noch knapp drei Viertel aller Werkstatt-Beschäftigten aus. Die Zuwächse

waren aber in den vergangenen Jahren bei den Beschäftigten mit einer seelischen Behinde-

rung sehr viel höher. Dies hat zu einem stetig steigenden Anteil der Leistungsempfänger mit

einer seelischen Behinderung an allen WfbM-Leistungen geführt. Dieser Trend setzte sich

auch 2015 fort.

Page 34: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 25: Anteil der WfbM-Beschäftigten mit einer seelischen Behinderung an der Gesamt-

heit der WfbM-Beschäftigten in Prozent: 2005-2015 (jeweils zum Stichtag 31.12.)

Zahl der über 50-jährigen Beschäftigten erhöhte sich seit 2008 um 57 %

Weiter zugenommen hat auch die Zahl der älteren WfbM-Beschäftigten: Ende 2015 waren

knapp 9.600 Personen und somit rund ein Drittel aller im Arbeitsbereich der Werkstätten Be-

schäftigten 50 Jahre und älter. Im Jahr 2008, als das Alter der WfbM-Beschäftigten erstmals

erhoben wurde, waren es 6.100 und somit knapp ein Viertel aller Beschäftigten. Dies bedeu-

tet eine Zunahme der Zahl der über 50-Jährigen um 57 % innerhalb von sieben Jahren.

Anstieg der Bruttoausgaben um 3,7 % auf 387,5 Millionen Euro

Der Bruttoaufwand für die Leistungen in Werkstätten (Vergütungen, Sozialversicherungsbei-

träge und Arbeitsförderungsgeld) erhöhte sich zwischen 2014 und 2015 um fast 14 Millionen

(3,7 %) auf insgesamt rund 387,5 Millionen Euro. Der Anstieg des Gesamtaufwands ist ver-

gleichbar mit den Vorjahren. Er geht ausschließlich auf höhere Fallkosten zurück. Durch-

schnittlich gaben die Kreise pro Leistungsempfänger monatlich rund 1.160 Euro aus (ohne

Fahrtkosten).

Hinzu kommen Fahrtkosten in Höhe von durchschnittlich rund 110 Euro pro Leistungsemp-

fänger und Monat.14 Der Aufwand für Fahrtkosten ist in den Flächenkreisen höher als in den

Stadtkreisen.

14

Die Fahrtkosten für WfbM und FuB werden in der Regel auf die gleiche Kostenstelle gebucht. Insgesamt meldeten die Stadt- und Landkreise einen Aufwand von 48,4 Mio Euro – rund 5,5 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Die durchschnittlichen Fahrtkos-ten WfbM wurden ermittelt, indem der Gesamtaufwand für Fahrtkosten durch die Gesamtzahl der Leistungsempfänger in WfbM und Fördergruppen dividiert wurde.

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35

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 26: Jährliche Veränderung des Bruttoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Prozent: 2009-2015

Einen Gesamtüberblick über die Leistungen für Arbeit und Beschäftigung in Werkstätten und

im Rahmen ergänzender Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe liefert die Grafik C14

(2. Kapitel, Kreisvergleich).

4 Leistungen in Fördergruppen und in der Tages-/Seniorenbetreuung

Gesamtzahl der Tagesstruktur-Leistungen außerhalb von Werkstätten um 3,8 % ge-

stiegen

Insgesamt erhielten am 31.12.2015 in Baden-Württemberg fast 13.100 erwachsene Men-

schen mit einer Behinderung eine Tagesstruktur-Leistung des Rahmenvertrages außerhalb

einer Werkstatt. Dies waren fast 500 Personen (3,8 %) mehr als im Vorjahr:

Rund 6.760 Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung

besuchten eine Förder- und Betreuungsgruppe (Leistungstyp I.4.5a); dies waren 230

(3,5 %) mehr als im Vorjahr.

Rund 2.360 Personen besuchten eine Fördergruppe für Menschen mit einer seeli-

schen Behinderung (Leistungstyp I.4.5b); dies waren rund 210 (10 %) mehr als im Vor-

jahr. Der vergleichsweise hohe Zuwachs auch gegenüber den Vorjahren geht mit einem

Rückgang der Zahl der Leistungen für (jüngere) Menschen mit einer seelischen Behinde-

rung im Leistungstyp I.4.6 einher (siehe auch die Erläuterungen im nächsten Spiegel-

strich).

Rund 3.970 Personen besuchten eine Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstyp I.4.6);

dies waren 35 (0,9 %) mehr als im Vorjahr. Von den Personen in einer Tages-

/Seniorenbetreuung hatten 1.360 (rund ein Drittel) eine seelische Behinderung.

Der Anstieg der Fallzahlen in der Tages-/Seniorenbetreuung fiel 2015 sehr viel geringer aus

als in den Vorjahren. Dies liegt vor allem an einem deutlichen Rückgang der Leistungen für

Menschen mit einer seelischen Behinderung (- 100). Bei den Leistungen für Menschen mit

einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung gab es nochmals einen deutlichen Zu-

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36

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

wachs um mehr als 130 Personen. Die gegenläufige Entwicklung ist vermutlich das Ergebnis

einer Umstellung des Leistungstyps einzelner Angebote der Tagesstrukturierung für jüngere

Menschen mit einer seelischen Behinderung (vom LT I.4.6 zum LT I.4.5b).

Zwischen den Stadt- und Landkreise gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Ta-

gesstruktur-Leistungen außerhalb von Werkstätten. Diese sind zum Teil auf unterschiedliche

Konzepte und Abgrenzungen zu anderen Leistungstypen zurückzuführen. Insbesondere die

Abgrenzung zwischen den Leistungstypen I.4.5b (Tagesstrukturierung und Förderung für

psychisch behinderte Menschen) und I.6 (tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene

Menschen mit Behinderungen, in der Regel Senioren) ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich

und derzeit teilweise im Umbruch (siehe oben).

Aufwand für Fördergruppen um 7,4 % auf 181 Millionen Euro gestiegen

Der Aufwand für Leistungen in Fördergruppen stieg gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Millio-

nen Euro an. Die Wachstumsrate war damit etwas höher als in den Vorjahren und liegt über

dem Zuwachs der Fallzahlen und dem Zuwachs im Bereich der Werkstätten.

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37

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

9 % der Fördergruppen-Besucher sind 60 Jahre und älter

Von den mehr als 9.100 Besuchern von Fördergruppen waren Ende 2015 rund ein Drittel

(3.050 Personen) mindestens 50 Jahre alt, 840 (9 %) hatten das 60. Lebensjahr bereits

überschritten und werden innerhalb der nächsten fünf Jahre das Rentenalter erreichen.

17 % der Personen in der Tages-/Seniorenbetreuung sind jünger als 50 Jahre

2015 wurde erstmals die Altersstruktur in der Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstyp I.4.6)

erhoben. Demnach sind rund 700 Personen in Baden-Württemberg, die das Angebot nutzen,

jünger als 50 Jahre, 370 Personen sogar jünger als 40 Jahre.

„Klassische“ Altersrentner im Alter ab 65 Jahren sind mit 2.300 Personen (58 %) die größte

Gruppe, dazu kommen rund 400 (10 %) 60- bis unter 65-Jährige.

Die folgende Grafik 27 zeigt, dass die Unterschiede im Hinblick auf die Altersstruktur auf

Kreisebene beträchtlich sind. Dies hängt unter anderem mit unterschiedlichen konzeptionel-

len Ansätzen zusammen.

Grafik 27: Empfänger von Leistungen der Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstyp I.4.6) nach

Altersgruppen in Prozent am Stichtag 31.12.2015

18

19 16

15

16

25

38 3

0

19 1

5 14

19 17

32

31

16 16

7

14

6

11 6

14

29

9

4

11

15 9

11 10

16

8 7

19

34

24

3

9 9

16

9

20 17

14 10 1

0

4

18

11

18

17

21

12

17

13 16

32 2

6

22

23

14

16

17

14

14

8

14

19

7 12

11

10

6

9

5

16

5 9

19

15

14

19

11

4

12

11

4

14

9

7

9

6

8 6

10

7

10

37

8

14 8

11

10

16 13

9

16

11 8

20

6

14

15

6

11

7

8

8

5

13

31

5

12

14

7

14 15

4

10

5

18

10

59 64 65

75

58

58

34

46 50

37

61

54 6

0

26 3

3

45 48

70

53

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60

72 73

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5

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77

72 8

0

55 56

79

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65

65

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62

75

59

58

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10%

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40%

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70%

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100%

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38

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

5 Integrationshilfen im Elementarbereich

Zahl der Integrationshilfen nach SGB XII gegenüber Vorjahr um 5 Prozent gestiegen

Am 31.12.2015 erhielten mehr als 5.900 Kinder vom Sozialhilfeträger eine Leistung der Ein-

gliederungshilfe für den Besuch einer vorschulischen Bildungseinrichtung: davon rund 3.750

Kinder eine ambulante Integrationshilfe, 2.150 eine Leistung für den Besuch eines privaten

Schulkindergartens und knapp 10 Kinder ein persönliches Budget.15

Die Zahl der Kinder mit Integrationshilfen in Kitas ist gegenüber dem Vorjahr um rund 170

(knapp 5 %) gestiegen, die Zahl der Kinder mit Leistungen für den Besuch eines Schulkin-

dergartens stagnierte.

Grafik 28: Entwicklung der Sozialhilfe-Leistungen nach SGB XII für Kinder und Jugendliche in

allgemeinen Kitas und Schulkindergärten in Baden-Württemberg: 2007-2015

2.210

2.517

2.956

3.2763.422 3.506 3.531 3.578

3.744

2.245 2.278 2.268 2.227 2.233 2.268 2.2732.154 2.158

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Ambulante IntegrationKiga/Tagesbetreuung

Schulkindergarten

© KVJS

Nicht berücksichtigt sind Integrationshilfen für Kinder mit einer seelischen Behinderung nach SGB VIII, die von den Jugendhilfe-

trägern gewährt werden, und Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets, die nicht eindeutig zuordenbar waren.

15

Mindestens 48 Kinder erhielten ambulante Integrationshilfen nicht in einer allgemeinen Kita, sondern für den Besuch eines

wohnortnahen Schulkindergartens.

Page 39: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

39

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Anstieg des Aufwands für Integrationshilfen in Kitas um 5 Prozent

Die Sozialhilfeträger gaben im Jahr 2015 rund 30,6 Millionen Euro16 für Integrationshilfen in

Kitas und damit 1,5 Millionen (5 %) mehr als im Vorjahr aus. Daraus ergibt sich ein durch-

schnittlicher Aufwand pro Leistungsempfänger in Höhe von rund 8.200 Euro pro Jahr bezie-

hungsweise 680 Euro pro Monat. Dieser Wert liegt nur geringfügig über dem des Vorjahres.

Die Aufwendungen in Bezug auf die Gesamtzahl der bis 6-jährigen Bevölkerung lagen im

Durchschnitt bei 48 Euro – mit erheblichen Unterschieden zwischen den Kreisen (von 15 bis

105 Euro (vergleiche Grafik C 20 im Kapitel 2 Kreisvergleich).

Zusätzlich knapp 700 Integrationshilfen nach SGB VIII

Die nach den Sozialgesetzbüchern vorgesehene Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Sozi-

al- und Jugendamt je nach Art der Behinderung ist bei kleinen Kindern oft schwierig.17 Des-

halb werden in einigen Kreisen Integrationshilfen für Vorschulkinder mit einer seelischen Be-

hinderung ebenfalls von den Sozialämtern bearbeitet. Ende 2015 betraf dies insgesamt 209

Kinder mit einer seelischen Behinderung in neun Stadt- und Landkreisen. Sie sind in den

obigen Zahlen enthalten.

Infolge der unterschiedlichen Praxen in den Kreisen ist der Kreisvergleich aussagekräftiger,

wenn die Leistungen nach SGB XII und SGB VIII insgesamt betrachtet werden. Insgesamt

erhielten Ende 2015 somit 4.435 Kinder eine Integrationshilfe nach SGB XII oder VIII – rund

300 mehr als im Vorjahr.

Sehr unterschiedliche Leistungsdichten in den Kreisen

Die Unterschiede zwischen den Stadt- und Landkreisen sind weiterhin beträchtlich. Dies be-

trifft zum einen die Leistungsdichte (durchschnittlich höhere Werte in den Stadtkreisen) und

die Zusammensetzung der Leistungsempfänger nach der Art der Behinderung (vergleiche

Grafik C 20 im Kapitel 2, Kreisvergleich)

Zum anderen unterscheidet sich auch die Entwicklungsdynamik auf Kreisebene. Kreise mit

steigenden und rückläufigen Leistungszahlen halten sich nahezu die Waage (vergleiche Gra-

fik C 18 im Kapitel 2, Kreisvergleich). Dementsprechend entwickelt sich auch der Aufwand in

den Kreisen sehr unterschiedlich (vergleiche Grafik C 19 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

6 Eingliederungshilfen zu einer angemessenen Schulbildung

6.1 Leistungsformen und gesetzliche Grundlagen

Schüler mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung erhalten unter

bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfen zu einer angemessenen Schulbildung

nach § 54 Abs. 1 SGB XII:

16

Gesamtaufwand für Baden-Württemberg wurde hochgerechnet, da zwei Kreise keine Angaben machen konnten. 17

Die Sozialämter sind zuständige Leistungsträger für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung,

die Jugendämter nach § 35a SGB VIII für Kinder mit einer ausschließlich seelischen Behinderung.

Page 40: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

40

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

als teilstationäre oder stationäre Hilfe (Leistungstypen I.3 und I.4.2) beim Besuch ei-

nes Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ)18 oder

als Integrationshilfe in einer allgemeinen Schule, wenn ein behinderungsbedingter

zusätzlicher Bedarf besteht. Integrationshilfen in allgemeinen Schulen werden meist für

eine individuelle Schulbegleitung durch eine schulfremde Person gewährt.

Ausnahmsweise kommen Integrationshilfen in Form einer Schulbegleitung auch für

Schüler in SBBZ in Betracht.

Schüler mit einer seelischen Behinderung können ebenfalls Eingliederungshilfen für eine

Schulbegleitung erhalten. Zuständiger Leistungsträger sind die Jugendämter auf der Grund-

lage von § 35a SGB VIII. Die Leistungen werden jährlich vom Landesjugendamt bei den ört-

lichen Trägern erhoben und im Rahmen der Berichterstattung des Landesjugendamts beim

KVJS veröffentlicht. Um einen Gesamtüberblick über die Integrationshilfen im schulischen

Bereich zu ermöglichen, werden die Daten der Jugendhilfe in der Berichterstattung zu den

Eingliederungshilfen nach SGB XII nachrichtlich mit aufgeführt.

Inklusive Beschulung – gesetzliche Neuregelungen ab 2015

Das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention und die Änderungen des baden-

württembergischen Schulgesetzes im Jahr 2015 haben dazu geführt, dass immer mehr Kin-

der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf inklusiv beschult wer-

den. Dies hatte Auswirkungen auf die Zahl schulischer Integrationshilfen und führte dazu,

dass diese Hilfen derzeit besonders im Fokus stehen.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

Aufhebung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule und Umwandlung der Sonder-

schulen in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Kinder mit Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot können diesen ent-

weder in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer

allgemeinen Schule einlösen. Dies setzt die Möglichkeit zu einem bildungszieldifferenten

Unterricht an allgemeinen Schulen voraus, da ein Teil der Schüler mit Behinderung das

Bildungsziel der besuchten Schulart nicht erreichen kann.

Die SBBZ haben eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion für die allgemeinen Schu-

len.

Eltern haben ein qualifiziertes Wahlrecht. Diesem geht ein Beratungsprozess voraus (Be-

ratung der Eltern, Bildungswegekonferenz unter Beteiligung auch kommunaler Leistungs-

träger.

Inklusive Bildungsangebote sollen möglichst gruppenbezogen eingerichtet werden. Die

Bildung von Schwerpunktschulen für Kinder mit Behinderung ist jedoch nicht vorgesehen.

18

Tagesstrukturierende Leistungen nach dem Leistungstyp I.4.2 werden in der Regel nur beim Besuch von SBBZ in privater

Trägerschaft gewährt. In öffentlichen SBBZ für den nicht durch das Schulgesetz abgedeckten Leistungsbereich gewährt. In

öffentlichen SBBZ werden die notwendigen Hilfen vom öffentlichen Schulträger (in der Regel Stadt- oder Landkreis) über an-

dere Haushaltsstellen finanziert.

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41

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Die Prozess-Steuerung erfolgt über die staatlichen Schulämter durch Bildungswege- und

Berufswegekonferenzen unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten und weiterer tan-

gierter Stellen (insbesondere auch der Träger der Sozial- und Jugendhilfe).

Die abschließende Entscheidung über den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bil-

dungsangebot und den Bildungsort trifft das Schulamt – möglichst im Einvernehmen mit

den Erziehungsberechtigten und den weiteren Beteiligten.

Durch das Gesetz zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusi-

on haben öffentliche Schulträger sowie die Träger der Sozial- und Jugendhilfe Anspruch

auf einen pauschalisierten Ausgleich von Schulträgerkosten und von Kosten für Einglie-

derungshilfen nach §§ 53 und 54 Absatz 1 SGB XII sowie § 35a SGB VIII. Außerdem

können Schulträger auf Antrag notwendige bauliche Aufwendungen erstattet bekommen.

Ausgleichszahlungen und Aufwanderstattung sind gedeckelt und steigen jährlich bis zum

Schuljahr 2018/19.

Die Ausgleichszahlungen sollen nach dem Willen des Landes lediglich den zusätzlichen

Aufwand für Inklusions-Schüler an öffentlichen allgemeinen Schulen mit sonderpädago-

gischem Bildungsanspruch abdecken. Für die Berechnung der Prokopf-Pauschale und

die Verteilung auf die Stadt- und Landkreise werden dagegen auch solche Schüler be-

rücksichtigt, die zwar Integrationshilfen erhalten, aber keinen Anspruch auf ein sonder-

pädagogisches Bildungsangebot haben.

6.2 Gesamtzahl der Schüler mit Eingliederungshilfen nach SGB XII

Ende 2015 erhielten mehr Schüler Eingliederungshilfen nach SGB XII als im Vorjahr. Dies

liegt an der wachsenden Zahl der Integrationshilfen (Anstieg um 255 Leistungen oder 18,3 %

auf rund 1.650). Die Zahl der Schüler in SBBZ mit teilstationären und stationären Eingliede-

rungshilfen blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant.

Grafik 29: Entwicklung der Integrationshilfen nach SGB XII* und der (teil)stationären Leistun-

gen für Schüler in SBBZ in Baden-Württemberg: 2007-2015

6.602 6.825 7.010 6.967 6.955 6.782 6.759 6.746 6.756

504 528 719 801 920 1.176 1.293 1.394 1.649

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

SBBZ (teilstationär/stationär)(Leistungstypen I.3; I.4.2)

Integrationshilfe SGB XII

© KVJS *einschließlich Integrationshilfen für eine Schulbegleitung in einem SBBZ; ohne Schulbegleitungen nach SGB VIII

Page 42: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

42

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

6.3 Integrationshilfen in Schulen

Gesamtüberblick: Leistungen in Baden-Württemberg (SGB XII und SGB VIII)

Nicht nur im Bereich des SGB XII, sondern auch im Bereich des SGB VIII wurden 2015 mehr

Leistungen für eine Schulbegleitung gewährt.

Insgesamt erhielten Ende 2015 knapp 3.400 Schüler eine entsprechende Leistung nach

SGB XII oder SGB VIII.19 Dies waren rund 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe für die ambulante Integration (Schulbegleitung) in Ba-den-Württemberg (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen)

2013 2014 2015 absolut in %

SGB XII 1.293 1.394 1.649 255 18,3%

§ 35a SGB VIII 1.323 1.490 1.723 233 15,6%

insgesamt 2.616 2.884 3.372 488 16,9%

Veränderung

2014-2015

Anzahl Schulbegleitungen zum

Stichtag 31.12.

Die Zahl der Schulbegleitungen nach SGB XII und SGB VIII ist auf Landesebene nahezu

gleich hoch. Je nach Kreis ist das Verhältnis zwischen SGB VIII- und SGB XII-Leistungen

jedoch sehr unterschiedlich (vergleiche Grafik C 24 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

Aufwand für Integrationshilfen nach SGB XII

Differenzierte Daten zum Aufwand liegen nur für die Integrationshilfen nach dem SGB XII

vor.

Im Jahr 2015 gaben die Stadt- und Landkreise insgesamt knapp 20 Millionen Euro für Integ-

rationshilfen nach dem SGB XII aus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg

um rund 3,1 Millionen (18,8). Im Vergleich zu 2013 erhöhte sich der Aufwand um insgesamt

57 Prozent.

Aufwandsentwicklung für schulische Integrationshilfen nach SGB XII: 2013 - 2015

absolut in Prozent

12.595.622 16.813.249 19.809.019 2.995.770 17,82%

Jährlicher Aufwand für

schulische Integrationshilfen

nach SGB XII

2014 20152013

Veränderung

2014-2015

Im Mittel gaben die Kreise rund 12.000 Euro pro Leistungsempfänger aus.

19

Daten zu den Leistungen nach SGB VIII aus der Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes bei den Jugendhilfeträgern der

Stadt- und Landkreise im Rahmen der jährlichen Berichterstattung.

Page 43: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

43

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Laut Gesetz zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

erhalten die Stadt- und Landkreise in jedem Schuljahr vom Land pauschalisierte finanzielle

Ausgleichszahlungen für Eingliederungshilfe-Aufwendungen (vergleiche auch Abschnitt 3.1,

S. 41). Der vom Land zur Verfügung gestellte Betrag belief sich im Schuljahr 2015/16 auf

insgesamt 6,4 Millionen Euro. Bezogen auf die von den Kreisen gemeldete Gesamtzahl der

Leistungen zum Stichtag 21. Oktober 2015 ergab sich ein pauschalisierter Ausgleichsbetrag

in Höhe von 6.458 Euro pro Schüler.

Zu berücksichtigen ist, dass sich der Aufwand im Rahmen der KVJS-Berichterstattung auf

alle schulischen Integrationshilfen nach SGB XII im Kalenderjahr 2015 bezieht. Die Aus-

gleichszahlungen des Landes sollen dagegen lediglich Mehraufwendungen für Schüler mit

Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in allgemeinen öffentlichen Schu-

len abdecken.

Schüler mit Integrationshilfen nach SGB XII nach Art der Behinderung

Vor der Schulgesetzänderung erhielten im Bereich des SGB XII nahezu ausschließlich Schü-

ler mit einer körperlichen Behinderung (einschließlich Sinnesbehinderung) eine schulische

Integrationshilfe. Mit der Einführung des bildungszieldifferenten Unterrichts hat sich dieses

Bild geändert. Um die Veränderungen abbilden zu können, wurde 2015 erstmals erhoben,

aufgrund welcher Behinderungsform eine Integrationshilfe nach SGB XII gewährt wird. 41

von 44 Stadt- und Landkreisen konnten differenzierte Daten liefern. Auf Basis dieser Kreise

ergibt sich ein Anteil von Schülern mit einer geistigen Behinderung an allen Empfängern von

Integrationshilfen von 40 Prozent. Die Anteile variieren auf Kreisebene zwischen null und

hundert Prozent. Unterschiede sind teilweise auf die sehr unterschiedlichen Schulstrukturen

vor Ort zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass bei der erstmaligen Erhebung eines

neuen Merkmals keine Vergleichswerte für die Datenplausibilisierung vorliegen. Die kreisbe-

zogenen Daten werden daher erst im Erhebungsjahr 2016 veröffentlicht, wenn auf entspre-

chende Werte zurückgegriffen werden kann.

Entwicklungen in den Stadt- und Landkreisen

Die Stadt- und Landkreise unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Zusammensetzung

der Leistungsempfänger nach der Art der Behinderung. Deutliche Unterschiede gibt es auch

bei weiteren Merkmalen:

Anteil der Leistungsempfänger an der altersgleichen Bevölkerung

Im Durchschnitt erhält einer von 1.000 Einwohnern zwischen 7 und 20 Jahren eine schu-

lische Integrationshilfe. Der niedrigste Wert liegt bei 0,3, der höchste bei 2,9 (siehe auch

die folgende Grafik 30).

Schultypen, an denen Integrationshilfen gewährt werden

40 von 44 Kreisen konnten nach Integrationshilfen in allgemeinen Schulen und Integrati-

onshilfen in SBBZ differenzieren. Diese Kreise gewährten zum Stichtag 31.12.2015 ins-

gesamt 347 von 1.323 Integrationshilfen in SBBZ. Dies entspricht rund einem Viertel aller

Page 44: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

44

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Integrationshilfen. Die Anteile der Leistungen in SBBZ variieren in den Kreisen erheblich

(zwischen null und 60 Prozent. Einen vergleichenden Überblick gibt Grafik C 22 im Kapi-

tel 2, Kreisvergleich.

Entwicklung der Leistungen im Zeitverlauf (vergleiche Grafik C 23 im Kapitel 2, Kreis-

vergleich)

Beim Vergleich von Entwicklungen ist zu beachten, dass die absolute Zahl der Integrati-

onshilfen verhältnismäßig klein ist. Zudem ergeben sich innerhalb eines Kalenderjahres

oft zahlreiche Veränderungen. Die Betrachtung der Leistungsempfänger am Stichtag

31.12. bildet daher die tatsächliche Dynamik im Bereich der schulischen Integrationshil-

fen nur teilweise ab.

Aufwendungen für Integrationshilfen

Die Aufwendungen für schulische Integrationshilfen nach SGB XII unterscheiden sich –

ebenso wie die Fallzahlen – in den Kreisen deutlich. Im Durchschnitt wurden in Baden-

Württemberg 13 Euro pro Einwohner zwischen 7 und 20 Jahren aufgewendet (Vorjahr:

11 Euro). Der Mittelwert für die Stadtkreise liegt bei 24 Euro, der für die Landkreise bei

11. Insgesamt ergibt sich eine Bandbreite zwischen einem und 40 Euro (vergleiche Gra-

fik C 25 im Kapitel 2, Kreisvergleich).

Die großen Unterschiede in den Aufwendungen hängen sowohl mit der unterschiedlichen

Zahl an Leistungsempfängern zusammen als auch mit unterschiedlich hohen durch-

schnittlichen Aufwendungen pro Leistungsempfänger.20

20

Da der Jahresaufwand auf die Zahl der Leistungsempfänger am Stichtag bezogen wird, handelt es sich nicht um „echte“

Durchschnittskosten.

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45

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Grafik 30: Zahl der ambulanten Integrationshilfen in Schulen nach SGB XII pro 1.000 Einwoh-

ner zwischen 7 und 20 Jahren am Stichtag 31.12.2015

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

WaldshutLörrach

SK Karlsruhe

Baden-Baden

Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen

Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach

Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Ulm

Heidenheim

Ostalbkreis

Schwäbisch Hall

LK Heilbronn

SK Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

GöppingenEsslingen

Stuttgart

BöblingenCalw

Enzkreis

Pforzheim

LK Karlsruhe

Rhein-Neckar

Heidelberg

MannheimMain-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald

Hohenlohekreis

0,3

0,9

1,1

1,11,1

1,3

1,1

0,7

0,5

1,1

1,5

1,0

0,6 0,9

0,8

0,7 1,1

0,6

1,8

0,4

0,6

1,0

1,6

0,6

0,5

1,1

0,4

0,3

1,2

2,2

1,11,0

2,9

0,90,7

0,6

0,8

1,4

0,9

0,8

1,80,6

0,8

0,4

unter 0,4 (2)0,4 bis unter 0,7 (11)

0,7 bis unter 1 (11)1 bis unter 1,5 (14)1,5 und mehr (6)

Leistungsempfänger pro 1.000 Ew zwischen 7 und 20 J.

1,08 B.-W. 1,75 Stadtkreise0,95 Landkreise

Durchschnitt

N Schulbegleitungen SGB XII B.-W. = 1.649

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46

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

D Persönliches Budget

Mit der Einführung des Rechtsanspruches ab 01.01.2008 hat sich die Zahl der Persönlichen

Budgets in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2015 kontinuierlich

auf 1.536 erhöht. Die Zuwächse fielen jedoch in den beiden letzten Jahren geringer aus als

in den Vorjahren. Leistungsempfänger mit einem Persönlichen Budget machten daher auch

2015 lediglich 2,3 % aller Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe aus (Vorjahr 2,2 %).

Grafik 31: Anzahl der Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe in Baden-

Württemberg: 2007-2015 (jeweils zum Stichtag 31.12.)

Die Unterschiede zwischen den Kreisen sind beträchtlich und haben sich in den vergange-

nen Jahren eher noch vergrößert (vergleiche Grafiken D 1 und D 2 im Kapitel 2, Kreisver-

gleich).

Auch der Inhalt der Leistungen, die in Form eines Budgets gewährt werden, kann im Einzel-

fall und je nach Kreis sehr unterschiedlich sein. Im Jahr 2015 wurde daher zusätzlich erho-

ben, wie viele der Budgets an Stelle einer (ambulanten) Sachleistung für das Wohnen ge-

währt wurden. Außerdem wurde nach der Zahl der Budgets für ambulante Integrationshilfen

in Kindertageseinrichtungen oder Schulen gefragt.

Aufgrund fehlender automatisierter Abfragemöglichkeiten konnten nicht alle Kreise die zu-

sätzlichen Fragen beantworten. Differenzierte Daten liegen aus 34 Kreisen vor: Demnach

ersetzen mindestens 553 von insgesamt 1.330 Budgets in diesen Kreisen eine Sachleistung

für das Wohnen. Dies entspricht einem Anteil von 42 Prozent. Budgets für Integrationshilfen

spielten demgegenüber nur eine relativ geringe Rolle (insgesamt 30 Nennungen).

Page 47: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

47

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

Die absolute Zahl der Budgets für Wohnleistungen sowie der Anteil der Wohn-Budgets an

allen Budgets sind von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich (vergleiche Grafik 7 auf Seite 10).

Auch die Höhe der Wohn-Budgets und der Unterstützungsbedarf der Budgetnehmer können

im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Einzelne Kreise wiesen explizit darauf hin, dass zahl-

reiche Budgetnehmer einen hohen Unterstützungsbedarf beim Wohnen aufweisen, der ver-

gleichbar ist mit dem Unterstützungsbedarf stationär wohnender Personen.

Page 48: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

48

1 Entwicklungen in

Baden-Württemberg

E Entwicklung der Gesamtbevölkerung Steigende Gesamtbevölkerung und Bevölkerungswachstum in fast allen Stadt- und Landkreisen Die Bevölkerungsentwicklung hat Auswirkungen auf die im Bericht dargestellten Kennzahlen (siehe auch die Anmerkungen im Kapitel 3, Methodik). Um diese sichtbar zu machen, wird die Veränderung der Einwohnerzahlen in Baden-Württemberg zwischen den Jahren 2012 und 2014 im Folgenden knapp beschrieben (vergleiche hierzu Grafik E1 und E2 im Kapitel 2, Kreisvergleich)21.

Basis für die Berechnung der Kennziffern sind jeweils die Einwohnerzahlen des Vorjahres

aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes. Das heißt, die Leis-

tungsdaten für 2015 beziehen sich auf die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2014.

Die Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg erhöhte sich zwischen 2012 und 2014

um rund 148.750 Personen (+1,4 %). Die Bevölkerungsentwicklung beeinflusste

damit die Entwicklung der Leistungs-Kennziffern auf Landesebene stärker als in den Jahren

davor.

Der beobachtete Bevölkerungszuwachs betraf die Stadtkreise stärker als die Landkrei-

se. Dort lebten Ende des Jahres 2012 fast 42.200 Menschen mehr als zwei Jahre zuvor.

Dies entspricht einem Plus von 2,2 Prozent. In den Landkreisen war ein Bevölkerungszu-

wachs um knapp 106.560 Personen (1,2 %) zu verzeichnen.

Zwischen den Stadt- und Landkreisen gibt es jedoch teils deutliche Unterschiede: Dem

höchsten Bevölkerungszuwachs von 2,0 Prozent im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

steht ein Bevölkerungsrückgang von 0,1 Prozent im Neckar-Odenwald-Kreis gegenüber.

Wobei die Tatsache, dass leidglich ein Landkreis rückläufige Bevölkerungszahlen zu ver-

zeichnen hat, bemerkenswert ist. Hier zeigt sich deutlich die Auswirkung der in den letzten

Jahren gestiegenen Zuwanderungsrate in Baden-Württemberg.

Bei den Stadtkreisen ist die Einwohnerzahl in Pforzheim mit einem Plus von 3,5 Prozent am

stärksten angestiegen. Am schwächsten fiel dagegen der Anstieg im Stadtkreis Karlsruhe mit

1,4 Prozent aus.

In den meisten Stadt- und Landkreisen werden hinsichtlich der einwohnerbezogenen Leis-

tungs-Kennziffern die steigenden Fallzahlen also durch ebenfalls steigende Einwohnerzahlen

teilweise ausgeglichen oder zumindest abgeschwächt.

21

Die Kennzahlen im Bericht beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung des Vorjahres (d.h. für den Bericht 2015 auf das Jahr

2014). Da viele Grafiken die Kennzahl-Entwicklung über einen Drei-Jahres-Zeitraum darstellen, wird auch die Entwicklung

der Bevölkerung über drei Jahre abgebildet.

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49

2 Grafiken Kreisvergleich

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Übersicht – Abbildungsverzeichnis

A Gesamtentwicklung

Grafik A 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII insgesamt* pro 1.000 Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015 52

Grafik A 2: Gesamt-Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe nach SGB XII: Jahresaufwand (einschließlich Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen) in Euro pro Ein-wohner am 31.12.2013, 2014 und 2015 53

Grafik A 3: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Behinderungsarten am 31.12.2015 in Prozent 54

Grafik A 4: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Lebensabschnitten am 31.12.2015 in Prozent 54

B Wohnen

Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen am 31.12.2015 in Prozent 55

Grafik B 2: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen Behinderung nach Wohnformen am 31.12.2015 in Prozent 55

Grafik B 3: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behin-derung nach Wohnformen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015 56

Grafik B 4: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung nach Wohnfor-men pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015 56

Grafik B 5: Anteil ambulanter Wohnleistungen an allen Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Erwachsene (Ambulantisierungsquote) am 31.12.2013, 2014 und 2015 in Prozent 57

Grafik B 6: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Woh-nen insgesamt pro 1.000 Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015 einschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-)schulischer Ausbildung und Sonstige 58

Grafik B 7: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stati-onären Wohnen ohne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-) schuli-scher Ausbildung* pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015 59

Grafik B 8: Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer geistigen und/oder körperli-chen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015 60

Grafik B 9: Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer seelischen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015 60

Grafik B 10: Bruttoaufwendungen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner Jahresaufwand 2013, 2014 und 2015 pro Einwohner am Stichtag 31.12. (ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) 61

Grafik B 11: Bruttoausgaben für stationäre Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro Leis-tungsempfänger nach Buchungsvarianten: 2015 62

Grafik B 12: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in vorschulischer und schulischer Aus-bildung im stationären Wohnen in der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro 1.000 Einwohner unter 21 Jahre am 31.12.2013, 2014 und 2015 63

Grafik B 13: Junge Menschen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII nach Art der Unterbringung (Internat, Wohnheim) pro 1.000 Einwohner unter 21 Jahren am 31.12.2015 64

Grafik B 14: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungs-hilfe insgesamt (Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Familien) pro 1.000 Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015 65

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Grafik B 15: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im ambulanten Woh-nen, differenziert nach ambulant betreutem Wohnen (ABW) und begleiteten Wohnen in Familien (BWF) pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015 66

Grafik B 16: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungs- hilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015 67

Grafik B 17: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015 67

Grafik B 18: Bruttoaufwendungen im ambulanten Wohnen (ABW und BWF) in der Eingliede-rungshilfe pro Einwohner (jährlicher Aufwand in den Jahren 2013, 2014 und 2015 pro Einwohner am Stichtag 31.12. ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensun-terhalt) 68

Grafik B 19: Ausgaben im Ambulant betreuten Wohnen (ABW) pro Leistungsempfänger (Jährli-cher Aufwand 2013, 2014 und 2015 pro Leistungsempfänger am Stichtag 31.12.) 69

C Arbeit, Beschäftigung und Bildung

Grafik C 1: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für erwach-sene Personen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Leistungstyp pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015 70

Grafik C 2: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für erwach-sene Personen mit seelischer Behinderung nach Leistungstyp pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015 70

Grafik C 3: Erwachsene Personen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Art der Tagesstruktur in Prozent am 31.12.2015 71

Grafik C 4: Erwachsene Personen mit einer seelischen Behinderung nach Art der Tagesstruktur in Prozent am 31.12.2015 71

Grafik C 5: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) insgesamt pro 1.000 Einwohner im Alter von 18 bis unter 65 Jahren am 31.12. 2013, 2014 und 2015 72

Grafik C 6: Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) pro Einwohner (ohne Fahrtkosten): Jahresaufwand bezogen auf die Gesamtbevöl-kerung am 31.12.2013, 2014 und 2015 in Euro 73

Grafik C 7: Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) pro Leistungsempfänger (ohne Fahrtkosten) Jahresaufwand bezogen auf die Fall-zahlen zum Stand 31.12.2013, 2014 und 2015 in Euro 74

Grafik C 8: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro 1.000 Einwohner im Alter von 18 bis unter 65 Jahren am 31.12.2014 und 2015 75

Grafik C 9: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) mit einer seelischen Behinderung pro 1.000 Einwohner im Alter von 18 bis unter 65 Jahren am 31.12.2014 und 2015 75

Grafik C 10: Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach Altersgruppen in Prozent am 31.12.2015 76

Grafik C 11: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) im Alter ab 50 Jahren am 31.12. 2013, 2014 und 2015 (absolute Zahl) 77

Grafik C 12: Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) am 31.12.2015 nach Wohnform in Prozent 78

Grafik C 13: Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) am 31.12.2015 nach Wohnform in Prozent 78

Grafik C 14: Leistungsempfänger in WfbM und ergänzende Lohnkostenzuschüsse der Eingliede-rungshilfe für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt je 1.000 Einwoh-ner zwischen 18 und 65 Jahren am 31.12.2015 79

Grafik C 15: Leistungsempfänger mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Förder- und Betreuungsbereich (LT I.4.5.a) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Se-nioren (LT I.4.6) pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015 80

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Grafik C 16: Leistungsempfänger mit seelischer Behinderung in Angeboten zur Tagesstruktur und Förderung (LT I.4.5.b ) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Senio-ren (LT I.4.6) pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015 80

Grafik C 17: Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen und Angeboten der Tagesstrukturie-rung und Förderung für psychisch behinderte Menschen (LT I.4.5.a und b) nach Al-tersgruppen in Prozent am 31.12.2015 81

Grafik C 18: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperli-chen Behinderung mit teilstationären Leistungen beim Besuch eines privaten Schul-kindergartens oder einer privaten Sonderschule pro 1.000 Einwohner unter 21 Jah-ren am 31.12.2014 und 2015 (ohne ambulante Integrationshilfen) 81

Grafik C 19: Zahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich (pro 1.000 Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2014 und 2015) 82

Grafik C 20: Aufwand für ambulante Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich (Jah-resaufwand in Euro pro Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2014 und 2015) 82

Grafik C 21: Gesamtzahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII und §35a SGB VIII im Elementarbereich pro 1.000 Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2015 nach Art der Behinderung (einschließlich der Leistungen der Jugendämter) 83

Grafik C 22: Zahl der schulischen Integrationshilfen nach SGB XII nach Bildungsort pro 1.000 Einwohner von 7–20 Jahren am 31.12.2015 (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen) 83

Grafik C 23: Zahl der ambulanten Integrationshilfen in Schulen nach SGB XII pro 1.000 Einwoh-ner von 7–20 Jahre am 31.12.2013, 2014 und 2015 84

Grafik C 24: Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe für die ambulante Integration in Schulen (Schulbegleitung) nach SGB XII und § 35a SGB VIII (ohne teilstationäre oder statio-näre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen) pro 1.000 Einwohner von 7– 20 Jahren am 31.12.2015 85

Grafik C 25: Aufwand der Sozialhilfe für Schulbegleitungen nach SGB XII (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen) pro Einwohner von 7–20 Jah-ren am 31.12.2014 und am 31.12.2015 in Euro 85

D Persönliches Budget

Grafik D 1: Persönliche Budgets in der Eingliederungshilfe: 2014 und 2015 (jeweils am Stichtag 31.12.) – absolute Zahlen 86

Grafik D 2: Anteil der Personen mit persönlichem Budget an allen Leistungsempfängern in der Eingliederungshilfe am Stichtag 31.12.2015 86

E Entwicklung der Gesamtbevölkerung 2012 – 2014

Grafik E 1: Entwicklung der Gesamtbevölkerung in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2012 – 2014 (jeweils Stichtag 31.12.) absolut 87

Grafik E 2: Entwicklung der Gesamtbevölkerung in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2012 – 2014 (jeweils Stichtag 31.12.) in Prozent 87

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Grafik A 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII insgesamt* pro 1.000

Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015

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Grafik A 2: Gesamt-Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe nach SGB XII: Jahresaufwand

(einschließlich Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen) in Euro pro Einwohner

am 31.12.2013, 2014 und 2015

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Grafik A 3: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Behinderungsarten

am 31.12.2015 in Prozent

Grafik A 4: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Lebensabschnitten

am 31.12.2015 in Prozent

Page 55: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer geistigen

und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen am 31.12.2015 in Prozent

Grafik B 2: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen

Behinderung nach Wohnformen am 31.12.2015 in Prozent

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Grafik B 3: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behin-

derung nach Wohnformen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015

Grafik B 4: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung nach Wohn-

formen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015

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Grafik B 5: Anteil ambulanter Wohnleistungen an allen Wohnleistungen der Eingliederungs-

hilfe nach SGB XII für Erwachsene (Ambulantisierungsquote) am 31.12.2013, 2014

und 2015 in Prozent

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Grafik B 6: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Woh-

nen insgesamt pro 1.000 Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015 einschließlich Kin-

der, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-)schulischer Ausbildung und Sonstige

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Grafik B 7: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stati-

onären Wohnen ohne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-) schuli-

scher Ausbildung* pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015

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Grafik B 8: Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer geistigen und/oder körperli-

chen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015

Grafik B 9: Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer seelischen Behinderung pro

1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015

Page 61: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 10:Bruttoaufwendungen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

pro Einwohner Jahresaufwand 2013, 2014 und 2015 pro Einwohner am Stichtag 31.12.

(ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)

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Grafik B 11: Bruttoausgaben für stationäre Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro Leis-

tungsempfänger nach Buchungsvarianten: 2015

Page 63: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 12: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in vorschulischer und schulischer

Ausbildung im stationären Wohnen in der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro

1.000 Einwohner unter 21 Jahre am 31.12.2013, 2014 und 2015

Page 64: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 13: Junge Menschen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

nach Art der Unterbringung (Internat, Wohnheim) pro 1.000 Einwohner unter 21

Jahren am 31.12.2015

Page 65: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 14: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungs-

hilfe insgesamt (Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Familien)

pro 1.000 Einwohner am 31.12.2013, 2014 und 2015

Page 66: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 15: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im ambulanten Woh-

nen, differenziert nach ambulant betreutem Wohnen (ABW) und begleiteten Woh-

nen in Familien (BWF) pro 1.000 Einwohner am 31.12.2015

Page 67: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

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2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 16: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungs-

hilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro 1.000 Einwohner

am 31.12.2014 und 2015

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2014 2015

© KVJS; N (B.-W.) 2015 = 4.997

Grafik B 17: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshil-

fe mit einer seelischen Behinderung pro 1.000 Einwohner am 31.12.2014 und 2015

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68

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 18: Bruttoaufwendungen im ambulanten Wohnen (ABW und BWF) in der Eingliede-

rungshilfe pro Einwohner (jährlicher Aufwand in den Jahren 2013, 2014 und 2015

pro Einwohner am Stichtag 31.12. ohne Grundsicherung und Hilfe zum

Lebensunterhalt)

19

9

9

9

10

14

20

8

13

17

7

14

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Heilbronn, Land

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Baden-Baden

Karlsruhe, Stadt

Karlsruhe, Land

Rastatt

Heidelberg

Mannheim

Neckar-Odenwald-K.

Rhein-Neckar-K.

Pforzheim

Calw

Enzkreis

Freudenstadt

Freiburg

Breisg.-Hochschw.

Emmendingen

Ortenaukreis

Rottweil

Schwarzw.-Baar-K.

Tuttlingen

Konstanz

Lörrach

Waldshut

Reutlingen

Tübingen

Zollernalbkreis

Ulm

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Biberach

Bodenseekreis

Ravensburg

Sigmaringen

B.-W.

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69

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik B 19: Ausgaben im Ambulant betreuten Wohnen (ABW) pro Leistungsempfänger (Jährli-

cher Aufwand 2013, 2014 und 2015 pro Leistungsempfänger am Stichtag 31.12.)

Page 70: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

70

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 1: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für er-

wachsene Personen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Leis-

tungstyp pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015

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LT 4.4 LT 4.5a LT 4.6©KVJS

Grafik C 2: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für er-

wachsene Personen mit seelischer Behinderung nach Leistungstyp pro 1.000 Ein-

wohner ab 18 Jahren am 31.12.2015 0

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LT 4.4 LT 4.5b LT 4.6©KVJS©KVJS

Page 71: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

71

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 3: Erwachsene Personen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach

Art der Tagesstruktur in Prozent am 31.12.2015

Grafik C 4: Erwachsene Personen mit einer seelischen Behinderung nach Art der Tagesstruk-

tur in Prozent am 31.12.2015

Page 72: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

72

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 5: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) insgesamt

pro 1.000 Einwohner im Alter von 18 bis unter 65 Jahren am 31.12. 2013, 2014 und

2015

Page 73: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

73

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 6: Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4)

pro Einwohner (ohne Fahrtkosten): Jahresaufwand bezogen auf die Gesamtbevöl-

kerung am 31.12.2013, 2014 und 2015 in Euro

Page 74: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

74

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 7: Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4)

pro Leistungsempfänger (ohne Fahrtkosten) Jahresaufwand bezogen auf die Fall-

zahlen zum Stand 31.12.2013, 2014 und 2015 in Euro

Page 75: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

75

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 8: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) mit einer

geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro 1.000 Einwohner im Alter von 18

bis unter 65 Jahren am 31.12.2014 und 2015

Grafik C 9: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) mit einer

seelischen Behinderung pro 1.000 Einwohner im Alter von 18 bis unter 65 Jahren

am 31.12.2014 und 2015

Page 76: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

76

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 10: Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

nach Altersgruppen in Prozent am 31.12.2015

Page 77: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

77

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 11: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) im Alter ab

50 Jahren am 31.12. 2013, 2014 und 2015 (absolute Zahl)

Page 78: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

78

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 12: Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung in

Werkstätten für behinderte Menschen (LT I.4.4) am 31.12.2015 nach Wohnform

in Prozent

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stationär ambulant privat

© KVJS

Grafik C 13: Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung in Werkstätten für behin-

derte Menschen (LT I.4.4) am 31.12.2015 nach Wohnform in Prozent

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79

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 14: Leistungsempfänger in WfbM und ergänzende Lohnkostenzuschüsse der Einglie-

derungshilfe für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt je 1.000 Ein-

wohner zwischen 18 und 65 Jahren am 31.12.2015

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80

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 15: Leistungsempfänger mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Förder-

und Betreuungsbereich (LT I.4.5.a) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und

Senioren (LT I.4.6) pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015

Grafik C 16: Leistungsempfänger mit seelischer Behinderung in Angeboten zur Tagesstruktur

und Förderung (LT I.4.5.b ) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Senio-

ren (LT I.4.6) pro 1.000 Einwohner ab 18 Jahren am 31.12.2015

Page 81: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

81

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 17: Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen und Angeboten der Tagesstruktu-

rierung und Förderung für psychisch behinderte Menschen (LT I.4.5.a und b) nach

Altersgruppen in Prozent am 31.12.2015

Grafik C 18: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperli-

chen Behinderung mit teilstationären Leistungen beim Besuch eines privaten

Schulkindergartens oder einer privaten Sonderschule pro 1.000 Einwohner unter

21 Jahren am 31.12.2014 und 2015 (ohne ambulante Integrationshilfen)

Page 82: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

82

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 19: Zahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich (pro

1.000 Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2014 und 2015)

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2014 2015

© KVJS; N (B.-W.) 2015 =

* inklusive Integrationshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung, die von den Sozialämtern bewilligt und gemeldet wurden** einschließlich individueller Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder in Inklusionsgruppen

3.744

Grafik C 20: Aufwand für ambulante Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich (Jah-

resaufwand in Euro pro Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2014 und 2015)

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2014 2015

© KVJS

teilweise Aufwand für Kinder mit seelischer Behinderung enthalten, wenn Bewilligung durch Sozialamt erfolgte;Heidelberg und Lörrach: Aufwand nicht vollständig erfasst und daher nur z.T. ausgewertet

Page 83: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

83

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 21: Gesamtzahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII und §35a SGB VIII im

Elementarbereich pro 1.000 Einwohner unter 7 Jahren am 31.12.2015 nach Art der

Behinderung (einschließlich der Leistungen der Jugendämter)

Grafik C 22: Zahl der schulischen Integrationshilfen nach SGB XII nach Bildungsort pro 1.000

Einwohner von 7–20 Jahren am 31.12.2015 (ohne teilstationäre oder stationäre

Leistungen in (Heim-)Sonderschulen)

Page 84: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

84

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 23: Zahl der ambulanten Integrationshilfen in Schulen nach SGB XII pro 1.000 Einwoh-

ner von 7–20 Jahre am 31.12.2013, 2014 und 2015

Page 85: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

85

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik C 24: Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe für die ambulante Integration in Schulen

(Schulbegleitung) nach SGB XII und § 35a SGB VIII (ohne teilstationäre oder statio-

näre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen) pro 1.000 Einwohner von 7– 20 Jahren

am 31.12.2015

Grafik C 25: Aufwand der Sozialhilfe für Schulbegleitungen nach SGB XII (ohne teilstationäre

oder stationäre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen) pro Einwohner von 7–20 Jah-

ren am 31.12.2014 und am 31.12.2015 in Euro

Page 86: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

86

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik D 1: Persönliche Budgets in der Eingliederungshilfe: 2014 und 2015 (jeweils am Stich-

tag 31.12.) – absolute Zahlen

Grafik D 2: Anteil der Personen mit persönlichem Budget an allen Leistungsempfängern in der

Eingliederungshilfe am Stichtag 31.12.2015

Page 87: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

87

2 Grafiken Kreisvergleich

Grafik E 1: Entwicklung der Gesamtbevölkerung in den Stadt- und Landkreisen Baden-

Württembergs 2012 – 2014 (jeweils Stichtag 31.12.) absolut

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Veränderung der Einwohnerzahl 31.12.2012 gegenüber 31.12.2014 in absoluten Zahlen

Grafik E 2: Entwicklung der Gesamtbevölkerung in den Stadt- und Landkreisen Baden-

Württembergs 2012 – 2014 (jeweils Stichtag 31.12.) in Prozent

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Veränderung der Einwohnerzahl 31.12.2012 gegenüber 31.12.2014 in Prozent

Page 88: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

88

3 Methodik

3 Methodik Einwohner

Einwohnerbezogene Kennziffern in der Eingliederungshilfe sind Voraussetzung für einen

Kreisvergleich. Sie haben aber den Nachteil, dass sie durch demografische Veränderungen

beeinflusst werden. Bei einer unveränderten Zahl an Leistungen kann die Kennziffer (Leis-

tungsdichte) in einem Kreis allein durch eine sinkende Einwohnerzahl steigen.

Leistungsempfänger insgesamt

Dieser Abschnitt beschreibt die Gesamtentwicklung von Leistungen und Aufwand in der Ein-

gliederungshilfe nach dem SGB XII in den Stadt- und Landkreisen und in Baden-

Württemberg insgesamt.

Leistungen im Rahmen der Frühförderung bzw. Frühberatung von Kindern (in der Regel

§ 30 SGB IX) und Leistungen für die Stationäre Kurzzeitunterbringung (LT I.5) und das

Trainingswohnen (LT I.6) wurden nicht in die Erhebung einbezogen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt sind seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit Leis-

tungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII und

Kinder in öffentlichen Sonderschulen und Schulkindergärten, da sie keine Leistungen

der Eingliederungshilfe erhalten.

Leistungsempfänger nach der Art der Behinderung

Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Hör-, Sprach-, Sehbehinderung) wurden den

körperlich behinderten Menschen zugeordnet, suchtkranke Menschen der Gruppe der

seelisch Behinderten – auch wenn zusätzliche körperliche Einschränkungen als Folge

der Suchterkrankung vorliegen.

Bei einer mehrfachen Behinderung lässt sich oft nicht eindeutig feststellen, welche Be-

hinderungsart im Vordergrund steht. Deshalb kann die Zuordnung im Einzelfall unter-

schiedlich erfolgen.

Sämtliche Auswertungen in diesem Bericht wurden auf der Basis der im Einzelfall ge-

währten Leistungstypen im Sinne des Rahmenvertrages vorgenommen. Abhängig vom

jeweils eingesetzten EDV-Verfahren bei den Kreisen kann vor Ort die Zuordnung entwe-

der nach der individuell festgestellten Behinderung oder nach dem tatsächlich gewährten

Leistungstyp vorgenommen worden sein.

Nettoausgaben

Für den Kreisvergleich wird der gemeldete Gesamtaufwand pro Kreis durch die entspre-

chende Einwohnerzahl geteilt. Der dargestellte Gesamtaufwand umfasst auch die ergänzen-

de Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, sofern diese im Einzelfall zeitgleich mit

einer stationären Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII gewährt

wurden; er enthält nicht die Leistungen für Frühförderung und institutionelle Förderung. Zu

Page 89: Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 2015 · 2017-06-06 · Fördergruppen und Tages-/Seniorenbetreuung 35 5. Integrationshilfen im Elementarbereich 38 6 ... fast 1,64

89

3 Methodik

beachten ist, dass die dargestellten Ausgaben pro Einwohner bzw. pro Leistungsempfänger

die Aufwendungen vor dem Soziallastenausgleich abbilden. Es kann daher im Nachhinein

nochmals eine Be- oder Entlastung durch Ausgleichszahlungen oder -zuweisungen erfolgen.

Stationäres Wohnen

Die Auswertungen zu den Gesamtfallzahlen im stationären Wohnen berücksichtigen:

alle Erwachsenen in stationären Wohnformen, unabhängig von der jeweiligen Tages-

struktur (auch stationär Wohnende mit „sonstiger“ Tagesstruktur) sowie

alle jungen Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen, Sprach- und Sin-

nesbehinderung, die im Rahmen ihrer vorschulischen oder schulischen Ausbildung in

Wohnheimen oder Internaten wohnen (auch wenn sie das 18. Lebensjahr bereits über-

schritten haben).

Nach der Definition nicht erhoben wurden die Fallzahlen für die stationäre Kurzzeitunterbrin-

gung und das stationäre Trainingswohnen, da sie bei einer Stichtagsbetrachtung quantitativ

zu vernachlässigen sind, sowie die Fallzahlen im stationären Wohnen Kindern und Jugendli-

chen mit einer seelischen Behinderung mit Leistungen nach § 35a.

Bruttoausgaben im stationären Wohnen

Seit dem Jahr 2009 werden die Bruttoausgaben im stationären Wohnen erhoben. Es handelt

sich dabei um Ausgaben für Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglich-

keiten (§55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) in einer Einrichtung. Die Ausgaben beziehen sich auf die

erwachsenen Leistungsempfänger im stationären Wohnen, da die Leistungen für das Woh-

nen von Kindern und Jugendlichen in der Regel unter die Hilfen zu einer angemessenen

schulischen Ausbildung fallen. Dementsprechend werden die Aufwendungen bei der Be-

rechnung der durchschnittlichen Fallkosten auf die Zahl der erwachsenen Leistungsempfän-

ger bezogen.

Nicht enthalten sind die:

Aufwendungen mit Erstattungsanspruch nach §106 / §108 SGB XII und

eventuell zeitgleich gewährte Leistungen für die Tagesstruktur.

Ambulantes Wohnen

Leistungen des Ambulanten Wohnens für erwachsene Personen umfassen das

Ambulant betreute Wohnen sowie

das Begleitete Wohnen in Familien (BWF; früher: Familienpflege)

unabhängig von der jeweiligen Tagesstruktur oder Beschäftigung.

Seit 2011 werden auch die Leistungen für die Familienpflege von Kindern und Jugendlichen

mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung erfasst. Sie werden separat dargestellt.

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3 Methodik

WfbM Leistungsempfänger

Die Fallzahlen in Werkstätten beziehen sich auf die Beschäftigten im Arbeitsbereich der

WfbM.

Nicht berücksichtigt sind Beschäftigte im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich,

für deren Tagesstruktur andere Leistungsträger zuständig sind.

Bezugsgröße für die Berechnung der Kennziffern ist die Zahl der Einwohner in den Stadt-

und Landkreisen in der Altersgruppe von 18 bis unter 65 Jahren, also die Bevölkerung im

erwerbsfähigen Alter.

Bruttoausgaben je Leistungsempfänger (WfbM)

Seit dem Jahr 2008 werden die Brutto-Ausgaben für Leistungen in WfbM erhoben. Sie um-

fassen die Leistungsvergütungen, die Sozialversicherungsbeiträge und das Arbeitsförde-

rungsgeld nach § 43 SGB IX.

Die Fahrtkosten für Werkstatt-Beschäftigte können nicht exakt ermittelt werden, da Fahrtkos-

ten in Werkstätten und Fördergruppen in der Regel auf die gleiche Kostenstelle verbucht

werden.

Tagesstrukturierung und Förderung außerhalb von Werkstätten

Die Leistungstypen I.4.5.a / I.4.5.b und I.4.6 hängen eng zusammen und lassen sich im Hin-

blick auf die konzeptionelle Ausgestaltung und die jeweiligen Zielgruppen nicht immer ein-

deutig voneinander abgrenzen. Jüngere Menschen mit vergleichbaren Bedarfen können je

nach Kreis dem einen oder anderen Leistungstyp zugeordnet sein. Um Wechselwirkungen

deutlich zu machen, erfolgt die Darstellung der Leistungsdichten in Fördergruppen und der

Tages-/Seniorenbetreuung in der Regel gemeinsam.

Die Leistungsdichten beziehen sich auf die Bevölkerung ab 18 Jahren.

Teilstationäre Leistungen in privaten Sonderschulen und Schulkindergärten

Nicht berücksichtigt sind Kinder und Jugendliche in Sonderschulen, die stationär in einem

Wohnheim oder Internat wohnen sowie die Schüler öffentlicher Sonderschulen für Geistig-

/Körper-, Sprach- und Sinnesbehinderte, die in der Regel keine Leistungen der Eingliede-

rungshilfe erhalten.

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Januar 2017

Herausgeber:Kommunalverband für Jugendund Soziales Baden-WürttembergDezernat Soziales

Verfasser:Gabriele HörmleMaxi Schmeißer

Lindenspürstraße 3970176 Stuttgart

Kontakt:Telefon 0711 6375-0Telefax 0711 6375-210

[email protected]

Bestellung/Versand:Manuela WeissenbergerTelefon 0711 [email protected]

Redaktioneller Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbar-keit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wird. Selbstver-ständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

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