Leistungsort Gerichtsstand Stand 12. Februar 2003.

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12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

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ÜbersichtÜbersicht

FallFall Erfüllungs-/LeistungsortErfüllungs-/Leistungsort GerichtsstandGerichtsstand

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Ein Kunde hat in der Apotheke ein elektrisches Massagegerät Omron E 3 TENS für 85,00 € über das Internet bestellt.

Der Kunde hat kein Auto, deshalb vereinbaren Sie Lieferung frei Haus in den Nachbarort.

Die Bezahlung soll innerhalb einer Woche erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen hat die Apotheke nicht.

Der AlltagDer Alltag

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Wer muss was Leisten?Wer muss was Leisten?

VerkäuferVerkäufer

Lieferung der Ware ohne Mängel zum richtigen Zeitpunkt am vereinbarten Ort

Dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen

KäuferKäufer

Abnahme der Ware

Bezahlung der Ware

Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)

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Wo muss geleistet werden?Wo muss geleistet werden?

VerkäuferVerkäufer

Am Firmensitz bzw. am Sitz der Niederlassung

Warenschulden sind HolschuldenWarenschulden sind Holschulden

KäuferKäufer

Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Wohnsitz des Käufers

Ausnahme: Geld muss dem Schuldner übermittelt werden

Geldschulden sind SchickschuldenGeldschulden sind Schickschulden

Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)

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Kosten und GefahrenübergangKosten und Gefahrenübergang

VerkäuferVerkäufer

Kosten bis Leistungsort

Gefahr der zufälligen Vernichtung oder Beschädigung der Ware bis Leistungsort

KäuferKäufer

Kosten bis zum Wohnsitz des Verkäufers

Gefahrübergang ebenfalls am Wohnsitz des Verkäufers

Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)

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Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werdenausgetragen werden

GerichtsstandGerichtsstand

Gesetzlicher Gerichtsstand = LeistungsortGesetzlicher Gerichtsstand = Leistungsort

Warenschulden am Ort des Verkäufers

Geldschulden am Ort des Käufers

Vertraglich vereinbarter GerichtsstandVertraglich vereinbarter Gerichtsstand

Nur unter Kaufleuten und juristischen Personen

Nicht mit Privatpersonen

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EndeEnde

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