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Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV Stand: 30.04.2019

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Leitfaden

Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV

Stand: 30.04.2019

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Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV Seite

W26 Anlagentechnik und Schiffbau - Koblenz, 30.04.2019

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

I

Allgemeines

Dokumentbezeichnung: Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anla-

gen der WSV

Art des Dokumentes: Leitfaden

Auftraggeber: BMVBS, Referat WS 11

FVT-Projekt-/Auftragsnummer: F100 04 033

Konzeption des Leitfadens und

redaktionelle Bearbeitung: Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

W26 Anlagentechnik und Schiffbau –

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

Mainzer Str. 20

56068 Koblenz

Aufsteller: Die Aufsteller der einzelnen Kapitel werden jeweils zu

Beginn des entsprechenden Teiles des Leitfadens aufge-

führt.

Bildnachweis: WSV (wenn nicht anders vermerkt)

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W26 Anlagentechnik und Schiffbau - Koblenz, 30.04.2019

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

II

Während der Erarbeitung des Leitfadens erfolgten im Zuge organisatorischer Änderungen

folgende Umbenennungen:

Mai 2013 - Die bestehenden WSDen wurden als Außenstellen in die GDWS über-

führt (GDWS ASt).

Dezember 2013 - Das BMVBS wurde in BMVI umbenannt.

Juni 2016 - Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde in

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung umbenannt.

- Die Außenstellen der GDWS wurden aufgelöst.

März 2019 - Die Fachgruppe Anlagentechnik der FVT wurde in die GDWS überführt.

Im Leitfaden werden für alle Institutionen sowohl die neuen, als auch die alten Bezeichnun-

gen in Abhängigkeit vom zeitlichen Kontext verwendet.

Alle im Leitfaden aufgeführten Normen beziehen sich auf die jeweils aktuellen Ausgaben

zum Zeitpunkt der Aufstellung des Dokuments. Bei einer späteren Verwendung sollten diese

Angaben auf Aktualität geprüft werden.

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III

Inhaltsverzeichnis

Wegweiser durch den Leitfaden

Teil A - Grundlagen

1. Einleitung

2. Vorgaben

3. Geltungsbereich

4. Grundsätze der Automatisierung und Fernbedienung

5. Anhang

6. Anlagen zu Teil A

Teil B - Bediensystematik

1. Bedienkonzept für Leitzentralen

2. Grundlagen zur Ermittlung der Anzahl erforderlicher Schichtleiterinnen/Schichtleiter pro

Schicht in einer Leitzentrale

3. Zusatzaufgaben

4. Anhang

Teil C - Ergonomische Aspekte

1. Vorwort

2. Barrierefreiheit und alternsgerechte Gestaltung

3. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen

5. Darstellung der Prozessabläufe auf Videomonitoren

6. Gestaltung der Räumlichkeiten

7. Anhang

8. Anlagen zu Teil C

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IV

Teil D - Technische Konzepte

1. Leitfaden zur Maschinensicherheit

2. Sicherheitsgerichteter Halt

3. Überwachung von Gefährdungsbereichen für Nutzer

4. TV-Anlagen

5. Nutzerschnittstellen

6. Steuerungs- und Redundanzkonzept

7. Beleuchtungs- und Signaltechnik

8. Blitz- und Überspannungsschutz

9. Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungsanlagen

10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Datensicherheit für Fernbedienkreise und Leitzent-

ralen

11. Anlagen zu Teil D

Teil E - Rechtliche Aspekte

1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des Schlussberichts

2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

3. Anlagen zu Teil E

Teil F – Wirtschaftliche Aspekte

1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

2. Nutzungsdauer von Hard- und Software / Migrationskonzepte

3. Applikationssoftware und Standards für Automatisierungssysteme

4. Anlagen zu Teil F

Teil G - Organisatorische Aspekte

1. Schulungskonzept für Schichtleitung

2. Soziale Aspekte

3. Anlagen zu Teil G

Teil H - Anhang allgemein

1. Abkürzungsverzeichnis

2. Glossar

3. Normen und Richtlinien

4. Verwaltungsvorschriften und Erlasse

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V

Wegweiser durch den Leitfaden

Der Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV gliedert sich mo-

dular in verschiedene Teile. Teil A behandelt übergeordnet die Grundlagen des Leitfadens,

wohingegen sich die Teile B bis G jeweils mit fachlich unterschiedlichen Aspekten befassen.

Vertiefende, fachspezifische Informationen, die nicht zwingend für das Verständnis des Leit-

fadens erforderlich sind, werden gegebenenfalls im Anhang des jeweiligen Teils aufgeführt.

Weitere ergänzende Informationen, die den Leitfaden allgemein betreffen, finden sich in

Teil H.

Teil B -

Bediensystematik

Teil C -

Ergonomische

Aspekte

Teil D -

Technische

Konzepte

Teil E -

Rechtliche

Aspekte

Teil F -

Wirtschaftliche

Aspekte

Teil G -

Organisatorische

Aspekte

• Leitfaden zur

Maschinensicherheit

• Sicherheits-

gerichteter Halt

• Überwachung von

Gefährdungsbe-

reichen für Nutzer

• TV-Anlagen

• Nutzerschnittstellen

• Steuerungs- und

Redundanzkonzept

• Beleuchtungs- und

Signaltechnik

• Blitz- und Über-

spannungsschutz

• Brandmelde-,

Einbruchmelde- und

Geländeüber-

wachungsanlagen

• IT-Sicherheits-

konzept / Betriebs-

und Datensicherheit

für Fernbedien-

kreise und Leit-

zentralen

Teil H - Anhang allgemein

Teil A - Grundlagen

• Einleitung

• Vorgaben

• Bedienkonzept für

Leitzentralen

• Grundlagen zur

Ermittlung der

Anzahl erforderli-

cher Schichtleiter-

innen/Schichtleiter

pro Schicht in einer

Leitzentrale

• Zusatzaufgaben

• Vorwort

• Barrierefreiheit und

alternsgerechte

Gestaltung

• Arbeitsplatz und

Arbeitsmittel

• Bedien- und

Visualisierungs-

oberflächen

• Darstellung der

Prozessabläufe auf

Videomonitoren

• Gestaltung der

Räumlichkeiten

• Verifizierung der

rechtlichen

Bewertung des

Schlussberichts

• Erhebung,

Verarbeitung und

Nutzung von Daten

• Wirtschaftlichkeits-

betrachtungen

• Nutzungsdauer von

Hard- und Software

/ Migrationskon-

zepte

• Applikationssoft-

ware und Standards

für Automatisie-

rungssysteme

• Schulungskonzept

für Schichtleitung

• Soziale Aspekte

• Abkürzungsverzeichnis

• Glossar

• Normen und Richtlinien

• Verwaltungsvorschriften und Erlasse

• Geltungsbereich

• Grundsätze der Automatisierung und

Fernbedienung

• Anhang

• Anhang

Anlagen zu Teil C Anlagen zu Teil D Anlagen zu Teil E Anlagen zu Teil F

Anlagen zu Teil A

• Anhang

Anlagen zu Teil G

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VI

Der Leitfaden behandelt nicht jeden Aspekt in aller Ausführlichkeit. Insbesondere in Teil C

und Teil D erfolgt z. T. nur eine Einführung in die komplexe Thematik, die dann detailliert in

entsprechenden Fachkonzepten bzw. Lastenheften behandelt wird. Diese separaten Doku-

mente, sowie weitere ergänzende Unterlagen, sind dem Leitfaden als Anlagen beigefügt.

Die folgenden Tabellen geben einen exemplarischen Überblick, wo im Leitfaden zu wichtigen

Themen (in alphabetischer Reihenfolge sortiert) Informationen zu finden sind. Dabei wird

unterschieden in:

wesentliche, für die Planung unmittelbar erforderliche Informationen und

ergänzende, weiterführende Informationen für interessierte Leserinnen und Leser.

Gegebenenfalls werden, neben den fachspezifischen Informationen, auch tangierende, fach-

übergreifende Themen aufgeführt.

Arbeitsplätze - ergonomische Gestaltung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 2. Barrierefreiheit und alternsgerechte Gestal-

tung 3. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel 5. Darstellung der Prozessabläufe auf Video-

monitoren

Anlagen zu Teil C C1 Ergonomiegutachten C2 Stellungnahmen Arbeitssicherheit C3 Stellungnahme BAD Teil H 3. Normen und Richtlinien

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VII

Arbeitsplätze - technische Ausstattung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 3. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel 4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen Anlagen zu Teil C C5a Vorgaben zu den technischen Komponenten

der Bedienstände C8 Lastenheft Sprachkommunikationssystem C9 Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche C9a Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Wehre C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen

C9c Lastenheft Bedienoberfläche TV-Anlage

Teil H 3. Normen und Richtlinien

tangierende Themen

Anlagen zu Teil C C6 Konzept Fernbedienung von Wehren C7 Konzept Anbindung nutzerbedienter Anlagen

an Leitzentralen Anlagen zu Teil D D4 Steuerungs- und Redundanz-konzept –

Teil 1: Schleusen und Leitzentralen

Aufgaben des Personals in Leitzentralen und Betriebsstellen

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 2.3. VV-WSV 2303 Schleusenbetrieb an Binnen-

wasserstraßen 4.1 Aufgaben des Personals in LZ und BS

Bedienkonzept / Bemessung von Leitzentralen

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil B 1. Bedienkonzept für Leitzentralen 2. Grundlagen zur Ermittlung der Anzahl erfor-

derlicher Schichtleiterinnen/Schichtleiter pro Schicht in einer Leitzentrale

3. Zusatzaufgaben

Teil B 4. Anhang Anlagen zu Teil C C1 Ergonomiegutachten

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VIII

Bedientisch

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 3.2 Bedientisch Anlagen zu Teil C C4 Konstruktionszeichnungen Bedientisch C5 Lastenheft Bedientisch C5b Varianten Bedientisch – Handlungshilfe für

die Bestellung

Teil H 3. Normen und Richtlinien

Bedien- und Visualisierungsoberfläche

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen Anlagen zu Teil C C9 Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche C9a Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Wehre C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen

Teil H 3. Normen und Richtlinien

Beleuchtungs- und Signaltechnik

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 7. Beleuchtungs- und Signaltechnik Anlagen zu Teil D D5 Fachkonzept Beleuchtungs- und Signal-

technik an Anlagen der WSV – Teil 1 D5a Fachkonzept Beleuchtungs- und Signal-

technik an Anlagen der WSV – Teil 2

Teil H 3. Normen und Richtlinien

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IX

Bewegliche Brücken

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.5 Bedientypen für bewegliche Brücken 4.5.5 Bedienebenen für bewegliche Brücken Teil B 2.6 Berücksichtigung der Zusatzaufgaben 3 Zusatzaufgaben Teil C 3.4.1 Arbeitsplätze zur Bedienung von Schleu-

sen und beweglichen Brücken Teil D 5.4 Nutzerschnittstellen für bewegliche Brü-

cken Teil E 1.4.4 Sonstige Anlagen

Blitz- und Überspannungsschutz

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 8. Blitz- und Überspannungsschutz Anlagen zu Teil D D6 Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-

Management D6a Fachkonzept Blitz- und Überspannungs-

schutz an Schleusen

Teil H 3. Normen und Richtlinien

Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungsanlagen

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 9. Brandmelde-, Einbruchmelde- und Gelände-

überwachungsanlagen

Anlagen zu Teil D D7 Tischvorlage zu AP 15 - Brandmelde- und

Einbruchmeldeanlagen sowie Objektschutz

tangierende Themen

Teil A 2.5. KRITIS

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X

Datenschutz

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil E 2. Erhebung-, Verarbeitung- und Nutzung von

Daten

Anlagen E1 Besprechungsvermerk Videoüberwachung

und Datenschutz an den Anlagen der WSV E2 Zwischenbericht AP 8

tangierende Themen

Teil D 10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Daten-

sicherheit für Fernbedienkreise und Leitzent-ralen

Anlagen zu Teil D D8 Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept

für Leitzentralen

Anlagen zu Teil D D8a Beispiel IT-Sicherheitskonzept LZ Bergeshö-

vede

Einbruchmeldeanlagen

siehe Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungsanlagen

EL/WL

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 3. Sprachkommunikationssystem Anlagen zu Teil C C8 Lastenheft Sprachkommunikationssystem Teil D 5. Nutzerschnittstellen

Geländeüberwachungsanlagen

siehe Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungsanlagen

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XI

Genereller Überblick über den Leitfaden

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 1. Einleitung 2. Vorgaben 3. Geltungsbereich 4. Grundsätze der Automatisierung und Fern-

bedienung

Teil A 5. Anhang Anlagen zu Teil A A1 Vermerk Schleusenautomatisierung - Aus-

wertung der Sachstandberichte A2 Bericht Auswertung der Ist-Erfassung A3 Bericht Sachstand international Teil H 1. Abkürzungsverzeichnis 2. Glossar 4. Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Geschlossene Bootsgassen

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.6 Bedientypen für geschlossene Bootsgas-

sen 4.5.6 Bedienebenen für geschlossene Bootsgas-

sen Teil B 1.5 Bediensystem für nutzerbediente Anlagen Teil C 3.4.5 Servicearbeitsplätze für nutzerbediente

Anlagen Anlagen zu Teil C C7 Konzept Anbindung nutzerbedienter Anla-

gen an Leitzentralen C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungs-

oberfläche - Ergänzung Servicearbeitsplät-ze für nutzerbediente Anlagen

Teil D 5.5 Nutzerschnittstellen für geschlossene

Bootsgassen Teil E 1.4.4 Sonstige Anlagen

tangierende Themen

Teil A 2.4 Richtlinie zur Gestaltung von Wassersport-

anlagen an Binnenwasserstraßen

Teil G 1.4 Schulung für die Arbeit an Servicearbeits-

plätzen

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XII

Grundsätze der Automatisierung und Fernbedienung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4. Grundsätze der Automatisierung und Fern-

bedienung

Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.4 Bedientypen für Hochwassersperrtore,

Sicherheitstore und Sperrwerke 4.5.4 Bedienebenen für Hochwassersperrtore,

Sicherheitstore und Sperrwerke Teil B 3.2 Saisonale Tätigkeiten, die nicht parallel

zum Schleusenbetrieb auftreten können Teil C 3.4.4 Arbeitsplätze zur Bedienung anderer Anla-

gen Teil D 5.3 Nutzerschnittstellen für Hochwassersperr-

tore, Sicherheitstore und Sperrwerke Anlagen zu Teil D D4c Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 4: Hochwassersperrtore und Sicher-heitstore

Teil E 1.4.4 Sonstige Anlagen

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XIII

IT-Sicherheit

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Daten-

sicherheit für Fernbedienkreise und Leitzent-ralen

Anlagen zu Teil D D8 Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept

für Leitzentralen

Anlagen zu Teil D D8a Beispiel IT-Sicherheitskonzept LZ Bergeshö-

vede

tangierende Themen

Teil A 2.5. KRITIS

Teil E 2. Erhebung-, Verarbeitung- und Nutzung von

Daten

Anlagen E1 Besprechungsvermerk Videoüberwachung

und Datenschutz an den Anlagen der WSV E2 Zwischenbericht AP 8

Leitzentralen – Bemessung

siehe Bedienkonzept / Bemessung von Leitzentralen

Leitzentralen – räumliche Gestaltung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 6. Gestaltung der Räumlichkeiten Anlagen zu Teil C C10 Beispiele für Wartenräume und zentrale

Bedienebene C11 Ergebnisprotokoll Workshop Bemessung der

Technikräume in Leitzentralen und Schleu-sen

C12 Beispiele für Leitzentralen

Teil C 7. Anhang Anlagen zu Teil C C1 Ergonomiegutachten Teil H 3. Normen und Richtlinien

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XIV

Leitzentrale – technische Gebäudeausrüstung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 6.3. Beleuchtung 6.5 Sonnen- und Blendschutz 6.6 Klima Teil D 8. Blitz- und Überspannungsschutz 9. Brandmelde-, Einbruchmelde- und Gelände-

überwachungsanlagen Anlagen zu Teil D D6 Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-

Management

Anlagen zu Teil D D7 Tischvorlage zu AP 15 - Brandmelde- und

Einbruchmeldeanlagen sowie Objektschutz Teil H 3. Normen und Richtlinien

tangierende Themen

Teil A 2.5. KRITIS

Maschinensicherheit

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 1. Leitfaden zur Maschinensicherheit 2. Sicherheitsgerichteter Halt 3. Überwachung von Gefährdungs-bereichen

für Nutzer

Anlagen zu Teil D D2 Erläuterungen zum Konzept sicherheitsge-

richteter Halt an Schleusen und Anlagen der WSV

Teil H 3. Normen und Richtlinien

tangierende Themen

Teil E 1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des

Schlussberichts

NIF

siehe Sprachkommunikationssystem

Not-Halt

siehe Sicherheitsgerichteter Halt

Nutzerbediente Anlagen

siehe Geschlossene Bootsgassen

siehe Schleusen - nutzerbedient

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XV

Nutzerschnittstellen für die Schifffahrt

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 5. Nutzerschnittstellen

tangierende Themen

Teil A 2.4. Richtlinie zur Gestaltung von Wassersport-

anlagen an Binnenwasserstraßen

Rechtliche Hintergründe

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 2.1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des

Schlussberichts 2.3 VV-WSV 2302 Schleusenbetrieb an Binnen-

wasserstraßen Teil E 1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des

Schlussberichts

Teil H 4. Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Schiffshebewerke

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.2 Bedientypen für Schiffshebewerke 4.5.2 Bedienebenen für Schiffshebewerke Teil C 3.4.3 Arbeitsplätze zur Bedienung von Schiffs-

hebewerken Teil D 5.2 Nutzerschnittstellen für Schiffshebewerke Teil E 1.4.4 Sonstige Anlagen

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XVI

Schleusen - durch Schichtleitung bedient

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.2 Standardprozess Schleusenablauf 4.4.1 Bedientypen für Schleusen 4.5.1 Bedienebenen für Schleusen Teil B 1.1. Bediensystem 1 - Eine Schichtleitung be-

dient zwei Schleusenkammern 1.2 Bediensystem 2 - Eine Schichtleitung be-

dient drei bis vier Schleusenkammern 1.3 Bediensystem 3 - Eine Schichtleitung be-

dient mehr als 4 Schleusenkammern 2 Grundlagen zur Ermittlung der Anzahl er-

forderlicher Schichtleiterinnen/Schichtleiter pro Schicht in einer Leitzentrale

Teil C 3.4.1 Arbeitsplätze zur Bedienung von Schleu-

sen und beweglichen Brücken Anlagen zu Teil C C9 Lastenheft Bedien- und Visualisierungs-

oberfläche Teil D 5.1 Nutzerschnittstellen für Schleusen Anlagen zu Teil D D4 Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 1: Schleusen und Leitzentralen Teil E 1.4.1 Durch Schichtleitung bediente Schleusen

Teil A 5.4 Kriterien für die Wahl von Bedientypen bei

Schleusen

Schleusen-Halt

siehe Sicherheitsgerichteter Halt

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XVII

Schleusen - nutzerbedient

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.1 Bedientypen für Schleusen 4.5.1 Bedienebenen für Schleusen Teil B 1.5 Bediensystem für nutzerbediente Anlagen 2.2 Zusammenstellen der Anlagen und Aus-

wertung der Verkehrstagebücher 3 Zusatzaufgaben Teil C 3.4.5 Servicearbeitsplätze für nutzerbediente

Anlagen Anlagen zu Teil C C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungs-

oberfläche - Ergänzung Servicearbeitsplät-ze für nutzerbediente Anlagen

Teil D 5.1 Nutzerschnittstellen für Schleusen Anlagen zu Teil D D4 Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 1: Schleusen und Leitzentralen Teil E 1.4.2 Nutzerbediente Schleusen

Teil A 5.4 Kriterien für die Wahl von Bedientypen bei

Schleusen

tangierende Themen

Teil A 2.4. Richtlinie zur Gestaltung von Wassersport-

anlagen an Binnenwasserstraßen

Teil G 1.4 Schulung für die Arbeit an Servicearbeits-

plätzen

Schulung

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil G 1. Schulungskonzept für Schichtleitung

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

XVIII

Sicherheitsgerichteter Halt

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 2. Sicherheitsgerichteter Halt

Anlagen zu Teil D D2 Erläuterungen zum Konzept sicherheitsge-

richteter Halt an Schleusen und Anlagen der WSV

Teil H 3. Normen und Richtlinien

Sicherheitstore

siehe Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke

Signaltechnik

siehe Beleuchtungs- und Signaltechnik

Soziale Aspekte

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil G 2. Soziale Aspekte Anlagen zu Teil G G1 Dienstvereinbarung über die sozialverträg-

liche Umsetzung der Einrichtung von Leit-zentralen in der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes (WSV)

Speisungspumpwerke

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.3 Bedientypen für Wehre und Speisungs-

pumpwerke 4.5.3 Bedienebenen für Wehre und Speisungs-

pumpwerke Teil B 3 Zusatzaufgaben Teil C 3.4.4 Arbeitsplätze zur Bedienung anderer Anla-

gen Anlagen zu Teil D D4b Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 3: Speisungspumpwerke Teil E 1.4.4 Sonstige Anlagen

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

XIX

Sperrwerke

siehe Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke)

Sprachkommunikationssystem

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil C 3. Sprachkommunikationssystem Anlagen zu Teil C C8 Lastenheft Sprachkommunikationssystem

Steuerungstechnik

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 6. Steuerungs- und Redundanzkonzept Anlagen zu Teil D D4 Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 1: Schleusen und Leitzentralen D4a Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 2: Wehre D4b Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 3: Speisungspumpwerke D4c Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 4: Hochwassersperrtore und Sicher-heitstore

Teil H 3. Normen und Richtlinien

tangierende Themen

Teil A 4.2 Standardprozess Schleusenablauf 4.5 Bedienebenen 4.6 Betriebsarten

Teil C 4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen Anlagen zu Teil C C9 Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche C9a Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Wehre C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungsober-

fläche - Ergänzung Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen

(Tabelle wird auf nächster Seite fortgesetzt)

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XX

Steuerungstechnik (Fortsetzung)

Teil D 1. Leitfaden zur Maschinensicherheit 2. Sicherheitsgerichteter Halt

Anlagen zu Teil D D2 Erläuterungen zum Konzept sicherheitsge-

richteter Halt an Schleusen und Anlagen der WSV

Teil D 10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Daten-

sicherheit für Fernbedienkreise und Leitzent-ralen

Anlagen zu Teil D D8 Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept

für Leitzentralen

Anlagen zu Teil D D8a Beispiel IT-Sicherheitskonzept LZ Bergeshö-

vede

tangierende Themen

Teil E 2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

Daten

Anlagen zu Teil E E2 Zwischenbericht AP 8

Teil F 2. Nutzungsdauer von Hard- und Software /

Migrationskonzept 3. Applikationssoftware und Standards für

Aitomatisierungssysteme

Anlagen F1 Zwischenbericht Nutzungsdauer von Hard-

und Softwarekomponenten in der Anlagen-technik der WSV

F2 Tischvorlage AP 5 – Applikationssoftware und Standards für Automatisierungssysteme

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XXI

TV-Anlagen

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil D 4. TV-Anlagen Anlagen zu Teil D D3 Fachkonzept TV-Technik Anlagen zu Teil C C9c Lastenheft Bedienoberfläche TV-Anlage

Teil H 3. Normen und Richtlinien

tangierende Themen

Teil C 5. Darstellung der Prozessabläufe auf Video-

monitoren

Teil D 8. Blitz- und Überspannungsschutz Anlagen zu Teil D D6 Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-

Management

Teil D 10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Daten-

sicherheit für Fernbedienkreise und Leitzent-ralen

Anlagen zu Teil D D8 Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept

für Leitzentralen

Anlagen zu Teil D D8a Beispiel IT-Sicherheitskonzept LZ Bergeshö-

vede

Teil E 2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

Daten

Anlagen zu Teil E E1 Besprechungsvermerk Videoüberwachung

und Datenschutz an den Anlagen der WSV

Überspannungsschutz

siehe Blitz- und Überspannungsschutz

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XXII

Wehre

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil A 4.4.3 Bedientypen für Wehre und Speisungs-

pumpwerke 4.5.3 Bedienebenen für Wehre und Speisungs-

pumpwerke Teil B 1.4 Bediensystem für Wehranlagen 2.2 Zusammenstellen der Anlagen und Aus-

wertung der Verkehrstagebücher 3 Zusatzaufgaben Teil C 3.4.2 Arbeitsplätze zur Bedienung von Wehren Anlagen zu Teil C C6 Konzept Fernbedienung von Wehren C9a Lastenheft Bedien- und Visualisierungs-

oberfläche - Ergänzung Wehre Anlagen zu Teil D D4a Steuerungs- und Redundanzkonzept –

Teil 2: Wehre Teil E 1.4.3 Wehre

tangierende Themen

Teil G 1.3 Schulung für die ergebnisorientierte Kontrolle

bzw. Bedienung von Wehranlagen

Wirtschaftlichkeit

wesentliche Informationen ergänzende Informationen

Teil F 1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 2. Nutzungsdauer von Hard- und Software /

Migrationskonzept 3. Applikationssoftware und Standards für

Aitomatisierungssysteme

Anlagen F1 Zwischenbericht Nutzungsdauer von Hard-

und Softwarekomponenten in der Anlagen-technik der WSV

F2 Tischvorlage AP 5 – Applikationssoftware und Standards für Automatisierungssysteme

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XXIII

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Teil A

Grundlagen

Stand: 30.04.2019

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1

Aufsteller

Kapitel 1.1, 2, 4.1 bis 4.3 und 5 Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Kapitel 3 und 4.4 bis 4.6 Arbeitsgruppe Überarbeitung der technischen Vorgaben

des Schlussberichts Automatisierung und Fernbedienung

von Schleusen an Bundeswasserstraßen (AP 11)

Steffen Bleidißel

Monika Eckert

Reinhardt Haase

Klaus Hoß

Hans Peter Krönert

Detlef Lellmann

Thomas Milbradt

Hans-Thomas Müller

Eugen Pröger

Reinhard Schmidt (Leitung der Arbeitsgruppe)

Torsten Seefeld

Klaus Spurmann

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2

Inhaltsverzeichnis

1.1. Einleitung ................................................................................................................. 4

1.2. Schlussbericht der Arbeitsgruppe Schleusenautomatisierung von 1996 ................... 4

1.3. Sachstand- und Erfahrungsbericht ........................................................................... 5

1.4. Auftrag zur Überarbeitung des Schlussberichts ........................................................ 6

1.5. Ist-Erfassung der FVT 2009 ..................................................................................... 7

1.6. Modulare Erarbeitung des Leitfadens ......................................................................10

1.7. Ausblick ..................................................................................................................12

2. Vorgaben .......................................................................................................................13

2.1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des Schlussberichts ..................................13

2.2. Ergonomiegutachten ...............................................................................................13

2.3. VV-WSV 2302 Schleusenbetrieb an Binnenwasserstraßen .....................................14

2.4. Richtlinie zur Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen .........14

2.5. KRITIS ....................................................................................................................14

3. Geltungsbereich .............................................................................................................16

4. Grundsätze der Automatisierung und Fernbedienung ....................................................17

4.1. Aufgaben des Personals in Leitzentralen und Betriebsstellen .................................17

4.2. Standardprozess Schleusenablauf ..........................................................................19

4.3. Leitzentralen ...........................................................................................................21

4.4. Bedientypen ............................................................................................................22

4.4.1. Bedientypen für Schleusen ...............................................................................24

4.4.2. Bedientypen für Schiffshebewerke ....................................................................24

4.4.3. Bedientypen für Wehre und Speisungspumpwerke ...........................................25

4.4.4. Bedientypen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperr-werke..........25

4.4.5. Bedientypen für bewegliche Brücken ................................................................25

4.4.6. Bedientypen für geschlossene Bootsgassen .....................................................25

4.5. Bedienebenen .........................................................................................................26

4.5.1. Bedienebenen für Schleusen ............................................................................28

4.5.2. Bedienebenen für Schiffshebewerke .................................................................29

4.5.3. Bedienebenen für Wehre und Speisungspumpwerke........................................29

4.5.4. Bedienebenen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke ........30

4.5.5. Bedienebenen für bewegliche Brücken .............................................................30

4.5.6. Bedienebenen für geschlossene Bootsgassen..................................................31

4.6. Betriebsarten ...........................................................................................................31

5. Anhang ..........................................................................................................................33

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3

5.1. Auftrag des BMVBS an die FVT ..............................................................................33

5.2. An der Bearbeitung des Leitfadens beteiligte Personen ..........................................37

5.3. Zuordnung der Automatisierungstypen zu den Bedientypen ...................................48

5.4. Kriterien für die Wahl von Bedientypen bei Schleusen ............................................49

6. Anlagenverzeichnis ........................................................................................................53

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4

1. Einleitung

1.1. Schlussbericht der Arbeitsgruppe Schleusenautomatisierung von

1996

Die Grundlagen und damit die Beschreibung des vorgegebenen Soll-Zustands für die bishe-

rige Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen in der WSV waren der Schlussbe-

richt der Arbeitsgruppe Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen an Binnenwas-

serstraßen vom November 1996, im Weitern als Schlussbericht bezeichnet, sowie der Ent-

wurf-HU für die Automatisierung aller in Betracht kommender Schleusen der WSV vom

08. Januar 1999, im Weiteren als "Entwurf-HU" bezeichnet.

Der Schlussbericht gab für die Betriebsform von Schleusen sechs verschiedene Automatisie-

rungstypen vor. Der Automatisierungstyp einer Schleuse beschrieb, wer die Anlage im regu-

lären Betrieb von welchem Ort aus bedient. Es wurden unterschieden:

Automatisierungstyp 1

Bedienung der Schleuse durch WSV-Personal von einem örtlichen oder zentralen Bedien-

stand direkt auf der Anlage. Die Schleusung erfolgt über automatische Abläufe.

Automatisierungstyp 2

Bedienung der Schleuse durch WSV-Personal von einer Zentrale aus. Die Schleusung er-

folgt über automatische Abläufe.

Automatisierungstyp 3.1

Bedienung der Schleuse durch den Nutzer vor Ort. Die Schleusung erfolgt über automati-

sche Abläufe und wird nicht durch WSV-Personal unterstützt bzw. überwacht.

Automatisierungstyp 3.2

Bedienung der Schleuse durch den Nutzer vor Ort. Die Schleusung erfolgt über automati-

sche Abläufe und kann durch WSV-Personal von einer Zentrale aus mit Kameras überwacht

werden. Ebenso bestehen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Nutzer und Zentrale.

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5

Automatisierungstyp 3.3

Bedienung der Schleuse durch den Nutzer vor Ort. Tore und Schütze werden mit Muskelkraft

(z. B. Handkurbel) bewegt. Der Schleusungsablauf wird nicht durch WSV-Personal unter-

stützt bzw. überwacht.

Automatisierungstyp 4

Vollautomatische Schleuse, bei der im regulären Betrieb keinerlei Bedienhandlungen not-

wendig sind.

Entsprechend der ermittelten Auslastungsgrade, einem Verhältnis zwischen tatsächlicher

Schleusungsleistung (I) gegenüber der theoretischen (C), wurde allen Schleusen ein Auto-

matisierungstypen zugeordnet. Grundsätzlich waren auch Mischformen möglich, sodass

Schleusen saisonal oder tageszeitabhängig unterschiedlich betrieben werden konnten.

Der Entwurf HU gab für die weitere Realisierung, die an den einzelnen Wasserstraßenab-

schnitten angestrebten Betriebsformen der Schleusen, Schleusengruppen und Fernbedien-

kreise sowie einen vorher ermittelten Kostenrahmen vor.

1.2. Sachstand- und Erfahrungsbericht

Das BMVBS hatte im Februar 2008 um einen Sachstand- und Erfahrungsbericht bei den

Binnendirektionen und der FVT bezüglich Umsetzung der Standards des Schlussberichtes

Schleusenautomatisierung gebeten1. Die FVT hatte dazu eine gesonderte Stellungnahme

verfasst und Folgendes vorgeschlagen,

die grundsätzlichen Aussagen des Schlussberichts trotz der, besonders aus technischer

Sicht schlechten Akzeptanz in der WSV, beizubehalten und diesen zu überarbeiten,

den Schlussbericht in einen Leitfaden zu überführen, der ein Dach über verschiedene

fachspezifische Konzepte bildet,

bei einer Überarbeitung künftig weitestgehend auf spezielle technische Details zu verzich-

ten,

einen überarbeiteten Standard am Stand der Technik sowie an geltenden Normen und

Vorschriften zu orientieren,

1 siehe WS 11/52.06.08 Schleusenautomatisierung, 07.02,2008

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6

Konzepte für die Fernbedienung nicht mehr an Amts- oder Direktionsgrenzen enden oder

voneinander abweichen zu lassen, sowie

die Zuordnung von Anlagen zu Zentralen in Abhängigkeit sich ändernder Verkehrsauf-

kommen, flexibel zu ermöglichen.

Die Zusammenfassung der einzelnen Sachstandsberichte durch das BMVBS kann in dem

entsprechenden Vermerk vom Juni 2008 (Anlage A1) entnommen werden.

1.3. Auftrag zur Überarbeitung des Schlussberichts

Die FVT wurde durch das BMVBS mit Erlass WS11/52.06.08 vom 15.12.2008 mit der Ent-

wicklung eines Konzepts zur Standardisierung der Fernbedienung und Automatisierung von

Schleusen auf Grundlage des Schlussberichts und der bisherigen Erfahrungen beauftragt

(siehe Anhang 5.1). Zur Begleitung dieses Auftrages wurde eine Steuerungsgruppe (SG)

eingerichtet, mit der die Untersuchungsergebnisse abzustimmen waren.

Die SG setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Thomas Rosenstein BMVBS, WS 11 (Leitung der SG)

Hermann Poppen BMVBS, WS 10 (bis 10/2010)

Claudia Oberheim BMVBS, WS 10 (ab 10/2010)

Klaus Thomsen WSD Süd, AS1 (bis 02/2012)

Rainer Schwab WSD Ost, AS1 (ab 02/2012)

Brigitte Kaßner-Meyer WSA Minden, TD

Herbert Koch WSD Süd (HPR Beobachter)

Karl-Heinz Kuhlmann WSD Mitte (HPR Beobachter; bis 12/2012)

Carsten Feldmann WSA Bremen (HPR Beobachter; ab 01/2013)

Rudolf Wald WSD Südwest (HPR Beobachter)

Zudem war die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit 09/2010

über einen Kooperationsvertrag für die SG in ergonomischen und arbeitsmedizinischen Fra-

gen qualitätssichernd und beratend tätig. Als Berater war Herr Peter Jeschke in die Steue-

rungsgruppe eingebunden.

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7

1.4. Ist-Erfassung der FVT 2009

Der Auftrag der FVT beinhaltete im ersten Schritt eine Bestandserfassung innerhalb der

WSV. Zudem sollten ggf. vergleichbare Zentralen außerhalb der WSV und international

(Frankreich, Niederlande) untersucht werden.

Die FVT führte im Zeitraum Februar bis Mai 2009 eine Datenerhebung über alle Schleusen

und zugehörigen Zentralen der WSV durch. Dabei wurden exemplarisch zehn Fernbedien-

zentralen (FBZ) und zwei Fernüberwachungszentralen (FÜZ) besichtigt. Darüber hinaus

wurden von der FVT in den Niederlanden drei Zentralen der Rijkswaterstaat (RWS) und in

Frankreich eine Zentrale der Compagnie Nationale du Rôhne (CNR) sowie eine Fernbedien-

zentrale der Mairie de Paris besichtigt.

Ebenfalls wurden im Zuge der Ist-Erfassung die Verkehrszentrale (VZ) Bremen, die Ver-

kehrsregelungszentrale (VKRZ) der Polizei in Berlin und die Betriebszentrale (BZ) Frankfurt

der Deutschen Bahn AG besichtigt, da diese als Zentralen mit vergleichbaren Bedien- und

Überwachungsaufgaben angesehen wurden.

Die detaillierten Ergebnisse der Ist-Erfassung 2009 können dem entsprechenden Bericht

entnommen werden (Anlage A2 und Anlage A3).

Stand der Automatisierung und Fernbedienung

Zum Zeitpunkt der Ist-Erfassung wurden von der WSV 329 Schleusenanlagen mit 458 Kam-

mern2 betrieben, wobei sich 8 weitere Schleusenkammern im Bau befanden. Zudem gab es

14 stillgelegte Schleusenkammern deren weitere Verwendung teilweise noch nicht geklärt

war.

In Tabelle 1 sind die Fernbedien- und Fernüberwachungszentralen und in Tabelle 2 die nut-

zerbedienten Schleusengruppen ohne Fernüberwachung zum Zeitpunkt der Ist-Erfassung

aufgelistet.

2 Diese Zahl beinhaltet auch die Bootsschleusen an Schleusenanlagen mit mehreren Kammern. Schleusen mit Mittelhaupt

werden als Schleusen mit einer Kammer gezählt.

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8

WSD FBZ FÜZ

2009

in Betrieb 2009

in Planung künftig

2009 in Betrieb

2009 in Planung

künftig

Nord 1 1

Nordwest 1 1

Mitte 3 3

West 4 4 5 3

Südwest 1 mind. 3 4 mind. 4

4 1 1

Süd 11 2 13

Ost 2 2 4 4 3 3

Gesamt 22 mind. 12 4 mind. 31

3 4 4 1 4

3

Tabelle 1: Fernbedien- und Fernüberwachungszentralen 2009

WSD nutzerbediente Schleusengruppen ohne Fernüberwachung

2009 in Betrieb 2009 in Planung künftig

Nord

Nordwest

Mitte 4 1 5

West 1 1

Südwest 3 3

Süd 2 2

Ost 1 3 4

Gesamt 11 4 15

Tabelle 2: nutzerbediente Schleusengruppen ohne Fernüberwachung 2009

Auswertung des Unfallgeschehens

Bereits der Schlussbericht Schleusenautomatisierung hatte das Unfallgeschehen an Schleu-

sen über einen längeren Zeitraum untersucht und ausgewertet. Die im Rahmen der Ist-

Erfassung erneut untersuchten Unfallberichte ergaben keinen Anstieg gegenüber der Erhe-

bung im Schlussbericht.

3 Bedingt durch die Zusammenlegung einiger Zentralen ist die künftige Anzahl kleiner als die Summer der derzeit betriebenen

und geplanten Zentralen.

4 Für die geplanten Projekte an Mosel und Neckar wurden bisher Lage und Anzahl der Zentralen nicht endgültig festgelegt, so

dass eine genaue Aussage über die künftige Anzahl der Fernbedienzentralen derzeit nicht möglich ist.

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9

Empfehlungen der FVT

Aufgrund der Ergebnisse der Ist-Erfassung ergaben sich viele Erkenntnisse für einen künfti-

gen Leitfaden. Die FVT unterbreitete im Bericht zur Ist-Erfassung entsprechende Empfeh-

lungen an die SG. Aus der Fülle dieser Vorschläge werden hier nur einige Punkte exempla-

risch aufgeführt, die für das Verständnis des Leitfadens von besonderer Wichtigkeit sind.

Einige der Definitionen und Vorgaben des Schlussberichts waren nicht optimal und z. T. zu

stark an die konkrete technische Umsetzung gekoppelt. Dadurch wurde z. B. die Abgrenzung

der Bedienformen zunehmend erschwert. Des Weiteren bezogen sich die Vorgaben des

Schlussberichts ausschließlich auf Schleusen, wogegen in der Praxis jedoch auch andere

Anlagen von Zentralen aus betrieben werden.

Die FVT empfahl daher eine möglichst funktionale Überarbeitung der Definitionen, Begriff-

lichkeiten und Vorgaben unter Einbeziehung aller relevanten Anlagen.

Bei der Umsetzung des Schlussberichts entwickelten sich recht unterschiedliche regionale

Konzepte bezüglich der technischen und ergonomischen Ausführung der Bedienarbeitsplät-

ze in den Zentralen. Ebenso war, insbesondere bei älteren Zentralen, die ergonomische Ge-

staltung der Räumlichkeiten oft nicht optimal.

Für eine künftige Standardisierung von Bedienarbeitsplätzen und Zentralen wurde eine Be-

wertung der regionalen Lösungen aus ergonomischer Sicht empfohlen, aus der sich dann

konkrete technische und gestalterische Vorgaben ableiten ließen.

Ferner zeigte sich, dass die Schichtleitung in den Zentralen neben der Fernbedienung von

Schleusen zunehmend Aufgaben erledigen müssen, die nicht im unmittelbaren Zusammen-

hang mit dem Schleusungsprozess stehen. Diese zusätzlichen Aufgaben waren in der Sys-

tematik des Schlussberichts zur Bemessung der Personalkapazitäten nicht berücksichtigt.

Hier empfahl die FVT die Entwicklung eines geeigneten Bemessungsverfahrens unter Be-

rücksichtigung der zusätzlichen Tätigkeiten und ergonomischer Aspekte.

Weiterhin wies die FVT darauf hin, dass im Schlussbericht viele wichtige Gewerke und As-

pekte nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt wurden (z. B. Steuerungstechnik, Beleuch-

tungs- und Signaltechnik, Datenspeicherung, Schulung), die aber in einem künftigen Leitfa-

den enthalten sein müssen.

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

10

1.5. Modulare Erarbeitung des Leitfadens

Die FVT hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Sachstand- und Erfahrungsbericht bezüg-

lich Umsetzung der Standards des Schlussberichtes vorgeschlagen, den Schlussbericht in

einen Leitfaden zu überführen, der ein Dach über verschiedene fachspezifische Konzepte

bildet. In logischer Konsequenz empfahl sich daher eine modulare Erarbeitung des Leitfa-

dens, was auch Umfang und Verschiedenartigkeit der einzelnen Themen entgegenkommt.

Die FVT entwickelte daher das in Abbildung 1 dargestellte Konzept mit insgesamt 27 unter-

schiedlichen Arbeitspaketen (AP), wobei einige bereits unabhängig vom künftigen Leitfaden

in Bearbeitung waren (z. B. Konzept Blitz- und Überspannungsschutz).

Die Abarbeitung der einzelnen Arbeitspakete erfolgte in unterschiedlicher Form durch SG,

Ministerium, FVT bzw. überregionale Arbeitsgruppen und Workshops. Für besonders kom-

plexe Themen wurde zusätzlich externer Sachverstand hinzugezogen. Alle an der Bearbei-

tung des Leitfadens beteiligten Personen sind in Anhang 5.2 aufgelistet.

Im Zuge der Erarbeitung ergaben sich noch Optimierungsmöglichkeiten an einigen Modulen,

was zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen zwischen den Arbeitspaketen führte.

Die beabsichtigte Modularität bildet sich im Leitfaden in zweierlei Hinsicht ab. Zunächst wur-

de der Leitfaden in Abschnitte, wie z. B. Ergonomie, Technik oder Organisatorisches geteilt,

die eine Grobstruktur bilden. Des Weiteren wurden, besonders die Berichte zu den techni-

schen Arbeitspaketen, die überwiegend von Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, als solche

redaktionell belassen und nur zusammenfassend in den Leitfaden eingebunden. Hiermit be-

steht die Möglichkeit, einzelne Module des Standards autark zu nutzen und damit eine Ak-

tualisierung zu erleichtern.

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11

SteuerungsgruppeBMVBS bzw. BMVI FVT Arbeitsgruppe EfA Externe

Grundsätzliche Vorgaben für den

Leitfaden1

Verifizierung der rechtlichen Beurteilung

des Schlussberichts2

Ergonomische Untersuchung der

Bedienkonzepte3

Konzept sicherheitsgerichteter Halt4

Applikationssoftware und Standards für

Automatisierungssysteme5

Ergonomische Untersuchung zur

Gestaltung von Leitzentralen6

Bewertungsgrundlagen für

Personalkapazität7

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

von Daten8

Erhebung über zusätzlichen

Wartungsaufwand bei Fernbedienung10

Überarbeitung der technischen

Vorgaben des Schlussberichts11

Steuerungs- und Redundanzkonzept12

Leitfaden Maschinensicherheit13

Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-

Management14

Brandschutzanlagen, Objektschutz und

Einbruchmeldeanlagen 15

Abstimmung und Umsetzung des

Ergonomiegutachtens16

Technische Umsetzung

Datenspeicherung (in AP 8 und AP 21)17

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen18

Fachkonzept TV-Technik19

Fachkonzept Beleuchtungs- und

Signaltechnik20

IT-Sicherheitskonzept21

Rahmenvertrag Maschinensicherheit22

Leitfaden Automatisierung und

Fernbedienung von Anlagen der WSV23

Organisation des Schleusenbetriebs

(VV-WSV 2302)24

Schulungskonzept für Schichtleitung25

Soziale Aspekte26

Sammlung rechtlicher Grundlagen und

Normen / Glossar27

Bemessungssystem für Leitzentralen16-1

Softwareergonomie

(Bedien- und Visualisierungsoberfläche)16-2

Hardwareergonomie

(Arbeitsplatzgestaltung)16-3

Sprachkommunikationssystem16-4

Konzept Fernbedienung von Wehren16-5

Bemessung der Technikräume16-6

Konzept Servicearbeitsplätze für

nutzerbediente Anlagen16-7

Ergonomiegutachten

Untersuchung zur Nutzungsdauer von

Hard- und Software9

Abbildung 1: Übersicht Arbeitspakete

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12

1.6. Ausblick

Bereits bei der Ist-Erfassung 2009 wurde deutlich, dass eine Standardisierung, so wie es der

Schlussbericht über längere Zeitabschnitte für technische Vorgaben vorsah, in der Praxis

nicht realisierbar ist. Einem solchen Standard stehen schnelle Innovationen am Markt, eine

verbindliche Anwendung des Standes der Technik sowie die Vorgaben aus dem Vergabe-

recht entgegen.

Um die im Leitfaden beschriebenen Standards über längere Zeit aktuell zu halten, bedarf es

einer differenzierten Pflege zwischen funktionalen und technischen Vorgaben. Überall dort,

wo es technischer Beschreibungen bedarf, ist eine häufigere Anpassung notwendig. Der

Leitfaden wird deshalb modular gepflegt, um die Abschnitte, autark aktualisieren zu können.

Die regelmäßige Aktualisierung des Leitfadens wird von einer zentralen Stelle durchgeführt.

Dazu wird angestrebt, auch künftig die Erfahrungen anderer Dienststellen einzubeziehen.

Die bisher bestehende "Infrastruktur", mit der die Standards entwickelt wurden, sollte weiter

genutzt werden.

Um kontinuierlich Praxiserfahrungen in die Weiterentwicklung der Standards einfließen zu

lassen, wird die FVT regelmäßig zu Workshops oder weiterführenden Treffen der Arbeits-

gruppen mit den entsprechenden Sachbearbeitern der WSV einladen. Ebenso werden erfor-

derliche Normenrecherchen oder die Einbindung externer Gutachter weiterhin zentral koor-

diniert und beauftragt.

Ziel ist es, wegen der Vielzahl der im Leitfaden beschriebenen Themen und Konzepte sowie

deren Verzahnung miteinander, aber auch in Hinsicht einer sich häufig ändernden Normen-

lage, etwa alle zwei Jahre eine aktualisierte Fassung aufzustellen.

Der Leitfaden sowie alle zugehörigen Dokumente werden zentral vorgehalten und den

Dienststellen der WSV im Intranet bereitgestellt.

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2. Vorgaben

2.1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des Schlussberichts

Eine grundsätzliche Voraussetzung für den Leitfaden war die Überprüfung bzw. Aktualisie-

rung der im Rahmen des Schlussberichtes erarbeiteten rechtlichen Beurteilung. Die Überprü-

fung wurde von der FVT und der Steuerungsgruppe empfohlen und zwischen den Referaten

WS 11 und WS 15 vorbereitet. Die Dezernate R der damaligen Direktionen West, Südwest,

Ost und Mitte wurden beteiligt.

Die bereits in 2010 vorgenommene Verifizierung ergab, dass die rechtliche Bewertung des

Schlussberichtes in seinen Grundsätzen nach wie vor Bestand hatte. Damit lag, besonders

für das arbeitswissenschaftliche Gutachten, eine aktualisierte, juristische Darstellung, an der

sich die weitere Bearbeitung orientieren konnte, vor. Die Erläuterungen zu der rechtlichen

Bewertung des Schlussberichtes sind in Teil E Kapitel 1 zu finden.

Wichtig für die Erstellung des Leitfadens war ebenfalls, dass die rechtliche Beurteilung auf

andere Anlagen ohne weiteres übertragen werden konnte.

2.2. Ergonomiegutachten

Von zentraler Bedeutung für den gesamten Leitfaden war die Erstellung eines Gutachtens

zur Ermittlung von Belastungsprofilen und zur Entwicklung von ergonomischen Gestaltungs-

vorschlägen für Arbeitsplätze innerhalb von Leitzentralen der WSV auf der Grundlage von

aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit dem Auftrag an die RWTH Aachen

und das Fraunhofer Institut FKIE im Oktober 2010 wurden die Arbeitspakete 3, 6 und 7 (sie-

he Kapitel 1.6) extern vergeben. Die Qualitätssicherung des Gutachtens erfolgte durch die

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die seit 2010 über einen Koope-

rationsvertrag für die SG in ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Fragen beratend

tätig ist.

Das Ergonomiegutachten (Anlage C1) wurde im Juni 2012 in der WSV vorgestellt und letzt-

endlich im August 2012 vom BMVBS abgenommen.

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2.3. VV-WSV 2302 Schleusenbetrieb an Binnenwasserstraßen

Die bisher vorliegende Fassung der VV-WSV 2302 Schleusenbetrieb an Binnenwasserstra-

ßen von 1985 wurde parallel zur Erstellung des Leitfadens vom BMVI überarbeitet und zum

25.05.2012 in der WSV verbindlich eingeführt5. Bereits der Schlussbericht Schleusenauto-

matisierung hatte im Zuge der damals getroffenen Änderungen im Schleusenbetrieb eine

Überarbeitung vorgeschlagen. Die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift wurde mit den von

der SG Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV eingeführten Ergebnis-

sen abgeglichen, wobei auch die Begrifflichkeiten an die Definitionen des Glossars zum Leit-

faden angepasst wurden.

Zu bemerken bleibt an dieser Stelle, dass die VV-WSV 2302 nur den Schleusenbetrieb an

Binnenwasserstaßen regelt. Andere Anlagen, wie Wehre, bewegliche Brücken etc., die künf-

tig auch an Leitzentralen angebunden werden, fallen bisher nicht in den Geltungsbereich

dieser Vorschrift.

2.4. Richtlinie zur Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnen-

wasserstraßen

Die Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)

wurde vom BMVBS im August 2011 in der WSV eingeführt6. Die Vorgaben dieser Richtlinie,

insbesondere für Bootsschleusen und Bootsgassen, werden von dem Leitfaden Automatisie-

rung und Fernbedienung von Anlagen der WSV übernommen. In den betreffenden Abschnit-

ten dieses Leitfadens wird lediglich auf die RiGeW verwiesen.

2.5. KRITIS

Der Umsetzungsplan KRITIS richtet sich grundsätzlich an die privatwirtschaftlichen Betreiber

Kritischer Infrastrukturen. Dieses sind Unternehmen und Organisationen aus den Sektoren

Transport und Verkehr, Energie, Gefahrstoffe, Informationstechnik und Telekommunikation,

Finanz-, Geld- und Versicherungswesen, Versorgung und Sonstiges (Medien, Forschungs-

anlagen, Kulturgüter).

5 siehe WS11/5222.3/30 VV-WSV 2302 Schleusenbetrieb an Binnenwasserstraßen, 25.05.2012 und 09.09.2014

6 siehe WS 13/5257.1/4-1 Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen, 11.08.2011

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Wegen ihrer herausragenden gesellschaftlichen Bedeutung sind die Kritischen Infrastruktu-

ren besonders zu schützen. Terroristische Bedrohungen, Umweltgefahren und IT-

Gefährdungen sind zu berücksichtigen. Der Fokus des Umsetzungsplans KRITIS liegt dabei

auf der Informationstechnik und den entsprechenden Schutzmaßnahmen im privatwirtschaft-

lichen Bereich. Für die Bundesverwaltung erstellt die Bundesregierung einen eigenen Um-

setzungsplan (Umsetzungsplan Bund).7

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens stellt die Ver-

sorgung der Allgemeinheit mit Leistungen zum Transport von Personen und Gütern (Perso-

nen- und Güterverkehr) eine kritische Dienstleistung im Sinne des BSI-Gesetzes (§ 8 BSI-

Kritisverordnung) dar. Nach BSI-KRITIS Verordnung Anhang 7 Teil 1 vom Sommer 2017

zählen daher Bundeswasserstraßen nach Teil 3 ab einem Schwellenwert von 17 Mio. Ton-

nen/a Güterverkehrsdichte zu kritischen Infrastrukturen. Für den Geltungsbereich des LF

AuF sind demnach NOK, Rhein (Grenze NL bis Kehl) sowie Main und WDK (nur Eingangs-

verkehr) betroffen. Daraus abgeleitet betroffene Anlagen der WSV sind die Schleusen-

anlagen am NOK sowie Iffezheim (unter Berücksichtigung der Anforderungen des Staatsver-

trages mit F). In Bezug auf die Eingangsverkehre Main und WDK ist zu berücksichtigen,

dass letztere in einem betrieblichen Zusammenhang stehen (Leit-zentrale, Automatisierung),

die als Gesamtheit nicht die Kriterien der BSI Verordnung erfüllen. Für Schleusenanlagen

wurde mit dem Muster-IT-Sicherheitskon-zept für LZ bereits eine standardisierte Grundlage

geschaffen, auf der die Sicherheitskonzepte der Anlagentechnik für die Schleuse Iffezheim

und die des NOK aufgebaut wer-den können.

7 Quelle: Umsetzungsplan KRITIS des nationalen Plans zum Schutz der Informationsinfrastrukturen

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3. Geltungsbereich

Dieser Leitfaden befasst sich mit Leitzentralen sowie Anlagen des Verkehrswasserbaus an

Bundeswasserstraßen, die mit maschinenbaulichen Einrichtungen ausgestattet sind. Im Ein-

zelnen sind dies:

Schiffs- und Bootsschleusen

Schiffshebewerke

Wehre

Speisungspumpwerke

Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke

bewegliche Brücken

geschlossene Bootsgassen

Weitere Anlagen, die in Einzelfällen evtl. an eine Leitzentrale angebunden sind, werden nicht

gesondert betrachtet. Sie sind gegebenenfalls sinngemäß wie die o. g. Anlagen zu behan-

deln.

Der Leitfaden befasst sich explizit nicht mit:

Anlagen für hydrologische Messstellen

Schifffahrtszeichen, funktechnischen Sensor- und Einwirkanlagen sowie verkehrstechni-

schen Zentralanlagen (z. B. Verkehrs- und Revierzentralen mit zugehörigen technischen

Einrichtungen)

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4. Grundsätze der Automatisierung und Fernbedienung

4.1. Aufgaben des Personals in Leitzentralen und Betriebsstellen

Die Aufgaben des Personals im Zusammenhang mit dem Schleusenbetrieb an Binnenwas-

serstraßen wurden überarbeitet und mit der neuen VV-WSV 2302 im Mai 2012 in der WSV

eingeführt.

In Leitzentralen (LZ) sind mehrere örtlich getrennte Schleusenanlagen bzw. weitere Anlagen

angebunden. Die Schleusen bzw. Anlagen können dabei im Zuständigkeitsbereich unter-

schiedlicher ABz, WSÄ und der GDWS liegen.

Die VV-WSV 2302 legt im §3 folgende Aufgaben fest:

(1) Der Schichtleitung der LZ/BS obliegt

der Schleusenbetrieb der ihr zugewiesenen Schleusenanlagen

strompolizeiliche und schifffahrtspolizeiliche Aufgaben

die Überprüfung der Betriebsbereitschaft der Schleusenanlage und der Verkehrsflächen

im Schleusenbereich

allgemeine Verwaltungsaufgaben.

(2) Einer Schichtleitung können auch je nach zugeordneter Anlage zusätzliche Aufgaben wie

z. B.

die Ausübung des Hausrechtes im Schleusenbereich,

die Unterstützung der Nutzer an nutzerbedienten Schleusenanlagen,

die Notfall-/Störfallmeldestelle für nutzerbediente Schleusen,

der Betrieb anderer Anlagen (z. B. Wehre oder Brücken),

die Entgegennahme von Störmeldungen anderer Anlagen oder

sonstige Aufgaben nach dieser Verwaltungsvorschrift bzw. regionale Ergänzungen durch

die GDWS zugewiesen werden.

Eine erste qualitative Erfassung der Zusatzaufgaben des Personals in den Leitzentralen

wurde in der Ist-Erfassung der FVT im Jahr 2009 vorgenommen. Eine dezidierte Untersu-

chung aller Aufgaben der Schichtleitung in LZ wird in Abschnitt 3 des Ergonomiegutachtens

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vorgenommen (Anlage C1). Im Weiteren wurden 27 verschiedene Zusatzaufgaben ermittelt

und folgenden Tätigkeitsgruppen zugeordnet:

Bedienen

Überwachen

Beratung

Administration

Organisatorisches im Einzelfall

Für jede Zusatzaufgabe wurde ein detailliertes Profil erstellt, welches:

Inhalt der Aufgabe

Häufigkeit aufsummiert für alle Anlagen

Dauer pro Anlage

Art des Auftretens

Unterbrechen der aktuellen Schleusungsaufgabe

Parallele Ausführbarkeit

beschreibt und später in die Bemessungssystematik eingeht.

Des Weiteren waren bei der Wahrnehmung von Aufgaben aus LZ heraus in der Praxis fol-

gende weitere Tätigkeiten des Personals zu verzeichnen, die in der VV-WSV 2302 nicht ent-

halten sind und mit denen grundsätzlich wie folgt zu verfahren ist.

Geländeüberwachung

Häufig werden in LZ der WSV von der Schichtleitung zusätzlich Tätigkeiten im Zusammen-

hang mit einer Geländeüberwachung (oft auch als Objektüberwachung bezeichnet) durch

Kameras an den aufgeschalteten Anlagen wahrgenommen.

Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht an fernbedienten Schleusen gelten die Ausführun-

gen des Erlasses EW25/52.03.08-01/20 WSD-M 05 vom 09. Januar 2006. Zusätzlich sind in

der VV-WSV 2302 die Aufgaben der Schichtleitung in Bezug auf die Verkehrssicherungs-

pflicht der Schleuse dargelegt.

Eine weitergehende Form der Geländeüberwachung außer der Zutrittskontrolle an den Ein-

gangstoren (dies gilt vor allem auch für Sparbecken und Wehre) ist bei Einhaltung der vor

genannten Regelungen nicht erforderlich.

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Überwachung des Verhaltens der Schifffahrt

Entsprechend der Verifizierung der rechtlichen Beurteilung des Schlussberichtes (siehe

Teil E Kapitel 1) gibt es keine Verpflichtung für die Schichtleitung, das Verhalten der Schiffs-

besatzung an Schleusen ständig zu überwachen (u. a. das ordnungsgemäße Festmachen,

das in der Verantwortung der Schifffahrt liegt).

Soweit Schleusen als nutzerbediente Anlagen betrieben werden und entsprechend gekenn-

zeichnet sind, besteht für die WSV grundsätzlich keine verkehrliche Überwachungspflicht.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung liegt beim Verkehrsteilnehmer.

Verkehrsbeobachtung

In Ausnahmefällen kann es für Verkehrsbeobachtung und -lenkung an Schleusen relevant

sein, die Wasserstraße in größerer Entfernung von den Anlagen zu beobachten. Eine solche

Verkehrsbeobachtung ist nicht Bestandteil der Prozessüberwachung eines Schleusenablau-

fes an den Bedienständen einer LZ. Die gegebenenfalls bestehende Notwendigkeit muss im

Einzelfall begründet werden.

4.2. Standardprozess Schleusenablauf

Im Rahmen der Erstellung des Ergonomiegutachtens wurde für jede Leitzentrale der Ablauf

des Schleusungsprozesses aufgenommen. Dabei wurde ersichtlich, dass es bezogen auf

den Gesamtprozess der Schleusung zwischen den Zentralen Unterschiede bei der Reihen-

folge der Prozessschritte gibt (z. B. „Ausfahrtsignal auf Grün setzen“ und „Schütze schlie-

ßen“).

Im Hinblick auf eine künftige Vereinheitlichung wurde von der SG ein Standardablauf für den

Schleusenprozess abgestimmt.

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Abbildung 2: Standardprozess Schleusenablauf

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4.3. Leitzentralen

Die im Schlussbericht vorgesehene Trennung der Aufgaben und damit auch verbunden der

Zentralen für die Fernbedienung (FBZ) und Fernüberwachung (FÜZ) hatte sich schon bei der

Ist-Erfassung als unpraktikabel herausgestellt. Zudem fehlte die Einbindung von Zusatzauf-

gaben, die nicht unmittelbar mit dem Schleusungsprozess in Verbindung stehen, in einer

organisatorischen Einheit. Des Weiteren entsprachen die Begriffe FBZ und FÜZ nicht den

Begrifflichkeiten in den geltenden Normen (z. B. DIN EN ISO 11064).

Aus diesen Gründen sowie in Hinblick auf laufende Fernbedienungsprojekte wurde vom da-

maligen BMVBS der Begriff Leitzentrale vorgezogen eingeführt8. Der Begriff darf seitdem in

der WSV verwendet werden und ist wie folgt definiert:

Die Leitzentrale (LZ) ist eine bauliche, organisatorische und technische Einheit einschließlich

der Ausrüstungs- und Sozialräume. In der LZ werden zentralisierte Bedienungs-, Steue-

rungs-, Überwachungs- und Leitungsverantwortlichkeiten beim Betrieb von mehreren örtlich

getrennten Schleusen und anderen Anlagen durch WSV-Personal ausgeübt.

Die Bezeichnung Leitzentrale ersetzt die Begriffe Fernbedienzentrale, Fernsteuerzentrale

und Fernüberwachungszentrale.

Die Anbindung einer Anlage an eine Leitzentrale ist dann gegeben, wenn die Anlage gemäß

VV-WSV 2302 organisatorisch und technisch einer Leitzentrale zugeordnet ist.

Allein der Umstand, dass von einem zentralen Bedienstand einer Schleuse zwei benachbar-

te Kammern oder weitere Anlagen an derselben Fallstufe (Wehr, Brücke, etc.) bedient wer-

den genügt nicht, diesen als LZ zu bezeichnen. Das Gleiche gilt für einen zentralen Bedien-

stand einer Fallstufe, der abgesetzt bzw. ohne direkte Sicht in die Kammer(n) errichtet ist9.

8 siehe WS 10/2216.9/2-1103 Fernbedienung und Automatisierung von Schleusen - zukünftige Bezeichnung der Zentralen,

30.03.2010

9 siehe WS11/52.06.08 Neubau von Steuerständen, 19.01.2009

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4.4. Bedientypen

Die grundsätzliche Systematik des Schlussberichtes, Schleusen in Abhängigkeit von ihrem

Auslastungsgrad zu typisieren und entsprechend zu bedienen, hat sich bewährt. Die Definiti-

on der Automatisierungstypen hat sich aber nicht immer als treffend und eindeutig erwiesen

und muss daher an die bisher gesammelten Erfahrungen beim Automatisieren und Fernbe-

dienen von Schleusen angepasst werden. Dazu ist es zunächst wichtig, die Bedienaufgabe

selbst, den Ort der Wahrnehmung dieser Aufgabe sowie Art und Umfang der einzusetzenden

Technik voneinander zu entkoppeln. Deshalb werden die künftigen Typen nicht mehr als

Automatisierungstypen sondern als Bedientypen bezeichnet. Zudem finden die Bedientypen

künftig nicht nur für Schleusen, sondern auch für andere Anlagen Verwendung.

Der Bedientyp einer Anlage beschreibt, wer die Anlage bedient. Hierbei werden folgende

Typen unterschieden:

Bedientyp 1 - Durch Schichtleitung / Bedienpersonal10 bediente Anlage

Bedientyp 2 - Durch Nutzer11 bediente Anlage

Bedientyp 3 - Vollautomatische Anlage

Bedientyp 1 - Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage

Die Anlage wird durch Schichtleitung / Bedienpersonal bedient. Bedientyp 1 unterteilt sich in:

Bedientyp 1a - Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage ohne Anbin-

dung12 an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an keine Leitzentrale angebunden und wird vor Ort bedient.

Bedientyp 1b - Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage mit Anbin-

dung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an eine Leitzentrale angebunden und wird von dort bedient.

10

Technischer Begriff in Anlehnung an DIN EN ISO 11064-3 für die allgemeine Tätigkeit von Personen, die mit dem Bedienen

von Anlagen beauftragt sind. Schleusen werden in der WSV durch Schichtleiterinnen/Schichtleiter, die eine entsprechende

Fortbildung zur Schichtleitung abgeschlossen haben, bedient. Bedienpersonal umfasst auch das Personal Dritter, denen auf

Grund bestehender vertraglicher Vereinbarungen der Betrieb von Wehren der WSV übertragen wurde.

11 Nutzer im Sinne des hier verwendeten Zwecks ist grundsätzlich bei Schleusen die Besatzung von Schiffen und bei bewegli-

chen Brücken die jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Nicht darunter zu verstehen ist die Schichtleitung oder sonstiges WSV-

eigenes Personal, Fremdfirmen oder Besucher sowie andere Betreiber von WSV Anlagen.

12 Die Anbindung einer Anlage an eine Leitzentrale ist dann gegeben, wenn die Anlage organisatorisch und technisch einer

Leitzentrale zugeordnet ist.

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Bedientyp 2 - Durch Nutzer bediente Anlage

Die Anlage wird vor Ort durch den Nutzer bedient (z. B. an Schleusen durch die Schifffahrt).

Bedientyp 2 unterteilt sich in:

Bedientyp 2a - Durch Nutzer bediente Anlage ohne Anbindung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an keine Leitzentrale angebunden und wird autark betrieben.

Bedientyp 2b - Durch Nutzer bediente Anlage mit Anbindung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an eine Leitzentrale angebunden bei der Störmeldungen der Anlage, Notru-

fe und Nutzeranfragen auflaufen. Von der Leitzentrale aus ist bei Bedarf eine Unterstüt-

zung des Nutzers vor Ort möglich.

Bedientyp 3 - Vollautomatische Anlage

Anlage, für deren Betrieb in der Regel keine Bedienhandlungen notwendig sind. Störmel-

dungen der Anlage laufen in einer Leitzentrale oder, insofern dies nicht möglich ist, in örtlich

abgesetzten Betriebsstellen (z. B. ABz, BHf) auf.

Eine Tabelle zur Zuordnung der bisher benutzten Automatisierungstypen des Schlussbe-

richts von 1996 zu den neuen Bedientypen findet sich im Anhang 5.3.

In Tabelle 3 sind den einzelnen Anlagen die aus technischer und betrieblicher Sicht derzeit

praktikablen Bedientypen zugeordnet.

Anlage Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Schleusen

Schiffshebewerke

Wehre

Speisungspumpwerke

Hochwassersperrtore, Sicherheitstore, Sperrwerke

Bewegliche Brücken

Geschlossene Bootsgassen

Tabelle 3: Zuordnung der Bedientypen zu den Anlagen der WSV

Bedientyp 2a ist nur für manuell, mit Muskelkraft bediente Schleusen praktikabel. Für alle

anderen nutzerbedienten Anlagen mit entsprechenden steuerungstechnischen Einrichtungen

empfiehlt sich grundsätzlich die Anbindung an eine Leitzentrale. Bedientyp 3 ist wegen feh-

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24

lender technischer Möglichkeiten derzeit nur für Wehre und Speisungspumpwerke umsetz-

bar.

4.4.1. Bedientypen für Schleusen

Schleusen können als Bedientyp 1 und 2 betrieben werden. Welcher der beiden Bedientypen

für eine Schleuse im konkreten Fall geeignet ist, kann anhand bestimmter Kriterien ermittelt

werden (siehe Kapitel 5.4).

Der Betrieb einer Schleuse durch Schichtleitung vor Ort (Bedientyp 1a) ist grundsätzlich im-

mer möglich. Die Bedienung von einer Leitzentrale aus (Bedientyp 1b) erfordert hingegen

einen entsprechenden Automatisierungsgrad der Schleuse (z. B. SPS).

Bei einer Nutzerbedienung ist Bedientyp 2a nur für manuell, mit Muskelkraft bediente

Schleusen geeignet13. Für alle anderen nutzerbedienten Schleusen mit entsprechenden

steuerungstechnischen Einrichtungen empfiehlt sich die Anbindung an eine Leitzentrale (Be-

dientyp 2b). Bei saisonal hohen Auslastungsgraden ist hier u. U. auch eine zeitweilige Be-

dienung durch Schichtleitung im Bedientyp 1 sinnvoll14.

Ein vollautomatischer Betrieb nach Bedientyp 3 ist wegen fehlender technischer Möglichkei-

ten derzeit für Schleusen noch nicht umsetzbar.

4.4.2. Bedientypen für Schiffshebewerke

Schiffshebewerke können sowohl vor Ort als Bedientyp 1a als auch von einer LZ aus als

Bedientyp 1b betrieben werden.

13

Dies bedeutet allerdings nicht im Umkehrschluss, dass mit Muskelkraft bediente Schleusen nicht organisatorisch über Bereit-

stellung einer Telefonnummer an den Servicearbeitsplatz einer LZ angebunden werden dürfen. Vielmehr empfiehlt sich Letzte-

res, wenn für den entsprechenden Wasserstraßenbereich ein LZ vorhanden ist.

14 siehe Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW), Juli 2011

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4.4.3. Bedientypen für Wehre und Speisungspumpwerke

Wehre und Speisungspumpwerke können als Bedientyp 1a vor Ort betrieben werden. Bei

entsprechendem Automatisierungsgrad ist auch eine Fernbedienung von einer Leitzentrale

(Bedientyp 1b) oder ein vollautomatischer Betrieb (Bedientyp 3) möglich.

4.4.4. Bedientypen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperr-

werke

Für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke kommen nur Bedientyp 1a und,

bei entsprechendem Automatisierungsgrad, Bedientyp1b infrage.

4.4.5. Bedientypen für bewegliche Brücken

Bei beweglichen Brücken treffen mit Schifffahrt und Straßenverkehr zwei unterschiedliche

Verkehrsträger aufeinander. Neben den hieraus resultierenden Wechselwirkungen ergeben

sich auch besondere Gefährdungen, u. a. bei Nutzung der Anlagen durch Fußgänger und

Radfahrer. „Hierbei ist zugunsten von Kindern wegen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnen-

heit und zugunsten von Behinderten wegen ihrer beschränkten Fähigkeit zu eigenverantwort-

lichem Handeln ein strengerer Sicherheitsmaßstab anzulegen“15. Daher empfiehlt sich bei

beweglichen Brücken eine Bedienung durch Schichtleitung / Bedienpersonal im Bedientyp

1a oder 1b.

4.4.6. Bedientypen für geschlossene Bootsgassen

Geschlossene Bootsgassen werden durch die Freizeitschifffahrt nutzerbedient. Da die Steu-

erung des Verschlussorgans über entsprechende technische Einrichtungen erfolgt, empfiehlt

sich hier die Anbindung an eine Leitzentrale (Bedientyp 2b).

15

siehe EW 25/52.03.08-01/20 WSD-M 05 Verkehrssicherungspflicht auf den Bundeswasserstraßen, 09.01.2006

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4.5. Bedienebenen

Die Bedienebenen stellen die zentrale Schnittstelle zwischen Schichtleitung / Bedienpersonal

bzw. Unterhaltungspersonal und der Anlage dar. Sie beinhalten alle Komponenten, die zur

Visualisierung der Anlagenzustände sowie für steuernde Eingriffe notwendig sind.

Die Bedienebenen gliedern sich hierarchisch nach den Orten, von denen aus die Anlage

bedient werden kann. Dabei sind in der Regel von bestimmten Bedienebenen nur ganz be-

stimmte Bedienhandlungen und Betriebsarten möglich. Es werden folgende Bedienebenen

unterschieden:

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene

maschinennahe Bedienebene

manuelle Bedienebene

Fernbedienebene

Bedienung der kompletten Anlage von einer Leitzentrale aus. Die Fernbedienebene wird

vorrangig für den Betrieb der Anlage genutzt.

zentrale Bedienebene

Bedienung der kompletten Anlage von einem zentralen Bedienstand vor Ort aus. Die zentra-

le Bedienebene wird vorrangig für den Betrieb der Anlage genutzt.

örtliche Bedienebene

Bedienung eines begrenzten Bereichs der Anlage von einem örtlichen Bedienstand aus. Die

örtliche Bedienebene wird vorrangig für den Betrieb der Anlage genutzt.

maschinennahe Bedienebene

Bedienung einzelner Antriebe in deren unmittelbarer Nähe. Die maschinennahe Bedienebe-

ne wird vorrangig für die Unterhaltung der Anlage genutzt.

manuelle Bedienebene

Bedienung eines einzelnen Antriebes durch manuelle Betätigung einer Kurbel, eines

Handrads etc. Die manuelle Bedienebene wird vorrangig bei Energieausfall sowie für die

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27

Unterhaltung der Anlage genutzt16. Mitunter werden aber auch Schleusen, insbesondere

einfache, nutzerbediente Bootsschleusen, ausschließlich über die manuelle Bedienebene

betrieben.

Schaltschrank /

Bedientableau

Antrieb Antrieb

örtlicher Bedienstand Bereich A

Antrieb Antrieb Antrieb Antrieb Antrieb Antrieb

Schaltschrank /

Bedientableau

Schaltschrank /

Bedientableau

Schaltschrank /

Bedientableau

örtlicher Bedienstand Bereich B

zentraler Bedienstand Anlage 1

Bereich A

Anlage 1

Bereich B

Anlage 2

Bereich A

örtlicher Bedienstand

zentraler Bedienstand

Schaltschrank /

Bedientableau

Antrieb Antrieb

Leitzentrale

vorrangig für den Betrieb der Anlage vorrangig für die Unterhaltung der Anlage

manuelle

Bedienebene

maschinennahe

Bedienebene

örtliche

Bedienebene

zentrale

Bedienebene

Fernbedienebene

Abbildung 3: Übersicht Bedienebenen

Die oben gezeigte Grafik stellt alle möglichen Bedienebenen dar. In der Praxis erfolgt die

Umsetzung der einzelnen Bedienebenen abhängig von Größe und Bedeutung der jeweiligen

Anlage. So werden z. B. bei Anlagen, für die eine höhere Verfügbarkeit notwendig ist, unter-

geordnete Bedienebenen als Redundanz bei technischen Störungen genutzt. An kleineren

Anlagen hingegen, z. B. an nutzerbedienten Schleusen, sind oft mehrere Bedienebenen an

einer Örtlichkeit vereint. Die Zusammenlegung von örtlicher und maschinennaher Bedien-

ebene kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn aus dem Antriebshaus einer Schleuse eine ausrei-

chende Sicht in die entsprechenden Gefährdungsbereiche möglich ist. Bei der Zusammenle-

gung von örtlicher und maschinenaher Bedienebene ist in jedem Fall, neben dem Not-Halt,

auch ein Schleusen-Halt vorzusehen.

Bedienebenen müssen nicht zwingend als stationäre Bedienstände ausgeführt werden. Auf

örtlicher und maschinenaher Ebene können auch transportable Bedientableaus zum Einsatz

kommen.

16

siehe DIN 19704-2

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28

Die manuelle Bedienebene beinhaltet, insbesondere an größeren Anlagen, u. U. auch zu-

sätzliche technische Hilfsmittel, wie z. B. mobile hydraulische oder elektrische Notaggregate.

Vorgaben für die Ausführung von Bedienebenen finden sich in Teil C Kapitel 3 und im Steue-

rungs- und Redundanzkonzept (Anlagen D4, D4a, D4b und D4c).

Im Folgenden werden die in der Regel vorzusehenden Bedienebenen für die unterschiedli-

chen Anlagen dargestellt.

4.5.1. Bedienebenen für Schleusen

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene 17

maschinennahe Bedienebene 17

manuelle Bedienebene 18

18

18

18

obligatorisch

optional

Tabelle 4: Bedienebenen für Schleusen

Bei einer entsprechenden verkehrlichen Notwendigkeit (Wasserstraßen der Kategorie A

und B) ist die zentrale Bedienebene fernbedienter Schleusen künftig mit einem standardisier-

ten Bedienstand analog zur LZ auszustatten. Damit können diese Schleusen bei Ausfall der

Leitzentrale oder der Übertragungsstrecke und bei besonderen betrieblichen Situationen

(z. B. Hochwasser, Eis) auch über einen längeren Zeitraum durch die Schichtleitung vor Ort

bedient werden (siehe auch Teil C, Kapitel 3.4.1).

Nach aktueller Erlasslage zur barrierefreien Gestaltung19 sowie zum Neubau von Steuer-

ständen20 ist dafür keine direkte Sicht in die Schleusenkammer notwendig. Hierfür können

Räumlichkeiten auf dem Schleusengelände oder im Bauwerk selbst genutzt werden.

17

abhängig von der Größe der Schleuse

18 siehe DIN 19704-2

19 siehe EW 21/52.06.24 Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen, 12.11.2001

20 siehe WS11/52.06.08 Neubau von Steuerständen, 19.01.2009

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29

4.5.2. Bedienebenen für Schiffshebewerke

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene

maschinennahe Bedienebene

manuelle Bedienebene 21

obligatorisch

optional

Tabelle 5: Bedienebenen für Schiffshebewerke

4.5.3. Bedienebenen für Wehre und Speisungspumpwerke

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene 22

22 22

maschinennahe Bedienebene 22

22

22

manuelle Bedienebene 21

21

21

obligatorisch

optional

Tabelle 6: Bedienebenen für Wehre und Speisungspumpwerke

21

siehe DIN 19704-2

22 abhängig von Größe und Komplexität der jeweiligen Anlage

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30

4.5.4. Bedienebenen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperr-

werke

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene 23

23

maschinennahe Bedienebene 23

23

manuelle Bedienebene 24

24

obligatorisch

optional

Tabelle 7: Bedienebenen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke

4.5.5. Bedienebenen für bewegliche Brücken

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene 23

23

maschinennahe Bedienebene 23

23

manuelle Bedienebene 25

25

obligatorisch

optional

Tabelle 8: Bedienebenen für bewegliche Brücken

23

abhängig von Größe und Komplexität der jeweiligen Anlage

24 siehe DIN 19704-2

25 künftig in ZTV-ING, Teil 9, Abschnitt 2 vorgesehen

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31

4.5.6. Bedienebenen für geschlossene Bootsgassen

Bedienebene Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene

maschinennahe Bedienebene

manuelle Bedienebene 26

obligatorisch

optional

Tabelle 9: Bedienebenen für geschlossene Bootsgassen

4.6. Betriebsarten

Die Betriebsart beschreibt die Arbeitsweise der Anlagensteuerung. Es werden folgende Be-

triebsarten unterschieden:

Automatikbetrieb

Handbetrieb

Sonderbetrieb

Automatikbetrieb

Betrieb der Anlage mit automatischen Abläufen.

Handbetrieb

Einzelne oder paarweise Bedienung der Antriebe.

Sonderbetrieb

Betriebsart für besondere betriebliche Situationen der Anlage. An Schleusen sind dies u. a.

Eis-, Geschwemmsel- und Hochwasserabfuhr, die nur ohne Schifffahrt in der Kammer

durchgeführt werden können. Für andere Anlagen ist, wegen deren Vielfalt und unterschied-

lichster Funktion, eine pauschale Festlegung an dieser Stelle nicht sinnvoll. Hier ist das o. g.

sinngemäß anzuwenden.

26

siehe DIN 19704-2

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Nicht jede der o. g. Betriebsart ist in allen Bedienebenen notwendig. Tabelle 10 zeigt die

vorzusehenden Betriebsarten für die einzelnen Bedienebenen.

Bedienebene Handbetrieb Automatikbetrieb Sonderbetrieb

Fernbedienebene

zentrale Bedienebene

örtliche Bedienebene 27

27

maschinennahe Bedienebene 27

obligatorisch

optional

Tabelle 10: Betriebsarten in den Bedienebenen

Auf der maschinennahen Bedienebene hat es sich bewährt, für Einstellarbeiten den Handbe-

trieb mit der Möglichkeit zur Aufhebung von Verriegelungen zu realisieren. Auch ist es sinn-

voll, dort bei Störungen eine Umgehung steuerungstechnischer Einheiten vorzusehen.

In der manuellen Bedienebene ist das Verfahren einzelner Antriebe auch ohne Anlagensteu-

erung möglich. Daher kann hier keine Betriebsart im o. g. Sinne vorliegen.

27

nur automatische Teilabläufe für den entsprechenden Anlagenbereich

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33

5. Anhang

5.1. Auftrag des BMVBS an die FVT

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37

5.2. An der Bearbeitung des Leitfadens beteiligte Personen

AP 1 - Grundsätzliche Vorgaben für den Leitfaden

Bearbeitung durch SG

Thomas Rosenstein BMVBS, WS 11 (Leitung der SG)

Hermann Poppen BMVBS, WS 10 (bis 10/2010)

Claudia Oberheim BMVBS, WS 10 (ab 10/2010)

Klaus Thomsen WSD Süd (bis 02/2012)

Rainer Schwab WSD Ost (ab 02/2012)

Brigitte Kaßner-Meyer WSA Minden, TD

Herbert Koch WSD Süd (HPR Beobachter)

Karl-Heinz Kuhlmann WSD Mitte (HPR Beobachter; bis 12/2012)

Carsten Feldmann WSA Bremen (HPR Beobachter; ab 01/2013)

Rudolf Wald WSD Südwest (HPR Beobachter)

AP 2 - Verifizierung der rechtlichen Beurteilung des Schlussberichts

Claudia Greger-Martin BMVBS, WS15

Thomas Rosenstein BMVBS, WS11

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38

AP 3 - Ergonomische Untersuchung der Bedienkonzepte

Gutachten zu Belastungsprofilen und Entwicklung von ergonomischen Gestaltungs-

vorschlägen für Leitzentralen

Christina Bröhl RWTH Aachen

Jennifer Bützler RWTH Aachen

Himeh Horoufchin Fraunhofer FKIE Wachtberg-Werthhoven

Nicole Jochems RWTH Aachen

Alexander Mertens RWTH Aachen

Florian Motz Fraunhofer FKIE Wachtberg-Werthhoven

Christopher M. Schlick RWTH Aachen / Fraunhofer FKIE Wachtberg-

Werthhoven

Qualitätsicherung

Lars Adolph BAuA Dortmund (bis 2013)

Peter Jeschke BAuA Dortmund

Marco Lehmann BAuA Dortmund

Sascha Wischniewski BAuA Dortmund (seit 2013)

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AP 4 - Konzept sicherheitsgerichteter Halt

Arbeitsgruppe Sicherheitsgerichteter Halt im Rahmen der Automatisierung und

Fernbedienung von Schleusen der WSV

Walif Schneider FVT (Leitung der Arbeitsgruppe)

Volker Eichelberg WSA Lauenburg

Klaus Hoß FMSW Koblenz

Axel Jeromin Ffm Datteln

Klaus Karrenbauer WSA Trier (HPR Beobachter)

Lars-Michael Ollech FMS Nürnberg

Gerd-Siegmar Reimann TD Minden

Reinhard Schmidt FVT Koblenz

Rainer Schwab WSD Ost

Torsten Seefeld BHf Niederfinow

Externe Berater

Mario Reifenberg TÜV Rheinland

Ralf Apfeld IFA Sankt Augustin

Jürgen Uppenkamp IFA Sankt Augustin

AP 5 - Applikationssoftware und Standards für Automatisierungssysteme

Bearbeitet durch FVT und BMVBS, WS 10, WS 11, WS 15

AP 6 - Ergonomische Untersuchung zur Gestaltung von Leitzentralen

Gutachten zu Belastungsprofilen und Entwicklung von ergonomischen Gestaltungs-

vorschlägen für Leitzentralen (siehe AP 3)

AP 7 - Bewertungsgrundlagen für Personalkapazität

Gutachten zu Belastungsprofilen und Entwicklung von ergonomischen Gestaltungs-

vorschlägen für Leitzentralen (siehe AP 3)

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40

AP 8 - Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

DSB BMVBS

Arbeitsgruppe Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen der

Fernbedienung von Anlagen

Jochen Fürmann WSD Südwest (Leitung der Arbeitsgruppe)

Andreas Gutberlet WSD Süd

Susanne Herzberg WSD Mitte

Burkhard Knuth WSD Ost

Thomas Milbradt WSD Süd

Maik Rettstatt BHf Würzburg

Reinhard Schmidt FVT Koblenz

Katrin Schneider WSD West

Walter Straub WSD West

AP 9 - Untersuchung zur Nutzungsdauer von Hard- und Software

Zwischenbericht zur Entscheidungshilfe - Nutzungsdauer von Hard- und Software-

komponenten in der Anlagentechnik der WSV

Steffen Bleidißel FMS Nürnberg

AP 10 - Erhebung über zusätzlichen Wartungsaufwand bei Fernbedienung

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11

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AP 11 - Überarbeitung der technischen Vorgaben des Schlussberichts

Arbeitsgruppe Überarbeitung der technischen Vorgaben des Schlussberichts

Reinhard Schmidt FVT Koblenz (Leitung der Arbeitsgruppe)

Steffen Bleidißel FMS Nürnberg

Monika Eckert WSD Ost

Reinhardt Haase Ffm Datteln

Klaus Hoß FMSW Koblenz

Hans Peter Krönert FMM Minden

Detlef Lellmann WSA Koblenz (HPR Beobachter)

Thomas Milbradt WSD Süd

Hans-Thomas Müller FVT Koblenz

Eugen Pröger FVT Koblenz

Torsten Seefeld BHf Niederfinow

Klaus Spurmann WNA Datteln

AP 12 - Steuerungs- und Redundanzkonzept

Arbeitsgruppe Steuerungs- und Redundanzkonzept

Hans-Thomas Müller FVT Koblenz (Leitung der Arbeitsgruppe bis

Oktober 2015)

Falk Pigors ANH Heidelberg (Leitung der Arbeitsgruppe ab

Oktober 2015)

Andreas Beitz FMSW Koblenz

Axel Jeromin FfM Datteln

Reinhard Kops WSA Magdeburg

Denny Meyer FMM Minden (ab November 2016)

Helmut Niemann FMM Minden (bis August 2016)

Lars-Michael Ollech FMS Nürnberg

Walif Schneider FVT Koblenz

Norbert Sobiech WNA Datteln

Peter Svercsek WSA Bremen

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AP 13 - Leitfaden Maschinensicherheit

Walif Schneider FVT Koblenz

Eugen Pröger FVT Koblenz

Der Leitfaden Maschinensicherheit für Anlagen der WSV wurde in Abstimmung mit

den Referaten WS 12, WS 13 und Z 31 des BMVBS erstellt.

AP 14 - Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-Management

Peter Gies FVT Koblenz

AP 15 Brandschutzanlagen, Objektschutz und Einbruchmeldeanlagen

Bearbeitet durch BMVBS und FVT

Die SG hat vorab eine Anfrage bei den Referaten B 12 und Z 31 des BMVBS vor-

genommen, sowie eine Stellungnahme bei den damaligen Binnendirektionen einge-

holt.

AP 16-1 - Bemessungssystem für Leitzentralen

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11 (Leitung der Arbeitsgruppe)

Peter Jeschke BAuA Dortmund

Brigitte Kaßner-Meyer WSA Minden, TD

Karl-Heinz Kuhlmann WSA Minden (HPR Beobachter)

Claudia Oberheim BMVI, WS 10

Rudolf Wald WSD Südwest (HPR Beobachter)

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AP 16-2 - Softwareergonomie (Bedien- und Visualisierungsoberfläche)

Arbeitsgruppe Softwareergonomie

Reinhard Schmidt FVT Koblenz (Leitung der Arbeitsgruppe)

Peter Jeschke BAuA Dortmund

Mathias Jordan FMS Nürnberg

Karl-Heinz Kuhlmann WSA Minden

Hans-Thomas Müller FVT Koblenz

Lars Michael Ollech FMS Nürnberg

Ernst Vengels LZ Hilpoltstein

AP 16-3 - Hardwareergonomie (Arbeitsplatzgestaltung)

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11 (Koordination)

Kersten Hein FVT Koblenz

Peter Jeschke BAuA Dortmund

Karl-Heinz Kuhlmann WSA Minden (HPR Beobachter)

Thomas Müller FVT Koblenz

Eugen Pröger FVT Koblenz

Frank Schellberg FVT Koblenz

Reinhard Schmidt FVT Koblenz

Rainer Schwab GDWS Ast Ost, AS1

AP 16-4 - Sprachkommunikationssystem

Arbeitsgruppe Sprachkommunikationssystem

Wolfgang Huck FMM Minden (Leitung)

Peter Herrmann FVT Koblenz

Michael Zöller FMSW Koblenz

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AP 16-5 - Konzept Fernbedienung von Wehren

Worshops zum Konzept Fernbedienung von Wehren

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11 (Leitung des Workshops)

Ralf Bann FMS Nürnberg

Holger Brüggemann WSA Bremen

Peter Jeschke BAuA Dortmund

Herbert Koch GDWS Ast Süd (HPR Beobachter)

Thomas Milbradt GDWS Ast Süd

Denny Meyer WSA Minden

Helmut Niemann FMM Minden

Claudia Oberheim BMVI, WS 10

Peter Hörter Fachstelle Gewässerkunde der GDWS ASt SW

Uwe Przybilski FMSW Koblenz

Uwe Räther GDWS ASt Mitte

Walif Schneider FVT Koblenz

Wilfried Staudt WSA Stuttgart

Rudolf Wald GDWS Ast Südwest (HPR Beobachter)

Chris Wittenberg WSA Kiel-Holtenau

AP 16-6 - Bemessung der Technikräume

Workshop zur Bemessung der Technikräume

Claudia Oberheim BMVBS, WS 10 (Leitung des Workshops)

Walif Schneider FVT (Leitung des Workshops)

Ralf Bann FMS Nürnberg

Andreas Beermann FfM Datteln

Klaus Hoß FMSW Koblenz

Frank Ulrich WNA Berlin

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AP 16-7 - Konzept Anbindung nutzerbedienter Anlagen an Leitzentralen

Arbeitsgruppe Anbindung nutzerbedienter Anlagen an Leitzentralen

Frank Ulrich WNA Berlin (Leitung der Arbeitsgruppe)

Mario Blum WSA Eberswalde, LZ Zehdenik

Brigitte Kaßner-Meyer WSA Minden, TD

Hans-Thomas Müller FVT Koblenz

Torsten Seefeld BHf Niederfinow

AP 17 - Technische Umsetzung Datenspeicherung

Die Inhalte des ursprünglich eigenständig angelegten AP 17 werden in AP 8 (Erhe-

bung, Verarbeitung und Nutzung von Daten) und AP 21 (IT-Sicherheitskonzept) be-

handelt. Das Arbeitspaket entfällt somit.

AP 18 - Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Claudia Oberheim BMVBS, WS 10

AP 19 - Fachkonzept TV-Technik

Das Konzept TV-Technik wird noch von der FVT unter Beteiligung der regionalen

Fachstellen erstellt.

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AP 20 - Fachkonzept Beleuchtungs- und Signaltechnik

Arbeitsgruppe Beleuchtungs- und Signaltechnik an Anlagen der WSV

Jörg Unterderweide FVT Koblenz (Leitung der Arbeitsgruppe)

Dmitri Geraskin FVT Koblenz

Peter Göris WSA Berlin

Klaus Hoß FMSW Koblenz

Ernst Vengels LZ Hilpoldstein

Wilhelm Wege FMM Minden

Norbert Wölke WSA Duisburg-Meiderich

Claus-Peter Wildenhof FMS Nürnberg

AP 21 - IT-Sicherheitskonzept

Workshop zum IT-Sicherheitskonzept (auf Grundlage des Pilotauftrags zur Betriebs-

und Datensicherheit für die Leitzentrale Bergeshövede)

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11 (Leitung des Workshops)

Andreas Beermann FfM Datteln

Andreas Feldmann BHf Bergeshövede

Andreas Saure BMVI, WS 12

Waliff Schneider FVT

Thomas Schüring ABz Altenrheine

Helmut Weisskopf BSI

AP 22 - Rahmenvertrag Maschinensicherheit

Matthias Gutmann FMSW Koblenz (Federführung für die WSV)

Der Rahmenvertrag Maschinensicherheit wurde in Abstimmung mit dem Referat

WS 12 des BMVBS und der FVT erstellt.

AP 23 - Konzeption und redaktionelle Bearbeitung des Leitfadens

Bearbeitet durch FVT

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AP 24 - Organisation des Schleusenbetriebs (VV-WSV 2302)

Bearbeitet durch BMVI

AP 25 - Schulungskonzept für Schichtleitung

Arbeitsgruppe Schulungskonzept für Schichtleitung

Klaus Teichgräber SAF Hannover (Leitung der Arbeitsgruppe)

Peter Eifler WSA Brandenburg

Klaus Geers WSA Meppen

Uwe Goy BBIZ Kleinmachnow

Klaus Karrenbauer WSA Trier

Brigitte Kaßner-Meyer WSA Minden, TD

Martin Ostendorf ABz Altenrheine (HPR Beobachter)

Guenther Ruf WSA Schweinfurt

AP 26 - Soziale Aspekte

Thomas Rosenstein BMVI, WS 11

Peter Jeschke BAuA Dortmund

AP 27 - Sammlung rechtlicher Grundlagen und Normen / Glossar

Bearbeitet durch SG, FVT und die jeweiligen Arbeitsgruppen

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48

5.3. Zuordnung der Automatisierungstypen zu den Bedientypen

Die bisherigen Automatisierungstypen aus dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe „Schleu-

senautomatisierung“ vom November 1996 können mithilfe der nachfolgenden Tabelle den

neuen Bedientypen zugeordnet werden. Insbesondere bei den nutzerbedienten Schleusen

ist jedoch eine direkte Zuordnung nicht immer möglich, da das Unterscheidungskriterium

zwischen den Automatisierungstypen 3.1, 3.2 und 3.3 nach Schlussbericht die Fernüberwa-

chung mittels TV-Anlage war.

bisherige Bezeichnung für Schleusen neue Bezeichnung für Anlagen

Automatisierungstyp Bedientyp

1 Bedienung durch Schichtleiter vor Ort 1a Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage ohne Anbindung an eine Leitzentrale

2 Fernbedienung durch Schichtleiter 1b Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage mit Anbindung an eine Leitzentrale

3.3 Selbstbedienung, manuell, ohne Fernüberwachung

2a Durch Nutzer bediente Anlage ohne Anbindung an eine Leitzentrale

3.1 Selbstbedienung, halbautomatisch,

ohne Fernüberwachung

2b Durch Nutzer bediente Anlage

mit Anbindung an eine Leitzentrale 3.2

Selbstbedienung, halbautomatisch, mit Fernüberwachung

4 Automatischer Betrieb 3 Vollautomatische Anlage

Tabelle 11: Zuordnung der Automatisierungstypen zu den Bedientypen

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49

5.4. Kriterien für die Wahl von Bedientypen bei Schleusen

Hinsichtlich der rechtlichen Verifizierung (siehe auch Teil E Kapitel 1.4.1.) wurden die Be-

dientypen 1a (Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage ohne Anbindung an

eine LZ) und 1b (Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage mit Anbindung an

eine Leitzentrale) gleichgestellt. Für die Wahl der Bedientypen 1 (Durch Schichtleitung / Be-

dienpersonal bediente Anlage) oder 2 (Durch Nutzer bediente Anlage) bei Schleusen sind

jedoch mehrere Kriterien relevant, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Nutzerstruktur

Die Nutzerstruktur der Schleuse stellt die Zusammensetzung der Schifffahrt dar. Sie gibt zum

einen Aufschluss über Ausbildungsstand und Erfahrungsgrad der Schleusennutzer. So kann

z. B. bei der Sportbootschifffahrt von einem eher geringen Erfahrungsstand und damit ver-

bundenen häufigeren Fehlverhalten ausgegangen werden. Zum anderen kann bei gleichzei-

tiger Nutzung einer Schleusenkammer durch Berufs- und Freizeitschifffahrt für letztere ein

erhöhtes Unfallrisiko (z. B. durch Schraubenstrahl) entstehen.

Das Kriterium Nutzerstruktur wird unterschieden in:

Professionelle Nutzung (überwiegende Nutzung durch Berufs- und Fahrgastschifffahrt)

Mischnutzung (Nutzung durch Berufs-, Fahrgast- und Freizeitschifffahrt)

Freizeitnutzung (überwiegende Nutzung durch Freizeitschifffahrt)

Besondere Gefährdungen

Die Freizeitschifffahrt ist in Schleusen u. U. besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Diese

können sich z. B. durch starke Turbulenzen beim Füllen und Entleeren oder durch große

Hubgeschwindigkeiten bei Fehlen geeigneter Festmachvorrichtungen28, ergeben. Des Weite-

ren können spezielle bauliche Gegebenheiten, wie z. B. schräge Kammerwände, zu beson-

deren Gefährdungen sowohl für Freizeit- als auch für Berufsschifffahrt führen.

Das Kriterium besondere Gefährdungen wird unterschieden in:

vorhanden29

nicht vorhanden

28

siehe Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW), Juli 2011

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

50

Auslastungsgrad

Der Auslastungsgrad (I/C30) einer Schleuse stellt deren verkehrliche Belastung dar. Ein ho-

hes Verkehrsaufkommen erfordert u. U. ein regelndes Eingreifen durch Schichtleitung. Um-

gekehrt führen geringe Auslastungsgrade zu einem geringeren Unfallrisiko.

Das Kriterium Auslastungsgrad wird unterschieden in:

Hoch (I/C größer 0,5)

Mittel (I/C von 0,2 bis 0,5)

Niedrig (I/C kleiner 0,2)

Einfluss auf Haltung

Die Abmessungen von Schleusenkammern und die Anzahl der Schleusungen können u. a.

einen erheblichen Einfluss auf Sunk und Schwall, Wasserstand und Strömungsverhältnisse

in den zugehörigen Stau- oder Kanalhaltungen haben, so dass hier ein regelndes Eingreifen

erforderlich ist.

Das Kriterium Einfluss auf Stau- und Kanalhaltung wird unterschieden in:

relevant

nicht relevant

In der nachfolgenden Tabelle sind die möglichen Kombinationen der einzelnen Kriterien und

die daraus resultierenden Bedientypen dargestellt.

29

Gegebenenfalls ist erst zu prüfen, ob die besonderen Gefährdungen nicht durch wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen besei-

tigt werden können.

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

51

Nutzerstruktur Besondere

Gefähr-dungen

Auslastungsgrad Einfluss auf

Haltung

Bedientyp

Pro

fessio

ne

lle

Nutz

ung

Mis

ch

-

nutz

un

g

Fre

izeit-

nutz

un

g

vorh

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an-

den

Hoch

Mitte

l

Nie

dri

g

rele

vant

nic

ht re

leva

nt

1 2

--- ---

31

--- ---

31

--- ---

31

31

Tabelle 12: Kriterien für die Wahl von Bedientypen bei Schleusen

Bei stark schwankenden Auslastungsgraden (saisonal oder über den Tagesablauf) kommt

gegebenenfalls auch ein Betrieb als Mischtyp in Betracht. So können z. B. nutzerbediente

30

siehe Schlussbericht, November 1996

31 mit ergänzenden Einrichtungen zur Begrenzung der Schleusungen oder zur Optimierung der Kammerbelegung

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

52

Sportbootschleusen (Bedientyp 2) bei saisonal hohen Auslastungsgraden zeitweilig auch

durch Schichtleitung bedient werden (Bedientyp 1)32.

32

siehe Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)

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53

6. Anlagenverzeichnis

Anlage A1 Vermerk Schleusenautomatisierung - Auswertung der Sachstandberichte

Anlage A2 Bericht Auswertung der Ist-Erfassung

Anlage A3 Bericht Sachstand international

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Teil B Bediensystematik

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1

Aufsteller RWTH Aachen/FKIE

Thomas Rosenstein

Peter Jeschke

Claudia Oberheim

Karl-Heinz Kuhlmann

Brigitte Kaßner-Meyer

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2

Inhaltsverzeichnis

1.  Bedienkonzept für Leitzentralen ........................................................................................ 5 

1.1.  Bediensystem 1 - Eine Schichtleitung bedient zwei Schleusenkammern ................... 6 

1.2.  Bediensystem 2 - Eine Schichtleitung bedient drei bis vier Schleusenkammern ........ 6 

1.3.  Bediensystem 3 - Eine Schichtleitung bedient mehr als 4 Schleusenkammern ......... 9 

1.4.  Bediensystem für Wehranlagen ................................................................................ 10 

1.5.  Bediensystem für nutzerbediente Anlagen ............................................................... 11 

2.  Grundlagen zur Ermittlung der Anzahl erforderlicher Schichtleiterinnen/Schichtleiter pro

Schicht in einer Leitzentrale ............................................................................................. 12 

2.1.  Grundsystematik ....................................................................................................... 13 

2.2.  Zusammenstellen der Anlagen und Auswertung der Verkehrstagebücher ............... 14 

2.3.  Auswahl der Tagesabschnitte und Berechnung des jeweiligen Zeitaufwandes für den

Schleusenbetrieb ...................................................................................................... 19 

2.4.  Nettoarbeitszeit ......................................................................................................... 22 

2.5.  Iterative Ermittlung der erforderlichen Schichtleitung pro Schicht ............................ 23 

2.5.1.  Bediensystem 3 ................................................................................................ 23 

2.5.2.  Bediensystem 1 ................................................................................................ 24 

Beispielrechnung: Schleusenkammer A und Schleusenkammer B (Werktag Hauptzeit,

Zahlen aus Tabelle 9) .................................................................................................. 25 

Beispielrechnung: Schleusenkammer A und Schleusenkammer B (Werktag Hauptzeit,

Zahlen aus Tabelle 9 und Tabelle 10) ......................................................................... 26 

2.5.3.  Bediensystem 2 ................................................................................................ 27 

Beispielrechnung: Schleusenkammer D und Schleusenkammer C +

Schleusenkammer H (Werktag Hauptzeit, Zahlen aus Tabelle 9 und Tabelle 10) ..... 28 

Beispielrechnung: Schleusenkammer A und Schleusenkammer B +

Schleusenkammer C und Schleusenkammer D (Werktag Hauptzeit, Zahlen aus

Tabelle 9 und Tabelle 10) ............................................................................................ 30 

2.5.4.  Berücksichtigung der Parallelzeit bei Zwillingsschleusen ................................. 31 

2.6.  Berücksichtigung der Zusatzaufgaben ...................................................................... 32 

Beispielrechnung: 2 Schichtleitungen (werktags, Hauptzeit) ....................................... 34 

2.7.  Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes für die Unterhaltung und Wartung der

Anlagen ..................................................................................................................... 35 

3.  Zusatzaufgaben ............................................................................................................... 36 

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3

3.1.  Zusatzaufgaben, die nicht parallel zum Schleusenbetrieb erledigt werden dürfen (im

Regelfall nicht parallel, da man sich vom Bedienarbeitsplatz abwenden muss oder

der Prozess nicht parallel zum Schleusenbetrieb stattfinden kann) ......................... 37 

Z1:  Bedienung von Anlagen während des Schleusenbetriebs ............................... 37 

Z2:  Serviceleistung an nutzerbedienten Anlagen (pauschaler Ansatz) .................. 37 

Z2.1 bis Z2.5 Serviceleistung an nutzerbedienten Anlagen (Freizeitreviere) .................. 37 

Z2.1:  Störungsmanagement ...................................................................................... 37 

Z2.2:  Verändern der Betriebsparameter .................................................................... 38 

Z2.3:  Bereitschaft der Schleuse für den nutzerbedienten Betrieb prüfen .................. 38 

Z2.4:  Handbetrieb ...................................................................................................... 38 

Z2.5:  Aktivierung von Anforderungen ........................................................................ 39 

Z3:  Notfallmeldestelle und Maßnahmen vor Ort bei Havarien in der

Schleusenkammer (bzw. auf der Strecke entfällt künftig) ............................................... 39 

Z4:  Überwachung von Wehren (Wehrbetriebspegel) sowie Pegel 1. Ordnung ...... 39 

Z5:  Gebäudemanagementaufgaben innerhalb der Leitzentrale ............................. 40 

Z6:  Post/E-Mails ...................................................................................................... 40 

Z7:  Personalplanung ............................................................................................... 40 

Z8:  Abgabenerhebung durch Schichtleitung (vsl. zukünftig wegfallend) ................ 40 

Z9:  Fahrplankoordinierung (Vorschleusungsrechte) ............................................... 41 

3.2.  Saisonale Tätigkeiten, die nicht parallel zum Schleusenbetrieb auftreten können ... 41 

Z10:  Bedienung von Hochwasserschiebern etc. ....................................................... 41 

Z11:  Sickerwasserpumpen ....................................................................................... 41 

3.3.  Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusenbetrieb erledigt werden dürfen ........... 42 

Z12:  Bedienung von Brücken .................................................................................... 42 

Z13:  Störungsmanagement für fernbediente Schleusen .......................................... 42 

Z14:  Wasserbewirtschaftung / Eisschleusung durch Leerschleusungen .................. 42 

Z15:  Telefon-/Funkberatung ..................................................................................... 43 

Z16:  Zugangsüberwachung (Geländeschutz) der Anlage ........................................ 43 

Z17:  Bedienen von Geländeeinfahrtstoren/ -türen .................................................... 43 

Z18:  Kontakt zu Fremdfirmen, Außenbezirken, Bauhöfen etc. ................................. 43 

Z19:  Torbewegungen um Schlickprobleme oder Geschwemmselprobleme zu

beheben 44 

Z20:  Tägliche Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben .................................... 44 

Z21:  Statistiken ......................................................................................................... 44 

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4

3.4.  Saisonale Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusenbetrieb erledigt werden

dürfen ........................................................................................................................ 45 

Z22:  Eis- und Wintermeldedienst .............................................................................. 45 

Z23:  Tätigkeiten bei auflaufendem Hochwasser ....................................................... 45 

Z24:  Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben bei besonderen Events wie z.B.

Regatten etc. ................................................................................................................... 45 

Z25:  Ausbildung/ Unterweisung ................................................................................ 46 

4.  Anhang ............................................................................................................................ 47 

4.1.  Beispiellösungen anhand eines Tagesablaufes in einer LZ ...................................... 47 

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1. Bedienkonzept für Leitzentralen

Die Bedienung der Schleusen und Anlagen erfolgt durch ein WSV-einheitliches Bedienkon-

zept, welches u. a. auf den Ergebnissen des Ergonomiegutachtens basiert. Die hierzu gehö-

rende Ausstattung und Ausführung des Arbeitsplatzes und der Funktionalitäten sind im Ab-

schnitt Ergonomie des Leitfadens beschrieben.

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Abbildung 1: Arbeitsplatz

Je nach Auslastung der Schleusen können für die Schichtleitung drei verschiedene Bedien-

systeme zur Anwendung kommen. Die Auswahl des Bediensystems erfolgt in Abhängig-

keit der Berechnung nach Kapitel 2.

Alle drei Bediensysteme sind mit dem Bedienkonzept kompatibel, so dass ohne größeren

technischen Aufwand jederzeit und flexibel eine Veränderung des Bediensystems erfolgen

kann, ohne größere technische Aufwendungen zu betreiben. Für jeden Arbeitsplatz ist aller-

dings über den Verlauf der Schicht festzulegen, gemäß welchem Bediensystem die Schleu-

senkammerzuordnung stattfindet.

Dabei sollte die Zuordnung der Schleusenkammern zu den Bedienständen über eine zentra-

le Steuereinheit möglich sein, um in Ausnahmesituationen (z.B. Havarie) auch kurzfristig die

Zuordnung den Erfordernissen anpassen zu können.

Sofern anstatt einer weiteren Schleusenkammer eine bewegliche Brücke bedient werden

soll, muss das Bediensystem in Abhängigkeit zwischen der Brücke und der Schleusenkam-

mer gewählt werden. Die Brücke ersetzt dabei jeweils eine Schleusenkammer. Die Systema-

tik bleibt im Grundsatz erhalten.

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1.1. Bediensystem 1 - Eine Schichtleitung bedient zwei Schleusen-

kammern

Bei höher ausgelasteten Schleusenkammern, bei denen eine Schichtleitung maximal zwei

Schleusenkammern während einer Schicht bedienen kann, sind beide Schleusenkammern

auf den beiden Bedienständen aufzuschalten.

Durch die unveränderte Zuordnung der Schleusenkammern zu den entsprechenden Bedien-

und Visualisierungsmonitoren kann die Fehlerwahrscheinlichkeit durch Verwechslungen re-

duziert werden. Die Schichtleitung ist jederzeit über den aktuellen Status der zu überwa-

chenden Schleusenkammern informiert, da diese permanent auf beiden Bedienständen dar-

gestellt werden. Hierdurch wird auch die Planung der Schleusungen und der Funk-

/Telefonkontakt mit der Schiffsführung trotz des hohen Verkehrsaufkommens unterstützt, da

alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen.

Schleusenkammer A Schleusenkammer B

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Abbildung 2: Bediensystem 1

1.2. Bediensystem 2 - Eine Schichtleitung bedient drei bis vier

Schleusenkammern

Für weniger ausgelastete Schleusenkammern, bei denen das Verkehrsaufkommen inkl. vor-

handener Zusatzaufgaben von drei bis vier Schleusenkammern von einer Schichtleitung be-

wältigt werden kann, ist ein hybrides Bediensystem zu wählen.

Hierbei können über jeden Bedienstand maximal zwei Schleusenkammern bedient werden,

von denen zu jedem Zeitpunkt immer genau eine Schleusenkammer aufgeschaltet ist. Hier-

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bei kann eine Schichtleitung zwei Bedien- und Visualisierungsmonitore an seinem Arbeits-

platz parallel kontrollieren.

Bedient eine Schichtleitung 4 Schleusenkammern, kann der Wechsel zwischen zwei Schleu-

senkammern jeweils nur auf einem Bedientisch erfolgen.

Eine Rotation der zugeordneten Schleusenkammern zwischen den Bedienständen innerhalb

eines Arbeitsplatzes ist nicht zulässig, um die Verwechslungsgefahr zu minimieren. Die Zu-

ordnung ist in Abhängigkeit des jeweiligen Bemessungszeitraums festzulegen. Durch den

lediglich binären Wechsel zwischen zwei Schleusenkammern an einem Bedientisch können

die mangelnde Erwartungskonformität, die bei einer freien Zuordnung eintritt, reduziert wer-

den. Durch das System wird sichergestellt, dass jede Schichtleitung maximal zwei Prozesse

parallel bedient.

Durch die Möglichkeit, vier Schleusenkammern durch eine Schichtleitung bearbeiten zu las-

sen, wobei immer nur maximal zwei parallel bedient werden können und lediglich ein Wech-

sel zwischen jeweils zwei Schleusenkammern erfolgt, die immer auf derselben Seite des

Arbeitsplatzes verbleiben, kann ein ergonomisches, belastungsoptimales und ökonomisches

Arbeiten bei einem für dieses Bediensystem geeigneten Verkehrsaufkommen realisiert wer-

den.

Schleusenkammer A Schleusenkammer B

Schleusenkammer C Schleusenkammer D

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Abbildung 3: Bediensystem 2 mit 4 Kammern

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Bedient eine Schichtleitung maximal 3 Schleusenkammern, darf die dritte Kammer im Hin-

tergrund auf beiden Bedientischen aufgeschaltet werden, um dem Aspekt möglicher Warte-

zeiten entgegen zu wirken.

Schleusenkammer A Schleusenkammer B

Schleusenkammer C Schleusenkammer C

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Abbildung 4: Bediensystem 2 mit 3 Kammern

Bei der Umschaltung der Schleusenkammer auf dem jeweiligen Bedientisch muss sicherge-

stellt werden, dass alle erforderlichen Medien (z.B. Verkehrstagebuch, sicherheitsgerichteter

Halt) für die jeweils aufgeschaltete Anlage zur Verfügung stehen.

Zur Vermeidung von Wartezeiten oder zur Optimierung der Besetzung der Leitzentrale kön-

nen Schleusenkammern (in der Regel niedrig frequentierte Anlagen) auch auf mehrere

Schichtleitungen (Bedienstände) verteilt werden. In diesem Fall bedient derjenige die Anlage,

der zu diesem Zeitpunkt den entsprechenden Freiraum hat. Die Aktivierung der Schleusen-

kammer bedeutet, dass eine andere Schichtleitung nicht gleichzeitig zugreifen kann. Die

Abstimmung kann innerhalb des Wartenraumes durch mündliche Abstimmung erfolgen.

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Schleusenkammer A Schleusenkammer B

Schleusenkammer C Schleusenkammer D

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Schleusenkammer E Schleusenkammer F

Schleusenkammer G Schleusenkammer D

Arbeitsplatz 2

Bedienstand 2a Bedienstand 2b

Abbildung 5: Bediensystem 2 mit 7 Kammern

1.3. Bediensystem 3 - Eine Schichtleitung bedient mehr als 4

Schleusenkammern

In Zeiträumen, in denen sehr geringe Verkehrsaufkommen an den Schleusenkammern vor-

herrschen (z.B. in der Nachtschicht), kann auch eine größere Anzahl Schleusenkammern

durch eine Schichtleitung betreut werden, die dann aber nicht parallel bedient werden dürfen.

Aus arbeitsorganisatorischer Sicht wird für Schleusenbedienzeiten mit sehr geringem Ver-

kehrsaufkommen eine Bedienung von „beliebig vielen“ Schleusenkammern von einem Be-

dienstand aus empfohlen, für die jedoch Einschränkungen im Vergleich zu Bediensystemen

1 und 2 zur Sicherstellung der fehlerrobusten Bedienung gelten.

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Um Verwechslungen bei der Bedienung zu vermeiden, darf für jede Schichtleitung pro Ar-

beitsplatz (nur ein Bedienstand aktiv) immer nur eine Schleusenkammer aufgeschaltet sein

und von diesem bedient werden. Durch die Konzentration auf lediglich einen Schleusenpro-

zess kann eine ausreichende Erwartungskonformität bei der Bedienung trotz der Vielzahl

möglicher Schleusenkammern gewährleistet werden.

Schleusenkammer A - F keine Belegung

Arbeitsplatz 1

Bedienstand 1a Bedienstand 1b

Abbildung 6: Bediensystem 3

Zur Vermeidung von Wartezeiten kann hier analog zum Bediensystem 2 die Verteilung von

Schleusenkammern auf mehrere Schichtleitungen (Arbeitsplätze) sinnvoll sein.

Bei Schleusenanlagen mit zwei Kammern sollten zur Gewährleistung einer zweifelsfreien

Zuweisung beide Kammern von einem Bedienstand aus betreut werden. Hierbei ist anhand

der Verkehrssituation jeweils zu entscheiden, ob beide Kammern direkt aufgeschaltet sind

(hochfrequente Anlagen) oder die zweite Kammer im Hintergrund verbleibt (Reservekam-

mer). Bei Doppelkammersystemen in einer Kette sollte die Zuordnung der Schleusenkam-

mern auf den Bedienständen in der gesamten Leitzentrale einheitlich gefasst werden.

1.4. Bediensystem für Wehranlagen

Die Bedienung von Wehren bzw. die Kontrolle der maßgebenden Oberwasserpegel, Wehr-

pegel und ggf. Kanalpegel, wird an einem separaten Arbeitsplatz durchgeführt. Der Bedien-

stand entspricht in seiner Gestaltung grundsätzlich dem Bedienstand für den Schleusenbe-

trieb. Ein Bedienstand ist dabei gleich einem Bedienarbeitsplatz.

Grundsätzlich sollen dabei von jedem Wehrbedienstand aus alle einem Flusssystem zuge-

ordneten Wehranlagen bedienbar sein, damit eine optimale Arbeitsgestaltung gewährleistet

werden kann.

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Der Betrieb der Wehre ist im Rahmen der Aufwandsermittlung als Zusatzaufgabe einzurech-

nen. Je nach Aufgabenzuschnitt und Zuständigkeit (Wehrbetrieb durch WSV oder Kraft-

werksbetreiber) kann die entsprechende Aufgabe entweder durch die Schichtleitung miterle-

digt oder durch zusätzliches, fachkundiges Personal, z.B. im Hochwasserfall, durchgeführt

werden.

Die Kontrolle der maßgebenden Oberwasserpegel, die ggf. notwendige Wehrfernbedienung

sowie die Bedienung der Abfluss- und Stauzielregler (lokal und überörtlich) kann bei einer

großen Anzahl an Anlagen in einem Revier ggf. auf einen Arbeitsplatz (einen Mitarbeiter) für

das gesamte Revier gebündelt werden, um die Schichtleitung auf den Betrieb der Schleusen

zu konzentrieren, sofern die Bemessung dies bestätigt.

Die Anzahl der Bedienstände ist für den Extremfall, im Wesentlichen die Hochwassersituati-

on, auszulegen, da in diesem Fall mehrere Mitarbeiter zur zeitgleichen Bedienung der Wehr-

anlagen erforderlich sind. Die Anzahl der Bedienstände muss sich dabei an der Anzahl der

einer Leitzentrale jeweils zugeordneten Wehranlagen orientieren. Aus der bisher vorliegen-

den Erfahrung der Leitzentrale Obertürkeim (Neckar) kann in einer Extremsituation eine Per-

son drei Wehranlagen (mit jeweils mehreren Wehrfeldern) bedienen, wobei der Grundsatz

der parallelen Bedienung von maximal zwei Vorgängen erhalten bleibt.

Dieser Ansatz ist als Maximalbedarf für die erforderliche Anzahl an Tischen zu Grunde zu

legen. An Wehranlagen mit einer leichteren Bedienhandhabung oder wenigen Wehrfeldern

bzw. geringerem Gefahrenpotential ist auch eine höhere Bedienanzahl pro Tisch denkbar.

Um entsprechende Richtwerte der Möglichkeit für die Bedienung von mehr als drei Wehran-

lagen von einem Bedientisch aus zu erhalten, muss erst weitere Praxiserfahrung in anderen

Revieren vorliegen. Diese Überprüfung wird zu einem gegebenen Zeitpunkt ggf. gutachter-

lich begleitet.

1.5. Bediensystem für nutzerbediente Anlagen

Die Serviceleistung für nutzerbediente Anlagen wird an einem separaten Arbeitsplatz wahr-

genommen. Der Bedienstand entspricht in seiner Gestaltung grundsätzlich dem Bedienstand

für den Schleusenbetrieb. Ein Bedienstand ist dabei gleich einem Servicearbeitsplatz. Die

Aufschaltung der jeweils betroffen Anlagen erfolgt erst beim Eintreffen einer Meldung.

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Die Grundlagen für die Bemessung nutzerbedienter Schleusenanlagen, die von einem Ser-

vicearbeitsplatz bearbeitet werden können, sind den Betriebstagebüchern und den in Kapi-

tel 3 beschriebenen Zusatzaufgaben zu entnehmen. Das Ergebnis ist dabei einzeln zu ermit-

teln, da es stark von der revierbezogenen Frequentierung, der Störungsintensität, der vor-

handenen technischen Infrastruktur und dem Beratungsbedarf der Nutzer abhängt.

Aus bisher vorliegenden Erfahrungen können als Orientierungswert bei Anlagen in hochfre-

quentierten Freizeitrevieren in der Hauptsaison (Juni, Juli, August) bis zu acht nutzerbedien-

te Schleusen von einem Servicearbeitsplatz aus bearbeitet werden. Bei weniger frequentier-

ten Anlagen bzw. in der Vor- und Nachsaison sowie in den Sperrzeiten der Wintermonate

(Dezember, Januar, Februar, März) ist je nach Bemessungsergebnis eine höhere Anzahl

nutzerbedienter Anlagen pro Servicearbeitsplatz denkbar.

Durch den redundanten Aufbau der Servicearbeitsplätze in der Leitzentrale ist gewährleistet,

dass die angebundenen nutzerbedienten Anlagen jederzeit erreichbar sind. Analog zum Be-

dienkonzept für die Wehrbedienung wird somit die Arbeitsgestaltung innerhalb der Leitzent-

rale erleichtert.

Bei der jeweiligen Aufgabenzuordnung ist auf die hierfür erforderliche Qualifikation zu achten

(siehe Anlage C7, Kapitel 5.1). In Leitzentralen, bei denen ausschließlich nutzerbediente

Anlagen (Freizeitreviere) angebunden sind, muss mindestens eine Person pro Schicht die

Fortbildung zur Schichtleitung absolviert haben.

2. Grundlagen zur Ermittlung der Anzahl erforderlicher

Schichtleiterinnen/Schichtleiter pro Schicht in einer Leitzen-

trale

Die Ermittlung der Anzahl erforderlicher Bedienstände und Schichtleitungen pro Schicht

muss sich an dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen und Zeitaufwand für die Aufgabenerle-

digung orientieren. Hierzu müssen Daten aus den vorhandenen Verkehrstagebüchern aus-

gewertet werden. Bezüglich der Zusatzaufgaben sind Erfahrungswerte heranzuziehen. Das

analytische Berechnungsverfahren entspricht damit den Vorgaben des Handbuches für Or-

ganisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung.

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Die in diesem Leitfaden abgehandelte Berechnung umfasst ausschließlich die technische

Bemessung des Personalbedarfs pro Schicht anhand des jeweils schichtbezogenen Aufga-

benumfanges. Auf Grundlage des Ergebnisses muss eine organisatorische Gesamtbemes-

sung des Personalbedarfes durch die jeweilige Administration nachfolgen. Dabei sind die

üblichen Zuschläge für Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. im ordnungsgemäßen Umfang zu

berücksichtigen. Zusätzlich sind Lösungen für einen entsprechenden Reservebedarf bei ei-

ner örtlichen Bedienung im Fall von z.B. Ausfällen, Eisabfuhr oder örtlicher Reparaturarbeit

zu finden.

2.1. Grundsystematik

Das Berechnungsverfahren basiert auf einer zeitlichen Aufwandsbemessung, die sich aus

der logischen Vorgehensweise zur Planung einer Leitzentrale ergibt. Hierbei werden folgen-

de Schritte vorgenommen:

Zusammenstellung der Anlagen und Aufgaben für die jeweilige Leitzentrale

Auswertung der Verkehrstagebücher

Festlegung der signifikanten Verkehrszeiträume

Berechnung der Auslastung für die einzelnen Schichten und hieraus Ableitung des Be-

diensystems

Ermittlung der Zeitansätze für die Zusatzaufgaben

Zuordnung der Zusatzaufgaben

Überprüfung der Ergebnisse

Festlegung der aus technischer Sicht erforderlichen Anzahl an Schichtleiterin-

nen/Schichtleitern und Bedienständen

Übergabe des Ergebnisses an die Administration für eine Gesamtbedarfsermittlung

Der Umfang der Berechnung besteht im Wesentlichen aus einer Datenauswertung des Ver-

kehrstagebuches mit üblichen statistischen Berechnungsverfahren.

Die Berechnung der Auslastung basiert im Wesentlichen durch die Auswahl repräsentativer

Zeitabschnitte (Monate, Tage, Stunden), in denen jeweils im vorhandenen Betrachtungszeit-

raum repräsentative Verkehrsaufkommen vorliegen. Durch eine Bildung der Durchschnitts-

werte für diese Abschnitte werden besondere Extremwerte herausgefiltert. Damit wird bei

geeigneter Wahl der Betrachtungszeiträume eine Unter- bzw. Überbemessung ausgeschlos-

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

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sen. Die beschriebene Methodik stellt eine Minimierung der Schwankungsbreiten (geringe

Varianz) sicher.

Zur Verdeutlichung zur Verfügung stehender Lösungsansätze befinden sich im Anhang zahl-

reiche graphisch dargestellte Beispiele.

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte anhand eines Beispiels beschrieben. Dieses

Beispiel beinhaltet tatsächliche Daten, ist aber in der Zusammenstellung der Anlagen fiktiv

und entspricht daher keiner bestehenden oder geplanten Leitzentrale.

2.2. Zusammenstellen der Anlagen und Auswertung der Verkehrsta-

gebücher

Als erste Maßnahme ist festzustellen, welche Schleusenkammern, Anlagen und Zusatzauf-

gaben in die Leitzentrale überführt werden sollen. In diesem Beispiel sollen 9 Schleusen, 2

Wehre, eine nutzerbediente Schleuse sowie zahlreiche Zusatzaufgaben übernommen wer-

den.

Schleusenkammern Anlagen Vorhandene Zusatzaufgaben

Schleusenkammer A Wehr X Z1 Bedienung von Anlagen (Wehren)

Schleusenkammer B Wehr Y Z2 Serviceleistung an nutzerbedienten Anla-gen

Schleusenkammer C Schleuse Z (Nutzerbedient) Z5 Gebäudemanagementaufgaben

Schleusenkammer D Z6 Post/E-Mails

Schleusenkammer E Z13 Störungsmanagement

Schleusenkammer F Z15 Telefon- /Funkberatung

Schleusenkammer G Z16 Zugangsüberwachung

Schleusenkammer H Z17 Bedienen von Geländeeinfahrtsstoren

Schleusenkammer I Z18 Kontakt zu Fremdfirmen

Tabelle 1: Auflistung der Anlagen und Zusatzaufgaben für die Beispielzentrale

Für die 9 Schleusenkammern der geplanten Leitzentrale sind die Verkehrstagebücher aus-

zuwerten. Dabei sollten aus vorhandenen Verkehrsstatistiken mindestens 2 repräsentative

Jahre, z. B. keine längeren Sperrungen, keine Konjunktureinbrüche, unter Berücksichtigung

der Verkehrsentwicklung zusammengestellt und gemittelt werden. Anhand einer Darstellung

als Jahresreihe sollte als erste Selektion überprüft werden, welche jahreszeitlichen Abschnit-

te für eine Berechnung ausgewählt werden können, die ggf. eine unterschiedliche Auslas-

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

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tung erwarten lassen. In diesem Fall scheint eine Unterscheidung zwischen April bis Oktober

(Sommersaison, Bemessungsmonat Juli) und November bis März (Winter, Bemessungsmo-

nat März) sinnvoll. Allerdings können sich für andere Beispiele jeweils auch andere oder ggf.

mehr Unterscheidungszeiträume ergeben.

Abbildung 7: Typische Jahresreihe einer Leitzentrale

Nachdem nun die Bemessungsmonate festgelegt wurden, können die Daten des Verkehrs-

tagebuches im Detail ausgewertet werden. Hierbei sind für jeden Berechnungsfall die Anzahl

der Schleusungen pro Stunde darzustellen.

In folgender Tabelle ist eine solche Auflistung für die Beispielschleuse C (Sommermonat Juli

2011) dargestellt. Die Schleuse C wird von montags bis samstags von 6 - 22 Uhr und sonn-

tags von 8 - 16 Uhr betrieben. Wesentlich bei der Aufzählung ist, dass Leerschleusungen

erst einmal nicht erfasst werden. Diese werden in der Berechnung nachher der durchschnitt-

lichen Schleusenzeit zugerechnet, ohne sie als eigenständige Schleusung anzusetzen.

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Schleuse C

Schleusungen/Stunde im Sommer (Juli 2011) ohne Leerschleusungen

Uhrzeit 6‐7 7‐8 8‐9 9‐10 10‐11 11‐12 12‐13 13‐14 14‐15 15‐16 16‐17 17‐18 18‐19 19‐20 20‐21 21‐22 Summe

01.07.2011 1 1 1 1   1   1 1 1             8

02.07.2011 1     1 1 3   1 1 1       1     10

03.07.2011 2     1   2     5

04.07.2011         1 1 1   1             4

05.07.2011     1 2 2 1   1   1 2 1         11

06.07.2011   1     2 2 1   1 1     1 1     10

07.07.2011 1       1 1 1       1     1 1   7

08.07.2011   2   1   2 1       1 1         8

09.07.2011 1     1   1   2 1 1 1     1 1 1 11

10.07.2011       1 2       3

11.07.2011 2 1         2       1   1       7

12.07.2011     1   1 1   1   1 2           7

13.07.2011     2   2   2   1   1 1 2       11

14.07.2011   1     1       1 1   1     1   6

15.07.2011 1 1 1   1   1 1 1 1 1     1   10

16.07.2011   1     2 2     1 1 1       8

17.07.2011 1       2 2 2 1   8

18.07.2011 1     1 2 1   1 2 1   1   1 1   12

19.07.2011 1         1   1 1 1     1       6

20.07.2011       1 1   2     1 1           6

21.07.2011 1   1     1   1     2 1 1   1   9

22.07.2011       1 1   1 1 1     1 1 1 1   9

23.07.2011 1   1 1 2 1       1     2 2 1   12

24.07.2011   1   2   1 1 2   7

25.07.2011   1         1 2 2 1   1         8

26.07.2011 1 1 1 1   1   1 2   1   1       10

27.07.2011         1 1 1 1   1             5

28.07.2011 1             1 1 1 1 2   2 2   11

29.07.2011       1 1 1 1   1 1 1       7

30.07.2011 1         1 1     1 1 1 1 1     8

31.07.2011 1 1 1 1 1 1 6

Tabelle 2: Auswertung der Schleusungen pro Stunde an der Schleuse C

Im nächsten Schritt ist anhand der Daten die Auswahl der für die Bemessung repräsentati-

ven Tage vorzunehmen. Im vorliegenden Beispiel werden Werktage, Samstage und Sonnta-

ge unterschieden. Da sich an den Werktagen von montags bis freitags keine signifikanten

Verkehrsdifferenzen ergeben (zwischen 32 und 35 Schleusungen/Monat) kann in diesem

Fall der Durchschnitt angesetzt werden. Es ist aber sinnvoll, bei größeren Schwankungen

innerhalb der Werktage hier einzelne, signifikante Tage herauszunehmen. Für das gewählte

Beispiel ergeben sich damit 6 Berechnungsfälle:

Sommer (repräsentativer Monat Juli) Werktag Samstag Sonntag Winter (repräsentativer Monat März) Werktag Samstag Sonntag

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Tabelle 3: Berechnungsfälle einer Beispielleitzentrale

Hinweis: Die Auswahl der Bemessungstage richtet sich nicht nur an dem Verkehr in einer der

9 Schleusenkammern, sondern muss natürlich die Verkehre aller anzuschließenden Schleu-

senkammern repräsentieren. Eine realitätsnahe Betrachtung ist nur möglich, wenn der Be-

messungstag für alle Kammern gleich gewählt wird. Im Zweifelsfall müssen mehrere Tage

betrachtet werden.

Nachdem die Schleusenzahlen pro Stunde vorliegen (maßgeblich ist die Anfangszeit), ist die

Anzahl der Leerschleusungen als Summe pro Tag zu ermitteln. Hierbei sind nur verkehrsre-

levante Leerschleusungen von Bedeutung, da Schleusungen zur reinen Wasserführung als

Zusatzaufgabe bemessen werden.

Schleuse C zusätzliche

Schleusungen/Stunde im Sommer (Juli 2011) ohne Leerschleusungen Anzahl Leer‐

Uhrzeit 6‐7 7‐8 8‐9 9‐10 10‐11 11‐12 12‐13 13‐14 14‐15 15‐16 16‐17 17‐18 18‐19 19‐20 20‐21 21‐22 Summeschleusung*1

01.07.2011 1 1 1 1   1   1 1 1             8 7

02.07.2011 1     1 1 3   1 1 1       1     10 4

03.07.2011 2     1   2     5 4

04.07.2011         1 1 1   1             4 1

05.07.2011     1 2 2 1   1   1 2 1         11 3

06.07.2011   1     2 2 1   1 1     1 1     10 2

07.07.2011 1       1 1 1       1     1 1   7 4

08.07.2011   2   1   2 1       1 1         8 5

09.07.2011 1     1   1   2 1 1 1     1 1 1 11 2

10.07.2011       1 2       3 2

11.07.2011 2 1         2       1   1       7 5

12.07.2011     1   1 1   1   1 2           7 4

13.07.2011     2   2   2   1   1 1 2       11 3

14.07.2011   1     1       1 1   1     1   6 1

15.07.2011 1 1 1   1   1 1 1 1 1     1   10 6

16.07.2011   1     2 2     1 1 1       8 3

17.07.2011 1       2 2 2 1   8 3

18.07.2011 1     1 2 1   1 2 1   1   1 1   12 4

19.07.2011 1         1   1 1 1     1       6 4

20.07.2011       1 1   2     1 1           6 3

21.07.2011 1   1     1   1     2 1 1   1   9 5

22.07.2011       1 1   1 1 1     1 1 1 1   9 9

23.07.2011 1   1 1 2 1       1     2 2 1   12 4

24.07.2011   1   2   1 1 2   7 4

25.07.2011   1         1 2 2 1   1         8 4

26.07.2011 1 1 1 1   1   1 2   1   1       10 6

27.07.2011         1 1 1 1   1             5 2

28.07.2011 1             1 1 1 1 2   2 2   11 3

29.07.2011       1 1 1 1   1 1 1       7 5

30.07.2011 1         1 1     1 1 1 1 1     8 1

31.07.2011 1 1   1 1 1 1 6 2

Tabelle 4: Ergänzung der Anzahl der Leerschleusungen

Neben der Anzahl der Schleusungen ist für eine Berechnung noch die Dauer des Schleu-

sungsvorgangs maßgeblich. Hierzu sind die jeweils aus dem Verkehrstagebuch ersichtliche

Schleusungsdauer einschließlich der Leerschleusungen pro Tag aufzusummieren.

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Hinweis: Sofern eine entsprechende Datenerhebung aus den Verkehrstagebüchern nicht

möglich ist, muss im Ausnahmefall eine individuelle Zeitmessung vor Ort erfolgen. Maßgeb-

lich ist hierbei die Zeit vom Verlassen des Startplatzes des ersten Schiffes bis zur Ausfahrt

des letzten Schiffes aus dem Schleusenbereich. Um eine realistische Einschätzung zu erhal-

ten ist hierbei eine hohe Anzahl von Messwerten erforderlich.

Schleuse C zusätzliche

Schleusungen/Stunde im Sommer (Juli 2011) ohne Leerschleusungen Anzahl Leer‐Dauer in Minuten (aus VT)

Uhrzeit 6‐7 7‐8 8‐9 9‐10 10‐11 11‐12 12‐13 13‐14 14‐15 15‐16 16‐17 17‐18 18‐19 19‐20 20‐21 21‐22 Summeschleusung*1 Summe über den Tag*2

01.07.2011 1 1 1 1   1   1 1 1             8 7 223

02.07.2011 1     1 1 3   1 1 1       1     10 4 211

03.07.2011 2     1   2     5 4 121

04.07.2011         1 1 1   1             4 1 62

05.07.2011     1 2 2 1   1   1 2 1         11 3 292

06.07.2011   1     2 2 1   1 1     1 1     10 2 198

07.07.2011 1       1 1 1       1     1 1   7 4 166

08.07.2011   2   1   2 1       1 1         8 5 190

09.07.2011 1     1   1   2 1 1 1     1 1 1 11 2 217

10.07.2011       1 2       3 2 80

11.07.2011 2 1         2       1   1       7 5 162

12.07.2011     1   1 1   1   1 2           7 4 181

13.07.2011     2   2   2   1   1 1 2       11 3 223

14.07.2011   1     1       1 1   1     1   6 1 86

15.07.2011 1 1 1   1   1 1 1 1 1     1   10 6 251

16.07.2011   1     2 2     1 1 1       8 3 163

17.07.2011 1       2 2 2 1   8 3 167

18.07.2011 1     1 2 1   1 2 1   1   1 1   12 4 284

19.07.2011 1         1   1 1 1     1       6 4 127

20.07.2011       1 1   2     1 1           6 3 68

21.07.2011 1   1     1   1     2 1 1   1   9 5 261

22.07.2011       1 1   1 1 1     1 1 1 1   9 9 340

23.07.2011 1   1 1 2 1       1     2 2 1   12 4 201

24.07.2011   1   2   1 1 2   7 4 168

25.07.2011   1         1 2 2 1   1         8 4 189

26.07.2011 1 1 1 1   1   1 2   1   1       10 6 321

27.07.2011         1 1 1 1   1             5 2 107

28.07.2011 1             1 1 1 1 2   2 2   11 3 252

29.07.2011       1 1 1 1   1 1 1       7 5 251

30.07.2011 1         1 1     1 1 1 1 1     8 1 167

31.07.2011 1 1   1 1 1 1 6 2 152

Tabelle 5: Ergänzung der Schleusungsdauer

Aus den vorhandenen Daten kann nun die durchschnittliche Schleusungsdauer ermittelt

werden. Für die durchschnittliche Schleusungsdauer ist dabei die Gesamtdauer durch die

Anzahl der Schleusungen (ohne Leerschleusung) zu teilen (Beispiel 01.07.: 223/8 = 27,9

Minuten). Damit erhält man einen realistischen Mittelwert, der alle Eventualitäten (Anzahl der

Schiffe, Wartezeiten, Leerschleusungen, längere oder schnelle Einfahrtszeiten) berücksich-

tigt.

Formel 1: durchschnittliche Schleusungsdauer pro Tag

Aus den täglichen Durchschnittswerten für die Schleusungsdauer kann ein Gesamtdurch-

schnittswert gebildet werden. Neben der Dauer wurden in Tabelle 6 in den unteren Zeilen

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

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auch die Monatsmittelwerte der Schleusungen/Stunde für den jeweiligen Bemessungstag

berechnet.

Schleuse C zusätzliche

Schleusungen/Stunde im Sommer (Juli 2011) ohne Leerschleusungen Anzahl Leer‐Dauer in Minuten (aus VT) mittlere Dauer

Uhrzeit 6‐7 7‐8 8‐9 9‐10 10‐11 11‐12 12‐13 13‐14 14‐15 15‐16 16‐17 17‐18 18‐19 19‐20 20‐21 21‐22 Summeschleusung*1 Summe über den Tag*2 pro Schleusung*3

01.07.2011 1 1 1 1   1   1 1 1             8 7 223 27,9

02.07.2011 1     1 1 3   1 1 1       1     10 4 211 21,1

03.07.2011 2     1   2     5 4 121 24,2

04.07.2011         1 1 1   1             4 1 62 15,5

05.07.2011     1 2 2 1   1   1 2 1         11 3 292 26,5

06.07.2011   1     2 2 1   1 1     1 1     10 2 198 19,8

07.07.2011 1       1 1 1       1     1 1   7 4 166 23,7

08.07.2011   2   1   2 1       1 1         8 5 190 23,8

09.07.2011 1     1   1   2 1 1 1     1 1 1 11 2 217 19,7

10.07.2011       1 2       3 2 80 26,7

11.07.2011 2 1         2       1   1       7 5 162 23,1

12.07.2011     1   1 1   1   1 2           7 4 181 25,9

13.07.2011     2   2   2   1   1 1 2       11 3 223 20,3

14.07.2011   1     1       1 1   1     1   6 1 86 14,3

15.07.2011 1 1 1   1   1 1 1 1 1     1   10 6 251 25,1

16.07.2011   1     2 2     1 1 1       8 3 163 20,4

17.07.2011 1       2 2 2 1   8 3 167 20,9

18.07.2011 1     1 2 1   1 2 1   1   1 1   12 4 284 23,7

19.07.2011 1         1   1 1 1     1       6 4 127 21,2

20.07.2011       1 1   2     1 1           6 3 68 11,3

21.07.2011 1   1     1   1     2 1 1   1   9 5 261 29,0

22.07.2011       1 1   1 1 1     1 1 1 1   9 9 340 37,8

23.07.2011 1   1 1 2 1       1     2 2 1   12 4 201 16,8

24.07.2011   1   2   1 1 2   7 4 168 24,0

25.07.2011   1         1 2 2 1   1         8 4 189 23,6

26.07.2011 1 1 1 1   1   1 2   1   1       10 6 321 32,1

27.07.2011         1 1 1 1   1             5 2 107 21,4

28.07.2011 1             1 1 1 1 2   2 2   11 3 252 22,9

29.07.2011       1 1 1 1   1 1 1       7 5 251 35,9

30.07.2011 1         1 1     1 1 1 1 1     8 1 167 20,9

31.07.2011 1 1   1 1 1 1   6 2 152 25,3

Schnitt Werktag 0,5 0,4 0,4 0,4 0,8 0,8 0,7 0,6 0,7 0,6 0,7 0,6 0,4 0,3 0,4 0,0 Durchschnitt: 23,4

Schnitt Samstag 0,8 0,0 0,4 0,6 0,6 1,6 0,6 0,6 0,4 1,0 0,6 0,4 0,6 1,0 0,4 0,2 *1 ohne Leerschleusungen zur Wasserführung

Schnitt Sonntag 0,0 0,6 0,4 0,2 0,8 1,0 1,2 0,8 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 *2 einschließlich Zeitansatz für die Leerschleusung

*3 berechnet aus der Gesamtdauer durch die Summe der Schleusungen

(Leerschleusungen sind Bestandteil einer Schleusung)

Tabelle 6: Vollständige Auswertung des Verkehrstagebuches

Nachdem die Daten für alle Schleusenkammern zusammengetragen wurden, liegen alle we-

sentlichen Informationen vor, die für die eigentliche Berechnung zur Auswahl des Bediensys-

tems erforderlich sind.

2.3. Auswahl der Tagesabschnitte und Berechnung des jeweiligen

Zeitaufwandes für den Schleusenbetrieb

Anhand der vorher erarbeiteten Datengrundlage empfiehlt sich eine graphische Darstellung

der durchschnittlichen Schleusungen pro Stunde im Tagesverlauf der Bemessungstage, um

hieraus sinnvolle Tagesabschnitte zu wählen, die sich z.B. zwischen Hauptverkehrszeiten

und Nebenverkehrszeiten unterscheiden können. Dabei sollten die Betrachtungszeiträume in

4 Stunden-Einheiten eingeteilt werden.

Durch die Untergliederung wird zum einen eine optimale Auslastung gewährleistet zum an-

deren aber auch verhindert, dass die Auslastung nicht über ein Tagesmittel verfälscht, son-

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dern über gleich verteilte Verkehrszeiträume ermittelt wird. Der Ansatz von 4 Stunden bietet

sich an, um eine spätere Einteilung in 8-Stunden-Schichten vornehmen zu können, ohne

dabei einzelne Spitzen innerhalb der Schicht zu vernachlässigen.

Zusätzlich kann damit die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit einer evtl. zeitlich gestaffelten, „kas-

kadenförmigen“ Besetzung der Leitzentrale (mind. im 4 Stunden Rhythmus) geprüft werden.

Im Beispiel der Schleuse C ergibt sich für den Berechnungsfall Sommer/Werktag folgendes

Bild:

Abbildung 8: Schleusungen/Stunde Schleuse A Berechnungsfall Sommer/Werktag

Aus dem dargestellten Beispiel wird deutlich, dass sich die Verkehrszahlen zwischen 10 und

18 Uhr und dem anderen Zeitraum signifikant unterscheiden. Aus diesem Grund wird in die-

sem Beispiel die durchschnittliche Schleusungsanzahl separat für den Zeitraum 10 - 18 Uhr

(Hauptzeit) und 6 - 10 sowie 18 - 22 Uhr (Nebenzeit) ermittelt.

Die Einteilung erfolgt erst einmal nur anhand der Verkehrszahlen und nicht unter der Rand-

bedingung schon vorhandener Schichtzeiträume, um eine möglichst genaue Berechnung zu

erhalten (geringe Schwankungsbreite). Eine sich aus der Bemessung ergebende Einteilung

der 8 Stunden Schicht erfolgt erst als Ergebnis der Berechnung.

Anhand der Festlegung sind die Ergebnisse der Tabelle 6 (Auswertung Verkehrstagebuch)

nun für die genannten Tagesabschnitte zu addieren und der Durchschnitt zu bilden. Im Er-

gebnis sieht man deutliche Unterschiede zwischen der Haupt- und der Nebenzeit.

Werktag Durchschnittliche Schleusungen/Stunde  10‐18 Uhr 0,7 6‐10 und 18‐22 0,3

Samstag Durchschnittliche Schleusungen/Stunde  10‐18 Uhr 0,7 6‐10 und 18‐22 0,5

Sonntag Durchschnittliche Schleusungen/Stunde  8‐16 Uhr 0,7

Tabelle 7: Anzahl Schleusungen/Stunde unterschieden in

Tagesabschnitte für den jeweiligen Bemessungstag

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Soweit das Ergebnis für alle Schleusen vorliegt, kann eine Übersicht über alle Schleusen-

kammern erstellen werden.

Für das Beispiel ergibt sich für die 9 Schleusenkammern folgendes Zahlenwerk. Neben der

Anzahl der Schleusungen pro Stunde ist vor allem auch die Dauer (aus Tabelle 6) angege-

ben.

A B C

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  2,1 1,8 1,4 1,6 1,6 1,1 0,7 0,7 0,7

6‐10 und 18‐22 Uhr 1,7 1 1,1 1 0,3 0,5

Dauer (min) 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 23,4 23,4 23,4

D E F

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  1,8 1,5 1 1,8 1,7 1,3 2,5 2,5 1,5

6‐10 und 18‐22 Uhr 1,5 1,3 1,6 1,4 2,1 1,4

Dauer (min) 18,7 18,7 18,7 19,6 19,6 19,6 13,8 13,8 13,8

G H I

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  2,2 2,3 2,1 0,4 0,6 0,5 1,5 1,5 1,2

6‐10 und 18‐22 Uhr 1,3 1,4 0,1 0,3 1,1 0,9

Dauer (min) 20 20 20 26,1 26,1 26,1 23,6 23,6 23,6

Tabelle 8: Zusammenstellung der Bemessungsparameter Schleusungen/h und Dauer

für die Schleusen A bis I

Zur Berechnung des Gesamtaufwandes pro Schleusenkammer und Stunde ist die durch-

schnittliche Schleusungsdauer mit der ermittelten Anzahl/Stunde zu multiplizieren.

Formel 2: gesamte Schleusungsdauer pro Anlage

Die Ergebnisse [min/h] sind in folgender Tabelle dargestellt.

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A B C

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  39,3 33,7 26,2 29,9 29,9 20,6 16,4 16,4 16,4

6‐10 und 18‐22 Uhr 31,8 18,7 20,6 18,7 7,0 11,7

D E F

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  33,7 28,1 18,7 35,3 33,3 25,5 34,5 34,5 20,7

6‐10 und 18‐22 Uhr 28,1 24,3 31,4 27,4 29,0 19,3

G H I

Sommermonat Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags Werktags Samstags Sonntags

10‐18 Uhr 

bzw. So. 8‐16 Uhr  44,0 46,0 42,0 10,4 15,7 13,1 35,4 35,4 28,3

6‐10 und 18‐22 Uhr 26,0 28,0 2,6 7,8 26,0 21,2

Tabelle 9: Gesamtaufwand für den Schleusenbetrieb in min/h für die Schleusen

A-I im entsprechenden Betrachtungszeitraum

Hieraus lässt sich als Ergebnis z. B. ableiten, dass die Schichtleitung für die Schleuse A am

Werktag in einem repräsentativen Sommermonat der Hauptverkehrszeit pro Stunde im

Durchschnitt 39,3 Minuten benötigt.

2.4. Nettoarbeitszeit

Bevor die tatsächliche Berechnung zur Auswahl des Bediensystems erfolgen kann, muss die

zur Verfügung stehende Nettoarbeitszeit der Schichtleitung festgelegt werden. Diese richtet

sich nach dem Arbeitszeitgesetz und den Tarifverträgen und berücksichtigt gemäß Gutach-

ten einen pauschalen Abzuges von 5 min/Stunde als persönliche Verteilzeit. Die sächliche

Verteilzeit ist über die Zusatzaufgaben abgedeckt.

Für den Wechselschichtdienst kann ein Ansatz von 52,5 Min/Stunde (30 min Pause + 6 *

5 min) angesetzt werden (die Verteilzeit fällt nur in den Stunden an, in denen keine Pause

gemacht wird).

Pausen sind nach AZ-Gesetz und Tarifvertrag klar definiert. In dieser Zeit findet keine Arbeit

und auch keine Arbeitsbereitschaft statt. Alles andere sind Arbeitszeitunterbrechungen,

die auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Durch die unterschiedlichen Verkehre in den ver-

schiedenen Revieren kann keine WSV-weite Pausenregelung getroffen werden. Entspre-

chende Pausenregelungen sind daher mit den örtlichen Personalvertretungen abzustimmen.

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Gemäß Erlasslage sind die Pausen im Betriebsdienst so zu wählen, dass sie in verkehrsar-

men Zeiträumen wahrgenommen werden können. Das heißt, die hier angesetzte Zeit von

52,5 min pro Stunde ist ein für die Schichtleitung auf der sicheren Seite liegender Ansatz.

Sollten bei der Bemessung Werte bis 55 min pro Stunde im Einzelfall erreicht werden, führt

dies aus vorgenannten Gründen und sonstigen Sicherheiten in der Bemessung nicht zu ei-

nem zusätzlichen Personalbedarf. Allerdings sollte für diese Arbeitsplätze eine sorgfältige

Beobachtung der Auslastung gewährleistet werden. Daher darf es aber nicht dazu führen,

dass über die gesamte Schicht hinweg die 55 Minuten pro Stunde erreicht oder überschritten

werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass geringfügige Überschreitrungen auch durch Warte-

zeiten der Schifffahrt kompensiert werden können, ohne dass dies zu einer Überlastung der

Schichtleitung führt.

2.5. Iterative Ermittlung der erforderlichen Schichtleitung pro Schicht

Mit der Grundlagenermittlung aus den Abschnitten 2.1 bis 2.3 liegen nun alle Kenngrößen

vor, um eine Zuordnung der Anzahl der Schleusenkammern zu den Schichtleitungen be-

rechnen und damit das Bediensystem gemäß Kapitel B 1 auswählen und festlegen zu kön-

nen. Folgende Bedingung muss dabei immer erfüllt sein:

Formel 3: gesamte Schleusungsdauer von allen anzubindenden Schleusenanlagen

Im ersten Schritt wird die Anwendbarkeit des Bediensystems 3 geprüft.

Zur Übersichtlichkeit beschränkt sich die weitere Betrachtung des Beispiels nur noch auf die

beiden Berechnungsfälle:

Sommer, werktags, Hauptzeit

Sommer, samstags, Nebenzeit samstags.

2.5.1. Bediensystem 3

Da beim Bediensystem 3 die Schleusungen nur hintereinander durchgeführt werden dürfen,

können keine Parallelzeiten beachtet werden. Die Berechnung für das Bediensystem 3 be-

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schränkt sich auf eine Addition der in Tabelle 9 dargestellten Zeitansätze. Hierbei sind die

Schleusenkammern mit den geringsten Einsatzzeiten ausgewählt. Die entsprechende Kam-

mer ist im folgenden Beispiel in der Klammer benannt:

Sommer werktags 10 - 18 Uhr:

Sommer samstag 6 - 10 bzw. 18 - 22 Uhr:

In keinem der Fälle reicht die Nettoarbeitszeit eines Schichteiters zur Deckung des stündli-

chen Schleusungsbedarfs von mehr als 4 Schleusenkammern aus. Eine Bedienung von

mehr als vier Schleusenkammern ist somit in diesem Beispiel nicht möglich.

Als nächster Schritt ist zu prüfen, inwieweit das Bediensystem 1 (maximal zwei Schleusen-

kammern) gewählt werden kann.

2.5.2. Bediensystem 1

Der Unterschied zur vorherigen Berechnung besteht darin, dass bei der Bedienung von zwei

Schleusenkammern Parallelzeiten anfallen, in denen die Schichtleitung zwei Schleusen

überlappend bedient.

Die Höhe der Parallelzeiten kann auf zwei Weisen ermittelt werden. Zum einen kann auf der

Grundlage des Gutachtens eine Gegenüberstellung aus den Daten des Verkehrstagebuches

vorgenommen werden. Dieses sehr aufwändige Verfahren kann jedoch auch durch eine ver-

einfachte statistische Berechnung ersetzt werden. Die statistische Berechnungsmethode hat

nach Abgleich mit realen Daten aufgrund der hohen Datenrate eine ausreichend hohe Ge-

nauigkeit.

Der Ansatz für die Parallelzeit ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Wahr-

scheinlichkeit eines Einsatzes an Schleuse X (diese beträgt die ermittelte Einsatzzeit nach

Tabelle 9 geteilt durch 60 Minuten) multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes

an Schleuse Y ergibt die Wahrscheinlichkeit für eine zeitgleiche Handlung.

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Formel 4: Wahrscheinlichkeit für eine Parallelhandlung

zwischen den Schleusen X und Y

Die ermittelte Wahrscheinlichkeit ist wiederum mit 60 Minuten zu multiplizieren, um einen

Zeitansatz zu erhalten.

Beispielrechnung:

Schleusenkammer A und Schleusenkammer B

(Werktag Hauptzeit, Zahlen aus Tabelle 9)

Sofern sich aus der Anordnung der Schleusenkammern nicht klare Vorgaben für eine Vor-

auswahl der Zuordnung ergeben, empfiehlt es sich, für die Berechnung eine Matrix zu erstel-

len, in der die Parallelzeiten für zwei Schleusungsprozesse in Abhängigkeit von der Schleu-

senkombination für alle Kombinationsmöglichkeiten berechnet werden.

In beigefügter Matrix sind die Ergebnisse nach dem dargestellten Rechenweg aufgeführt. Auf

der linken Seite die Wahrscheinlichkeiten, auf der rechten Seite die dadurch sich ergeben-

den Parallelzeiten.

4b‐Teil 1) Wahrscheinlichkeit einer Parallelhandlung:  4b‐Teil 2) ParallelzeitFormel: (Dauer Schleuse A/60 min * Dauer Schleuse B/60 min) (Wahrscheinlichkeit der Parallelhandlung * 60 min)

Werktag A B C D E F G H I A B C D E F G H I

Hauptzeit A 0,33 0,18 0,37 0,39 0,38 0,48 0,11 0,39 19,8 10,80 22,02 23,10 22,56 28,80 6,78 23,16

B 0,14 0,28 0,29 0,29 0,37 0,09 0,29 8,16 16,80 17,58 17,16 21,90 5,16 17,64

C 0,15 0,16 0,16 0,20 0,05 0,16 9,18 9,66 9,42 12,00 2,82 9,66

D 0,33 0,32 0,41 0,10 0,33 19,80 19,32 24,66 5,82 19,86

E 0,34 0,43 0,10 0,35 20,28 25,80 6,12 20,82

F 0,42 0,10 0,34 25,26 6,00 20,34

G 0,13 0,43 7,62 25,92

H 0,10 6,12

I

Samstag A B C D E F G H I A B C D E F G H I

Nebenzeit A 0,10 0,06 0,13 0,14 0,10 0,15 0,04 0,11 6,00 3,60 7,56 8,58 6,00 8,70 2,40 6,60

B 0,06 0,13 0,14 0,10 0,15 0,04 0,11 3,60 7,56 8,58 6,00 8,70 2,40 6,60

C 0,08 0,09 0,06 0,09 0,03 0,07 4,80 5,40 3,60 5,40 1,50 4,13

D 0,19 0,13 0,19 0,05 0,14 11,10 7,80 11,34 3,00 8,58

E 0,15 0,21 0,06 0,16 8,82 12,78 3,54 9,66

F 0,15 0,04 0,11 9,00 2,52 6,78

G 0,06 0,16 3,60 9,84

H 0,05 2,70

I

Tabelle 10: Matrix mit der berechneten Wahrscheinlichkeit für Parallelhandlungen und

der Parallelzeit in Kombination der 9 Schleusen

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Um den Gesamtaufwand für zwei Schleusenkammern (Bediensystem 1) ermitteln zu kön-

nen, müssen für die jeweilige Kombination nun die beiden Einsatzzeiten der Schleusen ad-

diert und die Parallelzeit subtrahiert werden.

.

Formel 5: Gesamtaufwand für die Kombination der Schleusen A und B nach Bediensystem 1

Beispielrechnung:

Schleusenkammer A und Schleusenkammer B

(Werktag Hauptzeit, Zahlen aus Tabelle 9 und Tabelle 10)

Diese Berechnung kann nun wieder für alle Varianten durchgeführt werden, so dass für alle

Kombinationen von zwei Schleusenkammern der Gesamtaufwand ersichtlich wird:

Werktag  A B C D E F G H I

Hauptzeit A 49,39 44,85 50,91 51,45 51,21 54,47 42,93 51,51

B 38,14 46,78 47,62 47,26 52,02 35,20 47,68

C 40,86 42,00 41,46 48,38 24,00 42,12

D 49,14 48,84 53,00 38,28 49,20

E 49,50 53,48 39,60 49,86

F 53,24 38,94 49,56

G 46,82 53,48

H 39,72

I

Samstag  A B C D E F G H I

Nebenzeit A 31,40 26,80 35,45 37,56 32,02 38,00 24,13 33,34

B 26,80 35,45 37,56 32,02 38,00 24,13 33,34

C 31,21 33,74 27,42 34,30 18,03 28,81

D 40,65 35,83 40,97 29,14 36,97

E 37,94 42,66 31,73 39,02

F 38,32 24,63 33,78

G 32,23 39,40

H 26,37

I

Tabelle 11: Gesamtaufwand für Bediensystem 2 für alle Kombinationsmöglichkeiten

Im Ergebnis des Beispiels sind alle Kombinationen theoretisch möglich, allerdings teilweise

knapp über dem Ansatz von 52,5 min. Siehe hierzu Anmerkungen zu Kapitel 2.4. Es kann

nun ausgewählt werden, welche Kombination eine gute Auslastung (85 – 100%) erzielt und

verkehrlich sinnvoll ist. Im vorliegenden Beispiel ist folgende Lösung denkbar:

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Werktag Hauptzeit Schichtleitung 1 Schleuse A und I = 51,5 Min/h

Schichtleitung 2 Schleuse B und G = 52 Min/h

Schichtleitung 3 Schleuse E und F = 49,5 Min/h

Für die drei verbleibenden Schleusen könnte sich ggf. das Bediensystem 2 anbieten. Glei-

ches gilt für alle Kombinationen am Samstag in der Nebenzeit. Insofern muss ein weiterer

Berechnungsschritt durchgeführt werden.

Dabei muss für die Schleusenkammern, für die noch kein befriedigendes Ergebnis gefunden

wurde, überprüft werden, ob eine parallele Bedienung von drei oder vier Schleusenkammern

möglich ist. Die Berechnung kann zur Erleichterung des Aufwandes auf noch verbleibende,

sinnvolle Varianten reduziert werden.

2.5.3. Bediensystem 2

Die Berechnung des Bediensystems 2 ist lediglich noch eine Addition der Ergebnisse aus

der Berechnung nach Bediensystem 1. Hierbei ist die Formel zur Berechnung des Aufwan-

des für zwei Schleusenkammern durch eine Addition der Einsatzzeit einer dritten Schleu-

senkammer (bei 3 Kammern) oder einer weiteren Kombination zweier weiterer Schleusen-

kammern (4 Kammern) zu ergänzen.

Da die dritte und vierte Kammer jeweils im Hintergrund der ersten beiden Schleusenkam-

mern aufgeschaltet sind, können hier zwar untereinander die Parallelzeiten berücksichtigt

werden, nicht jedoch zwischen den ersten beiden Schleusenkammern und den weiteren bei-

den Schleusenkammern, da immer nur jeweils eine der beiden aufgeschaltet ist. Parallelzei-

ten können jeweils nur zwischen zwei gleichzeitig aufgeschalteten Schleusenkammern an-

gesetzt werden. Zwischen nacheinander aufzuschaltenden Schleusenkammern kann keine

parallele Handlung erfolgen. Zwar ergeben sich aus den Kombinationsmöglichkeiten aller 4

Kammern weitere Fälle möglicher Parallelhandlung. Die Berechnung wäre aber komplex.

Weitere Parallelzeiten werden daher im Rahmen der Bemessung – auf der sicheren Seite

liegend – nicht berücksichtigt. Somit ergeben sich folgende Berechnungsformeln:

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3 Schleusenkammern

.

Formel 6: Gesamtaufwand für die Kombination der Schleusen X, Y und Z

nach Bediensystem 2

Hierbei ist es empfehlenswert, in der Regel immer die verkehrlich schwächste Schleuse als

Dritte Anlage im Hintergrund zu betrachten.

Beispielrechnung:

Schleusenkammer D und Schleusenkammer C + Schleusenkammer H

(Werktag Hauptzeit, Zahlen aus Tabelle 9 und Tabelle 10)

,

In Bezug auf das Beispiel ergeben sich folgende Ergebnisse für die Kombination von drei

Schleusenkammern:

Werktag Hauptzeit: Mögliche Kombination: D + C + H 40,86 + 10,4  51,3 min

Samstag Nebenzeit: Beispielhafte Kombinationen D + G + H 40,97 + 7,8 =  49 min

I + F + C 33,8 + 11,7 = 45,5 min

A + B + E 31,4 + 18,7 = 50,1 min

Sonntag  Beispielhafte Kombinationen B + F + D 34,2 + 18,7 = 52,9 min

Tabelle 12: Bediensystem2, Ergebnisse für die Kombination von drei Schleusen

Die Berechnung mit drei Schleusenkammern führt für alle fehlenden Zuordnungen zu

brauchbaren Ergebnissen. Damit wären für die Hauptzeit werktags insgesamt 4 Schichtlei-

tungen sowie für die Nebenzeit samstags 3 Schichtleitungen erforderlich, geht man erst ein-

mal rein vom Schleusenbetrieb aus.

Sollte sich aus der Berechnung mit drei Schleusenkammern kein zufriedenstellendes Ergeb-

nis erzielen lassen, sollte überprüft werden, ob eine dritte Schleusenkammer mit geringer

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Verkehrsbedeutung entsprechend Abschnitt B 1.2 aufgeteilt werden kann. Hierbei kann eine

Schleuse anteilig mehreren Schichtleitungen zugeordnet werden.

, .

Formel 7: Gesamtaufwand für die Kombination der Schleusen X, Y

und anteilig Z nach Bediensystem 2.

Hinweis: Hierbei gilt, dass der einer Schichtleitung übertragene Anteil nz an der Gesamt-

schleusungsdauer der Schleuse Z für alle beteiligten Schichtleitungen unterschiedlich sein

kann.

Die Zuordnung muss aber nicht auf 2 Schichtleitungen beschränkt sein. In größeren LZ

könnte z.B. die Einrichtung eines Arbeitsplatzes nach Bediensystem 3 als Ergänzung zum

Bediensystems 2 eine Entlastung in Spitzenverkehrszeiten bewirken. Dies wäre ggf. auch für

planbare Pausen vorteilhaft.

Für das vorliegende Beispiel ergibt sich hieraus allerdings kein Verbesserungspotential.

Bei einer Betreuung einer wenig frequentierten Schleuse durch mehrere Schichtleitungen

(bedarfsabhängig) ist eine rechtzeitige Kommunikation innerhalb der Zentrale zu gewährleis-

ten. Ein technischer Zugriff, sofern die Schleusenkammer bereits auf einem Bedienstand

aufgeschaltet wurde, ist nicht mehr möglich. Eine entsprechende Aufteilung muss in der Be-

messung nicht zwingend je zur Hälfe angesetzt werden, sondern kann auch zu unterschied-

lichen Anteilen verteilt werden.

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4 Schleusenkammern

Formel 8: Gesamtaufwand für die Kombination der Schleusen X und Y

sowie W und Z nach Bediensystem 2

Beispielrechnung:

Schleusenkammer A und Schleusenkammer B + Schleusenkammer C und Schleusenkam-

mer D (Werktag Hauptzeit, Zahlen aus Tabelle 9 und Tabelle 10)

Sollten sich aus den bisherigen Berechnungen weitere Zeitreserven ergeben, ist eine zusätz-

liche Betrachtung von vier Schleusenkammern pro Schichtleitung sinnvoll (Formel 5). Hierbei

müssen lediglich zwei Kombinationen aus Tabelle 11 addiert werden. Im vorliegenden Bei-

spiel ergibt sich für die Nebenzeit am Samstag ein positives Ergebnis, welches jedoch auf-

grund der günstigen Dreierteilung nicht praktikabel ist.

Werktag Hauptzeit: Mögliche Kombination: keine

Samstag Nebenzeit: Beispielhafte Kombinationen: I + F + C + H 33,8 + 18,03 = 51,8 min

(ist in diesem Fall nicht sinnvoll, da die Lösung mit drei Schleusen (4c) insgesamt ausgeglichener ist,

allerdings können sich Potentiale bei der Zuteilung der Nebenaufgaben ergeben.)

Tabelle 13: Berechnung für 4 Schleusenkammern

An diesem Punkt kann die Berechnung für den Schleusenbetrieb abgeschlossen werden.

Die Ergebnisse sind nun in sinnvolle Schichtzeiten einzuteilen. Für die Beispielleitzentrale

könnte folgender Lösungsansatz gewählt werden:

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Sommer:

werktags: 2 Schichten mit je 4 Schichtleitungen

samstags: 2 Schichten mit je 3 Schichtleitungen

eine zusätzliche Schicht zur Hauptzeit (10 - 18 Uhr)

sonntags: 1 Schicht mit 4 Schichtleitungen

Im weiteren Schritt muss nun überprüft werden, ob die anstehenden Zusatzaufgaben über-

nommen werden können, oder ob hierfür zusätzliches Personal erforderlich sei.

2.5.4. Berücksichtigung der Parallelzeit bei Zwillingsschleusen

Bei einer Zwillingsschleuse sind zwei parallele Kammern gleichzeitig gegenläufig im Betrieb.

Dies führt dazu, dass nach Abschluss des Schleusenvorganges immer eine Kammer auf

Oberwasser und eine auf Unterwasser steht. Ankommende Schiffe können daher umgehend

in eine der Kammern einfahren. Schifffahrtsbedingte Leerschleusungen sind bei dieser Be-

triebsform somit nicht erforderlich. Bezüglich der Berücksichtigung gefahrgeneigter Prozesse

ist zu beachten, dass bei Verkehr in beiden Kammern die zeitversetzte Abwicklung zu einer

Verlängerung der Schleusungsdauer führt.

Ausgewertet wird nur das Schleusentagebuch einer Kammer. Eine Auswertung der Ver-

kehrstagebücher beider Kammern ist aus betrieblichen Gründen nicht zweckmäßig. Im Zwil-

lingsbetrieb wird bei jeder Schleusung ein Schiff bewegt. Somit ergibt sich die Anzahl der

erforderlichen Schleusungen aus der Summe aller Schleusungen einer Kammer; unter Ein-

beziehung derer Leerschleusungen. Die Leerschleusungen gehen hierbei in die Ermittlung

der Schleusungsanzahl und -dauer mit ein, da keine schifffahrtsbedingten Leerschleusungen

anfallen. Weiterhin ergibt sich aus der gelichzeitigen Benutzung beider Kammern, dass die

Parallelzeit nicht per Auftretenswahrscheinlichkeit bestimmt wird. Die Parallelzeit bei Zwil-

lingsbetrieb entspricht der Schleusungsdauer einer Kammer. Folglich ist bei Zwillingsbetrieb

der ermittelte Gesamtaufwand einer Kammer gleich dem Gesamtaufwand beider Kammern:

,

.

Formel 9: Gesamtaufwand Zwillingsschleuse

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Hinweis: Beide Kammern der Zwillingschleuse müssen zwangsläufig gleichzeitig von einer

Schichtleitung bedient werden.

2.6. Berücksichtigung der Zusatzaufgaben

Um die Zusatzaufgaben innerhalb der Berechnung ordnungsgemäß berücksichtigen zu kön-

nen, muss erst einmal eine Unterteilung erfolgen, in welchem kausalen Zusammenhang die

Aufgaben in Bezug auf den Schleusenprozess durchgeführt werden können. Hierbei ist zu

unterscheiden, ob die Aufgaben parallel bzw. nicht parallel durchgeführt werden können, ob

sie während gefahrgeneigter Prozesse stattfinden kann oder nicht und ob es sich um ständi-

ge oder eher seltene Aufgaben handelt. Anschließend sind den Zusatzaufgaben Zeitansätze

zuzuordnen.

Die wesentlichen Zusatzaufgaben sind in Abschnitt B 3 mit der entsprechenden Zuordnung

aufgelistet. Ebenso sind dort die aus der Befragung des Gutachtens ermittelten, typischen

Zeitansätze angegeben. Sofern die aus der im Rahmen des Gutachtens durchgeführten Be-

fragung ermittelten Zeitansätze für den lokalen Fall nicht repräsentativ erscheinen, können

diese durch den in der Anlage des Gutachtens beigefügten Fragebogen nacherhoben wer-

den. Im vorliegenden Beispiel wurden folgende Zusatzaufgaben festgelegt und zeitlich be-

wertet:

Aufgabe Nr. Häufigkeit x Dauer Einheit

Bedienung von Anlagen (Wehren) (Z1) 2 Anlagen x 2 Fälle x 3min = 12min gesamze Leitzentrale

Serviceleistung an nutzerbedienten Schleusen (Z2 ) 1 Analge x 2 Fälle x 3min = 6min gesamze Leitzentrale

Gebäudemanagementaufgaben (Z5) 3min pro Schichtleitung

Post/E-Mails (Z6) 5min pro Schichtleitung

keine

Störungsmanagement (Z13) 8min pro Schichtleitung

Wasserbewirtschaftung (Z14) 2 Schleusungen x 10min = 20min pro Schichtleitung Anteil gefahrgeneit 40% = 8

Telefon- /Funkberatung (Z15) 3 Fälle x 3min = 9min pro Schichtleitung

Zugangsüberwachung (Z16) 10min gesamte Leitzentrale

Bedienen von Geländeeinfahrtsstoren (Z17) 2 Fälle x 2min = 4min pro Schichtleitung

Kontakt zu Fremdfirmen (Z18) 10min pro Schichtleitung

keine

Regatta (Z24) 15 min gesamte Leitzentrale

Zusatzaufgaben, die nicht parallel zum Schleusungsprpzess erledigt werden können:

saisonale Zusatzaufgaben, die nicht parallel zum Schleusungsprpzess erledigt werden können:

Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusungsprpzess erledigt werden können, aber nicht während gefahrgeneigter Prozesse:

Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusungsprpzess erledigt werden können, auch während gefahrgeneigter Prozesse:

saisonale Zusatzaufgaben, die nicht parallel zum Schleusungsprpzess erledigt werden können, aber nicht während gefahrgeneigter Prozesse:

Tabelle 14: Zusammenstellung der Zusatzaufgaben (Zeitansätze pro Schicht)

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Anhand der Zeitansätze aus der Schleusenbedienung muss überprüft werden, ob die jeweili-

gen Zusatzaufgaben von dem bisher ermittelten Personal mitbearbeitet werden können oder

nicht. Diese Betrachtung kann nur über eine gesamte Schicht erfolgen, so dass die auf

Stunden bezogenen Zeitansätze der Schleusenberechnung aus Abschnitt 2.5 mit 8 Stunden

multipliziert werden müssen. Anschließend sind die Ansätze der entsprechenden Zusatzauf-

gaben, die nicht parallel durchgeführt werden können, hinzuzurechnen. Anhand des zur Ver-

fügung stehenden Zeitraums pro Schicht: (52,5 Min* 8 h = 420 Min) ist zu entscheiden, ob

die Aufgaben sinnvoll miterledigt werden können. Im vorliegenden Beispiel werden diese

Kriterien erfüllt.

Anzahl Schichten Anzahl Schichtleitung Aufteilung der Aufgaben

Schichtleitung 1 Schleuse A + I = 51,5min x 8h + 8min (Z5&Z6) = 420min <= 420min

Schichtleitung 2 Schleuse D + G = 52,0min x 8h + 8min (Z5&Z6) = 422min = ca. 420min

Schichtleitung 3 Schleuse E + F = 49,5min x 8h + 8min (Z5&Z6) +12min (Z1) + 3min (Z2) = 419min <= 420min

Schichtleitung 4 Schleuse B + C + H = 51,3min x 8h + 8min (Z5&Z6) + 3min (Z2) = 421min = ca. 420min

2‐4 Schichtleiter/ ‐innen Schichtleitung 1 Schleuse D + G + H = 49,0min x 8h + 8min (Z5&Z6) +12min (Z1) = 412min <= 420min

6‐14 Uhr und 14‐22 Uhr Schichtleitung 2 Schleuse I + F + C = 45,5min x 8h + 8min (Z5&Z6) + 6min (Z2) = 378min <= ca. 420min

Schichtleitung 3 Schleuse A + B + E = 50,1min x 8h + 8min (Z5&Z6) = 409min <= 420min

10‐18 Uhr ähnliche Zuordnung wie werktags

2 Schichten

2 Schichten

4 Schichtleiter/ ‐innen

Sommer, werktags

Sommer, Samstag

Tabelle 15: Addition der nicht parallelen Zusatzaufgaben

Die Berechnung ist damit grundsätzlich abgeschlossen. Allerdings sollte abschließend durch

eine Gegenrechnung überprüft werden, ob durch die Anzahl der parallelen Tätigkeiten nicht

die Gefahr besteht, dass es zur zwangsweisen Überschneidung gefahrgeneigter Prozesse

kommt. Hierbei gilt folgender Berechnungsansatz:

Formel 10: Kontrollrechnung

Die Dauer der gefahrgeneigten Prozesse (Definition siehe Teil E „Rechtliche Aspekte“) ist

nach Auswertung des Schlussberichtes von 1996, sowie nach Abgleich mit der Erhebung

des Gutachtens unabhängig der Schleusenkammer relativ gleich und kann mit 10 Minu-

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ten/Schleusungsprozess angesetzt werden. Bei der Bedienung von Brücken, sind die ge-

fahrgeneigten Prozesse analog zum Schleusungsprozess zu betrachten. Der Zeitansatz ist

hier gegebenenfalls gesondert zu ermitteln.

Beispielrechnung:

2 Schichtleitungen (werktags, Hauptzeit)

Im vorliegenden Fall ist eine Überschneidung nicht gegeben. Damit ist die technische Be-

rechnung abgeschlossen. Anhand der Ergebnisse kann von Seiten der Administration der

jährliche Personalbedarf ermittelt werden. Bei der Gesamtbetrachtung sind neben dem Per-

sonalbedarf der Leitzentrale auch die Angaben von Abschnitt 2.7 bedeutend.

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2.7. Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes für die Unterhal-

tung und Wartung der Anlagen

Durch die Einrichtung der Leitzentralen wird der Personalbedarf für die Bedienung der Anla-

gen reduziert. Dem gegenüber steht jedoch ein höherer Aufwand für die Bauhöfe und Au-

ßenbezirke an, der sich aus der komplexeren Steuerungstechnik und der fehlenden örtlichen

Präsenz ergeben. Im Rahmen der Erarbeitung des Leitfadens wurden hierzu repräsentative

Außenbezirke und Bauhöfe befragt. Die Auswertung ergab ein konsistentes Bild.

Für die Aufgaben des Bauhofes ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand von 0,15 Dienstposten

pro Anlagenstandort. Für die zusätzlichen Aufgaben der Außenbezirke gilt ein Ansatz von

0,17 Dienstposten pro Anlagenstandort. Bei Staustufen (Schleusenanlage und mehrfeldrige

Wehranlage) gelten die doppelten Werte von 0,3 und 0,34 Dienstposten.

Es ist zu beachten, dass hier nur der qualitative Mehrbedarf benannt wird. Inwieweit dies zu

einem zusätzlichen Personalbedarf führt, bedarf der jeweiligen Aufgabenkritik und Personal-

bemessungen in den Außenbezirken und Bauhöfen.

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3. Zusatzaufgaben

Im Rahmen der Erfassung der bestehenden Leitzentralen wurden die dort vorhandenen Zu-

satzaufgaben verifiziert und mittels Fragebogen konkretisiert. Anhand der folgenden Auflis-

tung ist die Zuordnung der Zusatzaufgaben und sich aus den Fragebögen ergebende Zeit-

aufwand dargestellt. Der Aufwand ist häufig an die Anlagen gebunden und kann daher in der

Dauer variieren. Sofern an den dargestellten Zeitansätzen Zweifel bestehen, kann der Fra-

gebogen des Gutachtens zur näheren Spezifizierung und Erhebung genutzt werden. Dies gilt

ebenso für Zusatzaufgaben, die nicht in der folgenden Aufstellung vorzufinden sind.

Bei der Ermittlung des Arbeitsaufwandes für Wehranlagen muss bezüglich des Aufgabenum-

fangs unterschieden werden, ob die Befehlsgewalt (aktive Bedienung) bei der WSV oder

beim Kraftwerksbetreiber liegt und somit nur maximal eine Kontrolle der Pegel zzgl. des Quit-

tierens von Meldungen und deren Beseitigung erforderlich ist (siehe Anlage C 6 und Teil E

Kapitel 1.4.3). Beide Ansätze sind unterschiedlich bewertet (siehe Z1 und Z4). Darüber hin-

aus ist der Zeitansatz darin unterschiedlich abzuschätzen, ob eine automatisierte Abfluss-

und Stauzielregulierung erfolgt, und ob wasserstandsbezogen ein paralleler Schleusenbe-

trieb noch stattfindet.

Bei der Anbindung nutzerbedienter Anlagen kann ein pauschaler Ansatz für die Serviceleis-

tung angesetzt werden. In Freizeitrevieren mit der entsprechenden Anlagenanzahl und Ver-

kehrsentwicklung sollte eine differenzierte Erhebung des Aufwandes erfolgen (siehe Z2.1 bis

Z2.5).

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3.1. Zusatzaufgaben, die nicht parallel zum Schleusenbetrieb erledigt

werden dürfen (im Regelfall nicht parallel, da man sich vom Be-

dienarbeitsplatz abwenden muss oder der Prozess nicht parallel

zum Schleusenbetrieb stattfinden kann)

Z1: Bedienung von Anlagen während des Schleusenbetriebs

Bedienung von Wehren, Pumpwerken und anderen Bedieneinrichtungen zur Wasserführung (keine Schleusung) in der Leitzentrale. Häufigkeiten pro Anlage und pro Schicht

1 - 5 mal

Dauer pro Anlage 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden. Sofern keine akute Gefahr besteht, können laufende Schleusungsprozesse noch zu Ende ge-bracht werden.

Z2: Serviceleistung an nutzerbedienten Anlagen (pauschaler Ansatz)

Störungen und Meldungen aufnehmen und weiterleiten etc. bei einer direkten Anbindung an eine Schleuse für die Berufsschifffahrt Häufigkeiten pro Anlage und pro Schicht

1 - 2 mal

Dauer pro Anlage 3 - 10 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden. Sofern keine akute Gefahr besteht, können laufende Schleusungsprozesse noch zu Ende ge-bracht werden.

Z2.1 bis Z2.5 Serviceleistung an nutzerbedienten Anlagen (Freizeitreviere)

Z2.1: Störungsmanagement

Quittieren von Störungsmeldungen, Anpassen des Betriebsablaufes, z. B.: Rücksetzen von durch die Nutzer aktivierten Anforderungen Rücksetzen des Schleusen-Halts

sowie deren Aufnahme und Weiterleitung der Störungsmeldungen

Häufigkeiten pro Anlage 1 mal pro Schicht 2 mal pro Woche 1 mal pro Monat

Dauer pro Anlage 5 - 15 Minuten

Unterbrechen laufender Prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden. Sofern keine Störungsmeldung aufläuft, können laufende Prozesse noch zu Ende gebracht werden.

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Z2.2: Verändern der Betriebsparameter

Verändern der Anlagensollwerte, z. B.: Großtextanzeigen Betriebs- und Beleuchtungszeiten anpassen

Häufigkeit pro Anlage 1 - 2 mal pro Woche 1 mal pro Woche

Dauer pro Anlage 5 Minuten Unterbrechen laufender Prozesse erforderlich?

Aufgabe ist nicht vorrangig und erfordert keine Un-terbrechung der Hauptaufgabe

Z2.3: Bereitschaft der Schleuse für den nutzerbedienten Betrieb prüfen

Prüfschritte können z. B. sein: Bedien- und Visualisierungsoberfläche (z. B. Pegel auf Plausibilität prüfen), Objektkontrolle mittels Sichtprüfung Kameras (Gelände und Anlage, Geländebeleuchtung), Funktionsprüfung TV-Anlage, Funktionsprüfung Laut- und Wechselsprecheranlage, Kontrolle des Störungsmeldesystems und des Betriebstagebuchs auf Störungen, Kontrolle der Funktion von Anlagenteilen während der Nutzung der Anlage durch Schifffahrt

(z. B. Lichtschranken, Zähler, Amperemeter, Frequenzumrichter, Endlagen) Häufigkeit pro Anlage Je nach Prüfschritt:

1 mal pro Schicht 14 tägig Bei Rufbereitschaft: zusätzlich vor Schichtende

Dauer pro Anlage Je nach Umfang und Fallhöhe: 5 bis 55 Minuten

Unterbrechen laufender Prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant bearbeitet werden.

Hinweis: Bei Anforderungen während Winter- oder Schleusensperre (Z2.5) müssen je nach

Anlage ausgewählte Prüfschritte durchgeführt werden. Die Prüfschritte werden pro Inbetrieb-

nahme einmal durchgeführt.

Z2.4: Handbetrieb

Beheben von Störungen an Schleusen im temporären Handbetrieb (Typ 1b), z. B. ausgelöst durch Geschwemmsel (z. B. Drehmomentschalter) technische Gründe (z. B. Lichtsignal oder techn. Pegelanlage) Fehlverhalten der Anlagennutzenden (z. B. Sicherheitssensorik) oder Boote mit Motorschaden

inkl. Rücksetzen auf Typ 2b; Häufigkeit pro Anlage 1 mal pro Schicht

2 mal pro Woche Dauer pro Anlage 5 - 20 Minuten Unterbrechen laufender Prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden. Sofern keine Störungsmeldung aufläuft, können laufende Prozesse noch zu Ende gebracht werden.

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Z2.5: Aktivierung von Anforderungen

Vorbereitung der Anlage für Schleusung nach Anforderung durch Berufsschifffahrt (z. B. SMS-Anmeldungen), auch während der Winter- und Schleusensperre, bzw. Überprüfen des Anforderungs-systems Häufigkeit pro Anlage 1 - 3 mal pro Woche

Überprüfung: 14 tägig Dauer pro Anlage 10 - 25 Minuten Unterbrechen laufender Prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden. Sofern keine Störungsmeldung aufläuft, können laufende Prozesse noch zu Ende gebracht werden.

Hinweis: Die Zusatzaufgaben Z2.4 und Z2.5 können nur einer Schichtleitung zugeordnet

werden.

Z3: Notfallmeldestelle und Maßnahmen vor Ort bei Havarien in der Schleusenkam-

mer (bzw. auf der Strecke entfällt künftig)

Notfallmeldestelle Weitergehende Organisation der Unfallabwicklung (Unfallmanagement)

Häufigkeiten Mehrmals im Jahr

Dauer pro Vorgang Notfallmeldestelle: 8 - 15 Minuten Maßnahmen vor Ort: länger als 60 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss sofort bearbeitet werden, ggf. ist der Schleusungsprozess zu unterbrechen oder ab-zugeben.

Anrechenbarkeit für 5c)

Der Aufwand für Havarien kann nicht in eine Bemes-sung einfließen, da er nicht vorhersehbar ist. Im Fall einer Havarie ist der Betrieb an anderen Schleusen-kammern nach Ermessen der Schichtleitung ggf. einzustellen.

Z4: Überwachung von Wehren (Wehrbetriebspegel) sowie Pegel 1. Ordnung

Nur Überwachung (ggf. mit ASR), keine Bedienung

Durchschnittlich geschätzter Ge-samtaufwand pro Schicht für alle Anlagen

Je nach Anzahl der Anlagen 1 - 5 Minuten (<1% der Gesamtschicht) 6 - 15 Minuten (1,25-3% d. Gesamtschicht) 16 - 30 Minuten (3-6% der Gesamtschicht) 31 - 60 Minuten (6,5-12,5% d. Gesamtschicht)

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant durchgeführt werden.

Hinweis: Die Bedienung der Wehre (Z1) beinhaltet bereits die Überwachung der Wehre(Z4).

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Z5: Gebäudemanagementaufgaben innerhalb der Leitzentrale

Zusätzliche Tätigkeiten, die der Schichtleitung innerhalb der LZ wahrnehmen muss (Pflege, Kleinre-paraturen, Kontrolle, Aufräumen, Streudienst) Häufigkeiten Täglich in einer Schicht

Dauer 1 - 5 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant bearbeitet werden

Z6: Post/E-Mails

Bearbeitung von Briefpost und E-Mails

Häufigkeiten pro Schichtleitung 1 - 5 mal

Dauer pro Schicht 6 - 15 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant bearbeitet werden

Z7: Personalplanung

Führen/Pflegen von Dienstplänen während des regulären Schichtdienstes der LZ

Häufigkeiten pro Leitzentrale Wöchentlich Monatlich

Dauer pro Leitzentrale Wöchentlich: Weniger als 1 Stunde Monatlich: 1 - 3 Stunden

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant bearbeitet werden

Z8: Abgabenerhebung durch Schichtleitung (vsl. zukünftig wegfallend)

Hebestelle ist nicht gesondert außerhalb des Wartenraumes von zusätzlichem Personal besetzt, sondern wird von einem der Schichtleitung, die parallel in derselben Schicht auch Schleusungen durchführt, in der LZ abgewickelt Häufigkeiten Ortsabhängig

Dauer pro Vorgang 6 - 15 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Aufgabe ist nicht vorrangig und erfordert keine Un-terbrechung der Hauptaufgabe

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Z9: Fahrplankoordinierung (Vorschleusungsrechte)

Erhöhter Organisationsaufwand durch Verkehrslenkung

Durchschnittlich geschätzter Ge-samtaufwand pro Schicht für alle Anlagen

Je nach Anzahl der Anlagen 1 - 5 Minuten (<1% der Gesamtschicht) 6 - 15 Minuten (1,25-3% d. Gesamtschicht) 16 - 30 Minuten (3-6% der Gesamtschicht)

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden, kann sich allerdings am laufenden Schleu-sungsprozess orientieren

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

3.2. Saisonale Tätigkeiten, die nicht parallel zum Schleusenbetrieb

auftreten können

Z10: Bedienung von Hochwasserschiebern etc.

Bedienung von Hochwasserschiebern /Hochwassertore, Sicherheitstore, Sickerwasserpumpe

Häufigkeiten bei Hochwasser 1 - 5 mal pro Schicht, ca. 25 Tage pro Jahr

Dauer pro Anlage 1 - 5 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden

Z11: Sickerwasserpumpen

Kontrolle der Sickerwasserpumpe

Häufigkeiten bei Hochwasser Mehr als 10 mal pro Schicht, ca. 25 Tage pro Jahr

Dauer pro Schicht Länger als 60 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann überwiegend geplant bearbeitet werden

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3.3. Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusenbetrieb erledigt wer-

den dürfen

Z12: Bedienung von Brücken

Bedienung von Brücken parallel zum Schleusungsbetrieb

Häufigkeiten pro Brücke und pro Schicht

Mit jeder Schleusung 1 - 5 mal Mehr als 10 mal

Dauer pro Brücke 16 - 30 Minuten (im Einzelfall zu ermitteln1)

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Kann in den laufenden Betrieb einsortiert werden, zügige Bearbeitung erforderlich, Prozesse müssen aber nicht unterbrochen werden.

Parallele Ausführbarkeit

Es gilt die gleiche Definition wie für einen zweiten Schleusungsprozess, sofern die Schleusenkammer und Brücke ein gemeinsames Prozessleitsystem ha-ben.

Gefahrgeneigter Anteil 40%

Z13: Störungsmanagement für fernbediente Schleusen

Technische Störungen an fernbedienten Schleusen aufnehmen und weiterleiten etc.

Häufigkeiten pro Schichtleitung Täglich

Dauer pro Schicht 6 - 15 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss außer im Notfall kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z14: Wasserbewirtschaftung / Eisschleusung durch Leerschleusungen

Schleusungen um Pegelstände zu halten/zu regulieren, Schleusen von Eis zur Anlagensicherheit Häufigkeiten aufsummiert für alle Anlagen

Ortsabhängig (Verkehrstagebuch)

Dauer pro Vorgang Anlagenspezifisch, ca. 10 - 15 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden

Parallele Ausführbarkeit

Es gilt die gleiche Definition wie für einen zweiten Schleusungsprozess, sofern die Bedienung über den Bedienarbeitsplatz der Schleusenkammer erfolgt.

1 Maßgeblich ist der Zeitraum der Sperrung für den Landverkehr.

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Z15: Telefon-/Funkberatung

Standardauskunft/ Informationen an die Schifffahrt, an Anwohner, Sonstige (keine Anmeldung; nicht bei besonderen Ereignissen – z.B. auflaufendem HW, nicht im Zusammenhang mit dem Schleu-sungsprozess)

Häufigkeiten pro Schicht Mehr als 10 mal 1 - 5 mal

Dauer pro Vorgang 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit sollte überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z16: Zugangsüberwachung (Geländeschutz) der Anlage

Beobachtung der Anlage, wenn Fremdpersonen etc. die Anlage betreten möchten Durchschnittlich geschätzter Ge-samtaufwand pro Schicht für alle Anlagen

10 - 20 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit sollte überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z17: Bedienen von Geländeeinfahrtstoren/ -türen

Bedienung von Einfahrtstoren/ -türen wenn Fremdfirmen etc. auf der Anlage arbeiten

Häufigkeiten pro Schicht 1 - 5 mal

Dauer pro Schicht 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit sollte überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z18: Kontakt zu Fremdfirmen, Außenbezirken, Bauhöfen etc.

Reparaturen im laufenden Betrieb, Abstimmung mit Fremdfirmen, Außenbezirken, Bauhöfen etc.

Dauer 15 Minuten pro Schicht

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit sollte überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

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44

Z19: Torbewegungen um Schlickprobleme oder Geschwemmselprobleme zu beheben

Fahren von Toren, um Schlickprobleme zu beheben

Häufigkeiten pro Schleusenkammer und pro Schicht

Je nach Anlage 1 - 5 mal Wöchentlich Mehrmals im Jahr

Dauer pro Schleusenkammer 15 - 60 Minuten Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden

Parallele Ausführbarkeit Es gilt die gleiche Definition wie für einen zweiten

Schleusungsprozess, sofern die Bedienung über den Bedienarbeitsplatz der Schleusenkammer erfolgt.

Z20: Tägliche Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben

Schifffahrt täglich wahrschauen, Richtungsverkehr lenken, Durchführung von Liegestellenmanage-ment außerhalb des Schleusenprozesses etc. Häufigkeiten pro Schichtleitung 1 - 5 mal pro Schicht

Dauer pro Vorgang 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss außer im Notfall kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z21: Statistiken

Betriebstagebücher, Störungslisten, Pegelstände etc.

Häufigkeiten pro Schichtleitung Mehr als 10 mal pro Schicht

Dauer 6 - 15 Minuten pro Schicht Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann ohne Auswirkung auf den Betrieb eingeteilt werden

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

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45

3.4. Saisonale Zusatzaufgaben, die parallel zum Schleusenbetrieb

erledigt werden dürfen

Z22: Eis- und Wintermeldedienst

Zusätzliche Tätigkeiten, die bei Eis entstehen, wie z.B. Daten für den Eisbericht liefern, Wintermelde-dienst, Organisation der Umstellung der Betriebsabläufe, Personal anfordern Häufigkeit pro Schicht 1 - 5 mal, ca. 39 Tage pro Jahr

Dauer pro Vorgang 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit sollte überwiegend sofort bearbeitet werden, allerdings muss kein Schleusungsprozess angehalten werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

Z23: Tätigkeiten bei auflaufendem Hochwasser

Richtungsverkehr lenken, Liegeplätze zuweisen, erhöhte Pegelstände der Schifffahrt mitteilen

Häufigkeiten bei Hochwasser 1 - 5 mal pro Schicht, ca. 29 Tage pro Jahr

Dauer pro Vorgang 1 - 5 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss sofort bearbeitet werden, laufen-de Schleusenprozesse können noch abgewickelt werden.

Anrechenbarkeit für 5c) Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden (100%).

Z24: Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben bei besonderen Events wie z.B. Re-

gatten etc.

Schifffahrt wahrschauen, Richtungsverkehr lenken, Durchführung von Liegeplatzmanagement etc.

Häufigkeiten Örtlich verschieden, mehrmals im Jahr

Dauer pro Ereigniss 15 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit muss überwiegend sofort bearbeitet werden, laufende Schleusenprozesse können noch abgewickelt werden.

Durchführbarkeit Die Handlung kann nicht während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

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Z25: Ausbildung/ Unterweisung

Betreuung von Auszubildenden/ Praktikanten zusätzlich zur Schleusungstätigkeit innerhalb der Schicht

Wie viele Auszubildende pro Jahr? 1 - 2

Wie viel Zeit verbringt die Schichtlei-tung pro Schicht rein mit Unterwei-sen des Auzubis?

31 - 60 Minuten

Unterbrechen laufender Schleusen-prozesse erforderlich?

Die Tätigkeit kann geplant bearbeitet werden

Durchführbarkeit Die Handlung muss auch während gefahrgeneigter

Tätigkeiten durchgeführt werden

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47

4. Anhang

4.1. Beispiellösungen anhand eines Tagesablaufes in einer LZ

Abbildung 9: Anlagen, Arbeitsplätze und Personal

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Variante 1

Zeitraum: 22:00 bis 6:00 Uhr

Bediensystem 2 (4 Schleusenkammern von einer Schichtleitung)

Wehrbetrieb erfolgt durch Kraftwerksbetreiber (Überwachung der Pegel durch Schichtlei-

tung)

Abbildung 10: Variante 1

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49

Variante 1a

Zeitraum: 22:00 bis 6:00 Uhr

Bediensystem 2 und 1

Situation erfordert eigenen Bedienstand für die Schleusenkammer mit Brücke

Wehrbetrieb erfolgt durch Kraftwerksbetreiber (Überwachung der Pegel durch Schichtlei-

tung)

Abbildung 11: Variante 1a

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Variante 1b

Zeitraum: 22:00 bis 6:00 Uhr

Bediensystem 2 und 3

Wehrbetrieb erfolgt durch Kraftwerksbetreiber (Überwachung der Pegel durch Schichtlei-

tung)

Abbildung 12: Variante 1b

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Variante 2

Zeitraum: 22:00 bis 6:00 Uhr

Bediensystem 2 (4 Schleusenkammern von einer Schichtleitung)

Wehrbetrieb erfolgt durch WSV

Abbildung 13: Variante 2

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Variante 3

Zeitraum: 6:00 bis 10:00 Uhr

Bediensystem 2 (3 Schleusenkammern von einer Schichtleitung, optionale Aufschaltung

einer vierten Kammer zur gegenseitigen Entlastung und zur Reduktion von Wartezeiten)

Wehrbetrieb erfolgt durch Kraftwerksbetreiber(Überwachung der Pegel durch Schichtlei-

tung)

Abbildung 14: Variante 3

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Variante 4

Zeitraum: 6:00 bis 10:00 Uhr

Bediensystem 2 (3 Schleusenkammern von einer Schichtleitung, optionale Aufschaltung

einer vierten Kammer zur gegenseitigen Entlastung und zur Reduktion von Wartezeiten)

Wehrbetrieb erfolgt durch WSV

Abbildung 15: Variante 4

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54

Variante 5

Zeitraum: 10:00 bis 14:00 Uhr

Bediensystem 1 (paralleler Betrieb der Doppelkammern)

Wehrbetrieb erfolgt durch Kraftwerksbetreiber(Überwachung der Pegel durch Schichtlei-

tung)

Abbildung 16: Variante 5

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Variante 6

Zeitraum: 14:00 bis 18:00 Uhr

Bediensystem 1 (paralleler Betrieb der Doppelkammern)

Wehrbetrieb erfolgt durch WSV

Abbildung 17: Variante 6

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Variante 7

Zeitraum: 18:00 bis 22:00 Uhr

Bediensystem 2 (ohne parallelen Betrieb der Doppelkammern)

Wehrbetrieb erfolgt durch WSV

Abbildung 18: Variante 7

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Beispielhafte Tagesbesetzung aus den dargestellten Varianten

Abbildung 19: Beispielhafte Tagesbesetzung (Wehrbetrieb erfolgt durch WSV)

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Teil C

Ergonomische Aspekte

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1

Aufsteller

Kapitel 1 Peter Jeschke

Eugen Pröger

Kapitel 2, 6.2 bis 6.11 und 7 Peter Jeschke

Kapitel 3 Kersten Hein

Peter Jeschke

Eugen Pröger

Frank Schellberg

Reinhard Schmidt

Rainer Schwab

Kapitel 4 und 5 Peter Jeschke

Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Kapitel 6.1 Peter Jeschke

Brigitte Kaßner-Meyer

Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Rainer Schwab

redaktionelle Bearbeitung Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

W26 Anlagentechnik und Schiffbau –

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

Mainzer Str. 20

56068 Koblenz

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2

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort ........................................................................................................................... 5

2. Barrierefreiheit und alternsgerechte Gestaltung .............................................................. 6

2.1. Zugang zu der Arbeitsstätte und dem Arbeitsplatz ................................................... 6

2.2. Nutzung der Arbeitsmittel ......................................................................................... 6

2.3. Alternsgerechte Gestaltung von Sehaufgaben ......................................................... 7

3. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel .......................................................................................... 8

3.1. Grundsätzliches ....................................................................................................... 8

3.2. Bedientisch .............................................................................................................. 9

3.3. Arbeitsstuhl .............................................................................................................14

3.4. Gestaltung der standardisierten Arbeitsplätze und Bedienstände ............................16

3.4.1. Arbeitsplätze zur Bedienung von Schleusen und beweglichen Brücken ............17

3.4.2. Arbeitsplätze zur Bedienung von Wehren .........................................................21

3.4.3. Arbeitsplätze zur Bedienung von Schiffshebewerken ........................................24

3.4.4. Arbeitsplätze zur Bedienung anderer Anlagen ..................................................25

3.4.5. Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen ..............................................25

3.4.6. Auswahl der Varianten des standardisierten Bedientisches ..............................26

3.5. Beschreibung der technischen Komponenten .........................................................27

3.5.1. Monitore............................................................................................................27

3.5.2. Tastatur und Maus ............................................................................................28

3.5.3. Lautsprecher für Bedien- und Visualisierungssystem ........................................29

3.5.4. Sprachkommunikationssystem .........................................................................30

3.5.5. Schnurloses Telefon .........................................................................................30

3.5.6. Bedieneinheit für TV-Anlage .............................................................................30

3.5.7. Schleusen-Halt- und Not-Halt-Gerät .................................................................30

3.5.8. Thermomanagement.........................................................................................31

3.6. Sonstiges ................................................................................................................32

3.6.1. Übersichtsanzeigen ..........................................................................................32

3.6.2. Notebook ..........................................................................................................32

3.6.3. Arbeitsunterlagen ..............................................................................................33

4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen ........................................................................34

4.1. Bedien- und Visualisierungssystem .........................................................................34

4.2. Schleusenmanagement/Verkehrstagebuch .............................................................35

4.3. Sprachkommunikationssystem ................................................................................35

4.4. Bedieneinheit für TV-Anlage ...................................................................................36

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3

4.5. Sonstige Bedien- und Visualisierungsoberflächen ...................................................36

5. Darstellung der Prozessabläufe auf Videomonitoren ......................................................37

5.1. Darstellungsrichtung ...............................................................................................38

5.2. Gleichläufige Darstellung ........................................................................................40

5.3. Spiegelung von Kamerabildern ...............................................................................41

5.4. Umschalten von Kamerabildern ..............................................................................41

5.5. Schwenken und Zoomen von Kameras ...................................................................41

5.6. Kamerakennung ......................................................................................................42

5.7. Dunkelschaltung von Kamerabildern .......................................................................42

6. Gestaltung der Räumlichkeiten ......................................................................................43

6.1. Bemessung des Flächenbedarfs .............................................................................43

6.1.1. Flächenarten .....................................................................................................44

6.1.2. Arbeitsplatzbezogener Flächenbedarf im Wartenraum ......................................45

6.1.3. Zusätzliche Räumlichkeiten ..............................................................................53

6.2. Raumgestaltung ......................................................................................................60

6.2.1. Raumhöhe ........................................................................................................60

6.2.2. Boden ...............................................................................................................61

6.2.3. Wände ..............................................................................................................61

6.2.4. Türen ................................................................................................................62

6.2.5. Fenster .............................................................................................................62

6.2.6. Decken .............................................................................................................63

6.3. Beleuchtung ............................................................................................................64

6.3.1. Sollvorgaben .....................................................................................................64

6.3.2. Technische Umsetzung ....................................................................................66

6.4. Farbgestaltung im Wartenraum ...............................................................................67

6.5. Sonnen- und Blendschutz .......................................................................................68

6.6. Klima .......................................................................................................................69

6.6.1. Sollvorgaben .....................................................................................................69

6.6.2. Technische Umsetzung ....................................................................................70

6.7. Innenraumbepflanzung............................................................................................70

6.8. Akustik ....................................................................................................................71

6.8.1. Sollvorgaben .....................................................................................................71

6.8.2. Technische Umsetzung ....................................................................................71

6.9. Erste-Hilfe-Einrichtungen ........................................................................................72

6.10. Öffentlichkeitsarbeit / Schulung ...............................................................................72

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4

6.11. Räumlichkeiten für die zentrale Bedienebene .........................................................73

7. Anhang ..........................................................................................................................74

7.1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze zur Arbeitsumgebung ......................................74

7.2. Allgemeine Beleuchtungsspezifische Gestaltungsgrundsätze .................................76

7.3. Hintergrund zur Beleuchtungsumgebung ................................................................78

7.4. Hintergrund zu klimatischen Bedingungen ..............................................................80

7.5. Hintergrund zur akustischen Umgebung .................................................................81

7.6. Weiterführende Literatur ..........................................................................................82

8. Anlagenverzeichnis ........................................................................................................83

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5

1. Vorwort

Basierend auf dem Gutachten zu Belastungsprofilen und ergonomischen Gestaltungsvor-

schlägen für Leitzentralen der WSV (Anlage C1), im Folgenden Ergonomiegutachten ge-

nannt, wurden wichtige Grundlagen für den Gestaltungsprozess von Leitzentralen geschaf-

fen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Arbeitssicherheit (Anlage C2) und dem BAD

(Anlage C3).

Die wesentliche Neuerung gegenüber den meisten bisherigen Planungen von Leitzentralen

ist im Aufgabenbezug zu sehen. Das bedeutet, dass nicht von bestehenden baulichen Rest-

riktionen oder anderen externen Regulierungen ausgehend geplant wird, sondern von den in

den Räumlichkeiten durch die Schichtleitung zu erledigenden Aufgaben. Mit der Zentrierung

auf die Aufgaben wird eine funktionale Gestaltung des Wartenraumes bzw. der gesamten

Leitzentrale gewährleistet. Dies entspricht den Zielen eines modernen sowie dem Stand der

Technik und Wissenschaft entsprechenden Planungsprozesses. Einen solchen Gestaltungs-

prozess zeichnen Iterationsschritte sowie die Begleitung durch ein interdisziplinäres Pla-

nungsteam aus, wie es auch an der Erstellung von Teil C des Leitfadens mitwirkte. Für den

Planungsprozess an Leitzentralen wird empfohlen, grundsätzlich folgende Personengruppen

zu beteiligen: Schichtleitung, Planungsingenieure und Architekten, Fachkräfte für Arbeitssi-

cherheit sowie die Interessenvertretungen. Bei einzelnen ergonomischen offenen Fragestel-

lungen sind zudem Arbeitswissenschaftler (z. B. BAuA) einzubinden.

Der aufgabenzentrierte Gestaltungsprozess einer Leitzentrale für Anlagen der WSV gliedert

sich in folgende Planungsphasen:

1. Ermittlung der Anzahl der zur Aufgabenerledigung benötigten Schichtleitungen pro

Schicht und respektive deren Arbeitsplätze (siehe Teil B und Kapitel 6.1)

2. Definieren der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel (siehe Kapitel 3)

3. Bemessen des Flächenbedarfes (siehe Kapitel 6.1.1 bis 6.1.3)

4. Gestaltung der Arbeitsumgebung und Arbeitsstätte (siehe Kapitel 6.2 bis 6.10)

Von den vier dargestellten Phasen wird das Ergebnis der ersten Planungsphase als Ein-

gangsgröße für die Planungsphasen zwei bis vier verstanden. Während die Gestaltungspha-

sen zwei bis vier in den folgenden Kapiteln beschrieben werden, wurde die Ermittlung der

zur Erledigung der Aufgaben benötigten Schichtleiterinnen und Schichtleiter bereits in Teil B

Kapitel 2 behandelt.

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6

2. Barrierefreiheit und alternsgerechte Gestaltung

Der Erlass Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen1 stellt nach wie vor

die Grundlage für die Planung künftiger Leitzentralen dar.

Vorhandene Betriebsgebäude bieten in der Regel keine ausreichende arbeitswissenschaftli-

che und betriebliche Grundvoraussetzung zur Einrichtung einer Leitzentrale. Leitzentralen

sind daher in ebenerdige Bauten mit einem sozialen Anschluss (ABz, BHf, WSA) einzurich-

ten.2

2.1. Zugang zu der Arbeitsstätte und dem Arbeitsplatz

Hinsichtlich des Erlasses Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen, gilt

für den Zugang zur Arbeitsstätte und dem Arbeitsplatz, dass „solange kein konkreter Bedarf

besteht, […] grundsätzlich nur die baulichen Voraussetzungen zu schaffen“ sind. „Die eigent-

liche Ausrüstung, beispielsweise mit automatischen Türöffnern, erfolgt im Bedarfsfall“. Unter

Abwägung wirtschaftlicher Aspekte kann im Einzelfall eine vorgezogene Ausrüstung (gleich-

zeitig mit der baulichen Ausführung) begründet werden. Im Bedarfsfall sind die Vorgaben der

ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten) grundsätzlich zu beachten.

2.2. Nutzung der Arbeitsmittel

Grundsätzlich ist die freie Verwendbarkeit einer USB-Schnittstelle zur Gewährung des An-

schlusses und ggf. Anpassung verschiedener Eingabegeräte an die Bedarfe des Benutzen-

den unerlässlich. Analog zur baulichen Barrierefreiheit ist diese nur vorzusehen, die eigentli-

che Nutzung erfolgt erst im Bedarfsfall.

1 siehe EW21/52.06.24 Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen, 11.04.2003

2 siehe WS11/5222.5/0 Anpassung des Bezugserlasses vom 14. Mai 1997, 20.07.2010

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7

2.3. Alternsgerechte Gestaltung von Sehaufgaben

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unserer industriellen Gesellschaften und

den damit verbundenen Auswirkungen auf die Erwerbsbevölkerung können zahlreiche As-

pekte identifiziert werden, welche bei der Planung und Gestaltung des Arbeitssystems Leit-

zentrale Beachtung benötigen. Die folgenden Kapitel berücksichtigen diese Aspekte.

Exemplarisch werden im Folgenden drei Aspekte herausgegriffen, welche in Bezug auf die

Anforderungen seitens der Sehaufgabe3, also die Fernbedienung von Anlagen an Bild-

schirmarbeitsplätzen, in Bezug auf das alternde Auge von großer Bedeutung sind: Weitsich-

tigkeit, Linsentrübung und Verringerung der Anpassungsfähigkeit des Auges an Helligkeits-

unterschiede.

Basierend auf physiologischen Zusammenhängen sowie dem Stand der Technik und der

Normung resultieren spezielle Anforderungen:

an die Verstellbarkeit der Position der Monitore zur Prozesssteuerung bzw. zum Schleu-

senmanagement unter Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Brillentypen

und –stärken nach VDI 3546-5:1991 und

an die Berücksichtigung des Leuchtdichteausgleiches nach DIN EN ISO 24502:2011 für

Schrift, Zeichen und Raum- bzw. individuelle Arbeitsplatzbeleuchtung.

Neben den Auswirkungen des Alterns auf das visuelle System verlangt die Vermeidung von

Fehlbelastungen des Muskel-Skelett-Systems Aufmerksamkeit. Hierbei gilt es vorrangig, die

monotonen Belastungen durch Zwangshaltungen bei der Bildschirmarbeit zu reduzieren,

unerheblich von deren Dauer und Inhalt. Um einseitigen Belastungen, zum Beispiel des

Schulter-Nacken-Bereiches, entgegenzuwirken, sind Steh-Sitz-Arbeitsplätze vorgesehen,

zum einen für die Anlagenbedienstände, zum anderen für die Büroarbeitsplätze.

3 Unter dem Begriff Sehaufgabe wird die tätigkeitsbezogene zusammengefasste Belastung des visuellen Systems verstanden.

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8

3. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

3.1. Grundsätzliches

Die Arbeitsplätze in den Leitzentralen sind alle als Bildschirmarbeitsplätze einzustufen und

unterliegen damit auch der Bildschirmarbeitsverordnung. Daher sind Untersuchungen gemäß

G37 Bildschirmarbeitsplatz notwendig und eine evtl. erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrille

ist gemäß Erlass Z31/21116.6/8 vom 05.12.2005 durch die Verwaltung zu stellen.

Zum besseren Verständnis dieses Kapitels werden die folgenden Begriffe vorab definiert:

Bedientisch - Der Begriff Bedientisch wird immer dann verwendet, wenn es um die Be-

schreibung des Möbelstückes (Tisch), z. B. Gestell, Platte, Materialien sowie der Maße und

notwendigen Aufstellfläche, geht.

Bedienstand - Vorrichtung zur Bedienung einer Schleusenkammer oder einer anderen An-

lage. Der Bedienstand besteht aus dem Bedientisch und den notwendigen technischen

Komponenten (Anzeige- und Bedienelemente, Kommunikationssysteme, Monitore).

Arbeitsplatz - Gesamtheit der Arbeitsmittel für eine bestimmte Person in einem Arbeitsbe-

reich (nach DIN EN ISO 11064-2).

Unter Arbeitsplätzen werden im Weitern verstanden:

Arbeitsplätze für die Bedienung von Anlagen (bestehend aus bis zu zwei Bedienständen)

Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen

Büroarbeitsplätze

Bedien- und Visualisierungssystem - System zur Bedienung von Anlagen und zur Darstel-

lung der relevanten Anlagenzustände und Störungen. In Normen wird häufig die Bezeich-

nung Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) verwendet.

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9

3.2. Bedientisch

Die Gestaltung des Bedientisches für Leitzentralen und die zentrale Bedienebene vor Ort

basiert auf dem Ergonomiegutachten. Der nachstehende Abschnitt beschreibt den Stan-

dardbedientisch ohne technische Komponenten wie Monitore oder Sprachkommunikations-

system. Dieses Möbel ist als Grundmodul zu sehen, welches durch Ausstattung mit den ent-

sprechenden technischen Komponenten an die jeweiligen Aufgabenzusammenhänge ange-

passt wird (siehe Kapitel 3.4). Die Konstruktionszeichnung und das Lastenheft finden sich in

Anlage C4 und Anlage C5.

Grundlage bei der Gestaltung des Bedientisches waren die Vorgaben des Ergonomiegutach-

tens. Diese resultieren aus dem untersuchtem Aufgabenbezug sowie aus den Anforderun-

gen der individuellen Körpermerkmalen (z. B. Augen- oder Ellbogenhöhen). Damit ist ge-

währleistet, dass möglichst viele Schichtleiterinnen oder Schichtleiter an den Arbeitsplätzen

gesundheitsgerecht arbeiten können. Im Allgemeinen werden mit dieser Herangehensweise

ca. 90% der weiblichen und männlichen Bevölkerung im Arbeitsalter abgedeckt.

Um eine schädigungslose Ausführung der Tätigkeiten zu gewährleisten, müssen daher Ge-

staltungsprioritäten hinsichtlich körperlicher Merkmale gesetzt werden. Aus dem Aufgaben-

bezug resultierend sind das:

Ausführung als Sitz- und Steharbeitsplatz zur Vermeidung von Zwangshaltung und Ent-

lastung von Wirbelsäule und Bandscheiben

Anordnung aller Monitore unterhalb der horizontalen Sehachse mit möglichst konstantem

Sehabstand

ausreichende Erreichbarkeit der Bedieneinrichtungen und Arbeitsmittel

Um die genannten Gestaltungsprioritäten umzusetzen wurden die folgenden Normen für

anthropometrische Daten und für Höhenverstellung und Beinfreiraum angewandt:

DIN 33402-2 Ergonomie – Körpermaße des Menschen – Teil 2: Werte

DIN EN 527-1 Büromöbel – Büro-Arbeitstische Teil 1: Maße

Zur Einrichtung eines Sitz- und Steharbeitsplatzes richtet sich die untere Verstellgrenze des

Tisches (Sitzarbeitsplatz) an kleinen Personen aus, wohingegen die obere Verstellgrenze

des Tisches (Steharbeitsplatz) für große Personen ausgelegt sein muss. Hieraus ergibt sich

für die Oberkante der Tischplatte ein Mindestverstellbereich von 650 mm bis 1250 mm (Typ

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A). Bei sitzenden Tätigkeiten muss ebenfalls der Beinfreiraum gewährleistet werden, welcher

mit mindestens 500 mm Tiefe und 1200 mm Breite bemessen wird.

Rollcontainer kommen sowohl unter, wie auch neben dem Bedientisch wegen der Vermei-

dung von Stolper- und Quetschstellen sowie zur Gewährleistung eines ausreichenden Bein-

freiraums nicht zum Einsatz.

Damit alle Monitore unterhalb der horizontalen Sehachse angeordnet sind, wird die Augen-

höhe kleiner Personen herangezogen. Diese beträgt inklusive eines Sicherheitspuffers

515 mm.4 Zudem ermöglicht die zirkuläre Anordnung der Monitore ein ungefähres Konstant-

halten des Sehabstandes.

Die Betätigung von Stellteilen bzw. die Eingabe über Touchscreen bedingt, dass die ent-

sprechenden Eingabegeräte in Reichweite von Personen mit kurzen Armen angeordnet sind.

Die Reichweite nach vorn beträgt 625 mm, ohne Rumpfbeugung.

Neben den o.g. ergonomischen Anforderungen muss die Konstruktion des Tisches auch

Anforderungen bezüglich Statik, Standsicherheit und Festigkeit erfüllen. In diesem Zusam-

menhang wurde von der FVT eine entsprechende Normenrecherche veranlasst. Im Wesent-

lichen wurden folgende Normen herangezogen:

DIN EN 15372 Möbel – Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit – Anforderungen an

Tische für den Nicht-Wohnbereich

DIN EN 1730 Möbel – Tische – Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit,

Festigkeit und Dauerhaltbarkeit

Eine Zusammenstellung aller zu berücksichtigenden konstruktiven und ergonomischen Nor-

men finden sich im Lastenheft zum Bedientisch (Anlage C5). Der Bedientisch erfüllt die ge-

nannten Mindestanforderungen in allen Bereichen. Dadurch und durch die hohe Flexibilität

beim Einbau unterschiedlichster technischer Komponenten könnte der Bedientisch auch für

andere Anwendungen außerhalb des Leitfadens genutzt werden.

Bedingt durch die elektrische Höhenverstellung fällt der Bedientisch unter den Geltungsbe-

reich der Maschinenrichtlinie5, wodurch eine entsprechende Risikobeurteilung und eine CE-

Kennzeichnung erforderlich sind.

4 auf Empfehlung der BAuA; gem. DIN 33402-2 max. 520 mm

5 Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (§67)

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1

2

3

4

6

7

5

Tisch

9

1011

8

2

5

8

Abbildung 1: Bedientisch

1) Hubsäulen mit Bedieneinheit

2) Kabelführung

3) Tischplatte (auf Tragrahmen)

4) Aufsatzelemente

5) Neigungsverstellung für Monitor mit zugehöriger Bedieneinheit

6) Kennzeichnung, Logo und Stiftschale

7) Ablage für schnurloses Telefon

8) Serviceanschlüsse (230 V, USB, LAN) und Reparaturschalter

9) Reling mit Monitorhalterungen

10) Arbeitsplatzleuchte

11) Rückwand als Sichtschutz

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Hubsäulen

Die Höhenverstellung des Tisches erfolgt über vier Hubsäulen. Die Arbeitshöhe kann mit

einer entsprechenden Bedieneinheit individuell stufenlos angepasst werden.

Kabelführung

Die Einführung der Kabel vom Doppelboden ist so gestaltet, dass ein geringfügiges Ver-

schieben des Tisches für eine spätere Feinanpassung der Aufstellung im Wartenraum mög-

lich ist. Die Führung der Kabel zur höhenverstellbaren Tischplatte erfolgt über zwei großzü-

gig dimensionierte Schleppketten.

Unterhalb der Tischplatte befindet sich ein geräumiger Kabelkanal, der ausreichend Platz für

Steckdosenleisten, Netzgeräte und 19“-Einbaurahmen gewährleistet. Der Kabelkanal ist

nach Abnahme der Rückwand von hinten zugänglich.

Tischplatte (auf Tragrahmen)

Als Arbeitsbereich steht der Schichtleitung der vordere Bereich der Tischplatte zur Verfü-

gung. Auf diesem können Arbeitsunterlagen etc. abgelegt werden. Im hinteren Bereich be-

finden sich auf der Tischplatte die Aufsatzelemente und die Reling.

Aufsatzelemente

Die fünf keilförmigen Aufsatzelemente dienen zum Einbau der technischen Komponenten. In

zwei der Aufsatzelemente ist eine elektrische Neigungsverstellung für die dort vorgesehenen

Monitore integriert.

Die Aufsatzelemente sind mit Wechselplatten ausgestattet, die abhängig von den notwendi-

gen Komponenten (siehe Kapitel 3.4) mit unterschiedlichen Ausschnitten und Bohrungen

versehen werden. Des Weiteren wird durch die Verwendung von Wechselplatten gegebe-

nenfalls ein späterer Austausch einzelner technischer Komponenten vereinfacht.

Kennzeichnung, Logo und Stiftschale

Jeder Bedientisch wird mit einer eindeutigen Kennzeichnung und dem WSV-Logo versehen.

Das System der Kennzeichnung wird in Kapitel 3.4 beschrieben. Unter Kennzeichnung und

Logo befindet sich eine Stiftschale zur Aufbewahrung von Schreibutensilien.

Ablage für Schnurloses Telefon

Im rechten Aufsatzelement ist eine Schale zur Aufnahme eines schnurlosen Telefons inte-

griert.

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Serviceanschlüsse und Reparaturschalter

Auf der Rückseite der beiden äußeren Aufsatzelemente befinden sich folgende Servicean-

schlüsse:

230 V Steckdose

USB-Anschluss für das Bedien- und Visualisierungssystem (optional)

LAN-Anschluss für das örtliche Netzwerk (optional)

Neben den Serviceanschlüssen ist jeweils ein Reparaturschalter angebracht, der die Hub-

säulen und Neigungsverstellungen spannungsfrei schaltet.

Reling

Die Reling dient zur Befestigung von Monitoren und der Arbeitslatzleuchte. Eine individuelle

Höhenverstellung ist nicht vorgesehen.

Arbeitsplatzleuchte

Die Arbeitsplatzleuchte dient zur ergänzenden Beleuchtung von Teilflächen des Arbeitsplat-

zes und kann sowohl in der Helligkeit als auch räumlich individuell eingestellt werden. Die

Leuchte muss den Spezifikationen der DIN 5035-8 entsprechen.

Die Arbeitsplatzleuchte muss so einstellbar sein, dass der Lichtkegel nur die Arbeitsfläche

beleuchtet und keine Schleierreflexionen auf den Anzeigen entstehen sowie keine Direkt-

oder Reflexblendungen an eigenen und benachbarten Arbeitsplätzen auftreten. Dies kann

beispielsweise durch eine einstellbare Austrittsöffnung (Blende) erreicht werden.

Rückwand als Sichtschutz

Der Bedientisch schließt nach hinten mit einer Rückwand ab, die oberhalb der Tischplatte

flächig mit schalldämpfendem Material ausgekleidet ist6. Um die Handhabung beim Abneh-

men zu erleichtern, ist die Rückwand dreigeteilt.

6 Die schalldämpfende Wirkung des Sichtschutzes ist lediglich unterstützend und stellt keinen Ersatz für weitere akustische

Maßnahmen dar.

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3.3. Arbeitsstuhl

Als Arbeitsstuhl eignen sich speziell für den Einsatz an 24-Stunden Arbeitsplätzen entwickel-

te Stühle. Diese sind besonders strapazierfähig und bieten durch großzügige Dimensionie-

rung, robuste Sitz- und Rückenpolster sowie strapazierfähige und leicht zu reinigende Ober-

flächenmaterialien einen komfortablen Sitzplatz. Wichtig ist, dass der Stuhl benutzerfreundli-

che und umfassende Einstellmöglichkeiten bietet, und somit ein dynamisches Sitzen ermög-

licht. In den Fällen, in denen die Höhe des Arbeitsstuhles so eingestellt werden muss, dass

die Füße kleinerer Personen nicht mehr flach auf dem Boden aufgestellt werden können,

sind in der Neigung verstellbare Fußstützen vorzuhalten.

Zusätzlich zum Arbeitsstuhl kann gegebenenfalls eine Stehhilfe zur Verfügung gestellt wer-

den, um die Belastung der Beine zu verringern. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Abbildung 2: Beispiel eines speziell entwickelten Leitwartenstuhls7

Allgemeine Anforderungen:

ist für den 24h-Einsatz in Leitzentralen geeignet (kein regulärer Bürostuhl)

hat eine Zertifizierung für mindestens 150 kg Belastung

verfügt über eine Anpassung des Federdruckes an das Körpergewicht

7 Quelle: Ergonomiegutachten

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15

federt den Nutzer beim Hinsetzen auch in der niedrigsten Einstellung leicht ab (min.

10 mm)

ist drehbar, soll nicht kippen sowie stabil und sicher stehen

verfügt über min. 5 Rollen, die den Eigenschaften des Fußbodenbelages entsprechen

darf sich unbeabsichtigt, weder besetzt, noch unbesetzt, wegbewegen oder kippen

hat eine Synchronmechanik8 zum Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen durch

Kombination der Neigung von Rückenlehne und Sitzfläche

Sitzhöhenverstellung:

durch den Benutzer im Bereich von mindestens 40 bis 51 cm verstellbar9

Sitztiefe:

min. 38 bis 44 cm nach vorne und nach hinten verschiebbar

Sitzfläche:

Sitzbreite min. 40 bis 48 cm

Sitzflächenneigung zum Variieren der Körperhaltung nach vorne und nach hinten kann

entkoppelt werden von der Rückenlehne

Rückenlehne:

ist höhenverstellbar

hat eine Lendenwirbelstütze

beginnt über der maximalen Auswölbung des Gesäßes

hat ihre maximale Ausbildung im mittleren Lendenwirbelbereich

schließt auch die Schulterblätter ein

Armstützen:

sind in der Höhe, im seitlichen Abstand und im Abstand zur Sitzvorderkante verstellbar

die Höhe über dem Sitz ist min. 20 bis 25 cm

sind min. 20 cm lang und 4 cm breit

8 Bei der Synchronmechanik ist die Neigung der Rückenlehne mit der Neigung der Sitzfläche gekoppelt. Beim Zurücklehnen

ändert sich gleichzeitig die Neigung der Sitzfläche. Dabei erfolgt eine unterschiedlich große Neigung von Rückenlehne und

Sitzfläche, sodass sich auch der Winkel zwischen Oberkörper und Unterkörper ändert und dadurch die Bewegung des Körpers

beim Sitzen gefördert wird.

9 BGI 650 (Empfehlung der BAuA)

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16

Kopfstütze:

ist ausziehbar und somit in der Höhe verstellbar

in der Neigung verstellbar

Oberflächenmaterial:

geeignet für Langzeitnutzung im 24 h-Betrieb

dunklere, gefleckte/gesprenkelte Bezüge bevorzugen anstatt einfarbige helle Bezüge

3.4. Gestaltung der standardisierten Arbeitsplätze und Bedienstände

Die Bedienung von Anlagen kann von verschiedenen Bedienebenen aus erfolgen (siehe

Teil A Kapitel 4.5). Die hier beschriebenen Arbeitsplätze und Bedienstände sind vorrangig für

die Fernbedienebene in Leitzentralen konzipiert, kommen aber auch, insbesondere bei

Schleusen und Wehren, auf der zentralen Bedienebene vor Ort zum Einsatz.

In LZ wird jeder Arbeitsplatz durch eine entsprechende Nummerierung eindeutig gekenn-

zeichnet, die sich im zugehörigen Bedien- und Visualisierungssystem wiederfindet. Besteht

ein Arbeitsplatz aus zwei Bedienständen, so erfolgt die Kennzeichnung durch Nummer und

Buchstabe, wobei die Nummer für den Arbeitsplatz und der Buchstabe für den jeweiligen

Bedienstand steht („a“ für links, „b“ für rechts), Bei Arbeitsplätzen mit nur einem Bedienstand

wird auf den Buchstaben verzichtet.

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3.4.1. Arbeitsplätze zur Bedienung von Schleusen und beweglichen Brücken

Fernbedienebene

Der in Abbildung 3 dargestellte Bedienstand wird für die Bedienung sowohl von Schleusen

als auch von beweglichen Brücken genutzt. Einige der für die Schleusenbedienung notwen-

digen Komponenten werden bei Brücken nicht genutzt.

1

6

2

3

7

45

Schleuse/Brücke

Abbildung 3: Bedienstand für Schleusen und bewegliche Brücken

1) Monitor für Bedien- und Visualisierungssystem sowie Maus und Lautsprecher

2) 6 bis 7 Videomonitore zur Prozessbeobachtung10

3) Sprachkommunikationssystem für NIF (bei Brücken nicht aktiv) und EL/WL (einschl. Dar-

stellung von Kameras an Geländezufahrten, Türen oder Toren)

4) Bedieneinheit für TV-Anlage

5) Schleusen-Halt- und Not-Halt-Gerät (an Brücken Schleusen-Halt identisch mit Not-Halt)

6) Monitor für Schleusenmanagement/Verkehrstagebuch sowie Maus und Tastatur (bei Brü-

cken nicht aktiv)

7) schnurloses Telefon

10

In besonderen Einzelfällen können 8 Videomonitore erforderlich werden (z. B. Schleuse Iffezheim, Schleuse Brunsbüttel,

Schleuse Kiel-Holtenau). Die Notwendigkeit muss gegebenenfalls durch ein entsprechendes TV-Konzept der FVT bestätigt

werden.

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18

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Komponenten erfolgt in Kapiteln 3.5.

In LZ besteht ein Arbeitsplatz zur Bedienung von Schleusen bzw. beweglichen Brücken, ab-

hängig vom gewählten Bediensystem, aus einem oder zwei der oben beschriebenen Be-

dienstände, auf die mehrere Anlagen flexibel aufgeschaltet werden können.

Im Falle, dass Brücken einer Schleuse unmittelbar zugeordnet sind, erfolgt die Bedienung

beider Anlagen durch die selbe Schichtleitung. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten.

Bei beweglichen Brücken, die über ein gemeinsames Steuerungssystem (SPS) mit der

Schleusenkammer betrieben werden, erfolgt die Bedienung beider Anlagen auf einem

gemeinsamen Bedien- und Visualisierungssystem an demselben Bedienstand.

Bei Brücken, die über ein separates Steuerungssystem (SPS) betrieben werden, erfolgt

die Bedienung beider Anlagen auf je einem separaten Bedienstand eines Arbeitsplatzes.

Die Bedienung einer solchen Brücke muss im Sinne parallel zeitversetzter Tätigkeiten ei-

ner zweiten Schleuse gleichgesetzt werden und darf damit andere gefahrgeneigte Pro-

zesse nicht überlagern.

Brücken, die nicht unmittelbar einer in der Leitzentrale bedienten Schleuse zugeordnet sind,

können jedem beliebigen Arbeitsplatz (in Abhängigkeit von der Auslastung der Anlagen) zu-

gewiesen werden.

Zentrale Bedienebene bei fernbedienten Schleusen (Bedientyp 1b)

Bei fernbedienten Schleusen dient die zentrale Bedienebene als Redundanz bei Ausfall der

LZ oder der Übertragungswege. Die Ausgestaltung der zentralen Bedienebene erfolgt hier

abhängig von der verkehrlichen Bedeutung der Schleuse (siehe Steuerungs- und Redun-

danzkonzept – Teil 1, Anlage D4). Für die Bedienebenen sind demnach Standard- bzw. re-

duzierte Anforderungen vorgesehen.

Bei Schleusen mit reduzierten Anforderungen, ist es nicht erforderlich, die zentrale Bedien-

ebene mit einem zur LZ identischen Bedienstand auszustatten. Bei Schleusen mit Standar-

danforderungen ist der entsprechende Arbeitsplatz analog zu einem Arbeitsplatz in einer LZ

auszuführen. Dabei wird auch für Doppelschleusen oder Schleusenanlagen mit mehreren

separaten Kammern (z. B. Hohensaaten, Zeltingen) nur ein Bedienstand vorgesehen. Im Fall

der Vor-Ort-Bedienung werden die entsprechenden Kammern entweder sequenziell bedient,

oder es wird der Betrieb der Anlage mit nur einer Kammer aufrechterhalten.

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19

Gründe für die gleiche Ausführung der Arbeitsplätze sind:

Die Bediengleichheit gewährleistet auch die Erwartungskonformität mit den in der Leitzen-

trale vorzufindenden Bedienhandlungen.

Im Falle eines längeren Ausfalls einer Leitzentrale oder der Datenübertragungsstrecke

müssen die angebundenen Schleusen durch das Personal der Leitzentrale vor Ort be-

dient werden. In diesen Fällen ist es wichtig, dasselbe Bedienkonzept wie in der LZ wie-

der zu finden, um in Stresssituationen Fehlhandlungen zu vermeiden.

Bei Inspektionen, Tauchereinsätzen und besonderen betrieblichen Situationen, wie z. B.

bei Eis-, Geschwemmsel- und Hochwasserabfuhr oder bei Havarien, in denen die

Schichtleitung die sonst fernbediente Anlage vor Ort bedienen/betreuen muss11, sind die

mentalen Anforderungen besonders hoch. Auch hierzu ist es ergonomisch wichtig, keine

von den Leitzentralen abweichende Bedienphilosophie vorzufinden.

Für notwendige Aufenthalte vor Ort (z. B. im Winter bei Eisdienst) ist es nicht akzeptabel,

die Schleuse in der gesamten Zeit ohne entsprechende Sanitäreinrichtungen und Mög-

lichkeiten, sich aufzuwärmen, in einem sog. Läuferbetrieb zu bedienen.

Die Einweisung von neuen Schichtleiterinnen und Schichtleitern und das regelmäßige

Training auf den Anlagen vor Ort werden vereinfacht, wenn derselbe Bedienstand auf der

Anlage vorzufinden ist.

Durch die abgesetzte Bedienung von einer LZ aus geht der Ortsbezug zu den Anlagen

zunehmend verloren. Daher ist es wichtig, die Arbeit der Schichtleitung bei einer temporä-

ren Bedienung der Anlage vor Ort nicht noch durch eine abweichende Gestaltung des

Bedienstands zu erschweren.

Die jederzeit notwendige Handlungsbereitschaft der Schichtleitung entsprechend der

rechtlichen Verifizierung (siehe Teil E, Kapitel 1), insbesondere die unmittelbare Erreich-

barkeit des Schleusen-Halts, lässt sich nur von einem zentralen Bedienstand aus realisie-

ren. Zudem ist es nur von hier möglich, sich einen Gesamtüberblick über den Schleusen-

prozess zu verschaffen.

Automatisierte Schleusen sind mit einer Vielzahl elektro-, steuerungs- und nachrichten-

technischer Komponenten ausgestattet. Die dafür erforderliche Technik befindet sich auf

der Anlage selbst. Für Wartung, Instandsetzung und Fehlersuche kann der Bedienstand

der Schleuse als zentraler Punkt genutzt werden, um in trockener und temperierter Um-

11

Vom WSA Schweinfurt liegen beispielhafte Zahlen für die Häufigkeit solcher Einsätze vor. Dem entsprechend wurden im

Schnitt die Schleusenanlagen an 15 Tagen pro Jahr vor Ort besetzt. In den WSÄ Minden und Verden sind es ca. 12 Tage pro

Jahr.

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gebung diese Arbeiten durchzuführen oder Funktionen der Anlage (z. B. Änderungen des

Automatikprogramms) unter Einbeziehung aller technischen Komponenten zu testen.

Insgesamt wird damit eine Standardisierung erreicht.

Der Arbeitsplatz vor Ort ist nur für zeitweilige Aufenthalte (weniger als 2 Stunden pro Tag

oder 30 Tage pro Jahr) auf der Schleuse in besonderen Situationen gedacht und stellt daher

keinen ständigen Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung dar. Die Gestaltung der

Räumlichkeiten kann hier mit den in Kapitel 6.11 beschriebenen abgeschwächten Anforde-

rungen ausgeführt werden. Eine Barrierefreiheit ist nicht zwingend erforderlich.

Für den Arbeitsplatz können vorhandene Räumlichkeiten jeglicher Art genutzt werden. Bei

Neubauten von Schleusen ist der entsprechende Flächenbedarf gemäß der Raummodule im

Technikgebäude zu berücksichtigen.

Zentrale Bedienebene bei vor Ort bedienten Schleusen (Bedientyp 1a)

Die zentrale Bedienebene ist im Rahmen des Neubaus und der Grundinstandsetzung analog

zu den Arbeitsplätzen einer LZ auszuführen.

Zentrale Bedienebene bei beweglichen Brücken

Ob hier ein Arbeitsplatz analog zu den Arbeitsplätzen einer LZ erforderlich ist oder ein ver-

einfachter Bedienstand genügt, muss für die nur 26 existierenden beweglichen Brücken im

Einzelfall unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten festgelegt werden.

Zentrale Bedienebene bei nutzerbedienten Schleusen

An nutzerbedienten Schleusen muss die zentrale Bedienebene nicht in Form des oben be-

schriebenen Bedienstandes ausgeführt werden.

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3.4.2. Arbeitsplätze zur Bedienung von Wehren

Fernbedienebene

Der in Abbildung 4 dargestellte Arbeitsplatz wird in LZ zur Bedienung mehrere Wehre einge-

setzt.

2

5

Wehr

1

63

7

4

Abbildung 4: Bedienstand für Wehre

1) Monitor für Bedien- und Visualisierungssystem sowie Maus und Lautsprecher

2) Monitore für Ganglinien, 1 Monitor für Niederschlagsradar/Wasserstandvorhersage (opti-

onal, revierspezifisch), Tafeln mit Übersicht/Revierkarte (optional), 1 Videomonitor (optio-

nal)

3) Sprachkommunikationssystem für EL/WL (einschl. Darstellung von Kameras an Gelände-

zufahrten, Türen oder Toren)

4) Leerplatz Bedieneinheit für TV-Anlage (optional)

5) Not-Halt-Gerät

6) Monitor für Übersichtsfunktionen (Ablauf von Prozessen im Hintergrund) einschl. Wehrbe-

triebstagebuch sowie Maus und Tastatur

7) schnurloses Telefon

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Komponenten erfolgt in Kapiteln 3.5.

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NIF ist für die Bedienung von Wehren nicht notwendig. Allerdings wird das Sprachkommuni-

kationssystem für die Wechsel- und Lautsprechanlage benötigt und bleibt auf dem Bedien-

stand erhalten, so dass künftig ein einheitliches Gerät an allen Bedienständen (Schleuse,

Brücke, Wehr) zum Einsatz kommt.

In Leitzentralen kann, sofern Anzahl oder Komplexität der Wehranlagen einen Arbeitsplatz in

oben beschriebener Ausführung nicht rechtfertigen, ein verkürzter Bedienstand verwendet

werden. Detaillierten Anforderungen für normale und verkürzte Arbeitsplätze zur Bedienung

von Wehren werden im entsprechenden Konzept (Anlage C6) beschrieben.

Verkürzter Wehrtisch

3 1

2

5 7

6

Abbildung 5: Verkürzter Bedienstand für Wehre

1) Monitor für Bedien- und Visualisierungssystem sowie Maus und Lautsprecher

2) 1 bis 3 Monitore für Ganglinien, 1 Monitor für Niederschlagsradar/Wasserstandvorhersage

(optional, revierspezifisch)

3) Sprachkommunikationssystem für EL/WL (optional)

5) Not-Halt-Gerät

6) Tastatur für Wehrbetriebstagebuch (optional)

7) schnurloses Telefon (optional)

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Komponenten erfolgt in Kapiteln 3.5.

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Zentrale Bedienebene

Für die zentrale Bedienung vor Ort kann ebenfalls ein verkürzter Bedienstand für Wehre zum

Einsatz kommen. Hier ist nur ein Monitor für Ganglinien erforderlich.

Steht der verkürzte Bedienstand für Wehre unmittelbar neben einem Bedienstand für

Schleusen, so kann auf Sprachkommunikationssystem und schnurloses Telefon verzichtet

werden. Um bei dieser Konstellation die erforderliche Beinfreiheit beim Wechsel der beiden

Bedienstände zu gewährleisten, wird die Hubsäule auf der entsprechenden Seite des ver-

kürzten Bedienstandes nach hinten versetzt.

Abbildung 6: Verkürzter Bedienstand für Wehre (neben Bedienstand für Schleusen)

Bei kleineren Wehren, die im Wesentlichen nur auf eine Schleusenhaltung wirken und deren

Bedienumfang keinen separaten Bedienstand rechtfertigt, erfolgt die Bedienung auf dem

Bedien- und Visualisierungssystem der zugehörigen Schleuse.

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24

3.4.3. Arbeitsplätze zur Bedienung von Schiffshebewerken

Schiffshebewerke stellen gegenüber Schleusen und Wehren deutlich komplexere Anlagen

mit aufwendigen maschinenbautechnischen Einrichtungen dar. Der in Kapitel 3.4.1 beschrie-

bene Bedienstand für Schleusen und bewegliche Brücken ist jedoch grundsätzlich auch zur

Bedienung von Schiffshebewerken geeignet. Allerdings sind hierbei acht Videomonitore er-

forderlich.

1

6

2

3

7

4

Schiffshebewerke

5

Abbildung 7: Bedienstand für Schiffshebewerke

1) Monitor für Bedien- und Visualisierungssystem sowie Maus und Lautsprecher

2) 8 Videomonitore zur Prozessbeobachtung

3) Sprachkommunikationssystem für NIF und EL/WL (einschl. Darstellung von Kameras an

Geländezufahrten, Türen oder Toren)

4) Bedieneinheit für TV-Anlage

5) Not-Halt-Gerät

6) Monitor für Schleusenmanagement/Verkehrstagebuch sowie Maus und Tatstatur

7) schnurloses Telefon

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Komponenten erfolgt in Kapiteln 3.5.

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25

3.4.4. Arbeitsplätze zur Bedienung anderer Anlagen

Andere Anlagen wie z. B. Speisungspumpwerke, Hochwassersperrtore und Sicherheitstore

können mit den vorab beschriebenen Bedienständen abgebildet werden. Hierzu bedarf es

einer entsprechenden Konzeption im Einzelfall.

Kleinere Speisungspumpwerke, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Betrieb einer

Schleuse stehen und deren Bedienumfang keinen separaten Bedienstand rechtfertigt, erfolgt

die Bedienung auf dem Bedien- und Visualisierungssystem der zugehörigen Schleuse.

3.4.5. Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen

Für Serviceleistungen an nutzerbedienten Bootsschleusen und geschlossenen Bootsgassen

kommt ein separater Arbeitsplatz zum Einsatz. Die nutzerbedienten Anlagen werden nur im

Falle von Störmeldungen, Notrufen und Nutzeranfragen flexibel aufgeschaltet (Videobilder

sowie Bedien- und Visualisierungssystem). Von Servicearbeitsplätzen erfolgt keine Bedie-

nung der angebundenen Anlagen. Wegen der Gleichheit der Begrifflichkeiten, wird die Be-

zeichnung Bedien- und Visualisierungsmonitor hier trotzdem beibehalten.

Der Arbeitsplatz orientiert sich in allen ergonomischen Kriterien an der Gestaltung des Be-

dienstandes für Schleusen.

Servicearbeitsplatz

2

1

3 46

7

8

8

Abbildung 8: Servicearbeitsplatzes für nutzerbediente Anlagen

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1) Monitor für Bedien- und Visualisierungssystem sowie Maus und Lautsprecher

2) 2 Videomonitore für die Sicht auf das OH und UH (optional 3. Monitor für die Sicht unter

Brücken)

3) Sprachkommunikationssystem für NIF (optional) und EL/WL (einschl. Darstellung von

Kameras an Geländezufahrten, Türen oder Toren)

4) Bedieneinheit für TV-Anlage

6) Monitor für Schleusenmanagement/Betriebstagebuch sowie Maus und Tastatur

7) schnurloses Telefon

8) Tafeln mit Übersicht/Revierkarte (optional)

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Komponenten erfolgt in Kapiteln 3.5.

Detaillierten Anforderungen für Servicearbeitsplätze werden im entsprechenden Konzept

(Anlage C7) beschrieben.

3.4.6. Auswahl der Varianten des standardisierten Bedientisches

Um die, in den vorherigen Kapiteln beschriebenen, unterschiedlichen Bedienstände zu reali-

sieren, sind über einen Rahmenvertrag passende Varianten des standardisierten Bedienti-

sches lieferbar. Anlage C5b - Varianten Bedientisch enthält eine Handlungshilfe zur Auswahl

der jeweils richtigen Variante.

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27

3.5. Beschreibung der technischen Komponenten

3.5.1. Monitore

Die folgenden ergonomischen Vorgaben werden durch die Umsetzung des Ergonomiegut-

achtens am künftigen Standardbedienstand gewährleistet.

Der Abstand zwischen den Schichtleitenden und den Monitoren ist bei Steh- und Sitzhal-

tung identisch.

Der Sehabstand zu allen häufig betrachteten Anzeigen (Video-, Bedien- und Visualisie-

rungsmonitor) ist ähnlich. Dadurch wird die Anpassung an Licht- und Entfernungsverhält-

nisse erleichtert.

Der Sehabstand zu allen häufig betrachteten Anzeigen ist leicht regulierbar, d.h. von der

üblichen Position der Schichtleitenden sind durch eine leichte Drehung des Arbeitsstuhles

alle erforderlichen Informationen sichtbar.

Alle Monitore sind so angeordnet, dass ein belastendes Anheben des Kopfes minimiert

wird. Auf eine separate Höhenverstellung der Monitore wird verzichtet. In den meisten

Fällen entspricht eine nahe und tiefe Anordnung den Anforderungen an eine alternsge-

rechte Arbeitsplatzgestaltung und ermöglicht eine entspannte Kopfhaltung.

Bedien- und Visualisierungsmonitore werden unterhalb der Videomonitorreihe geneigt

angeordnet, um den Blickwechsel zwischen Tastatur/Maus und dem zu bedienenden Mo-

nitor zu vereinfachen.

Durch die Anordnung am Bedienstand wird eine uneingeschränkte Sicht auf alle Bild-

schirme ermöglicht. Die Monitore werden durch nichts verdeckt, um das Risiko des Infor-

mationsverlustes durch mangelnde Sichtbarkeit zu minimieren.

Ergonomische Anforderungen

Folgende ergonomische Vorgaben müssen durch die Monitore realisiert werden, um die Be-

lastungen für die Augen zu minimieren.

Die Monitore müssen jederzeit eine flimmer- und verzerrungsfreie Darstellung zeigen.

Häufig zu nutzende Einstellmöglichkeiten für Helligkeit, Kontrast, Bildlage und -größe sol-

len gut sichtbar und von vorne zugänglich sein.

Die Oberflächen der Monitore sind matt.

Monitore sollen eine helle Rahmenfarbe (z. B. Beige, Hellgrau, Silbergrau) haben.

Die Monitore sind in Neigung und Drehung in begrenztem Umfang individuell verstellbar.

Dies ist besonders vor dem Hintergrund wechselnder Mitarbeiter im Schichtbetrieb rele-

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vant. Die Höhenverstellung wird indirekt über das Heben und Senken des Tisches reali-

siert.

Größen der Monitore

Die Mindestgrößen für Monitore wurden im Ergonomiegutachten bemessen. Die vorgegeben

Monitorgrößen stehen in direkter Abhängigkeit zu dem erforderlichen Sehabstand und den

darzustellenden Informationen.

Für den Standardbedienstand werden derzeit folgende Größen für Monitore festgelegt.

Monitore in Aufsatzelement: Diagonale von 24 Zoll12 (61,0 cm) im Format 16:9 / 16:10

Monitore an Reling: Diagonale von 17 Zoll (43,2 cm) im Format 5:4 (für

Video 4:3)

Zur Darstellung von Ganglinien können auch andere Moni-

torgrößen und Formate gemäß dem Konzept Fernbedie-

nung von Wehren (Anlage C6) genutzt werden.

Die Gestaltung des Tisches, besonders der Halterung für die Monitore ermöglicht es, auf

Änderungen der äußeren Abmessungen (z. B. 16:9) flexibel zu reagieren. Sollte es die Mark-

tentwicklung erfordern, können diese Komponenten angepasst bzw. ausgetauscht werden.

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für Monitore sind den Vorgaben zu den technischen Komponenten der

Bedienstände (Anlage C5a) zu entnehmen.

3.5.2. Tastatur und Maus

Um eine verwechslungssichere Zuordnung der Eingabemittel zu den Visualisierungsmonito-

ren zu gewährleisten, werden sowohl Maus und Tastatur, als auch der jeweils zugehörige

Monitorrahmen durch farbige Punkte gekennzeichnet. Die Farbkodierung muss in der Leit-

zentrale konsistent verwendet werden.

Um das Vertauschen von Eingabemittel zwischen verschiedenen Bedienständen zu verhin-

dern, werden grundsätzlich keine schnurlosen Eingabegeräte eingesetzt.

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Ergonomische Anforderungen

Es sind Tastaturen ohne separaten Nummernblock zu verwenden.

Die Tastaturneigung ist einstellbar. Je flacher eine Tastatur ist, desto besser (3 cm nicht

überschreiten).

Die Tastatur verfügt über eine Positivdarstellung, d. h. die Grundfarbe ist hell (z. B. hell-

grau) mit dunklen Zeichen).

Die Tastatur ist mittig vor dem Monitor des Schleusenmanagements zu positionieren.

Die Maus soll der Anatomie der Hand angepasst sein (zum Handballen rund, zu den Fin-

gern hin breiter auslaufend, entsprechend einer gewölbten Hand).

Die Maus muss für Rechts- und Linkshänder geeignet sein. (Anmerkung: Bei symmetri-

scher Maus oder Trackball prinzipiell gegeben; die Umschaltmöglichkeit erfolgt über die

Software).

Alternativ zur Maus kann z. B. auch ein Trackball verwendet werden.

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für Tastaturen und Mäuse sind den Vorgaben zu den technischen Kom-

ponenten der Bedienstände (Anlage C5a) zu entnehmen.

3.5.3. Lautsprecher für Bedien- und Visualisierungssystem

Die Lautsprecher dienen zur Wiedergabe von akustischen Signalen des Bedien- und Visuali-

sierungssystems. Die Wiedergabe der Signale muss mit folgenden Schallpegeln erfolgen:

Störungsmeldungen 15 dB (A) über Pegel der Hintergrundgeräusche

sonstige Signale 10 dB (A) über Pegel der Hintergrundgeräusche

max. 85 dB (A)

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für Lautsprecher sind den Vorgaben zu den technischen Komponenten

der Bedienstände (Anlage C5a) zu entnehmen.

12

Die vom Ergonomiegutachten abweichende Größe resultiert aus der ergonomisch notwendigen Schriftgröße und der Komple-

xität der darzustellenden Grafiken der entsprechenden Anlagen.

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3.5.4. Sprachkommunikationssystem

Durch ein Touchscreenoberfläche können die Funktionalitäten von NIF und EL/WL ohne

gegenseitige Beeinflussungen und konform mit betrieblichen Anforderungen realisiert wer-

den. Außerdem bietet die Bedienoberfläche des Sprachkommunikationssystems die Mög-

lichkeit, Kameras an Geländezufahrten oder Türen und anderen Toren darzustellen.

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für das Sprachkommunikationssystem sind dem Lastenheft Bedienein-

richtung NIF-EL/WL (Anlage C8) zu entnehmen.

3.5.5. Schnurloses Telefon

Das separate schnurlose Telefon dient der Kommunikation über Kom-Netz bzw. öffentlichem

Telefonnetz.

3.5.6. Bedieneinheit für TV-Anlage

Zur Bedienung der TV-Anlage kommt ein Touchpanel mit einer Diagonale von 8,4 Zoll zum

Einsatz. Dieses ermöglicht z. B. das Verändern von Bildausschnitten und die Umschaltung

von Gegenschusskameras (siehe auch Kapitel 4.4 und 5.4 bis 5.7). Eine Visualisierung von

Videobildern (z. B. als Vorschau) ist auf diesem Monitor nicht vorgesehen.

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für die Bedieneinheit sind den Vorgaben zu den technischen Komponen-

ten der Bedienstände (Anlage C5a) zu entnehmen.

3.5.7. Schleusen-Halt- und Not-Halt-Gerät

Das Konzept für den sicherheitsgerichteten Halt an Schleusen und Anlagen der WSV wird in

Teil D Kapitel 2 beschrieben.

Die Forderung, Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräte in der Höhe abgesetzt auf dem Tisch

anzubringen, wird mit der exponierten Montage auf dem keilförmigen Aufsatzelementen er-

füllt. Durch den Abstand von ca. 15 cm zwischen Schleusen-Halt- und Not-Halt-Gerät wird

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31

der Schutz gegen versehentliches Betätigen gewährleistet. Die Zuordnung der Funktionen ist

eindeutig beschriftet.

Durch die Gestaltung (Schleusen-Halt ohne Schutzkragen; Not-Halt mit Schutzkragen) kann

bei einer spontanen Handlung die Verwechselung der Funktionen ausgeschlossen werden.

Eine Verwendung unterschiedlicher Farben, wie es bisher in einigen Bereichen der WSV

praktiziert wurde (blauer Taster für Schleusen-Halt), ist hingegen nicht normkonform und

damit nicht zulässig.

Ein Not-Aus an Bedienständen ist grundsätzlich nicht vorzusehen, da sich hier keine Gefähr-

dungen durch Berühren stromführender Teile oder andere Gefährdungen durch elektrische

Energie ergeben.

Technischen Spezifikationen

Die Spezifikationen für Schleusen- und Not-Halt-Geräte sind den Vorgaben zu den techni-

schen Komponenten der Bedienstände (Anlage C5a) zu entnehmen.

3.5.8. Thermomanagement

Neben den o.g. Komponenten sind in der Regel noch weitere technische Geräte erforderlich

(z.B. Netzteile, Extender), die im Kabelkanal des Tisches untergebracht werden. Um eine

unzulässige Erwärmung der Monitore und Geräte in den Aufsatzelementen zu vermeiden,

darf die gesamte Verlustleistung aller im Kabelkanal verbauter Geräte 200 W nicht über-

schreiten.

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32

3.6. Sonstiges

3.6.1. Übersichtsanzeigen

In LZ sind grundsätzlich keine gemeinsam genutzten Übersichtsanzeigen (z. B. Großbild-

schirme, Projektoren, Monitorwände oder -tafeln) einzusetzen. Neben den Kosten sprechen

folgende Argumente gegen einen Einsatz.

Die Gestaltung der Arbeitsplätze ist so ausgerichtet, dass die gesamte Tätigkeit vom Be-

dientisch aus erfolgen kann. Der Einsatz von gemeinsam benutzten Anzeigen führt daher

zu redundanten sowie „nice to have“- Darstellungen die eine unnötige Informationsflut

verursachen.

Gemeinsam benutzte Anzeigen lenken von der Haupttätigkeit ab und suggerieren eine

ständige Überwachungsverpflichtung.

Eine Unterstützung des Situationsbewusstseins durch gemeinsam benutzte Anzeigen ist

nicht erforderlich, da die Bereitstellung benötigter Informationen, z. B. Pegelstände oder

deren Verlauf, aufgabenbezogen auch über Zusatzfunktionen im Bedien- und Visualisie-

rungssystem der Schleuse erfolgen kann.

Störungsmeldungen anderer Anlagen können durch akustische Signale vermittelt werden.

Im Falle des vollständigen Betriebes von Wehren durch die WSV erfolgt dieser von einem

speziellen Bedienstand für Wehre.

Da an die Gestaltung der grafischen Oberflächen grundsätzlich gleiche ergonomische

Anforderungen zu stellen sind (siehe Kapitel 4) müsste bei der Auslegung einer LZ ge-

währleistet werden, dass vom Arbeitsplatz getrennt angeordnete optische Anzeigen von

allen betroffenen Arbeitsplätzen sichtbar sind. Die Anordnung solcher Anzeigen wäre im

Wartenraum kaum zu realisieren.

Sofern die Praxis andere Erkenntnisse liefert, ist der Leitfaden zu aktualisieren.

3.6.2. Notebook

Für administrative Aufgaben ist der abgesetzte Büro-Arbeitsplatz mit der entsprechenden

stationären Infrastruktur vorgesehen. Die Benutzung eines Notebooks ist zur Erledigung der

Zusatzaufgaben in einer Leitzentrale nicht vorgesehen.

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33

3.6.3. Arbeitsunterlagen

Arbeitsunterlagen in analoger oder digitaler Form unterstützen die Schichtleitung beim Be-

dienen der an eine Leitzentrale angebundenen Anlagen. Entsprechend der Gefährdungsbe-

urteilung werden Arbeitsunterlagen generell an allen Arbeitsplätzen auf den PCs des Bedien-

und Visualisierungssystems und des Schleusenmanagements vorgehalten und stellen somit

eine fundierte Grundlage zur Vermeidung von Handlungsfehlern dar. Empfohlen ist, dass

Arbeitsunterlagen Informationen für die Schichtleitung, insbesondere Springer, bereithalten,

welche die Auswirkungen eines Prozesses schildern, z. B. Start einer automatischen

Schleusung, und ggf. Abbruchmöglichkeiten und daraus resultierende Auswirkungen

aufzeigen.

Werden Arbeitsunterlagen digital genutzt, reicht eine bloße Digitalisierung der Papierversion

nicht aus. Digitale Arbeitsunterlagen müssen Navigationshilfen, z. B. Sprungmarken und Le-

sezeichen, enthalten13 und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Werden Arbeitsunterlagen in nicht digitaler Form benutzt, sollen diese im Bereich zwischen

38 cm bis 140 cm14 über der Fußbodenoberkante aufbewahrt werden; damit sind diese auch

aus einem Rollstuhl erreichbar. Hierbei sollen Rollstuhlfahrer die Aufbewahrungsorte parallel

oder senkrecht anfahren können.

13

Weitere Informationen können im BAuA-Forschungsbericht 1053 und der korrespondierenden Arbeitswissenschaftlichen

Erkenntnis nachgelesen werden.

14 siehe Magoley: „Bauliche Hilfen für Alte, Schwache und Behinderte, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und

Unfallforschung Fa 296“, AWE129, BAuA Dortmund 1982

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4. Bedien- und Visualisierungsoberflächen

4.1. Bedien- und Visualisierungssystem

Das Bedien- und Visualisierungssystem ist die zentrale Schnittstelle zwischen Schichtleitung

und Anlage. An die entsprechende Oberfläche stellen sich daher besondere ergonomische

Anforderungen, die u. a. im Ergonomiegutachten benannt werden. Anhand dieser Anforde-

rungen wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ein Lastenheft für eine standardi-

sierte Bedien- und Visualisierungsoberfläche auf Basis der bisherigen Lösungen im Bereich

der WSD Süd entwickelt (Anlage C9).

Bedienstand 1a 01.10.2012 08:24:46 Lufttemperatur 20.7 °C Wassertemperatur 22.1 °C Lichtsignalanlage

Schleuse A

Handbetrieb

Anlagenanwahl

?

Betriebsart Antriebe Stoppen

Kein Menü angewählt

Zusatzfunktionen

Tor UH ZuZu

ZuLKV OH Ost ZuLKV UH Ost

ZuLeerschuss

Tor OH Zu

EFS UH

OW 2800 cm UW 400 cmKammer 1000 cm

SBV 3 OW

SBV 2 OW

SBV 1 OW

SBV 3 UW

SBV 2 UW

SBV 1 UW

Zu

Zu

Zu

Zu

Zu

Zu

LKV OH West LKV UH West Zu

AFS UHEFS OH AFS OH

Δ 1800 cm Δ 600 cm

Sparbecken 3 100 %

Sparbecken 2 100 %

Sparbecken 1 100 %

Störungsmeldeliste Quittieren

Abbildung 9: Standardisierte Oberfläche des Bedien- und Visualisierungssystems

Das Lastenheft beinhaltet zum einen detaillierte gestalterische Vorgaben, z. B. zu

Bildschirmeinteilung,

Farbgestaltung und Farbkodierung,

Schrifttypen und Zeichenhöhe,

Darstellung von Bedien- und Anzeigeelementen sowie

Darstellung von Anlagen und Anlagenteilen.

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Zum anderen wird die Oberfläche funktional beschrieben, z. B. für

Menüstrukturen und Bedienung,

Anlagenanwahl,

Anwahl von Betriebsarten,

Darstellung von Bewegungen und des Automatikablaufs und

Anzeige von Störungsmeldungen.

Das Lastenheft gewährleistet eine ergonomisch optimierte Bedien- und Visualisierungsober-

fläche mit einem größtmöglichen Maß an Standardisierung, ist allerdings so offen gestaltet,

dass auch regionale und lokale Besonderheiten von Anlagen umgesetzt werden können.

Das Lastenheft orientiert sich vorrangig an der Bedienung von Schleusen. Die grundsätzli-

chen, funktionalen und gestalterischen Vorgaben gelten aber auch für andere Anlagen und

sind gegebenenfalls im Einzelfall sinngemäß anzupassen.

Die betrieblichen Anforderungen bei Wehrbedienung und Servicearbeitsplätzen für nutzer-

bediente Anlagen weichen jedoch erheblich gegenüber der Bedienung von Schleusen ab.

Bei der Gestaltung der entsprechenden Bedien- und Visualisierungsoberflächen sind daher,

neben dem Lastenheft, die entsprechenden Ergänzungen für Wehre (Anlage C9a) und Ser-

vicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen (Anlage C9b) zu beachten.

4.2. Schleusenmanagement/Verkehrstagebuch

Die Spezifikationen werden als Bestandteil des Schleusenmanagements im Rahmen von

RIS durch eine gesonderte Arbeitsgruppe erstellt und später in den Leitfaden übernommen.

Dabei sind die grundsätzlichen gestalterischen und funktionalen Vorgaben des Lastenhefts

Bedien- und Visualisierungsoberfläche zu beachten.

4.3. Sprachkommunikationssystem

Die Bedienoberfläche des Sprachkommunikationssystems orientiert sich am Lastenheft Be-

dien- und Visualisierungsoberflächen und wird im Lastenheft Bedieneinrichtung NIF-EL/WL

(Anlage C8) beschrieben.

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36

4.4. Bedieneinheit für TV-Anlage

Die Oberfläche der Bedieneinheit für TV-Anlagen orientiert sich am Lastenheft Bedien- und

Visualisierungsoberfläche und wird im Lastenheft Bedienoberfläche TV-Anlage (Anlage C9c)

beschrieben.

K1 K2

UVH OVHKammer

K3

Monitore

dunkel

Tag /

Nacht

Zusatz-

funktionenGrundpos.

Abbildung 10: Bedienoberfläche TV-Anlage

4.5. Sonstige Bedien- und Visualisierungsoberflächen

Werden auf örtlicher und maschinennaher Bedienebene ebenfalls Bildschirmdarstellungen

genutzt, so sind die grundsätzlichen gestalterischen und funktionalen Vorgaben des Lasten-

hefts Bedien- und Visualisierungsoberfläche zu beachten und auf die in der Regel kleineren

Monitorgrößen zu übertragen. Bedingt durch den geringeren Sehabstand ergeben sich ge-

änderte Zeichenhöhen, die dem Kapitel 4.1 des Lastenhefts Bedien- und Visualisierungs-

oberfläche (Anlage C9) entnommen werden können.

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5. Darstellung der Prozessabläufe auf Videomonitoren

Die wesentlichen Rückmeldungen über den Zustand der Anlage und den Status des Prozes-

ses erhält die Schichtleitung visuell über Monitore. Neben der schematischen Darstellung der

Anlage auf der Bedien- und Visualisierungsoberfläche ist bei bestimmten Anlagen, wie z. B.

bei Schleusen und Schiffshebewerken, eine Prozessüberwachung über die Videomonitore

notwendig (siehe Teil D Kapitel 4).

Da die Rückmeldungen an die Schichtleitung vorrangig visuell erfolgen, stellen sich an die

Darstellung von Prozessabläufen auf den Videomonitoren aus ergonomischer Sicht beson-

dere Anforderungen. So müssen u. a. alle relevanten Informationen jederzeit sichtbar sein,

wobei die Anzahl der Videomonitore aus ergonomischen Gründen begrenzt ist. Ebenso dür-

fen Darstellungen auf unterschiedlichen Monitoren nicht widersprüchlich sein, müssen der

Realität entsprechen und erwartungskonform sein. Darüber hinaus fordert die rechtliche Be-

wertung der Bedientypen (siehe Teil E Kapitel 1.4.1.) eine jederzeitige Verfügbarkeit aktuel-

ler Kamerabilder um sich davon zu überzeugen, dass keine Gefahr für Menschen, für die

Anlage oder die sich in der Schleusenkammer befindlichen Fahrzeuge droht. Daraus erge-

ben sich konkrete Vorgaben, die in den folgenden Kapiteln näher behandelt werden.

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5.1. Darstellungsrichtung

Die Anlage muss auf dem Bedien- und Visualisierungssystem und den Videomonitoren in

einheitlicher Richtung dargestellt werden. D. h., wenn sich das OW auf der Bedienoberfläche

links befindet, müssen die entsprechenden Kamerabilder vom OW ebenfalls auf den linken

Videomonitoren dargestellt werden. Ebenso muss die Reihenfolge der Kamerabilder der rea-

len Anlage entsprechen. Im unten gezeigten Beispiel wäre das von links nach rechts: OVH,

OH, Kammerhälfte OH, Kammerhälfte UH, UH, Tor von außen, UVH.

Anordnung der Monitore analog zur Visualisierung

OW

UWOW

UW

Abbildung 11: Konsistente Darstellung einer Schleuse

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39

Sind einem Arbeitsplatz mehrere Anlagen zugeordnet, so sind diese alle in einheitlicher

Richtung darzustellen. Dies gilt auch für Schleusen mit mehreren Kammern.

Keine Gegenläufigkeit zwischen Schleusen an einem Wasserstraßenabschnitt

Schleusenkammer A Schleusenkammer B

OW

UW

UWUWUW

OW

OWOW

Abbildung 12: Konsistente Darstellung zweier Schleusenkammern

Um in einer LZ eine hohe Flexibilität für die Zuordnung der Anlagen zu den einzelnen Ar-

beitsplätzen zu gewährleisten, sind möglichst alle angebundenen Anlagen in einheitlicher

Richtung darzustellen. Insbesondere gilt dies für Anlagen einer Wasserstraße.

Die Darstellungsrichtung der Anlagen ist auf der zentralen Bedienebene vor Ort genauso

auszuführen wie in der Leitzentrale. Ist vor Ort eine direkte Sicht auf die Anlage möglich, so

ist der Bedientisch gegebenenfalls so aufzustellen, dass für die Schichtleitung keine Irritatio-

nen durch unterschiedliche Darstellungsrichtung zwischen den Monitoren und der direkten

Sicht entstehen.

Die Darstellungsrichtung von Anlagen kann nicht pauschal festgelegt werden. Vielmehr ist

sie von der geografischen Lage der Anlagen an der Wasserstraße und der damit verbunde-

nen optimalen Positionierung der Kameramasten abhängig. Im Fachkonzept TV-Technik

(Anlage D3) werden Verfahren zur Ermittlung optimaler Kamerastandorte sowohl für Einzel-

anlagen als auch für Wasserstraßen behandelt.

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40

5.2. Gleichläufige Darstellung

Gegenläufige Darstellungen sind zu vermeiden. D. h., wenn im unten gezeigten Beispiel ein

Schiff vom OW in die Schleuse einfährt und diese nach beendeter Talschleusung wieder im

UW verlässt, muss sich das Schiff auf den Videomonitoren immer von links nach rechts be-

wegen. Bedingt durch Aufstellung und Ausrichtung der Kameras wird diese Bewegung aller-

dings nicht immer absolut horizontal sein, sondern kann auch diagonal über den Monitor

verlaufen.

Keine Gegenläufigkeit zwischen Monitoren und Visualisierung

UWOW

OW

UW

Abbildung 13: Gleichläufige Darstellung auf allen Monitoren

Eine gleichläufige Darstellung auf den Videomonitoren ist nur dann möglich, wenn alle Ka-

meras auf derselben Seite der Anlage positioniert werden, was jedoch aus baulichen oder

sonstigen lokalen Gegebenheiten nicht immer realisierbar ist. So ist bei den sog. Gegen-

schusskameras in den Vorhäfen und bei evtl. notwendigen zusätzlichen Kameras für Brü-

cken am UH eine gleichläufige Darstellung häufig nicht möglich.

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41

5.3. Spiegelung von Kamerabildern

In der Vergangenheit wurde gelegentlich versucht, eine durch unterschiedliche Kameraposi-

tionen resultierende gegenläufige Darstellung durch elektronische Spiegelung von Kamerabi-

ldern zu eliminieren. Technisch ist dies einfach zu realisieren, aus ergonomischer Sicht er-

geben sich aus diesem Verfahren jedoch erhebliche Probleme.

Durch die Spiegelung ist keine erwartungskonforme Darstellung mehr gegeben. Was die

Schichtleitenden auf der linken Seite des Monitors sehen ist in Wirklichkeit rechts. Folglich

muss bei der Betrachtung der gespiegelten Bilder immer eine mentale Rückspiegelung vor-

nehmen, was ergo eine künstliche Erhöhung der mentalen Belastung darstellt. Insbesondere

in Gefahrensituationen, in denen intuitiv gehandelt werden muss, können daraus Verwechse-

lungen und somit Fehlhandlungen, wie z. B. falsche Anweisungen, resultieren.

Zur Vermeidung von Inkompatibilitäten bei der Wahrnehmung und Beurteilung der Bildinhalte

sind Spiegelungen von Kamerabildern daher nicht zulässig.

5.4. Umschalten von Kamerabildern

Die wesentlichen Einsichtbereiche einer Anlage sollten möglichst ohne Umschaltung von

Kameras dargestellt werden. Zusätzliche Kameras, wie z. B. die sog. Gegenschusskameras

an Schleusen, die bei Blendungen die Vorhäfen und Einfahrtsbereiche alternativ zu den re-

gulären Kameras erfassen, werden bei Bedarf über eine entsprechende Umschaltung auf

den Videomonitoren dargestellt.

5.5. Schwenken und Zoomen von Kameras

Zu überwachende Gefährdungsbereiche sind grundsätzlich mit festen Bildausschnitten dar-

zustellen. Daher sind für die entsprechenden Kameras keine Schwenk- und Zoomeinrichtun-

gen vorzusehen.

Für Kameras, die keine sicherheitsrelevanten Bereiche erfassen, haben sich in der Praxis

vorab fest programmierte Einsichtbereiche bewährt, die über entsprechende Funktionstasten

direkt angefahren werden können. Darüber hinaus können alle Kameras über eine gemein-

same Funktionstaste in ihre Grundstellungen verfahren werden.

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42

Ein freies Zoomen und Schwenken der Kameras ist ebenfalls möglich, stellt aber die Aus-

nahme bei der Bedienung dar.

Programmierte Kamerapositionen kommen auch den Forderungen des Datenschutzes ent-

gegen, die Einsichtbereiche der Kameras auf einen vorab festzulegenden Zweck zu begren-

zen.

5.6. Kamerakennung

Für die eindeutige Zuordnung sind auf den Videomonitoren entsprechende Kamerakennun-

gen einzublenden, die auch auf den Bedieneinheiten für TV-Anlagen genutzt werden. Die

Kamerakennungen sind innerhalb einer LZ für alle gleichen Anlagen konsistent zu nutzen.

5.7. Dunkelschaltung von Kamerabildern

Weiterhin können über die Bedieneinheit bei Bedarf alle Videomonitore dunkel geschaltet

werden (Abschaltung der Kamerabilder und Texteinblendung „Monitor dunkel geschaltet“).

Dies ist sowohl aufgrund der rechtlichen Bewertung (siehe Teil E Kapitel 1.1), als auch aus

datenschutzrechtlicher Sicht (siehe Teil E Kapitel 2) dann erforderlich, wenn aufgeschaltete

Anlagen über längere Zeit nicht aktiv sind.

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43

6. Gestaltung der Räumlichkeiten

Neben den in den voran gehenden Kapiteln beschriebenen Elementen des Arbeitssystems

umfasst dieses Kapitel die Arbeitsumgebung. Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsum-

gebung ist von grundsätzlicher Wichtigkeit, da sie unter anderem den Rahmen für die Identi-

fikation mit der Arbeitsaufgabe legt und somit die Qualität der Aufgabenerledigung beein-

flusst. Faktoren wie Temperatur, Licht, Farbe oder Geräuschkulisse bestimmen maßgeblich

die menschliche Physiologie und Psyche. So gilt es, die ergonomischen Mindestanforderun-

gen umzusetzen, um sichere und gesundheitsförderliche Arbeit zu gewährleisten. Zu beach-

tende allgemeine Gestaltungsgrundsätze sind in Anhang 7.1 aufgelistet.

Um im konkreten Fall eine optimale Lösung zu erreichen, sind insbesondere in Fragen

Raumakustik, Klimatisierung und Beleuchtung entsprechende, den Planungsprozess beglei-

tende, Fachgutachten zu erstellen.

Einleitend sei besonders darauf hingewiesen, dass Schaltschränke und andere, für die Be-

dienung der Anlagen nicht notwendigen Geräte, in gesonderten Technikräumen unterzubrin-

gen sind. Damit sollen unnötige Wärme- und Schallimmissionen an den Arbeitsplätzen ver-

mieden sowie eine ausreichende Zugänglichkeit und Barrierefreiheit gewährleistet werden.

Außerdem führen diese zusätzlichen Geräte im Wartenraum zu einem erhöhten Personen-

verkehr, z. B. durch Installation oder Wartung, welcher grundsätzlich so gering wie möglich

zu halten ist. Gehen doch mit zusätzlichen Personen im Wartenraum auch immer Ablenkung

von der Arbeitsaufgabe, zusätzlicher Schalleintrag und ggf. temporäres Verlassen des Ar-

beitsplatzes einher.

6.1. Bemessung des Flächenbedarfs

Eine Leitzentrale umfasst grundsätzlich folgende Räumlichkeiten:

Wartenräume,

Büroräume,

Sanitärräume,

Sozialräume (Pausenräume),

Technikräume und

Flure mit Garderobe.

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44

Hierbei ist der Wartenraum der Raum, in dem sich die Arbeitsplätze für die Schichtleitung

befinden. Bisher wurde in der WSV häufig der Begriff Leitzentrale für den eigentlichen War-

tenraum genutzt. Zur eindeutigen Abgrenzung der verschiedenen Räumlichkeiten innerhalb

der LZ und deren Anforderungen an die Gestaltung ist eine genaue Unterscheidung wichtig.

Die Grundlage für die weiteren Betrachtungen in einer Leitzentrale stellen die Ergebnisse der

Ermittlung der zur Erledigung der Aufgaben benötigten Schichtleitenden dar. Hierbei wird die

Verfahrensweise zur Ermittlung der Anzahl benötigter Schichtleitenden pro Schicht (siehe

Teil B, Kapitel 2) zur Festlegung der notwendigen Anzahl von Arbeitsplätzen genutzt. Diese

ergibt sich aus der maximal erforderlichen Anzahl von Schichtleitenden bezogen auf 12 Mo-

nate zuzüglich einem Reservearbeitsplatz, der bei Störungen als Redundanz genutzt wird.

Somit ist die Anzahl der Arbeitsplätze abhängig von dem jeweils gewählten Bediensystem

und nicht unmittelbar von der Anzahl der Anlagen. Nur bei einer hohen Auslastung mit einem

ausschließlichen Betrieb mit Bediensystem 1 (siehe Teil B, Kapitel 1.1) entspricht die Anzahl

der Bedienstände der Anzahl der Schleusenkammern/Anlagen.

Zusätzlich ist die Anzahl der Arbeitsplätze zur Bedienung von Wehren und sonstiger Anlagen

sowie die Anzahl der Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Anlagen je nach Umfang und

der möglichen Bündelung festzulegen.

Hinsichtlich des Raumbedarfes ist weiterhin gemäß DIN EN ISO 11064-3 ein Aufschlag von

25% für zukünftige Erweiterungen vorzusehen, der u. a. für die Einrichtung des o. g. Reser-

vearbeitsplatzes genutzt werden kann.

6.1.1. Flächenarten

Grundsätzlich sind in einer büroähnlichen Umgebung, wie sie auch Wartenräume darstellen,

die im Folgenden aufgezählten Flächenarten zu berücksichtigen.

Stellfläche – für Unterbringung von Arbeitsmitteln und Ausstattungsgegenständen benötigte

Fläche, z. B. für Möbel, Pflanzen

Möbelfunktionsfläche – Bodenfläche, welche bei der Bewegung der Bauteile von Möbeln,

z. B. Türen oder Schubkästen, überdeckt wird

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45

Bewegungsfläche – zur Ermöglichung ungehinderter Bewegungen mindestens erforderliche

freie und unverstellte Bodenfläche

barrierefreie Verkehrswegefläche – für innerbetrieblichen Personenverkehr und Material-

transport benötigte Fläche

Verbindungs- und Bediengänge – gelegentlich genutzte, zur Wartung und Reinigung vor-

gesehene Verkehrswegefläche

Die Flächenarten und deren zulässige Überlagerungen wurden aus ASR A1.2 und DIN

18040-1 für Aspekte der Barrierefreiheit übernommen bzw. in einem Gespräch mit der Ge-

samtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen vereinheitlicht. Hierbei gilt, dass

trotz zulässiger Flächenüberlagerungen geprüft werden muss, ob der Arbeitsablauf ungestört

vollzogen werden kann sowie Quetsch- und Stoßstellen vermieden werden. Für weitere In-

formationen sei auf die o. g. Regeln und Normen verwiesen.

Nach Erlasslage15 müssen Leitzentralen barrierefrei gebaut werden bzw. die baulichen

Grundlagen für eine spätere Ausrüstung mit entsprechenden Technologien, z. B. Aufzüge,

automatische Türöffner etc., vorgesehen werden. Hieraus folgt, dass für Verkehrswegeflä-

chen die Flächen anzusetzen sind, welche nach ASR V3a.2 und DIN 18040-1 vorgeschrie-

ben werden. Die nachfolgenden Abschnitte berücksichtigen dies.

Hinsichtlich eines ungestörten Arbeitsablaufes sei ergänzend zu beachten, dass bauliche

Hindernisse, wie z. B. Pfeiler, ungünstige Ecken etc., zu vermeiden sind; außerdem tragen

solche baulichen Merkmale zu einer Verringerung der nutzbaren Raumfläche bei. Auf Basis

dessen ist immer die Nutzfläche für weitere Betrachtungen heranzuziehen, nicht jedoch die

Raumfläche.

6.1.2. Arbeitsplatzbezogener Flächenbedarf im Wartenraum

In diesem Kapitel wird der Flächenbedarf für die unterschiedlichen Arbeitsplätze und sonsti-

ge Möbel modular dargestellt. Bei der Planung von Wartenräumen sind neben den Flächen

dieser Module noch barrierefreie Verkehrswegeflächen und notwendige Wandabstände zu

15

siehe EW21/52.06.24 Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen, 11.04.2003

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46

beachten. Die geforderten Flächen können z. T. überlagert werden, was im Folgenden an

den entsprechenden Stellen genauer beschrieben wird.

barrierefreie Verkehrswegeflächen

Die barrierefreien Verkehrswege verlaufen entlang der Fenster- und Türseite des Warten-

raumes und zwischen den Arbeitsplätzen.

Abbildung 14: barrierefreie Verkehrswegeflächen im Wartenraum

Aus Sicht der Barrierefreiheit ist in der Regel eine Breite von 0,90 m ausreichend16. Für Kur-

venfahrten ist eine größere Breite erforderlich (1,20 m bei 90° Winkelfahrten). Darüber hin-

aus muss bei Verkehrswegen, die von mehreren Personen benutzt werden, die erforderliche

Fluchtwegbreite zum Erreichen der Tür und des Notausganges in der Fensterfront beachtet

werden.

Die Breite richtet sich gemäß ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Ret-

tungsplan) nach der maximalen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg nut-

16

im Gespräch mit der Gesamtvertrauensperson für Mitarbeiter mit Behinderungen festgelegt

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47

zen. Unter Berücksichtigung von Schichtwechseln sowie der temporären Anwesenheit weite-

rer Personen ist hier in der Regel von 5 bis 20 Personen im Wartenraum auszugehen, so

dass sich eine Mindestbreite von 1,00 m ergibt. Bei größeren Wartenräumen mit mehr als 20

Personen sind 1,20 m erforderlich. Lediglich bei kleinen Wartenräumen mit weniger als 5

Personen sind 0,90 m ausreichend.

Bedien- und Servicearbeitsplätze

Wie in Kapitel 3.4 beschrieben, besteht ein Arbeitsplatz zur Bedienung von Schleusen und

bewegliche Brücken aus zwei Bedientischen. Bei der Bedienung von Wehren und bei Ser-

vicearbeitsplätzen für nutzerbediente Anlagen kommt ein einzelner Bedientisch zum Einsatz.

Abbildung 15: Bedien- und Servicearbeitsplätze

1) Stellfläche für zwei Bedientische 5,22 m x 2,03 m (Abstand zwischen den Tischen 0,15 m)

2) Überstand Bewegungsfläche zur Stellfläche Tisch 0,30 m (radialer Abstand von mindes-

tens 1,20 m von der Vorderkante in der Mitte des Bedientisches)

3) Stellfläche für einzelnen Bedientisch 3,02 m x 1,26 m

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48

4) Überstand Bewegungsfläche zur Stellfläche Tisch 0,96 m (Abstand von 1,20 m von der

Vorderkante in der Mitte des Bedientisches)

5) Breite barrierefreie Verkehrswegefläche in der Regel 1,00 m (abhängig von Anzahl der

Personen)

6) Für Wartung und Reinigung müssen die Arbeitsplätze von allen Seiten frei zugänglich

sein. An den Stellen, wo weder Bewegungsflächen noch barrierefreie Verkehrswegeflä-

chen direkt an die Arbeitsplätze anschließen, sind Verbindungs- und Bediengänge mit ei-

ner Breite von 0,60 m Breite vorzusehen.

Da an den Fenstern ein effektiver Blendschutz vorzusehen ist (siehe Kapitel 6.2.5 und 6.5),

kann der nach DIN EN ISO 11064-3 geforderte Mindestabstand der Bedien- und Servicear-

beitsplätze zur fensterseitigen Wand auf 1,50 m reduziert werden. Der Mindestabstand zur

türseitigen Wand beträgt, bedingt durch die notwendige Bewegungsfläche vor der Tür, eben-

falls 1,50 m. Zu den übrigen beiden Wänden ist in der Regel ein Abstand von 1,00 m vorzu-

sehen, so dass diese freie Fläche als barrierefreier Verkehrsweg genutzt werden kann. In

den Fällen, wo ein barrierefreier Verkehrsweg direkt vor der Wand keinen Sinn ergibt, ist ein

Abstand von 0,60 m für die notwendigen Verbindungs- und Bediengänge ausreichend.

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49

Büroarbeitsplatz

Der Büroarbeitsplatz dient, in Abhängigkeit der Ergebnisse der Aufgabenanalyse, z. B. zum

Bearbeiten von E-Mails, Post oder anderen administrativen Aufgaben der Schichtleitung.

Diese Aufgaben sollen nicht am Primärarbeitsplatz durchgeführt werden. Unabhängig von

der Nutzungsdauer ist dieser Sekundärarbeitsplatz als Bildschirmarbeitsplatz unter der Be-

rücksichtigung der entsprechenden Anforderungen zu behandeln.

Zur Unterbringung von Schreibutensilien bzw. anderer Arbeitsmaterialien kann ein Rollcon-

tainer bereitgestellt werden (siehe Kapitel 3.6.3). Seitlich neben dem Tisch des Büroarbeits-

platzes ist ein Sideboard für ergänzender Arbeitsmittel, wie bspw. ein Multifunktionsgerät

zum Drucken, Kopieren, Scannen oder Faxen angeordnet.

1,00

3

2

1

2,0

01

,00

0,50

0,80

1,00

Abbildung 16: Büroarbeitsplatz

1) Stellfläche 2,00 m x 0,80 m (Tisch) und 1,00 m x 0,50 m (Sideboard)

2) Tiefe Bewegungsfläche 1,00 m (Abstand von gerundeter Tischvorderkante)

3) Breite barrierefreie Verkehrswegefläche in der Regel 1,00 m (abhängig von Anzahl der

Personen)

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50

Schränke und Regale

1 2

3

mit Möbelfunktionsfläche ohne Möbelfunktionsfläche

1

3

0,501

,00

0,50 0,50

1,00 1,00

1,0

0

Abbildung 17: Schränke und Regale

1) Stellfläche 1,00 m x 0,50 m

2) Tiefe Möbelfunktionsfläche 0,50 m (modellabhängig)

3) Breite barrierefreie Verkehrswegefläche in der Regel 1,00 m (abhängig von Anzahl der

Personen)

Da Schränke und Regale nur gelegentlich genutzt werden, kann die notwendige Bewe-

gungsfläche hier durch die barrierefreie Verkehrswegefläche überlagert werden, so dass

diese unmittelbar an die Stellfläche bzw. Möbelfunktionsfläche anschließen kann.

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Stehtische

Die Einrichtung des Wartenraums kann, entsprechend des zur Verfügung stehenden Plat-

zes, durch einen oder mehrere gemeinsam genutzte Stehtische ergänzt werden.

11 1

22

2

33 3

Stehtisch im RaumStehtische an Wand

1,0

0

1,0

0

1,0

00

,80

0,80

0,80

Abbildung 18: Beispiele für Stehtische

1) Stellfläche modellabhängig

2) Tiefe Bewegungsfläche 0,80 m

3) Breite barrierefreie Verkehrswegefläche in der Regel 1,00 m (abhängig von Anzahl der

Personen)

Beispiel für die Kombination mehrerer Arbeitsplätze

Der folgende Ausschnitt eines Wartenraumes stellt exemplarisch die Kombination mehrerer

Arbeitsplätze und die notwendigen barrierefreien Verkehrswegeflächen dar. Eine ausführli-

che Darstellung verschiedener Beispiele für unterschiedlich große Wartenräume sowie

Räume für die zentrale Bedienebene vor Ort findet sich in Anlage C10.

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52

1,00

1,001

,50

0,600,60

1

2

3 3

3 3

4

0,60 0,60

Stellfläche

Möbelfunktionsfläche

Bewegungsfläche

Barrierefreie

Verkehrswegefläche

Verbindungs- und

Bediengang

2

Abbildung 19: Ausschnitt Wartenraum

1) Für die barrierefreien Verkehrswegeflächen vor den Arbeitsplätzen ist in der Regel eine

Breite von 1,00 m ausreichend (abhängig von Anzahl der Personen).

2) Zwischen der Rückseite der Arbeitsplätze und den Schränken bzw. deren Möbelfunktions-

flächen sind in der Regel ebenfalls barrierefreie Verkehrsflächen von 1,00 m erforderlich

(abhängig von Anzahl der Personen).

3) An diesen Stellen sind die Bedienstände nicht über barrierefreie Verkehrswege oder Be-

wegungsflächen zugänglich. Hier sind Verbindungs- und Bediengänge mit einer Breite

von 0,60 m Breite vorzusehen.

4) Die Bedienarbeitsplätze haben zur Fensterfront einen Mindestabstand von 1,50 m.

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6.1.3. Zusätzliche Räumlichkeiten

In den vorangegangenen Abschnitten wurden die Flächenbedarfe der Ausstattungsmerkmale

für den Wartenraum beschrieben. Inhalt dieses Abschnittes ist hingegen die Dimensionie-

rung zusätzlicher Räumlichkeiten.

Büroraum für Betriebsstellenleitung

Die Erfordernis eines separaten Bürobereiches für die Betriebsstellenleitung muss in Abhän-

gigkeit von der Aufgabenanalyse ermittelt werden. Damit wird ein konzentriertes und stö-

rungsfreies Arbeiten der Betriebsstellenleitung ermöglicht, was außerdem das Führen ver-

traulicher Gespräche unterstützt. Ein solcher Bereich umfasst ca. 18 m² (12 m² Mindestbe-

darf + 3 m² für Besprechungen + 3 m² für Besucher).

Sanitärräume

Die Sanitärräume müssen in geringer Laufentfernung zum Wartenraum angeordnet sein

(nicht mehr als 50 m) und sich auf derselben Ebene wie der Wartenraum befinden. Außer-

dem sind getrennte Sanitäranlagen für Schichtleiterinnen und Schichtleiter vorzusehen.

Wenn Sanitäranlagen nicht in der üblichen Weise barrierefrei vorgehalten werden können,

müssen diese in einem separaten Raum bereitgestellt werden. Wichtig zu ergänzen ist, dass

bei barrierefreien Sanitärräumen die Türen nicht nach innen öffnen, um ein Blockieren der

Tür zu vermeiden. Es ist auf ausreichende Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten zu

achten. Ansonsten gelten die allgemeinen Anforderungen nach Arbeitsstättenverordnung

und entsprechende Arbeitsstättenregeln.

Es ist mindestens eine Toilette barrierefrei zu gestalten.

Die Zahl der erforderlichen Toiletten und Bedürfnisstände ergibt sich aus der nachstehenden

Tabelle.

Für männliche und weibliche Beschäftigte

Beschäftigtenzahl Zahl der Toiletten Zahl der Bedürfnis-stände

Handwasch-gelegenheiten

bis 10 1 1 1

bis 25 2 2 1

bis 50 3 3 1

Tabelle 1: Zahl der erforderlichen Toiletten (nach ASR 4.1)

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54

Bei der Aufteilung von Toilettenräumen hinsichtlich der Toilettenzellen und Bedürfnisstände

sind die folgenden Maße zugrunde zu legen.

Türanschlag nach außen Türanschlag nach innen

Toilettenanlage

ohne Bedürfnis-

stände

Toilettenanlage mit

gegenüberliegenden

Bedürfnisständen

Abbildung 20: Toilettenanlagen (nach ASR 4.1)

Bei natürlicher Lüftung muss in Toilettenräumen mindestens ein freier Querschnitt der Lüf-

tungsöffnungen vorhanden sein:

bei einseitiger Fensterlüftung je Toilette 0,17 m²,

je Bedürfnisstand 0,1 m²,

bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in einer Außenwand einem oder mehreren Luft-

schächten gegenüberliegen, für Zu- und Abluftquerschnitt je Toilette 0,1 m² und je Be-

dürfnisstand 0,06 m².

Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass sie in Toilettenräumen einen Luft-

wechsel von 11 m3/hm² je Toilette ermöglichen. Die Abluft der Toilettenräume darf nicht in

andere Räume gelangen.

In einer Leitzentrale kann zusätzlich eine abschließbare Dusche mit Umkleidemöglichkeit

berücksichtigt werden, um vor allem bei weiten An-/Abfahrten eine Erfrischung der Mitarbei-

ter zu ermöglichen.

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Sozialraum

In LZ ist ein entsprechender Sozialraum vorzusehen. Unabhängig davon, dass in den War-

tenräumen Stehtische für kurze Pausen vorhanden sind, sollen die Schichtleiterinnen und

Schichtleiter die Möglichkeit haben, in einem solchen Sozialraum Lebensmittel personenbe-

zogen aufzubewahren bzw. mitgebrachte Mahlzeiten aufzuwärmen. Dazu ist im Sozialraum

eine Küchenzeile mit folgender Ausstattung vorzusehen:

Kühlschrank (ca. 360 l) mit einem optionalen Gefrierfach

Vier-Platten-Kochfeld

Backofen

Dunstabzugshaube

Spüle mit Abtropffeld

Geschirrspüler (Haushalts- oder Industrieausführung),

Mikrowelle

diverse Ober- und Unterschränke mit mindestens zwei Schubladen (Töpfe, Geschirr, Be-

steck, Küchenutensilien)

Wünschenswert wäre für jeden Beschäftigten ein abschließbares Fach zur Bevorratung von

Lebensmitteln (Breite 25 bis 30 cm, Höhe 40 bis 50 cm).

Der Sozialraum sollte möglichst zentral im Gebäude angeordnet sein und eine Sichtverbin-

dung nach Außen mit ausreichender Tageslichtversorgung aufweisen. Evtl. kann das Fens-

ter auch als Fenstertür ausgeführt werden, um in Pausen den Raum auf kurzem Wege ins

Freie verlassen zu können. Die Fenstertür kann gegebenenfalls auch als Fluchtweg genutzt

werden. Für die Größe des Sozialraums werden 1,00 m² pro Nutzer, einschließlich Tisch und

Stuhl, veranschlagt, wobei Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Verkehrswege etc.

hinzuzurechnen sind. Für einen modularen Aufbau des Raumes empfiehlt die BAW die Nut-

zung eines Rastermaßes von 62,5 cm. Hieraus ergeben sich folgende Module, die unter den

Randbedingungen von Kapitel 6.10 im entsprechenden Rastermaß vergrößert werden kön-

nen.

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56

Abbildung 21: Module für Sozialräume17

17

Quelle: BAW

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57

Nach Arbeitsstättenverordnung ist es zulässig, solche Räumlichkeiten außerhalb der festge-

legten Pausenzeiten für andere Belange, wie interne Abstimmungen und Unterweisungen,

zu nutzen. Sofern eine Nutzung für Veranstaltungen (z. B. Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit)

angedacht ist, kann der Sozialraum größer ausgeführt werden (siehe Abbildung Abbildung

22).

Abbildung 22: Sozialraum als Multifunktionsraum18

Hierbei müssen durch mobile Trennwände die Nutzbarkeit der Küchenzeile und die Anforde-

rungen des Sozialraumes (frei von arbeitsbedingten Störungen, z. B. Publikumsverkehr oder

Telefonaten) erhalten bleiben. Ebenso kann der Flur temporär als Fläche genutzt werden,

sofern ausreichend Fluchtwege zur Verfügung stehen.

18

Quelle: BAW

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58

Für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände sind abschließbare Schränke zu verwen-

den. Die Schränke müssen mindestens 600 mm breit, 500 mm tief und 1800 mm hoch sein

und ein Ablagefach haben. Für je vier Schrankeinheiten ist mindestens eine Sitzgelegenheit

zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht in einem separaten Raum einzurichten, können in ei-

nem Sozialraum auch Spinde und eine Garderobe vorgehalten werden.

Technikräume

Die Unterbringung der für den Betrieb der Leitzentrale benötigten technischen Infrastruktur,

wie z. B. Serverschränke, darf nicht im Wartenraum erfolgen. Somit sind separate Technik-

räume einzuplanen. Der Hauptzugang zu diesen darf nicht ausschließlich durch den Warten-

raum erfolgen. Die in der Warte vorzuhaltende Reservefläche für Anlagen, ist ebenfalls auf

einen erweiterten Flächenbedarf in den Technikräumen zu übertragen. Entsprechende Er-

weiterungsmöglichkeiten sind vorzuhalten.

Die Technikräume sind so zu gestalten, dass für Servicetechniker eine ergonomische Arbeit

möglich ist. Das bedeutet auszugsweise:

Auslegung der Räume und darin befindlicher Ausbauten (Schränke etc.) mit Erweite-

rungsmöglichkeiten,

Stellfläche für einen Arbeitsplatz, Benutzer-, Funktions- und Verkehrswegeflächen (inkl.

Türdurchgangsbreite) so planen, dass zusätzliche Geräte (z. B. Mess- und Diagnosegerä-

te, Reparaturwerkzeuge) eingesetzt werden können,

ausreichende Beleuchtung vorsehen und

Belüftung.

Unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze / Bedienstände, ist mit einer festen Anzahl

(Sockelraumbedarf) von Schaltschränken zu rechnen. Dies ist den gleichbleibenden Anwen-

dungen in einer Leitzentrale geschuldet. Als Beispiel sind hier NIF-Server, AIS-Server oder

EL/WL-Server zu nennen. Außerdem erfordert ein flexibles Umschalten der Arbeitsplätze

zusätzliche Servertechnik.

Um die Biegeradien der elektrischen Versorgungs- und Steuerleitungen einzuhalten, ist mit

einem ausreichenden Doppelboden von 0,80 m zu rechnen. Hierbei ist zwingend darauf zu

achten, dass die Leitungsführung zwischen der Steuerungstechnik / Nachrichtentechnik und

der Energietechnik getrennt wird. Dafür ist ausreichend Platz in den Bodenkanälen vorzuse-

hen.

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59

Für die Bemessung der USV und des daraus resultierenden Platzbedarfs, sind die Anforde-

rungen an die Überbrückungszeit, sowie die örtlichen Voraussetzungen maßgeblich. Die

Ergebnisse des Steuerungs- und Redundanzkonzepts (Anlage D4) sind dabei zugrunde zu

legen. Große USV- Anlagen sind dann in einem separaten Raum zu installieren.

Weitere Informationen zum Platzbedarf in Technikräumen können Anlage C11 entnommen

werden. Die Bemessung des Platzbedarfes orientiert sich dabei an bewährter, konventionel-

ler Technik. Neuere Techniken, wie z. B. Virtual Machine in Verbindung mit Kaltgangtechnik,

bringen nach derzeitigem Kenntnisstand keine wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile (Flä-

cheneinsparung, Energiekosten) und kommen daher nur in begründeten Ausnahmen als

Abweichung vom Standard zur Anwendung19.

Beispiele für Leitzentralen

Beispiele für die räumliche Anordnung und Gestaltung kompletter LZ finden sich in Anlage

C12.

19

Gem. dem Beschluss der SG soll die bewährte, konventionelle Technik vorerst beibehalten werden. Lediglich bei den LZ

Minden und Hannover soll die Planung mit Kaltgangtechnik fortgeführt werden um später einen direkten Vergleich für zukünftige

Projekte zu ermöglichen. (Protokoll 44. Sitzung der SG)

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60

6.2. Raumgestaltung

Die Beschaffenheit des Bodens, der Wände und der Decke bzw. das Positionieren der Türen

und Fenster steht in Zusammenhang mit Anforderungen an andere ergonomische Kriterien,

wie Beleuchtung, Klima und Akustik oder Arbeitsplatzanordnung. Diese Abhängigkeiten

müssen beachtet werden.

6.2.1. Raumhöhe

Nachdem der Flächenbedarf ermittelt wurde (siehe Kapitel 6.1), ist für die Planung des Ge-

bäudes auch die Geschosshöhe wichtig. Die Höhe zwischen den Geschossplatten beträgt

nach DIN EN ISO 11064-3:1999 mindestens 4 m. Im konkreten Fall richtet sich die Ge-

schosshöhe nach der Höhe der umliegenden Räumlichkeiten und kann somit mehr als 4 m

betragen. Eine solche Vergrößerung begünstigt das Einbringen von Zwischenböden, abge-

hängte Decken, Klimadecken oder indirekter Beleuchtungsanlagen.

Die Arbeitsräume sollen in Abhängigkeit von der Größe ihrer Grundfläche eine ausreichende

lichte Höhe aufweisen (BG ETEM Nr. 227). Das entspricht einer lichten Deckenhöhe bei fol-

genden Grundflächen.

bis 50 m² Deckenhöhe => 2,5 m

bis 100 m² Deckenhöhe => 2,75 m

Als Kontrolle ist zu prüfen, ob die Dimensionierung des Luftraumes im Wartenraum eine aus-

reichende Luftqualität unterstützt (ASR A 1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen).

Dabei werden pro Person folgende Werte empfohlen.

bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³

bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³

Zur Berechnung dieser Werte werden die Grundfläche sowie die Höhe des Raumes zwi-

schen dem Doppelboden und der abgehängten Decke herangezogen. Für Technikräume ist

eine Raumhöhe von mindestens 2,75 m erforderlich, um in Anbetracht der Schaltschrankhö-

he eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.

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61

6.2.2. Boden

Verkehrswege und Fußböden an Arbeitsplätzen müssen eben und rutschhemmend sein, sie

dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Als Stolperstellen gelten grundsätzlich Höhenunter-

schiede von mehr als 4 mm.

Auf Podeste oder ähnliches, was dazu führen könnte, dass Mitarbeiter stolpern, ist zu ver-

zichten. Kabel und Leitungen dürfen keine Gefährdungen oder Behinderungen für die Mitar-

beiter darstellen und werden vorrangig im Doppelboden verlegt. Sollte dies in temporären

Ausnahmen nicht möglich sein, sind dabei zu berücksichtigen:

sichere Befestigung der Verbindungen,

Vermeidung von Schleifen auf Arbeitsflächen oder Böden und

Kabelkanäle zur einwandfreien Führung der Gerätezuleitungen.

Das Material des Bodenbelages ist so auszuwählen, dass Beeinträchtigungen durch Gerü-

che (z. B. bei PVC-Boden) oder das Freisetzen von Schadstoffen, wie z. B. Lösungsmitteln,

vermieden werden. Ggf. können durch verschiedene Gestaltung der Bodenbeläge räumliche

Einheiten/Zuordnungen von Arbeitsplätzen unterstützt werden. Auf die Verwendung großflä-

chiger Muster oder geometrischer Figuren ist zu verzichten. Die Verwendung von strapazier-

fähigen Niederflorteppichen als Bodenbelag begünstigt die Schallabsorption und wird daher

empfohlen. Der Reflexionswert für die Fußbodenoberflächen liegt zwischen 0,2 und 0,3.

6.2.3. Wände

Die Wände werden gerade gebaut, um eine Raumform zu gewährleisten, welche in ihrer

funktionalen Form die Aufgabenerledigung in der Leitwarte unterstützt. Zum Beispiel kann

dies durch Vermeidung ungünstiger Ecken erreicht werden, welche Sicht und Kommunikati-

on untereinander erschweren.

Weiterhin tragen die Wände, basierend auf einem zu erstellenden schalltechnischen Gutach-

ten, zur Schallminderung bei (siehe Kapitel 6.8). Gegebenenfalls aufzutragende akustische

Absorptionsmaterialien haben Einfluss auf die Dicke sowie Oberflächenbeschaffenheit der

Wände. Der Einsatz dieser Materialen wirkt sich zudem auf etwaige in der Wand verlaufende

Heiz- oder Kühltechnik aus. Die zum Einsatz kommenden Oberflächenmaterialen sollen ei-

nen Reflexionsgrad von 0,5 bis 0,6 aufweisen und dürfen nicht glänzen. Wände, die sich ggf.

im Monitor spiegeln können, haben einen Reflexionsgrad von 0,3 bis 0,5. Eine Unterschrei-

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62

tung von 0,5 erhöht den Kontrast zwischen Decke und Wand und führt damit zu einer dunk-

leren Umgebung und konsequenter Weise zu einem höheren Stromverbrauch.

Die Abstrahlung von Wärme oder Kälte über die Wände kann zu unangenehmen horizonta-

len oder vertikalen Temperaturdifferenzen führen, welche es zu vermeiden gilt.

6.2.4. Türen

Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitsplätze nicht unmittelbar mit dem Rücken zu einer Tür

angeordnet werden. Vor allem gilt dies, wenn andere Personen als die dort tätigen Schicht-

leiterinnen und Schichtleiter, z. B. Wartungspersonal, den Wartenraum frequentieren. Der

Reflexionswert der Türoberfläche entspricht dem der umgebenden Wand. Die konkreten

Vorgaben der RBBau und des Schlussberichts der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Behindertenge-

rechte Gestaltung von Schleusensteuerständen sind umzusetzen.

6.2.5. Fenster

Am zweckmäßigsten erscheint die Ausrichtung der Fenster nach Norden. Da in Wartenräu-

men der WSV nicht mit Gefährdungen durch z. B. Explosionen zu rechnen ist, sind Fenster

grundsätzlich vorzusehen als Sichtverbindung nach außen. Wichtig zu beachten ist hierbei,

dass die Anordnung der Fenster so erfolgt, dass Direkt- oder Reflexblendungen am Arbeits-

platz minimiert werden. Das kann erreicht werden, indem Fensterflächen und Arbeitsplätze

senkrecht zueinander angeordnet werden. Für eine ausgewogene Wahrnehmung entspricht

der Reflexionswert der Fenstersprossen und Bauteile dem der umgebenden Wand. Aufgrund

des hohen Flächenbedarfes der Arbeitsmittel im Wartenraum und der hohen Wirksamkeit

moderner Blend- und Wärmeschutzmittel kann der Mindestabstand von 3 m zwischen Fens-

ter und Bedien- und Servicearbeitsplätzen20 auf 1,5 m reduziert werden. Nach ASR A3.4 ist

ein Tageslichquotient von größer als 2% zu gewährleisten. Das Verhältnis von lichtdurchläs-

siger Fensterfläche zur Raumgrundfläche beträgt 1:10 (Rohbaumaße 1:8) Aufgrund der

Sehaufgabe und den daran gestellten Anforderungen ist die Einrichtung fensternaher Ar-

beitsplätze nur auf den Büroarbeitsplatz zu beziehen.

20

siehe DIN EN ISO 11064-3, S.16

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Fenster dienen nicht nur als Quell natürlichen Lichtes, sondern ebenfalls als Quelle von

Frischluft. In Abhängigkeit des Schall- bzw. Geruchseintrags von außen sowie etwaiger Un-

fallgefahren gilt es, das vollständige Öffnen der Fenster zu ermöglichen. Das freie Lüften

über Fenster führt im Vergleich zur Vollklimatisierung zu höherer Behaglichkeit. Ebenfalls ist

durch entsprechende Vorkehrungen an Fenstern zu vermeiden, dass übermäßige Hitze oder

Kälte durch Flächenstrahlung in den Raum abgegeben wird. Sonnen- und Blendschutzmaß-

nahmen werden in Kapitel 6.5 behandelt.

6.2.6. Decken

Bei der Konstruktion der Decke ist auf Schrägen und starke Schatten erzeugende Elemente

(z. B. Balken) zu verzichten. Dabei wird die abgehängte Decke zum Beispiel genutzt, um

dahinter liegende Klimatechnik zu verbergen oder schalldämpfende Materialien einzusetzen,

welche die Reflexion von Schallwellen reduzieren. Die Verwendung indirekter Beleuchtungs-

systeme bedingt eine weiße matte Oberfläche mit einem Mindestwert der Oberflächenrefle-

xion von 0,7, empfohlen 0,8.

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64

6.3. Beleuchtung

Der Gestaltung der Beleuchtungssituation wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Die

Notwendigkeit der optimalen Gestaltung gründet in der Wichtigkeit der Schnittstelle Auge-

Bildschirmgerät und damit verbundenen Sehaufgaben bei Überwachungs- und Steue-

rungstätigkeiten, wie sie nicht nur in Leitzentralen der WSV vorzufinden sind. Die Bildschirm-

geräte stellen sinngemäß die Fenster zu den zu steuernden Anlagen dar und müssen opti-

mal genutzt werden können.

6.3.1. Sollvorgaben

Da Reflexionen speziell auf den Videomonitoren eine große Rolle spielen, ist zu vermeiden,

Arbeitsplätze mit ständiger Blickrichtung zu Fenstern oder Fenster im Rücken aufzustellen.

Aufgrund der gebogenen Tischformen ist trotz einer grundsätzlich senkrechten Anordnung

zur Fensterfront diese temporär im Blick oder im Rücken. Somit ist sicherzustellen, dass die

genügend großen Fenster mit ausreichendem Sonnenschutz ausgestattet sind. Das einzu-

haltende Leuchtdichteverhältnis von heller Fläche und dunkler Fläche (Kontrastverhältnis) im

Blickfeld beträgt 10:1. In direkter Umgebung des Bildschirmgerätes gilt es, ein Leuchtdichte-

verhältnis von 3:1 zu gewährleisten. Für eine gute Lichtqualität sind die 7 Gütemerkmale der

Beleuchtung nach ASR A3.4 zu beachten. Diese sind in Anhang 7.2 zu finden. Anhang 7.3

zeigt die Hintergründe für eine ausgewogene Beleuchtung auf.

Quantitative Angaben zu den geschilderten Gütemerkmalen lassen sich z. B. in der ASR

A3.4 wieder finden.

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Die Verteilung der Beleuchtungsstärke ist in Abbildung 23 exemplarisch dargestellt (Raum-

maße in mm).

Abbildung 23: Verteilung der Beleuchtungsstärke im Wartenraum

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Raumart Mindestwerte

Beleuchtungsstärke Farbwiedergabeindex

Wartenräume: - Umgebungsbereich - Arbeitsplätze - Teilflächen der Arbeitsplätze

300 Lux 500 Lux 600 Lux

80 80 80

Büroraum für Leiter der Betriebsstelle 500 Lux 80

Sanitärräume 200 Lux 80

Sozialraum Küchenzeile

200 Lux 500 Lux

80 80

Gardarobe 200 Lux 80

Technikräume: - Umgebungsbereich - Arbeitsplatz - Teilflächen des Arbeitsplatzes

200 Lux 500 Lux

750-1000 Lux

60 80 80

Verkehrswege außerhalb Warte, allgemein Verkehrswege mit Stufen, Absätzen

50 Lux 100 Lux

40 40

Tabelle 2: Mindestwerte für verschiedene Raumarten nach ASR A3.4, Anhang 1

Die zu berücksichtigenden Höchstwerte für die Leuchtdichte von Leuchten in Leitwarten sind

gelistet in DIN EN ISO 11064-6:2005, Anhang A.4.

Zusätzlich können die Planungsempfehlungen der DIN EN 12464 herangezogen werden.

Hierbei muss jedoch Berücksichtigung finden, dass die in der Norm ausgewiesenen Min-

destabschirmwinkel gegen Blendung nicht für stark geneigte Bildschirme, wie für Monitor 1

und Monitor 6 (siehe Kapitel 3.4), angewendet werden können.

6.3.2. Technische Umsetzung

Aufgrund des Wandels in der Beleuchtungstechnik wird an dieser Stelle eine funktionale Ori-

entierung angeboten. Um im konkreten Fall eine optimale Lösung zu erreichen ist ein ent-

sprechendes, den Planungsprozess begleitendes, Fachgutachten zu erstellen.

Zur Vermeidung von Reflexionen und Blendung auf Monitoren bei gleichzeitiger Vermeidung

von starker Uniformität und Monotonie in der Beleuchtung, können für die Allgemeinbeleuch-

tung folgende Lösungen empfohlen werden, welche mit einer von jedem Arbeitsplatz indivi-

duell zuschaltbaren, dimmbaren flächigen Arbeitsplatzbeleuchtung ergänzt werden.

Voutenbeleuchtung: Wobei die Lampen im gewölbten Übergang zwischen Wand und De-

cke installiert werden, dabei hellt das diffuse Licht die Deckenkanten eines Raumes auf.

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Selbstleuchtende Lichtdecken: Eine Neuerung stellen hier OLEDs dar, welche erstmals

die Möglichkeit bieten, als echte Flächenstrahler in die Raumbeleuchtung integriert zu

werden, um damit eine homogene Beleuchtungssituation zu gewährleisten. Derzeit wird

an der Marktreife dieser Leuchtmittel gearbeitet.

Uplighting: Wobei die Decke und die Wände als Reflektoren benutzt werden z. B. bei ab-

geschirmter direkter Deckenbeleuchtung.

Weitere Ansätze zur Kompensation von Uniformität sind:

Dynamische Lichtgestaltung in Abhängigkeit der Tageszeit durch Veränderung von Farb-

temperatur und Dimmzustand,

als Fenster getarnte selbstleuchtende Nischen und

Setzen einzelner visueller Highlights und örtliche Variation der Beleuchtung im Raum.

Um die innere Uhr der Schichtleitenden nicht aus dem Takt zu bringen, ist eine künstliche

Beleuchtung mit hohen Blauanteilen am Abend und in der Nacht zu vermeiden.

6.4. Farbgestaltung im Wartenraum

Die in einem Wartenraum herrschende Atmosphäre und das Wohlbefinden der Schichtleite-

rinnen und Schichtleiter werden auch durch die Lichtfarbe und Farbwiedergabe der Leucht-

mittel bestimmt. Diese wiederum bestimmen die reflektierte Farbe von im Wartenraum be-

findlichen Oberflächen und dargestellten Informationen.

Die Verwendung von tageslichtähnlichen Lichtfarben wird empfohlen. Das bedeutet auch,

dass sich die Lichtfarbe über den Tagesverlauf verändert, von warmen Farben am Morgen,

Abend und der Nacht bis hin zu bläulichem Weiß am Tage. Der hohe Anteil kurzer Wellen-

längen, also blauer Lichtanteile, erzeugt einen kühlen Eindruck.

Hinsichtlich der Farbgebung im Wartenraum wirken helle Farben freundlich, leicht und ggf.

aufheiternd und reflektieren mehr Licht. Dunkle Farben hingegen wirken entmutigend und

bedrückend. Für die Arbeit in Leitzentralen spielt die Vermeidung von Monotonie und die

Unterstützung von Vigilanz, d. h. der Wachsamkeit gegenüber sich verändernder Informatio-

nen, eine große Rolle. Neben aufgabenspezifischen Einflussgrößen kann auch das visuelle

Ambiente unterstützend wirken, z. B. durch kleinflächige anregende Farbelemente21. Pro

21

siehe BGI 523, S. 68, Tabelle 4-20: Psychologische Wirkung von Farben

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Arbeitsplatz werden weniger als fünf Blickfänge „angeboten“. Bei der Verwendung reiner

Farben ist die Farbkodierung nach DIN EN 981 zu beachten.

Die Helligkeit der Farbe nimmt von der Decke zum Fußboden hin ab: die Decke ist heller

oder genauso hell wie die Wände, und die Wände sollen heller sein als der Fußboden.

Grundlegend gilt es zu vermeiden, große Flächen mit starken Helligkeitsunterschieden und

leuchtenden Farben zu versehen.

Für die Gestaltung von Möbeloberflächen werden ebenfalls freundliche Farbtöne empfohlen.

Eine helle Holzoptik wirkt hierbei freundlicher als eine einfarbig gestaltete Fläche. Die Mö-

beloberflächen sollen einen Reflexionsgrad von 0,2 bis 0,5 besitzen.

6.5. Sonnen- und Blendschutz

Wie unter 6.3 beschrieben, erhält die Beleuchtungssituation vor dem Hintergrund sicher-

heitskritischer Sehaufgaben eine hohe Bedeutung. Sichtverbindungen nach außen sind zwar

nicht für die Aufgabenerledigung notwendig, jedoch für die Behaglichkeit von grundsätzlicher

Wichtigkeit. Wie voranstehend beschrieben, beeinflussen Fenster nicht nur die Beleuch-

tungssituation, sondern ebenfalls das Raumklima. Im Folgenden wird kurz auf die Verringe-

rung von Blendungen und Wärmeeintrag eingegangen.

Störende Blendungen am Bildschirmarbeitsplatz durch hohe Leuchtdichten an den Fenstern

und den direkten Lichteinfall der Sonne sind zu vermeiden. Zum Einsatz kommende Produk-

te müssen entsprechend wirksam sein. Überall, wo die Sonne direkt in die Räume scheinen

kann – an Fensterfronten, die von Nordosten dem Lauf der Sonne folgend bis Nordwesten

ausgerichtet sind – müssen innen liegende, schienengeführte, transparente22 Sonnenschutz-

vorrichtungen mit außen liegendem Sonnen- und Wärmeschutz kombiniert werden.

Ziel der Sonnen- und Blendschutzvorrichtungen ist es, den Tageslichteinfall in Abstimmung

mit der künstlichen Beleuchtung sowie den Wärmeeintrag durch die Fenster zu regulieren.

Hierfür sind gängige, marktübliche automatische Systeme zu nutzen.

22

Nach BGI 827: Sonnenschutzvorrichtungen sind transparent, wenn durch sie auch im geschlossenen Zustand Gegenstände

sichtbar sind.

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Der Sonnenschutz ist entsprechend den Empfehlungen und Vorgaben der BGI 827 auszu-

wählen. In dieser BGI ist es zwar nicht möglich, alle auf dem Markt angebotenen Sonnen-

schutzvorrichtungen oder auch andere technische Lösungen zu berücksichtigen, jedoch

schließt dies nicht aus, dass beim Einsatz anderer Sonnenschutzvorrichtungen bzw. techni-

scher Lösungen gleichwertige Ergebnisse hinsichtlich Blendschutz und Wärmeschutz er-

reicht werden können.

6.6. Klima

6.6.1. Sollvorgaben

Ein zusätzlicher Wärmeeintrag durch technische Geräte ist soweit wie möglich zu vermeiden.

Ggf. sind zusätzlich anwesende Personen oder Gruppen von Personen zu beachten. Die

raumlufttechnische Anlage ist dabei so zu gestalten, dass sie die geforderten Werte 100%

gewährleistet und raumbezogen vom Bedienpersonal geregelt werden kann.

Die Raumtemperatur soll regulierbar sein und zwischen 23 bis 26°C (Sommer) und 20 bis

24°C (Winter) liegen.

Automatische Anpassung der raumlufttechnischen Anlage an die circadiane Rhythmik in

den Morgenstunden um +1 bis +2°C.

Der vertikale Lufttemperaturunterschied zwischen Kopf und Fußgelenk beträgt weniger

als 3°C.

Die Luftfeuchte soll im Sommer und Winter zwischen 30 bis70% liegen und die in ASR

A3.6 (Lüftung) , Tabelle 2, dargestellten Werte nicht überschreiten.

Am Arbeitsplatz soll kein Luftzug mit einer Geschwindigkeit von über 0,15 m/s bestehen

(z. B. durch Klimaanlage), außer bei temporärer freier Lüftung.

Im Winter beträgt die Asymmetrie der Strahlungstemperatur von Fenstern oder anderen

kalten Flächen in einer Höhe von 0,6 m über Fußboden weniger als 10°C.

Oberflächentemperatur des Fußbodens liegt zwischen 19 bis 26°C, bei Nutzung von Fuß-

bodenheizung darf die Oberflächentemperatur 29°C nicht überschreiten.

Reinigungs- und Wartungszyklen von Filter, Befeuchtungsanlage, Kühlanlage und der

Kanäle unbedingt einhalten (nach DIN EN 15780, Tabelle A.2).

Gegebenenfalls sind abweichende Vorgaben bzgl. Klimatisierung auf die zusätzlichen Räum-

lichkeiten, wie in Kapitel 6.1.3 aufgezählt, zu übertragen.

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6.6.2. Technische Umsetzung

Wartenräume in Leitzentralen und zentrale Bedienstände für den Bedientyp 1a werden künf-

tig mit einer integrierten Vollklimaanlage (raumlufttechnische Anlage) ausgestattet, über wel-

che sich neben der Temperatur auch die Luftfeuchtigkeit regeln lässt. Die Klimaanlage muss

im Einklang mit der Aufstellung der Arbeitsplätze geplant werden, damit die Mitarbeiter wäh-

rend ihrer Arbeit nicht im Luftzug sitzen.

Alternativ zu einer Vollklimaanlage kann auch eine Klimadecke zum Einsatz kommen. Diese

funktioniert über Strahlungsaustausch zwischen warmen und kalten Flächen, eignet sich

zum Kühlen und Heizen eines Raumes und ermöglicht (bei gegebener Funktionalität) eine

gleichmäßige Temperaturverteilung im Raum. Vorteile einer Klimadecke liegen z. B. in der

zug- und lärmfreien Funktionalität und ermöglichen die Kombination mit schallabsorbieren-

den Materialien. Ein weiterer Vorteil von Klimadecken besteht darin, dass zur Kühlung keine

Luftfeuchte entzogen wird. Da jedoch kein aktiver Luftaustausch betrieben wird, sind beim

Einsatz von Klimadecken entsprechende Belüftungssysteme vorzusehen.

Unabhängig von der Art der Klimatisierung sind jedoch in jedem Fall in den Wartenräumen

Fenster vorzusehen, welche sich zur Direktlüftung weit genug öffnen lassen.

Um im konkreten Fall eine optimale Lösung zu erreichen ist ein entsprechendes, den Pla-

nungsprozess begleitendes, Fachgutachten zu erstellen. Weiterführende Informationen zum

Thema finden sich in Anhang 7.4.

6.7. Innenraumbepflanzung

In natürlich begrünten Räumen arbeiten Menschen entspannter und gelassener, motivierter

und leistungsfähiger. Raumbegrünung ist ein entscheidender Wohlfühlfaktor, kann zudem

das Innenraumklima auf natürliche Weise bereichern und trägt zur visuellen Entspannung

bei. Pflanzen bringen Abwechslung in die Struktur und Farbe des Raumes bzw. der starren

Geometrie der Arbeitsplätze und Anzeigen. Jedoch eignen sich Grünpflanzen in normalem

Umfang nicht dazu, die Funktion von raumlufttechnischen Anlagen ganz oder in Teilen zu

ersetzen.

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Bei der Verwendung von Topf- und Kübelpflanzen zur Raumbegrünung ist darauf zu achten,

dass keine Blumenerde verwendet wird, sondern ein geeignetes Substrat23. Blumenerde ist

die häufigste Ursache für Schimmelbelastung in Büroräumen und ist damit zu vermeiden.

Auch müssen die verwendeten Pflanzen mit Bedacht ausgewählt werden. Bei der Verwen-

dung ungeeigneter Pflanzen kann es zu allergischen Reaktionen kommen, wie zum Beispiel

bei allen Fikus-Arten, wie Gummibaum, Wolfsmilchgewächse, Farne oder Primelgewächse.

6.8. Akustik

Als drittes Hauptkriterium der Umgebungsbedingungen soll in diesem Abschnitt auf die

Raumakustik und Lärmminderung eingegangen werden.

6.8.1. Sollvorgaben

Es ist gefordert, den Beurteilungspegel im Wartenraum so niedrig wie möglich zu halten und

55 dB(A) nicht zu überschreiten. Darüber hinaus sind folgende Anforderungen am Arbeits-

platz zu gewährleisten:

Nachhallzeit beträgt bei mittleren Frequenzen ca. 0,4 s, maximal 0,75 s,

Schalldämpfung am Entstehungsort sowie in der Arbeitsumgebung, um eine Schallab-

nahme von ca. 4 dB(A) bei Abstandsverdopplung zu erreichen,

Minimierung des Geräuschpegels im Wartenraum, z. B. durch Auslagerung geräuschin-

tensiver Arbeitsmittel sowie Auswahl leiser Arbeitsmittel,

Schalleintrag auch von Nebenräumen oder des Außenbereiches überprüfen und ggf.

akustische Maßnahmen vornehmen und

bei der akustischen Gestaltung des Wartenraumes temporäre Anwesenheit von Dritten

oder Besuchern berücksichtigen.

6.8.2. Technische Umsetzung

Die akustische Gestaltung ist von Leitzentrale zu Leitzentrale so unterschiedlich, dass an

dieser Stelle keine konkreten technischen Vorschläge aufgeführt werden können. Diese sind

in einem akustischen Gutachten sowie arbeitsplatzbezogenen Immissionsberechnungen, auf

23

siehe Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL): Richtlinien für die Planung, Ausführung

und Pflege von Innenraumbegrünungen, Ausgabe 2011 für detaillierte Informationen zu Substraten

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deren Basis arbeitsplatzbezogene Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsverringerung

resultieren, speziell für den geplanten Wartenraum inklusive den Nebenräumen zu ermitteln.

Informationen über qualifizierte schalltechnische Beratungsbüros sind erhältlich vom Nor-

menausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungen im DIN und VDI (NALS).

Generell kann aber zum Beispiel die Nachhallzeit in Räumen durch die Anbringung von

schallabsorbierenden Akustikplatten verringert werden. In Räumen, in denen der vorgegebe-

ne Maximalwert von 55 dB (A) nicht eingehalten werden kann, ist (z. B. durch mobile, schall-

absorbierende Stellwände) eine räumliche Trennung von Arbeitsplätzen zu realisieren.

Grundsätzlich können ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen weitere Anhaltspunk-

te beachtet werden.

Geschlossene Kommunikation der offenen Kommunikation vorziehen

für offene Kommunikation gerichtete Lautsprecher in der Sprachkommunikationsanlage

vorsehen

Nutzen von Wand-, Decken-, Boden- und Möbeloberflächen zur Schallabsorption

Schallschirme über den Tischen, siehe VDI 2720-2

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich in Anhang 7.5.

6.9. Erste-Hilfe-Einrichtungen

Je nach individueller Beurteilung der Gefährdungen in einer Leitzentrale muss bei einer Be-

schäftigtenzahl von 1 bis 50 nur ein kleiner Verbandskasten vorgehalten werden. Der Ver-

bandskasten ist so anzubringen, dass maximal 100 m Entfernung den Arbeitsplatz vom Ver-

bandskasten trennen. Überdies sind Verbandskästen überall dort aufzubewahren, wo es die

Gefährdungen und Arbeitsbedingungen erfordern. Der Inhalt eines kleinen Verbandskastens

kann der aktuellen Fassung der ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur

Ersten-Hilfe) entnommen werden.

6.10. Öffentlichkeitsarbeit / Schulung

Für Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit sind grundsätzlich keine Räumlichkeiten einzupla-

nen. Sofern ein nachweisbarer Bedarf besteht, kann jedoch der Sozialraum nach Kapitel

6.1.3 entsprechend dem Rastermaß erweitert werden. Hierbei müssen durch mobile Trenn-

wände die Nutzbarkeit der Küchenzeile und die Anforderungen des Sozialraumes erhalten

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73

bleiben. Ebenso kann der Flur temporär als Fläche genutzt werden, sofern ausreichend

Fluchtwege zur Verfügung stehen.

6.11. Räumlichkeiten für die zentrale Bedienebene

Werden Anlagen ausschließlich vor Ort bedient (Bedientyp 1a), so sind hier bei der Gestal-

tung der Räumlichkeiten für die zentrale Bedienebene die gleichen Anforderungen wie bei

Leitzentralen zu erfüllen.

Bei fernbedienten Anlagen (Bedientyp 1b) wird die zentrale Bedienebene nicht ständig, son-

dern nur in Ausnahmefällen und als Redundanz zur Fernbedienebene genutzt (weniger als 2

Stunden pro Tag oder 30 Tage pro Jahr). Wie bereits in Kapitel 3.4.1 beschrieben, handelt

es sich hier um keinen ständigen Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Daher

ist hier die Ausstattung lediglich mit einer Heizung, einer abschließbaren Toilette sowie ei-

nem Trinkwasser- und Abwasseranschluss ausreichend. Eine Barrierefreiheit ist nicht zwin-

gend erforderlich.

In Ergänzung zu diesen abgeschwächten Anforderungen sind die ergonomischen Mindest-

anforderungen unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten. Ist dies nur durch

unverhältnismäßige Maßnahmen zu erreichen, so sind auf Basis einer Gefährdungsbeurtei-

lung Alternativen zu ermitteln und umzusetzen (z. B. temporäre Nutzung transportabler Kli-

mageräte).

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7. Anhang

7.1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze zur Arbeitsumgebung

1. Grundsatz

Das Hauptaugenmerk ist bei der Umgebungsgestaltung von Leitzentralen auf die jeweiligen

Aufgaben und die Behaglichkeit der Schichtleitung zu richten.

2. Grundsatz

Um die Leistung und die Behaglichkeit der Schichtleitung zu optimieren, müssen

unterschiedliche Beleuchtungs- und Temperaturstufen entsprechend den Bedürfnissen der

Schichtleitung in ergonomischen Grenzwerten einstellbar sein.

3. Grundsatz

Wenn die Anforderungen an verschiedene umgebungsbezogene Merkmale (d. h. thermische

Bedingungen, Luftqualität, Beleuchtung, Akustik, Vibrationen sowie Raumgestaltung und

Ästhetik) miteinander in Konflikt stehen, ist ein Gleichgewicht herzustellen, das den Bedien-

anforderungen gerecht wird.

ANMERKUNG: Eine Möglichkeit, dieses zu erreichen, wäre das Einholen von Ratschlägen

von Fachleuten auf den Gebieten der menschlichen Faktoren und der Ergonomie mit dem

Ziel, optimale Kompromisse zwischen einander entgegenstehenden Aufgaben zu finden, z.

B. Gestaltung eines Beleuchtungssystems, bei dem in nachgerüsteten Leitzentralen alte und

neue Geräte parallel genutzt werden.

4. Grundsatz

Externe Faktoren, die Informationen zur Bedienung liefern (z. B. Sicherheitsanzeigen,

Witterungsbedingungen) sind bei der Gestaltung der Leitzentrale zu berücksichtigen.

5. Grundsatz

Umgebungsfaktoren wirken im Zusammenspiel und sind daher ganzheitlich zu betrachten, d.

h., die gesamte Umgebung muss als eine Einheit berücksichtigt werden (z. B. die

Wechselwirkung zwischen Lärm verursachenden Klimaanlagen und der akustischen Umge-

bung).

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6. Grundsatz

Mit Hilfe der Umgebungsgestaltung sind die nachteiligen Auswirkungen der Schichtarbeit zu

verringern, z. B. durch Erhöhen der Umgebungstemperatur in den frühen Morgenstunden bei

24h-Betrieb.

7. Grundsatz

Bei der Gestaltung von Umgebungssystemen sind spätere Änderungen zu berücksichtigen

(z. B. bei Ausrüstung, Auslegung des Arbeitsplatzes, Reserveflächen und Arbeitsorganisati-

on).

Anmerkung: Dies kann durch eine Gestaltung erreicht werden, die eine Anpassung erlaubt

(Anordnung von Beleuchtung, Lüftungskanälen usw.). Eine weitere Maßnahme wäre zum

Beispiel das Vorsehen von Zusatzkapazitäten in den Umgebungssystemen.

8. Grundsatz

Die Qualität der Arbeitsumgebung muss ein fester Bestandteil des gesamten Prozesses der

Gestaltung von Leitzentralen sein, wie dargestellt in DIN EN ISO 11064-1.

9. Grundsatz

Um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Gebäuden, Ausrüstungsteilen und Leitzent-

ralenumgebung zu erreichen, ist ein iterativer und multi-disziplinärer gestaltungsbezogener

Ansatz anzuwenden. Dieser Ansatz ist im Verlauf der Gestaltungsentwicklung zu überprüfen

und zu bewerten.

Anmerkung: Ein derartiger Ansatz ist erforderlich, da die meisten Gestaltungsmerkmale von

Gebäuden und Ausrüstungsteilen einen Einfluss auf die Gestaltung der Umgebung von Leit-

zentralen haben können. So kann zum Beispiel die Wärmeausstrahlung der Beleuchtungs-

einrichtung eine Klimaanlage beeinflussen.

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7.2. Allgemeine Beleuchtungsspezifische Gestaltungsgrundsätze

1. Gleichmäßigkeit / Leuchtdichteverteilung

Es soll eine ausgeglichene Helligkeitsverteilung im Arbeitsraum bestehen (keine großen

Helligkeitsunterschiede im Bereich der Sehaufgabe, ausgeglichene nicht zu monotone

Beleuchtung im Umgebungsbereich).

2. Lichtrichtung / Schattigkeit

Im Raum soll eine ausgewogene Schattigkeit vorliegen. Schlagschatten von Gegen-

ständen oder den Körperteilen des Beschäftigten auf Stellteilen sind zu vermeiden.

Bei der Konstruktion der Decke wird auf Schrägen und starke Schatten erzeugende Ele-

mente (z. B. Balken) verzichtet.

3. Blendung

Es sollen keine Blendung und Schleierreflexion im Arbeitsumfeld vorliegen.

Die Beeinflussung des Kontrastes zwischen Sehdetail und dessen unmittelbarer Umge-

bung durch die Beleuchtung kann durch den Kontrastwiedergabefaktor24 beschrieben

werden, dieser unterschreitet einen Wert von 0,85 nicht.

Die Leuchten (auch Oberlichter) sollen so abgeschirmt sein, dass sie keine störenden

Blendungen am Arbeitsplatz hervorrufen (z. B. keine frei angebrachten Leuchtstoffröhren).

3. Tageslicht

Ausreichende Versorgung mit Tageslicht sicherstellen (Verhältnis lichtdurchlässiger

Wand- bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von 1:10, bzw. Rohbaumaße 1:8).

4. Beleuchtungsniveau

Die Beleuchtung zur Anpassung der Nennbeleuchtungsstärke soll zuschaltbar und dimm-

bar sein.

Zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung soll es möglich sein, an den Arbeitsplätzen die Be-

leuchtung zu ergänzen.

Beleuchtungsstärke in Abstimmung mit Außenlichtverhältnissen und nur in bestimmten

Grenzen verstellbar.

24

siehe Deutsche Lichttechnische Gesellschaft, 1991

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5. Farbwiedergabe

Beschreibt die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck und unterschreitet einen

Wert von Ra = 80 nicht.

6. Lichtfarbe

Warm- und neutralweiße Lichtfarben sind zu bevorzugen, gemeinsam mit der Farbwie-

dergabe bestimmt die Lichtfarbe die Erscheinung der Gesichtsfarbe und beeinflusst damit

die Kommunikation.

7. Flimmern

Flimmern oder stroboskopische Effekte dürfen nicht zu Ermüdung führen, dies kann z. B.

durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten oder durch Drei-Phasen-

Schaltung verhindert werden.

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7.3. Hintergrund zur Beleuchtungsumgebung

Anforderungen an die Beleuchtung von Leitzentralen mit Überwachungs- und Steuerungstä-

tigkeiten ergeben sich einerseits aus klassischen Arbeitsaufgaben, wie Schreiben und Lesen

auf Papier, Kommunikation mit den Mitarbeitern usw., für welche eine bestimmte Beleuch-

tungsstärke bereitgestellt werden muss. Andererseits ergeben sich besondere Anforderun-

gen aus der Anordnung und großen Anzahl von Monitoren. Licht, das von der Allgemeinbe-

leuchtung und von außen auf selbstleuchtende Geräte fällt, reduziert die Erkennbarkeit von

Informationen. Deshalb ist es notwendig, die Beleuchtungsstärke auf Monitoren zu reduzie-

ren. Damit ergibt sich ein Zielkonflikt. Die Reduzierung der Allgemeinbeleuchtung verbessert

die Sichtbarkeit auf dem Monitor, aber verschlechtert die Bedingungen für klassische Ar-

beitsaufgaben, wohingegen die Erhöhung der Allgemeinbeleuchtung die Sichtbarkeit auf

dem Monitor herabsetzt. Im Fall von vertikal angeordneten Monitoren kann durch den Ein-

satz von gerichtetem Licht die vertikale Beleuchtungsstärke auf der Bildfläche reduziert wer-

den, ohne Einbußen in der horizontalen Beleuchtungsstärke hinnehmen zu müssen. Die An-

wendung von gerichtetem Licht bei flacher und stark geneigter Monitoranordnung kann je-

doch zu Blendung und Schleierreflexionen 25führen. Dabei kommt es zur Kontrastreduktion,

Ablenkung und ungewollten Akkomodationswechseln.

Neben der psychologischen Wirkung wird Fenstern, z. B. Verbesserung der Raumwirkung,

eine große Bedeutung in Hinblick auf die Physiologie beigemessen. Beispielsweise benötigt

der Mensch eine tägliche Menge an Tageslicht, um die innere Uhr und die circadianen Kör-

perrhythmen26 auf den 24-stündigen Tag-Nacht-Wechsel anzupassen. Als Folge von Licht-

mangel kann ein Zeitunterschied zwischen innerer Uhr und dem natürlichen Tag-Nacht-

Wechsel entstehen, welcher Schlafstörungen, Müdigkeit am Tag, Gereiztheit und Magen-

Darm-Beschwerden auslösen kann. Durch künstliches Licht am späten Abend und in der

Nacht kann die innere Uhr zusätzlich gestört werden und die Beschwerden verstärken.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass ungünstige Beleuchtungssituationen dazu führen

können, dass die Belastung der Schichtleitenden unnötig erhöht wird. Als Reaktionen kön-

nen Druck auf den Augen, Augenschmerzen, Müdigkeitsempfinden oder Kopfschmerzen

auftreten. Schlechte Beleuchtung beeinflusst die für die Aufgabenerfüllung essentielle visuel-

25

Schleierreflexionen sind direkte Reflexionen, die auf dem beobachteten Sehobjekt erscheinen und durch Kontrastverminde-

rung teilweise oder völlig die zu sehenden Einzelheiten verschleiern.

26 Eine circadiane Rhythmik (lateinisch circa „um (herum), ungefähr“ und dies „Tag“) nennt man die inneren Rhythmen, die eine

Periodenlänge von circa 24 Stunden haben (umgangssprachlich „innere Uhr“).

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le Informationsaufnahme negativ und begünstigt sicherheitskritische Arbeitsbedingungen und

Verhalten. Deshalb werden folgende Problematiken berücksichtigt.

Falsch eingestelltes allgemeines Beleuchtungsniveau (zu dunkel oder zu hell)

Blendung, Ablenkung und Akkomodationswechsel (zwischen Spiegelungen und Bild-

schirminformation) verursacht durch

Direkte Reflexionen

Indirekte Reflexionen

Schleierreflexionen

Unbehaglichkeit infolge bestimmter Farbtemperatur

Wahl der Farbwiedergabe kann die Signalunterscheidbarkeit ungünstig beeinflussen

Anpassbarkeit der Beleuchtungsumgebung an verschiedene Bedarfe, z. B.

durch Individuen in Gruppen

durch altersabhängige Helligkeitsempfindungen

durch Abnahme des Eintrags natürlichen Lichtes über zunehmende Raumtiefe

bei verschiedenen Außenbeleuchtungssituationen

hervorgerufene Unbehaglichkeitsgefühle oder visuelle Beschwerden durch Wahrnehmung

von Flimmern und Stroboskopeffekten

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80

7.4. Hintergrund zu klimatischen Bedingungen

Einen weiteren Aspekt der Arbeitsumgebung und somit eine weitere Beeinflussungsgröße

stellt das Raumklima dar. Das Raumklima bestimmt auch die Zufriedenheit einer Person am

Arbeitsplatz und beeinflusst direkt die Qualität der Aufgabenerledigung. Eine Abweichung

vom thermischen Behaglichkeitsbereich kann zudem zu einer Leistungsminderung durch

Konzentrationsschwierigkeiten und infolge dessen zu Gefahrensituationen führen.

Jedoch ist die thermische Behaglichkeit, also der Zustand des optimalen Raumklimas,

höchst individuell und somit schwer für eine Gruppe zu optimieren. Ein optimales Raumklima

ist dann erreicht, wenn Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftströmung und Wärmestrahlung

mehrheitlich als optimal empfunden werden27. Beeinflusst wird dieses Maß von verschiede-

nen sich gegenseitig beeinflussenden Größen, wie bspw. Jahreszeit, Bekleidung, Aufent-

haltsdauer, Arbeitsschwere, psychosoziale Faktoren, z. B. Verantwortung, oder ergonomisch

schlecht bewertete Arbeitsmittel.

27

Zur Objektivierung gibt es sog. Klimasummenmaße, welche sich aus den Klimagrundgrößen Temperatur, Luftgeschwindig-

keit, Luftfeuchte, mittlere Strahlungstemperatur und/oder Oberflächentemperatur zusammensetzen. Siehe dazu

DIN EN ISO 7726, DIN EN ISO 7730 oder DIN 33403-3.

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7.5. Hintergrund zur akustischen Umgebung

Es entsteht ein Zielkonflikt hinsichtlich der akustischen Gestaltung, da mehrere Schichtlei-

tende in einer Leitzentrale in räumlicher Nähe zusammenarbeiten. Die akustischen Anforde-

rungen an die Arbeit in Leitzentralen der WSV sind:

Hohe Sprachverständlichkeit 28der erforderlichen Kommunikation mit Schifffahrtstreiben-

den oder Dritten am Arbeitsplatz,

Sichere Wahrnehmbarkeit von Funksprüchen und Gefahrensignalen,

Minimierung der Umgebungsgeräusche bei Bildschirmarbeit zur Aufrechterhaltung der

Konzentration und

Kommunikation untereinander.

Doch bedingt die räumliche Nähe der Arbeitsplätze, dass die gute Sprachverständlichkeit am

Arbeitsplatz in Zusammenhang mit dem geringen Umgebungsgeräuschpegel von einem

Zweiten als störend wahrgenommen werden können. So kann sich die gute Sprachverständ-

lichkeit arbeitsplatzübergreifend als negativ herausstellen.

Auswirkungen von Umgebungsgeräuschen können sich insbesondere erstrecken über:

Lästigkeit,

Behinderung der eigenen sprachlichen und sonstigen Kommunikation sowie Wahrneh-

mung von Signalen und

eine Minderung der Leistungsfähigkeit.

Hervorgerufen wird die Minderung der Leistungsfähigkeit durch die Erhöhung der Konzentra-

tion der Schichtleitenden aufgrund der Filterung und Ausblendung von Störgeräuschen. Folg-

lich steigt die Beanspruchung, und als Beanspruchungsfolge setzt eine schnellere Ermüdung

ein.

28

Eine gute Sprachverständlichkeit bedeutet, dass eine hohe Anzahl von Wörtern richtig wahrgenommen wird.

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7.6. Weiterführende Literatur

BAuA Fb 1053: Nickel, P. ; Nachreiner, F.: Anforderungen an Arbeitsunterlagen für die Pro-

zessführung (Forschungsbericht Nr. Fb 1053). Dortmund : BAuA, 2005

BAuA Fb 1987: Bux, K: „Klima am Arbeitsplatz: Stand arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

– Bedarfsanalyse für weitere Forschungen“ (Forschungsbericht Nr. Gd45). Dortmund : BAu-

A, 2006

BAuA T26: Probst, W: Akustische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Büros, Quart-

broschüre: Technik (Nr. T26). Dortmund : BAuA, 2006

M. Bockelmann, F. Nachreiner, P. Nickel: „Bildschirmarbeit in Leitwarten F2249“; BAuA,

Dortmund 2012

DIN: Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Grundlagen zur Klimaermittlung

(Fachbericht Nr. 128) : DIN, 2003

LiTG e.V.: Der Kontrastwiedergabefaktor CRF - ein Gütemerkmal der Innenraumbeleuchtung

(Nr. 13). Berlin : Deutsche Lichttechnische Gesellschaft, 1991

Magoley: „Bauliche Hilfen für Alte, Schwache und Behinderte, Schriftenreihe der Bundesan-

stalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung Fa 296“, AWE129, BAuA Dortmund 1982

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8. Anlagenverzeichnis

Anlage C1 Ergonomiegutachten

Anlage C2 Stellungnahmen Arbeitssicherheit

Anlage C3 Stellungnahme BAD

Anlage C4 Konstruktionszeichnungen Bedientisch

Anlage C5 Lastenheft Bedientisch

Anlage C5a Vorgaben zu den technischen Komponenten der Bedienstände

Anlage C5b Varianten Bedientisch - Handlungshilfe für die Bestellung

Anlage C6 Konzept Fernbedienung von Wehren

Anlage C7 Konzept Anbindung nutzerbedienter Anlagen an Leitzentralen

Anlage C8 Lastenheft Sprachkommunikationssystem

Anlage C9 Lastenheft Bedien- und Visualisierungsoberfläche

Anlage C9a Lastenheft Bedien- und Visualisierungsoberfläche – Ergänzung Wehre

Anlage C9b Lastenheft Bedien- und Visualisierungsoberfläche – Ergänzung Servicear-

beitsplätze für nutzerbediente Anlagen

Anlage C9c Lastenheft Bedienoberfläche TV-Anlage

Anlage C10 Beispiele für Wartenräume und zentrale Bedienebene

Anlage C11 Ergebnisprotokoll Workshop Bemessung der Technikräume

Anlage C12 Beispiele für Leitzentralen

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Technische Konzepte

Teil D

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1

Aufsteller

Kapitel 1 und 10 Eugen Pröger

Kapitel 2 Arbeitsgruppe Sicherheitsgerichteter Halt im Rahmen der

Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen in

der WSV (AP 4)

Volker Eichelberg

Klaus Hoß

Axel Jeromin

Klaus Karrenbauer

Lars-Michael Ollech

Gerd-Siegmar Reimann

Reinhard Schmidt

Walif Schneider (Leitung der Arbeitsgruppe)

Torsten Seefeld

Kapitel 3 bis 5 Arbeitsgruppe Überarbeitung der technischen Vorgaben

des Schlussberichts Automatisierung und Fernbedienung

von Schleusen an Bundeswasserstraßen (AP 11)

Steffen Bleidißel

Monika Eckert

Reinhardt Haase

Klaus Hoß

Hans Peter Krönert

Detlef Lellmann

Thomas Milbradt

Hans-Thomas Müller

Eugen Pröger

Reinhard Schmidt (Leitung der Arbeitsgruppe)

Torsten Seefeld

Klaus Spurmann

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2

Kapitel 6 Auszüge aus dem Steuerungs- und Redundanzkonzept

(AP 12), redaktionell bearbeitet durch FVT

Kapitel 7: Auszüge aus dem Fachkonzept Beleuchtungs- und Sig-

naltechnik an Anlagen der WSV (AP 20), redaktionell be-

arbeitet durch FVT

Kapitel 8 Eugen Pröger

Peter Gies

Kapitel 9 Eugen Pröger

Thomas Rosenstein

redaktionelle Bearbeitung Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

W26 Anlagentechnik und Schiffbau –

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Mainzer Str. 20

56068 Koblenz

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3

Inhaltsverzeichnis

1. Leitfaden zur Maschinensicherheit .................................................................................. 5

2. Sicherheitsgerichteter Halt .............................................................................................. 6

2.1. Beschreibung der Sicherheitsfunktionen .................................................................. 7

2.1.1. Schleusen-Halt .................................................................................................. 7

2.1.2. Not-Halt ............................................................................................................. 9

2.1.3. Schleusen-Halt und Not-Halt bei Anbindung an Leitzentralen ...........................11

2.1.4. Not-Aus.............................................................................................................11

2.2. Ausstattung von Bedienständen, öffentlich zugänglichen Bedienstellen und

Schaltschränken mit Sicherheitsfunktionen .............................................................12

2.2.1. An Schleusen ...................................................................................................12

2.2.2. An anderen Anlagen .........................................................................................12

2.2.3. In Leitzentralen .................................................................................................13

2.2.4. An Schaltschränken ..........................................................................................13

2.2.5. Tabellarische Übersicht ....................................................................................14

2.2.6. Gestaltung von Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräten an zentralen

Bedienständen und in Leitzentralen ..................................................................15

3. Überwachung von Gefährdungsbereichen für Nutzer .....................................................16

3.1. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 1 .....................................17

3.2. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 2 .....................................17

3.3. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 3 .....................................18

4. TV-Anlagen ....................................................................................................................19

4.1. TV-Anlagen bei Bedientyp 1 ....................................................................................19

4.2. TV-Anlagen bei Bedientyp 2 ....................................................................................21

4.3. TV-Anlagen bei Bedientyp 3 ....................................................................................21

5. Nutzerschnittstellen ........................................................................................................22

5.1. Nutzerschnittstellen für Schleusen ..........................................................................23

5.2. Nutzerschnittstellen für Schiffshebewerke ...............................................................25

5.3. Nutzerschnittstellen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore und Sperrwerke ......26

5.4. Nutzerschnittstellen für bewegliche Brücken ...........................................................27

5.5. Nutzerschnittstellen für geschlossene Bootsgassen ................................................28

6. Steuerungs- und Redundanzkonzept .............................................................................29

7. Beleuchtungs- und Signaltechnik ...................................................................................30

7.1. Beleuchtung ............................................................................................................30

7.2. Signaltechnik ...........................................................................................................31

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4

8. Blitz- und Überspannungsschutz ....................................................................................32

9. Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungsanlagen ...............................33

10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Datensicherheit für Fernbedienkreise und

Leitzentralen ..................................................................................................................35

11. Anlagenverzeichnis ........................................................................................................36

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5

1. Leitfaden zur Maschinensicherheit

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist gemäß § 48 WaStrG dafür

verantwortlich, dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und Schifffahrtszeichen sowie

die bundeseigenen wasserbaulichen Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ord-

nung genügen. Dies beinhaltet die Gewährleistung der technischen Sicherheit der Anlagen

und die Abwehr von Gefahren, die von diesen ausgehen können.

Um diesen Anforderungen zu genügen, ist beim Aus- und Neubau dieser Anlagen der Stand

der Technik zu beachten. Für die Maschinensicherheit finden sich die Anforderungen in der

RICHTLINIE 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006

über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Maschinenrichtlinie kurz und im

Folgenden MRL) und die sie konkretisierenden EU-Normen.

Gemäß § 14 VV-WSV 2107 ist bei der Planung von Baumaßnahmen bei der Entwurfsaufstel-

lung unter anderem eine Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung zu erstellen.

Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anwendung der Regelungen zur Maschinensi-

cherheit, insbesondere bei der Durchführung einer Risikobeurteilung zu erreichen, wurde von

der FVT dieser Leitfaden erarbeitet und mit Erlass des BMVBS für den Geschäftsbereich

der WSV eingeführt. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist es, ein Konzept bzw. eine Vor-

gehensweise zu beschreiben, die den verantwortlichen Mitarbeiter der WSV in die Lage ver-

setzt, eine Risikobeurteilung zu erarbeiten bzw. eine solche aufstellen zu lassen.

Im Leitfaden werden die Rechtsgrundlagen für die Maschinensicherheit abgeleitet und die

Anwendung in der WSV beschrieben. Weitere Schwerpunkte des Leitfadens sind praktische

Beispiele in der WSV und das Muster einer Risikobeurteilung. Darüber hinaus enthält der

Leitfaden ergänzende Hinweise zur Bereitstellung und Benutzung von Maschinen.

Der Leitfaden zur Maschinensicherheit wird vom Dezernat U21 der GDWS als Grundsatz-

aufgabe bearbeitet und ist nicht mehr Bestandteil des Leitfadens Automatisierung und Fern-

bedienung von Anlagen der WSV1.

1 Download im IZW unter Betrieb & Unterhaltung, Maschinen & Anlagen

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6

2. Sicherheitsgerichteter Halt

Eine der Forderungen aus der Maschinenrichtlinie ist das Stillsetzen im Notfall. Zum Zeit-

punkt der Ist-Erfassung 2009 war in der WSV keine einheitliche Umsetzung der jeweils gülti-

gen Normlage erkennbar. Insbesondere das sicherheitsgerichtete Anhalten von fern- und

nutzerbedienten Schleusen wurde unterschiedlich gehandhabt und war nicht von allen Zent-

ralen aus realisiert. Als Grund wurde hierfür oft die fehlende Technik zum Zeitpunkt der Inbe-

triebnahme genannt.

Das Konzept Sicherheitsgerichteter Halt an Schleusen und Anlagen der WSV beruht auf den

Stellungnahmen vom TÜV Rheinland und vom IFA zu grundsätzlichen Anforderungen an

den Schleusungsprozess und ersetzt nicht die Risikobeurteilung am konkreten Projekt! Das

Konzept behandelt die Sicherheitsfunktionen Schleusen-Halt, Not-Halt und Not-Aus. Diese

Sicherheitsfunktionen dürfen nicht als Ersatz für andere Schutzmaßnahmen verwendet wer-

den, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben, sondern ergänzen diese.2

Das Konzept wird im Folgenden dargestellt. Die Herleitung der Ergebnisse und weitere In-

formationen finden sich in den Erläuterungen zum Konzept Sicherheitsgerichteter Halt an

Schleusen und Anlagen der WSV (Anlage D2)

2 siehe DIN EN ISO 13850 und DIN EN 60204-1

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2.1. Beschreibung der Sicherheitsfunktionen

2.1.1. Schleusen-Halt

An Schleusen treten für die Schifffahrt neben den direkten gefährlichen Bewegungen durch

Maschinen-Antriebselemente auch indirekte gefährliche Bewegungen durch Veränderung

des Wasserspiegels oder durch Turbulenzen beim Füllen und Entleeren der Kammer auf.

Diese indirekten gefährlichen Bewegungen können nur durch ein aktives Schließen der ent-

sprechenden Füll- oder Entleerungsorgane gestoppt werden, was mit einem Not-Halt nicht

zu realisieren ist. Daher dient an Schleusen als primäre Sicherheitsfunktion für die Schifffahrt

der Schleusen-Halt, mit dem alle, für die Schifffahrt gefährlichen Bewegungen stillgesetzt

werden.

Direkte gefährliche Bewegungen durch Maschinen-Antriebselemente (in der Regel Tore und

Stoßschutzeinrichtungen) werden dabei nach DIN EN ISO 13850 in Stopp-Kategorie 0 oder

1 stillgesetzt.

Das Stillsetzen indirekter gefährlicher Bewegungen durch die Veränderung des Wasserspie-

gels erfolgt durch Zufahren der entsprechenden Füll- und Entleerungsorgane (in der Regel

Schütze, u. U. aber auch Tore). Nach erfolgtem Zufahren werden die entsprechenden An-

triebe nach DIN EN ISO 13850 in Stopp-Kategorie 0 oder 1 stillgesetzt. Sollte die geschlos-

sene Position nicht erreicht werden, so erfolgt die Stillsetzung nach Ablauf einer angemes-

senen Überwachungszeit. Somit ist gewährleistet, dass die Antriebe in jedem Fall sicher von

der Energiezufuhr getrennt werden.

Wird die Schleusenkammer über Tore befüllt, so sind hier, abhängig von der jeweiligen Pha-

se des Schleusungsablaufs unterschiedliche Reaktionen notwendig. Beim Öffnen oder

Schließen des Tores für Ein- oder Ausfahrt der Schifffahrt muss die gefahrbringende Torbe-

wegung sofort angehalten werden. Beim Füllen und Entleeren der Kammer muss das Tor

geschlossen werden, um die Bewegung des Wasserspiegels anzuhalten.

Durch das aktive Zufahren der Füll- und Entleerungsorgane ergeben sich u. U. Gefährdun-

gen für das Unterhaltungspersonal oder, bei Steuerungsfehlern und Störungen, auch für die

Anlage selbst. Für solche Fälle ist an Schleusen, zusätzlich zum Schleusen-Halt noch ein

regulärer Not-Halt vorzusehen, der technisch bedingt dem Schleusen-Halt übergeordnet ist

und diesen außer Kraft setzt.

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Der Schleusen-Halt ist folgendermaßen auszuführen:

Der Schleusen-Halt stellt eine Sicherheitsfunktion dar. Die steuerungstechnische Ausfüh-

rung ergibt sich aus der Risikobeurteilung.

Ein Schleusen-Halt-Gerät ist nur an den Bedienständen vorzusehen, die für den Betrieb

der Schleuse genutzt werden (in der Regel auf örtlicher-, zentraler- und auf Fernbedien-

ebene).

An Bedienständen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Schleuse genutzt werden,

ist kein Schleusen-Halt-Gerät notwendig (in der Regel auf Maschinennaher Bedienebe-

ne).

Für die Schifffahrt zugängliche Schleusen-Halt-Geräte sind nur an nutzerbedienten

Schleusen vorzusehen.

Sobald die Befehlsgewalt von einer untergeordneten Bedienebene übernommen wurde

werden alle übergeordneten Schleusen-Halt-Geräte für den entsprechenden Anlagenbe-

reich unwirksam, damit dort keine gefährlichen Bewegungen für das Unterhaltungsperso-

nal aus der Ferne (unerwartetes Anlaufen) ausgelöst werden können. Jedoch bleiben

Schleusen-Halt-Geräte in untergeordneten Bedienebenen auch nach Übernahme der Be-

fehlsgewalt durch eine übergeordnete Bedienebene aktiv.

Beispiele: - Fernbedienebene hat Befehlsgewalt → Schleusen-Halt-Geräte auf zentra-

ler- und örtlicher Bedienebene sind aktiv

- örtliche Bedienebene hat Befehlsgewalt → Schleusen-Halt-Geräte auf zent-

raler- und Fernbedienebene sind nicht aktiv

Schleusen-Halt-Geräte werden in Anlehnung an DIN EN ISO 13850 ausgeführt. An Be-

dienständen sind als Stellteil rote Pilztaster mit gelbem Hintergrund und entsprechender

Beschriftung vorzusehen. Für die Schifffahrt zugängliche Schleusen-Halt-Geräte werden

als rote Betätigungsstangen ausgeführt.

Schleusen-Halt-Geräte an Bedienständen müssen mechanisch verrasten. Die manuelle

Rückstellung darf nur an dem Ort möglich sein, an dem die Schleusen-Halt-Befehlsgabe

vorgenommen wurde.

Schleusen-Halt-Geräte, die der Schifffahrt zugänglich sind, müssen nicht mechanisch

verrasten. Die Verrastung wird in diesem Fall steuerungstechnisch ausgeführt. Die Rück-

stellung erfolgt durch WSV-Personal vor Ort oder auch, nach entsprechender Einsicht-

nahme über Kameras, von einer Leitzentrale aus.

Der Verzicht auf die mechanische Verrastung und die Möglichkeit der Rückstellung von

anderen Orten aus begründet sich darin, dass bei Missbrauch öffentlich zugänglicher

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Schleusen-Halt-Geräte die Schleuse ansonsten u. U. für längere Zeit für die Schifffahrt

nicht nutzbar wäre.

Unabhängig von welchem Ort die Rückstellung des Schleusen-Halts erfolgt, darf diese

keine Bewegungen oder Abläufe wieder in Gang setzen. Ein Quittierung des Schleusen-

Halts und ein erneutes Starten von Bewegungen oder Abläufen darf danach allerdings

auch aus der Ferne erfolgen, sofern die notwendige Einsichtnahme über Kameras mög-

lich ist und die entsprechende Befehlsgewalt vorliegt.

Ein Quittieren des Schleusen-Halts ist erst dann möglich, wenn alle Verschlussorgane

geschlossen sind oder wenn die entsprechende Überwachungszeit abgelaufen ist.

Wird das, durch einen Schleusen-Halt gestartete Zufahren der Verschlussorgane durch

einen Not-Halt oder durch sonstige Störungen gestoppt, so darf dies nach Quittierung des

Not-Halts nicht erneut gestartet werden, auch wenn der Schleusen-Halt noch anliegt.

2.1.2. Not-Halt

An Schleusen

Die Funktion setzt, abweichend von DIN EN ISO 13850, nicht alle gefährlichen Bewegungen

still, sondern nur direkte, durch Maschinen-Antriebselemente verursachte. Das Stillsetzen

erfolgt dabei nach DIN EN ISO 13850 in Stopp-Kategorie 0 oder 1.

Indirekte gefährliche Bewegungen an Schleusen durch Veränderung des Wasserspiegels

oder durch Turbulenzen beim Füllen und Entleeren der Kammer werden durch die Funktion

Not-Halt nicht stillgesetzt.

Der Not-Halt ist folgendermaßen auszuführen:

Der Not-Halt stellt eine Sicherheitsfunktion dar. Die steuerungstechnische Ausführung

ergibt sich aus der Risikobeurteilung.

An allen Bedienständen ist ein Not-Halt-Gerät vorzusehen.

Für die Schifffahrt zugängliche Not-Halt-Geräte sind nicht vorzusehen.

Not-Halt-Geräte werden gemäß DIN EN ISO 13850 ausgeführt. An Bedienständen sind

als Stellteil rote Pilztaster mit gelbem Hintergrund und entsprechender Beschriftung vor-

zusehen. An maschinennahen Bedienständen sind auch andere Lösungen möglich.

Um den Not-Halt in Leitzentralen bzw. an zentralen Bedienständen vom Schleusen-Halt

besser abzusetzen, wird das Not-Halt Stellteil hier mit einem Schutzkragen und einer ent-

sprechender Beschriftung versehen (siehe auch Kapitel 2.2.6).

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Not-Halt-Geräte müssen mechanisch verrasten. Die manuelle Rückstellung darf nur an

dem Ort möglich sein, an dem die Not-Halt-Befehlsgabe vorgenommen wurde und darf

keine Bewegungen oder Abläufe wieder in Gang setzen. Ein Quittieren des Not-Halts und

ein erneutes Starten von Bewegungen oder Abläufen dürfen danach allerdings auch aus

der Ferne erfolgen, sofern die notwendige Einsichtnahme über Kameras möglich ist und

die entsprechende Befehlsgewalt vorliegt.

An anderen Anlagen

Die Funktion setzt gemäß DIN EN ISO 13850 alle gefährlichen Bewegungen still.

Der Not-Halt ist folgendermaßen auszuführen:

Der Not-Halt stellt eine Sicherheitsfunktion dar. Die steuerungstechnische Ausführung

ergibt sich aus der Risikobeurteilung.

An allen Bedienständen ist ein Not-Halt-Gerät vorzusehen.

Für die Nutzer zugängliche Not-Halt-Geräte sind an allen nutzerbedienten Anlagen vorzu-

sehen. An durch Schichtleitung bedienten Anlagen ergibt sich die Notwendigkeit aus der

Risikobeurteilung.

Not-Halt-Geräte werden gemäß DIN EN ISO 13850 ausgeführt. An Bedienständen sind

als Stellteil rote Pilztaster mit gelbem Hintergrund und entsprechender Beschriftung vor-

zusehen. An maschinennahen Bedienständen sowie an für Nutzer zugänglichen Not-Halt-

Geräten sind auch andere Lösungen möglich.

Not-Halt-Geräte an Bedienständen müssen mechanisch verrasten. Die manuelle Rück-

stellung darf nur an dem Ort möglich sein, an dem die Not-Halt-Befehlsgabe vorgenom-

men wurde.

An Not-Halt-Geräten, die den Nutzern zugänglich sind, kann in begründeten Fällen, ab-

weichend von DIN EN ISO 13850, auf die mechanische Verrastung verzichtet werden. Die

Verrastung wird in diesem Fall steuerungstechnisch ausgeführt und die Rückstellung er-

folgt durch WSV-Personal vor Ort oder auch, nach notwendiger Einsichtnahme über Ka-

meras, von einer Leitzentrale aus.

Der Verzicht auf die mechanische Verrastung und die Möglichkeit der Rückstellung von

anderen Orten aus begründet sich darin, dass bei Missbrauch öffentlich zugänglicher Not-

Halt-Geräte die Anlage ansonsten u. U. für längere Zeit nicht nutzbar wäre.

Unabhängig von welchem Ort die Rückstellung des Not-Halts erfolgt, darf diese keine

Bewegungen oder Abläufe wieder in Gang setzen. Eine Quittierung des Not-Halts und ein

erneutes Starten von Bewegungen oder Abläufen darf danach allerdings auch aus der

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Ferne erfolgen, sofern die notwendige Einsichtnahme über Kameras möglich ist und die

entsprechende Befehlsgewalt vorliegt.

2.1.3. Schleusen-Halt und Not-Halt bei Anbindung an Leitzentralen

Bei einer Anbindung von Schleusen oder anderer Anlagen an eine Leitzentrale ist Folgendes

zu beachten:

Die Übertragung von Schleusen-Halt und Not-Halt an die aufgeschalteten Schleusen bzw.

Anlagen muss sicherheitsgerichtet erfolgen.

Ein Ausfall der Übertragungsstrecke muss an den aufgeschalteten Schleusen unverzüg-

lich einen Schleusen-Halt und an anderen Anlagen einen Not-Halt auslösen.

Die Reaktion von Schleusen oder Anlagen auf eine Abwahl durch die Leitzentrale

(Schleuse oder Anlage ist nicht mehr aufgeschaltet) ist in der Risikobeurteilung festzule-

gen.

Sobald die Befehlsgewalt von einer zentralen oder örtlichen Bedienebene auf der Schleu-

se oder Anlage übernommen wurde, so dass der Betrieb von dort erfolgt, werden überge-

ordnete Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräte in der Leitzentrale unwirksam.

2.1.4. Not-Aus

Not-Aus ist eine Sicherheitsfunktion für die Unterhaltung und gilt dem Schutz des Unterhal-

tungspersonals und der Anlage.

Der Not-Aus ist folgendermaßen auszuführen:

Ein zentraler Not-Aus für die komplette Anlage ist nicht notwendig.

Nur an Schaltschränken und elektrischen Anlagen, wo ein Risiko für elektrischen Schlag

oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht, ist ein Not-Aus vorzusehen.

Jeder Not-Aus wirkt nur auf den entsprechenden Bereich der Anlage.

Als Not-Aus-Gerät sollte möglichst der Hauptschalter des/der Schaltschränke genutzt

werden. In begründeten Fällen können auch Pilztaster eingesetzt werden. Die Stellteile

müssen gemäß DIN EN 60204-1 / VDE 0113-1, rot, der Hintergrund möglichst gelb sein.

Um Verwechslungen mit Not-Halt-Geräten zu vermeiden sind Not-Aus-Geräte immer ein-

deutig als solche zu kennzeichnen.

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2.2. Ausstattung von Bedienständen, öffentlich zugänglichen Bedien-

stellen und Schaltschränken mit Sicherheitsfunktionen

2.2.1. An Schleusen

Bedienstände ausschließlich für die Unterhaltung

In der Regel ist dies die Maschinennahe Bedienebene.

Ein Not-Halt-Gerät ist vorzusehen.

Schleusen-Halt- und Not-Aus-Geräte sind nicht erforderlich.

Bedienstände vorrangig für den Betrieb

In der Regel sind dies örtliche-, zentrale- und Fernbedienebene.

Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräte sind vorzusehen.

Ein Not-Aus-Gerät ist nicht erforderlich.

Das Stellteil für den Not-Halt ist mit einem Schutzkragen zu versehen.

Da der Schleusen-Halt hier die primäre Sicherheitsfunktion darstellt, wird das entspre-

chende Schleusen-Halt-Gerät so angeordnet, dass es für die Schichtleitung vor dem Not-

Halt-Gerät erreichbar ist (siehe Kapitel 2.2.6).

Den Nutzern zugängliche Sicherheitsfunktionen an nutzerbedienten Schleusen

Schleusen-Halt-Geräte sind vorzusehen. Die notwendige Anzahl richtet sich nach der

Größe der Schleuse3.

Not-Halt- und Not-Aus-Geräte sind nicht erforderlich.

2.2.2. An anderen Anlagen

Bedienstände

Ein Not-Halt-Gerät ist vorzusehen.

Schleusen-Halt- und Not-Aus-Geräte sind nicht erforderlich.

Den Nutzern zugängliche Sicherheitsfunktionen an nutzerbedienten Bootsgassen

Ein Not-Halt-Gerät ist vorzusehen.

Schleusen-Halt- und Not-Aus-Geräte sind nicht erforderlich.

3 siehe Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)

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2.2.3. In Leitzentralen

Bedienstände zur Fernbedienung

Ein Not-Halt-Gerät ist vorzusehen.

Ein Schleusen-Halt-Gerät ist dann vorzusehen, wenn vom Bedienstand Schleusen be-

dient werden. Werden keine Schleusen sondern ausschließlich andere Anlagen bedient,

so ist ein Schleusen-Halt-Gerät nicht erforderlich.

Ein Not-Aus-Gerät ist nicht erforderlich.

Ist ein Schleusen-Halt erforderlich, dann ist das Stellteil für den Not-Halt mit einem

Schutzkragen zu versehen.

Da der Schleusen-Halt hier die primäre Sicherheitsfunktion darstellt, wird das entspre-

chende Schleusen-Halt-Gerät so angeordnet, dass es für die Schichtleitung vor dem Not-

Halt-Gerät erreichbar ist (siehe Kapitel 2.2.6).

Ist von einem Arbeitsplatz aus die Bedienung mehrerer Schleusen möglich, so ist für je-

den Bedienstand ein Not-Halt-Gerät und ein Schleusen-Halt-Gerät vorzusehen.

Werden zusätzlich zu Schleusen auch andere Anlagen aufgeschaltet und bedient, so hat

für diese die Betätigung des Schleusen-Halt-Gerätes die gleiche Wirkung wie die Betäti-

gung des Not-Halt-Gerätes.

Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Schleusen und Bootsgassen

Wird vom Arbeitsplatz keine Schleuse oder Anlage bedient sondern lediglich der vor Ort

ausgelöste Schleusen-Halt oder Not-Halt entrastet und quittiert, so sind am Arbeitsplatz in

der Leitzentrale weder Schleusen-Halt- noch Not-Halt-Geräte erforderlich.

Ein Not-Aus-Gerät ist nicht erforderlich.

2.2.4. An Schaltschränken

Hier ist ein Not-Aus-Gerät vorzusehen, wenn ein Risiko für elektrischen Schlag oder ein

anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht.

Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräte sind nur dann erforderlich, wenn ein entsprechen-

des Bedientableau in die Schaltschranktür integriert ist. In diesem Fall gilt das unter 2.2.1

und 2.2.2 Aufgeführte.

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2.2.5. Tabellarische Übersicht

Schleusen-Halt Not-Halt Not-Aus

an Schleusen

Bedienstände ausschließlich für die Unterhal-tung

Bedienstände vorrangig für den Betrieb

Den Nutzern zugängliche Sicherheitsfunktio-nen an nutzerbedienten Schleusen

Schaltschränke 4

4

5

an anderen Anlagen

Bedienstände

Den Nutzern zugängliche Sicherheitsfunktio-nen an nutzerbedienten Bootsgassen

Schaltschränke 4

5

in Leitzentralen

Bedienstände zur Fernbedienung von Schleusen

Bedienstände zur Fernbedienung von Schleusen und anderen Anlagen

Bedienstände zur Fernbedienung von ande-ren Anlagen

Servicearbeitsplätze für nutzerbediente Schleusen und Bootsgassen

obligatorisch

optional

Tabelle 1: Übersicht Sicherheitsfunktionen

4 nur bei integriertem Bedientableau in der Schaltschranktür

5 nur bei entsprechenden Gefährdungen

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2.2.6. Gestaltung von Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräten an zentralen

Bedienständen und in Leitzentralen

Abbildung 1: Gestaltung von Schleusen-Halt- und Not-Halt-Geräten

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3. Überwachung von Gefährdungsbereichen für Nutzer

Ein Gefährdungsbereich ist der „Bereich in einer und/oder um eine Maschine herum, in dem

eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann“6.

Beim Betrieb von Anlagen der WSV können in bestimmten Bereichen gefährliche Bewegun-

gen mit besonderen Risiken für Schifffahrt und sonstige Verkehrsteilnehmer (Nutzer) auftre-

ten. Im Folgenden werden typische Gefährdungsbereiche für Nutzer an den einzelnen Anla-

gen dargestellt. Im konkreten Fall basiert die Festlegung dieser Gefährdungsbereiche jedoch

immer auf den Ergebnissen der jeweiligen Risikobeurteilung7.

Anlage Typische Gefährdungsbereiche

Schleusen Schleusentore

Stoßschutzanlage

Drempel

Schiffshebewerke Trog- und Haltungstore

Stoßschutzanlagen

Wehre und Speisungspumpwerke

Da diese Anlagen weder von der Schifffahrt noch von anderen Verkehrs-teilnehmern genutzt werden, ergeben sich hier auch keine Gefährdungs-bereiche für Nutzer.

Hochwassersperrtore, Sicherheitstore, Sperrwerke

Tore

Bewegliche Brücken für Schifffahrt unter der Brücke

für Straßenverkehr und Fußgänger auf und u. U. auch unter der Brücke

Abhängig von der jeweiligen baulichen Ausführung der Brücke und der Verkehrssituation ergeben sich u. U. weitere Gefährdungsbereiche, die nur am konkreten Bauwerk abgeschätzt werden können.

Geschlossene Bootsgassen

Inwieweit sich bei geschlossenen Bootsgassen aus der Bewegung des Verschlussorgans und der daraus resultierenden Änderung des Wasser-durchflusses Gefährdungen für die Boote in der Gasse ergeben können, muss im konkreten Einzelfall untersucht werden.

Tabelle 2: Typische Gefährdungsbereiche für Nutzer

Da sich die Nutzer beim Betrieb der Anlagen zumindest zeitweise in den o. g. Gefährdungs-

bereichen aufhalten müssen, ist hier eine entsprechende visuelle oder sensorische Überwa-

chung erforderlich.

6 siehe DIN EN ISO 12100

7 siehe Kapitel 1

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Neben den Gefährdungen für die Nutzer können an Anlagen der WSV auch noch Gefähr-

dungen für andere Personengruppen auftreten. Zum einen ergeben sich, insbesondere bei

Unterhaltungsmaßnahmen, u. U. für das Personal Gefährdungen in der Nähe von Antrieben

und beweglichen Teilen. Entsprechende Schutzmaßnahmen zur Minderung dieser Gefähr-

dungen (z. B. Abdeckungen, Schutztüren, Schutzausrüstung) werden im Leitfaden zur Ma-

schinensicherheit an Anlagen der WSV behandelt8.

Zum anderen können von Anlagen der WSV auch Gefahren für Dritte ausgehen. Daher ist es

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig, Letztere durch geeignete Maßnahmen

(z. B. Umzäunungen, Verbots-, Warn- und Hinweisschilder) von den Gefährdungsbereichen

fern zu halten9.

Die hier behandelte Überwachung von Gefährdungsbereichen bezieht sich ausschließ-

lich auf Gefährdungen für die Nutzer in der Anlage und nicht auf Gefährdungen des

Bedien- und Unterhaltungspersonals oder Dritter.

3.1. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 1

An Anlagen des Bedientyps 1 erfolgt die Überwachung der Gefährdungsbereiche für die

Nutzer vorrangig visuell durch Schichtleitung / Bedienpersonal. Eine ergänzende sensori-

sche Überwachung kann u. U. sinnvoll sein.10

3.2. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 2

Da diese Anlagen von den jeweiligen Nutzern bedient werden, ist keine visuelle Überwa-

chung von Gefährdungsbereichen durch Schichtleitung / Bedienpersonal vorgesehen. Die

Überwachung erfolgt hier ausschließlich mit entsprechender Sensorik.

8 siehe Leitfaden zur Maschinensicherheit an Anlagen der WSV, 27.10.2010

9 siehe EW 25/52.03.08-01/20 WSD-M 05 Verkehrssicherungspflicht auf den Bundeswasserstraßen, 09.01.2006

10 An Hochwassersperrtoren, Sicherheitstoren und Sperrwerken treten neben den Gefährdungen für die Schifffahrt u. U. auch

Gefährdungen für Dritte auf, wenn die Anlagen im Notfall nicht schnell genug geschlossen werden. Hier muss eine Abwägung

zwischen den Risiken für die Schifffahrt und den Risiken für Dritte erfolgen. Die Thematik wird derzeit im Arbeitskreis Maschi-

nensicherheit der WSV bearbeitet. Noch Vorlage abschließender Ergebnisse werden diese in den Leitfaden übernommen.

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3.3. Überwachung von Gefährdungsbereichen bei Bedientyp 3

Dieser Bedientyp ist wegen fehlender technischer Möglichkeiten derzeit nur für Wehre und

Speisungspumpwerke umsetzbar. Da es an diesen Anlagen keine Nutzer gibt, ist hier auch

keine Überwachung von entsprechenden Gefährdungsbereichen notwendig.

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4. TV-Anlagen

Von zentralen Bedienständen ist in der Regel keine direkte Sicht in alle relevanten Anlagen-

bereiche gegeben. Ebenso können von LZ aus die angebundenen Anlagen nicht direkt ein-

gesehen werden. Die notwendige Sicht auf die Anlagen erfolgt in diesen Fällen mit Hilfe von

Videokameras und entsprechenden Monitoren.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Anforderungen an TV-Anlagen der einzelnen

Bedientypen aufgezeigt. Konkrete Vorgaben zur Ausführung von TV-Anlagen können dem

Fachkonzept TV-Technik (Anlage D3) entnommen werden. Grundlage des Fachkonzepts ist

der Standard für Kamerastandorte an fernbedienten Schleusen, der sich im Laufe der letzten

Jahre in der WSV etabliert und in der Praxis an vielen Anlagen bewährt hat.

4.1. TV-Anlagen bei Bedientyp 1

TV-Anlagen werden hier von Schichtleitung / Bedienpersonal zur Prozessüberwachung ge-

nutzt. Eine visuelle Einsicht ist insbesondere bei solchen Anlagen erforderlich, an denen

u. U. Gefährdungen für die jeweiligen Nutzer auftreten können (siehe Kapitel 3). Darüber

hinaus ist eine visuelle Überwachung häufig auch aus betrieblichen Gründen notwendig.

Da eine Prozessüberwachung für die Bedienung und den sicheren Betrieb von Anlagen un-

erlässlich ist, stellen sich entsprechend hohe Anforderungen an Umfang und Qualität der TV-

Anlage11.

Bei vor Ort bedienten Anlagen (Bedientyp 1a) ist in vielen Fällen eine direkte Sicht in die

notwendigen Einsichtbereiche möglich. In welchem Umfang hier TV-Anlagen notwendig sind,

ist im Einzelfall zu prüfen.

Für die Prozessüberwachung an den einzelnen Anlagen sind in der Regel die in Tabelle 3

dargestellten Einsichtbereiche erforderlich.

11

Für die Prozessüberwachung von Anlagen des Bedientyps 1 sind gem. Erlass WS 12/52.14.15/21 Va 06 vom 10.01.2007 nur

Videokameras einzusetzen, die über eine entsprechende Eignungsbescheinigung verfügen.

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20

Anlage Einsichtbereiche

Schleusen zur Überwachung von Gefährdungsbereichen:

Schleusenhäupter aus betrieblichen Gründen:

Schleusenkammer

Ein- und Ausfahrt der Schifffahrt12

Schiffshebewerke zur Überwachung von Gefährdungsbereichen:

Torbereiche aus betrieblichen Gründen:

Trog

Ein- und Ausfahrt der Schifffahrt Bedingt durch die höhere Komplexität der Anlage sind hier häufig noch weitere Bereiche notwendig (z. B. Andichtrahmen, Spaltwasser), die im konkreten Einzelfall ermittelt werden müssen.

Wehre und Speisungspumpwerke

Zur Bedienung ist in der Regel keine Einsicht für Schichtleitung / Bedien-personal notwendig.

Hochwassersperrtore, Sicherheitstore, Sperrwerke

derzeit noch offen13

Bewegliche Brücken zur Überwachung von Gefährdungsbereichen

Schifffahrt unter der Brücke aus betrieblichen Gründen:

Annäherung der Schifffahrt vom entsprechenden Startplatz aus Die Sichtbereiche zur Erfassung von Straßenverkehr und Fußgängern hängen maßgeblich von der baulichen Ausführung der Brücke und der Verkehrssituation ab und können nur im konkreten Einzelfall festgelegt werden.

Tabelle 3: Einsichtbereiche für Prozessüberwachung bei Bedientyp 1

Gelegentlich ist es für Verkehrsbeobachtung und -lenkung relevant, die Wasserstraße jen-

seits der o. g. Erfassungsbereiche in größerer Entfernung von den Anlagen zu beobachten.

Diese Aufgaben, sowie die Geländeüberwachung mit TV-Anlagen zählen nicht zur Prozess-

überwachung14. Ihre Notwendigkeit muss gegebenenfalls im Einzelfall begründet werden.

12

In der Praxis hat sich hier eine Entfernung von ca. 250 m vor den Häuptern als ausreichend erwiesen. Die Notwendigkeit

größerer Einsichtbereiche ist im Einzelfall zu begründen.

13 Die notwendigen Einsichtbereiche können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Thematik wird derzeit im Arbeitskreis

Maschinensicherheit der WSV bearbeitet. Noch Vorlage abschließender Ergebnisse werden diese in den Leitfaden übernom-

men.

14 siehe Teil A Kapitel 4.1

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21

4.2. TV-Anlagen bei Bedientyp 2

Da diese Anlagen von den Nutzern bedient werden, erübrigt sich eine Prozessüberwachung

durch Schichtleitung / Bedienpersonal. TV-Anlagen werden hier nur temporär genutzt, um

sich, insbesondere bei Störfällen, von der Leitzentrale aus einen Überblick über die Situation

an der Anlage zu verschaffen. Daher stellen sich entsprechend geringere Anforderungen an

die Leistungsfähigkeit der TV-Anlagen in ihrer Gesamtheit.

Für den temporären Überblick an den einzelnen Anlagen sind in der Regel die in Tabelle 4

dargestellten Einsichtbereiche erforderlich.

Anlage Einsichtbereiche

Schleusen Schleusenhäupter

Schleusenkammer

Einfahrtsbereiche

Geschlossene Bootsgassen

In vielen Fällen können geschlossene Bootsgassen durch die TV-Anlage einer benachbarten Schleuse mit erfasst werden. In der Regel ist bei Bootsgassen jedoch keine Einsicht über Kameras notwendig.

Tabelle 4: Einsichtbereiche für den temporären Überblick bei Bedientyp 2

4.3. TV-Anlagen bei Bedientyp 3

Bedientyp 3 ist wegen fehlender technischer Möglichkeiten derzeit nur für Wehre und Spei-

sungspumpwerke umsetzbar. An diesen Anlagen ist in der Regel keine Einsicht über Kame-

ras für Schichtleitung / Bedienpersonal notwendig15.

15

siehe Konzept Fernbedienung von Wehren (Anlage C6)

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22

5. Nutzerschnittstellen

Nutzerschnittstellen sind die erforderlichen von der WSV bereitgestellten Informations-,

Kommunikations- und Bedieneinrichtungen, die den Nutzern eine sichere Nutzung der Anla-

ge und die Kontaktaufnahme zu einer Leitzentrale ermöglichen. Im Einzelnen sind dies:

Lichtsignalanlagen

Nautischer Informationsfunk

Wechsel- und Lautsprechanlagen

Großtextanzeigen

Bedienungsanleitungen

den Nutzern zugängliche Bedieneinrichtungen (z. B. Anforderungs- und Weiterschleu-

sungsschalter)

den Nutzern zugängliche Sicherheitsfunktionen (Schleusen-Halt- oder Not-Halt-Geräte)

weitere, dem technischen Fortschritt vorbehaltene, Entwicklungen (z. B. SMS, Internet)

An Anlagen, die weder von der Schifffahrt noch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt

werden (Wehre und Speisungspumpwerke), sind keine Nutzerschnittstellen erforderlich.

Im Folgenden werden die notwendigen Nutzerschnittstellen an den unterschiedlichen Anla-

gen dargestellt. Befindet sich Schichtleitung / Bedienpersonal vor Ort auf der Anlage (Be-

dientyp 1a) so kann u. U. auf Wechsel- und Lautsprechanlage oder Teile davon verzichtet

werden.

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23

5.1. Nutzerschnittstellen für Schleusen

Nutzerschnittstelle Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Lichtsignalanlage Einfahrt

Lichtsignalanlage Ausfahrt

Nautischer Informationsfunk 16

Wechselsprechanlage

Lautsprechanlage

Großtextanzeige

Bedienungsanleitung

Kurbel/Handrad

Anforderungsschalter

Weiterschleusungsschalter

den Nutzern zugängliche Schleusen-Halt-Geräte 17

obligatorisch

optional

Tabelle 5: Nutzerschnittstellen für Schleusen

3 4

1

12

2

1

2

3

4

3 4

OVH UVHOH UH

Lichtsignalanlage Einfahrt

Lichtsignalanlage Ausfahrt Lautsprechanlage

Wechselsprechanlage

Wartestelle

Wartestelle

Schleuse Typ 1

3 4

NIF

Abbildung 2: Übersichtsplan Schleuse Bedientyp 1

Notwendige Anzahl und genaue Position der Wechselsprechanlagen und Lautsprecher im

Bereich der Schleusenkammer müssen im konkreten Einzelfall ermittelt werden.

16

falls die Wasserstraße durch NIF abgedeckt ist

17 siehe Kapitel 0

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24

Für nutzerbediente Schleusen (Bedientyp 2) werden die notwendigen Nutzerschnittstellen in

der „Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen

(RiGeW)“ festgelegt.

OVH UVHOH UH

Kurbel, Handrad etc.7

7

6

Schleuse Typ 2a

7

6

Bedienungsanleitung6

Abbildung 3: Übersichtsplan Schleuse Bedientyp 2a

An nutzerbedienten Schleusen, die manuell mit Muskelkraft betrieben werden (Bedientyp

2a), beschränken sich die notwendigen Nutzerschnittstellen auf entsprechende Kurbeln oder

Handräder und zugehörige Bedienungsanleitungen.

3

10

10

3

1

12

2

10

OVH UVHOH UH

Großtextanzeige

Bedienungsanleitung

Anforderungsschalter

Weiterschleusungsschalter

Schleusen-Halt-Gerät

5

6

8

9

6

9

5

5

8

6 8

5 9

Schleuse Typ 2b

1

2

3

4

Lichtsignalanlage Einfahrt

Lichtsignalanlage Ausfahrt Lautsprechanlage

Wechselsprechanlage

Wartestelle

Wartestelle

3

3

4

5

Abbildung 4: Übersichtsplan Schleuse Bedientyp 2b

An automatisierten nutzerbedienten Schleusen hat sich zusätzlich zu den Vorgaben der

RiGeW eine Lautsprechanlage im Bereich der Schleusenkammer bewährt. Notwendige An-

zahl und genaue Position der Lautsprecher müssen im konkreten Einzelfall festgelegt wer-

den.

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25

5.2. Nutzerschnittstellen für Schiffshebewerke

Nutzerschnittstelle Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Lichtsignalanlage Einfahrt

Lichtsignalanlage Ausfahrt

Nautischer Informationsfunk

Wechselsprechanlage

Lautsprechanlage

den Nutzern zugängliche Not-Halt-Geräte 18

obligatorisch

optional

Tabelle 6: Nutzerschnittstellen für Schiffshebewerke

1

12

2

OVH UVH

Schiffshebewerk

Trog

Wartestelle

Wartestelle

3 4

3 4

1

2

3

4

Lichtsignalanlage Einfahrt

Lichtsignalanlage Ausfahrt Lautsprechanlage

Wechselsprechanlage Not-Halt-Gerät10

3 4 10

NIF

Abbildung 5: Übersichtsplan Schiffshebewerk

Notwendige Anzahl und genaue Position der Wechselsprechanlagen und Lautsprecher im

Bereich des Troges müssen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Ob und an welchen

Positionen für die Nutzer zugängliche Not-Halt-Geräte erforderlich sind, ergibt sich aus der

jeweiligen Risikobeurteilung18.

18

siehe Kapitel 0

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26

5.3. Nutzerschnittstellen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore

und Sperrwerke

Nutzerschnittstelle Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Lichtsignalanlage Vorsignal

Lichtsignalanlage Hauptsignal

Lautsprechanlage

den Nutzern zugängliche Not-Halt-Geräte 19

19

obligatorisch

optional

Tabelle 7: Nutzerschnittstellen für Hochwassersperrtore, Sicherheitstore

und Sperrwerke

2

2

Sicherheitstor

1 4Lichtsignalanlage Vorsignal Lautsprechanlage 10 Not-Halt-Gerät

Lichtsignalanlage Hauptsignal2

1

1

10

4

Abbildung 6: Übersichtsplan Sicherheitstor

Abbildung 6 ist sinngemäß auf Hochwassersperrtore und Sperrwerke zu übertragen. Not-

wendige Anzahl und genaue Position der Lautsprecher müssen im konkreten Einzelfall ermit-

telt werden. Ob und an welchen Positionen für die Nutzer zugängliche Not-Halt-Geräte erfor-

derlich sind, ergibt sich aus der jeweiligen Risikobeurteilung19.

19

siehe Kapitel 0

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27

5.4. Nutzerschnittstellen für bewegliche Brücken

Nutzerschnittstelle Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Lichtsignalanlage für die Schifffahrt

Lichtsignalanlage für den Straßenverkehr

Wechselsprechanlage

Lautsprechanlage

den Nutzern zugängliche Not-Halt-Geräte 20

20

obligatorisch

optional

Tabelle 8: Nutzerschnittstellen für bewegliche Brücken

1

1

2

2

Lichtsignalanlage Schifffahrt

Lichtsignalanlage Straße

Bewegliche Brücke Typ 1

1

2

Not-Halt-Gerät

Wartestelle

Wartestelle

3

3

3

4 Lautsprechanlage

Wechselsprechanlage

4

10

10

Abbildung 7: Übersichtsplan bewegliche Brücke Bedientyp1

Notwendige Anzahl und genaue Position der Wechselsprechanlagen und Lautsprecher müs-

sen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Ob und an welchen Positionen für die Nutzer

zugängliche Not-Halt-Geräte erforderlich sind, ergibt sich aus der jeweiligen Risikobeurtei-

lung20.

20

siehe Kapitel 0

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5.5. Nutzerschnittstellen für geschlossene Bootsgassen

Nutzerschnittstelle Typ 1a Typ 1b Typ 2a Typ 2b Typ 3

Lichtsignalanlage

Wechselsprechanlage

Bedienungsanleitung

Anforderungsschalter Talfahrt

Anforderungsschalter Bergfahrt

den Nutzern zugängliche Not-Halt-Geräte 21

obligatorisch

optional

Tabelle 9: Nutzerschnittstellen für geschlossene Bootsgassen

OVH UVH

Verschlussorgan

Geschlossene Bootsgasse

Bedienungsanleitung Anforderungsschalter Talfahrt

Not-Halt-Gerät

6 8

10

1 3Lichtsignalanlage Wechselsprechanlage

3 1086 961

Wartestelle Wartestelle

1

Anforderungsschalter Bergfahrt9

Abbildung 8: Übersichtsplan geschlossene Bootsgasse

Für geschlossene Bootsgassen werden die notwendigen Nutzerschnittstellen in der „Richtli-

nie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)“ festge-

legt. Darüber hinaus empfiehlt sich die Ausstattung der Bootsgasse mit einer Wechsel-

sprechanlage. Befindet sich parallel zur Bootsgasse eine Schleuse, so kann die dort vorhan-

dene Wechselsprechanlage mit genutzt werden.

Ob und an welchen Positionen für die Nutzer zugängliche Not-Halt-Geräte erforderlich sind,

ergibt sich aus der jeweiligen Risikobeurteilung21.

21

siehe Kapitel 0

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6. Steuerungs- und Redundanzkonzept

Mit dem Steuerungs- und Redundanzkonzept wird das Ziel verfolgt, für die Mehrzahl der ver-

kehrswasserbaulichen Anlagen Steuerungsstrukturen und Redundanzen nach einheitlichen

Vorgaben zu konzipieren. Grundlage hierfür ist der Einsatz bewährter, zuverlässiger und

zeitgemäßer Technik unter Beachtung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes. Bei künfti-

gen Ausschreibungen technischer Maßnahmen sollen die im Steuerungs- und Redundanz-

konzept dargestellten Grundsätze in Abhängigkeit der Anlagenverfügbarkeit Berücksichti-

gung finden. Hierdurch besteht künftig auch im steuerungstechnischen Bereich von ver-

kehrswasserbaulichen Anlagen die Möglichkeit einer Standardisierung und bedarfsgerechten

Ausstattung.

Mit dem vorliegenden Konzept werden die notwendigen Steuerungsstrukturen und Redun-

danzen in Abhängigkeit von der verkehrlichen Bedeutung der Anlage festgelegt. Zu diesem

Zweck erfolgt eine Einstufung der technischen Komponenten einer Anlage in unterschiedli-

che Verfügbarkeitsanforderungen (Standard, Erhöht und Reduziert). Die Festlegung der ver-

kehrlichen Bedeutung von Anlagen ist nicht Gegenstand des Steuerungs- und Redundanz-

konzepts und kann nur im konkreten Einzelfall erfolgen.

Das Steuerungs- und Redundanzkonzept befasst sich vorrangig mit Schleusen, Wehren,

Speisungspumpwerken, Hochwassersperrtoren, Sicherheitstoren und Sperrwerken. In Teil 1

(Anlage D4) werden zunächst Leitzentralen und Schleusen behandelt. Hier wurde bereits bei

der Ist-Erfassung der FVT (Teil A, Anlage A2) ein großes Standardisierungspotenzial gese-

hen. Die anderen Anlagen werden in den Teilen 2 bis 4 behandelt (Anlage D4a, b und c).

Für die derzeit aktiven 2 Schiffshebewerke sind aufgrund ihrer Komplexität projektspezifische

Einzellösungen erforderlich. Ebenfalls gilt dies für die 23 beweglichen Brücken wegen der

technischen Vielfalt hinsichtlich Konstruktion und Antriebstechnik. Daher werden Schiffshe-

bewerke und bewegliche Brücken nicht explizit im Steuerungs- und Redundanzkonzept be-

handelt. Die Aussagen des Konzepts können aber im Einzelfall auf nicht behandelte Anlagen

sinngemäß übertragen werden.

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30

7. Beleuchtungs- und Signaltechnik

In dem Fachkonzept Beleuchtungs- und Signaltechnik an Anlagen der WSV (Anlage D5 und

Anlage D5a) werden, basierend auf der Überarbeitung der bisherigen Konzepte und Vor-

schriften, Empfehlungen für die Standardisierung der Beleuchtungs- und Signaltechnik ge-

geben. Neben der Einhaltung der Gütemerkmale wurde dabei besonderer Wert auf die Wirt-

schaftlichkeitsbetrachtung gelegt. Abschließend werden Empfehlungen für die Änderung der

Norm zur Schleusenbeleuchtung, sowie der bestehenden Vorschrift zur Auslegung von Sig-

nalanlagen genannt.

7.1. Beleuchtung

LED-Technik

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit liegt die LED-Technik knapp vor den Natriumdampfnieder-

drucklampen, wobei das Entwicklungspotenzial der LED-Technik noch nicht ausgereizt ist.

Insbesondere die Definition einer standardisierten Schnittstelle für LED-Leuchtmittel wird die

Wirtschaftlichkeit weiter verbessern. Ziel ist in Abstimmung mit dem BMVI daher die Umstel-

lung auf die zukunftsträchtigere LED-Technik.

Da Natriumdampfniederdrucklampen weiterhin verfügbar sind, wird es vorübergehend zum

Einsatz beider Techniken in der WSV kommen. Ein Mischbetrieb gelber (bei Altbestand) und

weißer Beleuchtung an einer Schleuse einschließlich Vorhäfen ist nicht zu empfehlen.

Unter der Prämisse, dass der Einsatz von weißem Licht keine Konkurrenz zu anderen Navi-

gationslichtern oder Schifffahrtszeichen darstellt, bietet die LED-Technik insbesondere mit

der Dimmung und der schnellen Schaltung gute Voraussetzungen für den Einsatz in Be-

leuchtungsanlagen. Die Umsetzung neuer Beleuchtungsszenarien ist möglich. Die hohe In-

novationsrate gestattet es, Hersteller auch für die Anforderungen der Schleusenbeleuchtung

zu interessieren. Die sich abzeichnende Standardisierung lässt Preissenkungen erwarten,

die wiederum dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit der LED-Technik steigt. Diese Progno-

se führt zu der Empfehlung, zukünftig für die Beleuchtung von WSV-Anlagen LED-Technik

einzusetzen.

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31

Indirekte Beleuchtung

Bei indirekten Beleuchtungssystemen werden Aufsatzleuchten verwendet. Mit Aufsatzleuch-

ten kann kein Lichtpunktüberhang realisiert werden und sie werfen einen Schatten zur Befes-

tigung hin. Dadurch haben indirekte Beleuchtungssysteme eine technologische Einschrän-

kung, die sie für die Schleusenbeleuchtung ungeeignet macht.

Ein Vergleich der Lichtverteilungskurven von Indirekter Beleuchtung und Ansatzleuchten

zeigt, wie grundverschieden beide Systeme sind. Durch sehr hohe Masten können die Nach-

teile der Indirekten Beleuchtung gemindert werden. Allerdings führen sehr hohe Masten so-

wohl in der Anschaffung als auch in der Instandhaltung zu entsprechend hohen Kosten.

Durch den offenen Reflektor, der allen Umwelteinflüssen direkt ausgesetzt ist, ist ein erhöh-

ter Reinigungsbedarf erforderlich. Ebenso erfordert die Größe des Reflektors aufgrund des

höheren Eigengewichtes und der Windlasten eine entsprechende Statik für Fundamente und

Maste. Eine Weiternutzung bestehender Fundamente steht nicht in Aussicht.

Keines der 17 untersuchten marktverfügbaren Systeme erfüllte die geforderten Gütemerkma-

le. Weiterhin erbrachte die Untersuchung, dass der Leistungsbedarf der Indirekten Beleuch-

tungssysteme deutlich höher liegt als bei direkt strahlenden Ansatzleuchten.

7.2. Signaltechnik

In der Signaltechnik zeigt der Vergleich zwischen Glühlampen- und LED-Technik deutliche

wirtschaftliche Vorteile für die LED-Technik aufgrund der längeren Betriebsdauer und den

dadurch reduzierten Instandhaltungskosten

Ein Vergleich der eingesetzten Leuchtmittel zeigt, dass die LED-Technik hinsichtlich der Ge-

samtkosten günstiger ist als die Glühlampentechnik. Die Betriebskosten der LED-Technik

liegen bei einem Zehntel bis einem Zwanzigstel der Glühlampentechnik. Ebenso sind die

Instandhaltungskosten aufgrund der längeren Wechselintervalle bei der LED-Technik gerin-

ger. Allerdings liegen die Investitionskosten bei LED-Retrofit-Technik höher als bei den ande-

ren Varianten. Insgesamt ist der Einsatz von LED-Technik dennoch empfehlenswert.

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32

8. Blitz- und Überspannungsschutz

Der Blitz- und Überspannungsschutz ist grundsätzlich nicht verpflichtend in Form von Geset-

zesauflagen vorgegeben. Im Rahmen der Rechtsfindung infolge eines Schadensereignisses

kann es jedoch zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Betreiber kommen, wenn die aner-

kannten Regeln der Technik an dessen Anlagen nicht beachtet wurden.

Der Bund ist für seine Gebäude und Anlagen Selbstversicherer. Es liegt damit in seinem ei-

genen Ermessen, für Gebäude und Anlagen einen geeigneten Schutzgrad gegen die Folgen

eines möglichen Blitzeinschlages (Blitzschutzklasse) festzulegen und umzusetzen.

Nach DIN EN 62305 „Blitzschutz“ gibt es vier Blitzschutzklassen, wobei der Wirkungsgrad

des Blitzschutzsystems von der Schutzklasse I zur Schutzklasse IV hin abnimmt.

Der Vorteil der möglichen Einteilung in verschiedene Blitzschutzklassen liegt u. a. darin, dass

auf das individuelle Schutzbedürfnis der baulichen Anlage hin, ein optimiertes, technisch und

wirtschaftlich ausgewogenes Blitzschutzsystem ausgewählt werden kann.

Teil 2 der DIN EN 62305 behandelt hierzu das Blitzschutz – Risiko-Management. Dessen

Anwendung ist jedoch sehr komplex und bedarf, neben der Kenntnis der Norm, einer spezi-

ellen Berechnungssoftware. Zudem müssen technische Details der zu schützenden bauli-

chen Anlage vorliegen. Ebenfalls muss ein akzeptierbares Schadensrisiko festgelegt sein.

Im Fachkonzept Blitzschutz – Risiko-Management (Anlage D6) wird das Blitzschutz – Risiko-

Management entsprechend DIN EN 62305 Teil 2 auf WSV-typische Gebäude und Anlagen

angewandt. Es wird aufgezeigt, ab welchem Schadensrisiko die Errichtung eines Blitz-

schutzsystems sinnvoll ist, und welche Parameter zu dieser Entscheidung führen.

Nach Vorgabe des BMVBS ist an Leitzentralen grundsätzlich ein äußerer Blitzschutz zu in-

stallieren. Begründet wird dies mit der hohen Bedeutung der Dienstleistung einer Leitzentrale

sowie der Personalsituation in den Ämtern, die es nicht zulässt, bei Verlust einer Leitzentrale

die Schleusen mit Personal adäquat in den erforderlichen Schichten zu besetzten. Der äuße-

re Blitzschutz sollte zumindest der Blitzschutzklasse III entsprechen. Der Blitzschutz-

Potentialausgleich ist, wie oben beschrieben, umzusetzen.

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33

Das Fachkonzept Blitz- und Überspannungsschutz an Schleusen (Anlage D6a) entstand im

Zuge der Standardisierung von Schleusen der WSV. Dargestellt sind die Ergebnisse ent-

sprechender Workshops mit Teilnehmern aus der Expertengruppe Schleusen. Das Fachkon-

zept gibt Hinweise zur normgerechten und WSV-einheitlichen Umsetzung von Erdung, Blitz-

schutz, Schutzpotentialausgleich und Überspannungsschutz für den Schleusenneubau und

Baumaßnahmen im Bestand.

9. Brandmelde-, Einbruchmelde- und Geländeüberwachungs-

anlagen

Zum Einsatz von Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA), sowie Gelän-

deüberwachungsanlagen (GÜA) u. a. mittels Videoüberwachung, wurden im Schlussbericht

Schleusenautomatisierung von 1996 keine Aussagen getroffen. In der späteren Umsetzung

bei der Fern- und Selbstbedienung von Schleusen wurden unbesetzte Schleusen teilweise

mit Meldeeinrichtungen, die auf eine Meldezentrale auflaufen (Feuerwehr, Revierzentrale,

etc). Darüber hinaus wurde der Bedarf gesehen, das Gelände oder Eingangstore aus der

Ferne einzusehen (siehe Anlage D7).

Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen

In Verbindung mit der Überarbeitung der VV-WSV 2302 sowie der Festlegung der künftigen

Aufgaben des Personals in LZ wurde deshalb vom BMVBS unter Beteiligung der Referate

B12 und Z31 geprüft, inwieweit auf dem Schleusen- und Anlagengelände solche Brandmel-

de- und Einbruchmeldeanlagen erforderlich sind. Im Ergebnis der Prüfung besteht keine

rechtliche Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Im Regelfall ist daher

an Leitzentralen und Anlagen der WSV auf Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen zu ver-

zichten. Zudem steht der hierfür notwendige Aufwand (häufig auch durch Fehlalarme initiiert)

nicht im Verhältnis zum Nutzen.

Dies gilt ausdrücklich nur für Meldeanlagen, die an eine Zentrale angebunden sind. Die Aus-

rüstung der Anlagen mit vorschriftsmäßigen Brandschutz- bzw. Einbruchschutzmaßnahmen

sowie eine entsprechende Einbindung von Meldungen in die Störungsmeldelisten ist hiervon

unberührt.

Von dieser Regelung kann aus folgenden Gründen abgewichen werden:

Es besteht eine Verpflichtung für Brandmeldeanlagen aufgrund regionaler Vorschriften.

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34

Es besteht eine entsprechende Auflage durch Dritte im Rahmen des Brandschutzkonzep-

tes.

Der Einsatz einer Einbruchmeldeanlage kann (z.B. durch aus der Vergangenheit bekann-

ten Vandalismus) wirtschaftlich nachgewiesen werden.

Sofern eine Einrichtung erforderlich ist, sind die Kommunikationswege einheitlich und stan-

dardisiert mit den zuständigen Stellen zu regeln. Grundsätzlich sollten die Meldungen direkt

an diese Stellen erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Aufwand als Zusatzaufga-

be für die Schichtleitung zu bemessen (analog Teil B Kapitel 3, Zusatzaufgabe Z3).

Geländeüberwachungsanlagen

Unter Zugrundelegung der in Teil A Kapitel 4.1. getroffenen Aussagen zur Notwendigkeit der

Geländeüberwachung durch die Schichtleitung in LZ entfallen hier weitere Vorgaben zur

Technik.

Grundsätzlich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Videoüberwa-

chung an den Anlagen der WSV i. d. R. um öffentlich zugängliche Räume handelt, die im

Sinne des § 6b BSSG zu behandeln sind.

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W26 Anlagentechnik und Schiffbau - Koblenz, 30.04.2019

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

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10. IT-Sicherheitskonzept / Betriebs- und Datensicherheit für

Fernbedienkreise und Leitzentralen

Die WSV betreibt zur Erledigung ihrer Aufgaben verschiedenste Informationstechniken in

Form von Diensten. Diese werden i. A. über das WSV-eigene Kom-Netz (Transportnetz)

übertragen. Die Informationstechnik unterteilt sich dabei in verschiedene Sparten, u.a. in die

Büro- IT (z.B. BVBS-WAN), Kommunikations- IT (z.B. Telefon), Industrielle- IT (Betriebs-

netz), etc.

Die Bedrohung, dass IT-Verfahren, IT-Systeme und deren Transportnetze über das Internet

oder durch Manipulation angegriffen werden, steigt stetig. Zur Steuerung von automatisierten

und/ oder fernbedienten Schleusen und Anlagen werden alle o.g. Sparten der Informations-

technik (IT) benötigt bzw. genutzt.

Die Anlagen der Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen und die dazu gehören-

de Infrastruktur müssen daher den hohen Sicherheitsanforderungen, die an die Verarbeitung

und die Übermittlung von Informationen innerhalb der WSV gestellt werden, Rechnung tra-

gen. Die Betriebs- und Datensicherheit hat die Aufgabe, das Gesamtsystem der Automatisie-

rung und Fernbedienung zu schützen und Schäden, die durch Vertraulichkeitsverletzungen,

Manipulationen oder auch Störungen der Verfügbarkeit entstehen können, zu verhindern.

Konkret sind dabei die drei Grundwerte der Betriebs- und Datensicherheit zu schützen:

Es ist vorgeschrieben, dass Behörden für ihre Informationsverarbeitung eigene IT-

Sicherheitskonzepte erstellen. Für die LZ einschließlich der angebundenen Anlagen

(Schleusen, Wehre, bewegliche Brücken, Sicherheitstore, etc.) fehlen bisher allgemeingülti-

ge Regelungen für die Betriebs- und Datensicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und In-

tegrität) im Sinne der Informationstechnik.

Eine Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept und ein entsprechendes Beispiel für die LZ

Bergeshövede22. finden sich in Anlage D8 und Anlage D8a.

22

siehe WS11/5222.5/0 Betriebs- und Datensicherheit für Fernbedienkreise und Leitzentralen – Pilotauftrag für das Arbeitspa-

ket 21, 14.06.2012

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

36

11. Anlagenverzeichnis

Anlage D1 entfällt (Der Leitfaden zur Maschinensicherheit ist nicht mehr Bestandteil des

Leitfadens Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV.)

Anlage D2 Erläuterungen zum Konzept sicherheitsgerichteter Halt an Schleusen und An-

lagen der WSV

Anlage D3 Fachkonzept TV-Technik

Anlage D4 Steuerungs- und Redundanzkonzept - Teil 1: Schleusen und Leitzentralen

Anlage D4a Steuerungs- und Redundanzkonzept - Teil 2: Wehre

Anlage D4b Steuerungs- und Redundanzkonzept - Teil 3: Speisungspumpwerke

Anlage D4c Steuerungs- und Redundanzkonzept - Teil 4: Hochwassersperrtore und

Sicherheitstore

Anlage D5 Fachkonzept Beleuchtungs- und Signaltechnik an Anlagen der WSV - Teil 1

Anlage D5a Fachkonzept Beleuchtungs- und Signaltechnik an Anlagen der WSV - Teil 2

Anlage D6 Fachkonzept Blitzschutz - Risiko-Management

Anlage D6a Fachkonzept Blitz- und Überspannungsschutz an Schleusen

Anlage D7 Tischvorlage zu AP 15 - Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen sowie Ob-

jektschutz

Anlage D8 Mustervorlage für ein IT-Sicherheitskonzept für Leitzentralen

Anlage D8a Beispiel IT-Sicherheitskonzept LZ Bergeshövede

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Teil E Rechtliche Aspekte

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

1

Aufsteller

Kapitel 1 Claudia Greger-Martin

Thomas Rosenstein

Kapitel 2.1 Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erhebung, Verarbeitung

und Nutzung von Daten im Rahmen der Fernbedienung

von Anlagen (AP 8), redaktionell bearbeitet durch Thomas

Rosenstein

Kapitel 2.2 Auszüge aus dem Besprechungsvermerk DSB, redaktio-

nell bearbeitet durch FVT

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

2

Inhaltsverzeichnis

1.  Verifizierung der rechtlichen Bewertung des Schlussberichts ........................................... 3 

1.1.  Rechtsprechung .......................................................................................................... 3 

1.2.  (Anstaltliche) Zulassung .............................................................................................. 5 

1.3.  Benutzungsordnung und Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2302 ................................. 6 

1.4.  Rechtliche Bewertung der Bedientypen ...................................................................... 6 

1.4.1.  Durch Schichtleitung bediente Schleusen (Bedientyp 1)...................................... 6 

1.4.2.  Nutzerbediente Schleusen (Bedientyp 2) ............................................................. 9 

1.4.3.  Wehre ................................................................................................................... 9 

1.4.4.  Sonstige Anlagen ............................................................................................... 10 

2.  Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ............................................................ 11 

2.1.  Eckpunkte für Dienstvereinbarungen ........................................................................ 11 

2.1.1.  Geltungsbereich ................................................................................................. 11 

2.1.2.  Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Audio-, Video- und

Betriebsdaten ..................................................................................................... 12 

2.1.3.  Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ............................. 13 

2.1.4.  Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ........... 14 

2.1.5.  Speicherfristen ................................................................................................... 16 

2.1.6.  konkrete Zwecke für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten an

Anlagen der WSV ............................................................................................... 18 

2.2.  Grundsätzliche Vorgaben aus Sicht des Datenschutzes an die Videoüberwachung 22 

3.  Anlagenverzeichnis zu Teil E ........................................................................................... 24 

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1. Verifizierung der rechtlichen Bewertung des Schlussbe-

richts

Im Juli 1996 wurde der Schlussbericht „Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen

an Binnenwasserstraßen“ vom BMVBS genehmigt. Auf Grundlage des Schlussberichtes

wurden bereits zahlreiche Schleusenanlagen von einem Vor-Ort-Betrieb auf eine Fernbedie-

nung umgerüstet. Dabei wurden aufgrund der noch geringen Erfahrung bei der Einrichtung

von Leitzentralen innerhalb der WSV unterschiedliche Lösungsansätze und Konzepte entwi-

ckelt. Um zukünftig eine einheitliche Vorgehensweise und Konzeptionierung der Automatisie-

rung und Fernbedienung von Anlagen in der WSV nach dem Stand der Technik sicherzustel-

len, wurde von der FVT Koblenz vorliegender Leitfaden entwickelt.

Dabei wurde eine Aktualisierung der im Rahmen des Schlussberichtes erarbeiteten, rechtli-

chen Beurteilung vorgenommen. Hierbei lässt sich feststellen, dass die rechtliche Bewertung

des Schlussberichtes in seinen Grundsätzen nach wie vor Bestand hat und somit wie folgt

beschrieben werden kann.

1.1. Rechtsprechung

Die im Schlussbericht herangezogene Rechtsprechung hat nach wie vor Gültigkeit. Es liegen

keine neueren Erkenntnisse vor.

Rechtlich sind Schleusen unselbständige (nicht rechtsfähige) Anstalten, deren Anstaltzweck

darauf beschränkt ist, Schiffe zwischen Gewässerabschnitten verschiedener Wasserspiegel-

höhe zu überführen (BverwGE 32, 299). Entstehen Benutzern der Schleusen Schäden, kön-

nen nach der Rechtsprechung Ersatzansprüche gegen den Bund aufgrund schuldhafter Ver-

letzung der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht begründet sein (BGHZ 9, 373 ff).

Rechtsgrundlage für die Haftung ist § 823 Abs. 1 BGB (BGHZ 86, 152). Die Verkehrssiche-

rungspflicht folgt aus dem Grundsatz, dass jeder, der durch Eröffnung eines Verkehrs auf

seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutz

Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 625; Geigel: Der Haftpflichtprozess 29. Auflage

§ 14 Rn 28 ff).

Im Vergleich zur Wasserstraße im Allgemeinen ist das Gefahrenpotential bei Schleusen für

die Schifffahrt wegen der in der technischen Anlage und ihrer Funktion wohnenden Risiken

einem darin von der WSV abzuwickelnden Betriebsvorgang durchaus als höher zu bezeich-

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nen. Aber auch für sonstige sich berechtigt oder unberechtigt auf dem Schleusengelände

aufhaltende Personen, wie z. B. Besucher, bestehen Gefährdungen.

Nach einer Entscheidung des BGH (BGHZ 20, 57) gehört zur Verkehrssicherungspflicht

auch die für einen sicheren Betrieb erforderliche personelle Besetzung und Bedienung; nur

das Zusammenwirken von sachlichen und personellen Elementen gewährleistet danach die

sichere Benutzung an Schleusen.

Diese Aussage des BGH kann jedoch nur für Schleusen Geltung beanspruchen, die nicht

durch zusätzliche Sicherungselemente sondern nur mit Bedienung des Schleusenpersonals

sicher benutzt werden können.

Die Bedienung von zwei Schleusenkammern durch eine Schichtleitung ist im Allgemeinen

nicht zu beanstanden (OLG Karlsruhe, Verkehrsblatt 78, 143). Das Schließen von Toren er-

fordert aber vorher stets Blickkontrollen des Torbereiches (BGH Urteil Vers. R 87, 901). Die-

se Kontrolle kann durch Einsatz von entsprechender Videoübertragung erfolgen. Bei einem

toten Winkel darf sich die Schichtleitung nicht damit begnügen, lediglich auf den Monitor zu

blicken, sondern sie muss sich auf andere Weise von der Sachlage in der Schleuse über-

zeugen (OLG Hamburg, VersR 83, 1076).

Im Übrigen liegt die Verantwortung für die Einhaltung der schifffahrtspolizeilichen Vorschrif-

ten über das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Schleusenbereich und bei der Schleusung

beim jeweiligen Schiffsführer (BGH Vers. R 63,472; OLG Karlsruhe VkBl 78,143). Dies gilt

auch für die Ein- und Ausfahrt, die Bestimmung des Liegeplatzes, das Festmachen in der

Kammer und weiter erforderlich werdende Maßnahmen während des Schleusungsvorgangs

(OLG Karlsruhe Verkehrsblatt 1978, 143). Ferner obliegt dem Schiffsführer die Prüfung, ob

sein Schiff noch genügend Platz findet und mitgeschleust werden kann. Eine Verkehrssiche-

rungspflicht der Schichtleitung, nur eine dem vorhandenen Platz entsprechende Anzahl

Fahrzeuge einfahren zu lassen, wird verneint (BGH VersR 1965, 512). Auch besteht keine

Überwachungspflicht dahingehend, dass ein Schiff innerhalb der gelben Markierungslinien

liegt (OLG Karlsruhe a.a.O.). Andererseits darf allerdings die Besatzung eines Schiffes da-

rauf vertrauen, dass das Schleusentor erst dann in Bewegung gesetzt wird, wenn ein Schiff

innerhalb der Markierungslinien liegt (Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort Urteil vom 16.

September 1977, Az.: 5 C 120/76 BSch).

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Nur im Falle einer Gefahrenlage, insbesondere als Folge eigener Anordnungen oder bei

wahrgenommenen Fehlern und Mängeln, besteht die Pflicht einzuschreiten (OLG Karlsruhe

a.a.O.). Nach Belegung der Schleusenkammer hat die Schichtleitung zu prüfen, ob eine

Schleusung der darin liegenden Schiffe ohne Gefahr stattfinden kann (OLG Nürnberg VkBl.

1977, 83). Im Übrigen hat der BGH im Urteil vom 1. April 1965 (Az.: II ZR 140/63) die grund-

sätzliche Feststellung getroffen, dass es eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht

oder der Pflicht zur Regelung des Verkehrs bedeuten würde, wollte man eine solche Pflicht

schon immer dann annehmen, wenn mit nautischen Fehlern der Schiffsbesatzung zu rech-

nen ist.

In verschiedenen Zentralen sind permanent mehr Schleusenkammern aufgeschaltet, als pa-

rallel von einem Arbeitsplatz aus bedient werden können. Dies ist zwar dann aus juristischer

Sicht unbedenklich, wenn und solange sichergestellt ist, dass die Aufschaltung der Schleu-

senkammer zu keiner zusätzlichen Verpflichtung für die Schichtleitung führt (also zur Zeit ein

Betrieb an diesen Schleusenkammern ausgeschlossen wird) und die Verkehrsicherungs-

pflicht im Sinne der Objektüberwachung durch Beschilderung und bauliche Maßnahmen ein-

gehalten sind (Erlass EW 25/52.03.08-01/20 WSD-M 05).

Es ist keine Rechtssprechung bekannt, nach der die Tatsache, dass eine Anlage videoüber-

wacht ist mit einer Reduzierung der Eigenverantwortlichkeit des unbefugt Handelnden ein-

hergeht. Da jedoch mögliche außergewöhnliche Ereignisse nicht ausgeschlossen werden

können, die die Schichtleitung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen, ist es dennoch

anzuraten, durch geeignete technische Maßnahmen ein Abschalten der Videobilder (ggf.

durch die Schichtleitung) zu ermöglichen.

1.2. (Anstaltliche) Zulassung

Im Gegensatz zu den Bundeswasserstraßen im Allgemeinen, bei denen das Befahren mit

Wasserfahrzeugen nach § 5 S. 1 WaStrG jedermann offen steht (Friesecke, § 5 Rdn. 1, 2),

bedarf die anstaltliche Nutzung von Schleusen und Schiffshebewerken einer besonderen

Zulassung (Friesecke, Einl. Rdn. 18), welche in der Regel stillschweigend oder durch die

verkehrsregelnden Zeichen der Schichtleitung erfolgt.

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1.3. Benutzungsordnung und Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2302

Die Reglementierung der Benutzung (Benutzungsordnung) erfolgt durch Vorschriften des

Strompolizei- und des Schifffahrtspolizeirechts. Die novellierte Verwaltungsvorschrift VV-

WSV 2302 wurde im Rahmen des Leitfadens erarbeitet und bildet daher die Grundlage für

den Schleusenbetrieb.

1.4. Rechtliche Bewertung der Bedientypen

1.4.1. Durch Schichtleitung bediente Schleusen (Bedientyp 1)

Ob die Schichtleitung eine Schleuse Vor-Ort oder von einer Leitzentrale aus bedient, ist, so-

weit die Überwachung aller Gefahrenbereiche der Schleusenanlagen in dem von der Recht-

sprechung und Verwaltungsvorschriften geforderten Umfang gewährleistet, irrelevant. Der

Unterschied für die Schichtleitung (unabhängig der Anzahl der Schleusenkammern) besteht

im Wesentlichen darin, dass die Bedienung der Schleuse vor Ort durch eine direkte Einsicht

in die Schleusenkammer möglich ist, wobei auch hier der Gesamtüberblick der Schleusen-

kammer ggf. durch zusätzliche Videomonitore gewährleistet wird, oder tlw. auch die Bedie-

nung der Kammer vollständig über Videomonitore erfolgt.

Bei einer von einer Leitzentrale aus fernbedienten Schleuse - bei der die Schichtleitung kei-

nen unmittelbaren Einblick in die Schleusenkammer hat - setzt das voraus, dass die Schicht-

leitung die entsprechenden Informationen bei einer laufenden Schleusung, die sie für den

Schleusungsvorgang benötigt, jederzeit optisch an Monitoren und akustisch durch Schleu-

senfunk einholen kann, um sich davon zu überzeugen, dass keine Gefahr für Menschen, für

die Anlage oder die sich in der Schleusenkammer befindlichen Fahrzeuge droht. Das erfor-

dert eine jederzeitige Verfügbarkeit aktueller Monitorbilder beim Schleusen aus der betref-

fenden Schleuse sowie die ständige Möglichkeit, den nautischen Informationsfunk für die

bedienten Schleusen zu empfangen und zu betätigen. Dies wird durch das im Leitfaden vor-

gesehene Bedienkonzept gewährleistet. Eine unterschiedliche Beeinträchtigung kann sich

durch die Sichtverhältnisse (z. B. Nebel) ergeben. Entsprechende Handlungsanweisungen

sind in der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2302 enthalten.

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Anzahl der zu bedienenden Schleusen und Art der Bedienung

Die Festlegung der Anzahl der zu bedienenden Schleusen und Art der Bedienung von einer

Schichtleitung im Rahmen der Fernbedienung muss sich im Wesentlichen an der Verantwor-

tung der Schichtleitung und dem aus der Rechtsprechung ergebenden Grundsätzen orientie-

ren.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die WSV verpflichtet, eine für den sicheren Betrieb

erforderliche personelle Besetzung und Bedienung zu gewährleisten. Die einzelnen Schleu-

sungsvorgänge dürfen erst eingeleitet werden, wenn sich die Schichtleitung davon überzeugt

hat, dass dies ohne Gefahr für die Anlagen und die Fahrzeuge möglich ist. Während der

Schleusung muss die Schichtleitung handlungsbereit sein. Im Falle einer erkennbaren Ge-

fahrenlage (z.B. Notsignal) muss sie sofort reagieren können und die erforderlichen Anord-

nungen geben und /oder notwendigen Handlungen vornehmen. Folglich ist sicherzustellen,

dass die Schichtleitung, sobald eine Gefahrenlage erkannt wird, sofort eingreifen kann, in-

dem er über die angebrachten Lautsprecheranlagen Weisungen an Nutzer erteilt und/oder

erforderlichenfalls den Not-Halt-oder Schleusen-Halt Schalter betätigt und/oder den Wasser-

stand in der Schleuse ändert. Unverändert zur rechtlichen Beurteilung des Schlussberichtes

bedeutet dies keine Verpflichtung für die Schichtleitung, das Verhalten der Schiffsbesatzung

ständig zu überwachen.

Bei Einhaltung dieser Rahmenbedingungen ist die Anzahl der Prozesse (z.B. Schleusen)

und die Art der Bedienung keine juristische, sondern eine arbeitswissenschaftliche Fragestel-

lung, die durch das Gutachten der RWTH Aachen und der FKIE geklärt wurde. Danach sind

aus arbeitswissenschaftlicher und kognitionspsychologischer Sicht zwei Schleusungen paral-

lel mit zeitversetzten kritischen Handlungen als Limit zu sehen.

„Ein Schleusungsvorgang beinhaltet von der Anmeldung des Schiffes in der Leitzentrale /

Betriebsstelle bis hin zur Ausfahrt des Schiffes aus der Schleuse eine konstante Bereitschaft

der Schichtleitung, jedoch keine konstanten Handlungen/Tätigkeiten. Dadurch ist die zeitlich

versetzte Durchführung von zwei Schleusungsprozessen (situationsabhängig und nach Er-

messen der Schichtleitung) möglich und wird in der täglichen Praxis angewandt und stellt

einen sicherheitskonformen Standard dar. Eine Erweiterung der Zuständigkeit einer Schicht-

leitung über die Bedienung von zwei Schleusen mit parallel zeitversetzten kritischen Hand-

lungen hinaus, ist vor dem Hintergrund der hohen Sicherheitsrelevanz von Schiffsschleusun-

gen kritisch zu betrachten.“

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„Auf Basis von Studien herrscht die allgemeine Annahme, dass das menschliche Verarbei-

tungssystem begrenzt ist und Aufmerksamkeit selektiv ist, d.h. sie kann nicht beliebig aufge-

teilt werden. So gibt es Befunde aus der Forschung, welche nahelegen, dass es bei der zeit-

lich überlappenden Überarbeitung von Aufgaben im Vergleich zur Bearbeitung nur einer ein-

zelnen Aufgabe zumeist zu einer Leistungsverschlechterung (Zunahme der Fehlerquote und

höhere Reaktionszeiten) kommt (Broadbent, 1958; Pashler, 1994). In der Literatur wird die

sogenannte „Doppelaufgaben-Interferenz“ traditionell als Hinweis für die Kapazitätsbe-

schränkung des Informationsverarbeitungssystems interpretiert (Koch, 2008). Um eine derar-

tige Leistungsverschlechterung und eine damit einhergehende Erhöhung des Sicherheitsrisi-

kos für die Schifffahrt zu vermeiden, ist von einer Anhebung der Anzahl zeitlich versetzter

Schleusungsprozesse für die Schichtleitung abzuraten. Dies muss auch bei der zusätzlichen

Durchführung von Zusatzaufgaben berücksichtigt werden.“

Die Aussagen des Gutachtens sind für die WSV bindend.

Zudem darf die Schichtleitung nicht gleichzeitig mehrere Handlungen ausführen, die gefahr-

geneigte Prozesse einleiten. Insoweit darf es keine gleichzeitigen Handlungen mit Gefähr-

dungspotential, sondern allenfalls nacheinander durchgeführte Handlungen der Schichtlei-

tung geben, bei denen die gefahrgeneigten Prozessabläufe versetzt zueinander ablaufen.

Darüber hinaus sind betriebliche Regeln zum Verhalten bei konkurrierenden Zusatzaufgaben

entsprechend den Ergebnissen unter dem Abschnitt Zusatzaufgaben des Leitfadens anzu-

wenden.

Zu den gefahrgeneigten Vorgängen gehören im Wesentlichen das Setzen von Signalen,

Schließen und Öffnen der Tore und der Beginn des eigentlichen Schleusens.

Technische Unterstützung

Die Gefahr von Fehlbedienungen, z. B. zu frühes Betätigen der Tore, wird zum einen

dadurch minimiert, dass der mit der Bedienungseinrichtung angestoßene Vorgang nicht so-

fort ausgeführt wird, sondern die Aktivierung des Vorgangs erst durch eine zusätzliche Be-

stätigung, ob der Befehl ausgeführt werden soll, erfolgt. Zum anderen wird durch technische

Einrichtungen sichergestellt, dass zwischen dem Einschalten des Sperrsignals, welches das

zu erwartende Schließen der Tore ankündigt, und dem tatsächlichen Beginn des Schließens,

eine ausreichend bemessene Wartezeit eingehalten wird, in der Schiffe, die das Sperrsignal

vor dem Einschalten gerade noch passiert haben, noch sicher in die Kammer einfahren kön-

nen (Räumzeit).

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Die Gefahr von größeren Schäden durch routinebedingte Fehlhandlungen der Schichtleitung

in der Form eines Augenblickversagens (einmaliger falscher Knopfdruck) wird mit den vor-

genannten Einrichtungen weitgehend ausgeschlossen.

1.4.2. Nutzerbediente Schleusen (Bedientyp 2)

Soweit Schleusen als durch Nutzer bediente Anlagen betrieben und entsprechend gekenn-

zeichnet werden, besteht für die WSV grundsätzlich keine verkehrliche Überwachungspflicht.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung liegt beim Verkehrsteilnehmer. Aller-

dings verbleibt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bei der

WSV. Daher muss sichergestellt sein, dass ein Betreiben der Schleuse durch den Nutzer nur

möglich ist, wenn sich die Anlage in einem betriebssicheren Zustand befindet.

Eine zusätzliche Überwachung der Anlage kann daher nur zweckgebunden zur Erfüllung der

Aufgaben der VV-WSV 2302, insbesondere als Servicestelle zur Steigerung der Verkehrsef-

fizienz oder als Meldestelle in Notfallsituationen erfolgen (i.d.R. Kommunikation über Notruf-

säulen, Laut- und/oder Gegensprechanlagen). Es sind daher bei der „Bedienung durch den

Nutzer“ nicht dieselben Ansprüche an die Videoüberwachung wie bei der sich aus der

„Fremdbedienung“ der Schleuse durch die Schichtleitung ergebenden verkehrlichen Über-

wachungspflicht zu stellen. Insbesondere ist eine Überwachung des Schleusungsvorgangs

nicht erforderlich. Die technische Einrichtung muss dem erforderlichen Zweck gerecht wer-

den.

Die Bedienungseinrichtungen sind so angeordnet, dass die Nutzer sie leicht und ungefährdet

bedienen können. Es werden klare und unmissverständliche Bedienungsanweisungen auf

Schildern angebracht, die auch der unerfahrenen Freizeitschifffahrt eine Nutzung der

Schleuse ohne Gefährdung ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Richtlinien für die Gestal-

tung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen verwiesen.

1.4.3. Wehre

Sofern der Betrieb der Wehranlagen durch die WSV erfolgt, obliegt dieser auch die gesamte

Verantwortung. Die Übertragung der Verantwortung an einen Kraftwerksbetreiber entbindet

die WSV jedoch nicht von ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 8 Abs.1 WastrG) einen ordnungs-

gemäßen Zustand für den Wasserabfluss bzw. die Erhaltung der Schiffbarkeit zu gewährleis-

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ten. Da der Kraftwerksbetreiber vertraglich dauerhaft zur Überwachung der Pegel verpflichtet

ist, reicht es aus die Kontrolle darauf zu beschränken bei Erreichen der Stautoleranzgrenz-

werte, die durch optische und/oder akustische Signale angezeigt werden, situationsbedingt

angemessen zu handeln.

1.4.4. Sonstige Anlagen

Die rechtliche Beurteilung kann auf andere Anlagen ohne Weiteres übertragen werden. Hier-

bei ist bezüglich des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Anlage zu un-

terscheiden, ob Dritte betroffen sind (z. B. Hubbrücken, Sicherheitstore) oder nicht.

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2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Bei Betrieb und Unterhaltung von Anlagen der WSV werden regelmäßig Audio-, Video- und

Betriebsdaten erhoben, genutzt und verarbeitet. Im Sinne der Vorschriften des Bundesda-

tenschutzgesetzes (BDSG) wird dabei die Erhebung als Beschaffen von Daten verstanden,

unter Verarbeitung fällt das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen von Da-

ten und als Nutzung jede Verwendung von Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung

handelt.

2.1. Eckpunkte für Dienstvereinbarungen

Zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Ausschluss von Verhaltens- und

Leistungskontrollen der Beschäftigten sind dabei mindestens folgende Eckpunkte konkret in

Dienstvereinbarungen festzulegen:

Geltungsbereich

Rollen- und Berechtigungskonzept für den Datenzugang

Auswertung von Daten und die Erstellung von Berichten

Weitergabeverbot von Daten an Dritte

Löschfristen für gespeicherte Daten (grundsätzlich und bei besonderen Vorkommnissen)

Schnittstellen zur Datenübergabe

Zur Gewährleistung einheitlicher Standards sollten folgende Rahmenbedingungen den

Dienstvereinbarungen zu Grunde gelegt werden.

2.1.1. Geltungsbereich

Audiodaten fallen an den nachfolgend aufgeführten Kommunikationseinrichtungen an:

Nautischer Informationsfunk bzw. Schleusenfunk

Lautsprecheranlagen

Wechselsprechanlagen

Kom-Netz (WF)

Öffentliches Netz (Telekommunikationsnetz)

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Videodaten können bei der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen anfallen,

bei:

dem Betrieb von Anlagen,

der Zutrittskontrolle (Ausübung des Hausrechts),

Sonderfällen wie z.B. Verkehrsregelung im Falle von Baustellen und Engstellen, Ver-

kehrszählung, Webcams u. ä.

Betriebsdaten sind die Summe aller bei der Durchführung bzw. beim Ablauf eines techni-

schen Vorganges anfallenden und erzeugten organisatorischen und technischen Daten. Sie

fallen u. a. an in Form von:

Betriebstagebüchern,

Verkehrstagebüchern,

Log-Dateien (werden automatisiert und abhängig vom jeweiligen System, bspw. PC, er-

zeugt, dauerhaft oder temporär vom System gespeichert und zur technischen Fehlerrück-

verfolgung bzw. Ursachenforschung genutzt. Auf die Art sowie die Dauer der Speicherung

hat der Nutzer in der Regel keinen Einfluss),

Login- Daten (sind erforderlich um sicherzustellen, dass nur ein befugter Nutzerkreis Zu-

griff auf ein System hat),

manuellen Eingaben durch Beschäftigte,

binären und analogen Ein- und Ausgängen zur Steuerung der Anlagen und Erfassung der

Anlagenzustände,

Störungsmeldungen,

Telefonanlagendaten (nicht Audio- und Verbindungsdaten) zur Darstellung und Protokol-

lierung des Anlagenzustandes.

2.1.2. Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Audio-, Vi-

deo- und Betriebsdaten

Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die in Kapitel 2.1.3 genannten Zwecke ge-

nutzt werden. Dabei sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen

(Rechte- und Rollenkonzept) festzulegen, um eine unzulässige Nutzung soweit wie möglich

auszuschließen.

Es ist nicht zulässig, mit den erhobenen Daten, eine Überwachung der Beschäftigten im Sin-

ne einer Verhaltens- und Leistungskontrolle durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Vide-

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obeobachtung nicht zulässig innerhalb von Räumen in Dienstgebäuden sowie zur Beobach-

tung und Aufzeichnung von privaten Lebensbereichen.

Ein Eingriff in die schutzwürdigen Interessen Dritter ist soweit wie möglich auszuschließen.

Hierzu sind die erforderlichen technischen Maßnahmen zu treffen (z.B. eingeschränkter

Schwenkbereich, Einschränkung der Zoom-Funktion u. ä.).

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit

dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus gelten die Vor-

schriften des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes.

Im Übrigen finden bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener

Daten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechende Anwendung.

2.1.3. Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Audio-, Video- und Betriebsdaten beim Betrieb

und Unterhaltung von Anlagen der WSV dient ausschließlich der gesetzlichen Aufgabenerfül-

lung der WSV (u. a. WaStrG), insbesondere nachfolgenden Zwecken:

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschließlich der Gefahrenabwehr

Sicherer Betrieb von Anlagen

Verkehrssicherungspflicht

Ausübung des Hausrechts (Zutrittskontrolle)

Arbeitssicherheit

Gewährleistung der Rettungskette (z.B. Dokumentation über getroffene Veranlassungen,

Gefahrgut)

Funkdisziplin der Schifffahrt

Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forderun-

gen

Steuerung der Anlagen und Erfassung der Anlagenzustände

Prozessoptimierung der Betriebsabläufe von Anlagen, Schleusenmanagement

technische Vorkehrung zur Anmeldung für den befugten Anlagenbetrieb

Identifizierung der Funkstellen bzw. der TK/Kom-Anlagen

Planungsgrundlagen für die Organisation der Leitzentrale

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Fernwartung (Störungsbeseitigung)

Telemetrie (Übertragung von Messwerten)

In Kapitel 2.1.6 ist definiert, zu welchem der aufgeführten Zwecke eine Erhebung, Verarbei-

tung und/oder Nutzung von Daten zulässig ist.

2.1.4. Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Da-

ten

Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ist ein einheitliches Rechte- und

Rollenkonzept im Sinne des IT-Sicherheitskonzeptes aufzustellen und abzustimmen. Auf

dieser Grundlage haben die Leiter der zuständigen Dienststellen sicherzustellen, dass die

erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um die

Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Erhebung, Verarbeitung und

Nutzung von Daten zu gewährleisten1. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:

Die Erhebung und Speicherung von Audio-, Video- und Betriebsdaten erfolgt soweit mög-

lich automatisiert mit Zeitstempel.

Zutritts- und Zugangskontrolle sind gemäß IT-Sicherheitskonzept festzulegen und bei Be-

darf an den Stand der Sicherheitskonzepte anzupassen.

Der Zugriff auf die Daten darf nur im Rahmen der individuellen Berechtigungen erfolgen

(Zugriffskontrolle). Dabei sind besonders zu beachten:

Zugriffsberechtigung im Unterhaltungsfall

Zugriffsberechtigung für Auswertungen von Daten und die Erstellung von Berich-

ten

Zugriffsberechtigung zu Beweiszwecken im Schadensfall

Unterrichtung der Interessenvertretungen im Schadensfall

Unterrichtung der Betroffenen im Schadensfall

Kopieren der Daten vom Speichermedium bzw. Entnahme des Speichermediums

nur durch bestellte und im Datenschutz eingewiesene und verpflichtete Mitarbei-

ter

Protokollierung des Zugriffs (Betriebstagebuch bzw. Betriebsdatenspeicher)

1 Siehe hierzu § 9 BDSG (samt Anlage)

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Bei der Weitergabe der Daten (Datenübermittlung) ist zu beachten:

Eine Weitergabekontrolle erfolgt durch Übergabe des Datenträgers von Hand zu

Hand auf direktem Weg (Laufzettel-Protokoll) oder - sofern dies nicht möglich ist -

elektronisch mittels entsprechend gesicherter Übertragungswege (z.B. BSCW-

Server2) sowie entsprechender Protokollierung.

Eine Weitergabe an andere öffentliche Stellen oder Dritte erfolgt nur, soweit dies

zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist oder der Dritte ein berech-

tigtes Interesse an den Daten glaubhaft dargelegt hat (§§ 15, 16 BDSG).

Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte ist unzulässig.

Grundsätzlich dürfen Wartung, Konfiguration und Unterhaltung nur durch bestellte Mitar-

beiter bzw. durch beauftragte Dritte, die dem Datenschutz3 verpflichtet wurden, erfolgen.

Spezielle Anforderungen bei Audiodaten

Die Übertragung von Audiodaten unterliegt dem Fernmeldegeheimnis, so dass Wartung,

Konfiguration und Unterhaltung grundsätzlich nur durch bestellte Mitarbeiter bzw. durch

beauftragte Dritte, die dem Fernmeldegeheimnis verpflichtet wurden, erfolgen darf.

Die Zugangskontrolle erfolgt zusätzlich durch Verplombung des Speichermediums (z.B.

SD-Karte) bzw. des Erfassungsgerätes.

Eine Nutzung der Audiodaten mit Software erfolgt nur durch gemäß Rollenkonzept be-

stellte Beschäftigte auf einer festgelegten Anzahl von zugangsgesicherten PCs.

Spezielle Anforderungen bei Videodaten

Die Speicherung von Videodaten ist grundsätzlich nicht vorzusehen. Das Erfordernis einer

Speicherung von Videodaten muss einer Einzelfallbetrachtung begründet standhalten

(vgl. Anlage Anlage E2). Dabei muss eine Interessenabwägung zwischen den Interessen

der Verwaltung und den schutzwürdigen Interessen Dritter stattfinden. Sofern eine Spei-

cherung vorgesehen wird, muss diese den gültigen Ansprüchen des BSI genügen.

Die Zugangskontrolle erfolgt zusätzlich durch Verplombung des Speichermediums bzw.

des Erfassungsgerätes.

Eine Nutzung der Videodaten mit Software erfolgt nur durch gemäß Rollenkonzept be-

stellte Beschäftigte auf einer festgelegten Anzahl von zugangsgesicherten PCs.

2 Siehe Fachkonzept für die Nutzung und den Betrieb des BSCW-Systems der BVBS 3 Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG Tarifbeschäftigte und Geheimhaltungspflicht der Bundesbeamten

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Spezielle Anforderungen bei technischen Betriebsdaten4

Im Rechte- und Rollenkonzept müssen Vertretungsregeln getroffen werden, damit im Fall

von Betriebsstörungen sowie zur Fehlersuche jederzeit eine zeitgerechte Weitergabe der

Daten an andere WSV-Dienststellen bzw. Dritte zur Unterstützung bei der Fehlersuche

möglich ist.

2.1.5. Speicherfristen

Die Speicherfristen gelten für alle automatisiert erfassten Audio-, Video- und Betriebsdaten.

Grundsätzlich sind die Daten automatisiert maximal 168 Stunden nach der Erhebung zu lö-

schen (Überlaufspeicher).5

Im Rahmen der Unterhaltung dürfen Betriebsdaten im erforderlichen Umfang zur Fehlersu-

che extern (außerhalb des Betriebsdatenspeichers) anonymisiert gespeichert und genutzt

werden. Sie sind spätestens ein Jahr nach der Erhebung zu löschen.

Sofern die Daten für weitergehende Zwecke (z.B. bei Ermittlungen, für Statistik oder RIS-

Dienste) zur Verfügung stehen sollen, ist eine Übergabe der Daten im Zeitraum der oben

genannten Frist gemäß dem Rechte- und Rollenkonzept zu veranlassen. Nach der Übergabe

gelten die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Zweckes.

Für alle in Papierform geführten Daten wie Betriebstagebücher und Akteninhalte gelten, so-

weit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, die Regelungen der Schriftgutverwaltung6.

Sofern bei Betriebsdaten aufgrund übergeordneter Regelungen andere Speicher- bzw.

Löschfristen vorgeschrieben sind, sind diese zu Grunde zu legen (z.B. Telefonverbindungs-

daten im Sinne der Richtlinie Telekommunikation-Bund7, NIF-Kennungen (ATIS) der Funk-

stellen am Binnenschifffahrtsfunk8).

4 Technische Betriebsdaten sind alle analogen und / oder digitalen Ist-Werte, die aus einem technischen Prozess mittels Senso-

ren gewonnen werden. Sie repräsentieren den aktuellen Zustand des Prozesses in der Leittechnik / im Leitsystem. 5 Bei Betriebsdaten, die automatisch durch das jeweilige System generiert werden (z.B. Log-Dateien) besteht u. U. keine Mög-

lichkeit der Einflussnahme auf Speicherdauer und Löschung. 6 Siehe Erlass vom 17.07.2001 – Z20/2211.4/6. 7 Telekommunikation-Bund Z C1-P1563-5/04. 8 Erforderlich, um die jeweilige Schiffsfunkstelle und dadurch das jeweilige Schiff zu identifizieren. Das Senden dieser Kennung

kann nicht verhindert werden

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Werden Daten im Zuge von rechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Verwaltungsverfahren

benötigt, sind sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des jeweiligen Verfahrens aufzubewah-

ren.

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2.1.6. konkrete Zwecke für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

Daten an Anlagen der WSV

Zweck gem. 5 Abs. 1

nichtöffentliches Netz

öffentliches Netz NIF

Laut- und Wechsel-

sprechanlagen

Kom-Netz (WF)

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Gefahrenabwehr

+ + + + - + + - + + - +

sicherer Betrieb von Anlagen + + + + - + + - + + - +

Verkehrssicherungspflicht + + + + - + + - + + - +

Hausrecht (Zutrittskontrolle) + + + + - + - - - + - +

Arbeitssicherheit + + + + - + + - + + - +

Rettungskette + + + + - + + - + + - +

Funkdisziplin + + + - - - - - - - -9 - Feststellung von Ordnungswid-rigkeiten und Straftaten

+ + + + - + + - + + - +

Geltendmachung von Scha-densersatzansprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forde-rungen

+ + + + - + + - + + - +

Steuerung der Anlage, Erfas-sung der Anlagenzustände

- - - + - + + - + +10 (+)10 +10

Prozessoptimierung der Be-triebsabläufe, Schleusenma-nagement

+ - + + - + + - + + - +

Technische Vorkehrung zur Anmeldung für den befugten Anlagenbetrieb

- - - - - - - - - - - -

Identifizierung der Funkstelle bzw. der TK/Kom-Anlage

+ + + - - - + - + + - +

Planungsgrundlagen für Orga-nisation der Leitzentrale

- - - - - - - - - - - -

Fernwartung11 + - + + - + + - + + - +

Telemetrie - - - - - - - - - - - - + erforderlich - nicht erforderlich / nicht zutreffend

Tabelle 1: Zwecke für die Erhebung von Audiodaten

9 keine gesetzliche Grundlage, entgegenstehende Rechte Dritter 10 Das öffentliche Netz wird in diesem Fall zur Übertragung der Betriebsdaten an Nebenwasserstraßen und nicht als Sprach-

möglichkeit angesehen (bspw. Vorrang für Fahrgastschifffahrt an der Fulda etc.). 11 Gilt nur für Testgespräche und nicht für die Erfassung des NIF im Rahmen des Betriebs

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Zweck gem. 5 Abs. 1

öffentlicher / verkehrlicher

Bereich12

nicht-öffentlicher Bereich13

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Gefahrenabwehr

+ (+)14 + + (+)14 +

sicherer Betrieb von Anlagen + (+)14 + + (+)14 +

Verkehrssicherungspflicht + (+)14 + + (+)14 +

Hausrecht (Zutrittskontrolle) + (+)14 + + (+)14 +

Arbeitssicherheit - - - - - -

Rettungskette - - - - - -

Funkdisziplin - - - - - - Feststellung von Ordnungswid-rigkeiten und Straftaten

+ (+)14 + + (+)14 +

Geltendmachung von Scha-densersatzansprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forde-rungen

+ (+)14 + + (+)14 +

Steuerung der Anlage, Erfas-sung der Anlagenzustände

+ (+)14 + + (+)14 +

Prozessoptimierung der Be-triebsabläufe, Schleusenma-nagement

+ (+)14 + + (+)14 +

Technische Vorkehrung zur Anmeldung für den befugten Anlagenbetrieb

+ (+)14 + + (+)14 +

Identifizierung der Funkstelle bzw. der TK/Kom-Anlage

- - - - - -

Planungsgrundlagen für Orga-nisation der Leitzentrale

- - - - - -

Fernwartung + - + + - +

Telemetrie - - - - - - + erforderlich - nicht erforderlich / nicht zutreffend

Tabelle 2: Zwecke für die Erhebung von Videodaten

12 öffentlich zugängliche Räume / Flächen 13 Räume / Flächen, die nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen (ausgenommen $4 (6)) 14 Die Erfordernis einer Videoaufzeichnung muss für den Einzelfall betrachtet und begründet werden.

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Zweck gem. 5 Abs. 1

Betriebs-

tagebuch

Verkehrs-

tagebuch

technische Betriebsdaten

Log-Dateien Login-Dateien

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Gefahrenabwehr

+ + + + - + + - + + - +

sicherer Betrieb von Anlagen + + + + + + + + + + + +

Verkehrssicherungspflicht + + + + + + - - - + + +

Hausrecht (Zutrittskontrolle) + + + - - - - - - - - -

Arbeitssicherheit + + + + + + - - - + + +

Rettungskette + + + + + + - - - - - -

Funkdisziplin - - - - - - - - - - - - Feststellung von Ordnungswid-rigkeiten und Straftaten

+ + + + + + - - - + + +

Geltendmachung von Scha-densersatzansprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forde-rungen

+ + + + + + - - - + + +

Steuerung der Anlage, Erfas-sung der Anlagenzustände

+ + + - - - + + + + + +

Prozessoptimierung der Be-triebsabläufe, Schleusenma-nagement

- - - + + + - - - - - -

Technische Vorkehrung zur Anmeldung für den befugten Anlagenbetrieb

+ + + - - - - - - + + +

Identifizierung der Funkstelle bzw. der TK/Kom-Anlage

- - - - - - - - - - - -

Planungsgrundlagen für Orga-nisation der Leitzentrale

+ + + + + + - - - - - -

Fernwartung15 - - - - - - + + + + + +

Telemetrie - - - - - - - - - - - - + erforderlich - nicht erforderlich / nicht zutreffend

Tabelle 3: Zwecke für die Erhebung von Betriebsdaten (Teil 1)

15 Gilt nur für Testgespräche und nicht für die Erfassung des NIF im Rahmen des Betriebs

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Zweck gem. 5 Abs. 1

technische Betriebsdaten

Bedienhand-lungen durch Beschäftigte

Ein- und Ausgänge

Störungs-meldungen

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Erh

ebun

g

Ver

arbe

itung

Nut

zung

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Gefahrenabwehr

+ - + + - + + - +

sicherer Betrieb von Anlagen + + + + + + + + +

Verkehrssicherungspflicht + + + + + + + + +

Hausrecht (Zutrittskontrolle) + + + - - - - - -

Arbeitssicherheit + + + + + + + + +

Rettungskette - - - - - - - - -

Funkdisziplin - - - - - - - - - Feststellung von Ordnungswid-rigkeiten und Straftaten

+ + + + + + - - -

Geltendmachung von Scha-densersatzansprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forde-rungen

+ + + + + + + + +

Steuerung der Anlage, Erfas-sung der Anlagenzustände

+ + + + + + + + +

Prozessoptimierung der Be-triebsabläufe, Schleusenma-nagement

+ + + + + + - - -

Technische Vorkehrung zur Anmeldung für den befugten Anlagenbetrieb

+ + + - - - + + +

Identifizierung der Funkstelle bzw. der TK/Kom-Anlage

- - - - - - - - -

Planungsgrundlagen für Orga-nisation der Leitzentrale

- - - - - - + + +

Fernwartung16 + + + + + + + + +

Telemetrie - - - + + + + + + + erforderlich - nicht erforderlich / nicht zutreffend

Tabelle 4: Zwecke für die Erhebung von Betriebsdaten (Teil 2)

16 Gilt nur für Testgespräche und nicht für die Erfassung des NIF im Rahmen des Betriebs

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

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2.2. Grundsätzliche Vorgaben aus Sicht des Datenschutzes an die

Videoüberwachung

Insbesondere für die Videoüberwachung ergeben sich aus dem BDGS erhöhte Anforderun-

gen an den Datenschutz. So gilt z. B. bereits die reine Beobachtung über Videokameras (im

Gegensatz zur direkten Sicht der Schichtleitung vor Ort) als Erhebung von Daten und unter-

liegt somit dem Datenschutz. Die im BDGS gestellten Forderungen zur Erhebung, Verarbei-

tung und Nutzung von Videodaten haben z. T. einen erheblichen Einfluss auf die technische

Ausführung von TV-Anlagen. Um hier Klarheit zu schaffen, erfolgte im Vorfeld der Bearbei-

tung des Leitfadens eine Besprechung mit dem Datenschutzbeauftragten (siehe Anlage E1),

deren wesentlichen Punkte im Folgenden dargestellt werden.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Anlagen der WSV in der Regel um öffentlich zu-

gängliche Räume. Dies gilt auch für die, u. U. eingezäunten Schleusengelände insoweit sie

für die Schifffahrt zugänglich sind. Im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 6 b BDSG ist es

somit grundsätzlich nicht relevant, ob WSV-eigenes Gelände, sofern die der allgemeinen

Schifffahrt zugänglich sind (anders jedoch bei ABz, Bauhöfen o.ä.), oder andere öffentliche

Bereiche beobachtet werden.

Die generellen Zwecke für eine Videobeobachtung an Anlagen der WSV (vgl. auch § 6 b

BDSG) wurden in Kapitel 2.1.6 festgelegt und die, für den Betrieb von Anlagen notwendigen

Einsichtbereiche in Teil D Kapitel 4 beschrieben. Werden durch betriebliche, bauliche oder

geografische Besonderheiten weitere Kameras über die nach vorstehenden Kriterien formu-

lierten allgemeinen Anforderungen hinaus notwendig, so ist deren Verwendungszweck im

Einzelfall durch den entsprechenden Betreiber der Anlage zu begründen.

Der Einblick in Schleusenvorhäfen mit dem Zweck eines ordnungsgemäßen Betriebsablau-

fes ist aus Sicht des DSB auch insoweit nicht kritisch, als dabei auch sonstige öffentlich zu-

gängliche Räume außerhalb von WSV-Gelände handelt und alle verhältnismäßigen Maß-

nahmen unternommen wurden, den Eingriff soweit möglich zu beschränken. Eine wesentlich

restriktivere Abwägung ist dann geboten, wenn private Gelände erfasst werden, was größt-

möglich zu vermeiden ist. Über die Ausweitung der Sichtbereiche von Kameras, insbesonde-

re Vorhafenkameras und Kameras zur Verkehrs- und Liegestellenbeobachtung, sind aus

Sicht des Datenschutzes darüber hinaus keine konkreteren oder allgemeingültigen Aussa-

gen möglich. Stattdessen muss in jedem Einzelfall zwischen Zweck, Erforderlichkeit und

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

23

Verhältnismäßigkeit individuell abgewogen und der jeweilige Sichtbereich festgelegt werden.

Die entsprechenden Bildausschnitte und die eingesetzte Technik sind dann diesem Zweck

entsprechend auszuführen.

Bereiche, die für den jeweils festgelegten Zweck nicht relevant sind, müssen größtmöglich

ausgeblendet werden, sofern dies technisch einen nicht völlig unvertretbaren und unwirt-

schaftlichen Aufwand bedeuten würde. Die Notwendigkeit einer Ausblendung ergibt sich na-

türlich nur dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass auf den Kamerabildern Personen oder

personenbezogene Informationen zu erkennen sind.

Die Ausblendung von Wohnbereichen ist insbesondere dann erforderlich, wenn Personen

oder personenbezogene Informationen (z. B. Gesichter, Kfz-Kennzeichen) erkennbar sind

oder sonstige personenbezogene Erkenntnisse gewonnen werden können; sie sind somit

grundsätzlich größtmöglich auszublenden.

Aus Sicht des Datenschutzes dürfen Videoanlagen grundsätzlich nur die für den festgelegten

Zweck erforderlichen Leistungsmerkmale erfüllen. Insbesondere bei Neuausrüstung kann die

Nutzung von technischen Leistungsmerkmalen, die über das mit den festgelegten Zielen des

Videoeinsatzes Erforderliche hinausgehen, nicht mit bloßen Nutzungsuntersagungen (etwa

aufgrund von Dienstanweisungen o. ä.) unterbunden werden, sie sind vielmehr durch geeig-

nete technische Beschränkungen von vornherein größtmöglich zu unterbinden.

Um der, vom BDSG geforderten Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu genügen, sol-

len Videobilder nur dann dargestellt werden, wenn sie benötigt werden. Im Verständnis des

Datenschutzes ist die Darstellung von Videobildern nicht zulässig, wenn diese unter Zugrun-

delegung des definierten Zwecks der reinen Anlagensteuerung nicht benötigt werden. Han-

delt es sich z. B. um eine reine Videobeobachtung zur Bedienung einer Anlage, so ist die

Aufschaltung der Bilder nur bei aktiver Anlage zulässig; soll aber auch der Verkehr (insbe-

sondere in Wartepositionen / Vorhäfen) mit beobachtet werden, so sind ggf. nur die hierzu

benötigten Geräte im Dauerbetrieb zu belassen. (Anders natürlich, wenn die Videobeobach-

tung weiteren Zwecken dient)

Datenschutzrechtliche Aspekte dürfen die Sicherheit der Anlagen und deren Nutzer nicht

beeinträchtigen. Dies ergibt sich bereits aus dem Erforderlichkeitsgesichtspunkt.

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24

3. Anlagenverzeichnis zu Teil E

Anlage E1 Besprechungsvermerk Videoüberwachung und Datenschutz an den Anlagen

der WSV

Anlage E2 Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

Daten im Rahmen der Fernbedienung von Anlagen (AP 8)

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Wirtschaftliche Aspekte

Teil F

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1

Aufsteller

Kapitel 1 Claudia Oberheim

Kapitel 2 bis 3 Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Hans-Thomas Müller

Walif Schneider

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

2

Inhaltsverzeichnis

1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ..................................................................................... 3

1.1. Vermeidung verkehrlicher Einschränkungen ............................................................ 4

1.2. Verminderter Personalbedarf durch Aufgabenbündelung in der Leitzentrale ............ 6

1.2.1. Betriebs- und Unterhaltungskosten - Personalkosten......................................... 7

1.2.2. Betriebs- und Unterhaltungskosten - Sachkosten .............................................. 7

1.2.3. Investitionskosten .............................................................................................. 8

2. Nutzungsdauer von Hard- und Software / Migrationskonzepte .......................................10

3. Applikationssoftware und Standards für Automatisierungssysteme ................................11

3.1. Variante A - Festlegung eines Automatisierungssystems in der Ausschreibung ......12

3.2. Variante B - Regionale Bündelung von Ausschreibungen in größeren Verträgen

ohne Vorgabe des Automatisierungssystems ..........................................................12

3.3. Variante C - Erstellung von Applikationssoftware durch die WSV ............................13

3.4. Fazit ........................................................................................................................14

4. Anlagenverzeichnis ........................................................................................................15

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

3

1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Der langjährige Personalabbau in der WSV wirkt sich mittlerweile auch auf die Verfügbarkeit

ausreichenden Betriebspersonals aus. Konnte bislang der Betriebsdienst noch durch eine

Rekrutierung von geschultem Personal aus den Außenbezirken aufrechterhalten werden,

stößt diese Praxis zunehmend an Grenzen. Diese Entwicklung erfordert Anpassungsmaß-

nahmen in der Aufgabenwahrnehmung, um Bertriebseinschränkungen zu vermeiden. Mit der

Einrichtung von LZ kann unter Aufrechterhaltung der gleichen und ggf. sogar höheren Be-

triebsbereitschaft der Anlagen der Betrieb mit geringerem Personalbedarf gegenüber der

Vor-Ort-Bedienung gewährleistet werden. Infolge der anspruchsvollen Automatisierungs-

technik wird dieser Effekt allerdings durch einen deutlich höheren Aufwand im Bereich der

Unterhaltung und Wartung der Anlagen geschmälert (vgl. Ergebnisse der Abfrage der Bau-

höfe Teil B Kapitel 2.7).

Die Motivation für die Einrichtung von LZ beruht auf der Notwendigkeit, den Betrieb der Bun-

deswasserstraßen mit dem noch verfügbaren Personal in dem verkehrlich erforderlichen

(Schleusen und Brücken) und sicherheitsrelevanten Umfang (Wehre und sonstige Anlagen)

aufrechtzuerhalten. Die Beibehaltung des noch häufig vorkommenden Bedienkonzeptes Vor-

Ort-Bedienung ist meist keine Option mehr.

Im Zuge von Ersatzinvestitionen wird seit ca. 15 Jahren (mit Einführung der Schleusenauto-

matisierung) die Modernisierung der Anlagen der Bundeswasserstraßen als Voraussetzung

für die Automatisierung vorangetrieben. Hierunter fällt beispielsweise auch die steuerungs-

technische Ausrüstung der Schleusen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS),

die unabhängig von der Einrichtung von LZ erfolgt und gleichermaßen für die Vor-Ort-

Bedienung der Anlagen zur Anwendung kommt. Ebenso werden seit geraumer Zeit für eine

Vielzahl von Anwendungen in der WSV Übertragungswege als digitale Infrastruktur einge-

richtet und kontinuierlich erweitert, die u.a. auch für die Fernbedienung der Anlagen genutzt

werden. Vor diesem Hintergrund sind für viele Anlagen an den Bundeswasserstraßen mitt-

lerweile die notwendigen Voraussetzungen für die Fernbedienung vorhanden, so dass ein

alternatives Bedienkonzept durch die Einrichtung von LZ dort kurzfristig umgesetzt werden

kann.

Die Einrichtung von LZ zur Fernbedienung von Anlagen oder zur Anbindung nutzerbedienter

Anlagen stellt eine wesentliche Veränderung der Aufgabenwahrnehmung der WSV dar.

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Grundsätzlich ist für die Änderung der Aufgabenwahrnehmung bei Einrichtung von LZ der

Wirtschaftlichkeitsnachweis (Aufgabenwirtschaftlichkeit) zu führen und in der jeweiligen Kon-

zeption bzw. im Entwurf-HU darzustellen.

Für die verschiedenen im Rahmen der Planung in Frage kommenden Varianten ist dabei ein

Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Bei der Variantenauswahl sind neben der Wirt-

schaftlichkeit aber auch weitere Aspekte (u.a. betriebliche und soziale Aspekte) abzuwägen.

Verschiedene Varianten des Planfalls beziehen sich in erster Linie auf unterschiedliche Zu-

schnitte und Standorte der LZ. Dabei sind Randbedingungen zu berücksichtigen, die die Zahl

in Frage kommender Varianten eingrenzen. Hierzu zählen u. a:

Lage und verkehrliche Anbindung der LZ in Bezug auf die Anlagenstandorte

Erreichbarkeit der LZ für das vorhandene WSV-Personal

Besetzung der Anlagen vor Ort in Sondersituationen oder bei Ausfall der LZ

Nutzung vorhandener WSV-Liegenschaften

Synergieeffekte durch Bündelung von Nutzungen (z.B. Bhf und LZ)

Verkehrsbeziehungen der in einer LZ gebündelten Anlagen

Gleichmäßige Auslastung von Anlagen in einer Schleusenkette oder Hauptverkehrsbezie-

hung

Nutzerfreundlichkeit durch Kontinuität der Zuständigkeit

Aspekte zur Aufrechterhaltung des Betriebs bei Ausfall einer LZ

Im Folgenden werden zwei mögliche Argumentationswege für einen Wirtschaftlichkeits-

nachweis von LZ aufgezeigt.

1.1. Vermeidung verkehrlicher Einschränkungen

Für diesen Ansatz gelten folgende Überlegungen: Ausgehend von der Prämisse, dass - regi-

onal unterschiedlich - die zunehmenden Personaldefizite zu einer Reduzierung der Betriebs-

bereitschaft der Anlagen führen, ergeben sich daraus für den Verkehr Transportkostenerhö-

hungen („negative Nutzen“), die durch die Einrichtung von LZ vermieden werden können. In

Abhängigkeit von der verkehrlichen Bedeutung der jeweiligen Wasserstraßen, lassen sich

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mit diesem Ansatz ggf. sehr hohe Investitionskosten zur Vermeidung dieser negativen Nut-

zen belegen. Für Wasserstraßen mit ausreichend hohem Verkehrsaufkommen (Kernnetz)

kann daher die Einrichtung einer LZ unter dem verkehrsbezogenen Aspekt eine hohe Wirt-

schaftlichkeit erreichen.

Der Wirtschaftlichkeitsnachweis wird über die Differenzbetrachtung zwischen Planfall (Ein-

richtung einer LZ; ggf. verschiedene Planfallvarianten) und Vergleichsfall (Vor-Ort-Bedienung

mit personalbedingten Einschränkungen der Betriebszeiten) geführt. Hierbei wird ein Nutzen-

Kosten-Verhältnis für den Planfall ermittelt.

Auf der Nutzenseite (Zähler) stehen die eingesparten Transportkosten, die durch verringerte

Wartezeiten der Schifffahrt im Vergleich des Planfalls (auf den Verkehrsbedarf abgestimmte

Betriebszeiten der LZ) mit dem Vergleichsfall (eingeschränkte Betriebszeiten bei Vor-Ort-

Bedienung) entstehen. Außerdem werden auf der Nutzenseite auch die Differenzen der Per-

sonal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten im Planfall und im Vergleichsfall angesetzt. Da bei

diesem Ansatz bereits von einem reduzierten Personaleinsatz im Vergleichsfall ausgegan-

gen wird, ist eine Differenz zum Personalbedarf im Planfall eher gering oder gar nicht vor-

handen. Dabei ist auch der im Planfall erhöhte Personalbedarf für die Wartung und Unterhal-

tung der gegenüber dem Vergleichsfall zusätzlichen technischen Einrichtungen für die Fern-

bedienung und die LZ zu berücksichtigen.

Betriebs- und Unterhaltungskosten unterscheiden sich im Plan- und Vergleichsfall durch die

im Planfall zusätzlich vorhandene LZ sowie die reduzierten Anforderungen an die zentralen

Bedienstände vor Ort als nicht ständige Arbeitsplätze.

Außerdem werden auf der Nutzenseite auch die im Planfall gegenüber dem Vergleichsfall

eingesparten (Ersatz-)Investitionen an den Bedienständen vor Ort angesetzt. Dabei ist zu

berücksichtigen, dass im Vergleichsfall für die Aufrechterhaltung der Bedienstände vor Ort

als ständiger Arbeitsplatz ggf. aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen erhebliche Modernisie-

rungsmaßnahmen (u.a. Barrierefreiheit) erforderlich werden.

Auf der Kostenseite (Nenner) stehen alle Investitionskosten, die zur Einrichtung der LZ er-

forderlich sind. Hierunter können auch notwendige Modernisierungsmaßnahmen an den An-

lagen zur Herstellung der Fernbedienbarkeit fallen, sofern diese - unabhängig von dem nor-

malen Zeitpunkt der Ersatzinvestition - allein zum Zweck der Anbindung an eine LZ erfolgen.

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Kosten für Modernisierungen und Umbauten von Anlagen, die im Zusammenhang mit erfor-

derlichen Ersatzinvestitionen vorgenommen werden und im Planfall und im Vergleichsfall

gleichermaßen anfallen, heben sich in der Differenzbetrachtung auf.

Analoges gilt für die Kosten zur Einrichtung der Übertragungswege. Im Hinblick auf die viel-

schichtige Nutzung der Kommunikationsleitungen ist deren Herstellung i.d.R nicht der Ein-

richtung einer LZ zuzurechnen. Nur die im Planfall über den Vergleichsfall hinausgehenden

Kosten sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen.

1.2. Verminderter Personalbedarf durch Aufgabenbündelung in der

Leitzentrale

Die Aufrechterhaltung des Betriebs der jeweiligen Wasserstraßen, deren Anlagen an eine LZ

angeschlossen werden sollen, ist in der Regel indisponibel. Dies gilt insbesondere für Was-

serstraßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen, für die eine hohe Betriebsbereitschaft zur

Verfügung gestellt werden soll. Unter dieser Voraussetzung kann in dem nachfolgend darge-

stellten Ansatz eine vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Vergleich verschie-

dener Planfallvarianten durchgeführt werden. Dabei wird von folgenden Überlegungen aus-

gegangen:

Unter der (theoretischen) Annahme, dass im Vergleichsfall (Beibehaltung der Vor-Ort-

Bedienung) für die betrachteten Anlagen das dafür erforderliche Personal (ohne Reduzie-

rung der Betriebsbereitschaft) weiterhin zur Verfügung gestellt werden könnte, wird ein Ver-

gleich mit dem Planfall (ggf. mehrerer Planfallvarianten) durchgeführt, in dem durch die Ein-

richtung einer LZ mit einem reduzierten Personalbedarf die Betriebsbereitschaft der Schleu-

senanlagen in gleichem Umfang aufrechterhalten wird. Da der (verkehrliche) Nutzen sowohl

im Plan- als auch Vergleichsfall der Gleiche bleibt, kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in

diesem Fall auf einen Kostenvergleich der Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten

beschränkt werden. Hierfür werden jeweils die kalkulatorischen Jahreskosten im Vergleichs-

fall und in den ggf. verschiedenen Planfällen ermittelt. Die dabei zu berücksichtigenden Kos-

tenfaktoren (Betriebs- und Unterhaltungskosten, Investitionskosten) entsprechen grundsätz-

lich den bereits im ersten Ansatz aufgeführten Kostenfaktoren.

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Nachfolgend werden unter diesem Ansatz beispielhaft die wesentlichen Komponenten eines

Wirtschaftlichkeitsvergleichs des Planfalls (ggf. verschiedener Planfallvarianten) mit dem

Vergleichsfall dargestellt.

1.2.1. Betriebs- und Unterhaltungskosten - Personalkosten

Maßgeblicher Kostenfaktor des Betriebs und der Unterhaltung ist der Personalbedarf. Ge-

genüber dem Vergleichsfall einer unveränderten Beibehaltung des bisherigen Bedienkonzep-

tes (Vor-Ort-Bedienung) bietet die Einrichtung einer LZ Einsparpotenziale, die grundsätzlich

mit der Zahl der in einer LZ zusammengefassten Bedienstände ansteigen. Entscheidend ist

dabei die verkehrliche Auslastung der einzelnen Anlagen. Bei hoher Auslastung aller

Schleusen ist das Einsparpotenzial einer LZ gegenüber der Vor-Ort-Bedienung geringer als

bei unterschiedlichen Auslastungen der Anlagen. Der Personalbedarf in der LZ wird auf Ba-

sis von Verkehrsstatistiken der einzelnen Schleusen ermittelt (siehe Bemessung der LZ,

Teil B Kapitel 2 und 3). Sofern sich in der Prognose erhebliche Veränderungen in der Ver-

kehrsentwicklung abzeichnen, ist die Bemessung der LZ zu überprüfen und ggf. anzupas-

sen. Die Bemessung berücksichtigt auch die in einer LZ wahrzunehmenden Zusatzaufgaben.

Der Aufwand für die bisherige Erledigung dieser (Zusatz-) Aufgaben im Vergleichsfall ist (ggf.

durch Abschätzung) festzustellen. Damit ergibt sich der Personalbedarf im Vergleichsfall und

im Planfall wie folgt:

Vergleichsfall

Personalbedarf für die Vor-Ort-Bedienung der Anlagen in dem jeweiligen Schichtsystem des

Vergleichsfalls + (anteiliger) Personalbedarf für die Erledigung der Aufgaben, die im Planfall

in der LZ als Zusatzaufgaben wahrgenommen werden.

Planfall

Personalbedarf für die LZ (einschl. Zusatzaufgaben) gemäß der Bemessung + Personalbe-

darf für die Unterhaltung zusätzlicher nachrichtentechnischer Einrichtungen für die Fernbe-

dienung (siehe Teil B Kapitel 2.7).

1.2.2. Betriebs- und Unterhaltungskosten - Sachkosten

Für den Kostenvergleich sind nur solche Kosten zu berücksichtigen, die sich im Plan- und

Vergleichsfall unterscheiden. Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schleusenanlage selbst

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sind im Plan- und Vergleichsfall grundsätzlich gleich. Die Unterschiede beschränken sich auf

die zentralen Bedienstände vor Ort sowie die LZ. Der erhöhte Unterhaltungsbedarfs für die

zusätzlichen elektrotechnischen-, maschinentechnischen- und nachrichtentechnischen Ein-

richtungen, die im Planfall zur Fernbedienung der Schleusen aus der LZ erforderlich sind, ist

bei den Personalkosten berücksichtigt. Damit ergeben sich die im Vergleichsfall und im Plan-

fall zu berücksichtigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten (Sachkosten) wie folgt:

Vergleichsfall

Kalkulatorische Jahreskosten der Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Bedien-

stände vor Ort bei Beibehaltung als ständiger Arbeitsplatz.

Planfall

Kalkulatorische Jahreskosten der Betriebs und Unterhaltungskosten der LZ + Kalkulatorische

Jahreskosten der betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Bedienstände vor Ort als

nicht ständiger Arbeitsplatz.

1.2.3. Investitionskosten

Bei der Einrichtung der LZ entstehen Investitionskosten, die anhand der Nutzungsdauern der

jeweiligen Komponenten in kalkulatorische Jahreskosten umgerechnet werden.

Auch bei diesem Ansatz sind nur solche Investitionskosten für die Wirtschaftlichkeitsbetrach-

tung maßgeblich, die unmittelbar für die Einrichtung der LZ erforderlich sind. Kosten für Mo-

dernisierungen und Umbauten von Anlagen, die im Zusammenhang mit ohnehin erforderli-

chen Ersatzinvestitionen im Planfall und im Vergleichsfall gleichermaßen anfallen, sind in

dem Kostenvergleich nicht zu betrachten.

Die zentralen Bedienstände vor Ort sind i.d.R. sowohl im Vergleichs- als, auch im Planfall

erforderlich. Unterschiede ergeben sich ggf. in Bezug auf die hochbaulichen Einrichtungen

der zentralen Bedienstände vor Ort. I.d.R. werden die an den Schleusen vorhandenen

Räumlichkeiten im Planfall für den redundanten zentralen Bedienstand genutzt. Bei Neubau-

ten von Schleusen ergeben sich Einsparungen für den zentralen Bedienstand vor Ort durch

die reduzierten Anforderungen an den Hochbau (keine Bedienstände in Türmen, kein Sicht-

kontakt zur Schleuse erforderlich, Kombinationsmöglichkeit mit Technikräumen, kein ständi-

ger Arbeitsplatz, keine Barrierefreiheit erforderlich).

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Im Vergleichsfall sind auch hier die Kosten für die aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen

notwendigen Modernisierungsmaßnahmen (u.a. Barrierefreiheit) an den Bedienständen vor

Ort zu berücksichtigen, die bei der Aufrechterhaltung als ständiger Arbeitsplatz erforderlich

werden.

Damit ergeben sich die im Vergleichsfall und im Planfall zu berücksichtigende Investitions-

kosten wie folgt:

Vergleichsfall

Kalkulatorische Jahreskosten der Modernisierung der zentralen Bedienstände vor Ort bei

Beibehaltung als ständiger Arbeitsplatz (+ ggf. Neubau eines zentralen Bedienstandes vor

Ort als ständiger Arbeitsplatz beim Bau oder Ersatz einer Schleusenkammer).

Planfall

Kalkulatorische Jahreskosten der Einrichtung der LZ (+ ggf. Einrichtung eines zentralen Be-

dienstands vor Ort als nicht ständiger Arbeitsplatz beim Neubau oder Ersatz einer Schleu-

senkammer).

Aus dem Vergleich der aufsummierten kalkulatorischen Jahreskosten im Vergleichsfall und

im Planfall (ggf. in alternativen Planfällen) ergibt sich die wirtschaftlichste Variante der künfti-

gen Aufgabenwahrnehmung.

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2. Nutzungsdauer von Hard- und Software / Migrations-

konzepte

Die Langzeitverfügbarkeit von elektronischen Bauteilen ist in Bereichen mit langen Einsatz-

zeiten ein besonderer Aspekt im Laufe des prognostizierten Lebenszyklus einer Anlage. Der

Schlussbericht Schleusenautomatisierung ging 1996 pauschal von einer Nutzungsdauer für

Hard- und Software von 15 Jahren aus.

Nach Auffassung vieler Betreiber, externer Fachinstanzen als auch Hersteller, ist eine realis-

tische Nutzungsdauer bei den meisten Komponenten mit ca. 10 Jahren anzusetzen. Die

Nutzungsdauer der Bauwerke in der WSV, mit dem diese Komponenten verbunden sind,

wird mit 80 Jahren bemessen. Die Nutzungsdauer der mechanischen Antriebseinheiten, in

den Bauwerken, ist mit 35 Jahren vorgegeben, die der SPS-Systeme mit 15 Jahren. In den

zentralen Bedienständen der Schleusen sowie mit deren Anbindung an LZ zur Fernbedie-

nung oder Fernüberwachung werden u. a. PC-gestützte Bedien- und Visualisierungseinrich-

tungen eingesetzt, die weitaus kürzeren Innovationszyklen unterworfen sind. Über all dem

steht das Problem der Verfügbarkeit am Markt, der Funktionsfähigkeit im Betrieb oder nach

Lagerung solcher Komponenten.

Die SG beauftragte daraufhin eine WSV-interne Untersuchung als Entscheidungshilfe. Der

entsprechende Zwischenbericht (Anlage F1)empfiehlt u. a. für die Lebensdauer von SPS-

Technik einen Zeitraum von lediglich 12 Jahren anzunehmen. Die SG schloss sich dieser

Vorgabe an.

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3. Applikationssoftware und Standards für Automatisierungs-

systeme

Automatisierungssysteme werden zur Steuerung von Maschinen und technischen Anlagen

eingesetzt. Sie bestehen aus Hardwareplattform (Prozessor, Programmspeicher, Ein- und

Ausgänge, Betriebssystem) und Applikationssoftware (Anwenderprogramm). In der Regel ist

die Hardware modular aufgebaut und kann somit optimal an die zu steuernde Anlage ange-

passt werden. Ebenso werden die Steuerungsfunktionen als Applikationssoftware speziell für

die jeweilige Anlage erstellt. Die Erstellung der Applikationssoftware erfolgt mit speziellen

Programmiersystemen (Programmiergeräte oder entsprechende Programmiersoftware auf

einem handelsüblichen PC).

Sowohl bei Hardware als auch bei der Erstellung von Applikationssoftware gibt es derzeit

kaum herstellerübergreifende (offene) Standards, sodass Automatisierungssysteme unter-

schiedlicher Anbieter, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt kompatibel sind. Dies führt

dazu, dass eine durchgängige und tief greifende Standardisierung in der Steuerungstechnik

zum momentanen Zeitpunkt nur möglich ist, wenn man sich auf ein Automatisierungssystem

(herstellerspezifischer Standard) festlegt.

Aufgrund der technischen Abhängigkeit zwischen Automatisierungstechnik und eingesetzter

Visualisierungs- und Applikationssoftware ist eine sinnvolle Vorgabe für eine Standardisie-

rung in diesem Bereich nicht trivial (Stand der Technik, Herstellerbindung, Eigenleistungsan-

teil, Nutzungsdauer, Ersatzteilbevorratung).

Die FVT wurde deshalb von der SG beauftragt, eine Entscheidungsmatrix aufzustellen, die

anhand geeigneter Kriterien (z. B. Qualität, Aufwand, wirtschaftliche Aspekte, Vergaberecht,

Standardisierungsgrad) Vor- und Nachteile möglicher Varianten für eine Beschaffungspraxis

der SPS-Steuerungen einschl. Applikationssoftware gegenüberstellt (Anlage F2).

Die Auswahl der geeigneten Variante erfolgte in vier Stufen. Nach der bereits erfolgten

vergaberechtlichen (Referat WS 15 des BMVBS) und technischen Wertung stehen folgende

Varianten für eine mögliche Standardisierung zur Verfügung:

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3.1. Variante A - Festlegung eines Automatisierungssystems in der

Ausschreibung

Ein Weg zur Standardisierung ist eine sehr detaillierte produktneutrale Beschreibung des

technischen Konzeptes bzw. der Leistungen. Hierbei wird die Leistung in einer Art beschrie-

ben, die es nicht jedem oder nur einem ganz bestimmten Hersteller von Automatisierungs-

systemen ermöglicht, diese Anforderungen zu erfüllen (z. B. Schnittstellen zu anderen Sys-

temen, Datenprotokolle oder ganz bestimmte Funktionen einer Baugruppe).

Vergaberechtliche Bewertung an Hand der Entscheidung des OLG Düsseldorf

[...] Aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf ist also zweierlei zu entnehmen: Zum einen

würde das OLG Düsseldorf derzeit die oben beschriebene, sehr detaillierte Beschreibung

des technischen Konzepts wohl zulassen, wenn dies auf sach- und auftragsbezogenen Krite-

rien beruht. Allerdings weist das OLG Düsseldorf selbst darauf hin, dass es sich insoweit in

Widerspruch zur derzeitigen Rechtsprechung anderer Senate setzt. Somit ist es nicht auszu-

schließen, dass es zukünftig zu der Divergenzvorlage eines anderen OLG beim BGH gem.

§ 124 Abs. 2 GWB kommt und dass die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom BGH

kassiert wird. Dies ist bei einer langfristigen strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen.

3.2. Variante B - Regionale Bündelung von Ausschreibungen in grö-

ßeren Verträgen ohne Vorgabe des Automatisierungssystems

Bei der Bündelung von Ausschreibungen in größeren Verträgen z. B. an einer Wasserstraße

kommt in der Regel ein AN zum Zuge, der mit einer einheitlichen Hardwareplattform und

somit auch mit demselben Programmiersystem arbeitet. Die Beschaffungen erfolgen jeweils

unabhängig von der Bauleistung und sind somit eine reine Lieferleistung. In der Regel ist

auch hier eine ausreichend detaillierte Beschreibung der Leistungen notwendig. Es kann

zumindest ein regionaler Standard erreicht werden. Ob eine weitere Bündelung aus Sicht der

Kapazitätsgrenzen potenzieller Anbieter möglich ist, wurde bisher noch nicht untersucht.

Vergaberechtliche Bewertung im Rahmen von Ersatzbeschaffungen

Vergaberechtlich wäre die Lösung nicht zu beanstanden, wenn im Zuge von Ersatzbeschaf-

fungen die Hardwareplattformen und somit auch die Programmsysteme an einer Wasser-

straße innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes komplett ausgetauscht werden sollen.

Aufgrund eines Konzeptes über die Ersatzbeschaffungen können die einzelnen Zeitpunkte

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für den Austausch und somit auch der jeweilige Leistungsumfang in einer Rahmenvereinba-

rung gemäß VOL festgelegt werden.

Vergaberechtliche Bewertung im Rahmen von Baumaßnahmen

Hier ist zu berücksichtigen, dass Rahmenvereinbarungen bislang nur im Anwendungsbereich

der VOL/A zulässig sind. Eine nachträgliche Vergabe von optionalen Leistungen ohne Öf-

fentliche Vergabebekanntmachung nach § 3a Abs. 6 Nr.5 VOB/A bzw. § 3 EG Abs. 4 lit g)

VOL/A ist nur zulässig, wenn die Option binnen drei Jahren nach Abschluss des Erstauftra-

ges beauftragt wird. Deshalb spricht einiges dafür, dass diese Lösung nur über eine Ge-

samtbeauftragung und über ggf. auszusprechende Teilkündigungen zu erreichen ist. Bei

sehr langfristigen Verträgen steigt jedoch die Gefahr der Erforderlichkeit nachträglicher, we-

sentlicher Änderungen, die wiederum zu einer Neuausschreibung verpflichten würde (siehe

EuGH C- 454/06, Pressetext).

3.3. Variante C - Erstellung von Applikationssoftware durch die WSV

In der Ast Süd der GDWS wird von einem relativ kleinen Pool erfahrener Mitarbeiter der FMS

Nürnberg Applikationssoftware für SPS- und Visualisierungssysteme bei der Automatisierung

und Fernbedienung von Schleusen erstellt und im Späteren auch gewartet. Die Festlegung

des Automatisierungssystems wurde von der Fachstelle getroffen. Ziel dieses Verfahrens ist

ein möglichst hoher Grad der Vereinheitlichung und Transparenz der Applikationssoftware

sowie eine Vereinheitlichung bei der SPS-Hardware, eine schnelle Inbetriebnahme sowie die

Wiederverwendung erprobter Programmmodule. Im Resultat dessen soll eine Kostenredu-

zierung für die WSV erzielt werden.

Vergaberechtliche Bewertung

Soweit eine Leistung selbst erbracht wird, bestehen keine vergaberechtlichen Bedenken,

weil es sich insoweit um echte Inhousegeschäfte handelt. Die damit verbundene Wettbe-

werbsbeschränkung für die darauf aufbauende Beschaffung der Systeme wäre durch sach-

und auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt und damit nach derzeitiger Rechtsprechung des

OLG Düsseldorf (VII-Verg 42/09) zulässig (vgl. Variante C). Problematisch ist aber die späte-

re Vertragsabwicklung mit dem Auftragnehmer, der die zur Verfügung gestellten Leistungen

des Auftraggebers in sein Werk einbaut. Insoweit ist voraussehbar, dass es bei Streitigkeiten

über die Mangelhaftigkeit des Werkes insbesondere auch um die Frage gehen wird, ob der

Mangel durch die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellende Leistung bedingt ist.

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3.4. Fazit

Variante A ist wegen der Risiken und Abhängigkeit zu zukünftigen Entscheidungen im

Vergaberecht weniger empfehlenswert und wird daher nachrangig betrachtet, sofern die an-

deren beiden Varianten keine Vorzugslösung ergeben.

In einem weiteren Schritt wird vom BMVI bzw. von der GDWS eine organisatorische und,

falls erforderlich, eine wirtschaftliche Bewertung der verbleibenden Varianten durchgeführt.

Bis dahin werden keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich bevorzugter Varianten ge-

macht.

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FÜR VERKEHRSTECHNIKEN

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4. Anlagenverzeichnis

Anlage F1 Zwischenbericht Nutzungsdauer von Hard- und Softwarekomponenten in der

Anlagentechnik der WSV

Anlage F2 Tischvorlage AP 5 - Applikationssoftware und Standards für Automatisie-

rungssysteme

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Teil G

Organisatorische Aspekte

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

1

Aufsteller

Kapitel 1 (ohne 1.4) Arbeitsgruppe Schulungskonzept für Schichtleitung

(AP 25)

Peter Eifler

Klaus Geers

Uwe Goy

Klaus Karrenbauer

Brigitte Kaßner-Meyer

Martin Ostendorf

Guenther Ruf

Klaus Teichgräber

Kapitel 1.4 Arbeitsgruppe Anbindung nutzerbedienter Anlagen an

Leitzentralen (AP 16-7)

Mario Blum

Brigitte Kaßner-Meyer

Hans-Thomas Müller

Torsten Seefeld

Frank Ulrich (Leitung der Arbeitsgruppe)

Kapitel 2 Peter Jeschke

Thomas Rosenstein

redaktionelle Bearbeitung Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

W26 Anlagentechnik und Schiffbau –

überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

Mainzer Str. 20

56068 Koblenz

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

2

Inhaltsverzeichnis

1. Schulungskonzept für Schichtleitung ............................................................................... 3

1.1. Einleitung ................................................................................................................. 3

1.1.1. Ist-Zustand ......................................................................................................... 3

1.1.2. Grundsätzliches ................................................................................................. 3

1.1.3. Schulungen ........................................................................................................ 4

1.1.4. Unterweisungen ................................................................................................. 4

1.2. Seminare.................................................................................................................. 5

1.2.1. Verbindliche Seminare ....................................................................................... 6

1.2.1.1. Teamarbeit in Leit-, Revier- und Betriebszentralen "Vom ich zum wir" ........ 6

1.2.1.2. Methodik und Didaktik für die Unterweisung im Betriebsdienst ................... 8

1.2.1.3. UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) ..................... 9

1.2.1.4. Ersthelfer ...................................................................................................11

1.2.1.5. Unterweisung im Betriebsdienst .................................................................12

1.2.1.6. Wehranlagenbetrieb in LZ (Grundseminar) ................................................13

1.2.1.7. Wehranlagenbetrieb in LZ (Auffrischungsseminar) .....................................15

1.2.2. Optionale Seminare ..........................................................................................16

1.2.2.1. Schleusen- und Wehrbetrieb ......................................................................16

1.2.2.2. Kommunikation im Betriebsdienst ..............................................................19

1.2.2.3. Persönlichkeit entwickeln und stärken ........................................................20

1.2.2.4. IT-Anwenderprogramme, Internet und Telematikdienste im Betriebsdienst 21

1.2.2.5. Regionale Verwaltungsvorschriften, Tarifrecht, Arbeitsschutz, Haftung,

Organisation in der Betriebsstelle ..............................................................22

1.2.2.6. Abgabenerhebung .....................................................................................23

1.3. Schulung für die ergebnisorientierte Kontrolle bzw. Bedienung von Wehranlagen ..25

1.4. Schulung für die Arbeit an Servicearbeitsplätzen ....................................................25

1.5. Technische Voraussetzungen zur Umsetzung ........................................................26

2. Soziale Aspekte .............................................................................................................28

3. Anlagenverzeichnis zu Teil E .........................................................................................30

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1. Schulungskonzept für Schichtleitung

1.1. Einleitung

1.1.1. Ist-Zustand

In den Schleusenbetriebsstellen und Leitzentralen werden Beschäftigte der WSV, i. d. R.

nach bestandener Fortbildungsprüfung, als Schichtleiter/Schichtleiterinnen eingesetzt. Sie

haben hierbei generell die Verantwortung für ihre Schicht und insbesondere für die ord-

nungsgemäße Abwicklung der anstehenden Betriebsabläufe sowie für die Ausübung des

Hausrechtes im Schleusenbereich und der schifffahrtspolizeilichen Aufgaben.

In Leitzentralen sind die Schichtleiter/Schichtleiterinnen i. d. R. mindestens für zwei Schleu-

sen zuständig, wobei die Anzahl und die jeweils zugewiesenen Schleusen variieren können.

Um in der Praxis diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, haben die Schichtlei-

ter/Schichtleiterinnen einen Anspruch, kontinuierlich nach diesem Anpassungs- Fortbil-

dungskonzept geschult zu werden, um die verändernden Betriebsbedingungen erfüllen zu

können. Hierbei werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Beschäftigten im Rahmen der

Personalentwicklung konsequent ausgebaut.

1.1.2. Grundsätzliches

Um ein Anpassungs-Fortbildungskonzept für die Beschäftigten in den Betriebsstellen und

Leitzentralen entwickeln zu können, hat sich die Arbeitsgruppe zunächst einen Überblick

über das derzeitige Angebot und die Schulungspraxis verschafft. Hierbei hat sich bestätigt,

dass die Qualität und Quantität des Schulungsangebotes regional unterschiedlich ist.

Ziel des neuen Anpassungs-Fortbildungskonzeptes ist es, bundesweit einheitliche Qualifi-

zierungsstandards für alle Schichtleiter/Schichtleiterinnen zu erstellen, damit die hohen Auf-

gabenanforderungen sicher und kompetent erfüllt werden können. Das Konzept befasst

sich ausdrücklich nur mit der Schulung ausgebildeter Schichtleiter/Schichtleiterinnen und

greift daher keinesfalls in die Fortbildung ein. Somit sind die dargestellten Seminare nicht

Voraussetzung für den Einsatz der Schichtleiter/Schichtleiterinnen. Allerdings ist mit Einfüh-

rung des Konzeptes die Verwaltung aufgefordert, den Schichtleitern/Schichtleiterinnen im

Sinne der Erhaltungsqualifikation eine Teilnahme an den Seminaren zu gewährleisten. Im

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Gegenzug sind die Schichtleitern/Schichtleiterinnen gehalten, das Angebot wahrzunehmen.

Das Konzept wurde auf Grundlage der aktuellen Voraussetzung für die ausgebildeten

Schichtleitern/Schichtleiterinnen erarbeitet. Sofern sich in dem Zusammenhang Änderungen

ergeben, ist eine Fortschreibung zu prüfen.

1.1.3. Schulungen

Im nachfolgenden Konzept werden die Schulungen nach

verbindlichen Seminaren

optionalen Seminaren

unterschieden.

Ferner gibt es Festlegungen bezüglich der Örtlichkeit zur Durchführung der Seminare:

an den Betriebsstellen und Leitzentralen

in den Wasser- und Schifffahrtsämtern

zentral durch die SAF in Kooperation mit den Berufsbildungszentren

Die Schulungen werden angeboten (Tabelle 1)

mit einmaliger Teilnahme und Prüfung

Schulungen mit einmaliger Teilnahme ohne Prüfung

Schulungen, die in regelmäßigen Rhythmen oder Zeiträumen wiederholt werden.

1.1.4. Unterweisungen

In der Handlungshilfe 3.1 ist unter Punkt 4.2 „Unterweisungen“ sowohl die Zuständigkeit als

auch das Verfahren zur Erstellung einer Betriebsanweisung vorgegeben. Danach muss die

Betriebsanweisung mindestens jährlich unterwiesen werden. Die Gefährdungsbeurteilung

und die sich daraus ergebende Betriebsanweisung liegen in der Zuständigkeit der örtlichen

Behörde. Die Arbeitsgruppe hat sich daher ausschließlich mit der Methodik und Didaktik ei-

ner Unterweisung („Wie unterweise ich?“) befasst. Hierzu wurde durch die Arbeitsgruppe ein

durch die SAF zentral durchzuführendes Seminar entwickelt.

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1.2. Seminare

Übersicht über die Pflicht-Seminare und die Optional-Seminare

Seminarbezeichnung Verb

ind

lich

e

Sem

ina

re

Op

tio

nale

Sem

ina

re

Bild

un

gs

an

bie

ter

Tra

ine

r

Zeit

rau

m

Sem

ina

r

dau

er

1.2.1.1. Teamarbeit in Leit-, Revier-rund Betriebszentralen

SAF Extern Nach

Bedarf 3 Tage

1.2.1.2. Methodik und Didaktik für die Unterweisung im Betriebsdienst

SAF Intern / Extern

Einmalig 3 Tag

1.2.1.3. UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Regional Intern / Extern

Einmalig 4 Tage

1.2.1.3. UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

SAF Intern / Extern

Einmalig 4 Tage

1.2.1.4. Ersthelfer Regional Extern 2 Jahre 2 Tage

1.2.1.5 Unterweisung im Betriebsdienst LZ / BS Intern Jährlich 2 - 4 Tage

1.2.1.6 Wehranlagenbetrieb in LZ (Grundseminar)

1 Regional

Intern / Extern

Einmalig 3 Tage

1.2.1.7 Wehranlagenbetrieb in LZ (Auffrischungsseminar)

1 Regional Intern Jährlich 1 Tag

1.2.2.1 Schleusen und Wehrbetrieb SAF /

Regional Intern 5 Jahre 3 Tage

1.2.2.2 Kommunikation im Betriebsdienst SAF Intern / Extern

6 Jahre 3 Tage

1.2.2.3 Persönlichkeit entwickeln und stärken

SAF Extern 6 Jahre 3 Tage

1.2.2.4 Word, Excel, Outlook, Internet und Telematikdienste im Betriebsdienst

SAF /

Regional Intern / Extern

Nach Bedarf

5 Tage

1.2.2.5 Regionale Verwaltungsvorschrif-ten, Tarifrecht, Arbeitsschutz, Haftung, Organisation in der Betriebsstelle

Regional Intern

5 Jahre oder nach

Bedarf

1 - 2 Tage

1.2.2.6 Abgabenerhebung Regional / WSD

Intern Nach

Bedarf 2 Tage

Die SAF und die BBiZ kooperieren untereinander und mit den Ämtern im Rahmen ihrer Ressourcen bei der Umsetzung der Seminare

Tabelle 1: Seminarübersicht

1 Nur bei Wehranlagenbedienung aus LZ

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1.2.1. Verbindliche Seminare

1.2.1.1. Teamarbeit in Leit-, Revier- und Betriebszentralen "Vom ich zum wir"

Die Entwicklung vom Einzelarbeitsplatz zu einer Leitzentrale mit mehreren Arbeitsplätzen

stellt an die Schichtleiter/Schichtleiterinnen in der Leitzentrale besondere Herausforderun-

gen. Mehrere Schichtleiter/Schichtleiterinnen müssen sich untereinander abstimmen, vertre-

ten sowie die Zusammenarbeit organisieren und ein gemeinsames Aufgabenverständnis

entwickeln. Um diese Veränderungen zu begleiten, sind die Fähigkeiten und Kompetenzen in

Richtung „Teamplayer“ zu gestalten.

Alle Schichtleiter/Schichtleiterinnen, die sich in diesem Veränderungsprozess befinden, ha-

ben dieses Seminar zu besuchen.

Zielgruppe Schichtleiterinnen/Schichtleiter auf Schleusen und Leit-, Revier-

und Betriebszentralen (insbesondere vor der Besetzung und

Einrichtung einer Leitzentrale in Dienststellen)

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum einmalig und nach Bedarf

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können auf einer Leit-,

Revier- und Betriebszentralen gemeinsam Verantwortung über-

nehmen und Ihre Aufgaben gemeinsam zielgerecht erledigen.

Qualifikation Soziale Kompetenz

Inhalte ● Die Bedeutung des Selbstwertgefühls für die Teamarbeit

Kommunikation im Team

Teambildung

Was ist ein Team

Beziehungsstruktur im Team

Rollen im Team

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Teamarbeit in den Zentralen

Ziele

Regeln für erfolgreiche Teamarbeit

Wie lösen wir Teamkonflikte?

Teamarbeit und Kundenorientierung

Was verstehen wir unter kundenorientiertem Verhal-

ten?

Wodurch verhalten wir uns kundenorientiert?

Selbstbild, Selbstwertgefühl des Einzelnen

Kommunikation – Grundlage der kollegialen Zusam-

menarbeit

Die Zwei Ebenen der Kommunikation

Störungen in der Kommunikation

Kommunikationsfilter und Barrieren

Was kann ich zu einer kollegialen Kommunikati-

on beitragen?

Teamarbeit mit Außenbezirk und Bauhof

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1.2.1.2. Methodik und Didaktik für die Unterweisung im Betriebsdienst

In der Handlungshilfe 3.1 ist unter Punkt 4.2 „Unterweisungen“ sowohl die Zuständigkeit als

auch das Verfahren zur Erstellung einer Betriebsanweisung, die dann unterwiesen wird, vor-

gegeben. Die Gefährdungsbeurteilung und die sich daraus ergebende Betriebsanweisung

fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Behörden. Die Betriebsstellenleiter und deren Vertre-

ter sind methodisch und didaktisch in ihren Fähigkeiten und Kompetenzen so zu qualifizie-

ren, dass sie handlungsorientierte und nachhaltige Unterweisungen durchführen können.

Zielgruppe Betriebsstellenleiter/Betriebsstellenleiterin und deren Vertreter

auf Revier- und Betriebszentralen, Schleusen und in Leitzentra-

len, Leiter/Leiterin von Außenbezirken und deren Vertreter

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum einmalig

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können die Unterweisun-

gen kompetent durchführen.

Qualifikation Arbeitssicherheit / Soziale Kompetenzen / Methodenkompetenz

Inhalte ● Ziele der Unterweisung

Aufgabe, Rolle und Verantwortung des Unterweisers

Methodik, Didaktik und Einsatz von Medien

Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen

Gefährdungs- und Belastungsanalyse

Betriebsanweisung

Unterweisung am Arbeitsplatz

Dokumentation

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1.2.1.3. UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI)

Dieses Seminar kann bei Bedarf sowohl vor Ort als auch in der SAF / im BBiZ durchgeführt

werden. Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist Vorrausset-

zung für die Zulassung zur Prüfung zum/zur Schichtleiter/Schichtleiterin an Schleusenbe-

triebsstellen und Leitzentralen an Binnenwasserstraßen des Bundes. Schichtlei-

ter/Schichtleiterinnen, die heute nicht im Besitz des o. g. Zeugnisses sind, haben den Nach-

weis nach Artikel 48 Radio-Regulations (RR) und haben die Berechtigung eine UKW-

Feststation im Verkehrskreis Nautische Information zu bedienen. Es empfiehlt sich aller-

dings, nach heutigen Erkenntnissen, für die ordnungsgemäße Abwicklung des Funkverkehrs

zusätzlich das UBI-Sprechfunkzeugnis zu erwerben. Hierdurch wird ein professionelles

Funkniveau bundesweit erreicht. Dadurch werden die Anforderungen nach dem Handbuch

für Binnenschifffahrtsfunk erfüllt.

Zielgruppe Alle Beschäftigten, die am Binnenschifffahrtsspechfunk teil-

nehmen

Teilnahmevoraussetzung Die TeilnehmerInnen müssen das 15. Lebensjahr vollendet ha-

ben.

Zeitraum einmalig (soweit nicht das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen

bereits erworben wurde)

Dauer 4 Tage (inkl. Prüfungstag)

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben nach erfolgreich

bestandener Prüfung die Befähigung zur Teilnahme am Bin-

nenschifffahrtssprechfunk (UBI-Sprechfunkzeugnis).

Qualifikation Binnenschifffahrtsfunk

Inhalte Es werden Prüfungsvorbereitende Inhalte im praktischen und

theoretischen Bereich vermittelt (Bedienung einer Funkanlage,

Anwendung der jeweiligen Vorschriften etc.).

Fehlerfreie Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicher-

heitsmeldungen nach Vorgabe eines Textes in deutscher

Sprache unter Anwendung der Buchstabiertafel in höchstens

5 Minuten

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Fehlerfreie Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicher-

heitsmeldungen in deutscher Sprache in höchstens 5 Minu-

ten

Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk unter Anwen-

dung der Buchstabiertafel; Verfahren in Not-, Dringlichkeits-

und Sicherheitsfällen

Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle

Kenntnisse und wesentliche Merkmale des Binnenschiff-

fahrtsfunks

Rangfolge und Arten des Verkehrs im Binnenschifffahrtsfunk

Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk

Grundkenntnisse über Frequenzen und ihre Nutzung

Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS)

Grundkenntnisse über Bestimmungen und Veröffentlichun-

gen, die den Binnenschifffahrtsfunk betreffen

Technische Kenntnisse

Das ausgestellte UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist unbefristet

gültig. Dem Bewerber wird dringend empfohlen, dass er sich mit dem Inhalt der Schulungs-

unterlagen (theoretischer Fragenkatalog) im Rahmen des Eigenstudiums vor Beginn der

Maßnahme vertraut macht. Entsprechendes Informationsmaterial hierzu wird drei Wochen

vor Lehrgangsbeginn postalisch zugestellt.

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1.2.1.4. Ersthelfer

Aufgrund des Erlasses des BMVBS vom 30.07.2008 – Z31/2116.6/7 – sind aufgrund ermit-

telter Zahlen in jeder Organisationseinheit Ersthelfer auszubilden. Aufgrund der Wechsel-

schicht- und Schichtsituation in Leitzentralen ist zur Abdeckung in jeder Schicht eine Ersthel-

ferausbildung für jede Schichtleiterin und jeden Schichtleiter erforderlich.

Zielgruppe Alle Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen, Leit-, Re-

vier- und Betriebszentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum in regelmäßigen Rhythmen wiederholen (AMS Handbuch)

Dauer Grundlehrgang 2 Tage

Auffrischungslehrgang 1 Tag alle 2 Jahre

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können erste Hilfe leisen

Qualifikation Ersthelfer

Inhalte Ersthelfer

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1.2.1.5. Unterweisung im Betriebsdienst

Nach der Handlungshilfe 3.1 sind die Schichtleiter/Schichtleiterinnen vom Vorgesetzten min-

destens einmal jährlich zu unterweisen.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen und Betriebsstellenlei-

ter/Betriebsstellenleiterinnen auf Schleusen und Leitzentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum jährlich

Dauer 4 Stunden

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind unterwiesen. Die

Unterweisung ist dokumentiert.

Qualifikation Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagenkompetenz

Inhalte ● Erste Hilfe

Brandschutz

Persönliche Schutzausrüstung

Arbeiten am Wasser und Gefahr des Ertrinkens

Bildschirmarbeitsplatz

Ergonomie am Arbeitsplatz

Technische Anlagenkompetenz

Dokumentation

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1.2.1.6. Wehranlagenbetrieb in LZ (Grundseminar)

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen in LZ und Wehrbetriebspersonal

aus den ABz, das fallweise in LZ für die Bedienung von Wehr-

anlagen eines Flusssystems eingesetzt wird.

Teilnahmevoraussetzung Vor Ort Einweisungen der o.g. Zielgruppe in allen zur Wehran-

lagen gehörenden Wehre und Pegelanlagen (incl. Betriebsan-

weisungen, Bedienungsanleitungen) durch den zuständigen

Außenbezirk. Der Nachweis ist vor Seminarbeginn dem Semi-

nar-Veranstalter und dem Trainerteam vorzulegen

Zeitraum Einmalig

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer können Wehranlagen u.U. auch unter Schleu-

senbetrieb sicher fernbedienen und bewirtschaften.

Qualifikation Handlungskompetenz im Betrieb von Wehranlagen eines

Flusssystems

Methoden Das Seminar wird teilnehmer- und handlungsorientiert durchge-

führt. Die Teilnehmer erhalten die erforderlichen Kenntnisse

und Kompetenzen über die zu bedienenden Wehranlagen und

bearbeiten Situationen anhand von Abfluss-Szenarien. Diese

werden mit methodischer Anleitung (Gruppenarbeit, Plan-

spiel/Abfluss-Szenarien, Moderation, Simulation) der Trainer

durchgeführt und unter Zugrundelegung der regionalen örtli-

chen Besonderheiten und geltenden Vorschriften bearbeitet.

Inhalte ● Aufbau der Wehranlagen

Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen

und anwenden

Wetter- und Niederschlagsvorhersagen beschaffen und ein-

ordnen

Hydrologie des Flussgebietes incl. Nebenflüsse kennen und

verstehen

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Wetterentwicklungen mit kritischen Parametern kennen und

einordnen

Benutzungs- und Berechtigungskonzept der Wehranlagen

Warnungen und Alarme einordnen und zielgerichtet reagie-

ren

Störmeldungen erfassen und das Notwendige einleiten

Abfluss-Szenarien und Wehranlagenbewirtschaftung eines

Flusssystems durchführen (z.B. Regelung des Wasserab-

flusses unter Einhaltung der Stauziele in einer Staukette

auch unter Schleusenbetrieb)

Überörtliche und lokale Regler überwachen und fern bedie-

nen (ASR)

Arbeitsweise von Reglern erkennen, sinnvoll handeln

Überwachung der Stauzieleinhaltung

Wehrbetriebs- und Wehrstörungstagebuch, Abflusstabellen

führen

Kommunikation zwischen Schichtleitung/Wehrbediener,

Schichtleitung/Kraftwerksbetreiber und Schichtlei-

tung/Außenbezirk

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1.2.1.7. Wehranlagenbetrieb in LZ (Auffrischungsseminar)

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen in LZ und Wehrbetriebspersonal

aus den ABz, das fallweise in LZ für die Bedienung von Wehr-

anlagen eines Flusssystems eingesetzt wird.

Teilnahmevoraussetzung Teilnahme am Grundseminar (1.2.1.6)

Zeitraum 1 Jahr

Dauer 1 Tag

Lernziel Die Teilnehmer frischen das Wissen der Abflussszenarien auf

Qualifikation Handlungskompetenz im Betrieb von Wehranlagen eines

Flusssystems

Methoden Das Seminar wird teilnehmer- und handlungsorientiert durchge-

führt. Die Teilnehmer trainieren die Abflussszenarien anhand

von Beispielen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und

regionalen örtlichen Besonderheiten.

Inhalte ● Abfluss-Szenarien und Wehranlagenbewirtschaftung eines

Flusssystems durchführen (z.B. Regelung des Wasserab-

flusses unter Einhaltung der Stauziele in einer Staukette

auch unter Schleusenbetrieb

Umgang mit Reglern

Überwachung der Stauzieleinhaltung

Wehrbetriebs- und Wehrstörungstagebuch, Abflusstabellen

führen

Kommunikation zwischen Schichtleitung/Wehrbediener,

Schichtleitung/Kraftwerksbetreiber und Schichtlei-

tung/Außenbezirk

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1.2.2. Optionale Seminare

1.2.2.1. Schleusen- und Wehrbetrieb

Die Schichtleiter/Schichtleiterinnen vertiefen in diesem Seminar die vorhandenen Kenntnisse

und Fertigkeiten im Schleusenbetriebsdienst. Dieses Seminar orientiert sich sehr stark an

den besonderen Situationen, die die Schichtleiter/Schichtleiterinnen selber in das Seminar

einbringen. Diese besonderen Situationen werden im Seminar anhand von Fallbeispielen

aufgearbeitet und unter Heranziehung der jeweiligen Gesetze, Vorschriften und Regelungen.

Das Seminar ist vor Ort und in der SAF durchführbar.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen und Leitzentralen

Teilnahmevoraussetzung Berufserfahrung im Schleusenbetriebsdienst

Zeitraum 5 Jahre

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen vertiefen und aktualisie-

ren ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Schleusenbetriebs-

dienst.

Qualifikation Kenntnisse und Fertigkeiten im Schleusenbetriebsdienst

Methoden Das Seminar wird teilnehmer- und handlungsorientiert durchge-

führt: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bestimmen über ei-

ne Bedarfsabfrage die Themen und bearbeiten schwierige Situ-

ationen anhand von Fallbeispielen. Diese werden mit methodi-

scher Anleitung der Trainer aufbereitet und unter Zugrundele-

gung der geltenden Vorschriften gelöst.

Inhalte ● VVWSV 2302, Aufbau, Begrifflichkeiten, Anwendung

Wasserwegerecht, Gesetzliche Grundlagen für Schleusen

(Bundeswasserstraßengesetz, Betriebsanlagenverordnung)

Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

Strompolizeiliche und schifffahrtspolizeiliche Befugnisse

Maßnahmen zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen

Notfallhandbuch (Havariehandbuch)

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Schifffahrtsrecht

Gesetzliche Grundlagen

Schifffahrtspolizeiverordnung2

Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen

Ausnahmegenehmigungen nach BinSchStrO

Verfügungen

Gefahrgutschifffahrt

§ 3.14 BinSchStrO i.V. mit der BinSchStrO und den

BinnenschifffahrtspolizeiVO

Verhalten im Havariefall

Zusammenarbeit mit der WSP

Aufgaben

Zuständigkeiten (Vereinbarung Bund-Länder)

Formen der Zusammenarbeit

Umweltschutz

Für den Schleusenbetrieb geltende Regelungen des

Umweltschutzes

Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen

Anwendung des TVöD

Arbeitssicherheit

AMS (Inhalt, Organisation)

Gesundheitsschutz (Schicht-, Wechselschicht-

dienst, angebotene Gesundheitsuntersuchun-

gen)

Arbeitsschutz-Unfallverhütungsvorschriften für Schleu-

senbetriebsstellen und Leitzentralen kennen und anwen-

den

2 BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV

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Koordinierung der Aufgaben im Schleusenbetriebsdienst

Zusammenarbeit

Kollegen, ABz., BHf, Dritte

Selbstmanagement am Arbeitsplatz

Zeitmanagement

Die Inhalte können je nach Bedarf angepasst werden.

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1.2.2.2. Kommunikation im Betriebsdienst

Das wichtigste Handlungswerkzeug des/der Schichtleiter/Schichtleiterin ist die Kommunikati-

on. Diese muss klar, unmissverständlich und eindeutig sein. Schifffahrtspolizeiliche Anwei-

sungen sind kommunikative Anweisungen. Die Kunst besteht darin, den richtigen Ton und

die angemessene Gesprächsform zu finden.

Von Vorteil ist die Durchführung vor Ort, um eine gleichartige Sprachregelung und Hand-

lungsweise zu gewährleisten.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen und Leit-, Revier-

und Betriebszentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum 6 Jahre

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können mit ihren Ge-

sprächspartner situationsbedingt, zielgerecht und erfolgreich

umgehen.

Qualifikation Soziale Kompetenzen

Inhalte ● Rolle als Dienstleister und Verantwortlicher des Betriebs-

dienstes

Die dienstleistende Schichtleitung im Umgang mit dem

selbstbewussten Kunden

Grundlagen der Kommunikation

Gesprächstraining

Funktraining

Umgang mit Konflikten

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1.2.2.3. Persönlichkeit entwickeln und stärken

In diesem Seminar geht es um die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen.

Der/die Schichtleiter/Schichtleiterin ist immer wieder provokanten Situationen ausgesetzt.

Das Seminar unterstützt ihn/sie in der Sicherheit seines/ihres Handelns.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen und Leit-, Revier-

und Betriebszentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum 6 Jahre

Dauer 3 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind in ihrer Persönlich-

keit gewachsen.

Qualifikation Persönliche Kompetenzen

Inhalte ● Was bedeutet „Persönlichkeit“

Aufgabe / Führungsrolle der Schichtleitung

Selbstverständnis

Selbstbewusstsein

Strom- und schifffahrtspolizeiliche Anordnung durchsetzen

Konfliktvermeidung

Umgang mit Stress

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21

1.2.2.4. IT-Anwenderprogramme, Internet und Telematikdienste im Betriebsdienst

Dem/der Schichtleiter/Schichtleiterin werden bedarfsgerecht zu den einzelnen IT-

Anwendungen Schulungen angeboten, um die Sicherheit im Umgang mit den Programmen

zu erhöhen. Da es sich hier um einzelne Bausteine handelt, können die Schulungen ent-

sprechend aufgeteilt werden.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen und Leit-, Revier-

und Betriebszentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum nach Bedarf

Dauer 3-5 Tage (je nach Vorkenntnissen)

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können die Programme

zielgerichtet anwenden.

Qualifikation IT-Kenntnisse

Inhalte ● Grundkenntnisse Word“

Grundkenntnisse Excel

Grundkenntnisse Outlook

Recherche im Internet

ELWIS

RIS

IT-Sicherheit

Hochwassernachrichtendienst

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1.2.2.5. Regionale Verwaltungsvorschriften, Tarifrecht, Arbeitsschutz, Haftung, Or-

ganisation in der Betriebsstelle

In dem Seminar werden regionale Vorschriften, Betriebsanweisungen etc. an die Schichtlei-

ter/Schichtleiterinnen vermittelt. Hierbei wird das Bewusstsein für deren Anwendung und

Einhaltung geschärft. Die Themen in dem Seminar sind variabel und austauschbar und kön-

nen flexibel an die Bedürfnisse angepasst werden.

Zielgruppe Schichtleiter/Schichtleiterinnen auf Schleusen und Leit-, Revier-

und Betriebszentralen

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum 5 Jahre oder nach Bedarf

Dauer 1-2 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind über die regionalen

Vorschriften informiert und können diese sicher anwenden.

Qualifikation Vorschriftenkenntnisse

Inhalte Zum Beispiel:

Regionale Regelungen für den Betriebsdienst, z. B.

VV-WSD 23-1

Abfluss- und Stauzielregelungen mit Pegelvorschriften

Hochwasser- und Eismeldedienst

Notfallmeldedienst

Verhalten bei Schäden und Störungen an der Anlage

Betriebsanweisungen

Tarif-, Beamten- und Arbeitsrecht

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Haftung, Regress und Zeugenaussagen

Organisation der Betriebsstelle

Wirtschaftsfragen der Binnenschifffahrt (Frachtraten, be-

triebswirtschaftliche Kosten des Binnenschiffs)

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23

1.2.2.6. Abgabenerhebung

Die Schichtleiter/Schichtleiterinnen erhalten hier durch praktische Beispiele, Kenntnisse von

Veränderungen im Abgabentarif. Schichtleiter/Schichtleiterinnen, die betriebsbedingt wenig

mit der Abgabenerhebung betraut sind, erhalten durch das Seminar eine Auffrischung ihrer

Kenntnisse.

Zielgruppe Abgabenerheber/Abgabenerheberinnen und Schichtlei-

ter/Schichtleiterinnen, die an Hebe- und Annahmestellen be-

schäftigt sind und deren Vertreter.

Teilnahmevoraussetzung Keine

Zeitraum nach Bedarf

Dauer 2 Tage

Lernziel Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen vertiefen und aktualisie-

ren ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Abgabenerhebung.

Sie haben sich ausgetauscht.

Qualifikation Kenntnisse in der Abgabenerhebung

Methode Das Seminar wird teilnehmer- und handlungsorientiert durchge-

führt. Über die Bedarfsabfrage bestimmen die Teilnehmer und

Teilnehmerinnen die Themen. Schwierige Abgabenerhebungs-

fälle werden anhand von Fallbeispielen von den Teilnehmer

und Teilnehmerinnen unter Begleitung der Trainer und Traine-

rinnen bearbeitet, gelöst und dokumentiert. Die Anwendung der

geltenden Abgabentarife steht dabei im Zentrum.

Inhalte ● Rechtliche Grundlagen

Regelfälle und Sonderfälle der Abgabenerhebung

Zusammenarbeit der Schleusenbetriebsstellen und Abga-

benerhebungsstellen

Ausnahmesituationen, (z.B. Stundung unklar), Möglichkeiten

des Handelns

Kontrolle Tiefgang des Schiffes (Abgabenerklärung, Eich-

schein, Tiefgang)

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Erfahrungsaustausch

Vermeidung von Einnahmeausfällen

Schifffahrtspolizeiliche Kompetenzen

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25

1.3. Schulung für die ergebnisorientierte Kontrolle bzw. Bedienung

von Wehranlagen

Sofern Wehranlagen an LZ angebunden sind, sind gemäß dem Konzept Fernbedienung von

Wehren (Anlage C6) folgende Aufgaben abzudecken:

Ergebnisorientierte Kontrolle der Pegelganglinien (Stauzielhaltung, Sicherstellung der

Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs) und der Wehranlagen von Flusssystemen

während des Schleusenbetriebs (Wehrbetrieb liegt beim Kraftwerksbetreiber)

Beobachtung und Beurteilung der Wetter- Niederschlagsentwicklung, der Pegelganglinien

von Flusssystemen incl. Zuflüsse und deren Wirkung auf die Staubereiche und Wehranla-

gen und darauf aufbauend die Bedienung der Wehranlagen parallel zum Schleusenbe-

trieb (Wehrbetrieb liegt bei der WSV)

Bedienung der Verschlüsse von Wehranlagen durch die WSV, wenn der Schleusenbe-

trieb aufgrund der Hochwasserlage eingestellt worden ist

Je nach Aufgabenumfang werden die Aufgaben durch Wehrbetriebspersonal aus dem Ver-

treterpool einer LZ oder aus dem jeweils zuständigen Außenbezirk oder als Zusatzaufgabe

durch die Schichtleiter und Schichtleiterinnen wahrgenommen. Daraus ergibt sich, dass ein-

mal die Schichtleiter und Schichtleiterinnen einer LZ sowie das Wehrbetriebspersonal aus

den Außenbezirken für die Aufgabenerledigung „Wehranlagenbedienung aus der LZ“ zu

schulen sind. (Seminare 1.2.1.6 und 1.2.1.7 Wehranlagenbetrieb in LZ).

1.4. Schulung für die Arbeit an Servicearbeitsplätzen

Neben den verbindlichen Seminaren sind für Schichtleiterinnen und Schichtleiter in Leitzent-

ralen mit nutzerbedienten Anlagen folgende optionale Seminare zu empfehlen:

Kommunikation im Betriebsdienst

Persönlichkeit entwickeln und stärken

Regionale Verwaltungsvorschriften Arbeitsschutz, Tarifrecht, Haftung Organisation in der

Betriebsstelle

Den Tarifbeschäftigten ohne Qualifikation zur Schichtleitung sollten aufgrund ihrer Aufga-

benstellung und Aufgabendurchführung die Möglichkeit eröffnet werden, neben den o. g. drei

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26

optionalen Seminaren auch die folgenden, für Schichtleitung verpflichtenden Seminare zu

besuchen:

Teamarbeit in Leit-, Revier- und Betriebszentralen

Ersthelfer

1.5. Technische Voraussetzungen zur Umsetzung

Die Seminare sind gut umsetzbar. Die Wasser- und Schifffahrtsämter, die Berufsbildungs-

zentren und die Sonderstelle für Aus- und Fortbildung sind technisch für die Durchführung

von Seminaren gut ausgestattet, die Seminare lassen sich dort durchführen.

Zur Unterstützung bei der beispielhaften Abwicklung von Havarien – und Gefahrensituatio-

nen kann ggf. die Organisation und Durchführung von Notfallübungen sinnvoll sein.

Ausblick: Noch effektiver ist der Einsatz eines Simulators. Art und Umfang der Entwicklung

eines Simulators muss in einer gesonderten Arbeitsgruppe untersucht werden.

Das Trainieren unterschiedlicher Situationen in den Leitzentralen, an zwei Schleusen gleich-

zeitig, macht den Einsatz eines Simulators heute schon sinnvoll.

Lastenheft Simulator:

Realistische Abbildung eines Leitzentralenarbeitsplatzes

Abbildung unterschiedlicher Schleusentypen

Gleichzeitige Durchführung von zwei Schleusungen

Darstellung der Kamerapositionen, Schwenkbereiche

Funkverkehr und Telefonabwicklung

Standartbedienung Schleuse – Wehr

Wehr-und Brückenbedienung

Stauzielregelung

Besondere Situationen (z.B. Technikausfall, Fehlverhalten von

Schifffahrtstreibenden)

Notfallsituationen (auf dem Schiff / der Wasserstraße).

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Der Simulator stellt reale Arbeitsbedingungen von Schleusen, Wehren und Brücken dar. Je-

der praktische Fall des Schleusen- und Wehrbetriebes bzw. der Brückebendienung kann

simuliert werden. Es können verschiedene Arten von Schiffen, Wetterbedingungen z. B Eis-

abfuhr, Tag, Nacht und verschiedene Abflüsse / Wasserstände simuliert werden, um jede

mögliche Situation darzustellen und zu trainieren.

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2. Soziale Aspekte

Veränderungen bzw. Restrukturierungen sind aufgrund der zunehmenden technischen Mög-

lichkeiten und der parallel dazu abnehmenden Personalressourcen unerlässlich, um die Mo-

dernisierung des öffentlichen Bereiches voranzubringen. Auf Mitarbeiterebene können dabei

betriebliche Veränderungen positiv als Entwicklungsstimuli wirken, aber auch negativ als

Stressor, weshalb ein strukturierter und transparenter Umgang mit den Gründen, der Durch-

führung und den Auswirkungen dieser Prozesse unabdingbar ist. Die Arbeit in Leitzentralen

bietet positive Aspekte durch die mögliche Teamarbeit, bessere Abstimmung und Auslas-

tung, moderne Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel und bewirkt eine Aufwertung der Arbeit

bzw. Integration in eine Einheit. Im Gegenzug dazu sind ggf. längere Anfahrtswege, eine

höhere Auslastung und evtl. Stressempfinden damit verbunden.

Bei der Einrichtung und Planung von Leitzentralen ist daher parallel zum Planungsprozess

ein den Veränderungsprozess begleitendes Veränderungsmanagement durchzuführen, an

dessen Ende ein sozialverträglicher Umsetzungsplan zu erstellen ist.

Beim Veränderungsmanagement im Rahmen der Fernbedienung und Automatisierung von

Anlagen geht es vor allem darum, die Veränderungen systematisch und nachvollziehbar zu

identifizieren und den Zeitpunkt der Veränderung im Zusammenhang mit der technischen

Planung, finanzieller Ausgleichsmöglichkeiten und der Altersstruktur der Mitarbeiter in Ein-

klang zu bringen, um eine Reduktion der Arbeitszufriedenheit und Erhöhung des Unsicher-

heitserlebens zu vermeiden.

Um die Mitgestaltung der Beschäftigten zu gewährleisten, und die von ihnen genannten As-

pekte, Bedenken, Ängste, Alternativen berücksichtigen zu können, sollte die Aufstellung ei-

nes sozialverträglichen Umsetzungsplans durch eine Projektgruppe erfolgen, an denen

Schichtleitung, Planer, Projektleiter, Mitarbeiter der Haushalts- und Personalabteilungen so-

wie Vertreter des Personalrates und anderer zu vertretender Gruppen beteiligt werden soll-

ten. Ggf. ist es auch ratsam, den betriebsärztlichen Dienst oder Psychologen mit dem

Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie einzubinden. Die abgestimmten Ergeb-

nisse der Projektgruppe sind zeitgleich an das WSV-Personal zu kommunizieren.

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Innerhalb des Veränderungsmanagements sollten den Betroffenen zuerst die Planungs-

grundlagen sowie die Notwendigkeit der Maßnahme näher gebracht werden. Hieraus sollten

die Ziele der Projektgruppe definiert und eine gemeinsame Strategie abgeleitet werden.

Wesentliche Grundlage des sozialverträglichen Umsetzungsplans ist dann die Feststellung

der derzeitigen und zukünftigen Arbeitssituation und der daraus erkennbaren Unterschiede.

Im weiteren Verlauf sind dann mitarbeiterorientierte Maßnahmen zum Ausgleich des ermittel-

ten Unterschieds zu identifizieren und eine sinnvolle zeitliche Reihung der Umsetzung aus-

zuarbeiten.

Zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Umsetzung zur Einrichtung von LZ wur-

de zwischen dem BMVI und dem HPR eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Diese

„Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Einrichtung von Leitzentralen in der

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ ist Bestandteil dieses Leitfa-

dens und zwingend anzuwenden (siehe Anlage Anlage G1).

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30

3. Anlagenverzeichnis zu Teil E

Anlage G1 Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Umsetzung der Einrichtung

von Leitzentralen in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

(WSV)

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Anhang Allgemein

Teil H

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1

Aufsteller

Kapitel 1 und 3 Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Kapitel 2 SG und FVT

Kapitel 4 Eugen Pröger

Thomas Rosenstein

Reinhard Schmidt

redaktionelle Bearbeitung Eugen Pröger

Reinhard Schmidt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

W26 Anlagentechnik und Schiffbau –

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Mainzer Str. 20

56068 Koblenz

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2

Inhaltsverzeichnis

1. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................... 3

2. Glossar ........................................................................................................................... 7

3. Normen und Richtlinien ..................................................................................................30

3.1. Allgemeines ...........................................................................................................30

3.2. Arbeitsplätze und Bedientische ..............................................................................31

3.3. Leitzentralen und Wartenräume .............................................................................34

3.4. Bedienen und Visualisieren ....................................................................................38

3.5. Maschinensicherheit...............................................................................................43

3.6. TV-Technik .............................................................................................................43

3.7. Steuerungstechnik / Elektrotechnik ........................................................................45

3.8. Beleuchtungs- und Signaltechnik ...........................................................................47

3.9. Blitz- und Überspannungsschutz ............................................................................49

4. Verwaltungsvorschriften und Erlasse .............................................................................51

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3

1. Abkürzungsverzeichnis

ABz Außenbezirk

AC alternating current

AIS Automatisches Identifikationssystem / Automatic Identification System

AP Arbeitspaket

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

AS Arbeitssicherheit

ASR Arbeitsstättenregel nach Arbeitsschutzgesetz

ASR automatisierte Abfluss- und Stauzielregelung

ATIS Automatisches Sender Identifizierungssystem / Automatic Transmitter Iden-

tification System

AuF Automatisierung und Fernbedienung

BAD Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechni-

scher Dienst

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAW Bundesanstalt für Wasserbau

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BG Berufsgenossenschaft

BGI Berufsgenossenschaftliche Information

BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medizinerzeugnisse

BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen

BHf Bauhof

BildschirmArbV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bild-

schirmgeräten

BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BNC Bayonet Neill Concelman

BPOL Bundespolizei

BS Betriebsstelle

BTO Besprechungseinrichtung vor Ort

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

C theoretische Schleusungsleistung / Kapazität [Schiffe / Jahr]

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4

Cetmef Centre d´Etudes Techniques Maritmes Et Fluviales

CNR Compagnie Nationale du Rôhne

DC direct current

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DSL Digital Subscriber Line

EG Europäische Gemeinschaft

EHZ Elektrohubzylinder

EL Einseitiges Lautsprechen (Lautsprechanlage)

EL/WL Einseitiges Lautsprechen (Lautsprechanlage)/Wechselseitiges

Lautsprechen (Wechselsprechanlage)

EN Europäische Norm

EVU Energieversorgungsunternehmen

FBAS Farb-Bild-Austast-Synchron

FFSK fast frequency shift keying

FVT Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

GDWS ASt Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

GOP group of pictures

GUI graphical user interface / Grafische Benutzeroberfläche

HPR Hauptpersonalrat

I tatsächliche Schleusungsleistung / Kapazität [Schiffe / Jahr]

I/C tatsächliche Schleusenleistung / theoretische Schleusenleistung

IEC International Electrotechnical Commission

IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

IR Infrarot

ISO International Organization for Standardization

IT Informationstechnik

ITU International Telecommunication Union

K Kamera

KKS Kathodischer Korrosionsschutz

Kom-Anlagen Kommunikationsanlagen

Kom-Netz Kommunikationsnetz

LAN Local Area Network

LPL Lightning Protection Level

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5

LPZ Lightning Protection Zone

LWL Lichtwellenleiter

LZ Leitzentrale

MRL Maschinenrichtlinie

MBO Musterbauordnung

MID maritime identification digit

MPEG moving picture experts group

NIF Nautischer Informationsfunk

OH Oberhaupt

ONVIF open network video interface forum

OVH Oberer Vorhafen

OW Oberwasser

PAL phase alternating line

PC personal computer

PLS Prozessleitsystem

PoE power over ethernet

PSG Parallelschaltgerät

PTT Push-to-Talk

PR Personalrat

PVC Polyvinylchlorid

RAID Redundant Array of Independent Disks

RiGeW Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasser-

straßen

RIS River Information Services

RSTP Rapid Spanning Tree Protocol

RWS Rijkswaterstaat

SAF Sonderstelle für Aus- und Fortbildung

SDH Synchrone digitale Hierarchie (Übertragungstechnik)

SG Steuerungsgruppe im Projekt Automatisierung und Fernbedienung von

Anlagen der WSV

SIAM System für Information, Abgaben und Meldungen in der Binnenschifffahrt

SMS Short Message Service

SNK Schwenkneigekopf

SPD Surge Protective Device (Überspannungsschutzgerät)

SPS Speicherprogrammierbare Steuerung

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6

STS Stoßschutz

SW schwarz-weiß

TeBe NIF Technisch-betriebliche Beschreibung Nautischer Informationsfunk

TD Bündelungsstelle Telematikdienste im WSA Minden

TK Telekommunikation

TMC Traffic Message Channel

TRLV Technische Regel zur Lärm- und Vibrationsschutzverordnung

TV Television

USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung

UH Unterhaupt

USB Universal Serial Bus

USV unterbrechungsfreie Stromversorgung

UV Unterverteilung

UVH Unterer Vorhafen

UW Unterwasser

VDB Verband deutscher Blitzschutzfirmen e.V.

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

VdS VdS Schadenverhütung GmbH

VESA Video Electronics Standards Association

V-LAN Virtual Local Area Network

VMM Virtual Machine Monitor

VoIP voice over internet protocol

VS videosignalgesteuert

VV Verwaltungsvorschrift

VV-WSV Verwaltungsvorschrift der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

WAN Wide Area Network

WL Wechselseitiges Lautsprechen (Wechselsprechanlage)

WSA Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

WSÄ Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter

WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion

WU wasserundurchlässig

WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieur-

bauten

ZTV-W Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau

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7

2. Glossar

Das Glossar dient der Erläuterung und Vereinheitlichung von Begriffen, die im Zusammen-

hang mit der Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen in der WSV verwendet wer-

den, bisher unterschiedlich ausgelegt bzw. nicht oder nur ungenau beschrieben sind.

Die Zusammenstellung der erklärenswerten Begriffe wird bei künftigen Aktualisierungen des

Leitfadens fortgeschrieben.

Wenn zu den im Glossar enthaltenen Begriffen eine Quellenangabe ausgewiesen wurde,

stammt die Definition direkt aus dieser Quelle.

Wenn es nach Kenntnisstand der FVT in der WSV von den hier erläuterten Begriffen abwei-

chende Bezeichnungen gibt, wurden diese gesondert am Ende des Abschnitts ausgewiesen.

Unter dem Hinweis Anmerkung werden Zusatzinformationen, z. B. auf eine anstehende

Neudefinition eines Begriffes, gegeben.

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8

A _______________________________________________________________________

Aktorik

Die Aktorik ist ein Teilgebiet der Antriebstechnik, wobei der Begriff Aktorik allgemein das Er-

zeugen einer Bewegung oder Verformung bezeichnet und somit in vielen technischen Diszip-

linen wie z. B. der Regelungstechnik, Automatisierungstechnik oder Mechatronik verwendet

wird.

So genannte Aktoren (Wandler) setzen die elektronischen Signale (z. B. vom Steuerungs-

computer ausgehende Befehle) in mechanische Bewegung oder andere physikalische Grö-

ßen (z. B. Druck oder Temperatur) um und greifen so regulierend in das Regelungssystem

ein und/oder geben Sollgrößen vor.

Anbindung an eine Leitzentrale

Die Anbindung einer Anlage an eine Leitzentrale ist dann gegeben, wenn die Anlage organi-

satorisch und technisch einer Leitzentrale zugeordnet ist (siehe auch VV-WSV 2302).

Applikationssoftware

Als Applikationssoftware werden im Weiteren die Anwendungsprogramme für Automatisie-

rungssysteme bezeichnet (SPS, Prozessvisualisierung etc.). Die Hersteller solcher Automa-

tisierungssysteme bieten in der Regel entsprechende Entwicklungs- oder Programmiersoft-

ware an, mit deren Hilfe die Applikationssoftware erstellt werden kann. Mitunter kommt auch

herstellerübergreifende Entwicklungssoftware zum Einsatz.

Arbeitsplatz

Gesamtheit der Arbeitsmittel für eine bestimmte Person in einem Arbeitsbereich.

(Quelle: DIN EN ISO 11064-2)

Unter Arbeitsplätzen werden im Weitern verstanden:

Arbeitsplätze für die Bedienung von Anlagen (bestehend aus bis zu zwei Bedienständen)

Servicearbeitsplätzen für nutzerbediente Anlagen

Büroarbeitsplätze

Automatikbetrieb (siehe Betriebsart)

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9

Automatisierung

Mit der Automatisierung wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, eine Maschine oder Anlagen

selbstständig und möglichst unabhängig von Menschen zu betreiben. Je besser dieses Ziel

erreicht wird, umso höher ist der Automatisierungsgrad.

(Quelle: Wikipedia, 2010)

Automatisierungssystem

Automatisierungssysteme werden zur Steuerung von Maschinen und technischen Anlagen

eingesetzt. Sie bestehen aus Hardware (Prozessor, Programmspeicher, Ein- und Ausgän-

ge), Firmware (Betriebssystem) und Software (Applikationssoftware). In der Regel ist die

Hardware modular aufgebaut und kann somit optimal an die zu steuernde Anlage angepasst

werden. Auch die eigentliche Steuerungsfunktion wird als Anwenderprogramm speziell für

die jeweilige Anlage erstellt. Die Erstellung der Anwenderprogramme erfolgt mit speziellen

Programmiergeräten oder mit einer entsprechenden Programmiersoftware auf einem han-

delsüblichen PC.

Automatisierungstyp (gültig bis 2011)

Der Automatisierungstyp beschrieb, wer eine Schleuse im regulären Betrieb von welchem

Ort aus bedient. Hierbei wurden folgende Typen unterschieden:

Automatisierungstyp 1 - Zentrale Bedienung vor Ort an einem Steuerstand durch WSV-

Personal

Automatisierungstyp 2 - Bedienung von einer abgesetzten Zentrale (Fernbedienung)

durch WSV-Personal

Automatisierungstyp 3 - Selbstbedienung durch den Nutzer vor Ort ohne direkte Unter-

stützung des WSV-Personals

Automatisierungstyp 4 - Vollautomatisch ohne jegliche Bedienhandlung (bis dahin nicht

realisiert)

Anmerkung: Der Begriff Automatisierungstyp wird künftig nicht mehr verwendet. Die Definiti-

on wurde überarbeitet und in den Begriff Bedientyp überführt.

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10

B _______________________________________________________________________

Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsge-

genstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquel-

len und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für

behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und

grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

(Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen / Behindertengleichstellungsgesetz – BGG § 4)

Weitere Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der BVBS sind zu beachten:

Erlass EW21/52.06.24 vom 11.04.2003 - Behindertengerechte Gestaltung von Schleu-

sensteuerständen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz sowie die DIN Normen 18024

und 18025

Rahmenintegrationsvereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen

barrierefreie Verkehrswegefläche

Für innerbetrieblichen Personenverkehr und Materialtransport benötigte Fläche.

Bedienebene

Die Bedienebene stellt die zentrale Schnittstelle zwischen Schichtleitung / Bedienpersonal

bzw. Unterhaltungspersonal und der Anlage dar. Sie beinhalten alle Komponenten, die zur

Visualisierung der Anlagenzustände sowie für steuernde Eingriffe notwendig sind.

Die Bedienebenen gliedern sich hierarchisch nach den Orten, von denen aus die Anlage

bedient werden kann. Dabei sind in der Regel von bestimmten Bedienebenen nur ganz be-

stimmte Bedienhandlungen und Betriebsarten möglich. Es werden folgende Bedienebenen

unterschieden:

Fernbedienebene

Bedienung der kompletten Anlage von einer Leitzentrale aus. Die Fernbedienebene wird

für den Betrieb der Anlage genutzt.

Zentrale Bedienebene

Bedienung der kompletten Anlage von einem zentralen Bedienstand vor Ort aus. Die

zentrale Bedienebene wird für den Betrieb der Anlage genutzt.

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11

Örtliche Bedienebene

Bedienung eines begrenzten Bereichs der Anlage von einem örtlichen Bedienstand aus.

Die örtliche Bedienebene wird für den Betrieb der Anlage genutzt.

Maschinennahe Bedienebene

Bedienung einzelner Antriebe in deren unmittelbarer Nähe. Die maschinennahe Bedien-

ebene wird für die Unterhaltung der Anlage genutzt.

Manuelle Bedienebene

Bedienung eines einzelnen Antriebes durch manuelle Betätigung einer Kurbel, eines

Handrads etc. Die manuelle Bedienebene wird bei Energieausfall sowie für die Unterhal-

tung der Anlage genutzt. Mitunter werden aber auch Schleusen, insbesondere einfache,

nutzerbediente Bootsschleusen ausschließlich über die manuelle Bedienebene betrieben.

Bedienpersonal

Technischer Begriff in Anlehnung an DIN EN ISO 11064-3 für die allgemeine Tätigkeit von

Personen, die mit dem Bedienen von Anlagen beauftragt sind.

Schleusen werden in der WSV durch Schichtleiterinnen/Schichtleiter, die eine entsprechende

Fortbildung zur Schichtleitung abgeschlossen haben, bedient. Bedienpersonal umfasst auch

das Personal Dritter, denen auf Grund bestehender vertraglicher Vereinbarungen der Betrieb

von Wehren der WSV übertragen wurde.

Bedienkonzept

Das Bedienkonzept beschreibt die grundsätzliche Gestaltung der Bedienarbeitsplätze bei

zentral- und fernbedienten Anlagen. Es beschreibt u. a. die Zuordnung aufgeschalteter Anla-

gen zu Bedienständen, die Anzahl der Anlagen pro Bedienstand und die Anordnung von

Video- / Bedienmonitoren zur Prozessüberwachung.

Bedienstand

Vorrichtung zur Bedienung einer Schleusenkammer oder einer anderen Anlage. Der Bedien-

stand besteht aus dem Bedientisch und den notwendigen technischen Komponenten (Anzei-

ge- und Bedienelemente, Kommunikationssysteme, Monitore).

Abweichende Bezeichnung: Leitstand, Bedienplatz, Steuerstand

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12

Bediensystem

Strukturierte und systematische Abwicklung der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschi-

ne, die so aufeinander bezogen oder miteinander verbunden ist, dass sie als eine aufgaben-,

sinn- oder zweckgebundene Umsetzung des Bedienkonzeptes angesehen werden kann.

Bedientisch

Der Begriff Bedientisch wird immer dann verwendet, wenn es um die Beschreibung des Mö-

belstückes (Tisch), z. B. Gestell, Platte, Materialien sowie der Maße und notwendigen Auf-

stellfläche, geht.

Bedientyp

Der Bedientyp einer Anlage beschreibt, wer die Anlage bedient. Hierbei werden folgende

Typen unterschieden:

Bedientyp 1 – Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage

Bedientyp 2 – Durch Nutzer bediente Anlage

Bedientyp 3 – Vollautomatische Anlage

Anmerkung: Der Begriff Bedientyp löst die alte Bezeichnung Automatisierungstyp ab.

Bedientyp 1 – Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage

Die Anlage wird durch Schichtleitung / Bedienpersonal bedient. Bedientyp 1 unterteilt sich in:

Bedientyp 1a – Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage ohne An-

bindung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an keine Leitzentrale angebunden und wird vor Ort bedient.

Bedientyp 1b – Durch Schichtleitung / Bedienpersonal bediente Anlage mit Anbin-

dung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an eine Leitzentrale angebunden und wird von dort bedient.

Bedientyp 2 – Durch Nutzer bediente Anlage

Die Anlage wird vor Ort durch den Nutzer bedient (z. B. an Schleusen durch die Schifffahrt).

Bedientyp 2 unterteilt sich in:

Bedientyp 2a – Durch Nutzer bediente Anlage ohne Anbindung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an keine Leitzentrale angebunden und wird autark betrieben.

Bedientyp 2b – Durch Nutzer bediente Anlage mit Anbindung an eine Leitzentrale

Die Anlage ist an eine Leitzentrale angebunden bei der Störmeldungen der Anlage, Notru-

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13

fe und Nutzeranfragen auflaufen. Von der Leitzentrale aus ist bei Bedarf eine Unterstüt-

zung des Nutzers vor Ort möglich.

Bedientyp 3 – Vollautomatische Anlage

Anlage, für deren Betrieb in der Regel keine Bedienhandlungen notwendig sind. Störmel-

dungen der Anlage laufen in einer Leitzentrale oder, insofern dies nicht möglich ist, in örtlich

abgesetzten Betriebsstellen (z. B. ABz, BHf) auf.

Bedien- und Visualisierungssystem

System zur Bedienung von Anlagen und zur Darstellung der relevanten Anlagenzustände

und Störungen. In Normen wird häufig die Bezeichnung Mensch-Maschine-Schnittstelle

(HMI) verwendet.

Betriebsart

Arbeitsweise der Anlagensteuerung. Es werden folgende Betriebsarten unterschieden:

Automatikbetrieb

Betrieb der Anlage mit automatischen Abläufen.

Handbetrieb

Einzelne oder paarweise Bedienung der Antriebe.

Sonderbetrieb

Betriebsart für besondere betriebliche Situationen der Anlage. An Schleusen sind diese

u. a. Eis-, Geschwemmsel- und Hochwasserabfuhr, die nur ohne Schifffahrt in der Kam-

mer durchgeführt werden können. Für andere Anlagen ist, wegen deren Vielfalt und un-

terschiedlichster Funktion, eine pauschale Festlegung an dieser Stelle nicht sinnvoll. Hier

ist das o. g. sinngemäß anzuwenden.

Betriebsstelle

Organisationseinheit eines Amtes oder Außenbezirks zum Betreiben der Anlagen einer

Staustufe/Kanalstufe, z. B. Schleusenanlage, Hebewerke, Brücken oder Sicherheitstore vor

Ort.

bewegliche Brücke

Brücke, deren Durchfahrtshöhe in der Schifffahrtsöffnung durch Bewegung des Überbaus

vergrößert werden kann, z. B. Hubbrücke, Klappbrücke, Drehbrücke.

(Quelle: DIN 4054)

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Bewegungsfläche

Zur Ermöglichung ungehinderter Bewegungen mindestens erforderliche freie und unverstell-

te Bodenfläche.

Bildschirmarbeitsplatz

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet

sein kann mit

Einrichtungen zur Erfassung von Daten,

Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung

steht,

Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts

gehören, oder

sonstige Arbeitsmittel,

sowie die unmittelbaren Arbeitsumgebung.

Ein Bildschirmgerät ist ein Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur

Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens. Beschäftigte im Sinne dieser De-

finition sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen

Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen.

(Quelle: Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV, Dez. 2008)

Bootsanlage

Sammelbenennung für alle Arten von Bauwerken zum Überwinden einer Staustu-

fe/Kanalstufe mit kleinen Schiffen, besonders Sportboote: Bootsschleuse, Bootsgasse,

Bootsschleppe, Bootstreppe

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Bootsgasse

Eine Schußrinne zum Überwinden einer Fallstufe mit Sportbooten.

(Quelle: DIN 4054)

Anmerkung: Es gibt offene Bootsgassen, die ständig durchströmt werde, und geschlossene

Bootsgassen mit Verschlussorgan.

Bootsschleuse

Schiffsschleuse für den Verkehr mit kleinen Schiffen, besonders Sportbooten.

(Quelle: DIN 4054)

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15

C _______________________________________________________________________

CCTV (Siehe TV-Anlage)

D _______________________________________________________________________

direkte gefährliche Bewegungen

Bewegungen, die direkt durch Maschinen-Antriebselemente verursacht werden.

Doppelschleuse

Schiffsschleuse mit zwei nebeneinanderliegenden Schleusenkammern, die durch eine Mit-

telmauer voneinander getrennt sind.

(Quelle: DIN 4054)

F ________________________________________________________________________

Fallstufe

Unterbrechung des Wasserspiegels durch eine natürliche oder künstliche Stufe.

(Quelle: DIN 4054)

Feldbus

Ein Feldbus ist ein industrielles Kommunikationssystem, das eine Vielzahl von Feldgeräten

wie Sensoren (z. B. Wegmesssystem) und Aktoren (z. B. Antriebe) mit einer Steuerung ver-

bindet.

Fernbedienebene (siehe Bedienebene)

Fernbedienkreis

Mit Fernbedienkreis wird im weitesten Sinne ein Wasserstraßenabschnitt mit Anlagen sowie

einer Zentrale, der diese zugeordnet sind, bezeichnet. Der Begriff wurde geprägt, um ver-

schiedene strukturelle Angaben wie z. B. die geografische Ausdehnung, Entfernungen zwi-

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16

schen Staustufe und Zentrale oder Wegstrecken für das Bedien- und Unterhaltungspersonal

zu subsumieren.

fernbedient / Fernbedienung

Synonym für Anlagen des Bedientyps 1b.

Fernbedienzentrale / FBZ (gültig bis 2010)

Veraltete Bezeichnung, die durch den Begriff Leitzentrale / LZ ersetzt wurde.

Fernsteuerzentrale / FSZ (gültig bis 2010)

Veraltete Bezeichnung, die durch den Begriff Leitzentrale / LZ ersetzt wurde.

Fernüberwachungszentrale / FÜZ (gültig bis 2010)

Veraltete Bezeichnung, die durch den Begriff Leitzentrale / LZ ersetzt wurde.

Freizeitnutzung

Überwiegende Nutzung der Schleuse durch Sportschifffahrt

G _______________________________________________________________________

Gefahr

Gefahr ist das Vorhandensein von Bedingungen, die Leben und Gesundheit von Menschen

schädigen können. Sie ist eine Sachlage, bei der das Risiko größer ist als das (akzeptierte)

Grenzrisiko.

(Quelle: Leitfaden Maschinensicherheit an Anlagen der WSV, Dez 2010)

Gefahrenanalyse (gültig bis 2009)

Ermittlung aller Gefahren gemäß Maschinenrichtlinie, die von einer Maschine ausgehen.

(Quelle: In Anlehnung an 98/37EG Maschinenrichtlinie Anhang I Vorbemerkungen)

Anmerkung: Im Zuge der Anpassung von Begrifflichkeiten im Bereich des Normwesens und

der Maschinenrichtlinie (MRL) spricht jetzt auch die neue MRL (Richtlinie 2006/42/EG) von

einer Risikobeurteilung. Dieser Begriff wird in der DIN EN ISO 112100 erklärt und genauer

definiert und ersetzt den, im Erlass noch gebrauchten, älteren Begriff Gefahrenanalyse.

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17

Gefährdungsbereich

Jeder Bereiche in einer Maschine und/oder um eine Maschine herum, in dem eine Person

einer Gefährdung ausgesetzt sein kann.

(Quelle: DIN EN ISO 12100)

Beim Betrieb von Anlagen der WSV können in bestimmten Bereichen gefährliche Bewegun-

gen mit besonderen Risiken für Schifffahrt und sonstige Verkehrsteilnehmer (Nutzer) auftre-

ten (z. B. an Schleusen Schleusentore, Stoßschutzanlage sowie Drempel).

Darüber hinaus ergeben sich, insbesondere bei Unterhaltungsmaßnahmen, u. U. für das

Personal Gefährdungen in der Nähe von Antrieben und beweglichen Teilen.

Die konkreten Gefährdungsbereiche werden im Einzelfall in einer für die jeweilige Anlage

durchzuführenden Risikobeurteilung festgelegt.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das systematische Erfassen von Gefährdungen an Arbeits-

stätten. Gefährdung bezeichnet eine praktische Schadensmöglichkeit, die erst dadurch ent-

steht, dass ein Beschäftigter der Gefahr ausgesetzt ist. (Beispiel: Einatmen von Benzol, Lau-

fen über unebenen Boden) Die Gefährdungsbeurteilung ist das Bewerten der Gefährdung,

das Ermitteln und Festlegen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.

(Quelle: AS1 der WSD Süd, 2010; siehe auch Arbeitsschutzgesetz)

Anmerkung: Der Begriff Gefährdungsbeurteilung ist nicht zu verwechseln mit den ähnlich

klingenden Begriffen Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung aus der Maschinensicherheit.

geschlossene Bootsgasse (siehe Bootsgasse)

H _______________________________________________________________________

Handbetrieb (siehe Betriebsart)

Hebewerk (siehe Schiffshebewerk)

hochverfügbare Steuerung

Steuerung mit zwei redundanten Systemen. Bei Ausfall des Mastersystems wird automatisch

auf das Reservesystem ungeschaltet.

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18

Hochwassersperrtore

Bauwerk in einem Schifffahrtskanal oder Schleusenkanal mit Verschlusseinrichtung zum

Schutz gegen Hochwasser.

(Quelle: DIN 4054)

Abweichende Bezeichnung: Sperrtor

I ________________________________________________________________________

indirekte gefährliche Bewegungen

Bewegungen, die nicht direkt durch Maschinen-Antriebselemente verursacht werden, son-

dern durch Veränderung des Wasserspiegels oder durch Turbulenzen beim Füllen oder Ent-

leeren der Kammer.

I/C-Wert

Auslastungsgrad einer Schleuse als Verhältnis der tatsächlichen Schleusenleistung I zur

theoretischen Schleusenleistung C.

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit ist der Zustand, in dem Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Infor-

mationen und Informationstechnik durch angemessene Maßnahmen geschützt sind.

(Quelle: IT-Grundschutz-Katalog des BSI; Glossar und Begriffsdefinitionen, 2008)

L ________________________________________________________________________

Leerschleusung

Schleusung ohne Schiff

(Quelle: DIN 4054)

Leitzentrale / LZ

Originaltext der DIN

Zusammenfassung aus Wartenräumen, Nebenräumen und örtlichen Leitständen, die funkti-

onell in Wechselwirkung stehen und sich am selben Einsatzort befinden.

(Quelle: DIN EN ISO 11064-3)

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19

Für die WSV:

Die Leitzentrale (LZ) ist eine bauliche, organisatorische und technische Einheit einschließlich

der Ausrüstungs- und Sozialräume. In der LZ werden zentralisierte Bedienungs-, Steue-

rungs-, Überwachungs- und Leitungsverantwortlichkeiten beim Betrieb von mehreren örtlich

getrennten Schleusen und anderen Anlagen durch WSV-Personal ausgeübt.

Die Bezeichnung Leitzentrale ersetzt die Begriffe Fernbedienzentrale, Fernsteuerzentrale

und Fernüberwachungszentrale. (siehe auch Anbindung an eine Leitzentrale)

Anmerkung: Allein der Umstand, dass von einem zentralen Bedienstand einer Schleuse zwei

benachbarte Kammern oder weitere Anlagen an derselben Fallstufe (Wehr, Brücke, etc.)

bedient werden genügt nicht, diesen als LZ zu bezeichnen. Das Gleiche gilt für einen zentra-

len Bedienstand einer Fallstufe, der abgesetzt bzw. ohne direkte Sicht in die Kammer(n) er-

richtet ist (siehe auch Erlass Neubau von Steuerständen WS11/52.06.08 vom 19.01.2009).

M _______________________________________________________________________

manuelle Bedienebene (siehe Bedienebene)

maschinennahe Bedienebene (siehe Bedienebene)

Migration

Umstellung auf neue Technologie, Wandlung von Daten-Formaten, Wechsel grundlegender

Software

Mischnutzung

Nutzung der Schleuse durch Berufs-, Fahrgast- und Sportschifffahrt

Möbelfunktionsfläche

Bodenfläche, welche bei der Bewegung der Bauteile von Möbeln, z. B. Türen oder Schub-

kästen, überdeckt wird.

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N _______________________________________________________________________

Not-Aus

Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu

einer ganzen oder zu einem Teil einer Installation abzuschalten, wo ein Risiko für elektri-

schen Schlag oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht.

(Quelle: DIN EN 60204-1)

Not-Aus-Gerät

Manuell betätigtes Steuergerät, das die Abschaltung der elektrischen Energieversorgung zu

einer ganzen oder einem Teil einer Installation bewirkt, wo ein Risiko für elektrischen Schlag

oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht.

(Quelle: DIN EN 60204-1)

Not-Halt

Funktion, die aufkommende Gefährdungen für Personen, Schäden an der Maschine oder an

laufenden Arbeiten abwenden oder bereits bestehende mindern soll.

(Quelle: DIN EN ISO 13850)

Not-Halt-Gerät

Manuell betätigtes Steuergerät, das zur Auslösung einer Not-Halt-Funktion verwendet wird.

(Quelle: DIN EN ISO 13850)

Nutzer

Nutzer sind im Sinne des Geltungsbereiches des Leitfadens grundsätzlich bei Schleusen die

Besatzung von Schiffen und bei beweglichen Brücken die jeweiligen Verkehrsteilnehmer.

Nicht darunter zu verstehen ist die Schichtleitung oder sonstiges WSV-eigene Personal,

Fremdfirmen oder Besucher sowie andere Betreiber von WSV Anlagen.

Nutzerschnittstelle

Nutzerschnittstellen sind die erforderlichen von der WSV bereitgestellten Informations-,

Kommunikations- und Bedieneinrichtungen, die den Nutzern eine sichere Nutzung der Anla-

ge und die Kontaktaufnahme zu einer Leitzentrale ermöglichen.

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nutzerbedient

Synonym für Anlagen des Bedientyps 2a und 2b.

Abweichende Bezeichnung: selbstbedient

Nutzerstruktur

Zusammensetzung der Art der Schifffahrt (Berufs-, Fahrgast- und Sportschifffahrt)

O _______________________________________________________________________

organisatorische Verfügbarkeit

Die organisatorische Verfügbarkeit ist durch verwaltungsinterne, administrative, organisatori-

sche/logistische Maßnahmen bestimmt. Hierzu zählen die Bereitstellung von qualifiziertem

Unterhaltungspersonal, dessen Anfahrwege zum Ort der ausgefallenen Anlage, vorgehalte-

ne anlagenspezifische Ersatzteile und Materialreserven und Diagnosemöglichkeiten zur Feh-

lersuche sowie Reparaturstrategien.

Die hieraus entstehenden Verzögerungs- und Wartezeiten (Nichtverfügbarkeit der Anlage)

können durch den Betreiber der Anlage beeinflusst werden. Eine Steigerung der organisato-

rischen Verfügbarkeit ist durch Reduzierung von verwaltungsinternen, administrativen, orga-

nisatorischen/logistischen Verzögerungs- und Wartezeiten zu erzielen.

örtliche Bedienebene (siehe Bedienebene)

P _______________________________________________________________________

professionelle Nutzung

Überwiegende Nutzung der Schleuse durch Berufs- und Fahrgastschifffahrt

Prozessüberwachung

Visuelle Überwachung von zentral- oder fernbedienten Prozessabläufen an Anlagen der

WSV überwiegend mithilfe von TV-Anlagen.

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R _______________________________________________________________________

Redundanz

Redundanz bedeutet das Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen

eines technischen Systems, um bei Ausfall eines Systems die Verfügbarkeit zu erhöhen.

(Quelle: Wikipedia, 2010)

Risikobeurteilung

Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst.

(Quelle: DIN EN ISO 12100)

Anmerkung: Im Zuge der Anpassung von Begrifflichkeiten im Bereich des Normwesens und

der Maschinenrichtlinie (MRL) spricht jetzt auch die neue MRL (Richtlinie 2006/42/EG) von

einer Risikobeurteilung. Dieser Begriff wird in der DIN EN ISO 112100 erklärt und genauer

definiert und ersetzt den, im Erlass noch gebrauchten, älteren Begriff Gefahrenanalyse

S _______________________________________________________________________

Schichtleitung

Beschäftigte, welche die Fortbildungsprüfung "Schichtleiter/ Schichtleiterin an Schleusenbe-

triebsstellen an Bundeswasserstraßen des Bundes" abgelegt haben, als solche eingesetzt

werden und hierbei insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrsabwicklung im

Schleusenbetrieb gewährleisten

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Schiffshebewerk

Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Schiffe in einem Trog; Ausgleich

des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben

(Quelle: DIN 4054)

Abweichende Bezeichnung: Hebewerk

Schiffsschleuse

Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusen-

kammer Schiffe gehoben oder gesenkt werden.

(Quelle: DIN 4054)

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Schleuse (siehe Schiffsschleuse)

Schleusenanlage

Gesamtheit aller Bauwerke und Einrichtungen samt Zubehör einer Schleuse oder Schleu-

sengruppe mit Schleusenvorhäfen

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Anmerkung: Die Definition gibt im Wesentlichen den Begriff Staustufe wieder.

Schleusenbereich

Schleusenanlage/Schiffshebewerksanlagen einschl. der Wasserflächen oberhalb und unter-

halb der Anlage bis zum Ende der Einrichtungen, die zum Festmachen von Fahrzeugen die-

nen (Poller, Dalben) oder bis zu einer Tafel "Schleusenbereich" (Definition gemäß Schiff-

fahrtsverordnung)

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Anmerkung: Die Definition gibt im Wesentlichen den Begriff Schleusenanlage / Staustufe

wieder.

Schleusenbetrieb

Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Schleusenanlage / Hebe-

werksanlage

(Quelle: VV-WSV 2302, 2012)

Schleusenbetriebszeit

Zeit, die durch eine strompolizeiliche Verordnung als Betriebszeit festgelegt ist (auch: Be-

triebszeit). In Ausnahmefällen gibt es auch Schleusungen außerhalb der Betriebszeiten

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Schleusen-Halt

Funktion, die aufkommende Gefährdungen für die Schifffahrt bei der Benutzung von Schleu-

sen abwenden oder bereits bestehende mindern soll.

Schleusen-Halt-Gerät

Manuell betätigtes Steuergerät, das zur Auslösung einer Schleusen-Halt-Funktion verwendet

wird.

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Schleusenkammer

Zwischen den Schleusenhäuptern liegender Teil einer Schiffsschleuse, in dem die Schiffe bei

der Schleusung gehoben oder gesenkt werden.

(Quelle: DIN 4054)

Schleusenvorhafen

An die Schiffsschleuse oder das Schiffshebewerk anschließender Teil einer Wasserstraße

zum Einordnen und Warten von Schiffen sowie zum Zusammenstellen und Auflösen von

Schiffsverbänden.

(Quelle: DIN 4054)

Schleusung

Vorgang, bei dem Schiffe eine Fallstufe mithilfe einer Schiffsschleuse oder eines Schiffshe-

bewerkes überwinden. Er umfasst Einfahrt der Schiffe, Schließen des Tores, Füllen oder

Leeren der Schleusenkammer bzw. Heben oder Senken des Troges, Öffnen der anderen

Tore und Ausfahrt der Schiffe.

(Quelle: DIN 4054)

selbstbedient / Selbstbedienung (siehe nutzerbedient)

Sensorik

Sensorik bezeichnet in der Technik die Wissenschaft und die Anwendung von Sensoren zur

Messung und Kontrolle der Veränderungen von umweltlichen, biologischen oder technischen

Systemen. Gemeinsam ist der technischen Sensorik, dass sie technische Produkte behan-

delt, die in der Regel nichtelektrische Messgrößen in elektrische Signale wandeln.

sichere Steuerung

Steuerung (in der Regel SPS), die auch für sicherheitstechnische Funktionen geeignet ist

und über entsprechende Zulassungen verfügt.

Abweichende Bezeichnung: Sicherheitssteuerung

Sicherheitsfunktion

Funktion einer Maschine, wobei ein Ausfall dieser Funktion zur unmittelbaren Erhöhung des

Risikos (der Risiken) führen kann.

(Quelle: DIN EN ISO 13849-1)

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Sicherheitstor

Bauwerk zum Abschließen von Kanalstrecken, um bei Schäden das Auslaufen der gesamten

Kanalhaltung zu verhindern.

(Quelle: DIN 4054)

Sonderbetrieb (siehe Betriebsart)

Speisungspumpwerk

Bauwerk mit Pumpen zur Kanaleinspeisung durch Überpumpen von einer Kanalhaltung in

eine andere oder zur Speisung geschlossener Häfen.

(Quelle: VV-WSV 1102 Teil II)

Sperrtor (siehe Hochwassersperrtor)

Sperrwerk

Bauwerk in einem Tidefluss mit Verschlussvorrichtungen zum Absperren bestimmter Tiden,

vor allem zum Schutz gegen Sturmfluten, auch bei Tidehäfen.

(Quelle: DIN 4054)

Sport- und Freizeitschifffahrt

Sport- und Freizeitschifffahrt ist Schifffahrt, die nicht aus beruflichen Zwecken erfolgt.

Staustufe

Gesamtheit der Anlagen (z. B. Schleuse, Wehr, Pumpwerk) an einer Fallstufe eines stauge-

regelten Flussabschnittes.

(Quelle: DIN 4054)

Stellfläche

Für Unterbringung von Arbeitsmitteln und Ausstattungsgegenständen benötigte Fläche, z. B.

für Möbel, Pflanzen.

Steuerung

Die Steuerung ist ein technisches System zur Beeinflussung des Arbeitsablaufes einer Ma-

schine oder Anlage nach einem vorgegebenen Plan. Abhängig von Eingangsgrößen (z. B.

Schalter, Zeitpunkt) und Zustandsgrößen (z. B. aktuelle Pegel) werden Ausgangsgrößen

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(z. B. Antrieb) gesetzt. Steuerungen können speicherprogrammierbar, als Relais-

/Schützsteuerung oder auch hydraulisch bzw. pneumatisch ausgeführt sein.

Störung

Zustand (auch vorübergehender) einer technischen Einrichtung (System, Gerät, Maschine),

bei der eine Funktion ganz ausgefallen oder beeinträchtigt ist.

(Quelle: VDI/VDE 3699 Blatt 5)

Störungsmeldung

Meldung vom Übergang in den Zustand Störung.

(Quelle: VDI/VDE 3699 Blatt 5)

T ________________________________________________________________________

technische Verfügbarkeit

Die technische Verfügbarkeit einer Anlage wird durch die Zeit bestimmt, in der eine Anlage in

ihrer betrieblich vereinbarten Zeit, einsatzbereit ist.

Zur Verfügbarkeitserhöhung können funktional gleiche oder vergleichbare Ressourcen im

technischen System so angeordnet werden, dass bei Ausfall eines Systemteils die Funkti-

onsfähigkeit des Systems aufrechterhalten wird. Die Nutzung der Redundanz kann automati-

siert oder durch manuelle Beeinflussung erfolgen.

TV-Anlage

TV1-Anlagen dienen der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Im engli-

schen Sprachraum sind diese Anlagen als Closed Circuit Television (CCTV) bekannt, was

sich von dem geschlossenen Benutzerkreis ableitet, der berechtigt ist die Bilder zu betrach-

ten. So erfolgt innerhalb dieses Begriffs eine Abgrenzung zum öffentlichen Fernsehen.

Haupteinsatzgebiet von TV-Anlagen in der WSV ist die Prozessüberwachung an zentral- und

fernbedienten Anlagen (Bedientyp 1).

Abweichende Bezeichnung: Videoüberwachungsanlagen

1 Television

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U _______________________________________________________________________

Unterhaltung

Der Begriff Unterhaltung wird im Leitfaden im Sinne der haushälterischen Zuordnung der VV-

WSV 2107 verwendet. Er umfasst alle Maßnahmen zur Kontrolle, Wartung und Instandhal-

tung der Anlagen an den Bundeswasserstraßen.

V _______________________________________________________________________

Verbindungs- und Bediengänge

Gelegentlich genutzte, zur Wartung und Reinigung vorgesehene Verkehrswegefläche

Verfügbarkeit (siehe technische Verfügbarkeit / organisatorische Verfügbarkeit)

Verkehrsberatung

Warnungen, Empfehlungen, Hinweise oder Auskünfte, die Verkehrsteilnehmer in die Lage

versetzen sollen, die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Interesse der Sicherheit und Leichtig-

keit des Schiffsverkehrs zu beachten

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Anmerkung: Allgemeine Beratungen für alle Verkehrsteilnehmer sind in Rechtsverordnungen

(z. B. BinSchStrO) und in Bekanntmachungen und bei Bedarf durch Schifffahrtszeichen

(z. B. Fahrrinnentonnen) bekannt gegeben. Besondere Beratungen richten sich an einen

oder mehrere bestimmte Verkehrsteilnehmer.

Verkehrsregelung

Anordnungen (Gebote, Verbote) Genehmigungen (von Ausnahmen) oder Befreiungen (von

allgemeinen Regelungen) an/für Verkehrsteilnehmer zur Abwehr von Gefahren für die Si-

cherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs

(Quelle: Begriffsbestimmung der VV-WSV 2302)

Anmerkung: Allgemeine Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer sind in Rechtsverordnun-

gen (z. B. BinSchStrO) und in schifffahrtspolizeilichen Anordnungen und bei Bedarf durch

Schifffahrtszeichen (z. B. Signallichter der Schleusen) festgelegt. Besondere Regelungen in

Verfügungen richten sich an einen oder mehrere bestimmte Verkehrsteilnehmer.

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Verkehrsweisung

Eine verbindliche, befehlsähnliche Anordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Leich-

tigkeit des Schiffsverkehrs oder zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren.

(Quelle: BMVBS Referat WS 25 [Feb. 2012])

Verriegelung

Durch geeignete technische Maßnahmen realisierte Blockierung, die das Starten einer Be-

wegung, das Aktivieren eines Schaltvorgangs etc. verhindert, solange dies nicht gefahrlos

möglich ist (z. B. Öffnen des Schleusentores erst nach Pegelausgleich).

vor Ort bedient / Vor-Ort-Bedienung

Synonym für Anlagen des Bedientyps 1a.

W _______________________________________________________________________

Wartenraum

Funktionelle Kerneinheit und ihr zugehöriger physikalischer Aufbau, in der sich Operatoren

(Schichtleitung) aufhalten, die zentralisierte Steuerungs-, Überwachungs- und Leitungsver-

antwortlichkeiten ausüben.

(Quelle: in Anlehnung an DIN EN ISO 11064-3)

Wehr

Absperrbauwerk (Teil einer Staustufe), das der Hebung des Wasserstandes und meist auch

der Regelung des Abflusses dient.

(Quelle: DIN 4048 Teil 1)

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Z ________________________________________________________________________

zentrale Bedienebene (siehe Bedienebene)

Zwillingsschleuse

Doppelschleuse, bei der ein Teil des Schleusungswassers der einen Schleusenkammer zum

Füllen der anderen Schleusenkammer verwendet wird.

(Quelle: DIN 4048 Teil 1)

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30

3. Normen und Richtlinien

3.1. Allgemeines

DIN 4048-1

Wasserbau; Begriffe - Teil 1: Stauanlagen

DIN 4048-2

Wasserbau; Begriffe - Teil 2: Wasserkraftanlagen

DIN 4054

Verkehrswasserbau; Begriffe

DIN 19700-10

Stauanlagen – Teil 10: Gemeinsame Festlegungen2

DIN 19700-13

Stauanlagen – Teil 13: Staustufen2

DIN 19703

Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen - Grundsätze für Abmessungen und Ausrüstung

DIN 19704-1

Stahlwasserbau - Teil 1: Berechnungsgrundlagen

DIN 19704-2

Stahlwasserbau - Teil 2: Bauliche Durchbildung und Herstellung

RiGeW

Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen

SchleusenAusrRL

Richtlinien für die Ausrüstung der Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen

2 bei der Anwendung dieser Norm ist EW 23/14.61.61-1/58 VA 05 vom 28.11.2005 zu beachten

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3.2. Arbeitsplätze und Bedientische

DIN VDE 0100-713 (VDE 0100-713)

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-713: Anforderungen für Betriebsstätten,

Räume und Anlagen besonderer Art - Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenstände

DIN EN 527-1

Büromöbel – Büro-Arbeitstische Teil 1: Maße

DIN EN 527-2

Büromöbel – Büro-Arbeitstische Teil 2: Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dau-

erhaltbarkeit

DIN EN 614-1

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und all-

gemeine Leitsätze

DIN EN 614-2

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 2: Wechselwirkun-

gen zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben

DIN EN 1730

Möbel – Tische – Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit, Festigkeit und Dauer-

haltbarkeit

DIN 4543-1

Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln, Si-

cherheitstechnische Anforderungen, Prüfung

zurückgezogen; Thematik wird in DGUV Information 215-441 behandelt

DIN 5035-8

Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfeh-

lungen und Prüfung

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DIN EN ISO 7010

Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheits-

zeichen

DIN EN ISO 9241-1

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 1: Allgemeine

Einführung

DIN EN ISO 9241-5

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 5: Anforderun-

gen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung

DIN EN ISO 9241-11

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 11: Gebrauchstauglichkeit: Begriffe und

Konzepte

DIN EN ISO 9241-20

Ergonomische der Mensch-System-Interaktion - Teil 20: Leitlinien für die Zugänglichkeit der

Geräte und Dienste in der Informations- und Kommunikationstechnologie

DIN EN ISO 9241-391

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 391: Anforderungen, Analysen und Prüfver-

fahren zur Konformität zur Verringerung epileptischer Anfälle ausgelöst durch photosensitive

Reize

DIN EN ISO 11064-4

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 4: Auslegung und Maße von Arbeitsplät-

zen

DIN EN 15372

Möbel – Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit – Anforderungen an Tische für den

Nicht-Wohnbereich

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DIN EN ISO 24502

Ergonomie – Zugängliche Gestaltung – Spezifikation des altersbezogenen Leuchtdichtekon-

trastes für farbiges Licht

DIN 33402-2

Ergonomie - Körpermaße des Menschen - Teil 2: Werte

DIN EN 50085-1 (VDE 0604-1)

Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Installationen - Teil 1: Allgemeine Anforde-

rungen

DIN 57100-724 (VDE 0100-724)

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Anlagen in

Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverklei-

dung

zurückgezogen; durch DIN VDE 0100-713 (VDE 0100-713) ersetzt

DIN-Fachbericht 147

Anforderungen und Prüfungen von Büromöbeln – Leitfaden für die Sicherheitsanforderungen

an Büro-Arbeitstische und Büroschränke in Deutschland

BGI 523

Mensch und Arbeitsplatz

DGUV Information 215-410

Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung

DGUV Information 215-441

Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros

VBG / bso

Leitlinie Elektrische Installation in Büromöbeln

VDE EK1-ITB 2000

Grundlagen für die GS-Prüfung von IT-Geräten in Verbindung mit Bildschirmgeräten

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VDI 3546 Blatt 5

Konstruktive Gestaltung von Prozessleitwarten Blatt 5: Anordnung von Monitoren

3.3. Leitzentralen und Wartenräume

DIN 5035-6

Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 6: Messung und Bewertung

DIN EN ISO 7726

Umgebungsklima - Instrumente zur Messung physikalischer Größen

DIN EN ISO 7730

Ergonomie der thermischen Umgebung - Analytische Bestimmung und Interpretation der

thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien

der lokalen thermischen Behaglichkeit

DIN EN ISO 9241-6

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 6: Leitsätze für

die Arbeitsumgebung

DIN EN ISO 11064-1

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 1: Grundsätze für die Gestaltung von Leit-

zentralen

DIN EN ISO 11064-2

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 2: Grundsätze für die Anordnung von War-

ten mit Nebenräumen

DIN EN ISO 11064-3

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 3: Auslegung von Wartenräumen

DIN EN ISO 11064-4

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 4: Auslegung und Maße von Arbeitsplät-

zen

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DIN EN ISO 11064-6

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 6: Umgebungsbezogene Anforderungen

an Leitzentralen

DIN EN ISO 11064-7

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 7: Grundsätze für die Bewertung von Leit-

zentralen

DIN EN 12464-1

Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräu-

men

DIN EN 12665

Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforde-

rungen an die Beleuchtung

DIN EN 13779

Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs-

und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

DIN 15251

Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz

von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik

DIN EN 15780

Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen

DIN 18040-1

Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Teil 1 Öffentliche Gebäude

DIN 18041

Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen

DIN 18225

Industriebau: Verkehrswege in Industriebauten

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DIN 18225 Beiblatt 1

Industriebau: Verkehrswege in Industriebauten Vorschriften

DIN 33403-3

Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 3: Beurteilung des Klimas im

Warm- und Hitzebereich auf der Grundlage ausgewählter Klimasummenmaße

DIN EN ISO 45645-2

Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelberei-

ches der Gehörgefährdung

ASR A1.6

Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

ASR A3.4

Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR A3.4: Beleuchtung

ASR A3.5

Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR A3.5: Raumtemperatur

ASR A3.6

Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR A3.6: Lüftung

ASR V3a.2

Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

BGI/GUV-I 792-310 (LSA 01-391)

Geräuschminderung im Büro Akustische Raumgestaltung von Call Centern - Anforderungen,

Kennwerte, Empfehlungen, Materialien

BGI 827 / DGUV Information 215-444

Sonnenschutz im Büro

BGI 856 / DGUV Information 215-442

Beleuchtung im Büro

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BGI 5001

Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Praxishilfen für die Gestaltung

BMAS: TRLV Lärm-1

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung - Beurteilung der Ge-

fährdung durch Lärm

BMAS: TRLV Lärm-2

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung - Messung von Lärm

VDI 2058 Blatt 3

Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten

VDI 2720 Blatt 2

Schallschutz durch Abschirmung in Räumen

VDI 6022 Blatt 1

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen

und Geräte

VDI 6022 Blatt 1.1

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen

und Geräte - Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen

zurückgezogen; Thematik wird in VDI 6022 Blatt 5 behandelt

VDI 6022 Blatt 3

Raumlufttechnik - Raumluftqualität - Beurteilung der Raumluftqualität

VDI 6022 Blatt 4

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygi-

eneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität

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VDI 6022 Blatt 4.1

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygi-

eneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität - Nachweis der Qualifizierung in

Schulungskategorie A und Schulungskategorie B

VDI 6022 Blatt 5

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Vermeidung allergener Belastungen - Anforderung an die

Prüfung und Bewertung von technischen Geräten und Komponenten mit Einfluss auf die

Atemluft

VDI 6022 Blatt 6

Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Luftbefeuchtung über dezentrale Geräte - Planung, Bau,

Betrieb, Instandhaltung

3.4. Bedienen und Visualisieren

DIN EN 842

Sicherheit von Maschinen - Optische Gefahrensignale - Allgemeine Anforderungen, Gestal-

tung und Prüfung

DIN EN 894-1

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen

und Stellteilen - Teil 1: Allgemeine Leitsätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stell-

teilen

DIN EN 894-2

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen

und Stellteilen - Teil 2: Anzeigen

DIN EN 894-3

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen

und Stellteilen - Teil 3: Stellteile

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DIN EN 894-4

Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen

und Stellteilen - Teil 4: Lage und Anordnung von Anzeigen und Stellteilen

DIN EN 981

Sicherheit von Maschinen - System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informa-

tionssignale

DIN EN ISO 9241-12

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 12: Informations-

darstellungen

zurückgezogen

DIN EN ISO 9241-13

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 13: Benutzerfüh-

rung

DIN EN ISO 9241-14

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 14: Dialogführung

mittels Menüs

DIN EN ISO 9241-15

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 15: Dialogführung

mittels Kommandosprache

DIN EN ISO 9241-16

Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 16: Dialogführung

mittels Manipulation

DIN EN ISO 9241-110

Ergonomie der Mensch-System-Integration - Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung

DIN EN ISO 9241-129

Ergonomie der Mensch-System-Integration - Teil 129: Leitlinien für die Individualisierung von

Software

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DIN EN ISO 9241-143

Ergonomie der Mensch-System-Integration - Teil 143: Formulardialoge

DIN EN ISO 9241-171

Ergonomie der Mensch-System-Integration - Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von

Software

DIN EN ISO 9241-210

Ergonomie der Mensch-System-Integration - Teil 210: Prozess zur Gestaltung gebrauchs-

tauglicher interaktiver Systeme

DIN EN ISO 9241-302

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 302: Terminologie für elektronische opti-

sche Anzeigen

DIN EN ISO 9241-303

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 303: Anforderungen an elektronische opti-

sche Anzeigen

DIN EN ISO 9241-304

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 304: Prüfverfahren zur Benutzerleistung für

elektronische optische Anzeigen

DIN EN ISO 9241-305

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 305: Optische Laborprüfverfahren für elekt-

ronische optische Anzeigen

DIN EN ISO 9241-306

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 306: Vor-Ort-Bewertung für elektronische

optische Anzeigen

DIN EN ISO 9241-307

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 307: Analyse- und Konformitätsverfahren

für elektronische optische Anzeigen

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DIN EN ISO 9241-400

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 400: Grundsätze und Anforderungen für

physikalische Eingabegeräte

DIN EN ISO 9241-410

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 410: Gestaltungskriterien für physikalische

Eingabegeräte

DIN EN ISO 9241-420

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 420: Auswahlverfahren für physikalische

Eingabegeräte

DIN EN ISO 9241-910

Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 910: Rahmen für die taktile und haptische

Interaktion

DIN EN ISO 11064-5

Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 5: Anzeigen und Stellteile

DIN EN 60073 (VDE 0199)

Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle; Kennzeichnung; Codie-

rungsgrundsätze für Anzeigengeräte und Bedienteile

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)

Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine An-

forderungen

DIN EN 60447 (VDE 0196)

Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle, Kennzeichnung; Be-

dienungsgrundsätze

DIN EN 61310-1 (VDE 0113-101)

Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichnen und Bedienen - Teil 1: Anforderungen

an sichtbare, hörbare und tastbare Signale

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

42

DIN EN 61310-2 (VDE 0113-102)

Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichnen und Bedienen - Teil 2: Anforderungen

an die Kennzeichnung

DIN EN 61310-3 (VDE 0113-102)

Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichnen und Bedienen - Teil 3: Anforderungen

an die Anordnung und den Betrieb von Bedienteilen

VDI/VDE 3699 Blatt1

Prozessführung mit Bildschirmen, Begriffe

VDI/VDE 3699 Blatt2

Prozessführung mit Bildschirmen, Grundlagen

VDI/VDE 3699 Blatt3

Prozessführung mit Bildschirmen, Fließbilder

VDI/VDE 3699 Blatt4

Prozessführung mit Bildschirmen, Kurven

VDI/VDE 3699 Blatt 5

Prozessführung mit Bildschirmen, Meldungen

VDI/VDE 3699 Blatt 6

Prozessführung mit Bildschirmen, Bedienverfahren und Bediengeräte

VDI/VDE 3850 Blatt 1

Gebrauchstaugliche Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für technische Anlagen - Kon-

zepte, Prinzipien und grundsätzliche Empfehlungen

VDI/VDE 3850 Blatt 2

Gebrauchstaugliche Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für technische Anlagen - Inter-

aktionsgeräte für Bildschirme

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

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VDI/VDE 3850 Blatt 3

Gebrauchstaugliche Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für technische Anlagen -

Merkmale, Gestaltung und Einsatzmöglichkeiten von Benutzungsschnittstellen mit Touch-

screens

3.5. Maschinensicherheit

Die entsprechenden Normen werden im Leitfaden zur Maschinensicherheit an Anlagen der

WSV aufgeführt.

3.6. TV-Technik

DIN EN 50132-5-3 (VDE 0830-7-5-3)

Alarmanlagen - CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 5-3: Vi-

deoübertragung - Analoge und digitale Videoübertragung

zurückgezogen

DIN EN 61146-1

Messverfahren für Videokameras (PAL/SECAM/NTSC) - Teil 1: Kameras mit einem Aufnah-

mesensor für den Gebrauch außerhalb des Rundfunks

DIN EN 62676-1-1 (VDE 0830-7-5-11)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen - Teil 1-1: Systemanforderungen -

Allgemeines

DIN EN 62676-1-2 (VDE 0830-7-5-12)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 1-2: Systemanforderungen -

Allgemeine Anforderungen an die Videoübertragung

DIN EN 62676-1-2 Berichtigung (VDE 0830-7-5-12 Berichtigung)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 1-2: Systemanforderungen -

Allgemeine Anforderungen an die Videoübertragung

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DIN EN 62676-2-1 (VDE 0830-7-5-21)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-1: Videoübertragungspro-

tokolle - Allgemeine Anforderungen

DIN EN 62676-2-2 (VDE 0830-7-5-22)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-2: Videoübertragungspro-

tokolle - IP-Interoperabilität auf Basis von HTTP- und REST-Diensten

DIN EN 62676-2-3 (VDE 0830-7-5-23)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-3: Videoübertragungspro-

tokolle - IP-Interoperabilität auf Basis von Webservices

DIN EN 62676-2-31 (VDE 0830-7-5-31)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-31: Videoübertragungspro-

tokolle - IP-Interoperabilität auf Basis von Webservices - Echtzeit-Streaming und Konfigurati-

on

DIN EN 62676-2-32 (VDE 0830-7-5-32)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-32: Videoübertragungspro-

tokolle - IP-Interoperabilität auf Basis von Webservices - Aufzeichnung

DIN EN 62676-3 (VDE 0830-71-3)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 3: Analoge und digitale Vi-

deoschnittstellen

DIN EN 62676-3 Berichtigung 1 (VDE 0830-71-3 Berichtigung 1)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 3: Analoge und digitale Vi-

deoschnittstellen

DIN EN 62676-4 (VDE 0830-71-4)

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 4: Anwendungsregeln

DIN EN 62676-5 (VDE 0830-71-5) - Entwurf

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 5: Leistungsbeschreibung

und Bildqualitätseigenschaften für Kameras

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ITU-R BT.470-6

Conventional Television Systems

BSI-CC-PP-0023

Common Criteria Protection Profile - Software zur Verarbeitung von personenbezogenen

Bilddaten

VdS 2364

VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen - Systemanforderungen Katergorie I

VdS 2365

VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen - Anforderungen an Videoüberwachungs-

systeme der Katergorie II

VdS 2366

VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen - Planung und Einbau

3.7. Steuerungstechnik / Elektrotechnik

DIN VDE 0100-410

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen

elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41: 2005, modifiziert)

DIN VDE 0100-534 (VDE 100-534)

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Be-

triebsmittel - Trennen, Schalten und Steuern - Abschnitt 534: Überspannungs-

Schutzeinrichtungen

DIN VDE 0105-100

Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen

DIN EN ISO 13850

Sicherheit von Maschinen - Not-Halt-Funktion - Gestaltungsleitsätze

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DIN EN 60947-5-5

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-5: Steuergeräte und Schaltelemente - Elektrisches

NOT-AUS-Gerät mit mechanischer Verrastfunktion

DIN 19704-3

Stahlwasserbauten - Teil 3: Elektrische Ausrüstung

DIN EN 50110-1

Betrieb von elektrischen Anlagen (VDE 0105-1)

DIN EN 50178 (VDE 0160)

Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)

Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine An-

forderungen

DIN EN 60947-5-1

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-1: Steuergeräte und Schaltelemente - Elektromecha-

nische Steuergeräte

DIN EN 60947-5-2

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente - Näherungs-

schalter

DIN EN 60947-5-3

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-3: Steuergeräte und Schaltelemente - Anforderungen

für Näherungsschalter unter definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen

DIN EN 60947-5-4

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-4: Steuergeräte und Schaltelemente - Verfahren zur

Abschätzung der Leistungsfähigkeit von Schwachstromkontakten - Besondere Prüfungen

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DIN EN 60947-5-6

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-6: Steuergeräte und Schaltelemente - Gleichstrom-

Schnittstelle für Näherungssensoren und Schaltverstärker (NAMUR)

DIN EN 60947-5-7

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-7: Steuergeräte und Schaltelemente - Anforderungen

an Näherungssensoren mit Analogausgang

DIN EN 61140 (VDE 0140-1)

Schutz gegen elektrischen Schlag - Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebs-

mittel

DIN EN 61709

Elektrische Bauelemente - Zuverlässigkeit - Referenzbedingungen für Ausfallraten und Be-

anspruchungsmodelle zur Umrechnung

Handbuch Moderne Pegel

erstellt vom Qualitätszirkels Gewässerkunde der WSV

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

TR Kom-Netz WSV

Technische Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung an Kom-Netz-Anlagen der WSV

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W)

für die Elektrische Ausrüstung von Stahlwasserbauten (Leistungsbereich 216/2)

3.8. Beleuchtungs- und Signaltechnik

DIN EN 40-2

Lichtmaste - Teil 2: Allgemeine Anforderungen und Maße

DIN EN ISO 1461

Durch Feuerverzinkung auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinkung) - Anforde-

rungen und Prüfungen

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DIN EN 12368

Anlagen zur Verkehrssteuerung - Signalleuchten

DIN EN 12464-2

Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien

DIN EN ISO 12944-2

Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil

2: Einteilung der Umgebungsbedingungen

DIN 13201-1

Straßenbeleuchtung - Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen

zurückgezogen

DIN 60529 (VDE 0470-1)

Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)

DIN 67500

Beleuchtung von Schleusenanlagen; Anforderungen, Berechnungen und Messungen

CIE 191

Recommanded System for Mesopic Photometry Based on Visual Performance

Technischer Standard L-01

Farben von Feuern und Signallichtern

Technischer Standard L-07

Lichttechnische Eigenschaften von ortsfesten Signallichtern an Wasserstraßen

zurückgezogen

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3.9. Blitz- und Überspannungsschutz

DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-44: Schutzmaßnahmen - Schutz bei Stör-

spannungen und elektromagnetischen Störgrößen - Abschnitt 443: Schutz bei transienten

Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen

DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534)

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Be-

triebsmittel - Trennen, Schalten und Steuern - Abschnitt 534: Überspannungs-

Schutzeinrichtungen (SPDs)

DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540)

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Be-

triebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter

DIN 18014

Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation

DIN EN 50522 (VDE 0101-2)

Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV

DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1)

Blitzschutz - Teil 1: Allgemeine Grundsätze

DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)

Blitzschutz - Teil 2: Risiko-Management

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)

Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4)

Blitzschutz - Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen

MBO

Musterbauordnung -MBO- Fassung November 2002

Zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz 21.09.2012

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VDB Blitzschutz Montagehandbuch

VDS 2010

Risikoorientierter Blitzschutz- und Überspannungsschutz

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4. Verwaltungsvorschriften und Erlasse

VV-WSV 1102

Objektkatalog Teil II, 2005

VV-WSV 2302

Schleusenbetrieb an Binnenschifffahrtsstraßen, 05.08.2014

VV-WSV 2404

Lichtsignalanlagen, 11.08.1975

Weitergehende Erlasse

EW 21/52.06.24

Behindertengerechte Gestaltung von Schleusensteuerständen, 11.04.2003

EW 25/52.03.08-01/20 WSD-M 05

Verkehrssicherungspflicht auf den Bundeswasserstraßen - Umfang an fernbedienten

Schleusen, 09.01.2006

WS 12/52.14.15/21 Va 06

Videokameras zur Prozessüberwachung an Anlagen der WSV - Kameraeignungsprüfung,

10.01.2007

WS11/52.06.08

Sachstand Schleusenautomatisierung, 07.02.2008

WS11/52.06.08

Neubau von Steuerständen, 19.01.2009

WS10/2216.9/2-1103

Zukünftige Bezeichnung von Zentralen, 30.03.2010

WS13/5257.1/4-1

Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen, 11.08.2011

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überregionale Fachkonzepte der Anlagentechnik

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WS11/5222.5/0

Sicherheitsgerichteter Halt an Schleusen und Anlagen der WSV, 12.03.2012

WS11/5222.5/0

Gestaltungsvorschläge im Rahmen der Erfassung in den Leitzentralen, 19.04.2013

WS11/5222.3/30

Einführungserlasse zur VV WSV 2302 "Schleusenbetrieb an Binnenwasserstraßen",

25.05.2012 und 09.09.2014