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Leitfaden für die Lagerung und den Umgang mit chlorierten Lösemitteln Vierte Ausgabe Oktober 2012 Avenue E Van Nieuwenhuyse 4 - Box 2 - B-1160 Brussels, Belgium E-mail: [email protected]

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Leitfaden für die Lagerung und den Umgang mit chlorierten Lösemitteln

Vierte Ausgabe Oktober 2012

Avenue E Van Nieuwenhuyse 4 - Box 2 - B-1160 Brussels, Belgium E-mail: [email protected]

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INHALT

EINLEITUNG ZUR 4. AUSGABE .......................................................................................................... 2

ABKÜRZUNGEN ................................................................................................................................... 4

1. LAGERUNG ...................................................................................................................................... 5

1.1. EMPFOHLENE WERKSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON LAGERBEHÄTERN ................................ 5

1.2. TANKLAGERUNG VON CHLORIERTEN LÖSEMITTELN ..................................................................... 5

2. ENTLADEN VON LOSE GELIEFERTEM LÖSEMITTELS .............................................................. 20

2.1. PROBENNAHME…………………………………………………………………………………………… …20

2.2. VORBEREITUNGEN ZUM ENTLADEN ................................................................................................. 21

2.3. ENTLADESCHLAUCH ........................................................................................................................... 22

2.4. ENTLADEN AUS EISENBAHN-TANKWAGONS .................................................................................. 22

2.5. ENTLADEN AUS STRASSENTANKWAGEN ........................................................................................ 23

2.6. PROZEDUREN NACH DEM ENTLADEN .............................................................................................. 23

3. ABFÜLLEN VON LÖSEMITTEL AUS LAGERTANKS IN KLEINERE TRANSPORTGEBINDE .... 24

3.1. MATERIALIEN FÜR KLEINE TRANSPORTGEBINDE ......................................................................... 24

3.2. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN AN KLEINE TRANSPORTGEBINDE ........................................ 24

4. EMPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT FÄSSERN UND KLEINEN GEBINDEN .................... 26

4.1. FASSLAGERUNG .................................................................................................................................. 26

4.2. VERSETZEN VON FÄSSERN / INNERBETRIEBLICHER TRANSPORT ............................................. 26

4.3. ENTLADEN VON FÄSSERN UND KLEINEN GEBINDEN .................................................................... 27

4.4. HANDHABUNG VON LEERGEBINDEN ................................................................................................ 27

4.5. LAGERUNG VON FÄSSERN MIT LÖSEMITTEL-ABFALL .................................................................. 28

5. WARTUNG ...................................................................................................................................... 29

6. SCHUTZMAßNAHMEN FÜR DIE TANKREINIGUNG UND -REPARATUR .................................... 30

7. EMPFEHLUNGEN ZU REINIGUNGSMASCHINEN DIE MIT CHLORIERTEN LÖSEMITTEL IN

DER TEXTIL- UND OBERFLÄCHENREINIGUNG BETRIEBEN WERDEN .................................. 31

ANLAGEN ........................................................................................................................................... 39

A.1. ENTZÜNDBARKEIT UND STABILITÄT DER CHLORIERTEN LÖSEMITTEL ................................ 39

A.2. TYPISCHE EIGENSCHAFTEN DER CHLORIERTEN LÖSEMITTEL ........................................... 40

A.3. METHODEN DER PROBEENTNAHME (SCHEMATISCH) ............................................................... 41

A.4. BEISPIEL FÜR EINRICHTUNGEN ZUM ENTLADEN UND ZUR LAGERUNG ................................... 42

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EINLEITUNG ZUR 4. AUSGABE

Die unsachgemäße Verwendung und der unsachgemäße Umgang mit den chlorierten Lösemitteln Methyl-

enchlorid (Dichlormethan, DCM), Perchlorethylen (PER) und Trichlorethylen (TRI) , in diesem Leitfaden

auch als CKW bezeichnet, können Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.

Der vorliegende Leitfaden wurde von ECSA, dem Europäischen Verband der Produzenten chlorierter Lösemit-

tel, erarbeitet und wird von diesem herausgegeben. Der Leitfaden soll Händler und Verwender chlorierter Lö-

semittel anleiten mit diesen Stoffen sachgemäß und sorgsam umzugehen, um Menschen und Natur vor mög-

lichen schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Der Leitfaden befasst sich hauptsächlich mit:

• der Errichtung und dem Betreib von Tankanlagen zur losen Lagerung und dem Umgang mit Fässern;

• dem Ergreifen notwendiger Schutzmaßnahmen und

• den Europäischen Gesetzen und Normen, welche die Verwendung chlorierter Lösemittel regeln.

Seit der 2. Ausgabe dieses Leitfadens im Jahre 1988 haben sich in Europa wesentliche gesetzliche und tech-

nische Änderungen bei der Verwendung chlorierter Lösemittel ergeben. Seit der 3. Ausgabe im Jahr 2000 wird

daher verstärkt Wert auf die ausführliche Beschreibung moderner Anlagen für eine sichere und nachhaltige

Verwendung chlorierter Lösemittel in der Textil- und Oberflächenreinigung gelegt, und in der vorliegenden 4.

Ausgabe wurden die Kapitel zur Lagerung und Handhabung überarbeitet und mit Empfehlungen zum Stand

der Technik ergänzt.

Die Empfehlungen im vorliegenden Leitfaden basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen der Produzenten

chlorierter Lösemittel zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Leitfadens und auf der Basis von Erkenntnissen

die sie in ihren jeweiligen Ländern und in der Europäischen Union gewinnen konnten. Lokal können strengere

Maßnahmen erforderlich sein. Die im Leitfaden gegebenen Empfehlungen sind keinesfalls als Ersatz für nati-

onale und internationale Bestimmungen gedacht; diese sind unbedingt heranzuziehen und einzuhalten sind.

Dieses Dokument wurde mit großer Sorgfalt erstellt und soll dem Leser als Leitfaden zum Nachlesen dienen;

er wird zukünftig möglicherweise erweitert oder verändert, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tra-

gen.

Haftungsausschluss:

Die Informationen im vorliegenden ECSA Leitfaden werden in guter Absicht und gutem Glaube in die Genau-

igkeit der Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Leitfadens gegeben; ECSA übernimmt damit je-

doch keine rechtliche Haftung oder juristische Verantwortung.

ECSA kann für Informationen in Veröffentlichungen durch ECSA keine rechtliche Verbindlichkeit oder Gewähr-

leistung übernehmen, und schließt daher ausdrücklich jede direkte oder indirekte Verantwortung aus, ein-

schließlich von Schäden oder Verlusten durch die Nutzung oder unsachgemäßen Verwendung der im vorlie-

genden Leitfaden gegebenen Informationen.

Verwender dieses Leitfadens sollten alle Gesetzgebungen, Rechtsvorschriften und behördliche Bestimmun-

gen berücksichtigen; auch solche, die sich eventuell nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Leitfadens

ergeben haben.

Der vorliegende Leitfaden hat ausschließlich Empfehlungscharakter. Jedes Unternehmen kann selbständig

die Entscheidung treffen, ob sie den vorliegenden Leitfaden gänzlich oder teilweise anwenden oder nicht an-

wenden möchte. Jedes Unternehmen haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

© ECSA 2011 – Die Wiedergabe ist einzig für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt unter der Bedingung, dass

die Informationsquelle erwähnt und anerkannt wird (www.eurochlor.org/ECSA).

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Wichtige Bemerkung:

ECSA verfügt nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Entwicklung der nachstehend aufge-

führten nationalen Rechtsvorschriften zu überwachen und entsprechend zu aktualisieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Rechtsvorschriften zum Umgang und der Verwendung von Lösemit-

teln in einzelnen Staaten unterschiedlich sein können und dies manchmal auch für einzelne Regionen

innerhalb eines Staates zutreffen kann. Ferner ist zu beachten, dass Rechtsvorschriften oft auch nicht

spezifisch für chlorierte Lösemittel formuliert sind sondern allgemein für Lösemittel gelten.

Es wird daher eindringlich empfohlen, Kontakt mit den jeweiligen zuständigen Behörden aufzunehmen

bevor chlorierte Lösemittel verwendet oder Anlagen für die Verwendung von chlorierten Lösemitteln

errichtet werden.

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ABKÜRZUNGEN

BS

Britischer Standard (Britische Normung)

CKW

Allgemein: Chlorierte Kohlenwasserstoffe

Im vorliegenden Leitfaden: die spezifischen chlorierten Kohlenwas-

serstoff-Lösemittel Perchlorethylen, Trichlorethylen, Dichlormethan

DIN

Deutsches Institut für Normung

EN

Europäische Norm

ECSA

European Chlorinated Solvent Association (Europäischer Verband

der Produzenten chlorierter Lösemittel)

PTFE

Polytetrafluorethylen

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1. LAGERUNG

Wegen ihres hohen spezifischen Gewichts und der niedrigen Oberflächenspannung erfordern chlorierte Lö-

semittel besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine Beschädigungen der Lagertanks und eine Verschmutzun-

gen des Erdreiches zu vermeiden (siehe А.1.). Die Tanks müssen aus geeigneten Werkstoffen hergestellt

werden, eine geeignete Konstruktion aufweisen, in sichtbar gutem Zustand sein und regelmäßig gewartet

werden. Die Tanks müssen doppelwandig sein oder in einer Auffangwanne aus geeigneten Werkstoffen er-

richtet werden, die ein ausreichendes Fassungsvermögen und eine geeignete Konstruktion aufweisen.

Wandstärkemessungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Bei doppelwandigen Tanks wird empfohlen

die Leck-Kontrolle im Raum zwischen den Wänden durchzuführen.

Verpacktes Lösemittel (in Fässern oder kleinen Containern) darf lediglich in Bereichen aufbewahrt werden, in

denen der Boden gegen Eindringen von Lösemittel geschützt ist. Ausgenommen sind die Fälle, in denen eine

spezielle Verpackung verwendet wird (z. B. doppelwandige Sicherheits-Container).

1.1. EMPFOHLENE WERKSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON LAGERBEHÄTERN

1.1.1. Tanklagerung und Lagerung in kleinen Containern

Geschweißter Kohlenstoffstahl ist ein üblicher Werkstoff für Tanks zur Aufbewahrung größerer Mengen chlo-

rierter Lösemittel. Falls Rostbildung ausgeschlossen werden muss, kann rostfreier Stahl in der jeweiligen ge-

eigneten Güte verwendet werden; auch die Verwendung von heiß verzinktem Stahl (nicht aber elektrolytisch

oder im Sprühverfahren verzinktem Stahl) oder beschichtetem Stahl ist möglich.

Ausführliche Information können dem Punkt 1.2.2.1. entnommen werden.

1.1.2. Fässer

Kohlenstoffstahl ist ein geeigneter Werkstoff für Fässer.

Produktverunreinigungen können mit Hilfe einer spezieller Innenbeschichtung, die gegen Lösemittel beständig

ist, verhindert werden. Es ist aber zu beachten, dass eine Verletzung der Beschichtung, z.B. durch mechani-

sche Deformation der Fässer, Qualitäts-Probleme der Lösemittel verursachen kann. Verzinkter Stahl, insbe-

sondere elektrolytisch verzinkter oder im Sprühverfahren verzinkter Stahl, werden als Werkstoff nicht empfoh-

len.

Aluminium, Magnesium sowie ihre Legierungen sollten nicht für den Umgang mit Lösemitteln verwendet wer-

den. Kunststoffe sind für Tanks zur Lagerung chlorierter Lösemittel generell nicht geeignet; sie mögen einge-

schränkt für sehr kleine Einwegbehälter akzeptable sein, jedoch nur sofern die Eignung speziell nachgewiesen

wird (die meisten der heute verwendeten gewöhnlichen Kunststoffbehälter werden als nicht geeignet angese-

hen).

Recycle-Fässer (aufgearbeitete Fässer) werden für Aufbewahrung chlorierter Lösemittel nicht empfohlen, da,

möglicherweise, aufgetretene Materialdefekte nicht entdeckt werden, was das Risiko von Leckagen erhöht.

1.2. TANKLAGERUNG VON CHLORIERTEN LÖSEMITTELN

1.2.1. Allgemeine Anforderungen

Die jeweilige Qualität des chlorierten Lösemittels (CKW) bestimmt die verwendeten Werkstoffe. Frisch produ-

zierte, gut stabilisierte und trockene CKW sind nicht korrosiv und erfordern geringere Anforderungen an die

Werkstoffe als verunreinigte CKW. Auch bei recyceltem Produkt bestimmt dessen Qualität die Wahl des ge-

eigneten Werkstoffs zur Herstellung von Lagerbehältern.

Alle Anlagenteile und Schutzeinrichtungen müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen und

chemischen Beanspruchungen standhalten. Sie müssen folgende Grundanforderungen erfüllen:

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- Behälter und Rohrleitungen müssen dem hydrostatischen Druck sowie einem betriebsmäßig auftretendem

Über- und Unterdruck standhalten. Sie müssen den von außen einwirkenden mechanischen Belastungen

widerstehen. Eine angemessene Konstruktion mit ausreichender baulicher Festigkeit muss gegeben sein.

- Die Werkstoffe müssen gegenüber CKW und ihren Dämpfen undurchlässig und chemisch beständig sein.

Einige CKW neigen in Gegenwart von Wasser zur langsamen hydrolytischen Zersetzung, die zur Säurebil-

dung (HCl) und damit zur Metallkorrosion führen kann. Die meisten CKW werden daher vom Hersteller mit

Stabilisatoren versetzt; dennoch sollte, je nach Verwendung, die Stabilisierung regelmäßig nach Herstelleran-

gaben analytisch überprüft werden.

Zur Aufbewahrung von CKW in Tanks empfiehlt ECSA die Einhaltung folgender Bedingungen:

CKW sollten frei von Wasser sein und keine Säure (HCl) enthalten (siehe Lieferspezifikation des Her-

stellers).

Der Transport und das Be- / Entladen sollte unter Stickstoff erfolgen um Feuchte auszuschließen.

Falls Feuchte über Ventile oder Flansche eindringen könnte, sollte dies durch einen leichten Stick-

stoff-Überdruck verhindert werden.

Die Temperatur des Lösemittels sollte während dessen Lagerung oder beim Verladen 30 °C nicht

übersteigen.

1.2.2. Lagertanks

Dieses Kapitel listet europäische und, soweit vorhanden und bekannt, auch nationale Normen auf. Die im

Leitfaden aufgeführten nationalen Normen sind dabei lediglich als Beispiele einer nationalen Normung zu be-

trachten. ECSA empfiehlt den Verwendern chlorierter Lösemittel, je nach konkreter Situation und Bedarf, Aus-

kunft über weitere nationale Normen und übliche Verfahren einzuholen.

1.2.2.1. Tanks für oberirdische Lagerung

Bei der Projektierung, Herstellung, Prüfung und der Nutzung von Tankanlagen und deren Einrichtungen sind

die Verordnungen über entzündbare Flüssigkeiten und die Verordnungen zum Einsatz wassergefährdender

Stoffe zu berücksichtigen.

1.2.2.1.1. Ohne Auffangwanne

Doppelwandige Tanks mit Leck-Kontrolle:

- EN 12285-2 Werksgefertigte Tanks aus Stahl - Teil 2: Liegende zylindrische ein- und doppelwandige

Tanks zur oberirdischen Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden

Flüssigkeiten.

- DIN 6623-2 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl mit weniger als 1000 Liter Volumen, für oberirdische

Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, doppelwandig.

- DIN 6624-2 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl, von 1000 bis 5000 Liter Volumen, doppelwandig, für

oberirdische Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III

1.2.2.1.2. Mit Auffangwanne

Einwandige Tanks:

- EN 12285-2 Werksgefertigte Tanks aus Stahl - Teil 2: Liegende zylindrische ein- und doppelwandige

Tanks zur oberirdischen Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden

Flüssigkeiten

- DIN 6618 - 1 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, für oberirdische Lagerung brennbarer Flüs-

sigkeiten.

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- DIN 6623 - 1 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, mit weniger als 1000 Liter Volumen für die

oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennbarer Flüssigkeiten.

- DIN 6624 - 1 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl von 1000 bis 5000 Liter Volumen, einwandig, für die

oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennbarer Flüssigkeiten.

- DIN 4119-1 Oberirdische zylindrische Flachboden-Tankbauwerke aus metallischen Werkstoffen; Grundla-

gen, Ausführung, Prüfungen.

Anmerkung:

Die Flachboden-Tanks nach DIN 4119 sollten möglichst einen Doppelboden zusammen mit

einer Leck-Anzeige besitzen. Flachboden-Tanks ohne Doppelboden sollten so gebaut werden

(z. B. auf Stahlfüssen), dass ein Leck am Boden durch visuelle Inspektion erkannt werden

kann. (Bemerkung: diese Anmerkung ist abhängig von den örtlichen Rechtsvorschriften).

BS 5500 Spezifikation für unbefeuerte geschweißte Druckbehälter (wird für Behälter unter Druck).

BS 2594 Spezifikation für geschweißte liegende zylindrische Behälter (Tanks) aus Kohlenstoffstahl (für

Behälter unter niedrigem Druck).

BS 2654 Diese Norm wird für Behälter (Tanks) mit großem Volumen verwendet. Regelt Flachboden-

Behälter die eine visuelle Inspektion von unten ausschließen (sieh DIN 4119-1 oben).

1.2.2.1.3. Werkstoffe für Auffangwannen

Geeignete Metalle zur Herstellung von Auffangwannen für chlorierten Lösemitteln sind Stahl gemäß EN 10025

und EN 10028-2 Stahl und rostfreier Stahl gemäß EN 10088-3.

Für Auffangwannen aus Beton ist Beton mit mindestens der Qualitäts-Stufe BII gemäß EN 1992 und lokalen

Regelwerken notwendig. Die Wahl der Schutzoberfläche des Betons wird durch lokale Rechtsvorschriften und

Bestimmungen geregelt.

1.2.2.1. Geeignete Werkstoffe

1.2.2.1.1. Metalle

Die folgende Tabelle enthält Empfehlungen für den Umgang mit chlorierten Lösemitteln. Sie wurde ursprüng-

lich vom Verband der deutschen chemischen Industrie (VCI) zusammen mit dem deutschen Verband Che-

miehandel (VCH) entwickelt1. Die ursprüngliche Tabelle wurde von ECSA überarbeitet, um dem Ersatz von

DIN- durch EN-Normen und den geänderten Werkstoff-Bezeichnungen (gemäß EN Normen) gerecht zu wer-

den.

1 Verband der Chemischen Industrie, Verband Chemiehandel, Innerbetrieblicher Umgang mit leichtflüchtigen chlorierten

Kohlenwasserstoffen, Boden- und Umweltschutz, 2. Ausgabe, 1990

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Materialien

Materialtyp

(entsprechend den Europäischen Normen)

Material №.

(EN10027-2 1)

)

Bezeichnung

(EN10027-1 2)

)

Baustähle für allgemeine Verwendungen (EN 10025-1 3)

)

1.0036

1.0038

1.0038/ 1.0116

1.0553/ 1.0570

S235JRG1

S235JRG2

S235JRG2/G3

S355JO/J2G3

Baustähle mit erhöhter Wetterfestigkeit ( EN 10025-5 3)

)

(#) Diese Werkstoffe sind Teil der ursprünglichen Norm

SEW 087, wurden jedoch nicht in die neue europäische

Norm übernommen.

1.8960(#)

1.8961

1.8963

S235JRW (#)

S235J2W

S355J2G1W

Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen

(EN 10028-2 5)

)

1.0345

1.0425

1.0481

P235GH

P265GH

P295GH

Schweissgeeignete Feinkornbaustähle (EN 10028-3 6)

)

(*) Diese Werkstoffe waren Teil der ersetzten DIN 17102,

wurden jedoch nicht in die neue europäische Norm über-

nommen

1.0461,

1.0486

S255N (*)

P275N

1.0505

1.0562

P315N (*)

P355N

Nichtrostende Stähle (EN 10088-3 7)

)

1.4541

1.4571

X6CrNiTi18-10

X6CrNiMoTi17-12-2

1.4306

1.4404

X2CrNi19-11

X2CrNiMo17-12-2

____________________________________________

1 EN 10027-2: Bezeichnungssysteme für Stähle. Teil 2: Nummernsystem

2 EN 10027-1: Bezeichnungssysteme für Stähle - Teil 1: Kurznamen

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3 EN 10025-1: Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen. Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen

4 EN 10025-5: Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 5: Technische Lieferbedingungen für wetter-

feste Baustähle (alte EN 10155 und SEW087)

5 EN 10028-2: Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 2: Unlegierte und legierte Stähle mit festge-

legten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen.

6 EN 10028-3: Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 3: Schweissgeeignete Feinkornbaustähle,

normalgeglüht (alte DIN 17102).

7 EN 10088-3: Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht,

gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Ver-

wendung (alte DIN 17440).

____________________________________________________

In Ergänzung zu den Werkstoff-Empfehlungen in der obigen Tabelle kann es zusätzliche nationale Empfeh-

lungen & Normen geben. ECSA empfiehlt den Verwendern von CKW die Existenz nationaler Empfehlungen,

Normen und Bestimmungen zu prüfen, um sich voll an den gesetzlichen Rahmen zu halten zu können.

Beispiele für solche zusätzlichen nationalen Normen sind zum Beispiel:

• DIN 66012 - Liste geeigneter Werkstoffe zur Herstellung von Tanks zur Lagerung von CKW.

• BAM Liste3 - Liste, die von der BAM (Deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) erstellt

und veröffentlicht wurde.

1.2.2.1.2. Kunststoffe

Die Kunststoffe sind im Allgemeinen als Werkstoffe für Lagertanks nicht geeignet, da sie manche Grundanfor-

derungen nicht erfüllen wie: Undurchlässigkeit für Lösemitteldämpfe und chemische Beständigkeit im ständi-

gem Kontakt mit CKW.

In Sonderfällen, in denen Kunststoffe als Werkstoffe für neue Konstruktionen vorgeschlagen werden, muss

der Lieferant oder ein Experte die Eignung des Werkstoffs nachweisen, und es sollte eine Zulassungs- / Eig-

nungsbestätigung von den zuständigen Behörden eingeholt werden.

1.2.2.2. Bau von Tankanlagen

die Statik-Berechnungen für einen Tank haben das spezifische Gewicht des zu lagernden Materials zu be-

rücksichtigen.

Im Normalfall ist Kohlenstoffstahl ein befriedigender Werkstoff; in Sonderfällen, in denen eine hohe Qualität

und Reinheit des Produkts gefordert wird, kann nichtrostender Stahl empfehlenswert sein (siehe 1.2.2.1 be-

züglich der Werkstoffe für den Tankbau und1.2.2.2.1. bezüglich Beschichtungswerkstoffe).

Bei Verwendung von Stahlplatten sind diese auf Stoß zu schweißen, d.h. ohne Überlappung.

Sollen die Tanks innen beschichtet werden, sind die Schweißnähte zu schleifen, um eine glatte Oberfläche zu

erhalten. Falls nicht in den Konstruktionsunterlagen spezifiziert, wird eine 10% Röntgen-Kontrolle der

Schweißnaht empfohlen [zuzüglich falls notwendig eine 100% Prüfung mittels des Farbeindringverfahrens].

2 DIN 6601- Beständigkeit der Werkstoffe von Behältern (Tanks) aus Stahl gegenüber Flüssigkeiten (Positiv-

Flüssigkeitsliste), (laufende Ausgabe 2007, nur in deutscher Sprache), DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Berlin,

Deutschland (http://www.din.de). Alle Standards DIN sind einzig vom Beuth Verlag GmbH, Berlin, Deutschland, veröf-

fentlicht (http://www.beuth.de)

3 BAM Liste – Anforderungen an Tanks zum Transport gefährlicher Güter, BAM - Bundesanstalt für Materialforschung

und –prüfung; (http://www.bam.de)

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Die Tanks müssen einem hydraulischen Test gemäß den Tank-Bauspezifikationen unterworfen werden.

Die Wärmeaufnahme eines Tanks und sich daraus ergebende Lösemittel-Dampfverluste können durch einen

Licht reflektierenden Farbanstrich auf der Außenseite des Tanks auf ein Minimum reduziert werden.

Die Tanks müssen sauber, trocken und fettfrei sein und sorgfältig geprüft werden bevor sie in Betrieb genom-

men werden.

1.2.2.2.1. Tankbeschichtung

Eine Verschmutzung des Lösemittels durch Rost kann durch eine Tank-Innenbeschichtung vermieden wer-

den. Diese muss beständig gegen das Lösemittel sein. Mit speziellen Beschichtungen, wie einer Zink-Silikat-

Beschichtungen oder einer Beschichtung aus bei hoher Temperatur getrockneten Phenolharzen, wurden gute

Ergebnisse erzielt. Bei der Wahl der Beschichtung sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden Reparaturen

leicht durchführen zu können. Kleinere Tanks oder Container können auch aus heißverzinktem Stahl herge-

stellt werden (durch Sprühen oder durch Elektrolyse verzinkter Stahl wird nicht empfohlen). In allen Fällen

sollte der Lieferant / Hersteller der Beschichtung ein Zertifikat über die Eignung der Beschichtung vorlegen.

1.2.2.2.2. Standard Lösemittel-Lagertanks

Stahltanks stehen auf dem Markt oft in Standard-Ausführung für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten zur

Verfügung. Vor der Verwendung solcher Tanks für chlorierte Lösemittel ist jedoch im Einzelfall die individuelle

Eignung des Tanks nachzuweisen. Besonders zu berücksichtigen ist dabei der große Dichteunterschied zwi-

schen chlorierten und anderen üblichen Lösemittel, wie Kohlenwasserstoffen, Alkoholen und Ester.

Solche Lagertanks werden oft nicht nach bestimmten definierten Bauvorschriften hergestellt und halten oft nur

sehr niedrigem Druck stand. Da für solche Tanks oft keine Auslegungsdaten und technische Zeichnungen zur

Verfügung gestellt werden, wird im Allgemeinen ihr Einsatz für chlorierte Lösemittel nicht empfohlen.

1.2.2.3. Aufstellung von lagertanks

Um das Risiko eines unbemerkten Auslaufens auf ein Minimum zu reduzieren, sollten Lagertanks möglichst

oberirdisch und so nah wie möglich bei der Entladestelle errichtet werden. Der Entladeplatz sollte für Tank-

fahrzeuge einen leichten und ungefährlichen Zugang bieten.

Die Tanks und die Entladestelle müssen über einer für Lösemittel dichten Auffangwanne errichtet sein, um

eine Verunreinigung der Umwelt durch Leckverluste zu verhindern (siehe 1.2.3.1.).

Die Tanks sollten abseits von Verkehr und in sicherer Entfernung von jeglicher Hitzequelle oder Flamme so-

wie entfernt von entzündbaren Materialien errichtet werden. Die Tanks sind gegen die Beschädigung durch

Fahrzeuge (Tankfahrzeuge, Gabelstapler usw.) zu sichern.

Wenn der Platz es erlaubt, sollten die Tanks derart aufgestellt werden, dass ein Störfall an einem Tank keine

Auswirkung auf benachbarte Tanks hat (Dominoeffekt). Dies ist besonders wichtig bei Vorhandensein von

anderen, entzündbaren Chemikalien.

Alle Genehmigungen für Anlagen sowie die spezifischen nationalen oder örtlichen Rechtsvorschriften über die

Sicherheit und den Schutz von Werkgeländen sowie über den Schutz von Wasser und Boden müssen sorgfäl-

tig auf Einhaltung geprüft werden.

Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Personen den Zugang zur Lagerfläche zu

verwehren.

1.2.2.3.1. Druck-Auslegung von Tanks

Das Umfüllen chlorierten Lösemittel mittels Druckluft erfordert, dass sowohl der zu entleerende Tank als auch

der Zieltank in angemessener Weise für Druck ausgelegt sind. Da zum Ende des Umfüllens mit Druckluft

Druckstöße und, damit verbunden, ein Überdruck und verstärkte Lösemittelemissionen in die Atmosphäre

auftreten können, sollte das Umfüllen, besonderes bei vollständiger Entleerung eines Tanks, bevorzugt mittels

Pumpen erfolgen.

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1.2.2.3.2. Gebrauchte Tanks

Bei Kauf und Inbetriebnahme gebrauchter Tanks ist es notwendig Zugang zu technischen Zeichnungen und

detaillierten Konstruktionsdaten zu haben, um damit die Eignung für den Einsatz mit chlorierten Lösemitteln

überprüfen zu können. Die Tanks sollten so ausgelegt und gebaut sein, dass sie Unterdruck, wie er beim Ent-

leeren auftreten kann, standhalten (der auftretende Unterdruck hängt von der Größe der Lüftungsöffnung und

Ähnlichem ab).

1.2.3. Sicherheitseinrichtungen

Eine Reihe von Sicherheitseinrichtungen dient der Vermeidung von Beschädigungen am Tank und zur War-

nung bei Störfällen. Ihr Hauptziel ist das Ausfließen von CKW in die Umwelt zu vermeiden. Als Sicherheitsein-

richtungen dienen u.a.: Verwendung von Auffangwannen und -pfannen (zum Auffangen von Tropf- und Leck-

verlusten), Leck-Warnsysteme, Tankbeschichtungen, sichtbare Dichtungen, Installationen zur Gasableitung,

Füllstandanzeiger, Füllstands-Hoch- und Tiefalarm, Überfüllabschaltung.

1.2.3.1. Auffangwannen

1.2.3.1.1. Allgemeines

Im Falle eines Tankversagens oder bei Leckverlusten muss eine Verschmutzung des Grund und Bodens

und/oder von Gewässern durch chlorierte Lösemitteln verhindert werden.

Ein als Rückhalte- oder Auffangwanne ausgebildeter Bereich, der in der Lage ist notfalls das Gesamtvolumen

des größten darin befindlichen Tanks aufzunehmen, bietet einen angemessenen Schutz für die Umwelt. Bei

Anlagen mit geringeren Lagermengen, wie Fässer oder Container, können auch kleinere und damit bewegli-

che Wannen zum Auffangen von Leckverlusten verwendet werden. Die Wannen müssen insgesamt robust,

ausreichend stabil und Wasser- und CKW-undurchlässig sein.

Rückhalte- oder Auffangwannen dürfen keine Bodenabläufe oder andere Öffnungen aufweisen, die eine direk-

te Entleerung in die Umwelt gestatten. Sie müssen mit Vorrichtungen zur kontrollierten Entsorgung der ange-

sammelten Flüssigkeiten ausgerüstet sein, und angesammelte Flüssigkeit sollten erst nach genauer Identifi-

zierung abgepumpt werden. Das System sollte so ausgelegt sein, dass eventuelles Regenwasser sicher vom

Lösemittel (höhere Dichte) abgetrennt und separat behandelt werden kann, während das Lösemittel zur weite-

ren besonderen Behandlung getrennt zurückbleibt.

Wenn (kleinere) Leckverluste öfters auftretenden, und nur schwer zu vermieden sind, z. B. bei Lade- / Entla-

de-Stationen oder Fass-Abfüll- oder Entleerungsanlagen, sollte die gesamte Station oder Anlage geschlossen

gestaltet werden, damit ein separates Sammeln der Leckverluste möglich ist und kein Kontakt zu Oberflächen-

/ Regenwasser und dem Abwassersystem gegeben ist.

Konzepte zur Vermeidung von Leckverlusten in die Umwelt und geeignete Werkstoffe für Auffangwannen sind

öfters auch Teil nationaler Rechtsvorschriften und Regelwerke über den Umgang mit CKW.

1.2.3.1.2. Auffangwannen aus Metall

Es können sowohl geeignete Stahl- als auch rostfreie Stahlqualitäten als Werkstoff dienen (siehe die Tabelle

in 1.2.2.1). Als Korrosionsschutz sind folgende Maßnahmen zu treffen:

- Schutz gegen Wasser und andere Flüssigkeiten

- Leckage-Erkennung und -Kontrolle

- Geeignete Beschichtungen.

Für Beschichtungen stehen CKW-beständige Werkstoffe mit nachgewiesener Eignung zur Verfügung (siehe

1.2.3.1.3). Vom Werkstoff-Lieferanten / -Hersteller sollte ein offizielles Zertifikat über die Eignung der Be-

schichtung gefordert werden.

1.2.3.1.3. Auffangwannen aus Beton

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Nichtgeschützte Betonoberflächen, einschließlich solcher aus wasserbeständigen Betonqualitäten, sind für

CKW durchlässig. Daher ist eine Schutzoberfläche notwendig, die Kapillarrisse abdeckt und eine Undurchläs-

sigkeit für CKW ergibt.

Ausdehnungs- und Setzungsfugen sind besondere Schwachpunkte und sind soweit wie möglich zu vermei-

den. Wo sie aus technischen Gründen erforderlich sind, sollten sie so konstruiert werden, dass eine Verfor-

mung von Fugen und Versiegelungsmaterial die Dichtheit der Anlage nicht beeinträchtigt. Die Fugen sind pe-

riodisch auf Beschädigungen zu kontrollieren und bei Bedarf unverzüglich zu reparieren.

Einen geeigneten Oberflächenschutz für Beton bilden u.a.:

- Ummantelung mit Metall- (siehe 1.2.3.1.2) oder geeigneten Kunststoffplatten

- Beschichtungen (siehe nachstehend).

1.2.3.1.3.1. Beschichtungen auf Beton

CKW undurchlässige Beschichtungen benötigen als Untergrund einen Beton mit geeigneter Qualität, (z. B.

siehe A.1.2.2.1.3).

CKW undurchlässige Beschichtungen basieren auf:

- Phenolharzen oder

- Furanharzen.

Desweiteren hat ein Epoxydharzsystem die strengen Prüfungen für CKW undurchlässige Beschichtung be-

standen.

Andere Polymerbeschichtungs-Materialien werden für CKW als nicht ausreichend undurchlässig erachtet oder

zeigen eine ausreichende Undurchlässigkeit nur für bestimmte CKW.

Beschichtungen aus Furanharzen können chemische Modifikatoren zur Vermeidung der Riss-Bildung durch

eine verbesserte Plastizität enthalten. Solche Modifikatoren vermindern jedoch die chemische Beständigkeit;

dies zu beachten ist besonders wichtig beim Einsatz von Methylenchlorid.

Wegen ihrer begrenzten Plastizität können Furanharze nicht als Beschichtungs- und Versiegelungsmaterial

bei Fugen verwendet werden.

Zum Erreichen einer ausreichenden Haltbarkeit müssen Phenol- und Furanharze mit Fiberglasmatten kombi-

niert werden. Elastischen Zwischenschichten sind zur Überbrückung und Füllung von Rissen im Beton not-

wendig, z.B.:

- Schichten aus Elastomeren (z. B. Polyisobutylen, einige Kautschukprodukte);

- Schichten auf Bitumenbasis;

- die sogenannten flüssigen Folien, die auf den Beton gegossen werden und bei ihrer Härtung eine elastische

Schicht bilden (z. B. Polyurethan).

Auf die elastische Zwischenschicht wird eine gegenüber CKW undurchlässige Beschichtung aufgetragen.

Falls eine hohe Beständigkeit hinsichtlich mechanischer Abnutzung gefordert wird, wird auf die Hauptbe-

schichtung eine zusätzliche Überdeckung aufgelegt, z. B. Platten auf Mörtelbett.

Die Duroplaste sollten in Abstimmung mit dem Hersteller verarbeitet werden und lediglich von einem Fach-

mann und einem Unternehmen mit ausreichender Erfahrung aufgebracht werden.

1.2.3.1.3.2. Schutz der unteren Betonfläche

Betonkonstruktionen benötigen unter Umständen einen zusätzlichen Schutz auf der Unterseite gegen Feuchte

und aggressive Böden. Dieser Schutz soll verhindern dass Dämpfe hinter die CKW-dichte Beschichtung ein-

dringen und diese vom Beton trennen.

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Zur Verhinderung des Eindringens von Kapillarfeuchte bei lockeren Böden und niedrigem Niveau des Grund-

wassers reicht die Verwendung von Schotter als Untergrund für den Betons aus.

Ein verbesserter Schutz ist durch folgende Mehrschichtstruktur gegeben: eine ca. 5-10 cm dicke Schicht aus

Beton wird auf dem Boden verlegt und durch eine Barriere aus Elastomerschichten (z. B. Polyisobutylen, ver-

schiedene Kautschukderivate) oder Bitumen überdeckt. Die eigentliche Betonkonstruktion wird auf diesen

Schichten aufgebaut.

1.2.3.1.4. Auffangwannen aus Kunststoff

Im Allgemeinen empfiehlt ECSA für chlorierte Lösemittel keine Auffangwannen aus Kunststoff zu verwenden.

Damit Kunststoffe als geeignet für chlorierte Lösemittel angesehen werden können, sollten sie ein offizielles

Genehmigungszertifikat vorweisen können.

1.2.3.2. Leck-Überwachungssysteme bei doppelwandigen Tanks

Für die Lagerung chlorierter Lösemittel in doppelwandigen Tanks werden folgende Überwachungssysteme als

‚Stand der Technik‘ erachtet:

- Füllstands-Meßsysteme:

Ein Leck in der Tankwand wird durch Verminderung des Soll-Tankfüllstands angezeigt.

- Überdrucksysteme:

Ein Leck in der Tankwand erzeugt eine Druckerhöhung im überwachten Zwischenraum.

Prinzipiell kann jedes geeignete Lecküberwachungssystem eingesetzt werden. Die Systeme erfordern regel-

mäßig durchgeführte Funktionskontrollen. Die Anweisungen des System-Herstellers bezüglich Montage, Ein-

stellung und Wartung müssen eingehalten werden.

1.2.3.3. Leck-Sensoren für Auffangwannen

Leckage-Sensoren können zur Überwachung von Auffangwannen verwendet werden.

1.2.3.4. Kontrolle der Befüllung / Entleerung von Tanks

Um den Füllvorgang vor Erreichen des höchsten Tankfüllstandes zu beenden, wird die Verwendung eines

Füllstand-Hochalarmgebers in Verbindung mit einem Absperrventil empfohlen. Falls zum Befüllen eine Pumpe

Verwendung findet, kann das Signal des Füllstand-Hochalarmgebers auch zum Ausschalten der Pumpe ver-

wendet werden.

Beim Entleeren des Tanks über eine Pumpe, kann die Pumpe bei Abbrechen des Förderstroms über einen

Strömungswächter ausschaltet werden. Ist ein Niedrig-Füllstandalarm vorhanden, kann über diesen ein früh-

zeitiges Signal mit der Information erhalten werden, dass der Tank nahezu leer ist. Solche Einrichtungen ver-

hindern eine mögliche Beschädigung der Pumpe bei Leerlauf.

1.2.3.5. Füllstand-Anzeige

Für die sichere Verwendung von Tanks zur Lagerung von CKW ist eine Füllstandsanzeige notwendig.

Wenn die Füllstand-Anzeige mit einem optischen oder akustischen Signal beim Füllstand „hoch“ verbunden

ist, kann das erzeugte Alarmsignal zur Kontrolle gegen Überfüllung dienen.

Wegen ihrer Zerbrechlichkeit wird die Verwendung von seitlich angebrachten, gläsernen Füllstandrohren nicht

empfohlen. Werden dennoch durchsichtige Füllstandrohre verwendet so sind diese gegen Zerbrechen zu si-

chern (vergittert, schlagfeste Ausführung).

1.2.3.6. Werkstoffe für Dichtungen

Tabelle 1 listet in einer Zusammenstellung die CKW-Beständigkeit verschiedener Kunststoffe, die in Beschich-

tungen und als Dichtungsmaterialien Verwendung finden.

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Anmerkung zu Tabelle 1:

Die in der Tabelle enthaltenen Informationen sollen einer ersten Orientierung bei der Materialauswahl dienen

und sind als allgemeine Erfahrungswerte anzusehen. Für den Einsatz im Kontakt mit einem bestimmten CKW

wird empfohlen vom Hersteller des Materials eine Bestätigung über dessen Eignung zu verlangen.

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Tabelle 1: Beständigkeit von Kunststoffbeschichtungen und Dichtungsmaterialien gegenüber CKW Lösemittel

Duroplaste

Thermoplaste

Natürliche und synthetische

Elastomere

Beständig1)

Nichtbeständig2)

Beständig 1)

Nichtbeständig 2)

Beständig 1)

Nichtbeständig 2)

Furanharze

Phenol-Cresol-

Harze

Die meisten Epoxidharze

kalt/warm gehärtet

PTFE (Polytetraf-

luor-ethylen)

PIB (Polyisobutylen)

FCM (Fluor-

Kautschuk)

NR (Polyisopren)

Phenolharze Cre-

solharze

PFEP (Polyfluo-

rethylen-propylen)

PVC (Polyvinylchlorid) SBR (Styrolbutadien

Copolymer)

PUR Harze (Polyurethan-

Harze )

PVDF (Polyvinyli-

denfluorid)

HDPE / LDPE (Po-

lyethylen mit hoher

und niedriger Dichte)

NBR (Acrylnitrilbuta-

dien-Coplymer)

UP Harze (ungesätigte

Polyester-Harze )

Sonstige fluorsyn-

thetische Polyme-

re (Coplymere)

PP (Polypropylen)

CR (Polychlorbuta-

dien)

PC (Polycarbonate) IIR (Isobutylen- isop-

ren- Coplolymer)

Ausnahmen

Vinylester-Harze

zu3)

PER

Vinylester-Harze zu 3)

DCM

Thiokol (Polysul-

fid-Gummi) zu

PER

Kautschuk

TRI CSM (Chlorsulfon-

Polyethylen)

Anwendungsgebiet

Betonbeschich-

tungen

Metallbeschich-

tungen (Container,

Pumpen, Fittings,

Rohrleitungen)

Dichtungen (Con-

tainer, Pumpen,

Fittings, Rohrlei-

tungen)

Dichten von Stein-

zeug und Beton

Rohren

Dichtungen, Aus-

kleidungen

Fugendichtung Fugendichtung

Bemerkungen: 1),

2) Chemische Beständigkeit / Undurchlässigkeit: Die Information basiert auf Prüfungen mit reinen Lösemitteln.

Andere Beständigkeitsergebnisse sind möglich wenn Mischungen aus Lösemitteln gelagert oder transportiert werden.

In diesen Fällen sollten spezifische, an der Verwendung des Kunden orientiere Prüfungen durchgeführt werden.

3) Die verschiedenen Hersteller von Vinylesterharzen machen variierende Angaben bezüglich Trichlorethylen.

Um eine volle Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zu sichern, empfiehlt ECSA dass Verwender auch

nationale Verordnungen und Regeln überprüfen wie z.B. die BAM4 Liste, die genehmigte Werkstoffe zur Verwen-

dung in Behältern zum Transport gefährlicher Stoffe auflistet.

4 BAM Liste – Anforderungen an Tanks und Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport von gefährlichen Gütern.

BAM [Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung], Berlin, Deutschland (http://www.bam.de).

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1.2.3.7. Weitere Teile von Tank Anlagen (Tankausrüstungen)

1.2.3.7.1 Öffnungen

An größeren Tanks werden Öffnungen angebracht, um die Kontrolle und Reinigung zu erleichtern. Diese Öff-

nungen sollten so bemessen sein, dass eine Person inklusive eines autonomem Atmungsgerätes Durchgang

findet. Sie sollten so angelegt sein dass sie in die Gasphase des Tanks führen. (siehe auch Kapitel 6).

1.2.3.7.2 Lufttrockner

Die Tank-Atmungsleitung sollte mit einem Lufttrockner verbunden sein, der das Eindringen von Feuchte in den

Tank vermeidet; dies erniedrigt die Gefahr der Korrosion von Metalloberflächen im Gasbereich im Inneren des

Tanks. Zur Trocknung der einströmenden Luft können übliche Trocknungsmittel wie z.B. Silikagel (mehrfache

Verwendung), Kalziumsulfat oder Kalziumchlorid (in ihrer wasserfreien Form) verwendet werden. Ätznatron

(Natriumhydroxyd) ist zur Trocknung nicht geeignet, da es die CKW zersetzt. Ein Rückschlagventil in der Lei-

tung zum Trockner kann eine Sättigung des Trockners mit Lösemitteldämpfen während des Befüllens verhin-

dern.

1.2.3.7.3 Über- / Unterdruckventill

Der Tank sollte ein Über- / Unterdruckventill besitzen, das möglichst aus rostfreiem Stahl, Gusseisen oder

Messing gefertigt ist, um Korrosion zu vermeiden. Das Ventil schützt den Tank vor Beschädigung falls die

Atmungsleitung verstopft. Die Einstellungen des Ventils (Über- /Unterduck) müssen auf den Tank abgestimmt

sein. Es sollte auch die Verwendung einer Notfall-Druckentlastungseinichtung in Betracht gezogen werden.

Die Verwendung einer trockenen Stickstoffatmosphäre im Tankraum, oberhalb des CKW-Flüssigkeitsniveaus,

kann zur Qualitätserhaltung des Produktes betragen.

1.2.3.8. Abluftführung / -reinigung

Bei der Schwerkraftentleerung oder beim Abpumpen sollten die im Zieltank verdrängte lösemittelhaltige Luft

möglichst innerhalb des Systems gehalten werden. Dies erreicht man durch Verbinden der Dampfphase des

Zieltanks mit der des Tanks oder Tankwagens, der entleert wird; es entsteht so ein geschlossenes sogenann-

tes Gaspendel-System.

Kann die Abluft nicht in einem geschlossenen System gehalten werden, sollte man diese wie folgt reinigen:

- Adsorption, z. B. über Aktivkohle oder Adsorptionsharze. Für große Luftströme wird ein Adsorber empfoh-

len, der regeneriert werden kann. Die adsorbierten chlorierten Lösemittel werden regeneriert und zur Wie-

derverwendung falls nötig nachstabilisiert. Zur Reinigung geringer Abluftströme aus der Tankatmung kann

ein Einweg-Aktivkohlebehälter verwendet werden.

1.2.3.9. Hilfsausrüstungen

1.2.3.9.1. Filter

Filter, wie Kartuschenfilter (Kerzenfilter) oder Korbfilter aus CKW beständigen Werkstoffen, dienen zur Teil-

chenabscheidung (Abrieb, Rost) und unterstützen die Erhaltung der Produktqualität. Die Porengröße des Fil-

ters ist den Anforderungen anzupassen. Bei der Auslegung sind die Durchflussrate und die Druckbedingungen

zu berücksichtigen. Die Filter sollten mit Druckmessern am Ein- und Auslass ausgestattet sein, um unzulässi-

ge Drucksteigerungen durch Verstopfen zu erkennen.

1.2.3.9.2. Pumpen

Empfohlen werden Kreiselpumpen aus Gusseisen- oder Stahl sowie Spaltrohrmotorpumpen oder Gleitring-

dichtungspumpen (beständig gegen Lösemittel).

Die Pumpen sind innerhalb einer CKW-beständigen Auffangwanne zu platzieren (siehe 1.2.3.1.).

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1.2.3.9.3. Dichtungen

Dichtungen müssen gegen CKW beständig sein. Geeignete Werkstoffe sind unter anderem Fluor-Kautschuk,

PTFE oder Kohlenstofffasern. Empfehlungen über das richtige Produkt für das jeweilige Lösemittel können

von spezialisierten Lieferanten erhalten werden.

1.2.3.9.4. Ventile

Die Ventile können aus rostfreiem Stahl, Gussstahl oder Messing sein. Kugelventile sollten einen Sitz aus

PTFE aufweisen. Wenn Drosselung notwendig ist, können Durchgangsventile verwendet werden; Durch-

gangsventile sollten einen Metallsitz haben. PTFE-Membranventile sind auch akzeptabel, jedoch nicht zur

Verwendung als Tank-Absperrventil.

1.2.3.9.5. Messgeräte

Die Messgeräte dürfen keine Komponenten aus Aluminium, Magnesium oder Zink enthalten. Messing ist ein

akzeptables Material.

1.2.4. Rohrleitungen

Unter Rohrleitungen versteht man starre oder flexible Verbindungen, einschließlich der Rohrbögen und Rohr-

leitungsformstücke. Unterirdische Rohrleitungen sind nur in Ausnahmefällen zu verwenden und erfordern spe-

zielle Schutzmaßnahmen. Sie müssen als Mantelrohrsystem (doppelwandiges System) mit Lecküberwachung

ausgeführt sein. Zur Entleerung sind die Rohrleitungen mit leichtem Gefälle zu montieren. Insbesondere für

längere, flüssigkeitsgefüllte Leitungen sind Sicherheitsventile zur Vermeidung von Beschädigungen durch

Wärmeausdehnung in Betracht zu ziehen.

1.2.4.1. Stahlrohrleitungen

Die Rohrleitungen können aus Kohlenstoffstahl oder rostfreiem Stahl hergestellt werden.

1.2.4.1.1. Stahlarten, die für Gasleitungen geeignet sind:

EN Normen

Stahltypen

Material Nr.

nach EN10027-2

Benennung

nach EN10027-1

Nahtlose Rohre

EN10216

1)

1.0254; 1.0421

P235TR1 P355T1

EN 10088-3

2)

1.0405

1.0305 (#) 1.4541 1.4571

P255 G1 TH

P235 G1 TH (#)

X6CrNiTi18-10 X6CrNiMoTi17-12-2

Geschweißte Rohre

EN 10217

3)

1.0254; 1.0256; 1.0421 1.0315 (*); 1.0498

P235TR1 P275T1 P355T1 P235G2TH (*) P255G2TH

ISO 1127

1.4541 1.4571

X6CrNiTi18-10 X6CrNiMoTi17-12-2

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#) angegeben in der aufgehobenen Norm DIN 17175, nicht angegeben in der Norm EN 10216-2, die die DIN 17175 ersetzt.

*) angegeben in der aufgehobenen Norm DIN 17177, nicht angegeben in der Norm EN 10217-2, die die DIN 17177 ersetzt.

1) EN 10216, Teile 1 bis 5: Nahtlose Rohre für Arbeit unter Druck. Technische Lieferbedingungen.

2) EN 10088-3: Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile

und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung.

3) EN 10217 Teil 1 bis 7: Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen.

4) EN ISO 1127: Nichtrostende Stahlrohre - Maße, Grenzabmaße und längenbezogene Masse (ersetzt DIN 2463-1)

Folgende Stahlarten können für Adapter und zusammensetzbare Teile verwendet werden:

- dieselben wie in der obigen Tabelle

- für Teile aus Stahlblech

z. B. Material P255GH, EN 10028-2 mit Prüfungszertifikat 3.1 B, EN 10204

- für Teile aus Stahlguss

z. B. Material GS-С 25 (Material: 1.0619), EN 10213-2

mit Prüfungszertifikat 3.1 nach EN 10204

Rohrverbindungen

Da Rohrverbindungen die Schwachstellen von Rohrleitungen sind, sollten sie auf ein Minimum reduziert wer-

den, ohne dadurch eine Wartung übermassig zu behindern. Rohrverbindungen werden gewöhnlich entweder

geschweißt oder geflanscht. Steckmuffen oder gelötete Verbindungen sind für den Einsatz mit CKW nicht

geeignet.

Dichtungswerkstoffe für Flansche sind in Tabelle 1, Punkt 1.2.3.6., angegeben. Als Bolzen sind nur solche mit

Qualitätszertifikaten und geeigneten Prüfzeichen zu verwenden. Für Dichtungen sind nur chemisch beständi-

ge Dichtungsmaterialien zu verwenden (siehe 1.2.3.9.3.).

Alle Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweiß-Facharbeitern ausgeführt werden.

Alle Absperreinrichtungen an den Rohrleitungen müssen leicht zugänglich und funktionstüchtig sein; sollten

sie gewichtsbedingt zu einer Überlastung der Rohrleitung führen, sind sie entsprechend abzustützen.

Herstellung und Montage

Die Herstellung und Montage der Rohrleitungen muss in Übereinstimmung mit lokalen Verordnungen und

Bestimmungen erfolgen.

Die Außenwände von Rohrleitungen und Stützen müssen gegen Korrosion durch eine Beschichtung geschützt

werden, die aus einer Korrosionsschutzgrundierung mit Farbenschicht, oder einer geeigneten Ummantelung

(z. B. mit Kunststoff) besteht.

Falls die Rohrleitungen unterirdisch verlegt sind, müssen diese als Mantelrohr doppelwandig ausgeführt sein.

Spezielle Einrichtungen (wie Über- oder Unterdrucküberwachung des Zwischenraums) dienen zur Leck-

Erkennung.

1.2.4.2. Kunststoffrohrleitungen

Kunststoffrohrleitungen sind für CKW nur eingeschränkt und auch nur für eine oberirdische Verlegung geeig-

net und haben eine begrenzte Beständigkeit. Sie sind so auszulegen dass eine vollständige Entleerung mög-

lich ist; dabei ist ihre besondere Anfälligkeit gegen mechanische Beschädigung gebührend zu berücksichtigen.

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Die Kunststoffe, die CKW beständig sind und unter bestimmten Bedingungen verwendet werden können,

sind:

• PTFE (Polytetrafluorethylen)

• PFEP (Polyfluorethylenpropylen)

• PCTFE (Polychlortrifluorethylen) und ECTFE (Ethylen-Chlortrifluorethylen-Fluorcopolymer)

• PVDF (Polyvinylfluorid)

Wie alle Kunststoffe neigen diese Materialien dazu, ihre mechanischen Eigenschaften bei erhöhten Tempera-

turen zu verlieren. Allgemein wird für CKW die Verwendung von Kunststoffrohren für Temperaturen oberhalb

der Umgebungstemperatur nicht empfohlen.

Bei der Projektierung und Errichtung von Rohrleitungen aus faserverstärktem Kunststoff (FRP) sind alle loka-

len Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Im Allgemeinen werden diese Rohrleitungen für CKW nicht emp-

fohlen.

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2. ENTLADEN VON LOSE GELIEFERTEM LÖSEMITTEL

Bemerkung: Mitarbeiter, die chlorierte Lösemittel entladen, müssen geschult und

im Besitz schriftlicher Arbeits-Anweisungen und -Leitlinien sein.

In loser Form werden chlorierten Lösemittel per Tankwagon, in Straßentankwagen sowie in ISO-

Containern, mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, transportiert.

Es gibt drei Methoden für das Entladen dieser Transportcontainer für lose gelieferte Lösemittel:

- Schwerkraftentladung (Nutzung der Schwerkraft)

Schwerkraftentladen kann dann zum Entladen in einen Tank oder eine Pumpstation des Kunden benutzt wer-

den, wenn sich der zu befüllende Tank oder die Pumpstation auf einem niedrigeren Niveau als der Liefertank

befinden. Da die meisten Lagertanks heutzutage über der Erde liegen und die Anlieferung meistens nicht er-

höht ist, wird diese Methode heute nur noch selten verwendet.

- Entladen mittels Pumpen

Das Entladen über Pumpen wird verwendet, wenn die Pumpe Teil des Tanklastzugs und/oder des Anliefe-

rungsplatzes ist. Die Verwendung von Verdränger-Pumpen wird aus Sicherheitsgründen zum Entladen chlo-

rierter Lösemittel nicht empfohlen. Empfohlen werden Kreiselpumpen, insbesondere solche mit Magnetkopp-

lung.

- Entladen mittels Druckluft

Das Entladen mit Druckluft wird aus Sicherheits- und Umweltschutz Gründen nicht empfohlen (die Rückfüh-

rung der Dämpfe über Gaspendelung ist nicht möglich).

2.1. PROBENNAHME

Da bei einer visuellen Inspektion ionische Verunreinigungen, Feuchte und sonstige Verunreinigungen im All-

gemeinen nicht sicher entdeckt werden können, sollte das angelieferte Lösemittel sorgfältig zur Analyse be-

probt werden; die Probenahme hat in Übereinstimmung mit den empfohlenen Prozeduren zu erfolgen, um

eine Verschmutzung während der Probennahme auszuschließen.

Anleitungen zur Analyse der CKW werden von den Produzenten auf Verlangen zu Verfügung gestellt.

Allgemeine Regeln:

- Die verschließbaren Probennahmegefäße sollten aus Braunglas gefertigt und mit CKW beständigen

Schraubverschlüssen versehen sein. Falls klare Glasflaschen verwendet werden, müssen diese in einem

dunklen Raum aufbewahrt werden. Aluminium, in jeglicher Form, darf als Material für Probengefäße oder

Verschlüsse nicht verwendet werden.

- Stechheber und Probensammler aus Glas sind bevorzugte Probennahmegeräte. Es können auch solche

aus Metall (rostfreier Stahl oder andere Metalle, nicht aber Leichtmetalle und deren Legierungen) verwen-

det werden; sie sind jedoch in der Verwendung weniger zufriedenstellend. Kunststoff wird für die Proben-

nahme nicht empfohlen und Gummierzeugnisse sind ungeeignet und nicht zu verwenden.

- Alle Materialien zur Probeentnahme müssen sauber (ohne Rost und Fett) und trocken sein.

- Probenbehälter sollten nicht vollgefüllt werden, um eine Volumenausdehnung bei Erwärmung zu gestatten.

- Der Probenbehälter ist mit dem korrekten Etikett zu versehen.

- Die Proben sind dicht verschlossenen an einem kühlen Platz, entfernt von Sonnenlicht aufzubewahren.

- Probennahme direkt aus dem Tankfahrzeug oder angeliefertem Container:

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Die Analyse sollte vor dem Entladen erfolgen. Vor der Öffnung des Tankdeckels muss der Druck im Behäl-

ter auf Atmosphärendruck ausgeglichen werden. Öffnen Sie den Domdeckel des Tankfahrzeugs sehr vor-

sichtig und vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen.

Entnehmen Sie die Probe über eine Öffnung, die in die Gasphase des Tanks führt (z.B. Domdeckel), ent-

weder mit Hilfe eines unter Vakuum stehenden Druckgefäßes mit dem die Flüssigkeit (über eine Zuleitung

die in die Flüssigkeit eintaucht) eingesaugt wird, oder durch Eintauchen eines sauberen Probengefäßes aus

Glas, das an einem stabilen Metallstab sicher befestigt ist. Schließen Sie die Tanköffnung sofort nach der

Probennahme. Proben können auch mit Hilfe einer speziellen Probennahmeeinrichtung, die sich in der Ent-

ladeleitung oder an der Pumpe befindet, entnommen werden.

- Probennahme aus Lagertanks:

Falls eine Probennahme nach dem Entladen erfolgt, sollte das Material aus dem Zentrum des Tanks ent-

nommen werden. Dazu können Probennahmeleitungen aus Metall, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl,

verwendet werden. Um die Verschmutzung des Lösemittels zu vermeiden, sollten die Ventile der Proben-

nahmeeinrichtung eine Packung aus Polytetrafluorethylen (PTFE) besitzen.

Bei jeder Probennahme aus Tankwagen muss ein Absturzrisiko für die Person, welche die Proben entnimmt,

ausgeschlossen werden. Daher sollten Probenahmen aus Domöffnungen nur von einer festen, absturzsiche-

ren Plattform aus oder über eine andere gefahrlose Zugangsart erfolgen.

2.2. VORBEREITUNGEN ZUM ENTLADEN

2.2.1. Das Entladen sollte lediglich von gut geschulten Arbeitern und unter fachgerechter Aufsicht durchge-

führt werden. Dabei sind unbedingt geeignete persönliche Schutzausrüstungen wie Handschuhe und Augen-

schutz zu tragen.

2.2.2. Der Entladeplatz sollte korrekt beschildert sein unter Angabe von:

а) Art des Lösemittels

b) Entlademethode

Es wird auch empfohlen am Entladeplatz die UN-Nummer auf orangenem Schild (ähnlich wie am Tankwagen)

anzubringen.

2.2.3. Der Lagertank ist mit dem gelagerten Lösemittel zu beschildern. (Für den Fall dass im Liefervertrag eine

Analyse bei Anlieferung vereinbart ist, muss das Ergebnis der Laboranalyse vor dem Entladen in den Lager-

tank vorliegen).

2.2.4. Vergewissern Sie sich, dass im Lagertank ausreichend Platz für die gesamte Lieferung vorhanden ist.

2.2.5. Überprüfen Sie die Sicherheits- Über- und Unterdruckventile des Lagertanks um sich zu vergewissern,

dass diese richtig arbeiten und nicht eingefroren oder verstopft sind. Um Emissionen von Dämpfen in die At-

mosphäre zu vermeiden, sollte eine Gaspendelleitung zwischen dem Lagertank und dem Tankwagen instal-

liert werden, über welche im Lagertank verdrängte, lösemittelhaltige Luft oder Lösemitteldämpfe in den Tank-

wagen zurückgeführt werden.

2.2.6. Tankwagons oder Straßentankwagen sollten so positioniert werden, dass die Leitungsverbindungen

schnell und leicht, vorzugsweise in Bodennähe, hergestellt werden können. Es ist dafür Vorsorge zu tragen,

dass jegliche Flüssigkeitsverluste in einer geeigneten Auffangwanne aufgefangen werden und von dort nicht

unkontrolliert abfließen und zu Umweltverunreinigung führen können. Durch die Aufnahme eventueller Flüs-

sigkeitsverluste mit einem geeigneten Absorptionsmaterial können Verdunstungen in die Luft minimiert wer-

den.

2.2.7. Für mögliche Unfälle mit Augen- oder Hautkontakt, sollten am Entladeplatz eine Augen- und Notdusche

angebracht und leicht zugänglich sein.

2.2.8. Das Entladen sollte vorzugsweise bei Tageslicht erfolgen. Für ein Entladen in den Nachtstunden ist für

eine geeignete Beleuchtung zu sorgen.

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2.3. ENTLADESCHLAUCH

Die Anforderungen an flexible Schläuche sind dieselben, wie an starre Rohrleitungen. Dies betrifft z.B. die

Temperatur- und Druckbeständigungsklassifizierung und die chemische Beständigkeit.

Kupplungen und Verbindungen sind die schwachen Stellen der flexiblen Schläuche und Leitungen und bedür-

fen einer ständigen Kontrolle.

Da bei starren, festverlegten Rohrleitungen die Verbindungen in einer sichereren Weise ausgeführt werden

können, sind diese den flexiblen Schläuchen und Leitungen vorzuziehen. Schläuche sollten nicht verlängert

werden, da durch die Verbindungsstücke Leckagen möglich sind. Die verwendeten Schläuche müssen durch

Stahlspiralen oder Stahldrahtgitter verstärkt sein.

Für die chlorierten Lösemittel sind die folgenden Materialien zur Herstellung der Leitungen akzeptabel:

- Nahtlose, flexible Metallschläuche, aus rostfreiem Stahl (in diesen Fällen ist der Ausschluss von Feuchtig-

keit besonders wichtig).

- Verbundschläuche mit PTFE Innenauskleidung und innere sowie äußere Verstärkung mit Monel (oder mit

rostfreiem Stahl der jeweiligen Güteklasse), geflochten mit PET Polyesterfilm Laminat, und mit chloropren

Baumwolle mit einer nylon chloropren Beschichtung.

Andere mögliche Innenauskleidungen sind solche aus:

• Vinyl-Hexafluorpropylen;

• Tetrafluorethylen - Fluormethylen - Vinylether;

• Fluor-Kautschuk.

Die Schläuche sollten in der erforderlichen Länge und mit Anschlüssen bestellt werden, die bereits durch den

Hersteller montiert werden.

Die Angaben der Schlauchhersteller zur Chemikalienbeständigkeit sind zu beachten.

Alle Entlade-Schläuche sollten regelmäßig kontrolliert und geprüft werden, und sie sollten bei Nichtverwen-

dung vor Staub und Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden.

2.4. ENTLADEN AUS TANKWAGONS (EISENBAHN-TANKWAGEN)

Um sicherzustellen, dass die korrekte Chemikalie in den korrekten Tank entladen wird, sind die vorhandenen

Dokumente / Unterlagen vor dem Entladen zu überprüfen.

2.4.1. Um einen Stoß zwischen dem Tankwagon und anderen Wagons, die bereitstehen, zu vermeiden, sind

auf den Schienen geeignete Stopvorrichtungen anzubringen. An geeigneten Stellen sind Warn-Flaggen auf-

zustellen. Wenn möglich ist ein Sicherheits-System zu installieren, welches das Entlade-Ventil bei einer Be-

wegung des Tankwagons automatisch schließt.

2.4.2. Die Handbremse ist anzuziehen und die Räder sind mit einem Bremsschuh zu sichern. Vor dem Entla-

den sind jedoch die Bremsen zu lösen, da sonst der Bremsmechanismus durch das Anheben des Tankwa-

gons beim Entladen beschädigt werden kann.

2.4.3. Falls das Entladen durch Druckluft erfolgt, ist es unerlässlich darauf zu achten, dass der Grenzdruck

(der oftmals 1.3 bar (20 psig) beträgt, jedoch abhängig von den Bedingungen im Werk variieren kann) nicht

überschritten wird. Dies kann durch die Montage eines Reduzierventils und eines Sicherheitsventils in der

Druckluft-Zuführungsleitung des Kunden erreicht werden.

2.4.4. Vergewissern Sie sich, dass der innere Absperrhahn geschlossen ist.

2.4.5. Verbinden Sie die Gaspendelleitung mit dem Druckausgleichsventil an der Oberseite des Tankwagons.

Öffnen Sie das Druckausgleichsventil langsam, um einen eventuellen Über- oder Unterdruck auszugleichen.

Es ist sicherzustellen, dass das Druckausgleichsventil während des gesamten Zeitraums der Schwerkraft-

oder Pumpentleerung geöffnet bleibt.

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2.4.6. Überprüfen Sie, dass alle Flüssigkeitsauslassventile geschlossen sind (innere und äußere) und entfer-

nen Sie erst dann die Verschlusskappe.

2.4.7. Verbinden Sie den flexiblen Schlauch mit dem Anschluss am Tankwagon und mit der Pumpe oder der

Anlieferungsleitung des Kunden.

2.4.8. Prüfen Sie das ganze System auf korrekte Ventilstellungen.

2.4.9. Öffnen Sie das äußere Auslassventil des Tankwagons.

2.4.10. Öffnen Sie das innere Auslassventil des Tankwagons.

2.4.11. Öffnen Sie das Einlassventil des Kunden und füllen Sie den Lagertank. Falls das Entladen über Pum-

pe erfolgt, schalten Sie diese ein.

2.4.12. Prüfen Sie während der Anlieferung Rohre, Schläuche und Verbindungen periodisch auf Lecks. Sam-

meln Sie alle eventuellen Tropfverluste und Verluste aus kleinen Lecks in Metallgefäßen.

Die notwendigen Dokumente / Papiere sind fertigzustellen.

2.5. ENTLADEN AUS STRASSENTANKWAGEN

Um sicherzustellen, dass die korrekte Chemikalie in den korrekten Tank entladen wird, sind die vorhandenen

Unterlagen vor dem Entladen zu überprüfen.

2.5.1. Abschrankungen und Warnschilder / -flaggen sind aufzustellen um Werksmitarbeiter über das Entladen

zu warnen. Bremsen sind anzuziehen und die Räder sind zu verkeilen. Der Tanklastwagen ist zu erden.

2.5.2. Durchlaufen Sie die Anweisungen in den Punkten 2.4.4. bis 2.4.10.

2.5.3. Öffnen Sie das Einlassventil des Kunden und füllen Sie den Lagertank.

Wenn das Entladen über eine Pumpe erfolgt, schalten Sie die Pumpe ein.

2.5.4. Prüfen Sie während der Anlieferung Rohre, Schläuche und Verbindungen periodisch auf Lecks.

Die notwendigen Dokumente / Papiere sind fertigzustellen.

2.6. PROZEDUREN NACH DEM ENTLADEN

- Schließen Sie das Auslassventil.

- Nehmen Sie den Schlauch ab und lassen sie ihn, um späteres unkontrolliertes Ausfließen zu verhindern,

in ein Fass oder anderen Container leer fließen. Bei Verwendung eines Entladearms (starre Rohrleitung)

kann dieser mit Lösemittel befüllt bleiben unter der Bedingung, dass er korrekt über Ventile verschlossen

ist, und er über einen hydraulischen Schutz verfügt. Entkoppeln Sie die Gaspendelleitung.

- Schließen Sie und sichern Sie den Domdeckel und die Ventile auf der Oberseite des Tanks.

- Setzen Sie die Verschlusskappen am Tankfahrzeug und den Anlieferungsrohrleitungen.

- Um Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzungen zu vermeiden, sind eventuell ausgetretene und aufgefan-

gene, kleinere Flüssigkeitsverluste mit einem Absorptionsmittel aufzunehmen und gemäß den lokalen

Vorschriften zu entsorgen.

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3. ABFÜLLEN VON LÖSEMITTEL AUS LAGERTANKS IN KLEINERE TRANSPORTGEBINDE

Je nach Anzahl, Lage und Entfernung der Lösemittel-Verbrauchspunkte kann der Lösemitteltransfer vom La-gertank zu den Verbrauchspunkten in verschiedener Weise durchgeführt werden.

- Transfer durch Schwerkraft

- Transfer durch Verpumpen.

- Transfer mittels Transportcontainer (die für den Transport zu verschließen sind).

Auf allen Transferrohrleitungen ist ein Schild mit der Bezeichnung des Produktes anzubringen.

3.1. MATERIALIEN FÜR KLEINE TRANSPORTGEBINDE

Die Transportgebinde sollten aus Stahl gefertigt sein (siehe 1.2.2.1.) und sollten während des Transports dicht verschlossen sein.

Recyclingfässer werden zur Verwendung für chlorierte Lösemittel nicht empfohlen, da eventuell nicht entdeck-te Materialdefekte ein Leck-Risiko erhöhen. Vor Gebrauch sind die Gebinde auf Reinheit zu prüfen. Ver-schlüsse sollten mit Dichtungen versehen sein, die gegenüber dem Lösemittel beständig sind.

ECSA empfiehlt für die Lagerung, den Transport und den Umschlag von chlorierten Lösemitteln die Verwen-dung von speziellen Sicherheits-Containern beziehungsweise von speziellen Fasswannen; in manchen Län-dern ist dies zwingend erforderlich.

3.2. Gesetzliche Anforderungen an kleine Transportgebinde

Alle Verpackungen (Fässer, IBCs, kleine Gebinde bis zu 3 t), die für den Auto-, Eisenbahn-, Luft- und See-transport verwendet werden (ADR / RID / IATA / IMDG), sollten einen für das jeweilige Lösemittel geeigneten UN-Code aufweisen (z. B. UN 1А1/X1.2/250/...).

Für Einweg-Metallfässer mit festem Deckel (gewöhnlich mit einem Fassungsvermögen von ca. 200 l) gilt: Im Allgemeinen sind Fässer des Typs X (UN 1A1/X1.2/250/...) für Flüssigkeiten der Packungsgruppe III mit einer maximaler Dichte von 2,7 kg/l und einem maximalen Dampfdruck von 250 кРа (= 2.5 bar) bei 55 °C geeignet. Die empfohlene Wandstärke der Fässer (Boden, Deckel und Seitenwände) beträgt mindestens 1,0 mm, vor-zugsweise aber 1.2 mm. Für heißere Klimazonen können Fässer mit höheren Wandstärken notwendig sein. Bei Fässern, die unter deutlich erhöhten Temperaturen gelagert wurden, sind Auswölbung der Fässer (insbe-sondere am Deckel und Boden) beobachtet worden (auch bei Fässern mit höherer Wandstärke); dies ist auf den erhöhten Dampfdruck und die Ausdehnung der Flüssigkeit zurückzuführen. Dies beeinflusst nicht die Qualität des Lösemittels, solange das Verfallsdatum nicht überschritten ist.

Für die kleinen Transportgebinde sind sowohl das maximale Füllvolumen (90% für DCM, 92% für TRI und 94% für PER) als auch weitere anzuwendende Vorschriften der ADR, Anlage А, Kapitel 4, einzuhalten.

Die Gebinde für den LKW-, Eisenbahn-, Luft- und Seetransport müssen mit den geeigneten Schildern für den Transport und der Chemikalien-Kennzeichnungen in Übereinstimmung mit den internationalen, europäischen und nationalen Verordnungen (insbesondere ADR / RID / IATA / IMDG und CLP-Reglement

5) versehen sein;

5 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über die Einstufung,

Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und die Anpassung an den wissenschaftlich-technischen

Fortschritt.

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falls sie vor Ort verwendet werden, ist das Schild für die Chemikalien-Kennzeichnung der Substanz ausrei-chend.

3.3. ABFÜLLUNG

Fässer und andere Transportcontainer werden befüllt mittels:

- Füllvolumenerfassung über einen Mengenmesser oder eine Niveaustandanzeige oder

- Gewichtserfassung über Wiegen.

Die Füllleitung muss selbstentleerend sein oder eine Möglichkeit zum Entleeren haben.

Das Abfüllen eines Lösemittels aus einem Tankwagon, Tanklastzug oder Lagertank in kleinere Tanks, Contai-ner oder Fässer hat stets mit geeigneter Lüftung zu erfolgen. Zur Begrenzung der Emissionen und zum Schutz der Arbeiter ist ein geschlossenes Füllsystem zu bevorzugen (emissionsfreie Befüllung unter Rückfüh-rung verdrängter Dämpfe).

Wenn die Fässer / Container in einem geschlossenen Raum bereitgehalten und über die Einfüllöffnung / Spundöffnung befüllt werden, ist der Lagerraum sehr gut zu belüften, oder es ist eine Punktabsaugung zu verwenden, um eine Ansammlung von Lösemitteldämpfen, die beim Befüllen verdrängt werden, zu verhin-dern. Zur Emissionsbegrenzung und zum Schutz der Arbeiter ist jedoch die Verwendung eines geschlossenen Füllsystems (mit emissionsfreier Befüllung unter Rückführung der verdrängten Dämpfe) vorzuziehen.

In Ergänzung zu diesen Maßnahmen sind auch angemessene Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Boden- oder Grundwasserverschmutzung zu ergreifen. Dies wird am besten durch das Ausführen der Abfüll-arbeiten in einer Stahlauffangwanne erreicht, wie es in einigen Ländern Vorschrift ist.

Alle Kontrollelemente und Schalter für die Pumpe, Füllvorrichtung etc. sind so anzuordnen, dass eine ermü-dungsfreie und sichere Handhabung durch den Arbeiter gewährleistet ist. Die Einrichtung einer Sicherheits-Schnellabschaltung wird empfohlen.

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4. EMPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT FÄSSERN UND KLEINEN GEBINDEN

Zur Aufbewahrung und zum Transport der chlorierten Lösemittel empfiehlt ECSA die Verwendung und die Einführung von speziellen Sicherheits-Containern (oder äquivalenten geschlossenen Systemen), die von sich aus eine gefahrlose Handhabung und Lagerung sowie einen gefahrlosen innerbetrieblichen Transport des Lösemittels bei den Endverbrauchern sicherstellen. Dies ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn beim Kun-den spezielle Einrichtungen für eine sichere Handhabung und Lagerung oder einen sicheren innerbetriebli-chen Transport des Lösemittels fehlen (z. B. Fehlen eines geeigneten Bodenschutzes (Auffangwanne(n), feh-len spezifischer Schulung, fehlende Emissionsschutzeinrichtungen (geschlossene Kreisläufe) zur Vermeidung von Emissionen in die Luft).

4.1. FASSLAGERUNG

Die Lagerung von Fässern mit chlorierten Lösemitteln ist von der Lagerung der übrigen Produktarten, wie z. B. brennbaren / entzündbaren Lösemitteln getrennt zu halten.

Die Fässer sind an kühlen, belüfteten Orten zu lagern und, sofern sie nicht benutzt werden, dicht verschlossen zu halten. Die Lagereinrichtungen /-flächen für volle oder leere Fässer (nicht für leere, neue oder für gründlich gereinigte Fässer) sind gegen Regen oder ein anderes Eindringen von Wasser zu schützen, um eine Ver-schmutzung des Oberflächenwasser-Kanalsystems zu verhindern.

Verschlossene Fässer sind vor Sonneneinstrahlung und anderen Wärmequellen zu schützen, um eine Druck-erhöhung durch Wärmeausdehnung zu vermeiden. Die Fässer sind möglichst ebenerdig, unter Vorkehrungen zur Vermeidung einer Korrosion des Fassbodens, zu lagern. Eine geeignete Auffangeinrichtung (Auffangwan-ne(en)), mit ausreichendem Fassungsvermögen und aus CKW-beständigem Material, muss vorhanden sein.

Falls Fässer gestapelt werden, darf die Stapelhöhe 2 Fässer nicht überschreiten, es denn es handelt sich um

leere Fässer. Die Lagerung sollte bevorzugt außerhalb des Verbrauchs- / Verarbeitungsortes erfolgen; die

Lagerung kleinerer Vorhaltemengen am Verbrauchs- /Verarbeitungsort ist zulässig.

Es ist für eine geeignete Lüftung zu sorgen, die es ermöglicht, auch im Falle einer ungewollten Freisetzung

von Lösemitteldämpfen, die gesetzlichen Anforderungen für die Luftgrenzwerte am Arbeitsort einzuhalten.

In manchen Ländern gibt es Vorschriften zur Verwendung von Auffangeinrichtungen (Auffangwanne(en)) aus

lösemittelbeständigem Material (z. B. Stahl), um Lösemittel-Leckverluste sicher aufzufangen.

Es sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Personen den Zugang zu verwehren.

4.2. VERSETZEN VON FÄSSERN / INNERBETRIEBLICHER TRANSPORT

Volle Fässer sind sehr vorsichtig zu handhaben und nur mit mechanischer Hilfe zu versetzen. Ein Versetzten von 200 l - Fässern von Hand in schräger Stellung durch seitliches Rollen, wobei das gesamte Gewicht auf dem unteren Fassrand lastet, wird nicht empfohlen und ist zu vermeiden.

Zeitweise werden fahrbare Container oder solche auf einem transportierbaren Gestell zum innerbetrieblichen Transport des Lösemittels verwendet; solche Container können aus rostfreiem oder unlegiertem Stahl herge-stellt und falls notwendig mit einer geeigneten Innenbeschichtung als Korrosionsschutz versehen werden. Die Transporteinheiten sollten eine eigene fest montierte Pumpe, die ausschließlich dem Lösemitteltransfer dient, sowie ein Sicherheitsventil aufweisen. Öffnungen sollten verschließbar sein, um die Einheit gegen unbeab-sichtigte Verschmutzung zu schützen. Die Verwendung einer Auffangwanne wird, soweit nicht bereits gesetz-lich erforderlich, empfohlen.

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4.3. ENTLADEN VON FÄSSERN UND KLEINEN GEBINDEN

Kleinere Container (bis 25 kg) werden manuell entleert. Die Entleerung von 200 l Fässern erfolgt mittels einer Pumpe. Eine Entleerung durch Schwerkraft ist möglich, wird jedoch nicht empfohlen. Eine Entleerung mittels Luftdruck darf nicht erfolgen, weil die Fässer bersten könnten.

Um eine Boden-Verschmutzung zu verhindern, ist das zu entleerende Fass auf einem Metallgitter über einer Auffangwanne aus Metall oder einer geeigneten, vorgefertigten Polymerbetonwanne zu platzieren. Die Auf-fangwanne muss ein ausreichendes Fassungsvermögen und eine Beständigkeit gegen chlorierte Lösemittel aufweisen.

4.3.1. Entleeren mittels Schwerkraft

Eine Fassentleerung mittels Schwerkraft wird nicht empfohlen, wegen des hohen Risikos von Spritzverlusten und einer hoher Exposition der Arbeiter. Das Entleeren mittels einer Pumpe, unter Verwendung von tropffreien Verbindungen und einer Gaspendelung, ist vorzuziehen. Sollte dennoch die Entleerung mittels Schwerkraft gewählt werden, ist das Fass mit einem Ventil oder Auslasshahn zum kontrollierten Entleeren zu versehen.

Beim Entleerungsvorgang ist geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Schutzbrille, zu tragen. Der 1.8 cm Spund ist sehr vorsichtig zu lockern um das Fass zu belüften. Danach ist der Spundverschluss vorsichtig voll zu entfernen und durch ein Ventil / Hahn zu ersetzen. Anschließend wird das Fass in die horizontale Lage gebracht und so ausgerichtet, dass der 5 cm Spund genau über dem Auslassventil liegt. Während der Entlee-rung muss der 5 cm Spundverschluss leicht gelockert werden, um einen Druckausgleich zu erlauben. Um eine Exposition der Arbeiter zu vermindern, wird die Verwendung einer Punktabsaugung der Lösemitteldämpfe empfohlen.

4.3.2. Entleeren mittels Pumpe

Das Entleeren mittels Pumpe ist die empfehlenswerteste Methode zum Entleeren von Fässern. Sie ist auch dann einsetzbar, wenn der Verwendungsort höher liegt als der Standort des Fasses oder Transportcontainers. Die im Punkt 4.3.1. beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen beim Öffnen von Spundverschlüssen sind auch bei der Fass-Entleerung mittels Pumpe anzuwenden.

Befriedigende Dienste leisten selbstansaugende, tragbare Kreiselpumpen mit adäquater Leistung (z. B. mit einem 1/4 bis 1/3 PS Motor, der eine Förderung von 40 bis 120 l/Min. einer Flüssigkeit mit einer spezifischen Dichte von 1,6 über eine Höhendifferenz von 6 m ermöglicht). Solche Pumpen können direkt auf dem Deckel-spund des Fasses platziert werden.

Zum Verpumpen können starre Rohrleitungen oder flexible, gegenüber dem Lösemittel beständige Schläuche verwendet werden. Es wird empfohlen, wann immer möglich, fest installierte Leitungsverbindungen zu ver-wenden, um das Risiko von Leckverlusten und einer Exposition zu vermeiden / minimieren.

Der Hauptvorteil der Lieferung des Lösemittels in speziellen Sicherheits-Containern statt in Fässern ist, dass die Sicherheits-Container bereits eine fest montierte Pumpe (die lediglich zum Auspumpen des Lösemittels verwendet wird), ein Sicherheitsventil, tropffreie Kupplungen und eine integrierte Auffangwanne besitzen. Dar-über hinaus sind die Container mit einer Aufnahme für Gabelheber zum leichten Versetzen ausgerüstet. Dies alles stellt ein gefahrloses Umfüllen des Lösemittels mit möglichst kleinen Leck- und Expositionsrisiken sicher. Bei der Verwendung von Sicherheits-Containern sind die Anweisungen des Herstellers zu beachten.

4.4. HANDHABUNG VON LEERGEBINDEN

Bevor Fässer zurück gegeben werden, sind diese sorgfältig zu entleeren und, soweit wie möglich, von Löse-mitteldämpfen zu befreien. Danach sind sie mit ihren ursprünglichen Spundverschlüssen zu verschließen.

Fässer mit Lösemittelresten können in Übereinstimmung mit den entsprechenden Abfall-Vorschriften als ge-fährlicher Abfall entsorgt werden; die Rückgabe an den Lieferanten zur Verwertung ist jedoch vorzuziehen. In diesem Fall dürfen die Etiketten nicht entfernt werden.

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Vollständig gereinigte Fässer, ohne Lösemittelreste, können in Übereinstimmung mit den entsprechenden Abfall-Vorschriften als gewöhnlicher Abfall entsorgt werden; die Rückgabe an den Lieferanten zur Verwertung ist jedoch vorzuziehen.

Das Verwenden von Schneidbrennern für Fässer, die mit halogenierten Lösemitteln gefüllt waren, ist gefährlich (siehe А.2) und ist nicht erlaubt.

4.5. LAGERUNG VON FÄSSERN MIT LÖSEMITTEL-ABFALL

Bei der Lagerung von lösemittelhaltigem Abfall in Fässern/Container ist darauf zu achten, dass diese nicht dicht verschlossen sind, um einen Druckaufbau im Falle einer unkontrollierten Reaktion zwischen den Abfall-produkten zu vermeiden. In der Lagerzone, in der Fässer mit Abfall lagern, sollte ein automatisches Brand-löschsystem installiert werden, da unkontrollierte Reaktionen einen Brand verursachen könnten.

Zur Verhinderung einer Bodenverschmutzung sind dieselben Schutzmaßnahmen wie bei der Lagerung von frischem Lösemittel zu treffen. Die Lagerung von Fässern mit Resten von chlorierten Lösemitteln sollte in Zo-nen erfolgen die mit einem undurchlässigen Boden und Leckage-Rückhalteeinrichtungen versehen sind. Dies kann in Abhängigkeit von den örtlichen Vorschriften zwingend erforderlich sein.

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5. WARTUNG

Allgemeine Empfehlungen für die Wartung aller Einrichtungen zur Lagerung, Handhabung und Verwendung der Lösemittel:

5.1. Alle Einrichtungen und Anlagen sind in Übereinstimmung mit den Empfehlungen ihrer Hersteller zu warten und zu bedienen.

5.2. Das gesamte Lager und dessen Einrichtungen erfordern eine aufmerksame und regelmäßige visuelle Kontrolle um Lecks schnellst möglich zu entdecken.

5.3. Ein kleines Leck unter Druck kann zu Lösemittelverlusten, auch ohne Bildung von warnenden Pfützen mit ausgetretener Substanz, führen. Zur Leck-Prüfung von Verbindungen, Ventilen, Pumpenpackungen sowie anderen leicht zugänglichen Teilen des Systems, kann ein einfacher Halogen-Detektor, ähnlich den Geräten wie sie zur Lecksuche bei Kühlanlagen eingesetzt werden, verwendet werden. ACHTUNG: Der Halogen-Detektor verwendet eine kleine Propangasflamme oder ein elektrisches Ele-ment, was ihn ungeeignet für die Verwendung in Werksbereichen macht, die brennbare Substanzen enthalten.

5.4. Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungen mit einer Farbe gestrichen sind, die vom Lösemittel nicht angegriffen wird. Mehrere, zur Anlagenwartung in Chemiebetrieben üblicherweise verwendete Farben fallen in diese Kategorie.

5.5. Je nach Bedarf ist ein Wartungsprogram zu erstellen.

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6. SCHUTZMAßNAHMEN FÜR DIE TANKREINIGUNG UND -REPARATUR

Tank-Reinigungen und -Reparaturen sollten nur von qualifiziertem und gut geschultem Personal durchgeführt werden, das vollständig mit den Gefahren, Schutzmaßnahmen, der Schutzausrüstung und mit den für CKW geeigneten Erste-Hilfe Maßnahmen vertraut ist.

In Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder dem Reparatur-Bedarf, ist die Reinigung/Reparatur ent-weder durch eigenes qualifiziertes Personal oder durch spezialisierte Firmen durchzuführen.

Dabei sind die jeweiligen örtlichen Vorschriften zu beachten und folgende Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

6.1. Zum Eintritt in einen Tank und für die Arbeiten in demselben ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die von einem Vorgesetzten zu unterzeichnen ist.

6.2. Isolieren Sie den Tank und bereiten Sie ihn für die Reinigungs-/Reparaturarbeiten vor, indem Sie die Stromversorgung unterbrechen, usw.

6.3. Nach Entleeren des Tanks und dem Schließen der Ventile, sind alle Eingangs- und Ausgangsleitun-gen des Tanks zu entkoppeln. Die Enden der Rohre sind mit einer Kappe oder einem Blindflansch zu versehen, um unbeabsichtigte Flüssigkeitsverluste und „menschliche Fehler“ möglichst auszuschlie-ßen.

6.4. Tanks sind zu leeren, zu trocknen und von allen Lösemitteldämpfen zu befreien. Es wird ein Spülen / Belüften mit Warmluft (1 bis 2 Tage, unter Beachtung lokaler Emissionsvorschriften) empfohlen. Das Lüften sollte so lange erfolgen bis eine Messung der Lösemitteldampfkonzentration anzeigt (z.B. mit Dräger Prüfröhrchen oder ähnlichem), dass ein sicherer Einstieg in den Tank möglich ist. Die Tank-Reinigung erfolgt (nach erfolgter Lüftung) durch Füllen mit Wasser und anschließender Ent-leerung. Auf den Wänden abgelagerter Schmutz wird mit einem Hochdruck-Wasserstrahl beseitigt. Das gesamte Spülwasser, das chlorierte Lösemittel enthält, ist entsprechend den örtlichen Vorschrif-ten zu entsorgen.

6.5. Belüften Sie den Tank während der gesamten Zeit der Reinigungs- oder Reparaturarbeiten sorgfältig, unter Einhaltung der örtlichen Emissionsvorschriften. Praktisch kann dies durch Öffnen des unteren Einstiegs und das Anbringen eines Ventilators oberhalb des oberen Mannlochs geschehen. Auf diese Weise zirkuliert die Luft durch den Tank. Verwenden Sie zum Spülen keine Druckluft.

6.6. Falls Arbeiter zur Reinigung in den Tank einsteigen müssen, muss zuvor durch eine qualifizierte Per-son festgestellt werden, dass im Tank kein Sauerstoffmangel herrscht. Im Allgemeinen erfolgt der Tankeinstieg erst nachdem die Konzentration an chloriertem Lösemittel im Tank unter den nationalen Arbeitsplatzgrenzwert gesunken ist. Falls in Ausnahmefällen höhere Konzentrationen als dieser Grenzwert vorliegen, sind Frischluft-Atemmasken oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät (Press-luft-Atemgerät) zu verwenden.

6.7. Arbeiter, die in den Tank einsteigen, müssen mit Rettungsgürtel und Rettungsseil ausgerüstet werden. Am Eingang zum Tank muss ständig eine qualifizierte Person stehen, welche die Arbeiten im Tank überwacht und im Notfall Hilfe holen kann.

6.8. Unabhängig von der Art der Atemschutzausrüstung oder der Luftzuführung im Tank, sollte immer ein Atemschutz / umluftunabhängiges Atemschutzgerät, dessen Funktionstüchtigkeit überprüft wurde, zusammen mit einem Rettungsgürtel und einer Luftleitung griffbereit sein.

6.9. Personen, die zu Rettungszwecken in den Tank einsteigen, müssen mit einer Atemschutzausrüstung mit äußerer Luftzufuhr ausgerüstet sein.

6.10. Weitere spezifische lokale Vorschriften sind möglicherweise zusätzlich anzuwenden.

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7. EMPFEHLUNGEN ZU REINIGUNGSMASCHINEN DIE MIT CHLORIERTEN LÖSEMITTEL IN DER

TEXTIL- UND OBERFLÄCHENREINIGUNG BETRIEBEN WERDEN

Empfehlungen zu Reinigungsmaschinen die mit chlorierten Lösemitteln in der Textil- und Oberflä-chenreinigung betrieben werden.

Die Nutzung moderner geschlossener Reinigungsmaschinen bringt Vorteile

Die chlorierten Lösemittel Perchlorethylen (PER), Trichlorethylen (TRI) und Dichlormethan (DCM) werden seit vielen Jahrzehnten als Reinigungsmittel für Metalle oder allgemein für die Oberflächenreinigung verwendet. Zur chemischen Textilreinigung wird nahezu ausschließlich Perchlorethylen als Lösemittel verwendet.

In den letzten Jahrzehnten, ca. ab Mitte der 1980-er Jahre, haben die Reinigungsmaschinen eine gewaltige Entwicklung durchlaufen, von sehr einfachen offenen Anlagen mit hohen Emissionen hin zu vollkommen ge-schlossenen oder gasdichten hochspezifischen Reinigungsanlagen. Diese modernen Reinigungsmaschinen haben viele Neuerungen verwirklicht:

• geschlossene, anlagenintern im Kreislauf geführte Luftströme mit Lösemittelabscheidung aus der zirkulierten Luft zur Wiederverwendung,

• ständiges Recycling des Lösemittels und

• bei Anlagen zur Oberflächenreinigung: Verwendung von Vakuumtechnik.

Die Verwendung moderner Reinigungsmaschinen hat zur einer wesentlichen Verminderung der Emissionen geführt: In der Textilreinigung von über 150 g Perchlorethylen pro Kilogramm Kleider auf weniger als 10 g pro kg Kleider und in der Oberflächenreinigung von über 10 kg / Std. auf weniger als 20 g / Std.

Der Europäische Verband der CKW Produzenten (ECSA) und seine Mitgliedsfirmen unterstützen die Entwick-lung und Einführung moderner Reinigungsmaschinen. Die Produzenten haben geeignete Lösemittel und Sta-bilisatoren entwickelt, die den Anforderungen der modernen Maschinen voll gerecht werden. Damit können die Vorteile der modernen Anlagen voll genutzt werden, was zu einer Verlängerung der Lebens- und Nutzungs-dauer des Lösemittels in den Anlagen führt. Z. B. kann bei Oberflächenreinigungsmaschinen der Lebenszyk-lus d.h. die Nutzungsdauer einer Lösemittelfüllung von 1 Monat bis auf 2 Jahre und mehr verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Reinigungs-Effektivität eines Lösemittelmoleküls um mehr als den Faktor 20 erhöht werden kann. Damit ist die Effektivität der Reinigung mit chlorierten Lösemitteln in modernen Anlagen uner-reicht im Vergleich zu anderen Lösemittel. Dies ist insbesondere wegen der einmaligen Recycling Eigenschaf-ten der chlorierten Lösemittel. Dies erhöht entscheidend die ökologische Effektivität der chlorierten Lösemittel.

ECSA empfiehlt den Einsatz moderner geschlossener Anlagen nach dem ‚Stand der Technik‘. Für die chemi-sche Textilreinigung wird die Verwendung von mindestens Anlagen der vierten Generation oder höher emp-fohlen; zur Oberflächenreinigung werden Maschinen vom Typ III oder höherer empfohlen

6. Mit diesen moder-

nen Maschinen können die Anforderungen der „EU-Richtlinie über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen“ gut erfüllt werden. Die neuen Maschinen-Generationen (chemische Reinigung) oder Maschinen-Typen (Oberflächenreinigung) tragen nicht nur zur sicheren Einhaltung der Gesetze bei, son-dern helfen auch eine nachhaltige Verwendung der Lösemittel in der Oberflächen- oder Textilreinigung zu

6 Im Falle der Verwendung von Trichlorethylen (TRI) zur Oberflächenreinigung, ist eine Bestätigung des Verwenders

über den ausschliesslichen Einsatz in Anlagen des Typs III oder höher die unabdingbare Voraussetzung für eine Beliefe-

rung. Dies basiert auf der freiwilligen Produzenten-Verpflichtung, niedergelegt in der ECSA- Charta über die gefahrlo-

se Verwendung von TRI (http://www.eurochlor.org/index.asp?page=813 ), die von Herstellern und Importeuren von

TRI unterzeichnet wurde.

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sichern, was ein Minimieren der Emissionen und das Sicherstellen eines gefahrlosen Umgangs, Transfers und Recyclings des Lösemittels erfordert. Die Maschinen lassen sich leicht mit emissionsfreien Liefer- und Rück-nahmegebinden (Sicherheits-Container) für einen emissionsfreien Lösemitteltransfer verbinden. Moderne Reinigungsmaschinen nach dem Stand der Technik sind von allen führenden Herstellern von Reinigungsma-schinen zu beziehen.

Übersicht und Beschreibung der verschiedenen Generationen und Arten von Reinigungsmaschinen

Die fortschreitende Entwicklung der Maschinentechnologie ist für die Oberflächenreinigung und die chemische Textilreinigung in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zusammengefasst. Die Tabellen beschreiben die ver-schiedenen Maschinentypen / Generationen die während der Entwicklung durchlaufen wurden. Die Bezeich-nung der Maschinentypen für die Oberflächenreinigung folgt dabei der Nomenklatur von ECSA (aus dem Jahr 2001) und die Bezeichnung der Maschinen-Generationen für die Textilreinigung der Nomenklatur wie sie vom europäischen Leonardo da Vinci Schulungsprogramm "E-DryClean” (www.cinet-online.net/edryclean/) ver-wendet wird. ECSA war an der Erarbeitung des "E-DryClean” Schulungsprograms und der Nomenklatur betei-ligt. Beide Tabellen geben auch Querverweise auf andere Nomenklaturen die in der Literatur auch verwendet werden.

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Tabelle 1: Maschinentypen für Oberflächenreinigung heutige ECSA Nomenklatur 1)

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur in der Europä-ischen Norm EN 12921-43)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote, ETH. #15067 ( 2003) 4)

Typ I Offene Anlage

Offener Dampfentfetter Randabsaugung

Wasser / Luft oder tiefgekühlte Kondensationszone (2°C).

Emissionen: zwischen 1-16 kg/h, durchschnittlich 4.7 kg/h

entspricht Anlage in Figur A.4 der Anlage A.

Mit Wasserkühlung: entspricht Typ I “Offene Reinigungsanlage mit Wasserkühlung”

Mit Tiefkühlung: entspricht Typ II “Offene Anlage mit Tiefkühlung ”

Typ IIa geschlossen (mit

Abluft direkt in Atmosphäre)

Mit Umhausung (alle Seiten geschlossen).

Luftschleuse für das Be- / Entla-den von zu reinigenden Teilen.

Tiefgekühlte Kondensationszone

Automatischer Teiletransport

Emissionen: 2.0 kg/h

entspricht Reinigungs-anlage Typ II-a in Figur A.3 der Anlage A.

entspricht Typ III “umhauste Anlagen”

Typ IIb geschlossen & mit reduzierten Emissionen (wird

durch ein zusätzli-ches Filter aus Aktivkohle sepa-riert)

Wie Typ IIa, jedoch mit:

zusätzlichem Aktivkohlefilter zur Abluftreinigung.

Emissionen: 1.0 kg/h

Erfüllt die Anforderungen der “2.BImSchV” in der alten Version von 1986

Potentiell geeignet zur Einhaltung der Grenz-wert Anforderungen der EU-VOC Richtlinie

2) .

Abluft

Randabsaugung

Kochsumpf

Lösemitteldampf

Kühlung

Tauchbad Tauchbad

Sketch Surface Cleaning Machine, Type I (ECSA Nomenclature) © 3S-chemconsult, Königsfeld

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Tabelle 1 (Fortsetzung)

Jetzige ECSA No-menklatur1)

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur in der Europä-ischen Norm EN 12921-43)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote, ETH. #15067 (2003) 4)

Typ III Geschlossen mit innerem Luftkreislauf zum Trocknen vor Öffnung der Arbeitskammer oder Schleuse (evtl. Frischluft-spülung vor Öffnung)

1 Kammer System oder geschlossene Anlage mit Ein/Ausgabeschleusen (um das mit Lösemittel befüllte Anlagen-innere von der Umgebung zu trennen)

Trocknungskreislauf mit Löse-mittelabscheidung über Tiefst-kühlung (<-20°C) zur Luftreini-gung vor dem Öffnen (<2g/m

2)

Emissionen: 155g/h

Erfüllt die Vorschrift der deutschen CKW Emissi-onsverordnung “2.BImSchV”.

Geeignet zur Einhaltung der Grenzwert Anforde-rungen der EU-VOC Richtlinie

2) .

System mit Schleusen: Entspricht dem Typ I-a der Abb. A.1 in Anh. A Einkammersystem: entspricht dem Typ Ib – der Abb. A.2 in Anh. A.

Entspricht dem Typ IV “1-Kammeranlage”

Typ IV

Geschlossener Typ ohne Abluft mit voll ge-schlossenem Luftkreislauf zur Trocknung.

Ohne Abluft (voll geschlossener

interner Luftkreislauf). Mit eingebauten Aktivkohlefilter

in Ergänzung zum Kühler. Zur besseren Trocknung der

Materialien mit unterschiedlicher Form.

Emissionen: 1-100 g/h, durch-schnittlich ca. 38 g/h

Erfüllt die Vorschrift der deutschen CKW Emissi-onsverordnung “2.BImSchV”.

Geeignet zur Einhaltung der Grenzwert Anforde-rungen der EU-VOC Richtlinie

2).

Ist nicht in EN 12921-4 einge-schlossen

entspricht Typ V “abluftfreie 1- Kammeran-lage”

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Jetzige ECSA Nomenklatur 1)

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur in der Europä-ischen Norm EN 12921-43)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote, ETH. #15067 (2003) 4)

Typ V

Geschlossen ohne Abluft, arbeitet unter Vakuum

Wie Typ IV, jedoch mit:

Vakuumtechnologie (die Ar-beitskammer und die Destille sind während der Arbeit unter Vakuum),

verbesserter Trocknung,

reduzierter Emissionen,

reduziertem Verlust über den Abfall,

verlängerter Lebensdauer des Lösemittels (da niedrigere Tem-peraturen)

Erfüllt die Vorschrift der deutschen CKW Emissi-onsverordnung “2.BImSchV”.

Geeignet zur Einhaltung der Grenzwert Anforde-rungen der EU-VOC Richtlinie

2).

Dieser Anlagentyp ist in EN 12921-4 noch nicht eingeschlossen

In Dissertation noch nicht beinhaltet

1) Zum ersten Mal von ECSA verwendet in der Veröffentlichung: “Anlage zum Bericht über die Beurteilung des Risikos bei Arbeit mit Perchlorethylen, in Antwort der Umweltagentur von Großbritannien bezüglich der Reduzierung der Emissionen von Perchlorethylen nach Vorschrift 1999/13/ЕG über die Be-grenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Emissionen (SED) vom 30.April 2001”

2) Richtlinie des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (Richtlinie 1999/13/ЕG), oft auch abkür-

zend bezeichnet als EU VOC Richtlinie oder EU VOC Verordnung.

3) EN 12921-4 – Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten Mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen. – Teil 4: Sicherheit von Maschinen, in denen halogenierte Lösemittel verwendet werden.

4) J. von Grote, Expositionsbewertung für die Metall- und Textilreinig – Einfluss der technologischen Entwicklung und der Gesetzgebung, Dissertation (№ 15067), ETH – Eidgenössisch Technische Hochschule, Zürich, Schweiz, 2003.

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Tabelle 2: Maschinen - Generationen für die chemische Textilreinigung heutige ECSA No-menklatur

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur im Leonardo da Vinci Schulungs-programm „E-DryClean“ 3)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote4)

1.Generation Transfer-Maschinen

Separate Ausrüstung für Reini-gung und Trocknung.

Offene Übertragung von Klei-dern

Verbrauch: 300 bis 500 g / kg für Textil

3)

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 1.Generation

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 1.Generation

2.Generation 1-Kammer Ma-schinen mit Abluft und Was-serkühlung (ohne Textil-transfer)

1 Kammersystem (kombiniert Reinigung und Trocknung in ei-ner Maschine)

Wassergekühlter Kondensator (15°C) im Trocknungskreislauf

Abluft ( in die Atmosphäre)

Typischer Verbrauch: 100 bis 150 g / kg Textil

3)

Eingeführt zu Beginn der 1950-er

Jahre

3)

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 2.Generation

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 2.Generation

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heutige ECSA No-menklatur

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur im Leonardo da Vinci Schulungs-programm „E-DryClean“ 3)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote4)

3.Generation 1-Kammer Ma-schinen mit Tiefkühlung und Abluft und ex-ternem Aktiv-kohlefilter

Wie Generation II, jedoch

mit nachgeschaltetem Aktivkoh-lefilter zur Reinigung der Abluft.

Zunächst Wasser- ,später tief-gekühlter Kondensator (-15°C) im Trocknungskreislauf

Typischer Verbrauch: 40 bis 80 g / kg Textil

3)

Eingeführt Ende der 1960-er

Jahre

3)

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 3.Generation

Wie die heutige ECSA No-menklatur : Maschinen 3.Generation

4.Generation 1-Kammer Ma-schinen ohne Abluft, mit voll-geschlossenem Trocknungsluft-Kreislauf mit Tiefkühlung

1-Kammersystem

vollständig geschlossener Trocknungsluft-Kreislauf

Ohne Abluft

Tiefstkühlung (-20°C) im Trock-nungskreislauf

Verbrauch: 20 bis 40 g / kg Textil

3)

Eingeführt zu Beginn der 1980-er

Jahre

3)

Geeignet zur Einhaltung der Grenzwert Anforderun-gen der EU - VOC Richt-linie

1).

Wie die heutige ECSA Nomenklatur : Maschinen 4.Generation

Wie die heutige ECSA No-menklatur : Maschinen 4.Generation

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Heutige ECSA No-menklatur

Schema Schlüsselcharakteristiken (Die Schlüsselverbesserun-gen sind in rot markiert)

Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestim-mungen

Äquivalente Nomen-klatur im Leonardo da Vinci Schulungs-programm „E-DryClean“ 3)

Äquivalente Nomenkla-tur in der Dissertation von Julia van Grote 4)

5.Generation 1-Kammer Rei-nigungsmaschi-nen ohne Abluft, mit voll ge-schlossenem Trocknungsluft-Kreislauf mit Tiefkühlung+ eingebauter Aktivkohle.

Wie Generation IV jedoch mit

integriertem Aktivkohlefilter im Trocknungsluft-Kreislauf (zum Erreichen der Konzentrationen von 2g/m

3 nach der Trocknung

gemäß 2.BImSchV vom 1990)

Typischer Verbrauch: < 10 g / kg Textil

3)

Entwickelt Ende der1980-er

und in Betrieb genommen Anfang der 1990

-er Jahre

3)

Erfüllt die Vorschrift der deutschen CKW Emissi-onsverordnung “2.BImSchV” von 1990

2)

Geeignet zur Einhaltung der Grenzwert Anforde-rungen der EU-VOC Richtlinie

1).

Wie die heutige ECSA Nomenklatur: Maschinen 5.Generation

Wie die heutige ECSA No-menklatur: Maschinen 5.Generation

1) Richtlinie des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (Richtlinie 1999/13/ЕG), oft auch ab-kürzend bezeichnet als EU VOC Richtlinie oder EU VOC Verordnung.

2) Zweite Deutsche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen (2.BImSchV, Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen) vom 10.Dezember 1990.

3) Modul 5 von insgesamt 6 Modulen des Schulungsprogramms “E-DryClean , Sustainable dry cleaning processing”; das Programm dient der Verbesserung und Anpassung des Ausbildungsniveaus von Unternehmern und Arbeitern im Bereich der chemischen Textilreinigung in der EU; CINET (Comité Internati-onal de L'Entretien du Textile)

4) J J. von Grote, Expositionsbewertung für die Metall- und Textilreinig – Einfluss der technologischen Entwicklung und der Gesetzgebung, Dissertation (№ 15067), ETH – Eidgenössisch Technische Hochschule, Zürich, Schweiz, 2003.

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ANLAGEN

A.1. ENTZÜNDBARKEIT UND STABILITÄT DER CHLORIERTEN LÖSEMITTEL

Die Erfahrung zeigt, dass keine Brand- oder Explosionsgefahren bestehen, wenn die chlorierten Lösemittel vorschriftsgemäß eingesetzt werden.

Bei Verwendung von Standardtestmethoden zeigen die hier betrachteten chlorierten Lösemittel weder einen Flammpunkt noch einen Entzündungspunkt. Unter bestimmten Bedingungen und Prüfungsprozeduren ist es jedoch möglich bei Verwendung stabilisierter CKW-Lösemittels einen Flammpunkt zu messen (für nähere Einzelheiten wenden Sie sich an die Hersteller). Die CKW- Lösemittel besitzen, mit Ausnahme von Perchlo-rethylen, Zündgrenzen in Luft (unter und obere Zündgrenze), so dass sich diese CKW-Dämpfe bei bestimmten Dampfkonzentrationen im Kontakt mit einer Zündquelle (im Gegensatz zu nicht halogenierten Lösemittel je-doch nur mit einer Zündquelle hoher Energie) entzünden können (z. B. beim Lichtbogen- oder Azety-len/Sauerstoff-Schweißen oder beim Schneidbrennen). Aus diesem Grund wird empfohlen bei Arbeiten in Tanks, bei Unfällen und an Orten wo mit hoher CKW Lösemittelkonzentration zu rechnen ist, nur elektrische Betriebsmittel zu verwenden, die für die Verwendung in gefährlichen Arbeitsbereichen (im Sinne des Explosi-ons- und Brandschutzes) zugelassen sind.

Die Explosionsgrenze in Luft (UEG, OEG), die Zündenergien und die Temperaturen der Selbstentzündung bei Atmosphärendruck sind:

Maß-einheit

Methylen-chlorid

Trichlorethylen Perchlorethylen

Untere Zündgrenze % (v/v) 13 8 keine (nicht entzündbar)

Obere Zündgrenze % (v/v) 22 45 keine (nicht entzündbar)

Minimale Zündenergie mJ 9100 510 nicht relevant

Temperatur der Selbst-entzündung auf Stahl-oberflächen

°C 605 410 keine

Bemerkung: Die Explosionsgrenzen in der Luft sind abhängig vom Druck und/oder der Sauerstoff-Konzentration.

Wenn die CKW-Lösemitteldämpfe sehr hohen Temperatur ausgesetzt sind, zersetzen sie sich in Chlorwas-serstoff (HCl), andere chlorierte Kohlenwasserstoffverbindungen und eventuell Chlor (Cl2). Falls die Zerset-zung in der Luft erfolgt (z. B. beim Verbrennen in einem Feuer) können auch geringere Konzentrationen an Phosgen (COCl2) und Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Diese thermischen Zersetzungsprodukte sind gefährli-cher als die Lösemittel selbst, da sie toxisch sind und HCl auch stark korrosiv gegenüber Metallen und dem menschlichen Organismus ist.

Aus diesem Grund sind Scheißarbeiten und das Schneidbrennen in Zonen verboten, in denen Lösemittel-dämpfe vorhanden sein können.

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40 Avenue E Van Nieuwenhuyse 4 - Box 2 - B-1160 Brussels, Belgium E-mail: [email protected]

A.2. TYPISCHE EIGENSCHAFTEN DER CHLORIERTEN LÖSEMITTEL

Eigenschaften Maß-

einheit Methylenchlorid Trichlorethylen Perchlorethylen

Chemische Formel

CH2Cl2

C2HCl3

C2Cl4

Dampfdruck bei 20 °C

mbar (kPa)

476 (47.6)

99 (9.9)

25 (2.5)

Siedepunkt bei 1013 mbar

°C (°F)

39.7 (103.5)

87 (189)

121.1 (250)

Gefrierpunkt

°C (°F)

-95 (-139)

-87.6 (-124)

-22.8 (-9)

Spezifische Dichte bei 25/25 °C

1.32

1.456

1.619

Dampfdichte bei 20 °C (Luft = 1.00)

2.93

4.53

5.76

Verdampfungswärme am Siedepunkt

kJ/kg cal/g

BTU/lb

330 78.9 142

240 56.4

101.6

210 50.1

Viskosität bei 25°C

mPa s

0.41

0.54

0.75

Lösbarkeit bei 25°C H2O im Lösemittel Lösemittel im H2O

g/kg g/kg

1.7 17.0

0.2-0.3

1.0

0.07 0.15

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A.3. Methoden der Probeentnahme (schematisch)

Pro

be

entn

ah

me

für

An

aly

se

Zw

ischena

ufb

e-

wahru

ng d

er

Pro

-

be

Entleere

n d

es

Sau

gro

hrs

Pro

be

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me

В

ЗЕ

МА

НЕ

НА

ПР

ОБ

А

Zw

ischena

uf-

bew

ahru

ng

der

Pro

be

nnahm

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vorr

ichtu

ng

Vakuum

Pum

pe

Rein

igung /

Sp

ü-

len m

it S

ticksto

ff

und Z

ieh

en v

on

Vakuu

m

Stickstoff

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A.4. BEISPIEL FÜR EINRICHTUNGEN ZUM ENTLADEN UND ZUR LAGERUNG

Absorber

Verbrennung

Luft oder trockener Stickstoff

Zum Abstellen der Pumpe und Schließen des Bodenventils

ОТРАБО-Abwasser

Stripper

Verbraucher

Metall oder verstärkte

Kunstharz-Beschichtung

Boden (*)

Beton Auffanggefäße zum Sammeln von Tropfen und geringer Mengen Leckflüssigkeit; verbunden mit der Auffangwanne

Doppelrohr Metall oder verstärkte

Kunstharz-Beschichtung

(*) Mit Einzel- oder Doppelboden abhängig von den örtlichen Bestimmungen

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ECSA – Europäischer Verband der Produzenten chlorierter Lösemittel

ECSA vertritt die Interessen der Produzenten chlorierter Lösemittel in der EU. ECSA ist unter Euro Chlor organisiert.

Euro Chlor ist ein Europäischer Verband mit Sitz in Brüssel, der die Chlor-Alkali Produzenten in der EU und in der EFTA vertritt. Die Chlor-Alkali Produzenten beschäftigen ca. 39,000 Menschen in ca. 70 Produktionsstätten. Fast 2‘000‘000 Ar-beitsstellen sind in Europa mit der Produktion von Chlor und dem Beiprodukt Ätznatron verbunden. Diese zwei chemi-schen Schlüsselsubstanzen stellen 55% des Umsatzes in der chemischen Industrie in Europa dar. Mehr als 90% des Trinkwassers in Europa wird chloriert und ca. 85% aller Arzneimittel werden mit Hilfe von Chlor synthetisiert.

Euro Chlor ist eine Tochterorganisation von Cefic – dem Europäischen Rat der chemischen Industrie.

ECSA Avenue E Van Niewenhuyse 4 – Box 2 B-1160 Brüssel, Belgieum E-Mail: [email protected] Zusätzliche Information: Dr. Wolfgang Marlward E-Mail: [email protected] Internet-Adresse: http://www.eurochlor.org/ECSA