Leitfaden für das Studienprojekt 1 und 2 (Modul 2 und...

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Leitfaden für das Studienprojekt 1 und 2 (Modul 2 und 21) im Studiengang Soziale Arbeit (BA) der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen - Abteilung Köln - Fachbereich Sozialwesen Stand: September 2015

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Leitfaden für das

Studienprojekt 1 und 2

(Modul 2 und 21)

im Studiengang Soziale Arbeit (BA)

der

Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen

- Abteilung Köln -

Fachbereich Sozialwesen

Stand: September 2015

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 2

1. Studienstruktur Soziale Arbeit (BA) 3

2. Studienprojekt 1 (Modul 2) 4

2.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 1 5

2.2 Dokumente zum Studienprojekt 1 6

2.3 Prüfungsvoraussetzungen und –leistungen 6

2.4 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 1 7

3. Studienprojekt 2 (Modul 21) 8

3.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 2 9

3.2 Dokumente zum Studienprojekt 2 10

3.3 Prüfungsvoraussetzungen und –leistungen 11

3.4 Studienprojekt 2 außerhalb von

Köln und Umgebung 12

3.5 Studienprojekt 2 im Ausland 13

3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2 14

4. Informationen zur Suche von Praxisstellen 17

4.1 Praxisstellen im Inland 17

4.2 Kooperierende Praxiseinrichtungen 17

4.3 Praxisstellen im Ausland 18

4.4 Bewerbung um eine Praxisstelle 18

5. Ansprechpartner/-innen 19

Internetadressen 20

Inhaltsverzeichnis

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Einleitung

Dieser Leitfaden für die Studienprojekte 1 (Modul 2) und 2 (Modul

21) im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit an der Katholischen

Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Abteilung Köln,

dient zur Orientierung und Information für die Praxisphasen im Stu-

dium.

Grundlagen und Richtlinien zu diesem Leitfaden sind das Modul-

handbuch (Fachbereich Sozialwesen, Abteilung Köln) sowie die

Praxisordnung vom 11. April 2011 der Katholischen Hochschule

Nordrhein-Westfalen.

Darüber hinaus sind im Online-Modulhandbuch der Abteilung Köln

für den BA-Studiengang Soziale Arbeit die verbindlichen Dokumen-

te und Handreichungen zu finden.

Alle benötigten Internetadressen für die Studienprojekte finden Sie

auf Seite 20.

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Einleitung

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1. Studienstruktur Soziale Arbeit (BA)

Der Studiengang Soziale Arbeit an der KatHO NRW, Abt. Köln sieht

zwei Studienprojekte mit Praxisphasen während des

sechssemestrigen Bachelorstudiums vor. Das Studienprojekt 1

(Modul 2) findet während und nach dem 1. Semesters statt, das

Studienprojekt 2 (Modul 21) ist im 4. und 5. Semester angesiedelt.

1. Studienstruktur

3

Studienprojekt 1 (Modul 2)

Studienprojekt 2 (Modul 21)

1. Semester

2. Semester

3. Semester

4. Semester

5. Semester

6. Semester

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2. Studienprojekt 1 (Modul 2)

Das Studienprojekt 1 findet im 1. Semester statt. Es gliedert sich in

drei Teile:

Blockseminar zum Thema „Diversity - Vielfalt in der Sozialen

Arbeit“,

Begleitseminar zum Studienprojekt 1 sowie

20-tägiges Hospitationspraktikum.

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2. Studienprojekt 1 (M 2)

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Die Praxisphase im Studienprojekt 1 gibt Gelegenheit zur

Hospitation in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Zugleich

bietet sie eine erste Annäherung an die angewandte

Praxisforschung. Die Praxisphase kann in Teilzeit- oder Blockform

während des 1. Semesters und/oder in den darauffolgenden

Semesterferien absolviert werden.

Weiterhin findet im 1., 3. und 5. Semester die Theorie-Praxis Woche

statt. Eine erfolgreiche Teilnahme an dieser ist dann gegeben, wenn

die Praxisbörse besucht wurde und der Besuch von sechs Praxis-

einrichtungen im Zeitraum zwischen dem 1. und 5. Semester

schriftlich nachgewiesen werden kann. Die erfolgreiche Teilnahme

an den Theorie-Praxis Wochen (also Praxisbörse und Absolvierung

von sechs Praxisbesuchen) ist Voraussetzung, um das Modul 21

erfolgreich abzuschließen.

2.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 1

Inhalte

Die Studienprojektseminare finden im 1. Semester statt. Inhalte der

Seminare sind: Organisationserkundung, Kennenlernen von Berufs-

rollen, -profilen und –identitäten, Einsatz von Befragungs- und

Beobachtungstechniken sowie Reflektion der Praxiserfahrungen.

Belegung der Studienprojektseminare

Die Einteilung in die Studienprojektseminare erfolgt durch die Hoch-

schule in der Einführungswoche. Sollte ein begründeter Wechsel in

ein anderes Seminar notwendig sein, so ist dieser von dem/der

Studierenden mit dem/der zuständigen Dozenten/-in abzusprechen

und dem Praxisreferat mitzuteilen.

2. Studienprojekt 1 (M 2)

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2.2 Dokumente zum Studienprojekt 1

Für das Bestehen von Studienprojekt 1 wird die entsprechende Be-

scheinigung benötigt, auf der die erfolgreiche Teilnahme durch die

Praxiseinrichtung nachgewiesen wird. Die Bescheinigung ist im On-

line-Modulhandbuch unter Modul 2 zu finden. Sie wird nach Ab-

schluss der Praxisphase von dem/der Studierenden und der

Praxiseinrichtung ausgefüllt und von der Praxisanleitung unter-

schrieben. Die Bescheinigung wird bis spätestens Ende März beim

Praxisreferat abgegeben.

2.3 Prüfungsvoraussetzungen und -leistungen

Die regelmäßige und aktive Teilnahme am Seminar „Diversity“ und

dem Studienprojektseminar sowie die erfolgreiche Ableistung des

20-tägigen Hospitationspraktikums, bescheinigt durch die

Praxiseinrichtung, sind Voraussetzung, um zur Modulprüfung in Mo-

dul 2 zugelassen zu werden.

Die Modulprüfung für Modul 2 erfolgt in Form einer Hausarbeit.

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2. Studienprojekt 1 (M 2)

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2.4 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 1

1. Semester

2. Studienprojekt 1 (M 2)

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3. Studienprojekt 2 (Modul 21)

Das Studienprojekt 2 findet im 4. und 5. Semester statt. Es besteht

aus dem „Interdisziplinären Studienprojektseminar“ (ISPS), der

Theorie zur Supervision, der Supervision sowie der 80-tägigen Pra-

xisphase.

Die 80 Praxistage (=Arbeitstage in Vollzeit) werden von den Studie-

renden vorzugsweise in kooperierenden Praxiseinrichtungen abge-

leistet. Die Aneignung und Vertiefung anwendungsorientierter Kom-

petenzen in den Dimensionen des Wissens, des Könnens und der

Haltung stellen in Verbindung mit forschungsorientiertem Lernen die

Schwerpunkte der zweiten Praxisphase dar. Der zeitliche Ablauf

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3. Studienprojekt 2 (M 21)

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Der zeitliche Rahmen für die Ableistung der 80 Praxistage liegt

zwischen Juli und Dezember, je nach Semesterplan. Zwischen Juli

und September kann das Praktikum im Block abgeleistet werden,

allerdings findet teilweise montags Supervision statt. Ab Oktober ist

montags der Hochschultag, an dem im 14-tägigen Wechsel das

ISPS und die Supervision stattfinden. Weiterhin werden an dem

Hochschultag Seminare in Modul 3 und Modul 10 angeboten.

3.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 2

Inhalte

Die „Interdisziplinären Studienprojektseminare“ (ISPS) finden im 4.

und 5. Semester statt. Informationen zu Inhalten und Schwerpunk-

ten der handlungsfeldspezifischen ISPS finden sie im jeweils aktuel-

len Vorlesungsverzeichnis.

Belegung der „Interdisziplinären Studienprojektseminare“

Die ISPS werden je nach Arbeitsfeld und Praxiseinrichtung, in der

die Praxisphase abgeleistet wird, belegt.

Im Zeitraum von Ende Wintersemester bis Beginn Sommersemes-

ter werden Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Begleit-

seminaren angeboten. Hier erhalten die Studierenden spezifische

Informationen zu Inhalten der einzelnen Seminare, sodass je indivi-

duell eine „Passung“ mit dem Arbeitsfeld des anstehenden Prakti-

kums erreicht werden kann.

Eine Anmeldung zu den ISPS erfolgt zu Beginn des Sommersemes-

ters.

Sollte ein begründeter Wechsel zwischen den ISPS notwendig sein,

so ist dieser mit den zuständigen Handlungsfelddozent/-innen

abzusprechen und dem Praxisreferat mitzuteilen.

3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3. Studienprojekt 2 (M 21)

3.2 Dokumente zum Studienprojekt 2

Für das Studienprojekt 2 sind der Praxisvertrag, der

Ausbildungsplan sowie die Bescheinigung zum Studienprojekt 2

(integriert im Laufzettel für M21) auszufüllen. Diese Dokumente

sind im Online-Modulhandbuch zu finden.

Der Praxisvertrag wird von der Praxiseinrichtung, der

Praxisanleitung, dem/der Studierenden sowie des/der Dozenten/-in

in zweifacher Ausfertigung erstellt. Ein Original ist für die

Praxiseinrichtung, das andere für den/die Studierende/-n. Eine

Kopie des Praxisvertrages wird im Praxisreferat abgegeben.

Der Ausbildungsplan wird in Anlehnung an den Vorschlag zur

Gliederung des Ausbildungsplans in Kooperation mit der

Praxisanleitung, dem/der Studierenden und dem/der Dozent/-in

erstellt. Der Ausbildungsplan wird bei dem/der jeweiligen

Dozenten/-in abgegeben.

Nach Abschluss der Praxisphase wird die erfolgreiche Ableistung

der 80 Praxistage auf dem Laufzettel M 21 bescheinigt.

Der vollständig ausgefüllte Laufzettel wird dann zusammen mit der

Hausarbeit beim zuständigen Dozenten/-in im ISPS abgegeben.

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3.3 Prüfungsvoraussetzungen und -leistungen

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in Modul 21

sind:

die Teilnahme an sechs Praxisexkursionen, während der

Theorie-Praxis-Woche,

die Teilnahme an den Praxisbörsen,

die regelmäßige aktive Teilnahme am ISPS,

die regelmäßige aktive Teilnahme an der Supervision

und die erfolgreiche Ableistung der 80 Praxistage, bescheinigt

durch die Praxiseinrichtung.

Die Prüfung zu M21 wird im ISPS in Form einer benoteten Projekt-

präsentation und wissenschaftlichen Hausarbeit abgelegt.

.

3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3.4 Studienprojekt 2 außerhalb von Köln und Umgebung

Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum außerhalb von Köln und

Umgebung abzuleisten. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen

zu beachten. Sowohl das ISPS als auch die Supervision müssen in

diesem Fall in gleichem Umfang erbracht werden.

Es gibt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass sich

Studierende für die Zeit der Praxisphase bei einer anderen

Hochschule für Soziale Arbeit einschreiben und dort das ISPS

sowie die Supervision belegen.

Zu beachten ist hierbei, dass die Modulinhalte an einer anderen

Hochschule mit denen der KatHO NRW, Abt. Köln übereinstimmen

müssen.

Das weitere Verfahren ist hierbei immer mit dem Praxisbeauftragten

Dipl. Soz. Päd. Franz-Peter Eicke, den zuständigen Dozent/-innen

und dem Prüfungsamt abzustimmen. Nähere Informationen dazu

sind im Praxisreferat erhältlich.

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3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3.5 Studienprojekt 2 im Ausland Gesamtes Studienprojekt 2 im Ausland:

Wer sein gesamtes Studienprojekt 2 im Ausland absolvieren will, kann

dies in allen drei Handlungsfeldern tun. Es müssen die jeweiligen Do-

zenten/-innen dem Auslandsstudienprojekt zustimmen und es müssen

die entsprechenden Standards gewährleistet sein (siehe Praxisord-

nung). Einzelheiten sind zusätzlich mit den Mitarbeitern/innen des

Auslandsbüros oder dem Auslandsbeauftragten abzustimmen.

Für alle Studierenden, die ihr Studienprojekt 2 im Ausland ohne Anbin-

dung an eine Hochschule im Ausland absolvieren, gilt, dass sie ab ca.

Mitte Juli nach den Prüfungen ausreisen können und dass sie zum

01.12. eines Jahres wieder zurück sein müssen. Im 5. Semester wer-

den ab Dezember Seminare in den Modulen 3 und 10 als wöchentli-

ches oder als Blockseminar angeboten. Die Praxistage können in Ab-

sprache mit der Einsatzstelle zeitlich flexibel geplant werden, so dass

sie auch noch Zeit haben, das Land und die Kultur kennen zu lernen.

Teile des Studienprojektes 2 im Ausland:

In allen drei Handlungsfeldern ist es möglich, Teile des Studienpro-

jekts 2 im Ausland zu absolvieren, so weit diese Teile in den Semes-

terferien vor dem 5. Semester liegen. Die Entscheidung liegt bei dem/

der jeweiligen verantwortlichen Dozenten/-in im Handlungsfeld.

Kombination von Studium und Studienprojekt 2 im Ausland:

Eine dritte Möglichkeit, ist der kombinierte Praxis- und Studienaufent-

halt im 5. Semester im Ausland: Studierende absolvieren ihr Studien-

projekt 2 im Ausland in Verbindung mit dem Studium an einer Hoch-

schule/Universität im Ausland. Sie kehren dann mit benoteten Stu-

dienleistungen zum 6. Semester zurück an die KatHO NRW, Abt. Köln.

3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2

3. Semester

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3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2

4. Semester

3. Studienprojekt 2 (M 21)

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3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2

5. Semester

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3. Studienprojekt 2 (M 21)

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4. Informationen zur Suche von Praxisstellen

Der Suche und Auswahl einer Praxisstelle werden bestimmte

Kriterien zugrunde gelegt. Diese Kriterien bezüglich der

Praxiseinrichtung sowie der Praxisanleitung sind in der

Praxisordnung der KatHO NRW beschrieben.

4.1 Praxisstellen im Inland

Bei der Suche nach einer Praxisstelle steht allen Studierenden im

Intranet der Hochschule die Praxisstellendatenbank zur Verfügung.

In dieser sind Praxisstellen mit Angaben zur Einrichtung, der

Praxisanleitung sowie den Tätigkeits- und Arbeitsbereichen

aufgeführt. Die Datenbank wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Weiterhin können Studierende den entsprechenden Ordnern, die in

der Bibliothek zur Verfügung stehen, nach aktuellen Praktikumsplät-

zen suchen. Auch die Ordner werden regelmäßig mit Praktikums–

und Stellenangeboten aktualisiert.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet. So sind auf der

Homepage der KatHO NRW alle kooperierenden Praxiseinrichtun-

gen verzeichnet.

Über diese Informationsmöglichkeiten hinaus können sich die

Studierenden bei den entsprechenden Dozent/-innen über

Praxisstellen in den jeweiligen Arbeitsbereichen informieren und

beraten lassen.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit das Beratungsangebot des

Praxisreferates in Anspruch zu nehmen.

4.2 Kooperierende Praxiseinrichtungen

Die KatHO NRW, Abt. Köln arbeitet mit anerkannten kooperierenden

Praxiseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen erfüllen

besondere Qualitätsstandards und werden den Studierenden

4. Informationen zur Suche von Praxisstellen

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seitens der Hochschule für die Ableistung der Praxisphasen

ausdrücklich empfohlen. Eine entsprechende Kennzeichnung der

kooperierenden Praxiseinrichtungen ist in der Praxisstellendaten-

bank zu finden.

Sollten Studierende ihre Praxisphasen in einer Einrichtung

absolvieren, die nicht als kooperierende Einrichtung der Hochschule

offiziell anerkannt ist, so wird diese seitens der Hochschule geprüft.

Die Hochschule möchte die Studierenden ausdrücklich darauf

hinweisen, dass sie selbst auch besonders qualifizierte

Einrichtungen für eine Kooperation vorschlagen können. Die

Studierenden können sich diesbezüglich an das Praxisreferat

wenden.

4.3 Praxisstellen im Ausland

Bei der Suche nach einer Praxisstelle im Ausland stehen

unterschiedliche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung:

Es besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot des

Auslandsbüros in Anspruch zu nehmen. Das Auslandsbüro

informiert neben möglichen Praxisstellen auch über entsprechende

Finanzierungsmöglichkeiten und bietet eine individuelle Beratung.

Weiterhin sind auf der Homepage des Auslandsbüros detaillierte

Informationen zur Praxisstellensuche aufgeführt.

4.4 Bewerbung um eine Praxisstelle

Die Hochschule stellt den Studierenden für die Bewerbung bei einer

Praxiseinrichtung vorformulierte Begleitschreiben auf deutsch,

englisch und spanisch zur Verfügung. Diese sind im Online-

Modulhandbuch zu finden.

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4. Informationen zur Suche von Praxisstellen

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5. Ansprechpartner/-innen

Praxisbeauftragter und Modulbeauftragter M 2 und M 21:

Dipl. Soz. Päd. Franz-Peter Eicke

Telefon: 0221/7757-130

E-Mail: [email protected]

Raum: 314

Praxisreferent:

Michael Hermes, M.A.

Telefon: 0221/7757-215

E-Mail: [email protected]

Raum: 312b

Auslandsbeauftragter:

Prof. Dr. Heinz Theisen

Telefon: 0221/7757- 184

E-Mail: [email protected]

Raum: 417

Auslandsbüro:

Dipl. Päd. Svea Karlström

Telefon: 0221/7757-208

E-Mail: [email protected]

Raum: 431

5. Ansprechpartner/-innen

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wird zwischen den Studierenden, den Dozent/-innen und den Pra-

xisanleitern/Praxisanleiterinnen vereinbart.

Internetadressen Online-Modulhandbuch:

http://koeln.katho-nrw.de/index.html

Im Online-Modulhandbuch finden Sie folgende Dokumente:

Praxisordnung

Prüfungsordnung

Studienordnung

Zu Modul 2:

Begleitschreiben für die Praxisstellen

Bescheinigung Studienprojekt 1

Zu Modul 21:

Zeitplan Studienprojekt 2

Laufzettel zu M21 (dt. / engl. / span.)

Handreichung zu M21

Auslandspraktikum

Begleitschreiben für die Praxisstellen (dt. / engl. / span.)

Praxisvertrag Studienprojekt 2 (dt. / engl. / span.)

Ausbildungsplan

Informationen zum Studienprojekt 2 im Ausland: http://www.katho-nrw.de/koeln/internationales/ http://www.katho-nrw.de/koeln/internationales/outgoing-

students/

Internetadressen

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Notizen

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Impressum

Herausgeber:

Katholische Hochschule NRW Abteilung Köln

Fachbereich Sozialwesen Wörthstraße 10

50668 Köln

Verantwortlicher: Praxisbeauftragter Franz-Peter Eicke

Telefon: 0221/7757-130 E-Mail: [email protected]

Kontakt:

Praxisreferent Michael Hermes Telefon: 0221/7757-215

E-Mail: [email protected]

Ausgabe 09/15, Juli 2015

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