Liebe Leserinnen und Leser, -...
Transcript of Liebe Leserinnen und Leser, -...
Liebe Leserinnen und Leser,
das Forum Alleinerziehende Nordfriesland hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende in Nordfriesland nachhaltig zu verbessern.
Mit dieser Broschüre wollen wir Alleinerziehenden in Nordfriesland, die in ihrer individuellen Lebenssituation Beratung und Unterstüt-zung benötigen, den Weg zum entsprechenden Angebot weisen. Den professionellen Akteurinnen und Akteuren in Nordfriesland soll die Broschüre als Nachschlagewerk in der täglichen (Beratungs-) Arbeit dienen.
Die Übersicht über die Anlaufstellen und Angebote, sowie die thematischen Hinweise erheben dabei weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf hundertprozentige Fehlerfreiheit.
Das ambitionierte Ziel, alle (nicht kommerziellen) Angebote und Informationen für Alleinerziehende in Nordfriesland kompakt in einem Wegweiser darzustellen, konnte alleine deshalb schon nicht vollständig erreicht werden, da nicht alle Institutionen, die ange-schrieben wurden, auch geantwortet haben.
Der Wegweiser wird auch als Datenbank elektronisch im Internet auf der Projekthomepage: www.forum-alleinerziehende.de hinterlegt und abrufbar sein. Dort werden auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen.
Wir hoffen, der Wegweiser gibt Ihnen einen guten Überblick über die Angebotslandschaft in Nordfriesland und liefert Ihnen die eine oder andere Anregung auf der Suche nach Informationen und Unterstüt-zung.
Constantina NommensenProjektleiterinForum Alleinerziehende Nordfriesland
Vorwort
Finanzielle HilfenS. 8 Arbeitslosengeld
S. 9 Arbeitslosengeld II
S. 11 BAföG
S. 12 Beratungshilfe
S. 14 Berufsausbildungsbeihilfe
S. 15 Elterngeld
S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehr-bedarf)
S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)
S. 16 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
S. 16 Kindergeld
S. 16 Kinderzuschlag
S. 16 Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II
S. 17 Möbellager
S. 18 Mutterschaftsgeld
S. 18 Prozesskostenhilfe
S. 20 Rente für Halbwaisen/Verwitwete
S. 20 Rundfunkgebührenbefreiung
S. 21 Stiftungen
S. 21 Tafel
S. 22 Unterhaltsvorschuss
S. 23 Wohngeld
Inhalt
Inhalt
Beratung + Unterstützung
S. 27 ÄmterlotsinS. 28 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt S. 29 BeruflicheBeratungS. 29 BürgerbeauftragteS. 29 Elterntelefon „Klaar Kiming“S. 30 ErziehungsberatungS. 34 FamilienberatungS. 35 FamilienbildungsstättenS. 36 Frauenberatung & NotrufS. 38 FrauenhäuserS. 39 Gleichstellungsbeauftragte S. 43 Jugendamt/JungendhilfeS. 45 KinderschutzS. 46 Psychosoziale BeratungS. 46 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 46 SchuldnerberatungS. 50 SelbsthilfegruppenS. 51 SexualberatungS. 51 Sozialverband DeutschlandS. 52 SuchtberatungS. 52 Streetwork/PavillonS. 53 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.S. 54 VerbraucherschutzS. 54 Wohnungslosenhilfe
Beruf + BildungS. 55 Agentur für ArbeitS. 56 Ausbildung in TeilzeitS. 57 Ausbildungsbetreuung
!
S. 58 BeruflicheBeratungS. 61 BerufsschulenS. 62 Industrie- und HandelskammerS. 63 KreishandwerkerschaftS. 64 MinijobsS. 65 Sozialzentren/JobcenterS. 65 Übergang von der Schule in die ArbeitsweltS. 66 WeiterbildungS. 71 Wiedereinstieg ins Berufsleben
Schwangerschaft + GeburtS. 72 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungebo-
renen Lebens“S. 72 ElterngeldS. 74 ElternzeitS. 74 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und
Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)S. 75 Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach S. 76 KindergeldS. 77 KinderzuschlagS. 78 MutterschaftsgeldS. 79 MutterschutzS. 81 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 83 Stiftung „Familie in Not“
KinderbetreuungS. 85 Babysitter-VermittlungS. 85 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Inhalt
Inhalt
S. 86 KindertageseinrichtungenS. 87 Kindertagespflege„Tagesmütter“S. 88 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes „Freistel-
lungstage“S. 88 SchulenS. 89 Schülerbetreuung/Max & Milla
Trennung + ScheidungS. 91 BeistandschaftS. 91 Betreuungsunterhalt – Unterhalt für betreuende Eltern-
teile nichtehelicher KinderS. 92 EhegattenunterhaltS. 93 KindesunterhaltS. 93 SorgerechtS. 94 Umgang(srecht)S. 94 UnterhaltsvorschussS. 95 Anerkennung der Vaterschaft
Gesundheit, Krankheit, PräventionS. 97 Dänischer GesundheitsdienstS. 98 Fachkliniken S. 98 GesundheitsämterS. 100 HaushaltshilfeS. 100 Mutter-/Vater-Kind-Kuren, MütterkurenS.101 PflegestützpunktS. 102 Psychosoziale BeratungS.103 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 104 SchwerbehinderungS. 106 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
S. 107 SuchtberatungS. 109 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Informationen für Migrantinnen und MigrantenS. 110 Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseS. 111 Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Hol-
steinS. 112 Asylbewerber – Beratung & UnterstützungS. 112 Asylbewerber – Finanzielle UnterstützungS. 113 Ausländerangelegenheiten/AusländerbehördeS. 114 Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-
fragen des Landes Schleswig-HolsteinS. 115 Integrationskurse/SprachkurseS. 116 Interkulturelles CafèS. 116 Migrationssozialberatung
Freizeit + ErholungS. 118 FerienangeboteS. 119 KreisjugendringS. 120 SportvereineS. 121 StadtbüchereienS. 125 Treffpunkte für AlleinerziehendeS. 126 Treffpunkte für Kinder und Jugendliche
Inhalt
Inhalt
Wohnen + ÖPNVS. 131 BahnhofsmissionS. 131 Mobil in NordfrieslandS. 132 Nordfriesland-Nacht-TaxiS. 133 WohnberechtigungsscheinS. 133 WohngeldS. 134 Wohnungslosenhilfe
LinktippsS. 135
8
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie 1. arbeitslos sind, d. h. Sie stehen vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, suchen aber gleichzeitig aktiv nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und stehen der Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
2. die Anwartschaftszeit erfüllen, d. h. Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren, im Regelfall mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.
Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen auch die folgenden Tatbestände zu den Versicherungspflichtverhältnissen:
•BezugvonMutterschaftsgeldvoneinemLeistungsträger•BezugvonKrankengeldvoneinemLeistungsträger•BezugvonKrankentagegeldvoneinemprivatenKrankenversiche-
rungsunternehmen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleis-tung (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem SGB III bezogen haben.
Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben und sich mit dem Kind gewöhnlich im Inland aufhalten.
Zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ist in Nord-friesland je nach Wohnort die Arbeitsagentur Flensburg mit ihren jeweiligen Geschäftsstellen.
Agentur für Arbeit HusumBesucheradresseTreibweg 225813 Husum [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhr
Finanzielle Hilfen
9
Agentur für Arbeit NiebüllBesucheradresseBahnhofstraße 26a25899 Niebüll [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 Uhr
Agentur für Arbeit TönningAm Markt 1 25832 Tönning [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 UhrAntragsannahme ALG I: donnerstags
Agentur für Arbeit WesterlandKirchenweg 3–5 25980 Westerland/Sylt [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 UhrAntragsannahme ALG I: dienstags und donnerstags
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, das heißt, wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden Menschen (Bedarfsgemeinschaft) Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Diese Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten können, setzen sich aus der Regelleistung, gegebenenfalls besonderen so genannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.
Finanzielle Hilfen
10
Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dabei gibt es Ausnahmen, Freibeträge und unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen für Alleinlebende, Alleinerziehende undFamilien.
Anspruch auf diese Leistungen haben Sie, wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahren alt sind,
•mindestensdreiStundentäglicharbeitenkönnen,•arbeitslossindodergeringverdienenundUnterstützung
benötigen, •keinenAnspruchaufArbeitslosengeldIhabenund•aktivanIhrerWiedereingliederungindenArbeitsmarkt
mitarbeiten.
Ihre berufliche Eingliederung wird mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung unterstützt. Diese Leistungen können durch Angebote wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung ergänzt werden.
Nähere Informationen über die für Ihre persönliche Situation geltenden detaillierten Regelungen, Ihre Rechte und Pflichten erhalten Sie unter:www.sgb2.info und im Sozialzentrum/Jobcenter des Kreises Nordfriesland bei Ihnen vor Ort:
Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/AmrumFeldstraße 3625938 Wyk/FöhrTel.: 04681/74 67 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Husum und UmlandZingel 1025813 HusumTel.: 04841/6 66 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter LeckKlixbüller Chaussee 1025917 LeckTel.: 04662/6 01- 6 [email protected]
Finanzielle Hilfen
11
Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 BreklumTel.: 04671/91 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter NiebüllHauptstraße 4425899 NiebüllTel.:04661/6 01-5 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Südliches NordfrieslandAm Markt 125832 TönningTel.: 04861/6 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter SyltMaybachstraße 225980 SyltTel.: 04651/8 [email protected]
BAföG
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG).
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsför-derung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status), die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Finanzielle Hilfen
12
Umfassende Informationen und Anträge finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): www.bafoeg.bmbf.de oder auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein: www.studentenwerk-s-h.de
Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich zur Antragstellung bzw. Beratung bitte an das Amt für Ausbildungsförderung:
Kreis NordfrieslandAmt für AusbildungsförderungMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67- 0
Beratungshilfe
Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fach-kundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, an die man sich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstand-punkt dargestellt sind.
Wer kann Beratungshilfe bekommen?
Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozess-ordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Beratungs-hilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen?
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:•desZivilrechts(z.B.Kaufrecht,Mietsachen,Schadensersatzan-
sprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche)
Finanzielle Hilfen
13
•desArbeitsrechts(z.B.beiKündigungdesArbeitsverhältnisses)•desVerwaltungsrechts(z.B.BAföG,Abgabenrecht,Schul-und
Hochschulrecht, Gewerberecht)•desSozialrechts(z.B.GrundsicherungfürArbeitsuchende,„Hartz
IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)
Wie erhält man Beratungshilfe?Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.
Dort schildert man sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmög-lichkeiten selbst beratend helfen.
Andernfalls stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem
Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechts-anwalt eigener Wahl aufsuchen.
Es ist ebenfalls möglich, direkt zu der Rechtsanwältin/dem Rechts-anwalt zu gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen und um Beratungshilfe zu bitten. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden.
Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Amtsgericht HusumTheodor-Strom-Straße 525813 HusumTel.: 04841/6 [email protected]
Sprechzeiten: Mo.–Fr.: 09.00 –12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Amtsgericht NiebüllSylter Bogen 1a25899 NiebüllTel.: 04661/6 09-0
Finanzielle Hilfen
14
Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmj.de
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsaus-bildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaß-nahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbil-dungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsaus-bildung, bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist.
Wie viel BAB bekommt man?
Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätz-lich voll angerechnet. Das Vermögen der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen.
Den BAB-Rechner finden Sie unter: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Die Anschriften der Arbeitsagenturen im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite ►8.
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Finanzielle Hilfen
15
Elterngeld
Siehe Seite ►72
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-HolsteinNeue Anlage 925746 HeideTel.:0481/6 [email protected] www.lasd-sh.de
Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf)
Wenn Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) bezogen wird, gibt es unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanzi-ellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen, sofern Ihnen dieses nicht schon gewährt wurde.
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfries-land finden Sie auf Seite ►10
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)
Siehe Seite ►74
Finanzielle Hilfen
16
Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
SieheSeite►85
Kindergeld
SieheSeite►76
Kinderzuschlag
SieheSeite►77
Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien das „Mitmachen“ bei Sport, Spiel, Kultur und Freizeit. In Nordfriesland profitieren bereits viele Kinder von dem umfangreichen Angebot der Anbieter. So können zum Beispiel Gutscheine für Vereinsbeiträge oder das Mittagessen in Schule oder Kita genutzt werden.
Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen unterstützt:
Kultur, Sport und Freizeit sowie Mittagsessen, Ausflüge, Klassen-fahrten in Schule oder Kita.
Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in den Themenfeldern Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung unterstützt werden.
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungs-paket, wenn ihre Eltern folgende Leistungen bekommen:
•ArbeitslosengeldIIoderSozialgeld•Sozialhilfe•Wohngeld•Kinderzuschlag•LeistungennachdemAsylbewerberleistungsgesetz
Finanzielle Hilfen
17
Ob tatsächlich ein Anspruch auf die o. a. Leistungen besteht, hängt aber von vielen weiteren Faktoren, wie etwa der Miete oder den Hauslasten ab. Daher wenden Sie sich an Ihr Sozialzentrum/Jobcenter im Kreis Nordfriesland. Es wird Ihnen ausrechnen, ob Sie z. B. einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Eine Überischt über die Adressen der Sozialzentren/Jobcenter finden Sie auf Seite ► 10.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspaket-nf.de
Möbellager
Möbel & Mehr HusumHinter der Neustadt 70–7225813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:Herr Jürgen MeyerTel.: 04841/9 04 06 26Fax: 04841/9 04 06 28
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.30 –15.30 Uhr
Angebot/Leistungen:
günstige Abgabe von guten und gebrauchten:
· Möbeln· Haushaltswaren· Geschirr· Spielzeug· Elektroartikeln· Büchern
Finanzielle Hilfen
18
Möbel & Mehr TönningJohann-Adolf-Straße 7–925832 Tönning
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Ina Hinrichsen Tel.: 04861/6 17 57 22Fax: 04861/6 17 57 18
Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –16.00 UhrMi.: 14.00 –16.00 UhrFr.: 09.30 –15.30 Uhr
3G-MöbellagerEichweberstraße 225821 Bredstedt
Träger:Neue Arbeit Nord GmbH
Ansprechpartner:Herr LützenTel.: 04671/9 43 02-12Fax: 04671/9 43 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.30 –14.00 Uhr
Mutterschaftsgeld
SieheSeite►78
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe übernimmt – je nach einzusetzendem Einkommen – voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten der eigenen Rechtsanwältin/des eigenen Rechtsanwalts.
Angebot/Leistungen:
3G-Möbellager:· Gratis Möbel für SGB II
und XII Leistungsemp-fänger
3G-Möbel Markt: · gut· gebraucht· günstig für jedermann
Finanzielle Hilfen
Angebot/Leistungen:
günstige Abgabe von guten und gebrauchten:
· Möbeln· Haushaltswaren · Geschirr· Spielzeug· Elektroartikeln· Kleidung
19
Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts.
Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozess-kostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei bezahlen. Eine Ausnahme gilt in arbeitsgerichtlichenStreitigkeiten: Hier hat die Partei, die den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts nicht zu erstatten.
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die prozess-führende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehört insbesondere auch ein Prozesskostenvorschuss (z. B. des Ehegatten nach Unterhaltsrecht) oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozess-kosten (z. B. gegen eine Rechtsschutzversicherung).
Was muss man tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?
Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Das Prozess-gericht ist jenes Gericht, bei dem Sie Ihre Klage einreichen wollen oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro sind dies die Amtsgerichte, darüber hinaus die Landgerichte.
Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirt-schaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung gibt es ein Formular, das die Partei sorgfältig und vollständig ausfüllen muss.
Beachten Sie bitte, dass bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einerbestimmten Frist eingelegt werden müssen (z. B. Berufung, Revision), diese Erklärung auch innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss.
Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozess-kostenhilfe?
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
Finanzielle Hilfen
20
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de
Rente für Halbwaisen/Verwitwete
Nach dem Tod der/des Versicherten bzw. der Rentenempfängerin/des Rentenempfängers wird eine Rente an Hinterbliebene gezahlt.
Witwen-/WitwerrenteAls Hinterbliebene gelten die zum Zeitpunkt des Todes mit der/den Versicherten/Rentenempfängern verheirateten Ehegatten und die Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht nicht, wenn die Ehe weniger als zwölf Monate gedauert hat, es sei denn, dass die Annahme nicht gerecht-fertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Der grundsätzliche Anspruch, Art, Höhe und Dauer der Hinterbliebe-nenrente richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
WaisenrenteEbenso haben die ehelichen sowie diesen gleichgestellte Kinder der verstorbenen Person einen Anspruch auf Rente für Voll- oder Halbwaisen. Dieser Anspruch besteht generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn und solange sich das Kind in Schul- und Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der gesetzlichen Renten-versicherung (Höchstalter, Einkommensgrenzen). Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Grundwehrdienst oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich der Anspruchszeitraum entsprechend. Der Anspruch ist durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.versorgungskassen.de
Rundfunkgebührenbefreiung/GEZ-Befreiung
Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages wird nur durch die GEZ erteilt.
Finanzielle Hilfen
21
In Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde (Übersicht siehe Seite ►24) kann auf dem Befreiungsantrag bescheinigt werden, dass im Hinblick auf den Grund für die Beitragsbefreiung (z. B. Schwerbe-hindertenausweis, BAföG- oder BAB-Bescheid) das Original und die Kopie vorgelegen haben.
Sofern man Empfänger von Sozialleistungen, z. B. nach dem SGB II oder dem SGB XII ist, liegt dem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Diese Bescheinigung kann (ohne vorherige Beglaubigung durch die Wohngeldbehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an die GEZ geschickt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.rundfunkbeitrag.de
Stiftungen
In akuten finanziellen Notlagen können unter bestimmten Vorausset-zungen Stiftungsmittel beantragt werden.
Informationen zu den nachfolgenden Stiftungen finden Sie unter:
Bundesstiftung „Mutter-und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Seite ►72
Stiftung Familie in Not Seite ►83
Tafel
Husumer TafelTheodor-Storm-Straße 7, Hofeingang25813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH/AWO Husum
Ansprechpersonen:Herr Dieter PeltiesFrau Hilde ZeugnerTel.: 04841/69 14 10 Tel.: 04841/6 43 55Fax: 04841/69 14 [email protected]
Finanzielle Hilfen
Angebot/Leistungen:
Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen
22
Öffnungszeiten:Mi.: 15.30 –17.30 UhrFr.: 10.00 –11.30 Uhr
Tönninger TafelJohann-Adolf-Straße 7– 925832 Tönning
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Ina HinrichsenTel.: 04861/6 17 57 22Fax: 04861/6 17 57 [email protected]
Öffnungszeiten:Di.: 10.30 –12.15 UhrFr.: 10.30 –12.15 Uhr
Unterhaltsvorschuss
Wenn der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt und/oder nicht zahlen kann, dann können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvor-schuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland stellen.
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht u. a., wenn•dasbeiIhnenlebendeKinddas12.Lebensjahrnochnicht
vollendet hat.•Sieledig,verwitwetodergeschiedensindodervonIhrem
Ehegatten dauernd getrennt leben und•derandereElternteilfürIhrKindkeinenUnterhaltoderwenigerals
die Unterhaltsvorschusssätze zahlt.
Der Unterhaltsvorschuss, der längstens 72 Monate gezahlt werden kann, beträgt zur Zeit für Kinder bis 6 Jahre 133 Euro und für Kinder bis 12 Jahre 180 Euro (Stand 01.01.2013).
Finanzielle Hilfen
Angebot/Leistungen:
Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen
23
Durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses soll der andere Elternteil aber nicht entlastet werden, gerade wenn dieser eigentlich Unterhalt zahlen könnte. Etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen so in Höhe des Unterhaltsvor-schusses auf die Unterhaltsvorschusskasse über und werden vondort geltend gemacht.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen, did=3150.html
Sie können sich aber auch direkt an die Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland wenden:
Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67 -5 49 -5 66
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnt wird, oder als Lastenzuschuss, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder der Belastung. Die Berechnung ist abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers und dessen Haushaltsmitglieder. Für die Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge, stehen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstellen der Sozialzentren/Jobcenter zur Verfügung. Um Beachtung der Öffnungszeiten wird gebeten.
Finanzielle Hilfen
24
Amt Föhr-Amrumim Sozialzentrum Föhr-AmrumFeldstraße 3625938 Wyk auf Föhr
Ansprechpartner:Herr Peter BraunTel.: 04681/74 67 [email protected]
Gemeinde Syltim Sozialzentrum SyltMaybachstr. 225980 Westerland
Ansprechpartner:Herr Jörg LeumannTel.: 04651/85 17 [email protected]
Stadt Husumim Sozialzentrum Husum und UmlandZingel 1025813 Husum
Ansprechpartnerinnen:Frau Kristina Krieger Tel.: 04841/66 65 73 (A – Kq)[email protected]
Frau Birgit TanckTel.: 04841/66 65 74 (Kr – Z)[email protected]
Finanzielle Hilfen
25
Amt Mittleres Nordfrieslandim Sozialzentrum Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum
Ansprechpersonen:Herr Andre HöferTel.: 04671/9 19 211 [email protected]
Frau Anne Sönksen Tel.: 04671/9 19 21 [email protected]
Amt Südtondernim Sozialzentrum NiebüllHauptstr. 4425899 Niebüll
Ansprechpartnerinnen:Frau Rosemarie [email protected]
Frau Birgit [email protected].: 04661/60 15-40/-41/-42
Amt Südtondern im Sozialzentrum LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck
Ansprechpartnerinnen:Frau Janina NissenTel.: 04661/6 16 [email protected]
Frau Cornelia Bahnsen Tel.:04661/60 16 [email protected]
Finanzielle Hilfen
26
Stadt Tönningim Sozialzentrum Südliches NFAm Markt 125832 Tönning
Ansprechpartnerinnen:Frau Bianca AbrahamTel.: 04861/61 45 [email protected] Elke Speer Tel.: 04861/61 45 [email protected]
Amt ViölWesterende 4125884 Viöl
Ansprechpartnerin:Frau Mareike Nommensen Tel.: 04843/20 90 [email protected]
Finanzielle Hilfen
27
Ämterlotsin
Zahlreiche Menschen fühlen sich hilflos und überfordert, wenn ein Antrag bei einer Behörde gestellt werden muss. Nicht selten verzichten sie sogar auf die ihnen zustehenden Leistungen, weil es so schwierig ist, die Anträge richtig auszufüllen oder weil sie durch Ablehnungsbescheide verunsichert wurden.
Betroffenen fällt es häufig nicht leicht, ihr Anliegen richtig bei einer Behörde vorzutragen, weil sie beispielsweise nicht so redegewandt oder einfach zu aufgeregt sind. Vielleicht wird auch Unterstützung beim Lesen und Schreiben benötigt oder es fällt ihnen einfach schwer, das „Behördendeutsch“ zu verstehen.
Für diese oder ähnliche Situationen rund ums Thema „Behörde“ ist eine Ämterlotsin im Diakonischen Werk Husum im Einsatz. Der Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf den Raum Husum. Ämter-lotsen unterstützen und begleiten bei Behördengängen. Sie werden in der Regel bereits bei der Vorbereitung tätig. Sie unterstützen beispielsweise bei der Sortierung der Unterlagen, beim Ausfüllen des Antrages oder vereinbaren einen Termin mit der Behörde.
Die Ämterlotsin arbeitet ehrenamtlich und ist umfassend geschult.
Die Begleitungen sind grundsätzlich kostenlos und absolut vertrau-lich.
Sie erhalten nach telefonischer oder persönlicher Anmeldung kurzfristig einen Termin im:
Diakonischen Werk Husum gGmbHTheodor-Storm-Straße 725813 HusumTel.: 04841/69 14 40
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dw-husum.de/einrichtung_aemterlotsin_angebot.php
Beratung + Unterstützung
28
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB III/ Arbeitslosengeld IWaldstraße 224939 Flensburg
Träger:Agentur für Arbeit Flensburg
Ansprechpartnerin:Frau Angela BarckmannTel.: 0461/81 94 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 07.30 –16.00 UhrFr.: 07.30 –12.00 Uhr
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB II / Arbeitslosengeld IIMarktstraße 625813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland, Jobcenter
Ansprechpartner:Frau Sabine Löhner Tel.: 04841/67-2 03Fax: 04841/67-5 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Beratung von Frauen zu Themen wie:·beruflicherWiedereinstieg/beruflicheNeuorientierung·beruflicheWeiterbildung/
Fortbildung· Unterstützungs- und För-
dermöglichkeiten
Angebot/Leistungen:
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) unterstützt und berät erwerbsfähige Leistungs-empfängerinnen und Leistungsempfänger und die mit diesen in einer Be-darfsgemeinschaft leben-den Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen bei Fragen zu den Themen Gleichstellung von Männern und Frauen, Frauenförde-rung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
29
Berufliche Beratung
Siehe Seite ►58
Bürgerbeauftragte
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-HolsteinKarolinenweg 124105 Kiel
Ansprechpersonen:Team von Mitarbeitern Tel.: 0431/9 88 12 40Fax: 0431/9 88 12 [email protected]/beauftragte/bb/
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.00 –15.00 UhrMi.: 15.00 –18.30 Uhr
Elterntelefon „Klaar Kiming“
Unter der kostenlosen Rufnummer steht täglich (außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden) ein Ansprechpartner für Fragen und akute Notlagen von Eltern zur Verfügung. Die telefonische Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Das Angebot richtet sich an Väter und Mütter mit bis zu sechs-jährigen Kindern sowie an werdende Eltern. Das Angebot ist eine Kooperation zwischen der Lebenshilfe, der AWO, dem Diakonischen Werk, „Der Brücke“ und dem Kreis Nordfriesland.
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Umfassende und kostenlo-se rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um das Sozialrecht, z. B. „Hartz IV“, Wohngeld, Kindergeld, Be-hindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung
30
Elterntelefon Nordfriesland (Festland)Tel.: 0800/0 80 06 70 (kostenlos)
Elterntelefon SyltTel.: 0800/3 84 85 86 (kostenlos)
Elterntelefon Föhr/AmrumTel.: 0800/2 59 38 00 (kostenlos)
Erziehungsberatung
Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll
Träger:Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04661/96 [email protected]
Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt
Träger:Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04651/8 22 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung
Angebot/Leistungen:
Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung
31
Elternschule NordfrieslandPrinzeßstraße 2 a25840 Friedrichstadt
Träger:Kompass gGmbH
Ansprechpartner:Herr Jörg Paysen Tel.: 04881/9 36 22-18Fax: 04881/9 36 22-29elternschulenf@kompass-friedrichstadt.dewww.kompass-friedrichstadt.de
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –17.00 Uhr
Familie leben
Siehe Seite ►34
KinderschutzbundOsterende 61a25813 Husum
Träger:Kinderschutzbund-Nord gGmbH
Ansprechpartner:Herr Gregor M. Crone Tel.: 04841/25 75Fax: 04841/29 55kinderschutzbund-nordfriesland@t-online.dewww.kinderschutzbund-nf.de
Angebot/Leistungen:
·Kindertagespflege· Kindergarten· Kinderhort· Schülerbetreuung
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:Eltern stärken durch die Vermittlung von „Erzie-hungswerkzeugen“ für den Alltag. Im Mittelpunkt stehen u. a.: · Freiwilligkeit· gemeinsamer Austausch· Spaß u. v. m. Themen können sein: · Kommunikation mit
Kindern· Regel-Grenzen-Konse-
quenzen· Ziele in der ErziehungAuch Kurse für Alleinerzie-hende mit Kinderbetreuung sind möglich.
32
Kinderschutz-Zentrum WestküsteTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:Frau Ursula Funk Frau Hilde SchneiderFrau Christine WackerHerr Martin Sanders Tel.: 04841/69 14 50Fax: 04841/69 14 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr
Psychologisches Beratungszentrum Außenstelle BredstedtOsterstraße 6525821 Bredstedt
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Susanne [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern, Ju-gendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung
· Schwangerschaftsbera-tung
· Schwangerschaftskonflikt-beratung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung· bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
Angebot/Leistungen:
Beratung und Therapie von: · Kindern und Jugendlichen
bei Gewalterfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häuslicher Gewalt
· Beratung bei hochstrittigen Trennungen und Um-gangsregelungen
· Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun
33
Psychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Susanne Baum Tel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr
Offene Sprechstunde:Mi.: 14.00 –15.30 Uhr
Psychologisches BeratungszentrumAußenstelle TönningJohann-Adolf-Straße 7 – 925832 Tönning
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Susanne [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern, Ju-gendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung
· Schwangerschaftsbera-tung
· Schwangerschaftskonflikt-beratung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung· bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
34
Familienberatung
Familie lebenWoldsenstraße 45 – 4725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerinnen:Frau Sabine TolkmittFrau Thordis Harmsen Tel.: 04841/69 14 47Fax: 04841/69 14 [email protected] oder [email protected]
Babysprechstunde:Di.: 10.00 –11.00 Uhrin der Familienbildungsstätte Husum,Woldenstraße 45 – 47
Familie lebenJohann-Adolf-Straße 7– 925832 Tönning
Träger:Diakonisches Werk gGmbH
Ansprechparterinnen:Frau Sabine TolkmittFrau Thordis Harmsen Tel.: 04861/8 03 84 46Fax: 04841/69 14 [email protected] oder [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Unterstützung bei Unsi-cherheiten während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt
· Unterstützung beim Bezie-hungsaufbau zum Kind
· Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
· Beratung bei Entwick-lungs- und Erziehungs-fragen
· Beratung bei finanziellen Fragen
· Vermittlung weiterer Hilfsangebote
· offen· kostenlos· vertraulich· auf Wunsch Hausbesuche
35
„Wellcome“Woldsenstraße 45 –47 (Familienbildungsstätte)25813 Husum
Träger:Diakonisches Werk gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Sabine Tolkmitt Tel.: 04841/21 [email protected]
Familienbildungsstätten
Evangelische Familienbildungsstätte/ MehrgenerationenhausWoldsenstraße 45 – 4725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerinnen:Frau Heike BayerFrau Jutta OesterleFrau Eike ChristiansenTel.: 04841/21 53Fax: 04841/64 05 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 09.00 –12.00 UhrDi.: 14.30 –16.00 Uhr
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Angebot/Leistungen:
· Geburtsvorbereitungs-kurse
· Rückbildungsgymnastik· Mini-Club· Delfi-Kurse· Babymassage· Spielkreis· Offenen Angebote:
Eltern-Kind-Café, Tanzcafé, Eisgekühlt-Café, Vorträge zu unter-schiedlichen Themen wie Erziehung etc. - Familien-patenschaften - Jump
36
Evangelische Familienbildungsstätte NiebüllUhlebüller Straße 2225899 Niebüll
Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Kornelia Klawonn-DominTel.: 04661/90 14-1 12Fax: 04661/90 14-1 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr
Frauenberatung & Notruf
Frauenberatung & Notruf HusumNorderstraße 2225813 Husum
Träger:Unabhängige Frauengruppe Husum e. V.
Ansprechpartnerinnen:Frau Petra StadtländerFrau Gertrud RönnebrinckTel.: 04841/6 22 34Fax: 04841/8 79 [email protected]
Telefonzeiten:Mo.: 10.00 –11.00 UhrDi.: 14.00 –15.00 UhrDo.: 14.00 –15.00 UhrFr.: 10.00 –11.00 Uhr(Termine nach Vereinbarung)
Angebot/Leistungen:
Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen
Fragestellungen· Trennung/Scheidung· häuslicher und sexueller
Gewalt· Krisen und schwierigen
Lebenslagen· StalkingVeranstaltungen und Fort-bildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Projekt Elternfrühstück: · An jedem ersten und dritten Do. im Monat, von 9.00 –11.00 Uhr, Frühstück für Eltern und Kinder
· Gelegenheit für Kontakte und Gespräche
· Möglichkeit, sich über Angebote der Einrichtung zu informieren
· Ansprechpartner bei Problemen
· Weitervermittlung zu anderen Institutionen
· Beim Mini Kids Markt Möglichkeit des Erwerbs von gebrauchter, günstiger Kinderkleidung
37
Frauenberatung & Notruf NiebüllFriedrich-Paulsen-Straße 6a25899 Niebüll
Träger:Unabhängige Frauengruppe Husum e. V.
Ansprechpartnerin:Frau Maren LederTel.: 04661/94 26 88Fax: 04841/8 79 [email protected]
Telefonzeiten:Mi.: 14.00 –15.00 UhrTermine nach Vereinbarung
FrauennotrufToosbüystraße 824939 Flensburg
Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpartnerin:Frau Ursel Marie ThomsenTel.: 0461/2 90 [email protected]
Beratungsstelle WILMAHarrisleer Straße 324939 Flensburg
Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpartnerinnen:Frau TappeFrau MützelFrau Steinhoff
Angebot/Leistungen:
Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen Frage-
stellungen· Trennung/Scheidung· häuslicher und sexueller
Gewalt· Krisen und schwierigen
Lebenslagen· StalkingVeranstaltungen und Fort-bildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit
Angebot/Leistungen:
Psychotraumatologische Fachberatung bei sexuali-sierter Gewalt für Mädchen und Frauen ab 16 Jahren.
Angebot/Leistungen:
Beratung bei: · häuslicher Gewalt· Stalking· Trennung/Scheidung· Beratung nach Wegwei-
sung· Beratung von Multiplikato-
rInnen
! Beratung + Unterstützung
38
Tel.: 0461/4 93 57 10Fax: 0461/4 80 71 [email protected]
Telefonzeiten:Mo.: 10.00 –13.00 UhrDo.: 10.00 –13.00 UhrFr.: 10.00 –13.00 UhrTermine nach Vereinbarung
Frauenhäuser
Frauenhaus FlensburgApenrader Straße 3124939 Flensburg
Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpersonen:Alle MitarbeiterinnenTel.: 0461/4 63 63Fax: 0461/4 70 00 [email protected]
Öffnungszeiten:Geöffnet 24 Stunden
Kernzeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –17.00 Uhr
Frauenhaus Dithmarschen e. V.Postfach 122625732 Heide
Tel.: 0481/6 10 21Fax: 0481/6 10 [email protected]
Öffnungszeiten:Geöffnet 24 Stunden, unbürokratische Aufnahme möglich
Angebot/Leistungen:
· Notaufnahme 24 Std.· Beratung, Begleitung und
Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder
Angebot/Leistungen:
Schutz, Unterkunft & Bera-tung für Frauen, Mädchen und Jungen, die von häus-licher Gewalt bedroht oder betroffen sind
! Beratung + Unterstützung
39
Gleichstellungsbeauftragte Hauptamtlich
Gleichstellungsbeauftragte Kreis NordfrieslandMarktstraße 625813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Simone EhlerTel.: 04841/67-3 68Fax: 04841/67-6 87simone.ehler@nordfriesland.dewww.gleichstellung.nordfriesland.de
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 14.00 –16.00 UhrBeratung nach telefonischer Vereinbarung
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt HusumZingel 1025813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Britta RudolphTel.: 04841/6 66-1 96Fax: 04841/6 66-1 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhrund nach telefonischer Vereinbarung. Es sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifi-schen Themen
· Einsetzen für die Chan-cengleichheit von Frauen und Männern
· Bereitstellung von Broschüren
Angebot/Leistungen:
· Kostenlose und vertrauliche Beratung
· Unterstützung von Projekten, Vereinen und Initiativen
· Veröffentlichung und Ausgabe von Informationsmaterial
· Organisation von Veranstaltungen
· Begleitung und Prüfung der Arbeit der Verwaltung auf die Auswirkungen für Frauen
! Beratung + Unterstützung
40
Gleichstellungsbeauftragte Amt SüdtondernMarktstraße 1225899 Niebüll
Ansprechpartnerin:Frau Sylke von Kamlah-EmmermannTel.: 04661/6 01-4 31Fax: 04661/6 01-1 51gleichstellungsbeauftragte@ amt-suedtondern.dewww.amt-suedtondern.de
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 14.00 –18.00 Uhr
Gleichstellungsbeauftragte Amt Mittleres NordfrieslandTheodor-Storm-Straße 225821 Bredstedt
Ansprechpartnerin:Frau Christine FriedrichsenTel.: 04671/9 19 [email protected]
Sprechzeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –11.30 UhrDo.: 15.00 –17.00 Uhr
Gleichstellungsbeauftragte Amt Nordsee-TreeneSchulweg 1925866 Mildstedt
Ansprechpartnerin:Frau Kirsten Schöttler-Martin Tel.: 04841/9 92-2 33Fax: 04841/9 92-2 55k.schoettler-martin@amt-nordsee-treene.dewww.amt-nordsee-treene.de
Angebot/Leistungen:
Beratung zu: · Trennung/Scheidung· Kinderbetreuung· Mediation schwieriger
Lebenssituationen· Hilfestellung, Fragen
Sozialzentrum uvm.
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Beratung für Alleinerzie-hende in der wöchentlich dreimal stattfindenden Sprechstunde (persönlich nach Anmeldung oder telefonisch) zu allen sozi-alen, finanziellen Themen, Präventionsthemen etc. (und ggf. Weiterleitung an die spez. Fachberatungsstellen)
41
Sprechstunden:Mo.: 09.00 –12.00 UhrDi.: 09.00 –12.00 UhrDo.: 09.00 –12.00 UhrUm Anmeldung wird gebeten
Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde SyltMaybachstraße 225980 Westerland/Sylt
Ansprechpartnerin:Frau Andrea DunkerTel.: 04651/8 51-1 80Fax: 04851/8 51-2 90gleichstellungsbeauftragte@gemeinde-sylt.dewww.gemeinde-sylt.de
Gleichstellungsbeauftragte Ehrenamtlich
Gleichstellungsbeauftragte Amt EiderstedtWelter Straße 125836 Garding
Ansprechpartnerin:Frau Dörte Rickerts Tel.: 04862/1 00 0-0Fax: 04862/1 00 [email protected]
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifi-schen Themen
· Einsetzen für die Chancen-gleichheit von Frauen und Männern
· Bereitstellung von Broschüren
! Beratung + Unterstützung
42
Gleichstellungsbeauftragte Stadt TönningAm Markt 125832 Tönning
Ansprechpartnerin:Frau Maike Ziegler Tel.: 04861/6 14 5 22Fax: 04861/6 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrTermine nach Vereinbarung
Gleichstellungsbeauftragte Amt ViölWesterende 4125884 Viöl
Ansprechpartnerin:Frau Marion Sellier Tel.: 04843/2 09 0-0Fax: 04843/2 09 [email protected]
Öffnungszeiten:Jeden 3. oder 4. Donnerstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr im Amtsgebäude – nach telefonischer Absprache bei Bedarf
Gleichstellungsbeauftragte PellwormOsterschütting 1425849 Pellworm
Ansprechpartnerin:Frau Gaby EdlefsenTel.: 04844/12 [email protected]
Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung
Angebot/Leistungen:
Beratung, Vermittlung und Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Unterstüt-zung in vielen Bereichen
· Gute Vernetzung zu vielen Institutionen
· Bereitstellung von Bro-schüren
! Beratung + Unterstützung
43
Jugendamt/Jugendhilfe
Fachdienst Jugend und Familie (Jugendamt)Marktstraße 625813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:Herr Daniel ThomsenTel.: 04841/67-4 25Servicetel.: 04841/67-4 95Fax: 04841/67-5 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 13.00 –16.00 UhrFr.: 08.30 –12.00 UhrAußerhalb der Dienstzeiten besteht eine Rufbereitschaft für dringende Notfälle über den Notruf 112.
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Angebote der Jugend-arbeit, der Jugend-sozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
· Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
· Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen
· Hilfe für seelisch behin-derte Kinder und Jugend-liche und ergänzende Leistungen
· Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
· Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
· Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis; Mitwir-kung in Verfahren vor den Familiengerichten
· Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
· Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendge-richtsgesetz; Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormund-schaften
· Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts
44
Sozialraumorientierte Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Kinder
Abteilung MitteNorderende 225821 Breklum
Ansprechpartnerin:Martina KippTel.: 04671/9 19 21 21Fax: 04841/67-5 [email protected]
Abteilung HusumMarktstraße 625813 Husum
Ansprechpartner:Herr Peter RabenTel.: 04841/67-6 78Fax: 04841/67-5 [email protected]
Abteilung NordGather Landstraße 7525899 Niebüll
Ansprechpartnerin:Blanka TraussneckTel.: 04661/9 03 11 00Fax: 04841/67-5 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Siehe Seite ►43
45
Abteilung InselnGather Landstraße 7525899 Niebüll
Ansprechpartnerin:Frau Bettina DringenburgTel.: 04661/9 03 11 00Fax: 04841/67-5 [email protected]
Abteilung SüdAm Markt 125832 Tönning
Ansprechpartnerin:Frau Elke SchmidtTel.: 04861/61 45 70Fax: 04841/67-5 [email protected]
Kinderschutz
Kinderschutz-Zentrum WestküsteTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:Frau Ursula FunkFrau Hilde SchneiderFrau Christine WackerHerr Martin SandersTel.: 04841/69 14 50Fax: 04841/69 14 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Therapie von Kindern und Jugendlichen bei Gewalt-erfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häusliche Gewalt
· Beratung bei hochstrit-tigen Trennungen und Umgangsregelungen
· Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun
Angebot/Leistungen:
Siehe Seite ►43
46
KinderschutzbundOsterende 61a25813 Husum
Träger:Kinderschutzbund-Nord gGmbH
Ansprechpartner:Herr Gregor M. CroneTel.: 04841/25 75Fax: 04841/29 55kinderschutzbund-nordfriesland@t-online.dewww.kinderschutzbund-nf.de
Psychosoziale Beratung
Siehe Seite ►102
Schwangerschaftskonfliktberatung
Siehe Seite ►81
Schuldnerberatung
Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:Herr Daniel JürgensenTel.: 04671/9 19 21 31Fax: 04671/9 19 21 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Kindertagespflege· Kindergarten· Kinderhort· Schülerbetreuung
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz-beratung
47
Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 08.00 –12.00 UhrDo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrTermine nach Vereinbarung
Telefonzeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum Husum und UmlandZingel 1025813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerinnen:Frau Karin SeiffertFrau Brigit SassFrau Karen ZabelTel.: 04841/6 66-5 15Fax: 04841/6 66-5 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 08.00 –12.00 UhrMo.– Di.: 14.00 –16.00 UhrDo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrErstberatung nur nach Terminvereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck
Träger:Kreis Nordfriesland
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz-beratung
48
Ansprechpartner:Herr Raino HeemeierTel.: 04661/60 16 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 08.00 –12.00 UhrFr.: 08.00 –12.00 UhrMontags, dienstags und freitags können Nachmittagstermine vereinbart werden
Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum NiebüllHauptstraße 4425899 Niebüll
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerin:Frau Christina PohlTel.: 04661/60 15 14Fax: 04661/60 15 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrTermine nach Vereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Südliches Nordfriesland in TönningAm Markt 125832 Tönning
Träger:Kreis Nordfriesland
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz-beratung
49
Ansprechpersonen:Frau Silke LaschHerr Markus HofmannTel.: 04861/61 45 51 -61 45 53Fax: 04861/6 14 [email protected]@toenning.dewww.schuldnerberatung-sh.de
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 Uhrund nach Vereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum SyltKontakt über Sozialzentrum NiebüllMaybachstraße 225980 Westerland/Sylt
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:Herr Peter MartensenTel.: 04661/60 15 14Fax: 04661/60 15 [email protected]
Öffnungszeiten:Termine nach Vereinbarung
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz-beratung
50
Selbsthilfegruppen
KIBIS NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum
Träger:Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 09.00 –13.00 UhrDi.: 14.00 –19.00 Uhrund nach Vereinbarung
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie: · Kontakt und Gespräche
mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben
· eine Selbsthilfegruppe gründen wollen
oder · Kontakt zu einer beste-
henden Selbsthilfegruppe suchen
· Räume für Gruppentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen
· untereinander Erfahrungen und Fragen austauschen wollen
· regelmäßige Telefon-sprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen
· Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben
· ihre persönlichen Neigungen und Fähig-keiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen
51
Sexualberatung
pro familia, Beratungsstelle HusumHerzog-Adolf-Straße 3525813 Husum
Träger:pro familia
Ansprechpartnerinnen:Frau Marion RieckemannFrau Irmgard HoenckTel.: 04841/36 71Fax: 04841/80 01 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 UhrMo.: 14.00 –16.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhrnach telefonischer Anmeldung
Telefonsprechstunde:Mo.: 12.00 –13.00 Uhr
Sozialverband Deutschland
Sozialverband Deutschland Kreisverband NordfrieslandWesterkampweg 2125813 Husum
Träger:Sozialverband Schleswig-Holstein e. V., Kiel
Ansprechpartnerinnen:Frau Melanie HußFrau Andrea ReinerFrau Bernadette TüffersFrau Petra DirksTel.: 04841/77 28 50Fax: 04841/7 72 85 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
· Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitli-chen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten
· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG)
· Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
· Beratung zur Familienpla-nung, Schwangerschafts-verhütung, Kinderwunsch.
· Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftspro-blemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters
Angebot/Leistungen:
Information und Beratung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts.Voraussetzung für die Beratung ist eine Mitgliedschaft im Verein Sozialverband Deutsch-land S.-H. e. V.
52
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –12.00 UhrTermine nach Vereinbarung
Beratung in Niebüll im Amt Südtondern Raum 1.04 (1.OG) Marktstraße 1225899 Niebüll
Öffnungszeiten:Jeden 1. und 3. Donnerstag: 08.15 –12.15 Uhr
Beratung in Westerland bei der AWO Wenningstedter Weg 6625980 Westerland/Sylt
Öffnungszeiten:Jeden 2. und 4. Dienstag: 08.45 Uhr –12.00 Uhr
Suchtberatung
Siehe Seite ►107
Streetwork/Pavillon
Streetwork/PavillonHerzog-Adolf-Straße 2325813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:Frau Carmen LangeHerr Jens KiesbyTel.: 04841/8 05 54 04Fax: 04841/8 04 29 [email protected]
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:· Straßensozialarbeit· Beratung· Begleitung· Aufenthalt· Duschmöglichkeiten· Wäsche waschen/trocknen· Küchennutzung· Ausgangspunkt für weitere Hilfeplanung
53
Öffnungszeiten:Mo.: 15.00 –18.00 UhrDi.: 15.30 –19.00 UhrMi.: 10.00 –12.00 UhrFr.: 09.00 –11.00 Uhr
Verband alleinerziehenderMütter und Väter e. V.
Beratungsstelle Verband alleinerziehender Mütter und VäterMuhliusstraße 6724103 Kiel
Träger:Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerinnen:Frau Sabine v. d. BeeckFrau Miriam SemlaTel.: 0431/5 57 91 50Fax: 0431/5 19 20 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.30 Uhrund nach Vereinbarung
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Telefonische und persön-liche Beratung Alleinerzie-hender bei Trennung und Scheidung: · rechtliche Beratung,
Konfliktberatung und Meditation bei der Ausge-staltung der elterlichen Sorge, des Umgangs und der Zahlung von Unterhalt
· psychosoziale Beratung, Orientierungsberatung, Konfliktberatung bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge und der Umgangsregelung
· persönliche Beratung zur wirtschaftlichen Situation (Unterhalt, UVG, Kinderzuschlag, ALG II, Wohngeld, Elterngeld, BAB, usw.) Telefonberatung zu o. g. Themen
54
Verbraucherschutz
Verbraucherzentrale FlensburgSchiffbrücke 6524939 Flensburg
Träger:Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:Christine HannemannTel.: 0461/2 86 04Fax: 0461/2 75 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 09.00 –18.00 UhrDi.: 09.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrFr.: 09.00 –12.00 Uhr
Wohnungslosenhilfe
Siehe Seite ►134
! Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Beratungsangebot (teil-weise mit Terminvergabe): · Altersvorsorge und Geldanlage
· Energie und Bauen· Immobilienfinanzierung· Lebensmittel und
Ernährung· Rundfunkgebühren· Testergebnisse· Verbraucherrecht · Versicherungen· Zahnärztliche Leistungen
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit HusumTreibweg 225813 Husum
Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04841/96 79 91-1 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhr
Agentur für Arbeit NiebüllBahnhofstraße 26 a25899 Niebüll
Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04661/96 70 91-3 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 07.30 –12.30 UhrDo.: 14.00 –18.00 Uhr
Agentur für Arbeit TönningAm Markt 125832 Tönning
Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04841/96 79 91-1 [email protected]
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Unterstützung bei Arbeits- und Jobsuche
· Beratung bei Berufs-rückkehr, Berufswahl, Existenzgründung
· Gewährung von finanziel-len Hilfen (Arbeitslosen-geld)
55
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 Uhr
Agentur für Arbeit WesterlandKirchenweg 3 – 525980 Westerland/Sylt
Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04651/98 89 91-5 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –11.30 Uhr
Ausbildung in Teilzeit
Projekt Ausbildung in TeilzeitJohanniskirchhof 1–724937 Flensburg
Träger:Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerin:Frau Martina JekatTel.: 0461/86 61 38Fax: 0461/86 63 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.30 –15.30 UhrFr.: 08.30 –12.30 Uhr
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Information für Betriebe und Ausbil-dungsplatzsuchende zu stundenreduzierten Ausbil-dungsmodellen in Teilzeit
· Akquise von Ausbildungs-plätzen in Teilzeit
· Begleitung von Teilzeitaus-bildungsverhältnissen
· Unterstützung im Bewerbungsverfahren
56
Ausbildungsbetreuung
Ein Projekt des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV) im Rahmen des “Bündnis für Ausbildung”.
Die Ausbildungsbetreuerinnen und Ausbildungsbetreuer in Schleswig-Holstein wollen:•AuszubildendebeiderLösungvonProblemenunterstützen,damit
diese ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. •Ausbildungsabbrüchenentgegenwirken.•JugendlicheundjungeErwachsenenacheinemAusbildungs-
abbruch motivieren und unterstützen, damit sie ihre Ausbildung wieder aufnehmen.
•denAnteilderUngelerntenverringernhelfen.
Das Angebot der Ausbildungsbetreuung richtet sich in erster Linie an:
•Auszubildende,dieProblemewährendderAusbildunghaben,egalob im Betrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld. •Auszubildende,dieihreAusbildungabbrechenwollen,sichaber
über die Alternativen noch nicht im Klaren sind. •JugendlicheundjungeErwachsene,dieihreAusbildung
abgebrochen haben und eine Anschlussausbildung suchen.
Auch die folgenden Personengruppen können sich gerne bei Fragen rund um die Berufsausbildung an uns wenden:
•Auszubildende•Ausbildungsabbrecher/innen•Eltern•Ausbilderbetriebe•Mitarbeiter/innenberufsvorbereitenderMaßnahmen•Berufsschulehrer/innen,Berufsschulen
Ihre Ausbildungsbetreuer in Nordfriesland:
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordRathausstraße 1925899 Niebüll
Ansprechpartnerin:Frau Hannelore Schalla-PuzichaTel.: 04661/96 65-20Fax: 04661/96 [email protected]
Beruf + Bildung
57
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordNorderstraße 2225813 Husum
Ansprechpartner:Herr Benjamin ThömingTel.: 04841/8 03 81 23Fax: 04841/8 03 89 [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter:www.ausbildungsbetreuung.de
Berufliche Beratung
Beratungsstelle FRAU & BERUF NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum
Träger:Verein zur Förderung grenzüberschreitender Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik e. V.
Ansprechpartnerinnen:Frau Meike Hansen (Beratung)Frau Silvia Zuppelli (Beratung)Frau Lydia Sarré (Verwaltung)Tel.: 04841/70 60Fax: 04841/87 15 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30–12.30 UhrTermine nach telefonischer Vereinbarung
Offene Sprechstunde:jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –18.00 Uhr
Angebot/Leistungen:
Beratung und Information für Frauen zu beruflichen Themen wie z. B.: · Beruflicher Wiedereinstieg· Vereinbarkeit von Familie
und Beruf· berufliche (Neu-)Orientie-
rung· Bewerbungsstrategien· Weiterbildung und Finan-
zierungsmöglichkeiten· Elternzeit· Existenzgründung (im
Vorfeld)· Konflikte am Arbeitsplatz
u. a.
Beruf + Bildung
58
Agentur für Arbeit Siehe Seite ►55
Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum
Tel.: 04671/91 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Husum und UmlandZingel 1025813 Husum
Tel.: 04841/6 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck
Tel.: 04662/6 01-6 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter NiebüllHauptstraße 4425899 Niebüll
Tel.: 04661/6 01-5 [email protected]
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt:
· Entwicklung und Vorbe-reitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement
· Arbeitgeberservice für Einstellungen
· Gewährung von Leis-tungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsge-setz, Wohngeldgesetz,
· Hilfestellung bei GEZ-Ermäßigung
· Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten
· Schuldnerberatung
59
Sozialzentrum/Jobcenter Südliches NordfrieslandAm Markt 125832 Tönning
Tel.: 04861/6 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter SyltMaybachstraße 225980 Sylt
Tel.: 04651/8 [email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/AmrumFeldstraße 3625938 Wyk auf Föhr
Tel.: 04681/74 67 [email protected]
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt:
· Entwicklung und Vorbe-reitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement
· Arbeitgeberservice für Einstellungen
· Gewährung von Leis-tungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsge-setz, Wohngeldgesetz,
· Hilfestellung bei GEZ-Ermäßigung
· Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten
· Schuldnerberatung
60
Beruf + Bildung
Berufsschulen
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in HusumHerzog-Adolf-Straße 325813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:Büro-Mitarbeiter Tel.: 04841/89 95-0Fax: 04841/89 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 7.30 –15.00 Uhr Fr.: 7.30 –13.15 Uhr
Angebot/Leistungen:
Unterrichtet wird: · Agrarwirtschaft· Bautechnik· Elektrotechnik· Ernährung und
Hauswirtschaft· Farbtechniken und
Raumgestaltung· Gesundheit und
Körperpflege· Holztechnik· Sozialwesen· Wirtschaft und Verwaltung
61
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in NiebüllUhlebüller Straße 1525899 Niebüll
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerin:Frau ChristiansenTel.: 04661/93 01 00Fax: 04661/93 01 99www.bs-niebuell.de
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 7.00–15.00 Uhr
Industrie- & Handelskammer
IHK Flensburg, Geschäftsstelle NordfrieslandSchloßstraße 725813 Husum
Angebot/Leistungen:
Berufsschule: Berufsfachschule I: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung Technik-
Holztechnik· Fachrichtung Technik -
Metalltechnik· Fachrichtung Gesundheit
und ErnährungBerufsfachschule III: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung
Energietechnik· Fachrichtung
Sozial pädagogik· Fachrichtung Sozialwesen· Fachoberschule Wirtschaft
und Verwaltung· Fachoberschule Technik· Berufsoberschule
Wirtschaft und VerwaltungBerufliches Gymnasium: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung Technik· Fachrichtung Ernährung· Fachrichtung Agrarwirt-
schaft· Fachschule für
Sozialpädagogik
Beruf + Bildung
62
Tel.: 04841/80 10-0Fax: 04841780 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 8.00 –16.30 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhr
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-SüdSüderstraße 9725813 Husum
Träger:Kreishandwerkerschaft Nordfriesland
Ansprechpartner:Herr Lutz MartensenTel.: 04841/8 93 80Fax:04841/89 38 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 8.00–16.30 UhrFr.: 8.00–13.00 Uhr
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
Angebot/Leistungen:
· Ausbildungsplatzsuche (www.ihk-lehrstellenboer-se.de)
· Ausbildungsplatzberatung· Ausbildung in Teilzeit· Arbeitsplatzsuche· Weiterbildungsberatung
· Altersversorgung (Beratung)
· Arbeitsverträge (Bereitstel-lung, Vertragsgestaltung und Beratung)
· Arbeitsrecht· Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmit-glieder)
· Ausbildungsfragen (Beratung)
· Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)
· Beratung bei Geschäfts-übernahmen
· Bereithaltung von Geset-zen und Verordnungen
· Berufspolitische Fragen· Betriebliche Altersver-
sorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungs-werk des Handwerks)
· Prüfungswesen (Durch-führung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)
· Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflö-sung von Ausbildungsver-trägen)
63
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordRathausstraße 19 25899 Niebüll
Träger:Kreishandwerkerschaft Nordfriesland
Ansprechpersonen:Herr Berthold BrodersenFrau Hannelore Schalla-Puzicha Tel.: 04661/96 65-0 Fax: 04661/96 65-44 [email protected] www.kh-nf.de
Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 7.45 –16.30 UhrFr.: 7.45 –13.00 Uhr
Minijobs
Unterschieden wird zwischen den Minijobs im gewerblichen Bereich,
diese sind zum einen:
•geringfügigentlohnteBeschäftigungen,beidenendasArbeitsent-gelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs) und zum anderen
•kurzfristigeBeschäftigungen,dievonvornhereinfüreinebegrenzteDauer ausgeübt werden.
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Altersversorgung (Beratung)
· Arbeitsverträge (Bereitstel-lung, Vertragsgestaltung und Beratung)
· Arbeitsrecht· Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmit-glieder)
· Ausbildungsfragen (Beratung)
· Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)
· Beratung bei Geschäfts-übernahmen
· Bereithaltung von Geset-zen und Verordnungen
· Berufspolitische Fragen· Betriebliche Altersver-
sorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungs-werk des Handwerks)
· Prüfungswesen (Durch-führung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)
· Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflö-sung von Ausbildungsver-trägen)
64
Beruf + Bildung
Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenver-sicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialver-sicherung sind sie versicherungsfrei. Für Arbeitgeber besteht Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Der gewerbliche Bereich umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in Privathaushalten ausgeübt werden, für die das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren gilt.
und den
Minijobs in Privathaushalten.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.minijob-zentrale.de
Sozialzentren/Jobcenter
Siehe Seite ►10
Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
Das Bildungsportal Nordfriesland bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Eltern und Lehrern einen Überblick über die Ange-bote und Möglichkeiten im Kreis Nordfriesland, die es am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gibt.
Das Bildungsportal bietet:· Informationen zur Berufsorientierung und Berufswahl· Wegweiser in die Berufs- und Arbeitswelt· Eine Datenbank mit allen Angebote für den
Übergang Schule – Arbeitswelt
65
Sie finden diese Angebote unter: www.bildungsportal-nordfriesland.de
Weiterbildung
AGP Weiterbildung und BerufTunnelweg 125813 Husum
Ansprechpartner:Herr Cem SadikTel.: 0461/1 46 98 40Fax: 0461/14 69 84 [email protected]
BAW - Bildungs- u. Arbeitswerkstatt Südtondern gGmbHPeersweg 2025899 Niebüll
Ansprechpartner:Herr Hauke BrücknerTel.: 04661/9 69 50Fax: 04661/96 95-96
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Jugend- und Erwachse-nenbildung
· Beratung· Coaching· Integration in Arbeit· Personalentwicklung· Weiterbildung· Training· Frauencoaching
Angebot/Leistungen:
· Berufsvorbereitung· Ausbildung· Unterstützte Beschäfti-
gung· Produktionsschule· Werkstatttage· Schule & Arbeitswelt/
Handlungskonzept· Wohnheim· Berufseinstiegsbegleitung· Aktivierungshilfen
66
Nordsee Akademie LeckFlensburger Straße 1825917 Leck
Tel.: 04662/87 05-0Fax: 04662/87 [email protected]
Ökumenisches Bildungszentrum Berufe im Gesundheitswesen gGmbHTheodor-Schäfer-Straße 1425813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Jutta MannebachTel.: 04841/89 92-8 31Fax: 04841/89 92-8 [email protected]
Salo & Partner Berufliche Bildung GmbHOsterhusumer Straße 13025813 Husum
Ansprechpartner:Herr Heiko LohrTel.: 04841/7 79 62 90Fax: 04841/77 96 29 [email protected]
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
· Bewerbungstraining· Aktivierung und Orientie-rung am Arbeitsmarkt
· Gesundheitspräventions-kurse
· Berufliche Qualifizierung· individuelles Coaching· Bildungsbegleitung
Angebot/Leistungen:
Ausbildung:· Altenpflege· Altenpflegehilfe· Gesundheits- und
Krankenpflege
Angebot/Leistungen:
Bildungsangebote aus allen Bereichen: · berufliche Weiterbildung· Kultur· Politik· Begegnung· Studienreisen
67
Volkshochschule Amrum e.V.Tanenwai 4525946 Nebel/AmrumTel.: 04682/23 84Fax: 04682/23 [email protected]
Volkshochschule Amt ViölWesterende 4125884 ViölTel.: 04843/2 01 06Fax: 04671/2 01 [email protected]
Volkshochschule Garding e. V.Op de Geest 425836 Garding
Tel.: 04862/1 04 16 [email protected]
Volkshochschule Insel Föhr e. V.Halligweg 725938 Wyk a. F.
Tel.: 04681/58 08 64Fax: 04681/74 72 [email protected]
Beruf + Bildung
68
Volkshochschule Niebüll e. V.Uhlebüller Straße 1525899 Niebüll
Tel.: 04661/6 74 74Fax: 04661/90 29 [email protected]
Volkshochschule St. Peter-Ording e. V.Zum Karpfenteich 11 a25826 St. Peter-Ording
Tel.:04863/4 75 50Fax: 04863/47 55 [email protected]
Volkshochschule Sylt e. V.Sonderburger Straße 1025980 Westerland
Tel.: 04651/20 11 13Fax: 04651/20 11 [email protected]
Volkshochschule Tönning e. V.Hochsteg 18 a25832 Tönning
Tel.: 04861/17 [email protected]
Beruf + Bildung
69
Beruf + Bildung
Weiterbildungsverbund NordfrieslandNeustadt 12025813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Elke KirchnerTel.: 04841/90 46 [email protected]
Wirtschaftsakademie Schleswig-HolsteinFlensburger Chaussee 3025813 Husum
Ansprechpartner:Herr Stefan SchüttTel.: 04841/9 60 80Fax: 04841/96 08 [email protected]
Angebot/Leistungen:
· Beratung zu Fragen der Bildungsplanung zu verschiedenen Lern-formen
· Recherche nach passenden Bildungsan-geboten
· Beratung zu Fördermit-teln für Weiterbildung
· Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
· Informationen über Aktionstage zum Thema Weiterbildung.
70
Wiedereinstieg ins Berufsleben
Eine berufliche Unterbrechung zur Kindererziehung ist auch heute noch ein typischer Lebensabschnitt von Frauen. Gerade nach einer längeren Familienphase ist der Wiedereinstieg in den Beruf eine besondere Herausforderung.
Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema Wiedereinstieg finden Sie auch im Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen:
www.perspektive-wiedereinstieg.de
auf der Internetseite der Beratungsstellen FRAU & BERUF:
www.frau-und-beruf-sh.de/index.php?page=wiedereinstieg
und in Ihrer Beratungsstelle vor Ort:
Beratungsstelle FRAU & BERUF NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Meike Hansen (Beratung)Frau Silvia Zuppelli (Beratung)Frau Lydia Sarré (Verwaltung)Tel.: 04841/70 60Fax: 04841/87 15 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.30 –12.30 UhrDie Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Bei Bedarf ist ein Gespräch auch außerhalb der Bürozeiten oder in Ihrer Nähe möglich.
Beruf + Bildung
71
Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
Für Schwangere besteht bei akuten finanziellen Notlagen die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ einen Hilfeantrag zu stellen. Je nach Einzelfall können durch die Stiftung die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstiges, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungenausbezahlt werden.
Der Antrag auf Stiftungsmittel muss vor der Geburt persönlich bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:
Diakonisches Werk Husum gGmbHPsychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Str. 725813 HusumTel.: 04841/69 14 [email protected]
Kreisgesundheitsamt HusumDamm 825813 HusumTel.: 04841/89 [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter:www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Elterngeld
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Schwangerschaft + Geburt
72
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die•ihreKindernachderGeburtselbstbetreuenunderziehen,•nichtmehrals30StundeninderWocheerwerbstätigsind,•mitihrenKindernineinemHaushaltlebenund•einenWohnsitzoderihrengewöhnlichenAufenthaltinDeutschland
haben.Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.
Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für bis zu zwölf Monate beziehen.
Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil in die Elternzeit geht oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeits-zeit 30 Stunden nicht übersteigen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.Das Elterngeld muss schriftlich beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmj.de
Schwangerschaft + Geburt
73
Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbe-hörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Entscheidend hierfür sind die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit.
Quelle und weitere Informationen unter: www.familien-wegweiser.de.
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)
Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) beziehen, gibt es eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bei der Geburt.Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanzi-ellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson, in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen.
Die Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfries-land finden Sie auf Seite 10.
Schwangerschaft + Geburt
74
Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach
Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt.
Diese werden unter anderem angeboten von:
•HebammeninfreierPraxisoderinGeburtshäusernimRahmen der Hebammenhilfe•HebammeninKlinikenimRahmenderHebammenhilfe•Frauenkliniken•VereinenundVerbändenderFamilienarbeit•Gesundheitszentren•Krankengymnastinnen(infreierPraxis,KlinikenoderInstitutionen)
Die Kosten für die Kurse werden im Rahmen der Hebammenhilfe grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Der Partner muss allerdings, wenn er an dem Kurs ebenfalls teilnimmt, für die Kosten selbst aufkommen.Die Kurse bieten auch die Möglichkeit sich über die verschiedenen Geburtsmethoden, wo und wie eine Geburt ablaufen soll, über medizinische Hilfsmittel, Entbindungskliniken, Säuglingspflege und Stillen zu informieren. Weitergehende Informationen zu diesen Vorbereitungskursen bieten die Geburtshäuser und Kliniken in Informationsveranstaltungen.
Eine Auflistung von Hebammen und weitere Informationen zu deren Leistungen finden Sie unter: www.hebammen-sh.de.
Schwangerschaft + Geburt
75
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollen-dung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.
z. B. für • Kinder,diefüreinenBerufausgebildetwerdenkannbis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden. Darunter ist die Ausbildung für einen künf-tigen Beruf zu verstehen. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.
• KinderohneAusbildungsplatzKindergeldkannbiszurVollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann.
• EineÜbergangszeitKindergeldkannbiszurVollendungdes 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Über-gangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulab-schluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden.
• KinderohneArbeitsplatzKindergeldwirdauchfüreinüber 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäfti-gungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist.
• KindermitBehinderungUnabhängigvondenuntere)erläuterten Anspruchsvoraussetzungen kann für ein Kind mit Behinderung Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden, wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Kindergeld wird monatlich gezahlt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Schwangerschaft + Geburt
76
Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Sie bei der Familien-kasse einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld stellen:
Familienkasse Flensburg24935 Flensburg BesucheradresseEckernförder Landstraße 6524941 Flensburg [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de
Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzu-schlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
• fürdieseKinderKindergeldbezogenwird,• diemonatlichenEinnahmenderElterndieMindesteinkom-
mensgrenze erreichen,• daszuberücksichtigendeEinkommenundVermögendie
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und• derBedarfderFamiliedurchdieZahlungvonKinder-
zuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkom-mensgrenze erreichen.
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundes-agentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.
Schwangerschaft + Geburt
77
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse:
Familienkasse Flensburg24935 Flensburg BesucheradresseEckernförder Landstraße 6524941 [email protected]
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen, vor und nach der Entbindung (im Normalfall sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung) sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Vorausset-zungen:
•SiemüssenineinemArbeits-oderHeimarbeitsverhältnisstehen oder•derArbeitgeberhatdasBeschäftigungsverhältniswährendder Schwangerschaft zulässig gekündigt oder•beiBeginndesArbeitsverhältnisseserstnachBeginnderSchutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Schwangerschaft + Geburt
78
•SiemüssenineinemArbeits-oderHeimarbeitsverhältnisstehen oder•derArbeitgeberhatdasBeschäftigungsverhältniswährendder Schwangerschaft zulässig gekündigt oder•beiBeginndesArbeitsverhältnisseserstnachBeginnderSchutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Kranken-geld erklärt haben (Wahlerklärung).
Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.familien-wegweiser.de
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdung, Überforderung und Gesund-heitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbei-terinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind.
Schwangerschaft + Geburt
79
Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)
Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühge-burten und bei sonstigen, vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzge-setz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel: Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags-, oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsver-bote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.
Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleis-tungen:
•DasMutterschaftsgeld•DenArbeitgeberzuschusszumMutterschaftsgeldwährendder Mutterschutzfristen•DasArbeitsentgeltbeiBeschäftigungsverbotenaußerhalbder Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn)
Kündigungschutz
Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsver-hältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.
Quelle und weitere Informationen: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40138.html
Schwangerschaft + Geburt
80
Schwangerschaftskonfliktberatung
pro familia, Beratungsstelle HusumHerzog-Adolf-Straße 3525813 Husum
Träger:pro familia
Ansprechpartnerin:Frau Marion RieckemannTel.: 04841/36 71Fax.: 04841/80 01 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr Mo.+Do.: 14.00 –16.00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung) Mo.: 12.00 –13.00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Schwangerschaft + Geburt
Angebot/Leistungen:
· Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitli-chen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten.
· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG)
· Beratung nach einem Schwangerschaftsab-bruch.
· Beratung zur Familienpla-nung, Schwangerschafts-verhütung, Kinderwunsch
· Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftspro-blemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters.
81
Gesundheitsamt NordfrieslandDamm 825813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerinnen:Frau MilewskiFrau EhlertTel.: 04841/89 70-0Fax.: 04841/24 [email protected]
Öffnungszeiten:Do.: 14.00 –15.00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung
Psychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Susanne BaumTel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]
Mo.– Do.: 8.00 –17.00 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhrmittwochs: 14.00 –15.30 Uhr(Offene Sprechstunde)
Schwangerschaft + Geburt
Angebot/Leistungen:
· Anlaufstelle für die Stiftung Mutter und Kind
· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zu Einschulung (0-6 Jahre)
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwach-senen, Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung· Familien/-Paarberatung· Trennungs/-Scheidungs-beratung
· Schwangerschaftsbera-tung
· Schwangerschaftskon-fliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern · Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich, freiwillig
82
Stiftung „Familie in Not“
Die Stiftung Familie in Not wurde 1979 vom Land Schleswig-Holstein errichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung angesiedelt.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwan-geren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.
Wem kann die Stiftung helfen?
•FamilienmitKindern,dievonderFamilieunterhaltenwerden•AlleinstehendenFrauenmitKindern•AlleinstehendenMännernmitKindern•AlleinstehendenschwangerenFrauen
Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an?
•AufzeigenundVermittelnvonHilfenandererStellen•GewährungvonZuschüssen•GewährungvonDarlehen(i.d.R.zurGesamtentschuldung)Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.
Voraussetzungen der Hilfe
Die antragstellende Familie/Person muss
•ihrenHauptwohnsitzinSchleswig-Holsteinhaben•inwirtschaftlicherNotsein(z.B.durchArbeitslosigkeit,Krankheit,
Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes)•LeistungennachdenSozialgesetzbüchern,anderenGesetzen
sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben•privateMöglichkeiten,eineBeseitigungderNotlagezuerreichen,
ausgeschöpft haben•diefürdieAntragsbearbeitungerforderlichenAngabenwahrheits-
gemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen•BereitschaftdurchBankbescheinigungerklären,dasGirokontoauf
Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung).
Schwangerschaft + Geburt
83
Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?
In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hilfebedürftige Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.
Eine Übersicht über die Schuldnerberatungsstellen in Nordfriesland finden Sie auf Seite 46.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesministe-riums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung unter: www.schleswig-holstein.de/MSGFG/DE/KinderJugendFamilie/Familie/StiftungFamilieInNot/StiftungFamilieInNot_node.html
Schwangerschaft + Geburt
84
Babysitter-Vermittlung
Wie finde ich einen guten Babysitter für mein Kind? Welchen Betreuern kann ich wirklich vertrauen? Viele Eltern kennen diese Fragen nur zu gut. Mit dem Babysitter-Vermittlungsdienst bietet der Kinderschutzbund kompetente Hilfe an. Schnell und unbürokratisch finden die Kolleginnen in der Geschäftsstelle eine geeignete Betreuung für den Nachwuchs. Die Babysitter kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus – meist abends oder am Wochenende. So können die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und die Eltern guten Gewissens ihren Termin wahrnehmen.
Nachdem Sie einen Fragebogen des Kinderschutzbundes mit Ihren Wünschen und Vorstellungen ausgefüllt haben, sucht dieser nach einer geeigneten Babysitterin für Sie. Diese wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und sie können alle anstehenden Fragen gemeinsam klären.
Babysitter, die über den Kinderschutzbund vermittelt werden, sind über den Kinderschutzbund haftpflichtversichert.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes Nordfriesland:
Kinderschutzbund Nord gGmbHOsterende 61 a25813 Husum
Ansprechpartnerin: Sonja KinneTel.: 04841/25 [email protected]
Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen sind Teilnahmebei-träge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nord-friesland erlassenen Sozialstaffel könnten diese unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden.
Kinderbetreuung
85
Unterschieden wird zwischen der
•einkommensunabhängigenGeschwisterermäßigung:sobaldmindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertages-einrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden
und der
•einkommensabhängigenErmäßigungbzw.Erlass:diePrüfungder Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche Sozialzentrum/Jobcenter.
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland finden Sie auf Seite 10
Auf der Internetseite www.forum-alleinerziehende.de finden Sie den Antrag auf Sozialstaffel, sowie das Merkblatt zum Antrag auf Sozialstaffel.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden (§ 1 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein – KiTaG). Unter Kindertageseinrichtungen sind sowohl Kindertagesstätten als auch kindergartenähnliche Einrichtungen zu verstehen. Zu den Kinder-tagesstätten gehören u. a. Krippen (Kinder bis drei Jahre), Kinder-gärten (drei Jahre bis zum Schuleintritt) und Horte (ab Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr).
Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie im Flyer „Was ist eigentlich was?“ des Forums Alleinerziehende Nordfriesland. Diesen erhalten Sie in Ihrer Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung, in vielen Beratungsstellen oder direkt über das Forum Alleinerziehende Nordfriesland:als download auf www.forum-alleinerziehende.de, oder per E-Mail: [email protected].
Eine Übersicht über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Nordfriesland finden Sie im Internet in der KiTa- Datenbank Nord-friesland unter: www.forum-alleinerziehende.de.
Kinderbetreuung
86
Kindertagespflege„Tagesmütter“
Kinder können auch im Rahmen der selbstständigen Kinderta-gespflege gefördert werden. Für Kinder unter drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zu Krippen dar. Kinder über drei Jahren können nur ergänzend in der Kindertages-pflege gefördert werden, wenn die Öffnungszeiten der Kindertages-stätten bzw. der Schule nicht die Arbeitszeiten der Eltern abdecken.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie beim
Kreis NordfrieslandSachgebiet Kindertagespflege
Ansprechpartnerin: Stephanie ZimmermannTel.: 04841/67-5 24 [email protected]
Dort erhalten Sie auch eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Kindertagespflegestellen.
Unter www.forum-alleinerziehende.de finden Sie das Infoschreiben für Eltern zum Thema Kindertagespflege, den Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie den Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrags zum Downloaden.
Auch der Kinderschutzbund Nordfriesland bietet für unter dreijährige Kinder derzeit 50 Plätze in zehn Tagespflegegruppen an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den:
Kinderschutzbund Nordfriesland
Ansprechpartner: Herr André Christen Osterende 61 a25813 HusumTel: 04841/66 27 62Mobil: 0160/8 20 56 54andre.christen@kinderschutzbund-nf.dewww.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/kindertages-pflege.php
Kinderbetreuung
87
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes„Freistellungstage“
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden.
Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, liegt ein ärztliches Attest vor und gibt es keine andere Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der Arbeitgeber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen.
Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Verein-barungen ausgeschlossen sein. Die Krankenkasse hilft dann aus, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes Kind unter zwölf Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für maximal zehn Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein Krankengeld.
Rechtliche Grundlagen
Nach geltendem Recht wird unterschieden zwischen bezahlter Freistellung nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und unbezahlter Freistellung nach § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
„Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich hierbei auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch das beschäftigende Unternehmen.
Schulen
Einen Überblick über die verschiedenen Schularten in Schleswig-Holstein sowie eine Übersicht über die Schulen in Nordfriesland und deren Angebote, finden Sie im Bildungsportal des Landes Schleswig-Holstein unter:www.schleswig-holstein.de/Bildung und www.schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/
Kinderbetreuung
88
SchülerbetreuungMax & Milla
Die Schülerbetreuung bei Max & Milla soll erst einmal Kindern Spaß machen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Zeit fröhlich, sinnvoll und sicher zu verbringen. Kein Kind soll alleine zuhause herum sitzen. Dem Kinderschutzbund geht es nicht nur um die Versorgung elementarer Grundbedürfnisse. Er ist die Lobby für Kinder, die sich für die Rechte der Kinder, Chancengleichheit sowie familien- und kinderfreundliche Lebensbedingungen einsetzt. Gleichzeitig sollen für Eltern Freiräume geschaffen werden, damit Familie und Erwerbs-leben miteinander harmonieren können.
Bei Max & Milla können die Kinder vor und nach dem Schulunter-richt viel Zeit miteinander verbringen, Hausaufgaben erledigen und ihre Freizeit sinnvoll und mit Gleichaltrigen gestalten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen ist ausreichend Zeit für die Hausauf-gaben reserviert. Danach können die Kinder spielen, basteln, ihre musikalischen Fähigkeiten im „Sing-Star-Vergleich“ testen oder auch ihre Geschicklichkeit mit der „Wii-box“ unter Beweis stellen. Sie sollen vorallem aber mit Gleichaltrigen ihre Zeit gemeinsam gestalten - miteinander reden, ausprobieren und gemeinsame Interessen entdecken und umsetzen - ohne Programmmanager und Ablaufplan, Zeit genießen.
Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Kindes
Grundsätzlich werden alle Grundschulkinder aufgenommen. Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, bekommen vorrangig die Kinder einen Platz, deren Eltern berufstätig sind.In allen Angeboten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen.
Kinderbetreuung
89
Max & Milla wird an folgenden Schulen angeboten:
Bürgerschule HusumAsmussenstrasse 125813 HusumTel.: 04841/9 38 80 [email protected]
Klaus-Groth-Schule HusumRichard-von-Hagn-Straße 4025813 HusumTel.: 04841/66 2 41 [email protected]
Schule an der Treene FriedrichstadtOstdeutsche Straße 325840 FriedrichstadtTel.: 0151/26 32 76 [email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kinder-schutzbundes unter:www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/max-milla.php
Kinderbetreuung
90
Beistandschaft
Beim Jugendamt des Kreises Nordfriesland können Sie in der Abteilung Unterhalt – Sachgebiet Beistandschaften für Ihr unter-haltsberechtigtes Kind eine Beistandschaft einrichten. Der Beistand würde dann den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen. Wenn Ihr Kind nichtehelich ist und Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsaner-kennung auftreten, kann die Beistandschaft auch eine gerichtliche Klärung vornehmen lassen.
Wenn Sie sich als betreuender Elternteil mit dem anderen Elternteil gut verstehen, allerdings zum Unterhalt Fragen haben, erhalten Sie dort auch Beratung und Unterstützung. Daneben können dort auch Beurkundungen von z. B. Unterhalt und gemeinsamem Sorgerecht vorgenommen werden.
Die Zuständigkeit ist nach dem Nachnamen und dem Wohnort des jeweiligen Kindes geregelt. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de unter dem Suchbegriff „Beistandschaft“.
Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltSachgebiet BeistandschaftMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67-0
Betreuungsunterhalt –Unterhalt für betreuende Elternteile nichtehelicher Kinder
Wenn Sie Ihr nichteheliches Kind betreuen, haben Sie grundsätz-lich bis drei Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser Anspruch kann sich unter Umständen auch verlängern, wenn z. B. von Ihnen aufgrund der Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, eine Vollzeitstelle anzunehmen.
Trennung + Scheidung
91
Dieser Anspruch setzt voraus, dass der andere Elternteil nicht nur den vorrangigen Kindesunterhalt zahlen kann, sondern darüber hinaus auch leistungsfähig ist für diesen Betreuungsunterhalt. Im Einzelfall kann dieser Unterhaltsanspruch für Sie als Mutter eines nichtehelichen Kindes auch schon vor der Geburt bestehen, z. B. bei einer durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Krankheit. Eine Beratung hierzu kann durch die Abteilung Unterhalt des Kreises Nordfriesland erfolgen:
Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67-0
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de, Suchbegriff „Beistandschaft“.
Ehegattenunterhalt
Nach einer Scheidung sind beide Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und ändern sich in regelmäßigen Abständen.
Nehmen Sie deshalb nach Möglichkeit eine juristische Beratung schon vor der Trennung oder Scheidung in Anspruch.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beratungs- und/oder Prozess-kostenhilfe gewährt werden (siehe Seite ►12).
Trennung + Scheidung
92
Kindesunterhalt
Für minderjährige Kinder, die bei Ihnen leben, muss der andere Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen und zwar unab-hängig von Ihren Einkommensverhältnissen.
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahl-betrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und weiteren Leitlinien.
Weitere Informationen und die aktuellen Tabellen bzw. Leitlinien finden Sie auf der Homepage des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes unter:www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/unter-halt_node.html.
Sorgerecht
Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam aus.
Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Alle Angelegen-heiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gegenwärtig aufhält.
Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet, haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Mit Ihrer Zustimmung können Sie allerdings gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge für das Kind ausüben. Hierfür benötigen Sie eine formelle Sorgeerklärung. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt (siehe Seite ►43), aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
Für Ihre Entscheidung, welche Sorgeform für Sie und Ihr Kind die beste ist, ist es wichtig, sich gut und umfassend informieren und beraten zu lassen. Beraten werden Sie u. a. bei Familien- und Erzie-hungsberatungsstellen (siehe Seite ►30), bei den kommunalen Gleichstellungsstellen (siehe Seite ►39) oder beim Landesverband des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV):
Trennung + Scheidung
93
Verband alleinerziehender Mütter und VäterLandesverband Schleswig-HolsteinMuhliusstr. 6724103 KielTel.: 0431/5 57 91 [email protected]
Umgang(srecht)
Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die Eltern sind ihrerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich ist.
Bei Umgangsschwierigkeiten ist es zunächst sinnvoll, sich Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt (siehe Seite ►43) oder andere Beratungsstellen zu holen.
Quelle und weiterführende Hinweise: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/umgang.html
Unterhaltsvorschuss
Siehe Seite ►22
Trennung + Scheidung
94
Anerkennung der Vaterschaft
Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, gilt als rechtlicher Vater des Kindes. Leben die Eltern in einer anderen Familienform zusammen oder ist die Ehe geschieden, muss die Vaterschaft anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden.Ist das Kind nach der rechtskräftigen Scheidung des Ehepaares geboren, wird es nicht mehr automatisch dem geschiedenen Ehemann zugerechnet, auch dann nicht, wenn noch kein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat. Wird ein Kind vor der Scheidung, aber nach gestelltem Scheidungsantrag geboren, gilt folgendes: Erkennt ein anderer Mann, z. B. der neue Lebensge-fährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater des Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist derjenige im Sinne des Gesetzes der Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, sofern die Mutter dieser Anerkennung zustimmt.
Verweigert der Vater die Anerkennung der Vaterschaft, so kann diese gerichtlich festgestellt werden. Um eine Vaterschaftsfeststel-lung betreiben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich an das Jugendamt wenden, das im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft die Feststellung der Vaterschaft betreibt. Zum anderen können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Famili-engerichts am Amtsgericht bzw. beim gemeinsamen Amtsgericht in Familiensachen zu erheben.
Weitere Informationen unter: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/mutter-und-vater.html
Trennung + Scheidung
95
Weitere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung liefert auch die Broschüre "Trennung, Scheidung.. und nun?" des Gleich-stellungsbüros Nordfriesland.
Trennung + Scheidung
Sie erhalten diese kostenlos in vielen nordfriesischen Beratungsstellen oder direkt bei den Gleichstellungs-beauftragten im Kreis Nordfriesland (Adressen siehe Seite 39).
96
Dänischer Gesundheitsdienst
Dänischer Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.Waldstraße 4524939 Flensburg
Ansprechpartner:D. CabersTel.: 0461/5 70 58-0Fax: 0461/5 70 58 [email protected] www.dksund.de
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
1. Mütterberatung durch eine Krankenschwester, für Kinder bis eineinhalb Jahre zu Themen wie: Entwicklung des Kindes, Kinderpflege, Ernäh-rung, Gewichts- und Wachstumskontrolle. Hausbesuche sind möglich.
2. Erziehungs- und Familienberatung durch unsere Sozialpäda-gogen.
3. Schulärztliche Untersuchungen und Beratungen werden für Schul- und Kindergar-tenkinder angeboten
Alle Angebote richten sich an die Mitglieder der dänischen Minderheit.
97
Fachkliniken
Fachkliniken Nordfriesland gGmbHKrankenhausweg 325821 BredstedtTel.: 04671/4 08-0Fax: 04671/4 08-30 [email protected]
Gesundheitsämter
Gesundheitsamt HusumDamm 825813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerinnen:1. Frau Milewski
Tel.: 04841/89 70-0 Fax: 04841/24 76 [email protected]
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
Fachgebiete: · Allg. Psychatrie· Abhängigkeitserkran-kungen
· Psychosomatik· PsychotherapieAngebote: · Krankenhaus· Tageskliniken· Ambulanzen· Rehabilitation· Adaption· Nachsorgeeinrichtungen· Wiedereingliederung,
Wohnheime· Übergangseinrichtung· Prävention und Beratung· Gruppen und Seminare· Service
98
Öffnungszeiten:2. Frau Dr. Ehlert
Do.: 14.00 –15.00 Uhr
3. Herr Fischer/Herr Brose Mo. – Do.: 8.30 –11.00 Uhr
4. Herr Pagel Mi.: 8.30 –12.00 Uhr
5. Frau Petersen Di.: 8.30 –12.00 Uhr
Gesundheitsamt NiebüllHauptstraße 8725899 Niebüll
Ansprechpartnerin:Frau BrodersTel.: 0466/9 01 40-0 und über Husum: Tel.: 04841/89 70-0Fax: 04841/24 [email protected]
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
1. Anlaufstelle für die Stiftung „Mutter und Kind“
2. Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschafts-konflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zur Einschulung (0 – 6 Jahre)
3. Sozialpsychiatrische Beratung, Beratung zur Suchterkrankung, allg. psych. Erkrankungen (Psychosen) etc.
4. Behindertenberatung zum Schwerbehinderten-ausweis, Hilfsmittel, etc.
5. Pflegeberatung
99
Haushaltshilfe
Mütter und Väter die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen ist.Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten außerdem eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 199 Reichsversicherungsordnung (RVO) i. V. m. § 38 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken-kasse oder im Internet unter:
www.familien-wegweiser.de unter dem Stichwort „Haushaltshilfe“.
Mutter-/Vater-Kind-KurenMütterkuren
Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine Sonderform einer stationären, medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverant-wortung stehen oder standen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern sowie Pflegeeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Aktuell ist es auch möglich, pflegende Angehörige in Schwerpunktkuren in Müttereinrichtungen nach § 24 SGB V aufzunehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.
Beantragt werden muss die Mutter- Kind- Kur bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Empfohlen wird eine Beratung über eine Vermittlungsstelle, die zu diesem Leistungsbereich qualifiziert beraten kann.
Gesundheit, Krankheit, Prävention
100
Die Adressen der gemeinnützigen Beratungsstellen und weitere Informationen erhalten Sie über das Müttergenesungswerk:www.muettergenesungswerk.de
Pflegestützpunkt
PflegestützpunktMarktstraße 625813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerin:Frau Angelika LiesTel.: 04841/67-5 [email protected]
Öffnungszeiten:keine festen Sprechzeiten unter Tel.: 04841-67-548 oder 67-555
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
· Individuelle Beratung· kostenfrei, unabhängig
für Pflegebedürftige aller Altersstufen
· Wir vermitteln Familien-räte (ein Verfahren für Situationen, in denen Familien Probleme lösen müssen und dabei die Unterstützung ihrer Verwandten, Freunde oder Nachbarn brauchen
· Demenzschule, wir bieten Kurse für Angehörige von Demenzerkrankten an
101
Psychosoziale BeratungPsychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Susanne BaumTel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]
Mo.– Do.: 8.00 –17.00 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhr(Offene Sprechstunde)mittwochs 14.00 –15.30 Uhr
Sozialpsychatrischer NotdienstMarktstraße 625813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:Thomas Fischer
Kinder- u. Jugendärztlicher DienstTel.: 04841/8 97 00Sozial-Psychologischer Dienst Tel.: 04841/89 70-34www.nordfriesland.de
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwach-senen, Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung
· Schwangerschaftsbera-tung
· Schwangerschaftskon-fliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung, bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich, freiwillig
Angebot/Leistungen:
Sozialpsychatrischer Notdienst
102
Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll
Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Tel.: 04661/96 [email protected]
Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt
Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Tel.: 04651/8 22 [email protected]
Schwangerschaftskonfliktberatung
Siehe Seite ►81
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung
Angebot/Leistungen:
Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung
103
Schwerbehinderung
Integrationsfachdienst HusumAm Binnenhafen 6025813 Husum
Träger:BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH
Ansprechpartner:Herr Wilfried BergerTel.: 04841/8 12 41Fax: 04841/8715 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr(mit telefonischer Voranmeldung)
Integrationsfachdienst NiebüllSchmiedestr. 1125899 Niebüll
Träger:BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH
Ansprechpartnerin:Frau Enke JappsenTel.: 04661/90 24 04Fax: 04661/90 24 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr(mit telefonischer Voranmeldung)
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
· Berufliche Integration und Begleitung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
· Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeit-geber, betriebliche Helfer, Kollegen
· Unterstützung für Arbeit-nehmer mit dem Ziel der Stabilisierung beste-hender Arbeitsplätze
· Beratung bei Schwierig-keiten im Arbeitsleben, Krisenintervention, Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit
104
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle HeideNeue Anlage 925746 HeideTel.: 0481/6 96-0Fax: 0481/6 96-1 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr(oder nach Vereinbarung)
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
Das Landesamt für soziale Dienste stellt bei behinderten Menschen ihre gesundheitlichen Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht fest. Die Ursache spielt dabei keine Rolle. Entsprechend Auswirkung und Umfang wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einem GdB zwischen 50 und 100 spricht man von einer Schwerbehinderung und man kann einen Ausweis erhalten.
105
Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
KIBIS NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum
Träger:Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.+ Di.: 9.00 –13.00 UhrMi.: 14.00 –19.00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Angebot/Leistungen:
KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie:· Kontakt und Gespräche
mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben
· eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder
· Kontakt zu einer beste-henden Selbsthilfegruppe suchen
· Räume für Grup-pentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen
· untereinander Erfah-rungen und Fragen austauschen wollen
· regelmäßige Telefon-sprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen
· Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben
· ihre persönlichen Neigungen und Fähig-keiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen
Gesundheit, Krankheit, Prävention
106
Suchtberatung
Beratungs- und Behandlungsstelle für SuchtkrankeTheodor-Storm-Straße 725813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:Herr Dieter PeltiesTel.: 04841/69 14 20Fax: 04841/69 14 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Do. 8.00 –17.00 UhrFr. 8.00 –13.00 Uhr
Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll
Träger:Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04661/96 [email protected]
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
· Suchtprävention z. B. an Schulen, Betrieben und andere Gruppen
· Suchtberatung, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Spielen und Medien, Essstörungen
· ambulante Therapie; angeleitete Selbsthilfe-gruppen
· Suchtbegleitung (Substi-tution)
Angebot/Leistungen:
· Suchtprävention· Suchtkrankenhilfe
107
Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt
Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Tel.: 04651/8 22 [email protected]
Fachkliniken Nordfriesland gGmbHKrankenhausweg 325821 BredstedtTel.: 04671/4 08-0Fax: 04671/4 08-30 [email protected]
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
Fachgebiete:· Allg. Psychatrie· Abhängigkeitserkran-kungen
· Psychosomatik· PsychotherapieAngebote:· Krankenhaus· Tageskliniken· Ambulanzen· Rehabilitation· Adaption· Nachsorgeeinrichtungen· Wiedereingliederung· Wohnheime· Übergangseinrichtung· Prävention und Beratung· Gruppen und Seminare· Service
Angebot/Leistungen:
· Suchtprävention· Suchtkrankenhilfe
108
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorge-heft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufs-verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft) U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft) U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft) U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft) U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder– falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)
In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeunter-suchungen eine Meldepflicht eingeführt, d. h., die Vorsorgeun-tersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden angemahnt.
Quelle:www.kinderarzte-im-netz.de
Gesundheit, Krankheit, Prävention
109
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Es verbessert die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien werden für die bundesrechtlich geregelten Berufe vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies stellt einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integra-tion für Menschen mit guten ausländischen Qualifikationen dar.
Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland, mit einem deutschen Abschluss, gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätig-keiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich damit selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglemen-tierten Berufe wie z. B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für Ärzte.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z. B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Kranken-pflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an:
Regionales Netzwerk Schleswig-Holstein
Träger:Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein: Farzaneh Vagdy-VoßOldenburger Straße 2524143 KielTel.: 0431/20 50 [email protected] www.access-frsh.de
Informationen für Migrantinnen und Migranten
110
Träger:Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Ansprechpartnerin für Nordfriesland: Frau Edibe OguzWalkerdamm 124103 KielTel.: 0431/30 03 47 [email protected]
Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationsportal zum Anerkennungsgesetz „Anerkennung in Deutschland“: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diskriminierung und zur Prävention vor Diskriminierung in der Gesellschaft durchführen, als direkte Anlaufstelle für Betroffene die Hilfe- und Ratsuchenden über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufklären und weiterge-hende Beratung vermitteln.
Die Aufgabe wurde der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegen-heiten übertragen:
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein:Birgit Wille Karolinenweg 1 24105 Kiel Tel.: 0431/9 88 12 40 Fax: 0431/9 88 12 39 [email protected] www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/
Informationen für Migrantinnen und Migranten
111
Informationen für Migrantinnen und Migranten
AsylbewerberBeratung & Unterstützung
DRK NiebüllAsylbewerberbetreuungGemeinschaftsunterkunft Gather Landstraße 7525899 Niebüll
Ansprechpartnerin: Frau Birte MatthiessenTel.: 04661/90 26 48
Migrationssozialberatung Kreis Nordfriesland (Siehe Seite ►116)
Asyl-Frauen-GruppeHermann-Tast-Straße 6 – 825813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Gerda FriedrichsenTel.: 04846/5 63
Öffnungszeiten:Treffen jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (außer in den Schulferien) im Haus der Jugend
Asylbewerber –Finanzielle Unterstützung
Folgende Personen sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbe-werberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen:
Angebot/Leistungen:
Ausländische Frauen und Kinder: Unter diesem Motto laden ehrenamtlich engagierte Frauen aus Husum und Umgebung seit 1989 regelmäßig zum Treffen der Asyl-Frauen-Gruppe ein. Fremde brauchen Freunde - oder Freundinnen.
112
Informationen für Migrantinnen und Migranten
•miteinerAufenthaltsgestattungnachdemAsylverfahrensgesetz(AsylVfG),
•miteinerAufenthaltserlaubnisnach§23Abs.1oder§24Aufent-haltsgesetz (AufenthG) wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
•miteinerAufenthaltserlaubnisnach§25Abs.4Satz1,Abs.4aoder Abs. 5 AufenthG,
•miteinerDuldungnach§60aAufenthG,•dievollziehbarausreisepflichtigsind,•dieEhegatten,LebenspartneroderminderjährigeKinderderzuvor
genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder
•dieeinenFolgeantragnach§71AsylVfGodereinenZweitantragnach § 71a.AsylVfG gestellt haben.
Nach den Vorschriften des AsylbLG wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (sogenannte Grundleistungen) sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Weiterhin können „sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.
Personen, die über 48 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben und die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, beziehen Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Zuständig für die Gewährung der finanziellen Leistungen sind die Sozialzentren/Jobcenter des Kreises Nordfriesland (siehe Seite ►10).
AusländerangelegenheitenAusländerbehörde
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internatio-nalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
113
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs siehe Seite ►115) unterstützt.
Zuständige Behörde im Kreis Nordfriesland:
Kreis NordfrieslandFachdienst Kommunales und OrdnungMarktstraße 625813 Husum
Ansprechpartner:Herr Hans DegenTel.: 04841/6 72 [email protected]
Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwan-derungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind:
•grundsätzlichdieWahrnehmungderInteressenderMigrantinnenund Migranten und Flüchtlinge
•dieBeratungüberFlüchtlings-undZuwanderungsfragen,auchdieVermittlung von Beratungsmöglichkeiten
•Aufklärungs-undÖffentlichkeitsarbeitimZuständigkeitsbereich•dieMitwirkunganRechtsetzungsverfahrenimLandtaganAngele-
genheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik
Informationen für Migrantinnen und Migranten
114
•StellungsnahmenzupolitischenKonzeptenundProgrammenimFlüchtlings- und Zuwanderungbereich
•dieKooperationmitdenimFlüchtlings,-Asyl-undZwanderungs-bereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich
Flüchtlingsbeauftragter:Herr Stefan SchmidtKarolinenweg 124105 Kiel Tel.: 0431/9 88-12 91Fax: 0431/9 88-12 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 9.00 –15.00 Uhr(und nach besonderer Vereinbarung)
Integrationskurs/Sprachkurs
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.
All das lernen Sie im Integrationskurs.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 960 Stunden betragen.
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allge-meinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den Spezial-kursen bis zu 900 Stunden.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungs-kurs. Er dauert 60 Stunden.
Informationen für Migrantinnen und Migranten
115
Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
In Nordfriesland bietet die folgende Institution Integrationskurse an:
Volkshochschule Husum e. V.Theodor-Storm-Straße 225813 HusumTel.: 04841/ 83 59-20
Interkulturelles Cafè
Ahmadiyya Muslim JamaatTreibweg 625813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Tanzeela [email protected]
Öffnungszeiten:jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (nicht in den Schulferien)
Migrationssozialberatung
MigrationssozialberatungMarktstraße 625813 Husum
Träger:Kreis Nordfriesland
Informationen für Migrantinnen und Migranten
Angebot/Leistungen:
· Interkulturelles Café in Kooperation mit der FBS - nur für Frauen -
· diverse Interreligiöse Veranstaltungen
· Weltkindertag
116
Ansprechpartner:Herr Peter MartensenTel.: 04841/67-4 38Fax: 04841/67-3 [email protected]
Öffnungszeiten:nach Vereinbarung
Informationen für Migrantinnen und Migranten
Angebot/Leistungen:
· Beratung im Aufenthalts-recht und Sozialrecht
· kleinschrittige Integra-tionsbegleitung (Case Management)
· Vermittlung von Regel-diensten
117
Ferienangebote
Ferienpass
Seit 1988 gibt es in Husum einen Ferienpass. Dieser bietet auf über 60 Seiten unzählige Angebote und Vergünstigungen.
Für 5 Euro können Inhaber des Ferienpasses kostenfrei mit dem Stadtbusverkehr fahren, die Husumer Schwimmbäder und Museen besuchen, viele Besichtigungstermine wahrnehmen und vieles mehr.
Erhältlich ist der Ferienpass zwei bis drei Wochen VOR Ferienbeginn unter anderem bei folgenden Institutionen:
Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (Touristinfo)Norderstraße 1525813 HusumTel.: 04841/89 87-0www.husum-tourimus.de
Rathaus HusumZingel 1025813 HusumTel.: 04841/6 66-0www.husum.de
Haus der JugendHermann-Tast-Straße 6 – 825813 HusumTel.: 04841/80 00 08www.hdj.de
Ev. Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Husum
Die Ferienangebote für Kinder der Familienbildungsstätte finden Sie im aktuellen Programmheft oder im Internet:
www.fbs-husum.de/programm_ferien.php
Freizeit + Erholung
118
Jugendzeltlager Stocksee – Youth Camp Stocksee
TSV Husum 1875
Ansprechpartner: Burkhard MüllerTel.: 04841/7 39 99
Weitere Infos und Termine im Internet: www.zeltlager.tsvhusum.de
Weitere Ferienangebote in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet unter: www.ferienboerse-sh.de/
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht für einkommens-schwache Familien die Möglichkeit, durch den Kreis Nordfriesland einen Zuschuss für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu erhalten (Ferienwerk).Fragen Sie im Einzelfall beim entsprechenden Veranstalter (Verein etc.) nach, ob eine derartige Bezuschussung möglich ist.
Kreisjugendring
Kreisjugendring Nordfriesland e. V.Soltbargen 6 c25813 Husum
Ansprechpartnerinnen:Frau Claudia FriedrichenFrau Andrea UlfenFrau Ute BabbeTel.: 04841/66 36 [email protected]
Mo.: 9.00 –13.00 UhrDi.: 9.00 –13.00 Uhr und 13.30 –16.00 UhrDo.: 9.00 –13.00 Uhr und 16.00 –18.00 UhrFr.: 9.00 –13.00 Uhr
Freizeit + Erholung
Angebot/Leistungen:
· Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten
· Anbieter von Kinder/Jugendfreizeiten
· Qualifizierung durch Seminare
119
Sportvereine
Kreissportverband Nordfriesland e. V.Osterende 10025813 Husum
Ansprechpartner:Herr Tade CorinthTel.: 04841/7 10 17Fax: 04841/70 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 9.00 –12.00 Uhr (und nach Vereinbarung)
TSV Husum 1875 e. V.Adolf-Brütt-Straße 225813 Husum
Ansprechpartner:Herr Henning JessenTel.: 04841/6 14 44Fax: 04841/87 10 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –16.00 UhrDi.: 10.00 –12.00 UhrMi.: 17.00 –19.00 UhrDo.: 10.00 –12.00 Uhr
Freizeit + Erholung
Angebot/Leistungen:
· Suche nach Sportarten oder Sportvereinen über das Internet unter:
www.kreissportverband-nf.de/Vereine
· Möglichkeiten zur Einlösung von Bildungs-gutscheinen bei Vereinen
· Suche nach Vereine über: www.bildungspaket-nf.de
Angebot/Leistungen:
· Breitensportverein mit leistungsorientierten Gruppen
· Wettkampf- und Liga- sport
· AG-Angebote an diversen Schulen im Rahmen der offenen Ganztagsschule
· diverse Ballsportarten· Freizeitsport· Gesundheitssport· Trendsport· Tanzen in verschiedenen Formen (von Senioren-tanz bis ZUMBA)
· sehr viel Jugendarbeit · Nummer 1 in Sachen
"sportliche Heimat" und "Soziales Miteinander"
· Möglichkeit der Einlösung von Bildungsgutscheinen
120
Stadtbüchereien
Bücherei BredstedtSüderstraße 3625821 Bredstedt
Träger:Stadt Bredstedt
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Monika VoßTel.: 04671/15 12Fax: 04671/93 21 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrDi.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrDo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrFr.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.00 UhrMi.: geschlossen
Stadtbücherei FriedrichstadtOstdeutsche Straße 125840 Friedrichstadt
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Barbara HulinTel.: 04881/78 [email protected]
Bücherei/Schule GardingMarienstraße 1025836 Garding
Ansprechpartnerin:Frau Regina HalbritterTel.: 04862/10 90 [email protected]
Freizeit + Erholung
Angebot/Leistungen:
Verleih von Medien aller Art: · Bücher· CD`s· DVD`s· Spiele· PC-Spiele und Lernpro-
gramme· Wii-Spiele· Zeitschriften für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
121
Bücherei HörnumHangstraße 2125997 Hörnum/Sylt
Ansprechpartnerin:Frau Gisela PetersenTel.: 04651/88 03 15
Stadtbibliothek HusumHerzog-Adolf-Straße 2525813 Husum
Ansprechpartnerin:Frau Auguste Carstensen-LenzTel.: 04841/89186Fax: 04841/89200zbhusum@t-online.dewww.stadtbibliothek-husum.homepage.t-online.de
Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrDi.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrMi.: geschlossenDo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrFr.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrSa.: 10.00 –12.30 Uhr
Fahrbücherei HusumOtto-Hahn-Straße 3725813 Husum
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Claus KreiserTel.: 04841/21 [email protected]
Freizeit + Erholung
Angebot/Leistungen:
Medienangebote:· Bücher· Zeitschriften und Spiele· Filme· Hörbücher· Musik-CDs· Internet-Plätze
122
Gemeindebücherei LeckHauptstraße 3125917 Leck
Träger:Gemeinde Leck
Ansprechpartnerinnen:Frau Kirsten BoysenFrau Berit LauferTel.: 04662/24 [email protected]/gemeinde/gemeindebuecherei.html
Öffnungszeiten:Mo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrDi.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrMi.: 10.00 –12.00 UhrDo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrFr.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.00 Uhr
Bücherei ListSchule25992 List/Sylt
Ansprechpartnerin:Frau Renate HurtienneTel.: 04651/95 10 40
Stadtbücherei NiebüllHauptstraße 4625899 Niebüll
Ansprechpartner:Dipl.-Bibl. Ronald SteinerTel.: 04661/51 75Fax: 04661/51 [email protected]
Freizeit + Erholung
Angebot/Leistungen:
Bücherverleih
123
Öffnungszeiten:Mo., Di., Do., Fr.: 9.30-13.00 Uhr und 15.00-18.00 UhrSa.: 10.00-12.00 UhrMittwoch geschlossen
Gemeindebücherei St. Peter-OrdingBadallee 5625826 St. Peter-Ording
Ansprechpartner:Dipl.-Bibl. Andreas FalkenhagenTel.: 04863/29 87Fax: 04863/70 31 [email protected]
Bücherei TönningAm Markt 1 25832 Tönning
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Natalja BiermannTel.: 04861/61 44 [email protected]
Bücherei Sylt/WesterlandStephanstraße 6 b25980 Westerland/Sylt
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Elisabeth SteynTel.: 04651/2 27 [email protected]
Freizeit + Erholung
124
Stadtbücherei Wyk auf FöhrMittelstraße 3325938 Wyk auf Föhr
Träger:Stadt Wyk auf Föhr
Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Sybille WahalaTel.: 04681/34 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrDi.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrMi.: geschlossenDo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrFr.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.30 Uhr
Treffpunkt für Alleinerziehende
Gruppe für Alleinerziehende in HusumSchiffbrücke 1225813 Husum
Träger:KIBIS NF
Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]
Öffnungszeiten:Treffen sind jeden 2. Dienstag im Monat von 16.00 –17.30 Uhr in den Räumen von Max & Milla an der Bürgerschule Husum (Asmus-senstraße 1)
Freizeit+Erholung
Angebot/Leistungen:
Im Rahmen eines offenen Gruppentreffs besteht für Alleinerziehende die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, sich auszutau-schen und gegenseitig zu unterstützen u. v. m. Für eine kostenfreie Kinderbe-treuung ist gesorgt.
Angebot/Leistungen:
·Bücher· Spiele· CD`s· CD-Rom· DVD`s· Zeitschriften· WII· Nintendo DS· Computerarbeitsplätze
zum surfen und zum E-mails schreiben
· Schreibprogramm.
125
Treffpunkte für Kinder und Jugendliche
Jugendzentrum BredstedtGartenstraße 1325821 BredstedtTel.: 04671/39 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 15.00 –19.00 Uhr
Jugendzentrum Breklum/Jugendzentrum Altes E-WerkHusumer Straße 1025821 Breklum
Träger:Gemeinde Breklum
Tel.: 04671/93 25 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –19.00 UhrDi.: 14.00 –19.00 UhrMi.: 15.00 –22.00 UhrDo.: 14.00 –19.00 UhrFr.: 14.00 –19.00 UhrMo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 UhrDi.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 UhrDo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr
Jugendzentrum FriedrichstadtAm Mittelburgwall 4025840 FriedrichstadtTel.: 04881/93 77 79jugend@ev-kirche-friedrichstadt.dewww.jugendzentrum-friedrichstadt.de
Freizeit + Erholung
126
Jugendtreff GardingGraureiherweg25836 Garding
Ansprechpartnerin:Frau Ute FröhlichTel.: 0162/7 03 56 65
Mädchentreff Husum Asmussenstraße 6625813 Husum
Träger:pro familia
Ansprechpartnerinnen:Frau Angela ReinhardFrau Nadine OlhoffTel.: 04841/7 52 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 16.00 –18.00 UhrDi.: 16.00 –18.00 UhrMi.: 16.00 –18.00 UhrDo.: 15.00 –17.00 UhrFr.: 15.00 –18.00 UhrSo.: 15.00 –18.00 UhrSprechzeiten: 14.00 –18.00 Uhr
Haus der JugendHermann-Tast-Straße 6 – 825813 Husum
Träger:Stadt Husum
Freizeit+Erholung
Angebot/Leistungen:
· Jugendinformationszen-trum BISS/Beratung zu Auslandsaufenthalten
· Kontaktstelle Deutsches Kinderhilfswerk
· Pfadfindergruppe· Ferienpass· Weltkindertag· Kindertheater des Monats
Angebot/Leistungen:
· Themen- und altersspezi-fische Mädchengruppen
· Radio· Beratung· Kino· Kochen· Tanzen· Ferienpass-Aktionen
127
Ansprechpartner:Herr Bernd BiermannTel.: 04841/80 00 08Fax: 04841/8 00 [email protected]
Öffnungszeiten:Di.– Fr.: 13.00 – 20.00 Uhr
Dänisches JugendheimNeustadt 9525813 Husum
Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 14.00 –17.00 Uhr und 19.00 –22.00 Uhr
Haus der Jugend LangenhornSchoolstraat 1025842 LangenhornTel.: 04672/17 37
Öffnungszeiten:Di.– Do.: 14.00 – 20.00 UhrFr.: 14.00 – 18.00 Uhr
Haus der Jugend NiebüllHans-Momsen-Straße 9 c25899 NiebüllTel.: 04661/9 34 96 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.: 15.00 – 20.00 UhrDi.: 15.00 – 20.00 UhrDo.: 15.00 – 20.00 UhrFr.: 15.00 – 20.00 UhrMi.: 15.00 – 18.00 Uhr und 19.00 – 22.00 Uhr
Freizeit + Erholung
128
Jugendclub ZACKKönigskampweg 125870 Oldenswort
Pfadfinder Oldenswort- Ev. GemeindepfadfinderSankt PankratiusOsterender Chaussee 325870 Oldenswort
Träger:Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldenswort
Tel.: 04841/1 01 [email protected]
Mädchentreff Ostenfeld "Die flotten Lotten"Hauptstraße 6225872 Ostenfeld
Träger:Mädchentreff Ostenfeld Die Flotten Lotten e.V.
Tel.: 04845/79 05 [email protected]
Jugendzentrum St. Peter-OrdingOlsdorfer Straße 1925826 St. Peter [email protected]
Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 16.00 – 20.00 UhrMi.: 16.00 – 19.00 UhrDo.: 16.00 – 19.00 Uhr(für Kinder unter 12 Jahre)Fr.: 16.00 – 21.00 Uhr
Freizeit + Erholung
129
Jugendzentrum SyltGeschwister-Scholl-Weg 225980 Westerland/Sylt
Träger:Jugendinitiative Sylt e. V.
Tel.: 04651/72 30Fax: 04651/83 41 [email protected]
Öffnunsgzeiten:Mo.– Do.: 15.00 – 21.00 UhrFr.– Sa.: 15.00 – 22.30 UhrDi.– Mi.: 15.00 – 17.30 Uhr("Kids-day" für Jugendliche bis 15 Jahre)
Jugendzentrum TönningStrandweg 125832 TönningTel.: 04861/55 31
Jugendzentrum WykHeymannsweg 125938 Wyk/FöhrTel.: 04681/55 [email protected]
Freizeit + Erholung
130
Bahnhofsmission
Bahnhofsmission HusumPoggenburgstraße 1625813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:Herr Dieter PeltiesFrau Antje AndresenTel.: 04841/25 39Fax: 04841/64 05 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo. – Fr.: 6.30 –15.00 Uhrund 19.30 –22.00 UhrSa. – So.: 6.30 – 8.00 Uhrund 19.30 –22.00 Uhr
Mobil in Nordfriesland
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zu:
Fahrplänen:
Routenplaner Bus und Bahn überregional/Stadtverkehr undFahrplantabellen überregional:www.nah.sh/nah-sh/
Busverbindung über Autokraft:www.bahn.de/autokraft/
Wohnen + ÖPNV
Angebot/Leistungen:
· Ein-, Aus- und Umsteighilfe auf dem Bahnhof
· Hilfe in Notlagen und bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
· Schutz, Aufenthalt und Stärkung in unseren Räumen
· Gelegenheit zum persön-lichen, vertraulichen Gespräch
· Informieren über Unter-kunftsmöglichkeiten
· Duschen/Wäsche waschen und trocknen
· Übernachtung für wohnungslose Frauen und Männer
· Suppenküche für Bedürftige
· Ärztliche Beratung und medizinische Erstversor-gung
· Vermittlung zu Bera-tungs- und Fachstellen sowie anderen sozialen Einrichtungen vor Ort
131
Fahrpreisen:
Preisberater Nahverkehr:www.nah.sh.hafas.de/bin/query.exe/dn?application=TARIFFONLY&
Schleswig-Holstein-Ticket und überregionale Bahnpreise:www.bahn.de
PKW-Fahrten:
Pendler-Portal für die Suche nach Fahrgemeinschaften:www.nordfriesland.pendlerportal.de
Nordfriesland-Nacht-Taxi
Das Nordfriesland-Nacht-Taxi gibt es bereits seit dem Jahr 1995. Es ist ein Projekt des Kreises Nordfriesland, der Städte und Ämter im Kreis, der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, der Sylter Verkehrsgesellschaft sowie der im Kreisgebiet ansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Das System funktioniert so: Es gibt Nacht-Taxi-Gutscheine über 3 Euro und über 5 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende können diese Gutscheine zum jeweils halben Preis erwerben (also den 3 Euro-Gutschein für 1,50 Euro, bzw. den 5 Euro-Gutschein für 2,50 Euro) und bei Taxi- und Mietwagenunternehmern, die einen Nordfriesland-Nacht-Taxi-Aufkleber tragen, zum vollen, aufge-druckten Wert täglich von 22 bis 6 Uhr einlösen. Beim Einlösen ist eine Geldrückgabe nicht möglich.
Nutzergruppe: Schüler, Studenten und Auszubildende mit entsprechendem Nachweis (Schüler- bzw. Studentenausweis oder Stammkarte).
Aus den folgenden Gründen betreiben die Projektpartner das Nordfriesland-Nacht-Taxi:•NordfrieslandisteinFlächenkreis•EsgibtweiteAnfahrtswegezuvielenVeranstaltungsorten•BussefahrenzuspäterStundeoftnichtmehr•DieFahrpreisevonregulärenTaxissindfürJugendlicheoftzuhoch•DasRisiko,dassJugendlicheindenAbend-undNachtstunden
unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, wird verringert
Wohnen + ÖPNV
132
Die Gutscheine sind bei allen Verwaltungen der Städte und Ämter im Kreisgebiet (außer beim Amt Pellworm) sowie bei der Verkehrsge-meinschaft Nordfriesland Regional, Ringstraße 3 – 9, in Husum und bei der Sylter Verkehrsgesellschaft, Trift 1, in Westerland erhältlich.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt um Wohnungen zu beziehen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungs-gesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraus-setzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder SGB XII erbracht werden.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkom-mensgrenzen einhalten.
Der Wohnberechtigungsschein ist für zwei Jahre gültig.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde: siehe Seite ►24).
Sofern Sie Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozial-zentrum/Jobcenter (Übersicht siehe Seite ►10) wenden.
Wohngeld
Siehe Seite ►23
Wohnen + ÖPNV
133
Wohnungslosenhilfe
WohnungslosenhilfePoggenburgstraße 1625813 Husum
Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:Herr Dieter PeltiesHerr Erk PaulsenTel.: 04841/66 80 45Fax: 04841/64 05 [email protected]
Öffnungszeiten:Mo./Mi.: 8.00 –14.00 UhrDi.: 10.00 –14.00 UhrFr.: 8.00 –10.00 Uhr(und nach Vereinbarung)
Mien Tohus WohnungslosenhilfeWikingerstraße 4425917 Leck
Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbh
Tel.: 04662/8 85 71 49Mobil: 01577/4 95 31 [email protected]
Öffnungszeiten:Di./Fr.: 09.00 –12.00 Uhr Do.: 16.00 –19.00 Uhr(und nach Absprache)
Angebot/Leistungen:
· Unterstützung bei der Wohnungssuche
· Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust und bei ungesichertem Mietver-hältnis
· Winternotprogramm· Sozialberatung· Unterstützung/Begleitung
bei Problemen mit Ämtern und Behörden
· Postanschrift· Hilfe bei Beschaffung von
Personal- und Arbeitspa-pieren
· Vermittlung von weiterge-hender Hilfe
Angebot/Leistungen:
· Unterstützung bei der Wohnungssuche
· psychosoziale Beratung
Wohnen + ÖPNV
134
Linktipps
www.vamv.deHomepage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
www.die-alleinerziehenden.deVernetzungsportal für alleinerziehende Mütter und Väter
www.perspektive-wiedereinstieg.deLotsenportal für Frauen, die zurück in den Beruf wollen
www.wiedereinstiegsrechner.deBrutto-/ Nettogehaltsrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.familien-wegweiser.deInformationen über wichtige Leistungen, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote für Familien
www.vorteil-kinderbetreuung.deDaten und Fakten rund ums Thema Kinderbetreuung www.urlaub-mit-der-familie.deSuchportal für Familienferienstätten in Deutschland
www.verband-binationaler.deHomepage des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.htmlPublikationen zu Elterngeld und Elternzeit, Mutterschutzgesetz, Kindergeld u. v. m.
135
Stichwortverzeichnis
Agentur für Arbeit .......................................................................S. 55Ämterlotsin .................................................................................S. 27Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ....................... S. 110Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein .......S. 111Arbeitslosengeld ...........................................................................S. 8Arbeitslosengeld II .......................................................................S. 9Asylbewerber – Beratung & Unterstützung ............................. S. 112Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung .............................. S. 112Ausbildung in Teilzeit .................................................................S. 56Ausbildungsbetreuung ...............................................................S. 57Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde ....................... S. 113Babysitter-Vermittlung ...............................................................S. 85BAföG ........................................................................................ S. 11Bahnhofsmission .....................................................................S. 131Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt .................S. 28Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein ............ S. 114Beistandschaft ...........................................................................S. 91Beratungshilfe ............................................................................S. 12Berufliche Beratung ...................................................................S. 58Berufsausbildungsbeihilfe ..........................................................S. 14Berufsschulen ............................................................................S. 61Betreuungsunterhalt ..................................................................S. 91Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" ..............S. 72Bürgerbeauftragte ......................................................................S. 29Dänischer Gesundheitsdienst ....................................................S. 97Ehegattenunterhalt ....................................................................S. 92Elterngeld ..................................................................................S. 72Elterntelefon "Klaar Kiming" ......................................................S. 29Elternzeit ....................................................................................S. 74Erziehungsberatung ..................................................................S. 30Fachkliniken ...............................................................................S. 98Familienberatung .......................................................................S. 34Familienbildungsstätten .............................................................S. 35Ferienangebote ....................................................................... S. 118Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf) ....................................................S. 15
136
Stichwortverzeichnis
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung) .............................................S. 74Frauenberatung & Notruf ...........................................................S. 36Frauenhäuser ............................................................................S. 38Geburt: Vorbereitung & die Zeit danach .....................................S. 75Gesundheitsämter .....................................................................S. 98Gleichstellungsbeauftragte ........................................................S. 39Haushaltshilfe ..........................................................................S. 100Industrie- und Handelskammer .................................................S. 62Integrationskurs/Sprachkurs .................................................... S. 115Interkulturelles Café ................................................................. S. 116Jugendamt/Jugendhilfe .............................................................S. 43Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel ..........................S. 85Kindergeld .................................................................................S. 76Kinderschutz ..............................................................................S. 45Kindertageseinrichtungen ..........................................................S. 86Kindertagespflege/"Tagesmütter" ..............................................S. 87Kinderzuschlag ..........................................................................S. 77Kindesunterhalt ..........................................................................S. 93Krankengeld bei Erkrankung des Kindes/"Freistellungstage" ..................................................S. 88Kreishandwerkerschaft ..............................................................S. 63Kreisjugendring ........................................................................ S. 119Leistungen zur Bildung und Teilhabe .........................................S. 16Migrationssozialberatung ......................................................... S. 116Minijobs .....................................................................................S. 64Möbellager .................................................................................S. 17Mobil in Nordfriesland ..............................................................S. 131Mutter-/Vater-Kind-Kur .............................................................S. 100Mutterschaftsgeld ......................................................................S. 78Mutterschutz ..............................................................................S. 79Nordfriesland-Nacht-Taxi .........................................................S. 132Pflegestützpunkt ......................................................................S. 101Prozesskostenhilfe ....................................................................S. 18Psychosoziale Beratung ..........................................................S. 102Rente für Halbwaisen/Verwitwete ..............................................S. 20Rundfunkgebührenbefreiung .....................................................S. 20Schuldnerberatung ....................................................................S. 46Schulen ......................................................................................S. 88
137
Stichwortverzeichnis
Schülerbetreuung/Max & Milla ...................................................S. 89Schwangerschaftskonfliktberatung ............................................S. 81Schwerbehinderung .................................................................S. 104Selbsthilfe im Gesundheitsbereich ..........................................S. 106Selbsthilfegruppen .....................................................................S. 50Sexualberatung .........................................................................S. 51Sorgerecht .................................................................................S. 93Sozialverband Deutschland .......................................................S. 51Sozialzentren/Jobcenter ............................................................S. 10Sportvereine ............................................................................S. 120Stadtbüchereien ......................................................................S. 121Stiftung "Familie in Not" .............................................................S. 83Stiftungen ..................................................................................S. 21Streetwork/Pavillon ....................................................................S. 52Suchtberatung .........................................................................S. 107Tafel ...........................................................................................S. 21Treffpunkt für Alleinerziehende ................................................S. 125Treffpunkte für Kinder und Jugendliche ...................................S. 126Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ..............................S. 65Umgang(srecht) .........................................................................S. 94Unterhaltsvorschuss ..................................................................S. 22Anerkennung der Vaterschaft ....................................................S. 95Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. ......................S. 53Verbraucherschutz .....................................................................S. 54Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche ................S. 109Weiterbildung .............................................................................S. 66Wiedereinstieg ins Berufsleben .................................................S. 71Wohnberechtigungsschein ......................................................S. 133Wohngeld ..................................................................................S. 23Wohnungslosenhilfe ................................................................S. 134
138
Impressum
Herausgeber: Forum Alleinerziehende Nordfriesland Kreis Nordfriesland
Redaktion: Constantina Nommensen Projektleiterin Forum Alleinerziehende Nordfriesland c/o Sozialzentrum Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66-5 42 [email protected]
Sabine Löhner Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt Kreis Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67-2 03 [email protected]
Angela Barckmann Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Flensburg Waldstraße 2 24939 Flensburg Tel.: 0461/8 19-4 64 [email protected]
Layout/Satz: Werbewolke GmbH, www.werbewolke.de
Druck: Druckhaus Leupelt, Handewitt 1.Auflage, 5.000 Stück
Erscheinungsdatum: März 2013
Diese Broschüre wurde im Rahmen des Projektes Forum Alleinerziehende Nordfriesland (ForAN) erarbeitet.
Das Netzwerkprojekt „ForAN“ in Trägerschaft des Kreises Nordfriesland ist Teil des ESF-Bundespro-
grammes „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerzie-hende“ des Bundesarbeitsministeriums und wird aus
dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert.
Kontakt:[email protected]
gefördert durch: