Liebe Leserinnen und Leser, -...

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Liebe Leserinnen und Leser,

das Forum Alleinerziehende Nordfriesland hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende in Nordfriesland nachhaltig zu verbessern.

Mit dieser Broschüre wollen wir Alleinerziehenden in Nordfriesland, die in ihrer individuellen Lebenssituation Beratung und Unterstüt-zung benötigen, den Weg zum entsprechenden Angebot weisen. Den professionellen Akteurinnen und Akteuren in Nordfriesland soll die Broschüre als Nachschlagewerk in der täglichen (Beratungs-) Arbeit dienen.

Die Übersicht über die Anlaufstellen und Angebote, sowie die thematischen Hinweise erheben dabei weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf hundertprozentige Fehlerfreiheit.

Das ambitionierte Ziel, alle (nicht kommerziellen) Angebote und Informationen für Alleinerziehende in Nordfriesland kompakt in einem Wegweiser darzustellen, konnte alleine deshalb schon nicht vollständig erreicht werden, da nicht alle Institutionen, die ange-schrieben wurden, auch geantwortet haben.

Der Wegweiser wird auch als Datenbank elektronisch im Internet auf der Projekthomepage: www.forum-alleinerziehende.de hinterlegt und abrufbar sein. Dort werden auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen.

Wir hoffen, der Wegweiser gibt Ihnen einen guten Überblick über die Angebotslandschaft in Nordfriesland und liefert Ihnen die eine oder andere Anregung auf der Suche nach Informationen und Unterstüt-zung.

Constantina NommensenProjektleiterinForum Alleinerziehende Nordfriesland

Vorwort

Finanzielle HilfenS. 8 Arbeitslosengeld

S. 9 Arbeitslosengeld II

S. 11 BAföG

S. 12 Beratungshilfe

S. 14 Berufsausbildungsbeihilfe

S. 15 Elterngeld

S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehr-bedarf)

S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)

S. 16 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel

S. 16 Kindergeld

S. 16 Kinderzuschlag

S. 16 Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II

S. 17 Möbellager

S. 18 Mutterschaftsgeld

S. 18 Prozesskostenhilfe

S. 20 Rente für Halbwaisen/Verwitwete

S. 20 Rundfunkgebührenbefreiung

S. 21 Stiftungen

S. 21 Tafel

S. 22 Unterhaltsvorschuss

S. 23 Wohngeld

Inhalt

Inhalt

Beratung + Unterstützung

S. 27 ÄmterlotsinS. 28 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt S. 29 BeruflicheBeratungS. 29 BürgerbeauftragteS. 29 Elterntelefon „Klaar Kiming“S. 30 ErziehungsberatungS. 34 FamilienberatungS. 35 FamilienbildungsstättenS. 36 Frauenberatung & NotrufS. 38 FrauenhäuserS. 39 Gleichstellungsbeauftragte S. 43 Jugendamt/JungendhilfeS. 45 KinderschutzS. 46 Psychosoziale BeratungS. 46 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 46 SchuldnerberatungS. 50 SelbsthilfegruppenS. 51 SexualberatungS. 51 Sozialverband DeutschlandS. 52 SuchtberatungS. 52 Streetwork/PavillonS. 53 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.S. 54 VerbraucherschutzS. 54 Wohnungslosenhilfe

Beruf + BildungS. 55 Agentur für ArbeitS. 56 Ausbildung in TeilzeitS. 57 Ausbildungsbetreuung

!

S. 58 BeruflicheBeratungS. 61 BerufsschulenS. 62 Industrie- und HandelskammerS. 63 KreishandwerkerschaftS. 64 MinijobsS. 65 Sozialzentren/JobcenterS. 65 Übergang von der Schule in die ArbeitsweltS. 66 WeiterbildungS. 71 Wiedereinstieg ins Berufsleben

Schwangerschaft + GeburtS. 72 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungebo-

renen Lebens“S. 72 ElterngeldS. 74 ElternzeitS. 74 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und

Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)S. 75 Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach S. 76 KindergeldS. 77 KinderzuschlagS. 78 MutterschaftsgeldS. 79 MutterschutzS. 81 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 83 Stiftung „Familie in Not“

KinderbetreuungS. 85 Babysitter-VermittlungS. 85 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel

Inhalt

Inhalt

S. 86 KindertageseinrichtungenS. 87 Kindertagespflege„Tagesmütter“S. 88 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes „Freistel-

lungstage“S. 88 SchulenS. 89 Schülerbetreuung/Max & Milla

Trennung + ScheidungS. 91 BeistandschaftS. 91 Betreuungsunterhalt – Unterhalt für betreuende Eltern-

teile nichtehelicher KinderS. 92 EhegattenunterhaltS. 93 KindesunterhaltS. 93 SorgerechtS. 94 Umgang(srecht)S. 94 UnterhaltsvorschussS. 95 Anerkennung der Vaterschaft

Gesundheit, Krankheit, PräventionS. 97 Dänischer GesundheitsdienstS. 98 Fachkliniken S. 98 GesundheitsämterS. 100 HaushaltshilfeS. 100 Mutter-/Vater-Kind-Kuren, MütterkurenS.101 PflegestützpunktS. 102 Psychosoziale BeratungS.103 SchwangerschaftskonfliktberatungS. 104 SchwerbehinderungS. 106 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich

S. 107 SuchtberatungS. 109 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Informationen für Migrantinnen und MigrantenS. 110 Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseS. 111 Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Hol-

steinS. 112 Asylbewerber – Beratung & UnterstützungS. 112 Asylbewerber – Finanzielle UnterstützungS. 113 Ausländerangelegenheiten/AusländerbehördeS. 114 Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-

fragen des Landes Schleswig-HolsteinS. 115 Integrationskurse/SprachkurseS. 116 Interkulturelles CafèS. 116 Migrationssozialberatung

Freizeit + ErholungS. 118 FerienangeboteS. 119 KreisjugendringS. 120 SportvereineS. 121 StadtbüchereienS. 125 Treffpunkte für AlleinerziehendeS. 126 Treffpunkte für Kinder und Jugendliche

Inhalt

Inhalt

Wohnen + ÖPNVS. 131 BahnhofsmissionS. 131 Mobil in NordfrieslandS. 132 Nordfriesland-Nacht-TaxiS. 133 WohnberechtigungsscheinS. 133 WohngeldS. 134 Wohnungslosenhilfe

LinktippsS. 135

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Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie 1. arbeitslos sind, d. h. Sie stehen vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, suchen aber gleichzeitig aktiv nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und stehen der Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

2. die Anwartschaftszeit erfüllen, d. h. Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren, im Regelfall mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.

Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen auch die folgenden Tatbestände zu den Versicherungspflichtverhältnissen:

•BezugvonMutterschaftsgeldvoneinemLeistungsträger•BezugvonKrankengeldvoneinemLeistungsträger•BezugvonKrankentagegeldvoneinemprivatenKrankenversiche-

rungsunternehmen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleis-tung (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem SGB III bezogen haben.

Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben und sich mit dem Kind gewöhnlich im Inland aufhalten.

Zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ist in Nord-friesland je nach Wohnort die Arbeitsagentur Flensburg mit ihren jeweiligen Geschäftsstellen.

Agentur für Arbeit HusumBesucheradresseTreibweg 225813 Husum [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhr

Finanzielle Hilfen

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Agentur für Arbeit NiebüllBesucheradresseBahnhofstraße 26a25899 Niebüll [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 Uhr

Agentur für Arbeit TönningAm Markt 1 25832 Tönning [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 UhrAntragsannahme ALG I: donnerstags

Agentur für Arbeit WesterlandKirchenweg 3–5 25980 Westerland/Sylt [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 UhrAntragsannahme ALG I: dienstags und donnerstags

Quelle: www.arbeitsagentur.de

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, das heißt, wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden Menschen (Bedarfsgemeinschaft) Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Diese Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten können, setzen sich aus der Regelleistung, gegebenenfalls besonderen so genannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.

Finanzielle Hilfen

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Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dabei gibt es Ausnahmen, Freibeträge und unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen für Alleinlebende, Alleinerziehende undFamilien.

Anspruch auf diese Leistungen haben Sie, wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahren alt sind,

•mindestensdreiStundentäglicharbeitenkönnen,•arbeitslossindodergeringverdienenundUnterstützung

benötigen, •keinenAnspruchaufArbeitslosengeldIhabenund•aktivanIhrerWiedereingliederungindenArbeitsmarkt

mitarbeiten.

Ihre berufliche Eingliederung wird mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung unterstützt. Diese Leistungen können durch Angebote wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung ergänzt werden.

Nähere Informationen über die für Ihre persönliche Situation geltenden detaillierten Regelungen, Ihre Rechte und Pflichten erhalten Sie unter:www.sgb2.info und im Sozialzentrum/Jobcenter des Kreises Nordfriesland bei Ihnen vor Ort:

Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/AmrumFeldstraße 3625938 Wyk/FöhrTel.: 04681/74 67 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter Husum und UmlandZingel 1025813 HusumTel.: 04841/6 66 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter LeckKlixbüller Chaussee 1025917 LeckTel.: 04662/6 01- 6 [email protected]

Finanzielle Hilfen

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Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 BreklumTel.: 04671/91 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter NiebüllHauptstraße 4425899 NiebüllTel.:04661/6 01-5 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter Südliches NordfrieslandAm Markt 125832 TönningTel.: 04861/6 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter SyltMaybachstraße 225980 SyltTel.: 04651/8 [email protected]

BAföG

Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG).

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsför-derung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status), die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.

Finanzielle Hilfen

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Umfassende Informationen und Anträge finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): www.bafoeg.bmbf.de oder auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein: www.studentenwerk-s-h.de

Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich zur Antragstellung bzw. Beratung bitte an das Amt für Ausbildungsförderung:

Kreis NordfrieslandAmt für AusbildungsförderungMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67- 0

Beratungshilfe

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fach-kundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, an die man sich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstand-punkt dargestellt sind.

Wer kann Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozess-ordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Beratungs-hilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:•desZivilrechts(z.B.Kaufrecht,Mietsachen,Schadensersatzan-

sprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche)

Finanzielle Hilfen

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•desArbeitsrechts(z.B.beiKündigungdesArbeitsverhältnisses)•desVerwaltungsrechts(z.B.BAföG,Abgabenrecht,Schul-und

Hochschulrecht, Gewerberecht)•desSozialrechts(z.B.GrundsicherungfürArbeitsuchende,„Hartz

IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)

Wie erhält man Beratungshilfe?Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.

Dort schildert man sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmög-lichkeiten selbst beratend helfen.

Andernfalls stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem

Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechts-anwalt eigener Wahl aufsuchen.

Es ist ebenfalls möglich, direkt zu der Rechtsanwältin/dem Rechts-anwalt zu gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen und um Beratungshilfe zu bitten. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden.

Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

Amtsgericht HusumTheodor-Strom-Straße 525813 HusumTel.: 04841/6 [email protected]

Sprechzeiten: Mo.–Fr.: 09.00 –12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Amtsgericht NiebüllSylter Bogen 1a25899 NiebüllTel.: 04661/6 09-0

Finanzielle Hilfen

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Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmj.de

Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsaus-bildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaß-nahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbil-dungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?

Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsaus-bildung, bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist.

Wie viel BAB bekommt man?

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätz-lich voll angerechnet. Das Vermögen der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen.

Den BAB-Rechner finden Sie unter: www.babrechner.arbeitsagentur.de

Die Anschriften der Arbeitsagenturen im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite ►8.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

Finanzielle Hilfen

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Elterngeld

Siehe Seite ►72

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-HolsteinNeue Anlage 925746 HeideTel.:0481/6 [email protected] www.lasd-sh.de

Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf)

Wenn Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) bezogen wird, gibt es unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanzi-ellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen, sofern Ihnen dieses nicht schon gewährt wurde.

Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfries-land finden Sie auf Seite ►10

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)

Siehe Seite ►74

Finanzielle Hilfen

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Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel

SieheSeite►85

Kindergeld

SieheSeite►76

Kinderzuschlag

SieheSeite►77

Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien das „Mitmachen“ bei Sport, Spiel, Kultur und Freizeit. In Nordfriesland profitieren bereits viele Kinder von dem umfangreichen Angebot der Anbieter. So können zum Beispiel Gutscheine für Vereinsbeiträge oder das Mittagessen in Schule oder Kita genutzt werden.

Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen unterstützt:

Kultur, Sport und Freizeit sowie Mittagsessen, Ausflüge, Klassen-fahrten in Schule oder Kita.

Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in den Themenfeldern Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung unterstützt werden.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungs-paket, wenn ihre Eltern folgende Leistungen bekommen:

•ArbeitslosengeldIIoderSozialgeld•Sozialhilfe•Wohngeld•Kinderzuschlag•LeistungennachdemAsylbewerberleistungsgesetz

Finanzielle Hilfen

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Ob tatsächlich ein Anspruch auf die o. a. Leistungen besteht, hängt aber von vielen weiteren Faktoren, wie etwa der Miete oder den Hauslasten ab. Daher wenden Sie sich an Ihr Sozialzentrum/Jobcenter im Kreis Nordfriesland. Es wird Ihnen ausrechnen, ob Sie z. B. einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Eine Überischt über die Adressen der Sozialzentren/Jobcenter finden Sie auf Seite ► 10.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspaket-nf.de

Möbellager

Möbel & Mehr HusumHinter der Neustadt 70–7225813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartner:Herr Jürgen MeyerTel.: 04841/9 04 06 26Fax: 04841/9 04 06 28

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.30 –15.30 Uhr

Angebot/Leistungen:

günstige Abgabe von guten und gebrauchten:

· Möbeln· Haushaltswaren· Geschirr· Spielzeug· Elektroartikeln· Büchern

Finanzielle Hilfen

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Möbel & Mehr TönningJohann-Adolf-Straße 7–925832 Tönning

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Ina Hinrichsen Tel.: 04861/6 17 57 22Fax: 04861/6 17 57 18

Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –16.00 UhrMi.: 14.00 –16.00 UhrFr.: 09.30 –15.30 Uhr

3G-MöbellagerEichweberstraße 225821 Bredstedt

Träger:Neue Arbeit Nord GmbH

Ansprechpartner:Herr LützenTel.: 04671/9 43 02-12Fax: 04671/9 43 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.30 –14.00 Uhr

Mutterschaftsgeld

SieheSeite►78

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe übernimmt – je nach einzusetzendem Einkommen – voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten der eigenen Rechtsanwältin/des eigenen Rechtsanwalts.

Angebot/Leistungen:

3G-Möbellager:· Gratis Möbel für SGB II

und XII Leistungsemp-fänger

3G-Möbel Markt: · gut· gebraucht· günstig für jedermann

Finanzielle Hilfen

Angebot/Leistungen:

günstige Abgabe von guten und gebrauchten:

· Möbeln· Haushaltswaren · Geschirr· Spielzeug· Elektroartikeln· Kleidung

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Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts.

Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozess-kostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei bezahlen. Eine Ausnahme gilt in arbeitsgerichtlichenStreitigkeiten: Hier hat die Partei, die den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts nicht zu erstatten.

Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die prozess-führende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehört insbesondere auch ein Prozesskostenvorschuss (z. B. des Ehegatten nach Unterhaltsrecht) oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozess-kosten (z. B. gegen eine Rechtsschutzversicherung).

Was muss man tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?

Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Das Prozess-gericht ist jenes Gericht, bei dem Sie Ihre Klage einreichen wollen oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro sind dies die Amtsgerichte, darüber hinaus die Landgerichte.

Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirt-schaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung gibt es ein Formular, das die Partei sorgfältig und vollständig ausfüllen muss.

Beachten Sie bitte, dass bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einerbestimmten Frist eingelegt werden müssen (z. B. Berufung, Revision), diese Erklärung auch innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss.

Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozess-kostenhilfe?

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Finanzielle Hilfen

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Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de

Rente für Halbwaisen/Verwitwete

Nach dem Tod der/des Versicherten bzw. der Rentenempfängerin/des Rentenempfängers wird eine Rente an Hinterbliebene gezahlt.

Witwen-/WitwerrenteAls Hinterbliebene gelten die zum Zeitpunkt des Todes mit der/den Versicherten/Rentenempfängern verheirateten Ehegatten und die Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht nicht, wenn die Ehe weniger als zwölf Monate gedauert hat, es sei denn, dass die Annahme nicht gerecht-fertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Der grundsätzliche Anspruch, Art, Höhe und Dauer der Hinterbliebe-nenrente richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.

WaisenrenteEbenso haben die ehelichen sowie diesen gleichgestellte Kinder der verstorbenen Person einen Anspruch auf Rente für Voll- oder Halbwaisen. Dieser Anspruch besteht generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn und solange sich das Kind in Schul- und Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.

Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der gesetzlichen Renten-versicherung (Höchstalter, Einkommensgrenzen). Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Grundwehrdienst oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich der Anspruchszeitraum entsprechend. Der Anspruch ist durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.versorgungskassen.de

Rundfunkgebührenbefreiung/GEZ-Befreiung

Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages wird nur durch die GEZ erteilt.

Finanzielle Hilfen

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In Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde (Übersicht siehe Seite ►24) kann auf dem Befreiungsantrag bescheinigt werden, dass im Hinblick auf den Grund für die Beitragsbefreiung (z. B. Schwerbe-hindertenausweis, BAföG- oder BAB-Bescheid) das Original und die Kopie vorgelegen haben.

Sofern man Empfänger von Sozialleistungen, z. B. nach dem SGB II oder dem SGB XII ist, liegt dem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Diese Bescheinigung kann (ohne vorherige Beglaubigung durch die Wohngeldbehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an die GEZ geschickt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.rundfunkbeitrag.de

Stiftungen

In akuten finanziellen Notlagen können unter bestimmten Vorausset-zungen Stiftungsmittel beantragt werden.

Informationen zu den nachfolgenden Stiftungen finden Sie unter:

Bundesstiftung „Mutter-und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Seite ►72

Stiftung Familie in Not Seite ►83

Tafel

Husumer TafelTheodor-Storm-Straße 7, Hofeingang25813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH/AWO Husum

Ansprechpersonen:Herr Dieter PeltiesFrau Hilde ZeugnerTel.: 04841/69 14 10 Tel.: 04841/6 43 55Fax: 04841/69 14 [email protected]

Finanzielle Hilfen

Angebot/Leistungen:

Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen

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Öffnungszeiten:Mi.: 15.30 –17.30 UhrFr.: 10.00 –11.30 Uhr

Tönninger TafelJohann-Adolf-Straße 7– 925832 Tönning

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Ina HinrichsenTel.: 04861/6 17 57 22Fax: 04861/6 17 57 [email protected]

Öffnungszeiten:Di.: 10.30 –12.15 UhrFr.: 10.30 –12.15 Uhr

Unterhaltsvorschuss

Wenn der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt und/oder nicht zahlen kann, dann können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvor-schuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland stellen.

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht u. a., wenn•dasbeiIhnenlebendeKinddas12.Lebensjahrnochnicht

vollendet hat.•Sieledig,verwitwetodergeschiedensindodervonIhrem

Ehegatten dauernd getrennt leben und•derandereElternteilfürIhrKindkeinenUnterhaltoderwenigerals

die Unterhaltsvorschusssätze zahlt.

Der Unterhaltsvorschuss, der längstens 72 Monate gezahlt werden kann, beträgt zur Zeit für Kinder bis 6 Jahre 133 Euro und für Kinder bis 12 Jahre 180 Euro (Stand 01.01.2013).

Finanzielle Hilfen

Angebot/Leistungen:

Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen

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Durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses soll der andere Elternteil aber nicht entlastet werden, gerade wenn dieser eigentlich Unterhalt zahlen könnte. Etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen so in Höhe des Unterhaltsvor-schusses auf die Unterhaltsvorschusskasse über und werden vondort geltend gemacht.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen, did=3150.html

Sie können sich aber auch direkt an die Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland wenden:

Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67 -5 49 -5 66

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnt wird, oder als Lastenzuschuss, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder der Belastung. Die Berechnung ist abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers und dessen Haushaltsmitglieder. Für die Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge, stehen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstellen der Sozialzentren/Jobcenter zur Verfügung. Um Beachtung der Öffnungszeiten wird gebeten.

Finanzielle Hilfen

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Amt Föhr-Amrumim Sozialzentrum Föhr-AmrumFeldstraße 3625938 Wyk auf Föhr

Ansprechpartner:Herr Peter BraunTel.: 04681/74 67 [email protected]

Gemeinde Syltim Sozialzentrum SyltMaybachstr. 225980 Westerland

Ansprechpartner:Herr Jörg LeumannTel.: 04651/85 17 [email protected]

Stadt Husumim Sozialzentrum Husum und UmlandZingel 1025813 Husum

Ansprechpartnerinnen:Frau Kristina Krieger Tel.: 04841/66 65 73 (A – Kq)[email protected]

Frau Birgit TanckTel.: 04841/66 65 74 (Kr – Z)[email protected]

Finanzielle Hilfen

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Amt Mittleres Nordfrieslandim Sozialzentrum Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum

Ansprechpersonen:Herr Andre HöferTel.: 04671/9 19 211 [email protected]

Frau Anne Sönksen Tel.: 04671/9 19 21 [email protected]

Amt Südtondernim Sozialzentrum NiebüllHauptstr. 4425899 Niebüll

Ansprechpartnerinnen:Frau Rosemarie [email protected]

Frau Birgit [email protected].: 04661/60 15-40/-41/-42

Amt Südtondern im Sozialzentrum LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck

Ansprechpartnerinnen:Frau Janina NissenTel.: 04661/6 16 [email protected]

Frau Cornelia Bahnsen Tel.:04661/60 16 [email protected]

Finanzielle Hilfen

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Stadt Tönningim Sozialzentrum Südliches NFAm Markt 125832 Tönning

Ansprechpartnerinnen:Frau Bianca AbrahamTel.: 04861/61 45 [email protected] Elke Speer Tel.: 04861/61 45 [email protected]

Amt ViölWesterende 4125884 Viöl

Ansprechpartnerin:Frau Mareike Nommensen Tel.: 04843/20 90 [email protected]

Finanzielle Hilfen

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Ämterlotsin

Zahlreiche Menschen fühlen sich hilflos und überfordert, wenn ein Antrag bei einer Behörde gestellt werden muss. Nicht selten verzichten sie sogar auf die ihnen zustehenden Leistungen, weil es so schwierig ist, die Anträge richtig auszufüllen oder weil sie durch Ablehnungsbescheide verunsichert wurden.

Betroffenen fällt es häufig nicht leicht, ihr Anliegen richtig bei einer Behörde vorzutragen, weil sie beispielsweise nicht so redegewandt oder einfach zu aufgeregt sind. Vielleicht wird auch Unterstützung beim Lesen und Schreiben benötigt oder es fällt ihnen einfach schwer, das „Behördendeutsch“ zu verstehen.

Für diese oder ähnliche Situationen rund ums Thema „Behörde“ ist eine Ämterlotsin im Diakonischen Werk Husum im Einsatz. Der Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf den Raum Husum. Ämter-lotsen unterstützen und begleiten bei Behördengängen. Sie werden in der Regel bereits bei der Vorbereitung tätig. Sie unterstützen beispielsweise bei der Sortierung der Unterlagen, beim Ausfüllen des Antrages oder vereinbaren einen Termin mit der Behörde.

Die Ämterlotsin arbeitet ehrenamtlich und ist umfassend geschult.

Die Begleitungen sind grundsätzlich kostenlos und absolut vertrau-lich.

Sie erhalten nach telefonischer oder persönlicher Anmeldung kurzfristig einen Termin im:

Diakonischen Werk Husum gGmbHTheodor-Storm-Straße 725813 HusumTel.: 04841/69 14 40

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dw-husum.de/einrichtung_aemterlotsin_angebot.php

Beratung + Unterstützung

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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB III/ Arbeitslosengeld IWaldstraße 224939 Flensburg

Träger:Agentur für Arbeit Flensburg

Ansprechpartnerin:Frau Angela BarckmannTel.: 0461/81 94 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 07.30 –16.00 UhrFr.: 07.30 –12.00 Uhr

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB II / Arbeitslosengeld IIMarktstraße 625813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland, Jobcenter

Ansprechpartner:Frau Sabine Löhner Tel.: 04841/67-2 03Fax: 04841/67-5 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Beratung von Frauen zu Themen wie:·beruflicherWiedereinstieg/beruflicheNeuorientierung·beruflicheWeiterbildung/

Fortbildung· Unterstützungs- und För-

dermöglichkeiten

Angebot/Leistungen:

Die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) unterstützt und berät erwerbsfähige Leistungs-empfängerinnen und Leistungsempfänger und die mit diesen in einer Be-darfsgemeinschaft leben-den Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen bei Fragen zu den Themen Gleichstellung von Männern und Frauen, Frauenförde-rung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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Berufliche Beratung

Siehe Seite ►58

Bürgerbeauftragte

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-HolsteinKarolinenweg 124105 Kiel

Ansprechpersonen:Team von Mitarbeitern Tel.: 0431/9 88 12 40Fax: 0431/9 88 12 [email protected]/beauftragte/bb/

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 09.00 –15.00 UhrMi.: 15.00 –18.30 Uhr

Elterntelefon „Klaar Kiming“

Unter der kostenlosen Rufnummer steht täglich (außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden) ein Ansprechpartner für Fragen und akute Notlagen von Eltern zur Verfügung. Die telefonische Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Das Angebot richtet sich an Väter und Mütter mit bis zu sechs-jährigen Kindern sowie an werdende Eltern. Das Angebot ist eine Kooperation zwischen der Lebenshilfe, der AWO, dem Diakonischen Werk, „Der Brücke“ und dem Kreis Nordfriesland.

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Umfassende und kostenlo-se rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um das Sozialrecht, z. B. „Hartz IV“, Wohngeld, Kindergeld, Be-hindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung

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Elterntelefon Nordfriesland (Festland)Tel.: 0800/0 80 06 70 (kostenlos)

Elterntelefon SyltTel.: 0800/3 84 85 86 (kostenlos)

Elterntelefon Föhr/AmrumTel.: 0800/2 59 38 00 (kostenlos)

Erziehungsberatung

Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll

Träger:Diakonisches Werk Südtondern

Tel.: 04661/96 [email protected]

Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt

Träger:Diakonisches Werk Südtondern

Tel.: 04651/8 22 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung

Angebot/Leistungen:

Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung

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Elternschule NordfrieslandPrinzeßstraße 2 a25840 Friedrichstadt

Träger:Kompass gGmbH

Ansprechpartner:Herr Jörg Paysen Tel.: 04881/9 36 22-18Fax: 04881/9 36 22-29elternschulenf@kompass-friedrichstadt.dewww.kompass-friedrichstadt.de

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.00 –17.00 Uhr

Familie leben

Siehe Seite ►34

KinderschutzbundOsterende 61a25813 Husum

Träger:Kinderschutzbund-Nord gGmbH

Ansprechpartner:Herr Gregor M. Crone Tel.: 04841/25 75Fax: 04841/29 55kinderschutzbund-nordfriesland@t-online.dewww.kinderschutzbund-nf.de

Angebot/Leistungen:

·Kindertagespflege· Kindergarten· Kinderhort· Schülerbetreuung

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:Eltern stärken durch die Vermittlung von „Erzie-hungswerkzeugen“ für den Alltag. Im Mittelpunkt stehen u. a.: · Freiwilligkeit· gemeinsamer Austausch· Spaß u. v. m. Themen können sein: · Kommunikation mit

Kindern· Regel-Grenzen-Konse-

quenzen· Ziele in der ErziehungAuch Kurse für Alleinerzie-hende mit Kinderbetreuung sind möglich.

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Kinderschutz-Zentrum WestküsteTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpersonen:Frau Ursula Funk Frau Hilde SchneiderFrau Christine WackerHerr Martin Sanders Tel.: 04841/69 14 50Fax: 04841/69 14 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr

Psychologisches Beratungszentrum Außenstelle BredstedtOsterstraße 6525821 Bredstedt

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Susanne [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Beratung von Kindern, Ju-gendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern

· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung

· Schwangerschaftsbera-tung

· Schwangerschaftskonflikt-beratung (§218/219)

· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in

Schule und Ausbildung· bei persönlichen Ängsten,

Sorgen, Belastungen· kostenlos, vertraulich,

freiwillig

Angebot/Leistungen:

Beratung und Therapie von: · Kindern und Jugendlichen

bei Gewalterfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häuslicher Gewalt

· Beratung bei hochstrittigen Trennungen und Um-gangsregelungen

· Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun

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Psychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Susanne Baum Tel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr

Offene Sprechstunde:Mi.: 14.00 –15.30 Uhr

Psychologisches BeratungszentrumAußenstelle TönningJohann-Adolf-Straße 7 – 925832 Tönning

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Susanne [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Beratung von Kindern, Ju-gendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern

· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung

· Schwangerschaftsbera-tung

· Schwangerschaftskonflikt-beratung (§218/219)

· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in

Schule und Ausbildung· bei persönlichen Ängsten,

Sorgen, Belastungen· kostenlos, vertraulich,

freiwillig

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Familienberatung

Familie lebenWoldsenstraße 45 – 4725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerinnen:Frau Sabine TolkmittFrau Thordis Harmsen Tel.: 04841/69 14 47Fax: 04841/69 14 [email protected] oder [email protected]

Babysprechstunde:Di.: 10.00 –11.00 Uhrin der Familienbildungsstätte Husum,Woldenstraße 45 – 47

Familie lebenJohann-Adolf-Straße 7– 925832 Tönning

Träger:Diakonisches Werk gGmbH

Ansprechparterinnen:Frau Sabine TolkmittFrau Thordis Harmsen Tel.: 04861/8 03 84 46Fax: 04841/69 14 [email protected] oder [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Unterstützung bei Unsi-cherheiten während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt

· Unterstützung beim Bezie-hungsaufbau zum Kind

· Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern

· Beratung bei Entwick-lungs- und Erziehungs-fragen

· Beratung bei finanziellen Fragen

· Vermittlung weiterer Hilfsangebote

· offen· kostenlos· vertraulich· auf Wunsch Hausbesuche

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„Wellcome“Woldsenstraße 45 –47 (Familienbildungsstätte)25813 Husum

Träger:Diakonisches Werk gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Sabine Tolkmitt Tel.: 04841/21 [email protected]

Familienbildungsstätten

Evangelische Familienbildungsstätte/ MehrgenerationenhausWoldsenstraße 45 – 4725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerinnen:Frau Heike BayerFrau Jutta OesterleFrau Eike ChristiansenTel.: 04841/21 53Fax: 04841/64 05 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 09.00 –12.00 UhrDi.: 14.30 –16.00 Uhr

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt

Angebot/Leistungen:

· Geburtsvorbereitungs-kurse

· Rückbildungsgymnastik· Mini-Club· Delfi-Kurse· Babymassage· Spielkreis· Offenen Angebote:

Eltern-Kind-Café, Tanzcafé, Eisgekühlt-Café, Vorträge zu unter-schiedlichen Themen wie Erziehung etc. - Familien-patenschaften - Jump

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Evangelische Familienbildungsstätte NiebüllUhlebüller Straße 2225899 Niebüll

Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Kornelia Klawonn-DominTel.: 04661/90 14-1 12Fax: 04661/90 14-1 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr

Frauenberatung & Notruf

Frauenberatung & Notruf HusumNorderstraße 2225813 Husum

Träger:Unabhängige Frauengruppe Husum e. V.

Ansprechpartnerinnen:Frau Petra StadtländerFrau Gertrud RönnebrinckTel.: 04841/6 22 34Fax: 04841/8 79 [email protected]

Telefonzeiten:Mo.: 10.00 –11.00 UhrDi.: 14.00 –15.00 UhrDo.: 14.00 –15.00 UhrFr.: 10.00 –11.00 Uhr(Termine nach Vereinbarung)

Angebot/Leistungen:

Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen

Fragestellungen· Trennung/Scheidung· häuslicher und sexueller

Gewalt· Krisen und schwierigen

Lebenslagen· StalkingVeranstaltungen und Fort-bildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Projekt Elternfrühstück: · An jedem ersten und dritten Do. im Monat, von 9.00 –11.00 Uhr, Frühstück für Eltern und Kinder

· Gelegenheit für Kontakte und Gespräche

· Möglichkeit, sich über Angebote der Einrichtung zu informieren

· Ansprechpartner bei Problemen

· Weitervermittlung zu anderen Institutionen

· Beim Mini Kids Markt Möglichkeit des Erwerbs von gebrauchter, günstiger Kinderkleidung

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Frauenberatung & Notruf NiebüllFriedrich-Paulsen-Straße 6a25899 Niebüll

Träger:Unabhängige Frauengruppe Husum e. V.

Ansprechpartnerin:Frau Maren LederTel.: 04661/94 26 88Fax: 04841/8 79 [email protected]

Telefonzeiten:Mi.: 14.00 –15.00 UhrTermine nach Vereinbarung

FrauennotrufToosbüystraße 824939 Flensburg

Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.

Ansprechpartnerin:Frau Ursel Marie ThomsenTel.: 0461/2 90 [email protected]

Beratungsstelle WILMAHarrisleer Straße 324939 Flensburg

Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.

Ansprechpartnerinnen:Frau TappeFrau MützelFrau Steinhoff

Angebot/Leistungen:

Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen Frage-

stellungen· Trennung/Scheidung· häuslicher und sexueller

Gewalt· Krisen und schwierigen

Lebenslagen· StalkingVeranstaltungen und Fort-bildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit

Angebot/Leistungen:

Psychotraumatologische Fachberatung bei sexuali-sierter Gewalt für Mädchen und Frauen ab 16 Jahren.

Angebot/Leistungen:

Beratung bei: · häuslicher Gewalt· Stalking· Trennung/Scheidung· Beratung nach Wegwei-

sung· Beratung von Multiplikato-

rInnen

! Beratung + Unterstützung

38

Tel.: 0461/4 93 57 10Fax: 0461/4 80 71 [email protected]

Telefonzeiten:Mo.: 10.00 –13.00 UhrDo.: 10.00 –13.00 UhrFr.: 10.00 –13.00 UhrTermine nach Vereinbarung

Frauenhäuser

Frauenhaus FlensburgApenrader Straße 3124939 Flensburg

Träger:Hilfe für Frauen in Not e. V.

Ansprechpersonen:Alle MitarbeiterinnenTel.: 0461/4 63 63Fax: 0461/4 70 00 [email protected]

Öffnungszeiten:Geöffnet 24 Stunden

Kernzeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –17.00 Uhr

Frauenhaus Dithmarschen e. V.Postfach 122625732 Heide

Tel.: 0481/6 10 21Fax: 0481/6 10 [email protected]

Öffnungszeiten:Geöffnet 24 Stunden, unbürokratische Aufnahme möglich

Angebot/Leistungen:

· Notaufnahme 24 Std.· Beratung, Begleitung und

Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder

Angebot/Leistungen:

Schutz, Unterkunft & Bera-tung für Frauen, Mädchen und Jungen, die von häus-licher Gewalt bedroht oder betroffen sind

! Beratung + Unterstützung

39

Gleichstellungsbeauftragte Hauptamtlich

Gleichstellungsbeauftragte Kreis NordfrieslandMarktstraße 625813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Simone EhlerTel.: 04841/67-3 68Fax: 04841/67-6 87simone.ehler@nordfriesland.dewww.gleichstellung.nordfriesland.de

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 14.00 –16.00 UhrBeratung nach telefonischer Vereinbarung

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt HusumZingel 1025813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Britta RudolphTel.: 04841/6 66-1 96Fax: 04841/6 66-1 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhrund nach telefonischer Vereinbarung. Es sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Angebot/Leistungen:

· Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifi-schen Themen

· Einsetzen für die Chan-cengleichheit von Frauen und Männern

· Bereitstellung von Broschüren

Angebot/Leistungen:

· Kostenlose und vertrauliche Beratung

· Unterstützung von Projekten, Vereinen und Initiativen

· Veröffentlichung und Ausgabe von Informationsmaterial

· Organisation von Veranstaltungen

· Begleitung und Prüfung der Arbeit der Verwaltung auf die Auswirkungen für Frauen

! Beratung + Unterstützung

40

Gleichstellungsbeauftragte Amt SüdtondernMarktstraße 1225899 Niebüll

Ansprechpartnerin:Frau Sylke von Kamlah-EmmermannTel.: 04661/6 01-4 31Fax: 04661/6 01-1 51gleichstellungsbeauftragte@ amt-suedtondern.dewww.amt-suedtondern.de

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 14.00 –18.00 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte Amt Mittleres NordfrieslandTheodor-Storm-Straße 225821 Bredstedt

Ansprechpartnerin:Frau Christine FriedrichsenTel.: 04671/9 19 [email protected]

Sprechzeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –11.30 UhrDo.: 15.00 –17.00 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte Amt Nordsee-TreeneSchulweg 1925866 Mildstedt

Ansprechpartnerin:Frau Kirsten Schöttler-Martin Tel.: 04841/9 92-2 33Fax: 04841/9 92-2 55k.schoettler-martin@amt-nordsee-treene.dewww.amt-nordsee-treene.de

Angebot/Leistungen:

Beratung zu: · Trennung/Scheidung· Kinderbetreuung· Mediation schwieriger

Lebenssituationen· Hilfestellung, Fragen

Sozialzentrum uvm.

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Beratung für Alleinerzie-hende in der wöchentlich dreimal stattfindenden Sprechstunde (persönlich nach Anmeldung oder telefonisch) zu allen sozi-alen, finanziellen Themen, Präventionsthemen etc. (und ggf. Weiterleitung an die spez. Fachberatungsstellen)

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Sprechstunden:Mo.: 09.00 –12.00 UhrDi.: 09.00 –12.00 UhrDo.: 09.00 –12.00 UhrUm Anmeldung wird gebeten

Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde SyltMaybachstraße 225980 Westerland/Sylt

Ansprechpartnerin:Frau Andrea DunkerTel.: 04651/8 51-1 80Fax: 04851/8 51-2 90gleichstellungsbeauftragte@gemeinde-sylt.dewww.gemeinde-sylt.de

Gleichstellungsbeauftragte Ehrenamtlich

Gleichstellungsbeauftragte Amt EiderstedtWelter Straße 125836 Garding

Ansprechpartnerin:Frau Dörte Rickerts Tel.: 04862/1 00 0-0Fax: 04862/1 00 [email protected]

Angebot/Leistungen:

· Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifi-schen Themen

· Einsetzen für die Chancen-gleichheit von Frauen und Männern

· Bereitstellung von Broschüren

! Beratung + Unterstützung

42

Gleichstellungsbeauftragte Stadt TönningAm Markt 125832 Tönning

Ansprechpartnerin:Frau Maike Ziegler Tel.: 04861/6 14 5 22Fax: 04861/6 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrTermine nach Vereinbarung

Gleichstellungsbeauftragte Amt ViölWesterende 4125884 Viöl

Ansprechpartnerin:Frau Marion Sellier Tel.: 04843/2 09 0-0Fax: 04843/2 09 [email protected]

Öffnungszeiten:Jeden 3. oder 4. Donnerstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr im Amtsgebäude – nach telefonischer Absprache bei Bedarf

Gleichstellungsbeauftragte PellwormOsterschütting 1425849 Pellworm

Ansprechpartnerin:Frau Gaby EdlefsenTel.: 04844/12 [email protected]

Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung

Angebot/Leistungen:

Beratung, Vermittlung und Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Beratung und Unterstüt-zung in vielen Bereichen

· Gute Vernetzung zu vielen Institutionen

· Bereitstellung von Bro-schüren

! Beratung + Unterstützung

43

Jugendamt/Jugendhilfe

Fachdienst Jugend und Familie (Jugendamt)Marktstraße 625813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartner:Herr Daniel ThomsenTel.: 04841/67-4 25Servicetel.: 04841/67-4 95Fax: 04841/67-5 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.30 –12.00 UhrMo.– Do.: 13.00 –16.00 UhrFr.: 08.30 –12.00 UhrAußerhalb der Dienstzeiten besteht eine Rufbereitschaft für dringende Notfälle über den Notruf 112.

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Angebote der Jugend-arbeit, der Jugend-sozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

· Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

· Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

· Hilfe für seelisch behin-derte Kinder und Jugend-liche und ergänzende Leistungen

· Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

· Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

· Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis; Mitwir-kung in Verfahren vor den Familiengerichten

· Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind

· Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendge-richtsgesetz; Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormund-schaften

· Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts

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Sozialraumorientierte Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Kinder

Abteilung MitteNorderende 225821 Breklum

Ansprechpartnerin:Martina KippTel.: 04671/9 19 21 21Fax: 04841/67-5 [email protected]

Abteilung HusumMarktstraße 625813 Husum

Ansprechpartner:Herr Peter RabenTel.: 04841/67-6 78Fax: 04841/67-5 [email protected]

Abteilung NordGather Landstraße 7525899 Niebüll

Ansprechpartnerin:Blanka TraussneckTel.: 04661/9 03 11 00Fax: 04841/67-5 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Siehe Seite ►43

45

Abteilung InselnGather Landstraße 7525899 Niebüll

Ansprechpartnerin:Frau Bettina DringenburgTel.: 04661/9 03 11 00Fax: 04841/67-5 [email protected]

Abteilung SüdAm Markt 125832 Tönning

Ansprechpartnerin:Frau Elke SchmidtTel.: 04861/61 45 70Fax: 04841/67-5 [email protected]

Kinderschutz

Kinderschutz-Zentrum WestküsteTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpersonen:Frau Ursula FunkFrau Hilde SchneiderFrau Christine WackerHerr Martin SandersTel.: 04841/69 14 50Fax: 04841/69 14 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –17.00 UhrFr.: 08.00 –13.00 Uhr

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Beratung und Therapie von Kindern und Jugendlichen bei Gewalt-erfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häusliche Gewalt

· Beratung bei hochstrit-tigen Trennungen und Umgangsregelungen

· Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun

Angebot/Leistungen:

Siehe Seite ►43

46

KinderschutzbundOsterende 61a25813 Husum

Träger:Kinderschutzbund-Nord gGmbH

Ansprechpartner:Herr Gregor M. CroneTel.: 04841/25 75Fax: 04841/29 55kinderschutzbund-nordfriesland@t-online.dewww.kinderschutzbund-nf.de

Psychosoziale Beratung

Siehe Seite ►102

Schwangerschaftskonfliktberatung

Siehe Seite ►81

Schuldnerberatung

Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartner:Herr Daniel JürgensenTel.: 04671/9 19 21 31Fax: 04671/9 19 21 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Kindertagespflege· Kindergarten· Kinderhort· Schülerbetreuung

Angebot/Leistungen:

· Allgemeine Schuldnerberatung

· Verbraucherinsolvenz-beratung

47

Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 08.00 –12.00 UhrDo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrTermine nach Vereinbarung

Telefonzeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr

Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum Husum und UmlandZingel 1025813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerinnen:Frau Karin SeiffertFrau Brigit SassFrau Karen ZabelTel.: 04841/6 66-5 15Fax: 04841/6 66-5 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 08.00 –12.00 UhrMo.– Di.: 14.00 –16.00 UhrDo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrErstberatung nur nach Terminvereinbarung

Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck

Träger:Kreis Nordfriesland

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Allgemeine Schuldnerberatung

· Verbraucherinsolvenz-beratung

48

Ansprechpartner:Herr Raino HeemeierTel.: 04661/60 16 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 08.00 –12.00 UhrFr.: 08.00 –12.00 UhrMontags, dienstags und freitags können Nachmittagstermine vereinbart werden

Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum NiebüllHauptstraße 4425899 Niebüll

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerin:Frau Christina PohlTel.: 04661/60 15 14Fax: 04661/60 15 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 08.00 –12.00 UhrDi.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrTermine nach Vereinbarung

Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Südliches Nordfriesland in TönningAm Markt 125832 Tönning

Träger:Kreis Nordfriesland

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Allgemeine Schuldnerberatung

· Verbraucherinsolvenz-beratung

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Ansprechpersonen:Frau Silke LaschHerr Markus HofmannTel.: 04861/61 45 51 -61 45 53Fax: 04861/6 14 [email protected]@toenning.dewww.schuldnerberatung-sh.de

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 Uhrund nach Vereinbarung

Schuldner- und Insolvenzberatungim Sozialzentrum SyltKontakt über Sozialzentrum NiebüllMaybachstraße 225980 Westerland/Sylt

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartner:Herr Peter MartensenTel.: 04661/60 15 14Fax: 04661/60 15 [email protected]

Öffnungszeiten:Termine nach Vereinbarung

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Allgemeine Schuldnerberatung

· Verbraucherinsolvenz-beratung

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Selbsthilfegruppen

KIBIS NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum

Träger:Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.

Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 09.00 –13.00 UhrDi.: 14.00 –19.00 Uhrund nach Vereinbarung

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie: · Kontakt und Gespräche

mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben

· eine Selbsthilfegruppe gründen wollen

oder · Kontakt zu einer beste-

henden Selbsthilfegruppe suchen

· Räume für Gruppentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen

· untereinander Erfahrungen und Fragen austauschen wollen

· regelmäßige Telefon-sprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen

· Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben

· ihre persönlichen Neigungen und Fähig-keiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen

51

Sexualberatung

pro familia, Beratungsstelle HusumHerzog-Adolf-Straße 3525813 Husum

Träger:pro familia

Ansprechpartnerinnen:Frau Marion RieckemannFrau Irmgard HoenckTel.: 04841/36 71Fax: 04841/80 01 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 UhrMo.: 14.00 –16.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhrnach telefonischer Anmeldung

Telefonsprechstunde:Mo.: 12.00 –13.00 Uhr

Sozialverband Deutschland

Sozialverband Deutschland Kreisverband NordfrieslandWesterkampweg 2125813 Husum

Träger:Sozialverband Schleswig-Holstein e. V., Kiel

Ansprechpartnerinnen:Frau Melanie HußFrau Andrea ReinerFrau Bernadette TüffersFrau Petra DirksTel.: 04841/77 28 50Fax: 04841/7 72 85 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

· Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitli-chen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten

· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG)

· Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

· Beratung zur Familienpla-nung, Schwangerschafts-verhütung, Kinderwunsch.

· Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftspro-blemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters

Angebot/Leistungen:

Information und Beratung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts.Voraussetzung für die Beratung ist eine Mitgliedschaft im Verein Sozialverband Deutsch-land S.-H. e. V.

52

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.00 –12.00 UhrTermine nach Vereinbarung

Beratung in Niebüll im Amt Südtondern Raum 1.04 (1.OG) Marktstraße 1225899 Niebüll

Öffnungszeiten:Jeden 1. und 3. Donnerstag: 08.15 –12.15 Uhr

Beratung in Westerland bei der AWO Wenningstedter Weg 6625980 Westerland/Sylt

Öffnungszeiten:Jeden 2. und 4. Dienstag: 08.45 Uhr –12.00 Uhr

Suchtberatung

Siehe Seite ►107

Streetwork/Pavillon

Streetwork/PavillonHerzog-Adolf-Straße 2325813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpersonen:Frau Carmen LangeHerr Jens KiesbyTel.: 04841/8 05 54 04Fax: 04841/8 04 29 [email protected]

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:· Straßensozialarbeit· Beratung· Begleitung· Aufenthalt· Duschmöglichkeiten· Wäsche waschen/trocknen· Küchennutzung· Ausgangspunkt für weitere Hilfeplanung

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Öffnungszeiten:Mo.: 15.00 –18.00 UhrDi.: 15.30 –19.00 UhrMi.: 10.00 –12.00 UhrFr.: 09.00 –11.00 Uhr

Verband alleinerziehenderMütter und Väter e. V.

Beratungsstelle Verband alleinerziehender Mütter und VäterMuhliusstraße 6724103 Kiel

Träger:Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

Ansprechpartnerinnen:Frau Sabine v. d. BeeckFrau Miriam SemlaTel.: 0431/5 57 91 50Fax: 0431/5 19 20 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30 –12.30 Uhrund nach Vereinbarung

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Telefonische und persön-liche Beratung Alleinerzie-hender bei Trennung und Scheidung: · rechtliche Beratung,

Konfliktberatung und Meditation bei der Ausge-staltung der elterlichen Sorge, des Umgangs und der Zahlung von Unterhalt

· psychosoziale Beratung, Orientierungsberatung, Konfliktberatung bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge und der Umgangsregelung

· persönliche Beratung zur wirtschaftlichen Situation (Unterhalt, UVG, Kinderzuschlag, ALG II, Wohngeld, Elterngeld, BAB, usw.) Telefonberatung zu o. g. Themen

54

Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale FlensburgSchiffbrücke 6524939 Flensburg

Träger:Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.

Ansprechpartnerin:Christine HannemannTel.: 0461/2 86 04Fax: 0461/2 75 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 09.00 –18.00 UhrDi.: 09.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –18.00 UhrFr.: 09.00 –12.00 Uhr

Wohnungslosenhilfe

Siehe Seite ►134

! Beratung + Unterstützung

Angebot/Leistungen:

Beratungsangebot (teil-weise mit Terminvergabe): · Altersvorsorge und Geldanlage

· Energie und Bauen· Immobilienfinanzierung· Lebensmittel und

Ernährung· Rundfunkgebühren· Testergebnisse· Verbraucherrecht · Versicherungen· Zahnärztliche Leistungen

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit HusumTreibweg 225813 Husum

Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04841/96 79 91-1 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 UhrDo.: 14.00 –16.00 Uhr

Agentur für Arbeit NiebüllBahnhofstraße 26 a25899 Niebüll

Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04661/96 70 91-3 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 07.30 –12.30 UhrDo.: 14.00 –18.00 Uhr

Agentur für Arbeit TönningAm Markt 125832 Tönning

Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04841/96 79 91-1 [email protected]

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Unterstützung bei Arbeits- und Jobsuche

· Beratung bei Berufs-rückkehr, Berufswahl, Existenzgründung

· Gewährung von finanziel-len Hilfen (Arbeitslosen-geld)

55

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 UhrDo.: 14.00 –17.30 Uhr

Agentur für Arbeit WesterlandKirchenweg 3 – 525980 Westerland/Sylt

Ansprechpartner:Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)Fax: 04651/98 89 91-5 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.00 –11.30 Uhr

Ausbildung in Teilzeit

Projekt Ausbildung in TeilzeitJohanniskirchhof 1–724937 Flensburg

Träger:Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein

Ansprechpartnerin:Frau Martina JekatTel.: 0461/86 61 38Fax: 0461/86 63 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 08.30 –15.30 UhrFr.: 08.30 –12.30 Uhr

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Beratung und Information für Betriebe und Ausbil-dungsplatzsuchende zu stundenreduzierten Ausbil-dungsmodellen in Teilzeit

· Akquise von Ausbildungs-plätzen in Teilzeit

· Begleitung von Teilzeitaus-bildungsverhältnissen

· Unterstützung im Bewerbungsverfahren

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Ausbildungsbetreuung

Ein Projekt des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV) im Rahmen des “Bündnis für Ausbildung”.

Die Ausbildungsbetreuerinnen und Ausbildungsbetreuer in Schleswig-Holstein wollen:•AuszubildendebeiderLösungvonProblemenunterstützen,damit

diese ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. •Ausbildungsabbrüchenentgegenwirken.•JugendlicheundjungeErwachsenenacheinemAusbildungs-

abbruch motivieren und unterstützen, damit sie ihre Ausbildung wieder aufnehmen.

•denAnteilderUngelerntenverringernhelfen.

Das Angebot der Ausbildungsbetreuung richtet sich in erster Linie an:

•Auszubildende,dieProblemewährendderAusbildunghaben,egalob im Betrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld. •Auszubildende,dieihreAusbildungabbrechenwollen,sichaber

über die Alternativen noch nicht im Klaren sind. •JugendlicheundjungeErwachsene,dieihreAusbildung

abgebrochen haben und eine Anschlussausbildung suchen.

Auch die folgenden Personengruppen können sich gerne bei Fragen rund um die Berufsausbildung an uns wenden:

•Auszubildende•Ausbildungsabbrecher/innen•Eltern•Ausbilderbetriebe•Mitarbeiter/innenberufsvorbereitenderMaßnahmen•Berufsschulehrer/innen,Berufsschulen

Ihre Ausbildungsbetreuer in Nordfriesland:

Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordRathausstraße 1925899 Niebüll

Ansprechpartnerin:Frau Hannelore Schalla-PuzichaTel.: 04661/96 65-20Fax: 04661/96 [email protected]

Beruf + Bildung

57

Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordNorderstraße 2225813 Husum

Ansprechpartner:Herr Benjamin ThömingTel.: 04841/8 03 81 23Fax: 04841/8 03 89 [email protected]

Weitere Informationen finden Sie unter:www.ausbildungsbetreuung.de

Berufliche Beratung

Beratungsstelle FRAU & BERUF NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum

Träger:Verein zur Förderung grenzüberschreitender Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik e. V.

Ansprechpartnerinnen:Frau Meike Hansen (Beratung)Frau Silvia Zuppelli (Beratung)Frau Lydia Sarré (Verwaltung)Tel.: 04841/70 60Fax: 04841/87 15 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 08.30–12.30 UhrTermine nach telefonischer Vereinbarung

Offene Sprechstunde:jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –18.00 Uhr

Angebot/Leistungen:

Beratung und Information für Frauen zu beruflichen Themen wie z. B.: · Beruflicher Wiedereinstieg· Vereinbarkeit von Familie

und Beruf· berufliche (Neu-)Orientie-

rung· Bewerbungsstrategien· Weiterbildung und Finan-

zierungsmöglichkeiten· Elternzeit· Existenzgründung (im

Vorfeld)· Konflikte am Arbeitsplatz

u. a.

Beruf + Bildung

58

Agentur für Arbeit Siehe Seite ►55

Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres NordfrieslandNorderende 225821 Breklum

Tel.: 04671/91 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter Husum und UmlandZingel 1025813 Husum

Tel.: 04841/6 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter LeckKlixbüller Chaussee 1025917 Leck

Tel.: 04662/6 01-6 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter NiebüllHauptstraße 4425899 Niebüll

Tel.: 04661/6 01-5 [email protected]

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt:

· Entwicklung und Vorbe-reitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement

· Arbeitgeberservice für Einstellungen

· Gewährung von Leis-tungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsge-setz, Wohngeldgesetz,

· Hilfestellung bei GEZ-Ermäßigung

· Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten

· Schuldnerberatung

59

Sozialzentrum/Jobcenter Südliches NordfrieslandAm Markt 125832 Tönning

Tel.: 04861/6 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter SyltMaybachstraße 225980 Sylt

Tel.: 04651/8 [email protected]

Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/AmrumFeldstraße 3625938 Wyk auf Föhr

Tel.: 04681/74 67 [email protected]

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt:

· Entwicklung und Vorbe-reitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement

· Arbeitgeberservice für Einstellungen

· Gewährung von Leis-tungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsge-setz, Wohngeldgesetz,

· Hilfestellung bei GEZ-Ermäßigung

· Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten

· Schuldnerberatung

60

Beruf + Bildung

Berufsschulen

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in HusumHerzog-Adolf-Straße 325813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartner:Büro-Mitarbeiter Tel.: 04841/89 95-0Fax: 04841/89 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 7.30 –15.00 Uhr Fr.: 7.30 –13.15 Uhr

Angebot/Leistungen:

Unterrichtet wird: · Agrarwirtschaft· Bautechnik· Elektrotechnik· Ernährung und

Hauswirtschaft· Farbtechniken und

Raumgestaltung· Gesundheit und

Körperpflege· Holztechnik· Sozialwesen· Wirtschaft und Verwaltung

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Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in NiebüllUhlebüller Straße 1525899 Niebüll

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerin:Frau ChristiansenTel.: 04661/93 01 00Fax: 04661/93 01 99www.bs-niebuell.de

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 7.00–15.00 Uhr

Industrie- & Handelskammer

IHK Flensburg, Geschäftsstelle NordfrieslandSchloßstraße 725813 Husum

Angebot/Leistungen:

Berufsschule: Berufsfachschule I: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung Technik-

Holztechnik· Fachrichtung Technik -

Metalltechnik· Fachrichtung Gesundheit

und ErnährungBerufsfachschule III: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung

Energietechnik· Fachrichtung

Sozial pädagogik· Fachrichtung Sozialwesen· Fachoberschule Wirtschaft

und Verwaltung· Fachoberschule Technik· Berufsoberschule

Wirtschaft und VerwaltungBerufliches Gymnasium: · Fachrichtung Wirtschaft· Fachrichtung Technik· Fachrichtung Ernährung· Fachrichtung Agrarwirt-

schaft· Fachschule für

Sozialpädagogik

Beruf + Bildung

62

Tel.: 04841/80 10-0Fax: 04841780 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do.: 8.00 –16.30 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhr

Kreishandwerkerschaft

Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-SüdSüderstraße 9725813 Husum

Träger:Kreishandwerkerschaft Nordfriesland

Ansprechpartner:Herr Lutz MartensenTel.: 04841/8 93 80Fax:04841/89 38 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 8.00–16.30 UhrFr.: 8.00–13.00 Uhr

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

Angebot/Leistungen:

· Ausbildungsplatzsuche (www.ihk-lehrstellenboer-se.de)

· Ausbildungsplatzberatung· Ausbildung in Teilzeit· Arbeitsplatzsuche· Weiterbildungsberatung

· Altersversorgung (Beratung)

· Arbeitsverträge (Bereitstel-lung, Vertragsgestaltung und Beratung)

· Arbeitsrecht· Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmit-glieder)

· Ausbildungsfragen (Beratung)

· Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)

· Beratung bei Geschäfts-übernahmen

· Bereithaltung von Geset-zen und Verordnungen

· Berufspolitische Fragen· Betriebliche Altersver-

sorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungs-werk des Handwerks)

· Prüfungswesen (Durch-führung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)

· Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflö-sung von Ausbildungsver-trägen)

63

Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-NordRathausstraße 19 25899 Niebüll

Träger:Kreishandwerkerschaft Nordfriesland

Ansprechpersonen:Herr Berthold BrodersenFrau Hannelore Schalla-Puzicha Tel.: 04661/96 65-0 Fax: 04661/96 65-44 [email protected] www.kh-nf.de

Öffnungszeiten:Mo.–Do.: 7.45 –16.30 UhrFr.: 7.45 –13.00 Uhr

Minijobs

Unterschieden wird zwischen den Minijobs im gewerblichen Bereich,

diese sind zum einen:

•geringfügigentlohnteBeschäftigungen,beidenendasArbeitsent-gelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs) und zum anderen

•kurzfristigeBeschäftigungen,dievonvornhereinfüreinebegrenzteDauer ausgeübt werden.

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Altersversorgung (Beratung)

· Arbeitsverträge (Bereitstel-lung, Vertragsgestaltung und Beratung)

· Arbeitsrecht· Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmit-glieder)

· Ausbildungsfragen (Beratung)

· Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)

· Beratung bei Geschäfts-übernahmen

· Bereithaltung von Geset-zen und Verordnungen

· Berufspolitische Fragen· Betriebliche Altersver-

sorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungs-werk des Handwerks)

· Prüfungswesen (Durch-führung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)

· Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflö-sung von Ausbildungsver-trägen)

64

Beruf + Bildung

Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenver-sicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialver-sicherung sind sie versicherungsfrei. Für Arbeitgeber besteht Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Der gewerbliche Bereich umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in Privathaushalten ausgeübt werden, für die das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren gilt.

und den

Minijobs in Privathaushalten.

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.minijob-zentrale.de

Sozialzentren/Jobcenter

Siehe Seite ►10

Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

Das Bildungsportal Nordfriesland bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Eltern und Lehrern einen Überblick über die Ange-bote und Möglichkeiten im Kreis Nordfriesland, die es am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gibt.

Das Bildungsportal bietet:· Informationen zur Berufsorientierung und Berufswahl· Wegweiser in die Berufs- und Arbeitswelt· Eine Datenbank mit allen Angebote für den

Übergang Schule – Arbeitswelt

65

Sie finden diese Angebote unter: www.bildungsportal-nordfriesland.de

Weiterbildung

AGP Weiterbildung und BerufTunnelweg 125813 Husum

Ansprechpartner:Herr Cem SadikTel.: 0461/1 46 98 40Fax: 0461/14 69 84 [email protected]

BAW - Bildungs- u. Arbeitswerkstatt Südtondern gGmbHPeersweg 2025899 Niebüll

Ansprechpartner:Herr Hauke BrücknerTel.: 04661/9 69 50Fax: 04661/96 95-96

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Jugend- und Erwachse-nenbildung

· Beratung· Coaching· Integration in Arbeit· Personalentwicklung· Weiterbildung· Training· Frauencoaching

Angebot/Leistungen:

· Berufsvorbereitung· Ausbildung· Unterstützte Beschäfti-

gung· Produktionsschule· Werkstatttage· Schule & Arbeitswelt/

Handlungskonzept· Wohnheim· Berufseinstiegsbegleitung· Aktivierungshilfen

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Nordsee Akademie LeckFlensburger Straße 1825917 Leck

Tel.: 04662/87 05-0Fax: 04662/87 [email protected]

Ökumenisches Bildungszentrum Berufe im Gesundheitswesen gGmbHTheodor-Schäfer-Straße 1425813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Jutta MannebachTel.: 04841/89 92-8 31Fax: 04841/89 92-8 [email protected]

Salo & Partner Berufliche Bildung GmbHOsterhusumer Straße 13025813 Husum

Ansprechpartner:Herr Heiko LohrTel.: 04841/7 79 62 90Fax: 04841/77 96 29 [email protected]

Beruf + Bildung

Angebot/Leistungen:

· Bewerbungstraining· Aktivierung und Orientie-rung am Arbeitsmarkt

· Gesundheitspräventions-kurse

· Berufliche Qualifizierung· individuelles Coaching· Bildungsbegleitung

Angebot/Leistungen:

Ausbildung:· Altenpflege· Altenpflegehilfe· Gesundheits- und

Krankenpflege

Angebot/Leistungen:

Bildungsangebote aus allen Bereichen: · berufliche Weiterbildung· Kultur· Politik· Begegnung· Studienreisen

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Volkshochschule Amrum e.V.Tanenwai 4525946 Nebel/AmrumTel.: 04682/23 84Fax: 04682/23 [email protected]

Volkshochschule Amt ViölWesterende 4125884 ViölTel.: 04843/2 01 06Fax: 04671/2 01 [email protected]

Volkshochschule Garding e. V.Op de Geest 425836 Garding

Tel.: 04862/1 04 16 [email protected]

Volkshochschule Insel Föhr e. V.Halligweg 725938 Wyk a. F.

Tel.: 04681/58 08 64Fax: 04681/74 72 [email protected]

Beruf + Bildung

68

Volkshochschule Niebüll e. V.Uhlebüller Straße 1525899 Niebüll

Tel.: 04661/6 74 74Fax: 04661/90 29 [email protected]

Volkshochschule St. Peter-Ording e. V.Zum Karpfenteich 11 a25826 St. Peter-Ording

Tel.:04863/4 75 50Fax: 04863/47 55 [email protected]

Volkshochschule Sylt e. V.Sonderburger Straße 1025980 Westerland

Tel.: 04651/20 11 13Fax: 04651/20 11 [email protected]

Volkshochschule Tönning e. V.Hochsteg 18 a25832 Tönning

Tel.: 04861/17 [email protected]

Beruf + Bildung

69

Beruf + Bildung

Weiterbildungsverbund NordfrieslandNeustadt 12025813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Elke KirchnerTel.: 04841/90 46 [email protected]

Wirtschaftsakademie Schleswig-HolsteinFlensburger Chaussee 3025813 Husum

Ansprechpartner:Herr Stefan SchüttTel.: 04841/9 60 80Fax: 04841/96 08 [email protected]

Angebot/Leistungen:

· Beratung zu Fragen der Bildungsplanung zu verschiedenen Lern-formen

· Recherche nach passenden Bildungsan-geboten

· Beratung zu Fördermit-teln für Weiterbildung

· Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

· Informationen über Aktionstage zum Thema Weiterbildung.

70

Wiedereinstieg ins Berufsleben

Eine berufliche Unterbrechung zur Kindererziehung ist auch heute noch ein typischer Lebensabschnitt von Frauen. Gerade nach einer längeren Familienphase ist der Wiedereinstieg in den Beruf eine besondere Herausforderung.

Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema Wiedereinstieg finden Sie auch im Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen:

www.perspektive-wiedereinstieg.de

auf der Internetseite der Beratungsstellen FRAU & BERUF:

www.frau-und-beruf-sh.de/index.php?page=wiedereinstieg

und in Ihrer Beratungsstelle vor Ort:

Beratungsstelle FRAU & BERUF NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Meike Hansen (Beratung)Frau Silvia Zuppelli (Beratung)Frau Lydia Sarré (Verwaltung)Tel.: 04841/70 60Fax: 04841/87 15 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.–Fr.: 08.30 –12.30 UhrDie Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Bei Bedarf ist ein Gespräch auch außerhalb der Bürozeiten oder in Ihrer Nähe möglich.

Beruf + Bildung

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Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Für Schwangere besteht bei akuten finanziellen Notlagen die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ einen Hilfeantrag zu stellen. Je nach Einzelfall können durch die Stiftung die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstiges, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungenausbezahlt werden.

Der Antrag auf Stiftungsmittel muss vor der Geburt persönlich bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:

Diakonisches Werk Husum gGmbHPsychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Str. 725813 HusumTel.: 04841/69 14 [email protected]

Kreisgesundheitsamt HusumDamm 825813 HusumTel.: 04841/89 [email protected]

Weitere Informationen finden Sie unter:www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

Schwangerschaft + Geburt

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Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die•ihreKindernachderGeburtselbstbetreuenunderziehen,•nichtmehrals30StundeninderWocheerwerbstätigsind,•mitihrenKindernineinemHaushaltlebenund•einenWohnsitzoderihrengewöhnlichenAufenthaltinDeutschland

haben.Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.

Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für bis zu zwölf Monate beziehen.

Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil in die Elternzeit geht oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeits-zeit 30 Stunden nicht übersteigen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.Das Elterngeld muss schriftlich beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.bmj.de

Schwangerschaft + Geburt

73

Elternzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbe-hörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden.

Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Entscheidend hierfür sind die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit.

Quelle und weitere Informationen unter: www.familien-wegweiser.de.

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)

Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) beziehen, gibt es eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bei der Geburt.Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanzi-ellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson, in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen.

Die Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfries-land finden Sie auf Seite 10.

Schwangerschaft + Geburt

74

Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach

Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt.

Diese werden unter anderem angeboten von:

•HebammeninfreierPraxisoderinGeburtshäusernimRahmen der Hebammenhilfe•HebammeninKlinikenimRahmenderHebammenhilfe•Frauenkliniken•VereinenundVerbändenderFamilienarbeit•Gesundheitszentren•Krankengymnastinnen(infreierPraxis,KlinikenoderInstitutionen)

Die Kosten für die Kurse werden im Rahmen der Hebammenhilfe grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Der Partner muss allerdings, wenn er an dem Kurs ebenfalls teilnimmt, für die Kosten selbst aufkommen.Die Kurse bieten auch die Möglichkeit sich über die verschiedenen Geburtsmethoden, wo und wie eine Geburt ablaufen soll, über medizinische Hilfsmittel, Entbindungskliniken, Säuglingspflege und Stillen zu informieren. Weitergehende Informationen zu diesen Vorbereitungskursen bieten die Geburtshäuser und Kliniken in Informationsveranstaltungen.

Eine Auflistung von Hebammen und weitere Informationen zu deren Leistungen finden Sie unter: www.hebammen-sh.de.

Schwangerschaft + Geburt

75

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollen-dung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

z. B. für • Kinder,diefüreinenBerufausgebildetwerdenkannbis

zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden. Darunter ist die Ausbildung für einen künf-tigen Beruf zu verstehen. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.

• KinderohneAusbildungsplatzKindergeldkannbiszurVollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann.

• EineÜbergangszeitKindergeldkannbiszurVollendungdes 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Über-gangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulab-schluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden.

• KinderohneArbeitsplatzKindergeldwirdauchfüreinüber 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäfti-gungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist.

• KindermitBehinderungUnabhängigvondenuntere)erläuterten Anspruchsvoraussetzungen kann für ein Kind mit Behinderung Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden, wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Kindergeld wird monatlich gezahlt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Schwangerschaft + Geburt

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Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Sie bei der Familien-kasse einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld stellen:

Familienkasse Flensburg24935 Flensburg BesucheradresseEckernförder Landstraße 6524941 Flensburg [email protected]

Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de

Kinderzuschlag

Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzu-schlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

• fürdieseKinderKindergeldbezogenwird,• diemonatlichenEinnahmenderElterndieMindesteinkom-

mensgrenze erreichen,• daszuberücksichtigendeEinkommenundVermögendie

Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und• derBedarfderFamiliedurchdieZahlungvonKinder-

zuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkom-mensgrenze erreichen.

Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundes-agentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.

Schwangerschaft + Geburt

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Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse:

Familienkasse Flensburg24935 Flensburg BesucheradresseEckernförder Landstraße 6524941 [email protected]

Quelle: www.arbeitsagentur.de

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen, vor und nach der Entbindung (im Normalfall sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung) sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Vorausset-zungen:

•SiemüssenineinemArbeits-oderHeimarbeitsverhältnisstehen oder•derArbeitgeberhatdasBeschäftigungsverhältniswährendder Schwangerschaft zulässig gekündigt oder•beiBeginndesArbeitsverhältnisseserstnachBeginnderSchutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Schwangerschaft + Geburt

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•SiemüssenineinemArbeits-oderHeimarbeitsverhältnisstehen oder•derArbeitgeberhatdasBeschäftigungsverhältniswährendder Schwangerschaft zulässig gekündigt oder•beiBeginndesArbeitsverhältnisseserstnachBeginnderSchutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Kranken-geld erklärt haben (Wahlerklärung).

Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.familien-wegweiser.de

Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdung, Überforderung und Gesund-heitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbei-terinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).

Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind.

Schwangerschaft + Geburt

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Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)

Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühge-burten und bei sonstigen, vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzge-setz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel: Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags-, oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsver-bote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.

Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleis-tungen:

•DasMutterschaftsgeld•DenArbeitgeberzuschusszumMutterschaftsgeldwährendder Mutterschutzfristen•DasArbeitsentgeltbeiBeschäftigungsverbotenaußerhalbder Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn)

Kündigungschutz

Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsver-hältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Quelle und weitere Informationen: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40138.html

Schwangerschaft + Geburt

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Schwangerschaftskonfliktberatung

pro familia, Beratungsstelle HusumHerzog-Adolf-Straße 3525813 Husum

Träger:pro familia

Ansprechpartnerin:Frau Marion RieckemannTel.: 04841/36 71Fax.: 04841/80 01 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr Mo.+Do.: 14.00 –16.00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung) Mo.: 12.00 –13.00 Uhr (Telefonsprechstunde)

Schwangerschaft + Geburt

Angebot/Leistungen:

· Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitli-chen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten.

· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG)

· Beratung nach einem Schwangerschaftsab-bruch.

· Beratung zur Familienpla-nung, Schwangerschafts-verhütung, Kinderwunsch

· Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftspro-blemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters.

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Gesundheitsamt NordfrieslandDamm 825813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerinnen:Frau MilewskiFrau EhlertTel.: 04841/89 70-0Fax.: 04841/24 [email protected]

Öffnungszeiten:Do.: 14.00 –15.00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung

Psychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Susanne BaumTel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]

Mo.– Do.: 8.00 –17.00 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhrmittwochs: 14.00 –15.30 Uhr(Offene Sprechstunde)

Schwangerschaft + Geburt

Angebot/Leistungen:

· Anlaufstelle für die Stiftung Mutter und Kind

· Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zu Einschulung (0-6 Jahre)

Angebot/Leistungen:

· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwach-senen, Paaren, Familien, Eltern

· Erziehungsberatung· Familien/-Paarberatung· Trennungs/-Scheidungs-beratung

· Schwangerschaftsbera-tung

· Schwangerschaftskon-fliktberatung (§218/219)

· Vermittlung von Geldern · Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in

Schule und Ausbildung bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen

· kostenlos, vertraulich, freiwillig

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Stiftung „Familie in Not“

Die Stiftung Familie in Not wurde 1979 vom Land Schleswig-Holstein errichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung angesiedelt.

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwan-geren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.

Wem kann die Stiftung helfen?

•FamilienmitKindern,dievonderFamilieunterhaltenwerden•AlleinstehendenFrauenmitKindern•AlleinstehendenMännernmitKindern•AlleinstehendenschwangerenFrauen

Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an?

•AufzeigenundVermittelnvonHilfenandererStellen•GewährungvonZuschüssen•GewährungvonDarlehen(i.d.R.zurGesamtentschuldung)Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.

Voraussetzungen der Hilfe

Die antragstellende Familie/Person muss

•ihrenHauptwohnsitzinSchleswig-Holsteinhaben•inwirtschaftlicherNotsein(z.B.durchArbeitslosigkeit,Krankheit,

Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes)•LeistungennachdenSozialgesetzbüchern,anderenGesetzen

sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben•privateMöglichkeiten,eineBeseitigungderNotlagezuerreichen,

ausgeschöpft haben•diefürdieAntragsbearbeitungerforderlichenAngabenwahrheits-

gemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen•BereitschaftdurchBankbescheinigungerklären,dasGirokontoauf

Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung).

Schwangerschaft + Geburt

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Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?

In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hilfebedürftige Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.

Eine Übersicht über die Schuldnerberatungsstellen in Nordfriesland finden Sie auf Seite 46.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesministe-riums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung unter: www.schleswig-holstein.de/MSGFG/DE/KinderJugendFamilie/Familie/StiftungFamilieInNot/StiftungFamilieInNot_node.html

Schwangerschaft + Geburt

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Babysitter-Vermittlung

Wie finde ich einen guten Babysitter für mein Kind? Welchen Betreuern kann ich wirklich vertrauen? Viele Eltern kennen diese Fragen nur zu gut. Mit dem Babysitter-Vermittlungsdienst bietet der Kinderschutzbund kompetente Hilfe an. Schnell und unbürokratisch finden die Kolleginnen in der Geschäftsstelle eine geeignete Betreuung für den Nachwuchs. Die Babysitter kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus – meist abends oder am Wochenende. So können die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und die Eltern guten Gewissens ihren Termin wahrnehmen.

Nachdem Sie einen Fragebogen des Kinderschutzbundes mit Ihren Wünschen und Vorstellungen ausgefüllt haben, sucht dieser nach einer geeigneten Babysitterin für Sie. Diese wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und sie können alle anstehenden Fragen gemeinsam klären.

Babysitter, die über den Kinderschutzbund vermittelt werden, sind über den Kinderschutzbund haftpflichtversichert.

Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes Nordfriesland:

Kinderschutzbund Nord gGmbHOsterende 61 a25813 Husum

Ansprechpartnerin: Sonja KinneTel.: 04841/25 [email protected]

Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel

Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen sind Teilnahmebei-träge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nord-friesland erlassenen Sozialstaffel könnten diese unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden.

Kinderbetreuung

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Unterschieden wird zwischen der

•einkommensunabhängigenGeschwisterermäßigung:sobaldmindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertages-einrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden

und der

•einkommensabhängigenErmäßigungbzw.Erlass:diePrüfungder Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche Sozialzentrum/Jobcenter.

Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland finden Sie auf Seite 10

Auf der Internetseite www.forum-alleinerziehende.de finden Sie den Antrag auf Sozialstaffel, sowie das Merkblatt zum Antrag auf Sozialstaffel.

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden (§ 1 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein – KiTaG). Unter Kindertageseinrichtungen sind sowohl Kindertagesstätten als auch kindergartenähnliche Einrichtungen zu verstehen. Zu den Kinder-tagesstätten gehören u. a. Krippen (Kinder bis drei Jahre), Kinder-gärten (drei Jahre bis zum Schuleintritt) und Horte (ab Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr).

Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie im Flyer „Was ist eigentlich was?“ des Forums Alleinerziehende Nordfriesland. Diesen erhalten Sie in Ihrer Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung, in vielen Beratungsstellen oder direkt über das Forum Alleinerziehende Nordfriesland:als download auf www.forum-alleinerziehende.de, oder per E-Mail: [email protected].

Eine Übersicht über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Nordfriesland finden Sie im Internet in der KiTa- Datenbank Nord-friesland unter: www.forum-alleinerziehende.de.

Kinderbetreuung

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Kindertagespflege„Tagesmütter“

Kinder können auch im Rahmen der selbstständigen Kinderta-gespflege gefördert werden. Für Kinder unter drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zu Krippen dar. Kinder über drei Jahren können nur ergänzend in der Kindertages-pflege gefördert werden, wenn die Öffnungszeiten der Kindertages-stätten bzw. der Schule nicht die Arbeitszeiten der Eltern abdecken.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie beim

Kreis NordfrieslandSachgebiet Kindertagespflege

Ansprechpartnerin: Stephanie ZimmermannTel.: 04841/67-5 24 [email protected]

Dort erhalten Sie auch eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Kindertagespflegestellen.

Unter www.forum-alleinerziehende.de finden Sie das Infoschreiben für Eltern zum Thema Kindertagespflege, den Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie den Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrags zum Downloaden.

Auch der Kinderschutzbund Nordfriesland bietet für unter dreijährige Kinder derzeit 50 Plätze in zehn Tagespflegegruppen an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den:

Kinderschutzbund Nordfriesland

Ansprechpartner: Herr André Christen Osterende 61 a25813 HusumTel: 04841/66 27 62Mobil: 0160/8 20 56 54andre.christen@kinderschutzbund-nf.dewww.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/kindertages-pflege.php

Kinderbetreuung

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Krankengeld bei Erkrankung des Kindes„Freistellungstage“

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden.

Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, liegt ein ärztliches Attest vor und gibt es keine andere Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der Arbeitgeber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen.

Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Verein-barungen ausgeschlossen sein. Die Krankenkasse hilft dann aus, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes Kind unter zwölf Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für maximal zehn Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein Krankengeld.

Rechtliche Grundlagen

Nach geltendem Recht wird unterschieden zwischen bezahlter Freistellung nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und unbezahlter Freistellung nach § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

„Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich hierbei auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch das beschäftigende Unternehmen.

Schulen

Einen Überblick über die verschiedenen Schularten in Schleswig-Holstein sowie eine Übersicht über die Schulen in Nordfriesland und deren Angebote, finden Sie im Bildungsportal des Landes Schleswig-Holstein unter:www.schleswig-holstein.de/Bildung und www.schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/

Kinderbetreuung

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SchülerbetreuungMax & Milla

Die Schülerbetreuung bei Max & Milla soll erst einmal Kindern Spaß machen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Zeit fröhlich, sinnvoll und sicher zu verbringen. Kein Kind soll alleine zuhause herum sitzen. Dem Kinderschutzbund geht es nicht nur um die Versorgung elementarer Grundbedürfnisse. Er ist die Lobby für Kinder, die sich für die Rechte der Kinder, Chancengleichheit sowie familien- und kinderfreundliche Lebensbedingungen einsetzt. Gleichzeitig sollen für Eltern Freiräume geschaffen werden, damit Familie und Erwerbs-leben miteinander harmonieren können.

Bei Max & Milla können die Kinder vor und nach dem Schulunter-richt viel Zeit miteinander verbringen, Hausaufgaben erledigen und ihre Freizeit sinnvoll und mit Gleichaltrigen gestalten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen ist ausreichend Zeit für die Hausauf-gaben reserviert. Danach können die Kinder spielen, basteln, ihre musikalischen Fähigkeiten im „Sing-Star-Vergleich“ testen oder auch ihre Geschicklichkeit mit der „Wii-box“ unter Beweis stellen. Sie sollen vorallem aber mit Gleichaltrigen ihre Zeit gemeinsam gestalten - miteinander reden, ausprobieren und gemeinsame Interessen entdecken und umsetzen - ohne Programmmanager und Ablaufplan, Zeit genießen.

Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Kindes

Grundsätzlich werden alle Grundschulkinder aufgenommen. Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, bekommen vorrangig die Kinder einen Platz, deren Eltern berufstätig sind.In allen Angeboten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen.

Kinderbetreuung

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Max & Milla wird an folgenden Schulen angeboten:

Bürgerschule HusumAsmussenstrasse 125813 HusumTel.: 04841/9 38 80 [email protected]

Klaus-Groth-Schule HusumRichard-von-Hagn-Straße 4025813 HusumTel.: 04841/66 2 41 [email protected]

Schule an der Treene FriedrichstadtOstdeutsche Straße 325840 FriedrichstadtTel.: 0151/26 32 76 [email protected]

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kinder-schutzbundes unter:www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/max-milla.php

Kinderbetreuung

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Beistandschaft

Beim Jugendamt des Kreises Nordfriesland können Sie in der Abteilung Unterhalt – Sachgebiet Beistandschaften für Ihr unter-haltsberechtigtes Kind eine Beistandschaft einrichten. Der Beistand würde dann den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen. Wenn Ihr Kind nichtehelich ist und Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsaner-kennung auftreten, kann die Beistandschaft auch eine gerichtliche Klärung vornehmen lassen.

Wenn Sie sich als betreuender Elternteil mit dem anderen Elternteil gut verstehen, allerdings zum Unterhalt Fragen haben, erhalten Sie dort auch Beratung und Unterstützung. Daneben können dort auch Beurkundungen von z. B. Unterhalt und gemeinsamem Sorgerecht vorgenommen werden.

Die Zuständigkeit ist nach dem Nachnamen und dem Wohnort des jeweiligen Kindes geregelt. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de unter dem Suchbegriff „Beistandschaft“.

Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltSachgebiet BeistandschaftMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67-0

Betreuungsunterhalt –Unterhalt für betreuende Elternteile nichtehelicher Kinder

Wenn Sie Ihr nichteheliches Kind betreuen, haben Sie grundsätz-lich bis drei Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser Anspruch kann sich unter Umständen auch verlängern, wenn z. B. von Ihnen aufgrund der Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, eine Vollzeitstelle anzunehmen.

Trennung + Scheidung

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Dieser Anspruch setzt voraus, dass der andere Elternteil nicht nur den vorrangigen Kindesunterhalt zahlen kann, sondern darüber hinaus auch leistungsfähig ist für diesen Betreuungsunterhalt. Im Einzelfall kann dieser Unterhaltsanspruch für Sie als Mutter eines nichtehelichen Kindes auch schon vor der Geburt bestehen, z. B. bei einer durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Krankheit. Eine Beratung hierzu kann durch die Abteilung Unterhalt des Kreises Nordfriesland erfolgen:

Kreis NordfrieslandFachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und SeniorenAbteilung UnterhaltMarktstraße 625813 HusumTel.: 04841/67-0

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de, Suchbegriff „Beistandschaft“.

Ehegattenunterhalt

Nach einer Scheidung sind beide Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und ändern sich in regelmäßigen Abständen.

Nehmen Sie deshalb nach Möglichkeit eine juristische Beratung schon vor der Trennung oder Scheidung in Anspruch.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beratungs- und/oder Prozess-kostenhilfe gewährt werden (siehe Seite ►12).

Trennung + Scheidung

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Kindesunterhalt

Für minderjährige Kinder, die bei Ihnen leben, muss der andere Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen und zwar unab-hängig von Ihren Einkommensverhältnissen.

Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahl-betrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und weiteren Leitlinien.

Weitere Informationen und die aktuellen Tabellen bzw. Leitlinien finden Sie auf der Homepage des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes unter:www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/unter-halt_node.html.

Sorgerecht

Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam aus.

Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Alle Angelegen-heiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gegenwärtig aufhält.

Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet, haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Mit Ihrer Zustimmung können Sie allerdings gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge für das Kind ausüben. Hierfür benötigen Sie eine formelle Sorgeerklärung. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt (siehe Seite ►43), aber auch bei einem Notar beurkundet werden.

Für Ihre Entscheidung, welche Sorgeform für Sie und Ihr Kind die beste ist, ist es wichtig, sich gut und umfassend informieren und beraten zu lassen. Beraten werden Sie u. a. bei Familien- und Erzie-hungsberatungsstellen (siehe Seite ►30), bei den kommunalen Gleichstellungsstellen (siehe Seite ►39) oder beim Landesverband des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV):

Trennung + Scheidung

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Verband alleinerziehender Mütter und VäterLandesverband Schleswig-HolsteinMuhliusstr. 6724103 KielTel.: 0431/5 57 91 [email protected]

Umgang(srecht)

Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die Eltern sind ihrerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich ist.

Bei Umgangsschwierigkeiten ist es zunächst sinnvoll, sich Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt (siehe Seite ►43) oder andere Beratungsstellen zu holen.

Quelle und weiterführende Hinweise: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/umgang.html

Unterhaltsvorschuss

Siehe Seite ►22

Trennung + Scheidung

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Anerkennung der Vaterschaft

Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, gilt als rechtlicher Vater des Kindes. Leben die Eltern in einer anderen Familienform zusammen oder ist die Ehe geschieden, muss die Vaterschaft anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden.Ist das Kind nach der rechtskräftigen Scheidung des Ehepaares geboren, wird es nicht mehr automatisch dem geschiedenen Ehemann zugerechnet, auch dann nicht, wenn noch kein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat. Wird ein Kind vor der Scheidung, aber nach gestelltem Scheidungsantrag geboren, gilt folgendes: Erkennt ein anderer Mann, z. B. der neue Lebensge-fährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater des Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist derjenige im Sinne des Gesetzes der Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, sofern die Mutter dieser Anerkennung zustimmt.

Verweigert der Vater die Anerkennung der Vaterschaft, so kann diese gerichtlich festgestellt werden. Um eine Vaterschaftsfeststel-lung betreiben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich an das Jugendamt wenden, das im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft die Feststellung der Vaterschaft betreibt. Zum anderen können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Famili-engerichts am Amtsgericht bzw. beim gemeinsamen Amtsgericht in Familiensachen zu erheben.

Weitere Informationen unter: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/mutter-und-vater.html

Trennung + Scheidung

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Weitere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung liefert auch die Broschüre "Trennung, Scheidung.. und nun?" des Gleich-stellungsbüros Nordfriesland.

Trennung + Scheidung

Sie erhalten diese kostenlos in vielen nordfriesischen Beratungsstellen oder direkt bei den Gleichstellungs-beauftragten im Kreis Nordfriesland (Adressen siehe Seite 39).

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Dänischer Gesundheitsdienst

Dänischer Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.Waldstraße 4524939 Flensburg

Ansprechpartner:D. CabersTel.: 0461/5 70 58-0Fax: 0461/5 70 58 [email protected] www.dksund.de

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

1. Mütterberatung durch eine Krankenschwester, für Kinder bis eineinhalb Jahre zu Themen wie: Entwicklung des Kindes, Kinderpflege, Ernäh-rung, Gewichts- und Wachstumskontrolle. Hausbesuche sind möglich.

2. Erziehungs- und Familienberatung durch unsere Sozialpäda-gogen.

3. Schulärztliche Untersuchungen und Beratungen werden für Schul- und Kindergar-tenkinder angeboten

Alle Angebote richten sich an die Mitglieder der dänischen Minderheit.

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Fachkliniken

Fachkliniken Nordfriesland gGmbHKrankenhausweg 325821 BredstedtTel.: 04671/4 08-0Fax: 04671/4 08-30 [email protected]

Gesundheitsämter

Gesundheitsamt HusumDamm 825813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerinnen:1. Frau Milewski

Tel.: 04841/89 70-0 Fax: 04841/24 76 [email protected]

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

Fachgebiete: · Allg. Psychatrie· Abhängigkeitserkran-kungen

· Psychosomatik· PsychotherapieAngebote: · Krankenhaus· Tageskliniken· Ambulanzen· Rehabilitation· Adaption· Nachsorgeeinrichtungen· Wiedereingliederung,

Wohnheime· Übergangseinrichtung· Prävention und Beratung· Gruppen und Seminare· Service

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Öffnungszeiten:2. Frau Dr. Ehlert

Do.: 14.00 –15.00 Uhr

3. Herr Fischer/Herr Brose Mo. – Do.: 8.30 –11.00 Uhr

4. Herr Pagel Mi.: 8.30 –12.00 Uhr

5. Frau Petersen Di.: 8.30 –12.00 Uhr

Gesundheitsamt NiebüllHauptstraße 8725899 Niebüll

Ansprechpartnerin:Frau BrodersTel.: 0466/9 01 40-0 und über Husum: Tel.: 04841/89 70-0Fax: 04841/24 [email protected]

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

1. Anlaufstelle für die Stiftung „Mutter und Kind“

2. Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschafts-konflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zur Einschulung (0 – 6 Jahre)

3. Sozialpsychiatrische Beratung, Beratung zur Suchterkrankung, allg. psych. Erkrankungen (Psychosen) etc.

4. Behindertenberatung zum Schwerbehinderten-ausweis, Hilfsmittel, etc.

5. Pflegeberatung

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Haushaltshilfe

Mütter und Väter die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen ist.Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten außerdem eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 199 Reichsversicherungsordnung (RVO) i. V. m. § 38 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)).

Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken-kasse oder im Internet unter:

www.familien-wegweiser.de unter dem Stichwort „Haushaltshilfe“.

Mutter-/Vater-Kind-KurenMütterkuren

Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine Sonderform einer stationären, medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht.

Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverant-wortung stehen oder standen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern sowie Pflegeeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Aktuell ist es auch möglich, pflegende Angehörige in Schwerpunktkuren in Müttereinrichtungen nach § 24 SGB V aufzunehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

Beantragt werden muss die Mutter- Kind- Kur bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Empfohlen wird eine Beratung über eine Vermittlungsstelle, die zu diesem Leistungsbereich qualifiziert beraten kann.

Gesundheit, Krankheit, Prävention

100

Die Adressen der gemeinnützigen Beratungsstellen und weitere Informationen erhalten Sie über das Müttergenesungswerk:www.muettergenesungswerk.de

Pflegestützpunkt

PflegestützpunktMarktstraße 625813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartnerin:Frau Angelika LiesTel.: 04841/67-5 [email protected]

Öffnungszeiten:keine festen Sprechzeiten unter Tel.: 04841-67-548 oder 67-555

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

· Individuelle Beratung· kostenfrei, unabhängig

für Pflegebedürftige aller Altersstufen

· Wir vermitteln Familien-räte (ein Verfahren für Situationen, in denen Familien Probleme lösen müssen und dabei die Unterstützung ihrer Verwandten, Freunde oder Nachbarn brauchen

· Demenzschule, wir bieten Kurse für Angehörige von Demenzerkrankten an

101

Psychosoziale BeratungPsychologisches BeratungszentrumTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Susanne BaumTel.: 04841/69 14 40Fax: 04841/69 14 [email protected]

Mo.– Do.: 8.00 –17.00 UhrFr.: 8.00 –13.00 Uhr(Offene Sprechstunde)mittwochs 14.00 –15.30 Uhr

Sozialpsychatrischer NotdienstMarktstraße 625813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Ansprechpartner:Thomas Fischer

Kinder- u. Jugendärztlicher DienstTel.: 04841/8 97 00Sozial-Psychologischer Dienst Tel.: 04841/89 70-34www.nordfriesland.de

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwach-senen, Paaren, Familien, Eltern

· Erziehungsberatung· Familien-/Paarberatung· Trennungs-/Scheidungs-beratung

· Schwangerschaftsbera-tung

· Schwangerschaftskon-fliktberatung (§218/219)

· Vermittlung von Geldern· Familientherapie· Spieltherapie· Telefonberatung· Beratung bei Fragen in

Schule und Ausbildung, bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen

· kostenlos, vertraulich, freiwillig

Angebot/Leistungen:

Sozialpsychatrischer Notdienst

102

Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll

Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH

Tel.: 04661/96 [email protected]

Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt

Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH

Tel.: 04651/8 22 [email protected]

Schwangerschaftskonfliktberatung

Siehe Seite ►81

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung

Angebot/Leistungen:

Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung

103

Schwerbehinderung

Integrationsfachdienst HusumAm Binnenhafen 6025813 Husum

Träger:BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH

Ansprechpartner:Herr Wilfried BergerTel.: 04841/8 12 41Fax: 04841/8715 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr(mit telefonischer Voranmeldung)

Integrationsfachdienst NiebüllSchmiedestr. 1125899 Niebüll

Träger:BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH

Ansprechpartnerin:Frau Enke JappsenTel.: 04661/90 24 04Fax: 04661/90 24 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr(mit telefonischer Voranmeldung)

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

· Berufliche Integration und Begleitung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

· Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeit-geber, betriebliche Helfer, Kollegen

· Unterstützung für Arbeit-nehmer mit dem Ziel der Stabilisierung beste-hender Arbeitsplätze

· Beratung bei Schwierig-keiten im Arbeitsleben, Krisenintervention, Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit

104

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle HeideNeue Anlage 925746 HeideTel.: 0481/6 96-0Fax: 0481/6 96-1 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr(oder nach Vereinbarung)

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

Das Landesamt für soziale Dienste stellt bei behinderten Menschen ihre gesundheitlichen Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht fest. Die Ursache spielt dabei keine Rolle. Entsprechend Auswirkung und Umfang wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einem GdB zwischen 50 und 100 spricht man von einer Schwerbehinderung und man kann einen Ausweis erhalten.

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Selbsthilfe im Gesundheitsbereich

KIBIS NordfrieslandSchiffbrücke 1225813 Husum

Träger:Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.

Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.+ Di.: 9.00 –13.00 UhrMi.: 14.00 –19.00 Uhr (und nach Vereinbarung)

Angebot/Leistungen:

KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie:· Kontakt und Gespräche

mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben

· eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder

· Kontakt zu einer beste-henden Selbsthilfegruppe suchen

· Räume für Grup-pentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen

· untereinander Erfah-rungen und Fragen austauschen wollen

· regelmäßige Telefon-sprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen

· Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben

· ihre persönlichen Neigungen und Fähig-keiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen

Gesundheit, Krankheit, Prävention

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Suchtberatung

Beratungs- und Behandlungsstelle für SuchtkrankeTheodor-Storm-Straße 725813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartner:Herr Dieter PeltiesTel.: 04841/69 14 20Fax: 04841/69 14 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Do. 8.00 –17.00 UhrFr. 8.00 –13.00 Uhr

Beratungs- und Behandlungszentrum NiebüllWesterlandstraße 325899 Niebüll

Träger:Diakonisches Werk Südtondern

Tel.: 04661/96 [email protected]

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

· Suchtprävention z. B. an Schulen, Betrieben und andere Gruppen

· Suchtberatung, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Spielen und Medien, Essstörungen

· ambulante Therapie; angeleitete Selbsthilfe-gruppen

· Suchtbegleitung (Substi-tution)

Angebot/Leistungen:

· Suchtprävention· Suchtkrankenhilfe

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Beratungs- und Behandlungszentrum SyltKirchenweg 3725980 Westerland/Sylt

Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbH

Tel.: 04651/8 22 [email protected]

Fachkliniken Nordfriesland gGmbHKrankenhausweg 325821 BredstedtTel.: 04671/4 08-0Fax: 04671/4 08-30 [email protected]

Gesundheit, Krankheit, Prävention

Angebot/Leistungen:

Fachgebiete:· Allg. Psychatrie· Abhängigkeitserkran-kungen

· Psychosomatik· PsychotherapieAngebote:· Krankenhaus· Tageskliniken· Ambulanzen· Rehabilitation· Adaption· Nachsorgeeinrichtungen· Wiedereingliederung· Wohnheime· Übergangseinrichtung· Prävention und Beratung· Gruppen und Seminare· Service

Angebot/Leistungen:

· Suchtprävention· Suchtkrankenhilfe

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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorge-heft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufs-verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft) U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft) U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft) U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft) U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder– falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)

In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).

U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)

Meldepflicht

Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeunter-suchungen eine Meldepflicht eingeführt, d. h., die Vorsorgeun-tersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden angemahnt.

Quelle:www.kinderarzte-im-netz.de

Gesundheit, Krankheit, Prävention

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Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Es verbessert die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien werden für die bundesrechtlich geregelten Berufe vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies stellt einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integra-tion für Menschen mit guten ausländischen Qualifikationen dar.

Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland, mit einem deutschen Abschluss, gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätig-keiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich damit selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglemen-tierten Berufe wie z. B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für Ärzte.

Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z. B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Kranken-pflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an:

Regionales Netzwerk Schleswig-Holstein

Träger:Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein: Farzaneh Vagdy-VoßOldenburger Straße 2524143 KielTel.: 0431/20 50 [email protected] www.access-frsh.de

Informationen für Migrantinnen und Migranten

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Träger:Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.

Ansprechpartnerin für Nordfriesland: Frau Edibe OguzWalkerdamm 124103 KielTel.: 0431/30 03 47 [email protected]

Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationsportal zum Anerkennungsgesetz „Anerkennung in Deutschland“: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de

Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diskriminierung und zur Prävention vor Diskriminierung in der Gesellschaft durchführen, als direkte Anlaufstelle für Betroffene die Hilfe- und Ratsuchenden über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufklären und weiterge-hende Beratung vermitteln.

Die Aufgabe wurde der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegen-heiten übertragen:

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein:Birgit Wille Karolinenweg 1 24105 Kiel Tel.: 0431/9 88 12 40 Fax: 0431/9 88 12 39 [email protected] www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/

Informationen für Migrantinnen und Migranten

111

Informationen für Migrantinnen und Migranten

AsylbewerberBeratung & Unterstützung

DRK NiebüllAsylbewerberbetreuungGemeinschaftsunterkunft Gather Landstraße 7525899 Niebüll

Ansprechpartnerin: Frau Birte MatthiessenTel.: 04661/90 26 48

Migrationssozialberatung Kreis Nordfriesland (Siehe Seite ►116)

Asyl-Frauen-GruppeHermann-Tast-Straße 6 – 825813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Gerda FriedrichsenTel.: 04846/5 63

Öffnungszeiten:Treffen jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (außer in den Schulferien) im Haus der Jugend

Asylbewerber –Finanzielle Unterstützung

Folgende Personen sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbe-werberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen:

Angebot/Leistungen:

Ausländische Frauen und Kinder: Unter diesem Motto laden ehrenamtlich engagierte Frauen aus Husum und Umgebung seit 1989 regelmäßig zum Treffen der Asyl-Frauen-Gruppe ein. Fremde brauchen Freunde - oder Freundinnen.

112

Informationen für Migrantinnen und Migranten

•miteinerAufenthaltsgestattungnachdemAsylverfahrensgesetz(AsylVfG),

•miteinerAufenthaltserlaubnisnach§23Abs.1oder§24Aufent-haltsgesetz (AufenthG) wegen des Krieges in ihrem Heimatland,

•miteinerAufenthaltserlaubnisnach§25Abs.4Satz1,Abs.4aoder Abs. 5 AufenthG,

•miteinerDuldungnach§60aAufenthG,•dievollziehbarausreisepflichtigsind,•dieEhegatten,LebenspartneroderminderjährigeKinderderzuvor

genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder

•dieeinenFolgeantragnach§71AsylVfGodereinenZweitantragnach § 71a.AsylVfG gestellt haben.

Nach den Vorschriften des AsylbLG wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (sogenannte Grundleistungen) sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Weiterhin können „sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

Personen, die über 48 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben und die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, beziehen Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Zuständig für die Gewährung der finanziellen Leistungen sind die Sozialzentren/Jobcenter des Kreises Nordfriesland (siehe Seite ►10).

AusländerangelegenheitenAusländerbehörde

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internatio-nalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

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Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.

Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs siehe Seite ►115) unterstützt.

Zuständige Behörde im Kreis Nordfriesland:

Kreis NordfrieslandFachdienst Kommunales und OrdnungMarktstraße 625813 Husum

Ansprechpartner:Herr Hans DegenTel.: 04841/6 72 [email protected]

Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwan-derungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind:

•grundsätzlichdieWahrnehmungderInteressenderMigrantinnenund Migranten und Flüchtlinge

•dieBeratungüberFlüchtlings-undZuwanderungsfragen,auchdieVermittlung von Beratungsmöglichkeiten

•Aufklärungs-undÖffentlichkeitsarbeitimZuständigkeitsbereich•dieMitwirkunganRechtsetzungsverfahrenimLandtaganAngele-

genheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik

Informationen für Migrantinnen und Migranten

114

•StellungsnahmenzupolitischenKonzeptenundProgrammenimFlüchtlings- und Zuwanderungbereich

•dieKooperationmitdenimFlüchtlings,-Asyl-undZwanderungs-bereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich

Flüchtlingsbeauftragter:Herr Stefan SchmidtKarolinenweg 124105 Kiel Tel.: 0431/9 88-12 91Fax: 0431/9 88-12 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 9.00 –15.00 Uhr(und nach besonderer Vereinbarung)

Integrationskurs/Sprachkurs

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

All das lernen Sie im Integrationskurs.

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 960 Stunden betragen.

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allge-meinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den Spezial-kursen bis zu 900 Stunden.

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungs-kurs. Er dauert 60 Stunden.

Informationen für Migrantinnen und Migranten

115

Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

In Nordfriesland bietet die folgende Institution Integrationskurse an:

Volkshochschule Husum e. V.Theodor-Storm-Straße 225813 HusumTel.: 04841/ 83 59-20

Interkulturelles Cafè

Ahmadiyya Muslim JamaatTreibweg 625813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Tanzeela [email protected]

Öffnungszeiten:jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (nicht in den Schulferien)

Migrationssozialberatung

MigrationssozialberatungMarktstraße 625813 Husum

Träger:Kreis Nordfriesland

Informationen für Migrantinnen und Migranten

Angebot/Leistungen:

· Interkulturelles Café in Kooperation mit der FBS - nur für Frauen -

· diverse Interreligiöse Veranstaltungen

· Weltkindertag

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Ansprechpartner:Herr Peter MartensenTel.: 04841/67-4 38Fax: 04841/67-3 [email protected]

Öffnungszeiten:nach Vereinbarung

Informationen für Migrantinnen und Migranten

Angebot/Leistungen:

· Beratung im Aufenthalts-recht und Sozialrecht

· kleinschrittige Integra-tionsbegleitung (Case Management)

· Vermittlung von Regel-diensten

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Ferienangebote

Ferienpass

Seit 1988 gibt es in Husum einen Ferienpass. Dieser bietet auf über 60 Seiten unzählige Angebote und Vergünstigungen.

Für 5 Euro können Inhaber des Ferienpasses kostenfrei mit dem Stadtbusverkehr fahren, die Husumer Schwimmbäder und Museen besuchen, viele Besichtigungstermine wahrnehmen und vieles mehr.

Erhältlich ist der Ferienpass zwei bis drei Wochen VOR Ferienbeginn unter anderem bei folgenden Institutionen:

Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (Touristinfo)Norderstraße 1525813 HusumTel.: 04841/89 87-0www.husum-tourimus.de

Rathaus HusumZingel 1025813 HusumTel.: 04841/6 66-0www.husum.de

Haus der JugendHermann-Tast-Straße 6 – 825813 HusumTel.: 04841/80 00 08www.hdj.de

Ev. Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Husum

Die Ferienangebote für Kinder der Familienbildungsstätte finden Sie im aktuellen Programmheft oder im Internet:

www.fbs-husum.de/programm_ferien.php

Freizeit + Erholung

118

Jugendzeltlager Stocksee – Youth Camp Stocksee

TSV Husum 1875

Ansprechpartner: Burkhard MüllerTel.: 04841/7 39 99

Weitere Infos und Termine im Internet: www.zeltlager.tsvhusum.de

Weitere Ferienangebote in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet unter: www.ferienboerse-sh.de/

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht für einkommens-schwache Familien die Möglichkeit, durch den Kreis Nordfriesland einen Zuschuss für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu erhalten (Ferienwerk).Fragen Sie im Einzelfall beim entsprechenden Veranstalter (Verein etc.) nach, ob eine derartige Bezuschussung möglich ist.

Kreisjugendring

Kreisjugendring Nordfriesland e. V.Soltbargen 6 c25813 Husum

Ansprechpartnerinnen:Frau Claudia FriedrichenFrau Andrea UlfenFrau Ute BabbeTel.: 04841/66 36 [email protected]

Mo.: 9.00 –13.00 UhrDi.: 9.00 –13.00 Uhr und 13.30 –16.00 UhrDo.: 9.00 –13.00 Uhr und 16.00 –18.00 UhrFr.: 9.00 –13.00 Uhr

Freizeit + Erholung

Angebot/Leistungen:

· Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten

· Anbieter von Kinder/Jugendfreizeiten

· Qualifizierung durch Seminare

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Sportvereine

Kreissportverband Nordfriesland e. V.Osterende 10025813 Husum

Ansprechpartner:Herr Tade CorinthTel.: 04841/7 10 17Fax: 04841/70 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 9.00 –12.00 Uhr (und nach Vereinbarung)

TSV Husum 1875 e. V.Adolf-Brütt-Straße 225813 Husum

Ansprechpartner:Herr Henning JessenTel.: 04841/6 14 44Fax: 04841/87 10 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –16.00 UhrDi.: 10.00 –12.00 UhrMi.: 17.00 –19.00 UhrDo.: 10.00 –12.00 Uhr

Freizeit + Erholung

Angebot/Leistungen:

· Suche nach Sportarten oder Sportvereinen über das Internet unter:

www.kreissportverband-nf.de/Vereine

· Möglichkeiten zur Einlösung von Bildungs-gutscheinen bei Vereinen

· Suche nach Vereine über: www.bildungspaket-nf.de

Angebot/Leistungen:

· Breitensportverein mit leistungsorientierten Gruppen

· Wettkampf- und Liga- sport

· AG-Angebote an diversen Schulen im Rahmen der offenen Ganztagsschule

· diverse Ballsportarten· Freizeitsport· Gesundheitssport· Trendsport· Tanzen in verschiedenen Formen (von Senioren-tanz bis ZUMBA)

· sehr viel Jugendarbeit · Nummer 1 in Sachen

"sportliche Heimat" und "Soziales Miteinander"

· Möglichkeit der Einlösung von Bildungsgutscheinen

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Stadtbüchereien

Bücherei BredstedtSüderstraße 3625821 Bredstedt

Träger:Stadt Bredstedt

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Monika VoßTel.: 04671/15 12Fax: 04671/93 21 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrDi.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrDo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrFr.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.00 UhrMi.: geschlossen

Stadtbücherei FriedrichstadtOstdeutsche Straße 125840 Friedrichstadt

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Barbara HulinTel.: 04881/78 [email protected]

Bücherei/Schule GardingMarienstraße 1025836 Garding

Ansprechpartnerin:Frau Regina HalbritterTel.: 04862/10 90 [email protected]

Freizeit + Erholung

Angebot/Leistungen:

Verleih von Medien aller Art: · Bücher· CD`s· DVD`s· Spiele· PC-Spiele und Lernpro-

gramme· Wii-Spiele· Zeitschriften für Kinder,

Jugendliche und Erwachsene

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Bücherei HörnumHangstraße 2125997 Hörnum/Sylt

Ansprechpartnerin:Frau Gisela PetersenTel.: 04651/88 03 15

Stadtbibliothek HusumHerzog-Adolf-Straße 2525813 Husum

Ansprechpartnerin:Frau Auguste Carstensen-LenzTel.: 04841/89186Fax: 04841/89200zbhusum@t-online.dewww.stadtbibliothek-husum.homepage.t-online.de

Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrDi.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrMi.: geschlossenDo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrFr.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 UhrSa.: 10.00 –12.30 Uhr

Fahrbücherei HusumOtto-Hahn-Straße 3725813 Husum

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Claus KreiserTel.: 04841/21 [email protected]

Freizeit + Erholung

Angebot/Leistungen:

Medienangebote:· Bücher· Zeitschriften und Spiele· Filme· Hörbücher· Musik-CDs· Internet-Plätze

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Gemeindebücherei LeckHauptstraße 3125917 Leck

Träger:Gemeinde Leck

Ansprechpartnerinnen:Frau Kirsten BoysenFrau Berit LauferTel.: 04662/24 [email protected]/gemeinde/gemeindebuecherei.html

Öffnungszeiten:Mo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrDi.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrMi.: 10.00 –12.00 UhrDo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrFr.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.00 Uhr

Bücherei ListSchule25992 List/Sylt

Ansprechpartnerin:Frau Renate HurtienneTel.: 04651/95 10 40

Stadtbücherei NiebüllHauptstraße 4625899 Niebüll

Ansprechpartner:Dipl.-Bibl. Ronald SteinerTel.: 04661/51 75Fax: 04661/51 [email protected]

Freizeit + Erholung

Angebot/Leistungen:

Bücherverleih

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Öffnungszeiten:Mo., Di., Do., Fr.: 9.30-13.00 Uhr und 15.00-18.00 UhrSa.: 10.00-12.00 UhrMittwoch geschlossen

Gemeindebücherei St. Peter-OrdingBadallee 5625826 St. Peter-Ording

Ansprechpartner:Dipl.-Bibl. Andreas FalkenhagenTel.: 04863/29 87Fax: 04863/70 31 [email protected]

Bücherei TönningAm Markt 1 25832 Tönning

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Natalja BiermannTel.: 04861/61 44 [email protected]

Bücherei Sylt/WesterlandStephanstraße 6 b25980 Westerland/Sylt

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Elisabeth SteynTel.: 04651/2 27 [email protected]

Freizeit + Erholung

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Stadtbücherei Wyk auf FöhrMittelstraße 3325938 Wyk auf Föhr

Träger:Stadt Wyk auf Föhr

Ansprechpartnerin:Dipl.-Bibl. Sybille WahalaTel.: 04681/34 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrDi.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrMi.: geschlossenDo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrFr.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 UhrSa.: 10.00 –12.30 Uhr

Treffpunkt für Alleinerziehende

Gruppe für Alleinerziehende in HusumSchiffbrücke 1225813 Husum

Träger:KIBIS NF

Ansprechpartnerin:Frau Angelika WeinertTel.: 04841/80 07 [email protected]

Öffnungszeiten:Treffen sind jeden 2. Dienstag im Monat von 16.00 –17.30 Uhr in den Räumen von Max & Milla an der Bürgerschule Husum (Asmus-senstraße 1)

Freizeit+Erholung

Angebot/Leistungen:

Im Rahmen eines offenen Gruppentreffs besteht für Alleinerziehende die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, sich auszutau-schen und gegenseitig zu unterstützen u. v. m. Für eine kostenfreie Kinderbe-treuung ist gesorgt.

Angebot/Leistungen:

·Bücher· Spiele· CD`s· CD-Rom· DVD`s· Zeitschriften· WII· Nintendo DS· Computerarbeitsplätze

zum surfen und zum E-mails schreiben

· Schreibprogramm.

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Treffpunkte für Kinder und Jugendliche

Jugendzentrum BredstedtGartenstraße 1325821 BredstedtTel.: 04671/39 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 15.00 –19.00 Uhr

Jugendzentrum Breklum/Jugendzentrum Altes E-WerkHusumer Straße 1025821 Breklum

Träger:Gemeinde Breklum

Tel.: 04671/93 25 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 14.00 –19.00 UhrDi.: 14.00 –19.00 UhrMi.: 15.00 –22.00 UhrDo.: 14.00 –19.00 UhrFr.: 14.00 –19.00 UhrMo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 UhrDi.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 UhrDo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr

Jugendzentrum FriedrichstadtAm Mittelburgwall 4025840 FriedrichstadtTel.: 04881/93 77 79jugend@ev-kirche-friedrichstadt.dewww.jugendzentrum-friedrichstadt.de

Freizeit + Erholung

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Jugendtreff GardingGraureiherweg25836 Garding

Ansprechpartnerin:Frau Ute FröhlichTel.: 0162/7 03 56 65

Mädchentreff Husum Asmussenstraße 6625813 Husum

Träger:pro familia

Ansprechpartnerinnen:Frau Angela ReinhardFrau Nadine OlhoffTel.: 04841/7 52 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 16.00 –18.00 UhrDi.: 16.00 –18.00 UhrMi.: 16.00 –18.00 UhrDo.: 15.00 –17.00 UhrFr.: 15.00 –18.00 UhrSo.: 15.00 –18.00 UhrSprechzeiten: 14.00 –18.00 Uhr

Haus der JugendHermann-Tast-Straße 6 – 825813 Husum

Träger:Stadt Husum

Freizeit+Erholung

Angebot/Leistungen:

· Jugendinformationszen-trum BISS/Beratung zu Auslandsaufenthalten

· Kontaktstelle Deutsches Kinderhilfswerk

· Pfadfindergruppe· Ferienpass· Weltkindertag· Kindertheater des Monats

Angebot/Leistungen:

· Themen- und altersspezi-fische Mädchengruppen

· Radio· Beratung· Kino· Kochen· Tanzen· Ferienpass-Aktionen

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Ansprechpartner:Herr Bernd BiermannTel.: 04841/80 00 08Fax: 04841/8 00 [email protected]

Öffnungszeiten:Di.– Fr.: 13.00 – 20.00 Uhr

Dänisches JugendheimNeustadt 9525813 Husum

Öffnungszeiten:Mo.– Fr.: 14.00 –17.00 Uhr und 19.00 –22.00 Uhr

Haus der Jugend LangenhornSchoolstraat 1025842 LangenhornTel.: 04672/17 37

Öffnungszeiten:Di.– Do.: 14.00 – 20.00 UhrFr.: 14.00 – 18.00 Uhr

Haus der Jugend NiebüllHans-Momsen-Straße 9 c25899 NiebüllTel.: 04661/9 34 96 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.: 15.00 – 20.00 UhrDi.: 15.00 – 20.00 UhrDo.: 15.00 – 20.00 UhrFr.: 15.00 – 20.00 UhrMi.: 15.00 – 18.00 Uhr und 19.00 – 22.00 Uhr

Freizeit + Erholung

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Jugendclub ZACKKönigskampweg 125870 Oldenswort

Pfadfinder Oldenswort- Ev. GemeindepfadfinderSankt PankratiusOsterender Chaussee 325870 Oldenswort

Träger:Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldenswort

Tel.: 04841/1 01 [email protected]

Mädchentreff Ostenfeld "Die flotten Lotten"Hauptstraße 6225872 Ostenfeld

Träger:Mädchentreff Ostenfeld Die Flotten Lotten e.V.

Tel.: 04845/79 05 [email protected]

Jugendzentrum St. Peter-OrdingOlsdorfer Straße 1925826 St. Peter [email protected]

Öffnungszeiten:Mo.– Di.: 16.00 – 20.00 UhrMi.: 16.00 – 19.00 UhrDo.: 16.00 – 19.00 Uhr(für Kinder unter 12 Jahre)Fr.: 16.00 – 21.00 Uhr

Freizeit + Erholung

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Jugendzentrum SyltGeschwister-Scholl-Weg 225980 Westerland/Sylt

Träger:Jugendinitiative Sylt e. V.

Tel.: 04651/72 30Fax: 04651/83 41 [email protected]

Öffnunsgzeiten:Mo.– Do.: 15.00 – 21.00 UhrFr.– Sa.: 15.00 – 22.30 UhrDi.– Mi.: 15.00 – 17.30 Uhr("Kids-day" für Jugendliche bis 15 Jahre)

Jugendzentrum TönningStrandweg 125832 TönningTel.: 04861/55 31

Jugendzentrum WykHeymannsweg 125938 Wyk/FöhrTel.: 04681/55 [email protected]

Freizeit + Erholung

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Bahnhofsmission

Bahnhofsmission HusumPoggenburgstraße 1625813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpersonen:Herr Dieter PeltiesFrau Antje AndresenTel.: 04841/25 39Fax: 04841/64 05 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo. – Fr.: 6.30 –15.00 Uhrund 19.30 –22.00 UhrSa. – So.: 6.30 – 8.00 Uhrund 19.30 –22.00 Uhr

Mobil in Nordfriesland

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zu:

Fahrplänen:

Routenplaner Bus und Bahn überregional/Stadtverkehr undFahrplantabellen überregional:www.nah.sh/nah-sh/

Busverbindung über Autokraft:www.bahn.de/autokraft/

Wohnen + ÖPNV

Angebot/Leistungen:

· Ein-, Aus- und Umsteighilfe auf dem Bahnhof

· Hilfe in Notlagen und bei besonderen sozialen Schwierigkeiten

· Schutz, Aufenthalt und Stärkung in unseren Räumen

· Gelegenheit zum persön-lichen, vertraulichen Gespräch

· Informieren über Unter-kunftsmöglichkeiten

· Duschen/Wäsche waschen und trocknen

· Übernachtung für wohnungslose Frauen und Männer

· Suppenküche für Bedürftige

· Ärztliche Beratung und medizinische Erstversor-gung

· Vermittlung zu Bera-tungs- und Fachstellen sowie anderen sozialen Einrichtungen vor Ort

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Fahrpreisen:

Preisberater Nahverkehr:www.nah.sh.hafas.de/bin/query.exe/dn?application=TARIFFONLY&

Schleswig-Holstein-Ticket und überregionale Bahnpreise:www.bahn.de

PKW-Fahrten:

Pendler-Portal für die Suche nach Fahrgemeinschaften:www.nordfriesland.pendlerportal.de

Nordfriesland-Nacht-Taxi

Das Nordfriesland-Nacht-Taxi gibt es bereits seit dem Jahr 1995. Es ist ein Projekt des Kreises Nordfriesland, der Städte und Ämter im Kreis, der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, der Sylter Verkehrsgesellschaft sowie der im Kreisgebiet ansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen.

Das System funktioniert so: Es gibt Nacht-Taxi-Gutscheine über 3 Euro und über 5 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende können diese Gutscheine zum jeweils halben Preis erwerben (also den 3 Euro-Gutschein für 1,50 Euro, bzw. den 5 Euro-Gutschein für 2,50 Euro) und bei Taxi- und Mietwagenunternehmern, die einen Nordfriesland-Nacht-Taxi-Aufkleber tragen, zum vollen, aufge-druckten Wert täglich von 22 bis 6 Uhr einlösen. Beim Einlösen ist eine Geldrückgabe nicht möglich.

Nutzergruppe: Schüler, Studenten und Auszubildende mit entsprechendem Nachweis (Schüler- bzw. Studentenausweis oder Stammkarte).

Aus den folgenden Gründen betreiben die Projektpartner das Nordfriesland-Nacht-Taxi:•NordfrieslandisteinFlächenkreis•EsgibtweiteAnfahrtswegezuvielenVeranstaltungsorten•BussefahrenzuspäterStundeoftnichtmehr•DieFahrpreisevonregulärenTaxissindfürJugendlicheoftzuhoch•DasRisiko,dassJugendlicheindenAbend-undNachtstunden

unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, wird verringert

Wohnen + ÖPNV

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Die Gutscheine sind bei allen Verwaltungen der Städte und Ämter im Kreisgebiet (außer beim Amt Pellworm) sowie bei der Verkehrsge-meinschaft Nordfriesland Regional, Ringstraße 3 – 9, in Husum und bei der Sylter Verkehrsgesellschaft, Trift 1, in Westerland erhältlich.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt um Wohnungen zu beziehen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungs-gesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.

Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraus-setzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder SGB XII erbracht werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkom-mensgrenzen einhalten.

Der Wohnberechtigungsschein ist für zwei Jahre gültig.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde: siehe Seite ►24).

Sofern Sie Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozial-zentrum/Jobcenter (Übersicht siehe Seite ►10) wenden.

Wohngeld

Siehe Seite ►23

Wohnen + ÖPNV

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Wohnungslosenhilfe

WohnungslosenhilfePoggenburgstraße 1625813 Husum

Träger:Diakonisches Werk Husum gGmbH

Ansprechpartner:Herr Dieter PeltiesHerr Erk PaulsenTel.: 04841/66 80 45Fax: 04841/64 05 [email protected]

Öffnungszeiten:Mo./Mi.: 8.00 –14.00 UhrDi.: 10.00 –14.00 UhrFr.: 8.00 –10.00 Uhr(und nach Vereinbarung)

Mien Tohus WohnungslosenhilfeWikingerstraße 4425917 Leck

Träger:Diakonisches Werk Südtondern gGmbh

Tel.: 04662/8 85 71 49Mobil: 01577/4 95 31 [email protected]

Öffnungszeiten:Di./Fr.: 09.00 –12.00 Uhr Do.: 16.00 –19.00 Uhr(und nach Absprache)

Angebot/Leistungen:

· Unterstützung bei der Wohnungssuche

· Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust und bei ungesichertem Mietver-hältnis

· Winternotprogramm· Sozialberatung· Unterstützung/Begleitung

bei Problemen mit Ämtern und Behörden

· Postanschrift· Hilfe bei Beschaffung von

Personal- und Arbeitspa-pieren

· Vermittlung von weiterge-hender Hilfe

Angebot/Leistungen:

· Unterstützung bei der Wohnungssuche

· psychosoziale Beratung

Wohnen + ÖPNV

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Linktipps

www.vamv.deHomepage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.

www.die-alleinerziehenden.deVernetzungsportal für alleinerziehende Mütter und Väter

www.perspektive-wiedereinstieg.deLotsenportal für Frauen, die zurück in den Beruf wollen

www.wiedereinstiegsrechner.deBrutto-/ Nettogehaltsrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.familien-wegweiser.deInformationen über wichtige Leistungen, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote für Familien

www.vorteil-kinderbetreuung.deDaten und Fakten rund ums Thema Kinderbetreuung www.urlaub-mit-der-familie.deSuchportal für Familienferienstätten in Deutschland

www.verband-binationaler.deHomepage des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.htmlPublikationen zu Elterngeld und Elternzeit, Mutterschutzgesetz, Kindergeld u. v. m.

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Stichwortverzeichnis

Agentur für Arbeit .......................................................................S. 55Ämterlotsin .................................................................................S. 27Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ....................... S. 110Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein .......S. 111Arbeitslosengeld ...........................................................................S. 8Arbeitslosengeld II .......................................................................S. 9Asylbewerber – Beratung & Unterstützung ............................. S. 112Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung .............................. S. 112Ausbildung in Teilzeit .................................................................S. 56Ausbildungsbetreuung ...............................................................S. 57Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde ....................... S. 113Babysitter-Vermittlung ...............................................................S. 85BAföG ........................................................................................ S. 11Bahnhofsmission .....................................................................S. 131Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt .................S. 28Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein ............ S. 114Beistandschaft ...........................................................................S. 91Beratungshilfe ............................................................................S. 12Berufliche Beratung ...................................................................S. 58Berufsausbildungsbeihilfe ..........................................................S. 14Berufsschulen ............................................................................S. 61Betreuungsunterhalt ..................................................................S. 91Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" ..............S. 72Bürgerbeauftragte ......................................................................S. 29Dänischer Gesundheitsdienst ....................................................S. 97Ehegattenunterhalt ....................................................................S. 92Elterngeld ..................................................................................S. 72Elterntelefon "Klaar Kiming" ......................................................S. 29Elternzeit ....................................................................................S. 74Erziehungsberatung ..................................................................S. 30Fachkliniken ...............................................................................S. 98Familienberatung .......................................................................S. 34Familienbildungsstätten .............................................................S. 35Ferienangebote ....................................................................... S. 118Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf) ....................................................S. 15

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Stichwortverzeichnis

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung) .............................................S. 74Frauenberatung & Notruf ...........................................................S. 36Frauenhäuser ............................................................................S. 38Geburt: Vorbereitung & die Zeit danach .....................................S. 75Gesundheitsämter .....................................................................S. 98Gleichstellungsbeauftragte ........................................................S. 39Haushaltshilfe ..........................................................................S. 100Industrie- und Handelskammer .................................................S. 62Integrationskurs/Sprachkurs .................................................... S. 115Interkulturelles Café ................................................................. S. 116Jugendamt/Jugendhilfe .............................................................S. 43Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel ..........................S. 85Kindergeld .................................................................................S. 76Kinderschutz ..............................................................................S. 45Kindertageseinrichtungen ..........................................................S. 86Kindertagespflege/"Tagesmütter" ..............................................S. 87Kinderzuschlag ..........................................................................S. 77Kindesunterhalt ..........................................................................S. 93Krankengeld bei Erkrankung des Kindes/"Freistellungstage" ..................................................S. 88Kreishandwerkerschaft ..............................................................S. 63Kreisjugendring ........................................................................ S. 119Leistungen zur Bildung und Teilhabe .........................................S. 16Migrationssozialberatung ......................................................... S. 116Minijobs .....................................................................................S. 64Möbellager .................................................................................S. 17Mobil in Nordfriesland ..............................................................S. 131Mutter-/Vater-Kind-Kur .............................................................S. 100Mutterschaftsgeld ......................................................................S. 78Mutterschutz ..............................................................................S. 79Nordfriesland-Nacht-Taxi .........................................................S. 132Pflegestützpunkt ......................................................................S. 101Prozesskostenhilfe ....................................................................S. 18Psychosoziale Beratung ..........................................................S. 102Rente für Halbwaisen/Verwitwete ..............................................S. 20Rundfunkgebührenbefreiung .....................................................S. 20Schuldnerberatung ....................................................................S. 46Schulen ......................................................................................S. 88

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Stichwortverzeichnis

Schülerbetreuung/Max & Milla ...................................................S. 89Schwangerschaftskonfliktberatung ............................................S. 81Schwerbehinderung .................................................................S. 104Selbsthilfe im Gesundheitsbereich ..........................................S. 106Selbsthilfegruppen .....................................................................S. 50Sexualberatung .........................................................................S. 51Sorgerecht .................................................................................S. 93Sozialverband Deutschland .......................................................S. 51Sozialzentren/Jobcenter ............................................................S. 10Sportvereine ............................................................................S. 120Stadtbüchereien ......................................................................S. 121Stiftung "Familie in Not" .............................................................S. 83Stiftungen ..................................................................................S. 21Streetwork/Pavillon ....................................................................S. 52Suchtberatung .........................................................................S. 107Tafel ...........................................................................................S. 21Treffpunkt für Alleinerziehende ................................................S. 125Treffpunkte für Kinder und Jugendliche ...................................S. 126Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ..............................S. 65Umgang(srecht) .........................................................................S. 94Unterhaltsvorschuss ..................................................................S. 22Anerkennung der Vaterschaft ....................................................S. 95Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. ......................S. 53Verbraucherschutz .....................................................................S. 54Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche ................S. 109Weiterbildung .............................................................................S. 66Wiedereinstieg ins Berufsleben .................................................S. 71Wohnberechtigungsschein ......................................................S. 133Wohngeld ..................................................................................S. 23Wohnungslosenhilfe ................................................................S. 134

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Impressum

Herausgeber: Forum Alleinerziehende Nordfriesland Kreis Nordfriesland

Redaktion: Constantina Nommensen Projektleiterin Forum Alleinerziehende Nordfriesland c/o Sozialzentrum Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66-5 42 [email protected]

Sabine Löhner Beauftragte für Chancengleichheit am

Arbeitsmarkt Kreis Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67-2 03 [email protected]

Angela Barckmann Beauftragte für Chancengleichheit am

Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Flensburg Waldstraße 2 24939 Flensburg Tel.: 0461/8 19-4 64 [email protected]

Layout/Satz: Werbewolke GmbH, www.werbewolke.de

Druck: Druckhaus Leupelt, Handewitt 1.Auflage, 5.000 Stück

Erscheinungsdatum: März 2013

Diese Broschüre wurde im Rahmen des Projektes Forum Alleinerziehende Nordfriesland (ForAN) erarbeitet.

Das Netzwerkprojekt „ForAN“ in Trägerschaft des Kreises Nordfriesland ist Teil des ESF-Bundespro-

grammes „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerzie-hende“ des Bundesarbeitsministeriums und wird aus

dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert.

Kontakt:[email protected]

gefördert durch: