Ljubomir Bratic: Ausländerbeschäftigungsgesetz - Herz des Rassismus in Österreich

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Ausländerbeschäftigungsgesetz Herz des Rassismus in Österreich Ljubomir Bratic Geschichte der „Ausländer“beschäftigung Das Thema dieses Textes ist ein wenig aus der Mode geraten. Im Folgenden wird die Rede von der Arbeit und von der Regulierung der Arbeitsverhältnisse sein. Die MigrantInnen sind zur 80% Arbeiterinnen und Arbeiter. Für sie gilt innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine besondere Ausnahmegesetzgebung, die Fremdengesetzgebung. Das Herz des Rassismus 1 in Österreich ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). „Ausländer“ sind das Produkt eines Unterdrückungssystems zum Zweck ihrer Ausbeutung. Dieses System ist hegemonial, d. h. es tendiert dazu, von allen machtrelevanten Interessensvertretungen und Institutionen in einer Gesellschaft getragen zu werden. Es gibt mehrere Entwicklungslinien, anhand derer sich nachzeichnen lässt, wie es dazu kam, dass diese heute noch geltende Form des AuslBG im Jahr 1975 installiert wurde. Wie alle Gesetze, ja das Recht insgesamt, ist auch dieses Gesetz ein Ergebnis der institutionellen Vereinbarungen diverser Interessensvertretungen. Um dies deutlicher zu machen, greife ich zurück auf die Betrachtung gewisser geschichtlichen Entwicklungen. Es gibt mehrere Perioden in der Entwicklung des Territoriums Österreich und somit auch in der Entwicklung der Gesetzesbestimmungen darüber, wer welche Rechte und Pflichten in einem Territorium hat. In unserem Zusammenhang beginnt – ein wenig willkürlich – die Geschichte zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Sozialdemokratie und Gewerkschaften, die entgegen ihren internationalistischen Prinzipien für den Ersten Weltkrieg in ihren Ländern fleißig mobilisiert hatten, versuchten in Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1922, „arbeitslose Fremde (zumeist mit tschechischer 1 Rassismus wird hier als eine besondere Herrschafts- und Unterdrückungsform verstanden. Durch diese Form bekommen bestimmte Bevölkerungsgruppen ganz bestimmte soziopolitische und ökonomische Stellungen in der Gesellschaft zugewiesen. Kurz: Hätten wir kein AuslBG, hätten wir auch keine Ausländer in jener Ausprägung, die wir kennen, also als billige und willige Arbeitskräfte.

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Aus: Bratic, Ljubomir (2010) Politischer Antirassismus. Selbstorganisation Historisierung als Strategie und diskursive Interventionen. Löcker, Wien, S 166-171.

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Ausländerbeschäftigungsgesetz Herz des Rassismus in Österreich

Ljubomir Bratic

Geschichte der „Ausländer“beschäftigung

Das Thema dieses Textes ist ein wenig aus der Mode geraten. Im Folgenden wird die Rede von der Arbeit und von der Regulierung der Arbeitsverhältnisse sein. Die MigrantInnen sind zur 80% Arbeiterinnen und Arbeiter. Für sie gilt innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine besondere Ausnahmegesetzgebung, die Fremdengesetzgebung. Das Herz des Rassismus1 in Österreich ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). „Ausländer“ sind das Produkt eines Unterdrückungssystems zum Zweck ihrer Ausbeutung. Dieses System ist hegemonial, d. h. es tendiert dazu, von allen machtrelevanten Interessensvertretungen und Institutionen in einer Gesellschaft getragen zu werden. Es gibt mehrere Entwicklungslinien, anhand derer sich nachzeichnen lässt, wie es dazu kam, dass diese heute noch geltende Form des AuslBG im Jahr 1975 installiert wurde. Wie alle Gesetze, ja das Recht insgesamt, ist auch dieses Gesetz ein Ergebnis der institutionellen Vereinbarungen diverser Interessensvertretungen. Um dies deutlicher zu machen, greife ich zurück auf die Betrachtung gewisser geschichtlichen Entwicklungen. Es gibt mehrere Perioden in der Entwicklung des Territoriums Österreich und somit auch in der Entwicklung der Gesetzesbestimmungen darüber, wer welche Rechte und Pflichten in einem Territorium hat.In unserem Zusammenhang beginnt – ein wenig willkürlich – die Geschichte zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Sozialdemokratie und Gewerkschaften, die entgegen ihren internationalistischen Prinzipien für den Ersten Weltkrieg in ihren Ländern fleißig mobilisiert hatten, versuchten in Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1922, „arbeitslose Fremde (zumeist mit tschechischer Staatsbürgerschaft) zu Gunsten der Vermittlung von österreichische(n) Staatsangehörigen abzubauen“2. Somit wird das Prinzip des Inländerschutzes eingeführt. 1925 wurde das „Inlandsarbeiterschutzgesetz“ beschlossen. Dieses blieb bis 1941 in Kraft, bis es von der „reichsdeutschen Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“ ersetzt wurde. Diese Verordnung blieb bis 01. Jänner 1976 in Kraft. Sie wurde durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz ersetzt. Solchermaßen entdecken wir eine Kontinuität in der Geschichte, die bisher nur in einigen wenigen sozialwissenschaftlichen Arbeiten3 (3) formuliert wurde. Eine Kontinuität, deren geschichtliche Grenzen nicht Erste Republik, Ostmark oder Zweite Republik heißen, sondern einfach die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem nationalstaatlichen Gebilde. Allein diese Tatsache bestimmt die Schicksale der

1 Rassismus wird hier als eine besondere Herrschafts- und Unterdrückungsform verstanden. Durch diese Form bekommen bestimmte Bevölkerungsgruppen ganz bestimmte soziopolitische und ökonomische Stellungen in der Gesellschaft zugewiesen. Kurz: Hätten wir kein AuslBG, hätten wir auch keine Ausländer in jener Ausprägung, die wir kennen, also als billige und willige Arbeitskräfte.2 Eugene Sensenig: Rechtsfremde, Staatsfremde und Drittausländer. Immigration und Einwanderungspolitik in Österreich, Salzburg 1999, S. 16; diese Studie für das Ludwig-Boltzmann-Institut für Gesellschafts- und Kulturgeschichte in Salzburg kann bis heute als Standardwerk in diesem Bereich angesehen werden.3 vgl. ebd.

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Menschen. Das Wichtigste dabei ist, dass sie ökonomisch betrachtet immer nützlich sein müssen. Egal ob es sich dabei um die ErntehelferInnen in der Ersten Republik, um „FremdarbeiterInnen“ in der Ostmark handelt, oder um die „Gastarbeiter“, „Ausländer“, „Zuwanderer“, „Einwanderer“ und wie sie allesamt in der Zweiten Republik hießen. MigrantInnen waren nie gleichberechtigt mit den Mehrheitsangehörigen und das schien für alle ein klare Sache zu sein. Auch jetzt, nachdem die Kinder und Kindeskinder dieser Menschen hier leben, auch jetzt spricht die Öffentlichkeit von „Generationen“ ohne zu merken, dass sie da Trennungen einführen, die in realitas längst inexistent sind.

Die zwei Prinzipien

Das Inlandsarbeiterschutzgesetz schreibt sich über die „reichsdeutsche Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“ direkt von den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts in die 70er Jahre fort. Mit einer kleinen, aber nicht unwesentlichen Bedeutungsverschiebung: Es geht nicht mehr um das Prinzip des Schutzes der auf einem Territorium lebenden ArbeiterInnen (eben InlandsarbeiterInnen), sondern um die Regulierung der Beschäftigung der Anderen (eben AusländerInnen, wie im Titel des Gesetzes steht). Das ist die Stoßrichtung des neuen Gesetzes. Und somit wird zur Gänze die Funktion des Gesetzes geändert. Während für das Inlandsarbeiterschutzgesetz (1925) der Schutz primär war, somit das Erreichte positiv im Vordergrund stand – unter anderem die Tatsache, dass ab 1919 für alle ArbeiterInnen ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft die Betriebsratsfunktion offen war – steht für das Ausländerbeschäftigungsgesetz (1976) fünfzig Jahre später die Regulierung des in verschiedene Segmente aufgeteilten Arbeitsmarktes im Vordergrund – am besten gekennzeichnet mit dem Prinzip des „Inländerprimats“. Arbeitsmarkt und Arbeitskraft werden filetiert, es gibt ab diesem Zeitpunkt die Arbeiterinnen und Arbeiter, die zur ersten, und jene, die zur zweiten Kategorie der Arbeitenden gehören. Die erste Kategorie genießt einfach mehr Sicherheit und Schutz am Arbeitsmarkt als die zweite. Die zur ersten Kategorie Gehörenden führen über ihre Interessensvertretungen einen erbitterten Kampf nicht in die zweite Kategorie hinabgedrückt zu werden. Denn ihnen wird permanent vor Augen geführt, wie es sein könnte, wenn sie nicht gefügig genug sind. Vielleicht ist das der Grund für die legendäre Streikmüdigkeit der österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter. Dieser Kampf wird herangezogen zur Rechtfertigung aller seitens der Interessensvertretungen durchgeführten Grausamkeiten und Diskriminierungen gegen die zweite Kategorie der arbeitenden Menschen – gegen die MigrantInnen. Da werden Vertreibungen im großen Stil durchgeführt, da wird illegalisiert, überwacht, kontrolliert, die MigrantInnen und ihre Kinder füllen massenweise Sonderschulen, Gefängnisse usw.

Konsequenzen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und AlternativenInternationalismus heute

Das von den Sozialpartnerorganisationen eingeführte und exekutierte Ausländerbeschäftigungsgesetz ist ein Trennungsinstrument zwischen verschiedenen Kategorien von Arbeiterinnen und Arbeitern. Dies steht in der Tradition einer nationalistischen Arbeitsmarktpolitik, die dazu geführt hat, dass heute im Kontext der Arbeit kaum mehr über Internationalismus in einem positiven Sinn geredet wird. Was die Interessensvertretungen vor Augen haben, wenn sie von Globalisierung reden, ist die Gefahr von Outsourcing. Ein solidarischer Einblick in die

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Arbeitsbedingungen an anderen kapitalistischen Standorten kommt ihnen demgegenüber nicht in den Sinn. Die ArbeiterInnen und ihre Vertretungen im Zentrum vergessen zu gerne, dass die neuen Standorte auch auf Arbeitskraft und deren Ausbeutung aufbauen und dass die ökonomischen Bedingungen zwischen Peripherie und Zentrum sich stark unterscheiden. Es gilt heutzutage im Zentrum nur eines: Die Verteidigung des eigenen Schrebergartens. Wenn die Peripherie ins Zentrum drängt, dann werden die Grenzen dicht gemacht. Und innerhalb der Grenzen werden dann bestimmte Gruppen von Arbeiterinnen und Arbeitern benachteiligt, die das Pech hatten, nicht im Zentrum ethnisch verwurzelt zu sein. Sie werden unter Sondergesetzgebungen gestellt, illegalisiert und - sofern sie sich nicht einfach verdrängen lassen - der staatlichen Verfolgung unterworfen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich und deren Vertretungen erlauben das nicht nur, sondern sie sind als AnhängerInnen eines protektionistischen Nationalismus treibende Kraft hinter den Abschiebungen. Was in der „Ausländerpolitik“ als Rotationsprinzip angelegt war, hat allein durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und mit dem Mittel der Sozialpartnerorganisationen nicht funktioniert. Die in den 60er und 70er Jahren geholten "GastarbeiterInnen" sind geblieben und haben im Gegensatz zur Intention des Gesetzes in den 80er Jahren ihre Familien nachgeholt. Unter dem Eindruck des Umbruchs in Osteuropa, dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Krieg in Jugoslawien ist das Innenministerium als neuer zentraler Akteur in fremdenrechtlichen Belangen ab Anfang der 1990er Jahre auf den Plan getreten. Unter der Führung eines sozialdemokratisch geleiteten Innenministeriums wurde die Fremdengesetzgebung seither dramatisch entlang der Ideologie des nationalistischen Protektionismus verschärft, womit zentrale Forderungen des rechtsextremen politischen Spektrums umgesetzt wurden und deren Regierungsbeteiligung ab 2000 der Weg bereitet worden ist.Die Festung EU wird ausgebaut. Legale Einwanderungsmöglichkeiten werden systematisch verbaut. Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Billige Arbeitskraft wird auf Saisonierbasis ohne Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung beschäftigt. Auch nach ihrer Rückkehr in die Regierung ist die österreichische Sozialdemokratie nicht bereit, hier eine Trendwende einzuleiten. Die kapitalistische Produktionsweise hat stets auf der Ausbeutung der billigen und gefügigen Arbeitskräfte auf unterster Ebene basiert. Auch im Übergang zur „Wissensgesellschaft“ ist Profitmaximierung davon abhängig, dass die manuelle Arbeit in den grundversorgungsrelevanten Sektoren reibungslos und billigst erledigt wird. Nicht umsonst arbeiten MigrantInnen v.a. in diesen Sektoren: Reinigung, Haushalt, Kinderbetreuung, Gastronomie, Bau, Transport, Textilindustrie, Kranken- und Altenpflege. Dass die ArbeiterInnen aus der Peripherie ins Zentrum geholt werden, um die Rolle des Instruments für den Abbau der errungenen sozialen und politischen Rechte zu spielen, führt nicht etwa zu einer Solidarisierung und gemeinsamen Organisierung, sondern zur Zustimmung zur Vertreibung der fremden ArbeiterInnen. Die Ideologie der Verteidigung des inselartig national verfassten Wohlstands in einer sich globalisierenden grausamen kapitalistischen Weltordnung spiegelt genau deren Grausamkeit und Unfähigkeit zu neuen friedensstiftenden Lösungen wider. Die Antworten auf diese Ausbeutungstechnik seitens der ArbeiterInnenverbände im Zentrum waren nicht immer unsolidarisch und nationalistisch. Es gab Zeiten, wo die Organisationen der ArbeiterInnen im Zentrum die Vorreiterinnen in der internationalen Organisierung waren, wo sie weltweit für das Wahlrecht für alle und für eine weltweite Abschaffung der Ausbeutung eingetreten sind und auch bereit waren, für diese Forderungen zu kämpfen. Diese Zeiten sind aber nicht unsere Zeiten. Wenn es heutzutage noch etwas wie Internationalismus

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und internationale Solidaritätsbewegungen unter den ArbeiterInnen gibt, dann kommen diese Strömungen von der Peripherie in Richtung Zentrum und nicht umgekehrt. Im 20. Jahrhundert hat sich als Resultat der Arbeiterbewegung die Klasse der Arbeitenden ins Zentrum der institutionellen Macht eingegliedert. Dort angekommen wussten sie als Teil des hegemonialen Arrangements nichts Besseres zu tun, als diese Macht gegen ihre Brüder und Schwestern außerhalb des Zentrums zu richten. Das ist die Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, eines Gesetzes, das seitens der nationalistischen ArbeiterInnenorganisationen in Österreich eingeführt wurde, um die anderen ArbeiterInnen in einer unterprivilegierten gesellschaftlichen Stellung zu halten. Ein Gesetz, das auch den ArbeitgeberInnen sehr gelegen kam, denn so bekamen sie eine kontrollierte Masse von billigst Arbeitenden serviert. Mittels Ausländerbeschäftigungsgesetz wurde in Österreich eine neuzeitliche Version des altgriechischen Systems der Metöken eingeführt. Es handelt sich um Arbeitskräfte, die nicht versklavt sind, aber in einer Rechtlosigkeit leben und somit leicht als Verschubsarbeitsmasse dienen können. Will man tatsächlich sich für die Gleichheit einsetzen, dann gibt es dafür im Bereich Migration und Arbeitsmarktpolitik nur eine einzige Möglichkeit: Die bedingungslose Abschaffung des restriktiven und rassistischen Parallelrechtssystems, besonders des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht, das die Gesellschaft in Herren und deren Bedienstete aufteilt. Bis dahin wird es noch viele Konflikte geben.

Aus: Bratic, Ljubomir (2010) Politischer Antirassismus. Selbstorganisation Historisierung als Strategie und diskursive Interventionen. Löcker, Wien, S 166-171.