Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder UnfallAm 4. April 2000 unterzeichnete der VSE einen...

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Ifangstrasse 8 Postfach 8952 Schlieren Tel. 01 738 20 70 Fax 01 738 20 77 www.verom.ch Ausgleichskasse INFO Der Papierkrieg zum Jahres- wechsel Alljährlich werden unsere Mitglieder zum Jahreswechsel mit zusätzlichen Administrationsarbeiten eingedeckt. Aufgrund diverser Vorschriften sind Deklarationen im Umsatz-, Lohn- und Personalbereich für Versicherungen, Steuerverwaltungen und weiteren Institutionen innerhalb kürzester Frist und termingerecht zu erbringen. Wer im Verlauf des Jahres alles nach- führt oder Ende Jahr über die ent- sprechenden Hilfsmittel verfügt, kann die gewünschten Angaben ohne grossen Mehraufwand recht- zeitig zusammenstellen. Wem indes Zeit und Instrumente fehlen, und dies ist bei kleinen Firmen vermehrt der Fall, setzt nicht selten die hochoffi- ziellen Feiertage für diesen «Papier- krieg» ein. Damit unsere Mitarbeitenden ihre Auf- gabe effizient und kostengünstig im Interesse aller Beteiligten ausführen können, und Sie als Datenlieferant nicht mit Rückfragen bemüht werden, bitten wir Sie der Wegleitung zu unserem Jahresendversand ein er- höhtes Augenmerk zu schenken. Ebenfalls bitten wir Sie den Neuver- sand für das Jahr 2004 genau zu kontrollieren, damit für das kommende Jahr die Weichen frühzeitig richtig gestellt werden. Bereits heute dankt Ihnen das ganze Team für die Zusammenarbeit im 1.Veromjahr und wünscht Ihnen alles Gute zum Jahreswechsel sowie ein erfolgreiches 2004. Roger Marty Geschäftsführer Ausgleichskasse Verom Am 4. April 2000 unterzeichnete der VSE einen Rahmenvertrag im Bereich der Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall mit der Groupe Mutuel. Die Durchführung der administrativen Aufgaben wurde der da- maligen Ausgleichskasse Eisenwaren übertragen. Sie entwickelte diese kontinuierlich weiter. Seit dem 1. Januar 2003, Datum der Kassenfusion, steht diese Versicherungsmöglichkeit sämtlichen Mitgliedern der Aus- gleichskasse Verom zur Verfügung. Die Evolution zeigt seit einigen Mona- ten einen erfreulichen Aufwärtstrend. Sowohl die Groupe Mutuel als auch die Ausgleichskasse Verom verfolgen eine klare und kundenorientierte Geschäftsphilosophie im Interesse der Versicherungsnehmer, was sich in der nunmehr dreijährigen Zusammen- arbeit positiv auswirkt. Die massge- schneiderten Versicherungen betref- fen die Bereiche Krankentaggeld, UVG und – was viele Unternehmun- gen noch nicht wissen – die obliga- torische Krankenpflegeversicherung. Ein Vergleich lohnt sich. Für Auskünf- te und Offerten stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Ausgleichskasse Verom gerne zur Verfügung. Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall www.verom.ch Nr. 2 Dezember 2003 Auf www.verom.ch informieren wir Sie laufend über die Neuerungen bei den Sozialversicherungen. Nutzen Sie unser Angebot. Grüezi Besuchen Sie auch unsere Homepage: Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall Der Ausgleichskasse Verom sind attraktive Konditionen für ihre Mitglieder ein grosses Anliegen. Unser Angebot im Bereich der Lohnausfallversicherung scheut weder in Qualität noch Kosten einen Vergleich. Im Auftrag unserer Gründerverbände betreuen und beraten wir Sie unentgeltlich mit konkreten, auf Ihre Firma zugeschnittene Lösungen. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine individuelle, für Sie unverbindliche Offerte. Talon für unverbindliche Vergleichsofferte Wir interessieren uns für: Krankentaggeldversicherung Mutterschaftsversicherung UVG UVG-Zusatz Firma: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Zuständig: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Tel.: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Fax: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– E-mail: Die Vorteile unserer Lohnausfallversicherung Prämienrabatt auf Neuverträge: Wir ge- währen auf allen Neuverträgen ab dem 1.Januar 2004 einen 10 % -igen Rabatt auf die Prämie des Jahres 2004. Nachschüssige Prämienzahlung: Bei uns bezahlen Sie die Prämien monatlich und nicht zu Jahresbeginn im Voraus. Überschussbeteiligung: Die Beteiligung an einem allfälligen Überschuss beträgt 70 % und wird auf der Basis von 70 % der Prämie berechnet. Einfache Administration: Sowohl Bezahlung als auch Deklaration erfolgt mit der AHV und Sie haben nur einen Ansprech- partner. Kundenorientierte Lösung: Sie bestimmen Versicherungskreis, Deckungsgrad und Wartefrist. Die Prämie für eine eventuell gewünschte Mutterschaftsversicherung wird ausschliesslich auf den Löhnen der weiblichen Angestellten erhoben. Ifangstrasse 8 Postfach 8952 Schlieren Tel. 01 738 20 70 Fax 01 738 20 77 www.verom.ch Ausgleichskasse «Nullachtfünfzehn» – oder individuell und persönlich? Berechnungsbeispiel einer Jahresprämie: Fr. 200˙000.— Löhne, 80 % Deckung, 30 Tage Wartefrist, ohne Mutterschaft: Prämiensatz ohne Schadenbelastung 0.75 %. Total Jahresprämie Fr. 1’500.—.

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Ifangstrasse 8 • Postfach • 8952 SchlierenTel. 01 738 20 70 • Fax 01 738 20 77 • www.verom.chAusgleichskasse

I N F O

DerPapierkriegzum Jahres-wechsel

Alljährlich werden unsere Mitgliederzum Jahreswechsel mit zusätzlichenAdministrationsarbeiten eingedeckt.Aufgrund diverser Vorschriften sindDeklarationen im Umsatz-, Lohn- undPersonalbereich für Versicherungen,Steuerverwaltungen und weiterenInstitutionen innerhalb kürzester Fristund termingerecht zu erbringen.

Wer im Verlauf des Jahres alles nach-führt oder Ende Jahr über die ent-sprechenden Hilfsmittel verfügt,kann die gewünschten Angabenohne grossen Mehraufwand recht-zeitig zusammenstellen. Wem indesZeit und Instrumente fehlen, und diesist bei kleinen Firmen vermehrt derFall, setzt nicht selten die hochoffi-ziellen Feiertage für diesen «Papier-krieg» ein.

Damit unsere Mitarbeitenden ihre Auf-gabe effizient und kostengünstig imInteresse aller Beteiligten ausführenkönnen, und Sie als Datenlieferantnicht mit Rückfragen bemüht werden,bitten wir Sie der Wegleitung zuunserem Jahresendversand ein er-höhtes Augenmerk zu schenken.

Ebenfalls bitten wir Sie den Neuver-sand für das Jahr 2004 genau zukontrollieren, damit für das kommendeJahr die Weichen frühzeitig richtiggestellt werden.

Bereits heute dankt Ihnen das ganzeTeam für die Zusammenarbeit im1.Veromjahr und wünscht Ihnenalles Gute zum Jahreswechsel sowieein erfolgreiches 2004.

Roger MartyGeschäftsführer

Ausgleichskasse Verom

Am 4. April 2000 unterzeichnete der VSE einen Rahmenvertrag im Bereichder Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall mit der GroupeMutuel. Die Durchführung der administrativen Aufgaben wurde der da-maligen Ausgleichskasse Eisenwaren übertragen. Sie entwickelte diesekontinuierlich weiter. Seit dem 1. Januar 2003, Datum der Kassenfusion,steht diese Versicherungsmöglichkeit sämtlichen Mitgliedern der Aus-gleichskasse Verom zur Verfügung. Die Evolution zeigt seit einigen Mona-ten einen erfreulichen Aufwärtstrend.

Sowohl die Groupe Mutuel als auchdie Ausgleichskasse Verom verfolgeneine klare und kundenorientierteGeschäftsphilosophie im Interesse derVersicherungsnehmer, was sich in dernunmehr dreijährigen Zusammen-arbeit positiv auswirkt. Die massge-schneiderten Versicherungen betref-fen die Bereiche Krankentaggeld,UVG und – was viele Unternehmun-gen noch nicht wissen – die obliga-torische Krankenpflegeversicherung.

Ein Vergleich lohnt sich. Für Auskünf-te und Offerten stehen Ihnen dieMitarbeitenden der AusgleichskasseVerom gerne zur Verfügung.

Lohnausfallversicherung beiKrankheit oder Unfall

www.verom.ch

Nr. 2 Dezember 2003

Auf www.verom.chinformieren wir Sie laufendüber die Neuerungen beiden Sozialversicherungen.

Nutzen Sie unser Angebot.

Grüezi

Besuchen Sie auch unsere Homepage:

Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder UnfallDer Ausgleichskasse Verom sind attraktive Konditionenfür ihre Mitglieder ein grosses Anliegen. Unser Angebotim Bereich der Lohnausfallversicherung scheut wederin Qualität noch Kosten einen Vergleich.

Im Auftrag unserer Gründerverbände betreuen undberaten wir Sie unentgeltlich mit konkreten, auf IhreFirma zugeschnittene Lösungen. Wir unterbreiten Ihnengerne eine individuelle, für Sie unverbindliche Offerte.

Talon für unverbindliche VergleichsofferteWir interessieren uns für: � Krankentaggeldversicherung

� Mutterschaftsversicherung � UVG � UVG-Zusatz

Firma:

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Die Vorteile unsererLohnausfallversicherung

Prämienrabatt auf Neuverträge: Wir ge-währen auf allen Neuverträgen ab dem1.Januar 2004 einen 10%-igen Rabatt aufdie Prämie des Jahres 2004.

Nachschüssige Prämienzahlung: Bei unsbezahlen Sie die Prämien monatlich undnicht zu Jahresbeginn im Voraus.

Überschussbeteiligung: Die Beteiligungan einem allfälligen Überschuss beträgt70% und wird auf der Basis von 70% derPrämie berechnet.

Einfache Administration: Sowohl Bezahlungals auch Deklaration erfolgt mit der AHVund Sie haben nur einen Ansprech-partner.

Kundenorientierte Lösung: Sie bestimmenVersicherungskreis, Deckungsgrad undWartefrist. Die Prämie für eine eventuellgewünschte Mutterschaftsversicherungwird ausschliesslich auf den Löhnen derweiblichen Angestellten erhoben.

Ifangstrasse 8 • Postfach • 8952 SchlierenTel. 01 738 20 70 • Fax 01 738 20 77 • www.verom.chAusgleichskasse

«Nullachtfünfzehn» – oderindividuell und persönlich?

Berechnungsbeispiel einer Jahresprämie:Fr. 200˙000.— Löhne, 80% Deckung, 30 Tage Wartefrist, ohne Mutterschaft:

Prämiensatz ohne Schadenbelastung 0.75%. Total Jahresprämie Fr. 1’500.—.

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Bereits seit einigen Jahren wird über die Reformie-rung der Sozialverischerungen debattiert. Während-dem die Linke einen Ausbau anstrebt, prangert dieRechte den Missbrauch an. Letztere verlangt mehrSelbstverantwortung der Versicherten und fordertdie Konsolidierung im Sozialversicherungsbereich.Nun werden die ersten Massnahmen konkret.

ALV – Die ZahlenDie neusten Zahlen der Arbeitslosenversicherung verspre-chen höchstens Zweckoptimismus und die Frage sei erlaubt,ob die Beitragssenkung von 2,5% auf 2,0% per 1. Januar2004 sachdienlich ist. Nachdem die ALV zu Beginn des Jahres sozusagen schuldenfrei war, wird per Ende 2003 miteinem Minus von nahezu 1 Milliarde gerechnet und die Prognosen lassen kaum eine Besserung erhoffen. Nebst denvoraussichtlich steigenden Arbeitslosenzahlen werden dieMindereinnahmen infolge der Beitragssenkung zu grossenVerlusten führen. Müsste der Bundesrat in Anbetracht derunsicheren Konjunkturlage eventuell auf seinen am 29. November 2002 gefällten Entscheid zurückkommen und innert Jahresfrist eine erneute Anpassung vornehmen?Auch wenn die Arbeitslosenversicherung vor Jahren einenSchuldenberg von nahezu 8 Milliarden aufwies und die gesetzlich zugelassene Verschuldungs-Obergrenze momen-tan noch nicht erreicht ist, stellt sich die Frage, ob nichtauch bei der ALV eine schnelle Reaktion nötig sein wird.Zumal der Bundesrat letztes Jahr beim BVG ein Exempel fürschnelle Entscheide statuiert hat. Sicher ist, dass das derzeiti-ge Prinzip Hoffnung keine langfristige Lösung für eine gesi-cherte Finanzierung sein kann.

BVG-Revision ab Januar 2005Die Würfel sind gefallen und die Pille wird, wenn sie für aktivErwerbstätige auch schmerzlich ist, zu schlucken sein. Dieaktuellen Anlagemöglichkeiten verhelfen den Pensionskas-senverantwortlichen kaum, die angestrebte Performancevon über 3% zu erzielen, es sei denn, sie gehen ein vemehr-tes Risiko ein und investieren in Aktien. Die meisten Portfoliosweisen aber bereits heute einen Aktienanteil auf, welchereinen Aktienzukauf aufgrund der Gesetzes- und Anlagevor-schriften nicht zulassen. Und in Anbetracht der unsicherenBörse und der harzigen Wirtschaftslage sind Wertschriftenmit grossem Risiko nicht jedermanns Sache. Die goldigen90er Jahre für Festgelder und Kontokorrente sind vorüber,heute werden diese Anlagen auch für Vorsorgewerke unter0,5% verzinst. Einige Pensionskassen weisen zur Zeit kleinereoder grössere Unterdeckungen auf. Zur Sanierung dieserPensionskassen sind neben einer tieferen Verzinsung der Altersguthaben auch Beitragserhöhungen vorgesehen. Bereits heute ist klar, dass ab 1. Januar 2004 die Prämien dermeisten BVG-Versicherer steigen werden. Auf den 1. Januar2005 soll dann nach nunmehr zwei Jahrzehnten die 1. Revisi-on in der beruflichen Vorsorge (BVG) in Kraft treten. Zwei derHauptreformen sind die tiefere Eintrittsschwelle, welche vorallem den Teilzeitbeschäftigten entgegenkommt, und diesukzessive Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb dernächsten 10 Jahren von 7,2% auf 6,8%.

Diskussionspunkt FamilienzulagenDie Familienzulagen sind seit Jahren beliebte Diskussions-themen bezüglich Höhe und Zuständigkeit. Einige möchtendiesen Bereich zentralisieren und Zulagen von bis zu Fr. 600.–

Die Änderungen im Sozialversicherungsbereichpro Monat und Kind zugestehen. Andere wiederum verlan-gen mehr Selbstverantwortung der Betroffenen. Natürlichmussten sich vor 50 Jahren die Erwerbstätigen, wenn über-haupt, mit sehr tiefen Familienzulagen zufrieden geben,doch die Zeiten haben sich auch auf dem Sektor der Famili-enpolitik und -struktur massiv verändert. Unter Berücksichti-gung der Tatsache, dass die vorhandenen Kapitalien gross-mehrheitich durch die Arbeitgeber geäufnet wurden, ist derGedanke einer Zentralisierung oder gar Verstaatlichungkaum realistisch. Eine gewisse Nivellierung der kantonalenAnsätze aber wäre wünschbar. Wobei sich hier seit dem In-krafttreten der bilateralen Vertäge mit der EU die Frage derExporthöhe nach Kaufkraft stellt. Für Erwerbstätige mit Kin-dern in einem EU-Staat sind dieselben Familienzulagen zu erbringen, wie für jene mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Ost-Erweiterung der EU per 1. Mai 2004 hat in Bezug auf den Familienzulagenexport noch keine Konsequenzen. Sicherwerden aber bald entsprechende Änderungen vorgenom-men werden müssen.

Hinterfragt man die Familienzulagen bezüglich ihrer Kauf-kraft, darf der Rentenleistungsexport kein Tabu darstellen.Denn mit einem Kapitalbezug, welcher in der 2. Säule (BVG)entgegen der 1. Säule (AHV/IV) möglich ist, könnte eineKaufkraft abhängige Rentenleistung elegant umgangenwerden. Zudem wird für eine entsprechende Leistung undnicht nach dem Wohnsitz einbezahlt. Obwohl aus obigenAusführungen hervorgeht, dass unser Sozialversicherungs-system komplexer ist als es auf den ersten Blick erscheint,darf mit Genugtuung festgestellt werden, dass umliegendeLänder vermehrt ihre Blicke auf das Dreisäulensystem derSchweiz werfen und dieses als ausgewogen und gerechtbewerten.

Quelle: Bericht des Bundesrates«Massnahmen des Bundeszur administrativen Entlastungder Unternehmen» (Juni 2003)

� Verkehr mit den Sozialversicherungen� Steuererklärungen, anderer Aufwand für den Fiskus� Erhebung der amtlichen Statistik� Erfüllung handelsrechtricher Auflagen� Lehrlinge, Militär, ausländische Arbeitskräfte, usw.� Administration betriebsbezogener Aufgaben� Administration Umweltrecht

Der Anteil der Sozialversicherungen an denstaatlich bedingten administrativen Aufgabenbeträgt rund 30%.

Auf einen Blick

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VSE – Wirtschaftsverband und BranchendienstleisterDem Verband des Schweizerischen Eisenwaren und Haus-haltsartikelhandels (VSE) gehören rund 550 Fachgeschäfteder Eisenwaren-, Werkzeug- und Haushaltbranche aus allenLandesgegenden an. Eine Zahl, die auch während den ver-gangenen Jahren relativ stabil geblieben ist. In diesen Ge-schäften sind gegen 12’000 Personen beschäftigt, davon ca.900 Lehrlinge und Lehrtöchter. Der Jahresumsatz wird auf gut3,0 Milliarden Franken geschätzt. Der VSE ist in 18 regionaleund lokale Sektionen gegliedert. Er kann mit einem Organi-sationsgrad von gut 90% rechnen, gemessen an der totalenAnzahl der Fachgeschäfte in der Schweiz.

News/Gesetze

Senkung des ALV-Beitrages auf den 1.1.2004 Per 1.1.2004 kommt das revidierte AVIG zum Tragen, d.h. derBeitragssatz wird gesenkt und beträgt ab diesem Zeitpunkt 2%für Einkommen bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdiens-tes der obligatorischen Unfallversicherung; der Solidaritätsbei-trag fällt gänzlich weg.

BVG-Mindestzinssatz neu nur noch 2,25 % ab 1.1.2004Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz für Pensionskassen-guthaben von 3,25 auf 2,25 %. Die neue Regelung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft.

Inkraftsetzung der 4. IV-Revision ab 1.1.2004Mit der Einführung der 4. IV-Revision werden die Härtefallrentenund die Zusatzrenten in der IV aufgehoben. Neu wird eine Dreiviertelsrente eingeführt und die Hilflosenentschädigungen angepasst.

Gütesiegel für Verom

Am 20. Juli 2000 hatte die AHV-Ausgleichskasse Eisenwaren dasGütesiegel nach ISO 9001: 1994 erhalten – als erste Ausgleichs-kasse der Schweiz. Am 19. November 2003 hat nun ihre Nach-folgerin, die Ausgleichskasse Verom die Zertifizierung bestanden(ISO 9001:2000)!

Bericht folgt in den Verom INFO 3

189219922003

Mittlere und kleinere BetriebeDer Eisenwaren- und Haushaltartikelhandel zählt zu den typi-schen Vertretern des selbstständigen Detailhandels. Mittel- undKleinbetrieb (KMU) überwiegen, wobei aber doch in 25% derFirmen zehn und mehr Personen beschäftigt sind; in 6% sindes 40 und mehr. Ebenfalls typisch ist das mehrheitlich anzutre-ffende Familienunternehmen für diesen Wirtschaftssektor.

Vielfalt des modernen SortimentsDer traditionelle Begriff «Eisenwarenhandel» oder «Haushalt-artikelhandel» ist längst viel zu eng formuliert, um das im-mense und gepflegte Sortiment auch nur annähernd zuumfassen. In einer mittelgrossen Eisenwarenhandlung wirdbeispielsweise heute ein Sortiment mit etwa 80’000 Arikelposi-tionen geführt, in grösseren Firmen sind es 100’000 und mehr;mit unter 60’000 kommt heute kaum eine Firma mehr aus.Die Zusammensetzung dieses riesigen, technologisch an-spruchsvollen Sortimentes ist sehr vielfältig: Kleineisenwaren,Industriebedarf, Beschläge, Werkzeuge aller Art, Do-it-your-self, Garten, Spiel und Sport. Im Haushaltartikelbereich trifftman dann Glas-, Keramik-, Porzellan-, Bestecke, Kunst-gewerbe- sowie Boutique-Artikel an.

Verband als BranchendienstleisterDer VSE als repräsentative Branchenorganisation hat sich zueiner modernen Dienstleistungsorganisation entwickelt. DerAusbau der Verbandsaufgaben geht auch in Zukunft in dieseRichtung weiter, indem insbesondere dem Bereich vonfirmenspezifischen Dienstleistungen besonderes Gewicht zu-gesprochen wird. Der Hauptanteil der Aktivitäten des VSE fälltindessen auf den Sektor der beruflichen Aus- und Weiter-bildung. Er war beispielsweise Initiant des Projektes für einedreijährige Lehre im Verkauf, die ab 1993 dann auch einge-führt wurde und nimmt heute aktiv bei der konkreten Ausge-staltung des neuen, ab 2004 gültigen, Berufsbildungsgesetzes(BBG) teil, indem das Präsidium der Branchengruppe «Bauen& Wohnen» und damit die Verantwortung von insgesamtüber 1’400 Auszubildende übernommen wurde.

Christoph RotermundGeschäftsführer des VSE

Hier geht’s um Ihr Geld!Auf 120 Seiten gibt dieser handliche Ratgeberdem Leser Antwort auf alle Fragen zur AHV. Her-ausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV.

Zu beziehen bei: Sauerländer Verlage AGLaurenzenvorstadt 89, 5001 Aarau

ISBN 3-0345-0012-2, CHF 24.–

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Seminare, Infos & Mitarbeiter-Portraits:

Impressum

Herausgeberin:Ausgleichskasse Verom

Konzept:Roger Marty, Max Stiefel,Yves Baer

Redaktion:Roger Marty, Yves Baer

Gestaltung: Max Stiefel, Max Biedermann(RZ-Grafik-Service AG, ZH)

Fotos: Karl Baer

Auflage: 18'000 Exemplare

Erscheinungsweise:Mehrmals pro Jahr

Adressänderungen: Ausgleichskasse VeromIfangstrassse 88952 [email protected]

Input zur Verom Info:c/o Toolbox8037 Zü[email protected]

In einer kleinen Seriepräsentieren wir Ihnendas Team der Ausgleichs-kasse Verom.

Heute stellen wir IhnenKarl Baer, stv. Geschäfts-führer, vor.

Geboren vor gut 50 Jahren, verbrachte ich meine Jugendim zugerischen Menzingen. Nach dem Besuch der Kantons-schule Zug absolvierte ich das Studium der Betriebswirtschaftan der Universität Zürich, das ich Ende 1975 als lic.oec.publ.abschloss. Meine berufliche Laufbahn begann ich als Be-triebswirtschafter in einem bekannten Schweizer Industrie-unternehmen und wechselte anschliessend zu einer grossenLebensversicherungsgesellschaft, bei der ich als Berater fürPensionskassen von mittleren bis grossen Firmen tätig war.

Am 1. Oktober 1984 trat ich bei der Ausgleichskasse Musikund Radio ein, deren Leitung mir per 1. Januar 1985 übertra-gen wurde. Auf den 1. Juli 1986 übernahm ich auch die Lei-tung der Ausgleichskasse Obst, welche fortan gemeinsammit der Ausgleichskasse Musik und Radio in Personaluniongeführt wurde. Mein Engagement als Kassenleiter endete am 31. 12. 2002, als die beiden von mir geleiteten Kassenmit der Ausgleichskasse Eisenwaren zur heutigen Ausgleichs-kasse Verom fusionierten.

Dieser Zusammenschluss ermöglichte es mir, mein Pensum zureduzieren und mich in der gewonnenen Freizeit vermehrtmeinem Hobby als Digitalfotograf zu widmen. Fotos ausmeiner Kamera, darunter insbesondere Landschaftsaufnah-men, haben erfreulicherweise sowohl in der Schweiz wieauch weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung ge-funden und finden sich heute in verschiedensten Druck-sachen und auf mehreren Internet-Seiten wieder.

Neben meiner beruflichen und fotografischen Tätigkeit warich früher politisch aktiv, u.a. auch als Mitglied des ZugerKantonsrates. Noch heute singe ich gerne und regelmässigin verschiedenen Chören mit und bereise mit meiner Kamerasooft wie möglich schöne Gegenden in nah und fern.

Auf den 1. Januar 2004 tritt die 4. IV-Revision in Kraft. Nebstder Einführung eines neuen Taggeld-Systems sind im Leis-tungsbereich weitere Änderungen vorgesehen. So gelan-gen neu Dreiviertelsrenten zur Ausrichtung für Personen, dieeinen IV-Grad zwischen 60 und 69 Prozent aufweisen. AlsSparmassnahme sieht die Revision insbesondere die Aufhe-bung der IV-Zusatzrenten und der Härtefallrenten mit Ersatzdurch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistun-gen (EL) auch für BezügerInnen von Viertelsrenten vor. ImWeiteren werden auch Anpassungen im Bereich der Hilf-losenentschädigung vorgenommen. So wird neu eine ein-heitliche Hilflosenentschädigung zur Ausrichtung gelangen,deren Betrag für Personen, die nicht im Heim wohnen, ver-doppelt wird.

1. Aufhebung der HärtefallrentenDie Härtefallrenten werden ab dem 1. Januar 2004 aufge-hoben und für BezügerInnen von Viertelsrenten wird ein Anspruch auf EL geschaffen. Bei einem Invaliditätsgrad von40 - 49 Prozent besteht somit grundsätzlich kein Anspruchmehr auf eine Härtefallrente der IV.

2. Einführung der Dreiviertels-InvalidenrentenDie Invalidenrenten werden ab 1. Januar 2004 folgender-massen abgestuft:

IV-Grad Rente

40 - 49 % Viertelsrente50 - 59 % Halbe Rente60 - 69 % Dreiviertelsrente70 - 100 % Ganze Rente

3. Aufhebung der Zusatzrenten in der IVAb dem 1. Januar 2004 können keine neuen Zusatzrenten-ansprüche der IV mehr entstehen. Nach altem Recht zuge-sprochene Zusatzrenten der IV werden auch nach dem Inkrafttreten der 4. IV-Revision unter den bisherigen Voraus-setzungen weitergewährt.

4. Hilfslosenentschädigung der IV für volljährige PersonenMit der 4. IV-Revision werden die Beträge der Hilflosenent-schädigung der IV für Versicherte, die zu Hause und nicht imHeim leben, verdoppelt. Zudem wird für volljährige Ver-sicherte, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheitzu Hause leben und dauernd auf lebenspraktische Beglei-tung gemäss Artikel 38 IVG angewiesen sind, ebenfalls einAnspruch auf Hilflosenentschädigung eingeführt.

Ablösungsfälle IV - AHV ab 1. Januar 2004Unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit im gleichenAusmass weiter besteht und dass sich der Aufenthaltsortnicht ändert (zu Hause oder im Heim), wird die bisherige Hilflosenentschädigung der IV in eine solche der AHV in gleicher Höhe umgewandelt.

Hilflose Personen zu Hause, die am 1. Januar 2004 eine laufende Hilflosenentschädigung der AHV beziehen, könnennicht vom Besitzstand mit verdoppelten Entschädigungenprofitieren. Dies gilt auch für BezügerInnen von Hilflosenent-schädigungen der AHV, die vorher bereits eine Hilflosen-entschädigung der IV bezogen haben.

Infos zur 4. IV-RevisionPersönlich:

Karl Baer