März – April 2015 NACHRICHTEN AUS HESSEN · zeuge Gewalt, widerspricht nicht nur der aktuellen...

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Für die Abschaffung des „Gotteslästerungsparagraphen“ (§166 StGB), für das Recht der Satire und Anmerkungen zum Begriff des „christlichen Abendlandes“ Nach den Anschlägen auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo ist aus den Reihen verschiedener Religionsgemeinschaften und von Vertretern politischer Parteien die Forderung gestellt worden, den „Gotteslästerungsparagraphen“ (§166 StGB) zu verschärfen. Gleichzeitig wird über die Frage diskutiert, ob der Islam zu Deutschland gehört. In diesem Zusammenhang wird vielfach auf die christlich-abendländischen Wurzeln Europas verwiesen. Diesbezüglich stellen die Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R. und die Freire- ligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. Folgendes fest: 1. Die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit in Wort, Bild und Schrift (Art. 5,1 GG) muss vollständig gewährleistet bleiben. Dazu gehört das Recht, sich in sa- tirisch zugespitzter Form kritisch mit Religionen auseinanderzusetzen. 2. Jede Einschränkung, z.B. durch §166 StGB, bietet ja gerade die Möglichkeit – mit Bezug auf eben diesen Paragraphen – Freiheit zu reglementieren. Dies betrifft so- wohl Andersgläubige, Nicht-Gläubige als auch ganz prinzipiell jene, die gegenüber jenen Religionen kritisch eingestellt sind, die für sich in Anspruch nehmen, im Be- sitz dessen zu sein, was man „Wahrheit“ nennt. Jeder Absolutheitsanspruch birgt in sich den Keim zur Intoleranz. 3. Das Argument, in seinen „religiösen Gefühlen“ verletzt zu werden, stellt die eigene Befindlichkeit absolut. Es bietet keine gesamtgesellschaftlich akzeptable Grundlage auf der Art. 5,1 GG gewährleistet werden kann. 4. Die Grundannahme, die Gottvergessenheit und nicht die Gottesverherrlichung er- zeuge Gewalt, widerspricht nicht nur der aktuellen Erfahrung. Auch bei der Rück- schau zu den Wurzeln Europas fallen Gewaltausbrüche mit religiöser Legitimation eher ins Gewicht als die aus Gottesverherrlichung rührende Friedfertigkeit. 5. Die Wurzeln Europas auf die christlich-abendländischen zu reduzieren, verengt den Blick auf die Tradition, in der wir heute stehen, weil die säkularen Elemente ungenannt bleiben, die im Zuge der Aufklärung gegen den Widerstand christlicher Orthodoxie und religiöser Institutionen erstritten wurden: Dazu gehört Art. 5,1 GG. 6. Die weitgehende Trennung von Staat und Kirche in Deutschland war eine Befrei- ung des Staates von der Kirche. Sie wurde erst Jahre später umgedeutet als Selbst- befreiung der Kirche zu ihrem eigentlichen Auftrag. März – April 2015 NACHRICHTEN AUS HESSEN WoD 03-04/2015

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Für die Abschaffung des „Gotteslästerungsparagraphen“(§166 StGB), für das Recht der Satire und Anmerkungen zum Begriff des „christlichen Abendlandes“

Nach den Anschlägen auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo ist ausden Reihen verschiedener Religionsgemeinschaften und von Vertretern politischerParteien die Forderung gestellt worden, den „Gotteslästerungsparagraphen“(§166 StGB) zu verschärfen. Gleichzeitig wird über die Frage diskutiert, ob derIslam zu Deutschland gehört. In diesem Zusammenhang wird vielfach auf diechristlich-abendländischen Wurzeln Europas verwiesen.Diesbezüglich stellen die Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R. und die Freire-ligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. Folgendes fest:

1. Die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit in Wort, Bild und Schrift (Art.5,1 GG) muss vollständig gewährleistet bleiben. Dazu gehört das Recht, sich in sa-tirisch zugespitzter Form kritisch mit Religionen auseinanderzusetzen.

2. Jede Einschränkung, z.B. durch §166 StGB, bietet ja gerade die Möglichkeit – mitBezug auf eben diesen Paragraphen – Freiheit zu reglementieren. Dies betrifft so-wohl Andersgläubige, Nicht-Gläubige als auch ganz prinzipiell jene, die gegenüberjenen Religionen kritisch eingestellt sind, die für sich in Anspruch nehmen, im Be-sitz dessen zu sein, was man „Wahrheit“ nennt. Jeder Absolutheitsanspruch birgtin sich den Keim zur Intoleranz.

3. Das Argument, in seinen „religiösen Gefühlen“ verletzt zu werden, stellt die eigeneBefindlichkeit absolut. Es bietet keine gesamtgesellschaftlich akzeptable Grundlageauf der Art. 5,1 GG gewährleistet werden kann.

4. Die Grundannahme, die Gottvergessenheit und nicht die Gottesverherrlichung er-zeuge Gewalt, widerspricht nicht nur der aktuellen Erfahrung. Auch bei der Rück-schau zu den Wurzeln Europas fallen Gewaltausbrüche mit religiöser Legitimationeher ins Gewicht als die aus Gottesverherrlichung rührende Friedfertigkeit.

5. Die Wurzeln Europas auf die christlich-abendländischen zu reduzieren, verengtden Blick auf die Tradition, in der wir heute stehen, weil die säkularen Elementeungenannt bleiben, die im Zuge der Aufklärung gegen den Widerstand christlicherOrthodoxie und religiöser Institutionen erstritten wurden: Dazu gehört Art. 5,1 GG.

6. Die weitgehende Trennung von Staat und Kirche in Deutschland war eine Befrei-ung des Staates von der Kirche. Sie wurde erst Jahre später umgedeutet als Selbst-befreiung der Kirche zu ihrem eigentlichen Auftrag.

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NACHRICHTEN AUS HESSEN

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7. Die Glaubensfreiheit gilt uneingeschränkt. Auf (staatlich beschützte) Religions-freiheit hingegen hat eine Gemeinschaft nur einen Anspruch, solange sie nicht –mit dem Verweis auf diese – die Freiheit anderer einschränkt.

8. Die Freiheit v o n der Religion darf nicht geringer stehen als die Freiheit zu ihr.Dies gilt für den Einzelnen ebenso wie für Gemeinschaften, die sich eben nicht alsReligions- sondern als Weltanschauungsgemeinschaften definieren.

9. Wir fordern die politischen Repräsentanten auf, bei ihren öffentlichen Äußerungendarauf zu achten, der gebotenen Trennung von Staat und Kirche zu entsprechenund private Ansichten und Glaubenseinstellungen hintanzustellen.

10. In diesem Zusammenhang halten wir es für geboten, dass im öffentlich-medialenDiskurs neben den Stimmen kirchlich-religiöser Vertreter auch die gleichberechtigtzu hören sind, die organisatorisch das säkulare Spektrum repräsentieren.

Wiesbaden, 30.01.2015

Im Namen des Vorstandes Im Namen des Präsidiumsder Freireligiösen Gemeinde der Freireligiösen LandesgemeinschaftWiesbaden K.d.ö.R. Hessen K.d.ö.R.

01.03. Walter Bruder 70 Jahre Bad Vilbel11.03. Roswitha Faul 75 Jahre Egelsbach11.03. Inge Bohn 80 Jahre Egelsbach13.03. Marianne Braun 75 Jahre Dreieich17.03. Ernst Hechler 80 Jahre Mörfelden-Walldorf19.03. Lotte Saupe 93 Jahre Neu-Isenburg21.03. Silvester Burmann 90 Jahre Wettenberg22.03. Wilma Neis 85 Jahre Langenselbold24.03. Heinz Steuernagel 70 Jahre Bruchköbel27.03. Christine Weckmann 94 Jahre Langenselbold03.04. Georg Blaschke 90 Jahre Dietzenbach04.04. Herta Göbler 80 Jahre Wettenberg06.04. Willi Däubener 85 Jahre Riedstadt06.04. Elisabeth Schimkat 80 Jahre Neu-Isenburg07.04. Elfriede Bechtold 92 Jahre Wettenberg07.04. Kurt Führer 80 Jahre Büttelborn09.04. Irmgard Bender 85 Jahre Wettenberg11.04. Inge Ulrich 85 Jahre Gießen

WIR GRATULIEREN !(RUNDE GEBURTSTAGE AB 70 JAHRE, SOWIE ALLE GEBURTSTAGE AB 90 JAHRE)

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11.04. Margot Kircher 80 Jahre Neu-Isenburg14.04. Waltraud Trumpfheller 75 Jahre Olpe14.04. Christiane Kleebach 70 Jahre Mörfelden-Walldorf15.04. Herbert Hans Tröger 75 Jahre Neu-Isenburg19.04. Fritz Kircher 97 Jahre Neu-Isenburg20.04. Else Daum 85 Jahre Kelsterbach20.04. Ellen Schüßler 75 Jahre Bad Homburg21.04. Hans Friedmann 91 Jahre Büttelborn21.04. Minna Kluge 80 Jahre Langenselbold24.04. Renate Messer 70 Jahre Langenselbold30.04. Elisabeth Lorenz 85 Jahre Egelsbach

13.03.Martin Müller, Oberursel30.03. Felicitas Weltzien, Neu-Isenburg

Christian Lautz, TreburSwen Kellermeier, Frankfurt

Maike Bartnik-Becker, GladenbachTill Tewes Becker, Gladenbach

Frank Birke, Bad HomburgChristoph Hünicke, NidderauSebastian Hartwig, Kostheim

James Visantji, Frankfurt

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Wir gratulieren zur Volljährigkeit

Wir begrüßen als neue Mitglieder

Wir trauern um unsere MitgliederKurt Frick, Pfungstadt • Kerstin Henkelmann, Wettenberg •

Hans Pagel, Egelsbach • Heinrich Plößer, Pfungstadt__________________________________________________________________

TRAUER UM KERSTIN HENKELMANN GEB. VOLK

Kerstin verstarb am 5. Februar 2015 nach schwerer Krankheit viel zu frühim Alter von 45 Jahren. Von Jugend an brachte sie sich in ihrer ruhigen undsympathischen Art in unsere Gemeinschaft ein. Seit 1999 war Kerstin im

Landesvorstand tätig und gehörte dem Vorstand unseres Wohlfahrtsverban-des 16 Jahre lang an. Wir sind sehr traurig und mit unseren Gedanken bei

ihrem Ehemann, den Kindern und ihrer Familie.

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• Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Mai/Juni): 8. April 2015• Vom 27. Februar bis 15. März 2015 ist unser Büro krankheitsbedingt nicht

besetzt. Bitte rufen Sie in dringenden Fällen sowie bei Terminabsprachen undBestattungen Herrn Dr. Holger Behr an, Tel. 06103-52619.

Fr 15.00 Mörfelden/ GemeindenachmittagUmgebung Termine nach Absprache

So 01.03. Langen Offener Treff Freireligiöse Jugend15.00 Bowl for fun Bowlingnachmittag in der Robert-Bosch-Str. 7

Do 05.03. Neu-Isenburg Nachmittagstreff14.30 Ludwigstr. 68

Sa 07.03. Egelsbach Diskussionsnachmittag „Namensänderung“ in der15.00 Lutherstr. 14-16 Gud Stubb des DRK-Heims (Dr. Holger Behr)

Mi 11.03. Langenselbold Jahreshauptversammlung19.00 Schulgasse 1 im Gemeinderaum in der Alten Mädchenschule

Fr- 13.- Karlsruhe Wochenendfreizeit „Auf in die Welt der Technik“So 15.03. Amthausstr. 3 für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren in der

Karlsruhe Freireligiösen Gemeinde Karlsruhe mit Besuch des Durlach Technikmuseums in Sinsheim

So 15.03. Wiesbaden Mitgliederversammlung der Gemeinde Wiesbaden15.00 Rheinstr. 78

Fr 20.03. Krofdorf- Jahreshauptversammlung der Gemeinde19.30 Gleiberg Krofdorf-Gleiberg-Gießen-Wetzlar im Clubraum

Turnhallenstraße der MehrzweckhalleFr- 20.- Berlin Jugend-Berlinfahrt für die Teilnehmer derSo 22.03. Jugendgäste- Jugendfeier 2015 und für alle Jugendlichen ab 13

08.13- haus Berlin- Jahren (Fahrt ab/bis Ffm. Hbf.), Flyer und Anmelde-18.32 Mitte formular unter www.freireligioese-jugend.de

Fr- 20.- Bernau „Zukunft jetzt gestalten“Klausurtagung des DFWSo 22.03. Einzelheiten: [email protected] 28.03. Neu-Isenburg Gemeindeversammlung der Gemeinde

15.00 Ludwigstr. 68 Neu-IsenburgSo 29.03. Egelsbach Lebensfeier für Mats Höhme im Vereinsheim des

15.00 Auf der Trift 4 Vogelschutz- und Zuchtvereins e.V. (Dr. Holger Behr)Do 16.04. Langenselbold Gemeindenachmittag im Café im Waldhof

15.00

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Vermischtes ...

Veranstaltungskalender

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Fr- 17.04.-Münster Frauenseminar „Nicht nur demütig, keusch und arm:So 19.04. Jugendgäste- Von Beginen, Täuferinnen und widerspenstigen

haus Aasee Stiftsdamen“ mit Frauenstadtführung am SonntagBismarckallee 31 Kosten für Ü/F im DZ: 78 Euro, im EZ: 114 Euro

Anmeldung/Info unter Tel. 0621-512582Sa 18.04. Langen Landesvorstandssitzung (erweitert) der FLH in der

09.30 SSG Center Gaststätte (Kolleg), An der Rechten Wiese 15Fr- 24.04.-Bad Homburg Reli-Wochenend-Blockseminar „WeltentstehungSo 26.04 Jugendherberge und Menschwerdung aus naturwissenschaftlicher

16.00- Mühlweg 17 Sicht“ für die 5. – 13. Klasse. Pflichtunterricht für13.30 freireligiöse Schüler und offen für alle Jugendlichen

Fr- 24.- Offenbach „Offenbach spielt … gemeinsam!“ Über 500So 26.04. Schillerplatz 1 Gesellschaftsspiele in der Frei-religiösen GemeindeWiesbaden: Der Religionskritische Arbeitskreis kann von März 2015 bis voraus-sichtlich September/Oktober 2015 aufgrund verschiedener anderer Aktivitäten der ver-antwortlichen Organisatoren sowie notwendiger Umbau- und Renovierungsmaßnahmeninnerhalb des Veranstaltungsgebäudes nicht stattfinden.VoranzeigeSa 23.05. Neu-Isenburg Jugendfeier im Bürgerhaus Zeppelinheim

11.00 Zeppelinheim (Dr. Holger Behr)Kapitän-Lehmann-Str. 2

Sa 13.06. Langen Landesversammlung der FLH in der Gaststätte09.30 SSG Center (Kolleg), An der Rechten Wiesen 15

Blockunterricht-Wochenendseminar 5. – 13. Klasse vom 24. bis 26.04.2015 in der Jugendherberge Bad Homburg undam 9. Mai 2015 in der Freireligiösen Gemeinde Neu-IsenburgThema: Weltentstehung und Menschwerdung aus naturwissenschaftlicher SichtMit zunehmender Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik gewinnen natur-wissenschaftliche Weltbilder an Bedeutung. Als Gegenpol zu religiös begründetenWelt- und Menschenbildern sollen die Schülerinnen und Schüler in diesem Zusam-menhang mit Kernpunkten der Religionskritik vertraut gemacht werden und im Pro-blemkreis von „Wissenschaft und Glaube“ auf der Grundlage kritischer Reflexion zureigenen Beurteilung gelangen. Die Einladungen und Anmeldeformulare werden rechtzeitig per Email verschickt oderkönnen in der Geschäftsstelle angefordert werden (Tel. 0611-377715). Freireligiöseund interessierte Schüler, die noch nicht in unserem Email-Verteiler sind, mögen unsbitte ihre Email-Anschrift mitteilen an: [email protected]ür Schülerinnen und Schüler unseres Unterrichts entfällt die Verpflichtung am Ethik-unterricht oder einem anderen Religionsunterricht in der Schule teilzunehmen. Der

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Unterrichtsstoff wir in Gruppen altersgerecht vermittelt. Neue Schüler sind herzlichwillkommen.Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20 Euro für Mitglieder und 69 Euro für Nichtmitglieder.Mitglieder werden von ihren Gemeinden bezuschusst. Für Nichtmitglieder gilt derÜbernachtungs- und Verpflegungssatz der Jugendherberge.

Jahresprogramm 2015

Ferienspiele und -freizeiten3. bis 5. Juli Vortreffen zur Sommerfreizeit Mannheim31. Juli bis 9. August Sommerfreizeit „Auf zu neuen Ufern“ Ijsselmeer19. bis 23. Oktober Herbstferienspiele und -freizeit Egelsbach

„Auf zu den Wolken“

Aus- und Fortbildung20. bis 22. März Jugendfeier-Vorbereitungswochenende Berlin4. bis 6. Dezember Jugendleiter-Schulung Ludwigshafen

Gemeinsame Treffen und Themenwochenenden13. bis 15. März Jugendwochenende

„Auf in die Welt der Technik“ Karlsruhe24. bis 26. April Offenbach spielt… gemeinsam! Offenbach12. bis 14. Juni Familienwochenende Elmstein-

„Auf in die Wildnis“ HelmbachJuni / Dezember Sonnenwendfeiern In den Gemeinden9. bis 11. Oktober Musisches Wochenende

„Auf ins Land der Sehnsucht“ Mannheim6. bis 8. November Treffen der FJD „Auf dem Weg nach…“- noch unbekannt -

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Freireligiöser Religionsunterricht – InfosUnser Grundschul-, Sec. I und Sec. II-Religionsunterricht ist staatlich anerkannt undberechtigt zum regulären Noteneintrag in das Zeugnis. Teilnehmen können alle Schü-ler, unabhängig ob sie freireligiös sind oder einer anderen bzw. keiner Konfessionangehören. Wer noch nicht zu unserer Gruppe gehört, sollte einfach mal in unserenweltoffenen und kritischen Unterricht reinschnuppern!

Freireligiöse Jugend Deutschlandim Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R.

Veranstaltungsübersicht für alle Jugendlichen,Freunde und Interessierte

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Alle weiteren Details zu den Veranstaltungen (Kosten, Uhrzeiten, genaue Orte etc.)findest du im jeweiligen Flyer. Diese werden rechtzeitig im Online-Portal der FJD hin-terlegt und sind in den einzelnen Gemeinden und Landesverbänden erhältlich. Ände-rungen sind vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen derFJD - ebenfalls im Portal ersichtlichÜber die genannten Veranstaltungen hinaus gibt es über das Jahr verteilt verschiedeneweitere Treffs oder Gemeindeveranstaltungen, an denen die Jugend sich beteiligt. Zudiesen wird ebenfalls über die bekannten Medien eingeladen. Um immer auf dem neu-esten Stand zu bleiben, abonnierst du am besten unseren kostenfreien Infobrief perMail. Schicke einfach eine E-Mail an [email protected]: Freireligiöse Jugend Deutschland | www.freireligioese-jugend.de |[email protected]

Alle Kinder und Jugendlichen sind eingeladen. Wenn nicht altersmäßig angegeben,sind die Veranstaltungen gleichermaßen für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche ab 14Jahren konzipiert. Preise (wenn nicht anders angegeben mit Vollverpflegung und Programm):• Treffen der FJD ab 13 Jahren im November ist kostenfrei. • Alle anderen Wochenendveranstaltungen bis 12 Jahre 25 €, ab 13 Jahre 30 €.

Nichtmitglieder zahlen 5 Euro mehr. Fahrt ab Offenbach: 10 €. • Berlin-Fahrt 70 €, Nichtmitglieder 140 €. (Fahrt, Ü/F und Programm)• Sommerfreizeit: 390 € einschl. Vortreffen und Fahrt • Herbstfreizeit: 65 €, Nichtmitglieder 95 €;Herbst-Tagesspiele: 40 €, Nichtmitglieder 65 € Weitere Infos in der Geschäftsstelle unter Tel. 0611-377715 oder im Flyer zur jewei-ligen Veranstaltung unter www.freireligioese-jugend.de

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Herbstferienspiele 2014

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Freireligiöse Landesgemeinschaft HessenKörperschaft des öffentlichen Rechts

Rheinstraße 78, 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 – 37 77 15E-Mail: [email protected] Telefax: 0611 – 37 77 52

Bürozeiten: Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr (Elke Suchanek)Dienstag persönliche Besuche möglich

Präsident: Manfred Gilberg, Tel. 06151-307749Fax: 06151-307725

Landessprecher: Dr. Holger Behr, Tel.: 06103-52619, Fax 977442E-Mail: [email protected]

Lebensfeiern, Ehefeiern und Trauerfeiern:Bitte wenden Sie sich unbedingt vor Festlegung desTermins und Bestellung eines Sprechers an unser Büro oder direkt an Herrn Dr. Holger Behr!

Bank- und Spendenkonto der FLH:Sparkasse Langen-SeligenstadtIBAN: DE54 5065 2124 0034 0004 63, SWIFT-BIC: HELADEF1SLS

Die örtlichen Gemeinden der FLHDietzenbach Norbert Spengler, Finkenweg 3, 63128 Dietzenbach,

Tel. 06074-24973 [email protected] Timo Saueressig, Annastr. 35, 63225 Langen- Erzhausen Tel. 06103-3722394 [email protected] LangenLangenselboldHeinz Walter, Feldbergring 65, 63505 Langenselbold,- Main-Kinzig Tel. 06184-4307, [email protected]örfelden- Waltraud Träger, Hochstr. 6, 64546 Mörfelden-Walldorf,Walldorf Tel. 06105-23155 und Wilma Schulze, Tel. 06105-257908

[email protected] Ludwigstr. 68, 63263 Neu-Isenburg, Tel./Fax: 06102-839709

Ortrun Lenz, Beethovenstr. 96, Tel. 06102-22130, Fax 723513 [email protected]

Wettenberg Dieter Bender, Wetzlarer Str. 25, 35435 Wettenberg,Tel.: 0641-9805854 [email protected]

Wiesbaden Rheinstr. 78, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611-377715 (K.d.ö.R.) Fax 377752, www.frgwi.de

[email protected], Vorsteher: Dr. Holger Behr, Tel. s.o., [email protected]

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