Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und...

39
Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012

Transcript of Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und...

Page 1: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012

Page 2: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern 3.160 Filmherstellungsunternehmen (1994: 618), davon 2.919 Ein-Personen-Unternehmen (rd 90%)

o Diese Filmherstellungsunternehmen beschäftigten insgesamt ca. 2.200 unselbstständige Mitarbeiter. Betrachte man die Filmwirtschaft als Ganzes (Kino- und TV-Film, Werbefilm, Wirtschafts-, Image- und Bildungsfilm sowie Kino, Nachbearbeitung und Videotheken), so werden mehr als 4.800 Personen beschäftigt.

2

Page 3: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Für 2010 belaufen sich lt Statistik Austria die Umsätze der ö Filmwirtschaft auf rund 800 Mio. Euro, auf die Produktion entfallen dabei rund 480 Mio. Euro

3

Page 4: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Eine weitere Maßzahl stellt der jährliche Produktionswert fertiggestellter Filme des Fachverbands der Musik- und Filmindustrie dar. Es ist dies der österreichische Anteil an den Gesamtherstellungskosten aller in einem Jahr fertiggestellten Filme. Der Fachverband erhebt bei seinen Mitgliedern jährlich diesen Wert.

o 2011 erreicht dieser Kennwert mehr als 177 Mio. Euro. Der Wert liegt damit deutlich über dem Jahr 2010 (168,4 Mio. Euro). Auf Kinofilme entfallen davon 35,2 Mio. Euro (2010: 35,3 Mio. Euro), auf Fernsehfilme 110,2 Mio. Euro (2010: 99,5 Mio. Euro). Das Verhältnis Kinofilm zu Fernsehfilm beträgt daher etwa 3:1.

4

Page 5: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

5

Page 6: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Thema und Zielsetzung sowie die Finanzierung werden vom Auftraggeber bestimmt

o die Verwertungsrechte gehen mit der Ablieferung des Filmes in die Hände des Auftraggebers über

o Merkmale einer Auftragsproduktion sind im Fernsehbereich insbesondere: − „Gewinn“ und „buy-out“ in der Kalkulation der Herstellungskosten − das Fehlen eines Lizenzbetrags im Finanzierungsplan, der dem

Fernsehveranstalter das Senderecht sichert − die Vereinbarung, dass ohne gesondertes Entgelt die Nutzungsrechte

an den Ausschnittsmaterialien beim Fernsehveranstalter verbleiben − die Bereitstellung von Werken (zB Drehbuch) und

Dienstleistungen sowie die Übernahme von Honoraren durch den Fernsehveranstalter ohne Ausweis als Einzelfertigungskosten in der Projektkalkulation

6

8

Page 7: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Das Vergabevolumen des ORF bezieht sich auf sämtliche Produktionen, für die der ORF im Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2011 mit österreichischen Filmherstellern Zusagen vereinbart hat. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Herstellung von Fernsehprojekten, Filmankäufe von österreichischen Produktionsunternehmen sind in diesen Summen nicht enthalten.

o Das Volumen umfasst jeweils den Gesamtbetrag, mit dem der ORF sich an einem Projekt beteiligt bzw. mit dem er dieses Projekt finanziert. Werden Ko-Beiträge Dritter über den ORF eingebracht, so sind diese ebenfalls im Volumen enthalten, da der ORF in der Regel im Gegenzug entsprechenden Kofinanzierungsbeiträge aufzubringen hat, die im Vergabevolumen an österreichische Filmhersteller keine Berücksichtigung finden.

7

Page 8: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Betrachtet man das Vergabevolumen (einschließlich Film/Fernseh-Abkommen) im Längsschnitt, so fällt eine Steigerung von rund 6% gegenüber 2010 auf.

8

Page 9: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine nahezu unveränderte Tendenz, wesentliche Anteile des Vergabevolumens - insbesondere Serien - an wenige, aber erfahrene Produktionsfirmen zu vergeben.

o Die Anzahl der beauftragten österreichischen Filmhersteller stieg seit 1998 kontinuierlich an und hat 2011 mit 115 Produzenten den bisher höchsten Stand erreicht.

o Dennoch erteilte der ORF im Jahr 2011 95% des Vergabevolumens an 35 Firmen, während 80 Filmhersteller mit kleineren Vorhaben in Höhe von insgesamt 5% des Vergabevolumens beauftragt wurden.

9

Page 10: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Ein Film gilt als Eigenproduktion, wenn

o der Produzent den Film im eigenen Namen und für eigene Rechnung herstellt und

o die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens trägt.

Der Produzent besitzt die Nutzungsrechten am eigenproduzierten Filmwerk

und die Kopierausgangsmaterialien (zB das Filmnegativ)

im Umfang der vorgesehenen Verwertung des Films

10

Page 11: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

„Grundsätze der Filmförderung“

11

Page 12: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Legitimität - der eigenproduzierte Film ist Kulturgut o kulturpolitische Ziele - Erhaltung der kulturellen Vielfalt und

der ästhetischen Qualität o kulturpolitische Maßnahme unter Beachtung wirtschaftlicher

Aspekte o 1980 Filmförderungsgesetz als Grundlage für den Ö

Filmförderungsfonds (ab 1994 Ö Filminstitut), letzte Novelle 2010

o danach etablieren sich die Filmförderungen der Bundesländer: Förderung des Films als Kulturgut unter den Aspekten - der regionalen Wirtschaftsförderung und - der Standortpolitik

12

Page 13: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Der österreichische Kinofilm wird in der Regel mit finanzieller Unterstützung hergestellt von

- Österreichisches Filminstitut, - ORF (im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens), - Länderförderungen (insb. Filmfonds Wien) sowie - FISA („Filmstandort Österreich“).

o Der Fernsehfilmwirtschaft stehen Finanzierungshilfen seitens des Fernsehfonds Austria und der Länderförderungen zur Verfügung.

o 2009 betrug die Unterstützung der öffentlichen Hand für die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen insgesamt 41,5 Mio. Euro (2008: 34,0 Mio. Euro.)

o Die Summe der Filmfördermittel vom Bund und den Ländern für alle Förderungsarten erreichte 2009 60,3 Mio. Euro (2008: 42,4 Mio. Euro.

13

Page 14: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Nach Angaben von EFAD (European Film Agency Directors) gaben im Jahr 2004 Länder wie Luxemburg das 11-fache, Dänemark, Italien und Frankreich rund das 9-fache und die Schweiz immerhin noch das 5-fache mehr pro Einwohner für die Filmförderung als Österreich aus, − mittels Verwertungsabgaben − durch Steueranreize für privates Kapital in Filmproduktionen

zu investieren und − die Kombination von Förderung und privatem Risikokapital

ist ein inzwischen weltweiter Trend. Länder wie Luxemburg, Irland, England und die Niederlande haben damit eine deutliche Steigerung der Investitionen und der produzierten Filme erreicht.

− Rabattsysteme in Frankreich, Ungarn ua.

14

Page 15: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Die Verbesserung der ökonomischen Leistungsfähigkeit des ö Kinofilms durch die Förderungs- und Beratungstätigkeit des Österreichischen Filminstituts und von FISA („Filmstandort Österreich“),

o die Förderung des Fernsehfilms durch den Fernsehfonds Austria,

o die Förderung des künstlerischen Films durch das BMUKK mit Hilfe des »Filmbeirats«,

o die Gestaltung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für den ö Film (FFG, Filmabkommen),

o die Präsentation ö Filme im In- (»Diagonale«) und Ausland (»Austrian Film Commission«), des Medienstandorts Österreich (»Location Austria«) und insb auch des künstlerischen Film- und Videoschaffens (»SixPack«).

15

Page 16: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o 2011 betrug das Gesamtvolumen der Herstellungsförderung 47,26 Mio. Euro, davon

- 27,8 Mio. Euro vom Bund, - 19,46 Mio. Euro von den Bundesländern, davon allein 6,14 Mio. Euro vom Filmfonds Wien, - 7,4 Mio. Euro vom ORF im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens

o Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Oberösterreich und Steiermark unterhalten kleinere Filmfördereinrichtungen

o Schwerpunkt ist die Herstellungsförderung zur Stärkung und Ausbau der Medienstandorte sowie die Erzielung von (überwiegend wirtschaftlichen) Regional-Effekten

o Wichtiger Wirtschaftsfaktor für die mittelständische Industrie

16

Page 17: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Tourismusstrategie Filmproduktionen werden subventioniert, da sie im Gegenzug ein Tourismusgebiet (weltweit) bewerben.

o Kulturstrategie Erhaltung der regionalen Medienbranche, um auch ein eigenständiges kulturelles Filmschaffen („Filmkultur“) zu ermöglichen; Zusatzaufträge für die heimische Medienbranche, um die Nachfragesituation für regionale Unternehmen zu stabilisieren.

o Wachstumsstrategie Aufbau eines Medienclusters

17

Page 18: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Die Filmförderungen des Bundes und der Länder haben ihre Förderungsvoraussetzungen in Förderungsrichtlinien festgelegt.

o Die Förderung von Filmvorhaben für Kino und/oder Fern-sehen kann zu den von den Institutionen festgelegten Terminen beantragt werden.

o Antragsberechtigt sind in der Regel gewerbliche Filmhersteller mit Sitz oder Niederlassung in Österreich bzw. der Region bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.

o Fernsehveranstalter sind nicht antragsberechtigt.

18

Page 19: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Gegenstand der Förderung sind vor allem eigenproduzierte Kino oder Fernsehfilme und –Serien, die nachweislich ohne Förderung undurchführbar oder nur in unzureichendem Umfang durchführbar sind.

o Gefördert werden kann die Herstellung von österreichischen Filmen, innerösterreichischen und österreichisch-ausländischen Koproduktionen, wofür die

o Länderförderungen jeweils einen kulturellen Regional-Bezug und einen wirtschaftlichen Regional-Effekt voraussetzen.

19

Page 20: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Ein Projekt hat inhaltlichen Regional-Bezug, wenn es im kulturellen und/oder tourismusspezifischen Interesse der Region liegt: wenn die Region eindeutig als Ort des Geschehens erkennbar wird (visuell, verbal oder inhaltlich) und/oder soziale und regionale Gegebenheiten einen wesentlichen Bestandteil der Handlung darstellen.

o Unter dem wirtschaftlichen Regional-Effekt wird die Summe aller Ausgaben verstanden, die bei der Herstellung eines Filmvorhabens in der Region getätigt und/oder im Zuge der Umwegrentabilität in der Region steuerwirksam werden und betrifft sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch solche des öffentlichen Haushalts.

20

Page 21: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

errechnet sich aus der Summe folgender Kostenbereiche:

o Nutzung von Einrichtungen der Filmbranche;

o Beschäftigung der in der Region ansässigen, bzw. im Land steuerlich veranlagten Filmschaffenden in künstlerischen, technischen und organisatorischen Funktionen;

o Nutzung von Einrichtungen der Kleinindustrie (Werkstätten, Schneidereien, Tischlereien etc.).

o sonstige Ausgaben, die im Zuge des Projektes in der Region getätigt werden (z.B. Catering, Hotelkosten, Verpflegung, Mieten, Transport, etc.);

21

Page 22: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Eine Teilmenge des wirtschaftlichen Regional-Effekts ist der fallweise geforderte regionale Film-Branchen-Effekt, für dessen Berechnung die Nutzung von Einrichtungen der heimischen Filmbranche sowie die Beschäftigung der in der Region ansässigen Filmschaffenden berücksichtigt werden.

o Der richtlinienkonforme Film-Branchen-Effekt sollte 100% der Förderungsmittel erreichen.

o Der zu erzielende wirtschaftliche Regional-Effekt wird von den Länderförderungen unterschiedlich gefordert und reicht von 100 bis zu 200% der gewährten Förderung.

22

Page 23: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Angaben zum Förderungswerber

o Angaben zum allfälligen Koproduktionspartner samt aktuellem Firmenbuchauszug und Koproduktionsvertrag, Vorvertrag oder Absichtserklärung, der bzw. die insbesondere die künstlerische, technische und finanzielle Beteiligung der einzelnen Produktionspartner sowie die Aufteilung der Verwertungsrechte regelt und darüber Auskunft gibt, in welchem Rang und nach welchem Schlüssel die Produktionspartner an den erzielten Erlösen beteiligt werden.

o Drehbuch bzw. Stoffbeschreibung

23

Page 24: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Finanzierungsplan Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll insbesondere den Länder-förderungen zumindest die Hälfte (bis 80%) der Gesamtfinanzierung durch (zumindest bedingte) Finanzierungs-zusagen nachgewiesen werden. Länderförderungen sind mit Ausnahme des Filmfonds Wien Spitzenfinanziers. Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung) sind 80% der Gesamtfinanzierung zu belegen.

o Die an der Projektfinanzierung unmittelbar beteiligten Fernsehveranstalter haben in den Finanzierungszusagen den Umfang der erworbenen bzw. zu erwerbenden Rechte darzulegen (zeitlich, territorial und sachlich) und einen angemessenen, dem Eigenanteil des Förderungswerbers anzurechnenden Lizenzanteil auszuweisen.

24

Page 25: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Kalkulation der Herstellungskosten mit ausgewiesenem Anteil der in Österreich/der Region beabsichtigten Aufwendungen einschließlich der den Fernsehveranstaltern vorgelegten Kalkulationen. Förderbare Kosten sind branchenübliche Herstellungskosten soweit diese den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

o Die Umsatzsteuer (abzugsfähige Vorsteuer) bleibt unberücksichtigt.

25

Page 26: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Sämtliche Einzelkosten sind unter Berücksichtigung von lohn-, sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Kollektivverträge, und sonstigen branchenüblichen Vereinbarungen oder Richtlinien zu kalkulieren. Fertigungsgemeinkosten (HU’s) werden bis höchstens 7,5% der Netto-Fertigungskosten anerkannt.

o Im Falle einer Gemeinschaftsproduktion mit Herstellern aus Österreich oder dem Ausland bzw. mit Fernsehveranstaltern sind die Koproduktionsverträge zumindest im Entwurf einschließlich des Finanzierungsplans und der Kalkulation der Herstellungskosten vorzulegen.

26

Page 27: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Länderförderungen - wirtschaftlicher Regional-Effekt

o In der Kalkulation sind jene Einzelfertigungskosten zu kennzeichnen/gesondert auszuweisen, durch die der beabsichtigte wirtschaftliche Regional-Effekt erbracht werden soll.

o Dieser errechnet sich aus der Summe folgender Kostenbereiche: Nutzung von Einrichtungen der Filmbranche (Film- und Tonstudios, Geräteverleih, Castingbüro), Beschäftigung der in der Region ansässigen bzw. im Land steuerlich veranlagten Filmschaffenden. Sonstige Ausgaben, die im Zuge des Projektes in der Region getätigt werden.

27

Page 28: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Verwertungsplan Da die Verwertungsrechte beim Produzenten verbleiben, hat der Verwertungsplan die beabsichtigte internationale Verwertung plausibel darzustellen, die für Regionalförderungen vor allem aus tourismusfördernder Sicht (Multiplikatoreneffekt) von besonderer Bedeutung ist.

o Finanzierungsplan, in dem der Eigenanteil des Förderungswerbers ausgewiesen ist. Die Gewährung von Förderungsmitteln setzt in der Regel voraus, dass der Förderungswerber mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung der Herstellungskosten beteiligt ist.

28

Page 29: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Förderungsmittel sind jeweils mit denen anderer Förderinstitutionen oder Gebietskörperschaften kumulierbar. Ausgenommen ist die gemeinsame Förderung des Ö Filminstituts mit dem Fernsehfonds Austria.

o Länderförderungen Förderungsmittel werden im Regelfall zur Spitzenfinanzierung gewährt, d.h. es müssen 50 bis 80% der Finanzierung zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich gesichert sein und das eingereichte Projekt hat zumindest in Teilen in der Region realisiert zu werden.

o (vorläufige) Stab- und Besetzungsliste

o Terminplan und Drehplan

29

Page 30: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Bei unvollständigen Anträgen wird der Förderungswerber schriftlich aufgefordert, die fehlenden Unterlagen binnen angemessener Frist nachzureichen.

o Förderungen werden nicht gewährt, wenn das zu fördernde Vorhaben offensichtlich gegen die Verfassung oder gegen die Gesetze der Republik Österreich verstößt.

o Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Im Hinblick auf die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ist diese fallweise limitiert (zB mit 20% der gesamten Produktionskosten).

30

Page 31: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Die Förderungsmittel sind mit der Sorgfalt und den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu verwalten.

o Der Förderungsempfänger hat zum Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung gesonderte, sich auf alle Einnahmen und Ausgaben des Vorhabens erstreckende Aufzeichnungen zu führen. Innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel drei Monate) nach Fertigstellung des Films ist eine detaillierte Endabrechnung vorzulegen. Die Förderung hat das Recht zur Prüfung der Belege.

31

Page 32: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Dem Fernsehfonds Austria ist darüber hinaus eine Abnahmebestätigung der mitfinanzierenden Fernsehveranstalter beizubringen.

o Allen Personen oder Firmen oder Förderungsinstitutionen, die das Projekt finanzieren sollen, sind die gleichen projektbeschreibenden Unterlagen vorzulegen.

o Wird mit der Durchführung des zu fördernden Vorhabens vor Abschluss des Förderungsvertrags begonnen, so erfolgt dies auf alleiniges Risiko des Förderungswerbers und der Förderungsinstitution erwächst dadurch keine, wie auch immer geartete Verpflichtung.

32

Page 33: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Die Förderungsmittel sind innerhalb eines bestimmten Zeit-raumes (zB 72 Monaten gerechnet vom Beginn der Kinoschutzfrist (Kinofilm) bzw vom Tag der Erstausstrahlung (Fernsehfilm) aus den Verwertungserlösen anteilig zurückzuzahlen, soweit die Förderung keinen nicht rückzahlbaren (verlorenen) Zuschuss gewährt hat (zB Fernsehfonds Austria und FISA).

o Bei österreichisch-ausländischen Koproduktionen ist die Rückzahlung analog, jedoch nur für den österreichischen Anteil, vorzunehmen.

33

Page 34: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Im Vor- und/oder Nachspann jeder Kopie und im Werbe-material von geförderten Produkten ist darauf hinzuweisen, dass der Film mit Unterstützung der Förderung X hergestellt und im Falle der Länderförderungen in der Region Y gedreht worden ist. Diese Nennungsverpflichtung erstreckt sich auch auf die Vorführung des Films auf künstlerischen oder kulturellen Veranstaltungen, insbesondere auf Filmfestspielen und bei Sendung im Fernsehen.

o Ein Rechtsanspruch auf Filmförderung besteht nicht.

34

Page 35: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Filmförderung des Bundes

o Österreichisches Filminstitut (Filmförderungsgesetz) Mag. Roland Teichmann

o Fernsehfonds Austria (KommAustria Gesetz) Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH – Dr. Alfred Grinschgl

o Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Kunstförderungsgesetz) Kunstsektion/Abteilung 3 - Dr. Barbara Fränzen

o Seit 1. Juli 2010 hat als neueste Filmförderung das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie FISA („Filmstandort Österreich“) eingerichtet – Arie Bohrer (ABA), Mag. Michael Hofegger (aws).

35

Page 36: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Filmförderung des Bundes ff

FISA (Filmstandort Österreich)

o Eine gremienfreie, automatische Förderung auf der Grundlage von kulturellen Eigenschaftstests.

o Die Förderung ist als Spitzenfinanzierung eingerichtet. Das Förderbudget bis 2012 beträgt insgesamt 20 Mio. Euro.

o Die Förderungsabwicklung obliegen ABA („Location Austria“) und aws, dem Austrian Wirtschafts Service. Die Förderung wird vom Wirtschaftsminister auf Empfehlung von ABA/aws vergeben.

36

Page 37: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Niederösterreich - Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur und Wissenschaft

o Oberösterreich – Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Gewerbe

o Wien - Filmfonds Wien

o Salzburg - Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen

o Steiermark – Filmcommission and Fonds (Cine Styria)

o Tirol - Cine Tirol Film Commission (Tirol Werbung)

37

Page 38: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

Kulturelle Filmförderungen:

o Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Kultur, Wissenschaft und Archiv

o Oberösterreich Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Institut für Kunst und Volkskultur Magistrat der Landeshauptstadt Linz

o Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung – Kulturabteilung Kulturamt der Stadt Salzburg - Magistratsabteilung 2/01,

38

Page 39: Mag. Gerhard Schedl / Dezember 2012 - · PDF fileo Der Fachverband der Film – und Musikindustrie hat unter seinen Mitgliedern ... Für die Antragstellung bei FISA (ebenfalls Spitzenfinanzierung)

o Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung Kulturamt der Stadt Graz

o Tirol Amt der Tiroler Landesregierung

o Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung

o Wien Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7

o Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Kultur

39