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Maßnahmenkonzept B-Plan Gbf Tübingen 1\7 Bearbeiter Matthias Pfülb Datum 28. Juni 2013 Zeichen N002-2404114MPF-V03 Maßnahmenkonzept B-Plan-Verfahren Gbf Tübingen 1 Vorbemerkungen 1.1 Veranlassung Der ehemalige Güterbahnhof (Gbf) Tübingen soll einer Neunutzung zugeführt werden. Das Gelände des Güterbahnhofs ist insgesamt ca. 88.000 m² groß. Der nördliche Bereich (ca. 36.000 m²) umfasst im Wesentlichen Gleisanlagen und ist Eigentum der Deutschen Bahn AG (nachfolgend DB). Der südliche, ca. 52.000 m² große Bereich ist im Eigentum der aurelis Asset GmbH (nachfolgend aurelis). Das B-Planverfahren und damit auch das vorliegende Maßnahmenkonzept umfasst beide Teilflächen. Der Flächenumriss des B-Plan-Gebietes und die Aufteilung zwischen den Grundstücken der DB und aurelis sind nachfolgend dargestellt. In der Abbildung sind zudem die Zonen II und IIIB des Wasserschutzgebietes Au im Osten der B-Plan- Fläche dargestellt. Abbildung 1: Umriss B-Plan-Fläche und Aufteilung in DB (Norden) und aurelis (Süden) Notiz

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Maßnahmenkonzept B-Plan Gbf Tübingen 1\7

Bearbeiter Matthias Pfülb

Datum 28. Juni 2013

Zeichen N002-2404114MPF-V03

Maßnahmenkonzept B-Plan-Verfahren Gbf Tübingen 1 Vorbemerkungen 1.1 Veranlassung

Der ehemalige Güterbahnhof (Gbf) Tübingen soll einer Neunutzung zugeführt werden. Das

Gelände des Güterbahnhofs ist insgesamt ca. 88.000 m² groß. Der nördliche Bereich

(ca. 36.000 m²) umfasst im Wesentlichen Gleisanlagen und ist Eigentum der Deutschen Bahn AG

(nachfolgend DB). Der südliche, ca. 52.000 m² große Bereich ist im Eigentum der aurelis Asset

GmbH (nachfolgend aurelis). Das B-Planverfahren und damit auch das vorliegende

Maßnahmenkonzept umfasst beide Teilflächen. Der Flächenumriss des B-Plan-Gebietes und die

Aufteilung zwischen den Grundstücken der DB und aurelis sind nachfolgend dargestellt. In der

Abbildung sind zudem die Zonen II und IIIB des Wasserschutzgebietes Au im Osten der B-Plan-

Fläche dargestellt.

Abbildung 1: Umriss B-Plan-Fläche und Aufteilung in DB (Norden) und aurelis (Süden)

Notiz

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Für die beiden Teilflächen wurden mit Datum vom 23.01.2013 (DB-Fläche) bzw. 13.05.2013

(aurelis-Fläche) Fachbeiträge zur Belastungssituation im Untergrund durch das DB Sanierungs-

management, Regionalbüro Süd-West (FRS-SW) in Karlsruhe bzw. die Tauw GmbH, Moers,

erstellt. In den Fachbeiträgen wurden die bisherigen Untersuchungsergebnisse zusammen-

gefasst, die Belastungssituation dargestellt und dahingehend bewertet, ob Böden mit erheblichen

umweltgefährdenden Belastungen oder sonstige Schutzgutgefährdungen vorliegen. Das vor-

liegende Maßnahmenkonzept baut auf diesen beiden Fachbeiträgen auf.

1.2 Aktuelle und geplante Nutzungen

Die nördliche DB-Fläche umfasst nahezu ausschließlich Gleisanlagen mit einigen wenigen

Betriebsgebäuden. Auf der südlichen aurelis-Fläche befinden sich diverse Nutzungen durch

Gewerbe. Teilweise wird das Areal als Lager- und Stellplätze für LKW, PKW und Container

genutzt. Die Gleisanlagen umfassen < 10 % der aurelis-Fläche und sind außer Nutzung, z. T.

bereits zurückgebaut.

Für den westlichen Bereich des gesamten B-Plan-Gebietes ist eine Sondernutzung vorgesehen.

Im zentralen Teil soll ein Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe und im östlichen Bereich ein

Gewerbegebiet entstehen. Die geplanten Nutzungen sind in den Lageplänen in Anlage 1 und 2

dargestellt.

1.3 Bodenaufbau

Der Untergrund im Bereich des Gbf Tübingen wird von mesozoischen Gesteinen (Gipskeuper)

aufgebaut. Der vorhandene Boden setzt sich aus Auenlehm, ab ca. 3 m unter Geländeoberkante

(uGOK) gefolgt von grundwasserführenden Kiessanden (Kiese des Neckartals) zusammen. Die

Sedimente reichen bis ca. 10-15 m uGOK. Die anstehenden Böden sind flächenhaft rund 1 m,

teilweise auch mehr als 3 m von Auffüllungsböden überdeckt bzw. ersetzt. Die Auffüllungen

bestehen überwiegend aus Sanden und Kiesen mit meist nur wenigen anthropogenen

Beimengungen. Der Flurabstand des obersten Grundwasserleiters beträgt rund 4-5 m uGOK, der

Grundwasserabstrom ist in nördlicher Richtung auf den Neckar gerichtet.

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2 Maßnahmenkonzept 2.1 Grundsätzliche Regelungen für beide Flächen

Für den Wiedereinbau von Bodenmaterial sind die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des

Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem

Bodenmaterial vom 14.03.2007 (VwV-Boden) maßgeblich.

Das Planungsgebiet liegt im Osten innerhalb des WSG Au. Die Lage der Schutzzonen innerhalb

der B-Plan-Fläche ist in Abbildung 1 und im Lageplan (s. Anlage 2) dargestellt. Laut VwV-Boden

ist der Wiedereinbau von Z 2-Material innerhalb einer Wasserschutzzone II nicht zulässig. Aus

Vorsorgegründen wird festgelegt, dass zusätzlich innerhalb der Wasserschutzzone IIIB auf einen

Wiedereinbau von Z.2-Material ebenfalls verzichtet wird.

Bodenaushub und -wiedereinbau sowie die nachfolgend beschriebene kleinräumige

Sanierungsmaßnahme auf der aurelis-Fläche sind durch einen Fachgutachter zu begleiten. Dem

Landratsamt, Abteilung Umwelt und Gewerbe, sind die Ergebnisdokumentationen vorzulegen.

2.2 Maßnahmenkonzept für die DB-Fläche 2.2.1 Belastungssituation DB-Fläche

Auf der DB-Fläche wurden in der Vergangenheit weder durch das Landratsamt Tübingen noch im

Zuge der Erkundungen durch die DB Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen. Dennoch wurden

im Rahmen der bisherigen Erkundungen erhöhte Chromkonzentrationen im Feststoff detektiert,

die z. T. oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV für Wohngebiete (zukünftige Sonder- bzw.

Mischnutzung) bzw. für Gewerbegebiete (zukünftige Gewerbeflächen) liegen. Die Auffälligkeiten

beschränken sich auf den Auffüllungshorizont. Die Abgrenzung von Belastungszonen ist wegen

der diffusen Verteilung der Chrombelastungen nicht möglich.

2.2.2 Maßnahmen im Zuge von Bodenaushub auf der DB-Fläche

Gezielte Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen einzelner Belastungsbereiche sind auf der

DB-Fläche wegen der diffusen Schadstoffverteilung nicht möglich. Deshalb sollte die geplante

Umnutzung unter Beachtung der folgenden Maßnahmen erfolgen:

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Begleitung von Bodenaushub durch einen Fachgutachter. Separierung von Auffüllungen und

gewachsenem Boden, ggf. von organoleptisch auffälligem Material. Abfallrechtliche

Deklaration des Aushubmaterials, Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bereitstellung auf

der Fläche. Vorlage Ergebnisdokumentation beim Landratsamt Tübingen.

Wiedereinbau von Aushubböden bis max. Z 2 gemäß VwV-Boden unter Beachtung der in der

VwV-Boden festgelegten Einbaukonfigurationen:

- Wiedereinbau von Aushubböden Z 0/Z0*/Z1.1: Erforderlicher Mindestabstand von 1 m

zum höchsten Grundwasserstand. Bei den bisherigen Grundwasserstandmessungen lagen

die Wasserstände bei 4-5 m uGOK. Um den Mindestabstand auch bei höheren

Wasserständen sicher einzuhalten wird vorsorglich festgelegt, dass der Wiedereinbau von

Aushubböden bis zu einer maximalen Tiefe von 2,5 m uGOK erfolgen darf.

- Wiedereinbau von Aushubböden Z 1.2: Erforderlicher Mindestabstand von 1 m zum

höchsten Grundwasserstand, maximale Einbautiefe 2,5 m uGOK. Zudem ist der Nachweis zu

erbringen, dass die Auenlehmschicht in dem für den Wiedereinbau vorgesehenen Bereich

eine Mindestmächtigkeit von 2 m aufweist. Der Nachweis kann durch Auswertung

vorhandener Bohrprofile oder durch zusätzliche Erkundungsbohrungen erbracht werden.

- Wiedereinbau von Aushubböden Z 2 (nur außerhalb WSZ II und IIIB): Erforderlicher

Mindestabstand von 1 m zum höchsten Grundwasserstand, maximale Einbautiefe 2,5 m

uGOK. Der Wiedereinbau von Z 2-Material ist nur unterhalb von Versiegelungen mit einer

wasserundurchlässigen Deckschicht (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster mit abgedichteten Fugen)

oder in speziell durch Abdichtungen gesicherten Erdbauwerken, z. B. Lärmschutzwällen,

zulässig.

Sanierungsmaßnahmen: keine

Maßnahmen im Bereich von zukünftig unversiegelten Flächen:

Entnahme von Oberbodenmischproben gemäß BBodSchV durch einen Fachgutachter und

Analyse auf Schwermetalle. Bei Unterschreitung der Prüfwerte der BBodSchV für die

relevante Nutzungsart (Wohnen oder Gewerbe) sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Bei Überschreitung der Prüfwerte der BBodSchV erfolgt eine Überdeckung der beprobten

Teilfläche mit mindestens 60 cm externem Füllboden, der die Zuordnungswerte der VwV-

Boden Z 1.1 sowie die Prüfwerte der BBodSchV für die relevante Nutzungsart (Wohnen oder

Gewerbe) einhält.

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2.3 Maßnahmenkonzept für die aurelis-Fläche 2.3.1 Belastungssituation aurelis-Fläche

Generell wurde ein vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Nutzung und flächenhaften anthro-

pogenen Auffüllungen relativ geringes Belastungsniveau festgestellt. Im Rahmen der Orientie-

renden Untersuchung 2001 wurden die meisten der insgesamt 13 Altlastenverdachtsflächen

(ALVF) den Handlungskategorien HK 0 bis 1.2 (kein weiterer Erkundungs-/ Handlungsbedarf)

zugeordnet. Auch die Befunde außerhalb der ALVF liegen überwiegend in unauffälligen

Bereichen unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV für Wohngebiete (zukünftige Sonder- bzw.

Mischnutzung) bzw. für Gewerbegebiete (zukünftige Gewerbeflächen). Lediglich im Westen der

ALVF 7080-01-003 „Lagerplätze 8, 10 und 20“ im Bereich der zukünftigen gewerblichen Nutzung

wurden oberflächennah zusammenhängende PAK- bzw. Benzo(a)pyren-Belastungen oberhalb

der Prüfwerte der BBodSchV für Gewerbegebiete detektiert. Eine Auswertung aller vorliegender

Untersuchungsergebnisse und Sanierungsdokumentationen ergab eine Fläche von etwa 400 m²

(s. Anlage 2). Die Verunreinigungen beschränken sich auf den obersten Meter.

2.3.2 Maßnahmen im Zuge von Bodenaushub auf der aurelis-Fläche

Schadstoffkonzentrationen oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV für die geplanten Nutzungs-

arten wurden auf der aurelis-Fläche lediglich auf einem begrenzten Areal von ca. 400 m² bis eine

Tiefe von max. 1 m im Bereich der zukünftigen gewerblichen Nutzung festgestellt. Dieser

Kontaminationsbereich sollte im Zuge der Baureifmachung beseitigt werden. Weitere

Maßnahmen zur Sicherung/Sanierung sind nicht erforderlich.

Das Maßnahmenkonzept für die aurelis-Fläche umfasst im Einzelnen folgende Schritte:

Begleitung von Bodenaushub durch einen Fachgutachter. Separierung von Auffüllungen und

gewachsenem Boden, ggf. von organoleptisch auffälligem Material. Abfallrechtliche

Deklaration des Aushubmaterials, Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bereitstellung auf

der Fläche. Vorlage Ergebnisdokumentation beim Landratsamt Tübingen.

Wiedereinbau von Aushubböden bis max. Z 2 gemäß VwV-Boden unter Beachtung der in der

VwV-Boden festgelegten Einbaukonfigurationen:

- Wiedereinbau von Aushubböden Z 0/Z0*/Z1.1: Erforderlicher Mindestabstand von 1 m

zum höchsten Grundwasserstand. Bei den bisherigen Grundwasserstandmessungen lagen

die Wasserstände bei 4-5 m uGOK. Um den Mindestabstand auch bei höheren

Wasserständen sicher einzuhalten wird vorsorglich festgelegt, dass der Wiedereinbau von

Aushubböden bis zu einer maximalen Tiefe von 2,5 m uGOK erfolgen darf.

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- Wiedereinbau von Aushubböden Z 1.2: Erforderlicher Mindestabstand von 1 m zum

höchsten Grundwasserstand, maximale Einbautiefe 2,5 m uGOK. Zudem ist der Nachweis zu

erbringen, dass die Auenlehmschicht in dem für den Wiedereinbau vorgesehenen Bereich

eine Mindestmächtigkeit von 2 m aufweist. Der Nachweis kann durch Auswertung

vorhandener Bohrprofile oder durch zusätzliche Erkundungsbohrungen erbracht werden.

- Wiedereinbau von Aushubböden Z 2 (nur außerhalb WSZ II und IIIB): Erforderlicher

Mindestabstand von 1 m zum höchsten Grundwasserstand, maximale Einbautiefe 2,5 m

uGOK. Der Wiedereinbau von Z 2-Material ist nur unterhalb von Versiegelungen mit einer

wasserundurchlässigen Deckschicht (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster mit abgedichteten Fugen)

oder in speziell durch Abdichtungen gesicherten Erdbauwerken, z. B. Lärmschutzwällen,

zulässig.

Sanierungsmaßnahmen: Aushub des PAK-Kontaminationsbereichs (s. Anlage 2) im Zuge der

Baufeldfreimachung im Vorgriff auf die Bebauung. Umfang ca. 400 m² x 1,0 m = 400 m³ / 720

to. Begleitung der Maßnahme durch einen Fachgutachter. Entnahme von Beweissicherungs-

proben aus den Baugrubenwänden und der Sohle sowie Analytik auf PAK. Nachweis der

Einhaltung des Prüfwertes der BBodSchV für Gewerbegebiete für den Parameter

Benzo(a)pyren von 12 mg/kg.

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3 Kampfmittel

Das Bebauungsplangebiet wurde teilweise bombardiert. Laut Auswertung des Kampfmittel-

beseitigungsdienstes Baden-Württemberg vom 08.05.2009 sind in den vorliegenden Luftbildern

diverse Bombentrichter und Gebäudeschäden erkennbar. Blindgänger können im rot schraffierten

Bereich des beiliegenden Planes (s. Anlage 3) nicht ausgeschlossen werden.

Vor Eingriffen in den Untergrund muss von fachlich versierter Seite (Kampfmittelbeseitigungs-

dienst oder private Kampfmittelräumfirmen) ein Konzept zum Umgang mit der Kampfmittel-

gefährdung bei anstehenden Tiefbaumaßnahmen erarbeitet werden. Aushub- und Räumarbeiten

müssen nach Vorgabe dieses Konzeptes von fachlich geeignetem Personal beaufsichtigt werden.

Anlagen Anlage 1 Lageplan des B-Plangebiets und der geplanten Nachnutzung

Anlage 2 Lageplan Teilflächen DB und aurelis mit PAK-Belastungsbereich aurelis-Fläche

Anlage 3 Lageplan Kampfmittelauskunft Mai 2009

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