Marc Epelbaum, Generalsekretär Bern, 26. Januar 2016 Aktualität aus dem UVG.
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Marc Epelbaum, GeneralsekretärBern, 26. Januar 2016
Aktualität aus dem UVG
Seite 2
Ausgangslage der UVG-Revision
1 Höchstversicherter Verdienstseit 01.01.2016: CHF 148'200.00
2 Gesetzliche Regelung / Volkswirtschaftlicher StrukturwandelUVG Unfallversicherungsgesetz (obligatorisch)VVG Versicherungsvertragsgesetz (freiwillig)
UVG (Art. 68)PrivatversichererKrankenkassen
Zusatzversicherung (VVG)
Nebentätigkeiten
UVG (Art. 66)Suva
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Seite 3
Erster Anlauf der UVG-Revision
März 2011
Vernehm-lassung SGK-N NRBotschaft
Bundesrat SR
Sept. 2010ab 2009Mai 2008Nov. 2006
• Tätigkeits-bereiche umstritten
• Rückweisung• Vorlage 2 sistiert
• Rückweisung• Vorlage 1: Unfallversicherung und Unfallverhütung
• Vorlage 2: Organisation und Nebentätigkeiten der Suva
Ziel: Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung
Seite 4
Kompromiss der Sozialpartner
• Die Sozialpartner erarbeiten einen Kompromissvorschlag.
• Fachliche Unterstützung durch die Suva
• Die Suva erarbeitet Vorschläge zur Corporate Governance.
Herbst 2013: Eingabe des Kompromissvorschlages mit Suva und SVV
Seite 5
Bestandteile des Kompromisses
• Keine Schwächung der Suva
• Paritätische Kommission für einvernehmliche Lösungen
• Verzicht auf Forderungen zum Tätigkeitsbereich
• Einigung zu Verkaufsbetrieben ohne Produktion
• Festigung der modernen Corporate Governance der Suva
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Neuer Anlauf der UVG-Revision
Sept. 2015
Vernehm-lassung
HearingSGK-N NRBotschaft
Bundesrat SR
Juni 2015Nov. 2014Sept. 2014Mai 2014
• Sozialpartner, Suva und SVV
• Abweichung BR (Karenzfrist)
• Abweichungen NR (Karenzfrist, Finanzierung)
• Differenz-bereinigung
• Abschluss
• Verkürztes Verfahren
Im Februar 2014 kündigte der Bundesrat einen neuen Anlauf an.
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Wichtigste Ergebnisse der UVG-Revision
Die Suva bleibt im Umgang mit Prämien und Reserven autonom.
Die moderne Corporate Governance der Suva wird gefestigt.
Technische Fragen zur Versicherungsdeckung sind geklärt.
Die Nebentätigkeiten der Suva werden im Gesetz verankert.
Eine Lösung für Unfallrenten im AHV-Alter ist gefunden.
Klarheit bezüglich Verkaufsbetriebe ohne Produktion ist geschaffen.
Seite 8
Änderungen im Detail (1/2)Art. 1a Abs. 1 lit. b (neu)
Art. 3 Abs. 1
Art. 3 Abs. 2
Art. 3 Abs. 3
Art. 6 Abs. 2
Art. 18 Abs. 1
Art. 20 Abs. 2ter (neu)
Aufnahme UVAL ins UVG
Versichert ab Beginn Arbeitsverhältnis
Versichert bis zum 31. Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Abredeversicherung neu für bis zu6 Monate
Regelung unfallähnliche Körperschädigungen (UKS)
Keine Renten für Unfälle im Rentenalter
Rentenkürzung bei Unfällen nach45 Jahren
Seite 9
Änderungen im Detail (2/2)Art. 61 – 65c (teilweise neu)
Art. 66 Abs. 1 lit. e
Art. 67a (neu)
Art. 78 (neu)
Art. 82a (neu)
Art. 85
Art. 87a (neu)
Art. 90a-c (neu)
Art. 112
Regelungen zur Organisation der Suva (Corporate Governance)
Klärung der Unterstellung von Verkaufsbetrieben
Verankerung der Nebentätigkeiten
Finanzierung Grossereignisse
Arbeiten mit besonderen Gefahren
Zusammensetzung der EKAS
Unfallverhütungsbeiträge ausländischer Betriebe
Finanzierung der Teuerungszulagen
Strafbestimmungen
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Corporate Governance (1/4)Geltendes UVG
Name: SUVA, CNA, INSAI
Organe: Verwaltungsrat und seine Ausschüsse, Direktion, Agenturen
Grösse Verwaltungsrat
Amtsdauer 6 Jahre, keine Abberufungsmöglichkeit
Honorar: nach Art. 6a Abs. 1-5 Bundespersonalgesetz
Alter: keine Regelung
Neues UVG
Suva, CNA, INSAI
Suva-Rat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle
unverändert
Amtsdauer 4 Jahre, Abberufung jederzeit aus wichtigen Gründen
unverändert, zudem Genehmigung des Reglements über die Honorare durch BR
Ausscheiden nach vollendetem70. Altersjahr
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Corporate Governance (2/4)Geltendes UVG
Aufgaben Verwaltungsrat:
Direktion wird vom Bundesrat auf unverbindlichen Vorschlag des Verwaltungsrates gewählt
Amtsdauer 6 Jahre, jeweils 3 Jahre nach VR-Neuwahl; keine Abberufungsmöglichkeit
Neues UVG
Grösstenteils unverändert, neu mit Delegationsnorm an den Ratsausschuss
Suva-Rat wählt Geschäftsleitung und deren Vorsitzenden (keine Mitglieder des Suva-Rates)
Keine Amtsdauer, Abberufung durch Suva-Rat möglich
Seite 12
Corporate Governance (3/4)Geltendes UVG
Keine Vorgaben zur Sorgfalts- und Treuepflicht
Revisionsstelle nicht festgehalten
Keine Definition der Verantwortlichkeit
Neues UVG
Suva-Rat trifft Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessen-kollisionen; Interessenbindungen müssen offengelegt werden, Aufnahme in jährliche Berichterstattung
Ordentliche Prüfung der Rechnung (inkl. Finanzierungsverfahren nach Art. 90); max. Amtsdauer von 3 Jahren, Wiederwahl möglich
Organe und deren Mitglieder sind verantwortlich für Schäden, Anspruch auf Schadenersatz
Seite 13
Corporate Governance (4/4)Geltendes UVG
Keine Grundsätze für Rechnungslegung festgehalten
Keine Regelungen zu den Anstellungsbedingungen
Steuerpflicht nicht festgehalten
Neues UVG
Grundsätze für Rechnungslegung definiert, für den Aktuar gelten zudem die Regelungen aus dem Aufsichtsgesetz und des EFD
Personal nach OR angestellt; Suva-Rat legt Details im Personal-reglement fest unter Berücksichtigung Art. 6a BPG
Steuerpflicht für kommerzielle Leistungen
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Ausblick
Inkrafttreten UVG voraussichtlich per 1.1.2017
Änderung UVV: Vernehmlassung April bis Juni 2016
Vertiefung der gesetzlichen Grundlagen in den Verordnungen
Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zusammen mit UVG
Paritätische Kommission bereits aktiv