Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der...

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Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz Mainz, 09.07.2009 Hans-Jürgen Becker

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Maßnahmenprogramm der

Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der

aktuellen Finanzkrise

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz

Mainz, 09.07.2009

Hans-Jürgen Becker

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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand)

Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz

Geschäftsaufnahme 1994

Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen

€ 8,0 Mrd. Geschäftsvolumen in der Gruppe in 2008

Eigenkapital € 225 Mio., Bilanzgewinn € 4,5 Mio.

Bilanzvolumen € 7,3 Mrd.

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Agenda

1. Ziele des Soforthilfeprogramms

2. Instrumente

3. Darlehen

4. Bürgschaften

5. Voraussetzungen

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2. Instrumente

Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes von € 400 Mio. auf € 800 Mio.

Sonderbürgschafts- und –darlehensprogramm (Geschäftsbesorger ISB)

Beschleunigung des Bürgschaftsverfahrens

Einrichtung einer ressortübergreifenden „Koordinierungsstelle Unternehmerhilfe und Beschäftigungssicherung“ beim Wirtschaftsministerium, erreichbar unter Tel.: 06131 / 162777

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1. Ziele des Soforthilfeprogramms

Schnelle Hilfe für rheinland-pfälzische Unternehmen

und deren Beschäftigte, die im Zuge der Finanzkrise unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten sind

(alle Informationen, Details, Anträge auf www.isb.rlp.de)

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3. Darlehen

Mittelstandsförderprogramm der ISB

nur für Betriebsmittel

bis T€ 500 Darlehen

mit 60%iger Haftungsfreistellung/Bürgschaft

Antragstellung nur über Hausbank

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4. Bürgschaften

Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre mit Möglichkeit der Prolongation Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle

relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank

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5. Voraussetzungen

tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer

intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung

kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem 01.07.2008

Beitrag der Gesellschafter (z.B. Privatsicherheiten, Reduzierung GF-Gehälter)

Beitrag der Banken in Form von Tilgungsstundungen/ Tilgungsaussetzungen bei allen bestehenden Krediten

Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten

Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

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6. Konditionen

Einmaliges Bearbeitungsentgelt:bei Genehmigung: 1,5% des Bürgschaftsobligos, mind. € 250,--

Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,0% des Bürgschaftsobligos

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7. Sicherheiten:

Bankmäßige Sicherheiten

Persönliche Haftung in angemessenem Umfang

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8. KGG Handwerk/ISB-SHF

- Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Bundes um 10% auf 49% für alle Gewährleistungen

- Anhebung Bürgschaftsgrenze für 2009 und 2010 auf € 2 Mio. ab 01.03.2009

- Risikoverteilung: bisher normal Soforthilfe

Bund 39% 49% 49%Land 26% 26% 26%KGG/SHF 35% 25% 12,5%ISB --- --- 12,5%

Genehmigung durch kl. Bewilligungsausschuss der KGG Handwerk bzw. durch GF ISB

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Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitHans-Jürgen BeckerTel.: 06131 / 985-420