Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der...
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Maßnahmenprogramm der
Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der
aktuellen Finanzkrise
Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz
Mainz, 09.07.2009
Hans-Jürgen Becker
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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand)
Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz
Geschäftsaufnahme 1994
Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen
€ 8,0 Mrd. Geschäftsvolumen in der Gruppe in 2008
Eigenkapital € 225 Mio., Bilanzgewinn € 4,5 Mio.
Bilanzvolumen € 7,3 Mrd.
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Agenda
1. Ziele des Soforthilfeprogramms
2. Instrumente
3. Darlehen
4. Bürgschaften
5. Voraussetzungen
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2. Instrumente
Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes von € 400 Mio. auf € 800 Mio.
Sonderbürgschafts- und –darlehensprogramm (Geschäftsbesorger ISB)
Beschleunigung des Bürgschaftsverfahrens
Einrichtung einer ressortübergreifenden „Koordinierungsstelle Unternehmerhilfe und Beschäftigungssicherung“ beim Wirtschaftsministerium, erreichbar unter Tel.: 06131 / 162777
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1. Ziele des Soforthilfeprogramms
Schnelle Hilfe für rheinland-pfälzische Unternehmen
und deren Beschäftigte, die im Zuge der Finanzkrise unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten sind
(alle Informationen, Details, Anträge auf www.isb.rlp.de)
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3. Darlehen
Mittelstandsförderprogramm der ISB
nur für Betriebsmittel
bis T€ 500 Darlehen
mit 60%iger Haftungsfreistellung/Bürgschaft
Antragstellung nur über Hausbank
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4. Bürgschaften
Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre mit Möglichkeit der Prolongation Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle
relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank
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5. Voraussetzungen
tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer
intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung
kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem 01.07.2008
Beitrag der Gesellschafter (z.B. Privatsicherheiten, Reduzierung GF-Gehälter)
Beitrag der Banken in Form von Tilgungsstundungen/ Tilgungsaussetzungen bei allen bestehenden Krediten
Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten
Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise
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6. Konditionen
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:bei Genehmigung: 1,5% des Bürgschaftsobligos, mind. € 250,--
Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,0% des Bürgschaftsobligos
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7. Sicherheiten:
Bankmäßige Sicherheiten
Persönliche Haftung in angemessenem Umfang
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8. KGG Handwerk/ISB-SHF
- Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Bundes um 10% auf 49% für alle Gewährleistungen
- Anhebung Bürgschaftsgrenze für 2009 und 2010 auf € 2 Mio. ab 01.03.2009
- Risikoverteilung: bisher normal Soforthilfe
Bund 39% 49% 49%Land 26% 26% 26%KGG/SHF 35% 25% 12,5%ISB --- --- 12,5%
Genehmigung durch kl. Bewilligungsausschuss der KGG Handwerk bzw. durch GF ISB
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Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitHans-Jürgen BeckerTel.: 06131 / 985-420