Mediadaten 2019 ERFOLG - Kundenversprechen · alte Männer eine Renaissance der Atomkraft, da sie...

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Die Zeitung «Erfolg» ist das offizielle Organ des Schweizerischen KMU Verbandes und erscheint 5-mal pro Jahr. Mitglieder des KMU Verbandes sowie Abonnenten werden in der Zeitung informiert über neue Trends, anstehende Ereignisse, politische Vorlagen sowie Änderungen bei Gesetzen.

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Nr. 4/5 • April / Mai 2019 • 13. Jahrgang • Preis CHF 3.90 • www.netzwerk-verlag.ch • AZB 6300 Zug

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Ausgabe 4/5 April / Mai 2019 / ERFOLG18

Stimme aus Bern: «Wessen Zukunft? Unsere Zukunft!»60'000 Jugendliche gingen Mitte März auf die Strasse und protestierten lauthals gegen unsere Passivität im Umgang mit der Klima- krise. Sie fordern den Klimanotstand und eine Reduktion des CO2-Ausstosses in der Schweiz auf Null bis 2030. In der NZZ am Sonntag hat sich am gleichen Wochenende Hans Rentsch, Ökonom, despektierlich zur Klimabewegung geäussert. Er wirft der Ju-gend Naivität und einen eklatanten Informa-tionsmangel vor.

Bisher lief die Klimafront oft klassisch entlang der beiden Fronten links/rechts, Stadt/Land. Neu dazu kommt heute der Graben zwischen einer alten Wirtschaft, die sich den nuklearen und fossilen Interessen verpflichtet fühlt und einer neuen Wirtschaft, die auf innovative und ressourcenschonende Technologien setzt. Neu dazu kommt aber auch der Graben zwischen jung und alt. Die junge Generation ist wütend, weil sie die Misere der Alten ausbaden muss. Teile der älteren Generation schlagen zurück und wettern, die Jungen seien naiv, würden sich instrumentalisieren lassen und wollten eh nur die Schule schwänzen. Was auffällt ist, dass vor allem ältere Männer wie der oben genann-te Ökonom Hans Rentsch (75) mit einer offenen Aggressivität auf diese streikende Jugend rea- giert. Man fragt sich: woher kommt diese Wut? Weil, schaut man genau hin und hört, was uns die Wissenschaft in dieser Frage zu sagen hat, dann ist die Jugend klar im Vorteil.

Kevin Andersson beispielsweise, Englands be-kanntester Klimaforscher, der früher Ölplatt-formen baute, fordert drastische Massnahmen. Die EU müsse ihren CO2-Ausstoss bis 2030 um gute 80% Prozent senken. Die streikenden Schüler fordern 100%, der Klimaforscher 80%. Soweit auseinander liegen diese beiden Forder- ungen also nicht. Tausende US-Ökonomen for-dern eine CO2-Steuer, die Kostenwahrheit in die Energiepreise bringt im Wissen, dass dann unsere fossile Energieversorgung langfristig kei-ne Zukunft haben wird. Andersson geht noch einen Schritt weiter und proklamiert eine pro-gressive Energiesteuer: Wer in einem doppelt so grossen Haus lebt, zahlt mehr als die doppelte Steuer. Wer besonders viel fliegt, bezahlt eine überproportionale Flugabgabe. Damit will er verhindern, dass diejenigen, die viel verdienen, sich auch in Zukunft klimaschädigendes Verhal-ten leisten können.Neu fordern emeritierte Professoren und andere alte Männer eine Renaissance der Atomkraft, da sie CO2-arm sei. Sie ignorieren, dass Atomkraft

heute viel zu teuer ist, Abfälle produziert, die bis heute nicht sicher entsorgt werden kön-nen und Risiken mit sich bringt, die sich eine demokratische Gesellschaft nicht leisten darf. Vor allem dann nicht, wenn die neue innovati-ve Wirtschaft schon heute über viel bessere Al-ternativen verfügt: es gibt keinen günstigeren Strom als erneuerbaren Strom – erst recht, wenn Kostenwahrheit hergestellt ist und die externen Kosten internalisiert werden. Darüberhinaus gilt seit 2017, dass wir dieses Thema längstens und demokratisch entschieden haben und dass die Schweizer Bevölkerung damals mit ihrem Ja zur Energiestrategie 2050 auch den Atomaus-stieg beschlossen hat. Dass die alten Männer es aber immer wieder versuchen, diese Katas-trophen-Technologie ins Spiel zu bringen und Mühe haben, diesen Entscheid zu akzeptieren, erinnert an Kleinkinder, die «zwängeln».

Man wird den Verdacht nicht los, dass es im Kli-mastreit zwischen jung und alt noch um mehr geht als nur um unsere gemeinsame Zukunft. François Höpfliger, Soziologe, hat dazu einen klaren Standpunkt und beschreibt einen Trend hin zur Gerontokratie. Auch in der Schweiz, weil viele politische Entscheidungen, demografisch bedingt, von Älteren dominiert werden. Vor allem alte, machtorientierte Männer würden oft den Wert ihrer Erfahrungen überschätzen. Sie realisieren, dass sie von Jüngeren überholt werden. Oft würden sie sich dann an ihre Po-sitionen klammern. Niemand verliert gerne an Einfluss. Im Klimastreit geht es deshalb auch darum, wer in Zukunft das Sagen hat. Bis heute hat sich an der Herrschaft der Alten wenig ge-ändert. Jeder fünfte Parlamentarier ist älter als 60-jährig, weniger als eine Handvoll ist unter dreissig. Bei 30 Abstimmungen hat sich die äl-

Energiepolitik

Stefan Batzli, Geschäftsführer AEE SUISSE Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, www.aeesuisse.ch

Ausgabe 4/5 April / Mai 2019 / ERFOLG 19

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tere Generation nur einmal nicht durchgesetzt. Gerade in Umweltanliegen laufen die Jungen auf. Wohl auch deshalb zählen die alten Män-ner zu den härtesten Kritikern einer protestie-renden Jugend und einer zukunftsorientierten Wirtschaft, die den Wandel fordern und die Veränderungen forcieren. In der Klimadebatte hat die Jugend mit der Wissenschaft eine starke Verbündete gefunden.

Das ist gut so. Die Klimastreiks sind wichtig, weil sie Bewegung in die eingeschlafene Kli-madebatte bringen. Dass sie gleichzeitig auch noch ein Generationenproblem adressieren, ist zu begrüssen. Wir fahren besser, wenn wir in dieser Debatte auf die Jugend und auf die Wissenschaft hören oder wie es der Schriftstel-ler George Bernhard Shaw (1856 – 1950) formu-lierte: «Hüte Dich vor alten Männern, denn sie haben nichts mehr zu verlieren.»

Energiepolitik

über die AEE SUISSE

Die AEE SUISSE vertritt als Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Interessen von 24 Branchenverbänden und deren rund 15'000 Mit-gliedern, der Unternehmungen und der Energieanbieter aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Ihr Ziel ist es, die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger zu informieren, für eine nachhaltige Energiepolitik zu sensibilisieren und sich aktiv an der Ge-staltung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene zu beteiligen. www.aeesuisse.ch

AEE SUISSEFalkenplatz 11 · Postfach · 3001 Bern Telefon 031 301 89 62 · Fax 031 313 33 22 [email protected] · www.aeesuisse.ch

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26 Ausgabe 6/8 Juni / Juli / August 2019 /

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Das Verzeichnis der vertrauenswürdigen Unternehmen

PartnerAusgabe 6/8 Juni / Juli / August 2019 / 31Rechtsberatung

Wenn ein Unternehmer stirbt – vorgesehene Änderungen im Unternehmenserbrecht

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein zentraler Bestand-teil der Schweizerischen Volkswirtschaft, ihre Existenz ist relevant für uns alle. Immerhin stellen die KMUs rund zwei Drittel aller Ar-beitsplätze. Nicht zuletzt wegen der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Schweizer KMU wurde das Projekt «Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht» lanciert.

Ein Unternehmen als NachlassvermögenswertStirbt ein Unternehmer, fällt das Unternehmen in seinen Nachlass. Ei-gentümer des Unternehmens werden per Todeszeitpunkt die Erben des Erblassers. Diese können nur einstimmig über das Schicksal des Unter-nehmens befinden. Heikel ist diese Tatsache insbesondere dann, wenn die Erben zerstritten sind. Dann droht die Gefahr, dass das Unternehmen wegen gegensätzlicher Interessen aufgelöst, unter den Erben aufgeteilt oder zu ungünstigen Konditionen an Dritte verkauft werden muss. Die damit zusammenhängenden negativen Konsequenzen haben nicht nur die Erben sondern alle Anspruchsgruppen des KMUs zu tragen (bei-spielsweise Arbeitnehmer, Gläubiger, Lieferanten etc.).

Zurzeit ist eine Erbrechtsrevision im Gange, im Rahmen derer ganz all-gemein mehr Gestaltungsspielraum für die individuelle Nachlasspla-nung entstehen soll. So sollen u.a. die Pflichtteile der Nachkommen von ¾ auf ½ reduziert bzw. jene der Eltern ganz gestrichen werden. Davon profitieren auch Unternehmer. Weil es sich bei Unternehmen aber um ganz besondere Nachlassvermögenswerte handelt, sollen diese über die allgemeine Erbrechtsrevision hinaus besonders behandelt werden.

Erleichterungen mit Blick auf die erbrechtliche UnternehmensnachfolgeAm 10. April 2019 hat der Bundesrat den entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Folgende fünf wesentliche Änderungen sind vorgesehen:

• Gemäss heutiger Gesetzgebung hat ein Erbe im Rahmen der Erbtei-lung keinen Anspruch auf Zuweisung des gesamten Unternehmens, ausser der Erblasser hätte dies entsprechend letztwillig verfügt oder die Miterben sind im Rahmen der Nachlassteilung mit einer Integralzu-weisung zu Gunsten eines Erben einverstanden. Der Vorentwurf sieht neu das Recht vor, wonach ein Erbe auch ohne entsprechende Teilungs-anordnung des Erblassers das gesamte Unternehmen in sein Allein- eigentum verlangen kann. Damit soll vermehrt die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden;• Stirbt ein Unternehmer, hinterlässt er häufig als wesentlichsten Ver-mögenswert sein Unternehmen. Wird dieses im Rahmen der Erbteilung einem einzigen Erben zugewiesen, muss dieser seine Miterben entspre-chend auszahlen, was nicht selten mit Liquiditätsproblemen verbunden ist. Um diese Problematik abzufedern, sieht der Vorentwurf vor, dass der Unternehmensnachfolger von seinen Miterben einen Zahlungsauf-schub verlangen kann;• Im Gegenzug soll inskünftig zwischen betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen unterschieden werden. Letzte-res lässt sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen, wes-halb jene Erben, die das Unternehmen nicht übernehmen, diesbezüg-lich nicht benachteiligt werden sollen;• Übergibt ein Unternehmer bereits zu Lebzeiten das Unternehmen sei-nem Nachfolger, stellt sich regelmässig die Frage, wie diese lebzeitige Handänderung erbrechtlich zu behandeln bzw. anzurechnen ist. Gemäss heutiger Rechtslage entspricht der Anrechnungswert dem Verkehrswert des Unternehmens zum Todeszeitpunkt. Diesbezüglich ist eine Korrek-tur vorgesehen, wonach auf den Wert per Unternehmensübertragung abgestellt werden soll. Damit werden sowohl das unternehmerische Ri-siko als auch die damit verbundenen Chancen richtigerweise dem Über-nehmer zugerechnet – er trägt ab Übernahme des Unternehmens die volle unternehmerische Gesamtverantwortung;• Und schliesslich ist ein besserer Schutz der pflichtteilsgeschützten Erben vorgesehen. Sie müssen es sich inskünftig nicht mehr gefallen lassen, dass ihnen ihr Pflichtteil in Form von Minderheitsanteilen an ei-nem Unternehmen abgegolten wird. Der Grund liegt darin, dass Minder-heitsbeteiligte faktisch keinen Einfluss auf das Unternehmen ausüben können und gleichzeitig die Handelbarkeit solcher Beteiligungen einge-schränkt ist.

AusblickDie Erhöhung der Verfügungsfreiheit im Rahmen der allgemeinen Erb- rechtsrevision und die zusätzlich vorgeschlagenen Massnahmen betref-fend Unternehmensnachfolge dürften sich positiv auf familieninterne Unternehmensnachfolgeprozesse auswirken wie das im Übrigen heute be-reits in der Landwirtschaft der Fall ist. Sie tragen zudem zu einer höheren Stabilität von Unternehmen bei und sichern damit Arbeitsplätze.

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Nadine Feuerstein, Notarin und Geschäftsleitung von MLaw

Ausgabe 6/8 Juni / Juli / August 2019 / 29

Nachwehen der Eurokrise – Lohnzahlungen in Euro

Es gab wohl kaum ein Thema, welches zu Be-ginn dieses Jahrzehnts in den Medien derart omnipräsent war wie die Eurokrise und die damit verbundene Frankenstärke. Hierzu-lande waren besonders Exportunternehmen betroffen, da sich deren Produkte in der EU durch die Aufhebung des Euro-Mindestkur-ses schlagartig verteuerten. Auf der Suche nach kostensenkenden Massnahmen be-schlossen offenbar einige Unternehmen, die Löhne namentlich von Grenzgängern in Euro auszuzahlen.

Im Kanton Jura und im Kanton Schaffhausen klagten zwei Arbeitnehmer gegen eben dieses Vorgehen. Die beiden Fälle waren ähnlich gela-gert. Beide Kläger stimmten im Jahr 2011 der Bezahlung ihres Lohnes (bzw. Teilen davon) in Euro zu einem nachteiligen Wechselkurs zu. In den Jahren 2015 respektive 2016 erhoben die Arbeitnehmer Klage vor den kantonalen Ge-richten. Die Abänderungen der Arbeitsverträge an sich wurden gesetzeskonform vorgenom-men und vor Gericht auch nicht beanstandet. Die Arbeitnehmer argumentierten aber dahin-gehend, dass ihnen durch die Auszahlung des Lohnes in Euro zu einem Kurs, der nicht dem tatsächlichen Währungskurs entsprach, hohe Lohnausfälle entstanden seien. Wäre ihnen nämlich der Lohn in Schweizerfranken bezahlt worden, so hätten sie dank dem tatsächlichen Wechselkurs auch einen höheren Eurobetrag erhalten. Sie sahen darin eine Schlechterstel-

tragsänderung ausdrücklich zu. Sich nun Jahre später auf die Ungültigkeit der Vereinbarung zu berufen, stünde im Widerspruch zu der Zu-stimmung.

Vor diesem Hintergrund erachtete es das Bun-desgericht als rechtsmissbräuchlich, sich auf das Freizügigkeitsabkommen zu berufen. Ob allerdings eine Diskriminierung vorliegt, liessen die Lausanner Richter offen.

Durch diese Urteile dürfte wohl einigen Unter-nehmen ein Stein vom Herzen gefallen sein. Gleichzeitig sind die Entscheide aber kein Frei-fahrtschein, Grenzgänger nach Lust und Laune anders zu entlöhnen. Um es mit dem Lieblings-satz eines jeden Juristen zu sagen: Es kommt eben immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

Das Team von Bigler Kaufmann Rechtsanwälte AG

lung gegenüber denjenigen Angestellten, welche nach wie vor in Schweizerfranken ent-löhnt wurden und letztendlich eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Art. 9 von Anhang I des Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches unterschiedliche Entlöhnungen von in- und ausländischen Mitarbeitenden verbie-tet. Konkret forderten die Kläger je rund CHF 20'000.– Entschädigung. Die Kläger erhielten auf kantonaler Ebene Recht, woraufhin die Arbeitgeberinnen vor dem Bundesgericht Be-schwerde in Zivilsachen erhoben.

Am 15. Januar 2019 hiess das Bundesgericht in beiden Fällen (Urteile 4A_215/2017 und 4A_230/2018) die Beschwerden der Arbeitge-berinnen gut und schloss auf Abweisung der Klagen.

Das Bundesgericht bezog die Gesamtumstän-de der damaligen Wirtschaftslage ein. Es er-wog, dass damals allen Beteiligten klar gewe-sen sei, dass durch die Eurokrise die Produktion in der Schweiz akut gefährdet war und diese Massnahme nicht dem Profit der Arbeitgebe-rin, sondern vielmehr dem Überleben des Pro-duktionsstandorts Schweiz diente. Durch die Lohnmassnahme wurde letztlich die Sicherung von Arbeitsplätzen bezweckt. Dies geschah in einer Zeit, zu der selbst die Schweizerische Na-tionalbank Mühe hatte, der Situation auf dem Finanzmarkt Herr zu werden. Die Kläger wuss-ten um diese Umstände und stimmten der Ver-

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Wirtschaft

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