Medizinische Assistenzberufe (MAB) · Arzneimittellehre Ordination: Assistenzleistung und...

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Medizinische Assistenzberufe (MAB) 26.11.2012 Hausreither/Resetarics 2

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Medizinische Assistenzberufe (MAB)

26.11.2012 Hausreither/Resetarics 2

Ziele des MAB-Gesetzes – Beruf

• neue Berufe für die medizinische Assistenz

• neue anforderungs- und marktgerechte Tätigkeitsbereiche

• Durchlässigkeit der einzelnen Berufsbilder

• Flexibilität in der Berufsausübung

• Ermöglichung der Mehrfachqualifikation

• Steigerung der Berufsverweildauer

• Senkung des Dropouts

• Erhöhung der Berufschancen bei Wiedereintritt

• Qualitätsanspruch

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Ziele des MAB-Gesetzes – Ausbildung

• Anforderungsgerechte Ausbildungen

• modularer Aufbau (Bausteine)

• gemeinsames Basismodul

• berufsspezifische Aufbaumodule

• Kombinationsmöglichkeit mit BMS

• Praxisnähe durch duales Ausbildungssystem

• Nutzung bestehender Infrastruktur

• vertikale und horizontale Durchlässigkeit

• Zugang zur Berufsreifeprüfung für MFA

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Ziele des MAB-G – Berufsgruppen

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• Neuschaffung der Ausbildung zur:

– Desinfektionsassistenz

– Gipsassistenz

– Laborassistenz

– Obduktionsassistenz

– Operationsassistenz

– Ordinationsassistenz

– Röntgenassistenz

– Medizinische Fachassistenz

Projektverlauf

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• Vorarbeiten durch ÖBIG

• Anregungen durch Interessensvertretungen und Ausbildungseinrichtungen

• Vorarbeiten im Ressort

– Planung der Inhalte

– Modularer Aufbau

• 20.9.2010 Vorakkordierung mit „Ländern“

• 29.9.2010 Vorstellung des Projekts – Interessenvertretungen

• Begutachtung 23.3.2011

• Nationalrat 6.7.2012

• Kundgemacht am 25.9.2012 unter BGBl. I Nr. 89/2012

• Inkrafttreten mit 1.1.2013 (Sportwissenschafter/innen mit 26.9.2012)

• Ausbildungsverordnung und Curricula in Arbeit

• Ausbildungseinrichtungen bekunden Interesse

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Vorgehensweise bei der Ausgestaltung (Bottom up)

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Tätigkeit

Teilaspekte

Kompetenzen

Lehrinhalte Umfang

Modul A

Modul B

Modul C

Modul D

Modul E

Modul …n

Modul-Übersicht (Stand 27.9.2012)

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Inhalte des MABG

1. Berufsbilder und Berufsbezeichnungen

2. Berufsrecht der MAB

3. Ausbildung in den MAB

4. Tätigkeit in der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen

5. Übergangs-, Straf- und Schlussbestimmungen

Berufsbild Desinfektionsassistenz (1/2)

§ 4. (1) Die Desinfektionsassistenz umfasst die Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen in Einrichtungen gem. § 18 Abs. 1 nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz umfasst insbesondere

1. die Übernahme von kontaminiertem Instrumentarium sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung,

2. die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium,

3. die Vorbereitung des gereinigten Instrumentariums für die Durchführung der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren,

4. das Reinigen, Warten und Vorbereitung der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen,

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Berufsbild Desinfektionsassistenz (2/2)

5. die Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses,

6. die Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,

7. die Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion,

8. die Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen und

9. die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung.

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Desinfektionsassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 650

Mind. Theorie 217

Mind. Praxis 325

Berufsbild Gipsassistenz (1/2)

§ 5. (1) Die Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände, Insbesondere von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischer Verbände, sowie das Anwenden von einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

(2) Die Gipsassistenz umfasst insbesondere

1. die Assistenz beim Anlegen von Gips-, Kunstharz und thermoplastischen Verbänden im Rahmen der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie Muskel- und Bänderverletzungen,

2. die Assistenz bei Repositionen und anschließender Ruhigstellung,

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Berufsbild Gipsassistenz (2/2)

3. das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung sowie Muskel- und Bandverletzungen,

4. die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden,

5. die Abnahme starrer Verbände,

6. die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraums und

7. das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien.

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Gipsassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 650

Mind. Theorie 247

Mind. Praxis 325

Berufsbild Laborassistenz (1/2)

§ 6. (1) Die Laborassistenz umfasst die Durchführung automatisierter und einfacher manueller Routineparameter im Rahmen von standardisierten Laboruntersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht.

Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

1. die Aufsicht durch einen/eine Biomedizinische Analytiker/in erfolgen oder

2. der /die Biomedizinische Analytiker/in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Laborassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Laborassistenz umfasst Tätigkeiten in der Präanalytik, der Analytik und der Postanalytik gemäß Abs. 3 bis 5.

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Berufsbild Laborassistenz (2/2)

(3) Tätigkeiten in der Präanalytik sind insbesondere

1. die Mitwirkung an der Gewinnung von Untersuchungsmaterialien einschließlich die Blutentnahme aus der Vene und den Kapillaren,

2. die Vorbereitung der Geräte, Reagenzien und Proben und

3. die Überprüfung der Geräte auf Funktionstüchtigkeit einschließlich deren Qualitätskontrolle.

(4) Tätigkeiten in der Analytik sind die Durchführung einfacher automatisierter und einfacher manueller Analysen von Routineparametern.

(5) Tätigkeiten in der Postanalytik sind insbesondere

1. die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Gerätes hinsichtlich der konkreten Probe,

2. die Dokumentation der Analyseergebnisse,

3. die Archivierung bzw. Entsorgung des Probenmaterials und

4. die Wartung der Geräte.

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Laborassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 1300

Mind. Theorie 433

Mind. Praxis 650

Berufsbild Obduktionsassistenz (1/2)

§ 7. (1) Die Obduktionsassistenz umfasst die Assistenz bei der Leichenöffnung im Rahmen der Anatomie, der Histopathologie, der Zytopathologie sowie der Gerichtsmedizin nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Obduktionsassistenz umfasst insbesondere

1. die Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des Obduktionstisches,

2. die Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organ- oder Probenentnahme,

3. die Mitwirkung bei anatomischen Präparationen,

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Berufsbild Obduktionsassistenz (2/2)

4. die Durchführung von Konservierungsverfahren

5. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich der Obduktionsraums, der Gerätschaften und der Instrumente,

6. die Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung, insbesondere der Fotodokumentation und

7. die Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung.

Obduktionsassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 650

Mind. Theorie 233

Mind. Praxis 350

Berufsbild Operationsassistenz (1/2)

§ 8. (1) Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufischt.

Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

1. die Aufsicht durch einen/eine Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen oder

2. der/die Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Operationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst insbesondere

1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patienten/-innen einschließlich des An- und Abtransports,

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Berufsbild Operationsassistenz (2/2)

2. die Vorbereitung hinsichtlich des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsterilen Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, sowie deren Wartung,

3. die Assistenz bei der Lagerung der Patienten/-innen,

4. die perioperative Bedienung der unsterilen Geräte,

5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,

6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Geräte und

7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

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Operationsassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 1100

Mind. Theorie 367

Mind. Praxis 550

Berufsbild Ordinationsassistenz (1/2)

§ 9. (1) Die Ordinationsassistenz umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht.

Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

1. die Aufsicht durch einen/eine Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen oder

2. der/die Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Ordinationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfass insbesondere

1. die Durchführung einfacher Assistenzleistungen bei ärztlichen Maßnahmen

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Berufsbild Ordinationsassistenz (2/2)

2. die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Testing)

3. die Blutabnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern,

4. die Betreuung der Patienten/-innen und

5. die Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung.

(3) Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst auch die Durchführung der für den Betrieb der Ordination erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten.

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Ordinationsassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 650

Mind. Theorie 325

Mind. Praxis 350

Berufsbild Röntgenassistenz (1/2)

§ 10. (1) Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenuntersuchungen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht.

Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

1. die Aufsicht durch einen/eine Radiologietechnologen/-in erfolgen oder

2. der/die Radiologietechnologen/-in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Röntgenassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst

1. die Durchführung von standardisierten Thoraxröntgen,

2. die Durchführung von standardisierten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems

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Berufsbild Röntgenassistenz (2/2)

3. die Durchführung standardisierter Knochendichtemessungen,

4. die Durchführung von standardisierten Mammographien,

5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,

6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,

7. die Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und des Urogenital-Traktes,

8. die Transferierung und die Assistenz bei der Lagerung von Patienten/-innen bei Röntgenuntersuchungen und radiologischen Untersuchungen,

9. die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume und

10. das Organisieren, Verwalten und Zureichen der erforderlichen Materialien.

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Röntgenassistenz

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Erste Hilfe und Verbandslehre

Medizinische Terminologie und Dokumentation

Einführung in das Gesundheitswesen

Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung

Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz

Kommunikation und Teamarbeit

Einführung in die allgemeine Hygiene

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Skeletto-muskuläres System

OP: Lagerungstechnik, Instrumenten- und

Gerätekunde

Gipstechnik einschl. Lagerung und Betreuung von

Patienten/-innen

Rö: Spezielle Ausbildung zur diagnostischen Anwendung

von Röntgenstrahlen

Obduktion einschl. Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung von Präparaten

Ordination: Arzneimittellehre

Ordination: Assistenzleistung und standardisierte

Diagnoseprogramme Laboratoriumsmethoden

Röntgen: Strahlenschutz-grundausbildung

Röntgen: Gerätekunde Rö: Untersuchungs-

methoden einschl. Lagerung und Positionierung

Fachbereichsarbeit

Anatomie und (Patho)Physiologie:

Organsysteme

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene

Desinfektion/Sterilisation

Fachspezifische Vertiefung Desinfektion/Sterilisation

und Entwesung

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Gesamt 1300

Mind. Theorie 433

Mind. Praxis 650

Medizinische Fachassistenz (MFA)

• Die Ausbildung zur MFA umfasst

– die erfolgreiche Absolvierung von MAB-Ausbildungen und

– das Erstellen einer Fachbereichsarbeit.

im Gesamtausmaß von 2500 Stunden.

• Die Ausbildungen die zur MFA führen sind

– mindestens drei MAB-Ausbildungen, oder

– eine Ausbildung in der Pflegehilfe gem. GuKG oder als medizinische/r Masseur/in gem. MMHmG sowie mindestens ein MAB.

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DesA GipsA ObdA OrdiA OP-A LabA RöA

MFA (Berufsreife ) (FBA) (2500h)

7 MTD z.B. GuK Heb RT BMA PT

Pflegeh

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Med

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r Medizin Zahnmedizin Vet.Medizin

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….

Durchlässigkeit MAB-Ausbildungen

Mengengerüst SHD/MTF (Absolventen/-innen)

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SHD/MTF-Verteilung 2009

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Berufsrecht der MAB

• Berufspflichten

– Allgemeine Berufspflichten

– Fortbildungspflicht

– Dokumentationspflicht

– Auskunftspflicht

– Verschwiegenheitspflicht

• Berufsberechtigung

– Nur im Dienstverhältnis

• Qualifikationsnachweise (Inland, EWR, Nostrifikation)

• Berufsausübung

• Entziehung der Berufsberechtigung

– Zuständigkeit BezVBh

Umfassendes Übergangsrecht

• für Sanitätshilfsdienste (SHD)

• Gipser

• Sportwissenschafter

• Medizinisch-technische Fachdienste (MTF)

– Berüfsausübung gem. § 37 ff MTF-SHD-G bis Pension („MTF“)

– ex lege Berechtigung Laborassistenz (MTF) oder Röntgenassistenz (MTF) (§ 37 MABG)

– ex lege med. Masseur mit Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie + Elektrotherapie ohne Erfordernis der verkürzten Ausbildung (§ 39 MABG)

– 8J/38M: einzelne Tätigkeiten BA/RT oder MTF ohne Aufsicht: bis 31.12.2014

– 8J/30M: einzelne Tätigkeiten BA/RT oder MTF ohne Aufsicht: bis 31.12.2016 + Prüfung (PU)

– Ausbildung MTF: Beginn bis 31.12.2012 möglich (Möglichkeit PÜ eingeschränkt auf bestimmte Bereiche)

Diskussionsbedarf: „Amtsärztliche Assistenz“? (1/2)

Die amtsärztliche Assistenz wird unter Aufsicht und Anordnung einer Amtsärztin/eines Amtsarztes in folgenden Bereichen tätig:

– Assistenz bei sanitätsbehördlichen Erhebungen und Vorkehrungen zur Verhütung ansteckender Krankheiten und ihrer Weiterverbreitung sowie bei deren Bekämpfung (anhand von Checklisten/Krisenkatalogen)

• Assistenz bei der Erhebung der lokalen hygienischen Verhältnissen

• Erfassung von Kontaktpersonen (z.B Erstellung und Führung von Listen)

• Informationsweitergabe über die Erkrankung und über Hygienemaßnahmen (z.B Informationsmaterial)

• Assistenz bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen (z.B Ausgabe von Stuhlgefäßen)

• Assistenz bei der Kontrolle der Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Diskussionsbedarf: „Amtsärztliche Assistenz“? (2/2)

– Assistenz der Amtsärztin/des Amtsarztes bei deren/dessen Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen des Krisen- und Katastrophenmanagements

• Assistenz bei Dekontaminationsmaßnahmen

• Assistenz beim Patientenstrommanagement

• Assistenz bei der Ausgabe von Schutz- und Hygienematerialien

– Durchführung sanitätsbehördlich angeordneter Desinfektionen und Entwesungen von Gegenständen, Räumen bzw. Gebäuden (Schlussdesinfektion, Entseuchungen, Entlausungen etc.)