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Mehr Verkehrssicherheit trotz Bäumen am Straßenrand 21. DVR Forum „Sicherheit und MobilitätBäume an Landstraßen? Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Widerstreit Uwe Ellmers Bundesanstalt für Straßenwesen

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Mehr Verkehrssicherheit trotz Bäumen am Straßenrand 21. DVR Forum „Sicherheit und Mobilität“ Bäume an Landstraßen? Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Widerstreit Uwe Ellmers

Bundesanstalt für Straßenwesen

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Ø  Einleitung

Ø  Unfallzahlen

Ø  Regelwerke

Ø  Lösungsansätze

Ø  Ausblick

Gliederung

16.06.2015 Folie Nr. 2 Uwe Ellmers

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Quelle:Internet

16.06.2015 Folie Nr. 3 Uwe Ellmers

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§  8.576 Unfälle mit Personenschaden (12%)

§  507 Getötete (26%) und 3.990 Schwerverletzte (16%)

§  die Altersgruppen 18-24 Jahre und 25-34 Jahre fallen in Bezug auf

Baumanprall auf

§  (Haupt-)unfallarten:

§  54% Abkommen von Fahrbahn nach rechts

§  36% Abkommen von Fahrbahn nach links

§  Unfallanteil nach Bundesland:

§  NI (21%), BY (18%), NW (12%), BW(10%), BB (7%), …

Landstraßenunfälle mit einem Aufprall auf einen Baum neben der Fahrbahn (2013)

16.06.2015 Folie Nr. 4 Uwe Ellmers

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Unfälle auf Landstraßen mit Personenschaden - Unfallschwere bei Baumanprall -

0

5

10

15

20

25

30

35

Prozent

Jahr

Baum-U(P) / U(P)ges

GT-Baum / GT ges.

SV-Baum / SV ges.

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Quelle:GIDAS

16.06.2015 Folie Nr. 6 Uwe Ellmers

1 Schwerverletzter gerade Strecke, trocken, Tag V~ 83 km/h

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 7

Quelle:GIDAS

2 Schwerverletzte gerade Strecke, winterglatt, Dämmerung V~ 41 km/h

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 8

Quelle:GIDAS

2 Tote, 1 Schwerverletzter gerade Strecke, trocken, Tag V~ 87 km/h

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 9

RPS 09

Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-

Rückhaltesysteme

Regelwerke

ESAB

Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume

ARS 28/2010

Alleenmerkblatt

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Ø  Erhöhung der Verkehrssicherheit

Ø  Anpassung nationaler Regelwerke an europäische Vorgaben

Ø  Möglichkeit zur Entwicklung und zum Einsatz neuer innovativer Fahrzeug-Rückhaltesysteme

Ø  Anpassung an das Verkehrsaufkommen

RPS 2009 - Ziele

16.06.2015 Folie Nr. 10 Uwe Ellmers

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 11

RPS 2009 – Gefahrenvermeidung Vor Aufstellen der Schutzeinrichtung prüfen, ob Gefahrenstelle vermieden, beseitigt oder umgestaltet werden kann Lösungen:

•  Abstand zur Gefahrenstelle halten •  Entfernen der Gefahrenstelle •  umfahrbare Gegenstände der Straßenausstattung •  Mulden statt Gräben •  flache Böschungen •  großzügige Ausrundungen

Die Schaffung neuer Gefahrenstellen neben der Straße widerspricht dem Grundsatz der Gefahrenvermeidung. Das gilt auch für das Pflanzen neuer Bäume.

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 12

Was fordern die RPS 2009 bei Hindernissen am Farbahnrand, bzw. welche Kriterien spielen eine Rolle ?

•  Art des Hindernisses (Gefährdungsstufe) •  Unterscheidung zwischen der Gefährdung von Insassen und

Dritten •  seitlicher Abstand •  zul. Höchstgeschwindigkeit •  (DTV und DTVSV)

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 13

RPS 2009 – kritische Abstände

Gefahrenstellen werden unterschieden nach zwei Gefährdungsarten •  schutzbedürftige Bereiche, wo Dritte gefährdet sind

•  Gefahrenstellen, durch die abkommende Insassen gefährdet sind

Weil dem Schutz unbeteiligter Dritter besondere Bedeutung zukommt, gilt für •  schutzbedürftige Bereiche der erweiterte Abstand AE •  Gefahrenstellen der normale Abstand A

Sie betragen bei ebenem Gelände A AE •  für Straßen mit Vzul > 100 km/h 12,0 m 20,0 m •  für Straßen mit Vzul = 80 bis 100 km/h 7,5 m 11,5 m •  für Straßen mit Vzul = 60 bis 70 km/h 4,5 m 7,5 m

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 14

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•  nicht verformbare flächenhafte Hindernisse senkrecht zur Fahrtrichtung •  nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse •  Lärmschutzwände

Einsatz von Schutzeinrichtungen bei besonderer Gefährdung der Fahrzeuginsassen

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 15

Aufhaltestufe und Wirkungsbereich

ESP 2,0 N2 – W4 - A

EDSP 1,33 H1 – W4 - A

110 km/h

70 km/h

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 16

•  Geltungsbereich; Einführung zunächst für Bundesfernstraßen •  Regelungen für Bäume, insbesondere den Anwendungsbereich

und das Neupflanzen •  Lex Alleen (Nachpflanzungen ausdrücklich erlaubt) Einführungserlass: ... ein neuer Baum sollte bereits bei der Anpflanzung mit Schutzeinrichtungen gesichert werden, wenn er sich innerhalb der kritischen Abstände befindet...

Welche Rolle spielt der Einführungserlass zur RPS 2009 ?

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 17

Wie können/sollten/müssen die RPS 2009 ausgelegt werden ? •  Die Richtlinien stellen den Stand der Technik dar. Sie sind kein

Gesetz. •  Sie gelten zunächst für Bundesfernstraßen. •  Sie sind ausschließlich eine Sicherheitsrichtlinie; ihre Aufgabe

ist es nicht, Abwägungen mit anderen Belangen (z.B. Kulturgut) anzustellen.

•  Sie beinhalten „die reine Lehre“. Sie stellen aber auch eine (Sicherheits-)Philosophie dar. Sie bieten Entscheidungsspiel-räume.

•  Die Richtlinien treffen keine Entscheidungen; sie werden aber gerne dafür hergenommen.

•  Die Rechtsprechung in Deutschland bezieht sich in aller Regel darauf.

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 18

Wie können/sollten/müssen die RPS 2009 ausgelegt werden ? Auszug:

„In begründeten Ausnahmefällen kann die Abwägung zwischen den Belangen der Verkehrssicherheit und anderen Belangen ein Abweichen von den nachfolgenden Einsatzkriterien erforderlich machen.“

D.h., es ist besser etwas zu tun, als die „reine Lehre“ nicht befolgen zu können und nichts zu tun! Das ist im Sinne der Richtlinie.

„Wo aufgrund der örtlichen Situation FRS nicht den Regellösungen dieser Richtlinien entsprechen können, sind Lösungen vorzusehen, die auf den Grundsätzen dieser Richtlinien aufbauen und das unter den gegebenen Umständen bestmögliche Schutzniveau erreichen.“

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 19

Lösungen und mögliche Lösungsansätze

•  Was bietet die Richtlinie (mit ARS)? •  Was bietet die Industrie? •  Was bietet die Politik?

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 20

Lösungen und mögliche Lösungsansätze Richtlinie

•  grundsätzlich erlaubt sie das Aufstellen von Schutzeinrichtungen auch in Situationen, die nicht der „reinen Lehre“ entsprechen

•  Nachpflanzungen in Alleen sind möglich. •  Verbesserungspotential im Hinblick auf Kriterium „Baum“

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Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 21

Lösungen und mögliche Lösungsansätze Industrie

•  Standardsysteme aus Stahl •  Spezielle Lösungen für Einzelbäume •  Spezielle Lösungen für kleine Wirkungsbereiche •  Neuentwicklungen wären sehr willkommen!

Quelle: www.volkmann-rossbach.de

kleiner Wirkungsbereich

Einzelbaum- schutz

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Einzelbaumschutz

16.06.2015 Folie Nr. 22 Uwe Ellmers

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Lösungen und mögliche Lösungsansätze Politik

-  Vision Zero -  sichere Straßen -  Reduzierung der Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr -  …

-  Kulturgut Allee -  Erhalt von bestehenden Bäumen und Alleen -  Nachpflanzungen -  …

-  freie Fahrt für freie Bürger -  Tempolimit -  Überwachung -  …

Entscheidungen / Vorgaben durch die Politik

Gesetze (z.B. StVO)

16.06.2015 Folie Nr. 23 Uwe Ellmers

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Zusammenfassung / Ausblick

Ø  Baumunfälle sind nach wie vor herausragend in der Unfallstatistik.

Ø  Es gibt technische Lösungen – auch richtliniengerechte, die aber

einen Kompromiss darstellen.

Ø  Weitere technische Entwicklungen wären sehr willkommen.

Ø  Ein ggf. erarbeiteter Kompromiss muss in der Breite getragen werden

und darf rechtlich nicht angreifbar sein.

Uwe Ellmers 16.06.2015 Folie Nr. 24

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16.06.2015 Uwe Ellmers Folie Nr. 25

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