Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

40
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Expertenbeiträge RECHT, STEUERN, WIRTSCHAFT MIT FACHBEITRÄGEN VON SPEZIALISTEN AUS DER REGION

description

Fachbeiträge von Anwälten, Steuerberatern, und Wirtschaftsprüfern aus der Region Reutlingen, Tübingen und Neckar-Alb. Jetzt hier online lesen!

Transcript of Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Page 1: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

RechtsanwälteSteuerberater

Wirtschaftsprüfer Expertenbeiträge

RECHT, STEUERN, WIRTSCHAFTMIT FACHBEITRÄGEN VON SPEZIALISTEN AUS DER REGION

Page 2: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

02

steht die ungeliebte Steuererklärung an oder der Jahresabschluss ins Haus, soll ein Vertrag juristisch abgeklopft werden oder ein Rechtsstreit scheint nicht mehr abwendbar zu sein, dann sind Profis gefragt. Ein Laie ist im Dschungel deutscher Paragrafen schlicht überfordert. Gut, wenn man dann den richtigen Experten kennt. Um für den Fall der Fälle den entsprechenden Fachmann sofort parat zu haben, geben wir Ihnen unser neues Magazin »Meine Experten – Recht, Steuern, Wirtschaft« an die Hand.

Wir führen Sie zu kompetenten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten dieser Bereiche. Ob in rechtlichen oder in steuerlichen Fragen, beim Durchblättern wird die Vielfalt der Fachgebiete klar, auf die sich unsere Experten aus der Region Neckar-Alb spezialisiert haben. Da finden Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer ebenso Rat wie Otto-Normal-Bürger, die rechtliche Hilfe benötigen oder wenigstens einen Teil ihres redlich verdienten Geldes über die Steuererklärung zurückhaben möchten.

Nicht zuletzt erfordern rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zumeist auch viel Zeit, um diese im eigenen Sinne zu regeln. Da erleichtert es doch ungemein, wenn der gesamte Vorgang in die Hände eines Experten gelegt werden kann.

Blättern Sie durch die einzelnen Kapitel und finden Sie genau den Spezialisten, den Sie gerade brauchen. Darüber hinaus haben wir Ihnen aktuelle Fachbeiträge zu den Themen Recht, Steuern und Wirtschaft zusammengestellt. Damit Sie mit diesem Magazin für alle Eventualitäten gewappnet sind.

Viel Spaß beim Lesen und viele interessante Einblicke wünscht Ihnen Ihr

Stephan KörtingGeschäftsführer GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG

PS: Haben Sie Anregungen oder Fragen zu unseren Expertenseiten? Ich freue mich über Ihre E-Mail unter [email protected]

Liebe Leserin, lieber Leser,

Page 3: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

03

Inhaltsverzeichnis

Ausgabe Dezember 2011

02 Editorial

03 Inhaltsverzeichnis

04 Was erkennt der Fiskus an? Prozesskosten und andere

außergewöhnliche Belastungen

07 SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler GmbH

Rechtsanwaltsgesellschaft/Fachanwälte für Arbeitsrecht

08 Danner IT-Systemhaus GmbH

10 Dr. Kroll & Partner

Rechtsanwälte/Notar

11 RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH

12 Reisekosten: Der Fiskus fährt mit

14 Reinhardt + Partner GbR

Steuerberater/Rechtsanwalt

15 Schlüter + Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

16 Kurz Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

18 Schenken oder vererben? –

Diese Entscheidung will gut überlegt sein

20 HWS GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft

22 Dr Braitinger & Grupp Rechtsanwälte

22 Steuerberaterin Dipl. oec. Ruth Mezger

23 Bammert – Lang – Herrmann

Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte

24 Steuerfalle Praktikum –

Vergütung kann Kindergeld gefährden

26 Bettina Duge Steuerberaterin

26 HW&P Homolka, Winter-Kienle & Partner

Steuerberater

27 Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen

Rechtsanwälte

28 Das Ende einer Ehe –

Welche finanziellen Folgen eine Scheidung hat

31 Dreis & Lambeck Rechtsanwälte

32 Bürgerstiftung Reutlingen

32 Dr. Roller & Wörn Rechtsanwälte

33 Susanne Hammann

Anwaltskanzlei/Verkehrsrecht

34 Wespennest Erbengemeinschaft –

Durchdachtes Testament vermeidet Konflikte

36 Dr. Elsässer – Maier – Partner Steuerberater

36 Dipl-Ing. Agr. Dietmar Nagel

Steuerberater

37 Wer zahlt nach Unfall?

Die bisherige Abwicklung der Reparaturen zählt

38 Impressum

39 Zirngibl Langwieser

Page 4: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

0004

Page 5: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

00

Recht, Steuern, Wirtschaft

05

Über Prozesskosten und andere außergewöhnliche Belastungen

In letzter Zeit haben Urteile des Bundes-

finanzhofes (BFH) für Aufmerksamkeit

gesorgt, die sich mit dem besonderen

Sachverhalt so genannter außergewöhnli-

cher Belastungen beschäftigten. Normaler-

weise wirken sich private Ausgaben steuer-

lich nicht aus. Es gibt aber Ausnahmen bei

bestimmten Kosten, die im persönlichen

und familiären Bereich entstehen können,

zum Beispiel für Pflege, Behinderung oder

Krankheit, für den Unterhalt bedürftiger

Angehöriger oder im Zusammenhang mit

Scheidungen. Diese werden steuerlich

unterschiedlich behandelt. Wer sich damit

auskennt, kann erheblich Steuern spa-

ren. Das gilt insbesondere für eine Reihe

jüngster Urteile, die sich auf sehr spezielle

Einzelfälle beziehen, von denen aber unter

Umständen zahlreiche Steuerbürger profi-

tieren könnten.

Grundsätzlich liefert Paragraf 33 des

Einkommensteuergesetzes die Definition

der »außergewöhnlichen Belastungen«.

Demnach sind – vereinfacht gesagt –

solche Aufwendungen abzugsfähig, die

einem Steuerpflichtigen zwangsläufig

entstehen und die andere vergleichbar

Steuerpflichtige nicht zu tragen haben.

Was darunter zu verstehen ist

In diesem Sinne außergewöhnlich sind nach

der Einschätzung des Bundesfinanzhofes

Kosten unter anderem auch dann, wenn

sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer

Art und dem Grunde nach außerhalb des

Üblichen liegen.

So stellen etwa Krankheitskosten regel-

mäßig eine außergewöhnliche Belastung

dar. Aber auch andere Ausgaben, die zum

Beispiel durch eine Heim- oder spezielle

Schulunterbringung, einen Todesfall, Un-

wetterschäden oder Prozesskosten anfal-

len, können dazu gehören.

Bei den grundsätzlich als außergewöhnli-

che Belastung anzusetzenden Kosten ist zu

beachten, dass der Steuerpflichtige einen

Teil der entstehenden Kosten selber tragen

muss, also diese nicht in voller Höhe ab-

setzbar sind. Wie hoch dieser Teil ist, hängt

vom Gesamtbetrag der Einkünfte, von der

Steuerklasse und vom Familienstand ab; er

beträgt zwischen einem und sieben Pro-

zent dieses Gesamtbetrags.

Kosten für Zivilprozess

In Abänderung der bisherigen Praxis

hat der BFH in einem aktuellen Urteil

vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10) ent-

schieden, dass Kosten für einen Zivil-

prozess – und zwar unabhängig von

dessen Gegenstand – bei der Ein-

kommensteuer als außergewöhnliche

Was erkennt der Fiskus an?

Page 6: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

06

Belastung berücksichtigt werden können.

Hatten derartige Aufwendungen bisher nur

eine Chance, steuermindernd anerkannt zu

werden, wenn sie existentielle Bedeutung

hatten, so ist diese Barriere damit entfallen.

Gewisse Bedingungen müssen allerdings

erfüllt sein, um den Prüfkriterien des Fiskus

gerecht zu werden: So muss die Prozess-

führung hinreichend Aussicht auf Erfolg

bringen, das heißt, es sollte zumindest eine

50-prozentige Wahrscheinlichkeit für einen

Prozessgewinn sprechen. Im fraglichen Fall

ging es – sehr verkürzt dargestellt – um

eine Klägerin, der nach längerer Krankheit

und daraus resultierender Berufsunfähig-

keit von ihrer Versicherung das Krankenta-

gegeld gestrichen wurde. Dagegen klagte

sie erfolglos und verlor den Zivilprozess,

der letztlich mit etwa 10 000 Euro zu Bu-

che schlug. Diese Kosten machte sie in

ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Entgegen der abschlägigen Bescheide von

Finanzamt und Finanzgericht hob der BFH

das Urteil auf und verwies es zwecks Prü-

fung der Erfolgsaussicht zum Zeitpunkt der

Klage an das Finanzgericht zurück.

Schulbesuch von Hochbegabten

Zu den weiteren Entscheidungen des BFH

gehört das ebenfalls am 12. Mai 2011 (VI R

37/10) getroffene Urteil, in dem entschie-

den wurde, dass Aufwendungen für den

Schulbesuch eines hochbegabten Kindes

abziehbar sein können. Voraussetzung

dafür ist unter anderem, dass der Schul-

besuch medizinisch angezeigt ist.

Im Streitfall ging es im Wesentlichen

darum, dass der Sohn der Klägerin, der mit

einem Intelligenzquotienten von 133 als

hochbegabt eingestuft wurde, im norma-

len Schulbetrieb Verhaltensauffälligkeiten

zeigte. Sowohl der allgemeine Sozialdienst

als auch die Hausärztin des Kindes emp-

fahlen daraufhin den Besuch einer Hoch-

begabtenschule in Schottland, weil eine

vergleichbare Schule zum entsprechenden

Zeitpunkt in Deutschland nicht verfügbar

war und weil die Unterbringung als the-

rapeutisch notwendig angesehen wurde,

um eine Fehlentwicklung des Kindes und

bleibende seelische Schäden zu verhindern.

Die von den Eltern als außergewöhnliche

Belastung geltend gemachten Schul- und

Internatskosten wurden zunächst abge-

lehnt. Nach Ansicht des BFH können sie

jedoch anerkennungsfähig sein, wenn der

Besuch der schottischen Schule medizi-

nisch angezeigt war. In einem solchen Fall

können die geltend gemachten Kosten un-

mittelbar Krankheitskosten sein und damit

als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Krankheitsbedingte Heimunterbringung

Mit einem anderen Urteil vom 13. Oktober

2010 (VI R 38/09) hat der BFH eine für viele

ältere Menschen beachtenswerte Entschei-

dung getroffen. Demnach sind Kosten für

einen krankheitsbedingten Aufenthalt in

einem Seniorenheim auch dann als au-

ßergewöhnliche Belastung einkommen-

steuerlich abziehbar, wenn keine ständi-

ge Pflegebedürftigkeit besteht und auch

keine zusätzlichen Pflegekosten abgerech-

net werden. Damit rückte der BFH von den

bis dato geltenden strengen Grundsätzen

ab, wonach ein Abzug entweder zusätzli-

che Kosten für Pflegeleistungen oder die

Ausstellung eines Schwerbehindertenaus-

weises mit den Merkzeichen »H« oder »Bl«

voraussetzte.

Im vorliegenden Fall war die 74-jährige Klä-

gerin nach einer stationären Behandlung

auf ärztliche Empfehlung in ein Senioren-

heim gezogen. Ihre Wohnung behielt sie

währenddessen bei. Ausschlaggebend für

die steuermindernde Anerkennung der Un-

terbringungskosten war letztlich allein die

Tatsache, dass der Heimaufenthalt durch

Krankheit und nicht etwa altersbedingt

oder wegen Pflegebedürftigkeit veranlasst

war. Folglich wurde ein Teil der geltend ge-

machten Mietkosten einschließlich Verpfle-

gungskosten nach Abzug des zumutbaren

Eigenanteils dem Grunde nach als außer-

gewöhnliche Belastung akzeptiert.

Die wenigen Beispiele zeigen, dass die Ma-

terie kompliziert ist und mit hohen Kosten

verbunden sein kann. Häufig entscheiden

sehr individuelle Konstellationen über de-

ren steuermindernde Anerkennung als

außergewöhnlicher Belastung. Da macht

es Sinn, sich professionellen Rat zu holen.

stbk-stuttgart.de

Foto

s: f

otol

ia

Page 7: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

07

Fotos: Trinkhaus

SLP – Service Leistung Partnerschaft

Dr. Ralf Seier Rechtsanwalt*

Torsten Lehmkühler Rechtsanwalt*

Dr. Gerhard Janasik Rechtsanwalt*

Dr. Rüdiger Gaenslen Rechtsanwalt*

Dr. Ralf Kittelberger Rechtsanwalt*

Harald Kreitlein Rechtsanwalt*

Dr. Katrin Stoye Rechtsanwältin*

Tina Heilemann Rechtsanwältin

André Friedl Rechtsanwalt

Dr. Matthias Leukert Rechtsanwalt

Prof. Dr. Joachim Gschwinder of Counsel**

* zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht** nicht als Rechtsanwalt zugelassen

Obere Wässere 472764 Reutlingen

Tel.: 07121-383610 Fax: 07121-3836199

E-Mail: [email protected]

Dienstleistungsorientierung, Fachkompe-

tenz und Identifikation mit den unterneh-

merischen Zielen ihrer Mandanten sind die

prägenden Elemente der Kanzleiphilosophie

von »SLP – Service Leistung Partnerschaft«.

Als Spezialisten mit klarer Positionierung

ist SLP auf den Gebieten des individuellen

und kollektiven Arbeitsrechts sowie des

Handelsvertreter- und Vertriebsrechts tätig.

Dabei vertritt die Kanzlei ausschließlich Un-

ternehmen der Privatwirtschaft, öffentliche

Dienstgeber, Geschäftsführer/Vorstände,

Führungskräfte und Handelsvertreter.

Zuverlässigkeit in der Beratung, Schnellig-

keit in der Bearbeitung und praxisorientierte

Lösungen mit klaren Empfehlungen zeich-

nen die Arbeitsweise der Reutlinger Rechts-

anwaltskanzlei SLP aus.

Durch eine enge Zusammenarbeit hat der

Mandant das erforderliche Fachwissen

abrufbereit im Betrieb.

Die Kanzlei gestaltet und prüft arbeitsrecht-

liche Verträge, unterstützt die Personalab-

teilung ihres Mandanten im Tagesgeschäft,

begleitet Unternehmen bei Restrukturie-

rungen und übernimmt die Vertretung in

behördlichen Zustimmungsverfahren, bei

Verhandlungen mit dem Betriebs- oder

Personalrat, in der Auseinandersetzung mit

Gewerkschaften und vor Gericht.

SLP unterstützt Führungskräfte bei

Vertragsverhandlungen, aufkommenden

Fragen während der Dauer des Vertrags,

bei dessen Kündigung, nachvertraglichen

Problemen oder auch bei drohenden

Haftungsansprüchen.

Mit Inhouse-Schulungen zu betriebsspe-

zifischen Themen fördert SLP die Unter-

nehmensentwicklung der Mandanten und

informiert sie mit Quartalsbriefen über aktu-

elle Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Veröffentlichungen sowie regelmäßige

Vorträge runden das Beratungsprofil der

Kanzlei ab. Ergänzend steht den Mandanten

die SLP Personalberatung zur Seite.

Page 8: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

08

dass die Auslagerung dieser Daten nur in ein si-

cheres Rechenzentrum erfolgt. Unsere Kunden

sind zu einem großen Teil Steuerberater, Wirt-

schaftsprüfer und Rechtsanwälte die beson-

ders sensible Daten verarbeiten. Das war für

uns ein wesentlicher Aspekt, dass nur ein sehr

sicheres deutsches Rechenzentrum für unsere

dannerasp - Lösung in Frage kommen konnte.

Die Entscheidung fiel ganz klar auf das DATEV

Rechenzentrum in Nürnberg. Im Rahmen des

IT-Sourcing bietet DATEV ausgewählten Sys-

tempartnern diese Möglichkeit der Nutzung

an. DATEV erfüllt mit ihrem Rechenzentrum

höchste Sicherheitsstandards. Für die DATEV

ist die Nutzung einer Public-Cloud zur Da-

tenspeicherung undenkbar. Diese Sicherheit

ist für unsere Kunden mit geschäftskritischen

Daten entscheidend.

Die Leistungskonkretisierung erfolgt in Service Level Agreements (SLA)

Die SLAs geben Auskunft darüber was der

Kunde vom asp – Anbieter erwarten kann

und vor allem worauf er Anspruch hat. Der

Umstieg auf eine asp-Lösung bedeutet nicht

immer nur eine Auslagerung der Technik und

der Daten. Zusätzlich gewünscht ist vor allem

auch eine höhere Verfügbarkeit der Platt-

form. Verwendet der Anbieter im Rechen-

zentrum virtualisierte Systeme, lässt sich die-

se im Allgemeinen besser realisieren als mit

dedizierten Servern.

Arbeitszeiten am Wochenende oder auch

nachts sind bei vielen Unternehmen durchaus

keine Seltenheit mehr. Daher ist es wichtig,

dass die Systeme rund um die Uhr mittels

Managed Services überwacht werden und im

Problemfall zeitnah durch den Anbieter ein-

griffen werden kann. Nur so können die zuge-

sagten Verfügbarkeiten eingehalten werden.

Nicht unbedeutend ist auch die Erreichbarkeit

von Servicemitarbeitern. Optimal ist es, wenn

der Anbieter einen 7x24x365 Service vorhält.

Wartungsarbeiten sind auch im Rechenzent-

rum erforderlich. Wichtig ist, dass der Kunde

klar und rechtzeitig darüber informiert wird,

wann Wartungsfenster geplant sind und für

ihn die Plattform nicht erreichbar ist.

Datensicherung

Datensicherungskonzepte erfordern eine

hohe Professionalität. Aus diesem Grund

Ein IT-Thema nicht nur für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Der IT-Markt unterliegt, wie kaum ein ande-

rer, einem stetigen Wandel. Wenn wir bis-

her als Systemhaus ausschließlich klassische

Dienstleistungen wie Beratung, Beschaffung,

Installation und Betreuung von Servern, IT-

Sicherheits-, Virtualisierungs- und Datensi-

cherungskonzepte im B2B angeboten haben,

werden diese in Zukunft nur noch einen Teil

unseres Geschäftsmodelles ausmachen.

Cloud Computing wird ein weiterer Bestandteil sein.

Wir gehen davon aus, dass Kunden zuneh-

mend unsere Application Service Providing –

Lösung (dannerasp) in Anspruch nehmen wer-

den. Dabei geht es um die Auslagerung von

Anwendungen, Rechenvorgängen und Daten

ins Rechenzentrum. Konkret um Infrastruc-

ture as a Service (IaaS) mit einem erweiterten

Dienstleistungskonzept.Dieses »Cloud Com-

puting« mit all seinen weiteren Varianten ist

ein Wachstumsmarkt. Kaum ein IT-Entscheider

der nicht darüber nachdenkt und dieses The-

ma in seine strategischen Entscheidungen mit

einbezieht.

An das Rechenzentrum werden hohe Anforderungen gestellt

Unternehmensdaten nicht mehr in den eigenen

Räumen zu haben, ist für viele Unternehmer

nur schwer vorstellbar. Umso wichtiger ist es,

setzen wir bei dannerasp für unsere Kunden

auch in diesem Fall auf ein Produkt aus dem

Hause DATEV (DATEV Datensicherung online).

Die Datenbestände werden unabhängig von

unseren Systemen in einen separaten Bereich

des DATEV-Rechenzentrums gesichert.

Einhaltung von Datenschutz- bestimmungen

Durch die im Zusammenhang mit asp durch-

geführte »Datenverarbeitung im Auftrag« ist

die Einhaltung der berufsrechtlichen Daten-

schutzbestimmungen, gerade bei Berufsgrup-

pen die personenbezogene Daten verarbei-

ten, eine Grundvoraussetzung. Das muss vom

asp-Anbieter, seinen Mitarbeitern und auch

von eventuellen Subunternehmern gewähr-

leistet werden.

Nicht alle Anwendungen eigenen sich für asp

Bevor eine Entscheidung für eine asp-Lösung

getroffen wird, muss geprüft werden, ob sich

die benötigten IT-Anwendungen in einem

asp-Geschäftsmodell einsetzen lassen. Es gibt

durchaus Software die im asp-Umfeld lizenz-

rechtlich nicht zulässig oder technisch nicht

einsetzbar ist. Über einen hybriden Ansatz aus

asp- und inhouse-Lösung könnte dann nach-

gedacht werden.

Die richtige Anbindung

Ohne eine zuverlässige Anbindung des Un-

ternehmensstandorts ins Internet z.B. mit

Festverbindungen oder DSL scheitert das

Projekt. Hier sind Telekommunikationsan-

bieter und deren Beratungsleistung gefragt.

Leider gibt es immer noch Standorte die

aufgrund der schlechten Infrastruktur nicht

angebunden werden können.

Konzentration auf das Kerngeschäft

Ob asp die richtige Lösung für Ihr Unterneh-

men ist, hängt u. U. von weiteren Faktoren

ab. Sie ist auf jeden Fall eine Alternative zur

klassischen inhouse-Lösung.

Kunden wünschen sich eine Konzentration

auf ihr Kerngeschäft, Kostentransparenz

und Risikominimierung. Das alles kann eine

asp-Lösung bieten. Klaus Steinemann

Application Service

Providing (asp)

Klaus Steinemann

Page 9: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

09

Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und

Rechtsanwälte bietet die DATEV eine spe-

ziell auf diese Berufsgruppen zugeschnitte-

ne Software. Diese umfasst das komplette

Dienstleistungsangebot mit Steuer-, Rech-

nungswesen- und Lohnprogrammen. Die

DATEV stellt auch Produkte rund um die

IT-Sicherheit zur Verfügung. Für den Ver-

trieb, die Installation und die Betreuung des

Netzwerks bietet sich das Reutlinger Danner

IT-Systemhaus an.

Mit Übernahme der seit 1930 bestehen-

den Firma Danner im Mai 2001 durch Ste-

phan Allgöwer vollzog sich die endgültige

Umwandlung zum modernen IT-Dienst-

leister. Dem 18-köpfigen Team liegt die

persönliche Betreuung der Kunden am Her-

zen. Ob kleine Firma, Kanzlei oder großes

Unternehmen: Das Systemhaus entwickelt

Lösungen, die speziell auf die Anforde-

rungen der Kunden zugeschnitten sind.

»Die Danner IT-Systemhaus GmbH versteht

sich als Lösungs- und Systempartner«, sagt

der Vertriebsbeauftragte Klaus Steinemann.

Datensicherheit und größtmögliche Kun-

denzufriedenheit sind oberstes Gebot. Die

Leistungspalette reicht von der einfachen

Hardwarebeschaffung, der optimalen Pla-

nung bei Neuinvestitionen über die Sys-

tembetreuung durch Netzwerktechniker bis

hin zu Speziallösungen wie Dokumenten-

archivierung über Content-Management-

Systeme und individuelle Schulungen.

Neu ist das »Application Service Providing«

(siehe linke Seite).

Neben der permanenten Überwachung der

EDV-Systeme des Kunden bietet die Dan-

ner IT-Systemhaus GmbH einen 7/24-Ser-

vice für registrierte Service-Kunden. Derzeit

betreut das Systemhaus die Netzwerke von

knapp 200 Unternehmen in der Region

Neckar-Alb. Die Firma ist auch Vertriebs-

partner von HP, Kyocera und Microsoft.

Maßgeschneiderte Software für Steuerberater,

Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Kontakt:Danner IT-Systemhaus GmbH

Emil-Adolf-Straße 1

72760 Reutlingen

Tel.: 07121-56780

Fax: 07121-567888

www.danner-it.de

Rubrik Kunde Thema

»Die Danner IT-Systemhaus GmbH versteht sich als Lösungs- und Systempartner«

Foto

s: T

rinkh

aus

Stephan Allgöwer

Page 10: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

00

Büro ReutlingenEberhardstraße 1

72764 Reutlingen

Tel. 07121-324100

Büro TübingenKonrad-Adenauer-Straße 11

72072 Tübingen

Tel. 07071-94356700

Büro SuttgartLöffelstraße 44

70597 Stuttgart

Tel. 0711-16177500

Büro BalingenWilhelmstraße 47

72336 Balingen

Tel. 07433-90160

www.kp-recht.de

Rechtsanwälte seit Generationen

»Wir denken nicht nur von Fall zu Fall, son-

dern in Generationen.« Diesen stolzen Satz

kann sich die Kanzlei Dr. Kroll & Partner leis-

ten, die im Jahr 2003 ihr 50-jähriges Beste-

hen feierte. Seitdem hat sie bemerkenswert

expandiert: An den vier Standorten Reut-

lingen, Tübingen, Stuttgart und Balingen

setzen sich heute 35 Rechtsanwälte für ihre

Mandanten ein.

Zu den Mandanten zählen neben größe-

ren und kleineren mittelständischen Un-

ternehmen, Banken und Versicherungen

auch zahlreiche Kommunen, Stiftungen

und selbstverständlich Privatpersonen. Von

ihren Mandanten als »ausgelagerte Rechts-

abteilung« tituliert zu werden, empfindet

die Kanzlei Dr. Kroll & Partner als höchst

schmeichelhaft – unterstreicht dieser Begriff

doch, dass mit Qualität, Kompetenz und

Engagement eine Rundumbetreuung von

Unternehmen gelingt.

Privatpersonen wissen zu schätzen, dass

sie sich einen starken Partner an ihre Seite

geholt haben.

Diese Stärke basiert zum einen darauf,

dass viele Anwälte einen Fachanwaltsti-

tel führen dürfen – sei es im Arbeitsrecht,

Bau- und Architektenrecht, Erbrecht,

Familienrecht, Handels- und Gesellschafts-

recht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet-

und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht,

Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Ver-

sicherungsrecht oder im Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Friedrich Reisser wurde über-

dies 2003 zum Notar bestellt und ist heu-

te einer von zwei Rechtsanwaltsnotaren in

Reutlingen mit acht Mitarbeitern. Wer sich

über die einzelnen Rechtsanwälte der Kanz-

lei informieren möchte, findet deren berufli-

che Vita im Internet unter www.kp-recht.de

Zum zweiten resultiert die Stärke der Kanz-

lei aus ihrem Team-Denken. Denn in hoch

spezialisierten Anwaltsteams oder fachüber-

greifend mit Steuerberatern, Wirtschafts-

prüfern und Unternehmensberatern wird

die optimale Lösung für jeden Mandanten

gesucht. Und das erfolgreich, denn weit

über 90 Prozent der Neu-Mandanten kom-

men auf Empfehlung.

10

Reutlingen Stuttgart

Tübingen Balingen

Page 11: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Die RWT-Gruppe ist eine über Jahrzehn-

te gewachsene Unternehmensgruppe mit

mehr als 200 Mitarbeitern. Die RWT Reut-

linger Wirtschaftstreuhand GmbH mit ihren

vier Tochterunternehmen und einer eng

verbundenen Anwaltskanzlei hat sich als

RWT-Gruppe neben der Wirtschaftsprü-

fung und Steuerberatung auch auf Rechts-

beratung, Unternehmensberatung und Per-

sonalberatung spezialisiert.

Die größten Mandanten beschäftigen meh-

rere tausend Mitarbeiter weltweit. Die Man-

dantschaft spiegelt die gesamte Branchen-

struktur der Region wider: Maschinenbau,

elektronische und chemische Industrie, Spe-

ditionen, Baugewerbe aller Art, IT und Textil

– quer durch die verarbeitende Industrie, das

Handwerk und den Dienstleistungssektor.

Jeder Mandant wird von einem festen Team

betreut, dem ein Wirtschaftsprüfer oder

Steuerberater vorsteht. Bei Bedarf werden

die Spezialisten aus den RWT-Bereichen

oder den RWT-Kompetenzzentren hinzu-

gezogen.

Die Teams betreuen ihre Mandanten über

viele Jahre, nicht selten Jahrzehnte hinweg.

Das kombiniert die Leistungsfähigkeit einer

großen Organisation mit der individuellen

Verbundenheit. Diese Verbundenheit steht

auf der Werteskala ganz oben. Hier liegt

der Grund für den Erfolg der RWT-Gruppe

in den nunmehr 64 Jahren ihres Bestehens:

Ganzheitliche Sicht und aktive Beratung auf

dem festen Fundament des Vertrauens.

Die RWT-Gruppe ist Mitglied bei Crowe

Horwath International, einer weltweiten

Vereinigung mittelständisch orientierter un-

abhängiger Wirtschaftsprüferkanzleien mit

jeweils mehrsprachigen Beratern. Crowe

Horwath International umfasst mehr als 140

unabhängige Prüfungs- und Beratungsun-

ternehmen, 640 Büros in mehr als 100 Län-

dern rund um die Welt und gehört weltweit

zu den führenden Vereinigungen dieser Art.

11

Recht, Steuern, Wirtschaft

Die RWT-Gruppe –

Berater des Mittelstands in der Region

Kontakt:RWT-Gruppe

Charlottenstraße 45 – 51

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-489201

Fax: 07121-489331

[email protected]

www.rwt-gruppe.de

Gründung: 1947

Mitarbeiter: mehr als 200

Geschäftsfelder:Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung

Rechtsberatung

Unternehmensberatung

Personalberatung

Standorte:Reutlingen, Stuttgart, Albstadt

Foto

: priv

at

Page 12: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

12

Foto

: fot

olia

Page 13: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

13

Grundsätzlich regelt das lohnsteuerliche

Reisekostenrecht die Frage, welche Kosten

der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb

seiner Firma als Werbungskosten ansetzen

beziehungsweise welche Aufwendungen

der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann.

Mit der seit dem 1. Januar 2008 geltenden

Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien wurde

auch das Reisekostenrecht modifiziert. Seit-

dem gilt ein einheitlicher Reisekostenbegriff.

Danach gehören zu den Reisekosten sowohl

die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehrauf-

wendungen, Übernachtungskosten und Rei-

senebenkosten, wenn diese durch eine so

gut wie ausschließlich beruflich veranlasste

Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entste-

hen. Als Auswärtstätigkeit in diesem Sinne

ist jede vorübergehende Tätigkeit außerhalb

der Wohnung und der regelmäßigen Arbeits-

stätte anzusehen.

Fahrtkosten

Liegen grundsätzlich die Voraussetzungen

zur Anerkennung beruflich bedingter Fahrt-

kosten vor, so können diese bei Auswärtstä-

tigkeit in tatsächlicher Höhe als Reisekosten

abgerechnet werden. Bei der Benutzung des

eigenen Fahrzeuges geschieht das durch

Einzelnachweise. Die früher geltende Drei-

Monats-Frist ist für Fahrtkosten entfallen.

Das heißt, auch eine länger dauernde Aus-

wärtstätigkeit kann entsprechend steuerlich

berücksichtigt werden.

Des Weiteren ist bei Auswärtstätigkeit an

ständig wechselnden Einsatzorten die 30-Ki-

lometer-Zone gestrichen worden. So können

prinzipiell auch Einsatzfahrten mit geringerer

Entfernung steuerlich geltend gemacht wer-

den. Wer eine Pauschalierung bevorzugt,

kann die dafür vorgesehenen Pauschalen pro

gefahrenem Kilometer ansetzen. Für die Pau-

schalierung gelten je nach Art des genutz-

ten Fortbewegungsmittels unterschiedliche

Kilometersätze: Das sind beim Kraftwagen

0,30 Euro, beim Motorrad oder Motorroller

0,13 Euro, für ein Mofa oder Moped schla-

gen 0,08 Euro zu Buche und mit 0,05 Euro

kann die Fahrradnutzung in Ansatz gebracht

werden. Bei Mitnahme von Personen, die

an einer Geschäfts- oder Dienstreise teil-

nehmen, erhöhen sich die Kilometersätze je

mitgenommener Person um 0,02 Euro bei

Kraftwagen beziehungsweise um 0,01 Euro

bei Motorrädern oder Motorrollern.

Die Abrechnung auf Einzelnachweis ist kom-

plizierter. Hier ist der Teilbetrag der jährlichen

Gesamtkosten eines Fahrzeuges anzusetzen,

der dem Anteil der zu berücksichtigenden

Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht.

Zu den Gesamtkosten zählen beispielsweise

die Betriebsstoffkosten, die Wartungs- und

Reparaturkosten oder die Miete für die

Garage, um hier nur einige zu nennen. Auf

jeden Fall erfordert die Zusammenstellung

aller in Frage kommenden Ausgaben einen

bestimmten Aufwand, der sich aber – und

das ist zu prüfen – von Fall zu Fall lohnen

kann.

Auch außergewöhnliche Kosten können un-

ter bestimmten Umständen geltend gemacht

werden. Dies gilt beispielsweise für nicht vo-

raussehbare Reparaturen, die nicht auf Ver-

schleiß beruhen, oder für außergewöhnliche

Aufwendungen im Zusammenhang mit einem

Schaden, der durch Diebstahl entstanden ist.

Verpflegungsmehraufwendungen

Bei diesem Sachverhalt wird steuerlich un-

terschieden, ob es sich um eine Auswärtstä-

tigkeit im Inland oder Ausland handelt, die

jeweils anderen Bewertungskriterien unter-

liegen. Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland

werden Aufwendungen generell mit Pau-

schalsätzen abgerechnet und zwar für jeden

Kalendertag der Abwesenheit von Wohnung

Reisekosten: Der Fiskus fährt mit

Page 14: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

14

und Arbeitsstätte. Anders als bei den Fahrt-

kosten gilt für den Verpflegungsmehrauf-

wand die Drei-Monats-Frist. Das heißt, der

Ansatz der Pauschalen ist nur für die ersten

drei Monate der Auswärtstätigkeit möglich.

Bei der Bewertung spielen jedoch auch

weitere Kriterien eine Rolle, so dass jeder Ein-

zelfall individuell zu prüfen ist. Grundsätzlich

aber betragen die Pauschalen bei mindestens

acht Stunden bis zu 14 Stunden sechs Euro,

bei mindestens 14 bis 24 Stunden zwölf

Euro und von 24 Stunden an aufwärts dann

24 Euro. Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

wird der Verpflegungsmehraufwand durch

Auslandstagegelder berücksichtigt, die sich

je nach Land unterscheiden. Diese Pausch-

beträge werden vom Bundesministerium für

Finanzen veröffentlicht.

Zu den weiteren Kosten, die berücksichti-

gungsfähig sind, gehören sowohl Übernach-

tungskosten als auch Reisenebenkosten.

Während für die ersteren getrennte Regelun-

gen für das In- und Ausland gelten, werden

die zweiten normalerweise in der tatsächlich

entstandenen und nachgewiesenen Höhe

anerkannt.

Sonderfall Auslandssprachkurs

Mit Urteil vom 24. Februar 2011 (VI R 12/10)

hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschie-

den, dass in aller Regel für die Kosten eines

Sprachkurses im Ausland nur eine anteilige

steuerliche Berücksichtigung infrage kommt.

Dabei kommt es nicht darauf an, welchen

zeitlichen Anteil der Sprachunterricht an der

Dauer des gesamten Auslandsaufenhaltes

hat.

Entscheidend dafür, dass Reisekosten aner-

kannt werden, die im Zusammenhang mit

einer beruflichen Fortbildung stehen, ist

vielmehr im Wesentlichen, dass die Reise

ausschließlich oder nahezu ausschließlich

der beruflichen Sphäre zugeordnet werden

kann. Bestehen Zweifel, ob die Reise auch

privat mitveranlasst sein könnte, so kann

eine glaubhafte Aufteilung nach dem Ver-

hältnis der beruflichen und privaten Zeitan-

teile vorgenommen werden.

Liegen allerdings die beruflichen und pri-

vaten Veranlassungsbeiträge nicht zeitlich

nacheinander, sondern verlaufen sozusagen

parallel, so wird – vereinfacht dargestellt –

davon ausgegangen, dass ein Sprachkurs im

Ausland immer auch privat mitveranlasst ist.

Im fraglichen Streitfall wurde dem Kläger,

der als Zugführeroffizier bei der Bundeswehr

tätig war und an einem Englischsprachkurs

in Südafrika teilgenommen hatte, der Wer-

bekostenabzug vom Finanzamt und dem Fi-

nanzgericht (FG) in Gänze verwehrt. Der BFH

hingegen hob diese Entscheidung auf und

verwies den Rechtsstreit an das FG zurück.

Die steuerrelevanten Aspekte im Reisekos-

tenrecht sind allerdings wesentlich diffe-

renzierter und zum Teil auch komplizier-

ter, als das hier dargestellt werden kann.

Deshalb empfiehlt sich für die Betroffenen

die Hinzuziehung eines Steuerexperten.

bstbk

»Wir decken den Grenzbereich zwischen

Steuerberatung und Rechtsberatung ab«,

sagt Werner Reinhardt, selbst Steuerbera-

ter und Rechtsanwalt. Der Kanzlei Reinhardt

+ Partner GbR gehören die Steuerberaterin-

nen Sieglinde Reinhardt und Sandra Finkbei-

ner-Mack sowie sieben Mitarbeiter an. Im

Fokus des erfahrenen Teams stehen Ärzte,

Zahnärzte, Handwerker sowie Groß- und

Einzelhandelsunternehmen. Sie erhalten alle

klassischen Leistungen eines Steuerberaters

und Rechtsberatungen.

Damit sich der Mandant auf sein eigent-

liches Tagesgeschäft konzentrieren kann,

nimmt ihm die Kanzlei die Finanzbuch-

haltung mit Lohnabrechnung, Jahresab-

schluss und Steuererklärung ab. Betriebs-

wirtschaftliche Beratung, Vertretung bei

Steuerbehörden, steuerliche und recht-

liche Gestaltungsberatung gemäß dem

Zivil- und Steuerrecht zählen ebenso zum

Portfolio wie Mietnebenkostenabrechnun-

gen und Nachlassverwaltung.

Spezialisten für einen Grenzbereich

Kontakt:Reinhardt + Partner GbR

Föhrstraße 1

72760 Reutlingen

Tel.: 07121-939933

Fax: 07121-939932

www.steuerberater-reinhardt.de

Team:Werner Reinhardt

Steuerberater und Rechtsanwalt

Sieglinde Reinhardt

Steuerberaterin

Sandra Finkbeiner-Mack

Steuerberaterin

Foto

: Nie

tham

mer

Page 15: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

15

Schlüter + Kollegen bieten als Steuerbera-

tungsgesellschaft eine umfassende Bera-

tung, eingebunden in starke Partnerschaf-

ten mit hochqualifizierten Rechtsanwälten,

Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unter-

nehmensberatern. Die flache Struktur der

Kanzlei ermöglicht ein hohes Maß an Fle-

xibilität. Für jeden Mandanten ist ein Team

zuständig, das aus einem Steuerberater und

mindestens einem weiteren Mitarbeiter

besteht, damit der Mandant jederzeit einen

vertrauten Ansprechpartner zur Seite hat.

In der früheren Sigel-Villa in der Pfullinger

Schloßgartenstraße 2 wird derzeit die Archi-

vierung von Altakten ausgelagert, um dem

Raumbedarf der expandierenden Kanzlei ge-

recht zu werden. Steuerberater Heinz Schlü-

ter hatte die Kanzlei 1993 übernommen; seit

1998 nahm der diplomierte Wirtschaftsjurist

entsprechend qualifizierte leitende Mitarbei-

ter in die Geschäftsführung auf und beteiligte

sie am Unternehmen. Inzwischen arbeitet er

bei einem gut 30-köpfigen Team mit fünf Ge-

schäftsführenden Gesellschaftern zusammen:

den Steuerberatern und vereidigten Buchprü-

fern Andreas Hudjetz und Hans Adolf Neu

sowie den Steuerberatern Frank Hain, Diana

Müllerschön und Stefan Schlüter.

Gemeinsam decken sie eine breite Leis-

tungspalette ab: Neben der Erstellung

von Jahresabschlüssen und steuerberaten-

den Tätigkeiten wie Steuererklärungen,

Betriebsprüfungen und Prozessführung bei

Finanzgerichten zählen Wirtschafts- und

Unternehmensberatung mit betriebswirt-

schaftlichen Unternehmensanalysen und

Controlling zum Portfolio. Ein Vollservice

für die Finanz- und Lohnbuchhaltung der

Mandanten, Leistungen im Treuhand-

wesen sowie steuerrechtliche Gestaltungs-

beratungen im Erbfall und bei Unterneh-

mensnachfolgen oder die Übernahme von

Testamentsvollstreckungen sind weitere

Beispiele. Die Kanzlei ist für Unternehmen

aller Branchen und Größenordnungen mit

dem Fokus auf dem Mittelstand ebenso

tätig wie für Privatleute.

Für jeden Mandanten ein Team

Das Plus an Vertrauen und Flexibilität

Kontakt:Schlüter + Kollegen GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Schloßgartenstr. 2

72793 Pfullingen

Tel.: 07121-97610

Fax: 07121-976199

[email protected]

www.schlueter-kollegen.de

Das Team von Schlüter + Kollegen ist immer auf der Suche nach der besten Lösung für den Mandanten – selbst auf dem Betriebsausflug. Fotos: privat

Foto

: priv

at

Page 16: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

16

Interview

Wer sein Unternehmen an die nächste Ge-

neration übergibt, macht das in aller Regel

zum ersten Mal. Umso wichtiger sind erfah-

rene Berater, die den Unternehmer bei die-

ser komplexen Aufgabe unterstützen. Die

Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

Kurz in Eningen bietet Unternehmern und

ihren Familien eine Nachfolgeberatung, die

alle Aspekte einer Nachfolge berücksichtigt.

Bevor die Kanzlei Kurz eine Nachfolgere-

gelung rechtlich und steuerlich im Detail

ausgestaltet, klärt sie mit dem Unternehmer

den persönlichen Hintergrund der Nachfol-

ge. Es geht um die Ziele des Unternehmers,

seine Familie und familiäre Beziehungen.

Die Nachfolgeberatung der Kanzlei Kurz

führt zu einer rechtlich und steuerlich opti-

mierten Nachfolgeregelung, die sich in der

Unternehmerfamilie als tragfähig erweist.

Unternehmensnachfolgen tangieren das

Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuer-

recht. Mitunter sind internationale Normen

zu berücksichtigen. Das interdisziplinäre

Kompetenzteam der Kanzlei Kurz verfügt

über fundierte Kenntnisse der komplexen

Rechts- und Steuermaterie sowie über Pra-

xis in der Nachfolgeberatung.

Eine optimale Nachfolgeregelung sichert die

Versorgung des Unternehmers und seiner

Familie, dient dem Erhalt des Unternehmens

und sichert Arbeitsplätze. In der Kanzlei

Kurz entwickeln Steuerberater, Betriebswirt-

schaftler und Rechtsanwälte Übertragungs-

modelle, die auf die individuelle Situation

der Unternehmerfamilien zugeschnitten

und solide kalkuliert sind.

Jede Firmenübergabe ist Chance und Risiko.

Um die Chancen richtig zu nutzen, sollten

Unternehmer die Nachfolge nicht dem

Erbfall überlassen. Besser sie setzen sich zu

Lebzeiten für eine einvernehmliche Über-

gaberegelung ein. Mit einer vorweggenom-

menen Erbfolge können sie den Prozess der

Nachfolge aktiv gestalten.

Ihre Nachfolge aktiv gestalten!

Kanzleichefin Silke Kurz über die Gefahren

des Steuerdschungels für Unternehmer und

die Vorteile der integrierten Steuer-, Rechts-

und Unternehmensberatung.

Frau Kurz, das Thema Steuern ist

komplex. Wie finden sich Unternehmer

zurecht?

Das ist wie in jedem Dschungel. Wer sich

nicht auskennt, ist verloren. Die Gefahren

werden oft unterschätzt. Unternehmer

denken vor allem an Märkte, Produkte,

Kunden. Was der Staat verlangt, kommt da

schnell zu kurz. Die Folge: Wer den Fiskus

unterschätzt, geht Risiken ein: Hohe Steu-

ernachforderungen belasten die Liquidität,

mitunter steht der Vorwurf der Steuerhin-

terziehung im Raum, das kostet im Extrem-

fall die Existenz.

Wie können Unternehmen und Freiberuf-

ler die Risiken vermeiden?

Sie müssen sich den Gefahren frühzeitig

stellen. Wo der Unternehmer kein Fach-

mann ist, sollte er sich erfahrene Experten

suchen. Bei uns finden kleine und mittel-

große Unternehmen oder Freiberufler die

persönliche Betreuung die sie brauchen;

unsere Mandanten sind »keine Nummern«.

Für uns stehen die persönliche Beziehung

und eine gute Kommunikation im Vorder-

grund – nicht nur zwischen Mandant und

Sachbearbeiter, sondern gerade zwischen

Unternehmer und Berater. Wir unterstützen

Unternehmer als Expertenteam, das über

den Tellerrand schaut: als Steuerberater,

Rechtsberater und als Unternehmensbera-

ter. Alles aus einer Hand!

Ärzte mit eigener Praxis sind nicht nur

Mediziner, sondern auch Unternehmer.

Dabei kosten die Verwaltungsaufgaben

wertvolle Zeit. Die Steuerberater- und

Rechtsanwaltskanzlei Kurz hilft niederge-

lassenen Ärzten, sich auf ihr Kerngeschäft

zu konzentrieren. Die Kanzlei Kurz bietet

professionellen Rat in allen betriebswirt-

schaftlichen, rechtlichen und steuerlichen

Fragen. Hinzu kommen ein aktives Perso-

nalmanagement und die enge Beziehung

zwischen Arzt und Berater.

Ihr Nutzen: Die ganzheitliche Beratung der

Kanzlei Kurz zahlt sich für Ärzte aus. Die

Steuerlast sinkt, die Einnahmen steigen, au-

ßerdem bekommen sie ihre Praxis betriebs-

wirtschaftlich und rechtlich in den sicheren

Griff. Praxisberatung für Ärzte hat bei der

Kanzlei Kurz Methode.

Die Bestandsanalyse: Die Kanzlei Kurz prüft

alle relevanten Praxisdaten und ermittelt an-

schließend den Betreuungsbedarf.

Die Strategie: Die Kanzlei verhindert oder

löst Zielkonflikte, so dass Mitarbeiter und

Partner des Mandanten seine Ziele als Arzt

und Unternehmer mittragen. Die Steuer-

berater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz

unterstützt Ärzte mit Verbesserungen im

Praxismanagement und bei der Gewinnop-

timierung. Das interdisziplinäre Team steht

niedergelassenen Ärzten bei Einzelfall-

problemen fachkundig zur Seite.

Der Privatbereich: Die Absicherung des Arz-

tes für den Ruhestand hat existentielle Be-

deutung. Das Kompetenzteam hilft bei der

Wahl des optimalen Vorsorgemodells und

berät bei der privaten Steuerplanung.

So sorgen Unternehmer

für eine tragfähige Nachfolge

So bekommen Ärzte ihre Praxis

betriebswirtschaftlich in den Griff

Page 17: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

17

Unternehmen: Steuerberatung, betriebswirtschaft-

liche Beratung und Rechtsrat aus einem Guss

Kontakt:Steuerberater- und

Rechtsanwaltskanzlei Kurz

Arbachtalstraße 6

72800 Eningen unter Achalm

Tel.: 07121-98990

Fax: 07121-989925

[email protected]

www.kanzlei-kurz.info

Mandanten:Kleine und Mittelständische

Unternehmen, Handwerksbetriebe,

niedergelassene Ärzte, Freiberufler,

Unternehmer.

lungsführung hilft Ärger mit Finanzbehörden

zu vermeiden«, sagt Kanzleichefin Kurz.

Ob Steuererklärung, Jahresabschlüsse,

steuerliche Sonderthemen oder Betreuung

bei Betriebsprüfungen, die Steuerbera-

ter aus Eningen beherrschen das gesamte

Leistungsspektrum. Dazu gehört auch die

Beratung beim außergerichtlichen Einspruch

gegen Steuerbescheide oder die Vertretung

von Mandanten vor dem Finanzgericht.

Ein besonderer Schwerpunkt ist das Steuer-

strafrecht.

Für die Finanzbuchhaltung von Unterneh-

men setzen sich in Eningen zehn Mitarbeiter

der Kanzlei ein. Sie führen Konten, prüfen

und erfassen Belege, kümmern sich um die

Umsatzsteuervoranmeldung von Unterneh-

men und erstellen Jahresabschlüsse. Das

Ziel: »Die Finanzbuchhaltung muss valide

Kennziffern liefern. Das ist für Unterneh-

mer ein wichtiges Führungsinstrument«,

erklärt Kurz. Auch Chefs kleinerer Unter-

nehmen sollten sich mit vierteljährigen bis

monatlichen betriebswirtschaftlichen Aus-

Wenn es um Steuern, Finanzen und Recht

geht, sind Unternehmen bei der Steuerbe-

rater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz an

der richtigen Adresse. Die Kanzlei aus Enin-

gen unter Achalm bietet Mittelständlern,

Handwerkern und Freiberuflern seit mehr

als dreißig Jahren Steuerberatung, betriebs-

wirtschaftliche Beratung und Rechtsbera-

tung aus einem Guss. Der Vorteil: »Wir ar-

beiten im interdisziplinären Team. Wir sind

also keine Experten mit Tunnelblick, son-

dern schauen über den Tellerrand«, erklärt

Rechtsanwältin Silke Kurz den mandanten-

orientierten Beratungsansatz.

Zum Expertenteam gehören neben Silke Kurz

als Fachanwältin für Steuerrecht drei Steu-

erberater: Renate Lutz, Rudolf Kernke und

Eberhard Rockstroh. Dass Rockstroh früher

in einem Finanzamt Leiter der Außenprüfung

war, ist für die Betreuung von Mandanten ein

Vorteil. »Wir verstehen genau, wie Finanz-

beamte denken. Eine verständige Verhand-

wertungen auf dem Laufenden halten. In

der Lohnbuchhaltung kommt es ebenfalls

auf rechtliches und steuerliches Wissen an.

Die Kanzlei Kurz kümmert sich zum Beispiel

um die monatliche Lohn- und Gehaltsab-

rechnung – auch im Baugewerbe – erledigt

das gesamte Bescheinigungswesen und un-

terstützt Unternehmen bei Sozialversiche-

rungs- und Lohnsteuerprüfungen.

Zum Beratungsangebot der Kanzlei Kurz

gehören weitere Leistungen für die Unter-

nehmensführung, etwa Strategieberatung,

Branchenbetriebsvergleiche, die Erarbei-

tung von Geschäftsplänen. Unternehmen

in Schieflage erhalten ein tragfähiges Sanie-

rungskonzept. Auch bei der Investitionspla-

nung oder bei Verhandlungen mit Banken

ist die Steuerberater- und Rechtsanwalts-

kanzlei Kurz in Eningen für Unternehmer ein

kompetenter Partner.

Das Team (v.l.) die Steuerberater Rudolf Kernke, Renate Lutz und Eberhard Rockstroh sowie die Rechtsanwältin

Silke Kurz. Ihre Leistungen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Nachfolgeberatung und betriebswirtschaftliche

Optimierung. Zur Rechtsberatung gehören: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht,

Arbeitsrecht, Erbrecht, Testamentsvollstreckung und Familienrecht (zum Beispiel Eheverträge). Fotos: privat

»Wir verstehen ihre Denkweise«

Unternehmen in Schieflage erhalten ein tragfähiges Sanierungskonzept

Page 18: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

18

Foto

: fot

olia

Page 19: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

19

Recht, Steuern, Wirtschaft

Schenken oder vererben? Diese Entscheidung will gut überlegt sein

Auf den ersten Blick klingt es vernünftig:

Das Eigenheim bekommt einmal der Sohn.

Dann kann ihm die Immobilie auch schon

zu Lebzeiten vermacht werden. Doch eine

solche Schenkung will gut überlegt sein. Sie

lässt sich – anders als ein Testament – nur

in sehr engen Grenzen rückgängig machen.

Wenn das Vermögen schon zu Lebzeiten

übertragen wird, sprechen Juristen von der

vorgezogenen Vermögensübertragung. Die

kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein.

Ein Vorzug sei etwa, dass man die Dankbar-

keit der Kinder noch erlebe, erklärt Klaus Mi-

chael Groll, Präsident des Deutschen Forums

für Erbrecht in München: »Der Volksmund

spricht auch vom Geben aus warmer Hand«.

Es kann aber auch viel profanere Gründe

haben, sein Geld oder sein Haus vorab zu

verschenken. Dann nämlich, wenn das Ver-

mögen den Freibetrag überschreitet. »Wenn

ich ein Vermögen über 400.000 Euro habe,

ist es sinnvoll, das vorab zu verschenken«,

erklärt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deut-

schen Vereinigung für Erbrecht und Ver-

mögensnachfolge (DVEV) in Angelbachtal

(Baden-Württemberg).

Die Steuerbegünstigung durch die vorge-

zogene Schenkung lohnt sich nach Anga-

ben von Groll aber nicht nur für besonders

vermögende Menschen. Wenn nicht die

Kinder oder Ehepartner als Erben einge-

setzt werden sollen, sondern etwa Neffen

und Geschwister, könne ein Vorziehen des

Erbes sinnvoll sein: »Hier sind die Freibeträ-

ge bei der Erbschaftsteuer nämlich deutlich

niedriger«.

Dabei wird zwischen dem Wohnrecht und

dem Nießbrauchsrecht unterschieden, wie

Rupp erklärt: »Kraft des Nießbrauchs kann

er die Wohnung bewohnen oder auch ver-

mieten. Verkaufen oder belasten darf hin-

gegen nur der neue Eigentümer«. Das reine

Wohnrecht berechtigt dagegen nicht dazu,

die Immobilie wirtschaftlich zu verwerten.

»Nach Möglichkeit sollte man sich für den

Nießbrauch entscheiden«, rät Groll. »Denn

dann hat man noch den wirtschaftlichen

Nutzen, auch wenn die Immobilie bereits

auf die Kinder übertragen wurde«.

Manche Eltern übertragen auch deshalb ihre

Immobilien auf die Kinder, um das Eigentum

im Falle eines längeren Heimaufenthalts vor

dem Zugriff des Sozialamts zu schützen.

Doch diese Rechnung muss nicht aufgehen.

Im Fall eines Nießbrauchsrechts würde der

Staat Ansprüche auf die Erträge aus der

Wohnung stellen, wie Bittler erläutert.

Grundsätzlich beachten sollten Erblasser,

dass Schenkungen einer großen Geldsum-

me, eines Häuschens oder einer Eigentums-

wohnung ein endgültiger Schritt sind. »Hier

muss den Beteiligten klar sein: geschenkt ist

geschenkt«, erklärt Rupp. Allerdings gibt es

Möglichkeiten, im Schenkungsvertrag Hinter-

türchen einzubauen. Diese Hintertürchen hei-

ßen im Juristendeutsch Rückfallklauseln, wie

Groll erklärt: »Dadurch kann man verfügen,

dass die Schenkung etwa im Fall des Vorver-

sterbens oder der Insolvenz des Kindes rück-

gängig gemacht wird. Ebenso sollte man eine

entsprechende Klausel für den Fall der Schei-

dung aufnehmen, wenn man sein Vermögen

an seinen Ehepartner überträgt«. dpa/tmn

Die vorzeitige Schenkung kann auch eine

Methode sein, um etwa unliebsame Kinder

zu enterben. Normalerweise haben sie ei-

nen Pflichtteilsanspruch. Wird nun ein Ver-

mögen vorzeitig an andere verschenkt, ha-

ben die leer ausgehenden Erben Anspruch

auf einen entsprechenden Pflichtteilsaus-

gleich. Allerdings verringert sich dieser An-

spruch jedes Jahr nach der Schenkung um

zehn Prozent, wie Bittler erklärt: »Nach zehn

Jahren ist der Anspruch weg«.

Abgesehen von solchen speziellen Fällen

raten viele Experten aber grundsätzlich von

der vorgezogenen Vermögensübertragung

ab. Von einem »Zeitalter des Übertragungs-

wahns« spricht gar Erbrechtsexperte Groll:

»Viele Eltern werden heute von ihren Kin-

dern unter Druck gesetzt, das Erbe schon zu

Lebzeiten zu vermachen. Ich kann nur davor

warnen, leichtfertig sein Vermögen zu ver-

schenken«.

Das gilt insbesondere für die Übertragung

von Wohnungen und Häusern, wie Chris-

tian Rupp, Geschäftsführer des Deutschen

Notarvereins in Berlin, erklärt: »Wenn über-

haupt keine Not besteht, die Immobilie zu

übertragen, sollte man das auch nicht tun«.

Das gilt besonders bei selbst genutzten

Immobilien. Entschließt man sich hier zur

vorzeitigen Übertragung, sollte man sich die

Rechte zur Nutzung der Immobilie auf jeden

Fall sichern.

Nicht unter Druck setzen lassen

Page 20: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Ihr Vertrauen ist bei uns in den besten Händen. Unsere Führungs-kräfte und über hundert Mitarbeiter arbeiten täglich daran, in Ihrem Sinne zu denken und Probleme mit Ihnen gemeinsam zu lösen.

In fast einem Jahrhundert hat sich bei uns ein breites Mandanten-Spektrum herausgebildet. So be-treuen wir nicht nur Unternehmen der verschiedensten Größen und Branchen, auch Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer, Privatpersonen und Künstler ver-trauen auf unsere Leistungen. Un-abhängig davon, ob Sie im Inland und/oder Ausland tätig sind.

Unsere Mandanten sind nicht ir-gendwer. Deswegen beraten wir Sie auch nicht irgendwie. Als unab-hängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind wir frei von fremden Interessen und können uns so auf die Lösung Ihrer Aufgaben und das Erreichen IhrerZiele konzentrieren. In Zweierteams arbeiten unsere Experten eng mit Ihnen zusammen und garantieren dafür, dass Sie sich unbelastet mit Ihren eigentlichen, unternehmeri-schen Aufgaben befassen können. Aus gutem Grund betreuen wir manche unserer Mandanten bereits in der vierten Generation.

So Speziell wie möglich – So umfaSSend wie gewünScht: unSer leiStungSSpektrumDas Spektrum unserer Leistungen ist so vielfältig wie unsere Man-danten. Es reicht von der Steu- erberatung im nationalen wie im internationalen Bereich über die klassische Wirtschaftsprüfung bis hin zur Beriebswirtschaftlichen Beratung.

> Steuerberatung national und internationalUnsere Dienstleistungen zum Jah-resabschluss sowie zu betriebli-chen Steuererklärungen umfassen

grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Größe des Unternehmens abhängt. Im inter-nationalen Steuerrecht unterstüt-zen wir Sie bei Doppelbesteuerung und Außensteuerrecht sowie bei der Einrichtung von Holdinggesell-schaften oder der Gründung von Auslandsgesellschaften.

> WirtschaftsprüfungWir prüfen Jahresabschlüsse auf gesetzlicher oder freiwilliger Grund- lage für Gesellschaften aller Rechtsformen, führen gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen durch und begleiten Sie beim Auf-bau interner Kontrollsysteme und Datenverarbeitungsorganisationen.Wir betreuen Unternehmen be-stimmter Wirtschaftszweige wie Banken, Finanzdienstleister, Makler, Bauträger und Non-Profit-Organisationen, führen Prospekt-prüfungen durch sowie Sonderbi-lanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Auseinanderset-zungen und Liquidationen. Wir er-stellen für Sie betriebswirtschaft-liche Gutachten, Due Diligence, Bewertungsgutachten für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmensverträge.

Selbstverständlich gehört die Über-nahme von Arbeiten im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung in betriebs-wirtschaftlichen Fragen des internen und externen Rechnungs-wesens sowie der Aufbau- und Ablauforganisation.

> Betriebswirtschaftliche BeratungUnsere Leistungen rund um die betriebswirtschaftliche Beratung richten sich sowohl an Privatper-sonen als auch an Einzelunterneh-men, Personen- und Kapitalgesell-schaften verschiedener Branchen.Wir unterstützen Sie bei der Exis- tenzgründung und Jahresab-schlussanalyse, bei Bankgesprä-

chen und Unternehmensbeurtei-lungen sowie bei Ratings und speziellen Themengebieten wie z. B. der privaten Vermögensplanung.

in 94 ländern Sprechen wir genau eine Sprache: die deS mandanten Unser internationaler Partner RSM International zählt zu den weltweit zehn bedeutendsten Netzwerken für Steuer-, Unternehmens- und Managementberatung. 177 unab-hängige Mitgliedsunternehmen in 94 Ländern und über 30.000 Mitarbeiter in 732 Kanzleien werden Ihre Interessen weltweit bestens vertreten, denn sie gehören zu den Besten ihrer lokalen Märkte.

unSere tochtergeSellSchaften vor ort: fischer/collegen Die qualifizierte Beratung mit einer starken Muttergesellschaft im Hin-tergrund sowie die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten sind die Grundlagen unserer Arbeit. fischer/collegen Steuerberatungs-gesellschaft mbH besitzt Nieder-lassungen in Bietigheim-Bissingen, Esslingen am Neckar, Fellbach, Leinfelden-Echterdingen, Magstadt und Reutlingen – ganz persönlich bei Ihnen vor Ort.

Ausgerichtet ist unsere Reutlinger Kanzlei hauptsächlich auf mittel-ständische Unternehmen, doch auch Selbstständige und Privatper-sonen werden kompetent beraten. Die Verantwortung liegt in den Händen von Geschäftsführer Man-fred Maier. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennt er sein Tätigkeitsfeld von Grund auf.

Maier Heiss Fischer & Collegen GmbH & Co. [email protected]

verläSSlichkeit und konStanz – daS verSprechen wir ihnen.

H/W/S GMBH & CO. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft

Gewerbestraße 17 / 70565 StuttgartTelefon: +49 (0) 711 7 88 92-0 / Telefax +49 (0) 711 7 88 92-159E-Mail: [email protected] / Internet: www.hws-partner.de

– Anzeige –

Page 21: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Ihr Vertrauen ist bei uns in den besten Händen. Unsere Führungs-kräfte und über hundert Mitarbeiter arbeiten täglich daran, in Ihrem Sinne zu denken und Probleme mit Ihnen gemeinsam zu lösen.

In fast einem Jahrhundert hat sich bei uns ein breites Mandanten-Spektrum herausgebildet. So be-treuen wir nicht nur Unternehmen der verschiedensten Größen und Branchen, auch Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer, Privatpersonen und Künstler ver-trauen auf unsere Leistungen. Un-abhängig davon, ob Sie im Inland und/oder Ausland tätig sind.

Unsere Mandanten sind nicht ir-gendwer. Deswegen beraten wir Sie auch nicht irgendwie. Als unab-hängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind wir frei von fremden Interessen und können uns so auf die Lösung Ihrer Aufgaben und das Erreichen IhrerZiele konzentrieren. In Zweierteams arbeiten unsere Experten eng mit Ihnen zusammen und garantieren dafür, dass Sie sich unbelastet mit Ihren eigentlichen, unternehmeri-schen Aufgaben befassen können. Aus gutem Grund betreuen wir manche unserer Mandanten bereits in der vierten Generation.

So Speziell wie möglich – So umfaSSend wie gewünScht: unSer leiStungSSpektrumDas Spektrum unserer Leistungen ist so vielfältig wie unsere Man-danten. Es reicht von der Steu- erberatung im nationalen wie im internationalen Bereich über die klassische Wirtschaftsprüfung bis hin zur Beriebswirtschaftlichen Beratung.

> Steuerberatung national und internationalUnsere Dienstleistungen zum Jah-resabschluss sowie zu betriebli-chen Steuererklärungen umfassen

grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Größe des Unternehmens abhängt. Im inter-nationalen Steuerrecht unterstüt-zen wir Sie bei Doppelbesteuerung und Außensteuerrecht sowie bei der Einrichtung von Holdinggesell-schaften oder der Gründung von Auslandsgesellschaften.

> WirtschaftsprüfungWir prüfen Jahresabschlüsse auf gesetzlicher oder freiwilliger Grund- lage für Gesellschaften aller Rechtsformen, führen gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen durch und begleiten Sie beim Auf-bau interner Kontrollsysteme und Datenverarbeitungsorganisationen.Wir betreuen Unternehmen be-stimmter Wirtschaftszweige wie Banken, Finanzdienstleister, Makler, Bauträger und Non-Profit-Organisationen, führen Prospekt-prüfungen durch sowie Sonderbi-lanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Auseinanderset-zungen und Liquidationen. Wir er-stellen für Sie betriebswirtschaft-liche Gutachten, Due Diligence, Bewertungsgutachten für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmensverträge.

Selbstverständlich gehört die Über-nahme von Arbeiten im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung in betriebs-wirtschaftlichen Fragen des internen und externen Rechnungs-wesens sowie der Aufbau- und Ablauforganisation.

> Betriebswirtschaftliche BeratungUnsere Leistungen rund um die betriebswirtschaftliche Beratung richten sich sowohl an Privatper-sonen als auch an Einzelunterneh-men, Personen- und Kapitalgesell-schaften verschiedener Branchen.Wir unterstützen Sie bei der Exis- tenzgründung und Jahresab-schlussanalyse, bei Bankgesprä-

chen und Unternehmensbeurtei-lungen sowie bei Ratings und speziellen Themengebieten wie z. B. der privaten Vermögensplanung.

in 94 ländern Sprechen wir genau eine Sprache: die deS mandanten Unser internationaler Partner RSM International zählt zu den weltweit zehn bedeutendsten Netzwerken für Steuer-, Unternehmens- und Managementberatung. 177 unab-hängige Mitgliedsunternehmen in 94 Ländern und über 30.000 Mitarbeiter in 732 Kanzleien werden Ihre Interessen weltweit bestens vertreten, denn sie gehören zu den Besten ihrer lokalen Märkte.

unSere tochtergeSellSchaften vor ort: fischer/collegen Die qualifizierte Beratung mit einer starken Muttergesellschaft im Hin-tergrund sowie die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten sind die Grundlagen unserer Arbeit. fischer/collegen Steuerberatungs-gesellschaft mbH besitzt Nieder-lassungen in Bietigheim-Bissingen, Esslingen am Neckar, Fellbach, Leinfelden-Echterdingen, Magstadt und Reutlingen – ganz persönlich bei Ihnen vor Ort.

Ausgerichtet ist unsere Reutlinger Kanzlei hauptsächlich auf mittel-ständische Unternehmen, doch auch Selbstständige und Privatper-sonen werden kompetent beraten. Die Verantwortung liegt in den Händen von Geschäftsführer Man-fred Maier. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennt er sein Tätigkeitsfeld von Grund auf.

Maier Heiss Fischer & Collegen GmbH & Co. [email protected]

verläSSlichkeit und konStanz – daS verSprechen wir ihnen.

H/W/S GMBH & CO. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft

Gewerbestraße 17 / 70565 StuttgartTelefon: +49 (0) 711 7 88 92-0 / Telefax +49 (0) 711 7 88 92-159E-Mail: [email protected] / Internet: www.hws-partner.de

Page 22: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

22

Leistungspalette so bunt wie das Leben

Als eine »Palette, so bunt wie das Le-

ben« beschreibt die Steuerberaterin und

Vereidigte Buchprüferin Ruth Mezger ihr

Leistungsspektrum. Neben klassischen

Steuerberatungstätigkeiten bietet sie be-

triebswirtschaftliche Beratungen, Busi-

nesspläne für Existenzgründer oder Hilfe

bei Nachfolge-Regelungen. Auch wenn es

um die passende Rechtsform geht, ist sie

eine geeignete Ansprechpartnerin.

Vorrangig sind ihr der persönliche Kontakt

und ein Vertrauensverhältnis zum Man-

danten wichtig; zeitliche und fachliche

Flexibilität der Anspruch. Der Mandant

soll durch die Beratung sichere Entschei-

dungen treffen können.

Als vBP übernimmt sie gesetzliche Pflicht-

prüfungen und erarbeitet Gutachten.

Die Kanzlei ist auch Landwirtschaftliche

Buchstelle. Dieses »persönliche Stecken-

pferd« von Ruth Mezger umfasst BMELV-

Abschlüsse ebenso wie die Beratung bei

Umstrukturierungen.

Regional und überregional erfolgreich

Kontakt:Dr. Braitinger & Grupp Rechtsanwälte

Kaiserstraße 50

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-93290

Fax: 07121-932929

www.braitinger-grupp.de

ihren Tätigkeitsbereichen aus. Ständige

Fortbildung ist für sie und ihre Mitarbeiter

selbstverständlich. Die Kanzlei legt großen

Wert auf hohen Qualitätsstandard. Das

Qualitätsmanagement der Kanzlei ist seit

2008 nach DIN ISO 9001 zertifiziert.

Die Anwälte und ihre Fachgebiete im

Einzelnen: Dr. Albrecht Braitinger: Famili-

enrecht, Bau- und Architektenrecht, Wirt-

schaftsrecht, Bank- und Gesellschaftsrecht.

Werner Heinz Grupp: Immobilien-, Bank-

und Kapitalanlagenrecht, Wirtschafts-

recht, Gesellschaftsrecht. Peter Jäcksch:

Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Priva-

tes und Öffentliches Baurecht, Verkehrs-

recht. Dr. Ronald in der Stroth: Mietrecht,

Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht,

Medienrecht. Dr. Susanne Heinrich: Fach-

anwältin für Erbrecht, Fachanwältin für

Bau- und Architektenrecht, Familienrecht,

Handelsrecht. Thomas Lenz: Fachanwalt für

Arbeitsrecht, Handels- und Handelsvertre-

terrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht,

Versicherungsrecht. Dr. Petra Daniela Kirsch:

Die Reutlinger Kanzlei Dr. Braitinger &

Grupp ist auf umfassende Beratung und

Vertretung ihrer Mandanten in allen

praxisrelevanten Rechtsgebieten ausge-

richtet. Der Einsatz der großen juristischen

Datenbanken gewährleistet sorgfältige und

stets aktuelle Recherche. Die Kanzlei ist

regional und überregional sowohl außerge-

richtlich als auch im prozessualen Bereich

erfolgreich tätig.

Zu den Mandanten gehören mittelständi-

sche Unternehmen jeder Rechtsform, Grö-

ße und Branche, Banken und Versicherun-

gen ebenso wie private Auftraggeber und

Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige

sowie Verbände und Vereine, die seit Jahren

auf das Know-how und die Erfahrung der

Kanzlei vertrauen. Prägend für die Kanzlei ist

der persönliche Kontakt zu den Mandanten,

mit denen eine meist langjährige und ver-

trauensvolle Zusammenarbeit besteht.

Die Anwälte der Kanzlei zeichnen sich durch

hohe Spezialisierung und Qualifikation in

Kontakt:Dipl. oec. Ruth Mezger

Vereid. Buchprüferin

Steuerberaterin

Landw. Buchstelle

Raiffeisenstraße 2

72820 Sonnenbühl

Tel.: 07128-928190

Fax: 07128-928191

[email protected]

Bau- und Immobilienrecht, Miet- und WEG-

Recht, Versicherungsrecht.

Weitere Informationen zu den Anwälten,

ihren Spezialisierungen und Qualifikationen

sowie über aktuelle Rechtsthemen gibt es im

Internet unter www.braitinger-grupp.de

Das Team (von links): Petra Herrmann, Christine Himming, Ruth Mezger, Doris Armbruster und Sandra Buck.

Foto: Niethammer

Page 23: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

23

Gemeinsam stark – Im Mittelpunkt dieses

Teamworks steht der Mandant

Kanzlei Reutlingen:

Obere Wässere 4

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-34840

Fax: 07121-348484

[email protected]

Kanzlei Herrenberg:

Johannes-Kepler-Straße 10

71083 Herrenberg

Tel.: 07032-93660

Fax: 07032-936693

[email protected]

www.kanzlei-blh.de

Der starke Partner

Die Sozietät Bammert, Lang, Herrmann

wurde 1996 als interdisziplinäre Kanzlei ge-

gründet. Neben den Partnern Karl Bammert,

Hermann Lang und Bernhard Herrmann sind

rund 55 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in

erster Linie Hauptansprechpartner der Man-

danten in allen Bereichen der steuerlichen,

betriebswirtschaftlichen und rechtlichen

Beratung. Dieses starke Team fügt gezielt

Kompetenzen aus Wirtschaft und Recht

zusammen, um wirtschaftliche Potenziale in

ganzem Umfang auszuschöpfen.

Der professionelle Umgang mit Kammern,

Verbänden, Banken und Behörden ist für die

Sozietät seit vielen Jahren ein wichtiger Teil

ihrer täglichen Arbeit – ein Vorteil, der für

die Durchsetzung der Ziele entscheidende

Bedeutung haben kann.

Der regionale Partner

Bammert, Lang, Herrmann verfügt über

sehr gute, nachhaltig gepflegte Kontakte

sowie eine starke Präsenz in der Region

Baden-Württemberg, um die Interessen der

Mandanten souverän und erfolgreich auf

allen Fachebenen zu vertreten. Diese Leis-

tungen basieren auf langjähriger Erfahrung

und umfassender Beratungspraxis. Unter-

nehmen und Privatpersonen profitieren

dabei auf allen Ebenen ihrer Zukunfts-

planung: Von gewachsenem Know-how,

strategischem Weitblick und konsequent

unabhängiger Beratung.

Der interdisziplinäre Partner

Das Leistungsspektrum der Steuerberatung

beschränkt sich nicht nur auf die Erstellung

von Jahresabschlüssen und Steuererklä-

rungen, vielmehr ist die Durchsetzung der

Interessen ihrer Mandanten gegenüber

der Finanzverwaltung und die optimale

Steuergestaltung für die Kanzlei ein Selbst-

verständnis. Wirtschaftsprüfungstätigkeiten

sowie wirtschaftsrechtliche Beratungen

und Gestaltungen runden das umfassende

Leistungsangebot von Bammert, Lang,

Herrmann ab.

Foto: privat

Page 24: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

24

Foto: fotolia

Page 25: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

25

Recht, Steuern, Wirtschaft

Mit der Zahlung von Kindergeld bzw. der

Gewährung von Kinderfreibeträgen unter-

mauert die Politik ihr erklärtes Ziel, Famili-

en mit Kindern steuerlich zu entlasten. Mit

der Einkommensteuerveranlagung prüft das

Finanzamt automatisch, welche Variante

für die Anspruchsberechtigten günstiger ist.

Als Steuervergütung ist das Kindergeld eine

staatliche Leistung, auf die bei Erfüllung

der Anspruchsvoraussetzungen ein Rechts-

anspruch besteht. Das hört sich gut an, ist

in der Praxis jedoch häufig kompliziert, wie

ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes,

BFH, zeigt (Az. III R 28/09 vom 9. 6. 2011).

Hier ging es um die Anrechnung einer Prak-

tikumsvergütung und anderer Einkünfte

des Kindes, die nach Meinung des BFH der

Anspruchsberechtigung entgegenstanden.

Welches Geld für welches Alter?

Ganz problemlos ist die Handhabung des

Kindergeldes bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahrs. Bis zu diesem Zeitpunkt haben

Eltern einen Anspruch auf 184 Euro für das

erste und zweite Kind. Für das dritte Kind

gibt es 190 Euro und ab dem vierten Kind

jeweils 215 Euro pro Monat. Für Familien

mit geringem Einkommen kann es unter

bestimmten Voraussetzungen noch eine

Ergänzungsleistung, den so genannten Kin-

derzuschlag geben, wobei der höchstmög-

liche Betrag 140 Euro pro Kind und Monat

beträgt. Beantragt werden muss das Kinder-

geld in aller Regel von einer bezugsberech-

tigten Person bei der zuständigen Familien-

kasse der Bundesagentur für Arbeit. So kann

beispielsweise auch Kindergeld gewährt

werden, wenn das Kind das 18. Lebensjahr,

aber noch nicht das 21. vollendet hat, nicht

in einem Beschäftigungsverhältnis steht

und bei der Agentur für Arbeit im Inland als

arbeitsuchend gemeldet ist. Eine geringfü-

gige Beschäftigung mit einem durchschnitt-

lichen Monatsgehalt von nicht mehr als

400 Euro steht dem nicht entgegen.

Unter verschiedenen Voraussetzungen

kann auch eine über das vollendete 21. Le-

bensjahr hinaus gehende Gewährung des

Kindergeldes in Betracht kommen. Dies ist

insbesondere dann der Fall, wenn das Kind

für einen Beruf ausgebildet wird oder sich

in einer Übergangszeit von höchstens vier

Monaten befindet, die zwischen zwei Aus-

bildungsabschnitten liegt. Auch eine zeit-

lich auf maximal vier Monate beschränkte

Übergangszeit zwischen einem Ausbil-

dungsabschnitt und beispielsweise einer

Tätigkeit als Entwicklungshelfer wirkt sich

neben weiteren Ausnahmeregelungen auf

die Gewährung des Kindergeldes nicht

nachteilig aus.

Einkunfts- und Bezugsgrenzen

Ganz vereinfacht gesagt gilt, dass nach

Vollendung des 18. Lebensjahres Kinder-

geld nur dann bezogen werden kann,

wenn die Einkünfte und Bezüge des Kin-

des 8.004 Euro im Kalenderjahr 2011 nicht

überschreiten. Beiträge zur gesetzlichen

Sozialversicherung, eventuell auch für

eine private Krankenversicherung sowie

beispielsweise Ausgaben für Bücher oder

andere Arbeitsmittel und für Studienge-

bühren sind von diesem Jahresgrenzbe-

trag abziehbar. Auch Mehraufwendungen

für Miete oder Verpflegung können unter

bestimmten Umständen einkommensmin-

dernd geltend gemacht werden.

Praktikumsvergütung kann Anspruch gefährden

Wie das eingangs erwähnte Urteil zeigt,

kann die Vergütung für ein Praktikum wäh-

rend des Studiums schädlich sein für den

Bezug von Kindergeld. Im Streitfall ging es

darum, dass ein Kind, das seinen Lebensmit-

telpunkt unverändert im Hause der Eltern

beibehalten hatte, sein Studium im Inland

unterbrach und seine Wohnung am Studi-

enort aufgab, um in den USA ein berufsbe-

zogenes Praktikum zu absolvieren. Durch

die Aufgabe des Wohnsitzes am Studienort

war es steuerlich nicht mehr möglich, Miet-

oder Verpflegungsmehraufwand unter dem

Gesichtspunkt einer doppelten Haushalts-

führung bei der Ermittlung der Auslands-

einkünfte in Abzug zu bringen. Das führte

letztlich zu einer Einkommenshöhe, die

den Jahresgrenzbetrag für die Kindergeld-

berechtigung überstieg. Gemäß BFH schei-

terte auch der Abzug der fraglichen Kosten

nach Reisekostengrundsätzen daran, dass

die (unterbrochene) Ausbildung an der

regelmäßigen inländischen Ausbildungs-

stätte keiner Einkunftsart zuzurechnen sei.

Grundsätzlich seien die Aufwendungen für

die auswärtige Unterbringung des Kindes

in Ausbildung durch den Jahresgrenzbe-

trag für eigene Einkünfte und Bezüge des

Kindes mit 7.680 Euro (im Streitjahr 2005)

abgegolten.

Neuregelung in Aussicht

Gemäß dem vom Bundesrat im September

2011 beschlossenen Steuervereinfachungs-

gesetz wird ab kommendem Jahr, also ab

1. Januar 2012, die aufwändige Einkom-

mensüberprüfung bei volljährigen Kindern

unter 25 Jahren für Kindergeld und Kin-

derfreibeträge ganz entfallen. Das spart

den Eltern beim Kindergeldantrag und bei

der Einkommensteuererklärung die Samm-

lung von Nachweisen und sie bekommen

auch dann weiter volles Kindergeld, wenn

ihr Kind während seiner ersten Berufsaus-

bildung oder seines Erststudiums hinzuver-

dient, egal wie viel.

Für den Laien ist es mitunter schwierig, steu-

erliche Handlungsalternativen zu erkennen

und gegeneinander abzuwägen. Da bietet

sich die Beratung von Steuerprofis an, die

eine optimale Lösung für Eltern und Kinder

finden helfen. stbk-stuttgart.de

Steuerfalle Praktikum – Vergütung kann Kindergeld gefährden

Page 26: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

26

»Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so

zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu

bewirtschaften, dass dem Staat hohe Steuern

zufließen.« Mit dieser Überzeugung enga-

giert sich die Reutlinger Steuerberaterin Bet-

tina Duge für ihre Mandanten. Sie bietet eine

persönliche, maßgeschneiderte Beratung mit

regelmäßigem Kontakt und nimmt sich Zeit.

Flexible und kurzfristige Termine, konstante

Betreuung und prompte Erledigung durch

ihr kompetentes Team gehören dazu. Neben

den klassischen Tätigkeitsfeldern wie Finanz-

und Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüsse,

Einkommen- und betriebliche Steuererklä-

rungen, betriebswirtschaftliche Beratung

und Begleitung von Existenzgründungen ist

es Bettina Duge wichtig, jeden Mandanten

umfassend und vorausschauend zu beraten.

»Unabhängig von der wirtschaftlichen Grö-

ße eines Mandanten setzen wir uns für ihn

ein«, betont die Steuerberaterin. Und: »Ihre

Liquidität, Ertragskraft und Existenzsicherung

haben wir stets im Blick und Sie werden dazu

umfassend informiert.«

Fachkundige Steuerberatung ist gut.

Steuerberatung, die über den Tellerrand

schaut, ist besser. Davon ist die Reutlinger

Kanzlei Homolka, Winter-Kienle & Part-

ner überzeugt. Und: »Ihre wirtschaftliche

Zukunft ist es wert, beste Beratung in Steu-

erfragen und dazu in Betriebswirtschafts-

und Vermögensfragen zu bekommen.«

Damit will die Kanzlei ihren Mandanten die

Sicherheit geben, ihre gesamte Finanzpla-

nung auf soliden und entwicklungsfähigen

Füßen zu wissen.

Die Kanzlei mit ihren 20 Mitarbeitern unter-

stützt ihre Mandanten mit allen gängigen

Services – und einer Menge Leistungen

mehr. Erwartet werden dürfen konstruktive

Impulse und findige Zukunftsstrategien.

Mandanten können sich auf eine erprob-

te Verhandlungsstärke und nachhaltiges

Detailwissen verlassen. Die Kanzlei versteht

sich als Partner, der mit jedem Mandanten

individuelle Wege zu seinen Zielen ent-

wickelt. Der zuverlässig navigiert und sich

ganz persönlich für ihn engagiert.

Vorausschauend handeln. In jedem Detail

Ganzheitliche Mandantenbetreuung

Kontakt:Bettina Duge

Steuerberaterin

Gartenstraße 46 – 48

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-381935

Fax: 07121-381936

[email protected]

www.steuerberaterin-duge.de

Sprechzeiten:Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr

Fr. 8.00 – 16.00 Uhr

Gerne können auch individuelle

Termine außerhalb der obigen Zeiten

vereinbart werden.

Kontakt:Homolka, Winter-Kienle & Partner

Borsigstraße 6

72760 Reutlingen

Tel.: 07121-92230

Fax: 07121-922399

[email protected]

www.hwp-berater.de

Kompetenzen:• Steuerberatung

• Finanz- und Lohnbuchhaltung

• Vermögensberatung

• Betriebswirtschaftliche Beratung

• Treuhandwesen

• Rechtsberatung

Foto

s: p

rivat

Foto: privat

Page 27: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Die Reutlinger Kanzlei Dr. Degner und

Kollegen wurde bereits 1983 von Dr. Eg-

bert Degner gegründet. Seit vielen Jahren

ist sie Vertragskanzlei von Creditreform.

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt, das Zivil- und

Wirtschaftsrecht, wurde durch diesen Um-

stand wesentlich gefördert. Dr. Degner und

Kollegen vertreten viele mittelständische

Unternehmen und private Mandanten.

Herausragende Erfahrung und große Effizi-

enz bietet die Kanzlei im Forderungseinzug

und in der Zwangsvollstreckung. Zur qua-

lifizierten Erledigung dieser Mandate sind

Dr. Degner und Kollegen mit sämtlichen

Mahngerichten Deutschlands online ver-

bunden und nutzen modernste IT-Technolo-

gie. Die enge Zusammenarbeit mit Credit-

reform, und damit der schnelle Zugang zu

Schuldnerdaten, gewährleistet eine hohe

Erfolgsquote bei Beitreibungsmaßnahmen.

Daneben bietet die Kanzlei ihren Mandan-

ten qualifizierte Beratung und Vertretung.

Dabei wird besonderen Wert auf persön-

liche Betreuung und eine vertrauensvolle

Zusammenarbeit gelegt. Jeder Anwalt ver-

fügt über spezielles Fachwissen, das durch

den regelmäßigen Besuch von Fachveran-

staltungen der sich ständig verändernden

Rechtswelt angepasst wird. Ein hoher Bera-

tungsstandard bei der gerichtlichen und au-

ßergerichtlichen Vertretung der Mandanten

ist zielführend bei der Arbeit von Dr. Degner

und Kollegen.

Rechtsanwalt Heinz Georg Kern ist Fach-

anwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein

Tipp für Handwerker- und Baufirmen lautet:

Die Mangelbeseitigung nicht auf die lange

Bank schieben! Mit der förmlichen Bauab-

nahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

Kommt es innerhalb dieser Frist zu einem

Mangel, hat der Auftragnehmer das Recht

zur Nachbesserung. Der Auftraggeber muss

den Mangel innerhalb einer bestimmten

Frist geltend machen und dessen Beseiti-

gung verlangen.

Lässt der Handwerker oder Bauunterneh-

mer die Frist allerdings verstreichen, hat

der Auftraggeber das Recht, ein anderes

Unternehmen mit der Mangelbeseitigung

zu beauftragen. Die ursprüngliche Firma

muss dann die Kosten der Mangelbeseiti-

gung tragen. Das führt allerdings häufig zu

27

Recht, Steuern, Wirtschaft

Fachanwaltstipp: Mangelbeseiti-gung nicht schleifen lassen

Vertragskanzlei von Creditreform

Kontakt:Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen

Auwiesenstraße 30

72770 Reutlingen

Tel.: 07121-950950

Fax: 07121-950970

[email protected]

www.dr-degner.de

Team:Dr. Egbert Degner

Dr. Frank Appelt

Heinz Georg KernFachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Auseinandersetzungen. Im eigenen Interes-

se sollten Bau- und Handwerksfirmen die-

se vermeiden und Mangelrügen möglichst

umgehend bearbeiten. Kommt es doch zu

Problemen, hilft Rechtsanwalt Heinz Georg

Kern als Spezialist für das private Baurecht

gerne weiter.

Fotos: privat

Page 28: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

28

Page 29: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

29

buch, wem es gehört. Der Besitzer muss

seinem Partner nur dann die Hälfte des

Grundstückswertes auszahlen, wenn das

Haus zu 100 Prozent in der Ehe gekauft

worden ist und sonst weder bei Eheschlie-

ßung noch bei Ende der Ehe Schulden oder

Vermögen da waren.

Alternativ zur gesetzlichen Zugewinnge-

meinschaft können sich Eheleute auch ver-

traglich für eine Gütertrennung oder eine

Gütergemeinschaft entscheiden. Bei einer

Gütertrennung behält jeder Partner sein Ver-

mögen und muss einen Zugewinn auch nicht

ausgleichen. Bei der Gütergemeinschaft wird

das bisherige Alleinvermögen mit dem des

Partners zusammengelegt. Falls die Partner

dann nichts anderes vereinbaren, wird die-

ses Gesamtvermögen bei einer Scheidung

halbiert.

Auch können Unterhaltszahlungen auf die

ehemaligen Partner zukommen. In erster

Linie geht es dabei um Geld für gemeinsame

In Deutschland wird jede dritte Ehe ge-

schieden. Dabei kann eine Scheidung man-

che einst Verliebten auch schon mal in den

finanziellen Ruin treiben. »Sobald ich mich

vor Gericht um irgendwas streiten muss,

wird es schwierig, weil es auch teuer ist«,

sagt Sybille Schultebraucks, Beraterin bei

Frauen-Finanzen in Erkrath (Nordrhein-

Westfalen). Auf die ehemaligen Partner

kommen bei einer Trennung der Zuge-

winnausgleich, der Unterhaltsanspruch, der

Versorgungsausgleich sowie die eigentlichen

Kosten der Scheidung zu.

Trennt sich ein Ehepaar, geht es zunächst

einmal um das Vermögen. Haben die Part-

ner notariell nicht etwas anderes vereinbart,

leben sie per Gesetz in einer Zugewinnge-

meinschaft. »Die Zugewinngemeinschaft

führt nicht dazu, dass die Eheleute nur

noch gemeinsames Vermögen haben«,

erklärt Martin Wahlers, Fachanwalt für Fami-

lienrecht und Ratgeberautor aus Bickenbach

(Hessen). Das bedeutet: Jeder Partner behält

sein vor und während der Ehe erworbe-

nes Vermögen. Zudem haftet jeder für sei-

ne Schulden. Wenn sich die Eheleute aber

scheiden lassen, wird eine Bilanz gezogen.

»Wer in der Ehe mehr Plus gemacht hat als

der Partner, muss einen Teil seines Gewinns

abgeben«, sagt Wahlers. Das ist per Ge-

setz die Hälfte der Differenz zwischen An-

fangsvermögen bei der Eheschließung und

Endvermögen bei der Scheidung.

Damit Frauen bei einem Streit wissen, um

wie viel Geld es überhaupt geht, empfiehlt

ihnen die Finanzberaterin Schultebraucks,

sich über das vorhandene Vermögen und

den Verdienst des Mannes zu informieren.

Besitzt der Mann etwa eine eigene Firma,

sollten sie sich außerdem erklären lassen,

welche Vermögenswerte in dem Unterneh-

men stecken.

Problematisch kann es beim Hausrat werden.

In der Regel steht im Kaufvertrag, wem etwa

der Fernseher gehört. Doch wenn beispiels-

weise die Frau den Kaufvertrag unterzeich-

net hat, den Fernseher aber vom Geld des

Mannes bezahlt hat, werde es schwierig,

sagt Wahlers. Hier müssen dann unter Um-

ständen andere Indizien den Ausschlag dafür

geben, wem das Gerät gehört. Wurde damit

ein Vorgängerfernseher ersetzt, den viel-

leicht der Mann in die Ehe einbrachte, kann

das neue Gerät ihm zugesprochen werden.

Bei einem Haus ergibt sich aus dem Grund-

Das Ende einer Ehe – Welche finanziellen Folgen eine Scheidung hat

Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

Page 30: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

30

Kinder. Der eine Partner erfüllt seine Unter-

haltspflicht meist durch die Betreuung, wenn

das Kind bei ihm lebt. Der andere Partner

zahlt einen nach der sogenannten Düssel-

dorfer Tabelle festgelegten Betrag.

Daneben hat jeder Ehepartner nach der Schei-

dung generell für seinen Unterhalt selbst auf-

zukommen. Wenn aber ein Partner nach der

Scheidung nicht über das gleiche Vermögen

verfügt wie während der Ehe, hat er eventu-

ell noch Anspruch auf eine Unterhaltszahlung

für sich selbst. Dabei gelten jedoch bestimm-

te Ausnahmen. Laut der Rechtsprechung des

Bundesgerichtshofs steht einem ehemaligen

Partner nur dann Unterhalt zu, wenn er we-

gen der Betreuung eines Kindes bis drei Jah-

ren nicht arbeiten kann. Auch wenn der frü-

here Partner schwer erkrankt ist, etwa Krebs

hat, hat er Anspruch auf Unterhalt.

Beim Unterhalt ist es übrigens nicht mehr

wichtig, wer für das Scheitern der Ehe ver-

antwortlich ist. Früher bekam die Frau nur

dann Unterhalt zugesprochen, wenn der

Mann Schuld hatte.

Heute hat ein Partner nur dann seinen An-

spruch auf Unterhalt teilweise oder sogar

ganz verwirkt, wenn er aus einer intak-

ten Beziehung ausgebrochen ist, erklärt

Wahlers. Problematisch ist hierbei jedoch

in der Regel die Definition einer intakten

Beziehung.

Finanzberaterin Schultebraucks rät Frauen

zu einem Ehevertrag. Darin sollten sie eine

Ausgleichszahlung oder Unterhaltszahlung

vereinbaren. Schließlich verzichten heutzu-

tage meist immer noch Frauen für Kinder

auf ihre Karriere.

Laut Gender-Datenreport des Bundesfa-

milienministeriums (Stand 2005) sind in

Deutschland 76 Prozent der Frauen in der

Trennungszeit für sich und 95 Prozent für

ihre Kinder unterhaltsberechtigt. Männer

dagegen sind nur zu 13 Prozent für sich

selbst sowie 23 Prozent für Kinder unter-

haltsberechtigt.

Einen Einkommensverlust erleiden beide

Seiten. Allerdings haben Frauen deutlich

stärkere Einbußen als Männer. Nach einer

Trennung muss die Hälfte der Frauen beim

Pro-Kopf-Einkommen einen Verlust von 27

Prozent und mehr hinnehmen. Männer

verlieren nur 4 Prozent. dpa

Scheidungsfolgen in Zahlen

Foto

s: f

otol

ia

Page 31: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

31

Sie nehmen den Begriff »Dienstleistung«

wörtlich: Die drei Anwälte der Reutlin-

ger Rechtsanwaltskanzlei Dreis & Lam-

beck arbeiten nach der Maxime »Dienen

und Leisten« im Sinne ihrer Mandanten.

Thomas Lambeck, Alexander Birmili und

Sascha Pfingsttag fühlen sich sowohl dem

Recht verpflichtet und dem Interesse eines

Mandanten als auch ihrem Grundsatz, den

Menschen in den Vordergrund zu stellen,

mit seinem Anliegen ernst zu nehmen und

sich mit innerem Engagement voll für ihn

einzusetzen. Zur Firmenphilosophie gehört,

juristischem »Abenteurertum« eine klare

Absage zu erteilen und nur dort, wo eine

echte juristische Chance besteht, zu versu-

chen, diese in wirtschaftlich vernünftigem

Rahmen durchzusetzen.

Die drei Anwälte decken schwerpunktmä-

ßig vier Fachgebiete ab. Während sich der

Kanzleigründer und Namensgeber Gerd

Dreis als Seniorpartner nach 50 Berufsjah-

ren in den Ruhestand verabschiedet hat,

ist Thomas Lambeck als Fachanwalt für

Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familien-

recht tätig. Insbesondere im Familienrecht

legt er Wert darauf, bei intensiver persön-

licher Betreuung stets die Lösung herauszu-

arbeiten, die für den Mandanten bei Bewäl-

tigung auch der emotionalen Problematik

optimal ist. Für Thomas Lambeck bedeutet

dies »immer die Suche nach Streitvermei-

dung und Konfliktbereinigung und nur

selten das Ausfechten der juristischen Posi-

tion um jeden Preis«. Im Arbeitsrecht stehen

für den Fachanwalt bei Mandaten von Ar-

beitgebern und Arbeitnehmern (betriebs-)

wirtschaftliche Überlegungen im Vorder-

grund. Schulungen für Personalverantwort-

liche und für Betriebsräte zählen seit mehr

als 15 Jahren zu den gerne angenommenen

Tätigkeiten des Rechtsanwalts.

Alexander Birmili ist als Fachanwalt für Miet-

und Wohnungseigentumsrecht schwer- punkt-

mäßig mit entsprechenden Rechtsverfahren

beschäftigt, aber auch Ansprechpartner, wenn

es um Fälle des EDV- und Internet-Rechts,

Straßenverkehrsrechts oder des allgemeinen

Zivilrechts geht. Er betreut laufend sowohl

Vermieter als auch Mieter von Wohn- und

Geschäftsräumen. Dadurch kennt er die Argu-

mentationsweisen beider Seiten und kann sie

im aktuellen Fall eines Mandanten optimal an-

wenden. Im Wohnungseigentumsrecht vertritt

Alexander Birmili Wohnungseigentümer und

Hausverwaltungen. Zu seinen Gebieten ge-

hört auch das Makler-, Immobilien- und das

Nachbarrecht.

Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag hat sich mit

großem Engagement dem Sozial- und Sozi-

alversicherungsrecht verschrieben, daneben

ist er im Medizinrecht und im Strafrecht für

seine Mandanten tätig. Seit einigen Jahren

gibt er sein Wissen und seine Erfahrung als

Dozent im Fach Sozialversicherungsrecht an

der Dualen Hochschule Villingen-Schwen-

ningen weiter.

Alle Anwälte sind Mitglieder im Deutschen

Anwaltverein. Thomas Lambeck zudem im

Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte

e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Fami-

lienrecht im DAV, Alexander Birmili in der

Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungs-

eigentumsrecht im DAV und Sascha Pfingst-

tag ist Vertrauensmann der anerkannt

mildtätigen Gemeinschaft zur praktischen

Lebenshilfe NADA e.V.

Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Sozialrecht

Kontakt:Anwaltskanzlei Dreis & Lambeck

Gartenstr. 7

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-334191

Fax: 07121-340045

www.rae-gartenstrasse-7.de

Thomas LambeckFachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Alexander Birmili Fachanwalt für Miet- und

Wohnungseigentumsrecht

Sascha PfingsttagRechtsanwalt mit Schwerpunkt

Sozial- und Sozialversicherungsrecht

sowie Medizin- und Strafrecht Fo

to: N

ieth

amm

er

Ihr Grundsatz: »Dienen und Leisten«

Dreis & LambeckAnwaltskanzlei

Page 32: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

32

Im Interesse der ganzen Stadt

Kontakt:Bürgerstiftung Reutlingen

Geschäftsstelle

Marktplatz 1

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-9437553

Fax: 07121-820748

[email protected]

www.buergerstiftung-reutlingen.de

Sprechzeiten:Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag 14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Spendenkonten:Volksbank Reutlingen

Kto. 12 6828 008, BLZ 640 901 00

Kreissparkasse Reutlingen

Kto. 37073, BLZ 640 500 00

Die Bürgerstiftung Reutlingen wurde am

16. Juli 2002 frei von religiösen und poli-

tischen Einflüssen oder Bezuschussungen

gegründet. Durch Geld-, Ideen- und Zeit-

spenden werden die an die Stiftung heran

getragenen Projektideen oft erst ermög-

licht. So bekommt ehrenamtliches Engage-

ment Wertschätzung und Förderung. Durch

die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder von

Vorstand und Rat sowie Patenschaften für

die laufenden Kosten der Geschäftsstelle ist

es möglich, die Fördermittel direkt an die

Förderprojekte weiterzugeben.

Die Bürgerstiftung Reutlingen und die von

ihr mitverwalteten Unterstiftungen enga-

gieren sich entsprechend ihrem bewusst

breit angelegten Stiftungszweck im sozialen

und kulturellen Bereich, von der Förderung

der Jugend- und Seniorenarbeit bis hin zu

Brauchtum, Heimatpflege und Denkmal-

schutz. Im Interesse der Bürger der Stadt

Reutlingen.

Für die Bürgerstiftung Reutlingen engagiert (von links): Karl-Heinz Walter (Vorstandsvorsitzender), Susanne

Hammann (Geschäftsstelle), Ursula Wendler (Vorstandsmitglied), Dr. Hans Hammann (Vorstandsmitglied).

Foto

: Nie

tham

mer

Die Vorteile einer gemeinsamen Kanzlei se-

hen die Metzinger Rechtsanwälte Dr. Horst

Roller und Christine Wörn nach mehr als

zehn Jahren »Team-Arbeit« im fachlichen

Austausch, in der Ergänzung, Spezialisie-

rung und der Nutzung großzügiger Kanzlei-

räume in der Schönbeinstraße 16.

Christine Wörn ist Fachanwältin für Miet-

und WEG-Recht sowie für Familienrecht.

Weitere Schwerpunkte liegen im Erbrecht

und Vertragsrecht.

Dr. Horst Roller ist im Arbeits-, Bau- und Ver-

tragsrecht tätig und übernimmt Verkehrs-

unfallregulierungen. Als Staatlich geprüfter

Übersetzer für Englisch verfügt er über ver-

handlungssichere Sprachkenntnisse in Wort

und Schrift. Französisch spricht er fließend.

Zu den Mandanten zählen sowohl Pri-

vatpersonen als auch Gewerbetreibende

unterschiedlicher Größen. Erfahrung und

regelmäßige Fortbildung sind die Basis einer

erfolgreichen Tätigkeit für die Mandanten.

Kontakt:Dr. Roller & Wörn

Rechtsanwälte

Schönbeinstraße 16

72555 Metzingen

Tel.: 07123-16950

Fax: 07123-61062

[email protected]

www.roller-woern.de

Gemeinsam stark auf vielen juristischen Gebieten

Dank der Überschaubarkeit der Kanzlei

profitieren sie von kurzen Wegen, direkten

Ansprechpartnern und einer persönlichen

Note.

Foto: Knauer

Page 33: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

33

Juristische Dienstleistungen im Verkehrsrecht

Kontakt:Anwaltskanzlei

Susanne Hammann

Marktplatz 1

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-820757

Fax: 07121-820748

[email protected]

www.auto-mobil-recht.de

Sprechzeiten:Termine nach telefonischer Verein-

barung auch außerhalb der üblichen

Bürozeiten (Rand-, Mittagstermine,

Wochenenden)

Die Kanzlei Susanne Hammann bearbeitet

seit ihrer Gründung im Herbst 2007 aus-

schließlich Mandate aus den Bereichen

Verkehrszivil-, Versicherungs- und Verkehrs-

strafrecht.

Zum Verkehrszivilrecht gehören Sach- und

Personenschäden nach Verkehrsunfäl-

len, die kompetent, schnell und vor allem

persönlich abgewickelt werden. Aber

auch rund um den Kauf eines Neuwagens

oder Oldtimers, bei Reparaturen sowie bei

Leasingverträgen ergeben sich oft Prob-

leme, bei denen ein Rechtsanwalt kost-

spielige Überraschungen von vorne herein

vermeiden kann.

Ebenso steht dem Mandanten bei versi-

cherungsrechtlichen Fragen nach Verkehrs-

unfällen ein kompetenter Ansprechpartner

zur Seite. Abgewendet werden zum Beispiel

unzulässige Rückforderungsansprüche von

Kfz-Versicherungen auf Grund angeblicher

Obliegenheitsverletzungen. Oft erübrigt

sich dann bereits im Vorfeld eine Rückzah-

lung. Aber auch bei der Unfallschadens-

abwicklung gilt es, Vorteile und Rechte zu

wahren, etwa durch die Nutzung der Kas-

koversicherung bei eigenem Verschulden.

Kürzungs- und Hinhaltetaktiken verschiede-

ner Versicherer können so von vornherein

verhindert werden.

Die Vertretung im Verkehrsstrafrecht

schließlich reicht von der Überprüfung der

rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Su-

che nach dem am besten gangbaren Weg

in Abstimmung mit den Behörden und Ge-

richten, etwa bei Bußgeldbescheiden, dem

drohenden Entzug des Führerscheins sowie

allgemein Fragen rund um den Führerschein

und das Punktekonto.

Neben Privatpersonen berät die Kanzlei Su-

sanne Hammann Autohäuser, Reparaturbe-

triebe, Sachverständige und Firmenflotten,

die durch eine professionelle Entlastung

und durch die Vermittlung einer unabhän-

gigen, kompetenten Rechtsberatung von

einer höheren Kundenzufriedenheit pro-

fitieren können. Zum Leistungsangebot

gehören zudem Schulungen, zum Beispiel

für Mitarbeiter von Autohäusern oder

für Fahrschulen. Oft führt eine gütliche

Einigung zu einer schnellen und effektiven

Lösung. Zeigt sich aber, dass dieser Weg

nicht möglich ist, werden die individuellen

Rechte zügig vor Gericht vertreten.

Modernste Kommunikationsmittel wie etwa

die internetgestützte Web-Akte erlauben,

Mandate auch überörtlich schnell und

effektiv zu führen und – wenn gewünscht

– rund um die Uhr über den aktuellsten

Aktenstand informiert werden zu können.

Telefonisch, per Mail oder direkt über den

Web-Aktenlink (www.auto-mobil-recht.de)

können Ratsuchende jederzeit unverbind-

lich und kostenlos ihr Problem darstellen.

Dies alles nach dem Motto: »Ihr gutes Recht

in guten Händen!«

»Ihr gutes Recht in guten Händen!«

Foto

: Nie

tham

mer

Page 34: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

34

Foto

: fot

olia

Page 35: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

35

Wespennest Erbengemeinschaft

Durchdachtes Testament kann Konflikte verhindern

»Versteht Ihr euch in der Familie oder habt Ihr

schon zusammen geerbt?« Diese Frage ver-

rät Lebenserfahrung. Denn laut einer Studie

der Postbank wird in 16 Prozent der Erbfälle

gestritten.

»Diese Quote halte ich nach meinen prak-

tischen Erfahrungen für zu niedrig«, kom-

mentiert Professor Dr. Klaus Michael Groll,

Gründungspräsident des Deutschen Forums

für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht,

schränkt aber gleich ein: »Streit muss ja nicht

bedeuten, dass man zu Gericht geht. Reibe-

reien bei der Aufteilung, vor allem auch bei

der Verwaltung des Nachlasses, sind an der

Tagesordnung. Geht es um Pflichtteilsansprü-

che, wird sogar in der Mehrzahl der Erbfälle

gerungen. Denn selten ist man sich über den

Umfang und Wert des Nachlasses einig, und

wo nicht offen gestritten wird, da bleiben oft

Enttäuschung und Verbitterung über das Ver-

halten der anderen Beteiligten zurück«.

Besonderheiten einer Erbenge-meinschaft

Viele Konflikte wurzeln in den drei Besonder-

heiten einer Erbengemeinschaft. Zum einen

gehören allen Miterben alle Nachlassgegen-

stände zusammen – es gibt also keine ge-

genständliche Zuordnung einzelner Sachen.

Zweitens kann jeder Miterbe mitreden und

mitentscheiden, damit aber auch die anderen

schikanieren und blockieren, beispielsweise

im Rahmen der Verwaltung einer Immobilie.

Zum dritten kann jeder Miterbe den Nachlass

sprengen, das heißt, die Veräußerung einzel-

ner Nachlassgegenstände oder des Nachlas-

ses insgesamt erzwingen, auch gegen den

Willen der Miterben.

Professor Groll bringt es auf den Punkt: »So

könnte ein Sohn, der zusammen mit seiner

Mutter seinen Vater beerbt hat, die zum

Nachlass gehörende Immobilie versteigern

lassen, in der seine eigene Mutter seit Jahr-

zehnten lebt. Und das könnte die Mutter

letztlich nicht verhindern.«

Kluges Testament verhindert Streit

Viele Streitereien ließen sich jedoch durch ein

kluges Testament verhindern. Das Erbrecht

enthält ein vielfältiges Instrumentarium. So

könnte man zum Beispiel die wichtigsten Ge-

genstände bestimmten Personen zuweisen.

Möchte man zum Beispiel zwischen den Er-

ben einen Wertausgleich, damit jeder einen

seiner Erbquote entsprechenden Wert be-

kommt, ist das die sogenannte Teilungsan-

ordnung. Soll es bei der konkreten Verteilung

bleiben und kein Wertausgleich erfolgen, ver-

fügt man Vorausvermächtnisse.

Wer jemandem etwas von Todes wegen zu-

kommen lassen möchte, ohne ihn zum Erben

zu machen, wählt den Weg des normalen

Vermächtnisses. So könnte man zum Beispiel

seine beiden Söhne zu Erben einsetzen und

zugunsten einer Betreuungsperson ein Bar-

vermächtnis verfügen. Diese Betreuungsper-

son bekommt dann den für sie bestimmten

Geldbetrag, kann aber, da sie außerhalb des

Nachlasses steht, nicht in die Erbengemein-

schaft hineinregieren.

Maßgeschneidert vom Spezialisten

Zahlreiche weitere Modelle stehen zur Verfü-

gung. Professor Groll rät, sich vom Spezialisten

beraten zu lassen, denn auf viele Gestaltungs-

möglichkeiten kann der Laie nicht kommen.

»Ein durchdachtes Testament ist Pflicht und

ein Akt von Kultur«, meint Professor Groll. Nur

so werde man seiner Verantwortung gegen-

über den Nächsten gerecht. pr

Page 36: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

36

An ihren Standorten Kusterdingen und

Nagold bietet Dr. Elsäßer-Maier-Partner

qualifizierte Beratung in Sachen Steu-

ern und Betriebswirtschaft. Mit ihren

circa 30 qualifizierten Mitarbeitern ist

die Kanzlei Partner für mittelständische

Unternehmen aller Branchen, wobei sie

Wert auf Nachhaltigkeit legt. Das Team

unterstützt in der Region verwurzelte

mittelständische Familienunternehmen,

damit sie innovative Wege gehen, Kun-

denprobleme lösen, Marktnischen bear-

beiten, Vertrauenskapital bilden und dabei

solide und authentisch bleiben können.

Profitieren können Mandanten von der Er-

fahrung der Kanzlei in der Unternehmens-

nachfolge. Sie ist erstmals 1998 mit dieser

Thematik in Berührung gekommen. In den

vergangenen Jahren konnte das Team mit

viel Fingerspitzengefühl spannende Nach-

folgeprojekte mit Übergeber und Überneh-

mer durchführen. Fazit: »Wir begleiten Sie

gerne professionell durch das ‚Abenteuer

Unternehmensnachfolge’.«

Vom Raum Reutlingen über Hechingen bis

Rottenburg steht Steuerberater Dietmar

Nagel für eine persönliche und individuelle

Betreuung von Unternehmen aller Rechts-

formen und Branchen. Mit seinem fünfköp-

figen Team am Sitz der Kanzlei in Hechingen

berät und unterstützt er seine Mandanten

in allen Steuerfragen und darüber hinaus.

Dietmar Nagel arbeitet mit der Anwaltskanz-

lei Dr. Grob – Hirsch – Hermann – Bona in

der Reutlinger Kaiserstraße 77 zusammen.

Seine Kanzlei in Hechingen hat er 1996

übernommen und fünf Jahre später mit

einer Anlaufstelle in Reutlingen ergänzt. Zu

seinem Mandantenkreis zählen Privatper-

sonen, Einzelunternehmen, Personen- und

Kapitalgesellschaften. Als Diplom-Agraringe-

nieur berät er gerne auch landwirtschaftliche

Betriebe. Zu seinen Leistungen zählen insbe-

sondere: betriebswirtschaftliche Beratung,

Jahresabschluss, Steuererklärung, Finanz-

und Lohnbuchhaltung, Gründungsberatung.

Individuelle und flexible Steuerberatung

»Wir kümmern uns«

Kontakt:Martin Maier

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Steuerberater

Fachberater für Unternehmens-

nachfolge (DStV e.V.)

Büro Reutlingen/Tübingen

Dr.Elsäßer-Maier-Partner

Steuerberater

Raiffeisenstraße 9

72127 Kusterdingen

Tel.: 07071-939630

Fax: 07071-939666

[email protected]

www.emp-steuerberater.de

Kontakt:Dietmar Nagel

Steuerberater

Stutenhofstraße 18

72379 Hechingen

Tel.: 07471-93440

Fax: 07471-934424

Kaiserstraße 77

72764 Reutlingen

Tel.: 07121-478957

Fax: 07121-478958

[email protected]

www.steuerberater-nagel.de

Foto

: ©iS

tock

phot

o.co

m/a

luxu

mFo

to: T

rinkh

aus

Page 37: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

37

Die bisherige Abwicklung von Re-paraturen ist maßgeblich, wenn es um die Kostenübernahme durch die Versicherung geht.

Wurde ein verunfalltes, vier Jahre altes Fahr-

zeug ständig in einer fabrikatsgebundenen

Werkstatt gewartet, ist eine Verweisung

auf eine Freie Werkstatt unzumutbar. So

entschied das Amtsgericht (AG) Kirchhain/

Hessen 8.8.2011 (AZ: 7 C 166/11).

Der Opel Tigra des Geschädigten war

vorliegend zwar bereits vier Jahre alt, je-

doch nachweislich stets in einer fabri-

katsgebundenen Werkstatt gewartet und

repariert worden. Die eintrittspflichtige

Kfz-Versicherung wollte den Geschädig-

ten auf eine Freie Werkstatt verweisen

und legte der Abrechnung die entspre-

chend niedrigeren Stundensätze zugrunde.

Das Amtsgericht führte hierzu aus, dass

die Verweisung auf eine kostengünstigere

Reparatur für den Geschädigten zumut-

bar sein muss. Maßgeblich für die Zumut-

barkeit sind das Fahrzeugalter sowie die

bisherige Abwicklung von Reparaturen und

Inspektionen. Nach den von der Recht-

sprechung entwickelten Maßstäben ist

bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu drei

Jahren von einer grundsätzlichen Unzumut-

barkeit auszugehen.

Im Fall eines älteren Fahrzeugs ist maß-geb-

lich darauf abzustellen, ob der Geschädigte

ein besonderes Interesse an einer solchen

Reparatur belegen kann. Dies ist dann der

Fall, wenn das Fahrzeug zuvor stets in einer

fabrikatsgebundenen Werkstatt repariert

und inspiziert wurde.Vorliegend war der

erforderliche Wiederherstellungsaufwand

nicht nur auf Bauteile im Außenbereich des

Fahrzeugs beschränkt, sondern erstreckte

sich mit dem Längsträger und dem Koffer-

bzw. Laderaumboden auch auf Bauteile im

Fahrzeuginneren.

Weiter berücksichtigte das Amtsgericht, dass

das Fahrzeug mit 47.000 Kilometern noch

eine relativ geringe Laufleistung aufwies.

Der Kläger konnte daher die höheren Stun-

denverrechnungssätze beanspruchen. Zum

erforderlichen Wiederherstellungsaufwand

wurde in diesem Zusammenhang daher

auch der sogenannte UPE-Aufschlag ge-

rechnet. autorechtaktuell.de

Wer zahlt nach Unfall?

Foto

: fot

olia

Page 38: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

38

Impressum

Die Angaben in diesem Buch sind von den Autoren sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der

Autoren bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Sämtliche Teile des Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die schriftliche

Zustimmung des Verlages und der Autoren unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspei-

cherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG – 2011.

Persönlich haftender Gesellschafter: GEA Publishing und Media Services Verwaltungs GmbH, Burgplatz 5, 72764 Reutlingen

Geschäftsführer: Michael Eyckeler, Stephan Körting

Redaktion: Iris Kreppenhofer (Ltg.), Vera Hiller, Christine Knauer (Reutlinger General-Anzeiger)

Anzeigen: Stephan Körting (verantw.), Sabrina Glück, Stephan Schweikert

Layout, Satz und Gestaltung: Mark Reich (Reutlinger General-Anzeiger)

Druck: Bechtle Druck & Service, Esslingen

Fotos: Markus Niethammer, Gerlinde Trinkhaus, Christine Knauer, fotolia, istock, (Titelfoto: istock)

Für den Inhalt der Anzeigen zeichnen die Auftraggeber verantwortlich. Auflage 10.000 Exemplare.

Printed in Germany.

Falls Sie Interesse an einer Anzeigenschaltung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

Sabrina Glück, Tel. 07121-302 539, Stephan Schweikert, Tel. 07121-302 538, E-Mail: [email protected].

Die nächste Ausgabe erscheint im Sommer/Herbst 2012.

Sichern Sie sich Ihren Platz in der Serie »Meine Experten – Ärzte, Apotheken, Fachkliniken« entweder auf einer halben, einer ganzen oder auf zwei Seiten.

»Meine Experten« ist ein praktisches, in Rubriken geordnetes, übersichtliches Kompendium, das man gerne aufbewahrt und häufig nutzt.

Überzeugen Sie potentielle Patientinnen und Patienten durch Ihre persönliche Fachkompetenz. Die Abwicklung ist denkbar einfach.

ÄRZTE, APOTHEKEN, FACHKLINIKEN

ÄrzteApotheken

Fachkliniken Expertenbeiträge

Ärzte, apotheken, fachklinikenMit fachbeitrÄgen von SpezialiSten auS der region

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung:

Sabrina Glück: Telefon: 07121-302 539 Stephan Schweikert: Telefon: 07121-302 538 E-Mail: [email protected]

Page 39: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

Recht, Steuern, Wirtschaft

39

www.zl-legal.de

BerlinKurfürstendamm 54/55D-10707 BerlinTel.: +49 (30) 880 331-0Fax: +49 (30) 880 331-10

[email protected]

FrankfurtPlatz der Republik 6D-60325 FrankfurtTel.: +49 (69) 58 99 958-0Fax: +49 (69) 58 99 958-100

[email protected]

MünchenBrienner Straße 9D-80333 MünchenTel.: +49 (89) 290 50-0Fax: +49 (89) 290 50-290

[email protected]

WienEsslinggasse 9A-1010 WienTel.: +43 (1) 90 10 10Fax: +43 (1) 90 10 112

[email protected]

Guter Rat in allen Rechtsbereichen der Wirtschaft

Member of LawExchange International

Page 40: Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011