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B U N D E S V E R B A N D O R E N B E T O N MERKBLATT Schallschutz zweischaliger Haustrennwände Was ist geschuldet, was ist möglich ? Stand Mai 2009

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B U N D E S V E R B A N D

O R E N B E T O N

M E R K B L A T TSchallschutz

zweischaliger HaustrennwändeWas ist geschuldet, was ist möglich ?

Stand Mai 2009

Bundesverband Porenbeton

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1 Anforderungen an den Schallschutz einer zweischaligen Haustrennwand in Doppel- bzw. Reihenhäusern „Was ist geschuldet ?“

Die Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß R’w der Bauteile, die Bereiche unterschiedlicher Nutzer eines Gebäudes trennen, werden in DIN 4109 (Ausgabe 1989) geregelt. Diese Norm ist in der Bauregelliste als technische Regel genannt und deshalb zur Erfüllung der Erfordernisse der jeweiligen Landesbauordnungen min-destens einzuhalten. Auch für die zweischalige Haustrennwand ist dort ein Wert festgelegt, der jedoch vielerorts als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird und nicht mehr den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ent-spricht. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederum haben im Vertragsrecht eine wichtige Bedeu-tung. Die Anforderungen im Vertragsrecht sind von den Anforderungen nach der Landesbauordnung streng zu trennen !

Der Begriff der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ wird häufig zitiert, seine präzise Definition in der Praxis meist nicht genügend beachtet. Nach der Begriffsbestimmung sind dies Regeln – unabhängig davon, ob schriftlich niedergelegt oder nicht – für Entwurf und Ausführung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt und festgestellt sind und zudem in der Praxis bei den nach neuestem Kenntnisstand vorgebildeten Architekten und sonstigen Bauschaffenden durchweg bekannt sind und sich praktisch bewährt haben. Das An-forderungsniveau gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik kann sich gegenüber den Mindestwerten aus Normen weiterentwickeln, also „strenger“ (höher, besser) zu bewerten sein. Technische Entwicklungen, Bau-verfahren sowie Baustoffe können sich unabhängig von der Norm fortentwickeln, damit höhere Maßstäbe erfüllen und somit auch den Inhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik verändern.

Die Anforderung an das bewertete Schalldämm-Maß R’w einer zweischaligen Haustrennwand laut DIN 4109 (Aus-gabe 1989) beträgt R’w ≥ 57 dB. Dieser Wert liegt zwar um 4 dB über den Anforderungen an eine Wohnungs-trennwand im Mehrgeschossbau, gilt aber allgemein als nicht ausreichend. Ein bewertetes Schalldämm-Maß von R’w = 57 dB stellt die nach den Landesbauordnungen geregelte Untergrenze dar und darf vertraglich nur unter ganz engen Voraussetzungen vereinbart werden (sh. nachstehende Ziffer 1, dort „wichtiger Hinweis“).

Kommt es zu einem juristischen Streitfall über den Vertragsinhalt, wird zunächst geprüft, welches bewertete Schall-dämm-Maß vertraglich geschuldet ist. Dies erfolgt erforderlichenfalls in einem mehrstufigen Prüfungsschema:

1 a) Eindeutig ist die Sachlage, wenn die Anforderung an das bewertete Schalldämm-Maß der Haustrennwand durch einen definierten Zahlenwert (z. B. erforderlich R’w = 60 dB), der mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss, festgelegt wird.

b) Ist kein konkreter Zahlenwert festgelegt, wird geprüft, ob eine bestimmte Konstruktion, Bauweise oder bei-spielsweise der Baustoff der zweischaligen Haustrennwand beschrieben wurde. Anhand dieser Hinweise wird im Wege einer Berechnung das erreichbare Schalldämm-Maß – durch Sachverständigengutachten – abgeleitet werden.

Wichtiger Hinweis:

Stillschweigend mitvereinbart ist immer die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Min-deststandard, davon darf der jeweilige Vertragspartner und insbesondere Bauherr ausgehen. Soll durch Ver-einbarungen im Sinne der obigen Buchstaben a) oder b) hiervon nach unten abgewichen werden, hat eine solche Vereinbarung nur vertragliche Wirkung wenn

•derBauherr/Vertragspartnerausführlichundverständlichinformiertwird,dassvondenallgemeinanerkann-ten Regeln der Technik abgewichen wird, wie viel abgewichen wird und was dies in Bezug auf die durch die

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Haustrennwand hörbaren Geräusche praktisch bedeutet (als ein Hilfsmittel kann hier zum Beispiel Seite 14 herangeführt werden).

und

•derBauherr/VertragspartnerdasniedrigeSchalldämm-Maßdann(trotzdem)vertraglichakzeptiert(eswirdempfohlen diese ausführliche Vereinbarung in den schriftlichen Vertrag aufzunehmen). Es reicht nicht aus, nur einen unterhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik liegenden Wert in den Vertragstext auf-zunehmen oder im Vertrag schlicht auf DIN 4109 zu verweisen !

2 Fehlen Hinweise nach Punkt 1a) oder b), dann gilt der Grundsatz, dass die Schalldämmung geschuldet ist, die für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und die die übliche Beschaffenheit besitzt, die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann. Regelmäßig wird dies durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik widergespiegelt.

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2 Allgemein anerkannte Regeln der Technik bezogen auf den Schallschutz einer Haus-trennwand

Der erreichbare Schallschutz zwischen zwei benachbarten Gebäudeabschnitten eines Doppel- bzw. Reihenhau-ses hängt erheblich von der Art der Haustrennwände ab. Grundsätzlich sollte von einer vollständigen Trennung über die gesamte Gebäudehöhe- und breite ab Oberkante Kellergeschossfundament ausgegangen werden. Ist das Kellergeschoss als „Weiße Wanne“ ausgeführt (sind also die Kelleraußenwände im Bereich der Haustrennfuge nicht unterbrochen) oder handelt es sich um ein nicht unterkellertes Gebäude, dann sind jeweils im Erdgeschoss unterschiedliche Schalldämm-Maße zu erwarten.

Man unterscheidet daher die folgenden zwei Möglichkeiten:

Haustrennwände mit vollständiger Trennung

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Zur Beurteilung der Schalldämmung im Erdgeschoss ist eine vollständige Trennung der Haustrennwände vor-handen, wenn beide Wandschalen mit schallbrückenfreier Trennfuge bis Oberkante Kellergeschossfundament errichtet wurden. Dies bedeutet, dass auch die Kelleraußenwände im Bereich der Haustrennfuge unterbrochen sind.

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß der Haustrennwand ab dem EG: R’w ≥ 64 dB

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Haustrennwände mit unvollständiger Trennung

a) nicht unterkellerte Gebäude

Erdgeschoss Erdgeschoss Erdgeschoss

Wird ein Gebäude nicht unterkellert, so ist von einer unvollständigen Trennung der Haustrennwände auszugehen – unabhängig davon, ob das Fundament getrennt wird oder nicht. Mit Trennung der Bodenplatte können erfah-rungsgemäß im untersten Geschoss 1 bis 2 dB bessere Schalldämm-Maße erreicht werden.

b) unterkellerte Gebäude mit durchgehender Außenwand im Keller (z. B. Weiße Wanne)

Weiße Wanne, durchgehende Stahlbeton-Außenwand

zweischalige Haustrennwandaus Porenbeton

durchgehendes Kellergeschoss-Fundament

Doppel- oder Reihenhäuser, die nicht die o. g. Voraussetzungen einer Haustrennwand mit vollständiger Trennung erfüllen, gelten ebenfalls als unvollständig getrennt.

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß der Haustrennwand: R’w ≥ 60 dB

Kellergeschoss

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3 Konstruktionsvorschlag für zweischalige Haustrennwände aus Porenbeton

Aufgrund vielfacher messtechnischer Untersuchungen durch Güteprüfungen in Gebäuden können die o. g. Anfor-derungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit folgendem Aufbau erreicht werden:

175 17550≥8

~420

≥8

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Mit der o. g. Konstruktion sind in den unterschiedlichen Geschossen die folgenden bewerteten Schalldämm-Maße R’w [dB] abhängig vom Umfang der Trennung erreichbar 1):

Geschoss unvollständige Trennung vollständige Trennung

UG/KG 60 60

EG 60 (62 2)) 64

OG 62 (65 2)) 67 3) 4)

1) Schoch, Torsten; Flassenberg, G.: Zweischalige Haustrennwände aus Porenbeton. In: Das Mauerwerk 10 (2006), Heft 4, S. 172-174

2) Prüfberichte des Akustik-Labor Berlin vom 22.07.08 für nicht unterkellerte Gebäude mit zweischaligen Haustrennwänden auf getrennter Bodenplatte und Gründung

3) erhöhter Schallschutz laut Beiblatt 2 zu DIN 4109 (Ausgabe 1989)4) Prüfberichte2037/6334vom10.06.04und2217/843vom13.07.94derMPAderTUBraunschweig

Hinweis:Alle angegebenen erreichbaren Schalldämm-Maße gelten unter folgenden Prämissen:• fachgerechterEinbaugenormterundzugelassenerBauprodukte• schallbrückenfreieAusführungderHaustrennfugen• schwimmenderNassestrichaufallenGeschossdecken• dieAußenwändebestehenausd≥ 17,5 cm Porenbeton

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4 Erhöhung der Ausführungssicherheit durch Anwendung besonderer Konstruktionen

Die Porenbetonindustrie hat zahlreiche Untersuchungen zur Auswirkung so genannter asymmetrischer Haustrenn-wände durchgeführt. Es zeigte sich, dass das bewertete Schalldämm-Maß um bis zu ∆R’w ≈ +3 dB erhöht wird. Eine asymmetrische Konstruktion ist beispielsweise durch unterschiedliche Wanddicken, unterschiedliche Wand-längen oder durch deutlich unterschiedliche Rohdichten der jeweiligen Wandschalen gegeben.

5 Beschaffenheitsvereinbarung

Zur eindeutigen Festlegung des Schallschutzzieles der Haustrennwand wird empfohlen, im Bau- bzw. Kaufvertrag einen festen Wert des bewerteten Schalldämm-Maßes R’w zu definieren. Hierbei kann auf eine der in diesem Merk-blatt enthaltenen – und jeweils auf die konkrete Situation passende – „Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus“ zurückgegriffen werden. Diese Anlage kann mit folgendem Satz im Vertrag verankert werden:

„Die geschuldete Bauausführung und das danach erreichbare und vertraglich geschuldete bewertete Schall-dämm-Maß der Haustrennwand ergibt sich aus der Anlage … zum vorliegenden Vertrag. Der Inhalt dieser Anlage ist Gegenstand des Vertrages.“

Wichtiger Hinweis:

1 Die richtige Anlage ist dem Vertrag beizufügen.

2 Es ist darauf zu achten, dass die vorliegende Vereinbarung nicht anderen – in Bezug auf das Schalldämm-Maß weitergehenden – Regelungen im Vertrag widerspricht. Der Bau- oder Kaufvertrag ist daraufhin zu überprüfen.

3 Es ist sicher zu stellen, dass die obige Beschaffenheitsvereinbarung zum Schallschutz nicht vertraglich relevan-ten Äußerungen z. B. in einem Exposé oder einer Verkaufsanzeige widerspricht.

4 Es ist weiter sicher zu stellen, dass die gesamte Vertragskette (insbesondere auch nachgeordnete Verträge z. B. mit Subunternehmern) einheitliche Regelungen zum geschuldeten Schalldämm-Maß enthalten. Widersprüche in der Vertragskette sind zu vermeiden.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – nicht unterkellert

Gründung/Bodenplatte• BodenplattedurchlaufendüberHaustrennfuge,

d. h. keine Trennung im Bereich der Haustrennfuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KG nicht vorhanden

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwand mit unvollständiger Trennung

Erdgeschoss

Erdgeschoss

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im EG: R’w ≥ 60 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 62 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ab der Bodenplatte ist in der gesamten Gebäudehöhe und Gebäudebreite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicherzu-stellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – nicht unterkellert

Gründung/Bodenplatte

• BodenplattegetrenntimBereichderHaustrennfuge• gemeinsamesFundamentohneTrennungimBereichderHaustrenn-

fuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KG nicht vorhanden

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwand mit unvollständiger Trennung

Erdgeschoss

Erdgeschoss

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im EG: R’w ≥ 61 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 62 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ist oberhalb des gemeinsamen Fundamentes in der gesamten Gebäudehöhe und Gebäudebreite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicherzustellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – nicht unterkellert

Gründung/Bodenplatte• BodenplattegetrenntimBereichderHaustrennfuge• getrenntesFundamentimBereichderHaustrennfuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KG nicht vorhanden

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwände mit unvollständiger Trennung

Erdgeschoss

Erdgeschoss

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im EG: R’w ≥ 62 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 65 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ist einschließlich der Fundamente in der gesamten Gebäudehöhe und Gebäude-breite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicherzustellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – unterkellert

Gründung/Bodenplatte• BodenplattedurchlaufendüberHaustrennfuge,

d. h. keine Trennung im Bereich der Haustrennfuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KGdurchlaufend,d.h.keineTrennungimBereichderHaustrennfuge; z. B. „Weiße Wanne“

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwände mit unvollständiger Trennung

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Weiße Wanne, durchgehende Stahlbeton-Außenwand

zweischalige Haustrennwandaus Porenbeton

durchgehendes Kellergeschoss-Fundament

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im KG: Keine Angabe möglich

im EG: R’w ≥ 60 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 67 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ist oberhalb der Decke über KG in der gesamten Gebäudehöhe und Gebäude-breite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicherzustellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – unterkellert

Gründung/Bodenplatte• BodenplattedurchlaufendüberHaustrennfuge,

d. h. keine Trennung im Bereich der Haustrennfuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwände mit vollständiger Trennung

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im KG: R’w ≥ 60 dB

im EG: R’w ≥ 64 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 67 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ist oberhalb der Bodenplatte in der gesamten Gebäudehöhe und Gebäudebreite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicher-zustellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Anlage zur Beschaffenheitsvereinbarung einer zweischaligen Haustrennwand in einem Doppel- bzw. Reihenhaus

Gebäudetyp Doppel- bzw. Reihenhaus – unterkellert

Gründung/Bodenplatte• BodenplattegetrenntimBereichderHaustrennfuge• schwimmenderNassestrichinbeidenHaushälften

Außenwände KG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Außenwände EG Trennung im Bereich der Haustrennfuge

Aufbau der Haustrennwand

Dicke Material

1,0 cm Putz

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

5,0 cmLuftschicht verfüllt mit mineralischer Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162, d ≥ 4 cm

17,5 cm Porenbeton PP4 Rohdichteklasse ≥ 0,6

1,0 cm Putz

Klassifizierung Haustrennwände mit vollständiger Trennung

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Erdgeschoss

Kellergeschoss

Erreichbares bewertetes Schalldämm-Maß im KG: R’w ≥ 60 dB

im EG: R’w ≥ 64 dB

Geschosse über EG: R’w ≥ 67 dB

Ergänzende Hinweise:Die schallbrückenfreie Ausführung ist ab einschließlich der Bodenplatte in der gesamten Gebäudehöhe und Ge-bäudebreite u. a. durch den Einbau einer d = 4 cm dicken mineralischen Faserdämmplatte Typ WTH nach DIN EN 13162 sicherzustellen. Alle Ein- und Anbauteile des Gebäudes sowie insbesondere die haustechnischen Anlagen dürfen nicht zur Überbrückung der Haustrennfuge führen.

Eine Holzdachkonstruktion ist auch aus Gründen des Schallschutzes luftdicht auszuführen. Eventuelle Trockenbau-konstruktionen sind gegebenenfalls lückenlos zu verspachteln bzw. dauerelastisch abzudichten.

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Beispiel zur Einschätzung der Bedeutung eines Schalldämm-Maßes

Das folgende Beispiel soll erläutern, was im Allgemeinen unter unterschiedlichen Schallschutzniveaus zu verste-hen ist. In der Grafik ist dargestellt, wie verschiedene Geräuscharten aus der benachbarten Haushälfte im eigenen Wohnbereich wahrgenommen werden.

Die Wahrnehmbarkeit bzw. das Störpotential von Geräuschen ist erheblich vom Grundgeräuschpegel in der ei-genen Wohnung abhängig. So werden Geräusche in ruhigen Abendstunden eher als störend empfunden, als am Tage, wenn z. B. Verkehrslärm andere Geräusche überdeckt. Auch die subjektive Einstellung zur Geräuschquelle und die Art des Geräusches spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Beispiel wird ein Grundgeräuschpegel in den Abendstunden von ca. 20 dB(A) vorausgesetzt.

< SchmerzgrenzeDüsentriebwerk (25 m Entfernung)

< Start von Düsenmaschinen (100 m Entfernung)

< Pop-Gruppe

< Presslufthammer

< Schwerlastverkehr< Mittlerer Straßenverkehr

< Büro< Unterhaltung

< Bibliothek / Wohnraum

< Schlafzimmer< Wald

< Hörgrenze

Schallpegel dB (A) dB (A)Nachbarwohnung

Schalldämm-Maßder Haustrennwand

R’w = 60 dB

Eigene Wohnung

Laute Sprache >beim Nachbarnca. 90 dB (A)

< Sprache vom Nachbarnca. 30 dB (A)(im Allgemeinennicht verstehbar)

140

130

120

110

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

140

130

120

110

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Hinweis zum o. g. Beispiel:Die Lautstärke eines Geräusches aus einer Nachbarwohnung (angegeben als Schalldruckpegel meist in dB(A) reduziert sich in der Regel nicht durch einfache Subtraktion des bewerteten Schalldämm-Maßes R’w des Trenn-bauteiles.

Dieses Beispiel soll lediglich als Abschätzung dienen und ist aufgrund der unterschiedlichen Frequenzzusammen-setzung nicht auf jede Situation übertragbar. Tieffrequente Geräusche (z. B. tiefe Männerstimmen oder Bässe von Musikanlagen) werden in Gebäuden stärker übertragen und tragen daher eher zu Störungen bei.