Merkblatt: Dominikanische Republik · • Beschluss Nr. 001-2011/DIR-ONAPI (Nationale Behörde für...

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WWW.LATINAMERICA-IPR-HELPDESK.EU Merkblatt: Dominikanische Republik European Union Co-finanziert von: BIP: 64,14 Milliarden Dollar (USD) im Jahre 2014 – Weltbank Jährliche Wachstumsrate: 7,3 im Jahre 2014 – Weltbank Bevölkerung: 10,41 Millionen im Jahre 2014 – Weltbank EU Wahreneinfuhren für 2015: € 874.37 million – (Quelle: DG Trade) EU Warenausfuhren frür 2015: € 1,623.97 million – (Quelle: DG Trade) Gesamten EU Warenhandel für 2015: € 2,498,33 million – (Quelle: DG Trade) B. SCHLÜSSELSEKTOREN FÜR DIE INDUSTRIE In der lateinamerikanischen Wirtschaft nimmt die Dominikanische Republik den neunten und in der Karibik den ersten Platz ein. In den letzten zwanzig Jahren ragte die Dominikanische Republik als eine der Wirtschaften mit dem höchsten Wachstum in Amerika hervor mit einer tatsächlichen BIP-Wachstumsrate von 5,4% zwischen 1992 und 2014. In den Jahren 2014 und 2015 war sie immer noch die Wirtschaft mit dem schnellsten Wachstum in der Region mit einer BIP-Wachstumsrate von ca. 7%. Obwohl die traditionellen Branchen, wie der Bergbau und die Landwirtschaft, eine große Bedeutung haben, spielen die Bau- und Fertigungsindustrie, sowie der Fremdenverkehr eine wachsende Rolle. Andererseits hat der Dienstleistungssektor die Landwirtschaft übertroffen und gilt nun als die treibende Kraft der Wirtschaft. 3 4 5 Inhalt: Geschäftslage in der Dominikanischen Republik für EU- Unternehmen A. Marktgröße: B. SCHLÜSSELSEKTOREN FÜR DIE INDUSTRIE Die geistigen Eigentumsrechte für die KMU in der Dominikanischen Republik: HINTERGRÜNDE A. Rechte des geistigen Eigentums für KMU: Bedeutung B. Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen des IP in der Dominikanischen Republik mit den INTERNATIONALEN STANDARDS Der Schutz des geistigen Eigentums für die KMU in der Dominikanischen Republik: GRUNDLAGEN A. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte B. Patente und Gebrauchsmuster C. Geschmacksmuster D. HANDELSMARKEN E. Secretos Comerciales F. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE Verteidigung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum ZOLLBEHÖRDEN zur Blockierung von Plagiaten Verwandte Links und zusätzliche Information GLOSSARY 1 2 6 7 1. Inhalt: Geschäftslage in der Dominikanischen Republik für EU-Unternehmen 1,624 874 2,498 A. Marktgröße:

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© 2016 - Latin America IPR SME Helpdesk – Ein vom COSME-Programm der Europäischen Union finanziertes Projekt (2014-2020)

WIE SIE IHR GEISTIGES EIGENTUM IN LATEINAMERIKA MANAGEN KÖNNEN

WISSENWERTES ÜBER DEN LATIN AMERICA IPR SME HELPDESKDer Latin America IPR SME Helpdesk, bzw. die Beratungsstelle zum Schutz Ihres geistigen Eigentums bietet seinen Nutzern eine direkte und kostenlose Beratung im Hinblick auf das geistige Eigentum und das Betriebsgeheimnis an, mit dem Ziel, die Ausbreitung der bereits etablierten oder der mit Lateinamerika zusammenwirkenden europäischen KMUs (europäischen KMUs und KMUs der verbundenen Länder) zu erleichtern. Diese Unterstützung erstreckt sich auch auf jene, die auf die Gründung von Unternehmen und geschä²lichen Tätigkeiten, sowie auf Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in diesen Ländern setzen.

DIENSTLEISTUNGENHelpline: Sollten Sie weitere Fragen über die geistigen Eigentumsrechte in Lateinamerika haben, zögern Sie nicht, unsere Fachleute zu befragen! Wir beraten unsere Kunden professionell, und bieten ihnen einen persönlichen, direkten und kostenlosen Service bezüglich geistiger Eigentumsrechte an. Unsere Fachleute werden sich mit Ihnen innerhalb von drei Werktagen in Verbindung setzen.

Newsletter: Verfolgung der für Ihr Unternehmen relevanten Neuigkeiten über geistiges Eigentum in Lateinamerika.

Mehrsprachiges Webportal: Besuchen Sie unsere mehrsprachige Webseite, und profitieren Sie von der Information und dem Bildungsmaterial über geistige Eigentumsrechte in Lateinamerika, die wir Ihnen in Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung stellen.

Bildung: Nehmen Sie an unseren Online- oder Präsenz-Bildungslehrgängen teil, damit Sie einen umfassenderen Überblick über die wesentlichen Aspekte des geistigen Eigentumsschutzes und dessen Anwendung zur Betreibung eines Geschä²es in Lateinamerika bekommen.

Ha�ungsausschluss:Der Latin America IPR SME Helpdesk ist ein kostenloser Service, der praktische, sachliche und klare Information bietet und darauf abzielt, den europäischen KMUs zu helfen, die Geschä²sinstrumente zu verstehen, damit sie die geistigen Eigentumsrechte vorteilig nutzen und jegliche Risiken optimal in den Griff bekommen können. Unsere Dienstleistungen sind weder rechtlicher noch beratender Natur. Es wird keinerlei Verantwortung für die Ergebnisse der durch diesen Service durchgeführten Handlungen übernommen. Der Inhalt und die darin geäußerten Meinungen sind die der mitwirkenden Verfasser und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Kommission und/oder der Exekutivagentur für die KMUs oder einer anderen Organisation der Europäischen Union wider. Bevor Sie spezifische Maßnahmen für den Schutz der Rechte des Gewerblichen Eigentums treffen, empfehlen wir allen Nutzern, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Weder die Europäische Union noch die Agentur sind für den Gebrauch der hier veröffentlichten Information verantwortlich.

Für mehr Information wenden Sie sich an unseren Helpdesk:[email protected]@latinamerica-ipr-helpdesk.eu

BIP: 64,14 Milliarden Dollar (USD) im Jahre 2014 – Weltbank Jährliche Wachstumsrate: 7,3 im Jahre 2014 – Weltbank Bevölkerung: 10,41 Millionen im Jahre 2014 – Weltbank EU Wahreneinfuhren für 2015: € 874.37 million – (Quelle: DG Trade)EU Warenausfuhren frür 2015: € 1,623.97 million – (Quelle: DG Trade)Gesamten EU Warenhandel für 2015: € 2,498,33 million – (Quelle: DG Trade)

B. SCHLÜSSELSEKTOREN FÜR DIE INDUSTRIE

In der lateinamerikanischen Wirtschaft nimmt die Dominikanische Republik den neunten und in der Karibik den ersten Platz ein.

In den letzten zwanzig Jahren ragte die Dominikanische Republik als eine der Wirtschaften mit dem höchsten Wachstum in Amerika hervor mit einer tatsächlichen BIP-Wachstumsrate von 5,4% zwischen 1992 und 2014. In den Jahren 2014 und 2015 war sie immer noch die Wirtschaft mit dem schnellsten Wachstum in der Region mit einer BIP-Wachstumsrate von ca. 7%.

Obwohl die traditionellen Branchen, wie der Bergbau und die Landwirtschaft, eine große Bedeutung haben, spielen die Bau- und Fertigungsindustrie, sowie der Fremdenverkehr eine wachsende Rolle. Andererseits hat der Dienstleistungssektor die Landwirtschaft übertroffen und gilt nun als die treibende Kraft der Wirtschaft.

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Inhalt: Geschäftslage in der Dominikanischen Republik für EU-Unternehmen

A. Marktgröße: B. SCHLÜSSELSEKTOREN FÜR DIE INDUSTRIE

Die geistigen Eigentumsrechte für die KMU in der Dominikanischen Republik: HINTERGRÜNDE

A. Rechte des geistigen Eigentums für KMU: BedeutungB. Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen des IP in der Dominikanischen Republik mit den INTERNATIONALEN STANDARDS

Der Schutz des geistigen Eigentums für die KMU in der Dominikanischen Republik: GRUNDLAGEN

A. Urheberrechte und verwandte SchutzrechteB. Patente und GebrauchsmusterC. GeschmacksmusterD. HANDELSMARKENE. Secretos ComercialesF. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

Verteidigung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum

ZOLLBEHÖRDEN zur Blockierung von Plagiaten

Verwandte Links und zusätzliche Information

GLOSSARY

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7

1. Inhalt: Geschäftslage in der Dominikanischen Republik für EU-Unternehmen

1,624874

2,498

A. Marktgröße:

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Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Handelsnamen, geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen zu erklären.

B. Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen des IP in der Dominikanischen Republik mit den INTERNATIONALEN STANDARDS

Die Behörde, die sich mit Angelegenheiten der Eigentumsrechte in der Dominikanischen Republik beschäftigt, ist die ONAPI (Nationale Behörde der Gewerblichen Eigentumsrechte). http://www.onapi.gov.do/

Der rechtl iche Rahmen des Geist igen Eigentums in der Dominikanischen Republik besteht aus:

• Den vom Land ratifizierten Verträgen, Abkommen undÜbereinkommen.

• NationalenGesetzen

Bezüglich der ersten Gruppe ist die Dominikanische Republik M i tg l i ed nachfo lgender in te rnat iona le r Ver t räge und Übereinkommen:

• ÜbereinkommenüberhandelsbezogeneAspektederRechtedesgeistigen Eigentums (TRIPS) (für mehr Information siehe hier)

• PariserVerbandsübereinkunftzumSchutzdesgewerblichenEigentums (für mehr Information siehe hier)

• Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscheroder irreführender Herkunftsangaben auf Waren (für mehr Information siehe hier)

• Rom-AbkommenüberdenSchutzderausübendenKünstler,derHersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (für mehr Information siehe hier)

• BernerÜbereinkunftzumSchutzvonWerkenderLiteraturundder Kunst (für mehr Information siehe hier)

• Weltorganisation fürGeistigesEigentum (WIPO) (fürmehrInformation siehe hier)

• WIPO-VertragüberDarbietungenundTonträger (fürmehrInformation siehe hier)

• WIPO-Urheberrechtsabkommen(fürmehr Informationsiehehier)

• Patentzusammenarbeitsvertrag (PCTaufEnglisch) (fürmehrInformation siehe hier)

• Budapester Vertrag über die internationale Anerkennungder Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (für mehr Information siehe hier)

• Markenrechtsvertrag(TLT)(fürmehrInformationsiehehier)• VertragderWeltorganisationfürgeistigesEigentum(WIPO)von

Singapur zum Markenrecht (für mehr Information siehe hier)

Diesbezüglich hat die Dominikanische Republik ihre eigenen Gesetze und nationalen Regelungen in Gang gesetzt. Anschließend werden die Wichtigsten genannt:

MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK1

2. Die geistigen Eigentumsrechte für die KMU in der Dominikanischen Republik: HINTERGRÜNDE

A. Rechte des geistigen Eigentums für KMU: Bedeutung

Geistiges Eigentum (IP) bezieht sich auf jede Schöpfung, Erfindung oder Zeichen, das im Handel verwendet werden kann und seinem Erfinder, Schöpfer oder Rechteinhaber zur Gewinnerzielung verhilft. Daher ist es als Teil der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens zu erachten. Geistiges Eigentum ist in der Regel in zwei Branchen aufgeteilt: Das gewerbliche Eigentum, das mit im Handel verwendeten Erfindungen, Mustern oder Zeichen im Zusammenhang steht, und das Urheberrecht, welches literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke betrifft.

Geistige Eigentumsrechte (IPR) sind Exklusivrechte, die von einer nationalen Behörde oder durch das Gesetz gewährt wurden, die es den Rechteinhabern ermöglichen, jegliche unbefugte Nutzung oder Verwertung ihrer Werke, Erfindungen oder Zeichen durch Dritte zu verbieten. IPR sind exklusiv, örtlich und zeitlich begrenzt, und deren Geltungsbereich und Dauer hängen von den Arten der IPR, sowie vom Land ab.

Daher l iegt d ie Bedeutung der IPR in der Mögl ichkeit , Vermögenswerte für die Unternehmen zu generieren, die auf der Verwertung des gewährten Exklusivrechtes und dem Schutz gegen unlauteren Wettbewerb basieren.

Die Schaffung und der Schutz der meisten IPR, wie die Urheberrechte, Marken oder Gebrauchsmuster erfordern keine große Investition von Ressourcen im Vergleich zu den Vorteilen, die sie mit sich bringen können, während die Entwicklung und der Schutz von Erfindungen (Patente) in der Regel dazu tendieren, kostspieliger zu sein. In beiden Fällen könnten die KMU vom Schutz, Management und Verwertung ihrer IPR profitieren, da Folgendes möglich wäre:

• Sich von den Wettbewerbern zu unterscheiden.• Eine solide Basis zum Aufbau von Goodwill auf dem Markt zu bilden.• D i e E r w i r t s c h a f t u n g v o n E r t r ä g e n d u r c h a n d e r e

Geschäftsmodelle wie Lizenzierungs- oder Franchisingskonzepte zu ermöglichen.

• Immaterielle Vermögenswerte zu schützen, die wichtiger als Sachanlagen sein könnten.

• Verhindern, dass Dritte von der Nutzung ihrer Namen, Erfindungen, kreativen Arbeiten... Gebrauch machen könnten.

Obwohl die Gesetzgebung über geistiges Eigentum ein gewisses Maß an internationaler Harmonisierung genießt, weist die Gesetzgebung in der Dominikanischen Republik einige Unterschiede zur EU-Gesetzgebung auf. Dieses länderspezifische Merkblatt zielt darauf ab, solche Unterschiede in Bezug auf Urheberrechte,

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MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK 2

• GesetzNr. 20-00über gewerbliches Eigentum (fürmehrInformation siehe hier)

• GesetzNr.65-00überUrheberrecht(fürmehrInformationsiehehier)• GesetzNr.424-06zurUmsetzungdesFreihandelsabkommens

zwischen der Dominikanischen Republik, Mittelamerika und den Vereinigten Staaten von Amerika (für mehr Information siehe hier)

• BeschlussNr.001-2011/DIR-ONAPI (NationaleBehörde fürGewerbliches Eigentum) Beschluss des Generaldirektors über bestimmte Aspekte des Vertrags über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) (für mehr Information siehe hier)

Die EU wird in der Dominikanischen Republick über eine Delegation in Santo Domingo repräsentiert. Im Oktober 2008 unterzeichnete die EU die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Ländern (Afrika, Karibik und Pazifik), zu denen auch die Dominikanische Republik gehört. Dieses Abkommen regelt die Anwendung politischer Transparenz in Übereinstimmung mit den internationalen Regelungen, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums.

Einige Bereiche, die eine Besserung erfahren haben, sind der Schutz gegen Arzneimittelfälschung, eine leichte Minderung in der Anhäufung von Patenten und die Markteinführung einer Online-Datenbank. Ungeachtet dessen wurde der gesetzliche Rahmen in der Dominikanischen Republik bezüglich folgender Punkte kritisiert:

• AllgemeineVerfügbarkeitgefälschterProdukteundRaubkopien• PiraterievonSoftware-undSatellit-Signalen• ErfahrungsmangelundNachdruckvonseitenderBehörden in

Angelegenheiten des IP • AnhäufungvonPatenten• DerSchutzvonvertraulichenBeweismittelngegen jeglichen

unlauteren Wettbewerb

Quelle. 301 Spezialbericht Ausgabe 2016

3. Der Schutz des geistigen Eigentums für die KMU in der Dominikanischen Republik: GRUNDLAGEN

A. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

Was sind Urheberrechte und verwandte Schutzrechte?

Urheberrechte schützen schöpferische, künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke, die durch jegliche, derzeitige oder künftige Mittel wie Bücher, Vorträge, Musikkompositionen, Skulpturen, Computerprogramme, usw. vervielfältigt oder

weitergegeben werden dürfen. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf originäre als auch derivative Werke (z.B. Anpassungen, Zusammenstellungen, Transformationen, Übersetzungen oder Vereinbarungen).

Verwandte Rechte schützen die Rechte jener Personen, die – ohne Urheber zu sein – auf irgendeine Weise zur Schöpfung, Ausführungsform oder Übermittlung des Werkes beitragen. Beispiele dafür sind Musiker, die in einem Konzert spielen, Schauspieler und Buchverleger.

Damit Werke urheberrechtlich geschützt sind, müssen diese unbedingt original sein, d.h. einzigartig, erfinderisch und/oder kreativ.WAS sollten Sie darüber wissen?

Das Urheberrecht in der Dominikanischen Republik ist in zwei Kategorien aufgeteilt:

• Urheberpersönlichkeitsrechte sind persönliche Rechte des Urhebers, die nicht auf Dritte übertragbar sind. Diese Rechte umfassen hauptsächlich das Recht als Urheber des Werkes anerkannt zu werden, das Recht der Entscheidung, sein Werk zu veröffentlichen, und das Recht auf Unantastbarkeit des Werkes (d.h., das Recht des Urhebers, jegliche Änderungen an seinem Werk ohne seine Zustimmung zu verhindern).

• Wirtschaftliche Rechte, die vom Eigentum eines geschützten Werkes abgeleitet sind, und den Inhabern (Eigentümern) das Recht gewähren, Dritten zu verbieten, ihr Werk an die Öffentlichkeit zu bringen, es zu vervielfältigen, zu verbreiten oder umzuwandeln. Wirtschaftliche Rechte können übertragen oder lizenziert werden, damit sie von Dritten verwertet werden können. Die Übertragung oder Erlaubnis der entsprechenden Rechte kann durch die Ausübung gesetzlich anerkannter Gesetze oder nur mit diesen in Verbindung stehenden Gesetzen geltend gemacht werden. Die Übertragung oder Lizenzen von Rechten hat mittels einer schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen.

TITEL DES WERKES

In der Dominikanischen Republik wird ein Werktitel auch durch das Urheberrecht geschüzt. Folglich kann der Urheber die Nutzung eines unterscheideungskräftien oder wesenseigenen Titels in irgend einem anderen ähnlichem Werk verhindern.

INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKEN

Die Dominikanische Republ ik gehört zum Madrider Abkommen. Sollte Ihr Unternehmen folglich an der Anmeldung einer Marke in der Dominikanischen Republik interessiert sein, muss diese auf örtlicher Ebene erfolgen.

In diesen Fällen ist eine nationale Registrierung der geistigen Eigentumsrechte notwendig.

GELTUNGSBEREICH des SCHUTZES

Urheberrechte schützen sowohl in der Dominikanischen Republik als auch in Europa nicht eine Idee als solche, sondern eher wie diese ausgedrückt bzw. dargestellt wird (die "Werke")

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WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Das von einem Urheberrecht gewährte Exklusivrecht gilt ab dem Zeitpunkt der Schöpfung für einen Zeitraum von siebzig Jahren nach dem Tod des Urhebers. Das Anfangsdatum für den Schutz kann jedoch je nach Werktyp variieren (z.B. bei kollektiven Werken oder Informatikprogrammen beginnt der Schutz ab dem Veröffentlichungsdatum oder dem Schöpfungsdatum, wenn diese nicht 50 Jahre nach dessen Schöpfung veröffentlicht wurden).

WIE erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung der Urheberrechte ist in der Dominikanischen Republ ik n icht zwingend. Das Werk ist gegen jegl iche Rechtsverletzung ab seiner Schaffung geschützt, selbst wenn es nicht förmlich registriert ist. Ungeachtet dessen kann die Registrierung eines Werkes in bestimmten Fällen sehr nützlich sein, um die Inhaberschaft, das Schöpfungsdatum oder den Inhalt des Werkes an sich (z.B. den geschützten Quelltext) nachzuweisen.

Das Antragsverfahren ist ziemlich einfach. Nach Vorlage der Unterlagen nimmt die nationale Behörde eine formale Prüfung vor und stellt einen Monat nach der Vorlage eine Registrierungsbescheinigung aus. Die Liste der Feststellung zur besagten Vorlage ist folgende:

a) Vorlage des offiziellen Formulars b) Identifizierung des Werkes c) Kopie des Werkesd) Zahlung der offiziellen Gebühren WER ist zur Registrierung berechtigt?

Der Schöpfer des Werkes muss eine natürliche Person sein, damit er als Urheber anerkannt wird. Firmen und andere juristische Personen können in der Dominikanischen Republik gewisse Rechte (wirtschaftliche Rechte) über das Werk besitzen. Sie haben jedoch nicht das Recht, die Urheber eines Werkes zu sein.

Es wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass jene Person, deren Name, Pseudonym, Initialen oder jedwelche herkömmliche Marken oder Zeichen, die bekanntl ich dem Eigennamen

entsprechen, in einem Werk oder in dessen Vervielfältigungen veröffentlicht, oder in einer Mitteilung oder irgend einer Form öffentlicher Verbreitung erwähnt wird, als Autor desselben erachtet wird.

WIE hoch sind die Kosten?

Die Gebühren variieren nach Werktyp

Honorare Kosten

Musikkomposition 3 €

Audiovisuelles Werk 21 €

Drehbuch 21 €

Literarisches Werk 9 €

Fotografie 21 €

Vorentwurf 21 €

Tonaufnahme 17 €

B. Patente und Gebrauchsmuster

Ein Patent ist eine Reihe exklusiver Rechte, die der Staat einem Erfinder oder seinem Abtretungsempfänger verleiht. Es handelt sich dabei um ein Monopol über Produkte oder Verfahren. Patente sind territoriale Rechte, folglich hat die Registrierung in jedem Land zu erfolgen.

In der Dominikanischen Republik bietet die Gesetzgebung zwei Formen zum Schutz der Erfindung:

Patente, um jene technischen Lösungen zu schützen, die aus einem Verfahren (z.B. einem Verfahren zur Verbesserung des Spaltens von Holz) oder Stoff (z.B. eines neuen Klebstofftyps oder einer vollautomatischen Spritze) bestehen.

3 MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

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• Schöpfungen, d ie nicht als Erf indungen erachtet werden: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Verfahren, ästhetische Schöpfungen (die als Geschmacksmuster geschützt sind), Geschäftsmethoden oder wirtschaftliche Methoden, ausschließlich geistiger Tätigkeiten oder Spiele, Informationsdarstellung, Computerprogramme (die durch Copyright oder Urheberrechte geschüzt sind), therapeutische, diagnostische oder chirurgische Behandlungen für Menschen oder Tiere, lebende Organismen, bereits in der Natur bestehende Substanzen, eine Kombination von bereits bestehenden Erfindungen (es sei denn, besagte Kombination erfüllt die Anforderungen der Patentfähigkeit, wie die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendung).

• Verbote: Erfindungen, deren Nutzung gegen die öffentliche Ordnung oder die Moral verstößt, die Gesundheit und das Leben der Menschen und Tiere gefährdet, und der Umwelt und Pflanzen oder Tieren schaden können (ausgenommen davon sind Mikroorganismen und biologische Prozesse für die Produktion von Pflanzen oder Tieren).

Die Gesetzgebung über das gewerbliche Eigentum in der Dominikanischen Republik erlaubt keine Zweitverwendung eines Grundpatents (siehe Glossar).

WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Die Patente gelten zwanzig (20) Jahre lang, gerechnet ab der Anmeldung. Bei Gebrauchsmustern beträgt der Rechtschutz fünfzehn (15) Jahre, ab Einreichung der Anmeldung; beide sind an die Zahlung der jährlichen Patentgebühren für die Instandhaltung gebunden. Der Erteilungsprozess beträgt ca. fünf Jahre für Patente und nicht mehr als vier Jahre für Gebrauchsmuster.

WIE melde ich ein Patent oder ein Gebrauchsmuster an?

Die Anmeldungsverfahren sowohl für Patente als auch für Gebrauchsmuster sind in der Dominikanischen Republik identisch und können wie folgt dargestellt werden: 1. Anmeldung:

Vorlage der Anmeldung bei der ONAPI (Nationale Behörde für Gewerbliches Eigentum), die folgende Auskunft enthält:

• Vorlage des Anmeldeformulars • NamederErfindung• Beschreibung:KlareDarstellungderErfindung,damiteine

Bewertung und nachträgliche Wiedergabe möglich ist. • Ansprüche:GenaueAngabederErfindungundBeschreibung

des Patentschutzes • ZusammenfassungderErfindung• Zeichnungen,fallsrelevant• ZahlungsnachweisdererforderlichenGebühren• Prioritätserklärung(wennsiebeanspruchtwird,sieheGlossar

für mehr Auskunft)• Vertretungsvollmacht

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Gebrauchsmuster schützen jede neue Form, Zusammenstellung oder Anordnung von Bestandteilen jeglichen Gegenstands, Werkzeugs, Instruments oder Mechanismus, die zu einer Verbesserung oder einer Änderung ihrer Leistung führen, was eine neue Anwendung oder einen Vorteil oder technische Wirkung verschafft. Prozessabläufe und Substanzen können nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden.

WAS sollten Sie darüber wissen?

In der Dominikanischen Republ ik müssen Patente und Gebrauchsmuster gewisse Anforderungen erfüllen, um geschüzt werden zu können:

Neuheit: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht im Stand der Technik enthalten ist. Der Stand der Technik umfasst alles, was durch die Verwendung, Vermarktung oder ein anderes Mittel vor Einreichung der Patentanmeldung, oder gegebenenfalls dem anerkannten Prioritätsdatum durch schriftliche oder mündliche Beschreibung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (siehe Glossar).

Erfinderische Tätigkeit: Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn die besagte Erfindung für einen Experten mit durchschnittlichen Fähigkeiten auf dem betreffenden Fachgebiet weder offenkundig, noch aus dem allgemeinen Stand der Technik abgeleitet werden kann.

Gewerbl iche Anwendug: E ine Erf indung erfül l t d ie gewerbliche Anwendbarkeit, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet herstellbar oder benutzbar ist. In diesem Zusammenhang umfasst die Industrie jede Produktionstätigkeit, einschließlich der Dienstleistungen.

BEKANNTMACHUNG UND SCHONFRIST

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Veröffentlichung Ihrer Erfindung vor der Patentanmeldung, die besagte Veröffentlichung auf den "Stand der Technik" übergeht und eine zukünftige Anmeldung gefährdet werden könnte.

Die Dominikanische Republik sieht eine Schonfrist vor, während der die öffentliche Offenlegung einer Erfindung (unter bestimmten Bedingungen) die Gültigkeit einer späteren Patentanmeldung nicht betreffen würde, vorausgesetzt, dass eine vollständige Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der besagten Veröffentlichung eingereicht wird. Mehr Information über die Schonfrist in der Dominikanischen Republik finden Sie in unserer Helpline.

Die europäischen Länder gewähren keine Schonfrist. Dies müssen Sie bei der Planung Ihrer internationalen Schutzstrategie berücksichtigen.

Ausschlüsse der Patentfähigkeit Gewisse Schöpfungen können in der Dominikanischen Republik weder als Patente noch als Gebrauchsmuster geschützt werden:

MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

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• Abtretungsvereinbarung (falls der Antragsteller nicht derErfinder sein sollte)

• IdentifizierungdesErfinders,AntragstellersodergesetzlichenVert reters (Personalausweis , Re isepass , Anschr i f t , Telefonnummer, E-Mail-Adresse,...)

2. Förmliche Prüfung

Das Nationale Patentamt prüft innerhalb einer Frist von sechzig (60) Tagen, gerechnet ab der Anmeldung, ob der Antrag die förmlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Anschließend werden Auslassungen oder Mängel mitgeteilt, und es beginnt eine Korrekturperiode von zwei Monaten, gerechnet ab dem Datum der Mitteilung.

Bevor der Antrag veröffentlicht wird, können Sie Ihren Patentantrag in eine Gebrauchsmusteranmeldung umwandeln.

3. Veröffentlichung und Bemerkungen

Nach Ablauf von achtzehn (18) Monaten, gerechnet ab dem Datum des Antrags auf Patentanmeldung, oder gegenenfalls dem Datum der anwendbaren Priorität, wird der Antrag im Amtsblatt http://www.onapi.gov.do/publicaciones-2015-2019.html, das auf Spanisch zur Verfügung steht, veröffentlicht.

Dritte, die daran interessiert sind, können innerhalb von 60 Tagen, ab Veröffentlichung, Anmerkungen zu den Anforderungen der Patentfähigkeit des Antrags einreichen. Die besagten Anmerkungen, die während der ausführlichen Prüfung in Betracht gezogen werden, stellen das Verfahren nicht ein.

Sollten zu Ihrem Antrag Anmerkungen eingehen, haben Sie das Recht, auf diese zu antworten, oder das was Sie diesbezüglich als wichtig erachten innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung vonseiten der ONAPI geltend zu machen.

4. Ausführliche Prüfung und Gewährung des Patents

Vor der ausführlichen Prüfung sind die Gebühren für die Prüfung innerhalb von zwölf Monaten (12) nach Bekanntgabe der Veröffentlichung zu begleichen.

Während dieser Phase überprüft die ONAPI den Antrag und entscheidet, ob dieser die Anforderungen der Patentfähigkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) erfüllt. Wenn die die Prüfung vorteilhaft ausfällt, gewährt die ONAPI das Patent und veröffentlicht dieses im Amtsblatt.

5

WER ist zur Registrierung berechtigt?

Der Antragsteller eines Patents kann eine natürliche oder juristische Person sein. Ist der Antragsteller nicht der Erfinder, hat dieser Beweise über sein Recht auf die Patentanmeldung (d.h. Abtretungsvereinbarung des Erfinders) nachzuweisen.

Die Bestellung eines Vertreters ist nicht zwingend. Ungeachtet dessen müssen Sie zwecks Mitteilungen einen örtlichen Vertreter ernennen, wenn Sie keinen Wohn- oder Firmensitz in der Dominikanischen Republik haben.

WIE hoch sind die Kosten?

PATENTE

Honorare Kosten

Patentanmeldung 205 €

Patentanmeldung + Veröffentlichung 62 €

Ausführliche Prüfung 245 €

Patentanmeldung + Veröffentlichung 82 €

GEBRAUCHSMUSTER

Honorare Kosten

Gebrauchsmusteranmeldung 143 €

Gebrauchsmusteranmeldung+ Veröffentlichung

62 €

Ausführliche Prüfung 164 €

Gebrauchsmusteranmeldung+ Veröffentlichung

82 €

C. Geschmacksmuster

Was sind Geschmacksmuster?

Geschmacksmuster dienen dazu, das äußere Erscheinungsbild eines Ganzen oder eines Teils eines Produktes zu schützen. Der gewährte Schutz umfasst jede Anordnung von Linien, Formen oder Farben, zwei- bzw. dreidimensionalen, kombinierten oder einzelnen Gestaltungen, sowie Linien oder Farben, die als Muster zur gewerblichen oder handwerklichen Herstellung eines gegebenen Produktes dienen.

MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

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Was sind Geschmacksmuster?

Voraussetzungen zum Schutz des Geschmacksmusters

a) Neuheit: Ein Geschmacksmuster wird nicht als neu erachtet, wenn dieses vor dem Antragsdatum der Öffentlichkeit mittels einer Beschreibung, Nutzung oder einem anderem Mittel zur Verfügung gestellt wurde. Antragsteller von Geschmacksmustern in der Dominikanischen Republik verfügen auch über eine Schonfrist von 12 Monaten unter bestimmten Bedingungen (siehe Abschnitt Patente und/oder setzen Sie sich für mehr Information mit unserer Helpline in Verbindung).

b) Eigenart: Ein Geschmacksmuster wird nicht als einzigartig erachtet, wenn es den gleichen allgemeinen Eindruck wie ein bereits bestehendes Geschmacksmuster vermittelt.

WAS KANN NICHT ALS GESCHMACKSMUSTER GESCHÜTZT WERDEN?

• Geschmacksmuster,diesichausschließlichaufgrundihrertechnischen Funktionen differenzieren.

• Geschmacksmuster,diebereitsvonanderenIPRgeschüztwerden (vor allem Marken und Urheberrechte).

• WennsiegegendiegutenSittenodergegendieöffentlicheOrdnung verstoßen oder Elemente von öffentlichem Interesse enthalten, wie beispielsweise die Nationalflagge.

WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Dem Geschmacksmuster wird 5 jährige Ausschließlichkeitsfrist ab dem Datum der Einreichung des Antrags gewährt, wobei diese zusätzlich zweimal jeweils um 5 Jahre verlängert werden kann. Die Durchschnittsdauer für die Gewährung dauert selten mehr als ein Jahr.

WIE erfolgt die Registrierung?

Das Verfahren zur Gewährung von Geschmacksmustern ist dem Patentverfahren sehr ähnlich (s.o.). Nach dessen Vorlage nimmt die ONAPI die förmliche Prüfung vor (es wird eine Frist von 30 Tagen gewährt, um mögliche förmliche Mängel zu beheben). Anschließend wird der Antrag veröffentlicht, so dass Dritte gegen diesen Antrag innerhalb der 30 darauffolgenden Tage Einspruch erheben können. Nach dessen Veröffentlichung verfügt die ONAPI über eine Frist von maximal sechs (6) Monaten, um die ausführliche Prüfung vorzunehmen, welche schließlich mit der Gewährung oder Ablehnung des Geschmacksmusters und seiner nachträglichen Veröffentlichung endet.

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Antragstellung bei der ONAPI (Nationale Behörde für Gewerbliches Eigentum), die folgende Auskunft enthält:

• Vorlage des Anmeldeformulars • BeschreibungdesGeschmacksmusters• Zeichnungen• MusterdesProdukts(fallsanwendbar)• KlassifizierungnachdemAbkommenvonLocarno (siehe

Glossar)• Ansprüche:unterAngabedesSchutzgegenstandes• Gebühren• Prioritätserklärung(wennsiebeanspruchtwird,sieheGlossar

für mehr Auskunft)• Vertretungsvollmacht,fallserforderlich• Abtretungsvereinbarung(fallserforderlich)• IdentifizierungdesErfinders,Antragstellersodergesetzlichen

Vertreters (Personalausweis , Re isepass , Anschr i f t , Telefonnummer, E-Mail-Adresse,...)

WER ist zur Registrierung berechtigt?

Der Antragsteller eines Patents kann eine natürliche oder juristische Person sein. Ist der Antragsteller nicht der Erfinder, hat dieser Beweise über sein Recht auf die Patentanmeldung (d.h. Abtretungsvereinbarung des Erfinders) nachzuweisen.

Ungeachtet dessen müssen Sie zwecks Mitteilungen einen örtlichen Vertreter ernennen, wenn Sie keinen Wohn- oder Firmensitz in der Dominikanischen Republik haben.

WIE hoch sind die Kosten?

Tasas Coste

Antrag des Geschmacksmusters und ausführliche Prüfung

219 €

Veröffentlichung der Anmeldung für Geschmacksmuster

62 €

Veröffentlichung der Gewährung des Geschmacksmusters

82 €

MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

Page 8: Merkblatt: Dominikanische Republik · • Beschluss Nr. 001-2011/DIR-ONAPI (Nationale Behörde für Gewerbliches Eigentum) Beschluss des Generaldirektors über bestimmte Aspekte des

D. Handelsmarken

Was wird damit geschützt?

Eine Handelsmarke ist ein Zeichen oder Kombination von Zeichen mit einer grafischen Darstellung und mit der Fähigkeit versehen, Produkte oder Dienstleistungen einer Firma (Person, Gesellschaft, Firma, usw.) von anderen zu unterscheiden. Zeichen können aus folgenden Elementen bestehen: Wörtern, Bildern, Grafiken, Geräuschen, Aromen, Buchstaben, Zahlen, einer Farbe oder einer Farbkombination (mit gewissen Einschränkungen), einem fühlbaren Zeichen, der Form der Produkte oder jeglichen Kombinationen der eben erwähnten Zeichen.

Die Marken in der Dominikanischen Republik: WAS sollten Sie darüber wissen?

Die ONAPI kann eine Markenanmeldung aus absoluten oder relativen Gründen ablehnen. Absolute Ablehnungsgründe sind jene, die sich auf die Art der Marke als solche beziehen, z.B.:

• Deskriptiv(z.B.:"Ananas"fürObst)• Generisch im Handel, oder wenn dabei Produkte oder

Dienstleistungen nicht unterschieden werden können (z.B.: "hochwertig").

• DieMoralunddieöffentlicheOdnungbeeinträchtigenoderalsbeleidigend erachtet werden können.

• Gegen irgendeine der vorangehenden IPR verstoßen,einschließl ich der Marken, Ursprungsbezeichnungen, Urheberrechte, Logotypen, Medaillen, Personennamen und anderer Rechte,

• diegegendasGesetzverstoßen,einschließlichdesunlauterenWettbewerbs

Relative Ablehnungsgründe beziehen sich auf einen Konflikt mit den vorgenannten Rechten, z.B.:

• IdentischodersehrähnlichmiteinerzuvorregistriertenMarke• IdentischodersehrähnlichmiteinemHandelsnamen,Zeichen

oder Logotyp, die in der Dominikanischen Republik durch einen Dritten registriert sind oder verwendet werden.

• DieRechteeinesDrittenbetreffen,insbesondereinBezugaufseinen Namen, seine Firma oder seinen Titel.

• UrheberrechteverletztwerdenoderunlautererWettbewerbstattfindet.

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Wenn Sie mehr über diese und andere Ablehnungsgründe erfahren und individuelle Beratung über Ihren spezifischen Fall erhalten möchten, setzen Sie sich mit unserer Helpline in Verbindung: Sie ist kostenlos, schnell und vertraulich.

WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Die Registrierung einer Marke wird für 10 Jahre gewährt. Der Rechts inhaber muss danach a l le zehn Jahre e ine Verlängerungsgebühr bezahlen, um ihre Gültigkeit zu wahren.

Die durchschnittliche Dauer für die Gewährung einer Marke in der Dominikanischen Republik beträgt drei Monate, soweit die förmlichen Anforderungen erfüllt und keine Widersprüche eingereicht werden. Bei Einsprüchen oder Einwendungen beträgt die Gewährungsfrist bis zu zwei Jahren.

WIE erfolgt die Registrierung?

1. VOR DER EINTRAGUNG

Bevor Sie eine Anmeldung einreichen, ist es empfehlenswert, eine ausführliche Recherche vorzunehmen, um festzustellen, ob die zu beantragende Handelsmarke nicht in Konflikt mit einer bereits bestehenden Marke gerät.

Es ist sehr empfehlenswert, einen Experten für geistiges Eigentum einzustellen, der die Hintergründe der vorgeschlagenen Marke untersucht und einen ausführlichen Bericht über ihre Durchführbarkeit vorlegt. Ungeachtet dessen können Sie auch selbst die Recherche über die Datenbank des ONAPI unter http://www.onapi.gov.do/busqueda-consulta.html vornehmen.

2. Antragstellung

Die ONAPI bietet die Möglichkeit, einen Antrag für mehrere Klassen für eine einzige Marke zu stellen. Die ONAPI verwendet zur Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen, die durch das Abkommen von Nizza geregelt wird. Um festzustellen, ob die Produkte oder Dienstleistungen derselben Klasse angehören, setzen Sie sich bitte mit unserer Helpline in Verbindung.

Sie sollten die Anmeldung Ihres Geschmacksmusters bei der ONAPI einreichen und folgende Dokumentation beifügen:

• VorlagedesAnmeldeformulars• IdentifizierungderMarke• Zeichnungenodergegebenenfalls

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Page 9: Merkblatt: Dominikanische Republik · • Beschluss Nr. 001-2011/DIR-ONAPI (Nationale Behörde für Gewerbliches Eigentum) Beschluss des Generaldirektors über bestimmte Aspekte des

• KlassifizierunggemäßdemAbkommenvonNizza (daseineinternationalle Klassifizierung für Marken in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen festlegt)

• ZahlungderoffiziellenGebühren• Prioritätserklärung,fallserforderlich• Vollmacht,fallserforderlich• IdentifizierungdesErfinders,Antragstellersodergesetzlichen

Vert reters (Personalausweis , Re isepass , Anschr i f t , Telefonnummer, E-Mail-Adresse,...)

3. Förmliche und ausführliche Prüfung

Die ONAPI entscheidet vorab, ob Ihr Antrag die förmlichen Voraussetzungen erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, verfügen Sie über dreißig (30) Tage, gerechnet ab der Mitteilung der Mängel, um den Fehler oder die Auslassung zu korrigieren.

Das Amt nimmt anschließend die ausführliche Prüfung vor und untersucht, ob die Marke absolute oder relative Fehler zur Ablehnung aufweist. In diesem Fall wird eine Frist von sechzig (60) Tagen zur Rücknahme, Modifizierung, Einschränkung des Antrags oder Antwort auf die Einwände gewährt. 4. Veröffentlichung, Widerspruch und Gewährung

Nach der Prüfung wird der Anmeldeantrag im Amtsblatt auf Ihre Kosten veröffentlicht (verfügbar auf Spanisch in http://www.onapi.gov.do/publicaciones-2015-2019.html)

Jede natürliche oder juristische Person kann gegen den Anmeldeantrag innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung, im Amtsblatt Einspruch erheben.

Absschließend entscheidet die ONAPI über die Gültigkeit eines Einspruchs, und ob Gründe zur Ablehnung des Antrages vorliegen. Im entgegengesetzten Fall wird die Marke gewährt und die entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

WER ist zur Registrierung berechtigt?

Jede natürliche oder juristische Person ist dazu berechtigt, in der Dominikanischen Republik eine Handelsmarkenanmeldung einzureichen.

Die Bestellung eines Vertreters ist nicht zwingend. Ungeachtet dessen müssen Sie zwecks Mitteilungen einen örtlichen Vertreter ernennen, wenn Sie keinen Wohn- oder Firmensitz in der Dominikanischen Republik haben.

WIE hoch sind die Kosten?

Handelsmarken

Honorare Kosten

Handelsmarkenanmeldung (Einzelklasse)

97 €

Veröffentlichung der Handelsmarkenanmeldung

28 €

Erneuerung 72 €

E. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

WAS sollten Sie darüber wissen?

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine vertrauliche Geschäftsinformation, die im Gewerbe, im Handel oder in der Produktion verwendet wird und auf eine andere Person übertragen werden kann. Die Information muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

• SiedarfderallgemeinenÖffentlichkeitnichtbekanntsein• Siedarffüranderenichtzugänglichsein• Sie istalsGeheimnisvomInhaberbehandeltzuwerden,der

erhebliche Bemühungen vorgenommen hat, um das Geheimnis zu wahren

Geschäftsgeheimnisse bedürfen keiner Registrierung, um geschützt zu werden. Ungeachtet dessen ist es empfehlenswert, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit jeder Person zu unterzeichnen, die direkt oder indirekt mit dem Geschäftsgeheimnis in Verbindung steht.

Die gewährten Rechte schützen den Rechtsinhaber vor jeder unerlaubten Nutzung, Offenlegung oder einem Erwerb. Ungeachtet dessen schützen diese nicht gegen den Erwerb oder die Entwicklung durch rechtmäßige Mittel wie das Reverse-Engineering.

WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Ein Geschäftsgeheimnis wird solange geschützt wie die Information geheim ist.

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PRIORITÄT DER MARKEN

I n B e z u g a u f d i e M a r k e n l e g t d i e P a r i s e r Verbandsübereinkunft einen Zeitraum von sechs (6) Monaten für alle Marken fest, die:

• In irgendeinemderVerbandsländerderPVÜbeantragtwurden (Mitglieder sind alle Länder der EU).

• In einer offiziel l und international anerkanntenAusstellung benutzt worden sind

In diesen Fällen gilt das Antragsdatum im Ursprungsland oder das Datum der Ausstellung als Prioritätsdatum.

Der Inhaber hat das Recht nach Ablauf des Prioritätsdatums, Einspruch gegen die von Dritten eingereichten Anträge zu erheben.

MERKBLATT: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

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F. Ursprungsbezeichnungen

WAS sollten Sie darüber wissen?

Eine Geografische Angabe (GA) ist ein Unterscheidungszeichen mit dem Namen eines Landes, einer Region oder eines bestimmten Ortes, die dazu dient, ein Produkt, das aus einem dieser Herkunftsgebiete stammt, zu bezeichnen, bei dem eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft hauptsächlich mit jenem geografischen Ursprung in Zusammenhang steht.

Eine Ursprungsbezeichnung (UB) ist als geografische Bezeichnung eines Landes, einer Region oder eines bestimmten Ortes definiert, die dazu dient, ein daraus hervorgegangenes Produkt zu bezeichnen, dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften ausschließlich auf das geografische Umfeld, in dem dieses hergestellt wird, einschließlich menschlicher und natürlicher Faktoren zurückzuführen sind.

Eine Ursprungsbezeichnung kann nicht eingetragen werden, wenn sie:

a) Das Publikum in Bezug auf ihre Herkunft, Qualität , Hintergründe oder Eigenschaften betrügt.

b) Gegen das Gesetz, die Moral oder die öffentliche Ordnung verstößt

c) Die generische, allgemeine Bezeichnung eines Produktes darstellt

d) Einer Marke sehr ähnlich ist

WIE LANGE besteht der rechtliche Schutz?

Alle Erzeuger, Hersteller und/oder Handwerker, die sich in der geografischen Zone der Ursprungsbezeichnung befinden, sind dazu berechtigt, diese für kommerzielle Zwecke zu verwenden, unabhängig davon, ob sie Teil des Registrierungsprozesses bei der nationalen Behörde sind oder nicht. Die UB wird für unbestimmte Dauer gewährt, und die Registrierung kann jederzeit modifiziert werden.

WIE erfolgt die Registrierung?

Das Antragsverfahren für eine UB/GA ist demjenigen der Registrierung einer Marke gleich.

Sie sollten die Anmeldung Ihres Geschmacksmusters bei der ONAPI einreichen und folgende Dokumentation beifügen:

• Offizielles, von der nationalen Behörde zur Verfügunggestelltes Formular

• IdentifizierungderUB/GA• ZweiZeichnungen,odergegebenenfalls• AbgrenzungdesAnbaugebiets• Produkte,dievonderUB/GAgedecktwerden• ZusammenfassungderQualitätoderEigenschaftenderProdukte• ZahlungderoffiziellenGebühren• Vertretungsvollmacht

• IdentifizierungderAntragstellerundgesetzlichenVertreters(Personalausweis, Reisepass, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,...)

• Firmensitz

WIE hoch sind die Kosten?

Honorare Kosten

Antrag UB/GA 167 €

Veröffentlichung UB/GA 52 €

4. Verteidigung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum

Die Gesetzgebung der Dominikanischen Republik bietet mehrere Alternativen zum Schutz Ihrer Rechte am geistigen Eigentum: Verwaltungsmaßnahmen vor den nationalen Behörden (z.B. bei illegalen Registrierungen), zivilrechtliche Maßnahmen (wenn eine Entschädigung beabsichtigt wird) und strafrechtliche Maßnahmen (nur anwendbar bei Verstößen gegen die Marke oder Urheberrechte).

A. Zivilrechtliche Maßnahmen

Inhaber von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken und Ursprungsbezeichnungen sind berechtigt, die Einstellung der rechtsverletzenden Aktivität, einen Schadenersatz und die Beschlagnahmung und/oder Zerstörung der rechtsverletzenden Produkte oder aller beim Verstoß verwendeten Produkte (z.B. Computer, Gussformen, ..) beim zuständigen Gericht zu beantragen

Bezüglich der Urheberrrechte und verwandten Schutzrechte ist der Rechtsinhaber berechtigt, beim Gericht der ersten Instanz die Zahlung, des Schadenersatzes neben der Beschlagnahmung und/oder Zerstörung der rechtsverletzenden Produkte oder aller beim Verstoß verwendeten Produkte zu beantragen.

B. Strafrechtliche Maßnahmen

In der Dominikanischen Republik können bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafen bis maximal 1.000 Mal des Mindestgehaltes verhängt werden. Sollte der Rechtsverletzer zahlungsunfähig sein, entspricht jeder dominikanische Peso einem Tag Haft, mit einer Höchstdauer von zwei Jahren.

C. Verwaltungsmaßnahmen

Verwaltungsmaßnahmen werden bei der ONAPI eingereicht und beziehen sich auf Maßnahmen gegen die Gewährung, das Bestehen und die Rechtsinhaberschaft der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Maßnahmen des Widerrufs und Einspruchs sowie Ansprüche der Inhaberschaft der IPR.

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5. ZOLLBEHÖRDEN zur Blockierung von Plagiaten

Die Verwendung der Zollbehörden zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

Die dominikanische Zollbehörde besitzt ein Register für geistiges Eigentum zur Vorbeugung von Verstößen und Maßnahmen für die schnelle Erkennung durch den Zoll. Dieses Register steht allen Rechtsinhabern von Registerbescheinigungen der nationalen Behörden (ONAPI oder ONDA) oder mit Inhabernachweis (im Falle von nicht registrierten Urheberrechten) zur Verfügung.

Bei nachgewiesenen oder mutmaßlichen Verstößen gegen das geistige Eigentum können die Zollbehörden nachfolgende Maßnahmen von Amtswegen oder auf Antrag des Rechtsinhabers einleiten:

• Dem Rechtsinhaber den Namen und die Anschrift desExporteurs, Importeurs, Spediteurs und anderer beteiligter Parteien mitteilen

• Warenmenge• MitteilungandieJustizbehördenüberdieEinbehaltungder

Ware

Ungeachtet dessen können die Zollbehörden die Ware freigeben, wenn keine gerichtlichen Maßnahmen innerhalb einer Frist von 10 Tagen eingeleitet werden. In der gleichen Weise finden solche Maßnahmen keine Anwendung, wenn die einbehaltene Warenmenge klein und nicht zum Verkauf bestimmt istoder sich im privaten Gepäck befindet oder in kleinen Mengen versandt wird.

6. Verwandte Links und zusätzliche Information

Mehr Information ist auf folgenden Webseiten zu finden:

EU-Delegation in der Dominikanischen Republik: https://eeas.europa.eu/delegations/dominican-republic_en

Dominikanische Behörde für Geistiges und Gewerbliches Eigentum http://www.onapi.gov.do

Ministerium für Industrie und Handel http://mic.gob.do/

Gesetz über geistiges Eigentum http://www.wipo.int/wipolex/en/details.jsp?id=1190

Nationale Zollbehörden: http://www.aduanas.gob.do

7. Glossar

Prioritätsrecht: Immer wenn eine Person aus einem Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft eine nationale Anmeldung für ein Patent oder ein Geschmacksmuster in einem der 176 Mitgliedsstaaten einreicht, gilt das Datum der ersten Anmeldung als Prioritätsdatum für jegliche künftige Anmeldungen in einem der Mitgliedsstaaten, vorausgesetzt dass Folgeanträge innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten Anmeldung erfolgen. Das Prioritätsdatum ist von großer Bedeutung für Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, da dieses zur Bewertung des Standes der Technik und zur Bewertung der Neuheit und erfinderischen Fähigkeit des Antrages dient.

Zweitverwendung: Dies bezieht sich auf die Möglichkeit der Patentierung einer Zweitverwendung eines bereits bekannten Objektes/Produktes (z.B. die Verwendung einer chemischen Zusammensetzung als Arzneimittel zur Behandlung von Herzkrankheiten, wenn das Originalpatent seine Nutzung als Antibiotikum beansprucht). Im Allgemeinen ist es in Europa möglich, besagte Zweitverwendung zu patentieren, vorausgesetzt, dass die Anforderungen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit erfüllt werden.

Version September 2016

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